Union fragt nach Details zur Grundversorgung mit Breitband
Berlin: (hib/LBR) Die Union will in einer Kleinen Anfrage (20/1448) wissen, wie der Rechtsanspruch der Bürger auf die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten, insbesondere auf einen Breitbandanschluss, im Detail geregelt werden soll. Dieser soll ab dem 1. Juni 2022 gelten. Die Abgeordneten erkundigen sich, ob der vorgesehene Zeitpunkt eingehalten werden kann. Sie interessiert außerdem, ob die Bundesnetzagentur ermittelt hat, wie viele Haushalte sich bei der Nutzung ihrer aktuellen Anschlüsse auf eine Unterschreitung der Werte von 10 Mbit/s im Download, 1,3 Mbit/s im Upload und höchstens 150 Millisekunden Latenz berufen können und ob die Bundesregierung der Ansicht ist, dass die Grundversorgung auch die Nutzung des Anschlusses von mindestens zwei Nutzern gleichzeitig umfassen muss.