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18.05.2020 Finanzen — Anhörung — hib 510/2020

Anhörung zur Umsatzsteuersenkung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, dem 25. Mai, eine öffentliche Anhörung zu den geplanten steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise durch. Gegenstand der von 10 bis 12.15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses stattfindenden Anhörung ist der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150). Damit soll der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 befristet werden. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt von der Steuersenkung ausgenommen. Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz. Außerdem geht es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (19/19164), die sich angesichts des „Wirtshaussterbens“ dafür ausspricht, die Umsatzsteuer für Speisen auch über den 30. Juni 2021 hinaus bei sieben Prozent zu belassen. Die Sachverständigen sollen auch zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19134) Stellung nehmen, in dem eine verbesserte Verlustverrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Epidemie gefordert wird.

Als Sachverständige sind geladen: Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Steuerberaterverband, Professor Lars-P. Feld (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Johanna Hey (Universität zu Köln) und Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland.


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