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17.02.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 193/2020

Externe Beratung bei der Autobahn-Reform

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/16969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15763) abgeschlossene Verträge und Rahmenvereinbarungen (RV) über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung auf. Außerdem schreibt die Regierung, der Bundesrechnungshof (BRH) habe im Rahmen seiner begleitenden und beratenden Prüfung der Umsetzung des Reformvorhabens „keine Empfehlung ausgesprochen, Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen oder Rahmen- und Werkverträge, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA/der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes (FBA) und/oder im Zusammenhang mit dem Transformationsprozess der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen und anderer Bundesstraßen abgeschlossen hat, zu kündigen“. Gleichwohl habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits vor und während der Prüfung des BRH organisatorische Änderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Berater vorgenommen und zwischenzeitlich die vier Rahmenvereinbarungen „1776 - 1779“ einvernehmlich beendet. Dieser Prozess sei vom BRH im Rahmen seiner beratenden Prüfung begleitet worden, heißt es in der Antwort.

Nach der Feststellung, dass die Wertungssumme der Rahmenvereinbarungen „1776 - 1779“ überschritten worden seien, habe das BMVI umgehend Maßnahmen ergriffen und weitere Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen eingestellt, schreibt die Regierung. Um jedoch die Umsetzung der Reform nicht zu gefährden, sei es zwingend notwendig gewesen, „weitere Leistungen zu beauftragen, welche zur Sicherstellung der laufenden Transformationsprozesse und des Gesamtfortschritts auf ein unabdingbares Maß reduziert worden sind“.

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