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04.11.2020 Tourismus — Ausschuss — hib 1196/2020

Umsatzerstattung für November-Lockdown ab Monatsende

Berlin: (hib/WID) Die Bundesregierung arbeitet darauf hin, Umsatzausfälle durch die in diesem Monat geltenden verschärften Corona-Beschränkungen den betroffenen Unternehmen spätestens ab der letzten Novemberwoche vergüten zu können. Solange werde es voraussichtlich dauern, bis die auf ein Volumen von zehn Milliarden Euro veranschlagte „Novemberhilfe“ zur Antragsreife gediehen sei, gab der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Thomas Bareiß (CDU/CSU) am Mittwoch im Tourismusausschuss zu verstehen. Bei ihren Beratungen über Maßnahmen zur Eindämmung der derzeitigen Corona-Welle hatten Bund und Länder vor einer Woche unter anderem beschlossen, die von Restriktionen betroffenen Unternehmen mit 75 Prozent des im Vergleichsmonat des Vorjahres erzielten jeweiligen Umsatzes zu entschädigen. Bareiß nannte das Programm ein „starkes Bekenntnis“ der Bundesregierung.

Die Einschränkungen gelten unter anderem für Hotellerie und Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Dienstleister in den Bereichen Fitness und Körperpflege, die in diesem Monat ihre Tätigkeit ganz oder überwiegend einstellen müssen. Als direkt Betroffene sollen nach dem Willen der Bundesregierung alle privaten und öffentlichen Unternehmen, Vereine und sonstigen Einrichtungen, die dadurch finanzielle Verluste hinnehmen müssen, in den Genuss der „Novemberhilfe“ kommen können. Antragsberechtigt sollen aber auch jene Unternehmen sein, die „nachweislich und regelmäßig“ mindesten 80 Prozent ihres Umsatzes durch Geschäftsbeziehungen zu direkt Betroffenen erzielen.

Ausnahmeregelungen gelten für Solo-Selbständige sowie für Unternehmer, die erst nach Herbst 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Sie sollen den durchschnittlichen Monatsumsatz der Jahre 2019 oder 2020 als Berechnungsgrundlage ihrer Entschädigungsansprüche geltend machen können. Gastronomen dürfen auch unter den verschärften Corona-Regeln Speisen außer Haus verkaufen. Ihr Entschädigungsanspruch wird daher allein nach dem Umsatz berechnet, den sie im November 2019 an den Restauranttischen erzielt haben. Damit ist sichergestellt, dass sie Laufkundschaft in unbegrenztem Umfang bedienen können, ohne dass sich dadurch ihr Anspruch verringert. Ähnliches gilt für Hotels, die in diesem Monat noch Geschäftsreisende beherbergen dürfen. Solange sie damit nicht mehr als 25 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 generieren, bleibt ihr Anspruch ungeschmälert.

Zum Ausgleich coronabedingter Umsatzeinbußen in betroffenen Wirtschaftszweigen hat die Bundesregierung für dieses und das folgende Jahr 50 Milliarden Euro vorgesehen. Davon seien, wie das Ministerium mitteilte, an Soforthilfen 15 Milliarden abgeflossen. Ein erstes Überbrückungs-Hilfsprogamm habe 127.000 Anträge im Volumen von 1,5 Milliarden ausgelöst. Die Fördersumme sei geringer gewesen als zunächst erwartet, was auch damit zu tun habe, dass die wirtschaftliche Entwicklung im Sommer besser verlaufen sei als befürchtet. Eine zweite Überbrückungshilfe hat das Ministerium am 21. Oktober auf den Weg gebracht. Dafür lägen bisher 4.666 Förderanträge im Volumen von 140 Millionen Euro vor.

Dabei würden die Kriterien flexibler gehandhabt als bisher. So sei die Förderung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten nicht mehr gedeckelt, Fixkosten könnten zu 90 statt zu 80 Prozent erstattet werden, und antragsberechtigt seien bereits Betriebe, die 30 Prozent ihres Umsatzes eingebüßt hätten. Eine dritte Überbrückungshilfe für die erste Jahreshälfte 2021 soll im Januar an den Start gehen.

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