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17.05.2019 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 581/2019

Schwierige Zusammenarbeit mit Tunesien

Berlin: (hib/WID) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2016 mehr als acht Monate lang auf eine Auskunft der tunesischen Behörden über die Staatsangehörigkeit des späteren Attentäters Anis Amri warten müssen. Dies berichtete der zuständige Verbindungsbeamte in Tunis am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Der heute 40-jährige Kriminalhauptkommissar S. ist seit 2002 beim BKA und war dort seit 2003 im Polizeilichen Staatsschutz tätig. Seit dem 1. Juli 2016 vertritt er seine Behörde in dem nordafrikanischen Land. Auf seinem Schreibtische landen, wie er sagte, im Jahr 50 bis 60 Vorgänge aus den Fachabteilungen des BKA.

Seine Ansprechpartner in Tunis seien die tunesische Interpolstelle sowie der Polizeiliche Nachrichtendienst DSE, berichtete der Zeuge. Den Vorgang Amri habe er bereits bei seinem Dienstantritt als Verbindungsbeamter vorgefunden. Das erste Auskunftsersuchen über den in Deutschland als Gefährder auffälligen Asylbewerber sei den tunesischen Behörden am 16. Februar 2016 zugegangen. Er selbst habe mindestens alle drei Wochen nachgefragt, auch mehrfach Lichtbilder und Fingerabdrücke Amris bei seinen einheimischen Gesprächspartnern eingereicht. Diese hätten schließlich am 21. Oktober 2016 bestätigt, dass Amri tunesischer Staatsbürger sei.

Der Zeuge betonte, er sei mit den gleichzeitigen, ebenfalls auf zähen Widerstand stoßenden Bemühungen deutscher Ausländerbehörden, Passersatzpapiere für Amri zu beschaffen, um seine Abschiebung zu ermöglichen, nicht befasst gewesen. Seine Aufgabe sei, Informationen zu gewinnen, die in deutschen Straf- und Ermittlungsverfahren benötigt würden, und dem BKA, zuständigen Polizeidienststellen der Länder sowie Staatsanwaltschaften zuzuleiten. Er habe „Türen zu öffnen und vorher die Türen überhaupt zu finden“.

Dabei habe das Verhalten der tunesischen Behörden im Fall Amri durchaus dem entsprochen, was er in seiner mittlerweile fast dreijährigen Tätigkeit generell erlebe: „Die Zusammenarbeit ist langwierig und schwierig, und nur durch permanentes Nachsetzen kommt man zu Ergebnissen“, sagte der Zeuge. Die deutsche Seite würde sich „natürlich schnellere und präzisere Antworten auf unsere Erkenntnisanfragen wünschen“. In der Regel gelte aber der Erfahrungssatz: „Welche Antwort man wann und wie bekommt, ist offen.“

Zu den strukturellen Problemen auf tunesischer Seite zählte der Zeuge häufige Personalwechsel im maßgeblichen Positionen. Allein in den knapp drei Jahren seiner bisherigen Tätigkeit habe er vier verschiedene Innenminister erlebt. So sei es schwierig, stabile und belastbare Gesprächskanäle aufzubauen. In tunesischen Sicherheitsbehörden sei auch ein gewisser Widerwille wahrnehmbar, Erkenntnisse mit ausländischen Diensten zu teilen. Im übrigen beobachte er ein stetes Auf und Ab in der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite, die mal mehr, mal weniger zugänglich sei. Von einer „konstanten Verbesserung“ seit Amris Berliner Attentat im Dezember 2016 „kann man nicht reden“, sagte der Zeuge: „Es erschließt sich oft nicht, warum letztlich einfache Anfragen - warum das so lange braucht.“

Parallel zu den Bemühungen des BKA hatte das Zentrale Ausländeramt in Köln am 29. Juni 2016 beim tunesischen Generalkonsulat in Bonn Passersatzpapier für Amri beantragt. Das Generalkonsulat antwortete am 20. Oktober, der Mann sei in Tunesien unbekannt, einen Tag, bevor der Zeuge S. von seinen einheimischen Gewährsleuten eine gegenteilige Auskunft erhielt. Dieser Vorgang war dem Zeugen indes unbekannt.

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