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11.10.2019 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1114/2019

Zugang zu elektronischen Beweismitteln

Berlin: (hib/MWO) Über den Stand der Verhandlungen im Rahmen des sogenannten E-Evidence-Dossiers berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13234) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12812). Die Bundesregierung gehe derzeit davon aus, heißt es in der Antwort, dass die Verhandlungen zu den Legislativvorschlägen des E-Evidence-Dossiers vor Abschluss eines Verwaltungsabkommens zur Erhebung elektronischer Beweismittel zwischen der Europäischen Union und den USA finalisiert sein werden. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie es die Bundesregierung bewertet, dass der Europäischen Kommission ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines solchen Abkommens erteilt wurde, ohne dass zuvor eine einheitliche Rechtsposition mittels Inkrafttreten der E-Evidence-Verordnung entwickelt wurde.

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen zur Mandatserteilung für die Europäische Kommission fortwährend dafür eingesetzt, dass in das geplante Verwaltungsabkommen mit den USA für den von der Datenherausgabe mitbetroffenen Staat ein verbindliches Zurückweisungsrecht aufgenommen werden muss. Die Bundesregierung habe damit das Ziel verfolgt, die bisherigen Verhandlungsergebnisse zum neuen europäischen Rechtsrahmen bezüglich E-Evidence auch auf die Zusammenarbeitsregeln mit Drittstaaten zu übertragen. Die Bundesregierung werde sich für dieses Ziel auch weiterhin einsetzen, sehe sich allerdings als eingehende und auch als amtierende Ratspräsidentschaft der Europäischen Union zur inhaltlichen Neutralität verpflichtet.

Zu den bisherigen Abstimmungen im Rahmen des Dossiers heißt es, die Bundesregierung habe wegen fortdauernder Bedenken einmal mit „Nein“ gestimmt und sich zweimal enthalten. Das Stimmverhalten sei in dem Bestreben erfolgt, in den anstehenden weiteren Verhandlungen noch weitere Verbesserungen zu erreichen.

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