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23.09.2019 Petitionen — Ausschuss — hib 1033/2019

Regierung: Keine Gefahr durch 5G-Ausbau

Berlin: (hib/HAU) Von Seiten der Bundesregierung gibt es keinerlei Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher Gefahren im Zusammenhang mit dem beabsichtigten 5G-Netzausbau. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Florian Pronold (SPD), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich. Da die 5G-Technologie nicht komplett neu sei, sondern eine Weiterentwicklung bisheriger Mobilfunkstandards darstelle, verfüge die Regierung über ein „sehr gesichertes, wissenschaftliches Umfeld“, sagte Pronold. „Wir können gesundheitliche Gefahren, soweit man das wissenschaftlich mit absoluter Sicherheit sagen kann, ausschließen.“

In der der Sitzung zugrundeliegenden Petition wird hingegen auf die gesundheitlichen Risiken, die aus Sicht des Petenten Eduard Meßmer mit einem flächendeckenden 5G-Mobilfunkstandard verbunden sind, hingewiesen. Bei dem neuen 5G-Standard würden Millimeterwellen bis zu 200 GHz genutzt, heißt es in der Petition. Diese Strahlung werde von der menschlichen Haut absorbiert oder von Pflanzenblättern aufgenommen. Der 5G-Mobilfunkstandard werde - nicht zuletzt mit der dafür erforderlichen Antennendichte - die Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich in einem unvorstellbaren Ausmaß erhöhen, schreibt der Petent. Die zu befürchtenden Wirkungen umfassen seiner Ansicht nach ein „erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitlicher freier Radikale, unkalkulierbare genetische Veränderungen, Änderungen der Strukturen und Funktionen im Reproduktivsystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden“. In der Petition wird daher gefordert, die Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, „solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen“.

Vor den Abgeordneten kritisierte Petent Meßmer, die 5G-Technik werde ohne Folgenabschätzung eingeführt. In die Forschung zur 5G-Technologie würden „reichlich Forschungsgelder gesteckt“. Nur wenige Gelder würden jedoch in die Fragestellung nach dem Schutz der Menschen investiert, sagte Meßmer und forderte zugleich die Forschung nach Alternativen zu 5G zu stärken.

Ein „juristisches Defizit“ machte Wilfried Kühling, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) aus, der dem Petenten in der Sitzung zur Seite stand. In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) sei „keine Vorsorge operationalisiert“, beklagte er. Letztendlich werde sogar das Grundgesetz missachtet, weil der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a) nicht ausreichend wahrgenommen werde.

Kühling sagte weiter, die tumorverstärkende Wirkung von Mobilfunkstrahlung sei in Tierversuchen jetzt schon nachgewiesen worden. „Wir sollten also nicht auf das Vorhandene mit 5G noch etwas aufsetzen, bis die Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen ist“, forderte er.

Der Umwelt-Staatssekretär verwies hingegen auf existierende Grenzwerte für alle Mobilfunkfrequenzen. Diese Grenzwerte würden fortwährend wissenschaftlich untersucht und ihre Einhaltung überprüft, damit daraus keine Gefährdung von Menschen hervorgehen könne. Im Bereich der Hochfrequenzen, etwa bei der Maschine zu Maschine Kommunikation, die künftig im Rahmen von 5G angedacht sei, gebe es noch keine ausreichenden Erkenntnisse, weshalb Forschungsvorhaben auf den Weg gebracht worden seien. Die letzten noch existierenden wissenschaftlichen Lücken sollen so noch vor Anwendung der Verfahren geschlossen sein und eine Reaktion möglich werden, „sollte sich dabei etwas herausstellen“, sagte Pronold.

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