Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 190. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. September 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Dr. Wolfgang Schäuble sowie der Abgeordneten Pia Zimmermann und Karl Holmeier 18743 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 18743 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 39 b und 24 18744 D Nachträgliche Ausschussüberweisungen 18745 A Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bundesverkehrswegeplan 2030 Drucksache 18/9350 18745 C b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes Drucksache 18/9523 18745 C c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes Drucksache 18/9524 18745 D d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes Drucksache 18/9527 18745 D Alexander Dobrindt, Bundesminister BMVI 18746 A Sabine Leidig (DIE LINKE) 18748 B Sören Bartol (SPD) 18749 B Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18751 B Patrick Schnieder (CDU/CSU) 18752 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18753 B Herbert Behrens (DIE LINKE) 18754 C Kirsten Lühmann (SPD) 18755 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18756 B Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18757 B Norbert Brackmann (CDU/CSU) 18758 C Gustav Herzog (SPD) 18760 A Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18760 D Ulrich Lange (CDU/CSU) 18761 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze Drucksache 18/9232 18763 C b) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Etablierung von Leiharbeit und Missbrauch von Werkverträgen verhindern Drucksache 18/9664 18763 D in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern Drucksache 18/7370 18763 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 18764 A Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) 18765 C Karl Schiewerling (CDU/CSU) 18767 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18768 D Markus Paschke (SPD) 18770 B Klaus Ernst (DIE LINKE) 18770 C Albert Stegemann (CDU/CSU) 18772 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) 18774 B Willi Brase (SPD) 18774 C Stephan Stracke (CDU/CSU) 18775 B Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen Drucksache 18/9665 18777 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern Drucksachen 18/8391, 18/9697 18777 C c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abstimmung über CETA erfordert Beteiligung von Bundestag und Bundesrat Drucksachen 18/9030, 18/9703 18777 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 18777 C Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) 18779 A Klaus Ernst (DIE LINKE) 18781 A Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18781 B Hubertus Heil (Peine) (SPD) 18783 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18784 C Gunther Krichbaum (CDU/CSU) 18785 C Alexander Ulrich (DIE LINKE) 18787 A Hubertus Heil (Peine) (SPD) 18787 C Axel Schäfer (Bochum) (SPD) 18788 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18789 C Barbara Lanzinger (CDU/CSU) 18790 C Dr. Nina Scheer (SPD) 18791 D Dr. Matthias Miersch (SPD) 18792 D Namentliche Abstimmung 18793 C Ergebnis 18800 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel Drucksache 18/9663 18794 B Namentliche Abstimmung 18794 C Ergebnis 18803 A Tagesordnungspunkt 39: a) Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen Drucksache 18/9621 18794 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen Drucksachen 18/6201, 18/9701 18795 A Namentliche Abstimmung 18795 A Ergebnis 18806 A Tagesordnungspunkt 43: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze Drucksache 18/9231 18795 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption Drucksache 18/9234 18795 C c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus Drucksache 18/9235 18795 C d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates Drucksache 18/9417 18795 D e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes Drucksache 18/9466 18795 D f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes Drucksache 18/9529 18795 D g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes Drucksache 18/9531 18795 D h) Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke – Die Brennelementesteuer muss bleiben Drucksache 18/9124 18796 A i) Antrag der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Längere Lebensdauer für technische Geräte Drucksache 18/9179 18796 A Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abgabe von anschlagsfähigen Ausgangsstoffen beschränken Drucksache 18/7654 18796 B b) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Transparenz bei vegetarischen und veganen Produkten schaffen Drucksache 18/9057 18796 B c) Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit Drucksache 18/9674 18796 B d) Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Renate Künast, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Internationale rechtliche Zusammenarbeit stärken und ausbauen Drucksache 18/9675 18796 C e) Antrag der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Syrien – Luftbrücke einrichten, humanitäre Not lindern Drucksache 18/9687 18796 D Tagesordnungspunkt 44: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung Drucksachen 18/8497, 18/9692 18797 A b)–g) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 351, 352, 353, 354, 355 und 356 zu Petitionen Drucksachen 18/9578, 18/9579, 18/9580, 18/9581, 18/9582, 18/9583 18797 B Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: zu dem Streitverfahren 2 BvE 2/16 vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/9691 18798 A Tagesordnungspunkt 7: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) Drucksache 18/9522 18798 A b) Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Kerstin Andreae, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit dem Bundesteilhabegesetz volle Teilhabe ermöglichen Drucksache 18/9672 18798 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 18798 C Katrin Werner (DIE LINKE) 18808 D Karl Schiewerling (CDU/CSU) 18810 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18812 A Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) 18813 C Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 18814 B Mechthild Rawert (SPD) 18815 A Dr. Carola Reimann (SPD) 18815 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 18817 A Kerstin Tack (SPD) 18819 B Uwe Schummer (CDU/CSU) 18820 B Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18820 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) 18821 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Die Situation in Syrien nach dem Angriff auf den VN-Hilfskonvoi Niels Annen (SPD) 18823 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 18824 A Jürgen Hardt (CDU/CSU) 18825 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18826 A Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) 18827 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 18827 D Michael Roth, Staatsminister AA 18828 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18830 B Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) 18831 C Achim Post (Minden) (SPD) 18832 C Tobias Zech (CDU/CSU) 18833 C Frank Schwabe (SPD) 18834 C Erika Steinbach (CDU/CSU) 18835 C Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Drucksachen 18/9650, 18/9704 18836 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens – Klimaschutz wirksam verankern und Klimaziele einhalten Drucksachen 18/8080, 18/9702 18836 D Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB 18836 D Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 18838 A Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 18839 A Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18840 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18841 B Frank Schwabe (SPD) 18842 D Andreas Jung (CDU/CSU) 18843 D Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 10. Jahrestag der Ermordung Anna Politkowskajas – Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Russland zur Seite stehen Drucksache 18/9673 18845 B Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18845 B Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) 18846 B Stefan Liebich (DIE LINKE) 18847 D Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) 18848 D Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) 18850 B Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und verlagerungen Drucksache 18/9536 18851 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte Drucksachen 18/8841, 18/9695 18851 D Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 18852 A Richard Pitterle (DIE LINKE) 18853 A Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 18853 D Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18855 A Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) 18856 A Dr. Jens Zimmermann (SPD) 18857 B Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) 18858 B Tagesordnungspunkt 11: Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Norbert Müller (Potsdam), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Jedes Kind ist gleich viel wert – Aktionsplan gegen Kinderarmut Drucksache 18/9666 18859 B Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 18859 C Jutta Eckenbach (CDU/CSU) 18860 B Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18862 A Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) 18863 B Tobias Zech (CDU/CSU) 18864 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) 18865 D Kerstin Griese (SPD) 18866 D Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Bundesregierung: Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer Drucksache 18/9632 18868 A Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 18868 A Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 18869 B Niels Annen (SPD) 18870 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18871 C Matthias Ilgen (SPD) 18872 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) 18873 C Florian Hahn (CDU/CSU) 18874 C Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutschland-Takt jetzt umsetzen – Weichen in der Bundesverkehrswegeplanung richtig stellen Drucksache 18/7554 18875 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18875 D Alexander Funk (CDU/CSU) 18876 C Sabine Leidig (DIE LINKE) 18877 B Kirsten Lühmann (SPD) 18878 A Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) 18879 D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) Drucksache 18/9533 18881 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/9532 18881 A Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 18881 B Ulla Jelpke (DIE LINKE) 18882 A Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) 18882 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18883 D Michael Frieser (CDU/CSU) 18884 C Tagesordnungspunkt 15: Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft durchsetzen Drucksache 18/9667 18885 D Nicole Gohlke (DIE LINKE) 18885 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) 18886 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18887 D Marianne Schieder (SPD) 18889 A Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU) 18890 A Dr. Daniela De Ridder (SPD) 18891 A Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Drucksache 18/9535 18892 B Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden (Presseauskunftsgesetz) Drucksache 18/8246 18892 B Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 18892 C Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 18893 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 18894 C Sebastian Hartmann (SPD) 18895 B Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) 18896 D Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften Drucksachen 18/8558, 18/9707 18897 D Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden Drucksachen 18/5221, 18/9694 18898 A Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs Drucksache 18/9416 18898 B Tagesordnungspunkt 21: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr Drucksachen 18/8828, 18/9239, 18/9596 Nr. 1.7, 18/9688 18898 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/9689 18898 C Tagesordnungspunkt 22: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) Drucksache 18/9528 18898 D b) Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Psychisch erkrankte Menschen besser versorgen – Jetzt Hilfenetz weiterentwickeln Drucksache 18/9671 18898 D Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts Drucksache 18/9534 18899 A Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Drucksache 18/9440 18899 A Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG) Drucksache 18/9530 18899 B Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG) Drucksache 18/9519 18899 C Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe Drucksachen 18/8579, 18/8964, 18/9129 Nr. 1.1, 18/9699 18899 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen Drucksachen 18/8459, 18/9699 18899 D Tagesordnungspunkt 29: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften Drucksachen 18/8961, 18/9706 18900 B Tagesordnungspunkt 30: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Drucksachen 18/7560, 18/9698 18900 C Tagesordnungspunkt 31: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Drucksachen 18/8959, 18/9129 Nr. 2.2, 18/9705 18900 D Tagesordnungspunkt 32: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsch-indische Bildungs- und Wissenschaftskooperation ausbauen Drucksachen 18/8708, 18/9661 18901 A Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze Drucksache 18/9418 18901 B Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts Drucksache 18/9633 18901 B Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes Drucksache 18/9441 18901 C Tagesordnungspunkt 36: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Drucksache 18/9521 18901 D Tagesordnungspunkt 37: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits Drucksache 18/8297 18902 A Nächste Sitzung 18902 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 18903 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Pronold, Ulrike Bahr, Klaus Barthel Dr. Karl-Heinz Brunner, Martin Burkert, Sabine Dittmar, Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Uli Grötsch, Gabriela Heinrich, Anette Kramme, Florian Post, Marianne Schieder, Andreas Schwarz, Martina Stamm-Fibich, Claudia Tausend und Carsten Träger (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) 18903 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Lars Castellucci, Dr. h. c. Gernot Erler, Michael Gerdes, Christina Jantz-Herrmann, Steffen-Claudio Lemme, Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Dr. Dorothee Schlegel, Elfi Scho-Antwerpes und Frank Schwabe (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) 18904 C Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Wolfgang Gunkel, Ralf Kapschack, Dr. Birgit Malecha-Nissen, René Röspel und Christoph Strässer (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) 18907 A Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Birgit Kömpel und Dagmar Schmidt (Wetzlar) (beide SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) 18907 D Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Mindrup und Detlev Pilger (beide SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) 18910 B Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Markus Paschke und Kerstin Tack (beide SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) 18911 D Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) 18914 A Heike Baehrens (SPD) 18915 A Dr. Daniela De Ridder (SPD) 18915 D Dr. Karamba Diaby (SPD) 18916 C Saskia Esken (SPD) 18917 B Michael Groß (SPD) 18917 D Ulrich Hampel (SPD) 18919 B Sebastian Hartmann (SPD) 18921 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) 18922 B Frank Junge (SPD) 18923 B Cansel Kiziltepe (SPD) 18924 A Daniela Kolbe (SPD) 18924 D Hiltrud Lotze (SPD) 18926 A Dr. Matthias Miersch (SPD) 18926 B Ulli Nissen (SPD) 18926 D Dr. Sascha Raabe (SPD) 18927 B Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) 18928 D Dr. Nina Scheer (SPD) 18929 C Udo Schiefner (SPD) 18929 D Ursula Schulte (SPD) 18930 A Svenja Stadler (SPD) 18931 C Sonja Steffen (SPD) 18932 B Dr. Karin Thissen (SPD) 18932 D Anlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) 18933 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) 18933 C Gülistan Yüksel (SPD) 18934 A Anlage 10 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Josef Göppel (CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte ZP 3 und 39 a) 18934 C Anlage 11 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) 18935 D Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Tagesordnungspunkt 16) Uwe Feiler (CDU/CSU) Andreas Schwarz (SPD) Richard Pitterle (DIE LINKE) Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) (CDU/CSU) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/ CSU) Marcus Held (SPD) Thomas Lutze (DIE LINKE) Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden (Tagesordnungspunkt 19) Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) Anja Karliczek (CDU/CSU) Bernhard Daldrup (SPD) Dr. Jens Zimmermann (SPD) Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) Dirk Wiese (SPD) Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (Tagesordnungspunkt 21) Olav Gutting (CDU/CSU) Florian Oßner (CDU/CSU) Andreas Schwarz (SPD) Dr. Jens Zimmermann (SPD) Thomas Lutze (DIE LINKE) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) – des Antrags der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Psychisch erkrankte Menschen besser versorgen – Jetzt Hilfenetz weiterentwickeln (Tagesordnungspunkt 22 a und b) Reiner Meier (CDU/CSU) Dirk Heidenblut (SPD) Helga Kühn-Mengel (SPD) Harald Weinberg (DIE LINKE) Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (Tagesordnungspunkt 23) Alexander Hoffmann (CDU/CSU) Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) Dirk Wiese (SPD) Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Tagesordnungspunkt 25) Karl Holmeier (CDU/CSU) Thomas Viesehon (CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD) Herbert Behrens (DIE LINKE) Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 20 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG) (Tagesordnungspunkt 26) Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) Roland Claus (DIE LINKE) Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 21 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG) (Tagesordnungspunkt 27) Katharina Landgraf (CDU/CSU) Jeannine Pflugradt (SPD) Karin Binder (DIE LINKE) Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL Anlage 22 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen (Tagesordnungspunkt 28 a und b) Michael Hennrich (CDU/CSU) Emmi Zeulner (CDU/CSU) Burkhard Blienert (SPD) Martina Stamm-Fibich (SPD) Frank Tempel (DIE LINKE) Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 23 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 29) Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) Michael Thews (SPD) Ralph Lenkert (DIE LINKE) Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 24 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) (Tagesordnungspunkt 30) Sebastian Steineke (CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) Dirk Wiese (SPD) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 25 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Tagesordnungspunkt 31) Karsten Möring (CDU/CSU) Frank Schwabe (SPD) Ralph Lenkert (DIE LINKE) Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB Anlage 26 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deutsch-indische Bildungs- und Wissenschaftskooperation ausbauen (Tagesordnungspunkt 32) Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) Dr. Simone Raatz (SPD) Azize Tank (DIE LINKE) Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anlage 27 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze (Tagesordnungspunkt 33) Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) Jan Korte (DIE LINKE) Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI Anlage 28 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts (Tagesordnungspunkt 34) Ansgar Heveling (CDU/CSU) Hiltrud Lotze (SPD) Sigrid Hupach (DIE LINKE) Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Monika Grütters, Staatsministerin BK Anlage 29 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (Tagesordnungspunkt 35) Markus Koob (CDU/CSU) Frank Junge (SPD) Susanna Karawanskij (DIE LINKE) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF Anlage 30 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Tagesordnungspunkt 36) Alexander Hoffmann (CDU/CSU) Detlef Seif (CDU/CSU) Christian Flisek (SPD) Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV Anlage 31 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Tagesordnungspunkt 37) Waldemar Westermayer (CDU/CSU) Dr. Sascha Raabe (SPD) Heike Hänsel (DIE LINKE) Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 190. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 22. September 2016 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zu unserer Plenarsitzung. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, nachträglich zu seinem 74. Geburtstag gratulieren (Beifall) sowie auch der Kollegin Pia Zimmermann und dem Kollegen Karl Holmeier, die jeweils ihren 60. Geburtstag gefeiert haben, alle guten Wünsche des ganzen Hauses für das nächste Lebensjahr übermitteln. (Beifall) Es gibt eine interfraktionelle Vereinbarung, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konzentration in der Agro- und Saatgutindustrie durch die geplante Fusion der Bayer AG und Monsanto (siehe 189. Sitzung) ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern Drucksache 18/7370 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ZP 3 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel Drucksache 18/9663 ZP 4 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 43) a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgabe von anschlagsfähigen Ausgangsstoffen beschränken Drucksache 18/7654 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Transparenz bei vegetarischen und veganen Produkten schaffen Drucksache 18/9057 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit Drucksache 18/9674 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katja Keul, Renate Künast, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Internationale rechtliche Zusammenarbeit stärken und ausbauen Drucksache 18/9675 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Syrien – Luftbrücke einrichten, humanitäre Not lindern Drucksache 18/9687 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss (f) Federführung strittig ZP 5 Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 44) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren 2 BvE 2/16 vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/9691 ZP 6 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Die Situation in Syrien nach dem Angriff auf den VN-Hilfskonvoi ZP 7 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens – Klimaschutz wirksam verankern und Klimaziele einhalten Drucksachen 18/8080, 18/9702 ZP 8 Erste Beratung des von den Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden (Presseauskunftsgesetz) Drucksache 18/8246 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Kultur und Medien (f) Sportausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss Digitale Agenda Federführung strittig Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Nach dem Tagesordnungspunkt 6 sollen als Zusatzpunkt ohne Debatte ein Antrag auf der Drucksache 18/9663 zum CETA-Abkommen und danach, ebenfalls ohne Debatte, die Tagesordnungspunkte 39 a und 39 c aufgerufen werden. Auch hier geht es um einen Antrag und eine Beschlussempfehlung zu diesem Abkommen. Auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD folgt nach dem Tagesordnungspunkt 7 eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Die Situation in Syrien nach dem Angriff auf den VN-Hilfskonvoi“. Der für morgen vorgesehene Tagesordnungspunkt 39 b – hier geht es um eine Beschlussempfehlung zu einem Antrag zum Thema Handelspolitik – soll abgesetzt und stattdessen der Tagesordnungspunkt 9 mit einer Redezeit von 77 Minuten debattiert werden. Die Tagesordnungspunkte 13 und 17 – hier geht es um Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – rücken entsprechend vor. Anstelle des bisherigen Tagesordnungspunktes 17 soll mit einer Redezeit von 25 Minuten der Entwurf eines Presseauskunftsgesetzes auf der Drucksache 18/8246 beraten werden. Der Tagesordnungspunkt 24 – hier war die abschließende Beratung des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes vorgesehen – (Heiterkeit der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) soll zur Enttäuschung vieler Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der Kollegin Göring-Eckardt, abgesetzt werden. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bin ich einmal nicht da!) – Frau Haßelmann, Sie erklären Ihrer Vorsitzenden dann vielleicht, warum es zu dieser schmerzlichen Absetzung aus zwingenden Gründen kommen musste. Schließlich mache ich noch auf mehrere nachträgliche Ausschussüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunkteliste aufmerksam: Der am 23. Juni 2016 (179. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht Drucksache 18/8826 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Der am 23. Juni 2016 (179. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform Drucksache 18/8827 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Der am 8. September 2016 (187. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) und dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben Drucksache 18/9526 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Darf ich Ihr Einvernehmen zu den vorgetragenen vereinbarten Veränderungen im Ablauf unserer Tagesordnung feststellen? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann haben wir das so beschlossen. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 d auf: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesverkehrswegeplan 2030 Drucksache 18/9350 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes Drucksache 18/9523 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes Drucksache 18/9524 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes Drucksache 18/9527 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 77 Minuten vorgesehen. – Auch dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Also können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir starten heute mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 die mit Abstand größte Investitionsoffensive dieser Bundesregierung. 270 Milliarden Euro, über 1 000 Projekte, 70 Prozent für den Erhalt und erstmals eine klare Finanzierungsperspektive: Das sind die Eckdaten unseres Bundesverkehrswegeplans. (Zuruf des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist eine Infrastrukturoffensive. Das hält Deutschland an der Spitze bei Wachstum, Arbeit und Wohlstand, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deswegen sage ich auch sehr klar, dass die Investitionen in die Infrastruktur der Nukleus aller Investitionen sind. Wer diese Investitionen verschleppt, der fährt ein Land auf Verschleiß und fällt logischerweise früher oder später auch zurück. Dieses Grundprinzip wurde übrigens in der Vergangenheit, besonders in den Millenniumsjahren, immer wieder ignoriert. Das war damals dem Irrglauben geschuldet, dass man den Zusammenhang von Wohlstand und Infrastruktur auflösen und den Erhalt und den Ausbau unserer Infrastruktur vom Wirtschaftswachstum entkoppeln könnte – ein fataler Fehler übrigens. Infrastrukturpolitik wurde zurückgestellt, Investitionen wurden heruntergefahren, eine Investitionslücke in Milliardenhöhe ist entstanden und hat sich vergrößert. Das war die Ausgangslage, als wir begonnen haben, die Politik der Investitionen in die Infrastruktur grundlegend zu ändern. Wir haben die Investitionslücke geschlossen; wir haben die Investitionswende geschafft. Dafür haben wir zu Beginn dieser Wahlperiode den Investitionshochlauf gestartet, der dazu führt, dass wir bis zum Jahr 2018 40 Prozent mehr an Infrastrukturinvestitionen schaffen. Wir haben mit circa 10 Milliarden im Jahr begonnen und steigern uns jetzt auf 14,4 Milliarden Euro jährlich. So viel wurde noch nie investiert. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So viel wurde noch nie falsch investiert!) Das ist ein Riesenerfolg. Ich möchte dem Bundesfinanzminister ganz herzlich danken, dass er dies so aktiv begleitet hat und die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Jetzt geht es darum, dass wir diese Mittel effizient einsetzen. Das machen wir mit dem Bundesverkehrswegeplan und der Gesamtstrategie für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Hier hat es in der Vergangenheit immer sehr unterschiedliche Schwerpunktsetzungen gegeben. In den 80er-Jahren ging es darum, den Ausbau des Schienennetzes voranzutreiben. In den 90er-Jahren ging es darum, die Wiedervereinigung umzusetzen. In den 2000er-Jahren ging es darum, die Metropolen anzubinden. Heute geht es uns darum, das Gesamtnetz zu stärken und Deutschland fit zu machen für das global-digitale Zeitalter. Das gelingt mit dem Bundesverkehrswegeplan. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Verkehrswege modernisieren, Infrastruktur vernetzen, Mobilität beschleunigen: Das ist der Dreiklang, dem dieser Bundesverkehrswegeplan folgt. Mit 270 Milliarden Euro, mit den über 1 000 Projekten, die sich darin finden, ist es das stärkste Investitionsprogramm für die Infrastruktur, (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nicht zu Ende finanziert ist!) das es in Deutschland jemals gegeben hat. Wir haben fünf Schwerpunkte gesetzt. Erstens. Wir geben eine klare Finanzierungsperspektive. Mit den Rekordmitteln aus dem Investitionshochlauf wird erstmals eine realistische, finanzierbare Gesamtstrategie vorgelegt. Das heißt, dass wir nicht nur planen, sondern wir finanzieren und bauen es auch. Das ist ein erheblicher Unterschied zu früheren Bundesverkehrswegeplänen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Es geht um die Umsetzung des klaren Prinzips „Erhalt geht vor Aus- und Neubau“. Mit 142 Milliarden Euro geben wir eine Rekordsumme in den Erhalt. Das entspricht einem Anteil für den Erhalt von circa 70 Prozent. Bisher wurde das so nie erreicht. Das zeigt sehr klar, dass wir damit die Schwächen der Vergangenheit, zu wenig in das bestehende Netz zu investieren, ausgleichen. Drittens. Wir setzen klare Prioritäten und investieren dort, wo für die Menschen und die Wirtschaft der größte Nutzen entsteht. Das heißt, wir stärken die Hauptachsen und die Knoten, steigern die Leistungsfähigkeit im gesamten Netz und investieren deswegen 87 Prozent in großräumig bedeutsame Projekte. Viertens. Wir beseitigen die Engpässe. Wir konzentrieren uns darauf, den Verkehrsfluss im Netz insgesamt zu verbessern. Deswegen werden über 2 000 Kilometer Engpässe auf den Autobahnen sowie über 800 Kilometer Engpässe auf der Schiene beseitigt. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Schiene ist noch gar nicht zu Ende beraten!) Fünftens. Um auch die Einzelprojekte bei all diesen durchaus komplizierten und aufwendigen Maßnahmen zu erklären, haben wir bei der Aufstellung zum ersten Mal die Öffentlichkeit intensiv beteiligt. Die Menschen konnten die Möglichkeit nutzen, zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans Stellung zu beziehen. Über 40 000 Stellungnahmen sind bei uns eingegangen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das für Konsequenzen?) Das zeigt klar, welchen Stellenwert die Infrastruktur in der Bevölkerung inzwischen einnimmt. Die Bewertung dieser Stellungnahmen hat übrigens dazu geführt, dass wir Maßnahmen mit einem Volumen von 5,1 Milliarden Euro zusätzlich in den Plan aufgenommen haben – Maßnahmen, mit denen wir insbesondere die Schiene noch einmal deutlich stärken. Es war ein großer Erfolg, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das haben auch andere gemacht. So hat Spiegel Online beispielsweise eine Umfrage zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes gestartet. 50 000 Leser haben sich daran beteiligt. Die Vorhaben wurden von den Bürgern eindeutig befürwortet. Ich weiß, dass es den einen oder anderen stört, dass viele Infrastrukturprojekte von der Bevölkerung eindeutig und mehrheitlich befürwortet werden. Die grünen Verkehrspessimisten haben damit natürlich enorme Probleme. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da gibt es jede Menge Gegenbeispiele!) – Ja, ich kann verstehen, dass Sie es nicht akzeptieren können, dass die Bevölkerung Ihre kategorische Investitionsverweigerung nicht mitträgt. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr, sehr lustig!) Aber Sie waren, um das ehrlich zu sagen, schon einmal deutlich weiter. Ich kann dazu Ihren ehemaligen verkehrspolitischen Sprecher Albert Schmidt zitieren, (Zuruf von der SPD: Den haben Sie schon das letzte Mal zitiert!) der es sehr klar auf den Punkt gebracht hat: Die Menschen verstehen Mobilität zu Recht als eine Art soziales Grundrecht. Unsere eigenen Mitglieder ... – so hat er gesagt – reisen besonders gerne und viel ... Verkehrsvermeidung als politisches Programm ... – das ist die Lebenslüge ... Der Mann hat recht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mottenkiste!) – Nein, da hatte ein Grüner einmal einen lichten Moment; so müssen Sie das sehen. Das habe ich hier bisher nicht erleben dürfen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die heutige Grünengeneration ist offensichtlich weit von den Erkenntnissen ihrer Vorgänger entfernt. Sie wenden sich lieber mit einer pubertären Aktion an die Öffentlichkeit und fordern: Bundesverkehrswegeplan stoppen! Sie können es einfach nicht ertragen, dass der Bundesverkehrswegeplan der Großen Koalition der ökologischste und nachhaltigste ist, den es je gab. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn mit dem Klimaschutz beim Bundesverkehrswegeplan?) Wir vereinen zum ersten Mal Ökonomie und Ökologie; das ist doch die Wahrheit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Bevor Sie dazwischenschreien, schauen Sie doch einfach einmal Ihren grünen Bundesverkehrswegeplan von 2003 an. Er fällt doch im Öko-Check gnadenlos durch. In Ihrem Plan von 2003 entfiel mehr als die Hälfte der Projekte auf die Straße. Wir investieren mehr als die Hälfte in Schiene und Wasserwege. Sie haben für die Schiene lediglich Mittel in Höhe von 64 Milliarden Euro eingestellt. Wir investieren jetzt das Doppelte in die Schiene. Ihr Erhaltungsanteil betrug 56 Prozent. Wir investieren etwa 70 Prozent der Mittel in den Erhalt. Jetzt kommt der Gipfel der Heuchelei. Ihr Plan enthielt gerade einmal sechs Seiten zur umweltfachlichen Beurteilung. Wir haben eine umfassende strategische Umweltprüfung durchgeführt, alle Projekte entsprechend bewertet und alles in einem Bericht extra veröffentlicht. Das ist der Unterschied zwischen unserem und Ihrem Bundesverkehrswegeplan. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Thomas Oppermann [SPD]: Das hat die SPD gemacht!) Übrigens haben Sie – das sei der Vollständigkeit halber erwähnt – den Radverkehr in Ihrem Bundesverkehrswegeplan mit keinem Wort erwähnt. Wir haben klar formuliert, dass wir uns in Zukunft stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen. Wir investieren schon heute mehr als 100 Millionen Euro jedes Jahr in die Radwege. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welcher Radschnellweg ist im Bundesverkehrswegeplan enthalten?) Sie haben nichts gemacht und nur geredet. Sie liegen jetzt falsch mit all Ihren Beurteilungen des Bundesverkehrswegeplans. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In Anlehnung an Albert Schmidt könnte ich sagen, dass Ihre Kritik am Bundesverkehrswegeplan die nächste grüne Lebenslüge ist. Aber Sie werden sich in den nächsten Wochen hier im Plenum ohnehin den Diskussionen stellen müssen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Rede ist nicht in der Zukunft, sondern in der Vergangenheit! Wie wäre es, wenn Sie sich um die Zukunft kümmern würden und nicht um Dinge, die vor 15 Jahren waren?) Wir sorgen mit unseren Investitionspaketen für neue Baufreigaben. Wir haben gestern ein Investitionspaket mit 24 Baufreigaben im Umfang von über 2 Milliarden Euro vorgestellt. Ich sage klar: Ich hätte mir mehr gewünscht. Aber das Nadelöhr sind inzwischen nicht mehr die Finanzen, sondern die Planungen. Daran fehlt es zurzeit. Wir müssen uns anstrengen, das zu verändern. Da hat der Bund genauso Verantwortung wie die Länder. Wir brauchen mehr Planungskapazität. Wir brauchen vor allem mehr Planungsbeschleunigung. Es kann und darf nicht sein, dass wir nun Rekordmittel bereitstellen, dass wir eine Infrastrukturoffensive beschließen, dass wir wichtige Vorhaben auf den Weg bringen, dass diese dann aber später im Paragrafendschungel hängen bleiben. Das muss abgestellt werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sören Bartol [SPD]) Einen Bundesverkehrswegeplan gibt es übrigens – das sei der Öffentlichkeit gesagt – nicht in jeder Legislaturperiode. Ein Bundesverkehrswegeplan eröffnet einen Ausblick auf 15 Jahre. Das heißt, dass man nur alle 15 Jahre an einem solch großen Investitionsprojekt arbeiten darf. Das erfordert von allen Kolleginnen und Kollegen, die damit befasst sind, Geduld, Ausdauer und Verantwortung. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, den Staatssekretären sowie den Kolleginnen und Kollegen aus dem Verkehrsausschuss, die in den vergangenen Monaten an jedem einzelnen Projekt intensiv mitgewirkt haben. Ich kann nur zum Ausdruck bringen, dass alle diejenigen, die sich der Verantwortung gestellt haben, ein solch großes Projekt auf den Weg zu bringen, ihrer Verantwortung vollumfänglich nachgekommen sind und einen Bundesverkehrswegeplan erarbeitet haben, der Ökonomie und Ökologie vereint wie niemals zuvor. Herzlichen Dank dafür und gute Beratungen in den Ausschüssen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Sabine Leidig für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Leidig (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Herr Minister, Ihr Straßenbauinvestitionsprogramm ist im Ergebnis umwelt- und gesundheitsschädlich. Es ist undemokratisch und stellt außerdem eine große Verschwendung dar. Deshalb lehnen wir Linken diesen Plan ab. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn es nach Ihrem Plan geht, fahren in 15 Jahren noch mehr Autos und noch viel mehr Lkws durch das Land und die Städte. Damit muss endlich Schluss sein. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir bauen doch Umgehungsstraßen!) Wir wollen endlich eine vernünftige Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene, und wir wollen unsinnige Transporte vermeiden. (Beifall bei der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wir gehen in Zukunft mit einem Fußmarsch zur Demo!) In einem durchschnittlichen Joghurt stecken rund 9 000 Transportkilometer, obwohl er genauso gut vor Ort hergestellt und verkauft werden kann. Aber dieser Unsinn lohnt sich zum Beispiel für Müllermilch, weil Lastwagen überall durchfahren können, weil die Maut zu niedrig ist und weil die Lkw-Fahrer so schlecht bezahlt werden. Darunter leidet übrigens auch die regionale Wirtschaft, und das wollen wir ändern. (Beifall bei der LINKEN) Die Lkw-Maut muss endlich ordentlich angehoben werden. Man kann Fahrverbote verhängen, zum Beispiel ab Freitagnachmittag und in der Nacht. Sie können dafür sorgen, dass Lkws nicht auf Bundesstraßen und Landstraßen durch Ortschaften fahren dürfen, wenn es parallel dazu eine Autobahn gibt. Damit würden die Anwohner an den belasteten Ortsdurchfahrten sofort entlastet, und Sie könnten sich viele von diesen teuren und unsinnigen Ortsumfahrungen sparen. (Beifall bei der LINKEN) Wenn es nach Ihrem Plan geht, stößt der Verkehrssektor in 15 Jahren noch mehr klimaschädliche und gesundheitsschädliche Abgase aus, werden noch mehr Flächen versiegelt und noch mehr Grünanlagen und Landschaften zerstört. Dem können wir nicht zustimmen. Für mehr Lebensqualität und Wohlbefinden brauchen wir nicht immer weitere Wege und immer schnellere Fahrzeuge, sondern eine erholsame und lebenswerte Umwelt. Dafür setzt sich die Linke ein. (Beifall bei der LINKEN) Wenn es nach Ihrem Plan geht, wird der öffentliche Nahverkehr in den nächsten Jahren noch teurer, weil der Bund Milliarden in Autobahnprojekte versenkt, statt den Ausbau von Bus und Bahn zu finanzieren. Ein Paradebeispiel dafür ist der Weiterbau der A 100 in Berlin, den Sie geplant haben. Mindestens 550 Millionen Euro sollen für wenige Kilometer ausgegeben werden, obwohl es überhaupt keinen Bedarf dafür gibt. Im Gegenteil: Dieses Autobahnstück würde einen wertvollen Park zerstören und sanierte Wohngebiete kaputtmachen, und der Verkehr ergießt sich dann in den nächsten Stadtteil. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich gespannt, was Ihre Regierungsbeteiligung in Berlin dazu sagt!) Kein Problem werden Sie damit lösen. Sie erreichen damit nur, dass die Aktionäre der Baukonzerne einen Gewinn einstreichen. Mit solcher Politik muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der LINKEN) Streichen Sie dieses und ein weiteres Dutzend ähnlich teurer und unnützer Großprojekte aus Ihrem Straßenbauplan! Damit hätten Sie locker 10 Milliarden Euro übrig, und mit diesem Geld sollten Sie einen Verkehrswendefonds finanzieren, damit die Kommunen den ÖPNV ausbauen, Fahrradwege entwickeln und etwas für die Fußgängerfreundlichkeit tun können. Wenn es nach Ihrem Plan geht, werden der Frust über die sogenannten etablierten Parteien und der zunehmende Zweifel an unseren demokratischen Institutionen noch weiter genährt. Zigtausende Bürgerinnen und Bürger haben mit Anregungen und Einwänden versucht, Einfluss auf diesen Bundesverkehrswegeplan zu nehmen – ohne erkennbares Ergebnis. Viele der engagierten Bürgerinnen und Bürger in Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Rathäusern sprechen von Pseudobeteiligung, und leider haben sie recht. Von den 50 ausgearbeiteten Alternativen der Verkehrsverbände zum Beispiel ist keine einzige in Ihren Bewertungsverfahren geprüft worden. Das ist völlig inakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN) Wir verlangen eine echte Bürgerbeteiligung, und zumindest für die größten und teuersten Projekte muss es eine unabhängige Prüfung von Kosten und Nutzen geben. Wir haben zum Glück noch eine parlamentarische Beratung. Ich hoffe, Kolleginnen und Kollegen, dass Sie auf solche Prüfungen bestehen werden. Denn nur dort, wo Alternativen zur Auswahl stehen, gibt es Demokratie, und die müssen wir stärken. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Sören Bartol ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sören Bartol (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Koalitionsvertrag eine Reformagenda für die Verkehrspolitik vereinbart, die auf drei Säulen beruht. Erstens wollen wir zusätzliche Mittel für die Investitionen in den Erhalt und den Aus- und Neubau der Verkehrswege mobilisieren, (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht zu erkennen!) und zwar durch die zusätzlichen Steuer- und Mauteinnahmen. Die Ausdehnung der Lkw-Maut ist dabei der wichtigste Schritt. Den Entwurf des dafür notwendigen Gesetzes werden wir heute ebenfalls in den Deutschen Bundestag einbringen. Hier geht es um die Frage: Wie finanzieren wir unsere Investitionen? Zweitens wird künftig nach klaren und ehrlichen Kriterien entschieden, in welche Verkehrsprojekte investiert wird. Dazu ist ein neuer Bundesverkehrswegeplan 2030 erarbeitet worden, mit dem ein neues Priorisierungskonzept umgesetzt wird. Dazu liegen uns die Entwürfe der Ausbaugesetze vor, deren Beratung wir heute im Bundestag beginnen. Hier geht es um die Frage: Wo investieren wir in die Bundesverkehrswege? Drittens wollen wir die Art, wie der Bund investiert, reformieren. Das haben wir bei der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für den Erhalt der Schiene mit der Deutschen Bahn bereits umgesetzt. Darüber hinaus haben wir die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung reformiert und neu justiert. Bei der Reform der Auftragsverwaltung bei der Straße sind wir mitten in der Diskussion. Hier geht es um die Frage: Wie organisieren wir unsere Investitionen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD hat bereits in der letzten Legislaturperiode mit dem Projekt Infrastrukturkonsens 2020 Eckpunkte für eine neue Priorisierungsstrategie für die Bundesverkehrswege vorgelegt. Für uns ist klar: Ohne eine klare, transparente Festlegung, wo wir aus welchen Gründen investieren wollen, werden wir die Akzeptanz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die hohen Investitionssummen nicht erhalten. Nach der Bundestagswahl haben wir uns mit der CDU/CSU im Koalitionsvertrag auf eine neue Strategie geeinigt. Mit unserem Entschließungsantrag zur Pkw-Maut im Deutschen Bundestag haben die Koalitionsfraktionen ihren festen Willen bekräftigt, dieses auch umzusetzen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Ihren festen Willen bekräftigt“! Das ist schön!) Außerdem waren wir uns einig, dass ein moderner Plan eine neue Form der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger braucht. Daher hat das Bundesverkehrsministerium die größte Bürgerbeteiligung durchgeführt, die es je bei einem Bundesverkehrswegeplan gegeben hat. In einem umfassenden Prozess konnten die Bürgerinnen und Bürger zur ersten Grundkonzeption Stellung nehmen. Bei den Schienenwegen konnten sie eigenständige Vorschläge einreichen. Zu guter Letzt lag der erste Entwurf des Planes sechs Wochen in ganz Deutschland aus und konnte kommentiert werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben Kurs gehalten, obwohl viele vermutet haben, dass wir das als SPD mit einem bayerischen Bundesverkehrsminister niemals hinbekommen werden. Heute ist klar: Die Koalition hat zusammen mit dem Bundesverkehrsminister etwas verdammt Gutes erreicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wenn ihr euch etwas Mühe gebt, geht das schon!) Selbst der grüne Landesverkehrsminister Winfried Hermann aus Baden-Württemberg schreibt in seiner Stellungnahme an den Bundesverkehrsminister – ich zitiere jetzt –: Das Land Baden-Württemberg begrüßt die Erstellung des BVWP-Entwurfs 2030. (Gustav Herzog [SPD]: Hört! Hört!) … Ich freue mich, dass ein Großteil der angemeldeten Projekte, insbesondere im Straßen- und Wasserstraßenbereich, mit hoher Dringlichkeit eingestuft wurde. (Gustav Herzog [SPD]: So was schreibt der grüne Verkehrsminister!) Ebenso bewerte ich den gesetzten Schwerpunkt auf die Erhaltung positiv. … Diese Erhöhung ist die notwendige Antwort auf die Herausforderungen in Deutschland … Recht hat er. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Der neue Bundesverkehrswegeplan ist ehrlich, realistisch und klug. Er zeigt, wie moderne Planung von Infrastrukturprojekten im Herzen Europas funktioniert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie sollten sich dem Urteil Ihres grünen Kollegen einfach anschließen und anerkennen, dass uns an dieser Stelle wirklich etwas gelungen ist. Der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 zeigt den großen Investitionsbedarf beim Erhalt und Ausbau der Verkehrswege in den nächsten 15 Jahren. Dabei legt der Bund fest, was wichtig ist und was nicht. Eine vom Bundesverkehrsminister in Auftrag gegebene Verkehrsprognose geht davon aus, dass die Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030 um über 12 Prozent gegenüber 2010 ansteigen wird, im Güterverkehr sogar um fast 40 Prozent. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Das ist keine Leistung!) Dabei werden wir nicht einfach dem Verkehrswachstum hinterherbauen. Der neue Plan ist ehrlich, weil er klar sagt, welche Projekte in den kommenden Jahren eine Chance auf Realisierung haben. Dafür sind alle Projekte, bei denen der Bagger noch nicht gerollt war, neu bewertet worden. Dabei sind auch Projekte von der Prioritätenliste genommen worden, deren Planung schon weit fortgeschritten war, wenn ihr Nutzen nicht mehr gegeben war. Wir planen und bauen nicht mehr nach Himmelsrichtungen, sondern nach dem realen Bedarf. Es wird kein Bauen nach Proporz mehr geben. Die Länderquote ist abgeschafft. Davon profitieren insbesondere die Länder, in denen der Verkehr wirklich stattfindet und die Leute tagtäglich im Stau stehen. Der Plan ist realistisch, weil er von einem ehrlich gerechneten Finanzrahmen für die kommenden 15 Jahre ausgeht. Das „Wünsch’ dir was“, das auch gleich wieder in Ihren Reden kommt, gehört endgültig der Vergangenheit an. (Gustav Herzog [SPD]: Sehr richtig!) Der neue Plan ist klug, weil er die Verkehrsträger eben nicht gegeneinander ausspielt, er dem Prinzip „Erhalt vor Neubau“ folgt und überregionale, großräumig bedeutsame Projekte und Lückenschlüsse Vorfahrt haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir werden den Rekordanteil von 69 Prozent aller Investitionsmittel in den Erhalt der bestehenden Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen investieren. Damit fließen mehr als 140 Milliarden Euro bis 2030 in die Beseitigung von Schlaglöchern, bröckelnden Brücken sowie die Sanierung kaputter Schleusen und Langsamfahrstellen bei der Eisenbahn. Das sind Investitionen, die dringend benötigt werden. Es ist auch – da muss ich dem Bundesverkehrsminister recht geben – mehr als jemals zuvor und mehr als in dem letzten Plan, der übrigens auch von den Grünen mitbeschlossen wurde. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer war damals Verkehrsminister?) – Ja, wir auch. Ist okay. Er ist halt besser. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Bei der Schiene werden wir neue Wege gehen. Die Zeit, in der einzelne Rennstrecken singulär ausgebaut wurden, ist vorbei. Wir denken im Gesamtnetz. Bis 2030 wollen wir im Schienenpersonenfernverkehr den Deutschlandtakt einführen. Das lange Warten an den Bahnsteigen muss der Vergangenheit angehören. Die Kundinnen und Kunden sollen optimale Möglichkeiten zum Umsteigen erhalten. So entstehen am Ende verlässliche Reiseketten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich finde, wir wagen damit auch im Schienenverkehr eine Mobilitätsrevolution. Den weiteren Ausbau der Schienenwege werden wir an dem gewünschten Fahrplan ausrichten. Für den Deutschlandtakt werden wir in den kommenden Jahren die entscheidenden Infrastrukturmaßnahmen planen und auch bauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte die Kritik insbesondere der Umweltverbände in vielen Punkten für unberechtigt. In einem Punkt teile ich jedoch die Unzufriedenheit. Es ist leider sehr ärgerlich, dass viele Schienenprojekte noch nicht berechnet sind. Bei aller Kritik gehört aber auch hier zur Wahrheit dazu, dass auch das in dem letzten, 2003 beschlossenen Plan nicht anders war. Ich bin auch froh, dass nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfs jetzt noch einige Projekte nachträglich berechnet worden sind. Damit hat die Schiene gegenüber der Straße weiter gewonnen. Das hat am Ende auch zur Klarheit geführt. Ich hoffe, dass wir bis zum Ende der parlamentarischen Beratung noch weitere Schienenprojekte berechnen können. Damit werden wir dann am Ende logischerweise auch klar priorisieren können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt beginnen die Beratungen in den Ausschüssen. Ich sage das – weil ich das schon einmal mitgemacht habe – hier einmal in aller Deutlichkeit: Ich hoffe auch auf die Vernunft und Weitsicht aller Abgeordneten in diesem Hause. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach! Da bin ich gespannt!) Der vorliegende Plan ist keine Ansammlung von Wahlkreisprojekten, und er darf das auch nicht werden. Ich respektiere natürlich, weil auch ich direkt gewählter Abgeordneter eines Wahlkreises bin, dass sich jeder Abgeordneter immer für die Projekte in seiner Region einsetzt. Das ist klar. Deswegen sind wir – wir sind da ja auch verwurzelt – dort gewählt worden. Klar muss aber auch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen: Als Bundespolitikerin bzw. Bundespolitiker sollten wir am Ende immer das große Ganze im Blick behalten. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre schön!) Dazu gehört dann am Ende auch, dass wir diesen wirklich sehr guten Plan mit den klaren verkehrspolitischen Linien nach den parlamentarischen Beratungen nicht überfrachten, damit wir am Ende sagen können: Er ist genauso gut, wie er anfänglich ins Parlament hineingegangen ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Anton Hofreiter das Wort. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Rede des Bundesministers war eines auffallend: Er hat sich vor allem mit der Vergangenheit, mit Zeiten beschäftigt, die 10 oder 15 Jahre her sind, und er hat schöne Zitate gebracht. Das war auch in gewisser Weise konsequent; denn wenn man sich den Plan, den er heute vorlegt, anschaut, glaubt man nicht, dass das der aktuelle Bundesverkehrswegeplan ist. Man glaubt, dass das ein Plan aus dem letzten oder vorletzten Jahrhundert ist; denn mit Zukunftsfähigkeit hat dieses ganze Werk nichts zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gustav Herzog [SPD]: Herr Hofreiter, Sie haben das Werk gar nicht gelesen!) Man muss ehrlicherweise sagen, dass man verblüfft ist, dass überhaupt ein Plan vorgelegt wird. Nach dem BER-Chaos, um das sich der Minister überhaupt nicht gekümmert hat – der Anteil des Bundes beträgt schließlich 26 Prozent –, nachdem der Bundesrechnungshof dem Minister deutlich gemacht hat, dass er mit seinen PPP-Projekten auf Autobahnen öffentliches Geld verschwendet und nachdem er sich monatelang mit nichts anderem als diesem Mautdesaster aufgehalten hat, könnte man sich denken: Immerhin, ein Plan ist vorgelegt worden. Wenn man sich dann diesen Plan durchliest, wundert man sich – wenn man die lange Zeit der Erarbeitung berücksichtigt –, wie schlampig er erstellt worden ist. Ich nehme einmal ein einfaches Beispiel, die Umgehungsstraße Duderstadt in Niedersachsen. Wenn man sich die offiziellen PRINS-Daten anschaut, stellt man fest, dass dort von einem Nutzen in Höhe von 58,3 Millionen Euro die Rede ist. Die Investitionskosten betragen danach 67 Millionen Euro. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist 2. Zur Erklärung: Man teilt den Nutzen durch die Kosten, und dann kommt das Ergebnis heraus. Jetzt erklären Sie mir bitte einmal, wie 58 geteilt durch 67  2 ergibt. Also wenn ich das ganz grob im Kopf ausrechne, komme ich auf etwa 0,8. (Beifall und Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auffallend, wie schlampig erstellt Ihre Daten sind, die man dem Internet entnehmen kann. Das Gleiche zeigt sich, wenn man sich anschaut, wie es mit den Mitteln für den Unterhalt ist. Eigentlich sollte es doch eine Selbstverständlichkeit sein – unabhängig davon, dass wir uns darüber streiten, welche Neubaumaßnahmen sinnvoll sind –, dass man das vorhandene Infrastrukturnetz erhält, wenn man nicht vorhat, es stillzulegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist wunderbar, davon zu reden, dass man in das Infrastrukturnetz mehr Geld stecken will, und es wird so getan, als wenn das auch wirklich getan würde. Sie haben hier einen Plan vorgelegt; aber bei der Umsetzung hapert es, und zwar schon die letzten drei Jahre. Das lässt sich an etwas ganz Einfachem erkennen: an den Unterhaltsmitteln und an den Neubaumitteln. Die Unterhaltsmittel und die Neubaumittel sind gegenseitig deckungsfähig. Was heißt das? Weil die Abgeordneten der Großen Koalition lieber Bändchen durchschneiden, als für den Unterhalt des bestehenden Netzes zu sorgen, heißt das, dass im Vollzug des Haushalts fröhlich große Summen aus dem Unterhaltstopf in den Neubautopf umgewidmet werden. Ich wiederhole: Natürlich ist es viel schöner, in der Lokalpresse zu stehen, Bändchen durchzuschneiden, zu sagen: „Ich habe jetzt eine Umgehungsstraße eröffnet“, als das bestehende Netz zu unterhalten. Um Ihre Reden hier glaubwürdig zu machen, können Sie etwas ganz Einfaches tun: Sie könnten die gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen Unterhaltsmitteln und Neubaumitteln aufheben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das könnte man haushaltstechnisch einfach machen. Dann wäre Ihr Vorgehen zumindest in den Ansätzen glaubwürdig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre ehrliche Politik!) Wenn man sich den Bundesverkehrswegeplan weiter anschaut, fällt noch etwas auf. Es heißt hier: Das ist realistisch. – Schaut man sich einfach einmal die Zahlen an, stellt man fest, dass über die Hälfte der Projekte laut Ihrem eigenen Plan nach 2030 gebaut werden soll. Also ist über die Hälfte des Projektvolumens überhaupt nicht im Plan. Und das nennen Sie dann realistisch! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dem Ganzen zugrunde liegen Ihre eigenen Zahlen. Dabei sind noch nicht einmal die Baukostensteigerungen berücksichtigt. Was ist daran ehrlich? Was ist daran realistisch? Was ist daran klug? Wenn man sich die Projekte anschaut, denkt man sich: Moment einmal, ändert sich in der Mobilitätspolitik nicht gerade grundlegend etwas? Diskutieren die Fachleute nicht darüber, dass durch Elektrifizierung und Digitalisierung tiefgreifende Revolutionen in der Mobilitätspolitik anstehen? Merken Sie nicht, wie nervös die Autoindustrie wird, weil sie nicht weiß, wie ihr Geschäftsmodell in der Zukunft ausschaut? Alle Fachleute sprechen davon, dass sich in der Mobilitätspolitik in den nächsten 10, 15 Jahren mehr ändern wird als in den letzten 30, 40 Jahren. Was stellt man fest, wenn man in den Bundesverkehrswegeplan hineinschaut? Geplant ist eine Orgie von Umgehungsstraßen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das Elektroauto muss auch auf der Straße fahren! Das Elektroauto fliegt noch nicht!) Geplant ist, ganz stumpf Autobahnen auszubauen. Das geschieht, anstatt eine moderne Mobilitätspolitik aus vernetzter Mobilität, aus Infrastruktur und Vernetzung zwischen Straße und Schiene zu betreiben. Davon findet man in diesem Plan überhaupt nichts. Dergleichen ist noch nicht einmal in der Konzeption des Ganzen angelegt: Straße wird nur als Straße beurteilt, Schiene wird nur als Schiene beurteilt, Wasserstraße wird nur als Wasserstraße beurteilt. Der Gedanke, dass man zum Beispiel durch den Ausbau eines guten Schienennahverkehrssystems Pendler von der Straße auf die Schiene locken könnte, dass das für die Wirtschaft besser wäre, dass das für die Menschen in der Region besser wäre, kommt überhaupt nicht vor. Sie können in Ihrem System sozusagen nur eine Straße durch eine Straße ersetzen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: U-Bahn auf die Schwäbische Alb!) Das heißt, das ist gar kein Bundesverkehrswegeplan, sondern es sind drei Einzelpläne, und diese drei Einzelpläne sind eine Ansammlung von einzelnen Projekten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb frage ich: Was wäre stattdessen nötig? Nötig wäre ein Bundesnetzplan, der die Verkehrsträger integriert betrachtet. Es ist doch eine Vorstellung aus dem letzten Jahrhundert, dass Menschen entweder nur Auto fahren oder nur mit der Eisenbahn unterwegs sind oder nur Fahrrad fahren. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nur wandern!) Das ist doch längst nicht mehr die Realität der Menschen. Deshalb fordere ich: Legen Sie endlich einen vernünftigen integrierten Bundesnetzplan vor, der den Realitäten des 21. Jahrhunderts gerecht wird und der den großen Umbrüchen, die in den nächsten 10 bis 15 Jahren, die wir in der Mobilität bereits jetzt erkennen können, gerecht wird. Das hier ist ein zusammengestümperter Plan aus Einzelprojekten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Patrick Schnieder für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Patrick Schnieder (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Das, was uns hier als Bundesverkehrswegeplan vorliegt und was wir jetzt mit den Ausbaugesetzen beraten, kann man wirklich als das größte Investitionsprogramm des Bundes überhaupt bezeichnen. Es ist ein Programm für die Modernisierung unserer Verkehrsnetze. Es ist ein Programm, mit dem wir die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland auf Vordermann bringen und Zukunft gestalten. Deshalb ist es auch nicht vermessen, zu sagen: Ja, das ist ein großer Wurf. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn wir das umsetzen, was wir dort niedergeschrieben haben, dann werden wir weniger Staus haben, dann werden wir ein Mehr an Verkehrssicherheit zu verzeichnen haben, (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Das haben Sie letztes Mal auch gedacht!) und dann werden wir sehr viel Geld in Verkehrswege hier in Deutschland investieren. Das ist von einer großen Bedeutung für unser Land; denn Deutschland ist eine Mobilitätsnation. Wir sind darauf angewiesen, dass Verkehre fließen können, dass Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitsplatz kommen und nicht im Stau stehen, dass wir Waren und Güter transportieren können. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir weiterhin wirtschaftliche Prosperität in Deutschland haben. Insofern ist es wichtig, dass wir die Verkehrswege so stark in den Fokus nehmen. So gewährleisten wir Wohlstand und Wachstum in Deutschland. Das Verkehrsaufkommen – das besagen alle Verkehrsprognosen – wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. Wir haben nicht nur Nachholbedarf bei der Infrastruktur, sondern müssen auch eine Antwort auf das wachsende Verkehrsaufkommen finden. Das betrifft alle Verkehrsträger: Das betrifft den Individualverkehr, das betrifft den Güterverkehr, das betrifft den Personenverkehr. Wem es etwas bedeutet, dass es in Deutschland wirtschaftlich weiter aufwärts gehen kann, der muss handeln, der muss Geld in die Hand nehmen, der muss in die Verkehrswege investieren. Wir handeln, und wir handeln kraftvoll. Dieser Bundesverkehrswegeplan ist beredtes Zeugnis dafür. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben uns, als wir die Konzeption erstellt haben, klare Kriterien gegeben; darüber waren wir uns in diesem Hause eigentlich weitgehend einig. Wenn wir uns diese Kriterien anschauen, dann kann man sagen: Sie sind in diesem Bundesverkehrswegeplan abgebildet, sie sind eingehalten worden. Ja, es waren ehrgeizige Ziele, die wir uns gesetzt haben, und wir haben diese Ziele auch alle erreicht. Ich will das im Einzelnen betrachten. Erster Punkt. Wir haben gesagt: Wir wollen eine realistische Planung machen. Wir wollen keinen Wunsch-und-Wolke-Plan machen, sondern etwas, was wir in den nächsten 15 Jahren auch wirklich umsetzen können. Genau das ist gelungen. Eine klare Finanzierungsperspektive ist hier aufgezeichnet, lieber Kollege Hofreiter – jedenfalls dann, wenn wir die Politik weiter so gestalten können. Wir haben in den letzten Jahren gezeigt: Wir wollen einen Investitionshochlauf. Die größte Gefahr, dass wir das nicht umsetzen können, ist, wenn Sie, wenn andere darüber zu entscheiden haben. Ansonsten werden wir das, was hier als Plan vorliegt, auch bis 2030 umsetzen können. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Schnieder, darf die Kollegin Wilms eine Zwischenfrage stellen? Patrick Schnieder (CDU/CSU): Gerne. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben ja gerade eben so schön getönt, dass alles, was im Bundesverkehrswegeplan drinsteht, finanzierbar und realistisch ist und auch tatsächlich kommen soll. Im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan wird immer von einer sogenannten Schleppe ab 2031 geredet. Der Bundesverkehrswegeplan geht aber nur bis 2030. Bis 2030 wollen Sie 38,5 Milliarden Euro investieren und danach noch einmal 42,8 Milliarden Euro. Sie haben damit eigentlich schon den Bundesverkehrswegeplan 2045 vorgelegt. Aber in dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt, verschweigen Sie ja, welche Projekte dieser übernächste Bundesverkehrswegeplan beinhaltet. Können Sie uns einmal sagen, welche das sein werden? Darauf bin ich gespannt. Patrick Schnieder (CDU/CSU): Frau Kollegin Wilms, der Unterschied ist, dass wir eine realistische Planung vorlegen und Sie über bestimmte Dinge spekulieren, die überhaupt keinen Anker in der Realität haben. Wir haben bisher bei allen Bundesverkehrswegeplänen eine sogenannte Schleppe gehabt. Diese wird auch in Zukunft erforderlich sein. Das hat einen ganz einfachen Grund: Die Frage ist in aller Regel nicht, ob der Bund ein Projekt will und ob er es finanziert, sondern die Frage ist – dieses Problem wird sich in den nächsten Jahren noch verschärfen –, ob die Länder, die für das Baurecht zuständig sind, die entsprechenden Grundlagen schaffen. Weil wir dort Planungskapazitäten flächendeckend gesenkt haben, schaffen wir es nicht mehr, in allen Fällen zeitnah die Planung zu beenden und Baurecht zu schaffen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also doch nicht realistisch!) Deshalb müssen wir Planungskapazitäten ausbauen. Das ist nicht ein Problem des Bundes. Frau Kollegin Wilms, wir haben dazu Vorschläge gemacht – die müssen Sie sich auch anhören, Sie müssen dann dabei sein –, zum Beispiel zur Bundesverkehrsinfrastrukturgesellschaft. Damit hätten wir es in der Hand, vor Ort Baurecht und Planung zu schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sören Bartol [SPD]) Hier müssen Sie mitmachen. Dann haben wir überhaupt kein Problem bei der Umsetzung. Zweiter Punkt. Wir haben das Prinzip „Erhalt vor Neubau“. Es wird eingehalten. 70 Prozent der Mittel gehen in den Erhalt. Im Plan von 2003 lagen wir bei 56 Prozent. Herr Kollege Hofreiter, ich darf die Grünen zitieren. Ein Kollege von Ihnen hat zu dem Plan, den er damals mit erarbeitet hat, gesagt, 56 Prozent Erhalt sei ein ausgewogenes Verhältnis. Sie müssten heute über das jubilieren, was wir vorlegen, weil es genau dem entspricht, was Sie eigentlich auch wollen. (Beifall des Abg. Sören Bartol [SPD]) Dritter Punkt. Wir haben gesagt: Wir setzen klare Prioritäten im Verkehrswegeplan, ausgerichtet auf die größte verkehrliche Gesamtwirkung. Auch das halten wir ein. Bei der Straße stärken wir die Hauptachsen und Knotenpunkte in besonderer Weise. Großräumig bedeutsame Vorhaben werden dort mit 75 Prozent der Investitionsmittel bedacht. Aber wir vergessen auch nicht die regionale Erschließung, die zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum führt. Engpassbeseitigung ist ein großes Thema. Hier komme ich dann zu der Frage: Wird der Klimaschutz, wird die Ökologie hier genug berücksichtigt? Ja, ich kann dem Bundesverkehrsminister nur recht geben. Das ist in der Tat die Verbindung von Ökonomie und Ökologie. Wir führen Emissionen zurück, eindeutig. Man kann immer sagen, dass man dort mehr machen kann, aber das ist Fakt. (Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich bin manchmal seltsam von dem berührt, was Sie unter Umweltschutz verstehen und was Sie bei den Verkehrswegen fordern. Ich nenne einmal das Beispiel Lückenschluss A 1 zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Er steht seit Jahrzehnten auf der Agenda. Es gibt Hunderte von Gutachten dazu. Alle sagen: Ja, die Umwelt ist hier und da betroffen. Es ist alles lösbar. – Sie verzögern das Projekt seit Jahren. Jetzt findet man genetisches Material vom Haselhuhn. Gesehen worden ist dort noch kein Haselhuhn, es werden aber wieder neue Gutachten gemacht. Es wird die Umwelt geschützt. Ich frage mich manchmal: Wo kommt denn bei der Frage des Umweltschutzes der Mensch bei Ihnen vor? (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wo ist der Gewinn für die Umwelt, wenn wir die Lkws durch die Städte jagen, durch die engen Ortsdurchfahrten? Wo kommt der Mensch vor, wenn wir über Verkehrssicherheit reden? Wo kommt die Umwelt vor, wenn die Autos im Stau stehen? Deshalb ist ganz klar, dass wir eine klare Prioritätensetzung brauchen: Engpassbeseitigung, Lückenschlüsse. Das sieht der Bundesverkehrswegeplan 2030 vor. Ein großes Kompliment an den Bundesverkehrsminister. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Das ist genau die richtige Entscheidung, die wir dort getroffen haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Lassen Sie mich noch ein Wort zur Öffentlichkeitsbeteiligung sagen. Es ist beispielhaft, was dort passiert ist; sie ist in diesem Umfang noch nie dagewesen. Auch da kann man natürlich fragen: Wie weit wird berücksichtigt, was Bürgerinnen und Bürger eingewendet haben? Sie haben zumindest die Chance gehabt, und sie sind gehört worden. Aber es gibt auch keinen Anspruch darauf, dass jeder Vorschlag umgesetzt wird. Ich wünsche mir manchmal, Sie wären bei den Projekten, die Sie immer bekämpft haben, so konsequent. Zu Stuttgart 21 hat es eine Volksabstimmung gegeben. Bis heute haben Sie noch nicht das Ergebnis akzeptiert, und dann wollen Sie uns erzählen, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bundesverkehrswegeplan nicht ausreichend gewesen sei. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie einmal, wie es finanziert werden soll?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen in die Zukunft gerichteten Plan vorgelegt. Er wird allen Kriterien, allen Eckpunkten, die wir gesetzt haben, gerecht. Es ist ein vernünftiger Plan, ein guter Plan, ein vernünftiges und gutes Zukunftsprogramm für Deutschland. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herbert Behrens ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Zusammenfassung des Bundesverkehrswegeplans 2030 heißt es: Aber auch Aspekte der Verkehrssicherheit sowie des Klima-, Umwelt- und Lärmschutzes werden in den Bewertungen des BVWP abgebildet. Na, da hat der Verkehrsminister ja gerade noch die Kurve gekriegt, könnte man meinen. Aber die Bundesregierung denkt ja bei der Verkehrspolitik offenbar doch nicht an die Menschen und an die natürliche Umwelt. Spätestens bei der Auflistung der 1 261 Straßenprojekte wird deutlich – ich zitiere –: Dobrindt hat wie ein Gutsherr aus dem vorigen Jahrhundert geplant, der seinen politischen Günstlingen Gefälligkeiten erweisen will. Diesen Worten des Vorsitzenden des BUND, Hubert Weiger, schließe ich mich ausdrücklich an. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Gustav Herzog [SPD]: Peinlich, was er da sagt! Peinlich! Es wird seiner Position nicht gerecht, einen solchen Unsinn zu sagen!) Dabei wäre es wichtig gewesen, die Fehler des vergangenen Jahrhunderts zu korrigieren, anstatt sie zu wiederholen. Einige Beispiele aus dem Bereich des Bundeswasserstraßengesetzes: 85 Prozent der 314 untersuchten Schleusenanlagen sind in einem erbärmlichen Zustand. In den nächsten zehn Jahren sind große Grundinstandhaltungen und Ersatzneubauten erforderlich. Da muss es eigentlich keine Prioritätensetzung geben; es muss schlicht und einfach gebaut werden. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Doch statt hier ordentlich reinzubuttern, Personal und Geld zu investieren, wird viel Geld in sündhaft teuren, verkehrspolitisch zweifelhaften und ökologisch hochbrisanten Flussvertiefungen versenkt. Die Weser, die Elbe und auch die Ems sollen auf Tiefen gebracht werden, die zu unkalkulierbaren Risiken führen. Bei der Weser ist der Tidenhub zum Beispiel extrem angestiegen, in Bremen an der Großen Weserbrücke von ehemals 50 Zentimeter auf heute 4,20 Meter. Die Elbe ist in nur 100 Jahren von 3 bis 4 Meter Tiefe damals auf 15 Meter Fahrrinnentiefe ausgebaggert worden. In der heute vorgelegten Novelle des Bundeswasserstraßengesetzes ist eine weitere Vertiefung auf 15,9 bis 17,1 Meter vorgesehen. Mit 400 Millionen Euro ist der Bund dabei. Einschließlich des Hamburger Anteils wird allein der Ausbau nach Angaben der Bürgerinitiative zum Schutz der Elbe 618 Millionen Euro kosten. Die Ems erstickt. 630 000 Kubikmeter Schlick sind nach Aussagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus dem Flussbett in die anliegenden Deponien gepumpt worden. Kosten: 9 Millionen Euro. – Das sind Zahlen aus dem Jahr 2010. Der einzige Nutznießer: die Meyer-Werft, deren Besitzer nicht bereit sind, ihre Werft für den Kreuzfahrtschiffbau an die Küste zu verlegen. „Macht ja nichts – der Steuerzahler zahlt, insofern können wir weitermachen wie bisher“, meint offenbar der Verkehrsminister. Das ist nicht weiter hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN) Wenn heute über den Plan für die Bundeswasserstraßen bis zum Jahr 2030 debattiert wird, dann geht es um eine wirkliche Zukunftsplanung, und die ist dringend erforderlich. Sie besteht nicht darin, nach der nächsten Flussvertiefung an die übernächste Flussvertiefung zu denken. Zukunftsplanung für die norddeutschen Seehäfen heißt: Hafenkooperationen statt Flussvertiefungen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nur so hat auch der Tiefwasserhafen Wilhelmshaven eine Chance, sich zu entwickeln. Schluss mit der hafenpolitischen Kleinstaaterei der Landesregierungen in Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein! Wir brauchen eine Verkehrswende, und der Zeitpunkt dafür ist doch jetzt, wo die Verkehrsprojekte für die nächsten anderthalb Jahrzehnte vorbereitet werden. Statt einer grundlegenden kritischen Bewertung der bisherigen Politik kommt nur ein phantasieloses Weiter-so. Interessant ist ein Blick in die Debatten von vor über zehn Jahren, als es um den Bundesverkehrswegeplan 2003 ging. Darin lesen wir Überschriften wie „Vernetzung von Verkehrsträgern zu einem integrierten Verkehrssystem“, „Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem“ usw. Die Bilanz – wir haben es schon gehört –: Auf den Bundeswasserstraßen wurden nach Zahlen des Bundesverkehrsministers im Jahr 2010 10 Prozent der Güter bewegt; es sollten 14,1 Prozent werden. Auf der Schiene waren es 17,4 Prozent; geplant waren 24 Prozent und mehr. Allein der Straßengüterverkehr hat sich dramatisch zum Negativen verändert: Sein Anteil lag 2010 bei 72 Prozent; laut Bundesverkehrswegeplan sollte er nur 61,5 Prozent betragen. – Diese Zahlen zeigen doch, dass man die Verkehrsentwicklung einfach hat laufen lassen; teilweise hat man diese Entwicklung sogar befördert. Das ist das sogenannte Laisser-faire-Szenario, das damals ausdrücklich nicht gewollt gewesen ist. Aber genau das wird mit diesem Bundesverkehrswegeplan fortgesetzt – null Aussage zur Verlagerung des Güterverkehrs auf umweltpolitisch sinnvollere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße. Ich komme zum Schluss. Herr Minister, wenn es jemals in Ihrem Interesse gewesen sein sollte, Verkehrspolitik im Interesse der Menschen umzusetzen, die von Lärm und Dreck befreit werden wollen, im Interesse des Klimaschutzes, im Interesse einer sozialen und ökologischen Transportpolitik, dann wären Sie an diesen Anforderungen grandios gescheitert. Aber wie eingangs zitiert: Sie planen wie ein Gutsherr aus dem vorigen Jahrhundert, und Sie planen eine Verkehrspolitik für ein vergangenes Jahrhundert. Das muss beendet werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Kirsten Lühmann ist die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Kirsten Lühmann (SPD): Herr Präsident! Verehrte Anwesende! Der Spiegel hat den Bundesverkehrswegeplan kürzlich zum Hochamt der Verkehrspolitik erklärt. Das ist natürlich übertrieben, zumal die Erarbeitung und insbesondere die Verhandlungen eines solchen Planes nicht zwangsläufig in religiöser Atmosphäre stattfinden. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Daher gilt das, was in den Verhandlungen zum letzten Bundesverkehrswegeplan der damalige Redner der Grünen, der Kollege Albert Schmidt, so trefflich ausführte: Dieser Bundesverkehrswegeplan ist kein Evangelium, er ist ein Plan. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Der letzte Bundesverkehrswegeplan war unter der rot-grünen Bundesregierung zustande gekommen. Er hat erstmals ein stärkeres Augenmerk auf den Erhalt gelegt und auch ökologische Gesichtspunkte stärker berücksichtigt. Das war neu, und das war gut so. (Beifall bei der SPD) Er hat damit die Grundlage gelegt für den Bundesverkehrswegeplan 2030, und der ist noch besser geworden. (Zurufe von der LINKEN) Dass das so ist, das liegt unter anderem auch an der Arbeit, die im Bundesverkehrsministerium gemacht wurde. Insbesondere die Transparenz, die es vorher so noch nie gegeben hat, und auch die Abarbeitung der vielen Anmerkungen der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes waren eine Herausforderung. Darum danke ich allen Beteiligten, die daran mitgearbeitet haben, herzlich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wichtig für diese Arbeit sind jedoch auch die politischen Vorgaben, die die Ausrichtung dieses Planes ausmachen. Sören Bartol hat es angesprochen: Die Ergebnisse des Infrastrukturkonsenses der SPD-Bundestagsfraktion sind in der Grundkonzeption in weiten Teilen umgesetzt worden; man merkt jetzt am Ergebnis, dass das eine sinnvolle Sache war. Einen dieser Grundsätze möchte ich herausgreifen: die klare Mittelaufteilung, die die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße stärkt. Vom Gesamtvolumen des neuen Bundesverkehrswegeplans werden über 50 Prozent in die Schiene und in die Wasserstraßen investiert, und wir werden darauf achten, liebe Kollegen und Kolleginnen, dass sich dieses Verhältnis im Rahmen der parlamentarischen Beratungen auch nicht ändern wird. Dass diese Entscheidung keine ist, die direkt mit der Verkehrsleistung dieser beiden Verkehrsträger zu rechtfertigen ist, das ist uns allen klar. Genauso klar ist aber auch, dass, wenn wir die Mobilität in Deutschland langfristig stärken und ökologisch ausrichten wollen, Schiene und Wasserstraße diese zusätzlichen Mittel dringend benötigen. Wir bedauern die Tatsache, dass die vielen Schienenprojekte noch nicht alle auf ihre Wirtschaftlichkeit hin berechnet werden konnten. Wir drängen darauf, dass dies möglichst schnell passiert; denn nur dann kann man den verkehrspolitischen Wert dieses Bundesverkehrswegeplanes auch umfassend erkennen. Daher bitten wir darum, dass das möglichst schnell passiert. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Denn unter anderem noch nicht bewertet und noch im potenziellen Bedarf befinden sich Maßnahmen zur Realisierung der umfassenden Befahrbarkeit des Schienennetzes für 750-Meter-Güterzüge, was im Übrigen der europäischen Standardlänge entspricht. Wir plädieren hier für eine schnelle Planung, damit auch kleinteilige und relativ preisgünstige Maßnahmen die Kapazitäten im Schienenverkehr nach vorne bringen können. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin Lühmann, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Kirsten Lühmann (SPD): Ja. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin Lühmann, vielen Dank, dass ich Ihnen diese Zwischenfrage stellen darf. Ich bin an der richtigen Stelle aufgerufen worden, nämlich als Sie gerade begonnen haben, über das 740-Meter-Netz zu sprechen. Sie hatten vorhin schon gelobt, dass so viel Schiene im Bundesverkehrswegeplan enthalten sei. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Da fehlt noch die Gäubahn!) Aber ich glaube, dass das im Widerspruch zu den Realitäten steht. Ich möchte Ihnen eine Frage stellen, die sich auf den Schienengüterverkehr bezieht, der in Deutschland nur einen Anteil von 17 Prozent hat; in Österreich sind es 30 Prozent und in der Schweiz 40 Prozent. Die 740-Meter-Netze gibt es zum Beispiel in der Schweiz, sogar in Italien, nur bei uns in Deutschland gibt es Engpässe. Meine Frage lautet: Wie erklären Sie sich, dass, obwohl die Deutsche Bahn bereits im Jahr 2013 beantragt hat, den Einsatz des 740-Meter-Netzes zu untersuchen und es in den Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen, das entsprechende Gutachten erst vor einigen Wochen seitens des Bundesverkehrsministeriums in Auftrag gegeben wurde, sprich: das Gutachten über das 740-Meter-Netz zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben wurde, als der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans schon seit Monaten vorlag? Das ist doch eine ziemliche Diskrepanz. Das spricht nicht unbedingt dafür, dass die Bundesregierung das Thema Schienenwege und konkret das Thema „740-Meter-Netz/Verlagerung von Verkehr auf die Schiene“ ernst nimmt. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Kirsten Lühmann (SPD): Herr Kollege Gastel, die Tatsache, dass die Bundesregierung zusammen mit den Koalitionsfraktionen die Mittel so verteilt hat, dass für den Bereich Schiene über 41 Prozent der Mittel zur Verfügung stehen, zeigt eindeutig, welche Prioritäten diese Bundesregierung setzt. Wann ein Gutachten von wem in Auftrag gegeben wurde, dürfen Sie nicht mich fragen, sondern das müssen Sie das Ministerium fragen; denn ich gehöre dem Parlament an, und das Ministerium ist Teil der Regierung. Diese Frage können Sie im Rahmen einer Kleinen Anfrage stellen. An der Antwort wäre auch ich interessiert; aber die wird dann ja öffentlich sein. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Norbert Brackmann [CDU/CSU]) Zu den Maßnahmen, die wir dringend untersuchen müssen, gehört auch die Beseitigung der Knotenproblematik. Die Knotenpunkte in mehreren großen Städten bedeuten insbesondere für den Schienengüterverkehr Engpässe. Dort konkurrieren Güterzüge mit Fernverkehrs- und Nahverkehrszügen. Diese Konkurrenzen wollen wir aufheben. Dafür gibt es einen eigenen Titel in diesem Bundesverkehrswegeplan. Ich spreche hier nur einen Knoten an, der noch nicht aufgenommen wurde, den Knoten Hannover. Ich denke, dass wir dazu zeitnah Antworten erhalten werden. Kritisiert wurde von einigen, dass in diesen Bundesverkehrswegeplan keine Schienennahverkehrsmaßnahmen aufgenommen wurden. Das ist aber nicht nur bei diesem Plan so, sondern das war auch bei den Vorgängern so. Das liegt daran, dass wir uns einmal entschieden haben, dass der Schienenpersonennahverkehr in die Zuständigkeit der Länder übergeben wird. Dafür stellen wir den Ländern ausreichend Geld zur Verfügung. Gerade erst haben wir die Regionalisierungsmittel deutlich aufgestockt und die Zusage gegeben, dass die GVFG-Mittel, die der Gemeindeverkehrsfinanzierung dienen, verstetigt werden. Ich glaube, das war eine richtige und gute Maßnahme; denn die Länder wissen am besten, wo die Bedarfe im Bereich Schienenpersonennahverkehr sind. Das müssen wir nicht seitens des Bundes regeln; das sollen die Länder machen. Das ist gut so, und das behalten wir bei. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]) Dass wir unsere Schwerpunkte richtig gesetzt haben, zeigt auch eine Umfrage, die das Netzwerk Europäische Eisenbahnen mit dem Verband der Güterwagenhalter in Deutschland durchgeführt hat. Danach wollen neun von zehn Befragten, dass mehr Güter auf der Schiene transportiert werden und der Staat dafür mehr Geld ausgibt. Dass auch hier der Teufel im Detail steckt, habe ich in meinem Heimatland Niedersachsen erlebt: Im Dialogforum waren sich alle einig, dass mehr Güter auf die Schiene sollen und wir dafür mehr Kapazitäten benötigen. Jetzt gibt es aber viele, die von der gefundenen Lösung betroffen sind und dagegen protestieren. Die im Dialogforum von den Beteiligten gefundenen Ansätze, insbesondere zum Lärmschutz, helfen, Vertrauen zu gewinnen. Unsere Arbeit wird mit der Verabschiedung dieses Bundesverkehrswegeplans nicht zu Ende sein. Wir beschließen Projekte, liebe Kollegen und Kolleginnen, keine Linienführungen. Um für diese Projekte Akzeptanz zu erlangen, müssen wir die Betroffenen in die weitere Planung früher und intensiver als bisher einbinden. Es muss möglich sein, dass wir gute Anregungen aufnehmen, auch wenn die Projekte dadurch etwas teurer werden, als wir ursprünglich beabsichtigt haben. Die Verkehrswende ist auch für Deutschland zwingend; aber sie wird nicht allein durch einen Beschluss hier im Bundestag verwirklicht. Sie muss ein Projekt der Menschen in diesem Land werden. Dazu werden wir alle hier Überzeugungsarbeit zu leisten haben und gemeinsam mit den Betroffenen an den besten Lösungen arbeiten müssen. Dieser vorliegende Bundesverkehrswegeplan ist ein Baustein dazu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Valerie Wilms für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt, – Präsident Dr. Norbert Lammert: Er darf aber sitzen bleiben, ja? (Heiterkeit – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat jetzt Angst!) Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):  – es ist ja ganz interessant, wie Sie hier immer auf den Grünen herumdreschen. Wenn ich mich richtig entsinne – ich bin ja schon ein paar Jährchen älter –, dann hat es im Bund noch keinen einzigen grünen Verkehrsminister gegeben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Gott sei Dank!) Es wird höchste Zeit, dass endlich einmal Realität und Vernunft in diese Hütte an der Invalidenstraße einziehen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich hoffe, dass das nächstes Jahr gelingen wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Selbstbeweihräucherung, die wir hier eben erlebt haben, lässt sich mit einem altbekannten Sprichwort zusammenfassen: Eigenlob stinkt, und zwar stinkt es gewaltig zum Himmel – auch in Bayern. Es stinkt nicht nur, sondern das, was Sie hier machen, hat auch gar nichts mehr mit der Realität zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen wird es Zeit, den Leuten reinen Wein einzuschenken. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt mal los!) Wir müssen es so sagen, wie es ist. Im Wort „Bundesverkehrswegeplan“ ist der Begriff „Plan“ enthalten. Daher müssten Sie eigentlich auch einen Plan haben. Sie haben aber keinen. Es gibt keinen. Der Bundesverkehrswegeplan ist im besten Fall so etwas wie eine grobe Empfehlung, was man vielleicht einmal machen könnte. Demnächst werden sich wieder viele Wahlkreisabgeordnete für ein Projekt feiern, das im Plan steht. Ich gucke einmal zu meinem lieben Kollegen aus Schleswig-Holstein, aus der beschaulichen Stadt Lauenburg an der Elbe und am Elbe-Lübeck-Kanal. (Gustav Herzog [SPD]: Schöne Stadt!) In den Bundesverkehrswegeplan, sogar in den Vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung, ist auf einmal ein Projekt namens Elbe-Lübeck-Kanal gekommen. Es handelt sich um eine beschauliche Wasserstraße für den touristischen Verkehr. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Klingt gut!) Jetzt wird irgendwo behauptet und davon geträumt, man könne dort wieder Güterverkehr stattfinden lassen. Dafür verplanen Sie 838 Millionen Euro. Das sind mehr als 10 Prozent dessen, was insgesamt für die Wasserstraße vorgesehen ist. Dieses Geld würde ich lieber in die Sanierung maroder Schleusen stecken als in so ein System, eine Wette auf die Zukunft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Daran zeigt sich deutlich, was das Ganze ist: nichts weiter als Wahlkreisbeglückung. (Sören Bartol [SPD]: Quatsch!) Denn solch ein Eintrag in die Listen bedeutet erst einmal gar nichts. Die meisten Kolleginnen und Kollegen wissen es entweder nicht so genau oder wollen es nicht wissen. Wir müssen es deswegen einmal erklären: Herr Dobrindt spricht gerne vom großartigen Investitionsprogramm. Er behauptet, alles sei durchfinanziert. Wie er darauf kommt, ist und bleibt schleierhaft. So unterschlägt er den sogenannten Weiteren Bedarf. Dieser umfasst Projekte für über 40 Milliarden Euro. Bei der Finanzplanung fehlen sie aber. (Gustav Herzog [SPD]: Da gehören sie auch nicht rein, Frau Wilms! – Ulrich Lange [CDU/CSU]: Wider besseres Wissen wird Unfug behauptet!) Hierfür wird nie Geld da sein. Der Weitere Bedarf – Herr Herzog, Sie können nachher noch erzählen – steht nur aus einem einzigen Grund im Plan: aus purer Feigheit. Sie trauen sich nicht, den Menschen draußen zu sagen, dass das, was dort steht, sowieso nicht zu erreichen ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber auch im Vordringlichen Bedarf wird es nicht besser. Weil Sie viel zu viel versprechen, haben Sie die sogenannte Schleppe erfunden; das ist eigentlich eine infektiöse Kinderkrankheit. (Sören Bartol [SPD]: So ein Quatsch! Die „Schleppe“ gibt es immer! Das hat mit Bauen zu tun!) Die „Schleppe“ ist nichts weiter als ein plumper Taschenspielertrick. (Sören Bartol [SPD]: Nein!) Sie versprechen einen Gewinn, sagen aber nicht, dass er erst in der übernächsten Runde ausgezahlt wird. Neben diesen Taschenspielertricks, liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es eine weitere riesige Lücke zwischen Plan und Realität. Zunächst einmal wird die Mehrheit in diesem Haus einen völlig illusorischen Plan durchdrücken. Spannend wird aber erst, was davon tatsächlich im Haushalt landet. Denn der Plan hat noch gar keine Auswirkungen. Finanziert wird das nachher erst über den Haushalt, und der von uns beschlossene Haushalt ist in der Realität leider nur eine grobe Empfehlung. In den vergangenen Jahren wurden die Mittel für die umweltfreundlichen Verkehrsmittel regelmäßig nicht so ausgegeben, wie wir als Haushaltsgesetzgeber es beschlossen haben. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo ist das Geld gelandet? – Damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident. (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Wo ist das Geld gelandet? Das haben wir auch gestern wieder gesehen. Zum größten Teil ist das Geld irgendwo in Bayern, in irgendwelchen bayerischen Umgehungsstraßen versackt. (Widerspruch bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sören Bartol [SPD]: 700 Millionen in NRW!) Ich fordere Sie deswegen zu einer ehrlichen Prüfung der Gesetzentwürfe auf. Haben Sie endlich Mut! Streichen Sie das, was nicht bezahlt werden kann! Machen Sie Schluss mit diesem unglaubwürdigen Verhalten! Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Norbert Brackmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Norbert Brackmann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon spannend, was uns heute Morgen von den Grünen geboten worden ist. Der Kollege Hofreiter stellte den Zusammenhang zwischen dem Bundesverkehrswegeplan und dem Haushalt her, und er machte dabei eine Unterstellung: dass wir den Plan nur machen und die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Neubau und Erhalt nur herstellen würden, damit wir hinterher die Bänder durchschneiden können. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja! So ist es halt! So war es in den letzten zehn Jahren!) Dies ist nur bei zwei Voraussetzungen möglich; die müssen erfüllt sein. Die erste ist, dass wir noch bis 2030 in der Regierung sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damit können wir gut leben. Die zweite ist, dass die Projekte, die wir in den Plan geschrieben haben, bis dahin fertig werden. Damit können wir ebenfalls gut leben; das wollen wir. Dass Ihre Kollegin Wilms damit ein Problem hat, ist ihr Problem, aber nicht unseres. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir müssen natürlich schon Zusammenhänge zwischen Verkehrswegeplan und Haushalt sehen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, was jetzt? Gerade haben Sie den Zusammenhang noch geleugnet!) – Nein, ich denke nur längerfristig als Sie. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann ich aber nicht erkennen!) Sie haben den Haushalt in diesem Jahr im Auge, und wir haben ihn bis 2030 im Auge. Der Verkehrsminister hat vorhin darauf hingewiesen, dass wir großräumig denken müssen, (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das großräumige Denken geht über Bayern hinaus, nicht?) und in der Tat ist das die Herausforderung, die dieser Bundesverkehrswegeplan annimmt. (Ulrich Lange [CDU/CSU]: Man sollte bei der Wahrheit bleiben!) – Man sollte bei der Wahrheit bleiben. – Die Kollegin Wilms kommt aus Schleswig-Holstein. Wir können uns aber keine regionalspezifische Betrachtungsweise leisten. Wenn wir uns einmal anschauen, dass in der Exportnation Deutschland das Land, das den größten Anteil am Containerumschlag im größten deutschen Seehafen Hamburg hat, Bayern ist, der Wohlstand also zu einem großen Teil in Bayern produziert wird und Rest-Deutschland davon profitiert, und wenn wir uns weiter anschauen, was Bayern für den Finanzausgleich tut und wovon andere Städte – unter anderem diese schöne Bundeshauptstadt – leben, dann wird deutlich, dass wir großräumig und flächendeckend denken müssen und nicht in Kleinstaaterei verfallen dürfen. (Beifall bei der CDU/CSU) Das ist etwas, das diesen Plan auszeichnet: dass er in diesen großen Linien denkt, nicht nur bezogen auf die einzelnen Trassen. Er hat auch – das müssen wir vernetzt sehen – etwas mit dem Haushalt zu tun. Wir müssen sehen, dass wir das, was wir in den Plan hineinschreiben, auch umsetzen. Im Haushalt werden wir deswegen – denn das Allererste ist die Planungskapazität – wie auch in den letzten Jahren für den Bereich Wasserstraßen zusätzliche Planungskapazität schaffen. Wir haben in den letzten Jahren – und wir werden dies auch weiterhin tun – die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei der Schiene geplant werden kann. Bei der Straße haben wir leider keine eigene Zuständigkeit, sondern sie liegt bei den Ländern. Wir haben jetzt eine Zeitenwende; denn seit gestern haben wir keine baureifen Projekte mehr in Deutschland, die nicht über eine Finanzierungszusage des Bundes erfolgen. Das ist eine neue Zeit. Deswegen ist es so eminent wichtig, dass auch die Länder, die Länderverkehrsminister ihre Planungskapazitäten hochschrauben und diese Herausforderung der Zukunft annehmen; denn wer Gegner von Planung ist, ist Freund von Verzicht auf Teilhabe, auf Fortschritt, auf Infrastruktur – und damit auf die Sicherung des Wohlstands für die Bevölkerung im eigenen Land. (Beifall bei der CDU/CSU) Das gilt für viele Projekte. Wenn wir einmal nach vorn schauen, dann müssen wir auch sehen, dass wir nicht immer nur neue Straßen und Schienen in die Landschaft bauen können. Wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, wie wir Verkehrsträger, die noch Chancen haben, an der Zukunftsentwicklung teilzuhaben, die ökologisch unbedenklicher als andere sind, nach vorne treiben. Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass wir in vernetzten Regionen denken müssen. Der Kollege Bartol hat die Prognosen zur Verkehrsentwicklung und zum Gütertransport angesprochen. Wenn wir wissen, dass der Hamburger Hafen Ende der 2020er-Jahre nicht mehr in der Lage sein wird, Güter auf den konventionellen Wegen, wie er es heute macht, abzutransportieren, dann müssen wir vernetzt vorgehen und auch die Wasserstraße wieder ein Stück weit nach vorne bringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Da müssen wir heute anfangen, zu planen. Dazu gehören verschiedene Aktivitäten. Dazu gehört, dass wir das Nadelöhr Elbe-Seitenkanal ertüchtigen; deswegen haben wir dort im letzten Jahr den Neubau der Schleuse auf den Weg gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Gustav Herzog [SPD]: Sehr gut!) Dazu gehört, weil wir vernetzt denken müssen, dafür zu sorgen, dass Güter auch auf dem Schiff von Süden nach Norden transportiert werden können, eben in dieses Netz. Das ist nicht einmal eine deutsche, sondern eine europäische Entscheidung; denn der Elbe-Lübeck-Kanal ist im TEN-T. Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Wasserstraße attraktiver wird. Denn die Container aus Bayern, von denen ich vorhin gesprochen habe, werden zu 60 Prozent über die Schiene, zu 40 Prozent über die Straße und überhaupt nicht auf dem Wasser transportiert. Ziel dieses Bundesverkehrswegeplanes ist es, dies zusammenzuführen. Es wird dann noch ein Stück weiter vernetzt, und zwar durch die Haushaltsgesetze, die wir in den nächsten Jahren beschließen werden. Wir müssen die Verkehre auf den einzelnen Verkehrsträgern – Wasser, Straße, Schiene – durch den Einsatz digitaler Technik, neuer Programme, autonomen Fahrens und anderer Systeme effizienter machen. Besser ist es natürlich, die vorhandenen Verkehrsträger so weit wie möglich auszunutzen, damit wir nicht mehr in großem Umfang neue Verkehrsträger brauchen. Wenn wir aber neue brauchen, dann müssen wir auf ökologische Art und Weise vorgehen. Genau dafür legt dieser Bundesverkehrswegeplan und legen die Ausbaugesetze den Grundstein. Dafür, dass das so gelungen ist, ein herzliches Dankeschön an den Bundesverkehrsminister! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Gustav Herzog für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Gustav Herzog (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Verkehrspolitiker stellt man sich immer die Frage – man bekommt sie auch gestellt –: Wie soll die Verkehrspolitik aussehen, welche Projekte sind die richtigen, und wie wollen wir sie realisieren? (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist richtig!) Wir brauchen die Akzeptanz der Bevölkerung, sowohl für die politische Entscheidung als auch für die Umsetzung. Wie erreichen wir diese Akzeptanz? Indem wir offenlegen, was wir wollen, und indem wir Transparenz praktizieren. Ich glaube, es hat bei einem solchen Projekt in der Verkehrspolitik noch nie so viel Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz gegeben wie dieses Mal. Frau Kollegin Leidig, wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefällt, (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Welches Ergebnis?) dann bedeutet das nicht, dass das Vorgehen undemokratisch war. Vielmehr erfahren wir sehr viel Zustimmung zu dem Weg, den wir eingeschlagen haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Man darf bei aller kritischen Diskussion nicht darüber hinwegsehen, dass es in diesem Hause einen Konsens gibt. Deswegen will ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, aus einem Antrag der Grünen zitieren: Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für soziale Teilhabe und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Mit einem der feinmaschigsten Verkehrsnetze der Welt ist Deutschland gut aufgestellt. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das haben wir nämlich schon!) Jetzt schaue ich zu Ihnen, Herr Hofreiter und Frau Wilms: Warum sind Sie bei Ihren Beiträgen nicht auf diesem Niveau geblieben? (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Herr Hofreiter, Sie haben einen redaktionellen Fehler im Bundesverkehrswegeplan angesprochen. Sie hätten besser in die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Ihnen hineingeschaut. Sie haben hier behauptet, wir würden bei den Straßen „Erhalt vor Neubau“ gar nicht praktizieren. Ich habe mir einmal die Arbeit gemacht, die Antwort auf Ihre Anfrage in einer kleinen Grafik darzustellen. (Der Redner hält ein Schaubild hoch) Das Blaue sind die Investitionen, das Rote ist der Erhalt bei den Straßen. Dieser Peak, das sind die Programme, die wir aufgelegt haben. Das heißt, schon seit Jahren sind wir dabei, mehr in den Erhalt als in den Neubau zu investieren. Schauen Sie erst einmal in Ihre Papiere, bevor Sie hier Unsinn erzählen! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie sich das Straßennetz in der Realität angeschaut?) Frau Kollegin Wilms, ich war gestern bei den Baufreigaben. Vielen Dank, Herr Bundesminister – auch für die Ortsumgehung Imsweiler in meinem Wahlkreis. Das ist angemessen und richtig, (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt die Nummer wieder!) und ich stehe dazu. Wenn Sie die grüne Kreisvorsitzende fragen, dann erfahren Sie, dass sie das auch für richtig hält. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Frau Kollegin Wilms, Sie behaupten hier, der Großteil des Geldes sei nach Bayern gegangen. Sie müssen noch einmal nachschauen. Ich glaube, Sie haben „Bayer Leverkusen“ im Ohr. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Großteil des Geldes – über ein Drittel – ist nämlich für ein Brückenprojekt auf der A 1 bei Leverkusen, das dringend notwendig ist, zur Verfügung gestellt worden. Erzählen Sie hier also nicht Dinge, die einfach nicht stimmen! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Darf die Kollegin Wilms darauf mit einer Zwischenfrage reagieren? Gustav Herzog (SPD): Aber gerne doch. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Herzog, Sie haben eben wirklich super dargestellt, worauf es Ihnen ankam, nämlich darauf, dass Sie sich dafür abfeiern lassen konnten, (Zurufe von der SPD: Oh!) dass ein Projekt in Ihrem Wahlkreis in diesem Plan steht. (Sören Bartol [SPD]: Immer noch nicht verstanden! – Christine Lambrecht [SPD]: Wie billig!) Ich rate Ihnen dringend, einmal einen Blick in Artikel 38 des von uns so geliebten Grundgesetzes zu werfen. (Christine Lambrecht [SPD]: Wie peinlich!) Darin steht – ich zitiere –: „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes ...“. – Sie sind also nicht nur Vertreter Ihres Wahlkreises, (Ulli Nissen [SPD]: Trotzdem freuen wir uns über das Projekt!) und es wäre deshalb sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Äußerungen und Ihr ganzes Handeln auf eine Gesamtstruktur, die wir für den Verkehr brauchen, ausrichten würden. Sie haben ja super zitiert, wie wir das haben wollen. Wir wollen nämlich einen Netzplan und nicht ein Sammelsurium an einzelnen Wünschen haben, die von den Wahlkreisabgeordneten, von den Ministerpräsidenten oder von Sonstigen geäußert werden. (Sören Bartol [SPD]: Ich lese gleich die ganze Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg vor!) Wie wollen Sie das in diesen Plan eigentlich noch hineinbringen? Wie haben Sie das vor? Oder wollen Sie sich schlicht und ergreifend einfach nicht ans Grundgesetz halten? Gustav Herzog (SPD): Frau Kollegin Wilms, auch die Ortsgemeinde Imsweiler gehört zur Bundesrepublik Deutschland, und auch die Menschen dort haben einen Anspruch darauf, dass ihre Lebensverhältnisse gleichwertig sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Dort gibt es eine enge Ortsdurchfahrung über mehrere Kilometer, die täglich von über 10 000 Fahrzeugen – ein hoher Anteil davon ist Schwerlastverkehr – genutzt wird. Ein Bahnübergang dort hat zum Beispiel schon verhindert, dass Rettungswagen fahren konnten. Sie können den Menschen dort nicht ihren Anspruch darauf absprechen, eine vergleichbare Umwelt zu haben. Deswegen ist diese Ortsumfahrung gerechtfertigt, und sie ist auch zum Wohle der Allgemeinheit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Damit hier aber nicht der Eindruck entsteht, bei der Bundesverkehrspolitik ginge es nur um eine rein parteipolitische Auseinandersetzung mit den Grünen: Herr Minister Dobrindt, an eines darf ich doch noch erinnern, nämlich an den Bundesverkehrswegeplan 2003, den Sie angesprochen haben. Die damalige Opposition, die CDU/CSU, hat damals seitenweise Anträge gestellt, Straßenbauprojekte in den Vordringlichen Bedarf zu heben. Hätten wir als Rot-Grün das damals gemacht, dann sähe der Plan heute ganz anders aus. Seien wir hier also etwas zurückhaltender, und gehen wir einfach einmal davon aus, dass wir hier gemeinsam gute Arbeit machen werden! Ich will noch ein paar Kritikpunkte aus der Öffentlichkeit aufgreifen, die geäußert worden sind, und insgesamt rate ich hier zu verbaler Abrüstung. Einige Umweltverbände sagen nämlich zum Beispiel, dieser Bundesverkehrswegeplan sei eine Katastrophe für Deutschland. Diese Beschreibung halte ich für maßlos. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Maßlos falsch!) Wir investieren zum Beispiel mehr in die Schiene, als sie an Verkehrsleistung bringt. Beim Güterverkehr hat sie einen Anteil von 20 Prozent, beim Personenverkehr sind es nur 10 Prozent. Fast die Hälfte unserer Mittel geht aber in die Schiene. Das ist also eine klare Bevorteilung durch uns. Auch beim Flächenverbrauch sind wir sehr moderat. Wer sich an den letzten Bundesverkehrswegeplan erinnert, der weiß: Dort war der Flächenverbrauch doppelt so hoch wie bei diesem neuen. Wir sind hier also auf einem guten Weg. Lassen Sie mich noch eines zu den Alternativenprüfungen sagen: Es gab ja die Klage, die 50 Alternativen seien einfach so unter den Tisch gekehrt worden. Ich habe dort einmal hineingeschaut, und weil ich eine ganz besonders gut kenne, nämlich die B 10 in der Südpfalz, habe ich mir einmal angeguckt, wie die Alternative begründet wird: Sie wollen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, sie wollen Geschwindigkeitskontrollen, sie wollen Maut-Ausweichverkehre verhindern – das spielt aber keine Rolle mehr, wenn alle Bundesstraßen bemautet werden –, sie wollen die Bahn für den Nahverkehr ausbauen – das nützt bei 15 Prozent Schwerlastverkehr, der durch diese Region fährt, aber nichts –, und sie wollen eine weiträumige Umleitung, die entweder 45 Prozent oder 56 Prozent mehr Strecke bedeutet. Das ist doch keine umweltorientierte Alternative. Es kann doch nicht sein, dass man die Lkws durch die Gegend fahren lässt, um eine solche wichtige Infrastruktur einfach mal auf die Seite zu schieben. Da hat die Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz richtig agiert, die Prüfung entsprechend vorgenommen und gesagt: Wir bleiben bei der vorgeschlagenen Trasse. – Das war ein kleines Beispiel. Lassen Sie mich ein Letztes zum Klimaschutz noch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist eine Infrastruktur, die für alle Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Da wird es wichtig sein, dass wir bei der Begleitung dieses Bundesverkehrswegeplans darauf achten, dass in Binnenschiffen nicht mehr Diesel verbrannt wird, sondern EE-Strom zum Einsatz kommt. Ebenso verhält es sich bei den Fahrzeugen, die auf der Straße fahren. Wir müssen auch noch mehr für die Elektrifizierung machen. Und auch der Elektrobus, Frau Leidig, braucht eine Straße, eine Brücke, und ab und zu fährt er auch auf der Autobahn. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Ich freue mich auf die Ausschussberatung und hoffe, dass wir dort auf entsprechendem Niveau diskutieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sören Bartol [SPD]: Super Rede!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ulrich Lange für die CDU/CSU-Fraktion ist der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt. (Beifall bei der CDU/CSU) Ulrich Lange (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir diskutieren heute in erster Lesung über das zentrale Element unserer Infrastrukturplanung: über den Bundesverkehrswegeplan, über die Ausbaugesetze. Uns liegt ein Konzept vor: modern, nachhaltig, geprägt von intelligenter Mobilität. Ohne gute Infrastruktur, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der Linken, lassen sich eine erfolgreiche Volkswirtschaft und der Wohlstand der Menschen nicht weiter entwickeln. Und genau das machen wir. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie in den Bestand gucken!) Ich bin mir sicher: Die Bevölkerung wird Ihrem Wunsch nach einem grünen Verkehrsminister (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erhören! Ja klar!) im nächsten Jahr eine ganz klare Absage erteilen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Denn die Menschen wissen, wer für Infrastruktur steht und wer die Mobilitätsverweigerer dieser Republik sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die CSU!) Schon der Entwurf vom März, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat interessanterweise viel Lob erfahren. – Die linke Seite lasse ich mal einfach außen vor; denn in Thüringen will man bei diesem Thema auch etwas haben, aber hier vertritt man irgendwie eine eigene Lehre. – Für den Plan möchte ich mich ganz herzlich beim Ministerium und insbesondere bei unserem Bundesminister Alexander Dobrindt bedanken. Das ist eine sehr gute, ausgezeichnete Vorarbeit, und darauf können wir heute aufbauen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dann kam die Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch schon mehrfach angesprochen worden ist. Dieses Instrument hat sich bewährt. Es hat sich auch bewährt, einen Gesamtbericht über mehrere Seiten darüber zu machen und nicht auf jedes Einzelschreiben einzugehen; denn es geht hier um Gesamtbewertungen und nicht um persönliche Stellungnahmen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ich bin jetzt sehr gespannt darauf, wenn es darum geht, das bei den Schienenprojekten umzusetzen. Denn auch da ist viel Neubau dabei; viele weitere Gleise werden gelegt – Hafenhinterland –; da ist viel Geld für die Knoten enthalten. Und wir wissen alle ganz genau, wie sich Ihre Kolleginnen und Kollegen dann bei diesen Projekten vor Ort verhalten: anders als bei Ihren Reden hier in Berlin! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Treten Sie doch endlich mal den Beweis an, dass Sie überhaupt bei einem einzigen Verkehrsträger in der Lage sind, etwas durchzusetzen! Diesen Beweis sind Sie bisher schuldig geblieben. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen wir ja nächstes Jahr machen!) Wir haben, wie gesagt, viel Zustimmung für dieses Mammutprojekt bekommen. Es wird jetzt natürlich im Detail Diskussionsbedarf an der einen oder anderen Stelle geben. Aber ich will auch da noch mal ganz deutlich sagen: Die Systematik steht, und die Systematik steht für die gesamte Koalition. Wir werden diese Systematik in den Beratungen auch nicht durchbrechen. Warum? Weil es eine seriöse Finanzgrundlage gibt. Natürlich ist ein Bundesverkehrswegeplan einschließlich der Ausbaugesetze – das sagt ja schon das Wort, liebe Kollegin Wilms – ein Plan. Darauf folgt ein Investitionsrahmenplan, und darauf folgen Baufreigaben. Es ist ein stringentes System, das wir in Deutschland haben. Dieses wollen wir weiter stringent halten. Genau in dieser Stringenz erfolgten gestern auch die Baufreigaben. Liebe Kollegin Wilms, ich sage es ganz offen: Sie haben normalerweise ein gewisses Niveau und einen gewissen Anspruch an sich selber. Aber das, was Sie hier vorhin geboten haben, war unterirdisch. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit dem, was Sie zur Liste der Baufreigaben gesagt haben, täuschen Sie die Öffentlichkeit. Von über 2 Milliarden Euro gingen circa 310 Millionen Euro nach Bayern, 280 Millionen Euro nach Baden-Württemberg und circa 260 Millionen Euro nach Hessen. Über 25 Prozent der Baufreigaben für Straßen gingen an grüne Landesverkehrsminister; die wollten diese Mittel haben. Also, bitte ehrlich bleiben! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Gustav Herzog [SPD]: Das war aber kein Hinweis auf eine Koalition!) – Das war kein Hinweis auf eine Koalition, sondern eine rein sachliche Feststellung. Damit bin ich auch schon bei den Ländern. Ja, damit dieser Bundesverkehrswegeplan ein Erfolg werden kann, sind auch die Länder gefordert, und zwar mehr gefordert, als sie derzeit an Anstrengungen unternehmen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bayern!) Die Möglichkeiten für Baufreigaben sind ausgeschöpft; Kollege Brackmann hat es schon angesprochen. Ich kann nur sagen: Wer am System der Auftragsverwaltung in der Weise festhalten will, wie es die Länder wollen, der muss jetzt in den Ländern auf der Basis der Ausbaugesetze ganz schnell seine Hausaufgaben machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ansonsten wird es heißen: Der Bund hat die Möglichkeit gegeben und Mittel bereitgestellt; aber es hakt in den Ländern, und in einigen Ländern hakt es ganz gewaltig. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich kann nur noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, was unser Bundesverkehrsminister in seiner Haushaltsrede angesprochen hat: Wir stehen zur Idee einer Bundesautobahngesellschaft, und zwar mit einem Kernnetz des Bundes. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich mit dabei!) Wir haben – auch das ist mehrfach gesagt worden – auf das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ geachtet und hier klare Prioritäten gesetzt. Wir haben die Kategorie „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ für die Autobahnen eingeführt, weil genau dort unsere größten Probleme liegen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit den Wasserstraßen?) Wir machen, liebe Kollegin Wilms und lieber Kollege Toni Hofreiter – ihm ist das alles wohl nur zum Teil wichtig; er hat sich ja nach ganz hinten gesetzt –, bei der Finanzierung von Autobahnen keine Wahlkreisgeschenke. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Wir verteidigen auch keine unsinnigen Projekte, sondern nehmen Engpassbeseitigungen vor. Mit der Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ wird den Ländern die Chance gegeben, selber dafür zu sorgen, dass geplant und Baurecht erteilt wird. Im „Weiteren Bedarf“, liebe Kollegin Wilms, erfolgt die Anerkennung des Bedarfes durch den Bund, verbunden mit der ehrlichen Aussage, dass wir das derzeit finanziell nicht hinterlegen können. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch nicht erforderlich!) Damit komme ich zu meinem und Ihrem Lieblingsthema, den Ortsumfahrungen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja!) Ja, auch Ortsumfahrungen gehören in den Bundesverkehrswegeplan. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es geht um Verkehrssicherheit. Es geht um den Netzzusammenhang. Es gibt in den Flächenländern Regionen, die keinen Autobahnanschluss haben. Da sind für die regionale und überregionale Wirtschaft funktionierende Bundesstraßen extrem wichtig, insbesondere dort, wo die Länder mit ihren Staatsstraßen Probleme haben. Wir wissen, wo das der Fall ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Gustav Herzog [SPD]: Bayern! – Sören Bartol [SPD]: Staatsstraßen gibt es auch in Bayern!) Ich fasse zusammen. Es ist ein gelungener Entwurf, mit dem wir uns nun im Rahmen der Systematik zügig, intensiv und effizient befassen werden. Er stellt die Grundlage für eine moderne und nachhaltige Verkehrspolitik in den nächsten 15 Jahren dar. Das ist unsere Agenda 2030. Ich bin sicher, dass sie Erfolg haben wird. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es interfraktionell die Empfehlung gibt, die Vorlagen auf den Drucksachen 18/9350, 18/9523, 18/9524 und 18/9527 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu verweisen. – Außer dem zielführenden Hinweis „Sehr gut!“ höre ich keinen Widerspruch. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b sowie den Zusatzpunkt 2 auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze Drucksache 18/9232 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Etablierung von Leiharbeit und Missbrauch von Werkverträgen verhindern Drucksache 18/9664 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern Drucksache 18/7370 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Dazu gibt es offensichtlich Einvernehmen. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gute Arbeit und Zusammenhalt, das ist das, was unser Land stark macht. Das ist Grundlage für Wohlstand, wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen und den sozialen Frieden in unserem Land. Deshalb dürfen wir es nicht hinnehmen, dass Arbeit durch Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen entwertet wird. Wir müssen eingreifen, wenn durch diesen Missbrauch ein unfairer Wettbewerb zwischen Unternehmen und auch zwischen Arbeitnehmern in diesem Land befördert wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit dem Gesetz, dessen Entwurf nun vorliegt, schieben wir dem einen Riegel vor. Wir sorgen dafür, dass die Arbeit von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern fair bezahlt wird. Zwei Punkte sind zentral. Erstens. Leiharbeiter müssen in der Regel spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten, wie ihn Stammbeschäftigte für eine vergleichbare Arbeit bekommen. Zweitens konzentrieren wir die Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktion. Leiharbeit ist dazu da, zeitlich befristet Arbeitskräftebedarf zu decken oder Auftragsspitzen zu bewältigen. Sie ist nicht dafür da, auf Dauer Stammbelegschaften einzusparen und unter Druck zu setzen. Das wollen wir nicht. (Beifall bei der SPD) Das ist aber mancherorts über die Jahre – mit Verlaub – in Vergessenheit geraten. Es gibt viele Beispiele aus Betrieben, wo Leiharbeiter zum Teil sechs, acht oder sogar zehn Jahre ohne Aussicht, am Ende übernommen zu werden, entliehen sind. Das geht von einfachen Tätigkeiten bis hin zu hochqualifizierten Berufen wie ärztliches Personal in Krankenhäusern. Wir konzentrieren Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktion, indem wir die Höchstdauer für den Einsatz von Leiharbeitern in der Regel auf 18 Monate begrenzen. Wer länger eingesetzt wird, bekommt ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher. Von beiden Grundsätzen – gleicher Lohn nach 9 Monaten und Höchstdauer 18 Monate – können die Tarifpartner unter bestimmten Bedingungen allerdings abweichen. Warum? Arbeitgeber und Arbeitnehmer machen die Betriebe, machen unser Land zusammen stark. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf – übrigens sehr intensiv – mit den Sozialpartnern abgestimmt, mit Arbeitgebern und mit den Gewerkschaften. Die Sozialpartnerschaft ist für mich Herzstück unserer sozialen Marktwirtschaft. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Deshalb geben wir den Sozialpartnern Spielraum. Durch Tarifvertrag – also zusammen, nicht alleine – können sie den Einsatz von Leiharbeit, abweichend von den Grundregeln des Gesetzes, gestalten und aushandeln. Das setzt einen neuen Anreiz, sich tariflich zu binden. Daran mangelt es. Es gibt einen zunehmenden Rückzug der Arbeitgeber aus der Tarifbindung, ganz besonders in Ostdeutschland. Es bietet auch die Chance – das macht Tarifverträge um einiges besser als pauschale Bundesgesetzgebung –, auf die besondere Situation der eigenen Branche oder des eigenen Betriebs einzugehen und gemeinsam nach vernünftigen Lösungen zu suchen. Manche in diesem Hause mögen dieses Prinzip kritisieren oder haben es überhaupt nicht verstanden. (Widerspruch bei der LINKEN) Das ist mein Gefühl an dieser Stelle. Ich sage: Dieses Prinzip ist der Kern dessen, was unsere soziale Marktwirtschaft ausmacht, und ich bin froh, dass wir es auch in diesem Gesetz gemeinsam zur Wirkung bringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetz verfolgt bei der Überlassungshöchstdauer einen arbeitnehmerorientierten Ansatz. Das heißt, die Überlassungshöchstdauer wird an die Person, nicht an den Arbeitsplatz gebunden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Das ist sowohl für die Leiharbeitnehmer als auch für die Unternehmer von Vorteil. Der Leiharbeitnehmer profitiert; denn er hätte nichts gewonnen, wenn er nur eine Station weiter versetzt werden müsste, und schon würde die Überlassungshöchstdauer wieder von Neuem zählen. (Widerspruch des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Das wäre nämlich der Fall, wenn wir es an den Arbeitsplatz binden würden. Auch die Unternehmen gewinnen; denn man stelle sich vor, wir müssten alle Arbeitsplätze in Deutschland einer Beschreibung unterziehen und feststellen, ob sie voneinander abweichen oder identisch sind. Das wäre ebenfalls eine Konsequenz, wenn wir die Dauer an den Arbeitsplatz binden würden – eine Übung, die wir sicher besser vermeiden sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das tun wir mit diesem Gesetz auch. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein weiterer zentraler Punkt: Leiharbeiter dürfen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bisher gab es schon tarifliche Verbote, sogar eine gesetzliche Regelung. Leider gibt es haufenweise Beispiele, wo das umgangen wurde. Ich will nur ein Beispiel nennen – es sind konkrete Fälle, die uns vorgetragen worden sind –: Einer Kassiererin, die über eine Leiharbeitsfirma an der Kasse saß, wurde gesagt: Wenn die Kollegin neben dir aufsteht und in den Streik tritt, dann gehst du ins Personalbüro. Da liegt ein Vertrag. Bei Streik darfst du eigentlich nicht arbeiten; aber wir stellen dich für die Zeit in der Tochterfirma an, für die das Verbot nicht gilt. Du unterschreibst, und dann setzt du dich wieder an die Kasse! – Damit ist Schluss. Dieses Gesetz macht das unmöglich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zur Augenhöhe gehört übrigens auch, dass Leiharbeitnehmer nicht einfach herausgerechnet werden, wenn es um die Schwellenwerte im Betriebsverfassungsgesetz oder bei der Mitbestimmung geht. Künftig zählen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Einsatzbetrieb bei diesen Schwellenwerten mit. Auch das ist ein Stück Gleichbehandlung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Wichtig ist: Wir schaffen Transparenz bei Leiharbeit und Werkverträgen. Wir holen damit zum ersten Mal Werkverträge aus der Grauzone heraus, allem voran, indem wir die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis abschaffen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür gibt es jetzt die Verpflichtungserklärung!) Sie wirkt bisher als Sicherheitsnetz für Ver- und Entleiher, die sich am Rande der Legalität bewegen. Zeigt sich bei einer Kontrolle, dass der vermeintliche Werkvertrag gar kein wirklicher Werkvertrag ist, besteht bisher die erstaunliche Möglichkeit, diesen nachträglich in ein Leiharbeitsverhältnis umzuetikettieren. Neues Etikett, alles legal – diese Möglichkeit wird beerdigt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Leiharbeit muss zukünftig auch als solche benannt sein, und zwar vorab, klar und ausdrücklich. Das ist ein Kernstück des Gesetzes und nicht zufälligerweise in § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes geregelt. Damit ziehen wir den Deckmantel herunter und holen als Werkvertrag getarnte Leiharbeit ans Tageslicht. Man muss das ausdrücklich benennen. Wenn das nicht passiert, kommt ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber des Werkvertrages zustande. Genau das will er vermeiden. Darum ist das eine harte, aber auch richtige Sanktion an der richtigen Stelle. (Beifall bei der SPD) Mit mehr Transparenz stärken wir aber auch die Verhandlungsposition der Betriebsräte. Sie haben künftig das Recht – es ist eine Informationspflicht, die wir jetzt festlegen –, zu wissen, wer auf dem Betriebsgelände eingesetzt wird und – das ist vielleicht noch wichtiger – auf welcher vertraglichen Grundlage. Jetzt gibt es ein Recht auf Information. (Zuruf von der LINKEN) Sicher, ich hätte mir eine weiter gehende Mitbestimmungsregelung gewünscht. Das war in dieser Koalition nicht möglich. Aber auch das, was wir hier verabredet haben, wird die Bedingungen für Fremdpersonal und auch das, was die Betriebsräte für Leiharbeiter tun können, wesentlich verbessern. Es ist überhaupt erst einmal eine vernünftige Verhandlung über diese Frage auf der Basis von Informationen möglich. (Beifall bei der SPD) Deutschland bleibt nur zusammen stark. Die Wertschätzung der Arbeit und das Zusammenwirken von Arbeitgebern und Beschäftigten sind für mich wesentliche Grundlagen dafür, dass wir auch morgen wirtschaftlich, gesellschaftlich und sozial erfolgreich bleiben. Deshalb sind es auch diese beiden wesentlichen Prinzipien, die diesem Gesetz zugrunde liegen. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun die Kollegin Sahra Wagenknecht für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Nahles! Leiharbeit ist demütigend. Leiharbeiter sind Beschäftigte zweiter Klasse, in der Regel mit weniger Rechten, deutlich weniger Geld und oft genug ungeschützt Schikanen ausgesetzt. Leiharbeit bedeutet ständige Lebensunsicherheit; denn Leiharbeiter sind immer die Ersten, die entlassen werden, und das Versprechen von der Brücke in den Arbeitsmarkt ist längst von der Realität widerlegt. (Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt nicht!) Leiharbeit macht auch arm. Zwei Drittel aller Leiharbeiter arbeiten zu Niedriglöhnen. Viele sind Aufstocker. Im Schnitt liegt der Lohn vollzeitbeschäftigter Leiharbeiter bei 1 747 Euro pro Monat. Ich glaube, es können sich einige nicht vorstellen, wie man davon leben kann und dass man deswegen später im Alter arm sein wird. Leiharbeit wird natürlich auch eingesetzt, um Stammbelegschaften zu disziplinieren, als Drohung, um Lohnforderungen niedrig und Arbeitnehmer gefügig zu halten. Zu Recht empfinden viele Betroffene Leiharbeit als moderne Sklaverei. Deshalb bleibt die Linke dabei: Solche Lohndrückerinstrumente haben in diesem Land nichts zu suchen. Das gehört verboten, und zwar längst. (Beifall bei der LINKEN) Tatsächlich war das früher auch einmal verboten. Noch in den 60er-Jahren gab es in Deutschland überhaupt keine Leiharbeit. Später war sie nur unter ganz strengen Einschränkungen erlaubt. Aber die Möglichkeit, in Größenordnungen reguläre Jobs durch mies bezahlte Leiharbeitsverhältnisse zu ersetzen, um dann die Aktionäre mit höheren Dividenden verwöhnen zu können, war über viele Jahrzehnte gesetzlich ausgeschlossen. Frau Nahles, man muss natürlich auch sagen: Dass sich das geändert hat, liegt nicht daran, dass die Unternehmen vergessen haben, wofür Leiharbeit einmal da war, sondern daran, dass die gesetzliche Grundlage verändert wurde, nämlich 2002 unter Rot-Grün. Damals wurden die Schleusen geöffnet. Seither boomt die Branche. Fast 1 Million Menschen arbeiten heute in diesen Lohndumpingjobs. Jede dritte offene Stelle im angeblichen Jobwunderland Deutschland ist eine Stelle in der Leiharbeit. Deswegen muss dieser rote Teppich für Renditejäger endlich wieder eingerollt werden. (Beifall bei der LINKEN) Wir werden das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit und der gleichen Arbeitsbedingungen für Leiharbeitsbeschäftigte und Stammbelegschaften gesetzlich durchsetzen. Das hat die SPD 2013 ihren Wählerinnen und Wählern versprochen. Nun, auf die Einlösung dieses Versprechens haben die 1 Million Leiharbeiter umsonst gehofft. Ich finde, dass das, was Sie, Frau Nahles, hier vorlegen, wirklich eine Verhöhnung der Betroffenen ist. Wenn ich höre, was Sie gerade hier erzählt haben, gerade im ersten Teil Ihrer Rede, kann ich dem zwar zustimmen, aber ich frage mich: Haben Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf überhaupt nicht gelesen, (Beifall bei der LINKEN) oder sind Sie inzwischen so routiniert darin, den Leuten wider besseres Wissen Unsinn zu erzählen, dass Ihnen das gar nichts mehr ausmacht? (Christine Lambrecht [SPD]: Unerhört! – Weitere Zurufe von der SPD) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – ja, richtig. Nach 9 Monaten sollen Leiharbeiter in Zukunft den gleichen Lohn bekommen, mit entsprechendem Tarifvertrag sogar erst nach 15 Monaten. Dumm nur, dass die Hälfte aller Leiharbeiter maximal 3 Monate im Unternehmen ist, und bei zwei Dritteln endet das Leiharbeitsverhältnis nach 6 Monaten. Das heißt, diese Menschen haben überhaupt nichts von diesem neuen Gesetz. Es ist richtig: Länger als 18 Monate darf ein Betrieb in Zukunft einen Leiharbeiter nicht mehr auf derselben Stelle beschäftigen. Aber danach muss der Arbeitsplatz nicht etwa mit einem regulär Beschäftigten besetzt werden. Nein, der Betrieb muss sich einfach nur einen neuen Leiharbeiter suchen. Und nach 3 Monaten Karenzzeit kann er den alten Leiharbeiter – natürlich wieder zum halben Lohn; denn die Rechnung mit 9 Monaten fängt ja wieder von vorne an – sogar wieder auf derselben Stelle einsetzen. Das alles geschieht ganz legal und mit dem Segen von Frau Nahles. Im Klartext: Unternehmen können in Zukunft unbegrenzt Leiharbeitskräfte beschäftigen. Sie müssen sie nur spätestens nach 18 Monaten austauschen. Ich finde, das ist das Gegenteil von gleicher Bezahlung, von gleichem Lohn und Gleichbehandlung. Und darauf sind Sie auch noch stolz. Ich finde das unglaublich. (Beifall bei der LINKEN) Es geht ja nicht nur um Leiharbeit. Wir wollen klarer fassen, was ein echter und was ein Schein-Werkvertrag ist, und die Sanktionen bei Missbrauch verschärfen. Auch das hat die SPD 2013 ihren Wählern versprochen. Auch die Einlösung dieses Versprechens bleibt sie schuldig. Frau Nahles, in Ihrem ersten Gesetzentwurf vom November letzten Jahres hatten Sie immerhin noch ein paar Kriterien für Scheinwerkverträge definiert. Es war aber wenig überraschend, dass die Arbeitgeber dagegen Sturm liefen, speziell die der Elektro- und der Metallbranche, die ja besonders gerne solche Werkverträge einsetzen. Sie liefen nicht nur Sturm, sie öffneten vor allem ihre Schatullen. Am 11. Dezember letzten Jahres erhielt die CDU eine Großspende von 150 000 Euro vom Arbeitgeberverband Südwestmetall. Am gleichen Tag flossen vom gleichen Absender 60 000 Euro an die SPD, und eine Woche später wurde die CSU vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie mit einer Spende von 358 000 Euro bedacht. Das Geld war offenbar gut investiert; (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Was wollen Sie jetzt damit sagen?) denn Anfang 2016 – das ist natürlich nur eine zufällige zeitliche Abfolge – wurden sämtliche Kriterien, anhand derer man Scheinwerkverträge identifizieren und entsprechend verbieten könnte, aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Ohne Kriterien für Scheinwerkverträge gibt es natürlich auch keine Sanktionen für Unternehmen, die illegale Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Es geht sogar noch weiter: Das neue Gesetz schafft zusätzlich ein Extraschlupfloch für kriminelle Unternehmen, welches ihnen in Zukunft das Risiko erspart, sich strafbar zu machen und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen zu müssen. Die Unternehmen brauchen lediglich eine – selbstverständlich ganz und gar freiwillige – Unterschrift der Beschäftigten, dass sie auf jeden Widerspruch verzichten, weil sie keine Festanstellung anstreben würden. Das ist in etwa so, als würden Sie einem Vermieter erlauben, sich aus den Bestimmungen des Mietrechts zu verabschieden, wenn er dafür die Unterschrift eines potenziellen Mieters beibringt. So kann man letztlich den gesamten Rechtsstaat entsorgen. Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie so etwas vorlegen. Der Missbrauch von Werkverträgen wird so nicht erschwert oder gar verhindert. Den Missbrauchtreibenden wird ein Freibrief ausgestellt. Ich finde, das ist wirklich ein Skandal. (Beifall bei der LINKEN) Es ist schlimm genug, dass die CDU das mitträgt. Aber dass die Sozialdemokratie so etwas mitträgt! Das können Sie doch nicht ernsthaft Ihren Wählerinnen und Wählern zumuten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sagen Sie jetzt nicht, Sie hätten ja Besseres gewollt, aber mit der Union sei das leider nicht möglich gewesen. Das mag ja sogar so sein. Aber die Fesseln der Großen Koalition haben Sie sich doch freiwillig angelegt. Noch gäbe es im Bundestag andere Mehrheiten. Wenn Sie aber weiterhin mit solchen Gesetzen oder mit dem Abfeiern von Konzernschutzabkommen wie CETA Ihre Wählerinnen und Wähler vergraulen, dann ist es in diesem Bundestag damit eben irgendwann vorbei. Ich finde das unverantwortlich. (Beifall bei der LINKEN) Sie lassen doch mit solch einer Politik zu, dass sich immer mehr Menschen abwenden, dass sie enttäuscht sind. Von einem Teil der Enttäuschten wissen wir inzwischen, wen sie wählen. (Beifall bei der LINKEN – Christine Lambrecht [SPD]: So wird das nichts mit dem Kampf gegen die AfD!) Wir sind jedenfalls überzeugt: Dieses Land braucht nicht noch mehr Lohndumping, Verunsicherung und Zukunftsangst. Wir brauchen endlich eine Wiederherstellung des Sozialstaates. Wir brauchen unbefristete, gut bezahlte, reguläre Arbeitsplätze, und wir brauchen Gesetze, die die Beschäftigten vor der rücksichtslosen Renditejagd bestimmter – vor allem großer – Unternehmen, die das überhaupt nicht nötig hätten, schützen. Dafür steht die Linke. Deshalb lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Karl Schiewerling das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik ist es, möglichst viele Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, und dies natürlich unter guten, fairen, ordentlichen Bedingungen. Das, liebe Frau Wagenknecht, was Sie gerade vorgeführt haben, (Zuruf von der LINKEN: War sehr gut!) ist Ihre abgeschlossene Welt, die Sie sich so bunt malen, wie Sie sie brauchen, um dieses System, die freiheitliche Ordnung, die wir haben, zu bekämpfen. Ihre Angriffe zielen möglichst auf die SPD. Gut, da könnte ich mich locker zurücklehnen. Aber ich sage Ihnen sehr deutlich: Das, was Sie da veranstaltet haben, war unterirdisch und hat mit der Realität nichts zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Haben Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen, Herr Schiewerling? Lesen Sie ihn mal!) Warum hat das mit der Realität nichts zu tun? (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja, warum?) Die Realität sieht wie folgt aus: Wir haben über 43 Millionen Erwerbstätige, fast 32 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Wir haben über 21,4 Millionen Vollzeitbeschäftigte, und wir haben eine positive Wirtschaftsentwicklung. In vielen Regionen beklagen wir einen branchenspezifischen Fachkräftemangel. Wir haben 685 000 offene Stellen, und wir haben 172 000 offene Ausbildungsstellen. Das ist die Situation, in der wir uns befinden. Grundlage für eine positive Entwicklung ist eine stabile, gute wirtschaftliche Entwicklung. Voraussetzung dafür ist nun einmal Flexibilität. Der Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, ist eine Antwort darauf, dass wir auf der einen Seite Flexibilität, auf der anderen Seite aber auch Sicherheit für die Beschäftigten benötigen. Beides ist für uns in einer Zeit, in der wir offensiv Arbeit 4.0 diskutieren, eine große Herausforderung. Offensichtlich sind Sie, Frau Wagenknecht, und die Linke geistig immer noch in einem Industriezeitalter verhaftet, in dem es um tarifpolitischen Gleichmarsch geht, während die IG Metall und andere längst weiter sind als Sie. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Vielleicht sollten Sie mal zum Thema reden, Herr Schiewerling!) Meine Damen und Herren, in dieser Diskussion spielt die Frage der Zeitarbeit eine zentrale Rolle. Es ist völlig richtig: Bis 2002 waren Zeitarbeit und Leiharbeit ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, angesiedelt bei dem damaligen Arbeitsamt. Es hatte dafür zu sorgen, dass Leute, wenn sie gebraucht wurden, zeitweise überlassen wurden. Aber sie wurden eben nur zeitweise überlassen. Sie gingen dann wieder zurück in die Arbeitslosigkeit, und der Sprung in Beschäftigung ist keineswegs immer geglückt. Seit 2002 gibt es eine Branche, in der mittlerweile circa 970 000 Menschen tätig sind. Das sind gerade einmal 2,6 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. 90 Prozent der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche sind in Vollzeit tätig. Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 81,2 Prozent haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag. 98 Prozent aller Zeit- und Leiharbeitnehmer unterliegen einem Tarifvertrag, und viele von ihnen, etwa 40 Prozent, arbeiten in Betrieben, die ebenfalls einem Tarifvertrag unterliegen, und zwar in der Metall- und Elektroindustrie. Wenn Sie als Beispiel die bayerische Metall- und Elektroindustrie bringen, dann haben Sie genau die Falschen erwischt. Dort gibt es nämlich Tarifverträge. Dort braucht man solche flexiblen Regelungen und keine Instrumente, um möglichst billige Arbeitskräfte anzuwerben. Ich sage Ihnen: Ihr Beispiel zieht in dieser Frage nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber die Spenden ziehen schon, oder?) – Es ist in Deutschland nicht verboten, Spenden zu bekommen, Herr Kollege Ernst. Nur, wenn dies in einen unsachlichen Zusammenhang gebracht wird, der offensichtlich so konstruiert ist, dass Sie Ihr Weltbild bestätigt bekommen, dann müssen Sie sich schon fragen lassen, ob Sie auf einem anderen Stern leben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, Zeitarbeit ist dafür da, Auftragsspitzen abzufangen, und nicht, um Stammbelegschaft zu ersetzen. Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Aber Zeitarbeit und Leiharbeit sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument. 70 Prozent – ich bitte, diese Zahl einmal zur Kenntnis zu nehmen – der Zeitarbeitnehmer kommen aus Arbeitslosigkeit, und 29 Prozent der Zeitarbeitnehmer haben keinen Berufsabschluss. Wie jüngst das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung festgestellt hat, sind es gerade Personengruppen, die sich auf dem Arbeitsmarkt schwertun – dazu zählen auch viele ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger –, die über Zeitarbeit wieder in Beschäftigung kommen. Deswegen wäre es falsch, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Wenn wir Ihren Anregungen folgen würden, dann würden wir diesen Menschen, die zu den Schwächeren gehören, nicht helfen, wirklich in Arbeit und in Beschäftigung zu kommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Natürlich gibt es, wie in vielen anderen Bereichen auch, Verwerfungen. Diese Verwerfungen hat die Union 2010 mit der damaligen Schlecker-Drehtürklausel als Erstes in Ordnung gebracht. Wir haben 2005 angefangen, den Bereich der sich damals zugegebenermaßen noch entwickelnden Zeitarbeit und Leiharbeit zu regulieren. Das Gesetz, das wir heute vorlegen, ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg. Insofern brauchen wir von niemandem in der Frage Nachhilfe, was faire Bedingungen am Arbeitsmarkt sind. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Doch! Die brauchen Sie!) Dies gilt nicht nur für den Bereich der Zeitarbeit, sondern auch für den Bereich der Werkverträge. Wir haben uns darauf verständigt, die Dinge weiterzuentwickeln und nach vorne zu bringen. Natürlich ist es auch Aufgabe der Verbände, aus dieser Branche eine anerkannte Branche zu machen. Wir wissen, dass die Zeitarbeitsbranche sich vom Ansehen her sehr schwertut. Ich glaube, dass es auch Aufgabe der Branche ist, weiterhin von sich aus im Rahmen von Tarifverträgen, im Rahmen der 98-prozentigen tarifvertraglichen Bindung für eine positive Weiterentwicklung zu sorgen, in den Bereichen Bildung und Qualifizierung zu investieren, selbst ein Zeichen zu setzen, dass man es mit den Arbeitnehmern, die man in seiner Branche beschäftigt hat, ernst meint und alles tut, um sie unterzubringen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich sage an dieser Stelle sehr deutlich: Wir haben im Bereich der Zeitarbeit – das haben wir im Rahmen der Vorbereitung dieses Gesetzgebungsprozesses gelernt – höchst unterschiedliche Situationen. Wir haben die Situation, dass viele Tausend Beschäftigte nicht aus der Zeitarbeit heraus wollen, weil sie deutlich mehr verdienen als im jeweiligen Entleihbetrieb. Es sind Spezialisten, die keinen Schutz brauchen, bei denen wir aber achtgeben müssen, dass wir ihnen die Arbeit nicht zusätzlich erschweren. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sollen angestellt werden! Ganz normal!) Wir haben im Bereich der Zeitarbeit zum Beispiel auch eine Situation, die ich von vielen sozialen Einrichtungen kenne. Sie bemühen sich darum, Menschen mit schweren Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen, und sie tun alles dafür, dass sie sozusagen in Außenwerkstätten tätig sind. Wenn wir denen dieses Instrument nehmen, dann nehmen wir den Menschen mit Behinderungen auch Chancen, auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu werden. Wir wollen ihnen dorthin eine Brücke bauen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich glaube, dass es notwendig ist, uns das, was wir auf den Weg bringen, in seiner Wirkung und seiner Entwicklung genau anzusehen und es dann auch entsprechend zu evaluieren. Zum Thema Werkverträge. Werkverträge sind ein über hundert Jahre altes Instrument. Kein Fenster wäre im Deutschen Bundestag eingebaut worden ohne einen Werkvertrag. Werkvertrag ist ein grundsätzliches Instrument. Dort, wo allerdings – die Bundesarbeitsministerin hat das vorhin treffend dargestellt – Werkverträge und Zeitarbeit miteinander kombiniert werden und im Sinne eines Spurwechsels der jeweiligen Situation so angepasst werden, dass nicht klar ist, in welchem System man sich gerade befindet, brauchen wir Klarheit. – Unklarheit wollen wir verhindern. Das ist missbräuchliche Gestaltung. – Auch dem dient dieses Gesetz. Das hat nicht nur eine ganze Menge mit fairem Wettbewerb am Arbeitsmarkt, sondern auch mit einem fairen Wettbewerb zwischen den Betrieben zu tun. Das Gesetz, das wir hier auf den Weg bringen und das wir jetzt im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutieren, dient auch dazu, Gerechtigkeit zwischen den Betrieben, die sich anständig verhalten, und denjenigen, die glauben, sie müssten jede Möglichkeit zum Missbrauch nutzen, um ja möglichst viel zu verdienen, herzustellen und diesen Wettbewerb in eine vernünftige Ordnung zu bringen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Beate Müller-Gemmeke von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen wurde lautstark angekündigt. Dann haben wir lange auf den Referentenentwurf warten müssen. Kaum war er da, wurde er schon wieder zurückgezogen. Es wurde gestritten, neu verhandelt. Der Gesetzentwurf wurde zu einer unendlichen Geschichte. Jetzt liegt der Gesetzentwurf tatsächlich auf dem Tisch. Das müsste eigentlich eine gute Nachricht sein, aber nein, es ist keine gute Nachricht. Der Gesetzentwurf ist nichts anderes als eine Mogelpackung; denn er wird seiner eigenen Zielsetzung in keiner Weise gerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Katja Mast [SPD]: Er verbessert die Situation der Menschen!) Wir haben allein bei der Leiharbeit vier wesentliche Kritikpunkte. Erstens. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Leiharbeitskräfte gestärkt werden, und auch ihre Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden. Das ist bitternötig; denn die Leiharbeitskräfte verdienen weniger als das Stammpersonal. Erreichen möchte das Ministerin Nahles mit Equal Pay. Das hört sich gut an, doch gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt es mit diesem Gesetzentwurf frühestens erst nach 9 Monaten und bei besonderen Tarifverträgen sogar erst nach 15 Monaten. Was hat das mit der Realität zu tun? Wir alle wissen doch, dass drei Viertel der Leiharbeitsverhältnisse nicht länger als 9 Monate dauern. Danach sind die Menschen entweder wieder arbeitslos oder sie sind in einer neuen Zeitberechnung bei einem anderen Entleihbetrieb. Dennoch reden Sie von guter Arbeit und einem fairen Lohn. Das ist wirklich dreist; denn von Equal Pay wird kaum jemand profitieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Katja Mast [SPD]: Beate, du weißt es besser! Durch die Tariföffnung profitieren die Leute viel früher!) Zweitens. Frau Ministerin, Sie versprechen auch, dass die Betriebe zukünftig nur zeitlich begrenzt, also nur vorübergehend, bei Auftragsspitzen Leiharbeit einsetzen können. Deswegen wird die Höchstüberlassungsdauer eingeführt. Diese gilt aber nur für Leiharbeitskräfte. Sie dürfen nur noch 18 Monate vorübergehend in ein und demselben Betrieb eingesetzt werden. Die Betriebe können aber munter immer wieder neue wechselnde Leiharbeitskräfte auf dem gleichen Arbeitsplatz einsetzen. Das führt natürlich zu neuen Drehtüreffekten. Das führt auch zu einem Personalkarussell, das sich dauerhaft drehen kann. Damit verkehrt sich die Zielsetzung in ihr Gegenteil. (Katja Mast [SPD]: Das sind doch die Argumente der Ministerin!) Das ist eindeutig eine Verschlechterung. Das ist Etikettenschwindel. Aus „vorübergehend“ wird für die Betriebe „dauerhaft“. So wird der Missbrauch in der Leiharbeit nicht verhindert, sondern gesetzlich legitimiert, und das geht gar nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Drittens. Die Höchstüberlassungsdauer kann durch einen Tarifvertrag der Einsatzbranchen verlängert werden, also unterschiedlich lang. Es gibt auch noch Betriebsvereinbarungen, danach sind maximal 24 Monate möglich. Der öffentliche Dienst und kirchliche Einrichtungen können zudem eigene Regelungen vereinbaren. Wer blickt da eigentlich zukünftig noch durch? Wie kann das alles überprüft werden? Wer macht das eigentlich? Wie kommen die Leiharbeitskräfte zu ihrem Recht? Im Mittelpunkt stehen hier allein die Interessen der Wirtschaft. Das ist einfach nicht fair. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Viertens. Mit dem Gesetz sollen die Tarifverträge und die Sozialpartnerschaft gestärkt werden. Gleichzeitig erlaubt das Gesetz, dass auch nichttariflich gebundene Betriebe durch Bezugnahme von der Höchstüberlassungsdauer und von Equal Pay abweichen können und so von den Tarifverträgen profitieren. Wie passt das zusammen? Mit der Bezugnahme befördern Sie doch glatt das Gegenteil. In diesem Gesetzentwurf laufen die Ziele und die Regelungen so dermaßen auseinander, dass es nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ein Skandal ist das!) Sehr geehrte Regierungsfraktionen, wir Grüne wollen im Gegensatz zu Ihnen den Missbrauch in der Leiharbeit tatsächlich verhindern und haben dazu eine einfache und zugleich effektive Lösung. Flexibilität hat ihren Preis. Leiharbeit muss sich für die Unternehmen, aber auch für die Leiharbeitskräfte auszahlen. Deshalb fordern wir Equal Pay ab dem ersten Tag und einen Flexibilitätsbonus von 10 Prozent. Über den Preis macht Leiharbeit dann betriebswirtschaftlich auch nur vorübergehend Sinn, und zwar ganz ohne bürokratische Höchstüberlassungsdauer. So entsteht eine faire Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft und den Interessen der Leiharbeitskräfte. Diese Regelungen sind eindeutig, zielführend und vor allem gerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Zum Thema Werkverträge und zum neuen § 611a BGB brauche ich eigentlich gar nicht viel zu sagen. Es gibt keine Kriterien mehr, und auch die Beweislastumkehr wurde rausverhandelt. Bei der Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Arbeit wird sich nicht viel verändern. Notwendig wären klare, an eine moderne Arbeitswelt angepasste Kriterien, die gezielt Scheinselbstständigkeit verhindern, aber die echten Selbstständigen in ihrer Tätigkeit nicht behindern. Diese Chance wurde einfach verpasst. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ganz wichtig: Mit dem Gesetz sollen auch die zweifelhaften Werkvertragskonstruktionen und somit illegale Arbeitnehmerüberlassung verhindert werden. Dabei geht es insbesondere um den Rettungsschirm mit der Verleiherlaubnis, der Unternehmen bei Scheinwerkverträgen vor Rechtsfolgen schützt. Hier wird es richtig abenteuerlich und auch dreist: Der Rettungsschirm wird abgeschafft – das ist gut –; aber durch die Hintertür wird mit der Verzichtserklärung gleich wieder ein neuer Rettungsschirm eingeführt. Fremdfirmen halten ihren Beschäftigten zukünftig routinemäßig eine Verzichtserklärung unter die Nase. Ist diese Erklärung unterschrieben, verlieren die Werkvertragskräfte all ihre rechtlichen Ansprüche; denn sie können ja nicht mehr gegen illegale Leiharbeit klagen. Die Unternehmen sind aber wieder fein raus. Auch hier gilt: Was als Reformvorhaben daherkommt, ist in Wirklichkeit die Legitimation des Missbrauchs von Werkverträgen. Das ist nichts anderes als Etikettenschwindel, und das kritisieren wir scharf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir Grünen fordern in unserem Antrag eindeutige Kriterien zur Abgrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen, und zwar im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wir wollen den Rettungsschirm tatsächlich abschaffen. Wir fordern auch mehr Mitbestimmung, konkret ein Zustimmungsverweigerungsrecht für die Betriebsräte. Wir wollen auch ein Verbandsklagerecht. Das sind wirkungsvolle Maßnahmen, um den Missbrauch bei Werkverträgen tatsächlich zu verhindern. Mein Fazit ist also: Das Gesetz verspricht viel, aber Anspruch und Wirklichkeit gehen weit auseinander. Ich sage es noch einmal: Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wird nicht verhindert, sondern gesetzlich legitimiert. Das vorliegende Gesetz ist eine Mogelpackung. Gehen Sie zurück auf Start, und sorgen Sie endlich für mehr Gerechtigkeit! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Markus Paschke von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Albert Stegemann [CDU/CSU]) Markus Paschke (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich etwas zum Gesetz sage, muss ich etwas zu Ihrer Rede sagen, Frau Wagenknecht. (Zuruf von der LINKEN: Die war gut!) Ich fand, die war unterirdisch. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Ach Quatsch, Markus!) Das war ein Populismuswettbewerb mit der anderen Seite, die hier nichts zu suchen hat. Ich muss ehrlich sagen: So stellt die Linke auch keine Alternative dar. Es ist weit entfernt von der Realität. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Paschke, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ernst zu, bevor Sie eigentlich angefangen haben? Markus Paschke (SPD): Liebend gerne lasse ich die Zwischenfrage zu. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Gut. (Ulli Nissen [SPD]: Darauf hast du doch gewartet, Markus, oder?) Klaus Ernst (DIE LINKE): Kollege Paschke, danke, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben jetzt gesagt, die Rede wäre unterirdisch und populistisch gewesen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Richtig! – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Da hat er recht!) Sie kommen ja aus der Gewerkschaft, wenn ich es richtig sehe. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Gerade deswegen hat er recht!) Markus Paschke (SPD): Genau. Klaus Ernst (DIE LINKE): Dann können Sie ja mal erklären, was populistisch daran ist, wenn man feststellt, dass so getan wird, als ob das Gesetz für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit sorgt, obwohl es den beschäftigten Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmern den gleichen Lohn letztlich erst nach neun Monaten zugesteht und man weiß, dass drei Viertel vorher ausscheiden. Es ist doch populistisch, wenn man sagt, das Gesetz wirke, obwohl es in der Realität überhaupt nicht wirkt, Herr Paschke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Jetzt möchte ich eine zweite Antwort von Ihnen. Es ist von der sozialdemokratischen Ministerin gesagt worden, dass die Gewerkschaften durch ein Gesetz gestärkt werden. Jetzt kommen wir beide aus der Gewerkschaft. Ich habe Tarifverträge immer so verstanden: Sie sollen letztendlich dazu beitragen, dass ein Rechtszustand für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert wird. Aber mit den Regelungen, die Sie in dieses Gesetz gießen, sorgen Sie dafür, dass der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab neun Monaten nach unten korrigiert werden kann. Das heißt, mit Tarifvertrag gibt es weniger als ohne Tarifvertrag. Glauben Sie, dass das ein Anreiz für mehr Tarifautonomie ist? Ich sage Ihnen: Ihr Vorschlag ist Populismus; denn Sie sagen zwar, dass Sie die Gewerkschaften stärken wollen, aber letztendlich entwerten Sie Tarifverträge. (Beifall bei der LINKEN) Markus Paschke (SPD): Kollege Ernst, ich versuche einmal, die Fragen zusammenzufassen. Klar ist: Es gibt Probleme. Aber es wird schwierig, wenn man einen sehr eingeschränkten Blickwinkel auf bestimmte Probleme hat. Wir haben gesagt: Wir werden mit dem Gesetz den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen, und genau das tun wir auch. Darauf werde ich gleich genauer eingehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wo? Wo? Wo?) Ich komme aus der Gewerkschaftsbewegung. Deswegen weiß ich, dass das Bild ein bisschen bunter ist, als Sie es hier darstellen, und dass die Kolleginnen und Kollegen, die als Leiharbeiter beschäftigt sind, von uns erwarten, dass wir sie schützen, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja, dann tut es doch!) dass wir sie aber nicht schlachten und ihnen den Arbeitsplatz wegnehmen, wie das bei Ihrem Vorschlag der Fall wäre. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: „Neun Monate“ war meine konkrete Frage! Was ist mit den neun Monaten? – Harald Weinberg [DIE LINKE]: Bei der Berichterstatterrunde hat sich das bei Ihnen anders angehört! Donnerwetter!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen bessere Regelungen bei der Leiharbeit und bei Werkverträgen, und wir wollen den Missbrauch beenden, und dazu ist der vorliegende Gesetzentwurf ein guter Schritt. Der Gesetzentwurf enthält – das ist mir sehr wichtig – das klare Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. An diesem Punkt wird die Tarifautonomie gestärkt. Tarifautonomie heißt nämlich, dass beide Partner annähernd gleiche Durchsetzungschancen haben. Dann kommen gute Tarifverträge heraus, und das nützt den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern. (Beifall bei der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Bei Ihnen gibt es mit Tarifvertrag weniger! Das ist der Punkt!) Bisher ist die gesetzliche Regelung so, dass den Leiharbeitern die Entscheidung überlassen bleibt, ob sie die Arbeitsaufnahme verweigern. Damit wurde die Entscheidung für oder gegen einen Streik auf die schwächsten Schultern gepackt, nämlich auf die Schultern der Leiharbeitnehmer. Das wird zukünftig anders sein. Wir haben uns für ein klares Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen, entschieden. Damit haben wir für einen großen Bereich des Missbrauchs, so wie das bei der Post, bei KiK, bei Amazon und bei vielen anderen der Fall war, die Tore geschlossen. (Beifall bei der SPD) Ein zweiter Punkt, der ganz wichtig ist. Jetzt heißt es entweder – oder: entweder Werkverträge oder Leiharbeit. Das ist nämlich auch – das ignorieren Sie hier völlig – einer der Bereiche, in denen am häufigsten Missbrauch betrieben wurde. (Beifall des Abg. Willi Brase [SPD]) Auch dieser Bereich ist zukünftig dicht. Man muss sich entscheiden, was man macht, und wenn man sich entschieden hat, dann muss man mit den Konsequenzen leben. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau! Konsequenzen!) Ein weiterer Punkt, der damit zusammenhängt, ist, dass Missbrauch sehr viel stärker bestraft werden wird. Es sind wesentlich höhere Bußgelder vorgesehen. Das schärfste Schwert, das wir einführen, ist, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber oder Entleiher zustande kommt. Das sind wichtige und gute Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Als Gewerkschafter finde ich, dass es ganz entscheidend ist, dass wir die Informationsrechte des Betriebsrats stärken. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist ein wesentlicher Punkt, um nachzuvollziehen: Läuft es richtig oder nicht? Um das beurteilen zu können, muss ich wissen, was im Betrieb läuft. Diese Möglichkeit geben wir jetzt den Betriebsräten. (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Ein Anrecht hast du nicht!) Mein Wunsch für die weiteren Verhandlungen ist, dass wir die Fähigkeit, die Informationspflichten durchzusetzen, deutlich schärfen. (Beifall bei der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!) Der vorliegende Gesetzentwurf hat das Ziel, den Missbrauch in der Leiharbeit zu bekämpfen. Das haben wir von vornherein gesagt, und das wird – das kann man, glaube ich, guten Gewissens so sagen – auch eingehalten. Wesentliche Bereiche, in denen mit Leiharbeit und Werkverträgen Missbrauch betrieben wird, werden dichtgemacht. (Beifall bei der SPD) Natürlich ist das alles ein Kompromiss. Jeder Kompromiss hat zur Folge, dass man noch weitere Verbesserungswünsche hat. Ich halte es zum Beispiel für wichtig, dass man noch einmal darüber nachdenkt, ab wann die Frist für die Equal-Pay-Regelung laufen soll. Ich finde es nicht gerecht, wenn sie erst am 1. Januar 2017 beginnt. Die Menschen, die in diesem Bereich bereits arbeiten, verstehen nicht, warum sie weitere neun Monate ohne Anspruch auf Equal Pay arbeiten sollen. Da haben wir noch eine Gerechtigkeitslücke, die wir im laufenden Verfahren schließen müssen. Auch über ein paar andere Sachen werden wir noch reden. Zusammenfassend kann man aber, glaube ich, sagen: Das ist ein guter Schritt auf dem Weg zum Ziel. Das Ziel ist noch nicht erreicht – das hat auch keiner von uns behauptet –, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Doch!) es ist ein guter Gesetzentwurf. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen. Markus Paschke (SPD): Ich komme zum Schluss. – Wenn wir Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt haben wollen, muss das einhergehen mit gutem Lohn und Sicherheit für die Arbeitnehmer. Das ist das, was wir Sozialdemokraten wollen. Dieses Ziel werden wir weiterverfolgen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Albert Stegemann von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Albert Stegemann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wagenknecht, Sie haben jetzt schon einiges zu hören bekommen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie auch!) Ich will mich ein Stück weit bei Ihnen bedanken; denn Sie haben uns Einblick in Ihr Weltbild und Ihr Menschenbild gewährt. Wenn es nach Ihnen geht, muss alles gleich sein. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Rede doch zum Gesetz, Herr Kollege!) Erst wenn wirklich jeder Arbeitslohn gleich ist, jeder Tarifvertrag gleich ist, dann sind Sie zufrieden. Aber nehmen Sie doch einfach einmal zur Kenntnis, dass Sie damit nicht 43,5 Millionen Menschen in Arbeit bringen. Wir und die Bundesregierung haben Verantwortung übernommen. Die Bundesregierung macht eine Arbeitsmarktpolitik, die möglichst viele Menschen in Arbeit bringt. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Es geht um Leiharbeit, Kollege!) Darüber hinaus will ich Ihnen sagen: Ihre Andeutungen zu unseren Parteispendeneinnahmen sind wirklich unredlich. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wann habt ihr die denn gekriegt?) Unsere Parteispenden kommen schließlich nicht aus dem SED-Vermögen. Von daher sollten Sie sich an der Stelle wirklich zurückhalten. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN – Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Stegemann, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Albert Stegemann (CDU/CSU): Nein, ich werde erst einmal meine Rede vortragen; aber sie kann später gerne intervenieren. Heute legen wir den Gesetzentwurf über Änderungen in der Arbeitnehmerüberlassung vor. Vor beinahe drei Jahren haben sich die Regierungsparteien in den Koalitionsverhandlungen auf die Eckpunkte geeinigt. Seitdem wurde intensiv um die Umsetzung gerungen. Die Öffentlichkeit hat dies stets mit reger Beteiligung begleitet. Um es ehrlich zu sagen: Allein die Zeit zeigt, das war keine einfache Geburt. Damals wie heute waren und sind die gesetzlichen Eingriffe nicht unumstritten. Ich möchte Ihnen aber sagen: Wir haben einen guten Kompromiss erreicht. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Für die Leiharbeitsbranche!) Das Gesetz wird neue Leitplanken setzen und seinen Teil dazu beitragen, dass sich Zeitarbeit in positiver Weise weiterentwickeln kann. Nach wie vor gibt es Bedenken gegenüber einem Instrument, das sich auf dem Arbeitsmarkt mittlerweile fest etabliert hat, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Rede doch über das Gesetz!) und das, obwohl die Branche in den vergangenen Jahren große Schritte unternommen hat, um aus der Schmuddelecke herauszukommen. Dazu beigetragen hat sicherlich auch die Politik der vorangegangenen Bundesregierung. Sie hat die schwarzen Schafe der Branche schon einmal in die Schranken gewiesen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Da braucht man ein großes Gehege!) Über kaum ein anderes Thema in der Arbeitsmarktpolitik wird so ideologisch aufgeladen diskutiert. Dabei will es so manchem Vertreter nicht gelingen, sein angestammtes Rollenbild hinter sich zu lassen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf beiden Seiten aber!) Demnach ist Zeitarbeit per se prekär, der Verleih unmoralisch, und jede noch so kleine Differenz zur Normalbeschäftigung muss herhalten, um angeblich negative Folgen beweisen zu können. Diese reichen dann von gesundheitlichen Problemen über die Spaltung ganzer Belegschaften bis hin zur systematischen Ausbeutung der Arbeitnehmer. Auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken, machen in Ihrem vorliegenden Antrag einmal wieder reichlich Gebrauch von dieser Argumentation. Dass die vorhandenen Unterschiede mit den Eigenheiten der Branche zu tun haben – geschenkt. So wird ein Großteil der Leistungen vor allem im Helferbereich erbracht. Dies spiegelt sich logischerweise auch in der Bezahlung wider. Dass sich die Zeitarbeit in den letzten Jahren nicht zu einem Massenphänomen entwickelt hat – ebenfalls geschenkt. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Von der Realität keine Ahnung!) Zeitarbeit deckt trotz einer wachsenden Zahl an Beschäftigten weiterhin nur einen Randbereich des Arbeitsmarktes ab. Mehr noch: Der Anteil liegt aufgrund der allgemein steigenden Beschäftigung sogar bemerkenswert konstant bei unter 3 Prozent. Dass anerkannte Forschungsinstitute wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung so manche These wie die der systematischen Verdrängung der Stammbelegschaft widerlegt haben – auch dies geschenkt. Es spielt dann anscheinend auch keine Rolle mehr, dass ein Großteil derjenigen, die in der Zeitarbeit beschäftigt sind, vorher arbeitslos war. Zeitarbeit bietet Perspektiven. Zeitarbeit ist nach wie vor eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Deshalb hat die Arbeitnehmerüberlassung ihren Platz am Arbeitsmarkt; denn sie bietet gleichermaßen Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Vorteile zu erhalten, waren Geist und zugleich Maßgabe des vorliegenden Entwurfes. Mit dieser Maßgabe haben wir konkrete Eckpunkte im Gesetz diskutiert. Der erste Punkt, den es zu erörtern galt, war eine zeitliche Begrenzung der Zeitarbeit. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau!) Laut Gesetz werden Arbeitnehmer vorübergehend überlassen. Festzulegen, was genau „vorübergehend“ bedeutet, war ein Auftrag, den das Bundesarbeitsgericht dem Gesetzgeber ursprünglich ins Aufgabenheft geschrieben hat. Dies kann mittlerweile weitaus offener formuliert werden. Verantwortlich hierfür sind Vorgaben auf europäischer Ebene. Daher stellt sich die Frage: Wann nützt eine Höchstüberlassungsdauer eigentlich den Arbeitnehmern, und wann schadet sie diesen? Ist es zum Nutzen des gutbezahlten Projektingenieurs, wenn er nach 18 Monaten von seinem Projekt abgezogen werden muss? Nützt es dem Kundenunternehmen, wenn es nach 18 Monaten einen neuen Mitarbeiter einarbeiten muss? Nein. Trotz so mancher Wunschvorstellungen müssen wir feststellen, dass es Konstellationen auf dem Arbeitsmarkt gibt, bei denen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine flexible Beschäftigung anstreben. Der Gesetzgeber kann dies nicht verordnen. Somit stehen wir in der Verpflichtung, einen Rahmen vorzugeben, der den Bedürfnissen dennoch gerecht wird. Im vorliegenden Entwurf ist dies unter reger Beteiligung der Sozialpartner sehr gut gelungen. Es gibt Möglichkeiten zur Abweichung, um die Anforderungen einer arbeitsteiligen Wirtschaft zu erfüllen. Etwas Verbesserungsbedarf sehe ich noch, zum Beispiel die Beteiligung aller Tarifpartner inklusive der Zeitarbeitsbranche. Aber hierüber werden wir in den weiteren Beratungen noch einmal sprechen. Der zweite Punkt bezieht sich auf die Bezahlung, konkret auf Equal Pay. Hier möchte ich zuallererst auf den rechtlichen Status quo hinweisen. Demnach hat bereits heute jeder Zeitarbeiter Anspruch auf das Entgelt, das ein vergleichbarer Arbeitnehmer bekommt, und zwar ab dem ersten Tag. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau! So ist es!) Dies wird auch weiterhin gelten. Mit tariflichen Vereinbarungen können Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam abweichen. Eine solche Regelung speist sich aus dem Vertrauen des Gesetzgebers, dass die Sozialpartner am ehesten für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten können. Dies hat sich in der Praxis und über die Geschichte hinweg immer wieder bewahrheitet. In der Tat haben die Tarifgemeinschaft der Zeitarbeitsverbände und die Gewerkschaften ein umfangreiches Tarifwerk mit diversen Zuschlagstarifen auf den Weg gebracht. Der Gesetzgeber respektiert dies. Tarifautonomie ist ein hohes Gut in unserem Land. In dieser Legislaturperiode haben wir dies bereits mit mehreren Gesetzen untermauert. Das vorliegende Gesetz zieht nun nach neun Monaten eine zeitliche Grenze ein, bis zu der eine Lohngleichheit spätestens erreicht werden muss. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Dann ist aber kaum noch einer da, oder?) Damit werden diejenigen Branchen zurechtgewiesen, die sich mit solchen tariflichen Regelungen bisher schwergetan haben. Sicherlich ließe sich über den genauen Zeitpunkt noch einmal streiten. Entscheidend ist aber, dass die Umsetzung für alle Beteiligten transparent und vor allem rechtssicher ausgeführt werden kann. Denn bei allem, was wir mit diesem Gesetzespaket beschließen, müssen wir eines verhindern: dass wir die anständigen Unternehmer, die sich vernünftig um ihre Mitarbeiter kümmern, unter einen Anfangsverdacht des kriminellen Handelns stellen (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau!) und sie in unklare Situationen versetzen, in denen ihnen dann vorschnell drakonische Strafen drohen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein dritter Punkt, auf den ich abschließend hinweisen möchte, ist die angestrebte Abgrenzung von Zeitarbeit und Werkverträgen. In der Praxis ist nicht immer auf den ersten Blick klar erkennbar, inwieweit ein Beschäftigter in den Betriebsablauf eingebunden ist und Weisungen empfängt. Für die Unterscheidung, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, ist dies aber unabdingbar. Manche Unternehmen haben sich eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung auf Vorrat beschafft. Wir mussten allerdings feststellen, dass dieser doppelte Boden im Einzelfall zu einer erstaunlich hohen Kreativität führte mit dem Ziel, bestehende Gesetze bis in den Graubereich des Erlaubten auszureizen. Diese Lücke wird nun geschlossen. Mit dem Verbot der Vorratserlaubnis schieben wir möglichem Missbrauch in Zukunft einen Riegel vor. Werkverträge und Zeitarbeit voneinander abzugrenzen, ist nicht mit einer einfachen Checkliste möglich. Unsere Arbeitswelt ist mittlerweile so vielfältig geworden, dass sich viele Fallgestaltungen nicht anhand einiger weniger Kriterien abbilden lassen. Dies mussten auch die vehementesten Kritiker erkennen. Somit ist eine Gesamtabwägung, wie es in der Rechtsprechung geübte Praxis ist, weiterhin unabdingbar. Ich bin froh, dass dies mittlerweile auch Teil dieses Gesetzes ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf trägt den komplexen Zusammenhängen Rechnung. Viele Seiten haben am Entstehen intensiv mitgewirkt und ihre jeweiligen Vorstellungen eingebracht. Mein Dank gilt auch dem federführenden Arbeitsministerium. Mit dem Gesetzentwurf haben wir einen Großteil des Weges bereits geschafft. Dennoch sind einige Details im Parlament noch zu klären, auch wenn eine von Ihrem Haus bereits veröffentlichte Broschüre dies so nicht vermuten ließe. Aber ich bin trotzdem zuversichtlich, dass wir das hinbekommen und dass am Ende des Tages ein ordentliches Gesetz stehen wird. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Willi Brase von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) – Entschuldigung, Kollege Brase, es gibt noch eine Kurzintervention von Jutta Krellmann von der Fraktion Die Linke. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Stegemann, gleiches Recht für gleiche Arbeit heißt nicht gleiches Recht für alle. Sie haben das gehört, weil Sie das hören wollten. Das ist eine total selektive Wahrnehmung. (Zuruf des Abg. Albert Stegemann [CDU/CSU]) – Sie müssen sich nicht empören; das ist einfach so. Gleiches Geld für gleiche Arbeit – das ist das, was ich gelernt habe, als ich 1972 meine Ausbildung begonnen habe und massenweise Frauen dafür gekämpft haben, dies zu bekommen. Jetzt kämpfen nach wie vor Frauen darum, und auch Leiharbeiter kämpfen darum, dies zu bekommen. Das, was in diesem Gesetzentwurf vorgelegt wurde, hat mit „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ nichts zu tun, absolut nichts. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Nach neun Monaten!) – Sie können gleich reden. – Ein Beispiel aus Europa, wo dies möglich ist: In Frankreich gibt es gleiches Geld für gleiche Arbeit, ab der ersten Stunde, plus 10 Prozent. Darüber hinaus zahlen die Leiharbeitsunternehmen in einen Fonds ein, aus dem Qualifizierungsmaßnahmen für die Betroffenen finanziert werden, wenn es einmal eine überlassungsfreie Zeit gibt. Unter solchen Bedingungen kann auch ich mir Leiharbeit vorstellen. Aber das, was ich hier höre, ist völlig praxisfern, und ich finde es richtig, zu sagen: Das ist eine absolute Mogelpackung. Ich weiß überhaupt nicht, wie Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf wahrnehmen – nach den klaren Kritikpunkten, die hier vorgebracht wurden. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Brase, Sie haben das Wort. (Beifall bei der SPD) Willi Brase (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin meiner Fraktion und der Arbeitsgruppe dankbar, dass ich etwas zum Bereich der Fleischwarenindustrie sagen darf. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!) Mit Verlaub, Frau Präsidentin, möchte ich kurz einige Überschriften zitieren. Darin wird gesagt: „Ein rechtloses und asoziales System betrifft die fleischverarbeitende Industrie“, „Doch die Arbeit wird nicht weniger hart, und die Rumänen und Bulgaren werden ihre ausbeuterischen Vermittler nicht los“, „Auf Ausbeutung verpflichtet“, „Kosten für Transport und Unterkunft werden ihnen vom Gehalt abgezogen“, „Die Lohnabrechnung stimmt nie“. Ich lege einmal die Zettel beiseite. Wir können diese Berichte vervielfältigen, und ich bin den Menschen in den Regionen Deutschlands, in denen vor allem solche industriellen Bereiche vorhanden sind, dankbar, dass sie immer wieder auf diese Missstände hingewiesen haben. Diese Missstände haben dazu geführt, dass wir auch hier im Parlament darüber reden. Ich bin der Auffassung, dass wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und den Maßnahmen von Sigmar Gabriel endlich die schlimmen Zustände in der Fleischindustrie verhindern, liebe Kolleginnen und Kollegen; (Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) denn – das wollen wir auch zur Kenntnis nehmen – dem, wie man dort mit Menschen umgegangen ist und immer noch umgeht – mit Subunternehmern, mit Werksverträgen und Leiharbeit; all das, was eben von den Kolleginnen und Kollegen schon beschrieben worden ist –, wird ein Riegel vorgeschoben. Auch mit dem Mindestlohn, den wir mit dieser Koalition durchgesetzt haben, haben wir etwas Gutes für die Fleischindustrie getan; denn es geht nicht darum, dass die Fleischbarone und die Großen immer reicher werden und den einen oder anderen Fußballverein pampern, sondern es geht darum, dass Menschen, egal woher sie kommen, vernünftig bei uns arbeiten können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb halte ich die vorgesehenen Maßnahmen für richtig. Ich will kurz auf die Erklärung eingehen, die unter maßgeblicher Beteiligung von Bundesminister Gabriel mit den Großen der fleischverarbeitenden Industrie abgeschlossen wurde. Das hat mittlerweile dazu geführt, dass 10 000 Menschen wieder dem deutschen Arbeitsrecht, also dem Bereich, der für uns gültig ist, zugeführt werden konnten. Ich sage: Der nächste Schritt muss eigentlich sein, dass diese 10 000 Menschen nicht nur dem deutschen Arbeitsrecht unterliegen, sondern Festangestellte werden. Denn das war das Ziel der Vereinbarung, die Sigmar Gabriel mit den Großen abgeschlossen hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Als nächsten Schritt halte ich es für richtig, dass wir unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, zu Leiharbeit und Werkverträgen auf den Weg bringen. Mir ist es lieber, dass das Glas halb voll ist, als dass wir die Leute noch Monate oder Jahre in den bestehenden Zuständen lassen. Dieser Gesetzentwurf bringt dieses Thema richtig nach vorne, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zusammengefasst: Die Fleischindustrie ist eine schwierige Branche. Sie wächst und wächst. Es werden dort gute Gewinne gemacht. Jetzt ist es an der Zeit, dass in dieser Branche aus Subunternehmern, Werkverträglern und Leiharbeitern endlich Festangestellte werden. Dann kann sie sich auch moralisch wieder sehen lassen. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ganz herzlichen Dank. – Als nächster Redner hat Stephan Stracke von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Stracke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns steht ein sozialpolitischer Herbst bevor: Heute steht die Einbringung unseres Vorschlags zur Regulierung der Zeitarbeit und der Werkverträge an, später am heutigen Tag geht es um das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten geben soll, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, und nächste Woche wollen wir als Regierungskoalition unsere Überlegungen vorstellen, wie wir das Arbeiten im Alter und die Übergänge in die Rente passgenauer und flexibler gestalten wollen. Spätestens im November werden wir dann eine Debatte darüber führen, wie die richtigen Wege im Bereich der Rentenpolitik tatsächlich aussehen; der DGB-Kongress am vergangenen Dienstag hat bereits einen kleinen Vorgeschmack gegeben. Das alles sind wichtige und vielschichtige Themen, die die Menschen berühren. Das gibt uns Gelegenheit, die Gemeinsamkeiten innerhalb der Koalition zu betonen, unsere Standpunkte deutlich zu machen und auch die Unterschiede zur Opposition, aber auch zwischen Union und SPD aufzuzeigen. Klare Standpunkte geben Orientierung. Danach suchen die Menschen, gerade in Zeiten, in denen bei vielen Menschen Sorgen und Befürchtungen, was die Zukunft angeht, im Vordergrund stehen. Wir, die Union, geben klare Orientierung, nicht nur in der Flüchtlingsfrage, (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätten Sie sich jetzt aber sparen können!) sondern auch, was die sozialpolitischen Themen und nicht zuletzt den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft. Der Koalitionsvertrag ist in diesem Bereich sehr eindeutig formuliert. Umso erstaunlicher war es, dass das Bundesarbeitsministerium im November 2015 einen Diskussionsentwurf vorgelegt hat, der in den entscheidenden Teilen weit über den Koalitionsvertrag hinausgegangen ist, unnötige Überregulierung bedeutet hätte und die Aufgabenteilung und Spezialisierung konterkariert hätte, die gerade für unsere Wirtschaft so wichtig ist. Man kann nicht auf der einen Seite die Digitalisierung, das Arbeiten 4.0 ausrufen und unsere arbeitsteilige Wirtschaft auf der anderen Seite durch Überregulierung gefährden. Die Bundesarbeitsministerin musste substanziell nachbessern, insgesamt zweimal. Im Februar dieses Jahres legte sie einen ersten Referentenentwurf vor. Die CSU hat ihm nicht zugestimmt. Wieder musste Frau Nahles nachbessern. Drei Monate und einen Koalitionsausschuss später kam es dann zu einer Einigung. (Zuruf von der SPD: Das hätten wir gleich machen können!) Wenn ich mir die Debatte, auch in diesem Hohen Haus, vor Augen führe, dann habe ich oft den Eindruck, dass hier eher der Klassenkampf ausgerufen wird oder alte Juso-Zeiten wiederentdeckt werden. Aber es geht nicht um Ideologie – Ideologie war noch nie ein guter Ratgeber –, (Beifall bei der CDU/CSU – Katja Mast [SPD]: Das ist für die CSU aber ein sehr schwerer Satz!) sondern es geht vor allem darum, wie wir mehr Schutz für Arbeitnehmer organisieren und gleichzeitig die Flexibilität für die Unternehmen bewahren. Dafür steht die CSU. Das ist auch der Leitgedanke unseres Handelns. (Katja Mast [SPD]: Die CSU wollte das ganze Ding blockieren!) Klug ist, dass wir die Tarifvertragsparteien hier in die Pflicht genommen haben. Darauf haben wir als Union Wert gelegt, und das haben wir auch durchgesetzt. (Katja Mast [SPD]: Klären Sie das mal mit der CDU!) Den Tarifvertragsparteien bei der Entscheidung über Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay einen Spielraum zu geben und ihnen einen Rahmen zu setzen, wenn es beispielsweise darum geht, was für diejenigen Betriebe gilt, die keinen Tarifvertrag haben, ist sicherlich richtig. Das zieht sich so auch durch den jetzt eingebrachten Gesetzentwurf. Frau Müller-Gemmeke, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Grünen für Equal Pay vom ersten Tag an stehen. Ich darf darauf hinweisen: Dieser Gedanke steht bereits im Gesetz. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gilt vom ersten Tag an. Die Tarifvertragsparteien weichen aber davon ab. Das ist Ausdruck der Tarifautonomie. Ich kann mir überhaupt nicht vorhalten lassen, dass es hier etwas zu kritisieren gibt, was der Gewerkschaftsbund, der DGB, mitunterzeichnet. Er ist nämlich derjenige, der die Tarife letztlich mit abschließt. Das sollte man in diesem Hohen Haus auch zur Kenntnis nehmen. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Dafür haben wir ja ein Gesetz! Über was reden wir eigentlich?) Die Zeitarbeit ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument und bedeutet Flexibilität für die Unternehmen, gerade bei Arbeitsspitzen. Sie nutzt aber gerade auch den Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt gemeinhin schwerer haben. Ich meine damit Geringqualifizierte, Arbeitslose und Jugendliche ohne Abschluss oder Ausbildung. Die Zeitarbeit bietet die Möglichkeit, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Zeitarbeit sind befristete Arbeitsverträge!) und deswegen wollen wir keine Überregulierung in diesem Bereich und auch, wie es die Linken fordern, kein Verbot der Zeitarbeit. Ich bin durchaus verwundert, dass sich gerade die Linken für ein Verbot der Zeitarbeit aussprechen. So verstehe ich jedenfalls den Wortbeitrag von Frau Wagenknecht zu Beginn der Debatte. (Katja Mast [SPD]: Genau! Das hat sie gemacht!) Das trifft genau diejenigen Menschen, die es besonders schwer haben. Dass gerade die Linke die Menschen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben, treffen will, ist schon eine Ironie, die es hier deutlich zu machen gilt. So etwas machen wir tatsächlich nicht. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Zeitarbeit ist kein Massenphänomen. Der Anteil der Zeitarbeitsbranche ist über die Jahre hinweg nicht gestiegen. Ganz im Gegenteil: In Bayern sind beispielsweise in dem wichtigen Bereich der Metall- und Elektroindustrie weniger Zeitarbeiter als noch 2012 beschäftigt. Das zeigt: Der Anteil der Zeitarbeit ist deutschlandweit nahezu unverändert. Eine Verdrängung in andere Erwerbsformen findet nicht statt. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Das sind jetzt Werkvertragsbeschäftigte!) Zwei Drittel derjenigen, die in einem Zeitarbeitsverhältnis stehen, haben vorher keine Beschäftigung ausgeübt. Mehr als doppelt so viele wie bei anderen Beschäftigtengruppen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Zeitarbeit bietet also Chancen für Arbeit. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Das ist praxisfern!) Deswegen werden wir hier nichts tun, was die Zeitarbeit überreguliert. Weil die Bundesarbeitsministerin dies erkannt hat, hat sie beispielsweise auch gesagt: Wir wollen die Zeitarbeit stärker für Flüchtlinge öffnen. – Das ist genau der richtige Weg, damit Geringqualifizierte die Möglichkeit haben, eine Beschäftigung zu erhalten. (Katja Mast [SPD]: Wir behandeln alle Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt gleich!) Das, was jetzt vorliegt, ist ein austarierter Kompromiss, den die Tarifvertragsparteien maßgeblich mitgeprägt und auch ausverhandelt haben. Das gilt insbesondere auch für die Branchenzuschlagstarife. Wir stehen auch zu den Werkverträgen. Werkverträge sind seit Jahrzehnten Bestandteil einer arbeitsteiligen Gesellschaft. Die Vergabe von Aufgaben an Dritte auf der Basis von Werkverträgen gehört zum Kernbereich der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Sie sind gerade in Bezug auf Spezialisierung und Konzentration unverzichtbar. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stellt ja auch niemand infrage!) – Frau Müller-Gemmeke, das hat vor allem viel mit Qualitäts- und Effizienzsteigerung (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stellt niemand in Zweifel! Ich weiß gar nicht, was Sie reden!) und viel mit Wettbewerbsfähigkeit und damit auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen zu tun. Deswegen ist für uns auch wichtig: Da, wo „Werkverträge“ draufsteht, sollen auch Werkverträge drin sein. Rechts- und sittenwidrige Gestaltungen von Werkverträgen lehnen wir ab. Der Kriterienkatalog, der am Anfang der Diskussion stand, ist vom Tisch. Er hat sich als praxisfremd erwiesen. Deswegen ist es gut, dass die Tarifvertragsparteien, aber auch die Koalition einen Vorschlag aufgegriffen haben, der aus den Reihen der Bundesarbeitsrichter gekommen ist und jetzt auch Niederschlag im Gesetzentwurf gefunden hat: (Katja Mast [SPD]: Das wollen Sie schon wieder ändern!) keinen praxisfremden Katalog, keine Beweislastumkehr, sondern das, was in der Praxis tatsächlich tauglich ist. – Genau das haben wir jetzt im Gesetzentwurf verankert. Sicherlich gibt es noch vielfältigen Diskussionsbedarf. Das betrifft vor allem eine eindeutige und rechtssichere Definition dessen, was wir unter „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ verstehen. Ich halte viel davon, das tarifliche Bruttostundenentgelt einschließlich der Zulagen ohne Zuschläge als Arbeitsentgelt zu definieren. Dann ist auch der Bereich der Sanktionen zu sehen. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument, gerade um Missbrauch zu bekämpfen. Aber auch hier sollte immer das rechte Maß gewahrt werden. Wir haben noch viel Diskussionsbedarf. Die Anhörung bietet hierfür eine erste Gelegenheit. Ich freue mich auf die gesetzlichen und parlamentarischen Beratungen. Herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/9232, 18/9664 und 18/7370 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a bis 6 c auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen Drucksache 18/9665 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern Drucksachen 18/8391, 18/9697 c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Abstimmung über CETA erfordert Beteiligung von Bundestag und Bundesrat Drucksachen 18/9030, 18/9703 Über den Antrag der Fraktion Die Linke werden wir später namentlich abstimmen. Unmittelbar nach diesem Tagesordnungspunkt werden wir über zwei weitere Vorlagen zum CETA-Abkommen namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Auch dagegen höre ich keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in dieser Aussprache hat Klaus Ernst von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können wirklich stolz sein. Ich habe den Eindruck, unser Wirtschaftsminister ist nicht nur Wirtschaftsminister, sondern auch Illusionskünstler. (Heiterkeit bei der LINKEN) Nur so ist es zu erklären, dass nach massenhafter Kritik an CETA vom Deutschen Richterbund, vom Deutschen Städtetag und auch in seiner eigenen Partei ein Beschluss zustande kommt, als wäre die Kritik gar nicht vorhanden. Er hat sie sozusagen weggezaubert, wie beim Zaubertrick mit dem weißen Kaninchen und dem Hut. Er hat gesagt: „Das klären wir alles im weiteren parlamentarischen Verfahren“, ohne dass irgendeine wirklich substanzielle Änderung im Vertrag enthalten sein soll. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Es gibt auch keine substanzielle Kritik!) Hervorragend. Ich kann nur sagen: Darauf kann man stolz sein. So einen Wirtschaftsminister hat nicht jeder. Wie hat er denn das hingekriegt, meine Damen und Herren? Wie hat er das gemacht? In der vorliegenden Stellungnahme der Koalition, die wir heute auch verabschieden, heißt es zum Beispiel: Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: So machen wir das!) Offensichtlich ist das gegenwärtig bei CETA nicht der Fall, sonst bräuchte man es nicht hineinzuschreiben. Ein zweites Beispiel: Das … Vorsorgeprinzip – so heißt es in Ihrem Text – bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist europäisches Primärrecht!) Offensichtlich ist es bisher nicht klargestellt. Trotzdem bekommt der Wirtschaftsminister grünes Licht für CETA in der vorliegenden Form. Das grenzt schon ein bisschen an Magie. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wir sind halt magic! – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Magic Sigmar!) Worin besteht nun die Hypnose? Die Hypnose besteht darin, dass er uns allen erzählt: Das alles kann im parlamentarischen Verfahren verbessert werden. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das stimmt auch!) Damit ist der Wirtschaftsminister die Verantwortung los. Sie liegt jetzt im Europaparlament bei der liberal-konservativen Mehrheit. – Respekt. Guter Trick. Sauber hingekriegt. Meine Damen und Herren, dazu sagte Ihr Kollege Barthel am Dienstag im Deutschlandfunk – ihm kann ich nur zustimmen –: Aber meine Bedenken richten sich vor allen Dingen dagegen, dass eine Zustimmung im Ministerrat ... die Sache kaum noch gestaltbar und rückholbar macht ... Gott sei Dank sind also nicht alle verzaubert. – Die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland erklärte zu den Vorbehalten der SPD im Tagesspiegel von gestern: Die hören wir uns an. Aber Ceta ist keine bilaterale Angelegenheit zwischen Kanada und Deutschland ... Wir werden das ausverhandelte Abkommen selbst nicht mehr antasten ... Wir arbeiten aber an einer gemeinsamen Auslegungserklärung ... (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Ja, genau! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Rechtsverbindlich!) – Ja, ja. Welche Punkte das am Ende beinhaltet, weiß keiner und wissen Sie auch nicht. Kein normaler Mensch würde zum Beispiel einen Vertrag zum Kauf eines Autos abschließen, in dem geregelt ist, dass das Fahrzeug keine Räder und keine Bremsen hat, und würde hinterher, nachdem es auf dem Hof steht, durch Erklärungen zu erreichen versuchen, dass die Räder und die Bremsen nachgeliefert werden. Das schafft nur der Wirtschaftsminister. Der kriegt das hin; der macht es so. Der würde das Auto auch so kaufen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ein Hauptkritikpunkt an CETA zielt übrigens auf die Paralleljustiz für Investoren. Das wurde vom Deutschen Richterbund und anderen kritisiert. Diese Kritik greifen Sie nicht mal auf; die erwähnen Sie nicht mal. Meine Damen und Herren, es ist doch ganz klar: Ein Vertrag, bei dem man gar nicht weiß, was das ist, muss abgelehnt werden und darf nicht mit Tricks auf die europäische Ebene verschoben werden. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, ich komme zu einem Punkt, der auch sehr wichtig ist: die Zustimmung der nationalen Parlamente. Ich habe gestern den Wirtschaftsminister sagen hören: Trotz aller Unsicherheit soll zum selben Zeitpunkt, in dem das Abkommen im Rat beschlossen wird, auch die vorläufige Anwendung beschlossen werden. Zum selben Zeitpunkt! (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Falsch!) – Das hat er gestern gesagt. Ich habe es doch gehört, ich bin doch nicht schwerhörig. Ist ein Abkommen vorläufig in Kraft, bleibt es auch dann in Kraft, wenn ein Land der EU die Zustimmung verweigert. Dann ist das Abkommen zwar formal gescheitert, bleibt aber so lange wirksam, bis wiederum eine Mehrheit im Europäischen Rat diese Zustimmung zurückzieht. Wenn das nicht passiert, bleibt das Abkommen in Kraft. Meine Damen und Herren, Sie machen Politik nach dem Motto: Wenn du sie nicht überzeugen kannst, dann verwirre sie. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist das Motto Ihrer Rede!) Die vorläufige Anwendung muss abgelehnt werden. Das ist die einzige vernünftige Chance, wenn wir etwas ändern wollen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss ein Zitat bringen, weil mir das so schön gefallen hat. (Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Volkstheater!) – Ich weiß nicht, warum Sie sich aufregen. Sie bekommen von denen doch alles. Was ist das Problem? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]) – Sie haben eine Stellungnahme gegen den Beschluss des SPD-Konvents abgegeben. Sie haben das gar nicht verstanden. Das ist doch alles in Ihrem Sinne, Herr Pfeiffer. (Beifall des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wir fragen uns, ob Ihre Fragen aus Amerika importiert sind!) Mir fällt in diesem Zusammenhang – das richtet sich jetzt aber an die SPD – ein Zitat von Klabund ein. Das Zitat lautet: Ach, besser wär’s, ihr alten Knaben, ein Rückgrat überhaupt zu haben im Leben und daheim im Laden ... Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Dr. Michael Fuchs von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich fange heute einmal mit dem Wörtchen „Danke“ an. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Gunther Krichbaum [CDU/CSU]: Aber nicht bei ihm!) Ich möchte mich als Allererstes beim Kollegen Heil, bei seiner Mannschaft und auch bei meinen eigenen Leuten bedanken, denn wir hatten nicht wirklich viel Zeit. Am Montag hat die SPD in Wolfsburg Gott sei Dank beschlossen, CETA mit uns zu tragen. Am Dienstag haben wir dann in relativ kurzer Zeit für die Fraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag erarbeitet. Das war nicht so ganz einfach. Das haben wir hinbekommen. Dafür sage ich Danke. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich sage auch deswegen Danke, weil ich absolut davon überzeugt bin, dass wir das richtige Abkommen haben, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich auch!) dass wir ein vernünftiges Abkommen haben, ein Abkommen, das uns gemeinsam und unserem Land weiterhilft. (Beifall bei der CDU/CSU) Nach einer Prognos-Studie hängen 9,6 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland am Export. Das interessiert Herrn Ernst nicht; das haben wir gerade eben feststellen können. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Der bleibt ja trotzdem!) Ihm war das völlig egal; darüber redet er nicht. Aber 9,6 Millionen Arbeitsplätze, gute Arbeitsplätze, hängen am Export. Wir wollen dafür sorgen, dass diese nicht nur bleiben, sondern dass das Ganze noch besser wird. Es kann besser werden. Ein solches Abkommen hilft, dass es besser wird. Ich habe noch kein einziges Freihandelsabkommen in Deutschland erlebt, bei dem nicht nachher die Zahl der Exporte von Deutschland in das entsprechende Land größer wurde, als sie vorher war. Nehmen wir doch nur das Abkommen mit Korea. Das Korea-Abkommen hat wirklich gewirkt. Vor fünf Jahren wurde es abgeschlossen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Vorläufig!) Mittlerweile ist der Export von Waren nach Korea um 55 Prozent gestiegen. Herr Ernst, das interessiert Sie nicht. Sie fahren weiter Ihren Porsche und haben keine Ahnung davon, was da wirklich passiert. (Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Das ist ärgerlich. Sie als Gewerkschafter müssten eigentlich für ein solches Abkommen eintreten, wie das Gott sei Dank Herr Vassiliadis von der IG BCE intensiv tut. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Fuchs, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ernst zu? Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Er hat doch schon geredet, nein. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau! Auch alte Knaben verzichten mal auf Fragen!) Die USA sind unser größter Exportmarkt. Mit den USA verbindet uns ein Handelsvolumen in Höhe von rund 173 Milliarden Euro. Wir exportieren Waren im Wert von etwa 114 Milliarden Euro in die USA und importieren Waren im Wert von 59,6 Milliarden Euro. Das zeigt, dass wir mit Blick auf den Export in diese Länder ein Plus erreichen. Der Wert der Waren, die wir nach Kanada exportieren, beträgt davon quasi ein Zehntel. Das Land ist auch wesentlich kleiner. Wir exportieren Waren in Höhe von 9,9 Milliarden Euro und importieren Waren in Höhe von 4 Milliarden Euro. Die Volumina sind aber steigerbar und damit auch die Chancen für unser Land. Meine Damen und Herren, was mich ärgert, ist, dass die ganze Zeit so getan wird, als seien diese Abkommen schlicht und ergreifend in jeder Hinsicht falsch. Das fängt mit den Umweltstandards an. Ich habe in meiner letzten Rede den Bundeswirtschaftsminister gebeten, Herrn Stegner aufzuklären, und gesagt, er solle das mit VW klären. Das empfehle ich Ihnen ebenfalls. Die Umweltstandards in den USA sind nicht schlechter als unsere, erst recht nicht diejenigen in Kanada. Im Gegenteil: Wir können in dem einen oder anderen Fall durchaus etwas lernen. Wir sollten aber für eine Angleichung der Standards sorgen, damit vor allen Dingen unsere mittelständische Wirtschaft nicht bei jedem Land erneut darüber nachdenken muss, welche Standards es einzuhalten gilt. Das Gleiche gilt für andere Bereiche. CETA ist eigentlich das fortschrittlichste und modernste Abkommen, das bislang abgeschlossen wurde. Angesichts dessen, was wir in den vielen Bereichen des Abkommens erreicht haben, kann man nur sagen: Da ist in Brüssel sehr gute Arbeit geleistet worden. Dafür ein Dankeschön nach Brüssel, an Frau Malmström und ihr Team, sowie an all diejenigen, auch unter uns, die daran mitgearbeitet haben! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir haben eine Reihe von Punkten erreicht. Ich empfehle jedem, in die Details zu gehen. Dann werden Sie sehr schnell feststellen, dass wir sehr viel hinbekommen haben. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Fakten statt Empörung!) Die Globalisierung geht weiter, ob wir das wollen oder nicht. Da wartet niemand auf uns Deutsche. Entweder entscheiden wir uns dafür, oder wir fallen hinten herunter. In Europa leben nur noch 7 Prozent der Weltbevölkerung. Das war einmal, prozentual gesehen, sehr viel mehr. Mittlerweile erreichen wir gerade noch 25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Welt. Aber wir leisten uns über 50 Prozent der gesamten Sozialausgaben in der Welt. Wenn wir das fortsetzen wollen, dann müssen wir das entsprechende Wachstum in Europa generieren. Solche Abkommen tragen dazu bei. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist überhaupt nicht selbstverständlich, dass das klappt. CETA trägt in besonderem Maße den Anliegen unserer vorwiegend mittelständisch organisierten Wirtschaft Rechnung. Gerade Mittelständler haben große Probleme, weil sie in der Regel nicht über eine riesige Rechtsabteilung wie die Industrie verfügen. Solche Abkommen wie CETA sind für uns zentral und wichtig, um den Mittelstand zu unterstützen. Es freut mich, dass wir ein Abkommen mit Kanada hinbekommen haben. Wir haben es zum Beispiel geschafft, die Märkte für öffentliche Beschaffung in Kanada für unsere Mittelständler zu öffnen; das war nicht selbstverständlich. Umgekehrt war das schon der Fall. Aber jetzt können auch unsere Firmen auf die Beschaffungsmärkte in Kanada gehen. Wir leiten einen Systemwechsel hin zu internationalen Schiedsgerichten mit professionellen Richtern – das ist ebenfalls sehr vernünftig – und Berufungsmöglichkeiten ein. Das haben wir gemeinsam hineinverhandelt. Wir haben zudem die Zölle auf Industriegüter so gut wie abgeschafft. De facto gibt es keine Zölle mehr. Wer dagegen ist, dass Zölle abgeschafft werden, den kann ich nicht mehr verstehen. Die Abschaffung von Zöllen ist doch sehr vernünftig. Jürgen Trittin verweist in seinen Reden in diesem Hohen Hause ständig auf das Vorsorgeprinzip. Auch dieses Prinzip wurde im Abkommen berücksichtigt. Wir haben also den Grünen noch geholfen, sich für dieses Abkommen zu entscheiden. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich empfehle denjenigen, die dagegen sind, es zu lesen. Dann werden Sie feststellen, dass viele Ihrer Forderungen aufgenommen wurden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Mach es nicht kompliziert!) – Lieber Herr Kollege Grosse-Brömer, man muss ihnen schon helfen. Manchmal habe ich aber das Gefühl, dass sie sich nicht helfen lassen wollen, weil sie ideologisch verbohrt in die Diskussionen gehen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh mein Gott! Total süß!) Das darf nicht der Fall sein. Wir wollen den Freihandel weiterhin unterstützen. Wir wollen dafür sorgen, dass der Freihandel in der Welt gut ist. Nebenbei bemerkt: Mir wäre es am allerliebsten, wenn wir keine bilateralen Abkommen abschließen, sondern das multilaterale System der WTO voranbringen würden. Aber ich bin kein Fantast und mache mir keine Illusionen mehr; vielleicht bin ich dafür zu alt. Ich glaube nicht mehr daran, dass wir mit 176 Ländern Abkommen hinbekommen werden. Also schließen wir die hier zur Diskussion stehenden Abkommen. Bringen wir CETA ganz schnell voran! Anschließend verhandeln wir so schnell wie möglich über TTIP weiter, damit wir eine Freihandelszone über den Atlantik hinweg zwischen Nordamerika und uns in Europa haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Das hilft uns allen gemeinsam, und darauf freue mich. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Katharina Dröge von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Frau Präsidentin! Frau Präsidentin!) – Bevor Sie das Wort bekommen, erhält der Kollege Ernst das Wort für eine Kurzintervention. Ich habe allerdings die Bitte, Herr Ernst – das habe ich auch Ihrer Geschäftsführerin ausdrücklich gesagt –, sie wirklich kurz zu machen und keine zweite Rede zu halten. Wir liegen nämlich schon fast 20 Minuten hinter unserem ursprünglichen Zeitplan zurück und haben, wie Sie alle selber sehen können, bisher noch nicht einmal ein Viertel unserer heutigen Tagesordnung abgearbeitet. Deshalb bitte ich die Kolleginnen und Kollegen wirklich, das ein wenig mit im Blick zu haben. Das ist zwar die Aufgabe der Präsidentin, aber nicht nur. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Für manche alten Knaben ist es besser, sie verzichten auf manche Fragen!) Klaus Ernst (DIE LINKE): Frau Präsidentin, ich hätte darauf verzichtet, wenn ich nicht persönlich angesprochen worden wäre. – Es freut mich ja, Herr Fuchs, dass Sie mehrmals meinen Porsche erwähnt haben. Ich habe den Eindruck, Sie wollen mal mitfahren. (Heiterkeit bei der LINKEN) Bei dieser Rede überlege ich es mir noch. Aber ich muss Ihnen sagen – vielleicht ist es Ihnen entgangen –: Mein Auto fährt nach 200 000 Kilometern immer noch gut. Das ist ein gutes Produkt. (Gunther Krichbaum [CDU/CSU]: Deutsches Qualitätsprodukt!) Das ist übrigens auch der Grund, warum es in Amerika hervorragend verkauft wird, und zwar schon seit über 20 Jahren. Weit über die Hälfte der produzierten Fahrzeuge werden ins Ausland verkauft. Ohne CETA und ohne TTIP ist das ein im Ausland hervorragend aufgenommenes Produkt. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und jetzt machen wir es noch besser!) Und wissen Sie, warum? Weil der Wettbewerb eben nicht über das Absenken von Standards, über Schiedsgerichte und Ähnliches läuft, sondern über die Qualität, und die kriegen wir in Deutschland hin, ob mit oder ohne CETA. Insofern brauchen wir es nicht. Wir können uns den ganzen Kram sparen, Herr Fuchs. Das wollte ich Ihnen noch einmal sagen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Fuchs, wünschen Sie das Wort zu einer Erwiderung? (Gunther Krichbaum [CDU/CSU]: Wir nehmen den Hinweis der Präsidentin ernst! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Er will nicht mitfahren!) – Danke. – Dann hat als nächste Rednerin jetzt die Kollegin Dröge das Wort. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Was fährt die für ein Auto? – Gegenruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Lastenfahrrad! Lastenfahrrad von Katharina Dröge!) Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau. Ich könnte jetzt über mein Lastenfahrrad sprechen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte meine Rede mit einem Dank beginnen. Herr Fuchs, es mag Sie überraschen, aber dieser Dank geht an Sie. Denn nach Ihrer Rede sind, finde ich, die Fronten im Bundestag heute klar. Sie haben klargemacht, worum es heute geht: Sie als Union und Sie als SPD werden Ja sagen zu CETA – ohne Wenn und Aber. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Lesen bildet!) Aus Ihrer Rede wird klar: Sie werden Ja sagen zu einem schlechten Abkommen, zu einem Abkommen, das das Vorsorgeprinzip schwächt, zu einem Abkommen, in dem es unfaire Schiedsgerichte gibt, zu einem Abkommen, in dem die Handlungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt wird. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: So ein Schwachsinn! Stimmt nicht! Stimmt doch alles nicht!) All das haben Sie in Ihrer Rede ausgeblendet. All das interessiert Sie auch gar nicht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Unverschämtheit! – Zuruf von der SPD: Unterstes Niveau!) – Ich habe jetzt Herrn Fuchs gemeint. – Deswegen sagen Sie blind, ohne Wenn und Aber, Ja zu CETA. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ich sage deshalb Danke, weil wir in den letzten Tagen nach dem SPD-Konvent in der Öffentlichkeit eine etwas merkwürdige Debatte miteinander geführt haben. Der Bundeswirtschaftsminister hat auf dem SPD-Konvent und auch gestern im Wirtschaftsausschuss noch einmal den Eindruck erweckt – leider kann er es heute nicht wiederholen; das ist ein bisschen schade; es wäre wichtig gewesen –, wir hätten heute irgendwie die Möglichkeit, noch einen anderen Weg zu gehen. Deswegen bin ich dankbar, dass Herr Fuchs noch einmal klargemacht hat: So ist es nicht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Lesen Sie doch mal die Dokumente des Bundestags!) Wir als Bundestag werden heute darüber entscheiden, wie wir zu diesem Vertrag stehen. Wir haben drei Stellungnahmen nach Artikel 23 Grundgesetz vorliegen; bei der Abstimmung darüber entscheiden wir, wie die Bundesregierung im Handelsministerrat über dieses Abkommen abstimmen soll. Darum geht es. Das ist unsere Möglichkeit, noch Einfluss zu nehmen. Doch das, was Sigmar Gabriel in den letzten Tagen gemacht hat, nämlich zu behaupten, dass die Parlamente, dass der Deutsche Bundestag, dass das Europaparlament noch irgendetwas Relevantes an diesem Vertragstext ändern könnten, nachdem die Bundesregierung zu CETA schon Ja gesagt hat und sich gegenüber der EU und Kanada verpflichtet hat, diesen Vertrag zu unterzeichnen, ist – das muss ich ganz ehrlich sagen – schlichtweg Unfug. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen die Genossen doch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann ja verstehen, dass es für Sie schwierig ist, sich zu entscheiden, wie Sie mit diesem Vertragstext umgehen sollen. Davor habe ich Respekt. Aber ich verlange von Ihnen schon, dass wir als Abgeordnete im Bundestag gegenüber den Menschen, die uns heute zuhören, ehrlich sind hinsichtlich dessen, was wir entscheiden können und was wir nicht entscheiden können. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Sie aber auch! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wenn Sie die Ehrlichkeit voranstellen, dann frage ich mich, was Sie hier machen!) Diese Aufgabe haben wir als Parlamentarier. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das, was Herr Gabriel mit Frau Freeland vereinbaren möchte, ist eben keine Änderung des Vertragstextes. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das stimmt nicht!) Das behauptet er auch gar nicht mehr. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Eine rechtsverbindliche Klärung!) Das behauptet auch Frau Freeland nicht. Sie hat gesagt, das wäre so, als würde man die Büchse der Pandora öffnen. Herr Gabriel hat das im Wirtschaftsausschuss bestätigt. Das, was Sie machen wollen, sind Protokollerklärungen, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Rechtsverbindliche!) die nachträglich zu einem Vertrag abgegeben werden sollen. Protokollerklärungen – das hat Frau Freeland gestern noch einmal sehr schön gesagt – sind Interpretationen dessen, was schon im Vertrag steht, mehr nicht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: So ist es! Aber rechtsverbindlich! Sagen Sie doch einmal „rechtsverbindlich“! – Weitere Zurufe von der SPD) Jetzt gebe ich Ihnen einmal ein Beispiel aus Ihrem eigenen Konventsbeschluss. Sie haben am Montag beschlossen, dass Sie diesem Vertrag nur zustimmen werden, wenn die komplette Herausnahme der bestehenden und der künftigen Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem Vertrag erfolgt. Jetzt sage ich Ihnen: Die Daseinsvorsorge steht nun einmal drin. Wie wollen Sie diesen Vertrag jetzt so uminterpretieren, dass das, was drinsteht, doch irgendwie nicht drinstehen soll? (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Schutzbereich!) Das ist keine Interpretation. Wem wollen Sie damit etwas vormachen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie können nur sich selbst etwas vormachen. Den Bürgern können Sie nicht erklären, dass etwas, das im Vertrag steht, nicht drinstehen soll. Wenn Sie das herausnehmen wollen, dann ändern Sie den Vertrag. Das ist die einzige Möglichkeit. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dasselbe ist bei den Schiedsgerichten, dasselbe ist beim Vorsorgeprinzip, dasselbe ist bei der Frage, welche Kompetenzen die Gremien im Rahmen von CETA haben sollen, der Fall. Bei all diesen Punkten haben Sie gesagt – damit hatten Sie recht; ich bestätige Ihnen Ihre Position –: Der Vertrag ist schlecht. Der Vertrag muss geändert werden. – Deswegen wollen Sie ihn jetzt noch ändern. Aber wenn Sie einen Vertrag ändern wollen, dann müssen Sie den Mut haben, zu sagen: Wir ändern die Substanz, wir ändern den Vertrag in der Sache. – Mit allem anderen machen Sie den Menschen etwas vor. Das geht nicht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie werden es erleben, wer recht hat!) Es gibt noch einen weiteren Fall an Verwirrung der Bürgerinnen und Bürger, der nicht geht. 15 Minuten nachdem der Parteitag zu Ende war, hat sich Herr Gabriel vor die Presse gestellt und die gemeinsame Erklärung mit Frau Freeland vorgestellt. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nee, davor!) – Nein, Sie haben erst beschlossen, und dann hat er die gemeinsame Erklärung vorgestellt. (Zuruf von der SPD: Vorher!) Ich habe einmal verglichen, was er mit Frau Freeland vereinbart hat und was er wenige Minuten vorher mit den SPD-Parteikollegen beschlossen hatte. Fast nichts von dem, was Sie auf diesem Parteitag beschlossen haben, steht in der gemeinsamen Erklärung mit Frau Freeland. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Unfug!) Auf meine Frage gestern im Wirtschaftsausschuss, was denn jetzt gilt – das, was Sie beschlossen haben, oder das, was mit Frau Freeland vereinbart wurde –, sagte er nur, er komme nicht als SPD-Chef in den Wirtschaftsausschuss, er könne jetzt nur noch für die Bundesregierung reden. Das ist schizophren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Er fährt selber nach Kanada, tut so, als würde er für die ganze Bundesrepublik irgendetwas nachverhandeln, aber auf die Nachfrage von uns, was er nachverhandelt hat, kann er nicht antworten. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin, Sie haben Ihre Redezeit bereits deutlich überschritten. Kommen Sie bitte zum Schluss. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mein letzter Satz. – Es sind 300 000 Menschen am Wochenende gegen dieses Abkommen auf die Straße gegangen. Sie müssen ihnen nicht folgen. Aber was Sie ihnen schulden, ist Ehrlichkeit. Deswegen: Wir als grüne Bundestagsfraktion werden uns heute entscheiden. Dieses Abkommen ist an zu vielen Stellen falsch. Deswegen sagen wir Nein. Diese Konsequenz sollten auch Sie ziehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Purer Populismus!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Hubertus Heil von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Dröge, lieber Kollege Ernst, ich finde es richtig, dass wir im Bundestag über unterschiedliche Positionen streiten. Aber ich habe eine ganz herzliche Bitte, nämlich dem demokratischen politischen Gegner nicht ständig mit dem Vorwurf, man sei nicht ehrlich, die Moral abzusprechen. (Widerspruch bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen an dieser Stelle Folgendes: Wer demokratische Verfahren und Meinungsstreit in diesem Haus in der Art und Weise diffamiert, wer diese krankenhausreif redet, darf sich nicht wundern, wenn Scharlatane daraus Parlamentsverachtung machen. Das finde ich nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen das sagen, weil es ein Missverständnis gibt, das Sie hier kultivieren. Leider ist das auch schon in verschiedenen Reden deutlich geworden. Sie tun so, als würden wir heute über CETA abstimmen. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tun wir ja auch! Genau so ist es!) – Nein. – Der Vertrag wird heute nicht beschlossen. Wir machen einen Weg frei, weil es nach Artikel 23 Grundgesetz ein Beteiligungsrecht des Bundestages beim Zustandekommen der europäischen Integration gibt. Wir geben als Bundestag Bedingungen mit auf den Weg. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Der Vertrag ist doch fertig!) Wir sagen, dass es richtig ist, dass im Handelsministerrat das parlamentarische Verfahren – im Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten – eröffnet werden soll. Sie aber erwecken den Eindruck, als würde heute die Endabstimmung stattfinden. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Faktisch ja!) – Nicht einmal faktisch und auch nicht juristisch. Ich will es Ihnen erklären, Herr Kollege Ernst und Frau Dröge; denn im Gegensatz zu Ihnen war ich in der letzten Woche in Montreal. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Hätten Sie uns ja mitnehmen können!) Ich habe am Montag auch mit Frau Freeland reden können. Wir haben übrigens mitbekommen – auch schriftlich –, was Frau Malmström dazu sagt. Tatsächlich geht es um Folgendes: Wir haben ein in vielen Bereichen ordentliches Abkommen. In diesem Handelsabkommen gibt es Fortschritte, die noch nie bei einem Handelsabkommen erreicht wurden. Zum Beispiel gibt es keine privaten anonymen Schiedsgerichte mehr; (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber andere!) vielmehr ist der Weg zu einem öffentlichen Gerichtshof eröffnet. (Beifall bei der SPD) Wenn man dazu noch in der Lage und willens ist, zu differenzieren, könnte man auf vier Bereiche gucken, wo wir Fortschritte erreicht haben bzw. wo wir noch für Verbesserungen sorgen wollen. Ich will Ihnen auch sagen, wie das im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens geschehen kann. Ich nehme erstens das Beispiel der Arbeitnehmerrechte: Wir haben durch die Verhandlungen dafür gesorgt, dass Kanada mittlerweile die siebte und jetzt auch die achte ILO-Kernarbeitsnorm ratifiziert hat. Dabei geht es um das Recht, Kollektivverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzuschließen. Das ist mit den USA überhaupt nicht erreichbar. Alle ILO-Kernarbeitsnormen sind inzwischen im Rahmen dieser Verhandlungen von Kanada ratifiziert worden. Die letzte wird gerade ratifiziert. Das ist ein Riesenerfolg für Arbeitnehmerrechte. (Beifall bei der SPD) Wir wollen darüber hinaus – das ist durch rechtsverbindliche Erklärungen möglich – dafür sorgen, dass Arbeitnehmerrechte nicht nur ratifiziert, sondern in Europa und Kanada auch wirksam durchgesetzt werden. Das gilt übrigens auch für das gesamte Nachhaltigkeitskapitel, für Umwelt- und Verbraucherschutz. (Beifall bei der SPD) Ich nenne ein zweites Beispiel – Sie haben es ja angesprochen –, die Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge ist im Vertrag erwähnt, allerdings als Schutzbereich. Wir wollen, dass an ein oder zwei Stellen rechtsverbindlich klargestellt wird, dass zum Beispiel die Rekommunalisierung von Unternehmen – da gibt es ungeklärte Rechtsbegriffe, die können über Rechtserklärungen verdeutlicht werden – weiterhin möglich bleibt, es da also keinen Zweifel gibt. Das ist das, was wir wollen. (Beifall bei der SPD) Drittens nenne ich – Frau Dröge, falls Sie noch zuhören – (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) das Vorsorgeprinzip. Das Vorsorgeprinzip ist Teil des europäischen Primärrechts. Und es gibt eine Rechtsauffassung, die besagt, dass kein Handelsvertrag der Welt europäisches Primärrecht antasten kann. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Darum geht es doch!) Es gibt aber einige, die fragen, ob es in diesem Punkt nicht doch einer Klarstellung bedarf. Deshalb werden wir darauf drängen, dass dies rechtsverbindlich klargestellt wird, damit das bewährte Vorsorgeprinzip zum Beispiel im Umwelt- und Verbraucherrecht sowie bei Medizinprodukten und bei der Ernährung in Europa weiter gilt. Das ist beispielsweise eine Bedingung, um am Ende des Tages, wenn es wirklich zur Abstimmung kommt, zustimmen und das Abkommen ratifizieren zu können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Dann ist es doch schon geschehen! Dann gilt es schon!) Meine Damen und Herren, für Parlamentarier wie Sie hätte ich einen Ratschlag: Seien Sie ein bisschen mutiger, was Parlamente betrifft. (Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist jetzt die Stunde der Parlamente. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sie lassen doch die Parlamente im Stich!) Wir haben doch schon einmal von Ihnen gehört, nämlich als der Vertragstext im letzten Jahr in englischer Sprache vorlag, dass jetzt alle Messen gesungen seien, dass nichts mehr verändert werden könne. Wir haben politisch Druck gemacht und erreicht – das ist ungewöhnlich und neu –, dass die Schiedsgerichte herausgestrichen wurden. Das haben wir schon geschafft. Jetzt muss man ein bisschen aufklären und darf keine Nebelkerzen werfen, was das Verfahren betrifft. Wir als Bundestag werden heute – weil es vom Gesetz und von unserer Verfassung her erwartet wird – eine Stellungnahme abgeben. Das ist der Beschlussentwurf, den Ihnen die Koalition vorlegt. Er besagt: Ja, wir wollen, dass dieses parlamentarische Verfahren im Handelsministerrat eröffnet wird. Ja, wir erkennen an, dass es in vielen Bereichen ein sehr gutes Abkommen ist. Aber wir haben Klärungsbedarf. Zwischen der kanadischen Regierung, unserer Bundesregierung und der Europäischen Kommission besteht Konsens, dass im Rahmen dieses Verfahrens – sonst wird es ja gar keine Mehrheit im Europäischen Parlament und in den 28 Mitgliedstaaten geben – rechtsverbindliche Klärungen vorgenommen werden. Das in Zweifel zu ziehen, zeugt entweder von Unkenntnis oder von einer Diffamierung dieses Verfahrens, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie können einmal zur Kenntnis nehmen: Die Kommissarin sagt das, die Kommission sagt das, die Regierung in Kanada sagt das, die Bundesregierung sagt das. – Ich sage Ihnen noch einmal: Da geht es nicht um irgendwelche unverbindlichen Protokollnotizen, sondern um rechtlich verbindliche Klarstellungen in Bezug auf Bereiche, wo es Klärungsbedarf gibt. Zum Schluss, meine Damen und Herren: Wir können – das sage ich an alle Fraktionen gerichtet – bei einem Streit in diesem Hause – – Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Heil, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Baerbock zu? Hubertus Heil (Peine) (SPD): Sehr gerne. Bitte sehr. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Heil, nachdem Sie uns jetzt ja belehrt haben, was die Rechte eines Parlamentes sind, und dabei auf das Europäische Parlament abgestellt haben und wir alle gesagt haben, dass das Verfahren transparent sein muss, möchte ich Sie fragen, ob Sie folgender Darstellung zustimmen: Das Europäische Parlament hat in diesem Gesetzgebungsverfahren, anders als vom Wirtschaftsminister gestern im Wirtschaftsausschuss dargestellt, nicht wie der Deutsche Bundestag bei nationalen Gesetzen die Möglichkeit, den eingebrachten Vertragstext in einem parlamentarischen Verfahren zu ändern; vielmehr ist es so, dass zuvor der Rat der Europäischen Union entscheidet. Dann kann das Europäische Parlament nur noch sagen, ob es dem Abkommen zustimmt oder nicht – dabei handelt es sich ja nicht einmal um ein reguläres Gesetzgebungsverfahren –, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: So ist es!) sodass das Europäische Parlament an dem Vertragstext keine Änderungen mehr vornehmen kann. Stellungnahmen haben da keinen Einfluss. Vom Europäischen Parlament dürfen gar keine Änderungsanträge gestellt werden. Stimmen Sie mir darin zu? Wenn ja, möchte ich Sie fragen: Wie wollen Sie als Sozialdemokraten im nationalen Parlament oder im Europäischen Parlament diesen Vertragstext noch verändern? Sehen Sie nicht außerdem die Gefahr, dass am Ende gesagt wird – dieses typische Europa-Bashing haben wir in Europa ja sowieso schon –: „Jetzt ist das Europäische Parlament schuld, weil es keine Veränderung mehr herbeigeführt hat“? Ist das nicht die große Gefahr, wenn Sie jetzt suggerieren, das Europäische Parlament könne etwas richten, was es gar nicht richten kann, weil es nur Ja oder Nein sagen kann? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Frau Kollegin, ich bin sehr dankbar für diese Fragen, weil sie mir die Gelegenheit geben, ein bisschen über ein paar Dinge aufzuklären. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Sie sind doch der Einzige, der keine Ahnung hat von europäischer Politik! – Weitere Zurufe von der LINKEN) – Wollen Sie eine Antwort, oder wollen Sie einfach nur dazwischenbrüllen? Ich will der Kollegin antworten, weil sie ernsthafte Fragen gestellt hat, und ich habe jetzt die Gelegenheit dazu. Zum einen wissen Sie, Frau Kollegin, dass das Europäische Parlament auch bisher bis auf Konsultationsfragen nicht direkter Verhandlungspartner war; Verhandlungspartner waren die Europäische Kommission und die kanadische Regierung. Gleichwohl hat der deutsche Europaabgeordnete, der Vorsitzende des Handelsausschusses, unser Kollege Bernd Lange, durch seine Arbeit im Verfahren dafür gesorgt, dass sich dieser Vertrag im Rahmen der Rechtsförmigkeitsprüfung verändert hat. Die anonymen Schiedsgerichte sind durch Bernd Lange mit beseitigt worden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Antwort!) Das heißt, das Europäische Parlament hat mittelbaren Einfluss auf die Verhandlungen genommen. Zweitens. Sie haben recht, was die Formalien betrifft: Ein EU-Rat legt für ein Ratifizierungsverfahren einen völkerrechtlichen Vertrag in Gesetzesform auch auf europäischer Ebene vor. Das hindert aber nicht daran, durch rechtsverbindliche – ich betone: rechtsverbindliche – Erklärungen des EU-Ministerrates, der Regierung Kanadas und des Europäischen Parlaments darzulegen und klarzustellen, was mit diesem Gesetz gemeint ist. Ich habe es mit Beispielen darzustellen versucht: Wir haben viele Fortschritte erreicht; aber es gibt ungeklärte Rechtsbegriffe in diesem Vertragswerk. Das betrifft vor allen Dingen die Frage des Investitionsschutzes. Da sehen wir nach den Rechtseinschätzungen der Europäischen Kommission, der kanadischen Regierung und der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Parlamente durch politischen Druck und durch rechtsverbindliche Erklärungen dafür sorgen, dass aus diesem ordentlichen Vertrag ein gutes Handelsabkommen wird. Das ist unser Ziel. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Heinz Riesenhuber [CDU/CSU]) Nicht nur, weil wir Parlamentarier so selbstbewusst sein sollten, dass wir in solchen Verfahren politisch Einfluss nehmen können – Matthias Miersch weiß, wovon ich rede –, sondern weil wir tatsächlich erlebt haben, dass sich dieser Bundestag so intensiv wie kaum ein anderes Gremium mit diesem Vertrag beschäftigt hat – während der Verhandlungen, während der Rechtsförmigkeitsprüfungen, nach der Übersetzung, in unzähligen Debatten hier, in Ausschussanhörungen –, kann ich Ihnen sagen: Es ist gut, dass wir uns als Parlament, als Parteien diese Frage nicht einfach machen; denn es ist eine Frage von großer Bedeutung. Es geht um die Frage, ob es gelingt, Globalisierung gerecht zu gestalten, ob es gelingt, den Vorrang demokratischer Politik auch vor Märkten zu behaupten. Deshalb kämpfen wir, Herr Kollege Fuchs, für ein Freihandelsabkommen. Aber das reicht uns nicht. Wir wollen Globalisierung fair gestalten. Wir wollen fairen Handel in dieser Welt. Dafür bringen wir etwas auf den Weg, was zwar schon gut ist, was aber noch besser gemacht werden muss, weil es Maßstäbe für eine faire Globalisierungsgestaltung setzen soll. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Gunther Krichbaum von der CDU/CSU-Fraktion hat als nächster Redner das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Gunther Krichbaum (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union und damit auch wir unterhalten weltweit Freihandelsabkommen mit über 130 Staaten. Kein einziges Freihandelsabkommen wurde in der Vergangenheit so leidenschaftlich, hitzig, zum Teil auch polemisch-populistisch diskutiert wie TTIP oder CETA, wobei Letzteres der Gegenstand unserer heutigen Debatte ist. Auch über CETA, dem Freihandelsabkommen mit Kanada, würde wahrscheinlich genauso wenig diskutiert wie über alle anderen 130 Freihandelsabkommen zuvor, wenn es nicht im zeitlichen und räumlichen Kontext mit TTIP stünde. Damit sind wir vielleicht auch beim eigentlichen Problem angelangt: einer in der Gesellschaft tiefsitzenden Amerika-Skepsis, die bisweilen auch in einen, ja, man muss schon sagen, blanken Antiamerikanismus überschlägt. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Dumpf! – Zurufe des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Das muss uns Anlass zur Sorge sein; denn viele der vorgetragenen Bedenken in der Bevölkerung zeugen von einem Mangel an Vertrauen. Es muss schon nachdenklich machen, wenn höchste politische Vertreter Beifall zollen, wenn sie von einem freien Handel von Lissabon bis Wladiwostok sprechen, andererseits aber bei CETA und TTIP einen Eiertanz hinlegen. Weder geostrategisch noch handelspolitisch darf es eine Äquidistanz, also einen gleichen politisch-ideologischen Abstand, zwischen unseren transatlantischen Partnern und Russland geben. Wer übrigens wissen will, wie eine Freihandelspartnerschaft östlich von uns auf der Landkarte funktioniert, der kann sich ja einmal die Eurasische Zollunion anschauen. Von einer Partnerschaft auf Augenhöhe kann da überhaupt nicht die Rede sein. Ja, Partnerschaft auf Augenhöhe, das müssen wir einfordern. Aber hier sollten wir uns selber nicht kleiner machen, als wir sind. Die Europäische Union ist weltweit die größte Wirtschaftszone mit, gerundet, 500 Millionen Menschen im Vergleich zu den USA mit 300 Millionen und Kanada mit 40 Millionen. Deshalb geht es bei CETA wie bei TTIP weder um mit Chlor desinfizierte Hühnchen noch um französischen Rohmilchkäse. Es geht um die Frage: Wer setzt die industriellen Standards des 21. Jahrhunderts? Diese können gefunden werden zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada oder eben zwischen den USA, Kanada und dem pazifischen Raum inklusive China. Wir haben noch die Möglichkeit, die Globalisierung zu gestalten; Kollege Heil hat genau darauf hingewiesen. Der freie Handel ist dabei eine Riesenchance. Diese sollten wir nicht kaputtreden; denn jeder, der das tut, verkennt, dass wir innerhalb der Europäischen Union genau dieses Grundprinzip des freien Warenverkehrs haben, den sogenannten Binnenmarkt, dem wir Hunderttausende von Arbeitsplätzen zu verdanken haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Im Rahmen der Freihandelsabkommen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union bewegen wir uns, Herr Kollege Heil, natürlich weitestgehend im Feld der freien Marktwirtschaft. Das Korrektiv muss aber dann gerade die Europäische Union sein, um von diesem Modell der freien Marktwirtschaft zu einem Modell der sozialen Marktwirtschaft zu kommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das kann und darf natürlich nicht die notwendigen Strukturreformen ersetzen, aber genau das ist die Aufgabe, die auf die Europäische Union zukommt. Blickt man nun auf die EU, fällt auf, dass gerade in den wirtschaftlich prosperierenden Ländern, die von CETA und TTIP am meisten profitieren würden, der Ablehnungsgrad in der Bevölkerung am höchsten ist. Es sind dies Deutschland und Österreich vorneweg, Luxemburg und auch Slowenien. In allen anderen Staaten werden CETA wie TTIP einhellig begrüßt. Beispielhaft seien genannt Litauen mit einem Zustimmungsgrad von 77 Prozent, Irland mit 70 Prozent, Griechenland mit 60 Prozent, Portugal mit 57 Prozent und Spanien mit 55 Prozent. Alle diese Staaten, die wirtschaftlich natürlich einen gewissen Aufholbedarf haben, sehen gerade TTIP wie CETA als Chance. Ich glaube, genau diese Staaten dürfen wir nicht um die Chancen bringen, die diese Freihandelsabkommen mit sich bringen. Deswegen sollten wir auch die Chancen darin erkennen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Axel Schäfer [Bochum] [SPD]) Noch ein Aspekt, der uns zu denken geben muss: Wir müssen uns in Europa endlich entscheiden, was wir eigentlich wollen. Die Handelspolitik fällt zu 100 Prozent in die Kompetenz der Europäischen Union mit voller Mitwirkung des Europäischen Parlaments. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Sehr wahr!) Das Europäische Parlament ist nicht besser als die nationalen Parlamente, es ist auch nicht schlechter als die nationalen Parlamente. Es ist anders als die nationalen Parlamente, aber ein vollwertiges Parlament mit direkt gewählten, demokratisch legitimierten Abgeordnetenkollegen. Ich glaube, auch wir tun bei so mancher Diskussion gut daran, dass wir das nicht infrage stellen und das Europäische Parlament zu einem Parlament zweiter Klasse degradieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Regelungsinhalt von CETA betrifft zum Löwenanteil den sogenannten EUonly-Bereich, wie wir im Jargon dazu sagen. Nun ist es bei einem Abkommen so, dass bereits wenige Inhalte dafür sorgen, um aus einem EUonly-Abkommen ein sogenanntes gemischtes Abkommen werden zu lassen, ähnlich wie bei einem Glas Wasser, wo bereits wenige Tropfen Pastis ausreichen, um es zu trüben. Das ist die sogenannte Pastis-Theorie von Professor Kokott, wie Sie sicherlich wissen. Wir müssen uns natürlich fragen, ob wir die Folgen davon wirklich haben wollen. Es bedeutet nämlich, dass CETA wie TTIP von über 40 nationalen und zum Teil auch regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Sagt nur ein einziges Nein, kommt der Prozess insgesamt zum Erliegen. Damit lähmen wir uns am Ende des Tages selbst. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Auch wahr!) Das wallonische Parlament, das 0,72 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentiert, hat sich bereits auf ein Nein festgelegt. Damit werden die übrigen 99,28 Prozent der Europäischen Union irrelevant. Das kann es nicht sein. Wie hätte das vermieden werden können, und wie kann man das für die Zukunft vermeiden? Die Verhandlungsmandate, die der Deutsche Bundestag beschließen muss, müssen gerade bei Industrienationen auf den EUonly-Bereich begrenzt werden. Bei anderen Ländern, wo wir Schiedsgerichtsklauseln brauchen, ist das vielleicht anders. Aber wir vermeiden damit auch eine Beschädigung der Europäischen Kommission; denn sie hat das Abkommen entgegen ihrer eigenen Überzeugung am Ende als gemischtes Abkommen eingestuft. Abschließend ist zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag mit einer Stellungnahme seine Integrationsverantwortung wahrnimmt. Dies kommt dort auch explizit zum Ausdruck. Das Bundesverfassungsgericht wird aber in Zukunft zunehmend darauf achten, dass diese sogenannte Integrationsverantwortung nicht nur beim Akt der Übertragung der Kompetenz wahrgenommen wird, sondern auch beim Vollzug. Das bedeutet, dass der Deutsche Bundestag auch darüber wachen muss, dass die Kompetenz so ausgeübt wird, wie sie übertragen wurde. Und in diesem Zusammenhang: In Erwartung angekündigter Klagen sollte der Bundestag einen leider etwas versteckten Hinweis des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten OMT-Urteil aufnehmen. Damit wird die Einführung einer sogenannten gutachterlichen Stellungnahme erwogen, die das Bundesverfassungsgerichtsgesetz so bisher nicht kennt oder – so muss man vielleicht richtiger sagen – nicht mehr kennt. Das könnte Verfahren in Zukunft effektiver machen. Auch damit sollte sich der Deutsche Bundestag beizeiten auseinandersetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz aller juristischen Diskussionen darf nicht übersehen werden: Scheitert CETA, scheitert TTIP, dann würde mehr scheitern als ein jeweiliges Freihandelsabkommen. Die transatlantischen Beziehungen würden Schaden nehmen, und zu deren Pflege gehört Vertrauen – auf allen Seiten. Darin liegen eben die Chancen, wenn wir hier mit einer entsprechenden parlamentarischen Gestaltung zu einem baldigen Abschluss kommen. Ich glaube, dann wird es am Ende des Tages auch ein gutes Abkommen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Alexander Ulrich von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Alexander Ulrich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! ich möchte mit einem Zitat von Willy Brandt beginnen: Es hat keinen Sinn, eine Mehrheit für die Sozialdemokraten zu erringen, wenn der Preis dafür ist, kein Sozialdemokrat mehr zu sein. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Reden Sie doch einmal über Ihre eigene Partei!) Dieses Zitat fällt einem nach dem Konventsbeschluss der SPD von Montag ein. (Beifall bei der LINKEN) Laut einer Umfrage der Wirtschaftswoche, die sicherlich kein linkes Kampfblatt ist, unterstützen lediglich noch 18 Prozent der Deutschen das CETA-Abkommen. Ende August haben 125 000 Bürgerinnen und Bürger eine Verfassungsklage dagegen eingereicht. Am vergangenen Wochenende waren 320 000 Menschen auf der Straße, um gegen CETA, TTIP und die vorläufige Anwendung zu demonstrieren. Was macht die SPD? Sie ignoriert das alles. Die Abstimmung über CETA war ja nur noch eine nachrangige Frage. Herr Heil, wenn man Demokratie ernst nimmt, dann sollte man seine eigenen Delegierten darüber abstimmen lassen, um was geht, und sollte nicht damit in Verbindung bringen, dass, wer dagegen stimmt, am Ende womöglich noch einen neuen Parteivorsitzenden suchen muss. Sie haben Ihren Konvent mit einer Personalfrage instrumentalisiert, obwohl es viel wichtigere Entscheidungen gegeben hätte. (Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sind Sie der SPD-Experte? Kümmern Sie sich um Ihren Haufen!) Herr Krichbaum, wenn man gegen die Kritik der vielen Menschen nichts mehr zu sagen hat, dann bemüht man den Vorwurf des Antiamerikanismus. Dieser Logik folgend, müsste man feststellen, dass sogar die beiden übriggebliebenen amerikanischen Präsidentschaftsbewerber Antiamerikaner sind; denn beide sind kritisch, was diese Handelsabkommen angeht. Dieses blöde Argument hätte man einfach mal weglassen sollen. Man muss die Kritik mal ernst nehmen. (Beifall bei der LINKEN – Gunther Krichbaum [CDU/CSU]: Das ist natürlich Quatsch, weil es ein Zeugnis ist, dass das gegenseitige Vertrauen fehlt, Herr Ulrich! Das ist der Kern des Problems! Sie reden Unsinn!) Herr Heil, Sie haben gesagt, wenn man die demokratischen Prozesse so begleite, dann wecke man eventuell Personen und Parteien, die man nicht haben wolle. Ich sage Ihnen aber auch: In einer Demokratie sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass ein Gesetz erst dann in Kraft tritt, wenn die zuständigen Parlamente es beschlossen haben. Deshalb sind wir gegen eine vorläufige Anwendung. Ich hoffe, dass die SPD irgendwann auch wieder zu dieser Entscheidung kommt. (Beifall bei der LINKEN – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Es wäre trotzdem zu spät!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Heil zu? Alexander Ulrich (DIE LINKE): Natürlich. Hubertus Heil (Peine) (SPD): Herr Kollege, wir wollen hier ja bei allem Streit nicht Widersprüche aufbauschen, die wir nicht haben. Deshalb bitte ich Sie einfach, zur Kenntnis zu nehmen, dass in dem Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema der vorläufigen Inkraftsetzung Folgendes steht: Erstens die ganz klare Ansage: Der europäische Teil dieses Abkommens darf nach Auffassung des Bundestages – so wie wir es heute beschließen – erst in Kraft treten, wenn das Europäische Parlament zugestimmt hat, nicht vorher. (Zuruf von der SPD: Genau! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Unglaublich! Das habt ihr doch gar nicht definiert!) – Das steht in diesem Antrag. Lesen hilft. Zweitens. Der Teil, der nicht in europäische Zuständigkeit fällt, darf nach Auffassung des Bundestages natürlich erst in Kraft treten, wenn die nationalen Parlamente zugestimmt haben. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Deshalb meine Frage an Sie: Wo ist eigentlich der Widerspruch zwischen der Position, die die Koalition einnimmt, und dem, was Sie fordern? Meine Bitte: Stellen Sie keinen Pappkameraden auf. Wir sind miteinander der Auffassung, dass ein vorläufiges Inkraftsetzen erst möglich ist, wenn die Parlamente entschieden haben. Das steht klar in diesem Bundestagsbeschluss. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nein, stimmt nicht! Nein, das ist nicht wahr! – Gegenruf von der CDU/CSU: Lesen bildet!) Alexander Ulrich (DIE LINKE): Herr Heil, vielen Dank für die Nachfrage. Aber ich glaube, die Debatte hat schon gezeigt, dass die Pappkameraden von der SPD aufgestellt worden sind. Denn eines ist doch relativ klar: Sie haben letztes Jahr mit der SPD rote Linien definiert und festgelegt, unter welchen Bedingungen man CETA zustimmen kann. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Es geht um das vorläufige Inkrafttreten!) Diese roten Linien wurden vom Parteikonvent vollständig gebrochen. Insofern haben Sie Pappkameraden aufgestellt. (Mechthild Rawert [SPD]: So ein Quatsch! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Es geht um das vorläufige Inkrafttreten! Sagen Sie mal was zur Sache!) Ich sage noch einmal: Da es so große Bedenken gegen das CETA-Abkommen gibt, wollen wir als Linke, dass erst die Parlamente zustimmen, und erst dann kann es umgesetzt werden. Aber Sie wollen es erst umsetzen und dann die Parlamente beteiligen. Das ist in einer Demokratie der ganz falsche Weg. (Beifall bei der LINKEN) Dass man das Ihnen als Parlamentarier erklären muss, ist eigentlich eine Schande. (Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Lesen Sie doch mal den Beschluss!) Es besteht sowieso die Frage, warum man die vorläufige Anwendung überhaupt will; denn ich glaube, die vorhandene Zeit eröffnet uns doch alle Möglichkeiten. Da wird immer gesagt, man brauche Sicherheit. Auch da ist das Argument, man würde, wenn man CETA und TTIP nicht zustimmte, eventuell unsere Exportchancen verringern. Herr Ernst hat schon darauf hingewiesen: Wir sind Exportvizeweltmeister; denn unsere Produkte sind weltweit gefragt – ohne und mit Abkommen. Wir lassen nicht zu, dass die Demokratie nur noch marktkonform gestaltet wird, dass wir sozusagen alles akzeptieren müssen, was die Wirtschaftskonzerne uns vorschreiben. Aber leider sind die CDU/CSU und die SPD da auf einem völlig falschen Weg. (Beifall bei der LINKEN) Wir als Linke betrachten uns als Partner der außerparlamentarischen Bewegung. Deshalb waren wir am Samstag bei der Demo dabei. Wir sagen: Der Widerstand ist toll, und er muss weitergehen. Noch ist nichts verloren. Ich finde es auch gut, dass man in gewissen Bundesländern mit Volksabstimmungen Druck ausüben will. Auch das ist notwendig. Denn eines ist auch klar: Würde man CETA einer Volksabstimmung unterwerfen, wäre der Spuk ganz schnell vorbei – bei TTIP sowieso. (Beifall bei der LINKEN) Aber wer – wie CDU/CSU und SPD – gegen das Volk regieren will, ist natürlich auch gegen Volksabstimmungen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das war das Argument der Brexit-Befürworter!) Der Druck muss aufrechterhalten werden. Wir sind als Linke vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um gegen die vorläufige Anwendung zu klagen. Der Druck geht weiter. Ich glaube, wer für TTIP und CETA ist – wie die SPD, wie die CDU/CSU –, wird bei der nächsten Bundestagswahl große Probleme bekommen. Deshalb: Macht weiter auf der Straße! Wir machen weiter mit den Grünen hier im Parlament. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Axel Schäfer von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Axel Schäfer (Bochum) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer wie Sie, Kollege Ulrich, einmal beschlossen hatte, aus der SPD auszutreten, der hat keine politische Legitimation mehr, sich auf Willy Brandt zu beziehen. So einfach ist das. (Beifall bei der SPD – Lachen des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Wer die SPD kritisiert – was völlig legitim ist –, der sollte zumindest darauf hinweisen: Wir haben über Monate hinweg in allen Gliederungen unserer Partei und zum Schluss auf einem Konvent um Positionen gerungen, wir haben uns ausgetauscht, und wir haben uns auch an Demonstrationen beteiligt. Wir haben – wie keine andere Partei in Deutschland – in einem demokratischen Verfahren unsere Position gefunden. Darauf sind wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – auch wenn es unterschiedliche Positionen gibt – gemeinsam stolz. (Beifall bei der SPD) Der zweite Punkt. Ich habe mich gemeinsam mit Michael Roth und anderen 2005 für eine Grundgesetzänderung hin zu mehr direkter Demokratie eingesetzt; davon müssen wir auch nichts zurücknehmen. Aber eines ist auch klar: Bestimmte Themen darf man nicht verabsolutieren. Wer glaubt, nur mit Volksbefragung oder Volksabstimmung alle Konflikte und alle Sachfragen in einer Demokratie lösen zu können, der wird am Ende dort landen, wo die britischen Konservativen landeten. Weil sie als Partei gespalten waren, haben sie das Land gespalten. Das kann man am Ergebnis der Brexit-Abstimmung sehen. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!) Ich war bisher davon ausgegangen, dass niemand in diesem Hause – das gilt für die Linkspartei, genauso wie für CDU/CSU, SPD und die Grünen – dafür war, so etwas wie den Brexit auszulösen. Auch das sollten wir an dieser Stelle deutlich unterstreichen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich habe, wie viele in diesem Haus – meine Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, aber natürlich auch meiner eigenen Partei und der Partei Die Linke waren dabei, zum Teil auch Christdemokraten –, in den letzten Jahrzehnten an einer Menge Demonstrationen teilgenommen; dazu stehe ich, das halte ich auch im Nachhinein für richtig. Ich habe gegen Atomkraft, gegen Nachrüstung, gegen Rechtsextremismus (Zuruf von der CDU/CSU: Gegen Linksextremismus!) und auch gegen den Irakkrieg demonstriert. Es ging immer um harte Fakten: um Kriegsfragen, um Radioaktivität oder um ermordete Menschen. Wir haben diskutiert und uns solidarisiert. Jetzt haben wir es zum ersten Mal mit einer Bewegung zu tun, in der nicht harte Fakten im Mittelpunkt stehen, sondern Sorgen und Ängste. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist am Ende ganz simpel: (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Halten sie die Leute für dumm? – Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann den Vertragstext lesen!) Wem vertrauen wir in diesem Verfahren? Vertrauen wir denjenigen im Europäischen Parlament, im Bundestag, in der EU-Kommission und natürlich auch in der Bundesregierung – alle diese Gremien sind demokratisch legitimiert; das hat den Charme, dass wir ihre Vertreter öffentlich hierher zitieren können, dass wir uns einklinken können, dass wir sie kritisieren können; im schlimmsten Fall kann man Leute auch abwählen –, oder vertrauen wir denen, die eine bestimmte Expertise haben, die aber nirgendwo und von niemandem kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen werden oder gar abgewählt werden können? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bin entschieden dafür – ich sage das trotz aller Kritik –, dass wir die parlamentarische Demokratie und auch die Parteiendemokratie – das heißt, uns selbst – ernst nehmen und dass wir die damit verbundenen Möglichkeiten entsprechend nutzen. Ein letzter Satz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da wir über CETA reden: Was trennt uns eigentlich von Kanada? Nur der Atlantik. Sie sind genauso wie wir. Sie haben die gleiche Struktur, sie haben sogar die Todesstrafe abgeschafft. (Zurufe von der LINKEN) – Ja, sie haben die Todesstrafe abgeschafft, andere Länder nicht. – Dass wir mit so einem Land demokratische Abkommen auf Augenhöhe abschließen, um etwas Gutes zu bewegen – nicht nur in der EU, sondern auch beispielgebend im Welthandel –, dafür lohnt es sich zu kämpfen. Wir müssen diese Diskussion im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament heute und in den nächsten Jahren führen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Britta Haßelmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen hier keine Grundsatzdebatten über Freihandel führen. Ja, auch unsere Fraktion weiß, dass es in der Weltgemeinschaft und in der Europäischen Gemeinschaft sehr wichtig ist, dass wir Regeln für fairen Handel haben – aber eben für fairen Handel – (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dass wir bestimmte Risiken ausschließen. Darum geht es gerade, Axel Schäfer, und nicht um das Universum oder eine Intoleranz gegenüber europäischen Institutionen. Die nehmen wir nämlich sehr wichtig und sehr ernst. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre heutige Stellungnahme zum Artikel 23 des Grundgesetzes ist ein klares Ja – ohne Wenn und Aber – zu CETA. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein! Lesen!) Es reicht mir einfach, dass die Sozialdemokratie so tut, als wäre das nicht der Fall. Das darf man Ihnen nicht durchgehen lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie erzählen hier das Märchen vom Schutz der Daseinsvorsorge. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Britta, lies vier Seiten!) Meine Damen und Herren, seit über einem Jahr bemühen wir uns darum und sagen: Bundeswirtschaftsministerium, kümmere dich; die Daseinsvorsorge ist im Vertragsentwurf nicht gesichert! (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau! Richtig!) Das wurde abgeschwächt, geleugnet, negiert. Guckt euch die deutsche Übersetzung des Vertrages an. Ich könnte so viele Zitate aus Zuschriften vortragen, die uns erreichten, weil sich keiner von Ihnen mit der Daseinsvorsorge, die für die Kommunen so wichtig ist, auseinandersetzen wollte. Und dann, plötzlich, taucht im Konventsbeschluss der SPD doch der Zweifel auf. Da heißt es in einem Kapitel: Zudem soll die öffentliche Daseinsvorsorge aus dem Streitschlichtungsmechanismus herausgenommen werden. (Zuruf des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD]) Ja, Sie haben es erfasst. Das ist ein zentrales Problem. Genau das wäre nötig gewesen; aber genau das machen Sie nicht. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Genau! Das ist das Problem!) Mit Ihrer Stellungnahme und dadurch, dass Sie das so laufen lassen, verhindern Sie, dass hier Klarheit geschaffen wird, dass wir eine Generalausnahme für die öffentlichen Dienstleistungen und die öffentliche Daseinsvorsorge bekommen, dass wir die Chance haben, aus diesen blöden Negativlisten mit Anhängen eine Positivliste zu machen, oder dass wir die Daseinsvorsorge ganz aus dem Investitionsschutz nehmen. Der Zug ist mit der heutigen Entscheidung abgefahren. Und keiner weiß das so genau wie Herr Gabriel und Sie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Deshalb regt es mich auf, dass Sie den Leuten hier etwas anderes zumuten und erklären. Ihre Klarstellungen auf dem Konvent sind sehr ernst gemeint gewesen. Ich kenne viele Kommunalos, auch von der SPD, die sich Sorgen machen um die Daseinsvorsorge. Aber Sie sichern sie nicht ab, sondern tun so, als wäre durch ein paar klarstellende Beschlüsse plötzlich die Daseinsvorsorge gesichert. Wo soll das denn herkommen, meine Damen und Herren? (Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Haben Sie die Reaktion von Hubertus Heil auf die Frage meiner Kollegin Annalena Baerbock gehört? Erst sollte das Europäische Parlament das regeln. Jetzt ist es plötzlich der Europäische Rat oder, nein, es sind die europäischen Minister. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Zuhören!) Wer soll denn die ganzen Bedingungen zur Daseinsvorsorge herausnehmen, was notwendig wäre? Gerade das Thema Wasserversorgung ist ein hochriskantes Thema im Bereich der Daseinsvorsorge. Gucken Sie sich die Gutachten an, wenn Ihnen Ihr Wirtschaftsminister das schon nicht erklärt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir haben eine Stellungnahme von Silke Laskowski zur Wasserwirtschaft. Professor Krajewski und Professor Nettesheim, alle warnen davor, was mit den öffentlich-rechtlichen Rechten passiert. Dazu sagt uns die Bundesregierung: Ja, schwierig wird es, wenn es offensichtlich unverhältnismäßige Beschlüsse in den Kommunen gibt. – Was sind denn „offensichtlich unverhältnismäßige Beschlüsse in den Kommunen“? Was für ein Risiko für alle Leute, die vor Ort kommunalpolitisch aktiv sind! Wie sollen die so was durchblicken? Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin Haßelmann, ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie stehen einer Schiedsgerichtsbarkeit und großen Investoren gegenüber. Das ist doch ein hohes Risiko, das zur Verunsicherung vor Ort führt. Man darf es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie den Leuten erzählen, das wäre gesichert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Barbara Lanzinger von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Barbara Lanzinger (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wir führen heute eine wichtige Debatte. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das liegt sicherlich nicht daran, dass wir sie nicht schon vielfach geführt hätten. Das liegt sicherlich auch nicht daran, dass die Argumente nicht längst ausgetauscht sind. Diese Debatte ist wichtig, um der Öffentlichkeit noch einmal deutlich zu zeigen, was für ein gefährliches Spiel Sie von den Linken und von den Grünen hier treiben, und zwar fernab von den Ergebnissen des ausverhandelten Vertragstextes von CETA, der uns allen vorliegt. Außer Fundamentalopposition bieten Sie nichts an. Sie haben keine Lösungen parat. Sie schenken den Fakten keine Beachtung. Dafür steht ein Satz sinnbildlich, der von linker Seite und auch im Rahmen der Kampagnen in letzter Zeit immer wieder zu hören ist: CETA stoppen, denn CETA ist TTIP durch die Hintertür. (Beifall bei der LINKEN) Dieser Satz ist sinnbildlich für die Debatte. Das ist aus meiner Sicht brandgefährlich, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Stimmt! CETA ist brandgefährlich!) weil Sie subtil Ängste und Unsicherheit in der Bevölkerung schüren und sich in dieser Rolle auch noch gefallen. Es geht Ihnen nicht wirklich um Inhalte. Es geht Ihnen nicht darum, was als Verhandlungsergebnis bei CETA am Ende steht und was in den Nachverhandlungen herausgekommen ist. Es geht Ihnen darum, dagegen zu sein, und es geht Ihnen auch darum, TTIP zu stoppen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja!) Sie haben es vorhin selber gesagt: Sie wollen einfach nur Widerstand und Druck aufbauen. Das hat mit Demokratie nichts zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Was ist das für ein Demokratieverständnis! Wollen Sie Demonstrationen verbieten, oder was?) Das vollkommen Paradoxe an der Sache ist: Es gibt noch kein TTIP-Abkommen. Es gibt Verhandlungen. Aber für Sie zählt nur, dagegen zu sein. Darum geht es Ihnen. Wie würde sich unsere Demokratie entwickeln, wenn wir nicht mehr über die Sache diskutieren, wenn es nicht mehr um Fakten geht? Jeder Zuhörer und jede Zuhörerin kann sich vorstellen, wohin das führen würde. Wir leben in Zeiten großen Umbruchs. Wegen der internationalen Konflikte haben wir große Herausforderungen in Europa und in Deutschland. Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sind verunsichert. Das nehmen wir sehr ernst. Deshalb müssen wir erklären, was wir mit CETA wollen, was CETA macht und was es nicht macht. Am Ende – nicht heute – entscheiden wir in unserer parlamentarischen Demokratie. Aber ich sage auch ganz deutlich: Die Linken, die Grünen und einschlägige Kampagnenbetreiber wollen nicht aufklären. Sie suggerieren den Menschen: Achtung, die gewählten Volksvertreter wollen euch nur Böses. – Durch diese Kampagnen wird vor allem eines gemacht: Ängste werden geschürt und Klischees werden bedient. Die Menschen werden zutiefst verunsichert. Vertrauen geht kaputt. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Sie machen es doch kaputt!) Demokratie lebt aber von Vertrauen und nicht vom mutwilligen Schüren von Angst. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN) Manche Punkte, anhand derer gezeigt werden soll, wie schlecht CETA ist, werden gebetsmühlenartig wiederholt, zum Beispiel Schiedsgerichtsbarkeit und Daseinsvorsorge. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Stimmt ja auch!) Ich wiederhole jetzt einmal drei Fakten. Erstens: Schiedsgerichte. Es ist verändert worden. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Es ist weiterhin eine Paralleljustiz!) Es gibt keine privaten Schiedsgerichte mehr. Durch CETA gibt es die alten Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht mehr. Es ist gelungen, sich mit Kanada auf ein reformiertes modernes System zu einigen, sprich: Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten durch ein öffentlich legitimiertes Investitionsgericht. Zweitens: Daseinsvorsorge. Die öffentlichen Dienstleistungen und die Daseinsvorsorge werden durch CETA geschützt. Auch weiterhin liegt die öffentliche Versorgung, beispielsweise mit Wasser, Bildung, Kultur, Energie und Dienstleistungen, in der Hand der Mitgliedstaaten und der EU. CETA enthält keine Verpflichtung zur Privatisierung dieser Bereiche. Drittens: Mittelstand. Von den Regelungen in CETA werden vor allem kleine und mittelständische exportorientierte Unternehmen profitieren, insbesondere unsere Elektroindustrie und unser Maschinenbau. Denn im Kern geht es bei CETA darum, technische Handelshemmnisse abzubauen, die den gegenseitigen Handel vor allem kleinerer Unternehmen erschweren. Ich kann nur betonen: Wenn Sie uns das nicht glauben, fragen Sie die exportierenden Mittelständler. Sie kennen uns in der CSU. Wir können sehr direkt und auch ungemütlich sein. Wir wollten CETA nicht um jeden Preis. Es war uns wichtig, genau hinzuschauen, und es wurde nachverhandelt. Auch wir wollen Risiken ausschließen. Das ist der Grund, warum die Verhandlungen nicht, wie geplant, zwei Jahre, sondern fünf Jahre gedauert haben. Unser Ziel war ein Abkommen, das innerhalb unserer politischen und gesellschaftlichen Leitplanken liegt. Das ist uns, denke ich, mit CETA bisher erfolgreich gelungen. Wir setzen hohe Standards und verbessern gleichzeitig die wirtschaftliche Kooperation zwischen der EU und Kanada. Wenn wir CETA zum Schluss der Verhandlungen ablehnen würden, würden wir uns damit keinen Gefallen tun. Im Gegenteil: Wir würden all denen helfen, die nicht wollen, dass Deutschland und Europa stark sind und weiter stark bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir können uns dafür entscheiden, die Globalisierung selbst zu gestalten, oder wir verkriechen und verstecken uns und warten ab, was kommt. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir wollen selbst gestalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir wollen selbst verhandeln, und wir wollen selbst bestimmen. Ich entscheide auch gern selbst darüber und lasse nicht andere darüber entscheiden. Heute sprechen wir über CETA, nicht über TTIP. Die Fundamentalopposition der Linken und der Grünen schadet den Bürgerinnen und Bürgern Europas und Deutschlands. Daher lehnen wir ihre Anträge ab, und wir bitten um die Zustimmung zu dem Antrag der Koalition. Danke für diesen gemeinsamen Antrag. Danke schön fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Nina Scheer das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Nina Scheer (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren haben wir vermehrt über Freihandel diskutiert, und wir haben dabei erkannt, dass es eine Kehrtwende geben muss: dass das Primat der Deregulierung keine Antwort auf die Herausforderungen des Welthandels sein kann und dass der Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen für sich genommen nicht gemeinwohlfördernd ist. Es braucht also immer ein Korrektiv, weil sonst der freie Markt eben nicht die Gemeinwohlverpflichtung erfüllt. Unter diesen Vorzeichen stehen die Diskussionen um TTIP und CETA. TTIP hat die Diskussion nicht überlebt; die Verhandlungen über CETA waren schon sehr weit fortgeschritten. Aber wir haben gesehen, dass die Erwartungshaltung der Bevölkerung über die letzten Monate zunehmend stärker wurde, einen gesunden Ausgleich zwischen dem Interesse einer globalisierten Welt, die auf Handel und Investitionen angewiesen ist, und den Gemeinwohlinteressen herzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Diskussionen um die Freihandelsabkommen gerade in Bezug auf TTIP und CETA haben aber auch gezeigt – damit möchte ich auch noch einmal an das Referendum der Briten erinnern –, dass wir dringend eine Stärkung der repräsentativen Demokratie und der Parlamente brauchen. Die Fortentwicklung von Freihandels- zu Handelsverträgen, zu Fairhandel statt Freihandel ist auch auf strukturelle Änderungen angewiesen. Bei CETA wurde dies bereits während der Rechtsförmlichkeitsprüfung exerziert. Mit dem Diskurs in unserer Partei und den breiten Forderungen aus der Zivilgesellschaft gab es bereits elementare Veränderungen, obwohl dies am Anfang immer als ausgeschlossen galt. Strukturelle Änderungen sind also möglich, wenn wir den demokratischen Diskurs ernst nehmen. Insofern möchte ich kurz auf den Konventbeschluss meiner Partei eingehen. Mit dem Konventbeschluss der SPD vom Montag dieser Woche hat meine Partei eine Bewertung und Analyse von CETA in der heutigen Form vorgenommen. Der Beschluss erklärt klipp und klar, an welcher Stelle noch Handlungsbedarf gesehen wird, um CETA fair auszugestalten und zukunftsfähig zu machen. Das war die Arbeit der SPD, es war die Arbeit einer Partei. Parteien sind fester Bestandteil unserer Verfassung und unserer Demokratie. Das müssen wir ernst nehmen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Der Konventbeschluss setzt auf eine interessengerechte Einordnung des Investitionsschutzes. Er verlangt die Wahrung des Vorsorgeprinzips. Das ist auch eine Erwartung in der Stellungnahme der Regierungsfraktionen. Der Konventbeschluss setzt sich kritisch mit dem Negativlistenansatz auseinander, der zu keiner unkontrollierten Liberalisierung führen darf. Weitere Punkte werden auch noch genannt. Mitnichten ist der Konventbeschluss vom Montag eine Zustimmung zu CETA in der heutigen Form. (Beifall bei der SPD) In diesem Lichte steht übrigens auch, sehr geehrter Herr Fuchs – Herr Fuchs ist nicht mehr da –, unsere gemeinsame Stellungnahme. Es stimmt nicht, dass heute eine Zustimmung erfolgen würde, und es stimmt auch nicht, dass dies ohne Wenn und Aber erfolgen würde. Das ist einfach keine korrekte Darstellung der heutigen Situation. (Beifall bei der SPD) Vor uns liegen Schritte, die für CETA formal erst einmal nicht vorgesehen waren, die es im bevorstehenden Prozess erst noch zu entwickeln gilt. Aber eben das ist doch die Veränderung, die wir auch für Europa brauchen, insbesondere bei solch umfassenden Abkommen mit solch weitreichenden Konsequenzen. Wir mussten erkennen, dass die EU-Kommission allein nicht zu ratifizierungsfähigen Abkommen und Einigungen kam; auch das ist eine Erkenntnis aus diesem Prozess. Ebendiesen Prozess, die Stimme der Parlamente zu stärken, müssen wir in Europa und für Europa aktiv einfordern. Von alleine passiert das nicht. Strukturell gesehen muss ich sagen: Hier ist der Weg das Ziel. Ich komme zum Schluss. Wir sollten jede Gestaltungsoption, sowohl über rechtsverbindliche Vereinbarungen als auch im anschließenden parlamentarischen Ratifikationsprozess, nutzen, um CETA an die heutigen handelspolitischen Aufgaben anzupassen, insbesondere in Orientierung an den UN-Nachhaltigkeitszielen und den Klimaschutzvereinbarungen von Paris. Übrigens: Heute ratifizieren wir diese hier im Deutschen Bundestag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner in dieser Aussprache hat Dr. Matthias Miersch von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Matthias Miersch (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im August dieses Jahres ein Papier vorgelegt, in dem ich fünf Punkte aufgezählt habe, bei denen ich den Eindruck habe, dass wir mit CETA große Probleme haben. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Wem haben Sie das vorgelegt?) Nichts von dem, was ich dort aufgeschrieben habe, nehme ich heute zurück. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aber ich weise darauf hin: All diejenigen, die dieses Papier zitieren, müssen es vollständig zitieren. Denn ich habe in diesem Papier auch einen Brückenschlag zwischen den Gegnern und den Befürwortern vorgeschlagen, indem ich auf das parlamentarische Verfahren verwiesen habe. Warum? Weil ich glaube, lieber Klaus Ernst und liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dass wir hier aufpassen müssen. Denn was ihr nicht erwähnt, ist die augenblickliche Ausgangslage in der Europäischen Union. Mit Ausnahme von Österreich, Belgien und Deutschland – und vielleicht noch einigen kleinen Ländern – sind momentan alle Staaten für das CETA-Abkommen. Was haben wir in diesem Parlament für Debatten geführt, weil Sie von den Linken und den Grünen der Bundeskanzlerin vorgeworfen haben, Europa mit ihrer Austeritätspolitik kaputtzumachen! Ich finde, diese Sensibilität sollten wir auch bei diesen Themen walten lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Uns muss klar sein: Wenn wir in der Demokratie etwas verändern wollen, dann müssen wir werben. Das geht nicht, indem man nur Ja und Nein sagt, sondern man muss in den vorhandenen Diskurs eintreten. Liebe Annalena Baerbock, ich empfehle dir den guten Aufsatz von Herta Däubler-Gmelin, der ehemaligen Bundesjustizministerin, der vor drei Wochen in der Wochenendbeilage der taz erschienen ist, in dem sie geschrieben hat: Es ist eine Chance für die Parlamente, sich jetzt zu emanzipieren, gerade eine Chance für das Europäische Parlament. (Beifall bei der SPD) Deswegen sage ich: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Mein Papier habe ich umsonst angefertigt. Wenn jemand Tipps haben will, wie das im Europäischen Parlament gehen könnte, gebe ich nächstes Mal eine Honorarnote aus. Zum Konvent. Herr Ulrich, wenn Sie hier behaupten, wir hätten zugestimmt, sage ich Ihnen: Lesen Sie bitte dieses Papier! Der Konvent hat eindeutige Bedingungen gestellt. (Beifall bei der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ja, ja! Aber ihr stimmt trotzdem zu!) Er hat vor allen Dingen einen Weg aufgezeigt, von dem ich jetzt ausgehe. Dankenswerterweise ergibt sich auch aus der Stellungnahme, die wir heute verabschieden, dass das Europäische Parlament mit der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten in einen Diskurs eintreten kann, um Lösungsansätze zu entwickeln und Konfliktthemen auszuräumen. Warum haben wir nicht den Mumm, das zu tun? Campact ist schon viel weiter; denn dort hat man alle Parlamentarier angeschrieben. Insofern: Setzen wir doch auf die Kraft der Parlamente, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPD) Weil wir dem Europäischen Parlament noch eine Stellungnahme werden übermitteln müssen, ist meine Bitte, dass wir ab Oktober dieses Jahres überlegen: Warum bilden wir nicht eine interfraktionelle Arbeitsgruppe, die diese Stellungnahme themenübergreifend und ausschussübergreifend vorbereitet? Dann können wir schon einmal hier im Diskurs miteinander ringen und vielleicht fraktionsübergreifend eine starke Stimme in diesem parlamentarischen Verfahren erheben. (Beifall bei der SPD) Am Ende – auch das sage ich hier eindeutig – wird ein Ergebnis stehen, und wir werden an ihm messen können, ob unsere Erwartungen erfüllt wurden oder andere sich durchgesetzt haben. Danach hat jeder Parlamentarier – egal ob im Europäischen Parlament oder im Deutschen Bundestag – die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Bis dahin, finde ich, sollten wir aber miteinander um den besten Weg ringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/9665 mit dem Titel „Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen – hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes“. Die Fraktion Die Linke hat namentliche Abstimmung beantragt. Bevor ich die Abstimmung eröffne, möchte ich noch auf zwei Sachverhalte hinweisen: Zum einen möchte ich darauf hinweisen, dass mir eine ganze Reihe von Erklärungen zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung vorliegt. Diese Erklärungen beziehen sich zum Teil auf alle drei folgenden Abstimmungen, zum Teil aber auch nur auf eine Abstimmung.1 Zum Zweiten möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir im Anschluss noch weitere einfache und zwei namentliche Abstimmungen durchführen werden. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer jetzt, ihre Plätze einzunehmen, und es wäre schön, wenn die anderen Kollegen sich noch einen Moment gedulden würden, weil wir dann ganz schnell sehen können, ob alle Schriftführerinnen und Schriftführer schon an ihren Plätzen sind. Ansonsten wird das ein bisschen schwierig. – Hinten links ist die Urne noch nicht besetzt, und hier rechts, neben der Regierungsbank, fehlt noch die Opposition. Daran, dorthin eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu schicken, sollte gerade sie ein besonderes Interesse haben, wenn ich das einmal so sagen darf. – Nun sind alle Plätze besetzt. Dann eröffne ich hiermit die Abstimmung. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ist noch ein Mitglied des Hauses hier im Plenarsaal, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung gebe ich später bekannt.2 Jetzt darf ich um Aufmerksamkeit bitten. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6 b. Dabei geht es zunächst um eine Abstimmung im üblichen Verfahren. Später haben wir wieder namentliche Abstimmungen. Deshalb bitte ich darum, die Plätze wieder einzunehmen, damit wir vom Präsidium aus einen Überblick gewinnen können, wie die einzelnen Fraktionen sich beim Abstimmen verhalten. Beim Tagesordnungspunkt 6 b geht es um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens verweigern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9697, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/8391 abzulehnen. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 6 c. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Abstimmung über CETA erfordert Beteiligung von Bundestag und Bundesrat“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9703, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/9030 abzulehnen. Wer für diese Beschlussempfehlung des Ausschusses stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? Die Beschlussempfehlung ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 3 auf: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel Drucksache 18/9663 Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/9663. Es ist namentliche Abstimmung verlangt. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die schon eingenommenen Plätze beizubehalten bzw. noch einmal einzunehmen. Ich bitte darum, mir einen Hinweis zu geben, ob die Plätze an den Abstimmungsurnen alle besetzt sind. – Darf ich fragen, ob alle Abstimmungsurnen besetzt sind? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 18/9663. Gibt es jemanden im Hohen Hause, der seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat? – Ich sehe niemanden mehr. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte auch hier die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis wird, wie üblich, später bekannt gegeben.3 Wir kommen jetzt zu einer weiteren namentlichen Abstimmung und dann zu einer Reihe weiterer Abstimmungen. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 39 a und 39 c auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen Drucksache 18/9621 c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Bärbel Höhn, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen Drucksachen 18/6201, 18/9701 Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Ich darf um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Wie alle wissen, sind das sehr wichtige Abstimmungen. Tagesordnungspunkt 39 a. Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/9621 mit dem eben genannten Titel. Wir stimmen über diesen Antrag auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Plätze einzunehmen, soweit sie nicht ohnehin eingenommen sind. – Alle Plätze sind besetzt. Dann eröffne ich die Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 18/9621. Gibt es noch jemanden, der seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe niemanden und schließe daraus, dass alle ihre Stimme abgegeben haben. Ich schließe die Abstimmung und bitte, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis werden wir später bekannt geben.4 Ich bitte, Platz zu nehmen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 39 c. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9701, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/6201 abzulehnen. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Wir kommen jetzt zu einer Reihe von Tagesordnungspunkten mit Abstimmungen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 43 a bis 43 i sowie die Zusatzpunkte 4 a bis 4 e auf. Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Wir kommen zunächst zu den unstrittigen Überweisungen – das sind die Tagesordnungspunkte 43 a bis 43 i sowie die Zusatzpunkte 4 a bis 4 d –: 43.   a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze Drucksache 18/9231 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Innenausschuss b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption Drucksache 18/9234 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus Drucksache 18/9235 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates Drucksache 18/9417 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes Drucksache 18/9466 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes Drucksache 18/9529 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Haushaltsausschuss g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes Drucksache 18/9531 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit h) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke – Die Brennelementesteuer muss bleiben Drucksache 18/9124 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss i) Beratung des Antrags der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Längere Lebensdauer für technische Geräte Drucksache 18/9179 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss Digitale Agenda ZP 4   a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgabe von anschlagsfähigen Ausgangsstoffen beschränken Drucksache 18/7654 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Transparenz bei vegetarischen und veganen Produkten schaffen Drucksache 18/9057 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit Drucksache 18/9674 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Katja Keul, Renate Künast, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Internationale rechtliche Zusammenarbeit stärken und ausbauen Drucksache 18/9675 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsausschuss Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Jedenfalls gibt es niemanden, der dagegen wäre. Dann ist das der Fall. Die Überweisungen sind so beschlossen. Wir kommen jetzt zu einer Überweisung, bei der die Federführung strittig ist, zu Zusatzpunkt 4 e: Beratung des Antrags der Abgeordneten Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Syrien – Luftbrücke einrichten, humanitäre Not lindern Drucksache 18/9687 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (f) Auswärtiger Ausschuss (f) Federführung strittig Interfraktionell wird Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/9687 mit dem Titel „Syrien – Luftbrücke einrichten, humanitäre Not lindern“ an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wünschen aber Federführung beim Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Auswärtigen Ausschuss. Ich lasse zunächst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Ziel: Federführung beim Auswärtigen Ausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen gibt es keine. – Der Überweisungsvorschlag ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Ziel: Federführung beim Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen sehe ich keine. – Dieser Überweisungsvorschlag ist damit angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 44 a bis 44 g sowie den Zusatzpunkt 5 auf. Es handelt sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 44 a: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung Drucksache 18/8497 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss) Drucksache 18/9692 Der Gesetzentwurf dient der Einbeziehung der musealen und wissenschaftlichen Betreuung des Bismarck-Museums Schönhausen in den Geltungsbereich des Gesetzes über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9692, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8497 anzunehmen. Ich bitte jetzt diejenigen, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen sehe ich keine. – Der Gesetzentwurf ist damit angenommen mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, Tagesordnungspunkte 44 b bis 44 g. Tagesordnungspunkt 44 b: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 351 zu Petitionen Drucksache 18/9578 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 351 ist damit mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 44 c: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 352 zu Petitionen Drucksache 18/9579 Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Die Sammelübersicht 352 ist mit allen Stimmen des Hohen Hauses angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 44 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 353 zu Petitionen Drucksache 18/9580 Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 353 ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 44 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 354 zu Petitionen Drucksache 18/9581 Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Die Sammelübersicht 354 ist mit allen Stimmen des Hohen Hauses angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 44 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 355 zu Petitionen Drucksache 18/9582 Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 355 ist mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 44 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 356 zu Petitionen Drucksache 18/9583 Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Niemand. Die Sammelübersicht 356 ist mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke sowie von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 5 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren 2 BvE 2/16 vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/9691 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, eine Stellungnahme abzugeben und den Präsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) Drucksache 18/9522 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Sportausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Kerstin Andreae, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mit dem Bundesteilhabegesetz volle Teilhabe ermöglichen Drucksache 18/9672 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die SPD klatscht für den Antrag der Grünen) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Widerspruch sehe ich keinen. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile zu Beginn dieser Aussprache der Bundesministerin Andrea Nahles das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir nicht mehr und nicht weniger als einen Quantensprung schaffen. Wir gehen den Schritt von der Fürsorge zur Teilhabe und auch ein Stück von der Politik für Menschen mit Behinderungen zur Politik mit Menschen mit Behinderungen. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie jetzt selbst nicht!) Ein deutliches Anzeichen dafür ist die öffentliche Debatte, die in den letzten Wochen und Monaten rund um den Entwurf der Bundesregierung geführt worden ist. Ich sehe darin den Beleg für das gewachsene Selbstbewusstsein, für politisches Engagement und für den Willen, für die eigenen Interessen vernehmlich und nachdrücklich einzutreten. Ich nehme darin aber auch Unsicherheit wahr: die Sorge betroffener Menschen und ihrer Familien, sie könnten durch das Gesetz etwas verlieren, was sie sich vielleicht über Jahre von Behörden oder Trägern hart erkämpft und mit viel Einsatz durchgesetzt haben, das ihnen im Alltag unverzichtbar ist. Dazu möchte ich allen, die uns heute zusehen oder zuhören und sich Sorgen machen, deutlich sagen: Niemandem soll es mit dem Bundesteilhabegesetz schlechter gehen. Im Gegenteil: Den meisten wird es – dessen bin ich mir sicher – besser gehen. (Beifall bei der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich schon in anderem Zusammenhang gehört!) Das ist nicht nur unser Ziel, sondern dafür werden auch 700 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Wenn sie fragen, wo es einfacher wird, dann können wir den betroffenen Menschen klar die Punkte nennen, wo sich ihr Leben im Alltag verbessert und wo es einfacher wird: Erstens. Wer weiß, durch welchen Dschungel an unterschiedlichen Zuständigkeiten man sich bisher schlagen und hangeln musste, (Katrin Werner [DIE LINKE]: Es wird noch schlimmer!) um zu seinem Recht zu kommen, der weiß auch, welch großer Schritt es ist und welch große Erleichterung es für viele Menschen bedeutet, wenn künftig ein Antrag reicht. Auch wenn Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Sozialamt, Unfall-, Kranken- und Pflegekasse weiter für unterschiedliche Leistungen zuständig sind: Es braucht nur noch einen Antrag. Bei Leistungen der Teilhabe stehen künftig die Menschen im Mittelpunkt. Es wird darum gehen, welche Unterstützung sie brauchen und wollen. Wie es dann die Träger hintereinander oder untereinander organisieren, darum müssen sich die betroffenen Menschen nicht mehr kümmern. Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen, der vielen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, auf den Nägeln brennt, der bis tief in das alltägliche Leben und bis tief in die Beziehungen hineinreicht, in denen sie leben. Die Einkommen und Vermögen von Ehe- und Lebenspartnern werden künftig nicht mehr herangezogen. Diese lebensfremde Regelung, die nicht nur bei der Aufnahme einer Arbeit hemmt, sondern von vielen schlicht auch als Heiratshindernis empfunden wird, schaffen wir ab. (Beifall bei der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist den Menschen geschuldet, die Protest machen!) Auch für eigenes Einkommen und Vermögen werden die Freiräume um ein Vielfaches größer. In Zukunft wird zudem ein Blick in den Einkommensteuer- oder Rentenbescheid ausreichen, um zu ermitteln, ob und in welcher Höhe ein Eigenbetrag vonnöten ist. Sie müssen nicht mehr und nicht weniger darlegen als jeder andere Steuerzahler. Die dritte wichtige Verbesserung besteht in neuen Chancen auf Arbeit, vor allem auch auf Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir wollen mit den Budgets für Arbeit Arbeitgeber dafür gewinnen, sich für Menschen mit Behinderung zu entscheiden, ihnen eine Chance zu geben. Außerdem bauen wir weitere Schranken zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Damit wird es den Menschen, die es wollen und können, möglich gemacht, den Schritt aus der Werkstatt zu wagen. Wichtig ist aber, dass das auch mit dem Recht verbunden ist, wieder in die Werkstatt zurückkehren zu können, wenn er nicht gelingt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir wollen, um das klar zu sagen, Brücken bauen. Auch wollen wir an dieser Stelle die Werkstätten nicht grundsätzlich in Frage stellen. Für viele Menschen ist das der richtige Ort. Für sie ist die Arbeit dort wichtig und bedeutet Teilhabe. Deswegen haben wir gerade im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen dafür gesorgt, dass hier die Mitbestimmung deutlich verbessert und aufgewertet wird. Die Werkstatträte bekommen neue Rechte. Sie können künftig in besonders wichtigen Angelegenheiten – etwa wenn es um die Grundsätze der Entlohnung geht – mitbestimmen. Und wir werden in Werkstätten die Position einer Frauenbeauftragten schaffen, um Diskriminierung besser entgegentreten zu können. Leider ist das notwendig. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) Außerdem wird es – das ist ein weiterer wichtiger Punkt – ein vom Bund finanziertes Netzwerk unabhängiger Beratung geben. Das haben sich sehr viele gewünscht. Wir lösen es ein. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen werden dort insbesondere durch Menschen mit Behinderung beraten, also von Experten in eigener Sache. Viele Menschen mit Behinderungen und ihre Familien werden im Alltag wirklich spürbar entlastet. Dass das möglich wird, war keine Selbstverständlichkeit. Die Formulierungen im Koalitionsvertrag sind an anderer Stelle präziser und klarer gewesen – und die zusätzlichen Mittel, die 700 Millionen Euro, lagen auch nicht irgendwo herum. Auch dafür mussten wir intensiv kämpfen, und wir mussten gleichzeitig die Entlastungen der Kommunen um 5 Milliarden Euro unangetastet lassen. Insofern bin ich sehr froh, dass wir das schaffen können; denn es ist wichtig, dass das ein Bundesgesetz ist. Es ist genau wie bei allen anderen Gesetzen: Es ist ein wichtiger Basispunkt, von dem aus sich das Ganze in den nächsten Jahrzehnten hoffentlich weiterentwickelt und es weiter vorangehen kann, (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quantensprung oder Basis? Was denn?) so wie es bei allen Sozialgesetzen war, die in dieser Republik und seit über 120 Jahren in Deutschland auf den Weg gebracht worden sind. Wir können es wirklich schaffen, weniger zu behindern und mehr möglich zu machen. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wär’s!) Das ist der Kern dieses Gesetzes. Es ist ein bundeseinheitliches Gesetz. Ich freue mich, dass es viele neue Chancen geben wird. Wenn nun viele Fragen und auch Sorgen im Raum stehen – das ist ja wahr –, dann gibt es natürlich zwei Möglichkeiten, mit Unsicherheit umzugehen: Die eine ist, man macht aus Unsicherheit Angst und schürt die Sorgen. Die andere Möglichkeit ist, man macht (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein gutes Gesetz!) aus Unsicherheit Sicherheit und schafft Zuversicht. Dafür möchte ich bei allen, die sich an dieser Debatte beteiligen, heute ausdrücklich werben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist ganz besonders in diesem Bereich sehr leicht, Menschen, die existenziell betroffen sind, mit fehlerhaften oder unvollständigen Informationen sehr viel Angst zu machen und sie zu verunsichern. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Fachleute Angst, Frau Nahles!) Ich jedenfalls sehe, dass die Menschen mit Behinderungen hier eine Tür öffnen können, hinter der vieles anders wird. Es gibt aber vor allem viele Chancen, vieles wird möglich, was bisher nicht möglich war. Den Blick darauf sollten wir uns nicht selbst verstellen. Das parlamentarische Verfahren wird sicher intensiv genutzt werden – das ist auch gut so –, und es wird zu intensiven Diskussionen und vielleicht auch zu weiteren Verbesserungen kommen. Das werde ich gerne aktiv begleiten. Ich bin überzeugt: Wir können wieder einen großen Schritt vorankommen. Vor 15 Jahren haben wir mit dem SGB IX den ersten Schritt getan. Nun passieren wir mit dem Bundesteilhabegesetz wieder eine wichtige Wegmarke. Mit einem modernen Teilhaberecht leisten wir einen wesentlichen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Bevor wir in der Aussprache fortfahren, möchte ich die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der drei namentlichen Abstimmungen bekannt geben. Zunächst kommen wir zum Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung, Drucksache 18/9665: abgegebene Stimmen 590. Mit Ja haben gestimmt 60, mit Nein haben gestimmt 516, Enthaltungen 14. Der Antrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 590; davon ja: 60 nein: 516 enthalten: 14 Ja DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Andreas Lenz Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h.c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Dr. Matthias Miersch Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Andrea Nahles Dietmar Nietan Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Katja Keul Sven-Christian Kindler Tom Koenigs Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Enthalten SPD Marco Bülow Dirk Heidenblut Hilde Mattheis Klaus Mindrup Ulli Nissen Detlev Pilger Dr. Sascha Raabe Gerold Reichenbach BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Harald Ebner Bärbel Höhn Uwe Kekeritz Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Hans-Christian Ströbele Wir kommen jetzt zum Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung, Drucksache 18/9663: abgegebene Stimmen 588. Mit Ja haben gestimmt 449, mit Nein haben gestimmt 126, Enthaltungen 13. Der Antrag ist damit angenommen.5 Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 589; davon ja: 450 nein: 126 enthalten: 13 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Andreas Lenz Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h.c. Gernot Erler Petra Ernstberger Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Arno Klare Lars Klingbeil Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Dr. Matthias Miersch Susanne Mittag Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Andrea Nahles Dietmar Nietan Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Jeannine Pflugradt Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Stefan Rebmann Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Dr. Thomas Gambke Nein SPD Marco Bülow Dr. Ute Finckh-Krämer Rita Hagl-Kehl Cansel Kiziltepe Hilde Mattheis Christian Petry DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Enthalten CDU/CSU Josef Göppel SPD Ulrike Bahr Dirk Heidenblut Klaus Mindrup Bettina Müller Ulli Nissen Detlev Pilger Dr. Sascha Raabe Mechthild Rawert Gerold Reichenbach Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Gülistan Yüksel Ergebnis der dritten und letzten namentlichen Abstimmung, Drucksache 18/9621: abgegebene Stimmen 587. Mit Ja haben gestimmt 120. Mit Nein haben gestimmt 459, Enthaltungen 8. Der Antrag ist damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 587; davon ja: 120 nein: 459 enthalten: 8 Ja CDU/CSU Josef Göppel DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Andreas Lenz Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Heinz Wiese (Ehingen) Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h.c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Dr. Matthias Miersch Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Andrea Nahles Dietmar Nietan Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Enthalten SPD Marco Bülow Dirk Heidenblut Hilde Mattheis Klaus Mindrup Ulli Nissen Detlev Pilger Dr. Sascha Raabe Gerold Reichenbach Wir fahren jetzt in der Aussprache zum Bundesteilhabegesetz fort. Ich darf das Wort der Kollegin Katrin Werner für die Fraktion Die Linke erteilen. (Beifall bei der LINKEN) Katrin Werner (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 2013 hat die Bundesregierung einen Koalitionsvertrag vorgelegt und versprochen, Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgesystem herauszuführen und die Eingliederungshilfe in ein modernes Teilhabesystem zu überführen. Nach Jahrzehnten des Kampfes von Menschen mit Behinderungen, Verbänden und Organisationen für ihre Rechte waren die Erwartungen und Hoffnungen dementsprechend groß. Es folgte ein riesiger Beteiligungsprozess – Sie haben ihn erwähnt, Frau Nahles –, der die Hoffnung auf ein selbstbestimmtes Leben erblühen ließ. Alle warteten praktisch wie die Katze vor dem Loch der Maus. Und dann? Nachdem bereits Ende letzten Jahres rein zufällig, sozusagen in der Straßenbahn, ein erster Arbeitsentwurf gefunden wurde, ging mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eine riesige Enttäuschung, ja sogar eine halbe Schockstarre durchs Land. Unzählige Gespräche und Anhörungen fanden sich in diesem Entwurf nicht wieder. Man sprach von einer Pseudobeteiligung und einem versuchten Betrug an Menschen mit Behinderungen. Es folgte eine Welle des Protests, die seit der Veröffentlichung des heute hier vorliegenden Gesetzentwurfs kein Ende mehr nimmt. Betroffene und Aktivisten äußern seit Monaten in der ganzen Bundesrepublik ihren Unmut. Sie bezeichnen diesen Gesetzentwurf als Schlag ins Gesicht von Menschen mit Behinderungen. Selbst aus Reihen der SPD kommt Kritik. Die Behindertenbeauftragte Verena Bentele meint: Damit das Gesetz diesem Ziel auch gerecht wird, müssen aber noch mehr Schritte gegangen werden, damit wir am Ende wirklich auf dem Gipfel stehen – und nicht irgendwo am Hang kleben bleiben. Ulla Schmidt befürchtet sogar, dass Menschen mit dem neuen Gesetz ihr Zuhause verlieren. Wie im Mai dieses Jahres bei der Debatte zum Thema Behindertenpolitik, als parallel Proteste stattfanden und ich gesagt habe, wir würden diese Debatte besser draußen führen, möchte ich auch an dieser Stelle wieder zwei Vertreterinnen begrüßen, stellvertretend für den Protest, der heute am Brandenburger Tor stattfindet. Ich möchte vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen Christiane Möller und Nancy Poser begrüßen und viele mehr, die oben auf der Tribüne sitzen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nancy Poser ist Initiatorin einer Petition an den Deutschen Bundestag, in der sie ein Bundesteilhabegesetz fordert, das eine selbstbestimmte Lebensführung und die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Dies ist nur eine Petition von Dutzenden, in der Betroffene ihre Kritik am Bundesteilhabegesetz zum Ausdruck bringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten den Betroffenen in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses die Möglichkeit geben, ihre Kritik und ihre Forderungen laut zu formulieren. Ich bitte die Mitglieder des Petitionsausschusses darum, mit ihrer Stimme dafür zu sorgen, dass es zu dieser Anhörung kommt. (Beifall bei der LINKEN – Kerstin Griese [SPD]: Machen wir eine Anhörung bei uns im Ausschuss! Die ist öffentlich!) Es ist doch absolut verständlich, wenn die Betroffenen wütend, ja sogar verzweifelt sind. Gestern sprangen Menschen mit Sehbehinderung wegen des hier vorgelegten Gesetzentwurfs sogar in die Spree, um zu zeigen, wie die zukünftige Teilhabe von Menschen mit Behinderung baden geht. Während wir hier in diesem Moment, während diese Debatte live übertragen wird, über ein „Spargesetz“ debattieren, gibt es Proteste vor dem Brandenburger Tor. Ich finde einfach, angesichts dieser Proteste sollten wir einmal innehalten und genau nachdenken. Viele Betroffene befürchten einfach Verschlechterungen und sind verzweifelt über die neuen Regelungen. Eine Studentin mit Sehbehinderung erzählte gestern beim Parlamentarischen Frühstück, dass sie mit dem neuen Gesetz keinen Anspruch mehr auf die benötigte Vorlesekraft hat. Andere berichten, dass aufgrund nicht mehr bezahlter Eingliederungshilfe ihre Kinder mit dem neuen Gesetz keine Chance mehr hätten, mit Kindern ohne Behinderung gemeinsam zu lernen. (Katja Mast [SPD]: Das stimmt doch nicht!) Menschen mit Behinderungen, die derzeit noch Anspruch auf Leistungen haben, werden zukünftig mit diesem Gesetz von Teilhabeleistungen ausgeschlossen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das ist doch alles völlig falsch! – Katja Mast [SPD]: Nein! Sie sagen gar nicht, warum das so ist! Sie erzählen einfach irgendwas ohne Begründung! Sie müssen doch die Gründe nennen!) – Das können Sie doch gleich in Ihren Redebeiträgen dementsprechend darstellen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Nur Stunk machen!) Ich war in den letzten Monaten viel unterwegs, habe vielen Leuten zugehört und gebe Ihnen gerade einfach nur eins wieder: die Empfindungen der Menschen mit Behinderung, die Empfindungen der Menschen, die betroffen sind, der Organisationen und Verbände. (Dr. Matthias Bartke [SPD]: Sie müssen das doch mal prüfen, so was!) Meine Bitte ist einzig und allein: Denken Sie über diesen Gesetzentwurf nach. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das weiß doch die Sozialdemokratie eigentlich auch!) Die Bundesregierung hat zwar in einer Fragestunde mitgeteilt, dass es weder eine Erweiterung noch eine Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises geben soll, doch letztlich lassen die im jetzt vorgelegten Gesetzentwurf festgeschriebenen Regeln eben anderes befürchten. Eine Einschränkung des leistungsberechtigten Personenkreises dient nur der Einsparung von Kosten zulasten der Betroffenen. (Kerstin Griese [SPD]: 700 Millionen Euro mehr ist keine Einsparung! Das ist mehr!) Kippen Sie diese Einschränkungen, meine Damen und Herren der Regierung! Die Betroffenen haben Angst, ihr Zuhause zu verlieren. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Auch das ist falsch!) Zwangspooling wird das gemeinsame Erbringen von Leistungen mittlerweile genannt. Es bedeutet, dass sich Menschen mit Behinderungen beispielsweise eine Assistenz teilen müssen. Sie befürchten, dass sie somit nicht mehr selbstbestimmt über ihre Tagesplanung entscheiden können. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das müssen sie doch einmal ernst nehmen!) Möchte der eine ins Kino gehen, kann der andere vielleicht nicht mehr zum Sport gehen. Diese Beschneidung eines selbstbestimmten Lebens darf es einfach nicht geben. (Beifall bei der LINKEN) Teilhabeleistungen dürfen auf keinen Fall abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen sein. Jeder muss sie bedingungslos erhalten. Alle Menschen haben das Recht auf Sparen und eine gute Alterssicherung. (Beifall bei der LINKEN) Wir alle haben das Recht auf ein würdevolles Leben. Teilhabeleistungen in die Hände von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zu legen, die nach Ermessen oder Angemessenheit und sicherlich nach einem finanziellen Spielraum entscheiden, ob sie einem bedürftigen Menschen die ihm zustehende Leistung gewähren oder nicht, darf es nicht geben. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, Menschen mit Behinderungen werden mit dieser Gesetzesvorlage weiter diskriminiert. Sie werden weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt, und sie werden auch weiterhin um ihre Menschenrechte betrogen. Deshalb darf dieses Gesetz in seiner jetzigen Form auf keinen Fall verabschiedet werden. Ignorieren Sie nicht die Kritik, ignorieren Sie nicht weiterhin diese massive Kritik. Greifen Sie sie einfach auf, machen Sie Ihre Hausaufgaben und überarbeiten diesen Gesetzentwurf grundlegend, damit es tatsächlich ein gutes Gesetz wird, das eine selbstbestimmte Teilhabe ohne Wenn und Aber möglich macht. Hören Sie auf, dieses Gesetz in nur drei Monaten durch dieses Haus zu peitschen. (Katja Mast [SPD]: Es wird doch nicht gepeitscht! Das ist unverschämt!) Nehmen sie sich Zeit und überarbeiten Sie es gründlich. (Beifall bei der LINKEN) Hören Sie auf, Menschen aufgrund dieses Gesetzes in Heime zu stecken. Wir brauchen ein Gesetz, das allen Betroffenen die freie Wahl von Wohnform und Wohnort garantiert. Jeder Mensch muss das Recht haben, frei zu wählen wo, wie, ob und mit wem er zusammenwohnt. Jeder muss seinen Tagesablauf selber bestimmen können. (Beifall bei der LINKEN) Oder wie würden Sie es finden, wenn andere darüber entscheiden, wie Sie in Zukunft leben? Ich finde, es ist beschämend wie man hier mit Menschenrechten umgeht. Das Versprechen, mit einem modernen Teilhabegesetz Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgesystem herauszuführen, ist mit dieser Gesetzesvorlage nicht erfüllt, es ist gebrochen worden. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist als Rückschritt zu bewerten, er entspricht nicht der UN-Behindertenrechtskonvention. Greifen Sie die sechs Kernforderungen für ein gutes Bundesteilhabegesetz auf, die inzwischen von 140 Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften unterstützt werden. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Hört! Hört!) Reichen Sie den Betroffenen endlich die Hand. Helfen Sie ihnen aus dem Bittstellertum und dem täglichen Kampf um Teilhabe heraus. Frau Nahles, um es in Ihren Worten zu sagen: Helfen Sie ihnen beim Kampf aus diesem Dschungel. Überarbeiten Sie dieses Bundesteilhabegesetz, (Beifall bei der LINKEN) damit jeder ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben hat. Wir brauchen ein Gesetz, das keine Bedrohung für Menschen mit Behinderungen ist. Wir brauchen ein Gesetz, von dem die Menschen nicht sagen: Nicht mein Gesetz. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Bevor gleich der Kollege Karl Schiewerling für die CDU/CSU-Fraktion das Wort erteilt bekommt, möchte ich darauf hinweisen, dass in diesem Fall aus besonders gutem Grund ein Livestream dieser Debatte des Deutschen Bundestages mit Gebärdendolmetscher übertragen wird. (Beifall – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein!) Jetzt hat der Kollege Karl Schiewerling das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Werner, ich habe die Debatten über die Behindertenpolitik im Deutschen Bundestag immer so verstanden, dass wir uns bemüht haben, möglichst viele Gemeinsamkeiten zu finden, um den Menschen zu dienen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das Thema eignet sich nicht zur Skandalisierung, (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber der Gesetzentwurf eignet sich dazu!) weil Sie die Menschen in die Irre führen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn wir nichts gemacht hätten, wäre es dann besser? Würden wir dann den vielen Menschen, die Verbesserungen erfahren, die Verbesserung nicht geben? (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht die richtige Frage!) Was glauben Sie denn, welche Konsequenzen es für die Menschen hätte, wenn wir gar nichts tun würden? (Katrin Werner [DIE LINKE]: Sie sollen das Richtige machen!) Wissen Sie, auch wenn Sie in der Opposition sind, wünsche ich mir von Ihnen, dass Sie nicht die Lebenssituation der Menschen skandalisieren – bitte nicht so! – (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das skandalisieren nicht wir! Fragen Sie mal selber die Menschen, Herr Schiewerling!) und nicht mit den Emotionen von Menschen mit Behinderungen spielen und sie in die falsche Richtung lenken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist eine falsche Unterstellung! Reden Sie mal mit den Menschen!) Kein Mensch hier in diesem Haus will die Situation der Menschen mit Behinderungen verschlechtern. Lassen Sie mich in aller Kürze darauf hinweisen, dass es sich nicht – wie Sie es hier falsch dargestellt haben – um ein Spargesetz handelt. Aufwachsend und ab 2020 dann jährlich geben wir 700 bis 800 Millionen Euro. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 5 Milliarden Euro haben Sie versprochen!) Die Kommunen haben wir um 5 Milliarden Euro entlastet, und wir werden sie weiter entlasten. Sie können beim besten Willen nicht sagen, dass wir hier ein Spargesetz machen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, worum geht es? Es geht darum, dass wir die Behindertenpolitik modernisieren. Wir wollen gesellschaftliche Teilhabe fördern und mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Wir wollen weiter die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen, über das hinaus, was Deutschland bereits – weltweit vorbildlich – leistet. Meine Damen und Herren, wer ist eigentlich von den Neuregelungen betroffen? 10 Millionen Menschen haben einen Schwerbehindertenausweis. Darunter sind körperlich Behinderte, Menschen, die im Hören und im Sehen beeinträchtigt sind, Sprachbehinderte, seelisch Behinderte und geistig Behinderte, psychisch Behinderte, denen man die Behinderung oft übrigens nicht ansieht, Menschen mit angeborenen oder erworbenen Behinderungen, mehrfach Behinderte, Behinderte, die weitestgehend auch finanziell selbst für sich sorgen können, wenn auch mit technischer Hilfe, zum Beispiel einem Rollstuhl, Behinderte, die das nicht können und permanent auf stationäre oder ambulante Hilfen angewiesen sind, Behinderte, die in ihren Familien oder in den unterschiedlichsten Wohnangeboten leben, Behinderte, die – etwa 300 000 sind es – in Werkstätten oder Integrationsbetrieben arbeiten. Sie alle sind betroffen. Das macht deutlich: Es ist nicht eine homogene Zielgruppe. Die Lebenssituation der Menschen ist höchst unterschiedlich, und sie alle erwarten von uns, dass wir ihnen in ihrer jeweiligen, spezifischen Lebenssituation helfen. Die Diskussion, die wir jetzt haben, ist davon geprägt, dass nahezu jede einzelne Gruppe zu uns kommt und ihre Partikularinteressen durchsetzen will. Sie kommen mit ihren eigenen Interessen zu uns und wollen eine individuelle Lösung. Da gerät der Staat – übrigens auch in seinem Organisationsvermögen – oft leicht an seine Grenzen. Unsere Aufgabe in der Politik besteht darin, die Dinge zu einem Ausgleich zu bringen und zusammenzuführen. Das ist wahrhaft mühsam genug, wenn wir den Menschen gerecht werden wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) In dieser höchst komplexen Situation möchte ich zunächst einmal einen ganz herzlichen Dank an das Bundesarbeitsministerium, an die Bundesarbeitsministerin richten, vor allem aber auch an die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, die den bisherigen Dialog sowohl innerhalb der Parteien und Fraktionen als auch mit den Betroffenen mit einer hohen Sensibilität organisiert und gestaltet hat, (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) und zwar ohne marktschreierische Aussagen. Dafür bin ich dankbar. Wir erleben einen Prozess, der im Internet – darauf hat Frau Werner richtigerweise hingewiesen – in der Tat in der breitesten Form, auch durch die Darstellung auf der entsprechenden Homepage des Bundesarbeitsministeriums, stattfindet. Ich will gar nicht verheimlichen, dass ein solcher breiter Dialogprozess die Erwartung weckt, alle Wünsche, die dort geäußert würden, könnten auch alle befriedigt werden. Das funktioniert so nicht. Deswegen glaube ich, dass es vielleicht Enttäuschungen gibt – ja, die wird es geben –, weil die Wünsche, die man hat, nicht in dem Maße erfüllt werden können, wie man es gerne hätte. Wir können nicht alle Wünsche zu 100 Prozent umsetzen, und es ist auch nicht alles Mist, wenn wir nicht alle Wünsche zu 100 Prozent umsetzen können. Ich glaube, wir werden uns daran gewöhnen müssen, miteinander zu kommunizieren, dass das, was wir hier tun, für die Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Schritt ist. Keinem soll es schlechter gehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Sollte das Gesetz so sein, dass an irgendeiner Stelle Verschlechterungen auftreten, werden wir uns das ansehen. Vielen wird es besser gehen. Ich werbe sehr dafür, darauf zu vertrauen, dass in diesem Hohen Hause niemand ein Interesse daran hat, dass es Menschen mit Behinderungen schlechter geht. Wir wollen Integration und Teilhabe, und dafür werden wir kämpfen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Nahles, Herr Schiewerling, Sie behaupten, wir, die Opposition, machten Menschen mit Behinderungen Angst. Aus der Reihe der Sozialdemokratie hörte ich, wir trieben die Leute auf die Bäume. Wer glauben Sie eigentlich, wer Sie sind? Wer glauben Sie eigentlich, wer wir sind? Glauben Sie, wir wären in der Lage, Menschen solche Angst zu machen, dass sie auf Bäume zu treiben seien? Glauben Sie eigentlich wirklich das, was Sie sagen? Menschen mit Behinderungen sind selbstbestimmte Menschen, und sehr viele Fachleute mit Behinderungen haben Angst vor Ihrem Gesetz. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Herr Schiewerling, zum Thema Partikularinteressen. Sie sagten: Es kommen viele unterschiedliche Gruppen, die irgendwie ihre Kleinigkeiten durchsetzen wollen. – Alle diese Gruppen haben sich zusammengeschlossen und erheben sechs Kernforderungen. Sie sagen ganz dezidiert, was sie wollen. Wir als gesamtes Parlament könnten beschließen, das gemeinschaftliche Projekt umsetzen. Dann könnten wir in zweiter Lesung ganz in Ruhe miteinander reden und gemeinsam ein Gesetz verabschieden. Aber so, wie es jetzt ist, geht es nicht; denn der Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, ist schlicht eine Unverschämtheit. Über Jahre hinweg haben Sie ausgiebig mit Menschen mit Behinderungen zusammengesessen und sich beraten. Jetzt zeigt sich: Sie haben all diese Jahre anscheinend nicht zugehört. Dazu kommt noch: Sie legen ein schlechtes Gesetz vor. Das Vertrauen behinderter Menschen, ihrer Angehörigen und ihrer Unterstützer haben Sie verspielt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das merken wir an den vielen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf, mit denen wir überschüttet werden, und wir wissen: Sie auch. Das sehen wir daran, dass heute Menschen mit Behinderungen vor dem Brandenburger Tor protestieren und das, was heute hier vor sich geht, ganz genau beobachten; da bin ich sicher. Sie verfolgen unsere Debatte auf einer Videoleinwand. Ich und meine Fraktion haben sehr viel Verständnis für das Misstrauen, das die Menschen zu Recht haben; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Werner [DIE LINKE]) denn wer sich den Gesetzentwurf genauer ansieht, der wird feststellen, dass sich die Situation von Menschen mit Behinderungen nicht verbessern wird. Sie sind gut darin, ein schlechtes Gesetz gut zu verpacken. Liebe Sozialdemokratie, Sie haben sich bei jeder Gelegenheit mit großen Worten für Teilhabe und Inklusion ausgesprochen, aber im Detail sieht es dann plötzlich ganz anders aus. Es droht, dass diejenigen, die Teilhabeleistungen benötigen, diese in Zukunft nicht bekommen werden. Zu Recht steht die Sorge im Raum, dass Menschen, die dringend Leistungen brauchen, sie nicht bekommen werden. Ich sage Ihnen jetzt auch konkret, warum. Sie haben neue Kriterien definiert, die man zukünftig erfüllen muss, um Unterstützung zu bekommen. Es sind genau neun Lebensbereiche, die Sie beschreiben, und man muss nachweisen, dass man in mindestens fünf dieser Lebensbereiche Unterstützung braucht. Warum sollen Menschen, die in vier Lebensbereichen Unterstützungsbedarf haben, die Unterstützung zukünftig nicht bekommen? Warum soll es so sein, dass nicht drei oder sechs, sondern nur ein Lebensbereich ausreicht – ein Mensch, der nur in einem Lebensbereich Unterstützungsbedarf hat, braucht die Unterstützung doch trotzdem –, um den Menschen die Unterstützung zu versagen? Das verstehe ich nicht. Ich habe diese Frage viele Male gestellt, aber ich habe bisher keine befriedigende Antwort darauf bekommen. Überlegen Sie einmal, was das beispielsweise für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung bedeutet. Das sind Menschen, die heute Unterstützung brauchen, morgen sehr gut zurechtkommen, aber in der nächsten Woche vielleicht wieder erheblichen Unterstützungsbedarf haben. In Zukunft werden sie aus dem System herausfallen. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das wird nicht neu festgestellt!) Auch wenn Sie Bestandsschutz für die heutige Gruppe garantieren, wird das in Zukunft Probleme schaffen. Das wissen Sie selber ganz genau. Das steht in allen Stellungnahmen, mit denen Sie überflutet wurden. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Was ist das für ein Blödsinn?) Sie würden gut daran tun, diese Stellungnahmen endlich einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Es wird doch nicht immer wieder der Bedarf festgestellt!) – Jetzt halten Sie einmal die Luft an, Herr Rosemann. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat heute Morgen eine Stellungnahme herausgegeben, in der vernichtende Kritik geübt wird. Es heißt, mit dem Kriterium der fünf Lebensbereiche öffnen Sie einer Einspardynamik Tür und Tor. Ja, Sie verscherbeln hier die Menschenrechte, weil Sie Geld einsparen wollen. Insofern hat die Kollegin Werner vollkommen recht, wenn sie sagt: Das hier ist ein Spargesetz und nichts anderes. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Widerspruch bei der SPD) Damit aber nicht genug. Wenn Sie den Menschen nur den Zugang zu Leistungen verwehren würden, wäre es ziemlich leicht, das zu korrigieren – ich habe einen Vorschlag gemacht: Unterstützungsbedarf in einem Lebensbereich muss für den Anspruch ausreichen –; aber Sie haben auch an den Leistungen selbst Raubbau betrieben. Nur ein Beispiel: Der Druck, aus der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft in ein Heim umzuziehen, wird künftig steigen. Wir werden junge Menschen mit Behinderungen haben, die in Altenpflegeheimen wohnen müssen. Das passiert jetzt schon. Für diejenigen, die das nicht wissen: Es passiert jetzt schon, dass Leute, die jung sind, in Altenpflegeheime kommen. – Aber zukünftig werden die Fallzahlen steigen. Stellen Sie sich einmal vor, zum Beispiel Ihnen, Frau Freudenstein, würde man sagen: Ziehen Sie in ein Altenpflegeheim! – Ich glaube, Sie würden sich bedanken. (Zuruf der Abg. Kerstin Griese [SPD]) Die Schutzmechanismen, die heute noch bestehen, werden in diesem Gesetz gestrichen. Kein Mensch kann sich vorstellen, dass Sie wirklich so grausam sein wollen – ich sage: grausam –, den Menschen so etwas zuzumuten. Wenn Sie das nicht wollen, dann stellen Sie das gefälligst in dem Gesetz klar. Dann brauchen die Leute nicht mehr auf Bäume zu klettern und keine Angst mehr zu haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das machen Sie, um Geld zu sparen. Das ist die Katastrophe. Was Sie mit diesem Gesetz machen, das kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Wir leben in einem reichen Land. Die Einnahmen der öffentlichen Haushalte liegen über ihren Ausgaben, und Sie sind sich nicht zu schade, Menschen mit Behinderungen diese Leistungen zu nehmen, die sie so dringend brauchen. Ich glaube nicht, dass Ihnen irgendjemand hier ernsthaft zutraut, dass Sie so hart vorgehen. (Dr. Carola Reimann [SPD]: Das ist eine Unterstellung!) Genau das nutzen Sie aus: das Grundvertrauen der Menschen, dass sich der Staat mindestens um diejenigen gut kümmert, die am stärksten darauf angewiesen sind. – Das ist schlicht eine Sauerei. Ich möchte daran erinnern, dass die Vereinten Nationen vor etwas mehr als einem Jahr sehr deutliche Worte gefunden haben, was die Situation behinderter Menschen in Deutschland angeht. Weil ich gerade schon über Wohnmöglichkeiten sprach, bleibe ich bei dem Thema. Ganz kurz und knapp: Die Expertinnen und Experten bei den UN weisen darauf hin, dass es zu viele Wohnheime gibt und zu wenige Alternativen in Deutschland. Verbunden war die Kritik mit der unmissverständlichen Aufforderung, ausreichende Finanzmittel verfügbar zu machen, um die unabhängige Lebensführung zu fördern. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen mit Ihrem Gesetz leider genau das Gegenteil: Sie nehmen kein Geld in die Hand; Sie lassen Länder und Kommunen im Regen stehen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Rüffer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Wolff? Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, na klar. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Frau Kollegin Rüffer, herzlichen Dank. – Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bund die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlastet – Punkt eins – und wir 700 Millionen Euro in die Hand nehmen, um das Bundesteilhabegesetz in Gang zu setzen, dass es also kein Spargesetz ist? Sind Sie auch bereit, anzuerkennen, dass wir beim Leistungszugang – bei dem Thema wollte ich mich vorhin schon melden – erstens Bestandsschutz haben, zweitens Unterstützungsbedarf in fünf aus neun Lebensbereichen als Voraussetzung haben, drittens Unterstützungsbedarf in drei aus neun Lebensbereichen als Voraussetzung haben, wenn jemand auf Assistenz angewiesen ist, viertens es einen Ermessensspielraum gibt, dass wir also vier Möglichkeiten haben, dass wir Geld in die Hand nehmen und keine Einsparungen vornehmen? Bitte erklären Sie mir, was Sie hier erzählen! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das mache ich gerne, Frau Wolff, um zur Erhellung beizutragen. Sie haben im Koalitionsvertrag geschrieben, Sie würden die Kommunen um 5 Milliarden Euro bei der Eingliederungshilfe entlasten. (Andrea Nahles, Bundesministerin: Ja! Das tun wir ja auch!) Dieses Versprechen haben Sie vor mehr als einem Jahr gebrochen. (Widerspruch bei der SPD) Alle Kommunen und alle Länder gingen bis vor kurzem davon aus, dass Sie Ihr Versprechen halten. (Kerstin Griese [SPD]: Das steht so nicht drin!) – Sie müssen sich die Wahrheit schon anhören. – Die Entlastung um 5 Milliarden Euro findet nicht im Bereich der Eingliederungshilfe statt und wird nicht in das Leistungssystem vor Ort fließen. Das ist Punkt eins. Da kommen Sie nicht drum herum. (Katja Mast [SPD]: Das steht so nicht im Koalitionsvertrag!) Das können Sie im Haushalt nachlesen. Das Zweite ist, dass die 700 Millionen Euro nicht insgesamt in den Bereich der Eingliederungshilfe fließen, sondern das meiste von diesem Geld – in der Tat – für Entlastungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen genutzt wird. (Zurufe von der SPD: Aha!) Das hat aber nichts mit dem zu tun, worüber ich hier rede: dem Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe, der zu diesen massiven Problemen führt, die ich gerade skizziert habe, nämlich: Rein ins Heim! – Frau Ulla Schmidt ist, glaube ich, nicht mehr anwesend; sie saß vorhin hier. Das war sehr gut. Sie steht an der Spitze der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die an genau diesem Punkt massive Kritik übt. Sie war vorgestern dabei, als ein Gutachten vorgestellt wurde, das zeigt, dass die Ausweitung des § 43a SGB XI nicht nur Mist ist, sondern dass der Paragraf an sich auch verfassungswidrig ist. Auf diesen Punkt kann ich jetzt nicht im Detail eingehen, aber Ihre Kollegin Ulla Schmidt kann Ihnen da ganz viel erklären. Sie wird Ihnen ganz konkrete Hinweise darauf geben, was an diesem Gesetzentwurf geändert werden muss, damit wir ein gutes Gesetz bekommen, wozu ja die Chance besteht, wenn Sie die sechs Kernforderungen der Verbände umsetzen würden. (Katja Mast [SPD]: Ist das die Antwort auf die Frage?) Ich glaube, damit habe ich Ihre Frage ausreichend beantwortet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katja Mast [SPD]: Sie haben nicht geantwortet!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin, es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung, und zwar des Kollegen Birkwald. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, gerne. – Ich musste erst einmal schauen, wo er sitzt. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Hier sitze ich. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich hatte nicht mit einer Frage von der Linken gerechnet. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin Rüffer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich frage Sie, ob es aus Ihrer Sicht in Ordnung ist, dass ich Ihre Antwort, die Sie der Kollegin Wolff gegeben haben, ergänze. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerne. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ich will das wie folgt ergänzen: Ich habe hier die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates, in dem Fall des Ausschusses für Frauen und Jugend, des Finanzausschusses, des Gesundheitsausschusses, des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, des Ausschusses für Kulturfragen und des Rechtsausschusses. Diese Ausschüsse empfehlen, zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung zu nehmen – daraus will ich zitieren –: Es ist gleichwohl daran zu erinnern, dass die Zusagen des Bundes auch beinhalteten, dass aus dem Bundesteilhabegesetz keine zusätzlichen Ausgaben für Länder und Kommunen erwachsen dürfen und die Reform einen Beitrag dazu leistet, die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen. Diese Ziele – Frau Kollegin Wolff – werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf klar verfehlt. Denn der Gesetzentwurf geht nicht von einer finanziellen Entlastung, sondern von einer Belastung der Länder und Kommunen durch die Reform der Eingliederungshilfe aus. (Widerspruch bei der SPD) Insofern ist Ihr Verweis auf die Entlastung der Kommunen schon durch verschiedene Ausschüsse des Bundesrates ad absurdum geführt. Ich bitte, das allgemein zur Kenntnis zu nehmen. Danke schön. (Katja Mast [SPD]: Leute! Matthias!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Wir sind jetzt bei der Beantwortung. (Uwe Schummer [CDU/CSU]: Es war ja keine Frage!) Ich weise darauf hin: Wir sind hier bei einer Frage oder Zwischenbemerkung, die jeder machen kann, aber nicht in Form einer Debattenverlängerung. Ich lasse jetzt noch die Antwort der Kollegin Rüffer zu, werde aber dann darauf achten, dass wir die Debatte geordnet weiterführen können. – Frau Kollegin Rüffer, Sie haben jetzt die Möglichkeit, diese Frage oder diese Bemerkung zu kommentieren, zu beantworten. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich muss das, glaube ich, gar nicht weiter kommentieren. Es reicht, zu sagen, dass der Kollege Birkwald einfach einen guten Beitrag geliefert hat. Herzlichen Dank für die Nachfrage. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katja Mast [SPD]: Er hat von Leistungsausweitung gesprochen! Sie widersprechen dem! – Zuruf der Abg. Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD] – Abg. Mechthild Rawert [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Da ist noch eine Meldung. Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich lasse jetzt, wenn Sie einverstanden sind, Frau Kollegin Rüffer, noch eine Zwischenfrage zu. Dann allerdings belassen wir es dabei. – Frau Kollegin Rawert, Sie haben das Wort für eine Zwischenfrage. Mechthild Rawert (SPD): Ich wollte mich ja eigentlich nicht mehr melden, aber jetzt habe ich es doch getan. Herzlichen Dank für die Ausführungen, die Sie jetzt hier gerade gemacht haben. Sie zeigen, dass die Bundesländerfarbenlehre, egal ob rot, links, grün oder schwarz, davon ausgeht, kein weiteres eigenes Geld zu investieren, und fordert, dass die Ausgabendynamik seitens der Länder und der Kommunen – das ist ja der Punkt – gestoppt werden soll. Der Bund gibt 700 Millionen Euro. (Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Zusätzlich!) Frau Rüffer, ich hoffe, Sie bestätigen mir das: Zur Entlastung und Unterstützung in den einzelnen Bundesländern, in den einzelnen Kommunen braucht es, weil es ungleiche Sachverhalte gibt, tatsächlich gleichwertige qualitativ hochwertige Standards. Daher: Die Bundesländer, unabhängig von der Farbenlehre, wünschen Bundesgeld. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau so ist es! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da klatscht noch nicht einmal Ihre Fraktion! – Gegenruf der Abg. Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Muss sie auch nicht!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Sie haben noch die Möglichkeit, darauf zu antworten, müssen es aber nicht. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich glaube, das war jetzt als Hinweis wenig hilfreich. Herr Birkwald und ich haben viel dazu gesagt. Es ist so, dass die Länder in diesem Bereich nicht ausreichend entlastet werden, und das kritisieren die Länder auch. (Katja Mast [SPD]: Sie widersprechen sich!) Sie lassen die Länder und die Kommunen im Regen stehen. (Katja Mast [SPD]: Sie lassen die Behinderten im Regen stehen!) Ich habe gerade gesagt, wozu diese 700 Millionen Euro dienen werden. Sie sind nicht dazu da, einheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Das Gesetz für die einheitlichen Lebensverhältnisse heißt Bundesteilhabegesetz. Dieses Gesetz hier wird aber keine einheitlichen Lebensverhältnisse schaffen, sondern den Flickenteppich noch schwieriger machen. – Ich bin mit der Antwort zu Ende, Sie können sich gern wieder hinsetzen. (Mechthild Rawert [SPD]: Okay, danke!) Ich will Ihnen aber einmal erklären, was eigentlich die Herausforderung ist, die vor uns liegt: die inklusive Gesellschaft. Dabei geht es um mehr als um dieses Gesetz. Es geht darum, dass wir in einer alternden Gesellschaft leben. Wir sprechen immer wieder über den demografischen Wandel. Das heißt, wir müssen diese Gesellschaft fundamental umgestalten, damit sie für Alte, Junge, Behinderte und alle Menschen funktioniert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das ist ein Riesending, das wir vor uns haben. Sie hätten einen Beitrag dazu leisten können, aber das tun Sie nicht. Es geht hier nicht um ein Wolkenkuckucksheim, um goldene Rollstühle oder irgendetwas, sondern um nachvollziehbare Dinge, die die Menschen haben wollen und auf die sie ein Recht haben. Fast alle Menschen möchten in der eigenen Wohnung alt werden. Wer einen Unfall hatte und danach plötzlich im Rollstuhl sitzt, möchte natürlich trotzdem weiterhin am Leben in der Gesellschaft teilnehmen, und wer ein behindertes Kind hat, der möchte natürlich, dass auch dieses Kind gute Bildungschancen hat und später einen Arbeitsplatz findet, der zu seinen Interessen passt. Daran müssen wir arbeiten. All dies sind Rechte, die die Menschen haben, und wir müssen das ermöglichen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber anstatt diese große Aufgabe beherzt anzugehen, haben Sie sich drei Jahre im Hinterzimmer versteckt und legen jetzt ein Gesetz vor, das darauf zielt, möglichst viel Geld zu sparen. (Widerspruch bei der SPD – Katja Mast [SPD]: Unverschämtheit!) Bitte schauen Sie sich alle noch einmal die zahlreichen Stellungnahmen an. Sprechen Sie mit der SPD, sprechen Sie bitte mit Ulla Schmidt, Mitglied Ihrer Fraktion und bei der Lebenshilfe ganz an der Spitze. Dann können wir, glaube ich, am Ende gemeinsam – auch Herr Schummer wäre dabei – ein gutes Gesetz schaffen. Aber die Grundlagen liegen heute einfach nicht auf dem Tisch. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Das Wort hat jetzt die Kollegin Dr. Carola Reimann für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Carola Reimann (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine menschliche Gesellschaft kann nur eine inklusive Gesellschaft sein. Daher haben wir seit 1998 einen grundsätzlichen Wechsel vollzogen – weg von der Fürsorge, hin zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Das, Kolleginnen und Kollegen, haben wir nicht zuletzt unserem damaligen Behindertenbeauftragten Karl Hermann Haack zu verdanken. Durch sein Engagement gab es wichtige Erfolge in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung. Seitdem hat der Gesetzgeber – bis auf die Ratifizierung der UNBehindertenrechtskonvention – wenig getan. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes vor einigen Monaten und jetzt mit dem Bundesteilhabegesetz greifen wir diesen roten Faden von Karl Hermann Haack wieder auf. Das verdanken wir zwei Menschen: Andrea Nahles und Gabriele Lösekrug-Möller. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vielen Dank für euer Engagement und eure Beharrlichkeit! Diesen beiden ist auch zu verdanken, dass das Bundesteilhabegesetz neben der Reform der Eingliederungshilfe auch die Leistungsseite der Betroffenen einbezieht. Die deutliche Verbesserung der Einkommens- und Vermögensanrechnung wird ermöglicht durch die Herausführung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem. Das heißt ganz praktisch: Damit entfällt auch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Partner. Wir werden im SGB IX neue Verfahren einführen. Damit werden Rehabilitationsmaßnahmen wie aus einer Hand erbracht – dies wurde bereits angesprochen –, damit man den gesamten individuellen Bedarf passgenau abdecken kann. Die Ministerin hat es gesagt. Der Mensch soll im Mittelpunkt stehen. In den unabhängigen neuen Beratungsstellen – sie waren ein Wunsch von ganz, ganz vielen – werden die Betroffenen von Menschen mit Behinderungen beraten. Das alles wird auch dazu führen, dass die Leistungsberechtigten stärker als Experten in eigener Sache wahrgenommen werden und mehr mit ihnen statt über sie geredet wird. (Beifall bei der SPD) Kollegin Rüffer, nix mit „Hinterzimmer“! Noch nie war ein Beteiligungsverfahren hinsichtlich Umfang und Transparenz so vorbildlich wie dieses. Dadurch ist erstmalig für alle offenkundig geworden, welche Herausforderungen noch vor uns liegen. Denn es ist ja wahr: Viele Wünsche und Forderungen liegen noch auf dem Tisch. Das Bundesteilhabegesetz ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Die im Gesetz enthaltenen Regelungen sind naturgemäß ganz schön kompliziert und anspruchsvoll. Deswegen werden wir sie stufenweise einführen; sie werden erst 2020 vollständig wirken. Für die Untersuchung der Auswirkungen und die Begleitung der praktischen Umsetzung sind jährlich 3 Millionen Euro eingeplant. Kolleginnen und Kollegen, zurzeit werden viele Bedenken von Betroffenen an uns herangetragen. Diese nehmen wir ernst. Aber das ist etwas anderes, als in unverantwortbarer Art Ängste zu schüren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schon wieder!) Die Betroffenen fürchten, dass die geplanten Neuerungen ihre hart erkämpften Ansprüche infrage stellen. Auch wenn ich diese Befürchtungen in vielen Fällen für unbegründet halte, so sind sie für mich doch nachvollziehbar. Die Menschen haben ihre Rechte oft in jahrelangem, mühsamem Kampf erstreiten müssen, und jetzt sollen die Rahmenbedingungen geändert werden. Da gibt es natürlich die Befürchtung, dass Leistungsträger dies zum Anlass nehmen, die erstrittenen Ansprüche wieder infrage zu stellen. Aber ich halte es für unredlich, diese Ängste zu schüren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schon wieder! Das ist total peinlich!) Wir werden sicherstellen, dass das nicht geschieht. Es wird keine Verschlechterungen geben. Niemand wird seine Ansprüche verlieren. Hierfür haben wir einen Bestandsschutz vorgesehen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU] – Katrin Werner [DIE LINKE]: Sagen Sie doch mal, wen das betrifft!) Kolleginnen und Kollegen – ich will darauf eingehen –, eine weitere Befürchtung ist, dass der Kreis der Leistungsberechtigten eingeschränkt wird. Die grundlegend neuen Zugangskriterien sind aber notwendig. Wir wissen, dass die heutigen Beurteilungskriterien und Beurteilungsverfahren mannigfaltig sind; man kann auch „vielfältig“, aber auch „ungerecht“ und „uneinheitlich“ dazu sagen. Ein einheitliches Verfahren war von allen gewünscht. Es muss ein Verfahren sein, das einem modernen Teilhaberecht gerecht wird: weg vom defizitorientierten Blick auf Menschen mit Behinderung. Das neue Teilhaberecht orientiert sich bei Beachtung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der internationalen Kriterien an der WHO. Ich halte das für richtig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist unser ausdrückliches Ziel, den Kreis der Leistungsberechtigten nicht einzuschränken. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann machen Sie mal!) Daher wird diese Regelung erst in einem weiteren Schritt der Reform im Jahr 2020 eingeführt, und zwar mit einem Begleitverfahren. Dieses gibt auch den Trägern genügend Zeit für die Umsetzung und genügend Zeit für mögliche Erprobungsphasen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rausgeschmissenes Geld, anstatt es von vornherein richtig zu machen!) Kolleginnen und Kollegen, in den parlamentarischen Beratungen werden wir uns genau ansehen, ob alle Regelungen wirklich ausreichend sind, um unsere Ziele zu erreichen. Auch beim Bundesteilhabegesetz gilt ja das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist. – Ich freue mich in diesem Sinne auf konstruktive Beratungen, aber bitte mit mehr fachlich-sachlichen Argumenten und weniger lauter moralischer Empörung. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt die Kollegin Dr. Astrid Freudenstein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Wissen Sie, Frau Werner und Frau Rüffer: Sie bringen eine Schärfe in die Debatte, die uns nicht weiterhilft. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich glaube, dass es unangemessen ist, sich zum Sprachrohr der Behinderten zu machen. Die können das ganz gut selber. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das machen sie gerade am Brandenburger Tor!) Ich glaube auch, dass es da sehr unterschiedliche Interessen gibt. Viele würden sich dagegen verwahren, von Ihnen in dieser Art vertreten zu werden. (Beifall bei der CDU/CSU – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber das tun Sie doch! Sie maßen sich doch an, sie zu vertreten!) Es geht nicht darum, Protest möglichst laut zu formulieren. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir artikulieren unsere Meinung! Das dürfen wir doch wohl, oder? – Gegenruf der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Manchmal geht es auch um das Wie!) Es geht darum, ein besonders gutes Gesetz zu schaffen. Es wird hier ein Bild gezeichnet, als würden überall in den Ministerien und Parlamenten Menschen sitzen, die nichts anderes im Sinn haben, als Menschen mit Behinderungen das Leben schwer zu machen. In welcher Welt leben Sie denn? Was haben Sie denn für ein Menschenbild? (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es ist völlig unbestritten, dass wir es hier mit einem schwierigen Gesetz zu tun haben. Es ist ein sehr großes und umfangreiches Gesetz, und es gibt viele Betroffene. Wir haben in Deutschland zum Beispiel mehr als 700 000 Empfänger von Eingliederungshilfe. Es geht also um eine ausgesprochen wichtige Sache, und sie ist auch zu wichtig, als dass man sie dafür nutzen sollte, einfach nur politischen Profit daraus zu schlagen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja!) Was wollen wir mit unserem Gesetz erreichen? Eine ganze Menge: Wir wollen den inklusiven Arbeitsmarkt vorantreiben, wir wollen Bürokratie abbauen, wir wollen gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen, wir wollen den Zugang zu Leistungen ebnen, wir wollen die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung garantieren und die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben stärken. – Das alles sind im Übrigen völlig berechtigte Erwartungen, weil es auch keine Sonderwünsche sind, sondern sie betreffen viele Dinge, die für Menschen ohne Behinderung der Normalfall sind. Trotzdem ist es ein schwieriger Gesetzentwurf. Die Gründe dafür kennen wir; sie wurden hier in der Debatte ja auch schon diskutiert. Es geht um Geld und um Zuständigkeiten und eben nicht einfach um den Behinderten oder die Behinderten, sondern um Menschen mit sehr spezifischen Bedürfnissen und viele Einzelfälle. Das macht es im Übrigen den Sachbearbeitern in den Ämtern und in den Sozialverwaltungen, die auch keine bösen Menschen sind, oft so schwer. Ermessensentscheidungen sind keine Willkürentscheidungen, sondern sie werden immer auch mit Blick auf den Menschen getroffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Viele reden bei diesem Gesetzentwurf völlig zu Recht mit: der Bund, die Betroffenen, die Länder, die Leistungserbringer, die Kommunen und die kirchlichen Verbände. Die Aufgabe ist eine wirklich schwierige, aber ich bin mir ganz sicher: Wir werden sie lösen. Wenn wir dieses Gesetz verabschiedet haben, wird vieles besser werden, weil vieles besser werden muss. Was sind die Themen, die uns beschäftigen? Das ist zum einen der Begriff der Behinderung. Was ist eigentlich eine Behinderung? Diesen Begriff wollen wir im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention neu definieren. Damit zusammenhängend wollen wir zum anderen auch definieren, wer eigentlich Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen soll. Es soll ausdrücklich – das wurde schon erwähnt – keine Ausweitung des Personenkreises geben, gleichzeitig soll es aber auch ausdrücklich keine Einschränkung des Personenkreises geben. Die stoische Wiederholung macht eine Behauptung nicht wahr. Im Gesetzentwurf steht momentan die Fünf-aus-neun-Regelung. Sie ist heftig umstritten; das entgeht niemandem. Wir müssen im parlamentarischen Verfahren überlegen, wie wir diesen Befürchtungen entgegentreten können; denn wir alle wollen, dass jeder, der Eingliederungshilfe braucht, diese Eingliederungshilfe in Zukunft auch bekommt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Die Kollegin Reimann hat schon darauf hingewiesen: Das muss erst 2020 letztlich wirklich festgezurrt sein. Deswegen haben wir auch noch Zeit, das alte und das neue System möglicherweise parallel laufen zu lassen, zu evaluieren und zu schauen, wo es Verwerfungen geben könnte. Bisher waren die Erfahrungen so, dass diese Fünf-aus-neun-Regelung eigentlich funktioniert, aber wir werden den Befürchtungen dort auch entgegentreten und alles tun, um die Ängste an diesem Punkt auszuräumen. Ein ganz wichtiger Punkt im Gesetz – ich meine, er wird weithin unterschätzt – ist das Teilhabeplanverfahren. Das ist vielleicht sogar eine der wichtigsten Errungenschaften. In Fällen, in denen mehrere Rehaträger mit einem Betroffenen befasst sind, müssen sie sich untereinander einigen, sodass der Antragsteller die Leistungen zwar nicht aus einer Hand, aber wie aus einer Hand bekommen kann. Es ist ein Kernanliegen vieler Betroffener, die Bürokratie einzudämmen und auf Augenhöhe mit den Leistungsträgern ins Gespräch zu kommen. Auf Wunsch kann es auch Teilhabekonferenzen geben. Ich meine, das ist ein ganz großer Schritt hin zu mehr Selbstbestimmungsrecht und dahin, das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen sicherzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir werden auch die unabhängige Beratung stärken, weil dieses Gesetz auch mehr Beratung erfordert. Hier gibt es mancherorts – das ist in den Ländern sehr unterschiedlich – Nachholbedarf. Wir wollen auch darauf achten, dass wir die Kompetenz der Betroffenen selber nutzen. Wir wollen also mehr Peer-to-Peer-Beratung und gleichzeitig verhindern, dass es Doppelstrukturen gibt. Dort, wo die Beratung schon sehr gut funktioniert, wollen wir darauf aufbauen, damit in Zukunft jeder Betroffene weiß, worauf er Anspruch hat und wie er an seine Rechte kommt. Ein wichtiges Anliegen ist uns, die Teilhabe am Arbeitsleben vielfältiger zu gestalten. Hier gibt es viele Neuerungen und sehr viele Verbesserungen. Auch hier reagieren wir auf die UNBehindertenrechtskonvention und die Staatenprüfung. Dabei wollen wir ausdrücklich bewährte Strukturen erhalten und damit auch zum Beispiel den Menschen in den Werkstätten Sicherheit geben. Aber wir wollen auch das Spektrum erweitern und neben den bewährten Werkstätten alternative Leistungsanbieter mit einer größeren Angebotsvielfalt zulassen. Das soll den Leistungsberechtigten Wahlfreiheit eröffnen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass diese Angebotsvielfalt nicht zu einer qualitativen Verschlechterung führt. Darauf werden wir im parlamentarischen Verfahren achten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Gute Erfahrungen wurden in einigen Bundesländern schon mit dem Budget für Arbeit gemacht, einem dauerhaften Lohnkostenzuschuss, mit dem der Mensch mit Behinderung zu seinem Arbeitgeber gehen kann. So wird der Schritt in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Dieses Budget für Arbeit wollen wir bundesweit verankern. Ein Thema, das von Anfang an im Zentrum der Debatte stand, war die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, wenngleich dieser Teil, der der teuerste bei dem Gesetz wird, gar nicht besonders viele Menschen betrifft; aber er hat hohen Symbolwert. „Raus aus dem Fürsorgesystem“, das ist eine Kernforderung. Ab 2020 werden wir in der Tat ein völlig neues Finanzierungsmodell einführen, das keine detaillierte Darlegung der finanziellen Verhältnisse mehr erfordert. Betroffene können dann ohne großen Aufwand erkennen, was sie selber, abhängig vom Gesamteinkommen, zu der Eingliederungshilfe beitragen müssen. Dann müssen nur noch die einen Eigenbeitrag leisten, die mindestens ein durchschnittliches Arbeitseinkommen oder mehr erzielen. Beim Vermögen wird der Deckel von heute 2 600 Euro auf 50 000 Euro angehoben – ein Riesenschritt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dass das von vielen als Heiratshindernis empfundene Heranziehen des Partner- oder Ehegatteneinkommens wegfällt, wurde ebenfalls schon erwähnt. Die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben sollen mit dem Bundesteilhabegesetz gestärkt werden. Es soll mehr Ansprüche auf Fortbildungen und auf Freistellungen geben. Auch die Werkstatträte werden in ihrer Arbeit gestärkt. Ein mir ganz wichtiger Punkt ist die jetzt bundesweite Verankerung der Komplexleistung Frühförderung: ein Riesenfortschritt für betroffene Familien, die gerade, wenn sie ein Kind mit Behinderung haben, andere Sorgen haben, als zu verschiedenen Rehaträgern zu laufen. In Bayern wird das seit vielen Jahren sehr erfolgreich praktiziert. Das ist ein wirklich guter Punkt im Bundesteilhabegesetz. Mit Modellvorhaben zur Prävention wollen wir darauf hinwirken, dass überhaupt nicht mehr so viele Menschen in die Eingliederungshilfe rutschen. Dann gibt es, viel diskutiert, die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, die auf uns im Wesentlichen deswegen zukam, weil es durch das Pflegestärkungsgesetz III in der Pflege Teilhabeelemente gibt und sich die Leistungen von Eingliederungshilfe und Pflege so weit annähern können, dass man eine Abgrenzung vornehmen muss. Ich weiß auch um die Befürchtung, dass junge Menschen dann nicht mehr in der Eingliederungshilfe behandelt werden, sondern womöglich in der Pflege landen – wo sie natürlich nicht hingehören, Frau Rüffer, und das will auch keiner. Deswegen werden wir das auch klarstellen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann schreiben Sie es doch rein!) – Das brauchen Sie auch nicht mehr zu wiederholen. Das will kein Mensch. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber es ist so drin!) Das Poolen von Leistungen ist auch ein sehr wichtiger Punkt, über den wir reden können. Es geht um Zumutbarkeit und um Zustimmung. Wann dürfen Leistungen für mehrere Personen gebündelt erbracht werden? Das ist ein Knackpunkt in der Debatte, weil es hier tatsächlich um Geld geht und weil die Betroffenen völlig zu Recht sagen: Hier ist auch mein Selbstbestimmungsrecht tangiert. – Deswegen ist es ein wirklich wichtiger Punkt. Es geht um das Wunsch- und Wahlrecht. Auch wenn stoisch behauptet wird, es würde da ums Wohnen gehen – es reicht ein eindringlicher Blick in den Gesetzentwurf, um zu sehen: Nein, es geht nicht um Poolen im Bereich des Wohnens. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Genau!) Das ist nicht die Absicht des Gesetzgebers. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dieser kleine Einblick macht vielleicht deutlich: Es gibt im vorliegenden Gesetzentwurf viele Neuerungen, viele Verbesserungen und, weil es so viele Neuerungen sind, auch viele Unsicherheiten. Ich habe im diesjährigen Prozess – das mögen Sie anders wahrgenommen haben – allerorten den guten Willen zur Kenntnis genommen, ein wirklich gutes Gesetz auf den Weg zu bringen, das den Menschen mit Behinderung das Leben in unserem Land leichter macht. Ich persönlich habe das große Anliegen, dass wir diejenigen, die sich nicht nur nicht laut, sondern möglicherweise überhaupt nicht artikulieren können, die vielleicht auch nicht in der Lage sind, zu demonstrieren, in diesem Gesetzgebungsprozess besonders im Auge behalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Katrin Werner [DIE LINKE]: Kommen Sie mit ans Brandenburger Tor, und reden Sie mit denen!) Meine Damen, meine Herren, ich freue mich auf die Beratungen. Ich bleibe zuversichtlich und bin ganz sicher: Wir kriegen das hin. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Kollegin Kerstin Tack spricht als Nächste für die SPD. (Beifall bei der SPD) Kerstin Tack (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die allermeisten derer, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen und deshalb heute ganz genau auf diese Debatte schauen, erwarten vor allen Dingen, dass wir uns mit diesem Gesetz fachlich und qualifiziert auseinandersetzen. (Uwe Schummer [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Sie erwarten ganz sicher nicht, dass wir uns hierhinstellen und uns gegenseitig beschimpfen und Vorhaltungen machen, ohne einen einzigen eigenen Vorschlag in diese Debatte einzubringen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben doch zu den Lebensbereichen beispielsweise einen Vorschlag gemacht!) Ich glaube, die Erwartungshaltung ist, dass wir dieses Gesetz ernst nehmen und sehr deutlich formulieren, wie wir uns der fachlichen Debatte, die jetzt im parlamentarischen Verfahren ansteht, widmen, und zwar mit Know-how, Ernsthaftigkeit und Klarheit. Ich möchte sehr darum bitten, sich dieser fachlichen Auseinandersetzung nicht zu verweigern, sondern sie mitzugestalten, mitzumachen oder aber sie uns alleine machen zu lassen. So ginge es natürlich auch. Im parlamentarischen Verfahren, in das wir heute einsteigen, gibt es Punkte, auf die wir ein besonderes Augenmerk legen wollen. Ich möchte diese Punkte benennen – einige sind schon genannt worden; das freut mich besonders –: Wir werden uns insbesondere die Schnittstelle zwischen der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Pflege und der Pflegekasse ansehen und die Frage klären, wie wir die Neuordnung angehen, immer klar am Bedarf orientiert. Auch die Regelung in § 43a SGB XI zur pauschalen Geldleistung für Menschen in vollstationären Einrichtungen gehört aus unserer Sicht mittelfristig einer Lösung zugeführt. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll das denn heißen?) Kurzfristig wollen wir keine Ausweitung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Den heute schon vielfach angesprochenen Zugang zur Eingliederungshilfe wollen wir nicht versperren und auch nicht einschränken. Deshalb werden wir die Zeit bis 2020 nutzen, um hinreichend Erkenntnisse zu dieser Thematik zu sammeln. Wir haben uns ebenfalls vorgenommen, uns besonders für die Zielgruppe der geistig behinderten Menschen, die ganz häufig in den Werkstätten für behinderte Menschen zu finden sind, einzusetzen und miteinander zu klären, ob und wie wir sie in Bezug auf die Einkommens- und Vermögensbildung von den Regelungen dieses Gesetzes noch stärker als heute profitieren lassen können. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU]) Es ist uns wichtig, auch auf den Bereich der Teilhabe an Bildung zu schauen und zu prüfen, ob wir alle Bildungszusammenhänge und Bildungsverläufe sinnhaft unterstützen. Die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung ist für uns ein wesentliches Anliegen. Über die erreichten Ziele freuen wir uns. Aber wir wollen darüber hinaus noch einmal über die Wirksamkeit diskutieren. Wir sind hier für Vorschläge offen. Für uns, die wir im Saal und auf den Zuschauertribünen sitzen, und viele andere, die nun zuschauen, ist es selbstverständlich, selbst zu wählen, wo und wie wir leben wollen. Die gleiche Selbstverständlichkeit muss auch Menschen mit Behinderung zugestanden werden, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen. Dafür wollen wir uns gerne einsetzen. Ich freue mich auf intensive und emotionale, aber auch fachlich versierte Debatten, die wir in den nächsten Wochen sicherlich noch führen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie unseren Antrag eigentlich gelesen?) Vizepräsident Johannes Singhammer: Zum Abschluss dieser Aussprache hat der Kollege Uwe Schummer für die CDU/CSU das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Uwe Schummer (CDU/CSU): Verehrtes Präsidium! Obwohl die Opposition nur aus zwei Fraktionen besteht, sollte sie sich in der Argumentation einig sein, wenn sie sich gegenseitig beklatscht. Wenn vonseiten der Grünen gesagt wird, es gebe kaum Verbesserungen, und alles werde schlechter, es drohe die große Sahelzone, und es handele sich um ein reines Spargesetz, dann klatschen Sie von der Linken. Wenn aber dann jemand von der Linken sagt, dass sich die Kommunen und Länder beschweren, weil sie bei den Verbesserungen, die sie finanzieren müssen, vom Bund im Regen stehen gelassen werden, dann klatschen Sie von den Grünen. Gibt es nun Verbesserungen, oder gibt es keine? (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Schummer, das ist ein strukturelles Problem!) Wenn es Verbesserungen gibt, dann werden sie auch finanziert. Bei der Finanzierung wurden zwei Aspekte eindeutig thematisiert. Der erste ist: Der Bund gibt ab 2020 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes jedes Jahr zusätzlich 700 Millionen Euro für Verbesserungen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Schummer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Rüffer? Uwe Schummer (CDU/CSU): Ja, selbstverständlich. – Frau Rüffer, Sie haben eben geklatscht, als es um die Frage ging, warum die Verbesserungen von den Ländern angeblich alleine finanziert werden müssen. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Schummer, das war ein netter Versuch. Aber nehmen Sie zur Kenntnis, dass im Koalitionsvertrag steht, die Kommunen seien bei der Eingliederungshilfe um 5 Milliarden Euro zu entlasten; das haben Sie ständig wiederholt. Das hat nichts damit zu tun, dass Verbesserungen mehr Geld kosten werden – der Gesetzentwurf liegt uns erst jetzt vor –, sondern damit, dass die Mehrkosten innerhalb der Eingliederungshilfe auf eine strukturelle Ursache zurückzuführen sind. Das liegt schlicht an den steigenden Fallzahlen und hat viel mit dem demografischen Wandel zu tun. Als wir damals über eine Entlastung von 5 Milliarden Euro geredet haben, ging es nicht um Verbesserungen, sondern darum, dass der Bund Länder und Kommunen bei ihren Aufwendungen unterstützt. Sehen Sie das genauso, oder worüber reden wir nun? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da klatscht die Linke schon wieder!) Uwe Schummer (CDU/CSU): Der Bund entlastet ab 2020 Länder und Kommunen jährlich um 700 Millionen Euro. Der Bund hat auf Bitten der Länder und Kommunen ebenfalls vereinbart – das wollte ich gerade hinzufügen, als Sie sich zu Ihrer Zwischenfrage meldeten –, dass die Entlastung von 5 Milliarden Euro nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe vorgenommen werden soll; denn sonst profitierten die Bezirksregierungen in Bayern, die 44 Kommunen in Baden-Württemberg, die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung im Saarland. Das heißt, man erreicht die Kommunen in der Breite nicht. Aber die 5 Milliarden Euro sind nun einmal vorgesehen. Deshalb gibt es die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern – diese sollten Sie durch Ihren Ministerpräsidenten eigentlich kennen –, dass 2018 die Entlastung in Höhe von 5 Milliarden Euro im Rahmen der Kosten der Unterkunft und der Grundsicherung sowie durch Einnahmen aus Umsatzsteuerpunkten erfolgen soll. Das heißt, die Länder und Kommunen bekommen diese Entlastung um 5 Milliarden Euro. Meine Erwartung ist, dass Sie, Kollegin Rüffer, mit dafür sorgen, dass – so wie wir 700 Millionen Euro zusätzlich für die Eingliederungshilfe aufbringen – auch von den Ländern, aber zumindest von den Kommunen 10 Prozent ihrer Entlastung um 5 Milliarden Euro ab 2018 in die Eingliederungshilfe weitergeleitet werden. Dafür kämpfen wir miteinander. Das muss unsere Zielsetzung sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind keine qualitativen Verbesserungen!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Schummer, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, und zwar der Kollegin Krellmann? Uwe Schummer (CDU/CSU): Wenn es nicht zu verhindern ist. Vizepräsident Johannes Singhammer: Sie können es entscheiden. Uwe Schummer (CDU/CSU): Dann fragen Sie. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Herr Schummer, es ist sehr nett von Ihnen, dass Sie meine Frage zulassen. – Mein Wunsch als Opposition ist, den Menschen draußen, die Kritik an einem Gesetz haben, eine Stimme zu geben. Das ist es, was die Grünen und was wir als Linke gemacht haben. Was ich Ihnen auch noch sagen möchte: In Hannover – ich komme aus Niedersachsen – demonstrieren derzeit 8 000 Menschen auf dem Opernplatz und zeigen uns in Berlin die Rote Karte, weil sie mit vielen Punkten nicht einverstanden sind. Von daher besteht, wie ich finde, kein Anlass, alles zu loben, auch wenn es vielleicht an der einen oder anderen Stelle gut ist. Es kommt doch darauf an, die Kritik ernst zu nehmen und sie entsprechend aufzugreifen. Von daher ist meine Frage: Sind Sie bereit, wahrzunehmen, dass viele Menschen auch außerhalb dieses Parlaments so viel Kritik haben, um dann die Kritikpunkte aus allen Richtungen aufzugreifen und entsprechend nachzubessern? (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uwe Schummer (CDU/CSU): Liebe Kollegin, ich habe mir das parlamentarische Recht genommen, die Debatte zwischen der Linken und den Grünen als Oppositionsfraktionen, die ich mitverfolgt habe, zu bewerten. Das waren meine ersten drei oder vier Sätze. Jetzt habe ich Zwischenfragen beantwortet; ich bin auch gerne dazu bereit. Ich sehe ebenfalls Kritikpunkte und würde jetzt gerne auf die Inhalte kommen, wenn Sie mich denn lassen. Ich sehe Punkte, die ich inhaltlich mit Ihnen diskutieren möchte. Dafür gibt es das parlamentarische Verfahren, und ich bin dankbar und froh, dass dieses parlamentarische Verfahren jetzt gestartet wird und dass die Inklusion, die Teilhabe behinderter Menschen, aus den Spartenthemen heraus ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung kommt, mit allen Demonstrationen und Konflikten, die damit verbunden sind. Darauf bin ich stolz. Das ist richtig so, und es zeigt, dass Inklusion in der politischen Gesellschaft angekommen ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun zum bestgehüteten Geheimnis in der Sozialpolitik der letzten Jahre. Was müssen wir für ein tolles Recht haben, das die Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft angeht. Das hat man mir vor einem Jahr noch weitgehend verschwiegen. Wenn all das, was wir vorhaben, im Bundesteilhabegesetz zu Verschlechterungen führt, dann muss doch die Konsequenz sein, dass zurzeit alles ungeheuer positiv ist. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist unlogisch!) Das würde mir, glaube ich, niemand unterschreiben. Es ist eine klare Differenzierung notwendig: Was sind Verbesserungen, und wo gibt es Punkte, die wir miteinander zu diskutieren haben? Wenn bisher Erwerbstätigen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, nur bei hohem Assistenzbedarf der doppelte HartzIV-Satz plus ein Zuschuss zum Wohnen als Freibetrag vom monatlichen Einkommen gewährt wird, dann ist, glaube ich, die jährliche Freistellung von 30 000 Euro für weit über 90 Prozent der Betroffenen eine Verbesserung. Wenn bisher bei Erwerbstätigkeit behinderter Menschen mit Assistenz- und Hilfebedarf nur 2 600 Euro als Vermögen angespart werden durften und das in der Zielsetzung bis 2020 auf 50 000 Euro angehoben wird, dann ist das wohl eine klare Verbesserung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Selbst wenn ich mehr gefordert habe, ist das ist eine klare und eindeutige Verbesserung. Wenn man, was uns insgesamt wichtig war und was auch von den betroffenen Menschen immer wieder eingebracht wurde, endlich das faktische Heiratsverbot beseitigt und die Ehepartner oder andere Partner bei der Mitfinanzierung außen vor lässt, sodass in der Eingliederungshilfe Liebe und Armut nicht mehr Hand in Hand gehen, dann ist auch dies eine zentrale und wesentliche Verbesserung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dass es bei dem Thema des Zugangs zur Eingliederungshilfe richtig ist, von einer Defizitbewertung – medizinische Diagnose – zu wechseln und die neuen Lebensbereiche nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation zu definieren – Mobilität, Kommunikation –, ist offensichtlich. Wenn man sieht, dass Behinderung durch im Menschen angelegte Verhaltensweisen in Wechselwirkung mit dem Lebensumfeld entsteht, dann ist es im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, diesen Systemwechsel zu vollziehen. Aber meine Frage ist dann auch – da sind wir bei den kritischen Punkten; Astrid Freudenstein hat das ausgeführt –, wie man auf fünf Punkte kommt. Die Zahl Fünf kann man mathematisch erklären, aber fachlich werden wir das prüfen müssen. Wir müssen miteinander überlegen, wie wir es inhaltlich und sachlich so organisieren, dass nicht am Anfang der Systemwechsel steht und man schaut, was passiert, sondern dass man, wie es auch im Gesetz angelegt ist, das jetzige System weiterlaufen lässt, um dann in drei oder vier Jahren, wenn das neue System erprobt ist und valide Zahlen vorhanden sind, den Systemwechsel zu vollziehen. Es ist richtig, dass man sagt, es dürften keine Experimente gemacht werden. Wir müssen miteinander vernünftige Lösungen entwickeln. Die Abgrenzungsproblematik der aktivierenden Pflege, die sich neu aufstellt, zur Eingliederungshilfe ist ein Thema, das wir intensiv im parlamentarischen Verfahren diskutieren werden. Mehrere Kolleginnen und Kollegen, von der Ministerin angefangen bis hin zu Astrid Freudenstein und Kerstin Tack, haben gesagt, dass auch bei der gemeinsamen Leistungserbringung niemand aus seinem privaten Wohnumfeld herausgedrängt wird. Das wird auch klargestellt werden. Dass ein Zwangspoolen dazu führen könnte, dass man aus seinem selbstständigen Haushalt verdrängt würde, wird überhaupt nicht passieren. Auch das ist etwas, das wir klarstellen werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Kostendynamik stellt sich heute wie folgt dar: Wir haben jedes Jahr nach wie vor 15 000 neue Zugänge in die Werkstätten in Deutschland, die finanziert werden. Davon sind 13 000 Werkstattplätze für psychisch behinderte Arbeitnehmer, die vom ersten Arbeitsmarkt kommen. Allein das trägt erheblich zur Kostendynamik bei der Eingliederungshilfe bei, und zwar bundesweit in einer Größenordnung von 250 Millionen Euro. Schauen wir uns einmal die Kosten, die psychische Erkrankungen in den Unternehmen verursachen, an. 42,4 Prozent aller Frühverrentungen erfolgen aufgrund psychischer Erkrankungen. Diese Menschen kommen aus den Betrieben, aus den Verwaltungen. Das geht in die Milliarden. Deshalb ist es wichtig, dass im engen Verbund mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen gestärkt werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie sind Komanager; sie wissen, wie die Humanisierung der Arbeitswelt aussieht, sie wissen, wie nach chronischen Erkrankungen das Eingliederungsmanagement in den Unternehmen stattfinden kann, sie wissen, wie Integrationsabteilungen in den Betrieben aufgebaut werden können, und sie wissen, wie mit einem Frühwarnsystem das wichtigste Potenzial in den Betrieben und Verwaltungen, der Mensch mit seiner produktiven Kraft, vor Burnout und gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt werden kann. Deshalb wollen wir die Schwerbehindertenvertretungen auch im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes stärken. Die Schwerbehindertenvertreter nennen mir immer wieder – das war am Montag bei der IG Metall wieder der Fall – drei Dinge, die wir beachten sollten. Die erste Forderung ist: Gebt uns mehr Zeit. Es wird immer komplizierter. Die Mitarbeiter werden älter und krankheitsanfälliger. – Deshalb ist es gut, richtig und wichtig, dass die Regelung, wonach eine Vertrauensperson freigestellt wird, wenn wenigstens 200 anerkannt schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt sind, verbessert wird, sodass in den Betrieben und Verwaltungen jetzt die Mindestzahl nur noch 100 beträgt. Die Forderung nach mehr Zeit bedeutet auch, dass wir die Vertrauensleute bei den Verwaltungsaufgaben entlasten, zum Beispiel wenn eine Kur beantragt werden muss oder wenn bürokratische Aktivitäten zu erledigen sind. Wir müssen ihnen eine Verwaltungsfachkraft zur Seite stellen, die dafür sorgt, dass die Vertrauensleute stärker für die Menschen in den Betrieben zur Verfügung stehen, weil sie weniger in der Verwaltung tätig sein müssen. Das ist in dem Gesetz verankert. Die zweite Forderung lautet: Lasst uns nicht allein. Wir wollen nicht Einzelkämpfer sein, wir wollen im Team arbeiten können. – Auch die stellvertretenden Schwerbehindertenvertreter und die anderen Vertrauensleute sollen differenziert Aufgaben übernehmen sowie Qualifizierungsmaßnahmen besuchen können. Sie sollen dann im Team in der Lage sein, diese schwierige Aufgabe im Interesse des Unternehmens und der Wirtschaft zu bewältigen. Ihre dritte Forderung ist: Nehmt uns ernst. – Das bedeutet, dass die Informationsrechte, welche Schwerbehindertenvertretungen haben, auch genutzt werden. Es soll miteinander geredet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Da geht es nicht um Mitbestimmung, sondern um reine Information. Bevor jemand frühverrentet wird, sollte man im Betrieb miteinander überlegen: Wie kann durch Eingliederungsmanagement die Arbeitsfähigkeit auch nach chronischen Erkrankungen wiederhergestellt werden? Das belastet die Wirtschaft nicht; das entlastet sie, weil das Potenzial, das wir haben, die Menschen, in den Betrieben gehalten werden. Dafür sorgen in besonderer Weise die Schwerbehindertenvertretungen. Deshalb ist uns auch das ein zentrales Anliegen. Wir drücken jetzt nicht auf einen Knopf und sagen, ab morgen sei die Welt schön. Es wird aber anders sein als 2001, als das Sozialgesetzbuch IX formuliert wurde. Danach ging es 15 oder 16 Jahre nach dem Motto „Still ruht der See“ zu. Jetzt wird ein Prozess gestartet, und dieser Prozess muss in die richtige Richtung gehen. Es darf keine Verschlechterungen geben, es muss Verbesserungen geben. Nicht alle Wünsche werden am Ende des Tages erfüllt sein. Aber natürlich können wir das, was wir parlamentarisch miteinander bewegen, nur auf der Grundlage dessen bewerten, was heute real an Teilhabe möglich ist. Dabei geht es nicht um all die Wünsche – man könnte sie auf 1 000 Seiten zusammenfassen –, die man so hat. Man kann sie nicht politisch-parlamentarisch mit einem Gesetzentwurf erfüllen. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind auf sechs Kernforderungen zusammengefasst auf zwei Seiten DIN A4!) Der Prozess aber wird starten, und er wird auch in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt, die ich deshalb auch schließe. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/9522 und 18/9672 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Widerspruch dagegen ist nicht erkennbar. Dann sind diese Überweisungen auch so beschlossen. Ich rufe jetzt Zusatzpunkt 6 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Die Situation in Syrien nach dem Angriff auf den VNHilfskonvoi Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Niels Annen für die SPD das Wort. Niels Annen (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Angriff auf den Hilfskonvoi der Vereinten Nationen und des Roten Halbmondes am 19. September südwestlich von Aleppo war ein abscheuliches Kriegsverbrechen. Damit wurde ein neuer Tiefpunkt im Syrien-Krieg erreicht, obwohl wir wahrscheinlich alle eigentlich dachten, dass es nicht mehr schlimmer kommen könnte. Deswegen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, muss unsere Botschaft – auch und vor allem denjenigen gegenüber, die das Regime in Damaskus unterstützen – klar sein. Ich will das hier in aller Deutlichkeit sagen: Diese systematische Verletzung humanitären Völkerrechts ist nicht hinnehmbar. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn wir es als internationale Gemeinschaft zulassen, dass in militärischen Auseinandersetzungen die Grundregeln, die wir uns als Weltgemeinschaft selber gegeben haben und die auch und gerade für diese Konflikte gelten müssen, bewusst und – ich füge hinzu – systematisch gebrochen werden, dann ist das nicht nur eine humanitäre Katastrophe für die betroffenen Menschen in diesem Krieg, sondern dann stellt das auch das System insgesamt infrage. Es gibt ein Minimum an Regeln, ein Minimum an Humanität und Menschlichkeit, die auch im Krieg gelten müssen. Das darf nicht verloren gehen, das darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Deswegen muss dieser Vorfall aufgeklärt werden, und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Ich will an eine Situation erinnern, die, obwohl sie noch gar nicht lange her ist, schon fast wieder aus unserem Gedächtnis verschwunden ist. Nachdem sich die Vereinigten Staaten und Russland nach langen Verhandlungen und Bemühungen auf diese Waffenruhe verständigt hatten, gab es einen der ganz seltenen öffentlichen Auftritte von Präsident Assad. Dieser Auftritt fand nicht im Präsidentenpalast in Damaskus statt; er fand in Daraa statt, einer Stadt, die monate- und jahrelang systematisch ausgehungert und bombardiert wurde und eingekesselt war. Die Bewohnerinnen und Bewohner und die Verteidiger von Daraa haben aufgegeben; am Ende gab es einen Deal mit dem Regime. In dieser Stadt hat Präsident Assad als Reaktion auf den Waffenstillstand gesagt, seine Truppen würden die Kontrolle über das gesamte Land zurückerobern. Wir wissen nicht ganz genau, was passiert ist; deswegen müssen wir die Aufklärung abwarten. Aber auf eines will ich hinweisen: Die systematische Aushungerung von Gebieten, die dem Feind zugeordnet werden, wird von allen Kriegsparteien angewandt; aber nur eine Kriegspartei in diesem Konflikt verfügt über eine Luftwaffe. Deswegen darf man schon darauf hinweisen, dass in dem Gebiet, in dem die Bombardierung stattgefunden hat, im Moment die sogenannten oppositionellen Rebellen operieren, und in der Luft operieren syrische und russische Flugzeuge. Man darf auch darauf hinweisen, dass die Regierung von Präsident Assad offensichtlich keinerlei Interesse daran hat, das Instrument der systematischen Aushungerung, der Belagerung von feindlichen Kräften aufzugeben. Aus dieser Logik ergibt sich, dass ein humanitärer Konvoi zu einem Ziel in einem Krieg wird. Genau das dürfen wir nicht zulassen. Wir als Sozialdemokraten unterstützen deswegen die laufenden Bemühungen von Außenminister Steinmeier in New York. Es hat erste Treffen der Kontaktgruppe gegeben. Ich denke, das ist ein wichtiges Signal. Alle Parteien haben sich zumindest formal zu diesem Waffenstillstand bekannt, und es bleibt zu hoffen, dass es bei den nächsten Treffen dann endlich auch zu konkreten Ergebnissen kommt. Ich erwähne das hier auch, weil es die aktuelle Debatte im Moment zu Recht, wie ich meine, bestimmt. Die von Frank-Walter Steinmeier erhobene Forderung nach einem zeitlich begrenzten, aber vollständigen Verbot von Flügen über Syrien unterstützen wir, weil ein solches Verbot vielleicht die Möglichkeit schafft, ein Momentum zu kreieren, diesen fragilen Waffenstillstand doch noch einmal mit Leben zu erfüllen. Ein zeitlich begrenztes Verbot von militärischen Luftoperationen würde ja auch dazu führen, dass es in dem vereinbarten Zeitraum nicht zu solchen dramatischen Missverständnissen wie die Bombardierung von syrischen Truppen durch amerikanische Streitkräfte kommen kann, was natürlich auch dazu beigetragen hat, dass dieser Waffenstillstand wieder fragiler geworden ist. Solche Fehler dürfen wir uns in dieser Situation einfach nicht leisten. Ich bitte Sie, den konkreten Vorschlag, zeitlich begrenzt militärische Luftoperationen zu verbieten, zu unterstützen. Unsere Unterstützung, auch hier im Hause, für die humanitäre Hilfe sollten wir fortsetzen. Ich bin all denjenigen in allen Fraktionen dankbar, die sich im Moment dafür einsetzen, dass wir die finanziellen Mittel für die humanitäre Hilfe in Syrien nicht nur aufrechterhalten, sondern auch ausbauen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Heike Hänsel. (Beifall bei der LINKEN) Heike Hänsel (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Angriff auf den UN-Hilfskonvoi in Syrien war ein schweres Kriegsverbrechen, das wir ohne Wenn und Aber verurteilen. 21 Menschen, die helfen wollten, wurden hinterrücks getötet. Bisher gibt es keine verlässlichen Beweise, wer dafür verantwortlich ist. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dass Sie von der Regierungskoalition so tun – Herr Röttgen heute Morgen im Morgenmagazin; auch Sie, Herr Annen, haben das angedeutet –, als wüssten Sie schon, wer für dieses Verbrechen verantwortlich ist, nämlich die syrischen Regierungstruppen und vor allem Russland, ist inakzeptabel und unverantwortlich. (Beifall bei der LINKEN) Sie übernehmen völlig einseitig die Anschuldigungen der USA und machen bereits jetzt Syrien und vor allem Russland – heute Morgen; OTon von Ihnen – für diesen Angriff verantwortlich. Ich fordere Sie auf: Nennen Sie uns bitte hier Ihre Beweise! Nennen Sie uns die Belege! Sie wissen anscheinend mehr als die UNO und die NATO zusammen. NATO-Generalsekretär Stoltenberg selbst hat gesagt: Ich spekuliere nicht. Wir wissen nicht, wer dafür verantwortlich ist. (Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf!) Wir wissen bisher, Herr Annen, noch nicht einmal genau, ob der Angriff aus der Luft kam. Aber Sie wissen anscheinend schon, wer es war. Der Rote Halbmond hat nämlich die Feststellung, dass der Angriff aus der Luft gekommen sei, zurückgenommen. Es ist nicht klar, was vor Ort passiert ist. Mit Ihrer Voreingenommenheit, vor allem der von Herrn Röttgen, sind Sie ein Teil des Problems und nicht der Lösung. (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU/CSU) Es gibt keine gesicherten Informationen, nur gegenseitige Beschuldigungen. Die USA beschuldigen Russland, Russland wiederum gibt an, in der Nähe des Konvois hätte sich eine US-Kampfdrohne befunden. (Jürgen Hardt [CDU/CSU]: Wie lösen wir denn jetzt das Problem?) Es ist eine unübersichtliche Gemengelage. In dieser Situation jetzt die Forderung nach einer Flugverbotszone aufzustellen, wie es Minister Steinmeier getan hat, die Sie, Herr Annen, hier wiederholen, lehnen wir kategorisch ab. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Flugverbotszone heißt: noch mehr Krieg und noch mehr Tote. Das haben wir leidvoll in Libyen erlebt. (Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Weiter mit dem Bombardieren? Fassbomben?) Wir haben es erlebt mit Zehntausenden Toten in Libyen. Das wird den Krieg verschärfen, und Sie riskieren real – wer soll denn die Flugverbotszone durchsetzen? – ein Aufeinandertreffen von US-amerikanischen und russischen Flugzeugen. Das wäre ein total großer Krieg. Das ist unverantwortlich. Wir lehnen solche Forderungen ab. (Beifall bei der LINKEN) Wir unterstützen die Initiative der Vereinten Nationen und Russlands für eine internationale, unabhängige Untersuchung dieses Kriegsverbrechens. Wir fordern die Bundesregierung auf – hier könnten Sie einen konstruktiven, aufklärerischen Beitrag leisten –, dass sie ihre Informationen, die sie über die Region hat, veröffentlicht, sowohl Geheimdienstinformationen als auch Aufklärungsdaten der in Syrien im Einsatz befindlichen Tornados. Das wäre ein erster Schritt, um zu mehr Aufklärung beizutragen. (Beifall bei der LINKEN) Entscheidend ist aber für die Menschen in Syrien, dass die humanitäre Hilfe für die Menschen in den eingeschlossenen Gebieten so schnell wie möglich wiederaufgenommen wird. Das betrifft sowohl Gebiete, die von islamistischen Terrorgruppen eingeschlossen sind, als auch den Osten Aleppos, der von der syrischen Armee abgeriegelt ist. Hier braucht es die Verhandlungen, um den Zugang zu allen zu organisieren. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen außerdem eine möglichst schnelle Wiederbelebung der Waffenruhe. Dazu gibt es keine Alternative; denn dieses Verbrechen ist ja nach dem Ende der Waffenruhe passiert. Übrigens gab es während der Waffenruhe – das wissen wir auch; das haben Sie nicht erwähnt – einen angeblichen US-Angriff auf die Stellungen der syrischen Armee. (Jürgen Hardt [CDU/CSU]: Das hat er erwähnt, aber haben Sie nicht gehört!) Auch das ist natürlich eine Katastrophe und ein Verbrechen und hat dazu geführt, dass die Waffenruhe aufgekündigt wurde. Der Druck muss jetzt auf alle Akteure vor Ort erhöht werden, damit eine Waffenruhe auch hält. Da ist Russland gefragt mit Druck auf Assad, und da sind die USA und ihre Verbündeten gefragt, dass sie endlich Druck ausüben auf islamistische Terrorgruppen, die sie teilweise nach wie vor unterstützen, wie zum Beispiel Ahrar alScham, und die sich erklärtermaßen nicht an die Waffenruhe gehalten haben. Hier würde ich mir auch von der Bundesregierung wünschen, dass sie endlich Ahrar alScham als Terrorgruppe einstuft und dass es hier keine zweifelhaften Positionen gibt. (Beifall bei der LINKEN) Benennen Sie endlich islamistischen Terror als das, was er ist, und üben Sie Druck aus auf Ihre Partner, auf die Türkei und auf Saudi-Arabien, dass sie diese Gruppen nicht länger unterstützen! Sie dürfen diese Gruppen nicht länger unterstützen. Sie haben sehr viel Einfluss auf die Türkei und auf Saudi-Arabien. Wir setzen uns auch dafür ein, dass endlich auch die Menschen im Norden Syriens, in Rojava, Zugang zu Hilfslieferungen bekommen. Auch sie brauchen unsere Unterstützung, und die Türkei muss den Krieg gegen die kurdische Bevölkerung beenden. Das Menschenrecht auf Frieden ist nämlich unteilbar. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Heike Hänsel. – Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nächste Redner in der Debatte: Jürgen Hardt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Jürgen Hardt (CDU/CSU): Danke schön. – Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich den Äußerungen von Niels Annen zu diesem absoluten Tiefpunkt der bisherigen Situation in Syrien, der Bombardierung des UN-Hilfskonvois, vollumfänglich anschließen. Natürlich warten wir gespannt darauf, welche Ergebnisse eine internationale Untersuchung liefert. Es gibt Stimmen von allen Seiten, die sagen, dass es eine solche Untersuchung geben soll. Aber es gibt auch ein paar Indizien. Mich macht es zum Beispiel skeptisch, dass Russland zunächst behauptet hat, sie wüssten nicht, wo sich dieser Konvoi befindet. Aber dann tauchen im russischen Fernsehen Videos, Drohnenaufnahmen, auf, die diesen Konvoi an diesem Ort filmten. Da passt das eine nicht mit dem anderen zusammen. Jenseits dessen, was in den letzten Tagen passiert ist, möchte ich einige Fragen aufwerfen und Gedanken äußern. Wir müssen uns natürlich die Frage stellen: Wie geht es jetzt in dieser Situation weiter? Wir haben die guten Bemühungen der beiden Außenminister von Russland und Amerika erlebt, einen Waffenstillstand zu erreichen, und damit humanitäre Hilfe, die dringend notwendig ist, zu ermöglichen. Das hängt auch zusammen mit den ins Stocken geratenen Friedensgesprächen, die wir im letzten November in Wien recht erfolgversprechend überraschend positiv begonnen haben, wo Akteure der Region, aber auch Russland und Amerika und sogar Iran und Saudi-Arabien sowie die Oppositionskräfte in Syrien in der Lage waren, sich eine Roadmap zu überlegen, wie man zu einem Frieden in diesem Land kommen kann. Die Friedensgespräche sind im Wesentlichen deswegen ins Stocken geraten, weil die Opposition völlig zu Recht gesagt hat: Wenn Assad weiterhin mit russischer Unterstützung unsere Städte bombardiert und humanitäre Hilfe nicht möglich ist – beides sind Forderungen der Vereinten Nationen, die es zu erfüllen gilt –, dann macht es keinen Sinn, zu verhandeln. Deswegen ist und bleibt es enorm wichtig, dass es zu einem Waffenstillstand und zur Ermöglichung humanitärer Hilfe kommt: zum einen aus der Situation der Menschen vor Ort heraus, zum anderen aber auch, weil eine Wiederaufnahme des Friedensprozesses anders nicht möglich ist. Dann muss man mit Blick auf das, was in dieser Woche passiert ist, fragen: Wer hat ein Interesse daran, diesen Weg zu sabotieren? Hier kann man mächtig spekulieren, aber es gibt eindeutig eine ganze Reihe von Punkten, die mich dazu veranlassen, dass die Hauptverantwortung leider nicht von Russland weggenommen werden kann. Angefangen von diesem Luftangriff, unabhängig von der Frage, ob Russland selbst aktiv daran beteiligt war oder nicht: Russland hat den Einfluss auf Assad. Russland hätte zumindest die Pflicht gehabt, zu verhindern, dass das Ergebnis von Kerry und Lawrow, dass es einen Waffenstillstand und humanitäre Hilfe gibt, auf diese Weise sabotiert wird. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Reine Behauptung!) Versetzt man sich einmal in die russische Rolle: Putin ist angetreten in diesem Kampf an der Seite Assads mit dem Ziel, Assad die Möglichkeit der Herrschaft über das Land zurückzugeben, und zwar mit militärischen Mitteln. Das ist die Strategie, die dahintersteht. Die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass dieser Kampf mit militärischen Mitteln nicht zu gewinnen ist: weder für Assad mit russischer Unterstützung noch von der Opposition, die im Zweifel die eine oder andere Terrorgruppe auf ihrer Seite kämpfen lässt. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: „Die eine oder andere“? Zwanzig, dreißig!) Wenn man in einer besetzten Stadt sitzt, dann wird man im Zweifel erst hinterher fragen, wer das ist, der die Waffe in der Hand hat und einen verteidigt. Diese unglaubliche Einsicht, dass der Kampf militärisch nicht zu gewinnen ist, bedeutet auch, dass Putin einsehen muss: Trotz seiner massiven Unterstützung gelingt es Assad nicht, die Herrschaft über das Land zurückzugewinnen. Dann wäre natürlich ein Verzicht auf weitere militärische Unterstützung ein Stück weit ein Eingeständnis, dass die Annahme, man könnte auf diese Weise den Verbündeten Assad stützen und stärken, fehlgegangen ist. Ich glaube, über diese weite Brücke muss Putin, muss die russische Führung gehen, damit wir tatsächlich an den Punkt kommen, dass Friedensverhandlungen wieder aufgenommen werden können, weil es einen Waffenstillstand und humanitäre Hilfe gibt. Ich sehe gegenwärtig keine andere Alternative als die, dass wir uns weiter darum bemühen, einen Waffenstillstand herzustellen, dass wir im Bereich der humanitären Hilfe einen Zustand herstellen, dass diese Konvois sicher fahren können, dass wir zur Not auch andere Überlegungen anstellen, wie wir den Menschen, die am dringendsten auf humanitäre Hilfe warten, helfen können und dass wir ganz konkret an der Fortsetzung des Friedensprozesses festhalten, wie er in Wien begonnen hat und wie er sich in Genf fortsetzen muss. Das ist meine Hoffnung am heutigen Tag. Ich glaube, der Schlüssel zur Lösung zahlreicher Probleme liegt tatsächlich leider in Moskau. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Jürgen Hardt. – Der nächste Redner: Omid Nouripour für Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die grauenvollen Bilder aus Syrien sind kaum zu ertragen. Im Übrigen ist es gerade mit Blick auf die innerdeutsche Diskussion nicht häufig genug zu wiederholen: Das, was wir auf diesen Bildern sehen, sollte uns immer wieder daran erinnern, wovor eigentlich so viele Menschen fliehen. Ich glaube, dass das in der deutschen Debatte manchmal verloren geht. (Beifall im ganzen Hause) Es gibt viel Ratlosigkeit; aber diese Ratlosigkeit sollte nicht zu Untätigkeit führen. Ich will mal ein Beispiel dafür anführen. Andrea Böhm schrieb am 1. September in der Zeit: EU-Staaten machen derzeit Millionengeschäfte mit Waffenlieferungen, die über Saudi-Arabien oder die Türkei in das Kriegsland Syrien gelangen. Allen voran Bulgarien, Rumänien, Tschechien, Kroatien und die Slowakei, die sich gleichzeitig heftigst gegen die Aufnahme syrischer Flüchtlinge wehren. Ich finde, die Bundesregierung sollte dazu einmal etwas sagen. Das wäre eine große Hilfe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es ist ein Krieg gegen Kinder. Das sieht man schon allein daran, dass zurzeit 6 Millionen Kinder täglich Zugang zu humanitärer Hilfe bräuchten. Die Vereinten Nationen hatten im Juni noch zu 18 belagerten Gebieten Zugang, im August waren es nur noch drei. Wir alle wissen, was in Ost-Aleppo seit Monaten los ist. Es gab eine annoncierte Waffenruhe, die eigentlich keine war und während der vor allem keine Hilfe für die Menschen in den belagerten Gebieten gekommen ist. Gestern hatte Aleppo die schlimmste Bombennacht seit über einem halben Jahr. Das ist hochdramatisch. Ja, es ist ein großes Kriegsverbrechen, was dort mit dem UN-Konvoi passiert ist, und ja, wir brauchen die Aufklärung. Aber mindestens genauso wichtig – wenn nicht viel wichtiger – ist die Frage, wie man den Menschen helfen kann. Jenseits der Aufklärung muss man wirklich Hilfe leisten. Die Sätze, die mich, ehrlich gesagt, am meisten aufregen, sind jene, in denen „man müsste“ vorkommt. Das höre ich seit fünf Jahren: Man müsste dort helfen, man müsste mal, und wenn es schlimmer wird, müsste man – – Der Außenminister hat am 13. August gesagt, man müsste prüfen, ob man eine Luftbrücke einrichten könne. Ich glaube, dass die Situation so ist, dass man nicht mehr prüfen sollte und auch nicht müsste, sondern darüber nachdenken muss, wie man sie installieren kann. Die Vereinten Nationen betteln seit Monaten darum, dass die Weltgemeinschaft Kapazitäten zur Verfügung stellt, damit die Luftbrücke eingerichtet werden kann. Man müsste nicht prüfen – die Bundesregierung muss einfach etwas auf den Tisch legen, damit die Luftbrücke kommen kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Man müsste auch eine Flugverbotszone einrichten – das stimmt; es ist richtig. Alle wünschen sich, dass keine Bomben mehr fliegen, aber alle, die hinschauen, wissen auch, dass dies angesichts der Machtverhältnisse nur im Konsens geht. Deshalb ist das, was der Herr Außenminister heute ausgeführt hat, eher ein Wunschkonzert. Er streut Sand in die Augen der Öffentlichkeit, anstatt endlich das, was zu tun ist, anzupacken. Er muss, was die Machtverhältnisse angeht, reinen Wein einschenken und das leisten, was am besten geht, und das ist derzeit in erster Linie humanitäre Hilfe. Es gibt UN-Resolutionen noch und nöcher, die mit den Stimmen Russlands beschlossen wurden, zum Beispiel zum Thema Chemiewaffen. Wir wissen, dass es auch danach viele Einsätze von Chemiewaffen gegeben hat. Wir wissen, dass Fassbomben weiterhin geflogen sind, obwohl die Russen zugestimmt haben, dass das nicht mehr passieren soll. Wir wissen auch – da gibt es mehrere Resolutionen der Vereinten Nationen –, dass alle, die bedürftig sind, humanitäre Hilfe erhalten sollen. Auch das hat in den letzten Monaten nicht geklappt. Wir haben einen Antrag eingebracht, in dem wir fordern, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass es eine Luftbrücke gibt. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Den habt ihr zurückgezogen!) – Wir haben den Antrag nicht zurückgezogen. Der Antrag ist vorhin in die Ausschüsse überwiesen worden. – Wenn der Außenminister es mit der Prüfung der Möglichkeit einer Luftbrücke ernst meint, gehen wir davon aus, dass unser Antrag dann auch angenommen wird. Mir wäre es ehrlich gesagt noch lieber, dass wir gar nicht auf die Ausschussberatungen warten, sondern die Bundesregierung jetzt handelt, nicht erst, wenn wir diskutiert haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist nur: Wenn man mit den Ministerien redet, dann sagen sie: Ja aber wir machen doch schon etwas, wir haben doch einen Beitrag geleistet, wir haben 30 Millionen Euro bereitgestellt, damit es eine Luftbrücke in den Südosten des Landes geben kann. – Das ist gut, dafür sind wir dankbar, aber das reicht nicht. Ehrlich gesagt, wenn ich mir den Etatansatz für das nächste Jahr anschaue – die Mittel für die humanitäre Hilfe sollen um fast 400 Millionen Euro gekürzt werden –, dann fehlt mir der Glaube, dass man ernsthaft helfen will. Ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir die Bundesregierung in den Haushaltsberatungen bei diesem Thema stellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es reicht nicht, immer nur zu formulieren, was passieren muss, man muss es auch einmal machen. Exekutive heißt vollziehende Macht und nicht fabulierende Macht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb werden wir Sie nicht an dem messen, was Sie in Interviews sagen, sondern an dem, was Sie am Ende des Tages tun werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Omid Nouripour. – Die nächste Rednerin: Sabine Weiss für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CNN-Reporterin Clarissa Ward hat im August vor den Vereinten Nationen das Leben in Aleppo als „Hölle“ bezeichnet. Schlimmer könne es nicht werden, und diesen Eindruck habe sie bereits im Jahr 2012 bei ihrer ersten Reise gehabt. Aber es wurde schlimmer, sagte sie nun nach einem Besuch im Februar dieses Jahres. Als Kriegsreporterin habe sie schon viel Schreckliches in der Welt gesehen, nichts jedoch sei so schlimm gewesen wie die Zerstörungen in Aleppo. Wohnhäuser sind weitgehend zerstört, Krankenhäuser sind bevorzugte Bombenziele. Aus anderen Berichten hören wir, dass viele Menschen in Syrien kurz vor dem Verhungern sind, Hilfslieferungen kommen nicht an, die eigene Produktion ist zusammengebrochen. 2,1 Millionen Kinder gehen derzeit nicht in die Schule, 1,4 Millionen weiteren Kindern droht der Verlust des Zugangs zu ihren Schulen. Aus einer verlorenen Generation werden bald zwei. Den Menschen in Aleppo ist jede Lebensgrundlage entzogen, aber nicht nur dort: 80 Prozent der Syrer leben unter der Armutsgrenze, und das ist offenbar Absicht. Sie, die sich gegen die Diktatur von Assad gewandt haben, sollen fliehen und möglichst nie wieder zurückkommen. Dazu passt traurigerweise das Ereignis vom Montag. Der Luftangriff russischer oder syrischer Kräfte auf einen UN-Hilfskonvoi im belagerten Aleppo stellt einen neuen Tiefpunkt im Syrien-Krieg dar. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Reine Behauptung!) Neben der Vernichtung der Hilfsgüter für die hungernde, leidende Bevölkerung in Aleppo hat der Angriff auch viele Menschenleben gekostet. So kamen der örtliche Leiter des Roten Halbmondes sowie viele aus seinem Team, Fahrer und Helfer, ums Leben. Meine und auch unsere – zumindest der Koalition und meiner Fraktion – besondere Hochachtung gilt Menschen wie diesen, nämlich jenen, die ihr eigenes Leben riskieren, um solche Konvois mitten ins Kriegsgebiet zu bringen. Diesen Menschen müssen wir ein Denkmal setzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sogar nach diesem Ereignis wollen die UN die Hilfslieferungen so schnell wie möglich wieder aufnehmen. Das, meine Damen und Herren, ist eben der Unterschied zwischen einer wertegebundenen Außen- und Entwicklungspolitik, wie wir sie betreiben, und einer auf Machtinteressen ausgerichteten Politik von Menschen wie Putin und Assad. Wir wollen das Leid der Menschen vor Ort mildern. Wir leisten dazu humanitäre und andere Hilfen in großem Umfang. 2,3 Milliarden US-Dollar beträgt der von Angela Merkel zugesagte Anteil Deutschlands an den 9 Milliarden US-Dollar, die Anfang des Jahres in London für Syrien zusammengekommen sind. Putin und Assad interessiert das gar nicht. Russland sucht man übrigens, Frau Hänsel, vergeblich auf der Liste der 47 Staaten, die Hilfsgelder zugesagt haben. Nach langen Verhandlungen erlauben sie wenigstens einen Korridor für einen Hilfskonvoi, um ihn dann zu bombardieren. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Die werden ja boykottiert!) Beiden, Assad und Putin, sind aus meiner Sicht die Menschen offensichtlich völlig egal. Sie nutzen sie nur als Schachfiguren, um an der Macht zu bleiben, wie Assad, oder um als regionale Macht im Nahen Osten angesehen zu werden, wie Putin; und wenn Europa durch den Flüchtlingszuzug auch noch destabilisiert wird, mag ihm das auch zupasskommen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ach, ist er da auch noch verantwortlich?) Der Syrien-Krieg dauert jetzt fünfeinhalb Jahre: fünfeinhalb Jahre Bombenterror, fünfeinhalb Jahre katastrophale Versorgungslage für viele Menschen, fünfeinhalb Jahre Angst um das eigene Leben und das Leben der Familie. Trotz aller Tiefschläge und gescheiterten Ansätze für eine diplomatische Lösung dürfen wir nicht nachlassen, diese weiterhin anzustreben. Ebenso wenig werden wir nachlassen, vor Ort in Syrien und in den Nachbarländern Hilfen für die Menschen zu leisten. Das Auswärtige Amt, unser Bundesentwicklungsministerium und die jeweiligen Durchführungsorganisationen und Hilfswerke leisten unter schwersten Bedingungen hervorragende Arbeit. Deutschland läuft vor seiner Verantwortung nicht weg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sabine Weiss. – Nächste Rednerin: Sevim Dağdelen für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser aller Pflicht ist es jetzt, alles dafür zu tun, dass der Waffenstillstand in Syrien wieder wirksam wird. Der Angriff auf den UN-Konvoi ist selbstverständlich ein Kriegsverbrechen – das wurde heute oft hier gesagt –; aber, Herr Röttgen und Herr Annen, jetzt nach einer Flugverbotszone zu rufen, bedeutet nichts als Krieg. (Beifall bei der LINKEN) Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein. Das Beispiel Libyen, wo der NATO-Krieg dazu führte, die Terrororganisation „Islamischer Staat“ starkzumachen – das zeigt ein Untersuchungsbericht des britischen Unterhauses –, sollte uns alle davor hüten, den Krieg in Syrien weiter zu befeuern. Der Ruf nach einer Flugverbotszone ist – das wissen Sie – nichts weiter als der Ruf nach einer Ausweitung des Krieges vor Ort; denn wer eine solche Zone einrichtet, der muss bereit sein, Flugzeuge, die sich nicht an die Flugverbotszone halten, abzuschießen. Das birgt ganz konkret die Gefahr – das wissen Sie alle –, dass es zu einer direkten Konfrontation zwischen den USA auf der einen Seite und Russland und vielleicht eben auch der syrischen Armee auf der anderen Seite kommt. Deshalb ist diese Forderung falsch und gefährlich. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Am Ende heißt das nämlich auch freie Fahrt für die Pick-ups des „Islamischen Staats“. Deshalb lehnen wir eine Flugverbotszone ab. Wir lehnen eine Ausweitung dieses Krieges ab. Wir brauchen eine politische Lösung. (Beifall bei der LINKEN) Ich warne davor, jetzt, wie die Bundesregierung das öffentlich getan hat, die Schuldigen zu präsentieren, ohne dafür Beweise zu haben. Warum unterstützen Sie nicht die Forderung der UNO nach einer internationalen Untersuchungskommission? Herr Röttgen, das erinnert wirklich an die Haltung der Union am Vorabend des Irakkriegs 2003. Die Massenvernichtungswaffen, aufgrund derer Sie an der Seite der USA in den Krieg ziehen wollten, wurden niemals gefunden. Diese einseitigen Schuldzuweisungen, ohne auch nur einen einzigen Beweis zu präsentieren, sind unverantwortlich. (Beifall bei der LINKEN) Die Erfahrung des syrischen Krieges lehrt, dass sich dies verbietet. Ich erinnere hier nur an das Massaker an Zivilisten in alHula 2012, das syrischen Regierungsmilizen zugeschrieben wurde, und in dessen Folge Deutschland die diplomatischen Beziehungen zu Syrien abgebrochen hat. Später kamen erhebliche Zweifel auf, ob diese Version der Wahrheit entsprach. Die FAZ, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, eine Zeitung, die nun wirklich der Komplizenschaft mit dem Assad-Regime unverdächtig ist, schrieb: Das Massaker von Hula ist ein Wendepunkt im syrischen Konflikt. Die westliche Öffentlichkeit beschuldigt, gestützt auf die UN-Beobachter, die syrische Armee. Diese Version kann auf Grundlage von Augenzeugenberichten bezweifelt werden. Demnach wurden die Zivilisten von sunnitischen Aufständischen getötet. Ich finde, allein das sollte uns Mahnung genug sein, was vorschnelle Schuldzuweisungen betrifft. (Beifall bei der LINKEN) Der Waffenstillstand in Syrien war immer prekär. Islamistische Terrorbanden wie die Ahrar alScham – von Ihrem Premiumpartner Türkei, dem NATO-Land Türkei bewaffnet, hochgezüchtet und unterstützt – haben von Anfang an erklärt, sich nicht an diesen Waffenstillstand halten zu wollen. Der eigentliche Bruch kam aber durch den US-Angriff auf Anti-IS-Einheiten in der vom IS belagerten Stadt Deir alSor. Dutzende Menschen wurden bei diesem Angriff getötet. Die IS-Mörderbanden konnten vorrücken. Tausende Menschen haben jetzt durch das Vorrücken des IS Massaker zu befürchten. Herr Annen, Sie sagten, das sei ein Fehler. Ich finde, Sie könnten hier konkreter werden: Dieser Luftangriff der USA ist ein Verbrechen gewesen. (Beifall bei der LINKEN) Die USA haben sich natürlich entschuldigt. Sie haben davon gesprochen, dass es ein Versehen war. Aber ist es nicht seltsam, dass die USA selbst angaben, zum ersten Mal seit vier Jahren aufseiten der Truppen des Assad-Regimes ins Kriegsgeschehen eingreifen zu wollen? Viele fragen sich deshalb, ob diese Version, dass es ein Versehen war, tatsächlich glaubwürdig ist. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die UNO die Vorbereitungen für weitere humanitäre Konvois wieder aufnimmt. Wir sollten alles dafür tun, dies zu unterstützen. (Beifall des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Nicht Säbelrasseln ist das Gebot der Stunde, Herr Röttgen, sondern ein wirklicher Einsatz für den Waffenstillstand. Dazu gehört, dass Sie Ihren Einfluss auf Ihren Terrorpaten Erdogan geltend machen und ihn auffordern, seinen Einmarsch und persönlichen Krieg und Rachefeldzug gegen die Kurden im Norden Syriens zu beenden. Das wäre ein Schritt zur Lösung des Konfliktes statt weitere Flugverbotszonen, was eine Ausweitung des Krieges bedeutet. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sevim Dağdelen. – Nächster Redner in der Debatte: für die Bundesregierung Staatsminister Michael Roth. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In meiner nordhessischen Heimat treffe ich regelmäßig Sherzad. Er und seine Frau haben in Bad Hersfeld, in meiner Heimatstadt, Zuflucht vor dem furchtbaren Bürgerkrieg in Syrien gefunden und sind inzwischen Eltern einer acht Monate alten Tochter. Vieles von dem, was mir die junge Familie über den Alltag in einem Bürgerkriegsland berichtet, bleibt mir unbegreiflich. Sherzad war kürzlich zu Besuch in Dresden. Nach seiner Rückkehr berichtete er mir: So ähnlich sah Aleppo einmal aus, bevor die Stadt in Schutt und Asche gelegt wurde. Als ich Sherzad erklärte, dass Dresden vor 70 Jahren auch einmal so wie Aleppo heute in Trümmern lag, wollte er das überhaupt nicht glauben. Mit Blick auf die barbarischen Ereignisse der vergangenen Tage fällt es uns allen derzeit schwer, daran zu glauben, dass Menschen in Sherzads Heimat schon bald wieder ohne Angst leben können. Aber das Beispiel Dresden macht uns auch Hoffnung. Frieden und Wiederaufbau nach Krieg und Zerstörung sind möglich. Aber davon sind wir derzeit in Syrien Lichtjahre entfernt. Es ist einfach nur furchtbar. Der abscheuliche Angriff auf einen VN-Hilfskonvoi in der Provinz Aleppo mit mindestens zwölf, wenn nicht noch gar mehr Todesopfern und vielen, vielen Verletzten ist ein Kriegsverbrechen schlimmster Art. Wir wissen noch nicht abschließend, wer letztlich die Verantwortung für diesen grausamen Angriff trägt, ob das syrische Regime mit oder ohne Unterstützung der russischen Armee oder vielleicht doch andere. Deshalb ist eine unabhängige Untersuchung völlig richtig. Ich sehe hier niemanden, der dies in Zweifel zieht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken. Klar ist aber auch: Diejenigen, die so etwas getan haben, sind zynische Taktiker der Macht und erbärmliche Terroristen. Zumindest darüber sollten wir uns einig sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Was tun wir in dieser verzweifelten, verfahrenen Situation? Das ist ja nicht nur die bohrende Frage, die mir Sherzad zu Hause in Bad Hersfeld stellt – Ihnen sicherlich auch, denn Sie haben ja alle Kontakte zu syrischen Flüchtlingsfamilien. Sie sorgen sich alle um ihre Verwandten und Freunde in ihrer alten Heimat. Das ist auch die Frage, die wir uns heute im Bundestag stellen. Das ist mehr als legitim, und es ist unsere Pflicht. Was tun wir? Ich kann mich doch nicht hinstellen und sagen, wir hätten einen Masterplan, den wir einfach mal so aus der Schublade ziehen könnten. Niemand hier sollte selbstgerecht sein und behaupten, er oder sie hätte einen. Gleichwohl gilt: Trotz der hoffnungslos erscheinenden Lage müssen wir uns mit unseren europäischen Partnern und der internationalen Gemeinschaft weiterhin bemühen, jede noch so kleine Chance der Deeskalation zu ergreifen. Das tun wir auch, und Sie können die Bundesregierung konkret beim Wort nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Außenminister Frank-Walter Steinmeier führt zurzeit unzählige Gespräche bei den Vereinten Nationen in New York. Heute Nachmittag tagt abermals die Internationale Syrien-Unterstützungsgruppe. Dass der Waffenstillstand schon nach wenigen Tagen wieder vor dem Aus steht, hat maßgeblich das Assad-Regime zu verantworten. Wer allen Ernstes noch darüber verhandeln will, ob und welche Nahrung bei den Menschen ankommt, der zeigt seine perverse Gleichgültigkeit für die blanke Not seiner eigenen Bevölkerung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wer Schulen und Krankenhäuser mit Fassbomben bombardiert, der bekämpft keine Terroristen, der ist selbst ein Terrorist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Die syrische Opposition hat ihre Bereitschaft zu ernsthaften Verhandlungen immer wieder unter Beweis gestellt. Das Assad-Regime ist diesen Beweis bis heute schuldig geblieben, und letztlich werden beide Seiten bereit sein müssen, schmerzhafte Kompromisse einzugehen. (Beifall des Abg. Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir sehen dabei alle in der Pflicht, ihren Einfluss auf das syrische Regime geltend zu machen, um endlich die Waffen zum Schweigen zu bringen und den Weg für eine politische Lösung freizumachen. Russland ist als Unterstützer des Assad-Regimes besonders in diese Tragödie verstrickt und muss noch viel mehr tun und entsprechend auf das Assad-Regime einwirken. Das ist unsere klare Erwartung, die wir Russland auch immer wieder vortragen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Und wenn nicht nur die Opposition fragt, wo und wie die Bundesregierung ihrer Verantwortung gerecht wird, dann kann ich darauf nur sagen: Wir unterstützen im Rahmen der Internationalen Syrien-Unterstützungsgruppe alle Bemühungen, eine landesweite Waffenruhe wiederherzustellen. Ja, diese Vereinbarung ist brüchig, aber sie bietet nach wie vor die beste Chance, die Gewalt in Syrien erst einmal einzudämmen. So vermag sich auch wieder die Tür für eine politische Lösung der Krise zu öffnen. Außenminister Frank-Walter Steinmeier hat jetzt in New York mit der Forderung nach einer zeitlich befristeten Flugverbotszone einen neuen Vorschlag unterbreitet, um aus dem Teufelskreis der Gewalt herauszukommen, und wir sind uns der Risiken bewusst: Die Forderung der Luftbrücke ist von den Kolleginnen und Kollegen der Grünen nochmals erhoben worden. Wir alle wissen auch, dass eine Luftbrücke ein sicheres Umfeld benötigt, und wenn die Syrer eines haben, dann ist es eine hoch aufgerüstete Luftabwehr. Das muss abgewogen werden, und dies wägen wir alle ab. Deshalb will ich Ihren Vorschlag überhaupt nicht kritisieren, aber Sie dürfen uns nicht dafür kritisieren, dass wir uns in diesem fortwährenden Abwägungsprozess befinden. Außenminister Frank-Walter Steinmeier führt – – (Zuruf von der LINKEN: Redest du von dir selbst, oder was? – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat der Außenminister Unsinn geredet, oder was?) – Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Sie haben uns eben erklärt, was wir alles nicht tun sollen, haben aber keinen einzigen substanziellen Vorschlag gemacht, was wir denn tun könnten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir sind uns doch völlig einig: Die humanitäre Katastrophe in Syrien muss gestoppt werden. Hunderttausende Menschen sind derzeit von jeglicher Versorgung abgeschnitten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung, Sie, wir alle sind in diesem Jahr der größte Geber humanitärer Hilfe für Syrien. Dass das noch nicht reicht, ist uns doch bewusst. Aber wir tun etwas im Rahmen dessen, was uns auch der Bundestag gewährt. Wir unterstützen insbesondere das Welternährungsprogramm. Das VN-Flüchtlingshilfswerk hilft bei der Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln, Unterkünften, dringend benötigten Hilfsgütern. UNICEF haben wir 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Wasserversorgung in Aleppo aufrechtzuerhalten. Daneben fördern wir eine Reihe humanitärer Nichtregierungsorganisationen, die grenzüberschreitende Hilfe für die Menschen in und um Aleppo leisten. Wir arbeiten auch eng mit der Syria Civil Defense, den sogenannten Weißhelmen, zusammen. Sie wurden in diesem Jahr für ihren mutigen und engagierten Einsatz mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet. Dazu gratuliere ich dieser Organisation sehr herzlich. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber auch die rund 5 Millionen Menschen in den anderen belagerten, teils schwer oder gar nicht erreichbaren Gebieten Syriens dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Wir alle sehen das Leid. Wir haben schon viel zu oft in den Abgrund geschaut. Das lässt auch niemanden von uns kalt. Aber wir wissen eben auch: Die Lösung dieses Konflikts wird viel Geduld erfordern. Wir werden mit Menschen, mit Politikerinnen und Politikern, zu sprechen haben, von denen wir wissen, dass ihre Glaubwürdigkeit nicht gerade die allergrößte ist. Wir wissen auch: Es dürfte weitere Rückschläge geben; das ist vorprogrammiert. Aber das darf doch nicht bedeuten, dass wir es nicht immer wieder aufs Neue versuchen. Syrier wie Sherzad, die bei uns Zuflucht und eine neue Heimat gefunden haben und derzeit in unserer Nachbarschaft leben, mahnen und verpflichten uns dazu. Wir dürfen niemals aufgeben. Wir dürfen auch nicht resignieren. Frieden ist möglich. Diesem Frieden fühlen wir uns verpflichtet, auch wenn es – ich gebe das zu – in diesen Zeiten verdammt schwierig ist. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Michael Roth. – Nächste Rednerin in der Debatte: Dr. Franziska Brantner für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte anfangen mit einer Gratulation an die Weißhelme, die White Helmets, die heute den Alternativen Friedensnobelpreis erhalten haben. Die White Helmets setzen sich in Syrien unglaublich mutig und tapfer dafür ein, dass Menschen auf allen Seiten, die unter den Bombardements, die unter der Aushungerungsstrategie leiden, geholfen werden kann. Sie haben in den letzten Tagen immer wieder gesagt: Wir sind „courageous“ – wir sind ganz mutig. Dann haben sie angefügt: Aber wir sind nicht „suicidal“ – wir wollen nicht in den Selbstmord gehen. Ja, wir sind mutig; aber wir gehen nicht zum Sterben, wir gehen zum Helfen. Wenn die internationale Gemeinschaft nicht mehr respektiert und nicht mehr garantiert, dass diejenigen Menschen, die helfen wollen, nicht zum Angriffsziel werden, dann haben wir viel von dem aufgegeben, was die internationale Gemeinschaft ausgemacht hat. Es ist ein unglaublich hoher Preis, den wir zahlen, wenn wir die Sicherheit derjenigen, die helfen wollen, nicht mehr garantieren können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es ist richtig, dass die Vereinten Nationen wieder helfen. Denn wenn sie die Hilfslieferungen eingestellt hätten, hätte Assad ja sein Ziel erreicht: keine Hilfslieferungen mehr in die besetzten Gebiete. Aber wir müssen auch klarstellen – da zähle ich auf die Bundesregierung –, dass es endlich auch Lieferungen „cross-border“, also über die Grenze hinweg, geben muss. Das ist im Sicherheitsrat mehrfach verabschiedet worden, immer mit der Zustimmung Russlands, aber es wird vor Ort einfach nicht umgesetzt. Das ist ein Unding. Wir müssen endlich stärker darauf hinwirken, dass die Lieferungen bei den Menschen ankommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Herr Annen, Sie haben vorhin zu Recht Daraa angesprochen, aber Sie haben das Ende der Geschichte leider nicht erzählt. Das Ende der Geschichte ist: Diese Stadt gibt auf, die Zivilisten verlassen die Stadt, und seither hat sie keiner mehr gesehen. Keiner weiß, wo die Tausenden von Menschen sind. Es gibt Vermutungen, dass sie in Lagern oder vielleicht auch schon gestorben sind; keiner weiß, wo sie sind. Wir haben die Bundesregierung gefragt: Haben Sie eine Ahnung davon, was mit diesen Menschen passiert ist? – Die Antwort war Nein. Das heißt, die Strategie von Assad ist nicht nur die des Aushungerns, sondern auch die der Vertreibung. Das ist noch einmal eine neue Ebene des Assad-Krieges gegen seine eigene Bevölkerung: das Aushungern und am Ende die Vertreibung in Lager oder zu anderen Stellen, von denen wir nichts wissen. – Wir müssen hier doch wesentlich klarer und deutlicher ansprechen, dass das eine neue Schärfe des Konfliktes ist, die von Assad ausgeht und die wir alle ganz klar zu kritisieren haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zur Forderung nach einer Flugverbotszone: Frau Hänsel, Sie haben vorhin gesagt, das würde nur Krieg fördern. Vielleicht haben Sie nicht richtig zugehört, was Herr Steinmeier gesagt hat. Er hat gesagt: für alle – das heißt, das geht nur, wenn Russland dabei ist – und zeitlich begrenzt. – Es wäre ja wunderbar, wenn das passieren und keiner mehr bomben würde. Die Frage ist aber: Wie wird das durchgesetzt? Diese berechtigte Frage haben Sie und auch wir gestellt. Das Ziel, dass alle mit dem Bombardieren aufhören, ist doch absolut richtig. Auch Sie, die Linke, können doch nicht sagen: Das ist eine Fortsetzung des Krieges. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aber keine Flugverbotszone!) Vielmehr erreichen wir dadurch eine No-Bombing-Zone, in der niemand mehr bombt. Das müssen wir doch erreichen. Auf unsere Frage an die Regierung, was denn der Beitrag Deutschlands dazu ist, dass das erreicht wird, und wie sie das durchsetzen würde – da wird es ja spannend –, habe ich bis jetzt von den Regierungsfraktionen leider noch nichts gehört. Vielleicht können die Redner, die noch kommen, einmal etwas dazu sagen, wie Sie das durchsetzen wollen und wie das ausschauen soll. Noch einmal zur Luftbrücke: Herr Roth, Sie haben gesagt, das sei nicht so einfach. Das stimmt. Natürlich haben alle recht, die sagen: Besser wäre es, wir könnten über den Landweg gehen. Besser wäre es, wir hätten eine Waffenruhe. Besser wäre es, wir hätten Verhandlungen. Besser wäre es, wir hätten Frieden. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Es gibt ja Verhandlungen!) Wir haben aber nichts davon. Dann können wir nicht sagen, dass wir das, was wir tun könnten, auch nicht tun. Das ist doch keine Begründung und keine Logik. Es geht momentan nicht mehr darum, was besser ist, sondern darum, wie wir sicherstellen können, dass mehr als eine Viertelmillion Menschen nicht verhungert. Das und nicht die Definition dessen, was besser wäre, ist die Aufgabe. Ich möchte von Ihnen gerne wissen: Wie können Sie dort zuschauen? Die UN sagen, sie bräuchten Unterstützung für Luftbrücken. Wo ist unsere Unterstützung? Sie fehlt. Ich hätte sie gerne deutlich. Hier hilft es mir nicht, wenn Sie sagen, was alles besser wäre. Das könnten wir als Opposition tun, aber nicht Sie als Regierung. Lassen Sie mich kurz noch etwas zur humanitären Hilfe sagen: In diesem Jahr haben wir schon 1,1 Milliarden Euro dafür ausgegeben, und das Jahr ist noch nicht vorbei. Für 2017 setzen Sie 750 Millionen Euro an, also weniger, als wir jetzt schon ausgegeben haben. Wenn wir davon ausgehen, dass der Krieg in Syrien bis Januar nicht vorbei ist, dann werden wir aller Voraussicht nach mehr Geld als das brauchen, was im Haushalt veranschlagt ist. Warum planen wir nicht endlich realistisch? Warum geben wir den Vereinten Nationen keine Sicherheit für ihr World Food Programme, damit sie wissen, dass sie auf dieses Geld zählen können? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Warum müssen sie Nachtragshaushalte beantragen? Lassen Sie uns das geben, was für die Menschen notwendig ist, wenn wir ihnen schon nicht anderweitig helfen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Franziska Brantner. – Nächster Redner: Dr. Johann Wadephul für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ausgangspunkt unserer Debatte heute hier – und damit möchte ich auch beginnen – ist in der Tat der schreckliche Angriff auf einen Hilfskonvoi. Es gibt kein Bekenntnis derjenigen mit militärischer Macht, die ihn ausgeübt haben, und es gibt auch keine abschließenden Beweise, also Luftaufnahmen, Satellitenaufnahmen oder etwas Ähnliches, die das definitiv klarlegen. Es gibt aber zahlreiche Augenzeugenberichte von Opfern, von Beobachtern der Szenerie. Diese hat uns das Auswärtige Amt gestern im Auswärtigen Ausschuss dargestellt, und es ist zu dem Ergebnis gekommen – – (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Eine Untersuchung muss noch stattfinden!) – Herr Kollege Gehrcke, natürlich soll noch eine Untersuchung stattfinden, aber trotzdem gibt es schon eine ganze Menge Aussagen dazu. Sie können das im Internet und auf Twitter nachlesen. – Alle, die darüber berichten, sagen, es war erstens ein Luftangriff, und es gibt zweitens – darauf hat der Kollege Röttgen in der Ausschusssitzung gestern, aber auch noch einmal öffentlich hingewiesen – zwei Akteure, die dort Luftkrieg führen, nämlich Assad und Russland. In dieser Situation zu sagen, dass es starke Indizien, dass es einen starken Verdacht gibt, dass die den Angriff ausgeführt haben: Dazu muss man doch hier im Deutschen Bundestag bereit und in der Lage sein, ohne sich von Ihnen Angriffe anzuhören. (Beifall bei der CDU/CSU – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Das wird vor Gericht entschieden!) Warum sind Sie denn nicht bereit, sich dieser Geschichte zu öffnen? Die Frage muss man schon stellen, und das fällt in der Tat auf. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Da hat die NATO eine andere Position!) Niemand würde den Angriff auf die Assad-Truppen, der jetzt versehentlich geschehen ist, relativieren. Das ist in der Tat ein Versehen gewesen. Aber die zahlreichen russischen Angriffe auf Aleppo sind kein Versehen gewesen. Sie sind Absicht gewesen, und dazu gibt es von Ihnen kein einziges Wort in diesem Hause. Das ist ein Skandal. Das ist ein wirklicher Skandal. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie in diesem Zusammenhang eine Flugverbotszone, die der Außenminister angeregt hat, als Kriegstreiberei oder als den Krieg eher noch anfeuernd bezeichnen, dann frage ich: In welcher Welt leben Sie denn eigentlich? Die Flugzeuge, die da herumfliegen, bringen Tod und Gewalt; und jedes Flugzeug und jeder Hubschrauber weniger ist ein Flugzeug oder Hubschrauber mit Bomben weniger, mit Fassbomben weniger und bedeutet weniger Tod. Deswegen wäre eine Flugverbotszone gut, und deswegen kann man die Initiative insgesamt nur unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das betrifft auch die US-Bomben! Es gibt doch keine guten und schlechten Bomben!) Natürlich ist sie nicht die Lösung sämtlicher Probleme; aber sie wäre insgesamt gut. Und wenn Sie sagen, das müsste durchgesetzt werden – – (Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) – Hören Sie mir doch einfach mal zu; ich habe Ihnen auch zugehört. Es ist nicht immer ganz leicht gewesen, ruhig dabei zu bleiben; aber vielleicht bemühen Sie sich jetzt mal in ähnlicher Weise um Gelassenheit. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kein Problem!) Wenn Sie sagen, es müsste gewaltmäßig durchgesetzt werden, kommen wir doch zum Punkt der ganzen Angelegenheit. Das heißt also, Sie gehen davon aus, Russland ist nicht freiwillig bereit, sich an so eine Flugverbotszone zu halten. – Herr Kollege Gehrcke nickt. Sie haben ja optimale Kontakte nach Moskau. Dass Sie das hier so bestätigen, ist ja für uns alle erhellend. – Nein, dazu muss man nur mal eines sagen – das ist doch das Problem des ganzen Konfliktes –: dass Russland zumindest hier – in anderen Bereichen haben wir es anders erlebt, siehe Iran – ebenso wie beim Ukraine-Konflikt nicht bereit ist, innerhalb der internationalen Völkergemeinschaft für Frieden, für Freiheit und für Humanität zu sorgen. Das muss man doch ansprechen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sie sind ja derart verblendet! Sie sind ja kalter Krieger!) Deswegen ist man doch kein Gegner Russlands, sondern dazu muss man doch in der Lage sein, und dafür muss man immer wieder werben. Daraus darf man Russland nicht entlassen. Russland hat diesem Regime überhaupt das Überleben ermöglicht; darauf hat die Kollegin Brantner gerade noch einmal hingewiesen. Diese perfide Strategie des Aushungerns und mittlerweile der Vertreibungspolitik muss man zur Kenntnis nehmen. Da werden Konvois abgefangen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das macht doch Erdogan auch! Partner der Bundesregierung!) – Frau Kollegin Hänsel, Ihnen geht es doch immer um Humanität. Ja, Sie kämpfen doch für das Menschenrecht, international, als Internationale. Das ist Ihr Kernanliegen. Und jetzt werden dort Hilfskonvois abgefangen, und die syrischen Truppen haben nichts anderes zu tun, als diesen Hilfskonvois Babymilch und Medikamente wegzunehmen und dafür zu sorgen, dass in Daraa das passiert ist, was die Kollegin Brantner erwähnt hat. (Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: So wie der türkische Geheimdienst!) Was hat das noch mit Menschlichkeit zu tun? Zu einem sollten wir, der Deutsche Bundestag, in der Lage sein – aber dazu kann ich, Herr Kollege Roth, in der Tat nur die Bundesregierung auffordern –: Wir müssen an dieser Stelle Russland stellen und an seine Verantwortung erinnern. Wir kommen nur dann zu einer internationalen Lösung, wenn wir im UN-Sicherheitsrat mit russischer positiver Mitwirkung, auch mit chinesischer Mitwirkung, zu einem Vorschlag kommen, der umsetzbar ist. Nationale Alleingänge helfen uns auch hier nicht weiter. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Wadephul. – Nächster Redner: Achim Post für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Achim Post (Minden) (SPD): Danke. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur wenige Tage liegen zwischen dem Beginn der Waffenruhe, ausgehandelt von den USA und Russland, und der Zerstörung des UN-Hilfskonvois: ein Akt des Tötens und ein Akt der Unmenschlichkeit. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schwanken doch seit Jahr und Tag genau zwischen diesen Polen: zwischen Hoffnung und Verzweiflung, zwischen kleinen diplomatischen Fortschritten und Ohnmachtsgefühlen, zwischen Möglichkeiten und Misserfolg. Deshalb – viele Kolleginnen und Kollegen haben das angesprochen – ist es jetzt auch unsere Pflicht, nicht aufzugeben. Die Waffenruhe und das russisch-amerikanische Abkommen sind noch nicht gescheitert, trotz der Zerstörung des Hilfskonvois, trotz der Bombardierung des Stützpunktes der syrischen Armee im Nordosten. Kerry und Lawrow versuchen doch gerade, die Waffenruhe wiederherzustellen. Die Außenminister der Kontaktgruppe treffen sich bereits heute erneut in New York. Deutschland tut weiter alles für die Beibehaltung und Umsetzung des Abkommens. (Beifall bei der SPD) Ich will damit keine naive Zuversicht verbreiten. Niemand hier im Haus hat und hatte Illusionen bei der Einigung Russlands und Amerikas. Niemand hatte Illusionen bei Beginn der landesweiten Waffenruhe. Wir alle wussten, dass von Anfang an mehr Fragen als Gewissheiten auf dem Tisch lagen. Wird sich Assad an die Vereinbarungen halten? Ist die Entflechtung der Oppositionstruppen von alNusra machbar? Haben die Regionalmächte überhaupt ein Interesse an einer Waffenruhe? Und schließlich: Wollen und können beide Großmächte das Abkommen überhaupt garantieren? Das sind nur vier Fragen, vier von vielen. Dennoch haben vermutlich viele gedacht – ich gebe zu, ich auch –: Vielleicht kann man mit dem Abkommen doch den Weg in Richtung einer politischen Lösung beschreiten. Vielleicht kann mit dem Abkommen mehr humanitäre Hilfe möglich werden, um die verzweifelte Lage der Frauen und Männer, der Mädchen und Jungen in Syrien zu verbessern, Schritt für Schritt, Hilfskonvoi für Hilfskonvoi. Ehrlich gesagt, diese Hoffnung sollte unser Ansporn bleiben, um das Abkommen auch jetzt nicht aufzugeben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Die Lage in Aleppo ist dramatischer denn je. Die Lage in Syrien ist dramatischer denn je. Der humanitäre Bedarf ist größer denn je. Deshalb müssen wir jede Möglichkeit für humanitäre Zugänge nutzen. Deshalb brauchen wir endlich Sicherheitsgarantien. Deshalb brauchen wir so schnell wie möglich ein militärisches Flugverbot – vollständig, sofort und mindestens für drei Tage. Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir nach vielen Jahren Krieg, nach Hunderttausenden von Toten und Verletzten, nach Millionen von menschlichen Schicksalen auf dieses geschundene Land blicken, vermag jedenfalls ich mir kein sicheres Urteil mehr zu erlauben, wer die Guten und die Bösen sind, wer die Schuldigen und die Unschuldigen, (Beifall des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) wer unterstützt werden sollte und wer nicht. Damit bin ich in diesem Hause und in unserem Lande vermutlich nicht allein. Aber drei Dinge weiß ich. Alle Konfliktparteien begehen Menschenrechtsverletzungen, und zwar ständig. Aber die Hauptschuldigen sind für mich Baschar alAssad, sein Regime und seine Helfershelfer. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wer sein eigenes Volk tötet, foltert, aushungert und vertreibt, begeht systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das macht Erdogan in den kurdischen Gebieten doch auch! – Gegenruf des Abg. Frank Schwabe [SPD]: Das hat doch damit nichts zu tun! – Gegenruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ach so! – Gegenruf des Abg. Frank Schwabe [SPD]: Sag endlich, dass das so ist!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Der Kollege Post hat das Wort. Daran will ich Sie nur erinnern. Achim Post (Minden) (SPD): Ich habe interessiert zugehört. Wir reden, glaube ich, über Syrien. Wir können gerne über die Türkei reden. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das macht es nicht besser!) Auch dazu gibt es viel zu sagen. Auch deshalb, Frau Kollegin, dürfen wir uns nicht zu sehr und zu oft von anderen, ach so wichtigen politischen Fragen ablenken lassen. Auch deshalb dürfen wir uns nicht entmutigen lassen, niemals. Mein besonderes Vertrauen gilt hier unserem Außenminister Frank-Walter Steinmeier, gilt der Bundesregierung und gilt dem Deutschen Bundestag. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Achim Post. – Der nächste Redner in der Debatte: Tobias Zech für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Tobias Zech (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Debatte heute Vormittag zum Thema Leiharbeit und Zeitarbeit hat Sahra Wagenknecht dazu aufgefordert, doch die Verhältnisse im Haus zu ändern und für eine Mehrheit von Rot-Rot-Grün hier im Haus zu sorgen. – Meine Damen und Herren, ich war noch nie so sehr wie nach dieser Debatte davon überzeugt, dass dies wahrscheinlich einer der gefährlichsten Schritte für die Republik wäre. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind schon nach der Debatte! – Zurufe von der LINKEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Hört doch mal zu!) Ich habe größte Bedenken – ich meine nicht Sie, Herr Nouripour –: (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Die CSU ist eine Gefahr für die Allgemeinheit!) Stellen Sie sich vor, Ihrer Fraktion würde in der jetzigen Zeit als größter Oppositionsfraktion in einer neuen Bundesregierung das Außenministerium zufallen. Gnade uns Gott! (Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stellen Sie sich vor, Seehofer würde Kanzler!) Gestern war Weltfriedenstag. Es war kein guter Tag. Wir erleben momentan Konflikte um uns herum, in unserer engsten Nachbarschaft bzw. in unserem Umfeld. Vor zwei Tagen wurde in Syrien das Kriegsrecht bzw. das Völkerrecht gebrochen. 1949 wurde das erste Genfer Abkommen überarbeitet und unterschrieben. Mittlerweile haben 196 Staaten die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle ratifiziert, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika, die Russische Föderation und Syrien. In diesen Abkommen ist festgeschrieben, dass es keinerlei Angriffe auf Zivilisten geben darf; in diesen Abkommen ist festgeschrieben, dass Sendungen von unentbehrlichen Lebensmitteln, Kleidung und Medikamenten von allen Kriegsparteien freier Durchlass zu gewähren ist. Der Angriff auf den Hilfstransport der Vereinten Nationen gestern war ein Angriff auf ein nicht militärisches, war ein Angriff auf ein neutrales Ziel und war ein Angriff auf ein unparteiisches Objekt. Das war kein Angriff, das war ein terroristischer Akt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ein Angriff auf Hilfsorganisationen ist das Verachtenswerteste, was es gibt. Wir haben viel über den Syrien-Konflikt diskutiert. Dieser Konflikt, der sich lokal entwickelt hat, hat mittlerweile eine geopolitische Bedeutung erreicht. Eine Vielzahl von Gruppen fällt hier übereinander her. Zudem ist die Einflussnahme aus den Nachbarstaaten sehr groß. Aber eines eint alle vor Ort und hoffentlich auch hier im Haus, nämlich unser Vorgehen zur Verbesserung der humanitären Lage der Menschen vor Ort. In Syrien gibt es 13,5 Millionen Hilfsbedürftige; fast die Hälfte sind Kinder. Über die 6,5 Millionen Binnenflüchtlinge reden wir in Europa fast gar nicht mehr. Jede Stunde werden in Syrien circa 50 Menschen vertrieben, 50 Menschen, die dort, wo sie sich aufhalten, nicht mehr überleben können, nicht weil die Infrastruktur nicht gut ist oder weil es keine Arbeit gibt, sondern weil sie sonst erschossen werden oder weil sie verhungern. 80 Prozent der syrischen Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze. Die Kämpfe haben bereits über 280 000 Tote und 1,2 Millionen Verletzte gefordert. Mehrere Hunderttausend Menschen sind von Hilfslieferungen abgeschnitten; sie sind völlig isoliert. Das betrifft nicht nur die Menschen, die rund um Damaskus und Aleppo im Regimegebiet leben. Vielmehr gibt es Gebiete, um die sich überhaupt niemand mehr kümmert, weder die Opposition noch das Regime noch die terroristischen Gruppen. Wir können keine Hilfslieferungen vor Ort mehr durchführen. Die Vereinten Nationen mussten zeitweilig ihre Hilfslieferungen einstellen. Sie haben sie nun wieder aufgenommen. Es gibt neben den großen Hilfsorganisationen viele kleine, die nicht über die notwendige Logistik verfügen, um noch in das Land vorzudringen. Ich habe gestern mit dem Vorsitzenden der „Orienthelfer“, Christian Springer, telefoniert. Er schilderte mir, dass ein Konvoi mit 50 000 Rationen Babynahrung in Mersin aufgrund der Sicherheitslage in Syrien gestoppt werden musste. Diese 50 000 Rationen waren für Babys in Aleppo gedacht. Diese haben nun nichts mehr zu essen. Das ist die Situation. Helfer wurden aber nicht nur bei dem gestrigen Angriff auf den Konvoi der Vereinten Nationen, sondern auch in der Vergangenheit regelmäßig angegriffen. Zudem wird das, was bereits nach Syrien gebracht wurde – Feuerwehrautos und Hilfsgüter –, immer wieder zerstört oder zweckentfremdet. Aber die Helfer werden nicht aufgeben. Was zerstört wurde, wird wieder aufgebaut. Was vernichtet wurde, wird neu beschafft und ans Ziel gebracht. Wir können von dieser Stelle aus nur den Menschen danken, die sich in Syrien noch immer für die Opfer des Krieges – egal wer schießt, die Opfer sind immer die gleichen – einsetzen. Unsere Aufgabe ist, denjenigen, die helfen, Schutz und Hilfe zu gewähren. Deswegen ist der Ansatz des Außenministers richtig. Wir unterstützen ihn. Wir sind auf einem richtigen Weg. Allein werden wir es nicht schaffen. Die Zeit läuft uns davon. Bald kommt der Winter. Nun ist auch meine Zeit abgelaufen. (Stefan Rebmann [SPD]: Deine Redezeit ist abgelaufen!) Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Tobias Zech. – Nächster Redner: Frank Schwabe für die Sozialdemokraten. (Beifall bei der SPD) Frank Schwabe (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! In den letzten Tagen konnte man im Spiegel noch einmal nachlesen, wie es seinerzeit mit dem Internationalen Roten Kreuz und Henry Dunant begann, der 1859 während des Kriegs zwischen Österreich und Sardinien-Piemont im italienischen Solferino war und Tausende verletzte Soldaten krepieren – man muss es so sagen – gesehen hat. Als Lehre daraus wurde 1864 die erste Genfer Konvention ins Leben gerufen. Sie legte fest, dass Krankenhäuser und ärztliches Personal unter besonderen Schutz gestellt sind. Ein Teil der SPD-Fraktion, die Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe, war am Montag in Genf, und wir haben uns mit Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes getroffen und erfahren, dass mittlerweile das Rote Kreuz, aber auch der Rote Halbmond oft gar nicht mehr verwendet werden, weil sie eher als Zielmarke dienen denn als Schutz für diese Organisation. Das ist in der Tat eine dramatische Entwicklung. Wir haben uns auch mit Vertretern von UN-OCHA getroffen, also denjenigen, die für die Organisation der humanitären Hilfe zuständig sind. Ich glaube, wir sind auch deswegen in besonderer Weise emotional betroffen, weil wir mitbekommen haben, welches Ringen es um genau diesen einen Transport gab, bei dem es um 78 000 Menschen ging, denen geholfen werden sollte, ein ganzes Fußballstadion voll. Wir haben nachts erfahren, dass der Konvoi losgefahren ist, und am nächsten Morgen mussten wir dann erfahren, dass der Konvoi zerstört wurde und es dabei 21 Tote gab, die in barbarischer Art und Weise ums Leben gekommen sind. Deswegen ist, denke ich, unsere Trauer mit den Mitarbeitern des syrischen Roten Halbmonds und den türkischen Fahrern, die dort unterwegs waren, besonders angebracht. Leider war das nur der absolut traurige Tiefpunkt einer Verrohung der Sitten und der Aufkündigung des humanitären Völkerrechts durch viele Kriegsparteien, im Übrigen weltweit, aber insbesondere in Syrien. Da muss man nicht uns oder die Regierung fragen; vielmehr geht aus den Zahlen von Ärzte ohne Grenzen hervor, dass es im letzten Jahr allein in Syrien 94 Angriffe auf medizinische Einrichtungen gegeben hat. Die Weltgesundheitsorganisation spricht davon, dass es fast täglich Angriffe gegeben hat. Allein zwischen dem 19. und 29. August dieses Jahres gab es elf Angriffe auf Krankenhäuser. Da muss man also nicht uns fragen, und das hat auch nichts damit zu tun, wer schlimmer ist. Man muss aber schon sagen, wo die Hauptverantwortung liegt. Deswegen rege ich mich darüber so auf. Wir können über ganz viele andere Konflikte weltweit reden. Aber wenn wir über diesen Konflikt reden, kann man ja mal Ärzte ohne Grenzen fragen, wer hauptverantwortlich ist. Und wenn man als Antwort erhält: „Das hat ganz viel mit Russland zu tun“, dann muss man das hier auch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) An der Stelle überkommt, glaube ich, uns alle ein Gefühl der Hilflosigkeit. Aber dem dürfen wir uns nicht hingeben. Die Frage ist: Was ist jetzt zu tun? Ich denke, es gibt vier Dinge, die man tun kann. Erstens sollte man in der Tat – das ist vielfach angesprochen worden – alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen. Frank-Walter Steinmeier – das muss man wirklich sagen – tut das in vorbildlicher Art und Weise: dafür zu kämpfen, dass es einen Waffenstillstand gibt und damit eng verbunden eine Flugverbotszone, die gemeinschaftlich verabredet werden muss – anders wird es nicht funktionieren –, damit Transporte auf dem Landweg und möglichst auch auf dem Luftweg möglich sind. Zweitens müssen wir die Fälle immer wieder benennen. Wir dürfen nicht aufgeben, wir dürfen nicht gleichgültig werden. Die Koalition plant, noch in diesem Jahr einen Antrag zu dem Thema „Angriffe auf humanitäre Einrichtungen“ in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dann gibt es noch einmal die Gelegenheit, darüber und auch über andere Fälle entsprechend zu diskutieren. Wir müssen Organisationen wie Geneva Call unterstützen, die versuchen, bewaffnete nichtstaatliche Akteure an das humanitäre Völkerrecht heranzuführen. Wir müssen drittens alle Möglichkeiten der Strafverfolgung und internationalen Aufklärung nutzen – darin sind wir uns völlig einig –, aber auch deutlich machen: Es gibt einen Internationalen Strafgerichtshof, dem leider noch nicht alle Länder angehören, der für so etwas zuständig ist, und es gibt das Völkerstrafrecht in den einzelnen Nationalstaaten. Die Menschen müssen wissen: Wenn sie solche Kriegsverbrechen begehen, kommen sie in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres davon. Viertens – das ist heute wieder gesagt worden, und wir müssen es jetzt umsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen – reden wir über Hunderttausende, wenn nicht Millionen Menschen, die auf humanitäre Hilfe angewiesen sind. Es ist ganz schwierig, etwas zu tun, aber was wir auf jeden Fall tun können, ist, wenigstens die Mittel bereitzustellen, damit dann, wenn die humanitären Transporte stattfinden können, auch ausreichend Güter vorhanden sind, die zu den Menschen gebracht werden können. Deutschland ist mittlerweile führend in der Syrien-Hilfe. Wir sind weltweit auf Platz 3, was humanitäre Hilfe angeht. Das kann man auch mal lobend sagen. Das hat mit uns allen zu tun. Mein Appell ist – Frau Steinbach wird noch nach mir reden –, in den Haushaltsberatungen gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Mittel am Ende nicht nur überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, sondern so, dass die Hilfsorganisationen wirklich planen können. Dafür müssen in diesem Haushalt mindestens Mittel in dem Umfang wie im letzten Haushalt eingestellt werden. Zum Schluss – auch darauf haben viele hingewiesen –: Der kleine Junge in dem erwähnten Wahlkreis oder auch woanders und der kleine Junge in Aleppo, den wir im Fernsehen gesehen haben, die haben etwas miteinander zu tun. Deswegen ist es gut, dass die Empörung in Deutschland über das, was in Aleppo passiert, groß ist. Ich finde aber, mit derselben Empathie sollten wir jeden Tag alles tun, um den Menschen, die aus Aleppo zu uns geflohen sind, hier bei uns vor Ort zu helfen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank Schwabe. – Die letzte Rednerin in der Aktuellen Stunde: Erika Steinbach für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Erika Steinbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor den Augen der ganzen Welt wird in Syrien ein Kriegsverbrechen nach dem anderen begangen – und das nicht jetzt zum ersten Mal, sondern seit vielen Jahren. Nahezu hilflos steht die internationale Staatengemeinschaft trotz guten Willens – der ist vorhanden – diesem entsetzlichen Treiben doch relativ machtlos gegenüber. Der unfassbare, brutale Angriff auf den Hilfskonvoi der Vereinten Nationen in der Nähe von Aleppo hat uns das ja wieder drastisch vor Augen geführt. Die UNO hatte alle Konfliktparteien im Vorfeld darüber informiert, dass es diesen Konvoi mit Hilfsgütern geben wird. An den Fahrzeugen war auch eindeutig zu erkennen, dass es sich um einen humanitären Transport handelt. Aber – das wurde auch schon gesagt – zum Teil ist es fast eine Aufforderung, etwas zu bombardieren oder zu zerstören, wenn man weiß, dass sich Hilfsgüter darin befinden. Das ist eine Entartung, eine Menschenrechtsdeformation, die wir eigentlich so noch nie in den letzten Jahren und Jahrzehnten erlebt haben. Ich jedenfalls kann mich nicht erinnern. Obwohl die Lastwagen also gut gekennzeichnet waren, wurden sie nach ihrer Ankunft am Zielort bombardiert. Es verdichten sich schon die Hinweise, dass Russland für diesen Terrorangriff eine Verantwortung hat. Ich weiß, Ihnen von der Linksfraktion gefällt diese Feststellung nicht. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aha, Feststellung? Behauptung!) Aber mir – das muss ich sagen – gefällt Ihre Haltung nicht, also dass Sie im Grunde genommen Putin unterstützen, der einem blutrünstigen Diktator zur Seite steht und dazu beiträgt, diese Eskalation in Syrien auf Dauer fortzuschreiben. Das ist eine ungute Entwicklung. (Beifall bei der CDU/CSU – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Wer ist denn bei Putin? Wir nicht! Der Bundeswirtschaftsminister ist doch da!) Von den 31 Wagen sind 18 zerstört worden, 18 Wagen mit Hilfsgütern für Menschen, die diese Hilfsgüter dringend brauchten. Ein Lager des syrischen Roten Halbmonds wurde zerstört, eine Klinik wurde zerstört, und 21 Menschen haben ihr Leben verloren, darunter auch Omar Barakat, der lokale Direktor des Roten Halbmondes. Kurzzeitig hatte es ja die Hoffnung gegeben, den bereits so lange eingeschlossenen 78 000 Menschen die dringend benötigte humanitäre Hilfe zu leisten – vorbei mit einem Bombenangriff! Die Vereinten Nationen wollen nicht aufgeben, sie wollen weiter helfen. Wir müssen das alles unterstützen, mit all unseren Möglichkeiten. Das, was wir sehen, ist eine Tragödie für die dringend hilfsbedürftigen Menschen, und es ist ein Armutszeugnis für die gesamte zivilisierte Welt. Alle Redner hier im Hause haben im Grunde genommen deutlich gemacht, dass uns das sehr berührt, dass es uns sehr betrifft und dass wir eigentlich in einem gewissen Ausmaß dem wirklich hilflos gegenüberstehen. Der Angriff auf den Hilfskonvoi reiht sich ja in eine ganz lange Kette von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht in Syrien ein; denn immer schon wurden medizinische Einrichtungen attackiert, bombardiert, und humanitäre Helfer wurden ermordet, umgebracht. Ärzte ohne Grenzen haben alleine in Syrien 94 Angriffe auf medizinische Einrichtungen gut dokumentiert. Man kann das nachlesen. Diese rapide zunehmende Erosion des Völkerrechts, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist eine Schande für die zivilisierte Menschheit. Flugverbotszonen und Luftbrücke: Ich glaube, man kann das nicht einfach so wegwischen. Wir müssen uns ja Möglichkeiten überlegen. Und wenn es friedliche Möglichkeiten gibt, dann sind, glaube ich, Flugverbote und auch eine Art von Luftbrücke der Weg, den zu gehen man versuchen muss. Ob es dann am Ende zu einem Erfolg wird, wissen wir noch nicht. Wir müssen es aber auf jeden Fall probieren, diesen Weg zu beschreiten. Dazu gehört viel Diplomatie und viel Überzeugungskraft. Und es hängt – das müssen wir alle wissen; da bin natürlich auch ich skeptisch – vieles von Putin ab, wie das umzusetzen ist. Man darf aber nicht aufgeben, alles zu versuchen, um es umzusetzen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die vergangenen sechs Jahre des Sterbens in Syrien haben eines gezeigt, nämlich dass dieser Krieg militärisch vermutlich nicht zu gewinnen ist. Also müssen wir sehen, dass wir auf diplomatischem Wege alle Möglichkeiten ausschöpfen. Es ist ein wenig eine Sisyphusarbeit, aber etwas anderes bleibt uns nicht übrig. Dafür, dass wir von deutscher Seite aus alles tun, was möglich ist – lieber Kollege Schwabe, wir sind uns da sehr einig –, dass wir humanitäre Hilfe in dem Umfang leisten, in dem uns das möglich ist, kämpfen wir gemeinsam. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Erika Steinbach. – Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe  – ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die Plätze einzunehmen – den Tagesordnungspunkt 8 sowie den Zusatzpunkt 7 auf: 8. Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Drucksache 18/9650 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) Drucksache 18/9704 ZP 7 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens – Klimaschutz wirksam verankern und Klimaziele einhalten Drucksachen 18/8080, 18/9702 Ich begrüße in unser aller Namen – da bin ich sicher – auf der Ehrentribüne den französischen Botschafter. Bienvenue, Philippe Etienne! Diese Begrüßung verbinden wir mit dem Dank für das außerordentliche Engagement Frankreichs, das dazu geführt hat, dass dieses Abkommen tatsächlich zu einem Erfolg werden konnte. Herzlich willkommen im Bundestag, Herr Botschafter Etienne. (Beifall) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks das Wort. Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Botschafter, schön dass Sie da sind. – Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber in einer Zeit, in der die Nachrichten voll sind von Krieg und Gewalt, erscheint mir das Pariser Abkommen als ein großes Hoffnungszeichen. Bei einem der wichtigsten Probleme unserer Zeit haben die Staaten dieser Erde erkannt, dass es in ihrem eigenen Interesse ist, gemeinsam zu handeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 12. Dezember 2015 wird als das Datum in die Geschichte eingehen, an dem sich 195 Staaten der Erde auf einen gemeinsamen Weg zum Schutz unseres Klimas verständigt haben. Wir werden die Erderwärmung auf maximal 2 Grad begrenzen, möglichst auf 1,5 Grad. Wir werden unsere Weltwirtschaft im Laufe des Jahrhunderts klimaneutral machen. Und wir werden die armen Länder dabei unterstützen, den Weg in Richtung Treibhausgasneutralität gemeinsam mit uns zu gehen, damit diese Länder sich umweltfreundlich entwickeln können und damit die neuen Technologien allen Menschen zugutekommen; denn der Klimaschutz ist schon heute ein ökonomisches Erfolgsmodell. Wir haben im vergangenen Dezember das Jahr 2020 ins Auge gefasst, ab dem das Abkommen gelten sollte. Die Unterschriften von 55 Staaten, die zudem mindestens 55 Prozent der Treibhausgase emittieren, sind dafür notwendig. Gemessen am Kioto-Protokoll, das über sieben Jahre von der Vereinbarung bis zum Inkrafttreten gebraucht hatte, erschien das durchaus ehrgeizig. Jetzt hat sich gezeigt: Wir werden das Quorum voraussichtlich schon in den kommenden Wochen erreichen. Anfang des Monats haben China und die USA ratifiziert. Gestern sind in New York 31 weitere Staaten hinzugekommen. Bislang liegen damit 60 Ratifizierungen vor. Diese umfassen schon knapp 48 Prozent der globalen Emissionen. Das zeigt: Das Übereinkommen von Paris ist alles andere als nur geduldiges Papier. Im Gegenteil: Weite Teile der Staatengemeinschaft sind bereit, ihren Versprechen jetzt auch Taten folgen zu lassen. Wir sollten diese Bereitschaft nutzen, um in Marrakesch die nächsten Schritte zu gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unser gemeinsamer Anspruch, dass das Abkommen so schnell wie möglich in Kraft tritt und dass Deutschland von Anfang an dabei ist. Wir haben viele Jahre für dieses Abkommen gekämpft. Lassen Sie uns jetzt einen Beitrag dazu leisten, dass es auch wirklich unumkehrbar wird. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich danke Ihnen allen, den Kolleginnen und Kollegen der Koalition genauso wie den Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dass Sie bereits heute über diesen Gesetzentwurf beschließen und damit den Weg dafür freimachen, dass Deutschland seine Ratifikationsurkunde rechtzeitig hinterlegen kann. Auch der Bundesrat wirkt bei der Beschleunigung mit, indem er das von uns zu beschließende Gesetz auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung gesetzt hat. Sie sehen: Der Klimaschutz ist uns mindestens so wichtig wie die Stabilisierung des Weltfinanzsystems; denn nur in Ausnahmefällen können wir ja so rasch agieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten weiterhin leidenschaftlich über unsere nationale Klimaschutzpolitik diskutieren und, wo nötig, dann auch streiten. Wir sollten aber mit der gleichen Leidenschaft heute ein entschlossenes Signal an unsere internationalen Partner senden. Der Klimaschutz in Deutschland steht auf dem breiten Fundament aller Parteien in diesem Hohen Haus. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Europäische Union ihre Ratifikation in den kommenden Wochen bei der UN wird hinterlegen können. Ich bin dazu in enger Abstimmung mit meinen europäischen Kolleginnen und Kollegen und mit Kommissar Cañete. Wir werden auf einem Sonder-Umweltrat am 30. September 2016 die rasche Ratifizierung vereinbaren und hoffen in der darauffolgenden Woche auf die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Das Pariser Abkommen ist ja nicht das Ende, es ist der Beginn eines langen Weges. Die Geschwindigkeit, mit der es jetzt in Kraft tritt, zeigt aber, dass der Wandel schneller kommt, als wir uns das lange Zeit vorstellen konnten. Wir sollten uns deshalb zu Hause nicht ausruhen. Wir sollten weiter vorangehen. Der Klimaschutzplan 2050, den ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Kabinett zur Abstimmung zugeleitet habe, ist dafür die richtige Gelegenheit. Und ich füge hinzu: Es ist auch ein Test für unsere Glaubwürdigkeit. Die Ratifikation des Pariser Übereinkommens bedeutet die Verpflichtung, es auch im eigenen Land umzusetzen. Kritik am Klimaschutzplan ist selbstverständlich in Ordnung. Allerdings ändert man die Realität nicht dadurch, dass man sie ignoriert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lange Jahre haben die Kritiker unserer Klimaschutzpolitik gerufen, wir gingen zu schnell voran, uns folge ja niemand. – Nach Paris ist klar: Alle folgen uns, oder sie gehen uns sogar voraus. Viele holen jedenfalls auf. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Überholen!) Was für einen Grund gibt es also noch, langsamer zu laufen? Oder wollen wir warten, bis wir überholt werden? Das kann sich niemand für unsere starke Volkswirtschaft wünschen. Die Menschen in unserem Land erwarten von uns, dass wir eine klare Orientierung geben, dass wir sagen, wo die Reise hingeht. Am Beispiel Chinas und der USA sehen wir, wie sich das Bewusstsein wandelt: Zwei ehemalige Bremser gehören zu den größten Unterstützern des Abkommens. Und wir sollten nicht glauben, dass das Engagement der beiden größten Volkswirtschaften der Welt keinen Einfluss auf unsere wirtschaftliche Entwicklung haben wird. Wir sollten nicht so tun, als sei Strom aus fossilen Brennstoffen auf Dauer zukunftsfähig oder als würden Autos noch lange von Diesel und Benzin angetrieben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Erfolg unserer Volkswirtschaft liegt seit jeher in ihrer Kraft, Neues zu entwickeln. Wir haben nicht die billigsten, wir haben die besten, die hochwertigsten und die innovativsten Produkte. Darin wird auch unsere Zukunft in einer dann klimaneutralen Welt liegen. Lassen Sie uns diskutieren, wie diese Zukunft aussehen kann, nicht, wie wir sie hinauszögern können. Das Abkommen der 195 Staaten von Paris war ein großes Geschenk, ein Geschenk für uns, weil Paris gezeigt hat, dass Stillstand und Streit eben nicht die letzten Worte sind, ein Geschenk für die, die nach uns kommen, weil es ihnen die Hoffnung auf ein besseres Leben gibt. Ich bitte Sie, lassen Sie uns gemeinsam dieses Geschenk annehmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Barbara Hendricks. – Nächste Rednerin: Eva Bulling-Schröter für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Botschafter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen hier heute den Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen von Paris. Es ist ein Weltvertrag, der historisch genannt werden kann, und ein Vertrag, der in die Geschichte eingehen wird, ein Abkommen, das erstmals alle Staaten der Erde verpflichtet, die menschengemachte Erderwärmung aufzuhalten, und das den weltweiten Ausstieg aus Öl, Kohle und Gas besiegelt, um katastrophale Folgen für die Menschheit abzuwenden, ein globaler Klimavertrag, der internationale Solidarität bringen soll, auch durch Hunderte von Milliarden an Klimageldern vom reichen Norden in den benachteiligten Süden. Wir finden, die Annahme so wichtigen Völkerrechts hat mehr Aufmerksamkeit verdient. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Leider hat die Bundesregierung ein bisschen getrödelt. Sogar China und die USA waren schneller. Darum ist der Schweinsgalopp heute im Bundestag im abgekürzten Eilverfahren und morgen im Bundesrat nötig, um bei der nächsten Klimakonferenz in Marokko mit am Verhandlungstisch sitzen zu können. Wie auch immer: Der Beitritt Deutschlands zum Pariser Klimavertrag muss jetzt in Sack und Tüten. Trotz vieler Schwachstellen und blinder Punkte haben wir zum ersten Mal einen Klimakonsens aller Länder der Erde. Er ist aktuell wirklich ohne Alternative, und er ist ein Startschuss. Darum stimmen wir Linken für die Annahme des Klimaabkommens. (Beifall bei der LINKEN) Nun muss, wie bei jedem Vertrag, auch das Paris-Abkommen mit Leben gefüllt werden. Mahatma Gandhi hat einmal gesagt: Der Mensch kann nicht in einem einzelnen Lebensbereich recht tun, während er in irgendeinem anderen unrecht tut. Das Leben ist ein unteilbares Ganzes. Das gilt natürlich auch für das Völkerrecht. Jeder von Ihnen wird mir zustimmen, dass es nicht angeht, morgens ein Ehegelübde einzugehen und Treue zu schwören, aber abends den Geliebten zu treffen. Das macht man eher nicht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber genau das macht die Regierung. Da bringt Wirtschaftsminister Gabriel seine SPD morgens auf CETA-Kurs und will mehr Freihandel, und abends kommt dann seine Parteikollegin, Umweltministerin Hendricks, mit dem Paris-Abkommen und will mehr Klimaschutz. Heute, also am selben Tag, an dem das Klimaabkommen verhandelt wird, wurde auch für CETA im Bundestag grünes Licht gegeben. Ich finde, das passt nicht zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Heute CETA und Paris-Abkommen, morgen TTIP. Ich sage: Das ist Verrat am Klimaschutz und an dem Abkommen. Und warum? Artikel 2 legt ja fest, dass die Bedrohung durch den Klimawandel nur dann abgewendet werden kann, wenn der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau bleibt und Anstrengungen unternommen werden, diesen Anstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. Um diese Temperaturziele nicht zu überschreiten, werden die Vertragsparteien in Artikel 4 aufgefordert, „so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen“. Jetzt kann man sich darüber streiten, was „so bald wie möglich“ genau heißt, wann also der Höhepunkt der weltweiten Emissionen erreicht sein muss. Worüber wir aber ganz genau Bescheid wissen, ist die schädliche Klimawirkung von noch mehr Profithandel und noch mehr Profitwachstum. Studien sagen uns ja, dass der internationale Handel mit Gütern und Dienstleistungen über ein Viertel aller Klimagase weltweit verursacht. Von 1950 bis 2010 ist der Welthandel um den Faktor 32 gewachsen, allein von 1990 bis 2014 um das Vierfache – Tendenz steigend. Wir Linke haben nichts gegen Handel, aber wir wollen einen vernünftigen Handel. (Beifall bei der LINKEN) Da frage ich mich: Warum müssen Blumen aus Kenia eingeflogen werden? Warum müssen Fische von Kanada nach Russland und dann nach China gebracht werden, dort von Tagelöhnerinnen zu Fischstäbchen verarbeitet werden, wieder einmal um den Globus nach Deutschland gebracht werden, damit es hier billiges und schlechtes Essen gibt? Wir brauchen auch keine Handelserleichterungen für Fracking-Gas und Teersande. Und wir brauchen keine Klagerechte für schmutzige Energiekonzerne. (Beifall bei der LINKEN) Das alles ist klimapolitisch der falsche Weg. CETA und TTIP heißt: mehr Handel, mehr Klimagase, mehr Erderwärmung und kein „so bald wie möglich“, das genaue Gegenteil von Paris. Das sind die Gründe, warum wir Linke beim Völkerrecht genau hinschauen. Wir sind gegen TTIP und haben gegen CETA gestimmt. Aber wir sind für mehr internationales Recht im Klimaschutz. Wir nehmen das Paris-Abkommen ernst, statt es zu verraten, bevor die Tinte auf dem Papier trocken ist. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Eva Bulling-Schröter. – Nächste Rednerin: Dr. Anja Weisgerber für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor einem Jahr haben wir in einer Debatte zur Klimaschutzpolitik unsere Forderungen an Paris formuliert. Heute können wir sagen: Gemeinsam haben wir einen Riesenerfolg erzielt. Knapp 200 Staaten der Welt haben sich auf ein verbindliches Klimaschutzabkommen geeinigt mit dem Ziel, die Erderwärmung auf weit unter 2 Grad zu begrenzen, wenn möglich 1,5 Grad. Alle Staaten müssen ambitionierte Klimaschutzpläne vorlegen. Vor allen Dingen ist ein völkerrechtlich verbindlicher Überprüfungsmechanismus vorgesehen. Das war auch uns immer sehr wichtig. (Zuruf der Abg. Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei der Unterzeichnungszeremonie im April in New York waren 175 Staaten beteiligt – so viele wie nie zuvor –, darunter auch Deutschland. Das zeigt, dass die Weltgemeinschaft den Klimaschutz sehr ernst nimmt und Paris auch keine Momentaufnahme ist. In dieser Woche fand im Rahmen der UN-Vollversammlung der erste Flüchtlingsgipfel statt. Er endete ohne konkrete Ergebnisse. Das zeigt: Bei der Bekämpfung der Fluchtursachen müssen wir weltweit besser zusammenarbeiten. Beim Klimaschutz ist es gelungen, dass sich alle Staaten der Welt auf ein Ziel verständigt haben. Daran sieht man, was möglich ist, wenn alle an einem Strang ziehen. Daran sieht man auch, was wir international beim Thema Klimaschutz erreicht haben. Meine Damen und Herren, darauf sollten wir auch an einem solchen Tag einmal stolz sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Am Rande des G20-Gipfels Anfang September in China haben die USA und China die Ratifikation verkündet. Ein weiterer historischer Moment in der internationalen Klimapolitik, weil die USA – wohlgemerkt – noch nie zuvor ein Klimaabkommen ratifiziert hatten. Die Amerikaner und Chinesen haben es sehr schnell ratifiziert, was alle positiv überrascht hat; vom Verfahren her sicher auch das BMUB ein wenig. Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir Klimapolitiker uns grundsätzlich ein ausführlicheres Verfahren gewünscht hätten. Aber, meine Damen und Herren, wir sind uns doch einig: Wir müssen dabei sein, wenn dieser Ratifikationsprozess jetzt so schnell an Fahrt gewinnt. Das Abkommen tritt eben erst in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die für 55 Prozent der Treibhausgasemissionen stehen, dabei sind. Jetzt geht es darum, das zu schaffen. Wir wollen mit unserer schnellen Ratifikation jetzt unseren Beitrag dazu leisten und schnell ein Zeichen setzen. Zur Erinnerung: Das Kioto-Protokoll wurde 1997 beschlossen, und die Ratifizierung hat ganze acht Jahre gedauert. Beim Paris-Abkommen sind wir nur neun Monate, nachdem das Abkommen verabschiedet wurde, eigentlich schon, wie es die Ministerin gerade formuliert hat, auf der Zielgeraden. Damit das Abkommen schnell in Kraft treten kann, hat auch Ban Kimoon am Rande der UN-Vollversammlung zu einem Special Event geladen, damit es klappt mit den mindestens 55 Staaten, die für 55 Prozent der Treibhausgasemissionen stehen. Wenn das dann gelingt, meine Damen und Herren, dann schreiben wir erneut Geschichte; denn dann ist das Paris-Abkommen der völkerrechtliche Vertrag, der bislang am schnellsten in Kraft getreten ist. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall bei der CDU/CSU) So viel zur Ratifikation. Jetzt zur Umsetzung. Da müssen wir auf allen Ebenen ansetzen: auf internationaler, auf europäischer und auf nationaler Ebene. International unterstützen wir viele Projekte. Das BMZ ist für die Förderung vieler Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern verantwortlich, und die Gelder wurden in den letzten zehn Jahren sage und schreibe vervierfacht. Das möchte ich an der Stelle einmal positiv herausheben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Auch in Europa wurde einiges auf den Weg gebracht. Europa hat das Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um 40 Prozent zu senken – wir in Deutschland wollen das schon 2020 schaffen –, und dafür gibt es auf europäischer Ebene die verschiedensten Instrumente, über die wir auch schon oft diskutiert haben. Der Emissionshandel ist das Herzstück des europäischen Klimaschutzes. Zum Emissionshandel muss man sagen: Nach zwei sehr schnellen Reformen – Backloading, Marktstabilitätsreserve – hat jetzt die Kommission im letzten Jahr erneut einen Reformvorschlag vorgelegt. Auch da arbeiten wir an einer guten Reform, die uns an der Stelle voranbringt. Die EU-Kommission hat zwei weitere Vorschläge vorgelegt. Der Vorschlag zur Lastenteilung beinhaltet, dass festgelegt wird, welchen Klimaschutzbeitrag die Mitgliedstaaten in den Sektoren leisten müssen, die nicht unter den Emissionshandel fallen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Frau Dr. Verlinden? Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Ja, erlaube ich, aber ich würde gerne den einen Gedanken noch zu Ende führen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, okay. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Der dritte Vorschlag auf europäischer Ebene bezieht sich auf die Landnutzung. Hier geht es um Beiträge der Mitgliedstaaten zum Beispiel hinsichtlich der Aufforstung und der Waldbewirtschaftung. – Bevor ich zur nationalen Ebene komme, lasse ich gerne die Zwischenfrage zu. Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank. – Dann Frau Dr. Verlinden, bitte. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich hatte mich schon gefragt, ob Sie noch zur nationalen Ebene kommen. – Sie haben jetzt sehr viele Punkte genannt, deren Umsetzung auf internationaler Ebene wünschenswert wäre, und haben hervorgehoben, wie wichtig es ist, das Abkommen schnell zu ratifizieren. Ich hoffe, es ist nicht der einzige Erfolg beim Klimaschutz, den Sie am Ende dieser Legislaturperiode benennen können, dass man schnell ein internationales Abkommen ratifiziert hat. Frau Weisgerber, Sie sitzen ja im Umweltausschuss, Sie sind für das Thema Klimapolitik zuständig, und wir laufen uns immer wieder bei Veranstaltungen zu diesen Themen über den Weg. Ich möchte von Ihnen wissen: Für welche drei ganz konkreten Instrumente und politischen Maßnahmen, die hier im Bundestag beschlossen werden könnten, werden Sie sich noch in dieser Legislaturperiode einsetzen, damit wir eine substanziell große Menge CO2 einsparen können? Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Werte Kollegin Verlinden, genau zu diesem nationalen Beitrag wäre ich in den letzten vier Minuten meiner Redezeit gerne noch gekommen. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie ja auch noch!) Aber ich kann auch die Frage beantworten. Wir haben auf nationaler Ebene ein ehrgeiziges Klimaschutzziel – Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020. Um das zu erreichen, haben wir ein Maßnahmenprogramm, ein Klimaschutzaktionsprogramm aufgelegt, an dem wir als Fraktionen mitgearbeitet haben; die Bundesregierung hat es verabschiedet. Jetzt geht es um die konkrete Umsetzung der Maßnahmen. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, darum geht es mir!) Zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 ist zu sagen, dass es sich auf die verschiedensten Sektoren bezieht, zum Beispiel auf den Verkehr, die Landwirtschaft, den Gebäudesektor und die Industrie. Beim Verkehr kann man auf das verweisen, was wir schon verabschiedet haben. Dort wurde ein Maßnahmenpaket zur Elektromobilität verabschiedet: eine Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge, der Ausbau der Ladesäulen und die Kaufprämie. Da geht es natürlich auch darum, die Elektromobilität weiter voranzubringen. Diese sehr innovative Technologie ist zum Beispiel auch im Klimaschutzplan enthalten. Wir haben im Bereich der Landwirtschaft die Düngeverordnung – dort stehen wir vor dem Abschluss – und eine Energieberatung auf den Weg gebracht. Bezogen auf die kommunale Ebene setzen wir die Kommunalrichtlinie um. Dabei geht es zum Beispiel – Sie fragten mich nach konkreten Maßnahmen – um den Austausch der Straßenbeleuchtung, um die LED-Technik voranzubringen, und um den Einsatz von effizienten Heiz- und Kühlsystemen. Ich würde mir konkrete Maßnahmen im Gebäudebereich wünschen; denn es gibt hier ein enormes Potenzial, das es zu heben gilt. Es gibt KfW-Programme. Es gibt das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dessen Mittel wir aufgestockt haben, das aber noch stärker genutzt werden müsste; vielleicht sollten wir über eine stärkere Aufstockung nachdenken, damit wir mehr in die Breite gehen können. Wir müssen letztendlich Anreize verstärken, sodass im Bestand mehr Energieeffizienzmaßnahmen getätigt werden; wir waren heute Vormittag zu einem Frühstück eingeladen, wo es auch darum ging, mehr Dämmsysteme einzusetzen. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie wollen Sie das machen?) Im Industriebereich gibt es den Emissionshandel. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir bereits zwei Reformen hinter uns haben und jetzt an einer umfassenderen Reform arbeiten. So viel zu den Maßnahmen. Jetzt komme ich zum Klimaschutzplan, wenn Sie mir das erlauben. Wie gesagt: Im Klimaschutzprogramm sind konkrete Maßnahmen enthalten, die konsequent abgearbeitet werden. Neben dem mittelfristigen Ziel bis 2020 arbeiten wir auch an einem Klimaschutzplan 2050. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur nicht zu viele Pläne! Da kommen Sie durcheinander!) Ich habe mich kundig gemacht: Es gibt sowohl in Europa als auch international kaum ein Land – mir ist keines bekannt –, das schon jetzt einen so langfristigen Plan vorlegt. So weit wollen wir gehen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Aber unser Ansatz, der Ansatz der Union, ist – das sage ich auch in Richtung der Ministerin –, dass wir die technologischen Entwicklungen berücksichtigen müssen, dass wir unsere Maßnahmen technologie- und innovationsoffen festlegen müssen, (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Richtig!) und – das ist das Allerwichtigste – dass wir dabei auch den Kosten-Nutzen-Effekt berücksichtigen müssen; denn die sehr ehrgeizigen Ziele können wir letztendlich nur erreichen, wenn wir mit dem Geldbetrag, den wir einsetzen, möglichst viel CO2 reduzieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Das ist unser Ansatz. Ihn werden wir bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans verfolgen. Uns geht es immer um das Zieldreieck „Ökonomie, Ökologie und Soziales“. Bei all den Klimaschutzmaßnahmen, die wir auflegen, achten wir auch darauf, dass keine Arbeitsplätze gefährdet werden. Im Gegenteil: Klimapolitik soll als Chance genutzt werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Und ich bin stolz auf Unternehmen aus meinem Wahlkreis – damit möchte ich schließen –, die diese Chance begriffen haben, seien es die Automobilzulieferer, seien es Unternehmen aus den Bereichen Elektromobilität, Batteriespeicher oder die Kugellagerindustrie mit ihren ressourcen- und energieschonenden Verfahren; ich komme aus Schweinfurt. Die Klimapolitik bietet durchaus Chancen, die wir nutzen sollten, weil wir mit der Entwicklung der Ökoinnovationen Arbeitsplätze halten und Arbeitsplätze schaffen können. Das ist unser Ansatz. Auf internationaler Ebene sagen wir allerdings: Alleine können wir das Klima nicht retten. Wir brauchen die anderen Staaten dieser Welt. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie uns das Abkommen heute einstimmig ratifizieren und ein klares Zeichen setzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Weisgerber. – Nächste Rednerin: Annalena Baerbock für Bündnis 90/Die Grünen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Herr Botschafter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich werden wir heute das Klimaschutzabkommen von Paris einstimmig ratifizieren, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]) weil wir alle wissen, dass man an bestehenden völkerrechtlichen Verträgen später im Parlament nichts mehr ändern kann – selbst wenn das in Bezug auf CETA noch nicht bei allen angekommen ist. Deswegen freuen wir uns auch, dass die Ratifizierung so schnell über die Bühne gebracht wird. Allerdings ist heute nicht nur ein Freudentag, sondern auch ein Trauertag; denn wir müssen leider feststellen, dass wir in der Klimapolitik nicht mehr tonangebend sind. Denn: Warum ist jetzt diese Eile geboten? Weil China und die USA das Abkommen schon ratifiziert haben. Offensichtlich hat man davon auf deutscher Seite nicht viel mitbekommen. Sonst hätte man den Zeitplan ja nicht verschärfen müssen. Das zeigt, dass man bei diesen Themen offensichtlich nicht in engem Austausch mit diesen Staaten steht, und das ist doch etwas bedenklich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das passt zu dem, was Sie, Frau Hendricks, gesagt haben. Sie sagten, der Plan sei ein Geschenk. Das Ganze ist doch keine Passivveranstaltung nach dem Motto: „Wir schenken uns was“, sondern wir, die nationalen Staaten, müssen aktiv dazu beitragen, dass wir dieses Ziel von deutlich unter 2 Grad, wenn nicht gar 1,5 Grad, einhalten. Dazu bedarf es auf höchster Ebene unseres Landes entsprechender Ambitionen in diesem Bereich. Wir brauchen kein Geholpere über die Ziellinie, damit wir auch in Marrakesch noch mit am Verhandlungstisch sitzen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Traurige ist, dass man in Marrakesch außer der Ratifikationsurkunde nichts in den Händen haben wird, weil die Nationalstaaten noch liefern müssen. Frau Hendricks, auch wenn Sie sich jetzt lieber unterhalten, muss ich Ihnen sagen: Sie hatten in Paris angekündigt, das Übereinkommen von Paris durch den Klimaschutzplan 2050 mit Leben füllen zu wollen. Sie hatten ganz konkret gesagt, der Klimaschutzplan 2050 solle dazu dienen, die Ziele des Abkommens mit wirksamen Maßnahmen zu unterfüttern, und er solle im Sommer 2016 vorliegen. Sie sind als Tiger gestartet, aber leider als Bettvorleger gelandet. Und warum? Weil das Wirtschaftsministerium, namentlich Sigmar Gabriel, und das Kanzleramt, namentlich Peter Altmaier, dem Klimaschutzplan das wenige Fleisch, das dieser überhaupt hatte, auch noch abgenagt haben. Das ist wirklich beschämend, weil in dem Übereinkommen von Paris nicht steht: „Bitte ratifiziert das Übereinkommen und wartet ab, was passiert“, sondern darin steht: Jedes Land muss nationale Klimaschutzbeiträge leisten, die sogenannten NDCs. Schauen wir uns einmal das an, was, wie Sie angekündigt haben, unser nationaler Beitrag ist: den Klimaschutzplan 2050. Als Allererstes erkennen wir die Änderung bei dem entscheidenden Faktor, von dem Sie ursprünglich immer gesprochen haben, nämlich beim Kohleausstieg. Der Kohleausstieg stand in dem ursprünglichen Entwurf noch drin. Ich zitiere: Um das Klimaschutzziel 2050 zu erreichen, wird die Stromerzeugung und damit die Energiewirtschaft bis dahin vollständig dekarbonisiert, um insgesamt das Klimaschutzziel 2050 zu erreichen. Da die Kernenergie ab 2022 wegfällt, muss die Stromerzeugung bis 2050 auf erneuerbare Energien umgestellt werden ... Die Stromerzeugung auf Basis von Kohle muss somit schon deutlich vor 2050 beendet werden. Richtig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur, was ist davon übrig geblieben? Die Kohleverstromung nimmt in diesem Prozess schrittweise an Bedeutung ab, und die Erneuerbaren werden schrittweise zunehmen. – Meine sehr verehrten Damen und Herrn, was für eine Erkenntnis, dass bei der Energiewende der eine Bereich ab- und der andere Bereich zunimmt. Aber das ist doch nicht das, was Sie in Paris unterschrieben haben, liebe Frau Hendricks. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An einer anderen Stelle des ursprünglichen Entwurfs vom 20. April 2016 heißt es: Spätestens seit Paris ist klar, dass diese Ziele Mindestziele darstellen, die schon früher erreicht werden müssen. Das gilt auch für die Zwischenziele der Bundesregierung für die Treibhausgasminderung in den Jahren 2030 und 2040. Dann hat Ihr Kollege Sigmar Gabriel im Wirtschaftsministerium den Rotstift angesetzt und gesagt: Zwischenziele brauchen wir nicht; wir konzentrieren uns lieber auf das Jahr 2050. – Dann sind aber alle, die hier Verantwortung tragen, weg. Er sagt nur noch: Klimaschutzziele sind irgendwie Mindestziele. Und dann ging das Ganze ins Bundeskanzleramt. Danach ist von diesem ganzen Passus, dass es um Mindestziele geht, gar nichts mehr zu lesen, sondern man sagt einfach nur noch: Wir machen weiter wie bisher, als hätte es Paris nicht gegeben. – Das ist aber nicht das, was wir nach der heutigen Ratifikation tun sollten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]) Wir können das fortführen. Im Verkehrsbereich ist nicht mehr die Rede von einem überproportionalen Anteil des Verkehrsbereichs, sondern nur noch davon, dass man das Thema ambitioniert angehen will. Im Landwirtschaftsbereich – Sie haben es angesprochen – will man überhaupt nicht mehr davon reden, um wie viele Tonnen der CO2-Ausstoß bis 2030 reduziert werden soll. Das Ganze ist am Ende ein schöner Lückentext, in dem überhaupt gar nichts mehr drinsteht. Frau Weisgerber, Sie haben gesagt, warum das so ist, warum man das machen muss, denn man müsse ja auch auf die Wirtschaft schauen. Diejenigen von Ihnen, die das per Brief geäußert haben, sind nicht mehr anwesend; aber ich muss trotzdem sagen: Bloß weil die Vertreter des BDI es nicht verkraften können, in einem Workshop des Umweltministeriums mit NGO-Vertretern zusammensitzen zu müssen, müssen Sie sich die Argumente, nach denen der Klimaschutzplan gar nichts wert ist und wir noch einmal ganz von vorne anfangen müssen, doch nicht zu eigen machen. Das ist einfach ein Armutszeugnis. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt auch andere Argumente. Ambitionierter Klimaschutz und internationale Wettbewerbsfähigkeit sind zwei Seiten derselben Medaille. Das sagen nicht nur wir Grünen, sondern das sagte zum Beispiel auch Bahnchef Rüdiger Grube: Mit dem Abkommen steht die Weltgemeinschaft vor einer gewaltigen Aufgabe. Aber sie ist machbar. Nun sind die Länder am Zug und ganz konkret die Unternehmen. Sie stehen in der Pflicht, jetzt ihren Beitrag zu leisten. Vizepräsidentin Claudia Roth: Darf ich Sie an die Redezeit erinnern? Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundeskanzlerin hatte in Paris sehr richtig gesagt: Wir müssen heute handeln. Das muss der Anspruch dieser Konferenz sein. Ich möchte am heutigen Tage, an dem wir Paris ratifizieren, sagen: Sie müssen heute handeln. Das muss der Anspruch Ihrer Politik sein. Hauchen Sie dem Klimaschutzplan wieder Leben ein. Ansonsten ist die Ratifikation am Ende nichts wert. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Annalena Baerbock. – Nächster Redner: Frank Schwabe für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Frank Schwabe (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! In der Tat, viele von uns – einige waren ja da – erinnern sich gern zurück an das, was in Paris erfolgreich beschlossen wurde. Wir haben eventuell gleich noch die Gelegenheit, miteinander anzustoßen; dazu sagt Herr Jung vielleicht noch etwas. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Seit gestern – Ministerin Barbara Hendricks hat es gesagt – haben wir die Situation, dass 60 Staaten – inklusive China und den USA –, die knapp 50 Prozent der Emissionen verursachen, die Ratifizierungsurkunde hinterlegt haben. Ich finde, man kann ruhig einmal darüber nachdenken. Denn das zeigt zwei Dinge. Das zeigt auf der einen Seite die Veränderungen in der Welt, dass alles viel schneller geht und dass viele Länder nicht mehr zum Jagen getragen werden müssen, sondern aus Eigeninteresse, aus eigenem Antrieb handeln. Das zeigt auf der anderen Seite auch ein bisschen, wie schwierig es in Europa in den letzten Jahren geworden ist, sich auf gemeinsame Positionen zu einigen. Gerade ist darauf hingewiesen worden, dass einige Kolleginnen und Kollegen vom Koalitionspartner Briefe zu diesem Thema schreiben; sie sind jetzt allerdings nicht anwesend. Ich glaube, wir müssen aufhören mit dem Gerede, dass die Welt nichts tut, sondern bloß Europa und Deutschland. Die Welt ist auf dem Weg. Die Welt ist schnell. Wir müssen in der Tat aufpassen, dass wir in den nächsten Jahren nicht abgehängt werden. Es ist höchste Zeit, Paris zu ratifizieren. Deutschland – das wissen Sie ganz genau, Frau Baerbock – muss das im Gleichklang mit der Europäischen Union tun. Deswegen liegt es nun wirklich nicht an Deutschland, wenn es ein bisschen länger dauert. Vielmehr gab es eine Debatte darüber, ob es vor der Ratifizierung sozusagen eine Verabredung darüber geben soll, wer bei der Erreichung der Ziele was zu leisten hat. Jetzt haben wir uns darauf verständigt, dass wir erst ratifizieren und danach über diese Frage reden; das wird noch schwierig genug werden. Es liegt also bestimmt nicht an Deutschland und auch nicht an der Kommission, sondern an einzelnen Ländern. Wir werden das heute einstimmig verabschieden; daran besteht, glaube ich, kein Zweifel. Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir nicht einer politischen Schizophrenie anheimfallen, nämlich auf der einen Seite international Dinge zu verabschieden und auf der anderen Seite auf europäischer und nationaler Ebene dem nicht gerecht zu werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will auch hier noch einmal sagen, dass wir in der Arbeitsgruppe „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit“ der SPD-Fraktion eine spannende Begegnung mit Professor Edenhofer vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hatten, der noch einmal sehr nachvollziehbar dargelegt hat, was eigentlich das 2Grad-Ziel und möglicherweise sogar das 1,5Grad-Ziel für die Europäische Union und für Deutschland bedeutet. Es ist vollkommen klar, dass dieses Geschacher um den Klimaschutzplan an mancher Stelle der internationalen Verantwortung, der wir heute gerecht werden wollen, eigentlich nicht gerecht wird. Es ist völlig klar, dass das, was wir gemeinsam im Deutschen Bundestag aufgeschrieben haben, nämlich eine Reduzierung des CO2-Ausstosses um 80 bis 95 Prozent bis 2050, ein richtiges Ziel ist. Aber vor dem Hintergrund von Paris müssen wir natürlich sagen: Wir werden uns eher am höheren Rand dieses Zieles bewegen müssen und eventuell sogar darüber hinausgehen müssen, um unserer Verantwortung gerecht zu werden. Es ist völlig klar, dass das europäische Ziel von mindestens 40 Prozent Realität werden muss. Da wir über mindestens 40 Prozent reden, müssen wir alle Kraft darauf verwenden, dieses europäische Ziel entsprechend höher zu hängen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit Blick auf die Reduktion des Treibhausgasausstoßes müssen wir sagen, dass wir im Bereich der Energie, der Industrie, des Verkehrs, der Gebäude und der Landwirtschaft gegen null gehen müssen. Ich finde, es muss schon möglich sein – wie es auch die Umweltministerin geplant hatte –, dass sich zumindest die Empfehlungen der Fachleute für gesunde Ernährung in einem solchen Klimaschutzplan wiederfinden. Wer das alles nicht sagt und wer das nicht aufschreiben will, lügt sich am Ende in die Tasche, und schlimmer noch: Er verpasst die klare Ansage an die Gesellschaft und die Wirtschaft, Innovationen anzureizen und ihnen freien Lauf zu lassen. Diesen Vorwurf kann man dem BDI und der BDA nicht ersparen. Viele dieser Positionen sind wirklich von gestern, und ich habe den Eindruck, dass, wenn sich Unternehmen daran orientieren, diese in ein Schicksal getrieben werden, wie wir es leider zurzeit bei RWE, Eon, Vattenfall und EnBW sehen, die nämlich nicht zum richtigen Zeitpunkt erkannt haben, was eigentlich die Maßgabe einer modernen Klima- und Energiepolitik ist. Es ist das Verdienst von Barbara Hendricks – ich habe es hier mehrfach betont –, dass wir uns ehrlich gemacht haben und endlich dabei sind, genau zu wissen, auf welchem Weg der Zielerreichung wir sind. Dazu hat Barbara Hendricks eine ambitionierte Politik vorgeschlagen, und es ist jetzt die Aufgabe der gesamten Bundesregierung, diese auch umzusetzen. Was wir heute tun, ist die Pflicht. Das werden wir gemeinsam erledigen. Aber die Kür und die schwierigere Aufgabe ist am Ende, das Ganze in nationale Gesetzgebung umzusetzen. Das ist die Aufgabe des nächsten Jahres und der Jahre darüber hinaus. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frank Schwabe. – Letzter Redner in dieser Debatte ist Andreas Jung. (Beifall bei der CDU/CSU) Nun sind wir ganz gespannt, zu erfahren, wer mit wem wo anstößt. Andreas Jung (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie oft haben wir in diesem Hause über die Notwendigkeit eines Weltklimavertrages debattiert? Wie oft mussten wir uns entgegenhalten lassen, das werde überhaupt nie etwas, es werde immer nur diskutiert, man komme einmal im Jahr auf Klimakonferenzen zusammen, am Ende komme aber allenfalls ein ganz kleiner Schritt heraus, im Ergebnis würden sich insbesondere die USA und China blockieren und es werde dabei bleiben, dass wir international einen solchen Vertrag nicht gemeinsam hinbekämen? Deshalb war unsere Freude groß, als im letzten Jahr in Paris dieser Vertrag zustande gekommen ist, und es ist – damit möchte ich unterstreichen, was die Vorredner sagten – heute ein Tag der Freude, dass wir im Bundestag über die Ratifizierung abstimmen können. Ich finde, es ist ein Quantensprung für den internationalen Klimaschutz und darüber hinaus als Zeichen der Handlungsfähigkeit der internationalen Gemeinschaft auch ein Signal, das über die Klimapolitik hinausgeht und uns angesichts aktueller Krisen, wie etwa der Flüchtlingskrise, Mut macht, dass sich die internationale Gemeinschaft zusammenraufen und handeln kann. Darauf können wir aufbauen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Nun hat der Erfolg immer viele Väter, in diesem Fall aber auch eine Mutter, nämlich die Gastgebernation der Konferenz Frankreich unter der Präsidentschaft von Laurent Fabius; auch dies wurde bereits in Anwesenheit des französischen Botschafters gewürdigt. Hier müssen wir dazusagen, dass wir in der Vergangenheit schon erlebt haben, dass eine Präsidentschaft den Erfolg einer solchen Konferenz auch gefährden kann. Die Bundeskanzlerin hat beim Petersberger Klimadialog die französische Gastgeberrolle gewürdigt und gesagt, es seien eine exzellente Vorbereitung und ein exzellenter Einsatz gewesen, die Diplomatie sei exzellent gewesen. Und damit, Herr Botschafter, ist es ein Erfolg für die französischen Gastgeber. Deshalb freuen wir uns, nachher noch mit Ihnen in der Lobby zusammenzukommen, um gemeinsam darüber nachzudenken, was Deutsche und Franzosen in Zukunft noch anstoßen können. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]) Ich will unterstreichen: Wie in vielen anderen Bereichen gab es auch in der Klimapolitik in den vergangenen Monaten eine sehr enge Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich. Eine der Vorlagen, die den Weg nach Paris geebnet hat, entstammte der G-7-Konferenz in Elmau, auf der die Bundeskanzlerin mit den anderen Staats- und Regierungschefs zusammengekommen ist und auf der das Ziel einer Dekarbonisierung der Volkswirtschaften der Industriestaaten in diesem Jahrhundert  – genauer: schon deutlich zuvor, nämlich zur Mitte dieses Jahrhunderts – in den Blick genommen wurde. Das war ein Meilenstein. So konnte Deutschland in Abstimmung mit den Franzosen und dann innerhalb der Europäischen Union seinen Beitrag leisten. Jetzt geht es darum, die Vereinbarung, die in Paris getroffen wurde, mit demselben Nachdruck und derselben Ambition umzusetzen. Deutschland hat in Paris zu der sogenannten – ich sage es auf Deutsch – Hochambitionskoalition gehört, also zu den Staaten, die sich in besonderer Weise und mit großen Ambitionen – ich darf dazusagen: auch mit großer Glaubwürdigkeit, die über viele Jahre von den unterschiedlichen Bundesregierungen aufgebaut und aufrechterhalten wurde – für ein ehrgeiziges Abkommen eingesetzt haben. Jetzt ist es unsere Aufgabe, das Abkommen mit Ambition und Ehrgeiz umzusetzen. Da geht der Blick nach Europa. Hier müssen wir unsere Ziele, wie ich finde, nach oben korrigieren. In der Formulierung des europäischen 2030-Ziels findet man das Wort „mindestens“. Jetzt ist es an der Zeit, dieses Wort „mindestens“ zu streichen und auf europäischer Ebene mit größeren Ambitionen voranzugehen. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung müssen ihre Beiträge dazu leisten, dass die formulierten Ziele erreicht werden. Dazu gehört die Erreichung des kurzfristigen 2020-Ziels mit weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel einem neuen Anlauf zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung, um durch eine Steigerung der Effizienz den Klimaschutz zu stärken. (Beifall bei der CDU/CSU) Selbstverständlich müssen wir auch unsere Ziele im Hinblick auf den Klimaschutzplan mit Leben füllen. Ich glaube, es ist normal, dass über ein so ambitioniertes und weitreichendes Vorhaben diskutiert wird, sowohl in den Fraktionen als auch zwischen den Fraktionen. Aber am Ende muss ein ambitionierter und möglichst konkreter Fahrplan stehen, der festlegt, wie wir in Deutschland die in Paris formulierten Ziele in den nächsten Jahrzehnten erreichen wollen. Dabei werden alle Sektoren ihren Beitrag leisten müssen; so führen wir diese Diskussion. (Beifall des Abg. Dr. Matthias Miersch [SPD]) Wir wollen unsere Ziele durch den Einsatz von Technologie und durch Effizienz erreichen. So wollen wir – da spreche ich für meine Fraktion – den Klimaschutzplan gestalten und zu einem Erfolg machen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich bin der letzte Redner vor der Abstimmung. Ich freue mich, den Weg für die Ratifizierung freimachen und der Präsidentin wieder das Wort übergeben zu dürfen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist der Sekt, Claudia?) Vizepräsidentin Claudia Roth: Wir wollen mit anstoßen. (Heiterkeit) Andreas Jung (CDU/CSU): Ich finde, es ist ein starkes Signal, dass wir – bei allem Streit, den wir im Detail haben mögen – durch die Zustimmung aller Fraktionen und aller Abgeordneten dieses Hauses eine einstimmige Ratifizierung erreichen. Das ist nach der Konferenz von Marrakesch ein starkes Signal für den Klimaschutz. In diesem Sinne: Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Andreas Jung. – Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9704, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 18/9650 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Das sind alle. (Heiterkeit) Dann brauche ich nicht zu fragen: „Wer stimmt dagegen?“ oder „Wer enthält sich?“ Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Vielen herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall im ganzen Hause) Zusatzpunkt 7: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Zur Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens – Klimaschutz wirksam verankern und Klimaziele einhalten“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9702, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8080 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist nicht einstimmig angenommen, sondern zugestimmt haben die CDU/CSU und die SPD, und dagegen waren das Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Jetzt wünsche ich Ihnen draußen gemeinsam mit dem Herrn Botschafter in puncto Klima noch ein gutes Nachschwingen dieser Debatte und viel Engagement, das Klimaabkommen dann auch tatsächlich umzusetzen. – Vielen Dank für diese Debatte. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10. Jahrestag der Ermordung Anna Politkowskajas – Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Russland zur Seite stehen Drucksache 18/9673 Ich warte noch, bis die Plätze getauscht sind. – Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Rednerin in der Debatte gebe ich Marieluise Beck für Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 7. Oktober 2006 wurde die Journalistin und Menschenrechtlerin Anna Politkowskaja im Fahrstuhl ihres Hauses mit vier Schüssen ermordet. Anna Politkowskaja war eine sehr mutige Frau. Sie gab keine Ruhe, um die Verbrechen des Geheimdienstes, des russischen Militärs und des von Präsident Putin eingesetzten Statthalters Kadyrow in Tschetschenien aufzuklären. Sie tat das, obwohl sie wusste, dass sie sich damit in Todesgefahr begab. Zwar hat die russische Justiz inzwischen mehrere Männer wegen des Mordes verurteilt, aber niemand glaubt ernsthaft, dass sie eigenständig gehandelt haben. Somit bleiben die Drahtzieher dieses feigen Verbrechens straflos. Anna Politkowskaja ist nicht die Einzige, die die Beharrlichkeit, die Wahrheit ans Licht zu bringen, mit ihrem Leben bezahlte. Natalja Estemirowa, auch eine unbeugsame Menschen- und Frauenrechtlerin von MEMORIAL, die von Ramzan Kadyrow persönlich bedroht wurde, wurde im Sommer 2009 nach Inguschetien entführt und dort grausam ermordet. Auch dieser Mord ist unaufgeklärt. In der Redaktion von Nowaja Gazeta, für die Anna Politkowskaja gearbeitet hat, hängen insgesamt sechs Fotos von mutigen Kolleginnen und Kollegen, die sich der Schweigeforderung des Kremls nicht gebeugt haben. Ihre Namen sind nicht so bekannt wie der von Boris Nemzow, der am 27. Februar 2015 in unmittelbarer Nähe des Kremls ermordet wurde. Alle diese mutigen Menschenrechtler haben mit ihrem Leben bezahlt. Ich hoffe, dass Swetlana Gannuschkina, mit der ich viele Reisen in den Nordkaukasus unternommen habe, diese aufrechte und mutige Frau, die zusammen mit anderen den Alternativen Nobelpreis bekommt, durch diesen Preis wenigstens ein bisschen Schutz erhält. (Beifall im ganzen Hause) Schauen wir nach Russland heute: Die Duma-Wahlen waren so orchestriert, dass sie nach außen einigermaßen korrekt ausgesehen haben. Das Ergebnis führt im Parlament zu einer hundertprozentigen Unterstützung der Putin’schen Politik und zu einer verfassungsändernden Mehrheit für „Einiges Russland“. Die eigentliche Botschaft dieser Wahlen haben allerdings die Nichtwähler vermittelt. Mehr als die Hälfte der wahlberechtigten russischen Bevölkerung glaubt nicht mehr daran, dass sie mit ihrer Wahlstimme Einfluss nehmen kann. In Moskau und Sankt Petersburg, den modernsten Städten Russlands, stimmten nur 35 und 32 Prozent der Wahlberechtigten überhaupt ab. Selbst in der ländlich geprägten Region Perm, die etwa die Größe Griechenlands hat, gibt es ähnlich niedrige Abstimmungsquoten. Aus solch einer Wahl lässt sich keine überwältigende Zustimmung für Putins Kurs in der russischen Bevölkerung ableiten. Offenbar wurde dieser Ausgang im Kreml vorausgesehen. Denn am Tag nach der Wahl legte Kommersant die Zukunftspläne für die Neugestaltung des Sicherheitsapparates auf den Tisch. Der Personenschutz von Präsident und Regierung, der Auslandsgeheimdienst und das Katastrophenschutzministerium sollen auf der Basis des Geheimdienstes FSB zusammengeführt werden. Es soll wieder ein übermächtiges Ministerium für Staatssicherheit geben. Das erinnert fatal an die Strukturen des KGB, von dem 1990 die russische Bevölkerung glaubte, seine Zeiten seien endlich überwunden. Unser Antrag soll eines klarmachen: Wir sind der russischen Bevölkerung freundschaftlich verbunden. Wir sind besonders denen nahe, die trotz der extremen Bedingungen für eine offene Gesellschaft kämpfen. Kritik am Kreml bedeutet nicht Kritik an Russland. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Die Europäische Union und die deutsche Bundesregierung haben einen Trumpf in der Hand, mit dem sie diese der russischen Bevölkerung zugewandte Haltung unmissverständlich klarmachen könnten: Liberalisieren Sie endlich das Visumsregime! Moskau und Sankt Petersburg haben bei den Wahlen gezeigt: Begegnungen mit Demokratien, mit dem Ausland und mit Freiheit sind die stärksten Kräfte gegen diktatorische Entwicklungen. Wer wirklich ein Freund Russlands sein möchte, der sollte die Möglichkeit des Reisens für die russische Bevölkerung endlich einfach und unkompliziert machen. Wir sollten der russischen Bevölkerung zeigen: Wir warten auf euch, und wir freuen uns auf euch. Schönen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Bernd Fabritius für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zehn Jahre ist es her, dass die Journalistin und Menschenrechtlerin Anna Politkowskaja ermordet wurde. Sie hatte es sich zeitlebens nicht nehmen lassen, unabhängig und kritisch über Korruption, im Tschetschenien-Krieg begangene Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen zu berichten. Für ihre Arbeit wurde Politkowskaja vielfach ausgezeichnet; sie galt als Ikone des investigativen Journalismus in Russland. Leider macht man sich mit solch einem Engagement auch Feinde. Die entscheidende Frage ist, zu welchen Mitteln diese Feinde greifen. Halten sie sich an die Normen der Meinungsfreiheit? Oder kommt es zu Repressionen und Verfolgung? An den Antworten auf diese Fragen kann man früh erkennen, wie es um die Wahrung der Menschenrechte in einem Land bestellt ist. Anna Politkowskaja wurde auf dem Höhepunkt ihres kritischen Schaffens direkt vor ihrer Moskauer Wohnung durch mehrere Schüsse getötet. Im Verlauf der Jahre wurden mehrere Verdächtige zu Haftstrafen verurteilt. Die eigentlichen Nutznießer dieses Verbrechens – Sie, Frau Kollegin Beck, haben das schon betont –, die Hintermänner der Tat, sind aber bis heute nicht ermittelt; und das wird vermutlich für immer so bleiben. Politkowskajas Tod reiht sich in eine ganze Serie von Mordfällen ein, denen ausschließlich Kreml-Kritiker zum Opfer fielen. Aleksandr Litwinenko, Stanislaw Markelow, Boris Nemzow – das sind nur einige der Namen auf einer viel zu langen Liste der Opfer von Verbrechen aus Gründen reinen Machterhalts, aus Ideologie, wegen inhaltlicher Positionen. Bei allen handelt es sich um politische Morde, die oftmals mit Straflosigkeit für die Auftraggeber einhergehen, und das mit einer Regelmäßigkeit, dass manch einer bisweilen vergisst, wie ungeheuerlich es eigentlich ist, was sich da mitten in Europa abspielt. Gerade die Straflosigkeit ist ein sehr gefährlicher und oft unterschätzter Faktor. Sie ermuntert Machthaber und ihre Schergen geradezu, mit ihrem Treiben fortzufahren, weil sie ihnen die Sicherheit gibt, für ihre Taten auch in Zukunft nicht belangt zu werden. Wo Straflosigkeit nach Verbrechen herrscht, ist der Rechtsstaat abwesend. Grundlegende Prinzipien sind komplett aufgegeben worden. Gerade bei einem Mitgliedstaat des Europarates dürfen wir das auf keinen Fall akzeptieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ermordete oder verschwundene Kritiker sind jedoch nicht die einzige Erscheinungsform von Repression in Russland. Journalisten, Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger: Sie alle erfahren dort die ganze Bandbreite von Behinderung, Drangsalierung und Willkür. Über die NGO-Gesetzgebung Russlands ist in vergangenen Debatten an dieser Stelle schon einiges gesagt worden, ebenso über die bedauerliche Entscheidung des Landes, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr als verbindlich anzuerkennen. Auch über die Situation von LGBT in Russland haben wir hier bereits debattiert. Dort gelten Gesetze gegen Propaganda von Homosexualität, als ob das ein propagandaabhängiges gesellschaftliches Phänomen wäre. All das wird im vorliegenden Antrag erneut und zu Recht aufgegriffen. Vor einiger Zeit war ich selbst in Moskau und habe mich im dortigen Sacharow-Zentrum mit Vertretern der Zivilgesellschaft über ihre Probleme ausgetauscht. Es ist eine Sache, über die Menschenrechtslage eines Landes aus der Ferne in Berichten und Briefings zu erfahren. Es ist eine ganz andere Sache, vor Ort mit Betroffenen zu sprechen und die Verzweiflung zu erleben, die sich mittlerweile unter den Menschen dort breitmacht. Wir müssen uns in solchen Situationen leider eingestehen, dass unser Einfluss naturgemäß begrenzt ist. Dennoch sind es gerade solche Begegnungen, die uns anspornen sollten, in unseren Unterstützungsbemühungen für Menschenrechtsverteidiger auch in Russland nicht nachzulassen. Wir müssen tun, was in unserer Macht steht, damit die Verzweiflung, die ich im Sacharow-Zentrum beobachten konnte, nicht Raum greift. Wir müssen klarmachen, dass der Einsatz für Menschenrechte und das Anprangern unerträglicher Missstände kein Vaterlands-Bashing sind, sondern ganz im Gegenteil ausgeprägte Vaterlandsliebe. So, meine Damen und Herren, möchte ich auch meine Ausführungen verstanden wissen. Sie sind nicht Russland-Bashing, sondern eine Beistandsbekundung und ein Schulterschluss mit der russischen Zivilgesellschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie Oleg Senzow in Ihrem Antrag erwähnen. Dieser hat sich friedlich gegen die Annexion der Krim eingesetzt und wurde dafür von den russischen Behörden in einem Schauprozess zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ich habe im vergangenen Jahr eine politische Patenschaft für Oleg Senzow übernommen, um auf sein Schicksal und das ihm widerfahrene Unrecht aufmerksam zu machen. Öffentlichkeitsarbeit ist meist das einzige Mittel, das uns gegen solches Unrecht zur Verfügung steht. Wir alle sollten es intensiv nutzen; denn genau diese Art von Öffentlichkeitsarbeit mögen repressive Staaten nicht. Einen weiteren Klassiker der Scheindemokratie konnten wir bei der russischen Parlamentswahl am vergangenen Wochenende beobachten. In 203 von 206 Wahlkreisen, in denen ein Kandidat der Partei Einiges Russland angetreten war, gewann dieser. Es gibt daher eine satte Dreiviertelmehrheit zum Schalten und Walten. Damit nicht genug. Die anderen drei Parteien, die in die Duma einziehen konnten, unterstützen ausnahms- und kritiklos die Politik Putins. Demokratische Opposition? Totale Fehlanzeige! (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Stimmt alles gar nicht!) Angesichts der desolaten wirtschaftlichen Lage würde man eigentlich eine kritischere Haltung der Bevölkerung gegenüber der Regierung erwarten. Interessanterweise haben Wahlbeobachter der OSZE diesmal über weniger Unregelmäßigkeiten am Wahltag selbst berichtet. Offensichtliche Wahlfälschung war gar nicht mehr nötig. Für das richtige Ergebnis wurde laut OSZE bereits im Vorfeld gesorgt. Die Wahlbeobachter nennen dabei an erster Stelle die totale Kontrolle der Regierung über die Medien. Putins mediale Suppression ist derart massiv, dass es kein Wunder ist, wenn dabei am Ende Wahlergebnisse herauskommen, die an SED-Zeiten erinnern und der DDR würdig gewesen wären. Putin hat natürlich erkannt, wie viel Macht ihm das Instrument gefügiger Medien beschert. In seinem eigenen Land sind diese längst Realität, doch damit gibt er sich nicht zufrieden. In jüngster Zeit gab es verstärkt russische Propaganda und Desinformationskampagnen in Deutschland und der EU. Es ist schon bezeichnend, wie sich die russischen Propagandisten bei uns genau auf jene Meinungsfreiheit berufen, die in ihrem eigenen Land so konsequent unterdrückt wird. Wir müssen diese Einflussnahme sehr ernst nehmen und dringend aufpassen, dass wir sie nicht aus Naivität unterschätzen. Gleichzeitig steht außer Frage, dass wir nicht – wie in Russland – mit Zensur oder gar Repressionen darauf reagieren dürfen. Wenn wir das täten, würde das Ziel der Propaganda nämlich erreicht: die Untergrabung unserer erfolgreichen freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Bei uns werden die Grundrechte nicht eingeschränkt. Das genau ist der Unterschied. Lassen Sie mich bei all dieser Kritik an Putins Russlandpolitik betonen: Trotz der Menschenrechtsverletzungen und offenkundigen Demokratiedefizite ist uns allen klar, dass wir mit dem schwierigen Partner Russland weiterhin im Dialog bleiben müssen. Dies gilt schon allein wegen der Feststellung, dass wir sehr schnell sehr einsam auf der Welt wären, wenn wir den Kontakt zu all unseren internationalen Partnern abbrechen würden, deren Werte und Ziele nicht zu 100 Prozent mit unseren übereinstimmen. In der Politik kann man sich Verhandlungspartner nicht nach Sympathie aussuchen. Deutschland bzw. die EU und Russland sind in den verschiedensten Bereichen aufeinander angewiesen. Russland braucht uns dringend, schon allein um die Wirtschaftskrise im eigenen Land zu überwinden. Auch wir brauchen Russland. Die anstehenden Aufgaben – von der Ukraine bis Syrien – können wir nur gemeinsam bewältigen. Diese Feststellung besagt jedoch nicht, dass an der Annexion der Krim, an der Destabilisierung in der Ostukraine oder an der menschenrechtlichen Situation innerhalb Russlands irgendetwas beschönigt werden darf. Gerade wir Menschenrechtspolitiker dürfen und können es Menschenrechtsverletzern – auch denen in Russland – nicht leicht machen. Probleme sprechen wir auch bei Russland öffentlich an. Der Schutz von Menschenrechtsverteidigern ist seit langem zentraler Bestandteil unserer Menschenrechtspolitik. Ich erinnere an unseren letzten Antrag in dieser Sache, in dem auch die Situation in Russland ganz deutlich zur Sprache kam. Wie bereits dargelegt, gibt es allein in Russland, aber auch in anderen Staaten, eine Vielzahl ähnlicher Schicksale wie das von Frau Politkowskaja, und alle verdienen Beachtung. Nicht nur aus Gründen der Praktikabilität ist es bei uns allerdings längst erprobte Praxis, keine Bundestagsentschließungen zu Einzelschicksalen zu verabschieden. Damit soll auch verhindert werden, dass einzelne Fälle gegeneinander aufgewogen werden können. Deshalb können wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, auch wenn wir viele der darin enthaltenen Positionen ausdrücklich teilen. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Kollege Stefan Liebich. (Beifall bei der LINKEN) Stefan Liebich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Anna Politkowskaja, eine engagierte russische Journalistin, wurde vor zehn Jahren im Alter von 48 Jahren erschossen. Dieser Mord sollte auf brutale Weise einschüchtern, er sollte Journalistinnen und Journalisten daran hindern, ihre Meinung zu sagen. Das dürfen wir niemals und nirgendwo akzeptieren. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD]) Presse- und Meinungsfreiheit können nicht hoch genug angesehen werden und sind in Russland – aber nicht nur dort, mein Vorredner hat das gesagt – bedroht. Wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen dem, wann und wo es auch immer geschieht, entgegentreten. Ohne den Mut von Anna Politkowskaja hätten wir über den zehn Jahre andauernden schmutzigen Krieg in der russischen Kaukasusrepublik Tschetschenien hier noch weniger erfahren. Sie berichtete von den Gräueltaten der russischen Militärs und der verbündeten paramilitärischen Gruppen. Sie berichtete über Folter, Mord und Korruption, unabhängig von der Kritik, die sie damit auf sich zog. Sie bezahlte diesen Einsatz mit ihrem Leben. Die Umstände, unter denen der Mord geschah, sind bis heute ungeklärt. Wer auch immer letztlich die Schuld daran trägt, eines ist schwer zu leugnen: Das Klima, das einen solchen Mord möglich machte, wurde auch von der russischen Regierung geschaffen. Russland wird in der Länderliste von Reporter ohne Grenzen auf Platz 148 von 180 geführt. Gerade in Tschetschenien landen immer wieder kritische Journalisten im Gefängnis, wie vor wenigen Tagen der junge Journalist Zhalaudi Geriyev. Solche Beispiele – Frau Beck hat das getan – müssen wir laut und deutlich benennen. Öffentlichkeit ist die beste Antwort, wenn Despoten versuchen, Menschen zum Schweigen zu bringen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD]) Das gilt auch für Länder, zu denen ich leider weniger Kritik von den Regierungsfraktionen höre. Wir messen nicht mit zweierlei Maß, Herr Fabritius. Die Länderliste von Reporter ohne Grenzen umfasst viele Länder. Ich will noch auf einige andere Bezug nehmen. Auf Platz 178 – also dem vorvorletzten Platz von 180 – befindet sich Turkmenistan. Dessen bizarrer Präsident Berdymuchammedow war kürzlich bei der Bundeskanzlerin zum Mittagessen eingeladen. (Michael Brand [CDU/CSU]: Sie sollten erwähnen, dass die Bundeskanzlerin die Frage der Menschenrechte angesprochen hat, und das sehr massiv, auch in der Pressekonferenz!) Auf Platz 164 befindet sich Saudi-Arabien, auf Platz 163 Bahrain, auf Platz 158 Ägypten und auf Platz 156 Irak. Das sind alles Länder, in die Wirtschaftsminister Gabriel weiter Waffen exportieren lässt. Der Umgang mit LGBT, also mit Lesben und Schwulen, in diesen Ländern lässt sehr zu wünschen übrig. Wer hier ein Auge zudrückt, ist in seiner Kritik nicht glaubwürdig. (Beifall bei der LINKEN) Leider überzeugt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht wirklich. Es geht hier weniger, wie der Titel suggeriert, um die Unterstützung mutiger Russinnen und Russen, die sich für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte einsetzen, sondern es scheint Ihnen mit diesem Antrag mehr um eine Generalabrechnung mit der Politik der russischen Regierung zu gehen. Ich gebe Ihnen sogar in weiten Teilen Ihrer Kritik recht, Frau Beck. Auch wir kritisieren die Einschränkungen von Menschenrechten und Demokratie, die Beschneidung der Zivilgesellschaft und die völkerrechtswidrige Annexion der Krim. Nur – und da widerspreche ich meinen Vorrednern ein bisschen –, die Wahl zur Duma sagt noch etwas anderes. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass es in Russland eine ganze Reihe Menschen gibt, die diese Politik unterstützt. Das müssen wir nicht richtig finden, aber damit müssen wir uns auseinandersetzen. So wie Sie Ihren Antrag formulieren, kommen wir in dieser Frage keinen Schritt weiter. So schwer es ist: Das Ziel einer Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland können wir trotz alledem nicht aufgeben. Wenn wir Veränderungen wollen, müssen wir mehr statt weniger miteinander reden. Insofern unterstütze ich den Vorschlag zur Visaliberalisierung und finde es schade, dass die Regierungsfraktionen sich immer noch nicht darauf einlassen können. Aber vor diesem Hintergrund – das muss ich an der Stelle auch ansprechen – ist es bedauerlich, dass es in dieser Wahlperiode erstmals nicht gelungen ist, dass der Auswärtige Ausschuss der Duma und der Auswärtige Ausschuss des Bundestages zu ihrem traditionellen Treffen zusammengekommen sind. Das waren nie schöne Termine – wir haben uns dort gestritten –, aber es war wichtig und sinnvoll, dass diese Treffen stattgefunden haben, und ich bedaure es, dass das in dieser Wahlperiode nicht gelungen ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Anna Politkowskaja gebühren Dank und Anerkennung für ihr Streben nach einem demokratischen Russland. Trotz aller Drohungen ist sie immer wieder zurückgekehrt und hat nie aufgegeben, das Land durch ihre Berichte und ihre Beobachtungen zu verändern. Würdigen wir sie und ihr Andenken, indem wir weltweit Menschenrechte verteidigen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Ute Finckh-Krämer, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Besuchertribüne! Über die Leistungen von Anna Politkowskaja als Journalistin, über ihren Mut und ihre hohe Professionalität ist schon viel gesagt worden. Insofern möchte ich mich jetzt in meiner Rede auf das konzentrieren, was wir tun können – nicht nur durch direkten Protest, sondern auch indirekt durch Kontakte und Angebote an diejenigen in Russland, die gerne mit Deutschland und mit der Europäischen Union zusammenarbeiten –, um etwas zu verändern. Ich möchte zunächst daran erinnern, dass nicht nur, was mich sehr freut, heute Swetlana Gannuschkina als eine der diesjährigen Preisträgerinnen des Right Livelihood Award, also des Alternativen Nobelpreises, benannt wurde, sondern dass letztes Jahr der Europarat den Vaclav-Havel-Menschenrechtspreis ebenfalls einer Russin verliehen hat. Die Rede von Ludmilla Alexejewa letztes Jahr in Straßburg hat mich sehr beeindruckt, weil sie nämlich in einem guten Teil ihrer Rede darüber gesprochen hat, warum für sie Russland ein europäisches Land ist und warum sie sich als Europäerin fühlt. Swetlana Gannuschkina wird für etwas geehrt, was auch im besten Sinne eine europäische Leistung ist. Sie wird dafür geehrt, dass sie seit 1990 mehr als 50 000 Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in Russland geholfen hat. Damit fühlen sich, glaube ich, diejenigen von uns, die hier in Deutschland für eine Unterstützungskultur und für Willkommensbündnisse eintreten, ihr sehr nahe. Deswegen freut es mich besonders, dass sie diesen Preis erhalten hat. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Russland ist seit vielen Jahrhunderten zweifellos Teil des europäischen Kulturraums. Es gibt viele Menschen dort, die sich wie Anna Politkowskaja, Ludmilla Alexejewa oder Swetlana Gannuschkina als Europäerinnen und Europäer fühlen. Wir haben große Werke der russischen Kultur, auf die wir uns ganz selbstverständlich hier beziehen. Ich möchte als ein Beispiel den großen Roman Krieg und Frieden von Lew Tolstoi nennen, der Pazifist war und sich damit jedenfalls in einer europäischen Tradition des Pazifismus sah und der in der russischen Originalausgabe ganze Textteile auf Französisch, auf Englisch und auf Deutsch geschrieben hat, weil er diese drei europäischen Sprachen fließend beherrschte. Ich finde das sehr eindrücklich und würde mir wünschen, dass jemand den Mut hat, ein deutsches Buch zu schreiben, das mit russischen Textteilen versehen ist. Die Ostpolitik Willy Brandts und Egon Bahrs hat den Raum für die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa geöffnet. Die Schlussakte von Helsinki hat drei Körbe, den Korb „Gemeinsame Sicherheit“, den Korb „Wirtschaftliche Zusammenarbeit“ und den Korb „Menschenrechte“. Sie gehören zusammen, und deswegen begrüße ich es besonders, dass unser Außenminister Frank-Walter Steinmeier gerade eine neue Initiative für Gespräche über konventionelle Rüstungskontrolle in Europa angeboten hat. Ich glaube, damit können und wollen wir im Rahmen der deutschen OSZE-Präsidentschaft ein Angebot machen, das auch russische Gesprächspartner interessieren könnte. In der Menschenrechtssäule haben wir uns in Deutschland sehr oft stärker auf die klassischen Menschenrechte des Zivilpaktes konzentriert und manchmal etwas weniger die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Menschenrechte des Sozialpaktes in den Vordergrund gerückt. Es könnte eine Möglichkeit sein, im Dialog mit Russland neben den Menschenrechten, die in dem Antrag der Grünen angesprochen sind, auch die sozialen Menschenrechte zu einem neuen Ansatzpunkt für Dialoge zu machen, auch und gerade wegen der Dinge, die zur gewachsenen Armutsquote in Russland genannt wurden. Interessant finde ich auch, dass kürzlich die Vorsitzende des Föderationsrates der Russischen Republik, Valentina Iwanowna Matwijenko, angekündigt hat, dass Russland gerne in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zurückkehren würde. Das ist ein Gesprächsangebot – so verstehe ich das – an die, die in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mit darüber entscheiden, ob im Januar die Credentials der Russen anerkannt werden oder nicht. (Beifall des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Diejenigen von uns, die in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aktiv sind, sollten das wiederum zum Anknüpfungspunkt nehmen, um mit denjenigen aus der Duma, die eine Rückkehr der Russen wünschen, ins Gespräch über Menschenrechte zu kommen; denn das ist eines der Kernthemen des Europarates. (Beifall des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Auch Kultur ist ein verbindendes Element. Es war daher aus meiner Sicht gut und richtig, dass 2014/2015 in dieser angespannten Situation Deutschland das Jahr der deutschen Sprache und Literatur in Russland nicht abgesagt hat und umgekehrt das Jahr der russischen Sprache und Literatur in Deutschland parallel geführt wurde; denn das ergab genau einen Teil der Dialogmöglichkeiten, die wir suchen und wünschen. Das gilt auch für die Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Aus meinem eigenen Wahlkreis kann ich als Beispiel das Deutsche Archäologische Institut anführen, das mit russischen Archäologen zusammenarbeitet. Es gibt aber auch trilaterale Formate der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus Russland und anderen ehemaligen Sowjetrepubliken. Des Weiteren gibt es die Arbeit des Goethe-Institutes in Russland und die der russischen Kulturzentren in Deutschland. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel – das ist nicht weit weg von hier – das Russische Haus der Wissenschaft und Kultur in der Friedrichstraße zu nennen. Außerdem gibt es Schulen mit vertieftem Deutschunterricht in Russland, zwei Auslandsschulen sowie 84 Schulen, die das deutsche Sprachdiplom verleihen können. Umgekehrt gibt es in Deutschland Schulen mit vertieftem Russischunterricht. Diese tragen genauso zur Vertrauensbildung zwischen Menschen aus beiden Ländern bei wie die Einrichtungen für russischsprachige Menschen in Deutschland, von denen es auch in meinem Wahlkreis welche gibt. Das Gleiche gilt auch für das Deutsch-Russische Haus in Moskau, das Angebote für die deutschsprachige Minderheit in Russland bereithält. Auch Städtepartnerschaften spielen für die Beziehungen zu Russland eine wichtige Rolle. 98 Städte und Gemeinden in Deutschland haben Partnerschaften mit Städten oder Gemeinden in Russland. Es haben aber auch 29 Städte und Gemeinden Partnerschaften zu Städten oder Gemeinden in der Ukraine. Die Zahl der Partnerschaften zu Städten und Gemeinden in Belarus beträgt 24. Damit machen wir deutlich, dass das nicht ein Instrument der einseitigen Ausrichtung auf Russland ist, sondern dass wir auch die europäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion in ihrer ganzen Verschiedenheit im Blick haben. Ich werde von denjenigen in meinem Wahlkreis, die russischsprachig sind – sie sind aus unterschiedlichen Gründen aus dem heutigen Russland nach Deutschland gekommen –, gelegentlich darauf angesprochen, dass es in Deutschland in der Mehrheit der Medien ein pauschal negatives Russlandbild gibt. Wir müssen daher aufpassen, dass sich alte Vorurteile nicht in neuem Gewand einschleichen, und wir müssen darauf achten, dass wir die über 140 Millionen Menschen in Russland als Individuen betrachten. Mit vielen von ihnen gibt es – je nachdem, wie ihr kultureller, bildungsmäßiger, politischer oder anderweitiger Hintergrund ist – eine Gemeinsamkeit. Wir dürfen nicht so tun, als ob die Russinnen und Russen eine einheitliche Masse sind. So gesehen war es aus meiner Sicht auch ein Fehler, dass in den 90er-Jahren russische oder ältere sowjetische Abschlüsse derer, die nach Deutschland gekommen sind, nicht anerkannt wurden. Denn damit wurde – über Verwandte und Freunde – auch ein Signal nach Russland gegeben, dass wir das, was in Russland im Bildungs- bzw. Wissenschaftssystem geleistet wird, nicht voll anerkennen. Über das Internationale Parlaments-Stipendium des Deutschen Bundestages haben einige von uns auch russische Stipendiatinnen und Stipendiaten kennen gelernt. Auch das ist, glaube ich, ein Beitrag des Deutschen Bundestages zum Dialog bzw. zur Verständigung mit den Menschen in Russland. Als Sozialdemokraten lehnen wir den Antrag ein Stück weit ab, weil in den Forderungen eben nur das Kritische angesprochen wird. Insofern schließen wir uns dem Ansatz an, den der Kollege von der CDU vorgetragen hat. Trotzdem aber bin ich dankbar, dass es diese Diskussion heute hier gibt. Ich möchte den Grünen dafür danken. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Dr. Christoph Bergner, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Beck! Es ist verdienstvoll, anlässlich des zehnten Jahrestages der brutalen Ermordung von Anna Politkowskaja diesen Antrag einzubringen. Es ist verdienstvoll, weil diese tapfere Frau Würdigung verdient und ihr Schicksal auch eine exemplarische Bedeutung hat. Seit 1992 – so das International Committee to Protect Journalists – sind in der Russischen Föderation 54 Journalisten ermordet worden. Ihr Antrag ist auch deshalb verdienstvoll, weil er ein ungeschminktes, wenn auch bedrückendes Bild der politischen und gesellschaftlichen Situation in Russland zeichnet. Sein Verdienst besteht vor allen Dingen darin, zu zeigen, dass die deutsche Öffentlichkeit und leider nicht selten auch die Politik verdrängen und verschweigen, wie die tatsächliche gesellschaftliche Situation in der Russischen Föderation inzwischen geworden ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich möchte meine Redezeit nach alldem, was über Menschenrechte und Menschenrechtsaktivitäten in Russland gesagt wurde, nutzen, um mich zwei Fragen zu widmen: Erstens. Wo liegen die Ursachen für die fatalen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Russlands? Ich möchte nicht nur anklagen, sondern ich möchte verstehen. Zweitens. Welche Bedeutung haben die prekären Entwicklungen der russischen Gesellschaft für uns in der deutschen Politik? Zu erstens, meinem Versuch einer Ursachensuche: Ich sehe die Ursachen für die gegenwärtige gesellschaftliche und politische Situation Russlands in einem mindestens dreifachen Scheitern der Transformation während der letzten 25 Jahre. Erstens. Die wirtschaftliche Transformation Russlands hat keine freiheitliche Wirtschaftsordnung, sondern Oligarchen hervorgebracht und damit illegitime politische Machtzentren geschaffen, die im Übrigen ein Nährboden für Korruption sind und somit jeder Entwicklung einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung im Wege stehen. Die Ukraine ist im Moment dabei, sich aus diesen Fehlentwicklungen und Fesseln zu befreien. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das glauben Sie doch selber nicht!) Zweitens. Es hat in der Russischen Föderation, aber leider auch in anderen postsowjetischen Staaten an einer Aufarbeitung der totalitären Vergangenheit gefehlt. Sie wurde oft genug angegangen und immer wieder verhindert. So ist heute viel mehr Kontinuität alter Machtstrukturen anzutreffen als demokratischer Neubeginn. Auch dies ist eine Hypothek, die die gegenwärtige gesellschaftliche Situation in Russland kennzeichnet. Drittens. Bedauerlicherweise hat Russland in den vergangenen 25 Jahren, vor allen Dingen in den 1990er-Jahren, sehr viele interne Konflikte durchstehen müssen, insbesondere die beiden Tschetschenien-Kriege. Jeder dieser Konflikte hat die Rolle der sogenannten Silowiki, der Machtzentren und Machtinstitutionen, gestärkt. Ständig wurden staatlichen und nichtstaatlichen Machtstrukturen zusätzliche totalitäre Mandate verliehen. Auch dies hat zur gegenwärtigen Situation geführt. So haben wir es heute mit einer Situation zu tun, in der nicht das Gemeinwohl, sondern das Staatswohl und damit verbunden das Wohl einer privilegierten Elite die Antriebsfedern des gegenwärtigen gesellschaftlichen Konzepts der russischen Führung sind. Wir haben es mit einer Situation zu tun, in der systematisch Macht vor Recht steht. Wir haben es mit einer Situation zu tun, in der der politische Diskurs regelmäßig staatlichen Machtinteressen untergeordnet wird. Damit bin ich bei dem Versuch, die zweite Frage zu beantworten. Ich sehe das Problem der Putin’schen Politik nicht darin, dass diese Situation eingetreten ist. Dafür muss ich angesichts der Transformationsprobleme sogar Empathie haben. Das Problem der Putin’schen Politik sehe ich vielmehr darin, dass dieser fatale Zustand des eigenen Landes als Normalfall, ja als Vorbild für andere deklariert wird. Mir scheint geradezu charakteristisch zu sein, dass es ideologische Ausformungen dieses gesellschaftlichen Zustandes in Gestalt des Eurasismus, der „Russkij Mir“ oder anderer Vorstellungen gibt und dass damit die freie und offene Gesellschaft des Westens als der eigentliche Unnormalfall, als der kranke Fall – „Gayropa“; um nur ein Stichwort aus Putins Vokabular zu nennen – benannt wird. Das heißt: Hinter diesen Menschenrechtsfragen, mit denen wir es hier zu tun haben, hat sich inzwischen ein gesellschaftspolitischer Konflikt entwickelt, den wir ernst nehmen sollten, weil unserer freien Gesellschaft eingeredet wird, dass wir die eigentlich Kranken in Europa sind, (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!) und weil man sich extremistischer Kräfte des rechten und linken Randes bedient, um unsere Gesellschaft zu infiltrieren und unsere Gesellschaft subversiv zu schädigen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diesen Punkt müssen wir ernst nehmen. Damit rede ich ausdrücklich nicht gegen all die Forderungen nach Dialog mit Russland. Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass wir jede Gelegenheit des Dialoges nutzen. Aber ich möchte drei Bedingungen für diesen Dialog nennen. Erstens. Wir sollten uns im Rahmen dieses Dialoges nicht belügen lassen. Es hat immer wieder Versuche gegeben, uns zu belügen, von den grünen Männchen auf der Krim bis zu dem Umstand, dass gar keine russischen Kräfte im Donbass und andernorts beteiligt sind. Zweitens. Wir sollten nicht zulassen, dass Georgien, die Ukraine und andere postsowjetische Staaten gewissermaßen zur Verhandlungsmasse des Verhältnisses zwischen der EU und Russland werden. Das ist kein ehrlicher Dialog. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Wir sollten uns bei diesem Dialog immer klar darüber sein – deshalb habe ich diese Analyse angestellt –, dass die Schwächung der Einigung Europas eines der Ziele der gegenwärtigen russischen Politik ist. Ich empfehle, in dieser Hinsicht keine Illusionen zu haben. Ehrlicher Dialog bedeutet, dass wir auch die Ausgangsbasis richtig einschätzen. Wenn ich vielleicht noch eine Bemerkung zu einer Forderung Ihres Antrages, verehrte Frau Beck, machen darf. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Aber nur noch eine, Herr Kollege. Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Ein Punkt, zu dem mir die Zustimmung besonders schwer fiele, ist die Visaliberalisierung für Russland. Ich möchte, dass wir wenigstens erst einmal für Georgien, die Ukraine und andere eine Visaliberalisierung anstreben. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Sehr gut!) Dann können wir über manches andere reden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Ewald Schurer [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/9673 mit dem Titel „10. Jahrestag der Ermordung Anna Politkowskajas – Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Russland zur Seite stehen“. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen Drucksache 18/9536 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte Drucksache 18/8841 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/9695 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ingrid Arndt-Brauer [SPD]) Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Sie eben den Titel des Gesetzesvorhabens benannt haben, kann ich mir die Rede fast sparen. Damit ist alles gesagt. Wir haben heute die Situation, dass Wirtschaft, Handel, Produktion und Dienstleistungen auf globaler Ebene ablaufen, dass aber die Frage der Steuergesetzgebung nach wie vor der nationalen Hoheit obliegt. Damit haben wir ein Auseinanderfallen der Prozesse und der Kompetenz des Regelns. Deshalb haben wir hier ein Projekt gestartet gegen Base Erosion and Profit Shifting, gegen Steuervermeidung und -verschiebung, mit dem wir versuchen, uns auf internationale Steuerstandards zu verständigen und diese Steuerstandards dann auch durchzusetzen, um diese Praktiken des Verschiebens und Vermeidens zu unterbinden. Ich glaube, es ist zunächst ein riesiger Erfolg, dass wir den Kampf gegen diese Praktiken gemeinsam aufnehmen und ein politisches Commitment sowohl bei OECD als auch bei G 20 haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Jetzt geht es um die Umsetzung. Bei der Umsetzung ist es gut, dass Deutschland nicht allein national vorangeht, sondern dass wir zu den einzelnen Elementen zunächst einmal EU-Recht schaffen und damit dafür sorgen, dass innerhalb der Europäischen Union dieser Gedanke gemeinsam harmonisch umgesetzt wird. Deshalb diskutieren wir an dieser Stelle zunächst einmal die EU-Amtshilferichtlinie und deren Änderung. In dieser EU-Amtshilferichtlinie werden zwei wesentliche Elemente zum Thema „Kampf gegen Steuervermeidung“ aufgegriffen. Das alles ist unter der Überschrift zu sehen: Wir wollen mehr Transparenz schaffen, Transparenz in dem Sinne, dass unser Wissen als Steuergesetzgeber und Steuererheber nicht an der Grenze endet, sondern dass wir von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, die Information haben, was an anderen Standorten passiert. Wenn Transparenz herrscht, so ist unsere Hoffnung, dass dann Steuervermeidungspraktiken unterbunden werden können. Deshalb legen wir hier einen Gesetzentwurf vor, der zu mehr Transparenz an dieser Stelle führen soll. Er hat zwei wesentliche Elemente. Das eine ist, sich mit sogenannten Tax Rulings zu befassen. Tax Rulings sind zunächst einmal nichts Schlimmes. Wenn ein Unternehmen Rechtssicherheit durch eine verbindliche Auskunft zu Verrechnungspreisen – zum Beispiel bei einem Gebot, dass man auch Dritten diesen Preis einräumen würde – bekommt und alles dem allgemeinen Steuerrecht entspricht, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Aber bedauerlicherweise stellen wir fest, dass es auch andere verbindliche Auskünfte und andere Verrechnungspreise gibt. Das haben wir im Zusammenhang mit Lux-Leaks gemerkt. Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt festlegen, dass in Zukunft solche Tax Rulings für die betreffenden Steuerverwaltungen transparent gemacht werden. Die Transparenz betrifft die Fragen: Entspricht das tatsächlich eins zu eins dem Steuerrecht? Entsprechen die Verrechnungspreise gegebenenfalls den tatsächlichen Werten, die man auch einem Dritten einräumen würde? (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich glaube, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Zum Zweiten haben wir das Country-by-Country Reporting. Dort geht es um die Erfassung von wirtschaftlichen Aktivitäten multinationaler Konzerne. Auch hier wollen wir Transparenz schaffen. Aber man muss natürlich die Frage stellen: Für wen will man Transparenz schaffen? Wir wollen Transparenz für die Behörden schaffen, die für die Steuererhebung zuständig sind. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb sprechen wir uns in diesem Gesetzentwurf und bei der Richtlinienumsetzung für Transparenz zwischen Steuerbehörden aus. Wir müssen sehr aufpassen, wenn wir unter Transparenz etwas anderes verstehen, nämlich Öffentlichkeit im allgemeinen Sinne herstellen, dass diejenigen, die sich politisch zu diesem Projekt bekannt haben, an Bord bleiben. Es kann natürlich nicht sein, dass wir Informationen an andere liefern und gleichzeitig nicht in der Lage sind, die Informationen, die wir benötigen, zu beziehen. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir diese internationale Absprache umsetzen sollten, dass wir Vorbild sein sollten, dass wir uns aber auch an die Absprache halten sollten und nichts anderes tun sollten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir werden im Kontext des Projektes gegen Base Erosion and Profit Shifting weitere Aktionspunkte umsetzen müssen, die über das, was heute in der Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie angesprochen ist, hinausgehen. Ich nenne als Beispiele die Themen „Abzugsfähigkeit von übermäßigen Zinszahlungen“, „Hinzurechnungsbesteuerung“ und viele andere mehr. Das ist nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs, wird aber auf uns zukommen. Wir werden in Deutschland klug analysieren müssen: Was ist die politische Absprache, die wir getroffen haben? Wie passt sie zu dem, was wir bereits heute im Steuerrecht haben? Wo gibt es konkreten Handlungsbedarf? Sobald wir konkreten Handlungsbedarf festgestellt haben, werden wir auch dazu gesetzgeberische Vorschläge machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich wünsche mir eine möglichst sachbezogene Beratung und hoffe, dass das Ganze bald im Gesetzblatt steht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Das war eine Punktlandung. Herzlichen Glückwunsch! – Jetzt hat der Kollege Richard Pitterle, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Richard Pitterle (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne! Heute beraten wir einen Gesetzentwurf, der den Begriff „multinationale Unternehmensgruppe“ erstmalig in die Abgabenordnung und überhaupt in ein deutsches Gesetz einführt. Der Hintergrund ist durchaus ernst. Erst kürzlich machte ein Konzern Schlagzeilen, der sonst in der Öffentlichkeit für technologischen Fortschritt bewundert wird. Doch diesmal ging es um dessen Finanzgebaren. Die EU-Kommission verlangt von Apple Irland, 13 Milliarden Euro Steuern nachzuzahlen. Apple wird vorgeworfen, durch Steuertricks nur noch 0,005 Prozent Steuern auf Gewinne gezahlt zu haben. Auf 1 Million Euro Gewinn waren also 50 Euro Steuern zu zahlen. Auf der schwarzen Liste der EU-Kommission finden sich auch andere Konzerne, die uns bekannt sind, wie Facebook, Google und Amazon. Allein 2015 erzielte Apple weltweit einen Umsatz von einer Viertelbillion Dollar und einen Gewinn von 50 Milliarden Dollar. Apple hat Bargeldreserven in Höhe von 200 Milliarden Dollar gehortet. Das muss man sich mal vorstellen: Eine Überweisung von Apple aus der Portokasse, und Griechenland wäre praktisch schuldenfrei. (Zuruf von der CDU/CSU: Aber nicht lange! – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Gute Idee!) Wie ist so etwas möglich? Mit BEPS. Das klingt wie ein Erfrischungsgetränk, ist aber eher das steuerrechtliche Gegenstück zu Karies. BEPS steht für Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. BEPS ist im Kern nichts anderes, als sich gegenüber dem Fiskus so lange kleinzurechnen, bis kaum noch Steuern zu zahlen sind. Und wie Karies Zähne ruiniert, ruiniert BEPS ganze Staaten durch Steuerausfälle. Vor allem Entwicklungsländer leiden unter der Steuerflucht. Jährlich entgehen ihnen nach Schätzungen circa 100 Milliarden Dollar Steuereinnahmen. Wie Karies ist BEPS aber auch eine Zivilisationskrankheit. 195 Staaten haben 195 verschiedene Steuersysteme. Sie sind nur lose durch Doppelbesteuerungsabkommen verzahnt. Multinationale Konzerne nutzen diese Unterschiede im Steuerrecht aus. Sie schieben die Gewinne zwischen den Staaten so lange hin und her, bis sie faktisch keine Steuern mehr zahlen müssen. Der Chefsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, Angel Gurría, sagte einst passend dazu: Wir wollten verhindern, dass Unternehmen doppelt besteuert werden. Nun sind wir im Zustand doppelter Nichtbesteuerung angekommen. Konzerne wie Apple betreiben dieses Geschäft seit Jahrzehnten unbehelligt. Erst 2015 konnten sich die G20- und die OECD-Staaten auf einen Aktionsplan gegen BEPS einigen. Das heute von uns beratene Gesetz setzt erste Maßnahmen dieses Plans um. Ein zentraler Punkt ist die Stärkung der Steuerverwaltung durch mehr Informationen. Konzerne müssen detaillierter Rechenschaft über ihre Aktivitäten in verschiedenen Ländern ablegen und Auskunft geben, damit sich Steuergestaltungen leichter identifizieren lassen. Das ist zweifellos richtig und notwendig. Aber das eigentliche Problem sind nicht fehlende Informationen, sondern die Unterschiede im materiellen Steuerrecht. Ohne einheitliche Besteuerungsgrundlagen oder eine Mindestbesteuerung sind internationale Steuervermeidung und aggressiver Steuerwettbewerb nicht in den Griff zu bekommen. (Beifall bei der LINKEN und der SPD) Bisher ist es nicht einmal innerhalb der EU gelungen, aggressiven Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern. Mehr als 700 amerikanische Konzerne wie Apple haben ihren Sitz in Irland. Das liegt nicht an der reizvollen Landschaft, sondern an Steuergeschenken Irlands – Steuergeschenke, die Irland jetzt auch nicht zurückfordert, aus Angst, die Konzerne könnten sich eine andere Steueroase suchen, frei nach dem auch bei uns bekannten Motto: lieber 0,005 Prozent von X als 20 Prozent von nix. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, ich frage Sie: Wenn es schon innerhalb der EU nicht klappt, wie groß sind dann wohl die Aussichten, international Erfolg zu haben? Und der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben: Fachleute erklären seit vielen Jahren, dass Deutschland durch nationale Maßnahmen wie Quellensteuern auf alle Zins-, Patent- und Lizenzzahlungen wirksame Maßnahmen gegen BEPS ergreifen kann. Die Bundesregierung verweigert sich und predigt stattdessen nur den internationalen Ansatz. So lange Entwicklungs- und Schwellenländer den größten Schaden haben, lebt es sich bei uns mit Aktionsplänen und Ankündigungen eben noch sehr bequem. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster spricht der Kollege Lothar Binding für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man hat das Gefühl, es nimmt kein Ende. Seit Jahren arbeiten wir daran, klug und intensiv zu regulieren. Wir wollen die Ehrlichen stärken, die Kriminellen stellen und den Staatsfeinden das Leben schwer machen. Und dann? Dann gibt es ständig diese Nackenschläge. Wer schon lange im Parlament ist, weiß, dass wir alle paar Jahre trotz Erfolgen Rückschläge erleben, die wir uns vorher gar nicht haben vorstellen können. Unternehmen wie Apple nutzen es im Grunde aus – das hat Herr Dr. Meister ausgeführt –, dass unterschiedliche Staaten unterschiedliche Regeln haben, sogar miteinander in Konkurrenz stehen. Aufgrund dieser Konkurrenz können die Privaten die Gewinne abziehen. Im Fall Apple wurden die Gewinne einer Verwaltungsgesellschaft in den USA zugeordnet, und weil sie dort zugeordnet waren, wurden die Gewinne nicht in Irland versteuert; aber die Verwaltungsgesellschaft in den USA ist auch steuerfrei. Daher ist die doppelte Nichtbesteuerung ein Bestandteil des Anti-BEPS-Programms. Es geht darum, solche Machenschaften zu verhindern. Als ob der Fall Apple noch nicht genug wäre. Heute haben wir von 175 000 Briefkastenfirmen auf den Bahamas erfahren, und wir müssen uns bei Journalisten der Süddeutschen Zeitung dafür bedanken, dass sie das aufgedeckt haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist ein großes Problem, dem wir uns gegenübersehen, und das hat etwas damit zu tun, dass wir Gesetze in Deutschland machen, aber die Konzerne weltweit gestalten. Diesen Widerspruch bekommen wir auch nicht gelöst. Wir waren über Luxemburg-Leaks, über Swiss-Leaks und über Offshore-Leaks erschrocken, über Panama und nun über die Bahamas. Wir sehen: Es nimmt kein Ende. Und wer war dabei? Das muss man sich einmal überlegen. In solchen Fällen ist auch immer etwas faul von innen. Wenn es stimmt, was ich gelesen habe, dann war auch Neelie Kroes, die ehemalige EU-Kommissarin, die Direktorin einer Briefkastengesellschaft auf den Bahamas gewesen. Das muss einen wundern. Auch ein ehemaliger bayerischer Finanzminister, Freiherr von Waldenfels, war dort Direktor einer Briefkastengesellschaft. Da fragt man sich: Was geht in den Menschen, die für ihre Arbeit Geld vom Staat, von den Steuerbürgern erhalten, eigentlich vor, wenn sie solche Gestaltungen organisieren? Das ist ein Skandal von außen und von innen. (Beifall bei der SPD) Das macht deutlich, wie wichtig es ist, dass wir uns um die Gestaltung internationaler Konzerne kümmern. Jetzt komme ich zum guten Teil; denn das Anti-BEPS-Programm, also ein Programm gegen die Gewinnverlagerung zum Zwecke der Steuerersparnis, ist der erste international abgestimmte Ansatz, sogar über die EU hinausgehend, um Gewinnverschiebung und Steuervermeidung zu bekämpfen. Das halte ich in gewisser Weise für einen Durchbruch, wenn man zurückblickt und überlegt, wie lange es gedauert hat, um an diesen Punkt zu kommen. (Beifall des Abg. Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]) Das ist sehr gut. Natürlich üben wir Kritik im Detail. Es gibt noch eine Menge zu tun, es gibt auch viele Aspekte, die fehlen, und trotzdem ist es der richtige Ansatz. Denn wir wissen: Wir haben nur die Chance, grenzüberschreitende Steuergestaltung zu bekämpfen, wenn wir international abgestimmt vorgehen, wenn wir uns auf internationaler Ebene mit anderen Staaten verabreden und Verantwortung für alle Staaten erzeugen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir packen mit dem Anti-BEPS-Programm noch nicht alle Übel an der Wurzel, das ist klar. Denn auch wenn wir uns komplett dafür eingesetzt hätten, wäre es immer noch möglich, dass man durch Niedrigsteuersätze Konkurrenz betreibt. Mit BEPS wäre es möglich, dass Irland 12 Prozent Körperschaftsteuer beibehält, weil diese Verabredung noch nicht getroffen ist. Man merkt: Wir haben auf internationaler Ebene noch große Aufgaben vor uns, es gibt noch viel zu verhandeln. Nun hat die EU mit ihrer Richtlinie gute Schritte unternommen. Man muss sagen: Heute geht es um die nationalstaatliche Umsetzung der Richtlinie. Der Hauptpunkt ist hier die Schaffung von Transparenz und ganz konkret: der automatische Informationsaustausch über Tax Rulings. Was ist eigentlich ein Ruling? Das ist eine Regel. So ein Ruling, eine Steuerregel, beschreibt die Ausnahme vom geltenden Steuerrecht, und zwar für einzelne Unternehmen. Das ist das Besondere. Es gibt Länder, die ein Steuerrecht haben, aber mit einzelnen Unternehmen Extrawürste verabreden, nämlich dass diese Unternehmen weniger Steuern zahlen müssen. Das gibt es in Deutschland Gott sei Dank nicht. (Margaret Horb [CDU/CSU]: Ganz genau!) Wir haben die verbindliche Auskunft. Die verbindliche Auskunft interpretiert das bestehende Gesetz, die gültigen Steuerregeln für alle Unternehmen und gibt Einzelnen keine Extrawurst. Daran merkt man, dass es ein unterschiedliches Verständnis, unterschiedliche Kulturen gibt. – Ich gucke gelegentlich zum BMF, weil es eine wichtige Sache ist, dass die Exekutive und das Parlament hier eine Sprache sprechen. Das ist bei uns der Fall, und das ist sehr gut. In anderen Ländern beobachten wir diesbezüglich mitunter das Schlimmste. (Beifall bei der SPD) Durch den Austausch von Informationen über diese speziellen Regeln soll deutlich werden, welche Praktiken wo angewandt werden und was man tun kann. Ferner wollen wir im Rahmen des Informationsaustausches Widersprüche aufdecken. Indem die Unternehmen länderweise ihre Gewinne, ihre Steuerzahlungen, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten offenlegen, können die Finanzbehörden aus den Widersprüchen oder Inkonsistenzen bei diesen Angaben ableiten, ob Steuergestaltung vorliegt. Mit solchen Angaben kann die Steuerverwaltung natürlich ganz anders umgehen, als wenn alles im Dunkeln, im Anonymen bleibt. Wir sind sehr dafür, diese Maßnahmen so umzusetzen. Natürlich beruht der Erfolg, den wir uns vom BEPS-Plan versprechen, nicht nur darauf, dass wir Transparenz schaffen. Wir brauchen mit Sicherheit zwischen den einzelnen Nationalstaaten Abstimmungen im Bereich der Steuergesetzgebung. Wir müssen mit Sicherheit auch den unfairen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten in den Blick nehmen; denn – das muss man sagen – in diesem Sumpf gedeihen die Steuergestaltungsmodelle sehr gut, und wir erkennen sie nicht. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns hier international besser abstimmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sehe soeben, dass ich zum Ende meiner Rede kommen muss. – Die EU hat in ihrer Richtlinie zur Steuervermeidung auch die Wegzugsbesteuerung, die Hinzurechnungsbesteuerung, die Einschränkung unangemessener Transferleistungen und die Ausnutzung von Besteuerungsrechten zwischen den nationalen Systemen in den Blick genommen. Diese Aufgaben stehen uns noch bevor. Ich glaube, die packen wir gemeinsam an. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen spricht jetzt der Kollege Dr. Thomas Gambke. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf den Rängen und möglicherweise auch außerhalb dieses Saales! Herr Staatssekretär Meister, Sie haben Ihre Rede begonnen mit dem Hinweis, dass mit der Verlesung des Titels schon genug gesagt sei. Gott sei Dank haben Sie sich korrigiert. Wir müssen hier wirklich etwas tun – der Kollege Binding hat das sehr eindrucksvoll gesagt –; denn das Thema Steuervermeidung durch Steuergestaltung – das gilt auch für Steuerhinterziehung und -betrug – ist wirklich ein ernstes Thema. Vorab will ich sagen: Wir wollen gerne konstruktiv mitarbeiten; aber wir müssen das Thema auch wirklich ernst nehmen. (Margaret Horb [CDU/CSU]: Nehmen wir doch!) In diesem Sinne ist der vorgelegte Gesetzentwurf aber – das muss ich Ihnen ehrlich sagen – an mehreren Stellen unzureichend. Das möchte ich hier darlegen. Er ist unzureichend, weil das Thema „länderbezogene Offenlegungspflichten“ – darüber haben wir schon oft diskutiert – viel zu eng gesehen wird. Ich kann nur noch einmal sagen: Sie haben im Finanzministerium vor vier Jahren genau gewusst, wie Apple und andere amerikanische Konzerne insgesamt 1,6 Billionen nichtversteuerte Gewinne in den berühmten Steueroasen parkten. Das war bekannt, aber nichts ist passiert. Das müssen wir ändern. Jetzt ist der Druck da, weil die Dinge öffentlich gemacht wurden, und zwar nicht durch das Bundesfinanzministerium, nicht durch irgendwelche Finanzämter in der Welt, sondern durch die Medien, die das aufgedeckt haben, oder durch die EU-Kommission, die wettbewerbliche Gründe sieht, dagegen vorzugehen. Die Herstellung von Öffentlichkeit, von Transparenz ist wichtig. Länderbezogene Offenlegungspflichten sind notwendig; das darf nicht hinter verschlossenen Türen bleiben, weil sonst, wie ich befürchte, nichts passiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Michelbach, ich glaube, Sie waren gestern nicht im Finanzausschuss. (Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Doch, war ich!) Deshalb will ich an dieser Stelle das wiederholen, was ich dort gesagt habe. Ich habe gesagt: Es geht nicht darum, Steuerdaten zu veröffentlichen. Es geht darum – das fordert die EU, das EU-Parlament –, Informationen über die Wertschöpfung des Unternehmens, den Umsatz des Unternehmens und seinen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge – das sind die Steuern – für die Bürger öffentlich zu machen; denn wenn das bei den Konzernen, über die wir heute reden, der Fall gewesen wäre, wäre der öffentliche Druck schon viel früher entstanden. Der Druck auf die Finanzbehörden, sich auszutauschen und die Dinge zu korrigieren, wäre vorhanden, und wir hätten nicht die Situation, die wir heute haben, dass eben diese Konzerne nach wie vor keine Steuern zahlen. Die Zahlen sind genannt worden. Das müssen wir ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neben der Transparenz noch eine technische Frage. Tatsache ist, dass wir heute in Deutschland nach dem Außensteuergesetz nur eingreifen können, wenn die Verrechnungspreise nicht stimmen. Wir können aber nicht eingreifen, wenn Konstruktionen gewählt werden, bei denen Geld von einem Staat in einen anderen gebracht wird, aber dort einer besonderen Besteuerung unterliegt, nämlich einer sehr geringen Besteuerung; da geht es noch nicht einmal um 12,5 Prozent, sondern um 5 Prozent oder 0 Prozent. Ich bitte Sie darum, ich bitte alle Kollegen, noch einmal in das Außensteuergesetz zu gucken. Wir brauchen da eine Änderung. So, wie Sie es in der Vorlage vorgeschlagen haben, können wir nicht eingreifen. Das muss korrigiert werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch einmal auf die Aussagen von Staatssekretär Meister zurückkommen – auch Herr Binding hat darüber gesprochen –, der gesagt hat: Wir müssen das natürlich global und europäisch angehen. – Aber ist es europäisch, wenn die Iren als Ausgleich für doppelten Steuersitz eine Patentbox machen? Ist es europäisch, wenn mittlerweile zwölf Länder in Europa Lizenzboxen haben? (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist ein Skandal!) Herr Schäuble hat gestern im Ausschuss gesagt: Ja, es ist ein Riesenproblem, dass wir das, was die Fachleute Intellectual Property nennen – Stichwort „Handelsrecht“ –, nicht mehr genau lokalisieren können, und deswegen brauchen wir Instrumente, um dagegen vorzugehen. – Herr Meister nickt; das freut mich. Ich hoffe, Sie nicken auch dann, wenn Sie unseren Antrag dazu gelesen haben, den wir im Juli eingebracht haben. Der hessische Finanzminister, ein Kollege von Ihnen, was die Parteizugehörigkeit anbelangt, hat den gleichen Vorschlag gemacht. Wir brauchen endlich eine Lizenzschranke, um uns gegen das zu wehren, was mit den Lizenzboxen passiert, nämlich dass ohne Besteuerung wesentliche Gewinne in anderen Ländern sozusagen geparkt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal: Wir wollen konstruktiv daran mitarbeiten, aber wir müssen auch dorthin gehen, wo es manchmal ein bisschen weh tut, wo wir uns gegenüber anderen durchsetzen müssen. Dazu bekommen Sie mit Sicherheit unsere Unterstützung. Ich hoffe, dass wir bei den Punkten, die ich genannt habe, zu guten Ergebnissen kommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Mathias Middelberg, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Zuerst würde ich gern auf die Rede von Herrn Pitterle eingehen. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Er musste in den Untersuchungsausschuss!) – Ach so, ich dachte, er wäre beim Zahnarzt oder so. (Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Nein, nein!) – Okay. Gut. Dann spreche ich ihn nicht direkt an. – Die Linken haben hier eben vorgetragen, wir seien immer noch bei Ankündigungspapieren und irgendwelchen hoffnungsfrohen Geschichten. Ich glaube, wir sind jetzt wirklich deutlich darüber hinausgekommen. Der Kollege Binding hat eben zu Recht gesagt, das BEPS-Programm sei ein Durchbruch, was den Kampf gegen internationale Steuervermeidung und Steuerverkürzung angeht, also gegen diese legale Steuervermeidung durch Unternehmen, die sich durch alle möglichen cleveren Tricks durch die Welt bewegen und damit ihre Gewinne so lange verschleiern, bis am Ende nichts mehr besteuert wird. Jetzt muss man aber fragen: Wer hat das Ganze in Bewegung gebracht? Das war unser Finanzminister Wolfgang Schäuble. (Beifall bei der CDU/CSU) Das muss man ehrlicherweise dazusagen. Er hat das BEPS-Programm mit George Osborne und Moscovici im Wesentlichen auf die Beine gestellt. Wir haben dieses Programm dann mit insgesamt 15 Aktionspunkten auf G20- und OECD-Ebene beschlossen. Wesentlicher Antreiber ist auch diese Bundesregierung; sie steht dahinter. Das kann man ruhig einmal deutlich sagen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir sind im Übrigen auch, was das ganze Thema Informationsaustausch angeht – das sage ich auch den Linken –, deutlich weiter. Wenn wir im privaten Bereich einmal den Kontenabgleich nehmen, den wir jetzt auch international, zumindest in Europa, haben – im nächsten Jahr steigen die allermeisten Länder ein –: Alle diese Fälle wie Hoeneß oder Alice Schwarzer, mit der Schweiz, mit Liechtenstein oder Luxemburg, wird es nicht mehr geben. Und auch dort können Sie fragen: Wer hat es gemacht? Wer hat die Dinge mit initiiert? Es war auch diese Bundesregierung. Damit haben wir in Zukunft all diese Fälle – dabei geht es ja um illegale Steuervermeidung von Privatleuten – in dieser Form nicht mehr. Wir haben international immer noch Probleme mit Steueroasen; das darf man gar nicht kleinreden. Aber, ich sage einmal, die Problemlage ist kleiner geworden, und wir sind, was gerade die legale Steuervermeidung der Konzerne betrifft, glaube ich, mit diesem Vorhaben an des Pudels Kern gelangt. Dies gilt es jetzt konsequent umzusetzen. Nun kann man sich über die verschiedenen Aspekte im Detail unterhalten. Interessant finde ich vor allem die Debatte – das wird Sie nicht wundern – über das Country-by-Country Reporting. Machen wir es zielgerichtet, das heißt, tauschen wir die Daten über Umsätze, Beschäftigtenzahlen, Gewinne und Steuerzahlung unter den beteiligten Steuerbehörden aus, oder machen wir das einfach alles öffentlich? Wenn wir diese Daten öffentlich machen, könnte man ja zunächst ganz begeistert davon sein, sodass man sagt: Super, wir machen alles transparent. Wir sind alle für Transparenz – Transparenz finden heute alle ganz toll – und sagen: Das ist der entscheidende Weg, um die Dinge zu verbessern. – Das Problem ist nur: Glauben Sie ernsthaft, dass, wenn wir Europäer es einseitig machen, andere dann freiwillig bereit sind, ihre Daten ebenfalls zur Verfügung zu stellen? (Norbert Schindler [CDU/CSU]: Nie!) Ich glaube, die Sache wird nur dann effektiv funktionieren, wenn wir das in einem Geben und Nehmen tun. (Margaret Horb [CDU/CSU]: Ganz genau!) Das heißt, die Leute, die uns ihre Daten geben, bekommen auch unsere Daten. Dann wird es für immer mehr Länder einen Anreiz geben, in diesem Spiel mitzuspielen und sich an dem Datenaustausch zu beteiligen. Wenn wir einfach so die Hosen herunterlassen – um das einmal ganz locker zu sagen –, werden die anderen sagen: Ist ja nett, was ich da zu sehen bekomme. (Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir lassen nicht die Hosen runter!) Vielleicht sind sie auch enttäuscht, aber sie werden ihrerseits dann gar nichts mehr unternehmen. Sie haben auch keinerlei Anlass dazu. Ich finde es gerade interessant, dass die Linken und die Grünen in der gestrigen Ausschusssitzung problematisiert haben, wie bitter es sei, dass die USA noch gar nicht richtig dabei seien; sie würden auch nicht richtig mitmachen, und wir wüssten noch nicht, ob sie nachher wirklich bei diesem Programm mitspielen. Gerade wenn wir als Europäer die Daten einseitig freigeben, gibt es – der festen Überzeugung bin ich – viel weniger Anreiz, dass andere mitspielen. Wenn ich das Pfand aus der Hand gebe, mit dem ich die Mitarbeit der anderen erreichen kann, mache ich den ersten großen Fehler. Deswegen bin ich dafür, dass wir sagen: Wir setzen es ganz zielgerichtet um. Unsere Daten bekommt derjenige, der uns seinerseits die Daten gibt. Wir sollten uns dringend an das halten, was wir im BEPS-Programm auf OECD- und G20-Ebene vereinbart haben, und es auch wirklich nur so weit umsetzen und nur mit jenen spielen – ich sage das einmal so locker –, die auch mit uns spielen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ein Punkt, der gestern auch in der Ausschussberatung angesprochen worden ist, ist mir dabei noch wichtig. Das war das Stichwort „Streitbeilegungsmechanismus“. Ich fand es sehr wichtig, dass Sie ihn angesprochen haben, Herr Kollege Gambke. Wir haben keinen effektiven Streitbeilegungsmechanismus. Wenn wir einmal einen Steuerstreit zwischen den verschiedenen Staaten, zwischen den verschiedenen Finanzbehörden haben, dann haben wir die veritable Gefahr der Doppelbesteuerung. Das kann gerade für unsere Unternehmen, die sehr viel exportieren und viel im Ausland tätig sind, ein ganz gewaltiges Problem sein. Das sind jahrelange Verfahren, die häufig nicht zu Ende gebracht werden, bei denen man dann irgendwie zahlt, damit das Verfahren endlich einmal zum Ende kommt. Diese Gefahr der Doppelbesteuerung potenzieren wir aber, wenn wir jetzt einfach ein öffentliches Reporting machen. Dann wird es viel mehr Streitfälle und viel mehr Probleme mit der Doppelbesteuerung geben. Deswegen bin ich stringent der Meinung: Wir sollten das eine mit dem anderen verbinden: Daten an jene, die uns Daten geben, und Zusammenarbeit mit denjenigen, mit denen wir auch auf Dauer zu effektiven Streitbeilegungsmechanismen kommen. Dann können wir das internationale Steuerrecht wirklich effizient machen. Dann sind wir effizient gegen Steuervermeidung und Steuerverkürzung unterwegs. Die ersten Schritte dazu machen wir heute, und ich wünsche uns allen noch gute und konstruktive Beratungen dazu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Dr. Jens Zimmermann, SPD-Fraktion, ist der nächste Redner. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Jens Zimmermann (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Herbst 2015 hat die OECD Empfehlungen zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen für international tätige Unternehmen vorgelegt. Bei dem jetzt zur ersten Beratung vorliegenden Paket geht es um die Umsetzung hier in Deutschland. Es geht darum, Steuertricks zu verhindern, und es geht darum, die Steuerbehörden besser zu informieren und, ja, man könnte fast sagen: ein bisschen Waffengleichheit zu schaffen. Denn eines wissen wir: Es gibt eine Unzahl international und sogar global agierender Unternehmen; aber mein Finanzamt sitzt immer noch im kleinen Dieburg in Südhessen. Da müssen wir ran. Wir müssen auf diese Entwicklung in der internationalen Wirtschaft reagieren und die entsprechenden Informationen zugänglich machen. Ich habe eben sehr genau zugehört und freue mich sehr, dass die Bundesregierung und das Finanzministerium mit Minister Schäuble an der Spitze dieses Vorhaben jetzt auf internationaler Ebene vorantreiben. Ich will aber nicht vergessen, dass es auch einmal das Modell eines Abkommens mit der Schweiz gab. Da haben dann mutige Finanzminister mit dem Ankauf von Steuer-CDs auf einen anderen Weg gesetzt. Auch das gehört zu der ganzen Entwicklung irgendwie mit dazu. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für viele Menschen ist das Thema, über das wir heute diskutieren, ein Buch mit sieben Siegeln. BEPS, Tax Rulings, Country-by-country Reporting, da weiß eigentlich kein Mensch, worum es geht. Aber die Menschen haben ein ziemlich feines Gespür dafür, dass irgendetwas schiefläuft, dass nicht mehr für alle Unternehmen das Gleiche gilt wie für jeden von uns: dass man fair besteuert wird. Das ist ein Thema, das uns alle umtreiben muss und das weit über das Wirtschaftsleben hinausgeht. Denn wenn der Eindruck entsteht, dass es in unserem Land Gleichere als Gleiche gibt, dann führt das am Ende noch zu ganz anderen Problemen. Die entsprechenden Themen sind heute schon angesprochen worden. Die Bahamas Papers sind jetzt neu dazugekommen; die Panama Papers und LuxLeaks hatten wir schon. Das alles ist aber nichts Neues. Diese Regionen nennt man ja nicht umsonst „Steueroasen“. Eigentlich hat man das immer schon gewusst oder vermutet. Da müssen wir endlich ran. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass Unternehmen wie Apple – zu Recht – in die Hall of Shame der Steuertrickser kommen, und wir müssen ganz klar sagen: Nein, das lassen wir uns nicht länger gefallen. – Denn am Ende des Tages verlangen wir ja eigentlich nicht viel. Wir verlangen von Unternehmen, die in Deutschland und Europa Geschäfte machen, dass sie auf ihre Gewinne ihren fairen Teil Steuern zahlen. Ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD sind schon seit langer Zeit im Kampf gegen Steuertricks, Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Deswegen werden wir nicht müde, darauf hinzuweisen, dass auch der Unterbietungswettbewerb bei den Steuersätzen ein Ende haben muss. So schön Irland auch ist und so gerne ich mich dort mit den Verantwortlichen unterhalte – ich muss sagen: Ein effektiver Steuersatz von 0,03 Prozent ist das eine. Aber das andere ist – das ist das Problem –, dass ein regulärer Steuersatz von 12,5 Prozent auch schon sehr niedrig ist. Wenn von uns erwartet wird, dass wir einem Land wie Irland in einer Krisensituation solidarisch zur Seite stehen – das haben wir gemacht, und das war am Ende auch erfolgreich –, dann müssen der Deutsche Bundestag und Deutschland insgesamt auch einmal klarmachen: Irgendwoher muss dieses Geld kommen, und irgendwo muss besteuert werden. Wenn wir uns da innerhalb Europas einen Unterbietungswettbewerb liefern, dann schadet das am Ende uns allen. (Beifall bei der SPD) Mit dem BEPS-Programm auf OECD-Ebene haben wir nicht nur einen europäischen, sondern auch einen internationalen Ansatz. Mehr als 40 Staaten sind jetzt mit dabei. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist heute aber auch schon angesprochen worden, dass noch nicht alles umgesetzt worden ist, was in den Vereinbarungen steht. Deutschland wird im Dezember – und damit komme ich auch wieder zur Bundesregierung zurück – aber die G-20-Präsidentschaft übernehmen, und ich glaube, das ist ein sehr guter Zeitpunkt und Anlass, dieses Thema weiter überzeugend und aktiv voranzutreiben. Ich denke, dann können wir das BEPS-Verfahren auch noch schneller zum Erfolg führen. In diesem Sinne: Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Dr. Hans Michelbach, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn auch als Vorsitzender der Mittelstands-Union der CSU in aller Deutlichkeit sagen: Die Steuervermeidungs- und Null-Steuer-Strategien einiger internationaler Großkonzerne sind für mich inakzeptabel und auch hochgradig asozial; denn das ist ein Anschlag auf unsere freiheitliche Gesellschaft, die letzten Endes auch dem einzelnen Individuum eine Verantwortung gibt. Da ist ein Verlust von Verantwortungswahrnehmung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die ehrlichen Bürger und rechtschaffenen Unternehmen tragen umso höhere Steueranteile, je mehr multinationale Konzerne oder Großanleger ihre Gewinne verkürzen oder verlagern. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Genau!) Diese Steuermoral einiger multinationaler Konzerne wurde enthüllt. Sie ist auch für uns hier ein Skandal und geradezu ein Schlag ins Gesicht der vielen ehrlichen Steuerzahler in unserem Land Uns wird immer wieder vor Augen geführt, dass wir in Bezug auf Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen leider noch lange nicht am Ende unserer Bemühungen sind. Deshalb sind unsere gemeinsamen Initiativen notwendig. Deshalb erfolgen unsere intensiven Beratungen – auch im Finanzausschuss. Deshalb müssen wir federführend handeln. Wir dürfen hier nicht aufgeben. Es ist zwar geradezu ein Kampf gegen Windmühlen in Steueroasen, aber wir kommen Schritt für Schritt voran, und es bleibt heute festzuhalten: Mit den heute zu beratenden Gesetzentwürfen leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Beendigung von Steuervermeidungsstrategien; denn wir werden dadurch weitere Missstände im internationalen Steuerrecht beseitigen. Wir sagen einzelnen großen Konzernen damit den Kampf an, die durch die Ausnutzung unterschiedlichster Steuersysteme ihre Steuerlast auf ein Minimum drücken wollen. Einerseits wird der Staat zukünftig wieder die Einnahmen erhalten, die ihm zustehen – daraus ergeben sich dann auch finanzielle Spielräume, die für das Gemeinwohl genutzt werden –, andererseits werden mittelständische Unternehmen im Wettbewerb nicht weiter gegenüber international agierenden Konzernen benachteiligt, die die unterschiedlichen Steuergesetzgebungen der Länder ausnutzen und den Ländern letzten Endes auch den ihnen zustehenden Steuerkuchen vorenthalten. Die heute zu beratenden Gesetzentwürfe enthalten einige wichtige Punkte – das sind die wesentlichen Ziele –: Erstens. Die Informationsdefizite der Steuerverwaltungen sollen abgebaut werden. Zweitens. Das Ausmaß und der Ort der Besteuerung werden stärker an die wirtschaftliche Substanz gekoppelt werden müssen. Drittens. Die Kohärenz der nationalen Steuersysteme wird vergrößert werden. Viertens. Der international unfaire Steuerwettbewerb wird wesentlich eingedämmt werden, wenn die Gesetzentwürfe verabschiedet worden sind. Ich glaube, wir sind uns heute hier im Hohen Hause darüber einig, dass diese Ziele sehr wichtig sind und erreicht werden müssen. Wir haben aber noch unterschiedliche Auffassungen, wenn es um die Unternehmensdaten geht, die zur Bekämpfung der Steuerpraktiken genutzt werden sollen. Die Finanzverwaltungen sind eindeutig der Ort, wohin letzten Endes diese Daten gehören. Das Steuergeheimnis in einer Demokratie ist eine wichtige Errungenschaft, und das Steuergeheimnis muss auch bleiben. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb ist es ein wichtiger Kernpunkt, dass es in der Vereinbarung den Schutz der Vertraulichkeit und Datenschutzvorkehrungen gibt. Nur die Finanzverwaltungen haben die Befugnisse, um Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung effizient zu bekämpfen. Die haben doch nicht wir im Finanzausschuss, die hat nicht die Journaille, die haben nicht die Bürger; diese Befugnisse gehören in die Finanzverwaltung, die wir stärken müssen, die wir unterstützen müssen, dass sie ihre Aufgaben letzten Endes durchführen kann. Die Veröffentlichung von solchen Steuerdaten in der breiten Öffentlichkeit weckt natürlich Begehrlichkeiten auch in anderen Ländern, in denen sich mitunter nur Teilunternehmen befinden. Es ist also wichtig, dass wir das gemeinsame Ziel mit der Diskussion um die Veröffentlichung von Daten nicht untergraben. Wir wollen, dass das Steuergeheimnis auch in der Zukunft Steuergeheimnis bleibt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen jetzt zu einigen Abstimmungen, zunächst zum Tagesordnungspunkt 10 a. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9536 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Tagesordnungspunkt 10 b. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9695, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8841 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in der zweiten Beratung bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Beratung mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Norbert Müller (Potsdam), Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Jedes Kind ist gleich viel wert – Aktionsplan gegen Kinderarmut Drucksache 18/9666 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte jetzt die Kolleginnen und Kollegen, die Plätze einzunehmen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Sabine Zimmermann, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist traurig, dass bei der CDU/CSU bei diesem wichtigen Thema so viele Leute gehen. (Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Nun mal langsam!) Aber es ist für Sie wahrscheinlich auch nicht ganz so wichtig. Es gibt ein helles und ein dunkles Deutschland. In dem einen glitzert es. Eltern fahren mit den Kindern in den Urlaub. Zum Geburtstag gibt es ein iPhone und zu Weihnachten ein neues Fahrrad. Und das andere Deutschland? Das spielt in den Plattenbauten, in Sozialwohnungen und Suppenküchen, wo Kinder nach der Schule ein warmes Mittagessen bekommen. Das hat sogar die Bild am Sonntag erkannt. Das, meine Damen und Herren, ist die knallharte Realität in Deutschland 2016. Diese Bundesregierung kennt alle Zahlen, aber das interessiert sie nicht. Wissen Sie, was der Hohn ist? Hohn ist, dass die Bundesregierung 2 Euro Kindergelderhöhung spendiert. Das reicht noch nicht einmal für ein Paket Windeln. Sie sollten sich schämen. Ich finde, das ist wirklich ein Skandal. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Matthias Bartke [SPD]: Wir schämen uns den ganzen Tag wegen Ihrer Reden!) – Es geht noch weiter, Kollege Bartke. – Im Jahr 2015 war rund jedes siebte Kind auf Hartz IV angewiesen; das sind über 1,5 Millionen Kinder unter 15 Jahren, und es werden jährlich immer mehr. 2,3 Millionen Mädchen und Jungen sind laut dem Statistischen Amt Eurostat in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht; das ist fast jedes fünfte Kind. Für 350 000 Kinder und Jugendliche sind die Tafeln die einzige Chance, ein Frühstück oder ein warmes Mittagessen zu bekommen. Diese springen für den von der CDU/CSU und der SPD abgebauten Sozialstaat ein und müssen sehen, wie sie dafür die Mittel zusammenbekommen. Die Bekämpfung der Armut verlagern Sie so auf das Ehrenamt. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, hier etwas zu tun. Ja, da kann man nichts verdienen, wie zum Beispiel in der Rüstungsindustrie. Dafür ist immer Geld da. Das ist das Resultat Ihrer langjährigen Politik. Das, meine Damen und Herren, macht die Linke nicht mit. (Beifall bei der LINKEN) Die sozialen Leistungen müssen Armut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Um Kinderarbeit zu bekämpfen, fordern wir einen umfassenden Aktionsplan. Die sozialen Sicherungssysteme müssen Armut von Kindern und Jugendlichen ausschließen. Dafür brauchen wir eine eigenständige Kindergrundsicherung. Ganz wesentlich ist, dass es auch um die Bekämpfung der Armut der Eltern geht. Wenn Frau Nahles sagt, dass gute Arbeit der Schlüssel dafür sei, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass insbesondere die SPD mit der Agenda 2010 die vielen prekären Arbeitsverhältnisse erst ermöglicht und so die soziale Schieflage vorangetrieben hat. Dadurch ist in diesem Land ein Strudel entstanden, der mit seinem Sog immer mehr Menschen in den sozialen Abstieg herunterzieht. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Statt in Demut die Richtung zu korrigieren – Kollege Bartke, hören Sie schön zu –, heimst Ihr Altkanzler diese Woche den mit 10 000 Euro hochdotierten Ludwig-Erhard-Preis ein, weil er mit seiner Agendareform alles auf eine Karte gesetzt hat. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Ordnungspolitisch richtig!) Da wundern Sie sich, dass Politik ihre Glaubwürdigkeit verliert? Statt der Agenda 2010 braucht es gute Arbeit mit guten Löhnen. Leiharbeit, Teilzeit, Minijobs müssen der Vergangenheit angehören. (Beifall bei der LINKEN – Dagmar Ziegler [SPD]: Warum waren Sie denn dann gegen den Mindestlohn?) Wir brauchen einen Mindestlohn von 12 Euro. Das wäre der richtige Weg. (Dr. Matthias Bartke [SPD]: Jetzt sind es schon 12 Euro! Vorher waren es nur 10 Euro!) – Nein, wir sind bei 12 Euro, Kollege Bartke. – Das erreichen wir nur durch einen Politikwechsel. Sozial, meine Damen und Herren, geht anders. Dafür steht die Linke. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Jutta Eckenbach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass viele, zu viele Kinder in Deutschland in schwierigen familiären Verhältnissen aufwachsen, ist, glaube ich, hier im Hause unbestritten. Dass die finanziellen Sorgen einen hohen Rang einnehmen, ist ebenso klar. Mütter und Väter haben oft finanzielle Probleme, weil sie keinen Arbeitsplatz haben, nur Teilzeit arbeiten können oder, aus welchen Gründen auch immer, das Familieneinkommen nicht ausreichend ist. Möglicherweise sind sie schlecht ausgebildet, möglicherweise haben Scheidung, Verschuldung oder Jobverlust dazu geführt, dass sie den Boden unter den Füßen verloren haben. Viele Kinder erleben den Verzicht, den familiären Stress, das Schamgefühl gegenüber ihren Mitschülern, die Aggression oder die empfundene Ungerechtigkeit als vollkommen normal – das ist ihr Alltag und scheinbar unveränderbar. Ich sage Ihnen eines: Die bescheidenen Zukunftsträume und Wünsche dieser Kinder sind für uns und unsere gesamte Gesellschaft beschämend. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Aber ihr macht nichts!) Aber das, was Sie hier gerade ausgeführt haben, Frau Zimmermann, hatte mit dem Thema überhaupt nichts zu tun. Sie verquicken Armut immer mit der Hartz-IV-Reform. Ich sage Ihnen: Hartz IV verhindert Armut. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Griese [SPD]) Wir haben Hartz IV eingeführt, um die Menschen nicht in Armut leben zu lassen. (Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD]: Genau! – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Sagenhaft, dass Sie so blind sind!) Es gibt eine neue Bertelsmann-Studie – sie ist erst wenige Tage alt –, die darauf hinweist, dass es in Deutschland 59 Gutachten gibt, die sich mit dem Thema Kinderarmut beschäftigen. Jeder geht anders an das Thema heran. Wir beschäftigen uns damit seit 1983. Viele Kommunen setzen ihre Prioritäten so, dass etwas für Kinder getan wird. Ich kann das für meine eigene Kommune in Nordrhein-Westfalen sagen. Wir beschäftigen uns mit Familienschulen, damit die Eltern vielleicht auch einmal zu Elternabenden in die Schulen kommen, in denen ihre Kinder morgens um 8 Uhr sein sollten, um Bildung zu erfahren. Ich finde, zum Thema „Armut in Deutschland“ gehört auch, dass die Kinder ein Recht auf Bildung haben und Bildung so ausgestaltet wird, dass die Kinder diese Angebote auch wahrnehmen können und gefördert werden. Wenn ich mir mein eigenes Bundesland, Nordrhein-Westfalen, anschaue, dann sehe ich dort große Schwierigkeiten, die Teilhabe von Kindern aus Verhältnissen, die vielleicht nicht ganz so gut sind, wirklich zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass unsere Gesellschaft sie auffängt. (Kerstin Griese [SPD]: Deshalb tut Nordrhein-Westfalen so viel, dass das besser wird für die Kinder!) Wenn wir immer darüber reden, dass wir – auch in Nordrhein-Westfalen – kein Kind zurücklassen wollen, dann müssen wir auch darüber reden, was nach den Studien, die Sie kennen, von den Vorsätzen übrig geblieben ist. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Nordrhein-Westfalen hat die meisten Kinder, die arm sind!) Ich glaube, wir müssen uns einmal darüber klar werden, dass wir hier einen ganzheitlichen Ansatz für die Kinder fordern müssen. Ich sage Ihnen: Seitens der Bundesregierung ist eine ganze Menge getan worden. Wir haben ein Bildungs- und Teilhabepaket eingerichtet. Sie tun in Ihrem Antrag so, als gäbe es das nicht, als würden wir Kindern keine Möglichkeit geben, Nachhilfeunterricht zu bekommen. Das haben wir mit dem Bildungs- und Teilhabepaket getan. (Beifall bei der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das Ruhrgebiet ist Spitzenreiter, was die Kinderarmut angeht!) Wir haben zuletzt das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ aufgelegt und es jetzt noch einmal verlängert. Auch das ist ein Ansatz, noch einmal über das Thema nachzudenken. Ich komme noch einmal auf die Bertelsmann-Studie zurück. Sie weist uns darauf hin, dass Armut nicht nur ein finanzielles Problem ist. Frau Zimmermann, Sie haben das gerade in den Kontext mit Leiharbeit gesetzt und gesagt, dass all diese Maßnahmen Kinderarmut verursachten. Nein, wir sollten die Priorität auf die Kinder legen und einmal wissenschaftlich betrachten, was die Kinder wirklich benötigen. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Machen wir seit 1983!) Wir sind auf einem guten Weg. Das beweist auch diese Studie. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wir brauchen keine Gutachten! Wir kennen die Ursachen! Sie müssen mal anfangen, mal den ersten Schritt machen! Meine Güte! Seit Jahren predige ich das!) – Ich sage Ihnen an dieser Stelle eines: Eine Kindergrundsicherung wäre für mich nur machbar, wenn diese Gelder auch beim Kind ankämen, und das ist nicht gewährleistet. Für mich ist wichtig, dass ich das Kind in Deutschland stärke. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was heißt das jetzt?) Das werden wir auch in Zukunft tun müssen. Wir werden die Kinder stärken müssen, werden dafür sorgen müssen, dass sie Bildung und Erziehung erhalten und ihre Teilhabe am Leben gewährleistet ist und sie nicht ins Abseits gestellt werden. Das bedeutet für mich, Kinder auf Augenhöhe zu sehen, Eltern auf Augenhöhe zu begegnen, wirklich Teilhabe zu gewährleisten. Dazu brauchen wir eine Reihe von Instrumenten und nicht nur mehr Geld. Dazu müssen wir auch über Stadtentwicklung nachdenken. Ich habe das beim letzten Mal schon gesagt: Kinder in Ghettos werden wieder in ghettoisierte Schulen gehen. Wir werden also vernünftigerweise dafür sorgen müssen, dass diese Kinder auch ein vernünftiges Bildungssystem vorfinden. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Wann denn?) – Dafür sind doch bitte die Länder zuständig. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Ah! Die Länder sind zuständig!) Sie sind doch in der Lage, jetzt überall in den Ländern daran mitzuwirken. Machen Sie es doch! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Machen Sie es doch, damit wir vernünftig darüber reden können, und sagen Sie nicht: Der Bund soll es tun! (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Nein!) Wir können Hilfestellungen geben, (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Ja, Bildungs- und Teilhabepaket!) und ich denke, wir haben das getan, indem wir die Länder und Kommunen entlastet haben. Wir sollten aber nicht so tun, als wäre ganz Deutschland in Armut verfallen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir in Deutschland eine verdammt gute Konjunktur haben (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Und eine zunehmende Armut!) und dass mehr Menschen denn je in Arbeit sind. Ich appelliere auch daran – ich denke, das gehört für die CDU/CSU dazu –, die Verantwortung nie an die Gesellschaft abzugeben. Es sind auch immer die Eltern in der Verantwortung. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn 350 000 Kinder von der Tafel leben müssen, Frau Zimmermann, dann sind das nicht alles Kinder, die keine Eltern zu Hause haben. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist dann Staatsversagen! So nennt man das!) Wenn mich eine Mutter morgens früh um 8 Uhr anruft und fragt, wie man den Sohn in die Schule bringen kann, weil er nicht aufsteht, dann haben wir die Verpflichtung, die Eltern zu stärken; wir haben aber auch dafür zu sorgen, dass das Kind wirklich in die Schule kommt. Wenn es diesen Weg nicht geht, dann wird es später als Jugendlicher auch nie in die Ausbildung gehen und nie seinen eigenen Lebensweg finden können. Diese Kausalkette müssen wir unterbrechen. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Wie oft wollen Sie das noch sagen?) Wir wissen, dass Kinderarmut vererbbar ist, und ich denke, dass wir uns das in Deutschland nicht länger erlauben können. (Zuruf von der LINKEN: Sie schaffen es sogar, dass Reichtum vererbbar ist!) Ich appelliere noch einmal an Sie, das gemeinsam anzugehen, und mit „gemeinsam“ meine ich die Kommunen, das Land, den Bund, die Unternehmer, die Familie, um in einem gesamtgesellschaftlichen Konsens dafür Sorge zu tragen, dass wir in Deutschland nicht weiterhin eine Debatte darüber führen müssen, dass wir nur arme Kinder haben. Ich möchte, dass jedes Kind Zugang zu sozialer Teilhabe hat und dass jedes Kind die gleichen Chancen hat. Man sollte nicht immer die Mär verbreiten, dass es nur Steuervorteile für Menschen gibt, die mehr Leistung erbringen und dadurch auch mehr finanzielle Möglichkeiten haben. Alle Kinder sind für uns gleich. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Es werden doch immer mehr Kinder, die zu den Tafeln gehen!) Insofern werden wir hier keinen Unterschied machen, wenn es um steuerliche Auswirkungen geht. Das entspricht auch Ihrem Antrag. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage noch einmal ganz klar: Wir sind alle gefordert, auch die ausbildenden Betriebe; denn es geht nicht nur um Kinder, sondern auch um Jugendliche. Jeder ist gefordert. Gefordert sind vor allen Dingen auch die Familien selbst; ich habe das schon betont. Eltern sind in der Verantwortung, sie sind gefordert – darin müssen wir sie stärken –, ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Dazu gehören auch Eigenverantwortung, Erziehung und aktives Streben nach Bildung. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat der Kollege Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Eckenbach, an zwei Stellen muss ich Ihnen recht geben. Erstens. Wir haben in der Tat eine gute Konjunktur, und ich will gerne hinzufügen: Wir haben ein Rekordmaß an Beschäftigung, und wir haben eine supergute demografische Entwicklung, weil die ganzen Babyboomer wie ich jetzt alle beschäftigt und am Schaffen sind. Gerade deswegen ist der zweite Punkt, den Sie genannt haben und in dem ich Ihnen zustimme, umso schlimmer. Es ist beschämend, welches Maß an Kinderarmut es bei uns gibt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie aber haben den Kopf in den Sand gesteckt und über alles Mögliche geredet. Sie haben über die Eltern und die Bundesländer geschimpft. (Jutta Eckenbach [CDU/CSU]: Ich habe überhaupt keinen beschimpft! Das habe ich nicht, Herr Strengmann-Kuhn!) Sie haben aber nicht über die bundespolitische Verantwortung geredet. Armut misst sich in erster Linie am Einkommen. Das Statistische Bundesamt hat gerade heute die neuesten Zahlen vorgelegt. Daran sieht man, welchen Erfolg die Bundesregierung bisher gehabt hat. 2010 lag die Armutsquote bei Kindern noch bei 18,2 Prozent, 2012 bei 18,7 Prozent, 2014 bei 19 Prozent und 2015 bei 19,7 Prozent. Die Armut nimmt zu, und das ist die Folge Ihrer Nichtpolitik gegen Armut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) 19,7 Prozent klingen abstrakt. Das sind in absoluten Zahlen mehr als 2,5 Millionen Kinder, genauer gesagt 2 530 000 und damit fast jedes fünfte Kind in Deutschland, und sie haben nicht alle solche Eltern, wie Sie sie gerade beschrieben haben. Bei ihnen müssen wir darauf achten, dass sie eine vernünftige Grundsicherung bekommen, damit wir die Armut in Deutschland tatsächlich beseitigen. Da reicht es nicht, sich wegzuducken, wie es die Bundesregierung bei Armutsfragen immer macht. Wie die Bundesregierung mit Kindern und Armutsbekämpfung umgeht, sieht man an den aktuellen Berechnungsvorschlägen der Bundesregierung zum Kinderregelsatz. Sie haben von sozialer Teilhabe der Kinder geredet und davon, wie wichtig diese sei. In dem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung gestern verabschiedet hat, werden die Ausgaben von einkommensschwachen Familien betrachtet, und daraus wird der Regelsatz berechnet. Was die Bundesregierung macht, ist, aus diesen Ausgaben alle möglichen Dinge herauszurechnen, die Kinder, die im Hartz-IV-Bezug sind, angeblich nicht brauchen. Dazu gehören Zimmerpflanzen, Haustiere, der Weihnachtsbaum, Campinggeräte, weil sie ja angeblich keinen Urlaub machen müssen, Malstifte für die Freizeit – so viel zum Thema Bildung –; auch Handykosten werden nicht angerechnet. Sie gönnen den Kindern nicht einmal ein Speiseeis im Sommer oder eine Portion Pommes zusammen mit Freundinnen und Freunden an der Imbissbude. Sie gefährden soziale Teilhabe von Kindern, anstatt die soziale Teilhabe zu stärken. Das wäre das, was eigentlich nötig ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Dadurch entsteht nämlich das, was Sie, Frau Eckenbach, gerade erwähnt haben: Vererbung von Kinderarmut. Das ist ein soziologischer Begriff. Vererbung von Kinderarmut hat nichts mit Genetik oder so etwas zu tun. Wenn Kinder nicht an der Gesellschaft teilhaben können, wenn sie ausgegrenzt werden, dann führt das zur Vererbung von Armut. Ihre Politik führt dazu, dass Kinderarmut vererbt wird, nicht die Armut der Eltern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir hätten die Möglichkeit, daran etwas zu ändern. Dazu muss man an zwei Punkten ansetzen. Wir haben einerseits die Eltern, deren Existenzminimum gedeckt werden muss, und wir haben andererseits die Kinder, deren Existenzminimum gedeckt werden muss. Bei den Eltern müssen wir beim Arbeitsmarkt ansetzen. Wir müssen schauen, dass die Kinderbetreuung so organisiert ist, dass die Eltern auch arbeiten können. (Jutta Eckenbach [CDU/CSU]: Machen wir doch!) Wir müssen einen sozialen Arbeitsmarkt einrichten, damit die arbeitslosen Eltern auch arbeiten können. Aber die meisten Eltern von armen Kindern sind erwerbstätig. Auch daran müssen wir denken. Wir müssen schauen, dass deren Existenz gesichert ist. Auch da macht die Bundesregierung nichts. Ich finde, dass es wichtig ist, dass neben dem Mindestlohn weitere Maßnahmen ergriffen werden, um das Existenzminimum von Erwerbstätigen zu sichern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Darüber hinaus müssen wir endlich die Familienförderung ändern. Wir geben unglaublich viel für Familien in Deutschland aus. Aber wir fokussieren auf die Ehe, anstatt die vielen Leistungen, die es für die Eheförderung gibt, endlich auf das Kind in Form einer Kindergrundsicherung zu konzentrieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Kindergrundsicherung muss so ausgestaltet sein, dass sie einerseits das Existenzminimum der Kinder deckt, und zwar nicht so, dass die Eltern zum Jobcenter müssen, sondern so, dass das Existenzminimum tatsächlich abgedeckt wird, unbürokratisch, am besten zusammen mit dem Kindergeld. Der zweite Punkt ist: Wir müssen die Kinderförderung endlich so ausgestalten, dass uns jedes Kind gleich viel wert ist. Unsere Kinder bekommen mehr vom Staat als Normalverdiener. Auch das ist eine Ungerechtigkeit, die wir beseitigen müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Redezeit ist um. Ich könnte noch viel über Infrastrukturleistungen reden. Das Bildungs- und Teilhabepaket, das Sie erwähnt haben, kommt bei den Kindern nicht an. (Jutta Eckenbach [CDU/CSU]: Weil die Eltern die Anträge nicht ausfüllen, Herr Strengmann-Kuhn!) Da müssen wir mehr in die Bildungsinfrastruktur vor Ort investieren, und wir müssen die Finanzierung sicherstellen. Das ist das, was wir als Bund tun könnten. Wir könnten Kinderarmut drastisch verringern oder sogar beseitigen, wenn der politische Wille dazu da wäre. Der ist bei Ihnen leider nicht vorhanden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion ist die Kollegin Dagmar Schmidt. (Beifall bei der SPD) Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Armut ist kein abstraktes Phänomen, das sich allein in Zahlen und Prozenten ausdrücken lässt. Die Folgen der Armut sind vielfältig, für die betroffenen Kinder sehr konkret und machen ihnen das Leben schwer. Beengter Wohnraum und geringe Rückzugsmöglichkeiten belasten Familien und erschweren den sozialen Kontakt. Mehr familiäre Sorgen und weniger Möglichkeiten, gemeinsam als Familie etwas zu erleben und zu erfahren, belasten das Alltagsleben. Arme Kinder leiden mehr unter familiärem Stress, Armut wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus, auch auf die psychische Gesundheit. Arme Kinder haben im Durchschnitt schlechtere Noten, und das unabhängig vom Bildungsstand ihrer Eltern. Ihr Bildungsweg ist durchweg steiniger. Um Chancengleichheit herzustellen, reicht es nicht, nur einen Hebel umzulegen. Viele große und kleine Räder müssen in Bewegung gesetzt werden. Vieles davon ist schon auf den Weg gebracht worden, anderes muss noch folgen. Einiges betrifft uns als Bund, anderes müssen Länder und Kommunen leisten. Ein erster wichtiger Punkt – er ist schon genannt worden – ist, die Elternarmut zu bekämpfen. Da haben wir mit dem Mindestlohn und der Stärkung der Tarifpartnerschaft für gute Löhne für die, die Arbeit haben, schon viel erreicht. (Beifall bei der SPD) Es gibt aber auch mehr Mittel für Langzeitarbeitslose. Wir haben mit dem Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ den Schwerpunkt auf Familien mit Kindern gelegt und die Mittel verdoppelt. Besonders von Armut betroffen sind oftmals Alleinerziehende. Wir haben ihre materielle Absicherung verbessert und die Kinderbetreuung ausgebaut. Des Weiteren haben wir im Rahmen der SGB-II-Rechtsvereinfachung die Möglichkeit geschaffen, neben einer Ausbildung, deren Vergütung oftmals nicht reicht, die Familie zu ernähren, Arbeitslosengeld II zu beziehen. Damit haben wir es möglich gemacht, dass diejenigen eine Ausbildung oder Teilzeitausbildung aufnehmen können, die das bisher nicht konnten. Ausbildung ist und bleibt die beste Voraussetzung für einen guten Job. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) Wir haben uns für diese Legislatur noch mehr vorgenommen. Zum Beispiel wollen wir den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrenntlebende Eltern beschließen und den Unterhaltsvorschuss ausbauen. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätten Sie ja machen können!) Zweitens müssen wir die Kinder direkt in den Blick nehmen. Es reicht nicht, den Blick allein auf die Eltern zu richten. Kinder haben eigenständige Rechte, und wir haben die Verantwortung, sie ihnen zu gewähren – unabhängig von der sozialen Lage der Eltern –, gerade auch, weil Kinder eben nicht in der Lage sind, selbstständig etwas an ihrer sozialen Lage zu ändern. An dieser Stelle möchte ich mit einem beliebten Vorurteil aufräumen, nämlich dem, dass die Eltern, wenn man ihnen mehr Geld gäbe, es für sich ausgeben würden. Am beliebtesten sind die Unterstellungen, es würde versoffen oder in Glücksspiel investiert. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das ist wissenschaftlich bewiesen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist belegt, dass arme Eltern zuallererst selbst Verzicht üben, bevor sie ihren Kindern etwas vorenthalten. Arme Eltern geben, prozentual gesehen, für die Bildung ihrer Kinder genauso viel aus wie Eltern mit höherem Einkommen. Arme Eltern lieben ihre Kinder genauso wie alle anderen Eltern – nur sind ihre Sorgen größer. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sage ich: Je mehr wir uns um die Chancen armer Kinder und ihre Unterstützung kümmern, desto mehr Last nehmen wir auch von den Familien insgesamt. Auch da haben wir schon einiges getan. Wir haben den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld und den Kinderzuschlag erhöht, und wir erhöhen mit der Neuberechnung der Regelsätze die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen um immerhin 21 Euro. Wir haben also – zusammengenommen mit all dem, was wir den Ländern und Kommunen für Bildung und Betreuung zur Verfügung stellen – richtig viel geschafft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Perspektivisch müssen wir aus meiner Sicht aber noch einmal grundsätzlicher über unsere Familienleistungen und die Leistungen für Kinder nachdenken. In unserem Regierungsprogramm 2013 haben wir ein sozial gestaffeltes Kindergeld vorgeschlagen. Hier müssen wir, glaube ich, weiterdenken. Ich könnte mir auch gut eine Kindergrundsicherung vorstellen, die alle bisherigen Kinderleistungen zusammenfasst. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Mindestens so wichtig aber ist die strukturelle Versorgung von Kindern. Mehr Geld allein nutzt nichts, wenn die Schule soziale Ungleichheit reproduziert, wenn es keine Angebote für eine sinnvolle Freizeitgestaltung oder zu wenig Unterstützung, Beratung und Hilfe für die Familien gibt. Hier sind insbesondere die Länder und Kommunen in der Verantwortung; aber der Bund muss seinen Beitrag auch hier leisten, und das haben wir getan. Wir haben zum Beispiel das Programm „Soziale Stadt“ wieder in Gang gesetzt und um die Programme „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, „Soziale Integration im Quartier“ und vieles andere ergänzt. Wir haben Sprachkita-Programme aufgelegt. Wenn es nach mir ginge, würden wir das Kooperationsverbot abschaffen und endlich die Schulsozialarbeit weiter finanzieren. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle Kinder, die in unserem Land aufwachsen – egal wo und bei wem, welche Muttersprache sie sprechen oder welche Hautfarbe sie haben, ob sie Fußball spielen, Ministranten sind oder beides –, (Kerstin Griese [SPD]: Oder beides, genau!) müssen die Sicherheit, die Freiheit und die Unterstützung erfahren, damit sie ihr Leben nach ihren Wünschen selbstständig in die Hand nehmen können. Alle Kinder sollen die gleichen Chancen auf ein gutes Leben haben. Daran wollen wir weiter arbeiten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes hat der Kollege Tobias Zech, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD]) Tobias Zech (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen diese Debatte in diesem Haus, seitdem ich hier Mitglied bin, nicht zum ersten Mal. Wir werden sie heute auch nicht zum letzten Mal führen. Das ist auch richtig so; denn solange in einem der reichsten Länder der Welt Kinder in Armut leben, dürfen wir nicht aufhören, darüber zu debattieren, wie wir diesen Kindern helfen können. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen vor allen Dingen endlich mal etwas tun! – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Was tun!) Somit ist diese Debatte auf jeden Fall richtig. Verstehen Sie diese Äußerung als Friedensangebot, als etwas, worüber wir uns alle einig sind. Unterschiedlich ist die Verteilung der Kinderarmut im Land. In Bayern liegt die Kinderarmut bei knapp 7 Prozent. Aber auch hier gab es seit 2011 – Kollege Strengmann-Kuhn hat das ausgeführt – einen Anstieg von fast einem halben Prozent. In meinem Landkreis sind es 1 100 Kinder, die in Armut leben. Jedes Kind, das in Armut lebt, ist eines zu viel. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir sprechen hier natürlich auch über die Schwächsten in der Gesellschaft. Kein Kind sucht sich aus, in Armut zu leben. Die Kollegin Eckenbach hat es hervorragend analysiert und ausgeführt: Kinderarmut ist automatisch Elternarmut. – Das ist der Punkt, an dem wir anzusetzen haben, und wir haben in dieser Legislatur richtigerweise bei den Eltern angesetzt. Die Bertelsmann-Studie – sie wurde heute schon diskutiert – besagt: Das größte Armutsrisiko bei Kindern liegt bei den Alleinerziehenden. Alleinerziehende und ihre Kinder sind in Deutschland eine Gruppe von ganz schwachen Familiengebilden. Sie haben viel mehr Lasten zu tragen als Familien mit zwei Elternteilen. Es gibt bei uns 1,7 Millionen Alleinerziehende mit 2,3 Millionen minderjährigen Kindern. Zum größten Teil handelt es sich dabei natürlich um alleinerziehende Mütter. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass nicht nur die Kinder von SGB-II-Beziehern von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind. Vielmehr gibt es über 1 Million Kinder, die ebenso betroffen sind. Ich darf mich der Kollegin anschließen und vielleicht noch ein paar Themen, die wir hier schon behandelt haben, in Erinnerung bringen: Mit dem Familienpaket, das wir im vergangenen Jahr beschlossen haben, werden Alleinerziehende und Familien noch besser unterstützt. Allein darin haben wir 5 Milliarden Euro investiert. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde rückwirkend zum 1. Januar 2015 auf 1 908 Euro erhöht. Das ist ein Plus von 600 Euro pro Jahr. Die Kosten hierfür liegen bei rund 100 Millionen Euro. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Armen zahlen leider keine Steuern!) – Ich bin noch gar nicht fertig, Herr Strengmann-Kuhn. Darüber hinaus wurde der Unterhaltsvorschuss angehoben. Das Kindergeld wurde erhöht ebenso wie der Kinderzuschlag. Das Elterngeld Plus und KitaPlus wurden eingeführt, um den Eltern noch mehr Flexibilität für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Anzahl der Betreuungsplätze wurde erhöht; es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige. Wir haben die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessert, und wir haben das Bildungs- und Teilhabepaket weiter ausgebaut. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kinderarmut steigt trotzdem!) Damit haben wir die Kinderarmut natürlich nicht beseitigt; das ist uns auch klar. Wir gehen aber Schritt für Schritt nach vorne, (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Die Armut steigt aber doch!) und zwar finanzpolitisch, arbeitsmarktpolitisch und familienpolitisch. Neben der Bundesregierung sind es natürlich auch die Kommunen und die Länder, die hier mit an Bord sind und sich mit einbringen müssen. Liebe Kollegen von der Linken, wenn ich mir die Länder Brandenburg und Thüringen anschaue, wo Sie mit an der Regierung sind, und diese Länder mit anderen Ländern vergleiche, dann stelle ich fest, dass die Kinderarmut in Brandenburg und Thüringen über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. Das heißt für mich: Überall, wo Sie regieren, geht es den Menschen schlechter. Übrigens ist die Kinderarmut in Brandenburg und Thüringen fast dreimal so hoch wie in Bayern. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: In Sachsen geht es den Kindern auch nicht gut! Seit 25 Jahren schwarz regiert!) Vielleicht wäre es einmal an der Zeit, hier keine klugen Anträge zu stellen, sondern vor Ort, wo Sie gewählt sind und Regierungsverantwortung tragen, Politik für die Kinder zu machen. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Die machen was!) Da können Sie sich beweisen. Wenn das geschehen ist, können wir noch einmal darüber sprechen, ob Ihre Ideen mehr Erfolg haben als unsere. Wir haben in Bayern den Erfolg unserer Politik bewiesen. Dort, wo die Linken mitregieren, liegt die Kinderarmut dreimal höher. Ändern Sie Ihre Politik. Machen Sie einmal etwas für die Menschen, und erklären Sie uns hier nicht, wie wir Politik für die Menschen, die uns mehrheitlich gewählt haben, zu machen haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Was haben Sie für eine verzerrte Wahrnehmung!) – Das ist keine verzerrte Wahrnehmung; das sind einfach die Fakten. Ich möchte Ihnen anbieten, sich einmal die Zahlen anzuschauen. Anschließend sprechen wir noch einmal miteinander. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie mal nach Sachsen-Anhalt geschaut?) Die Grundsicherung für Kinder ist etwas, was ich kritisch sehe. Es gibt ein differenziertes Leistungspaket für Kinder. Ich halte das für klug. Ich denke, wir sollten diese Aufteilung von Leistungen beibehalten. Diskutieren kann man über alles. Zum Schluss kommt es darauf an, dass man ein Ergebnis hat, das den Menschen vor Ort hilft, und nicht irgendwelchen Systemideen gerecht wird. Wichtig ist, dass wir, wie es Dagmar Schmidt auch schon erwähnt hat, weiter in die Arbeitsmarktpolitik investieren. Da geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Betreuungsplätze, um Flexibilität, um Teilzeitmodelle, um neue Tarifmodelle und um flexible Arbeitszeitmodelle wie zum Beispiel Home Office oder Lebensarbeitszeitkonten. Wir haben das hier schon mehrmals diskutiert. Aber ich sage Ihnen auch: Wir können natürlich nicht auf der einen Seite Flexibilität ermöglichen und einfordern und auf der anderen Seite die ständige Erreichbarkeit verbieten wollen. Das funktioniert nicht. Die Eigenständigkeit der Arbeitnehmer und die Flexibilität mit Verantwortung zu verbinden, das gehört dann auch mit hinzu. Ich kann Ihnen versichern, dass für uns, für die CDU/CSU-Fraktion, das Thema Kinderarmut nie abgeschlossen sein wird. Das ist für uns ein ständiger Vorgang, bei dem wir versuchen, das Beste zu machen. Wir haben heute ausgetauscht, was unsere Ideen sind. Wir haben Ihnen dargestellt, was wir schon alles getan haben. Ich schaue mit einer gewissen Skepsis auf die Regierungsbildung in Berlin. Sollten Sie da tatsächlich nach Brandenburg und Thüringen an der Regierung beteiligt sein, dann lassen Sie das doch mit den Aktionsplänen bleiben. Arbeiten Sie einfach einmal für die Menschen, die Sie gewählt haben. Dann wird es auch besser. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat jetzt der Kollege Norbert Müller, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bis zu 2,9 Millionen Kinder in Deutschland sind arm, 1,9 Millionen davon leben in Grundsicherung, und mehr als die Hälfte von ihnen wohnt in Haushalten von Alleinerziehenden. Ich sage Ihnen deutlich: Ich möchte in einer Republik leben, in der diese Kinder nicht mehr arm sind. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich möchte in einer Republik leben, in der die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder durch diese Bundesregierung nicht mehr künstlich kleingerechnet werden – der Kollege Strengmann-Kuhn hat alles Nötige dazu gesagt –, (Kerstin Griese [SPD]: Sie werden erhöht um 21 Euro für 6- bis 13jährige Kinder!) in der der Kinderzuschlag endlich so ausgebaut ist, dass Familien, dass junge Paare, nur weil sie ein Kind bekommen, nicht mehr in Armut abstürzen, (Beifall der Abg. Nicole Gohlke [DIE LINKE]) in der der Unterhaltsvorschuss endlich so ausgebaut ist, dass Alleinerziehende nicht mehr nahezu automatisch arm werden, und in der das Kindergeld meiner Nachbarn, die Handwerker und einfache Arbeiter sind, genauso hoch ausfällt wie die steuerliche Entlastung aus dem Kinderfreibetrag, von dem ich für meine zwei Kinder profitiere. Das wäre sozial gerecht. In einer solchen Republik möchte ich gerne leben. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte in einem Land leben, in dem Kinder gleichberechtigt teilhaben können, auch wenn sie aus armen Familien kommen. Das heißt zunächst, dass der Bildungserfolg eines Kindes nicht mehr vom Einkommen der Eltern abhängen darf, weil das am Ende dazu führt, dass dieses Kind einen schlechteren Schulabschluss bekommt, selbst wenn es ähnliche Veranlagungen und Begabungen hat, dass es eine schlechtere Ausbildung bekommt, dass es später arm bleiben wird und dass es arme Kinder kriegen wird. Am Ende werden diese Menschen nicht einmal so alt wie die, die im Kreißsaal drei Zimmer weiter zur selben Zeit in reiche Familien geboren wurden, weil wir wissen, dass Armut auch noch lebensverkürzend wirkt. Ich möchte in einer Republik leben, in der nicht entscheidend ist, wie reich die Eltern sind und wie gut ihr Einkommen ist, in der nicht entscheidend ist, ob das Kind sechs, acht oder zehn Stunden in eine Kinderbetreuung gehen kann, in der Kinder mit ihren Möglichkeiten, an Gesellschaft teilzuhaben, gleichgestellt sind, egal wie vermögend die Eltern sind. (Beifall bei der LINKEN) Abschließend möchte ich Ihnen sagen: Armut vererbt sich. Das haben wir heute festgehalten. Aber Reichtum vererbt sich in diesem Land auch. Sie haben heute Nacht im Vermittlungsausschuss, bedauerlicherweise mit Zustimmung von Baden-Württemberg, aber zumindest unter Ablehnung unserer Fraktion von Thüringen und Brandenburg sowie der grünen Bundestagsfraktion, die neue Erbschaftsteuer durchgesetzt, die Sie jetzt durch das parlamentarische Verfahren prügeln wollen. Das Erbschaftsteuergesetz wird dazu führen, dass in Deutschland vielleicht noch 50 Unternehmen überhaupt erbschaftsteuerpflichtig sind. Sie haben kein Problem damit, dass Reichtum sich vererbt. Dann tun Sie aber endlich auch etwas dafür, dass Armut sich nicht mehr vererbt – und das zulasten der Kinder. Da helfen keine milden Worte, sondern nur Taten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Ich sage Ihnen deutlich: Wenn wir hier beim Thema Kinderarmut bis zu den nächsten Bundestagswahlen nicht vorankommen, dann werden wir als Linke die Abstimmung über Arm und Reich auch zu einer bei den nächsten Bundestagswahlen machen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Kerstin Griese für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kerstin Griese (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was können wir tun, damit alle Kinder gute Chancen haben, damit alle Kinder gleiche Chancen haben? Ganz wichtig ist, wenn wir über Kinderarmut, über Familienarmut sprechen, dass wir die Ursachen in den Blick nehmen, um konkrete Lösungsansätze zu entwickeln. Von Armut betroffen oder – wie es richtig heißen muss – armutsgefährdet sind vor allem Kinder aus Familien mit drei oder mehr Kindern, aus Familien mit Migrationshintergrund, Kinder von Alleinerziehenden und ganz besonders – das zieht sich wie ein roter Faden durch alle Studien der letzten Jahre und Jahrzehnte – die Kinder, deren Eltern arbeitslos sind. Das wissen wir, und deshalb ist es eine ganz wichtige Stellschraube, an der wir ansetzen, dass die Eltern dieser Kinder in Arbeit kommen, damit Armut gar nicht erst entsteht. Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ganz besonders ausgerichtet auf Bedarfsgemeinschaften, wo Kinder sind, damit dort die Eltern in Arbeit kommen. Das hilft nicht nur den langzeitarbeitslosen Eltern, sondern es hilft auch den Kindern. Es ist wichtig, dass Kinder erfahren, dass ihre Eltern morgens aufstehen, einen geregelten Tagesablauf haben, stolz von der Arbeit wiederkommen, ihren Kindern davon erzählen können, dass sie erleben, dass Arbeit eine wichtige Rolle im Leben spielen kann. Deswegen ist dieses Programm wichtig, damit Kinder nicht die Erstaufsteher in der Familie sind, die sich um alles kümmern müssen, sondern damit ihre Eltern gut für sie sorgen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ – wir verdoppeln übrigens gerade die Mittel, also wir tun wirklich etwas – ist genau dazu da, um diesen Familien Perspektiven zu eröffnen, damit keine Hartz-IV-Vererbung stattfindet, sondern damit Kinder gute Chancen bekommen. Zweiter Punkt. Ganz besonders betroffen sind Alleinerziehende. 120 000 Langzeitarbeitslose sind alleinerziehend. Sie sind die Gruppe, die es am schwersten hat, Berufstätigkeit, Familie, Haushalt, Freundeskreis, die ganze Organisation des Lebens unter einen Hut zu bekommen. Deshalb ist diese Gruppe auch am stärksten von Armutsgefährdung betroffen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Nichts Neues!) Von den Kindern, die in Hartz IV sind, lebt mehr als die Hälfte bei einem alleinerziehenden Elternteil. Deshalb ist es wichtig, dass wir da schon viel getan haben und gerne noch mehr tun müssen und sollen. Der Ausbau der Kinderbetreuung, der Ausbau der Ganztagsschulen: Hier geht es um frühe Bildungschancen – wenn es nach mir ginge, gerne auch flächendeckend und gebührenfrei –, damit alle Kinder von Anfang an eine gute Chance haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben heute in den Regelsätzen des SGB II schon den Mehrbedarf für Alleinerziehende geregelt, aber wir haben in der Diskussion gerade in den letzten Monaten noch einmal festgestellt, dass wir mehr dafür tun müssen, damit Kinder aus diesen Familien Umgang mit beiden Elternteilen haben. Deshalb haben wir die Idee eines Umgangsmehrbedarfes entwickelt (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung hat es noch nicht geschafft! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann bringen Sie das denn ein?) und bringen ihn auch in die aktuellen Beratungen ein; denn es ist ja gerade vom Kind her gedacht gut – darum muss es gehen –, wenn sich beide Eltern um das Kind kümmern können. Ein solcher Umgangsmehrbedarf wäre eine konkrete Verbesserung für die Kinder. Dafür werbe ich hier. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der richtige Platz wäre im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz!) – Zum Beispiel. Noch ein Wort zu Nordrhein-Westfalen, das haben Sie ja extra erwähnt. Es ist eine statistische Weisheit, wenn ein Viertel der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen lebt, dass dann auch ein Viertel der von Armut betroffenen Kinder in Nordrhein-Westfalen lebt. Aber ich will das Thema wirklich ernst nehmen. Im Ruhrgebiet, mehr noch in Düsseldorf und Köln ist die Armutsgefährdung von Kindern größer, weil wir dort unterschiedliche Stadtteile haben: prosperierende und abgehängte Stadtteile. Das macht die relative Armut sehr augenfällig. Deshalb ist es gerade richtig und gut, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung Investitionen in öffentliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur so hoch hängt und eine so große Priorität gibt. Das ist die richtige Politik für Kinder. (Beifall bei der SPD) Nur so kann man den Folgen von Armut begegnen. Nur so kann man präventiv wirken. Nordrhein-Westfalen macht das mit dem Ausbau der frühkindlichen Bildung, insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen. Wir vom Bund fördern die Sprachkitas, Nordrhein-Westfalen fördert noch einmal in Stadtteilen mit sozialer Benachteiligung durch mehr Kräfte in Kitas, weil man Ungleiches auch ungleich behandeln muss, weil man besonders da fördern muss, wo der Bedarf vorhanden ist. Gerade der Ausbau der Infrastruktur, der Hilfs- und Beratungsleistungen, der Ganztagsangebote ist ein Markenzeichen einer vorbeugenden Politik, wie sie Nordrhein-Westfalen macht. (Beifall der Abg. Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD]) Das Programm „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ wurde schon erwähnt. Damit wurden in 18 Modellkommunen kommunale Präventionsketten aufgebaut, wo Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales zusammenwirken, damit lückenlos von der Schwangerschaft bis zum Eintritt in das Berufsleben Unterstützung und Hilfe für Kinder da ist. Diese Bilanz fällt positiv aus. Das ist ein guter Ansatz von guter Bildung und Betreuung von Anfang an. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass wir alles, was möglich ist, in Prävention, in gute Bildungschancen für Kinder investieren. Das ist unsere Politik schon seit Jahren. Wir werden daran auch noch weiter arbeiten müssen. Ich hoffe, das können wir gemeinsam tun. Wir dürfen hier nicht nachlassen, damit kein Kind von der Gesellschaft zurückgelassen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 18/9666 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ich bin einverstanden!) – Das wollte ich hören. – Darf ich einmal fragen, ob es auch noch andere gibt, die damit einverstanden sind? – Das sieht so aus. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrags der Bundesregierung Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer Drucksache 18/9632 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Auch das ist offensichtlich nicht umstritten. Also können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 11. September 2001 haben wir an dieser Stelle oft über unsere Beteiligung an der Operation Active Endeavour diskutiert. Es war eine wichtige, eine erfolgreiche Operation, die nach den terroristischen Angriffen auf die USA mit Artikel 5 des Washingtoner Vertrages begründet war. Diese Begründung ist mittlerweile nicht mehr zielführend. Die Aufgaben indes bleiben; denn wie wir alle wissen, gehört das Mittelmeer zu den wichtigsten interkontinentalen Seewegen weltweit, und als Transport- und Handelsweg ist es von überragender Bedeutung. Es grenzt ebenso an Krisengebiete wie an die Küsten unserer NATO-Allianz, also an unsere europäische Haustür. Die vielschichtige Sicherheitslage in diesen Gewässern und ihre Entwicklung erfordern nach wie vor erhöhte internationale Aufmerksamkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider ist das Mittelmeer auch Schauplatz von Schmuggelaktivitäten, illegaler Waffenverbreitung und Schleuserkriminalität; gerade Letzteres führt immer wieder zu schlimmen Vorfällen und dem Verlust von Menschenleben. Um diesen Gefahren zu begegnen, engagieren wir uns mit der Bundeswehr, mit der Marine, mit unseren Partnern bereits bei der Aktivität in der Ägäis und bei EUNAVFOR MED Operation Sophia sowie bislang bei der NATO-geführten Operation Active Endeavour. Die Neuausrichtung dieser Operation, insbesondere das Lösen vom Selbstverteidigungsrecht der VN-Charta und vom Bündnisfall, den die NATO im Jahr 2001 erklärt hatte, war der Wunsch dieses Hohen Hauses und ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen der Bundesregierung im Rahmen der Allianz. Der für Oktober dieses Jahres vorgesehene Beginn der von der NATO beschlossenen maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian ist ein Erfolg ebendieser unserer Bemühungen. Die neue Operation benötigt nicht mehr den Rückgriff auf Artikel 5 des Washingtoner Vertrages, wie er nach den Angriffen des 11. September vorgenommenen wurde. Sie basiert vielmehr auf dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, einschlägigen internationalen Vereinbarungen zur Sicherheit der Seeschifffahrt und anwendbaren Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere der Resolution 2292 aus diesem Jahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Operation Sea Guardian wird in erster Linie kontinuierlich ein umfassendes Lagebild im Mittelmeer ermöglichen, um damit Bedrohungen in der Mittelmeerregion erkennen zu können. Weder das Mittelmeer noch andere Teile der Welt können wir uns malen, wie wir sie gerne hätten. Es gibt dort Gefahren, es gibt dort Bedrohungen, und wir können uns bei einem Meer, das so nah vor unserer Haustür liegt, nicht darauf verlassen, dass andere für uns die Arbeit machen. Wir sind gefordert, uns hier einzubringen, und das wollen wir auch weiterhin tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Hierzu werden, wie es bereits im Rahmen der Operation Active Endeavour der Fall war, seegehende und luftgestützte Einheiten und insbesondere auch AWACS-Flugzeuge eingesetzt werden können. Es wird gleichzeitig im Rahmen der Operation Sea Guardian möglich sein, mit Zustimmung des Flaggenstaats Schiffe, die im Verdacht stehen, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben, zu kontrollieren und zu durchsuchen. Zugleich bietet diese Operation die Möglichkeit, Anrainer- und Partnerstaaten auf deren Anfrage hin beim maritimen Kapazitätenaufbau zu unterstützen. Allein durch die Präsenz der Einsatzkräfte wird die Operation Sea Guardian zudem – wie bereits Active Endeavour zuvor – als präventiver Ordnungsfaktor wirken. Deutschland hat sich bereits kontinuierlich an der mit sehr ähnlichen Aufgaben betrauten Operation Active Endeavour beteiligt. Dabei haben wir mitgewirkt, dass sich diese in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Kooperations- und Austauschplattform entwickelt hat. Die Operation Sea Guardian soll genau diesen erfolgreichen Ansatz fortsetzen und insbesondere die Kooperation mit der Europäischen Union, aber auch mit den NATO-Partnerstaaten fortführen und verbessern. Wir haben viel erreicht, und wir sind weiterhin gefordert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich an dieser Stelle besonders die bereits von der NATO auf dem Gipfel in Warschau im Juli dieses Jahres im Grundsatz beschlossene enge Kooperation mit EUNAVFOR MED Operation Sophia hervorheben. Neben einer allgemeinen Unterstützung durch einen Austausch des Lagebildes, von Logistik und gegebenenfalls auch Schutz, soll die Operation Sea Guardian die EU-Mission auch bei der Durchsetzung des Waffenembargos gemäß der Resolution des VN-Sicherheitsrates 2292 unterstützen und ergänzen, ohne dabei Aufgaben der EU-Mission zu doppeln. Ein sichtbares Beispiel für eine enge NATO-EU-Kooperation bietet bereits heute die NATO-Aktivität in der Ägäis. Es ist uns wichtig, dass bei den Engagements der NATO und der EU im Mittelmeer möglichst viel Synergie erzielt wird. Darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Kollege Nouripour, Sie haben eine Frage für die Fragestunde gestellt. Leider hat mir die Geschäftsordnung nicht die Chance gegeben, sie Ihnen in Abwesenheit zu beantworten. Deswegen möchte ich bei dieser Gelegenheit das auch noch einmal sagen: Es geht bei der Operation Sea Guardian nicht um ein Eindringen in Hoheitsgewässer irgendeines Landes durch die Hintertür. Das ist hier nicht vorgesehen. Wenn es in einem Einzelfall gewünscht ist seitens der NATO, bedarf es selbstverständlich der Zustimmung des entsprechenden Küstenstaates. Seien Sie also unbesorgt: Wir werden nicht durch die Hintertür hier zu einer Ausweitung von EUNAVFOR MED oder irgendeines anderen Mandates kommen. Unsere militärische Beteiligung wird vielmehr im Rahmen unserer maritimen Kapazitäten sowie mit den AWACS-Besatzungen erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Bedeutung der Mittelmeerregion für den internationalen Seeverkehr ist ein deutscher militärischer Beitrag zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer weiterhin national, aber selbstverständlich auch bündnispolitisch sinnvoll und erforderlich; auch um diesen Beitrag im Bündnis und für das Bündnis geht es. Deswegen bitte ich Sie im Namen der Bundesregierung um Ihre Unterstützung für den heute vorliegenden Antrag, unser militärisches Engagement im Mittelmeer, das erfolgreich ist, durch die Beteiligung an dieser neuen NATO-Operation fortzusetzen. – Herr Präsident, ich schenke Ihnen die letzten 20 Sekunden. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das ist aber großzügig!) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Also, erstens sind es mit dem Anlauf zu dieser Schlussbemerkung noch 14 Sekunden gewesen, zweitens wüsste ich nicht, was ich damit machen soll, und drittens sind Geschenke an Abgeordnete im Übrigen eine komplizierte Angelegenheit, (Heiterkeit) woran ich bei dieser Gelegenheit noch einmal ausdrücklich erinnern möchte. Nächste Rednerin ist die Kollegin Sevim Dağdelen für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Verehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen veröffentlichte eine parlamentarische Untersuchungskommission in Großbritannien einen Bericht zum NATO-Einsatz, zum NATO-Krieg in Libyen, zu den Folgen und der Verantwortung der britischen Regierung bei diesem Einsatz. Dieser Untersuchungsbericht des britischen Parlaments kam zu dem Schluss, der Krieg der NATO habe dazu geführt, dass der „Islamische Staat“ weite Teile des Landes übernehmen konnte. Die sonstigen Folgen seien der politische und wirtschaftliche Zusammenbruch des Landes, Kämpfe zwischen rivalisierenden Milizen, eine Flüchtlingskrise und der unkontrollierte Umlauf von Waffen des Regimes gewesen. Zudem sei das Völkerrecht gebrochen worden. Nun gibt die NATO mit der neuen Mission vor, das von ihr angerichtete Unrecht in Libyen lindern zu wollen. Aber mit neuen Militäreinsätzen wie Sea Guardian werden sich die NATO und auch die Bundesregierung noch stärker als in der Vergangenheit im libyschen Bürgerkrieg, der eben Folge dieser erwähnten NATO-Intervention war, engagieren. Nachdem man sozusagen eine Katastrophe angerichtet hat und es jetzt lichterloh in Libyen brennt, versucht man, das Ganze mit Benzin zu löschen. Das ist keine Strategie für den Frieden, sondern eine Ausweitung der Kriegszone. Das kann zu einem Flächenbrand führen. Im Englischen gibt es ein schönes Wort für das, was Sie hier anrichten. Es heißt „quagmire“, „Schlamassel“ auf gut Deutsch. Jeder vernünftige Mensch dürfte dieser Strategie des Schlamassels nicht zustimmen. Deshalb wird die Linke diesem Einsatz nicht zustimmen. (Beifall bei der LINKEN) Dieser Einsatz soll zudem in Kooperation mit den Mittelmeeranrainerstaaten – zwar nur auf deren Anfrage hin, wie es in Ihrem Antrag heißt – dem Ausbau von militärischen Kapazitäten durch Ausbildung und gemeinsame Übung dienen. Das heißt, Mittelmeeranrainerstaaten sollen unter Anleitung der NATO offenkundig militärische Operationen durchführen, um die NATO-Streitkräfte zu entlasten. Auch hier setzen Sie offenbar darauf, Despoten, Warlords und Autokraten am südlichen Mittelmeer aufzurüsten. Das kann wirklich nicht Ihr Ernst sein. Sie sollten doch aus dem Libyen-Krieg gelernt haben. Wir lehnen diesen Einsatz deshalb ab, denn er wird zu einer Eskalation führen. (Beifall bei der LINKEN) Auch bei der Kooperation zwischen diesem Einsatz und dem Einsatz EUNAVFOR MED geht es der NATO nicht nur um die Kontrolle von Flucht- und Handelswegen im Mittelmeer. Sie ist daran nicht nur beteiligt, sondern sie wird auch militärisch vor der libyschen Küste involviert sein. Das Mandat der Operation Sea Guardian ist sowohl räumlich als auch thematisch äußerst breit gefasst. Offiziell soll es dazu dienen, das gesamte Mittelmeer zu überwachen und damit Waffen- und Menschenschmuggel und Terrorismus einschließlich des „Islamischen Staats“ einzudämmen. Dies ist allerdings vor dem Hintergrund, dass die Konfliktparteien in Libyen nach wie vor von NATO-Staaten mit Waffen beliefert werden, nicht nur grotesk, sondern das lässt auch darauf schließen, dass es eigentlich darum gehen soll, selbst zu kontrollieren, dass die Waffen in die Hände der mit den NATO-Staaten verbündeten Warlords und Milizen in Libyen gelangen. Angesichts dieser Militarisierung des Mittelmeeres hielt es die Bundesregierung noch nicht einmal für nötig, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die schließlich schon nächste Woche in einer namentlichen Abstimmung über diesen Einsatz abstimmen sollen, den Operationsplan zur Verfügung zu stellen. Dass die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist, scheint bei dieser Bundesregierung offenbar völlig in Vergessenheit geraten zu sein. Jedenfalls scheinen Sie es als überflüssig zu erachten, den Abgeordneten diesen Operationsplan zu geben und uns Abgeordnete ordnungsgemäß zu informieren. Ich halte es wirklich für einen Skandal, dass die Abgeordneten dieses Hauses über etwas abstimmen sollen, was den Abgeordneten nicht vorliegt. (Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Geheimschutzstelle! – Gegenruf des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist nicht da!) Ich finde, Parlamentarismus ist etwas anderes. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Wir haben als Fraktion die ganze Woche nach diesem Operationsplan gefragt. Er stand uns nicht zur Verfügung, (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) und er steht auch bis zur abschließenden Beratung in der nächsten Woche nicht allen Abgeordneten zur Verfügung. Aber alle Abgeordneten dieses Hauses müssen über diesen Einsatz abstimmen. Ich halte diese Informationspolitik der Bundesregierung für nicht haltbar, meine Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sollten auch Sie als Parlamentarier vor dem Hintergrund Ihres Parlamentsverständnisses als nicht akzeptabel ansehen. (Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]: Papperlapapp! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Sie werden es doch so oder so ablehnen!) Sie sollten als Abgeordnete dafür eintreten, dass Abgeordnete ordnungsgemäß informiert werden, und zwar alle Abgeordneten, meine Damen und Herren, und nicht nur diejenigen, die den Regierungsfraktionen oder irgendwelchen Ausschüssen angehören. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Letztendlich müssen alle Abgeordneten hier namentlich abstimmen. Auch vor diesem Hintergrund halten wir diesen Antrag für nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Niels Annen erhält nun das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Niels Annen (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 15 Jahre – das ist eine ganz schön lange Zeit – nach den schrecklichen Anschlägen vom 11. September 2001 wird nun die Operation Active Endeavour mit ihrer Nachfolgeoperation endlich – ich sage das wirklich aus vollem Herzen: endlich –, was die Einsatzrealitäten angeht, auch in zeitlicher Hinsicht auf ein angemessenes Maß zurückgeführt. Wir stellen diese Operation auf eine andere rechtliche Basis. Ich glaube, dass das eine wichtige Botschaft ist. Wenn man sich anschaut, was Ihnen vorliegt, worüber das Haus jetzt diskutieren wird, dann sieht man, dass bei der neuen Operation Sea Guardian der Bezug auf Artikel 5 des NATO-Vertrags wegfällt. Es fällt aber auch der Bezug auf Artikel 51 der VN-Charta, Selbstverteidigungsrecht, weg. Frau Dağdelen, es geht gar nicht in erster Linie um den Libyen-Krieg – es ist ja immer etwas schwierig, diesen Gedankengängen in Gänze zu folgen –, sondern diese Operation war sozusagen ein Teil des sogenannten Kampfes gegen den Terrorismus. Wir haben immer gesagt, dass man sich nicht unendlich auf ein solches Mandat beziehen kann. Das ist eine schwierige Diskussion. Wir haben sie als sozialdemokratische Fraktion geführt, unseren Koalitionspartner davon überzeugt und unsere Regierung sozusagen auf die Reise geschickt. Ich freue mich deswegen – ich will am heutigen Abend die Gelegenheit nutzen, das zu sagen – über den Beschluss des NATO-Gipfels, die Mission Active Endeavour durch diese neue maritime Sicherheitsoperation zu ersetzen. Es war ein längst überfälliger Schritt. Ich glaube auch, dass diese Entscheidung eine politische Botschaft beinhaltet. Denn die Entkoppelung von Artikel 5 ist ja am Ende nicht nur eine technische Frage, sondern sie macht auch klar – das habe ich eben gesagt –, dass man sich eben nicht unendlich auf eine solche Legitimation beziehen kann. Das bedeutet auch, dass wir ein bisschen Neuland betreten haben. Es war damals richtig von Bundeskanzler Gerhard Schröder, den amerikanischen Präsidenten nach diesem Angriff auf Amerika nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten zu unterstützen, um zu zeigen, dass wir an der Seite unseres wichtigsten Verbündeten stehen. Die Reaktion der europäischen NATO-Mitglieder war, zu sagen: Wir rufen den Bündnisfall aus. – Wenn ich das einmal in Erinnerung rufen darf: Nicht jeder in Washington fand das damals übrigens richtig. Denn Gerhard Schröder hatte damit auch die Idee verbunden: Wenn wir diese Solidarität durch einen Beschluss unterstreichen, dann erwarten wir natürlich auch, dass es eine Art Konsultation gibt, dass man Einfluss nehmen kann. – Denn wir hatten nicht viel Vertrauen in diesen damaligen amerikanischen Präsidenten. Ich sage heute: Wir hatten es zu Recht nicht. Aber die Entscheidung hat das Bündnis gestärkt. Sie war richtig, aber sie kann nicht noch nach 15 Jahren gelten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir beenden jetzt ein Kapitel und schlagen ein neues auf. Ich weiß, es hat sehr lange gedauert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das hier sicherlich auch noch zum Thema gemacht werden wird – deswegen sage ich es jetzt schon einmal, Kollege Nouripour –: Vielleicht hat es sogar zu lange gedauert; aber es ist auch ein komplizierter Weg gewesen. Ich will dem Bundesaußenminister ausdrücklich danken. Ich will der Verteidigungsministerin und auch unserer Vertretung bei der NATO danken. Denn es war nicht ganz einfach. Wir hier im Deutschen Bundestag führen darüber eine Debatte. Aber unsere Verbündeten haben solch eine Debatte erstens nicht geführt, und zweitens haben die meisten diese Diskussion nicht verstanden. Für uns als SPD ist es immer wichtig gewesen – das wird auch weiterhin unsere Richtschnur sein –, dass wir solche Entscheidungen, die manchmal kompliziert sind, die Zeit brauchen, nicht alleine fällen, sondern im Bündnis; wir wollen dabei die anderen überzeugen. Das hat Zeit benötigt. Ich bin froh, dass wir dies geschafft haben. Deswegen will ich allen, die sich daran beteiligt haben, hier ausdrücklich Dank aussprechen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn ich das noch hinzufügen darf: Es zeigt doch auch – ich erinnere mich an die Debatten über den Parlamentsvorbehalt –, dass dieser Bundestag, wenn er sich zu Wort meldet, wenn er sich einmischt, auch Einfluss nehmen kann (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Wir sind nicht die Exekutive, aber wir sind in der Lage – das haben wir mit diesem neuen Mandat bewiesen –, dass das, was hier debattiert wird, die Erwartungen, die wir formulieren, auf der europäischen Ebene einfließen, und zwar auch in ein solches Mandat. Ich glaube, das zeigt auch, dass die Idee der Parlamentsarmee, die wir haben, die Debattenkultur, die wir haben, etwas Lebendiges sind, das sich auswirkt, aber eben nicht von heute auf morgen. Das ist richtig. Zur Debatte selber, zu dem, was die Soldatinnen und Soldaten der Deutschen Marine dort leisten werden, ist bereits vom Staatssekretär einiges gesagt worden. Die Sicherheitslage im Mittelmeer ist weiterhin sehr labil. Der Name hat sich verändert, aber die Mission, die wir jetzt beschließen wollen, bleibt wichtig, und sie ist übrigens auch ein Zeichen der Solidarität, gerade an unsere südlichen Nachbarn und Bündnispartner, dass wir uns nicht hinstellen und sagen: Wir überlassen das einfach einem Teil der Verbündeten. Deswegen darf ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, einladen, dieser Entscheidung der Bundesregierung, diesem Antrag zuzustimmen. Ich denke, die Debatte, die wir heute sowie in der zweiten Lesung führen, kann eigentlich nur dazu beitragen, noch einmal zu unterstreichen, welche zentrale Rolle der Deutsche Bundestag in einer stärker zusammenwachsenden europäischen Sicherheitsarchitektur einnimmt. Dass dies manchmal Zeit braucht, ist richtig. Das gilt aber für Demokratie. Es braucht manchmal Zeit, Partner zu überzeugen. Ich denke, es war richtig, diese Arbeit zu investieren. Ich bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun hat der Kollege Nouripour das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn hier Mandate neu eingebracht werden, ist das eine sehr ernsthafte Angelegenheit, und so muss man sie auch behandeln. Ich muss zugeben, das fällt mir bei dem Text, der uns vorliegt, nicht besonders leicht. Sie haben sich Zeit genommen. Das ist manchmal notwendig, das hat der Kollege Annen gerade gesagt. Aber je länger es dauert, umso wichtiger ist es, dass auch das Ergebnis stimmt – und das ist das Problem. Die Bundesregierung hat ein Kunststück vollbracht. Es gab jahrelang ein Possenspiel. Wir waren uns einig, Sozialdemokraten und Grüne, dass die Operation Active Endeavour keine völkerrechtliche Legitimität mehr hat. Die SPD hat damals dagegen gestimmt. Dann ist sehr lange verhandelt worden, und das ist das Ergebnis. Ich schenke Ihnen die Zeit und hoffe, Sie haben sie genossen. Aber das Ergebnis, das Sie uns vorlegen – das ist das Kunststück –, ist ein Multifunktionsmandat, nach der Maxime „Viel hilft viel“. Es ist so etwas wie ein Schweizer Taschenmesser, was wir hier haben. Was ist alles darin? Ich könnte in den fünf Minuten gar nicht aufzählen, was alles an Unbestimmtem in diesem Mandat steht: Sammeln von Informationen, Aufdeckung von Bedrohungen in der Mittelmeerregion, Unterstützung der Sicherheitskräfte von Anrainerstaaten in der Mittelmeerregion, zum Beispiel durch Kapazitätsaufbau; Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen, Unterstützung von EUNAVFOR MED usw., usw. – und das in einem Operationsgebiet der Größenordnung von 2,5 Millionen Quadratkilometern, und gratis gibt es noch den Luftraum obendrauf. Wir haben ein Mandat namens UNIFIL. Sie könnten alles, was UNIFIL macht, alles, was in diesem Mandat steht, ohne Probleme, ohne dass sich jemand Gedanken machen muss, in die abstrakten Formeln dieses neuen Mandates integrieren. Das hat mit Präzision überhaupt nichts mehr zu tun; denn wir wissen gar nicht, was hier vorliegt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben bei den ganzen Werkzeugen im Übrigen ein Werkzeug bei den Verhandlungen verloren, nämlich die deutsche Sprache. Ich möchte Ihnen einmal einen Satz aus diesem Mandat vorlesen: Unterstützen sowie Durchführen von Maßnahmen auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos durch Überprüfen von Schiffen und Booten, die des Waffenschmuggels bzw. der Terrorismusunterstützung verdächtigt werden, – das war die erste Hälfte des Satzes – unter Nutzung von Eingriffsbefugnissen zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen von und nach Libyen mit entsprechenden Fähigkeiten im Einklang mit dem Völkerrecht, … Es gibt im Übrigen auch noch ganze Sätze, die beginnen mit Formulierungen wie „Die regionale Instabilität in der Region“. Ich glaube, dass sich der Kollege Annen da wirklich in einen Rausch verhandelt hat, und hoffe, dass der Rausch noch ein bisschen anhält. Aber das Ganze ist eigentlich sehr ernst. Deshalb will ich auch noch etwas Ernsthaftes zitieren: Das ist das Parlamentsbeteiligungsgesetz. Darin steht: ..., wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist. Das ist die Grundlage, auf der wir dann entscheiden, ob wir einem Mandat zustimmen oder nicht. Auf Deutsch, im Klartext, heißt das: Das Parlament soll abschätzen, ob es bereit ist, die Verantwortung dafür zu übernehmen, Soldatinnen und Soldaten in eine Situation zu schicken, in der sie möglicherweise ihr Leben riskieren müssen. Es tut mir leid, ich kann für meine Fraktion sagen: Wir sind nicht imstande, diese Verantwortung zu übernehmen, bei einem Text, bei dem wir am Ende des Tages überhaupt nicht wissen, was diese neue Operation denn eigentlich für die Soldatinnen und Soldaten bedeutet. An Konkretion fehlt es komplett. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Da Sie gerade Sophia angesprochen haben, Herr Staatssekretär: Sie haben gerade gesagt, es ist nicht völkerrechtswidrig, was dort passiert, denn wir werden nicht ohne Einverständnis der jeweiligen Länder in die Hoheitsgewässer eindringen. Okay, aber es gibt ja nicht nur die Möglichkeit der Doppelung von Sophia, sondern auch die Möglichkeit, dass die nächsten Stufen von Sophia jetzt einfach umgesetzt werden, wie uns schon einmal angedroht wurde; aber da hieß es, man wisse nicht, ob das passieren werde oder nicht. Auch das könnte man auf Grundlage des Textes, der hier vorliegt, einfach machen. Das ist das, was mich wirklich rasend macht: Theoretisch könnten Sie auf Basis dessen, was Sie uns vorlegen, die syrische Marine ausbilden. Die einzige Bedingung, die nach einem Beschluss des Bundestages erfüllt sein müsste, wäre, dass die Syrer das auch wollen. Ist das ernsthaft Konkretion? Ist das ernsthaft eine politische Botschaft, die Sie aussenden wollen? Die einzige politische Botschaft, die wir hier haben, ist doch die Missachtung der Rolle des Parlaments durch einen Mandatstext, in dem eigentlich alles und nichts zugleich steht. Da können wir leider nicht mitmachen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Zum Operationsplan hat die Kollegin Dağdelen alles Notwendige gesagt. Er liegt nicht vor. Im Übrigen: Wenn der Operationsplan, auf den man sich ja auch bezieht, vorliegt und wir ihn uns angeschaut haben, dann ist er trotzdem keine Referenzgröße für das Parlament. Denn den Operationsplan kann die Exekutive verändern, während wir durch die Zustimmung zu einem solchen Mandat einen Blankoscheck ausgestellt haben. Dafür ist das Parlamentsbeteiligungsgesetz aber nicht geschrieben worden. Wir sind nicht dafür da, um der Bundesregierung zu sagen: Macht einfach, was ihr wollt. – Das ist nicht der Sinn des Parlamentsvorbehalts. Deshalb werden wir Ihnen ganz sicher keinen Blankoscheck ausstellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Matthias Ilgen für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Matthias Ilgen (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Nouripour, das war ja wieder einmal eine spannende Oppositionsrede, wie ich finde. Sie kritisierten die deutsche Sprache, die Texte, das ganze Drumherum, und Sie stellten ganz viele Fragen. Nur, konkret am Mandat hatten Sie eigentlich nichts auszusetzen. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil da nichts Konkretes drinsteht!) – Dann müssen Sie es aber auch einmal lesen. Wenn Sie sagen, da steht nichts Konkretes drin, will ich Ihnen Ihre Fragen gerne beantworten. Kollege Annen hat es beschrieben: Die Sicherheitslage im Mittelmeerraum hat sich seit 9/11 nicht verändert und schon gar nicht verbessert. Das heißt, eine Nachfolgemission von Active Endeavour war nötig; diese bringen wir auf den Weg. Denn immer noch haben wir es zu tun mit Flüchtlingsschleusern, mit Waffenschmugglern, mit Failed States, mit Terrorismus im Allgemeinen und im Besonderen. Dieses Mandat wird dabei helfen, die Verbündeten an der Südflanke Europas in die Lage zu versetzen, die Herausforderungen, die vor uns liegen, zu meistern. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist konkret, oder was?) Jetzt konkret zu dem Einsatz – um Ihnen das einmal zu verdeutlichen. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Okay!) Die Ziele sind: Lagebilderstellung und Austausch mit Verbündeten, Informationsgewinnung im Kampf gegen den Terrorismus, (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch nicht das Ziel!) die Durchsetzung – jetzt ganz konkret – des UN-Waffenembargos – was vonseiten der Linken kritisiert worden ist –, die Unterstützung der EUNAVFOR  MED Operation Sophia – wir haben es gehört –, die Kontrolle von Schiffen auf Wunsch des jeweiligen Staates auch in seinen Territorialgewässern; das gibt es bisher nicht. Ein konkreter Fall wäre, dass man, wenn man da längs schifft, in der Lage wäre, diesen Einsatz durchzuführen. Natürlich muss man vorher fragen; dann kann man unterstützen. Das ist nach dem alten Mandat bisher nicht der Fall. Weitere ganz konkrete Ziele sind die Rettung von in Seenot geratenen Menschen – ich hoffe, dass Sie wenigstens dieses konkrete Anliegen unterstützen können – und die Unterstützung von Anrainerstaaten, im Zweifel auch in Form von Ausbildung und gemeinsamen Übungen, aber auf Wunsch. (Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von welchen Anrainerstaaten? – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von welchen denn? Auch Syrien?) Dass diese Fragestellung natürlich immer im Rahmen der Gesamtpolitik der Bundesregierung zu betrachten ist – das gilt auch für die Frage, mit welchen Staaten man kooperiert oder nicht –, ist doch selbstverständlich. (Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Libyen? Syrien? Libanon? Wen meinen Sie?) Deswegen ist das ein Schein- und Kunstargument, das Sie hier aufgerufen haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben jetzt nur Ziele genannt, aber nicht gesagt, was konkret passiert! Lesen Sie mal andere Mandate! Da steht es immer drin! – Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Anrainerstaaten meinen Sie? Nennen Sie doch mal welche!) Konkret wird Deutschland bis zu 650 Soldaten in diesen Einsatz schicken. Wir beteiligen uns natürlich auch entsprechend bei den Kräften für Führung, Überwachung, Sanitätsdienst und anderes. Aber das Gros wird abermals von der deutschen Marine gestellt; darauf will ich besonders hinweisen. (Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Sehr gut!) Zwar erlauben die Rahmenbedingungen dieses Einsatzes, die Teilnahme an Sea Guardian mit der Teilnahme an EUNAVFOR MED Operation Sophia und der NATO-Ägäis-Mission zu verbinden. Allerdings steht fest: Die deutsche Marine wird als kleinste Teilstreitkraft wieder einen gewaltigen Beitrag leisten müssen, und sie gerät an ihre Kapazitätsgrenzen. Deswegen wollen wir, die SPD-Fraktion, in der Zukunft hier ansetzen, um die Marine weiter auf stabilere Füße zu stellen. Denn wir erkennen ja, dass die Anzahl der Einsätze in den letzten Jahren nicht geringer geworden ist und insbesondere die Personaldecke oft an Grenzen stößt. (Ingo Gädechens [CDU/CSU]: Sehr gut!) Sea Guardian wird bei der Schaffung und der Erhaltung von Sicherheit im ganzen Mittelmeerraum ein wichtiges Element sein. Es schließt nämlich die Lücken, die bisher da waren, und dagegen kann nun wirklich keiner etwas haben, es sei denn, man begründet das mit kunstvollen Argumenten. Wir, die SPD-Fraktion, werden diesem Einsatz deshalb zustimmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Roderich Kiesewetter ist der nächste Redner für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mir wünschen, dass alle Teile dieses Hauses anerkennen, dass wir heute einen Einsatz beraten, der auch auf eine Initiative aus dem Bundestag heraus angepasst wurde. Es ist ein Einsatz, der von Europa aus verändert wurde. Wenn wir Europa betrachten, so müssen wir schon feststellen, dass in der Umgebung Europas ganze Nachbarschaftsregionen von Zeichen des Zerfalls geprägt sind. Umgekehrt ist der innere Zusammenhalt Europas durch Flucht und ungeklärte, ungelöste Fluchtursachen gefährdet. Wir sollten nicht den Kräften in die Hände spielen, die von einem Zerfall Europas profitieren – und schon gar nicht den Kräften, die vom Zerfall der europäischen Nachbarschaft profitieren. Genau hier setzt die Mission Sea Guardian an. Was ist das Besondere? Wir handeln hier nicht einseitig mit militärischem Interventionismus oder absoluter Zurückhaltung, sondern hier wird wohlüberlegt ein vierfacher Ansatz gewählt: Erstens. Lagebilderstellung auf bekannter Ebene, Überblick, was im Mittelmeerraum auf 2,5 Millionen Quadratkilometern geschieht. Zweitens. Durchsetzung des UN-Waffenembargos nicht nur vor der libyschen Küste. Die beiden folgenden Bereiche – drittens und viertens – sollten gerade uns als Bundesrepublik Deutschland am Herzen liegen: Drittens. Eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Wir haben dort eine verzahnte Operation unserer überdehnten Kräfte der Bundeswehr mit den militärischen und auch den zivilen Sicherheitskräften in Europa. Auch die zivilen Instrumente der Europäischen Union werden dadurch gestärkt, und das Militär wird entlastet. Viertens. Wir schlagen eine Brücke über das Mittelmeer hin zu Ländern wie Jordanien und Libanon oder aber auch Libyen und Tunesien. Diesen Aspekt halte ich für den entscheidenden. Herr Kollege Nouripour, das ist ja genau das, worum es geht – und nicht um die syrische Marine. Warum ist das so entscheidend? Das sind Staaten, die mit Mühe und Not versuchen, ihre Staatlichkeit aufrechtzuerhalten, die gefährdet ist. Sie helfen teilweise mit, die Fluchtursachen zu bekämpfen, leiden aber insbesondere durch die Transitmigration erheblich und brauchen europäische Hilfe und Unterstützung. Wir alle, die in diese Regionen reisen – sei es nach Tunesien, in den Libanon oder nach Jordanien –, wissen, wie stark diese Länder auf Unterstützung und Stabilisierung angewiesen sind – nicht nur in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheit und Wasser sowie in Bezug auf eine gute Lebensführung, sondern eben auch zur Ertüchtigung der Küstenwachen und der Marine und im Hinblick auf die Schleuserbekämpfung. Wenn es um die Schleuserbekämpfung geht, ist das Beispiel von Griechenland und der Türkei in der einen Richtung vorbildlich. Wir sollten das in der Zukunft auch mit Blick auf Libyen wagen. Ich möchte deshalb Werbung für diese Operation machen, die sicherlich noch mit ganz klaren operativen Zielen zu füllen ist. Das ist abzuleiten und wird bis Ende des Monats ja auch in der NATO endgültig beraten. Frühzeitig beteiligt zu werden, an solch einer Operation mitzuwirken und nicht erst im Nachgang irgendwann etwas zu billigen, ist ein Zeichen, dass unser Parlament handlungsfähig ist. Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir schon vor 14 Tagen in den Operationsplan hätten schauen können, aber uns wurde vom Auswärtigen Amt zugesichert – und so ist es wohl auch –, dass er seit gestern in der Geheimschutzstelle liegt. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, er wurde heute zugeleitet!) – Das ist doch schön; dann hast du ihn ja lesen können. (Heiterkeit bei der CDU/CSU – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er war noch nicht da, weil die Post so lange braucht! Die laufen nämlich mit der Schneckenpost!) – Gut Ding will Weile haben. Entscheidend ist, dass wir heute in der ersten Lesung die einzelnen Punkte betrachten. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Das ist keine klassische Militäroperation, die mit Robustheit im Mittelmeer „Show of Force“ betreibt oder ganz gezielt über Artikel 5 des Nordatlantikvertrages alle Instrumente der NATO bewegt, sondern eine enge, gemeinsam zwischen der NATO und der EU abgestimmte Operation, die die Hand denjenigen Partnern reicht, die die Unterstützung wollen. Das ist die eigentliche Neuigkeit, die wir leisten sollten. Das bedeutet, mit dieser Operation bauen wir nicht nur eine Brücke über das Mittelmeer, sondern zeigen wir den Mittelmeeranrainerstaaten auch, dass wir einer Sicherheitsgemeinschaft angehören, und das ist des Schweißes der Edlen wert. Ich werbe deshalb um Zustimmung zu diesem Mandat. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes hat Herr Kollege Florian Hahn das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Hahn (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Europa und damit auch Deutschland stehen zurzeit vor einer ganzen Reihe von großen Herausforderungen – der Kollege Kiesewetter hat sie schon beschrieben –: die Krise im Inneren der EU, die Folgen des Brexit, im Osten die weiter kritische Lage in der Ukraine. Aber viel unmittelbarer haben wir in den letzten Monaten die Herausforderung aus dem Süden erleben müssen. Migration und Massenflucht sind sichtbare Anzeichen der Krise südlich unseres Kontinents. Kriege, Bürgerkriege, Klimawandel und Perspektivlosigkeit treiben Menschen nach Europa. Sie kommen ganz wesentlich auch über das Mittelmeer – allein 2016 über 300 000 Menschen. Dabei haben sich unsagbare Tragödien abgespielt, mit geschätzten 3 000 Toten allein in diesem Jahr. Aber zu sehen war auch das häufige Versagen Europas bei Grenzkontrolle, Registrierung, Unterbringung und Verteilung der Migranten und Flüchtlinge. Hier wurde enormer Handlungsbedarf deutlich. Hinzu kommen sicherheitspolitische Aufgaben durch die gestiegenen terroristischen Bedrohungen für unsere freiheitlichen Gesellschaften, die vor allem vom sogenannten „Islamischen Staat“ ausgehen. Wir haben durchaus erfolgreich begonnen, viele Aspekte dieser Herausforderungen anzugehen, angefangen bei uns in Deutschland mit unserer Gesetzgebung zu Asyl, Integration und innerer Sicherheit. Auf der europäischen und internationalen Ebene steht das Mittelmeer derzeit für die vielen Baustellen, an denen wir dort gleichzeitig weiterarbeiten müssen. Viele kleinere und größere Aufgaben warten hier auf eine Lösung, wenn wir Europa stärker und sicherer machen wollen, wenn wir das Mittelmeer perspektivisch wieder zu dem machen wollen, was es lange Jahrhunderte war: kein Raum des Massensterbens, des Versagens und des Aufeinanderprallens von zwei Welten, sondern ein Raum der gemeinsamen Zivilisation und des florierenden kulturellen und wirtschaftlichen Austauschs. Ich will diese vor uns stehenden Aufgaben nur anreißen. Wir brauchen eine Befriedung der Anrainerstaaten, in erster Linie natürlich Syriens und Libyens – eine wahre Herkulesaufgabe, wie sich das jeden Tag zeigt. Nötig ist aber auch eine energische und konsequente Sicherung der europäischen Außengrenzen. Wir brauchen dann einen Aufbau der Mittelmeeranrainer, eine Befähigung dieser Länder zum Beispiel im Sicherheitsbereich, bei der Terrorismusbekämpfung und beim Grenzschutz, damit sie perspektivisch selbst für ihre Sicherheit sorgen können. Schließlich brauchen wir eine umfassende Zusammenarbeit mit diesen Ländern in allen anderen Bereichen, sei es in der Kultur, sei es in der Wirtschaft oder der Bildung, damit die Kluft der Lebensstandards zwischen den Ufern des Mittelmeers nicht noch tiefer wird. Auch das Militär trägt jetzt schon einen Teil dazu bei, dass sich die Situation im Süden verbessert. Verschiedene bestehende Operationen sind bereits angesprochen worden. EUNAVFOR MED Operation Sophia haben wir zuletzt im Juli eingehend debattiert und um ein Jahr verlängert. Die NATO unterstützt mit Aufklärungskapazitäten diese Mission in der Ägäis. Die deutsche Fregatte „Augsburg“ bietet aktuell dem französischen Flugzeugträger „Charles de Gaulle“ Geleitschutz beim Einsatz gegen den IS. Und auch UNIFIL vor der Küste Libanons ist als vorbildliche Mission zu nennen, an der sich Deutschland beteiligt. Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten in diesen Einsätzen übrigens Großartiges. Die maritime Sicherheitsoperation Sea Guardian kommt nun hinzu, ergänzt die vorhandenen Missionen sinnvoll und hilft mit Vernetzung und Informationsaustausch. Sie ist damit ein weiterer wichtiger Baustein unserer Mittelmeerpolitik. Sea Guardian ist ein Nachfolgemandat für die Operation Active Endeavour. Auftrag der Mission ist zunächst wie bei Active Endeavour die Seeraumüberwachung. NATO-Einheiten erhalten nach dem Sea-Guardian-Mandat jetzt auch die Möglichkeit, mit Zustimmung des Flaggenstaates Schiffe zu kontrollieren, zu durchsuchen, sowohl bei Terrorverdacht als auch im Rahmen der Bekämpfung von Waffenschmuggel. Darüber hinaus wollen wir mit der Mission auch Partnern helfen. Im Rahmen von Sea Guardian werden wir intensiver mit den Anrainerstaaten kooperieren, vor allem beim Aufbau eigener maritimer Sicherheitskapazitäten. Das entspricht einem durchgängigen deutschen Ansatz in der Sicherheitspolitik: Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe, etwa durch Ausbildung und gemeinsame Übungen. Zusammenfassend ist festzustellen: Sea Guardian erstellt ein umfassendes Lagebild für den gesamten Mittelmeerraum, koordiniert und vernetzt die Aktivitäten der NATO mit denen anderer Organisationen wie der EU, kann bei der Bekämpfung von Schmuggleraktivitäten helfen, damit die Stabilisierung beispielsweise Libyens fördern und hilft Partnernationen beim Aufbau eigener maritimer Kapazitäten. Schließlich trägt die Präsenz der Einsatzverbände als präventiver Ordnungsfaktor zur maritimen Sicherheit im Mittelmeer bei. Diese rundum sinnvolle Mission verdient unsere uneingeschränkte Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 18/9632 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Darüber gibt es offenkundig keine Meinungsverschiedenheiten. Also ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutschland-Takt jetzt umsetzen – Weichen in der Bundesverkehrswegeplanung richtig stellen Drucksache 18/7554 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Widerspruch ist nicht erkennbar. Also verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Matthias Gastel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Könnte vielleicht einmal, insbesondere in der Unionsfraktion, die nachwirkende Beschäftigung mit dem gerade behandelten Thema der Aufmerksamkeit für den neuen Redner Platz machen? – Sehr gut. – Bitte, Herr Gastel. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Anteil der Schiene am Personenverkehr liegt bei nur 8 Prozent. Das heißt, die allermeisten Wege und die allermeisten Kilometer werden per Auto zurückgelegt. Wenn wir es mit dem Klimaschutz ernst meinen, wenn wir es damit ernst meinen, die endlichen Ressourcen dieses einen Planeten schonen zu wollen, dann müssen wir den Anteil des Schienenverkehrs, sowohl im Güterbereich als auch im Personenbereich, deutlich erhöhen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Wir müssen aber leider feststellen, dass all die milliardenschweren Investitionen in Hochgeschwindigkeitsstrecken bei der Erreichung dieses Zieles weitgehend wirkungslos geblieben sind. In Reiseketten ist dadurch weiterhin oft keine Reisezeitverkürzung möglich. Ich nenne einmal das Beispiel Verkehrsprojekt „Deutsche Einheit 8“ von Berlin nach Nürnberg. Wer heute von Chemnitz nach Berlin fahren möchte, muss in Leipzig umsteigen und dort 53 Minuten warten. Der Bahnhof in Leipzig ist sehr schön, aber so lange zu warten, ist eben doch nicht schön. Was wir brauchen, ist eine Vertaktung von Fern- und Regionalverkehr in den Knotenbahnhöfen. Dafür brauchen wir, bezogen auf die Strecken, eine Infrastruktur, die entsprechende Zeitvorgaben ermöglicht. Wir brauchen aber auch die Infrastruktur in den Bahnhöfen mit den notwendigen Kapazitäten, damit die Züge einmal warten können, um die Fahrgäste umsteigen zu lassen. Da muss ich leider auf ein Thema, das gerade wieder hochkocht, zu sprechen kommen: Stuttgart 21. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE] – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) – Ich weiß, dass Sie das nicht hören wollen. – Aber gerade, wenn es um das Thema Deutschland-Takt geht, dann muss man auch über Stuttgart 21 reden, weil es dafür das schlechteste Beispiel aller Zeiten ist. (Oliver Wittke [CDU/CSU]: Täglich grüßt das Murmeltier!) Acht Bahnsteige reichen nicht aus, wenn Züge auf die Fahrgäste verspäteter Züge warten sollen. Das funktioniert eben nicht. Das wird ein Bahnhof, in den die Züge schnell reinfahren und schnell wieder weiterfahren müssen, weil sonst die Kapazität für die nachfolgenden Züge nicht reichen wird. Auch bei den Zulaufstrecken für dieses neue Projekt haben wir Engpässe. Ich nenne einmal ein Beispiel: Die Wendlinger Kurve soll neu gebaut werden. Das Gutachten zum Deutschland-Takt, in Auftrag gegeben von der Bundesregierung, besagt: Man braucht an dieser Kurve zwei Gleise. Der Bund aber hält an der Eingleisigkeit fest und schafft damit einen Engpass. Stuttgart 21 ist ein Murks mit Engpass, der dazu noch immer teurer wird, wie es der Bundesrechnungshof festgestellt hat. So lässt sich kein Deutschland-Takt realisieren. So lassen sich auch keine zusätzlichen Fahrgäste gewinnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen eine Infrastruktur mit abgestimmten Fahrplänen und optimierten Umsteigemöglichkeiten. Der Bundesverkehrswegeplan bzw. das entsprechende Ausbaugesetz wären dafür eine super Chance gewesen. Aber die Entscheidungen über große Umsteigeknoten, beispielsweise in Köln, sind im Bundesverkehrswegeplan noch nicht einmal bewertet worden. Entscheidende Engpassbehebungen auf Strecken, beispielsweise bei Fürth, sind ebenfalls noch nicht bewertet worden. Meist sind es kleine Maßnahmen, die aber für den integralen Taktfahrplan notwendig sind. Die haben Sie ebenfalls noch nicht bewertet. Leider haben Sie es da nicht so eilig, den Deutschland-Takt als Chance zu begreifen und auch in Angriff zu nehmen. Was wir fordern, ist eine Wachstumsstrategie für die Schiene. Dazu gehören niedrigere Trassenpreise, damit die Schiene überhaupt wettbewerbsfähig ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu dieser Wachstumsstrategie gehören faire Wettbewerbsbedingungen für die Schiene gegenüber Straße und Flugzeug. Auch da haben Sie viele Chancen vertan. Wir fordern Sie auf: Treten Sie mit den Bundesländern in Verhandlungen über Langfristfahrpläne, damit die entsprechende Infrastruktur entwickelt werden kann. Sorgen Sie dafür, dass das Thema Deutschland-Takt endlich zum Zuge kommt für attraktive Fahrpläne, für verlässliche Umsteigezeiten, damit mehr Fahrgäste mit dem Zug unterwegs sind, damit das Klima geschont wird und die Ressourcen nicht mehr so verschwendet werden wie bisher. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Alexander Funk ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Funk (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Lassen Sie mich mit etwas Positivem beginnen: Ihr Antrag liest sich gut, (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist gut!) und es steht auch viel Richtiges darin. Ich glaube, es gibt auch hier im Hause niemanden, der nicht für den Deutschland-Takt ist, dem es nicht einleuchtet, dass Regional- und Fernverkehr verbunden werden muss, damit man nicht unnötige Wartezeiten auf Bahnhöfen verbringt, damit die Reisezeit kürzer, die Reisekette schneller wird. Ich glaube, das ist ein Ziel, das wir alle verfolgen. Trotzdem ist Ihr Antrag unnötig und auch widersprüchlich, zumindest was Ihr Handeln betrifft. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wäre schön, wenn er unnötig wäre! Das ist er leider nicht!) Warum ist Ihr Antrag unnötig? Zum einen erwecken Sie ein wenig den Eindruck, als sei der Deutschland-Takt Ihre Idee, als sei er eine Erfindung der Grünen. Fakt ist, dass er auf eine Privatinitiative aus dem Jahr 2008 zurückgeht. Ich bedanke mich – auch im Namen meiner Fraktion – ausdrücklich bei den Initiatoren der Initiative Deutschland-Takt. Sie haben da sehr gute Arbeit geleistet, und weil das eine sehr gute Arbeit ist, haben wir es auch in den Koalitionsvertrag 2013 aufgenommen. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht in den Bundesverkehrswegeplan! Das ist das Problem! – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er wartet auf Umsetzung!) In unserem Koalitionsvertrag steht: Die Planung der Schienenwege werden wir am Ziel eines Deutschland-Takts mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüssen sowie leistungsfähigen Güterverkehrstrassen ausrichten. Wir haben das nicht nur in den Koalitionsvertrag geschrieben, sondern auch die Grundlagen dafür geschaffen. Ausgerechnet am heutigen Tage der Einbringung des Bundesverkehrswegeplanes wird nämlich die Grundlage für den Deutschland-Takt gelegt, (Kirsten Lühmann [SPD]: Genau!) und an dieser Stelle ist Ihr Antrag widersprüchlich. Denn dass man morgens am Bundesverkehrswegeplan kein gutes Haar lässt und alles, was darin steht, kritisiert, abends aber den Deutschland-Takt fordert, ist ein Widerspruch in sich. Das ist unseriös, und an dieser Stelle sollten Sie einmal mehr Ihren Zettelkasten neu sortieren. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Überhaupt nicht! Es steht nämlich nicht im Bundesverkehrswegeplan! Sie haben es nicht untermauert! Das meiste steht im potenziellen Bedarf! Sie haben es aber nicht bewertet!) Wir haben allein 750 Millionen Euro für kleinere Maßnahmen zur Verfügung gestellt, um den Deutschland-Takt zu implementieren. Das, was Sie in Ihrer Rede angesprochen haben, steht also im Bundesverkehrswegeplan. Er enthält darüber hinaus aber auch große Strecken, um die Fernverbindungen, zum Beispiel in die Schweiz, taktgenau anzupassen. Auch das steht im Bundesverkehrswegeplan. Wir investieren in den nächsten Jahren über 120 Milliarden Euro in die Schiene und schaffen so die Grundlage für den Deutschland-Takt. Wenn Sie es mit Ihrem Deutschland-Takt wirklich ernst meinen, sollten Sie Ihren Antrag jetzt zurückziehen, dem Bundesverkehrswegeplan zustimmen (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann sollten Sie den Bundesverkehrswegeplan zurückziehen! Das wäre die richtige Maßnahme!) und vor Ort für die einzelnen Projekte werben. Dann bin ich davon überzeugt, dass wir im Jahr 2030 im Takt fahren. (Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was, so lange soll das noch dauern?) Präsident Dr. Norbert Lammert: Sabine Leidig erhält nun das Wort für die Fraktion Die Linke. Sabine Leidig (DIE LINKE): Guten Abend, Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Man braucht keinen Antrag zurückzuziehen, der Richtiges fordert. Wir unterstützen schon lange den Plan, in Deutschland vertaktete Zugfahrten möglich zu machen, das Bahnnetz so auszubauen, dass die Leute keine Dreiviertelstunde am Bahnhof warten müssen, bis sie weiterfahren können, und ein Netz zu entwickeln, das auch die Fläche im Blick hat, statt nur auf einige Hochgeschwindigkeitsstrecken zu setzen, die sehr teuer sind und nur relativ wenigen Reisenden nützen. Deshalb ist es gut und richtig, das Eisenbahnnetz so auszubauen, dass es in der Fläche den vertakteten Bahnverkehr möglich macht. (Beifall bei der LINKEN) Es ist auch überhaupt kein Problem, finde ich, wenn Parteien, die hier im Parlament vertreten sind, die entsprechende Forderung einer Bürgerinitiative aufnehmen. Ich finde, es ist auch ein Stück weit unsere Aufgabe, das, was in der Bürgerschaft entsteht, im Parlament zum Thema zu machen und zur Durchsetzung zu bringen. Ich möchte zwei Punkte nennen, die mir wichtig sind. Der erste betrifft den Bundesverkehrswegeplan. Ja, es ist richtig: Darin werden jetzt sozusagen die Ausbauvorhaben für die verschiedenen Verkehrsträger festgelegt. Wir haben heute Morgen ausführlich darüber diskutiert, wie viel Sinn oder Unsinn darin steckt. Fakt ist: Es sollen drei verschiedene Ausbauvorhaben auf den Weg gebracht werden. Davon wird eines den Schienenausbau betreffen. Man kann selbstverständlich den Bundesverkehrswegeplan insgesamt ablehnen und trotzdem die sinnvollen Schienenprojekte voranbringen. Was man aber nicht machen sollte – das ist, finde ich, ein wichtiger Punkt, der leider auch in dem Antrag der Grünen ein bisschen kurz kommt –, ist, zusätzlich zu den sinnvollen Schienenprojekten auch noch jede Menge unsinnige Straßenbauprojekte voranzutreiben. Denn die Milliarden, die jetzt in neue Autobahnen fließen sollen, braucht man dringend für den Ausbau des Eisenbahnnetzes im Land, um den Deutschland-Takt zu ermöglichen. Deshalb geht es darum, wirklich umzusteuern, statt auf mehr Straße und mehr Schiene zu setzen. Wir wollen erreichen, dass der Straßenverkehr tatsächlich reduziert werden kann. Auf einen zweiten Punkt möchte ich noch eingehen. Matthias Gastel hat das Projekt Stuttgart 21 angesprochen. (Zurufe von der CDU/CSU) Alle wissen, dass dieses Projekt überhaupt nicht in ein Deutschland-Takt-Konzept hineinpasst. Alles andere wissen wir auch, (Zuruf von der CDU/CSU: Was? Echt?) zum Beispiel, dass es ultrateuer ist. Aber – und das ist jetzt eine kritische Anmerkung – es ist nicht nur so, dass der Bund Verantwortung für dieses Projekt hat, sondern es gibt noch andere Projektpartner. Dazu gehören das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart. Ich finde, dass es ein Stück weit in der Verantwortung der Grünen liegt, (Patrick Schnieder [CDU/CSU]: In erster Linie!) die dort den Ministerpräsidenten und den Oberbürgermeister stellen, das Ende dieses unsinnigen Projektes voranzutreiben und sich nicht wegzuducken und nur zu sagen: Wir begleiten es kritisch. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist doch durch die Volksabstimmung bestätigt worden!) Ihr habt mehr Möglichkeiten, da endlich ein Stoppschild aufzustellen, weil ja alle Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Das ist Grund genug für jeden Projektpartner, den Ausstieg aus diesem Unsinn zu fordern. Das würde den Antrag wirklich gut ergänzen. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Kirsten Lühmann hat das Wort für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Kirsten Lühmann (SPD): Sehr verehrte Anwesende! Ich bin über den Verlauf der Debatte etwas verwirrt. Ich dachte, der Bundesverkehrswegeplan hätte schon heute Morgen auf der Tagesordnung gestanden und Stuttgart 21 würde später auf der Tagesordnung stehen. Ich habe eine Rede zu dem Antragsthema Deutschland-Takt im Schienenverkehr vorbereitet, und die will ich auch halten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, da gehört beides dazu!) Die Frage ist: Worüber reden wir eigentlich? Ziel des Deutschland-Taktes – zumindest so, wie wir es verstehen – ist, mit einem bundesweit vertakteten und verknüpften Schienenverkehrsangebot die Attraktivität des Schienenverkehrs zu erhöhen, indem wir die Reisezeit verkürzen und die Umsteigemöglichkeiten optimieren. Damit wollen wir mehr Fahrgäste für das System gewinnen. (Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So steht es auch in unserem Antrag!) Laut Koalitionsvertrag soll nämlich die „Planung der Schienenwege … am Ziel eines Deutschland-Takts mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüssen sowie leistungsfähigen Güterverkehrstrassen“ ausgerichtet werden. Genau das haben wir festgelegt. Und wir haben gesagt, wir wollen das in mehreren Schritten machen. Von daher möchte ich Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen vom Bündnis 90/Die Grünen, erst einmal beglückwünschen. Sie setzen mit Ihrem Antrag auf das richtige Pferd und fahren im Fahrwasser der Großen Koalition. So etwas haben wir natürlich gerne. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wäre schön, wenn ihr so weit wäret! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir also jetzt grundsätzlich in dem Ziel übereinstimmen, wäre es vielleicht von Vorteil, wenn wir an einem Strang ziehen und konstruktiv zusammenarbeiten würden. Frau Leidig, Sie haben es angesprochen: Die Bevölkerung will den Deutschland-Takt. Er steht im Koalitionsvertrag. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht im Bundesverkehrswegeplan! Das ist doch das Problem!) Auch Sie wollen ihn. Dann lassen Sie ihn uns doch gemeinsam umsetzen. Wo stehen wir denn bei diesem Deutschland-Takt? (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie stehen in der Theorie und nicht in der Praxis!) Es ist zu berücksichtigen, dass solch ein Projekt nicht von heute auf morgen zu verwirklichen ist. Wenn wir uns die Schweiz anschauen, die Sie immer gern als Beispiel nennen, dann sehen wir: Auch in der Schweiz ist der integrale Taktfahrplan nicht von heute auf morgen gekommen. Es gab auch sehr viele Irrtümer, die gemacht worden sind. Sie sind behoben worden. Nur so konnte die Schweiz heute zu einem Musterland des Schienenverkehrs werden. Bei uns in Deutschland wurde in dieser Legislaturperiode im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Machbarkeitsstudie als erster Schritt fertiggestellt. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie setzen die nicht um! Das ist das Problem!) Darin wurde eine Variante, nämlich das Konzept „60Minuten-Takt, 30Minuten-Takt“ der Fernverkehrszüge verschiedener Linien ausgearbeitet und von den Gutachtern empfohlen. Derzeit werden Details in einem Folgegutachten erklärt. Fest steht für uns von der SPD: Wir unterstützen erst einmal das Konzept der Deutschen Bahn AG, die Anzahl der Kunden und der gefahrenen Kilometer im Schienenpersonenverkehr bis 2030 wesentlich zu erhöhen; denn wenn das Angebot stimmt, dann fahren auch mehr Personen mit dem Zug. Das sieht man im ersten Halbjahr dieses Jahres sehr deutlich. Dem langen Warten auf den Bahnsteigen muss dann ein Ende gemacht werden. Die Menschen erhalten optimale Möglichkeiten zum Umsteigen, und es gilt das Versprechen: In allen Großstädten und wichtigen Mittelzentren sowie in den für den Tourismus wichtigen Regionen fahren die Züge unabhängig von ihrer Fahrtrichtung zur gleichen Zeit ein und wieder ab. – So entstehen verlässliche Reiseketten, richtig, aber wir müssen mit kleinen Schritten anfangen. Das haben wir mit dem Gutachten getan, und das tun wir mit einem weiteren Gutachten, in dem Kernpunkte ausgearbeitet werden. Wir tun das auch mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan; denn wir müssen jetzt anfangen, die Infrastruktur zu bauen, die dann einen Deutschland-Takt erst ermöglicht. Die haben wir nämlich noch nicht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Genau!) Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan stellen wir für den Schienenverkehr über 112 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Investitionsmittel werden dort hinfließen, wo die größten verkehrlichen Gesamtwirkungen zu entfalten sind. Rund 700 Kilometer Engpässe an Hauptachsen und Knoten werden im Bereich der Schiene beseitigt werden, und das ist etwas, was sich sehen lassen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ja, Herr Gastel, es ist noch nicht alles gerechnet worden. Aber wenn es gerechnet wird und es den haushalterischen Anforderungen entspricht, wird es auch in den Vordringlichen Bedarf kommen und gebaut werden. Übrigens werden wir das nicht anders handhaben als im letzten Bundesverkehrswegeplan von Rot-Grün. Da war das nämlich genauso. Da hat es auch funktioniert. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann könnten wir das diesmal besser machen! Sie haben noch nicht einmal alles im potenziellen Bedarf!) Die Anbindungen aller wichtigen Oberzentren an den Schienenpersonenfernverkehr bis 2030 ist zentrale Voraussetzung und unser Ziel auch mit diesem Bundesverkehrswegeplan. Infolge der schlechten Zahlen startet die Deutsche Bahn AG bereits von selbst eine Qualitätsoffensive, ohne dass wir etwas dazu tun müssen. Mit 25 Prozent mehr Angebot sollen jährlich 50 Millionen Reisende mehr in die Bahnen gebracht werden. Neue Städte werden in das Flächennetz der DB AG aufgenommen, darunter Mönchengladbach, Chemnitz, Krefeld, Potsdam, Fürth, Heilbronn, Trier, Cottbus, Siegen. Insgesamt bekommen über 30 Städte eine verbesserte Anbindung. Der Fernverkehr in der Fläche soll im Zweistundentakt bedient werden. Das ist ein Anfang. Wir als SPD haben die Ergreifung der notwendigen Maßnahmen hierzu von Anfang an als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. In diesem Zusammenhang hat jetzt der Bund auch vor, seiner Verantwortung als Eigentümer der Deutschen Bahn AG nachzukommen und die Bahn in den kommenden Jahren mit insgesamt 2,4 Milliarden Euro zu unterstützen. Diese Mittel können in die Qualitätsoffensive und in die Ausweitung des Angebotes einfließen. Ich glaube, das ist eine bedeutende Summe. Sie wird hervorragende Auswirkungen zeigen. Auch das ist ein Schritt hin auf dem Weg zum Deutschland-Takt, ein Schritt unseres Planes, den wir in der Großen Koalition beschlossen haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für uns ist aber auch klar: Den nach Kundenwünschen optimierten Zeitfahrplan muss die Politik bestimmen. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür einen integralen Taktfahrplan zu erarbeiten. Dabei müssen neben dem Schienenpersonenfernverkehr gemeinsam mit den Aufgabenträgern in den Ländern der Schienenpersonennahverkehr sowie die Bedürfnisse des Schienengüterverkehrs mit einbezogen werden. Das Ganze ergibt nur einen Sinn, wenn wir es als Netz betrachten. Für die Umsetzung des Deutschland-Taktes bis 2030 müssen im Vorfeld gemeinsam mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Bundesländern und der DB Netz AG realistische Zwischenschritte definiert werden. Es gibt noch etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen, was mir in Ihrem Antrag fehlt. Als Sprecherin der AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion bin ich nach wie vor mit den Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen des Verkehrsträgers Schiene unzufrieden. Es stellt sich mir unter anderem die Frage, inwiefern eine Mautfreiheit für Fernbusse noch zeitgemäß ist. Weiter stellt sich die Frage, ob es zur Stärkung des umweltfreundlichen Systems Schiene nicht auch wichtig ist, den Schienenverkehr von der Stromsteuer zu befreien. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann macht es doch! Seid ihr nicht an der Regierung? – Zuruf der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Die EU-Kommission sieht das ausdrücklich so vor. Auch das Thema „Senkung der Trassenpreise“ steht zeitnah auf unserer Agenda. (Beifall bei der SPD – Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir helfen euch gern dabei! – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir unterstützen euch gern! – Zuruf der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt also vieles, was wir auf politischer Ebene erledigen müssen. Es gilt, viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Wir sind dazu bereit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat nun der Kollege Dirk Fischer auch eine hoffentlich nicht länger als fünfminütige Rede zum Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes vorbereitet. (Beifall bei der CDU/CSU) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am morgigen Freitag ist es ein Jahr her, dass wir uns im Verkehrsausschuss mit der Machbarkeitsstudie für den Deutschland-Takt befasst haben. Die Studie hat schon die vormalige Bundesregierung 2013 in Auftrag gegeben. Wir haben ja bereits vom Kollegen Funk die gute Nachricht gehört, dass dieses Thema im Bundesverkehrswegeplan voll Berücksichtigung gefunden hat. Dabei wollen die Antragsteller den Bundesverkehrswegeplan ja stoppen; auch das ist ja ein merkwürdiger Widerspruch. Ich will ein Zitat liefern. Im Bundesverkehrswegeplan steht, ... dass ein integrierter Taktfahrplan für den Personenverkehr auf dem deutschen Schienennetz betrieblich, technisch und rechtlich realisierbar ist. Zu dessen Umsetzung schlägt die Studie eine fahrplanbasierte Infrastrukturentwicklung mit fokussierten Aus- und Neubaumaßnahmen mit dem Ziel einer bestmöglichen Lösung für den Taktverkehr vor. Zugleich sind 3,3 Milliarden Euro für den Ausbau von Schienenknoten und für „ergänzende Maßnahmen Deutschland-Takt“ eingeplant worden. Weiter steht wörtlich im Bundesverkehrswegeplan: Alle Maßnahmenvorschläge der Machbarkeitsstudie Deutschland-Takt wurden in das mehrstufige Bewertungsverfahren für den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Die großräumig wirksamen infrastrukturellen Maßnahmenvorschläge der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt sind dabei Teil der Vorhaben, die zum BVWP 2030 in der 1. Phase detailliert untersucht wurden. Diese Maßnahmen haben sich dabei als wirtschaftlich erwiesen und sind in den VB – Vordringlichen Bedarf – eingestuft worden. Daraus gewinnen wir doch wohl alle den Eindruck, dass wir voll am Thema dran sind. Wir wollen, und wir treiben voran. Und darüber haben wir nicht nur geredet, sondern wir haben bereits getan. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum steht noch so viel im Potenziellen Bedarf?) Im Potenziellen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes sind weitere Maßnahmen zum Ausbau von Strecken und Knoten vorgesehen, die nach fertiger Planung in den Vordringlichen Bedarf hochgestuft werden können. Damit sind also die Grundlagen zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen durch den Bund, um einen deutschlandweiten Takt zu ermöglichen, vorhanden. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den Verkehrsträger Schiene zu stärken und auszubauen. Dafür aber ist die Erweiterung der Schienenkapazitäten grundlegende Voraussetzung. Wer dieses nicht in den Mittelpunkt seiner Anstrengungen stellt, der redet daher und bringt nichts voran. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich möchte da ganz deutlich sagen: Wer in Berlin für einen Deutschland-Takt und die Verlagerung von der Straße auf die Schiene wirbt, der muss auch vor Ort die notwendigen Baumaßnahmen fördern und dafür einstehen. Er sollte nicht etwa Bürgerinitiativen gründen oder unterstützen, die den Bau von Schieneninfrastruktur verhindern wollen. (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Wir werden also genau hinsehen müssen und die großen Worte in Berlin einem örtlichen Glaubwürdigkeitstest unterziehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Schienenverkehr hat sich seit der Bahnreform 1994 stets positiv entwickelt. 2014 wurden 129 Millionen Fahrgäste mit Eisenbahnen im Linienfernverkehr befördert. 2015 werden es über 131 Millionen sein. Das Verkehrsangebot ist die eine, die dafür notwendige Infrastruktur ist die andere Seite einer erfolgreichen Eisenbahnpolitik. Mit einer Gesamtlänge des Netzes von 34 000 Kilometern, davon 2 200 Kilometer Hochgeschwindigkeitstrassen, besitzt Deutschland gemessen an seiner Landesgröße das dichteste Schienennetz der Welt. Diese Eisenbahninfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge muss daher in staatlicher Hand und Verantwortung bleiben, weil damit die Voraussetzungen für einen attraktiven, nachhaltigen und an den Kundenbedürfnissen ausgerichteten Schienenverkehr gegeben sind. Unsere Herausforderung wird in den nächsten Jahren sein – auch das ist schon erwähnt worden –, bis 2030 die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen, dass in Deutschland konkrete Taktfahrpläne für den Personenfernverkehr eingeführt werden können. Die Machbarkeitsstudie erwartet, dass der Deutschland-Takt zu einer erheblichen Steigerung der Nachfrage nach Verkehrsleistungen auf der Schiene führt. Gut erreichbare Anschlüsse, kurze Reisezeiten und eine hohe Verlässlichkeit der Fahrzeiten sind gerade im Personenverkehr existenzielle Ziele. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir müssen uns auch mit der Frage der Flexibilität eines Deutschland-Taktes befassen; denn die Studie geht von störungsfreien Fahrten und langfristig planbaren Anmeldungen von Trassen aus. Unvorhergesehene Ereignisse, Verspätungen, die durch grenzüberschreitende Verkehre in das Haupttransitland Deutschland hineingetragen werden, und kurzfristige Bedarfe sind jedoch auch Teil der Realität. Im Ausschuss müssen wir auch darüber sprechen, wie der Deutschland-Takt so flexibel gestaltet werden kann, dass man auch mit solchen Ereignissen umgehen kann. Ich freue mich, liebe Kolleginnen und Kollegen, darauf, im Ausschuss eine weitere gute Fachdebatte erleben zu können. (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Diese Freude ist bei diesem Thema offenkundig ganz außergewöhnlich stark ausgeprägt, setzt aber voraus, dass wir überhaupt die Vorlage auf der Drucksache 18/7554 an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überweisen. Das stelle ich hiermit zur Abstimmung. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich dazu Einvernehmen fest und wünsche für die jetzt schon im Vorhinein hochgelobten Beratungen viel Erfolg. Damit kommen wir zu den Tagesordnungspunkten 14 a und 14 b: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) Drucksache 18/9533 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Verteidigungsausschuss Ausschuss Digitale Agenda Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/9532 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Haushaltsausschuss Auch hier soll nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Aussprache 25 Minuten dauern. – Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Präsident hat es bereits gesagt: Es geht um zwei von der Bundesregierung heute eingebrachte Gesetzentwürfe: einmal zur Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassung für die Jahre 2016/2017 und zum anderen um eine wichtige Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes. Ich glaube, wir sind uns einig – das darf ich am Anfang hoffentlich feststellen –, dass Deutschland in den vergangenen Monaten vor enormen Herausforderungen stand und noch weiter stehen wird. Die Flüchtlingskrise bildet hierfür nur das größte Beispiel. Von ihr betroffen waren und sind die Zivilgesellschaft und der öffentliche Dienst. Wir sind stolz und froh über das, was das Ehrenamt in dieser Situation geleistet hat. Aber mehr denn je hat sich auch gezeigt, wie wichtig eine verlässliche und funktionsfähige öffentliche Verwaltung in diesem Lande ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Gerade in dieser besonderen Situation hat der öffentliche Dienst seine Qualität und Professionalität eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Dies verdient Anerkennung – natürlich nicht nur in finanzieller Hinsicht. Nicht nur, aber auch wegen dieser Wertschätzung für den öffentlichen Dienst ist es richtig und wichtig, dass wir die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, also für die Angestellten und Arbeiter, aus dem Frühjahr 2016 mit einer Erhöhung um 2,2 Prozent für 2016 und um 2,35 Prozent für 2017 jetzt auf die Beamtenbesoldung übertragen. Die Versorgung der Beamten darf hierbei nicht außen vor bleiben. Sie gehört zum Paket Besoldung dazu; denn will der öffentliche Dienst im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen, muss er, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, insgesamt attraktive Rahmenbedingungen bieten. Die Versorgung der Beamten ist ein Baustein in diesem System. Der Erhalt der Beamtenversorgung als eigenständiges Alterssicherungssystem dient der Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Meine Damen und Herren, sie ist kein Privileg, sondern liegt im allgemeinen öffentlichen und gesellschaftlichen Interesse in diesem Land. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]) Gleichzeitig dürfen die Lasten der Versorgungsausgaben aber nicht vollständig den zukünftigen Generationen aufgebürdet werden. Zur nachhaltigen Finanzierung der Beamtenversorgung wurden daher schon mit der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds Sondervermögen geschaffen, mit denen die Versorgung der Beamten zukunftsfest und generationengerecht gemacht wird. Dazu leisten sowohl die Dienstherren mit den Zuführungen zum Versorgungsfonds als auch die Beamtinnen und Beamten selbst ihren Beitrag; denn die Minderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um 0,2 Prozentpunkte fließen in diese Versorgungsrücklage. Mit dem Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes geht ein Bekenntnis zu dieser nachhaltigen Finanzierung der Versorgungskosten einher. Anders als ursprünglich geplant, wird der Entnahmebeginn nun auf das Jahr 2032 verschoben und die Minderung der Bezügeanpassungen noch bis 2024 fortgeführt, in Zukunft jedoch nur noch einmal pro Anpassungsrunde. Warum tun wir das? Anders als bei Einführung der Versorgungsrücklage im Jahr 1999 für Bund und Länder gemeinsam prognostiziert, wird der Höchststand der Versorgungsempfänger nach jetziger Prognose beim Bund erst um das Jahr 2035 erreicht sein. Es wäre also töricht, wenn man schon vorher dieses System abschaffen würde. Angesichts der demografischen Entwicklung und des Ziels der generationengerechten Finanzierung ist es daher sachgerecht, ja geboten, diesen Mechanismus moderat fortzuführen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Beitrag der Beamtinnen und Beamten zur Versorgungsrücklage ist mit entscheidend dafür, um die Akzeptanz der Öffentlichkeit für das System der Beamtenversorgung zu erhalten. Die Gesamtheit der Ihnen von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen trägt dazu bei, den öffentlichen Dienst des Bundes so zu stärken, dass er aktuelle und auch zukünftige Herausforderungen gut meistern kann. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ulla Jelpke ist die nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz regeln Sie jetzt die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes. Das begrüßt die Linke ausdrücklich. Denn es gab auch schon Jahre, in denen den Beamten Sonderopfer für die Sanierung des Haushalts abverlangt wurden. Jetzt sollten Sie unserer Meinung nach noch die Wochenarbeitszeit der Beamten von 41 Stunden der des Tarifbereichs von 39 Stunden anpassen. Das wäre jedenfalls ein überzeugender Schritt, um der Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten nachzukommen, denken wir. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Die beabsichtigte Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes in der vorliegenden Form weist die Linke hingegen mit aller Deutlichkeit zurück. Zwar unterstützen wir die Bemühungen, mehr Einnahmen aus dem kapitalgedeckten Versorgungsfonds für die seit 2007 in ein Dienstverhältnis gekommenen Beamten, Richter und Berufssoldaten zu holen. Aber der beschriebene Weg ist inakzeptabel; denn er geht unverhältnismäßig zulasten der Beamten. Die Speisung des Sondervermögens aus der um 0,2 Prozentpunkte verminderten Besoldungs- und Versorgungsanpassung war eigentlich eine Übergangsregelung, die bis 2018 gelten sollte. Doch jetzt – wir haben es eben gehört – soll dies bis 2032 festgeschrieben werden. Das bedeutet in der Praxis eine reale Besoldungskürzung. Der DGB hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf sehr schön dargelegt, dass das allein für 2018 bis 2032 in der Summe eine Kürzung in Höhe von 3,6 Prozent bedeuten würde. Diese ungerechte Politik wird die Linke auf jeden Fall nicht mittragen. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, vor allem aber kritisieren wir das Vorhaben, mit dem Sondervermögen der Beamten zu spekulieren. Darüber haben Sie eben nicht gesprochen, Herr Krings. Sie wollen genau das Geld, das Sie den Beamten abgeknöpft haben, zur Renditensteigerung in risikoreiche Anlagen investieren. (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Seit wann zockt denn die Deutsche Bundesbank?) Völlig unverständlich ist es, dass Sie nach dem Börsencrash von 2008 und den Erfahrungen mit der Hypo Real Estate wieder zu neoliberalen Finanzierungskonzepten zurückkehren, die offensichtlich schon längst gescheitert sind. Damit riskieren Sie einen Totalverlust von öffentlichen Geldern. Das ist zutiefst unverantwortlich. Unglaublich finde ich auch, dass Sie der Deutschen Bundesbank die Verwaltung der Sondervermögen entziehen und privaten Investmentgesellschaften übergeben wollen. Die Kosten dafür sollen aus dem Sondervermögen selbst beglichen werden, das Risiko hingegen liegt natürlich allein beim Bund. Ich weiß nicht, welcher Lobbyist wem in der Bundesregierung dieses Schnäppchen abgerungen hat. Auf jeden Fall reiben sich einige Investmentgesellschaften schon die Hände. Meine Damen und Herren, es ist nachvollziehbar, dass die Fonds in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht die geplanten Erträge abwerfen und man versucht, diese anders zu erzielen. Wir sagen aber ganz klar: Eine Ertragssteigerung kann ohne Risiko und ohne private Mitverdiener durch eine Erhöhung der Einlagen erreicht werden. Das ist angesichts der positiven Haushaltslage unseres Erachtens zu bewerkstelligen. Aber gegen ein neoliberales Roulettespiel mit Versorgungsrücklagen der Beamten wehrt sich die Linke eindeutig. (Beifall bei der LINKEN) Deswegen sind wir gespannt auf die Debatte im Ausschuss. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun Mahmut Özdemir für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz wird der Tarifabschluss 2016/2017 zeit- und inhaltsgleich auf die Bezüge der Beamtinnen und der Beamten des Bundes übertragen. Das ist kein Geschenk des Dienstherren, sondern redlich verdient von dem Teil des öffentlichen Dienstes, der nach bislang herrschender Rechtsauffassung für sich selbst nicht kämpfen darf. Diese Übertragung wurde und wird gekürzt. Ob dies in Zukunft so bleiben darf, haben wir nunmehr zu entscheiden. Gestatten Sie einen Rückblick: 1997 wurde die Versorgungsrücklage gesetzlich geschaffen. Ausdrücklicher Zweck war es, das Niveau von Besoldung und Versorgung in gleichmäßigen Schritten von durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte um insgesamt 3 Prozent abzusenken. Anfang 1999 begann diese Entwicklung und sollte planmäßig 2013 enden. Nach drei Anpassungsschritten entstand allerdings eine neue Situation. Mit der Einführung der sogenannten Riester-Rente sollte das Niveau der gesetzlichen Rente über acht Jahre um 4,33 Prozent abgesenkt werden. Die Übertragung auf die Beamtenversorgung war folgerichtig, hätte aber zu einer zusätzlichen Überlagerung von Absenkungen geführt, weshalb die Abzüge für die Versorgungsrücklage ausgesetzt wurden. Diese setzten deshalb erst wieder ein, nachdem die sogenannte Riester-Treppe mit dem Jahr 2011 abgearbeitet worden war. In § 14a des Beamtenversorgungsgesetzes wurde das 3-Prozent-Ziel gestrichen und das Jahresende 2017 als Endzeitpunkt festgelegt. Ende 2010 berichtete dann der damalige wie heutige Innenminister Dr. Thomas de Maizière schriftlich dem Innenausschuss – ich zitiere –: Mit der Reduzierung des Minderungsziels von ursprünglich 3 Prozent auf 2 Prozent trug der Gesetzgeber der durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 beschlossenen (zusätzlichen) Absenkung des Versorgungsniveaus um 4,33 Prozent Rechnung. Auch der Fünfte Versorgungsbericht von 2013 offenbarte keinen zusätzlichen Kürzungsbedarf. Die ursprüngliche Absicht des Bundesinnenministeriums, die Kürzungen bis in die 2030er-Jahre festzusetzen – wenn auch im Zweijahresrhythmus –, ist deshalb völlig zu Recht auf Widerstand gestoßen. Die Abzüge für die Versorgungsrücklage und auch deren Verwendung waren von vornherein befristet, im Gegensatz zum Versorgungsfonds für neueingestellte Beamte. Der Regierungsentwurf schlägt jetzt nur noch eine weitere Absenkung um insgesamt 0,8 Prozent vor. Das ist ein großer Erfolg gegenüber dem Referentenentwurf. Hinzu kommt, dass im Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz für 2016, nicht aber für 2017 ein Abzug vorgesehen ist, also nur einmal pro zweijähriger Besoldungsanpassungsrunde. Damit kämen wir also jetzt zunächst auf Abzüge von 2,0 Prozent und bis 2024 dann auf 2,8 Prozent. Das ist auch nicht selbstverständlich, sondern insbesondere an der Entwicklung in der Rentenversicherung zu messen. Denn es kann nicht angehen, dass man strukturelle Unterschiede vertieft, um sich am Ende von einer parallelen Entwicklung völlig abzusetzen. Wohlgemerkt, es geht gerade uns Sozialdemokraten um Gerechtigkeit – also, bitte schön, keine Vorteile, aber auch keine Nachteile für die Beamtinnen und Beamten. Mehr noch: Wir beabsichtigen, die gesellschaftliche Akzeptanz der Beamtenversorgung zu erhöhen. Dies gelingt sicherlich nur durch die Abschaffung struktureller Besserstellungen gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Konkret formuliert heißt das: Die grundsätzliche, ungekürzte Übernahme von Tariferhöhungen können Beamtinnen und Beamte ebenso erwarten, wie von ihnen erwartet werden konnte, die Übernahme nachteiliger Veränderungen des Rentenrechts in die Versorgung zu akzeptieren. Im Verhältnis zur gesetzlichen Rente ist bemerkenswert, dass der Nachhaltigkeitsfaktor seit seiner Einführung 2005 bis heute völlig unterschiedlich gewirkt hat. In der Summe ist das Rentenniveau jedoch nicht gesunken. Eine nicht durchdachte Fortsetzung der Regelungen zur Versorgungsrücklage verhindert allerdings auch für die Dauer der Befristung die Debatte darüber, eventuelle Reformen im Rentenrecht wirkungsgleich in die Beamtenversorgung zu übernehmen. Nicht nur aus diesem Grund sind sicherlich die Gewerkschaften gegen die Fortsetzung dieser Abzüge. Der DGB und unter anderem auch der BDZ lehnen diesen Vorstoß aus gutem Grunde sogar ab. Bei einer Gesamtbetrachtung darf man die Wirkung der sogenannten Riester-Treppe auch nicht vergessen. Sie hat übrigens den Vorteil, dass zum einen die Bezüge der Aktiven nicht betroffen waren und zum anderen das Versorgungsniveau im Höchstsatz erkennbar wurde: nicht mehr 75 Prozent, sondern nur noch 71,75 Prozent. Lobend erwähnen möchte ich, dass die Verwaltung der Sondervermögen bei der Bundesbank verbleibt. Dieses Finanzvolumen in der Versorgungsrücklage, dessen Verwaltung einige Finanzdienstleister mit glänzenden Augen sicher erwarteten, ist nichts für – höflich formuliert – offensiv anlegende Finanzmarktstrategen. Schon in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Professorenbesoldung hat die notwendige parlamentarische Selbstvergewisserung eine besondere Rolle gespielt. Ich erinnere hier noch mal an den Kollegen Wiefelspütz. Daran darf man auch gerne erinnern, zumal der Sechste Versorgungsbericht der Bundesregierung noch nicht vorliegt. Wir sollten uns mit einer Anhörung im Innenausschuss auch wissenschaftlichen Sachverstandes versichern, (Beifall der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE]) wofür ich bei allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus werbe. Die Notwendigkeit einer allzu oft angemahnten Eile sehe ich bei diesen beiden Gesetzesverfahren ebenfalls nicht. Es sind also ideale Voraussetzungen für gesetzgeberische Meisterleistungen. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und verbleibe mit einem herzlichen Glückauf. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Mahmut Özdemir. – Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! – Nächste Rednerin: Irene Mihalic für Bündnis 90/Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herr Özdemir, ich nehme erst mal überrascht zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich doch eine Anhörung zu diesem Gesetz machen wollen, (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Wir sind ja auch die Guten!) weil wir da eine andere Information aus der Obleuterunde hatten. Aber ich bin dem durchaus nicht abgeneigt, weil es bei diesem Gesetzesvorhaben ja doch zumindest ein paar Punkte zu diskutieren gibt. Grundsätzlich sei gesagt, dass die Gestaltung angemessener Dienst- und Versorgungsbezüge ein wesentlicher Teil jeder guten Personalpolitik ist. Dabei versteht es sich von selbst, dass die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung auch umgesetzt werden, und natürlich ist die vorgelegte Anpassung im Sinne einer Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes in diesem Rahmen richtig. Dass die Beamtenbesoldung nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt wird, ist insbesondere für die Einstiegsämter ein wichtiges Signal; denn schließlich haben wir alle ein Interesse daran, dass der öffentliche Dienst auch im Beamtenbereich attraktiv ist. Das spielt gerade jetzt eine große Rolle, wo wir in den Haushaltsberatungen große Personalaufstockungen vornehmen und wir alle ein Interesse daran haben, möglichst viele geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Da ist die Frage der Bezahlung nicht ganz unwesentlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In vielen Bereichen gibt es hohen personellen Nachholbedarf. Teilweise werden neue Stellen im dreistelligen, manchmal sogar im vierstelligen Bereich geschaffen. Das betrifft den Sicherheitsbereich, aber eben nicht nur. Dieser personalpolitische Richtungswechsel beschäftigt uns nicht nur jetzt in den Haushaltsberatungen, sondern er wird auch die zukünftigen Haushalte stark prägen. Deshalb ist es wichtig, sich über eine zukunfts- und generationengerechte Finanzierung des öffentlichen Dienstes Gedanken zu machen. Dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung gemeinsam mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Versorgungsrücklage diskutieren, ist kein Zufall. Gleichzeitig gibt es bei beiden Vorlagen noch wichtige Detailaspekte, die wir uns genauer anschauen müssen. Ich will mich an dieser Stelle aber nur auf einen Punkt konzentrieren, den die Kollegin Jelpke vorhin schon angesprochen hat. Er betrifft die Anlagestrategie im Rahmen der Versorgungsrücklage. Ich will eines vorwegschicken: Es ist richtig, dass bei anhaltenden Niedrigzinsen auch nach alternativen Anlageformen gesucht wird. Dabei darf jedoch der Zweck der Rücklage nicht unbeachtet bleiben. Wenn schon über die Kapitalmärkte investiert werden soll, so brauchen wir doch zumindest auch inhaltliche Regelungen, um sicherzustellen, dass die einzelnen Investments zukunftssicher, nachhaltig und sozial verträglich sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE] – Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Ist doch!) – Na ja, die bisherige Anlagepraxis hatte leider große Defizite, und ich habe die Befürchtung, dass diese Fehler nun wiederholt oder sogar vertieft werden – wenn man bedenkt, dass in der Vergangenheit in erheblichem Maße in Aktien von Unternehmen aus der Öl- und Gasbranche investiert wurde, obwohl allen Beteiligten längst hätte klar sein müssen, dass das keine guten Investitionen in die Zukunft sind. Unserer Auffassung nach brauchen wir auf jeden Fall strikte Anlagevorgaben, die sich an Umwelt- und Klimaverträglichkeit, an Nachhaltigkeit und an sozialen Kriterien orientieren. Mit anderen Worten: Wir müssen auch bei diesen Anlagestrategien raus aus Kohle, Öl und Gas; wir wollen keine Aktien von Atomkonzernen oder Kriegswaffenherstellern. Die Anlagestrategie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auf jeden Fall ein Punkt, der dringend zukunftstauglicher werden muss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem Sinne freue ich mich auf die Anhörung, wenn wir die Meinung der Expertinnen und Experten dazu hören. Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Irene Mihalic. – Der letzte Redner in dieser Debatte: Michael Frieser für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Frieser (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vollbesetzten Reihen sagen etwas über die Attraktivität des Tagesordnungspunktes aus. In Anbetracht der FDP-Ergebnisse kann man mal wieder Graf Lambsdorff zitieren, der sagte: Das Parlament ist mal voller und mal leerer, meistens ist es voller Lehrer. – Jeden Einzelnen davon schätzen wir persönlich, das ist überhaupt keine Frage. Dieses Plenum hat nun einmal 115 Beamte. Ich als selbstständiger Anwalt tue mich deshalb etwas leichter, objektiv über dieses Thema zu reden. Klar ist, dass wir heute in dieser Debatte vor lauter Fachbegriffen und Ähnlichem manchmal ein bisschen aus den Augen verlieren, worum es im Wesentlichen geht. Dem Kollegen Krings bin ich sehr dankbar, dass er die entscheidenden Punkte herausgearbeitet hat. Wir wissen, dass derzeit so viele Beamte wie noch nie in den Ruhestand gehen. Als demografiepolitischer Sprecher der Union bin ich besorgt. Denn es stellt sich die Frage: Wie sieht es eigentlich mit qualifiziertem Nachwuchs aus? In diesem Bereich stehen wir in der Tat besonderen Herausforderungen gegenüber. Dass der Tarifabschluss übernommen wird, dass Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger die Ansprüche übertragen bekommen, das ist selbstredend. Es ist nicht ganz einfach, das in der öffentlichen Diskussion zu vertreten. Tun wir nicht so, als sei das eine Selbstverständlichkeit. Das ist keine Selbstverständlichkeit, letztendlich aber eine gerechte, eine richtige und eine notwendige Entscheidung der Politik. Der gesellschaftlichen Debatte, die hierüber geführt wird, muss sich der Deutsche Bundestag natürlich stellen. Angesichts von 1,7 Millionen Beamten in diesem Land ist dies notwendig. Die Beamten sind – das will ich noch einmal deutlich sagen – eine Säule dieses Rechtsstaats. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In den letzten Monaten hat sich gezeigt, wie wichtig neben all den Menschen, die ihr Menschenmöglichstes tun, ein organisierter und schlagkräftiger Staat mit Beamten ist, die eben nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt den Stift oder Ähnliches fallen lassen, sondern mehr tun, als sie eigentlich tun müssten. Es gehört aber eben auch dazu, dass man diesen Beamtinnen und Beamten eine Perspektive gibt. Nur wer eine Perspektive hat, gerade was die Versorgung, was den Ruhestand anbetrifft, ist bereit, sich einzubringen. Wir haben in unmittelbarer Nachbarschaft, auch in Europa, erlebt, wie es Ländern geht, die sich nicht auf einen schlagkräftigen, handlungsfähigen und effektiven Rechtsstaat verlassen können. Deshalb geht es darum, dass wir diesen Einsatz nicht nur wahrnehmen, sondern auch honorieren und letztendlich auch die Versorgungszusagen aus den Tarifabschlüssen übernehmen. Wir sind trotzdem gut beraten, die politische Realität nicht ganz aus dem Blick zu verlieren. Wir müssen zum Beispiel wissen, dass eine gestiegene Lebenserwartung eine demografische Herausforderung darstellt. Das kann nicht unberücksichtigt bleiben. Deshalb ist es notwendig, dass die Versorgungsrücklage tatsächlich ein Stück weit verändert wird. Wir wissen – diesem Fakt ist heute von keinem der Redner widersprochen worden –, dass der Peak, also der höchste Berg derer, die als Versorgungsempfänger in den Ruhestand gehen, 2035 erreicht wird. Daher muss klar sein, dass der Zeitpunkt der Erstentnahme nach hinten verschoben wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dieses Mittel ist notwendig, es ist angemessen, und es ist geeignet. Jetzt hören wir plötzlich, das sei Verrat, das sei ein Vertrauensbruch. Dieser Vorwurf ist nicht geeignet, nicht angemessen und letztendlich auch nicht verhältnismäßig; denn jeder weiß, dass die Argumentation auf Zahlen basiert und wir auch den nachfolgenden Generationen etwas schuldig sind. (Beifall bei der CDU/CSU) Wer solche Argumente vorbringt, dem ist entweder der Rechenschieber kaputtgegangen oder er argumentiert politisch einseitig. Alles andere passt meines Erachtens nicht ganz. Damit sind wir bei der Niedrigzinsphase. Unser Hauptargument für die Einführung dieses Versorgungsfonds war, dass er eine wirklich sichere Säule der Altersvorsorge sein sollte. Liebe Frau Kollegin Jelpke, wenn Sie sich über etwas aufregen wollen, dann regen Sie sich über die Niedrigzinspolitik Europas auf; denn die treibt uns zu diesen Entscheidungen. Wir müssen verantwortungsvoll und nachhaltig mit diesen Finanzmitteln umgehen, damit wir am Ende des Tages sagen können: Wir werden der Herausforderung gerecht. – Man kann nicht einfach zuschauen, sondern man muss auf die politischen Realitäten Einfluss nehmen. Deshalb kann ich nur sagen: Wenn Sie über etwas reden wollen, dann reden Sie darüber. Das ist etwas, was die Linken bisher leider Gottes nicht getan haben. Da haben Sie noch etwas Nachholbedarf. Ansonsten glaube ich, dass die Regierung und wir gut beraten sind, diese Anpassungen vorzunehmen. Deshalb sind wir froh, dass es wahrscheinlich eine ziemlich breite Mehrheit für dieses Gesetzespaket geben wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Michael Frieser. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/9533 und 18/9532 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? Das frage ich immer, aber es hat noch nie jemand einen anderen Vorschlag gemacht. Ich habe es noch nie erlebt. Herr Straubinger, haben Sie das schon einmal erlebt? Das müssten wir einmal testen. – Also, das ist nicht der Fall. Es gibt keine anderen Vorschläge. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 15 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Nicole Gohlke, Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft durchsetzen Drucksache 18/9667 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ich weiß nicht, ob alle hierbleiben wollen. Das ist ein spannendes Thema. Es wäre gut, wenn nicht alle Männer jetzt rausgehen würden. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das wollte ich gerade sagen! Das wäre kein gutes Zeichen!) Ich freue mich, dass viele Männer an dieser Debatte teilnehmen. Interfraktionell sind 25 Minuten für die Aussprache vorgesehen. – Auch dazu gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort Nicole Gohlke für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Nicole Gohlke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich 1996 angefangen habe, zu studieren, habe ich mir nicht träumen lassen, dass sich innerhalb von 20 Jahren so wenig in Sachen Gleichstellung tun würde und dass man heute immer noch derart gegen die Diskriminierung von Frauen in der Wissenschaft kämpfen muss. Das muss sich endlich ändern. Deswegen hat die Linke heute diesen Antrag vorgelegt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist nicht etwa, dass es zu wenig qualifizierte Frauen in der Wissenschaft gibt, sondern das Problem ist, dass die Frauen an eine gläserne Decke stoßen, dass sie behindert werden. Da muss man endlich politisch ran. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Frauen absolvieren über die Hälfte aller Studienabschlüsse. Bei den Promotionen gibt es fächerübergreifend mittlerweile einen Frauenanteil von einem Drittel bis 40 Prozent, aber dort, wo es um die Karriere geht, bei den Habilitationen, bei den Professuren, bricht es ab; da verlassen die Frauen das Wissenschaftssystem. Eine Zahl macht sehr deutlich, wie unfassbar langsam sich hier etwas tut: Zwischen 2003 und 2013 ist der Anteil von Professorinnen pro Jahr trotz des aufgelegten Professorinnenprogramms um weniger als 1 Prozentpunkt angestiegen. Diese Zahl ist einfach nur blamabel und sonst gar nichts. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) In der Wissenschaft gelten leider die gleichen sexistischen Stereotypen wie im Rest der Gesellschaft auch. Das Klischee des wissenschaftlichen Genies wird typischerweise mit Männern assoziiert. Nach wie vor kämpfen wir mit dem auf die Mutterrolle fixierten weiblichen Rollenbild in der Gesellschaft. Wir haben es natürlich auch mit der Tatsache zu tun, dass Führungskräfte dazu neigen, ihresgleichen zu rekrutieren. All das macht es Frauen heute immer noch schwer, auf feste Stellen oder in Leitungsfunktionen zu kommen. Das muss sich endlich ändern. Wir sind im Jahr 2016 und nicht mehr im vorigen Jahrhundert. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dazu kommt die elende prekäre Beschäftigung in der Wissenschaft. Frauen sind noch häufiger befristet beschäftigt als Männer, weil ihnen der Zugang zu den wenigen Professuren oft verwehrt ist und weil es schlicht viel zu wenig unbefristete Stellen in der Wissenschaft gibt. Über 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen an Hochschulen waren 2012 nur befristet beschäftigt. Solange nicht auch die Bundesregierung endlich engagierte Impulse zur Schaffung von unbefristeten Stellen gibt, ändert das geänderte Wissenschaftszeitvertragsgesetz daran nur wenig. Deswegen kann ich nur sagen: Werden Sie hier endlich aktiv! (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Fatal wirkt sich auch die wettbewerbliche Organisation des Wissenschaftssystems aus. Wissenschaftlicher Erfolg wird quasi nur noch an eingeworbenen Drittmitteln oder an der Anzahl der Publikationen festgemacht. Das fördert eine ganz ungesunde Kultur von unbegrenzter Verfügbarkeit. In der Wissenschaft zu arbeiten, bedeutet heute doch meistens, befristet zu arbeiten, unbezahlte Überstunden zu machen und den Arbeitsort regelmäßig zu wechseln. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein Leben mit Kindern planen, sind in diesem System nahezu chancenlos. Das darf so nicht bleiben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was hat die Bundesregierung in den letzten Jahren unternommen? Ich sage einmal: das Übliche. Sie haben sich im Wesentlichen auf Appelle und auf Selbstverpflichtungen beschränkt, obwohl Sie ganz genau – auch aus den Beispielen aus der Wirtschaft – wissen, dass das kaum wirkt. Sie haben auf feste Vorgaben oder Sanktionsmechanismen verzichtet. Mir ist echt unbegreiflich, wie die Bundesregierung bei der Verabschiedung neuer Programme, zum Beispiel jetzt beim Programm „Innovative Hochschule“ oder beim Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wieder darauf verzichten kann, feste Quoten oder Geschlechtergerechtigkeit als Programmziel zu verankern. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen, dass die Bundesregierung endlich Verantwortung übernimmt und zusammen mit der GWK ein Gesamtkonzept zur Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft erarbeitet, und zwar mit sanktionsfähigen Zielquoten. Nur so lässt sich in den nächsten fünf bis zehn Jahren etwas erreichen. Mit Ihren Vorschlägen dauert es eher 50 bis 100 Jahre. Diese Zeit haben wir nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Nicole Gohlke. – Die nächste Rednerin ist Dr. Claudia Lücking-Michel für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick auf die Stellenbesetzungen in unserer Forschungs- und Hochschullandschaft zeigt: Wir haben ein Problem. Frauen sind viel zu oft unterrepräsentiert, und immer gilt: Je höher die Karrierestufen und je höher die Besoldung, desto niedriger der Anteil der Frauen. Diese Situation – darin stimme ich Ihnen vollkommen zu – ist nicht akzeptabel. So weit gebe ich Ihnen recht. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Sehr gut!) Die Gründe für diese Situation sind allerdings absolut vielfältig, und wer etwas dagegen tun will, muss entsprechend vielfältig – mit verschiedenen Instrumenten – ansetzen. Vieles geschieht auch schon. Deswegen ziehe ich aus der wahrlich nicht erfreulichen Situation ganz andere Schlüsse als Sie in Ihrem Antrag. Gleich der erste Satz Ihres Antrages ist eine, wie ich finde, einseitige Beurteilung; denn Sie ignorieren all die Aktivitäten, die weit über Appelle und Selbstverpflichtungen hinausgehen und die an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mittlerweile stattfinden, um die Chancengerechtigkeit für alle, auch und gerade für Frauen, zu verbessern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Leitungsebene und Gleichstellungsbeauftragte ziehen in der Regel an einem Strang. Im zweiten Satz des Antrags geht es gleich weiter: Sie behaupten pauschal, dass Frauen in ganzen Fachrichtungen diskriminiert würden. Wahrscheinlich meinen Sie die MINT-Fächer und meinen, dass der Frauenanteil hier in den Führungspositionen immer noch viel langsamer steigt als anderswo. Sie erwähnen allerdings nicht, dass nach wie vor viel weniger Frauen ein Studium in diesen Fächern aufnehmen. Erst recht findet sich mit keinem Wort, was die Bundesregierung gegen die Studienfachwahl im Sinne der klassischen Rollenbilder mittlerweile auch schon unternimmt. Das beginnt beim Girls’ Day und geht weiter zum Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen. Diese Initiativen wirken. Die Zahl der Studienanfängerinnen in den MINT-Fächern ist von rund 45 000 im Jahr 2000 auf immerhin 105 000 im Jahr 2014 gestiegen – mehr als doppelt so viele. Ich stelle das so ausführlich dar, weil ich erklären möchte, warum wir von den geforderten fixen Quoten für Frauen, die bei Ihnen an verschiedenen Stellen vorkommen, nicht viel halten. Man muss, so finde ich, die konkreten Zahlenverhältnisse berücksichtigen. Deshalb kommt man auf die Idee des sogenannten Kaskadenmodells. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Superidee! Tolles Modell! Einführen!) Es trägt den Gegebenheiten der jeweiligen Fachrichtung und Institution nämlich Rechnung und – das ist mir wichtig – setzt das Prinzip der Bestenauslese gerade nicht außer Kraft, nutzt aber die Potenziale und die Verpflichtungen zum Nutzen der bisherigen Karrierestufe in vollem Umfang. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich erinnere – Sie erwähnten sie als „echte Wegmarke“, und ich finde, das sind sie auch – an die forschungsorientierten Gleichstellungsstandards, auf die sich die DFG verpflichtet hat – immerhin schon 2008. Ein solcher Kulturwandel, der mit diesen Gleichstellungsstandards eingeleitet wurde, braucht Zeit – sicher mehr, als uns lieb ist, aber immerhin. Ich finde, wir sind auf dem richtigen Weg. Wenn Politik etwas tun soll, dann gehört dazu, mehr Anreize und verbindlichere Standards zu setzen. Wir sollten also Institutionen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die hier besonders gut abschneiden, belohnen. Dabei könnten wir auch bei den Maßnahmen noch viel kreativer werden. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt! Nur zu!) Ich nenne die Anerkennung von gendersensibler Rekrutierung, die Förderung von Mentoring-Programmen, den Aufbau von Netzwerken und auch den Gedanken, Dienstleistungen für Doppelkarrierepaare auszubauen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!) Schließlich schlage ich einen verpflichtenden Berichtspunkt Familienquote vor, um nicht nur die Familienfreundlichkeit der verschiedenen Einrichtungen klarer erfassen zu können, sondern auch, um da einen Negativwettbewerb auszuschließen. Professorinnenprogramm, Personalentwicklungs- und Gleichstellungskonzepte als Kriterium für Exzellenzstrategie und Tenure-Track-Programme: Da passiert doch etwas. Das sind wirksame Anreizsysteme. (Beifall bei der CDU/CSU) Viele der Überlegungen in Ihrem Antrag sind dagegen, wie ich finde, Ladenhüter; über sie haben wir schon an so vielen Stellen miteinander diskutiert. Dazu gehört die Forderung nach Bundesfinanzierung von Aufgaben in Länderzuständigkeit oder die ständig wiederholte Kritik am Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das wir doch gerade erst novelliert haben. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht die Novelle nicht besser!) Zum Schluss sei gesagt, dass auch in der Wissenschaft – aus purem Eigeninteresse – längst angekommen ist: Gleiche Zugangschancen zu Spitzenfunktionen für alle sind nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage der Exzellenzsicherung. Diversität von Fragestellungen und Forschungsansätzen ist Bedingung für echte Spitzenforschung. In einem Punkt sind wir uns hoffentlich einig: Wir brauchen die Kreativität von allen, die Talente der besten Männer und vor allen Dingen der besten Frauen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Claudia Lücking-Michel. – Nächster Redner: Kai Gehring für Bündnis 90/Die Grünen. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie steht es hierzulande im Jahr 2016 um die Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft? Die Antwort ist eindeutig: Obwohl es viele erfolgreiche Frauen gibt, sind Wissenschaftlerinnen noch immer unterrepräsentiert und strukturell benachteiligt. Wir brauchen einen deutlichen Kulturwandel zugunsten von Frauenkarrieren. Das sage ich als männlicher Feminist in dieser Runde sehr klar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Denn es gilt: Je höher die Hierarchieebene und die Besoldungsstufe, desto dünner die Luft für qualifizierte Frauen. Nur 17 Prozent der C-4-Professuren sind in Frauenhand. Das ist eindeutig zu wenig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Old Boy’s Networks, männlich geprägte Leistungsdefinitionen und Verhaltenscodes haben noch immer zu viel Einfluss. Die Vereinbarkeit von Karriere und Kindern ist im Wissenschaftssystem nach wie vor ziemlich mühsam. Infolgedessen verabschieden sich viele kluge Frauen meist nach der Promotion aus der Wissenschaft. Das ist schlecht für die Kreativität und schlecht für unsere Volkswirtschaft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Dabei gab es vor zehn Jahren eine vielversprechende Aufbruchsstimmung. Die internationale Gutachtergruppe in der Exzellenzinitiative war über die mangelnde Gleichstellung an deutschen Universitäten entsetzt. Davon aufgeschreckt mahnte der damalige DFG-Präsident Winnacker 2006 in einem Brief an die Universitäten, ihre Gleichstellungsziele und -maßnahmen zu konkretisieren. Er und der damalige Präsident der Leibniz-Gemeinschaft Rietschel brachten sogar Quoten ins Gespräch, um der Unterrepräsentanz von Frauen im Wissenschaftssystem endlich beizukommen. Immer stärker – später auch durch die DFG-Gleichstellungsstandards – wurde Gleichstellung explizit zum Exzellenzkriterium, und sie galt als Voraussetzung für gute Forschung. Besonders wirksam war die Ankündigung der DFG, dass eine schlechte Gleichstellungsperformance die Förderchancen schmälert. Das alles war gut; denn exzellente Forschung fußt auf Vielfalt. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Chancengleichheit ist elementar für Qualität und Gerechtigkeit; da sollten wir uns doch alle einig sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Was ist aus den Aufbruchssignalen geworden? Die Aufholdynamik bleibt noch immer weit hinter dem Notwendigen zurück. Um besser voranzukommen, ist die Antwort vielerorts die Kaskade. Ihre verbindliche Verankerung hat meine Fraktion schon gefordert, als so etwas wie ein Pakt für Forschung und Innovation noch gar nicht denkbar war. Aber handelt es sich dort, wo die Kaskade herangezogen wird, um ein verbindlich ausgestaltetes Instrument? Nein, leider Fehlanzeige. Das muss sich ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage an die Bundesregierung dokumentiert, dass diese Koalition keinen einzigen neuen Impuls zur Gleichstellung in der Wissenschaft initiiert hat. Für eine geschlechtergerechte Wissenschaft ist diese Legislatur eine der verpassten Chancen. Beispiel eins. Bei der neuen Vereinbarung zur Exzellenzstrategie wurde das Thema Gleichstellung nicht stärker berücksichtigt. Beispiel zwei. Das Professorinnenprogramm war in der zweiten Runde völlig überzeichnet. Nachsteuerung und Nachfinanzierung: völlige Fehlanzeige. Wir meinen, bei der anstehenden Verlängerung sind die Mittel für das Professorinnenprogramm klar aufzustocken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Beispiel drei. Die familienpolitische Komponente bei der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes war halbherzig. Beispiel vier. Trotz des sehr ungünstigen Frauenanteils wurden in der letzten Dekade weder verbindliche Steigerungsquoten eingeführt, noch gibt es wirksame Anreize oder Sanktionen, wenn selbstgesetzte Gleichstellungsziele verfehlt werden. Wir können es nicht länger hinnehmen, dass die fortdauernde Benachteiligung von Frauen im Wissenschaftssystem Ungleichheiten reproduziert und exzellente Leistungen behindert. Deshalb brauchen wir eine systematische und stärker institutionenübergreifende integrierte Steuerung der Gleichstellung, verbindliche Zielquoten, Anreize und Sanktionsmechanismen, aber auch mehr Wirksamkeitsforschung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der letzten Legislaturperiode gab es eine sehr gute gemeinsame Initiative der damaligen Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. (Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Das war gut!) Als es zu Regierungszeiten um die Umsetzung ging, Herr Röspel, war wieder einmal Fehlanzeige bei den Sozialdemokraten, und das ist schade. Ich freue mich, dass die Linksfraktion mit ihrem Antrag die Debatte darüber heute erneut angestoßen hat. Lassen Sie uns über Ihre und unsere Forderungen im Ausschuss weiter diskutieren. Echte Gleichstellung ist überfällig. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kai Gehring. – Nächste Rednerin – jetzt ist sie dran –: Marianne Schieder für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Marianne Schieder (SPD): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Das sagte Max Weber in seinem Vortrag „Politik als Beruf“. Ich weiß nicht, ob er damals – es war das Jahr 1919 – schon an die Geschlechtergerechtigkeit in der Wissenschaft gedacht hat, aber seine Worte passen jedenfalls ganz besonders gut zu diesem Feld der Politik. Wir unterhalten uns hier nicht zum ersten Mal über das Thema „Gleichstellung in Wissenschaft und Forschung“ und ganz sicher auch nicht zum letzten Mal. Gerade uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das Thema ein Herzensanliegen, und daher war und ist es für uns auch immer ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit. Es ist schon viel auf den Weg gebracht worden; bei null fangen wir nicht an. Unser Bemühen zeigt auch Wirkungen. Ja, es gibt Verbesserungen, aber dennoch sind wir sehr weit von einer echten Gleichstellung von Männern und Frauen in Wissenschaft und Forschung entfernt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Dr. Claudia Lücking-Michel [CDU/CSU]) Ja, in Zukunft muss es mit diesen Verbesserungen schneller gehen, weil wir nicht 100 Jahre lang warten können, bis wir wirklich bei der Gleichstellung angelangt sind. Das Interessante ist ja, dass wir bei den Studierendenzahlen eigentlich schon ganz gut nach vorne gekommen sind; denn von den nicht ganz 2,7 Millionen Studierenden sind die Hälfte Frauen. Mit Ausnahme der Ingenieurwissenschaften und einiger naturwissenschaftlicher Disziplinen haben wir überall ein recht ausgeglichenes Verhältnis von Männern und Frauen erreicht, und die Frauen machen meistens die besseren Abschlüsse. Dann tut sich aber die Schere auf. Nur noch etwa jede dritte Stelle des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals ist mit einer Frau besetzt, und bei den Professuren schaut es noch schlechter aus. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was tun Sie denn dagegen? Das wissen wir alles!) Einer Professorin stehen mehr als vier Professoren gegenüber. Schaut man sich die C-4- und die W-3-Professuren an, dann sieht man, dass der Frauenanteil dort noch geringer ist. Das ist echt kein Zustand, mit dem wir zufrieden sein können. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Claudia Lücking-Michel [CDU/CSU]) Egal ob man nun ein Kaskadenmodell will oder feste Quoten bevorzugt: Wenn man die Schere schließen will, dann muss man mehr Frauen fördern und es ihnen ermöglichen, zu promovieren, dann zu habilitieren und schließlich berufen zu werden – und das alles natürlich in einem planbaren Rahmen ohne Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen. Es ist heute schon erwähnt worden, aber auch ich möchte es betonen: 2017 läuft eines der wichtigsten Instrumente im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen aus, nämlich das Professorinnenprogramm. Es muss beibehalten und nach unserem Dafürhalten auch entsprechend ausgebaut werden; (Beifall bei der SPD) denn es ist nicht zuletzt wegen dieses Programms immerhin gelungen, den Frauenanteil von 2005 bis 2015 um circa 10 Prozent anzuheben. Es gibt jetzt 10 000 Professorinnen bei insgesamt 46 000 Professuren. Ich sage es noch einmal: Das ist eine positive Entwicklung, aber natürlich noch viel zu wenig. Die große Errungenschaft dieses Programms ist aber auch, dass sich wirklich flächendeckend die Hochschulen mit dem Thema Geschlechtergerechtigkeit auseinandergesetzt und Strategien entwickelt haben, die die komplette Hochschule in den Blick nehmen. Das Ganze war also nicht nur wieder irgendein Frauenförderprogramm, das man vorschieben konnte, um sich in allen anderen Bereichen nicht mehr kümmern zu müssen. Daher werden auch wir für die Weiterführung dieses Programms kämpfen. Aber ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon noch etwas zu Ihrem Antrag sagen. Ja, in diesem Antrag steht viel Wahres und Unterstützenswertes; aber, ehrlich gesagt, kommt mir dieser Antrag so vor wie das Schreiben unserer Kinder ans Christkind, alle Jahre wieder an Weihnachten: Man schreibt wirklich alles auf, was man sich so für die nächsten Jahre und Jahrzehnte wünschen kann, und wartet dann, bis an Weihnachten alles geliefert wird. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann kommt denn der Koalitionsantrag?) Für Wünsche ans Christkind ist es natürlich egal, wie das alles bezahlt werden kann und wer dafür zuständig ist. Aber mit solchen Wunschzetteln, meine ich, sollte man sich hier nicht beschäftigen. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Sie haben dreieinhalb Jahre gar nichts gemacht!) – Frau Kollegin, lesen Sie sich einmal diesen Antrag ohne die Brille der Linken wirklich durch. Dann sehen Sie Seiten voll mit allem, was man sich nur irgendwie vorstellen kann, ob der Bund zuständig ist oder auch nicht, und keine Aussagen darüber, wie man das alles leisten kann. Im Ausschuss werden wir sicher Gelegenheit haben, noch weiter und intensiver zu diskutieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Marianne Schieder. – Jetzt war ich auch gerade Christkind und habe Ihnen eine Minute geschenkt. (Heiterkeit) Alexandra Dinges-Dierig ist die Nächste für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Alexandra Dinges-Dierig (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste zu so später Stunde! Geschlechtergerechtigkeit und Personalentwicklung in der Wissenschaft ist wirklich ein extrem wichtiges Thema. Aber für Sie, liebe Nicole Gohlke, ist es vielleicht nicht wichtig genug. Jetzt muss ich da fortfahren, wo Marianne Schieder gerade aufgehört hat: Warum haben Sie in Ihrem Antrag dieses Thema nicht wirklich in den Mittelpunkt gestellt und darauf fokussiert? (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das ist es!) Das haben Sie vergessen. Als Statistikerin begrüße ich es natürlich, dass Sie die Fakten mit viel Zahlenmaterial unterlegen. Das finde ich richtig gut. Und dann wieder bleiben Sie auf halber Strecke stehen. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Überproportional viele Frauen verlassen nach der Promotion die Wissenschaft. Das ist per se weder positiv noch negativ. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Na ja!) Aber warum sie die Wissenschaft verlassen, das verschweigen Sie in Ihrem Antrag, und das verschweigt auch die zitierte Studie. Bei der Studie ist es klar; die hatte einen völlig anderen Auftrag. Die sollte die Zahlen zum heutigen Iststand liefern. Aber Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hätten jetzt die Chance gehabt, aus den anderen Studien, die es gibt, uns ein wenig Material zu geben und zu sagen: Was führt denn überhaupt dazu, dass jemand nach der Promotion abbricht? Wo stimmt etwas nicht? Die Frage nach dem Warum hat zum Beispiel eine CHE-Studie aufgegriffen und auch viele andere Studien, in denen Professoren und Professorinnen befragt wurden. Eins ist eindeutig – es ist völlig egal, welche Studie Sie nehmen –, und das ist nämlich das Interessante: Auf Platz eins der Gründe für das frühe Ausscheiden von Wissenschaftlerinnen steht die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das finden Sie überall, und das muss uns einfach zu denken geben. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das steht auch da drin!) Unabhängig von den Forschungsfeldern ist festzustellen, dass Brüche in den beruflichen Biografien immer dann entstehen, wenn eine Familie gegründet wird. Dieses Hindernis abzustellen, das müssen wir uns wirklich vornehmen, und wir können prüfen, was Politik dazu beitragen kann. Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass wir die klügsten Köpfe der Wissenschaft nur dann bekommen, wenn wir uns die Gesamtheit aller Männer und Frauen anschauen. Es muss sich unser aller Denken ändern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vor diesem Hintergrund nützt uns auch die nächste und die übernächste Gesprächsrunde nichts; da bin ich ganz bei Ihnen. Aber es stimmt auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, dass, wie Sie meinen, durch Abschaffung der projektbezogenen Förderung, wie Sie schreiben, oder der befristeten Stellen hier auch nur irgendwas für die Gleichberechtigung getan wird. Das ist gerade nicht der Fall. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir müssen nicht nur Vorbilder schaffen; die fehlen nämlich auch, und zwar nicht nur in der Wissenschaft, sondern zum Beispiel auch in der Politik oder in der Wirtschaft, sondern wir müssen auch genau darauf achten, wie die Bedingungen im öffentlichen Dienst sind. Denn Wissenschaftseinrichtungen gehören zum öffentlichen Dienst. Durch das Zuwendungsrecht haben wir beispielsweise ein Problem bzw. weniger Flexibilität bei der Unterstützung von Familien mit Schulkindern. Das kann zwar die Wirtschaft machen, aber das kann eine Wissenschaftseinrichtung nicht machen. Das hat etwas mit unserem Zuwendungsrecht zu tun. Da sollten wir einfach einmal hinschauen. (René Röspel [SPD]: Kann sie auch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben diesen Dingen gilt es natürlich auch, tradierte Verhaltensmuster irgendwann einmal zu überwinden. Das dauert ein bisschen, leider nicht nur in der Wissenschaft. Durch politische Veränderung hat sich etwas getan. Ich denke, wenn wir das Heute mit dem Gestern vergleichen, sieht man schon, was sich verändert hat. Wir müssen auch sagen: Genauso wie wir bei Kindern den Lernzuwachs bewerten, sollten wir auch hier den Zuwachs bewerten. Ich komme gerade von der Helmholtz-Tagung. Zwischen 2005 und heute – ich habe die Zahlen extra mitgeschrieben – ist der Frauenanteil von 4,7 auf 13,4 Prozent gestiegen. Das sind kleine Zahlen. Aber der Zuwachs beträgt 185 Prozent. Das sagt etwas über Entwicklung aus. Deshalb sollten wir da weitermachen und vonseiten der Politik strukturelle Änderungen weiter vorantreiben. Da sage ich nur eins: flexible Laufbahnen, Betreuung von Schulkindern, Berichte über Familienquoten. All dies dient dazu, Probleme bewusst zu machen. Was gilt es vor Ort zu tun? Die Leitungsebenen müssen eine andere Haltung vorleben. Karrieren müssen anders beschrieben und anders vereinbart werden. Wir müssen Personalentwicklungskonzepte einfordern. Es stimmt eben nicht, dass wir in dieser Legislaturperiode nichts getan haben. Die neue Exzellenzstrategie und das Tenure-Track-Programm sind beides Vorhaben mit enormer Strahlkraft, ausgestattet mit vielen Millionen. In diesen Papieren steht, dass bei Bewerbungen um Fördermittel eine Voraussetzung erfüllt sein muss: Es muss ein Personalentwicklungskonzept geben, und ein Personalentwicklungskonzept hat ein Gleichstellungskonzept. (Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD]) Das haben wir gefordert, das werden wir auch in Zukunft fordern; denn nur dann gibt es etwas von den Millionen für die großen Programme. Gelder für wichtige Projekte zu geben, ist das eine. Aber den echten Wandel einzufordern, ist das andere. Das wollen wir auch in Zukunft tun. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Alexandra Dinges-Dierig. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte: Dr. Daniela De Ridder für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Daniela De Ridder (SPD): Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, soweit noch einige da sind! Liebe Frau Gohlke! Ich war lange Jahre Gleichstellungsbeauftragte an verschiedenen Hochschulen in Niedersachsen. Das, was Sie in Ihrem Antrag aufgeführt haben, habe ich deshalb mit dem größten Wohlwollen gelesen. Ich habe in Ihrer Analyse viele Punkte entdeckt, bei denen ich gesagt habe: Ja, da haben Sie völlig recht. Sie gehen auf die Hochschulen ein, die Universitäten und die Fachhochschulen. Sie haben deutlich gemacht: In den Forschungseinrichtungen muss einiges passieren; völlig d’accord. Sie erwähnen – das ist angesichts der vielen Ausblendungen, die in Ihrer Partei sonst üblich sind, produktiv; jedenfalls habe ich es so interpretiert – das Professorinnenprogramm. Sie erwähnen das Kaskadenmodell; alles richtig und wichtig. (Zuruf der Abg. Nicole Gohlke [DIE LINKE]) Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz findet Anerkennung, wenn auch vielleicht nicht ganz so viel. Aber auch hier habe ich Wohlwollen herausgelesen. Sie haben bemerkenswerterweise – das hat mich besonders gefreut – auch die schwierigen Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten angesprochen. Das ist alles gut und richtig und auch kritisch zu würdigen. Dann aber haben Sie mich mit Ihren Widersprüchen und Ihrem Wankelmut irritiert. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Nein! Das kann nicht wahr sein!) Ich habe nicht erkennen können, wohin die Reise geht, liebe Frau Gohlke. Mal reden Sie von mehr Grundfinanzierung, mal wollen Sie mehr Programmförderung. Einerseits reden Sie von Kaskaden, andererseits aber wollen Sie starre Quoten. Ich finde, Sie müssten sich einmal entscheiden, was Sie genau wollen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das ist recht genau definiert!) Dann haben Sie mit Zahlen operiert, die ich überhaupt nicht nachvollziehen konnte. Sie sind weder konsistent hergeleitet noch irgendwie nachvollziehbar. Sie reden von 100 000 unbefristeten Stellen. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Auf zehn Jahre als Bund-Länder-Programm! Das können Sie auch einmal nachrechnen!) Marianne Schieder hat schon gesagt: Im Himmel ist nicht Jahrmarkt, und Weihnachten haben wir auch noch nicht. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber bald!) Dann wiederum wollen Sie 44 000 Vollzeitäquivalente. Woher kommen sie? Warum? Wie sind sie eingebunden? Ich finde, das könnten Sie ruhig begründen. Dazu werden Sie sicher Gelegenheit haben. Dann wird es ärgerlich, Frau Gohlke. Dann machen Sie in Ihrem Antrag richtig dicke Fehler. Das ist handwerklich wirklich schlecht gemacht und zeigt, dass Ihr Antrag mit heißer Nadel gestrickt ist. Sie fordern, dass die Fachhochschulen im Professorinnenprogramm einen anderen Stellenwert bekommen sollen und tun geradewegs so, als wäre das Programm für Fachhochschulen nicht gedacht. Das Gegenteil ist der Fall: Die Fachhochschulen profitieren im Verhältnis zu den Universitäten überproportional vom Professorinnenprogramm. Gehen Sie einfach auf die Internetseite des BMBF und schauen dort nach. Das ist der einfachste Weg, das zu prüfen. Sie tun so, als würden wir eine ganze Hochschulgruppe aussparen. Das ist schlicht falsch. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Dann will ich Ihnen noch sagen: Sie wollen, dass überall konsistent Gleichstellungspläne entwickelt werden. Ja, liebe Frau Gohlke, dann schauen Sie sich das Professorinnenprogramm noch einmal ganz genau an. Die Hochschulen bekommen gar keine Antragsbewilligung, wenn sie keinen Gleichstellungsplan vorlegen. Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen. Die Hochschulen bewegen sich. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das steht doch da drin!) Ich mache Ihnen einen Vorschlag zur Güte: Wir gehen noch einmal in den Ausschuss und schauen, wie konkrete Maßnahmen aussehen könnten. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss zu Protokoll gehen! – Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das ist super!) Und dann adressieren wir das auch, denn beim Thema Geschlechtergerechtigkeit geht es nicht nur um Frauen, sondern auch um Männer. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das können wir machen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das machen wir aber nicht mehr heute Abend! Dr. Daniela De Ridder (SPD): Das machen wir, liebe Frau Präsidentin, genau an der richtigen Stelle zur richtigen Zeit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Daniela De Ridder. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/9667 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Drucksache 18/9535 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Sportausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss Digitale Agenda Die Reden werden zu Protokoll gegeben. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.6 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9535 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich brauche gar nicht zu fragen, ob es andere Vorschläge gibt. Dann ist es so beschlossen. Ich rufe Zusatzpunkt 8 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden (Presseauskunftsgesetz) Drucksache 18/8246 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Kultur und Medien (f) Sportausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss Digitale Agenda Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Sie sind damit einverstanden. – Ich bitte Sie alle, Ihre Plätze einzunehmen und den Kolleginnen und Kollegen zuzuhören oder draußen weiterzureden. Ich eröffne die Debatte und gebe Tabea Rößner für Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 2013 haben Bundesbehörden ziemlich leichtes Spiel, wenn sie unliebsame Anfragen von Journalisten abblocken wollen, denn da urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesministerien oder Bundesbehörden anwendbar sind, und warf so eine jahrzehntelange Rechtspraxis kurzerhand über Bord. Journalisten bewegen sich seitdem auf unsicherer Rechtsgrundlage, und Behörden können bei ihren Ausreden sehr kreativ sein, wenn sie Auskünfte verwehren wollen. Das betrachten wir als unhaltbaren Zustand. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Gerade gestern hatten die Leipziger Richter wieder einen solchen Fall auf dem Tisch. Der Axel-Springer-Verlag möchte endlich wissen, wer in seinem Haus in den 50er- bis 70er-Jahren vom BND bespitzelt wurde. Der Fall wird nicht zum ersten Mal verhandelt. Bisher haben die Geheimdienstler die Akten aber nur geschwärzt herausgerückt. Jetzt wollen sich die Richter all das noch einmal genau anschauen, bevor sie dann entscheiden. Das Hickhack um die Akten zeigt aber, wie mühsam es für Journalisten ist, an Informationen zu gelangen, und warum wir dieses Gesetz endlich brauchen. Bei den vielen Fällen, die mittlerweile streitig auf den Gerichtstischen liegen, geht es nicht um Firlefanz, sondern um Fragen, deren Beantwortung uns alle sehr interessieren dürfte. Wie etwa steht es um die NS-Verstrickung von BND-Mitarbeitern in der Nachkriegszeit? Warum hält man über 50 Jahre nach der Hinrichtung des NS-Verbrechers Adolf Eichmann eine Geheimhaltung „zum Wohle der Nation“ noch für erforderlich? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Sehr gute Frage!) Und auch die rund 5 000 Seiten dicke Barschel-Akte dürfte viel Erhellendes zutage fördern. Hier wird geblockt, was das Zeug hält, und das sind nur einige der Fälle, bei denen Verlage und Journalisten hartnäckig blieben und tatsächlich vor Gericht zogen. Liebe Kollegen von der SPD – Sie sind nur noch in geringer Zahl vertreten –, (Sebastian Hartmann [SPD]: Immerhin!) Ihre Fraktion hat sich doch mehrfach für dieses Presseauskunftsgesetz eingesetzt. (Sebastian Hartmann [SPD]: Das ist auch eine gute Sache!) Haken Sie doch einfach Ihre Unionskollegen unter, und versuchen Sie, diese Blockade zu überwinden! Immerhin habe ich inzwischen auch aus Richtung der Union Zeichen bekommen, dass ein solches Gesetz auf den Weg gebracht werden könnte. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie uns das endlich gemeinsam anpacken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]) Ich gebe Ihnen auch gerne noch ein paar Entscheidungshilfen. In einer Anhörung im Bundestag haben dju von Verdi, DJV und Verleger allesamt ein solches Gesetz begrüßt, ebenso wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Gerade vergangene Woche hat sich auch der Deutsche Juristentag mit dem Thema befasst und empfohlen, einen Auskunftsanspruch für Medien gegenüber der Strafjustiz zu verankern. Das ist vorbildlich. Allerdings sollte man das Problem nicht nur in Teilbereichen lösen. Es braucht einen Auskunftsanspruch, der für alle Institutionen auf Bundesebene gilt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Und nein, der Mindestanspruch, den das Bundesverfassungsgericht für diese Fälle aus Artikel 5 des Grundgesetzes abgeleitet hat, diszipliniert die Behörden eben nicht. Das sieht man alleine an den vielen Rechtsstreitigkeiten, die auflaufen. Es ist daher dringend notwendig, Rechtssicherheit für die Medienschaffenden herzustellen. Diese und die angefragten Behörden müssen Klarheit darüber haben, wie weit der verfassungsrechtlich verwirkte Auskunftsanspruch reicht und welche Ablehnungsgründe gelten dürfen. Von Pressefreiheit reden in letzter Zeit viele, aber etwas dafür tun wollen nur wenige. Sehr geehrte Damen und Herren, der öffentliche Auftrag der Presse ist verfassungsrechtlich geschützt. Es darf nicht sein, dass Journalisten ihr Recht erst durch die Instanzen einklagen müssen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam den Auskunftsanspruch für Journalisten auf Bundesebene verbessern und damit auch die Pressefreiheit stärken. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Tabea Rößner. – Nächster Redner: Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Lassen Sie mich bitte eines vorausschicken: Es ist vollkommen unstreitig, dass die Pressefreiheit elementar ist und dass sie ein zentrales Grundrecht ist. Ich glaube, gerade auch im Lichte der deutschen Geschichte und des Umstands, dass im letzten Jahrhundert in zwei schrecklichen Diktaturen die Presse- und die Meinungsfreiheit unterminiert wurden und damit auch die perfide Diktatur jeweils aufrechterhalten wurde, ist es umso wichtiger, dass wir uns nachdrücklich für die Pressefreiheit einsetzen und sie schützen. Ich möchte an dieser Stelle das Bundesverfassungsgericht zitieren, das schon vor 50 Jahren festgehalten hat, dass die Pressefreiheit „schlechthin konstitutiv“ für den demokratischen Rechtsstaat ist. An diesem Befund hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Aber – jetzt kommen wir zum Thema, sehr verehrte Frau Kollegin Rößner – nicht jedes Gesetz, das den Titel „Presseauskunftsgesetz“ trägt, würde die Presse wirklich stärken. Das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzentwurf, den Sie heute in erster Lesung vorlegen, wäre genau kontraproduktiv. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso?) – Lassen Sie mich das bitte erläutern. Zur Vorgeschichte: Es gibt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2013, die mit der bisher geltenden Rechtspraxis aufgeräumt hat, dass die Pressegesetze der Länder ausreichten, um einen Anspruch der Presse auch gegenüber den Bundesbehörden zu begründen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das reicht eben nicht!) Das war bis zu dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur die geübte Rechtspraxis, sondern auch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft, und meines Erachtens auch mit guten Gründen, weil es keines einfachgesetzlichen Anspruchs bedarf, weil es vielmehr nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes einen verfassungsunmittelbaren Anspruch der Presse auch gegenüber den Bundesbehörden gibt. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das funktioniert ja nicht!) Das Bundesverfassungsgericht hat dann im Juli 2015 dies sogar noch einmal präzisiert, indem es deutlich gemacht hat, dass dieser verfassungsunmittelbare Anspruch, der sich allein schon aus dem Grundgesetz ergibt, nicht nur ein Mindestmaß an Auskunft gewährleistet, sondern einen Anspruch auf dem gleichen Niveau, wie ihn die Landesgesetze gewährleisten. Der Anspruch gegenüber den Bundesbehörden darf also nicht hinter dem Anspruch, den die Landesgesetze vermitteln, zurückbleiben. Sie haben erwähnt, dass die SPD in der letzten Legislaturperiode selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der dann interessanterweise Gegenstand einer Anhörung war. Anders als bei Anhörungen üblich, in denen sich die Sachverständigen durchaus auch widersprechen und miteinander streiten, waren sich die Sachverständigen in dieser Anhörung vollkommen einig, dass dieser Gesetzentwurf verfassungswidrig ist, da er schon allein die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht wahr!) weil es eben keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gibt. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kann man schaffen!) Der Gesetzentwurf, den Sie jetzt vorlegen, ist nicht nur formell, sondern auch materiell verfassungswidrig, weil er hinter der Qualität und der Quantität der Ansprüche zurückbleibt, die durch die Ländergesetze vermittelt werden. Es gibt eben im Gegensatz zu Ihrer Darstellung keine Gesetzgebungslücke. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Abgesehen davon weist Ihr Gesetzentwurf auch erhebliche inhaltliche Schwächen auf. Nur ein Punkt: Der Titel des Gesetzentwurfs lautet „Presseauskunftsgesetz“. Sie sprechen dann aber im Gesetz von den Medien. Allein schon was die Terminologie anbelangt, offenbart sich hier ein Widerspruch. Des Weiteren ist anzumerken, dass der Auskunftsanspruch nicht nur zu ermittelnde, sondern auch zu beschaffende Informationen umfasst. Sie gehen sogar über alle Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder hinaus, indem Sie den Journalisten nicht nur den Anspruch gewähren, Auskunft zu erlangen, sondern auch einen Anspruch gegenüber den Behörden vermitteln, dass diese die Informationen auch zu beschaffen haben. Sie machen die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu Erfüllungsgehilfen – ich möchte sogar sagen: zu Beschaffungsgehilfen – der Journalisten. Dafür ist die öffentliche Hand wirklich nicht zuständig. (Beifall bei der CDU/CSU – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch absurd!) Es gibt hier keine Rechercheverpflichtung der öffentlichen Hand gegenüber Journalisten, es gibt keine Pflicht zur Beschaffung von Informationen. Vor diesem Hintergrund ist Ihr Gesetzentwurf vom Grundsatz her abzulehnen. Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Sie sprechen in § 1 Absatz 4 Ihres Gesetzentwurfs davon, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten ist. Es ist, sehr geehrte Frau Kollegin Rößner, eine Selbstverständlichkeit, dass die Verwaltung an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden ist. Viele Gründe sprechen also gegen diesen Gesetzentwurf. Ein Zitat von Charles Baron de Montesquieu wird hier häufiger vorgetragen. Ich glaube, es findet auf keinen Gesetzentwurf eine so gute und treffende Anwendung wie auf diesen Gesetzentwurf: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie sich mal mit Journalisten unterhalten?) Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Stephan Mayer. – Dann haben wir den Nächsten in der Debatte: Harald Petzold für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste – auch wenn es nur noch wenige sind – auf den Besuchertribünen! Das war schon eine ganz gewaltige Pirouette, die hier in der Debatte über das Presseauskunftsgesetz gedreht worden ist, (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!) nämlich zum einen die Übereinstimmung aller Fraktionen in der Frage der Pressefreiheit zu betonen, aber zum anderen Frau Rößner derart das Wort im Munde herumzudrehen, wie das hier durch den Kollegen Mayer passiert ist. Aber egal. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zeigt leider, dass es mit dem Unter-die-Arme-Greifen wahrscheinlich nicht so einfach sein wird, selbst wenn die SPD guten Willen aufbringen sollte. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider!) Aber vielleicht sollten wir uns auf den Kern, um den es geht, zurückbesinnen. Es geht nämlich nicht nur um die Pressefreiheit, sondern es geht eigentlich auch um ein urdemokratisches Recht, nämlich das Recht der Öffentlichkeit auf Information und Transparenz. Das sollten wir vielleicht nicht ganz unter den Teppich kehren. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn dieses Recht wird immer wieder auf eine sehr harte Probe gestellt, nicht nur weil Geheimdienste nicht besonders auskunftsfreudig sind, sondern auch weil Geheimniskrämerei, was öffentliche Verwaltungen anbelangt, offenbar sehr oft vor Demokratie geht und vor Transparenz allemal. Deswegen sind wir sehr froh, dass Bündnis 90/Die Grünen heute diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben – auch wenn ich ein bisschen sauer darüber bin, dass er heute früh noch in die Tagesordnung gedrückt wurde, sodass wir zu fast nachtschlafender Stunde darüber reden müssen. Aber sei es drum, wichtig ist, dass wir darüber reden. Sie haben die Genesis, die Umstände, wie es zustande gekommen ist – dabei ging es um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes –, genannt, Frau Kollegin Rößner. Auch der Kollege Mayer hat darauf Bezug genommen. Insofern bin ich also ganz froh, dass wir das hier gemeinsam öffentlich besprechen. Es wäre eigentlich ein ganz einfacher Akt, die bestehende Rechtsunsicherheit, die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellt worden ist, abzustellen. Sie wurde bislang auch in den Diskussionen über die Föderalismusreform bzw. die Zuweisung des Gegenstandes an die Länder festgestellt. Dafür bräuchte es aber natürlich einen entsprechenden politischen Willen. Da will ich zumindest die SPD noch einmal auf den Kollegen Dörmann verweisen, der in der Debatte am 27. Juni 2013 richtigerweise gesagt hat: Es geht der Bundesregierung darum, die verfassungsrechtlich zugesicherten Auskunftsansprüche für die Medien so klein wie möglich zu halten. Das ist nämlich das Problem, vor dem wir stehen. Die Einschätzung ist richtig. Leider hat er sie seitdem nicht wiederholt. Ich will hoffen, dass wir die Zusage des Kollegen Hartmann, dass Sie dem Koalitionspartner an der Stelle durchaus unter die Arme greifen wollen, um hier weiter voranzukommen, ernstnehmen können. Sehr optimistisch bin ich nicht, weil nämlich im Bundesarchivgesetz Regelungen getroffen werden, die im Grunde genommen das Recht auf Informationsfreiheit, das im entsprechenden Informationsfreiheitsgesetz geregelt ist, schon wieder konterkarieren, wenn dort geschrieben steht, dass es den Geheimdiensten praktisch selbst überlassen ist, welche Informationen sie an die Presse bzw. die Öffentlichkeit geben und welche Unterlagen ans Bundesarchiv übergeben werden. Das kann uns nicht befriedigen, und das kann so nicht bleiben. An der Stelle müssen wir eben auch bei anderen Gesetzen nachbessern. Es ist nicht so, dass wir nur ein Presseauskunftsgesetz brauchen. (Beifall bei der LINKEN) Wir haben nicht zuletzt durch den NSU-Skandal und die NSA-Massenbespitzelung gelernt: Geheimdienste neigen dazu, sich zu verselbstständigen und der demokratischen Kontrolle zu entziehen. Die offene Gesellschaft muss sich dagegen wehren. Mit einem Presseauskunftsgesetz würden wir ein Instrument schaffen, um diesem gefährlichen Prozess zumindest ein Stück Widerstand entgegensetzen zu können. Insofern wird meine Fraktion diesen Gesetzentwurf unterstützen und ihm auch zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Harald Petzold. – Nächster Redner ist Sebastian Hartmann für die SPD. (Beifall bei der SPD) Sebastian Hartmann (SPD): Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste, die zu diesem Zeitpunkt noch anwesend sind und uns hier an dieser Stelle folgen! In der Tat ist es so, Frau Rößner, dass wir das relativ einfach machen könnten. Jetzt haben auch Sie es sich ja relativ einfach gemacht, indem Sie einen sehr guten Gesetzentwurf, den die SPD in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegt hat, einfach kopiert und um bestimmte Punkte ergänzt und daraus den Entwurf eines eigenen Informationsfreiheitsgesetzes gemacht haben. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man so nicht behaupten! Wir haben das zusammen erarbeitet in der letzten Wahlperiode! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sich mit fremden Federn schmücken!) – Ja, das könnte man aber relativ einfach nachvollziehen, wenn man die beiden Drucksachen vergleicht. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da waren Sie auch dabei!) – Regen Sie sich doch nicht so auf, Sie wissen doch noch gar nicht, was ich dazu sagen werde. (Beifall bei der SPD – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Umso einfacher können Sie zustimmen!) Oder können Sie in die Zukunft schauen? An der Stelle will ich Ihnen eindeutig versichern, dass die SPD-Fraktion nicht von ihrer Position abrückt, vielmehr sind wir – mehr noch – tatsächlich der Auffassung, dass es Zeit ist, einen solchen Anspruch auch zu bekräftigen, dass man so etwas gesetzlich normieren kann. Wir haben uns damals für ein Presseauskunftsgesetz oder ein entsprechendes Pressefreiheitsgesetz eingesetzt. Es gab im Innenausschuss eine sehr umfassende Anhörung, aus der auch schon zitiert worden ist. Damals hatte Kollege Bosbach dem anderen Kollegen Hartmann noch ganz herzlich zum Geburtstag gratuliert. Und danach setzte es sich fort, dass einmütig die Auffassung vertreten wurde, dass man einen solchen Anspruch auch normieren kann. Deswegen sollten Sie sich also nicht aufregen. Sie haben diesem Gesetzentwurf damals nur nicht die nötige Zustimmung geschenkt. Sie haben sich enthalten, als es um ihn ging. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben einen Änderungsantrag gemacht! Das ist richtig!) – Man muss da schon bei den Fakten bleiben. Zweitens hat der Kollege Mayer ausgeführt, dass es vielleicht nicht notwendig ist, ein solches Gesetz zu erlassen. Wir waren damals anderer Auffassung und bleiben bei dieser Auffassung. Wir haben nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 2013 eine bestimmte Rechtslage zur Kenntnis nehmen müssen. Es wurde festgestellt, dass in der Annexkompetenz die Länder das nicht für den Bund mitregeln können, sondern dass sich der Bund selbst darum zu kümmern hat. Jetzt stelle ich aber die Gegenfrage: Selbst wenn es nicht notwendig wäre, dieses Gesetz zu erlassen, stünde es uns denn nicht gut zu Gesicht, einen solchen umfassenden Informationsanspruch einmal gesetzlich zu normieren, (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) um deutlich zu machen, dass wir im demokratischen Miteinander, in einem demokratischen Staat, darauf setzen, dass die Medien ihrer unabhängigen, keiner Zensur unterworfenen Rolle auch nachkommen können? (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Sehr gute Frage!) Das stellen wir in keiner Weise in Abrede. Daher sage ich Ihnen eins – da muss man dann auch an ein anderes Miteinander in der Demokratie erinnern –: Wir haben mit der CDU/CSU-Fraktion einen Koalitionsvertrag geschlossen. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Aha!) Wir haben uns in diesem Koalitionsvertrag auch dafür eingesetzt, dass man dieses Presseauskunftsgesetz entsprechend gesetzlich normiert und dass man auf etwas eingeht, was wir in der vergangenen Legislaturperiode als Opposition gegen die schwarz-gelbe Koalition nicht durchsetzen konnten. Es ist nicht falsch, sich nach wie vor dafür einzusetzen; aber es ist in einer Koalition nun einmal absolut unüblich, unterschiedlich abzustimmen. Man erkennt eben an, was man in einer Koalition gemeinsam vereinbart hat; das wird gemeinsam durchgesetzt. Sie haben selber angesprochen, dass eine gewisse Bewegung in die Diskussion hineingekommen ist. Vielleicht können die heutige Diskussion und die weitere Befassung mit diesem Punkt dazu beitragen, dass wir in großer Einmütigkeit feststellen, dass zu einem demokratischen Rechtsstaat auch ein umfassender Informationsanspruch gehört. Man kann das, was in der Debatte kritisiert worden ist, etwa dass das Ganze bis hin zu einer Informationsbeschaffung gehen könnte, vielleicht abstellen. Aber wir könnten die Frage neu aufnehmen – in welcher Breite und in welcher Tiefe sie sich stellt, wäre zu klären –, ob es eine Rechtsunsicherheit gibt, ob die Journalistinnen und Journalisten ihrer Arbeit nicht nachkommen können und was wir dazu beitragen können, dass auch Bundesbehörden in die Position versetzt werden, dass sie genau wissen, welchen Beitrag sie dazu leisten können, Journalistinnen und Journalisten in ihrer so notwendigen Arbeit in einem demokratischen Rechtsstaat zu unterstützen. (Beifall der Abg. Kirsten Lühmann [SPD]) Ich würde an dieser Stelle mit der Sozialdemokratie gar nicht so kritisch umgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und auch von den Linken. Man muss doch vielleicht den Mut der Sozialdemokratie anerkennen, Verantwortung in diesem Land zu übernehmen und sich als Opposition nicht einfach vom Acker zu machen. Vielmehr sollte man anerkennen: Die SPD hat einen Koalitionsvertrag geschlossen und setzt viel von dem durch, was sie im Wahlkampf versprochen hat. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Mit uns wollten Sie ja keinen schließen! – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann es sich auch schwerreden! Jammern Sie nicht rum!) Aber wenn man nicht die absolute Mehrheit gewinnt, sondern knapp verpasst, dann muss man eben auch Kompromisse in der Sache schließen. Wir haben diesen Ansatz im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Gleichwohl werden wir nichts von dem zurücknehmen, was wir in der vergangenen Legislaturperiode so deutlich gemacht haben. (Beifall bei der SPD) Ich habe ausgeführt, dass das Ganze auf etwas fußt, was wir als SPD-Fraktion angestoßen haben. Wir waren damals, übrigens als Oppositionsfraktion, die erste Fraktion, die einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Sie von den Grünen haben sich damals in der Abstimmung enthalten. Sie haben einen gewissen Beitrag in der Anhörung im Innenausschuss geleistet. Wir haben die Argumente der Sachverständigen aufgenommen. Die Argumente der Sachverständigen haben uns in unserer Auffassung bestärkt. Es sind zwischenzeitlich keine anderen Erkenntnisse ermittelt worden, sondern unsere Auffassung ist bestätigt worden. Ich kann mich den Kollegen, die damals in der Plenardebatte gesprochen haben, nur anschließen. Sie haben nämlich gesagt, dass Bundesbehörden bedingt auskunftsbereit sind und dass sie glauben, dass wir die volle Auskunftsbereitschaft alsbald herstellen sollten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sebastian Hartmann. – Der letzte Redner in dieser Debatte und voraussichtlich an diesem Pult heute Abend: Dr. Tim Ostermann. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es stimmt: Es gibt kein Bundesgesetz zur Erteilung von Auskunft durch Bundesbehörden gegenüber der Presse. Aber nur weil es zu einem bestimmten Sachverhalt kein Gesetz gibt, heißt das nicht, dass dieser Sachverhalt nicht geregelt ist. Der Kollege Mayer hat schon darauf hingewiesen: Es gibt zwar kein Bundesgesetz, aber es gibt einen Auskunftsanspruch der Presse, und dieser Anspruch leitet sich direkt aus dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht der Pressefreiheit ab. Er entspricht übrigens dem Niveau, das auch in den Bundesländern vorhanden ist. Sie schreiben, dass der Umfang des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden im Ungewissen bleibe, zitieren in Ihrem Gesetzentwurf aber nur wenige Sätze vorher das Bundesverfassungsgericht. Es ist meistens gut, das Bundesverfassungsgericht zu zitieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zu diesem konkreten Fall festgestellt, dass den Presseangehörigen in der Praxis auch auf Bundesebene ein Auskunftsanspruch eingeräumt wird, (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben mir nicht zugehört!) der den Auskunftsansprüchen der Landespressegesetze entspricht. Ich habe mir dieses Urteil heute einmal angeschaut; die Zeit war ja recht kurz, weil dieser Gesetzentwurf kurzfristig auf die Tagesordnung kam. Und darauf kommt es an. Der Presse steht gegenüber den Bundesbehörden ein Auskunftsrecht zu, und zwar im gleichen Umfang, wie es den Pressevertretern gegenüber Landesbehörden zusteht. Das ist auch richtig so; denn natürlich setzt eine effektive Tätigkeit der Presse voraus, dass ihre Vertreter von staatlichen Stellen Auskunft über öffentlich bedeutsame Angelegenheiten erhalten. Den Medien muss ermöglicht werden, ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion zu erfüllen. Dies ist für jedes demokratische und plurale System unerlässlich. Die aus dem Grundgesetz abgeleitete Auskunftspflicht von Bundesbehörden ist selbstverständlich justiziabel und vor Gericht einklagbar. Daher gilt: Wenn Sie in den Prosateil Ihres Gesetzentwurfs pathetisch hineinformulieren, dass derzeit „keine den rechtsstaatlichen Anforderungen genügende eindeutige, transparente und Willkürfreiheit gewährleistende Regelung“ existiere, so entspricht dies schlicht und ergreifend nicht den Tatsachen. Noch unverständlicher ist aber für mich, wenn Sie dem Bundestag mit Ihrem Gesetzentwurf auch noch Regelungen unterjubeln wollen, die über die in den von Ihnen als Vorbilder genannten Landespressegesetzen weit hinausgehen. Stephan Mayer hat es angesprochen, dass Sie gerne erreichen wollen, das Auskunftsrecht auch für die Fälle zu etablieren, in denen es um zu ermittelnde oder zu beschaffende Informationen geht. Eine solch weite Ausgestaltung des Auskunftsrechts gibt es in keinem einzigen Landespressegesetz, übrigens auch nicht in den Landespressegesetzen, die Sie selbst mitgestaltet haben; Sie sind ja in einigen Ländern an der Regierung beteiligt. Die Landespressegesetze gewähren allesamt lediglich Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen. Ihre Forderung nach einem Recht auf Beschaffung von Informationen, über die die Behörden selbst überhaupt nicht verfügen, ist umso unverständlicher, weil Sie an anderer Stelle fordern, den presserechtlichen Auskunftsanspruch auf Augenhöhe mit den Ansprüchen aus den Landespressegesetzen festzuschreiben. Die Augenhöhe würde hier aber deutlich überschritten. Ein weiteres Beispiel: Sie schreiben, Auskünfte sollten nur dann verweigert werden können, wenn „berechtigte öffentliche Interessen ausnahmsweise überwiegen“. Das berechtigte öffentliche Interesse wäre also ein Ausnahmetatbestand. Auch hier können wir nicht mitgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf den Eindruck vermitteln, die Praxis der Auskunftserteilung durch den Bund entspräche nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Eine nähere Analyse zeigt jedoch: Der Pressefreiheit ist bereits jetzt vollumfänglich Genüge getan. Sie versuchen, einen Sachverhalt zu regeln, der schon ausreichend geregelt ist. Dabei können wir leider nicht mitmachen. Schönen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön, kurz und bündig. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8246 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist allerdings strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Innenausschuss, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federführung beim Ausschuss für Kultur und Medien. Ich lasse zuerst einmal über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: Federführung beim Ausschuss für Kultur und Medien. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Überweisungsvorschlag ist abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linken, abgelehnt haben CDU/CSU und SPD. Ich lasse nun abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Federführung beim Innenausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt haben Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/8558 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/9707 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Alle sind damit einverstanden.7 Dann kommen wir jetzt sofort zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9707, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8558 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, Enthaltung bei Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden Drucksachen 18/5221, 18/9694 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Sie sind alle einverstanden.8 Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9694, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5221 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen war die Linke, enthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 20 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs Drucksache 18/9416 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss Digitale Agenda Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Sie sind einverstanden.9 Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9416 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Keine anderen Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr Drucksachen 18/8828, 18/9239, 18/9596 Nr. 1.7 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/9688 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/9689 Die Reden gehen zu Protokoll. – Sie sind einverstanden.10 Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9688, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/8828 und 18/9239 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen war die Linke, Enthaltung Bündnis 90/Die Grünen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen war die Linke, Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a und 22 b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) Drucksache 18/9528 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Psychisch erkrankte Menschen besser versorgen – Jetzt Hilfenetz weiterentwickeln Drucksache 18/9671 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Die Reden gehen zu Protokoll. – Sie sind einverstanden.11 Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/9528 und 18/9671 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts Drucksache 18/9534 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Sie sind einverstanden.12 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9534 an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vorgeschlagen. Keine anderen Vorschläge? – Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Drucksache 18/9440 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Alle Reden werden zu Protokoll gegeben. – Sie sind einverstanden.13 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9440 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine weiteren Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz – FMSANeuOG) Drucksache 18/9530 Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Auch da gehen die Reden zu Protokoll.14 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9530 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Keine weiteren Vorschläge? – Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch (Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz – LwErzgSchulproG) Drucksache 18/9519 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Die Reden gehen zu Protokoll.15 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9519 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Keine weiteren Vorschläge? – Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 a und 28 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe Drucksachen 18/8579, 18/8964, 18/9129 Nr. 1.1 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 18/9699 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen Drucksachen 18/8459, 18/9699 Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Reden gehen zu Protokoll.16 Damit kommen wir zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe. Tagesordnungspunkt 28 a. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9699, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/8579 und 18/8964 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen waren Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Wer zustimmen will, möge sich erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/9708. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen, dagegengestimmt haben CDU/CSU und SPD, enthalten hat sich die Linke. Tagesordnungspunkt 28 b. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9699, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/8459 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimmung von CDU/CSU und SPD angenommen. Dagegengestimmt haben die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 29 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/8961 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) Drucksache 18/9706 Die Reden gehen zu Protokoll.17 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9706, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8961 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, enthalten haben sich die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt hat niemand, und enthalten haben sich die Linken und Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Drucksache 18/7560 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/9698 Der Gesetzentwurf beinhaltet in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auch Änderungen grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften sowie der Justizbeitreibungsordnung. Die Reden gehen zu Protokoll.18 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9698, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/7560 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt hat die Linke, und enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegengestimmt hat die Linke, enthalten hat sich Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 31 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Drucksachen 18/8959, 18/9129 Nr. 2.2, 18/9705 Die Reden gehen zu Protokoll.19 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9705 der Verordnung auf Drucksache 18/8959 zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, und enthalten haben sich die Linken. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutsch-indische Bildungs- und Wissenschaftskooperation ausbauen Drucksachen 18/8708, 18/9661 Die Reden gehen zu Protokoll.20 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/9661, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8708 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthalten hat sich die Linke. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze Drucksache 18/9418 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Die Reden gehen zu Protokoll.21 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9418 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Nein. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 34 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts Drucksache 18/9633 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Kultur und Medien (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Die Reden gehen zu Protokoll.22 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9633 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine weiteren Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes Drucksache 18/9441 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Die Reden gehen zu Protokoll.23 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9441 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine weiteren Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 36 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Drucksache 18/9521 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Die Reden gehen zu Protokoll.24 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/9521 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine weiteren Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 37 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits Drucksache 18/8297 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Die Reden gehen zu Protokoll.25 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8297 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine weiteren Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Damit ist die heutige Tagesordnung vollumfänglich erschöpft. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 23. September 2016, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Restabend. (Schluss: 22.02 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Böhmer, Dr. Maria CDU/CSU 22.09.2016 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 22.09.2016 Gabriel, Sigmar SPD 22.09.2016 Heiderich, Helmut CDU/CSU 22.09.2016 Hellmich, Wolfgang SPD 22.09.2016 Hintze, Peter CDU/CSU 22.09.2016 Kofler, Dr. Bärbel SPD 22.09.2016 Lach, Günter CDU/CSU 22.09.2016 Launert, Dr. Silke CDU/CSU 22.09.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 22.09.2016 Leyen, Dr. Ursula von der CDU/CSU 22.09.2016 Obermeier, Julia CDU/CSU 22.09.2016 Özoğuz, Aydan SPD 22.09.2016 Schlecht, Michael DIE LINKE 22.09.2016 Schmelzle, Heiko CDU/CSU 22.09.2016 Schmidt (Fürth), Christian CDU/CSU 22.09.2016 Steinbrück, Peer SPD 22.09.2016 Steinmeier, Dr. Frank-Walter SPD 22.09.2016 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 22.09.2016 Willsch, Klaus-Peter CDU/CSU 22.09.2016 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Florian Pronold, Ulrike Bahr, Klaus Barthel Dr. Karl-Heinz Brunner, Martin Burkert, Sabine Dittmar, Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Uli Grötsch, Gabriela Heinrich, Anette Kramme, Florian Post, Marianne Schieder, Andreas Schwarz, Martina Stamm-Fibich, Claudia Tausend und Carsten Träger (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) Im vorliegenden Koalitionsantrag geht es nicht um eine abschließende Abstimmung des Deutschen Bundestages über CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ‒ Für freien und fairen Handel). Wir sehen in diesem Antrag aber einen Schritt in Richtung einer Verbesserung des vorliegenden Vertragsentwurfs. Es werden die schwerwiegenden Bedenken und Ablehnungsgründe beim Investitionsschutz, bei der wirksamen Durchsetzung des Vorsorgeprinzips sowie von Standards für Arbeit, Soziales, Umwelt und Daseinsvorsorge benannt. Es wird der Wille formuliert, hierbei zu rechtswirksamen Ergänzungen in unserem Sinne zu kommen, wie sie auch der SPD-Parteikonvent gefordert hatte. Die Durchsetzung dieser Ziele soll sich durch das gesamte Verfahren der Beratungen ziehen, angefangen im EU-Ministerrat, bis hin zur Ratifikation im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Auch spricht sich der Antrag klar für transparente, schrittweise parlamentarische Verfahren aus. Jeder Schritt ist dabei ergebnisoffen und schließt die Möglichkeit eines Stopps oder einer Ablehnung ein. Mit dem Koalitionsantrag Bundestagsdrucksache. 18/9663 vom 20. September 2016 zu CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ‒ Für freien und fairen Handel) ist eine Zustimmung zu CETA nicht verbunden. Sie wäre für uns nach heutigem Stand auch nicht möglich. Sie wäre nur dann denkbar, wenn wesentliche Verbesserungen an dem Abkommen am Ende des Prozesses rechtssicher festgehalten sind. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Lars Castellucci, Dr. h. c. Gernot Erler, Michael Gerdes, Christina Jantz-Herrmann, Steffen-Claudio Lemme, Stefan Rebmann, Dr. Carola Reimann, Dr. Dorothee Schlegel, Elfi Scho-Antwerpes und Frank Schwabe (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) Müssten wir heute über das Freihandelsabkommen mit Kanada „CETA“ abstimmen, wir würden ablehnen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), vielen ver.di-Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurden wir um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen wurden wir um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsverbindlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen wie die anderen ihre Befürchtungen. Deshalb unsere stereotype Antwort: Wenn sich alle Hoffnungen der Befürworter durch den Vertrag bestätigen lassen, stimmen wir zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die uns auffordern abzulehnen, bestätigen, lehnen wir ab. Das entscheiden wir endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Aber es gibt auch gute Beispiele: Nachdem Sigmar Gabriel mit der Kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland wichtige Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte erreichen konnte, hat Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), den auf dem SPD-Konvent eingeschlagenen Weg unterstützt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess wurde der Ursprungstext so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Und damit ist nicht nur die deutsche Gesellschaft gemeint. Unser Ziel ist, den Wohlstand aller Menschen global zu fördern, nicht nur in Deutschland – auch in Kanada und in allen europäischen Staaten sollen die Menschen profitieren. Mit Kanada verbindet uns eine jahrelange politische wie auch wirtschaftliche Zusammenarbeit, die mit CETA nun weiter ausgebaut und vertieft werden soll. Wenn Europa als Staatenverbund mit 500 Millionen Einwohnern einen Vertrag verhandelt, kann es viel mehr erreichen, als wenn ein Staat dies alleine tun würde. Bei solch kraftvollen Verbindungen gilt es zu darauf zu achten, dass die Schwächsten nicht auf der Strecke bleiben. Die schwächsten Menschen und die schwächsten Staaten. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Interesse der schwächeren EU-Mitgliedsstaaten an CETA gut zu verstehen. Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen enthält und das trotz der teils heftigen und vorurteilsbeladenen Kritik der Pro- und Kontraseiten, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes – statt Schiedsgerichtsbarkeit –, auch wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würden wir heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Verträge erst dann zu beschließen, wenn alle für sie einschlägigen rechtsverbindlichen Texte endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden: – Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich (…) verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht. – Oder wenn „Im weiteren Prozess … unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden“ müssen, so wäre auch hier noch abzuwarten, ob das Ergebnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt. – Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“ begrüßen wir sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden. – Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips unmissverständlich klargestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden.“ – Mit der Formulierung: „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen, und setzt sich gleichfalls hierfür ein“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden. Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung, zitieren wir nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch: „Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Art. 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Warum wir dem heutigen Koalitionsantrag zustimmen, findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Rüdiger Veit, Wolfgang Gunkel, Ralf Kapschack, Dr. Birgit Malecha-Nissen, René Röspel und Christoph Strässer (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) Würde heute in der Sache über den derzeit vorliegenden Text von CETA abgestimmt, könnten wir nicht zustimmen. Auch haben wir erhebliche Zweifel, ob noch in rechtsverbindlicher und belastbarer Form die notwendigen Ergänzungen des Vertragstextes oder etwaiger Zusatzvereinbarungen erreicht werden können. Trotzdem werden wir dem Antrag von CDU/CSU und SPD zustimmen, um entsprechende Versuche hierzu nicht von vornherein auszuschließen. Den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, die das Ergebnis solcher Verhandlungen vorwegnehmen, werden wir daher nicht zustimmen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Birgit Kömpel und Dagmar Schmidt (Wetzlar) (beide SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) Müssten wir heute über das Freihandelsabkommen mit Kanada „CETA“ abstimmen, wir würden ablehnen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), vielen ver.di-Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurden wir um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen wurden wir um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsverbindlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen wie die anderen ihre Befürchtungen. Deshalb unsere stereotype Antwort: Wenn sich alle Hoffnungen der Befürworter durch den Vertrag bestätigen lassen, stimmen wir zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die uns auffordern, abzulehnen, bestätigen, lehnen wir ab. Das entscheiden wir endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Aber es gibt auch gute Beispiele: Nachdem Sigmar Gabriel mit der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland wichtige Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte erreichen konnte, hat Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), den auf dem SPD-Konvent eingeschlagenen Weg unterstützt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess wurde der Text so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Und damit ist nicht nur die deutsche Gesellschaft gemeint. Unser Ziel ist, den Wohlstand aller Menschen global zu fördern, nicht nur in Deutschland – auch in Kanada und in allen europäischen Staaten sollen die Menschen profitieren. Mit Kanada verbindet uns eine jahrelange politische wie auch wirtschaftliche Zusammenarbeit, die mit CETA nun weiter ausgebaut und vertieft werden soll. Wenn Europa als Staatenverbund mit 500 Millionen Einwohnern einen Vertrag verhandelt, kann es viel mehr erreichen, als wenn ein Staat dies alleine tun würde. Bei solch kraftvollen Verbindungen gilt es darauf zu achten, dass die Schwächsten nicht auf der Strecke bleiben. Die schwächsten Menschen und die schwächsten Staaten. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Interesse der schwächeren EU-Mitgliedstaaten an CETA gut zu verstehen. Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen enthält und das trotz der teils heftigen und vorurteilsbeladenen Kritik der Pro- und Kontra-Seiten, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes – statt Schiedsgerichtsbarkeit –, auch wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würden wir heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Verträge erst dann zu beschließen, wenn alle für sie einschlägigen rechtsverbindlichen Texte endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden: – Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich (…) verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht. – Oder wenn „Im weiteren Prozess (…) unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden“ müssen, so wäre auch hier noch abzuwarten, ob das Ergebnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt. – Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“ begrüße ich sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden. – Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips unmissverständlich klargestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden.“ – Mit der Formulierung: „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen, und setzt sich gleichfalls hierfür ein“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden. Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung zitieren wir nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch: „Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werden wir CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z. B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘, sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Artikel 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Warum wir dem heutigen Koalitionsantrag zustimmen, findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Mindrup und Detlev Pilger (beide SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) Der Beschluss des SPD-Konvents vom 19. September 2016 enthält eine inhaltlich gute Bewertung des vorliegenden CETA-Vertragsentwurfs. Dieser Beschluss zeigt deutlich, dass wir in der augenblicklichen Fassung von CETA weit vom vermeintlichen „Goldstandard“ entfernt sind, sogar tatsächlich wichtige „rote Linien“ reißen. Verursacher ist dabei oftmals nicht die neue kanadische Regierung, sondern die zuständige neoliberal agierende Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Die bisherige Haltung in den Gesprächen und Anhörungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kommission hat gezeigt, dass dort die notwendige Problemwahrnehmung für die kritischen Punkte im Abkommen so gut wie nicht vorhanden ist. Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen ist keine Zustimmung zu CETA in der vorliegenden Fassung. Trotzdem können wir diesem Antrag nicht zustimmen, da wir das Verfahren, erst im Ministerrat zuzustimmen und danach Verbesserungen erreichen zu wollen, für nicht zielführend halten. Die Forderung, entweder unsere Verbesserungen in das Abkommen zu verhandeln oder als einzige Alternative eine Außerkraftsetzung, wird dann auch gegenüber unseren europäischen Partnern schwerer zu vermitteln sein als jetzt, vor der Unterzeichnung des Vertrages. Neben den Bedenken zum Verfahren haben wir auch inhaltliche Bedenken. Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet zu den ILO-Kernarbeitsnormen die Formulierung des SPD-Konvents nicht übernommen wurde. Weiterhin fehlt eine wesentliche Formulierung zur Einschränkung der neuen Gerichtsbarkeit im Verhältnis inländische und ausländische Investoren und Bürger. Das Klimaschutzabkommen von Paris wird ebenfalls nicht thematisiert. Die folgenden Formulierungen aus dem Konventsbeschluss in den Antrag wären für uns hier zwingend für eine Zustimmung gewesen: 1. „Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie zum Beispiel ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.“ 2. „Anders als im Prozess der WTO ist es der Staatengemeinschaft gelungen, im Jahr 2015 gemeinsam globale Nachhaltigkeitsziele und das Pariser Klimaschutzabkommen zu beschließen. Unter Bezugnahme auf Artikel 24.4 (Kapitel Handel und Umwelt) ist durch die Vertragsparteien zu betonen, dass diese Abkommen von großem Wert sind und das CETA-Abkommen und die darin beschriebene Handels- und Wirtschaftspolitik sich an diesen Zielen orientiert.“ 3. „Im Rahmen des Beratungsprozesses ist ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards zu entwickeln. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. Der soziale Dialog ist effektiv auszugestalten, sodass das Verfahren zur Durchsetzung von Standards wirkungsvoll genug ist und durch Sanktionsmöglichkeiten ergänzt wird.“ Insgesamt wissen wir aber auch zu schätzen, was die SPD-Fraktionsführung hier mit der Union erreicht hat. Wir begrüßen ausdrücklich, dass in der Stellungnahme deutlich zum Ausdruck kommt, dass der Deutsche Bundestag erst im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden wird, je nachdem, ob unsere geforderten Änderungen nach unserer Einschätzung umgesetzt wurden oder nicht. Deshalb werden wir auch nicht gegen unseren Antrag stimmen und nach außen betonen, dass die SPD-Fraktion mit dieser Stellungnahme ausdrücklich nicht im Bundestag CETA in der jetzt vorliegenden Form zugestimmt hat. Den Anträgen von Linken und Grünen stimmen wir in inhaltlich aus den eingangs skizzierten Erwägungen zum weiteren Verfahren in ihrem Forderungsteil zu, nämlich CETA jetzt nicht im Ministerrat zu unterzeichnen. Allerdings können wir den inhaltlichen Begründungen bei beiden Anträgen aus unterschiedlichen Gründen nicht zustimmen. So werden in der Stellungnahme der Grünen zu CETA die Arbeitnehmerrechte bzw. ILO-Kernarbeitsnormen gar nicht erwähnt, und bei den Linken finden sich etliche falsche Behauptungen im Begründungsteil. Im Ergebnis unserer Abwägung werden wir daher bei allen drei Anträgen mit Enthaltung votieren. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Markus Paschke und Kerstin Tack (beide SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) Müssten wir heute über das Freihandelsabkommen mir Kanada „CETA“ abstimmen, wir würden ablehnen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), ver.di-Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurden wir um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen, häufig genug einfach kopierten Briefen wurden wir um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext mit seinen rechtsförmlich wesentlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegt, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen wie die anderen ihre Befürchtungen. Deshalb unsere stereotype Antwort: Wenn sich alle Hoffnungen der Befürworter durch den Vertragstext bestätigen lassen, stimmen wir zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die uns auffordern, abzulehnen, bestätigen, lehnen wir ab. Das entscheiden wir endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Fraktion einen tiefen Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess wurde der Vertragstext in seinen rechtlichen, sozialen und kulturellen Zielen so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft dienen. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir „rote Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen enthält, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes –statt Schiedsgerichtsbarkeit –, auch wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würden wir heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Vertragstexte erst dann zu beschließen, wenn sie endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden: – Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und (…) verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht. – Oder wenn „Im weiteren Prozess unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden“ müssen, so wäre auch hier noch zu verstehen, ob das gemeinsame Verständnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt. – Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“ begrüßen wir sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden. – Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips nicht unmissverständlich klargestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden.“ – Mit der Formulierung: „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen, und setzt sich gleichfalls hierfür ein“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden. Die Übersichtlichkeit und Bürgerfreundlichkeit des ohnehin schon komplexen und langen Vertragstextes wird durch weitere Regelungen und Vereinbarungen außerhalb des Vertrags weiter gemindert. Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung zitieren wir nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch: „Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z. B ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Artikel 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Warum wir dem heutigen Koalitionsantrag zustimmen, findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Anlage 8 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über – den Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA stoppen (Tagesordnungspunkt 6 a) und – den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdokument 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdokument 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel (Tagesordnungspunkt ZP 3) sowie – den Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 444 endg.; Ratsdok. 10968/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 470 endg.; Ratsdok. 10969/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen (Tagesordnungspunkt 39 a) (Tagesordnungspunkte 6 a, ZP 3 und 39 a) Heike Baehrens (SPD): Müsste ich heute über das Freihandelsabkommen mir Kanada „CETA“ abstimmen, ich würde ablehnen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit fällen sie ihr Urteil auf die gleiche Weise wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), viele ver.di Mitglieder und andere, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, zu wissen meinen, dass der Weltuntergang drohe, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen, häufig genug einfach kopierten Briefen, wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsförmlich wesentlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen wie die anderen ihre Befürchtungen. Meine Antwort darauf ist: Lasst uns gemeinsam die Ziele formulieren, die wir erreichen wollen, und unsere Entscheidung treffen, wenn wir diese Ziele mit einem endgültig vorliegenden Vertragstext abgleichen können. Das Schwarz-Weiß-Denken bezüglich Handelsverträgen ist nicht zweckmäßig. Vorrangig sind Handelsverträge eine zivilisatorische Errungenschaft, die dazu dienen, Staats- und Handelsbeziehungen gestaltbar und verlässlich machen. In dieser Eigenschaft können sie dazu genutzt werden, bestehende Verhältnisse zu verbessern und gemeinsam Standards anzuheben. Das ist unser Ziel in der SPD. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wissen schon lange, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind. CDU und CSU wissen schon lange, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind. Als einzige Partei hat die SPD einen tiefen Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Dadurch hat die SPD den Boden dafür bereitet, dass Kritiker zu Wort kommen und ein bereits fertig verhandelter Vertrag noch einmal aufgeschnürt und nachverhandelt werden konnte. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess konnten Argumente von Kritikern und Befürwortern zusammengebracht werden. Diese Veränderungen dienen dadurch ganz wesentlich dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Und damit ist nicht nur die deutsche Gesellschaft gemeint. Unser Ziel ist es, den Wohlstand aller Menschen global zu fördern, nicht nur in Deutschland – auch in Kanada und in allen europäischen Staaten sollen die Menschen profitieren. Mit Kanada verbindet uns eine jahrelange politische wie auch wirtschaftliche Zusammenarbeit, die mit CETA nun weiter ausgebaut und vertieft werden soll. Wenn Europa als Staatenverbund mit 500 Millionen Einwohnern einen Vertrag verhandelt, kann es viel mehr erreichen, als wenn ein Staat dies alleine tun würde. Bei solch kraftvollen Verbindungen gilt es, darauf zu achten, dass die Schwächsten nicht auf der Strecke bleiben. Das nun vorliegende Verhandlungsergebnis enthält gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes – statt Schiedsgerichtsbarkeit. Doch für die Regelungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, die nun speziellen Schutzregeln unterliegen, sehe ich beispielsweise noch weiteren Verhandlungsbedarf. Vertragstexte können aber erst dann abschließend beurteilt und beschlossen werden, wenn sie ausverhandelt sind. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Wir als SPD haben klare Bedingungen für ein akzeptables CETA beschlossen. Diese Bedingungen werden maßgeblich dafür sein, ob ich dem fertigen Vertragstext zustimme oder nicht. Aus diesen Bedingungen ergeben sich einige Bereiche, die nachzubessern sind. Dazu gehört der Investorenschutz, der auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden sollte. Genauso müssen der Vorrang des Vorsorgeprinzips fest verankert und die acht ILO Kernarbeitsnormen ratifiziert werden. Auch muss klar gemacht werden, dass die öffentliche Daseinsvorsorge von dem Vertrag ausgenommen ist. Weder auf dem Konvent noch bei der heutigen Abstimmung stimmen wir CETA endgültig zu. Mit dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ – Drucksache 18/9663 – bringen wir zum Ausdruck: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Dem kann ich zustimmen. Dr. Daniela De Ridder (SPD): Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf zu CETA in die parlamentarischen Verfahren beziehungsweise in die Parlamente zu geben. Es ist daher falsch, anzunehmen, dass heute über den Vertragstext abgestimmt wird, was gerne von Gegnern des geplanten Freihandelsabkommens kolportiert wird. Persönlich betrachte ich CETA kritisch, möchte mich aber den Vorteilen des Freihandelsabkommens und seiner auch möglichen positiven Wirkungen nicht verschließen. Wichtig ist mir, deutlich zu machen, dass ich meine endgültige Entscheidung fällen werde, wenn der Vertragstext tatsächlich zur Abstimmung vorliegt. Der Konvent der SPD zu CETA war schließlich keine Beschlusslage für das Freihandelsabkommen, sondern ein Auftrag zur Verhandlung für den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, bei gleichzeitiger Definition roter Linien. Dies ist mir zur Klarstellung der heutigen Abstimmung besonders wichtig. Die „roten Linien“ werden durch den heutigen Koalitionsantrag nicht überschritten, sondern sie zeugen vielmehr davon, dass wir erfolgreich substanzielle Änderungen im öffentlichen Interesse in die Verhandlungen einbringen konnten und werden, wenn da steht: Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen. Oder weiter: Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die von der Bundesregierung eingebrachten Reformvorschläge zur Schiedsgerichtsbarkeit von der EU-Kommission aufgenommen und in das Abkommen eingebracht worden sind. Im weiteren Prozess müssen unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden. Der nunmehr eingeschlagene Weg zu einem öffentlichen Handelsgerichtshof ist aus europäischer Sicht unumkehrbar und muss auch bei künftigen Handelsabkommen verfolgt werden. Besonders relevant ist für mich ebenfalls die Daseinsvorsorge: Die Formulierung „…Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf…“ ist zu begrüßen. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden. Dass es noch Unklarheiten über „unbestimmte Rechtsbegriffe“ und den Schutz sozialer Standards gibt, sorgt dafür, dass ich mich jetzt nicht zu dem Freihandelsabkommen bekennen kann. Deshalb möchte ich mich dafür aussprechen, unseren Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel damit zu beauftragen, die nächsten Verhandlungsschritte – unter Wahrung der von der SPD gezogenen roten Linien – aufzunehmen. Nach diesen Ergebnissen, die dann im Rahmen des folgenden Prozesses herauskommen, werde ich meine Entscheidung zur Zustimmung oder Ablehnung treffen. Das untermauert der heutige Antrag, wenn hier steht: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden“. Aus diesem Grund votiere ich für den Koalitionsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Drucksache 18/9663) und gegen die Anträge der Fraktionen DIE LINKE (Drucksache 18/9665) und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 18/9621). Dr. Karamba Diaby (SPD): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute nicht über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA, sondern nimmt Stellung zu der Frage, ob die Bundesregierung durch ein positives Votum im Europäischen Rat den Weg das weitere Ratifizierungsverfahren im Europäischen Parlament und in den Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU eröffnen soll. Der aktuelle Entwurf von CETA stimmt nach meiner Überzeugung mit der Beschlusslage der SPD noch nicht überein. Des betrifft vor allem die Bereiche Investitionsschutz, CETA-Ausschuss, Vorsorgegrundsatz, öffentliche Daseinsvorsorge und Arbeitnehmerrechte. Dem aktuell vorliegenden CETA-Entwurf könnte ich deshalb nicht zustimmen. Mir ist wichtig, dass das weitere Verfahren unter Beteiligung der nationalen Parlamente vollzogen wird. Ebenso muss die Zivilgesellschaft einbezogen und in einem transparenten Verfahren mit Kanada ein faires Endergebnis verhandelt werden. Die vorliegende Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU ermöglicht diesen Weg. Er erkennt die Fortschritte im Rahmen des Verhandlungsprozesses einschließlich der Einstufung des Abkommens als gemischtes Abkommen an, die maßgeblich durch den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erreicht worden sind. Er gibt der Bundesregierung im Ministerrat die Möglichkeit der Zustimmung, greift in zentralen Punkten jedoch die breit diskutierten Problemfelder des vorliegenden Entwurfs auf und mahnt entsprechende rechtsverbindliche Änderungen an. Er spricht sich dafür aus, erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden und fordert in diesem Zusammenhang unter anderem das besonders kontrovers diskutierte Kapitel über den Investitionsschutz ganz von einer vorläufigen Anwendung auszunehmen. Eine Gültigkeit dieses Kapitels wäre somit nur möglich, wenn alle Parlamente innerhalb der EU zustimmen. Wichtig ist für mich zudem, dass die Stellungnahme der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU auch den oben beschriebenen Weg eines ausführlichen Anhörungsverfahrens durch das Europäische Parlament mit den nationalen Parlamenten und mit der Zivilgesellschaft ermöglicht – wie ihn auch der SPD-Parteikonvent am vergangenen Montag gefordert hat. Europa hat damit die Chance, neue Wege zu gehen und in einem intensiven Dialog gerade mit denjenigen, die CETA kritisch gegenüberstehen, Lösungsansätze in den kontrovers diskutierten Themenfeldern zu entwickeln. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen müssen, ob es noch weitere Bereiche gibt, die auch die nationalen Kompetenzen betreffen. Soweit im Ministerrat diesbezüglich keine sachgerechte Lösung gefunden wird, muss die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt werden, nach der aufgrund der bislang unzureichenden Klärung der Fragen über die Anwendbarkeit des Vertrages auf die öffentliche Daseinsvorsorge auch weitere Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen werden müssen. Das gilt auch für die in CETA neu geschaffenen Gremien, die auch in der Verfassungsbeschwerde problematisiert werden, die bezüglich des Abkommens anhängig ist. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg erfolgversprechend ist. Das Abkommen wird durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Kanada abgeschlossen. Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass CETA nur in wenigen Ländern der EU kritisch diskutiert wird. Um Veränderungen im weiteren Verfahren erreichen zu können, wäre ein pauschales „Nein“ im Ministerrat nicht zielführend. Am Ende des jetzt vor uns liegenden Prozesses wird jede und jeder Abgeordnete entscheiden müssen, ob er/sie dem Abkommen zustimmt. Auch dafür hat der der SPD-Parteikonvent eindeutige Maßstäbe beschlossen. Vor diesem Hintergrund lehne ich die Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab und stimme dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu. Saskia Esken (SPD): Heute entscheiden wir im Bundestag nicht etwa darüber, ob wir dem Vertragstext des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) zustimmen oder ihn ablehnen. Der Deutsche Bundestag entscheidet heute, ob wir Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Auftrag erteilen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden CETA-Vertragsentwurf in die parlamentarischen Verfahren zu geben. Erst im weiteren Prozess, im Ratifizierungsverfahren, werden wir Bundestagsabgeordnete über eine mögliche Zustimmung oder Ablehnung zu CETA entscheiden. Ich stimme dem Antrag von CDU/CSU und SPD heute zu. Ich bin davon überzeugt, dass die kritische Öffentlichkeit uns den Weg dazu geöffnet hat, Freihandelsabkommen als Chance zu nutzen, die Globalisierung im Sinne eines nicht völlig freien, weil fairen und sozialen Handels zu gestalten, und das nicht nur zwischen Handelspartnern auf Augenhöhe, sondern vor allem auch zwischen den Wirtschaftsmächten und der sich entwickelnden Welt. Ich stimme einer weiteren Beratung von CETA zu, weil es der SPD und allen voran Sigmar Gabriel in den bisherigen Verhandlungen gelungen ist, das Abkommen in wesentlichen Punkten zu verbessern: Ein wichtiges Beispiel dafür ist sicher der eingeschlagene Weg zu einem öffentlichen Handelsgerichtshof, der sich zum internationalen Standard entwickeln könnte. Ebenso hat die neue Regierung in Kanada in Aussicht gestellt, die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation ILO anzuerkennen und setzt damit eine wichtige Bedingung für faire Produktions- und Handelsbedingungen um. Die SPD und meine SPD-Bundestagsfraktion haben zu CETA einen intensiven und guten Diskussions- und Abwägungsprozess organisiert, und den führen wir auch weiterhin –offen und transparent. Wir malen nicht einfach schwarz oder weiß, wir diskutieren in der Sache, überzeugen mit Argumenten und entwickeln unsere Position im Dialog mit den Menschen weiter. Und dieser wichtige Meinungsbildungsprozess ist nicht abgeschlossen, denn auch der Parteikonvent der SPD hat am Sonntag in Wolfsburg nicht über CETA abgestimmt, wie viele schreiben. Wie schon der Konvent im Herbst 2014 und der Bundesparteitag im Dezember 2015 haben die Delegierten für die SPD klare Kriterien festgelegt, die wir als Sozialdemokraten an die mögliche Zustimmung zum Freihandelsabkommen und an den nun vor uns liegenden Prozess knüpfen. Klar sollte bei allen Diskussionen sein: Bevor nicht sowohl der endgültige Vertragstext als auch die weiteren Vereinbarungen dazu zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können weder die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze begründen noch die anderen ihre Befürchtungen. Die klaren Bedingungen, die von der SPD definiert und beschlossen wurden, sind am Ende mein Maßstab und werden Maßstab für jeden SPD-Bundestagsabgeordneten sein; ich zitiere die folgenden vier Punkte aus einer Information meines Abgeordnetenkollegen Dr. Matthias Miersch: – „Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Artikel 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Für mich und meine SPD-Bundestagsfraktion gilt die Regel, dass die Wirtschaft den Menschen dient und nicht umgekehrt. Und auch der globalisierte Markt bestimmt seine Regeln nicht selbst, das ist und bleibt Aufgabe der Politik. Die vielen kritischen Stimmen innerhalb und außerhalb der SPD haben unsere Verhandlungsposition gestärkt. Jedes Schreiben an einen Politiker lohnt sich, es lohnt, auf die Straße zu gehen, es lohnt mitzureden. Michael Groß (SPD): Müsste ich heute über das Freihandelsabkommen „CETA“ abstimmen, würde ich ablehnen. Bei der heutigen Abstimmung wird aber nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), ver.di Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen Briefen wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde und wird viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsverbindlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen wie die anderen ihre Befürchtungen. Deshalb meine Antwort: Wenn sich alle Hoffnungen der Befürworter durch den Vertrag bestätigen lassen, stimme ich zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die mich auffordern abzulehnen, bestätigen, lehne ich ab. Eine alle Seiten beleuchtende Entscheidung kann ich nur verantwortlich treffen, wenn die endgültigen Vorlagen den Deutschen Bundestag erreichen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Aber es gibt auch gute Beispiele: Nachdem Sigmar Gabriel mit der kanadischen Handelsministerin wichtige Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte erreichen konnte, hat Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes den auf dem SPD-Konvent eingeschlagenen Weg unterstützt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, hat die SPD als Partei und die SPD-Bundestagfraktion einen tiefen sowie breiten Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess, wurde der Vertragstext so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Und damit ist nicht nur die deutsche Gesellschaft gemeint. Unser Ziel ist, den Wohlstand aller Menschen global zu fördern, nicht nur in Deutschland – auch in Kanada und in allen europäischen Staaten sollen die Menschen profitieren. Mit Kanada verbindet uns eine jahrelange politische wie auch wirtschaftliche Zusammenarbeit, die mit CETA nun weiter ausgebaut und vertieft werden soll. Wenn Europa als Staatenverbund mit 500 Millionen Einwohnern einen Vertrag verhandelt, kann es viel mehr erreichen, als wenn ein Staat dies alleine tun würde. Bei solch kraftvollen Verbindungen gilt es darauf zu achten, dass die Schwächsten nicht auf der Strecke bleiben. Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen enthält, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes – statt Schiedsgerichtsbarkeit –, auch wenn Bereiche der Öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würde ich heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Verträge erst dann zu beschließen, wenn sie endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden: – Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich … verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht. – Oder wenn „Im weiteren Prozess … unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden.“ müssen, so wäre auch hier noch zu abzuwarten, ob das Ergebnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt. – Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“ begrüße ich sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden. – Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips unmissverständlich klargestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden. – Mit der Formulierung: „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen, und setzt sich gleichfalls hierfür ein“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden. Klar ist, dass wir als Partei auf unserem Konvent nicht, wie viele schreiben, für CETA gestimmt haben. Der Konvent hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den vor uns liegenden Prozess beschreibt. Es wurden auf dem Konvent klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Artikel 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Ich stimme dem Antrag von CDU/CSU und SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ heute zu, weil er garantiert, dass der Deutsche Bundestag im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden wird. Damit ist sichergestellt, dass ich im weiteren Verfahren als Parlamentarier notwendige Änderungen begleiten und bewirken kann. Die heutige Zustimmung ist eben nicht eine Zustimmung zu CETA, sondern eine Zustimmung zum weiteren Verfahren, welches das Europäische Parlament und die nationalstaatlichen Parlamente mit allen Rechten einbezieht. Ulrich Hampel (SPD): Müsste ich heute über das Freihandelsabkommen mit Kanada „CETA“ abstimmen, ich würde ablehnen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir Bundeswirtschaftsminister Gabriel beauftragen, im Handelsministerrat der EU-, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), vielen ver.di Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsverbindlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen wie die anderen ihre Befürchtungen. Deshalb meine stereotype Antwort: Wenn sich alle Hoffnungen der Befürworter durch den Vertrag bestätigen lassen, stimme ich zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die mich auffordern abzulehnen, bestätigen, lehne ich ab. Das entscheide ich endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Aber es gibt auch gute Beispiele: Nachdem Sigmar Gabriel mit der Kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland wichtige Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte erreichen konnte, hat Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), den auf dem SPD Konvent eingeschlagenen Weg unterstützt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess, wurde der Text so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Und damit ist nicht nur die deutsche Gesellschaft gemeint. Unser Ziel ist, den Wohlstand aller Menschen global zu fördern, nicht nur in Deutschland – auch in Kanada und in allen europäischen Staaten sollen die Menschen profitieren. Mit Kanada verbindet uns eine jahrelange politische wie auch wirtschaftliche Zusammenarbeit, die mit CETA nun weiter ausgebaut und vertieft werden soll. Wenn Europa als Staatenverbund mit 500 Millionen Einwohnern einen Vertrag verhandelt, kann es viel mehr erreichen, als wenn ein Staat dies alleine tun würde. Bei solch kraftvollen Verbindungen gilt es zu darauf zu achten, dass die Schwächsten nicht auf der Strecke bleiben. Die schwächsten Menschen und die schwächsten Staaten. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Interesse der schwächeren EU-Mitgliedstaaten an CETA gut zu verstehen. Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essentielle Verbesserungen enthält und das trotz der teils heftigen und vorurteilsbeladenen Kritik der Pro- und Kontraseiten, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes – statt Schiedsgerichtsbarkeit –, auch wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würde ich heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Verträge erst dann zu beschließen, wenn alle für sie einschlägigen rechtsverbindlichen Texte endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden: – Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich … verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen.“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht. – Oder wenn „Im weiteren Prozess … unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden“ müssen, so wäre auch hier noch abzuwarten, ob das Ergebnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt. – Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“ begrüße ich sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden. – Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips unmissverständlich klargestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden.“ – Mit der Formulierung: „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen, und setzt sich gleichfalls hierfür ein“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden. Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung, zitiere ich nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch: „Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Artikel 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Warum ich dem heutigen Koalitionsantrag zustimme, findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Sebastian Hartmann (SPD): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute nicht über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA, sondern nimmt Stellung zu der Frage, ob die Bundesregierung durch ein positives Votum im Europäischen Rat den Weg für das weitere Ratifizierungsverfahren im Europäischen Parlament und in den Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU eröffnen soll. Unter Bezug auf vor allem die Bereiche Investitionsschutz, CETA-Ausschuss, Vorsorgegrundsatz, öffentliche Daseinsvorsorge und Arbeitnehmerrechte komme ich zu dem Ergebnis, dass ich dem aktuell vorliegenden CETA-Entwurf nicht zustimmen könnte. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt. Als Brücke zwischen CETA-Kritikern und CETA-Befürwortern innerhalb der SPD hat mein Kollege Dr. Matthias Miersch mit einem Papier vorgeschlagen, durch eine entsprechende Beschlussfassung im Ministerrat das Europäische Parlament in die Lage zu versetzen, das Verfahren unter Beteiligung der nationalen Parlamente an sich zu ziehen, die Zivilgesellschaft einzubeziehen und in einem transparenten Verfahren mit Kanada ein faires Ergebnis zu verhandeln. Er hat sich ferner gegen die vorläufige Anwendung des Vertrages ausgesprochen. Die nun vorliegende Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU ermöglicht diesen Weg. Er erkennt die Fortschritte im Rahmen des Verhandlungsprozesses einschließlich der Einstufung des Abkommens als gemischtes Abkommen an, die maßgeblich durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erreicht worden sind. Er gibt der Bundesregierung im Rat die Möglichkeit der Zustimmung, greift in zentralen Punkten jedoch die breit diskutierten Problemfelder des vorliegenden Entwurfs auf und mahnt entsprechende rechtsverbindliche Änderungen an. Er spricht sich dafür aus, erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden, und fordert in diesem Zusammenhang unter anderem das besonders kontrovers diskutierte Kapitel über den Investitionsschutz ganz von einer vorläufigen Anwendung auszunehmen. Eine Gültigkeit dieses Kapitels wäre somit nur möglich, wenn alle Parlamente innerhalb der EU zustimmen. Noch wichtiger ist für mich, dass die Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU auch den oben beschriebenen Weg eines ausführlichen Anhörungsverfahrens durch das Europäische Parlament mit den nationalen Parlamenten und mit der Zivilgesellschaft ermöglicht, wie ihn auch der SPD-Parteikonvent am vergangenen Montag gefordert hat. Europa hat damit die Chance, neue Wege zu gehen und in einem intensiven Dialog gerade mit denjenigen, die CETA kritisch gegenüberstehen, Lösungsansätze in den kontrovers diskutierten Themenfeldern zu entwickeln. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen müssen, ob es noch weitere Bereiche gibt, die auch die nationalen Kompetenzen betreffen. Auch das sieht die vorliegende Stellungnahme des Bundestages vor. Soweit im Ministerrat diesbezüglich keine sachgerechte Lösung gefunden wird, muss die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt werden, nach der aufgrund der bislang unzureichenden Klärung der Fragen über die Anwendbarkeit des Vertrages auf die öffentliche Daseinsvorsorge auch weitere Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen werden müssen. Das gilt auch für die in CETA neu geschaffenen Gremien, die auch in der Verfassungsbeschwerde problematisiert werden, die bezüglich des Abkommens anhängig ist. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg erfolgversprechend ist. Das Abkommen wird durch die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Kanada abgeschlossen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass CETA nur in wenigen Ländern der EU kritisch diskutiert wird. Um Veränderungen im weiteren Verfahren erreichen zu können, wäre ein pauschales Nein im Ministerrat nicht zielführend. Am Ende des jetzt vor uns liegenden Prozesses wird jede und jeder Abgeordnete entscheiden müssen, ob er/sie dem Abkommen zustimmt. Auch dafür hat der der SPD-Parteikonvent eindeutige Maßstäbe beschlossen. Abschließend: Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), vielen ver.di Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. In Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In anderen wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsverbindlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen wie die anderen ihre Befürchtungen. Deshalb die stereotype Antwort: Wenn sich alle Hoffnungen der Befürworter durch den Vertrag bestätigen lassen, stimme ich zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die mich auffordern abzulehnen, bestätigen, lehne ich ab. Das entscheide ich endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Aber es gibt auch gute Beispiele: Nachdem Sigmar Gabriel mit der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland wichtige Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte erreichen konnte, hat Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), den auf dem SPD-Konvent eingeschlagenen Weg unterstützt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess wurde der Text so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Und damit ist nicht nur die deutsche Gesellschaft gemeint. Unser Ziel ist, den Wohlstand aller Menschen global zu fördern, nicht nur in Deutschland – auch in Kanada und in allen europäischen Staaten sollen die Menschen profitieren. Mit Kanada verbindet uns eine jahrelange politische wie auch wirtschaftliche Zusammenarbeit, die mit CETA nun weiter ausgebaut und vertieft werden soll. Wenn Europa als Staatenverbund mit 500 Millionen Einwohnern einen Vertrag verhandelt, kann es viel mehr erreichen, als wenn ein Staat dies alleine tun würde. Bei solch kraftvollen Verbindungen gilt es zu darauf zu achten, dass die Schwächsten nicht auf der Strecke bleiben. Die schwächsten Menschen und die schwächsten Staaten. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Interesse der schwächeren EU-Mitgliedstaaten an CETA gut zu verstehen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Verträge erst dann zu beschließen, wenn alle für sie einschlägigen rechtsverbindlichen Texte endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Warum ich dem heutigen Koalitionsantrag zustimme, findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Würde heute in der Sache über den derzeit vorliegenden Text des CETA-Freihandelsabkommens mit Kanada abgestimmt, könnte ich nicht zustimmen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des CETA-Abkommens bzw. das Abkommen selbst abgestimmt. Über mein Votum zu CETA entscheide ich, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden CETA-Vertragsentwurf in das parlamentarische Verfahren zu geben, um darüber weitere Verbesserungen zu erreichen. In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu CETA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und Freihandel. In vielen anderen wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext und alle rechtsverbindlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegen, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen wie die anderen ihre Befürchtungen. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen CETA sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für CETA sind, haben wir als SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten können durchaus selbstbewusst sagen, dass wir es waren, die beim CETA-Abkommen bereits erhebliche Verbesserungen erreicht haben: indem es beispielsweise auf Grundlage unserer Beschlüsse und auf unsere politische Initiative hin gelungen ist, private Schiedsgerichte in CETA abzuschaffen und stattdessen einen öffentlich-rechtlichen Investitionsgerichtshof einzurichten. Kanada hat zudem inzwischen sieben von acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert und ist auf dem Weg, auch die achte umzusetzen. In der Debatte hat die SPD also einen sachbezogenen Weg gewählt, anstatt sich pauschal auf ein Ja oder Nein festzulegen. Ich bin davon überzeugt, dass die Globalisierung Regeln braucht, damit sie nicht zu einem Wettlauf der Standards nach unten führt. Ziel muss es sein, gute Spielregeln festzulegen, die für alle Länder gelten. Als Brücke zwischen CETA-Kritikern und CETA-Befürwortern innerhalb der SPD wurde vorgeschlagen, durch eine entsprechende Beschlussfassung im Ministerrat das Europäische Parlament in die Lage zu versetzen, das Verfahren unter Beteiligung der nationalen Parlamente an sich zu ziehen, die Zivilgesellschaft einzubeziehen und in einem transparenten Verfahren mit Kanada ein faires Ergebnis zu verhandeln. Die nun vorliegende Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU ermöglicht diesen Weg. Er erkennt die Fortschritte im Rahmen des Verhandlungsprozesses einschließlich der Einstufung des Abkommens als gemischtes Abkommen an, die maßgeblich durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erreicht worden sind. Er gibt der Bundesregierung im Rat die Möglichkeit der Zustimmung, greift in zentralen Punkten jedoch die breit diskutierten Problemfelder des vorliegenden Entwurfs auf und mahnt entsprechende rechtsverbindliche Änderungen an. Er spricht sich dafür aus, erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden und fordert in diesem Zusammenhang unter anderem das besonders kontrovers diskutierte Kapitel über den Investitionsschutz ganz von einer vorläufigen Anwendung auszunehmen. Eine Gültigkeit dieses Kapitels wäre somit nur möglich, wenn alle Parlamente innerhalb der EU zustimmen. Noch wichtiger ist für mich, dass die Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU auch den oben beschriebenen Weg eines ausführlichen Anhörungsverfahrens durch das Europäische Parlament mit den nationalen Parlamenten und mit der Zivilgesellschaft ermöglicht, wie ihn auch der SPD-Parteikonvent am vergangenen Montag gefordert hat. Europa hat damit die Chance, neue Wege zu gehen und in einem intensiven Dialog gerade mit denjenigen, die CETA kritisch gegenüberstehen, Lösungsansätze in den kontrovers diskutierten Themenfeldern zu entwickeln. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen müssen, ob es noch weitere Bereiche gibt, die auch die nationalen Kompetenzen betreffen. Auch das sieht die vorliegende Stellungnahme des Bundestages vor. Soweit im Ministerrat diesbezüglich keine sachgerechte Lösung gefunden wird, muss die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt werden, nach der aufgrund der bislang unzureichenden Klärung der Fragen über die Anwendbarkeit des Vertrages auf die öffentliche Daseinsvorsorge auch weitere Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen werden müssen. Das gilt auch für die in CETA neu geschaffenen Gremien, die auch in der Verfassungsbeschwerde problematisiert werden, die bezüglich des Abkommens anhängig ist. Ich hoffe, dass über diesen Weg noch in rechtsverbindlicher und belastbarer Form die notwendigen Ergänzungen des Vertragstextes oder etwaiger Zusatzvereinbarungen erreicht werden können. Daher werde ich dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zustimmen, um entsprechende Versuche hierzu nicht von vornherein auszuschließen. Den Anträgen von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die das Ergebnis solcher Verhandlungen vorwegnehmen, werde ich daher nicht zustimmen. Das Abkommen wird durch die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Kanada abgeschlossen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass CETA nur in wenigen Ländern der EU kritisch diskutiert wird. Um Veränderungen im weiteren Verfahren erreichen zu können, wäre ein pauschales Nein im Ministerrat nicht zielführend. Am Ende des jetzt vor uns liegenden Prozesses wird jede und jeder Abgeordnete entscheiden müssen, ob sie/er dem Abkommen zustimmt. Auch dafür hat der SPD-Parteikonvent eindeutige Maßstäbe beschlossen. Frank Junge (SPD): Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen suggerieren, dass man sich bereits heute vollumfänglich entscheiden könne, ohne sämtliche Details überhaupt zu kennen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), ver.di Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD Fraktion einen tiefen Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess wurde der Vertragstext in seinen rechtlichen, sozialen und kulturellen Zielen so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft dienen. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung zitiere ich nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch: „Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z. B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Artikel 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Warum ich dem heutigen Koalitionsantrag zustimme, findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Cansel Kiziltepe (SPD): Der Beschluss des SPD-Konvents vom 19. September 2016 enthält eine inhaltlich gute Bewertung des vorliegenden CETA Vertragsentwurfs. Dieser Beschluss zeigt deutlich, dass wir in der augenblicklichen Fassung von CETA weit vom vermeintlichen „Goldstandard“ entfernt sind, sogar tatsächlich wichtige „rote Linien“ reißen. Verursacher ist dabei oftmals nicht die neue kanadische Regierung, sondern die zuständige neoliberal agierende Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Die bisherige Haltung in den Gesprächen und Anhörungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kommission hat gezeigt, dass dort die notwendige Problemwahrnehmung für die kritischen Punkte im Abkommen so gut wie nicht vorhanden ist. Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen ist keine Zustimmung zu CETA in der vorliegenden Fassung. Trotzdem kann ich diesem Antrag nicht zustimmen, da ich das Verfahren, erst im Ministerrat zuzustimmen und danach Verbesserungen erreichen zu wollen, für nicht zielführend halte. Die Forderung, entweder unsere Verbesserungen in das Abkommen zu verhandeln oder als einzige Alternative eine Außerkraftsetzung, wird dann auch gegenüber unseren europäischen Partnern schwerer zu vermitteln sein als jetzt, vor der Unterzeichnung des Vertrages. Neben den Bedenken zum Verfahren habe ich auch inhaltliche Bedenken. Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet zu den ILO-Kernarbeitsnormen die Formulierung des SPD Konvents nicht übernommen wurde. Weiterhin fehlt eine wesentliche Formulierung zur Einschränkung der neuen Gerichtsbarkeit im Verhältnis inländische und ausländische Investoren und Bürger. Das Klimaschutzabkommen von Paris wird ebenfalls nicht thematisiert. Die folgenden Formulierungen aus dem Konventsbeschluss in den Antrag wären für mich hier zwingend für eine Zustimmung gewesen: 1. „Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z. B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden.“ 2. „Anders als im Prozess der WTO ist es der Staatengemeinschaft gelungen, im Jahr 2015 gemeinsam globale Nachhaltigkeitsziele und das Pariser Klimaschutzabkommen zu beschließen. Unter Bezugnahme auf Artikel 24.4 (Kapitel Handel und Umwelt) ist durch die Vertragsparteien zu betonen, dass diese Abkommen von großem Wert sind und das CETA-Abkommen und die darin beschriebene Handels- und Wirtschaftspolitik sich an diesen Zielen orientiert.“ 3. „Im Rahmen des Beratungsprozesses ist ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards zu entwickeln. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. Der soziale Dialog ist effektiv auszugestalten, sodass das Verfahren zur Durchsetzung von Standards wirkungsvoll genug ist und durch Sanktionsmöglichkeiten ergänzt wird.“ Insgesamt weiß ich aber auch zu schätzen, was die SPD-Fraktionsführung hier mit der Union erreicht hat. Ich begrüße ausdrücklich, dass in der Stellungnahme deutlich zum Ausdruck kommt, dass der Deutsche Bundestag erst im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden wird, je nachdem, ob unsere geforderten Änderungen nach unserer Einschätzung umgesetzt wurden oder nicht. Den Anträgen von Linken und Grünen stimme ich inhaltlich aus den eingangs skizzierten Erwägungen zum weiteren Verfahren in ihrem Forderungsteil zu, nämlich CETA jetzt nicht im Ministerrat zu unterzeichnen. Allerdings kann ich den inhaltlichen Begründungen bei beiden Anträgen aus unterschiedlichen Gründen nicht zustimmen. So werden in der Stellungnahme der Grünen zu CETA die Arbeitnehmerrechte bzw. ILO-Kernarbeitsnormen gar nicht erwähnt, und bei den Linken finden sich etliche falsche Behauptungen im Begründungsteil. Im Ergebnis meiner Abwägung werde ich daher bei allen drei Anträgen mit Nein votieren. Daniela Kolbe (SPD): Müsste ich heute über das Freihandelsabkommen mit Kanada „CETA“ abstimmen, ich würde ablehnen. Aber heute wird nicht über den Vertragstext des Abkommens CETA abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), manchen ver.di-Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde und wird viel spekuliert. Als frei gewählte Abgeordnete sage ich: Ich entscheide endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt, wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen intensiven Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess wurde der Vertragstext in seinen rechtlichen, sozialen und kulturellen Zielen so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen enthält, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes – statt Schiedsgerichtsbarkeit– , auch wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würde ich heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Vertragstexte erst dann zu beschließen, wenn sie endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden: Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und sich verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht. Oder wenn „Im weiteren Prozess … unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden“ müssen, so wäre auch hier noch zu abzuwarten, ob das Ergebnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt. Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“ begrüße ich sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden. Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips unmissverständlich klargestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klargestellt werden.“ Mit der Formulierung „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen, und setzt sich gleichfalls hierfür ein“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden. Die Übersichtlichkeit und Bürgerfreundlichkeit des ohnehin schon komplexen und langen Vertragstextes wird durch weitere Regelungen und Vereinbarungen außerhalb des Vertrags weiter gemindert. Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung zitiere ich nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch: „Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z.B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfindet. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Artikel 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Warum ich dem heutigen Koalitionsantrag zustimme, findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ – Drucksache 18/9663 – in der letzten Feststellung des Bundestages: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Dem kann ich guten Gewissens zustimmen. Hiltrud Lotze (SPD): Würde heute in der Sache über den derzeit vorliegenden Text von CETA abgestimmt, könnte ich nicht zustimmen. Ich spreche mich aber dafür aus, im parlamentarischen Verfahren den vorliegenden Vertragstext durch Zusatzvereinbarungen zu ergänzen. Nur so können wir den Vertragstext in unserem Sinne beeinflussen. Dem heute vorliegenden Antrag von CDU/CSU und SPD werde ich daher zustimmen, um entsprechende Versuche möglich zu machen. Den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, die das Ergebnis solcher Verhandlungen vorwegnehmen, werde ich daher nicht zustimmen. Dr. Matthias Miersch (SPD): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute nicht über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA, sondern nimmt Stellung zu der Frage, ob die Bundesregierung durch ein positives Votum im Europäischen Rat den Weg das weitere Ratifizierungsverfahren im Europäischen Parlament und in den Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU eröffnen soll. Im August habe ich eine Bewertung verfasst, in der ich aufzeige, an welchen Stellen der aktuelle Entwurf von CETA mit der Beschlusslage der SPD nach meiner Überzeugung nicht übereinstimmt. Ich habe mich vor allem auf die Bereiche Investitionsschutz, CETA-Ausschuss, Vorsorgegrundsatz, öffentliche Daseinsvorsorge und Arbeitnehmerrechte bezogen und komme zu dem Ergebnis, dass ich dem aktuell vorliegenden CETA-Entwurf nicht zustimmen könnte. Als Brücke zwischen CETA-Kritikern und CETA-Befürwortern innerhalb der SPD habe ich in diesem Papier vorgeschlagen, durch eine entsprechende Beschlussfassung im Ministerrat das Europäische Parlament in die Lage zu versetzen, das Verfahren unter Beteiligung der nationalen Parlamente an sich zu ziehen, die Zivilgesellschaft einzubeziehen und in einem transparenten Verfahren mit Kanada ein faires Ergebnis zu verhandeln. Ich habe mich ferner gegen die vorläufige Anwendung des Vertrages ausgesprochen. Die nun vorliegende Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU ermöglicht diesen Weg. Er erkennt die Fortschritte im Rahmen des Verhandlungsprozesses einschließlich der Einstufung des Abkommens als gemischtes Abkommen an, die maßgeblich durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erreicht worden sind. Er gibt der Bundesregierung im Rat die Möglichkeit der Zustimmung, greift in zentralen Punkten jedoch die breit diskutierten Problemfelder des vorliegenden Entwurfs auf und mahnt entsprechende rechtsverbindliche Änderungen an. Er spricht sich dafür aus, erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden, und fordert in diesem Zusammenhang unter anderem das besonders kontrovers diskutierte Kapitel über den Investitionsschutz ganz von einer vorläufigen Anwendung auszunehmen. Eine Gültigkeit dieses Kapitels wäre somit nur möglich, wenn alle Parlamente innerhalb der EU zustimmen. Noch wichtiger ist für mich, dass die Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU auch den oben beschriebenen Weg eines ausführlichen Anhörungsverfahrens durch das Europäische Parlament mit den nationalen Parlamenten und mit der Zivilgesellschaft ermöglicht, wie ihn auch der SPD-Parteikonvent am vergangenen Montag gefordert hat. Europa hat damit die Chance, neue Wege zu gehen und in einem intensiven Dialog gerade mit denjenigen, die CETA kritisch gegenüberstehen, Lösungsansätze in den kontrovers diskutierten Themenfeldern zu entwickeln. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen müssen, ob es noch weitere Bereiche gibt, die auch die nationalen Kompetenzen betreffen. Auch das sieht die vorliegende Stellungnahme des Bundestages vor. Soweit im Ministerrat diesbezüglich keine sachgerechte Lösung gefunden wird, muss die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt werden, nach der aufgrund der bislang unzureichenden Klärung der Fragen über die Anwendbarkeit des Vertrages auf die öffentliche Daseinsvorsorge auch weitere Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen werden müssen. Das gilt auch für die in CETA neu geschaffenen Gremien, die auch in der Verfassungsbeschwerde problematisiert werden, die bezüglich des Abkommens anhängig ist. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg erfolgversprechend ist. Das Abkommen wird durch die EU und ihre Mitgliedstaaten mit Kanada abgeschlossen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass CETA nur in wenigen Ländern der EU kritisch diskutiert wird. Um Veränderungen im weiteren Verfahren erreichen zu können, wäre ein pauschales Nein im Ministerrat nicht zielführend. Am Ende des jetzt vor uns liegenden Prozesses wird jede und jeder Abgeordnete entscheiden müssen, ob er/sie dem Abkommen zustimmt. Auch dafür hat der der SPD-Parteikonvent eindeutige Maßstäbe beschlossen. Ulli Nissen (SPD): Die von Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Anträge vermitteln den Eindruck, heute würde im Deutschen Bundestag über CETA entschieden. Das ist nicht der Fall. Heute entscheiden wir im Deutschen Bundestag darüber, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf zu CETA in die parlamentarischen Verfahren zu geben. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, CETA als gemischtes Abkommen abzuschließen. Das heißt, dass nicht alle Teile des Abkommens in die gemeinsame Handelspolitik der EU fallen, sondern in der Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten verbleiben. Damit wird es nach der Unterzeichnung von CETA im Rat einen umfassenden Ratifikationsprozess sowohl auf Ebene des Rates und des Europäischen Parlaments als auch der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten geben. Alle notwendigen Dokumente und Informationen müssen transparent gemacht werden. Die SPD hat auf ihren Parteitagen mehrmals die roten Linien für die Freihandelsabkommen gezogen. Eine davon war die Garantie, dass das demokratische Recht, Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen zu schaffen, nicht gefährdet wird. Die Fähigkeit von Parlamenten und Regierungen, Gesetze und Regeln zum Schutz und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erlassen, dürfe auch nicht durch die Schaffung eines Regulierungsrates erschwert werden, heißt es im Beschluss des SPD-Bundesparteitages. Mit dem CETA Abkommen sollen nun eine Vielzahl von Sondergremien geschaffen werden, deren Zusammensetzung höchst fraglich ist. Zusätzlich sollen gesetzgeberische Aktivitäten stets rechtzeitig vorher mit diesen Gremien zurückgekoppelt werden. Damit wird die Verabschiedung neuer Gesetze zum Beispiel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich erschwert. Das schränkt die Souveränität der nationalen Parlamente ein. Deshalb lehne ich CETA in der jetzt vorliegenden Fassung ab. Das ist nur eine der roten Linien, die ich für überschritten halte. Um es klar zu sagen: Würde heute CETA im Parlament abgestimmt, würde ich mit Nein stimmen. Wir stimmen aber heute darüber ab, ob wir CETA in die parlamentarischen Verfahren geben. Nur hier kann es Nachverhandlungen und Veränderungen an CETA geben. Die Ergebnisse werde ich prüfen, wenn CETA zur Abstimmung im Deutschen Bundestag vorliegt. Sind die roten Linien nach wie vor überschritten, werde ich mit Nein stimmen. Ich werde mich bei der heutigen Abstimmung bei allen vorgelegten Anträgen enthalten. Bei den Oppositionsanträgen, weil es heute nicht um die Verabschiedung von CETA im Deutschen Bundestag geht. Beim Antrag von CDU/CSU und SPD, weil ich keine positive Vorabfestlegung mittragen will. Ich lasse mir den Weg für ein späteres Nein im Deutschen Bundestag offen. Dr. Sascha Raabe (SPD): Ich setze mich seit 2002 als Berichterstatter meiner Fraktion im Entwicklungsausschuss für weltweit faire und gerechte Handelsbedingungen ein. Ich bin davon überzeugt, dass nur ein fairer statt freier Handel Hunger und Armut und damit auch Fluchtursachen überwinden kann. Fairer statt freier Handel bedeutet, dass Handel nicht frei von menschenrechtlichen, ökologischen und sozialen Kriterien sein darf, sondern nur Waren gehandelt werden, bei deren Produktion faire Bedingungen für Mensch und Umwelt gegeben sind. Denn nur so kann verhindert werden, dass Unternehmen und Konzerne sich ihre Standorte weltweit danach aussuchen, wo sie Mensch und Umwelt am meisten ausbeuten können. Je fairer die Wettbewerbsbedingungen weltweit sind, desto besser ist dies nicht zuletzt auch für deutsche Arbeitsplätze und hiesige Löhne. Entscheidend ist es deshalb, in allen Handelsverträgen der Europäischen Union verbindliche menschenrechtliche, ökologische und soziale Kriterien wie die acht ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren. Das ist im Grundsatz so im Koalitionsvertrag festgelegt und explizite Beschlusslage der SPD-Bundestagsfraktion. Von daher messe ich den Handelsvertrag mit Kanada (CETA) besonders an diesen Kriterien. Auf andere Aspekte vom Verbraucherschutz, Vorsorgeprinzip bis zur öffentlichen Daseinsvorsorge, die mir ebenfalls wichtig sind, gehe ich in der Begründung für mein Abstimmungsverhalten hier nicht ein. Ich verweise hierzu auf die inhaltlichen Forderungen des SPD-Parteikonventsbeschlusses vom 19. September. Ich teile ausdrücklich die dort formulierten Anforderungen, die noch in CETA verbessert werden müssen. Andernfalls könnte ich im Ratifikationsprozess später im Bundestag nicht zustimmen, sondern ich würde CETA definitiv ablehnen. In der heutigen Abstimmung geht es für den Deutschen Bundestag aber nicht darum, für oder gegen CETA abzustimmen, weil sich diese Entscheidung erst bei der Ratifizierung für uns stellt. Heute geht es in den Anträgen von SPD/CDU/CSU, Grünen und Linken um eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 GG. Hier können wir der Bundesregierung unsere Empfehlungen mit auf den Weg geben für ihr Handeln auf EU-Ebene. Konkret geht es heute darum, welche Empfehlung der Bundestag der Bundesregierung hinsichtlich der Frage gibt, ob und unter welchen Bedingungen die Bundesregierung im Europäischen Rat CETA in der jetzigen Form unterzeichnen soll. Erst nach Unterzeichnung im Europäischen Rat und nach positiver Beschlussfassung durch das Europäische Parlament (EP) käme CETA zur Ratifizierung in den Deutschen Bundestag. Dann hätte der Bundestag das letzte Wort, ob er den dann endgültig vorliegenden Vertragstext ratifiziert oder nicht. Falls der Deutsche Bundestag dann nicht ratifiziert, würde der gesamte Vertrag dann wieder außer Kraft gesetzt werden. Allerdings würde CETA so lange großteils – zum Beispiel zollfreier Warenhandel – vorläufig in Kraft bleiben, bis es eine Mehrheit im Bundestag, – oder einem anderen EU-Mitgliedstaat – für eine Nichtratifizierung gibt. Gemessen an den oben genannten Kriterien, inwieweit CETA ökologische und soziale Kriterien wie die ILO-Kernarbeitsnormen verbindlich berücksichtigt, ist der vorliegende Vertragstext für mich und auch laut Parteikonventsbeschluss für meine Partei nicht zustimmungsfähig. Zwar ist es erfreulich, dass Kanada auf unseren Druck hin nun auch die letzten beiden fehlenden ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert hat bzw. die letzte noch ausstehende Norm ratifizieren will. Allerdings haben insbesondere die meisten Entwicklungs- und Schwellenländer auch alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Das Problem liegt dort nicht in der formalen Ratifizierung, sondern in der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung. Deshalb ist es so entscheidend, konkrete Beschwerde-, Überprüfung- und Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung von Umwelt- und Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu verankern. Und wenn CETA als „Goldstandard“ und Vorbild nachträglich bisherige Abkommen und künftige Abkommen verbessern soll, dann muss hierauf im Blick auf die laufenden Verhandlungen bzw. Ratifizierungsprozessse mit beispielsweise Vietnam, Indien und den afrikanischen Staaten im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen besonders geachtet werden. Denn nur so können in diesen Ländern Kinderarbeit unterbunden und umweltgerechte und menschenwürdige Arbeits- und Produktionsbedingungen durchgesetzt werden. Diesen Mangel am vorliegenden Vertragstext zu CETA hat auch der SPD-Parteikonventsbeschluss erkannt und fordert deshalb ebenso wie die gemeinsame Stellungnahme der Regierungsfraktionen nach Artikel 23 Nachbesserungen. Die Formulierungen im SPD-Parteikonventsbeschluss, in dem konkret die Ergänzung des CETA-Vertrages um Sanktionsmöglichkeiten im Nachhaltigkeitskapitel gefordert wird, sind hierzu ausdrücklich zu begrüßen. Die Formulierung im gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen ist hierzu leider aufgrund des Widerstandes der Union etwas abgeschwächt und interpretationsbedürftig. Anstelle der im Parteikonventsbeschluss genannten konkreten Forderung nach einem Sanktionsmechanismus heißt es nun lediglich, dass „das Verfahren zur Durchsetzung von Arbeits-Sozial- und Umweltstandards wirkungsvoll sein muss“. Das ist problematisch, da die EU-Kommission in den bisherigen Handelsverträgen einschl. CETA das dort jeweils vereinbarte „Dialogverfahren“ zur Konfliktlösung bereits als „wirkungsvoll“ ansieht. Ich möchte für mich und die SPD-Fraktion klarstellen, dass „wirkungsvoll“ für uns die Ergänzung durch Sanktionsmöglichkeiten bedeutet. In diesem Sinne kann ich die inhaltlichen Anforderungen, die in dem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen analog zum Parteikonventsbeschluss als Voraussetzung für eine spätere Zustimmung im Ratifizierungsverfahren durch den Deutschen Bundestag genannt werden, nur voll unterstützen. Unserem Antrag kann ich allerdings aus einem anderem Grund nicht zustimmen: Ich halte das Verfahren – das so leider auch im Parteikonventsbeschluss steht – zunächst im Rat der Bundesregierung Zustimmung zur Unterzeichnung des CETA-Vertragstextes zu empfehlen und erst danach Verbesserungen bis zur Ratifikation durch den Bundestag erreichen zu wollen, für nicht ausreichend erfolgsversprechend. Zum einen ist es sehr fraglich, dass sich im Europäischen Parlament Mehrheiten für alle von uns als notwendig erachteten Verbesserungen finden werden. Wobei das Europäische Parlament diese Verbesserungen sowieso nicht direkt beschließen könnte, sondern nur über die Drohung der Nichtratifizierung durch das EP die Verhandlungspartner zu Nachbesserungen zwingen könnte. Wenn das EP die von uns geforderten Verbesserungen nicht durchsetzt und den Vertrag ratifiziert, könnten wir zwar wie oben ausgeführt als Deutscher Bundestag sofort anschließend ebenfalls durch die Drohung der Nichtratifizierung versuchen, Nachverhandlungen zu erzwingen oder den Vertrag eben insgesamt wieder außer Kraft setzen. Allerdings wäre auch hierfür eine Mehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich. Diese wird sowohl für die Ratifizierung als auch für die Nicht-Ratifizierung benötigt. Wenn für beide Fälle keine Mehrheit zustande käme, bliebe CETA nach Ratifizierung durch das EP auf unbestimmte Zeit in großen Teilen vorläufig in Kraft bis entweder alle Mitgliedsstaaten ratifizieren oder ein Mitgliedstaat ausdrücklich nicht ratifiziert. Es könnte also passieren, dass die Wirtschaft viele Jahre lang bereits mit Beginn der vorläufigen Anwendung vom Gewinn des zollfreien Handels profitieren würde, aber die im Gegenzug von uns geforderten Verbesserungen und Garantien beim Schutz von Arbeitnehmerrechten und Umweltschutz vertraglich nicht abgesichert wären. Und ob es dann nach vielen Jahren realistisch durchsetzbar und unseren europäischen und kanadischen Partnern zu vermitteln wäre, den Vertrag insgesamt wieder komplett außer Kraft zu setzen, halte ich für äußerst fraglich. Deshalb wäre es sinnvoller, jetzt der Bundesregierung zu empfehlen, so lange im Rat den Vertragstext nicht zu unterzeichnen, bis die von uns richtigerweise genannten inhaltlichen Verbesserungen erfolgt sind. Da ich im Antrag der Regierungsfraktionen das vorgeschlagene Verfahren nicht mittragen kann, werde ich dem Antrag nicht zustimmen. Ich werde ihn aber auch nicht ablehnen, weil ich die inhaltlichen Punkte, die als Nachbesserungen gefordert werden und zu deren Durchsetzung und Klarstellung die Bundesregierung auf europäischer Ebene in dem Antrag aufgefordert wird, analog des Parteikonventsbeschlusses ausdrücklich unterstütze. Deshalb werde ich mich im Ergebnis bei diesem Antrag enthalten. Ich werde mich auch bei den Anträgen von Linken und Grünen enthalten, aber mit fast genau umgekehrter Begründung. Den Anträgen von Linken und Grünen stimme ich aus den genannten Erwägungen zum weiteren Verfahren in ihrem Forderungsteil insoweit hinsichtlich der Empfehlung zu, CETA jetzt noch nicht im Ministerrat zu unterzeichnen. Allerdings kann ich den inhaltlichen Begründungen bei beiden Anträgen aus unterschiedlichen Gründen nicht zustimmen. So werden in der Stellungnahme der Grünen zu CETA die ILO-Kernarbeitsnormen und entsprechende Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten gar nicht erwähnt, und bei den Linken finden sich einfach etliche falsche Behauptungen im Begründungsteil ihrer Stellungnahme. Unter dem Strich ergibt sich deshalb für mich eine Enthaltung bei allen Anträgen. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), campact und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen, häufig genug einfach kopierten Briefen, wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Doch bevor nicht der endgültige Vertragstext mit seinen rechtsförmlich wesentlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegt, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen, wie die anderen ihre Befürchtungen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD Fraktion einen tiefen Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess wurde der Vertragstext in seinen rechtlichen, sozialen und kulturellen Zielen so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft dienen. Dazu gab es einen großen SPD-Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Aber selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen enthält, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes –statt Schiedsgerichtsbarkeit –, auch wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würde ich heute noch nicht zustimmen können. Die Erfahrung lehrt, dass es klug ist, Vertragstexte erst dann zu beschließen, wenn sie endgültig vorliegen. Heute wird zunächst darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren zu geben. Deshalb stimme ich dem heutigen Koalitionsantrag zu. Damit bleibt es dabei: Der Deutsche Bundestag wird erst im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden können. Dr. Nina Scheer (SPD): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute nicht über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA, sondern nimmt Stellung zu der Frage, ob die Bundesregierung durch ein positives Votum im Europäischen Rat den Weg das weitere Ratifizierungsverfahren im Europäischen Parlament und in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten der EU eröffnen soll. Die nun vorliegende Stellungnahme der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ermöglicht diesen Weg. Er erkennt die Fortschritte im Rahmen des Verhandlungsprozesses einschließlich der Einstufung des Abkommens als gemischtes Abkommen an, die maßgeblich durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erreicht worden sind. Er gibt der Bundesregierung im Rat die Möglichkeit der Zustimmung, greift in zentralen Punkten jedoch die breit diskutierten Problemfelder des vorliegenden Entwurfs auf und mahnt entsprechende rechtsverbindliche Änderungen an. Er spricht sich dafür aus, erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden und fordert in diesem Zusammenhang unter anderem das besonders kontrovers diskutierte Kapitel über den Investitionsschutz ganz von einer vorläufigen Anwendung auszunehmen. Eine Gültigkeit dieses Kapitels wäre somit nur möglich, wenn alle Parlamente innerhalb der EU zustimmen. Die Stellungnahme der Fraktionen von CDU/CSU und SPD ermöglicht den oben beschriebenen Weg eines ausführlichen Anhörungsverfahrens durch das Europäische Parlament mit den nationalen Parlamenten und mit der Zivilgesellschaft, wie ihn auch der SPD-Parteikonvent am vergangenen Montag gefordert hat. Europa hat damit die Chance, neue Wege zu gehen und in einem intensiven Dialog gerade mit denjenigen, die CETA kritisch gegenüberstehen, Lösungsansätze in den kontrovers diskutierten Themenfeldern zu entwickeln. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen müssen, ob es noch weitere Bereiche gibt, die auch die nationalen Kompetenzen betreffen. Insofern stimme ich mit Ja zum Antrag von CDU/CSU und SPD und mit Nein zum den Oppositionsanträgen Udo Schiefner (SPD): Heute wird nicht über den Vertragstext des CETA-Abkommens abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren zu geben. Die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen mit ihren Anträgen heute etwas ablehnen, dessen Details sie gar nicht kennen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), ver.di Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD-Bundestagsfraktion einen tiefgreifenden Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, über Vertragstexte erst dann zu befinden, wenn sie vorliegen. Die SPD hat auf ihrem Konvent Anfang dieser Woche nicht für CETA gestimmt, sondern unsere Anforderungen an das Abkommen definiert und den nun vor uns liegenden Prozess beschrieben. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sein sollten. Wenn unsere Forderungen im finalen Vertragstext nicht Rechnung getragen wird, werde ich CETA nicht zustimmen. Dem heutigen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ werde ich zustimmen, denn mit ihm wird klar festgelegt: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Ursula Schulte (SPD): Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente, zu geben. Die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen simulieren Entscheidungsfähigkeit im Nichtwissen. Damit machen sie sich in der Urteilsfindung gemein mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK), campact (nachgebildet MoveOn in den USA), ver.di Mitgliedern und anderen, die schon seit Monaten, einige schon seit Jahren, wissen, dass der Weltuntergang droht, wenn CETA nicht kommt, so die einen, wenn CETA kommt, so die anderen. Ein Blick zurück: In vielen Briefen wurde ich um Zustimmung zu TTIP, CETA und TiSA gebeten – für Wachstum, Arbeitsplätze und weil Freihandel einfach gut ist. In vielen anderen, häufig genug einfach kopierten Briefen, wurde ich um Ablehnung gebeten – gegen Schiedsgerichtsbarkeit, Privatisierung der Kultur, Gefährdung der Daseinsvorsorge und des Vorsorgeprinzips. Es wurde viel spekuliert. Bevor nicht der endgültige Vertragstext mit seinen rechtsförmlich wesentlichen Ergänzungen zur Beschlussfassung im Bundestag vorliegt, können die einen ihre Hoffnung auf Wachstum und Arbeitsplätze ebenso wenig begründen, wie die anderen ihre Befürchtungen. Deshalb meine stereotype Antwort: Wenn sich möglichst viele Hoffnungen der Befürworter durch den Vertragstext bestätigen lassen, stimme ich zu. Wenn sich alle Befürchtungen derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die mich auffordern, abzulehnen, bestätigen, lehne ich ab. Das entscheide ich endgültig, wenn entscheidungsreife Vorlagen den Bundestag erreichen. Über die Jahre haben sich die einen so sehr an ihre Hoffnung gewöhnt wie die anderen an ihre Befürchtung, dass riesige Veränderungen in den Vertragstexten, ja selbst jene, die Ergebnis des eigenen Erfolgs sind, kaum wahrgenommen werden und man fest im einmal gefällten Urteil stecken bleibt. Anders als Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die schon lange wissen, dass sie gegen diese Freihandelsabkommen sind, und anders als CDU und CSU, die schon lange wissen, dass sie für diese Freihandelsabkommen sind, haben SPD und SPD Fraktion einen tiefen Diskussions- und Abwägungsprozess angestoßen und organisiert. In diesem von Bundeswirtschaftsminister Gabriel wesentlich getragenen Prozess, wurde der Vertragstext in seinen rechtlichen, sozialen und kulturellen Zielen so verändert, dass die Kritiker der Ursprungstexte in Pro und Kontra zusammengeführt werden. Wer diese Veränderungen wahrnimmt, erkennt, wie wesentlich diese Änderungen dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft dienen. Dazu gab es einen großen SPD Konvent, auf dem wir die „roten Linien“ für eine Zustimmung zu den aktuellen Freihandelsabkommen beschlossen haben. Ich freue mich, dass das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen enthält, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes – statt Schiedsgerichtsbarkeit. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Vertragstexte erst dann zu beschließen, wenn sie endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Dies gilt umso mehr, als sich in dem Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Formulierungen finden, deren Wirkmächtigkeit sich erst erkennen lässt, wenn die dazugehörenden Parlamentsentscheidungen getroffen sein werden: – Wenn sich etwa „… Vertragsparteien zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bekennen und … verpflichten, Anstrengungen zur Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu unternehmen“, so wäre doch von Interesse, ob die Anstrengungen Erfolg haben werden oder nicht. – Oder wenn „Im weiteren Prozess … unbestimmte Rechtsbegriffe geklärt werden“ müssen, so wäre auch hier noch zu verstehen, ob das gemeinsame Verständnis dieser Klärung auf breite Zustimmung in der deutschen Bevölkerung stößt. – Die Formulierung „Spielräume von Kommunen zur Organisation der Daseinsvorsorge dürfen nicht eingeschränkt und auch künftig nicht angetastet werden. Es muss im weiteren Ratifikationsprozess sichergestellt werden, dass auch zukünftig kein Druck in Richtung Liberalisierung von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgeübt werden darf“ begrüße ich sehr. Gleichwohl sollte diese Sicherstellung im Vertragswerk rechtlich fixiert sein, um später streitanfällige Interpretationen zu vermeiden. – Auch folgende Formulierung hinterlässt einen Restzweifel, ob die Unantastbarkeit des Vorsorgeprinzips nicht unmissverständlich klargestellt sei: „Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards müssen gewährleistet bleiben. Das im europäischen Primärrecht verankerte Vorsorgeprinzip bleibt von CETA unberührt. Dies muss unmissverständlich klar gestellt werden. – Mit der Formulierung: „Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bereitschaft der kanadischen Regierung, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, im Rahmen des weiteren Verfahrens rechtsverbindliche Klärungen der noch offenen Fragen herbeizuführen, und setzt sich gleichfalls hierfür ein“ ergibt sich die offene Frage, warum „rechtsverbindliche Klärungen“ nicht einfach in das Vertragswerk CETA eingearbeitet werden. Die Übersichtlichkeit und Bürgerfreundlichkeit des ohnehin schon komplexen und langen Vertragstextes wird durch weitere Regelungen und Vereinbarungen außerhalb des Vertrags weiter gemindert. Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung zitiere ich nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch: „Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z. B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gegenüber inländischen Investoren oder Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Investorenschutz sollte somit auf die Diskriminierung gegenüber inländischen Investoren beschränkt werden. – Es muss unmissverständlich und rechtsverbindlich erklärt werden, dass die EU im Rahmen des CETA-Abkommens in keiner Weise vom primärrechtlich verankerten Vorsorgeprinzip (Artikel 191 AEUV) abweicht. – Im Rahmen des Beratungsprozesses muss ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen der Partner gegen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards entwickelt werden. Die acht ILO-Kernarbeitsnormen müssen ratifiziert werden. – Es muss sich aus dem CETA-Vertrag unmissverständlich ergeben, dass bestehende und künftig entstehende Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht vom Vertrag erfasst werden.“ Warum ich dem heutigen Koalitionsantrag zustimme, findet sich im Antrag der Fraktion der CDU/CSU und der SPD „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA): Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) in der letzten Feststellung des Bundestages: „Der Deutsche Bundestag wird im Lichte des weiteren Prozesses im Ratifizierungsverfahren abschließend über seine Zustimmung zu CETA entscheiden.“ Wie oben gesagt: Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU, den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren, in die Parlamente zu geben. Svenja Stadler (SPD): Der Deutsche Bundestag entscheidet heute nicht über das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA, sondern nimmt Stellung zu der Frage, ob die Bundesregierung durch ein positives Votum im Europäischen Rat den Weg für das weitere Ratifizierungsverfahren im Europäischen Parlament und in den Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU eröffnen soll. Im August habe ich eine Bewertung verfasst, in der ich aufzeige, an welchen Stellen der aktuelle Entwurf von CETA mit der Beschlusslage der SPD nach meiner Überzeugung nicht übereinstimmt. Ich habe mich vor allem auf die Bereiche Investitionsschutz, CETA-Ausschuss, Vorsorgegrundsatz, öffentliche Daseinsvorsorge und Arbeitnehmerrechte bezogen und komme zu dem Ergebnis, dass ich dem aktuell vorliegenden CETA-Entwurf nicht zustimmen könnte. Als Brücke zwischen CETA-Kritikern und CETA-Befürwortern innerhalb der SPD habe ich in diesem Papier vorgeschlagen, durch eine entsprechende Beschlussfassung im Ministerrat das Europäische Parlament in die Lage zu versetzen, das Verfahren unter Beteiligung der nationalen Parlamente an sich zu ziehen, die Zivilgesellschaft einzubeziehen und in einem transparenten Verfahren mit Kanada ein faires Ergebnis zu verhandeln. Ich habe mich ferner gegen die vorläufige Anwendung des Vertrages ausgesprochen. Die nun vorliegende Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU ermöglicht diesen Weg. Er erkennt die Fortschritte im Rahmen des Verhandlungsprozesses einschließlich der Einstufung des Abkommens als gemischtes Abkommen an, die maßgeblich durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erreicht worden sind. Er gibt der Bundesregierung im Rat die Möglichkeit der Zustimmung, greift in zentralen Punkten jedoch die breit diskutierten Problemfelder des vorliegenden Entwurfs auf und mahnt entsprechende rechtsverbindliche Änderungen an. Er spricht sich dafür aus, erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden, und fordert in diesem Zusammenhang unter anderem das besonders kontrovers diskutierte Kapitel über den Investitionsschutz ganz von einer vorläufigen Anwendung auszunehmen. Eine Gültigkeit dieses Kapitels wäre somit nur möglich, wenn alle Parlamente innerhalb der EU zustimmen. Noch wichtiger ist für mich, dass die Stellungnahme der Fraktionen von SPD und CDU/CSU auch den oben beschriebenen Weg eines ausführlichen Anhörungsverfahrens durch das Europäische Parlament mit den nationalen Parlamenten und mit der Zivilgesellschaft ermöglicht, wie ihn auch der SPD-Parteikonvent am vergangenen Montag gefordert hat. Europa hat damit die Chance, neue Wege zu gehen und in einem intensiven Dialog gerade mit denjenigen, die CETA kritisch gegenüberstehen, Lösungsansätze in den kontrovers diskutierten Themenfeldern zu entwickeln. Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen müssen, ob es noch weitere Bereiche gibt, die auch die nationalen Kompetenzen betreffen. Auch das sieht die vorliegende Stellungnahme des Bundestages vor. Soweit im Ministerrat diesbezüglich keine sachgerechte Lösung gefunden wird, muss die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt werden, nach der aufgrund der bislang unzureichenden Klärung der Fragen über die Anwendbarkeit des Vertrages auf die öffentliche Daseinsvorsorge auch weitere Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausgeschlossen werden müssen. Das gilt auch für die in CETA neu geschaffenen Gremien, die auch in der Verfassungsbeschwerde problematisiert werden, die bezüglich des Abkommens anhängig ist. Ich bin überzeugt, dass dieser Weg erfolgversprechend ist. Das Abkommen wird durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Kanada abgeschlossen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass CETA nur in wenigen Ländern der EU kritisch diskutiert wird. Um Veränderungen im weiteren Verfahren erreichen zu können, wäre ein pauschales Nein im Ministerrat nicht zielführend. Am Ende des jetzt vor uns liegenden Prozesses wird jede und jeder Abgeordnete entscheiden müssen, ob er/sie dem Abkommen zustimmt. Auch dafür hat der der SPD-Parteikonvent eindeutige Maßstäbe beschlossen. Sonja Steffen (SPD): Wenn heute über CETA in der jetzigen Fassung abgestimmt werden würde, wäre es für mich eine klare Entscheidung, dagegen zu stimmen. Aber heute wird genau darüber nicht abgestimmt. Heute wird darüber entschieden, ob wir den Bundeswirtschaftsminister beauftragen, im Handelsministerrat der EU den aktuell vorliegenden Vertragsentwurf CETA in die parlamentarischen Verfahren in die Parlamente zu geben. Wie beim SPD-Parteikovent am 19. September 2016 beschlossen, wird die Bundesregierung aufgefordert, im Handelsministerrat auf eine parlamentarische Beteiligung hinzuwirken und sicherzustellen, dass die im Konvent beschlossenen Grundsätze eingehalten werden. Wie auch viele Bürgerinnen und Bürger habe ich große Bedenken bei den jetzigen Formulierungen und werde keinem Handelsvertrag zustimmen, der deutsche Arbeits-, Sozial- oder Umweltstandards aushebelt oder aufweicht. Selbst wenn das nun vorliegende Verhandlungsergebnis gegenüber den früheren Fassungen essenzielle Verbesserungen, insbesondere die Einführung eines öffentlichen Handelsgerichtshofes – statt Schiedsgerichtsbarkeit –, enthält und Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Wasser, Bildung oder Gesundheit, nun speziellen Schutzregeln unterliegen, würde ich heute noch nicht zustimmen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass es klug ist, Vertragstexte erst dann zu beschließen, wenn sie endgültig vorliegen. Ein Grundsatz, den jeder faire Vertrags- bzw. Verhandlungspartner mühelos akzeptieren kann. Mit Blick auf die irritierenden Pressemeldungen unmittelbar vor der heutigen Entscheidung, zitiere ich nachfolgend aus einer Information meines Kollegen Matthias Miersch: „Die SPD hat auf ihrem Konvent nicht für CETA gestimmt, wie viele schreiben. Sie hat einen Antrag verabschiedet, der unsere Anforderungen an das Abkommen und den nun vor uns liegenden Prozess beschreibt. Wir haben ganz klare Bedingungen beschlossen, die am Ende Maßstab für jeden SPD-Abgeordneten sind. Wenn unsere Forderungen nicht erfüllt sind, werde ich CETA nicht zustimmen: – Im Bereich des Investorenschutzes muss mit Blick auf die Rechtstatbestände, wie z. B. ‚faire und gerechte Behandlung‘ und ‚indirekte Enteignung‘ sichergestellt werden, dass keine Bevorzugung von ausländischen gege