26.05.2025 Haushalt — Unterrichtung — hib 181/2025

Vorläufige Haushaltsführung 2025

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (21/188) über eine weitere genehmigte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025.

Demnach hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro genehmigt. Die Mittel sind für das „Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG)“ vorgesehen. Sie sollen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 fällig werden, wie es in dem auf den 19. Mai 2025 datierten Schreiben des BMF heißt.

Die Maßnahme sei erforderlich, „um auf Grundlage von Paragraf 57 Absatz 1 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) auch im Mai 2025 weiterhin für Beschäftigte [...] Anpassungsgeld (APG) bewilligen zu können“. Bereits im April 2025 hatte das BMF eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 22 Millionen Euro genehmigt (21/50). „Die vom BMF im April 2025 bereits bewilligte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung reicht wider Erwarten nicht für alle im Mai 2025 erforderlichen Bewilligungen von APG aus“, heißt es zur Begründung der erneuten Vorlage.