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09.07.2019 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 768/2019

Handreichungen bleiben intern

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung kann der AfD keine Übersicht über alle verwaltungsinternen Handreichungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übermitteln. Auch ohne Kenntnis der Handreichungen sei eine Kontrolle der Bundesregierung, insbesondere mit Blick auf die Verwendung von Haushaltsmitteln, möglich und ein transparentes Regierungshandeln ist gewährleistet, begründet sie diese Entscheidung in einer Antwort (19/11275) auf eine Kleine Anfrage (19/10822) der AfD-Fraktion. Handreichungen seien interne Handlungs- und Ausführungsempfehlungen und -richtlinien ohne Bindungswirkung nach außen und sicherten eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung der jeweiligen Organisation.

Die Abgeordneten hatten sich insbesondere nach der Handreichung Nummer HR023 erkundigt, in der die inhaltlichen und formalen Vorgaben der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zusammengestellt sind. Dazu schreibt die Bundesregierung, die genannte Handreichung regele Angelegenheiten, die den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung beträfen und sei nur für den internen Gebrauch vorgesehen. „Eine Veröffentlichung hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Verhandlungsposition der Bundesregierung bei entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen und -verhandlungen und würde in die Beurteilungs- und Einschätzungsprärogative der Bundesregierung bei der Gestaltung internationaler Beziehungen eingreifen“, betont sie. Beispielsweise könnte das Partnerland Entscheidungsspielräume zu Verfahrensschritten und technische Voraussetzungen für die Projektumsetzung hieraus ablesen.

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