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25.03.2020 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 328/2020

Kliniken sollen entlastet werden

Berlin: (hib/PK) Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen sollen in der Coronakrise entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/18112) vor, den die Koalitionsfraktionen auf der Basis von Formulierungshilfen der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht haben.

Die Kliniken sollen unterstützt werden, wenn sie statt geplanter Operationen Betten freimachen für Patienten mit einer Coronavirus-Infektion. Auch Honorareinbußen von niedergelassenen Ärzte sollen ausgeglichen werden. Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und finanziell unterstützt.

Für jedes freigehaltene Bett erhalten die Krankenhäuser bis Ende September 2020 eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett wird ein Bonus in Höhe von 50.000 Euro bezahlt. Um insbesondere Schutzausrüstungen finanzieren zu können, erhalten Krankenhäuser befristet einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro.

Ferner wird der sogenannte vorläufige Pflegeentgeltwert auf 185 Euro erhöht. Das soll die Liquidität der Kliniken verbessern.

Niedergelassene Ärzte sollen bei einem hohen Umsatzausfall wegen wegbleibender Patienten Ausgleichszahlungen erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen ihre zusätzlichen Kosten, etwa für die Einrichtung von Fieberambulanzen, erstattet.

Die zusätzlichen Ausgaben für Kliniken werden nach Angaben der Bundesregierung auf rund 2,8 Milliarden Euro für 2020 geschätzt. Für die Gesetzliche Krankenversicherung KV entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 5,9 Milliarden Euro, von denen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden sollen.

In der ambulanten und stationären Pflege werden Qualitätsprüfungen befristet ausgesetzt. Pflegeeinrichtungen sollen durch die Pandemie bedingte Mehrausgaben oder Mindereinnahmen erstattet bekommen.

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