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15.05.2019 Haushalt — Ausschuss — hib 566/2019

EU-Haushalt nach No-Deal-Brexit

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag einstimmig einem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD für ein „Brexit-EU-Haushalt-Durchführungs- und Finanzierungsgesetz“ (19/9919, BrexitHHG) zugestimmt. Mit dem Gesetz soll die innerstaatliche Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Vertreter Deutschlands im Rat einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zustimmen kann. Mit der Verordnung will die Kommission Rechtssicherheit für die Fortführung des EU-Haushalts 2019 schaffen, sollte das Vereinigte Königreich die EU ohne in Kraft getretenes Austritsabkommen verlassen. Der Gesetzesvorbehalt für die Zustimmung im Rat ergibt sich laut Begründung aus Paragraf 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag ohne Debatte beschlossen werden.

Laut Begründung ist der Zweck der Verordnung, in diesem Jahr drohende Rechtsunsicherheit zu vermeiden „und für die Begünstigten Beeinträchtigungen bei der Durchführung der Unionsprogramme zu minimieren“. Entsprechende Regelungen sind im bisher noch nicht beschlossenem Austrittsabkommen vorgesehen. Scheide das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus, dann fände dort das europäische Sekundärrecht aber keine Anwendung mehr, heißt es im Entwurf. Ohne neue Regelungen würden „daher auch sämtliche haushaltsrechtlichen und finanziellen Bestimmungen ... keine Gültigkeit mehr entfalten. Eine konkrete Folge wäre, dass das Vereinigte Königreich und dort ansässige Personen und Institutionen nicht mehr als Empfänger für Mittel im Rahmen von Unionsprogrammen infrage kommen“.

Damit die von der Kommission vorgeschlagenen Notfall-Regelungen greifen, müsste das Vereinigte Königreich auch nach einem Austritt ohne in Kraft getretenes Abkommen die bisher vorgesehenen Haushaltsbeiträge leisten und entsprechende Kontroll- und Prüfauflagen für die Programme akzeptieren. Damit würde „das Vereinigte Königreich und dort ansässige Stellen im gesamten Haushaltsjahr 2019 weiter als förderfähig gelten und daher weiter Zahlungen der Union aufgrund von in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen erhalten“, heißt es in dem Entwurf.

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