Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 169. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2016 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes; weitere Fragen Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16633 B Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16634 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16634 C Herbert Behrens (DIE LINKE) 16634 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16634 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16635 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16635 B Sabine Leidig (DIE LINKE) 16635 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16635 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16635 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16635 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 16636 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16636 A Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16636 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16636 B Herbert Behrens (DIE LINKE) 16636 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16637 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16637 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16637 B Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 16637 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16637 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16637 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16638 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16638 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16638 B Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 16638 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16638 D Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 16638 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 16639 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16639 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16639 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16639 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16640 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16640 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16640 C Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16640 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 16641 A Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16641 A Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16641 B Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 16641 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16641 C Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 16641 D Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16641 D Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 16642 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/8351 16642 B Mündliche Frage 1 Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Frauenquote in Aufsichtsräten Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 16642 C Zusatzfragen Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16642 D Mündliche Frage 2 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Politische Ungleichbehandlung der Drogen Alkohol, Cannabis und Zigaretten Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG 16643 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16643 D Mündliche Frage 3 Herbert Behrens (DIE LINKE) Weisungsbefugnis von Organen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zur Einleitung rechtlicher Schritte Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 16644 C Zusatzfragen Herbert Behrens (DIE LINKE) 16644 D Mündliche Frage 4 Herbert Behrens (DIE LINKE) Konsequenzen aus dem Urteil zur erneuten Nachbesserung des Schallschutzes am Flughafen Berlin-Brandenburg Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 16645 B Zusatzfrage Herbert Behrens (DIE LINKE) 16645 C Mündliche Frage 10 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzbarkeit bestimmter Aspekte des „5-Punkte-Programms für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 16645 D Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16646 A Mündliche Frage 24 Heike Hänsel (DIE LINKE) Auswirkungen der Aufklärung des Mordes an der Menschenrechts- und Umweltaktivistin Berta Cáceres auf die Zusammenarbeit mit Honduras Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 16646 D Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) 16647 A Mündliche Frage 27 Andrej Hunko (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung zu Einreiseverweigerungen der Ukraine gegenüber gelisteten Personen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 16648 A Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) 16648 B Mündliche Frage 29 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Antisemitische bzw. antiisraelische Straf- und Gewalttaten im Jahr 2015 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 16648 D Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16649 A Mündliche Frage 30 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Homo- bzw. transphob motivierte Straftaten im Jahr 2015 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 16649 C Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16649 D Mündliche Frage 33 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Cum/Cum-Geschäfte der Commerzbank seit Erhalt staatlicher Hilfen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 16650 A Zusatzfragen Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16650 C Mündliche Frage 34 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Problematik des Dividendenstrippings im Zusammenhang mit der Commerzbank Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 16651 A Zusatzfragen Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16651 B Mündliche Frage 35 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einflussnahme im Aufsichtsrat der Commerzbank bezüglich der Nichtbeteiligung an Cum/Cum-Geschäften Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 16651 D Mündliche Frage 36 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verletzung von § 10 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes durch Cum/Cum-Geschäfte Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 16652 A Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16652 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16652 D Mündliche Frage 40 Stefan Liebich (DIE LINKE) Übernahme von Versorgungskosten für Asylsuchende nach der Anerkennung als international Schutzberechtigte Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 16653 B Mündliche Frage 41 Stefan Liebich (DIE LINKE) Etwaiger Änderungsbedarf im SGB II in Bezug auf Versorgungskosten für anerkannte Asylsuchende Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 16653 C Zusatzfrage Stefan Liebich (DIE LINKE) 16653 D Mündliche Frage 42 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle Leistungen für ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 16654 A Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16654 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16654 D Mündliche Frage 43 Katrin Werner (DIE LINKE) Gespräch zwischen Vertretern des BMAS und Organisationen von Menschen mit Behinderungen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 16655 B Zusatzfragen Katrin Werner (DIE LINKE) 16655 C Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16656 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haltung der Bundesregierung zu TTIP Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16657 A Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie 16658 B Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) 16660 D Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) 16662 A Ingbert Liebing (CDU/CSU) 16663 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 16664 C Dirk Wiese (SPD) 16666 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16667 A Karl Holmeier (CDU/CSU) 16669 A Klaus Barthel (SPD) 16670 B Jürgen Hardt (CDU/CSU) 16671 D Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) 16673 A Mark Hauptmann (CDU/CSU) 16674 C Nächste Sitzung 16675 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16677 A Anlage 2 Neudruck: Inhaltsverzeichnis Tagesordnungspunkt 3 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2 und Zusatztagesordnungspunkt 3 sowie Inhaltsverzeichnis Zusatztagesordnungspunkt 5 (167. Sitzung, Seite 1 und Seiten III/IV) 16677 B Anlage 3 Mündliche Frage 5 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Studie der TU Berlin zur betrieblichen und technologischen Effizienzsteigerung im Schienengüterverkehr Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 16678 A Anlage 4 Mündliche Frage 6 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Feststellung von CO2-Grenzwertüberschreitungen bei Fahrzeugmodellen aufgrund der Felduntersuchung des Kraftfahrt-Bundesamtes Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 16678 B Anlage 5 Mündliche Frage 7 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuständige Bundesbehörde für die RDE-Prüfung von Pkw ab dem Jahr 2017 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 16678 C Anlage 6 Mündliche Frage 8 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse über weitere Anomalien in Reaktordruckbehältern des französischen Herstellers Creusot Forge Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 16678 C Anlage 7 Mündliche Frage 9 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Formulierung zum Biodiversitätsschutz in der Zulassungserneuerung für Glyphosat Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMUB 16679 A Anlage 8 Mündliche Frage 11 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ungehinderte Ausübung des Konzertprojekts „aghet“ der Dresdner Sinfoniker Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK 16679 B Anlage 9 Mündliche Frage 12 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unterstützung der East Side Gallery mit Bundesmitteln und bei der Einstufung als UNESCO-Weltkulturerbe Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK 16679 C Anlage 10 Mündliche Frage 13 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für gesetzliche Neuregelungen zu Rückbau und Entsorgung im Nuklearbereich Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16680 B Anlage 11 Mündliche Frage 14 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mechanismen zur Kostenregulierung im Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16680 C Anlage 12 Mündliche Frage 15 Klaus Ernst (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zur CETA-Ratifizierung in der Sitzung des handelspolitischen Ausschusses am 28. April 2016 Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16681 A Anlage 13 Mündliche Frage 16 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien der Konsolidierung von TTIP-Verhandlungstexten Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16681 B Anlage 14 Mündliche Frage 17 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übermittlung der konsolidierten TTIP-Verhandlungstexte zum frühestmöglichen Zeitpunkt Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16681 C Anlage 15 Mündliche Frage 18 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Zustimmung der USA für einen Zugang zu konsolidierten TTIP-Verhandlungstexten im Leseraum Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16681 D Anlage 16 Mündliche Frage 19 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsichtnahme in die konsolidierten Texte zu TTIP durch Mitglieder der Bundesregierung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16682 A Anlage 17 Mündliche Frage 20 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsolidierte TTIP-Verhandlungstexte zu den Bereichen E-Commerce, Trade Remedies, Rules of Origin und Financial Services Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16682 A Anlage 18 Mündliche Frage 21 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anforderung aktueller Listen der zwischen den USA und der EU ausgetauschten TTIP-Verhandlungstexte durch die Bundesregierung Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 16682 B Anlage 19 Mündliche Frage 22 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Zusammenarbeit mit Argentinien und Bolivien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 16682 C Anlage 20 Mündliche Frage 23 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Projekte und Vorhaben in Argentinien und Bolivien seit 2015 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 16683 A Anlage 21 Mündliche Frage 25 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Unabhängigkeit der Justiz und Sicherung der Grenzen der Türkei als Voraussetzung für die Aufhebung der Visapflicht durch die EU Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 16683 C Anlage 22 Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Mögliche Strafverfolgung türkischer Abgeordneter aufgrund vermeintlicher Volksverhetzung und der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 16683 C Anlage 23 Mündliche Frage 28 Andrej Hunko (DIE LINKE) Altersstufen der von Europol und BKA unter islamistischem Terrorismus bzw. ausländischen Kämpfern gespeicherten Personen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 16684 A Anlage 24 Mündliche Frage 31 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Einreise syrischer Flüchtlinge im Rahmen der Bundes- bzw. Länderaufnahmeprogramme Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 16684 B Anlage 25 Mündliche Frage 32 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zahl der Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 b Aufenthaltsgesetz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 16684 C Anlage 26 Mündliche Frage 37 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verpflichtung der Bieter in Vergabeverfahren für Arbeitsmarktdienstleistungen zur Zahlung eines Mindestlohns Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 16684 D Anlage 27 Mündliche Frage 38 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kinder- und Jugendarmut in Deutschland Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 16685 A Anlage 28 Mündliche Frage 39 Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Altersarmut ab dem 65. Lebensjahr in Deutschland Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 16686 A Anlage 29 Mündliche Frage 44 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung des BMAS bei der Ressortabstimmung zur Zulassungserneuerung für Glyphosat Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 16686 D Anlage 30 Mündliche Frage 45 Katrin Kunert (DIE LINKE) Ermittlung der Höhe der Entschädigungsleistungen nach der Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungen auf der Grundlage des Berichts der Radarkommission Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 16687 A Anlage 31 Mündliche Frage 46 Katrin Kunert (DIE LINKE) Spannweite der Entschädigungsleistungen nach der Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungen auf der Grundlage des Berichts der Radarkommission Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 16687 C 169. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2016 Beginn: 13.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zu unserer Plenarsitzung und rufe gleich Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Für einen einleitenden Bericht dazu erhält der zuständige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur das Wort. Sofern es schon absehbare Nachfragewünsche aus den Fraktionen gibt, wäre es zur Sortierung dieser Fragewünsche hilfreich, wenn mir die Geschäftsführer dazu gleich ein paar Hinweise gäben. Ich mache schon jetzt darauf aufmerksam, dass für die anschließende Befragung eine Minute jeweils für Fragen und Antworten zur Verfügung steht. Diejenigen, die später an der Fragestunde beteiligt sind, mache ich außerdem darauf aufmerksam, dass viele der eingereichten Fragen, die zur mündlichen Beantwortung gestellt worden sind, schriftlich beantwortet werden, sodass manche Fragen sehr viel schneller aufgerufen werden, als es der eine oder andere vielleicht in seinen bisherigen Dispositionen vermutet. Herr Minister Dobrindt, bitte schön. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat heute die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Es geht im Wesentlichen darum, dass wir unseren Rekordmittelaufwuchs für die Infrastruktur auch in die Zukunft verstetigen. Das heißt, der Investitionshochlauf, den mein Haus vorgezeichnet hat und der bis 2018 für einen Investitionszuwachs von circa 40 Prozent in meinem Haushalt sorgt, soll auch über das Jahr 2018 hinaus verlängert werden. Dazu diente im vergangenen Jahr die Verbreitung und Vertiefung der Lkw-Maut auf die Fahrzeugklasse 7,5 bis 12 Tonnen und ihre Ausweitung auf die vierspurigen Bundesstraßen. Diese Maßnahme wird in diesem Jahr zum ersten Mal ihre volle Wirksamkeit erreichen und an die 400 Millionen Euro zusätzlich bringen. Weiter haben wir mit diesem Gesetzentwurf vor, die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zu erweitern. Um einmal einen Vergleich zu ziehen: Autobahnen machen 13 000 Kilometer aus. Bei vierspurigen Bundesstraßen haben wir das Mautsystem inzwischen auf 2 300 Kilometer ausgedehnt. Die Bundesstraßen, die ab 2018 in das Mautsystem einbezogen werden sollen, umfassen 40 000 Kilometer. Das wird in seiner vollen Jahreswirkung zusätzliche Einnahmen in Höhe von circa 2 Milliarden Euro bringen. Diese Einnahmen stehen zweckgebunden für Investitionen in die Straßeninfrastruktur, das heißt für die Sanierung und auch den Neubau von Straßen, zur Verfügung. Das ist im Übrigen die Grundlage dafür, dass wir unseren Bundesverkehrswegeplan, den wir im ersten Entwurf vorgelegt haben, auch mit den notwendigen Finanzmitteln hinterlegen können, um damit die hohe Investitionsquote im Verkehrsministerium für die Zukunft zu sichern. All diese Maßnahmen helfen dabei, die im Bundesverkehrswegeplan vorzufindenden Projekte, die wir zurzeit diskutieren – die Bürgerbeteiligung ist ja gerade abgeschlossen, geht dann in die Auswertung und hat schließlich Einfluss auf die Kabinettsvorlage des Bundesverkehrswegeplans –, zu verwirklichen. Von daher ist das eine gute Grundlage dafür, das hohe Investitionsniveau, das wir schon jetzt im Verkehrshaushalt sehen, und den Investitionshochlauf auch weiterhin in die Zukunft zu verstetigen. Danke schön. Präsident Dr. Norbert Lammert: Die erste Nachfrage hat die Kollegin Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben einen sehr schönen Vortrag gehalten. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herzlichen Dank. (Gustav Herzog [SPD]: Er trägt immer schön vor!) Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber zu der Sache selbst haben Sie wenig gesagt. Sie haben immer nur über Ihren sogenannten Hochlauf, der irgendwo in den Sternen steht, geredet. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Investitionshochlauf! Der steht im Haushaltsgesetz, nicht in den Sternen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht auch über den eigenen Hochlauf; ich weiß es ja nicht. – Sie haben außerdem über den Bundesverkehrswegeplan geredet. Entscheidend ist aber jetzt, dass wir uns wirklich ernsthaft mit den Problemen, die Sie jetzt mit der Lkw-Maut haben, beschäftigen. Darum meine ganz gezielte Nachfrage: Wenn ich es richtig mitbekommen bzw. gehört habe – wir haben ja offiziell noch gar nichts von Ihnen –, beabsichtigen Sie jetzt, mit der Lkw-Maut Bundesstraßen in den Ortschaften, also Ortsdurchfahrten in Form von Bundestraßen, voll zu bemauten. Das heißt, in größeren Städten ab 80 000 Einwohnern bekommen wir die Maut auf der Bundesstraße. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn ich aber über eine Nebenstraße fahre, werde ich nicht bemautet. Wie wollen Sie es eigentlich regeln, dass nicht ein Mautausweichverkehr innerhalb der Gemeinden stattfindet? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wenn die Frage länger als eine Minute dauert, entfällt dann die Antwort? Präsident Dr. Norbert Lammert: Nein, dann muss die Antwort kürzer ausfallen. (Heiterkeit – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, die Antwort entfällt nicht!) Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Okay. – Ich glaube, es ist eine berechtigte Frage, inwiefern durch die Bundesfernstraßenmaut Mautausweichverkehre entstehen. Tatsache ist ja, dass wir Klagen kennen, dass jetzt Mautausweichverkehre auf Bundesstraßen stattfinden, weil man den Autobahnen ausweichen will. Von daher ist es als Vorteil zu betrachten, dass wir die Bundesstraßen jetzt in die Maut mit einbeziehen und sich damit keine Anreize mehr ergeben, eine Autobahn zu vermeiden und dafür eine Bundesstraße zu nutzen. Von daher wird der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf einen enorm positiven Einfluss auf die Frage von Mautausweichverkehren haben. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach Ortsdurchfahrten habe ich gefragt, ganz gezielt! – Gegenruf des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder: Haben wir doch! In Quickborn haben wir das doch! – Gegenruf der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er aber nicht beantwortet!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Minister, ich hätte mir gewünscht, dass Sie einige Sätze mehr zum Inhalt des Gesetzentwurfes vorgetragen hätten. (Gustav Herzog [SPD]: Er hatte nicht mehr Zeit!) Vielleicht kann man diese Informationen noch durch Nachfragen bekommen; aber ein wenig substanziierter hätte es doch ausfallen können. Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Zeit läuft, Herr Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Ja, darum fällt meine Frage auch relativ kurz aus. Es geht um das Verfahren. Wir haben ja hin und wieder nachgefragt, wie das Direktverfahren mit Toll Collect zu bewerten ist. Bei der anderen Maut, die Sie hier im Plenum eingebracht haben, haben Sie ja immer wieder versichert, es habe Absprachen mit der EU-Kommission gegeben, um rechtzeitig signalisiert zu bekommen, ob alles EU-konform ist. Haben Sie solche Absprachen auch in Vorbereitung der Ausweitung der Lkw-Maut gehabt? Wie ist die Frage bezüglich der Direktvergabe ohne Ausschreibung an Toll Collect beantwortet worden? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir haben bei der Lkw-Maut ja keine neue Situation, sondern ein geübtes Verfahren. Wir haben bereits im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Verbreitung und Vertiefung der Lkw-Maut, die ich dargestellt habe – Einbeziehung der vierspurigen Bundesstraßen und der 7,5- bis 12-Tonner –, intensive Diskussionen mit Brüssel geführt und auch da schon auf unsere Pläne hingewiesen, ab 2018 die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zu erweitern. Dies wird von der Kommission ausdrücklich positiv begleitet. Wir haben hinsichtlich der technischen Aufrüstung des Systems vor, diese mit Toll Collect vorzubereiten. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass es kein anderes Mautsystem gibt, damit die Nutzer keine weiteren OBUs und keine andere Systemtechnik verwenden müssen, egal, ob sie auf Autobahnen oder auf Bundesstraßen unterwegs sind. Das wird mit dieser technischen Aufrüstung sichergestellt. Der Betrieb des Systems ab 2018 wird europaweit ausgeschrieben. Dies ist vergaberechtlich auch geprüft und – Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: – wird von uns als richtig empfunden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Sehr schön. – Herr Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, Sie planen ja neben der Lkw-Maut die Einführung einer Pkw-Maut, wobei ich hoffe, dass die EU-Kommission – von hier aus ein Dank an Frau Bulc – verhindern möge, dass es dazu kommt. Aber wenn es dazu käme, dann hätten wir eine Lkw-Maut, die ab einer Untergrenze von 7,5 Tonnen gilt, und eine Pkw-Maut, die bis zu einer Obergrenze von 3,5 Tonnen gilt. Es gäbe dann eine Mautlücke. Wie erklären Sie das? Wie wollen Sie es handhaben, dass wir dann mehrere Hunderttausend Fahrzeuge haben, die in Deutschland nach Ihren Vorstellungen in Zukunft gar keine Maut zahlen sollen, während Pkws sowie Lkws über 7,5 Tonnen zahlen sollen? Sie müssten mir einmal erläutern, wie das rechtlich und in der Praxis zu handhaben ist. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich sehe die von Ihnen beschriebene Mautlücke nicht. Das sind zwei unterschiedliche Systeme, die dort vorherrschen: Das eine ist die Lkw-Maut, die vorrangig das Gewerbe betrifft, das andere ist die in Diskussion befindliche Pkw-Maut, die vorrangig den privaten Verkehr betrifft. Nichtsdestotrotz ist im heute vorgelegten Gesetz ein Prüfauftrag enthalten, der besagt, dass man bis Ende 2017 zu den anderen Mautfragen ein Prüfergebnis vorlegen soll. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Leidig. Sabine Leidig (DIE LINKE): Da schließt sich meine Frage nahtlos an. Die anderen Mautfragen betreffen beispielsweise auch die Fernlinienbusse. Die Länder fordern – wie auch die Opposition –, dass für sie eine Maut eingeführt wird, die sehr gering sein kann und trotzdem erhebliche Einnahmen bringen würde. Sie haben auch dazu einen Prüfauftrag in Ihrem Gesetz. Meine erste Frage betrifft den Inhalt des Prüfauftrages: Was genau prüfen Sie also? Die zweite Frage ist, ob Sie in der Ausschreibung zum neuen Wegekostengutachten vorgesehen haben, dass bei der Berechnung der Wegekosten auch die Maut für Fernbusse berücksichtigt wird. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Zur zweiten Frage: Nein, in der Ausschreibung zum Wegekostengutachten gibt es meiner Kenntnis nach keinen Auftrag, eine Omnibusmaut zu berechnen. Zu Ihrer ersten Frage: Als Prüfauftrag ist formuliert, dass man sowohl hinsichtlich der Fernbusverkehre als auch hinsichtlich der Klasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen bis Ende 2017 eine Prüfung vornehmen soll. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich lasse übrigens auch Fragen aus den Reihen der Koalition zu, falls es welche gibt. Im Augenblick habe ich aber keine notiert. Deswegen hat die Kollegin Wilms jetzt wieder das Wort. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ging aber schnell. Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben eben dem Kollegen Behrens auf seine Frage zur Direktvergabe an Toll Collect geantwortet, dass Sie verhindern wollten, dass ein andres Mautsystem eingeführt wird. Wenn ich es richtig sehe, kann es, wie ich dem Entwurf entnommen und auch anderweitig gehört habe, jetzt passieren, dass Bundesstraßen in Form von Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80 000 Einwohnern – das ist ein schönes und spannendes Thema; denn da ist der Baulastträger nicht der Bund, sondern die Kommune – mitbemautet werden; dafür geht das Geld dann ja wohl an die entsprechende Kommune. Aber wenn wir irgendwann richtig in die Nutzerfinanzierung einsteigen wollen, so wie das die EU-Kommission will, dann brauchen wir eine Lösung für andere kommunale Straßen. Sind diesbezüglich schon Gespräche mit den Ländern, den Gemeinden und den Verbänden geführt worden? Laufen Sie nicht Gefahr, dass wir da einen echten Flickenteppich bekommen? – Danke. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Es gibt keine Gespräche hinsichtlich kommunaler Straßen und Maut mit Ländern oder Kommunen. Der Bund kommt seiner Verantwortung für das Bundesfernstraßennetz nach – das liegt in seiner Kompetenz –, und dafür habe ich ein Gesetz vorgelegt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Minister, ich habe noch einmal eine Nachfrage bezüglich der Vergabe an Toll Collect. Neu und für mich überraschend ist die Festlegung, dass Toll Collect im Gegensatz zum gegenwärtigen Zustand die Daten künftig für einen Zeitraum von 120 Tagen speichern kann. Damit besteht, zumindest theoretisch, für Toll Collect die Möglichkeit, diese Daten für eigene Zwecke zu nutzen und den einen oder anderen Zusatzdienst anzubieten. Inwieweit ist dieser Punkt in der Vertragsgestaltung mit Toll Collect abgebildet? Wann wird denn der Vertrag mit Toll Collect überhaupt abgeschlossen? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Behrens, die Datenschutzregeln haben sich gegenüber unserem bisherigen System nicht verändert. Von daher besteht der gleich hohe Schutz in der Zukunft wie in der Vergangenheit. Wir sind dabei, den Vertrag mit Toll Collect zu prüfen. Ich kann Ihnen von daher nicht sagen, wann er abgeschlossen wird. Das ist eine Frage des Prozesses. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Krischer. – Ihre Nachfrage hat sich erledigt? Aha. Dann hat Frau Wilms noch eine Frage und dann Herr Behrens. Danach können wir, glaube ich, diesen Teil der Befragung zunächst abschließen. – Bitte schön. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich komme doch noch einmal auf die Ortsdurchfahrten zurück. Nehmen wir ein plastisches Beispiel: Die Stresemannstraße in Hamburg – sie ist einschlägig bekannt – ist eine Bundesstraße; die kennt auch der Parlamentarische Staatssekretär Schröder, der neben Ihnen sitzt. Parallel dazu verlaufen die Holstenstraße und die Reeperbahn. Bei beiden Routen kommen Sie an der gleichen Ecke raus. (Gustav Herzog [SPD]: Kennt der Minister die auch?) Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Also, was ich alles kennen soll! (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Letztere kennen Sie vielleicht auch; sie ist aber keine Bundesstraße. (Michael Donth [CDU/CSU]: Eine bunte Straße vielleicht!) Wir haben jetzt also das Problem: Auf der Bundesstraße wird kassiert, – Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wenn jetzt jeder Kollege hier seine privaten Straßenprobleme aufzählt, liebe Frau Wilms! Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – auf der anderen wird nicht kassiert. Das heißt, Sie müssen sich doch in irgendeiner Form Gedanken darüber gemacht haben, wie Sie mit diesem Problem umgehen wollen. Haben Sie also mal mit den Kommunen darüber geredet, wie man dafür sorgen kann, dass der Verkehr nicht auf einmal über die Nebenstraßen abfließt? Das erschreckt mich, gelinde gesagt. (Florian Oßner [CDU/CSU]: Der ungezügelte Verkehr!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, können Sie diesen Schrecken ausräumen? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Nein. Ich befürchte, dass mir das nicht gelingt. Ich versuche schon seit zweieinhalb Jahren, den Schrecken auszuräumen. (Lachen der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Liegt vielleicht am Sachverhalt!) Liebe Kollegin Wilms, für die Maßnahme, die Bundesstraßen miteinzubeziehen, gibt es große Unterstützung. Warum? Weil gerade die Städte davon profitieren, bei denen die Bauträgerlast nicht beim Bund liegt, sondern bei den Kommunen. Wir rechnen mit 8 Prozent Mehreinnahmen. Von diesen werden die Kommunen profitieren; sie werden über die Länder ausgereicht. Die Einführung der Maut hat von daher zum Ziel, die Bundesstraßen, auch wenn sie in Städten liegen, so attraktiv zu gestalten, dass sie so genutzt werden, wie sie genutzt werden sollen, und die Verkehre entsprechend darauf abgewickelt werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Behrens noch einmal. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage bezüglich der Nutzung der Daten, die Toll Collect zur Verfügung gestellt werden. Die Frist von 120 Tagen unterscheidet sich vom heutigen Verfahren. Derzeit wird die Strecke in der On-Board-Unit abgebildet, dann wird die Maut ausgerechnet und die Daten werden sofort gelöscht. Jetzt soll Toll Collect die Daten, zwar anonymisiert, 120 Tage speichern können. Ich gehe davon aus bzw. ich hoffe sehr, dass dabei alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ich hatte ja nach den zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten gefragt. Werden Toll Collect zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten bezüglich dieser Daten, die dem Unternehmen bis jetzt nicht zur Verfügung stehen, eingeräumt? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Es ist so, wie ich es Ihnen vorhin gesagt habe: Der Datenschutz bleibt so umfänglich bestehen, wie er bisher war. Sie sprechen die technische Situation an, dass Rechenleistungen, die bisher in jeder einzelnen On-Board-Unit im Fahrzeug stattgefunden haben, jetzt in zentralen Rechnern stattfinden. Das ist die Modernisierung dieses Systems. Das ist auch technisch so erklärt, erfüllt aber keinen anderen Zweck, als es in der Vergangenheit auch der Fall war. Präsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Fragen zu diesem Komplex liegen nicht vor. Dann rufe ich jetzt auf: andere Themen der heutigen Kabinettssitzung. – Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat heute ein Rechtsgutachten zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer vorgestellt. Der Bundesjustizminister hat heute per Presseerklärung mitgeteilt, er wolle hierzu einen Gesetzentwurf erarbeiten und vorlegen, der die Aufhebung von Verurteilungen und auch einen entsprechenden Entschädigungsanspruch regelt. Ich möchte wissen, ob dieser Vorstoß des Bundesjustizministers von der Bundesregierung insgesamt unterstützt wird und wie der Zeitplan für die Vorlage des Gesetzentwurfs aussieht. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zunächst geht es natürlich um die Frage, ob das heute in der Kabinettssitzung eine Rolle gespielt hat. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich gehe davon aus, dass der Minister das, was er der Presse erklärt, selbstverständlich vorher mit seinen Kollegen im Kabinett erörtert hat. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Also, in der Kabinettssitzung, an der ich teilgenommen habe, hat das keine Rolle gespielt; aber ich würde an die fachlich zuständigen Kollegen abgeben. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Herr Präsident. – In der Tat hat Bundesminister Maas heute entschieden, dass er eine entsprechende Initiative zum § 175 Strafgesetzbuch ergreifen wird. Mit der Frage des Wie beschäftigen wir uns jetzt; wir sind also in der Erarbeitung. Deswegen können wir auch noch keinen Zeitplan nennen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Okay. – Weitere Fragen? – Mir liegen keine weiteren Fragen zur Kabinettssitzung vor, wohl aber eine Reihe von Fragen zu sonstigen Themen an die Bundesregierung. Diese rufe ich jetzt der Reihe nach auf und beginne mit dem Kollegen Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine Frage zu sonstigen Themen. – Herr Minister, Sie haben ja öffentlich geäußert, dass Sie Tag und Nacht zur Beantwortung von Fragen zum Thema Abgasskandal zur Verfügung stehen. Deshalb gehe ich davon aus, dass man auch die Gelegenheit hier nutzen kann, um zu diesem Thema etwas zu fragen. (Gustav Herzog [SPD]: Herr Krischer, verschießen Sie nicht Ihr Pulver!) Die Frage lautet: Kennen Sie die EU-Verordnung 692/2008, die definiert, dass Abgasreinigungseinrichtungen „unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen funktionieren“ müssen? Sie haben nun in Ihrem Untersuchungsbericht geschrieben, die Automobilhersteller, die ja in großer Zahl die Abgasgrenzwerte nicht einhalten, seien nicht belangbar, weil die entsprechende EU-Richtlinie nicht präzise sei. Die EU sieht das dezidiert anders, ebenso der Wissenschaftliche Dienst ausweislich seines Gutachtens. Meine Frage an Sie lautet: Können Sie uns Ihre Rechtsexpertise und Ihre Auffassung belegen, warum die Automobilhersteller, die sich eindeutig nicht an die Grenzwerte halten, nicht belangt werden? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Krischer, wir haben das in unserer Untersuchungskommission transparent aufgeklärt und auch dargestellt. In dem Bericht finden Sie Hinweise genau zu Ihrer Frage, nämlich dass es nach EU-Recht zulässig ist, aus Motorschutzgründen dafür zu sorgen, dass die Abgasreduzierung heruntergefahren wird. Das haben wir auch so dargestellt. Übrigens sind die Kollegen aus England und Frankreich zu der gleichen Einschätzung, zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Die Engländer sind einen Tag vor uns und die Franzosen, glaube ich, eine oder zwei Wochen nach uns mit ihren Gutachten, mit ihren Prüfungsergebnissen an die Öffentlichkeit gegangen. Von daher würde ich Sie bitten, auch diese Gutachten in Ihren Erkenntnisprozess einzubeziehen und sie auch richtig zu bewerten. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Worauf stützen Sie Ihre Rechtsauffassung?“, habe ich Sie gefragt!) Es gibt in Europa offensichtlich eine gleiche Rechtsauffassung, zumindest wird diese Rechtsauffassung von Deutschland, England und Frankreich – das sind die Länder, die sich geäußert haben – geteilt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe folgende Frage: Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Deutsche Bahn Fahrgastdaten, die sie im Rahmen der Fahrpreisnacherhebung erfasst, nicht selber weiterbearbeitet, sondern an eine Auskunftei weitergibt – Arvato Infoscore heißt das Unternehmen –, was am Ende dazu führen kann, dass diejenigen, die dort erfasst sind, zu schlechteren Bedingungen an Kredite kommen. Das ist ein Unternehmen, das der Schufa ähnelt. Das heißt, das führt zu Nachteilen für die Betroffenen, selbst dann, wenn sie gar nicht schwarzgefahren sind, sondern alles ein Missverständnis war oder sie nachher nur noch 7 Euro zahlen mussten. Ich möchte gerne von Ihnen als Minister wissen: Wie bewerten Sie dieses? Welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Vorgehen des Staatsunternehmens Deutsche Bahn? (Gustav Herzog [SPD]: Aktiengesellschaft!) Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich kann Ihre Aussage jetzt nicht bewerten und auch nicht überprüfen, ob es genau so stattfindet. Ich sage aber gerne zu, dass wir eine Prüfung des Sachverhalts vornehmen. Danach kann ich einen entsprechenden Bericht abgeben. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, auch ich habe eine Frage, die in der Kabinettssitzung vielleicht eine Rolle gespielt hat. Wenn nicht, bitte ich darum, dass sie dennoch von der Bundesregierung beantwortet wird. Der Bundesfinanzminister soll sich laut Medienberichten vorhin zu dem geplanten Visaabkommen mit der Türkei dahin gehend geäußert haben, dass er die Auffassung vertritt, dass es nur in Kraft treten kann, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Das würde mit einer Entscheidung des Europäischen Parlaments korrespondieren, das ja wohl beschlossen hat – gestern oder heute –, dass es, solange nicht alle Bedingungen erfüllt sind, einer Befassung unter anderem mit diesem Abkommen nicht nahetreten will. Meine Frage an die Bundesregierung ist jetzt: Welche Auffassung hat die Bundesregierung dazu vertreten, dass bisher nicht alle Konditionen erfüllt sind, die die Europäische Union gestellt hatte, insbesondere die zur Veränderung der Terrorismusgesetzgebung in der Türkei, die ja vor allen Dingen auch auf Journalisten angewandt wird? Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Denn die Europäische Kommission hatte ja bereits grünes Licht gegeben. Welche Auffassung hat die Bundesregierung dazu vertreten? Entschuldigung, dass meine Frage einen Augenblick länger gedauert hat. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Ströbele, das war nicht Teil der Beratung heute im Kabinett. Ich gebe aber gerne an einen fachlich dafür zuständigen Kollegen weiter. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, bitte!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Möchte jemand? – Ja, bitte schön, Herr Kollege Schröder. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es ist selbstverständlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Kommission hat ja in ihrer Mitteilung gerade darauf hingewiesen, dass die Voraussetzung, die Sie genannt haben, eben noch nicht erfüllt ist. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, mich interessiert, ob sich die Bundesregierung mit der Frage befasst hat, wie die gestrigen Berichte von Human Rights Watch im Hinblick darauf, dass es zu Schüssen und gewaltsamen Auseinandersetzungen an der türkischen Grenze gekommen ist, zu bewerten sind. Haben Sie im Kabinett oder in der Bundesregierung veranlasst, dass sich das Innen- bzw. das Außenministerium mit der Frage befasst und dem nachgeht? Dazu hätte ich gerne eine Auskunft. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrte Frau Haßelmann, das war nicht Teil der Kabinettsberatung heute. Präsident Dr. Norbert Lammert: Aber die Frage, ob es dazu eine Positionierung der Bundesregierung gibt, war ja jetzt unabhängig von der Kabinettssitzung. – Herr Staatssekretär Schröder, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es war heute Thema im Innenausschuss. Selbstverständlich beschäftigen wir uns mit der Frage und gehen den Berichten nach. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Minister Dobrindt, noch einmal zur Frage der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen. In Ihrem Schreiben vom 9. Mai steht, dass es die Abschalteinrichtungen geben darf, sie aber nur in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen, wenn Schaden am Motor droht. Sie legen insbesondere Wert darauf, dass die umfangreiche Ausnutzung dieser Lücke durch die Automobilhersteller darauf zurückzuführen ist, dass die Automobilkonzerne festgestellt haben, was einem Motor schaden oder was eine Beschädigung hervorrufen könnte, dass also dieser Interpretationsspielraum missbraucht worden ist. Nun sagen Sie selber, dass man damit weit über das hinausgegangen ist, was die Verordnung zulässt, und dass in Zukunft vonseiten der Fahrzeughersteller nachvollziehbar dargestellt werden soll, warum eine Abschalteinrichtung in einem bestimmten Fall genutzt worden ist. Hat diese Aufklärung bereits stattgefunden, und zwar in ähnlicher Weise wie bei der Unterscheidung zwischen Beschädigung und Schaden, die Ihnen ja offenbar von der Automobilindustrie vorgetragen worden ist? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir haben in unserem Untersuchungsbericht unterschiedliche Gruppen von Fahrzeugen identifiziert. Die sogenannte Gruppe II beinhaltet Fahrzeuge, bei denen im Rahmen dieser Ausnahme von der europäischen Richtlinie die Möglichkeit genutzt wird, den Motor vor Schaden zu schützen und die Abgasreinigung zu reduzieren. Wir haben darauf hingewiesen, dass es bei einigen Modellen Zweifel gibt, ob die Abschalteinrichtungen ausschließlich dem Schutz des Motors dienen. Das hat dazu geführt, dass mit den Herstellern die Vereinbarung getroffen wurde, für 630 000 Fahrzeuge einen Rückruf durchzuführen und diese im Rahmen einer Serviceaktion von den Herstellern zu optimieren. Das KBA wird diese Optimierung überprüfen und den Rückruf begleiten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Meiwald. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe eine Frage. Der Presse war zu entnehmen, dass die Ressortabstimmung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden soll. Am 2. Mai dieses Jahres ist die Frist abgelaufen. Deswegen lautet meine Frage, inwieweit die Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Vorschlägen, die das Umweltbundesamt und das Umweltministerium – möglicherweise aber auch weitere Ministerien – einbringen wollen bzw. eingebracht haben, Berücksichtigung findet. Wir haben gelesen, dass das Umweltbundesamt vorschlägt, 41 Straßenprojekte komplett aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen, weil die Umweltbilanz und der Nutzen-Kosten-Faktor in verheerendem Ausmaß auseinanderklaffen. Haben Sie diese Projekte bereits aus Ihrem Entwurf gestrichen, bzw. wie wird das Ministerium weiter damit umgehen? Meine weiter gehende Frage lautet: Wie viele Stellungnahmen aus der Bevölkerung sind zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans innerhalb der Frist insgesamt eingegangen? Vielen Dank. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, als Erstes: Wir haben die Bürgerbeteiligung durchgeführt – übrigens zum ersten Mal in der Geschichte von Bundesverkehrswegeplänen –, um die Möglichkeit zu schaffen, sich zeitnah zu äußern, und nicht erst dann, wenn ein Bundesverkehrswegeplan beschlossen ist und dann vor Ort über einzelne Projekte diskutiert wird. Wir wollten dafür sorgen, dass man sich zu dem gesamten Bundesverkehrswegeplan äußern kann. Ich habe bisher nur die Zahl der über den Onlineweg eingegangenen Beteiligungen parat. Hier waren es ungefähr 20 000 Personen, die sich beteiligt haben. Es ist ein großer Erfolg, dass so viele Bürger die Chance genutzt haben, ihre Meinung zu äußern. Diese Stellungnahmen werden nun ausgewertet und im Hinblick auf ihre mögliche Berücksichtigung geprüft. Dann fließen sie in den Kabinettsentwurf des Bundesverkehrswegeplans mit ein. Zum Kabinettsentwurf des Bundesverkehrswegeplans findet selbstverständlich auch eine Ressortabstimmung statt. Genau so ist es geplant. Die Anmerkungen des Umweltbundesamtes habe ich zur Kenntnis genommen. Wir haben für alle Projekte eine Umweltprüfung durchgeführt, die auch veröffentlicht worden ist. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Liste der Straßen, die dort vorgestellt worden ist, hat auf den ersten Blick keinen besonderen Eindruck auf mich gemacht. Ich glaube, dass darin zu wesentlichen Teilen solche Straßen enthalten sind, die dringend notwendig sind, um die Verkehrswege zu ergänzen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Jetzt folgen noch die jeweils zweiten Nachfragen der Kollegen Gastel, Krischer und Behrens und von Frau Haßelmann. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Und das war es dann?) – Na ja, dass Sie bislang nicht in ordentlichem Maße zu Wort gekommen seien, wird man schwerlich behaupten können. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber noch nicht zu den anderen Themen!) Wegen unserer sprichwörtlichen Großzügigkeit nehme ich Frau Wilms und den Kollegen Beck noch einmal auf die Liste. Können wir das damit dann einvernehmlich abschließen? – Das ist offenkundig der Fall. Herr Kollege Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Herr Minister, vor ein paar Tagen wurde der Infrastrukturzustandsbericht für das Jahr 2015 vorgelegt, in dem es ja auch um den Zustand der Schienenwege geht. Die Deutsche Bahn hat danach eines der wesentlichsten Ziele – vielleicht das wesentlichste Ziel – aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, bei dem es um die Reduzierung des theoretischen Fahrzeitverlustes als Qualitätsmerkmal geht, nicht erreicht und sogar deutlich verfehlt. Meine Frage an Sie ist: Wie wollen Sie künftig mit diesem Steuerungsinstrument umgehen, wenn es eben nicht dazu führt, dass die Infrastruktur so erhalten wird bzw. sich so entwickelt, wie es vorgegeben und auch erwartet wird? Dies wird ja auch mit Geldgaben des Bundes verknüpft. Der zweite Teil der Frage bezieht sich ebenfalls auf die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung: Bei den Eisenbahnbrücken haben wir ja ein besonderes Problem. Es gibt in dieser Vereinbarung eine Vorgabe, wie viele Brücken während der Laufzeit der LuFV saniert werden müssen. Im Moment sieht es so aus, dass dieses Ziel nicht erreicht wird. Wie gehen Sie damit um? Präsident Dr. Norbert Lammert: Versuchen Sie doch einmal, die jeweilige Frage kurz vor Ende der einen Minute zu stellen. Damit meine ich nicht Sie persönlich, sondern alle Betroffenen. Für Antworten gilt das analog. – Herr Minister. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zeichnet sich nicht nur durch das sehr große Volumen aus, mit dem wir in die Infrastruktur der Schiene investieren, sondern auch dadurch, dass sie Kennziffern für bestimmte Merkmale – zum Beispiel für Brücken – aufgenommen hat. Wir erwarten, dass die Ziele, die durch diese Kennziffern beschrieben sind, auch erreicht werden. Aus meiner Sicht ist dies nach wie vor möglich, und ich gehe davon aus, dass die Bahn dies auch entsprechend umsetzt. Neben der Pünktlichkeit, die ein Kriterium für die Qualität bei der Bahn ist, haben wir weitere Kriterien aufgestellt. Im Bereich der Digitalisierung haben wir zum Beispiel die Vorgabe gemacht – das ist übrigens nicht in der LuFV enthalten –, dass WLAN in den Zügen zur Verfügung stehen muss. Wir werden ständig genau überprüfen, ob diese Merkmale erreicht werden, und auch die entsprechenden Sanktionen durchsetzen, die in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für Verfehlungen vorgesehen sind. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch einmal eine Frage zu dem Themenkomplex, den auch Herr Behrens angesprochen hat. 630 000 Autos sollen nach Ihrem Bericht zurückgerufen werden, Herr Minister. Einmal abgesehen davon, dass mir die Zahl 630 000 in Anbetracht der betroffenen Anzahl der Modelle lächerlich gering erscheint, würde mich interessieren, welche Fahrzeuge das sind, nach welchen Kriterien der Rückruf erfolgt, also wieso genau diese 630 000 Fahrzeuge zurückgerufen werden, und um welche Hersteller es sich handelt. Sie hatten uns vor zwei Wochen schon einmal zugesagt, das zu liefern. Bis jetzt ist das nicht geschehen. Ich habe jetzt der Presse entnommen, dass mehrere Hersteller, die die Fahrzeuge freiwillig zurückrufen, das nicht im Rahmen eines klassischen Rückrufs, sondern im Rahmen der normalen Serviceinspektionen tun. Unter Umständen kann also eine sehr lange Zeit vergehen. Mich würde deshalb weiterhin interessieren, wie Sie als Minister das bewerten. – Punktgenau, Herr Präsident! Präsident Dr. Norbert Lammert: Grandios. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Krischer, die Angaben, um welche Fahrzeuge es sich handelt, sind öffentlich; sie wurden von uns auch öffentlich gemacht. Versuchen Sie also bitte nicht, hier einen anderen Eindruck zu erwecken. Falls Sie es selber nicht besser wissen, wäre es hilfreich, den Untersuchungsbericht genauer zu lesen und auch die Veröffentlichungen des Ministeriums dazu zu verfolgen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben wir gemacht! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Viele Lücken!) Der Rückruf – auch darüber habe ich mehrfach gesprochen – findet im Rahmen einer Serviceaktion statt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Fahrzeuge?) Das heißt, dass die Eigentümer dieser Fahrzeuge entsprechend angeschrieben werden. Es gibt eine Vereinbarung mit den Automobilherstellern, dass diese Fahrzeuge in der Werkstatt optimiert werden, und wir werden diese Maßnahmen mit dem KBA genau beobachten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Ich habe eine Frage bezüglich der Unterscheidung zwischen Beschädigung des Motors und Schaden für den Motor. Mich würde interessieren, was zu dieser feinziseligen Unterscheidung geführt hat. Waren es Angaben der Automobilindustrie, die besagten: „Ja, wir dürfen abschalten, weil es einen Unterschied zwischen Beschädigung und Schaden gibt und wir uns deshalb darauf berufen, dass wir Schaden vom Motor abwenden wollen“, oder ist es eine Interpretation der Juristen aus Ihrem Hause, die diese Unterscheidung getroffen haben? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wenn Sie der Pressekonferenz gefolgt sind, die ich bei der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts gegeben habe – wovon ich ausgehe –, dann wissen Sie, dass ich darauf hingewiesen habe, dass der einschlägige Artikel der EU-Verordnung unkonkret ist und dass von uns angestrebt wird, diesen deutlich zu verbessern und zu konkretisieren. Deswegen haben wir bereits einen eindeutigen Vorschlag unterbreitet, nämlich dass der Stand der Technik zukünftig in diesem Artikel Berücksichtigung finden muss, damit nicht im Ergebnis derjenige, der – ich überspitze jetzt einmal – den qualitativ schlechtesten Motor herstellt, den größten Nutzen aus dieser Sonderregelung ziehen kann. Zu Ihrer weiteren Frage: Die Unternehmen mussten uns gegenüber im Einzelfall darstellen, wie und warum der Motor Schaden nimmt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Wilms. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich komme noch einmal auf ein Mautthema, dieses Mal aber auf die andere Maut, die Pkw-Maut. Präsident Dr. Norbert Lammert: Aber eine andere Straße. (Heiterkeit) Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, eine andere Straße. Herr Minister, da haben Sie uns mit dem Haushalt 2016 einige Stellenbesetzungen untergejubelt. Mit Stand November 2015 sollen im Zusammenhang mit der Pkw-Mautbearbeitung 17 Stellen im KBA, 11 Stellen im BAG und 3 Stellen bei Ihnen im Ministerium besetzt worden sein. Was machen diese Beschäftigten derzeit eigentlich? Beschäftigen sie sich mit dem Thema Pkw-Maut? Ist zu erwarten, dass sich diese Stellen im Haushalt für das nächste Jahr wiederfinden? Mich interessiert schon, wie Sie solche Personalkosten rechtfertigen, da die Maut für Pkws nach dem blauen Brief absolut in den Sternen steht. Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Auch dazu haben wir schon mehrmals im Ausschuss Auskunft gegeben. Wie Sie wissen, bereiten wir mit dem Personal die Einführung der Pkw-Maut vor. Lediglich die technische Umsetzung ist bis zu einer Entscheidung des EuGH zu unseren Gunsten ausgesetzt. Sie wissen, dass ich die Europäische Kommission dringend gebeten habe, hier nicht weiter zu verzögern. Deswegen bin ich froh und dankbar, dass mit dem Schreiben vom April klargemacht worden ist, dass wir jetzt im Bereich des begründeten Mahnverfahrens sind und dass nach unserer Antwort, die in einer Frist von acht Wochen zu erfolgen hat, der EuGH angerufen werden kann. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Haßelmann. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Das ist ja interessant. Sie haben 31 Stellen besetzt; aber eigentlich liegt das Projekt auf Eis, und Sie können die Frage nicht richtig beantworten, was diese Beschäftigten tun, bis die Gerichtsentscheidung getroffen ist. Ich habe aber eine andere Frage, und zwar zum Thema Glyphosat. Am 18./19. Mai wird auf europäischer Ebene entschieden, ob es zu einer Zulassungsverlängerung für Glyphosat kommt. Diese Entscheidung ist ja auf EU-Ebene hochkontrovers, und sie ist aufgrund des Drucks des Europäischen Parlaments bisher nicht getroffen worden. Sie soll jetzt am 18./19. Mai getroffen werden. Wird die Bundesregierung für Deutschland in dieser Frage mit Ja oder mit Nein stimmen? Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Der erste Teil Ihrer Frage war natürlich unzulässig. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie nicht zu beurteilen, sondern der Präsident!) Zur Antwort auf die andere Frage gebe ich gern an die Fachkollegin weiter. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Liebe Frau Kollegin Haßelmann, es gibt eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Entscheidung, in dieser Frage mit Ja zu stimmen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren von der Bundesregierung, diese Frage geht wahrscheinlich an das Innenministerium. Der Guardian berichtete in seiner gestrigen Ausgabe von drei Europaabgeordneten, die sich in Griechenland und in der Türkei aufgehalten und 40 Flüchtlinge befragt haben, die aus Griechenland in die Türkei verbracht wurden. Diese Flüchtlinge erzählten, dass sie bislang weder in Griechenland noch in der Türkei die Möglichkeit hatten, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie nach einem konkreten Fall, den wir schon im Ausschuss kurz angesprochen haben. Sollten Sie zwischenzeitlich immer noch nicht mehr wissen, bitte ich darum, dem Parlament nachzuberichten. Am 4. April dieses Jahres sind 13 Afghanen und Kongolesen von Griechenland in die Türkei abgeschoben worden, die vorher einen Asylantrag stellen wollten, der aber von den griechischen Behörden nicht entgegengenommen wurde. Vertreter der Partnerorganisation von Pro Asyl, Mülteci-Der, versuchten, zu den Flüchtlingen in den Abschiebelagern Zugang zu bekommen. Das wurde ihnen von der Generaldirektion für Migrationsmanagement in Ankara untersagt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese Vorfälle? Waren Vertreter der Bundesregierung und deutsche Beamte von diesen Vorgängen unterrichtet oder an den Abschiebungen von Griechenland in die Türkei in irgendeiner Weise beteiligt? Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Schröder. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Im Rahmen der Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens gab es bisher nur eine freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge von Griechenland in die Türkei und keine Rückkehr unter Zwang. Zu diesem Einzelfall, den Sie schon im Ausschuss geschildert haben und der vor dem EU-Türkei-Abkommen liegt, kann ich Ihnen nichts sagen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie dem Hohen Haus nachberichten?) Präsident Dr. Norbert Lammert: Gut. Da lässt sich gegebenenfalls nachfassen. – Ich beende damit die Regierungsbefragung. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/8351 Wir beginnen heute mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner steht zur Verfügung, um die Fragen zu beantworten. Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Ulle Schauws auf: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Umsetzung der Frauenquote in Aufsichtsräten ein Jahr nach der Einführung des Gesetzes? Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Kollegin Schauws, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist am 1. Mai 2015 in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen die fixe Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent ab dem 1. Januar 2016 bei Neuwahlen von Aufsichtsratsposten beachten müssen. So wird sukzessive eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in allen börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen erreicht. Das Gesetz ist also seit einem Jahr in Kraft, der Teil zur Mindestquote für Aufsichtsräte seit vier Monaten. Börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen sind verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den beiden obersten Managementebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Erste Ergebnisse auch zu den Zielgrößen der betroffenen Kapitalgesellschaften wird die Bundesregierung im Rahmen der ersten jährlichen Information gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Gesetzes im Sommer 2016 vorlegen. Dann kann die Bundesregierung valide Aussagen zum Stand der Umsetzung treffen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Bundesanzeiger Verlag GmbH beauftragt, die Ergebnisse der Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern und die Erklärungen zur Unternehmensführung zu erfassen und auszuwerten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage? – Frau Kollegin. Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie zur freiwilligen Flexiquote, zu der Sie sich gerade geäußert haben, vor Sommer 2016 keine Auskünfte geben können? Das leite ich aus Ihrer Antwort ab. Allerdings ist es so, dass es hinsichtlich der Umsetzung von Zielgrößen für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands tatsächlich Berichte gibt, die zeigen, dass es in den Unternehmen hier sehr wenig Bewegung gibt. Deswegen frage ich Sie: Wenn die Umsetzung weiterhin langsam oder auch teilweise in Richtung Stagnation verläuft und sich aus Ihrer Sicht nicht weiterentwickelt, gedenkt die Bundesregierung, dann weitere Maßnahmen zu einer Verbesserung der Flexiquote durchzuführen? Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zum einen können wir die Daten erst dann auswerten, wenn sie uns vorliegen. Die kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften müssen ihren Lagebericht spätestens vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres aufstellen. Das Geschäftsjahr entspricht aber nicht bei allen Unternehmen dem Zeitraum Januar bis Dezember; es kann beispielsweise auch von April bis März dauern. Das heißt, spätestens vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres liegt der Lagebericht vor, und erst dann kann die Bundesanzeiger Verlag GmbH die Auswertung durchführen. Wir werden jetzt auf Basis der Lageberichte der kapitalmarktorientierten Unternehmen, deren Geschäftsjahr im Oktober, November oder Dezember endete, die Daten auswerten und im Sommer diese Auswertung veröffentlichen und die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. Die anderen Unternehmen, beispielsweise GmbHs, haben noch länger Zeit, ihre Geschäftsberichte zu veröffentlichen. Wir können erst dann, wenn diese veröffentlicht sind, die weiteren Auswertungen machen. So wird sich das noch über dieses Jahr hinziehen. Aber eine erste Auswertung wird im Sommer dieses Jahres stattfinden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe noch eine Zusatzfrage. – Habe ich Sie richtig verstanden, dass alle Auswertungen abgewartet werden und weitere Maßnahmen zu einer Verbesserung der Flexiquote erst dann in Ihrem Haus oder von der Bundesregierung durchgeführt werden, wenn Sie nach Auswertung aller Berichte sehen, dass sie schlecht oder gar nicht greift? Werden erst dann die nächsten Schritte in Angriff genommen? Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir haben für diese Wahlperiode ein Gesetz beschlossen, das wir jetzt hinsichtlich der Ergebnisse auswerten. Wie gesagt, die ersten Ergebnisse werden wir im Sommer zur Auswertung haben und veröffentlichen können. Die weiteren Ergebnisse wird man im Laufe des Jahres auswerten können, wenn die Geschäftsberichte vorliegen. Dann ist die Frage, ob noch in dieser Wahlperiode Schlussfolgerungen gezogen werden können oder nicht. Präsident Dr. Norbert Lammert: Hierzu gibt es keine weitere Zusatzfrage. Dann kommen wir jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz steht zur Beantwortung der Frage zur Verfügung. Ich rufe die Frage 2 des Kollegen Ströbele auf: Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Politik der Ungleichbehandlung der Drogen Alkohol, Cannabis und Zigaretten nach dem Bericht der Drogenbeauftragten, wonach an den Folgen des Genusses der legalen Drogen Alkohol und Zigaretten jährlich Tausende von Menschen in Deutschland gestorben sind, trotzdem für diese Drogen weiter geworben wird und diese zum Kauf angeboten werden, während infolge des Genusses der Droge Cannabis kein Mensch gestorben ist, Besitz, Anbau und Handel dieser Droge aber illegal, verboten und strafbar bleiben? Bitte sehr. Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Herr Kollege Ströbele, die internationalen Suchtstoffkonventionen der Vereinten Nationen bewerten Alkohol und Tabak nicht als Betäubungsmittel. Der Gesetzgeber in Deutschland hat auch bewusst von einer Unterstellung des Alkohols und des Tabaks unter das Betäubungsmittelgesetz abgesehen. Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Entscheidung vom 9. März 1994 zu dem Ergebnis gekommen, dass die unterschiedliche Behandlung im deutschen Recht mit dem Gleichheitsgrundsatz im Einklang steht. Gegen den Missbrauch von Tabak und Alkohol sind umfangreiche Maßnahmen ergriffen worden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt im Auftrag der Bundesregierung seit Jahren umfassende Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen durch. Es gibt zahlreiche Beratungs- und Hilfsangebote. Bund und Länder haben Gesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erlassen. Tabakwaren dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Im Übrigen ist die Abgabe von Alkohol an Minderjährige bereits nach den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes aus Gründen des Gesundheitsschutzes streng reglementiert. Zentrales Ziel des Betäubungsmittelrechts ist es, die Gesundheit des Einzelnen wie der Bevölkerung vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen. Mit dem Betäubungsmittelgesetz trägt Deutschland zudem zur internationalen Kontrolle der Suchtstoffe und psychotropen Stoffe im Rahmen der internationalen Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen sowie zur Bekämpfung des illegalen Drogenmarkts und der an ihm beteiligten kriminellen Organisationen bei. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfrage? – Herr Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, wenn Sie oder ich einen Flughafen betreten, um ein- oder auszuchecken, dann passieren wir mit unserem Handgepäck in der Regel in Deutschland bzw. in Europa ganz nah aufgestellte Regale mit härtesten legalen Drogen. Es ist so eng, dass man Schwierigkeiten hat, durchzukommen. Häufig werden sogar Kostproben angeboten. Es wird also sehr intensiv und aufdringlich geworben. Ein anderes Beispiel: Wenn ich mir ein Fußballspiel im öffentlich-rechtlichen Fernsehen anschaue, dann wird mir zwischendurch suggeriert, dass nur Bier den wahren Genuss beim Anschauen eines Fußballspiels bringt. Halten Sie es für gerecht, dass Drogen wie Cannabis oder Marihuana, die in viel geringerem Maße Gesundheitsschäden verursachen, mit Gefängnisstrafen bewehrt sind, während die eben genannten Drogen legal sind und für diese sogar aufdringlich geworben werden kann? Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Herr Abgeordneter Ströbele, die Gefahren, die von einem nicht sachgemäßen Umgang mit Betäubungsmitteln, insbesondere mit Cannabis, ausgehen, sind erheblich. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Auffassung – auch durch internationale Studien in den letzten Jahren – sehr deutlich bestätigt. Aus diesen Studien geht hervor, dass der missbräuchliche Konsum von Cannabis insbesondere bei jungen Menschen mit einer Reihe gravierender kurz- und langfristiger Risiken verbunden sein kann. Ich möchte auf etwaige Gefahren hinweisen: psychische und psychosoziale Störungen, insbesondere schizophrene Psychosen, die organmedizinischen Auswirkungen auf Herz und Kreislauf und die entsprechenden Folgeerkrankungen sowie neurokognitive Beeinträchtigungen wie die Beeinträchtigung der Lern-, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisfunktion. Daran können Sie erkennen, dass wir die rechtliche Behandlung von Cannabis und die Unterstellung unter das Betäubungsmittelrecht für sachgerecht halten. Zur Unterscheidung, was die rechtliche Behandlung von Alkohol und Tabak angeht, habe ich bereits ausgeführt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Eine weitere Zusatzfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, Sie haben meine Frage nicht beantwortet, genauso wenig wie meine schriftliche. Ich bestreite nicht, dass Cannabis und Marihuana Gesundheitsschäden hervorrufen können. Aber ich behaupte – das ist auch in Ihrem Ministerium bekannt –, dass an den Folgen von Alkohol- und Zigarettenmissbrauch jährlich Zehntausende Menschen in Deutschland sterben, während noch kein Mensch infolge des Genusses von Cannabis und Marihuana gestorben ist. Wenn es um die Gefahrenabwehr geht, müsste man doch die eigentlich harten Drogen, die viel schlimmere Folgen haben und viele Tote verursachen, mindestens genauso behandeln wie die Drogen, die viel geringere gesundheitliche Schäden verursachen. Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Herr Abgeordneter Ströbele, zunächst einmal glaube ich, dass die gesundheitlichen Auswirkungen aller genannten Suchtmittel – ob Alkohol, Tabak oder Cannabis – erheblich sind. Daher ist es richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium dies stark würdigt. Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre schriftlich gestellte Frage ausgeführt habe, haben das Bundesgesundheitsministerium und die Bundesregierung insbesondere in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rechtliche Maßnahmen zum Beispiel zum Schutz vor Alkohol- und Tabakmissbrauch ergriffen. Wir erachten es weiterhin für absolut notwendig, hier entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Deshalb haben wir vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums jüngst ein Präventionsgesetz auf den Weg gebracht, das alle Beteiligten, insbesondere die Krankenkassen, dazu auffordert, dem präventiven Gedanken, insbesondere wenn es um den Suchtmittelmissbrauch geht, Rechnung zu tragen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zu diesem Geschäftsbereich gibt es keine Nachfragen mehr. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Herbert Behrens auf: Welche Organe der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, FBB, (allen voran Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) können satzungsgemäß (zum Beispiel gemäß Gesellschaftervertrag) die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft anweisen, rechtliche Schritte einzuleiten (bitte begründen) bzw. zu unterlassen, und in welchen Fällen wurden solche Anweisungen bisher erteilt? Bitte, Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, FBB, vertritt die Gesellschaft gemäß § 2 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der FBB in Verbindung mit § 35 Absatz 1 GmbHG gerichtlich und außergerichtlich. Die Geschäftsführungsautonomie der Geschäftsführer umfasst alle operativen geschäftlichen Aktivitäten im Rahmen des Unternehmensgegenstandes der FBB. Bestimmte Maßnahmen und Geschäfte sind jedoch nach dem Gesellschaftervertrag der FBB an die Zustimmung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung gebunden. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Behrens, Sie haben sicher eine Nachfrage. Herbert Behrens (DIE LINKE): Ja, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, mir ist in der Tat bekannt, was eine Geschäftsführung machen darf und was sie nicht machen muss. Gleichwohl hat doch der Bund als Anteilseigner, als Gesellschafter, schon die Möglichkeit, auf die Geschäftsführung einzuwirken, um im Sinne der Gesellschafter tätig zu werden. Meine Frage geht dahin, in welcher Weise der in Rede stehende Schallschutz, auf den ich abgehoben habe, nicht auch vom Gesellschafter Bund angegangen werden muss. Das Verwaltungsgericht hat gesagt, es sei kein angemessener Schallschutz realisiert worden. Nun ist die Frage: Wird die FBB Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, was die Realisierung des Schallschutzes noch einmal verzögern würde? Darum meine konkrete Frage: Was tut der Gesellschafter Bund, um nicht in die Situation zu kommen, dass Haushalte nicht den rechtskonformen Schallschutz erhalten? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, für die Umsetzung des Schallschutzprogramms, vor allem für Grundstücke, die im Nachtschutzbereich liegen, ist allein die Geschäftsführung der FBB zuständig und verantwortlich. Da ist der Bund nicht verfahrensbeteiligt. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Dann stelle ich eine rhetorische Frage: Herr Staatssekretär, dann wird also der Gesellschafter Bund in Bezug auf die Frage des nicht rechtskonformen Schallschutzes keinen Einfluss nehmen, dass die Geschäftsführung keine Rechtsmittel einlegt, damit es nicht zu einer Verzögerung der Schallschutzmaßnahmen kommt? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das zielt bereits auf Ihre nächste Frage ab. Die werde ich, wenn sie aufgerufen wird, beantworten. Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Geschäftsführung der FBB die Vorgaben für die Einhaltung der rechtskonformen Schallschutzmaßnahmen beachtet. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur Frage 4 des Abgeordneten Herbert Behrens: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, als Vertreterin des Gesellschafters Bund in der Gesellschafterversammlung und Entsenderin zweier Mitglieder des Aufsichtsrates der FBB, aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 3. Mai 2016 (OVG 6 A 31.14) (bitte begründen), und wird die Bundesregierung in den Organen der FBB eine Initiative ergreifen, die die Anweisung zur Untersagung der Einleitung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil seitens der Geschäftsführung zum Inhalt hat, um weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung eines rechtskonformen Schallschutzes am Flughafen Berlin-Brandenburg vorzubeugen (bitte begründen)? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, eine schriftliche Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Mai 2016, OVG 6 A 31.14, liegt der Bundesregierung nicht vor. Erst nach Vorlage der Entscheidungsgründe kann die operativ allein zuständige FBB ihr Schallschutzprogramm auf Auswirkungen der gerichtlichen Entscheidung sachgerecht prüfen und ihrem Aufsichtsrat das Prüfungsergebnis mitteilen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Behrens. Herbert Behrens (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Können Sie mir etwas zum zeitlichen Ablauf sagen? Wann wird sich der Aufsichtsrat mit der Frage beschäftigen, ob es Rechtsmittel gegen dieses Urteil geben soll oder nicht? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Behrens, ich gehe davon aus, dass sich die Geschäftsführung der FBB nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des Urteils damit auseinandersetzt und die möglichen Konsequenzen eruiert. Wenn dieser Prozess vollendet ist, wird sicherlich in der nächsten darauffolgenden Aufsichtsratssitzung darüber berichtet werden. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Die Frage 5 des Abgeordneten Matthias Gastel und die Fragen 6 und 7 des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) werden schriftlich beantwortet. Dann sind wir mit Ihrem Geschäftsbereich fertig, Herr Kollege Barthle. Danke schön, dass Sie hier waren. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold zur Verfügung. Die Frage 8 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl und die Frage 9 der Abgeordneten Bärbel Höhn werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 10 der Abgeordneten Bärbel Höhn: Welche der Punkte aus dem vom Umweltbundesamt vorgelegten „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ hält das BMUB kurz- bis mittelfristig für umsetzbar, und wie ist der Diskussionsstand dazu mit den anderen Ressorts, um geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Die Prüfung des vom Umweltbundesamt vorgelegten „5-Punkte-Programms für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ ist noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon sind wir bei konkreten Einzelprojekten, die derzeit durchgeführt werden, mit anderen Ressorts natürlich immer in Kontakt, damit der Schutz der Biodiversität und der nachhaltige Pflanzenschutz gewährleistet werden. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Höhn, Ihre erste Nachfrage. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, eben ist Staatssekretärin Flachsbarth von der Kollegin Haßelmann gefragt worden, wie sich die Bundesregierung bei der Zulassung von Glyphosat verhalten wird. Darauf hat Staatssekretärin Flachsbarth geantwortet: Die Bundesregierung wird zustimmen. Heute war die Bundesumweltministerin im Umweltausschuss und hat gesagt, es sei noch gar nicht klar, wie die Bundesregierung stimmen werde; es liege noch keine konkrete Formulierung vor. Es sei auf jeden Fall notwendig, dass der Schutz der Biodiversität geregelt werde; eine Zulassung gebe es also nur mit Auflagen. Wie steht das Bundesumweltministerium zu der Aussage von Frau Flachsbarth, dass die Bundesregierung der Zulassung von Glyphosat zustimmen wird? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wir haben, wie meine Ministerin im Ausschuss erklärt hat, gegenüber dem federführenden Landwirtschaftsministerium Wert darauf gelegt, dass bei der Entscheidung über die Zulassung von Glyphosat der Schutz der Biodiversität berücksichtigt wird. Uns liegt bis heute noch kein offizieller Vorschlag der EU-Kommission vor. Ob die EU-Kommission die notwendigen Voraussetzungen erfüllen will und erfüllen wird, ist noch nicht klar; es gibt noch keinen entsprechenden Vorschlag. Deswegen gibt es, so wie meine Ministerin heute im Umweltausschuss ausgeführt hat, derzeit keine Zustimmung unseres Hauses zur Zulassung von Glyphosat. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Höhn. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben eben gesagt, es gebe keine Zustimmung Ihres Hauses. Entscheidend ist aber, ob es eine Zustimmung der Bundesregierung zu diesem Punkt gibt. Wird in diesem Fall am Ende das Bundeslandwirtschaftsministerium als federführendes Ministerium den Ausschlag geben, oder haben Sie ein Vetorecht, solange die Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt nicht erfüllt sind? Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wie die gängige Praxis ist, wissen Sie: Wenn sich die Ressorts der Bundesregierung über die Zustimmung in EU-Angelegenheiten nicht einig sind, führt das im Regelfall zur Enthaltung. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Mir liegen jetzt keine weiteren Nachfragewünsche vor. Dann bedanke ich mich beim Parlamentarischen Staatssekretär Pronold für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes auf. Alle Fragen – es handelt sich um Frage 11 der Abgeordneten Tabea Rößner und um Frage 12 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele – werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Auch hier werden alle Fragen schriftlich beantwortet. Es handelt sich um Frage 13 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, um Frage 14 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, um Frage 15 des Abgeordneten Klaus Ernst, um die Fragen 16 und 17 der Abgeordneten Katharina Dröge, um die Fragen 18 und 19 der Abgeordneten Britta Haßelmann und um die Fragen 20 und 21 der Abgeordneten Kerstin Andreae. Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Frau Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer zur Verfügung. Die Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Dr. André Hahn werden schriftlich beantwortet. Ich rufe Frage 24 der Abgeordneten Heike Hänsel auf: Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung im Rahmen der politischen, finanziellen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gegenüber der honduranischen Regierung ziehen, nachdem am 2. Mai 2016 vier Tatverdächtige wegen Mordes an der Menschenrechts- und Umweltaktivistin Berta Cáceres festgenommen wurden – darunter Sergio Ramón Rodríguez Orellana, Ingenieur und Projektleiter von DESA, der Betreiberfirma des Wasserkraftwerks Agua Zarca, Mariano Díaz Chávez und Edison Atilio Duarte Mez, aktive Mitglieder der Streitkräfte von Honduras, und Douglas Geovanny Bustillo, ehemaliger Sicherheitschef von DESA und Ex-Militär (www.taz.de/!5300598/), und setzt sich die Bundesregierung, wie vom UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger, Michel Forst, verlangt, für eine unabhängige internationale Untersuchung des Mordes an Berta Cácares (siehe Tickerdienst des Bundestages/epd-Meldung vom 3. Mai 2016: „Verdächtige wegen Mordes an Umweltaktivistin Cáceres festgenommen – Amnesty kritisiert Mangel an Transparenz bei Untersuchung“) ein? Bitte schön, Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Hänsel, ich darf wie folgt antworten: Die Bundesregierung setzt sich für die vollständige Aufklärung der Taten und die Bestrafung der Täter und Hintermänner ein. Der Lateinamerika-Beauftragte des Auswärtigen Amts und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben sich gegenüber der honduranischen Regierung für die Aufklärung der Morde an Berta Cáceres und Nelson García eingesetzt. Der Lateinamerika-Beauftragte des Auswärtigen Amtes sprach am 27. April dieses Jahres auch persönlich mit der Tochter der Ermordeten im Auswärtigen Amt in Berlin. Die honduranische Regierung hat sich zur Aufklärung der Morde verpflichtet und sowohl den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte als auch die Organisation Amerikanischer Staaten um Unterstützung bei der Aufklärung gebeten. Die speziell für Honduras ins Leben gerufene OASRechtsstaatskommission zur Bekämpfung von Korruption und Straflosigkeit wird sich ebenfalls der Aufklärung des Falles Berta Cáceres widmen. Das Auswärtige Amt wird die OASRechtsstaatskommission dabei mit 100 000 Euro unterstützen. Falls das Engagement der OASRechtsstaatskommission keine Erfolge zeitigt, würden wir die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte befürworten. Dazu müsste die honduranische Regierung ihre Zustimmung erteilen. Die Bundesregierung wird den Fall weiter mit größter Aufmerksamkeit verfolgen. Die lückenlose Aufklärung und Bestrafung der Täter und Hintermänner wird ein wichtiger Indikator sein, wie ernst es der honduranischen Regierung und Justiz ist, bestehende Missstände in puncto Straffreiheit, Menschenrechtsverletzung und Korruption zu beseitigen. Die Menschenrechtssituation wird auch weiterhin Bestandteil des politischen Dialogs mit der honduranischen Regierung sein. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Frau Kollegin Hänsel, Sie haben bestimmt noch eine Nachfrage. – Bitte schön. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön. – Frau Staatsministerin, es ist ja wirklich neu, auch zu hören, dass die Bundesregierung mittlerweile zumindest eine unabhängige Untersuchungskommission in Erwägung zieht. Wir hatten den Fall ja hier schon in Fragestunden diskutiert, und da hatte die Bundesregierung noch keine Notwendigkeit dazu gesehen. Insofern können wir das nur begrüßen. Ich möchte da aber gern noch einmal nachhaken, weil Sie das jetzt an das Ende einer Kette gestellt haben und erst noch die Ergebnisse der Untersuchung der Rechtsstaatskommission der Organisation Amerikanischer Staaten abwarten möchten. Der Fall schlägt ja international immer höhere Wellen. Ehemalige Militärs sind zumindest als verdächtigte Täter verhaftet worden, auch Polizeikräfte, die verantwortlich sein könnten. Es ist ja auch ein Stück weit Gefahr in Verzug, weil die Aktivisten von COPINH nach wie vor Drohungen erhalten. Deswegen noch einmal meine Frage: Sehen Sie es dann nicht eher für notwendig an, dass man sich jetzt sofort für eine solche unabhängige Kommission starkmachen muss? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Also, Frau Kollegin, ich glaube, wir ziehen hier wirklich an einem Strang. Uns kommt es darauf an, dass schnellstmöglich aufgeklärt wird. Es sind jetzt fünf vermutliche Täter verhaftet worden. Sie wissen um die Situation dort – wir auch. Wir machen diesen Druck, damit nicht nur die Strafbarkeit festgestellt wird, sondern die Verurteilungen dann auch wirklich realisiert werden. Das ist das, was wir wollen. Ich glaube, man muss jetzt diesen Druck aufrechterhalten. Deshalb habe ich auch in dieser Deutlichkeit gesagt, dass wir die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission befürworten, aber dass wir den ersten Schritt mit der OASRechtsstaatskommission machen wollen. Heike Hänsel (DIE LINKE): Ja. – Für Sie noch einmal der Hinweis: Sie kennen sicherlich auch die Situation im Land, die von einer enorm hohen Straflosigkeit geprägt ist. Auch Amnesty International hat ja mittlerweile bezüglich des Falles große Transparenzmängel festgestellt und kritisiert, dass die gesamten Untersuchungen hier sehr schleppend vorangehen. Insofern geht meine nächste Frage jetzt auch in Richtung EUEbene. Die EU hat ein Assoziierungsabkommen mit zentralamerikanischen Staaten – Honduras gehört dazu – getroffen. In solchen Abkommen geht es auch immer um Fragen von Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten usw. Hat die Bundesregierung sich in irgendeiner Art und Weise auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass im Rahmen dieses Assoziierungsabkommens mehr Druck ausgeübt wird bezüglich der Menschenrechtssituation in Honduras? Welche konkreten politischen Schritte haben Sie seit der Ermordung von Berta Cáceres auch auf europäischer Ebene unternommen? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich kann Ihnen das jetzt nicht im Detail sagen; denn mir war in Bezug auf Ihre Frage wichtig, was wir direkt mit der honduranischen Regierung machen. Ich finde, es war ausgesprochen wichtig, dass sowohl von meinem Kollegen, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, als auch von unserem Lateinamerika-Beauftragten der Fall klar angesprochen worden ist – und das nicht nur vor Ort, sondern auch hier mit der Tochter zusammen. Sie sehen, wir bleiben hier unmittelbar in Kontakt und am Ball. Sie können versichert sein, dass wir alles Mögliche versuchen werden, dass dieser Mord gesühnt wird. Jetzt lassen Sie mich noch eines sagen – Sie wissen es genauso wie ich –: 98 Prozent Straffreiheit ist etwas, was nicht hinnehmbar ist. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Fragen zu diesem Punkt vor. Die Fragen 25 und 26 der Kollegin Dağdelen werden schriftlich beantwortet. Dann kommen wir zur Frage 27 des Kollegen Andrej Hunko: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Existenz, Umfang und Kriterien von Listen von Politikerinnen und Politikern, Journalistinnen und Journalisten und anderen Akteurinnen und Akteuren, auf deren Grundlage den gelisteten Personen die Einreise in die Ukraine verweigert wird, und welche Fälle von Einreiseverweigerungen der genannten Personengruppen in die Ukraine sind der Bundesregierung seit Anfang 2014 bekannt (bitte auflisten)? Bitte schön, Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Gern. – Frau Präsidentin! Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, dass bei ukrainischen Grenzkontrollen Personendaten abgeglichen werden anhand von nationalen ukrainischen Listen von Personen, denen die Einreise in die Ukraine verweigert werden soll. Über die Kriterien für die Listung liegen der Bundesregierung jedoch keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung erhält im Zweifel nur bei deutschen Staatsangehörigen und konkretem Einreiseversuch Kenntnis einer etwaigen Listung und Einreiseverweigerung durch die ukrainischen Behörden. Aktuell wurde zwei deutschen Journalisten, Saadi Isakov und einem weiteren, die Einreise verweigert. Die Deutsche Botschaft Kiew hat daraufhin am 6. Mai offiziell um Begründung der Einreiseverweigerung gebeten und auf die Pflichten hingewiesen, denen die Ukraine nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Presse- und Rundfunkfreiheit unterliegt. Eine Antwort steht noch aus. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Herr Kollege Hunko. Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Staatsministerin Böhmer, es ist schon mal erfreulich, dass die deutsche Seite reagiert hat. Der konkrete Anlass meiner Frage ist in der Tat die Einreiseverweigerung für die Journalisten Isakov und Ulrich Heyden. Das ging auch ein bisschen durch die deutschen Medien. Im Fall Isakov war es so, dass er ein Interview mit einem der Überlebenden des Massakers am 2. Mai 2014 in Odessa geführt hat, was wahrscheinlich der Hintergrund für die Einreiseverweigerung ist. Bei Ulrich Heyden war es auch eine kritische Berichterstattung zur Ukraine. Sind Ihnen darüber hinaus weitere Journalisten oder vielleicht auch Abgeordnete bekannt, gegen die Einreiseverweigerungen vorliegen? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege, wir haben keine weiteren belastbaren Kenntnisse. Es gab Namen, die im September 2015 in der Presse kursierten. Sie wissen, es handelte sich dabei unter anderem um einen deutschen Journalisten, Michael Rutz. Nach den internationalen Protesten wurde die Einreiseverweigerung zurückgezogen. Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Das ging damals tatsächlich durch die Medien. Es war eine Liste von, ich glaube, 400 Journalisten international. Damals habe ich auch eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In der Antwort sagten Sie: Es gibt da keine deutschen Staatsbürger. Gegen mich liegt ein Einreiseverbot in die Ukraine vor, das schon damals in Kraft war und das auch Bestand hatte, obwohl ich für den Bundestag, für den Europaausschuss, im Februar dorthin fahren wollte. Ist Ihnen das bekannt, und ist Ihnen bekannt, ob vielleicht gegen weitere Abgeordnete des Bundestages Einreiseverbote vorliegen? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege, ich weiß, dass Sie zu vielen Gesprächen im Auswärtigen Amt waren und dort um Beratung nachgesucht haben. Ich glaube, Sie gehören zu den bestinformierten Kollegen hier im Deutschen Bundestag, was diese Fragen anbetrifft. (Andrej Hunko [DIE LINKE]: Das war nicht die Frage! Aber weitere Abgeordnete?) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Alle Ihre Fragen sind schon beantwortet, wenn auch nicht zu Ihrer Zufriedenheit. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Bundesregierung ist auskunftspflichtig gegenüber dem Parlament!) Ich bedanke mich bei der Staatsministerin für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder bereit. Die Frage 28 des Abgeordneten Hunko wird schriftlich beantwortet. Damit sind wir bei der Frage 29 des Kollegen Volker Beck: Wie viele antisemitische bzw. antiisraelische Straf- und Gewalttaten ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015? Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Herr Kollege Beck, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ werden die Taten, je nach Motivation, Themenfeldern/Oberbegriffen und Unterthemen zugeordnet. Antisemitische Straftaten werden dem Themenfeld/Oberbegriff „Hasskriminalität“, Unterthema „antisemitisch“, zugeordnet. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 1 366 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund erfasst. Die Zahl der Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 36. Antiisraelische Straftaten werden hingegen nicht in einem eigenständigen Unterthema erfasst, da im Themenfeldkatalog PMK prinzipiell keine staatenspezifische Erfassung erfolgt. Die Zuordnung ist von der jeweiligen Tatmotivation abhängig. Im Fall von antijüdischen Motiven werden sie als antisemitische Straftaten erfasst. Daneben können antiisraelische Straftaten im Themenfeld „Krisenherde/Bürgerkriege“, Unterthema „Israel/Palästinenser-Konflikt“, erfasst werden, wenn die Tatmotivation aus diesem Konflikt resultiert. Im Jahre 2015 wurden von den Ländern 62 entsprechende Straftaten gemeldet. Bei einer Tat davon handelt es sich um eine Gewalttat. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Herr Kollege Beck, Sie haben sicher eine Nachfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht können Sie uns einmal erläutern, wie sich diese 62 Taten zusammensetzen. Denn es ist nicht klar, ob sie antiisraelisch motiviert sind oder andere Konfliktthemen berühren; zumindest enthielt Ihre Antwort diese Information nicht. Im letzten Jahr gab es Irritationen aufgrund der Rechtsprechung in Bezug auf Schmierereien an der Wuppertaler Synagoge. Dazu sagte das zuständige Amtsgericht, dies sei nicht antisemitisch, sondern hinge eher mit dem Nahostkonflikt zusammen, weil die Täter einen palästinensischen Hintergrund hätten. Wie stellt man sicher, dass solche Falschzuordnungen in der Kriminalstatistik nicht vorkommen? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das ist von den jeweiligen Ländern sicherzustellen und dann im Zweifel auch zu korrigieren. Im Jahr 2015 gab es 62 Straftaten im Bereich „Krisenherde/Bürgerkriege“, Unterthema „Israel/Palästinenser-Konflikt“, und davon wurden 31 Straftaten als antisemitisch eingeordnet. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine zweite Nachfrage betrifft die antisemitischen Straftaten. Können Sie da etwas über die Aufteilung der Tätergruppen sagen? Wir haben da ja klassischerweise „rechts“, „links“, „Ausländer“ und „Sonstige“ als Kategorien. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Zahlen werden erst noch offiziell veröffentlicht. Es ist so, dass wir bei „PMK – links“ und bei „PMK – rechts“ etwa im gleichen Bereich liegen wie im letzten Jahr, im Bereich „PMK – Ausländer“ leicht niedriger, und bei „PMK – Sonstige“ liegen wir auch in etwa in diesem Bereich. Aber die Zahlen werden, wie gesagt, vom Innenminister noch dezidiert veröffentlicht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann dürfen Sie die uns auch sagen im Rahmen des Fragerechts!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke schön. – Wir kommen dann zur Frage 30 des Abgeordneten Volker Beck: Wie viele homo- bzw. transphob motivierte Straf- und Gewalttaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 erfasst? Bitte schön. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Homo- und transphob motivierte Straftaten und Gewalttaten werden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ erfasst. Da keine eigenständigen Unterthemen „homophob“ und „transphob“ existieren, können solche nicht gesondert ausgewiesen werden. Für das Jahr 2015 wurden 220 politisch motivierte Straftaten mit der Nennung des Unterthemas „Sexuelle Orientierung“ gemeldet. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte, Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Könnten Sie uns hier, ähnlich wie bei den antisemitischen Straftaten, darüber Auskunft geben, welcher Art die Straftaten waren? Also: Wie viele davon waren Meinungsdelikte und wie viele davon Gewalttaten? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die genaue Aufgliederung kann ich Ihnen gerne noch schriftlich geben. Wie gesagt: Die Zahlen werden erst noch veröffentlicht. Ich kann Ihnen aber einen Überblick geben: Wir hatten 51 Körperverletzungen, zwei Raubtaten und ein Widerstandsdelikt. Der Rest – 50 an der Zahl – waren keine Gewalttaten, sondern Sachbeschädigungen, Propagandadelikte und Volksverhetzung. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Noch eine Nachfrage? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Nachfrage bezieht sich wiederum auf die Aufteilung der Tätergruppen, also „links“, „rechts“, „Ausländer“ und „Sonstige“. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Zahlen habe ich jetzt nicht parat, aber ich kann sie Ihnen gern schriftlich nachreichen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Fragen 31 und 32 der Abgeordneten Jelpke werden schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. – Danke schön für die Beantwortung. Ich rufe jetzt den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister zur Verfügung. Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick auf: Welche Kenntnisse hat das Bundesministerium der Finanzen über Cum/Cum-Geschäfte der Commerzbank Aktiengesellschaft, seitdem die Commerzbank staatliche Hilfe erhalten hat? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Herr Kollege Schick, zur Beantwortung dieser Frage verweise ich zunächst auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 23 der Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur steuerrechtlichen Zulässigkeit des Dividendenstrippings. Das waren die Bundestagsdrucksachen 18/6863 und 18/7213. Die Commerzbank AG hat eine entsprechende Anfrage der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, FMSA, wie folgt beantwortet – Zitat –: Die Commerzbank tätigt täglich über 100 000 Trades mit tausenden unterschiedlichen Kunden, Brokern, Banken und vielen anderen Marktteilnehmern. Dabei stellen wir durch umfangreiche interne Systeme und Kontrollen sicher, dass alle Trades in Einklang mit dem geltenden Recht stehen. Darüber hinaus haben wir eigene, noch härtere interne Regelungen und Kontrollen etabliert, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, um Fälle von Dividendenarbitrage um den Dividendenstichtag zu limitieren. Die Geschäftspolitik der Commerzbank AG wird vom Vorstand verantwortet, der nach dem Aktiengesetz vom weisungsunabhängig handelnden Aufsichtsrat überwacht wird. Auch angesichts der negativen Implikationen für die Reputation der Bank erwarten wir, dass das Thema Cum/Cum-Geschäfte umfassend durch die Organe und Gremien der Bank aufgearbeitet wird. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Bank. Im Aufsichtsrat der Commerzbank AG sitzen zwei Vertreter, die auf Vorschlag des Finanzmarktstabilisierungsfonds, des FMS, von der Hauptversammlung der Commerzbank AG gewählt wurden. Die auf Vorschlag des FMS von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder handeln weisungsunabhängig. Die Mitglieder einer Aktiengesellschaft unterliegen der Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich aller Geheimnisse und vertraulichen Angaben der Gesellschaft, von denen sie im Rahmen ihrer Amtstätigkeit Kenntnis erlangen. Das sind § 93 Absatz 1 Satz 3 und § 116 Satz 1 und 2 des Aktiengesetzes. Die Beratungen des aufsichtführenden Organs sind vertraulich, siehe hierzu auch § 394 und § 395 Absatz 1 des Aktiengesetzes. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Herr Kollege Schick, Sie haben sicher eine Nachfrage. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Danke für die Antwort. Diese haben wir zum großen Teil auch im Rahmen der Kleinen Anfrage bekommen. Mich interessiert: Was war der Anlass für die Nachfrage der FMSA? Gab es frühere Nachfragen vonseiten der Bundesregierung und des Finanzmarktstabilisierungsfonds bei der Commerzbank in Bezug auf Cum/Cum-Geschäfte? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Anlass für die Nachfrage war die von Ihnen eingereichte Kleine Anfrage. Ansonsten ist es Aufgabe der FMSA, darauf zu achten, dass die zwischen der Commerzbank und der FMSA geschlossenen Verträge eingehalten werden. Inwieweit diese Vertragsbeachtung seitens der FMSA im konkreten operativen Geschäft überwacht wird, kann ich Ihnen nicht sagen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Schick, noch eine weitere Zusatzfrage? Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mich würde außerdem interessieren, ob Sie die Antwort der Commerzbank angesichts der Kenntnis, die wir über die Cum/Cum-Geschäfte haben, für plausibel erachten. Bei diesen Geschäften ist es so, dass sie nicht zufällig irgendwie stattfinden, sondern dass sich Akteure finden müssen, sodass man gezielt die Steuerlast zulasten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes drücken kann. Vonseiten der Commerzbank sagt man, dass man zwangsläufig irgendwie ohne eigene Intention dabei sei. Halten Sie diese Antwort eigentlich für plausibel, und haben Sie da vielleicht nachgehakt? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Zum Ersten: Nicht wir haben nachzuhaken, sondern es ist die FMSA, die mit der Commerzbank in einer Vertragsbeziehung steht. Zum Zweiten gibt es für uns als Bundesfinanzministerium zunächst einmal keinen Anhaltspunkt, an der Plausibilität der getätigten Aussagen Zweifel zu haben. Ich habe aber in meiner Antwort darauf hingewiesen, Herr Kollege Schick, dass für die Überwachung innerhalb der Bank einerseits der Vorstand und der Aufsichtsrat zuständig sind und andererseits, dort, wo Fragen des Vertrags mit der FMSA tangiert sind, die Gremien der FMSA. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick auf: Hält die Bundesregierung die Antwort zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Dezember 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7213), die fragte, ob die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat oder andere staatliche Akteure wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung die Problematik des Dividendenstrippings gegenüber der Commerzbank angesprochen haben, weiterhin für ein schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, und urteilt sie somit, dass die Frage nicht öffentlich beantwortet werden kann? Bitte schön. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Schick, die Organmitglieder einer Aktiengesellschaft unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich aller Geheimnisse und vertraulichen Angaben der Gesellschaft, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen. Dies ist in § 93 Absatz 1 Satz 3 und § 116 Satz 1 und 2 des Aktiengesetzes so geregelt. Die Beratungen des aufsichtführenden Organs sind vertraulich. Der Gesetzgeber hat die unbefugte Offenbarung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in § 203 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches für Amtsträger unter Strafe gestellt. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass die Bundesregierung zu den Gesprächsinhalten der Aufsichtsratssitzung der Commerzbank AG keine Stellung nehmen kann. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Herr Kollege Schick. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Herr Staatssekretär, der Bundesminister der Finanzen, Herr Schäuble, hat die Geschäfte als „illegitim“ bezeichnet. Seit wann vertritt der Minister diese Auffassung, und ist sie gegenüber Vertretern der Commerzbank und anderer Banken, den Mitgliedern der Aufsichtsräte, die vonseiten der FMSA benannt worden sind, oder anderen Akteuren, die hier relevant sind, wie zum Beispiel die FMSA selbst, einmal geäußert worden, seit wir wissen, dass die Cum/Cum-Geschäfte laufen, also insbesondere seit Mai 2015, oder ist diese Auffassung erst nach den jüngsten Veröffentlichungen in den Medien geäußert worden? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Es gibt seit längerer Zeit, Herr Kollege Schick, eine Auseinandersetzung über die Frage, wie die Cum/Cum-Geschäfte zu bewerten sind. Wir kommen im Bundesfinanzministerium zu der Einschätzung, die Sie eben von Herrn Dr. Schäuble zitiert haben, nämlich dass wir diese Geschäfte für illegitim halten. Es hängt vom Einzelfall ab – davon, wie die Geschäfte konkret ausgestaltet sind –, ob sie auch illegal sind. Der Bundesfinanzhof hat in seiner Rechtsprechung in Einzelfällen angezweifelt, ob ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums tatsächlich stattgefunden hat. An den Stellen haben wir es dann auch mit der Frage zu tun, ob wir möglicherweise Steuern zurückbekommen können. Hinsichtlich der Frage, inwieweit diese Einzelfälle auf Cum/Cum-Gestaltungen im Allgemeinen zu übertragen sind, befinden wir uns gerade in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe in der Klärung. Wenn die Klärung erfolgt ist, werden wir das weitere Vorgehen festlegen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Noch eine weitere Nachfrage? Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nur noch einmal dieselbe Frage: Seit wann vertritt der Minister diese Auffassung, und ist sie schon einmal vor den jüngsten Veröffentlichungen zu den Cum/Cum-Geschäften der Commerzbank irgendwo geäußert worden, zum Beispiel nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage, als man wusste, dass die Cum/Cum-Geschäfte auch bei der Commerzbank auftreten können? Es ist ja für die Öffentlichkeit durchaus interessant, zu wissen, ob seit der öffentlichen Diskussion, die es schon weit vor den jüngsten Veröffentlichungen gab, nämlich mehr als ein Jahr früher, irgendwann einmal die Auffassung einer mangelnden Legitimation dieser Geschäfte geäußert worden ist. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Mir ist keine andere Äußerung des Bundesfinanzministers bekannt. Wir beschäftigen uns nicht erst seit der jüngsten öffentlichen Debatte damit, sondern wir haben uns bereits im Vorfeld des Verfahrens am Bundesfinanzhof mit dieser Fragestellung befasst. Wir haben, wie gesagt, keine andere Position dazu geäußert. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Kollege Schick. Ich rufe die Frage 35 der Abgeordneten Lisa Paus auf: Hat das Bundesministerium der Finanzen im Aufsichtsrat der Commerzbank darauf hingewirkt, dass sich die Bank nicht an Cum/Cum-Geschäften beteiligen darf, ähnlich wie andere Aufsichtsräte es beschlossen haben? Bitte schön. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Paus, nach § 10 Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes müssen Kreditinstitute, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen haben, eine solide und umsichtige Geschäftspolitik gewährleisten. Ob die Commerzbank AG eine solide und umsichtige Geschäftspolitik betreibt, wird insbesondere jährlich durch den Wirtschaftsprüfer der Bank geprüft. Dieser hat in der Vergangenheit bestätigt, dass kein Verstoß gegen diese Auflage vorliegt. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin, haben Sie noch eine Nachfrage? – Nein. Ich rufe die Frage 36 der Abgeordneten Lisa Paus auf: Sieht das Bundesministerium der Finanzen die Bedingungen nach § 10 Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, wonach Unternehmen des Finanzsektors die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds nach den §§ 6, 7 und 8 dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, die Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten müssen, durch Cum/Cum-Geschäfte verletzt? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Zur Frage 36 kann ich Ihnen nur die Antwort vortragen, die ich eben zur Frage 35 vorgetragen habe. Ich mache das aber gerne noch einmal, Frau Kollegin Paus. Nach § 10 Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes müssen Kreditinstitute, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen haben, eine solide und umsichtige Geschäftspolitik gewährleisten. Ob die Commerzbank AG eine solide und umsichtige Geschäftspolitik betreibt, wird insbesondere jährlich durch den Wirtschaftsprüfer der Bank geprüft. Dieser hat in der Vergangenheit bestätigt, dass kein Verstoß gegen diese Auflage vorliegt. Ich möchte darüber hinaus bemerken, dass die Bundesregierung selbstverständlich erwartet, unabhängig von der Diskussion über Cum/Cum-Geschäfte und den Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer, dass sich eine Bank an alle geltenden Gesetze unseres Landes hält. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, der Finanzminister war in seiner Wortwahl sehr deutlich. Er hat gesagt, dass es illegitim ist, er selber hat aber nicht davon gesprochen, dass es illegal ist; darauf zielen wir mit unseren Fragen ab. Wir konnten uns nicht erklären, warum das Bundesfinanzministerium als Eigentümer der Bank, zumindest ab dem Zeitpunkt, da es von Cum/Cum-Geschäften der Commerzbank wusste, nicht aktiv geworden ist, obwohl es Aufsichtsräte in anderen Banken gegeben hat, die dafür gesorgt haben, dass solche Geschäfte nicht mehr durchgeführt werden. Warum ist Gleiches nicht von der Bundesregierung gemacht worden? Meine präzise Nachfrage lautet: Ist das Bundesfinanzministerium, seitdem es 2015 davon wusste, dass die in Bundeseigentum befindliche Commerzbank Cum/Cum-Geschäfte macht, in irgendeiner Weise initiativ geworden, um dafür zu sorgen, dass die Commerzbank keine Cum/Cum-Geschäfte mehr macht? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Staatssekretär. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich habe darauf hingewiesen, dass es den § 10 Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes gibt. An der Stelle ist die FMSA angehalten, darauf zu achten, dass Banken, die staatliche Unterstützung bekommen, eine solide und umsichtige Geschäftspolitik gewährleisten. Das war vom Tag eins der staatlichen Hilfe an die Commerzbank eine Forderung, die wir über die FMSA an die Commerzbank, aber im Falle von Hilfen an andere Banken in gleicher Weise stellen. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, wie wir versuchen, die Überwachung sicherzustellen. Wie steuerrechtlich mit den Cum/Cum-Gestaltungen umzugehen ist, das ist eine Frage, die die jeweiligen Steuerverwaltungen klären müssen. Es ist bekannt, dass die Verantwortung hier im Wesentlichen bei den jeweiligen Landesfinanzministerien liegt. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Noch eine weitere Nachfrage? – Bitte schön. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage noch einmal konkret: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Commerzbank illegitime Geschäfte machen sollte? Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Welche Geschäfte die Commerzbank im konkreten Fall gemacht hat, dazu kann ich nichts sagen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war auch nicht die Frage!) Ich kann lediglich sagen, dass wir die Cum/Cum-Gestaltungen als solche für illegitim halten. Aber ich kenne die Einzelgeschäfte der Commerzbank nicht, sodass ich mir nicht anmaße, festzustellen, wie diese zu bewerten und zu beurteilen sind. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke schön, Frau Kollegin Paus. – Es gibt jetzt eine weitere Nachfrage des Kollegen Schick. Bitte schön. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, die Commerzbank hat laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, die wir gestellt hatten, auf die entsprechende Frage der FMSA selber eingeräumt, dass auch Cum/Cum-Geschäfte bei ihr stattfinden, und sie hat auch den Veröffentlichungen der jüngsten Zeit nicht widersprochen. Wir müssen also davon ausgehen: Die Commerzbank ist an Cum/Cum-Geschäften beteiligt. Zweitens. Es gibt die Aussage des Bundesfinanzministers: Diese Geschäfte sind „illegitim“. Jetzt lautet meine Frage: Hält die Bundesregierung es angesichts dessen, was wir gerade aus dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz zitiert haben – oder auch unabhängig davon –, für in Ordnung, dass eine Bank, die wir mit Milliarden gerettet haben – der Bund ist noch heute der größte Aktionär –, solche „illegitimen“ Geschäfte – ich zitiere den Bundesminister der Finanzen – tätigt? Meint die Bundesregierung, dass das okay ist? Ich vergleiche das noch einmal: Es gibt Landesbanken – das wissen wir auch aus Veröffentlichungen –, die explizit gesagt haben: Solche Geschäfte sind mit unserem Status, mit unserer Vorstellung von anständigen Geschäften nicht vereinbar. – Müsste das nicht auch für die Commerzbank gelten? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Staatssekretär. Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Kollege Schick, ich habe gesagt: Alle Cum/Cum-Geschäfte halten wir für illegitim. Das heißt, es spielt keine Rolle, wer sie gestaltet hat, wer sie durchgeführt hat. Damit gilt die Aussage, dass wir das für illegitim halten, auch für den konkreten Fall der Commerzbank. Allerdings maße ich mir nicht an, wenn die Commerzbank in Pressemitteilungen etwas sagt, im Einzelfall Geschäfte der Commerzbank seitens der Bundesregierung zu kommentieren. Generell halten wir Cum/Cum-Geschäfte für illegitim. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Ich sehe keine weitere Nachfrage. – Ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf. Zur Beantwortung steht heute die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller zur Verfügung. Die Frage 37 der Abgeordneten Brigitte Pothmer sowie die Fragen 38 und 39 der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 40 des Abgeordneten Stefan Liebich: Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung das Problem der Übernahme von Versorgungskosten (für Ernährung) nach der Anerkennung von Asylsuchenden als international Schutzberechtigte dar (rechtlich: der Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch), wenn diese nunmehr anerkannten Flüchtlinge noch in einer Notunterkunft untergebracht sind, in der es keine Möglichkeit der Selbstversorgung (keine Kochmöglichkeiten) gibt, und gibt es einzelne Bundesländer, die dieses Problem nicht oder in einer besonderen Weise betrifft? Bitte schön. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Liebich, der Bundesregierung ist bekannt, dass anerkannte Flüchtlinge mangels entsprechenden Wohnraums oftmals auch noch in Gemeinschaftsunterkünften, die eigentlich nur für Asylbewerber vorgesehen sind, verbleiben müssen. Soweit in diesen Unterkünften keine Selbstversorgungsmöglichkeit besteht und die anerkannten Flüchtlinge verpflegt werden wie alle Bewohner einer solchen Unterkunft, sind derzeit die Kommunen als Unterkunftsbetreiber oder Vertragspartner der Unterkunftsbetreiber mit diesen Kosten belastet. Darin sieht die Bundesregierung eine ungerechtfertigte Belastung der Kommunen, soweit es um anerkannte Flüchtlinge geht, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten; denn die Kosten zur Deckung des Ernährungsbedarfs hat der Bund über die Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs zu tragen. Diese Thematik ist von den Ländern Berlin und Saarland an die Bundesregierung herangetragen worden. Ob es Länder gibt, die nicht oder in besonderer Weise betroffen sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Liebich, haben Sie eine Nachfrage? (Stefan Liebich [DIE LINKE]: Nein!) Dann kommen wir zur Frage 41 des Abgeordneten Stefan Liebich: Welchen praktischen oder gesetzgeberischen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Bezug auf dieses Problem? Bitte schön. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Kollege, die Frage schließt sich ja an; deshalb schließt sich auch die Antwort an: Die Bundesregierung hat am 4. Mai 2016 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – beschlossen. Diese sieht für alle Personen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch leistungsberechtigt und in Gemeinschaftsunterkünften ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, eine bis 31. Dezember 2018 befristete Übergangsregelung vor. Sie hat zum Inhalt, dass Bedarfe für häusliche Ernährung und Haushaltsenergie durch Sachleistungen gedeckt werden können. Folge ist ein entsprechend verringerter Geldauszahlungsanspruch. Auf diese Weise werden zum einen Doppelleistungen, die sich aus der ungekürzten Geldleistung zur Deckung des Regelbedarfs plus kostenloser Verpflegung ergeben, vermieden. Zum anderen steht der nicht ausgezahlte Geldbetrag zur Verfügung, um ihn an die Kommunen, die derartige Gemeinschaftsunterkünfte betreiben, weiterzuleiten und sie entsprechend zu entlasten. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Der Kollege Liebich hat dazu eine Nachfrage. – Bitte schön. Stefan Liebich (DIE LINKE): Ich finde es sehr gut, dass Sie dort eine Änderung anstreben. Können Sie diese Formulierungshilfe den Mitgliedern des Bundestages zur Verfügung stellen? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Soweit ich weiß, ist sie bekannt; aber wir lassen sie Ihnen selbstverständlich zukommen. Stefan Liebich (DIE LINKE): Danke schön. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Keine weitere Frage mehr? – Dann kommen wir jetzt zur Frage 42 der Abgeordneten Corinna Rüffer: Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 28. April 2016, nach dem ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien niedrigere finanzielle Leistungen erhalten sollen als die ehemaligen Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, und wird sich die Bundesregierung für eine Verbesserung bzw. Gleichstellung dieser Gruppen einsetzen? Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ja, sehr gerne. – Kollegin Rüffer, die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, aus Gründen der Gleichbehandlung nicht schlechter gestellt sein dürfen als ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Bundesregierung setzt sich in den derzeit laufenden Verhandlungen weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass es unter Berücksichtigung der besonderen Situation zu keiner Benachteiligung der Betroffenen aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie im Vergleich zu den ehemaligen Heimkindern der Kinder- und Jugendhilfe kommt und dass das angestrebte Hilfesystem noch in diesem Jahr realisiert wird. Sie ist bereit, sich gemeinsam mit Ländern und Kirchen daran zu beteiligen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Rüffer. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für die Antwort. – Wir wissen ja beide, dass die Verhandlung über die finanzielle Anerkennung des Leides dieser Opfergruppe nunmehr seit langer Zeit anhält und die Bundesregierung offensichtlich Schwierigkeiten hat, sich insbesondere mit den Ländern auf eine gerechte Lösung zu verständigen. Wie hoch schätzen Sie die Chance ein, dass das jetzt zeitnah nachgeholt werden kann? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Darauf antworte ich gerne. – Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass es zu einer Einigung auch unter den genannten Kriterien, die ich in meiner ersten Antwort vorgetragen habe, kommt. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Rüffer, haben Sie noch eine Nachfrage? – Bitte schön. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir reden ja über zwei Bestandteile: zum einen über die Pauschale, die niedriger angesetzt sein soll, und zum anderen über Rentenersatzleistungen. Davon höre ich sehr viel weniger. Das ist aber der Bereich, der auf der Opferseite als besonders bitter wahrgenommen wird. Es sollen maximal 5 000 Euro fließen, während bei der Gruppe der damaligen Kinder und Jugendlichen diese Leistung im Einzelfall bei maximal 25 000 Euro gelegen hat. Daran wird deutlich – anhand dieser Zahlen kann man es vielleicht nachempfinden –, dass die Opfergruppe, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie gewesen ist, dies sozusagen nachträglich noch einmal als Diskriminierung wahrnimmt. Also die Antwort auf meine erste Frage war mir ein Stück weit zu oberflächlich, auch was die Differenzierung der Leistungen anbelangt. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es insbesondere im Bereich der Rentenersatzleistungen zu einer einheitlichen Regelung kommt? Was tun Sie da ganz konkret? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Staatssekretärin. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Kollegin Rüffer, ich weise darauf hin, dass wir den Vorschlag gemacht haben, im Modus der Leistungen etwas zu ändern. Die beiden Bestandteile hatten Anspruchsberechtigte aus den Fonds, die es bisher gab, auch. Was wir umstellen – ich sage das nur noch einmal, weil in Ihrer Frage etwas mitschwang, was möglicherweise missverstanden wird –, ist Folgendes: Wir schlagen jetzt vor – ich kann da aber keinem Ergebnis vorgreifen –, dass es zu einer pauschalen Geldleistung kommt. Denn mit den ersten beiden Fonds wurde die Erfahrung gemacht, dass das Sachleistungsprinzip nur mit einem extrem hohen Aufwand administriert werden konnte. Das ist für alle Beteiligten nicht optimal gewesen. In der Frage der Renten haben wir auch noch keine Einigung erzielt. Ich habe ja gerade vorgetragen, dass wir zwar zuversichtlich sind, ich aber heute bedauerlicherweise noch kein Ergebnis vorstellen kann. Es ist uns sehr ernst, dass wir die Opfergruppen gleichwertig behandeln wollen. Das ist die Absicht der Bundesregierung. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Kollegin Keul hat hierzu noch eine Nachfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Da wir gerade über behinderte Kinder in stationären Einrichtungen sprechen, habe ich eine aktuelle Nachfrage zu der Berichterstattung bezüglich freiheitsentziehender Maßnahmen. Es ist ja, insbesondere in Anbetracht der Vorfälle in Bayern, die Frage aufgeworfen worden, wie es sich eigentlich mit dem Spannungsverhältnis zwischen elterlicher Sorge und Richtervorbehalt bei freiheitsentziehenden Maßnahmen verhält. Deswegen wüsste ich gern: Befassen Sie sich derzeit mit dieser Problematik, und gibt es vielleicht auch schon ein Meinungsbild dazu, ob hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich antworte Ihnen gern, Kollegin Keul. – Die Fonds und die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, die wir planen und für die wir uns einsetzen, bieten uns einen Blick in die Vergangenheit. Das Thema, das Sie ansprechen, ist medial und in der politischen Diskussion ganz aktuell. Es ressortiert nicht im Ministerium für Arbeit und Soziales. Ich muss, ehrlich gesagt, zugeben: Ich kann Ihnen wahrscheinlich keine so fundierte Auskunft geben, wie Sie sie zu Recht von der gesamten Bundesregierung erwarten können. Deshalb ist meine herzliche Bitte, dass Sie Ihre Frage an das zuständige Ministerium adressieren. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke. – Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann kommen wir zur Frage 43 der Abgeordneten Katrin Werner: Welchen Inhalt und welche Ergebnisse hatte das Gespräch zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden, das am 4. Mai 2016 von Christian Westhoff, Pressesprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, während einer Demonstration vor dem Bundesministerium zugesagt wurde? Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Diese Frage ereilte uns noch vor dem Termin. Der Termin, über den ich berichte, hat gestern stattgefunden, Kollegin Werner. Am 10. Mai dieses Jahres habe ich im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gespräch mit mehreren Abgesandten behinderter Menschen geführt. Breiten Raum in dem mehrstündigen Gespräch zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes nahmen die vorgetragenen Kritikpunkte ein, die unter anderem das Wunsch- und Wahlrecht, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Teilhabe, das Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege oder die Öffnungsklauseln für abweichende Länderregelungen – ich nenne das alles beispielhaft – betrafen. Die geäußerten Sorgen und Ängste wurden auch mit Befürchtungen dahin gehend begründet, wie dieses Gesetz von den zuständigen Stellen in den Ländern ab dem Jahr 2020 umgesetzt werden würde. Ich habe dargelegt, dass viele der vorgetragenen Punkte aus der Sicht des BMAS anders bewertet würden. Insbesondere würde ich nicht die Einschätzung teilen, dass es sich bei diesem Gesetz, das für den Bund ab 2020 Ausgaben in Höhe von rund 700 Millionen Euro jährlich vorsieht, um ein Spargesetz handelt. Dennoch werden wir die Befürchtungen ernst nehmen. Sie werden in das weitere Verfahren der Gesetzgebung einfließen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Kollegin Werner hat noch Nachfragen; das sehe ich ihr an. Bitte schön. Katrin Werner (DIE LINKE): Danke schön. – In der Tat habe ich Nachfragen. Sie haben viele Bereiche und die Befürchtungen der Selbstvertretungsorganisationen angesprochen. Unter anderem wurde Ihnen ja mitgeteilt, dass man im Moment große Angst hat, dass es in vielen Bereichen zu Verschlechterungen kommt, dass man eher in die Richtung tendiert, zu sagen: „Lieber gar kein Gesetz“, und die kleinen Veränderungen und Verbesserungen im SGB IX zu regeln. Es gibt also immer mehr Menschen, die sagen: Wir sagen zu diesem Gesetz Nein; das ist nicht mein Gesetz. – Insofern ist meine Nachfrage, wie Sie mit diesen Ängsten umgehen. Sie müssen ja nicht nur aktiv daran arbeiten, die Menschen zu beteiligen, sondern auch daran, tatsächlich Dinge zu ändern. Welche konkreten Maßnahmen werden dabei ergriffen? Das ist mir ziemlich unverständlich. Als das Gespräch am 4. Mai dieses Jahres bei Ihnen im Ministerium stattgefunden hat, waren auch die Kollegin Rüffer und ich da, und man hat den Frust der Menschen gespürt. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Staatssekretärin. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Kollegin Werner, wir haben die Abgeordneten gestern empfangen. Ihnen oblag, ihre Themen vorzutragen. Wir haben mit wirklich großer Aufmerksamkeit zugehört und ein wenig kontrastiert, wie unsere Bewertung ist. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir uns der Bewertung, die vorgetragen wurde, nicht angeschlossen haben. Gleichwohl haben wir viel Verständnis für die Sorgen. Viele Sorgen haben ja damit zu tun, dass Menschen, die wesentliche Behinderungen haben, über viel Erfahrungswissen verfügen, ihre Erfahrungen aber nicht nur gute sind. Das andere ist: Es ist für alle Beteiligten – in ganz besonderem Maße natürlich für die Betroffenen – wirklich eine Anstrengung, sich auf einen großen Reformprozess einzulassen. Dafür haben wir sehr großes Verständnis. In Bezug auf die Bewertung der einzelnen Elemente des Gesetzentwurfes haben wir teilweise ganz unterschiedliche Sichtweisen. Bei dem einen oder anderen, was vorgetragen wurde, können wir aber – wie soll ich sagen – nachfühlen, dass Sorgen bestehen, und wir sind an solchen Stellen selbstverständlich bereit, zu sagen: Wir prüfen noch einmal, ob das berechtigte Befürchtungen sind oder ob diese Sorgen möglicherweise eine andere Ursache haben. Das wird man sehen. Wir sind also mit den Personen im Kontakt, die gestern unsere Gäste waren. Allerdings teilen wir nicht die Einschätzung, dass es richtig wäre, dieses Gesetzesvorhaben nicht weiterzuverfolgen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Werner, noch eine Nachfrage? – Bitte schön. Katrin Werner (DIE LINKE): Ich habe eine zweite Nachfrage. Man konnte nachlesen und auch hören, dass unter anderem auch noch einmal über den Zeitplan gesprochen wurde. Danach finden die Länderanhörung am 23. Mai 2016 und die Verbandsanhörung am 24. Mai 2016 statt, und unter anderem wurde auch der 23. September 2016 erwähnt. Allerdings habe ich auch gehört und wahrgenommen, dass es sein könnte, dass der Gesetzentwurf das Kabinett bzw. den Kabinettstisch bis zum Sommer gar nicht erreichen wird. Das würde ja heißen, dass es bis zum 23. September 2016 durchaus gar keine Vorlage geben könnte. Gibt es einen zweiten Fahrplan, also einen Plan B, dafür, wie wir in dem ganzen Verfahren weiter verfahren wollen, oder müssen wir uns darauf einstellen, dass es in dieser Wahlperiode kein Bundesteilhabegesetz geben wird? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Kollegin Werner, mir steht es gar nicht zu, Sie über den parlamentarischen Ablauf einer Gesetzesberatung zu informieren. Das wissen Sie mindestens so gut wie ich. Ich will aber einfach nur sagen: Wir befinden uns im Augenblick in einem sehr frühen Stadium, nämlich in der Ressortabstimmung, und bevor ein Gesetzentwurf das Kabinett erreicht, findet typischerweise eine Verbändeanhörung statt. Erst im Anschluss daran erfolgt das parlamentarische Verfahren, und da das Bundesteilhabegesetz ein zustimmungspflichtiges Gesetz sein wird, ist auch der Bundesrat vollumfänglich zu beteiligen. Insofern: Die Daten, die Sie genannt haben, sind durchaus zutreffend, soweit mir das bekannt ist. Das ist der Routineablauf bei zustimmungspflichtigen Gesetzen, und dieses Parlament ist ja sehr stolz darauf, dass ihm nicht nur die Beratung der Gesetzentwürfe obliegt, die dem Haus vorgelegt werden, sondern gegebenenfalls auch ihre Veränderung. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke. – Die Kollegin Rüffer hat jetzt noch eine Nachfrage. Bitte schön. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für die Gelegenheit. – Frau Lösekrug-Möller, Sie haben gestern selber mit den betroffenen Menschen gesprochen und wissen, dass dort große Sorge herrscht. Manchmal ist es sinnvoll, dass man durch einfache Ja- oder Nein-Antworten den Menschen diese Sorge nimmt. Die Sorge betrifft unterschiedliche Punkte. Es geht zum Beispiel um die Anrechnung des Einkommens und des Vermögens. Sie haben einmal argumentiert, dass das, was Sie vorlegen, eigentlich den Einstieg in den Ausstieg darstellen soll. Meine Frage, die sehr viele Leute umtreibt, lautet: Teilen Sie die Auffassung, dass sich auf der Grundlage des Referentenentwurfs, der uns vorliegt, für einen Großteil der großen Gruppe von Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe und auch Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen, aufgrund der Anrechnung des Einkommens und des Vermögens nichts bzw. einiges sogar negativ verändern wird? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Kollegin Rüffer, die Sorge, dass sich etwas negativ verändern wird, wenn die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege zusammenfallen, teile ich nicht. Das kann ich dem Gesetzentwurf auch nicht entnehmen. Gleichwohl weise ich darauf hin, dass wir mit dem Gesetzentwurf die Eingliederungshilfe reformieren und sie in einen entsprechenden Leistungstatbestand im SGB IX übertragen. Wenn aber Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege zusammenfallen, ist es richtig, dass wir den Bereich der Hilfe zur Pflege in diesem Gesetz nicht reformieren. Das ist nicht Gegenstand dieses Entwurfes. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich bedanke mich bei der Parlamentarischen Staatssekretärin für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Frage 44 des Kollegen Harald Ebner wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die Fragen 45 und 46 der Kollegin Katrin Kunert werden ebenso schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde. Es tut mir leid für die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, aber die Sitzung ist jetzt bis 15.35 Uhr unterbrochen. – Ich freue mich, Sie wiederzusehen. (Unterbrechung von 15.00 bis 15.36 Uhr) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haltung der Bundesregierung zu TTIP Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Dr. Anton Hofreiter, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich mich bei dem unbekannten Whistleblower dafür bedanken, dass wir heute überhaupt inhaltlich über diese Fragen debattieren können. Denn mithilfe dieses Leaks ist endlich klar, worüber verhandelt wird – zumindest in Teilen –, und das Schweigekartell, das diese Bundesregierung errichtet hat, ist endlich durchbrochen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Blödsinn!) Die Papiere zeigen, dass die Sorgen der Menschen, die Sorgen all derjenigen, die gegen dieses Abkommen in der Form sind, mehr als berechtigt sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Applaus, Applaus, Applaus!) In diesen Papieren wird nämlich gezeigt, welche Deals angedacht sind. Zwar soll es einige wenige Vorteile für die Autoindustrie geben. Es ist dafür aber angedacht, die Landwirtschaft in Europa, in Deutschland, in Bayern und Baden-Württemberg, wo sie insbesondere noch kleinteilig ist, zu verkaufen und zu verraten. Das wird darin nun deutlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das können Sie doch gar nicht beurteilen!) Ein weiterer Punkt, der in diesen Papieren deutlich wird, ist, dass die regulatorische Kooperation in ganz großem Umfang umgesetzt werden soll. Was kann man sich unter regulatorischer Kooperation vorstellen? Es ist angedacht, dass insbesondere die Wirtschaftslobbyisten sehr frühzeitig in die Gesetzgebung und in die Regulation einbezogen werden sollen, und zwar noch frühzeitiger als jetzt. Ich glaube, wenn Sie eine Umfrage unter vielen Menschen machen und fragen, ob das Hauptproblem, das wir zu lösen haben, ist, dass Wirtschaftslobbyisten zu wenig in die Gesetzgebung einbezogen werden, dann werden Sie verdammt wenig Zustimmung finden. Ich glaube, die meisten Menschen sind der Meinung, dass die Wirtschaftslobbyisten zu viel Einfluss auf die Gesetzgebung dieser Bundesregierung haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Wie gut, dass bei den Grünen keine Wirtschaftslobbyisten sind! Nicht mal bei Mars!) Ihr zuständiger Parlamentarischer Geschäftsführer hat auf Twitter mitgeteilt, dass er sich auf die heutige Debatte freut. Da frage ich mich, wo er ist. Sie sagen immer: Man muss den Menschen nur mehr Informationen geben. Man muss die Menschen nur aufklären über dieses Abkommen, dann würden sie schon sehen, dass es gut ist. – Dann verstehe ich allerdings nicht, warum Sie so eine Geheimniskrämerei daraus machen, wenn Sie doch überzeugt sind, dass die Menschen glauben, dass es gut ist, wenn Sie sie nur aufklären. Es lässt sich etwas ganz Spannendes feststellen: Je mehr die Menschen über dieses Abkommen wissen, je besser sie Bescheid wissen und je intensiver sie sich informiert haben, desto stärker sind sie gegen dieses Abkommen. Und zu Recht sind sie stärker gegen dieses Abkommen! Die Papiere zeigen nämlich, dass dieses Abkommen nicht im Interesse der Menschen in Deutschland und in Europa ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nehmen wir einmal das Beispiel der Landwirtschaft. Herr Kauder und Frau Merkel haben sich in dieser Woche bestürzt und traurig darüber gezeigt, in welch großen ökonomischen Schwierigkeiten die Landwirtschaft ist. Ja, man kann sagen: Nach zehn Jahren CDU/CSU-Landwirtschaftsministern geht es den Bauern so schlecht wie noch nie in der Geschichte. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Hören Sie mit diesem Quatsch auf!) Schauen Sie sich an, wie sich der Preis für Milch entwickelt hat. Schauen Sie sich an, (Manfred Grund [CDU/CSU]: Wie wir in den letzten Jahren investiert haben!) wie sich der Preis für Schweinefleisch entwickelt hat. Schauen Sie sich an, wie sich der Preis für Hähnchenfleisch entwickelt hat. Wenn Sie hier „Quatsch“ schreien, dann rate ich Ihnen: Reden Sie doch einmal mit einem Milchbauern, (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das machen wir!) und fragen Sie ihn, ob er es toll findet, dass er für 1 Liter Milch noch 20 Cent bekommt, während die Produktionskosten bei 40 Cent liegen. (Dirk Wiese [SPD]: Ich dachte, wir reden jetzt inhaltlich über TTIP! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der SPD) Sie sind ja an der Basis gar nicht mehr verankert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was geben Sie der betroffenen Landwirtschaft außer einer geplanten Absenkung der Standards für Verbraucher und Umwelt als Antwort? Sie veranstalten so einen kleinen Milchgipfel, bei dem schon jetzt klar ist, dass dabei nichts herauskommt. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Das wissen Sie schon vorweg!) Auf der anderen Seite wollen Sie die Landwirte einer gnadenlosen Konkurrenz aussetzen. Haben Sie sich die Landwirtschaftsstruktur in den USA einmal angeschaut? Da sind die Betriebe im Schnitt dreimal so groß, wie es die Betriebe in Deutschland im Schnitt sind. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Meine Frau ist auch größer!) Schauen Sie sich an, um wie viel größer die Betriebe in den USA als zum Beispiel die in Bayern oder in Baden-Württemberg sind, in denen wir noch eine mittelständische und kleinteilige Landwirtschaft haben. Schauen Sie sich an, wie das Konkurrenzverhältnis sein wird. Dann wissen Sie, wie das Ganze am Ende ausgeht. TTIP ist ein Beschleunigungsprogramm fürs Höfesterben. Das ist das Abkommen, das Sie hier unterstützen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Allein das ist schon ein Grund, warum wir dieses Abkommen ablehnen und warum diese Verhandlungen gestoppt werden müssen. Was wir brauchen, ist ein faires und transparentes Abkommen. So ein Abkommen brauchen wir; ein Abkommen, in dem auf die Standards Wert gelegt wird und in dem der Klimaschutz von Paris berücksichtigt wird. Solche Abkommen bräuchten wir. Dafür hätten Sie auch unsere Unterstützung. Dafür hätten Sie auch die Unterstützung der Bevölkerung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Bundesminister Sigmar Gabriel. Bitte schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Hofreiter hat darauf hingewiesen, dass es ein Abkommen, wie er es beschrieben hat und wie es aus den Dokumenten der Vereinigten Staaten deutlich geworden ist, nicht geben darf. Das steht fest. Das ist völlig unumstritten. Niemand, schon gar nicht die Bundesregierung oder der Deutsche Bundestag, würde einem Abkommen zustimmen, in dem das stehen würde, was Sie eben gesagt haben oder was durch die Greenpeace-Veröffentlichung der amerikanischen Dokumente öffentlich geworden ist. Niemand würde ein solches Abkommen unterstützen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Das ist aber nichts Neues. Die Behauptung, dass das, was veröffentlicht wurde, völlig neu ist, stimmt nun gar nicht. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: So ist es!) Sie können all das, was Sie eben gesagt haben, in den Reden der neben Ihnen sitzenden Kollegin Dröge im Deutschen Bundestag, in den Debatten des Bundestages und in den in der Öffentlichkeit geäußerten Befürchtungen nachlesen. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben immer gesagt, das wäre Quatsch!) Seit über einem Jahr diskutieren wir jeden einzelnen Punkt von dem, was jetzt quasi als Dokument der USA veröffentlicht wurde, hier im Deutschen Bundestag. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben behauptet, das würde nicht stimmen!) Nichts davon ist neu. Nichts davon ist so, dass irgendjemand im Bundestag gesagt hätte: Das wollen wir. – Seit mehr als zwölf Monaten sage ich, sagen hier die Redner: Das wollen wir nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jürgen Hardt [CDU/CSU]: Und auch der amerikanische Präsident!) Geheimniskrämerei macht nicht die Bundesregierung. Vielmehr haben wir ein Minimum an Transparenz gegen die Europäische Kommission durchgesetzt und immer gesagt: Es ist ein Riesenfehler, dass die Europäische Kommission und die Amerikaner nicht bereit sind, das Verfahren wesentlich transparenter zu machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich verstehe, dass man als Oppositionspartei Differenzen erzeugen muss – manchmal muss man das sogar in der Regierung –, (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) weil man sonst nicht erkannt wird. Aber da es sich um ein wichtiges Thema handelt, finde ich, sollten wir das auch ernsthaft behandeln. Wir wissen doch inzwischen nun ganz genau, wo die roten Linien verlaufen sollen. Diese sind unumstritten. Die Frage ist: Reicht das eigentlich? Es ist richtig, zu sagen, was man nicht will. Aber ich finde, mindestens genauso wichtig ist es, zu sagen, was man will, und das tun wir fast überhaupt nicht. Weder wir noch das Europäische Parlament. Sondern wir beschäftigen uns nur mit dem, was wir nicht wollen. Ich finde, das ist dem größten Handelsraum der Welt, Europa, nicht angemessen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Problem ist: Wenn man damit beginnt, dann kann man nicht mehr öffentlich sagen: Ich bin gegen Freihandelsabkommen. (Zuruf von der SPD: So ist es!) Dann muss man vielmehr sagen: Ich bin dafür, aber sie müssen wie folgt aussehen. Dann ist es natürlich schwieriger, öffentliche Demonstrationen zu organisieren. Trotzdem finde ich: Wenn wir es damit ernst meinen, dann müssen wir definieren, was wir wollen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fangt mal an!) – Haben Sie eine Frage? Melden Sie sich doch zu einer Zwischenfrage; die beantworte ich. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht doch nicht!) Ich kann mir vorstellen, dass Sie das nicht möchten. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das dürfen wir ja nicht! – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht leider nicht!) – Das geht nicht? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: In der Aktuellen Stunde gibt es keine Zwischenfragen. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Hoffentlich gibt es bald wieder eine Debatte, in der Sie Fragen an mich richten dürfen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Max Straubinger [CDU/CSU]: Am Freitag! – Weitere Zurufe: Freitag!) – Am Freitag muss ich im Handelsministerrat über CETA diskutieren. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das ist auch wichtiger!) Deswegen kann ich Sie dann leider nicht begleiten. Das hätte ich gerne getan. Meine Damen und Herren, wichtiger ist, dass wir uns darüber im Klaren sind, was wir denn wollen. Wir sind auf offene Märkte angewiesen. Das weiß doch jeder, der dieses Land kennt und der Europa kennt. Zumindest jeder Sozialdemokrat – ich hoffe, auch einige andere mehr – weiß: Eine starke Industrie bedeutet Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und anständige Tarifverträge. Die Industrie ist gerade in einem Land wie Deutschland auf offene Märkte angewiesen. Solche offenen Märkte brauchen gute Regeln. Märkte dürfen nicht regellos sein. Wenn beispielsweise die Finanzmärkte regellos sind, dann führt das in die Katastrophe. Jeder liberale Ökonom wird sagen: Märkte brauchen Regeln. – Das müssen Regeln sein – alles, was Herr Hofreiter dazu gesagt hat, ist richtig –, die die Demokratie schützen und das „right to regulate“ nicht irgendwelchen Regulationsgremien überlassen. (Zuruf von der LINKEN: Aha! Aha! Aha! – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann dürften Sie aber CETA auch nicht zustimmen!) – Darüber diskutieren wir hoffentlich, weil wir genau das bei CETA nicht machen. Ich finde, es ist wunderbar, dass wir einen Text haben, bei dem wir nachweisen können, dass wir genau das nicht tun. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich versuche nur, ganz sachlich die Chance zu ergreifen, Ihnen einmal recht zu geben. Dass Sie nicht einmal das akzeptieren können, bedauere ich zutiefst, wie Sie sich vorstellen können. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich finde übrigens, dass wir etwas anzubieten haben. In diesen Regeln wollen wir weg von dem, was Sie alle – zu Recht, wie ich finde – kritisieren, nämlich von Jahrzehnten des Standortwettbewerbs, bei dem es immer darum ging, schlechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und über Lohndumping und Umweltzerstörung Kosten- und Marktvorteile zu erzielen und sozusagen die Arbeitnehmer gegeneinander bzw. die Verbraucher und die Umwelt gegen Arbeitsplätze auszuspielen. Das alles ist nicht das Interesse Deutschlands und darf nicht das Interesse Europas sein. Deshalb müssen wir politisch um Handelsabkommen kämpfen, die Recht und Regeln schützen und stärken, statt sie auszuhöhlen. Dazu muss man aber auch den Mumm haben. Man muss auch sagen: Das will ich; ich habe keine Angst vor Verhandlungen; ich glaube, wir haben etwas einzubringen. – Dann muss man auch sagen, was man einbringen will. Sie aber haben in anderthalb Jahren nicht einen einzigen Vorschlag im Deutschen Bundestag gemacht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich!) Aber das kann man nachholen. Die Chancen dafür, das durchzusetzen, sind heute größer als vielleicht vor 10 oder 20 Jahren. Ich bin also dafür, dass wir politisch um gute Handelsabkommen kämpfen, Recht und Regeln schützen und stärken, statt sie auszuhöhlen, und das zum Gegenstand einer Debatte machen, die nicht nur in Deutschland und Europa stattfindet, sondern weit darüber hinaus. Schlechte Handelsabkommen zu verhindern, ist die eine Aufgabe, die wir haben, und TTIP so, wie es sich die Amerikaner vorstellen, darf und wird es nicht geben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Übrigens schon deshalb nicht, weil die Amerikaner unter anderem vorschlagen, dass wir keinen Zutritt zu ihren öffentlichen Beschaffungsmärkten haben sollen. Ich meine, ein Freihandelsabkommen, das den Marktzugang verbietet, ist selbst klassischen Freunden von Freihandel schwer zu erklären. Warum braucht man dafür, dass man den Zugang verbietet, ein Freihandelsabkommen? Von daher ergibt es auch ökonomisch keinen Sinn, so etwas abzuschließen. Aber ich finde, wir müssen die Debatte darüber führen, was wir eigentlich wollen. Ich finde, es gibt eine Menge Punkte, die wir in den letzten Jahren als Regeln der Globalisierung immer wieder öffentlich eingefordert haben: Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz, der Hinweis auf die Internationale Arbeitsorganisation. Diese Punkte werden übrigens jetzt beim Abkommen mit Kanada realisiert. Was wir nicht brauchen, sind, glaube ich, zwei zeitliche Festlegungen. Die einen sagen: Zieht sofort den Stecker und verhandelt nicht weiter! – Ich finde, dass das falsch ist, weil man damit die Chance aus der Hand gibt, zu verhandeln und etwas zu erreichen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich weiß, dass die Bundeskanzlerin und auch der amerikanische Präsident gesagt haben, dass wir das in diesem Jahr abschließen sollen. Aber das Motto darf nicht lauten „schnell vor gut“, sondern muss lauten „gut vor schnell“. Mir fehlt, ehrlich gesagt, angesichts dessen, was die Amerikaner vorschlagen, ein bisschen die Fantasie, mir vorzustellen, wie das in diesem Jahr geschafft werden soll. Aber wir werden sehen, was im Juni als erstes Zwischenergebnis vorgelegt wird. Aber die Überschrift muss lauten „gut vor schnell“, nicht umgekehrt. Gerade bei dem Abkommen mit Kanada können wir sehen, dass die Amerikaner die Kanadier für die Absicht massiv kritisieren, ein solches Abkommen mit der Europäischen Union zu unterschreiben. Zumindest die Amerikaner wissen, dass CETA ein Schutzschild gegen ein schlechtes TTIP ist. Dafür kritisieren sie die Kanadier. Die Kanadier machen nun nach dem Regierungswechsel das, was ich mir gewünscht habe. Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie erinnern sich sicherlich, dass wir hierüber ein paar Diskussionen geführt haben. Ich war skeptisch, ob man das Abkommen noch ändern kann. Sie haben mir immer gesagt: Du musst die privaten Schiedsgerichte herausnehmen. – Ich habe immer gesagt: Ich will es versuchen. Aber ob das geht? Das Abkommen ist schon abgeschlossen. – Auf einmal gibt es nun das, was Sie alle sich gewünscht haben. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gar nicht! Überhaupt nicht!) – Sie werden später versuchen, mir das zu erläutern. Im Text steht jedenfalls das Gegenteil. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, eben nicht!) Das Schöne ist: Das, was im Text steht, gilt, und nicht das, was Sie der Öffentlichkeit weismachen wollen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir werden in den Ausschuss gehen, CETA beraten und zeigen, was dieses Abkommen beinhaltet. Wir werden dieses Abkommen nutzen, um den Amerikanern zu sagen: Darunter geht nichts! – Es ist gut, dass die Arbeitnehmerrechte und Umweltschutzstandards als Ziele des Vertrags anerkannt werden, dass sich beide Parteien bei CETA auf die ILO-Konvention und die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtet haben und als Ziel die Verbesserung bestehender Standards nennen, dass der Dumpingwettbewerb in diesem Abkommen mit Kanada explizit abgelehnt wird, dass der Vorrang demokratisch legitimierter Regulation und Gesetzgebung gesichert wird, dass das sogenannte „right to regulate“ in einem gesonderten Artikel aufgeführt wird – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Minister. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: – und dass nicht zuletzt die herkömmlichen Investor-Staat-Schiedsverfahren beendet und ersetzt werden durch ein öffentlich legitimiertes Investitionsschiedsgericht mit öffentlich bestellten Richtern und einer Berufungsinstanz. Das hat es noch nie gegeben. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Minister! Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich finde, dass das ein progressives Abkommen ist. Wir sollten es nutzen, um zu zeigen, wie moderne Handelsabkommen aussehen sollten. Aber wir sollten nicht so tun, als seien wir uneinig in der Ablehnung dessen, was die Amerikaner bislang auf den Tisch gelegt haben. Das, was die Amerikaner vorschlagen, will niemand. Ich habe jedenfalls noch keinen getroffen, der so etwas will. Weder die bayerische Landwirtschaft noch die SPD noch die Grünen noch die Linkspartei wollen so etwas. Ich verstehe, dass das für die Opposition nicht so schön ist. Für die Aufklärung der Öffentlichkeit wäre es jedenfalls nicht schlecht, das einmal öffentlich zu dokumentieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Sahra Wagenknecht, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Sigmar Gabriel, das war jetzt ganz großes Kino mit beachtlichem schauspielerischen Einsatz. Es hat nur leider überhaupt nichts damit zu tun, wie die Bundesregierung die ganzen Jahre über in Bezug auf die Freihandelsabkommen TTIP und CETA real agiert und regiert hat. Es hat nichts damit zu tun! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie täuschen die Öffentlichkeit und verkaufen sie für dumm. Der Leak, für den ich wirklich dankbar bin, hat uns ganz klar gezeigt, dass alle Befürchtungen und Kritiken voll berechtigt sind. Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: TTIP bringt – zumindest ist das die klare amerikanische Position, unterhalb derer es dieses Abkommen nicht geben wird; das geht daraus hervor – Genfood und Hormonfleisch. TTIP bringt Gifte in unsere Hautcremes und Chemikalien in unser Kinderspielzeug, die bisher aus gutem Grund in Europa verboten sind. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht! Das ist eine Lüge!) Das ist die Position, die in diesen Dokumenten deutlich wird. (Beifall bei der LINKEN) Es bringt außerdem eine Sonderjustiz und Klagerechte für große Konzerne, mittels derer sie in Zukunft jede Regierung, die sich nicht in vorauseilendem Gehorsam ihren Renditeinteressen unterwirft, vor den Kadi ziehen können. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Sie sollten Ihre Rede umschreiben!) Ich höre wirklich gerne, Herr Gabriel, dass die Bundesregierung das alles nicht will. Sie haben das jetzt gesagt. Aber ich frage mich schon: Weshalb gibt es dann nicht von der Bundeskanzlerin eine ähnlich klare öffentliche Verdeutlichung ihrer Position, wie sie beispielsweise der französische Präsident Hollande vorgenommen hat? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Hollande hat ganz klar gesagt: Das, was jetzt vorliegt, ist nicht zustimmungsfähig. – Wo ist das öffentliche Nein von Frau Merkel? Es gibt dieses Nein nicht. Stattdessen gibt es öffentlich inszenierte Kuscheltage mit Obama, es gibt unterwürfige Komplimente, und es gibt eine Dauerwerbeschleife gemeinsam mit Obama für TTIP die ganze Zeit des Besuches über. Ich fand: Das war oberpeinlich. (Beifall bei der LINKEN) Eine Regierung, die so agiert, sollte sich auch nicht wundern, dass immer mehr Menschen ihr das Vertrauen entziehen. Einer Regierung, die seit Beginn der TTIPGeheimkungelei wirklich alles versucht, um die Öffentlichkeit zu täuschen, kann doch wirklich kein Mensch mehr vertrauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, da diskutieren Sie, was Sie tun können, um aus Ihrem Jammertal bei Umfragen und Wahlergebnissen endlich herauszukommen. (Widerspruch bei der SPD) Das ist doch nun wirklich nicht so schwer: Hören Sie endlich auf, diese jämmerliche Politik mitzutragen, die dem Großteil der Bevölkerung ins Gesicht schlägt. (Beifall bei der LINKEN) Dann wird es Ihnen auch wahlpolitisch besser gehen. Ich muss natürlich auch sagen: Ich kann alles unterschreiben, was Toni Hofreiter hier gesagt hat. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) – Ja, klar. – Aber es ist leider nicht wirklich vertrauenerweckend, was man im neuen grün-schwarzen Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg über die angeblichen „substanziellen Vorteile“ von TTIP lesen kann. Da sehe ich künftigen Abstimmungen im Bundesrat mit wenig Zuversicht entgegen – (Beifall bei der LINKEN) und das, obwohl inzwischen auch klar ist, dass nicht nur Arbeitnehmer und Verbraucher, sondern gerade auch mittelständische Unternehmen zu den großen Verlierern von TTIP und CETA gehören werden. Herr Gabriel, Sie haben hier mehrfach von freiem Handel geredet. Ich finde, schon der Begriff „Freihandelsabkommen“ für diese Art von Abkommen ist doch ein einziges Lügenwort. Es geht doch überhaupt nicht um freien Handel. Es geht um Sonderrechte und Privilegien für große, transnationale Konzerne. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der SPD) Es geht um ein Selbstermächtigungsgesetz für Kapitalinteressen, das Parlamente entmachten und letztlich die Demokratie endgültig begraben soll. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Totaler Unfug!) Das ist doch das, worum es geht. So ein Projekt hat wirklich keinerlei Unterstützung verdient. (Beifall bei der LINKEN) Alles, was ich bisher über TTIP gesagt habe, stimmt mit wenigen Abstrichen auch für CETA, Herr Gabriel. Deswegen muss ich fragen, wenn Sie jetzt so klar betonen, dass Sie TTIP so nicht wollen: Warum gibt es dann die Unterstützung der Bundesregierung für diesen ganz miesen Trick, nämlich jetzt CETA über die Hintertür der europäischen Lobbykratie an den nationalen Parlamenten vorbei in Kraft zu setzen? (Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der SPD: Oh!) Warum betreibt die Bundesregierung das? Das ist doch unglaublich. CETA bedeutet, dass auch US-Konzerne die Vorteile nutzen können. Auch CETA steht für Gift, Genfood und Paralleljustiz. Alles das ist auch in diesem Abkommen verankert. Jedes USUnternehmen, das eine Filiale, eine Niederlassung in Kanada hat – das sind 80 Prozent dieser Unternehmen –, kann dann natürlich auch diese Rechte nutzen. (Gustav Herzog [SPD]: Quatsch!) Deswegen sage ich: Ich finde es skandalös, dass die Bundesregierung das Verfahren, dass CETA über die europäische Ebene eingeführt werden soll, offensichtlich akzeptiert. (Beifall bei der LINKEN) Wir akzeptieren das nicht. Die Linke hat dazu eine klare Position: Weg mit TTIP und weg mit CETA! (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Nicht „weg mit CETA“, sondern: Weg für CETA!) Niemand außer den Renditejägern in den oberen Konzernetagen braucht diese Abkommen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Sie müssen zum Schluss kommen, Frau Kollegin. Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Ich bin gleich am Schluss. Einen Satz noch. – Wenn Sie schon nicht den Mut und das Rückgrat haben, das selbst zu entscheiden, dann lassen Sie die Bevölkerung abstimmen. In den Niederlanden wird ein Volksentscheid über CETA und TTIP vorbereitet. Ich frage mich: Wann ist es endlich so weit, dass diese Form direkter Demokratie auch in Deutschland möglich wird? Die Linke wird sich auf jeden Fall weiterhin dafür einsetzen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Joachim Pfeiffer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe versucht, Herrn Hofreiter zuzuhören. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Ihnen wohl schwergefallen!) Ich habe auch versucht, Frau Wagenknecht zuzuhören. Lieber Sigmar Gabriel, anders als Sie kann ich den beiden nicht wirklich recht geben. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sind Sie platt, ne?) Herr Hofreiter und Frau Wagenknecht haben für ungefähr alles auf dieser Welt, was aus ihrer Sicht schiefläuft, TTIP verantwortlich gemacht. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind die niedrigen Milchpreise, die wir heute in Deutschland haben, angeblich das Ergebnis der momentanen Verhandlungen über TTIP. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie falsch verstanden!) Den entsprechenden Vertrag werden wir vielleicht im nächsten Jahr schließen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da hätten Sie mal zuhören sollen!) TTIP ist angeblich für das Höfesterben in der Landwirtschaft und auch für Strukturprobleme verantwortlich. Sie haben wörtlich gesagt, durch TTIP würden Gift im Spielzeug und Sondergerichte ermöglicht. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Wenn das Vorsorgeprinzip aufgekündigt wird, wird es Gift im Spielzeug geben!) Außerdem war von einem Ermächtigungsgesetz – das ist schon starker Tobak; das muss ich schon sagen – die Rede. Ich hoffe, Sie wissen, was Sie da gesagt haben. Ein Ermächtigungsgesetz wurde in diesem Hause tatsächlich einmal diskutiert. Ich bezweifle, dass Ihre Wortwahl richtig gewesen ist. Sie sprachen von einem Ermächtigungsgesetz für Konzerne zur Aushebelung der Demokratie. Das ist Ihrer Meinung nach TTIP. Ich muss Ihnen sagen: Da kann ich Ihnen nicht zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sigmar Gabriel, Bundesminister: Das ist ein Skandal!) Es geht vielmehr darum, den größten Wirtschaftsraum der Welt mit 800 Millionen Menschen, mit einem Bruttoinlandsprodukt von rund 50 Prozent und einem Drittel des Welthandels zu schaffen. Dafür gibt es ein Verhandlungsmandat, das auch Deutschland wie 27 andere EULänder der EUKommission, die für die Verhandlungen zuständig ist, erteilt hat. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ja, die Bundesregierung!) Dieses Verhandlungsmandat wird jetzt in dem Sinne genutzt, dass verhandelt wird. Sie haben das Ganze aber von Anfang an skandalisiert. Bevor die erste Verhandlungsrunde begonnen hat, haben die Grünen und auch die Linken in diesem Hause gesagt: „TTIPVerhandlungen abbrechen“; denn sie wussten ja schon, was aus diesen Verhandlungen herauskommt. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unfug! Absoluter Unfug!) Dann wurde das Chlorhuhn bemüht. Das ist zum Rohrkrepierer geworden; das Chlorhuhn bemüht heute keiner mehr. Dann war von Geheimverhandlungen und einer Paralleljustiz, die eingeführt werden sollte, die Rede. Nachdem das alles verpufft ist, spricht man jetzt von Whistleblowing und „TTIPLeaks“. Was ist „TTIPLeaks“? Es werden Verhandlungspositionen der Amerikaner, Verhandlungspositionen der EU von vor Monaten als Neuigkeiten skandalisiert. Ich muss sagen: Ich kann überhaupt nichts Skandalträchtiges an diesen Verhandlungen finden. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist logisch!) Es ist banal und in jeder Verhandlung so: Wenn die Fraktionen in einem Ausschuss über einen Gesetzentwurf verhandeln, haben sie unterschiedliche Positionen. Diese Positionen sprechen sie vorher ab, und dann verhandeln sie miteinander. Danach kommt es zu einem Ergebnis. Diese Verhandlungen führen wir selten öffentlich. Etwas anderes ist zumindest mir nicht bekannt. Die Verhandlungen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie werden nichtöffentlich geführt. Auch die Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen werden nichtöffentlich geführt. Dann gibt es ein Ergebnis, und dieses Ergebnis wird dann selbstverständlich öffentlich diskutiert und beleuchtet. Ähnliches findet bei Tarifverhandlungen, eigentlich überall statt. (Manfred Grund [CDU/CSU]: So auch die Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg!) – In Baden-Württemberg haben gerade Koalitionsverhandlungen stattgefunden. – Auch ich hätte mir etwas anderes gewünscht, als mit Ihrer Partei verhandeln zu müssen, Herr Hofreiter. Aber so ist es halt im Leben. Man kann sich die Verhandlungspartner nicht immer aussuchen. Der Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg wurde meines Wissens nichtöffentlich verhandelt. Auch das ist ein Skandal. Auch da hätte man irgendwelche Verhandlungspositionen veröffentlichen und als „Koalitionsverhandlungs-Leaks“ bezeichnen können. Ich muss sagen: Es ist wirklich abwegig, was hier versucht wird. Mich würde einmal interessieren, zu erfahren, was Sie wollen. Herr Minister hat es angesprochen: Sagen Sie doch einmal, wie Sie sich TTIP oder CETA vorstellen! (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er wusste doch selber nicht, was er will!) Dann können wir versuchen, Entsprechendes zu verhandeln. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Vorsorgeprinzip muss doch wenigstens in die EU-Verträge!) Ich glaube, wir sollten in aller Ruhe die Verhandlungen zum Ende führen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Und Sie sollten auch Ihre Rede zum Ende führen. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Dann gibt es ein Ergebnis, über das wir in diesem Haus diskutieren werden. Danach werden wir abstimmen. So haben wir es im Übrigen in der Vergangenheit bei ungefähr 200 anderen Freihandelsabkommen auch getan, (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!) leider meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil es keinen Menschen interessiert hat, aber nicht, weil das geheim war. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Pfeiffer! Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Selbstverständlich, Frau Präsidentin, komme ich zum Ende. Vizepräsidentin Claudia Roth: Aber schnell. (Heiterkeit) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Wir haben ja bereits am Freitag wieder Gelegenheit, uns diesem Thema zuzuwenden. Ich hoffe, dass wir dann von den Grünen und den Linken hören, was wir bei CETA und TTIP besser machen können, statt überhaupt nichts zu machen und die Globalisierung nicht zu gestalten. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Pfeiffer! Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Jawohl. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Der nächste Redner in der Debatte: Ingbert Liebing für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vermute, die Grünen haben die Aktuelle Stunde, die Haltung der Bundesregierung zu TTIP zu hinterfragen, beantragt, um uns, die Regierung und die Koalition, vorzuführen. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das schaffen Sie schon selber!) Aber angesichts der Auftritte von Herrn Hofreiter und Frau Wagenknecht kann ich nur fragen: Wofür eigentlich dieser Antrag auf eine Aktuelle Stunde? Der Erkenntnisgewinn aus Ihrem „Aufschlag“ ist gleich null. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sie sollen doch etwas sagen! Die Haltung der Bundesregierung!) Das Einzige, was Sie geliefert haben, ist die permanente Wiederholung von längst widerlegten Vorurteilen, die Sie hier schüren. Es sind platte Vorurteile, die Sie hier bringen, null Erkenntnisgewinn. (Beifall bei der CDU/CSU) Es wird Ihnen auch in der Sache nicht gelingen, die Bundesregierung oder die Koalition vorzuführen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das macht ihr schon selber!) Das hat der Bundeswirtschaftsminister deutlich gemacht. (Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wir machen deutlich, dass wir diese Verhandlungen mit einer gemeinsamen Position begleiten und zu einem Erfolg führen wollen. Mir ist in der Diskussion aufgefallen, dass Sie völlig widersprüchlich argumentieren. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Echt?) Auf der einen Seite beklagen Sie sich über mangelnde Transparenz und sagen, es sei alles geheim; Sie sprechen über Verschwörungstheorien. Aber ich frage Sie: Wie kommen Sie, wenn alles so geheim wäre, dazu, schon die Ergebnisse zu bewerten? Wenn alles so geheim wäre, gäbe es doch noch gar nichts auf dem Markt. Tatsache ist doch, dass ganz viel in der Diskussion ist. Wir führen überall, quer durch die Republik, Diskussionen mit Ihnen über die einzelnen Sachverhalte und haben Ihre Argumente schon längst widerlegt. Eines von beidem kann nur also stimmen: Entweder sind das Geheimverhandlungen – dann kann es gar nichts an Ergebnissen oder Fakten geben, die öffentlich bewertet werden könnten –, oder wir streiten öffentlich über bestimmte Themen – das tun wir ja –; aber dann ist Ihr Vorwurf der Intransparenz nicht richtig. Wir haben heute Morgen im Wirtschaftsausschuss Diskussionen zu diesem Thema geführt, allerdings viel sachlicher als in den Beiträgen von Herrn Hofreiter oder Frau Wagenknecht, weil wir uns um die einzelnen Sachverhalte gekümmert haben und auch darüber diskutiert haben, wo eigentlich die Chancen liegen und was unsere eigene Zielsetzung ist. Wir haben mit dem Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Herrn Dr. Schweitzer, gesprochen, der deutlich gemacht hat, dass es gerade im Interesse der deutschen mittelständischen Wirtschaft liegt, dass wir zu klaren Regeln im Welthandel kommen; denn der Welthandel findet statt, ob wir es wollen oder nicht. Ich sage ausdrücklich: Ja, wir wollen ihn, weil es in unserem nationalen Interesse als Exportnation liegt, Welthandel zu haben; aber wir wollen die Regeln des Welthandels mitbestimmen. In diesen Monaten befinden wir uns in der entscheidenden Phase. Die Amerikaner verhandeln doch nicht nur mit uns, mit Europa, sondern auch mit anderen Staaten, mit asiatischen Staaten. Die Frage ist: Wer setzt die Regeln für freien Handel in dieser Welt fest? Spielen wir noch mit eine Rolle, oder entscheiden andere? Ich bin dafür, dass wir mit entscheiden und mit auf dem Spielfeld sind – (Beifall bei der CDU/CSU) im Interesse unserer deutschen Wirtschaft, im Interesse unserer Arbeitsplätze; denn das sichert den Wohlstand in unserem Land, und deswegen ist das richtig. Ich will einen Aspekt noch kurz aufgreifen aus den vielfältigen Szenarien, die immer in die Welt gesetzt werden, aus den Horrorszenarien, was jetzt Großes droht. Ich als kommunalpolitischer Sprecher bekomme alle Resolutionen aus den kommunalen Vertretungen auf den Tisch. Da geht es um die Besorgnisse, es würde jetzt die öffentliche Daseinsvorsorge oder die kommunale Selbstverwaltung ruiniert werden. Auch das liegt inzwischen transparent auf dem Tisch – es steht im Verhandlungsmandat der EU; es gibt klare Erklärungen der Europäischen Kommission; ich verweise auch auf die Verhandlungsergebnisse mit den USA –, dass sich hier nichts, aber auch gar nichts verändert. Die kommunale Selbstverwaltung wird nicht eingeschränkt. Die Daseinsvorsorge wird nicht infrage gestellt. Selbstverständlich können die Kommunen weiterhin frei entscheiden, ob sie die Wasserversorgung selber betreiben wollen, ob sie sie privatisieren wollen oder nicht. (Zuruf der Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es gibt keinen Zwang zur Privatisierung. Es gibt keinen Zwang zur Ausschreibung. Dies alles ist klar und transparent geregelt. Wer etwas anderes behauptet und weiterhin verbreitet, (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer etwas anderes behauptet, hat die Unterlagen gelesen – im Gegensatz zu Ihnen!) tut es wider besseres Wissen und versündigt sich genau an dem, was Sie doch einfordern, nämlich an einer offenen Diskussion mit der Bevölkerung. Sie schüren durch unwahre Behauptungen bewusst Verunsicherung. Das ist keine sachliche Diskussion. Das ist verantwortungslos. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen auch die Anhänge lesen, Herr Liebing!) Damit werden Sie dieser wichtigen Aufgabe nicht gerecht. Das haben Sie heute mit dieser Aktuellen Stunde noch einmal unter Beweis gestellt. Schade um die Zeit, die Sie hier dafür verbrauchen! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der LINKEN: Schade um Ihre Redezeit!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Liebing. – Der nächste Redner ist Klaus Ernst für die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Jürgen Hardt [CDU/CSU]: Jetzt brauchen wir neue Abgasvorschriften für Porsche!) Klaus Ernst (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Liebing, was Sie gerade wieder unter Beweis gestellt haben, ist, dass Sie eigentlich gar keine Debatte darüber wollen. Dies fügt sich in diese Situation der Intransparenz ein. Deshalb möchte ich an dieser Stelle als Erstes für die tolle Aktion danken, die Greenpeace hier gemacht hat. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Großartig! Das war eine großartige Sache. Was Greenpeace gemacht hat, hat zu mehr Transparenz beigetragen als sämtliche Transparenzoffensiven der Europäischen Kommission. (Beifall bei der LINKEN) Wenigstens in dieser Frage könnten wir uns mal einig sein, meine Damen und Herren. Die Kritikpunkte und Befürchtungen der TTIP-Gegner, also der Empörungsindustrie, wie der Kollege Pfeiffer so gerne sagt, haben sich als zutreffend erwiesen, und zwar nachlesbar in den Texten. Es freut mich natürlich, dass jetzt auch Teile der Sozialdemokratischen Partei zunehmend von TTIP abrücken. Matthias Miersch sagt – Zitat –: Unter solchen Bedingungen macht es keinen Sinn, weiter zu verhandeln. Katarina Barley, die Generalsekretärin der SPD, philosophiert öffentlich über ein Scheitern des Abkommens. Selbst Herr Oppermann – er ist nicht mehr da – hat gesagt: Die jetzt bekannt gewordenen Forderungen der USA sind nicht akzeptabel. (Christine Lambrecht [SPD]: Recht hat er!) Dazu eine kleine Anmerkung – das ist nicht böse gemeint –: So neu dürfte das für den Kollegen Oppermann eigentlich nicht sein. Er hätte auch einmal in den TTIP-Leseraum gehen können. Dann hätte er schon gewusst, was drinsteht. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Ich dachte, es wäre geheim! – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Dann ist es ja doch nicht geheim!) Es ist alles nicht neu, Kolleginnen und Kollegen. Sei es drum! Ich möchte gern einmal aus dem Lukas-Evangelium zitieren: (Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: So weit sind wir schon!) – Ich habe gewusst, dass da Freude aufkommt. – Darin heißt es – ich möchte das zitieren –: So wird auch Freude im Himmel sein über einen Sünder, der Buße tut, mehr als über neunundneunzig Gerechte, die der Buße nicht bedürfen. Da hat er recht. Ich freue mich, dass bei euch die Büßer inzwischen mehr werden. (Beifall bei der LINKEN) Aber nun zu Ihnen, meine Damen und Herren von der Union. Da lese ich vom Kollegen Fuchs – Zitat –: Gegen Rechtsverstöße von Greenpeace bei der laufenden Aktion muss sich der Rechtsstaat mit allen Mitteln wehren. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das ist doch so!) So kommt er nicht in den Himmel, übrigens der Pfeiffer mit seiner Position auch nicht. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Schön, dass Sie das nicht entscheiden, Herr Ernst! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das entscheiden Sie auf jeden Fall nicht!) – Regen Sie sich nur auf! Zu Ihrer Reaktion „Es sind ja nur Verhandlungspositionen; da ist ja noch nichts entschieden“ möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen: Auf welcher Grundlage wird denn entschieden? Auf Grundlage der vorhandenen Verhandlungspositionen, übrigens auch der der Europäischen Union, die teilweise genauso verworren und schräg sind wie die der anderen. Deshalb sagen wir: Es ist Unfug, wenn Sie hier behaupten: Es ist noch nichts entschieden. – Wir wollen, dass diese Punkte nicht Bestandteil eines Vertrages werden. (Christine Lambrecht [SPD]: Wir auch!) Weil nichts anderes vorliegt, wollen wir, dass die Verhandlungen gestoppt werden. (Beifall bei der LINKEN) Sie wollen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes weiter hinter die Fichte führen. Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal die Verhandlungen an. Erstens. Es soll einen Verhandlungsfortschritt bei Kraftfahrzeugen, so die Haltung der USA, nur dann geben, wenn es ein Entgegenkommen bei den Agrarzöllen gibt. Die europäischen Bauern können mit ihren kleineren Höfen kaum gegen die großen Agrarunternehmen in den USA konkurrieren; das hat Toni Hofreiter richtig gesagt. Was passiert, ist, dass die Bauern gegen die Automobilindustrie ausgespielt werden. Andere Möglichkeiten gibt es gar nicht, wenn das die Position ist. Zweitens. Es geht in diesem Zusammenhang auch um einen Verhandlungsfortschritt bei neuen Telekommunikationsdienstleistungen. Aus den Verträgen geht hervor, dass es nur dann ein Ergebnis geben kann, wenn die Amerikaner Zugriff auf unsere Datenflüsse bekommen. Das ist interessant. Ich dachte, den haben sie schon. (Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN) Interessant und sehr aufschlussreich ist auch, dass gleichzeitig behauptet wird, Datenschutzfragen seien von TTIP gar nicht berührt. Das war Ihre bisherige Behauptung, entgegen allem, was wirklich Fakt ist. Im Übrigen: Export von Erdgas aus den USA nach Europa wird es nur bei Zugeständnissen im Bereich der Investitionen geben, also bei den Schiedsgerichten, und zwar in diesem Fall bei den privaten. Meine Damen und Herren, hören Sie in diesem Zusammenhang endlich mit Ihrer Angstmache auf! (Beifall bei der LINKEN) Ich kann es nicht mehr hören: Wenn wir es nicht machen, dann bestimmen die anderen die Regeln. Wenn die anderen die Regeln bestimmen, sind wir außen vor. – Meinen Sie ernsthaft, dass die Chinesen bei uns nichts mehr verkaufen wollen, wenn wir kein TTIP haben? Für wie blöd halten Sie eigentlich die Leute? Die merken doch, dass die Chinesen auf unseren Märkten schon vorhanden sind. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wollen Sie chinesische Standards oder deutsche?) Glauben Sie, dass der Amerikaner bei uns nichts mehr verkaufen will, weil es kein TTIP gibt? Oder glauben Sie, dass sie plötzlich keinen Daimler oder keine anderen Autos mehr von uns fahren? So ein Unfug. Wir haben einen riesengroßen Handel; wir sind sogar Weltmeister im Export. Und Sie wollen uns weismachen, ohne diese Handelsabkommen breche die Welt zusammen? Hören Sie auf mit diesem Quatsch! Man kann es nicht mehr hören. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Klaus Ernst. – Um Irritationen auszuräumen: Ich kann im Bundestag nicht darüber abstimmen lassen, ob Herr Pfeiffer in den Himmel kommt oder nicht. Das entscheidet sich an einer anderen Stelle. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Aber er entscheidet es auch nicht!) – Deswegen habe ich es ja gesagt. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Aber er glaubt das!) Der nächste Redner: Dirk Wiese für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut zwei Jahren hat sich die SPD klare Bedingungen gesetzt – einen Parteikonventsbeschluss, bestätigt durch einen Bundesparteitag –, wann wir Ja sagen und wann wir Nein sagen zu Freihandelsabkommen. Wir als SPD haben deutlich gemacht, dass wir einer Globalisierung Regeln geben wollen, dass wir keine unregulierte Globalisierung wollen, dass wir Reformen in den bestehenden Systemen auf den Weg bringen wollen. Wir haben das einmal deutlich gemacht durch den Satz: Wandel durch Handel für eine faire Handelspolitik im 21. Jahrhundert. – Das, was wir bis jetzt erreicht haben, dass private Schiedsgerichte mittlerweile auf dem Müllhaufen der Geschichte sind, dass wir es durch den Druck von Sigmar Gabriel im Europäischen Parlament geschafft haben, eine Resolution parteiübergreifend auf den Weg zu bringen, hinter die es im Freihandelsabkommen nicht zurück geht, ist ein Erfolg der deutschen Sozialdemokratie. Darauf können wir bis zum heutigen Tag stolz sein. (Beifall bei der SPD – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie doch nicht im Ernst!) Liebe Frau Wagenknecht, ich muss Ihnen sagen: In diesem Hohen Haus, an diesem Ort, an diesem Rednerpult einem Sozialdemokraten vorzuwerfen, dass er ein Ermächtigungsgesetz zur Abschaffung der Demokratie auf den Weg bringt, ist eine Frechheit und zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe zu Beginn gesagt, dass die SPD klare Bedingungen hat, wann wir Ja sagen zu Freihandelsabkommen und wann nicht. Werfen wir einen Blick darauf, wo wir heute beim Freihandelsabkommen TTIP stehen. Ich mache dies an Beispielen deutlich. Die Amerikaner – Verhandlungsführer Froman hat es auf der Hannover Messe gesagt – sehen kein Problem in der Buy-American-Clause; das könnte man beibehalten. Sie machen deutlich, dass der exportstarke Maschinen- und Anlagenbau, den wir in Deutschland haben und der viele Arbeitsplätze sichert – diese Arbeitsplätze wollen wir behalten –, von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen werden soll. Das ist meines Erachtens kein Verständnis von Freihandel. Helmut Schmidt hat einmal gesagt: Märkte sind wie Fallschirme: sie funktionieren nur, wenn sie offen sind. Wenn die Amerikaner so weiterverhandeln, wird dieses Abkommen nicht zustande kommen. (Beifall bei der SPD – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Warum klatscht die CDU jetzt nicht?) In unseren Bedingungen, die wir aufgeschrieben haben, haben wir auch deutlich gemacht, dass es kein Antasten des europäischen Vorsorgeprinzips geben wird. Hier wird es mit der deutschen Sozialdemokratie kein Aufweichen geben. (Zuruf der Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das Vorsorgeprinzip bleibt unangetastet. (Beifall bei der SPD) Ganz ehrlich – ich sage es hier ganz offen –: Ich fand die Greenpeace-Aktion mit dem gläsernen Kasten, der ein paar Meter von hier aufgestellt wurde, gut; das war eine gute Aktion. Ich mache den Vorschlag, nicht nur die Dokumente zu TTIP in diesem Leseraum auszulegen, sondern auch den Koalitionsvertrag aus Baden-Württemberg, (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich gebe Ihnen einen Tipp: Sie können ihn im Internet herunterladen!) damit sich alle Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck davon machen können, dass es bei den Grünen auf der einen Seite Kretschmann-Grüne und auf der anderen Seite Hofreiter-Grüne gibt, die sich im Handeln völlig uneins sind. Mit dem, was Sie, Herr Hofreiter, hier im Deutschen Bundestag sagen, betreiben Sie nichts anderes als Wählertäuschung. Sie führen Ihre Wähler hinters Licht, weil Sie in den Ländern für TTIP und CETA sind. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Wiese, kennen Sie das Internet? Da können Sie den Koalitionsvertrag herunterladen!) Ich will an Sigmar Gabriel anschließen. Sigmar Gabriel hat völlig zu Recht gesagt, dass er nicht glaubt, dass die Zeit bis zum Jahresende reichen wird, um die Verhandlungen zum Erfolg zu führen. Weil immer wieder, auch von der Kanzlerin, gesagt wird, dass es bis zum Jahresende zu einem Abschluss kommen muss, will ich unserem Koalitionspartner sagen: Qualität geht vor Quantität. Ich glaube, man muss noch einmal ganz genau hineinschauen. Wir sollten ein gutes Abkommen auf den Weg bringen und nichts übers Knie brechen, also nichts vereinbaren, was im Widerspruch zu dem steht, was wir alle hier im Hohen Haus wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz zum Abschluss vielleicht noch ein Satz. Frau Wagenknecht, mit der Rede, die Sie hier heute im Hohen Haus am Pult vorgetragen haben, hätten Sie – ganz ehrlich – jede Debatte zur Bewerbung um die republikanische Präsidentschaftskandidatur bestehen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist wahr!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dirk Wiese. – Das Wort hat Katharina Dröge für Bündnis 90/Die Grünen. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Gabriel, ich wollte nach dem, was Sie hier gesagt haben, eigentlich eine versöhnliche Rede halten. Der Kollege Wiese macht mir das mal wieder schwer. Herr Wiese, was Sie hier am Rednerpult erzählen, führt wirklich zu einer Täuschung, einer Verblendung der Wählerinnen und Wähler, der Zuhörer. Sie tun hier so, als hätte Ihre Fraktion in irgendeiner Art und Weise rote Linien für TTIP definiert; (Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD]: Natürlich! – Weitere Zurufe von der SPD) Sie haben gerade eine ganze Reihe von Punkten aufgezählt. Die Frage ist nur: Wo haben Sie das gemacht? Haben Sie jemals auch nur einen einzigen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, (Christine Lambrecht [SPD]: Was? – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Wir sind doch gar nicht Verhandlungsführer, Frau Dröge! – Dirk Wiese [SPD]: Das ist doch lächerlich!) in dem Sie eine einzige rote Linie definiert haben? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie zählen hier immer Dinge auf, wie beispielsweise den Schutz des Vorsorgeprinzips, die Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge usw. Sie tun immer so, als hätten Sie irgendetwas dazu beigetragen, dass sich in den TTIP-Verhandlungen etwas ändert. Nichts davon ist der Fall. Wir diskutieren hier seit 2013 im Deutschen Bundestag über unsere Kritik an dem Handelsabkommen. Wir haben Antrag um Antrag ins Parlament eingebracht, mit roten Linien, mit Bedingungen, die nicht verhandelt werden sollten. Wir haben es Ihnen echt leicht gemacht. Wir haben nicht in jeden Antrag geschrieben: „TTIP stoppen“, (Matthias Ilgen [SPD]: Sondern nur auf Ihre Plakate!) sondern haben geschrieben, die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass die Punkte, die Sie gerade aufgezählt haben, nicht im Zusammenhang mit TTIP verhandelt werden. Immer wieder haben Sie das abgelehnt, und nie haben Sie eine einzige Initiative dagegengestellt und formuliert, was Sie sich eigentlich vorstellen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir verhandeln ja weiter!) Deswegen ist es wirklich eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) wenn Sie sich hierhinstellen und so tun, als hätten Sie irgendetwas dazu beigetragen, dass sich in den TTIP-Verhandlungen etwas bewegt. Herr Gabriel, Sie haben als Erwiderung auf die Worte meines Kollegen Anton Hofreiter gesagt, das, was wir an TTIP kritisiert hätten, sei ja nicht neu, man könne es jetzt in den Leaks lesen, insofern sei auch in den Leaks nichts Neues zu erkennen. Neu ist nur Ihre Aussage, dass unsere Kritik berechtigt ist. Das ist wirklich eine Erkenntnis aus dieser Debatte. Sie haben hier über zwei Jahre hinweg versucht, den Wählerinnen und Wählern zu erklären, dass alle Kritikpunkte, die wir formuliert haben, unbegründet sind. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das Chlorhühnchen zum Beispiel!) Was mussten wir uns alles hier im Bundestag von Ihnen anhören: Das sei Panikmache, die NGOs würden eine Empörungsindustrie betreiben, wir würden hier den Teufel an die Wand malen, (Zuruf von der CDU/CSU: Ist doch so!) all das seien Dinge, über die bei TTIP überhaupt nicht verhandelt werde! Jetzt gibt es diese Leaks, jetzt können sich die Wählerinnen und Wähler, die Bürgerinnen und Bürger selber ein Bild davon machen, worüber bei TTIP verhandelt wird, (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Ja, was denn?) und auf einmal kommt die Kehrtwende. Auf einmal hatten Sie schon immer gesagt, dass wir recht haben. Auf einmal kritisieren auch Sie den Verhandlungsstand. Ich finde das, ehrlich gesagt, heuchlerisch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir haben hier im Bundestag in den letzten zwei Jahren andere Debatten geführt; das kann jeder in den Protokollen nachlesen. Sie haben mich gefragt: Was ist neu nach den Leaks? Neu ist, dass die Bürgerinnen und Bürger Sie jetzt fragen können, was Sie da eigentlich verhandeln. Sie sagen jetzt, dass Sie auch kritisch sehen, was in den Dokumenten stehe, aber die Verhandlungen seien ja noch im Gange, das werde alles noch ganz anders. Sie haben allerdings keinen einzigen Satz dazu gesagt, was in diesen Papieren über die Verhandlungen gut ist. Unsere Interpretation ist, dass nichts, worüber gerade verhandelt wird, den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa in irgendeiner Weise nützt. Eine neue Erkenntnis ist, wie schlecht die Europäische Union für uns verhandelt. Wo sind denn die positiven Forderungen, für die es sich lohnen würde für TTIP zu kämpfen? (Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD]: Was wäre denn Ihr Vorschlag?) Sie sagen immer: Wir müssen uns für ein besseres TTIP einsetzen, wir müssen uns gegen die schlechten amerikanischen Vorschläge verteidigen. Aber angesichts der geleakten Dokumente fragt man sich: Wo sind denn die guten Vorschläge der Europäischen Union wie etwa die Sicherung des Vorsorgeprinzips? (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist der Verhandlungsauftrag!) Sie, auch Frau Merkel, erzählen immer, dass keine Standards in Europa gesenkt werden, dass das europäische Vorsorgeprinzip gesichert bleibt. Dann wirft man einen Blick in die Leaks und stellt fest: Im Text ist ein ganz langer Absatz der Amerikaner zu „science and risk“ enthalten. Sie wollen also ihr wissenschaftsbasiertes, risikobasiertes Regulierungsprinzip in TTIP hineinschreiben. Dann sucht man in den Leaks nach dem europäischen Vorsorgeprinzip und stellt fest: Es gibt keine einzige Zeile dazu, dass die Europäische Union die Verankerung des europäischen Vorsorgeprinzips in den Verträgen beantragt hat. Unterhält man sich mit Experten, stellt man fest: Genau das ist aber notwendig, um das europäische Vorsorgeprinzip zu sichern, weil es gegenüber den Schiedsgerichten, gegenüber der WTO schon jetzt ins Hintertreffen geraten ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn Sie das nicht in die Verträge schreiben, dann wird das dazu führen, dass es immer wieder Urteile dieser Schiedsgerichte geben wird, die das Vorsorgeprinzip infrage stellen. Eine weitere neue Erkenntnis aus den Leaks ist, was für eine riesige Bürokratie mit TTIP geschaffen werden soll. Es wird nicht nur ein Kapitel zur regulatorischen Kooperation geben. Vielmehr werden in allen Unterkapiteln Regulierungsräte und wissenschaftliche Beratungsgremien geschaffen – an deren Sitzungen können auch Lobbyisten teilnehmen –, die über jedes neue Gesetz, über jede neue Regulierung beraten und gegebenenfalls sogar die Kompetenz haben sollen, die Annexe des Vertrages – dort sind die sensiblen Punkte des Vertrages enthalten – zu verändern. Genau diese Diskussion haben wir in Bezug auf das CETA-Abkommen schon einmal geführt. Sie vom Ministerium haben immer behauptet: Das steht da nicht. Wir haben ein Jahr miteinander darum gerungen, ob das im Vertragswerk steht oder nicht. Sie haben behauptet: Das steht da nicht. Irgendwann mussten Sie einsehen: Wir hatten recht; unsere Analysen waren richtig, es stand doch drin. Dann haben Sie das im Hinterzimmer durch Legal Scrubbing herausgestrichen, weil Sie wussten, dass das große Probleme mit sich bringt. Jetzt sehen wir im TTIP genau dieselben Formulierungsvorschläge, nämlich dass es Gremien geben soll, die nicht demokratisch legitimiert sind und die dieses Abkommen am Ende verändern können, ohne dass die Parlamente beteiligt sind. Darüber müssen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern sprechen. Sie haben das bislang nicht getan. Deswegen ist es so wichtig, dass wir heute diese Debatte hier im Deutschen Bundestag führen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Noch ein Wort zum Thema Schiedsgerichte im CETA. Sie veranstalten wirklich eine beeindruckende Kampagne, ein beeindruckendes „Umframing“ dieser Schiedsgerichte. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie tun ernsthaft so, als hätten Sie verhandelt, dass es im entsprechenden CETA-Kapitel einen ständigen Gerichtshof gibt. Das Gegenteil ist der Fall! (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jeden Tag entscheiden diese Gerichte weltweit!) Sie haben lediglich einige kleine Korrekturen im Vertragstext durchgesetzt; ansonsten ist das alte System der Schiedsgerichte weiter im CETA enthalten. Sie nennen es einfach nur anders, um Ihrer SPD die Zustimmung zu diesem Vertragstext zu ermöglichen, um eine Brücke zu bauen, weil die SPD eigentlich gesagt hat, Schiedsgerichte lehne sie ab. Aber im CETA gibt es weiterhin das System der Schiedsgerichte mit Richtern, die nicht unabhängig sind; das bestätigt der Deutsche Richterbund. (Dirk Wiese [SPD]: Ihre grünen Minister aus Baden-Württemberg loben das hier in Berlin in Veranstaltungen!) Es gibt weiterhin ad hoc einberufene Gerichte. Es gibt weiterhin unklare Rechtsbegriffe wie „fair and equitable treatment“ und legitime Erwartungen, die weit interpretierbar sind. Es gibt weiterhin keine Begrenzung bei der Schadenersatzsumme. All das, worüber die wir im Deutschen Bundestag in Bezug auf die Schiedsgerichte gestritten haben, ist weiterhin enthalten. Deswegen muss klar sein: Es sind die Schiedsgerichte alter Form. Sie versuchen nur, das zu vertuschen, um dem Bürger irgendwie zu erklären, warum Sie am Ende doch Ja zu CETA sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, darf ich Sie bitten, zum Ende zu kommen? Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mein letzter Satz. – Ich finde, es ist gut, dass wir angesichts der Leaks heute hier im Bundestag miteinander über das reden können, was verhandelt wird. Sie als Bundesregierung haben bislang wenig dazu beigetragen, dass es eine entsprechende Transparenz gibt. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das waren schon zwei Sätze!) Ich hoffe, Sie machen sich endlich auf den Weg. Es wurden neue Texte im Leseraum ausgelegt, sodass die Bürgerinnen und Bürger etwas über die Verhandlungen erfahren können. Sie tragen die Verantwortung. Sie müssen sich in Brüssel für mehr Transparenz einsetzen – Vizepräsidentin Claudia Roth: Ein Satz! Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – und für verbesserte Bedingungen. Sie haben die Verantwortung, zu erklären, wie man das Abkommen besser machen kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank für den einen letzten Satz. – Der nächste Redner in dieser sehr lebendigen Debatte: Karl Holmeier für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Karl Holmeier (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche, etwas langsamer zu reden als meine Vorrednerin. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir beschäftigen uns heute zum wiederholten Mal mit dem TTIPAbkommen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht zum letzten Mal!) Grundsätzlich liegt die Förderung des weltweiten Freihandels, natürlich mit fairen Standards, im deutschen Interesse. Ich sehe bei dem geplanten TTIPAbkommen daher schon Vorteile für unsere Wirtschaft und unser Land. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt mal konkret!) Das Abkommen wäre für unser exportabhängiges Land eine riesige Chance. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was konkret?) Deutschland hatte allein im Jahr 2015 gegenüber den USA einen Handelsbilanzüberschuss von 55 Milliarden Euro. Die USA sind zwischenzeitlich unser größter Handelspartner geworden, sogar vor Frankreich. Durch die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen werden auch die Möglichkeiten für unsere kleinen und mittleren Unternehmen, also für den Mittelstand, im internationalen Wettbewerb verbessert. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Wer es glaubt!) Gerade durch den Wegfall von doppelten Tests und Zertifizierungen kann auch der Mittelstand erhebliche Kosten sparen. Wir sollten daher die Chancen, die TTIP bietet, nutzen und mit dem Abkommen einen ausgewogenen Rahmen setzen. Natürlich schützen wir unsere Bürgerinnen und Bürger. Die hohen deutschen und europäischen Standards im Arbeitsleben, beim Datenschutz, beim Umweltschutz, beim Verbraucherschutz, bei der Daseinsvorsorge – auch dies wurde bereits angesprochen – und bei der Gentechnik, all dies ist nicht verhandelbar. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch schon verhandelt! Bei CETA haben Sie es doch schon aufgegeben!) Mit TTIP können wir vielmehr dazu beitragen, dass unsere hohen Standards künftig transatlantisch gelten. Es kann nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sein, dass andere außereuropäische Nationen künftig die weltweiten Standards setzen. Aufstrebende Wirtschaftsnationen wie China oder Indien stehen schon heute in den Startlöchern, um die zukünftigen Standards in der Welt zu bestimmen. Denen müssten wir uns dann anpassen, und das wollen wir alle nicht. Das wäre eine dicke Kröte, die die Menschen in unserem Land und in Europa dann schlucken müssten. Daher müssen gerade wir Europäer die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Entwicklung in der Welt prägen, und ein Teil davon ist TTIP. Im Zusammenhang mit TTIP wird oft kritisiert, dass die Beratungen und die Beratungsdokumente nicht transparent seien. Diese Kritik ist berechtigt. Das ist einer der wenigen Vorwürfe, der in der Sache TTIP wirklich ernst zu nehmen ist. Erst durch die Geheimhaltung konnten die Verschwörungstheoretiker ein Podium für ihre irreführende Propaganda finden und schaffen. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) Nur so konnten die von Greenpeace veröffentlichten TTIPVerhandlungspositionen Angst in der Bevölkerung verbreiten. Inhaltlich enthielten diese Unterlagen ja nichts Neues. Sie vermitteln lediglich einen Einblick in übliche Verhandlungsstrategien, bei denen Maximalforderungen gestellt, verhandelt und am Ende natürlich geschliffen werden. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Dann kann man sie auch öffentlich machen!) Ich stelle die Frage: Wie viel von dieser Kritik in Deutschland wird aus dem Ausland gesteuert? (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nennt man dann „Verschwörungstheorie“!) Dass auf beiden Seiten des Atlantiks unterschiedliche wirtschaftliche Interessen bestehen, das ist bekannt. Zum Teil prallen grundsätzlich verschiedene Auffassungen aufeinander. Diesen Dissens gibt es; wir wollen ihn in einen Konsens umwandeln. Bei der Diskussion über TTIP dürfen wir Europäer nicht vergessen, dass die USA unser wichtigster Bündnispartner sind. Europa an der Seite der USA ist auch ein Garant für den Weltfrieden. Auch wenn die Verhandlungsdokumente und die Unterlagen über die Gesprächsinhalte überwiegend unter Verschluss sind und eine Einsichtnahme für uns Abgeordnete nur mit erheblichen Einschränkungen möglich ist, sollten im Vordergrund unserer Debatten nicht die Bedenken, sondern die großen Vorteile, die TTIP bringt, stehen. Meine Damen und Herren, ich halte zusammenfassend fest: Die Wünsche der Amerikaner bei den TTIPVerhandlungen werden nicht eins zu eins übernommen werden. Die EU lässt sich nicht über den Tisch ziehen. Wir werden mit TTIP Leitplanken setzen. Oberstes Gebot wird sein, den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit in Deutschland ohne Einschränkungen auf einem hohen Niveau zu halten. Greenpeace und andere Interessierte sollten sich dagegen die Frage gefallen lassen, ob der zum Teil unsachliche und nachweislich falsche Widerstand gegen TTIP nicht selbst ein fragwürdiges Geschäftsmodell ist. Fakt ist schließlich: Ja, es wurden Kommunikationsfehler bei TTIP gemacht. Diese Fehler gilt es jetzt aufzuarbeiten und die Menschen sachlich und seriös auf dem Weg zu TTIP mitzunehmen. Nur mit den Menschen in Deutschland und Europa wird TTIP möglich sein; das wissen wir. Nur dann wird es zustande kommen, und nur dann wird es auch ein Erfolg sein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Holmeier. – Nächster Redner: Klaus Barthel für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Klaus Barthel (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nicht ganz leicht, hier wieder zu einer sachlichen Debatte zurückzukommen. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach Herrn Holmeier, das stimmt!) Man kann die Freihandelspolitik, wie sie momentan läuft, in der Tat so oder so sehen. Man kann und muss sie auch kritisieren. Aber man muss doch schauen, dass man irgendwo eine Linie hat. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein interessanter Ratschlag vonseiten der SPD!) Jetzt hören wir hier einerseits von der Opposition: Gott sei Dank, dass Greenpeace alles geleakt hat. Jetzt haben wir die Erleuchtung, sagt Toni Hofreiter. Kurz danach sagen die anderen Kolleginnen und Kollegen: Das haben wir eh schon alles gewusst, das bestätigt alle Vorurteile, all das, was wir hier schon seit zwei Jahren predigen. – Erster Punkt. Zweiter Punkt. Wir diskutieren heute über TTIP. Gerade sprach die Kollegin Dröge die ganze Zeit über CETA. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil Herr Gabriel damit angefangen hat!) Darüber sprechen wir aber am Freitag. Ich fürchte, wenn wir dann über CETA reden und unsere Argumente zu CETA vortragen, dann werden Sie über TTIP reden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es wird immer alles mit allem vermischt, und dann verlangen Sie von uns, dass wir hier nicht nur unsere roten Linien darstellen, sondern auch Gestaltungsvorschläge machen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist natürlich ein ganz hartes Argument!) Lesen Sie doch einmal den Koalitionsvertrag! Lesen Sie doch einmal, was der Parteitag der SPD beschlossen hat! Lesen Sie doch einmal unseren Antrag zu SDGs, den der Bundestag beschlossen hat! Da finden Sie die ganzen Gestaltungsaufträge. (Beifall bei der SPD) Aber die interessieren Sie gar nicht, weil Sie nicht gestalten wollen, sondern Sie wollen immer aussteigen, abbrechen, beenden. Das ist das Problem. Deswegen hören Sie bei der Gestaltung gar nicht mehr zu. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Trotzdem: Für eine differenzierte Debatte ist es notwendig, festzustellen, dass Globalisierung, Freihandel, TTIP und CETA in der Tat in der Öffentlichkeit keinen guten Klang haben. Nur 17 Prozent der deutschen Bevölkerung sind für TTIP; doppelt so viele sind dagegen. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles Verschwörungstheoretiker!) Es gibt Umfragen im Mittelstand, die ein Verband in Auftrag gegeben hat. Laut dieser Umfrage sagen 62 Prozent der Mittelständler – hier ist die Zahl noch viel höher als in der allgemeinen Bevölkerung –, dass sie im Wesentlichen negative Auswirkungen erwarten. Nur 22 Prozent erwarten positive Auswirkungen. Darüber wird auch wissenschaftlich und politisch diskutiert. So sagt der frühere USFinanzminister Summers – Zitat –: Es gibt einen Aufstand gegen den Freihandel. – Das Handelsblatt schreibt, dass der Freihandel als Sündenbock gesehen wird. Sie schreiben weiter: Die Totengräber – des Freihandels – marschieren aber nicht auf den Straßen von Hannover, sondern sitzen in den Zentralen der Politik. Das ist das Problem, das wir hier diskutieren und lösen müssen. Leider müssen wir feststellen, dass eine Chance dieser Zentralen der Politik jetzt von der Bundeskanzlerin und vom US-Präsidenten in Hannover leider nicht genutzt wurde. Wir müssen uns fragen: Warum ist das eigentlich so? Warum findet diese Kritik in weiten Teilen der Bevölkerung solchen Anklang? (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht weil sie berechtigt ist? Ist das eine Möglichkeit?) Dazu hat Nobelpreisträger Stiglitz eine Untersuchung gemacht. In dieser schreibt er: Ja, Handel bedeutet Wachstumseffekte. Aber er weist auch nach, dass die Wachstumseffekte unter den jetzigen Bedingungen relativ klein sind im Verhältnis zu den Verteilungswirkungen, die seiner Ansicht nach und seiner Untersuchung nach sehr groß sind. Zitat: In den Industrieländern schadet das den Ärmsten. Leider war die Politik der Regierungen hier bisher nicht hilfreich. Aber auch Stiglitz macht klar – deswegen dürfen weder die Linken noch die Grünen ihn für sich in Anspruch nehmen –, dass Globalisierung und Freihandel so nicht aussehen müssen, sondern dass man sie gestalten muss. Deswegen sagen wir, dass wir die Handelspolitik gestalten müssen, während Grüne und Linke hier immer den Gestaltungsverzicht predigen. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tun wir doch gar nicht!) Aber genau dadurch würde das Gerechtigkeitsproblem, das bei der Globalisierung – auch ohne TTIP und CETA – schon jetzt besteht, verschärft. Dieses Problem wird hier beschrieben. Es besteht zum Beispiel beim NAFTA, es besteht weltweit seit vielen Jahren aufgrund einer Umverteilung. Diesen Kurs müssen wir unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ändern und aktiv gestalten. (Beifall bei der SPD) Deswegen sind unsere Leitlinien keine reinen Abwehrleitlinien, sondern Vorwärtsleitlinien. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Vorwärtsleitlinien“? Was ist denn das für ein komisches Wort?) Ich unterstreiche, was Sigmar Gabriel hier gesagt hat: Hierbei müssen wir endlich vorankommen. Da helfen die maßlosen Rundumschläge, die wir hier gehört haben, keinen Zentimeter weiter. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja!) Das gilt auch für diesen komischen Eurochauvinismus, den zum Beispiel die Kollegin Wagenknecht gerade wieder an den Tag gelegt hat: Als sei in Europa alles Gold und in den USA alles Mist! (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Was? – Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Haben Sie mir zugehört?) Hier müssen wir uns doch auch einmal selber ehrlich machen. Das giftige Plastikspielzeug und was Sie da alles aufgezählt haben, das haben wir doch alles selbst erlebt. Wir haben doch Gentechnik im Tierfutter. Ich nenne nur Stichworte wie BSE, Pferdefleisch- und Gammelfleischskandal, Bayern-Ei und Glyphosat. Wir haben Probleme mit unseren technischen Standards. In Europa gibt es auch nach 20 Jahren der Liberalisierung 20 Zugleitsysteme, sodass man mit der Bahn nicht von A nach B fahren kann. Wir haben nicht nur ein Problem mit roten und gelben Blinkern, sondern auf verschiedenen Inseln in der Europäischen Union wird auch links gefahren. Das alles scheint kein Problem zu sein. Nein, wir müssen erst einmal unsere Hausaufgaben machen und dürfen nicht schwarz-weiß malen, nach dem Motto: In Europa ist alles gut, und in den USA ist alles ganz schwierig. Vizepräsidentin Claudia Roth: Kollege Barthel? Klaus Barthel (SPD): Wir müssen die Fehlentwicklungen auf den globalen Märkten insgesamt betrachten, sie differenziert beurteilen und den Hebel an der richtigen Stelle ansetzen. Ohne die Gestaltung durch Handelsverträge, die aufgrund unterschiedlicher Positionen und unterschiedlicher Interessen auf der Welt geschlossen werden müssen, wird das nicht gehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr gut! Ein schöner Schlusssatz!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Auch Ihnen danke ich für den letzten Satz. – Nächster Redner: Jürgen Hardt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jürgen Hardt (CDU/CSU): Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hofreiter, Ihre Eröffnungsrede anlässlich dieser Aktuellen Stunde kam mir schon vor wie die Aktion „Rettet das Chlorhühnchen!“. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hä?) Sie wollen das Chlorhühnchen zwar nicht auf dem Teller haben, aber Sie wollen diesen Fetisch, diese Gerüchte, die Angst, die Sie um diese Handelsabkommen verbreiten, möglichst lange konservieren, und dafür ist Ihnen fast jedes Mittel recht. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch jetzt überhaupt keine Logik!) Aber ich muss Ihnen sagen: Getretener Quark wird breit, nicht stark. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll das denn jetzt?) Es ist bis zu den nächsten Wahlen genügend Zeit, um die Wählerinnen und Wähler darüber aufzuklären, dass die Sorgen und Ängste um dieses Handelsabkommen unbegründet sind. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei! Wir unterstützen Sie! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wäre super, wenn Sie das im Wahlkampf machen! Danke!) Was mich im Übrigen auch schockiert: Es ist schon sehr interessant, in welcher Allianz die Gegner des transatlantischen Handelsabkommens unterwegs sind. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt wird es spannend!) Da ist in Amerika Donald Trump, da ist die Frau Petry von der AfD, (Manfred Grund [CDU/CSU]: Die Grünen und die Linken!) da sind die Geschäftsleute von Campact, da ist Attac, da ist die Linke, und die Grünen sind mittendrin. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist Hillary Clinton! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und die FPÖ!) Interessant ist aber, dass einige Grüne hier fehlen. Wo ist eigentlich Herr Janecek? Er ist doch ein ganz vernünftiger Mann; mit dem kann man vernünftig über TTIP reden. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da ist Hillary Clinton!) Wo ist denn Herr Kretschmann, der gerade einen Koalitionsvertrag unterschrieben hat? Vor einem Jahr haben mir Leute aus der baden-württembergischen Landesregierung, aus der damaligen grün-roten Landesregierung, gesagt: An uns wird TTIP nicht scheitern; das können wir uns gar nicht leisten. Warum? Weil es dem Mittelstand hilft und weil es ein Programm zur Förderung des Mittelstands und seiner Exportchancen ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum glauben die Mittelständler das denn?) Das möchte ich Ihnen kurz darlegen; wir versuchen ja, sachlich über dieses Thema zu diskutieren. Es wird immer die Angst verbreitet, ein solches Handelsabkommen würde vor allem den Großen, den Multis nutzen, und die Kleinen hätten nichts davon. Ich sage Ihnen: Herr Mattes zum Beispiel, der Präsident der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland und Ford-Chef in Köln ist, sagt: Na ja, wir produzieren ja in Amerika. Auch BMW, Mercedes und Volkswagen produzieren in Amerika. Die haben nicht so große Probleme, amerikanische Standards einzuhalten. – Aber zum Beispiel die Hersteller von gefährlichen Produkten wie Sägeblättern – ich habe einen solchen Hersteller in meinem Wahlkreis – haben große Sorge davor, dass sie aufgrund der hohen Anforderungen der Genehmigungsstandards in Amerika mit ihren Produkten nicht so präsent auf dem dortigen Markt sein können, wie sie es gerne wären. Sie bekommen eine Chance, wenn wir es tatsächlich erreichen, die Standards ein Stück weit aneinander anzugleichen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also, was jetzt?) Von daher ist es für mich eine große Chance, auch für den Mittelstand mit diesem Handelsabkommen eine Brücke zu bauen, was den Export nach Amerika, nach Kanada und in die USA betrifft. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte noch einen Satz zum Thema Vorsorgeprinzip sagen. Es gibt zwei unterschiedliche Rechtstraditionen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es in Europa natürlich jede Menge Produkte gibt, bei denen das Vorsorgeprinzip überhaupt keine Rolle spielt. Beim Vorsorgeprinzip geht es bei uns um die Produkte, die gefährlich oder besonders sensibel sind, etwa um Pharmazieprodukte, Chemieprodukte, Lebensmittel usw. Hier haben wir einen hohen Standard, und da gilt der Grundsatz: Solange nicht zu 100 Prozent feststeht, dass etwas unschädlich ist, darf es nicht in den Verkehr gebracht werden. Sie kennen die Leitplanken der Europäischen Kommission für die Verhandlungen: Diese Standards dürfen nicht aufgegeben werden. Wenn Sie sich als Deutscher an einer Zahnbürste verletzen, weil sie nichts taugt und zum Beispiel abbricht, dann bekommen Sie, wenn Sie Glück haben, 5 000 Euro Schadenersatz zugesprochen. In Amerika bekommen Sie 1 Million Euro. Jetzt frage ich Sie einmal: Wo ist der höhere Verbraucherschutz? Von daher ist das Vorsorgeprinzip in Europa bei den kritischen Produkten, die wir haben, sicherlich ein Vorteil, den wir auch durchsetzen werden, aber das Verursacherprinzip in Amerika liefert für die Verbraucher, wie ich finde, mindestens ein ebenso hohes Schutzniveau, wie das bei uns der Fall ist. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie das Vorsorgeprinzip infrage stellen?) Ich möchte zum Abschluss ganz kurz noch ein paar Sätze zu den Verhandlungen sagen. Auch ich beklage, dass es bei den Verhandlungen nicht genügend Transparenz gegeben hat, und ich bedanke mich beim Bundeswirtschaftsminister und bei der Bundeskanzlerin, dass es in Brüssel gelungen ist, durchzusetzen, dass die Europäische Kommission mit ihren Positionen nun offener umgeht. Das hätte man von Anfang an so machen müssen. Es ist aber natürlich auch so: Wenn die Europäische Kommission eine Verhandlungsposition für eine Verhandlungsrunde entwickelt und sie unter 28 Mitgliedstaaten abstimmt, dann ist es nicht besonders klug, sie auf dem offenen Markt vor sich herzutragen, sodass sich der Verhandlungspartner Amerika, der diese Abstimmungsprobleme und Herausforderungen nicht hat, genau darauf einstellen kann, wo die Europäer möglicherweise besonders sensibel sind und wo man bei den Verhandlungen möglicherweise besser vorankommt. Ich finde es klug, dass man sein Pulver ein Stück weit trocken hält, wenn man in Verhandlungen geht, und deswegen habe ich auch Verständnis dafür, dass wir nicht jedes Strategiepapier vorgelegt bekommen. Ich möchte mit einem Zitat schließen: TTIP wird keine Standards senken. Es wird Standards vielmehr weiter erhöhen: hohe Arbeitsstandards zum Schutz der Arbeitnehmer, hohe Standards, um Verbraucher zu schützen und ihnen mehr Wahlmöglichkeiten zu geben, hohe Standards, um die Umwelt zu schützen. Dieses Zitat stammt nicht von mir, sondern von Barack Obama. Er hat es am Sonntag vor 14 Tagen in Hannover so vorgetragen, (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Mann kann auch irren!) und ich glaube, dass wir uns darauf verlassen können. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Glaube, Liebe, Hoffnung!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Jürgen Hardt. – Der nächste Redner: Dr. Hans-Joachim Schabedoth für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hardt, ich kriege Ärger mit meiner Fraktion, wenn ich nicht frage, wo man 5 000 Euro herbekommt, wenn die Zahnbürste abgebrochen ist. (Heiterkeit und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Hardt [CDU/CSU]: Wenn man sich daran verletzt!) – Gut. Ihr habt es gehört. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Man braucht natürlich einen guten Anwalt!) In der letzten Woche hat uns Greenpeace Niederlande mit bis dato nichtöffentlichen Fakten zu den TTIP-Verhandlungen beglückt. Ja und? Was steht in diesen Dokumenten, was wir nicht wussten oder womit wir nie gerechnet haben? Rechtfertigt der Blick in die Karten der amerikanischen Verhandlungsseite ein neues Aufregen? (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Für die Grünen ja! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Oh ja!) Sich gegenseitig mit Forderungen zu konfrontieren, ist doch die normale Ausgangslage bei jeder Vertragsverhandlung. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So ist es! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Es kommt darauf an, wie die Forderungen aussehen!) Ich frage: Ist es deshalb nicht ein wenig voreilig, Verhandlungen abzubrechen, weil wir es nunmehr schriftlich haben, dass der Verhandlungspartner so gemein ist, seinen vermeintlichen eigenen Interessen zu folgen? (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Böse, böse! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Weil die EU nicht unsere Interessen vertritt!) Ein besonderes Wort an die Grünen: Schon der verehrte Heinrich Böll – Namensgeber Ihrer Stiftung – hat vor dem blinden Eifer gewarnt, das Kind mit dem Bade auszuschütten, bevor Wasser eingelassen sei. (Heiterkeit des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]) Es kommt mir ein bisschen so vor, als müssten Sie das noch einmal nachlesen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr gut!) Wäre Verhandlungsabbruch eine sinnvolle Reaktion, dann weiß ich nicht, ob es heute ein belastungsfähiges Tarifvertragssystem gäbe. Wer geht schon in Verhandlungen und legt gleich seinen Kompromissvorschlag auf den Tisch? (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Trottel!) Das ist ja beinahe so dämlich, als würde man beim Strip-Poker nackt antreten. (Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause) – Ich sehe schon, Sie haben Erfahrungen. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Schierer Sexismus!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Pfeiffer kommt doch nicht in den Himmel. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Auch TTIP, liebe Kolleginnen und Kollegen, lässt sich nur bewerten, wenn ein Schlussergebnis vorliegt oder wenigstens die Aussicht darauf besteht. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So ist es!) Deshalb ist der Weg noch nicht das Ziel. Es wundert mich überhaupt nicht, dass sich bei der Frage, ob man für oder gegen TTIP ist, große Mehrheiten als Gegner erklären. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nach dieser Rede sind es noch mehr!) Ich sehe darin einen verständlichen Reflex auf die langjährige Geheimniskrämerei auch der europäischen Verhandlungsseite. Das Misstrauen hat hier also seine Berechtigung. Mindestens einen positiven Effekt haben die jetzt präsentierten Papiere. Sie haben das öffentliche Interesse befeuert. Augen auf und Sinne geschärft, wenn ihr mit den USA um wirtschaftliche Vorteile verhandelt, das ist meine Schlussfolgerung. Darf ich mir den Hinweis erlauben, dass es noch keine konsolidierten Verhandlungsergebnisse gibt, über die man ein letztes Urteil sprechen könnte? Sollte es Verhandlungsergebnisse geben, wird es hier im Bundestag und natürlich auch im Europäischen Parlament zu einem Urteil kommen, seien Sie da sicher, und zwar unter der Beachtung einer kritischen Öffentlichkeit, und das ist gut so. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht bei solchen Büttenreden! – Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]: Ach, kommen Sie, lassen Sie das!) Ihr kann man kein Abkommen aufdrücken, das man erst noch schönreden müsste. Ist ein Abkommen aus sich heraus nicht schön genug, machen sich alle Schönredner lächerlich und riskieren den politischen Selbstmord. Meine Bitte an Ihre Seite, an die Seite der Linkspartei: Hören Sie auf, alle, die sich für ein TTIP-Abkommen einsetzen, bei dem es um Regeln eines fairen Handels geht, für eine Art fünfte Kolonne der US-Konzerne zu halten. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nein, unserer! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Nicht US-Konzerne! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Konzerne allgemein!) – Doch, das tun Sie. – Das will ich Ihnen auch sagen: Wir haben in der SPD schon Forderungen zum Freihandel postuliert, da haben viele der heutigen TTIP-Kritiker noch geglaubt, es ginge bloß um mehr Toleranz für amerikanische Chlorhühnchen im Austausch mit französischem Schimmelkäse. Es ist jedenfalls nicht fair, wenn ständig bezweifelt wird – auch heute wieder –, dass es uns um faire Handelsregeln geht. Niemals würden wir uns ein TTIP-Abkommen aufdrücken lassen, das nur den USA nutzt und den europäischen Unternehmen und Verbrauchern Nachteile bringt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Da glaube ich kein Wort!) – Da applaudiert sogar die CDU. Wir werden Sie beim Wort nehmen. – Also, Sie haben hier eine völlig falsche Orientierung. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wenn die Konzerne profitieren und die Verbraucher auf der Strecke bleiben, dann passt es Ihnen auch!) Im Übrigen: Die Welt wird sich weiterdrehen, die deutsche Wirtschaft wird weiter Exportüberschüsse erzielen, auch wenn es kein TTIP geben sollte, und danach sieht es doch aus. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass dieser Verhandlungsprozess gar nicht mehr in der Amtszeit Obamas zum Abschluss gebracht werden kann. Seine politischen Erben scheinen so fixiert auf das „Buy American“, dass sie sich einer Öffnung der Märkte für europäische Anbieter verschließen wollen. Und: Ändert sich die Verhandlungsmaxime der USA nicht grundlegend, dann war es das mit TTIP. Deshalb lautet meine Bitte an dieser Stelle: Drehen wir doch die Aufgeregtheit etwas zurück, ohne Achtsamkeit einzubüßen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Denken Sie an Ihre Redezeit. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Deshalb sage ich meinen letzten Satz. Vizepräsidentin Claudia Roth: Schauen wir einmal, wie lang der ist. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): In der Gewissheit, dass es die heute schon oft genannten roten Haltelinien gibt, lassen Sie uns doch zunächst den grünen Linien folgen, die uns zu einem Freihandelsabkommen führen, das zweifelsfrei auch ein faires Abkommen sein muss. (Beifall bei der SPD – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit den „grünen“ meinen Sie uns?) – Unsere. Vizepräsidentin Claudia Roth: Letzter Redner in dieser Aktuellen Stunde: Mark Hauptmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Mark Hauptmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Als letztem Redner obliegt es mir jetzt, nicht nur die Debatte zusammenzufassen, sondern auch das Chlorhühnchen der Debatte zu küren. Auch wenn sich die geschätzte Kollegin Dröge und Herr Hofreiter alle Mühe gegeben haben, so geht doch der Titel „Chlorhühnchen der Debatte“ eindeutig an die Kollegen zu meiner linken Seite. Frau Wagenknecht und Herr Ernst, Sie haben heute hier von einem Ermächtigungsgesetz für Großkonzerne, der Abschaffung der Demokratie, von Giftspielzeug, das über den Atlantik herüberkommt, allerlei toxischem Antiamerikanismus gesprochen, aufgepumpt mit falschen Tatsachen und recht viel Empörung. Das hat letztendlich Ihre Reden ausgemacht. Ich kann aber Sie und alle anderen Kollegen beruhigen: Diese sogenannten Argumente sind gesundheitstechnisch völlig unschädlich, wie übrigens auch das Chlorhühnchen, das ich zitiert habe. Das zeigt, dass Sie uns heute viel alten Wein in neuen Schläuchen präsentiert haben, aber für eine Aktuelle Stunde hat dies bei inhaltlicher Betrachtung eigentlich nicht gereicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Haben Sie eigentlich auch ein Argument?) Ich möchte auf genau die Argumente, die Sie angeführt haben, explizit eingehen. Erster Punkt. Es wird behauptet, durch die sogenannten TTIP-Leaks würde nun in der Debatte eine völlig neue Transparenz herrschen. – Das stimmt nicht. Das ist falsch. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Warum?) Die Transparenz, die wir jetzt haben, gab es auch vorher schon, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Warum will dann der Fuchs juristisch dagegen vorgehen?) nämlich in den Debatten der Vergangenheit. Ein Jahr debattieren wir dieses Thema schon in diesem Haus, aber auch in den Verhandlungsrunden im Wirtschaftsausschuss mit Herrn Froman, mit der Kollegin Malmström von der Europäischen Kommission. Bei vielfältigen Debatten und Austauschprogrammen gibt es durch die herrschende Transparenz die Möglichkeit, sich zu informieren. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber nicht für die Öffentlichkeit!) – Auch für die Öffentlichkeit finden sich online zahlreiche Kapitel dieses Abkommens. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Wir mussten unterschreiben im Leseraum! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das Handy mussten wir abgeben!) Es gibt für jeden Einzelnen in diesem Raum den vollen Zugang zu den Verhandlungen im TTIP-Leseraum. Es gibt in diesem Zusammenhang zivilgesellschaftliche Vertreter auf mehreren Ebenen, die TTIP Advisory Group und den TTIP-Beirat im Bundeswirtschaftsministerium. Die Kommunen haben in Brüssel sogar direkten Zugang zu den Verhandlungsführern. Was wir hier sehen, ist: Durch die heutige Debatte kommt es nicht zu mehr Transparenz, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Kein Abkommen war transparenter!) sondern sie ist längst Bestandteil dieser Debatte. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich komme zum zweiten Punkt. Sie behaupten: TTIP senkt die Verbraucherstandards. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ja! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja!) Egal ob es der Bundesminister ist, ob es die Kollegen der SPD oder der Union sind, egal ob es die Verhandlungsführerin für ganz Europa, Frau Malmström, ist, egal ob es um Umweltschutz, um die Sicherheit für Lebensmittel, um den Verbraucherschutz oder um die Arbeitnehmerrechte geht: Wir treten nicht nur für unsere hohen europäischen Standards ein, sondern wir sagen: Wir nehmen jeweils die höchsten Standards. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Wo steht denn das, was Sie behaupten?) Fragen Sie doch einmal VW nach den Umweltstandards in den USA. Da wird wohl keineswegs der Eindruck entstehen, dass die Umweltstandards in den USA in diesem Fall geringer sind als hier in Europa. Vielmehr sehen wir, dass auch in den USA hohe Standards vorherrschen, an denen wir uns als Europäer ein Beispiel nehmen könnten, unter anderem in der Finanzindustrie. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: „Wir treten dafür ein, aber wir unterschreiten sie nicht!“ Ich werde Sie zitieren!) Wir sehen also: Sie versuchen, mit Ihren Emotionen die Argumente der Debatte zu verwischen. Dass Sie sich hier, geschätzte Kollegin Dröge – Kollege Hofreiter ist gar nicht mehr anwesend –, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Er hat sich entschuldigt!) zum Sprachrohr der Dagegen- und Empörungsindustrie machen, ist letztendlich reiner Selbstzweck, aber dient nicht dazu, mehr Klarheit in die Debatte zu bringen. (Widerspruch bei der LINKEN) Ich komme zum dritten Punkt, der angesprochen wurde. Kollegin Wagenknecht behauptet: Von TTIP profitieren nur die Großkonzerne und multinationale Konzerne. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Genau! Mein Maler fragt mich auch schon immer: Wann darf ich da drüben streichen?) Herr Ernst, Sie waren heute Morgen im Wirtschaftsausschuss dabei, als wir den Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Eric Schweitzer, gehört haben. Er hat gesagt: Nicht für die Großindustrie, sondern für unsere 1 600 Hidden Champions wird sich durch TTIP ein enormer Markt erschließen. Es gibt für unsere Mittelständler Verbesserungen. Diese können es sich nicht leisten, doppelt zu zertifizieren und ihre Produkte nach unterschiedlichen Standards zu entwickeln. Für unseren Mittelstand ist TTIP ein Konjunkturprogramm, nicht für die Großindustrie. (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN) Sehr geehrte Damen und Herren, der Wegfall von Zöllen und doppelten Zertifizierungsmaßnahmen, die Erleichterung von Direktinvestitionen, das Thema Investitionsschutz: In diesen Bereichen profitiert die mittelständische Struktur unserer deutschen Wirtschaft mehr als jedes andere Land in Europa. Deswegen werben wir so vehement dafür, TTIP eine Chance zu geben, unsere hohen Standards zu implementieren und im Austausch mit den Amerikanern die Standards für 800 Millionen Menschen auf dieser Welt zu globalen Standards zu machen. Dann sind wir in dieser Debatte ein ganzes Stück weiter, als Sie es uns heute verkaufen wollten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Hauptmann. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 12. Mai 2016, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist damit geschlossen. (Schluss: 16.59 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Brackmann, Norbert CDU/CSU 11.05.2016 Freitag, Dagmar SPD 11.05.2016 Funk, Alexander CDU/CSU 11.05.2016 Grindel, Reinhard CDU/CSU 11.05.2016 Gysi, Dr. Gregor DIE LINKE 11.05.2016 Hintze, Peter CDU/CSU 11.05.2016 Kiesewetter, Roderich CDU/CSU 11.05.2016 Lämmel, Andreas G. CDU/CSU 11.05.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 11.05.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 11.05.2016 Pflugradt, Jeannine SPD 11.05.2016 Röspel, René SPD 11.05.2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 11.05.2016 Scho-Antwerpes, Elfi SPD) 11.05.2016 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 11.05.2016 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 11.05.2016 Veit, Rüdiger SPD 11.05.2016 Wicklein, Andrea SPD 11.05.2016 Anlage 2 Neudruck: Inhaltsverzeichnis Tagesordnungspunkt 3 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2 und Zusatztagesordnungspunkt 3 sowie Inhaltsverzeichnis Zusatztagesordnungspunkt 5 (167. Sitzung, Seite I und Seiten III/IV) Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken Drucksache 18/8238 16352 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sicherung der Arbeitsplätze in der europäischen Stahlindustrie Drucksache 18/8237 16352 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Oliver Krischer, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europäische Stahlindustrie nachhaltig stärken Drucksache 18/8240 16352 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) 16352 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 16353 D Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) 16354 D Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16356 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 16357 D Klaus Ernst (DIE LINKE) 16358 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16359 D Thomas Lutze (DIE LINKE) 16362 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) 16363 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16364 D Bernd Westphal (SPD) 16365 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16366 C Barbara Lanzinger (CDU/CSU) 16367 D Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) 16369 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union Drucksache 18/8244 16448 A Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16448 A Thorsten Frei (CDU/CSU) 16449 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16450 B Heike Hänsel (DIE LINKE) 16451 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) 16451 D Sebastian Hartmann (SPD) 16453 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) 16454 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16454 D Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16455 B Norbert Spinrath (SPD) 16456 D Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) 16458 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16459 A Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 5): Ist der Bundesregierung die kürzlich veröffentlichte Studie der Technischen Universität Berlin unter der Leitung von Professor Dr. Markus Hecht zur betrieblichen und technologischen Effizienzsteigerung im Schienengüterverkehr bekannt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung dieser Studie, wonach staatliche Förderanreize in den Schienengüterverkehr, konkret zur Förderung von modernen Hybridlokomotiven, 13-mal niedrigere Kosten pro vermiedener Tonne Kohlendioxid im Bundeshaushalt verursachen als die von der Bundesregierung geplante Kaufprämie aus Bundeshaushaltsmitteln für batterieelektrisch angetriebene Pkw? Der von Professor Dr. Hecht, TU Berlin, verfasste Bericht Nummer 10/2016 „Beitrag des Schienengüterverkehrs zur Erreichung der Klimaschutzziele“ wurde im Auftrag des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen e. V. (NEE) erstellt und liegt der Bundesregierung vor. Eine Aussage, wonach die Förderung von modernen Hybridlokomotiven 13-mal niedrigere Kosten pro vermiedener Tonne Kohlendioxid im Bundeshaushalt verursachen würde als die von der Bundesregierung geplante Kaufprämie für batterieelektrisch angetriebene Pkws, geht nach Kenntnis der Bundesregierung aus diesem Bericht nicht hervor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 6): Bei wie vielen Modellen (bitte nach Automobilherstellern aufschlüsseln) wurden in der Felduntersuchung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Rahmen der Arbeit der „Untersuchungskommission Volkswagen“ Grenzwertüberschreitungen bei den CO2-Emissionen festgestellt? Hinsichtlich der CO2-Emissionen existiert kein Grenzwert in der europäischen Typgenehmigungsgesetzgebung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 7): Welche Bundesbehörde soll ab 2017 für die RDE-Prüfung (Emissionsmessungen im praktischen Fahrbetrieb) von Pkw zuständig sein, und welche personellen und technischen Voraussetzungen werden dafür geschaffen? Das Kraftfahrt-Bundesamt ist die zuständige Typgenehmigungsbehörde in Deutschland. Zusätzliche personelle und materielle Voraussetzungen werden geschaffen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 8): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob weitere oder sogar alle bis 2010 in der französischen Schmiede Creusot Forge hergestellten Reaktordruckbehälter(-teile) mit gleichen oder ähnlichen Anomalien behaftet sein können wie der Deckel und die Bodenkalotte des Reaktordruckbehälters beim Atomkraftwerkneubauvorhaben Flamanville 3, und wird sie sich dafür einsetzen, dass der Hersteller Areva auch für diese möglichen Fälle ein Untersuchungsprogramm für eine mögliche Nachbewertung der Sicherheit der einzelnen Bauteile vorlegt (wenn nein, bitte erläutern; vergleiche France 3: „Cuve de l’EPR de Flamanville: des ‚anomalies‘ détectées dans l’usine Areva du Creusot“ vom 29. April 2016, http://france3-regions.francetvinfo.fr/bourgogne/saone-et-loire/le-creusot/cuve-de-l-epr-de-flamanville-des-anomalies-detectees-dans-l-usine-areva-du-creusot-986272.html)? Nach Bekanntwerden der Befunde in Flamanville 3 hat der Hersteller Areva (Muttergesellschaft der Schmiede „Creusot Forge“) eine Qualitätsüberprüfung der bestehenden Herstellungsprozesse veranlasst. Areva steht im engen Kontakt mit der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde „Autorité de Sureté Nucléaire“ (ASN). Nach einer Mitteilung der Areva zeigen vorläufige Ergebnisse Unregelmäßigkeiten seit dem Jahre 1965 auf. Die französische atomrechtliche Aufsichtsbehörde spricht von 400 Teilen, von denen etwa 50 Teile in den französischen Atomkraftwerken eingesetzt seien. Laut der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde beziehen sich die Unregelmäßigkeiten auf Inhalte der Fertigungsdokumentationen. Nähere Informationen auch zu den betroffenen Teilen liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. Areva hat mitgeteilt, dass bis Ende Mai des Jahres 2016 ein Bericht erstellt werden soll. Die Bundesregierung wird den Vorgang weiterverfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der französischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 9): Welchen konkreten Beitrag zum Biodiversitätsschutz wird die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in die Zulassungserneuerung für Glyphosat hineinverhandelte Formulierung leisten, wonach die Mitgliedstaaten Vorsorge treffen sollen, dass keine Nichtzielorganismen geschädigt werden, und wie ist sichergestellt, dass es sich nicht um eine für den Artenschutz wirkungslose Formulierung handelt, die den Weg für eine langfristige Zulassungserneuerung dieses hochproblematischen Wirkstoffs freiräumen soll? Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die Verordnung zur Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat in ihrem Anhang eine Ergänzung dahingehend erhält, dass die Mitgliedstaaten in ihrer Gesamtbewertung bei der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel die Risiken für die Vielfalt und den Artenreichtum von terrestrischen Nicht-Zielarthropoden und Wirbeltieren besonders berücksichtigen. Wie auch mit den anderen „besonderen Bedingungen“ in der entsprechenden Spalte zum Anhang der geplanten Verordnung soll den Mitgliedstaaten damit verpflichtend aufgetragen werden, im Rahmen des Artikels 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nummer 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, welchen Aspekten im Rahmen der national ablaufenden Prüfung von Zulassungsanträgen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel besonders Rechnung getragen werden muss. Ein offizieller Vorschlag der Kommission für die Wiedergenehmigung von Glyphosat, der insoweit gegenüber der ersten Fassung abgeändert wäre, liegt bislang nicht vor. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 11): Warum sieht es die Bundesregierung bei einem auch vom Hauptstadtkulturfonds mitgeförderten Konzertprojekt „aghet“ der Dresdner Sinfoniker nicht als ihre Pflicht an, sich für eine ungehinderte Ausübung des Projekts einzusetzen und zudem den Ausschuss für Kultur und Medien darüber in Kenntnis zu setzen, welche genauen Umstände die Intervention der Türkei bei der EU-Kommission hinsichtlich des Projekts beinhaltete? Für die Bundesregierung ist die vom Grundgesetz in Artikel 5 Grundgesetz garantierte Presse- und Kunstfreiheit nicht verhandelbar – auch nicht gegenüber der Türkei. Das hat nicht nur die Bundeskanzlerin in der jüngeren Zeit mehrfach betont, sondern dies ist auch dezidiert die Haltung der Kulturstaatsministerin. Dies gilt immer und unabhängig von der Frage einer Förderung eines Projekts aus Bundesmitteln. Die Frage, welche Umstände die Intervention der Türkei bei der EU-Kommission beinhaltete, betrifft die Bundesregierung nicht und kann daher von der Bundesregierung auch nicht beantwortet werden. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 12): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die East Side Gallery in Berlin-Friedrichshain entlang der ehemaligen DDR-Grenze nicht nur ein weltbekanntes Denkmal und Symbol der Teilung und Vereinigung Berlins und Deutschlands und Anziehungspunkt für Zehntausende Besucher ist, sondern auch ein einmaliges Dokument künstlerischer Gestaltung der Aufarbeitung dieses Teiles deutscher Geschichte, das es Wert ist, auch mit Finanzmitteln des Bundes dauerhaft erhalten und unterstützt zu werden sowie als Einstufung als Weltkulturerbe der UNESCO vorgeschlagen und anerkannt zu werden, und welche Unterstützung würde die Bundesregierung hierzu leisten (finanziell sowie in Gestalt von Bemühungen um Aufnahme in den Katalog des Weltkulturerbes)? Mit der East Side Gallery in Berlin-Friedrichshain kommentierten Künstler aus über 20 Ländern in gut hundert Gemälden mit unterschiedlichsten künstlerischen Mitteln die politischen Veränderungen der Jahre 1989/90. Dabei wurde die Hinterlandmauer auf ihrer Ostseite bearbeitet, wie es sonst nur an der Grenzmauer – von Westen her – möglich war. Die East Side Gallery hält damit die ästhetische Aneignung der Mauer aus künstlerischer Sicht nach dem Ende des SED-Regimes Anfang der 1990er Jahre fest. So ist sie eher ein Kunst-Werk, ein künstlerischer Ort, jedoch kein nationales Symbol des Gedenkens an die todbringende Teilung Berlins, die Opfer des DDR-Grenzregimes oder gar der Aufarbeitung des SED-Unrechts. Die Erinnerung an Teilung und Grenze wird aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen der institutionellen Förderung der Stiftung Berliner Mauer, der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn sowie des Deutsch-Deutschen-Museums Mödlareuth umfänglich unterstützt. Die Stiftung Berliner Mauer widmet sich an ihrem Standort Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde am authentischen Ort der Thematik der innerdeutschen Flucht. Die erinnerungspolitische Arbeit der Stiftung hat einen breiten Ansatz und umfasst weitere Aktivitäten: Die Erinnerungsstätte Marienfelde hat beispielsweise schon in der Vergangenheit das aktuelle Flüchtlingsthema aufgegriffen und gemeinsame Projekte mit Flüchtlingen durchgeführt und leistet damit einen Beitrag, das Verständnis für die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Derzeit zeigt die Sonderausstellung »Bridge the Gap« Fotokunst mit Momentaufnahmen aus dem Leben geflüchteter Jugendlicher. Allein die Förderung der Stiftung Berliner Mauer konnte in diesem Jahr um 333 000 Euro auf 1 264 000 Euro erhöht werden. Die East Side Gallery reflektiert die besondere Situation Berlins mit den typischen Mauerbildern, dem Umgang der Menschen mit der Einkesselung und der Befreiung davon sowie der Annäherung an die jahrzehntelang unzugängliche Seite der Mauer im Bereich des Todesstreifens. Der Dokumentarfilm „Berlin East Side Gallery. Der Film“ (2015) wurde im Jahr 2014 durch die BKM mit 8 000 Euro gefördert. Die East Side Gallery lässt aufgrund ihrer Länge noch heute erahnen, wie das Lebensgefühl im geteilten Berlin war, wobei die East Side Gallery wegen ihrer Entstehungsgeschichte vorrangig für berlinspezifische Fragestellungen nach dem Mauerfall bedeutsam wird. Der ehemalige Grenzverlauf auf der Westseite des Spree-Kanals bildet einen atypischen Verlauf, der kaum exemplarisch für die Teilung Deutschlands stehen kann. Es gibt ausreichend Teile von Grenzanlagen, die sich im Verlauf der ehemaligen Grenze zwischen Ost- und West-Deutschland befinden, sodass nicht jedem Mauerteil oder auch einzelnen Grenzelement ungeachtet seiner Popularität unter touristischen Gesichtspunkten automatisch eine nationale oder gar internationale Bedeutung zukommt oder eine besondere Bedeutung im Sinne der Erinnerungs- und Gedenkpolitik. Die BKM stellt indes Denkmalfördermittel für den denkmalgerechten Substanzerhalt oder die Restaurierung bedeutender Kulturdenkmäler bereit. Substanzerhaltende Maßnahmen im Sinne der Denkmalpflege bei der East Side Gallery hat die Bundesregierung auf Antrag des Landes Berlin im Jahr 2015 mit 115 000 Euro aus dem sogenannten Denkmalschutzsonderprogramm V der BKM kofinanziert. Hier wurden folgende denkmalpflegerische Maßnahmen durchgeführt: die denkmalgerechte Reinigung beider Maueransichten, die Entfernung des alten Graffiti-Schutzes, Beton- und Fugensanierungsarbeiten, die Sanierung der vorhandenen Bilder sowie die Auftragung eines neuen Graffiti-Schutzes. Wenn weiterer Sanierungsbedarf besteht, käme ein erneuter Antrag infrage – vorausgesetzt, der Bundestag sieht ein weiteres Denkmalschutzsonderprogramm für 2017 vor. Mit Blick auf den Erhalt der East Side Gallery, die mögliche Bebauung des angrenzenden Geländes, eine mögliche Versetzung von Mauerteilen usw. ist festzuhalten, dass Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie bauplanungsrechtliche Entscheidungen und Genehmigungen allein in die Zuständigkeit und Kompetenz des Landes Berlin respektive des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg fallen. Auch für das UNESCO-Weltkulturerbe liegt – wie bei Denkmalschutz und Denkmalpflege – die Kompetenz nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung bei den Ländern. Daher entscheiden die Länder allein über eine Nominierung für das UNESCO-Weltkulturerbe. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 13): Welcher Zeitplan ist für das Gesetz/die Gesetze zu Neuregelungen bei Rückbau und Entsorgung im Nuklearbereich auf der Basis der Empfehlungen der „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs“ vom 27. April 2016 (vergleiche Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) seitens der Bundesregierung nach aktuellem – gegebenenfalls auch vorläufigem – Stand vorgesehen (bitte mit Angabe aller derzeit angestrebten Meilensteine wie Verbändeanhörung, erste Kabinettsbefassung, Einbringung in den Bundestag und den Bundesrat), und welche bestehenden Gesetze müssen dabei aus Sicht der Bundesregierung nach aktuellem – gegebenenfalls auch vorläufigem – Stand geändert werden (bitte vollständige Angabe)? Am 27. April 2016 hat die Kommission ihre einstimmig beschlossenen Handlungsempfehlungen an den Staatssekretärsausschuss Kernenergie übergeben und ihre Arbeit damit beendet. Der Staatssekretärsausschuss Kernenergie wird den Bericht nun auswerten und die Empfehlungen der Kommission beraten. Auf dieser Basis wird die Bundesregierung zeitnah über geeignete Umsetzungsmaßnahmen entscheiden. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 14): Wie genau sehen die im Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehenen Mechanismen aus (vergleiche Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/7975, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10, Bundestagsdrucksache 18/8218), um die Preisobergrenzen stabil zu halten und zu verhindern, dass die Kosten des Messstellenbetriebs zulasten der Letztverbraucher in die Netzentgelte verschoben und dass Standardleistungen für Verbraucher eingeschränkt werden? Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende konstituiert mit Preisobergrenzen die stärkste Form der Kostenregulierung, die für den Einbau und den Betrieb intelligenter Messsysteme denkbar ist. Zudem wird der Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen aus dem Netzgeschäft herausgelöst. Diese Aufgabe ist nach dem Gesetzentwurf nicht aus Netzentgelten, sondern aus einem eigenen Entgelt für den Messstellenbetrieb zu finanzieren. Die maßgeblichen Vorschriften enthält der Entwurf des Messstellenbetriebsgesetzes in Artikel 1 des Gesetzentwurfs. Um möglichen Umgehungsversuchen bei den Preisobergrenzen entgegenzuwirken, regelt § 35 des Messstellenbetriebsgesetzes klar, welche Standardleistungen als Aufgaben des Messstellenbetreibers in jedem Falle von diesen Preisobergrenzen umfasst sind. Dies schafft insbesondere eine Abgrenzung zu den Netzkosten, die von den Netzbetreibern zu tragen und über die Netzentgelte zu finanzieren sind. Dass die entsprechenden Kosten des grundzuständigen Messstellenbetreibers nicht in die Netzentgelte einfließen dürfen, stellt § 7 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes nochmals klar. Dies beugt der Gefahr versteckter erhöhter Netzkosten vor. Die verbraucherschützenden Preisobergrenzen, die das Gesetz vorsieht, können nach § 46 Nummer 5 in Verbindung mit § 34 des Gesetzentwurfs erstmals für die Jahre ab 2027 durch eine Rechtsverordnung geändert werden. Voraussetzung ist eine wirtschaftliche Bewertung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die alle langfristigen, gesamtwirtschaftlichen und individuellen Kosten und Vorteile prüft. Ansonsten ist eine Erhöhung der Preisobergrenzen nur durch eine Änderung des Gesetzes selbst möglich. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 15): Welche genaue Position hat der Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des handelspolitischen Ausschusses des Rates der Europäischen Union am 28. April 2016 zur Frage der CETA-Ratifizierung eingenommen, und trifft es zu, dass die Bundesregierung ausdrücklich auf eine rasche Ratifizierung, vorläufige Anwendung und Unterzeichnung von CETA gedrängt hat? In der Sitzung des Handelspolitischen Ausschusses vom 28. April 2016 wurde über das Verhandlungsergebnis bei CETA sowie die nächsten Verfahrensschritte diskutiert. Der Drahtbericht zu der Sitzung wurde dem Deutschen Bundestag am 2. Mai 2016 übermittelt. Zur Ratifizierung von CETA wurde vom Vertreter der Bundesregierung ausgeführt, dass die nächsten Schritte zur Unterzeichnung, vorläufigen Anwendung und Ratifizierung zügig erfolgen sollen. Zudem hat der Vertreter der Bundesregierung verdeutlicht, dass CETA als ein gemischtes Abkommen einzustufen sei, sodass eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente erforderlich werde. Diese Ratifizierung habe erhebliche Bedeutung für die Akzeptanz von CETA und weiterer Abkommen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 16): Warum hat die Bundesregierung keine Informationen darüber, nach welchen Kriterien ein TTIP-Verhandlungstext (TTIP: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) als konsolidiert gilt und damit im TTIP-Leseraum ausliegt (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/8052), und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um in Erfahrung zu bringen, anhand welcher Kriterien entschieden wird, wann die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen Verhandlungstext im TTIP-Leseraum einsehen dürfen? Die konsolidierten Verhandlungstexte für den TTIP-Leseraum werden den Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission übermittelt, sobald ein konsolidierter Verhandlungstext mit den USA erstellt wurde. Für die Erstellung eines konsolidierten Verhandlungstexts gibt es keine festen Kriterien. In der Regel wird eine Konsolidierung vorgenommen, wenn beide Seiten einen Rechtstext vorgelegt haben und beide Verhandlungsführer davon ausgehen, dass auf dieser Basis textbasierte Diskussionen fortgeführt werden sollen. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 17): Wie überprüft die Bundesregierung, dass ihr und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages konsolidierte TTIP-Verhandlungstexte zum frühestmöglichen Zeitpunkt übermittelt werden, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, damit Abgeordnete und die Bundesregierung auch die US-Textvorschläge einsehen können? Die Europäische Kommission unterrichtet in der Regel über die Texte, die in einer Verhandlungsrunde konsolidiert werden, und stellt konsolidierte Texte so schnell wie möglich zur Verfügung. Die US-Seite übermittelt Textvorschläge, Positionspapiere und Angebote lediglich an die Verhandlungsführerin Europäische Kommission. Die Bundesregierung hat bereits sehr frühzeitig verlangt, dass die US-Dokumente auch den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten ebenso dafür eingesetzt, dass die EU-Mitgliedstaaten, aber auch die Abgeordneten nationaler Parlamente Zugang zu konsolidierten Texten erhalten, damit US-Textvorschläge eingesehen werden können. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 18): Muss nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustimmung der USA eingeholt werden, bevor konsolidierte TTIP-Verhandlungstexte im Leseraum zugänglich gemacht werden, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung dies? Die Europäische Kommission und die US-Verhandlungsführer haben sich über die Modalitäten bei der Erstellung von konsolidierten Texten in den laufenden Verhandlungen verständigt. Nach dem Verständnis der Bundesregierung werden konsolidierte Texte dann im Leseraum zugänglich gemacht, wenn diese von beiden Seiten, also EU-Kommission und US-Seite, freigegeben wurden. Bevor dies der Fall ist, werden die Texte jeweils noch fachlich geprüft. Da es sich bei konsolidierten Texten um Textvorschläge jeweils beider Seiten zu einem Kapitel handelt, ist es aus Sicht der Bundesregierung nachvollziehbar, dass auch beide Seiten darüber bestimmen, wann das Dokument als konsolidierter Text zur Verfügung gestellt werden kann. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 19): Welche Mitglieder der Bundesregierung haben wie oft bis zum 30. April 2016 Einsicht in die konsolidierten Texte zu TTIP genommen? Der Leseraum im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Leseraum in Brüssel werden von allen Bundesressorts je nach fachlicher Betroffenheit auf Fachebene frequentiert. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 20): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits konsolidierte TTIP-Verhandlungstexte zu den Bereichen „E-Commerce“, „Trade Remedies“, „Rules of Origin“ und „Financial Services“, und falls ja, werden diese im Leseraum ausgelegt (bitte begründen)? Der konsolidierte Text zu „E-Commerce“ kann seit 1. Februar 2016, der konsolidierte Text zu „Rules of Origin“ seit 2. Mai 2016 im Leseraum eingesehen werden. Aus einem Bericht der Europäischen Kommission vom 27. April 2016 geht hervor, dass es auch in den Kapiteln „Trade Remedies“ und „Financial Services“ konsolidierte Texte geben soll. Zu diesen beiden wurden bislang keine Texte von der Europäischen Kommission an die EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Sobald die Texte vorliegen, werden sie im Leseraum des BMWi verfügbar gemacht und der Deutsche Bundestag darüber benachrichtigt. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 21): Warum hat die Bundesregierung von der Europäischen Kommission seit 2014 nicht mehr regelmäßig aktuelle Listen aller zwischen der EU und den USA ausgetauschten Texte im Rahmen der TTIP-Verhandlungen angefordert, oder ist sie im Besitz dieser Listen und hat sie trotz Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht an den Deutschen Bundestag übermittelt? Die Europäische Kommission übermittelt der Bundesregierung regelmäßig Dokumente aus den laufenden Verhandlungen. Diese Dokumente werden von den EUMitgliedstaaten nicht angefordert, sondern von der EU-Kommission eigenverantwortlich übermittelt. Die Bundesregierung leitet alle ihr von der Europäischen Kommission übermittelten Dokumente an den Deutschen Bundestag nach den Vorgaben des EuZBBG weiter. Die Bundesregierung hat seit Oktober 2014 kein Dokument mehr erhalten, in dem sowohl die EU- als auch die US-Dokumente aus den Verhandlungen einzeln aufgelistet sind. Das genannte Dokument 1453/14 ist die letzte Übersicht dieser Art, die die Bundesregierung von der Europäischen Kommission seither erhalten hat, weitere Listen dieser Art wurden nicht übermittelt. Die Europäische Kommission hat allerdings am 26. Februar 2016 eine Liste aller EUDokumente aus den laufenden TTIP-Verhandlungen publiziert. Zudem hat sie am 27. April 2016 einen ausführlichen Bericht „State of Play“ mit einem Überblick über den Verhandlungsstand in den jeweiligen Kapiteln und zum Stand der Textarbeit veröffentlicht, der auch auf die US-Vorschläge eingeht. Die Bundesregierung hat sich bei der Europäischen Kommission erkundigt, ob in Zukunft wieder die Überblickslisten über EU- und US-Dokumente erstellt werden, hat hierzu aber noch keine Rückmeldung erhalten. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 22): Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung seit 2014 zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Argentinien sowie Bolivien bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), und inwieweit werden dabei Behindertenorganisationen aus Deutschland und den beiden Staaten Südamerikas im Sinne von Artikel 32 der UN-BRK einbezogen (bitte die einzelnen Aktivitäten mit Jahr, zuständiger Bundesbehörde und finanziellem Rahmen nennen)? Artikel 32 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hält die Vertragsparteien zur internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung einzelstaatlicher Anstrengungen an. Als Vertragspartei der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen trägt auch Deutschland zur weltweiten Umsetzung der Konvention bei. Dazu gehört bilaterales und multilaterales Engagement. In Bolivien wird zurzeit über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Vorhaben von Caritas International e. V. zur „Gemeindebasierten Rehabilitation von gesellschaftlich ausgegrenzten Menschen in Bolivien“ mit rund 243 000 Euro unterstützt. In Argentinien haben seit 2014 keine Aktivitäten der Bundesregierung im Sinne des Artikels 32 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stattgefunden. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 23): Welche Projekte und Vorhaben werden seit 2015 mit Unterstützung bzw. Förderung durch die Bundesregierung in Argentinien und in Bolivien durchgeführt (bitte die jeweiligen Aktivitäten, den finanziellen Umfang an Bundesmitteln und die dafür zuständigen Bundesbehörden nennen), und wie bewertet die Bundesregierung den Stand bzw. die Entwicklung der Zusammenarbeit mit diesen beiden Staaten? Deutschland ist sowohl mit Argentinien als auch Bolivien seit langem kulturell, politisch und wirtschaftlich eng verflochten. Den guten Stand der bilateralen Beziehungen drücken auch der Besuch des bolivianischen Staatspräsidenten Morales in Deutschland im November 2015, die für Juni 2016 geplante Reise von Bundesaußenminister Steinmeier nach Argentinien und der für Juli 2016 geplante Besuch des argentinischen Staatspräsidenten Macri in Berlin aus. Die Bundesregierung ist in Argentinien und in Bolivien in vielen Bereichen engagiert. Zu Argentinien sind beispielsweise die weit fortgeschrittenen Verhandlungen über den Abschluss eines Rentenexportabkommens zu nennen. In Bolivien ist unter anderem die Entwicklungszusammenarbeit hervorzuheben, für die bei den Regierungsverhandlungen 2015 insgesamt Zusagen in Höhe von 43 Millionen Euro gemacht wurden. Die Projektförderung in Zusammenarbeit mit dem VN-Büro für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung (UNODC) belief sich 2015 auf 180 000 Euro. Argentinien ist bereits seit 1999 aufgrund der politischen Entscheidung der Bundesregierung, die Entwicklungszusammenarbeit stärker zu konzentrieren, kein bilaterales Partnerland der deutschen Entwicklungspolitik mehr. Das Auswärtige Amt hat aber über die Deutsche Botschaft in Buenos Aires im Jahr 2015 Kleinstprojekte mit einem Gesamtvolumen von circa 85 000 Euro und im Rahmen des AA-Klimafonds eine Veranstaltung zum EU-Tag der Klimadiplomatie für circa 1 450 Euro durchgeführt. Die Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und akademischer Lehre ist besonders im Falle Argentiniens ein von beiden Seiten gesetzter Schwerpunkt der Beziehungen, der auch in den 12 Jahren der Regierungen unter Néstor und Cristina Kirchner (2003 bis 2015) Bestand hatte. Allein die Fördersumme aller seit 2015 bewilligten Projekte des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Argentinien beläuft sich über den gesamten Förderzeitraum auf gut 1,4 Millionen Euro. In Bolivien wird aus BMBF-Mitteln seit 2015 mit knapp 40 000 Euro ein Forschungsprojekt im Bereich Biodiversität gefördert. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 25): Inwieweit sieht die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei und die Sicherung der Grenzen der Türkei als Voraussetzungen der EU für die Aufhebung der Visa-Pflicht als erfüllt an, und welche notwendigen konkreten Änderungen werden bezüglich der Voraussetzungen noch verlangt (AFP vom 4. Mai 2016)? Die Bewertung der Frage, ob die Türkei die Anforderungen der Roadmap erfüllt, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission, nicht in den der Mitgliedstaaten. Die Unabhängigkeit der Justiz ist kein eigenständiges Kriterium der Visa-Roadmap, spielt aber in zahlreiche andere Kriterien hinein – auch in solche, die noch umgesetzt werden müssen. Die Visa-Roadmap stellt in den Bedingungen Nummer 10, 11, 12, 14, 15 und 16 Anforderungen an die Sicherung der Grenzen der Türkei. Die EU-Kommission hat in ihrem Bericht über die Fortschritte bei der Erfüllung der Roadmap vom 4. Mai 2016 festgestellt, dass die Türkei diese Anforderungen alle erfüllt. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 26): Inwieweit teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass infolge der Aufhebung ihrer Immunität zahlreichen Abgeordneten im türkischen Parlament – unter anderem den Vorsitzenden der türkischen Oppositionspartei HDP, Selahattin Demirtas und Figen Yüksekdag – Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Volksverhetzung droht, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, die HDP sei „der parlamentarische Arm der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK“ (www.focus.de/politik/ausland/parlament-tuerkei-will-immunitaet-von-136-abgeordneten-aufheben_id_5495914.html)? Die Bundesregierung teilt die Erwartung der Fragestellerin, dass Abgeordneten der HDP Strafverfolgung droht, sollte ihre Immunität aufgehoben werden. Auf welcher Grundlage aus dem türkischen Strafrecht das jeweils geschehen würde, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Die Formulierung, wonach die HDP „der parlamentarische Arm der PKK“ sei, macht sich die Bundesregierung nicht zu Eigen. Ob und inwieweit strafrechtliche Vorwürfe gegen einzelne Abgeordnete der HDP zutreffen, muss von der türkischen Justiz ermittelt werden. Die Bundesregierung misst einer unabhängig ermittelnden türkischen Justiz nicht nur in diesem Kontext, sondern generell große Bedeutung bei. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 28): In welchen Altersstufen bewegen sich die Personen, die in Datenbanken der Polizeiagentur Europol und des Bundeskriminalamtes zu „islamistischem Terrorismus“ bzw. „ausländischen Kämpfern“ gespeichert sind (Bundestagsdrucksache 18/8324, bitte das niedrigste und das höchste Alter angeben), und wie verteilen sich die insgesamt geführten Personen hinsichtlich einer Speicherung als Verdächtige und als Kontaktpersonen (bitte in absoluten Zahlen angeben)? Die Bundesregierung kann zu den Datenbanken der Polizeiagentur EUROPOL keine Angaben zu den Altersstufen der gespeicherten Personen oder der Verteilung der gespeicherten Personen in Verdächtige und Kontaktpersonen machen. Die Datenbanken werden verantwortlich von EUROPOL betrieben. Im Bestand der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit (IFIS) des Bundeskriminalamtes ist die jüngste gespeicherte Person im Phänomenbereich Islamismus am 19. August 2000 geboren, die älteste gespeicherte Person im Phänomenbereich Islamismus ist am 17. November 1948 geboren (Stand: 10. Mai 2016). Von den in IFIS gespeicherten Personen werden 26 Personen als Verdächtige und 118 Personen als Kontaktpersonen geführt (Stand: 10. Mai 2016). Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 31): Wie viele Einreisen von Flüchtlingen aus Syrien im Rahmen der Bundes- bzw. Länderaufnahmeprogramme sind bislang erfolgt, und wie viele dieser Personen haben bislang einen Asylantrag gestellt bzw. wurden infolgedessen als Schutzbedürftige anerkannt (bitte beide Teilfragen jeweils nach Bundesländern und nach Bund- bzw. Länderaufnahmeprogrammen differenzieren)? Im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme für 20 000 syrische Flüchtlinge sind nachweislich 19 005 Personen eingereist. Die Erfassung der Einreisen erfolgt jeweils mit zeitlicher Verzögerung zur tatsächlichen Einreise. Von den über die Bundesaufnahmeprogramme eingereisten Personen haben 377 einen Asylantrag gestellt (Stand: 3. Mai 2016). Erkenntnisse zum Ausgang dieser Asylverfahren liegen der Bundesregierung nicht vor. Einreisezahlen zu den Landesaufnahmeprogrammen liegen der Bundesregierung nicht vor. Mit Stand 31. März 2016 wurden insgesamt 22 063 Visa im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme erteilt. Von den über die Landesaufnahmeprogramme eingereisten Personen haben 3 126 einen Asylantrag gestellt (Stand: 3. Mai 2016). Erkenntnisse zu Zahlen der einzelnen Bundesländer und zum Ausgang dieser Asylverfahren liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 32): Welche genaueren Angaben zur Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann die Bundesregierung, auch aufgrund von Angaben der Bundesländer (Angaben nach dem Ausländerzentralregister lagen Anfang März 2016 noch nicht vor; vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/7800), machen (bitte nach Bundesländern und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen bzw. Ergebnisse der Neuregelung des Bleiberechts nach § 25 b AufenthG? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Angaben zu den bisher von den Ländern erteilten Aufenthaltstiteln nach § 25 b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vor. Im Ausländerzentralregister (AZR) liegt für die Rechtsgrundlage des § 25 b AufenthG noch kein gesonderter Speichersachverhalt zu § 25 b AufenthG vor. Aufgrund der noch nicht vorhandenen Daten ist eine Bewertung zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht möglich. Die Implementierung des Speichersachverhaltes konnte aufgrund anderer prioritärer Vorhaben (zum Beispiel Umsetzung aus dem Datenaustauschverbesserungsgesetz) entgegen bisheriger Planungen noch nicht realisiert werden und ist nunmehr für den 30. Juni 2016 vorgesehen. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 37): Plant die Bundesregierung, alle Bieter, die sich im Rahmen von Vergabeverfahren um die Durchführung von Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch bewerben, auf die Zahlung von Entgelten für das eingesetzte pädagogische Personal zu verpflichten, die mindestens der Höhe des Mindestlohns für die Aus- und Weiterbildungsbranche entsprechen (bitte Antwort begründen), und welche konkreten Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, um eine solche Verpflichtung umzusetzen? Die faire und angemessene Entlohnung des pädagogischen Fachpersonals im Bereich der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Mit dem Erlass der Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch wurde ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Die Einhaltung des durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärten branchenspezifischen Mindestlohntarifvertrages ist für diejenigen Bieter bindend, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch anbieten. Dies trifft auf den Großteil der Bieter zu: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben nur in ca. 13 Prozent der Dienstleistungsaufträge, die sie seit dem Jahr 2013 im Bereich der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch vergeben hat, die Vertragspartner im Vergabeverfahren erklärt, nicht in den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages zu fallen. Es liegen aber keine Erkenntnisse vor, in wie vielen dieser Fälle tatsächlich ein Lohn unterhalb des Mindestlohns in der Aus- und Weiterbildungsbranche gezahlt wurde. Zu einer diesbezüglichen Anwendung der Tariftreueklausel auch auf Unternehmen, die eigentlich aufgrund des sogenannten Überwiegensprinzips nicht in den betrieblichen Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags fallen (weil weniger als 50 Prozent der Arbeitszeit in ihrem Betrieb auf die vom Tarifvertrag erfassten Tätigkeiten entfallen), stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit EU-rechtlichen Vorgaben. Derzeit wird geprüft, ob eine solche Vorgabe EU-rechtskonform umgesetzt werden könnte. Aufgrund der komplexen Fragestellung ist mit einem Abschluss der Prüfung nicht vor der Sommerpause zu rechnen. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 38): Wie viele Kinder und Jugendliche gelten in Deutschland als arm (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie viele davon leben in Haushalten mit Alleinerziehenden? In einer modernen Gesellschaft ist „Armut“ nicht mit absoluter Armut gleichzusetzen. In der Armutsforschung werden unterschiedliche Ansätze zur Analyse und Bewertung von Ausmaß und Ursachen von Armut und Unterversorgung diskutiert. Aus diesem Grund kann auch nicht eindeutig beantwortet werden, „wie viele Personen als arm gelten“. Eines der unterschiedlichen Analyseinstrumente ist die sogenannte Armutsrisikoquote (ARQ). Die ARQ erlaubt keine Aussage über individuelle Bedürftigkeit im Sinne des soziokulturellen Existenzminimums, sondern ist lediglich eine statistische Kennziffer für ein relativ niedriges Einkommen innerhalb der Einkommensverteilung. Die ARQ misst den Anteil der Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Der Mikrozensus ist dabei die einzige Datenquelle, auf deren Basis Werte für alle Bundesländer ausgewiesen werden. Auf Basis des Mikrozensus liegt die ARQ von Kindern für das Jahr 2014 bei 19,0 Prozent, das sind circa 2,46 Millionen Kinder, von denen rund 40 Prozent in Haushalten von Alleinerziehenden leben. Die Angaben zum Armutsrisiko für einzelne Länder können folgender Tabelle entnommen werden. Land Kinder unter 18 Jahren Kinder unter 18 Jahren in HH von Alleinerziehenden Armutsrisikoquote1) Anzahl armutsgefährdeter Kinder davon: Anteil der armutsgefährdeten Kinder in AE-HH Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden-Haushalten Anzahl armutsgefährdeter Kinder Baden-Württemberg 12,7 229 743 39,1 36,1 89 889 Bayern 11,9 244 664 40,9 33,1 99 962 Berlin 26,8 142 040 35,0 33,6 49 728 Brandenburg 21,4 75 970 57,2 49,4 43 472 Bremen 33,1 32 769 42,5 53,6 13 936 Hamburg 20,4 56 508 38,1 32,6 21 516 Hessen 16,8 168 168 33,4 36,0 56 160 Mecklenburg-Vorpommern 26,9 61 332 48,3 50,2 29 618 Niedersachsen 19,7 255 115 35,9 43,0 91 590 Nordrhein-Westfalen 23,6 683 928 32,7 45,7 223 930 Rheinland-Pfalz 19,9 125 768 41,0 47,8 51 624 Saarland 21,4 30 388 36,3 40,9 11 043 Sachsen 22,3 129 563 50,6 46,8 65 520 Sachsen-Anhalt 28,7 86 100 50,4 57,9 43 425 Schleswig-Holstein 17,6 80 256 42,9 43,0 34 400 Thüringen 23,7 70 389 51,4 48,9 36 186 Deutschland 19,0 2 461 450 39,2 41,9 964 538 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, auf Basis des Mikrozensus 2014. 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten in Deutschland. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 39): Wie viele Menschen ab dem 65. Lebensjahr gelten in Deutschland als arm (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wie lautet die Gesamtprognose für Altersarmut bis zum Jahr 2030? Wie bereits in der Antwort zu Frage 38 dargelegt, werden in der Armutsforschung unterschiedliche Ansätze zur Analyse und Bewertung von Ausmaß und Ursachen von Armut und Unterversorgung diskutiert, unter anderem die sogenannte Armutsrisikoquote (ARQ). Auf Basis des Mikrozensus liegt für Personen ab dem 65. Lebensjahr die ARQ für das Jahr 2014 bei 14,4 Prozent. Absolute Werte für Fallzahlen liegen nicht vor. Die Angaben zum Armutsrisiko für einzelne Länder können der folgenden Tabelle entnommen werden. Armutsrisikoquote1) nach Bundesländern in % gemessen am Bundesmedian im Jahr 2014 Land Personen ab 65 Jahre Baden-Württemberg 12,5 Bayern 16,9 Berlin 10,4 Brandenburg 12,3 Bremen 15,8 Hamburg 12,1 Hessen 13,4 Mecklenburg-Vorpommern 14,5 Niedersachsen 15,9 Nordrhein-Westfalen 14,8 Rheinland-Pfalz 18,1 Saarland 20,5 Sachsen 11,6 Sachsen-Anhalt 14,2 Schleswig-Holstein 12,9 Thüringen 13,5   Deutschland 14,4   Ergebnisse des Mikrozensus 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Eine Prognose künftiger Verbreitung von Altersarmut in Deutschland ist wegen der Komplexität der gegebenenfalls zu Altersarmut führenden Sachverhalte oder Lebensverläufe seriös kaum möglich. Ob für Einzelne am Ende der Erwerbskarriere Altersarmut drohen könnte, hängt von einer Vielzahl von Einflüssen ab. Diese Frage kann nur vor dem Hintergrund der gesamten Erwerbsbiografie, des Gesamteinkommens im Alter (durch weitere Einkünfte neben der Rente, wie zum Beispiel Miet- und Zinseinkünfte, zusätzliche Altersvorsorge etc.) und des Haushaltskontextes beantwortet werden. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/8351, Frage 44): Wie hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zuständig ist, in die Ressortabstimmung zur Zulassungserneuerung für Glyphosat eingebracht, und wie wird das Bundesministerium vor dem Hintergrund fehlender Monitoringdaten zur Exposition auch von Anwendern sicherstellen, dass in Landwirtschaft und Gartenbau tätige Personengruppen vor Gesundheitsgefahren durch Glyphosat und Pestizidmischungen mit Glyphosat geschützt werden? Wie mein Kollege, der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser, in seiner Antwort vom 3. Mai 2016 auf Ihre schriftliche Frage 04/168 bereits mitgeteilt hat, wird das Abstimmungsverhalten Deutschlands in Angelegenheiten der Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in den zuständigen Gremien der Europäischen Union gemäß der Geschäftsordnung der Bundesregierung in Ressortbesprechungen oder im schriftlichen Verfahren festgelegt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 45): Wie wird die Höhe der Entschädigungsleistungen ermittelt, die auf der Grundlage des Berichts der Radarkommission in positiv beschiedenen Wehrdienstbeschädigungsverfahren gewährt werden (bitte unter genauer Angabe der dafür geltenden gesetzlichen Grundlagen), und welche Spannweite möglicher Entschädigungsleistungen gäbe es? Die Rechtsfolgen eines anerkannten Wehrdienstbeschädigungsanspruchs richten sich – auch in den Radarfällen – nach §§ 80 ff. Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. Die Höhe des zu gewährenden Ausgleichs während des Wehrdienstverhältnisses bzw. der Grundrente nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses ist identisch. Sie richtet sich gemäß § 31 Bundesversorgungsgesetz nach dem Grad der Schädigungsfolgen und ist derzeit von 132 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 bis zu 693 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100 monatlich gestaffelt. Die gegebenenfalls zusätzlich gewährte Schwerstbeschädigtenzulage nach § 31 Absatz 4 Bundesversorgungsgesetz ist in sechs Stufen gegliedert und beträgt aktuell 80 Euro monatlich in der Stufe I und erhöht sich auf bis zu 494 Euro monatlich in der Stufe VI. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksache 18/8351, Frage 46): Wie ist die Spannweite der Entschädigungsleistungen, die auf der Grundlage des Berichts der Radarkommission in positiv beschiedenen Wehrdienstbeschädigungsverfahren in den letzten zehn Jahren gewährt wurden? Die Entschädigungsleistungen in den anerkannten Wehrdienstbeschädigungsverfahren im Zusammenhang mit Radarstrahlung umfassen hinsichtlich ihrer Spannweiten die in der Antwort auf die Frage 45 beschriebenen Beträge. Die Höhe des Grades der Schädigungsfolgen kann sich im Einzelfall sowohl durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands als auch durch eine Verbesserung verändern. Die Beträge nach § 31 Bundesversorgungsgesetz unterliegen der jährlichen Rentenanpassung. Bis zum 1. Juli 2007 betrug die Grundrente bzw. der Ausgleich monatlich zwischen 118 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 und 621 Euro bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 100. Die gegebenenfalls zusätzlich gewährte Schwerstbeschädigtenzulage wurde in der Stufe I in Höhe von 71 Euro und in der Stufe VI in Höhe von 442 Euro gewährt. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 169. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 169. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 11. Mai 2016 16643 Plenarprotokoll 18/169