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25.09.2020 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 1013/2020

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Dies schreibt sie in ihren Antworten (19/22568, 19/22481, 19/22476, 19/22393, 19/22589, 19/22573) auf sechs thematisch ähnlich gelagerte Kleine Anfragen (19/22052, 19/22056, 19/22048, 19/22053, 19/21860, 19/22051) der Fraktion Die Linke. Diese hat sich mit detaillierten Fragen danach erkundigt, inwieweit Interessenvertreter auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes, auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes, auf den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge, auf den Gesetzentwurf zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen, auf den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen sowie auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes Einfluss genommen haben.

Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden und Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sukzessive veröffentlicht, sodass die vorgenommenen Änderungen transparent und nachvollziehbar seien, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Es sei „nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen“. Das parlamentarische Informationsrecht stehe zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit, hält die Bundesregierung weiter fest.

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