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27.04.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 432/2020

Verbraucherschutzvorhaben im Fokus

Berlin: (hib/MWO) Einen Überblick über den Stand der Realisierung der von ihr angekündigten Verbraucherschutzvorhaben gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/18516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17478). So seien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang neun Musterfeststellungsklagen vor verschiedenen Oberlandesgerichten erhoben worden. Der Bundesregierung sei bekannt, dass an der Musterfeststellungsklage öffentlich Kritik geäußert wird. Bezüglich der Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz solle zur Optimierung der Registerführung ein elektronisches Fachverfahren aufgebaut werden, um sowohl den elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten als auch die Interaktionen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern durch eine vollautomatische Datenverarbeitung zu optimieren. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist vorgesehen, das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage zu evaluieren. Weiter geht die Antwort auf den Stand der Arbeit an den geplanten Gesetzen für faire Verbraucherverträge, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich, zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen ein. Weitere Themen sind der Abschlussbericht der Datenethikkommission der Bundesregierung, der Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie IT-Sicherheit.

Wie die Fragesteller in der 57 Einzelfragen umfassenden Kleinen Anfrage schreiben, hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mit der Musterfeststellungsklage bisher nur eines der im Koalitionsvertrag von SPD und Union angekündigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben umgesetzt.

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