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20.06.2019 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 704/2019

Studien des Justizministeriums

Berlin: (hib/MWO) Studien des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/10925). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, mit welchen Sachverständigengutachten, Evaluationen und ähnlichen Untersuchungen das Ministerium und nachgeordnete Behörden seit Oktober 2013 welche Institutionen mit welchem Budget beauftragt hat und wann und wo diese Studien veröffentlicht werden oder wurden. Weiter fragen sie, welche Studien seit September 2017 beendet beziehungsweise fertiggestellt wurden, wann und wo diese veröffentlicht wurden und welche dieser Studien bisher noch nicht veröffentlicht wurden.

Wie die Fragesteller schreiben, ist es für eine fundierte politische Arbeit unabdingbar, dass die Bundesregierung externe Studien in Auftrag gibt. Gleichzeitig bestehe ihrer Ansicht nach bei solchen Studien die Gefahr politischer Färbung und eine unverhältnismäßige Einbindung externer Kräfte. Für diese Aufgaben würden dann Haushaltsmittel verwendet, für die eigentlich Planstellen im Ministerium vorhanden seien oder entsprechend geschaffen werden oder geschaffen werden könnten. Das Parlament müsse daher wissen, wie die Bundesregierung sich extern Informationen, Wissen und Daten organisiert. Ein Auswachsen solcher Verbindungen zu externen Beratern wie im Falle des Bundesministeriums der Verteidigung dürfe sich nicht wiederholen.

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