02.03.2026 Inneres — Kleine Anfrage — hib 147/2026

Linke fragt nach Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen

Berlin: (hib/STO) „Zugangsbeschränkungen zu Integrationskursen“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/4222). Wie sie darin schreibt, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (Bamf) den Trägern von Integrationskursen mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 mit, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können“.

Das bedeute, „dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthhaltsgesetz), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden“, zitiert die Fraktion weiter aus dem Schreiben. Zur Begründung sei ausgeführt worden, dass „die Möglichkeiten des Zugangs in die Integrationskurse künftig stärker an den hierfür verfügbaren Mitteln im Bundeshaushalt auszurichten“ seien.

Wissen wollen die Abgeordneten, wer entschieden und politisch zu verantworten hat, bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes mehr zu erteilen. Auch fragen sie unter anderem, welchen Anteil an allen neu eingewanderten Menschen Unionsangehörige, Ukraine-Geflüchtete und Asylsuchende in den Jahren 2025, 2024 und 2023 jeweils ausmachten.