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02.12.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1350/2019

DFG-Förderlinie „Projektakademien

Berlin: (hib/ROL) Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert seitens der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) keine Bewilligungsgrenze für die Einrichtung von Projektakademien. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14533) auf die Kleine Anfrage (19/13830) der FDP. Hierbei handelt es sich um eine Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung (19/12543),

Die Anzahl der bewilligten Projektakademien richte sich nach der Bereitschaft erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Projektakademien einzurichten. Die Bundesregierung teilt die in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf (19/12543) von der DFG dargestellte Ansicht, dass die Bereitschaft erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, eine Projektakademie einzuwerben, trotz expliziter Hinweise in allen für die Fachhochschulen durchgeführten Informationsveranstaltungen gering ist. Gleichzeitig ist auch die Bundesregierung genauso wie die DFG der Ansicht, dass demgegenüber das Interesse an der Teilnahme an Projektakademien durchaus gegeben ist.

Nach Auffassung der FDP gibt es ein gravierendes Missverhältnis zwischen Universitäten und Fachhochschulen (FHs) beziehungsweise Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) bei der Forschungsförderung durch die DFG. Daher hatten sich die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage „Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie 'Projektakademien' “ (19/12121) nach dem Erfolg dieser seit 2014 laufenden Projektförderlinie erkundigt. Bislang seien drei Projektakademien gefördert worden. Ziel der Förderlinie „Projektakademien“ der DFG ist, Professorinnen und Professoren von FHs oder HAWs beim Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte zu unterstützen. Im Ergebnis soll es den Professorinnen und Professoren besser als vorher gelingen, Förderanträge bei der DFG erfolgreich zu stellen, damit ihre Forschung an FHs oder HAWs dann durch die DFG gefördert werden kann.

Zu Förderquoten und Bewilligungssummen legt die Bundesregierung in ihrer Antwort zahlreiche Tabellen vor.

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