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Europapolitik

Die Parlamentarische Dimension der EU-Ratspräsidentschaft

Eine Abbildung der Flaggen aller EU-Mitgliedstaaten im Kreis. In der Mitte wird die Abbildung von dem Schriftzug Die Parlamentarische Dimension der EU-Ratspräsidentschaft überlagert.

Die Flaggen aller EU-Mitgliedstaaten sind im Kreis abgebildet. (DBT)

Die Bundesrepublik Deutschland hat in der zweiten Jahreshälfte 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Dies betrifft in erster Linie die Bundesregierung, die Deutschland im Rat vertritt. Aber nicht nur die Regierungen, auch die Parlamente des amtierenden Präsidentschaftslandes sind Gastgeber von Konferenzen und Veranstaltungen, zu denen sie die anderen nationalen Parlamente und das Europäische Parlament einladen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Ratspräsidentschaft dazu genutzt, die aktuellen Herausforderungen, vor denen die EU steht, mit Parlamentariern aus den anderen Mitgliedstaaten zu diskutieren und dazu beizutragen, dass die Abgeordneten ihre Positionen austauschen und sich besser vernetzen können.

Ratspräsidentschaft und Triopräsidentschaft

Der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten durch ihre Fachminister vertreten sind (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten regelmäßig zusammenkommen, oder mit dem Europarat, der als zwischenstaatliche Organisation außerhalb des EU-Rahmenssteht), gehört neben dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank und dem Rechnungshof zu den sieben Organen der Europäischen Union. Er nimmt zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rolle des Gesetzgebers und die Haushaltsverantwortung auf EU-Ebene wahr. Zudem verantwortet er zusammen mit den Mitgliedstaaten die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik/Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP/GSVP) der EU. 

Der Vorsitz im Rat wird von den Mitgliedstaaten reihum ausgeübt und wechselt alle sechs Monate. Jeder Vorsitz legt ein eigenes Programm für seine Ratspräsidentschaft vor und definiert eigene Prioritäten. Darüber hinaus leitet er für ein halbes Jahr die Beratungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und sorgt für die Kontinuität der Arbeit der EU. Eine besondere Rolle kommt ihm bei der Kompromissfindung zwischen den Mitgliedstaaten im Rat und in den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über Richtlinien, Verordnungen und andere Rechtsetzungsakte der EU zu.

Jeweils drei Mitgliedstaaten übernehmen gemeinsam für die Dauer von anderthalb Jahren eine sogenannte „Triopräsidentschaft“, in der sie nacheinander jeweils für sechs Monate dem Rat vorsitzen. Wie jeder Vorsitz legt auch jede Triopräsidentschaft vor Amtsantritt ein gemeinsames Programm vor, in dem sie gemeinsame Prioritäten formuliert. Das Trioprogramm kann neue Initiativen ebenso beinhalten wie Erklärungen und Zeitpläne zur weiteren Beratung bereits vorliegender Vorschläge für Rechtsetzungsakte. 

Der deutsche Vorsitz hat - nach der Triopräsidentschaft Rumäniens, Finnlands und Kroatiens 2019/2020 - den Auftakt der Triopräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Portugal und Slowenien vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 dargestellt.

Die Parlamentarische Dimension der EU-Ratspräsidentschaft

Die Parlamentarische Dimension der EU-Ratspräsidentschaft wird durch die Themen beeinflusst, die die jeweilige Ratspräsidentschaft regierungsseitig vorgibt. Gleichwohl wird sie eigenverantwortlich durch das sogenannte „Präsidentschaftsparlament“ geplant und durchgeführt. In der Bundesrepublik Deutschland kommt diese Rolle dem Deutschen Bundestag zu. Als hauptverantwortlicher Ausrichter der Parlamentarischen Dimension der Ratspräsidentschaft kooperiert er mit dem Bundesrat, der als zweite Kammer und Vertretung der Bundesländer ebenso an der Parlamentarischen Dimension der Ratspräsidentschaft beteiligt ist.

Das Präsidentschaftsparlament gibt im Vorfeld einer Triopräsidentschaft gemeinsam mit den beiden anderen Präsidentschaftsparlamenten eine sogenannte Trioerklärung ab. Diese enthält unter anderem die gemeinsamen Ziele und skizziert die interparlamentarischen Vorhaben im Rahmen der Triopräsidentschaft. Die Erklärung zur deutsch-portugiesisch-slowenischen Triopräsidentschaft 2020/2021 ist am 29. Juni 2020 von den drei betroffenen Parlamenten vorgestellt werden. Daneben verabschiedet jedes Präsidentschaftsparlament ein eigenes Arbeitsprogramm, in dem unter anderem die interparlamentarischen Veranstaltungen, bei denen das Präsidentschaftsparlament Gastgeber ist, präsentiert werden. Die Aufgaben des Präsidentschaftsparlaments erstrecken sich von der Konzeption der Veranstaltungen über die Erarbeitung von Entwürfen für Schlussfolgerungen bis hin zur Durchführung und Auswertung von Konferenzen. Des Weiteren geht mit der Parlamentarischen Dimension der Ratspräsidentschaft üblicherweise eine besondere Öffentlichkeitsarbeit einher.

Der Deutsche Bundestag hat, zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat, anlässlich der deutschen Ratspräsidentschaft im Zeitraum 2020/2021 eine Reihe von interparlamentarischen Konferenzen und Treffen abgehalten. Unter anderem waren dies die turnusmäßig stattfindenden, auf Verträge oder europäische Vereinbarungen zurückgehenden Formate der interparlamentarischen Zusammenarbeit.

Zudem hat der Bundestag drei Ausschusskonferenzen, die horizontale, fachübergreifende Fragen aufgegriffen haben und einen Bezug zur europäischen Agenda 2020 entlang der Schwerpunkte der Kommission und des Ratspräsidentschaftsprogramms der Bundesregierung aufwiesen ausgerichtet. Hinzu kamen Treffen mit hochrangigen Vertretern der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 war darüber hinaus mit dem deutschen Vorsitz im Europarat zusammengefallen. Daher hat der Bundestag während der Ratspräsidentschaft auch das Treffen des Ständigen Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ausgerichtet. (15.07.2021) 

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