02.02.2022 Haushalt — Kleine Anfrage — hib 40/2022

Vertragsverletzungsverfahren nach PSPP-Urteil

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/557) nach den Hintergründen des eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland im Nachgang des sogenannten PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem erfahren, ob die Darstellung der EU-Kommission in einer von der Fraktion zitierten Pressemitteilung korrekt ist, nach der sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission verpflichtet habe, „unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um weitere Ultra-vires-Feststellungen vonseiten des Bundesverfassungsgerichts aktiv zu vermeiden“. Falls dies zutreffe, interessiert die Fraktion unter anderem, ob sie die Rechtsauffassung vertritt, „dass sie befugt ist, sich gegenüber der Europäischen Kommission zur Einwirkung auf Verfassungsorgane wie das Bundesverfassungsgericht zu verpflichten“.

Wie die Fraktion in der Anfrage ausführt, hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 5, Mai 2020 (Az. 2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15 und 2 BvR 980/16) der Europäischen Zentralbank Fehlverhalten im Umgang mit dem am 14. Mai 2015 beschlossenen „Public Sector Asset Purchase Programme“ (PSPP) vorgeworfen. Die Bank habe demnach nicht dargelegt, ob und inwiefern sie das Programm einer Kontrolle der Verhältnismäßigkeit unterzogen habe. Zudem rügte das Gericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum PSPP-Programm vom 11. Dezember 2018 (C-493/17, EU:C:2018:1000) aufgrund des Fehlens einer Verhältnismäßigkeitskontrolle im engeren Sinne als Ultra-vires-Akt - und damit ohne Bindungswirkung für die Bundesrepublik.

Die EU-Kommission wiederum hatte laut Anfrage in dem Urteil eine Vertragsverletzung gesehen. Die EU-Kommission berief sich dabei auf den Vorrang des Unionsrechts.

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