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22.09.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 989/2020

Mediationen unter Pandemie-Bedingungen

Berlin: (hib/MWO) Belastbare quantitative Aussagen darüber, wie sich der Mediationsbereich unter den Bedingungen der Pandemie entwickelt, können nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht getroffen werden. Das sei das Ergebnis eines Online-Erfahrungsaustauschs am 25. Juni 2020 mit 48 Vertreterinnen und Vertretern von Mediationsverbänden, Mediationsausbildungseinrichtungen und Wissenschaftlern, der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz organisiert worden sei, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22390) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21992). Im November 2020 solle der Online-Erfahrungsaustausch fortgesetzt werden. In diesem Rahmen solle auch die Entwicklung der Fallzahlen im Mediationsbereich erneut erörtert werden.

Weiter schreibt die Bundesregierung, bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes sei seit Jahresbeginn ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Die Ursache für diesen Anstieg werde statistisch nicht erfasst. Auch könne nicht beurteilt werden, ob die Verbraucherschlichtung einem Gerichtsprozess bevorzugt wird. Die Fragesteller hatten sich nach Einsatzmöglichkeiten von Mediationen in Zeiten der Covid-19-Pandemie erkundigt und wollten unter anderem wissen, ob der Bundesregierung bekannt ist, ob Unternehmer und Verbraucher derzeit dazu tendieren, Mediationen und alternative Streitbeilegungsmethoden einem Gerichtsprozess zu bevorzugen.

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