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13.11.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 1274/2019

Prozessbeschleunigung bei Strafverfahren

Berlin: (hib/MWO) Eine Vielzahl von Gesetzentwürfen, Anträgen und Entschließungen haben auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch gestanden. Nach der Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Amt des Ausschussvorsitzenden in geheimer Abstimmung übernahm nach einer kurzen Unterbrechung der stellvertretende Vorsitzende Heribert Hirte (CDU) die Leitung der Sitzung. Ein neuer Vorsitzender, der wieder aus den Reihen der AfD-Fraktion kommen muss, wurde noch nicht benannt.

Zur Abstimmung im Rechtsausschuss als federführendem Gremium standen fünf Gesetzentwürfe. Eine längere Debatte entspann sich zum Gesetzentwurf der Koalition zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747, 19/14972). Während Abgeordnete von CDU und SPD die Vorlage für geeignet hielten, eine Prozessbeschleunigung zu erreichen und auf den Zusammenhang mit dem Pakt für den Rechtsstaat hinwiesen, bemängelten Vertreter der Opposition vor allem die Kürze des Gesetzgebungsverfahrens und die Nichtbeachtung der kritischen Ausführungen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Dieser wurde schließlich in geänderter Fassung gegen die Stimmen von FDP, Linken und Grünen und bei Enthaltung der AfD angenommen. Anträge von FDP (19/14244) und Grünen (19/13515) wurden abgelehnt.

Ebenfalls beschlossen wurden die Regierungsentwürfe für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (19/13829) und für ein Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (19/13837). Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) (19/10507) in geänderter Fassung angenommen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschloss der Ausschuss zudem den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften (19/13828) in geänderter Fassung. Anträge der Opposition (19/14038, 19/14037, 19/14028, 19/14027) zu diesem Thema wurden abgelehnt. Auch bei diesem Entwurf äußerten sich Oppositionsabgeordnete enttäuscht darüber, dass die Expertenanhörung zu dem Thema in dem Entwurf nicht berücksichtigt worden sei. Kritisch merkten sie an, dass die bisher immer wieder verlängerte Notlösung jetzt zu einer Dauerlösung werden solle. Koalitionsvertreter entgegneten, dass es zu einer Verstetigung der Wertgrenze keine Alternative gebe.

Ein Antrag der AfD-Fraktion zur Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten in den Organstreitverfahren 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15 vor dem Bundesverfassungsgericht wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag der Fraktion zur Befreiung der Antennengemeinschaften von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen gegenüber Verwertungsgesellschaften (19/5911). Gesetzentwürfe und Anträge von AfD, FDP, Die Linke und Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/218, 19/5950)) wurden wie auch ein Antrag der AfD zum Thema „Freiheit im Internet - Bürgerrechte stärken“ (19/10172) von der Tagesordnung gestrichen.

Ferner legte der Ausschuss Termine für bislang dem Grund nach beschlossene öffentliche Anhörungen fest. Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (19/8233) soll am 2. März 2020 stattfinden, die Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes mit Blick auf den Einsatz der Bundeswehr im Ausland (19/14025) wurde auf den 13. Januar 2020 terminiert.

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