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11.10.2019 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 1115/2019

Änderung des Waffenrechts

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes“ (19/13839) vorgelegt, der kommende Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit dem Entwurf soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Ferner fordert sie laut Bundesregierung von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen. „Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind“, heißt es in der Vorlage weiter. In einem zweiten Schritt würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese Transaktionen in den Waffenregistern zu registrieren.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Nationale Waffenregister „zum Zweck der Registrierung des vollständigen Lebensweges von Waffen und wesentlichen Waffenteilen“ ausgebaut werden. Ferner ist vorgesehen, eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen einzuführen. Zudem sollen unter anderem „bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu verbotenen Gegenständen“ werden. Allerdings werde „den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch weitgehende Besitzstandsregelungen Rechnung getragen“, heißt es in der Vorlage weiter.

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