+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.07.2020 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 691/2020

Kommunen sollen entlastet werden

Berlin: (hib/SCR) Der Bund will die Kommunen in Folge der Corona-Pandemie verstärkt finanziell unterstützen. Konkret sollen den Städten und Gemeinden erstens in diesem Jahr die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer pauschal von Bund und Ländern ausgeglichen werden. Zweitens soll der Bund dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zu 74 Prozent der Kosten übernehmen. Drittens sollen ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Dies sieht der Entwurf eines „Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“ der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/20598) vor, der am Donnerstag in erster Lesung beraten wird. Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat einen wortgleichen Gesetzentwurf (364/20) bereits zugeleitet.

Für den einmaligen Gewerbesteuerausgleich sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sind zudem Änderungen im Grundgesetz nötig. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/20595) wird ebenfalls am Donnerstag in erster Lesung beraten beziehungsweise wurde dem Bundesrat von der Bundesregierung (363/20) bereits zugeleitet.

Als Begründung für die alle Gemeinden und Städte betreffenden Änderungen führen Koalition und Bundesregierung an, dass Deutschland „handlungsfähige und leistungsstarke Kommunen“ brauche, „dies gilt erst recht in einer Krisensituation“. Die Entlastung der ostdeutschen Bundesländer begründen Koalition und Bundesregierung mit der dadurch zu erzielenden Verbesserung der finanziellen Spielräume der betroffenen Länder.

Der pauschale Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer wird den Bundeshaushalt laut Entwurf mit 6,134 Milliarden Euro belasten. Der Beitrag enthalte die Wirkungen der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen auf die Bundesergänzungszuweisungen. Auf die Haushalte der Länder kommen den Angaben zufolge Mehrausgaben in Höhe von 4,834 Milliarden Euro.

Die Entlastung die Kreise und kreisfreien Städte - und entsprechende Mehrausgaben im Bundeshaushalt - durch die erhöhte Bundesbeteiligungen an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ist dem Entwurf zufolge mittelfristig mit rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr zu taxieren. Für das Jahr 2020 seien die Mehrausgaben aufgrund der dynamischen Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten durch die Corona-Pandemie nicht belastbar zu quantifizieren. Laut Entwurf wird die Beteiligung des Bundes im Schnitt um 25 Prozentpunkte angehoben. Die gesetzliche Obergrenze von 74 Prozent - bisher 49 Prozent - bezieht sich den Angaben zufolge auf die bundesweiten Ausgaben. Es sei daher nicht auszuschließen, „dass sich der Bund in einzelnen Ländern auch mit deutlich mehr als 75 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung beteiligen wird“. Eine Bundesauftragsverwaltung soll ausgeschlossen werden.

Die Entlastung der ostdeutschen Länder soll durch eine Änderung im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz erfolgen. Der Bund soll demnach 50 statt bisher 40 Prozent der entsprechenden Aufwendungen übernehmen. Für 2021 rechnen Koalition und Bundesregierung mit einer Entlastung der ostdeutschen Länder in Höhe von 343 Milliarden Euro, die als Mehrausgabe im Bundeshaushalt anfällt, 2024 soll sie 366 Millionen Euro betragen.

Marginalspalte