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15.05.2019 Finanzen — Antrag — hib 570/2019

Regierung soll Seehäfen fördern

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll die Situation der deutschen Seehäfen durch eine Reform der Einfuhrumsatzsteuer verbessern. In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion (19/10173) die Regierung auf, die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend zu ändern, dass diese Steuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu errichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem Verrechnungsmodell würden zum Beispiel die Niederlande, Belgien sowie andere EU-Länder Gebrauch machen.

Wie die AfD-Fraktion erläutert, fallen die deutschen Seehäfen im internationalen Wettbewerb immer weiter zurück. Während in Rotterdam im Jahr 2018 14,5 Millionen und den Antwerpen 11,1 Millionen Standardcontainer (TEU) umgesetzt worden seien, seien es in Hamburg lediglich 8,7 Millionen Standardcontainer gewesen. Der Containerumschlag habe im vergangenen Jahr in Rotterdam um 5,7 Prozent und den Antwerpen um 6,2 Prozent zugelegt, während er in Hamburg um ein Prozent zurückgegangen sei. Außerdem kämpfe der Hamburger Hafen immer noch mit dem nach wie vor ungelösten Problem der Elbvertiefung sowie der wieder zunehmenden Hafenverschlickung. Die Probleme bei der Einfuhrumsatzsteuer würden hinzukommen. „Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen.“

Nach Angaben der AfD-Fraktion wurden 2018 von den deutschen Zollbehörden 50,4 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Um die Einfuhrumsatzsteuer an deutschen Zollgrenzen zu umgehen, würden Importeure verstärkt Seehäfen und Flughäfen in EU-Nachbarstaaten nutzen. Dies führe wiederum dazu, dass Logistikzentren sowie die Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen verstärkt im EU-Ausland und nicht in Deutschland angesiedelt würden. Das Steuererhebungsverfahren führe zur Verlagerung von Arbeitsplätzen, schreibt die AfD-Fraktion in dem Antrag.

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