Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 126. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. September 2015 Inhalt Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes und Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz 12209 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12209 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 12210 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12210 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12211 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12211 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 12211 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12211 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) 12212 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12212 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12212 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12212 C Inge Höger (DIE LINKE) 12212 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12213 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12213 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12213 C Heike Hänsel (DIE LINKE) 12213 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12214 A Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12214 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12214 D Karin Binder (DIE LINKE) 12215 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12215 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12215 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12215 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12216 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12216 B Inge Höger (DIE LINKE) 12216 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12216 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12216 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12216 D Martina Stamm-Fibich (SPD) 12217 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12217 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12217 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12217 D Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 12217 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12218 A Marian Wendt (CDU/CSU) 12218 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 12218 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/6136 12219 A Mündliche Frage 5 Herbert Behrens (DIE LINKE) Auswirkungen des derzeit verhängten Baustopps am Flughafen Berlin Brandenburg auf den geplanten Eröffnungstermin im Jahr 2017 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12219 B Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 12219 B Mündliche Frage 6 Herbert Behrens (DIE LINKE) Beendigung des laufenden Notifizierungsverfahrens bezüglich weiterer Gesellschafterzuschüsse an die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12219 D Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 12220 A Mündliche Frage 7 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verankerung von Sanktionen nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nummer 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen im deutschen Recht Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12220 B Zusatzfragen Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12220 C Herbert Behrens (DIE LINKE) 12220 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12221 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12221 B Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12221 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12222 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12222 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 12222 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12222 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12223 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12223 C Mündliche Frage 8 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Kraftfahrt-Bundesamtes von der im April 2015 von VW in den USA begonnenen Rückrufaktion von Dieselfahrzeugen mit 2-Liter-Motoren der Baujahre 2010 bis 2014 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12224 A Zusatzfragen Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12224 A Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12224 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12225 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12225 B Herbert Behrens (DIE LINKE) 12225 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12225 D Mündliche Frage 9 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterstützung einer Transparenzoffensive der Automobilbranche zur Offenlegung sämtlicher Informationen zum Stickoxidausstoß aller in Deutschland zugelassenen Dieselmodelle Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12226 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12227 B Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12227 C Max Straubinger (CDU/CSU) 12227 D Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12228 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12228 B Kirsten Lühmann (SPD) 12228 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12228 D Mündliche Frage 10 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rückruf und Umrüstung aller Dieselfahrzeuge in Deutschland mit zum Einsatz gekommener manipulierter Software Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12229 A Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12229 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12229 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12229 D Mündliche Frage 11 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kontakt mit US-Umweltbehörden zum Thema „Betrugsfälle von VW in den USA“ und Maßnahmen im Hinblick auf Abschalteinrichtungen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12230 A Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12230 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12230 C Mündliche Frage 12 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Untersuchung von weiteren Fahrzeugherstellern neben VW auf in ihren Fahrzeugen verbauten Abschalteinrichtungen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12230 D Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12231 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12231 B Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12231 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12232 A Herbert Behrens (DIE LINKE) 12232 C Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12233 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12233 B Mündliche Fragen 13 und 14 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mögliche Kontrolle weiterer Automobilhersteller durch die für Manipulationen bei Abgasmessungen an Dieselautos durch VW zuständige Untersuchungskommission sowie mögliche Erkenntnisse in diesem Zusammenhang Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12233 D Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12234 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12234 D Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12235 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12235 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 12236 A Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12236 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12236 C Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 12237 A Mündliche Frage 16 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aktive bzw. stillgelegte Braunkohletagebaue als mögliche Hauptursache der Sulfatbelastung der Spree und Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 12237 C Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12237 D Mündliche Frage 27 Hubertus Zdebel (DIE LINKE) Zusammenhang zwischen dem geplanten Gesetz zur Haftungssicherung für Atomrückstellungen und den Ergebnissen des laufenden Stresstests zu den Entsorgungsrückstellungen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 12239 A Zusatzfragen Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 12239 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12239 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zur Stationierung von 20 modernisierten Atombomben in Rheinland-Pfalz Alexander Ulrich (DIE LINKE) 12240 B Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) 12241 B Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12242 B Niels Annen (SPD) 12243 D Thorsten Frei (CDU/CSU) 12245 A Katrin Werner (DIE LINKE) 12246 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 12247 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 12248 A Alois Karl (CDU/CSU) 12249 B Thomas Hitschler (SPD) 12250 B Nächste Sitzung 12251 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12253 C Anlage 2 Mündliche Frage 2 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Entscheidung im Bundeskabinett in Bezug auf die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 12253 C Anlage 3 Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vorlage europäischer nationaler Entsorgungsprogramme im Rahmen einer EU-Richtlinie bezüglich einer sicheren Entsorgung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 12253 D Anlage 4 Mündliche Frage 17 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bundesländer an der Errichtung des Deutschen Internet-Instituts Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 12254 A Anlage 5 Mündliche Frage 18 Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Ausbildung und Anstellung von Flüchtlingen Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF 12254 B Anlage 6 Mündliche Frage 19 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Europäische Mittel zur Unterstützung von Flüchtlingen Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 12254 D Anlage 7 Mündliche Frage 20 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der bewilligten abgerufenen Mittel beim Deutschen Filmförderfonds in den Jahren 2007 bis 2014 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK 12255 A Anlage 8 Mündliche Frage 21 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Zahl der Mitarbeiter von obersten Bundesbehörden und Nachrichtendiensten sowie weiterer Personen mit Zugang zu den sogenannten Selektorenlisten Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK 12255 C Anlage 9 Mündliche Frage 22 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Auswirkungen auf den Sport in Deutschland durch die geplanten Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 12256 A Anlage 10 Mündliche Frage 23 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Zustimmung zu einem überarbeiteten CETA-Abkommen ohne Korrektur der Befugnis zur eigenständigen Änderung aller Anhänge durch den CETA-Hauptausschuss Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 12256 A Anlage 11 Mündliche Frage 24 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einschränkung der weitreichenden Befugnis des CETA-Hauptausschusses zu Änderungen an Annexen im Rahmen von Nachverhandlungen zu CETA Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 12256 C Anlage 12 Mündliche Frage 25 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ermöglichung des Zugangs zum TTIP-Leseraum in der US-Botschaft in Berlin für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 12257 A Anlage 13 Mündliche Frage 26 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontakte der Bundesbehörden mit den Auftragnehmern des sogenannten Stresstests des Systems der Rückstellungsbildung der atomkraftwerkebetreibenden Energiekonzerne im September 2015 Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 12257 B Anlage 14 Mündliche Frage 28 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbindliche Regelungen zur Lieferkettenkontrolle sogenannter Konfliktmineralien Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 12257 C Anlage 15 Mündliche Frage 29 Inge Höger (DIE LINKE) Ersuchen der Bundesregierung gegenüber staatlichen ägyptischen Stellen um Freilassung des inhaftierten Koordinators der „Bewegung 6. April“, Amr Ali Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 12257 D Anlage 16 Mündliche Frage 30 Inge Höger (DIE LINKE) Anfallende Kosten der Neustationierung von Atombomben des Typs B61-12 im Fliegerhorst Büchel und mögliche Auswirkungen auf das strategische Gleichgewicht in Europa Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 12258 A Anlage 17 Mündliche Frage 31 Heike Hänsel (DIE LINKE) Mögliches Unterlaufen des Atomwaffensperrvertrages durch die Modernisierung der US-Atomwaffen in Büchel Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 12258 B Anlage 18 Mündliche Frage 32 Heike Hänsel (DIE LINKE) Vereinbarkeit der von Ramstein aus koordinierten US-Drohnenangriffe mit dem Völkerrecht, der Menschenrechtscharta der UNO und dem Grundgesetz Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 12258 C Anlage 19 Mündliche Frage 33 Sevim Dagdelen (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur Modernisierung der US-Atomwaffen in Büchel Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 12259 A Anlage 20 Mündliche Frage 35 Katrin Kunert (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zu der kürzlich von der ukrainischen Regierung verhängten erweiterten Sanktionsliste gegen natürliche Personen und gewerbliche Unternehmen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 12259 C Anlage 21 Mündliche Frage 36 Katrin Kunert (DIE LINKE) Vorschläge zur weiteren Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen und nachhaltigen Stabilisierung des Friedensprozesses in der Ukraine im Zusammenhang mit den bevorstehenden Verhandlungen in Paris im Oktober 2015 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 12259 D Anlage 22 Mündliche Frage 37 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nichtanerkennung des Kosovo durch bestimmte Staaten und Zeitpunkt der Beendigung der Teilnahme an KFOR Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 12260 A Anlage 23 Mündliche Frage 38 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zulässigkeit der gleichzeitigen Ausübung eines Vorstandsamtes bei der Bundesagentur für Arbeit und der Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12260 C Anlage 24 Mündliche Frage 39 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Minderung des Schutzes von besonders schutzbedürftigen Personen bei Absenkung der Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12261 A Anlage 25 Mündliche Frage 41 Erika Steinbach (CDU/CSU) Kenntnis über den Bildungsstand der in Deutschland in den letzten sechs Monaten registrierten Flüchtlinge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12261 C Anlage 26 Mündliche Frage 42 Erika Steinbach (CDU/CSU) Kenntnis über das Geschlecht und die Altersgruppen der in Deutschland in den letzten sechs Monaten registrierten Flüchtlinge Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12262 A Anlage 27 Mündliche Frage 43 Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beitrag der Unternehmen zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration von Flüchtlingen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12262 A Anlage 28 Mündliche Frage 44 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Anzahl der im EASY-System registrierten Asylsuchenden im September 2015 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12262 C Anlage 29 Mündliche Frage 45 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Rechtliche Grundlagen des Aufenthaltes der nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes geduldeten Personen sowie Anzahl und Status der nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes leistungsberechtigten Personen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12263 A Anlage 30 Mündliche Frage 48 Andrej Hunko (DIE LINKE) Möglicher Einsatz der als „Maria Block“ auftretenden verdeckten Ermittlerin des LKA Hamburg bei Protesten gegen die NATO in Frankreich Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12264 A Anlage 31 Mündliche Frage 49 Andrej Hunko (DIE LINKE) Teilnahme der Meldestelle für Internetinhalte an bestimmten EU-Sicherheitsforschungsprojekten bei Europol Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 12264 B Anlage 32 Mündliche Frage 50 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzielle Beteiligung der Bundesregierung an der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung entlang der Spree Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 12264 D Anlage 33 Mündliche Frage 51 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klassifizierung von Glyphosat als kanzerogen durch die kalifornische Umweltschutzbehörde EPA und Einstufung auf EU-Ebene Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 12265 A Anlage 34 Mündliche Frage 52 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen in Bezug auf die Einschätzungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zum Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 12265 A 126. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. September 2015 Beginn: 13.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zum Tagesordnungspunkt 1 dieser Woche: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der gestrigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes und Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Dazu hätten im Übrigen, wenn ich mir das erlauben darf, ruhig ein paar mehr Kollegen anwesend sein können, insbesondere in Anbetracht des Ausmaßes der Debatten innerhalb und außerhalb des Parlaments zu diesem Thema; dies steht aber einer gründlichen Befassung mit dem Thema nicht im Wege. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann kann ich ja zufrieden sein!) – Frau Kollegin, wenn Sie die Zahl der Anwesenden in Relation zur Sollstärke Ihrer Fraktion setzen, werden Sie meine Eingangsbemerkung nicht für völlig deplatziert halten können. (Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann hat Frau Haßelmann den Pokal gewonnen!) – Ja, gut. Diesen virtuellen Wettbewerb können wir ja auch einmal ausschreiben. Ich erlaube mir die Anregung, dass mir die PGFs signalisieren, wenn es bereits erkennbare Fragewünsche gibt. Dann können wir das vorab ein bisschen sortieren. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht zum soeben genannten Thema hat der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Thomas de Maizière. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett hat gestern ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen. Wir werden morgen dazu die erste Lesung haben und in dem Rahmen natürlich noch einmal ausführlich debattieren. Das Gesetzespaket ist Teil der Umsetzung der Maßnahmen, die die neue Lage erforderlich macht, und Ergebnis des sogenannten Flüchtlingsgipfels am Donnerstag, dem 24. September 2015. Zu diesem Thema gehören natürlich sehr viele Aspekte, die sicher gleich Gegenstand der Fragen und auch Gegenstand der morgigen Debatte sein werden. Ich will mich zur Einführung auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzgebungspakets beschränken. Dieses Gesetzgebungspaket besteht aus mehreren wichtigen Teilen: Erstens. Durch Standarderleichterungen im Bauplanungsrecht, im Emissionsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten ermöglichen wir es den Ländern und Kommunen, die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zügig durchzuführen, insbesondere in Anbetracht des kommenden Winters. Nicht geregelt sind die Bereiche, die zum Landesrecht gehören, also das Bauordnungsrecht, das Brandschutzrecht oder das Denkmalschutzrecht; hier können wir nichts regeln. Aber das, was wir regeln konnten, haben wir geregelt. Das war ein besonderer Wunsch der Länder. Ich halte es für sehr wichtig, in dieser Phase zu helfen. Viele dieser Regeln sind befristet. Ich glaube aber, es ist wichtig, in dieser Notlage schnell menschenwürdige, winterfeste, adäquate Unterkünfte bauen zu können. Der zweite Schwerpunkt bezieht sich auf Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens, und zwar in vielerlei Hinsicht. Ich möchte hier nur einen Aspekt nennen: Die Betroffenen sind nach diesem Gesetz verpflichtet, bis zu sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu bleiben; bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten gilt dies bis zum Abschluss des Verfahrens. Das ist eine Verpflichtung, die sich an die Ausländer richtet, und keine Rechtsverpflichtung, die sich an die Länder richtet. Gleichwohl haben wir uns durch die Schaffung von Erstaufnahmeeinrichtungen gemeinsam vorgenommen, die Verfahren zu beschleunigen; das ist dort leichter möglich als bei einer sehr frühen dezentralen Unterbringung. Drittens. Es gibt viele Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Asylbewerbern: Impfungen, psychische Betreuung, auch die Option für die Länder, auf der Basis eines Bundesgesetzes, das Teil dieses Paketes ist, eine Gesundheitskarte einzuführen. Die Leistungen dieser Gesundheitskarte werden aber von Beginn an auf dem abgesenkten Niveau des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgen. Viertens. Wir wollen mit diesem Gesetz Fehlanreize beseitigen, die dazu führen, dass viele Menschen nach Deutschland kommen und sich falsche Hoffnungen machen. Außerdem gelingt es uns mit diesem Gesetz besser, zu erreichen, dass diejenigen, die längst negativ abgeschlossene Verfahren haben und trotzdem unser Land nicht verlassen, ausreisen. Im Gesetzentwurf enthalten sind auch Leistungskürzungen für vollziehbar Ausreisepflichtige. Ebenso enthalten ist das Thema „Sachleistungen statt Taschengeld“ in einer abgestuften Form zwischen Erstaufnahmeeinrichtung und sonstiger Unterbringung. Daneben findet sich in dem Gesetzentwurf ein Beschäftigungsverbot bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag. Wir wollen auch die Strafbarkeit für Schleuser verschärfen und die Gegenstände, mit denen sie Menschen nach Deutschland schleppen und durch die sie kriminelle Verdienste haben, einziehen können. Fünftens. Wir wollen diejenigen, von denen wir wissen, dass sie bleiben, früh, rechtzeitig und gut integrieren. Dazu gehören der Zugang zu Sprachkursen, der Zugang zu Berufsförderungskursen sowie eine bessere Vernetzung zwischen Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen. Dazu gehören viele Dinge, mit denen wir ermöglichen, dass die Integration nicht durch lange Verfahren in Erstaufnahmeeinrichtungen oder anderswo verzögert oder für später erschwert wird. Wir regeln, dass alle Staaten des westlichen Balkans sichere Herkunftsstaaten werden. Das ist ein Wunsch dieser Länder. Das wird auch durch die entsprechende Anerkennungsquote reflektiert. Es ist auch die übereinstimmende Position aller Staaten der Europäischen Union. Gleichzeitig werden für Bürger der Westbalkanstaaten legale Migrationsmöglichkeiten geschaffen, ohne einen Korridor. Wenn sie von einem dieser Staaten nach Deutschland wollen, können sie, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben und ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen können, unter der Voraussetzung der Vorrangprüfung, die schnell abgearbeitet werden soll, legal nach Deutschland migrieren. Der letzte Punkt, der Teil dieses Gesetzentwurfes ist, ist eine Finanzierungsregelung. Der Bund hat selbst gewaltige zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Thema Flüchtlinge. Es entstehen Kosten in den Herkunftsländern und den Transitländern. Es wird mehr Geld für die Ernährung und Versorgung in Flüchtlingslagern bereitgestellt, damit sich nicht noch mehr Menschen aufmachen. Wir werden höhere Hartz-IV-Leistungen finanzieren müssen. Wir brauchen mehr Mittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, auch für zusätzliche Stellen. Wir brauchen mehr Geld für Integrationskurse. Wir brauchen mehr Geld für die Bundespolizei. Ich sage das deswegen, damit deutlich wird, dass nicht nur Länder und Kommunen zusätzliche Bedarfe und Kosten haben, sondern auch der Bund. Das wird teilweise schon im Nachtragshaushalt geregelt; überwiegend wird das aber Teil der Beratungen zum Bundeshaushalt 2016 sein. Bezüglich der Finanzhilfen für die Länder haben wir uns, was sich auch in diesem Gesetzentwurf widerspiegelt, auf ein Finanzierungsmodell verständigt, das, bezogen auf eine bestimmte zu erwartende Anzahl von Asylantragstellern, bezogen auf die Dauer der Verfahren und bezogen auf jeden einzelnen Asylbewerber – ein atmendes, strukturelles, dynamisches Finanzierungsmodell –, sicherstellt, dass wir uns – das haben wir uns jedenfalls vorgenommen – zwischen Bund und Ländern in Zukunft nicht mehr darüber streiten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, denken Sie ein bisschen an die Zeit. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich bin sofort fertig. – Dazu kommen 350 Millionen Euro zur Finanzierung unbegleiteter Minderjähriger und 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau, nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle, die den sozialen Wohnungsbau benötigen. Das ist, Herr Präsident, in groben Zügen der Inhalt des Gesetzentwurfs. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank. – Die erste Nachfrage hat der Kollege Wunderlich. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ein Bundessozialrichter hat bereits öffentlich erklärt, dass Kürzungen des Existenzminimums mit migrationspolitischer Begründung verfassungswidrig und ein offener Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012 sind. Da sind sich eigentlich alle Fachleute einig. Wenn man jetzt schaut, welche Begründung für die Kürzung im Gesetzentwurf steht, dann findet man nichts. Deswegen frage ich mich: Wie kann es sein, dass sich die Bundesregierung mit diesem maßgeblichen Urteil zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht einmal auseinandersetzt? Und deswegen muss ich Sie heute hier fragen: Wie begründen Sie diesen offenen Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Existenzminimum aus migrationspolitischen Gründen zu kürzen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich halte das nicht für einen Verstoß gegen die Verfassung und auch nicht für einen Verstoß gegen dieses Urteil, (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Ja, Sie! Das ist es aber! Ganz offensichtlich!) wobei man sagen muss, dass dieses Urteil natürlich auf einem anderen Sachverhalt beruht und wir jetzt ganz andere Dimensionen des Problems haben. Es ist so, dass das Existenzminimum für ein legales Leben in Deutschland vorgesehen ist. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Ja, eben!) Wenn aber jemand dieses Land verlassen muss – nach Vorliegen aller Voraussetzungen wie Entscheidung der Härtefallkommission oder in einem Gerichtsverfahren sowie Fristsetzung usw. –, dann ist nicht einzusehen, dass er finanziell in gleicher Weise behandelt wird wie derjenige, der legal in unserem Land lebt. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Das sind doch Menschen! Es gibt Menschenrechte!) Das ist die erste Begründung. Das Zweite ist: Der Vergleichsmaßstab bezieht sich nicht nur auf die bisherigen Leistungen, sondern auch auf andere Gruppen. Zum Beispiel ist es so, dass mitnichten alle EU-Bürger, die in unserem Land leben und es nicht verlassen wollen, ein Existenzminimum nach Asylbewerberleistungsgesetz oder etwas Vergleichbares gewährt bekommen; sie erhalten zum Teil keine Leistungen. Insbesondere vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit den EU-Bürgern, die keine Leistungen erhalten – obwohl für EU-Bürger legaler Aufenthalt, Freizügigkeit und all das gilt –, sehe ich einer Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht mit Zuversicht entgegen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Na, dann viel Spaß!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Keul. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Mir war ganz neu, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von einer zahlenmäßigen Dimension abhängig gemacht werden kann. Meine Frage zielt in eine ähnliche Richtung. Was die vollziehbar Ausreisepflichtigen betrifft, habe ich mal nachgefragt: Allein in Niedersachsen sind von 14 000 Ausreisepflichtigen etwa 10 000 geduldet. So bleiben immer noch 4 000 Menschen, die schon jetzt bei uns leben. Sind die dann jetzt auch unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes von der Kürzung der ihnen bewilligten Leistungen betroffen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich will, Frau Keul, zunächst etwas zu Ihrer Vorbemerkung sagen. Bezogen auf seine Rechtsprechung zum Familienbegriff sagt das Bundesverfassungsgericht selbst, dass sich die Rechtsprechung im Lichte der Lebenssachverhalte, die sich in Deutschland entwickeln, verändert. Das ist so bei Verfassungsrechtsprechung, und auch hier wird es so sein. Jetzt zur Frage der vollziehbar Ausreisepflichtigen. Es geht natürlich nicht um alle hier Geduldeten, sondern es geht um diejenigen, denen eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder bei denen diese abgelaufen ist. Einer, der hier geduldet ist, der ist hier eben geduldet und nicht vollziehbar ausreisepflichtig. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Meine Frage bezog sich auf nicht Geduldete!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Es gab da wohl ein Missverständnis: Die Frage bezog sich insbesondere auf die nicht Geduldeten. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, gilt es für sie selbstverständlich auch. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Brunner. Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf den Problemkreis der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Ich halte es für richtig und notwendig, angesichts der hohen Zahl der Flüchtlinge in diesem Bereich keine zusätzlichen Anreize zu schaffen. Zweifelsohne: Bezogen auf die Staaten des Westbalkans ist es die richtige Entscheidung, sie in die Liste aufzunehmen. In vielen Staaten sind die Bürgerinnen und Bürger nicht einer politischen Verfolgung ausgesetzt. Nichtsdestotrotz möchte ich Sie fragen: Wie wird beim Bundesamt und bei den entsprechenden Behörden sichergestellt, dass der Personenkreis, der in den entsprechenden Staaten nicht politisch, sondern wegen seiner ethnischen Herkunft oder seiner sexuellen Orientierung verfolgt wird und deswegen Zuflucht in der Bundesrepublik Deutschland sucht, ein entsprechendes ordnungsgemäßes Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland erhält, politisches Asyl bekommt und nicht in die Heimatstaaten abgeschoben wird? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, wir haben hinsichtlich der Einstufung als sicheres Herkunftsland eine geltende Regelung zur Rechtsfolge. Danach bleibt es bei einer individuellen Prüfung, die allerdings schneller und einfacher erfolgt. Das zeigt sich auch daran, dass die Anerkennungsquote nicht null ist, aber eben sehr, sehr niedrig, in einer Größenordnung von 1 bis 2 Prozent. Damit ist Ihre Frage schon positiv beantwortet. Ich will aber gerne noch hinzufügen, dass wir auf dem Flüchtlingsgipfel ebenfalls festgehalten haben – das muss jetzt aber nicht Teil des Gesetzes sein –, dass wir mit und in den Westbalkanstaaten Hilfsmaßnahmen ergreifen wollen, damit die besonders schlechte Situation etwa der Roma dort besser wird. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Jelpke. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Minister, heute Morgen im Morgenmagazin hat Ihr Kollege Hermann aus Bayern angekündigt, direkt an den Grenzen Asylverfahren durchführen zu wollen. Er hat darüber hinaus angekündigt bzw. angedroht, die Flüchtlinge jetzt nach Berlin durchzuleiten, damit Berlin einmal sehe, in welcher schwierigen Lage Bayern sei. Ich möchte Sie fragen, wie Sie zu diesem Verhalten stehen. Steht hier eine „Orbanisierung“ durch das Land Bayern bevor, bzw. wie ist das verfassungsrechtlich zu bewerten, wenn bereits an den Grenzen Schnellverfahren und Abweisungen stattfinden? Nach meiner Information ist es schon jetzt so, dass in Bayern JVAs in Abschiebegefängnisse umgewidmet werden. Welche Auffassung vertreten Sie dazu, auch vor dem Hintergrund des Gesetzesverfahrens? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich möchte zu beiden Punkten etwas sagen. Zum ersten Punkt. Eine Regelung über ein sogenanntes Landgrenzenverfahren wäre nach der jetzigen deutschen Rechtslage nicht möglich. Wir sind aber verpflichtet, zwei EU-Richtlinien umzusetzen: eine sogenannte Aufnahmerichtlinie und eine Asylverfahrensrichtlinie. In der zweiten ist eine Ermächtigung aller europäischen Staaten vorgesehen, ein solches Landgrenzenverfahren – wenn sie das für richtig halten – einzuführen. Wir haben ein solches Verfahren an den Flughäfen. Wir müssen politisch darüber diskutieren, ob wir das auch in Deutschland wollen. Meine persönliche Meinung dazu kennen Sie. Aber da ich hier die Bundesregierung im Ganzen vertrete, sage ich Ihnen, dass dazu der Meinungsbildungsprozess in der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich klar Folgendes sagen: Wenn es ein Bundesland gibt, das sich in besonderer Weise solidarisch verhält, das in besonderer Weise die Lasten der Aufnahme zu tragen hat und auch trägt, und zwar weit über den Königsteiner Schlüssel hinaus, dann ist es der Freistaat Bayern – das muss man wirklich einmal deutlich sagen – mit einer erstklassigen Verwaltung und vielen Ehrenamtlichen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben ja jetzt einen genauen Einblick in die Verteilung. Es ist ziemlich oft so, dass sich manche Länder weigern oder sich nicht imstande sehen, eine bestimmte, sehr große Anzahl von Flüchtlingen, die mit Zügen oder Bussen zu uns kommen, aufzunehmen. Bayern hat sich bereit erklärt, auch diese noch aufzunehmen – obwohl sie bereits mehr aufnehmen, als nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen –, in der Hoffnung, dass sie ein, zwei Tage später verteilt werden. Wenn dann der bayerische Innenminister darauf hinweist, dass das nicht ewig so weitergehen kann, dann ist das verständlich und nicht tadelnswert. Dass alle ihre Verteillast nach dem Königsteiner Schlüssel zu tragen haben, ist eigentlich nur selbstverständlich. Präsident Dr. Norbert Lammert: Darf ich noch einmal an die Redezeit erinnern: jeweils eine Minute für die Fragen und Antworten. – Nächste Frage: Frau Pothmer. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, im Gesetzentwurf steht, dass nur die Menschen Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Sprachkursen und Integrationskursen haben, die eine sogenannte sichere Bleibeperspektive haben. Jetzt frage ich mich: Wer stellt das eigentlich fest, dass die Menschen eine sichere Bleibeperspektive haben? Welche Kriterien werden zugrunde gelegt, um diese Feststellung zu treffen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Die Grundentscheidung ist: Wir wollen gerne sehr früh mit Integration bei denjenigen beginnen, von denen wir wissen bzw. ahnen, dass sie hierbleiben. Eine hohe Anerkennungsquote ist dafür ein Indiz. Wir wollen aber nicht Geld ausgeben für diejenigen und auch keine Illusionen wecken bei denjenigen, bei denen so gut wie klar ist, dass sie unser Land verlassen müssen. Das ist ein PullEffekt. Wie gesagt, das weckt nur Illusionen und frustriert auch die Helfer, die sich darum kümmern. Deswegen gehören sicher diejenigen dazu, die aus sicheren Herkunftsländern stammen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber doch andere darüber hinaus auch!) – Das müssen wir noch sehen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Höger. Inge Höger (DIE LINKE): Vielen Dank. – Ich kann nur anschließen. Sie wollen ja nicht nur im Vorhinein festlegen, wer eine Chance auf das Grundrecht auf Asyl hat, um entsprechend auszusortieren, sondern Sie wollen die Flüchtlinge auch länger in Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen. Diejenigen, die eine eindeutige Chance auf einen Aufenthaltsstatus haben, sollen sich dort drei Monate aufhalten, die anderen sechs Monate. Das bedeutet aber erst einmal für alle eine sehr viel längere Zeit in großen Lagern – es sind eher kasernierte Unterbringungen –, was die Möglichkeiten der Integration für die Dauer dieses Aufenthalts völlig verhindert. Meine Frage zielt vor allen Dingen auf etwas anderes. Schon jetzt sind diese Einrichtungen völlig überfüllt. Die Flüchtlinge werden sehr schnell weiterverteilt, weil der Platz in den Erstaufnahmeeinrichtungen einfach nicht reicht. Wie wollen Sie gewährleisten, dass die Plätze in Zukunft überhaupt da sind? Wie ist das mit beschleunigten Integrationsverfahren vereinbar? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das haben wir nicht in diesen Gesetzentwurf geschrieben, weil man es da nicht hineinschreiben muss. Aber wir, Bund und Länder, haben gewisse Ausbaupläne für Erstaufnahmeeinrichtungen verabredet. Wir wissen, dass jetzt aufgrund der großen Zahl – in den letzten Tagen sind jeweils knapp 10 000 Menschen gekommen; am gestrigen Tag waren es etwas weniger – alle Mühe haben, den Menschen ein Dach über dem Kopf zu bieten; das ist so. Ich kann vor all denen, die diese Aufgabe stemmen, nur den Hut ziehen. Aber das Ziel ist dergleichen natürlich nicht. Ziel ist vielmehr, dass wir Erstaufnahmeeinrichtungen haben, die ein schnelles Verfahren erlauben, die eine schnelle Unterscheidung zwischen den Schutzbedürftigen und den nicht Schutzbedürftigen erlauben. Gerade die Kommunen sagen uns, dass sie die Flüchtlinge erst dann aufnehmen wollen – das ist die gemeinsame Auffassung von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund –, wenn klar ist, dass sie bleiben dürfen. Genau so wollen wir vorgehen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr de Maizière, ich möchte Sie etwas zum Thema „sichere Herkunftsstaaten“ fragen. Da gibt es ja zwei Vorschläge: einmal den Gesetzentwurf aus Ihrem Haus mit den acht sicheren Herkunftsstaaten, Westbalkan plus Senegal und Ghana, und es gibt zum anderen den Vorschlag der EU-Kommission, die Westbalkanstaaten plus die Türkei zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen, wie Sie das angesichts der Situation der Roma vor dem Hintergrund der Anerkennungsrichtlinie für den Westbalkan rechtfertigen. In Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Qualifikationsrichtlinie der EU heißt es, dass eine kumulative Verletzung von Menschenrechten eine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist. Ich war in den letzten Jahren wiederholt in Serbien und habe mir dort Roma-Flüchtlingslager angeschaut. Dort halten sich die sogenannten unsichtbaren Roma auf: Das sind Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo, also Kosovo-Roma. Oft waren sie in Deutschland, wurden von dort in den Kosovo abgeschoben, und sie sind nach Serbien geflohen, weil ihre Herkunftsdörfer und städte, in die sie zurückgeschoben wurden, einfach nicht mehr existieren. Diese Menschen fühlen sich im Kosovo nicht sicher. Inwiefern verträgt sich diese Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten mit der EU-Qualifikationsrichtlinie? Was Senegal und Ghana angeht, wissen Sie, dass nach Artikel 10 der EU-Qualifikationsrichtlinie die Verfolgung von sexueller Orientierung ein Flüchtlingsanerkennungsgrund sein kann. In Senegal und Ghana wird Homosexualität nach dem Strafgesetzbuch strafrechtlich verfolgt. Das Auswärtige Amt führt in seinen Reisehinweisen auf, dass man als Homosexueller besser nicht in eines dieser Länder fahren sollte, weil dort Verfolgung droht. Wie sieht die Überprüfung dieser sicheren Herkunftsstaaten – sie sind schon lange im Gesetz benannt – aus, wenn nach der Verfahrensrichtlinie alle zwei Jahre überprüft werden soll? Hat diese Überprüfung bei Senegal und Ghana vor der Erstellung des Gesetzentwurfs Ihres Hauses stattgefunden? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Zu Ihrer ersten Frage, Herr Abgeordneter Beck: Die Lage der Roma ist in den entsprechenden Staaten nicht gut. Sie entspricht aber nicht politischer Verfolgung, auch nicht in der Kumulation. (Karin Binder [DIE LINKE]: Was ist denn das dann?) Das ist die gemeinsame Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Gerichte. (Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Genfer Flüchtlingskonvention ist ja nicht politische Verfolgung!) Die Tatsache, dass das kein Tatbestand politischer Verfolgung ist, ist gemeinsame Auffassung aller europäischen Länder, sodass Sie vielleicht einmal überlegen sollten, ob und wie lange Sie diese Position noch aufrechterhalten, zumal vermutlich auch nicht unerhebliche rot-grün regierte Länder dem im Bundesrat zustimmen werden, wie sie erklärt haben. (Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ändert doch nichts an den Tatsachen vor Ort!) Jetzt zur zweiten Frage. Ihre Frage zu Senegal und Ghana kann ich aus dem Stand nicht beantworten. Die Antwort reiche ich Ihnen gerne schriftlich nach. Ich will Ihnen aber sagen, dass es auch auf Wunsch der Grünen Teil des Kompromisses ist, dass die Einstufung der sicheren Herkunftsstaaten alle zwei Jahre überprüft wird. (Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das verlangt die EU von uns!) Dabei spielt die menschenrechtliche Lage in den Staaten natürlich eine entscheidende Rolle. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Hänsel. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Herr de Maizière, die Rückkehr zum Prinzip „Sachleistungen statt Geldleistungen“ für diejenigen, bei denen abzusehen ist, dass sie kein Bleiberecht erhalten, lässt die Einrichtungen vor Ort stöhnen. Das ist eigentlich eine weltfremde Entscheidung. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die ich besucht habe, war man heilfroh darüber, dass Sie das Geldleistungsprinzip umgesetzt haben, weil man dadurch den bürokratischen Aufwand enorm verringern konnte. Ich finde, es ist ein Unding, dass Sie die Einrichtungen, die es jetzt ohnehin mit viel mehr Menschen zu tun haben – in Meßstetten und Ellwangen haben wir eine drei- bis vierfache Belegung –, jetzt zwingen, zum Prinzip der Sachleistungen zurückzukehren. Das ist wirklich aberwitzig. Außerdem kostet das viel mehr. Ich würde gerne von Ihnen wissen: Wie hoch schätzen Sie den durch die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip bedingten personellen und finanziellen Mehraufwand? Das ist Verschleuderung von Steuergeldern und wirklich eine Zumutung für die Betroffenen, die mit dem Geld vielleicht gerne ein Buch oder sonst etwas gekauft hätten. Sie sind, bei dem bisschen Geld, das sie an Unterstützung bekommen, fremdbestimmt. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete, natürlich ist die Auszahlung von Geld unbürokratisch und effektiv. Das ist nur nicht das alleinige Kriterium. Es gibt einen Zielkonflikt: Einerseits sind Geldleistungen unbürokratisch und effektiv; andererseits sind sie ein Anreiz, weil genau dieses Geld dem Schlepper gezahlt werden kann, weil dieses Geld in das Heimatland geschickt werden kann oder für Dinge ausgegeben werden kann, für die es nicht vorgesehen ist. Wir diskutieren streitig über den Pull-Effekt des Taschengeldes. Ich kann nur sagen, dass der serbische Ministerpräsident uns dringend sagt, dass ein Taschengeld für drei, vier Personen von 500 bis 600 Euro für die serbische Bevölkerung einen Pull-Effekt darstellt. Deswegen haben wir einen Kompromiss geschlossen – auch mit dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg –, der Folgendes vorsieht: In Erstaufnahmeeinrichtungen soll, soweit verwaltungsmäßig vertretbar – so ist, glaube ich, in etwa die Formulierung –, das Taschengeld in Form von Sachleistungen oder Wertgutscheinen vergeben werden. In den Gemeinschaftseinkünften kann so verfahren werden. Das ist also eine Sollregelung – mit einer Abwägungsmöglichkeit in Bezug auf den verwaltungsmäßigen Aufwand – bzw. eine Kannregelung. Ich finde, das ist eine klare Botschaft, und so wird es den Ländern trotzdem ermöglicht, die Regelung mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand anzuwenden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Darf ich uns zwischendurch einmal im Interesse der Verständlichkeit für die interessierte Öffentlichkeit empfehlen, dass wir statt von „Pull-Effekten“, – Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Sogeffekte. Präsident Dr. Norbert Lammert: – „Push-Effekten“ und „Hotspots“ von den Sachverhalten reden, die wir damit meinen? (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das nehme ich gerne an. Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Klein-Schmeink stellt die nächste Frage. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, viele Asylsuchende leiden unter den Erfahrungen, die sie im Bürgerkrieg oder während der Flucht gemacht haben. Viele erlitten dadurch Traumata und sehr schwerwiegende psychische Störungen. Für die Gruppe der Asylsuchenden, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, sehen Sie jetzt dankenswerterweise die Möglichkeit einer besseren psychologischen Betreuung vor. Für mich stellt sich die Frage: Warum nur für diesen Personenkreis? Alle wissen, dass es ohne Behandlung zu Chronifizierungen, also zu dauerhaften Schäden, kommen kann. Ferner wissen wir, dass die Integration dadurch beeinträchtigt wird und diese schwerwiegenden Erkrankungen durch den Aufenthalt in großen Einrichtungen massiv verstärkt werden können. Auch wissen wir, dass der Aufenthalt in solchen Einrichtungen ein Auslöser für die Krankheit sein kann. Was schlagen Sie vor, um der Gruppe derjenigen, die noch keine 15 Monate in Deutschland sind, eine wirksame Hilfe zuteilwerden zu lassen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich habe mich gerade rückversichert, weil ich in der Frage fachlich nicht so fit bin; dafür bitte ich um Verständnis. Deswegen kann ich Ihnen die Frage nicht abschließend beantworten. Jedenfalls haben wir eine deutliche Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, weil wir erstmalig auch die Behandlung solcher Traumata in den Leistungskatalog aufnehmen. Eine Verbesserung gibt es auch beim Impfschutz. Es ist ein wichtiger Punkt, dass wir die Fähigkeiten von Asylbewerbern, etwa aus Syrien, gerade im medizinischen Bereich auch zur Betreuung der Asylbewerber selbst nutzen. Dabei gibt es Anerkennungsprobleme und vieles andere mehr, aber ich halte das für ein wichtiges Element. Ich weise auch darauf hin, dass von den unbegleiteten Minderjährigen besonders viele unter Traumata leiden. Das ist insgesamt ein sehr schwieriges Thema. Die Antwort auf die Frage nach der Differenzierung „bis 15 Monate“ bzw. „nach 15 Monaten“ würde ich gerne schriftlich nachreichen. Ich würde gern, Herr Präsident, Ihre Anregung aufgreifen und erklären: Pull-Effekt heißt Sogeffekt. Wenn man Maßnahmen ergreift, die ein Land besonders attraktiv machen, dann löst allein diese Attraktivität einen Sog aus, in dieses Land zu kommen. Das nennt man neudeutsch Pull-Effekt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Schöne an dieser Klarstellung ist, dass es die tröstliche Gewissheit vermittelt, dass im Deutschen Sachverhalte ähnlich kurz und präzise beschrieben werden können wie im Englischen auch, sodass die Notwendigkeit gar nicht besteht, sich an dieser Stelle anderswo zu bedienen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Wohl war. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Binder. Karin Binder (DIE LINKE): Herr Minister, mir will eines nicht in den Kopf. Mir ist nicht klar, was uns daran hindert, Flüchtlingen aus Ländern wie Syrien, Irak oder Eritrea, bei denen die Anerkennungsquote bei 99 bis 100 Prozent liegt, die Möglichkeit zu eröffnen, beispielsweise bei Bekannten oder Verwandten, die bereits in Deutschland sind, zu wohnen oder tatsächlich eine eigene Wohnung anzumieten, um die Gemeinden, die Anwohnerinnen und Anwohner, die im Umfeld einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, und auch die Beschäftigten in diesen Einrichtungen zu entlasten. Ich denke, es wäre für viele Menschen eine Erleichterung, wenn sie sich selbst eine Unterkunft suchen könnten. Das wäre gleichzeitig auch eine Entlastung für die Menschen, die im Umfeld einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, die dadurch, dass dort Hunderte oder Tausende von Menschen auf einen Schlag in einer Massenunterkunft zusammengepfercht werden, auch einer extremen Belastung ausgesetzt sind. Was hindert uns daran, hierbei eine andere Vorgehensweise zu wählen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete, das hört sich nur auf den ersten Blick überzeugend an. Ich habe darüber auch mit Pro Asyl schon viel diskutiert. Erstens müssen wir feststellen, ob es sich um einen Syrer handelt. Das hört sich einfach an, ist aber nicht immer einfach, weil zum Teil keine Dokumente vorliegen und etliche behaupten, Syrer zu sein, ohne es tatsächlich zu sein. Das zweite Argument ist: Wir müssen die großen Lasten, die mit einer solch großen Zahl von Asylbewerbern verbunden sind, fair zwischen den Bundesländern aufteilen. Die syrischen Gemeinden – jetzt hätte ich fast gesagt, Herr Präsident: die syrischen Communitys –, in denen es viele Syrer gibt, haben natürlich eine größere Anziehungskraft als Gemeinden, in denen es keine Syrer gibt. Würden wir aber sagen: „Da dürfen alle sofort hin“, dann hätten wir eine derartige Sonderbelastung der Ballungsgebiete, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und anderswo, (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Finanzausgleich!) dass das mit einer fairen Lastenverteilung in Deutschland – insbesondere während des Asylverfahrens – meines Erachtens nicht vereinbar ist. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Viel zu bürokratisch!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, zum einen habe ich Ihre Ausführungen zum Sachleistungsprinzip im Gesetz so nicht gefunden. Ich wäre daran interessiert, dass Sie mir die Fundstelle nennen. Meine eigentliche Frage bezieht sich auf Ihre Formulierung hinsichtlich des „atmenden Finanzierungssystems“. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ja. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann man das so verstehen, dass Sie sagen, die Finanzierungsvereinbarung beläuft sich am Ende klar auf eine Spitzabrechnung? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ich habe gerade in meinen Unterlagen geblättert, kann das jetzt jedoch nicht gleichzeitig machen. Das klären wir, wenn Sie einverstanden sind, bilateral. Ich habe das politische Dokument zitiert: „Soll, soweit verwaltungsmäßig vertretbar“, oder so ähnlich, und „kann“ bei den anderen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kenne beide Dokumente, deshalb frage ich Sie!) Zur zweiten Frage: Es ist in der Tat eine Spitzabrechnung vorgesehen. Der Mechanismus ist, dass die Länder Abschläge bekommen und im Folgejahr spitz abgerechnet wird. Wenn es im Laufe des Jahres erhebliche Differenzen gibt, dann kann man darüber reden. Es ist besprochen worden, dass man zwischendurch Abschläge verringert oder erhöht oder einen Ausgleich vornimmt. Aber die Spitzabrechnung war ein besonderer Wunsch der Länder. Herr Präsident, Spitzabrechnung ist auch ein Ausdruck, den ich vielleicht erklären sollte. Das bedeutet: Es gibt Geld pro Asylbewerber, und zwar in einem bestimmten Land; denn in einem Bundesland dauern die Verfahren wegen des BAMF oder der unterschiedlichen Herkunftsstaaten der Asylbewerber länger als in einem anderen Land. Das soll nicht mit einem Durchschnitt nivelliert werden, sondern es gibt im Nachhinein eine Spitzabrechnung pro Asylbewerber pro Bundesland. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Keul. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erlauben Sie eine kurze Vorbemerkung zu dem eingangs zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Herr de Maizière, Sie als Verfassungsminister wissen genauso wie ich, dass dieses Urteil auf Artikel 1 Grundgesetz beruht und dass es sich mit Artikel 1 genauso verhält wie mit Artikel 16. Beide kennen keine Obergrenzen. Ich verweise nur auf das Zitat der Kanzlerin. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Meine eigentliche Frage knüpft an die Frage der Kollegin Pothmer an. Wir lesen ja in der Begründung – im Gesetz leider nicht, weil Sie da auf eine Verordnung verweisen –, dass die Integrationsleistungen denen zur Verfügung stehen sollen, deren Antrag auf Asyl voraussichtlich Erfolg haben wird. Ich frage mich: Wie wollen Sie diese Erfolgsaussichten feststellen? In einem gesonderten Verfahren? Wir haben doch im Augenblick schon genug zu tun, überhaupt das Asylverfahren voranzutreiben. Jetzt muss dann quasi im Vorverfahren des Asylverfahrens geprüft werden, ob das Asylverfahren gute Aussichten auf Erfolg hat, oder wie muss ich mir das praktisch vorstellen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Nein, das wird man sicherlich an die Nationalität knüpfen, an die Anerkennungsquoten und die Erfahrung, die man gemacht hat. Ein zusätzliches Verfahren ist nicht beabsichtigt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Höger. Inge Höger (DIE LINKE): Meine Frage bezieht sich erneut darauf, dass Sie in Ihrem ganzen Gesetzesvorhaben besonderen Wert darauf legen, Flüchtlinge vom Westbalkan abzuschrecken, damit sie gar nicht erst kommen. Jetzt zeigt aber die aktuelle Anzahl von Asylanträgen, dass die Asylanträge dieser Flüchtlinge höchstens 10 Prozent ausmachen. Dadurch, dass Sie dieses ganze bürokratische Verfahren einführen, haben Sie weniger Zeit und Geld für die anderen Flüchtlinge, die wirklich unsere Hilfe brauchen. Obwohl es sich um einen ganz kleinen Teil der Flüchtlinge handelt, legen Sie so großen Wert auf Abschreckung und Diskriminierung. Ist das nicht völlig an der Realität vorbei? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Nein. Erstens ist es so, dass die Relation, der Anteil derer, die aus den Westbalkanstaaten kommen, geringer geworden ist. Das stimmt. Die absolute Zahl ist aber immer noch so, dass wir von ein paar Tausend pro Woche reden. Versetzen wir uns einmal in das Frühjahr: Wären damals ein paar Tausend Albaner pro Woche gekommen, würden wir hier ganz anders diskutieren. Zweitens kommt hinzu, dass wir noch aus dem ersten Halbjahr sehr viele Verfahren und abgelehnte Asylbewerber, also Entscheide des BAMF, haben, wo es noch keinen Vollzug gibt. Es geht dabei um etwa 60 000 oder mehr. Wenn wir das nicht ändern, lösen wir möglicherweise wieder einen Sogeffekt aus, weil dann viele sagen: Na ja, wenn die nicht zurückkommen, dann kann ich vielleicht trotzdem noch dorthin gehen. – Von daher ist das eine Maßnahme zur Umsetzung der Verfahren, die wir haben, aber auch eine präventive Maßnahme für die Zukunft. Präsident Dr. Norbert Lammert: Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir sind uns ja bei allen Differenzen über konkrete Punkte in diesem Gesetz einig, dass wir schnellere Asylverfahren brauchen, um schneller zu entscheiden, wer bleiben darf und wer am Ende gehen muss. Mich wundert, dass in Ihrem Gesetzentwurf nichts Substanzielles zu einer Beschleunigung der Verfahren enthalten ist, zum Beispiel Vorschläge zur Behandlung von Asylanträgen von Menschen aus Staaten mit hoher Anerkennungsquote – man könnte Gruppenverfahren machen – oder eine Finalisierungsregelung zur Lösung von Altfällen, bei denen wir ewig lange Verfahren haben und wissen, dass wir die Leute am Ende des Verfahrens sowieso nicht wegschicken werden. Warum gibt es da keine Verfahrensvereinfachung, die dem Bundesamt die Möglichkeit gibt, bei den schwierigeren Fällen mit der notwendigen Sorgfalt und rechtsstaatlichen Qualität zu prüfen? Mir ist angesichts der hohen Zahl nicht klar, wie man Flüchtlingen aus Ländern gerecht werden will, in denen die Menschenrechtslage hoch volatil ist, zum Beispiel Kongo, Äthiopien, Nigeria. Präsident Dr. Norbert Lammert: Lieber Herr Beck, schauen Sie einmal auf die Zeit. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dort sind schwierige Sachverhalte wie die kumulative Verfolgung, die nicht so einfach festzustellen ist, zu prüfen. – Punkt, Herr Präsident. Präsident Dr. Norbert Lammert: Schön. (Thomas Strobl (Heilbronn) [CDU/CSU]: Fragezeichen!) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Beck, natürlich gibt es in dem Gesetz verfahrensmäßige Beschleunigungen. Ich halte zum Beispiel die Verpflichtung, sich, wenn die Kapazität zur Verfügung steht, für eine gewisse Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufzuhalten, für eine verfahrensbeschleunigende Maßnahme. (Volker Beck (Köln) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Verfahrensbeschleunigung! Das ist Schikane!) Im Übrigen gilt der alte Grundsatz: Man soll nicht etwas ins Gesetz schreiben, wenn es nicht nötig ist, etwas ins Gesetz zu schreiben. Wir ergreifen viele verfahrensbeschleunigende Maßnahmen, aber wir tun dies untergesetzlich. So haben wir etwa entschieden, bei syrischen Antragstellern praktisch nur noch ein schriftliches Verfahren durchzuführen. Ich muss allerdings Wert darauf legen, dass die Identitätsfeststellung präzise erfolgen muss, auch aus Sicherheitsgründen. – Ich freue mich, dass Sie da nicken; denn das ist ein wichtiger Punkt, der manchmal, ehrlich gesagt, etwas Zeit kostet. Wir haben außerdem vier Entscheidungszentren gegründet, in denen einfach gelagerte Fälle schnell entschieden werden. Zur Beschleunigung der Verfahren wird es beim BAMF, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zusätzliche Stellen geben; wir werden sie im Rahmen des Haushaltsverfahrens schaffen, sie aber nicht in dieses Gesetz hineinschreiben. Ein weiteres Beispiel ist das neue IT-Verfahren; dazu finden Sie etwas im Nachtragshaushalt. Es gibt also eine ganze Reihe von beschleunigenden Maßnahmen, von denen wir einige ins Gesetz aufgenommen haben. Manche haben wir aber nicht im Gesetz erwähnt, vor allen Dingen deshalb nicht, weil wir sie gar nicht in ein Gesetz hinschreiben müssen, sondern diese Aufgaben durch gutes Verwaltungshandeln erledigen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir haben jetzt das Ende der vorgesehenen Gesamtdiskussionszeit erreicht. Ich habe mir noch Wortmeldungen von Frau Stamm-Fibich, Frau Klein-Schmeink, Stephan Mayer und Herrn Wendt notiert, die ich noch aufrufe. Können wir damit dann die Wortmeldeliste zu diesem Themenkomplex schließen? – Ich bedanke mich. Frau Stamm-Fibich. Martina Stamm-Fibich (SPD): Herr Minister, wir als SPD-Bundestagsfraktion begrüßen außerordentlich, dass eine Rahmenvereinbarung geschaffen wurde, um den Asylbewerbern die elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung zu stellen. Ich möchte Ihnen dazu eine Frage stellen. In der Bevölkerung ist nämlich aufgrund einiger Äußerungen ein bisschen Unsicherheit aufgekommen. Wenn sich ein Bundesland entscheidet, diese Karte auszugeben, erfolgen die entsprechenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, und es sind nicht, wie irrtümlich kundgetan wird, normale Leistungen der Versichertenkarte. Können Sie das so bestätigen, bitte? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ja, Frau Kollegin, das möchte ich ausdrücklich bestätigen – ich will das gerne auch öffentlich hervorheben –: Die Gesundheitskarte soll eine Erleichterung für die Länder sein, die sie nutzen; sie bedeutet aber keine Leistungsverbesserung. Nach jetziger Rechtslage ist es so, dass bei Asylbewerbern im Vergleich zu anderen das Niveau der Gesundheitsversorgung geringer ist. Das ist übrigens insbesondere beim Zahnersatz ein wichtiges Thema. Viele sagen oder befürchten – öffentlich oder halböffentlich –, dass es möglich ist, dass jemand, der etwa aus einem Westbalkanstaat kommt, das Verfahren verzögert, die vollen Gesundheitsleistungen ausnutzt, vor der Ablehnung zurückgeht und vielleicht ein halbes Jahr später wiederkommt; dies wiederum hätte einen Sogeffekt. Wir allerdings wollen in den Ländern, die diese Karte nutzen, für bürokratische Erleichterungen sorgen. Deswegen ist im Gesetz vorgesehen, dafür Vorsorge zu treffen, dass auch bei Nutzung einer solchen optionalen Gesundheitskarte das Leistungsniveau demselben abgesenkten Niveau wie bisher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entspricht. Das heißt, es ist geringer als bei den normalen Versicherten im gesetzlichen Versicherungssystem. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Klein-Schmeink. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde da gerne anknüpfen und Sie etwas fragen. In einigen Bundesländern wird die Gesundheitskarte für Flüchtlinge ja schon genutzt. Auch in Bremen, Hamburg und NRW gibt es eine solche Vereinbarung. Haben diese Vereinbarungen Bestand? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: In der Tat haben wir darüber diskutiert: Warum brauchen wir eigentlich eine Bundesregelung, wenn die Länder es auch jetzt schon so machen können? Alle waren sich aber einig: Es soll ein bundesgesetzlicher Boden für diese Rahmenvereinbarung bereitet werden. Meine Antwort lautet: Wenn die bisherigen Vereinbarungen dem Boden, den das Bundesgesetz schafft, entsprechen, muss man sie nicht ändern. Anderenfalls muss eine entsprechende Vereinbarung in einem Land an die bundesgesetzliche Regelung angepasst werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Stephan Mayer. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Minister, die Bundesregierung legt mit diesem Gesetzentwurf ein sehr umfangreiches Paket vor: Standardabweichungen werden geregelt, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Asylverfahrensgesetz werden novelliert, und außerdem wird die zukünftige umfangreiche finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund geregelt. Herr Minister, mich würde interessieren, welche Erwartungshaltung die Bundesregierung gegenüber den Ländern hat, ihrerseits auf landesgesetzlicher Ebene Veränderungen vorzunehmen, zum Beispiel in puncto Standardabweichungen und darüber hinaus – ich denke hier an Stellenmehrungen bei den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten – im personellen Bereich? Außerdem geht es mir um das Verhalten einiger Länder. Ich spreche hier ganz bewusst die Praxis in Schleswig-Holstein und Thüringen an, die im Winter letzten Jahres auf Abschiebungen verzichtet haben. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, zunächst gibt es ja im Bundesgesetz einige Regelungen, durch die das, was Sie angesprochen haben, in Zukunft verhindert wird. So darf etwa die Aussetzung der Abschiebung nicht länger als für drei Monate erfolgen. In den Sitzungen hat ein Ministerpräsident gesagt, es solle in Zukunft keinen Winterabschiebeerlass mehr geben. Wir werden dann sehen, wie sich das umsetzen lässt. Das politische Papier vom letzten Donnerstag – nicht der Gesetzentwurf – enthält aber auch Verpflichtungen der Länder. Es sind also keine rechtsverbindlichen, aber politische Verpflichtungen. Es geht darum, die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichte so mit Personal auszustatten, dass etwa schnellere Verfahren des BAMF möglich sind. Das hat ja auch Folgen für die Ausländerbehörden und andere – bei negativen Entscheidungen auch für die Gerichte. Das muss dann entsprechend umgesetzt werden, und ich habe die sichere Zuversicht, dass die Länder ihre Verpflichtungen insoweit einhalten. Es gibt dann noch einen sehr interessanten Punkt: Auch in Bezug auf die Verwaltungsgerichte haben wir in dem Gesetzentwurf das eine oder andere geregelt. Darüber hinaus enthält auch das politische Papier noch einen Prüfauftrag. Es gilt zu prüfen, ob nicht auch durch bessere Verfahren bei den Verwaltungsgerichten ein denkbares Nadelöhr im Anschluss an schnellere Verfahren beim BAMF besser geschlossen werden kann. Ich setze darauf, dass die Länder das schnell umsetzen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Wendt. Marian Wendt (CDU/CSU): Herr Minister, das Gesetz heißt „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“. Am Ende eines Asylverfahrens steht die Entscheidung, ob die entsprechende Person hierbleiben darf oder das Land zu verlassen hat. Für den Fall einer Abschiebung habe ich folgende Fragen: Vielleicht können Sie noch einmal aufführen, welche konkreten Maßnahmen jetzt anstehen, um die Abschiebungen zu beschleunigen. Was halten Sie von dem Gedanken einiger Länder, zum Beispiel Thüringens, die Verantwortung für die Abschiebung auf die Landkreise zu delegieren? Demgegenüber sind wir der Meinung, dass eine bundeseinheitliche Koordination besser ist. Vor allen Dingen: Wie soll sich künftig die Kooperation mit den Ländern gestalten, die die Flüchtlinge wieder zurücknehmen sollen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die ich jetzt aus Zeitgründen gar nicht erwähnen kann. Die Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern sollen möglichst bis zum Schluss der Verfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben, von wo aus sie dann in ihr Land zurückkehren können oder abgeschoben werden. Wir haben auch erklärt, dass die Bundespolizei dabei engagiert hilft. Das Nächste ist, dass keine Abschiebung länger als für drei Monate ausgesetzt werden darf. Außerdem wird die bisherige sehr weitgehende Ankündigung von Abschiebungen eingeschränkt. Darüber hinaus erfolgt gegebenenfalls eine Konzentration im Rechtsschutz; darüber habe ich eben schon gesprochen. Schließlich ist das Thema Passersatzbeschaffung zu nennen. Wir wollen mit dem EU-Laissez-Passer-Verfahren – das steht nicht in diesem Papier; dafür weiß ich jetzt auch keine schöne Übersetzung – die Möglichkeit eröffnen, auch ohne einen Pass ausreisen zu können, und zwar mit einem EU-Dokument. – So kurz ist die Übersetzung jetzt nicht, aber so ist es vielleicht verständlich. Präsident Dr. Norbert Lammert: Beispielsweise Erlaubnisverfahren. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Ja, das ist zu 80 Prozent richtig beschrieben. – Ein solches Verfahren erübrigt die mühsame Passersatzbeschaffung. Das wollen wir mit den entsprechenden Ländern vereinbaren. Es gibt hier also eine ganze Reihe von Maßnahmen. Man muss auch nicht immer nur abschieben. Ich halte auch sehr viel von einer freiwilligen Rückkehr und von Hilfen zur freiwilligen Rückkehr, wenn es nicht übertrieben ist. Bezogen auf die sicheren Herkunftsländer haben wir zum Beispiel gesagt: Derjenige, der in diesem Jahr gekommen ist und jetzt geht, der kann auch von der legalen Migration Gebrauch machen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Anreiz. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank, Herr Minister. – Ich frage Sie, ob es noch Fragen zu anderen Themen der gestrigen Kabinettssitzung gibt? – Das ist nicht der Fall. Gibt es sonstige Fragen an die Bundesregierung? – Dazu sehe ich jedenfalls im Augenblick auch keine Wortmeldung. Dann beende ich damit die Regierungsbefragung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/6136 Die Fragen werden in der Ihnen bekanntgegebenen Reihenfolge der Ressorts aufgerufen. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Hier steht der Kollege Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär im zuständigen Ministerium, für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 1 des Kollegen Alexander Neu. – Er ist gar nicht da? (Zuruf von der LINKEN: Nein!) – Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Damit entfällt die Antwort. Herr Staatssekretär, dann kommen Sie vergleichsweise leicht weg. Die Frage 2 der Kollegin Tabea Rößner wird ohnehin schriftlich beantwortet. Wir kommen zu den Fragen 3 und 4 des Kollegen Matthias Gastel. – Auch er ist nicht da. Es wird verfahren wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Wir kommen zur Frage 5 des Kollegen Herbert Behrens: Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung als Vertreterin des Gesellschafters Bund in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und vertreten im Aufsichtsrat durch zwei Staatssekretäre der derzeit verhängte Baustopp am Flughafen Berlin Brandenburg auf den geplanten Eröffnungstermin im Jahr 2017, und mit welchen Mehrkosten (durch Umbauten, Verzögerungen etc.) ist angesichts der festgestellten Statikprobleme zu rechnen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr verehrter Kollege Behrens, die Vorhabenträgerin FBB hat angegeben, bis Mitte Oktober 2015 eine endständige Lösung für die mit dem derzeitigen Baustopp verbundenen vorhandenen Fragen zu erarbeiten. Vorher können die zeitlichen und kostenmäßigen Auswirkungen aus Sicht der Bundesregierung nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage? Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, wir haben uns ja zu einem früheren Zeitpunkt über die Folgekosten des Stillstands am BER unterhalten. Ich weiß nicht, ob das vor Ihrer Zeit gewesen ist: Es standen Zahlen zwischen 10 und 50 Millionen Euro, die pro Monat Bauverzögerung an Kosten anfallen, im Raum. Es gibt relativ gesicherte Aussagen, dass zumindest mit 25 Millionen Euro pro Monat als Folgen eines Stillstands am Bau gerechnet werden muss. Können Sie diese Zahlen bestätigen? Würde das aus Ihrer Sicht nicht dazu führen, dass diese Bauverzögerungen unter Umständen der EU gemeldet werden müssten, die sich derzeit im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens mit dieser Frage beschäftigt? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ihre letzte Frage stimmt mit der Frage 6 überein. – Wir können derzeit noch nicht sagen, wann das Notifizierungsverfahren der EU abgeschlossen sein wird. Das ist nicht abzusehen, da es aufgrund der Zusammenhänge, die Sie darstellen, nicht auszuschließen ist, dass die EU-Kommission mit weiteren Fragen auf uns zukommt. In der Unterrichtung im Haushaltsausschusses heute früh, in der auch ein Vertreter des Flughafens und Staatssekretär Bomba anwesend waren, wurde nochmals versichert, dass keine zusätzlichen Zeitverzögerungen über die hinaus, die bereits eingepreist sind, auftreten werden, sodass man nach wie vor von einem Eröffnungstermin im zweiten Quartal 2017 ausgeht. Präsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Zusatzfrage? Herbert Behrens (DIE LINKE): Ja. – Können Sie denn die Zahl bestätigen, dass die Bauverzögerung 25 Millionen Euro pro Monat an Kosten nach sich zieht? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Diese Zahl liegt mir so nicht vor. Wir wissen über die Nachfinanzierungsthemen Bescheid, aber diese Zahl ist mir so nicht präsent. Präsident Dr. Norbert Lammert: Hat sich die Frage 6 erledigt, Herr Behrens, oder soll ich sie aufrufen? Herbert Behrens (DIE LINKE): Bitte aufrufen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ja, okay. Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Herbert Behrens auf: Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das laufende Notifizierungsverfahren bezüglich weiterer Gesellschafterzuschüsse an die FBB beendet sein, und welchen Einfluss haben die bekanntgewordenen Statikprobleme auf dieses Notifizierungsverfahren? Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Nochmals die Antwort auf Frage 6: Wann das Notifizierungsverfahren abgeschlossen sein wird, lässt sich derzeit nicht absehen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Europäische Kommission aufgrund der bekanntgewordenen Statikprobleme zusätzliche Fragen an die Bundesregierung richten wird. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage? Herbert Behrens (DIE LINKE): Ja, noch eine Zusatzfrage. – Die Bürgerinitiativen haben in einer gemeinsamen Presseerklärung zum BER darauf hingewiesen, dass es im Notifizierungsverfahren in Brüssel zurzeit um 2,6 Milliarden Euro geht. Können Sie diese Zahl bestätigen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Mir sind Erhöhungen der Kosten in der Größenordnung von – ich habe die Unterlagen nicht dabei – 1,107 Milliarden Euro bekannt, aber nicht die von Ihnen genannte Zahl. Präsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Frage? Herbert Behrens (DIE LINKE): Weil Sie eben angedeutet haben, dass es unter Umständen noch Nachfragen seitens der EU geben könnte: Kann es in einem solchen Fall, wenn es keine endgültige Entscheidung über die Freigabe entsprechender EU-Mittel gibt, nicht auch zu weiteren Bauverzögerungen kommen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Davon gehe ich nicht aus, da die Flughafengesellschaft sagt, dass mit den Nachforderungen Liquidität gegeben ist. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Stephan Kühn auf: Wo sind die Sanktionen nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nummer 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen im deutschen Recht verankert, und welche Maßnahmen zu ihrer Anwendung wurden getroffen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Kollege Kühn, die Verordnung Nummer 715/2007 ist für bestimmte Kraftfahrzeuge bei der Typgenehmigung nach der Rahmenrichtlinie 207/46/EG obligatorisch anzuwenden. Die Erteilung der Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt unter Berücksichtigung dessen nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Hieraus ergeben sich auch die Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße gegen die Typgenehmigungsvorschriften. Es gelten die §§ 7, 25, 27 und 37 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Insbesondere sind danach spezielle Verwaltungsmaßnahmen vorgesehen, die beispielsweise von einem teilweisen Widerruf der Typgenehmigung bis zu deren Erlöschen reichen. Darüber hinaus bestehen die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage? Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Erste Zusatzfrage – Sie haben Verwaltungsmaßnahmen angesprochen –: Können Sie uns konkret sagen, in welcher Höhe und in welchem Umfang bei Verstößen gegen die Verordnung zur Euro-5- und Euro-6-Norm Sanktionen möglich sind? In welchem Umfang und in welcher Höhe können die Verstöße sanktioniert werden, und wo findet sich konkret im nationalen Recht die Grundlage dafür, solche Sanktionen zu verhängen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Kühn, wie Ihnen mein Minister schon in der vergangenen Woche erklärt hat, kann man über Verstöße und Sanktionen erst dann reden und nachdenken, wenn die Sachverhalte geklärt sind, wenn man also weiß, welche Verstöße überhaupt vorliegen. Wir sind derzeit mitten in der Klärung. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem geltenden deutschen Recht, das die EUVerordnung Nummer 715/2007 umsetzt, ist der Rechtsrahmen für Sanktionen abgesteckt. Ich frage Sie: Wie sieht das geltende Recht konkret aus, und in welchem Umfang können theoretisch – unabhängig von dem konkreten Fall, um den es gerade geht – Sanktionen verhängt werden? Wenn das rechtlich geregelt ist – ich gehe davon aus, dass die Verordnung umgesetzt und in das deutsche Recht implementiert wurde –, dann gibt es einen Rechtsrahmen, der ein bestimmtes Volumen und bestimmte maximale bzw. minimale Sanktionen definiert. Danach frage ich. Das ist unabhängig von der Frage des VWSkandals im Einzelfall. Wie sieht der Rechtsrahmen aus, und in welchem Umfang und in welcher Höhe sind dort Sanktionen vorgesehen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Es handelt sich um den Rechtsrahmen der Typzulassung. Dabei ist, wie gesagt, die weitestgehende Sanktion der Entzug der Typzulassung. Davor können selbstverständlich Auflagen erteilt werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, es ist ein bisschen schwierig, auf die Frage eine klare Antwort von Ihnen zu bekommen. Wir wissen, dass die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt worden ist und seit 2009 Gültigkeit hat. Dann muss es doch klar sein, wo man das, was Sie gerade erwähnt haben, nämlich dass es bestimmte Sanktionsmöglichkeiten gibt, findet. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich sage nochmals: Wenn man weiß, um welche Verstöße es sich handelt, dann kann man auch sagen, was an möglichen Sanktionen eintreten könnte. Aber da wir darüber keine Klarheit haben, kann ich keine präzise Auskunft geben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich habe gerade den Vorsitz übernommen und grüße Sie. Schönen Nachmittag von meiner Seite aus, auch unseren Gästen auf der Besuchertribüne! Eine Zusatzfrage hat die Kollegin Keul. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch mich interessieren die Sanktionen. Unter anderem wurden nun strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Manager eingeleitet. Ich möchte fragen, ob die zuständigen Behörden zugleich auch entsprechende Verfahren gegen die juristische Person VW nach §§ 30 und 130 Ordnungswidrigkeitengesetz einleiten. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin Keul, auch für diese Frage gilt: Wir haben eine Kommission eingesetzt, die die Vorgänge untersucht. Von dieser Kommission liegen noch keine Ergebnisse und auch noch kein Zwischenbericht vor. Bevor wir darüber keine Klarheit haben, können wir keine präziseren Antworten auf Ihre Fragen geben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Barthle. – Dann hat der Kollege Krischer eine Zusatzfrage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich kann, ehrlich gesagt, Ihre Nichtantwort an dieser Stelle nicht verstehen; denn im Raume steht die Manipulation einer Software, um bestimmte Abgaswerte unter Prüfbedingungen zu erreichen. Ich möchte an dieser Stelle die Frage des Kollegen Kühn präzisieren: Können Sie uns den Rechtsrahmen, also die Paragrafen, in denen die Straf- und Sanktionsbewehrung für so etwas geregelt ist, nennen, sowohl für die juristische Person, also für das handelnde bzw. nicht handelnde Unternehmen, als auch in zweiter Linie für die Personen, die entsprechende Manipulationen durchgeführt haben? Welche Rechtsgrundlage ist hier also einschlägig? Dass Sie nicht sagen können, wie das im Detail aussieht, ist mir völlig klar. Aber Sie müssen doch hier eine einschlägige Rechtsgrundlage nennen können. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Krischer, Sie wissen ganz genau, dass es sich um einen Verstoß, also um Regelwidrigkeiten bei Dieselfahrzeugen auf dem amerikanischen Markt handelt. Darüber hinaus kennen wir die präziseren Umstände nicht. Wir wissen beispielsweise nicht, wie dies für den europäischen oder gar für den deutschen Markt zu bewerten ist. Über das amerikanische Rechtssystem müssen Sie sich in Amerika kundig machen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Staatssekretär. – Die nächste Frage hat die Kollegin Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich komme auf Ihre Antwort auf die Frage des Kollegen Kühn zurück. Kollege Kühn hat ja nach dem Rechtsrahmen gefragt, also danach, was in Deutschland geltendes Recht ist, nicht nach dem amerikanischen Recht und auch nicht nach dem konkreten Fall, der nun im Raum steht. Ich will da jetzt ganz gezielt nachfragen: Gibt es im geltenden deutschen Rechtsrahmen – egal ob die Grundlage nun ein deutsches Gesetz oder eine europäische Verordnung ist – bei solchen Verstößen gegen die Zulassungsbestimmungen über die Möglichkeit, die Betriebserlaubnis zu entziehen, wie Sie es eben gesagt haben, hinaus weitere Möglichkeiten, beispielsweise Geldstrafen wegen begangener Ordnungswidrigkeiten zu verhängen? Was sieht da der Rechtsrahmen, der hier gültig ist, vor, und gegen wen richten sich diese Strafen? – Danke. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin, Sie sprechen ganz bewusst von „solchen Verstößen“. Das ist ein semantisch ausgesprochen unscharfer Begriff. Diesen können weder Sie noch ich präzisieren. Deshalb kann ich Ihre Frage auch nicht beantworten. (Lachen des Abg. Stephan Kühn (Dresden) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja ein Skandal! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch unglaublich!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Die nächste Frage stellt die Kollegin Paus. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war eine ganz präzise Frage!) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Welche Verstöße sind es? Können Sie es präzisieren? Vizepräsidentin Claudia Roth: Moment! Jetzt ist die Kollegin Paus dran. Dann gebe ich Ihnen ausführlich die Möglichkeit, zu antworten, Herr Staatssekretär. Frau Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Unter welchen Bedingungen kann die Typgenehmigung entzogen werden? Unter welchen Bedingungen kann man die Zulassungsbescheinigung verlieren? Ich möchte einen weiteren Aspekt hinzufügen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Kfz-Steuer inzwischen eine CO2-Komponente enthält. Der zulässige Wert bei dieser Komponente ergibt sich aus der Zulassungsbescheinigung. Sollte sich herausstellen, dass der dort angegebene Wert betreffend den CO2-Ausstoß falsch ist: Inwieweit werden damit Kfz-Steuerbescheide rechtsunwirksam? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Für die Typgenehmigungen gibt es klare Regeln; es müssen bestimmte Werte eingehalten werden. Diese werden gemessen und teilweise auch nachgemessen. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann? In welchem Fall?) Deshalb kann bei Verstoß gegen diese Regeln die Typzulassung entzogen werden. Die Zulassung orientiert sich ja nicht an den Verbrauchswerten, die angegeben werden, sondern an den Grenzwerten der Schadstoffe. Vizepräsidentin Claudia Roth: Die Kollegin Keul hat die nächste Frage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich muss an der gleichen Stelle nachfragen. Wenn Westernstiefel tragende Leute aus der Tuner-Szene irgendwie an ihren mit Fuchsschwänzen behängten Maschinen rumschrauben, um die Maschinen irgendwie lauter und dreckiger zu machen, und damit die Abgaswerte ändern, dann ist die Konsequenz relativ klar: Dann erlischt die Betriebserlaubnis, und zwar sofort. (Zuruf der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Ich wollte hier keine weiteren Automarken nennen, Kollegin Haßelmann. – Deswegen frage ich jetzt noch einmal: Warum gilt dann nicht für die möglicherweise Tausende oder Zehntausende von deutschen Autos, um die es jetzt geht, dass in kürzester Zeit die Betriebserlaubnis erlöschen könnte und die Leute ihre Fahrzeuge dann nicht mehr auf der Straße bewegen können? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin Keul, ich muss nochmals darauf hinweisen: Wir wissen noch nicht, um welche Sachzusammenhänge es sich handelt. Wenn Sie das genauer sagen können, dann tun Sie das vor versammelter Öffentlichkeit; (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Veränderte Abgaswerte!) ich kann es nicht, und deshalb ist diese Frage nicht relevant. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann hat die nächste Frage der Kollege Wunderlich. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Ich möchte eine ganz konkrete Frage stellen und erwarte auch eine ganz konkrete Antwort. Es geht um die in Artikel 13 genannten Sanktionen der EU-Richtlinie von 2007. Ist die Richtlinie in dieser Hinsicht in bundesdeutsches Recht umgesetzt worden, und wenn ja, wann und wo finden sich die entsprechenden Sanktionen? (Stephan Kühn (Dresden) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war auch meine Ausgangsfrage! Vielleicht können Sie sie dem Kollegen Wunderlich beantworten!) Da hilft das iPad nicht weiter, Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Doch! – Nochmals: Über Sanktionen kann man dann reden, wenn man Sachverhalte genau kennt. Der Bundesregierung sind keine Sachverhalte bekannt, und ihr waren auch zu früheren Zeiten, vor diesem Wochenende, entsprechende Sachverhalte nicht bekannt. Wir sind mitten in der Aufklärung der Sachverhalte. Erst wenn das geschehen ist, kann ich Ihnen nähere Auskunft geben. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: „Ist die Richtlinie umgesetzt worden?“, war die Frage, Frau Präsidentin!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Es gibt weitere Fragen zu der Frage 7, und zwar zunächst vom Kollegen Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich kann Ihre Antwort jetzt nur so verstehen, dass Sie uns hier nicht sagen können, in welcher Form die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Anders ist Ihre Antwort nicht zu interpretieren. Es geht nicht um einen konkreten Fall. Wir fragen jetzt ganz allgemein. Das war die Frage des Kollegen Kühn; der Kollege Wunderlich hat das noch einmal genau so gefragt. Sie können also die Antwort darauf, wo Sanktionsmöglichkeiten in Deutschland existieren, nicht liefern. Deshalb meine konkrete Nachfrage: In den USA führt das, was wir an Softwaremanipulationen zur Veränderung von Abgaswerten zur Kenntnis bekommen haben, zu strafrechtlichen Ermittlungen. Da scheint das sogar ein Straftatbestand zu sein, wenn ich das richtig interpretiere. Kann es sein, dass die gleiche Handlung am gleichen Motor – da werden ja ähnliche Motoren verwendet – in Deutschland überhaupt keine Ordnungswidrigkeit, Straftat oder irgendein Verstoß gegen Recht ist? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Krischer, Sie stellen wiederholt eine spekulative Frage, ordentlicherweise auch mit „Kann es sein ...?“ eingeleitet. Ich kann zu spekulativen Fragen nur spekulative Antworten geben, aber spekulative Antworten gibt die Bundesregierung nicht. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist gut so!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann hat die nächste Frage Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, wir sind jetzt in der neunten oder zehnten Runde, und zwar immer noch zur ersten Frage zum Bereich „Abgasskandal VW“. Merken Sie eigentlich nicht, wie lächerlich Sie sich mit der Nichtbeantwortung dieser Fragen machen? (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist unparlamentarisch!) Man bekommt ja den Eindruck, als wollten Sie auf der Regierungsbank das Ganze aussitzen. Letzte Woche noch der Chefaufklärer, und jetzt einfach dem Parlament jede Art von Antwort und Information nicht geben! Dabei sind Sie verpflichtet, vollständig und wahrheitsgemäß zu antworten. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Eben! Das tut er ja!) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin, wir sind mitten in der Aufklärung eines sehr schwierigen Sachverhalts, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz brutale Aufklärung, das merkt man!) der sehr große Auswirkungen nicht nur auf die deutsche Wirtschaft, sondern auch auf unser gesamtes Staatswesen haben kann. In einer solch hochkomplexen Angelegenheit von größter Bedeutung ist aufzuklären, auch Transparenz herzustellen, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, Transparenz gehört ins Parlament!) aber immer auf dem Boden der Tatsachen; und über die Tatsachen können wir dann informieren, wenn sie uns vorliegen, und nicht zuvor. (Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Völlig richtig!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Staatssekretär. – Dann hat die nächste Frage Dr. Hofreiter. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich kann ja verstehen, dass Sie angesichts des Zustandes Ihres Ministeriums nicht in der Lage sind, uns Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit dem VWSkandal zu geben. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Ah geh! Hören Sie auf!) Aber worauf wir eine Antwort erwarten können, ist die Frage: Haben Sie die EU-Richtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt, wie haben Sie sie umgesetzt, und wo – in welchem Gesetz oder in welcher Verordnung – finden wir diese Umsetzung? Diese Frage können Sie beantworten. Sie hätten sie eigentlich schon vor zwei Jahren beantworten müssen; denn die Richtlinie müsste schon längst umgesetzt sein. Die Frage ist also nicht, was Sie über den VWSkandal wissen – da erwarten wir nicht viel von Ihnen –, sondern: Wo haben Sie die Richtlinie umgesetzt, wo stehen die Sanktionsmöglichkeiten, und bis zu welcher Höhe bestehen Sanktionsmöglichkeiten? (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Genau!) Das müssen Sie beantworten können; denn das ist eine rechtliche Frage, die unabhängig vom aktuellen Skandal ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich habe Ihnen bereits mitgeteilt, dass im Falle eines erkennbaren Verstoßes gegen diese Richtlinie die höchstmögliche Sanktion der Entzug der Typgenehmigung ist. Das finden Sie auch in unseren Unterlagen. Alles andere ist dahingestellt. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich möchte den Kolleginnen Keul, Wilms und Paus mitteilen, dass ich ihnen in der Fragerunde zur Frage 7 nicht noch ein weiteres Mal das Wort erteilen kann, da sie schon Fragen gestellt haben. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ärgerlich! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Staatssekretär muss trotzdem antworten!) – Ja, das ist laut unserer Geschäftsordnung so. Wir kommen zur Frage 8 des Abgeordneten Stephan Kühn: Wann hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von der im April 2015 von der Volkswagen AG (VW) in den USA begonnenen Rückrufaktion von Dieselfahrzeugen mit 2-Liter-Motoren der Baujahre 2010 bis 2014 Kenntnis erlangt, und hat das KBA diese Rückrufaktion zum Anlass genommen, sich mit der US-Umweltbehörde EPA ins Benehmen zu setzen? Herr Staatssekretär, bitte. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, das Kraftfahrt-Bundesamt hat von der genannten Rückrufaktion in den USA erstmalig durch öffentliche Medienberichte erfahren. Nachdem das KBA über die Untersuchungsberichte in Kenntnis gesetzt wurde, hat ein Gespräch mit der USUmweltbehörde EPA stattgefunden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kühn. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie wollen also allen Ernstes behaupten, dass eine Rückrufaktion in den USA, die eine halbe Million Fahrzeuge des größten deutschen Autoherstellers betrifft, in Deutschland nicht bekannt geworden ist. Das finde ich bemerkenswert. Aber die Studie des ICCT, die das Eingreifen der amerikanischen Umweltbehörde erst bewirkt hat, müsste bekannt sein. Die Untersuchungsergebnisse dieser Studie sind im vergangenen Herbst in Deutschland veröffentlicht worden, nämlich dass gravierende Abweichungen gegenüber den erlaubten Abgaswerten festgestellt wurden. Ich frage Sie daher: Welche Schlussfolgerungen hat das Verkehrsministerium nach Bekanntwerden bzw. Veröffentlichung dieser ICCTStudie im Herbst letzten Jahres, also 2014, gezogen, und was hat es unternommen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Kühn, wie wir in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen vom Juli schon schriftlich ausgeführt haben, lagen der Bundesregierung bis zum fraglichen Wochenende keine Erkenntnisse über diese Abschalteinrichtung vor. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kühn. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich habe nicht nach einer Abschalteinrichtung gefragt; denn die Autoren der ICCTStudie kannten die Ursache für das Überschreiten der Grenzwerte bei den Abgasemissionen, die sie gemessen hatten, ja nicht. Die Studie hat nur belegt, dass es gravierende Differenzen zwischen den Abgasen, die tatsächlich aus dem Auspuff herauskommen, und den Messwerten auf dem Prüfstand gibt. Diese Abweichungen haben die amerikanische Umweltschutzbehörde dazu bewegt, Untersuchungen durchzuführen und sich mit VW in Verbindung zu setzen. Das heißt, das ICCT kannte die Ursache für die Abweichungen überhaupt nicht, konnte sie sich auch nicht erklären und hat nur die festgestellten Messergebnisse veröffentlicht. Meines Erachtens wird auch im Bundesverkehrsministerium Zeitung gelesen. Zumindest wissen Sie immer sehr genau, was ich in der Zeitung erkläre oder was dort von den Grünen berichtet wird. Ich frage Sie: Welche Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen haben Sie aus den vor einem Jahr veröffentlichten Ergebnissen des ICCT im vergangenen Jahr gezogen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, Sie bringen wieder zwei Dinge durcheinander. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Stephan Kühn (Dresden) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich nicht, Sie!) Sie vergleichen die Abgaswerte, die offensichtlich durch Manipulation bei einigen VW-Motoren erreicht wurden, mit den Abgasen, die während des Fahrbetriebs aus dem Auspuff herauskommen. Was hinten herauskommt, ist abhängig vom Verbrauch. Dass die angegebenen Verbrauchswerte nur in wenigen Fällen dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, wissen wir schon lange. Das weiß man auch in der Europäischen Union. Deshalb versuchen wir seit 2011, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Deshalb muss man dafür Sorge tragen, dass dies auch in der Öffentlichkeit nicht ständig vermengt wird, so wie es die Grünen permanent versuchen. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, die Grünen sind schuld!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Die nächste Frage hat die Kollegin Dr. Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich komme doch noch einmal auf eine ganz, ganz einfache Sache zurück: Hat die Bundesregierung die EU-Verordnung Nummer 715/2007 in nationales Recht umgesetzt, und wenn ja, wo finden wir die Sanktionen? Welche sind da drin? Eine klare, einfache Frage. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir sind aber bei der Frage 8!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich darf darauf hinweisen, dass sich das nicht auf die Frage 8 vom Kollegen Kühn bezieht, sondern noch einmal auf die Frage 7. Daher kann ich die Frage leider nicht zulassen. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Man kann es ja mal probieren! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat er aber Glück gehabt!) Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben gerade geantwortet, dass Sie von einer Rückrufaktion des VW-Konzerns in der Größenordnung von einer halben Million Fahrzeugen nichts mitbekommen haben. Okay, das muss ich zur Kenntnis nehmen. Da kann sich dann jeder ein Bild über Ihre Arbeit machen. Die ICCT-Studie hat Ihnen vorgelegen bzw. liegt Ihnen vor. Mich würde, da diese Studie sehr deutlich nachweist, dass es erhebliche Überschreitungen bei Stickoxidemissionen nicht nur bei VW, sondern bei vielen Fahrzeugherstellern gibt, einfach konkret interessieren: Welche konkrete Konsequenz hat diese Studie in Ihrem Haus gehabt? Zu welcher politischen Aktivität hat das geführt? (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Zu keiner!) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Bundesregierung respektive der Bundesverkehrsminister gehört zu den wenigen, die auf europäischer Ebene mit Nachdruck einfordern, dass eine Veränderung der Messsystematik vorgenommen wird hin zu Erkenntnissen und Messwerten, die sich näher am tatsächlichen Verbrauch von Fahrzeugen und damit auch am tatsächlichen Ausstoß von entsprechenden Schadstoffen orientieren. Wir gehen davon aus, dass wir hoffentlich bald eine Einigung auf EU-Ebene erzielen können, um zu diesem sogenannten näher am Betrieb orientierten Messverfahren auch mit mobilen Messeinrichtungen übergehen zu können, damit realistische Werte erfasst werden und auch entsprechend kommuniziert werden können. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In welcher Form? Wo? Wann?) Wir gehören also zu den Ländern auf europäischer Ebene, die da mit Nachdruck vorangehen. Das machen nicht alle; aber wir tun es. Deshalb, glaube ich, sind Sie da bei uns in guten Händen. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Höhn. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben eben auf die Frage von Stephan Kühn gesagt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt von den Vorgängen in den USA keine Kenntnis hatte. Ich frage Sie jetzt sehr konkret: Können Sie ausschließen, dass irgendein Mitarbeiter oder irgendeine Mitarbeiterin des Verkehrsministeriums oder des Kraftfahrt-Bundesamts von den Vorgängen in den USA Kenntnis hatte? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin Höhn, ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung davon keine Kenntnis hatte. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Die nächste Frage zum Fragekomplex der Frage 8 hat der Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, wir wissen zwar jetzt, dass Sie nicht wissen, ob die EU-Richtlinie umgesetzt worden ist. Wir haben auch von Ihnen erfahren, dass Sie nicht mehr darüber wissen, als in der Presse stand, als es 2015 eine Rückrufaktion in den USA gegeben hat. Können Sie denn zumindest das Datum dieser Presseberichterstattung nennen, auf die Sie verweisen? Seit wann hat also die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es 2015, in diesem Jahr, in Kalifornien eine Rückrufaktion gegeben hat mit der Begründung, es müsse eine neue Software aufgespielt werden? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das Datum der Pressemitteilung liegt mir momentan nicht vor. Ansonsten distanziere ich mich von den von Ihnen präsupponierten Mitbehauptungen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Distanzieren kann er klar und deutlich!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Die Kollegin Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, da Sie eben noch einmal betont haben, dass sich Herr Dobrindt auf europäischer Ebene nachdrücklich dafür einsetzt, dass man zu neuen Messmethoden zur Feststellung des Schadstoffausstoßes kommt, möchte ich gern Folgendes wissen: Ist es denn so, dass der Verkehrsminister die weiteren Konsequenzen genauso engagiert verfolgt und in Bezug auf die Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer im Gespräch mit dem Bundesfinanzministerium steht? Gibt es dazu Gespräche? Können Sie mir darüber berichten? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Dazu gibt es keine Gespräche, und es gibt auch keine Bestrebungen seitens der Bundesregierung, die Kfz-Besteuerung zu verändern. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann kommen wir jetzt zur Frage 9 des Kollegen Krischer: Unterstützt die Bundesregierung eine Transparenzoffensive der Automobilbranche, wie von Bündnis 90/Die Grünen (siehe www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/620242/grune-deutsche-autobauer-mussen-reinen-tisch-machen) vorgeschlagen, die die Offenlegung sämtlicher Informationen zum Stickoxidausstoß aller in Deutschland zugelassenen Dieselmodelle, deren Testergebnisse mögliche Abweichungen zwischen Laborergebnissen und auf Prüfstrecken ermittelten Werten sowie Informationen über Abschalteinrichtungen beinhaltet, und falls ja, wie sieht der konkrete Umsetzungsfahrplan diesbezüglich aus? Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Krischer, unserer Ansicht nach ist es jetzt das Allerwichtigste, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen. Die Bundesregierung erwartet daher eine vollumfängliche Aufklärung und absolute Transparenz aller Vorgänge. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihre Antworten hier machen mich fast sprachlos. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Einer der wenigen Grünen, die sprachlos sind! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Sehr schön! – Bleiben Sie dabei!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Er sagte „fast“. Keine Vorfreude! Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist unglaublich, dass der größte deutsche und europäische Automobilkonzern in Schwierigkeiten kommt, die Schwierigkeiten selber zu verantworten hat und die Bundesregierung hier in einer derart lapidaren Art und Weise damit umgeht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erwarte von einer Bundesregierung, dass sie jetzt ihren Teil dazu leistet und zum Beispiel die Ergebnisse von Messungen, die durchgeführt wurden, öffentlich macht. (Zuruf von der CDU/CSU: Erwartungen spielen keine Rolle! Fragen müssen gestellt werden!) An der Stelle möchte ich ganz konkret bei Ihnen nachfragen: Wie oft hat das Kraftfahrt-Bundesamt in der Vergangenheit bei einer Typzulassung eigentlich konkret nachgemessen? Wie oft ist in der Vergangenheit bei Typzulassungen nachgemessen worden? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Krischer, auch bei Ihnen gilt mein Satz, dass ich mich von Ihren wertenden Äußerungen distanziere. Der Bundesverkehrsminister war derjenige, der nach Bekanntwerden des Skandals in Amerika sofort – sofort! – das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen hat, Untersuchungen vorzunehmen. Er war derjenige, der sofort noch am Montag eine Kommission eingerichtet hat, die den Dingen nachgeht. Diese Kommission war auch schon bei VW und arbeitet eng mit VW zusammen. Diese Kommission ist aus Experten zusammengesetzt und wird den Dingen nachhaltig auf den Grund gehen. Der Bundesverkehrsminister war derjenige, der sofort das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen hat, nicht nur bestimmte Pkw eines bestimmten Herstellers zu untersuchen, sondern alle auf dem europäischen Markt befindlichen Diesel-Pkw nachzuuntersuchen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ja nicht die Frage!) Der Bundesverkehrsminister war also derjenige, der sofort aktiv die Dinge in die Hand genommen hat und für Aufklärung und Transparenz sorgt. Deshalb verstehe ich Ihre Wertung nicht. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum ging es nicht!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Krischer, Nachfrage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, meine Frage war, wie oft es zu Nachmessungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt bei Typzulassungen gekommen ist. Ihre Nichtantwort interpretiere ich so, dass die Antwort in Zahlen null ist, dass eine Kontrolle nicht stattgefunden hat und dass die Bundesregierung durch ihr Nichthandeln an der Stelle insofern zumindest die Mitverantwortung trägt, da sie nicht überprüft hat. Das möchte ich hier einfach feststellen. Diese Wertung möchte ich hier machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Anzahl der Nachprüfungen kann ich Ihnen ad hoc nicht nennen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe keine Frage gestellt!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Trotzdem kann er darauf antworten. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Er kann das nicht kommentieren!) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Anzahl von eventuellen Nachprüfungen kann ich Ihnen ad hoc nicht mitteilen. Sie können sich aber gerne schriftlich an uns wenden. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Sie müssen es beantworten!) Dann werden wir Ihnen die Ergebnisse nach den erforderlichen Nachforschungen auch liefern können. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann erkläre ich Ihnen vielleicht die Geschäftsordnung noch einmal: Wenn Sie die Frage nicht beantworten können, dann müssen Sie die Antwort von sich aus schriftlich liefern! Herr Staatssekretär, es wäre sehr gut, wenn man sich mit der Geschäftsordnung auskennt! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Wer hat denn jetzt eigentlich das Wort?) Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. – Die nächste – (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hätte aber gern die Frage noch gestellt, die ich stellen wollte, weil er mir ja ins Wort gefallen ist und versucht hat, die Antwort nachzuliefern, die er vorher nicht geliefert hat!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. – Sind Sie einverstanden – die Zeit war noch nicht abgelaufen –, dass er die Frage jetzt noch stellen kann in seiner zweiten Rückfrage, Herr Staatssekretär? – Dann bitte. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mich würde konkret interessieren, welche Institutionen Sie jetzt mit der Nachprüfung der vorhandenen auf der Straße fahrenden Dieselfahrzeuge, die die Grenzwerte nach bisherigen Messungen nicht einhalten, beauftragen. Welche Institutionen werden damit beauftragt? Wie soll das Ganze organisiert werden? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das Kraftfahrt-Bundesamt wird die erforderlichen Maßnahmen einleiten, um Nachprüfungen durchführen zu können, und zwar mithilfe von denjenigen Institutionen, die die entsprechende Expertise und die entsprechenden Vorrichtungen haben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche sind das?) – Das kann ich Ihnen abschließend auch nicht sagen. Es kommen aber zunächst einmal natürlich der TÜV und die DEKRA infrage und vielleicht auch noch andere. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben sehr für die Automobilhersteller gemessen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Nächste Fragestellerin Frau Höhn, und dann Herr Straubinger. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, seit Sommer dieses Jahres gibt es vonseiten der EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Stickoxidwerte. Die Hauptverursacher dieser Stickoxidbelastung in den Städten sind Dieselmotoren. Hat es durch dieses Vertragsverletzungsverfahren Überlegungen im Verkehrsministerium gegeben, den Ausstoß von Dieselfahrzeugen stärker zu kontrollieren und damit den Anlass für das Vertragsverletzungsverfahren abzustellen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Dieses Vertragsverletzungsverfahren existiert. Das ist richtig. Ich habe Ihnen bereits erklärt, dass wir auf europäischer Ebene intensiv daran arbeiten, die Messmethoden zu verändern, um damit näher an die realistischen Verbräuche und Ausstöße von Schadstoffen heranzukommen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Straubinger. Max Straubinger (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, es wurde jetzt ja sehr häufig gefragt, wie schnell die Aufklärung erfolgt. Ich möchte hier ausdrücklich die Bundesregierung loben, dass sie großen Druck ausübt, (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Und so viele Ergebnisse schon vorliegen!) damit bis zum 9. Oktober entsprechende Ergebnisse vorliegen. Wäre es nicht hilfreich, wenn der Anteilseigner, das Land Niedersachsen, noch stärkeren Druck ausüben würde und von der rot-grünen Landesregierung auch ein stärkerer Beitrag geleistet würde? (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig richtig!) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Herr Kollege Straubinger. – Das ist sicherlich richtig. VW ist der einzige Hersteller, bei dem im Aufsichtsrat eine Landesregierung sitzt. Wir haben allerdings über die Landesregierung keinerlei Informationen über die Vorgänge bei VW bekommen. (Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Herr Staatssekretär. – Nächster Fragesteller ist Herr Kühn. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was schnelles Handeln bedeutet, haben wir beim BER gemerkt. Auch da wurde eine Taskforce gegründet. Wir fragen mal lieber nicht, wie die Ergebnisse waren. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte, Herr Staatssekretär, noch einmal zu den Nachprüfungen kommen. Können Sie mir zusichern, dass alle Ergebnisse der Nachprüfungen der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden und beim KBA kostenlos abrufbar sein werden? – Sie haben ja eine Transparenzoffensive angekündigt. Ich wollte Sie nur daran erinnern. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich erlaube mir, für mein Haus die Aussage zu machen, dass wir die Ergebnisse dieser Nachprüfungen selbstverständlich öffentlich machen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön. – Dann hat Frau Haßelmann das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Der Vergleich von Stephan Kühn mit der Taskforce BER verheißt nichts Gutes. Das Thema an sich ist aber viel zu ernst, als dass man darüber einen Witz macht. Zunächst einmal, Herr Staatssekretär, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Kollege Krischer die Frage nicht noch einmal schriftlich Ihrem Ministerium einreichen muss, weil wir davon ausgehen, dass Sie die Antwort auf die Frage, die Sie nicht beantworten konnten, nämlich wie oft es zu Nachmessungen gekommen ist, ihm von sich aus geben werden. Nun meine eigentliche Frage: Wie muss ich mir das beim Kraftfahrt-Bundesamt eigentlich vorstellen? Wie arbeitet es? Es ist ja eine Ihnen nachgeordnete Behörde. Messen die regelmäßig? Messen die auf Verdacht? Messen die überhaupt nicht und akzeptieren einfach das, was ihnen von den Autoherstellern als Grenzwert überreicht wird? Wie funktioniert das? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das Kraftfahrt-Bundesamt beauftragt die Institutionen, die über entsprechende Einrichtungen verfügen. Man braucht ja Prüfstände und für die Messungen entsprechende Kompetenz. So wird das durchgeführt. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wie? Machen die das regelmäßig oder nur, wenn jemand etwas anzeigt? – Gegenruf des Abg. Max Straubinger [CDU/CSU]: Nur eine Frage!) – Das wird stichprobenartig gemacht. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann habe ich Frau Lühmann als nächste Fragestellerin. Kirsten Lühmann (SPD): Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, dass Informationen, die irgendein Anteilseigner aus einer Aufsichtsratssitzung erlangt, nicht weitergegeben werden dürfen? Stimmen Sie mir weiterhin zu, dass das Land Niedersachsen und sein Ministerpräsident mehrfach öffentlich und auch in den Kontakten mit Ihrem Haus die Ermittlungen vorangetrieben haben und die Zusammenarbeit – das hat auch Ihr Minister bestätigt – in diesem Punkt hervorragend ist? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Seit Bekanntwerden dieses Skandals ist die Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen sehr gut, und der Ministerpräsident unterstützt uns in unserem Vorgehen. Da stimme ich Ihnen vollumfänglich zu. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann ist das geklärt. – Frau Wilms, bitte. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich komme noch mal auf das zu sprechen, was Kollegin Haßelmann eben schon angesprochen hat: die ganz präzise Frage, wie viel Mal tatsächlich die Ergebnisse, die von den Herstellern vorgelegt worden sind, vom KBA durch Messungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens nachgeprüft worden sind. Da geht es um eine Zahl, und die wollen wir wissen. Ich schätze – Sie sind doch gut vorbereitet –, dass Sie sie uns jetzt auch liefern können. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich habe bereits zugesagt, dass wir die Frage der Nachmessungen schriftlich beantworten. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann kommen wir jetzt zur Frage 10 des Kollegen Krischer: Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass alle Dieselfahrzeuge in Deutschland, bei deren Typzulassung manipulierte Software zum Einsatz gekommen sein könnte, zurückgerufen und so umgerüstet werden, dass die Stickoxidgrenzwerte eingehalten werden, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu konkret ergreifen (bitte unter Angabe des Zeitplans)? Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Krischer, Volkswagen hat ohne Verzögerungen sicherzustellen, dass eine Rechtskonformität aller betroffenen Fahrzeuge hergestellt wird. Dementsprechend wurde Volkswagen am 25. September 2015 vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Fristsetzung zum 7. Oktober 2015 dazu aufgefordert, einen verbindlichen Maßnahmen- und Zeitplan vorzulegen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Krischer, bitte. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Barthle, da würde mich interessieren: Auf welcher Rechtsgrundlage werden dann die weiteren Messungen bei den betroffenen Fahrzeugen durchgeführt? Sie haben eben gesagt, dass Messungen erfolgen sollen. Welche Rechtsgrundlage gibt es da? Vor allen Dingen: Wer finanziert diese Messungen? Mich interessiert auch Folgendes: Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Kommission bei VW tätig? Wie findet das Ganze statt? Öffnet VW freiwillig alle Türen, alle Bücher und den Zugang zu allen Rechnern, oder wie läuft das Ganze dort ab? Das würde mich interessieren. Ich bitte Sie, das hier einmal darzustellen. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Der Kommission wurde von VW zugesichert, dass sie vollen Einblick in die Zusammenhänge bekommt, dass Transparenz hergestellt wird. Die Zusammenarbeit verläuft bisher sehr gut. Die Kommission war schon in Wolfsburg und lässt sich die einzelnen Dinge erklären und vorführen und versucht, dadurch Klarheit in die Zusammenhänge zu bekommen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Krischer, Ihre Rückfrage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine weitere Frage ist: Wenn es bei den vorhandenen Fahrzeugen zu Nachrüstungen kommen müsste, würde die Bundesregierung dann dafür sorgen, dass der VW-Konzern und möglicherweise auch weitere Automobilunternehmen die vollen Kosten dafür übernehmen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir haben zunächst einmal den VW-Konzern gebeten, uns einen klaren Maßnahmen- und Zeitplan vorzulegen, und dafür einen Termin genannt. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass bei nachlaufenden Maßnahmen, die notwendig werden könnten, die Kosten nicht zulasten der Verbraucher gehen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage des Kollegen Kühn. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie hatten die Rolle des KBA angesprochen. Es soll die Rechtskonformität bei der Typzulassung prüfen. Sie haben gesagt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt, also die zuständige Behörde, über keine technischen Einrichtungen, sprich: über Prüfstände, verfüge. Können Sie das bestätigen? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das kann ich nicht präzise beantworten; denn es könnte sein, dass da noch irgendwo ein Prüfstand vorhanden ist. Die Antwort muss ich nachliefern; ich will nichts Falsches sagen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut, das liefern Sie schriftlich nach. – Frau Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Zulassungsbescheinigung, aus der unter anderem die Höhe des CO2-Ausstoßes hervorgeht, ist ja Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuerschuld. Daher meine Nachfrage: Wenn die Zulassungsbescheinigung erlischt: Hat das Verkehrsministerium geklärt, inwieweit dann auch der Kfz-Steuerbescheid erlischt und neu erstellt werden muss? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wenn kein Zulassungsbescheid vorhanden ist, dann kann ein Pkw nicht zugelassen werden. Dann wird auch keine Kfz-Steuer erhoben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Das hat eine Logik. (Heiterkeit – Beifall des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE]) Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Christian Kühn auf: Seit wann ist die Bundesregierung mit den US-Umweltbehörden zum Thema „Betrugsfälle von VW in den USA“ in Kontakt, und welche Maßnahmen wurden im Hinblick auf Abschalteinrichtungen unternommen? Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Kühn, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Volkswagen in den USA einen Fachaustausch mit der zuständigen US-Behörde EPA aufgenommen. Die Maßnahmen der Bundesregierung betreffen nicht die in den USA auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kühn. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gestatten Sie mir kurz die Anmerkung, dass das nicht die Antwort auf meine Frage war. Ich habe gefragt, wann die Bundesregierung mit den US-Behörden zum Thema „Betrugsfälle von VW in den USA“ Kontakt hatte, und nicht, wie das in Zukunft sein wird. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich habe Ihnen auf Ihre Frage geantwortet, dass wir unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Volkswagen in den USA einen Fachaustausch mit der zuständigen Behörde vorgenommen haben. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hatten Sie bzw. die Bundesregierung dann also vor Bekanntwerden der Vorfälle keinen Kontakt mit US-Behörden in Bezug auf diesen Vorfall, also weder Ihr Ministerium noch die untergeordneten Behörden Ihres Ministeriums? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich wiederhole das, was wir gegenüber den Grünen schon etwa 20- oder 50-mal gesagt haben: (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Macht ja nichts!) Zuvor lagen der Bundesregierung keine Kenntnisse über solche Vorgänge vor. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine zweite Nachfrage. Sie haben vorher gesagt, dass nach der Rückrufaktion im April 2015 ein Gespräch des Kraftfahrt-Bundesamtes – das haben Sie vorhin einleitend auf die Frage von Stephan Kühn gesagt – mit der US-Umweltbehörde EPA stattgefunden hat. Das muss ja vor dem 18. September gewesen sein. Ich frage noch einmal: Wann hat dieses Gespräch stattgefunden? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sie unterstellen mir gerade eine Aussage, die ich nicht getätigt habe. Ich habe gesagt, dass wir nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Volkswagen in den USA Kontakt aufgenommen haben, nicht zuvor. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Krischer, bitte. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Herr Minister Dobrindt hat an dieser Stelle in der vergangenen Woche auf die Frage, ob Kontakte in die USA aufgenommen worden seien, geantwortet, dass die Kommission, die er jetzt eingesetzt hat – die derzeit in Wolfsburg tätig ist –, Kontakt mit den USA aufnehmen wird. Das heißt, das muss jetzt innerhalb der letzten sieben Tage passiert sein. Vorher scheint es – jedenfalls war die Antwort des Ministers nicht anders zu verstehen – keinerlei Kontakt in Richtung USA gegeben zu haben. Mich interessiert natürlich: Welche Erkenntnisse hat dieser Kontakt gebracht – das ist ja eine entscheidende Frage, wenn man im VW-Konzern unterwegs ist und versucht, Fragen zu klären –, und was heißt das für europäische Autofahrerinnen und Autofahrer? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Zunächst wieder eine Richtigstellung. Sie präsupponieren bei jeder Frage etwas, das so nicht stimmt. Selbstverständlich hat es Kontakte mit den amerikanischen Behörden gegeben, aber nicht zu diesen Vorfällen; das ist das eine. Zum Zweiten – was die Kontakte nach den Vorwürfen anbelangt –: Ich kann Ihnen noch keine Auskunft über Details und Inhalte geben, weil wir abwarten, bis uns der Bericht der Kommission vorliegt. Den haben wir noch nicht. Insofern muss man warten, bis Erkenntnisse ausgewertet und zusammengefasst sind und uns vorgelegt werden können. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Ich rufe die Frage 12 der Kollegin Dr. Wilms auf: Inwiefern werden auch weitere Fahrzeughersteller neben VW daraufhin untersucht, ob sie Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut haben, und aus welchen Gründen erfolgt dies gegebenenfalls nicht? Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin Wilms, das Kraftfahrt-Bundesamt ist angewiesen, seine Nachprüfungen auf Fahrzeugtypen in sowie ausländischer Hersteller zu erstrecken. Ich habe in einer vorangegangenen Antwort bereits erklärt, dass die Anweisung, dass alle ausländischen Hersteller nachgeprüft werden, am Mittwoch nach dem fraglichen Wochenende erfolgt ist. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, vielen Dank. – Dann wollen wir das noch präzisieren, um noch ein bisschen Übung in das ganze System hineinzubekommen: Werden im Rahmen dieser Nachprüfungen bei den Herstellern, die Sie jetzt angekündigt haben und die auch die ausländischen Hersteller und auch andere deutsche Hersteller betreffen, die Inhaber der Typgenehmigung aufgefordert, die Fahrzeugsoftware gegenüber dem KBA komplett offenzulegen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin Wilms, diese Nachprüfungen beziehen sich auf diesen Abschaltmechanismus. Das ist der Ausgangspunkt der Vorwürfe. Daraufhin werden diese Fahrzeuge geprüft. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Wilms, eine zweite Nachfrage. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn ich das richtig sehe, wollen Sie sich da nur wieder auf irgendwelche Grenzwerte beziehen. Wenn ich es richtig verstanden habe, Herr Staatssekretär, wollen Sie aber nicht wirklich herausfinden, ob in der Software noch weitere Probleme schlummern. Sie wollen keine Softwareprüfung vornehmen. Sie wollen sich nur Ergebnisse anschauen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Nachprüfungen beziehen sich auf den Vorwurf, dass illegale Abschaltmechanismen mit einer bestimmten Software verwandt wurden. Das ist der fragliche Punkt. Der wird aufgeklärt. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, die Software eines bestimmten Fahrzeugherstellers vollumfänglich auszuwerten; denn dann befände man sich tief in betrieblichen Informationen, die nicht öffentlich werden dürfen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Eine kurze Nachfrage, Herr Staatssekretär. Sie haben gerade die Anweisung an das Kraftfahrt-Bundesamt hinsichtlich der Prüfung der inländischen und ausländischen Fahrzeughersteller zitiert, zumindest hatte ich Sie so verstanden. Vorhin haben Sie einmal erläutert, dass das normalerweise stichprobenartig erfolgt. Ist nach dem jetzt bekanntgewordenen Skandal um die Abgasmanipulation immer noch die Regel, dass das KraftfahrtBundesamt nur stichprobenartig vorgeht? Oder ist Ihre Anweisung so zu verstehen, dass diese Behörde jetzt so sensibel ist, dass sie durchprüft und nicht mehr nur stichprobenartig vorgeht? Ich weiß ja nicht, was „stichprobenartig“ heißt. Wird jedes 20., jedes 30. oder jedes 100. Fahrzeug überprüft? Das würde mich interessieren. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär, bitte. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin, da kommen jetzt wieder mehrere Dinge durcheinander. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann werden Sie es aufklären!) Die Nachprüfungen beziehen sich auf die Frage, ob solche illegalen Abschaltmechanismen eingebaut sind. Die Nachprüfungen beziehen sich nicht darauf, ob die Verbrauchswerte stimmen. Ich weiß nicht, welche Nachprüfungen Sie im Kopf haben. Die Nachprüfungen, von denen ich rede, beziehen sich auf den illegalen Einsatz einer Software, die die sogenannte Abschaltautomatik auslöst. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kühn, eine Nachfrage. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin in Bezug auf die Nachprüfungen gesagt, dass die höchstmögliche Sanktion sein könnte, dass die Typgenehmigung, also die Zulassung, erlischt. Was könnte denn nach dem Rechtsrahmen, den Sie nicht näher erläutern konnten, die geringstmögliche sein? (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das hat nichts mit der Frage zu tun!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich schlage vor, da treten wir in einen Fachdisput miteinander ein. (Stephan Kühn (Dresden) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich frage nach dem Rechtsrahmen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut, dann können Sie das ja fachdisputmäßig vielleicht in der nächsten Ausschusssitzung klären. Ein Fachdisput ist nicht unmittelbar der Frage zuzuordnen. Nächster Fragesteller: Herr Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, mir ist jetzt, ehrlich gesagt, gar nicht mehr klar – auch nicht nach der Frage der Kollegin Haßelmann und Ihrer Antwort darauf –, was Sie genau machen: Prüfen Sie nur die Abschalteinrichtung? Schauen Sie sich die Technik nur dahin gehend an, was die Abschaltvorrichtung und die dahinterstehende Software ist, oder schauen Sie sich auch die gesamten Abgaswerte des Fahrzeugs an? Gesetzt den Fall, Sie finden ein Fahrzeug, das eine immense Überschreitung der zulässigen Abgaswerte aufweist, obwohl die Abschaltvorrichtung im konkreten Fall völlig korrekt und nicht beanstandenswert ist, machen Sie nichts; so habe ich Sie jetzt verstanden. Ist das so? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Von welchem Prüfvorgang sprechen Sie, Herr Kollege Krischer? Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich spreche von den Dingen, von denen Sie gerade sprechen. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich spreche von den Nachprüfungen, die wir vornehmen. Die habe ich genau definiert. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Sie versuchen erneut, Verbrauchswerte und die damit natürlich zusammenhängenden Abgaswerte zu vermischen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich rede von Stickoxidemissionen, nicht von Verbrauchswerten!) – Die hängen natürlich auch vom Verbrauch ab. – Sie versuchen erneut, etwas zu vermischen, was nicht zusammengehört. Ich ersuche Sie erneut, dieses Vorgehen, nämlich Abgasmengen und Bestandteile mit den Verbrauchswerten von Fahrzeugen zu verknüpfen, zu unterlassen. Die Verbrauchswerte können im alltäglichen Gebrauch erheblich höher sein als die Werte, die von den Fahrzeugherstellern angegeben werden, weil diese Verbrauchswerte in einer Laborsituation gemessen werden. Wir messen jetzt nicht jeden Verbrauchswert der Fahrzeuge nach – das kann nicht unsere Aufgabe sein –, sondern wir versuchen, eine andere Messmethode einzuführen. Aber auch diese Messmethode muss unter Laborbedingungen angewendet werden, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse herstellen zu können. Da Sie von Überschreitungen gesprochen haben, sage ich Ihnen: Es kommt immer darauf an, unter welchen Fahrbedingungen diese Überschreitungen eintreten, ob die Fahrbedingungen vergleichbar sind. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist alles nicht meine Frage!) Ich kann mein Fahrzeug auf ein und derselben Strecke so fahren, dass es 7 Liter verbraucht, oder so, dass es 10 Liter verbraucht. Das hängt von mir ab. Also: Von welchen Messmethoden sprechen Sie? Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Behrens die nächste Frage. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, als niedersächsischer Abgeordneter wird mir bei Ihren Antworten ein bisschen angst und bange, da ich weiß, dass, wenn VW niest, ganz Niedersachsen Schnupfen hat. Da VW über 100 000 Beschäftigte hat, halte ich es für erforderlich, dass seitens der Bundesregierung klare Ansagen an den VW-Konzern gemacht werden. Schließlich führt das Verhalten des Vorstands zur Gefährdung von Zehntausenden Arbeitsplätzen, wenn sich die Situation nicht schnellstmöglich aufklären lässt. Insofern möchte ich Sie noch einmal darum bitten, uns Folgendes zu erläutern: Mit welchem Auftrag ist Ihre Kommission unterwegs? Auf die Frage der Kollegin Wilms haben Sie gesagt, dass die Probleme mit der Software nicht direkt und nachprüfbar aufgedeckt werden müssen, damit man selber feststellen kann, ob die Ansage überhaupt richtig ist. Sind Sie der Meinung, dass es ausreicht, wenn VW Ihnen sagt: „Wir werden umfassend aufklären“? (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das hat mit der Frage überhaupt nichts zu tun!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, ich wiederhole es nochmals: Wir haben dem VW-Konzern mitgeteilt, dass wir erwarten, dass bis zum 7. Oktober 2015 ein klarer Fahr- und Zeitplan vorgelegt wird, wie die Dinge aufgeklärt werden sollen. Wir haben ein großes Interesse daran, dass diese Vorfälle möglichst schnell und möglichst transparent aufgeklärt werden, damit das Vertrauen der Menschen, der Verbraucher, der Käufer zurückkehrt. Wir sehen sehr wohl, dass es große Sorgen gibt, auch im Land Niedersachsen und bei den Beschäftigten. Wir haben ein großes Interesse daran, diese Sorgen möglichst schnell auszuräumen. Dafür muss man sauber und korrekt vorgehen und die Dinge aufklären, die es aufzuklären gilt. Dabei müssen die Sachverhalte sauber voneinander getrennt werden, und es dürfen nicht Dinge hineingemischt werden, die damit nichts zu tun haben, weil das zu einer weiteren Skandalisierung dieses Sachverhalts führen kann. Teilen der Linken und der Grünen muss ich vorwerfen, dass sie permanent Sachverhalte miteinander vermischen und damit dazu beitragen, dass das von ihnen Befürchtete eintreten kann. (Beifall bei der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben Fragen! Immerhin stellen wir auch ein paar! Im Gegensatz zu den anderen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Eine Zusatzfrage von Kollegin Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch ich möchte fragen, was genau der Untersuchungsgegenstand ist. Ich versuche einmal, das zu interpretieren. Haben Sie den Untersuchungsgegenstand eng definiert, in diesem Sinne: „Untersuchungsgegenstand ist, ob die von der Firma Bosch – folgende Typennummer – verwendete Abschaltvorrichtung sich in weiteren außer den von VW, Audi und Skoda genannten Fahrzeugen befindet, und darüber hinaus wird nicht geprüft“, oder gibt es einen weiteren Prüfauftrag? Bezüglich des engen Prüfauftrags würde mich interessieren, ob dann auch geprüft wird, inwieweit diese Abschaltvorrichtung an- oder ausgeschaltet worden ist, ob Sie das überprüfen können. Ansonsten will ich noch Folgendes fragen: Sind Sie mit mir der Auffassung, dass es bei den modernen Softwarelösungen unter Laborbedingungen neben An und Aus noch weitere Möglichkeiten gibt, zu manipulieren? Sind Sie nicht wie ich der Auffassung, dass es sich lohnen würde, den Untersuchungsauftrag entsprechend auszuweiten? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär, bitte. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin, ich habe Ihnen erklärt, dass wir diese Kommission eingesetzt und mit entsprechenden Experten besetzt haben, die allen relevanten Fragen nachgehen. Ich schließe mich Ihren Vermutungen nicht an. Uns liegen keine genaueren Erkenntnisse über die Zusammenhänge vor. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Höhn. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich frage Sie eindeutig und klar: Prüfen Sie bei Fahrzeugen auch überhöhte Werte von zum Beispiel NOx oder Feinstaub im realen Verkehr? Prüfen Sie das? Ist das Teil Ihres Untersuchungsauftrags? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Höhn, ich appelliere nochmals an die gesamte Fraktion der Linken und auch an Sie persönlich – – (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind nicht die Linke!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Die Grünenfraktion. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Entschuldigung, ich meinte die Fraktion der Grünen. Ich appelliere an Sie: Vermischen Sie nicht ständig verschiedene Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben. Sie erwecken damit in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck. Dass sich die Verbrauchswerte und damit auch Abgaswerte wie die Stickoxide (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:Stickoxide, das ist etwas anderes als Kohlendioxid!) bei anderen Verbräuchen, bei anderen Fahrzyklen anders darstellen, das ist relativ logisch. Aber das hat mit den jetzt zur Untersuchung anstehenden Dingen nichts zu tun. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Prüfen Sie, oder prüfen Sie nicht?) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön. – Jetzt kommen wir zur Frage 13 der Kollegin Lisa Paus: Wird sich die Untersuchungskommission, die die Manipulationen bei Abgasmessungen an Dieselautos untersuchen soll, nur mit dem Hersteller VW beschäftigen (bitte begründen), oder werden die Untersuchungen auch auf mögliche Manipulationen bei Abgasmessungen durch weitere deutsche Automobilhersteller ausgeweitet? Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wenn Sie erlauben, werde ich die Frage 14 auch gleich mit beantworten. Denn die Fragen stehen in einem engen Sachzusammenhang. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann rufe ich jetzt die Frage 14 auf: Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen sie ausschließen kann, dass neben VW auch andere deutsche Automobilhersteller Manipulationen bei Abgasmessungen, wie VW sie für einen Teil seiner Fahrzeuge zugegeben hat, durchführen oder durchgeführt haben? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das Kraftfahrt-Bundesamt ist angewiesen, seine Nachprüfungen auf Fahrzeugtypen in- und ausländischer Hersteller zu erstrecken. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Paus, Sie haben jetzt, wenn Sie möchten, viermal die Möglichkeit, nachzufragen. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe immer noch nicht genau verstanden, wie dieser Prüfauftrag ausschaut. Vielleicht können Sie mir noch einmal erläutern, wie dieser Prüfauftrag formuliert ist. Ist darin formuliert, dass geprüft wird, ob sich die genau definierte Abschaltvorrichtung von der Firma Bosch, die sich in VW-, Audi- und Skoda-Motoren befindet, auch in anderen Fahrzeugen befindet? Wie ist der Prüfauftrag formuliert? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Der Prüfauftrag an das KBA ist so formuliert, dass nicht nur inländische Dieselmotoren untersucht werden – nach unserer Kenntnis der 2-Liter-, der 1,6-Liter- und der 1,2-Liter-Motor – , vielmehr sollen auch weitere auf dem europäischen Markt befindliche Fahrzeuge anderer Hersteller untersucht werden, und zwar bezüglich der Frage, ob eine widerrechtlich eingebaute Abschaltvorrichtung vorzufinden ist. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie mir noch erläutern, warum der Prüfauftrag sich auf die Abschaltvorrichtung beschränkt, warum nicht grundsätzlich geprüft wird, inwieweit manipulierte Software verwendet worden ist? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin Paus, wie soll das gehen? Wie soll man irgendeine Manipulation in irgendeiner Software untersuchen? Sie müssen mir einmal erklären, wie das gehen soll. Die Frage kann ich so nicht beantworten, weil sie so unscharf ist, dass es darauf keine genaue Antwort geben kann. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Paus ist jetzt an der Reihe zur dritten Rückfrage. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Als IT-Laiin meine ich mich so weit auszukennen, dass es bei einem Computerprogramm sehr wohl möglich ist, für bestimmte Situationen bestimmte Ablaufprogramme zu schalten. Ich kann mir also vorstellen, dass es bei einem Labortest nicht nur die Möglichkeit gibt, in die Software, in das Programm ein einsprechendes Modul einzufügen: Schalte dieses Tool an oder aus. Es ist sehr wohl auch möglich, eine Software so zu programmieren, dass unter bestimmten Bedingungen – man kann die Laborbedingungen auch allgemeiner definieren – ein Programm abzulaufen hat, das dazu führt, dass bestimmte Emissionen gedrosselt werden. Das ist durchaus möglich. Sie können sich gern noch einmal mit Softwarespezialisten unterhalten. Prüft die Bundesregierung zusammen mit entsprechenden Experten, was die Software angeht, breitere Manipulationsmöglichkeiten im Rahmen der Überprüfung der Motoren von inländischen und ausländischen Fahrzeugherstellern? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich habe den Prüfauftrag bereits formuliert. Sie können das gerne im Protokoll nachlesen. Ich muss den Satz, der den Prüfauftrag beschreibt, nicht zehnmal wiederholen. Nebenbei bemerkt: In modernen Pkw befindet sich Software mit einem Datenumfang, der etwa dem eines Spaceshuttles entspricht. Insofern müssen Sie uns schon etwas genauer, etwas präziser fragen, was denn überprüft werden soll. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Paus, die vierte Nachfrage? – Nicht mehr. Gut. – Dann Herr Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich habe Sie jetzt so verstanden: Sie haben das Kraftfahrt-Bundesamt beauftragt, nur zu überprüfen, ob die Fahrzeuge eine solche nicht zulässige Abschaltvorrichtung besitzen. Sie haben uns eben erklärt, dass man nicht in die Software schaut. Daher würde mich natürlich interessieren – diese Abschaltvorrichtung ist eine Software –, wie man das herausfinden will, ohne in die Software zu schauen. Das ist mir ein Rätsel. Aber Sie werden das sicherlich verstanden haben. Ich darf also feststellen, dass Sie das eigentliche Problem, nämlich die Überschreitungen der Stickoxidgrenzwerte – das ist ja auch das Problem in den USA –, hier überhaupt nicht untersuchen, dass Sie keine Nachprüfungen unternehmen und dass Sie hier keine Messungen vornehmen. Deshalb würde ich Sie bitten – Sie haben jetzt mehrfach vom Auftrag an das Kraftfahrt-Bundesamt gesprochen; offenbar liegt er Ihnen vor –, uns diesen Auftrag hier für das Protokoll wörtlich vorzulesen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Den Auftrag kann ich Ihnen nicht wörtlich vorlesen; ich habe ihn auch nicht schriftlich bei mir. Ich wiederhole noch einmal: Es geht um die Frage, ob bei bestimmten Dieselmotoren durch eine illegale Software ein Mechanismus in Gang gesetzt wird, der falsche NOX-Werte ergibt. Das wird überprüft, und zwar auch in anderen Fahrzeugen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Höhn, bitte. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, in den USA hat man ja diese Tricksereien und den Betrug herausbekommen, weil man festgestellt hat, dass diese Autos im normalen Verkehr zu hohe Abgaswerte hatten. Dem ist man nachgegangen, und dann ist man darauf gekommen: Aha, die haben diese Abschaltvorrichtung. Wenn Sie jetzt die Software nicht überprüfen und die hohen Abgaswerte nicht überprüfen, wie wollen Sie dann überhaupt herausfinden, dass da eine Abschaltvorrichtung vorhanden ist? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich habe Herrn Krischer schon gesagt – ich sage es auch Ihnen –, dass wir selbstverständlich in die Software hineinschauen müssen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt auf einmal doch!) – Ich habe doch nie etwas anderes behauptet. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben haben Sie das Gegenteil gesagt!) – Nein, ich habe nie etwas anderes behauptet. Ich habe hier nur gesagt: Wir können nicht sämtliche Software überprüfen. (Zuruf von der CDU/CSU: Sie müssen schon zuhören!) Ich habe nie etwas anderes behauptet. Sie unterstellen mir permanent Dinge, die ich nicht gesagt habe bzw. angeblich gesagt habe. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Genau! Selektive Wahrnehmung!) Dagegen verwahre ich mich mit aller Entschiedenheit. Frau Kollegin Höhn, wie war Ihre Frage? Sie ist mir jetzt entfallen. Entschuldigung. (Zuruf von der CDU/CSU: War nicht so wichtig!) Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe gefragt: Wenn Sie nicht die hohen Abgaswerte und auch nicht die Software überprüfen, wie bekommen Sie dann überhaupt heraus, dass da eine Abschalttechnik verwendet worden ist? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Da sind wir wieder beim Selben. Wir müssen selbstverständlich in die Software schauen, um zu sehen, ob diese manipulativen Vorgänge dort gespeichert sind, ob sie aktiv sind und ob man sie außer Kraft setzen kann usw. usf. Diese Dinge werden von der Kommission überprüft. Ich bitte Sie: Lassen Sie der Kommission den nötigen Freiraum, um diese Dinge jetzt ordentlich aufzuklären. Stellen Sie im Vorfeld nicht irgendwelche Vermutungen an, und machen Sie nicht irgendwelche Vorwürfe, bevor wir überhaupt Fakten auf dem Tisch haben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Eine Nachfrage von Stephan Kühn. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben ja den Vorwurf an uns gerichtet, dass wir nicht auseinanderhalten können, welche Abgaswerte im Labor geprüft werden und welche im realen Straßenverkehr gemessen werden. Sie haben gesagt, wir würden das durcheinanderwerfen. Nun ist es so, dass die Bundesregierung – auch das haben Sie gesagt – sich dafür einsetzt, dass es das sogenannte RDE-Verfahren gibt, bei dem man die Abgaswerte im realen Verkehr messen kann. Wir wissen, dass Laborsituation und realer Verkehr zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind; denn die Werte im realen Verkehr haben auch etwas mit dem Fahrverhalten zu tun. Entsprechend sind die Emissionen im Vergleich zur Laborsituation unterschiedlich. Deshalb soll es bei RDE einen Umrechnungsfaktor geben, also: Laborwert mal Komma x ergibt sozusagen den maximal zulässigen im realen Verkehr emittierten NOX-Ausstoß. Mich würde interessieren: Für welchen Umrechnungsfaktor setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen für die Implementierung von RDE ein? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, ich habe Ihnen nicht vorgeworfen, dass Sie die Laborsituation nicht von der Praxissituation unterscheiden können; ich nehme sehr wohl an, dass Sie das unterscheiden können. (Stephan Kühn (Dresden) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja schön!) Darum geht es aber bei dieser Frage nicht. Vielmehr ist das erneut der Versuch, einen Sachverhalt, nämlich unterschiedliche Verbrauchs- und Emissionswerte bei standardisierten Laboruntersuchungen und realen Fahrsituationen, als Aufhänger zu benutzen. (Stephan Kühn (Dresden) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie wollen sich doch dafür einsetzen!) Das ist aber nicht der Ausgangspunkt des VW-Skandals. Der Ausgangspunkt des VW-Skandals ist ein anderer Sachverhalt. Beide Sachverhalte vermischen Sie ständig. Ich lehne es ab, zu dem anderen Sachverhalt konkretere Aussagen zu machen, weil er mit dem einen Sachverhalt nichts zu tun hat. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sehen wir aber ein bisschen anders, dass das nichts miteinander zu tun hat!) Dass wir daran arbeiten, das RDE-Verfahren auf europäischer Ebene einzuführen, habe ich schon mehrmals erwähnt. Es ist aber noch nicht da, und es ist noch nicht konkret abzusehen, wie es aussehen wird. Das wird auf europäischer Ebene verhandelt. (Stephan Kühn (Dresden) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum habe ich nach der Position der Bundesregierung gefragt!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Jetzt habe ich noch eine Nachfrage vom Kollegen Chris Kühn. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, noch eine Nachfrage zum Schluss: Wann gibt es denn Ergebnisse der Kommission hinsichtlich der Fahrzeugtypen von VW und anderer Fahrzeughersteller in Deutschland? Wann kann die Öffentlichkeit also mit Ergebnissen rechnen? Inwieweit fließen in diese Ergebnisse auch Erkenntnisse der US-Bundesbehörden und der US-Umweltbehörde mit ein? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wann Ergebnisse vorliegen, kann man naturgemäß zu Beginn der Arbeit einer solchen Kommission schlecht vorhersagen. Dass, nachdem es Kontakt gegeben hat, auch Ergebnisse aus den USA bewertet werden, davon gehe ich aus. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Dr. Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, wir haben ganz gezielt gefragt, wie es bei der Umrechnung der Werte der derzeitigen Labormessungen auf RDE mit dem Umrechnungsfaktor aussieht. Sie haben uns eben, wenn ich es richtig verstanden habe, mitgeteilt – es kann ja sein, dass bei mir Aussetzer auf der Platte sind; das will ich nicht hundertprozentig ausschließen, (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Das würde ich auch nicht ausschließen!) aber bislang funktioniert alles noch einigermaßen gut –, dass sich die Bundesregierung damit noch nicht beschäftigt hat. Ich sehe aber – das kann ich auch den Unterlagen, die uns zur Verfügung stehen, entnehmen –, dass in Brüssel schon längst darüber verhandelt wird. Also: Welchen Umrechnungsfaktor schlägt die Bundesregierung vor? Da gibt es ja zwei Werte, die im Gespräch sind: 1,5 und 2,5. Was schlägt die Bundesregierung vor? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Über diese Frage wird auf europäischer Ebene intensiv verhandelt. Es wäre aus Sicht der Bundesregierung schlecht, sich da auf einen Wert festzulegen. Das schränkt die Verhandlungsmöglichkeiten ein. Ich kann Ihnen nochmals versichern: Wir sind intensiv dabei, das RDE-Verfahren baldmöglichst einzuführen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weil wir zwei Fragen zusammengefasst haben, ist noch einmal Kollege Krischer mit einer Nachfrage zu Frage 14 dran. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ganz einfache Frage: Prüfen Sie – Sie haben eben auch mehrfach gesagt, die Kommission prüft; ich habe gar nicht genau verstanden, wer prüft, aber ich sage jetzt einfach einmal „Sie“ – oder prüft das Kraftfahrt-Bundesamt jetzt fabrikneue Fahrzeuge, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden, oder werden Fahrzeuge überprüft, die schon auf der Straße fahren, die also schon im Betrieb befindlich sind? Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Kommission überprüft die Vorgänge bei VW und versucht, zu ergründen, wie dieser ganze Mechanismus überhaupt funktioniert hat, was da getan wurde. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht meine Frage! Ich rede von den Nachprüfungen!) – Ihre Frage war: „Wer prüft?“, und ich beantworte sie gerade. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Staatssekretär ist nicht informiert!) Die Nachprüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes beziehen sich auf die im Markt befindlichen Fahrzeuge europäischer und nichteuropäischer, deutscher und nichtdeutscher Hersteller. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also Fahrzeuge, die auf der Straße fahren?) – Die im Markt sind. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja ein erheblicher Unterschied, ob die fabrikneu sind oder nicht!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, die Frage war: fabrikneu oder nicht? Herr Staatssekretär, vielleicht noch einmal? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fabrikneu oder Fahrzeuge, die im Betrieb befindlich sind? Das ist ein großer Unterschied!) Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Krischer, da lege ich mich jetzt nicht fest. Sagen Sie mir einmal, was „fabrikneu“ ist. Auch da haben die Hersteller unterschiedliche Auffassungen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber dann wüsste ich ja jetzt, was ich als Autohersteller tun würde, wenn Sie fabrikneue Fahrzeuge überprüfen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: So, jetzt haben wir noch eine Nachfrage von Herrn Wunderlich. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Wahrscheinlich ein vergeblicher Versuch. – Herr Staatssekretär, eine ganz konkrete Frage an Sie als zuständigen Staatsminister im zuständigen Ministerium, dem das Kraftfahrt-Bundesamt nachgeordnet ist: Wissen Sie, wie die Prüfverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt ablaufen, wie viele Fahrzeuge geprüft werden, bis es eine Genehmigung gibt, und wie diese Fahrzeuge geprüft werden? Wissen Sie dies konkret? Vizepräsidentin Claudia Roth: Der Staatssekretär antwortet jetzt. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Kollege, wir haben diesen Prüfauftrag erst vor wenigen Tagen an das KBA gegeben. Ich glaube, deshalb ist relativ leicht nachvollziehbar, dass wir jetzt – nach wenigen Tagen – noch nicht über sämtliche Details, wie diese Prüfvorgänge ablaufen und wie viel wann und wo geprüft wird, Bescheid geben können. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht die Frage! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war auch nicht die Frage! Bemühen Sie sich doch einmal, die Frage zu beantworten!) Das muss ja erarbeitet werden, und dafür braucht man etwas Zeit. Lassen Sie uns also die notwendige Zeit, um diese Frage dann präzise zu beantworten. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war überhaupt nicht die Frage! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ansonsten wissen Sie es auch nicht! Also: Sie wissen es nicht!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie sind jetzt mit Ihren Antworten durch. Aber Sie haben ja eine gute Kondition. (Heiterkeit)  – Einige Fragen an Sie werden schriftlich beantwortet. – Vielen herzlichen Dank. Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Herzlich willkommen, Florian Pronold. Er wird sich jetzt nicht an die Beantwortung der Frage 15 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl machen – die wird schriftlich beantwortet –, sondern an die Beantwortung der Frage 16 der Kollegin Bärbel Höhn: Stammt die Sulfatbelastung der Spree nach Kenntnis der Bundesregierung hauptsächlich aus aktiven oder stillgelegten Braunkohletagebauen, und von welchen möglichen Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung entlang der Spree geht die Bundesregierung in den nächsten Jahren in diesem Zusammenhang aus? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Gutachten und Erkenntnisse vor. Die Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH als Projektträger und Unternehmen des Bundes für die Sanierung der stillgelegten Tagebau- und Veredelungsanlagen in den neuen Bundesländern hat eine Studie dazu veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Einschätzung des Anteils des Sanierungsbergbaus der LMBV an der Sulfatbelastung der Spree“. Dieser Studie kann man Folgendes entnehmen: Im Ergebnis ist es so, dass der aktive Tagebau gegenwärtig zu etwa 51 Prozent, der stillgelegte Tagebau der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft zu etwa 28 Prozent sowie die in der Lausitz natürlich vorhandenen geologischen Bodenschichten zu etwa 21 Prozent die Sulfatfrachten in die Spree eintragen. Die Studie ist auf der Webseite der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft einsehbar. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Höhn. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, geht die Bundesregierung nach dieser Studie davon aus, dass es steigende Sulfatwerte geben wird, wenn die Erweiterung des Braunkohletagebaus Welzow-Süd in der Lausitz abgeschlossen ist? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Die Bundesregierung geht auf Basis dieses vorliegenden Gutachtens davon aus, dass zukünftig kein signifikanter Anstieg der Gesamtsulfatbelastung in der Spree zu erwarten ist. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben ja eben aus diesem Gutachten vorgelesen und gesagt, dass der aktive Tagebau zu etwa 51 Prozent und der stillgelegte Tagebau zu etwa 28 Prozent zu den Belastungen beitragen. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die Verockerung der Spree trotz einer Erweiterung des Tagesbaus nicht verändert? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Noch einmal: Wir können uns nur beziehen auf die Erkenntnisse, die wir haben. Die Erkenntnisse sind das vorliegende Gutachten, das auch öffentlich ist und das zu dem Ergebnis kommt, dass es keinen signifikanten Anstieg geben wird. Wenn sich die Grundlagen ändern, ist selbstverständlich eine Neubewertung vorzunehmen. Das ist ja logisch. Wenn wir eine tatsächliche Ausweitung des Tagebaus hätten, dann müsste man auch prüfen, ob die Maßnahmen, die wir mit dieser Gesellschaft ergriffen haben – wo wir jetzt über 20 Millionen Euro investiert haben, um die Sulfatbelastung nicht weiter zu erhöhen –, dazu führen, dass es keinen weiteren – so wie das Gutachten sagt – Anstieg der Sulfatbelastung gibt.. Wenn es eine signifikante Änderung gibt, muss man eine Neubewertung vornehmen. Uns liegen derzeit aber keine Erkenntnisse vor, dass es dadurch zu einem signifikanten Anstieg käme. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Frage 17 des Abgeordneten Kai Gehring und die Frage 18 des Abgeordneten Dieter Janecek werden schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Frage 19 des Abgeordneten Uwe Kekeritz wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes. Die Frage 20 der Abgeordneten Tabea Rößner und die Frage 21 des Abgeordneten Dr. André Hahn werden schriftlich beantwortet. Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Frage 22 des Abgeordneten Dr. André Hahn, die Frage 23 der Abgeordneten Britta Haßelmann, die Fragen 24 und 25 der Abgeordneten Katharina Dröge und die Frage 26 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl werden schriftlich beantwortet. Da der Fragesteller der Frage 27, Hubertus Zdebel, nicht da ist, entfällt die Beantwortung. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Frage 28 des Kollegen Uwe Kekeritz wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Die Fragen 29 und 30 der Kollegin Inge Höger sollen schriftlich beantwortet werden. Die Fragen 31 und 32 der Kollegin Heike Hänsel sollen schriftlich beantwortet werden. Die Frage 33 der Kollegin Dağdelen soll schriftlich beantwortet werden. Frage 34 wird nicht beantwortet, da Frau Dağdelen nicht da ist. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Fragen 35 und 36 der Kollegin Kunert werden schriftlich beantwortet. Die Frage 37 des Kollegen Volker Beck wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeministeriums des Innern. Die Frage 38 des Kollegen Volker Beck wird schriftlich beantwortet. Die Frage 39 der Kollegin Schauws soll ebenfalls schriftlich beantwortet werden. Die Frage 40 des Kollegen Neu wird nicht beantwortet, weil er nicht anwesend ist. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Fragen 41 und 42 der Kollegin Steinbach werden schriftlich beantwortet. Die Frage 43 des Kollegen Janecek sowie die Fragen 44 und 45 der Kollegin Ulla Jelpke werden schriftlich beantwortet.  – Liebe Leute, meldet es dann halt ab! – Die Fragen 46 und 47 des Kollegen Ströbele werden nicht beantwortet, da er nicht da ist. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Fragen 48 und 49 des Kollegen Hunko sollen schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Auch die Frage 50 der Kollegin Höhn soll schriftlich beantwortet werden. – Wie ich sehe, kommt gerade der Kollege Zdebel in den Saal. Dann können wir seine Frage noch aufrufen. Wir haben ja noch ein bisschen Zeit. Ist der für die Antwort zuständige Staatssekretär noch da? (Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär: Ich bin da!) – Gut. – Wir kommen noch einmal zurück zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ich rufe die Frage 27 von Herrn Zdebel auf: In welcher Weise besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen dem geplanten Gesetz zur Haftungssicherung für die Atomkonzerne in Sachen Atomrückstellungen und den Ergebnissen des laufenden Stresstests über die Verfügbarkeit und Höhe der Entsorgungsrückstellungen, und gibt es aus Sicht der Bundesregierung Umstände, die dazu führen könnten, dass ein solches Gesetz zur Haftungssicherung möglicherweise nicht erforderlich wäre? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Ich beantworte die Frage von Herrn Zdebel wie folgt: Die geplante Regelung zur Nachhaftung verfolgt einen anderen Zweck als der Stresstest. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, eine langfristige Nachhaftung jedes Unternehmens, das als Betreibergesellschaft von Kernkraftwerken gilt, für die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus dieser Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu gewährleisten und somit die Risiken für die öffentlichen Haushalte zu reduzieren. Mit der vom BMWi in Auftrag gegebenen Überprüfung der Kernenergierückstellungen – Klammer auf: der sogenannte Stresstest – soll hingegen geklärt werden, ob die Rückstellungen dieser Unternehmen ordnungsgemäß gebildet sind, und soll ihre Eignung für die Finanzierung der Atomverpflichtungen bewertet werden. Der Regelungsvorschlag zur Nachhaftung ist daher von den Ergebnissen des laufenden Stresstests nicht abhängig. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Herr Kollege. Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, auch Ihnen herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe dann doch noch einmal eine konkrete Nachfrage dazu. Durch die Medien sind in diesem Zusammenhang schon Zahlen gegangen, etwa dass den Energiekonzernen nach einer vorab bekanntgewordenen Berechnung eventuell bis zu 30 Milliarden Euro fehlen. Könnten Sie das möglicherweise bestätigen? Könnten Sie mir Auskunft darüber geben, wie der Stand der Erkenntnisse der Bundesregierung dazu ist, ob diese Berechnungen eventuell zutreffen? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, das, was Sie mit Ihrer Frage gerade anfangen, ist eine sehr kursrelevante Debatte. Diese Zahl kann ich ausdrücklich nicht bestätigen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Weitere Frage? Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Das habe ich eigentlich auch nicht anders erwartet. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Warum stellen Sie dann die Frage? Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Sie hatten letzte Woche schon davon gesprochen, dass Sie Fragen zum Stresstest zum jetzigen Zeitpunkt sehr ungerne beantworten. Trotzdem frage ich zu einem anderen Punkt nach, der in gewisser Weise damit in direktem Zusammenhang steht, nämlich die von Minister Gabriel angekündigte Atommüllrückstellungsbewertungskommission, um es so vereinfacht zu sagen. Können Sie mir bestätigen, dass der Kollege Bundestagsabgeordneter Jürgen Trittin als Vorsitzender dieser Kommission im Gespräch ist? Vizepräsidentin Claudia Roth: Das interessiert mich jetzt auch. (Heiterkeit) Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, ich beantworte gerne Ihre Fragen wie folgt: Erstens, wir machen den Stresstest, um die öffentliche Hand vor irgendwelchen Beeinträchtigungen bzw. finanziellen Verpflichtungen zu bewahren. Wir prüfen nach, ob die Atomkonzerne in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das sind Grundlage und Absicht des Stresstests, und das ist ganz plausibel und vernünftig aus Sicht jedes deutschen Steuerzahlers. Das Zweite ist, dass Herr Bundesminister Gabriel eine solche Kommission angekündigt hat, deren Besetzung aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Eine Rückfrage des Kollegen Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. – Sie widersprechen etwas den Ausführungen Ihrer Kollegin Zypries in der Fragestunde der letzten Woche. Da hat sie uns nämlich zu meiner Verwunderung und auch zur Verwunderung von Kollegen erläutert, dass das Konzernhaftungsgesetz und die Stresstests in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen, und das mit als Begründung angeführt, warum das Konzernhaftungsgesetz, das eigentlich schon in der letzten Sitzungswoche im Kabinett verabschiedet werden sollte – so war jedenfalls die öffentliche Ankündigung –, sich weiter verzögern würde: weil die Ergebnisse der Stresstests nicht vorliegen. Ich habe Sie so verstanden, dass das in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht und dass die Verlängerung der Konzernhaftung unabhängig vom Ergebnis der Stresstests erfolgt, weil sie sowieso vorgenommen werden muss. Dazu bitte ich Sie um Klarstellung und um einen Hinweis – da das Konzernhaftungsgesetz öffentlich angekündigt war –, wann die Kabinettsbefassung geplant ist und wann wir mit der Vorlage des Gesetzentwurfs rechnen können. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Zur Klarheit der Gedanken, Herr Kollege Krischer: Das eine ist das Überprüfen, ob die Konzerne mit den Rückstellungen, die sie über Jahrzehnte gebildet haben, in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und das Zweite ist, dass wir mit dem Entwurf des Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetzes dafür Sorge tragen wollen, dass uns, ganz simpel gesprochen, niemand entwischt, auch wenn er seinen Konzern umbaut. Insofern handelt es sich zwar um die gleiche Thematik, aber durchaus um unterschiedliche Sachverhalte, die nebeneinanderstehen. Sie haben nach dem Termin gefragt. Nach meinem Kenntnisstand ist als Kabinettstermin derzeit der 7. Oktober vorgesehen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Dann sind wir jetzt am Ende unserer Fragestunde angekommen. Die Fragen 51 und 52 des Kollegen Ebner aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft werden schriftlich beantwortet. Ich unterbreche die Sitzung bis 15.35 Uhr. Genießen Sie Ihren Kaffee oder was auch immer, und um 15.35 Uhr treffen wir uns pünktlich wieder zur Aktuellen Stunde. (Unterbrechung von 15.17 bis 15.35 Uhr) Vizepräsidentin Claudia Roth: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne, herzlich willkommen! Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Haltung der Bundesregierung zur Stationierung von 20 modernisierten Atombomben in Rheinland-Pfalz Ich begrüße den Vertreter von Rheinland-Pfalz auf der Bundesratsbank und ebenso die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung. Ich eröffne die Aussprache mit Alexander Ulrich für die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU: Wo ist denn der Rest der Linken, Frau Präsidentin?) Alexander Ulrich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland, auf deutschem Boden soll ganz offensichtlich atomar aufgerüstet werden. Das lehnen wir als Linke entschieden ab. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Auch geschlossen, oder?) Die Bundesregierung muss jetzt Farbe bekennen und die Öffentlichkeit darüber informieren, was gerade passiert, was von US-Seite geplant ist. Sie muss erklären, warum sie still und heimlich akzeptiert, dass neue Atomwaffen auf dem Fliegerhorst in Büchel in Rheinland-Pfalz stationiert werden sollen, (Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Das ist geheim!) obwohl der Bundestag im Jahr 2010 das genaue Gegenteil beschlossen hat. Der Bundestag beschloss 2010, sich für eine atomwaffenfreie Welt einzusetzen und sich bei den Verbündeten mit Nachdruck dafür einzusetzen, die verbliebenen Atomwaffen in Rheinland-Pfalz abzuziehen. Diesem Antrag hatte übrigens auch die CDU/CSU zugestimmt, und er deckte sich sogar mit dem damals gültigen Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!) Jetzt passiert genau das Gegenteil. Wie wir auch, aber nicht nur durch Frontal 21 wissen, plant die US-Regierung, bis 2020 in Europa lagernde Nuklearwaffen zu modernisieren. In Büchel sollen dann 20 neue Nuklearwaffen stationiert werden, die zusammen die Sprengkraft von 80 Hiroshima-Bomben haben. Mit diesen neuen Waffensystemen wird der Atomwaffensperrvertrag bewusst unterlaufen. Die atomare Aufrüstung wird so weiter vorangetrieben. Zudem bedeutet diese Modernisierung eine gefährliche Provokation gegenüber Russland, weil sie neue Angriffsoptionen bietet. Die USA heizen so die Dynamik für einen neuen Kalten Krieg weiter an, und die Bundesregierung macht munter mit. Wann wird man auf dieser Regierungsbank endlich verstehen, dass man Frieden in Europa nicht gegen, sondern nur mit Russland ermöglichen kann? Unsere US-hörige Bundesregierung schweigt bzw. nickt sämtliche Pläne der Vereinigten Staaten heimlich ab. Und: So wichtig es war, die Atomgespräche mit dem Iran zum Abschluss zu bringen, so sehr versagen die Atommächte und auch die Bundesregierung bei der eigenen Abrüstung. Man kann nicht glaubwürdig von anderen den Verzicht auf Atomwaffen fordern, ohne selbst zu verzichten. Kein Land der Welt hat das Recht, Massenvernichtungswaffen zu besitzen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deutschland muss gerade vor dem Hintergrund seiner Geschichte auf nukleare Teilhabe in der NATO verzichten. Deutschland besitzt zwar formal keine Atomwaffen; aber die Bundeswehr ist in US-Planspiele für Atomkriege eingebunden. In Büchel stehen deutsche Piloten mit Kampfjets der Bundeswehr für Einsätze bereit. Mit dieser Beteiligung bricht die Bundesregierung ihre völkerrechtlichen Pflichten auf eine Art, die sie bei Nicht-NATO-Staaten zu Recht nie akzeptieren würde. Übrigens geht es auch innerhalb der NATO anders. So sind Griechenland und Kanada schon vor Jahren aus der nuklearen Teilhabe ausgestiegen. Wir sagen: Die Modernisierung von Atomwaffen in Büchel muss gestoppt werden. Sonst wird ein fatales Zeichen gesetzt, dass das Wettrüsten weitergeht. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oder andersherum: Wenn die Bundesregierung hier und jetzt aussteigt, wäre das ein starkes, glaubwürdiges Signal für globale atomare Abrüstung und ein ehrliches Engagement für eine atomwaffenfreie Welt. Gerade in dieser aufgeheizten Zeit mit der angespannten Lage in der Ukraine und den Massen an Kriegsflüchtlingen wäre ein solches Zeichen unglaublich wichtig. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Abzug sämtlicher Atomwaffen aus Deutschland endlich durchzusetzen (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und auf jegliche Art der nuklearen Teilhabe vollumfänglich zu verzichten. Ganz nebenbei könnte auf diese Weise in Büchel ein dreistelliger Millionenbetrag eingespart werden; denn wir wissen, dass der Fliegerhorst ebenfalls modernisiert werden soll und wir schon jetzt mit 120 Millionen Euro dabei sind. Ähnlich ist es beim US-Hospital in Ramstein, wo wir mit 130 Millionen dabei sind. Dieses Geld könnte sinnvoller eingesetzt werden, und zwar für Arbeitsplätze, für die Zukunft einer Region, die es dringend nötig hat, als für Kriegsspiele mit Atomwaffen. Die Linke streitet weiter für eine atomwaffenfreie Welt und für ein atomwaffenfreies Deutschland. Beenden Sie endlich Ihre Hörigkeit gegenüber den USA! Machen Sie damit endlich Schluss! Ich bin froh, dass auch die Grünen meiner Rede zum Teil durch Applaus zugestimmt haben. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Teilweise! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr als bei der Linkspartei!) Aber auch von der rheinland-pfälzischen Landesregierung erwarte ich deutlich mehr; denn die rheinland-pfälzische Landesregierung aus SPD und Grünen ist mir viel zu ruhig. Man hat sich wohl mit den Plänen der Amerikaner in Büchel abgefunden. Liebe grüne Bundestagsfraktion, sagen Sie Ihren Kollegen im Mainzer Landtag und Ihrer zuständigen Ministerin dort, dass sie endlich handeln sollen, damit nicht nur die Bundesregierung Druck macht, sondern auch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Ulrich. – Der nächste Redner ist der Kollege Roderich Kiesewetter für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind eben leider Zeuge einer Rede geworden, in der der Wunsch vor die Wirklichkeit gestellt wurde. Es ist schon absolut bedauerlich, dass die Ukraine als Beispiel für nukleare Abrüstung angeführt wird. Es war doch gerade die Ukraine, die 1994 um den Preis ihrer Unabhängigkeit die Nuklearwaffen an Russland übergeben und 20 Jahre später ihre Souveränität verloren hat. Ich glaube, wäre die Ukraine Nuklearmacht geblieben, müssten wir den hybriden Krieg, den wir dort gerade erleben, nicht erleben. Mir geht es aber um Sachlichkeit in der Diskussion. Ich möchte deutlich hervorheben, dass gegenseitige Rückversicherung und Abrüstung an sich kein Selbstzweck sind. Ziel unserer Außenpolitik ist, dass wir auf der einen Seite Verlässlichkeit im Bündnis bieten und auf der anderen Seite sowohl Sicherheit nach innen als auch Sicherheit im Bündnis nach außen leisten können. Das können wir durch eine Bundeswehr im Bündnis. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und mit Atomwaffen!) Das machen wir durch sehr stark orientierte Entwicklungszusammenarbeit und einen vernetzten Ansatz, der in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD]) Ich möchte herausstellen, dass uns Russland zurzeit in drei Bereichen nuklear bedroht: Erstens. Russland macht Volltruppenübungen und übt die Verlegung von Kurzstreckenraketen, von sogenannten Iskander-Raketen; davon hat Russland mehr als 4 000 Stück. Solche Übungen gab es auf deutschem Boden letztmals in der 80erJahren. Heute, 30 Jahre danach, wird dies auf russischem Boden wieder praktiziert. Zweitens. Russische strategische Bomber verletzen den Luftraum der Europäischen Union. Wir wissen nicht, was sie transportieren. Sie sind aber nuklearfähig. Das findet umgekehrt nicht statt. Drittens. Russland übt derzeit mit etwa 50 000 bis 60 000 Soldaten die schnelle Verlegung über weite Strecken und dabei auch die Anwendung von Nuklearwaffen. Auch das gab es zuletzt in den 80er-Jahren und wird heute nicht mehr gemacht. Wir müssen also schon die Kirche im Dorf lassen und sehr deutlich sagen, dass die nukleare Bedrohung von Russland ausgeht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD] – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Von Russland geht sie aus? Das ist ja ein Witz!) Für uns Deutsche ist die nukleare Teilhabe ein Thema, auf das ich gerne noch etwas Zeit verwenden möchte. Wir haben es im Jahr 2010 fast parteienübergreifend geschafft – Agnieszka Brugger war seinerzeit dabei –, einen Antrag auf nukleare Abrüstung im Bundestag durchzusetzen. Damals war aber nicht von einem einseitigen Abzug von Nuklearwaffen die Rede, sondern davon, dass wir im strategischen Konzept der NATO eindeutige Hinweise auf einen Abbau der Bedeutung von Nuklearwaffen verankert haben wollten. Das ist uns gelungen; das ging von diesem Bundestag aus. Wir können heute noch froh darüber sein, dass wir das geschafft haben. Die Entwicklung seit 2010 ist aber eine andere; die Bedrohung unserer östlichen Grenze – insbesondere der souveränen Ukraine – ist sehr sichtbar. Der zweite Punkt ist: Wir wollen das strategische Konzept der NATO weiterhin mit beeinflussen. Das geht nicht, indem wir einseitig sagen: „Wir verzichten auf nukleare Teilhabe“, sondern das geht, indem wir konzeptionell mitarbeiten und an den politischen Dokumenten der NATO mitwirken. Das ist eine Besonderheit. Die Bundesrepublik Deutschland ist neben Frankreich, Großbritannien und den USA einer von vier Staaten, die daran mitwirken. Wir haben hier also eine ganz besondere Rolle. Der dritte Punkt ist – er sollte dem Kollegen von der Linken etwas mehr zu Herzen gehen; da waren Sie sehr oberflächlich, Herr Kollege Ulrich –: (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Fünf Minuten sind kurz!) Dadurch, dass wir als Bundesrepublik Deutschland an der nuklearen Teilhabe festhalten, verhindern wir, dass die Staaten in Osteuropa die NATO-Russland-Grundakte aufkündigen. In der NATO-Russland-Grundakte von 1997 ist eindeutig festgehalten: keine Stationierung von Nuklearwaffen in diesen Staaten. – Warum wollen wir das? Wir wollen keine Zone neuer Unsicherheit schaffen, sondern wir wollen, dass die Verlässlichkeit des amerikanischen Nuklearschirms konstant bleibt und wir nicht durch einen einseitigen Verzicht eine Diskussion innerhalb der NATO entfachen, wer dann in Europa die deutsche, die belgische, die niederländische, die italienische oder die türkische Rolle übernimmt. Ich glaube, hier muss uns sehr stark an Stabilität gelegen sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein letzter Punkt: Es handelt sich um eine Modernisierung. Wie uns Parlamentariern es über die Medien zugänglich gemacht worden ist, haben die vorhandenen Nuklearwaffen ein bestimmtes Alter. Wer setzt denn auf Abschreckung oder auf verlässliche Rückversicherung, wenn die Waffen veraltet sind und dadurch möglicherweise sogar eine schädliche Wirkung in ihrem Umfeld entfalten? Das bedeutet, die Modernisierung stärkt die transatlantische Zusammenarbeit und unsere eigene Verlässlichkeit im Rahmen der nuklearen Teilhabe. Ich möchte bewusst sehr sachlich unterstreichen – und dafür habe ich eine Reihe von Argumenten genannt, auf denen man aufbauen kann –: Mittelfristig halten wir alle am Ziel einer abnehmenden Bedeutung von Nuklearwaffen fest. Aber Russland belehrt uns zurzeit eines Besseren. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Kiesewetter. – Nächste Rednerin in der Debatte: Agnieszka Brugger für Bündnis 90/Die Grünen. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 25 Jahre nach Ende des Kalten Krieges sind immer noch US-amerikanische Atomwaffen im Rahmen der nuklearen Teilhabe in der NATO in Büchel, in Rheinland-Pfalz, stationiert, und die Bundeswehr hält Trägermittel – Tornados – bereit, um diese Waffen im Ernstfall abzuwerfen. Wir sagen als Grüne nicht erst seit heute: Es ist höchste Zeit, dass diese Waffen abgezogen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Lieber Kollege Ulrich, wir sind Ihnen sehr dankbar, dass Sie als Linksfraktion das heute zum Thema machen. Wir Grüne haben in den letzten Jahren auch schon zahlreiche Anträge dazu gestellt. Bei Ihrer Rede haben wir nur teilweise geklatscht, weil nicht alles richtig war. Ich möchte Sie explizit darauf hinweisen, dass sich unsere grüne stellvertretende Ministerpräsidentin in Rheinland-Pfalz, Eveline Lemke, in dieser Frage sehr klar und deutlich positioniert hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das Thema ist sehr aktuell. Vor Jahren hat Obama entschieden, dass das amerikanische Nuklearwaffenarsenal modernisiert werden soll, und die Anzeichen mehren sich, dass das jetzt in die Tat umgesetzt wird. Hinter dem netten und verharmlosenden Begriff „Lebensdauerverlängerung“, der in diesem Zusammenhang gebraucht wird, verbirgt sich ein milliardenschweres Aufrüstungsprogramm, von dem auch die in Büchel gelagerten Waffen betroffen sind. Das bedeutet in der Konsequenz, dass aus der Bombe B61 die noch präzisiere und gefährlichere Variante B61-12 wird. Infolge dessen müssen auch die Flugzeuge, die Tornados, für Millionen Euro umgerüstet werden. Sie werden länger in Betrieb gehalten, als es ursprünglich geplant war. Auch das kostet ordentlich Geld. Gleichzeitig sagen alle Experten – Herr Kiesewetter, hier werden Sie nicht widersprechen –, dass diese Waffen keinen militärischen Nutzen mehr haben. (Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Das sind politische Waffen! Richtig!) Es ist doch naiv, zu glauben, dass, wenn diese Waffen für Unsummen modernisiert werden und die Trägermittel ebenfalls, es zu einem baldigen Abzug dieser Waffen kommen wird. Deshalb können wir die Bundesregierung nur auffordern: Ziehen Sie endlich die Notbremse! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich zitiere aus der Bundestagsdrucksache 17/11323 – sie ist aus der letzten Legislaturperiode –, die den Titel trägt: „Keine Modernisierung der US-Nuklearwaffen in Europa und Deutschland – Abrüstungschancen nicht ungenutzt lassen“. Die antragstellende Fraktion fordert darin die Bundesregierung auf, „deutlich klarzustellen, dass die Bundesregierung gegen die Stationierung modernisierter B61 in Deutschland und Europa ist“ und „auf eine Modernisierung, Anpassung und Lebensdauerverlängerung des deutschen Trägersystems für substrategische Nuklearwaffen zu verzichten und hierfür auch keine Haushaltsmittel einzuplanen“. (Niels Annen [SPD]: Guter Antrag! – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat’s erfunden?) Sie denken wahrscheinlich, dieser Antrag stamme von den Grünen oder den Linken; aber er stammt aus der Feder der SPD. Als Antragsteller wird oben namentlich genannt der aktuelle Außenminister Frank-Walter Steinmeier. (Niels Annen [SPD]: Guter Mann!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann Sie nur an das erinnern, was Sie vor nicht allzu langer Zeit gefordert haben. Jetzt, wo Sie Regierungsverantwortung tragen und den Außenminister stellen, haben Sie die Gelegenheit, es in die Realität umzusetzen. Stoppen Sie diesen finanziellen und sicherheitspolitischen Irrsinn! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, die Bundesregierung betont immer auf dem internationalen Parkett, dass sie sich für eine Welt frei von Atomwaffen einsetzt und die nukleare Abrüstung voranbringen will. Das predigen Sie auf der einen Seite; auf der anderen Seite aber lassen Sie de facto die Aufrüstung dieser Massenvernichtungswaffen im eigenen Land zu. Das ist völlig unglaubwürdig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen, was ich ebenso inakzeptabel finde: Wenn wir die Bundesregierung zu diesen Plänen befragen, versteckt sie sich seit Jahren hinter der Geheimhaltung im Rahmen der NATO. Ich muss Ihnen sagen: Man kann, wenn man denn möchte, die entsprechenden Informationen aus den USA nutzen. Man kann die Dokumente der dortigen Regierung lesen, die dortigen Plenardebatten mitverfolgen und nachlesen und sich in Blogs und Zeitschriften die Meinungen der dortigen Experten anschauen. Da steht alles drin. Ich finde, die Bundesregierung ist an dieser Stelle in der Pflicht, die Fragen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu beantworten und hier auch gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien Transparenz herzustellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der gute Antrag aus der letzten Wahlperiode, in dem wir uns gemeinsam über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg darauf geeinigt haben, den Abzug der nuklearen Waffen zu fordern, ist schon von den Kollegen Ulrich und Kiesewetter angesprochen worden. Es ist ja nicht alltäglich, dass wir alle einer Meinung sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, ich kann Sie nur auffordern: Rücken Sie davon nicht ab! Lassen Sie uns an diesem guten Konsens festhalten! Auch in den Niederlanden sind Atomwaffen im Rahmen der nuklearen Teilhabe stationiert. Die Freundinnen und Freunde im niederländischen Parlament haben sich getraut, ein klares Zeichen zu setzen, und beschlossen, den Modernisierungsplänen, die die Waffen im eigenen Land betreffen, eine klare Absage zu erteilen. Ebenso haben sie beschlossen, dass die niederländischen Kampfflugzeuge in Zukunft keine Atomwaffen mehr tragen dürfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Geht doch!) Insofern würde ich meine Rede gerne mit einem versöhnlichen Appell und einem Angebot insbesondere an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, schließen: Lassen Sie uns doch einen ähnlichen Beschluss fassen und einen mutigen Schritt in Richtung eines atomwaffenfreien Deutschlands gehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) Am Ende ist es eigentlich ganz einfach: Atomwaffen machen die Welt nie, unter keinen Umständen sicherer. (Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Das hat noch keiner gemerkt!) Nur Abrüstung bedeutet am Ende mehr Frieden und Sicherheit für alle. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Brugger. – Nächster Redner ist Niels Annen für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Niels Annen (SPD): Vielen Dank, liebe Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Brugger, es ist nett, dass Sie uns an diesen guten Antrag erinnern. Das wäre nicht nötig gewesen, (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, sehr nötig!) weil sich unsere Haltung gar nicht verändert hat. Unsere Fraktion und auch die Große Koalition sprechen sich weiterhin eindeutig für das Ziel der nuklearen Abrüstung aus. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Heuchelei! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Dann muss man aber auch etwas dafür machen!) Wir haben uns in den letzten Jahren in diesem Haus immer darauf verständigt; das war auch gemeinsame Position der letzten Bundesregierungen. Ich bin froh, dass wir uns bei all der Rhetorik, die man zu solch einer Gelegenheit gerne vortragen kann – das ist ja in Ordnung –, auch heute über dieses Ziel einig sind. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man das Gegenteil tut, ist das keine Einigkeit!) Herr Kollege Ulrich, ich habe mir einiges aus Ihrer Rede aufgeschrieben, weil ich glaube, dass man sich bei dieser Debatte nicht nur Teile der Diskussion herauspicken sollte, zumindest dann nicht, wenn man eine ehrliche und angemessene Debatte führen will. Sie haben gesagt, „still und heimlich“ würden wir jetzt neue Atomraketen stationieren. Das entspricht natürlich nicht der Wahrheit. Wir haben hier eine Situation, die etwas komplexer ist, als es manchmal von diesem Podium aus dargestellt wird. Ich darf Sie daran erinnern, dass auch Ihre Fraktion es sehr begrüßt hat, dass wir in der Amtszeit von Präsident Obama einen wichtigen Abrüstungsschritt gemacht haben – das haben wir alle hier miteinander begrüßt –, das sogenannte New-START-Abkommen. Man muss sich auch noch einmal anschauen, wie die Debatte in den USA abgelaufen ist. „Still und heimlich“ haben Sie gesagt. In der sogenannten Nuclear Posture Review von 2010 – das ist eine Überprüfung, die die Amerikaner regelmäßig durchführen – (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, sagen Sie das mal Ihrer Bundesregierung, die immer so tut, als sei das alles topsecret!) ist ebendieses Modernisierungsprogramm enthalten. Insofern kann man das nachlesen. Das ist weder still noch heimlich passiert. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch nicht das Entscheidende!) Man muss dieses Modernisierungsprogramm nicht gut finden; (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht doch nicht um Modernisierung dabei!) das ist überhaupt nicht meine These. Mir fallen viele schöne Dinge ein, die man mit 10 Milliarden Dollar machen kann. Nur: Über diese 10 Milliarden Dollar entscheidet nicht der Deutsche Bundestag; darüber entscheidet der amerikanische Kongress. Wenn Sie die Debatten verfolgt haben, dann werden Sie mir zustimmen, dass es eine Verbindung gab zwischen der Zustimmung des Kongresses, der Nuclear Posture Review und dem Modernisierungsprogramm. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein Kuhhandel!) Noch einmal: Man muss das nicht gut finden; aber das ist der Zusammenhang. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wenn man das nicht gut findet, muss man das sagen!) Und das war der wichtigste Schritt in Richtung Abrüstung, den wir in den letzten Jahren gegangen sind. Die Komplexität dieses Themas muss man von diesem Pult aus vortragen dürfen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich will noch einen Hinweis geben. Ich habe überhaupt nichts dagegen, denselben Antrag noch einmal zu beschließen. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sie machen ja nichts dafür, dass er umgesetzt wird!) Ich bin mir nicht sicher, ob unser geschätzter Koalitionspartner das machen würde; aber nehmen wir einmal an, wir würden das gemeinsam machen. Das können wir gerne jederzeit tun. Ich darf nur mit aller Höflichkeit an die Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode erinnern. Der damalige Außenminister ist mit großem Brimborium nach Washington gereist und hat gefordert, jetzt müsse etwas passieren, um dem Ziel einer Welt ohne Atomwaffen näherzukommen; das hat mir übrigens emotional durchaus gutgetan, weil das meiner Haltung entspricht. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann es auch geschickter machen!) Aber ich frage Sie: Welches Ergebnis hat das gehabt? – Gar kein Ergebnis! (Zurufe von Abgeordneten der CDU/CSU: Null!) Ich glaube, es ist eine kluge Politik, dass wir uns in der Großen Koalition auf einen – das gebe ich gerne zu – mühsameren Weg verständigt haben. Dieser Weg setzt auf Überzeugung – glücklicherweise nicht in diesem Parlament; denn hier sind wir uns einig, und das ist sehr wertvoll. Wir haben begonnen, unsere eigenen Verbündeten davon zu überzeugen, dass es der richtige Weg ist, in der NATO, unserem wichtigsten Bündnis, in dem wir Mitglied sind, dafür zu sorgen, dass die nuklearen Waffen abgezogen werden. Das ist die Position meiner Fraktion, und dabei bleiben wir auch. Wir sprechen uns darüber hinaus natürlich weiterhin für eine globale Nulllösung im Bereich der nuklearen Waffen aus; auch das darf hier deutlich gesagt werden. Deswegen begleiten wir diesen wichtigen und schwierigen Prozess. Ich hoffe und bin da ganz optimistisch, dass wir vonseiten der Bundesregierung in den nächsten Monaten vielleicht die eine oder andere Möglichkeit haben werden, darauf hinzuwirken. Wir haben hier mehrfach darüber diskutiert, dass es gerade angesichts der angespannten weltpolitischen Situation eine Chance ist, dass wir den OSZE-Vorsitz übernehmen werden. Wenn Sie unseren Koalitionsvertrag sorgfältig lesen – ich nehme an, dass Sie das beide getan haben, geschätzte Kollegen und Kolleginnen von der Opposition –, dann werden Sie darin nicht nur das Bekenntnis zur nuklearen Abrüstung finden, sondern auch ein Bekenntnis zu einer neuen Initiative im Bereich der konventionellen Abrüstung. Das ist der Schritt, den wir gehen. Dafür wird sich unser Außenminister engagieren. Natürlich kann man keine Versprechungen machen. Aber die Erfahrung ist doch: Wenn wir uns auf kleine Schritte konzentrieren, die wir in schwierigen Verhandlungen möglicherweise erreichen, weil das Umfeld nun einmal so ist, wie es ist – das haben wir alle miteinander bedauert –, dann ist das vielleicht auch eine Chance, im Bereich der substrategischen Waffen einen Schritt voranzukommen. Ich finde schon, Herr Kollege Ulrich, dass es angemessen wäre, Ihre Fraktion würde eine solche Debatte anmelden, wenn die russische Seite ihre taktischen Nuklearwaffen modernisiert. Davon habe ich nichts gehört. Deswegen ist das, was Sie gesagt haben, ein wenig unglaubwürdig. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die stationieren ja nicht bei uns! So kann man sich einen schlanken Fuß machen!) Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Annen. – Nächster Redner in der Aktuellen Stunde ist Thorsten Frei für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Frei (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch 70 Jahre nach dem nuklearen Urknall, nämlich dem Einsatz von Atomwaffen in Hiroshima und Nagasaki mit 200 000 Toten, (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie kann man das als Urknall bezeichnen?) ist uns dieser Vorfall heute noch Mahnung genug. Wenn die Doomsday Clock auf drei vor zwölf gestellt wird und damit die atomare Bedrohung in der Welt so hoch eingeschätzt wird, wie in den letzten 30 Jahren nicht, dann ist das in der Tat ein Zeichen dafür, dass wir alles dafür tun müssen, den Weg hin zu einer atomwaffenfreien Welt konsequent weiterzugehen. Zu reden ist das eine, Anträge aus der Mottenkiste zu ziehen ebenfalls, zu handeln und aktiv etwas dafür zu tun, dass Atomwaffen in der Welt weniger werden, das ist das andere. Die Bundesregierung tut genau dies: Da muss man nur einmal einen Blick in den Jahresabrüstungsbericht werfen. Da muss man sich nur die erfolgreichen Bemühungen im Bereich des Nichtverbreitungsvertrages anschauen. Da muss man nur einmal schauen, wo Deutschland wichtiger Geber ist, beispielsweise bei Organisationen, die sich mit der Überwachung des Verbots von Nuklearwaffentests beschäftigen. Und da muss man sich nur die jüngsten Erfolge anschauen, die die deutsche Regierung etwa im E3+3-Format im Zusammenhang mit der Einigung mit dem Iran gefunden hat. Ich glaube, dass Deutschland eine erfolgreiche und eine gute Rolle gespielt hat und dass wir deshalb durchaus auch gemeinsam mit dem Stockholmer Friedensforschungsinstitut SIPRI davon ausgehen können, dass wir auf einem guten Weg sind, dass wir allerdings einen langen Atem und kluge Diplomatie brauchen, um erfolgreich fortzuschreiten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Rolf Mützenich [SPD]) Es ist aber auch wahr, dass es die Aufgabe eines Staates und seiner Regierung ist, für Sicherheit und Souveränität des Staates und seiner Einwohner zu sorgen. Das ist die Aufgabe, die die Bundesregierung hat. Da genügt eigentlich schon ein Blick auf die Realität, die sich uns zeigt, um daraus klare Schlüsse zu ziehen. Erwähnt wurde die völkerrechtswidrige Annexion der Krim, erwähnt wurde der Bruch des Budapester Memorandums von 1994, was natürlich ein fatales Zeichen für alle Atommächte und für all diejenigen, die das gerne werden möchten, war, weil es eben gezeigt hat, dass offensichtlich nur ein atomarer Schutzschirm Sicherheit für regionale und territoriale Integrität bietet. Nächster Punkt ist die Militärdoktrin Russlands, die dergestalt geändert wurde, dass man die NATO und die USA zu Gegnern erklärt hat, und die beispielsweise ausdrücklich auch präemptive Nuklearschläge ermöglicht hat. Das sind die Realitäten, mit denen wir uns natürlich auseinandersetzen müssen. Ich verweise auch – um an Niels Annen anzuschließen – auf die Beschaffung von 40 Interkontinentalraketen in Russland, die auch die modernsten und effektivsten Abwehrsysteme überwinden sollen. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass man mit Kurz- und Mittelstreckenraketen Übungen unmittelbar an NATO-Grenzländern durchführt. All das sind Realitäten, mit denen wir konfrontiert sind und auf die wir auch eine angemessene Antwort finden müssen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die NATO hat sich ganz klar dazu bekannt, die Bedingungen für eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen. Aber wer einseitig auf Atomwaffen verzichtet, solange es Atomwaffen in der Welt gibt, der ist dumm und der ist naiv; das wollen wir nicht sein. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das entspricht dem Geist des Nichtverbreitungsvertrags!) Schauen Sie nicht nur nach Russland. Ich glaube, wir alle sollten darauf schauen, wie komplex die Welt insgesamt ist. Schauen Sie nach China. Auch China ist eine Atommacht. China hat in den vergangenen Jahren jährlich seine Militärausgaben im zweistelligen Prozentbereich erhöht und gibt derzeit jedes Jahr 125 Milliarden Euro für Militär, Verteidigung und Sicherheit aus. Schauen Sie sich das atomare Wettrüsten beispielsweise zwischen Pakistan und Indien an. In den nächsten 10 bis 15 Jahren wird das Potenzial dort um das Doppelte oder das Dreifache erhöht werden. Dabei geht es immer um Raketen, die auch Nordamerika und Amerika erreichen können. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie begeistern sich richtig!) Deshalb ist es klar, dass wir darauf eine Antwort finden müssen. Diese Antwort ist in der Tat keine militärische, weil weder 180 Sprengköpfe in Europa noch mutmaßlich 20 Sprengköpfe in Deutschland eine echte militärische Bedeutung haben; allerdings haben sie eine politisch-psychologische und eine strategische. Da geht es eben auch um eine wirksame Abschreckung. Da geht es um die Verhinderung von Proliferation. Darauf bedarf es einer glaubwürdigen Antwort. Diese Antwort ist die NATO, und diese Antwort sind auch nukleare Voraussetzungen in diesem Bündnis, die wir so lange brauchen, bis wir das Ziel einer atomwaffenfreien Welt erreicht haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müssen noch mehr Atomraketen angeschafft werden!) Das ist die Wahrheit. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege. Thorsten Frei (CDU/CSU): Deswegen ist es auch eine friedenspolitische Botschaft, wenn man ein Stück weit über den Tag hinaus denkt. Damit bin ich am Ende. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt reicht es aber! – Gegenruf des Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU]: Solche Schreihälse! Argumentieren Sie doch lieber, als dass Sie hier so rumschreien! – Gegenruf der Abg. Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn ich höre, „Atomraketen, eine friedenspolitische Botschaft“ – Sie haben sie nicht alle! – Gegenrufe des Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU]: Hören Sie die ganze Botschaft an! – Benehmen Sie sich bitte schön, Frau Kollegin! Das ist unmöglich! Keine Kinderstube!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Katrin Werner, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Katrin Werner (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Frei, vielleicht schauen wir einfach einmal auf Deutschland: Rheinland-Pfalz ist ein Zentrum des amerikanischen Militärs in Europa. Dort befinden sich mehrere US-Luftwaffenstützpunkte; immer mehr Einheiten werden in die Region verlegt. Ich möchte meine Rede daher, anschließend an Ihren Beitrag, mit einer kleinen, gewiss unvollständigen Aufzählung einiger wichtiger Ereignisse in Rheinland-Pfalz beginnen. Erstens. Auf der US-Airbase in Spangdahlem, unweit vom Wahlkreis Trier entfernt, wurden in diesem Jahr zusätzliche Kampfjets, Tankflugzeuge und Helikopter stationiert. Nicht nur, dass damit eine erheblich größere Lärmbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner einhergeht, die zusätzlichen Militärflugzeuge stellen vor allem ein großes Risiko für die Bevölkerung und für die Umwelt dar. In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu Unfällen bei Flugmanövern. Es ist nur eine Frage der Zeit bis zum nächsten Unglück. Zweitens. Im April berichtete der Spiegel, dass die US-Airbase in Ramstein als Zentrum des amerikanischen Kampfdrohnenkrieges dient. Das ging aus den amerikanischen Geheimdienstdokumenten hervor. Demnach ist der Standort Ramstein unverzichtbar für die amerikanischen Kampfdrohneneinsätze im Nahen Osten. Wir müssen davon ausgehen, dass völkerrechtswidrige gezielte Tötungen von Ramstein aus mitgesteuert wurden und weiterhin werden. Bis heute hat die Bundesregierung keine Anstrengungen unternommen, das aufzuklären oder gar zu unterbinden. Drittens. In der vergangenen Woche haben wir erfahren, dass in Büchel, ebenfalls unweit von Trier, rund 20 neue, hochmoderne und lenkbare amerikanische Atomwaffen stationiert werden sollen. Diese Atomwaffen sollen zusammen eine Sprengkraft von 80 Hiroshima-Bomben haben. Ihre höhere Zielgenauigkeit wird vor allem einen Effekt haben: Sie senkt die Hemmschwelle für einen Einsatz. Meine Damen und Herren, diese Meldungen stammen alle, wirklich alle, aus dem Jahr 2015. Das macht eines sehr klar: Rheinland-Pfalz wird zu einem gefährlichen militärischen Pulverfass. Die Bundesregierung hat aus all dem keine, wirklich keine Konsequenzen gezogen. Das ist eine Schande; denn sie gefährdet dadurch die Bevölkerung in der Region und trägt damit zu einer massiven Umweltverschmutzung bei, und sie wird Teil einer aggressiven Außenpolitik. (Beifall bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Glauben Sie das, was Sie sagen?) Was wir gerade hier erleben, ist eine Hochrüstung des amerikanischen Militärs mitten in Europa. Das kann schnell zu einer Rüstungsspirale wie im Kalten Krieg führen. Das ist eine Machtdemonstration in Richtung Russland. Die klare politische Botschaft dabei ist: Osteuropa wird bewacht. – Glauben Sie mir, das sind nicht Worte der Linken, sondern das kann man in der Presse lesen. Das Schweigen der Bundesregierung zu all diesen Angelegenheiten spricht Bände. Es ist eine stillschweigende Zustimmung zu der weiteren Militarisierung in Deutschland, vor allen Dingen in Rheinland-Pfalz, zu der Mitsteuerung von Kampfdrohneneinsätzen von deutschem Territorium aus und zu der weiteren atomaren Aufrüstung der Welt. Die Bundeswehr ist sogar beteiligt; denn sie ist es, die die Atombomben abwerfen soll. (Alois Karl [CDU/CSU]: Na, na, na!) Dafür wird sie trainiert. Deutschland ist damit verpflichtet, sich an den atomaren Kriegen zu beteiligen, und das ist, ganz ehrlich gesagt, ein unfassbarer Umstand. (Beifall bei der LINKEN) Das steht klar im Widerspruch zum Atomwaffensperrvertrag. Diese Zusammenarbeit in der sogenannten nuklearen Teilhabe muss sofort beendet werden. (Beifall bei der LINKEN) Sehr geehrte Regierungsmitglieder, vor vier Tagen, am 26. September 2015, war der erste „Internationale Tag für die vollständige Abschaffung von Atomwaffen“. 2015 jähren sich die Atombombenabwürfe auf Hiroshima zum 70. Mal. Sehr geehrte Regierungsmitglieder, das ist der richtige Zeitpunkt: Stoppen Sie die Aufrüstungsspirale! Setzen Sie den Bundestagsbeschluss von 2010 endlich um! Sorgen Sie für den Abzug der Atombomben aus Büchel! Verhindern Sie die Stationierung weiterer Atomwaffen in Deutschland! Unterbinden Sie die Kampfdrohneneinsätze, die von Ramstein ausgehen! Sorgen Sie für eine zivile Konversion der US-Luftwaffenstützpunkte in Ramstein und Spangdahlem. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, Kollegin Werner und Kollegen von den Linken, zunächst eine Bemerkung vorweg. Verantwortung tragen verträgt keine Skandalisierung, keine Verschwörungstheorien und schon gar nicht das Schüren von Ängsten. Das ist es nämlich, was Sie tun. Sie arbeiten mit Andeutungen, mit Unterstellungen, und das alles unter der Prämisse: Auf den Wahrheitsgehalt kommt es nicht so sehr an, irgendetwas, die Angst, wird schon hängen bleiben. Aber ich stelle heute fest: Es verfängt nicht. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Was war denn nicht wahr?) Wenn ich die Resonanz hier sehe, dann stelle ich fest: Das verfängt nicht. Denn eines ist doch unstrittig: Parteiübergreifend und Beschlusslage dieses Hohen Hauses seit 2010 ist die langfristige Vision einer atomwaffenfreien Welt. Unsere Position ist da recht klar. Die Bundesrepublik zählt zu den Unterzeichnern des Kernwaffensperrvertrags, in dessen Rahmen als sogenannte nukleare Teilhabe auch Einheiten der Bundeswehr mit nuklearen Nuklearsprengköpfen ausgestattet werden können, die sich in Deutschland befinden. Dieses trifft heute nur noch auf Büchel zu. Ich sage, das ist ein Relikt aus einer Zeit, in der allein die Vereinigten Staaten zeitweise 5 000 Nuklearwaffen in Deutschland stationierten. Die politischen Entwicklungen in den USA und Russland veranlassen uns jedoch, genau hinzuschauen – hinzuschauen, einzugreifen und unseren Einfluss als Bundesrepublik dort geltend zu machen, wo das Ziel der atomaren Abrüstung aus dem Blickfeld zu geraten droht. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen Sie doch nicht!) Dass Deutschland dies zu leisten imstande ist, haben wir im Fall der Atomverhandlungen mit dem Iran, den E3+3-Verhandlungen, unter Beweis gestellt. Unser Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat Hervorragendes geleistet. Auch der ununterbrochene Einsatz Deutschlands für die Lösung im Ukraine-Konflikt zielt letztlich auf Abrüstung und die Verhinderung neuer Aufrüstung. Und doch, meine Kolleginnen und Kollegen, mussten wir sehen, dass West und Ost allzu schnell in überwunden geglaubte Muskelspiele zurückgefallen sind. Muskelspiele, Abschreckung, Angst, Misstrauen – es kann kein stärkeres Gift für die Abrüstung geben. Deshalb warne ich davor, verbal ständig aufzurüsten. (Zuruf von der LINKEN: Das ist doch Fakt!) Wenn wir heute über Atomwaffen debattieren, dann muss doch vor allem der Vision einer atomwaffenfreien Welt das Leben eingehaucht werden (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) und in praktische Politik und konkretes Handeln übersetzt werden. Dazu gehören, so wie es die Koalition vereinbart hat, erstens die nachdrückliche und wiederholte Forderung an alle Kernwaffenstaaten, die Bestrebungen zur nuklearen Abrüstung voranzutreiben und zu verstärken, zweitens die Intensivierung der Gespräche über weitere kernwaffenfreie Zonen und drittens – dies als letzten Schritt – der endgültige Abzug aller Atomwaffen dann auch aus Deutschland. Vergessen wir jedoch nicht: Genauso wichtig wie die Abrüstung von Atomwaffen ist die der Kleinwaffen, der Streumunition, der vollautomatisierten Waffensysteme, um nur einige zu nennen. Die Liste der weltweit geächteten Waffen und Waffensysteme muss noch länger werden, wenn wir ihren zerstörerischen Einfluss auf Frieden und Stabilität reduzieren wollen. Visionen und Ideen zu Abrüstung und einer atomwaffenfreien Welt sind nicht neu. Immer wieder setzten sie Politiker weltweit auf die Agenda, wie Barack Obama 2009 in Prag, frisch ins Amt gewählt. Mindestens genauso oft erfahren diese Ideen herbe Rückschläge. Das Wiederaufbrechen alter Ressentiments wie im Zuge der Ukraine-Krise gehört als Negativbeispiel sicherlich dazu. Dennoch dürfen wir nicht den Fehler machen, aus wertvollen und mächtigen Ideen unerreichbare Utopien zu machen, indem wir uns scheinbar realpolitische Denkverbote erteilen. Genauso wenig macht es Sinn, die Modernisierung der Waffen in Büchel über Gebühr zu skandalisieren und eine Abkehr vom Abrüstungsversprechen der deutschen Politik zu behaupten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das selber skandalisiert!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Kolleginnen und Kollegen, die SPD war und ist bereit, wie sie es über mehrere Legislaturperioden gezeigt hat, diese oft kleinteilige, diese mühselige – unser früherer Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hätte gesagt: graue, schwere und mühsame – politische und diplomatische Arbeit zu leisten und mitzutragen, die die Abrüstung und die Ächtung bestimmter Kriegsmittel begünstigt und voranbringt. Denn es gibt zur Abrüstung keine Alternative. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Omid Nouripour, Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der nuklearen Abrüstung ist für meine Partei stets konstitutiv gewesen, und zwar nicht nur als eine Frage der Schnittmenge zwischen der Friedensbewegung und der Antiatombewegung in Deutschland, sondern schlicht als eine Frage des Überlebens der Menschheit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist gut, dass wir heute darüber diskutieren. Ich danke Ihnen, Kollege Ulrich und Frau Kollegin Werner. Aber Sie haben anscheinend nicht hingeschaut, worüber am letzten Donnerstag im Landtag in Mainz diskutiert wurde. Da war genau dies das Thema. Da gab es eine sehr klare Position der Landesregierung, der Sozialdemokratie und der Grünen. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Es gab nur ein Problem, nämlich das, dass sich die Landesregierung bitterböse darüber beschwert, dass sie von der Bundesregierung nicht ausreichend Informationen bekommt. Natürlich will auch die Landesregierung, dass die Atomwaffen dort wegkommen. Natürlich kennt sie das Risiko. Aber es funktioniert nicht, wenn sie die Informationen, die sie bräuchte, damit sie damit arbeiten kann, von der Bundesregierung nicht erhält. Das ist eine Hausaufgabe, die dieselbe Partei, die dort die Ministerpräsidentin stellt, hier als Hausaufgabe annehmen sollte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hatten 2009 die große Rede von Barack Obama in Prag, eine großartige visionäre Rede über eine Welt ohne Atomwaffen in Europa, in Nordamerika und in Ostasien. Dann gab es auch im Koalitionsvertrag der damaligen Regierung Passagen, die Hoffnung gemacht haben. Dabei ging es um die Überprüfung des Abzuges der taktischen Nuklearwaffen aus Deutschland. Dann kam das strategische Konzept der NATO. Die Bundesregierung hat ihm zugestimmt. Darin stand das Gegenteil. Darin stand der Satz, den Kollege Frei gerade nahezu eins zu eins angenommen hat: Solange es Atomwaffen auf der Welt gibt, wird die NATO eine nukleare Allianz bleiben. – Herr Kollege, Sie haben aber etwas vergessen zu erwähnen. Sie haben gesagt: Wer keine Atomwaffen hat oder anstrebt, ist naiv und dumm. – Nach dieser Lesart sind 190 Staaten auf der Welt naiv und dumm, inklusive der Bundesrepublik Deutschland, die offiziell keine Atomwaffen besitzt und auch inoffiziell zumindest über die Kontrolle von Atomwaffen nicht verfügt. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehört auch, dass die CDU am Donnerstag im rheinland-pfälzischen Landtag die Debatte für überflüssig erklärt hat mit der Argumentation, es gebe ja offiziell keine Bestätigung, dass die Atomwaffen in Büchel stationiert werden. Sie haben vorhin völlig zu Recht gesagt: Man muss sich die Realität anschauen. Das sollten Sie vielleicht Ihren Kolleginnen und Kollegen in Mainz einfach mitgeben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Realität gehört auch, dass nach einer Modernisierung, wenn die B61-Bomben kommen, die Tornados, die sie heute fliegen, nicht mehr werden fliegen können. Das heißt, sie müssen zumindest nachgerüstet werden, wenn nicht ein anderes Waffensystem gekauft wird. Das werden nicht die Amerikaner entscheiden, das werden auch nicht die Amerikaner bezahlen, das ist dann Sache des Haushalts. Ich habe den Kollegen Annen so verstanden, dass das mit der SPD nicht zu machen sein wird. Da reden wir glasklar über das ganz konkrete Einstellen von Mitteln in den Haushalt. Da werden wir Sie selbstverständlich beim Wort nehmen. Wir freuen uns, dass auch Sie die Chance sehen, die Anwendung dieser Atombomben und die Übungen tatsächlich zu verhindern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür gibt es auch eine sehr gute Rechtsgrundlage. Schauen Sie sich die alte Taschenkarte der Soldatinnen und Soldaten bei ISAF an. Dort steht eindeutig, dass die Verwendung von Atombomben und auch das Üben mit Atomwaffen untersagt sind. Es geht bei diesem Beispiel zwar um Afghanistan, aber das zeigt, dass es für die Bundeswehr keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Das heißt, die Bundeswehr darf grundsätzlich nicht die Übungen vollziehen, von denen wir wissen, dass es sie gibt. Herr Kollege Frei, Sie haben ein sehr präzises Bild der Sicherheitslage gezeichnet. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Guter Mann!) Da bin ich sehr bei Ihnen. Das ist alles richtig. Wir haben eine sehr schwierige Lage in Europa. Wir haben die russische Aggression in der Ukraine. Wir haben den Bruch des Budapester Memorandums; dies hat natürlich auch auf die globalen Abrüstungsinitiativen, die es auf der Welt gibt, immense Auswirkungen. Es gibt ein riesiges Misstrauen. 71 Prozent der Menschen in Russland sagen laut Umfragen – ob sie unabhängig sind, weiß ich nicht –, dass die USA ein Feind sind. Über die Hälfte der Menschen in den USA sagen, dass Russland eine Gefahr ist. Das alles ist richtig. Ostasien: China rüstet immens auf, auch nuklear. Japan und Südkorea schauen sich das mit großer Angst an. Natürlich gibt es das Riesenproblem mit Nordkorea. Ja, die Situation im Nahen Osten ist dramatisch. Ja, gerade in Pakistan wird die Rhetorik immer schärfer. Es ist offenkundig, dass auch in Indien, also in einem Land, das weltweit die meisten Importe von Rüstungsgütern hat, die Rhetorik natürlich alles andere als weich ist. Ja, wir haben im März dieses Jahres die Situation gehabt, dass ein russischer General Dänemark mit einem Atomschlag gedroht hat. Das ist alles bekannt. Nur, die Geschichte der Abrüstung der letzten 50, 60 Jahre zeigt zweierlei: Erstens. Gerade in den schwierigsten Zeiten ist Abrüstung bei genug politischem Willen möglich. Zweitens – das ist entscheidend –: Es hat noch nie Abrüstung ohne Vertrauensvorschuss gegeben. Genau diesen Vertrauensvorschuss darf man nicht durch die Modernisierung der Atomwaffen unterminieren. Genau dieser Vertrauensvorschuss ist es, der das Atomabkommen mit dem Iran möglich gemacht hat. Genau dieser Vertrauensvorschuss ist notwendig, damit wir nicht wieder mit Siebenmeilenstiefeln in eine nukleare Spirale rennen, die die gesamte Menschheit bedroht. Die Nuclear Threat Initiative hat am Montag veröffentlicht, dass die Gefahr eines nuklearen Krieges heute so groß ist wie seit 25 Jahren nicht mehr; die Gefahr steigt. Wir haben eine Vorbildfunktion. Wir sollten nicht die falschen Vorbilder für die Länder auf der Welt sein, die sich überlegen, ob eine Atombombe die einzige Schutzvariante für sie ist. Wir sind der festen Überzeugung, der wichtigste, der einzige Schutz vor der Atombombe, den wir Menschen auf der Welt haben, ist, dass wir mit Vertrauensvorschuss vorangehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Alois Karl, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Alois Karl (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich die Tagesordnung richtig gelesen habe, befassen wir uns mit der „Haltung der Bundesregierung zur Stationierung von 20 modernisierten Atombomben in Rheinland-Pfalz“. Nun hat bis jetzt kein Mitglied der Bundesregierung gesprochen, und all diejenigen, die gesprochen haben, können für die Bundesregierung nicht zuverlässig und kompetent Antwort geben. Ich habe mich schon sehr gewundert, dass Sie die Haltung der Bundesregierung erfragen, aber keine Anfrage an die Bundesregierung stellen. (Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben zahlreiche Anfragen! Die Bundesregierung ist frei, hier zu reden! Aber sie drückt sich!) Ich meine, dass all das, was hier gesagt wird, eine politische Diskussion des Parlaments, der frei gewählten Abgeordneten wie Ihnen ist. Wir sollen unsere Meinung hier kundtun. Dann sagen Sie das doch auch, und halten Sie mir Ihrer eigentlichen Absicht nicht hinter dem Berg. Sie müssten wissen, was Sie von der Bundesregierung zu hören bekommen, nämlich das, was in den letzten Wochen und Monaten auf entsprechende, fast identische Anfragen immer wieder geantwortet worden ist: dass die Informationspolitik zu Nuklearstreitkräften der NATO aus Sicherheitsgründen der Gemeinhaltung des Bündnisses unterliegt. Da gibt es auch dann keine Änderung, wenn die Zahl, die Beschaffenheit, die Lagerorte und der Umgang mit Nuklearwaffen erfragt werden. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So sehen selbstgerechte Parlamentarier aus!) Sie selber, die Abgeordnete Höger und andere Abgeordnete der Linken, haben ja vor wenigen Wochen eine Kleine Anfrage gestellt. Auch Sie müssten wissen, weil die Anfrage ja erst im August dieses Jahres beantwortet worden ist, dass die Informationspolitik zu Nuklearstreitkräften der NATO aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des Bündnisses unterliegt und die Bundesregierung daher, wie alle anderen Bundesregierungen vorher, keine Angaben zu Lagerorten, dem Umgang mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme usw. machen kann. Es scheint mir so zu sein, dass es Ihnen eher um die Fragestellung selber als um die Antwort geht. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie Regierungssprecher oder Abgeordneter?) Weil wir gerade beim Reden sind: In der Tat kann man auf den Zusammenhang, den Sie herstellen wollen, eingehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind auf der Welt in der Tat in einer Gemengelage. Auch wir sehen natürlich die Ankündigungen des russischen Präsidenten Putin, der vor nicht langer Zeit, im Juni dieses Jahres, gesagt hat, dass der Bestand seiner Atomstreitkräfte um mehr als 40 neue ballistische Interkontinentalraketen aufgerüstet werden soll. Sie erinnern sich vielleicht auch, dass er vor wenigen Jahren, 2012, gesagt hat, dass es die Absicht Russlands ist, bis zum Jahr 2022  400 neue ballistische Atomraketen aufzustellen. Wenn Sie da immer noch meinen, Herr Nouripour, wir sollten einen Vertrauensvorschuss geben und Verhandlungen von vornherein dadurch desavouieren, dass wir unsere Verhandlungsposition schmälern, dann, meine ich, ist das völlig verkehrt. (Beifall bei der CDU/CSU) Nein, ich glaube, wir haben eine wechselseitige Beziehung, die darin gipfeln muss, dass wir am Ende zu einem weiteren Vertrag über Abrüstungsverhandlungen und zu guten Ergebnissen kommen. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten unendlich viel Positives und Gutes gemacht, um eine Welt ohne Atomwaffen, eine Welt mit weniger Waffen zu schaffen. Bedenken Sie, dass wir es seit der deutschen Wiedervereinigung vor 25 Jahren geschafft haben, dass die 5 000 Atomraketen aus Amerika, die es früher in Deutschland gab, auf 200 reduziert wurden. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben nicht wir geschafft!) Das bedeutet eine Minderung um 96 Prozent. Ich muss sagen: Wenn jemand bemängelt, dass nichts erreicht worden ist, dann verschließt er die Augen vor der Realität, und zwar ganz gewaltig. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben die Truppenstärken in Deutschland in den letzten 25 Jahren insgesamt dramatisch reduziert. In wenigen Tagen werden wir den 25. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung begehen. Vor 25 Jahren waren in Deutschland noch etwa 1,5 Millionen Soldaten stationiert. Heute sind es weniger als 250 000. Auch das ist das Ergebnis einer hervorragenden, nachhaltigen Politik, die wir, die CDU/CSU, mit der SPD und der FDP betrieben haben. Die Kollegen von den Grünen waren daran nicht beteiligt – und die der Linken schon gar nicht. Meine Damen und Herren, eines möchte ich zum Abschluss noch sagen: dass wir in diesen Jahren eine hervorragende Politik betrieben haben, was Abrüstung in Deutschland und in Europa betrifft. Wir leben in Deutschland seit 70 Jahren in Frieden und Freiheit. Das haben wir auch den Amerikanern zu verdanken. Ich meine, gerade weil in anderen Teilen der Welt Aufrüstung betrieben wird, ist es nicht unkorrekt, wenn wir den Status unserer Waffenareale behalten und nicht voreilig und vorfristig einen Schritt gehen, um anderen entgegenzukommen. Am Ende muss das Ziel einer atomwaffenfreien Welt stehen, das wir propagieren und auf das wir hinarbeiten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Letzter Redner in dieser Aktuellen Stunde ist der Abgeordnete Thomas Hitschler, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Thomas Hitschler (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn vor allem: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken! Den Enthusiasmus, den Sie heute vorzuspielen versuchen, hätte ich mir ein Stück weit damals gewünscht, als wir darüber diskutiert haben, syrische Chemiewaffen zu vernichten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Falls ich mich richtig erinnere, haben Sie damals dagegengestimmt, und heute spielen Sie sich so auf, als ob Sie die größten Abrüster wären. Ein Stück weit Ehrlichkeit in der politischen Debatte wäre hier schon nicht schlecht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Kolleginnen und Kollegen, vor knapp sechs Wochen jährten sich die Atombombenabwürfe auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki. Vor 70 Jahren wurden die beiden einzigen Kriegseinsätze dieser Waffen befohlen. Die beiden Bomben, als Indiz einer Zeit, in der Krieg und Gewalt alltäglich waren, wurden mit den Codenamen „Little Boy“ und „Fat Man“ versehen. Der Krieg im Pazifik endete wenige Tage nach dem Abwurf über Nagasaki, nachdem er für fast vier Jahrzehnte in der Region gewütet hatte. Die beiden Atombomben lösten zwei parallele Entwicklungen aus, deren Gegensätzlichkeit so wohl nur in der Absurdität des Kalten Krieges existieren konnte. Zum einen rüsteten beide Blöcke atomar massiv auf – bis zu einem Punkt Ende der 80er-Jahre, als die Arsenale von Ost und West zusammen über 60 000 Sprengköpfe angehäuft hatten. Es existierten genug Atomwaffen, um die Menschheit als Spezies auszulöschen. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mehrfach!) – Mehrfach! – Zum anderen etablierte sich auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs die Angst vor den Langzeitfolgen eines atomaren Angriffs. Atomwaffen zerstören nämlich noch lange, nachdem die Asche aus dem Himmel geregnet ist und die Trümmer weggeräumt sind – schleichend, grausam und tödlich. Diese Angst führte zu Rüstungsbegrenzungen und schließlich zu Abrüstungsabkommen. Heute existiert weltweit nur noch ein Bruchteil der Nuklearwaffen von damals. Aber selbst das ist noch viel zu viel. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es reicht immer noch aus!) Meine Damen und Herren, es besteht weltweit wohl nur bei wenigen Themen ein derart breiter Konsens wie bei dem Schrecken von Atomwaffen. Die aktuelle Regierungskoalition hat sich, wie im Übrigen auch Ihre Vorgängerin, dem Ziel der weltweiten atomaren Abrüstung verschrieben. Bereits 2010 hat sich die Mehrheit des Bundestages in einem Beschluss für weltweite atomare Abrüstung und einen Abzug der in Deutschland verbliebenen Atomwaffen ausgesprochen. Diese Aussage hat weiterhin Gültigkeit. Sie wurde im Übrigen von Koalitions- und Oppositionsfraktionen gemeinsam getragen. In dieser Legislaturperiode haben wir im gemeinsamen Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen wird, entsprechende Verhandlungen zwischen den USA und Russland zu unterstützen; denn so groß die Fortschritte im Bereich der Abrüstung auch sein mögen, so benötigen sie doch stets Gegenseitigkeit, um nachhaltig zu sein. Bei aller Absurdität des Kalten Krieges war es doch auch das Gleichgewicht des Schreckens, das den Einsatz von Nuklearwaffen verhindert hat. Aber, Kolleginnen und Kollegen, ich will dahin nicht wieder zurück. Niemals wieder! Einseitige Kritik hilft an dieser Stelle nicht weiter. Nukleare Abrüstung muss immer globale Abrüstung bedeuten: in den USA, in Europa, Russland, China, Pakistan, Israel, Nordkorea und Indien. Das muss auch das Ziel dieser Bundesregierung sein – immer und jederzeit. Investitionen in einen Bundeswehrstandort bewusst falsch zu verstehen und als Aufhänger für Kritik an den USA zu nutzen, ist der Bedeutung dieses Themas allerdings unwürdig. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich bin Bundestagsabgeordneter aus Rheinland-Pfalz, und ich bin Verteidigungspolitiker. In dieser Doppelfunktion war ich in Büchel, dem Luftwaffenstandort, um den sich derzeit viele Gerüchte ranken. Dort habe ich unser Taktisches Luftwaffengeschwader 33 besucht und gesehen, wie groß der Investitionsbedarf in Büchel tatsächlich ist. In den letzten fünf Jahren wurden bereits 19 Millionen Euro in dringend notwendige Baumaßnahmen investiert. Der anstehende Investitionsbedarf in Höhe von 112 Millionen Euro betrifft neben dem bereits Geschehenen diverse Neubauten, Unterkunftsgebäude, Wartungshallen, Büros und, und, und. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch was anderes!) Jedem sollte klar sein, dass Flugzeuge schlaglochfreie Pisten brauchen, um starten und landen zu können. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch aber nicht die Debatte!) Die Start- und Landebahn ist dabei nur ein Teil. Sie befindet sich durch die letzte Winterperiode in einem sehr schlechten Zustand. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann repariert sie halt!) Deshalb wurde bereits im April mit Sofortmaßnahmen begonnen, um den sicheren Flugbetrieb bis zur Grundinstandsetzung in voraussichtlich drei Jahren sicherzustellen. In drei Jahren, Kolleginnen und Kollegen! Selbst dem verschwörerischsten Verschwörungstheoretiker sollte klar sein, dass wir von langfristigen Planungen sprechen, die mit aktuellen Modernisierungsdebatten wenig zu tun haben. Meine Damen und Herren, wir tragen Verantwortung gegenüber unseren Soldatinnen und Soldaten. Wir müssen dafür sorgen, dass sie gut untergebracht sind und ordentlich arbeiten können. Das sind wir ihnen als Arbeitgeber nämlich schuldig. In den anstehenden Haushaltsberatungen werden wir uns deshalb dafür einsetzen, dass gerade dem Bereich Infrastruktur und Sanierung die Aufmerksamkeit geschenkt wird, die dieser Bereich verdient. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es jetzt gar nicht!) Kolleginnen und Kollegen, so unterschiedlich wir einzelnen Mitglieder des Bundestages auch sind, so denke ich doch, dass niemand unter uns das Prinzip der nuklearen Abrüstung infrage stellt. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Bundestag und Bundesregierung haben bei vielen Gelegenheiten deutlich gemacht, dass sie eine Welt ohne Nuklearwaffen anstreben. Hinter jedem Betonmischer an einem Bundeswehrstandort aber eine einseitige Aufrüstung zu vermuten, ist nicht zielführend. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 1. Oktober 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 16.32 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Amtsberg, Luise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2015 Daldrup, Bernhard SPD 30.09.2015 Fabritius, Dr. Bernd CDU/CSU 30.09.2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 30.09.2015 Groth, Annette DIE LINKE 30.09.2015 Hartmann (Wackernheim), Michael SPD 30.09.2015 Heil (Peine), Hubertus SPD 30.09.2015 Hübinger, Anette CDU/CSU 30.09.2015 Kiziltepe, Cansel SPD 30.09.2015 Kolbe, Daniela SPD 30.09.2015 Korte, Jan DIE LINKE 30.09.2015 Lach, Günter CDU/CSU 30.09.2015 Lay, Caren DIE LINKE 30.09.2015 Lenkert, Ralph DIE LINKE 30.09.2015 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 30.09.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 30.09.2015 Nick, Dr. Andreas CDU/CSU 30.09.2015 Obermeier, Julia CDU/CSU 30.09.2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 30.09.2015 Radomski, Kerstin CDU/CSU 30.09.2015 Röspel, René SPD 30.09.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 30.09.2015 Steinmeier, Dr. Frank-Walter SPD 30.09.2015 Timmermann-Fechter, Astrid CDU/CSU 30.09.2015 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 30.09.2015 Vogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 30.09.2015 Vries, Kees de CDU/CSU 30.09.2015 Wicklein, Andrea SPD 30.09.2015 Wiese, Dirk SPD 30.09.2015 Zimmermann, Pia DIE LINKE 30.09.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 2): Wann wird die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Bundeskabinett zur Entscheidung gestellt, und welche Änderungen werden aufgrund der angeforderten Stellungnahmen der Beteiligten noch vorgenommen? Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in der Ressortbeteiligung. Von deren Ergebnis wird abhängen, ob und welche Änderungen vorgenommen werden. Ein Termin für die Befassung im Bundeskabinett steht noch nicht fest. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 15): Liegen der Bundesregierung bereits alle anderen europäischen nationalen Entsorgungsprogramme, die nach der Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle der Europäischen Kommission erstmals bis spätestens zum 23. August 2015 vorgelegt werden sollten, vor (gegebenenfalls fehlende bitte aufführen), und bei welchen Programmen wird Deutschland einen Antrag auf grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung (Artikel 7 Absatz 1 SUP-Richtlinie) stellen oder nicht (bei Nichtbeteiligung bitte erläutern)? Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland wurde am 12. August 2015 vom Kabinett beschlossen und am 19. August 2015 an die Europäische Kommission übermittelt. Die Europäische Kommission hat bisher keine Informationen über die bei ihr eingegangenen Nationalen Entsorgungsprogramme verteilt. Eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung hat bei der Erstellung der Programme der Nachbarstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefunden. Der Bundesregierung sind derzeit keine Inhalte aus Nationalen Entsorgungsprogrammen oder Planungen in Nachbarstaaten bekannt, die ein solches Verfahren erforderlich gemacht hätten. Die Bundesregierung hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit damit beauftragt, Kontakt zu Fachbehörden anderer Staaten aufzunehmen, um deren Nationale Entsorgungsprogramme zu erhalten und auszuwerten. Zu Planungen in Nachbarstaaten für Einrichtungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, von denen potenziell erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen ausgehen können, wird die Bundesregierung eine grenz­überschreitende Beteiligung unabhängig von der Frage fordern, ob diese Planungen Teil eines Nationalen Entsorgungsprogramms sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 17): In welcher Weise werden die Bundesländer an der Errichtung des Deutschen Internet-Instituts beteiligt, und in welcher Weise sollen sie an dessen geplanten Schwerpunkten (vergleiche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16. September 2016) partizipieren? Das Verfahren zur Etablierung eines Deutschen Internet-Instituts, das zunächst im Rahmen einer Projektförderung umgesetzt werden wird, ist wettbewerblich und wissenschaftsgeleitet. Die eingehenden Skizzen werden durch eine wissenschaftliche Expertenjury begutachtet, die eine Förderempfehlung an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aussprechen wird. Die wesentlichen Auswahlkriterien sind wissenschaftliche Qualität und die Innovationshöhe des Konzeptvorschlags. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage des Abgeordneten Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 18): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Ausbildung und Anstellung von Flüchtlingen in ihren Betrieben zu unterstützen, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine zügige Umsetzung der Forderung des Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, (epd vom 23. September 2015: „Arbeitgeberverband: Flüchtlinge mit Lehrstelle nicht abschieben“) Flüchtlingen mit Bleibeperspektive, einer Lehrstelle und einer garantierten Übernahme durch den auszubildenden Betrieb noch für mindestens zwei Jahre nach Ende ihrer Ausbildung einen gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland und Schutz vor Abschiebung zu gewähren? Die Bundesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen schon jetzt bei der Ausbildung und Übernahme von benachteiligten Jugendlichen. Anerkannte Flüchtlinge haben Zugang zu den Maßnahmen des Übergangs oder zur Ausbildungsunterstützung wie Einstiegsqualifizierung oder ausbildungsbegleitende Hilfen und werden nach dem Erwerb notwendiger, grundlegender Sprachkenntnisse auch verstärkt an diesen Instrumenten partizipieren. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Wirtschaft nach Planungssicherheit. Durch die am 1. August 2015 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen wird es möglich, dass jugendliche Flüchtlinge während ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden. Die Forderung nach einem zweijährigen Aufenthalt im Anschluss an eine Berufsausbildung geht insoweit ins Leere, als bereits mit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2009 eine Regelung eingeführt wurde (§ 18a des Aufenthaltsgesetzes), die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Anschluss an eine Berufsausbildung vorsieht, wenn eine entsprechende Beschäftigung aufgenommen wird. Diese Aufenthaltserlaubnis kann auch über zwei Jahre hinaus verlängert werden; nach fünf Jahren kann sogar ein Daueraufenthaltsrecht erworben werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 19): Aus welchen europäischen Mitteln sollen nach Ansicht des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, die von ihm geforderten 10 Milliarden Euro für die Unterstützung von Flüchtlingen im Einzelnen konkret stammen (zuletzt von ihm im ARD-Morgenmagazin am 23. September 2015 gefordert), und welche konkreten Schritte hat der Bundesminister - abgesehen von der wiederholten öffentlichen Formulierung dieser Forderung - bereits unternommen, um sein Ansinnen zu erreichen (beispielsweise Gespräche mit der Europäischen Kommission oder anderen EU-Mitgliedstaaten)? Bundesminister Dr. Gerd Müller fordert die EU-Kommission auf, für die Unterstützung von Flüchtlingen 10 Milliarden Euro bereitzustellen. Zum einen sollen die Mittel der Bekämpfung von Fluchtursachen dienen. Diese Mittel sollten durch eine Refokussierung und Umprogrammierung vorhandener Mittel in den EU-Außeninstrumenten bereitgestellt werden. Zum anderen müssen zusätzliche Mittel auch aus anderen Instrumenten bereitgestellt werden, damit die Notversorgung der Flüchtlinge insbesondere in EU-Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen gewährleistet werden kann und die sogenannten „Hot Spots“ für die Erstaufnahme eingerichtet werden können. Bundesminister Dr. Müller hat seine Forderungen nach einem 10-Milliarden-Euro-Paket seit dem Frühjahr in Briefen und persönlichen Gesprächen mit der Hohen Vertreterin für die EU-Außenpolitik und den zuständigen Kommissaren vorgetragen. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 20): Auf welche Höhe in Euro beläuft sich die Summe der bewilligten, abgerufenen Mittel beim Deutschen Filmförderfonds (DFFF) jeweils nach Jahren differenziert in den Jahren 2007 bis 2014, und auf welche Höhe in Euro beläuft sich die Summe der vom Haushaltsposten des DFFF übrig gebliebenen Mittel, die nicht als Ausgabenreste in den Folgehaushalt übernommen wurden, jeweils nach Jahren differenziert in den Jahren 2007 bis 2014? Im Rahmen der DFFF-Förderung wurden in den Jahren 2007 bis 2014 folgende Mittel bewilligt und abgerufen: Jahr Summe Bewilligungen in € (inkl. Nachbewilligungen) Summe abgerufene Mittel in € 2007 59 380 357,33 /   99 Projekte 22 191 398,60 2008 59 198 779,35 /   99 Projekte 41 820 712,10 2009 59 567 314,57 / 104 Projekte 59 215 960,24 2010 58 936 312,30 / 114 Projekte 56 715 979,35 2011 59 501 562,37 / 111 Projekte 59 504 372,70 2012 59 477 127,59 / 115 Projekte 52 220 358,24 2013 63 451 283,66 / 115 Projekte 53 042 669,29 2014 59 329 119,52 / 111 Projekte 58 731 610,73 In den abgerufenen Mitteln pro Jahr sind jeweils die Raten für die in dem jeweiligen Jahr bewilligten Projekte als auch die Raten der in den Vorjahren bewilligten Projekte enthalten. So erklärt sich die relativ niedrige Summe der abgerufenen Mittel im Jahr 2007, da hier nur die Raten der in diesem Jahr bewilligten Projekte abgerufen werden konnten. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bemüht sich, einen möglichst hohen Betrag des jährlichen Haushaltsansatzes für konkrete Filmprojekte zu binden. Die Mittel werden dann zu einem großen Teil erst in den Folgejahren benötigt. Aus diesem Grund bildet die BKM unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Ausgabereste. Die Mittel, die in den jeweiligen Jahren nicht abgeflossen sind, konnten in dem Umfang, in dem rechtliche Verpflichtungen aus Bewilligungen bestanden, in das Folgejahr übertragen werden. Der Rest ist – wie in der Übersicht dargestellt – in den Bundeshaushalt zurückgeflossen. Die Restmittel konnten nicht bei anderen Filmförderprogrammen verwendet werden, weil Titel 683 22 mit anderen Haushaltstiteln nicht deckungsfähig ist. Aus dem Jahr 2012 wurden rund 5,96 Millionen Euro nicht ins Folgejahr übertragen, weil es sich hierbei um Reste aus den Vorjahren handelte, die zur Deckung der damaligen Verpflichtungen nicht mehr benötigt wurden. Die nicht gebildeten Ausgabereste aus dem Jahr 2013 hängen wesentlich mit dem erhöhten Titelansatz zusammen. Haushaltsjahr Soll nicht übertragene Mittel 2007 60 000 000 Euro 237,54 Euro 2008 60 000 000 Euro 190,11 Euro 2009 60 000 000 Euro 407,71 Euro 2010 60 000 000 Euro 262,91 Euro 2011 60 000 000 Euro 0,00 Euro 2012 60 000 000 Euro 5 963 537,00 Euro 2013 70 000 000 Euro 8 516 507,46 Euro 2014 60 000 000 Euro 1 995 017,67 Euro Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 21): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von obersten Bundesbehörden und den Nachrichtendiensten (BND und BfV) sowie weitere Personen in Deutschland hatten bzw. haben Zugang zu den sogenannten Selektorenlisten (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Behörden und unter Nennung der jeweiligen Institution bei den Personen, die nicht beim Bund beschäftigt sind)? Bei der Selektorenliste handelt es sich um den Ausdruck der vom Bundesnachrichtendienst ausgesonderten NSA-Selektoren für die Fernmeldeaufklärung. Für die innerbehördliche Behandlung dieser Liste und für Verschlusssachen generell gilt entsprechend § 4 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung der Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“. Im normalen Geschäftsbetrieb sind im Bundesnachrichtendienst in der Regel fünf Mitarbeiter mit der Bearbeitung dieser Selektoren befasst. Aufgrund der unter hohem Zeitdruck und mit sehr großem Aufwand durchgeführten Analyse dieser Ablehnungsliste im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung des Bundeskanzleramtes hatten seit März 2015 neben den regelmäßigen Bearbeitern weitere Personen Zugang zu der Liste. Hierzu gehören im Bundesnachrichtendienst Mitarbeiter der Abteilung „Technische Aufklärung“, des behördlichen Datenschutzes im Bundesnachrichtendienst und des Leitungsbereiches. Im Bundeskanzleramt haben seit März 2015 die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung 6 und der Leitungsbereich Zugang zu der Liste. Außerhalb von Bundesnachrichtendienst und Bundeskanzleramt haben die Sachverständige Vertrauensperson, Herr Dr. Graulich, sowie Mitarbeiter der US-Administration im Rahmen des Konsultationsverfahrens Zugang zu dieser Liste. Darüber hinaus wurde kein weiterer Zugang gewährt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 22): In welcher Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung und derzeitigem Verhandlungsstand der Sport in Deutschland von den geplanten Handels- und Investitionsabkommen TTIP und CETA betroffen sein, und wie sind das Bundesministerium des Innern sowie die Sportverbände in die Verhandlungen eingebunden? Aus Sicht der Bundesregierung wird es keine nachteiligen Auswirkungen auf den Sportsektor durch die TTIP-Verhandlungen geben. Insbesondere werden keine neuen Marktzugangsverpflichtungen im Sportsektor für Deutschland übernommen. Das Gleiche gilt für das ­CETA-Abkommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht in Kontakt mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und hat mit dessen Vertretern die Frage möglicher Auswirkungen eingehend geprüft und erörtert. Das Bundesministerium des Innern ist wie die übrigen Bundesressorts in die Abstimmung der deutschen Haltung zu den TTIP-Abkommen eingebunden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 23): Würde die Bundesregierung einem überarbeiteten CETA- Abkommen zustimmen, wenn nicht im Rahmen des Legal Scrubbing“ die Passagen, die derzeit dem CETA-Hauptausschuss eine Änderung aller Anhänge - wie die Herausnahme der Ausnahme für die Wasserversorgung aus dem Anhang II - ohne Einbezug des Europäischen Parlamentes ermöglichen (vergleiche Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die mündlichen Fragen 17 und 18, Plenarprotokoll 18/123), korrigiert werden (bitte begründen)? Die Bundesregierung wird den CETA-Text nach Beendigung der Rechtsförmlichkeitsprüfung durch die Europäische Kommission und nach Übermittlung an den Rat in seiner Gesamtheit prüfen. Die Entscheidung über eine Zustimmung zum Abkommen macht die Bundesregierung von einer Gesamtwürdigung des dem Rat übermittelten rechtsförmlich geprüften Textes abhängig. Wie bereits in der Fragestunde vom 23. September ausgeführt, werden auch die institutionellen Vorschriften in CETA sowie die Vorschriften über die Ausschüsse noch im Rahmen der Rechtsförmlichkeit überprüft und bei Bedarf Klarstellungen vorgenommen. Der Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) wird im Abkommen – anders, als es die Fragestellung suggeriert – nach dem Verständnis der Bundesregierung allerdings keine generelle Möglichkeit für eine Änderung sämtlicher Anhänge und Annexe des Abkommens, einschließlich der erwähnten Dienstleistungsannexe, erhalten. Vielmehr hat der Gemeinsame Ausschuss nur dann die Möglichkeit, Annexe des CETA-Vertragsentwurfs zu ändern, wenn dies im Abkommen ausdrücklich vorgesehen ist. Dies ergibt sich aus im CETA-Vertragsentwurf beschriebenen Kompetenzen des Gemeinsamen Ausschusses selbst, Kapitel 30 Artikel X.01. Der Gemeinsame Ausschuss kann danach Änderungen prüfen oder vereinbaren, wo dies im Abkommen ausdrücklich vorgesehen ist („consider or agree on amendments as provided in this agreement“). Änderungen sind etwa möglich im Fall einer Anpassung der Liste der geschützten geografischen Herkunftsangaben, wo ausdrücklich vorgesehen ist, dass der Gemeinsame Ausschuss einvernehmlich die Liste der geschützten geografischen Herkunftsangaben anpassen kann, wenn eine geografische Herkunftsangabe etwa nicht mehr benutzt wird. Ein weiteres Beispiel ist die ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit des Gemeinsamen Ausschusses, den Annex für die Ursprungsregeln anzupassen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 24): Kann die Bundesregierung erklären, weshalb eine Einschränkung der laut Kapitel 30 X.03 Absatz 2 des CETA- Vertragsentwurfs sehr weitreichenden Kompetenzen des CETA-Hauptausschusses, auch völkerrechtlich bindende Änderungen an den Annexen vorzunehmen, nicht Bestandteil der Liste war, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5161 gegeben hat, in der konkret und abschließend nach den Punkten gefragt wurde, die aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen von Nachverhandlungen zu CETA verändert werden sollten (bitte begründen)? Die Rechtsförmlichkeitsprüfung des CETA-Entwurfs wird von der Europäischen Kommission durchgeführt. Dieser Prozess dauert noch an. Die Frage etwaiger Anpassungen des Entwurfstexts im Rahmen der laufenden Rechtsförmlichkeitsprüfung wird mit der kanadischen Seite zu erörtern sein. Dabei geht es nicht um Nachverhandlungen. Die Bundesregierung hat in der zitierten Antwort auf die Schriftliche Frage 14, Bundestagsdrucksache 18/5161, Punkte benannt, die aus ihrer Sicht im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung Berücksichtigung finden sollten. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht auch in anderen Bereichen Klarstellungen sinnvoll und erforderlich sein können. Die Bundesregierung steht im Dialog mit der Europäischen Kommission, auch zur Frage der Kompetenzen des in CETA vorgesehenen Hauptausschusses. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 25): Was wird die Bundesregierung konkret tun, um allen Bundestagsabgeordneten Zugang zum TTIP-Leseraum in der US-Botschaft in Berlin zu ermöglichen, und ab welchem Termin wird dieser Zugang möglich sein? Die Bundesregierung hat bereits mehrfach erläutert, dass der Zugang zum Leseraum in der US-Botschaft aufgrund der zwischen Europäischer Kommission und US-Handelsbeauftragten ausgehandelten Nutzungsbedingungen lediglich Regierungsmitarbeitern offen steht. Auch US-Botschafter Emerson hat in seinem Schreiben an Bundestagspräsident Lammert darauf hingewiesen, dass die Nutzungsbedingungen zwischen Europäischer Kommission und US-Handelsbeauftragten verhandelt wurden, und dazu geraten, hierzu die Europäische Kommission zu kontaktieren. Die Bundesregierung hat sich sowohl gegenüber der Europäischen Kommission als auch gegenüber den USA wiederholt und auf verschiedenen Ebenen dafür eingesetzt, dass auch nationale Abgeordnete Zugang zu den konsolidierten Texten erhalten. Minister Gabriel hat in seinem Schreiben an EU-Handelskommissarin Malmström vom 20. August 2015 ebenfalls einen Zugang von nationalen Abgeordneten zu konsolidierten Texten eingefordert. Die Bundesregierung wird diese Forderung auch weiterhin sowohl gegenüber der Europäischen Kommission als auch gegenüber den USA einbringen. Auch andere EU-Mitgliedstaaten haben sich der Forderung der Bundesregierung in den Diskussionen im Handelspolitischen Ausschuss hierzu mittlerweile angeschlossen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 26): Jeweils wann im September 2015 hatten Bundesbehörden Kontakt mit den Auftragnehmern des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragten sogenannten Stresstests des Systems der Rückstellungsbildung (hinsichtlich der Kosten für Atomkraftwerkerückbau und Atommüllentsorgung) der atomkraftwerkebetreibenden Energiekonzerne (bitte vollständige Angabe des Datums aller solcher Kontakte; vergleiche hierzu Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 10, Plenarprotokoll 18/123, Seite 11895 f.), und jeweils wann im September 2015 hatten Bundesbehörden im Zusammenhang mit diesem Stresstest auf Leitungsebene Kontakt mit Vertretern der atomkraftwerkebetreibenden Energiekonzerne (bitte vollständige Angabe des Datums aller solcher Kontakte)? Bei der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Überprüfung der Rückstellungen im Kernenergiebereich (dem sogenannten „Stresstest“) handelt es sich um einen laufenden Vorgang. Dieser fällt unter den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung. Daher kann hierzu keine Auskunft erteilt werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 28): Ist es in Bezug auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Lieferkettenkontrolle sogenannter Konfliktmineralien die abgestimmte Position der Bundesregierung, dass sich „im weiteren Verlauf der Verhandlungen das BMWi … für verbindliche Regelungen einsetzen” wird (Zitat des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages am 23. September 2015 aus einem Brief des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an die SPD-Bundestagsfraktion), und wie bzw. wann hat sie diese Position auf EU-Ebene in den entsprechenden Gremien bereits in die Tat umgesetzt? Im Rat hat noch keine substanzielle Diskussion über die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments stattgefunden. Die internen Prüfungen fast aller Mitgliedstaaten dauern an, da sie eine artikelweise Diskussion und damit auch eine Diskussion über die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments erst vornehmen möchten, wenn die EU-Kommission (KOM) hierzu eine Einschätzung (inklusive einer ersten rechtlichen Bewertung) vorgelegt hat. Der Termin für dieses KOM-Dokument ist offen, wird aber in Kürze erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Beratungen zu einer Positionierung zum Vorschlag der EU-Kommission zu sogenannten Konfliktmineralien noch nicht abgeschlossen. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 29): In welcher Form hat die Bundesregierung gegenüber staatlichen ägyptischen Stellen um Freilassung des festgenommenen Koordinators der „Bewegung 6. April“, Amr Ali, nachgesucht, und hat sie darüber hinaus Kenntnis von deutschen Staatsbürgern unter den politischen Gefangenen in ägyptischen Gefängnissen? Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage in Ägypten sehr aufmerksam und spricht sie regelmäßig in ihren Gesprächen mit der ägyptischen Seite an. Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat am 24. September 2015 eine Erklärung über die Menschenrechtslage in Ägypten veröffentlicht. Darin hat er die Freilassung von 100 Aktivisten anlässlich des islamischen Opferfestes begrüßt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass auch weiterhin viele junge Menschen, die sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, in ägyptischen Gefängnissen sitzen. Dies betrifft leider auch Herrn Amr Ali. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat in seiner Erklärung Staatspräsident Al-Sisi und seine Regierung ermutigt, den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ohne Einschränkung zu gewährleisten und den Weg einer inneren Aussöhnung zu verfolgen. Zu Ihrer zweiten Frage: Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich unter den politischen Gefangenen in ägyptischen Gefängnissen keine deutschen Staatsangehörigen. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 30): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung angesichts der zurzeit im Fliegerhorst Büchel in der Eifel stattfindenden Neustationierung von 20 neuen Atombomben des Typs B61-12 über für den Bundeshaushalt in diesem Kontext anfallende Kosten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Neustationierung auf das strategische Gleichgewicht in Europa? Das sogenannte „Lebenszeitverlängerungsprogramm“, das die US-Administration im Rahmen ihrer „Nuclear Posture Review“ von 2010 beschlossen hat, ist ein nationales Programm der Vereinigen Staaten von Amerika. Eine Kostenbeteiligung ausländischer Streitkräfte hieran ist nicht vorgesehen. Aus Sicht der Bundesregierung hat das Programm keine Auswirkungen auf das strategische Gleichgewicht zwischen den Atommächten USA und Russland. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 31): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung Russlands, dass die Modernisierung der US-Atomwaffen in Büchel den Atomwaffensperrvertrag unterlaufe und Artikel 1 und 2 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Atomwaffen verletze, und kann sie die Meldung des ZDF-Magazins Frontal 21 bestätigen, das neue Atombombensystem B61-12 solle auch in die deutschen Tornado-Jagdbomber integriert werden (www.zdf.de/frontal-21/stationierung-neuer-us-atomwaffen-in-deutschland-russland-beklagt-verletzung-des-atomwaffensperrvertrages-40197860.html)? Artikel 1 und 2 des Nichtverbreitungsvertrags beziehen sich auf die Weitergabe von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern an Nichtkernwaffenstaaten bzw. die Annahme derselben durch Nichtkernwaffenstaaten. Sie stehen deshalb in keinem Zusammenhang mit dem Lebenszeitverlängerungsprogramm der USA für ihr Nukleararsenal. Mit diesem nationalen Programm wollen die USA sicherstellen, dass ihre Nuklearwaffen, solange sie benötigt werden, den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Die USA haben in ihrer Nuclear Posture Review 2010 festgelegt, dass durch die Lebensverlängerung keine neuen Einsatzzwecke oder -fähigkeiten geschaffen werden. Was den zweiten Teil der Frage betrifft, so bringen die USA einen Teil ihrer substrategischen Nuklearwaffen im Rahmen der nuklearen Teilhabe ein. Für diese stellen die USA sicher, dass sie grundsätzlich mit den verschiedenen Trägermitteln, die einen Beitrag zur nuklearen Teilhabe leisten, kompatibel sind. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich im Rahmen einer öffentlichen Fragestunde keine weiteren Details nennen kann. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 32): Wie genau stellt die Bundesregierung sicher, dass US-Drohnenangriffe, die möglicherweise von Ramstein aus koordiniert werden, konform sind mit dem Völkerrecht, der Menschenrechtscharta der UNO und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und sind der Bundesregierung aus Ramstein koordinierte Drohnenanschläge bekannt, die gegen diese Verfassungen verstoßen haben (www.sueddeutsche.de/politik/drohnenkrieg-via-ramstein-die-grundrechte-machen-nicht-an-der-grenze-halt-1.2658096)? Die Frage, ob militärische Handlungen – darunter auch solche unter Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen – mit dem Völkerrecht übereinstimmen, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern immer nur in Bezug auf den jeweiligen konkreten Einzelfall. Eine rechtliche Bewertung setzt daher genaue Kenntnisse der tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls voraus. Der US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wird von den USA ohne die Mitwirkung der Bundesregierung betrieben und genutzt. Die amerikanische Regierung hat der Bundesregierung nach intensiven, vertraulichen Gesprächen wiederholt zugesichert, dass amerikanische Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen in keiner Weise von Deutschland aus geflogen, gesteuert oder durchgeführt würden und dass sämtliche Entscheidungen über Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge durch die US-Regierung in Washington fielen. Jedwedes Handeln der Vereinigten Staaten von deutschem Staatsgebiet aus erfolge nach den Regeln des geltenden Rechts. Gemäß NATO-Truppenstatut sind US-Streitkräfte in Deutschland dazu verpflichtet, sich an deutsches Recht zu halten. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 33): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung, dass die Modernisierung der im rheinland-pfälzischen Fliegerhorst Büchel stationierten US-amerikanischen Atomwaffen eine „technische und keine politische Angelegenheit“ ist (Aussage des Sprechers des Auswärtigen Amts, Dr. Martin Schäfer, in der Bundespressekonferenz am 17. Juni 2015) angesichts der vom stellvertretenden Sekretär des russischen Nationalen Sicherheitsrats, General Jurij Balujewski, angekündigten Stationierung von ballistischen Raketen des Typs Iskander in der russischen Ostsee-Exklave Kaliningrad als Gegenreaktion auf ebenjene Modernisierung (www.tagesschau.de/inland/atomwaffen-fliegerhorst-buechel-103.html), und inwieweit sieht die Bundesregierung in dem vom Deutschen Bundestag im Jahr 2010 beschlossenen Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland (www.zeit.de/politik/deutschland/2010-03/bundestag-atomwaffen-abruestung) entgegenstehenden Aufrüstungsstreben der USA einen Beitrag zur möglichen Eskalation in Europa? Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Dr. Martin Schäfer, hat in seiner Stellungnahme in der Regierungspressekonferenz am 17. Juni 2015 dargelegt, dass sich die Modernisierung des russischen Atomarsenals qualitativ nicht mit dem sogenannten „Lebenszeitverlängerungsprogramm“ gleichsetzen lässt, das die US-Administration im Rahmen ihres sogenannten „Nuclear Posture Review“ von 2010 beschlossen hat. Das US-Programm folgt den Vorgaben von Präsident Obama, keine neuen Waffen oder neue militärische Fähigkeiten zu schaffen. Auch ändert sich am Umfang des US-Arsenals nichts. Dies alles ist seit Jahren bekannt. Es gibt keine neuen grundsätzlichen Beschlüsse hierzu. Die Bundesregierung bleibt dem Ziel verpflichtet, die Bedingungen für eine Welt ohne Kernwaffen zu schaffen. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass zwischen den USA und Russland Verhandlungen zur verifizierbaren, vollständigen Abrüstung im substrategischen Bereich beginnen, und entsprechende Schritte beider Partner engagiert unterstützt. Insofern sehe ich auch keinen Widerspruch zum Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. März 2010. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass alle Initiativen der letzten Jahre zu solchen Abrüstungsfortschritten von amerikanischer Seite gekommen sind. Es ist die russische Seite, die zu unserem Bedauern darauf bis heute nicht eingegangen ist. Solange wir unter den Kernwaffenstaaten zu keinen Fortschritten kommen und von Kernwaffen weiterhin eine Bedrohung für unsere Sicherheit ausgeht, ist es unsere Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die nukleare Abschreckung der NATO glaubhaft und sicher bleibt. Abschreckung und Abrüstung sind in diesem Sinne zwei Seiten der gleichen Medaille. Was die von Ihnen zitierte Äußerung von General Bajulewski zu einer möglichen Stationierung des SS26/Iskander-Systems in Kaliningrad betrifft, so wäre ein solcher Schritt aus unserer Sicht in der Tat eine bedenkliche Entwicklung. Russische Amtsträger haben eine Stationierung von Iskander-Systemen in Kaliningrad seit langem angekündigt. Zuletzt wurde 2018 als Zieljahr für eine solche Stationierung genannt. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 35): Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf ihre bisherigen Bemühungen zur Beilegung des Ukraine-Konflikts und der bevorstehenden Übernahme des Vorsitzes in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im kommenden Jahr zu der kürzlich von der ukrainischen Regierung verhängten erweiterten Sanktionsliste gegen natürliche Personen und gewerbliche Unternehmen, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf dieser Liste gegebenenfalls immer noch ausländische Journalistinnen und Journalisten aufgeführt? Die Bundesregierung hat sich direkt nach Bekanntgabe gegen die Listung der Journalisten, insbesondere auch des deutschen Journalisten Michael Rutz, gewandt und auf die Einhaltung der Pressefreiheit gedrängt. Die Listung von sechs Journalisten, darunter Michael Rutz, wurde inzwischen zurückgenommen. 36 Journalisten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiter auf der Sanktionsliste der ukrainischen Regierung. Wir werden zu dem Thema weiter mit der ukrainischen Regierung im engen Kontakt bleiben und auf die Einhaltung von Grundsätzen der Meinungs- und Pressefreiheit drängen. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 36): Welche Vorschläge gedenkt die Bundesregierung zur weiteren Umsetzung der Minsk-II-Vereinbarungen und nachhaltigen Stabilisierung des Friedensprozesses in der Ukraine in die bevorstehenden Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, der Ukraine und Russland (Normandie-Format) in Paris am 2. Oktober 2015 einzubringen? Die Bundesregierung wird in enger Abstimmung mit Frankreich beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, Russland und der Ukraine am 2. Oktober in Paris auf die weitere Umsetzung der Minsker Vereinbarungen hinarbeiten. Dazu gehören insbesondere eine weitere Verstetigung der Waffenruhe in der Konfliktregion durch Rückzug der Waffen und eine Einigung auf Durchführung von Lokalwahlen im Konfliktgebiet im Donbass nach ukrainischem Recht. Diese Wahlen sollen, wie vom Minsker Maßnahmenpaket vorgesehen, im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe der OSZE vorbereitet werden und auf Grundlage von OSZE-Standards sowie unter Beobachtung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR) stattfinden. Zudem müssen die massiven Behinderungen der Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen seitens der Separatisten abgestellt werden. Schließlich wird es auch um die Förderung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und den Gefangenenaustausch gehen. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 37): Welche Staaten erkennen nach Kenntnis der Bundesregierung den Kosovo nicht an, und wann beendet die Bundesregierung ihre Teilnahme an KFOR (Zeitpunkt bitte begründen)? Zum ersten Teil Ihrer Frage: 89 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben Kosovo bisher nicht anerkannt, häufig aus innenpolitischen Gründen. Die Liste der Staaten, die die Republik Kosovo nicht anerkennen, liegt mir vor, und ich kann sie zur Verfügung stellen. Ägypten, Libyen sowie Sao Tome und Principe haben Verbalnoten an Kosovo geschickt, die von Kosovo als Anerkennung interpretiert werden. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Teilnahme der Bundesregierung an der NATO-geführten KFOR-Operation dient der nachhaltigen Stabilisierung Kosovos und des Westlichen Balkans als Ganzem. Deutschland trägt dabei zusammen mit den KFOR-Partnern zur Stabilisierung der Lage im Norden Kosovos und der Absicherung der Normalisierung zwischen Serbien und Kosovo bei. Es liegt in unserem Interesse, dass die Dynamik des Normalisierungsprozesses erhalten bleibt. Sobald unser Beitrag für dessen Absicherung nicht mehr notwendig ist, sind Truppenreduzierungen und ein Abzug von KFOR denkbar. Ein konkreter Zeitpunkt für die Beendigung der Teilnahme der Bundesregierung an KFOR ist bisher nicht festgelegt worden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 38): Ist Frank-Jürgen Weise im dienstrechtlichen Sinne Leiter und Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, und aufgrund welcher rechtlichen Erwägungen hält die Bundesregierung die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am 23. September 2015, Plenarprotokoll 18/123: „Entscheidend ist ja, ob Herr Weise Präsident dieses Amtes werden kann. Ich habe gesagt: Selbstverständlich ist das nach den von Ihnen zitierten Vorschriften möglich, und selbstverständlich leitet der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge dann auch das Amt” für vereinbar mit den Vorgaben des § 382 Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einerseits, wonach Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt ausüben dürfen, und des § 2 Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes andererseits, wonach Beamte auf die ihnen zustehende gesetzliche Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können? Herr Dr. Weise hat auf Bitte des Bundesministers des Innern im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zusätzlich zu seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit die Aufgabe übernommen, die Arbeitsabläufe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu analysieren und zu optimieren. Erstens wird er die Asylverfahren analysieren und bei Bedarf so anpassen, dass sie noch weiter beschleunigt werden können. Zweitens soll er mit seiner Erfahrung aus der Bundesagentur für Arbeit dabei helfen, die Stellen im BAMF noch schneller zu besetzen. Und drittens wird Herr Weise sein Wissen aus den erfolgreichen IT-Prozessen der Bundesagentur für Arbeit einbringen, um das Zusammenspiel zwischen BAMF, Bundespolizei und den Behörden der Länder zu verbessern. Darüber hinaus soll er beitragen, die Flüchtlinge mit dauerhafter Bleibeperspektive schnell in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft zu integrieren. Herr Weise ist als Chef der Bundesagentur für Arbeit dafür prädestiniert, dort erfolgreich praktizierte Verfahren auf die Abläufe im BAMF zu übertragen und zueinander passende Strukturen zu schaffen. In diesem Sinne leitet Herr Dr. Weise das BAMF. Dass Herr Dr. Weise bereit ist, kurzfristig diese Aufgaben zu übernehmen, ist angesichts der aktuellen Herausforderungen durch die hohe Zahl von Flüchtlingen von großer Bedeutung: Es geht darum, die Behörde BAMF so aufzustellen, dass sie zukunftsfähig und in der Lage ist, die Flüchtlingsthematik jetzt und auch in den nächsten Jahren zu bewältigen. Dass dies gelingt, ist für unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben in Deutschland und in Europa von hoher Bedeutung. Der Vizepräsident des BAMF, Herr Dr. Griesbeck, führt die Amtsgeschäfte des BAMF, seitdem der Präsident des BAMF aus persönlichen Gründen um eine andere Verwendung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern gebeten hat. Diese Situation steht im Einklang mit dem geltenden Recht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 39): lnwiefern wird der Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen (Frauen und LSBTI) gemindert, wenn Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften abgesenkt werden sollen, wie zum Beispiel Lockerungen im Bauplanungsrecht (Aussage des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, bei Spiegel Online vom 21. September 2015, „Asylbewerber: De Maizière entschärft geplante Kürzungen für Flüchtlinge“) -, gerade im Hinblick auf die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte „Effektiver Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - auch in Flüchtlingsunterkünften” von 2015, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den spezifischen Bedarf von besonders schutzwürdigen Personen, zum Beispiel abschließbare Hygieneräume, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung sieht die Herausforderung, vor der Bund, Länder und Kommunen angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen stehen, und unterstützt die Bemühungen, bei der Unterbringung menschenrechtliche, europäische und politische Verpflichtungen einzuhalten. Die Sicherstellung des Schutzes weiblicher Flüchtlinge und der Schutz vor geschlechtsspezifischer und geschlechtsbezogener Gewalt haben hohe Priorität, und es müssen alle dahingehenden Bemühungen auf Ebene der Kommunen und Länder unterstützt werden. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass in den von ihr einzurichtenden Verteilzentren insbesondere durch bauliche und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass die geschützte Unterbringung von weiblichen Flüchtlingen und ihren Kindern sowie schwulen, lesbischen, bi-, trans- und intersexuellen Flüchtlingen (kurz LSBTI) gewährleistet wird. Durch die genannten geplanten Änderungen im Bauplanungsrecht wird in den verschiedenen Gebietskategorien (Bebauungsplangebiete, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich) die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet. Schutzstandards innerhalb von Gebäuden sind kein Gegenstand des Bauplanungsrechts und werden daher hierdurch auch nicht abgesenkt. Die EU-Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG ist in Deutschland geltendes Recht. Sie legt in Artikel 14 fest, dass Asylsuchende in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht werden, die unter anderem den Schutz des Familienlebens gewährleisten; dass in Unterbringungszentren dafür Sorge getragen wird, dass Gewalt verhütet wird, und dass das dort eingesetzte Personal angemessen geschult ist. Dies umfasst auch die von der Fragestellung umfassten Themenkomplexe. Die Neufassung dieser Richtlinie (2013/33/EU) enthält für den Bereich der Unterbringung weitgehend parallele Regelungen und darüber hinaus weitere Regelungen, die unter anderem die Berücksichtigung der Bedürfnisse bzw. der spezifischen Situation schutzbedürftiger Personen betreffen. Sie war bis zum 20. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen. Die Ressortabstimmung für das Umsetzungsgesetz in Bezug auf diese Richtlinie und die Verfahrensrichtlinie 2013/32/EU läuft derzeit. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/6136, Frage 41): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Bildungsstand (Anteil von Analphabeten, Vorhandensein von Schulabschlüssen, höheren Schul- bzw. Studienabschlüssen) der in Deutschland in den letzten sechs Monaten registrierten Flüchtlinge? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befragt die Asylbewerber im Rahmen ihrer Antragstellung auch zu den Aspekten Bildung und Ausbildung. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig, weshalb die durch diese Selbstauskünfte gesammelten Daten nicht im statistischen Sinne repräsentativ oder valide sind. Sie geben aber einen Eindruck vom Bildungshintergrund der Asylsuchenden. Aktuelle Angaben liegen der Bundesregierung für den Zeitraum Januar bis August 2015 vor: Von den insgesamt circa 105 000 hierzu befragten Asylsuchenden im Alter von über 20 Jahren gaben 13 Prozent an, eine Hochschule besucht zu haben, 17,5 Prozent ein Gymnasium, und 30 Prozent gaben an, eine Mittelschulbildung zu haben. Acht Prozent der Befragten gaben an, keine Schule besucht zu haben, 24 Prozent lediglich eine Grundschule. 47 Prozent der Befragten gaben an, aus guten oder durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zu stammen. Mit Blick auf die derzeit größte Gruppe von Antragstellern, die syrischen Asylbewerber, ergibt eine Auswertung der Daten von insgesamt mehr als 28 000 Personen folgendes Bild: Rund 62 Prozent der syrischen Asylbewerber erklärten, aus durchschnittlichen oder sogar guten wirtschaftlichen Verhältnissen zu stammen. Rund 25 Prozent trugen vor, eine Universität, rund 25 Prozent, ein Gymnasium, rund 17 Prozent, eine Grundschule und circa 23 Prozent, eine Mittelschule besucht zu haben. Weniger als drei Prozent gaben an, keine Schule besucht zu haben. Für eine Integration dieser Gruppe, die gegenwärtig alle einen Flüchtlingsstatus in Deutschland zugesprochen bekommen, ist dies eine gute Voraussetzung. Gleichwohl bestehen auch hier Schwierigkeiten wie die Anerkennung der mitgebrachten Abschlüsse oder fehlende Deutschkenntnisse. Die auf diese Weise gewonnenen Daten sind jedoch nicht dazu geeignet, die Grundlage für ein Profiling im Rahmen einer Arbeitsmarktberatung zu bilden, da hierzu eine tiefergehende Erfassung der Qualifikationen erforderlich wäre. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) (Drucksache 18/6136, Frage 42): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu den jeweiligen Anteilen der männlichen und weiblichen und der vorherrschenden Altersgruppe der in Deutschland in den letzten sechs Monaten registrierten Flüchtlinge? Aktuelle Angaben liegen für den Zeitraum Januar bis August 2015 vor, wobei diese nur zu Personen möglich sind, die einen förmlichen Asylantrag gestellt haben. Ausweislich der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben in diesem Zeitraum 256 938 Personen einen förmlichen Asylantrag gestellt. Hiervon waren 231 302 männlich (circa 90 Prozent) und 25 636 weiblich (circa 10 Prozent). Knapp 31 Prozent waren zum Stichtag 31. August 2015 unter 18 Jahre alt, 69 Prozent zwischen 18 und unter 65 Jahre alt sowie weniger als ein Prozent 65 Jahre oder älter. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 43): Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Beitrag der Unternehmen zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration von Flüchtlingen bei, und sieht die Bundesregierung dieses Potenzial voll ausgeschöpft trotz Festhaltens an der Vorrangprüfung und dem zeitlich befristeten Beschäftigungsverbot für Flüchtlinge in der Leiharbeit? Die Bundesregierung misst dem Beitrag der Unternehmen zur Integration von Asylbewerbern mit einer Bleibeperspektive und Flüchtlingen einen hohen Stellenwert zu, da die staatlichen Integrationsmaßnahmen durch die sozialen Kontakte bei der Arbeit und im Arbeitsumfeld die Integration erheblich fördern können. Anerkannte Flüchtlinge haben daher einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können auch als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer tätig werden. Darüber hinaus sollen Personen mit guter Bleibeperspektive bereits frühzeitig die für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlichen vermittlungsunterstützenden Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten können. Dies kann einen Beitrag zur schnelleren Integration in Arbeit leisten. Zudem lockert die Bundesregierung das bisherige Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete und verknüpft dieses mit der Vorrangprüfung. Diese Verknüpfung ist sachgerecht, da die Vorrangprüfung für eine Beschäftigung in der Leiharbeit aufgrund wechselnder Entleihbetriebe regelmäßig nicht effektiv durchführbar ist. Die Änderungen haben zur Folge, dass Asylsuchenden und Geduldeten eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmer grundsätzlich offen steht, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme ohne Vorrangprüfung zustimmen kann. Die Vorrangprüfung selbst und die Prüfung der Vergleichbarkeit der Beschäftigungsbedingungen tragen den Interessen der inländischen Arbeitsuchenden Rechnung und leisten damit einen Beitrag zur Akzeptanz des grundsätzlichen Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und Geduldete. Im Übrigen entfällt die Vorrangprüfung bei Fachkräften und generell nach einem Aufenthalt von 15 Monaten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 44): Wie hoch ist die Zahl der im EASY-System registrierten Asylsuchenden im Monat September 2015 (soweit vorliegend bitte nach den zehn relevantesten Herkunftsländern und soweit damit nicht erfasst, ergänzend nach den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien darstellen), und wie viele Anhörungsschreiben und Entscheidungen (bitte differenzieren nach den fünf relevantesten Herkunftsländern) in Bezug auf Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbote hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit August 2015 verschickt bzw. getroffen? Insgesamt lag die Zahl der EASY-Zugänge vom 1. bis 27. September 2015 bei 138 151. Im Einzelnen: 1 Syrien 71 888 2 Irak 15 908 3 Afghanistan 14 730 4 Albanien 5 418 5 Pakistan 4 414 6 Eritrea 3 637 7 Serbien, 1 798 8 Iran 1 731 9 Nigeria 1 402 10 Mazedonien 1 361 19 Bosnien und Herzegowina 527 22 Kosovo 476 39 Montenegro 194 Für Verfahren, in denen bis zum 31. Juli 2015 eine Anhörung stattgefunden hat, aber noch keine Entscheidung getroffen wurde, ist zum Einreise- und Aufenthaltsverbot schriftlich rechtliches Gehör zu gewähren. Seit dem 1. August 2015 wurden insgesamt 24 813 Schreiben zur Gewährung rechtlichen Gehörs versandt (Stand 25. September 2015). Alle ablehnenden Entscheidungen über Asylverfahren, die seit dem 1. August 2015 erfolgt sind, enthalten auch eine Entscheidung in Bezug auf Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbote. Seit dem 1. August 2015 wurden insgesamt 11 681 Entscheidungen zu Aufenthalts- und Wiedereinreiseverboten getroffen (Stand 25. September 2015). Folgend eine Übersicht zu den fünf relevantesten Herkunftsländern: Bei einem Vergleich der beiden Spalten ist zu beachten, dass noch nicht bei allen Schreiben zur Gewährung rechtlichen Gehörs die Antwortfrist verstrichen bzw. Stellungnahmen eingegangen sind. Bei Anhörungen nach dem 31. Juli 2015 wird das rechtliche Gehör zu Wiedereinreisesperre während der Anhörung gewährt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 45): Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen fachkundiger Bediensteter hat die Bundesregierung in Bezug auf die genauen rechtlichen Grundlagen des Aufenthalts der nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geduldeten Personen (bitte Gesamtzahl nennen und unter Nennung des jeweiligen Absatzes und Satzes des § 60 a AufenthG angeben, wie viele Personen jeweils den dort aufgeführten Duldungsgründen unterfallen), und welche Erkenntnisse oder Einschätzungen fachkundiger Bediensteter hat sie zu Anzahl und Status der nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes leistungsberechtigten Personen (bitte Gesamtzahl nennen und soweit möglich genauer nach jeweiligem Status auflisten)? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung generiert die Bundesregierung aus den Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR). Zum Stichtag 31. August 2015 haben sich danach in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 138 133 Personen mit einer Duldung aufgehalten. Unterteilt nach den einzelnen Duldungsgründen ergibt sich zum Stichtag 31. August 2015 folgendes Bild: Nach § 60a AufenthG Duldung allgemein 5 765 Nach § 60a Absatz 1 AufenthG Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen oder in bestimmte Staaten) 11 404 Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen fehlender Reisedokumente 35 846 Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 1 2 080 Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen 79 685 Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren. 546 Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG sogenannte „Ermessensduldung“ Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger) 2 566 Nach § 60a Absatz 2a AufenthG Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und DE ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet 0 Nach § 60a Absatz 2b AufenthG Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut inte­grierte Jugendliche). 241 Ausweislich des Ausländerzentralregisters waren zum Stichtag 31. August 2015 52 508 Personen als Ausreisepflichtige erfasst, die keine Duldung besaßen. Die letzten verfügbaren statistischen Daten zur Gruppe der Leistungsbezieher nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen sich auf den 31. Dezember 2014. Damals waren von den insgesamt 362 850 Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 12 950 leistungsberechtigt nach § 1 Absatz 1 Nummer 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dabei ist zu beachten, dass hier nur Personen mitgezählt werden, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen. Eine weitere Aufgliederung dieser Personengruppe ist nicht möglich. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 48): Über welche Informationen über Einsatzorte und -zeiträume sowie anfragende Stellen verfügt das Bundeskriminalamt (BKA) zur Frage, ob die als „Maria Block“ auftretende verdeckte Ermittlerin des Landeskriminalamtes Hamburg auch bei Protesten gegen die NATO in Frankreich eingesetzt wurde, was laut dem Bundesministerium des Innern nicht vom BKA vermittelt wurde (Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/6020), laut Medienberichten aber als Auslandseinsatz durchgeführt wurde (taz nord vom 18. September 2015)? Dem Bundeskriminalamt sind keine Einsatzorte und -zeiträume der Verdeckten Ermittlerin „Maria Block“ anlässlich von Protesten gegen die NATO in Frankreich bekannt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/6136, Frage 49): An welchen EU-Sicherheitsforschungsprojekten nimmt die - auch unter Beteiligung des Bundeskriminalamts (BKA) - gestartete „Meldestelle für Internetinhalte“ (EU Internet Referral Unit, EU IRU) bei Europol mittelbar oder unmittelbar teil, wie es der Antiterrorkoordinator der Europäischen Union, Gilles de Kerchove, in einem Strategiepapier schildert und beschreibt, diese Programme sollten die Auswertung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda” (Propaganda Detection) im Internet automatisieren (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-council-ct-implementation-plan-12139.-15.pdf; bitte die Namen der Projekte und deren Ziele kurz skizzieren), und inwiefern sind auch die beiden vom BKA geführten Projekte des Europol-Aktionsplans Cyberkriminalität, „Internetauswertungskoordinierungsgruppe” sowie „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen”, mittelbar oder unmittelbar in EU-Sicherheitsforschungsprojekte eingebunden bzw. profitieren von deren Ergebnissen (bitte die Namen der Projekte und deren Ziele ebenfalls skizzieren)? Der Bundesregierung sind lediglich die Ausführungen im Bericht des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung bekannt, dass die EU-Meldestelle für Internet­inhalte an drei Forschungsprojekten zur Beobachtung offener Quellen und zum Entdecken von Propaganda teilnehmen will. Darüber hinausgehende Informationen zu den genannten Forschungsprojekten, insbesondere deren Finanzierung und Zielen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Mit dem als Europol-Aktionsplan Cyberkriminalität bezeichneten Plan ist vermutlich der Operational Action Plan (OAP) Cyber-Attacks 2015 gemeint. Dieser ist als Verschlusssache eingestuft (EU-Restricted, vergleichbar mit VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH). Namen der Projekte und deren Ziele können deshalb nicht im Rahmen einer Mündlichen Frage öffentlich beantwortet werden, sondern im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages einsehen werden. Im Zusammenhang mit dem OAP ist das BKA nicht mittelbar oder unmittelbar in EU-Sicherheitsforschungsprojekte eingebunden oder profitiert von deren Ergebnissen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 50): Inwieweit wird sich die Bundesregierung finanziell im Rahmen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) an der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung entlang der Spree beteiligen, die an verschiedenen Orten durch Sulfate aus dem Braunkohletagebau gefährdet ist (www.tagesspiegel.de/berlin/sulfate-und-eisenocker-trinkwasser-fuer-berlin-in-gefahr/11530546.html)? Die Geschäftsführung der LMBV hat mir mitgeteilt, dass die LMBV im Rahmen ihrer bergrechtlichen Verpflichtung mehrere Gutachten zur Bewertung der Sulfat-Belastung der Spree erarbeiten lassen hat. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass gegenwärtig keine Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch Sulfat entlang der Spree vorliegt. In den vorliegenden Gutachten wird weiterhin eingeschätzt, dass auch zukünftig kein signifikanter Anstieg der Gesamt-Sulfatbelastung infolge bergbaulicher Beeinflussungen zu erwarten ist. Darüber hinaus ist gegenwärtig keine finanzielle Beteiligung der LMBV an der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung entlang der Spree vorgesehen. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 51): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorhaben der kalifornischen EPA (Environmental Protection Agency), Glyphosat als „kanzerogen” zu klassifizieren und zu labeln, und befindet bzw. befand sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Austausch mit der ECHA (European Chemicals Agency), die für die Entscheidung zuständig ist, ob die IARC-Einstufung (IARC: International Agency for Research on Cancer) als „wahrscheinlich krebserregend” auf EU-Ebene übernommen wird? Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) steht bezüglich der Legaleinstufung des Wirkstoffs Glyphosat mit der hierfür zuständigen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA – European Chemicals Agency) in Kontakt. Darüber hinaus kann sich die Bundesregierung – auch in Anbetracht der Kürze der Zeit – nicht zu den Ergebnissen einer Prüfung des von Ihnen genannten Vorhabens der kalifornischen Umweltagentur äußern. Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/6136, Frage 52): Welche sofortigen Konsequenzen erwägt die Bundesregierung in Bezug auf die für die gesamte EU-Risikobewertung von Glyphosat zuständige Behörde, das BfR, deren Mitarbeiter sowohl die JMPR-Berichte (2004 und 2011; JMPR: The Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues; FAO: Food and Agriculture Organization of the United Nations; WHO: ­World Health Organization) als auch die EU-Bewertungsberichte (1998 und 2013) zu Glyphosat federführend verfasst haben und dem Pflanzenvernichtungsmittel immer Harmlosigkeit bescheinigt haben - auch noch, nachdem die IARC Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte -, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass immer mehr Fehler bekannt werden, was die Auswahl - und vor allem den Ausschluss - von Studien betrifft, die bei der Bewertung von Glyphosat im Renewal Assessment Report des BfR berücksichtigt wurden (www.who.int, Bericht der Taskforce zu Diazinon, Glyphosat und Malathion)? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für etwaige Konsequenzen aufgrund der Tätigkeit des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und seiner Mitarbeiter. Dies betrifft sowohl die bisherige, sorgfältige und gewissenhafte Bewertungsarbeit des BfR mit Blick auf den Wirkstoff Glyphosat als auch die Zulassungen von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. In diesem Kontext begrüßt die Bundesregierung eine aktuelle Mitteilung der WHO vom 18. September 2015, dass die JMPR (FAO/WHO-Joint Meeting in Pesticide Residues) ihre Datenbasis aktualisiert, denn die letzte Bewertung von Glyphosat hatte 2004 stattgefunden, die letzte Befassung mit dem Wirkstoff 2011. In der Folge wird sich die JMPR dann voraussichtlich im Jahr 2016 mit der Risikobewertung befassen und dabei auch die in Rede stehende Gefahreneinschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur der WHO – IARC – für den Wirkstoff berücksichtigen. Das Ergebnis ist zurzeit vollkommen offen. Sollten sich Erkenntnisse hieraus ergeben, die Bedeutung für die Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat in der Europäischen Union oder für die Zulassung in Deutschland haben, so kann die zuständige Behörde (KOM für Genehmigung und BVL für deutsche Zulassungen) jederzeit angemessen reagieren. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 126. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 30. September 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 126. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 30. September 2015 III Plenarprotokoll 18/126