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16.09.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Ausschuss — hib 962/2020

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Berlin: (hib/ROL) Um die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ging es am Mittwoch vor dem Ausschuss für Bildung und Forschung. Der Sitzung lag ein Antrag (19/20530) der FDP-Faktion zugrunde, derbei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt wurde.

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung darin auf, die Innovationsfähigkeit der außeruniversitären Forschungseinrichtungen deutlich zu stärken, um Menschen mit Behinderungen ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sie ihre Kompetenzen und Fertigkeiten einbringen und mit ihrer Sicht das Innovationsspektrum bereichern. Insbesondere die außeruniversitären Forschungseinrichtungen seien eine wichtige Schnittstellen zwischen Forschung und Gesellschaft, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen unmittelbar an Innovationen mitarbeiten können müssen.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion betonte, das dass Ziel, fünf Prozent der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen in den außeruniversitären Forschungseinrichtung, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, der Leibniz-Gemeinschaft und den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft zu beschäftigen, nicht erreicht werde. Teilweise liege die Quote deutlich darunter. Dabei nannte er unter anderem die Fraunhofer-Gesellschaft, die lediglich eine Quote von 2,8 Prozent aufweisen könnte. Die Stärke der inklusiven Gesellschaft müsse sich insbesondere in der Diversität bei der Beschäftigung in öffentlichen Einrichtungen, wie den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, widerspiegeln. Er verwies auch darauf, dass so auch die Internationalität der Forscher gestärkt werden könnte.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion stellte sich, wie auch die weiteren Redner der anderen Fraktionen, hinter das Grundanliegen des Antrages. Es würden jedoch kaum Strategien entwickelt und Maßnahmen aufgezeigt. Der Antrag sei nicht differenziert genug. Auch ein Vertreter der AfD-Fraktion zeigte sich nicht überzeugt und nannte die Vorlage einen „Schaufensterantrag“. Er sei zudem verwundert, dass die FDP dieses Thema über Quoten lösen wolle.

Auch ein Vertreter der SPD formulierte Vorbehalte gegen den Antrag, der an sich ein richtiges Anliegen beschreiben würde. Der Abgeordnete fragte, welches Problem die FDP gerade mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen habe. Diese Einrichtungen würden auch Besonderheiten aufweisen, die sich vom öffentlichen Dienst aber auch von anderen Wirtschaftsunternehmen unterscheiden würden. Als Beispiele nannte der SPD-Vertreter die Alltagsstruktur, die Fluktuation und den Anteil an Akademikern. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen hätten sich gerade in den letzten Jahren sehr um Diversity, Geschlechtergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit bemüht. Die Vertreterin der Linken sagte, dass es ein erhebliches Defizit an Inklusion in den Einrichtungen gebe. Gleichzeitig warf sie den Antragstellern vor, dass sie sich beispielsweise nicht gegen die zunehmende Befristungspraxis an Wissenschaftseinrichtungen stemmen würde. Denn das seien Unsicherheitsfaktoren, die insbesondere für Menschen mit Behinderungen besonders abschreckend wirken können.

Eine Vertreterin der Grünen begrüßte ebenfalls das Grundanliegen, monierte aber, der Antrag stelle wenig Instrumente dar, wie man die von der FDP formulierten Ziele erreichen könnte. Außerdem werde weder die Rolle des Inklusionsbeauftragten noch das Thema der Barrierefreiheit aufgegriffen.

Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung fragte, ob die Diskussion den universitären Forschungseinrichtungen wirklich gerecht werde. Unter anderem wies er darauf hin, dass sich alle vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen eigenständige Vorgaben im Bereich Inklusion, und Diversität gegeben hätten. „Aus der Beobachtung unseres Ministeriums sind die Selbstverpflichtungen keine Lippenbekenntnisse, sondern unser Eindruck ist, dass die außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Ziele auch ernst nehmen.“

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