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14.11.2019 Menschenrechte — Ausschuss — hib 1277/2019

Prävention von Folter und Misshandlung

Berlin: (hib/SAS) Die Jahresberichte 2017 (19/2929) und 2018 (19/10305) der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter sind am Mittwochnachmittag Thema im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gewesen. In diesen Berichten hat sich die unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung 2017 schwerpunktmäßig mit dem Freiheitsentzug durch die Polizei beschäftigt, im Jahresbericht 2018 standen freiheitsentziehende Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie bei Abschiebungen im Fokus.

Darin haben die Mitarbeiter unter anderem die „mitunter häufig angewendete Maßnahme“ der Fixierung von Personen im Polizeigewahrsam kritisch angemerkt. Die Praxis sei in einigen Bundesländern zwar erlaubt, stelle jedoch einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Missstände entdeckte die Nationale Stelle aber auch bei begleiteten Abschiebeflügen. Als unzureichend bewertete ein Vertreter der Einrichtung im Rahmen der Unterrichtung des Ausschusses so etwa die Koordination zwischen Bundes- und Landespolizei. Oft seien Mitarbeiter beider Polizeien an Abholung und Transport der abzuschiebenden Menschen beteiligt. In der Praxis führe deren mangelnde Abstimmung jedoch nicht selten dazu, dass die Abzuschiebenden nicht ausreichend mit Essen oder Trinken versorgt würden.

Im Ausschuss betonte der Vertreter den präventiven Charakter der Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Die insgesamt zehn Mitarbeiter der aus einer Länderkommission und einer Bundesstelle bestehenden Einrichtung besuchten „Orte der Freiheitsentziehung“ - darunter Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen, geschlossene Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe sowie Alten- und Pflegeheime - um auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zur Wahrung der Menschenwürde zu unterbreiten.

Die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit sei jedoch trotz des zehnjährigen Bestehens der Nationalen Stelle noch immer begrenzt, monierte der Vertreter. Immer wieder gebe es Fälle, in denen Mitarbeitern der Zutritt zu einem Ort der Freiheitsentziehung verwehrt werde. Auch bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Zutritt mangele es bisweilen an der nötigen Unterstützung durch die zuständigen Ministerien. Außerdem erweise es sich als nachteilig, dass nur die Namen von Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft veröffentlicht werden dürften. Um die „Nachhaltigkeit“ der Arbeit zu verbessern, brauche es eine Rechtsgrundlage, um künftig auch die Namen der besuchten Einrichtungen in privater Trägerschaft veröffentlichen zu können, so die Forderung der Nationalen Stelle.

Besorgt äußerte sich ihr Vertreter zudem über die gegenwärtige finanzielle Ausstattung der Anti-Folter-Stelle. Es drohe akut die Gefahr, dass sie ihre Arbeit im nächsten Jahr nicht wie bisher aufrechterhalten könne. Schon in der Vergangenheit seien Besuche überhaupt nur möglich gewesen, weil sich die ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeiter bereit erklärt hätten, ihre Fahrtkosten vorzustrecken, so der Vertreter. In der anschließenden Diskussion signalisierten Abgeordnete aller Fraktionen grundsätzlich Anerkennung und Unterstützung für die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Deren finanzielle Lage sei „beschämend“, so ein Vertreter der SPD. Bündnis 90/Die Grünen plädierten vor dem Hintergrund der laufenden Haushaltsberatungen für eine Aufstockung der Mittel für das kommende Jahr. Auch die Union mahnte mittels eines Entschließungsantrags eine „angemessene Ausstattung“ der Nationale Stelle an.

In Bezug auf die vorliegenden Jahresberichte merkten Vertreter von Union und AfD allerdings an, dass aus ihrer Sicht die Verwendung von Begriffen wie „Folter“ und „Ort der Freiheitsentziehung“ im Zusammenhang mit Pflegeheimen im Rechtsstaat Deutschland doch kritisch zu sehen sei. Die meisten Pflegekräfte dort leisteten einen „guten Dienst“. Die FDP betonte wiederum die Wichtigkeit von Kontrollen: Es gebe unter den Pflegeheimträgern „schwarze Schafe“, denen alte oder pflegebedürftige Menschen wehrlos ausgeliefert seien. Vertreter von SPD, Die Bündnis 90/ Die Grünen unterstützten den verwendeten Folterbegriff und erinnerten daran, dass die Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter auf dem Zusatzprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe beruhe.

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