Aktionsplan der Bundesregierung zu E-Commerce
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat ihren „Aktionsplan zu E-Commerce“ als Unterrichtung (20/14736) vorgelegt. Es soll konzertierte Aktionen der Marktüberwachungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden möglichst in allen EU-Mitgliedstaaten geben. So könnten diese systematisch koordinierten Kontrollen anhand von festgelegten Risikoprofilen und Testkäufe für bestimmte Konsumgüter aus Drittstaaten durchführen. Zur Begründung für die Maßnahmen heißt es, in Drittstaaten hergestellte Produkte würden zunehmend über bestimmte Onlinehandelsplattformen vermittelt und direkt an Verbraucher in der EU verschickt. Dabei würden häufig EU-Vorgaben unter anderem zu Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitsstandards, Zoll- und Einfuhrbestimmungen sowie zu geistigem Eigentum nicht eingehalten.
Als weitere Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, dass Marktüberwachungsbehörden in Zukunft geeignete Maßnahmen direkt gegenüber den Onlinehandelsplattformen ergreifen können, wenn kein verantwortlicher Wirtschaftsakteur identifizierbar oder greifbar sei. Außerdem wird eine Verbesserung der Zollkontrollen und eine Änderung des Systems für die Einfuhrumsatzsteuer vorgeschlagen.