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07.07.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 726/2020

Fragen der Registermodernisierung

Berlin: (hib/STO) Über Fragen der Registermodernisierung und eines „registerübergreifendes Identitätsmanagements“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19784). Danach wird die Stärkung der Interoperabilität von Registern auf Bundesebene in einer Vielzahl von Verwaltungsbereichen verfolgt. So sei beispielsweise im Bereich der Innenverwaltung im Jahr 2007 ein System technischer Standards eingerichtet worden, dem inzwischen alle Behörden des Ausländer-, Melde- und Personenstandswesens folgen. Zur weiteren Verbesserung der Interoperabilität habe der IT-Planungsrat ein „Koordinierungsprojekt Registermodernisierung“ eingerichtet. Ziel sei die „Entwicklung einer registerübergreifenden Gesamtarchitektur unter Einbeziehung technischer, rechtlicher und organisatorischer Maßnahmen“.

Um die Digitalisierungsanstrengungen der Verwaltung zum Erfolg zu führen, muss der Antwort zufolge „gewährleistet werden, dass Personenverwechslungen auch in der digitalen Kommunikation ausgeschlossen sind und die zu einer bestimmten Person übermittelten Daten eineindeutig zugeordnet werden können“. Dies könne durch ein registerübergreifendes Identitätsmanagement als Teil der Registermodernisierung wahrgenommen werden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, unterstützt das Vorhaben des registerübergreifenden Identitätsmanagements die Erhaltung der dezentralen Registerlandschaft in Deutschland. Die einzelnen Fachdaten zu einer Person werden laut Vorlage nicht zusammengeführt oder anders als bislang gespeichert. Im Falle eines gesetzlich geregelten Datenaustausches von Daten einer bestimmten Person zwischen zwei Behörden solle zukünftig die steuerliche Identifikationsnummer genutzt werden.

Die Registermodernisierung soll laut Bundesregierung auch die Transparenz für die Bürger erhöhen und „sehr viel besser sichtbar machen, welche öffentliche Stelle welcher anderen Stelle wann und zu welchem Zweck Daten zu einer Person übermittelt hat“. Diese Funktion könne von einem zukünftigen „Datencockpit“ wahrgenommen werden.

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