09.07.2025 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 294/2025

Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee

Berlin: (hib/NKI) Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für Offshore-Windparks werden entsprechend der Vorgaben des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) nur erteilt, wenn unter anderem die Meeresumwelt nicht gefährdet wird. Außerdem sieht der Flächenentwicklungsplan 2025 für die deutsche Nordsee und Ostsee strengere Zulassungen bei der Inbetriebnahme und dem Betreiben von Offshore-Windparks vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/756) auf eine Kleine Anfrage (21/523) der AfD-Fraktion.