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29.01.2020 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 122/2020

FDP konkretisiert Steuerpläne

Berlin: (hib/PST) Die FDP-Fraktion hat ihre Forderung nach Steuersenkungen in einem Gesetzentwurf konkretisiert. Sie hat ein „Steuerentlastungsgesetz 2020“ (19/16830) in den Bundestag eingebracht, über das der Bundestag am Freitag erstmals beraten soll.

Dem Entwurf zufolge soll der Tarif der Einkommensteuer so „gestreckt“ werden, dass man erst bei einem deutlich höheren Einkommen als jetzt den Spitzensteuersatz zahlen muss und auch mit darunterliegenden Einkommen jeweils erst später in einen höheren Steuertarif kommt. Dies soll dadurch geschehen, dass die sogenannten Eckwerte erhöht werden. Ein Eckwert besagt, dass der oberhalb dieses Betrags liegende Teil eines Einkommens höher besteuert wird als der darunterliegende.

Die FDP-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass die Steuerquote in Deutschland, also der Anteil des Steueraufkommens an der Wirtschaftsleistung des Landes, Jahr für Jahr steige. 2014, im ersten Jahr mit einem gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt, habe die Steuerquote 22,01 Prozent betragen. Laut der Steuerschätzung der Bundesregierung solle sie bis 2024 auf 23,58 Prozent steigen. „Dieser unaufhörlichen Steigerungsspirale muss etwas entgegengesetzt werden“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Ziel ist es nach den Worten der Antragsteller, den Tarif „gerechter“ zu gestalten. „Einerseits soll die Steuerlast nicht am stärksten bei den kleinen und mittleren Einkommen ansteigen und andererseits soll nicht die Mitte der Gesellschaft mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen müssen.“ Die gestreckten Tarife sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion bereits für das laufende Jahr gelten. Darüber hinaus solle in den Folgejahren der sogenannte Mittelstandsbauch, also die relativ hohe Besteuerung mittlerer Einkommen, „schrittweise und haushaltsverträglich weiter abgeschmolzen werden“. Ziel sei „ein linear-progressiver Tarif ohne Stufen“.

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