24.03.2021 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 386/2021

Mehr Mitsprache in Betrieben

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/27828) mehr Mitbestimmung in den Betrieben. Sie führt darin aus: „Mitbestimmte Unternehmen sind robuster und besser gerüstet für Krisen. In Krisenzeiten sind sie weniger anfällig für Kapitalmarktschwankungen, wirtschaften profitabler und erholen sich auch wieder schneller als Unternehmen ohne Mitbestimmung. Mitbestimmte Unternehmen sichern Beschäftigung besser und investieren mehr in Forschung, Entwicklung sowie in ihr Anlagevermögen.“ Trotz dieser Vorteile sei die Unternehmensmitbestimmung seit Jahren in der Defensive, beklagen die Grünen. Neben dem rechtswidrigen Ignorieren der Unternehmensmitbestimmung sei die legale Umgehung der Mitbestimmung durch sogenannte „Vermeidungsgestaltung“ ein relevantes Problem. So würden Rechtsformen wie beispielsweise die Auslandskapitalgesellschaft & Co KG, die Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder Stiftungen KG mitunter bewusst gewählt, um die Mitbestimmung gezielt zu unterlaufen.

Die Grünen fordern von der Bundesregierung, gegen solche Tendenzen entschiedener vorzugehen. So sollen Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz solle auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungs- sowie Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden. Die Kombinationen aus Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften (Kapitalgesellschaft und Co. KG) schließlich sollen lückenlos in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden.

Zu den Forderungen gehört ferner, den Schwellenwert im Mitbestimmungsgesetz auf 1.000 Beschäftigte abzusenken. Dort soll auch geregelt werden, dass für den Fall, dass es bei Abstimmungen im Aufsichtsrat über Betriebsschließungen, -verlagerungen oder Massenentlassungen zu einem Abstimmungspatt kommt, verpflichtend ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird.

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