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23.09.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 999/2020

Frauen in Führungspositionen deutscher Aktiengesellschaften

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung teilt das Anliegen der Fragesteller, Frauen in Führungspositionen zu stärken und Gleichberechtigung in der Praxis umzusetzen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22359) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21945). Auch nach Ansicht der Bundesregierung bestehe Handlungsbedarf. Daher berate eine Koalitionsarbeitsgruppe derzeit über eine Fortentwicklung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, um dessen Wirkung zu verbessern und den Frauenanteil an Führungspositionen weiter zu erhöhen. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen wirksam dazu beitragen können, Benachteiligungen von Frauen im Wirtschaftsleben zu beseitigen, werde geprüft.

Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung analysiere kontinuierlich die Sach- und Rechtslage, um zu identifizieren, ob und inwiefern Handlungsbedarf besteht. Empirisch sei allerdings nicht belegt, dass fehlende Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit praktische Hindernisse für Frauen in Vorständen sind. Im Hinblick auf die Unternehmen mit Bundesbeteiligung werde sich das Bundeskabinett darüber hinaus in Kürze mit der Verabschiedung neuer Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes befassen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Vorstandsmitglieder - auch in Unternehmen mit Bundesbeteiligung - keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien und die gesetzlichen Vorschriften zu Mutterschutz und Elternzeit daher keine Anwendung fänden.

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