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27.05.2020 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 547/2020

Deutsche Beteiligung an Pandemie-Hilfen

Berlin: (hib/JOH) Aus Sicht der Bundesregierung ist es sinnvoll, dass nach den Bedingungen der bei der Weltbank angesiedelten Pandemic Emergency Financing Facility (PEF) erst bestimmte Grenzwerte wie die Ausbreitung und Dauer der Epidemie überschritten sein müssen, bevor Hilfe gewährt werde. Die PEF schließe die Lücke zwischen dem Krisenreaktionsfonds (CFE) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der direkt bei Ausbruch einer Krankheit aktiviert werde, und den regulären Krisenfinanzierungsinstrumenten der Weltbank und der internationalen Gemeinschaft, die eine längere Vorlaufzeit benötigten, erklärt sie in einer Antwort (19/19074) auf eine Kleine Anfrage (19/18507) der AfD-Fraktion. Ziel sei es gewesen, eine Dopplung von Reaktionsmechanismen der internationalen Gemeinschaft zu vermeiden.

Die Bundesregierung bewerte die Funktionalität von ihr unterstützter Krisenreaktionsmechanismen auf internationale Krankheitsausbrüche fortlaufend, betont sie weiter. Auch die Funktionalität der PEF im Rahmen der COVID-19-Pandemie werde darin einfließen. Hierzu befinde sich die Bundesregierung in engem Austausch mit der Weltbank sowie mit Japan und Australien.

Die Unterstützung der Pandemie-Anleihen beziehungsweise der Versicherungskomponente der PEF und die Verwendung deutscher Steuermittel für diese Zwecke hält sie aus ethischer Sicht für „vertretbar und sinnvoll“. Die Ebola-Krise in Westafrika 2014 habe gezeigt, dass finanzielle Mittel zur Eindämmung von Krankheitsausbrüchen häufig nicht umfassend oder schnell genug bereitgestellt werden könnten. Die Weltbank habe deshalb auf Anregung der G20-Staaten die PEF als parametrische Versicherung entwickelt, die auch vor Einschätzung des vollständigen Schadens bereits Mittel zur Schadensbegrenzung bereitstellen könne.

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