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15.05.2019 Menschenrechte — Ausschuss — hib 570/2019

Weiter Dissens über UN-Fakultativprotokoll

Berlin: (hib/JOH) In der Bundesregierung gibt es weiterhin keine Einigkeit über die Unterzeichnung des bereits 2008 verabschiedeten Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt, das die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Abkommens konkret einklagbar macht. Es müsse genau geprüft werden, inwieweit das darin verankerte Individualbeschwerderecht bei vermuteteten Verletzungen der aufgeführten Rechte mit dem generellen Streikverbot von deutschen Beamten zu vereinbaren sei, erklärte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) am Mittwochnachmittag im Menschenrechtsausschuss. Bei einer Ratifikation müsse mit entsprechenden und erfolgreichen Beschwerden gerechnet werden.

Ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) machte demgegenüber deutlich, dass sich sein Haus zum Koalitionsvertrag bekenne, demzufolge das Fakultativprotokoll noch in dieser Legislaturperiode ratifiziert werden soll. Damit sei eine wichtige internationale Vorbildwirkung verbunden, betonte er. Die Abstimmung mit dem BMI habe bisher aber nicht zum Erfolg geführt.

Unmut darüber äußerten auch die Abgeordneten. Ein Vertreter der Fraktion von CDU und CSU fragte nach den genauen Gründen für die anhaltenden Bedenken des BMI. Ein SPD-Abgeordneter kritisierte, dass die Bundesregierung internationale Verabredungen treffe, bei der nationalen Umsetzung aber mauere. Sie müsse sich an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag halten. Die FDP forderte, auch mit Blick auf das Wirken von deutschen Unternehmen im Ausland, eine Diskussion darüber, wie Menschenrechte auf internationaler Ebene durchgesetzt werden sollen.

Grüne und Linke haben Anträge (19/4561, 19/4554) zum Thema soziale Menschenrechte vorgelegt, die der Ausschuss jedoch ablehnte. Beide Fraktionen drängen ebenfalls auf die sofortige Ratifizierung des Fakultativprotokolls. Es müsse mehr Möglichkeiten geben, sich gegen eine Verletzung der Rechte im UN-Sozialpakt zu wehren, betonte eine Vertreterin der Linken. Die Grünen nannten es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nach zehn Jahren Prüfung noch immer keine Entscheidung getroffen habe.

Einzig die AfD erklärte, es sei aus ihrer Sicht nicht notwendig, den Menschenrechtsbegriff zu erweitern. In den allgemeinen Menschenrechten sei bereits alles enthalten. Laut dem Vertreter des BMAS ist noch unklar, wann die Prüfung zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls durch die Bundesregierung abgeschlossen ist.

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