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21.10.2020 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 1119/2020

Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren sollen steigen

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts vorgelegt (19/23484). Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erscheine eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten, heißt es darin. Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) waren zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Auch die Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für Zeuginnen und Zeugen sollen angepasst werden. Wegen der damit verbundenen höheren Ausgaben des Staates in Rechtssachen sollen auch die Gerichtsgebühren angepasst werden.

Vorgeschlagen wird in dem Entwurf zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG um zehn Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere zehn Prozent steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden. Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige sowie für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sollen an die marktüblichen Honorare und die Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für Zeuginnen und Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Der Bundestag soll den Entwurf am Donnerstag, 29. Oktober 2020, in erster Lesung ohne vorherige Aussprache zur Beratung in den Rechtsausschuss überweisen.

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