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24.02.2020 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 209/2020

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts ein Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten als Serviceeinrichtung mit ausgewiesener Fach-, Auslands- und Fremdsprachenkompetenz errichten und hat dazu einen Gesetzentwurf (19/17292) vorgelegt. Bestimmte nicht ministerielle Aufgaben des Auswärtigen Amts sollen dem neuen Bundesamt übertragen und soweit erforderlich bestehende Gesetze hierfür geändert werden.

Seit Bestehen des Auswärtigen Dienstes habe der Umfang seiner Aufgaben stetig zugenommen und dies betreffe auch nicht ministerielle Aufgaben. „Aufgaben in den Bereichen Infrastruktur und Verwaltung sind hinzugekommen, ohne dass bislang eine organisatorische Trennung in ministerielle und nicht ministerielle Aufgaben vorgenommen werden konnte. Neue politische Aufträge und der damit verbundene Anstieg der Haushaltsmittel zum Beispiel für die Projektförderung in den Bereichen Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik haben auch zu einem Zuwachs nicht ministerieller Aufgaben im Zuwendungsbereich geführt“, schreibt die Bundesregierung. Künftig würden weitere Aufgaben auf das Auswärtige Amt zukommen, beispielsweise die Bearbeitung von Visumanträgen im Zuge der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.

Der wachsende Aufgabenumfang erfordere eine leistungsfähige Struktur zur Erledigung von nicht ministeriellen Aufgaben mit Auslandsbezug, deren Erfüllung Auslandskompetenz und Fremdsprachenkenntnisse der Beschäftigten voraussetzt. Durch eine Neuordnung und Bündelung entsprechender Aufgaben in einer Bundesoberbehörde soll ein Kompetenz- und Ressourcengewinn erzielt werden. Das Ministerium und die Auslandsvertretungen weltweit sollen von nicht ministeriellen Tätigkeiten entlastet werden, hierdurch größere Flexibilität gewinnen und sich stärker auf die ministeriellen Aufgaben fokussieren können. „Im Ergebnis wird in der Bundesoberbehörde der Auf- und Ausbau des erforderlichen Spezialwissens mit Auslandskompetenz und Fremdsprachenkenntnissen im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts gesichert und dazu nachhaltige und rotationsfeste Expertise aufgebaut.“

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