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17.06.2020 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Ausschuss — hib 623/2020

Rechtsbeistand für Entwicklungsländer

Berlin: (hib/JOH) Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses befürworten einen Beitritt Deutschlands als Vollmitglied zum Beratungszentrum für das Recht der Welthandelsorganisation (WTO, ACWL). Einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/19384) der Bundesregierung, der dafür die rechtlichen Grundlagen legt, stimmten die Fraktionen mit einer Gegenstimme in der Sitzung am Mittwochmorgen zu.

Deutschland ist seit 2017 einziges assoziiertes Mitglied des ACWL, dem außerdem elf Industrieländer und 37 Entwicklungsländer als Vollmitglieder angehören. Das 1999 gegründete und von der WTO unabhängige Zentrum leistet Entwicklungs- und Schwellenländern anwaltlichen Beistand in Handels-Streitbeilegungsverfahren und organisiert Kurse in WTO-Recht.

Das Zentrum sei „international anerkannt für seine guten und kostengünstigen Leistungen“ für Entwicklungsländer, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU). Seit seiner Gründung habe es diese in 65 Streitbeilegungsverfahren unterstützt. Eine Vollmitgliedschaft biete größere Gestaltungsmöglichkeiten für Deutschland und stärke das multilaterale regelgebundene Handelssystem, zeigte sie sich überzeugt.

Es sei gut, die Kapazitäten der Entwicklungsländer bei Verhandlungsrunden der WTO zu stärken, urteilte auch ein Vertreter der SPD. Aus der Union hieß es, die Unterstützung in Rechtsfragen sei wichtig, um in Handelsfragen ein Gleichgewicht zwischen Industrie- und Entwicklungsländern herzustellen und Interessen gleichberechtigt und kooperativ zu verhandeln. Beide zeigten sich wie die übrigen Fraktionen verwundert darüber, dass Deutschland dem ACWL erst 2017 beigetreten ist.

Die AfD-Fraktion interessierte sich für die konkrete Inanspruchnahme des Beratungszentrums und bestehende Lücken bei der Rechtsdurchsetzung. Ein Vertreter der FDP betonte, es brauche rechtssichere Regeln für den freien Handel, um größtmögliche Gleichheit auf dem Markt herzustellen. Er lobte, mit Deutschland als ACWL-Vollmitglied könnten die Kapazitäten des Zentrums erhöht werden.

Auch nach Ansicht der Linksfraktion besteht ein großer Bedarf an den Leistungen des Beratungszentrums. Der rechtliche Beistand helfe, Augenhöhe zwischen Industrie- und Entwicklungsländern herzustellen. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen wie die SPD auf die langjährige Schwächung der WTO, etwa durch bilaterale Handelsverträge. Es sei positiv, dass die Weltgemeinschaft inzwischen die Notwendigkeit einer multilateralen Organisation für Handelsrecht erkannt habe.

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