Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 212. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2017 Inhalt: Gedenken an die Opfer des Terroranschlages am Berliner Breitscheidplatz 21191 A Würdigung von Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog 21193 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 21193 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 3 d, 13, 17, 28 f und 28 g 21194 B Nachträgliche Ausschussüberweisungen 21194 B Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche und Klaus-Peter Flosbach 21194 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU/CSU: Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten Drucksache 18/10866 21194 D Michaela Noll (CDU/CSU) 21195 C Tagesordnungspunkt 3: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume Drucksache 18/10400 21195 D b) Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbrauchertäuschungen beenden – Klare Lebensmittelkennzeichnung durchsetzen Drucksache 18/10861 21195 D c) Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Landwirtschaft braucht Zukunft – Gutes Essen braucht eine gute Landwirtschaft Drucksache 18/10872 21196 A e) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen Drucksachen 18/7878, 18/10896 21196 A f) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bäuerlicher Milchviehhaltung eine Zukunft geben – Milchmenge jetzt begrenzen Drucksachen 18/8618, 18/10897 21196 B g) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz schaffen – Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch einführen: Drucksachen 18/4812, 18/10898 21196 B h) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gentechnik-Anbauverbote bundeseinheitlich und konsequent umsetzen Drucksachen 18/3550, 18/3843 21196 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofortmaßnahmen für die Agrarwende – Für eine bäuerlich-ökologische Landwirtschaft und gutes Essen Drucksachen 18/4191, 18/10899 21196 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 21196 C Heidrun Bluhm (DIE LINKE) 21198 D Dr. Till Backhaus, Minister (Mecklenburg-Vorpommern) 21200 A Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21201 D Gitta Connemann (CDU/CSU) 21203 B Karin Binder (DIE LINKE) 21205 C Willi Brase (SPD) 21206 D Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21208 C Marlene Mortler (CDU/CSU) 21209 D Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 21211 B Christina Jantz-Herrmann (SPD) 21212 C Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21213 C Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) 21214 B Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21216 C Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) 21216 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) 21217 B Tagesordnungspunkt 4: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksachen 18/8965, 18/10902 21219 A b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten Drucksachen 18/6361, 18/10902 21219 A Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin BMG 21219 B Frank Tempel (DIE LINKE) 21220 B Hilde Mattheis (SPD) 21221 C Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21222 B Karin Maag (CDU/CSU) 21223 A Burkhard Blienert (SPD) 21224 B Rainer Hajek (CDU/CSU) 21225 C Tagesordnungspunkt 28: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Meiwald, Monika Lazar, Dr. Franziska Brantner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Drucksache 18/10859 21226 D b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz Drucksache 18/9237 21227 A c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts Drucksache 18/10714 21227 A d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbsrechts im Namen der Europäischen Union und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbsrechts Drucksache 18/10808 21227 A e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes Drucksache 18/10818 21227 B h) Beratung des Abschlussberichts der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe: Verantwortung für die Zukunft: Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes Drucksache 18/9100 21227 B Zusatztagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Holzbau und das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen stärken Drucksache 18/9803 21227 C b) Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Innenraumluft sauber halten – Partikelfreisetzung aus Laserdruckern beenden Drucksache 18/10874 21227 C Tagesordnungspunkt 29: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Drucksachen 18/9034, 18/10273 21227 D b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz – BfBAG) Drucksachen 18/10008, 18/10894 21228 A c) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits Drucksachen 18/10212, 18/10715 21228 B Zusatztagesordnungspunkt 5: a)   – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 – ZensVorbG 2021) Drucksachen 18/10458, 18/10484, 18/10880 21228 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung: Drucksache 18/10881 21228 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Birgit Wöllert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017 – zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Braunkohlesanierung durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortsetzen Drucksachen 18/8112, 18/8396, 18/10505 21228 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Jahr 2016 die Berufsbildung fit für die Zukunft machen Drucksachen 18/8259, 18/10858 21229 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Filmförderungsgesetzes (FFG) Drucksache 18/10867 21229 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Außenpolitische Auswirkungen der US-Truppenverlegungen nach Osteuropa „Atlantic Resolve“ Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 21229 C Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) 21230 C Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21232 A Wolfgang Hellmich (SPD) 21233 B Elisabeth Motschmann (CDU/CSU) 21234 B Thomas Nord (DIE LINKE) 21235 C Franz Thönnes (SPD) 21236 D Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21238 A Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU) 21239 A Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 21240 A Henning Otte (CDU/CSU) 21241 A Thorsten Frei (CDU/CSU) 21242 A Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: 13. Sportbericht der Bundesregierung Drucksachen 18/3523, 18/9748 21243 B Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 21243 C Dr. André Hahn (DIE LINKE) 21244 C Michaela Engelmeier (SPD) 21245 D Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21247 B Eberhard Gienger (CDU/CSU) 21248 C Jeannine Pflugradt (SPD) 21250 B Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Renteneinheit verwirklichen – Lebensleistung anerkennen Drucksache 18/10862 21251 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen Drucksachen 18/7903, 18/8612, 18/10779 21251 D Susanna Karawanskij (DIE LINKE) 21252 A Jana Schimke (CDU/CSU) 21253 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 21255 C Jana Schimke (CDU/CSU) 21256 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21256 D Daniela Kolbe (SPD) 21258 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21258 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 21259 B Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) 21261 B Namentliche Abstimmungen 21262 B, 21262 C Ergebnisse 21266 D, 21269 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts Drucksachen 18/9633, 18/10813 21262 D Ansgar Heveling (CDU/CSU) 21263 A Sigrid Hupach (DIE LINKE) 21264 D Hiltrud Lotze (SPD) 21265 D Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21272 B Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 21273 C Sebastian Hartmann (SPD) 21274 B Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kleidung fair produzieren – EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion schaffen Drucksachen 18/7881, 18/10904 21275 D Elvira Drobinski-Weiß (SPD) 21276 A Karin Binder (DIE LINKE) 21277 B Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) 21278 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21279 B Jürgen Klimke (CDU/CSU) 21280 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 21282 B Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes Drucksachen 18/9758, 18/9947, 18/10102 Nr. 12, 18/10903 21283 B Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 21283 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) 21284 C Uli Grötsch (SPD) 21285 C Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21286 C Oswin Veith (CDU/CSU) 21287 B Susanne Mittag (SPD) 21288 B Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU) 21289 B Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten Drucksachen 18/9790, 18/10658 21290 C Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) 21290 C Caren Lay (DIE LINKE) 21293 A Johannes Kahrs (SPD) 21294 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 21295 B Namentliche Abstimmung 21296 B Ergebnis 21298 D Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften Drucksache 18/10822 21296 C Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär BMJV 21296 D Kerstin Kassner (DIE LINKE) 21297 C Kathrin Rösel (CDU/CSU) 21301 A Markus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21302 A Elvira Drobinski-Weiß (SPD) 21302 D Daniela Ludwig (CDU/CSU) 21303 C Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gewässer vor Medikamentenrückständen schützen Drucksachen 18/8082, 18/8768 21304 C Hiltrud Lotze (SPD) 21304 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) 21305 C Karsten Möring (CDU/CSU) 21306 B Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21308 A Tagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes Drucksachen 18/9987, 18/10319, 18/10444 Nr. 1.5, 18/10895 21309 A Tagesordnungspunkt 14: a) Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Diskriminierung bekämpfen – Verbandsklagerecht einführen Drucksache 18/10864 21309 B b) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Eine Reform ist überfällig Drucksache 18/9055 21309 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) 21309 C Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) 21310 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21311 C Dr. Matthias Bartke (SPD) 21312 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 21313 D Dr. Dorothee Schlegel (SPD) 21314 C Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren Drucksache 18/10823 21315 B Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung Drucksache 18/10561 21315 C Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von den Abgeordneten Azize Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz) Drucksache 18/10860 21315 D Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: US- und NATO-Stützpunkt Ramstein unverzüglich schließen Drucksache 18/10863 21316 A Nächste Sitzung 21316 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 21317 A Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten teilgenommen haben (Zusatzpunkt 2) 21317 D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christina Jantz-Herrmann, Bettina Bähr-Losse, Petra Crone, Rita Hagl-Kehl, Anette Kramme, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Mechthild Rawert, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, Johann Saathoff, Dr. Dorothee Schlegel, Ursula Schulte, Rainer Spiering und Ute Vogt (alle SPD) zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e) 21320 B Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e) 21321 B Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 21321 C Elvira Drobinski-Weiß (SPD) 21322 A Gabriele Hiller-Ohm (SPD) 21322 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmungen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen (Tagesordnungspunkt 6 b) 21323 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts (Tagesordnungspunkt 7) 21323 C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Cansel Kiziltepe, Klaus Mindrup, Mechthild Rawert, Annette Sawade und Swen Schulz (Spandau) (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten (Tagesordnungspunkt 10) 21323 D Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) 21324 B Uwe Feiler (CDU/CSU) 21324 B Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) 21325 A Ingrid Arndt-Brauer (SPD) 21325 C Dr. Axel Troost (DIE LINKE) 21326 B Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21326 D Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (Tagesordnungspunkt 19) 21327 D Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) 21327 D Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 21328 C Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 21329 A Richard Pitterle (DIE LINKE) 21329 B Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21330 A Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 21330 D Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung (Tagesordnungspunkt 16) 21331 B Michael Hennrich (CDU/CSU): 21331 B Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): 21332 B Sabine Dittmar (SPD): 21333 B Dr. Edgar Franke (SPD): 21334 B Kathrin Vogler (DIE LINKE): 21335 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): 21335 D Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Abgeordneten Azize Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz) (Tagesordnungspunkt 18) 21336 B Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) 21336 C Dr. Silke Launert (CDU/CSU) 21337 B Dr. Matthias Bartke (SPD) 21338 B Azize Tank (DIE LINKE) 21339 C Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 21340 C Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: US- und NATO-Stützpunkt Ramstein unverzüglich schließen (Tagesordnungspunkt 20) 21341 D Thorsten Frei (CDU/CSU) 21341 D Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) 21342 D Josip Juratovic (SPD) 21343 C Andrej Hunko (DIE LINKE) 21344 A Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21345 A 212. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2017 Beginn: 9.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz. Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Exzellenzen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Als wir uns nach der letzten Sitzungswoche im Dezember in die Weihnachtspause verabschiedeten, galten unsere guten Wünsche einem besinnlichen Weihnachtsfest und einem glücklichen, möglichst friedlichen neuen Jahr. Der schockierende Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz hat diese Hoffnungen auf entsetzliche Weise zerstört. Wie zuvor in Nizza richtete ein islamistischer Terrorist einen Lkw als mörderische Waffe gegen unzählige Passanten. Es sollten nicht bestimmte, sondern möglichst viele Menschen getroffen werden. Sechs Frauen und sechs Männer, die am Fuße der Gedächtniskirche in fröhlicher Vorweihnachtsstimmung zusammenstanden, wurden brutal aus dem Leben gerissen. Unter den Toten befinden sich neben sieben Deutschen Menschen aus Polen, der Ukraine, Italien, Tschechien und Israel, die sich zur Arbeit in Berlin aufhielten, unsere Hauptstadt besuchten oder hier eine neue Heimat gefunden hatten. – Ich begrüße die Botschafter und Gesandten der genannten Länder herzlich auf unserer Ehrentribüne. – Dutzende Menschen wurden bei dem Anschlag zum Teil lebensbedrohlich verletzt, sie kommen aus aller Welt. Viele von ihnen werden noch lange kämpfen müssen, um körperlich wie seelisch ins Leben zurückzufinden. Nicht anders ergeht es Augenzeugen und den vielen Hilfskräften, denen wir für ihren Einsatz am Tatort und in der Betreuung der Opfer und Hinterbliebenen von Herzen danken. Es gehört zu den kaum vermeidbaren, aber schwer erträglichen Mechanismen der Wahrnehmung solcher Ereignisse durch die Medien und die Öffentlichkeit, dass dem Täter regelmäßig weit größere Aufmerksamkeit geschenkt wird als denen, die er in den Tod riss. Das Gesicht des Mörders vom Breitscheidplatz ist uns allen bekannt, wir sehen es über Wochen beinahe täglich in Zeitungen, im Netz und im Fernsehen. Wir kennen seine Lebensgeschichte bis ins Detail. Von den Opfern ist hingegen wenig bekannt. Angemessen ist das natürlich nicht, aber es verdeutlicht zugleich die ganz unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnisse, denen es gerecht zu werden gilt und denen wir natürlich nicht gerecht werden können. Vor allem haben wir den Wunsch trauernder Angehöriger auf Privatsphäre, darauf, in ihrer Trauer nicht allein, aber in Ruhe gelassen zu werden, unbedingt zu respektieren, auch gegenüber nachvollziehbaren Bedürfnissen von Medien und Öffentlichkeit. Dass es im Übrigen nach solch schrecklichen Taten immer sofort die Forderung nach möglichst schneller Aufarbeitung und möglichst konkreten Schlussfolgerungen gibt, ist nicht zu beanstanden und ist gewiss nicht Ausdruck mangelnden Mitgefühls. Lichter und Blumen am Tatort zeugen vielmehr von der großen Anteilnahme der Bevölkerung am Leid der Betroffenen. Für die Familien, Partner, Freunde der Opfer änderte sich binnen Sekunden beinahe alles; Lebenspläne, Wünsche, Hoffnungen wurden von einem Moment zum anderen zerstört. Der Schmerz der Hinterbliebenen ist unermesslich, allenfalls können wir ihn erahnen, aber wir teilen ihre tiefe Trauer. Das haben wir unmittelbar nach der Tat, am nächsten Tag, in dem berührenden Gedenkgottesdienst in der Berliner Gedächtniskirche zum Ausdruck gebracht, in Anwesenheit des Staatsoberhauptes, der Spitzen unserer Verfassungsorgane, vieler Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und zahlreicher Repräsentanten unserer Gesellschaft. Vertreter der Religionsgemeinschaften demonstrierten in einer eindrucksvollen interreligiösen Andacht ihren Schulterschluss angesichts der terroristischen Gewalt. Ich danke dem Herrn Bundespräsidenten, dass er auch heute Morgen durch seine Anwesenheit unserem Gedenken im Deutschen Bundestag einen besonderen Rang gibt. Mit uns trauern Menschen in aller Welt. Das in zahlreichen Kondolenzen zum Ausdruck gebrachte Mitgefühl berührt und stärkt uns. Dankbar sind wir – als Beispiel für viele andere – unseren französischen Freunden, die in der Assemblée nationale mit einer Gedenkminute für die Opfer ihre Anteilnahme zum Ausdruck brachten. Wie die vom islamistischen Terror leidgeprüften Franzosen wissen unsere europäischen Nachbarn und Partner in der Welt, dass es sie jederzeit selbst treffen kann. Jeder von uns ist gemeint, jeder von uns ist betroffen. Das belegen in den wenigen Tagen des neuen Jahres der mörderische Angriff in der Silvesternacht auf feiernde Menschen in Istanbul, die verheerenden Bombenattentate auf einen Markt in Bagdad und der Anschlag, wiederum mit einem Lkw, auf Soldaten in Jerusalem. Den Opfern dieser menschenverachtenden Brutalität fühlen wir uns verbunden. Sie mahnen, dass sich der weltweiten Terrorgefahr wirkungsvoll nur gemeinsam entgegentreten lässt – und deshalb müssen wir endlich zu einer effektiven sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in Europa und darüber hinaus kommen. Terror, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zielt darauf ab, demokratische Gesellschaften zu erschüttern, zu lähmen, zu destabilisieren. Dieses Ziel haben die Terroristen in Deutschland nicht erreicht. Die Bevölkerung reagiert mit bemerkenswerter Besonnenheit auf den Terror. Die Menschen demonstrieren damit eindrücklich, dass sie ihr Leben nicht von Drohungen und nicht von Angst diktieren lassen wollen. Und doch verändert die Terrorgefahr zwangsläufig unser Leben. Wir erfahren es spürbar bei jeder Sicherheitskontrolle und mit einem natürlich gewachsenen Sicherheitsbedürfnis. Zu Recht erwarten die Bürgerinnen und Bürger vom Staat und seinen Institutionen, dass er sie schützt, dass er Vorsorge trifft gegen mögliche Gefahren. Er hat seine Handlungsfähigkeit auch und gerade unter der islamistischen Terrorgefahr zu beweisen. Das ist im Grundsatz unstreitig, in der Umsetzung aber nicht einfach. Freiheit braucht Sicherheit, wenn sie verlässlich sein soll. Und Sicherheit braucht Freiheit, wenn sie nicht zur Repression verkommen soll. Deshalb sollten wir den Staat mit unseren Ansprüchen auch nicht überfordern – und schon gar nicht dürfen wir vortäuschen, einem unkalkulierbaren Gegner mit scheinbar einfachen Mitteln begegnen zu können. Auch Länder, die keine Freiheit haben oder diese im Namen der Sicherheit stark einschränken, bieten keineswegs besseren Schutz. Die erschreckende Serie der Attentate in der Türkei in den vergangenen Monaten zeigt, dass auch da, wo im Ausnahmezustand regiert und die exekutive Autorität im Staat auf Kosten freiheitlicher und rechtsstaatlicher Prinzipien immer weiter ausgeweitet wird, keine Sicherheit garantiert werden kann. Autoritäre Systeme sind nachweislich nicht sicherer. Sie erkaufen die Illusion größeren Schutzes vor Terror und Gewalt mit der Verweigerung unverzichtbarer Freiheitsrechte. Die freie Gesellschaft ist aber nicht ohnmächtig. Auch sie kann und muss sich wehren. Unser Staat kann Gefahren nicht ausschließen, die Sicherheitsbehörden können sie aber mit den rechtsstaatlichen Mitteln begrenzen, die ihnen zur Verfügung stehen. Vielfach ist es bereits gelungen, Anschläge in unserem Land zu verhindern. Dennoch bleiben nach dem verheerenden Anschlag vom Breitscheidplatz drängende Fragen, auf die es noch keine abschließenden Antworten gibt. Die Erkenntnisse über den Täter, der, obwohl als Gefährder eingestuft, den zuständigen Behörden bekannt, mit zahlreichen falschen Identitäten ausgestattet, ungehindert zuschlagen konnte, zwingen uns, die Sicherheitsarchitektur in unserem Land zu überdenken. Der Rechtsstaat ist ja nicht an sich selbst gescheitert, vielmehr hat er seine Mittel offensichtlich nicht ausgeschöpft. Wir müssen organisatorische Fehler und strukturelle Schwächen aufklären und Konsequenzen daraus ziehen – auf allen staatlichen Ebenen und im Zusammenwirken aller Ämter und Behörden. Wo es dazu des Gesetzgebers bedarf, stehen wir als Abgeordnete in einer besonderen Pflicht – vor allem da, wo es offenkundig nicht nur am Vollzug längst bestehender Gesetze mangelt. Sicherheitsbehörden und Justiz müssen in die Lage versetzt sein, die bestehenden Gesetze auch konsequent anwenden zu können. Deshalb haben wir manche unbequeme Debatte zu führen. Wir dürfen und müssen uns dabei auch streiten. Damit haben wir im Übrigen in den zuständigen Gremien wie im Plenum des Bundestages ja bereits begonnen. Niemand sollte das mit Schwäche verwechseln oder als Unentschlossenheit verunglimpfen. Es ist gerade die Stärke unserer herausgeforderten Demokratie, dass wir als Gesellschaft darum ringen, wie wir die schwierige Balance zwischen Sicherheitsanspruch und Freiheitsversprechen halten wollen. Dass darüber intensiv zwischen den Parteien, übrigens auch in den Parteien, gestritten wird, muss auch in einem Wahljahr möglich sein. Die notwendige Auseinandersetzung darf aber nicht auf Kosten von Menschen erfolgen, die ihrer Herkunft oder Religion wegen in Sippenhaft genommen werden für die terroristische Gewalt, vor der sie vielfach selbst geflohen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Mörder vom Breitscheidplatz verstand sich als Muslim, als Soldat des „Islamischen Staates“ – und er gab sich als Flüchtling aus. Beides können wir nicht übersehen – gerade weil wir uns zur religiösen Vielfalt, zur weltoffenen Gesellschaft und zu unseren humanitären Verpflichtungen bekennen. Als Staat, der Religionsfreiheit als Menschenrecht begreift und garantiert, und als Gesellschaft, in der Christen, Juden, Muslime und Menschen, die ohne Glauben sind, zusammenleben, dürfen und müssen wir die Auseinandersetzung der Muslime mit ihrer Religion und dem verhängnisvollen Zusammenhang von Glaube und fanatischer Gewalt mit Nachdruck einfordern. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime hat dies in seiner Stellungnahme unmittelbar nach dem Anschlag in Berlin beispielhaft getan. Auch das verdient Respekt und Anerkennung. Wir bekämpfen nicht den Islam, sondern Fanatismus, nicht Religion, sondern Fundamentalismus – das gilt unter dem Eindruck des Terrors in unserem Land nicht anders als nach den Anschlägen in unseren europäischen Nachbarländern. Wo islamistisches Gedankengut verbreitet wird, haben wir dies mit aller gebotenen rechtsstaatlichen Härte zu bekämpfen. Terror ist nie religiös, Terror ist immer politisch – die Antwort darauf muss auch politisch sein. Dass gewaltbereite Islamisten die Not anderer Menschen benutzen, um sich in unser Land einzuschleichen und hier Unfrieden und Gewalt zu stiften, ist perfide, folgt aber der Logik der Terroristen, die unsere Gesellschaft spalten wollen. Weil wir das nicht zulassen und weil wir auch die zu uns Flüchtenden vor denen schützen wollen, die sie für ihre Zwecke missbrauchen, haben wir die doppelte Legitimation, konsequenter als bislang zu prüfen, wer zu uns kommt und wer hier bleiben kann. Und von denen, die bei uns bleiben, erwarten und verlangen wir, unseren Gesetzen und Normen vorbehaltlos zu folgen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Woche ist Roman Herzog verstorben, den wir am kommenden Dienstag in einer Trauerfeier im Berliner Dom würdigen werden. Unser früherer Bundespräsident, der diesem Land in herausragenden Ämtern gedient hat, hat in seiner unvergessenen Rede 1997, also vor 20 Jahren, eine klare Sprache eingefordert – sie ist auch heute gefragt und angemessen –: Wer – wo auch immer – führt, muß den Menschen, die ihm anvertraut sind, reinen Wein einschenken, auch wenn das unangenehm ist. Und an einer anderen Stelle hat er betont: Verantwortung ist die unausweichliche Konsequenz der Freiheit. Wir sind frei, und wir bleiben frei, solange wir für unsere eigenen Angelegenheiten Verantwortung übernehmen. Bitte erheben Sie sich zum stillen Gedenken an die Opfer und zum Zeichen unserer Anteilnahme mit den Angehörigen von Ihren Plätzen. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen wieder Platz) Wir treten nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, in unsere Tagesordnung ein. Es gibt eine interfraktionelle Vereinbarung, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entschieden gegen Gefährder vorgehen – Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit (siehe 211. Sitzung) ZP 2 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU/CSU Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten Drucksache 18/10866 ZP 3 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sofortmaßnahmen für die Agrarwende – Für eine bäuerlich-ökologische Landwirtschaft und gutes Essen Drucksachen 18/4191, 18/10899 ZP 4 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 28) a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Den Holzbau und das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen stärken Drucksache 18/9803 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Finanzausschuss Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Innenraumluft sauber halten – Partikelfreisetzung aus Laserdruckern beenden Drucksache 18/10874 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ZP 5 Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 29) a)   – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 – ZensVorbG 2021) Drucksachen 18/10458, 18/10484 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/10880 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/10881 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Birgit Wöllert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017 – zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Braunkohlesanierung durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortsetzen Drucksachen 18/8112, 18/8396, 18/10505 c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Im Jahr 2016 die Berufsbildung fit für die Zukunft machen Drucksachen 18/8259, 18/10858 ZP 6 Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Filmförderungsgesetzes (FFG) Drucksache 18/10867 ZP 7 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Außenpolitische Auswirkungen der US-Truppenverlegungen nach Osteuropa „Atlantic Resolve“ Dabei soll von der Frist für den Beginn der Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden. Die Tagesordnungspunkte 13 – hier geht es um das Berufsrecht für rechtsberatende Berufe – und 17 – Änderung des Straßenverkehrsrechts – werden abgesetzt. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte der Koalitionsfraktionen rücken entsprechend vor. Darüber hinaus sollen die Tagesordnungspunkte 3 d – hier geht es um einen Antrag zur Rechtssicherheit und Transparenz bei Lebensmittelkontrollen – sowie die ohne Debatte vorgesehenen Tagesordnungspunkte 28 f und 28 g abgesetzt werden. Schließlich mache ich noch auf zwei nachträgliche Ausschussüberweisungen im Anhang zur Zusatzpunkteliste aufmerksam: Der am 10. November 2016 (199. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) Drucksache 18/10186 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Der am 10. November 2016 (199. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Finanzausschuss (7. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Drucksache 18/10207 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Ich frage Sie, ob Sie mit diesen Veränderungen einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich möchte, bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt aufrufe, nachträglich der Kollegin Kordula Schulz-Asche zu ihrem 60. Geburtstag sowie dem Kollegen Klaus-Peter Flosbach zu seinem 65. Geburtstag herzlich gratulieren. Alle guten Wünsche für das neue Lebensjahr! (Beifall) Ich rufe nun den Zusatzpunkt 2 auf: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU/CSU Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten Drucksache 18/10866 Die Fraktion der CDU/CSU schlägt die Abgeordnete Michaela Noll als Stellvertreterin des Präsidenten vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann gebe ich denjenigen, die sich schon mit großer Energie in die vermutete Richtung begeben, einige Hinweise zum Verfahren: Gewählt ist, wie Sie richtig vermuten, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Für die Wahl benötigen Sie einen blauen Ausweis, den Sie, soweit noch nicht geschehen, den Stimmkartenfächern in der Lobby entnehmen können. Die blaue Stimmkarte wird von den Schriftführerinnen und Schriftführern an den Ausgabetischen neben den Wahlkabinen ausgegeben. Da die Wahl geheim ist, dürfen Sie Ihre Stimmkarte nur in der Wahlkabine ankreuzen und müssen die Stimmkarte ebenfalls noch in der Wahlkabine in den Umschlag legen. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam – und bitte, es denjenigen, die es jetzt offenkundig nicht mitbekommen, gegebenenfalls persönlich weiterzugeben –, dass Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, andere Namen oder Zusätze, insbesondere auch Kommentare, enthalten, ungültig sind. Bevor Sie die Stimmkarte in die Wahlurne werfen, müssen Sie der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren blauen Wahlausweis übergeben. Die Abgabe des Wahlausweises dient zugleich als Nachweis für die Beteiligung an der Wahl. Also kontrollieren Sie bitte, ob der Wahlausweis Ihren Namen trägt. Die beiden Wahlurnen sind neben dem Stenografentisch vor dem Präsidium aufgestellt. Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, bitte ich Sie, von Ihren Plätzen aus über die seitlichen Zugänge und nicht durch den Mittelgang zu den Ausgabetischen zu gehen. Das haben wir offenkundig so oft geübt, dass es bereits genau so erfolgt ist. Ich frage nun, ob die entsprechenden Plätze von den Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt sind. – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Wahl. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist noch ein Mitglied des Hauses im Saal anwesend, das seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? – Mein Eindruck ist, dass jetzt alle jedenfalls anwesenden Mitglieder des Hauses ihre Stimmkarte abgegeben haben. Dann schließe ich die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Wahl – die Auszählung wird vermutlich nicht lange dauern – unterbreche ich unsere Sitzung. (Unterbrechung von 9.42 bis 10.00 Uhr) Präsident Dr. Norbert Lammert: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich möchte Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten mitteilen: abgegebene Stimmen 572, ungültige Stimmen 3. 569 Stimmzettel waren gültig. Mit Ja haben gestimmt 513. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Vollständigkeit halber muss ich darauf hinweisen, dass es auch einzelne Neinstimmen gegeben hat. 27 Mitglieder des Hauses haben mit Nein gestimmt, und 29 haben sich der Stimme enthalten. Damit hat die Kollegin Michaela Noll die erforderliche Mehrheit erkennbar erreicht.1 Ich gratuliere Ihnen herzlich im Namen des ganzen Hauses, auch persönlich. Wir alle freuen uns auf die Zusammenarbeit, insbesondere die vollständig angetretenen weiteren Mitglieder des Präsidiums. Alle guten Wünsche für das neue Amt. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Frau Noll, bevor Sie jetzt weitere Glückwünsche entgegennehmen, frage ich Sie, ob Sie auch gewillt sind, die Wahl anzunehmen? Michaela Noll (CDU/CSU): Ich nehme die Wahl besonders gerne an. Herzlichen Dank für das Vertrauen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Jetzt sind wir alle erleichtert, und jetzt kann gratuliert werden. (Vizepräsidentin Michaela Noll nimmt Gratulationen entgegen) Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob wirklich sämtliche Mitglieder des Bundestages nun auch persönlich gratuliert haben, schließe ich hiermit förmlich die Gratulationscour. Es wäre zu schön gewesen, wenn auch das Präsidium einzelne Blümchen bekommen hätte, (Heiterkeit) aber es geht halt im Leben nicht immer gerecht zu. Also kehren wir jetzt schlicht zu unserer Tagesordnung zurück. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 a bis 3 c und 3 e bis 3 h sowie den Zusatzpunkt 3 auf: 3.   a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume Drucksache 18/10400 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Innenausschuss Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Tourismus Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Verbrauchertäuschungen beenden – Klare Lebensmittelkennzeichnung durchsetzen Drucksache 18/10861 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landwirtschaft braucht Zukunft – Gutes Essen braucht eine gute Landwirtschaft Drucksache 18/10872 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen Drucksachen 18/7878, 18/10896 f) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bäuerlicher Milchviehhaltung eine Zukunft geben – Milchmenge jetzt begrenzen Drucksachen 18/8618, 18/10897 g) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz schaffen – Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch einführen Drucksachen 18/4812, 18/10898 h) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gentechnik-Anbauverbote bundeseinheitlich und konsequent umsetzen Drucksachen 18/3550, 18/3843 ZP 3 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sofortmaßnahmen für die Agrarwende – Für eine bäuerlich-ökologische Landwirtschaft und gutes Essen Drucksachen 18/4191, 18/10899 Zu dem Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Dazu kann ich keinen Widerspruch erkennen. Also ist das so beschlossen. Wir verfahren so. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Präsident! Frau Vizepräsidentin, die vielen Blumen sind landwirtschaftliche Produkte; es freut mich sehr, dass sie den Weg in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages gefunden haben. Als erster Redner des Hauses nach der Wahl habe ich die große Freude, auch von unserer Seite der neuen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages einen herzlichen Glückwunsch zu übermitteln, verbunden mit dem Bedauern, dass wir hiermit eine gute Parlamentarische Geschäftsführerin verlieren. Falls weiter gefeiert werden sollte, bietet sich eventuell die Grüne Woche, Halle 23 A, an. Ich lade hierzu sehr herzlich ein. Es freut mich, dass wir uns am Eröffnungstag der Grünen Woche hier im Deutschen Bundestag zur Kernzeit mit der Zukunft der ländlichen Räume auseinandersetzen und den Bericht der Bundesregierung, den ich vorgelegt habe, diskutieren. Bei der Grünen Woche geht es natürlich nicht nur um die ländlichen Räume und ihre Entwicklung; sie ist thematisch weiter und breiter aufgestellt. Ich habe in diesem Jahr gemeinsam mit der Agrarministerkonferenz Gäste aus über 60 Ländern weltweit begrüßt. Diese Berliner Ernährungskonferenz hat sich damit zu einem der zentralen internationalen Medien-, Austausch- und Diskussionsforen entwickelt und bietet eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen. Ich begrüße herzlich auch von dieser Stelle die vielen internationalen Gäste, darunter übrigens auch viele Parlamentarier, die nach Berlin kommen, um über die globalen Fragen der Landwirtschaft und der ländlichen Räume zu diskutieren. Wir werden auf der Berliner Welternährungskonferenz das so wichtige Thema „Landwirtschaft und Wasser“ beraten. Wasser ist die Voraussetzung für Nahrungsmittelproduktion. Die Handlungsempfehlungen der Berliner Welternährungskonferenz, die wir am Samstag formulieren werden, werden am nächsten Tag, nämlich beim Treffen der G-20-Agrarminister, konkretisiert. Es ist bemerkenswert, dass wir Agrarpolitiker die Ersten sind, die am kommenden Sonntag die Reihe der Ministerkonferenzen im Rahmen der deutschen G-20-Präsidentschaft eröffnen. Wir haben uns die Vernetzung zum Ziel unserer Diskussionen gesetzt. Daran orientieren wir uns. Ich denke, damit ist ein guter Anfang gemacht. Im Juli treffen sich dann die Staats- und Regierungschefs in Hamburg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In Zeiten der Globalisierung begreifen immer mehr Menschen, dass die regional verwurzelte Landwirtschaft und die vielfältigen ländlichen Regionen identitätsbestimmend sind. Auch die ländlichen Regionen in Deutschland stiften Identität und geben Heimat. 90 Prozent der Fläche Deutschlands sind ländlich geprägt. Mehr als die Hälfte der Deutschen leben auf dem Land. Hier ist starker Mittelstand zu Hause – mit vielen Hidden Champions und dem regionalen Handwerk. Hier finden Familien bezahlbaren Wohnraum, und Städter finden Erholung. Durch die sozialen Strukturen in den dörflichen Gemeinschaften sind die Aufnahme und Integration von Neubürgern oft viel einfacher als in der Anonymität der Großstädte. Dazu kommt, dass Bauern, Forstleute, Jäger und Winzer die Kulturlandschaft pflegen und der Anteil der ehrenamtlich Tätigen außerordentlich hoch ist. So sei bei dieser Gelegenheit allen unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die ehrenamtlich Aufgaben übernehmen und sich so in die Gesellschaft einbringen, sehr herzlich gedankt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Willi Brase [SPD]) Wo wir stehen und wo wir gezielt die ländliche Entwicklung fördern müssen, das zeigt der Zweite Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume. Seit dem ersten Bericht, der 2011 erschienen ist, sind wir bei der Förderung der ländlichen Regionen einen großen Schritt vorangekommen. Wir haben Förderprogramme erweitert und neue geschaffen. Wir haben die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in diesem Jahr mit insgesamt 765 Millionen Euro ausgestattet. Außerdem haben wir die Mittel für mein neues Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“, das es seit zwei Jahren gibt, von 10 auf satte 55 Millionen Euro aufgestockt, um Pilotprojekte, Tendenzen und Entwicklungen zu evaluieren. Für den Rückenwind aus dem Bundeshaushalt danke ich insbesondere den Kolleginnen und Kollegen aus dem Haushaltsausschuss sehr herzlich. Das Geld ist gut angelegt und wird gut angelegt werden; denn wir müssen einen differenzierten Blick auf die Notwendigkeiten der Regionen haben. Mittel kann man wirkungsvoll und gezielt dann einsetzen, wenn man weiß, vor welchen Herausforderungen einzelne Regionen konkret stehen. Man muss unterscheiden: In Regionen nördlich des Bodensees geht es eher um das Thema Siedlungsdruck und damit verbundene mögliche Infrastrukturmaßnahmen. Sie haben eine ganz andere Sicht als jene Regionen, die Schwierigkeiten aufgrund der demografischen Entwicklung haben, weil dort die Infrastruktur von immer weniger Menschen nachgefragt wird. Krankenhäuser werden geschlossen, obwohl die Menschen dort – auch wenn es nur Hundert sind und nicht Tausend – auch krank werden. Auf diese Fragen müssen wir differenzierte Antworten finden. Als Grundlage dafür dient das neue Informationsportal meines Ministeriums, mit dem man sich einen Überblick verschaffen kann unter der Adresse www.zukunft.land. Das Internetportal gibt mit interaktiven Karten in einem Landatlas Auskunft über die Lage in den Gemeinden und Landkreisen. Ich habe mir erlaubt, jeder Kollegin und jedem Kollegen des Deutschen Bundestages eine entsprechende Hardcopy ins Büro zu schicken. Hinsichtlich Demografie und Daseinsvorsorge gibt es ländliche Regionen mit gravierenden Problemen. Deswegen müssen die Aufgaben koordiniert werden. Das Querschnittsdenken darf nicht dazu führen, dass ländliche Entwicklung in vielen Bereichen ein politisches Randthema wird. Diese muss vielmehr in die Mitte gestellt werden. Ich baue mein Haus, mein Ressort deswegen entsprechend um, und zwar zu einem Ministerium, das für Ernährung und Landwirtschaft, aber auch für die ländlichen Regionen da ist. Sie wissen, dass ich unter der Überschrift „Aussaat 2017“ eine neue Struktur mit einer neuen, hierfür spezifizierten Abteilung geschaffen habe. Ich will mit meinen europäischen Kollegen die Gemeinsame Agrarpolitik noch stärker auf die Steigerung der Attraktivität ländlicher Regionen ausrichten. Über die GAP werden wir bis zum Jahr 2020 sowieso eine ganze Reihe von intensiven Diskussionen führen müssen. Wir müssen nicht nur die Erfahrungen der Vergangenheit berücksichtigen, sondern auch die Herausforderungen der Zukunft annehmen. Wenn ich einen Satz zur ländlichen Entwicklung sagen darf: Wir stellen fest, dass viel Grund und Boden in die Hände von Wenigen, vor allem von solchen außerhalb der Landwirtschaft, kommt. Diese Feststellung berührt die Zielrichtung der Agrarstrukturpolitik. Wir dürfen an solchen Fragen nicht vorbeigehen. Hedgefonds, die Hunderttausende von Hektaren haben, sind eigentlich nicht die Ansprechpartner, mit denen wir über Agrarstrukturpolitik reden sollten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Politik für die ländlichen Regionen aus einem Guss erfordert deswegen auch, dass wir die Gemeinschaftsaufgabe strategisch weiterentwickeln. Eine Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung und Demografie“ sollte eine Antwort auf die Fragen sein, übrigens, um das ganz klar zu sagen, nicht um die agrarstrukturelle Förderung zurückzuführen, sondern – ganz im Gegenteil – um sie zu ergänzen. Ich freue mich, dass Phil Hogan, der EU-Kommissar, den Cork2.0-Prozess, das heißt die europäische Diskussion über ländliche Räume, eröffnet hat. Cork ist eine irische Stadt, die auch aus einer Regionalitätserfahrung heraus weiß, welche Herausforderungen bestehen. Wir müssen deswegen gemeinsam – europäisch, national und regional – mit Modellen und Anstößen für die wirtschaftliche Entwicklung arbeiten. Die Land- und Forstwirtschaft wird ihre große Bedeutung für die Wirtschaft in den ländlichen Räumen und ihre Motorfunktion in der gesamten Wertschöpfungskette behalten. Wir werden und müssen sie allerdings ergänzen. Unverzichtbarer Bestandteil der ländlichen Regionen sind die Bauernfamilien. Sie versorgen uns mit Lebensmitteln, die so sicher, gesund und vielfältig sind wie nie zuvor. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dafür gebührt unseren Bäuerinnen und Bauern ein herzlicher Dank von dieser Stelle seitens des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung. Gleichwohl bin ich davon überzeugt, dass wir die deutsche Landwirtschaft langfristig nur dann erfolgreich in der Mitte der Gesellschaft verankern können, wenn wir einen gesellschaftspolitischen Ansatz wählen. Deswegen habe ich zum Jahreswechsel das Grünbuch als den Fahrplan für die deutsche Ernährungs- und Agrarpolitik vorgestellt. Es beschreibt Wegmarken unserer Politik für eine zukunftsfeste Landwirtschaft und lebendige ländliche Regionen, ergänzt um den Blick auch auf den internationalen Bereich. Wir können in einer Zeit der Globalisierung den Blick nicht nur auf unsere nationalen Befindlichkeiten richten. (Beifall des Abg. Willi Brase [SPD]) Ich mache mir, wie wir alle, um Europa und auch um die Zukunft der europäischen Agrarpolitik Sorgen, wenn die Diskussion sich allein um die Finanzen drehen sollte. Nein, es bleibt dabei, dass die europäische Agrarpolitik eines der Fundamente der europäischen Zusammenarbeit ist; denn sie sorgt mit dafür, dass die ländlichen Räume eine Zukunft haben. Eine Wegmarke wird hierbei auch die Beantwortung der Frage sein, wie Landwirtschaft und Tierhaltung in der Zukunft aussehen. Die Düngeverordnung, über die wir heute nicht diskutieren, über die wir uns aber in einem breiten Konsens geeinigt haben, und das Düngegesetz werden in den nächsten Tagen und Wochen die parlamentarischen und die anderen Beratungen erreichen bzw. verlassen. Ich denke, das ist eine gute Basis für einen vernünftigen Ausgleich zwischen der Landwirtschaft und der Notwendigkeit des Nährstofftransfers einerseits und den Umwelt- und Klimafragen andererseits, an denen wir natürlich nicht vorbeigehen können und auch nicht vorbeigehen wollen. Ich möchte noch einen Punkt herausgreifen. Die tierische Veredelung in Deutschland erfordert Geld. Die Ansprüche der Gesellschaft sind sehr hoch. Manchmal neigt die Gesellschaft dazu, Ansprüche zu erheben, aber keine Antwort auf die Frage zu geben, wie sie denn finanziert werden sollen. Da und dort mögen wir unterschiedlicher Auffassung sein – Herr Hofreiter, ich habe Ihr Buch gelesen, das Sie vor einiger Zeit geschrieben haben –: Ich will einen Zweiklang. Ich möchte nicht nur mit dem Siegel „Tierwohl“ für Qualität und Verlässlichkeit für den Verbraucher sorgen, sondern parallel mit einer Nutztierhaltungsstrategie auch die notwendigen Investitionsmittel generieren, damit die Bauern die Möglichkeit haben, das, was von Ihnen gefordert wird, ökonomisch und ökologisch verträglich umzusetzen. Ich denke, hierüber ist zu diskutieren. Seitens der Länder gibt es den Vorschlag, gemeinsam eine Tierwohlstrategie zu entwickeln. Dem verschließe ich mich nicht. Kollege Gert Lindemann, der als Staatssekretär gedient hat – – Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, darf ich Sie auf Ihre Redezeit aufmerksam machen? Sie ahnen, was jetzt kommt. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ja, ich bedanke mich. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Spannungsbogen!) Das ist aber ein solch spannendes Thema, Herr Präsident, dass ich noch einen Satz zum Abschluss sagen möchte. Ich bin bereit dazu, dass wir uns auch über diese Fragen unterhalten, weil ich glaube, dass es nicht gut wäre, wenn wir uns über die Köpfe der Tierhalter und der Tiere hinweg streiten und dabei das Wohl derselben aus den Augen verlieren würden. Ich bedanke mich für die Unterstützung, die ich in diesen Fragen erhalten habe. Noch einmal, wenn ich das darf, eine herzliche Einladung zur Grünen Woche. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, das ist zweifellos ein spannendes Thema. Die Tragik unserer Geschäftsordnung besteht nur darin, dass dann, wenn Mitglieder der Bundesregierung von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Recht, hier zu reden, in einer besonders ausführlichen Weise Gebrauch machen, die Mitglieder der eigenen Fraktion zum gleichen spannenden Thema leider in noch begrenzterem Umfang Redemöglichkeiten erhalten. Die nächste Rednerin ist die Kollegin Heidrun Bluhm für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich betrifft der Hinweis zur Redezeit nicht; ich muss mich trotzdem beeilen, weil zwei weitere Kolleginnen aus meiner Fraktion ebenfalls wichtige Themen ansprechen wollen. Ich will mich heute im Wesentlichen auf den Teil beschränken, der die ländlichen Räume betrifft. Die Bundesregierung legt dem Parlament dazu heute, also im letzten Jahr dieser Legislaturperiode, einen Bericht zur ländlichen Entwicklung vor. Dazu möchte ich mich äußern. Endlich scheint man die Bedeutung des ländlichen Raums zu erkennen; wir finden: viel zu spät, aber immerhin. Einige Akzente, die in diesem Bereich gesetzt wurden, hat Herr Schmidt in seiner Rede vorgestellt. In den letzten Monaten hat sich tatsächlich etwas getan. Am Anfang einer Oppositionsrede darf durchaus ein bisschen Lob stehen. Deswegen will ich hier durchaus wohlwollend erwähnen, dass ich mich freue, dass wir es alle gemeinsam in den Haushaltsberatungen geschafft haben, die Mittel für den ländlichen Raum tatsächlich ein wenig aufzustocken. Sie hören es schon: „Ein wenig“ heißt, dass wir noch nicht wirklich zufrieden sind. Deshalb legen wir heute einen Entschließungsantrag vor, in dem wir Ihnen unsere Vorstellungen zur Finanzierung darlegen. Ich freue mich auch darüber, dass Herr Schmidt sich einen Sachverständigenrat an die Seite geholt hat, der ihn bei der Behandlung des Themas „ländliche Räume“ berät, und zwar kritisch berät. Innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und mit dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ haben wir erste Schritte unternommen. Ich sage hier aber auch: Mit diesen ersten Schritten werden wir nichts wirklich Wesentliches verändern hinsichtlich der Fehlentwicklung, der unterschiedlichen Entwicklung von Städten und Gemeinden. Wir haben auf der einen Seite die Ballungsgebiete und auf der anderen Seite die ländlichen Räume, die mit diesen hinsichtlich der Entwicklung nicht Schritt halten können. Ich weiß nicht, ob man sich über die Ergebnisse des Berichts, die hier heute zur Debatte stehen, freuen kann. Denn auch der Bericht zeigt zum Teil diese Planlosigkeit. Eine geschlossene und solide Strategie, wie man die ländlichen Räume jetzt so entwickeln will, dass sie mit den Städten Schritt halten können, können wir bis heute nicht erkennen und konnten wir auch aus der Rede von Herrn Schmidt nicht heraushören. Sie machen ein bisschen hier, Sie machen ein bisschen da, geben etwas Geld obendrauf und fertig. Wir müssen uns fragen, ob das, was die Bundesregierung in den letzten Monaten an Akzenten erkennen lässt, eine wirklich zukunftsgewandte Politik für den ländlichen Raum darstellt oder ob es sich da auch nur wieder um Nebelkerzen handelt, mit denen Engagement suggeriert werden soll. Denn aus der Ankündigung im Koalitionsvertrag, aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ eine richtige Gemeinschaftsaufgabe für den ländlichen Raum zu machen, ist nichts geworden, wie wir seit dem letzten Jahr wissen. Es gibt Flickschusterei statt wirklicher Reformen, Ankündigungsmodus statt Grundgesetzänderung. Allein an dieser Frage erkennt man, wie ernst Sie es mit dem ländlichen Raum meinen. Eine wirkliche Maßnahme wäre nämlich gewesen, mit der Gesetzesänderung damals auch die entsprechende Grundgesetzänderung vorzunehmen. Allerdings frage nicht nur ich mich, woher jetzt das Engagement des BMEL für den ländlichen Raum kommt. Denn am Ende der Regierungszeit wird plötzlich eine eigene Abteilung für den ländlichen Raum im Bundesministerium gebildet. Ich finde, das wäre eine Maßnahme, die am Anfang einer Legislaturperiode stehen sollte. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß nicht, wie das im letzten halben Jahr tatsächlich noch zu Ergebnissen führen kann. „Aussaat 2017“ nannten Sie Ihre Strategie, Herr Minister, die Sie im Dezember vorgestellt haben. Mir gefällt ja dieses sprachliche Bild. Um dabei zu bleiben: Eigentlich hätte es „Ernte 2017“ heißen müssen. Der Städte- und Gemeindebund ist nicht der einzige Verband, der fordert, dass die ländliche Entwicklung dauerhaft ein eigenständiges Politikfeld sein muss. Das fordern auch wir. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern, dass die ländliche Entwicklung mit der Landwirtschaft, der Digitalisierung, dem Klima- und Umweltschutz, aber insbesondere mit der Daseinsvorsorge der Menschen in den ländlichen Räumen verbunden wird. Wir müssen den Breitbandausbau fördern und dem Ausbluten der Schrumpfungsregionen und vor allem auch dem demografischen Wandel entgegenwirken. Herr Minister, wir fragen Sie: Zeichnet sich bei der neuen Struktur in Ihrem Ministerium eine Aufspaltung des BMEL ab? Ist das Kompetenzgerangel, das Sie seit einigen Monaten mit Frau Hendricks haben – wir erleben das ja –, ein Ausdruck dafür? (Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]: Das ist ein Dialog, kein Gerangel!) Auch die Linke ist für die Bündelung von Kompetenzen; da will ich gar nicht drum herumreden. Auch wir wollen eine koordinierte Politik für den ländlichen Raum. Ich kann mir einen Minister für Regionalstrukturentwicklung und den ländlichen Raum auf Bundesebene durchaus vorstellen. Doch ich möchte mit Ihnen hier nicht in erster Linie über Ministerien diskutieren. Ich möchte, dass die Förderung strukturschwacher Regionen bis 2020 nicht zur Hängepartie wird. (Beifall bei der LINKEN) Wir wollen eine kommunale Finanzausstattung, die es den Kommunen ermöglicht, alle Aufgaben in den Gemeinden selbstverwaltet und selbstbestimmt zu lösen. Dazu brauchen Sie, Herr Minister, mindestens noch einen dritten Minister, nämlich Herrn Schäuble. Wir wollen eine in sich schlüssige Politik für den ländlichen Raum, Politik aus einem Guss, keine 100 Förderoptionen oder Modellprojekte, wie sie auch im Bericht kritisiert werden. Wir wollen eine verlässliche und solide Finanzierung, damit die Menschen im ländlichen Raum gleichwertige Lebensbedingungen haben wie in der Stadt: einen Arzt, einen Konsum, eine Schule, einen Bus, eine Kneipe, Sport- und Karnevalsvereine sowie Männer- und Frauenchöre, selbstbestimmt und selbstverwaltet. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Am Ende noch einen Satz: Arbeiten wir gemeinsam daran. Das haben wir in unserem Antrag vorgeschlagen. Ich freue mich auf die Diskussionen mit Ihnen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für den Bundesrat erhält nun der Landesminister Till Backhaus das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Till Backhaus, Minister (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin natürlich dankbar, dass ich von der SPD-Fraktion heute ein wenig Redezeit bekommen habe. Ich möchte aus der Sicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern – für mich das schönste Bundesland der Welt; das war der Werbeblock – einige Anmerkungen machen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Heidrun Bluhm [DIE LINKE]) Wir haben auch schon in der Rede des Bundesministers gehört, dass der heutige Tag – heute wird die Grüne Woche eröffnet – natürlich ein guter Anlass ist, über die Landwirtschaft, die ländlichen Räume, aber auch eine Zukunftsstrategie insgesamt für die Bundesrepublik Deutschland zu reden. Ich glaube, für die Sozialdemokratie gilt: Wir wollen lebendige, lebensfähige ländliche Räume. (Beifall bei der SPD) Es geht ausdrücklich darum, hochwertige Lebensmittel zu produzieren. Ich sage sehr klar und deutlich: Wir alle brauchen die Landwirtschaft zum Leben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir stellen die Landwirtschaft nicht unter Generalverdacht, (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber neu!) sondern wir wollen, dass ökologische Landwirtschaft, regionale Landwirtschaft und konventionelle Landwirtschaft eine Chance haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich glaube, man darf sagen: Noch nie waren die Lebensmittel in Deutschland so sicher wie heute. Deswegen geht mein Dank an die Landwirtschaft, an die Ernährungswirtschaft und an die ländlichen Räume insgesamt. Denn sie sind identitätsstiftend, sie sind ein Teil unserer Kulturlandschaft. Sie sind ein wichtiger Teil des Naturreichtums in der Biodiversität, sie leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und selbstverständlich auch zum Schutz der natürlichen Ressourcen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die ländlichen Räume sind und bleiben Zukunftsräume. Wer das nicht erkennt und leichtfertig versucht, dieses Politikfeld ideologischen Strukturen anzupassen, der wird Schiffbruch erleiden. Aus der Erfahrung vieler Jahre Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern sage ich Ihnen, dass derjenige, der sich um die ländlichen Räume kümmert, auch wahlentscheidende Grundlagen liefert. Auch das ist ein Teil unserer lebendigen Demokratie. Die Erfahrungen, die wir gerade in den letzten Monaten bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern gesammelt haben, sollten uns die Sache aufmerksam verfolgen lassen. Es ist wichtig, dass das Ehrenamt eine aktive Rolle spielt. Darüber hinaus müssen wir die Strukturen weiter straffen. Ich erwarte im Übrigen, Herr Bundesminister, dass die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit der europäischen Agrarpolitik einen hohen Stellenwert innerhalb der Bundesregierung erfährt. Ich möchte gerne, dass wir die gemeinsame europäische Politik für die ländlichen Räume, die Landwirtschaft und die Umwelt erhalten. Es ist ein positives Beispiel weltweit, was wir in den letzten Jahrzehnten in Europa geleistet haben. An dieser Stelle noch einmal der ausdrückliche Dank an die Bundestagsabgeordneten, die den neuen Bundesländern so immens geholfen haben, die Investitionen in eine umweltverträgliche Wirtschaft insgesamt zu begleiten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns auf die Zukunftsaufgaben und -felder konzentrieren, dann steht an erster Stelle die Versorgung Europas mit hochwertigen Lebensmitteln. Leider wird das heute als so selbstverständlich vergessen. Das ist die erste und wichtigste Grundlage. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Manchmal habe ich den Eindruck, dass wir gar nicht mehr begreifen, in welchem Wohlstand wir eigentlich leben. Deswegen ist es so wichtig, denjenigen zu danken, die an 365 Tagen im Jahr hochwertige Lebensmittel produzieren. Ich lasse nicht zu, dass wir die konventionelle Landwirtschaft gegen die ökologische Landwirtschaft ausspielen. Nein, sie gehören zusammen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Für mich ist eins sehr klar und deutlich: Die konventionelle Landwirtschaft muss ökologischer werden, und die ökologische Landwirtschaft muss wirtschaftlicher werden. Wer das nicht begreift, der wird die Märkte nicht bedienen können. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sehr geehrter Herr Bundesminister, die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund hat gezeigt, dass wir sehr wohl in der Lage sind – auch in einem Jahr, in dem die Bundestagswahl ansteht –, wichtige Grundlagen zu schaffen. Ich bin Wilhelm Priesmeier und meiner eigenen Fraktion dankbar dafür, dass wir gemeinsam den Knoten für die Düngeverordnung und das Düngegesetz durchgeschlagen haben. Das ist eine wichtige Grundlage, um endlich auch beim Ressourcenschutz voranzukommen. Ich bin sehr froh und dankbar, dass sich die beiden Bundesministerien endlich geeinigt haben. Der Sack ist zu! Das sage ich ausdrücklich auch in Richtung der Grünen. Ich erwarte von Ihnen und uns, dass wir jetzt sehr schnell gemeinsam dieses wichtige Vorhaben im Bund und in den Ländern verabschieden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zum Abschluss will ich die Grundlagen, die für mich von so entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Landwirtschaft, der ländlichen Räume und des Umweltschutzes sind, noch einmal für Deutschland und Europa auf den Punkt bringen. Ich habe gesagt: Wir brauchen hochwertige Lebensmittel, die preiswert, aber nicht billig sind. Dies muss mit mehr Inhalten versehen werden. Ich bin gespannt, Herr Bundesminister, ob Sie heute, auch was das Tierwohl-Label anbetrifft, endlich die richtigen Weichen stellen. Ich erwarte das. Ich kann mir vorstellen, dass unser Modell nach dem Beispiel der Eierproduktion sehr schnell in die Tat umgesetzt werden kann. Wir haben dafür in Mecklenburg-Vorpommern die Weichen gestellt. Ich glaube zum Zweiten, dass die zukünftigen Herausforderungen gerade für die ländlichen Räume darin bestehen, Vorreiterregionen für den Klimaschutz und die Artenvielfalt in Europa zu sein. Denn in den ländlichen Räumen finden jeden Tag Biodiversität und Klimaschutz statt. Sie sind ein wichtiges Standbein der zukünftigen Entwicklung. Hier muss mehr getan werden. Ich glaube auch, dass die Förderung der ländlichen Räume in der Landwirtschaft perspektivisch tatsächlich das Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ beinhalten muss. Eine pauschale Ausgleichszahlung wird die Erfolge, die wir für den Klimaschutz, den Natur- und Umweltschutz und den Ressourcenschutz dringend benötigen, nicht auf Dauer erbringen können. Rot-Grün hat zwar eine gute Weichenstellung vorgenommen. Aber der Übergang muss weiterentwickelt werden – hin zu dem Prinzip „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ – und an klare Kriterien geknüpft werden. (Beifall bei der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz zum Schluss: Herr Bundesminister, Sie haben das Thema der Strukturentwicklung angesprochen. Der kardinale Fehler im Zuge der deutschen Einheit im Hinblick auf die Landwirtschaft und die ländlichen Räume – sehr geehrter Herr Präsident, ich bedaure das – war der Zwang zur Privatisierung von Grund und Boden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Das, was hier abläuft, und die Transfers, die heute noch aus Richtung Osten in Richtung der älteren Bundesländer stattfinden, sind unglaublich. Ich habe auch an dieser Stelle, im Bundestag, immer wieder darauf hingewiesen: Lassen Sie uns Strukturpolitik für die ländlichen Räume auch über den Grund und Boden machen! – Leider ist dies der rein fiskalpolitischen Entscheidung der Bundesregierung zum Opfer gefallen. Das, was sich in den neuen Ländern insgesamt abspielt, was die Privatisierung und die weitere Privatisierung anbetrifft, will ich an einem Beispiel deutlich machen. Anfang der 90er-Jahre hat 1 Hektar Grund und Boden in Mecklenburg-Vorpommern 500 D-Mark gekostet. Heute haben wir nach Auswertung der BVVG, einer Tochter des Bundes, einen Durchschnittspreis von 24 300 Euro pro Hektar. Auf die Idee, dass man mit der Privatisierung von Grund und Boden solche Gewinnmargen einfahren kann, wären nicht einmal Analysten gekommen. Dass das Konsequenzen für die Lebendigkeit und die Lebensfähigkeit der ländlichen Räume hat, dürfte, glaube ich, jedem klar sein. Ich wiederhole mein Angebot und bitte Sie sehr, sehr herzlich, die letzten Flächen, die noch im Eigentum des Bundes sind, unentgeltlich auf die Länder zu übertragen, um damit insbesondere jungen Menschen in den ländlichen Räumen eine Zukunft zu geben. Ich hoffe, dass die Grüne Woche Sie in die Lage versetzt, den Frühling zu erkennen, der damit nach Berlin geholt wird, und dass die Geschmäcker und die Reize der Vielfalt der über 100 000 Produkte, die wir dort präsentieren werden, Ihnen aufzeigen, wie wichtig die Landwirtschaft ist; denn wir brauchen sie zum Leben. Eine der schönsten Hallen war in den letzten Jahren übrigens die Halle 5.2 b, die Mecklenburg-Vorpommern-Halle. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Gitta Connemann [CDU/CSU]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Auch diese Halle kann es mit dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages selbstverständlich nicht aufnehmen. – Nachdem wir dies klargestellt haben, hat der Kollege Anton Hofreiter nun das Wort. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister, von den Initiativen, die Sie in letzter Zeit ergriffen haben, ist eine medial besonders aufgeschlagen, nämlich Ihr Kampf gegen die vegane Currywurst. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei diesem Klamauk frage ich mich persönlich: Wann sehen wir Ihren Kampf gegen die Fleischtomate, gegen das Jägerschnitzel oder vielleicht gegen die Rosinenschnecke? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Sie waren auch schon mal komischer, Herr Hofreiter!) Wenn man sich die Situation anschaut, stellt man allerdings fest: Es gibt ja wirklich Verbrauchertäuschung und verbrauchertäuschende Etiketten. Es gibt zum Beispiel einen großen Discounter, der auf seinen Fleisch- und Wurstprodukten ein schönes, wunderbares Bild zeigt. Zu sehen sind darauf drei Eichen, ein schönes, fachwerkgeschmücktes Haus, und es heißt, das Fleisch sei vom Gut Drei Eichen. Wenn man nachfragt, wo eigentlich dieses wunderschöne Gut Drei Eichen liegt, stellt man fest: Das liegt nirgendwo. Das gibt es überhaupt nicht. Dieses Gut ist schlichtweg eine Erfindung dieses Discounters. Sie könnten also etwas gegen echte Verbrauchertäuschung – dafür sind Sie zuständig – tun, statt absurde Kämpfe gegen für jeden offensichtliche Ausdrücke zu führen, die nur Ihrer ideologischen Abneigung gegen Veganer und Vegetarier geschuldet sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Dann sind noch weitere Initiativen bekannt geworden. Besonders schön war Ihre Schweinefleischpflicht für Kitas. Ein Highlight war auch Ihr Apfelessen gegen Putin. Allerdings: Hinter all diesen unfreiwillig komischen Aktionen bleibt natürlich etwas auf der Strecke, nämlich die Arbeit in Ihrem Ministerium. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie haben ein Ministerium, das von großer Bedeutung für die Zukunft dieses Landes ist. Dieses Ministerium trägt Verantwortung für einen Wirtschaftszweig, der einen Großteil der Fläche unseres Landes bewirtschaftet. Sie tragen Verantwortung für eines der wichtigsten Güter in unserem Land: Sie tragen Verantwortung für die Lebensmittel, die bei uns produziert werden. Damit tragen Sie indirekt auch Verantwortung für viele weitere Bereiche. Sie tragen mehr Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt in unserem Land als die Umweltministerin, weil Forst- und Landwirtschaft einen Großteil der Flächen bei uns bewirtschaften. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie tragen Verantwortung dafür, unser Grundwasser zu schützen, weil Land- und Fortwirtschaft auf einem Großteil unserer Flächen betrieben wird. Sie tragen Verantwortung für den Tierschutz. Sie tragen Verantwortung für den Schutz der Menschen vor multiresistenten Keimen, soweit dies die Landwirtschaft betrifft. Sie tragen auch Verantwortung für das Schicksal vieler Bäuerinnen und Bauern, die auch in Zukunft ein vernünftiges Auskommen mit ihren Höfen haben wollen. Für all das tragen Sie Verantwortung. Da kann ich, ehrlich gesagt, nicht verstehen, dass Sie aus Ihrem Ministerium eine Art Klamaukministerium gemacht haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Klamauk machen nur Sie, lieber Herr Hofreiter!) Ich wünsche mir etwas ganz Konkretes von Ihnen, nämlich dass Sie endlich dafür sorgen, dass Tierschutzskandale nicht in gewisser Regelmäßigkeit aufgedeckt werden. Vielmehr sollten Sie für Tierschutz sorgen. Ein erster Schritt, der auch mit einer besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden sein könnte, wäre, das von Minister Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern erwähnte Vorhaben, nämlich die Kennzeichnung, die bei den Eiern sehr erfolgreich ist, auch auf andere tierische Produkte auszuweiten. Was hindert Sie daran? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stattdessen kommen Sie mit einem irgendwie freiwilligen Tierwohl-Label daher, bei dem am Ende nicht alle mitmachen müssen. Stattdessen kommen Sie mit immer neuen Ankündigungen. Noch nicht einmal bei Ihrem freiwilligen Tierwohl-Label ist klar, wann es umgesetzt wird. Setzen Sie deshalb die klare Kennzeichnung tierischer Produkte wie bei den Eiern um. Dann können die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst wählen. Was hindert Sie? Sie haben hier die Mehrheit, also entscheiden Sie mit Ihrer Mehrheit endlich einmal etwas Vernünftiges! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nehmen wir ein anderes wichtiges Beispiel, nämlich die Frage der Lebensmittelverschwendung. Das ist ein wichtiges Thema. 18 Millionen Tonnen Lebensmittel werden verschwendet. In Ihrem Haus sind ein paar Broschüren entstanden, die wahrscheinlich genauso wie die Lebensmittel im Abfalleimer landen. Warum tun Sie nichts Konkretes, außer nur Appelle an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu richten? Man kann auch etwas gegenüber den großen Supermarktketten tun. Aber dann muss man sich mit diesen Supermarktketten anlegen. Da ist es doch viel einfacher, den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen: Werft doch bitte weniger Brot weg. – Ja, das ist richtig. Aber das ist nicht die Hauptaufgabe einer Regierung. Das ist nicht die Hauptaufgabe einer Parlamentsmehrheit. Die Hauptaufgabe einer Parlamentsmehrheit ist es, Dinge gesetzlich zu regeln und dafür zu sorgen, dass die großen Verschwender endlich damit aufhören. Aber wie gesagt: Das muss man sich trauen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Dann haben Sie in Ihrer Rede darüber geklagt, dass die Hedgefonds immer mehr Land aufkaufen. – Das ist ein Problem. Aber das hat auch damit zu tun, wie unsere Agrarsubventionen ausgereicht werden. Die großen Mengen von Steuergeld, die wir zum Glück zur Verfügung haben, werden schlichtweg danach ausgereicht, wer möglichst viel Grund und Boden hat. Das hat zur Folge, dass die 3 bis 4 Prozent größten Betriebe – von Höfen kann man hier kaum sprechen – über 25 Prozent dieses Steuergeldes bekommen. Das sind über 1 Milliarde Euro. Die EU erlaubt Ihnen, 15 Prozent dieser Gelder anders zu verteilen. Das ist bereits jetzt möglich. Und was tun Sie? Sie beklagen das Ganze hier, tun aber nichts. Dabei könnten Sie Millionen in der Hand haben, um die bäuerliche Landwirtschaft zu unterstützen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Dass das dringend notwendig ist, hat man auch im letzten Jahr gesehen. Allein im letzten Jahr Ihrer Amtszeit haben 4 000 Milchbauern ihren Hof aufgeben müssen. Und was ist Ihnen eingefallen? Ein paar Almosen für die Betroffenen! (Gitta Connemann [CDU/CSU]: 650 Millionen Euro sind für Sie Almosen? Sie haben keinen einzigen Vorschlag gemacht! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Und Sie haben noch dagegengestimmt!) Sie müssen an der Struktur etwas verändern, damit Sie diesen Menschen helfen können und die Preise nicht immer wieder kollabieren. (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Menschenverachtend!) – Es hilft überhaupt nichts, hier mit unsachlichen Äußerungen dazwischenzuquatschen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/CSU) Davon wird nämlich kein einziger Milchbauer und keine einzige Milchbäuerin, die im letzten Jahr ihren Hof verloren haben – es waren über 4 000 –, seinen bzw. ihren Hof zurückbekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb: Tun Sie endlich etwas! Sie sind an der Regierung und haben eine 80-Prozent-Mehrheit. Sorgen Sie dafür, dass die Verbraucher endlich vernünftig informiert und die Tiere und unser Grundwasser geschützt werden, dass das Artensterben nicht so weitergeht und dass nicht immer mehr Landwirte aufgeben müssen und von ihren Höfen vertrieben werden. (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Das ist eine Schande!) Wenn Sie so weitermachen, dann werden Sie endgültig zu den Totengräberinnen und Totengräbern unserer bäuerlichen Landwirtschaft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Willi Brase [SPD]: Meine Güte!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Gitta Connemann ist die nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Gitta Connemann (CDU/CSU): Frau Connemann, Sie kommen doch vom Land. Gibt es denn da überhaupt Kultur? Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage wurde mir von einem Hauptstadtjournalisten gestellt – übrigens ernsthaft. Ja, ich lebe auf dem Land, wie die Mehrheit der Deutschen. Lieber Herr Minister Backhaus, allerdings wohne ich im schönsten Bundesland, nämlich in Niedersachsen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es gibt bei uns in Ostfriesland kein Konzerthaus, kein Staatstheater. Wir haben Chöre, Theatergruppen, Blaskapellen und Heimatvereine. Ist das Kultur? Natürlich – allerdings nicht, wenn es nach dem Reporter geht! Ich kann darüber nur schmunzeln; denn ich bin eine bekennende Landpomeranze. Ich liebe meine Heimat. Allerdings weiß ich auch, dass der Reporter mit seiner Auffassung nicht alleine steht. Der Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume, über den wir heute hier sprechen, zeigt: Der Blick auf das Land ist nicht realistisch. Für die einen ist es die Idylle aus der Landlust, für die anderen ist es das Niemandsland. Zur Wahrheit gehört: Es gibt nicht den ländlichen Raum. Auf der einen Seite sehen wir Regionen mit einer starken Wirtschaftskraft und guter Infrastruktur, und auf der anderen Seite erleben wir Arbeitslosigkeit und Abwanderung. Was unterscheidet die eine Region von der anderen? Gibt es das Erfolgsrezept, und was kann die Politik tun? Mit diesen Fragen beschäftigt sich unsere Fraktion, die CDU/CSU, wie keine andere Fraktion im Deutschen Bundestag; (Beifall bei der CDU/CSU – Willi Brase [SPD]: Na, na, na!) denn wir wissen: Ohne das Land lässt sich kein Staat machen. Deutschland wird nur dann auf seiner Erfolgsspur bleiben, wenn die ländlichen Räume nicht veröden. Deshalb ist das Ziel unserer Fraktion klar: Es muss auch in Zukunft attraktiv sein, auf dem Land zu leben und zu arbeiten. Wir brauchen starke ländliche Räume – heute und in Zukunft. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir geben dieses Bekenntnis, und dafür danke ich unserem Vorsitzenden Volker Kauder, aber auch dir, liebe Gerda Hasselfeldt. Wir wissen: Wer Politik für den ländlichen Raum machen will, muss zuhören. Wir haben das getan und das Ehrenamt, die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Kirchen und die Kommunen an einen Tisch geholt. Das Fazit lautet: Eine Region steht und fällt mit ihren Menschen und der Wirtschaft. Viele Menschen auf dem Land fühlen sich abgehängt und vergessen. Sie wünschen sich ein Bekenntnis für den ländlichen Raum. Das klingt jetzt sehr profan – ich weiß –, aber das ist dennoch keine Selbstverständlichkeit; siehe Niedersachsen. Kaum im Amt, zog die rot-grüne Landesregierung ihre Beteiligungsgesellschaft aus dem emsländischen Groß Berßen ab. Wohin? Nach Hannover. Zu welchem Preis? Mehrkosten von 3 Millionen Euro. Weshalb? Zum Wohle des Stadtsäckels von Hannover. Die Zeche zahlt Groß Berßen. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem kleinen Dorf waren es der Landesregierung nicht wert, in ihrem Ort eine Beteiligungsgesellschaft zu haben. Der Bund zeigt, dass es auch anders geht. Zur gleichen Zeit hat unser Verkehrsminister die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen in Aurich angesiedelt. Aus Ostfriesland wird jetzt deutschlandweit der Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität koordiniert. Das ist ein starkes Bekenntnis für den ländlichen Raum. Es geht also, wenn man nur will. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb fordern wir auch bei Behördensitzen Chancengleichheit zwischen Stadt und Land. Ein Ungleichgewicht gibt es auch bei der medizinischen Versorgung. Es fehlen Landärzte. Dabei wäre es so einfach: Die Länder können Studienplätze für angehende Landärzte vorhalten. Sie tun es aber nicht. Das Fallbeil ist immer der Numerus clausus. Ein Einser-Abitur allein macht aber noch keinen guten Arzt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Willi Brase [SPD]: Da haben Sie recht! Aber nur da!) Der Bund zeigt, dass es auch anders geht. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz fördert unser Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gezielt junge Mediziner, wenn sie sich auf dem Land niederlassen. Wir haben auch die Voraussetzungen für Telemedizin geschaffen. Es geht also, wenn man nur will. Deshalb fordern wir die Einführung einer Landarztquote. (Beifall bei der CDU/CSU) Kurze Beine sollten kurze Wege haben, ja. Aber in so manchem Land ist die Dorfschule inzwischen bedroht. Es fehlt an Schulleitern; ich erlebe das in Niedersachsen landauf, landab. Ohne Attraktivitätsprogramm des Landes bleiben diese Posten unbesetzt. Hinzu kommen marode Gebäude und veraltete Technik. Hier hat der Bund reagiert. Unsere Bildungsministerin Johanna Wanka wird 5 Milliarden Euro allein in die digitale Bildung der Schulen investieren. Wenn uns die Länder lassen, werden wir auch bei der Sanierung der Schulen helfen. Es geht also, wenn man nur will. Wir brauchen dafür aber eine Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs. Seele und Kitt des ländlichen Raums ist das Ehrenamt. Nirgendwo engagieren sich mehr Bürgerinnen und Bürger. Feuerwehr, Soziales, Kultur, Sport, Kirchen, Politik: Ohne Ehrenamt läuft nichts. Für mich sind sie die wirklichen Helden des Alltags. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie garantieren die Daseinsvorsorge auf dem Land. Die Ehrenamtlichen erwarten dafür nicht viel. Da sind aus meiner, aus unserer Sicht Dank und Anerkennung das Mindeste, was sie verdienen. Deswegen freuen wir uns, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Maßnahmenplan zur Unterstützung des Ehrenamtes entwickelt. Das ist wieder ein wahres Bekenntnis zum ländlichen Raum. Auch an unsere Haushälter geht an dieser Stelle ein herzlicher Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Das A und O für die Entwicklung einer Region ist ihre Wirtschaftskraft. Ohne Wirtschaft keine Arbeit; ohne Arbeit keine Zukunft. Die Menschen wollen nicht nur schöner wohnen, Sie wollen auch Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Ländliche Räume in einem dichten Netz von kleinen und mittelständischen Unternehmen stehen absolut blendend da. Dazu gehört übrigens auch meine Heimat, das Emsland. Die Politik dort, übrigens schwarz geführt, hatte den Mut zu einer außergewöhnlichen Entscheidung: Jede Gemeinde, egal wie klein sie auch ist, kann ein Gewerbegebiet ausweisen. So finden gerade Existenzgründer beste Voraussetzungen direkt vor der Tür. Das wirkt, wie zum Beispiel bei Manfred Kaiser in Vrees. Sie kennen ihn nicht. Aber er ist heute der Marktführer für Bagger-Umbauten, und zwar in einem 1 800-Seelen-Dorf, in Vrees. Ein Paradebeispiel für einen Hidden Champion. Dank dieser Erfolgsgeschichten entwickelte sich das Emsland vom Armenhaus der Republik zu einer Region mit Vollbeschäftigung. Eine gezielte Förderung kann also Früchte tragen. Deutschlands Stärke war immer darauf zurückzuführen, dass die Wirtschaft über das ganze Land verteilt ist. Wir brauchen deshalb gleiche Chancen für Stadt und Land. Darauf müssen auch die Förderprogramme des Bundes durchleuchtet werden. Das wünsche ich mir übrigens auch beim Bundesministerium für Umwelt und Bau. Wirtschaftsförderung darf sich nicht nur auf Ballungsräume beschränken. (Beifall bei der CDU/CSU) Was im Emsland funktioniert, muss nicht zwangsläufig im Spessart fruchten. Die Regionen sind vielfältig, und wir brauchen deshalb für maßgeschneiderte Lösungen auch flexible Förderinstrumente. Für die Ansiedlung und den Erhalt von Unternehmen ist schnelles Internet unverzichtbar. Die Versendung von Unterlagen zu nächtlicher Stunde geht gar nicht, und die Anwerbung von Fachkräften gelingt häufig nur noch, wenn das Netz steht. Während sich die Telekommunikationsunternehmen in Großstädten einen heftigen Wettbewerb um die Kunden liefern, gibt es in vielen Dörfern oft nur weiße Flecken. Wir als Bund haben darauf reagiert. Um die digitale Spaltung Deutschlands zu verhindern, investiert unser Verkehrsminister Alexander Dobrindt bis 2018  4 Milliarden Euro in den Breitbandausbau. Davon profitieren wirklich alle, der Landkreis Emsland übrigens mit fast 21 Millionen, und mein Heimatlandkreis Leer hofft auf 17 Millionen Euro. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was? Und für die Lüneburger Heide?) Der Wirtschaftsmotor Nummer eins auf dem Land ist und bleibt aber die Landwirtschaft. Zur Situation gehört: Viele Bauernfamilien kämpfen derzeit um die Existenz ihrer Höfe. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie was dagegen!) Neben dem wirtschaftlichen Druck spüren unsere Landwirte und ihre Familien jeden Tag das immer rauer werdende Klima. Ernährung, Landwirtschaft, Tierwohl und Tierhaltung sind die neue Wahlkampfarena. Wir haben es gerade an der Rede von Anton Hofreiter gehört. Es war wirklich eine Schande, lieber Herr Kollege. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie machen auf dem Rücken der Landwirte Politik. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, Sie machen das!) Was früher das Nein zur Atomkraft war, heißt jetzt Agrarwende. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen Politik auf dem Rücken der Landwirte! Sie treiben sie in die Pleite!) Der Ernährungsstil wird zur Gewissensfrage erhoben. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen das; denn Sie machen die Politik! Sie sind an der Regierung!) Irreführende Kampfbegriffe von Ihnen wie die Massentierhaltung machen die Runde. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verleugnen Sie nicht Ihre politische Verantwortung! Das ist eine Schande!) Wenn die Figur nicht so sympathisch wäre, würde ich Sie mit Pippi Langstrumpf vergleichen, und damit meine ich nicht Ihre Haarpracht, sondern ich meine Ihre Einstellung: Sie machen sich die Welt, wie sie Ihnen gefällt, und negieren die Realität. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Früher habe ich diese Aussagen von Ihnen belächelt. Heute machen sie mich wütend; denn Sie legen die Axt an die Wurzeln des ländlichen Raums. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bauern verdienen mit grünen Ideen! Mit schwarzen gehen sie pleite!) Deshalb brauchen wir zukünftig ein eigenes Landwirtschaftsministerium, das übrigens die Kernkompetenz für den ländlichen Raum haben muss. Wer ist dafür besser prädestiniert als das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft? (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ich habe mich als Landpomeranze bezeichnet. Ich weiß, dass dieser Begriff durchaus abwertend verwendet wird. Aber für mich steht dieser Begriff für das Land, – Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin Connemann, lassen Sie kurz vor Schluss noch eine Zwischenfrage zu? Gitta Connemann (CDU/CSU): – und das Leben auf dem Land ist für mich kein Makel, sondern eine Auszeichnung; denn ich weiß, wir wissen: Ohne das Land ist kein Staat zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Da ja alle Fraktionen noch mit mehreren Rednern zu diesem spannenden Thema zu Wort kommen, müssen vielleicht die jeweils unterschiedlichen Auffassungen nicht alle gleichzeitig durch Zwischenrufe geltend gemacht werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das macht es nämlich den Protokollführern außerordentlich schwer, das festzuhalten. Nun hat die Kollegin Karin Binder für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben sieben Landwirtschaftsminister! Das weiß Frau Kollegin Connemann wahrscheinlich nicht!) Karin Binder (DIE LINKE): Guten Morgen, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nur noch ein halbes Jahr, um etliche offene Baustellen abzuarbeiten. Da für die ländlichen Räume ganz bestimmt das Thema Landwirtschaft und deshalb auch das Thema Ernährungspolitik eine ganz wichtige Rolle spielen, haben wir als Linke zur heutigen Debatte einige wichtige ernährungs- und verbraucherpolitische Themen in einem Antrag zusammengefasst. Lebensmittel, die wir zu uns nehmen, entscheiden nicht nur über unsere gesundheitliche Verfassung und über unsere Leistungsfähigkeit, sondern auch über die Entwicklung in unserer Gesellschaft, und unsere Gesellschaft wundert sich, dass die Zahl ernährungsbedingter Krankheiten ständig zunimmt. Zur Grünen Woche müssen wir deshalb auf jeden Fall die Finger in offene Wunden legen. (Beifall bei der LINKEN) Bundesernährungsminister Schmidt und die Lebensmittellobby weisen die Verantwortung von sich und schieben Verbraucherinnen und Verbrauchern die Schuld zu. Diese müssten sich ja nur besser informieren und ausgewogener ernähren. Der Lobbyverband der Ernährungswirtschaft, BLL, geht davon aus, dass Bildungsstand, soziale Schicht, Herkunft, geringe körperliche Aktivität und psychosoziale Aspekte wesentliche Gründe für Übergewicht seien. Übersetzt soll das heißen: Übergewichtige sind arm, ungebildet, ausländischer Herkunft, bewegungsfaul oder haben psychische Probleme. Das empfinde ich als höchst diskriminierend und verächtlich gegenüber den betreffenden Menschen. Diese werden diffamiert. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Diese Menschen haben das Problem, dass sie ihre Kaufentscheidungen vom Geldbeutel abhängig machen müssen. Das fehlende Geld ist nämlich zumeist der Hauptgrund dafür, dass so oft billigst produzierte Fertigprodukte auf den Tisch kommen. (Katharina Landgraf [CDU/CSU]: Nein, nein, nein!) Tatsächlich müssen wir feststellen: Die Bundesregierung verhindert eine verbrauchergerechte Kennzeichnung von Lebensmitteln und nimmt in Kauf, dass Kundinnen und Kunden bewusst getäuscht werden. (Beifall bei der LINKEN – Katharina Landgraf [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!) Denn ein Einheitsbrei aus Fett, Zucker und Salz mit reichlich Farb- und Aromastoffen garantiert der Industrie die höchsten Profite. Dabei nutzen die Werbestrategen gesellschaftliche Benachteiligungen gezielt aus, um den Kauf ihrer Produkte mit den vielen Kalorien anzukurbeln. Professionelle Werbung ist gerade bei Lebensmitteln in der Lage, Kaufentscheidungen gezielt zu manipulieren. Lobbyisten beeinflussen Politik und Wissenschaft, um die Nährwertampel zu verhindern und die derzeitige Diskussion über Zuckerreduzierung zu steuern. Kinder werden besonders emotional angesprochen und durch raffiniertes Lebensmittelmarketing in ihrem Ernährungsverhalten beeinflusst. Selbst bei Kampagnen der Bundesregierung zu Ernährung und Bewegung sitzen die Süßwaren- und Softdrinkproduzenten mit am Tisch. Das haben wir satt. (Beifall bei der LINKEN) Das haben auch die vielen Demonstranten satt, die am kommenden Samstag auf die Straße gehen werden. Die Regierung – und insbesondere der Verbraucherminister – muss der Verbrauchertäuschung endlich einen Riegel vorschieben (Beifall bei der LINKEN) und darf sich nicht länger von den Lobbyisten der Ernährungsindustrie die Ernährungspolitik diktieren lassen. Wir müssen endlich die Interessen und Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Das bedeutet: Wir brauchen verbindliche Vorgaben zur Reduzierung der hohen Fett-, Salz- und Zuckeranteile in Fertiglebensmitteln. Die Nährwertampel als eine verbraucherfreundliche Lebensmittelkennzeichnung, die sich gegen schillernd bunte Werbung behauptet, muss eingeführt werden, auch über die EU-Ebene. Falsche Gesundheitsversprechen gerade bei Kinderlebensmitteln, die oft viel zu viel Zucker und Fett enthalten, gehören verboten. (Beifall bei der LINKEN) Lebensmittelwerbung, die sich direkt oder über den Umweg der Eltern an Kinder und Jugendliche richtet, muss konsequent eingeschränkt werden. Bei allen Ernährungs-, Bewegungs- und Gesundheitsprojekten des Bundes ist ein striktes Kooperationsverbot im Hinblick auf die Lebensmittelindustrie und deren Lobbyverbände sicherzustellen. Was mir besonders am Herzen liegt: Der Bund muss gewährleisten, dass bundesweit alle Kinder und Jugendlichen in Kitas und Ganztagsschulen ein beitragsfreies und hochwertiges Essen erhalten. Ich fasse zusammen: Wir brauchen ein ernährungspolitisches Maßnahmenpaket. (Beifall bei der LINKEN) Für eine gesunde Ernährung brauchen alle Menschen hochwertige und bezahlbare Lebensmittel. Das heißt auch, Informationen über Lebensmittel müssen so gestaltet werden, dass sie eine ausgewogene und gesunderhaltende Ernährung wirksam unterstützen. Sie müssen also leicht verständlich, schnell erfassbar und vergleichbar sein. Das ermöglicht die Nährwertampel. Werbung ist immer eine Kaufaufforderung und umso wirksamer, wenn sie von beliebten Promis vorgetragen wird. Sie beeinflusst unser Verhalten, damit die Lebensmittelauswahl und unsere Ernährungsweise. Deshalb ist die Werbung der Industrie mitverantwortlich für die Probleme Übergewicht und ernährungsbedingte Erkrankungen. Auch deshalb ist für uns eine unabhängige Ernährungsforschung unabdingbar. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Karin Binder (DIE LINKE): Letzter Satz. – Kinder sind besonders leicht zu manipulieren. Statt Werbung für Fettes und Süßes brauchen sie Ernährungs- und Verbraucherbildung, und zwar in Theorie und Praxis. Lassen Sie sich unseren Antrag bitte gut schmecken. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Willi Brase für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Willi Brase (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gitta Connemann, das war eine Bewerbungsrede für eine Wahlkreiskonferenz. Die hältst du besser im Emsland und nicht hier im Bundestag. Das nur mal nebenbei. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir haben ja heute schon wunderbare und schöne Dinge gehört. Ich möchte – mit Erlaubnis – mit einem kleinen Zitat der neuen Vorsitzenden des Bundes der Deutschen Landjugend beginnen. Sie hat gesagt, bezogen auf Landwirtschaftspolitik: Langfristiges Ziel aber muss sein, die Zahlungen aus Brüssel abzuschaffen und als Wirtschaftszweig ohne Steuergelder auszukommen. Dann wären Bauern wirklich freie und unabhängige Unternehmer, was ihr Selbstbewusstsein stärken würde. (Beifall bei der SPD) Ich finde, das ist für eine Organisation, die sich um die Zukunft der Landwirtschaft und auch um das Leben in ländlichen Regionen kümmert, eine tolle Aussage. Wenn die Landjugend so etwas fordert, ist das wirklich gut, liebe Kolleginnen und Kollegen und sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Auch die OECD hat festgestellt, dass es in Fragen der ersten und der zweiten Säule offensichtlich einen erhöhten Bedarf gibt, Änderungen auf den Weg zu bringen. Vorrednerinnen und Vorredner haben darauf hingewiesen, dass wir durchaus Chancen haben, unter dem Stichwort „öffentliche Gelder, öffentliches Gut, öffentliche Arbeiten“ etwas in die zweite Säule zu bekommen. Ferner will ich den auf Grundlage einer Untersuchung zustandegekommenen Vorschlag der Bundesumweltministerin – er gelangte vor wenigen Tagen in die Öffentlichkeit – erwähnen. Dabei geht es sozusagen um einen neuen Gesellschaftsvertrag zu der Frage: Wie soll die Landwirtschaft zukünftig funktionieren? Ich finde, all dies sind Beispiele, die zeigen, wo wir noch viel Diskussionsbedarf darüber haben, wie die Zukunft unserer Ernährung und unserer Landwirtschaft insgesamt aussehen soll. (Beifall bei der SPD) Ein weiterer Punkt – über den wir in dieser Legislaturperiode durchaus intensiv diskutiert haben – ist zu erwähnen, wenn wir über ländliche Regionen sprechen. Ich bin Minister Schmidt dankbar, dass er kürzlich bei einer Konferenz zum Ausdruck gebracht hat, dass eigentlich eine Grundgesetzänderung vonnöten wäre, um den ländlichen Raum umfassend gestalten zu können. Da waren sich offensichtlich drei Ministerien nicht immer ganz einig, welches der beste Weg ist. Aber dass man diese Erkenntnis mitnimmt, ist schon einmal gut. Das lässt hoffen, dass in der nächsten Legislaturperiode noch einmal darüber nachgedacht wird. Der ländliche Raum ist von großer Vielfalt. 20 Prozent der Dörfer in Deutschland haben keine Haltestelle, keine Grundschule, keinen Hausarzt, keinen Supermarkt etc., und es gibt andere, wirtschaftsstarke Gebiete – zum Beispiel Südwestfalen, Ostwürttemberg –, wo es eine starke produzierende Industrie und ein starkes Gewerbe gibt. Diese Gebiete sind exportorientiert und sorgen mit dafür, dass Geld erwirtschaftet wird, das an anderer Stelle ausgegeben werden kann. Es ist also festzustellen, dass wir sehr unterschiedliche ländliche Räume haben und das auch berücksichtigen müssen. (Beifall bei der SPD) Auch das wäre ein Argument für eine Erweiterung des Grundgesetzes. Dabei würde es darum gehen, die GAK, also die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, mit der Gemeinschaftsaufgabe „regionale Wirtschaftsförderung“ zu einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „regionale ländliche Entwicklung“ zusammenzuschließen und nach vorne zu bringen. Meine Fraktion steht dazu, und ich bin mir sicher, dass wir das in der nächsten Legislaturperiode auch machen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Gitta, du hast etwas sehr Positives gesagt, als du auf das Engagement der Menschen zu sprechen kamst. All das, was du in deinen Aufzählungen vorgetragen hast, teile ich uneingeschränkt. Ich will hinzufügen: Das, was die bürgerschaftlich Engagierten – organisiert und auch nicht organisiert – in den letzten anderthalb Jahren bei der Betreuung von Flüchtlingen gemacht haben, ist einzigartig und verdient unseren Respekt und unser Lob. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn man sich die politische Auseinandersetzung dazu anschaut und sieht, welche Ausraster es gibt und welche widerlichen Worte – teilweise von Parteienvertretern außerhalb dieses Parlaments – benutzt werden, dann kann man nur hoffen, dass die bürgerschaftlich Engagierten auch weitermachen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wenn es richtig ist, dass wir sie gerade auch in den ländlichen Gebieten – hier aber in einer ganz anderen Art und Weise als zum Beispiel in den Quartieren der Städte – brauchen, dann bitte ich auch um deine Unterstützung, damit wir spätestens in der nächsten Legislaturperiode einen ordentlichen Ausschuss Bürgerschaftliches Engagement einrichten können. (Beifall bei der SPD) Denn das sind wir den 30 Millionen engagierten Menschen in Deutschland schuldig. Sie leisten sehr viel Arbeit, die der Staat, das Sozialwesen, Wohlfahrtsverbände etc. nicht machen. Das ist eine sehr gute und wichtige Angelegenheit. Da ist meine Bitte: Unterstützen Sie uns, damit wir auf diesem Weg weiterkommen. Die Deutsche Landjugend ist gefragt worden: Was wollen Sie denn? – Die Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend hat gesagt: Wir brauchen ein schnelles Internet. – Ja, die Bundesregierung gibt über 4,35 Milliarden Euro dafür aus. Nur, wenn ich mit Unternehmen, mit Organisationen und mit Institutionen spreche, dann bekomme ich als Erstes zu hören: Wunderbar; wir sind leider noch nicht so weit. 50 Mbyte sind derzeit im ländlichen Bereich bei 35 bis 36 Prozent der Bevölkerung vorhanden. Im halbstädtischen Bereich liegt die Quote bei 63 bis 65 Prozent, und im städtischen Bereich geht sie auf über 90 Prozent, schon fast auf 100 Prozent zu. Trotzdem sagen mir Unternehmen: 50 Mbyte ist zwar ein guter Wert, aber das ist doch schon in anderthalb Jahren Geschichte. Was sind denn 50 Mbyte pro Sekunde? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Gar nichts!) Wir brauchen – nach oben hin offen – mehr, mindestens 100 Mbyte pro Sekunde. Der Chef der Unionsfraktion hat recht: (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau!) Das reicht nicht. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Er hat eigentlich immer recht!) Das heißt, dort müssen wir gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen noch mehr auf den Weg bringen. Ich glaube, dass die Länder dort mitmachen. In vielen Ländern wird kofinanziert. Auch die Kommunen machen etwas. Wenn wir wollen, dass wir auch in den ländlichen Regionen wirtschaftsstark bleiben, auch in der Landwirtschaft – etwa bezüglich der Hoftorbilanz, der Stoffentwicklungen und der Stoffwege und Ähnlichem –, dann müssen wir erkennen: Es geht nicht mehr ohne eine vernünftige Digitalisierung und ohne ein vernünftiges Breitband. Das muss weiter nach oben gehen. Das wollen und müssen wir vorantreiben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich will noch einen Punkt erwähnen, der manchmal vergessen wird. Ich fand es sehr schön, dass im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung noch einmal deutlich gemacht wurde, dass wir auch dieses Jahr über 13 000 junge Leute haben, die mit neuen Ausbildungsverträgen im ländlichen Bereich, in der Landwirtschaft, in der Zuarbeit etc. tätig sind. Wir tun gut daran, deutlich zu machen, dass zur Entwicklung ländlicher Regionen Arbeitsplätze gehören, dass dazu auch Ausbildung gehört. Es ist schön, dass sich junge Leute auch für die sogenannten grünen Berufe interessieren, sich bewerben und dann auch genommen werden. Wir als SPD wollen die Landwirtschaft weiterentwickeln. Wir wollen die ländlichen Regionen noch zukunftsfester machen. Das sind wir den Menschen schuldig. Die meisten Menschen leben in ländlichen Regionen; das ist ausreichend dargestellt worden. Lassen Sie uns diesen Weg gehen. Man muss nicht zurückstehen; vielmehr müssen wir es schaffen, dass es immer gute Verbindungen zwischen ländlichen Räumen und städtischen Ballungszentren gibt. Es gibt teilweise eine Wechselwirkung. Diese Wechselwirkung kann man schaffen, indem man den Bundesverkehrswegeplan Zug um Zug umsetzt; denn auch er nimmt Bezug auf Entwicklungen in ländlichen Räumen und betrifft nicht nur städtische Ballungszentren. In den Städten wie Berlin, Köln, Frankfurt und München gibt es einen wunderbaren ÖPNV; den gibt es in ländlichen Bereichen nicht. Wir können ihn auch nicht bezahlen. Dort gibt es Bürgerbusse, Stichwort: ehrenamtliches Engagement und anderes. Wenn wir es schaffen, die Verkehrsströme zwischen den Ballungszentren und den ländlichen Räumen zu gestalten, dann stärkt das den ländlichen Raum und erlaubt den Städtern, hin und wieder in ländliche Regionen zu kommen und eine wunderbare Natur und Landschaft zu genießen. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Nicole Maisch das Wort. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die zentrale Agrardebatte in diesem Jahr führen wir jetzt zum Auftakt der Grünen Woche. Und was macht die Koalition mit all ihrer Redezeit? Sie redet an allem, was beim Thema Landwirtschaft strittig ist, vorbei, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) etwa an der Grünen Gentechnik. Warum habe ich hier nichts zu Ihrem „Gentechnik-Ermöglichungsgesetz“ gehört, das Sie so kompliziert gestrickt haben, dass nationale Verbote zum Anbau von Gentechpflanzen so gut wie unmöglich sind. Das mag vielleicht im Sinne von Kees de Vries sein – er gibt ja auch immer offen zu: er ist für die Grüne Gentechnik –; aber es ist gegen den Willen von 80 Prozent der Menschen in diesem Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren von der SPD, wenn Sie dem so zustimmen, dann haben Sie die Menschen in diesem Land belogen; denn Sie haben versprochen: Wir bekommen nationale Anbauverbote, die auch durchsetzbar sind. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir zählen hier auf Sie: Dem können Sie so nicht zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]) Ich finde, man merkt diesem parlamentarischen Verfahren an, dass es in diesem Land nur eine politische Kraft gibt, die ganz klar gegen die Agrogentechnik steht, (Max Straubinger [CDU/CSU]: Gegen die Bauern steht! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Für die Bauern!) und diese Kraft, meine Damen und Herren, ist Bündnis 90/Die Grünen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte den Minister – er ist jetzt leider nicht mehr da – an ein Versprechen erinnern. Herr Schmidt hat an diesem Pult versprochen, am Ende seiner Amtszeit soll es den Tieren besser gehen. Man kann nur sagen: Dieses Versprechen wurde gebrochen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Karin Binder [DIE LINKE]) „Freiwillige Verbindlichkeit“ – das war sein Konzept, und das ist krachend gescheitert. Es hat sich für die Tiere in unseren Ställen doch nichts verändert. Amputationen, Qualzuchten, Kükenschreddern: Bei allem hat er versprochen: Das soll ein Ende haben. – Aber es geht in den Ställen genauso weiter wie zuvor. 2017, hat er versprochen, soll das Kükenschreddern beendet werden, aber es geht weiter wie bisher. Er präsentiert auf der Grünen Woche einen Wunderapparat zur Geschlechtserkennung im Ei, aber er muss uns hier mal erklären: Wenn es kein Verbot des Kükenschredderns gibt, wer schafft sich denn dann so einen teuren Apparat überhaupt an? Der Minister regt sich über vegane Würstchen auf. Aber ich bin der Meinung: Die größte Mogelpackung in diesem Land ist, dass er sich Tierschutzminister nennen darf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daran wird auch das Tierschutz-Label nichts ändern, das auf der Grünen Woche präsentiert werden soll. Freiwilligkeit hilft der Masse der Tiere nichts. Wir brauchen, wie Minister Backhaus gesagt hat, eine klare, gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung – 0, 1, 2, 3 – wie bei den Eiern. Das ist gelernt bei den Konsumenten, und das zeigt wirklich über die Preise der Produkte, wie das Tier gehalten wurde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es ganz erstaunlich, dass der Minister zwar kein Konzept für sein Label hat, aber jetzt schon weiß, dass er 70 Millionen Euro in Berliner Werbeagenturen investieren will, um es zu promoten. Ich finde auch, Sie müssen beantworten, wo die 3 bis 5 Milliarden Euro herkommen sollen, die der Umbau der Tierhaltung in diesem Land laut Aussage Ihrer eigenen Agrarexperten kosten soll. Meine Damen und Herren, im Ernährungsbereich sieht es doch nicht besser aus. Der Minister sagt immer: Ich möchte den Leuten nicht auf den Teller regieren. – Gut. Aber das heißt ja nicht, dass man das Regieren überhaupt ganz einstellen soll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Wir erwarten, dass dieser Minister seine Verantwortung wahrnimmt, dass er die Verbraucher schützt vor Mineralöl und anderem Krempel im Essen, der da nicht reingehört, dass er endlich, wie er es versprochen hat, dafür sorgt, dass die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen öffentlich gemacht werden, und dass er einsieht, dass sich die Lebensmittelverschwendung nicht mit Pressemitteilungen beenden lässt. Wir finden: Es ist jetzt, 2017, nicht mehr an der Zeit, Grünbücher zu veröffentlichen. Sie als CSU sind seit 2005 im Agrarministerium in der Verantwortung. Sie müssen jetzt damit anfangen, zu arbeiten, und nicht damit, sich über irgendwelche Themen zu unterhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wird die letzte Grüne Woche – hoffentlich – dieses Ministers sein. Ich frage: Was bleibt von diesem Minister? (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Noch ist er ja da!) Wir haben ja ganz viele schöne Sachen darüber gehört, was angeblich so toll ist auf dem Land. Aber was ist denn mit dem Höfesterben? Von den Milchbauern, die es am Anfang Ihrer Regierungszeit gab, ist doch nur noch ein Drittel übrig geblieben. Es haben doch 90 Prozent der Sauenhalter ihre Höfe aufgegeben. Ich finde, das ist ein Punkt. Sie regen sich über Herrn Hofreiter auf, Frau Connemann, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein!) so nach dem Motto „Pippi Langstrumpf“. Der eigentliche Skandal ist doch, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre eigene Klientel zu schützen, dass Sie nicht in der Lage sind, die Bauern vor dem Konkurs zu retten. Das, finde ich, ist der Skandal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Maisch. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe die Zeit im Blick. Ich komme zum Ende. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Lange zehn Minuten!) Was bleibt von diesem Landwirtschaftsminister? Wirklich nicht viel: die Greußener Salami, Höfesterben, nitratbelastetes Grundwasser und hier, in der Mitte von Berlin, mehr Vögel und Insekten als in vielen ländlichen Räumen. Ich finde das enttäuschend, und deshalb gehe ich, wie viele Tausend andere Leute, diesen Samstag bei „Wir haben es satt!“ auf die Straße. Im Moment haben Sie noch das Ministeramt, aber wir haben, was die Landwirtschaft angeht, die gesellschaftlichen Mehrheiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE] – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ihr habt es aber noch nicht geschafft, das verbal umzusetzen! Aktuell 9 Prozent Mehrheit in Deutschland!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Marlene Mortler, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Marlene Mortler (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir hier zuletzt gehört haben, tut richtig weh. Es tut vor allem dann weh, wenn man sich in die Seele und in die Arbeit eines Bauern, einer Bäuerin versetzt, die sich fragen: Wo bleibe ich als Mensch? Bin ich nur noch Abstreifer? Bin ich nur noch der Dreck? Lieber Herr Hofreiter, wenn es um Klamauk geht, dann gibt es, glaube ich, keinen Kollegen hier im Raum, der Ihnen das Wasser reichen kann. (Beifall bei der CDU/CSU) Zu Ihren „Almosen“. Ich wäre froh gewesen, wenn Sie in Ihrer Regierungszeit unter Renate Künast überhaupt Almosen an unsere Bauern und Bäuerinnen verteilt hätten; das Gegenteil war der Fall. Zu Ihnen, Frau Binder. Als Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft weiß ich: Man kann sich auch mit wenig Geld gesund und ausgewogen ernähren. (Beifall bei der CDU/CSU – Karin Binder [DIE LINKE]: Zum Hartz-IV-Satz probieren Sie das mal aus!) Zu den Gentechnik-Anbauverboten. Liebe Frau Maisch, Sie alle wissen, dass der deutsche Minister der Erste war, der sich um das Thema gekümmert hat, der Europa quasi voraus war und gesagt hat: Ich will, dass wir hier klare Regelungen haben. – Aber Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass der Bund nicht alles regeln kann, sondern dass auch die Bundesländer gefordert sind, allein aus rechtlichen Gründen. Ich finde es ziemlich billig, wenn die Bundesländer mit dem Finger nur auf den Bund zeigen nach dem Motto „Minister, mach’ mal“, um sich einen schlanken Fuß zu machen. Helfen Sie mit, damit jeder seiner Verantwortung gerecht wird! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Landwirtschaftspolitik, meine Damen, meine Herren, ist die Wirtschaftspolitik des ländlichen Raumes. Diesen Satz hat der Vorgänger von Christian Schmidt, Dr. Friedrich, geprägt. Ich finde diesen Satz wunderbar, weil er es schön auf den Punkt gebracht hat. Wir sagen damit auch: Wir stehen zu den Menschen im ländlichen Raum. Wir stehen zu unseren Bäuerinnen und Bauern. Aber wir wissen auch: Der ländliche Raum ist kein Selbstläufer, und den ländlichen Raum gibt es nicht. Er ist so vielfältig wie die Menschen, wie die Landschaften, wie die Betriebe. Ländlicher Raum ist für mich allerdings kein Schlagwort, weil wir in einem Wahljahr sind. Die Entwicklung der ländlichen Räume ist für mich eine politische, ja eine Herzensangelegenheit. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass ich mich jeden Freitag freue, wenn ich zu Hause in meinem Wahlkreis bei meinen Menschen bin. Am liebsten wäre ich nur vor Ort, weil ich die Menschen und ihre Probleme ernst nehme, weil ich die Menschen liebe und zunächst das Gute in ihnen sehe. Natürlich ist die ideale Gleichung: Stadt und Land – Hand in Hand. Wir wissen: Der ländliche Raum gehört zu unserer nationalen Identität. Das sind nicht nur die Städte. Die ländlichen Räume bieten oft eine hohe Lebensqualität für Landtourismus, für Naherholung, als Naturräume, als Kulturräume. Das sind weiche Standortfaktoren, die so nur das Land bieten kann. Ich finde es wunderbar, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Intensität unser Minister die Weiterentwicklung der ländlichen Räume angeht, als Querschnittsaufgabe mit wachsender Bedeutung, mit einem Arbeitsstab, der alle wichtigen Aufgaben und Maßnahmen in seinem Haus bündelt, um zusätzlich Synergien zu nutzen. Andere sagen: Lasst das doch laufen. Wenn Regionen aussterben, überaltern, Menschen arbeitslos werden, na und? Dann sollen sie halt wegziehen. – Dieser Denkweise möchte ich eine Absage erteilen. Mein und unser Signal lautet: Ihr werdet nicht abgehängt, ihr werdet nicht vergessen. – Aber nicht nur der Bund ist gefordert: Jedes Bundesland und jede Kommune müssen vor Ort ihren Beitrag leisten. Ein Blick in das Bayern der 60er-, 70er-Jahre zeigt: Dort gab es in vielen Regionen saisonbedingt über 40 Prozent Arbeitslosigkeit. Heute haben wir auch in diesen Regionen nahezu Vollbeschäftigung. Das verdanken wir einer weitsichtigen Politik des Landes, aber auch der Kommunen, einer Politik, die mit dem Motto „Wir glauben an die Zukunft, wir haben Perspektiven und wir haben Potenziale“ Unmögliches möglich gemacht hat, einer Politik, die frühzeitig wichtige Infrastrukturprojekte dezentral in die Fläche gebracht hat. Ob Universitäten oder Fachhochschulen, die in der Fläche gegründet werden müssen, ob ausgebaute Straßen, Schulen, ob ein Grundniveau an medizinischer Versorgung und pflegerischen Leistungen, ob Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal – es ist und muss Daueraufgabe sein, dass diese wesentlichen Einrichtungen für die Menschen auf dem Land erreichbar bleiben. Wir setzen aus diesem Grund – liebe Gitta Connemann, du hast es schon gesagt – auf die bundesweite Einführung einer Landarztquote. Wir setzen auch auf ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland. Wir brauchen unsere Apotheken vor Ort. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich freue mich, dass das unser Koalitionspartner nun auch erkannt hat und mitmacht. 90 Prozent der Fläche Deutschlands ist ländlicher Raum. 47 Millionen Menschen wohnen hier. 80 Prozent der Fläche werden gebraucht, um die Lebensmittel- und Rohstoffversorgung zu gewährleisten. 68 Prozent des Primärenergieverbrauchs, meine Damen und Herren, werden allein mit Bioenergie gedeckt. Das heißt: ohne ländliche Räume keine Energiewende. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) 11 Millionen Hektar Wald liefern Holz für Bau, für Werkstoffe, für Energieversorgung. Dahinter stehen 1,1 Millionen Arbeitsplätze. Eine andere Zahl: Auf 270 000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werden Industriepflanzen für Baustoffe, Schmierstoffe, Kunststoffe, Färbemittel, Arzneimittel usw. angebaut. – All das müssen wir wieder stärker in den Vordergrund stellen. Natürlich, meine Damen und Herren, Landwirtschaft ist nicht gleich ländliche Räume; aber ohne eine erfolgreiche Landwirtschafts- und Ernährungsbranche sind ländliche Räume nicht vorstellbar. (Beifall bei der CDU/CSU) Dafür ackern wir. In wenigen Stunden wird die Grüne Woche eröffnet. Menschen und Vertreter aus der ganzen Welt kommen mit einer hohen Erwartung zu uns. Das heißt, Deutschland muss die Chance nutzen, eine gute Visitenkarte abzugeben. Ja glauben Sie denn im Ernst, dass es eine tolle Visitenkarte ist, wenn hier Demonstrationen unter dem Motto „Wir haben es satt!“ stattfinden? (Nicole Maisch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll das denn heißen?) Unsere Botschaft lautet: „Wir machen Euch satt!“ Erstens gilt das für die Menschen in unserem Land. Zweitens unterstützen wir andere Länder dabei, dort vor Ort produktiv und ressourcenschonend Landwirtschaft zu betreiben, damit diese Länder eigenständig ihre Potenziale besser nutzen können. Deshalb ist Gott sei Dank auch das BMZ auf der Grünen Woche vertreten. Danke schön! – Außerdem hat sich die UN-Staatengemeinschaft im September verpflichtet, innerhalb der nächsten 15 Jahre Hunger vollständig zu beseitigen und für jeden Menschen eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu ermöglichen; Minister Müller nennt es den Marshallplan für Afrika. Das ist nur ein Teilaspekt; aber hier geht es um unsere gemeinsamen Herausforderungen und unsere gemeinsame Verantwortung. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Mortler. Marlene Mortler (CDU/CSU): Wenn Sie immer nur dann zur Höchstform auflaufen, wenn es um Bauernbashing geht, dann ist das einfach zu wenig. Ich wünsche mir anlässlich der Grünen Woche, dass es eine wirkliche Wende gibt, dass wir alle erkennen, dass die Landwirtschaft der Schlüsselfaktor bei der Ernährungssicherung in unserem Land, aber auch weltweit ist, und dass wir endlich begreifen, dass wir jedem Bauern in unserem Land, aber auch weltweit Wertschätzung und Anerkennung für seine Arbeit entgegenbringen sollten. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Mortler, kommen Sie bitte zum Schluss. Sonst muss ich die entsprechende Redezeit bei Ihren Kollegen abziehen. Marlene Mortler (CDU/CSU): Jawohl. – Wir sollten wertschätzen und anerkennen, dass Bauern und Bäuerinnen dafür sorgen, dass wir jeden Tag satt werden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Jetzt hat für die Fraktion Die Linke Dr. Kirsten Tackmann das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich finde es ja, ehrlich gesagt, gut, dass die Grüne Woche längst nicht mehr nur Messe ist – übrigens ist der Besuch dort ein sehr spannendes, unterdessen leider auch teures Vergnügen, das sich nicht mehr jeder leisten kann; daran sei auch einmal erinnert –; sie hat sich gemausert zu einem mehr oder weniger willkommenen Anlass für politische Debatten, und das ist auch gut so, zumindest solange es kulturvoll und sachlich zugeht. Ich jedenfalls will keine sogenannten postfaktischen Echoräume als Parallelwelten, in denen man sich gegenseitig nur noch ewige Wahrheiten um die Ohren schlägt. Ich denke, dem sollten wir uns alle verweigern. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das spricht übrigens überhaupt nicht gegen Emotionen in der Debatte. Im Gegenteil: Ich bin sogar fest davon überzeugt, dass man gute Agrarpolitik nur mit Leidenschaft machen kann. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]: Richtig!) Weniger Selbstgerechtigkeit und weniger Selbstgewissheit tun, glaube ich, jeder Debatte gut, real existierende Probleme offen und klar anzusprechen aber auch. Die Welt gerät doch gerade aus den Fugen, nicht nur im Großen, sondern auch an vielen kleinen Baustellen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Was?) Die Anträge zu dieser Debatte zeigen das. Ja, die Grünen haben all das vorgelegt, was sie sich einmal zur Landwirtschaft überlegt haben. Aber die Ursachen der Probleme sind aus linker Sicht viel grundsätzlicher. Selbst wenn alle sinnvollen Forderungen umgesetzt würden, wäre manches vielleicht besser, aber doch längst nicht alles gut. Es geht doch längst nicht mehr nur darum, dass das eine oder andere Schräubchen nicht mehr richtig fasst. Nein, das ganze System stottert, das System ist falsch, (Beifall bei der LINKEN) weil immer weniger Konzerne über Saatgut, Molkereien, Schlachthöfe und Supermärkte bestimmten, darüber, was im Stall und auf dem Feld passiert. Und sie profitieren von diesem System, das Mensch und Natur ausbeutet. Wer das wirklich ändern will, muss deshalb die Strukturen infrage stellen und, wenigstens in einem ersten Schritt, ihre Macht begrenzen. (Beifall bei der LINKEN) So wie jetzt darf es jedenfalls nicht weitergehen. Gerade in den ländlichen Räumen und in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft rächt sich dieser Systemfehler besonders. Wie reagieren denn Menschen in den Dörfern, wenn sie keine Einkommensperspektiven haben, wenn sie nicht mehr von A nach B kommen, aber die Ärztin auch nicht mehr zu ihnen, wenn sie nicht neben 400 000 Hühnern, 60 000 Schweinen oder 100 Windrädern leben wollen? Sie werden die Dörfer verlassen, wenn wir das nicht verhindern. Das löst im Übrigen die Probleme nicht, sondern hinterlässt neue; denn Schulen und Kitas, die nicht mehr gebraucht werden, müssen abgerissen werden, um dann in den Städten, wo die Menschen hinziehen, zusätzliche zu bauen. Das ist volkswirtschaftlicher Schwachsinn. (Beifall bei der LINKEN) Wenn die Menschen weg sind: Wer produziert denn dann die regionalen Lebensmittel, die wir alle wollen? Wer verarbeitet sie? Wer verkauft sie? Wenn die Menschen die Verbindung zum Dorf und zur Landwirtschaft verloren haben, verkaufen sie vielleicht den Acker, die Wiese oder den Wald ihrer Familie, aber leider eben häufig nicht an die Ortsansässigen, sondern an Meistbietende, wie ich es in meinem Wahlkreis Prignitz/Ruppiner Land immer wieder erlebe. Diesen Heuschrecken sind gute Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen im Dorf und in der Landwirtschaft oder der Erhalt der Natur egal. Das treibt nur ihre Kosten hoch und senkt ihre Gewinne. Die Zeche für diesen Raubbau an Mensch und Natur zahlen wir alle, und deswegen darf es so nicht weitergehen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Landwirtschaft ist auf intakte Ökosysteme und fruchtbare Böden angewiesen. Deshalb sagte man früher: Ein reicher Bauer hat arme Söhne. – Aber auch faire Einkommen, gute Bildung und funktionierende Dorfgemeinschaften sind wichtig. Und auch hier ist der Spruch richtig: Stadt und Land, Hand in Hand. – Lebendige Dörfer sind doch kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, dass gesunde, regionale Lebensmittel produziert werden. Dann geht es auch den Städten besser. (Beifall bei der LINKEN) Es macht doch Sinn, aus der Logik auszusteigen, möglichst viel möglichst billig zu produzieren. Es macht Sinn, das Wohl der Tiere zu verbessern, aber eben auch das Wohl der Menschen, die sie betreuen. Es macht Sinn, die Dörfer nicht kaputtzusparen, weil man pro Kopf rechnet. Natürlich sind Straßen in dünnbesiedelten Regionen pro Einwohner länger und ihr Unterhalt damit teurer; dafür braucht man keinen Matheleistungskurs. Also nicht pro, sondern mit dem Kopf rechnen! (Beifall bei der LINKEN) Jedenfalls bin ich froh, dass die Diskussion über die Landwirtschaft und über die ländlichen Räume endlich eingefordert und auch geführt wird, selbst wenn manche Debatten überzogen sind, ja, und manchmal auch die Sachkenntnis fehlt. Aber als Linker ist mir besonders wichtig, mit den Betroffenen zu diskutieren und nicht über sie; denn sie gehören zu den wahren Verlierern dieses falschen Systems, selbst wenn sie das manchmal nicht so sehen oder noch nicht sehen. (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Richtig!) Als Gesetzgeber haben wir nach meiner Überzeugung ganz klar einen Auftrag: Wir haben die Würde aller Menschen zu sichern und – ich ergänze – den Respekt für die Natur ebenso. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat Christina Jantz-Herrmann für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Christina Jantz-Herrmann (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An zwei Umständen kann man erkennen, dass Internationale Grüne Woche ist: zum einen daran, dass die Kolleginnen und Kollegen der Grünen alle landwirtschaftlichen Themen zusammenklauben, die sich irgendwie finden lassen, zum anderen daran, dass unser Landwirtschaftsminister drei Wochen vor der Grünen Woche aktiver scheint als in dem Dreivierteljahr zuvor. (Beifall bei der SPD) Viele Ankündigungen kamen aus dem Landwirtschaftsministerium, besonders im Bereich des Tierschutzes – mein Herzensthema. Schauen wir uns die Verlautbarungen einmal genauer an und beginnen wir beispielsweise mit dem Grünbuch: Ganze anderthalb Seiten darin sind dem Tierschutz gewidmet; aber inhaltlich gibt es leider wenig Neues und auch wenig Konkretes. Kein Konzept zu einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung, die wir doch so dringend brauchen! Stattdessen gibt es ein Loblied auf die verbindliche Freiwilligkeit. Immerhin erwähnt das Grünbuch ein staatliches Tierwohl-Label. Viel weiß man darüber aktuell noch nicht. Man weiß nicht, wie die Pläne genau aussehen sollen; aber es soll ein mehrstufiges und auch freiwilliges Label sein. Ich bedauere sehr, dass es kein verbindliches Label sein wird; denn der Marktanteil wird so natürlich deutlich geringer sein. Dessen muss man sich bewusst sein. Es bleibt zu befürchten, dass sich für den Großteil unserer Nutztiere in den Ställen erst einmal rein gar nichts ändern wird. (Beifall der Abg. Elvira Drobinski-Weiß [SPD]) Doch wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein verpflichtendes Label aktuell nicht durchsetzbar ist, weder europapolitisch noch handelsrechtlich. Zu diesem Urteil kommt auch das Nutztiergutachten des Wissenschaftlichen Beirates. Das nun geplante Siegel gibt der Landwirtschaft dennoch hoffentlich die Chance, ihre Produkte auf dem Markt zu guten Preisen zu verkaufen, und es wird den Verbrauchern hoffentlich auch die Möglichkeit bieten, genau nachzuvollziehen, welche Haltungsbedingungen und welche Standards bei der Tierhaltung eingehalten wurden. Die Existenz eines solchen freiwilligen Tierschutz-Labels darf aber auf keinen Fall Alibi für gesetzliche Tierschutzstandards in unserem Land sein; diese freiwilligen Standards müssen deutlich über den gesetzlichen Standards liegen. Das Tierschutzgesetz und seine Verordnungen müssen weiterhin der maßgebliche Hebel für die Tierhaltungsbedingungen in unserem Land sein. Angekündigt wird das Label aktuell; aber ich mache mir Sorgen, wann es tatsächlich eingeführt sein wird. Schaffen wir das noch in dieser Legislaturperiode, oder müssen wir befürchten: neuer Minister, neues Glück? Nun zu einem weiteren Thema, zu dem es neue Verlautbarungen gibt: die routinemäßige Tötung von männlichen Eintagsküken in deutschen Brütereien. Diese grausame Praxis – ich glaube, da sind wir uns alle einig – muss endlich beendet werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Heute Morgen hat Landwirtschaftsminister Schmidt im Deutschlandfunk gesagt: Die Technik ist da; das Verbot soll in Kürze umgesetzt werden. – Diese Ankündigung hören wir aber schon seit längerem. Das ist zu schwammig. Wir brauchen einen klaren Ausstiegsplan. Ich als tierschutzpolitische Sprecherin meiner Fraktion distanziere mich wie viele Kollegen auch ausdrücklich von dieser stumpfen Fixierung auf technische Verfahren zur Geschlechtserkennung im Ei. (Beifall bei der SPD) Deshalb haben wir mit einigen Kollegen zur heutigen Debatte eine persönliche Erklärung zu Protokoll gegeben. Meine Damen und Herren, es gibt so viele weitere Tierschutzthemen, zu denen bisher viel angekündigt wurde und bei denen wir endlich handeln müssen. Wir müssen endlich – das habe ich bei der letzten Debatte schon angesprochen – gegen die Tötung trächtiger Tiere vorgehen und auch den Pelztierfarmen den Kampf ansagen. Wir müssen wirksam gegen Qualzuchten vorgehen. Ein Thema, zu dem wir aktuell nichts hören – still ruhet der See –, ist die Prüf- und Zulassungsverordnung für Tierhaltungssysteme, die schon längst hätte erlassen werden müssen. – Ich könnte noch einige Themen mehr nennen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist in der Regierungskoalition – so muss man es sagen – die treibende Kraft für den Tierschutz. Wir werben mit Nachdruck für zwei Maßnahmen: erstens für eine bedarfsgerechte Novellierung des Tierschutzgesetzes und die Einführung der immer noch fehlenden Haltungsverordnungen, zum Beispiel bei den Puten, und zweitens für eine nationale Nutztierstrategie – das klang heute Morgen schon an –, die ihren Namen auch verdient, und zwar mit einem realistischen Zeitplan. Liebes Ministerium – leider ist nur noch Frau Dr. Flachsbarth in Vertretung da –, (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Der Minister hat sich entschuldigt!) liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, wir haben gemeinsam die Verantwortung für die Tierschutzpolitik auf Bundesebene. Es reicht nicht, wenn wir nur Forschungsvorhaben initiieren und Vereinbarungen mit der Industrie abschließen. Diese verbindliche Freiwilligkeit erscheint leider viel zu oft als organisierte Unverantwortung. Es reicht nicht, Handlungen anzukündigen, wenn die Umsetzung in die Zukunft geschoben wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Markus Tressel, Bündnis 90/Die Grünen. Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig: Die ländlichen Räume brauchen unsere Aufmerksamkeit. Weil viele dieser Regionen vor großen Herausforderungen stehen, brauchen sie aber nicht nur Aufmerksamkeit, sondern endlich auch eine kohärente Strategie für die ländliche Entwicklung, die die Landwirtschaft mitdenkt, aber eben auch andere wichtige Bereiche. Eine solche Strategie haben Sie in dieser Wahlperiode nicht geliefert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Viele Regionen schrumpfen nicht nur, was die Bevölkerung angeht, sondern auch wirtschaftlich. Wenn die jungen Leute wegziehen, werden die Spielräume der Kommunen noch kleiner, Ortskerne veröden, und mittelständische Unternehmen finden keine Auszubildenden und Fachkräfte mehr. 70 Prozent der Industriearbeitsplätze in diesem Land liegen in den ländlichen Räumen; trotzdem nimmt die Ungleichheit zwischen den regionalen Lebensverhältnissen seit langem zu. Das ist eine fatale Entwicklung, eine Spirale nach unten. Fatal ist das vor allem dann, wenn sich die Menschen in manchen Regionen abgehängt fühlen. Das hat die Populismusdebatte in den letzten Monaten deutlich gezeigt. Deshalb sage ich ganz deutlich: Der ländliche Raum ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe wird man nicht mit neuen Broschüren bewerkstelligen können. Der Herr Minister ist leider nicht mehr anwesend; ich hätte ihn gern persönlich darauf angesprochen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das können Sie morgen! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Oder Sie fahren zur Grünen Woche!) Wir müssen für die Menschen neue Perspektiven vor Ort schaffen, wirtschaftlich und sozial. Das gilt für die Landwirtschaft, aber auch für alle anderen Betroffenen. Das im Grundgesetz als Gleichwertigkeit formulierte Ziel heißt: Alle Menschen müssen die gleichen Chancen bekommen, an der Gesellschaft teilzuhaben. Gerade in sehr strukturschwachen und abgelegenen Regionen heißt das eben, nicht nur in Beton zu investieren, sondern in die Zukunft zu investieren, und zwar dadurch, dass wir die Aktiven und Engagierten vor Ort stärken, die Ideen für ihre Region haben. Sie steigen durch den Förderdschungel aber nicht mehr durch. Noch mehr Programme, noch mehr Komplexität – da bleibt viel Gutes unnötigerweise auf der Strecke. Sie von der Koalition hätten da rangemusst. Getan haben Sie genau das Gegenteil. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kernaufgaben sind die Digitalisierung und die Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum. Wir müssen es schaffen, dass Dienstleistungen erreichbar bleiben, auch wenn sie nicht mehr vor Ort angeboten werden. So werden neue Arbeitsmodelle möglich und damit auch die Rückkehr junger Familien. Vor diesem Hintergrund waren – das sage ich ganz klar – die vergangenen drei Jahre drei verlorene Jahre für die ländlichen Räume in Deutschland. (Marlene Mortler [CDU/CSU]: Na, na, na!) Wenn man sich das richtige Vorhaben der Koalition, die GAK zur Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung“ weiterzuentwickeln, anschaut, muss man feststellen, dass davon wenig übrig geblieben ist. Was nicht der Landwirtschaft dient, kann nach wie vor nicht gefördert werden. Damit setzen Sie Ihren Koalitionsvertrag nicht um, und die Förderpolitik mit dem wichtigsten Instrument bleibt lückenhaft. Selbst der Minister hat in seiner Haushaltsrede klipp und klar gesagt, dass hier Arbeit ungetan geblieben ist. Er hat gesagt: Wir brauchen eine konzertierte Aktion für den ländlichen Raum, sogar ein Ministerium für ländliche Regionen und schließlich auch eine Gemeinschaftsaufgabe „Ländliche Entwicklung und Demografie“. – Sie hatten mit dieser riesigen Mehrheit eine Legislaturperiode Zeit, diese richtigen Ansätze zu verfolgen. Getan haben Sie nichts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben zu Beginn der Wahlperiode gesagt, Sie wollten die Querschnittsaufgabe „ländliche Entwicklung“ in der Bundesregierung besser koordinieren. Sie haben zahlreiche Arbeitskreise gegründet und eine Broschüre nach der anderen herausgegeben. In der Realität ist davon wenig angekommen. Wo ist denn die Koordination, wenn es um den Flächenverbrauch geht? Wenn immer noch neue Supermärkte auf der grünen Wiese gebaut werden statt ortsnah, veröden die Ortskerne, während das Verkehrsaufkommen steigt. Hierauf muss die Bundesregierung endlich eine Antwort geben. Die sind Sie in dieser Wahlperiode schuldig geblieben. Wir sagen: Verödete Ortskerne tragen jedenfalls nicht zur Verbesserung der Perspektive in ländlichen Räumen bei. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen eine Zukunftsperspektive für ländliche Räume in ihrer Unterschiedlichkeit schaffen. Wir brauchen einen Aufbruch für die ländlichen Räume, kein kraftloses Verwalten mit immer neuen Abteilungen. Wir brauchen einen Masterplan für ländliche Regionen. Den haben Sie in dieser Wahlperiode nicht ansatzweise auf die Schiene gesetzt. Drei verlorene Jahre für die ländlichen Räume – das bedeutet die Zeit der Großen Koalition trotz Ihrer großen Mehrheit. Das ist außerordentlich bedauerlich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat Hans-Georg von der Marwitz für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist wie jedes Jahr: Anlässlich der Grünen Woche 2017 steht das Thema Landwirtschaft im Fokus der Öffentlichkeit und natürlich auch des Plenums. Passend zur Kampagne „Wir haben es satt!“ präsentieren uns die Grünen ein ganzes Bündel an Anträgen und zeigen damit, worum es ihnen eigentlich geht, nämlich um Deutungshoheit über agrarpolitische Themen, in diesem Jahr besonders mit Blick auf den kommenden September. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein Großteil ihrer Vorschläge orientiert sich am Mainstream einer realitätsfremden Agrarwelt. Das ist – sieht man zurück in den Januar 2016 und in die Jahre davor – thematisch nichts Neues. Wieder öffnen sie einen Forderungskatalog mit Verallgemeinerungen, Verboten, Geboten, Schwarz-Weiß-Denken, soll heißen: Wir die Guten, ihr die Bösen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Doch wie vielschichtig das Verhältnis zwischen kritischen Verbrauchern und preisbewussten Konsumenten einerseits und einer an den Bedürfnissen des Marktes orientierten Landwirtschaft andererseits geworden ist, ignorieren sie. Auf gesellschaftlicher Ebene wird anhand dieser Diskussion der Strukturwandel nachvollzogen. Parallel zu der Situation in den Betrieben verlagern sich die Diskussionen mehr und mehr weg von der Urproduktion im klassischen Sinne. Landleben als Lifestyle, Ernährung als Wellness – dies zeugt davon, wie weit sich unsere Gesellschaft vom bäuerlichen Alltag entfernt hat. Obwohl die Grünen genau wissen, mit welchen Zwängen unser Berufsstand täglich kämpft, befeuern sie diesen Mainstream nach Kräften. Mit Blick auf Wählerstimmen konstruieren Sie, Herr Hofreiter, Zerrbilder und Horrorszenarien für einen Teil der von der Landwirtschaft entrückten Gesellschaft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]) Passend dazu belegen Umfragen die ganze Widersprüchlichkeit der öffentlichen Wahrnehmung. Über 70 Prozent der Verbraucher halten unsere Lebensmittel für sicher und fühlen sich gut informiert. Gleichzeitig geben 83 Prozent der Befragten an, dass sie gegenüber den Bildern und Verpackungsinformationen kein Vertrauen hätten. (Abg. Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] melden sich zu einer Zwischenfrage) Immer weiter gehen ihre Kennzeichnungsforderungen, wie wir gestern im Agrarausschuss hören konnten. Ihre Politik ist mitverantwortlich für diese Verunsicherung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Entlang von Feindbildern – mal die Landwirte, mal die Ernährungswirtschaft oder der Einzelhandel – skandalisieren sie regelmäßig, und das gerne im Januar. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege von der Marwitz, darf ich Sie einmal kurz unterbrechen? Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Nein, ungern. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Sie gestatten also keine Zwischenfragen? Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Nein, er kann nachher fragen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Gut. Das gilt dann für alle: Der Redner gestattet keine Zwischenfragen. – Bitte. Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Unerwähnt bleibt hingegen, welche Fortschritte gemacht werden und welche Standards wir in Deutschland eingeführt haben. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Ihre Forderungen, zum Beispiel „Sofortmaßnahmen für die Agrarwende – Für eine bäuerlich-ökologische Landwirtschaft und gutes Essen“, von unseren europäischen Nachbarn, geschweige denn dem Rest der Welt verstanden oder geteilt werden. Diese als absolut gesetzte Parole ist eine Beleidigung meines Berufsstandes; denn wir tun nichts anderes, als gutes Essen zu produzieren, schon allein, um unsere Existenz nicht zu gefährden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Doch bei aller Meinungsverschiedenheit bietet die agrarpolitische Diskussion reichlich Anlass zur Selbstanalyse und zur Debatte über die politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Branche. Niemand bestreitet, dass es Missstände gibt, die beseitigt werden müssen (Volker Kauder [CDU/CSU]: Mist-Stände!) – Mist auch, richtig, lieber Kollege –, ob in der Tierhaltung, beim Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln oder in der Verarbeitung von Lebensmitteln. Doch Regelverstöße ärgern uns Landwirte zuallererst, weil wir genau wissen, dass schwarze Schafe die ganze Branche schwächen und schädigen. Dass wir uns in einem nicht aufzuhaltenden Wandlungsprozess befinden, ist jedem von uns mehr als bewusst. Die Bedürfnisse unserer Gesellschaft verändern sich. Natürlich müssen wir uns bestimmte gesellschaftliche Fragen stellen und sie in die politische Entscheidung mit einfließen lassen. Auch unsere unternehmerischen Handlungsmöglichkeiten müssen wir neu definieren und ausrichten. Allerdings geht das nicht im Handumdrehen. Getätigte Investitionen binden uns teilweise über zwei Jahrzehnte. Man muss der Landwirtschaft die Zeit geben, die sie benötigt, um sich im Transformationsprozess zu orientieren. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, einerseits für Planungssicherheit zu sorgen und andererseits die gewünschten Veränderungen finanziell zu begleiten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die nächste GAK-Reform bietet da echte Chancen. Parlamentarische Schnellschüsse, gesellschaftliche Kampagnen und Populismus sind unfair und unredlich. Ständige Kritik führt nur zu einer Wagenburgmentalität, die immer hoffnungsloser erscheint und in einer Sackgasse endet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Doch nicht nur die Landwirtschaft steckt tief in einem Wandlungsprozess. Mit ihr sind weite Teile des ländlichen Raums betroffen. Der Strukturwandel schreitet ungebremst voran. Entleerte Dörfer und demografische Faktoren wie Alterung der Bevölkerung und Rückgang der Erwerbstätigen tun ihr Übriges. In Ostdeutschland ist die Situation deutlich dramatischer als im Westen. Deshalb ist es besonders wichtig, Anreize für Landwirte und den ländlichen Raum zu schaffen. Wie uns allen bekannt, war die landwirtschaftliche Urproduktion bis in die 80er-Jahre die dominierende Wirtschaftskraft in den Dörfern. Heute hingegen ist ihre Position als Wirtschaftsmotor und Arbeitgeber in den Regionen deutlich geschwächt; sinkende Betriebs- und Mitarbeiterzahlen zeigen dies unmissverständlich. Optisch formt die Landwirtschaft noch die Landstriche Deutschlands. Doch die Wirtschaft in den Regionen ist, wenn überhaupt, mehr von Handwerk, Gewerbe und mittelständischen Unternehmen geprägt – teilweise sogar von Hidden Champions; wir haben es heute schon vom Minister gehört – als von den wenigen verbliebenen Landwirten. Der Anteil der landwirtschaftlichen Urproduktion am Bruttoinlandsprodukt liegt heute nur noch bei unter 1 Prozent. Viele von Ihnen kennen meine Position. Ich werde nicht müde, auch bei dieser Gelegenheit wieder darauf hinzuweisen, dass eine erweiterte Förderung des ländlichen Raums notwendig ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir unsere Dörfer leistungsfähig und lebenswert erhalten. (Beifall des Abg. Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]) Dazu zählt neben der Unterstützung von Unternehmen, Ärzten und Daseinsversorgern auch die Infrastrukturförderung, zum Beispiel Breitbandausbau – wir haben es heute schon gehört –, ÖPNV/SPNV, und nicht zuletzt das vielfältige Engagement der Ehrenamtlichen, die gerade in unseren Dörfern das soziale Netz engmaschig halten, ob in Kirchen, Vereinen, Verbänden und der Feuerwehr. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt noch auf dem Land. Ländliche Räume leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands. Deshalb brauchen wir neue Perspektiven für das Land, wie die Bundesregierung richtig in ihrem Bericht schreibt: Regionale Disparitäten im Hinblick auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland erfordern weiterhin ein gemeinsames aktives Vorgehen von Bund und Ländern, um diese Entwicklung aktiv mitzugestalten. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK genannt, und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sind zusammen mit den EU-Struktur- und Investitionsfonds eine wichtige Grundlage für die Förderung. Mit der Neuorientierung der GAK im Frühjahr haben wir die engen Grenzen von Artikel 91 Grundgesetz über den eigentlichen Schwerpunkt der GAK hinaus auf den ländlichen Raum erweitert – ein wichtiger und richtiger Wegweiser. Darüber hinaus haben wir in den letzten beiden Haushaltsjahren mehr als eine halbe Milliarde in den ländlichen Raum investiert, zusätzlich zum Haushaltsansatz, versteht sich. Deswegen muss es auch weiterhin unser Auftrag bleiben, die gesamte Förderung der ländlichen Räume weiterzuentwickeln und die Verteilung der Mittel sinnvoll und nachhaltig auszugestalten, wenn wir die ländlichen Regionen als eigenständige Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume stärken wollen. Trotz Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ hat für mich der bleibende Bezug zur Landwirtschaft höchste Priorität. Wegen ihrer räumlichen Bindung an Grund und Boden ist es von besonderer Wichtigkeit, das unternehmerische Engagement der Landwirtschaft zu stärken. Schließlich sind unsere Landwirte schon seit Generationen in Deutschlands Regionen verwurzelt. Deshalb geht mein Appell vor allem an meine Berufskollegen auf den Äckern und in den Ställen: Werdet innovativ! Weckt euren Unternehmergeist! Es geht um die Schaffung von Perspektiven. Der ländliche Raum hat das Potenzial zum Zukunftslabor und berührt viele wichtige Fragen unserer Zeit, von der Lebensmittelproduktion bis zum Flächenmanagement. – Lieber Herr Backhaus, da muss ich noch einmal kurz auf Ihre Rede eingehen: Sie kommt 25 Jahre zu spät. Die Flächen sind längst verteilt. (Dr. Till Backhaus, Minister [Mecklenburg-Vorpommern]: Sie hätten zuhören müssen!) Heute sind nur noch wenige Flächen für den Staat frei verfügbar. (Zuruf der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]) – Liebe Kollegin! – Es geht um die Ausgestaltung des Umwelt- und Naturschutzes, Fragen einer modernen Daseinsvorsorge bis hin zur Energiewirtschaft, Integration und Zuwanderung. Nicht zuletzt der Tourismus nimmt einen immer größeren Stellenwert ein. Einen Großteil dieser Themenfelder listet der Bericht der Bundesregierung auf; er bietet so eine Bestandsaufnahme, die in die Zukunft weist. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist überschritten. Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Ich weiß; ich komme zum Schluss. – Auch das Plädoyer unseres Bundesministers für ein integratives Ministerium mit Zuständigkeit für den gesamten ländlichen Raum sollte in diesem Zusammenhang Erwähnung finden, und es sollte offen darüber diskutiert werden. Ich fordere Sie alle auf, sich an der Diskussion über lebenswerte ländliche Räume konstruktiv zu beteiligen. Gemeinsam müssen wir an einer Politik arbeiten, die sich an den Grundbedürfnissen der Menschen in der Stadt und auf dem Lande orientiert. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Der Kollege Ebner hat um das Wort zu einer Kurzintervention – ich betone: „kurz“, Herr Kollege Ebner – gebeten. – Bitte schön. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Frau Präsidentin. – Werter Herr Kollege von der Marwitz, Sie haben Herrn Hofreiter vorgeworfen, ein Zerrbild darzustellen und Skandalisierung zu betreiben, und Sie tun so, als ob alles gut sei und die Hinweise der „Wir haben es satt!“-Bewegung und von uns an den Tatsachen vorbeigingen. Da frage ich Sie: In welcher Blase bewegen Sie sich eigentlich? Lange befanden Sie sich im Chor mit dem Deutschen Bauernverband und der DLG, der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft. Aber auch sie haben jetzt ganz offenbar verstanden, dass es so nicht weitergehen kann. Haben Sie heute schon in die FAZ geguckt? DLG-Chef Bartmer beklagt – so ist heute in der FAZ zu lesen –, zu enge Fruchtfolgen und zu großer Chemikalieneinsatz führten zu immer mehr Resistenzen; man habe es mit der Spezialisierung übertrieben. Er kritisiert dieses „Höher, Weiter, Besser“ und fordert die Schließung von Tierställen. DLG-Chef Bartmer schließt mit den Worten: Das System ist jetzt an eine Stelle gekommen, wo es sich nicht weiter selbst korrigieren kann. Das ist ein Hilferuf, aber Sie hören ihn nicht. Sie tun so, als ob alles gut sei. (Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]: Bla, bla, bla!) Sie reden hier über den ländlichen Raum; das ist gut so. Aber an den eigentlichen Problemen, die angesichts der Eröffnung der Internationalen Grünen Woche heute debattiert werden müssten, reden Sie vorbei. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Hans-Georg von der Marwitz [CDU/CSU]: Falsch!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, möchten Sie darauf antworten? – Bitte schön. Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Kollege Ebner, seit vielen Jahren arbeiten wir gemeinsam an diesem Thema, und es gibt immer wieder auch deckungsgleiche Positionen. Aber was sich Ihr Kollege heute geleistet hat, war unter der Gürtellinie. (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Ja, richtig! Eine Schande!) Das gilt nicht nur im Hinblick auf die Massentierhaltung, sondern für den ganzen Strauß, den Sie uns heute hier präsentieren. Sie präsentieren ihn uns ja nicht erst dieses Jahr. Vielmehr bekommen wir diesen ganzen Strauß jedes Jahr im Januar um die Ohren gepfeffert. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ändert sich ja auch nichts! – Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht!) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass auch ich häufig über die Probleme im Bereich der Landwirtschaft diskutiere und nachdenke. (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Aber mit Sachverstand!) Ich weiß, dass es Missstände gibt. Aber wir müssen doch einen gemeinsamen Weg finden, um diese Missstände zu beseitigen. Wenn Herr Bartmer darauf eingeht, dann ist das kein Hilferuf, (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, ist es!) sondern die Erkenntnis: Jawohl, es gibt schwierige Situationen und Bereiche in unserer Landwirtschaft, in denen die Probleme noch nicht gänzlich ausgeräumt sind. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie in einer Regierungsfraktion sitzen?) Einer meiner Kollegen hat es im Vorfeld ganz deutlich gesagt: Selbst wenn wir anfangen würden, alles umzusetzen, was Sie hier heute fordern, hätten wir in der Landwirtschaft noch keinen Himmel auf Erden. Mein Berufsstand – ich komme aus der Landwirtschaft, aus der praktischen Landwirtschaft – fühlt sich seit Jahren von Ihnen in die Ecke gedrängt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Wilhelm Priesmeier [SPD]) Es macht keine Freude mehr. Sie merken doch, dass die Wagenburgmentalität, die ich angesprochen habe, vielen mittlerweile als einzige Rettung vorkommt. Dass das keine gute Entwicklung ist, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Elvira Drobinski-Weiß, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Backhaus! Verehrte Gäste auf der Tribüne! In unserer Debatte geht es heute sehr viel um Zukunft: um die Zukunft der ländlichen Räume, der Hühnerhaltung, der Tierhaltung, ja, der Landwirtschaft überhaupt. In der Tat – das wurde eben auch wieder deutlich – sind wir an einem Punkt, an dem wir uns dazu bekennen müssen, was für eine Landwirtschaft wir denn wollen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen eines dabei ganz sicher: Wir wollen eine gentechnikfreie Landwirtschaft. (Beifall bei der SPD) Deshalb brauchen wir ein Gesetz, das nationale Anbauverbote unkompliziert und unbürokratisch ermöglicht. In der Anhörung zum Gentechnikgesetz am vergangenen Montag ist noch einmal sehr deutlich geworden: So wie es jetzt ist, wird das Gesetz nicht für gentechnikfreie Äcker sorgen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Möglicherweise ist das ganze umständliche Prozedere sogar verfassungswidrig. Vielleicht klingeln bei unserem Koalitionspartner ein paar Glocken. (Zuruf der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]) Unsere Änderungsvorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt sind Sie dran, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU. Wenn Sie wirklich dem mehrheitlichen Willen der Bevölkerung entsprechen wollen, lassen Sie uns diese Änderungen zügig gemeinsam umsetzen. Apropos „zügig“ und apropos „Zukunft“: Ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich Ende vergangenen Jahres Ihr Grünbuch gelesen habe. Herr Minister Schmidt – er ist jetzt leider nicht mehr da –, ich freue mich außerordentlich über Ihren Vorschlag, das Schul- und Kitaessen von der Mehrwertsteuer zu befreien; denn die SPD setzt sich schon lange dafür ein, dass die Schulverpflegung für alle bezahlbar, lecker, hochwertig und gesund ist. (Beifall bei der SPD) Ich frage mich: Warum schlagen Sie das erst jetzt vor? Warum präsentieren Sie uns in Ihrem Grünbuch Vorhaben als „Vision für die Zukunft“? – Die hätten Sie schon längst umsetzen können, ja umsetzen müssen. Die Strategie zur Reduktion von Zucker, Salz und Fett in Fertigprodukten, die Strategie gegen Lebensmittelverschwendung und für verpflichtende Qualitätsstandards in die Schulverpflegung sowie Kassenzonen ohne Süßigkeiten – das alles stand schon im Antrag der Koalitionsfraktionen aus Januar 2015. Wir warten bis heute darauf, dass Sie etwas Substanzielles dazu vorlegen. Wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Energydrink-Konsums bei Kindern und Jugendlichen sehe ich weit und breit nicht, ich sehe nur eine abgeschaltete Aufklärungswebseite und nach wie vor wenige Bemühungen, überhaupt aktuelle und korrekte Daten zum Koffeinkonsum bei Jugendlichen und Kindern erheben zu lassen. Am meisten ärgert mich aber die Passage zu der an Kinder gerichteten Werbung für ungesunde Lebensmittel. Wenn keine freiwilligen Lösungen gefunden würden, die wirksam seien, solle bzw. müsse es regulative Eingriffe geben, schreiben Sie. Herr Minister, Sie wissen so gut wie ich, dass es diese wirksamen freiwilligen Lösungen eben nicht gibt. Das ist doch längst belegt und ziemlich leicht selbst nachzuprüfen. Schalten Sie doch einmal den Fernseher ein, oder stellen Sie sich im Supermarkt in die Kassenschlange. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Sie wollen in Zukunft enger mit der Weltgesundheitsorganisation zusammenarbeiten. Dann fragen Sie diese doch, was sie vorschlägt, um der Fehlernährung von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. – Genau: Ambitionierte Reformulierungsstrategien, Abgaben auf zuckergesüßte Getränke, Werbebeschränkungen! Ich rate uns allen, nicht so zu tun, als müssten wir das Rad in der Ernährungspolitik immer neu erfinden. Stattdessen müssen wir mutig sein und uns auch an Lösungen wagen, die nicht bloß den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn wir die Ernährungssituation von Kindern tatsächlich nachhaltig verbessern wollen, müssen wir uns zumindest in Teilen auch mal bei der Lebensmittel- und Werbewirtschaft unbeliebt machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich habe damit kein Problem; denn ich sehe es auch als Aufgabe von Politik und damit als unsere Aufgabe, Märkten Regeln zu geben, die dafür sorgen, dass das Gemeinwohl nicht zu kurz kommt und dass auch die geschützt werden, die sich selbst nicht schützen können. Ich möchte keine Papiere, Visionen und Ankündigungen für eine ferne Zukunft, Herr Minister. Ich möchte, dass wir vorankommen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass das auch noch in dieser Legislaturperiode möglich sein wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet, und wir kommen zu einer Reihe von Abstimmungen, für die ich Ihre Aufmerksamkeit erbitte. Tagesordnungspunkte 3 a bis 3 c. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/10400, 18/10861 und 18/10872 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/10877 soll an dieselben Ausschüsse wie die Vorlage auf Drucksache 18/10400 überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Tagesordnungspunkt 3 e, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“. Zu dieser Abstimmung liegen zahlreiche persönliche Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.2 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10896, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/7878 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 3 f, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bäuerlicher Milchviehhaltung eine Zukunft geben – Milchmenge jetzt begrenzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10897, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8618 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Tagesordnungspunkt 3 g, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Transparenz schaffen – Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch einführen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10898, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4812 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 3 h, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gentechnik-Anbauverbote bundeseinheitlich und konsequent umsetzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3843, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3550 abzulehnen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Zusatzpunkt 3, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sofortmaßnahmen für die Agrarwende – Für eine bäuerlich-ökologische Landwirtschaft und gutes Essen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10899, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4191 abzulehnen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Damit sind wir am Ende der Abstimmungen zu diesen Tagesordnungspunkten, und ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksache 18/8965 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 18/10902 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten Drucksachen 18/6361, 18/10902 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. – Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Bundesregierung hat die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach. Bitte schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Abschluss der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften – so heißt das Gesetz; wir haben immer vom „Cannabisgesetz“ gesprochen – schaffen wir einen, wie wir finden, wichtigen Schritt, um die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten zu verbessern. Wir wollen ihr Leid lindern und ihre Versorgung leichter machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass Patientinnen und Patienten künftig Cannabis auch in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken erhalten können. Bei schwerwiegend Erkrankten sollen diese Arzneimittel von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können, wenn keine alternative Therapie möglich ist oder besteht. Das bedeutet aber nicht, dass die Patientinnen und Patienten alle Therapiemöglichkeiten durchlaufen müssen, sondern die Ärztin oder der Arzt kann im Einzelfall genau hinschauen und sagen: Jetzt ist der Punkt erreicht. Wir müssen keine anderen Mittel mehr testen. – Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt in diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) So können wir beispielsweise mit Cannabisarzneimitteln bei multipler Sklerose, in der Schmerztherapie, bei chronischen Erkrankungen oder auch bei Appetitlosigkeit oder Übelkeit – das betrifft insbesondere Menschen, die sich einer Chemotherapie unterziehen; viele, die Krebspatienten in ihrer Familie haben, wissen das – durchaus eine Linderung der Beschwerden erreichen. Die Kosten hierfür – das ist, glaube ich, ein ganz deutliches und wichtiges Signal – sollen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzungen dafür sind: Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, und es darf keine Alternative zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln bestehen. Zudem muss die Aussicht bestehen, dass eine spürbare, positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome gegeben ist. Meine Damen und Herren, im parlamentarischen Verfahren hat sich das Gesetz noch verändert, wie es bei allen Gesetzen der Fall ist. Ich möchte an dieser Stelle den Berichterstattern der Koalition, den Sprechern, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Mitarbeitern des Ministeriums für ihre, wie ich finde, immer kluge und unterstützende Arbeit ganz herzlich danken. Mein Dank geht auch an die Drogenbeauftragte und die Mitglieder des Ausschusses. Ich muss sagen: Ich habe im Ausschuss selten Diskussionen erlebt, die in der Sache so qualifiziert und gleichzeitig sachlich geführt worden sind. Es war sehr erfreulich, auf dieser Ebene zu diskutieren. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. Das macht Lust auf weitere Gesetze in dieser Form. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich möchte einige dieser Veränderungen stellvertretend erwähnen. Wir haben uns natürlich über die Genehmigungsfrist Gedanken gemacht. (Tino Sorge [CDU/CSU]: Das geht halt, wenn die Opposition kompromissbereit ist!) Das heißt, Patienten, die im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung behandelt werden, können nicht drei bis fünf Wochen auf eine Entscheidung der Kassen warten. Deswegen wird diese Genehmigungsfrist höchstens drei Tage betragen. Ich glaube, auch das ist für die Betroffenen wichtig. Sie brauchen eine schnelle und unbürokratische Hilfe. Ein weiterer Punkt ist die Datenlage. Wir haben wenige Erkenntnisse über die Wirkungen eines langfristigen Cannabisgebrauchs. Deswegen wollen wir eine Begleiterhebung durchführen. Dazu übermitteln Ärztinnen und Ärzte ohnehin vorliegende Daten in anonymisierter Form an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es sind zum Beispiel Daten zur Diagnose, zur Therapiedosis oder zu Nebenwirkungen, und wir hoffen, dass wir dann auch ein vernünftiges Datenmaterial zur Verfügung haben. Zur Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in standardisierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken auch in Deutschland ermöglicht werden. Grundlage dafür werden aber die völkerrechtlich bindenden Vorgaben des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe sein. Die Cannabisagentur soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet werden. Diese Agentur stellt sicher, dass zukünftig in Deutschland hergestellte Produkte, für die ein Anbauer die üblichen, insbesondere natürlich die betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnisse benötigt, nur in standardisierter Qualität produziert werden. Sie alle haben vielleicht als Abgeordnete auch schon Briefe von den ersten Interessierten bekommen, die bereits anbauen wollten. Das wird nicht passieren; das kann ich ganz klar sagen. Das ist nicht das, was wir wollen. Die Agentur kauft die Produkte auf und gibt sie an Arzneimittelhersteller, Großhändler und auch Apotheken ab. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland erfolgen kann, wird die Versorgung mit Cannabis zu medizinischen Zwecken über Importe gedeckt. Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften gehen wir, wie ich meine, einen großen Schritt in die richtige Richtung. Wir sorgen dafür, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden und ihnen auch diese Therapieoption im Rahmen der ärztlichen Behandlung eröffnet wird. Sie können Cannabis verschrieben bekommen, wenn es medizinisch indiziert ist. Damit wird ihnen geholfen, und dies, meine Damen und Herren, soll auch Sinn und Zweck dieses Gesetzes sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat der Kollege Frank Tempel für die Fraktion Die Linke das Wort, (Beifall bei der LINKEN) dem ich hiermit ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren möchte. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall – Dr. Edgar Franke [SPD]: Da müssen Sie einen ausgeben!) Frank Tempel (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Monaten habe ich mich gemeinsam mit vielen betroffenen Menschen gefragt, wann endlich die versprochenen Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabis nun auch im Bundestag beschlossen werden. Wenn Sie die Beschlussfassung absichtlich auf den heutigen Tag gelegt haben, um meinen langen Kampf für dieses Thema zu würdigen, dann ist das eine nette Geste, (Heiterkeit bei der SPD – Mechthild Rawert [SPD]: So sind wir!) aber mit Blick auf die Betroffenen etwas übertrieben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Aber ein paar ernste Worte müssen wir bei diesem Thema durchaus auch wechseln; denn die bisherige Rechtslage war mit ihren bürokratischen Hürden und Kostenhindernissen mit Blick auf den Leidensweg vieler betroffener Patienten fatal. Was da über Jahre hinweg stattfand, war aus meiner Sicht, moralisch gesehen, unterlassene Hilfeleistung durch den Staat. (Beifall bei der LINKEN) Nur wenige Hundert Patienten überwanden die Bürokratiehürden bis zu einer offiziellen Genehmigung, und wer das geschafft hatte, scheiterte sehr oft an den Kosten, die ihm keine Kasse erstattete. Wenn wir das heute ändern, sollte unser Dank denen gelten, die mit gerichtlichen Klagen, mit Petitionen, mit vielen Initiativen zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit und auch hier im Bundestag beigetragen haben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Bevor ich zu einigen inhaltlichen Aspekten komme, möchte ich aber auch etwas zum Gesundheitsausschuss des Bundestages sagen. Ich möchte bestätigen, dass sich in dieser Legislaturperiode erstmals intensiv mit dieser Thematik richtig fachlich auseinandergesetzt wurde, und dafür möchte ich allen ganz herzlich danken. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Jetzt liegt ein Ergebnis vor, das in vielen Punkten dem Antrag meiner Fraktion entspricht und mir im Gegensatz zu der Arbeit im Innenausschuss relativ wenig Spielraum zu meckern lässt. (Heiterkeit bei der SPD) Die Änderungsanträge der Regierungskoalition auch noch nach der Einbringung beweisen, dass man eben nicht nur zu einem Richtungswechsel gezwungen wurde, sondern dass man tatsächlich die ehrliche Absicht hatte, die Situation vieler Patienten zu verbessern. Die komplizierte Genehmigungspraxis wurde abgeschafft, die Kostenerstattung geregelt, die Abhängigkeit vom Import wurde verringert, was sich auch auf die Preisentwicklung positiv auswirken kann. Dadurch wurde das Problem von Versorgungsengpässen verringert und, ganz wichtig, die Entscheidungsfreiheit zwischen Arzt und Patient wurde gestärkt. Das ist alles klasse, und dafür auch noch einmal: Danke schön! (Beifall bei der LINKEN) Ich hoffe aber auch – ich habe der Staatssekretärin genau zugehört –, dass wir weiter an dem Thema dranbleiben. Eine wissenschaftliche Begleiterhebung in der medizinischen Praxis ist zwar wichtig, kann aber noch nicht alles sein. Die dafür von Ihnen veranschlagten 850 000 Euro reichen eben hinten und vorne nicht. Sie beklagen selbst, dass der Wissensstand zum medizinischen Nutzen von Cannabis noch nicht allzu hoch ist; das habe ich auch im Gesundheitsausschuss gehört. Wenn die Linke aber Haushaltsanträge zur Finanzierung klinischer Forschung stellt, lehnen Sie diese regelmäßig ab, auch wenn das den Kollegen von der SPD immer sehr schwer fällt, wie ich gesehen habe. Ein höherer Nutzen ergibt sich durch mehr Wissen. Das bedingt Investitionen in dieses Wissen. Lassen Sie uns darüber bei den nächsten Haushaltsberatungen reden. Noch ein Punkt. Die neuen Regelungen betreffen erst einmal nur schwerkranke Patienten. Die Entscheidungsfreiheit des Arztes ist auf diesen Personenkreis beschränkt. Sie wissen es selbst, meine Damen und Herren: Es gibt Menschen in unserem Land, denen wäre Cannabis als Genussmittel völlig egal. Aber als Medizin – auch im niederschwelligen Bereich – fänden sie es sehr interessant, immer vorausgesetzt, es gibt die Möglichkeit, unter fachkundiger Beratung und Hilfe dies zeitlich begrenzt zu nutzen. Diese Möglichkeit sollten wir in Zukunft zumindest in gemeinsamer Debatte weiter ausloten. Nicht jeder möchte die große Palette kleiner, bunter Schmerzpillen austesten, sondern lieber auf natürliche Substanzen wie Cannabis setzen. Zum Schluss möchte ich auch hier im Plenum einen mir sehr wichtigen Aspekt ansprechen. In der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses habe ich noch einmal die Führerscheinpraxis bei medizinischen Verwendern von Cannabis angesprochen. Es mag stimmen, dass die rechtlichen Regelungen es ermöglichen, bei sachgemäßer Anwendung des Medikaments im Besitz des Führerscheins zu bleiben. In der Praxis ist es aber oft nicht so. Es fehlen geeignete Testmethoden, um in der polizeilichen Kontrolle wirklich festzustellen, ob jemand im Rauschzustand gefahren ist. Oft fehlt es Polizeibeamten an der Akzeptanz der medizinischen Verwendung von Cannabis. Wir haben so einige aktuelle Fälle, in denen die Eignung der Erlaubnisinhaber zum Führen eines Fahrzeugs infrage gestellt wird, weil sie medizinische Verwender sind. Wenn jemand durch die Therapie wieder arbeiten könnte, aber durch die Therapie den Führerschein und damit auch den Arbeitsplatz verliert, macht das Ganze nicht viel Sinn. Deswegen: Wir freuen uns heute über diesen Gesetzesbeschluss, aber wir werden weiter diskutieren müssen. Wenn wir weiterhin so gut zusammenarbeiten wie in der Vergangenheit, wird das Früchte tragen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD spricht jetzt Hilde Mattheis. (Beifall bei der SPD) Hilde Mattheis (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, bei einem solch wichtigen Thema sagen zu können: Die Koalition und die Opposition sind sich einig. Das ist sehr wohltuend; denn es geht an dieser Stelle um Menschen und ihr Leid, das wir mit einem einfachen Mittel beenden können. Wir öffnen nun die entsprechenden Zugänge. Was das bedeutet, möchte ich beispielhaft anhand eines konkreten Falls schildern. Ein damals 20-Jähriger, der in Süddeutschland lebt, stellt fest, dass er an einer seltenen Nervenerkrankung leidet. Er ist arbeitslos geworden. Er kann keine Tätigkeit mehr aufnehmen. Nach langer Suche nach der richtigen Therapie und dem Einsatz von Morphium, unter dessen Auswirkungen er abmagert und an Übelkeit leidet, wird festgestellt: Cannabis ist das einzige Mittel, das seinen Alltag erträglich macht. Nun ist er arbeitslos, und es kostet 1 000 Euro pro Monat, um einigermaßen die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten. Was macht er? Er hilft sich selbst und baut an. Man kann sicherlich mit einem leichten Augenzwinkern sagen: Das hat der eine oder andere von uns in studentischen Zeiten auch so gemacht. Aber für den Betreffenden ist das überlebenswichtig. Was passiert im Freistaat Bayern oder vielleicht auch woanders? Der junge Mann wird angeklagt. Er muss sich verantworten. Das heißt, zu seiner schwierigen Lebenssituation kommt hinzu, dass er strafrechtlich belangt wird. Es geht hier um Einzelschicksale. Betroffen sind rund 100 Menschen in diesem Land, vielleicht auch ein paar mehr. Jetzt kommt es darauf an, keine Abwärtsspirale bei einem jungen Menschen, der sich ohnehin in einer schwierigen Lebenssituation befindet und im Prinzip keinen legalen Ausweg kennt, in Gang zu setzen. Das haben wir miteinander hinbekommen. Dafür danke ich ganz herzlich. Es ist gut und richtig, dass wir alle das gemeinsam beschließen. Der Beschluss ist das eine. Es müssen aber natürlich in der Praxis noch weitere Dinge umgesetzt werden. Eine wissenschaftliche Begleitung ist wichtig. Es ist aber auch wichtig, dass Hausärztinnen und Hausärzte in Bezug auf dieses Thema über eine Fort- oder Weiterbildung ihre vielleicht vorhandenen eigenen inneren Hürden überspringen können. Auch das wird hier geregelt. Uns war sehr wichtig, dass wir auch im Hospiz- bzw. Palliativbereich nicht so hohe Hürden errichten. Das Genehmigungsverfahren dort muss innerhalb von drei Tagen ablaufen; denn wir alle können uns vorstellen, was drei Tage im Leben eines Menschen bedeuten, der palliativ behandelt werden muss und an starken Schmerzen leidet. All das sind Punkte, die in diesem Gesetz zum Tragen kommen. Es hat uns, glaube ich, allen gutgetan, das mit einer tiefer gehenden Debatte über weitere betäubungsrechtliche Schritte zu verbinden. Wir machen einen wichtigen Schritt hin zu einer Unterstützung in Bezug auf die humanere Gestaltung von bestimmten Lebenssituationen. Auch ist es ein wichtiger Schritt in die Richtung, dass wir als Solidargemeinschaft diesen Menschen zur Seite stehen. Von daher tun wir, glaube ich, alle gut daran, das jetzt nicht – wir haben das auch nicht getan – weiter unter ideologischen Gesichtspunkten zu forcieren. Gestern stand in der Berliner Morgenpost: „Gröhe wirbt für Cannabis auf Rezept“. Ich fand das ziemlich witzig. Wir alle wissen aber, um was es geht. Es geht um Menschen in Ausnahmesituationen, vor allen Dingen aber um Menschen – das ist ein ganz wichtiger Punkt –, die nicht unbedingt als austherapiert gelten. In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass wir in Bezug auf diesen Punkt im parlamentarischen Verfahren noch Nachbesserungen hinbekommen haben. Die betroffenen Menschen müssen also nicht gänzlich austherapiert sein, bevor ihnen geholfen wird. Dafür vielen Dank auch an das zuständige Ministerium. Ich habe die Hoffnung, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch weitere Punkte dieser Art im Konsens miteinander besprechen und verabschieden können. Das wäre schön, es würde mich freuen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Dr. Harald Terpe spricht jetzt für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die mehr als ein Jahrzehnt andauernde Auseinandersetzung um Cannabis als Medizin stellte einen Leidensweg dar für eine Reihe zumeist schwer erkrankter Patientinnen und Patienten mit nahezu unerträglichen Schmerzen und Angstzuständen, mit Krebserkrankungen oder mit einem chronischen und an Schwere zunehmendem Leiden. Zu oft wurde und wird ihnen die Therapie mit Cannabis vorenthalten, oder sie ist individuell nicht bezahlbar. Das ist so, obwohl die Standardtherapie weniger half oder auch schwere Nebenwirkungen mit sich brachte. Wir wissen, dass vor allem langandauernde Schmerztherapien zu schweren Nebenwirkungen führen können. Vielleicht aber hatten die Betroffenen auch einfach die falsche Grunderkrankung. Denn die Behandlung mit Cannabis wurde auf wenige Indikationsstellungen beschränkt. Versuchen Sie einmal, sich in eine Betroffene aus meinem Wahlkreis zu versetzen. Sie hatte infolge einer Kinderlähmung jahrzehntelang schwere Schmerzzustände. Ihr wurde die Behandlung mit Cannabis – obwohl sie die Erfahrung gemacht hatte, dass sie ihr gut hilft – vorenthalten. Auch konnte sie diese Behandlung einfach nicht bezahlen. Ich bin seinerzeit mit einer Krankenkasse ins Gespräch gekommen. Es war nicht möglich, mit ihr eine individuelle Lösung herbeizuführen, mit der man über diese Hürde hätte hinüberkommen können. Wir als Gesetzgeber sind also diesen Betroffenen lange eine Lösung schuldig geblieben. Man muss sagen, dass es weder an Gerichtsbeschlüssen noch an Betroffeneninitiativen – es gab davon viele – gefehlt hat. An dieser Stelle sage ich vielen Dank für die Hilfe vonseiten der Betroffeneninitiativen. Auch an parlamentarischen Initiativen – es waren auch Initiativen von den Bündnisgrünen dabei – hat es nicht gefehlt. Es gab solche Initiativen zum Beispiel 2005, 2007 und 2011 sowie auch in dieser Legislaturperiode. Ich erinnere mich als Teilnehmer an Gesprächen in der letzten Legislaturperiode im Bundesministerium für Gesundheit daran, dass wir mit bescheidenem Erfolg zumindest hinter den Kulissen die Zahl derjenigen haben steigern können, die eine Sondergenehmigung bekommen haben; aber der Erfolg war sehr bescheiden. Und in dieser Legislaturperiode hat es drei Jahre gedauert, bis eine gesetzliche Regelung zum Abschluss gebracht werden konnte. Aber ich möchte auch sagen: Chapeau, Frau Mortler! In einer drogenpolitischen Veranstaltung zu Beginn dieser Legislaturperiode haben Sie gesagt: Man kann sich Cannabis als Medizin vorstellen. – Und nun liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Es hat sich erfreulicherweise zwischen der ersten und der zweiten Lesung viel getan. Aus einem rigiden Regierungsentwurf ist im parlamentarischen Verfahren ein annehmbarer Gesetzentwurf geworden. Die Kritik nahezu aller Sachverständigen war offensichtlich ausreichend überzeugend und hat sozusagen zu einem Umdenken geführt. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen in ihren Änderungsanträgen klargestellt haben, dass die Therapieentscheidung für Cannabis als Medizin beim Arzt liegt und dass eine Nutzen-Risiko-Bewertung von anerkannten Standardtherapien ermöglicht wird, um sich für Cannabis als Therapie zu entscheiden, sodass man nicht erst warten muss, bis Erkrankte konventionell „austherapiert“ – so heißt das dann – sind. Auch die Verbesserung bei der Kostenerstattung, die grundsätzlich erfolgen muss und nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden darf, ist gutzuheißen. Dass allerdings nach wie vor an der verpflichtenden Begleiterhebung festgehalten wird, schmälert die Qualität des Gesetzes eigentlich unnötig, zumal eine solche Regelung im Rahmen des SGB V ein Fremdkörper ist; denn bisher bedarf es keiner Gegenleistung, wenn man eine Leistung bekommt. Meine Erwartung ist, dass wir nach der Verabschiedung des Gesetzes die Diskussion um eine valide, unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung fortsetzen und auf eine freiwillige Basis stellen, um zu evidenten Ergebnissen hinsichtlich der Cannabistherapie zu gelangen. Die Diskussion ist also noch nicht beendet. Ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch eine weitere Erwartung äußern. Sie bezieht sich auf die laufenden Verfahren gegen Patientinnen und Patienten, in denen Cannabis aus medizinischer Indikation angewendet wurde und die im Geiste der neuen Gesetzlichkeit nicht zum Nachteil der Betroffenen ausgehen sollten. Ich denke, das Gesetz stärkt zum Wohle der Patientinnen und Patienten die Therapiefreiheit der ärztlichen Behandler und ermöglicht, unbürokratisch angewandt, die Kostenerstattung. Unsere Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Möge das Gesetz zu einer Wiedergutmachung durch besonnene Anwendung in der Praxis beitragen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Karin Maag, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Karin Maag (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Jeder und jede von Ihnen, von uns hat verschiedenste Patientengruppen im Rahmen seiner Tätigkeit oder generell, zu denen er oder sie eine besondere Beziehung entwickelt hat. Bei mir sind es die neurologisch erkrankten Menschen, insbesondere die Kinder, aber auch Patienten mit chronischen Schmerzen und Menschen in der Palliativversorgung. Gerade deswegen liegt mir dieses Gesetz persönlich sehr am Herzen; denn mit diesem Gesetz erreichen wir eine bessere Versorgung auch dieser Patienten mit weiteren cannabishaltigen Arzneimitteln in – das ist mir ganz wichtig – standardisierter Qualität. Das ist übrigens auch der rote Faden für mich in diesem Gesetz. Es geht nicht um „Kiffen auf Rezept“, wie keine Berliner, sondern eine andere Tageszeitung in der letzten Woche formulierte. Wir wollen eine weitere Behandlungsalternative, eine medizinische Behandlungsalternative, eröffnen und gleichzeitig den – aus meiner Sicht – nicht zielführenden Eigenanbau verhindern, weil es um eine qualitätsgesicherte Behandlung geht. Technisch kontrollieren und steuern wir – das haben Sie gehört – die gesamte Herstellung. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird die sogenannte staatliche Cannabisagentur eingerichtet, die den Bedarf ausschreibt, die Qualität überwacht, aber auch die gesamte Ernte aufkauft und dann an die Hersteller, an die Großhändler, an die Apotheken weitergibt. Sie alle müssen die betäubungsmittel- und vor allem auch arzneimittelrechtlichen Vorschriften einhalten. Das betone ich deshalb an dieser Stelle, weil es sich sicher nicht um landwirtschaftlichen Anbau handelt – der eine oder andere hat verschiedene Fragen in diese Richtung erhalten –; vielmehr geht es um die Herstellung von Arzneimitteln. Weil wir Menschen helfen wollen, lieber Harald Terpe, übernehmen wir die Verantwortung für einen Weg, der in dieser Form neu ist. Sie alle, wir alle wissen ja, wie ein Medikament in den Behandlungsablauf kommt. Die Arzneimittelhersteller müssen nämlich Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität eines neuen Wirkstoffs anhand aufwendiger klinischer Studien nachweisen. Bei Cannabis ist die Datenlage dünn. Es gibt – das haben wir in der Anhörung gehört – kaum evidenzbasierte Nachweise, dass Cannabis besser geeignet ist als andere Therapien. Uns allen ist aber auch klar: Die klinischen Eindrücke sind eindeutig. Es gibt ganz generell – das ist uns bewusst, unter anderem durch eine besondere Petition zu diesem Thema – bei den Patienten einen hohen Leidensdruck. Es gibt leider viel zu viele Patienten mit schweren Erkrankungen, für die Therapiealternativen fehlen. Da geht es um schwere Schmerzen durch Krankheiten. Ich verweise auf die Onkologie, ich nenne die multiple Sklerose, ich nenne epileptische Anfälle; es geht auch um chronische Schmerzen. Diesen Menschen wollen wir die Therapie sicher nicht vorenthalten. Wenn wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Medizinalhanf, getrocknete Hanfblüten und -extrakte, als Behandlungsalternative etablieren wollen, dann müssen wir auch die Akzeptanz verbessern – weniger bei den Patienten als vor allem bei den Kostenträgern und bei den Leistungserbringern, von denen sich relativ viele noch gar nicht mit dieser Therapieoption beschäftigt haben. Deshalb sind wir sehr stark auf die in der Anhörung geäußerten Sorgen und Bedenken eingegangen. Wir haben es gehört: Die Therapiehoheit der Ärzte wurde gestärkt. Es geht natürlich nicht an, dass der Patient erst langwierige und schwerwiegende Nebenwirkungen ertragen muss, bevor der Arzt den Medizinalhanf verordnen darf. Und der Arzt verordnet ausschließlich aufgrund eigener Prüfung im Einzelfall. Um den befürchteten Missbrauch – auch dazu gab es natürlich Stimmen in der Anhörung – so weit wie möglich auszuschließen, muss die Erstverordnung von der Krankenkasse genehmigt werden. Umgekehrt – natürlich gibt es auch den Vorwurf der zu rigiden Verfahrensweise der Kassen bei der Genehmigung – dürfen die Kassen nur in begründeten Ausnahmefällen im Rahmen der üblichen Frist, in der Regel drei Wochen, ablehnen. Todkranke Menschen in der Palliativversorgung sollen und können natürlich nicht so lange warten. Da verkürzen wir die Frist auf drei Tage. Ich habe es erwähnt, meine Damen und Herren: Die wissenschaftliche Datenlage ist dünn. Selbstverständlich brauchen wir weitere Erkenntnisse, um so eine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Aufnahme in die Versorgung zu haben. Es ist gut und richtig, dass beim BfArM die Daten und Informationen im Rahmen der vorgesehenen nichtinterventionellen Begleiterhebung gesammelt werden. Allerdings wollen wir die Patienten, wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, nicht dazu verpflichten, an einer solchen Begleitforschung teilzunehmen. Jeder weiß ja, wie es um die Angst vor der Weitergabe von Behandlungsdaten bestellt ist. Nun ist geregelt worden, dass keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden, Behandlungsdaten anonymisiert werden und der behandelnde Arzt die Patienten lediglich darauf hinweisen muss, dass er diese anonymisierten Daten weitergibt. Das Wissen aus der Begleiterhebung, lieber Harald Terpe, ersetzt natürlich keine klinischen Studien. Diese erstellen in der Regel die pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren. Es gibt derzeit auf der Grundlage der beim BfArM vorhandenen Daten 13 klinische Prüfvorhaben zu unterschiedlichen Indikationen. Auch die Regierung ist sich ihrer Verantwortung bewusst, Herr Kollege Tempel. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert zum Beispiel Forschungsvorhaben zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei Schizophrenie. Das alles zeigt, dass wir die Therapiemöglichkeiten auf breiter Front verbessern wollen. Vielen Dank dafür an das Haus. Ich nennen ausdrücklich Kollegin Zeulner von der CSU, die sich mit sehr viel Herzblut für dieses Thema eingesetzt hat; sie befindet sich derzeit im Mutterschutz. Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere von der Opposition, Sie haben im Ausschuss und hier zum Teil Zustimmung signalisiert. Es wäre ein schönes Zeichen, dass wir gemeinsam Verantwortung wahrnehmen, wenn Sie heute alle zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Burkhard Blienert. (Beifall bei der SPD) Burkhard Blienert (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Tag vollziehen wir endlich nach langen Jahren einen längst überfälligen Schritt im Bereich der Therapiealternativen. Einige Hundert Patientinnen und Patienten haben diese Gesetzesnovellierung herbeigesehnt. Nun können wir Vollzug melden. Besonders erwähnen möchte ich Herrn Grotenhermen. Er wird die heutige Debatte wahrscheinlich verfolgen. Er hat sich sehr stark dafür eingesetzt und auch hier in Berlin einen eindrucksvollen Beitrag dazu geleistet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Karin Maag [CDU/CSU]) Wir beschreiten neue Wege. Es ist uns bewusst, dass nun ein Medikament erstattungsfähig wird, obwohl die Evidenz nicht vollumfänglich belegt ist. Ich finde aber, dass dieser Schritt an dieser Stelle richtig und verantwortbar ist. Ich möchte mich auch für die sachliche Debatte in der Vergangenheit bedanken: beim Koalitionspartner, beim Gesundheitsministerium, bei der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten, aber ganz besonders auch bei der Opposition. Normalerweise sollten wir zwar im Parlament streiten, aber dass wir an dieser Stelle in dieser Frage eine konstruktive Debatte hatten und das Gesetz verbessern konnten, liegt auch an Ihnen. Dafür herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte auf drei Aspekte kurz eingehen, die mir besonders wichtig sind. Der erste ist die Therapiehoheit des Arztes. Grundsätzlich ist festzuhalten: Wir haben es geschafft, die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Wir geben ihnen mit dieser Regelung die Möglichkeit, Cannabis auf legalem Wege und unabhängig vom Geldbeutel als Medikament zu beziehen. Wir haben es geschafft – und darüber freue ich mich sehr –, das faktische Vetorecht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu streichen (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) und den behandelnden Ärzten somit eine reale Therapiehoheit zu sichern. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es wäre höchst problematisch gewesen, die leidenden Patientinnen und Patienten quasi als Versuchskaninchen alle Therapieformen durchlaufen zu lassen, bevor ihnen Cannabis verschrieben werden dürfte, und das, obwohl der behandelnde Arzt bereits gute Erfahrungswerte diesbezüglich gesammelt hat. Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten die Verschreibungen und Anwendungsgebiete genau beobachten, und wir werden dann genau sehen können, wie sich die Patientenzahlen und natürlich auch die Kosten entwickeln werden. Punkt zwei, die Evidenz. In Hinblick auf Cannabis als Medizin werden wir in den nächsten Monaten und Jahren Daten und Fakten aus unterschiedlichen Forschungsprojekten bekommen. Daher ist es richtig, dass dafür im Bundesforschungsministerium entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen sind. Die Aktivitäten – da bin ich mir relativ sicher – werden in den nächsten Jahren eine Dynamik entwickeln, die wir heute noch gar nicht richtig vermuten können. Punkt drei, die Versorgungssicherheit. Auch die ist gewährleistet, weil es jetzt schon Produzentinnen und Produzenten gibt, die Cannabis anbieten. Ich bin mir sicher, dass wir keine Versorgungsengpässe in der nächsten Zeit zu befürchten haben. Wir werden uns wundern, wie viele Anbieter und Hersteller sich in Deutschland auf dem Markt tummeln werden. Zur Versorgungssicherheit zählt aber neben der Produktionsfrage auch die Verschreibungsmöglichkeit. Um die Versorgung flächendeckend gewährleisten zu können, müssen nun zudem auch die Ärztinnen und Ärzte umfangreich über die Wirkungsweisen und Anwendungsgebiete von Cannabis informiert werden. Es darf keinen Unterschied ausmachen, ob man in der Stadt oder auf dem Lande wohnt. Deshalb brauchen wir dort Weiterbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen in allen Bereichen. Im Hinblick auf die Versorgung rate ich daher den Versorgungspartnern des Rahmenvertrags zudem, sich auf ein Sonderkennzeichen zur Abgabe dieser Arznei in Apotheken zu verständigen. Dies macht zukünftig die Versorgung nachvollziehbar und sicherer. Nicht alles muss der Gesetzgeber regeln. Ich bin mir sicher, dass alle Beteiligten an der Stelle gemeinsam Lösungen finden werden. Lassen Sie mich aber noch einmal auf den Aspekt der Legalität von Cannabis als Medizin zurückkommen und davon ausgehend den Bogen ein bisschen weiter spannen. Wir ermöglichen heute einem Personenkreis den Zugang zu Cannabis. Wir machen dies, weil wir wissen, dass diesen Personen damit geholfen werden kann. Wir begründen unsere Entscheidung auch damit, dass wir niemanden in die Illegalität, auf den Schwarzmarkt drängen wollen, wo gegebenenfalls die Stoffreinheit bzw. der exakte THC-Gehalt nicht gewährleistet werden kann, wo Strafe und Verfolgung, Stigmatisierung und damit auch sozialer Abstieg drohen. Wir sagen zudem, dass die Therapie nicht vom Geldbeutel abhängen darf. Wir machen dies alles, obwohl bislang nicht alle Aspekte geklärt sind, Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Aber wir gehen trotzdem diesen Schritt, und das ist auch gut so. Ich finde es richtig, dass wir die Entscheidung über die Einnahme von Cannabis als Medizin nicht mit der Diskussion um den Alltagsgebrauch vermischen. Das ist voneinander zu trennen, und das haben wir gemacht. Das war der richtige Weg. (Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU]) Nur die Frage von Cannabis im Alltag bleibt; die hat sich durch diese Debatte natürlich nicht aufgelöst. Ich bin mir aber sicher, dass die Diskussionen der letzten zwei Jahre – insbesondere die Debatte, die wir in den letzten Monaten sowie gestern im Ausschuss geführt haben und heute hier führen – und die Erfahrungen in der Zukunft zu einer Entideologisierung beitragen können, was die Bewertung von Cannabis betrifft. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das wird zukünftige Entscheidungen auf diesem Gebiet sachlicher und gerechter werden lassen. Meine Meinung dazu ist praxisorientiert: Wir sollten als Gesellschaft und auch als verantwortliche Politiker die Menschen nicht im Stich lassen, die Cannabis konsumieren. Trotz Verbot sind es Millionen in Deutschland, die Cannabis schon probiert haben oder es regelmäßig konsumieren. Wir sollten die Debatte von der Seite her führen: Was hilft den Konsumenten? Das bedeutet: entkriminalisieren, den Konsum regulieren und ihn dadurch aus der Kriminalität und somit auch aus der organisierten Kriminalität herausführen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin, ein letzter Satz dazu: Die Geschichte um Cannabis ist daher mit dem heutigen Tage nicht beendet, sondern die Geschichte um Cannabis in Deutschland wird eine Fortsetzung finden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Rainer Hajek für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Rainer Hajek (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern war in einer großen deutschen Tageszeitung zu lesen: „Kiffen auf Rezept“. Nein, das wollen wir nicht, das wäre es dann ja noch. Die Wahrheit ist: Der Deutsche Bundestag eröffnet mit der heutigen Beschlussfassung über das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften den Zugang zu medizinischen Cannabisarzneimitteln für Menschen ohne Therapiealternative. Heute ist ein guter Tag. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Gesetz, dessen Titel so sperrig daherkommt, ist ein großer Schritt hin zu einer angemessenen Arzneimittelversorgung von Patienten mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Krebs, MS und Epilepsie. Bei diesem Gesetz geht es um die Versorgung von Patienten, die krankheitsbedingt dauerhaft unter schweren und schwersten Schmerzen oder einschlägigen Nervenkrankheiten leiden. Für diese Menschen kann Cannabis die medizinische Alternative zu Opiaten sein – mit weniger Nebenwirkungen und weniger Suchtpotenzial. Dennoch: Cannabis hat zwei Seiten. Cannabis ist ein Betäubungsmittel, dessen Konsum – das hat die jüngste Studie der WHO gerade wieder unterstrichen – zu schweren psychischen Erkrankungen führen kann. Deshalb geht es hier eben nicht um Kiffen auf Rezept, sondern um die ärztliche Verordnung von Cannabis in ganz eng umgrenzten Ausnahmefällen zum Zwecke der Schmerzlinderung – wenn Therapiealternativen wirkungslos waren oder deren Nebenwirkungen zu groß waren. Es war unser Anliegen, ein Gesetz zu formulieren, das den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Es ist ja so, dass schon bisher der Zugang zu Cannabisarzneimitteln möglich war. Man benötigte allerdings eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Hürden für die Erteilung dieser Erlaubnis waren so hoch, dass – Stand heute – nur 1 020 Patienten die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen konnten. Auch die mit dem Bezug von Cannabis einhergehenden Kosten für die Schwerkranken sind exorbitant. 540 bis 1 800 Euro pro Monat sind von den betroffenen Patienten nur schwerlich aufzubringen. Die Vorteile des Gesetzentwurfs liegen auf der Hand: Cannabis wird verordnungsfähig. Künftig haben Ärzte das Recht, Cannabis im Einzelfall zu verordnen. Der Vorteil ist: Patienten werden keine langwierigen Therapiealternativen durchlaufen müssen, um Zugang zu Cannabis im Rahmen der Schmerzbehandlung zu erhalten. Cannabis wird erstattungsfähig. Krankenkassen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen der ärztlichen Erstversorgung widersprechen, beispielsweise wenn der medizinische Nutzen nicht ersichtlich ist. Wir stärken damit die Therapiefreiheit der Ärzte im Interesse der Patienten. Für Patienten in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gilt mit Blick auf ihre besondere Situation eine verkürzte Genehmigungsfrist von drei Tagen. Cannabis wird qualitätsgesichert. Wir erhöhen die Arzneimittelsicherheit, indem wir mithilfe einer Cannabisagentur den Anbau unter medizinischen Bedingungen forschungsgerecht staatlich strukturieren und zugleich vor dem Zugriff Dritter schützen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damit stellen wir sicher, dass Cannabis entsprechend den medizinisch therapeutischen Erfordernissen mit gleichem Wirkstoff angebaut wird und dass das angebaute Produkt vor Missbrauch geschützt ist. Also: Von der Verordnung über den Konsum bis hin zur Erstattung steht das Patientenwohl und nur das Patientenwohl im Mittelpunkt unserer Anstrengungen. Wir sollten uns aber auch bewusst machen, dass es derzeit keine hinreichend fundierte Datenlage gibt. Diese Datenlage wollen und müssen wir verbessern. Genau aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gesetzlich mit einer auf fünf Jahre angelegten Begleiterhebung beauftragt wird. Unser erklärtes Ziel ist es, auf dieser Grundlage die Kassenleistungen weiterentwickeln zu können. Erlauben Sie mir bitte noch eine ganz persönliche Anmerkung. Als vor wenigen Jahren meine Mutter im Alter von 94 Jahren in ihre letzte Lebensphase eintrat und ihre Morphindosis mit allen Nebenwirkungen immer weiter angepasst wurde, hätte ich mir gewünscht, die Möglichkeit zu haben, die unser heute vorgelegter Gesetzentwurf vorsieht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ich bin hoch erfreut, dass wir mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetz schwerkranken Menschen Linderung und Würde in einer schweren Lebensphase verschaffen können. Heute ist ein guter Tag. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Kollege Hajek. Das war Ihre erste Rede, und ich darf Ihnen im Namen aller Abgeordneten ganz herzlich dazu gratulieren. (Beifall) Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10902, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8965 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? Ich sehe niemanden. – Wer enthält sich? – Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. (Beifall im ganzen Hause) Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit auf Drucksache 18/10902 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/6361 mit dem Titel „Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die der Opposition angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 a bis 28 e und 28 h sowie die Zusatzpunkte 4 a und 4 b auf: 28.   a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Peter Meiwald, Monika Lazar, Dr. Franziska Brantner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dreizehntes Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Drucksache 18/10859 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Sportausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz Drucksache 18/9237 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts Drucksache 18/10714 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbsrechts im Namen der Europäischen Union und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung von Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbsrechts Drucksache 18/10808 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes Drucksache 18/10818 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz h) Beratung des Abschlussberichts der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Verantwortung für die Zukunft Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes Drucksache 18/9100 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ZP 4   a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Den Holzbau und das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen stärken Drucksache 18/9803 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Finanzausschuss Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Innenraumluft sauber halten – Partikelfreisetzung aus Laserdruckern beenden Drucksache 18/10874 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. – Ich sehe, Sie sind damit alle einverstanden. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 a bis 29 c sowie die Zusatzpunkte 5 a bis 5 c auf. Auch hierbei handelt es sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 29 a: Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Drucksache 18/9034 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/10273 Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt sind, zukünftig von der Kraftfahrzeugsteuer auch dann befreit sein sollen, wenn diese Fahrzeuge auch für Verwendungszwecke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft geeignet und bestimmt sind. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10273, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/9034 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das ist der Rest des Hauses. Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt. Nach unserer Geschäftsordnung entfällt die weitere Beratung. Tagesordnungspunkt 29 b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz – BfBAG) Drucksache 18/10008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/10894 Durch die Abschaffung des Branntweinmonopols zum 31. Dezember 2017 entfällt dessen Verwaltung vollständig. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist daher aufzulösen. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10894, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/10008 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen aller angenommen. Tagesordnungspunkt 29 c: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits Drucksache 18/10212 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) Drucksache 18/10715 Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10715, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/10212 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition angenommen. Zusatzpunkt 5 a: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 – ZensVorbG 2021) Drucksachen 18/10458, 18/10484 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/10880 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/10881 Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10880, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/10458 und 18/10484 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion Die Linke. Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen. Zusatzpunkt 5 b: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Birgit Wöllert, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017 – zu dem Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Braunkohlesanierung durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortsetzen Drucksachen 18/8112, 18/8396, 18/10505 Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/8112 mit dem Titel „Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8396 mit dem Titel „Braunkohlesanierung durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH fortsetzen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Zusatzpunkt 5 c: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Kai Gehring, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Im Jahr 2016 die Berufsbildung fit für die Zukunft machen Drucksachen 18/8259, 18/10858 – Wir haben jetzt schon 2017, aber nun gut. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10858, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8259 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 6 auf: Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Filmförderungsgesetzes (FFG) Drucksache 18/10867 Wer stimmt für diese Wahlvorschläge? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Wahlvorschläge sind einstimmig angenommen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Zusatzpunkt 7 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Außenpolitische Auswirkungen der US-Truppenverlegungen nach Osteuropa „Atlantic Resolve“ Ich eröffne die Aussprache. Zu Beginn hat das Wort der Kollege Wolfgang Gehrcke für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Henning Otte [CDU/CSU]: Jetzt sind wir mal gespannt!) Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Was kann ich denn tun, um die Spannung noch zu erhöhen? (Dr. Bernd Fabritius [CDU/CSU]: Nichts!) Ich gebe mir Mühe. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die USA sind dabei, 4 000 Soldaten an die Westgrenze Russlands zu verlegen. Die Bundeswehr leistet logistische Unterstützung. Das, was die USA in Szene setzen, das, was von der Bundeswehr, also von unserem Land, unterstützt wird, hat Außenminister Steinmeier in einer vernünftigen Presseerklärung als Säbelrasseln und Kriegsgeheul bezeichnet. (Beifall bei der LINKEN) Ich finde, er hat recht. Das ist Säbelrasseln und Kriegsgeheul. Das ist Kalter Krieg. Ich möchte gern, dass in unserem Land und auch in Russland verstanden wird, dass es in Deutschland genügend Menschen gibt, die sich der Neuauflage des Kalten Krieges widersetzen. Das ist ganz wichtig, um eine europäische Entspannungspolitik in Gang zu bringen. (Beifall bei der LINKEN) Die schriftliche Umsetzung dessen, was Herr Steinmeier hoffentlich – wir werden ja sehen – und vor allen Dingen wir als Säbelrasseln und Kriegsgeheul verstehen, können Sie heute in den Artikeln über die Rede unseres Bundespräsidenten nachlesen. Was dort bezüglich Aufrüstung formuliert wird, ist Kriegsgeheul und Antientspannungspolitik. (Beifall bei der LINKEN) Solch einen Präsidenten braucht unser Land nicht. Diese Ära ist ja auch bald vorbei. Es gibt im Übrigen keinen Zwang, den amerikanischen Wunsch zu erfüllen, die 4 000 Soldaten, die im Rahmen der Aktion Atlantic Resolve zusätzlich zu dem, was die NATO in Warschau beschlossen hat, in Polen und den baltischen Ländern stationiert werden, durch die Bundeswehr zu unterstützen. Das, was die Bundeswehr macht, ist ein Bruch von Verträgen, namentlich des Zwei-plus-Vier-Vertrages. Es gibt keinen Zwang, Beihilfe zu dem Einsatz zu leisten. (Beifall bei der LINKEN) Im Übrigen gibt es einen spannenden Aspekt, mit dem man sich mehr auseinandersetzen sollte: Es gibt einen noch immer gültigen Freundschaftsvertrag, der damals zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland geschlossen worden ist. Diese Verträge sind gültig. Diese Verträge verbieten ein solches Vorgehen. Ich bin dafür, dass man sich an Verträge hält. (Dr. Bernd Fabritius [CDU/CSU]: Das Budapester Memorandum ist auch gültig!) – Übrigens, das Potsdamer Abkommen ist auch gültig. Ja, es ist gültiges Recht. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Bernd Fabritius [CDU/CSU]: Budapester!) – Es ist gut, dass Sie das anmerken. Es wäre auch gut, wenn man dies an Ihrer Politik erkennen könnte. Das wäre noch viel besser. (Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte, dass im Bundestag und viel mehr in der Gesellschaft festgehalten und verstanden wird, dass Entspannung in Europa nur Entspannung mit Russland und nicht ohne oder gegen Russland sein kann. (Beifall bei der LINKEN) Sie glauben doch nicht, dass diese Aktionen von Russland als Friedenserklärung gewertet werden. Wenn man heute mit Russland wieder Kalten Krieg anfängt, zerstört man unendlich viel, was über Jahrzehnte aufgebaut worden ist. Ich möchte nicht, dass das zerstört wird. (Beifall bei der LINKEN) Die NATO selbst hat in der Region übrigens 6 000 Soldaten, davon je 1 000 Soldaten in Litauen, Lettland, Estland und Polen, stationiert. Man muss sich schon die Frage stellen, ob das für die betroffenen Länder mehr Sicherheit oder weniger Sicherheit bedeutet. (Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Die haben sich das gewünscht!) Ich bin dafür, dass diese Länder – wie auch alle anderen in Europa – in Sicherheit existieren und leben können. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau! Das wollen sie!) Ich glaube, dass diese Politik nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Sicherheit bietet. (Beifall bei der LINKEN) Wir schlagen etwas anderes vor. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Länder – gerade vor dem Hintergrund ihrer Geschichte, die sehr schwierig ist, was das Vorgehen der Sowjetunion und anderer angeht – darüber nachdenken und debattieren sowie ein Verständnis dafür entwickeln, dass sie nicht Bollwerke gegen Russland, sondern Brücke zu Russland sein sollten. Das wäre eine effektive Sicherheitspolitik, die man bestärken und entwickeln sollte. (Beifall bei der LINKEN) Nach der Vorstellung der Linken von einem gemeinsamen europäischen Haus braucht dieses Haus keine Waffen, keine Gewalt, keine Bollwerke, sondern offene Türen und offene Fenster. Es soll ein offenes Haus sein. Wenn man ein offenes Haus will, dann muss man etwas dafür tun. Ich möchte zum Schluss die Gelegenheit nutzen, eine Anmerkung zur morgigen Amtseinführung des neuen amerikanischen Präsidenten, die von vielen zu Recht, wie ich denke, mit Ängsten und Vorbehalten betrachtet wird, zu machen. Ich möchte, dass der Bundestag dem neuen amerikanischen Präsidenten sagt: Setzen Sie ein Zeichen! Ziehen Sie die amerikanischen Atomwaffen aus Deutschland ab! Das wäre ein ganz wichtiger Schritt. (Beifall bei der LINKEN) Wir sagen auch: Setzen Sie ein weiteres Zeichen! Schließen Sie Ramstein und das AFRICOM in Stuttgart! Wir wollen, dass auch die USA endlich ihrer weltweiten Verantwortung für Entspannung gerecht werden. Das ist das, was wir dem neuen Präsidenten sagen müssen. Wenn das der gesamte Bundestag sagen würde, hätte das sogar etwas Gewicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Roderich Kiesewetter. (Beifall bei der CDU/CSU) Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind heute wieder mal Zeuge einer Desinformationsstrategie in einem tiefroten Salonplauderstil geworden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) Diese Rechnung geht aber nicht auf, weil Sie keine Fakten erwähnt haben, sondern Befindlichkeiten, weil Sie keine Tatsachen genannt haben, sondern von „Wünsch dir was“ gesprochen haben, lieber verehrter Herr Kollege Gehrcke. Ich möchte das ein bisschen einordnen. Das Thema verdient keine Polemik, sondern wir sollten es in aller Nüchternheit und Sachlichkeit aufgreifen. Ich möchte an dieser Stelle klarmachen: Erstens. Es handelt sich um eine langangekündigte Übung – Atlantische Entschlossenheit, Atlantic Resolve –, die im Jahr 2014, nach der völkerrechtswidrigen Besetzung der Krim durch Russland, geplant wurde. Der erste Vertrag, den Sie gerne eingehalten hätten, ist durch Russland gebrochen worden und niemanden sonst; es handelt sich um das Budapester Memorandum. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Stimmt einfach nicht!) Vertragstreue ist auf der Seite nicht gegeben. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. Die NATO-Russland-Grundakte sieht die Unverletzlichkeit der Grenzen vor. Die Grenzen wurden durch Russland verletzt, indem die Ukraine destabilisiert wurde und indem ein Teil der Ukraine annektiert wurde. Auch hier haben Sie das Falsche behauptet. Drittens – um die Größenordnung deutlich zu machen –: Seit 2014, also seit der Besetzung der Krim, befindet sich Russland in einem Dauerübungsmodus. Insgesamt zwölf Übungen mit 38 000 bis 95 000 Soldaten, zuletzt im September 2015, hat Russland angesetzt, teilweise über 5 000 bis 6 000 Kilometer Entfernung, und jedes Mal unter Beteiligung nuklearer Planungen. All das war nicht angekündigt. Diese NATO-Übung ist transparent, offen, angekündigt, und sie dient in allererster Linie dem Rückhalt, der Rückversicherung unserer NATO-Mitglieder. Ich möchte besonders herausstreichen: Diese Übung ist auf Wunsch des Baltikums entstanden und vom NATO-Rat verabschiedet worden. Die letzte vergleichbare Übung war 1988. Um auch hier die Dimension zu zeigen: Damals sind über 100 000 US-amerikanische Soldaten im Namen von Reforger nach Europa verlegt worden und haben zwei Wochen geübt. Seit 1990 haben die europäischen NATO-Staaten ihre Verteidigungsanstrengungen um 25 Prozent und die Verteidigungsausgaben um 9 Prozent reduziert. Das heißt, in Mitteleuropa wurde regelrecht abgerüstet. Erst mit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Krim und den großen Bitten aus dem Baltikum und den Visegradstaaten hat die NATO 2014 einen Kurswechsel vollzogen. Merken Sie wohl: in Reaktion auf das völkerrechtswidrige Vorgehen Russlands. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das sind große Unterschiede. Was Sie hier unserer Öffentlichkeit sagen, ist schlichtweg falsch. Das ist Irreführung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, worauf kommt es uns an? Erstens. Diese Übung ist ein Baustein von vielen, die der gegenseitigen Rückversicherung dienen. Es sind die Übungen. Es ist eine Reform im NATO-Hauptquartier. Es dient sehr viel in dem Bereich, was Deutschland, die Rahmennation, leistet, dazu, kleineren NATO-Partnern und EU-Partnern Mitarbeit zu ermöglichen. All dies sind Zeichen, dass das verantwortungsbewusste Vorgehen Deutschlands dazu beiträgt, die kleineren und finanziell nicht so stark aufgestellten Staaten in eine gemeinsame Sicherheitspolitik einzubeziehen. Das leisten wir gemeinsam vorbildlich mit den Niederlanden, Frankreich und vielen anderen Staaten. Zweitens. Wir brauchen innerhalb der Europäischen Union und der NATO-Staaten viel mehr Zusammenhalt. Das gelingt uns, indem wir Verfahren standardisieren. Wir brauchen nicht sechs Kampfpanzertypen, es reicht einer. Wir brauchen nicht vier verschiedene Schützenpanzertypen, es reicht einer. Wir brauchen nicht 16 verschiedene Lkw-Typen, es reicht einer. In diese Richtung muss es gehen. Das 2-Prozent-Ziel ist sicherlich erstrebenswert. Aber viel wichtiger, als 2 Prozent zu investieren, ist, erst einmal zu standardisieren, die Zusammenarbeit zu verbessern. Drittens. Es gilt, auch die Zahlen zu vergleichen. Die Bundesrepublik Deutschland wendet 1,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auf, Russland 5,4 Prozent. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Und die USA?) Auch das sind eindeutige Angaben. Wir müssen nicht Russland nacheifern. Russland versucht doch ganz geschickt, Angst und Unsicherheit zu streuen und den Zusammenhalt zu schwächen, damit die baltischen Staaten oder auch Polen darauf drängen, dass die NATO mehr aufrüstet. Das brauchen wir nicht. Wir müssen die Verteidigungsanstrengungen intensivieren, indem wir Übungen durchführen und Präsenz zeigen. Das machen wir mit der Übung Atlantische Entschlossenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie reduzieren das ganze Thema auf Aufrüstung. Das ist doch gar nicht Ihr Thema. Mich wundert, dass Sie nicht andere Brücken schlagen wollen. Es ist doch jetzt absehbar, dass wir auf diplomatischer Bühne mit Russland und dem Nahen und Mittleren Osten wieder ins Benehmen kommen. Der Wiederaufbau des Nahen und Mittleren Ostens wird sicherlich mit den Golf-Geldern vollzogen werden, aber doch mit europäischem Know-how und hoffentlich unter Einbindung Russlands. Russland muss sich von seiner militärischen Intervention dort lösen und alles dafür tun, dass Assad abgelöst wird, ein demokratisches Syrien entsteht und der Wiederaufbau möglich wird, sodass Hunderttausende, ja Millionen Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren können. Dort können wir den Dialog führen. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Sagen Sie das einmal den saudi-arabischen Scheichs!) Das schaffen wir, indem wir Russland zeigen: Die EU ist entschlossen. Europa, die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada arbeiten zusammen. Der transatlantische Zusammenhalt ist gegeben. Es gibt keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit. Zwischen uns passt kein Blatt Papier. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: „Kein Blatt Papier“ – was für eine Sprache!) Aus dieser Position der Stärke heraus können und müssen wir auf Russland einwirken. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das ist die Sprache des Kalten Krieges!) Wir dürfen keine neue Aufrüstungsspirale in Gang setzen, sondern müssen durch kluge Übungen, starken Zusammenhalt und politische Initiativen die nötigen Anknüpfungspunkte suchen. Konzentrieren müssen wir uns auf die Umsetzung des Abkommens von Minsk für Russland und die Ukraine sowie auf den Wiederaufbau der Region zwischen Syrien und dem Persischen Golf. Dazu dient im weitesten Sinne auch diese Übung. Es geht um Rückversicherung und einen Blick voraus. Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Jürgen Trittin, Bündnis 90/Die Grünen. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Tage versucht die ausgehende US-Administration, noch einmal Fakten zu schaffen. Obama sperrt weite Teile der Arktis als Naturschutzgebiet, er begnadigt die Whistleblowerin Chelsea Manning, (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) und er schickt eine Rückversicherungstruppe nach Osteuropa. Die USA schicken 4 000 Soldaten nach Polen, Estland, Lettland und Litauen, in genau die Länder, zu denen Donald Trump im Wahlkampf gesagt hat: Wenn sie für die Sicherheit durch die USA nicht bezahlen, dann sollen sie doch selber dafür sorgen. Ich glaube, dass diese Truppenverlegung ein richtiger Schritt ist. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Oh, oh!) Offiziell soll die Verlegung ja dem Frieden und der Stabilität dienen. Aber in Wirklichkeit ist das nichts anderes, als dass man eine Rückversicherung gibt. Diese Rückversicherung ist einfach notwendig, und zwar nicht wegen der militärischen Bedrohung des Baltikums, wie einige behaupten, sondern es geht darum, den Zusammenhalt des gemeinsamen Europa innerhalb der NATO zu sichern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Ach, darum geht es? Aha!) – Darum geht es. Das ist eine Antwort auf verschiedene Personen, die in diesen Tagen politisch aktiv sind. Das hat nichts oder wenig mit Aufrüstung zu tun. 4 000 Soldaten, das sind so viele Menschen, wie in Nikolausberg, einem Stadtteil von Göttingen, leben. Dass sich das größte Land der Welt davon bedroht fühlt, kann man nicht ernsthaft glauben. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Warum machen sie es denn dann?) Wenn die USA 2 000 Fahrzeuge in Osteuropa parken, wird dies Osteuropa nicht sicherer und Russland nicht unsicherer machen. Ich bin ja bei Ihnen, meine Damen und Herren von der Linkspartei, wenn Sie sagen: Wir müssen alles tun, um die taktischen Atomwaffen abzuziehen; wir müssen alles tun, um wirklich zu Schritten nuklearer Abrüstung zu kommen. – Aber an dieser Stelle von Aufrüstung zu reden, heißt doch wirklich, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Es geht doch nicht nur um diese 4 000 Soldaten!) Es geht um etwas anderes. Es geht darum, dass wir an der NATO-Russland-Grundakte stur festhalten, an dem, was wir mit Russland vereinbart haben. Das heißt: keine dauerhafte Stationierung. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Daher Rotation!) Das heißt gleichzeitig, immer wieder den Dialog mit Russland zu suchen. Diese beiden Dinge gehören zusammen. Deswegen ist es richtig, dass Frank-Walter Steinmeier gesagt hat: Wenn man diese Dinge nicht zusammenhält, dann landet man beim Säbelrasseln. – Das war eine Kritik unter anderem an seiner Kabinettskollegin Ursula von der Leyen. Aber das ist auch gleichzeitig eine Botschaft an viele unserer osteuropäischen Partner. Es ist unter der PiS-Regierung in Polen populär geworden, zu sagen: Wir verteidigen unsere Souveränität. – Die Wahrheit ist: Die polnische Souveränität wird sich genauso wie die lettische und übrigens auch die deutsche nur gemeinsam verteidigen lassen. (Beifall des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist ein praktisches Dementi dieses Rückzugs auf den Nationalstaat, der so populär geworden ist in den Zeiten des Donald Trump. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nur gemeinsam sind wir souverän. Deswegen ist das Wohl und Wehe von uns Europäern untrennbar miteinander verknüpft. Es geht um gemeinsame Sicherheit, um gemeinsame Freiheit und um gemeinsamen Wohlstand – dies nicht in Feindschaft, sondern in Partnerschaft mit unseren Nachbarn in Russland. Ich glaube, dass es an der Zeit ist, dass wir uns diese politische Rückversicherung wirklich klarmachen. Denn glaubt man Donald Trumps Interviews, ist die NATO eine reine Geschäftsbeziehung. Sie wird nach Vorteilen und Nachteilen abgewogen. Dahinter steckt noch eine weitere Überlegung. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, ist er der Auffassung – er hofft und er setzt darauf –, dass Europa auseinanderfällt. Ich verstehe das aus seiner Sicht. Wer die Welt sozusagen für eine einseitige Standortpolitik ausrichten will, freut sich natürlich darauf, wenn er es nur noch mit Staaten wie Mexiko zu tun hat und wenn er Tschechien, Italien und andere genauso behandeln kann. Das kann er mit einem politischen Organismus, einer politischen Entität wie der Europäischen Union mit 440 Millionen Bürgerinnen und Bürgern nach dem Brexit nicht tun. Deswegen müssen wir Europa und wir Europäer zusammenhalten. Das ist der Kern, um den wir an dieser Stelle streiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Lassen Sie mich eine Schlussbemerkung machen. Ich sehe bei Donald Trump noch ein weiteres Motiv. Er möchte, dass wir mehr Geld für Rüstung ausgeben. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Europa, die europäischen NATO-Mitglieder geben ungefähr dreimal so viel für Rüstung aus wie Russland. Ich sehe da keinen Bedarf. Ich kann, ehrlich gesagt, nicht verstehen, dass innerhalb der Koalition an dieser Stelle Ruhe herrscht. Ich habe dieser Tage gehört, dass es einen Streit geben soll, wie man mit den Überschüssen aus dem Haushalt umgehen soll. Die einen waren für Investitionen – das finde ich eigentlich vernünftig –, die anderen waren für Schuldentilgung. Jetzt kommt Ursula von der Leyen in Davos mit der neuesten Idee. Sie möchte 24 Milliarden Euro – das ist der Betrag, der gebraucht würde, um das 2-Prozent-Ziel der NATO zu erreichen – zusätzlich in Rüstung stecken. (Henning Otte [CDU/CSU]: Sehr richtig! Für Sicherheit! Für Stabilität! Für Frieden! Für Freiheit!) Meine Damen und Herren, das schafft nicht mehr Sicherheit. Das schafft nicht mehr Zusammenhalt. Das schafft nur mehr Geldverschwendung. Deswegen sollten wir das unterlassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Wolfgang Hellmich für die SPD. (Beifall bei der SPD) Wolfgang Hellmich (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese sehr aufgeregte Debatte, die von dem einen oder anderen im Lauf der letzten Tage zielgerichtet in einzelne Städte in diesem Land getragen worden ist – entlang einer Strecke, über die die USA mit Unterstützung der Bundeswehr, der Bundesrepublik und ihrer Länder ihren Transport verlegt –, wäre aus meiner Sicht besser mit den realen Fakten unterlegt, um die es geht. Die Fakten, die an anderer Stelle dargestellt werden, entsprechen nicht den Tatsachen. Tatsache ist eben nicht, dass es sich um Vertragsbrüche handelt, sondern Tatsache ist, dass sich dieses genau im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Vertrages, im Rahmen des NATO-Truppenstatuts und im Rahmen des Vertrags „Partnership for Peace“ – 1994 beschlossen und vereinbart von der NATO und anderen Staaten, auch Russland – bewegt. Um nichts anderes geht es da. Das heißt: Das ist kein Rechtsbruch. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Henning Otte [CDU/CSU]: Sehr richtig, Herr Vorsitzender!) Dann sage ich, bevor die Frage gestellt wird: Alles das, was dort steht, und alle Regelungen, die dort getroffen worden sind, werden mit den Ländern vereinbart und mit den Ländern in der Bundesrepublik organisiert. Also geht es im Kern – der Kollege Trittin hat es genannt – in der Tat darum, die Einheit des Westens zu garantieren, diese zu erhalten, dies mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen. Der Satz: „So viel Sicherheit wie nötig und so viel Dialog und Kooperation wie möglich“ gilt nach wie vor, wird weiter gelten. Das ist in den Warschauer Beschlüssen des NATO-Gipfels niedergelegt. Was den Begriff des Säbelrasselns angeht: All das hat dazu geführt, wie der Kollege Mützenich es formuliert hat, dass der Säbel in der Scheide stecken geblieben und nicht aus der Scheide herausgeholt worden ist. Diese Kooperation und die Rückversicherung sind dringend notwendig, um die Einheit des Westens zu erhalten. Diese Überzeugung ist in den Debatten in den USA aber sehr ins Wanken geraten. Wir haben nun Gelegenheit, konkret über die NATO nachzudenken. Auf der einen Seite hören wir die Aussagen des künftigen amerikanischen Präsidenten und auf der anderen Seite die Aussagen seiner künftigen Minister Tillerson und Mattis, die ein klares Bekenntnis zur NATO als Schutzbündnis abgelegt haben. Wir werden diese Debatte nicht nur verfolgen, sondern, ich denke, gerade wir als Parlamentarier werden uns über die Parlamentarische Versammlung der NATO und auf anderem Weg auch in die Debatten einbringen und betonen, dass es uns darum geht, die NATO als eine notwendige Plattform des Dialoges und als notwendigen Bestandteil eines breiter angelegten Engagements für Frieden und Sicherheit in dieser Welt zu stärken. Nennen wir mal die Revitalisierung des Wiener Dokumentes! Fragen wir mal: Sind 4 000 amerikanische Soldatinnen und Soldaten in der Lage, einen Angriffskrieg zu führen? Das kann wirklich keiner behaupten. Wir halten uns an den KSE-Vertrag. Das kann man von der anderen Seite nicht sagen, weil die drei Divisionen, denen die 4 000 amerikanischen Soldatinnen und Soldaten gegenüberstehen, nach dem KSE-Vertrag gar nicht an der Grenze dort stationiert sein dürften. Es geht hier nicht um die Vorbereitung eines Angriffskrieges, wie Sie von den Linken das an dieser Stelle gerne behaupten. Das muss man klarmachen, und man muss den Menschen in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder sagen: Es geht an der Stelle um die Herstellung von Sicherheit und gleichzeitig um die Eröffnung der Möglichkeiten eines Dialoges mit der EU und der OSZE über die NATO, und zwar mit den Instrumenten der NATO – auf gar keinen Fall mit einer vertragswidrigen Stationierung von neuen Atomwaffen in der Verantwortung Europas, an der die Bundesrepublik beteiligt wäre. Das wäre – das sage ich an den Kollegen Kiesewetter gerichtet, von dem ich so etwas, glaube ich, dieser Tage gelesen habe – der garantiert falsche Weg. Mehr Verantwortung Europas für die eigene Sicherheit und auch mehr Vertrauensbildung: Ja, das ist wichtig. Europa und die europäischen Länder brauchen eine stärkere Rolle. Sie müssen intensiver kooperieren und zusammenarbeiten, die konkret mit der NATO vereinbarte Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit entsprechenden Maßnahmen unterlegen sowie sich gleichzeitig aktiv an den Instrumenten beteiligen, die zur Eröffnung eines Dialogs mit allen anderen beteiligten Ländern und zur Vertrauensbildung geeignet sind. Wolfgang Ischinger, der Chef der Münchner Sicherheitskonferenz, hat einen sehr bemerkenswerten Vorschlag gemacht, der, wie ich glaube, verfolgt werden sollte: Warum richten NATO und Russland nicht gemeinsam ein rund um die Uhr besetztes Krisenreaktionszentrum auf neutralem Boden ein, mit dem man in jeder Situation – an welcher Stelle auch immer Krisen ausbrechen – sehr schnell kooperieren und miteinander reden kann? Ich glaube, mit diesen Instrumenten und Maßnahmen zur Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle könnte eine Plattform gebildet werden, auf der wir mehr Frieden in dieser Welt erreichen können. Konkret: Ich erwarte mir von der Münchner Sicherheitskonferenz eine Menge an Initiativen und Diskussionen an dieser Stelle. Die amerikanische Administration, alle europäischen Länder und viele Staatschefs werden dort vertreten sein. Ich glaube, das ist der Ort, wo wir mit solchen Vorschlägen in die konkrete Diskussion gehen müssen. Wir werden unsere Vorschläge dort einbringen. Diejenigen, die dort sind, werden das tun. Ob das auch die Vertreterinnen und Vertreter der Linken sein werden? Wir werden es sehen. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt die Kollegin Elisabeth Motschmann. (Beifall bei der CDU/CSU) Elisabeth Motschmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufrüstung, Kriegsgeheul, Säbelrasseln, Kalter Krieg, Kriegsvorbereitung: Das alles haben wir von den Linken gehört. (Henning Otte [CDU/CSU]: Linke Rhetorik!) Diese Einschätzungen, lieber Herr Gehrcke, sind komplett falsch. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da klatscht noch nicht mal die Unionsfraktion!) Die Verlegung von Truppen nach Osteuropa ist eben keine Aktion, sondern eine Reaktion – (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das würde auch nichts ändern!) eine Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland und natürlich auch auf den ebenfalls von Russland begonnenen Krieg in der Ukraine. Dazu sagt Wolfgang Eichwede, langjähriger Leiter der Forschungsstelle Osteuropa – ich zitiere –: Mit der russischen Aggression gegen die Ukraine haben wir ... eine neue Situation. Indem die Großmacht Russland mit Gewalt Grenzen verändert, hat sie das Grundprinzip der Entspannungspolitik – Gewaltverzicht – aufgehoben ... Die Folge ist Instabilität. Diese wird bei Balten und Polen noch viel dramatischer empfunden als hier in Deutschland. Ein kluges Zitat. Ich kann Ihnen nur aus eigener Anschauung sagen, dass zum Beispiel die Balten sehr empfindlich im Hinblick auf das sind, was sie an sowjetischer und natürlich auch an nationalsozialistischer Okkupation erlebt haben. (Zuruf des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]) Mit Säbelrasseln, so wie es übrigens auch Sahra Wagenknecht und Gauland formulieren – die beiden sind sich manchmal unglaublich ähnlich in ihren Formulierungen; (Harald Weinberg [DIE LINKE]: Steinmeier! – Weitere Zurufe von der LINKEN) ich könnte sie Ihnen jetzt vorlesen, aber das will ich gar nicht –, hat der Truppeneinsatz in Osteuropa nichts zu tun. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das war ein Satz von Herrn Steinmeier! Gauland und Steinmeier oder Steinmeier und Gauland? – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Sie verwechseln da was!) – Schön, dass Sie sich aufregen. Dann trifft Sie der Vorwurf. Ich sage Ihnen noch einmal – das ist schon angeklungen –: Die NATO-Partner Polen, Litauen, Lettland und Estland haben um diesen Schutz gebeten. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das war in Afghanistan auch so, als die Sowjetunion da einmarschiert ist! Die hatten auch um den Schutz gebeten! Also vorsichtig, Frau Kollegin!) Deshalb kommt es zu einer Verlegung einer Panzerbrigade der US-Armee nach Mittel- und Osteuropa. So ist es auf dem NATO-Rat beschlossen worden. Die Bundeswehr unterstützt das; das haben Sie, Herr Gehrcke, gesagt. Aber im Gegensatz zu Ihnen finde ich diese Unterstützung großartig. Ich danke unseren deutschen Soldaten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Franz Thönnes [SPD] – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das sagen Sie mal in Bremerhaven!) – Ja, das sage ich auch in Bremerhaven. Das hat meine Kollegin Bettina Hornhues übrigens auch gemacht. Sie ist dagewesen und hat den Soldaten gedankt. (Bettina Hornhues [CDU/CSU]: Wo waren Sie denn, die Herren von den Linken?) Der Ministerpräsident von Brandenburg und Polenbeauftragte der Bundesregierung, Dietmar Woidke, sieht den Einsatz kritisch. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Darf er das?) Es hilft uns nicht weiter – sagt er –, wenn Panzer auf beiden Seiten der Grenze auf und ab fahren. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Recht hat er!) Er sieht darin eine Verschlechterung der Beziehungen zu Russland. (Beifall bei der LINKEN) Beides ist falsch. Er befürchtet, dass es künftig nicht mehr zum Dialog kommt. Auch das ist falsch. Natürlich wird es weiter zum Dialog kommen müssen. Natürlich werden Gesprächskanäle offengehalten werden müssen. Natürlich müssen wir die Brücken zu Russland weiter bauen. Aber wer sich zum Beispiel über den Einsatz dieser Soldaten – egal, ob es amerikanische, deutsche oder niederländische sind – lustig macht, indem er davon spricht, dass Panzer auf und ab fahren, der schwächt nicht nur unsere Position, sondern der verunsichert auch die Soldaten im Einsatz. Das finde ich nicht in Ordnung. Das ist unverantwortlich. Die Fraktion der Linken hat noch weitere Vorschläge gemacht: Auflösung der NATO, eine eigenständige europäische Verteidigungspolitik und ein kollektives Sicherheitssystem unter Einbindung Russlands. Das zeigt eine erstaunliche Nähe zu den Äußerungen von Donald Trump, der die NATO ja für obsolet hält. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Grundsatzprogramm der SPD von 1989!) Seltsam, mit wem Sie bezüglich Ihrer Positionen koalieren. Mit Blick auf Amerika darf man hoffen, dass die Bündnistreue trotz der Äußerungen von Trump bestehen bleibt. Mit Blick auf die Linken bin ich da nicht so sicher. Da kann ich nur hoffen, dass Sie nie Regierungsverantwortung übernehmen. (Zurufe von der LINKEN) – Keine Sorge, ich bin ganz entspannt; Sie sollten es auch sein. Ich möchte mit einem Gedanken von Joachim Gauck aus seiner gestrigen Rede, die ich sehr gut fand, schließen. Er sagte: ... die Aussage, es könne niemals eine militärische Lösung geben, klingt gut und ist gut, allerdings nur, solange sich beide Seiten an diese Maxime halten. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Einen Monat! Dann sind wir den Präsidenten los!) Da hat er genau recht. Weil man das mit Blick auf Russland nicht weiß – wir haben ja gesehen, was passiert ist –, ist dieser Einsatz gut und dringend nötig, und ich meine, an dieser Stelle dürfen wir dann auch einmal positiv sagen: Danke, Amerika! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Als Nächster spricht der Kollege Thomas Nord, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Nord (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Debatte zum 25. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages sagte ich hier am 23. Juni 2016: Wer eine Politik der friedlichen und nachhaltigen Koexistenz sowie ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands anstrebt, – ich weiß gar nicht, warum man das nicht anstreben sollte – kann und darf nicht aus den Augen verlieren, dass diese Sicherheit auch eine für die mittel- und osteuropäischen Staaten sein muss. Diese lässt sich nicht durch Säbelrasseln und Wettrüsten erreichen. (Beifall bei der LINKEN) Diese Position, so denke ich, muss ich heute nicht revidieren. Die internationale Lage, wachsende Spannungen, die militärischen Konflikte an den europäischen Außengrenzen bestätigen diese Position. Der Truppentransport im Rahmen der NATO-Operation Atlantische Entschlossenheit zeigt das aus meiner Sicht. Es ist kein Zufall, dass dieser Transport auf den Januar vorverlegt wurde. Die Terminänderung zeigt: Er ist kein Zeichen der Stärke, sondern der Verunsicherung und des Misstrauens auch angesichts des Machtwechsels in den Vereinigten Staaten. Die Rotation der Truppen ist ein Trick, um das Verbot dauerhafter Stationierung zu unterlaufen – das sagte übrigens Wolfgang Richter von der Stiftung Wissenschaft und Politik –, (Zuruf von der LINKEN: Guter Mann!) und es ist kein Wunder, dass die Russen das natürlich nicht akzeptieren. Am Tag der Debatte zum Nachbarschaftsvertrag mit Polen, am 23. Juni 2016, wurde der Brexit beschlossen. Die Debatte heute findet am Vorabend der Amtseinführung von Donald Trump statt, und ich bin schon ein wenig überrascht. Außer der Union weiß, glaube ich, niemand hier, was dieser Mann wirklich vorhat. Ihr Blick in die Zukunft ist doch eher ein Blick in die Glaskugel, wenn Sie hier davon reden, dass kein Löschblatt zwischen Ihnen passt. Das kann man doch zurzeit gar nicht einschätzen. (Beifall bei der LINKEN) Beide Termine, der 23. Juni und die morgige Amtseinführung, kennzeichnen den tiefgreifenden Wandel in den europäischen und internationalen Beziehungen. Nach dem Kalten Krieg, dem Zusammenbruch der Sowjetunion endet jetzt das Zeitalter der USA als Supermacht. (Beifall des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]) Nach den Niederlagen in Afghanistan, Irak und dem Scheitern in Syrien können oder wollen die USA ihre weltpolitische Rolle nicht mehr wie bisher ausfüllen. Die USA werden zu einer Großmacht unter anderen. Das ist der geopolitische Kern des von Trump angekündigten „America First“. Russland hat sich vom Zusammenbruch erholt. Mit dem Kriegseinsatz in Syrien ist es zur politischen und imperialen Großmacht geworden. Wir treten ein in eine Zeit neuer und alter Großmächte, in eine multipolare Welt ohne wechselseitig anerkanntes Kräfteverhältnis. Internationale Institutionen, entstanden als Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg, verlieren an Autorität. Das Völkerrecht wird benutzt, wie es gefällt, oder auch missachtet. Mit der Wahl von Trump ist der Atlantik breiter geworden. Die Europäische Union ist keine Großmacht und in einer Krise; das sollten wir nicht vergessen. Sie wird nach dem Brexit kontinental, und sie steht auf dem Prüfstand. Auch die mittel- und osteuropäischen Staaten befinden sich in dieser Situation. Sie sind gleichberechtigte Mitgliedstaaten der EU, haben aber die historische Erfahrung, dass sie wiederholt Spielbälle europäischer Mächte waren. Die baltischen Staaten und Polen fürchten sich vor Russland und rufen nach mehr Schutz durch die NATO, mehr Militär, mehr Aufrüstung und mehr Abschreckung. Zugleich aber führt wachsender Nationalismus zu einer hohen Belastung der Europäischen Union und zur Schwächung wichtiger Formate wie zum Beispiel des Weimarer Dreiecks. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, führt in die falsche Richtung. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Jeder Krieg kann jederzeit in eine nukleare Auseinandersetzung führen. Die EU steht unter diesen Vorzeichen vor der Notwendigkeit, eine gemeinsame Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik zu skizzieren. Aufrüstung, Militarisierung und Nationalismus sind dabei keine vernünftigen Antworten. (Beifall bei der LINKEN) Der Weg zu einem System kollektiver Sicherheit muss nicht neu gefunden werden. Man findet ihn zum Beispiel bei Willy Brandt 1971 – Zitat –: Ich begreife eine Politik für den Frieden als wahre Realpolitik dieser Epoche. … Wir müssen der Gewalt und der Androhung von Gewalt im Verkehr der Staaten entsagen, endgültig und ohne Ausnahme. Das schließt die Unverletzlichkeit bestehender Grenzen notwendig ein, … Rüstungsbegrenzung und Rüstungskontrolle. … Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Verhältnisse anderer Staaten muss respektiert werden ... Ein Europa des Friedens braucht die Bereitschaft zum Hinhören auf die Argumente des anderen, denn das Ringen der Überzeugungen und Interessen wird weitergehen. (Beifall bei der LINKEN) Das ist der richtige Weg für die deutsche und die europäische Außen- und Sicherheitspolitik. Dafür sollten wir gegenüber Russland, aber auch gegenüber den baltischen Staaten und Polen werben. Das schien schon 1963 illusorisch zu sein, aber es hat Egon Bahr nicht abgehalten, die Feststellung zu treffen – und zwar auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges –: „Frieden ist nicht alles, aber ohne Frieden ist alles nichts.“ Aus Sicht der Linken bleibt es dabei. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD spricht jetzt der Kollege Franz Thönnes. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ingo Gädechens [CDU/CSU]) Franz Thönnes (SPD): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, wenn wir über die außenpolitischen Auswirkungen von Atlantic Resolve diskutieren. Dabei muss man aber auch über die Gesamtkonzeption und auch darüber reden, welches die auslösenden Faktoren dafür gewesen sind. Das haben die Vorredner zum Teil gemacht. Aber es muss immer wieder klar und deutlich gesagt werden, insbesondere wenn man hier bestimmte Argumente vernimmt: Die militärische Großmacht Russland hat mit ihrem Vorgehen in der Ukraine das Völkerrecht und die fundamentalen Prinzipien der KSZE-Schlussakte und der europäischen Friedensordnung bewusst verletzt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es ist völlig uninteressant, wer das zuvor ebenfalls und an welcher Stelle gemacht hat. Darüber muss man an anderer Stelle diskutieren, und zwar genauso kritisch. Ich schildere noch einmal die Position, die Deutschland innehatte, als es um den Irakkrieg ging. Wir haben damals Nein gesagt, weil wir das für nicht richtig gehalten haben. Aber das gehört nicht in diese Debatte. In dieser Debatte reden wir über die jetzigen Auswirkungen auf die Außenpolitik. Da ist Russland der Auslöser. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Unsicherheit und Skepsis sind momentan die außenpolitischen Auswirkungen vor allem im Baltikum vor dem historischen Hintergrund der sowjetischen und der nationalsozialistischen Okkupation. Die Antwort des Westens war nicht Gegengewalt, sondern die Suche nach einer friedlichen Lösung mit den Minsker Vereinbarungen. Diese harren noch immer ihrer Umsetzung, haben jedoch einen europäischen Flächenbrand verhindert. Weitere Antworten waren die NATO-Gipfel in Wales und in Warschau 2014 und 2016. Trotz unterschiedlicher Positionen fand man durch das deutsche Engagement am Ende einen Kompromiss und gemeinsame Wege. Das ist ganz im Sinne der Politik von Willy Brandt und Egon Bahr, die darauf abzielte, den internationalen Zusammenhalt zu stärken, und nicht, nationalen Egoismen Vorschub zu leisten. (Beifall bei der SPD) Das Verteidigungsbündnis stand zusammen und stärkte die Sicherheit seiner Mitglieder bei gleichzeitigem Aufhalten aller Türen für den Dialog mit Russland. Statt der von einigen gewollten Kündigung der NATO-Russland-Grundakte erfolgten deren Bewahrung sowie die Wiederbelebung des NATO-Russland-Rates und die Einrichtung eines roten Telefons zwischen Brüssel und Moskau. Auf der anderen Seite wurde die schnelle Reaktionsfähigkeit des Bündnisses gestärkt. Wie wir wissen, handelt es sich bei der 3. US-Panzerbrigade, die im Rahmen von Atlantic Resolve nach Osteuropa verlegt wird, um eine zusätzliche bilaterale Maßnahme, um das Ganze zu stützen und zu stärken; ich brauche die Zahlen nicht zu wiederholen. Die Bundeswehr leistet logistische Unterstützung. Alle neun Monate wird diese Brigade in voller Stärke ausgetauscht. Das ist kein Trick und steht in völligem Einklang mit der NATO-Russland-Grundakte. Man kann hier nicht von einer substanziellen Stärkung sprechen. Zudem baut die NATO vier Bataillone mit insgesamt 4 000 Soldaten für Polen und das Baltikum als weitere Verstärkung auf. Beteiligt sind hier Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und die USA. Es wäre schön, einmal von Ihrer Seite zu hören, dass hier eine Staatengemeinschaft zusammensteht und dass es ein Solidaritätsprojekt ist, um Sicherheit und Schutz zu gewährleisten. Sie blenden das völlig aus. Das ist ein großes Defizit in Bezug auf Ihre internationale Politikfähigkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist schon interessant und erstaunlich, wenn sich angesichts dieser verhältnismäßigen Reaktion die Linke mit ihrer Fraktionsvorsitzenden und die AfD mit ihrem Parteivize im Rahmen einer völlig überzogenen Kritik fast wortgleich mit folgenden Aussagen treffen: „Das ist nicht mehr nur Drohgebärde, sondern dürfte in Russland als Kriegsvorbereitung wahrgenommen werden.“ (Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) Und: „Es ist keine Friedenspolitik, es ist Kriegsdrohungspolitik.“ Viel treffender wäre eine solche Rhetorik in dem Fall gewesen, als der russische Botschafter in Dänemark im März 2015 die Drohung formulierte, dieses skandinavische Land könne Ziel von Atomraketen werden, wenn es sich am NATO-Raketenschutzschild beteilige. Das Gleiche gilt, als Russland und Weißrussland im September 2009 ein gemeinsames Manöver „Zapad“ mit 12 000 Soldaten durchführten und unter anderem auch einen Atomschlag gegen Polen simulierten. Wo waren diese Stimmen denn damals? Wo waren denn diese Stimmen bei den russischen Manövern, die mit bis zu 160 000 Soldaten durchgeführt wurden? (Zuruf des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]) Dazu hat man überhaupt keine Besorgnis gehört. Ich sage Ihnen: Das, was jetzt geschehen ist, ist bündnisstabilisierend, schutzgebend und solidarisch. Aber das darf nicht das letzte Wort sein. Es darf eigentlich überhaupt kein letztes Wort dabei geben. Der Dialog muss aufrechterhalten werden. Eine Eskalationsspirale muss verhindert werden. Es geht um gemeinsame Sicherheit. Dazu gehört der von Frank-Walter Steinmeier in klarer Deutlichkeit ausgesprochene Vorschlag, einen Neustart der Rüstungskontrolle anzustreben. Und dazu gehört die Reform des Wiener Dokuments „Mehr Vertrauen durch Transparenz“. Auch gehört ein klares gemeinsames Bekenntnis zur NATO-Russland-Grundakte dazu. Des Weiteren gehören regionale vertrauensbildende Maßnahmen dazu, zum Beispiel freiwillige Stabilisierungsaktivitäten in Risikozonen, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Wo ist denn dieser Vorschlag? Nirgendwo!) Limitierung von Truppenstationierungen und -übungen, gegenseitige Information und Beobachtung, Intensivierung der Beobachtungsflüge im Rahmen des Vertrages über den Offenen Himmel oder Ausbildungsinspektionen, wie sie verabredet worden sind. Außerdem gehören ein Sicherheitsdialog in der OSZE und intensive Gespräche zwischen NATO und Russland dazu. Es muss Ziel sein, zu einer gemeinsamen Sicherheitsordnung in Europa zu kommen. Notwendig ist eine kooperative Sicherheitsordnung, die das Interesse gemeinsamer Sicherheit, die Bereitschaft zum Dialog und den Verzicht auf eine aggressive Rhetorik bei den Falken auf beiden Seiten – auch bei denen, die es hier teilweise gibt – beinhaltet. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Thönnes, Sie denken bitte an die vereinbarte Redezeit. Franz Thönnes (SPD): Je eher dies gelingt, umso weniger werden wir uns in den Diskussionen nur auf das Militärische konzentrieren. Und das wäre gut so. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Tobias Lindner, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir zu den Fakten. Worüber reden wir hier eigentlich? Die Vereinigten Staaten verlegen eine Brigade über Bremerhaven nach Polen. Diese Brigade umfasst 3 500 Personen, 2 800 Fahrzeuge und Container, 87 Panzer, 144 Schützenpanzer, 18 Haubitzen und 419 Gefechtsfahrzeuge. Ja, das ist eine ganze Menge an Material. Das muss man nicht mögen; das muss man nicht toll finden. Auch muss man es nicht toll finden, wenn in Europa mehr statt weniger Manöver abgehalten werden. Aber man muss sich die Frage stellen: Warum findet das denn statt? Herr Kollege Gehrcke, es hätte schon zur Redlichkeit gehört, dann auch einmal über die Ursachen zu reden. Und die sind nun einmal im Verhalten Russlands begründet. Das kann und darf man an dieser Stelle nicht wegdiskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch bei der LINKEN) Wenn Sie davon sprechen, dass man sich an Verträge halten soll – das ist in dieser Debatte schon erwähnt worden –, dann muss sich die russische Führung den Vorwurf gefallen lassen: Warum haltet ihr euch nicht an Verträge? Warum fahrt ihr mit den Drohungen fort? Warum schafft ihr in Europa eine Situation, in der sich unsere östlichen Bündnispartner bedroht fühlen? (Zuruf des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]) In dieser Situation, Herr Kollege Neu – ich weiß, dass es wehtut, wenn einen die eigene Fraktion in einer Debatte nicht reden lässt –, (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) muss man doch einmal die Frage stellen: Was ist denn die Alternative, wenn wir keine Aufrüstungsspirale in Europa wollen? Wäre es eine Alternative, unsere östlichen Bündnispartner alleinzulassen, ihnen keine Rückversicherung zu geben? Was wäre dann die Konsequenz? Die Konsequenz wäre doch, dass sie sich selbst helfen und gerade erst recht aufrüsten würden. Das heißt, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Jeder, dem daran gelegen ist, dass es keine neue Aufrüstungsspirale gibt, muss ein Interesse an dieser Rückversicherungspolitik haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn man Manöver kritisiert, dann muss man auch das Verhalten Russlands an dieser Stelle kritisieren. Nicht nur für die Kollegin Motschmann, sondern für jeden, der den Fernseher eingeschaltet hat, war sichtbar: Da fährt eine Brigade nach Polen. Kollege Kiesewetter hat es erwähnt: Das Ganze ist angekündigt worden. Was macht Russland stattdessen? Es führt sogenannte „snap exercises“ durch, also Manöver, die nicht angekündigt sind, mit Zehntausenden von Soldaten. Unabhängig davon, dass das Nichtankündigungen von Manövern ebenfalls ein Bruch von Verträgen ist, schafft das Raum für gefährliche Missverständnisse, weil niemand wissen kann: Ist das ein Manöver, oder könnte es auch etwas anderes sein? Wenn Sie, Kollege Gehrcke, davon reden, dass die Türen Europas, dass die Türen der NATO offenstehen sollen, dann muss ich erwidern, dass sich Russland den Vorwurf gefallen lassen muss, dass es nicht durch diese offenen Türen geht. Die NATO hat mehrfach, so ist es in den Dokumenten der KSZE niedergelegt, russische Beobachter zu Manövern eingeladen, um auch hier vertrauensbildende Maßnahmen zu schaffen. Ich erwarte, dass solche Einladungen weiterhin ausgesprochen werden. Aber genauso erwarte ich von der russischen Seite, dass eine solche Einladung auch angenommen wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Was die NATO angeht, ist für meine Fraktion eines ganz klar: Wenn sich die NATO auf eine Strategie „Abschreckung und Dialog“ festlegt, dann muss für alle Mitgliedstaaten gelten, dass man nicht das eine tut und das andere vielleicht als ein Feigenblatt oder als ein unliebsames Zusatzinstrument behandelt. Ich erwarte von allen Bündnispartnern der NATO, gerade auch von unseren östlichen Bündnispartnern – der Kollege Thönnes hat über Polen und das Baltikum gesprochen –, dass sich alle an diese Strategie halten und dass man, wenn man auf der einen Seite Rückversicherungsmaßnahmen durchführt, auf der anderen Seite wirklich jedes Instrument nutzt, um einen Dialog zumindest anzuregen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt in aller Deutlichkeit: Wir sollten schauen, dass sich der NATO-Russland-Rat nicht weniger, sondern häufiger trifft. Reden schadet nie, und Reden vermeidet die Gefahr gefährlicher Missverständnisse. Das heißt auch, dass man Russland immer wieder zwingt, sich dazu zu verhalten, und dass man Angebote macht. Ich füge hinzu: Das heißt aber auch, dass man dann klar und deutlich benennt, wann die russische Seite solche Angebote wahrnimmt und wann sie nur Fehlinformationen in die Öffentlichkeit streut und solche Angebote ausschlägt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Grüne erwarten von der Bundesregierung, dass Sie sich auch an dieser Stelle im Bündnis einsetzen, dass der Dialog nicht zu kurz kommt, damit es nicht nur bei Abschreckung bleibt, sondern damit auch die Tür offengehalten wird für eine Lösung dieses Konflikts. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Als Nächster spricht der Kollege Dr. Bernd Fabritius für die CDU/CSU. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Bernd Fabritius (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke hat eine Aktuelle Stunde beantragt, um nach den außenpolitischen Auswirkungen der US-Truppen-Verlegung nach Osteuropa zu fragen. So weit, so gut. Die außenpolitischen Auswirkungen anderer Ereignisse scheinen dabei ausgeblendet worden zu sein: die Auswirkungen der Krim-Annexion oder die militärischen Auseinandersetzungen in der Ostukraine, die bereits genannt worden sind. Sie fragen geradeso, als ob Atlantic Resolve innerhalb der NATO-Operation aus dem Nirgendwo komme und als ob urplötzlich eine militärische Drohkulisse gegen den Frieden in dieser Welt aufgebaut werde. Es ist doch keine diffuse Angst der Polen oder der Menschen im Baltikum, die diese auf die Straßen treibt, um die US-Soldaten dankbar zu empfangen. Meine Damen und Herren, es ist doch keine Furcht vor einer vagen Bedrohung durch unbekannte Kräfte. Wer noch immer glaubt, die militärischen und geostrategischen Interessen Russlands würden sich lediglich auf die unmittelbare westliche Nachbarschaft erstrecken, der verkennt die Energie, mit welcher vermeintlich verlorene Einflüsse auch militärisch zurückerobert werden sollen. Sie fragen nach der außenpolitischen Wirkung der Verlegung der US-Truppen nach Polen. Ich frage Sie nach der außenpolitischen Wirkung „Ami go home“ skandierender Menschen und auch eines brandenburgischen SPD-Ministerpräsidenten – der zu allem Überfluss auch noch Koordinator für die deutsch-polnische Zusammenarbeit ist –, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) der sich in solche Proteste einreiht, was Kollegin Motschmann zu Recht angesprochen hat. Die polnische Rzeczpospolita spricht in ihrer Sonntagsausgabe gerade mit Bezug auf das Amt Woidkes von „Ironie des Schicksals“ und führt aus, seine Unterstützung für den Protest überrasche nicht. Die Zeitung fragt: „Wird es in Situationen größerer Konflikte nicht zu einer Radikalisierung der Stimmung in Deutschland kommen?“ – Sind einige in Brandenburg wirklich so geschichtsvergessen, dass sie nicht mehr wissen, wer etwa durch die Solidarnosc-Bewegung wesentlich auch zum Fall der Berliner Mauer und der deutschen Wiedervereinigung beigetragen hat? Es war die polnische Bevölkerung, meine Damen und Herren, die heute zusammen mit den Menschen aus dem Baltikum unsere Solidarität einfordert. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Auswirkungen solcher Positionen werden uns in unserer Friedenspolitik noch lange beschäftigen. Woidkes weiteren Äußerungen stimme ich ausdrücklich zu. Es ist sicher besser – ich zitiere –, „trotz aller Schwierigkeiten den Dialog mit Russland zu suchen“. Richtig! Auch ich bin der Überzeugung, dass man mit Russland reden muss. Aber wenn uns die vergangenen zwei bis drei Jahre etwas gelehrt haben, dann, dass gegenüber Russland nicht aus einer Position der Schwäche heraus argumentiert werden kann und wir nur solidarisch stark sind. Erst im Juni vergangenen Jahres beklagten Sie, Kollege Thomas Nord von der Fraktion Die Linke, im Zuge der Plenardebatte zum 25. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages, aus der Sie sich heute selbst bereits zitiert haben – ich zitiere –: Jahrhundertelang waren die Polinnen und Polen Spielball europäischer Großmächte und Opfer machtpolitischer Absprachen – häufig zugunsten Russlands und Preußens bzw. später Deutschlands. Heute beantragt gerade Ihre Fraktion eine Aktuelle Stunde, um eine Truppenverlegung anzuprangern, die genau das verhindern soll. Meine Damen und Herren, so viel außenpolitische Konsistenz ist bemerkenswert. An solcher ließ es auch die Kollegin Wagenknecht nicht mangeln: Atlantic Resolve sei nicht mehr nur Drohgebärde, sondern dürfte in Russland als konkrete Kriegsvorbereitung wahrgenommen werden und zu entsprechenden Gegenreaktionen führen. – Sie, Herr Kollege Thönnes, haben das bereits angesprochen. Bei allem Respekt: Drohgebärden und Kriegsvorbereitungen, war das das Stadium, in welchem sich Russland vor fünf Jahren befand? Mittlerweile werden diese Kriege in der Ostukraine geführt. Ich glaube, Sie bringen hier die Reihenfolge von Ursache und Wirkung durcheinander. War es nicht Russland, das unter brutalem Bruch des Völkerrechts und auch unter Verrat der im Budapester Abkommen übernommenen Verpflichtungen, Herr Kollege Gehrcke, den souveränen Staat Ukraine angegriffen hat? (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das stimmt einfach nicht!) Meinen Sie, dass nach derartiger russischer Außenpolitik das Sicherheitsbedürfnis der anderen Nachbarn Russlands und der europäischen Staatengemeinschaft insgesamt die von Ihnen infragegestellten Maßnahmen etwa nicht in höchstem Maße rechtfertigen, ja zwingend erforderlich machen? Diejenigen, die heute übrigens den Zeigefinger erheben, sind genau dieselben, die angesichts von Aleppo der Weltgemeinschaft Tatenlosigkeit vorwerfen. Ich bin jedenfalls sehr dankbar, dass die USA durch Atlantic Resolve ihren Versprechen auch Taten folgen lassen. Angesichts der Unsicherheit in Bezug auf die künftige Ausrichtung transatlantischer Beziehungen gilt dies umso mehr. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner spricht jetzt für die SPD. (Beifall bei der SPD) Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Eines – das habe ich heute wieder in der Debatte mitbekommen – haben die Populisten von rechts und die Rhetorik von links gemeinsam, nämlich die gefährliche Lust an der Konfrontation. Während die Rechten ja in der Regel, assistiert von der Russischen Föderation, versuchen, halbe und erfundene Wahrheiten zu verbreiten und Ängste vor düsteren Mächten zu schüren, haben die Linken stets die Verharmlosung von Putin als Friedensengel im Blickfeld, verteufeln die NATO, wo es nur geht, und beschwören wie Sie, lieber Kollege Gehrcke, den Kalten Krieg. Dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren – das ist das Erschütternde –, werden Sie auch noch von angeblichen Sicherheitspolitikern wie Mike Turner, den ich bei der NATO-PV letztes Jahr erleben konnte, assistiert, der allein die militärische Konfrontation in den Mittelpunkt stellt. Gott sei Dank, möchte ich fast sagen, werden alle drei Gruppen leidlich im Zaun gehalten, und es ist klar, dass die NATO nicht mal eben so, wie es kolportiert wird, Tausende von Panzern im Baltikum stationiert; denn die NATO ist ein Sicherheitsbündnis. Es ist ein Sicherheitsbündnis für Abrüstung, nicht für Aufrüstung. So habe ich es jedenfalls immer verstanden, und so sehe ich die NATO auch weiterhin. (Widerspruch bei der LINKEN) Meine Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Truppenverlegung ist Folge einer bilateralen Vereinbarung zwischen Polen und den USA. Sie geht einher mit dem Warschauer Gipfel, der richtig feststellt: Wir zeigen Stärke, wir zeigen Solidarität gegenüber unseren Nachbarn, und gleichzeitig halten wir Gesprächskanäle offen, und zwar alle. Es ist der Arbeit von Frank-Walter Steinmeier, unserem Außenminister, und seiner Initiative zum Neustart der Abrüstungspolitik zu verdanken, dass dieser Gipfel und alle Diskussionen nicht im Zeichen der Konfrontation stehen. Sogenannte Friedensaktivisten, seien sie von den Rechten oder von der Linken, bilden heute eine Querfront gegen die Truppenübungen, und wir hören von Wagenknecht bis Gauland, dass eine angeblich aggressive NATO den Krieg wolle, dass das unschuldige Russland nicht provoziert und nicht eingekreist werden dürfe. – Mein Gott! Wer allein mit verletzten Gefühlen Außenpolitik macht, der steht nicht auf dem Boden der Realität. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist kaum zu glauben, aber seit geraumer Zeit – damit richte ich mich auch an die Linken – ist unser östlicher Nachbarstaat Polen und nicht Russland. Unser Partner ist Polen. Es ist mir fast peinlich, das betonen zu müssen, aber Russland hat nun einmal – das muss man in diesem Hause sagen – keine legitimen Einflusssphären, keinen Anspruch auf Polen, keinen Anspruch auf die baltischen Staaten, auf niemanden. Sie sind souverän. Wenn diese Länder aus ganz konkreter historischer Erfahrung die Nähe zur NATO suchen, dann ist das ihr gutes Recht. Wir haben die Pflicht, ihnen auch zu sagen: Die NATO ist kein bloßes Sicherheitsbündnis, keine Versicherung, sondern sie ist eine Wertegemeinschaft, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) deren Inhalt es wert ist, gesehen zu werden. Die sich abwechselnden NATO-Truppen nach dem Warschauer Gipfel und auch die jetzigen US-Truppenübungen verletzen die NATO-Russland-Grundakte nicht. Es ist ganz einfach. Mein früherer Professor hätte gesagt: Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung. Dazu müsste man nur in die NATO-Russland-Grundakte blicken, dann würden nicht so dumme Aussagen gemacht. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Dann tun Sie das einmal! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Wen hat Herr Steinmeier mit „Säbelrasseln“ gemeint?) Ob es klug ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken, das umzusetzen, steht auf einem anderen Blatt; denn nicht alles, was erlaubt ist, ist auch klug. Stichwort „Krim“: Es war und ist nicht klug, das Budapester Memorandum zuerst zu unterzeichnen – ich meine damit übrigens Russland – und dann diesen Vertrag zu brechen. Es ist nicht nur unklug, es ist völkerrechtswidrig. Putin, so glaube ich, ist ein kühl kalkulierender Machtpolitiker, für dessen Strategie man durchaus Verständnis haben kann, der man aber mit Entschlossenheit, mit Stärke und vielleicht sogar mit militärischer Präsenz entgegentreten muss. Jedenfalls muss man ihm aber mit Klugheit entgegentreten. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Dann üben Sie mal!) Die eingangs erwähnte Konfrontation allein nützt uns nichts. Bei militärischen Konflikten gibt es keine Sieger, es gibt nur Verlierer. Eine Lösung finden wir nur mit einer klugen Strategie: Erstens: Gesprächskanäle aufrechterhalten, zum Beispiel im NATO-Russland-Rat. Zweitens: klare Linien aufzeigen, auch mit Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit. Drittens: nicht nur von Werten in der NATO reden, sondern deren Einhaltung auch einfordern. Das gilt für die Türkei, das gilt für Polen, das gilt für Deutschland, das gilt für alle Länder dieses Bündnisses. Das ist vernünftige Realpolitik – das beste Mittel gegen Agitatoren auf beiden Seiten. Das wäre klug, und damit hätte dieser Einsatz eine entsprechende außenpolitische Wirkung. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Henning Otte. (Beifall bei der CDU/CSU) Henning Otte (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde gibt uns die Möglichkeit, noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, warum diese Truppenverlegung notwendig ist, warum sie richtig ist und warum wir sie auch unterstützen. Sie zeigt ganz klar die Verbundenheit der Vereinigten Staaten gegenüber der Sicherheit und Freiheit in Europa. Sie ist ein deutlicher Ausdruck von Präsenz, von Transparenz. Sie ist im Übrigen seit dem Jahr 2014 schon fest vereinbart. Sie signalisiert die Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der NATO hinsichtlich der Absicherung ihrer Ostgrenzen. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Die NATO hat keine Ostgrenzen!) Dies, meine Damen und Herren, ist notwendig geworden. Wir hier in Deutschland, in Europa und auch innerhalb unseres NATO-Bündnisses sagen sehr deutlich, dass die Annexion der Krim völkerrechtswidrig war, dass die Einflussnahme in der Ostukraine ein Angriff auf die Souveränität des Landes war, (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Quatsch! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Es gab aber auch einen Putsch!) dass sie außerhalb des Rechtsrahmens vollzogen wurde. Insofern ist hier ein deutliches Zeichen Europas und der NATO-Partner notwendig. Mit hybriden Provokationen, mit Völkerrechtsbruch, mit Alarmierungsübungen, mit Einschüchterungspolitik, mit drei neuen Divisionen an der Grenze untergräbt die Kremlführung ganz bewusst die europäische Integration, und sie befördert damit den Extremismus in der politischen Debatte, nicht nur in Frankreich bei Frau Le Pen, nicht nur bei der AfD, sondern leider auch bei der Fraktion Die Linke – man sieht es an Ihrer Argumentation, meine Damen und Herren. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das habe ich mir gedacht! Alle Wege führen nach Moskau!) Das alles beunruhigt uns hier in Deutschland, und es beunruhigt vor allem die Menschen in den baltischen Staaten, in Rumänien, in Bulgarien, in Polen und – ich füge hinzu – auch in Schweden und in Finnland. Wir lassen sie nicht allein, sondern stehen aktiv und sichtbar an ihrer Seite. Meine Damen und Herren, die Anbindung an Europa, an die NATO soll untergraben werden, indem von russischer Seite eine Einschüchterungspolitik vollzogen wird. Deswegen ist es wichtig, den Schutzdeich an der osteuropäischen NATO-Grenze zu erhöhen. Denn es gibt die klare Strategie des Kreml, die Einflusssphäre zu erweitern, die Souveränität von Staaten zu untergraben und anzugreifen. Insofern ist Atlantic Resolve eine gut angelegte multinationale Unternehmung, und wir sind den Vereinigten Staaten für dieses sichtbare Zeichen für Frieden und Stabilität in Europa dankbar. (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das hört Trump aber gerne!) Deutschland unterstützt diese Maßnahmen im Rahmen des sogenannten Host Nation Supports, indem 4 000 US-amerikanische Soldaten Deutschland als Drehscheibe logistisch nutzen können, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Hey! „Deutschland als Drehscheibe“!) um von hier aus die baltischen Staaten und Polen zu unterstützen. Das geschieht auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts und damit im Rahmen von Recht und Ordnung (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Sie reden ja wie Kaczynski!) und ist Ausfluss der NATO-Gipfel von Wales und Warschau. Wir unterstützen dies auch mit einer Enhanced Forward Presence, einer sogenannten Vorne-Präsenz, um deutlich zu machen: Wir sind bei den baltischen Staaten, wir sind bei Polen. Denn wir sagen: Bündnisverteidigung ist auch Landesverteidigung. Auch deswegen leistet Deutschland einen Beitrag in Litauen, wo wir ab 2017 mit 450 Soldaten zusammen mit den Niederländern, mit den Norwegern, mit den Belgiern ein Zeichen für diese Einigkeit setzen. Deutschland leistet einen Beitrag zur sogenannten schnellen Speerspitze der NATO, allein, um mit einer schnellen Präsenz in einer Phase der Beunruhigung innerhalb des NATO-Gebietes deutlich zu machen, dass wir zusammenstehen und dass ein Überschreiten der Grenze durch den Kreml ein Angriff auf alle souveränen Staaten wäre. Auch hier sind wir uns der Rückendeckung, der Rückversicherung durch Kanada und die Vereinigten Staaten im Rahmen der wichtigen, notwendigen transatlantischen Beziehungen sicher. Das alles geschieht im Rahmen der Ergebnisse der Zwei-plus-Vier-Gespräche und der NATO-Russland-Grundakte. Wir stehen zu diesem Recht, auch um deutlich zu machen, dass es Unrecht war, die Krim zu annektieren. Wir setzen uns ein für ein geeintes Europa, für eine starke NATO mit dem klaren Ziel von Frieden und Freiheit, einer friedlichen Entwicklung hier in Europa. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Zum Abschluss der Aktuellen Stunde spricht der Kollege Thorsten Frei für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Frei (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde genommen muss man der Fraktion Die Linke dankbar dafür sein, (Beifall bei der LINKEN) dass sie dieses Thema auf die Tageordnung der heutigen Sitzung gesetzt hat; denn wir konnten in der vergangenen Stunde sehr exakt darlegen, dass Sie absolut schiefliegen. Außerdem hatten wir so die Gelegenheit, ein paar Bemerkungen zur allgemeinen Sicherheitslage in Deutschland und Europa zu machen. Herzlichen Dank für diese Gelegenheit. (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Gern geschehen!) Wenn man das Ganze vom Ende her betrachtet, dann muss man sagen: Deutschland geht es so gut wie noch nie in unserer Geschichte, und das hat nicht nur mit den ökonomischen Rahmenbedingungen zu tun, sondern das hat auch etwas mit Frieden, mit Stabilität und mit Sicherheit in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland und Europa zu tun. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist undifferenziert! Sie kennen die gesellschaftliche Realität offenkundig nicht!) Dafür gibt es Gründe, und ein ganz wesentlicher Grund dafür ist die Partnerschaft, die Freundschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Ein ganz wesentlicher Punkt ist die Rückversicherung in der Sicherheitsgemeinschaft der NATO. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das habe ich mir gedacht!) Das ist der Grund, warum wir in der Vergangenheit in Sicherheit, in Freiheit und in Frieden leben konnten, und das gilt auch für die Zukunft. Deswegen sage ich an dieser Stelle ganz klar: Man kann vieles sagen, aber eines ist die NATO mit Sicherheit nicht: Sie ist nicht obsolet, sondern sie wird in Zukunft eher noch mehr gebraucht werden als in der Vergangenheit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Der Wohlstand wird am Hindukusch verteidigt! – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Ein Auslaufmodell!) Deswegen ist es folgerichtig, dass wir uns militärisch in Litauen engagieren. Es ist folgerichtig, dass wir positiv zur Kenntnis nehmen, dass 4 000 amerikanische Soldaten über Bremen nach Polen entsendet werden; denn letztlich können wir damit das klare Signal senden, dass wir die gemeinschaftliche Sicherheit in Europa verteidigen wollen. Es geht darum, sich für einander einzusetzen und sich gemeinsam stark zu machen; denn leider – das haben einige Vorredner schon ausführlich dargelegt – ist es so, dass sowohl Atlantic Resolve als auch die NATO-Rückversicherung notwendig sind und dass die Ängste und Befürchtungen, die es in Lettland, in Litauen, in Estland und in Polen gibt, absolut berechtigt sind. Es geht mir nicht nur um die Entwicklungen seit März 2014, als mit der Annexion der Krim zum ersten Mal seit Jahrzehnten in Europa wieder einseitig und mit militärischer Gewalt Grenzen verändert worden sind. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Lüge! Das stimmt nicht! 1999 die NATO in Jugoslawien! Stichwort „Kosovo“! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Was war 1999 in Jugoslawien?) Letztlich wurde damit die Axt an die Grundprinzipien für Sicherheit in Europa angelegt. Es geht des Weiteren – auch darüber haben wir gesprochen – um Drohungen, es geht um Übungen, es geht darum, dass Nuklearwaffentests simuliert werden. (Zurufe von der LINKEN) Es geht darum, dass Lufträume, etwa von Schweden oder von Finnland, verletzt wurden. Es geht auch darum, dass, bevor die amerikanischen Soldaten in Bremen angekommen sind, letztendlich Russland an seiner Westgrenze die erste Panzerarmee mit drei Divisionen mit etwa 30 000 Soldaten, die sie eigentlich 1998 aufgelöst haben, wieder in den Dienst gesetzt hat, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Aber auf russischem Gebiet und nicht außerhalb!) und zwar an der Westgrenze, wohlgemerkt! Die amerikanischen Soldaten werden nicht an der polnischen Ostgrenze stationiert. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Aber in Polen und nicht in den USA!) Das ist doch auch ein klares Signal. Wenn ich an den vergangenen November denke, als Russland an seiner Westgrenze eine Zivilschutzübung unter Beteiligung von 40 Millionen Bürgern durchgeführt hat: Das sind doch klare Signale. Man darf Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Das ist der entscheidende Fehler, den Sie machen. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Da hat Sie die Geschichte das Fürchten gelehrt! – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Zweiter Weltkrieg auf sowjetischem Boden!) – Reden Sie doch, wenn Sie Rederecht haben, aber nicht jetzt, Herr Neu. Hören Sie besser zu! Sie haben in dieser Debatte einiges zu lernen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb ist es ganz entscheidend, auf die Geschehnisse zu reagieren. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Seit ihr eine Große Koalition habt, gibt es eh keine Zurufe mehr! Seien Sie einmal souverän! Wie sehr ich Ottmar Schreiner vermisse!) Wenn Sie sich anschauen, wie sich Russland in den vergangenen vier, fünf Jahren verhalten hat, dann ist doch klar, dass wir eine klare Reaktion brauchen. Bereits im Jahr 2010 hat der russische Präsident die Losung ausgegeben, dass bis zum Jahr 2020 rund 500 Milliarden Euro in die Rüstung investiert werden sollen. 2015 ist der Rüstungsetat um 8 Prozent auf mehr als 60 Milliarden Euro gestiegen. (Zurufe von der LINKEN) Der Kollege Roderich Kiesewetter hat deutlich gemacht, dass inzwischen 5 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung Russlands in die Bereiche Sicherheit und Verteidigung fließen. Dieses Geld wird in Projekte investiert, die tatsächlich umgesetzt werden, und damit wird Politik gemacht. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: 700 Milliarden in den USA!) Der entscheidende Punkt ist: Es ist so, dass die russische Bevölkerung zu einem großen Teil dieser Politik der Stärke, einer Politik, die auf Weltmachtinteressen setzt, folgt; (Zuruf des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]) denn sie nimmt letztlich nicht nur in Kauf, dass viel Geld für Rüstung ausgegeben wird, sondern auch, dass im gleichen Zeitraum, in dem die Rüstungsausgaben von 3 auf 5,4 Prozent der Gesamtwirtschaftsleistung gestiegen sind, beispielsweise die Bildungsausgaben von 5,1 auf 3,9 Prozent und beispielsweise die Ausgaben für Gesundheit von 4 auf 2,2 Prozent gesunken sind. Das heißt, die russische Bevölkerung nimmt letztlich Wohlstandsverluste, Demokratieverluste und Freiheitsverluste in Kauf, um diesem Konzept zu dienen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das passiert in Deutschland aber genauso! – Zuruf des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]) Ich glaube, wir müssen dem eine Politik der Stärke entgegenhalten, um die Voraussetzungen für Gespräche mit Russland zu eröffnen. Auf das Rational des Präsidenten Putin muss man mit dem gleichen Rational antworten. Das ist das Ergebnis dieser Debatte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Freitag [SPD]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses (5. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung 13. Sportbericht der Bundesregierung Drucksachen 18/3523, 18/9748 Dazu liegt je ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Widerspruch dagegen sehe ich keinen. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Bundesregierung dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor knapp zwei Jahren hat der Bundesinnenminister Thomas de Maizière den 13. Sportbericht der Bundesregierung hier vorgestellt. Dabei war auch die durchwachsene Bilanz der deutschen Mannschaft bei den Winterspielen in Sotschi 2014 Thema. Ziel des Sportberichts ist es, eine Bilanz der Förderpolitik des Bundes zu ziehen. Vor zwei Jahren haben wir festgestellt, dass sich der deutsche Spitzensport an einem Scheideweg befindet. Mit den Medaillen bei den Sommerspielen in Rio haben wir uns auf dem Niveau von Peking und London eingependelt, also auf einem Niveau, bei dem wir Reformbedarf festgestellt haben. Nicht nur, um uns nach oben zu orientieren, sondern auch, um nicht nach unten abzurutschen, bedarf es einer Reform. Inzwischen haben wir ein Konzept zur Neustrukturierung der Spitzensportförderung vorgelegt. Es verfolgt drei wesentliche Leitlinien: Zielorientierung und Exzellenz, Leistung und Transparenz sowie Fairness und Sauberkeit. Das Konzept ist ein gemeinsames Werk des Bundesinnenministeriums, des Deutschen Olympischen Sportbundes, der Länder, der Sportverbände, der Athleten sowie renommierter Sportwissenschaftler. Es freut mich, dass sich vor allem auch der Sportausschuss des Bundestages eingebracht hat. (Jeannine Pflugradt [SPD]: Wir hätten uns gerne noch mehr eingebracht!) Wichtig ist, dass der Sportausschuss jetzt auch die Umsetzung der Reform eng begleiten wird. Es geht darum, dass wir in Zukunft die Fördermittel zielgenauer auf das Erfolgspotenzial der Athleten, Sportarten und Disziplinen konzentrieren. Es geht aber nicht nur um die Erfolgspotenziale, es geht zum Beispiel auch um die Absicherung von Athleten durch den Ausbau der dualen Karriere und ein verbessertes Gesundheitsmanagement. Maßgeblich bei allen Überlegungen ist, dass der Sportler im Mittelpunkt steht. Wir brauchen bei unserer Reform allerdings einen langen Atem. Großbritannien hat 1996 in Atlanta gerade einmal eine Goldmedaille gewonnen. Bis zum Gewinn von 29 Goldmedaillen und dem Wirksamwerden der Reform bei den Spielen 2012 in London hat es 16 Jahre gedauert. Auch für unsere Fußballnationalmannschaft hat es vom Rumpelfußfall 1998 in Frankreich bis zum Gewinn der Fußballweltmeisterschaft 16 Jahre gedauert – bis die Nachwuchsförderung, bis die Reform beim Fußballverband gegriffen hat. Meine Damen und Herren, Sport und Politik bekennen sich in diesem Konzept auch zur Gleichstellung von olympischem und paralympischem Sport. Diese Gleichstellung wollen wir stärker als bisher auch in der Praxis leben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Hier sind natürlich auch die Verbände gefragt, wenn es um eine Inklusion des paralympischen Spitzensports geht. Beide Seiten werden davon profitieren. Einige Verbände haben das ja bereits vorbildlich auf den Weg gebracht; ich denke an den Deutschen Kanu-Verband. Mit den vorgenannten Punkten liegen wir auf einer Linie mit der Beschlussempfehlung des Sportausschusses, dessen Bericht heute auf der Tagesordnung steht. Das Parlament hat die Sportförderung des Bundes im Etat des Bundesinnenministeriums für das Jahr 2017 gegenüber dem Regierungsentwurf um 5,2 Millionen Euro aufgestockt. Im Jahr 2013 haben wir mit etwa 132 Millionen Euro begonnen, im Jahr 2017 sind es circa 168 Millionen Euro. Das ist ein Anstieg um rund 36 Millionen Euro und damit deutlich mehr als in den drei vorangegangenen Wahlperioden zusammen. Selbstverständlich werden wir neben der Reform auch die anderen Punkte der Beschlussempfehlung des Sportausschusses im Auge behalten und verfolgen. Hierzu gehört insbesondere der Kampf gegen Doping. Das ist leider bedeutsamer denn je; das haben die Berichte des von der Welt-Anti-Doping-Agentur eingesetzten Sonderermittlers gezeigt. Was in den McLaren-Berichten beschrieben und belegt wird, hätten wir uns zumindest bis zum Sommer des vergangenen Jahres wohl alle nicht vorstellen können. Der Sport muss nun endlich die Weichen stellen für einen effektiven internationalen Antidopingkampf und damit für eine saubere Zukunft des Sports. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fangen Sie mal an!) Der Sport darf die Berichte nicht auf sich beruhen lassen und einfach so weitermachen, als ob es diese kriminellen Vorgänge nicht gegeben hätte. Die Entscheidung hierüber und alle Maßnahmen, die diesbezüglich unternommen oder eben nicht unternommen werden, sind für die Integrität und die Glaubhaftigkeit des Sports und damit für die Zukunft des Sports entscheidend. Deutschland hat sich 2015 durch die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes klar positioniert. Wie wirksam dieses Gesetz bei der Bekämpfung von Doping ist und ob das Gesetz unsere Erwartungen am Ende auch erfüllen kann, können wir heute noch nicht beurteilen. Klar ist aber natürlich, dass dieses Gesetz ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Doping ist. Ich fordere die verantwortlichen Funktionäre im Sport auf, ebenfalls alles dafür zu tun, um faire Wettkämpfe sicherzustellen. Es darf kein Wegducken mehr geben, wie wir es bei den Olympischen Spielen durch das IOC erlebt haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die hohe Reputation von Olympischen Spielen hat bereits massiv gelitten; sie ist keine Selbstverständlichkeit. Ein letzter Gedanke zum Doping: Bei den Gesprächen und Debatten im Vorfeld des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes haben wir deutlich erfahren, welch tragische Folgen, welch körperliche Schäden Doping auslöst. An den Folgen der Dopingmittel sind Menschen gestorben. Auch aufgrund unserer eigenen DDR-Geschichte haben wir eine besondere Verantwortung dafür, dass staatlich organisiertes Doping wirklich überall unterbunden wird. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie die Bundesregierung bei dem von ihr in der Sportpolitik eingeschlagenen Weg unterstützen. Ich freue mich auf einen weiterhin so fruchtbaren und guten Dialog. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Dr. André Hahn für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. André Hahn (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man braucht nicht drum herumzureden: Die letzten Jahre waren keine guten Jahre für den Sport. Es gab Skandale beim IOC, bei der FIFA, der UEFA und auch beim DFB. Es gab Dopingfälle in bislang ungekanntem Ausmaß, die die Olympischen und Paralympischen Spiele in Rio erheblich beeinträchtigt und teilweise die Berichterstattung bestimmt haben. Es gab hierzulande die durch Volksentscheide gescheiterten Olympiabewerbungen von München und Hamburg. Es gibt nach wie vor Gewalt, rechtsextreme und rassistische Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen. Und es gibt immer häufiger Klagen über die angeblich oder die tatsächlich nicht ausreichende Finanzierung des Sports durch Bund und Länder. Auch die Zuwanderung zahlreicher Flüchtlinge nach Deutschland blieb nicht ohne Auswirkungen auf den Sportbereich, sei es durch die zeitweilig notwendige Unterbringung in Turnhallen oder durch neue Herausforderungen mit Blick auf die Integration der zu uns gekommenen Menschen; denn gerade hier kann der Sport Wertvolles leisten. Und ohne Zweifel: Es gab viele tolle Leistungen von Athletinnen und Athleten, aber die Skandale haben leider vieles überlagert. Angesichts all dessen wird die Politik und werde auch ich persönlich immer häufiger vor die Frage gestellt, welche Entwicklung des Sports wir wollen und welcher Sport künftig mit Steuergeldern von der Politik gefördert werden soll. Auf der einen Seite stehen die Werte und Vorzüge des Sports, die olympische Idee, die Förderung der Gesundheit und sozialen Kompetenzen durch sportliche Betätigungen. Das wird vor allem im Breitensport gelebt. Ich möchte die Gelegenheit hier nutzen, mich bei den vielen Tausend Ehrenamtlichen, die sich im Breitensport engagieren, ganz herzlich zu bedanken. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Auf der anderen Seite steht der Spitzensport mit seiner immer stärker werdenden Kommerzialisierung, verbunden mit gesundheitlichen Schädigungen bei Sportlerinnen und Sportlern, mit Korruption, Sportbetrug, Doping sowie gnadenloser Vermarktung auch über die Medien. Und dann kommen eben auch Forderungen, künftig nur noch den Breitensport zu fördern und Olympischen Spielen sowie anderen Sportgroßveranstaltungen hinsichtlich einer Bezuschussung aus Steuergeldern die Rote Karte zu zeigen. Es ist unübersehbar: Wir brauchen eine möglichst breit geführte gesellschaftliche Debatte über die Zukunft des Sports und der Sportförderung in unserer Gesellschaft. Der 13. Sportbericht der Bundesregierung hätte dafür eine Grundlage bilden können. Aufgrund seiner inhaltlichen Schwachpunkte tut er es jedoch nicht. Meine grundsätzliche Position lautet: Wir brauchen beides, mehr und besser unterstützten Breiten- und Schulsport, aber auch den Leistungs- und Spitzensport. Beides bedingt einander und muss durch die öffentliche Hand angemessen gefördert werden. (Beifall bei der LINKEN) Ende September 2016 stellten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und DOSB-Präsident Alfons Hörmann ihre Eckpunkte für eine Reform der Spitzensportförderung vor. Der DOSB hat dem nur geringfügig geänderten Papier Anfang Dezember auf seiner Mitgliederversammlung zugestimmt. Ich halte das vorgelegte Konzept in mehrfacher Hinsicht für äußerst problematisch, habe aber heute leider nicht die Redezeit, um näher darauf einzugehen, und kann nur einen Punkt herausgreifen. Auch wenn der Deutsche Behindertensportverband, wie von den Linken gefordert, (Michaela Engelmeier [SPD]: Von uns auch!) 2017 mehr Geld vom Bund bekommen wird, ist es dennoch ein sehr langer Weg bis hin zu einer wirklichen Gleichbehandlung. Der Paralympicssieger im Triathlon von Rio, Martin Schulz, (Michaela Engelmeier [SPD]: Toller Name!) hat in einem Interview deutlich gemacht, dass er mit 26 Jahren ans Aufhören denkt, ja, denken muss, weil er im internationalen Vergleich unter indiskutablen Rahmenbedingungen trainieren muss. Als Behindertensportler bekommt er über die Sporthilfe nur die Hälfte der üblichen A-Kader-Förderung für Nichtbehinderte, konkret satte 150 Euro im Monat. Vor Rio waren es immerhin noch 550 Euro. Doch die sogenannte Top-Team-Förderung fällt nach den Paralympics weg. Alle internationalen Konkurrenten von Schulz trainieren unter vollprofessionellen Bedingungen. Und das ist kein Einzelfall. Eine Kleine Anfrage der Linken hat ergeben: Für 44 Nationalmannschaften im paralympischen Bereich gibt es gerade einmal sieben hauptamtliche Trainer. Alle anderen Trainer und Übungsleiter arbeiten auf Honorarbasis oder fast komplett ehrenamtlich. Soll das künftig so weitergehen? Zwei Drittel der Olympiastützpunkte sind derzeit nicht barrierefrei. Es gibt also noch viel zu tun. Die sportpolitischen Leitlinien der Linken sind in unserem Entschließungsantrag klar formuliert. Unsere Kernforderungen sind: Erstens soll der Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankert und endlich ein Sportfördergesetz erarbeitet werden. Zweitens soll jede Sportförderung des Bundes auch einer zunehmenden breiten sportlichen Betätigung für alle und der Gesundheit der Menschen von frühester Kindheit bis ins hohe Alter dienen. Drittens soll die Spitzensportförderung angemessene, verlässliche und langfristige Rahmenbedingungen für die Sportlerinnen und Sportler, für Trainerinnen und Trainer und weitere Akteure schaffen. Viertens muss die Sportstätteninfrastruktur in Bund, Ländern und Kommunen erhalten und systematisch verbessert werden. Fünftens brauchen wir Dateien – so die Auffassung der Bundesregierung – im konsequenten Kampf gegen Doping, Betrug und Korruption im Sport. Abschließend zur vorgelegten Beschlussempfehlung: Es ist schon bezeichnend, wenn sogar die Koalition sage und schreibe 35 Forderungen an die Bundesregierung formuliert. Viele dieser Forderungen unterstützt die Linke; teilweise sieht sie aus wie von uns abgeschrieben. (Zurufe von der CDU/CSU und der SPD: Oh!) Trotzdem können wir dem Antrag nicht zustimmen; denn dort steht als Überschrift, dass die Koalition ihre Erfolgsbilanz im Sport fortschreiben will. Davon kann nun wahrlich keine Rede sein. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Michaela Engelmeier für die SPD. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Michaela Engelmeier (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den 13. Sportbericht der Bundesregierung. Dieser Bericht macht deutlich, dass der Sport in unserem Land nicht mehr wegzudenken ist. Er zeigt, was Sport in unserer Gesellschaft bewirkt. Ohne die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung wären der Spitzensport und auch in Teilen der Breitensport in ihrer bisherigen Form nicht möglich. Unsere Spitzensportlerinnen und Spitzensportler können sich mit dieser Förderung intensiv auf ihre Wettkämpfe vorbereiten. Das zeigt: Sport muss langfristig gedacht werden. (Beifall bei der SPD) Basis für den Spitzensport ist der Breitensport; denn ohne Breite keine Spitze. In den mehr als 90 000 Sportvereinen in Deutschland sind über 27 Millionen Mitglieder organisiert. Damit die Menschen auch zukünftig ihren Sport treiben können, sind Investitionen in die Sportanlagen dringend notwendig und von existenzieller Bedeutung. Sportanlagen bringen aber nicht immer nur Freude, sondern auch Konflikte. In dichter werdenden Städten müssen wir immer auch für Akzeptanz bei den Anwohnern von Sportanlagen werben. Zu häufig kann der Sport nicht stattfinden, weil entweder die Anwohner gegen den Sportlärm klagen oder die Anlagen marode sind. Der Sport fällt bei finanzieller Not der Kommunen fast immer als Erstes einer Sparwelle zum Opfer. Dabei übernimmt der Sport auf vielfältige Art und Weise und in vielen Lebensbereichen eine wichtige soziale Funktion. Der Sport mit seinem integrativen Charakter hilft dabei, Vorurteile abzubauen, Werte zu vermitteln und zu integrieren. Sport baut Brücken zwischen Menschen unterschiedlichster sozialer und kultureller Herkunft. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gerade für Kinder und Jugendliche trägt der Sport wesentlich zum Erlernen von sozialer Kompetenz bei. Daher ist es auch in Zukunft notwendig, dass wohnortnahe Sportstätten flächendeckend in Deutschland vorhanden sind. Der Sport darf nicht aus den Innenstädten verdrängt werden. Der Modernisierungs- und Sanierungsbedarf für Sportstätten in Deutschland ist enorm. Viele Anlagen sind mehrere Jahrzehnte alt und ähnlich wie Schulen entsprechend marode. Umso erfreulicher ist es, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns in den aktuellen Haushaltsverhandlungen damit durchsetzen konnten, dass es ein 100-Millionen-Euro-Investitionsprogramm geben wird. (Beifall bei der SPD) Sportvereine haben die Möglichkeit, sich um einen Zuschuss für solche Investitionen zu bewerben. Nicht nur der Zustand der Sportstätten schafft Probleme, sondern auch der sogenannte Sportlärm. Wir haben Verständnis für die Anwohner von Sportanlagen. Nur haben auch die Sportler ein Recht auf Ausübung ihrer Aktivitäten. Für beide Seiten des Zauns werden wir noch in dieser Legislaturperiode klare Regeln schaffen. Die Berücksichtigung von spielenden Kindern und die Akzeptanz von Kinderlärm müssen ein Teil der Verordnung sein. An dieser Stelle möchte ich den rund 2 Millionen Menschen in Deutschland danken, die sich in ihren Sportvereinen freiwillig engagieren; denn ohne sie hat der Sport und haben die Vereine keine Chance, zu überleben. Sie leisten mit ihrem Engagement einen unentbehrlichen Beitrag für unser funktionierendes Gemeinwesen. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne die insgesamt 30 Millionen Ehrenamtlichen in diesem Land kaum mehr existieren. Der Sportbericht endet mit dem Jahr 2013. Seitdem hat sich vieles in diesem Land verändert. In den letzten Jahren ist es in Deutschland leider wieder salonfähig geworden, mit Stammtischparolen über Minderheiten zu urteilen und zu hetzen. Der Schutz aller Menschen vor Rassismus und Diskriminierung ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten und für die Bundesregierung ein Ziel von herausragender Bedeutung. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Für uns auch! – Beifall bei der SPD und der LINKEN) – Für die Linke und für die Grünen garantiert auch. Danke, André. Akzeptanz und Respekt sind die Grundbedingungen für ein friedliches Zusammenleben. Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass das Bundesfamilienministerium und unsere Ministerin Manuela Schwesig die Mittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf über 100 Millionen Euro aufgestockt haben. Mit diesen Mitteln sollen auch soziale Projekte des Amateursports unterstützt werden. Ich finde es wichtig, den braunen Hetzern aus der rechten Ecke die rote Karte zu zeigen. Deutlich wurde dies im Fall des FC Ostelbien Dornburg aus Sachsen-Anhalt, der überregional für Aufsehen sorgte. Die Spieler nutzten das Spielfeld, um ihre menschenverachtende Ideologie zu verbreiten, die sie auch unter Anwendung von körperlicher Gewalt verteidigten. Zum Glück hat der Landessportbund den Naziverein vom Spielbetrieb ausgeschlossen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Eberhard Gienger [CDU/CSU]) Ein weiteres trauriges Beispiel stammt hier aus Berlin. Im August 2015 musste ein Spiel mit dem jüdischen Fußballverein TuS Makkabi aufgrund von antisemitischen Äußerungen abgebrochen werden. Das, meine Damen und Herren, ist ein echtes Trauerspiel. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Leider sind in den letzten Jahren nicht nur braune Hetzer wieder am Spielfeldrand aufgetaucht, sondern auch der Sport selbst hat für negative Nachrichten gesorgt: Doping, Korruption und Wettbetrug. Neben den unzähligen Korruptionsvorwürfen im Fußball war es wieder einmal das Thema Doping, das den Sport nicht losgelassen hat. Meine Fraktion hat fast ein Vierteljahrhundert für ein Anti-Doping-Gesetz gekämpft. In dieser Wahlperiode haben wir dieses Gesetz in der Großen Koalition beschlossen. Seit über einem Jahr machen sich deutsche Sportler nun strafbar, wenn sie verbotene Substanzen einnehmen oder besitzen. An den ersten Strafbefehlen gegen zwei Ringer zeigt sich, dass bei uns leider weiterhin gedopt wird und die Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Deutschland vielleicht nötig ist. Ein weiteres dunkles Kapitel im Sport ist das Ausmaß von sexualisierter Gewalt. Ein Drittel der im Rahmen einer in Deutschland durchgeführten Studie befragten Sportlerinnen und Sportler hat schon einmal eine Form von sexualisierter Gewalt im organisierten Sport erfahren. Daher ist es dringend notwendig, an den bestehenden Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen festzuhalten. (Beifall bei der SPD – Eberhard Gienger [CDU/CSU]: Aber unbürokratisch!) Damit machen wir uns nicht nur Freunde. Ein Aufweichen der Vorschriften, wie es von vielen Vereinen und Verbänden mit Hinweis auf zu viel Bürokratie gefordert wird, kommt für mich, kommt für uns aber nicht infrage. Ich sage Ihnen eines: Der Schutz der Kinder sollte über allem stehen. Die Abfrage eines erweiterten Führungszeugnisses sollte landesweit zur verpflichtenden Personalpolitik der Vereine gehören. Am Ende meiner Rede möchte ich ganz kurz auf die wunderbaren Schulsportwettbewerbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ kommen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die wollten Sie als GroKo wegstreichen!) – Nein, wir nicht, lieber Özcan. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Ja, ja! Aber eure Regierung!) Das ist falsch, wie du weißt. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Natürlich! Bleiben wir mal bei der Wahrheit! Gestrichen habt ihr sie!) Wir Sozialdemokraten haben, wie übrigens auch die Union, daran mitgewirkt, dass sie erhalten bleiben. Betreiben wir hier mal keine Geschichtsklitterung! „Jugend trainiert für Olympia“ feiert bald sein 50-jähriges Bestehen. Bis heute haben über 800 000 Schülerinnen und Schüler an diesem Wettbewerb teilgenommen. Das ist ein riesiger Erfolg, den es auch in Zukunft zu unterstützen gilt. Das Gleiche gilt übrigens für die Förderung von nichtolympischen Sportverbänden. Die Entscheidung, die fünf nichtolympischen Sportarten Baseball/Softball, Karate, Skateboard, Surfen sowie Sportklettern ins Programm der Olympischen Spiele 2020 in Tokio aufzunehmen, unterstreicht die Sportvielfalt und die möglichst breite Förderung in Deutschland. Es zeigt sich also: Sport muss langfristig gedacht werden, Sport bewegt, und Sport verbindet. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eberhard Gienger [CDU/CSU]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Özcan Mutlu spricht jetzt für Bündnis 90/Die Grünen. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal zu Ihnen, liebe Kollegin Engelmeier: Ihre Bundesregierung (Michaela Engelmeier [SPD]: Ich bin nicht die Bundesregierung!) wollte 2013 „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert für Paralympics“ streichen. Dank des Drucks von unten, vieler, vieler engagierter Menschen und auch der Opposition wurde dieser Ansatz wieder in den Haushalt aufgenommen. (Jeannine Pflugradt [SPD]: Das ist unwahr!) So viel zur Wahrheit. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Mutlu, dürfte ich Sie bitten, das Sakko zuzuknöpfen, damit die Aufschrift auf Ihrem Oberteil nicht zu sehen ist? Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, das habe ich schon gemacht, Herr Präsident. Das sollte zwar möglich sein; aber ich erfülle Ihnen diesen Gefallen gerne, weil es der Hausordnung entspricht. Fast die Hälfte der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger treibt regelmäßig Sport. Etwa 27 Millionen Menschen sind in unserem Land in Sportvereinen organisiert. Es gibt über 90 000 Sportvereine, in denen sich Tausende Menschen ehrenamtlich engagieren. Sport trägt zu einem guten Miteinander bei und stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Nichts bringt Menschen unabhängig von Herkunft, Kultur, Sprache und Religion so erfolgreich zusammen wie der Sport. Der Sport hat eine große integrative und inklusive Kraft. Diese ist für unsere Gesellschaft besonders in schwierigen Zeiten wie diesen von unschätzbarer Bedeutung. Diesen Schatz müssen wir durch eine gute und zeitgemäße Sportpolitik bewahren. An dieser Stelle möchte ich mich bei den vielen Sportvereinen und den Tausenden Ehrenamtlichen bedanken, die sich tagein, tagaus für unsere Gesellschaft engagieren und ein tolles Engagement für die Integration der vielen geflüchteten Menschen gezeigt haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN und des Abg. Eberhard Gienger [CDU/CSU]) Meine Damen und Herren, in Zeiten, in denen Gigantismus, Korruption, Betrug, Doping und reines Gewinnstreben im Sport und besonders im Spitzensport unvorstellbare Ausmaße annehmen, wird aber auch deutlich: Der Sport hat tiefgreifende Probleme. Oft sind es die Sportfunktionäre und die Sportverbände selbst, die die Ideale des Sports opfern und verraten. Von guter Sportpolitik erwarten wir hingegen, dass sie den Sport und die Verbände dabei unterstützt, die genannten Probleme anzugehen und zu lösen. Wir Grüne sprechen uns ohne Frage auch für die Autonomie des Sports aus, doch an der Stelle, an der bei der Vergabe von Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen die Gewinnmaximierung vor Menschen- und Bürgerrechten steht, die Medaillenmaximierung wichtiger als Dopingprävention und Gesundheit ist, Individualinteressen vor Good Governance, Integrität und Fairness stehen, sagen wir Nein und ziehen die rote Karte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Strukturen des Sports versagen, müssen wir als Politik reagieren und klare Zeichen setzen. Wir Grüne haben mit unserer Drucksache 18/3556 unser Konzept für eine nachhaltige Sportpolitik im Deutschen Bundestag vorgelegt. Gute Sportpolitik signalisiert nämlich den Sportverbänden, dass wir nicht einverstanden sind, wenn Sportgroßveranstaltungen an Länder vergeben werden, in denen die Regime die Menschenrechte mit Füßen treten, oder wenn dadurch die Natur oder die Umwelt zerstört werden. Wir brauchen klare und verbindliche Regeln für Sportgroßveranstaltungen, damit die Einhaltung von Menschen- und Bürgerrechten sichergestellt ist und damit Umweltstandards als harte Vergabekriterien nicht übergangen werden können. Hierbei sind natürlich die Verbände, aber auch die Politik gefordert. Wir brauchen Verbandsstrukturen, die Intransparenz, Korruption und Betrug nachhaltig bekämpfen und verhindern. Zugleich brauchen wir endlich ein weltweit funktionierendes Antidopingsystem. Hierzu möchte ich anmerken, dass Sie – damit meine ich die Große Koalition und auch den Sportminister – mit der geplanten Spitzensportreform, die nur auf Medaillen und Finalplätze abzielt, genau das gegenteilige Signal insbesondere beim Doping senden. Der Sportphilosoph Professor Dr. Gunter Gebauer hat in der Ausschussanhörung zum Thema gesagt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –: Wir laufen Gefahr, uns in einer unerfreulichen Nachbarschaft wiederzufinden. – Er hat recht: siehe Russland, siehe Staatsdoping in Russland. Wir sagen: Mit der geplanten Spitzensportreform schaden Sie dem deutschen Spitzensport mehr, als Sie ihm helfen. So lautet auch die breite Kritik der Expertinnen und Experten, der Athletinnen und Athleten, der Trainerinnen und Trainer. Der Breitensport, auch wenn er hier in Reden genannt worden ist, existiert für Sie überhaupt nicht. Gute Sportpolitik aber führt eine breite gesellschaftliche Debatte um gemeinsame Ziele, um gemeinsame und verbindliche Maßnahmen für eine langfristig ausgerichtete moderne Entwicklung des Spitzensports und des Breitensports. Sie vernachlässigt den Breitensport nicht. Das, meine Damen und Herren, passiert bei Ihnen nicht. Wir sagen: Da muss mehr gemacht werden. Gute Sportpolitik ist eben auch Integration und Inklusion, Jugendschutz und Ehrenamt, Umweltschutz, Gesundheitsförderung und der Schutz von Menschenrechten. Hierbei müssen wir gemeinsam mit dem Sport diese Aufgabe annehmen. Ich möchte an Sie alle appellieren: Im Sportbericht der Bundesregierung sind viele richtige Ansätze enthalten. Setzen wir uns gemeinsam dafür ein und ziehen wir die richtigen Schlüsse daraus, damit wir nicht jedes Jahr bzw. bei jeder Präsentation eines Sportsberichtes hier stehen und die Missstände beklagen müssen. Nicht Klagen, sondern Taten sind gefordert. Danke sehr. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Eberhard Gienger. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Eberhard Gienger (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 13. Sportbericht der Bundesregierung dokumentiert eindrucksvoll die unzähligen Maßnahmen der Bundesregierung, um die Sportentwicklung in Deutschland weiter voranzubringen. Im Internet ist auf ungefähr 140 Seiten nachlesbar, auf welcher Grundlage und vor allem durch welche Initiativen der Sport durch die Bundesregierung gefördert wird. Für den zurückliegenden Zeitraum von 2010 bis 2013 lässt sich jedenfalls eine beachtliche Erfolgsbilanz aufstellen. Hier sind zum Beispiel die Spitzensportförderung von Athleten mit und ohne körperliche Behinderung, die Traineroffensive, die duale Karriere, die Bekämpfung von Doping sowie von Spiel- und Wettmanipulationen, der Gesundheitssport, der Sportstättenbau, der Kinder- und Jugendsport und vieles mehr zu nennen. Mit Blick auf das Kompendium fällt sofort auf, dass beinahe jedes Bundesministerium den Sport entsprechend seiner Zuständigkeit fördert, und zwar zu Recht. Hierdurch zeigt sich vor allem eines: Der Sport leistet in nahezu allen Gesellschaftsfeldern einen wertvollen Beitrag und nimmt in diversen Lebensbereichen eine gewichtige Rolle ein. Der Sport bedeutet naturgemäß Training, Bewegung, Aktivsein, Zusammenhalt, Integration, aber eben auch Leistung, Fairplay, Miteinander – das ist im Übrigen das Motto der Deutschen Sporthilfe –, Gesundheit, Wohlbefinden, soziale Teilhabe, Gestaltung, Bildung, Wertevermittlung, Demokratie, Gleichstellung, Umwelt- und Klimaschutz und internationale Zusammenarbeit und Verständigung. Özcan, daran kannst du erkennen, dass wir im Sportbericht sehr wohl auch den Breitensport berücksichtigen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Papier ist geduldig!) Die positiven Wirkungen des Sports für unsere Gesellschaft sind vielfältig und unbestritten, und vor allem rechtfertigen sie eine solide Förderung durch den Bund. Der Sportbericht bietet neben der Retrospektive einen Ausblick auf die Ziele, die wir uns vonseiten der Koalition zu Beginn der 18. Legislaturperiode gesetzt haben. Der Sportbericht ist also weiterhin aktuell und zeigt, dass die Union ihre Versprechen gehalten hat. Der von der Union eingebrachte Entschließungsantrag zeigt darüber hinaus, dass wir sprichwörtlich am Ball bleiben, neue Entwicklungen sehr wohl aufgreifen und Herausforderungen annehmen. Die sportpolitischen Ziele im Koalitionsvertrag wurden demnach entweder bereits erreicht, oder die entsprechenden Maßnahmen befinden sich in der finalen Abstimmung. Zudem hat sich die Union nicht nur den Sonnenseiten, sondern auch den Schattenseiten zugewandt. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählen hier die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes, das seit dem 1. Januar 2016 in Kraft ist, das Gesetz gegen Spielmanipulation und Wettbetrug, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, und der Entschädigungsfonds für die Opfer des DDR-Zwangsdopings, der immerhin mit 10,5 Millionen Euro ausgestattet ist. (Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön, dass Sie das jetzt auch endlich so sehen! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön, dass ihr das endlich einmal akzeptiert habt!) Im Bereich des Rehabilitationssports kann das Präventionsgesetz, das 2015 ins Leben gerufen wurde, als große Chance verstanden werden, um Krankheiten vorzubeugen und/oder die Gesundheit zu erhalten. Ziel ist es, Training auf Rezept erhalten zu können. Die Krankenkassen sollen und wollen ihr Engagement im Bereich der Prävention in jedem Fall stark ausbauen, und ich kann nur unterstreichen, dass zielgerichtete körperliche Bewegung und entsprechendes Training manchmal besser sind als Pillen. Natürlich zählt zum Bereich des Sports auch die Förderung einer adäquaten Infrastruktur. Den Sanierungsstau konnten wir durch das Programm des Umweltministeriums für die kommunalen Bereiche Sport, Jugend und Kultur mindern. Immerhin sind hier 100 Millionen Euro eingebracht worden. Mich freut sehr, dass dieses Programm eine Fortsetzung findet. Die Sportvereine werden ferner von einer deutlichen Flexibilisierung bei den Lärmschutzbestimmungen profitieren. Gerade für Kinder und Jugendliche wollen wir erreichen, dass auch in Ballungsgebieten ein wohnortnahes Sporttreiben möglich ist und weiterhin möglich bleibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Änderungen befinden sich im Umweltausschuss in der finalen Abstimmung. Ich gehe fest davon aus, dass die Bundesländer bis zum Sommer zugestimmt haben werden. Die Sportvereine haben darüber hinaus einen zentralen Beitrag geleistet, um Flüchtlingen eine vorübergehende Unterkunft zu bieten. Die vielen Ehrenamtlichen haben Integration in den Sportvereinen sprichwörtlich mit Leben gefüllt. Deshalb hat die Union die Mittel für das Programm „Integration durch Sport“ auf über 10 Millionen Euro verdoppelt. Mit einem Sonderprogramm unterstützt die Bundesregierung in der Flüchtlingshilfe das freiwillige Engagement. Dafür werden 10 000 zusätzliche Plätze im Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Die Reform der Spitzensportförderung ist nach intensiven Beratungen auf der DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember vergangenen Jahres beschlossen worden. Nun gilt es, dieses Programm Schritt für Schritt umzusetzen. Wir werden diesen Prozess natürlich sehr eng begleiten. Dabei stehen die Athleten im Mittelpunkt. Sie, die Athleten, sollen von der Neuausrichtung profitieren, und zwar durch nahezu perfekte Rahmenbedingungen. Dies schließt eine deutliche Verbesserung der Trainersituation mit ein. Denn die Trainer sind es, die neben den Athleten in ihrer zentralen Schlüsselposition den sportlichen Erfolg garantieren. Das Duo Trainer–Athlet muss arbeiten können. Alle anderen in ihrem Umfeld haben dafür zu sorgen, dass dieses Duo gut arbeiten kann. Leider wurde ein Punkt – bewusst oder unbewusst – immer wieder falsch verstanden. Wer sich die Attribute in der Potenzialanalyse näher anschaut, kann erkennen, dass es sich hierbei nicht nur um künftige Erfolgsaussichten handelt, sondern vor allem darum, die Arbeit der Verbände und der Aktiven zu objektivieren. Nochmals: Die Athleten stehen bei uns im Mittelpunkt. Alle anderen in ihrem Umfeld haben dafür zu sorgen, dass die Athleten und die Trainer arbeiten können. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer es glaubt, wird selig!) Im Übrigen ist die Interessenvertretung der Athleten – das als Randbemerkung –, die Sie anstreben, wichtig und wird von uns auch entsprechend unterstützt. Unser Entschließungsantrag zum Sportbericht sieht weitere Aspekte zum Leistungssport vor: Unter anderem soll die Sportwissenschaft stärker einbezogen werden. Die Potenziale der Digitalisierung und Technisierung wollen wir bei der Förderung des Spitzensports besser nutzen und vor allem mit dem IAT und FES weiter voranbringen. Die nichtolympischen Verbände mit einer Aussicht auf Aufnahme ins olympische Programm werden frühzeitig gefördert. Mit einer Erhöhung von 5,2 Millionen Euro im Sporthaushalt 2017 haben wir schon einmal ein Zeichen gesetzt. Den Olympianeulingen – wie gerade angeführt: Baseball/Softball, Karate, Sportklettern, Skateboard und Surfen – werden immerhin 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Behindertensportverband erhält zusätzlich 1,5 Millionen Euro, die im Übrigen nicht allein von der SPD bewilligt wurden, sondern zusammen mit uns beschlossen wurden. (Beifall bei der CDU/CSU) Dies wird schließlich dazu führen, dass die Inklusion und die Professionalisierung in diesem Verband weiter vorangetrieben werden. Zur Einrichtung der sogenannten PotAS-Kommission hat das Parlament immerhin 700 000 Euro zur Verfügung gestellt. Wie durch unseren Sportminister Thomas de Maizière angekündigt, werden wir uns gerade in der Übergangsphase 2017 für eine deutliche Erhöhung der Fördermittel einsetzen. Nur durch die Reformen, die Investitionen und schließlich auch die Konzentration auf die Athleten werden wir an die bisherigen Erfolge im Spitzensport anschließen können. Vielleicht können wir diese sogar etwas verbessern. Nun zum Abschluss noch eine Bemerkung, die mir wichtig ist. Die Sportwelt steht naturgemäß nicht still, und dies leider nicht nur im positiven Sinne. Das systematische Staatsdoping in Russland, durch den McLaren-Bericht untermauert, aber vielleicht auch in anderen Nationen untergräbt das Vertrauen in den Sport und verkehrt die Werte von einem fairen Wettbewerb ins Gegenteil. Ich glaube, nur dann, wenn das IOC deutlich gegensteuert und zusammen mit der internationalen Anti-Doping-Agentur eine Nulltoleranzpolitik verfolgt, kann das verlorengegangene Vertrauen wieder zurückgewonnen werden. Wenn ganze Sportarten oder Nationalmannschaften dopingverseucht sind, dann sind meiner Meinung nach auch Kollektivstrafen durchaus zu rechtfertigen, um die sauberen Sportler und den sauberen Sport zu schützen. Wir jedenfalls werden alles daransetzen, die sauberen Athleten und den fairen Wettbewerb zu schützen, national wie international. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Zum Abschluss in dieser Aussprache hat die Kollegin Jeannine Pflugradt für die SPD das Wort. (Beifall bei der SPD) Jeannine Pflugradt (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Sie bieten dort oben auf der Tribüne ein besonders schönes Bild. Herzlich willkommen! (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Um eine dauerhafte Spitzenposition im internationalen Sport einzunehmen, bedarf es eines effektiven Fördersystems, dessen Wirksamkeit sich nicht allein anhand der Höhe der bereitgestellten finanziellen Mittel messen lässt. Die deutsche Spitzensportförderung hat einen humanen Anspruch und muss auch nach der sportlichen Laufbahn Verantwortung für ihre Athletinnen und Athleten übernehmen. Deshalb muss die Förderung der dualen Laufbahn hierzulande eine besondere Stellung einnehmen. In richtiger Abstimmung miteinander verstärken sich Spitzensport und Berufs- bzw. Bildungslaufbahn gegenseitig. Das belegen nicht nur die guten Ergebnisse unserer Athleten, sondern auch zahlreiche wissenschaftliche Studien. Besondere Anerkennung kann die Spitzensportförderung des Bundes für sich beanspruchen: Athletinnen und Athleten der Bundeswehr, der Bundespolizei und des Zolls haben außerordentlich erfolgreich an Olympischen Spielen und an Weltmeisterschaften teilgenommen, und sie haben auch nach ihrer sportlichen Laufbahn eine gute Berufsperspektive im öffentlichen Dienst. Aber nicht jedes Talent möchte diesen Weg einschlagen. Erfolgsentscheidend dabei ist also, ob einer individuell für die Athletin oder den Athleten entwickelten ganzheitlichen Strategie gefolgt wird. Eine solche Strategie sollte sich stark an den Wünschen, Zielen und Bedürfnissen der Nachwuchsathletinnen und athleten orientieren. (Beifall bei der SPD) Besonders wichtig ist die Zeit nach dem Schulabschluss. Für die Jugendlichen müssen sich in dieser wichtigen Umbruchphase aussichtsreiche Perspektiven für ein Leben mit und nach dem Spitzensport eröffnen. 37 Prozent der Athletinnen und Athleten beenden ihre sportliche Laufbahn vorzeitig aufgrund ihres Studiums oder ihrer beruflichen Karriere. Wenn deswegen eine Entscheidung gegen den Spitzensport und für die berufliche Laufbahn gefällt wird, dann müssen wir doch darüber nachdenken, die Rahmenbedingungen für duale Laufbahnen zu verbessern. Die Koalitionsfraktionen haben den Handlungsbedarf erkannt und sich im Koalitionsvertrag auf Seite 137 verpflichtet, für eine bessere Vereinbarkeit des Studiums, der Ausbildung und des Berufes mit dem Spitzensport einzusetzen. Deshalb müssen wir gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und den Bundesländern die in Potsdam beschlossene Neuausrichtung der „Eliteschulen des Sports“ zur Entlastung der jungen Athletinnen und Athleten sowie zur Flexibilisierung der schulischen Leistungsanforderungen vorantreiben. Das Gleiche gilt natürlich auch für studierende Spitzensportler. Wir müssen mit den Bundesländern auf die bundesweit flächendeckende Einführung von Profilquoten für einen erleichterten Hochschulzugang der Athletinnen und Athleten in allen Bachelor- und Masterstudiengängen hinwirken, und in Zeiten des digitalen Fortschritts muss über eine Flexibilisierung der Studiengänge durch mehr E-Learning-Angebote, weniger Präsenzpflicht, mehr Blockunterricht, ein größeres Angebot an Fernstudiengängen und eine Verringerung der örtlichen Bindung bei der Ableistung von Prüfungen nachgedacht werden. Ich denke, dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Bereich Bildung auch hier von Vorteil ist, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. André Hahn [DIE LINKE]) Bedauerlicherweise sind mir im Zuge der Neuausrichtung der Spitzensportförderung zu viele Fragen um das Thema „Duale Karriere“ bei Spitzensportlern (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie sind ja Zentralistin!) – Herr Kauder, hören Sie doch einfach weiter zu – offen geblieben. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Die Berliner wollen auch noch etwas machen!) Das Konzeptpapier enthält weitgehend oberflächliche sowie vage Informationen und nur wenig Durchschlagendes in diesem Bereich. Athleten in den Mittelpunkt des Förderkonzepts zu stellen, bedeutet nicht nur, sie in bestimmte Fördercluster einzuordnen, sondern auch, sie als Menschen mit außergewöhnlichen sportlichen sowie gesellschaftlichen Leistungen zu betrachten. Ein praktikables sowie funktionelles Nebeneinander beider Laufbahnen ist für jeden Athleten unermesslich und steigert die Qualität der Leistung. Bedenken Sie auch, dass unsere Kinder Vorbilder brauchen, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ja, ja!) damit sie erkennen, dass sich sportliche Träume durch Zielstrebigkeit, Ehrgeiz und fleißiges Training verwirklichen lassen. Gestatten Sie mir zum Schluss meiner Rede noch ein paar Worte zum Verdacht des Staatsdopings in Russland. Vizepräsidentin Claudia Roth: Aber wirklich kurz; denn Sie haben Ihre Redezeit schon überschritten. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Putin und Russland als Vorbilder: Doping bis zur Unterkante!) Jeannine Pflugradt (SPD): Ganz kurz. – Wenn Herr Kauder ruhig wäre, wäre ich schneller. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich appelliere an alle internationalen Sportverbände, bis zur Klärung bzw. endgültigen Aufklärung des in Rede stehenden Verdachts keine Sportgroßveranstaltungen mehr nach Russland zu vergeben oder dort stattfinden zu lassen. Ich beglückwünsche ausdrücklich den Internationalen Bob & Skeleton Verband zu der Entscheidung, die diesjährigen Weltmeisterschaften von Russland nach Deutschland, an den Königssee, zu verlegen. Die Vergabe großer internationaler Sportwettkämpfe sollte auch immer eine Anerkennung für gute Leistungen sein. Diese kann ich bei Russland momentan nicht erkennen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Pflugradt. – Zuerst begrüße ich Sie alle und schließe die Aussprache. Nun habe ich die Ehre, im Namen von Ihnen allen das Köln-Porzer Dreigestirn auf der Tribüne zu begrüßen. Ich muss nicht sagen, wo sie sitzen. Das kann man erkennen. (Beifall) Ich wünsche Ihnen eine gute Session. Ich hoffe, dass ich das richtig ausgesprochen habe. Ich komme aus Schwaben, und da kennt man das nicht. (Beifall) Wie Sie sehen, freuen wir uns über Ihren wiederholten Besuch. Sie sind hier herzlich willkommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Sportausschusses zum 13. Sportbericht der Bundesregierung. Es handelt sich um die Drucksachen 18/3523 und 18/9748. Der Ausschuss empfiehlt, in Kenntnis der Unterrichtung eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD. Enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen war die Linke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/10876. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt hat die Linke. Dagegen war die Große Koalition. Enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/10893. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Dagegen waren CDU/CSU und SPD. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Renteneinheit verwirklichen – Lebensleistung anerkennen Drucksache 18/10862 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsausschuss b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Keine Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen Drucksachen 18/7903, 18/8612, 18/10779 Zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales werden wir später zwei namentliche Abstimmungen durchführen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Da sich alle beruhigt haben, eröffne ich die Aussprache und gebe das Wort für die Linke Susanna Karawanskij. (Beifall bei der LINKEN) Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Endlich Renteneinheit? Es wird beklagt, dass wir als Linke uns immer wieder dieses Themas annehmen. Ich frage jetzt einmal in die Runde: Wenn wir es nicht getan hätten, wer hätte dann das Thema hier glaubwürdig vorgebracht? (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir von Bündnis 90/Die Grünen, seit Jahren!) Das tun wir seit 25 Jahren. Ansonsten wäre es tatsächlich totgeschwiegen worden. (Beifall bei der LINKEN) Ich bin erst seit kurzem die Ostkoordinatorin der Linksfraktion. Damals, 1991, war ich nicht in Bonn dabei. Ich war elf Jahre alt. Die Arbeit meiner Vorgängerinnen und Vorgänger werde ich unermüdlich fortsetzen. Wir werden weiter vehement für die Anerkennung der Lebensleistung Ost streiten. Und dazu gehört zuvörderst eine angemessene Alterssicherung. (Beifall bei der LINKEN) Mit dem Antrag, den wir heute neu vorgelegt haben, knüpfen wir an den Koalitionsbeschluss vom November des vergangenen Jahres an. Ich muss Sie erst einmal dazu beglückwünschen, dass Sie in der Sache der Angleichung der Rentenwerte Ost an die Rentenwerte West etwas schriftlich fixiert haben. Links wirkt! Wir verbuchen das als Ergebnis unseres permanenten parlamentarischen Drucks. Aber es ist natürlich auch ein Erfolg der jahrelangen Proteste der Vereine. (Beifall bei der LINKEN) Aber wir sind nicht zufrieden; denn die bis zum Jahr 2025 verzögerte völlige Angleichung des Rentenwertes sehen wir erneut als Wortbruch an. Und die sukzessive Abschaffung der Umrechnung der niedrigeren Einkommen im Osten ist für uns eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der Beschäftigten dort. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Unsinn) An die Frau Ministerin Nahles gerichtet – sie ist heute leider nicht da –, sage ich: Wir haben auch an die Niedriglöhner in der Eifel gedacht. Nehmen Sie sich unseres Antrages an. Sie haben – das habe ich gerade gesagt – vorgeschlagen, die Ostrenten schrittweise bis zum Jahre 2025 anzugleichen. Wir fordern gleiche Rechte für gleiche Lebensleistung. In diesem Zusammenhang fordern wir, einen steuerfinanzierten, stufenweise steigenden Zuschlag einzuführen, mit dem der Rentenwert bis zum 1. Juli 2018 angehoben wird. (Beifall bei der LINKEN) Das bringt der Standardrentnerin bzw. dem Standardrentner 80 Euro mehr. Weil die Gehälter und Löhne der Vollzeitbeschäftigten im Osten tatsächlich immer noch um 23 Prozent unter dem Niveau der westdeutschen Bundesländer liegen, brauchen wir auch weiterhin die Umrechnung, noch so lange, bis die Löhne und Gehälter im Osten annähernd an das Westniveau heranreichen. (Beifall bei der LINKEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag!) Für die ungelösten Probleme der Rentenüberleitung, insbesondere für das, was besondere Personengruppen betrifft, haben wir als Linksfraktion heute kein komplexes Paket vorgelegt. Betroffen sind: Eisenbahner, Hebammen, Tänzerinnen, Krankenschwestern sowie Menschen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, aber auch Familienangehörige, die ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben, um zu pflegen. Aber wir haben heute zwei Anträge vorgelegt, mit denen wir sowohl den Bergleuten der DDR-Braunkohleveredelung als auch den Ostkrankenschwestern helfen würden, wenn Sie den beiden Anträgen zustimmen. (Beifall bei der LINKEN) Es macht betroffen: Noch in den 90er-Jahren hatten 1 000 Kumpel Beschwerde eingereicht. Heutzutage sind es nur noch 383, die trotz hoher Belastung durch ihre Tätigkeit überhaupt noch am Leben sind und aktiv für ihre Sache streiten. Für die Betroffenen an den anderen Standorten der Braunkohleveredelung sieht es nicht anders aus als für die von Borna/Espenhain. Nun werfen uns die Kollegen der SPD vor, wir würden mit unseren Anträgen vor allen Dingen aus „parteitaktischen Gründen“ Hoffnung schüren. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ach Quatsch!) Was sagen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dazu, dass Ihre Landesministerin Petra Köpping den Betroffenen gerade zum Jahresstart 2017 versprochen hat, mit dem Anliegen „mit allem Nachdruck und aller Herzenswärme“ nach Berlin gehen zu wollen? Da scheint es doch wohl ein echtes Problem zu geben. (Beifall bei der LINKEN) Die DDR hatte wenig Ressourcen. Deswegen wurde die Braunkohle abgebaut und, wie es hieß, auch „auf Teufel komm raus“ veredelt. In Kenntnis der schweren Arbeitsbedingungen wurden die hier tätigen Kumpel in der betreffenden DDR-Verordnung denen „unter Tage“ gleichgestellt. Hier wurde gerade bezweifelt, dass unsere Forderungen – beispielsweise was die Abschaffung des Abschlages für den Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr betrifft – auch in Bundesrecht umsetzbar sind. Die meisten Betroffenen haben in den vergangenen Jahren wegen ihres Gesundheitszustandes diesen frühen Rentenbeginn mit Rentenverlusten in Anspruch genommen. Wir können das SGB VI und dort § 238 – wenn mich nicht alles täuscht – tatsächlich nutzen, um eine Rente ab dem 60. Lebensjahr für langjährig unter Tage Beschäftigte zu gewähren und in dieser Vorschrift die Bergleute der DDR-Braunkohleveredelung gleichzustellen. Gleichstellungen kennt auch das Bundesrecht, beispielsweise in § 134. Das wäre Ausdruck des politischen Willens. Wenn wir den hätten, könnten wir das hier ganz schnell umsetzen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Kollegen Dr. Rosemann? Susanna Karawanskij (DIE LINKE): Ich möchte meine Ausführungen gerne weiterführen. (Thomas Jurk [SPD]: Oh, Überraschung!) Er kann sich nachher noch äußern. Ich bin ja fast schon fertig. Bei den Ostkrankenschwestern ist es tatsächlich komplizierter. Für deren Rente war ein Steigerungsfaktor von 1,5 Prozent vorgesehen, was das Bundesrecht so nicht kennt. Aber sie heute damit abzuspeisen, dass man meint, die Umrechnung der Osteinkünfte – Sie nennen sie fälschlicherweise immer „Höherwertung“ – wäre ein Akt, der diese spezielle Lebensleistung anerkennt, ist blanker Hohn. (Beifall bei der LINKEN) Mein Appell an Sie heute ist: Stimmen Sie mit Ihrem Namen bei den Bergleuten der DDR-Braunkohleveredelung und bei den Ostkrankenschwestern unseren Anträgen zu! Lassen Sie uns endlich vom Bundestag aus tatsächlich ein Stück weit mehr Gerechtigkeit schaffen! Es geht um genau das, was auch Sie im Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit mit beklagt haben und dessen Bereinigung Sie sich selber auf die Fahnen geschrieben haben. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Susanna Karawanskij. – Nächste Rednerin: Jana Schimke für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jana Schimke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute drei Anträge. Einer davon trägt den Titel „Renteneinheit verwirklichen – Lebensleistung anerkennen“. Ich finde, dieser Titel lässt schon sehr tief blicken. Wenn man das so liest, könnte man den Eindruck gewinnen, es gebe keine Einheit in Deutschland und die Rente sei ein Zustand von Ungerechtigkeit, den es schnellstmöglich zu beheben gelte. Das zieht sich – das ist auch unsere Beobachtung – schon immer, wohlgemerkt, durch alle rentenpolitischen Initiativen der Linken. Das betrifft eben nicht nur verschiedene Berufsgruppen aus Zeiten der DDR, sondern vor allen Dingen auch alle Rentnerinnen und Rentner in Ost- und Westdeutschland. Das ist Ausdruck Ihrer Politik des Schlechtmachens, des Kleinredens. Sie wollen das, was wir erreicht haben, was wir auf den Weg gebracht haben, was wir geleistet haben, worauf wir zu Recht stolz sein dürfen, einfach mal unter den Teppich kehren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist so, dass es zu Zeiten der Wiedervereinigung gar nicht möglich war, die Rente in ganz Deutschland nach gleichen Maßstäben zu ermitteln. Die DDR war am Ende, und sie war heruntergewirtschaftet. Man hatte ein Land, eine Region, eine riesige Fläche mit vielen Menschen übernommen, wo Rentenansprüche natürlich erworben wurden. Aber die Frage war: Wo sind denn die Beiträge, die dem Ganzen gegenüberstehen? Woraus können die Renten letztendlich finanziert werden? Man musste sich im Prinzip völlig neue Gedanken machen, wie man die Systeme dieser beiden Staaten und die Menschen miteinander vereint und zusammenführt. Es galt, zwei unterschiedliche Sozialversicherungssysteme miteinander in Einklang zu bringen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie schwierig es für die Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker der damaligen Zeit gewesen sein muss, das wirklich in einem gerechten Maße abzubilden. Die größte Herausforderung lag wohl darin, Gerechtigkeit für die Menschen aus der ehemaligen DDR im neuen Recht bestmöglich zu verankern. Man muss bei all dem berücksichtigen, dass es natürlich darum ging, das Verständnis von Gerechtigkeit auch der Menschen in den alten Bundesländern zu wahren; denn das sind diejenigen, die das Ganze nicht nur damals, sondern auch heute maßgeblich finanziell mittragen. Ich bin der Überzeugung, dass dem mit dem Renten-Überleitungsgesetz Rechnung getragen wurde. Wir diskutieren heute nicht nur das Thema der Rentenangleichung Ost und West – genauer genommen ist es eigentlich die Angleichung der Rentenwerte und nicht der Renten; auch das gehört zur Wahrheit –, sondern es geht heute natürlich auch einmal mehr um Berufsgruppen aus Zeiten der DDR, um Beschäftigte des Gesundheitswesens, um die Krankenschwestern, aber auch um die Beschäftigten in der Karbochemie. Wenn ich mich mit solchen Fällen intensiver auseinandersetze, natürlich auch mit den vielen anderen Berufsgruppen, die es in der DDR gab – sie gehören heute zu jenen, die ihre Ansprüche einfordern und klagen –, dann bin ich immer wieder erschrocken, wie der real existierende Sozialismus, wie die DDR mit ihren Beschäftigten umgegangen ist. Da wurde eine Besserstellung im Rentenrecht etabliert mit der Begründung, dass die Löhne so schlecht seien. Was ist das, bitte schön, für ein Verständnis von Gerechtigkeit, etwa hinsichtlich der Rente im Alter? (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ein gutes!) Unser Recht heutzutage folgt der Auffassung, dass einer Rente immer auch Beiträge gegenüberstehen müssen. Das ist letztendlich die Herausforderung, die Schwierigkeit, die uns auch in dieser Debatte immer wieder begegnet, wenn wir diese Fälle diskutieren. Ich kann Ihnen wahrlich sagen, dass wir uns in den letzten Jahren sehr häufig und vor allen Dingen auch sehr intensiv mit diesen Schicksalen, mit diesen Menschen, diesen Berufsgruppen auseinandergesetzt haben. Aber es geht – das ist das Schwierige an Politik – eben nicht darum, die – möglicherweise berechtigten – Interessen Einzelner abzubilden, sondern es geht immer darum, das große Ganze im Blick zu haben, dafür geradezustehen und das zu verteidigen – und das auch 26 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder bemerkung des Kollegen Birkwald? Jana Schimke (CDU/CSU): Ich würde gerne erst einmal fortfahren, vielen Dank. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. Jana Schimke (CDU/CSU): Meine Damen und Herren, der Hochwertungsfaktor – das ist ein anderer Punkt im Bereich der Renten in Ost- und Westdeutschland, von dem natürlich insbesondere die Rentner in den neuen Ländern profitieren –, mit dem die ostdeutschen Löhne für die Berechnung der Rente heute hochgerechnet werden, ist eine Besonderheit der neuen Länder, von der die Menschen eben auch bis heute profitieren. Weil wir wissen, dass ein Zustand des Übergangs auch irgendwann beendet sein sollte, treibt uns natürlich um, wie wir solch eine Lösung vernünftig und generationengerecht umsetzen können – und das schon seit langem. Damit meine ich nicht das Wunschkonzert der Linken, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: „Wunschkonzert“! Ach, Frau Kollegin!) sondern vernünftige Lösungen, die alle Menschen und alle Generationen in Deutschland im Blick behalten. Vielleicht ist das auch eine Erklärung dafür, warum die Schaffung einheitlicher Maßstäbe bei der Rentenberechnung in Ost und West zum nunmehr dritten Mal im Koalitionsvertrag steht. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Drittes Mal! Ein viertes Mal wird auch noch kommen!) Auch das, denke ich, kann man an dieser Stelle einmal bemerken. Ich denke aber auch, dass es an der Zeit ist, hier aktiv zu werden, aber nicht deshalb, weil es gilt, einen Zustand von Ungerechtigkeit zu beenden, so wie es von Ihnen immer wieder dargestellt wird, sondern weil es der Wunsch der Menschen ist. Die Rente ist ein Thema, das jeden in Deutschland bewegt. Ich glaube, es gibt nicht viele Themen, die mit so vielen Emotionen debattiert werden. Schließlich geht es um etwas, was jeden von uns betrifft. Rente ist nun einmal Ausdruck von geleisteter Arbeit und damit auch von Lebensleistung. So können sicher alle Abgeordneten – nicht nur die aus den neuen Bundesländern, sondern auch die aus den alten Bundesländern – bestätigen, dass die Frage der Rente in Ost und West Gegenstand vieler Gespräche ist. Ich möchte an dieser Stelle aber auch eines einmal ganz deutlich sagen – das sage ich als jemand, der seine erste Legislatur im Deutschen Bundestag erlebt –: Ich finde es bedauerlich, dass es in den letzten 26 Jahren offenbar nicht ausreichend gelungen ist, den Menschen die Vorzüge und Vorteile des geltenden Rentenrechts zu verdeutlichen. Im Rentenwert Ost von aktuell 94,1 Prozent sehen einige leider bis heute nicht das, was er ist: eine statistische Größe, nicht mehr und nicht weniger. Zusammen mit anderen Faktoren wie dem Hochwertungsfaktor entsteht eine Rente, die 40 Jahre Misswirtschaft und einen maroden Staat eben nicht abbildet, sondern stattdessen für ein Rentnerdasein in Würde sorgt. Diese 94,1 Prozent werden leider nicht als etwas betrachtet, was wir gemeinsam in einem Akt höchster innerdeutscher Solidarität erreicht haben. Der Rentenwert Ost, meine Damen und Herren, wird zu Unrecht als Ausdruck von Diskriminierung gesehen, und daran trägt die Linke eine maßgebliche Mitverantwortung. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Haha! Geht’s noch?) In Ihrem Antrag fordern Sie die Angleichung der Rentenwerte Ost und West in zwei Schritten in nicht einmal zwei Jahren. Dafür wollen Sie die Steuerzahler kurzfristig in Milliardenhöhe belasten. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach! Und Sie?) Wenn das der Zeithorizont ist, mit dem Sie Politik betreiben, dann spricht das wahrlich nicht für Sie. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die 6 Milliarden können wir gleich rüberschieben! Das Geld ist doch da! – Zuruf von der CDU/CSU: Herr Schäuble will die Beitragszahler entlasten! – Gegenruf des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagt die Union! Sie belasten die Steuerzahler auch mit Ihren Plänen! Der generationengerechte Jens Spahn!) Zeitgleich – das ist das Scheinheilige an Ihrem Vorschlag – sollen die Löhne für die Rente im Osten weiter künstlich hochgewertet werden, bis man in Ost- und Westdeutschland dasselbe verdient. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man lässt die westdeutschen Beitragszahler bluten!) Ich glaube, jeder von Ihnen hat schon einmal etwas davon gehört, dass es Einkommensunterschiede nicht nur zwischen Ost und West gibt, sondern auch zwischen Nord und Süd und vielen Regionen. Das wird auch immer so sein. Die Welt ist bunt, und wir werden nie ein Land schaffen, in dem man überall dasselbe verdient. Es wird immer leistungsstarke und weniger leistungsstarke Regionen geben. Ich glaube, das Ideal, dem Sie hinterherlaufen, werden Sie nie erreichen, und das wird es nicht geben. Das kann auch nicht unser Ziel sein. Schon deshalb ist eine Beibehaltung des Hochwertungsfaktors nicht gerechtfertigt. Eine Vereinheitlichung rentenrechtlicher Unterschiede, die wir ja nun immer noch haben, muss deshalb auch mit der Abschaffung rentenrechtlicher Privilegien einhergehen. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Das ist unsere Aufgabe, gleiche Wertigkeit zu schaffen!) Es war immer klar, dass eine Angleichung natürlich auch den Abbau des Hochwertungsfaktors zur Folge hat; das muss man ganz klar sagen. Angleichung bedeutet nicht, dass man sich das Beste heraussucht und Unterschiede fortbestehen lässt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Hier dürften auch verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen, und deshalb lehnen wir diese Vorschläge ab. Klar ist aber auch, dass eine Angleichung den ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht zum Nachteil gereichen darf. Sie profitieren aktuell noch vom Hochwertungsfaktor. Dass hier kein Nachteil entsteht, war immer ein Anliegen der Union und insbesondere auch der ostdeutschen CDU. Es ist deshalb gut, dass jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, der eine moderate Lösung vorschlägt. Es ist schon oft in der Presse diskutiert worden: Wir streben an, ab 2018 den Rentenwert in sieben Schritten zwischen Ost und West anzugleichen. Gleichzeitig wird der Hochwertungsfaktor zurückgefahren. Im Jahr 2025 soll dieser Prozess abgeschlossen sein. Wir haben dann ein bundeseinheitliches Rentenrecht – wenn Sie so wollen –, einheitliche Rahmenbedingungen in Ost- und Westdeutschland für die Ermittlung der Rente. Von einer längeren schrittweisen Angleichung profitieren die ostdeutschen Arbeitnehmer, da ihnen dann der Hochwertungsfaktor etwas länger erhalten bleibt. Zeitgleich erfahren die Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland eine Besserstellung durch die schrittweise Anhebung des Rentenwertes. Meine Damen und Herren, ich halte das für einen guten, einen diskutablen Vorschlag. Ich freue mich auf die anstehende Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Schimke. – Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Kollege Birkwald. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Der Birkwald hat keine Redezeit bekommen!) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Doch, Herr Kollege. – Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Liebe Kollegin Schimke, bei aller persönlichen Wertschätzung eine Vorbemerkung: Es ist interessant, dass eine Kollegin aus Brandenburg, einem der jüngeren Bundesländer, den ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern deutlich sagt: Die CDU/CSU ist für sie nicht wählbar. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das hat sie nicht gesagt!) Und ein Kollege aus dem westlichen Bundesland Nordrhein-Westfalen muss die Interessen der ostdeutschen und der westdeutschen Rentnerinnen und Rentner vertreten. Ich will Ihnen Folgendes sagen: Ein Maler- und Lackierergeselle verdient im Westen 13,10 Euro, im Osten 11,30 Euro, ein Gebäudereiniger im Westen 13,25 Euro, im Osten nur 11,53 Euro, jemand in der Pflegebranche im Westen 10,20 Euro, im Osten 9,50 Euro, bei der Leiharbeit unterschiedlich, Krankenschwester Ost 2 800 Euro, im Westen 3 200 Euro usw., usw. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Darum geht es doch gar nicht! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Tarifautonomie!) Das sind Zahlen des Instituts Arbeit und Qualifikation, IAQ, der Universität Duisburg-Essen. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Das sind Tariflöhne, die Sie vortragen! Sagen Sie das bitte dazu!) Solange die Beschäftigten in den jüngeren Bundesländern nach wie vor 23 Prozent und in Südwestsachsen beispielsweise bis zu 30 Prozent weniger Lohn und Gehalt für dieselbe Tätigkeit bekommen, so lange ist es notwendig, dass wir eine Umrechnung vornehmen, damit die gleiche Leistung in der Rente auch gleich bewertet wird. Wir wollen nicht die Umrechnung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Wenn die Löhne annähernd gleich sind, muss auch die Umrechnung komplett gestrichen werden. Es ist nämlich falsch, wenn in der Bild-Zeitung steht, wer 3 000 Euro brutto im Osten hat, bekäme mehr Rente als der, der 3 000 Euro im Westen hat. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es aber!) Das gilt nur, wenn man die Zahl abstrakt nimmt. Bei den einzelnen Jobs, bei der einzelnen Leistung ist das nicht der Fall. Da haben Sie im Osten beispielsweise jemanden aus der Versicherungsbranche, nur wenige andere. Das ist das Problem. Zum Zweiten. Wir wollen auch, dass diejenigen, die im Westen niedrige Löhne haben – Frau Ministerin redet immer von den Niedriglöhnen in der Eifel, zum Beispiel von der Bäckereifachverkäuferin –, ihre Renten aufgewertet bekommen. Deswegen fordern wir Sie auf, liebe Kolleginnen und Kollegen: Entfristen Sie die Rente nach Mindestentgeltpunkten. (Beifall bei der LINKEN) Dann hätten wir auch für 40 Prozent der Menschen im Westen eine höhere Rente, vor allen Dingen für diejenigen, die eine niedrige haben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Letztes Argument. Wir haben in allen jüngeren Bundesländern durch die Bank weg immer noch ganz niedrige Löhne. Brandenburg ist das Bundesland mit dem höchsten Durchschnittslohn. Es liegt aber immer noch unter dem Bundesland im Westen mit dem niedrigsten Durchschnittslohn, nämlich Schleswig-Holstein. Solange das so ist, brauchen wir beides: zum einen die Umrechnung für die Rentnerinnen und Rentner im Osten und zum anderen die Rente nach Mindestentgeltpunkten zu besseren Konditionen in West und Ost. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Birkwald. – Frau Schimke. Jana Schimke (CDU/CSU): Herr Kollege Birkwald, ich meine, mich an eine Debatte zu erinnern, wo ein geschätzter Kollege Ihnen gesagt hat, dass Politik nicht die Fortsetzung einer mathematischen Rechenformel ist. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, das sind die, die es nicht können! Die sagen so was! – Gegenruf der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Lass sie doch einmal ausreden!) So verhält sich das natürlich auch mit den Löhnen in Ost- und Westdeutschland. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich freue mich sehr, dass die Branche der Zeitarbeit eine der ersten sein wird – um nicht zu sagen: die erste sein wird –, die in einem absehbaren Zeitraum die Lohngleichheit zwischen Ost und West herstellen wird. So viel Information zunächst einmal für Sie, lieber Herr Birkwald. Jeder, der mich kennt, weiß: Ich bin niemand, der für die politische Verordnung von Löhnen steht – im Gegenteil. Ich bin der Meinung, dass das die Wirtschaft zu entscheiden hat, nach ihrer Kraft, nach ihrer Leistungsfähigkeit. Ich freue mich sehr darüber, dass wir gerade in den tarifgebundenen Bereichen in den neuen Bundesländern inzwischen eine Angleichung erfahren haben, die sich sehen lassen kann. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 23 Prozent! Nichts kann sich sehen lassen!) Es wird wirklich nicht mehr lange dauern, bis die Tarifvertragspartner dieselben Zahlen für Ost und West in die Tariftabelle aufnehmen. Unsere Aufgabe ist es, Herr Birkwald, dies nicht politisch zu verordnen oder gar eine Zahl vorzugeben; unsere Aufgabe ist es, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen, sodass die Unternehmen in der Lage sind, Löhne zu zahlen, für die es sich zu arbeiten lohnt. Ein Wort zum Hochwertungsfaktor. In dem Referentenentwurf, der gerade die Runde macht, ist natürlich nicht von einer sofortigen Abschaffung des Hochwertungsfaktors die Rede. Es ist davon die Rede, den Hochwertungsfaktor stufenweise herunterzuführen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber nur, weil Sie die Angleichung auch stufenweise machen!) Ich würde schon sagen, der Zeitraum, von dem dort die Rede ist – perspektivisch 2024 –, ist durchaus realistisch. Wir befinden uns im Moment in einer sehr guten wirtschaftlichen Lage. Wir tun alles dafür, dass diese Lage weiter anhält, dass die Phase der Hochkonjunktur wirklich so lange wie möglich Bestand hat, damit auch unsere Rentnerinnen und Rentner davon profitieren werden. Dann wird sich die Frage des Hochwertungsfaktors irgendwann gar nicht mehr stellen. Das ist unsere Strategie, und ich bin überzeugt, dass es die richtige ist. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und für die Niedriglöhner im Westen machen Sie gar nichts!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Schimke. – Nächster Redner in der Debatte: Markus Kurth für Bündnis 90/Die Grünen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Mauer zwischen Ost und West steht noch immer, nämlich die des Rentenrechts. Die Beharrungskräfte sind groß, und es ist viele Jahre nichts oder nur sehr wenig passiert. Und nun plant die Bundesregierung, diese letzte Mauer mit der Pinzette abzutragen, in sieben Schritten. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Aber so eine große!) Wir, Bündnis 90/Die Grünen, wollen als Einzige nicht bis 35 Jahre nach der Wiedervereinigung warten, sondern sofort und denkbar einfach das Rentenrecht vereinheitlichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ganz leicht, es tut nicht weh: Anhebung des Rentenwerts Ost und der Beitragsbemessungsgrenze Ost auf Westniveau; in der Vergangenheit erworbene Rentenansprüche bleiben selbstverständlich unverändert, und an dem Stichtag, an dem die Rentenwerte angeglichen werden, wird dann folgerichtig die Höherwertung abgeschafft. Das ist natürlich in Teilen nicht ganz angenehm zu vermitteln; aber wir haben hier heute Morgen gehört, dass es zur Übernahme politischer Verantwortung gehört, auch unangenehmere Dinge mitzutragen. Zumindest wären wir dann endlich diese Diskussion los, die immer wieder vor allem auf Betreiben der Fraktion Die Linke geführt wird. Demnach handelt es sich bei denjenigen, die östlich der Elbe wohnen, um zu kurz Gekommene, um 17 Millionen Verlierer, um quasi Geprellte. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So viele gibt es gar nicht mehr! Und sie sind auch nicht alle zu kurz gekommen!) So ist es aber ausdrücklich nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sagt doch keiner, Markus! Das weißt du doch!) Das Gefälle bei den Löhnen, die Schwierigkeiten des Strukturwandels gerade in den neuen Bundesländern will doch wirklich niemand in Abrede stellen; da wären wir die Letzten. Ich sage nur: Wir müssen in allen Regionen in Deutschland die Stärken sehen – und die sind auch im Osten reichlich vorhanden –, aber wir müssen auch die Schwierigkeiten bestimmter Regionen und Gruppen sehen, und da gibt es auch in den neuen Bundesländern einiges zu tun. Das kann man nicht alles über das Rentenrecht, quasi als Tausendsassa, regeln. Das geht – 26 Jahre nach dem Mauerfall – nicht. Ihre Strategie, die Höherwertung so lange beizubehalten, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Umrechnung, nicht Höherwertung!) bis auch das letzte Nest im Strukturwandel das westdeutsche oder, besser noch, das baden-württembergische Lohnniveau erreicht hat, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Polemik! – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Das ist unseriös! Das ist wirklich eine unseriöse Argumentation!) würde dazu führen, dass es bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag unterschiedliches Rentenrecht in Ost und West gäbe. So geht das nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das weißt du besser!) Ein Euro, der in Wuppertal verdient wird, darf nicht weniger Rente bringen als ein Euro, der in Meißen, in Gera oder in Rostock verdient wird – das ist ganz klar. Wenn man schon mit Einkommensunterschieden und unterschiedlichen Rentenwerten anfängt, dann könnte man auf der Basis genauso sagen, dass es eine rentenrechtliche Höherwertung für Frauen geben müsste; denn auch sie haben seit Jahrzehnten ärgerlicherweise ein um 23 Prozent niedrigeres Lohnniveau. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Was mich allerdings wirklich ärgert, Frau Schimke, ist die Art und Weise, wie die Bundesregierung die Renteneinheit vollzieht, vor allen Dingen, wie sie sie finanziert. Wir reden von 15,7 Milliarden Euro bis 2024, die ganz überwiegend von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern getragen werden, obwohl das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe war und ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Sie brauchen das Wort „Generationengerechtigkeit“, das Sie sonst gerne von diesem Pult aus in jedem zweiten Satz in den Mund nehmen, nie wieder in den Mund zu nehmen. Auch Ihr berufsjugendlicher Finanzstaatssekretär Spahn braucht sich nicht mehr aus dem Fenster zu lehnen, wenn man den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern eine solche Belastung überhilft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Sie haben schon mit der Finanzierung der Mütterrente die Rücklagen der Rentenkasse belastet. Dann hatten wir das Glück, dass die Konjunktur und die Beschäftigungslage so gut waren, dass wir keine völlig leeren Rentenkassen haben, dass wir doch wieder etwas Spielraum haben. Und was machen Sie? Die gerade wiedergewonnenen kleinen Spielräume werden sofort wieder verfrühstückt. Das hat mit nachhaltiger, zukunftsgerechter Politik überhaupt nichts zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem Sinne sollten wir endlich die Dauerschleife von den zu kurz Gekommenen in der DDR durch eine einheitliche Regelung im Rentenrecht beenden. Wir sollten sie auf jeden Fall so finanzieren, wie es einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gebührt, nämlich durch Steuern, und endlich über die Probleme des Strukturwandels in Ostdeutschland reden. Wir sollten auch über die Stärken der Region reden, damit wir sie nach vorne bringen. Das muss doch unser gemeinsames Ziel sein, anstatt hier vernebelnde Debatten zu führen. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sagt der Richtige! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Markus Kurth. – Es geht etwas ab hier! Lebendige Debatte! Aber das ist Parlamentarismus. Nächste Rednerin: Daniela Kolbe für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Daniela Kolbe (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war zwar ein Grundschulkind zur Wendezeit und zur Zeit der Wiedervereinigung; aber ich kann mich noch an die Aufbruchstimmung erinnern. Die Menschen haben die Wiedervereinigung als Befreiung erlebt. Wir haben die Freiheit gespürt. Im Herzen weiß ich – da bin ich mir ganz sicher –, dass der übergroße Teil der ehemaligen DDR-Bürger das heutzutage noch genauso empfindet. Es gibt aber aus meiner Sicht ein Thema, das wir hier im Hohen Haus vielleicht zu selten beachtet haben, und das sind die Enttäuschungen, die nach der Wiedervereinigung entstanden sind. Ich kenne eigentlich keinen Ostdeutschen, der nicht eine solche Geschichte erzählen kann: vom eigenen Betrieb, der vom westdeutschen Konkurrenten für eine Mark übernommen wurde, und dann kam es zu Marktbereinigungen, von den sinnlosen Versicherungen, die einem übergeholfen worden sind, von den Berufsabschlüssen, die plötzlich nichts mehr wert waren, und von den vielen stolzen DDR-Ingenieuren, die plötzlich auf der Straße standen. Darüber ist auch seitens der Betroffenen wenig gesprochen worden. Man wollte ja auch nicht undankbar oder als Jammer-Ossi erscheinen. Ich will nicht missverstanden werden: Den allermeisten Ostdeutschen geht es heute sehr gut, so gut wie nie. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Den Rentnern ist es noch nie so gut gegangen!) Aber bei ihnen ist von der Nachwendezeit noch etwas hängen geblieben: Manche sind misstrauisch geworden; andere sind noch richtig sauer und wütend. Zu diesen Enttäuschungen gehört auch das, was im Zuge des Renten-Überleitungsgesetzes – das Renten-Überleitungsgesetz an sich ist eine Riesenleistung; das will ich ganz deutlich sagen – mit einigen Gruppen passiert ist. Wir reden heute beispielsweise über die Kumpel der DDR-Braunkohleveredelung. Eine kleine Denkaufgabe: Was wäre denn, wenn den NRW-Kumpeln, aus welchem Grund auch immer, ein Teil ihrer Rentenansprüche genommen würde? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Na, dann wäre der Aufstand! – Gegenruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, aha! Mit demselben Recht, Herr Kollege Kauder!) In Espenhain, südlich von Leipzig, wurden aus der sehr schwefelhaltigen Kohle, die dort im Tagebau gefördert worden ist, Produkte für die Industrie, aber auch Benzin hergestellt, und zwar unter unglaublichen Umständen. Braunkohleveredelung, das klingt ja so schön. Leute, die das erlebt haben, berichten, dass man besser die Luft angehalten hat, wenn man da vorbeifuhr. Es gab kaum Arbeitsschutz; die Leute waren giftigen Gasen, Dämpfen und Stäuben ausgesetzt. Sehr viele Menschen sind seitdem gestorben, ganz viele von ihnen an Krebs. Die DDR hat darauf reagiert. Sie hat diese Kumpel den Kumpeln unter Tage gleichgestellt, auch rentenrechtlich; darauf haben diese Menschen vertraut. Bis 1996 galt eine Übergangsregelung. Diejenigen, die bis dahin in Rente gegangen sind, sind genauso behandelt worden wie die Kumpel unter Tage, danach nicht mehr. Keiner kann das genau erklären. Man könnte auch sagen: Die sind schlicht vergessen worden. Genauso fühlen sie sich auch; sie fühlen sich vergessen und sehen ihre Lebensleistung nicht anerkannt. Ich appelliere an uns, dass wir uns diese Gruppen anschauen und nach Lösungen suchen, aber nicht nach den einfachen, die hier angeboten werden. Ich möchte ganz klar sagen: Wenn ich über Lösungen nachdenke, dann sehe ich den Antrag der Linken sicherlich nicht als Lösung. Ich weiß nicht, wann Sie Ihren Antrag das letzte Mal mit den Betroffenen besprochen haben. Die sagen: Es geht uns gar nicht mehr um einen früheren und abschlagsfreien Renteneintritt. Das ist gar nicht unser Thema. Es geht uns um die Rentenzuschläge, die mit der Gleichstellung mit den Arbeitern unter Tage verbunden sind. – Deshalb ein kurzer Appell an die Linke: Ersparen Sie sich die Peinlichkeit, über diesen Antrag auch noch namentlich abstimmen zu lassen! Treten Sie lieber in die Debatte darüber ein, wie eine wirklich vernünftige Lösung aussehen kann. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Jetzt die Frage, Frau Kolbe, ob Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Markus Kurth erlauben. Daniela Kolbe (SPD): Ja. Vizepräsidentin Claudia Roth: Dann bitte, Herr Kurth. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kolbe, Sie haben gerade sehr eindrücklich und zutreffend die fürchterlichen Arbeitsbedingungen für die Arbeiter in der Braunkohleveredelung geschildert. Stimmen Sie mit mir überein, dass dann, wenn diese Schädigung so extrem war, vielleicht doch nicht – das ist nämlich unsere Überlegung – das Rentenrecht der richtige Ort ist, das Problem zu lösen, sondern dass wir über einen steuerfinanzierten Härtefallfonds, der eher einen Entschädigungscharakter hat, nur für diesen konkreten Fall etwas machen sollten, anstatt uns an das gesamte Rentenrecht zu machen? Daniela Kolbe (SPD): Ich sage an der Stelle ganz klar: Wir sind da, glaube ich, alle noch auf der Suche. Wir sind als SPD in den letzten Wahlkampf gegangen und haben gesagt: Wir wollen einen Härtefallfonds. Wir wollen nicht jede Gruppe einzeln behandeln und neue Ungerechtigkeitsgefühle – warum wird für die etwas gemacht und für mich nicht? – auslösen. Deshalb wollen wir einen steuerfinanzierten Härtefallfonds für alle. – Mit dieser Forderung sind wir in den Wahlkampf gegangen. Das wollten wir auch bei den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag erreichen; aber das haben wir nicht geschafft. Das heißt aber nicht, dass wir das Thema zur Seite gelegt haben. Vielmehr halten wir an dieser Idee weiter fest. Die Ausgestaltung wird eine knifflige Geschichte. Darüber können wir gerne miteinander ins Gespräch kommen. Ich glaube, da hat keiner den Stein der Weisen. Aber auch die Anträge der Linken sind nicht der Stein der Weisen. Ich habe das Gefühl – das habe ich schon im Ausschuss formuliert –, dass hier, ohne mit den Betroffenen gesprochen zu haben, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir sprechen regelmäßig mit den Betroffenen!) einfache Lösungen angeboten werden, die in der Konstellation, in der wir uns befinden, die Hoffnungen niemals erfüllen können. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) Den Antrag der Linken lehnen wir mit durchgedrücktem Kreuz und gutem Gewissen heute ab, weil er nicht den Interessen der Betroffenen entspricht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sehen die Betroffenen anders!) – Ich weiß nicht, wann du zum letzten Mal mit den Betroffenen gesprochen hast. Wir sind in ganz engem Kontakt mit den Betroffenen. – Wir haben im Koalitionsvertrag nichts anzubieten. Das heißt aber nicht, dass wir das Thema beiseitelegen. Wir werden weiter dafür streiten. Wir stehen an der Seite der Menschen, ohne dass wir sagen können, dass es einen einfachen Weg gibt, damit umzugehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kolbe. – Ich darf jetzt all die Kollegen, die sich nicht unmittelbar an dieser wirklich sehr spannenden und lebendigen Debatte beteiligen wollen, sondern diverse andere Gespräche führen, bitten, entweder die Gespräche draußen zu führen oder sich hinzusetzen und dieser Debatte zuzuhören. Sie ist wirklich spannend. Die nächste Rednerin, die dazu beitragen wird, ist Dr. Astrid Freudenstein für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Jede Partei und jede Fraktion hat ja so ihre Lieblingsthemen, und bei der Linksfraktion sind es die Ostrenten. Zu Ihrem Repertoire gehört es, beharrlich so zu tun, als seien die Ostdeutschen eklatant benachteiligt, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nicht alle, aber viele!) als würde sich unser Land in reiche Westrentner und arme Ostrentner teilen. (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Das hat keiner gesagt!) Das ist völliger Unsinn. Aber Sie sind ja eine Klientelpartei. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ach, Sie sind keine Klientelpartei?) Sie bedienen damit alte Klischees. Dass das alles mit der Wahrheit nichts zu tun hat, ist Ihnen egal. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie fordern nichts anderes – Sie tun das ja nicht zum ersten Mal, sondern in der Tat, wie Ihre Kollegin sagte, Herr Birkwald, seit 25 Jahren – als eine krasse Bevorzugung von Ostrentnern, weil die Löhne im Osten niedriger sind. Aber wissen Sie, mit der gleichen Argumentation könnten hier Abgeordnete aus Oberfranken, dem Saarland oder dem Ruhrgebiet Extrabehandlungen fordern; denn auch dort ist das Lohnniveau nirgends so hoch wie in unserem schönen München. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein! Das habe ich Ihnen ja gerade erklärt! – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Sie haben Beiträge dafür gezahlt! – Volker Kauder [CDU/CSU], an DIE LINKE gewandt: Ruhe!) Aber das geschieht nicht, weil wir ein gesamtdeutsches Parlament sind. Wir haben hier das ganze Land im Blick, und eine Bevorzugung einzelner Gruppen wollen wir nicht. Es geht eben nicht, dass wir nur jene Ungleichheiten abschaffen, die sich nachteilig für die Ostrentner erweisen, aber die Vorteile gegenüber den Westrentnern beibehalten oder sogar neue einführen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Jawohl!) Das käme einer Schieflage in unserem System gleich, und das wollen wir nicht. (Beifall bei der CDU/CSU) Genau das aber schlagen Sie in Ihren Anträgen immer und immer wieder vor und liefern das Schreckensszenario des sozialen Absturzes gleich mit. Dass Sie in einem Antrag auch noch einen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde fordern, (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) zeigt, wie weit Sie von der Realität in diesem Land entfernt sind. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, das braucht man, um eine Rente oberhalb der Sozialhilfe zu bekommen, Frau Kollegin!) Wir wissen doch, dass gerade die ostdeutschen Unternehmen mit einem Mindestlohn von 12 Euro die Stunde Probleme hätten. Wir wissen doch, dass dann gerade in Ostdeutschland Arbeitsplätze in Gefahr wären. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Den Unsinn haben wir schon mal gehört!) Und wir wissen doch, dass es in ganz Deutschland immer noch Branchen und Regionen gibt, in denen 12 Euro die Stunde nicht machbar sind. Sie fordern das trotzdem. Deshalb müssen Sie sich auch heute wieder gefallen lassen, dass ich Ihnen empfehle – das müssen Sie sich leider wieder anhören –, Ihr Gerechtigkeitsempfinden nachzujustieren. Wir befinden uns im Jahre 2017, und es geht nicht mehr darum, Gelder von der BRD in die DDR zu transferieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist mitnichten so, dass die Ostrentner im Endeffekt benachteiligt werden; sie sind eigentlich Gewinner der Wiedervereinigung. Ich will Ihnen auch sagen, dass alle Zahlen gegen Ihre Ausführungen sprechen. Ich möchte als Beispiel die Durchschnittsrenten von ost- und westdeutschen Frauen und Männern nennen: Die durchschnittliche Altersrente für Ostrentner ist höher als die der Westrentner, bei Männern um mehr als 60 Euro, bei Frauen um ganze 250 Euro. (Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Außerdem haben Versicherte in den neuen Ländern bei gleichem Lohn und gleichen Beiträgen um etwa 8 Prozent höhere Rentenansprüche als Versicherte in den alten Ländern. (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Nein, die erlaube ich jetzt nicht. – Sie hatten schon so viel Redezeit. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, Sie haben ja schon wieder so ein Zeug erzählt! Das stimmt doch nicht!) Falls Ihnen die genannten Zahlen nicht reichen, können wir uns der Wirklichkeit auch über andere Daten nähern. Wir nehmen einmal die Armutsgefährdungsquote – den Wert bemühen Sie ja auch sonst so gerne –: Die Armutsgefährdungsquote bei den über 65-Jährigen ist in den neuen Bundesländern deutlich niedriger als im früheren Bundesgebiet. In Berlin ist die Quote beispielsweise um ein Drittel niedriger als in Bayern. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Na logisch! Weil die Einkommen näher beieinander sind, aber tiefer!) Oder schauen wir uns den Anteil der Menschen an, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Auch da zeigt sich, dass die ostdeutschen Rentner, Frauen wie Männer, deutlich weniger oft auf Grundsicherung angewiesen sind als westdeutsche Rentner. In Ostdeutschland sind es 2,2 Prozent, während es in Westdeutschland 3,4 Prozent sind. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Weil die Frauen da viel länger gearbeitet haben!) – Glauben Sie, dass die westdeutschen Frauen in dieser Zeit nicht gearbeitet haben? (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Doch, aber keine Beiträge gezahlt haben!) Das ist ja schon von Hause aus eine Unverschämtheit. (Beifall bei der CDU/CSU) Insgesamt bewegen sich die genannten Zahlen alle auf einem niedrigen Niveau. Wir haben nämlich kein generelles Problem der Altersarmut in Deutschland. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 2,7 Millionen arme Alte! Das ist ein Problem, ein großes!) Die Armutsgefährdungsquote – das wissen Sie ja hoffentlich – bei den über 65-Jährigen ist niedriger als in der Gesamtbevölkerung. Am stärksten von Armut betroffen sind immer noch die Alleinerziehenden. Wenn wir ein Problem mit Altersarmut haben, dann sind davon in der Tat die westdeutschen Frauen betroffen. Sie haben Kinder großgezogen – das heißt nicht, dass sie nicht gearbeitet haben, Herr Kollege – und deshalb keine durchgängigen Erwerbsbiografien aufzuweisen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: So ist es!) Sie haben Erziehungsleistung erbracht, für die ihnen nie einer einen Pfennig gegeben hat, und sie haben nicht die entsprechenden Rentenansprüche erworben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wer hat denn da regiert? Ihre Partei!) Für diese Frauen haben wir mit der Mütterrente natürlich bereits etwas erreicht. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wo ist der dritte Punkt? Sie haben nur zwei!) – Beim dritten Punkt sind wir gar nicht so weit auseinander. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Stimmt! – Katja Mast [SPD]: Immer steuerfinanziert!) Ganz sicher haben wir kein spezifisch ostdeutsches Problem der Altersarmut. Das wird auch nicht wahrer, wenn Sie es hier immer wieder wiederholen. Wir wollen im Übrigen auch nicht einzelne Berufsgruppen besserstellen als den Rest. Mit den Sonderregelungen, die die Linksfraktion in ihren Anträgen anstrebt, wird ein ausgeklügeltes, faires und vor allem allgemein akzeptiertes Verfahren infrage gestellt, ein Verfahren, das im Prinzip den unterschiedlichen Erwerbsbiografien und den Lohnunterschieden gerecht wird. Dieses Verfahren – das will ich gar nicht bestreiten – kann natürlich im Einzelfall dazu führen, dass man sich ungerecht behandelt fühlt oder auch ungerecht behandelt wird. Sie stellen es allerdings so dar, als könnten nur ostdeutsche Rentner dieses Gefühl der Ungerechtigkeit haben. Ich kann Ihnen aber sagen: Es gibt auch westdeutsche Frauen und Männer, die sich durch das Renten-Überleitungsgesetz diskriminiert und benachteiligt fühlen. Wir werden unseren Stufenplan der Renteneinheit in den kommenden Monaten hier im Parlament beraten und verabschieden. Wir wollen eine gerechte Regelung, aber eben keine Besserstellung ostdeutscher Rentner. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die will ich auch nicht, Frau Kollegin!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Freudenstein. – Jetzt kommt der nächste Versuch, die nächste Aufforderung an Sie: Es ist ja schon einmal schön, dass sich die meisten hingesetzt haben; aber hier ist jetzt keine Quasselstunde, sondern wir reden über die Renten. Das ist ein spannendes und kontroverses Thema. Ich fordere Sie auf, Ihre wunderbaren Zwischengespräche einzustellen, und zwar alle, und der letzten Rednerin zu lauschen; denn es macht einen denkbar merkwürdigen Eindruck, wie hier im Haus mit solchen Debatten umgegangen wird und wie mit den Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird, die sich diesem schwierigen Thema in ihren Reden widmen. Also bitte zuhören! Jetzt die letzte Rednerin: Waltraud Wolff für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lebensleistung der Menschen im Osten der Republik ist genauso viel wert wie die der Menschen im Westen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das steht für mich außer Frage. Deshalb haben wir als SPD auch schon in vergangenen Legislaturperioden entsprechende Vorschläge unterbreitet. Es hat lange gedauert, ja; aber die Rentenangleichung und die einheitlichen Rentenwerte werden noch in diesem Jahr beschlossen – endgültig. (Beifall bei der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf Kosten der Beitragszahler!) Das ist für mich eine wichtige Botschaft. Das ist auch die Antwort auf die lange im Raum stehende Frage. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, in Ihrem Antrag „Renteneinheit verwirklichen – Lebensleistung anerkennen“ verweisen Sie zu Recht darauf, dass wir im Koalitionsvertrag eine Angleichung der Rentenwerte bis 2020 vereinbart haben. Richtig, das war unser Ziel. Sie haben aber auch mitbekommen, wie wir in dieser Legislaturperiode darum kämpfen mussten, um überhaupt 2025 als endgültiges Ziel zu erreichen. Sie haben doch auch mit ansehen können – das haben Sie auch selber benannt –, dass gerade Kolleginnen und Kollegen der CDU aus den neuen Bundesländern die Rentenangleichung abgelehnt und nicht vorangetrieben haben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das haben wir mitbekommen!) Sie haben auch mitbekommen, dass nach der Einigung auf die Rentenangleichung 2025 die Finanzierung vom Bundesfinanzminister infrage gestellt wurde. Ganz ehrlich, ich bin froh, SPD-Mitglied zu sein; denn die SPD-Fraktion war standhaft und ließ den Koalitionsvertrag nicht aus den Blick. (Beifall bei der SPD) Unsere Bundesministerin Frau Nahles hat ganz konsequent die Rentenangleichung vorangetrieben. Wir haben mit den Ministerpräsidenten in den Ländern gemeinsam unser Ziel verfolgt. Ergebnis: Die Rentenangleichung kommt. Die Angleichung kostet natürlich Geld, beginnend 2018 mit ungefähr 600 Millionen Euro (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer zahlt es?) bis auf circa 3,9 Milliarden Euro jährlich ab 2025. Das ist – das sehe ich nicht alleine so – ganz klar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, also eine Aufgabe, die aus Steuern zu finanzieren ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Allerdings sieht der Finanzminister das völlig anders – trotz des Haushaltsüberschusses von 6,2 Milliarden Euro. Was ist bei den Verhandlungen herausgekommen? Die eine Hälfte wird aus dem Bundeshaushalt finanziert, die andere Hälfte aus den Beiträgen der Rentenversicherung. Auch wenn die SPD Ja zu diesem Vorschlag gesagt hat, bleibt mein völliges Unverständnis darüber bestehen. Man kann doch nicht auf der einen Seite über hohe Rentenbeiträge klagen und auf der anderen Seite der Rentenversicherung immer mehr versicherungsfremde Aufgaben überstülpen. Das sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben; ich erinnere nur an die Mütterrente. (Beifall bei der SPD) In dem Antrag der Linken wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Löhne und Gehälter in den neuen Bundesländern erheblich steigen müssen, damit die Menschen in Zukunft von einer guten Rente leben können. Richtig! Gerade in dieser Woche habe ich in der Presse gelesen, dass sich die Löhne im Osten positiv entwickeln und 2015 sprunghaft angestiegen sind. Das ist das Ergebnis dieser Regierungskoalition, weil wir den Mindestlohn eingeführt haben. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Karl Schiewerling [CDU/CSU]) Wir haben gleichzeitig Leiharbeit und Werkverträge stärker reguliert. Wir wollen, dass Tarifverträge wieder stärker zum Tragen kommen. Wir haben an verschiedenen Stellen auch die Tarifautonomie gestärkt. Klar, ich kann mir vorstellen, noch mehr zu tun. Fakt ist aber: Die Schritte, die wir unternommen haben, waren richtig, und sie kommen an. (Beifall bei der SPD) Fakt ist auch, dass wir in ganz Deutschland etwas gegen die niedrigen Renten tun müssen, sprich: die gesetzliche Rente als Grundpfeiler wieder stärken müssen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Andrea Nahles hat die Solidarrente vorgeschlagen, die gerade Menschen mit geringen Einkommen zugutekommen soll. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahlkampf!) Meine Damen und Herren, nach dem Zusammenbruch der DDR gab es viele Menschen, deren Erwerbsbiografien zerbrochen sind, die nie wieder eine langjährige Arbeitsstelle gefunden haben, die sich von Maßnahme zu Maßnahme gehangelt haben, ohne dass sie etwas dafür konnten. Das sind Baustellen, die wir mit der Rentenangleichung leider nicht aufheben können. Aber das, was wir machen, ist wichtig: gleicher Rentenwert in Ost und West. Endlich ist die Lebensleistung gleich viel wert. – Traurig, dass wir fast 30 Jahre dafür gebraucht haben. Aber noch vor der nächsten Bundestagswahl wird es im Gesetzblatt stehen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Wolff. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/10862 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Drucksache 18/10779. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/7903 mit dem Titel „Keine Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren“. Dazu liegt uns eine Erklärung nach § 31 vor.3 Wir stimmen nun über Buchstabe a der Beschlussempfehlung auf Verlangen der Fraktion Die Linke namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Die Urnen werden bereitgestellt. Ich bitte, mir ein Zeichen zu geben, wenn die Plätze an den Urnen besetzt sind. Sind jetzt alle Plätze an den Urnen besetzt? – Ich eröffne die erste namentliche Abstimmung, und zwar über Buchstabe a der Beschlussempfehlung. Darf ich fragen, ob es Kolleginnen und Kollegen gibt, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Dem scheint nicht so zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.4 Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Soziales auf Drucksache 18/10779 die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/8612 mit dem Titel „Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits-und Sozialwesen schaffen“. Dazu liegt uns eine Erklärung nach § 31 vor.5 Auch hier hat die Linke eine namentliche Abstimmung verlangt. Ich frage: Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Dann eröffne ich die zweite namentliche Abstimmung, und zwar jetzt über Buchstabe b der Beschlussempfehlung. Ich frage: Gibt es noch Kollegen und Kolleginnen, die noch nicht abgestimmt haben? – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Die Ergebnisse der Abstimmung werden Ihnen wie immer später bekannt gegeben. – Vielen herzlichen Dank.6 Dann bitte ich, die Gespräche all derjenigen nach draußen zu verlegen, die sich nicht mit dem nächsten Tagesordnungspunkt auseinandersetzen wollen. Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 7, auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts Drucksache 18/9633 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss) Drucksache 18/10813 Zu diesem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Sie sind damit einverstanden. Dann eröffne ich die Aussprache, und als erster Redner hat für die CDU/CSU-Fraktion Ansgar Heveling das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Ich möchte zunächst Frau Staatsministerin Grütters entschuldigen. Aus Anlass des 75. Jahrestages der Wannsee-Konferenz findet jetzt eine Gedenkveranstaltung im Haus der Wannsee-Konferenz statt. Dort hält Frau Staatsministerin Grütters eine Rede in Vertretung der Bundeskanzlerin und bittet um Entschuldigung, dass sie heute nicht da sein kann. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das verstehen wir gut! Viel Erfolg!) Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Augen glänzten, als ich als generell historisch interessierter Schüler mit einem regen Interesse an Genealogie im Archiv des Erzbistums Paderborn auf ein Konvolut von Papieren stieß, das offensichtlich sämtliche Unterlagen, alle Rechnungen, Rechnungsbücher, Liegenschaftsaufzeichnungen, Korrespondenzen, interne Unterlagen zu Nutznießern, Gerichtsakten usw., angefangen von der Zeit des endenden 30-jährigen Krieges bis hinein ins 20. Jahrhundert für eine Stiftung enthielt, die ein zigfacher Urgroßonkel von mir als Domherr in Paderborn in der Mitte des 17. Jahrhunderts als Familienstiftung errichtet hatte. Für mich war es ein Glücksfall; denn dank der Vollständigkeit der Unterlagen aus den unterschiedlichsten Bereichen konnte ich auf einen Schlag das sehr genaue Bild einer weitverzweigten westfälischen Familie vom 17. Jahrhundert bis in die Jetztzeit nachzeichnen, etwas, das mir mit viel Mühen und großen Umwegen über Personenstandsakten und Kirchenbüchern aus unterschiedlichen Orten ansonsten vermutlich mehr schlecht als recht gelungen wäre. Mir kam zupass, dass die Unterlagen zu dieser Stiftung quantitativ überschaubar waren und sich im Laufe der Zeit deshalb offensichtlich niemand ernsthaft überlegt hatte, welche Akten wichtig und welche unwichtig sein könnten. Es wurde einfach alles archiviert. Richtig erschlossen wurden die Unterlagen dabei zwar nie, aber sie sind eben komplett vorhanden. Das machte es mir damals so spannend, mit ihnen zu arbeiten. Als Randbemerkung sei angefügt: Leider hat mir bis heute die Zeit gefehlt, diesen Bestand vollständig auszuwerten und nutzbar zu machen. Da wartet also noch etwas auf mich. Ein überschaubarer Bestand ist das eine, und das Auffinden eines solchen vollständigen Konvoluts ist ein Glücksfall. Etwas anderes sind die grenzenlosen Mengen an Unterlagen, die tagtäglich in der ganzen Republik produziert, in Akten geführt, be- und verarbeitet, als E-Mails zwischen Behörden und Institutionen ausgetauscht und irgendwann als Vorgang abgeschlossen werden. So wünschenswert es ist, das alles komplett aufzubewahren, um es in späteren Zeiten aus irgendeiner dann vorliegenden Perspektive auswerten zu können, so klar ist auch, dass dies schlichtweg nicht gelingen kann. Deshalb bedarf es verbindlicher Regeln, wie mit Unterlagen zur Archivierung umzugehen ist. Für den Bund und seine Einrichtungen regelt dies das Bundesarchivgesetz in Bezug auf das Bundesarchiv als kollektives Gedächtnis unserer Nation. Neben der materiellen Aufbewahrung kommt in Zeiten der Digitalisierung auch der digitalen Archivierung eine besondere Rolle zu. Hier stellen sich neue Herausforderungen in Bezug auf den Umgang mit Masse sowie auf Echtheit und Relevanz. Hinzu kommen technische Fragen im Hinblick auf den Speicherort und die Formatierung, mit denen wir uns zukünftig beschäftigen müssen. Über diese organisatorischen Problemstellungen hinausgehend birgt die Digitalisierung aber auch die enorme Chance, Archive weltweit weiter zu vernetzen, Archivalien in größere Kontexte zu stellen und den Zugang zu Archivgut zu vereinfachen. Zu diesem Zweck haben wir zu Beginn der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Bundesarchivrecht novellieren wollen, insbesondere durch die Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf setzen wir diese Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag um. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Nach rund 30 Jahren wird damit eine weitreichende Neujustierung des Archivrechts vorgenommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein Schwerpunkt dabei ist, die Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit des Bundesarchivs zu verbessern. Dazu gehört, dass die Schutzfrist personenbezogener Akten und Unterlagen von 30 Jahren auf 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person verkürzt wird, wie es in den meisten Landesarchivgesetzen jetzt schon gang und gäbe ist. Die Schutzfrist von Akten und Dokumenten, die den Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegen, kann zudem von 60 Jahren auf 30 Jahre verkürzt werden. Öffentliche Einrichtungen des Bundes können künftig bei Schutzfristverkürzungen ferner auch große Aktenbestände ohne aufwändige Einzelfallprüfung freigeben. Voraussetzung ist, dass sie in einer allgemeinen Vereinbarung mit dem Bundesarchiv auf die bisher erforderliche Beteiligung verzichten. Ein zweiter Schwerpunkt ist, das Bundesarchivgesetz an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft anzupassen. Dementsprechend enthält der Gesetzentwurf zahlreiche neue Regelungen zum Umgang mit elektronischen Unterlagen. Dazu gehört die Einrichtung eines digitalen Zwischenarchivs, das die Bundesbehörden entlastet und das Bundesarchiv in die Lage versetzt, frühzeitig und fachgerecht für eine digitale Langzeitarchivierung zu sorgen. Der Gesetzentwurf enthält außerdem Regelungen zur Anbietung und Übernahme von elektronischen Unterlagen, auch solcher, die einer laufenden Aktualisierung unterliegen. Er beinhaltet weiter eine Regelung für das politische Archiv des Auswärtigen Amtes zur entsprechenden Anwendbarkeit der Zugangsregelungen des Bundesarchivgesetzes, um einer rechtlichen Zersplitterung der Archivlandschaft entgegenzuwirken. Lassen Sie mich kurz auf drei Aspekte eingehen, die in der Diskussion um das Bundesarchivgesetz eine größere Rolle gespielt haben und in der Öffentlichkeit teilweise Gegenstand der Diskussionen waren. Erstens. Es geht um das Thema uneingeschränkte Anbietungspflicht löschungspflichtiger Unterlagen. Das klingt etwas sperrig. Hier haben wir uns entschieden, keinen generellen Vorrang einer Anbietungspflicht löschungspflichtiger Daten im Archivgesetz zu regeln. Das betrifft etwa das Bundeszentralregister, das Ausländerzentralregister oder das Register nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz. Hierbei geht es oftmals um hochsensible persönliche Daten, bei denen aufgrund der jeweiligen Spezialgesetze die Botschaft vermittelt wird: Gelöscht ist gelöscht. Wir halten es für richtig, dass dann, wenn man eine andere Regelung treffen möchte, was durchaus denkbar ist, diese in dem jeweils betroffenen spezialgesetzlichen Regelungsbereich zu erfolgen hat. Dort sollten dann bereichsspezifisch auch die notwendigen verfassungsrechtlichen Abwägungen erfolgen, die sich mit Blick auf den Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung ergeben. Zweitens. Es geht um die Unterlagen der Nachrichtendienste. Hier haben wir uns entschieden, die besonderen Bedürfnisse des Quellen- und Methodenschutzes in der Abwägung des Gesetzes zu berücksichtigen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir allerdings festgelegt, dass es sich hierbei um zwingende Gründe handeln muss, die eine Zurückhaltung der Akten rechtfertigen. Drittens. Zur Anbietungspflicht des Bundes: Weitergehend als bisher enthält der Gesetzentwurf eine Sollvorschrift bei der Anbietungspflicht der öffentlichen Stellen des Bundes spätestens 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Eine Ist-Anbietungspflicht nach 30 Jahren kam allerdings nicht infrage, weil sie anerkennungswürdige Ausnahmen unmöglich gemacht hätte, wie etwa bei den Unterlagen des Auswärtigen Amtes oder in Fällen, in denen die Unterlagen für die aktuelle Bearbeitung noch länger benötigt werden. Sobald sie nicht mehr gebraucht werden, müssen sie aber zwingend ans Bundesarchiv abgegeben werden. Zum Schluss noch dies: „Postfaktisch“ ist das Wort des Jahres 2016. Postfaktisch: Was genau heißt das? Dass wir in einem relativistischen Zeitalter leben, in dem es keine Tatsachen mehr gibt, sondern nur noch Meinungen; in dem man etwas nur vehement genug und dazu öffentlichkeitswirksam behaupten muss, um es dadurch wahr werden zu lassen? Ich glaube, dass jeder, der leichtfertig das postfaktische Zeitalter ausruft, damit einem Irrglauben aufsitzt. Sicherlich, aufgrund einer immer stärker von Social Media geprägten Medienlandschaft kommt mancherorts das Gefühl auf, es sei vielleicht überhaupt gar nicht mehr notwendig, Fakten sorgsam zu prüfen, zu testen, ob das eigene Weltbild einem Realitätscheck tatsächlich standhält. Gerade deshalb ist es wichtig, unser ungebrochenes Vertrauen in das Faktische mit einem sinnvoll neugestalteten Bundesarchivrecht zu untermauern. Wie Aleida Assmann in Archive im Wandel der Mediengeschichte schreibt, betreiben Archive, anders etwa als Museen oder Bibliotheken, ein passives Erinnern. Doch genau in diesem passiven Erinnern liegt ihre immense Bedeutung: Archive wollen nicht repräsentieren oder bewerten. Sie zielen dafür auf Neutralität ab, darauf, die Bewertung dieser, unserer Gegenwart anderen zu überlassen. Letztendlich ist es doch so, dass man die Epoche, in der man lebt, stets nur aus der eigenen, eingeschränkten Perspektive wahrnimmt, dass sich der Blick aufs große Ganze oftmals erst retrospektiv eröffnet. Damit dies gelingen kann, damit es also Fakten gibt, an denen wir uns dabei orientieren können, dafür brauchen wir ein im Hinblick auf die komplexen Herausforderungen des digitalen Zeitalters sicher aufgestelltes Archivwesen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Kommen Sie bitte zum Ende. Ansgar Heveling (CDU/CSU): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt es, diese Absicht umzusetzen. Wir machen das Bundesarchiv zukunftstauglich. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in der Vorbereitung des Gesetzentwurfes. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich empfehle, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Heveling. – Nächste Rednerin: Sigrid Hupach für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sigrid Hupach (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heute zu beschließenden Novelle soll das 30 Jahre alte Bundesarchivgesetz an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters und an die modernen Anforderungen an Transparenz und Informationsfreiheit angepasst werden. Leider sind aber im Gesetz Regelungen enthalten, die dem formulierten Anspruch entgegenstehen. Dass die Behörden ihre Unterlagen dem Bundesarchiv zur Übernahme anbieten müssen, ist keineswegs verpflichtend formuliert, und es ist ein Unding, dass nun gerade die Nachrichtendienste mit weitreichenden Ausnahmeregelungen bedacht werden, zumal gerade sie ihre Akten zum Beispiel beim NSU-Terror völlig unzureichend geführt haben. Diese Inkompetenz wird mit dem neuen Gesetz noch hofiert, dem Vertuschen wird Tür und Tor geöffnet, und das ist völlig inakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Statt gerade hier den Zugang für die Wissenschaft und für die Medien zu erleichtern und so die demokratische Kontrolle zu stärken, sind die Koalitionsfraktionen bei den Sonderrechten für die Nachrichtendienste geblieben – aller Expertise der Sachverständigen zum Trotz. Der „Kompromiss“, den die SPD glaubt bewirkt zu haben, ist nämlich nur schöner Schein: Aus den „überwiegenden Gründen“ des Nachrichtenzugangs sind nun „zwingende Gründe“ geworden. Ja, aber wem hilft das? Niemand wird überprüfen können, ob wirklich Gründe gegen die Anbietung der Unterlagen sprechen oder diese von den Geheimdiensten nur konstruiert wurden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können weiterhin selbst entscheiden, ob sie überhaupt und welche Unterlagen sie dem Bundesarchiv für eine mögliche Übernahme vorlegen. Hier wird also, wie es die Vorsitzende des Verbandes der Historiker und Historikerinnen, Professorin Schlotheuber, treffend formuliert hat, die Selbstsicht einer Behörde zum Leitmotiv erhoben und dabei die historische Überlieferung gefährdet. Das Bundesarchiv ist schon jetzt in der Lage, auch Verschlusssachen unter Wahrung der Rechte Betroffener bzw. schützenswerter Informationen zu archivieren. Die Bundesregierung fördert stattdessen die Geheimniskrämerei. Einem demokratischen Rechtsstaat steht das aber schlecht zu Gesicht; denn hier hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, das Handeln von Verwaltung und eben auch von Nachrichtendiensten im Nachhinein nachvollziehen und kontrollieren zu können, und dafür braucht es die Akten im Archiv. Meine Fraktion hat mit acht Änderungsanträgen ganz konkrete Vorschläge in die Debatte eingebracht. Wichtig waren uns dabei vor allem drei Aspekte: Erstens. Die Unabhängigkeit des Bundesarchivs muss gewährleistet werden. Das heißt, die Bundesbehörden und eben auch die Nachrichtendienste müssen dem Bundesarchiv grundsätzlich alle Unterlagen vorlegen, (Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Auch die Stasiunterlagen!) sodass die Archivarinnen und Archivare mit ihrer Erfahrung und mit ihrer Weitsicht dann frei und unabhängig entscheiden können, welche Unterlagen sie für aufbewahrenswert halten. Dazu gehört auch, dass jede politische Einflussnahme auf diese Bewertungsentscheidung unterbunden wird. Die neu ins Gesetz geschriebene Fachaufsicht der BKM halten wir daher für äußerst problematisch, eben weil sie den Verdacht der politischen Beeinflussung in sich trägt, und auch die Einwilligung der betreffenden Behörde bei der Schutzfristverkürzung ist für uns Linke überflüssig. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens: die Sicherung unseres Filmerbes. Statt einer Registrierungspflicht haben wir Linken eine Pflichthinterlegung gefordert, die zudem nicht nur Kinofilme im Blick haben sollte, sondern das filmische Schaffen in seiner ganzen Breite. Drittens: das sogenannte Löschungssurrogat. Die CDU/CSU wollte hier partout nicht heran. Ich hoffe aber, dass bei der Novellierung des Datenschutzgesetzes eine grundsätzliche Regelung geschaffen wird, damit eigentlich zu löschende Unterlagen der Forschung und der historisch-politischen Bildungsarbeit zur Verfügung stehen. Dann müssen zum Beispiel auch die Akten der Zentralen Stelle in Ludwigsburg erhalten bleiben, die zum Entzug der Kriegsopferrente für NS-Täter angelegt wurden. Es gibt also noch viel zu tun, um das Archivrecht wirklich modern zu gestalten und die demokratische Kontrolle von Politik und Verwaltung zu sichern. (Beifall bei der LINKEN) Bei der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit bleibt die Novelle bedauerlicherweise auch hinter den fortschrittlichen Landesarchivgesetzen zurück, die zum Beispiel eine Regelschutzfrist von zehn Jahren vorsehen. Der Entschließungsantrag der Grünen enthält vieles, wofür auch wir uns in der Debatte engagiert haben und was ich eben angesprochen habe. Daher unterstützen wir diesen Entschließungsantrag. Zum Gesetz selbst: Die Novelle bringt auch Verbesserungen. Das digitale Zwischenarchiv sei hier genannt. Auch wurden einige für uns wichtige Punkte im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt, zum Beispiel die Angleichung an das Informationsfreiheitsgesetz, die Festschreibung der Digitalisierung als Aufgabe des Bundesarchivs und die Würdigung von Bibliotheken als Gedächtnisinstitutionen. Meine Fraktion kann dem Gesetzentwurf aber wegen der genannten Kritikpunkte nicht zustimmen. Wir werden uns daher enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Hupach. – Nächste Rednerin: Hiltrud Lotze für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hiltrud Lotze (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Leben kann nur in der Schau nach rückwärts verstanden, aber nur in der Schau nach vorwärts gelebt werden. Das hat der dänische Philosoph Søren Kierkegaard einmal gesagt. Genau deswegen, weil wir vieles nur in der Rückschau verstehen oder zumindest besser verstehen, ist das Bundesarchiv mit seinem Hauptsitz in Koblenz von großer Bedeutung für die Erinnerung und Aufarbeitung unserer Geschichte. Es nimmt die Aufgaben eines Nationalarchivs wahr und ist das Gedächtnis unseres Staates. Im Bundesarchiv werden Fotos, Filme, Urkunden, Akten, Karten und vieles mehr aufbewahrt, die bei zentralen Stellen des Heiligen Römischen Reiches, des Deutschen Bundes, des Deutschen Reiches, der Besatzungszonen, der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind. Darunter sind zum Beispiel die Kapitulationsurkunde der deutschen Truppen in Nordwestdeutschland in der Nähe von Lüneburg, also bei mir zu Hause, oder ein Schreiben des damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion an Bundeskanzler Konrad Adenauer von Mai 1963 zum Ablauf des bevorstehenden Besuchs des amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy in Deutschland. Da heißt es: Wir haben kein Interesse daran, dass die Reise des amerikanischen Präsidenten überwiegend der Opposition zugutekommt. Man befürchtete, dass der Regierende Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt, die Beliebtheit des US-Präsidenten für sich nutzt. Das sind nur zwei kleine Beispiele für die vielen Unterlagen, die sich im Bundesarchiv finden lassen und die für Historiker, aber auch für uns ganz interessant sind. Wie genau das Bundesarchiv beim Sammeln und Archivieren vorgeht, wird im Bundesarchivgesetz geregelt. Das stammt aus dem Jahre 1988. Deswegen ist eine Aktualisierung notwendig. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält einige gute und wichtige Punkte. Zum Beispiel werden bestimmte personenbezogene Schutzfristen verkürzt oder im Fall von Amtsträgern aufgehoben. Oder Archivgut, das Geheimhaltungsvorschriften des Bundes unterliegt, wird künftig nach 30 Jahren statt wie bisher erst nach 60 Jahren freigegeben. Wir als SPD-Fraktion hatten auch einige Kritikpunkte. Viele davon wurden von den Experten im Fachgespräch im Kulturausschuss angesprochen. Drei möchte ich nennen. Erstens, das Löschungssurrogat. Das Bundesarchiv hat auch die Aufgabe, Verwaltungshandeln nachvollziehbar und kontrollierbar zu machen. Deswegen geben die Behörden ihre Unterlagen an das Archiv ab. Das Bundesarchiv ist also eine Art Back-up-Lösung für Deutschland. Dafür muss das Archiv aber die Unterlagen auch erhalten, selbst wenn die Behörden sie eigentlich löschen würden. Die Anbietung und damit die Archivierungsoption geht der Löschung deswegen grundsätzlich vor. Das ist gemeint, wenn vom sogenannten Löschungssurrogat die Rede ist. Der von der BKM vorgelegte Gesetzentwurf enthält dieses Löschungssurrogat nicht. Wir bedauern das sehr und haben das in den Verhandlungen auch gesagt. Leider ist die BKM darauf nicht eingegangen. Damit ist der Entwurf unter seinen Möglichkeiten geblieben. Es ist wirklich bedauerlich, dass sowohl die Kolleginnen und Kollegen von der Union als auch die BKM hier nicht den Fachleuten gefolgt sind und sich nicht klar für ein Löschungssurrogat ausgesprochen haben. Wir haben deswegen über eine Liste von rund 40 Bundesgesetzen verhandelt, die einzeln auf eine Anbietungspflicht überprüft werden müssen. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Zweites Thema: Nachrichtendienste. Bei der Abgabe von Unterlagen der Nachrichtendienste stehen wir vor einem Zwiespalt. Einerseits brauchen wir Transparenz und Kontrolle von Behörden, andererseits wollen wir natürlich auch die Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit mit anderen Diensten und die Nachrichtenzugänge schützen. Hier konnten wir von der SPD einen sehr guten Kompromiss verhandeln. Die Unterlagen dürfen jetzt nur zurückbehalten werden, wenn es Ausnahmetatbestände gibt. (Beifall bei der SPD) Auch die Nachrichtendienste müssen ihre Unterlagen dem Bundesarchiv anbieten. Nur wenn die Ausnahmetatbestände vorliegen, wird die Abgabe aufgeschoben. Dritter Punkt: Informationsfreiheitsgesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf weitet den Zugang zu Unterlagen auf alle Informationszugangsgesetze aus. Das finden wir als SPD-Fraktion gut. Negativ am BKM-Entwurf war jedoch, dass nur noch diejenigen Unterlagen nicht mehr unter die archivrechtlichen Schutzfristen fallen, die bereits nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch einen konkreten Antrag zugänglich gemacht worden waren. Also nur, wenn jemand die Unterlagen schon vorher angefordert hatte, sollten sie nicht mehr unter die Schutzfrist fallen. Das ist nicht nur unlogisch, sondern auch ein Rückschritt im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage. Deswegen haben wir da erfolgreich über Nachbesserungen verhandelt. Der alte Rechtsstand konnte nicht nur wieder erreicht, sondern sogar ausgebaut werden. Aber genau darauf wird gleich mein Kollege Sebastian Hartmann in seiner Rede noch näher eingehen. Wir werden dem Gesetz zustimmen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Hiltrud Lotze. – Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt geben – die erste Abstimmung erfolgte über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Antrag der Linken „Keine Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren“ –: abgegebene Stimmen 557. Mit Ja haben 446 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 53. Enthalten haben sich 58 Kolleginnen und Kollegen. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 558; davon ja: 447 nein: 53 enthalten: 58 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Rainer Hajek Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Dr. Mathias Edwin Höschel Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Ronja Kemmer Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Dr. h.c. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Bettina Bähr-Losse Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Dr. h.c. Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Dr. h.c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Michael Gerdes Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein DIE LINKE Jan van Aken Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Monika Lazar Enthalten CDU/CSU Katharina Landgraf Volkmar Vogel (Kleinsaara) SPD Ulrich Freese BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Dr. Valerie Wilms Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt. Die zweite namentliche Abstimmung erfolgte über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Antrag der Linken „Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen“: abgegebene Stimmen 550. Mit Ja haben 498 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein haben 52 gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen. – Komisch, dass 7 fehlen, weil das eigentlich unmittelbar hintereinander war. Aber gut! Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 551; davon ja: 498 nein: 53 enthalten: 0 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Rainer Hajek Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Ronja Kemmer Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Dr. h.c. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Bettina Bähr-Losse Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Dr. h.c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Brigitte Zypries BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Harald Ebner Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Markus Kurth Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Dr. Valerie Wilms Nein DIE LINKE Jan van Aken Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Monika Lazar Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt. Die nächste Rednerin für Bündnis 90/Die Grünen: Tabea Rößner. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Diskussion um das vorliegende Gesetz hat die Koalition wirklich eine beeindruckende Beratungsresistenz bewiesen. (Siegmund Ehrmann [SPD]: Na, na, na!) Von Bild bis zur Süddeutschen Zeitung, vom Deutschlandradio bis zur FAZ waren sich alle einig, dass der Entwurf zahlreiche Verschlechterungen mit sich bringt und sogar demokratische Prinzipien gefährdet. Und dass sich Bild und Süddeutschen Zeitung einmal so einig sind, das muss man erst einmal schaffen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht nur die Medien oder wir haben immer wieder auf die Schwachstellen des Gesetzes hingewiesen. Auch die Sachverständigen stimmten bei der Anhörung in ihrer Kritik überein. Trotzdem haben Sie sich nicht beraten lassen. Aber das kennen wir ja auch von anderen Gesetzesvorhaben. Damit Sie nicht sagen können, man hätte Sie nicht ausreichend gewarnt, will ich die wichtigsten Argumente gegen den Entwurf hier noch einmal anführen. Das Wichtigste vorweg: Das Bundesarchivrecht ermöglicht die demokratische Kontrolle von Politik und Verwaltung im Nachhinein. Seit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen, und zwar hin zu einer transparenten und offenen Verwaltungskultur. Der Zugang zu Akten ist die Voraussetzung für eine lebendige Demokratie, die von einer kritischen und informierten Öffentlichkeit lebt. Und hierfür soll das Bundesarchivgesetz die rechtlichen Grundlagen legen. Statt aber das Bundesarchivgesetz nutzerfreundlicher zu machen, wird es den Behörden leicht gemacht, ihre Akten der Öffentlichkeit zu entziehen. Bei den Themen „Löschungssurrogat“ – darauf wurde schon hingewiesen – und „Schutzfristen“ sind uns ja die meisten Landesarchive bereits weit voraus. Das Bundesarchiv soll modernisiert werden, kommt aber mit der allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren daher wie ein Dinosaurier aus anderen Zeiten. Das ist wirklich peinlich, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Skandalös aber ist die Extraregelung für die Geheimdienste. Sie haben ja an dem entsprechenden Absatz noch einmal herumgedoktert, aber das ändert nichts daran, dass dies ein Gummiparagraf ist und auch bleibt. Die Geheimdienste haben keine allgemeine Abgabepflicht wie sonst alle anderen Behörden, sondern können ab jetzt selbst entscheiden, welche Unterlagen sie an das Archiv abgeben wollen. Das ist ungeheuerlich. Akten, die staatliches Handeln dokumentieren, gehören ins Archiv – ohne Wenn und Aber. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Kommen Sie mir nicht mit dem Einwand, sensible Unterlagen seien im Bundesarchiv nicht ausreichend geschützt. Falls Sie sich das so vorstellen, dass da geheime Akten in offenen Umzugskartons auf dem Gang herumstehen: Das passiert vielleicht beim Verfassungsschutz, aber nicht im Bundesarchiv. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Und im Gegensatz zum Verfassungsschutz hat sich das Bundesarchiv noch nichts zuschulden kommen lassen. Was diese Sonderregelung für die Geheimdienste angeht, scheinen Sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geheimdienste mehr zu vertrauen als den Archivarinnen und Archivaren – eine fragwürdige Entscheidung, wenn wir bedenken, wie viele Untersuchungsausschüsse sich mit Geheimdienstskandalen befassen. Wir Grüne haben daher einen Entschließungsantrag gestellt, der auf all diese Probleme eingeht. In diesem Antrag gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt. Es gibt Ereignisse wie das Oktoberfestattentat oder die NSU-Morde, die von so großer öffentlicher Bedeutung sind, dass ein Zugang zu den Akten möglich sein muss – auch vor Ablauf der Schutzfrist und auch, wenn diese Unterlagen als geheim eingestuft sind. Gerade solche Akten dürfen nicht vor der Öffentlichkeit weggeschlossen werden, sondern müssen in die Archive gehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Umgang mit solch einschneidenden und umstrittenen Ereignissen der jüngeren Zeitgeschichte ist quasi der Lackmustest für eine demokratische Öffentlichkeit. Oft bleiben diese Akten über Jahrzehnte unzugänglich, weil sie von den Geheimdiensten sehr großzügig als geheime Verschlusssachen eingestuft werden und so im Giftschrank verschwinden. Daher sind klare Vorgaben bitter nötig. Nur so können diese umstrittenen Geschehnisse umfassend aufgeklärt werden. So können wir letztlich auch unsere Debattenkultur stärken, weil dadurch Verschwörungstheorien der Wind aus den Segeln genommen wird und gleichzeitig eine unabhängige wissenschaftliche und journalistische Aufklärung unterstützt wird. Unsere Debattenkultur könnte zurzeit weniger Verschwörungstheorien und dafür mehr Fakten, lieber Kollege Heveling, gut gebrauchen. Dieser und alle weiteren Knackpunkte sind Ihnen bekannt. Sie halten dennoch an diesem Entwurf fest. Das ist dann nicht mehr nur chronische Beratungsresistenz, sondern politisches Kalkül. Geheimhaltung statt Transparenz – das ist in der heutigen Zeit genau das falsche Signal. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Rößner. – Nächste Rednerin: Dr. Astrid Freudenstein für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Archive sind langweilig. – Sind Archive langweilig? In jedem Fall ist es so, dass in der öffentlichen Meinung Archive nicht besonders gut wegkommen. Oft werden sie mit grauen Mäusen, dicken Brillen, Aktenstapeln oder auch mit Strafversetzungen in Verbindung gebracht. In Spielfilmen und Romanen jedenfalls tauchen solche Klischees gern auf. Für viele Menschen aber sind Archive natürlich genau das Gegenteil. Auch ich finde, sie sind Goldgruben. Sie können spannend und lehrreich sein, und sie können vor allem helfen, Wahrheit von Lüge zu unterscheiden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Überprüfung der angeblichen Hitler-Tagebücher des Sterns. Das Bundesinnenministerium gab damals, im April 1983, dem Bundesarchiv den Auftrag, die Tagebücher auf ihre Echtheit hin zu überprüfen. Die intensive Recherche – textkritisch und archivfachlich – brachte dann ja auch das bekannte Ergebnis: Es war eine Fälschung. Dieser kurze Exkurs in die Geschichte des Bundesarchivs zeigt, welch hohe Fachkompetenz, aber auch welch hohe Verantwortung beim Bundesarchiv liegt. Und das sind auch noch nicht einmal die Kernaufgaben dieser Einrichtung. Die zentralen Aufgaben sind, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern und nutzbar zu machen. Das klingt jetzt wieder nicht so besonders spannend. Aber das Bundesarchiv bewahrt in der Tat viele Herzstücke unserer Geschichte auf und macht sie für Bürger, Wissenschaftler und Journalisten sichtbar und nutzbar. Das nun neu gefasste Bundesarchivgesetz trat 1988 in Kraft. Beschreibbare digitale Speichermedien gab es damals schon, zum Beispiel Disketten mit einer Kapazität von 1,44 Megabyte. Auch CDs waren schon verbreitet mit noch deutlich höheren Kapazitäten von mehreren 100 Megabyte. Und doch hat sich seitdem vieles getan. Wir rechnen fast nur noch in Giga- und Terabyte. Unser ganzes Leben ist digitalisiert. Wir schreiben elektronisch. Manches gibt es gar nicht mehr als Printversion. Die Kernaufgaben, das Archivgut des Bundes auf Dauer zu sichern und nutzbar zu machen, unterliegen mittlerweile völlig anderen Voraussetzungen. Deshalb wollen wir mit dem heutigen Beschluss das Bundesarchivrecht neu regeln und an die neuen Voraussetzungen anpassen. Wir erreichen, auch wenn Sie nur die Lücken aufgezählt haben, durchaus eine Reihe von Verbesserungen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gehört zur Aufgabe der Opposition!) Wir passen das Gesetz so an, dass das Bundesarchiv im elektronischen Zeitalter seine Aufgaben wieder einfacher wahrnehmen kann. Das bedeutet konkret: Wir schaffen Regelungen zur Übernahme elektronischer Unterlagen und zur digitalen Zwischenarchivierung. Wir entlasten die Bundesbehörden von IT-technischen Aufgaben bereits bei der Zwischenarchivierung. Vor allem aber – das ist, glaube ich, ganz wichtig – verbessern wir die Benutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit des Bundesarchivs durch die Verkürzung oder die Streichung von Schutzfristen. Gerade das wird positive Auswirkungen auf die Forschung haben. Nur ein Beispiel: In letzter Zeit wird vermehrt über die Weiterbeschäftigung von Nationalsozialisten in der damals noch jungen Bundesrepublik diskutiert. Viele Akten können durch die Verkürzung der Schutzfristen nun deutlich früher eingesehen werden. Das erleichtert die Aufarbeitung, und mit Sicherheit kommt so auch einiges früher ans Licht. Es ist richtig, dass das vorliegende Gesetz keine Maximalanforderungen erfüllt. Es bringt nicht alles, was man sich wünschen könnte. Dem steht an einigen Stellen der Datenschutz im Weg. An anderer Stelle geht es darum, das System praktikabel zu halten. Ich finde aber, dass das neue Bundesarchivgesetz uns einen guten Schritt voranbringt. Es ist ein fairer Kompromiss und ein Gewinn. Das Bundesarchiv ist für unsere gesamte Gesellschaft eine Art Kultur- und Gedächtnisgoldgrube. Wir sind eine Kulturnation, und wir sichern das, was uns jetzt ausmacht, für die, die nach uns kommen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Dr. Freudenstein. – Letzter Redner in dieser Debatte: Sebastian Hartmann für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der letzte Redner oder die letzte Rednerin zu sein, gibt ja die Gelegenheit, noch einmal zusammenzufassen. Vielen Dank für die Möglichkeit. Ich beginne einmal mit einer Selbstdarstellung des Archivs. Das Archiv sagt über sich selbst: Wir sind eine moderne Dienstleistungseinrichtung für Öffentlichkeit …, die Zeugnisse zur neueren … deutschen Geschichte … jedermann zugänglich macht. Damit das Archiv dem Anspruch einer modernen Einrichtung auch gerecht werden kann, muss es nach über 30 Jahren eine Novelle des Bundesarchivgesetzes geben. Wenn man auf das letzte Gesetz aus dem Jahr 1988 schaut, dann stellt man fest, dass die Digitalisierung wesentlich vorangeschritten ist. Wir haben heute ganz andere Formen der Aktenführung und auch der Zugänglichmachung von Informationen. Bürgerinnen und Bürger haben auch andere, modernere Ansprüche an Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Auch dem haben wir uns als Große Koalition nicht verschlossen. Ich gebe ausdrücklich meiner Kollegin Hiltrud Lotze, die diesen Gedanken schon eingeführt hat, recht. Sie hat darauf hingewiesen, dass man an bestimmten Stellen noch weiter hätte gehen können. Das Informationsfreiheitsgesetz, das wir im Jahr 2005 unter rot-grüner Verantwortung angestoßen und beschlossen haben und zu dem wir als SPD-Bundestagsfraktion auch im Jahr 2013 noch weiter gehende Vorschläge gemacht haben, zeigt: Wir wären gerne weiter gegangen. Insofern war es wichtig, in der Beratung des Gesetzes nicht hinter den Stand zurückzugehen, den wir schon erreicht haben. Wir haben mit dem Informationsfreiheitsgesetz zum Beispiel einen umfassenden Anspruch auf Auskunft und Information geschaffen. So können Bürgerinnen und Bürger einfach nachvollziehen, welche Daten, welche Unterlagen der Verwaltung vorliegen. Deswegen war es wichtig, dass im parlamentarischen Verfahren der Gesetzgebung hier nun deutlich gemacht worden ist: Wir wollen nicht hinter diesen Stand zurückgehen. Der Gesetzentwurf war anzupassen und zu ändern. Wir haben gute Ergebnisse erzielt, sodass wir nicht in die absonderliche Situation kommen, dass auf eine Unterlage, die in einer Verwaltung verfügbar ist, eine Zeit lang nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugegriffen werden kann, dann aber, wenn sie ins Archiv übertragen worden ist, nicht mehr. Das wäre ein Widerspruch in sich gewesen. Wir sind sehr stolz, dass auf Basis der Anhörung mithilfe der Sachverständigen erreicht worden ist, dass man nicht hinter diesen Anspruch zurückgeht und wir in diesem Punkt ein modernes Bundesarchivgesetz vorlegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Frau Kollegin, ich freue mich sehr, dass die CDU/CSU – nach Ihren Worten – noch einmal angekündigt hat, dass man auch noch weiter gehen kann als das, was wir jetzt erreicht haben. Dann lassen Sie uns doch das, was wir erreicht haben, heute beschließen und das, was wir in den Diskussionen und Anhörungen vernommen haben, zum Ausgangspunkt weiterer Verbesserungen machen; denn die Digitalisierung wird voranschreiten. Wie gehen wir mit digitalen Daten um? Es ist ein Schatz, der für die interessierte Öffentlichkeit gehoben werden kann von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich eben diesen Schatz zunutze machen. Es ist auch richtig, dass man in bestimmten Ländern in eigenen Landesarchivgesetzen, vielleicht im Landesarchiv in Hannover, etwas weiter gegangen ist. Man könnte jetzt sagen: Dort haben wir eine bestimmte Regelung, die man vielleicht auch auf den Bund übertragen kann. Aber es ist der Wettbewerbsvorteil eines föderalen Staates, dass man vergleichen kann. Der Erlass von Informationsfreiheitsgesetzen ist auf Bundesebene angestoßen worden, und das ist dann in den Ländern nachvollzogen worden. Wir haben hier nun wieder gemeinsam gehandelt und gesagt: Hier können wir noch einen Schritt weiter gehen. Vor diesem Hintergrund war nach unserer Auffassung das Bundesarchivgesetz in seiner ersten Fassung zu verbessern. Drei Punkte sind benannt worden, und gerade was den Anspruch auf freie Information und auf Transparenz staatlichen Handelns angeht, schaffen wir damit die Grundlage einer funktionierenden Demokratie, eines Rechtsstaates, dass man sich also als Bürgerin und Bürger darauf verlassen kann: Staatliches Handeln ist transparent. Man kann es nachvollziehen. Man hat einen Anspruch darauf, einfach in Erfahrung bringen zu können, was der Staat tut, und darauf, dass die Daten für die Öffentlichkeit verfügbar bleiben. Ich gebe uns allen aber eine Empfehlung. Wenn die Opposition beklagt – ich habe der Kollegin Rößner sehr genau zugehört –, dass ein Gesetz nicht in die Richtung verändert wurde, wie sie es sich gewünscht hätte, zugleich aber sagt: „Weil es nicht so gemacht worden ist, dann öffnet es Verschwörungstheorien Tür und Tor“, … sage ich Ihnen: Lassen Sie uns nicht nur eine Archivdebatte führen. Wenn man sich irgendwann einmal die Unterlagen, die wir nun produziert haben, also unsere Redeprotokolle und die Unterlagen, die mit diesem Gesetz zusammenhängen, ansieht, dann wird man sehen: So ganz stimmt der Vorwurf der Verschwörungstheorie nicht. Man wird sehen: Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Verschwörungstheorie, es wird hier nichts versteckt, sondern alles ist einfach, transparent und nachvollziehbar. Dass an dem Vorwurf des Vertuschens, dessen sich die Opposition so gerne bedienen möchte, nichts dran ist, wird man dann einfach nachvollziehen können. Deswegen empfehlen wir: Nehmen Sie die Änderungen an! Beschließen Sie das Gesetz mit uns gemeinsam! Die Linke hat sich schon zur Enthaltung durchgerungen. Das ist schon einmal etwas. (Sigrid Hupach [DIE LINKE]: Das höchste Lob der Opposition!) Eine herzliche Einladung an die Grünen: Lassen Sie es uns gemeinsam machen! Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sebastian Hartmann. – Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bundesarchivrechts. Uns liegt dazu eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung vor.7 Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10813, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/9633 in der Ausschussfassung zuzustimmen, also seine Empfehlung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben die CDU/CSU und die SPD, dagegen war Bündnis 90/Die Grünen, enthalten hat sich die Linke. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist angenommen. Zugestimmt haben die CDU/CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Dagegengestimmt hat Bündnis 90/Die Grünen, enthalten hat sich die Linke. Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/10890. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Somit dürfte sich niemand mehr enthalten. – Der Entschließungsantrag ist abgelehnt. Zugestimmt haben Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, dagegen waren CDU/CSU und SPD. Vielen herzlichen Dank. Jetzt rufe ich den nächsten Tagesordnungspunkt, den Tagesordnungspunkt 8, auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Uwe Kekeritz, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kleidung fair produzieren – EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion schaffen Drucksachen 18/7881, 18/10904 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre, ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wenn die Mitglieder des Kulturausschusses ihre Gespräche abgeschlossen haben, rufe ich die erste Rednerin auf; aber so lange warten wir noch. Ich rufe die erste Rednerin in dieser Debatte auf. Es ist für die SPD-Fraktion Elvira Drobinski-Weiß. (Beifall bei der SPD) Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist eine der wichtigsten Konsumgüterbranchen Deutschlands. Sie ist stark von der Globalisierung geprägt. Circa 90 Prozent der in Deutschland gekauften Bekleidung stammen aus dem Import. Hergestellt werden die meisten Textilien – das können Sie ja auch jederzeit nachsehen – in Ländern wie Bangladesch, Kambodscha, Indien oder China. Theoretisch besteht damit, so könnte man meinen, vor allen Dingen in Entwicklungs- und Schwellenländern die Chance, eine starke Wirtschaft vor Ort aufzubauen und den Lebensstandard der Menschen vor Ort zu verbessern. Tatsächlich ist das leider nur selten der Fall. Denn dafür müssten die Löhne, die den Arbeiterinnen und Arbeitern gezahlt werden, existenzsichernd sein, und der Arbeitsschutz müsste sehr viel umfassender sein. (Beifall bei der SPD) Unter welchen Bedingungen einzelne Kleidungsstücke hergestellt werden, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher hierzulande praktisch nicht nachvollziehbar. Der Preis sagt nichts darüber aus, und Informationen zu den Standards, unter denen bestimmte Kleidungsstücke produziert werden, sind meist auch nicht zu finden. Katastrophen wie in Pakistan oder in Bangladesch mit mehreren Hundert Toten – ich denke, das wird jeder von Ihnen gelesen, gesehen, gehört haben – haben den Konsumenten in den letzten Jahren mehr und mehr bewusst gemacht, in welchem Maße in vielen Textilfabriken Arbeits- und Menschenrechte verletzt worden sind. Zunehmend legen Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb auch Wert auf faire Produkte. Sie wollen, dass Arbeiterinnen und Arbeiter so entlohnt werden, dass sie und ihre Familien davon leben können, und dass Kleidungsstücke nicht in einsturzgefährdeten Textilfabriken, beispielsweise ohne Brandschutzvorkehrungen, produziert werden. Nachhaltiger Konsum ist jedoch nur möglich, wenn auf den Märkten auch nachhaltige Produkte angeboten werden. Die Verbraucher allein haben eben nicht die Marktmacht, diese einzufordern. Die Einhaltung von Menschenrechten, grundlegende Arbeitsschutzstandards und die Zahlung fairer Löhne sollten selbstverständliche Mindeststandards sein, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) sind es aber nicht. Deshalb sind politische Interventionen unumgänglich. Einen ersten Schritt ging die Europäische Union im Jahr 2014 mit der Verabschiedung der sogenannten CSR-Richtlinie. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen zukünftig eine „erweiterte Berichterstattung“ vorlegen. Das heißt, sie sollen künftig stärker auch über nichtfinanzielle Aspekte des Engagements und über von ihnen verfolgte Konzepte berichten. Sie müssen beispielsweise Angaben zu den Arbeitsbedingungen, zur Achtung und Wahrung der Arbeitnehmerrechte, zum Gesundheitsschutz oder auch zur Sicherheit am Arbeitsplatz machen. Ich hätte mir gewünscht, dass auch Unternehmen erfasst worden wären, die nicht börsennotiert sind. Dann wären auch große Handelsunternehmen wie Lidl oder Aldi, die ja auch jeder kennt, daruntergefallen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich hätte mir auch gewünscht, dass es einen Prüfmechanismus für die nichtfinanziellen Aspekte gibt. Wir, die SPD-Fraktion, sind hier leider mit unserem Koalitionspartner nicht – vielleicht: noch nicht – übereingekommen. Dennoch glaube ich, dass die Umsetzung der Richtlinie immerhin ein erster Schritt ist. Ich kann an dieser Stelle nur an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, appellieren, die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes nicht länger zu blockieren. Endlich ist nun auch der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ im Bundeskabinett verabschiedet worden. Damit sollen die UN-Leitprinzipien zum Schutz der Menschenrechte umgesetzt werden. Das Papier macht klar: Nicht nur der Staat ist zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet, sondern auch die Wirtschaft trägt Verantwortung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Und unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Branche sollen alle einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette leisten. In einem Monitoringprogramm will die Bundesregierung ab 2018 die Umsetzung des Aktionsplans überprüfen. Für den Fall, dass dieses Ziel verfehlt wird, will die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klingt ja wie eine Drohung!) Nicht zu vergessen ist das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum. Wie bereits erwähnt: Nachhaltig konsumiert werden kann nur, wenn auch nachhaltige Produkte angeboten werden, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen können, wie Kleidung, Lebensmittel oder Handys hergestellt worden sind. Faire Löhne machen übrigens die Produkte nur unmerklich teuer. Und selbst wenn sich Produkte dadurch verteuern würden: Wenn klar und verlässlich erkennbar ist, dass sie unter fairen Bedingungen produziert worden sind, wenn der Verbraucher, die Verbraucherin erkennen kann, warum etwas mehr kostet, dann steigt auch die Bereitschaft der Konsumenten, die höheren Preise zu bezahlen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das Thema Nachhaltigkeit muss branchenübergreifend und international gelebt werden. Es bedarf einiger neuer politischer Maßnahmen. Bestehende Instrumente wie zum Beispiel die Ökodesign-Richtlinie müssen weiterentwickelt werden, und andere Maßnahmen müssen evaluiert werden. Appelle allein an Verbraucher, verantwortungsvoller zu konsumieren, reichen nicht. Wir brauchen gerade in der Textilbranche mehr als nur Appelle an Unternehmen und Verbraucher. Die Ziele Ihres Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, teilen wir deshalb. Ob Ihre Vorschläge allerdings wirklich am besten dazu geeignet sind, diese Ziele umzusetzen, da bin ich mir nicht ganz sicher. (Heribert Hirte [CDU/CSU]: Eben!) Wir müssen uns noch einmal mit den Experten auf diesem Gebiet zusammensetzen. So viel ist jedoch klar: Die SPD steht Ideen für eine gesetzliche Regelung offen gegenüber. Ich habe es schon gesagt: Es war leider mit unserem aktuellen Koalitionspartner bisher nicht umzusetzen. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Es fehlt immer, dass die CDU an allem schuld ist! – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Fakt ist jedoch, dass etwas passieren muss. Das sind wir den Menschen, die unsere Kleidung, unsere Handys oder das Spielzeug unserer Kinder herstellen, schuldig. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Applaus können Sie jetzt nicht erwarten!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Elvira Drobinski-Weiß. – Nächste Rednerin: Karin Binder für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Karin Binder (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele Katastrophen muss es geben, bis wir eine faire Textilproduktion bekommen? Die Textilindustrie verlegt ihre Produktion nach wie vor in Billiglohnländer, ohne sich um die Einhaltung von Sozial- oder Umweltstandards zu kümmern. Sie importiert ihre Profite, und sie exportiert die Verantwortung. Damit muss Schluss sein! (Beifall bei der LINKEN) Wir müssen diesen unwürdigen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne und Arbeitsstandards beenden. Wer die Lieferanten in seiner Warenkette nicht kennt, wer die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards nicht garantieren kann, handelt verantwortungslos. Deshalb brauchen wir eine EU-weite Richtlinie für Sorgfaltspflicht und verbindliche Transparenz in der Textilbranche, aber auch in anderen Branchen. Bis heute drückt sich die Bundesregierung vor ihrer Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft ebenso wie vor der Verantwortung gegenüber den Betroffenen in den Ländern des Südens oder auch Osteuropas. Bis heute haben die Profiteure der Billigproduktion keine Entschädigung an die Opfer von Rana Plaza oder die in Pakistan gezahlt. Das 2014 von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller mit großem Tamtam eingerichtete freiwillige Bündnis für nachhaltige Textilien verbessert weder die Arbeits- und Lebensbedingungen der Näherinnen und Näher in den Niedriglohnländern noch den dortigen Umwelt- und Klimaschutz. Nur die Hälfte der deutschen Textilunternehmen nimmt überhaupt daran teil. Es gibt keine Verpflichtung, soziale und ökologische Standards wirklich einzuhalten. Jedes teilnehmende Unternehmen kann selbst definieren, was es verbessern will oder auch nicht. Verstöße werden nicht geahndet. Werben dürfen die Unternehmen trotzdem mit dem angeblich nachhaltigen Textilsiegel. Dieses schützt nicht die Menschen in den Fabriken, sondern die Textillobby vor schlechter Presse, und das ist ein Skandal. (Beifall bei der LINKEN) Deshalb unterstützt die Linke den vorliegenden Antrag. Wir brauchen eine europaweite Regelung zum Schutz der Menschen in den Ländern, in denen die meisten europäischen Textilfirmen bisher zu Dumpingpreisen produzieren lassen. Die Einhaltung der Menschenrechte wird nur zu gewährleisten sein mit verbindlichen, verpflichtenden Standards für die Beschäftigten und die Umwelt, mit Verantwortung der Textilindustrie für die gesamte Lieferkette sowie mit umfassenden Informationsrechten für Verbraucherinnen und Verbraucher über die sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen. Die Linke fordert das seit vielen Jahren, auch ergänzend zum Verbraucherinformationsgesetz. Verbraucherinnen und Verbraucher möchten ihre Kleidung mit gutem Gewissen tragen können und nicht Blutflecken auf der teuer erstandenen weißen Weste haben; denn auch Hersteller hochpreisiger Waren wie Boss oder Hilfiger lassen in solchen Niedriglohnländern produzieren. Ich möchte aber noch auf eine Schwachstelle des Antrags hinweisen. Die Unternehmen können sich weiterhin von privaten Dienstleistern bescheinigen lassen, dass sie im Rahmen des Siegels produzieren. Diese privaten Zertifizierungsunternehmen haben aber selbst Gewinninteressen, und sie werden direkt von den Textilunternehmen bezahlt, die sie für das Siegel prüfen sollen. Das bietet einen hohen Anreiz zu und auch Möglichkeiten für Betrug und Korruption. Deshalb: Die Linke will, dass die Unternehmen endlich für fairen Handel in die Pflicht genommen werden, und dafür fordern wir klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Erstens. Unternehmen, die im Ausland produzieren oder produzieren lassen, müssen menschenrechtliche und umwelttechnische Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Herstellungskette einhalten. Zweitens. Die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen ist auszubauen. Drittens. Die Unternehmen sind auch für die Verletzung von Menschenrechten und Sorgfaltspflichten ihrer Subunternehmen oder Zulieferer haftbar zu machen. Viertens. Ein Unternehmensstrafrecht muss eingeführt werden, und Gruppenklagen oder Musterverfahren vor deutschen Gerichten müssen ermöglicht werden. Fünftens. Gewerkschaften und NGOs müssen bei der Zertifizierung einbezogen und an dieser beteiligt werden. Notwendig ist auch eine unabhängige Kontrolle, die im Auftrag staatlicher Behörden erfolgt. Schließlich müssen Beschwerdestellen von den europäischen Textilfirmen für die Arbeiterinnen und Arbeiter der Fabriken eingerichtet werden. Menschenrechte müssen immer Vorrang haben. Sie dürfen nicht gegen Markt- oder Profitinteressen abgewogen werden. (Beifall bei der LINKEN) Die Risiken der Globalisierung sind von den Auftraggebern zu tragen und dürfen nicht auf die Auftragnehmer oder gar ihre Beschäftigten abgewälzt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Binder. – Nächster Redner: Dr. Heribert Hirte für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier über den Antrag der Grünen mit dem Titel „Kleidung fair produzieren – EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion schaffen“. Lassen Sie mich dazu zunächst sagen: Ihr Anliegen bedarf im Grundsatz – im doppelten Sinne des Wortes – nachhaltiger Unterstützung; denn die Produktionsbedingungen sind in vielen Ländern, vor allen Dingen Asiens, weit von den Standards entfernt, die wir uns hier in Deutschland wünschen, die wir uns vorstellen, die sich deutsche Verbraucher wünschen. Wir haben es hier – Sie beschreiben das in Ihrem Antrag plastisch; das wurde so ähnlich auch schon gesagt – mit einer Externalisierung von Kosten zu tun, wie das die Ökonomen beschreiben. Um das zu ändern, wollen Sie die Bundesregierung auffordern, sich für eine EU-Richtlinie einzusetzen, die vor allen Dingen folgende Aspekte regeln soll: die Transparenz über die Lieferkette, die Verpflichtung, bestimmten Sorgfaltspflichten nachzukommen, den Nachweis der Einhaltung durch Zertifikate und einheitliche Standards für ebendiese Zertifikate. Allerdings besteht kein Anlass, dies in dieser Weise zu regeln; denn – das schreiben Sie auf der anderen Seite auch – wir erleben einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung. Heute sagt man: Solche Produkte wollen wir nicht kaufen. – Für acht von zehn Verbrauchern ist es wichtig – das deckt sich auch mit meinen Rückmeldungen –, vernünftig produzierte Kleidung zu kaufen. Das zeigt doch: Verbrauchermacht wirkt. Verbrauchermacht wirkt auch durch die sozialen Medien. Wenn ein Produkt qualitativ schlecht ist und mit einer miserablen Lieferkette hergestellt worden ist, dann wird es von den Verbrauchern nicht mehr gekauft. Umgekehrt gilt: Wenn ein Unternehmen sagt: „Unser Produkt ist ordentlich hergestellt worden; wir überwachen die Lieferkette“, dann generiert es zusätzliche Marktanteile. Das bedeutet: Der Markt funktioniert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er funktioniert eben nicht!) Sie können sich das etwa bei den Bioeiern ansehen. 95 Prozent der Eier, die heute an Endverbraucher verkauft werden, sind Bioeier. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ich auch!) An der Kennzeichnung – das ist Ihr Verdienst – (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!) liegt es, dass die Verbraucher diese Eier kaufen. Nur, dieselben Verbraucher sagen in Kenntnis genau dieser Umstände bei Kleidung oft: Wir wollen es anders haben. Die Verbraucher fragen auch, zu welchem Preis ein Produkt verkauft wird; und zu welchem Preis sie kaufen, ist die freie Entscheidung der Verbraucher. Deshalb ist es so einfach nicht, dass acht von zehn Verbrauchern diese Bedingungen in dieser Weise überwacht haben wollen. Das könnte man nur durch Zwang ändern, indem man sagt: „Eine Produktion im Ausland ist verboten“, oder: Anzüge in Deutschland werden erst ab 4 000 Euro verkauft. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsinn! – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll das denn?) Diesen Zwang lehnen wir ab, und Sie lehnen ihn auch ab. Was Sie wollen, ist Transparenz, nur Transparenz. Aber genau diese Transparenz haben wir schon. Deshalb geht Ihr Ansatz ins Leere. Wir verfolgen mit dem Textilbündnis – das BMZ hat das inzwischen weiter forciert – genau diesen Ansatz, die Transparenz zu fördern. So werden dem Verbraucher die notwendigen Informationen gegeben, damit er selbst eine Entscheidung treffen kann. Es wäre falsch, die Wirtschaft – das klang in der Rede der Kollegin Drobinski-Weiß und noch viel extremer in der Rede der Kollegin von den Linken an – in die Haftung zu nehmen. Es sind die Verbraucher, die eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen, ob und, wenn ja, unter welchen Bedingungen sie Produkte aus der Dritten Welt kaufen. Wir brauchen Aufklärung, aber sie muss nicht mit Zwang hergestellt werden. (Beifall bei der CDU/CSU – Karin Binder [DIE LINKE]: Wie sonst?) Selbst wenn Regelungsbedarf bestünde, gilt: Das, was Sie hier vorschlagen, ist ein bürokratisches Monster. Ein Herrenhemd – wir haben das in der Anhörung gehört – hat bis zu 140 Produktionsvorstufen. Das heißt, wir machen einen langen Zettel an ein Herrenhemd, auf dem steht, wo alle Einzelprodukte, vom Knopf bis zum Faden, herkommen. Das alles soll überwacht werden. Man braucht Zertifizierungsagenturen und Berater. Sie haben eben noch einmal gefordert, dass das auch von einem Abschlussprüfer überwacht werden muss usw. usf. Was Sie hier schaffen wollen, ist nicht soziale Gerechtigkeit, sondern ein neues Betätigungsfeld für Unternehmensberater und Werbeagenturen. Davon hätten die Menschen in Bangladesch nichts. Die Mehrkosten würden dann hier in Deutschland entstehen, und wir würden hier neue Arbeitsplätze in der Bürokratie schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einfach super!) Sehen wir uns weiter an, was Sie in Ihrem Antrag schreiben: Sie wollen die Pflichten so ausgestalten, dass den Kapazitäten und Einflussmöglichkeiten von KMUs Rechnung getragen wird. Das ehrt Sie. Aber wenn dies umgesetzt würde, wäre die Folge, dass die KMUs in noch größerem Umfang von den Pflichten ausgenommen werden, als wir es – im Übrigen im Konsens mit der SPD – jetzt in der CSR-Richtlinie vorsehen. Das ist in sich widersprüchlich. Meines Erachtens ist es ein richtiges Anliegen, aber der falsche Weg. Nicht der Staat, sondern der Markt und der aufgeklärte Verbraucher – dazu haben wir die Instrumente in der Hand – sollten den Textilhandel zu besseren Bedingungen bei der Textilproduktion zwingen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Renate Künast für die Fraktion der Grünen das Wort. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Professor Hirte (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Professor ist der! Das gibt es doch nicht! – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) – ja, man muss mal Haltung annehmen –, ich komme gleich gerne auf Ihre Rede zurück. Wenn ich Sie mit Professor anspreche, haben Sie das Gefühl „Jetzt kommt es gleich“, nicht wahr? (Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Genau!) Die Mode ist schön. Das ist eine total tolle Sache. Gerade ist wieder Fashion Week in Berlin. Ich war gestern Nachmittag einmal dort. Dort sieht man wunderschöne Sachen, tolle Stoffe, tolle Farben. Das ist richtig schön. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Sie sehen auch sehr gut aus heute!) – Ich bin dienstlich hingegangen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das ist der Vorteil, wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt. Das kann ich allen Kolleginnen und Kollegen sagen; auch Männer interessieren sich dafür. Wissen Sie, die andere Seite des Themas Mode ist die Frage: Auf wessen Rücken und unter welcher Ausbeutung wird Mode hergestellt? Wo werden Menschenrechte eingehalten? Wo werden internationale Umweltvereinbarungen eingehalten? Herr Hirte hat gerade so schön auf den freien Markt und den aufgeklärten Verbraucher verwiesen. Das finde ich toll. Denn wenn Sie für den aufgeklärten Verbraucher sind, müssten Sie diesem Antrag zwingend zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Denn sonst redet niemand über Aufklärung, jedenfalls nicht in dem Maße; auch Frau Drobinski-Weiß hat das gesagt. Ich will noch eines hinzufügen, weil Sie auf den Markt hingewiesen haben. Der Markt, dieses unbekannte Wesen, das scheue Reh, wer ist das? (Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Der Verbraucher!) Ja, wir sind Marktteilnehmer. Ich muss Ihnen einmal sagen: Als Marktteilnehmer denke ich gar nicht daran, dass, während alle untereinander Rechte und Pflichten ausmachen, nur ich als Verbraucher darauf warten soll, dass ein Unternehmen gnädigerweise eine Information abwirft. Nein, die Verbraucher, die Kundinnen und Kunden, die in den Laden gehen, haben als Wirtschaftsteilnehmer das Recht, zu wissen, woher etwas kommt und wie es produziert wurde, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) so wie jeder andere auch wissen darf, woher zugeliefert wird. Das wäre ein Markt. (Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Macht das Textilbündnis!) Sie reden über Aufklärung. Herr Professor Hirte, wenn Sie mir sagen können, ob Ihr Anzug, Ihre Krawatte und Ihr Hemd unter Einhaltung aller ILO-Normen und aller Umweltabkommen hergestellt wurden, melden Sie sich. Ich würde die Zwischenfrage dann zulassen, und Sie könnten es mir darlegen. (Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Dann kostet der Anzug 4 000 Euro!) – Das stimmt doch überhaupt nicht. (Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]: Natürlich!) – Das ist doch vollkommen gaga. Der Anzug würde nicht 4 000 Euro kosten. Solch einen Anzug würden Sie allerdings auch bekommen, wenn Sie wollen würden. Wissen Sie, wenn es Living Wages in Bangladesch geben würde und man nach europäischem Standard das Wasser nach dem Färben der Stoffe reinigen würde, wenn man ein Krankenhaus in der Nähe hätte und gute Fluchtwege vorhanden wären, würde Ihr Anzug, wenn er in Asien produziert wird, immer noch nicht 4 000 Euro kosten, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Heribert Hirte [CDU/CSU]) weil das angesichts der Margen bei Ihrem Anzug nur ein paar Euros ausmachen würde. Ich sage Ihnen: Das ist auch kein Argument. Sie haben das C im Namen, nicht wir. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wie ist es mit Sumangali in Indien? Eine Situation wie in Sumangali in Indien wollen Sie nicht ernsthaft; da müssen Sie etwas tun. Frauen werden angelockt, dort zu arbeiten, indem man sagt, sie würden später ein Aussteuergeld bekommen. Ihnen wird dann kurz vor der Frist gekündigt, und sie werden um ihr Geld betrogen. Schauen Sie nach Bangladesch! Es ist übrigens mittlerweile auf einem etwas besseren Weg. Warum? Weil Kommissar De Gucht nach dem Zusammenbruch des Gebäudes bei Rana Plaza gesagt hat: Wir machen jetzt einen Bangladesch Accord, mit dem wir klare Vorgaben zur Statiküberprüfung, zu Kontrollen und Ähnlichem machen. Schauen Sie nach Myanmar! Ich war da. Die machen sich ein bisschen auf den Weg. Warum? (Christian Hirte [CDU/CSU]: Weil die Verbraucher gucken!) Sie haben in der Zeit der Militärdiktatur für Japan und Südkorea gnadenlos, ohne irgendeine Rücksicht auf ILO-Arbeitsnormen gegen Kinderarbeit oder gegen Sklavenarbeit produziert. Nur weil unsere Industrie den recht niedrigen – aber immerhin – BSCI-Standard voraussetzt, haben sie gemerkt, dass sie für Europa nur mit diesem Mindeststandard produzieren können. Da müssen wir ihnen helfen. Sie haben sich immerhin vorgenommen, Kinderarbeit innerhalb von zehn Jahren abzuschaffen, aber nur, wenn es Regeln gibt und sie wissen, dass darauf geachtet wird. Wenn Sie Herrn Müller loben, der leider nicht hier ist, sage ich Ihnen: Die Initiative von Herrn Müller geht nicht einmal bis Prato, Italien. Ich war im letzten Jahr da. Als die Industrie aus Europa nach China ging, hieß es: Dann holen wir ein paar Chinesen zu uns. – Da herrschen aber auch chinesische Verhältnisse. Auf meine Nachfrage antwortet die Bundesregierung: Dazu wissen wir nichts. – Ich sage: Zeitunglesen bildet, nicht nur ein Blick ins Gesetzbuch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einige haben die CSR-Richtlinie gelobt, deren Umsetzung nach dem jetzigen Beratungsstand immer noch dünn ist, weil sie auch keine Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit schafft. Die Beschaffungsrichtlinie der Bundesregierung wurde dünn umgesetzt. Wir meinen, die Produktions- und Lieferkette muss offengelegt werden, und es muss klar definierte Sorgfaltspflichten geben. Man kann nicht für jeden Fehler verantwortlich sein, aber es muss definierte und nachprüfbare Sorgfaltspflichten geben. Nur Deutschland, nur freiwillig und nicht einklagbar – das geht nicht. Das ist im Übrigen kein fairer Wettbewerb. Sie sind doch die Wettbewerbspartei und reden ständig darüber. Dann erklären Sie uns doch einmal, wie sie einem Unternehmen, das sich fair verhält, keine Sklaven- und Kinderarbeit zulässt, vermitteln wollen, wie es im Wettbewerb bestehen soll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ein letzter Gedanke, Herr Hirte: Der Zettel wird nicht so lang. Wir leben im digitalen Zeitalter. Die wissen genau, wo all ihre Knöpfe, Reißverschlüsse usw. herkommen. Da legen sie eine neue Maske an. Im 21. Jahrhundert finden sie das alles sehr schnell heraus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD] und Karin Binder [DIE LINKE]) Ich finde, wir brauchen einen fairen Wettbewerb. All die ILO-Arbeitsnormen und Menschenrechtsvereinbarungen kreisen heute wie Satelliten um den Globus. Wir müssen sie mal runterholen, damit sie unten auf der Erde tatsächlich als Menschenrechte anerkannt werden. Das macht unsere Vorlage. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin, ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Letzter Halbsatz. – Im Übrigen erkennt sie das Recht der Marktteilnehmer, Verbraucher und Kunden, an, zu wissen, und zwar ohne dass sie sich beim Suchen der Informationen einen Wolf laufen. Das ist eine Bringschuld. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christian Hirte [CDU/CSU]: Das verbietet auch keiner!) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Jürgen Klimke für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal bei dem anfangen, was auch der Kollege Hirte gesagt hat. Aus unserer Sicht ist der Antrag eine gute, vernünftige Basis, um die Verbesserung der Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Textilindustrie in Entwicklungsländern anzugehen. Aber auch wenn wir in den Zielen übereinstimmen, gibt es Defizite und unterschiedliche Bewertungen, gerade durch meine Fraktion, was den vorgeschlagenen Weg betrifft. Zunächst vermisse ich in dem Antrag ein zentrales Projekt der deutschen Entwicklungspolitik – das ist hier zwar mehrfach genannt worden, aber es steht nicht darin –, nämlich das 2014 gegründete Textilbündnis. Dieses Textilbündnis greift die Thematik aus meiner Sicht in vorbildlicher Weise auf (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es passiert nur nichts!) und arbeitet bereits in der Praxis an der Verringerung von Missständen und Benachteiligungen. Mit dem Projekt kommen Verbraucher, Wirtschaft und Politik auf freiwilliger Basis zusammen. (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das klappt ja gut!) Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie das richtig verstanden haben, Frau Künast. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Och! Das hatte ich schon verstanden, bevor Sie es gelesen hatten!) – Nun schreien Sie nicht! Sie haben gerade genug geschrien. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja wenn Sie mich ansprechen!) Der vorliegende Antrag geht nämlich nicht auf das Vorhaben ein, das wir im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in der letzten Legislaturperiode kontinuierlich betreut haben. Das deutsche Textilbündnis arbeitet an einer spürbaren Veränderung entlang der textilen Lieferkette, um die Arbeitsbedingungen in der Textilwirtschaft international zu verbessern, existenzsichernde Löhne zu gewährleisten und Umweltstandards einzuhalten. Die 188 Mitglieder des Bündnisses – davon 133 mittelständische Unternehmen und Großkonzerne aus der Textilindustrie und dem Handel – haben bereits 2016 mit konkreten Umsetzungsplänen mit dem Ziel von mehr Nachhaltigkeit in der Textilindustrie begonnen. Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Klimke, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Jürgen Klimke (CDU/CSU): Nein, jetzt nicht. Frau Künast hat ihre Zeit sowieso überzogen. (Zurufe von der CDU/CSU: Genau! – Richtig!) Wir haben inzwischen – auch das ist ganz wichtig – einen Marktanteil von 55 Prozent erreicht; er hat sozusagen einen abdeckenden Charakter. Ich bin im Übrigen überzeugt, dass das Textilbündnis Vorbild für andere Wirtschaftszweige sein kann, zum Beispiel für den Rohstoffsektor oder die Fischereiindustrie, und dass deutlich wird, dass sich faire Herstellung lohnt. Viele Forderungen der Grünen werden von Teilen der Branche ja schon umgesetzt. Dies sollte man anerkennen, bevor man dieses Thema vorantreibt und es von der nationalen auf die europäische Ebene bringt. Meine Damen und Herren, auf ein verändertes Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher im Nachgang zum tödlichen Einsturz in Rana Plaza, Bangladesch, wird immer wieder gerne hingewiesen. Dies ist jedoch ein sehr langsamer Prozess. Hier müssen wir weiter sensibilisieren. Das kommt in Ihrem Antrag zu kurz. Auch hier geht das BMZ mit Taten voran; das müssen wir festhalten. Mit dem Portal „Siegelklarheit“ hat die Bundesregierung ein erstes Angebot für Verbraucher und Unternehmen auf den Weg gebracht, um nachhaltiges Handeln zu stärken. Dieses Portal ist vom BMZ initiiert und finanziert worden. Das Projekt trägt dazu bei, dass Umwelt- und Sozialsiegel eingeführt und besser verstanden werden, die Marktdurchdringung anspruchsvoller Siegel und die internationale Umsetzung hoher Umwelt- und Sozialstandards vorangetrieben werden; das muss man festhalten. Zudem darf nicht aus dem Fokus geraten, meine Damen und Herren, dass die Hauptverantwortung für den Schutz von Menschenrechten und der Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards bei den Regierungen der Produktionsländer liegt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese Verantwortung wird in Ihrem Antrag benannt. Dieses Argument wird jedoch schnell beiseitegeschoben, und die Verantwortung wird dem europäischen Markt und den dort agierenden Textilunternehmen zugewiesen. Da wird der Bock zum Gärtner gemacht. In bilateralen Verhandlungen mit Produktionsländern dürfen wir eben nicht davor zurückschrecken, Missstände in diesen Ländern zu benennen und zu konditionieren: Ihr bekommt nur Geld von uns, wenn ihr die sozialen Grundlagen in eurem Land verändert; wenn nichts passiert, dann gibt es kein Geld. – Das müssen wir eindeutig sagen und da konsequenter sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Metin Hakverdi [SPD]: Ich denke, der Verbraucher macht das schon! Wenn der das macht, brauchen wir das doch nicht!) Meine Damen und Herren, wir sind mit dem Textilbündnis auf einem sehr guten Weg. Das gilt insbesondere für die Agenda 2030. Menschenwürdige Arbeit und wirtschaftliches Wachstum, nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum sowie Förderung von Partnerschaften, das sind Ziele, die dort genannt werden. Zusammenfassend: Erstens. Für mich liegen die Erfolge und Ziele der deutschen Entwicklungspolitik im Textilsektor auf der Hand. Denn in Deutschland haben wir es geschafft, die Textilindustrie auf freiwilliger Basis in den Prozess einzubeziehen, ohne dass dabei ein ungeheurer Verwaltungsaufwand für die Unternehmen entsteht. Das hat Vorbildcharakter. Zweitens. Die Bundesregierung setzt auf einen aufgeklärten Verbraucher, auf einen aufgeklärten Käufer. Ich persönlich wünsche mir, dass im weiteren Prozess für den Verbraucher ein Siegel entworfen wird, an dem er auf den ersten Blick erkennen kann, ob es sich um „Fairtrade“ oder „Social-made“ handelt, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wieder nur freiwillig, nicht? – Gegenruf von der CDU/CSU: Der Markt setzt sich durch! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach ja? Der Markt setzt sich da durch? Ich bin gespannt!) dass seine Kleidung also unter Einhaltung der Vorgaben des Textilbündnisses produziert worden ist. Drittens – last, but not least –: Wir müssen die Regierungen der Produktionsländer – ich sage es noch einmal – stärker in die Verantwortung nehmen, Entwicklungsgelder als Mittel einsetzen und sagen: Sie werden nur gezahlt, wenn ihr in diesem Bereich auch bei euch soziale Standards umsetzt. – Dann arbeiten wir vernünftig zusammen – Geberländer, Entwicklungsländer, Verbraucher und die Wirtschaft –, und zwar auf freier Basis. Das ist ein Erfolgsfaktor, vor allen Dingen im Hinblick auf die soziale Sicherheit in den Entwicklungsländern. Danke sehr. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Aussprache hat Dr. Volker Ullrich von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Verantwortung für das, was wir tragen. Die Wahrheit ist: In vielen Bereichen der Welt, vornehmlich in Asien, wird zu Bedingungen produziert, die wir für uns selbst niemals akzeptieren würden. Für Näherinnen werden Löhne bezahlt, die selbst unter Beachtung der dortigen Kaufkraft nicht zum Leben reichen. Die Verhältnisse und Bedingungen der Arbeitssicherheit sind nicht akzeptabel, die Umweltverhältnisse teilweise katastrophal. Wir müssen darauf reagieren – aus eigener Verantwortung, um zu zeigen, dass wir nicht erst seit der Katastrophe von Rana Plaza eine globale Verantwortung für die Frage haben, wie Textilien weltweit produziert werden. Die Antwort darauf bedeutet: Wir haben eine Verpflichtung, die Situation der Menschen vor Ort, in den Ländern, bei der Produktion zu verbessern. (Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Stimmt!) Auf diese Verpflichtung wollen wir uns sehr gern einlassen. Aber klar ist auch: Das wird nicht von heute auf morgen gehen. Das ist ein langwieriger Prozess. (Karin Binder [DIE LINKE]: Aber dann muss man anfangen!) Es gibt auch einige grundsätzliche Irrtümer, die immer wieder geäußert werden, zum Beispiel den Irrtum, dass eine Produktion in diesen Ländern nicht gut sei. Das Gegenteil ist der Fall. Die Textilindustrie hat beispielsweise in Bangladesch dazu beigetragen, dass sich die Lebensverhältnisse der Menschen Stück für Stück verbessern konnten, dass beispielsweise in Bangladesch auch wegen der vielen Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen die Geburtenziffer in den letzten dreißig Jahren von sechs Geburten pro Frau auf etwa zweieinhalb Geburten pro Frau zurückgehen konnte. Damit konnten sich ganz konkrete Perspektiven für die Menschen entwickeln. Schauen Sie nach Südkorea. Dieses Land hat es geschafft, sich über den Einstieg in die Textilindustrie zu einem Industriestaat mit Maschinenbau und Elektrotechnik zu entwickeln. Falsch ist die Vorstellung, dass allein günstige Kleidung bereits etwas über die Produktionsverhältnisse aussagt. Entscheidend ist der Lohnanteil an den gesamten Herstellungskosten der Kleidung. Er ist auch manchmal bei hochpreisigen Textilien nicht wesentlich höher als bei Textilien, die wenig kosten. (Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Genau!) Wir dürfen nicht vergessen, dass die Verantwortung für katastrophale Umstände in den Produktionsländern auch der dortigen Korruption geschuldet ist. Auch das müssen wir ins Visier nehmen. Jetzt ist die große Frage: An welchen Stellen können wir ansetzen? Die Idee, dass Richtlinien, Normen oder gar eine Beschwerdestelle in Brüssel jeden einzelnen der bis zu 140 Produktionsschritte entscheidend beeinflussen kann, ist zu optimistisch. Sie wird in der Praxis wenig funktionieren. Entscheidend ist, dass wir keine Bürokratie haben, sondern dass die Menschen mehr verdienen, dass wir Stück für Stück den Lohnkostenanteil heben, weil sich gezeigt hat, dass durch die Erhöhung der Löhne – das macht bei einer Jeans oder einem T-Shirt oftmals nur wenige Cent aus – tatsächlich die Bedingungen für die Menschen verbessert werden können. Das ist der Weg, den wir gehen wollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir setzen also bei der Wertschöpfungskette am entscheidenden Faktor an, nämlich am Faktor Mensch. Wir wollen erreichen, dass die Menschen unter besseren Umweltbedingungen, unter besseren Arbeitsbedingungen sowie zu besserem Lohn produzieren können. Da ist mir wichtig, einen Satz auf das Bündnis für nachhaltige Textilien zu verwenden. Vor zwei Jahren, als dieses Bündnis durch unseren Entwicklungshilfeminister Gerd Müller gestartet ist, hat niemand gedacht, dass sich innerhalb von zwei Jahren über 180 Unternehmen daran beteiligen, sich an dieser Bewusstseinsbildung beteiligen. Zeigen Sie mir doch bitte ein Industrieland der westlichen Hemisphäre, welches sich mit dieser Nachhaltigkeit und diesem Engagement für entsprechende Produktionsbedingungen engagiert. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist nur immer noch nichts passiert!) Ich glaube, auf dieses unser Engagement können wir wirklich stolz sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, wir haben eine Verantwortung für das, was wir tragen. Das Bewusstsein dafür müssen wir schon beim Einkauf haben. Wenn der mündige Verbraucher in die Bekleidungsgeschäfte geht, sollte er im Hinterkopf haben, wie diese Kleidung produziert wird. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was passiert im Hinterkopf?) Ich setze darauf, dass die Verhältnisse durch bessere Löhne für die Näherinnen und durch ein nachhaltiges Textilbündnis insgesamt verbessert werden und wir durch diese Debatten für die Menschen vor Ort etwas gewinnen können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Debatte. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kleidung fair produzieren – EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion schaffen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10904, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/7881 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes Drucksachen 18/9758, 18/9947, 18/10102 Nr. 12 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/10903 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wenn Sie Ihre Plätze eingenommen haben, kann ich die Debatte und die Aussprache eröffnen. Das dauert aber offensichtlich noch ein bisschen. Vielleicht geht es ja auch etwas schneller. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wenn es um innere Sicherheit geht, dann ist der öffentliche Fokus im Lichte des schrecklichen und unfassbaren Anschlags vom 19. Dezember 2016 am Breitscheidplatz hier in Berlin derzeit natürlich auf den islamistischen Extremismus und den islamistischen Terrorismus gerichtet. Es ist auch richtig, dass wir uns diesem Phänomen zuvorderst annehmen. Trotzdem dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass es auch andere Phänomene im Bereich der Sicherheitspolitik gibt, die unsere große Aufmerksamkeit erfordern. Ich meine in diesem Zusammenhang vor allem die organisierte Kriminalität. Die Zahl der Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität steigt jährlich. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland allein 48 Verfahren gegen kriminelle Rockerbanden geführt. Dies entsprach 8,4 Prozent aller Verfahren gegen die organisierte Kriminalität. Rechnet man dann noch die Verfahren hinzu, die mittelbar gegen kriminelle Rockerbanden geführt wurden – das waren 23 –, dann kommt man auf insgesamt 71 Verfahren in Deutschland. Dies ist schon eine sehr beachtliche Zahl. 2015 waren es 42 Verfahren gegen kriminelle Rockerbanden. Das entsprach 7 Prozent aller Verfahren gegen die organisierte Kriminalität. Hinzu kamen noch 29 Verfahren, die mittelbar gegen kriminelle Rockerbanden geführt wurden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs sind insgesamt über 5 500 Mitglieder in mehr als 250 Gruppierungen organisiert. Das Lagebild des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen hat Ende letzten Jahres zutage gefördert, dass sich die Anzahl der polizeibekannten Rocker allein zwischen 2010 und 2016 mehr als vervierfacht hat. Das zeigt, dass dies ein Phänomen ist, das ernst zu nehmen ist. Kriminelle Rockerbanden sind vor allem in den Bereichen Drogenkriminalität, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schutzgelderpressung tätig. Ich möchte eines deutlich machen: Wir hegen überhaupt keinen Generalverdacht gegen friedfertige Motorsportklubs oder gegen Motorradklubs, die sich in ihrer Freizeit organisieren und ihrem Hobby in friedfertiger und harmloser Weise nachgehen. Aber wir müssen klar differenzieren zwischen diesen friedfertigen und harmlosen Motorradklubs auf der einen Seite und hochkriminellen Rockerbanden auf der anderen Seite. Es geht hier vor allem darum, deutlich zu machen, dass es nicht zugelassen wird, die Organisationsform des Vereins zu missbrauchen. Der Großteil dieser kriminellen Rockerbanden ist als Vereine organisiert. Das deutsche Vereinsrecht ermöglicht als Ultima Ratio das Verbot eines Vereins. Davon wird immer wieder einmal Gebrauch gemacht. Das ist auch richtig so. Wir haben im Dezember letzten Jahres eine sehr einblickgebende Sachverständigenanhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Sachverständigen haben uns noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt, dass der Organisationszusammenhalt in einer Rockergruppe vor allem durch die einheitliche Kleidung zum Ausdruck gebracht wird, dass das Tragen der Kutte eine integrative Wirkung hat. Damit wird gegenüber der Öffentlichkeit, gegenüber Unbeteiligten zum Ausdruck gebracht: Wir sind die Stärkeren. Wir unterminieren den Anspruch des Staates, das Gewaltmonopol auszuüben. Wir stellen durchaus auch den Rechtsstaat zur Disposition. – Wir dürfen es, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nicht zulassen, dass hier rechtsfreie Räume entstehen. Deswegen ist es richtig, dass in derartigen Fällen von der Möglichkeit des Vereinsverbotes Gebrauch gemacht wird. Es gab im Jahr 2002 eine Änderung des Vereinsgesetzes, die diese Möglichkeit verstärkt vorsah. Jetzt müssen wir, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, aber feststellen, dass diese Änderung aus dem Jahr 2002, insbesondere im Lichte eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom Juli 2015, ihre gewünschte Wirkung nicht entfaltet hat. Weshalb? Weil der Bundesgerichtshof das subjektive Tatbestandsmerkmal in § 9 Absatz 3 des Vereinsgesetzes sehr restriktiv ausgelegt hat. Das hatte zur Folge, dass zwar der einzelne Verein als verboten galt und auch das Tragen der jeweiligen Kutte mit dem Namenszusatz verboten war, es aber durchaus möglich war, dass Schwestervereine, beispielsweise Chapter der Bandidos oder der Hells Angels, diese Kutten mit einem anderen Namenszusatz weiterhin legal verwenden konnten. Dadurch wurde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass das Bundesinnenministerium eine Initiative ergriffen hat, um das Vereinsgesetz dahin gehend zu ändern, dass dieses subjektive Tatbestandsmerkmal in § 9 Absatz 3 des Vereinsgesetzes gestrichen wird. Wir brauchen in Zukunft die Möglichkeit umfassender Kennzeichenverbote. Wir haben uns im Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit diesem Gesetzentwurf sehr intensiv auseinandergesetzt. Wir sind der festen Überzeugung, dass mit dieser Änderung auch dem Bestimmtheitsgebot in ausreichender Weise Rechnung getragen wird. Vor allem wird mit dieser Änderung klar, dass man nicht die Möglichkeit hat, sich dieser an sich verbotenen Organisation durch einen schnellen Wechsel des Namenszusatzes auf der Kutte in der Öffentlichkeit auf legale Weise weiterhin als zugehörig zu zeigen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie herzlich um die Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetzentwurf. Er wirkt auf den ersten Blick zwar kleinteilig, bringt aber aus meiner Sicht deutlich zum Ausdruck, dass wir keine rechtsfreien Räume in Deutschland dulden, dass wir in Deutschland nicht dulden, dass das Recht des Stärkeren gilt, dass sich der, der dazu die Möglichkeit hat, sein Recht nimmt. In Deutschland gilt der Rechtsstaat. Wir haben im Rahmen eines Änderungsantrages darüber hinaus eine EU-Verordnung über das Statut und die Finanzierung von europäischen Parteien und Stiftungen umgesetzt, indem wir das Bundesinnenministerium als die nationale Kontaktstelle definieren. Ich glaube, es ist sachgerecht, dass wir diese EU-Verordnung, die seit 1. Januar dieses Jahres gilt, im Rahmen eines Änderungsantrages sehr schnell in das laufende Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen. Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wirklich herzlich um die Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetzentwurf, zu dieser wichtigen Änderung des Vereinsgesetzes, weil damit die Möglichkeit gegeben wird, dass wir unsere Behörden in die Lage versetzen, konsequent und entschieden gegen organisierte Kriminalität, insbesondere gegen kriminelle Rockerbanden, vorzugehen. Ich danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Ulla Jelpke von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat richtig: Einige Rockergruppen bieten einen Deckmantel für schwere Straftaten wie Menschenhandel, Drogenhandel usw. Aber, Kollege Mayer, wir sind der Auffassung, dass man gegen solche Verbrechen mit dem Strafrecht vorgehen muss und nicht mit einer Symbolpolitik, wie Sie sie in diesem Gesetz dargelegt haben. Gemäß diesem Gesetzentwurf ist es nämlich so, dass vor allen Dingen das Verbot von Kutten und Abzeichen den Bürgern und Bürgerinnen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln soll. Wir denken, das ist wirklich ein reines Placebo. Am strafbaren Handeln von Personen aus der Rockerszene werden Sie mit diesem Gesetz garantiert nichts ändern. Gleichzeitig werden die Rechte vieler nichtkrimineller Mitglieder von Motorradklubs in der Tat eingeschränkt, und das ist eben nicht tragbar. Darum trägt die Linke dieses Gesetz nicht mit. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, was soll es denn nutzen, bestimmte Symbole der Rockerszene aus der Öffentlichkeit zu verbannen? Die Rocker werden dann auf Ersatzsymbole, auf Zahlen- oder Farbencodes, ausweichen. Der einfache Polizist wird dann in noch stärkerem Maße heillos überfordert sein, die verschiedenen Rockergruppen zu identifizieren und festzustellen, welche verboten sind und welche nicht. Das hat übrigens der Redakteur der Bikers News, Michael Ahlsdorf, in der Anhörung doch sehr deutlich gemacht. Er ist langjährig in der Szene unterwegs, und er hat eben genau auf dieses Problem hingewiesen. Da frage ich mich, warum Sie Ihre Position hier immer noch vertreten. Es ist auch überhaupt keine Frage: Wenn ein Rockerklub in Gänze kriminell ist, gehört er verboten. (Beifall bei der LINKEN) Doch wenn sich dieser Nachweis gegen den gesamten Klub strafrechtlich nicht erbringen lässt, muss man gegenüber den einzelnen Mitgliedern die Unschuldsvermutung gelten lassen. Das ist der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, und dabei sollten wir auch bleiben. (Beifall bei der LINKEN) Doch nicht so in diesem Gesetzentwurf: Wenn nur eine einzige Ortsgruppe eines bundes- oder gar weltweit organisierten Motorradklubs wegen krimineller Verstrickung verboten wird, sollen alle anderen Mitglieder deutschlandweit das gemeinsame Symbol nicht mehr benutzen dürfen. Das ist in unseren Augen ganz klar Sippenhaft und damit unzulässig. Hier wird auf verfassungsrechtlich sehr problematische Art und Weise in Grundrechte wie die Vereinigungsfreiheit eingegriffen. Darauf haben im Übrigen auch Experten bei der Anhörung im Innenausschuss hingewiesen. Ich sage es einmal ganz klar: Die Linke steht in dieser Frage eindeutig an der Seite all jener Biker, die sich nichts zuschulden kommen lassen. Übrigens ist es nicht angemessen, wenn man in diesem Gesetzentwurf hier versucht, eine neue Lex Rocker zu präsentieren; denn im Grunde genommen treffen diese Regelungen eben auch andere Bevölkerungsgruppen. Ich denke da zum Beispiel an die friedlichen Fußballfans, die im Übrigen gleiche Symbole wie manche Hooligans haben. Auch hier muss man vorsichtig sein; denn es trifft, wie gesagt, eben nicht nur die Rocker, sondern auch andere Gruppen. Man muss die Rockerszene mit ihrem martialischen Auftreten nicht mögen. Aber nicht jeder, der sich durch seinen Lebensstil außerhalb der bürgerlichen Moral stellt, ist deswegen gleich ein Schwerverbrecher. Die Art und Weise, wie hier im Gesetz und in den Reden, übrigens gerade auch in der letzten Debatte – Sie haben es heute etwas differenzierter gesagt, Kollege Mayer –, eine ganze Subkultur diffamiert und damit auch kriminalisiert wird, ist einfach infam. Dem Bundestag liegt im Übrigen eine Petition vor. 6 000 Menschen aus der Rockerszene haben sie eingebracht, und 20 000 Unterschriften haben sie für diese Petition gesammelt. Die Unterzeichner wenden sich gegen dieses Gesetz und plädieren vor allen Dingen dafür, keine generelle Kriminalisierung vorzunehmen. Ich frage Sie: Würden 20 000 Menschen ihre Daten beim Bundestag abgeben, wenn sie alle kriminell wären? Es ist im Übrigen bezeichnend für diese Koalition, dass sie nun ein solches Gesetz im Eiltempo durchzieht, anstatt abzuwarten, was der Petitionsausschuss dazu zu sagen hat. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich rate der Koalition und insbesondere der SPD, damit entspannt umzugehen. Akzeptieren Sie, dass andere Menschen ihre Freizeit nicht auf dem Golfplatz oder dem Tennisplatz verbringen, sondern sich in eine Lederkluft schmeißen. Verzichten Sie in diesem Wahljahr auf Aktionismus, wie er in diesem unsinnigen Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Uli Grötsch von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Uli Grötsch (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Ulla Jelpke, im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf kann man nicht von Eiltempo sprechen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand am 30. September letzten Jahres statt. Wir haben eine ausführliche Anhörung durchgeführt und Gespräche über dieses Thema geführt. Das Tempo bei diesem Gesetzentwurf entspricht dem eines normalen parlamentarischen Verfahrens. Es gab ausreichend Zeit, den Gesetzentwurf dort zu korrigieren, wo es nötig war. Dieses Gesetz ist solide. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Eigentlich hast du unserem Gesetzentwurf in Teilen deiner Rede fast zugestimmt. Wir alle stehen nämlich an der Seite der Motorradklubs und der Rocker, die sich nichts zuschulden kommen lassen. Gegen diese hat in diesem Land wirklich niemand etwas. Diesen will auch niemand etwas ans Zeug flicken oder etwas verbieten. Uns geht es vielmehr darum, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln und diejenigen Vereine zu verbieten, deren Vereinszweck ein anderer ist als der vorgegebene, nämlich oft ein Deckmantel für organisierte Kriminalität zu sein. Wir regeln mit diesem Gesetz konkret, dass Kennzeichen eines verbotenen Vereins nicht „in wesentlich gleicher Form“ von einem neuen Verein genutzt werden, so geschehen – nur beispielhaft – in der Rockerszene, wo verbotene Vereinssymbole mit einem anderen Ortsnamen weiter benutzt werden. Aber das betrifft – das sage ich ausdrücklich – nicht nur die Rockerszene. Auch in der rechtsextremen Szene wird ähnlich verfahren. Was „in wesentlich gleicher Form“ bedeutet, haben wir in diesem Gesetz klar festgelegt, damit das Gesetz praxistauglich ist und entsprechend angewendet werden kann. Hier gab es in der Vergangenheit rechtliche Ungenauigkeiten. Vor allem fällt künftig das sogenannte subjektive Merkmal weg. Die Verbotsbehörden müssen künftig den nach einem Vereinsverbot neu gegründeten Nachfolgevereinen, die die bereits verbotenen Vereinssymbole in ähnlicher Form weiter benutzen, nicht mehr nachweisen, dass sie die verfassungswidrigen Ziele des verbotenen Vereins teilen, um das Kennzeichenverbot durchzusetzen. Das war nachvollziehbarerweise in der Praxis unmöglich, selbst wenn der Sachverhalt offensichtlich war. Um es auf den Punkt zu bringen: Verboten ist verboten. Ja, diese Verschärfung des Vereinsgesetzes kann zu einem Kuttenverbot führen. In der ersten Beratung im Plenum am 30. September 2016 habe ich von einem möglichen Ende des Mythos um Hells Angels oder Bandidos gesprochen, weil das verbindende Vereinssymbol wegfallen könnte. In der öffentlichen Sachverständigenanhörung hat uns einer der Sachverständigen geschildert, dass die Bikerkutte auch ein Stück Kultur und Tradition in der Rockerszene ist, die es seit Jahrzehnten in Deutschland gibt. Das teile ich ausdrücklich und sage: Es geht uns nicht um diese Jacken, sondern um diejenigen, die sie für einen Vereinszweck nutzen, der ein anderer ist als der vorgegebene. Ich kann als Sicherheitspolitiker auch nicht wegdiskutieren, dass Teile der Rockerszene für viele Bereiche der organisierten Kriminalität – wie etwa Prostitution oder Schutzgelderpressung – stehen und Rockerklubs trotz Vereinsverbot und Kennzeichenverbot Möglichkeiten gefunden haben, um Gesetzeslücken zu nutzen und einfach in einem anderen Ort ein neues Chapter zu gründen mit fast dem gleichen Vereinssymbol. Bei einer Güterabwägung überwiegt für mich die Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. In der Anhörung am 12. Dezember 2016 wurde auch sehr deutlich, wie bedrohlich das demonstrative Gebaren mit Kutten und Motorrädern in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, wie auch teils bewusst Angst und Schrecken verbreitet werden. Und darum geht es eben auch in Bezug auf das Sicherheitsgefühl der Menschen in diesem Land, über das wir in diesem Haus hier unter so vielen Aspekten immer wieder reden. Auch das ist einer der Aspekte, die mit dem Sicherheitsgefühl der Menschen in Deutschland zu tun haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir leben in einer Zeit, in der das Sicherheitsgefühl der Menschen leider Schaden genommen hat – nicht nur durch Terroranschläge wie zuletzt auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, sondern etwa auch durch die steigende Zahl von Wohnungseinbrüchen. Deshalb muss der Staat zeigen, dass er sich nicht an der Nase herumführen lässt, dass er Recht durchsetzen kann und handlungsfähig ist. Ich habe den Eindruck, dass das Vertrauen dahin gehend gelitten hat. Deshalb schließen wir heute mit diesem Gesetz ein weiteres Schlupfloch, um die verbotenen Symbole diesmal effektiv aus der Öffentlichkeit zu verbannen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich möchte zum Ende noch einmal etwas sagen, was mir sehr wichtig ist. Diese Änderung des Vereinsgesetzes ist keine Lex Rocker. Sie gilt für alle kriminellen oder verfassungsfeindlichen Vereine – egal ob rechts, links oder islamistisch –, die meinen, eine Gesetzeslücke nutzen zu können, um ihre Machenschaften fortzusetzen. Diese Lücke wird es künftig nicht mehr geben. Ich bin mir sicher, dass das auch im Sinne aller ehrlichen und friedliebenden Motorradfahrer und Rocker in Deutschland ist, die sich nichts zuschulden kommen lassen. Von denen gibt es in diesem Land übrigens mehr als eine halbe Million. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Monika Lazar für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, uns allen ist klar, dass einige Rockerclubs auch in Deutschland ein hohes kriminelles Potenzial besitzen. Erst letzte Woche gab es in meiner Heimatstadt Leipzig eine Großrazzia mit circa 500 Beamtinnen und Beamten unter anderem auch gegen einen Rockerclub. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Steuerhinterziehung und Waffenhandel. Im Juni letzten Jahres kam es in der Eisenbahnstraße in Leipzig zu einer Auseinandersetzung zwischen den verfeindeten Rockerclubs Hells Angels und United Tribuns. Dabei wurde ein Mann der United Tribuns getötet, weitere zwei Männer wurden zum Teil schwer verletzt. Es sind aber bei weitem – insoweit sind wir uns einig – nicht alle Motorradclubs kriminelle Vereinigungen. Es ist wichtig, dass wir nicht pauschalisieren. Das Problem wurde schon benannt: Es geht um die sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs. Der Großteil dieser Rockervereinigungen begeht unter anderem auch Straftaten, meist im Bereich der Rohheitsdelikte. Dabei handelt es sich zum Beispiel um gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressung. Es bleibt allerdings im Rockermilieu nicht nur bei Bandenkriegen untereinander. Die vielen Verbindungen in die organisierte Kriminalität sind offensichtlich. Drogen, Waffen- und Menschenhandel sind keine Ausnahme. Besorgniserregend sind aber auch Verbindungen einiger Rockerclubs in die rechtsextreme Szene. Zum Beispiel arbeiten Rocker und Nazis etwa bei der Durchführung von rechtsextremen Musikveranstaltungen zusammen. So fanden in den Räumen der Bandidos in Mannheim oder des Gremium MC in Dresden schon Neonazikonzerte statt. Auch personell gibt es Überschneidungen. Zum Beispiel ist der bayerische NPD-Funktionär Sascha Roßmüller auch Mitglied der Bandidos. Auch ideologisch gibt es durchaus einige Übereinstimmungen: Gewaltverherrlichung, Männlichkeitskult bis hin zum Sexismus. Einen wichtigen Bestandteil der Außenwirkung erzielen die Rocker durch ihr einheitliches Erscheinungsbild. Mit den Kutten und den aufgenähten Symbolen schaffen sie durchaus auch eine Atmosphäre der Einschüchterung und Gewalt. Im Versammlungsgesetz haben wir aufgrund der deutschen Geschichte das sogenannte Uniformverbot verankert, und das ist auch gut so. Auch das Ziel Ihres Gesetzentwurfs finden wir im Grunde unterstützenswert. Gegen die Umgehung des Verbots bestimmter Symbole muss vorgegangen werden. Aber bei diesem neuen Vereinsgesetz bzw. bei den damit verbundenen Veränderungen haben wir einige Bedenken. Nur ein Beispiel: Nehmen wir an, ein Hooligan-Verein bedient sich missbräuchlich eines Vereinslogos, sagen wir einmal des Logos von RB Leipzig. Nehmen wir weiter an, der Hooligan-Verein wird irgendwann zur kriminellen Vereinigung, und er wird damit verboten. Was geschieht dann angesichts der neuen Gesetzeslage mit dem Logo von RB Leipzig? Darf dann der Fußballverein, der nichts mit dem verbotenen Verein zu tun hat, sein eigenes Logo nicht mehr verwenden? Das Beispiel mag vielleicht sehr weit hergeholt sein; aber es fand auch bei einem Sachverständigen in der Anhörung durchaus Erwähnung, dass so etwas nicht ganz auszuschließen ist. Uns ist also der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf zu unbestimmt. Wenn es sich um kriminelle Vereinigungen handelt, ist es ein Anliegen, das wir unterstützen. Sie erkennen aber nicht die Gefahr, die dieses Gesetz mit sich bringt. Wir finden, dass es hier nur um Symbolpolitik geht, und wir fänden es sinnvoller, die Systematik des Vereinsgesetzes zu verändern, was unter anderem auch von einigen Sachverständigen in der Anhörung vorgeschlagen wurde. Deshalb werden wir uns jetzt gleich bei der Abstimmung enthalten. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Oswin Veith für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Oswin Veith (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten, setzt die Koalition die Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit in unserem Lande und damit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger fort. Gleichzeitig sagen wir damit den Verbrechern, den Kriminellen und der organisierten Kriminalität den Kampf an. Heute geht es zwar nur um eine kleine, aber in der Praxis sehr hilfreiche Änderung des Vereinsrechtes. Nur zwei Vorschriften wollen wir ändern. Wir schaffen damit keine Lex Rocker oder Lex specialis Rocker, und es geht auch nicht, wie Sie insinuieren wollten, um unsere Gesangs-, Musik- und Sportvereine; darum geht es überhaupt nicht. Die beiden Vorschriften, die wir ändern wollen, richten sich gegen alle, die unter dem Schutzmantel des Vereinsrechtes schwerste Verbrechen begehen und die innere Sicherheit und Ordnung gefährden. Die Verschärfung des Vereinsrechts ist dazu genau der richtige Weg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Gleichzeitig sind die vorgelegten zwei Verschärfungstatbestände im Vereinsgesetz überaus praxistauglich, wie die auf Wunsch der Opposition durchgeführte Anhörung am 12. Dezember letzten Jahres eindrucksvoll dargelegt hat. Wenn es ein Gesetzesvorhaben gab, das bereits in so frühem Beratungsstadium von Experten als praxistauglich anerkannt wurde, dann ist es dieser Gesetzentwurf. Alle Praktiker waren voll des Lobes; so jedenfalls habe ich sie in Erinnerung. Worum geht es also? Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Gesetzentwurf das Kennzeichenverbot in § 9 Vereinsgesetz praxistauglich auszugestalten und eine Schwachstelle des bestehenden Vereinsrechts auszumerzen. Mit der Streichung des subjektiven Merkmals des Teilens der Zielrichtung des verbotenen Vereins und der zusätzlich eingeführten Erläuterung, wann ein Kennzeichen „in im Wesentlichen gleicher Form“ verwendet wird, wird das bestehende Kennzeichenverbot nunmehr praxistauglich ausgestaltet, da die Polizei in Bund und Ländern künftig allein anhand objektiver Kriterien feststellen kann, ob ein Verein ein Kennzeichen in wesentlich gleicher Form verwendet wie der verbotene Verein. Die angestrebte Gesetzesänderung zielt vor allem auf solche Fälle der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine durch selbstständige Schwestervereine ab, bei denen lediglich jeweilige Orts- und Untergliederungsbezeichnungen einfach nur ausgetauscht wurden. Ein Vereinsverbot kann ausgesprochen werden, wenn eine schwerwiegende Gefährdung der Allgemeinheit oder eine Straftat nachgewiesen wird. Mit dem Verbot wird dann auch das Tragen aller Abzeichen eines solchen Vereins strafbar. Wenn das Verbot allerdings eine Ortsgruppe einer Dachorganisation betrifft, dann gilt es nicht gleichsam für die Gesamtorganisation. Deshalb durfte man zum Beispiel bis jetzt ungestraft Kutten, Fahnen und Uniformstücke oder Abzeichen, die auf strafbare Aktivitäten oder verfassungsfeindliche Bestrebungen hindeuten, weiter verwenden. Diese Lücke zu schließen, hatten wir im Koalitionsvertrag vereinbart, und auf diese Schwachstelle wies uns auch der bereits zuvor genannte BGH in seinem Urteil vom vorletzten Jahr hin. Damals ging es um das Tragen von Rockerkutten, die verschiedene Ortsbezeichnungen, aber das gleiche Kennzeichen hatten. Diese Lücke schließt der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf. Richtig an der Kritik ist, dass die Gesetzesinitiative kein Allheilmittel ist und wir auch nicht alles verhindern können. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Sie tun aber so!) Aber ich sage: Es ist ein vernünftiger und praxistauglicher Beitrag zur Bekämpfung von Schwerverbrechern und von Kriminalität in unserem Lande. Deshalb streite ich für diesen Entwurf, und deshalb werden wir ihn heute auch mit den Stimmen unserer Koalition in Kraft setzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Uli Grötsch [SPD]) Künftig stellt § 9 des Vereinsgesetzes klare und objektive Kriterien auf, mithilfe derer unsere Polizei feststellen kann, ob ein im Wesentlichen gleiches Kennzeichen verwendet wird, das bereits verboten ist. Warum wollen wir diese Verschärfung? Wir wissen, dass Rockergruppen, darunter die hier schon erwähnten sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs, die Organisationsfreiheit unseres Vereinsrechtes ausnutzen. Sie segeln unter der Tarnung und dem Schutz der Freiheit, sich zu versammeln und zusammenzuschließen. Sie nennen sich harmlos Motorradklub, fahren augenscheinlich mit ihren benzinbetriebenen Feuerstühlen brav über unsere Straßen, lassen sich den Wind freudig unters Näschen wehen, genießen die Sonne bei der Ausfahrt, sind stolz darauf und tragen mit Überzeugung ihre zum Teil bedrohlich aussehenden uniformähnlichen Monturen. Klingt alles so weit harmlos und hört sich gut an. Doch weit gefehlt! Dieses gestellt verharmlosende Bild ist natürlich nicht die Realität. In der Realität handelt es sich um Klubs, die für schwerste Verbrechen und eine ganze Reihe von Straftaten der organisierten Kriminalität stehen. Sie betreiben Drogen- und Menschenhandel, sind in Zuhälterei und Prostitution verwickelt, verüben Gewalttaten bis hin zu Mord und Totschlag. Sie sind damit der organisierten Kriminalität zuzurechnen. Die Kutten sind ihr Heiligtum, und da wollen wir ran. Natürlich ist nicht jeder Motorradfahrer schwerstkriminell; das wissen wir auch. Darum geht es ja auch gar nicht. Aber es gilt, allen Kriminellen darunter beherzt den Kampf anzusagen, sie dingfest zu machen und ihnen die volle Härte des Gesetzes entgegenzubringen. Dem dient der vorgelegte Gesetzentwurf. Er ist ein praxistaugliches Mittel für unsere Polizeibehörden. Deshalb verdient er unsere Zustimmung, und deshalb sollte er heute auch mit klarem Votum in Kraft gesetzt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Polizei hat große Herausforderungen zu bestehen, gerade auch – wir wissen das – in diesen Zeiten. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Das macht es nur schwieriger!) Geben wir ihr die nötige Unterstützung. Die braucht sie. Das Gesetz hilft ihr dabei, und deshalb werden wir es heute auf den Weg bringen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Susanne Mittag für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Susanne Mittag (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich einmal die Mühe macht, den Begriff „Rocker“ im Netz zu suchen – es suchen ja alle immer gerne im Netz –, erhält man zunächst seitenweise Aufzählungen von Vorfällen mit Rockerbezug aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Diese lesen sich wie ein Auszug aus der Bandbreite der Kriminalstatistik. Erst sehr spät, nämlich auf der dritten Ergebnisseite, kommt eine Meldung zum Suchbegriff „Rocker“, der einmal nichts mit Kriminalität zu tun hat: Frau Rocker sucht für ihre Teestube einen Nachfolger. – Aber ansonsten sind diese beiden Begrifflichkeiten sehr eng miteinander verbunden. Die Rockergruppierungen, über die wir sprechen, sollten übrigens nicht mit Motorradfahrergruppen verwechselt werden. Da gibt es ganz eindeutige Unterschiede. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil ich über 20 Jahre selber Motorrad gefahren bin. Motorradfahrer möchten auch nicht mit Rockern verwechselt werden. Das ist ein Riesenunterschied. Ich denke, den müsste man noch einmal deutlich machen. Die Rockergruppen bezeichnen sich selbst als Outlaw Motorcycle Gangs. Sie stellen sich selber – auf Deutsch gesagt – außerhalb des Gesetzes. Diese Gruppierungen sind streng hierarchisch organisiert. Sie haben strikte interne Regeln, und sie weisen oftmals eine hohe Gewaltbereitschaft auf; das ist hier schon mehrfach gesagt worden. Das öffentliche Auftreten wirkt mit Absicht einschüchternd. Das bezwecken sie vorsätzlich. Das ist Sinn der Sache: als Gruppe, aber auch als Einzelperson. Gruppierungen wie zum Beispiel die Hells Angels oder die Mongols nutzen Embleme, Abzeichen oder auch bestimmte Farben, um damit eindeutig ihre Zugehörigkeit zu einer Outlaw-Gruppe zu zeigen. Offenbar gilt es bei ihnen als Markenzeichen – ist sozusagen ihr Geschäftsmodell –, außerhalb des Gesetzes zu stehen und das auch öffentlich zu bekennen. Damit machen sie auch Reklame. In der Anhörung – das ist schon erwähnt worden –, die es im Vorfeld zu diesem Gesetzentwurf gegeben hat, wurde unter anderem dargelegt, die Bezeichnung „Outlaw“ müsse man vielleicht als ironische Überspitzung sehen – hier ist schon zurückgerudert worden –, aber es gehöre zur Kultur in Deutschland. Ich habe durchaus Sinn für Humor, aber Kultur ist doch etwas anderes als eine Outlaw-Gruppe. (Zuruf der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE]) Die gemeinsamen Embleme haben für die Mitglieder der Gang die Bedeutung, den Träger als Teil einer großen Gruppe auszuweisen und sich ihrer Unterstützung sicher zu sein: sei es als Gruppe, sei es alleine, gegenüber Dritten – ganz massiv wird damit Stärke suggeriert –, Konkurrenten und insbesondere unbeteiligten Bürgern. Bei diesen Zusammentreffen wurden schon sehr oft unbeteiligte Bürger von ihnen unbeabsichtigt zu Beteiligten. Sie werden durch diese Art des Auftretens und Handelns eingeschüchtert und verunsichert. Unterhalten Sie sich einmal mit Bürgern, die davon betroffen sind. Sie werden Ihnen ganz andere Geschichten erzählen. Hierbei geht es nicht nur um eine regionale Zugehörigkeit, wie es derzeit einige Gerichte werten müssen. Es geht um die Zugehörigkeit zu einer großen überregionalen Gruppe, und diese ist immer wieder Teil der organisierten Kriminalität. Mit der Verabschiedung des Gesetzes nehmen wir den nachweislich kriminellen Gruppierungen grundsätzlich die Erkennungszeichen und ihre Insignien der Macht. Das sind nämlich Insignien der Macht. Die öffentliche Zurschaustellung der entscheidenden Symbole und Kennzeichen wird erst nach entsprechender Prüfung und einem richterlichen Beschluss verboten. Damit verliert sich die nicht zu unterschätzende einschüchternde Wirkung. Wir nehmen diesen Gruppierungen einen Teil ihres Geschäftsmodells. Im Vorfeld der Beratung hat der Deutsche Fußball-Bund – das ist schon erwähnt worden – in einem Schreiben die Befürchtung geäußert, nun würde das Vereinsleben gefährdet und die Fußballvereine ihre Logos verlieren, sofern diese von gewaltbereiten Fußballfans missbraucht werden. Richtig ist, dass sich dieses Gesetz nicht speziell gegen Rocker richtet. Es wird für alle Vereine anwendbar sein, zum Beispiel Fußballvereine, Schützenvereine, Gesangsvereine – kann sein –, aber auch rechts- und linksextremistische, salafistische und sonstige kriminelle und gewaltorientierte Vereine, die durch einen Innenminister der Länder oder des Bundes verboten werden oder wurden. Eine Gefahr für die Fußballvereine sehe ich nicht. Ich bin mir relativ sicher, dass sich jeder Fußballverein oder andere Vereine von randalierenden Gruppen oder sogenannten Hools, die sich als Fans ausgeben, distanzieren wird. Es wird Stadionverbote geben. Der Ausschluss wird sicher sein. Mit Ausschluss wird diese Gruppe auch geächtet werden, denke ich. Das sollten die Vereine auch tun. Es gibt nämlich keine gemeinsame Basis zwischen Fußballverein und gewaltbereiten und randalierenden Straftätern. Hier hätte sich der DFB vorher ein bisschen kundig machen sollen, ehe er derartige Bedenken äußert. Meine Damen und Herren, wir schließen dieses Gesetzgebungsverfahren heute ab. Die Diskussion war ausreichend lange, und wir nehmen auch den Hinweis seitens des Bundesrates ernst. Wir werden sehr genau darauf achten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Ich bin mir sicher, wir haben ein bislang in diesem Bereich völlig unterschätztes Gesetz verbessert und machen einen weiteren Schritt bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als letzter Redner hat Thorsten Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Hoffmann (Dortmund) (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt und kann dieses Thema aus einer ganz anderen Sicht beleuchten. Ich will einmal deutlich machen, was mir passiert ist. Vor einigen Wochen traf ich mich mit Ron Perlman auf der Comic Con in Dortmund. Ron Perlman ist der Hauptdarsteller der amerikanischen Fernsehserie Sons of Anarchy. Es geht in der Serie um einen Motorrad- und Rockerklub, einen MC. Wenn sich jemand ein wenig mit der Rocker- und Motorradszene auskennt, stellt er fest, dass diese Serie durchaus einen hohen Realitätsgehalt hat. Wer sich mit der organisierten Rockerkriminalität allerdings nicht auskennt – das scheint mir bei manchen der Fall zu sein –, der hat hier gutes Anschauungsmaterial. Ich finde überdies sehr interessant, wie Hollywood mit so einem Thema umgeht, wie Hollywood es schafft, dass sich der Zuschauer sogar mit diesen Outlaws identifizieren kann. Ich selbst habe im Bereich der organisierten Kriminalität und im Speziellen auch im Rockermilieu ermittelt. Und damit meine ich nicht, dass ich mal einen Rocker bei einer Verkehrskontrolle angehalten habe. Nein, ich meine damit, dass ich bis tief in die Szene vorgedrungen bin. Haben Sie schon mal einem Rocker in die Augen geschaut? Ich schon – 14 Jahre lang. Es sind zunächst Menschen wie Sie und ich. Sie haben Familie, gehen auch in die Kirche, haben Kinder (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das lässt ja tief blicken!) – hören Sie ruhig zu, dann lernen Sie etwas! –, lieben ihre Frauen und gehen arbeiten. Der Unterschied ist nur der: Teile der Rockerszene verdienen ihren Lebensunterhalt mit kriminellen Geschäften. Keiner von uns glaubt ernsthaft, dass die Hells Angels oder die Bandidos bestehen, weil sie nur die Freude am Motorradfahren verbindet. Das heißt aber nicht – das wurde heute schon des Öfteren gesagt –, dass ich alle vorverurteile, die Mitglieder eines Motorradklubs sind. Nein, das heißt nur, dass mir bei den kriminellen Rockern die Verstrickungen in Schutzgelderpressungen, Zuhälterei bis hin zu Waffen- und Drogenhandel bekannt sind. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass es durchaus gute Gründe dafür gibt, das Vereinsgesetz gerade im Hinblick auf die organisierte Kriminalität im Rockermilieu anzupassen. Wir müssen dazu erst einmal anerkennen, dass nach außen sichtbare Zeichen, also die Patches, auch Macht bedeuten. Wenn ein Rocker seine Kutte trägt, dann gibt ihm das eine Identität. Mit dem Tragen der Kutte steigert sich auch sein Selbstwertgefühl. Die Umwelt reagiert anders auf jemanden, der eine Kutte mit diversen Symbolen trägt. Viele werden vorsichtig, ängstlich und zurückhaltend. Wenn man einem Rocker die Kutte wegnimmt, ist er nackt und empfindet sich als unvollständig und sogar minderwertig. Wer eine Bandidos- oder Hells-Angels-Kutte mit entsprechenden Patches trägt, der zeigt, dass er ein Teil von etwas ist, der zeigt, dass eine ganze Truppe hinter ihm steht – eine Truppe, die möglicherweise Partei ergreifen wird. Wenn ein Bürger so jemandem in Kutte gegenübersteht, dann schaut der nicht auf die Details der Patches. Er sieht nur das Ganze und hat oft Angst. Was für den Bürger schwer ist, ist oft auch für den Polizisten schwer. Nicht jeder Polizeibeamte kennt sich detailliert mit Patches aus. Hier müssen wir den Polizistinnen und Polizisten im Einsatz eine Sicherheit geben. Sie müssen auf Anhieb erkennen können, ob ein Symbol zu einer verbotenen Gruppierung gehört. Es wäre doch peinlich für jeden Polizisten, der weiß, dass ein MC und das zugehörige Patch verboten sind, wenn er bei einer Kontrolle solch ein Patch zu erkennen glaubt und entsprechend handelt, er dann aber im schlimmsten Fall von einem möglicherweise kriminellen Rocker belehrt wird, weil das Patch eben nicht zu dem verbotenen Chapter, sondern zu einem anderen gehört. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können und dürfen unsere Polizisten und Polizistinnen, denen ich jeden Tag für ihre großartige Arbeit dankbar bin, nicht im Regen stehen lassen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich möchte aber noch einen allgemeineren Rahmen bauen. Wir müssen es kriminellen Vereinigungen so schwer wie möglich machen. Denn diese Kriminellen wissen nur zu gut, wie man es den Ermittlungsbehörden schwer macht. Sie kennen die juristischen Schlupflöcher und sind bundesweit, teilweise weltweit organisiert. Wir können hier mindestens von mittelständischen Strukturen der Kriminalität sprechen, und wir müssen diesen Strukturen entschlossen entgegentreten. Um diesen illegalen Strukturen entgegenzutreten, sind wir als Gesetzgeber verpflichtet, unseren ermittelnden Behörden die Arbeit so einfach wie möglich zu machen. Wir sind verpflichtet, den Rechtsrahmen ganz klar abzustecken. Wir sind verpflichtet, diese Art der Kriminalität auf jede legale Weise zu bekämpfen. Wissen Sie, ich selbst bin passionierter Motorradfahrer. Ich schaue mir auch gern Ron Perlman und die Sons of Anarchy an. Aber ich möchte nicht, dass Fernsehserien zu einer von uns akzeptierten Wirklichkeit werden. Deshalb müssen wir das Vereinsgesetz in diesem Punkt anpassen und ergänzen. So wird es effektiver, ist näher an der Realität, und genau das wollen wir doch. Man wirft uns doch sonst immer vor, nicht nah genug an der Realität zu sein. Insofern bitte ich Sie herzlich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10903, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/9758 und 18/9947 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Jetzt bitte ich diejenigen, die dagegenstimmen wollen, sich zu erheben. – Jetzt bitte ich diejenigen, sich zu erheben, die sich enthalten wollen. – Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten Drucksachen 18/9790, 18/10658 Über die Beschlussempfehlung werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 75, Entschuldigung, 25 Minuten vorgesehen. – 75 Minuten für dieses Thema wären ein bisschen zu lange gewesen; das muss ich deutlich sagen. Die Debattenzeit beträgt also 25 Minuten. Die Redner mögen sich bitte darauf einstellen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in dieser Aussprache hat Klaus-Dieter Gröhler von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 75 Minuten, das wäre das Thema nicht wert; das muss man wirklich sagen. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Na, na, na!) Auch wenn wir im postfaktischen Zeitalter leben, meine Damen und Herren, sollten wir uns an dieser Stelle ein ganz klein wenig mit den Fakten befassen, um sachlich und in aller Ruhe den Antrag der Linken beurteilen zu können. Worum geht es eigentlich? Der eine oder andere wird das Dragoner-Areal nicht unbedingt kennen. Es handelt sich um eine Fläche von 4,7 Hektar, also umgerechnet 47 000 Quadratmeter, hier in Berlin-Kreuzberg. Zurzeit befinden sich auf der Fläche Gewerbe und Einzelhandel. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat den Verkauf des Grundstücks ausgeschrieben und wollte das Grundstück an einen österreichischen Käufer verkaufen, der bereit war, dafür – so stand es in der Zeitung – 36 Millionen Euro zu zahlen. Der eine oder andere Politiker hat gesagt: Mensch, 36 Millionen Euro? Das kann ja nur ein Spekulant sein, der ganz teuren Luxuswohnungsbau etablieren will. – Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, den Kaufpreis auf den Quadratmeter herunterzurechnen, und siehe: Wir kommen auf 765,95 Euro pro Quadratmeter für beste Kreuzberger Lage; das ist garantiert kein spekulativer Preis. Den entsprechenden Kaufvertrag hat die BImA mit einem unbefristeten Rücktrittsvorbehalt ausgestattet, um die Genehmigung durch das Bundesfinanzministerium zu erreichen, um wiederum die Entscheidungsrechte des Bundestages und des Bundesrates zu sichern. Ich stelle das deshalb so dezidiert dar, meine Damen und Herren, weil es an der einen oder anderen Stelle eine Art Legendenbildung gab; hier gucke ich insbesondere die Kollegin Paus an. Es wurde schon das eine oder andere hineingeheimnist: Der Vertrag ist ganz anders als alle anderen, er geht zulasten des Bundes, da will man irgendetwas an Bundestag und Bundesrat vorbeischieben, und das ist alles ganz schlimm. – Nein, meine Damen und Herren, so war es nicht. Es war ein ganz normaler Grundstückskaufvertrag. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat dem Verkauf im Frühjahr 2015 mit großer Mehrheit zugestimmt; im Sommer 2016 hat er sein Votum noch einmal bestätigt. Allerdings hat der Finanzausschuss des Bundesrates, initiiert durch den Berliner Finanzsenator, mehrheitlich den Verkauf blockiert; nach meiner Kenntnis das erste Mal in der Geschichte des Bundesrates. (Caren Lay [DIE LINKE]: Sehr gut!) An der Stelle frage ich mich: Welches Recht haben die 16 Bundesländer eigentlich, darüber zu entscheiden, ob der Bund ein Grundstück verkauft? (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steht im Gesetz! – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das sieht unsere Geschäftsordnung so vor!) Vielleicht sollten wir einmal überlegen, ob wir in Zukunft den Spieß nicht umdrehen und sagen: Der Bund muss beteiligt werden, wenn ein Land ein Grundstück verkaufen will. Das könnte durchaus interessant sein. (Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Sehr gute Idee!) Jedenfalls ist durch das Verhalten Berlins ein geordnetes Vergabeverfahren torpediert worden. Der Investor ist verprellt worden, unter anderem durch Äußerungen einer Berliner Staatssekretärin, es handele sich bei den Österreichern um eine Briefkastenfirma. Ob ein derartiges Auftreten von Mitgliedern einer Landesregierung gegenüber Investoren hilfreich ist, das überlasse ich Ihrer eigenen Meinungsbildung. Auf Initiative des Bundes hat es dann den Versuch gegeben, zwischen dem potenziellen Käufer und dem Land Berlin eine Einigung herbeizuführen, um die Blockade in der Länderkammer aufzuheben. Das Land Berlin will nach eigenem Bekunden auf dem Areal 250 landeseigene Sozialwohnungen errichten. Der potenzielle Grundstückserwerber hat einen 30-prozentigen Anteil an Sozialwohnungen angeboten und gesagt, dass er eine enge Abstimmung mit dem Land Berlin vornehmen will. Die Kräne könnten sich schon jetzt im kommenden Frühjahr auf dem Grundstück drehen, und schon 2018 könnten die ersten Familien in die Wohnungen einziehen, wenn Berlin gewollt hätte. Aber Berlin wollte nicht, die Berliner Landesregierung hat an der Stelle blockiert und erklärt, dass sie eine Zusammenarbeit mit dem Investor endgültig ausschließe. Stattdessen fordert sie vom Bund die Übertragung des Grundstücks für die Hälfte des erzielbaren Kaufpreises. Daraufhin hat die BImA das vertragliche Rücktrittsrecht ausgeübt. So stellt sich erst einmal ganz nüchtern die Sachlage dar. Jetzt kommen wir zur Bewertung der Sachlage. (Johannes Kahrs [SPD]: Das war keine Bewertung?) – Das war gar keine Bewertung, lieber Kollege Kahrs. Wir werden nachher sehen, wie Sie das bewerten. Das war sachlich dargestellt. Aber jetzt komme ich zur Bewertung. (Klaus Mindrup [SPD]: Aber sagen Sie doch, welche Landesregierung das war! Wer hat denn da in Berlin regiert?) – Ganz ruhig, das kommt alles gleich noch. Jeder kriegt hier sein Fett ab, Vorsicht. Die BImA hat das gemacht, wofür sie der Deutsche Bundestag mit dem BImA-Errichtungsgesetz ermächtigt hat, übrigens mit rot-grüner Bundestagsmehrheit im Jahr 2004, (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Regierung!) nämlich das Bundeseigentum, das nicht dauerhaft zum Zwecke des Bundes benötigt wird, zu veräußern. Dieses Veräußern des öffentlichen Eigentums soll so ablaufen, dass möglichst viel Geld für den Staatshaushalt eingenommen wird, weil dieses Geld wiederum für viele staatliche Aufgaben benötigt wird, zum Beispiel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, und übrigens auch deshalb, weil es so im BImA-Errichtungsgesetz mit rot-grüner Bundestagsmehrheit 2004 beschlossen worden ist. Nun sagen einige hier im Haus, es sei nicht gut, wenn der Staat sein Eigentum zum Höchstpreis aufgebe. Ich sage: Es ist aber auch nicht in Ordnung, wenn der Staat sein Eigentum zum niedrigsten Preis aufgibt. Es gibt jetzt schon vermittelnde Regelungen. Zum Beispiel können Kommunen ehemalige Militärflächen preisgünstiger erwerben. Man mag darüber diskutieren, ob an der einen oder anderen Stelle auf den Höchstpreis verzichtet werden soll, weil man sich zum Beispiel dafür etwas einhandelt, woran der Staat Interesse hat. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber dann muss auch eines klar sein: Dem Einnahmeverzicht muss an anderer Stelle auch ein Ausgabeverzicht folgen. Denn eines kann nicht sein – das sage ich besonders an die Bundesländer gerichtet, die im Bundesrat blockiert haben und die ich jetzt auf der Länderbank vermisse –: Ihr könnt vom Bund nicht verlangen, dass er zu einem niedrigen Preis seine Grundstücke an die Kommunen abgibt, und dann noch erwarten, dass der Bund immer mehr Fördermittel an die Länder reicht. Das funktioniert nicht. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich weiß auch, dass auf der linken Seite dieses Hauses nicht immer die Erkenntnis da ist, dass man das, was man ausgeben will, erst einmal erwirtschaften muss. Konrad Adenauer hat einmal gesagt: Alles, was die Sozialisten von Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen. Aber an der Stelle muss klar sein: Wenn wir auf das eine verzichten, müssen wir auch auf das andere verzichten. Ich würde gern noch einen zweiten Punkt ansprechen. Die Länder können nicht vom Bund erwarten, dass er seine Grundstücke nicht zum Höchstgebot verkauft, wenn sie selbst es aber so machen. Das Land Berlin tut es, und zwar immer noch. Beim Verkauf von Gewerbeimmobilien wird regelmäßig an den Höchstbietenden abgegeben. Auf dem Dragoner-Areal will das Land Berlin allerdings auch kleinteiliges Gewerbe ansiedeln. Na klar, wenn ich das Grundstück vorher vom Bund billig bekomme und an anderer Stelle meine eigenen Grundstücke teuer verkauft habe, dann kann ich mir das leisten. Aber so funktioniert vernünftiges Wirtschaften nun einmal nicht. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann war der letzte Kaufvertrag? Das stimmt nicht!) – Dann schauen Sie, liebe Frau Kollegin Paus, in die aktuellen Angebote des Berliner Immobilienmanagements. Gewerbegrundstücke werden zum Höchstpreis ausgeschrieben und abgegeben. Bis 2014 – daran erinnere ich auch gern – hat Berlin auch Wohnungsbaugrundstücke im Höchstpreisverfahren auf den Markt gebracht. Der Finanzsenator, der damals besonders aktiv war – das war 2002 bis 2009; daran erinnert sich der eine oder andere heute nicht mehr so gern –, hieß Thilo Sarrazin und war nicht in der CDU. Darauf lege ich viel Wert, meine Damen und Herren. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da könnte er aber hingehören!) Erst auf Druck der CDU hat es 2014 in Berlin eine Wende in der Liegenschaftspolitik gegeben. Da ist der Koalitionspartner, mit dem Sie jetzt in Berlin zusammen sind, nicht so ganz mit uns mitgegangen. Auch Sie werden noch erleben, dass an der einen oder anderen Stelle das Beharrungsvermögen relativ groß ist. Das Verhalten Berlins beim Dragoner-Areal ist übrigens noch in anderer Hinsicht widersprüchlich. In Berlin – ebenfalls unter Sarrazin – sind 65 000 landeseigene Wohnungen an ein internationales Konsortium verkauft worden. Eine Wohnung wurde also für durchschnittlich 7 000 Euro verkauft – nicht der Quadratmeter, sondern die ganze Wohnung. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein großer Fehler!) Ich will nur einmal daran erinnern: Das passierte unter einer rot-roten Landesregierung. In dieser Zeit ist der Anteil der landeseigenen Wohnungen in Berlin von 400 000 auf 250 000 abgesenkt worden. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Umso größer ist das Problem!) Und jetzt verspricht Rot-Rot-Grün im neuen Koalitionsvertrag, den Anteil wieder auf 400 000 Wohnungen aufzustocken, übrigens nicht durch Neubau, sondern durch Zukauf. Das heißt, die Wohnungen, die man vor zehn Jahren billig verscherbelt hat, will man heute teuer zurückkaufen. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Durch beides!) So spielt man zu Hause nicht einmal Monopoly, meine Damen und Herren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Noch eines will ich an dieser Stelle sagen: Berlin hat es versäumt, zwischen 2006 und 2011 Sozialwohnungen zu errichten. In der Zeit ist nicht eine Sozialwohnung errichtet worden. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was nützt uns das heute? Herr Gröhler, welche Konsequenz hat das heute? – Caren Lay [DIE LINKE]: Das wird sich jetzt ändern!) Kollege Kahrs, in Hamburg waren es wenigstens 10 000. Berlin hat in dieser Zeit Millionenbeträge für den sozialen Wohnungsbau kassiert, aber nicht eingesetzt. Jetzt komme ich zur antragstellenden Fraktion: Ich finde Ihr Verhalten einfach unredlich. Sie haben jahrelang in der Landesregierung mit dafür gesorgt, dass sich die Zahl der Wohnungen in Berlin nicht erhöht hat, dass landeseigene Wohnungen sogar verkauft wurden. Damit haben Sie praktisch die Mieten in die Höhe getrieben. (Caren Lay [DIE LINKE]: Auf Druck der CDU!) Und jetzt, beim Dragoner-Areal, liebe Linke, erkennt ihr plötzlich euer soziales Gewissen – zulasten des Bundes – und wollt, nachdem ihr zehn Jahre lang in Berlin eine falsche Politik gemacht habt, an diesem Grundstück Symbolpolitik betreiben. Sie schreiben in Ihrem Antrag: Das entspricht nicht den Erfordernissen einer sozialen Stadtentwicklung. Die Politik, die Sie jahrelang gemacht haben, auch nicht. Ein letzter Hinweis: Wenn Berlin so dringend sozialen Wohnungsbau braucht, dann soll es ihn doch auf seinen eigenen Grundstücken betreiben. Auf 70 Hektar in Pankow, Elisabeth-Aue, sollten 5 000 Wohnungen entstehen; aber Rot-Rot-Grün hat gerade im Koalitionsvertrag festgelegt, dass dort nicht eine Wohnung gebaut wird. Aber man will verbilligt auf einem Grundstück des Bundes bauen. Ich finde, das eine passt nicht zum anderen. Deshalb wird meine Fraktion den Antrag der Linken selbstverständlich ablehnen. Schönen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Gegen die Interessen Berlins! – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So, die Krise der CDU habe ich jetzt verstanden! Danke!) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Wir fahren fort. Als nächste Rednerin hat Caren Lay von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem einzigen Punkt gebe ich dem Kollegen Gröhler recht: Es ist richtig, das Dragoner-Areal in Berlin ist zu einem Symbol geworden. – Es ist wie kein anderes Grundstück in dieser Republik zum Symbol für eine völlig falsche und verfehlte Liegenschaftspolitik des Bundes geworden. Diese Liegenschaftspolitik muss sich endlich ändern. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gelände, wenige hundert Meter von hier entfernt, bietet beste Voraussetzungen, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten, beispielsweise durch den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen. Genau das wollten die kommunalen Berliner Wohnungsbaugesellschaften tun. Sie haben ein Angebot dafür unterbreitet. Es gibt eine Bürgerinitiative des Bündnisses „Stadt von Unten“, das das bereits bestehende Gewerbe schützen will. Da sollte man doch denken: Das sind optimale Bedingungen für eine soziale und bürgernahe Stadtentwicklung. Aber nein, die BImA verkauft das Gelände an einen Investor aus Österreich. Entscheidend war überhaupt nicht das Konzept, sondern ganz allein die Tatsache, dass er das Doppelte von dem auf den Tisch legen wollte, was die kommunalen Berliner Wohnungsbaugesellschaften auf den Tisch legen konnten. Das heißt übersetzt: Anstatt die Spekulation mit Immobilien zu verhindern, spekuliert die Bundesregierung mit. Das empört mich. Ich finde, das sollte uns alle empören. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Schlimmste ist in der Tat, dass die Große Koalition im Haushaltsausschuss diesem Verkauf an den Investor trotz Protesten zugestimmt hat. Das war ein Fehler. Wir Linken geben Ihnen heute mit unserem Antrag die Möglichkeit, diesen Fehler zu korrigieren. Ich hoffe, Sie nutzen sie. (Beifall bei der LINKEN) Ja, meine Damen und Herren, es ist dem Bundesrat zu verdanken, dass der Verkauf gestoppt wurde. Gott sei Dank, kann ich nur sagen. Aber das ist jetzt, sage und schreibe, anderthalb Jahre her. Nach anderthalb Jahren ist immer noch unklar, wie es weitergeht. Das ist einfach nur beschämend. (Beifall bei der LINKEN) Zunächst hat sich Minister Schäuble reichlich unbeeindruckt von dieser Entscheidung gezeigt. Er hat versucht, die Länder zu erpressen und gesagt, der Bundesrat solle zukünftig herausgehalten werden. Ich bin, ehrlich gesagt, schockiert, Herr Gröhler, dass Sie das heute noch einmal wiederholen. Was ist das für ein Demokratieverständnis? So geht es nun wirklich nicht. (Beifall bei der LINKEN) Dann dieses ewige Gezerre um die Rückabwicklung des Vertrages. Bis heute ist unklar, ob handwerkliche Fehler gemacht wurden, ob Schadensersatzforderungen ausgeschlossen wurden. Ich habe dafür eine einfache Lösung: Legen Sie den Vertrag endlich auf den Tisch. Auch diese Geheimniskrämerei muss ein Ende haben. (Beifall bei der LINKEN) Die BImA hat ja erst vor kurzem verkündet, dass das Gelände jetzt an sie zurückfallen wird, dass aber keine neuen Absichten zum Verkauf bestehen, auch nicht an das Land Berlin. Dabei hat Berlin das Dragoner-Areal als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Zum 1. Februar wird jetzt ein Sanierungsbeauftragter bestellt. Ich kann nur sagen: Das Land Berlin hat seine Hausaufgaben gemacht, die Bundesregierung nicht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was will die Bundesregierung jetzt? Ich bin auch gespannt, was die Koalition eigentlich will. Auf die mehrfachen Anfragen von mir und auch von anderen Kolleginnen und Kollegen antwortet die Bundesregierung jetzt über ein Jahr lang: Die Willensbildung ist noch nicht abgeschlossen. – Ich finde, wenn die Willensbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist, dann sollten wir, der Bundestag, ihr auf die Sprünge helfen. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt scheint das Gelände zum Gegenstand, vielleicht auch zum Spielball des Hauptstadtfinanzierungsvertrages zu werden. Wie auch immer, dieses Gezerre um das Dragoner-Areal muss endlich aufhören. Es gehört an das Land Berlin, und zwar zu guten und fairen Konditionen. (Beifall bei der LINKEN) Zu dieser Einsicht ist im Wahlkampf von Berlin ja auch der Kollege Oppermann, Fraktionsvorsitzender der SPD, gekommen. Er kündigte eine Gesetzesinitiative an, auf die wir in der Tat bis heute warten. Wie auch sollte er sie – das verstehe ich jetzt – bei diesem Koalitionspartner durchsetzen? Aber eines geht natürlich nicht: zwei, drei Wochen vor der Wahl vollmundig Ankündigungen zu machen und dann zu kneifen, wenn es zum Schwur kommt. Auf das Abstimmungsverhalten des Kollegen Oppermann bin ich deswegen besonders gespannt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn die Rede Ihres Koalitionskollegen Herrn Gröhler kein Argument war, für unseren Antrag zu stimmen, dann weiß ich es wirklich nicht. Bitte haben Sie den Mut, und stimmen Sie für unseren Antrag. Wir haben heute die Chance, endlich eine Lösung zu finden und das Dragoner-Areal an das Land Berlin zu geben. Das wäre eine gute und sinnvolle Lösung. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Johannes Kahrs für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Johannes Kahrs (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt seit 19 Jahren im Deutschen Bundestag, und ich habe noch nie eine solche Debatte über ein Grundstück hier im Plenum des Deutschen Bundestages geführt. Solch ein Thema ist in der Vergangenheit auch noch nie mit einer namentlichen Abstimmung geadelt worden. (Caren Lay [DIE LINKE]: Es ist gut, dass es das endlich einmal gibt!) Ich finde, vielleicht sollte man alles einmal eine Nummer kleiner sehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich habe, als ich meine Rede heute vorbereitet habe, gedacht, wir könnten die Debatte vielleicht zielführender nutzen – man muss ja auch über etwas Intelligentes sprechen – und über die gelungene Wohnungsbaupolitik reden, die diese Koalition in den letzten drei Jahren betrieben hat. Der Haushaltsausschuss hat Wesentliches dazu beigetragen. Die entsprechenden Fachminister, Frau Hendricks und Herr Maas, haben Wunderbares dazu beigetragen. Ich könnte jetzt viel über die von den Kollegen der CDU und der CSU sowie von uns geliebten Mietpreisbremse erzählen und über all die schönen Dinge, die wir hier gemeinschaftlich beschlossen haben. Ich sehe, wie Kollege Gröhler sich noch über den Beschluss freut, den wir alle gemeinsam gefasst haben. Ich möchte, da es so viel Aufregung gegeben hat, doch kurz auf dieses Grundstück eingehen. Im Ergebnis ist es so, dass es mehr mit Landespolitik als mit Bundespolitik zu tun hat. Das BMF hält sich an die Gesetze, die wir hier im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Es gibt ein Gesetz, das vorsieht, dass die BImA – sie ist für den Bund zuständig und hat sich daran zu halten – nach Höchstgebot zu verkaufen hat. Das ist die Rechtslage. Ich kann nicht feststellen, dass es hier heute einen Gesetzentwurf der Opposition gibt, die Rechtslage zu ändern. (Caren Lay [DIE LINKE]: Sie haben es hier schon zweimal abgewiesen!) – Gnädige Frau, lassen Sie doch auch mich einmal reden. Im Ergebnis ist es so, dass wir hier einen Antrag haben, bei dem es ein bisschen um Empörung und Stimmungsmache geht. Die Frage ist, warum man das mit einer namentlichen Abstimmung verbindet. Damit will man uns ärgern. Das werden wir auch noch überleben. Wenn Sie sich das auf der Sachebene anschauen, dann sehen Sie, dass der rot-schwarze Senat in Berlin dieses Grundstück gerne preiswerter gehabt hätte. Dann hat der rot-schwarze Senat das probiert. Dann hat es lange Diskussionen gegeben. Man hat auf Betreiben Berlins auch im Haushaltsausschuss ein Dreivierteljahr lang das Thema rauf und runter diskutiert und geschaut, ob man sich einigen kann. Am Ende war jeder in seiner Diskussionslage gefangen. Dann haben wir den Verkauf – um es auch wieder sehr freundlich zu formulieren – hier zum Thema gehabt, und im Bundesrat hat es eine Entscheidung – bei zwei Enthaltungen – gegeben. Das ist interessant, aber man kann es, glaube ich, parteipolitisch gar nicht nutzen. Ich finde Empörung auch immer gut, wenn sie zielführend ist. Man muss sich die Abstimmung einmal ansehen. Der Finanzsenator Berlins, Matthias Kollatz-Ahnen, ein sehr guter Mann, hat es geschafft, alle Parteien und alle Landesregierungen in Deutschland hinter seiner Idee zu versammeln, Berlin möge doch günstiger als alle anderen ein Grundstück bekommen. Ehrlicherweise hätte man sich das in Hamburg oder München auch überlegen können. Im Ergebnis stimmten zehn Länder – Berlin, rot-grün regierte Länder und Ähnliches – gegen den Verkauf an den Investor. Gleichzeitig war das Land Hessen, schwarz-grün, für den Verkauf. Die Grünen haben also dafür gestimmt, dass wir dieses Grundstück an den Investor geben. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Finanzausschuss!) Enthalten haben sich Baden-Württemberg, rot-grün – die haben auch nicht so tapfer mit den Berlinern gekämpft –, und Niedersachsen, auch rot-grün. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war der Finanzausschuss, Herr Kahrs!) Das heißt, es hat CDU-regierte – – (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Herr Schmid!) – Ganz entspannt bleiben. Wenn man das einmal durchdekliniert, dann kommt man dazu, dass alle, die sich hier so ein bisschen erregen, bei der Veranstaltung auf unterschiedlichen Seiten waren. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die grünen Finanzminister haben alle gegen den Verkauf gestimmt!) Am Ende hatte es etwas damit zu tun, dass all die betroffenen Bundesländer gerne günstige Grundstücke vom Bund hätten. Ich kann das, ehrlich gesagt, verstehen; ich bin Haushälter. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie nehmen aber auch das Geld direkt!) Ich bekomme auch gerne mal etwas günstig. Allerdings gibt es auf der anderen Seite auch ein Bundesinteresse. Wir, die wir die Länder unterstützen, den sozialen Wohnungsbau unterstützen, viel Geld an die Kommunen geben, müssen das Geld erst einmal einnehmen. Schauen Sie sich die Interessenlage an. Der Bund diskutiert zurzeit – deswegen kann man da sehr entspannt sein – über verschiedene Dinge mit Berlin. Es geht ja nicht nur um das Dragoner-Areal, worüber wir hier lustigerweise sprechen, sondern es sollen auch 4 500 Wohnungen an die Berliner Wohnungsbaugesellschaften gehen. Es gibt Gespräche zum neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag, zum Flughafen in Tegel, zu vielen Museen. Natürlich wird es für alles zusammen eine gemeinschaftliche Lösung geben. Jetzt frage ich mich, wie schlau es ist, hier im Bundestag all diejenigen, die darüber diskutieren, auf eine Art und Weise vorzuführen, die auf einen selbst zurückfällt; denn man hat ja über seine Länder auch anders und seltsam abgestimmt. Das betrifft übrigens auch die CDU, die in Berlin alles mitgetrieben hat. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was haben die gemacht!) Am Ende hat man dann ein Problem, wenn das BMF mit dem Land Berlin über die wirklich wichtigen Dinge spricht. Ernsthafterweise möchte ich meine Rede mit dem Appell beenden, im Deutschen Bundestag künftig wichtige Dinge zu diskutieren, eine namentliche Abstimmung für wirklich wichtige Dinge aufzuheben. Das könnte am Ende den Bürger beeindrucken und dazu führen, dass er glaubt, dass das, worüber wir diskutiert haben, wichtig war. (Beifall bei der SPD) Wichtig für Berlin sind der Verkauf der 4 500 Wohnungen und all die anderen Dinge, die dazugehören. Ich finde, Partner, die miteinander einen Vertrag schließen wollen, in dem es um sehr viel Geld geht, in dem die Berechnungsgrundlage unklar ist, müssen einander gegenseitig nett und charmant behandeln, damit beide als Sieger aus diesen Verhandlungen gehen. Solche etwas unwürdigen Schmierenkomödien im Deutschen Bundestag sind komplett überflüssig. Deswegen fordere ich die Opposition auf, die namentliche Abstimmung zurückzuziehen und uns allen diese Peinlichkeit zu ersparen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als letzte Rednerin in dieser Aussprache hat Lisa Paus für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren hier im Saal und draußen! Eigentlich ist es ganz einfach: Der Antrag – er ist ja recht schlicht gehalten – fordert die Rückabwicklung des Verkaufs des Dragoner-Areals an den privaten Investor. Es geht um diese 4,7 Hektar Gewerbefläche im Herzen Berlin-Kreuzbergs und darum, dass dieses Gelände dem Land Berlin angeboten werden soll. Wir könnten es uns wirklich ganz einfach machen. Denn es ist ja tatsächlich so: Das Bundesfinanzministerium hat bereits mit der Rückabwicklung des Verkaufs begonnen; das hat auch Herr Gröhler hier gesagt. Am 17. November letzten Jahres hat der Bund von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Der erste Schritt ist also getan. Auch hat uns der Bundesfinanzminister im Finanzausschuss bereits gesagt, dass Gespräche zwischen ihm und dem Land laufen, also ein Angebot des Bundes an das Land gemacht wird und man aushandeln wird, wie das läuft. Auch Herr Kahrs hat das angedeutet. Von der Sache her gibt es deswegen eigentlich kein Problem. Das, was dieser Antrag fordert, macht die Koalition – zumindest das Bundesfinanzministerium – bereits. Von daher könnten Sie diesem Text schlichtweg zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Warum tun Sie es nicht? Das ist typisch. Denn es ist, glaube ich, in diesem Haus noch nie geschehen, dass einem Oppositionsantrag zugestimmt worden ist. Aber in einer solchen Situation ist man ja nicht handlungsunfähig. In einer solchen Situation ist es durchaus üblich, dass die Koalition einen Änderungsantrag oder einen Ersetzungsantrag vorlegt. Über diesen Weg bekommt man es dann hin, dass diesem Anliegen, das, wie gesagt, vom Bundesfinanzministerium schon bearbeitet wird, auch entsprochen wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Über die Kleinigkeiten will ich jetzt gar nicht reden. Dass der Vertrag schlecht war, dass es handwerkliche Fehler gab, dass es deswegen jetzt zu Verzögerungen kommt usw., über all das will ich gar nicht reden. Das hätten Sie machen können; das haben Sie aber nicht gemacht. Deswegen, Herr Kahrs, haben Sie sich das Problem tatsächlich selber eingebrockt. Ihre Ablehnung dieses Antrags ist fatal, weil sie nämlich in der Sache bedeutet, dass Sie mit Ihrem Beschluss das kooperative Verhalten des Bundesfinanzministeriums direkt torpedieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Johannes Kahrs [SPD]: Das ist grober Unfug!) Deswegen fordere ich Sie auf: Tun Sie das nicht, sondern stimmen Sie dem Antrag zu! Die eigentliche Logik ist ja, dass Sie den Paradigmenwechsel, der mit dem Dragoner-Areal von unserer Seite mit eingeleitet werden soll, nicht mitgehen wollen. Ich sage Ihnen: Wir brauchen ihn aber. Wir brauchen eine andere öffentliche Liegenschaftspolitik des Bundes. Wir brauchen eine Kehrtwende in diesem Bereich. Diese Kehrtwende ist überfällig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Der Fall Dragoner-Areal findet in Berlin statt. Aber er ist kein einfacher Sonderfall, den man jetzt möglichst schnell abhakt, weil unterwegs etwas schiefgegangen ist, sondern er ist ein Symbol für das, was grundsätzlich schiefläuft. Deswegen werde ich noch etwas zur Chronologie des Vorfalls sagen. Das Dragoner-Areal ist von der BImA, also von der bundeseigenen Immobilienanstalt, nicht erst einmal im Höchstpreisverfahren angeboten worden. In den 2000er-Jahren war der Wohnungs- und Gewerbemarkt in Berlin ja noch relativ entspannt. Damals wurde nicht verkauft. Nachdem die Preise angezogen haben – nach 2010, im Jahr 2012 –, hat die BImA das Gelände ein erstes Mal im Höchstpreisverfahren angeboten. Das Ergebnis dieses Höchstpreisverfahrens war: 21 Millionen Euro. Damals hatte der Investor darauf spekuliert, dass er ein neues Baurecht bekommt. Dieses neue Baurecht hat er vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aus guten Gründen nicht bekommen. Dann ist er von dem Vertrag zurückgetreten und hat gesagt, dass er das so nicht finanziert bekommt. Es war eine spekulative Summe, die da angeboten worden ist. Was machte die BImA? Sie schrieb das Ding noch einmal aus. Innerhalb von nur zwei Jahren, zwischen 2012 und 2014, stieg der Höchstpreis von ursprünglich 21 Millionen Euro auf 36 Millionen Euro. Und Sie, Herr Gröhler, sagen mir, da habe keine Spekulation stattgefunden? Das ist doch absurd. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Sie wissen wohl nicht, wie sich die Preise in Berlin entwickelt haben!) Hier ist es tatsächlich so: Der Bund war der zentrale Spekulationstreiber in diesem Bereich. Das ist fatal, weil das Dragoner-Areal die einzige noch verfügbare freie Fläche im Bezirk Kreuzberg ist, der unter erheblichem Druck steht, was die Preise angeht. Die Mietpreise sind in den letzten Jahren um 40, 50 Prozent gestiegen. Bei diesem Verkauf kam es in nur zwei Jahren zu einer Erhöhung des Preises um über 70 Prozent. Das ist absurd, und das muss aufhören. Deswegen: Stimmen Sie dem Antrag zu, und fangen Sie endlich mit einer anderen Liegenschaftspolitik des Bundes an, meine Damen und Herren! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel: „Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10658, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/9790 abzulehnen. Wir stimmen also nicht über den Antrag ab, sondern über die Beschlussempfehlung. Die Beschlussempfehlung lautet, wie gesagt, den Antrag der Fraktion Die Linke abzulehnen. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung auf Verlangen der Fraktion Die Linke namentlich ab. Da der Antrag nicht zurückgezogen wurde, machen wir das jetzt. Deshalb bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Ich weise darauf hin, dass mir zu dieser Abstimmung zahlreiche Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung vorliegen.8 Sind alle Plätze an den Urnen mit Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? – Das ist der Fall. Jetzt kann ich die Abstimmung eröffnen. Gibt es noch eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der noch nicht abgestimmt hat? (Rudolf Henke [CDU/CSU]: Ganz viele! – Weitere Zurufe) Ich frage noch einmal, ob es eine Kollegin oder einen Kollegen gibt, die oder der noch nicht abgestimmt hat. – Jetzt haben alle Kolleginnen und Kollegen abgestimmt. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später mitgeteilt.9 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften Drucksache 18/10822 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Tourismus Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache ebenfalls 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner in dieser Aussprache hat der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber für die Bundesregierung das Wort. Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die europäische Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen in nationales Recht umgesetzt werden. Der Reisemarkt hat sich in den letzten Jahrzehnten massiv verändert. Billigairlines, ein stärker individualisiertes Buchungsverhalten und vor allem die Digitalisierung haben zu einem grundlegenden Wandel geführt. Deswegen hat die EU-Kommission die Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990 novelliert. Die Richtlinie und damit gezwungenermaßen auch der Gesetzentwurf, der sie in nationales Recht umsetzt, haben in den letzten Wochen eher wenig Lob und viel öffentliche Kritik erfahren müssen. Ich glaube trotzdem, dass man erst einmal sagen kann, dass die 28 Mitgliedstaaten – so viele sind wir ja noch – zusammen mit dem Europaparlament im Großen und Ganzen einen tragfähigen Kompromiss ausgehandelt haben. Wir hätten uns gefreut, wenn wir mehr nationalen Spielraum gehabt hätten, um zum Beispiel auf Besonderheiten des deutschen Reisemarktes mit einer Reisebürostruktur aus vielen unabhängigen Büros einzugehen und Verbesserungen beim Verbraucherschutz zu erreichen. Dies ließ sich nicht erreichen. Wenn wir das nächste Mal die abstrakte Diskussion über Vollharmonisierung oder Mindestharmonisierung in der Europäischen Union führen, dann sollte sich der eine oder andere an seine konkrete Kritik bei dieser Richtlinie erinnern und mit uns für das Ziel der Mindestharmonisierung kämpfen. (Beifall bei der SPD) Ein paar Details: Positiv ist vor allem, dass wir erreichen konnten, dass viele Dinge, die sich in Deutschland im Verbraucherschutz bewährt haben und die den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt sind, jetzt europaweit gültig sein werden. Bei erheblichen Leistungsänderungen durch den Reiseveranstalter steht ein kostenloses Rücktrittsrecht zur Verfügung. In Bezug auf erhebliche Preisänderungen gibt es jedoch einen kleinen Wermutstropfen. Wir konnten nicht gegenüber allen Staaten unsere deutsche Regelung durchsetzen, dass bei einer Preisänderung von mehr als 5 Prozent das kostenlose Rücktrittsrecht gilt. Europaweit gilt jetzt, dass diese Möglichkeit existiert, wenn die Preisänderung mehr als 8 Prozent beträgt. Es wird weiterhin die Möglichkeit einer allgemeinen Beratung im Vorfeld einer Buchung bestehen. Das hilft vor allem den unabhängigen Büros. Diese sind wichtig für einen weiterhin guten Wettbewerb. Unabhängig davon, dass wir heute den Gesetzentwurf einbringen, steht auf unserer To-do-Liste immer noch eine praktikable und rechtssichere Lösung für kleine Reisebüros, damit getrennte Leistungen trotzdem gemeinsam bezahlt werden können, ohne dass daraus eine Pauschalreise entsteht. Die Bundesregierung ist in engem Kontakt mit der Kommission. Ich war selber letzten Dienstag in Brüssel, um noch einmal mit der entsprechenden Generaldirektion zu sprechen. Ich glaube, wir finden Gehör. Die EU-Kommission hat das Problem verstanden und ist auch zu der Auffassung gekommen, dass es auch in anderen Ländern – zum Beispiel in der Tourist Information – genau dieses Problem geben kann. Sie hat uns gebeten, das Problem auf dem Umsetzungsworkshop im nächsten Monat vorzutragen. Wir werden dort einen konkreten Umsetzungsvorschlag formulieren und hoffen, dass ein guter Umsetzungsvorschlag beschlossen wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Was natürlich nicht funktionierte, war, alle Ansprüche von Anbieter- und Verbraucherseite gleichzeitig zu bedienen. Deswegen wird es häufiger zu der Situation kommen, dass etwas als verbundene Reiseleistung oder Pauschalreise gilt. Das ist aber durchaus im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir werden auch beobachten müssen, ob die Möglichkeit einer stärkeren Verteuerung der Reise nach Buchung missbraucht wird. Dann müssen wir eingreifen; denn wir wollen, dass die Bedingungen im Verbraucherschutz so bleiben. Das wollen wir vor allem durch einen harten Wettbewerb erreichen. Deswegen haben wir uns für eine gute Lösung eingesetzt. Wir wollen die Richtlinie bis zum 1. Januar 2018 umsetzen. In einem Wahljahr heißt das, dass dies bis zur Sommerpause geschehen muss. Es wäre nett, wenn Sie uns dabei unterstützten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Kerstin Kassner von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Kerstin Kassner (DIE LINKE): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Gespenst geht um in Europa: das Gespenst „Richtlinie für die Pauschalreisen“. (Beifall des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE]) In der Tat: Wenn man sich überlegt, dass von der Idee und der ersten Inangriffnahme der Novellierung dieser Richtlinie bis zum heutigen Tag acht Jahre vergangen sind (Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) und eine vernünftige Regelung immer noch nicht in Sicht ist, dann muss man wirklich von einem Gespenst reden. Nichtsdestotrotz werden wir uns auf den Weg machen müssen, um zu einer Regelung zu kommen. Ich denke, das ist im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher eine wichtige Sache. Allerdings ist zu fragen: Schütten wir hier das Kind mit dem Bade aus? Welches sind die richtigen Schritte, die wir gehen müssen? Schauen wir einmal auf die Chronologie der letzten zwei Jahre. Als der Entwurf vorlag, waren wir sehr erstaunt, dass darin eine Lex Großbritannien deutlich zu erkennen war, dass die Bedingungen, die in Deutschland gelten, eben nicht in den Entwurf eingeflossen waren. Als Reaktion gab es einen Sturm der Entrüstung. Wir haben zig Schreiben von verschiedenen Unternehmerinnen und Unternehmern erhalten, die alle sehr leidenschaftlich waren. Eines kann man an dieser Stelle sagen: Die Reiseunternehmen sind in ihren Verbänden gut miteinander vernetzt. Ich glaube, das ist an dieser Stelle sehr wichtig. Daraufhin wurde im Tourismusausschuss eine Anhörung durchgeführt. Mehr als 20 Stellungnahmen erreichten uns. Nicht zuletzt das hat dazu geführt, dass an den Stellschrauben mächtig gedreht wurde und viele Änderungen vorgenommen wurden. Damit wurde die Dramatik in Teilen entschärft. Damit wurden allerdings nicht alle Befürchtungen ausgeräumt. Deshalb müssen wir weiter dranbleiben. Am kommenden Montag wird es dazu eine Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geben. Auch im Petitionsausschuss, in dem ich Mitglied bin, werden wir uns noch einmal mit der Petition befassen müssen, die immerhin 49 000 Unterstützer gefunden hat. Das spricht für die große Unruhe bei diesem Thema. Wir werden alles daransetzen müssen, hier eine Lösung zu finden, um den kleinen und mittelständischen Unternehmen entgegenzukommen und ihre Sorgen und Nöte zu berücksichtigen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD]) – Vielen Dank. – Ich habe wie bestimmt auch viele von uns sehr viele Schreiben bekommen. Daraufhin habe ich mit vielen Kollegen kommuniziert. Ich möchte abschließend vortragen, was mir eine Unternehmerin aus den neuen Bundesländern geschrieben hat. In dem Schreiben heißt es: Als ganz normaler Staatsbürger verstehe ich die Abwehrhaltung der Bevölkerung auf eine überdimensionierte und mitunter praxisfremde EU-Gesetzgebung, so jedenfalls wird es empfunden. Wir sind eindeutig überreguliert. Ich bin weltweit gereist und habe mich in über 20 Jahren mit den Volkswirtschaften und Lebenssituationen der Menschen, verteilt über den gesamten Globus, vertraut gemacht. Wir Deutschen neigen dazu, immer und ständig optimieren zu wollen, im übertriebenen Maß verbessern und unsere Sicht der Dinge anderen aufdrängen zu wollen. Da unser deutscher Einfluss in der EU sehr intensiv ist, ist die EU-Gesetzgebung auch ein Ergebnis dieses Verhaltens. Als wir 1990 die deutsche Einheit feierten, war zu hören, dass ein starker Mittelstand ein wichtiger Garant für eine gesunde Volkswirtschaft ist. Der Mittelstand wird demontiert. (Zuruf von der CDU/CSU: Durch Ihre Politik!) Ich habe erlebt, wie man sich in der DDR von den Regierenden abwandte und sich ins Privatleben zurückzog, die Gesellschaft nicht mehr gestaltete, und jetzt habe ich leider das Gefühl eines Déjà-vu. Davon geht eine große Gefahr für die Demokratie in unserem Lande aus. Ich bringe es noch einmal auf den Punkt: Wir brauchen keine Gespenster, wir brauchen Lösungen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegenkommen, aber auch die Situation der kleinen und mittelständischen Unternehmen der Reisebranche im Auge haben, (Beifall bei der LINKEN) und ich baue darauf, dass wir hier gemeinsame Lösungen finden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Bevor Kathrin Rösel das Wort erhält, trage ich kurz das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke „Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten“ vor: abgegebene Stimmen 526. Mit Ja haben gestimmt 424, mit Nein haben gestimmt 100, enthalten haben sich 2. Damit ist die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses angenommen worden. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 526; davon ja: 424 nein: 100 enthalten: 2 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Rainer Hajek Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Dr. Mathias Edwin Höschel Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Dr. Stefan Kaufmann Ronja Kemmer Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Uwe Lagosky Dr. Dr. h.c. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner Dr. h.c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Bettina Bähr-Losse Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Dr. h.c. Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Bettina Hagedorn Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Marcus Held Wolfgang Hellmich Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Birgit Kömpel Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Rolf Mützenich Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Sascha Raabe Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein DIE LINKE Jan van Aken Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jutta Krellmann Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Kathrin Vogler Harald Weinberg Katrin Werner Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Dr. Valerie Wilms Enthalten SPD Michael Gerdes Dr. Hans-Joachim Schabedoth Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt. Wir fahren in der Debatte fort, und Kathrin Rösel hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Kathrin Rösel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Deutschen sind reiselustig. Im letzten Jahr sind zwei von drei Deutschen mindestens einmal im Jahr verreist. Zum Vergleich: Vor knapp 20 Jahren war es nur die Hälfte, die mindestens einmal im Jahr den Urlaub außerhalb der eigenen vier Wände verbrachte. Dabei geht es nicht nur in ferne Länder; immer mehr Reisende suchen auch Erholung hier bei uns, ziehen ruhige Fahrradwege oder naturbelassene Wanderwege dem Trubel an der Playa de Palma vor. Mein Wahlkreis liegt in der Lüneburger Heide. Gerade bei uns freut sich die Urlaubsbranche über das zunehmende Interesse am sanften Tourismus. Das Buchungsverhalten der Reisenden – Herr Staatssekretär Kelber sagte das – hat sich ebenfalls deutlich verändert. Haben im Jahr 2005 lediglich 11 Prozent der Urlauber ihre Reise im Internet online gebucht, sind es heute mehr als 35 Prozent, Tendenz steigend. Ungebrochen ist auch das Interesse an einem Rundum-Sorglos-Paket, also an Reisen, bei denen man mit einer einzigen Buchung Flug, Hotel und Verpflegung festmacht, sogenannte Pauschalreisen. Auch hier ist ein verändertes Verbraucherverhalten zu beobachten. Diese Pauschalreisen werden ebenfalls im Internet ausgewählt und gebucht, und es ist klar, dass diesem Umstand auch beim Verbraucherschutz Rechnung getragen werden muss. Bisher gelten nämlich unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen für Onlinebuchungen und solche Buchungen, die klassisch in einem Reisebüro getätigt werden. Künftig sollen für beide Buchungsarten ein- und dieselben Regelungen gelten. Das ist gut und richtig so. Die Europäische Union hat ihren Mitgliedstaaten aufgetragen, das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften spätestens zum 1. Januar 2018 umzusetzen und im Sommer 2018 anzuwenden. Diese sogenannte Pauschalreiserichtlinie greift genau die von mir skizzierten Regelungslücken auf. Darüber hinaus hat die Richtlinie das Ziel, Verbrauchern einen besseren Schutz bei Stornierungen zu bieten; Sie sagten es bereits. Was passiert beispielsweise bei höherer Gewalt vor oder während der Reise? Sie erinnern sich vielleicht noch an den Vulkanausbruch in Island vor einiger Zeit, aufgrund dessen zahlreiche Menschen, darunter auch Urlauber, evakuiert werden mussten. Was ist also, wenn deshalb ein Antreten oder eine Weiterführung des Urlaubs gar nicht möglich ist? In derartigen Fällen war der Verbraucher bislang unzureichend geschützt. Zudem sollen Reisende in allen Mitgliedstaaten der EU ein- und dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen vorfinden. All diese Forderungen sind ja in der EU-Richtlinie berücksichtigt. Dafür erst einmal vielen herzlichen Dank! Allerdings – auch das wurde bereits erwähnt – schreibt diese Richtlinie eine Vollharmonisierung vor. Das bedeutet, dass die einzelnen Mitgliedstaaten nur bedingt von dieser abweichen können. Allerdings berücksichtigt die Pauschalreiserichtlinie nicht den speziellen Markt in Deutschland, dessen Reisebürostrukturen von denen der anderen Mitgliedstaaten abweichen. Finden wir in Frankreich, Spanien und Italien ausschließlich Agenturen der großen Reiseunternehmen, so haben wir bei uns in Deutschland mehr als 10 000 unabhängige Reise- und Tourismusbüros. Diese könnten enorme Schwierigkeiten bei der Umsetzung einzelner Passagen der Richtlinie bekommen. Ein kleines Beispiel dafür, was bei den zahlreichen Reisebüros in meinem Wahlkreis eigentlich fast täglich vorkommt: Eine Familie bucht ein Ferienhaus und dazu einen Tagesausflug in einen nahegelegenen Freizeitpark. An einem anderen Tag steht eine ausgedehnte Fahrradtour in der Heide auf dem Plan. Auch hier wird unser Tourismusbüro bei der Entleihe der Fahrräder behilflich sein. Das alles ist kein Problem – bisher. Allerdings sind das nun drei unterschiedliche Bausteine des Urlaubs. Nach der Definition der EU-Richtlinie handelt es sich nun um eine Pauschalreise, und das Tourismusbüro haftet als Reiseunternehmer komplett für alle Leistungen. Das kann natürlich nicht sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir dürfen damit nicht die Existenz der mittelständischen Reise- und Tourismusbüros aufs Spiel setzen. An dieser Stelle wird deutlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren und im Rahmen unserer Möglichkeiten noch an vielen Stellen nachbessern müssen. Ich bin optimistisch, dass uns das gelingen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Markus Tressel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie war es ja, eine Gleichbehandlung zwischen stationären Reisebüros und Onlineportalen sowie ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen. Sicherlich nicht Sinn der Sache war, Reisebüros und Tourismusinformationszentren unverhältnismäßig stark zu belasten. Die Onliner werden möglicherweise eine technische Lösung finden, um das eine oder andere zu umgehen. Aber unsere Reisebüros werden große Schwierigkeiten bekommen. Was kommt jetzt also auf die Reisebüros zu? Da ist zum einen die Einführung des Begriffs „verbundene Reiseleistungen“. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff bringt dem Vernehmen nach Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen, da sie in bestimmten Grauzonen nicht wissen, ob sie in die Veranstalterhaftung rutschen oder nicht; die Kolleginnen und Kollegen haben das bereits gesagt. Die Abgrenzung der verbundenen Reiseleistung von der Pauschalreise ist schwierig und gleichzeitig ein sensibler Punkt, da sie über den Umfang der Haftung entscheidet. Anbieter verbundener Reiseleistungen werden außerdem mit zusätzlicher Bürokratie konfrontiert. Vier Informationsblätter müssen in diesem Fall mehr berücksichtigt werden. Wer sich die Praxis in einem Reisebüro einmal angeschaut hat, weiß, was das vor Ort für die Leute tatsächlich bedeutet. Auch unterliegen die Anbieter verbundener Reiseleistungen – auch das ist wichtig – unter Umständen Insolvenzversicherungspflichten. Das bedeutet, dass sie einen nicht unwesentlichen Teil ihres Umsatzes in eine Versicherung investieren müssen. Das kann gerade in unserem kleinen und mittelständisch organisierten Reisevertrieb dazu führen, dass den Reisebüros rentables Wirtschaften zumindest erschwert wird. Was wir nicht wollen – das haben die Kolleginnen und Kollegen schon gesagt –, ist ein konzerngebundener Reisevertrieb wie in anderen europäischen Ländern, der dadurch massiv begünstigt würde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das fördert Monopole und ist schlecht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Deswegen müssen wir das noch einmal auf die Tagesordnung bringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber nicht nur für die Reisebüros gelten schärfere Regeln – der Staatssekretär hat das bereits angesprochen –, sondern auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Erst ab einer Preissteigerung von 8 Prozent sind sie dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es etwas kostet. All diese grundlegenden Entscheidungen wurden auf europäischer Ebene getroffen. Es handelt sich um eine vollharmonisierende Richtlinie. Aber diese Regelungen berücksichtigen nicht – das ist ein wichtiger Punkt – die Besonderheiten des deutschen Reisemarkts. Wir haben zu wenig Berücksichtigung gefunden. Der kleine und mittelständisch organisierte Reisevertrieb hat schwerer zu kämpfen als ein Reisebüro, hinter dem ein Konzern steht. Deswegen müssen wir im anstehenden parlamentarischen Verfahren weiterhin fraktionsübergreifend daran arbeiten, hier zu einer verträglichen Lösung zu kommen, für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die vielen kleinen und mittelständischen Reisebüros, die nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch eine gewisse Diversität in unserem Reisevertrieb sichern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katharina Landgraf [CDU/CSU]) Wir müssen jetzt die Spielräume beleuchten und sinnvoll nutzen, die wir als nationaler Gesetzgeber da noch haben. Aber wir müssen auch die Sorgen der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der Verbraucherschützer ernst nehmen. Ich nehme das Beispiel der Reiseeinzelleistungen: Im Referentenentwurf waren sie noch berücksichtigt, im aktuellen Gesetzentwurf sind sie gestrichen. Nach derzeitiger Rechtsprechung wird das Pauschalreiserecht unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Buchung zum Beispiel von Ferienhäusern angewendet. Soll das in Zukunft nicht mehr möglich sein? Ähnliches gilt für die Tagesreisen, bei denen es Bedenken der Verbraucherschützer gibt. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates ja formuliert, ist es hier vielleicht eher angebracht, über eine Wertgrenze als über die Dauer einer Reise zu diskutieren. Das müssen wir im Rahmen der Behandlung des Gesetzentwurfes in den nächsten Wochen in der Anhörung und in den Ausschüssen noch dringend diskutieren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wir ein gutes Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für unsere Reisebüros machen können. Das heißt abschließend: Wir müssen Gestaltungsräume nutzen. Wir brauchen einen fairen Ausgleich zwischen Verbraucherinteressen und den Interessen der Reisebranche. Das müssen wir umsetzen. Ich glaube aber auch – aufgrund der partei- und fraktionsübergreifenden guten Zusammenarbeit im Tourismusausschuss –, dass wir versuchen werden, das eine oder andere tatsächlich noch hinzubekommen. Ich hoffe, dass wir das noch auf die Reihe bekommen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Elvira Drobinski-Weiß das Wort. (Beifall bei der SPD) Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer auf den Tribünen! Mit der Umsetzung der EU-Reiserichtlinie in deutsches Recht wollen wir das Pauschalreiserecht für das digitale Zeitalter fit machen. Für Kombinationen von Reiseleistungen – sogenannte Durchklickangebote – besteht in Zukunft für die Verbraucherinnen und Verbraucher das gleiche Schutzniveau wie für Reisen, die im Reisebüro gebucht werden. Ebenfalls positiv für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die neu eingeführte Kategorie der verbundenen Reiseleistung. Sie soll Reisenden bei der Buchung einzelner Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise einen – das ist ein sperriger Titel – „reiserechtlichen Basisschutz“ gewähren. Dieser ist geringer als bei einer Pauschalreise, aber höher als bei einer komplett einzeln gebuchten Reise mit Bausteinen. Für die klassischen Reiseveranstalter ergeben sich – darauf ist schon hingewiesen worden – bei der Umsetzung der Richtlinie – abgesehen von neuen Informationspflichten – kaum Änderungen. Dagegen besteht bei dem Punkt der verbundenen Reiseleistungen noch großer Klärungsbedarf, und zwar in Bezug auf die Handhabung für die kleineren oder auch größeren Reisebüros. Bei den Aspekten der getrennten Bezahlvorgänge – so heißt es im Entwurf – steht ja zum Beispiel das zuständige Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch im Austausch mit der Europäischen Kommission. So weit, so gut? Nicht ganz. Grundsätzlich sind die gesetzgeberischen Spielräume bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie begrenzt. Ich möchte auf zwei gravierende Einschnitte beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aufmerksam machen, wo wir als Parlamentarier tatsächlich noch Verbesserungen für die Verbraucher erreichen können. Dabei geht es einmal um die Tagesreisen. Die sind nach geltendem Recht Pauschalreisen. Laut EU-Richtlinie sind sie jedoch hier vom Anwendungsbereich ausgenommen. Dabei ist doch gerade die Tagesreise für viele die klassische Pauschalreise. Meist handelt es sich dabei um eine kleinere Reise zu einem bestimmten Ort, verbunden mit Kultur und Genuss. Ich frage Sie: Sollen Tagesreisen nun unabhängig von ihrem Wert wirklich keinen Schutz mehr genießen? Ein anderes Thema ist die Reiseeinzelleistung. Unterbleibt eine Aufnahme ins Gesetz, besteht zum Beispiel, wenn jemand etwa ein Ferienhaus auf Mallorca mietet, die Gefahr, dass er, wenn ihm dabei Unannehmlichkeiten entstehen oder wenn er etwas stornieren will, solche Ansprüche nicht vor einem deutschen Gericht, sondern zum Beispiel in Palma ausfechten müsste. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, diese Änderungen kommen nicht den kleinen Reisebüros vor Ort zugute. Sie lösen nicht das Problem der Zahlungsform für verbundene Reiseleistungen. Ich bitte Sie, im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sich mit mir, mit uns dafür einzusetzen, sowohl die Tagesreise als auch die einzelnen Reiseleistungen wieder in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Daniela Ludwig für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Daniela Ludwig (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutschen werden, wenn alles gut geht, auch in diesem Jahr sicherlich wieder mit zu den reisefreudigsten Nationen gehören. Der Trend der letzten Jahre ist schier nicht aufzuhalten. In einer aktuellen Umfrage haben 28 Prozent der befragten Haushalte sogar angegeben, in diesem Jahr mehr für ihre Urlaubsreise ausgeben zu wollen als im letzten Jahr. Das ist ein gutes Signal für unsere gesamte Reisebranche, aber natürlich auch für unsere Reisebüros, immerhin fast 10 000 an der Zahl. Sie sorgen dafür, dass wir einen Jahresumsatz von mehr als 23 Milliarden Euro zu verzeichnen haben. Ich glaube schon, dass es uns bei aller Vollharmonisierung des Reiserechts und der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie darum gehen muss, den Markenkern unserer deutschen Reisebüros – sie sind inhabergeführt, mittelständisch geprägt, vor Ort verankert und unabhängig vom Veranstalter – zu erhalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich glaube, dass hier in diesem Haus niemand etwas dagegen hat. Ich sehe einen hohen Konsens, dass wir gerade diese Reisebüros und die Onlinedienste gleichstellen, sie auch dem gleichen Wettbewerb aussetzen und dass wir nicht die einen, nämlich die Onliner, den anderen, den Stationären, vorziehen. Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir bei der Umsetzung dieser Richtlinie, auch wenn sie vollharmonisierend ist, nicht, wie es Frau Kassner so schön sagte, das Kind mit dem Bade ausschütten und unsere Branche mit bürokratischen Lasten überziehen. Dafür haben wir auch keinerlei Anlass. Die Aschewolke 2010 ist genannt worden. Es gab in der deutschen Reisebranche selten den Fall, dass Reisebüros und Veranstalter ihrer Verantwortung in derartig toller Art und Weise gerecht geworden sind wie in dieser höchst schwierigen Situation. Schon damals ist bewiesen worden: Wirtschaftliche Interessen und Verbraucherschutz müssen sich nicht ausschließen, sondern sie können, wenn Verantwortliche gut zusammenspielen, auch Hand in Hand gehen. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir unsere Reisebüros am Leben erhalten. Für den, der eine USA-Reise bucht – Flug, Hotel, Mietauto –, ist das Reisebüro vor Ort Partner seines Vertrauens. Es stellt ihm die besten Angebote zusammen. Es ist natürlich Reisevermittler. Was soll dieses Reisebüro auch sonst sein? Wenn wir alles so umsetzen, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, wird das Reisebüro plötzlich Reiseveranstalter und mit der Verantwortung der Durchführung betraut. Das können wir doch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, nicht wollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn wir uns darin einig sind, dass wir das nicht wollen, dann müssen wir es parlamentarisch verhindern. Dafür sind wir schließlich auch da. Es muss einfach weiterhin möglich sein – auch weil es dem Charakter unserer Reisebranche entspricht –, dass man neben dem Pauschalreisevertrieb einem Kunden touristische Einzelleistungen verschiedener Leistungsträger in einem Buchungsvorgang anbietet, ohne dadurch zum Reiseveranstalter zu werden, und dass der Kunde das Ganze möglichst auch in einem Bezahlvorgang erledigen kann, dass er nicht pro Leistung immer wieder die Kreditkarte hinlegt und immer wieder einen Reisevertrag unterschreibt. Denn das hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun. Das ist einfach nur unnötige Bürokratie und Gängelung der Leute vor Ort, die es gut meinen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deswegen glaube ich schon, dass es gut war, dass wir uns bereits in dem Stadium des Referentenentwurfs ordentlich eingespreizt und viele Veränderungen erreicht haben. Damit können wir, glaube ich, zufrieden sein. Aber ich habe gerade skizziert, wo wir noch einige Haken sehen. Da müssen wir uns schon vor Augen führen, unter welchen Prämissen diese Richtlinie entstanden ist: nicht nur unter der Prämisse „Wettbewerbsgleichheit zwischen Onlinern und stationären Reisebüros“. Man hat sich vielmehr ein bisschen von Großbritannien und anderen europäischen Ländern treiben lassen, die über sehr große Veranstalter verfügen, die keine inhabergeführten, keine eigenständigen Reisebüros haben, sondern nur Reisebüros, die an einem Veranstalter hängen, die sich mit allem viel leichter tun. Es kann nun wirklich nicht sein, dass unsere typische Struktur, wie ich sie gerade beschrieben habe, darunter zu leiden hat. Insofern haben wir eine große Verantwortung. Es gibt aber auch Veränderungen, die wir alle sehr begrüßen: Ich nenne als Beispiel die Beibehaltung des Sicherungsscheins. Das ist auch Verbraucherschutz. Damit verbinden die Verbraucher, die eine Pauschalreise buchen, hohe Sicherheit. Sie kennen den Grundsatz „Keine Bezahlung ohne Sicherungsschein“, Stichwort „Aschewolke“. Sie wissen: Der Sicherungsschein garantiert mir, dass ich wieder zurückkomme, wenn irgendetwas im Verlauf meiner Reise passiert. Das alles sind wichtige Dinge, die mit deutschen Qualitätsreisen verbunden werden. Dass wir das aufrechterhalten, ist ein gutes Zeichen. Aber lassen Sie uns jetzt bitte auch gemeinsam die Sorgen der Branche, die ich nicht alle, aber in einem großen Umfang teile, wirklich ernst nehmen und sie nicht bloß als Säbelrasseln abtun. Lassen Sie uns nicht sagen: „Oh Gott, jetzt habe ich die tausendste E-Mail bekommen, ich bin genervt“, sondern lassen Sie uns das ernst nehmen und genau hinschauen, wo wir noch gesetzgeberischen Spielraum haben. Lassen Sie uns diesen Spielraum bitte unbedingt nutzen, soweit es in unserer parlamentarischen Macht steht. Lieber Herr Staatssekretär, wo wir Sie argumentativ und mit unserer vollen Kraft auf europäischer Ebene in den Umsetzungsworkshops unterstützen können, tun wir das natürlich ausgesprochen gerne. Bitte greifen Sie auf unsere Man- und Womanpower zurück. Wir stehen an Ihrer Seite. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Markus Tressel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/10822 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Kordula Schulz-Asche, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gewässer vor Medikamentenrückständen schützen Drucksachen 18/8082, 18/8768 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Hiltrud Lotze für die SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Hiltrud Lotze (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Wasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Dass hier am Rednerpult zum Beispiel jederzeit ein Glas frisches, sauberes Trinkwasser steht, das nehmen wir als Selbstverständlichkeit wahr. Aber das ist natürlich keine Selbstverständlichkeit. Deswegen gehört es zu unseren wichtigsten Aufgaben, die Qualität des Wassers nicht nur zu erhalten, sondern sie da, wo es nötig ist, auch kontinuierlich zu verbessern, damit sie unseren und den Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher genügt. Die Europäische Union bescheinigt uns, dass der Gewässerzustand von Flüssen und Bächen im Jahr 2015 nur zu 7 Prozent „gut“ oder „sehr gut“ war. Das ist natürlich kein gutes Zeugnis. Ein Grund für den schlechten Zustand ist die durch die Landwirtschaft verursachte jahrelange Überschreitung der Grenzwerte für den Nitrateintrag. Ich bin froh, dass sich das Landwirtschaftsministerium jetzt bewegt hat – es wird höchste Zeit; das will ich noch dazusagen – und dass wir hoffentlich in Kürze eine neue Düngeverordnung und ein neues Düngegesetz mit strengeren Regeln bekommen. (Beifall bei der SPD) Ein weiterer Faktor für den schlechten Zustand unserer Gewässer ist die Belastung mit Mikroschadstoffen, darunter die Rückstände von Medikamenten. Genau darum geht es ja in dem Antrag der Grünen, den wir hier beraten. Dieses Thema – das konnte man in der Vergangenheit sehen – produzierte schon einmal skurrile Schlagzeilen wie zum Beispiel in der Welt aus dem August 2014. Da hieß es in der Überschrift: „Fische auf Viagra“. Das hört sich lustig an, aber es ist natürlich ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem; denn durch immer mehr in der Tierhaltung eingesetzte Medikamente, vor allem Antibiotika, steigt natürlich auch der Anteil dieser Stoffe in den Gewässern. Gleiches gilt für Humanarzneimittel. Durch die älter werdende Bevölkerung – wir freuen uns, dass so viele Menschen älter werden – nimmt die Menge an eingenommenen Medikamenten stetig zu. 2012 waren es über 8 000 Tonnen Medikamente mit umweltbelastenden Wirkstoffen. Wir können davon ausgehen, dass die Menge heute deutlich höher ist. Und da die Kläranlagen nicht in der Lage sind, alle Wirkstoffe herauszufiltern, gelangen diese Wirkstoffe als Abwasser in die Flüsse und von dort wiederum als Trinkwasser in den menschlichen Körper, zwar auf Nanogrammniveau, aber es bleibt nicht ohne Auswirkung. Wir wissen noch gar nicht genau, welche Folgen das für Mensch und Tier hat, aber es ist absehbar, dass es zu Resistenzen gegen Antibiotika kommt. Fische laichen nicht mehr, weil sie dank der Pille, die im Wasser als Wirkstoff ankommt, permanent verhüten. In Schweden hat man aufgrund der erhöhten Konzentration eines Beruhigungsmittels in einem Fluss bei Barschen ein zunehmend artuntypisches Verhalten festgestellt. Wenn wir uns vor Augen führen, welches unsere Ansprüche an das Wasser sind und wie die Problematik, die ich geschildert habe, ist, dann haben wir sozusagen ein Dreieck: Wir wollen sauberes Trinkwasser von hoher Qualität. Wir wollen, dass alle Menschen die Medikation bekommen, die sie benötigen. Und wir wollen natürlich auch bezahlbares Wasser, besonders Trinkwasser. Diese berechtigten Anliegen müssen in Einklang gebracht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, mit Ihrem Antrag haben Sie ein wirklich wichtiges Thema aufgegriffen. Doch unter den Mikroschadstoffen sind die Medikamentenrückstände nur ein Teilbereich. Deswegen hat das Umweltministerium im letzten Jahr begonnen, eine Mikroschadstoffstrategie zu erarbeiten, die im Frühjahr 2017 verabschiedet werden soll. Diese Strategie soll unter Beteiligung von Akteuren aus der Zivilgesellschaft, der Wasserwirtschaft, der Industrie, den Ländern sowie der betroffenen Bundesressorts entstehen. Als Ergebnis sollen ein gemeinsames fachliches Verständnis und ein Bündel geeigneter Maßnahmen und Strategien im Umgang mit Mikroschadstoffen erarbeitet werden. Dabei – das können wir zu Recht erwarten; das fordern wir auch – muss es im Besonderen um wirksame Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen gehen; denn was gar nicht erst ins Wasser gelangt, muss am Ende nicht herausgefiltert werden. An der Quelle müssen die Veränderungen vorgenommen werden. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Göppel [CDU/CSU]) Ich bin sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen, mit der Strategie, die derzeit entwickelt wird, die Forderungen, die im Antrag der Grünen enthalten sind, nicht nur erfüllt, sondern im Ergebnis noch darüber hinaus geht; denn die Strategie wird sich nicht nur auf die hier genannten Medikamente beziehen, sondern auch auf Kosmetika und Industrie- und Haushaltschemikalien. Wir als SPD-Fraktion wollen die Ergebnisse des Dialogs und die Strategie abwarten und werden deswegen dem Antrag heute nicht zustimmen. Wenn sie im Frühjahr vorgelegt wird, werden wir schauen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sein werden. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Ralph Lenkert für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Grippewelle schwappt durchs Land. Schniefend und mit dröhnendem Schädel kommt man zur Arbeit. Zum Glück liegen im Schreibtisch noch Schmerztabletten und Nasentropfen. Ein Blick auf das Verfallsdatum zeigt: abgelaufen seit zwei Jahren. Man schleppt sich zur Apotheke, willens, neue Medikamente zu kaufen und die alten Medikamente zu entsorgen. Überraschung: Medikamente zu kaufen, funktioniert, aber die Rücknahme der alten Medikamente wird verweigert. Ein paar Stunden später ist der Kopf klarer, und jetzt wird einem das Entsorgungsproblem bewusst. Sollen die Pillen und Tropfen in den Müll, oder macht man umweltbewusste Mülltrennung? Soll man Tropfen und Pillen in die Toilette kippen? Dann könnte das Glas in den Container und die Pillenpackung in den gelben Sack. Vielleicht hilft der Beipackzettel weiter. (Der Redner hält einen Beipackzettel hoch) Schauen wir mal auf das Beispiel: Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen, Lagerbedingungen, Meldungen zu Nebenwirkungen – zur Entsorgung steht da nichts. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, bitte entsorgen Sie die Medikamente nicht über die Toilette. Die fleißigen Reinigungsbakterien im Klärwerk mögen keine Antibiotika; sie können keine Nasentropfen abbauen und auch keine Schmerzmittel. Die Wirkstoffe bleiben im Wasser, schaden Algen und Fischen und landen letztlich wieder in unserer Nahrung. 2013 stellte die Linke deshalb den Antrag, dass der Entsorgungsweg – entweder über die Mülltonne mit anschließender Verbrennung oder über eine Rückgabe in Apotheken – auf jedem Beipackzettel, in jeder Packung angegeben werden muss. Wir forderten, dass Pharmafirmen die Rücknahmesysteme finanzieren. Und wir forderten, dass für neue und vorhandene Medikamente zwingend eine Umweltschädlichkeitsprüfung erfolgen muss. (Beifall bei der LINKEN) Heute greifen die Grünen mit ihrem Antrag unsere Vorschläge teilweise auf. Das ist gut. Aber eine Frage sei mir gestattet: Warum ist es laut Ihrem Antrag lediglich „geboten“, die Entsorgungswege aufzudrucken? Sie müssen aufgedruckt werden; das kann man fordern. Auf solch einem großen Beipackzettel ist bestimmt auch dafür noch etwas Platz. Damit würden sich die menschlichen Medikamenteneinträge nach einer Studie der Emschergenossenschaft – das ist der größte deutsche Abwasserzweckverband, in dessen Einzugsgebiet 2,2 Millionen Menschen leben – um etwa 15 Prozent reduzieren. Aber was passiert mit den restlichen 85 Prozent der Wirkstoffe, die beispielsweise beim Duschen oder über Stoffwechselreste des Menschen ins Abwasser gelangen? Aus diesen Abwässern sollten die Medikamentenreste vor Einleitung in das kommunale Abwassersystem entfernt werden. Dies gelingt am besten an den Hotspots: Über 60 Prozent aller Medikamentenreste stammen aus Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen; dort ist die Konzentration höher. Die Reinigung wäre dort effektiver, schneller umsetzbar, bräuchte weniger Energie und wäre damit kostengünstig. (Beifall bei der LINKEN) Damit wir auch zukünftig Trinkwasser ohne Hustensaft erhalten, damit das Zanderfilet nicht wie eine Antibabypille wirkt, müsste der Bundestag endlich handeln. Frau Kollegin, es ist nett, dass Sie eine neue Studie erstellen wollen; es ist nett, dass Sie ein Gesamtkonzept erstellen wollen – alles klasse! –, aber Sie machen in der Zwischenzeit nichts. Wenigstens die kleinen, einfachen Schritte – wie im heute vorliegenden Antrag der Grünen und in unserem schon vor Jahren eingebrachten Antrag gefordert – könnte man schon heute gehen. Linke und Grüne haben ihre Vorschläge unterbreitet, und Sie von der Koalition, von der Union lehnen sie erneut einfach alternativenfrei ab. Schade! Dann müssen wir halt mit einer besseren Bundesregierung ab Herbst 2017 dieses Problem endlich angehen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Karsten Möring hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Karsten Möring (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Lebenserwartung ist heute höher denn je, und die moderne Medizin hat einen wesentlichen Anteil daran. Medikamente spielen eine entscheidende Rolle. Das hat Nebenwirkungen, und bekanntermaßen gilt: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Alles, was wir zu uns nehmen, scheiden wir auch wieder aus. Diesen Prozess nennt man herkömmlicherweise Stoffwechsel. Die Produkte dieses Stoffwechsels entsorgen wir in aller Regel in der Toilette. Für Arzneimittel aber gilt überwiegend, dass der Begriff „Stoffwechsel“ falsch ist; denn der Stoff wechselt nicht, er bleibt erhalten. Daraus ergibt sich eine Reihe von Problemen; denn viele dieser Pharmazeutika sind biologisch nicht oder nur sehr langsam abbaubar und können vielleicht auf dem Weg über die Nahrungskette oder auf irgendeine andere Weise Risiken und Nebenwirkungen entfalten, die nicht beabsichtigt sind. Sie belasten unser Abwasser, und knapp die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland weiß das nicht. Die Toilette ist noch aus einem weiteren Grund – um mit Schiller zu sprechen – die hohle Gasse, durch die alles kommen muss. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Die Entsorgung alter, abgelaufener und überschüssiger Arzneimittel – Herr Lenkert hat das eben sehr anschaulich dargestellt – läuft in ganz erheblichem Umfang über die Toilette und landet auf diesem Weg im Abwasser. Dagegen hilft in der Tat Aufklärung. Aber in allen Ehren: Ihr Vertrauen in den Beipackzettel teile ich nicht. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Und die Packung!) Wenn ich mein eigenes Verhalten Revue passieren lasse, stelle ich fest: Ich verlasse mich auf eine mündliche Auskunft vom Arzt oder Apotheker; aber den Beipackzettel lese ich nur in der größten Not. Auch die Verpackung ist relativ eng bedruckt. Wenn ich mir die Wirksamkeit der Aufdrucke auf den Zigarettenschachteln angucke, dann muss ich sagen: Mein Vertrauen sinkt auch hier ziemlich deutlich. Nichtsdestotrotz müssen wir in das Bewusstsein der Leute bringen: Eine Entsorgung der Arzneimittel, die ich nicht verbrauche, erfolgt über den Hausmüll und die Müllverbrennung, notfalls über die Apotheke, nämlich dann, wenn sie noch will bzw. wenn wir keine anderen Entsorgungswege haben – es gibt überall Kommunen, die keine Müllverbrennungsanlage haben –, oder – das ist der dritte Weg – über die Schadstoffsammelstellen. Das ist natürlich der komplizierteste Weg, und das werden die wenigsten tun; da ist die Toilette attraktiver. Das muss aber in die Köpfe der Leute hinein. Daran müssen wir arbeiten. Zum Glück können wir feststellen, dass eine Gesundheitsgefährdung aufgrund von Arzneimittelrückständen im Trinkwasser nach heutigem Kenntnisstand eigentlich ausgeschlossen ist. Die richtige Entsorgung wird aber vor dem Hintergrund, dass wir immer mehr Arzneimittel verbrauchen und diese Entwicklung aufgrund der Demografie auch nicht abnehmen wird, immer wichtiger. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Kenntnis unter die Leute bringen. Ich bin den Grünen in gewisser Weise dankbar, dass sie in ihrem Antrag nicht „ein Verbot von …“ gefordert haben. Das ist manchmal ein Lieblingsweg der Grünen. Deswegen freue ich mich, dass dies hier nicht der Fall ist. Das Thema ist für Panikmache auch wirklich nicht geeignet. Wir müssen es im Konsens angehen, gerade weil es so viele informelle Aspekte gibt. Für unsere Fraktion gilt, was wir schon bei der Fracking-Diskussion gesagt haben: Die Qualität und die Sicherheit von Wasser und Trinkwasser haben für uns oberste Priorität. Daran orientieren wir uns. – Das wollen wir erreichen. Wasser ist ein Gut, das geschützt, verteidigt und gut behandelt werden muss – keine Frage. (Beifall bei der CDU/CSU) Bei meinen Recherchen bin ich auf eine Kleinigkeit gestoßen, die vielleicht mehr amüsant als wichtig ist; aber ich will sie Ihnen nicht vorenthalten. Laut Europäischem Drogenbericht, der kürzlich erschienen ist – im Dezember wurde darüber berichtet –, wurden in kommunalen Abwässern Kokain und Amphetamine nachgewiesen. Jetzt frage ich Sie: Wo vermuten Sie den höheren Anteil an Kokainrückständen im Abwasser? In München oder in Kampen? Sie werden sich wundern: Das Ergebnis ist Dortmund. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dortmund erreicht mit 421 Milligramm pro 1 000 Einwohner und Tag den absoluten Spitzenwert. München fällt dagegen mit 114 Milligramm deutlich ab. (Dagmar Ziegler [SPD]: Die saufen auch mehr!) Ich will diese Werte nicht interpretieren, aber ich wollte sie Ihnen auch nicht vorenthalten. Die Alterung unserer Gesellschaft und die sehr begrüßenswerte medizinisch-technische Entwicklung führen, wie schon erwähnt, zu einem starken Anstieg des Medikamentenverbrauchs in den kommenden Jahren. In Deutschland werden in der Humanmedizin über 2 300 Arzneimittelwirkstoffe in geschätzten jährlichen Verbrauchsmengen von 30 000 Tonnen verkauft; ungefähr die Hälfte davon wird als potenziell umweltbelastend, als umweltrelevant eingestuft. Aktuelle Studien beweisen, dass viele Humanarzneimittelwirkstoffe in Oberflächengewässern, Grundwässern und Trinkwässern nachweisbar sind, zum Glück nur in geringer Konzentration. Die Trinkwasseraufbereitung ist aber nur mit erheblichem Aufwand möglich. Wenn es dazu kommen sollte, dass die Mengen größer werden, dann gilt der Satz: Dann wird es teuer. – Vorbeugen ist in jedem Fall besser als Nachsorgen. Was nicht in die Toilette kommt, kommt auch nicht ins Abwasser. Wir müssen also dafür sorgen, dass die Wirkstoffe gar nicht erst dort hineingeraten. Wir haben noch einen weiteren Eintrag, den wir nicht außer Acht lassen sollten, nämlich den von Tierarzneimitteln. Ungefähr 1 600 Tonnen Antibiotika sind pro Jahr in der Tiermast in Deutschland auf dem Markt. Die gehen natürlich nicht über die Toilette in das kommunale Abwasser; aber sie gehen über den Boden – über die Weide oder über den Misthaufen auf dem Bauernhof, wenn es den noch gibt – auch in das Grundwasser. Kleiner Trost: Nur unter sehr ungünstigen Bedingungen landen diese Mengen im Trinkwasser, das wir nutzen, im Grundwasser, oder in den Oberflächengewässern. Insofern haben wir hier keine sehr große Gefahr. Frau Lotze hat schon darauf hingewiesen, dass wir mit der Mikroschadstoffstrategie der Bundesregierung im Laufe dieses Jahres zu Ergebnissen kommen werden, bei denen das Problem, über das wir heute reden, nur einen Teil darstellt. Ich will erwähnen, dass es auch auf der europäischen Ebene eine entsprechende Strategieentwicklung gibt, deren Ergebnisse für den Herbst 2017 angekündigt sind. Ich denke, es macht Sinn, auf der Basis dieser Daten dann über die Frage nachzudenken, was wir machen sollen. So drängend ist das Problem nicht, dass wir es heute durch andere Maßnahmen lösen müssten. Wir wissen aber, dass wir das Problem nur im Konsens vieler Beteiligter lösen können. Zu dem Konsens und zu der Beteiligung gehört auch die Beteiligung der Länder; denn auch die Länder, die ganz wesentlich in diesem Prozess mit ihren Regelungen gefragt sind, müssen einbezogen werden. Nun sind es aber gerade die Länder, die sagen, dass wir ein flächendeckendes Untersuchungsprogramm nicht brauchten, weil die Datengrundlage ausreichend sei und nicht wesentlich mehr Erkenntnisse aus einem solchen Programm zu gewinnen seien. Die Umweltministerkonferenz hat deswegen letztens zu Recht festgestellt, dass es – ich zitiere – „einer zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Strategie zur Identifizierung und zur Priorisierung gewässerrelevanter Mikroschadstoffe bedarf“ und dass es „im Rahmen der gemeinsamen Strategie eines koordinierten Vorgehens beim Monitoring und Austausch von Ergebnissen … bedarf“. Keine Frage: Der Eintrag von Medikamentenrückständen in Gewässer muss reduziert werden. Ich sehe eine Reihe von Ansatzmöglichkeiten, die wir dann im Laufe des Jahres 2017 in der nächsten Wahlperiode vertiefen müssen. Der Bund ist hier insgesamt auf einem guten Weg. Deswegen brauchen wir den Grünenantrag zum heutigen Zeitpunkt nicht intensiver zu bearbeiten. Wir lehnen ihn ab. Aber wir wissen: Das Thema bleibt auf der Tagesordnung. Zu Aktionismus besteht kein Anlass. Ein kurzes Beispiel: Um über Trinkwasser die Wirkdosis einer Aspirintablette aufzunehmen, müsste der Mensch fast 7 000 Jahre lang jeden Tag 2 Liter Trinkwasser trinken. Das sind Daten des BDEW. Ich schließe mich deswegen zum Schluss dem Urteil der NRW-Grünen an, die auf einer gemeinsamen Konferenz der Kreistagsfraktion in Coesfeld mit dem nordrhein-westfälischen Umweltminister Remmel festgestellt haben: Eine akute Gefahr für unser Trinkwasser ist derzeit nicht zu erkennen. – Das soll uns nicht einschläfern. Wir vermeiden Schlaftabletten. Das Thema bleibt auf der Tagesordnung, es kommt wieder. Die letzten 38 Sekunden Lebenszeit schenke ich Ihnen jetzt und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Wie großzügig!) Vizepräsidentin Petra Pau: Herzlichen Dank. – Das Wort hat der Kollege Peter Meiwald für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer und Zuschauerinnen und Zuschauer! Wenn man gehört hat, was die Kollegin Lotze zum Thema Humanmedizin und was der Kollege Möring zur Tiermedizin gesagt hat, dann weiß man: Das ist gut beschrieben. Dazu brauche ich gar nicht mehr viel zu erzählen. Aber die Konsequenz zu ziehen, das sei nicht dramatisch und deswegen müssten wir heute nichts tun, finde ich ein bisschen abenteuerlich. Wir alle wissen, dass das Schadstoffe sind, die sich eben nicht von alleine in der Natur in kurzer Zeit abbauen, sondern dass sie sich anreichern. Insofern haben wir eine Verantwortung. Man nennt das Vorsorgeprinzip. Wir haben eine Verantwortung für unsere Kinder, für unsere Enkelkinder, für die Tierwelt und für die Biodiversität, die gefährdet ist. Es ist gut beschrieben worden, dass man schon Effekte für die Biodiversität nachweisen kann. Wir haben also eigentlich keine Zeit zu verlieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Botschaft der Mikroschadstoffstrategie höre ich wohl; allein mir fehlt der Glaube, dass sie innerhalb der notwendigen Zeit dazu führt, dass wir zu konkreten Maßnahmen kommen. Ich erinnere mich an eine Debatte vor zwei Jahren, als wir einen Antrag zu Mikroplastik eingebracht haben. Da kamen genau die gleichen Argumente. Man hörte die Argumentation: Ihr habt recht. Alles, was ihr sagt, ist eigentlich richtig; aber es geht nicht weit genug. Wir brauchen eine umfassende Strategie. Wir werden das mit dem Wertstoffgesetz lösen, und dann brauchen wir euren Antrag zu Mikroplastik nicht. – Wir alle wissen: Ein Wertstoffgesetz gibt es immer noch nicht; zum Thema Mikroplastik in unserer Umwelt wurden leider keine konkreten Maßnahmen ergriffen. Bei aller Kritik, die man an den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen oder an der Geschwindigkeit üben kann – man könnte zum Beispiel sagen, dass das Thema Mikroschadstoffe in unserem Antrag nicht umfassend genug betrachtet wird –, ist doch festzuhalten: Wenn man stattdessen gar nichts macht, nützt das der Natur um uns herum und damit unseren Lebensgrundlagen nichts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE]) Ich will ganz kurz darauf hinweisen, warum wir dringend etwas tun müssen: Wir haben Einträge über die Humanmedizin, und wir haben Einträge von Antibiotika, die in der Tiermedizin eingesetzt werden – das ist immer wieder Thema –, sowie von Schmerzmitteln, von allem, was für den Bereich der Tierhaltung freiverkäuflich ist. Die Wasserversorger, die Betreiber der Kläranlagen, sagen uns: Natürlich können wir mit einigen dieser Stoffe fertigwerden; aber wenn ihr nicht am Anfang der Kette etwas tut, dann haben wir die End-of-Pipe-Problematik, und die ist immer teurer und immer schlechter. – Das ist zu Recht gesagt worden. Die Frage ist: Wer bezahlt das? Dieser Frage haben wir uns mit unserem Antrag auch gewidmet. Ja, das kostet Geld. Das könnten wir einfach dem Gebührenzahler, dem Zahler der Abwassergebühren überlassen. Das entspricht aber nicht unserem Anspruch. Unser Anspruch ist es, vorsorgend tätig zu sein. Wir wollen im Vorfeld daran arbeiten, dass möglichst wenig Schadstoffe ins Wasser kommen. Das ist das Ziel dieses Antrags. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Natürlich brauchen wir Transparenz und Verbraucherinformationen. Das ist doch kein Widerspruch zu einer Schadstoffstrategie. Das BMUB, die Pharmaindustrie, der Apothekerverband und die Kläranlagenbetreiber könnten zusammen eine Öffentlichkeitskampagne betreiben, um den Menschen zu sagen: Bitte, bitte werft eure übrig gebliebenen Medikamente in die schwarze Tonne oder bringt sie zurück in die Apotheke; aber schüttet sie nicht in die Toilette. – Das kostet heute im Vorfeld relativ wenig Geld. Ein solches Programm kann man von einem Tag auf den anderen aufsetzen. Damit schädigt man keine Schadstoffstrategie. Das bringt eine konkrete Verbesserung, auch wenn wir selber wissen, dass Aufklärung und Transparenz nicht alles sind. Wir müssen den Medikamenteneinsatz in der Landwirtschaft grundlegend reduzieren. Das ist vielen klar. Die Grüne Woche ist ein guter Anlass, darüber nachzudenken. Wir brauchen durchaus auch den Bedarfsatlas, auch wenn manche sagen, die Katastererstellung bedeute viel Aufwand. Wir müssen aber wissen, wo die Hotspots sind; denn es macht durchaus Sinn – Kollege Lenkert hat das angesprochen –, an den Hotspots anzusetzen und dann weiterzugehen. Wir wollen das auf eine breite Basis stellen. Wir wollen auch die Pharmaindustrie einbeziehen. Natürlich wollen wir nicht Medikamente verbieten; das ist doch vollkommen klar. Aber wir wollen Anreize setzen, auch wirtschaftliche, damit die Pharmaindustrie überlegt, wie man den einen oder anderen Stoff durch einen Stoff substituieren kann, der genauso wirkt, aber nicht so toxisch für die Umwelt ist. Das wäre ein vernünftiges Ziel, dem wir uns gemeinsam widmen wollen. Ich sehe der Schadstoffstrategie der Bundesregierung sehr gespannt entgegen. Ich finde es traurig, dass die einfachen und sehr konkreten Vorschläge, die wir heute hier vorgelegt haben, keine Mehrheit in diesem Haus finden. Schönen Abend noch! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gewässer vor Medikamentenrückständen schützen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8768, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8082 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes Drucksachen 18/9987, 18/10319, 18/10444 Nr. 1.5 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) Drucksache 18/10895 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.10 Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/10895, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/9987 und 18/10319 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit einstimmig angenommen, wobei sich einige Kolleginnen und Kollegen nicht an der Abstimmung beteiligt haben. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 a und 14 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cornelia Möhring, Sigrid Hupach, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Diskriminierung bekämpfen – Verbandsklagerecht einführen Drucksache 18/10864 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Eine Reform ist überfällig Drucksache 18/9055 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Cornelia Möhring für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Cornelia Möhring (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion Die Linke will, wie sicherlich andere hier im Hause auch, Diskriminierung künftig wirksamer bekämpfen. Deswegen möchten wir ein Verbandsklagerecht einführen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vor zehn Jahren – das wurde sozusagen schon anmoderiert – ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG genannt, in Kraft getreten. Damals haben Skeptikerinnen und Kritiker gedacht, nun gehe eine Klagewelle über das Land. Aber dieser Fall ist nicht eingetreten. Gerade einmal 1 500 Fälle zur Gleichbehandlung bzw. gegen Diskriminierung kamen bislang vor Gericht. Nun sind unterschiedliche Schlussfolgerungen möglich, warum das so ist. Einige meinen vielleicht, dass es nicht genügend Gründe für Klagen gibt. Das ist schlicht falsch und geht an der Realität vorbei. Fast ein Drittel der in Deutschland lebenden Menschen sind laut Antidiskriminierungsstelle in den letzten zwei Jahren von Diskriminierung betroffen gewesen. Dazu gehören – ich will nur wenige Beispiele nennen; die Liste ist endlos – Frauen, die geringer entlohnt werden als ihre männlichen Kollegen, ältere Menschen, die wegen ihres höheren Alters keine private Zusatzkrankenversicherung mehr bekommen, und Personen, die einen Job nicht bekommen, weil sie an einen anderen Gott glauben als ihr Arbeitgeber. Dass es so wenige Klagen gibt, liegt also mitnichten daran, dass es zu wenig Diskriminierung gibt, sondern daran, dass es kein richtiges Durchsetzungsmittel gibt. Es fehlt ein echtes Verbandsklagerecht, damit Verbände, Gewerkschaften und Interessensvertretungen für Personengruppen klagen können. (Beifall bei der LINKEN) Warum ist das so dringend notwendig? Bisher müssen die Betroffenen individuell bzw. einzeln vor Gericht ziehen. Ich will zur Verdeutlichung ein aktuelles Beispiel nennen – ich vermute, dass Sie alle es kennen –: Eine Journalistin, die für das ZDF arbeitet, hatte eher zufällig erfahren, dass ein männlicher Kollege für vergleichbare Arbeiten mehr netto als sie brutto erhält. Laut verschiedenen Zeitungsberichten musste sich diese Klägerin dann auch noch vor Gericht anhören, dass es vielleicht daran liegt, dass Männer womöglich besser verhandeln können, oder dass Schwangerschaften der Grund sein könnten. Die Diskriminierung, gegen die diese Frau geklagt hat, erlebte sie sozusagen vor Gericht erneut und verstärkt. Die Erkenntnis, im Falle solcher Klagen wahrscheinlich nicht einmal ernst genommen zu werden, kennen viele. Das ist nicht die einzige Hürde, durch die Leute von einer Klage abgehalten werden. Viele können schlicht das finanzielle Risiko nicht eingehen. Der emotionale Stress ist natürlich besonders bei Klagen gegen den Arbeitgeber immens hoch. Das finde ich völlig logisch. Das Verhältnis zum Arbeitgeber ist doch kein hierarchiefreies Verhältnis; es ist ein Abhängigkeitsverhältnis. Wir wissen aus der Gerichtspraxis, dass Klagen gegen den Arbeitgeber meistens mit einem Vergleich enden. Um zu dem Beispiel zurückzukommen: Auch in diesem Falle wird es wahrscheinlich so sein. Die Klägerin ist aufgefordert worden, einen Vergleich abzuschließen. Ich möchte einen Arbeitsrichter zitieren, dessen Aussage in einer Zeitung wiedergegeben wurde. Er hält das Ergebnis für zufriedenstellend und sagt: Selbst wenn die Angestellten recht bekommen, ist das Arbeitsverhältnis hinterher doch zu belastet, um es fortzusetzen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt, warum wir ein Verbandsklagerecht wichtig finden, ist, dass die dann gesprochenen Urteile nicht einmal für alle von derselben Diskriminierung betroffenen Leute gelten, sondern trotzdem jede und jeder Einzelne für denselben Fall denselben Klageweg gehen muss. Eine Wirkung für diejenigen, die von derselben Diskriminierung betroffen sind, entfaltet sich also nicht. Deshalb wollen wir ein Verbandsklagerecht im AGG, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, verankern. Abschließend will ich noch den kleinen Hinweis geben: Wir werden uns ja demnächst mit dem Entgelttransparenzgesetz, dem Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit, beschäftigen. Auch dabei gilt: Es wird seine Wirkung nur entfalten, wenn wir gleichzeitig ein Verbandsklagerecht verankern. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Hendrik Hoppenstedt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um den Schutz vor Diskriminierungen zu verbessern, hat die Große Koalition vor zehneinhalb Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Damit wurden insgesamt vier unterschiedliche EU-Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt. Dank des AGG wurden und werden Diskriminierungen erfolgreich beseitigt und verringert. Das Gesetz hat sich also nach unserer Auffassung insgesamt bewährt. Die Linke – wir haben es eben gehört – fordert in ihrem Antrag die Einführung eines Verbandsklagerechts. Zu Recht weist sie in der Begründung darauf hin, dass Verfahren kollektiver Rechtsdurchsetzung im deutschen Rechtssystem einen Fremdkörper darstellen. In Deutschland haben wir das Konzept des Individualrechtsschutzes. Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz bestimmt: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Die verwaltungsgerichtliche Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 42 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist aber nur dann zulässig, „wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein“. Auch im Zivilprozess gilt es darum, eigene subjektive Rechte als Kläger vor Gericht durchzusetzen. Dieses Konzept hat sich nach unserer Auffassung bewährt. (Beifall bei der CDU/CSU) Es braucht schon gute Gründe, um im Einzelfall davon abzuweichen. Das von den Linken angeführte Beispiel der naturschutzrechtlichen Verbandsklage etwa kann man damit rechtfertigen, dass die Natur ihre Rechte nicht selbst einklagen kann. Dieses Argument gilt aber ausdrücklich nicht für Diskriminierte. Man kann die Forderung nach der Verbandsklage auch nicht mit finanziellen Hürden, mit Beweisschwierigkeiten des Einzelnen oder einer enormen emotionalen Belastung begründen, wie es die Linke versucht. Die Gegenargumente lauten nämlich: Es gibt Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Beweisschwierigkeiten ergeben sich auch bei klagenden Verbänden. Und falls eine betroffene Person als Zeuge gehört wird, löst das natürlich auch eine emotionale Belastung aus. – Deswegen lehnt meine Fraktion die Einführung eines gesonderten Verbandsklagerechts ab. Die Grünen anerkennen in ihrem Antrag immerhin, dass das AGG die Rechte derjenigen, die Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben, gestärkt hat. Positiv bewerten sie, dass sich in deutschen Unternehmen eine Antidiskriminierungskultur etabliert habe. Sie behaupten allerdings auch, dass die vier EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in dem AGG nur bruchstückhaft umgesetzt worden sind, und fordern zudem eine Reform des Gesetzes, um Diskriminierungen noch effektiver zu bekämpfen. Der Antrag der Grünen enthält insgesamt 19 unterschiedliche Forderungen. Vieles davon steht schon in dem Evaluierungsbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das ist deswegen nicht besonders verwunderlich, weil auch ein Referent der Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus – meines Wissens jedenfalls – an dem Bericht mitgewirkt hat. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie mir den Namen geben?) Ich kann jetzt leider nicht alle 19 Forderungen, die Sie aufführen, hier mit Ihnen diskutieren. Deswegen gestatten Sie mir, dass ich nur einige wenige herausgreife. Sie fordern erstens natürlich auch das Verbandsklagerecht. Das lehnen wir aus den eben genannten Gründen ab. Sie möchten zweitens den Begriff der Rasse möglichst vermeiden und schlagen vor, diesen durch „rassistische Benachteiligungen“ zu ersetzen. (Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Hören Sie doch eine Sekunde zu! – Angesichts unserer Geschichte kann man darüber sicherlich diskutieren. Das Merkmal der Rasse ist allerdings von der Antirassismusrichtlinie vorgegeben. Bevor diese beschlossen wurde, ist intensiv über die konkrete Formulierung diskutiert worden. Die Wortwahl entspricht dem Wortlaut des Artikels 10 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU, dessen Ausfüllung die Antirassismusrichtlinie dient. Selbst in unserem Grundgesetz, in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1, ist von Rasse die Rede. Daher glaube ich, dass wir das AGG insoweit nicht ändern müssen. Sie fordern drittens, klarzustellen, dass der Diskriminierungsgrund Geschlecht entgegen der Begründung des AGG auch Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität erfasst, das heißt trans- und intergeschlechtliche Menschen. Damit erwecken Sie den Eindruck, dass diese Personengruppen nicht ausreichend geschützt werden und einen schwächeren Schutz genießen als Menschen, die wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Dies begründen Sie leider nicht weiter. Richtig ist, dass vom Begriff der sexuellen Identität laut Begründung des AGG auch transsexuelle und zwischengeschlechtliche Menschen erfasst werden. Damit unterliegen diese auch uns am Herzen liegenden Personengruppen dem AGG-Schutz, sodass ich Änderungsbedarf wirklich nicht erkennen kann. Im Ausschuss können wir darüber diskutieren; vielleicht haben Sie ja ein paar Fallkonstellationen, die uns weiterhelfen. Schließlich schreiben Sie zum Schluss: Die Gefahr von sexueller Belästigung besteht grundsätzlich bei allen Schuldverhältnissen ... Deshalb wollen Sie sexuelle Belästigung auch im Hinblick auf den allgemeinen Zivilrechtsverkehr als Diskriminierung definieren. Auch diese Forderung erläutern Sie nicht weiter. Bei alltäglichen schuldrechtlichen Massengeschäften, etwa an der Supermarktkasse, sehe ich jedenfalls keine grundsätzliche Gefahr, aus Gründen der Sexualität diskriminiert zu werden. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, möchte Ihnen aber schon jetzt keine zu großen Hoffnungen machen, dass Ihre 19 Forderungen am Ende des Tages im Bundesgesetzblatt stehen werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD] – Zuruf von der CDU/CSU: Die werden gar nicht drinstehen!) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Volker Beck hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Hoppenstedt, es ist mir eine Freude, dass Sie solch einen Gefallen an dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gefunden haben. Sie wissen ja: Es ist mehr Freude im Himmel über einen reuigen Sünder als über 99 Gerechte. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Was haben die Union und die Wirtschaftsverbände vor dieser Diskussion gesagt, was da alles Schlimmes auf uns zukommt? (Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Wir haben es beschlossen!) Sie haben die Klagewellen und die enormen Kosten, die auf die Unternehmen zukommen, angesprochen. Die einzigen relevanten Kosten, die die Unternehmen infolge dieses Gesetzes hatten, waren die Kosten für die Fortbildungsveranstaltungen der Wirtschaftsverbände zur Vorbereitung auf das AGG. Sie waren überflüssig wie ein Kropf, haben aber Geld gekostet. Meine Damen und Herren, das AGG ist in der Tat ein Erfolg, weil sich die Unternehmen, nachdem es Gesetz geworden ist, damit angefreundet haben und es positive Auswirkungen auf die Kultur vieler Unternehmen hatte, was die Integration der Vielfalt der Menschen in ihrer Arbeitnehmerschaft angeht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist ein Erfolg, und wir können stolz auf die deutsche Wirtschaft sein, dass dies gelungen ist. (Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Dann müssen wir ja nichts mehr ändern!) Nur, dieser Erfolg nützt dem oder der einzelnen Diskriminierten nicht, wenn das im eigenen Unternehmen bei bestimmten Personen einfach nicht der Fall ist. Deshalb ist es richtig, den Evaluierungsbericht der Antidiskriminierungsstelle nach zehn Jahren sehr ernst zu nehmen, die Forderungen aufzugreifen und das Gesetz besser zu machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Einwände, die Sie hier vorgetragen haben, greifen im Ergebnis nicht durch. Ich will nur zwei Punkte ansprechen. Sie sagen: Das Verbandsklagerecht brauchen wir nicht, weil jedem der Rechtsweg offensteht. – Gerade dann, wenn der Streitwert nicht viel hergibt, es sich im Ergebnis also nicht lohnt, um die Beseitigung der Schäden aufgrund der Diskriminierung zu kämpfen, geht es häufig um geringfügige, aber massenhaft vorkommende Geschäfte, die auch einen gesellschaftlich prägenden Gehalt haben. Wenn ich nicht in eine Diskothek komme, weil ich eine schwarze Hautfarbe habe, weil ich schwul bin, weil ich behindert bin oder dies oder jenes, dann ist das ein gesellschaftlicher Ausschluss, der von vielen Menschen gesehen und in diskriminierender Art und Weise prägend wird. Aber der Streitwert dürfte sehr gering sein. Deshalb wird der normale Bürger, der nicht auf Streithanselei aus ist, sagen: Darum kümmere ich mich nicht. – Aber wenn ein Antidiskriminierungsverband oder die Antidiskriminierungsstelle sagt: „Wir müssen es endlich abstellen, dass diese oder jene Diskothek rassistisch diskriminiert“, dann, finde ich, ist es die Rolle der Verbände, zu sagen: Wir tragen das Risiko, wir führen den Prozess, und wir sorgen dafür, dass der Betreiber an rassistischer Diskriminierung keinen Spaß mehr hat. – Dafür braucht man das Verbandsklagerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn Sie sagen: „Das ist im Zivilrecht sonst nicht üblich“, müssen Sie mal ad fontes bei den Antidiskriminierungsrichtlinien gehen. Diese gehen nämlich vom Generalfall des Strafrechts aus. Dagegen haben wir uns in Deutschland entschieden. Ich habe das immer für richtig gehalten. In Frankreich und Großbritannien war es immer schon und ist es auch jetzt strafrechtlich verboten, aufgrund dieser Kriterien zu diskriminieren. Das ist eine viel zu robuste Herangehensweise. Man hat dann mit „in dubio pro reo“ wieder im Ergebnis Probleme, dass viel Zeug stehen bleibt, weil man es nach den strengeren Regeln, die im Strafrecht herrschen, nicht richtig beweisen kann. Aber davon müssen Sie ausgehen. Dann wäre es nämlich der Staatsanwalt, der sich um diese Frage zu kümmern hat. Man bräuchte keine Antidiskriminierungsverbände. Deshalb müssen wir in der zivilrechtlichen Logik nachdenken, ob das, was wir mit dem Gesetz erreichen wollen, in allen Bereichen im Ergebnis gilt. Der andere Punkt ist: Beim Thema „Geschlechtsidentität“ sind Sie schlichtweg falsch informiert. Im Zivilrecht macht es einen Unterschied, ob man aufgrund des Geschlechts diskriminiert wird und der Richtlinie, die die volle Anwendung des Antidiskriminierungsschutzes im Zivilrecht verlangt, unterfällt oder nicht. Bei der sexuellen Identität haben wir den Schutz nur freiwillig angeglichen, aber den gesamten Bereich der Nichtmassengeschäfte ausgenommen. Ein Vermietungsfall von jemandem, der weniger als 50 Wohnungen vermietet, ist im Ergebnis nicht im Diskriminierungsschutz. Das sollten wir meines Erachtens sowieso insgesamt beseitigen. Dann hätten Sie recht. Ich will noch einen Punkt ansprechen. Wir haben das im Antrag drin; die Linke hat es angesprochen, aber nicht im eigenen Antrag. Es geht um die Frage der persönlichen Loyalitätspflichten von Mitarbeitern der religiösen Wohlfahrtsverbände. Ich finde es ein Unding, dass es theoretisch weiterhin möglich ist, dass einer lesbischen Erzieherin oder einem schwulen Krankenpfleger wegen der Homosexualität von einem katholischen Arbeitgeber genauso gekündigt werden darf, wie es bei wiederverheirateten Geschiedenen zulässig wäre. Da gab es kürzlich in meiner Heimatregion den Fall, dass jemand nicht Rektor einer katholischen Hochschule werden konnte, – Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Beck, Sie müssen bitte den angekündigten Punkt setzen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – weil er wieder verheiratet war. Jetzt denken Sie zu Ende, was Ihr Innenminister will. Er will in der Islam Konferenz gegenwärtig darüber reden: Es soll muslimische Wohlfahrtsverbände geben. – Wollen Sie am Ende im Ernst zulassen, dass eine Erzieherin, die muslimisch ist, nicht im muslimischen Kindergarten arbeiten darf, weil sie es anders als ihr Arbeitgeber nicht für notwendig hält, ein Kopftuch zu tragen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Da müssen Sie sich an andere Parteitagsbeschlüsse erinnern. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Beck, lassen Sie uns das bitte in den Ausschüssen vertiefen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin, für Ihre Nachsicht. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dr. Matthias Bartke für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Matthias Bartke (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ein Mann. Ich bin weiß, säkular, nicht behindert und nicht schwul. Menschen wie ich werden selten diskriminiert. Doch für viele andere gehört Diskriminierung leider immer noch zum Alltag. Jede dritte Bürgerin und jeder dritte Bürger in Deutschland gibt an, dass er oder sie in den vergangenen zwei Jahren diskriminiert worden ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, will an dieser Stelle Abhilfe schaffen. Es hat das Ziel, Benachteiligungen zu verhindern. Das bezieht sich auf Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft und des Geschlechts. Auch Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität sind Gründe für Benachteiligungen nach dem AGG. Im August vergangenen Jahres wurde das Gesetz zehn Jahre alt. Anlässlich dieses Jubiläums hat die Antidiskriminierungsstelle einen Spot veröffentlicht. In diesem Spot lesen verschiedene Leute aus Zeitungsanzeigen vor. „Gesucht wird ein Geschäftsführer, der eine verantwortungsvolle, selbstständige Persönlichkeit ist. Es sollen sich nur Herren melden.“ Oder: „Folgende Wohnungsinteressenten werden nicht berücksichtigt: Rentner, kinderreiche islamistische Familien, Ausländer, Afrikaner sowieso nicht.“ Bis 2006 gab es kein Gesetz gegen solche Diskriminierung. Dann wurde sie mit dem AGG endlich verboten. Seitdem ist viel passiert. Klagen gegen Altersdiskriminierung führten zur Änderung von Tarifverträgen. Schwule und Lesben in Lebenspartnerschaften erkämpften sich ihr Recht auf Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersvorsorge. Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass auch chronische Krankheiten unter den Behinderungsbegriff des AGG fallen. Türkeistämmige Familien klagten erfolgreich gegen ihren Vermieter wegen diskriminierender Mieterhöhungen. Einer jungen Frau wurde aufgrund ihres Kopftuchs ein Ausbildungsplatz verwehrt. Auch sie klagte erfolgreich vor dem Arbeitsgericht. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Das AGG ist ein Riesenerfolg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Herr Hoppenstedt ist mein Zeuge. Das AGG befördert immer wieder die Debatte über Alltagsdiskriminierung und Teilhabegerechtigkeit. Das Bewusstsein für Diskriminierung hat sich in den letzten zehn Jahren geschärft. Es gibt aber immer noch viel zu tun; denn es haben in der Tat nicht alle Diskriminierten die Zeit und das Geld und auch nicht die emotionale Stabilität, um den Klageweg zu gehen. Niemand will als „AGG-Hopper“ diffamiert werden. Frau Möhring, eine Alternative wäre hier auch aus unserer Sicht in der Tat das Verbandsklagerecht, dem wir offen gegenüberstehen. Im letzten Jahr haben wir das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt. Dieses Gesetz verpflichtet in erster Linie Träger der öffentlichen Gewalt. Bei einer Reform des AGG wird es daher darauf ankommen, nun auch für die Privatwirtschaft verbindliche Regelungen zu schaffen, wonach sie angemessene Vorkehrungen für Barrierefreiheit zu treffen haben. Liebe Oppositionsfraktionen, ich habe hier nur wenige Punkte angesprochen. Wir sehen an verschiedenen Stellen noch Änderungsbedarf. Sie haben ebenfalls eine ganze Liste an Forderungen aufgestellt, zu denen wir gerne in die Beratung einsteigen. Liebe Bündnisgrüne, eines muss ich Ihnen aber jetzt schon sagen: Ihre Einschätzung zum Entgeltgleichheitsgesetz teilen wir nicht – die Antidiskriminierungsstelle übrigens auch nicht. Ganz im Gegenteil: Sie hat im letzten Jahr die rasche Verabschiedung des Entgeltgleichheitsgesetzes angemahnt, und das ist auch richtig so. Seit fast sieben Jahrzehnten gilt das Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz. In der Praxis klafft aber noch immer eine deutliche Lohnlücke von 21 Prozent. Ja, Frauen arbeiten häufiger im Niedriglohnsektor, und ja, Sie arbeiten seltener in Führungspositionen. Die Lohnlücke hat aber auch noch andere Ursachen. Fakt ist: Selbst wenn Frauen die gleiche Arbeit machen und die gleiche Qualifikation mitbringen, werden sie nicht gleich bezahlt. Daher gilt: Ein Entgeltgleichheitsgesetz tut dringend not. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist einfach zu wenig!) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Volker Ullrich hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits die Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes verbietet Diskriminierungen und verlangt Rechtsgleichheit. Um diesen Gedanken zu unterstreichen, hat die Große Koalition vor zehn Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlassen. Ich gebe zu, dass dieses Gesetz zu Beginn umstritten war. Mittlerweile ist es aber in der Praxis angekommen. Es hat zu einer Änderung der Kultur im Bereich des Arbeitsrechts – beispielsweise bei den Ausschreibungen – geführt und ist in der Praxis gut handhabbar. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es sind jetzt Vorschläge dafür auf dem Tisch, dieses Gesetz zu ändern. Wir müssen uns die Frage stellen, ob diese Vorschläge notwendig, geboten und auch gut sind. Das ist im Ergebnis zu verneinen. Wir sollten am bewährten und guten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nichts ändern, sondern diesen Rechtszustand belassen. Ich will Ihnen das an zwei Beispielen erklären: Sie verlangen eine Ausdehnung der sogenannten Drittwirkung auf alle schuldrechtlichen Verhältnisse. Das würde im Ergebnis bedeuten, dass überall im alltäglichen Rechtsbereich – an der Kinokasse, im Supermarkt, im Mietshaus – ein Dritter – der Vermieter, der Inhaber des Supermarktes – letzten Endes dafür haften würde, wenn ein Fremder eine sexuelle Belästigung begeht. Die besondere Brisanz entsteht dabei dadurch, dass das AGG bislang eine Beweislastumkehr vorsieht. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beweislastverschärfung!) Der Arbeitgeber muss zum Beispiel im Augenblick beweisen – § 22 AGG –, dass eine sexuelle Belästigung nicht vorlag. Das ist im Bereich des Arbeitsrechtes angemessen, weil dort ein besonderes Rechtsverhältnis besteht. Aber wenn wir diese Regelung auf die gesamte Rechtsordnung ausdehnen würden, würden wir ein systemfremdes Element einführen und damit eine Haftung von Unbeteiligten erreichen. Das können wir nicht wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich bin auch skeptisch bei der Einführung eines Verbandsklagerechts. Ein solches ist wesensfremd, und wir brauchen es im Ergebnis nicht. Die Behauptung und die Geltendmachung einer Rechtsverletzung liegen zunächst immer in der Verantwortung des Einzelnen, des Opfers. Es gibt in Deutschland Opferschutzverbände, Pflichtverteidiger, Prozesskostenhilfe – viele Punkte der Unterstützung, die es Menschen, die diskriminiert worden sind, möglich machen, zu klagen und zu ihrem Recht zu kommen. Selbst die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann nach dem geltenden Recht Unterstützungsleistungen geben, wenn es um ein Verfahren geht. Aus diesem Grund bin ich sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, ein Verbandsklagerecht einzuführen; denn hier haben wir tatsächlich ein Einfallstor für Missbrauch und für fach- und sachfremde Verfolgung. Deswegen sollten wir den Weg des Verbandsklagerechts nicht gehen, sondern Opfer darin bestärken, ihre eigenen Rechte wahrzunehmen. Ich glaube, das wäre auf alle Fälle der bessere Weg. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Regelungen, die die Linke und die Grünen heute vorschlagen, machen das Gesetz wesentlich bürokratischer. Die Folge davon wird sein, dass die Akzeptanz dieses Gesetzes in der Gesellschaft sinken wird, (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!) dass ein gut eingeführtes System ad absurdum geführt wird und wir durch mehr Bürokratie im Endeffekt nicht weniger Diskriminierung, sondern mehr Ärger bekommen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie schon mal gesagt! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist alles Quatsch!) Ich warne davor, das Zusammenleben in unserer Gesellschaft unter den Generalverdacht der Diskriminierung zu stellen. Natürlich kommt Diskriminierung vor. Das ist nicht schön. Aber ich glaube, dass die Bürger weiter sind als die Grünen. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weiter als Sie!) Das hat sich beispielsweise Silvester gezeigt. Sie haben bei unserer Polizei als Allererstes Diskriminierung gesehen, während wir Sicherheit und Ordnung und Tausende Frauen, die geschützt wurden, gesehen haben. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich darf im Ergebnis sagen, dass sich dieses Gesetz bewährt hat. Es wird keine Verschärfung und keine Änderung geben, sondern wir werden dieses Gesetz beibehalten, weil es insgesamt zu einem wichtigen Gut beiträgt: zu Rechtsfrieden in dieser Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Dr. Dorothee Schlegel für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Dorothee Schlegel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum einen möchte ich sagen: Ja, ich bin eine Frau. Zum anderen möchte ich zu Herrn Ullrich einfach Nein sagen. (Lachen bei der CDU/CSU – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Dann begründen Sie es mal! Ich bin auf Ihre Begründung gespannt!) Als das rot-grüne Projekt des Antidiskriminierungsgesetzes von 2005 nach verschiedenen Anläufen 2006 als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz endlich in Kraft trat, hatte es schon heftige Proteste und Unkenrufe heil überstanden. Von Überregulierung war die Rede, Klagewellen wurden befürchtet. Kritiker des Gesetzes wehrten sich gegen die verordnete Toleranz – heute übrigens immer noch ein viel genutztes Argument. Jetzt, zehn Jahre später, können wir stolz sagen: Das Gesetz hat sich bewährt. Die Klagewellen blieben aus. Durch das AGG wird Diskriminierung vom Großteil der Bevölkerung nicht mehr einfach nur geduldet. Die Menschen sind aufmerksamer geworden, wenn Minderheiten benachteiligt werden. (Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Dann reicht das Gesetz doch! Dann müssen wir nichts ändern!) – Lassen Sie mich einfach ausreden. – Auch die Wirtschaft konnte überzeugt werden, dass sich Vielfalt bezahlt macht. Dennoch hören wir heute wie damals von den Kritikern dieselben Floskeln. Einer der ersten Kritiker war der ehemalige Kollege von der CDU, Herr Kampeter. (Christian Haase [CDU/CSU]: Recht hat er!) Als die Antidiskriminierungsstelle letzten Sommer zehn Jahre alt geworden ist und ihren Evaluierungsbericht zum Gesetz veröffentlichte, sagte er, diese „Überregulierungskultur“ müsse ein Ende haben. – Er meinte, der Bericht gehöre in den Papierkorb. Meine Damen und Herren, mein Verständnis von Politik ist ein ganz anderes. Wir als SPD haben Überzeugungen, die wir in Politik umsetzen. Ein Gesetz, ebenso das Grundgesetz, vermittelt dabei selbstverständlich ein Wertesystem. Gern zähle ich auf, was die SPD erreicht hat. Das Thema hat in meiner Partei eine über 150jährige Tradition; ich habe aber nur drei Minuten Redezeit. Deshalb beginne ich nicht beim Frauenwahlrecht, sondern beschränke mich auf diese Wahlperiode. Fangen wir an beim Mindestlohn, der Frauenquote oder dem Bundesteilhabegesetz. Das sind wichtige Schritte zum Abbau von Diskriminierung. (Beifall bei der SPD) Gehen wir weiter zum Lohngerechtigkeitsgesetz, das wir hier voraussichtlich in wenigen Wochen verabschieden können. Zudem haben wir als SPD-Fraktion in unserem Positionspapier zum sozialen Europa gefordert: Deutschland darf einer Verabschiedung der fünften Antidiskriminierungsrichtlinie auf EU-Ebene nicht länger im Weg stehen. Bis vor kurzem, meine Damen und Herren, wähnten wir uns auch noch sicher in unserer gemeinsamen Überzeugung, dass niemand diskriminiert werden darf, weil er eine Behinderung hat, einer bestimmten Religion angehört, homosexuell, zu alt oder zu jung ist, eine nichtdeutsche ethnische Herkunft oder ein Geschlecht hat, das irgendjemandem nicht passt. Doch in Zeiten zunehmender rechtspopulistischer Tendenzen und Politiker fürchte ich, dass uns wichtige Jahre bevorstehen. Wir sind bei der Gleichbehandlung von Menschen noch lange nicht am Ziel, und als SPD werden wir bei diesem Thema auch nicht lockerlassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Jetzt haben Sie mir gar nicht widersprochen! – Gegenruf der Abg. Dr. Dorothee Schlegel [SPD]: Am Anfang!) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/10864 und 18/9055 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren Drucksache 18/10823 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.11 Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/10823 an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung Drucksache 18/10561 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden, und ich sehe, Sie sind damit einverstanden.12 Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/10561 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Erste Beratung des von den Abgeordneten Azize Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz) Drucksache 18/10860 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden, und ich sah, Sie sind damit einverstanden.13 Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/10860 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE US- und NATO-Stützpunkt Ramstein unverzüglich schließen Drucksache 18/10863 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Verteidigungsausschuss Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden, und ich sehe, Sie sind auch hier damit einverstanden.14 Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/10863 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 20. Januar 2017, 9 Uhr, ein. Ich wünsche Ihnen bis dahin alles Gute. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 20.19 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bellmann, Veronika CDU/CSU 19.01.2017 Dinges-Dierig, Alexandra CDU/CSU 19.01.2017 Gerster, Martin SPD 19.01.2017 Gröhe, Hermann CDU/CSU 19.01.2017 Heinrich, Gabriela SPD 19.01.2017 Hellmuth, Jörg CDU/CSU 19.01.2017 Höger, Inge DIE LINKE 19.01.2017 Ilgen, Matthias SPD 19.01.2017 Jarzombek, Thomas CDU/CSU 19.01.2017 Korte, Jan DIE LINKE 19.01.2017 Krüger, Dr. Hans-Ulrich SPD 19.01.2017 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 19.01.2017 Leyen, Dr. Ursula von der CDU/CSU 19.01.2017 Liebich, Stefan DIE LINKE 19.01.2017 Michelbach, Dr. h. c. Hans CDU/CSU 19.01.2017 Müller (Potsdam), Norbert DIE LINKE 19.01.2017 Pilger, Detlev SPD 19.01.2017 Poschmann, Sabine SPD 19.01.2017 Pronold, Florian SPD 19.01.2017 Raatz, Dr. Simone SPD 19.01.2017 Rüthrich, Susann * SPD 19.01.2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.01.2017 Schäuble, Dr. Wolfgang CDU/CSU 19.01.2017 Scheuer, Andreas CDU/CSU 19.01.2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 19.01.2017 Schwartze, Stefan SPD 19.01.2017 Spinrath, Norbert SPD 19.01.2017 Stein, Peter CDU/CSU 19.01.2017 Strothmann, Lena CDU/CSU 19.01.2017 Ulrich, Alexander DIE LINKE 19.01.2017 Veit, Rüdiger SPD 19.01.2017 Verlinden, Dr. Julia BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.01.2017 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.01.2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 19.01.2017 Zeulner, Emmi * CDU/CSU 19.01.2017 Zimmermann (Zwickau), Sabine DIE LINKE 19.01.2017 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl einer Stellvertreterin des Präsidenten teilgenommen haben (Zusatzpunkt 2) CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Rainer Hajek Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Dr. Mathias Edwin Höschel Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Ronja Kemmer Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Sebastian Steineke Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Kai Wegner Dr. h. c. Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Bettina Bähr-Losse Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Dr. h. c. Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer DIE LINKE. Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Kerstin Kassner Katja Kipping Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Kathrin Vogler Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Doris Wagner Dr. Valerie Wilms Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christina Jantz-Herrmann, Bettina Bähr-Losse, Petra Crone, Rita Hagl-Kehl, Anette Kramme, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Mechthild Rawert, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, Johann Saathoff, Dr. Dorothee Schlegel, Ursula Schulte, Rainer Spiering und Ute Vogt (alle SPD) zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e) Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden. Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarindustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendigungsdatum dieser Praxis in unserem Land. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben. Nach unserem Verständnis gehört nicht nur Forschungsförderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jahren getan –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kernaufgaben des Gesetzgebers. Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen: Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein. Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet werden. Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundesminister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Woche angekündigt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird. Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden. Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legitim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebewesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt. Wir setzen uns deshalb insbesondere für einen anderen alternativen Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind. Insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die Forschung zum Zweinutzungshuhn. Diese muss intensiviert werden. Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männlichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu unterstützen – zum Beispiel „Bruderhahn Initiative Deutschland“ oder „haehnlein Eier“. Leider fristet der Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Nischendasein im Biosegment. Auch hier muss über eine weitere Unterstützung nachgedacht werden. Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Einschränkung der Tötungspraxis bei. Aus diesen Feststellungen folgt, dass wir die Zielsetzung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstützen. Vom Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister Schmidt allzu oft praktiziert, distanzieren wir uns. Aus Koalitionsräson können wir den Antrag jedoch leider nicht formell mittragen. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Oliver Krischer, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen (Tagesordnungspunkt 3 e) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden. Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarindustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. Mit der Tötung von Eintagsküken werden ethische Grundsätze wirtschaftlichen Interessen geopfert – obwohl es Alternativen gäbe. Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendigungsdatum dieser Praxis in unserem Land. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben. Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungsförderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jahren –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kernaufgaben des Gesetzgebers. Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu beenden: Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein. Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet werden. Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundesminister Schmidt war, dass Kükenschreddern 2017 zu beenden, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Woche angekündigt. Es bleibt abzuwarten, wann die flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird. Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden. Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgendwann flächendeckend Einzug hält, wird damit die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legitim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebewesen zu verwerfen, von vielen nicht infrage gestellt. Ich setze mich deshalb für einen alternativen Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind. Insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die Forschung zum Zweinutzungshuhn. Diese muss intensiviert werden. Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männlichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu unterstützen – (zum Beispiel „Bruderhahn Initiative Deutschland“ oder „haehnlein Eier“. Leider fristet der Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Nischendasein im Biosegment. Auch hier muss über eine weitere Unterstützung nachgedacht werden. Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Einschränkung der Tötungspraxis bei. Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielsetzung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstütze. Durch Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister Schmidt hier praktiziert, werden sich die Verhältnisse nicht verbessern lassen – zu stark dominieren wirtschaftliche Interessen bzw. das Streben nach Gewinnmaximierung. Wie so oft, erlaubt es der Koalitionsvertrag auch in diesem Fall nicht, dem Antrag „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ zuzustimmen. Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden. Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarindustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendigungsdatum dieser Praxis in unserem Land. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben. Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungsförderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jahren erfolgt –, sondern insbesondere die Rechtsetzung zu den Kernaufgaben des Gesetzgebers. Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen: Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein. Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet werden. Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundesminister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Woche angekündigt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird. Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden. Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legitim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebewesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt. Ich setze mich deshalb insbesondere für einen alternativen Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind. Insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die Forschung zum Zweinutzungshuhn. Diese muss intensiviert werden. Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männlichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu unterstützen – zum Beispiel „Bruderhahn Initiative Deutschland“ oder „haehnlein Eier“. Leider fristet der Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen leicht erhöhten Preis der Eier – 4 Cent pro Ei bei der Bruderhahninitiative – mitzufinanzieren, noch ein Nischendasein im Biosegment. Auch hier muss über eine weitere Unterstützung nachgedacht werden. Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielsetzung des „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstütze. Vom Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister Schmidt allzu oft praktiziert, distanziere ich mich. Aus Koalitionsräson kann ich den Antrag jedoch leider nicht formell mittragen. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden. Die jährliche Tötung von circa 45 Millionen männlichen Küken aus sogenannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarindustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar. Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendigungsdatum dieser Praxis in unserem Land. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben. Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungsförderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jahren getan –, sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kernaufgaben des Gesetzgebers. Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen: Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein. Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet werden. Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundesminister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Woche angekündigt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird. Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weitergehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden. Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legitim ist, täglich im Durchschnitt circa 120 000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebewesen zu verwerfen, nicht infrage gestellt. Ich setze mich deshalb dafür ein, auf die Nutzung und Tötung von Tieren für unsere Ernährung möglichst ganz zu verzichten und stattdessen alternative Lösungen für eine gesunde tierfreie Ernährung aufzuzeigen. Hier könnte die Wissenschaft einen guten Beitrag leisten. Wichtig wären auch Strategien, Schulungen und Anreize für Kantinen und Mensen mit dem Ziel, die Angebote auf eine möglichst tierfreie und gesunde Ernährung umzustellen. Der Ernährungsreport 2016 zeigt, dass es nach wie vor Defizite in der Bevölkerung beim Thema gesunde Ernährung gibt und die ernährungsbedingten Krankheiten weiter zunehmen. Dies hängt vor allem auch mit einem zu hohen Konsum von Fleisch und tierischen Produkten zusammen. Durch den Konsum von Fleisch können zum Beispiel durch die Aufnahme von Antibiotika, die sich im Fleisch ansammeln, schädigende Wirkungen auf die Gesundheit ausgehen. Deshalb muss der Einsatz von Antibiotika streng reguliert und Massentierhaltung beendet werden. Agrarsubventionen sollten so umgestellt werden, dass nur noch artgerechte Tierhaltung unterstützt wird, und Subventionen für die Futtermittelproduktion wegfallen. Der Ernährungsreport 2016 macht deutlich, dass vielen Menschen die Zusammenhänge von Ernährung und Gesundheit nicht ausreichend bekannt sind. Deshalb brauchen wir Aufklärungsstrategien, um das Wissen und Bewusstsein für eine ausgewogene gesunde Ernährung zu stärken. Wichtig ist auch, irreführende Werbung zu unterbinden. Werbung mit glücklichen Tieren, die für die so beworbenen Produkte getötet wurden, muss untersagt werden. Der Konsum von Fertiggerichten nimmt weiter zu. Hier ist es notwendig, Verbraucherinnen und Verbraucher in übersichtlicher, verständlicher Form darüber zu informieren, ob in den Produkten tierische Anteile enthalten sind. Es ist erwiesen, dass in den meisten Fertiggerichten zudem Zucker und Salz enthalten sind, deren Anteile von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht als gesundheitsschädlich erkannt werden. Hier wäre eine Ernährungsampel hilfreich, die auch die mögliche schädigende Wirkung von tierischen Komponenten in dem jeweiligen Lebensmittel einschließt. Wichtig ist auch, Strategien zu entwerfen, wie gesunde tierfreie Produkte günstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erwerben sind. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den namentlichen Abstimmungen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Kumpel zweiter Klasse – Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren – zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Altersarmut von Ost-Krankenschwestern – Gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen schaffen (Tagesordnungspunkt 6 b) Die ehemaligen Bergleute in der Braunkohleveredelung der DDR haben ein extrem hartes Berufsleben hinter sich. Das Anliegen der Fraktion Die Linke, dieser Gruppe eine Entschädigung zukommen zu lassen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Das Rentenrecht ist hierfür allerdings nicht der richtige Ort. Die Einrichtung eines steuerfinanzierten Härtefallfonds wäre der bessere Ort. Daher enthalte ich mich. Bezüglich der Krankenschwestern sehe ich ebenfalls eine Ungerechtigkeit. Das gilt aber leider auch für andere Berufsgruppen, deren Steigerungsraten nicht ins neue Rentensystem überführt wurden. Hier müssen alle Gruppen angeschaut werden. Daher kann ich diesem Antrag nicht zustimmen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts (Tagesordnungspunkt 7) Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Bundesarchivrechts stimme ich nicht zu, weil die Bundesregierung in diesem neuen Bundesarchivgesetz Sonderregelungen für die deutschen Geheimdienste festschreiben will. Die Nachrichtendienste könnten bei einer Neuregelung künftig selbst entscheiden, welche Unterlagen sie archivieren und welche sie vernichten und damit einer demokratischen Kontrolle entziehen. Transparenz und Kontrolle staatlichen Handelns werden dadurch empfindlich eingeschränkt. Die bestehenden Geheimschutzbestimmungen wurden im Bundesarchiv stets ohne Beanstandungen umgesetzt. Die Unabhängigkeit des Bundesarchivs muss erhalten bleiben. Aus diesem Grund stimme ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Eva Högl, Cansel Kiziltepe, Klaus Mindrup, Mechthild Rawert, Annette Sawade und Swen Schulz (Spandau) (alle SPD) zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Dragoner-Areal dem Land Berlin zum Kauf anbieten (Tagesordnungspunkt 10) Die SPD-Fraktion hat zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Reihe von Regelungen auf den Weg gebracht, die den Preisanstieg von Mietwohnungen dämpfen, Neubau von Wohnungen ankurbeln und Wohnraum bezahlbar halten sollen. Hierzu gehören unter anderem die Mietpreisbremse, das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen sowie die Erhöhung des Wohngelds. Jedoch sind weitere Verbesserungen nötig. Der von uns vorgeschlagene Gesetzentwurf zur Novellierung des Mietrechts wird jedoch aktuell von CDU/CSU blockiert. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion am 1. September 2016 das Positionspapier „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“ beschlossen. Darin wird auch eine Änderung des BImA-Gesetzes gefordert. Wir wollen eine Abkehr vom Höchstpreisverfahren und ein kommunales Vorkaufsrecht. Ziel ist, die Bundesimmobilien einer stadtverträglichen Nutzung zuzuführen und bezahlbare Mietwohnungen zu fördern anstatt Spekulationen und Preissteigerungen anzuheizen. Auch hierzu stehen wir in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner. Der Antrag der Linken fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrags zwischen der BImA und dem Investor. Dieser Forderung ist hinfällig, da die BImA von ihrem unbefristetem und unbedingtem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat. Dies resultiert aus der Ablehnung des Finanzausschusses des Bundesrats. Der ablehnende Beschluss ist maßgeblich dem Einsatz des Berliner Finanzsenators Matthias Kollatz-Ahnen zu verdanken. Darüber hinaus hat der Berliner Senat das Dragoner-Areal im Juli 2016 zum Sanierungsgebiet erklärt. Hierdurch ergibt sich bereits ein Vorkaufsrecht des Landes Berlin. Die Bundesregierung befindet sich bereits mit dem Land Berlin in Verhandlungen über den Verkauf des Dragoner-Areals an das Land Berlin. Der Antrag ist also gegenstandslos geworden. Daher stimmen wir den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) Uwe Feiler (CDU/CSU): Heute beraten wir abschließend über einen Gesetzentwurf, der sich im Vorfeld unseres Beschlusses nur bei den Kennern und Liebhabern der Zollverwaltung eines gewissen Interesses erfreute und seinen Charme erst auf den zweiten Blick offenbart. Dennoch lohnt sich ein Austausch über die Pläne der Bundesregierung zur weiteren Verbesserung der Arbeit der Zollbehörden gerade auch in Abgrenzung und Kooperation mit anderen zuständigen Stellen und in Bezug auf die Anpassung an EU-Recht. Im Kern umfasst die Gesetzesnovelle fünf Punkte: erstens die verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zweitens die Ausweitung der Kontrolle von Postsendungen auf andere Postdienstleister, drittens die verbesserte Eigensicherung unserer Zollbediensteten, viertens die Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität und fünftens die Anpassung der zur Verfügung stehenden Sanktionen. Auf die verbesserte Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wird gleich mein Kollege Frank Steffel ausführlicher eingehen, sodass ich mich auf die anderen Aspekte des Gesetzes konzentrieren will. Wir alle spüren in unserem eigenen Konsumverhalten, wie sich Warenströme ändern. Nationale Grenzen sind längst keine Hindernisse im Warenverkehr mehr, und zahlreiche Firmen oder Privatpersonen beliefern uns tagtäglich aus dem Ausland. In einigen Fällen werden aber auch aus unlauteren Motiven Güter versandt, sodass eine Überwachung dieser Waren durch den Zoll geboten ist. Die augenblicklich geltenden gesetzlichen Regelungen hinken dem liberalisierten Postverkehr jedoch noch deutlich hinterher. Der Versand erfolgt eben nicht mehr ausschließlich über die Deutsche Post. Zahlreiche weitere Dienstleister sind in den Markt eingetreten, aber im Unterschied zur Deutschen Post AG zurzeit nicht verpflichtet, Sendungen dem Zoll vorzulegen, wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen ein Ein- oder Ausfuhrverbot verstoßen. Deshalb ist es konsequent, diese Pflicht auf alle Dienstleister auszudehnen und um verbrauchsteuerpflichtige Waren, Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmitteln zu erweitern. Als Staat stehen wir aber auch in der Pflicht, unseren Bediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung die Instrumente an die Hand zu geben, um sich selbst bzw. Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Dabei geht es nicht darum, dass Zollbeamte zukünftig Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr der Länderpolizeien übernehmen sollen. Es muss aber möglich sein, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit präventive Maßnahmen ergreifen können und zum Beispiel Platzverweise erteilen, die Identität feststellen oder Personen und Sachen durchsuchen bzw. sicherstellen dürfen. Gerade unsere Erkenntnisse mit sogenannten Umsatzsteuerkarussellgeschäften oder mit Belieferungen des Schwarzmarktes haben gezeigt, dass es erforderlich ist, sich bei zweifelhaften Warensendungen zu vergewissern, dass diese den gesetzlichen Auflagen entsprechen bzw. wirklich ihren Bestimmungsort erreichen und nicht nur der Verkürzung von Verbrauchsteuern dienen. Gute Erfahrungen haben wir auch in der Vergangenheit damit gemacht, dass der Zoll sich auf die wichtigen Aufgaben beschränkt. Sanktionen müssen angemessen, spürbar, vor allem aber auch wirksam sein. Es ist deshalb folgerichtig, die Verfolgung geringfügiger Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten bis zu einer Verkürzung von bis zu 250 Euro gegen die Zahlung eines Zuschlags einzustellen. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Die vorgeschlagenen Änderungen im Zollverwaltungsgesetz verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überwachung und Bekämpfung des vorschriftswidrigen grenzüberschreitenden Warenverkehrs durch den Zoll in den Bereichen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post. Sie setzen internationale Standards um und greifen Empfehlungen des Bundesrechnungshofs auf. Damit trägt das Gesetz den Entwicklungen und den veränderten Warenströmen des Welthandels Rechnung. Mit dem Gesetz wird die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs verbessert, sodass die Einhaltung des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts und der Verbote und Beschränkungen sowie der Schutz vor organisierter Kriminalität auch zukünftig gewährleistet werden kann. Bislang galt die Vorlagepflicht bei innergemeinschaftlichen Postsendungen nur für die Deutsche Post AG. Sie wird nun auf alle Postdienstleister ausgeweitet. Des Weiteren werden die Befugnisse der Zollbediensteten zur Eigensicherung normiert. Sanktionen bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten werden angepasst. Im Bereich der Geldwäsche wird das Zollverwaltungsgesetz in Übereinstimmung mit den Standards und Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) überarbeitet und ergänzt. Dies ist zur erfolgreichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Terrorismusfinanzierung erforderlich. Als bedeutender Wirtschaftsstandort besteht ein erhöhtes Geldwäscherisiko in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium schätzt das jährliche Volumen der Geldwäsche im Finanz- und Nicht-Finanzsektor in Deutschland auf rund 100 Milliarden Euro. Mit dem Gesetz wird der grenzüberschreitende Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln jeder Art über die EU-Außengrenzen sowie innerhalb der Binnengrenzen künftig gleichermaßen zollamtlich überwacht. Hierzu zählen erweiterte Auskunfts- und Mitwirkungspflichten für den Zoll. Das Gesetz berücksichtigt, dass die Aufgabenzuweisung zur Bekämpfung der Geldwäsche für den gesamten Zollfahndungsdienst gilt, das heißt für die Zollfahndungsämter und das Zollkriminalamt. Der fachliche Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes in Abgrenzung zu den Polizeibehörden wird noch klarer gefasst. Mit der Änderung wird gewährleistet, dass der Zollfahndungsdienst insbesondere über die sogenannten „Clearingverfahren“ auch bei der Bekämpfung sonstiger Kriminalität unterstützend tätig werden kann, soweit diese im Zusammenhang mit dem Verbringen von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln steht. Eine Kompetenzerweiterung des Zollfahndungsdienstes liegt hierin jedoch nicht begründet. Es bleibt bei der bisherigen Kompetenzverteilung zwischen Zoll und Polizei. Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Die Steigerung des weltweiten Handels führt zu sich ändernden Warenströmen und einem veränderten Verhalten der am Wirtschaftskreislauf Beteiligten. Dies wirkt sich insbesondere auf die Art des Transports sowie die Menge der beförderten Waren aus und betrifft leider auch Güter, die aus kriminellen Motiven heraus bewegt werden. Der Warenverkehr über die Grenze des Zollgebiets der EU sowie mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren über die deutsche Grenze unterliegt einem stetigen Wandel. Wenn wir wollen, dass der Zoll auch in Zukunft in der Lage ist, illegale Machenschaften effektiv und effizient zu überwachen, brauchen wir eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Rechtsgrundlagen. Nur so können die Erhebung der Einfuhrabgaben und der Schutz der Gesellschaft vor organisierter Kriminalität langfristig gewährleistet werden. Mit dem heute zu verabschiedenden Regierungsentwurf zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes erhält der Zoll verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Überwachung und Bekämpfung des vorschriftswidrigen grenzüberschreitenden Warenverkehrs in den Bereichen Geldwäsche, Verbrauchsteuern und Post. Daneben wird das Zollverwaltungsgesetz an den zum 1. Mai 2016 geänderten Zollkodex der EU angepasst. Die meisten Änderungen haben technischen Charakter. So werden beispielsweise die Bestimmungen im Zollverwaltungsgesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung überarbeitet und ergänzt. Unser Ziel ist eine noch wirksamere Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten, in Übereinstimmung mit internationalen Standards. Die rechtlichen Voraussetzungen für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen der Zollbediensteten werden geschaffen. Damit werden die Befugnisse der Zollbediensteten zur Eigensicherung geregelt. Zur Bekämpfung von Verbrauchsteuerkriminalität werden erweiterte Möglichkeiten geschaffen, Transporte zu überprüfen. Die parlamentarischen Beratungen verliefen weitestgehend im Konsens. Nachfragen seitens der Linken gab es vor allem zu den Änderungen bei der Kontrolle des Postverkehrs. Dort sieht der Gesetzentwurf zentrale und wichtige Neuregelungen vor: Die Überprüfung des Postverkehrs wird auf alle Postdienstleister ausgeweitet, und es werden Vorlagepflichten für Postsendungen verschärft. Die Postdienstleister haben zudem der Zollverwaltung eine Überprüfung ihrer Anzeige- und Vorlagepflicht und sowohl stichprobenweise als auch risikoorientierte Kontrollen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf ein Betretungsrecht der Zollverwaltung für die Betriebs- und Geschäftsräume der Postdienstleiter vor. Mit dieser meines Erachtens sehr sinnvollen Ausweitung der Kontrollbefugnisse kommen weitere Aufgaben auf den Zoll zu. Die Bundesregierung hat im Zuge der Beratungen aber deutlich gemacht, dass der Aufgabenzuwachs bei der Kontrolle der Postsendungen ohne Steigerungen des Personalbedarfs bewältigt werden kann. Die Schließung der Kontrolllücke erfolgt risikoorientiert und führt daher nicht zu Personalaufbau bei der Zollverwaltung. Die Grundlage des Einsatzes von Personal und Technik beim Zoll in den Kontrollprozessen basiert auf einem alle Bereiche umfassenden, einheitlichen Risikomanagement mit einer zentralen und lokalen Risikoanalyse. Diese berücksichtigt zentrale und lokale Informationen und dient der Identifizierung von örtlichen und fachlichen Kontrollschwerpunkten. Die Hauptzollämter werten die Erkenntnisse aus der Risikoanalyse aus und bewerten bestehende regionale Besonderheiten. Ich nenne exemplarisch zum Beispiel Grenznähe, Bevölkerungsdichte, Industriestruktur, Verkehrsnetz. Die Kontrollschwerpunkte werden hiernach festgelegt. Eine verbesserte Informationslage durch die Kontrolle von Postsendungen führt dabei zu zielgenaueren Kontrollen. Eine Absage erteilt die Bundesregierung Forderungen nach pauschalen Kontrollen in den Verteilungszentren aller Postdienstleister ohne risikoorientierte Ansätze. In der Sache führen solche weder zu einem Erkenntnisgewinn, noch sind sie personell für die Zollverwaltung zu bewältigen. Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf den Zoll bei seiner wichtigen Arbeit fitter für die Zukunft macht und bitte Sie daher um Zustimmung. Dr. Axel Troost (DIE LINKE): Es ist immer das gleiche Muster: Auch in kleineren Vorhaben wie der geplanten Änderung des Zollverwaltungsgesetzes lässt sich ein typisches Handlungsmuster der Bundesregierung erkennen: Begrüßenswert sind einige dringende Modernisierungen und Anpassungen, die schon zu sehr auf die lange Bank geschoben wurden. Problematisch ist hingegen, dass bloß kein Geld in die Hand genommen werden soll. Geld, das aber unumgänglich ist, zum Beispiel für das Personal, das diese veränderten und zusätzlichen Maßnahmen ausführen soll. Aktuell und konkret am Zollverwaltungsgesetz: Begrüßenswert ist es, dass die Bundesregierung auf verbaler Ebene stärker gegen Geldwäsche, Schmuggel, Steuerhinterziehung vorgehen will. Hier wurden, wie wir meinen, viele pragmatische und teils überfällige Regelungen und Anpassungen getroffen. So sind größere Transparenz und Kontrollen beim grenzüberschreitenden Bargeldverkehr wichtig, will man wirkungsvoll gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung vorgehen. Und nach Terroranschlägen ist oft von Waffen- und Drogenhandel im „Darknet“ die Rede, also geschlossenen Kommunikationsplattformen im Internet. Meist unterbleibt jedoch der Hinweis, dass die körperliche Abwicklung dieser finsteren Geschäfte zumeist ganz herkömmlich per Paketdienst abgewickelt wird. Es ist einsichtig, dass hier bei Verdacht und per Stichprobe eingeschritten werden sollte – wobei es natürlich nicht zu einer massenhaften Überwachung bzw. großflächigen Verletzung des Postgeheimnisses kommen darf. Zwar gehen uns solche Maßnahmen im Einzelnen teilweise nicht weit genug, aber am Ende der Legislaturperiode freut man sich ja selbst über kleinere Vorhaben, die nicht in den sich stetig vertiefenden Wahlkampfgräben stecken bleiben. Was wir jedoch kritisieren, übrigens zusammen mit den Zoll- und Polizeigewerkschaften: Wenn die Bundesregierung zusätzliche Aufgaben und zusätzlichen Aufwand vorgibt, sollte sie auch an ihre Staatsdiener denken, welche dies täglich umsetzen müssen. Neue Gesetze sind schnell geschrieben, aber die Umsetzung kann nur durch ausreichendes und qualifiziertes Personal geschehen. Und hier fehlt es aufgrund von jahrelangen Stellenkürzungen an Nachwuchskräften und Spezialisten. Davon ist jedoch leider keine Rede. Und hier sehe ich, wie gesagt, die allgemeine Linie der Bundesregierung: Gerne mehr Bildung, Infrastruktur, Investitionen etc., und man schreibt auch gerne neue Gesetze dazu. Aber kosten darf es nichts. Die öffentliche Daseinsvorsorge und ein funktionierendes Gemeinwesen dürfen bloß nichts zusätzlich kosten. Dass die auf breiter Front zusammengekürzte öffentliche Verwaltung und die ausgezehrten Kommunalhaushalte die vielen tollen Ideen gar nicht mehr umsetzen können, wird entweder geflissentlich ignoriert oder – das wäre die weniger wohlwollende Lesart – Sie, liebe Koalition, reden gern blumig daher und wissen aber ganz genau, dass sie damit den Menschen überwiegend Sand in die Augen streuen, weil sich durch vermeintlich wohlmeinende Gesetze allein am Ende eben gar nichts ändert. Viele Behörden operieren quasi nur noch mit Notbesetzungen. Und viele Kommunen haben nicht einmal mehr die Personalkapazität, um sich die bereitstehenden Mittel aus den knappen Fördertöpfen abzurufen. Wenn in der Wüste ein verdurstender Mensch nicht einmal mehr die Kraft hat, den Arm zu heben, um ein hingehaltenes Glas Wasser zu ergreifen, dann wäre es zynisch, zu behaupten, dann könne dieser Mensch ja nicht so durstig sein. Ich frage mich: Auf welches Zeichen wartet die Bundesregierung denn noch, dass wir nicht weitere gesetzliche Luftschlösser, sondern eine solide Finanzierung der bestehenden Baustellen brauchen? Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Die Bundesregierung will stärker gegen die Finanzströme der organisierten Kriminalität vorgehen“: So wird auf der Website der Bundesregierung die Änderung des Zollverwaltungsgesetzes vorgestellt. Das ist ein hehres Ziel. Das hier vorgesehene Gesetz leistet dazu zwar wirklich kleine Schritte. Diese aber sind im Grundsatz richtig, und so stimmen wir dem Gesetzentwurf auch zu. Die hier vorgesehenen Erweiterungen der behördlichen Befugnisse des Zolls folgen den Forderungen der Financial Action Task Force (FATF) und dienen damit einer Angleichung an internationale Standards. Damit wird aber auch klar: Die Bundesrepublik reagiert im Bereich der Geldwäschebekämpfung erneut, um internationalen Standards nachkommen, anstatt selbst eine Vorreiterrolle einzunehmen. Das zeigen auch die vergangenen kritischen FATF-Reporte zu Deutschland und der eilige Zehn-Punkte-Aktionismus des Bundesfinanzministers nach Veröffentlichung der Panama Papers im April dieses Jahres. Ebenfalls klar ist: Das Zollverwaltungsgesetz alleine wird eben nicht dazu beitragen, dass der von der Bundesregierung bekundete Wille, „stärker gegen die Finanzströme der organisierten Kriminalität“ vorzugehen, auch tatsächlich Wirklichkeit wird. Das liegt zum einen an der Kompetenz der Zollverwaltung. Denn die vornehmliche Aufgabe des Zolls ist es, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu kontrollieren, wozu auch der grenzüberschreitende Verkehr von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln gehört. Die organisierte Kriminalität ist aber – und dass haben die Panama Papers einmal mehr eindrücklich gezeigt – kaum mehr darauf angewiesen, Bargeld über Grenzen zu transportieren. Illegale Finanzströme bestehen aus Buchgeld, das mittels Fondsstrukturen über den gesamten Globus wandert, beruhen auf dem System der sogenannten Hawala-Banken oder werden digital mittels Krypto-Currencies generiert. Je reicher der Kriminelle, desto weniger ist er auf Bargeldtransporte angewiesen. Zum anderen gibt es schon heute Defizite bei der Personalausstattung der Zollverwaltung. Die zuletzt dem Zoll zusätzlich übertragenen Aufgaben haben noch nicht zur dafür nötigen Personalausstattung geführt. Echte Fortschritte bei der Kriminalitätsbekämpfung – das zeigt ja auch die Aufarbeitung des furchtbaren Anschlags in Berlin – gibt es nicht durch Buchstaben im Gesetz, sondern durch Behörden, die tatsächlich diese Gesetze umsetzen, weil sie dafür den nötigen Willen und die nötige Ausstattung haben. Mindestens so wichtig wie konkrete Gesetzgebungsvorhaben ist darüber hinaus die Schaffung eines öffentlichen Problembewusstseins für die gesamtgesellschaftliche Geißel der Geldwäsche. Die Möglichkeit, illegal erwirtschaftetes Geld zu waschen, ist eine zentrale Voraussetzung für die Machenschaften der organisierten Kriminalität, den Menschen-, Waffen- und Drogenhandel, für autoritäre Kleptokraten und korrupte Amtsträger. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern klarmachen, dass Geldwäsche ein Delikt ist, dem häufig schwerste Straf- und Gewalttaten vorausgehen, und dass es Aufgabe aller rechtschaffenden Bürgerinnen und Bürger ist, sich dem entschieden entgegenzustellen. Dieses Problembewusstsein muss der Bundesfinanzminister auch selbst beweisen. Denn wie auch heute wieder kam es in der Vergangenheit nur auf äußeren Druck hin zu flickenartigen Gesetzesnovellen im Bereich der Geldwäschebekämpfung: 2008 wurde die 3. Anti-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt, 2010 kritisierte die FATF und 2011 die Europäische Kommission die deutschen Anti-Geldwäsche-Bemühungen, woraufhin es Ende 2011 die nächste Novelle gab. Im November 2015 kürte das Europäische Netzwerk zu Schulden und Entwicklung (eurodad), eine Kooperation von 48 NGOs, Deutschland zum EU-Spitzenreiter bei der Verschleppung von Antigeldwäschegesetzgebung. Was bis heute dringend fehlt, ist ein Gesamtkonzept für die Geldwäschebekämpfung in Deutschland, das systematisch die bestehenden Kompetenzprobleme zwischen Bund und Ländern sowie zwischen einzelnen Behörden behebt und für die Geldwäschebekämpfung im Nichtfinanzbereich eine gemeinsame Lösung von Bund und Ländern findet. Wenn Herr Schäuble es ernst meint mit der Geldwäschebekämpfung, dann muss er ein solches Konzept endlich vorlegen. Denn auch der nächste, schon heute absehbare Schritt, die Umsetzung der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie, ist wieder nur die Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union. Dort wird es auch wieder um einzelne Schritte gehen. Entscheidend wird sein, ob der Finanzminister ein öffentliches, aber auch kostenfreies Transparenzregister einführt und ob er im Kabinett ein öffentliches und kostenfreies elektronisches Transparenzregister für den besonders anfälligen Immobilienmarkt durchsetzt. Das elektronische Grundbuch ist für effiziente Ermittlungsarbeit in seiner derzeitigen Form nicht ausreichend, da die Suche nach spezifischen Namen oft nicht möglich ist und daher die Ermittlungsbeamten teilweise händisch die Grundbücher durchsuchen müssen. Wir sind dankbar für die neue Dynamik, die die Veröffentlichung der Panama Papers im Bereich der Geldwäschebekämpfung verursacht hat. Jetzt kommt es darauf an, dass Herr Schäuble seinen Worten auch Taten folgen lässt. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (Tagesordnungspunkt 19) Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): Wir beraten hier den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren“. Erstens. Der Entwurf passt zunächst die Bestimmungen der Neufassung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) in das deutsche Verfahrensrecht ein. Dazu sieht er insbesondere die Einführung eines neuen Artikels 102c EGInsO vor, der sich an den geltenden Bestimmungen des Artikels 102 EGInsO orientiert. Der neue Artikel 102c EGInsO berücksichtigt jedoch auch die Ergänzungen und Änderungen, die die Neufassung im Vergleich zur noch geltenden Fassung der EuInsVO erfahren hat. So enthält er insbesondere Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechtsbehelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtlichen Zuständigkeit bei sogenannten Annexklagen, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen. Das alles ist im Wesentlichen „technisches Recht“ und soll deshalb hier nicht ausführlich gewürdigt werden; ob noch Änderungsbedarf „im Detail“ besteht, werden wir in den nächsten Wochen sehen. Zweitens. Wichtiger erscheint eine sozusagen „am Rande“ vorgeschlagene Änderung der §§ 13 und 15a der Insolvenzordnung. Hier geht es um Reaktionen auf Unstimmigkeiten, die sich bei früheren Änderungen der Insolvenzordnung ergeben haben. So hatte der Deutsche Bundestag nämlich im „ESUG“ die Anforderungen an einen „korrekten“ Insolvenzantrag in § 13 InsO deutlich erhöht, letztlich um den Insolvenzgerichten eine schnellere und bessere Sachbehandlung des Antrags zu ermöglichen. Das aber hat – naturgemäß – die Fehleranfälligkeit von Insolvenzanträgen erhöht. Nachdem aber § 15a Absatz 4 InsO die Strafbarkeit auch eines „nicht richtig“ gestellten Insolvenzantrages wegen Insolvenzverschleppung begründet, gibt es einen Zielkonflikt: Die eigentlich vom Gesetzgeber gewollte zügige Antragstellung wird nämlich schwierig, wenn alle Anforderungen des § 13 InsO korrekt beachtet werden sollen. Werden sie andererseits nicht beachtet, droht Strafbarkeit. Die Insolvenzgerichte haben sich hier damit beholfen, die – schnelle – Nachbesserung eines zunächst nicht richtigen – und damit möglicherweise unzulässigen – Insolvenzantrages zu verlangen. Wer in einem solchen Fall rechtzeitig nachbessert, entgeht auch der Strafbarkeit. Diesen Ansatz greift der Gesetzentwurf nunmehr – zu Recht – auf. Drittens. Ein letzter Punkt: „Der Entwurf [so heißt es in der Gesetzesbegründung] verfolgt daher das Ziel, der Ausweitung der Strafbarkeit nach § 15a InsO entgegenzuwirken.“ Dieser Ausweitung der Strafbarkeit gilt es aber auch noch in anderen Bereichen entgegenzuwirken. Ich meine den Bereich der Gründungsfinanzierungen – Start-ups. Denn hier wird die derzeit geltende Rechtslage im Bereich der Insolvenzantragspflicht immer wieder aus wirtschaftlicher und auch aus rechtsvergleichender Perspektive kritisiert: Zunächst wird in formaler Hinsicht bemängelt, dass bei der – letztlich völlig unbedenklich – großen Zahl gescheiterter Unternehmensgründungen angesichts des aktuellen Charakters der Norm als Offizialdelikt immer ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren drohe. Das Problem liegt dabei ausschließlich darin, dass der Amtsermittlungsgrundsatz, der vom ausländischen Recht abweicht, schon im Vorfeld Gründungsfinanzierungen „psychologisch“ erschwert, ohne dass es auf das wirkliche Entscheidungsverhalten der Staatsanwaltschaften – etwa in Form von Verfahrenseinstellungen – ankäme. Zudem seien in inhaltlicher Hinsicht Strafverfolgung und Bestrafung auch möglich, obwohl kein einziger Gläubiger geschädigt sei. Letzteres betrifft vor allem die Fälle, in denen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zeitweise vorliegen, dann aber wieder entfallen bzw. beseitigt werden – was aber die einmal eingetretene Verwirklichung der Strafnorm nicht mehr beseitigt. Insoweit ist die Lage ähnlich – und hier liegt eine Parallele zur bislang schon im Insolvenzanfechtungsrecht geführten Diskussion (die zu den leider immer noch nicht realisierten Reformplänen meiner Fraktion geführt hat) – wie bei den Fällen, in denen im Vorfeld einer Insolvenz Zahlungsschwierigkeiten bestehen, dann aber wieder beseitigt werden. Deshalb ist zunächst zu erwägen, die Insolvenzverschleppung zu einem Antragsdelikt umzugestalten, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten und Raum für die echten Verschleppungen zu schaffen. Mit Blick auf Start-ups sollte man weiter Erleichterungen für die ersten zwei Jahre nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erwägen. Für diese Zeit sollte das Schutzschirmverfahren – nebst Verlängerungsmöglichkeit – auch für Fälle eingetretener Zahlungsunfähigkeit geöffnet und ein an sachgerechtes Wirtschaften anknüpfender Strafaufhebungsgrund geschaffen werden. Die Länge der angedachten Frist orientiert sich dabei an § 52 Absatz 1 AktG (Nachgründung). Schließlich ist an einen persönlichen Strafaufhebungsgrund für den Fall zu denken, dass die Krise überwunden wurde. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Im Zeitalter der Digitalisierung, aber auch im Zeitalter der Globalisierung verändern sich die Märkte. Diese Veränderungen ziehen auch immer wieder Änderungsbedarf in der Rechtsordnung nach sich. Ziel ist, die Rechtsordnung an die Herausforderungen unserer Zeit anzupassen. So debattieren wir heute die Durchführung der Verordnung über Insolvenzverfahren. Und ich glaube, es wäre gut, sich genau diese Zielsetzung auch hier vorzunehmen. Im Mittelpunkt steht zunächst eine Neufassung des § 15a Insolvenzordnung. Die Tatbestandsalternative des „nicht richtig gestellten Insolvenzantrags“ soll gestrichen werden. Stattdessen erfolgt eine Neustrukturierung des Absatzes 2. Eine Strafbarkeit wegen eines rechtzeitig, aber nicht richtig gestellten Insolvenzantrags soll demnach dann vorliegen, wenn der antragstellende Schuldner seinen Antrag innerhalb von drei Wochen ab Zustellung einer richterlichen Aufforderung nicht nachbessert. Diese Neuregelung verklart und konkretisiert damit in erfreulicher Art und Weise die bisherige Rechtspraxis. Überdies werden weitere Unklarheiten beseitigt, die sich in der bisherigen Rechtspraxis seit der letzten EU-Verordnung durch die Rechtsprechung aufgeworfen haben. Insoweit enthält der vorliegende Entwurf zahlreiche weitere Verbesserungen in der Praxis. Wir sollten aber gerade im Hinblick auf das, was ich zu Beginn meiner Rede formuliert habe, auch die Frage aufwerfen, ob sich mit diesem Gesetzentwurf nicht darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, noch weitere Anpassungen und Verbesserungen vorzunehmen. Denn wenn wir uns nun schon mit der Frage beschäftigen, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Insolvenzantrag gestellt werden muss und welchen Inhalt er haben muss, wäre es nur nahe liegend, ein weiteres Problem aus der Praxis einzuarbeiten: Gerade im Bereich der Start-ups und der Gründungen besteht immer wieder das Problem, dass dort die Finanzausstattung von Tag zu Tag stark schwanken kann, gerade dann, wenn die Neugründung auch ohne ein großes Polster an Eigenkapital gewagt wird. Umgekehrt wünschen wir uns aber am Technologie- und Forschungsstandort Deutschland Gründergeist und Start-up-Initiativen. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre ich sehr froh darüber, wenn wir all diese Fragen im weiteren Beratungsverfahren eingehend erörtern könnten. Darauf freue ich mich. Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Zum Thema Insolvenzrecht haben wir in dieser Legislaturperiode bereits mehrmals debattiert, und meine heutige Rede ist sicher nicht die letzte. Heute reden wir über die europäische Dimension. Die EU-Verordnung, wie Staatssekretär Lange schon erwähnt hat, ist gut. Sowohl die bisherige als auch die künftige wollen eine geregelte Entschuldung – ein wichtiger Beitrag, Arbeitsplätze zu erhalten, Sanierung zu ermöglichen und den reibungslosen Rechtsverkehr zu sichern, in Deutschland und in Europa. Und so wie sich die Wirtschaft ständig verändert, so muss auch die Verordnung ständig optimiert, angepasst werden, um grenzüberschreitende Insolvenzverfahren noch effizienter abwickeln zu können. Dies ist die Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes. Denn die Geschäftstätigkeit von Unternehmen greift mehr und mehr über die einzelstaatlichen Grenzen hinaus und unterliegt damit in zunehmendem Maß den Vorschriften des Unionsrechts. Die mehrfache Veränderung in der Vergangenheit führte zur Unübersichtlichkeit. Damit nun wieder Klarheit besteht, wurde die EU-Verordnung neu gefasst. Also: Problem erkannt, Problem gelöst! EU gut! Wenn die Neufassung der Verordnung, laut dem EU-Recht, allgemein und unmittelbar gilt, werden mit dem Einführungsgesetz die neuen Bestimmungen in das deutsche Verfahrensrecht eingepasst. Gerne möchte ich deshalb unserem Bundesjustizminister Heiko Maas ein ausdrückliches Lob aussprechen: Es wurden die Schrauben an den richtigen Stellen nachjustiert, nicht zu viel, nicht zu wenig, damit die Verfahrensmechanismen weiter reibungslos funktionieren. So flott wie die Europäische Union und unser Bundesministerium an die Umsetzung geht, würde ich mir allerdings wünschen, dass die Union – und da meine ich unseren Koalitionspartner – auch reagiert. Denn Sie wissen, dass die Reform unseres nationalen Insolvenzrechts endlich abgeschlossen werden muss. Und Sie wissen, dass die Rechtpolitiker sich bereits einig sind. Bringen Sie also Ihre Finanzpolitiker auf Linie! Dann haben wir wieder Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Unternehmen. Richard Pitterle (DIE LINKE): Ich hätte heute gern über den Schutz des Lohnes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Insolvenz ihres Betriebs geredet. Doch scheinbar können sich der Bundesjustizminister und der Bundesfinanzminister beim Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung nicht einigen. Und so ist nun schon mehr als ein Jahr vergangen, seit der Koalition die Erleuchtung kam, dass es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhebliche „Ungewissheiten“ gibt, ob sie ihren sauer verdienten Lohn bei einer Insolvenz behalten dürfen. Diese Ungewissheit wird wohl zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter andauern. Ungewissheiten für die Finanzindustrie hat die Große Koalition übrigens erst kürzlich im Hauruckverfahren mit Änderungen der Insolvenzordnung ausgeräumt. Die Gesetzgebung hat vom Entwurf bis zur Verabschiedung nicht einmal ein halbes Jahr gedauert. Und auch heute beraten wir wieder Änderungen des Insolvenzrechts. Genauer gesagt: des internationalen Insolvenzrechts. Das ist der Teil, der sich mit Insolvenzen beschäftigt, die nicht auf Deutschland beschränkt bleiben. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, Sie merken, welche Prioritäten im SPD-geführten Justizministerium gesetzt werden. Das internationale Insolvenzrecht ist ohne Frage eine spannende und wichtige Materie. Nur ist es müßig, die vielen Fragen, Probleme und Regelungsbestandteile hier debattieren zu wollen. Denn das internationale Insolvenzrecht ist, jedenfalls mit Blick auf die Europäische Union, schon durch den europäischen Gesetzgeber geregelt worden. Die Europäische Insolvenzverordnung gilt als Gesetz in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Der Deutsche Bundestag muss sich darauf beschränken, nationale Gesetze so anzupassen, dass die europäische Verordnung möglichst reibungslos in der Praxis zur Geltung kommt. Das vorliegende Gesetz ist ein solches Durchführungsgesetz. Es enthält viele Verfahrens-, Form- und Zuständigkeitsregeln, deren Sinnhaftigkeit besser von Insolvenzverwaltern, Insolvenzrichtern und Rechtspflegern beantwortet werden kann als von Politikern. Daher wird der Rechtsausschuss des Bundestages auch um eine Anhörung von Sachverständigen aus diesen Reihen nicht herumkommen. Bisherige Stellungnahmen der Praxis zeigen nämlich, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen Sie nebenbei auch die Strafvorschrift zur Insolvenzverschleppung verbessern. Dieser Schritt ist allerdings längst überfällig. Namhafte Rechtswissenschaftlicher halten § 15a Absatz 4, 5 InsO für „nahezu unbrauchbar“. Das ist für jede Rechtsvorschrift ein beschämender Befund. Für Strafvorschriften, an die die Verfassung besonders hohe Maßstäbe anlegt, ist ein solcher Befund jedoch katastrophal. Es bleibt jedoch Ihr Geheimnis, worin die Verbesserung bestehen soll. Dass nun statt des „nicht richtigen“ Insolvenzantrages der „nicht vollständige“ mit Strafe belegt werden soll, verbessert jedenfalls die von Ihnen zutreffend erkannte ausufernde Anwendung nicht. Nicht jede fehlende Angabe kann allerdings bestraft werden. Aber wo die Grenze der Bestrafung ist, bleibt weiterhin offen. Durch die Begrenzung der Strafbarkeit auf den „nicht vollständigen“ Antrag, der bisher als „nicht richtiger“ Antrag von dieser Vorschrift bereits erfasst wurde, drängt sich dem Rechtsanwender die Frage auf, ob Falschangaben, die bisher einen „nicht richtigen“ Antrag ausmachen konnten, zukünftig zu einem „nicht vollständigen“ Antrag führen. Nicht zuletzt wäre die Vorschrift systematisch ohnehin besser im bereits vorhandenen Abschnitt des StGB mit dem Titel „Insolvenzstraftaten“ aufgehoben. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EUVerordnung vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren. Die neue Verordnung löst damit die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2000 ab und findet ab dem 26. Juni 2017 Anwendung für alle ab diesem Zeitpunkt eröffneten Insolvenzverfahren. Der Gesetzentwurf dient vor allem der Anpassung des deutschen Verfahrensrechts an die neue EU-Verordnung. Er sieht insbesondere die Einführung eines neuen Artikels 102c EGInsO vor. Diese Norm enthält insbesondere Regelungen betreffend die Zuständigkeit der Insolvenzgerichte, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung von Entscheidungen ausländischer Insolvenzgerichte. Die Regelung in Artikel 102c § 2 ist zu begrüßen, da sie den Fall kollidierender Insolvenzverfahren bei paralleler Antragstellung für ein Hauptinsolvenzverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten eindeutig regelt und Unsicherheiten beseitigt. Das zeitlich nachfolgend eröffnete Verfahren gilt dann als Sekundärinsolvenzverfahren. Ein Sekundärinsolvenzverfahren ist ein neben dem Hauptinsolvenzverfahren betriebenes Insolvenzverfahren über inländisches Vermögen. Nach der Neufassung besteht für den Insolvenzverwalter des Hauptinsolvenzverfahrens die Möglichkeit, ein solches Sekundärinsolvenzverfahren durch eine Zusicherung zu vermeiden. Das heißt, dass der Insolvenzverwalter den „lokalen“ Gläubigern des Mitgliedstaates, in dem ein Sekundärinsolvenzverfahren hätte eröffnet werden können, zusichert, dass diese im Hauptinsolvenzverfahren so behandelt werden, als ob ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet worden wäre. Konkret bedeutet dies, dass die Masse, auf die sich das inländische Sekundärverfahren erstreckt hätte, so zu verteilen ist, wie sie in einem Sekundärinsolvenzverfahren nach inländischem Recht verteilt worden wäre. Für die Wirksamkeit der Zusicherung bedarf es der mehrheitlichen Zustimmung der „inländischen“ Gläubiger. Die Bündelung innerhalb eines Verfahrens soll einen Effizienzgewinn bewirken. Ein gemeinsames europäisches Insolvenzrecht ist aufgrund des immer weiter fortschreitenden europäischen Marktes erforderlich. Die zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtungen bedürfen eines gesicherten Umfeldes und rechtlicher Rahmenbedingen, und zwar auch dann, wenn es um wirtschaftlichen Misserfolg, hier im Fall von Insolvenzen, geht. Durch die Harmonisierung auf europäischer Ebene wird ein einheitliches Recht für Insolvenzverfahren im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr geschaffen. Die Zersplitterung von Insolvenzverfahren auf europäischer Ebene wird vermieden, die Zuständigkeit konkurrierender Gerichte festgelegt und damit ein hohes Maß an Rechtssicherheit hergestellt. Kritikwürdig an dem Umsetzungsgesetz ist die Regelung in Artikel 102c § 4. Dieser geht über den Verordnungstext in zweierlei Hinsicht hinaus. Zum einen räumt die Norm dem ausländischen Insolvenzverwalter eine Beschwerdebefugnis ein, und zum anderen wird das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht nur auf den Eröffnungsbeschluss beschränkt, sondern auch vorläufige Sicherungsmaßnahmen können mittels der sofortigen Beschwerde angegriffen werden. Damit kann der ausländische Insolvenzverwalter noch vor Klärung der Zuständigkeit für das Hauptverfahren vorläufige Maßnahmen des Gerichts angreifen. Die Erweiterung der Beschwerdebefugnis über den Schuldner und den Gläubiger hinaus ist zwar nach Artikel 5 Absatz 2 der VO möglich. Allerdings ist die Ausweitung eben optional und die Umsetzung nicht erforderlich. Ein Gläubiger, der nach Artikel 5 Absatz 1 beschwerdebefugt ist, wird ohnehin ein Rechtsmittel einlegen, sofern die Sicherungsmaßnahmen dem Gläubigerinteresse zuwiderlaufen. Das deutsche Insolvenzrecht sieht in § 34 Absatz 2 InsO ein Anfechtungsrecht gegen einen Eröffnungsbeschluss nur für den Schuldner vor. Durch die Europäische Insolvenzverordnung wird das Anfechtungsrecht nunmehr auch auf den Gläubiger erweitert. Weshalb es nunmehr auch eines Anfechtungsrechts für den Insolvenzverwalter bedarf, erschließt sich mir nicht. Es ist gut, dass Deutschland rechtzeitig zum Inkrafttreten der neuen Verordnung im Juni 2017 bereits jetzt ein Umsetzungsgesetz verabschiedet. Die große Kritik am gesamten Verfahren der Gesetzgebung im Insolvenzrecht bleibt aber bestehen. Aber schon wieder beschäftigt das Insolvenzrecht den Deutschen Bundestag, und schon wieder ist es nicht die dringend erforderliche Reform des Anfechtungsrechts, die auf der Tagesordnung steht. Erst wird das Liquidationsnetting im Schnellverfahren und in nächtlichen Debatten rechtzeitig zum Jahreswechsel durch das Parlament gebracht, um den Banken ihre Privilegien, die sie sonst zum Januar hin verloren hätten, noch zu sichern. Die Reform des Anfechtungsrechts wird seit nunmehr einem Jahr vom Finanzressort blockiert. Dabei wären die Änderungen dringend notwendig für die mittelständische Wirtschaft, um hier endlich Rechtssicherheit zu erlangen. Bleibt zu hoffen, dass die Koalition sich endlich einigt beim Thema Anfechtungsrecht und der Mittelstand noch in dieser Legislatur zu der dringend benötigten Rechtssicherheit gelangt. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Der Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren, den wir heute behandeln, dient der Einpassung der neugefassten Europäischen Insolvenzverordnung in das deutsche Verfahrensrecht. Die Europäische Insolvenzverordnung regelt das internationale Insolvenzrecht innerhalb der Europäischen Union. Sie trifft Bestimmungen zur internationalen Zuständigkeit, zum anwendbaren Insolvenzrecht und zur Anerkennung von Entscheidungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. Die Verordnung gilt allgemein und unmittelbar. Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es daher nicht. Einige Bestimmungen der Verordnung lassen sich aber nur dann sinnvoll und praxisgerecht anwenden, wenn im deutschen Insolvenzrecht ergänzende Regelungen getroffen werden. Dies wird an folgendem Beispiel deutlich: Die Verordnung sieht an mehreren Stellen Rechtsbehelfe vor, ohne allerdings zu bestimmen, um was für Rechtsbehelfe es sich handelt und welches Gericht für die Entscheidung zuständig ist. Hier trifft der Gesetzentwurf ergänzende Regelungen. Gleichermaßen werden Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit für sogenannte Annexklagen getroffen, das heißt zu Klagen, die, wie beispielsweise Anfechtungsklagen, in einem engen Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen. Der Entwurf regelt auch verfahrensrechtliche Einzelheiten des sogenannten synthetischen Sekundärinsolvenzverfahrens. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, mit dem vermieden werden soll, dass zusätzlich zum Hauptinsolvenzverfahren in weiteren Mitgliedstaaten Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Schuldners eröffnet werden, mit dem aber gleichzeitig sichergestellt werden soll, dass die Rechte der betroffenen Gläubiger gewahrt werden. Schließlich regelt der Entwurf Einzelfragen bei der Bewältigung von Konzerninsolvenzen. Es handelt sich damit also weitgehend um Regelungen, die die verfahrensrechtliche Anwendung der Europäischen Insolvenzverordnung erleichtern sollen. Die Regelungen werden in einem neuen Artikel 102c des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung getroffen. Sie orientieren sich an den Bestimmungen, die zur Durchführung der bisherigen Europäischen Insolvenzverordnung getroffen wurden. Mit den vorgesehenen Änderungen der §§ 13 und 15a der Insolvenzordnung sieht der Gesetzentwurf zudem eine Korrektur des Straftatbestandes der Insolvenzverschleppung vor. Der Entwurf verfolgt das Ziel, derzeit kriminalisiertes Verhalten wieder auf tatsächlich strafwürdige Fälle zu beschränken. Die neugefasste Europäische Insolvenzverordnung löst die bisherige Verordnung zum 26. Juni 2017 ab und markiert damit zugleich den Zeitpunkt, zu dem die begleitenden Regelungen in Kraft treten sollen. Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung (Tagesordnungspunkt 16) Michael Hennrich (CDU/CSU): Ich freue mich, dass wir heute den Antrag der Linken zum Versandhandelsverbot für rezeptpflichte Arzneimittel hier im Parlament beraten. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich schon einmal Sympathie für einen Antrag der Linken entwickelt habe. Aber heute – das gebe ich offen zu – ist das der Fall. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Oktober 2016 – wonach die deutsche Arzneimittelpreisverordnung nicht für ausländische Versandapotheken gilt – war ein Paukenschlag und ein Paradigmenwechsel. Es war eine fundamentale Abkehr bisheriger gefestigter Rechtspositionen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und ihren Institutionen. Bisher galt – auch nach den europäischen Verträgen – dass die Organisation des Gesundheitswesens den Nationalstaaten obliegt. Mit diesem Urteil hat der EuGH in dieses Recht massiv eingegriffen. Ferner hat der EuGH bisher immer anerkannt, dass Arzneimittel ein besonderes Gut und nicht einfach handelsübliche Ware seien. Auch mit diesem Grundsatz hat der EuGH in diesem Urteil gebrochen. Im Urteil wird nur noch von Waren gesprochen. Ich will nicht so weit gehen, dass der EuGH mit diesem Urteil das Ziel verfolgt, die Gesundheitspolitik stärker zu vergemeinschaften, aber wenn die deutsche Politik auf dieses Urteil nicht reagiert und die Dinge einfach weiter laufen lässt, stellt sich schon die Frage, ob die Aufweichung der nationalen Zuständigkeit hin zugunsten einer Regelung auf europäischer Ebene dann nicht auch in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung zu ähnlichen Schlussfolgerungen führt. Insofern ist es richtig, dass wir den Anspruch erheben, eine so zentrale Frage wie die der flächendeckenden Arzneimittelversorgung selbst zu regeln. Wir wollen nicht, dass die Zukunft der Arzneimitteldistribution irgendwo in Logistikzentren quer durch die Republik liegt und sich der ratsuchende Patient an irgendwelche anonymen Callcenter wenden muss. Unser Ziel ist die Versorgung der Versicherten durch die Apotheke vor Ort, in welcher der Apotheker bei Fragen kompetent und zuverlässig Auskunft geben kann. Insofern will ich ausdrücklich betonen, dass sich alle hier im Parlament vertretenen Gesundheitspolitiker in diesem Punkt einig sind. Die Apotheke vor Ort steht für: schnelle und flächendeckende Versorgung, Notfallversorgung, auch nachts und am Wochenende und an Feiertagen, sowie gute Beratung. Wenn wir das Urteil wirken lassen, ohne irgendwelche gesetzgeberischen Konsequenzen, sehe ich große Schwierigkeiten auf unsere bewährten Versorgungsstrukturen zukommen. Die Versandapotheken ziehen das umsatzstarke Geschäft mit chronisch Kranken an sich, der Rest ist ihnen egal. Keine Hilfe im Notfall, keinen Dienst am Sonntag und möglichst auch keine Beratungsgespräche: Der Anspruch der Gesundheitspolitiker – die sprechende Medizin zu stärken – wird durch solche Modelle konterkariert. Insofern habe ich auch kein Problem damit, dass die Fraktion der Linken auf den Zug des Versandhandelsverbots aufspringt und vielleicht ein paar Tage schneller mit ihrem Antrag im Parlament ist als die Regierungsfraktionen. Wie die meisten ja wissen, gibt es koalitionsintern einen gewissen Abstimmungsbedarf. Aber wir sind auf einem guten Weg, hier die notwendige Einigung zu erzielen. Natürlich haben wir verschiedene Wege diskutiert, wie mit diesem Urteil umzugehen ist. Von völliger Freigabe der Preise über Boniverbot und Höchstpreisverordnung bis hin zu einer stärkeren Honorierung der Beratungsleistungen haben wir alle Varianten geprüft. Und es zeigt sich immer mehr, dass diese Varianten mit neuen Rechtsunsicherheiten verbunden wären. Die einfachste und klarste Regelung war und bleibt, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Um das auch noch einmal zu betonen: Wir verbieten nicht den kompletten Versandhandel, sondern nur den mit Rezeptpflichten, und zwar, um mögliche, rechtliche Angriffspunkte zu vermeiden. Ein solches Verbot hat ja der EuGH in einem Urteil aus dem Jahr 2003 ausdrücklich zugelassen. Und mittlerweile gibt es – aus gutem Grund – in 21 Ländern der europäischen Gemeinschaft ein Versandhandelsverbot. Damit stoppen wir die unsägliche Entwicklung, dass der Bezug von Arzneimitteln mit irgendwelchen Boni oder sonstigen Vergünstigungen verknüpft wird. Das kann auch nicht im Interesse der Solidargemeinschaft sein, dass gerade solche Patienten, die in erheblichem Maße von der Solidargemeinschaft profitieren, bei der Arzneimittelversorgung keinen eigenen Beitrag leisten müssen, während diejenigen, die selten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, mit ihren Beiträgen aber zur Finanzierung und Stützung des Systems beitragen, weiterhin Zuzahlung leisten sollen. Das ist falsch verstandene Solidarität. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, jetzt hat ja der Kollege Lauterbach vorgeschlagen, dass im Gegenzug chronisch Kranke von der Zuzahlung auf Arzneimittel befreit werden sollen. Das ist zugegebenermaßen populär, aber ich weiß nicht, ob wir uns damit langfristig einen Gefallen tun. Der Sündenfall der schwarz-gelben Vorgängerregierung war für mich die Abschaffung der Praxisgebühr. Selbst Ärzte, die ja damals vehement für die Abschaffung gekämpft haben, räumen das heute ein. Wenn wir jetzt auch noch bei chronisch Kranken die Zuzahlung abschaffen, können wir das Finanzierungsinstrument mittel- und langfristig vergessen. Und hier ist dann doch wieder der Unterschied zwischen Union und Linken. Wir haben bei Chronikern mit der 1-Prozent-Regelung für eine gewisse Entlastung gesorgt. Aber wir sind klug beraten, es dabei zu belassen. Mein Appell an die Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie dem Versandhandelsverbot ohne Wenn und Aber zu! Dr. Roy Kühne (CDU/CSU): Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die im deutschen Gesetz verankerte Regelung der Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für ausländische Versandapotheken gegen das Recht der Europäischen Union verstößt. Daraus resultiert ein Nachteil für die in Deutschland ansässigen Apotheken, die weiterhin diesem einheitlichen Apothekenabgabepreis unterliegen. Das ist einerseits notwendig, um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen. Andererseits erleben wir dadurch ungewollt das Phänomen der Inländerdiskriminierung. Für den Deutschen Bundestag und uns als Volksvertreter muss es oberste Priorität haben, diesen Ungleichstand zeitnah aufzuheben und somit unseren Apothekerinnen und Apothekern die gleichen, fairen Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen. Apotheker leisten einen vielfältigen Beitrag im Gesundheitsmanagement. Sie sind nicht einfach nur Händler, sondern insbesondere Ansprechpartner, Ratgeber und Versorger. Und das flächendeckend, rund um die Uhr! Es muss unser aller politischer Wille sein, diese Apotheken zu schützen und die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten, Hilfsmitteln und Medizinprodukten sicherzustellen. Die ungerechte Lastenverteilung zwischen Präsenzapotheken und dem Versandhandel darf keinen Bestand haben. Ich freue mich, dass auch die SPD die große Bedeutung der flächendeckenden Versorgung mit Apotheken erkannt hat. Zu Beginn dieser Sitzungswoche haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, einen ersten großen Schritt in die richtige Richtung getan, indem Sie Ihre grundsätzliche Abneigung abgelegt haben. Sie haben eingesehen: Die Patientinnen und Patienten und deren Bedürfnisse müssen absoluten Vorrang haben. Ich stimme Ihnen zu: Chronisch Kranke verdienen eine besondere Stellung durch unser Gesundheitssystem und müssen vor unnötig hohen Belastungen geschützt werden. Andererseits darf dies nicht zulasten der gesamten Versichertengemeinschaft geschehen. Ich würde mich freuen, wenn hier ein klares Signal aus Ihren Reihen, unabhängig von Bedingungen, kommen würde. Verbraucherschutz und flächendeckende Versorgung müssen Vorrang vor Partikularinteressen haben. Für uns muss die flächendeckende Versorgung absoluten Vorrang haben. Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren. Deshalb unterstütze ich das Bundesministerium für Gesundheit und schließe mich an: Ein zeitnahes Verbot des Versands von rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss oberste Priorität haben. In den Jahren vor 2015 haben wir einen permanenten Rückgang an Präsenzapotheken in Deutschland verzeichnen müssen. Während wir EU-weit eine durchschnittliche Anzahl von 31 Apotheken je 100 000 Einwohner beobachten können, sind es in Deutschland lediglich 25. Um diesen Trend nicht weiter voranzutreiben, müssen die Apotheken vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden, besonders da 83,3 Prozent des Gesamtumsatzes der inländischen Apotheken durch verschreibungspflichtige Medikamente erwirtschaftet werden. Durch die derzeitige Situation droht ein massives Verlustgeschäft für die Apotheker und damit ein Ende der gesicherten flächendeckenden Versorgung. Über die Hälfte der Menschen in Deutschland leben im ländlichen Raum. Und wenn in Berlin, Hamburg, München oder Köln – um nur einmal die vier größten Städte unseres Landes zu nennen – die Versorgung mit Apotheken kaum eine Rolle spielt, ist die Frage nach wohnortnaher Versorgung außerhalb Großstädten eine immens wichtige. Besonders an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht ist es von großer Bedeutung, gut erreichbare Apotheken im direkten Umfeld zu finden. Das führt mich auch zu einer weiteren wichtigen Frage: Vor welchen Herausforderungen steht das Gesundheitssystem im ländlichen Raum, und wie können wir diesen Bewegungen entgegenwirken? Ich bin froh, dass sich CDU und CSU der Themen des ländlichen Raums annehmen. Schauen wir auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung und die der Infrastruktur im ländlichen Raum, so sind es immer die unionsgeführte Bundesregierung sowie unsere Minister und Abgeordneten gewesen, die ein besonderes Gespür für die Situation des ländlichen Raums haben. Das sieht man auch gerade im Bereich der Gesundheitspolitik. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz stärkt seit 2012 die ambulante ärztliche Versorgung. Mit dem anknüpfenden Versorgungsstärkungsgesetz haben wir strukturschwache Regionen und den Arztnachwuchs im ländlichen Raum gestärkt. Das Krankenhausstrukturgesetz festigt die Situation der Versorgung mit bedarfsnotwendigen Krankenhäusern und damit den stationären Bereich im gesamten Land, gleichzeitig wirkt auch das Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz weiter. Im Bereich der Pflege haben wir die finanziellen Mittel gestärkt, die Städte und Kommunen vor Ort abrufen können. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III liefern wir sehr gute und flächendeckend wirksame Lösungen für Pflegebedürftige, Pflegeeinrichtungen und pflegende Angehörige. Das alles ist Unionspolitik. Das alles führt zu einer ganzheitlichen Gesundheitspolitik. Das ist unser Weg, den wir tagein, tagaus fortschreiben. Ich bin dem Bundesminister Gröhe, seinem Haus und meinen Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsgruppe Gesundheit für die gute Arbeit dankbar. Davon profitieren alle Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sabine Dittmar (SPD): Gute, wohnortnahe und sichere Arzneimittelversorgung ist für die SPD-Fraktion ein ganz wichtiges Thema. Uns – und nachdem ich über 15 Jahre im ländlichen Raum als Hausärztin sehr eng mit meiner Präsenzapotheke zusammengearbeitet habe, auch mir ganz besonders – ist sehr wohl bewusst, dass die Präsenzapotheken hier eine ganz, ganz wichtige Rolle spielen. Deswegen ist es uns ein Anliegen, die Offizinapotheke zu stärken. Dass wir dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, ist, glaube ich, mehr als deutlich geworden: Es gibt seit 2013 den Fonds für Nacht- und Notdienst, wir haben den Apothekenzuschlag auf 8,35 Euro erhöht und den Abschlag auf 1,77 Euro reduziert, wir haben die Problematik der Retaxationen geregelt und beschäftigen uns aktuell mit der Zytostatika-Ausschreibung. Darüber hinaus sollen künftig Rezepturen und BtM besser vergütet werden. Bislang spielte die Konkurrenz durch den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (RX) keine große Rolle. Auch in der Versorgung spielt der RX-Versandhandel mit einem Anteil von 1,5 Prozent keine große Rolle, aber man kann auch nicht sagen, dass er keine Rolle spielt. Fakt ist, dass die Einführung des Versandhandels unsere von allen hochgeschätzte flächendeckende Apothekenlandschaft nicht gefährdet hat. Seit dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 stellt sich die Situation allerdings anders dar: Die nun mögliche Rabattgewährung durch europäische Versender verzerrt die Wettbewerbsbedingungen. Uns ist es daher wichtig, hier wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und gleichzeitig dem Verbraucher alle bisherigen Vertriebswege zu erhalten. Unser Ziel ist es, den Status quo vor dem 19. Oktober 2016 wieder herzustellen. Das kann nur sehr schwer durch ein RX-Versandhandelsverbot geschehen, wie die Linke in ihrem Antrag vorschlägt. Im Gegenteil: Eine solche Lösung würde in manchen Bereichen die Versorgung erschweren, wenn nicht verschlechtern. Der RX-Versandhandel spielt schließlich nicht nur für europäische Versandapotheken eine Rolle, sondern auch für deutsche Apotheken. Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen festmachen: Die Versorgung in ländlichen, strukturschwachen Regionen wird sehr häufig durch Rezeptsammelstellen und die Zustellung durch den sogenannten Botendienst gewährleistet. Nach der Apothekenbetriebsordnung sind die Voraussetzungen für diesen Botendienst sehr restriktiv. Mir haben Apotheker bestätigt, dass für einen organisierten, strukturierten und auch beworbenen Botendienst, wie ihn glücklicherweise gerade Apotheken in ländlichen Regionen anbieten, die Rechtsgrundlage des RX-Versandes sinnvoll ist. Die Apothekenbetriebsordnung erlaubt schließlich nur den Botendienst im Einzelfall, sodass sich die Apotheker oft in eine rechtliche Grauzone begeben würden bei der Beratungspflicht und der Zustellung durch Hilfspersonal. Es wird dem Gesetzgeber sehr schwer fallen, hier eine trennscharfe Abgrenzung zum Versandhandel zu definieren, ohne dass es zu einem organisatorischen Mehraufwand und insbesondere einem beträchtlichen Mehraufwand beim Einsatz von Fachpersonal kommt. Zudem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass ein Versandhandelsverbot insbesondere die Versorgung für seltene Erkrankungen erschweren würde, da in diesen Bereichen oft Fertigarzneimittel vom Markt genommen werden. Derzeit wird die Versorgung mit speziellen Rezepturen und Arzneimitteln zu großen Teilen über einige wenige hochspezialisierte deutsche Versandapotheken sichergestellt. Spina-Bifida-Patienten, also Patienten, die unter anderem unter eingeschränkter Blasenfunktion leiden, werden derzeit beispielsweise von wenigen deutschen Versandapotheken mit Oxybutynin-Instillationsspritzen versorgt. Wie wollen Sie diesen Patienten erklären, dass sie ihre Spritzen, die sie für Teilhabe benötigen, künftig nicht mehr wie gewohnt über den Versandhandel erhalten können, sondern die Versorgung – in welcher Form auch immer – aufwendiger und bürokratischer wird? Auf solche speziellen Versorgungsbedürfnisse liefert Ihr Antrag für ein Versandhandelsverbot keine zufriedenstellenden Antworten. Ich denke deshalb, es lohnt, darüber nachzudenken, ob es auch andere Möglichkeiten gibt, die Spieße im Wettbewerb wieder gleich lang zu machen. Eine Lösung könnte im SGB V liegen. Dort könnte man den § 129 für alle Partner des Rahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung so anpassen, dass es gleiche und rechtlich verbindliche Vertragsbedingungen für alle gibt, und dort die Sanktionsmöglichkeiten auch schärfen. Im Prinzip soll das Arzneimittelpreisrecht, das in unserem Gesundheitssystem nicht nur die Vergütung für eine Warenabgabe darstellt, sondern durch seine Steuerungs- und Lenkungselemente ein wesentlicher Bestandteil der Organisation unseres Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung ist, in die Sozialgesetzgebung übertragen werden. Damit läge es in der alleinigen nationalstaatlichen Zuständigkeit, wie wir es im Übrigen auch bei der Vergütung von allen anderen Heilberufen tun. Ich bin davon überzeugt, dass eine solche Regelung über das SGB nicht nur eine sehr viel bessere, sondern vor allem eine viel schnellere Antwort auf das EuGH-Urteil liefert als ein RX-Versandhandelsverbot. Denn bekanntlich müsste ein Verbotsverfahren ein langwieriges EU-Notifizierungsverfahren durchlaufen. So lange wollen wir die Apotheker aber nicht im Regen stehen lassen. Wenn Ihnen die Arzneimittelversorgung und die Apothekenlandschaft also wirklich wichtig sind, dann unterstützen Sie uns bei einer pragmatischen und zeitnahen Lösung. Dr. Edgar Franke (SPD): Wir alle haben doch ein gemeinsames Ziel: Unser gemeinsames Ziel ist es, neben einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung eine ausreichende Anzahl von Apotheken gerade im ländlichen Bereich zu sichern. Wir haben dazu ja auch bereits im November vergangenen Jahres in unserer Debatte zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) einige Vorschläge beraten. Ich darf daran erinnern: Die Vergütung für Apotheker soll um insgesamt 100 Millionen Euro angehoben werden. Wir wollen darüber hinaus die fachliche Beratungskompetenz der Apotheker, zum Beispiel beim Medikationsplan, nicht nur besser nutzen, sondern auch besser honorieren. Wir brauchen gerade in der Fläche eine hochwertige Arzneimittelversorgung und Apotheken, die auch wirtschaftlich arbeiten können. Ich komme aus dem ländlichen Raum und weiß deshalb genau, wovon ich rede. Nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind ausländische Versandapotheken nunmehr im Gegensatz zu deutschen Apotheken nicht mehr an die einheitlichen Apothekenabgabepreise gebunden. Mit Boni, inzwischen sogar nicht nur in Form von Gutscheinen, sondern auch mit konkreten finanziellen Zuwendungen, und Rabatten treten sie somit in einen ungleichen Wettbewerb mit den niedergelassenen Apotheken vor Ort. Das ist aus meiner Sicht, aus Sicht der Sozialdemokraten, nicht akzeptabel! Es besteht also durchaus die Gefahr, dass die flächendeckende Versorgung mit kleinen stationären Apotheken durch einen harten unfairen Preiswettbewerb beeinträchtigt werden könnte. Darauf müssen wir als Politik reagieren! Falsch ist es aus meiner Sicht allerdings, darauf mit einem gesetzgeberischen Schnellschuss zu reagieren. Das habe ich in den vergangenen Wochen in zahlreichen Interviews und Statements immer wieder betont. Nun hat aber der von mir ansonsten sehr geschätzte Bundesgesundheitsminister einen solchen Schnellschuss in Form eines Referentenentwurfes vorgelegt, mit dem der Versandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln generell verboten werden soll. Nicht nur das: Auch die niedergelassene Apotheke soll in Zukunft nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen Medikamente ausliefern dürfen, in gewissen Konstellationen muss dies sogar explizit durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Das würde eindeutig eine Verschlechterung der Versorgung mit Arzneimitteln – gerade auf dem Land – bedeuten. Ich habe zudem Zweifel, ob ein Komplettverbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Medikamente auch europarechtlich zulässig ist. Mir liegt ein Gutachten von Professor Dr. Christian Koenig vor. Er stellt fest, dass der Referentenentwurf europarechtlichen Anforderungen nicht genügt. Er wertet – ich zitiere – eine solche mitgliedstaatliche Beschränkungsregulierung „ins Blaue“ als einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen die – EU-ausländische Versandapotheken individualschützende – Freiheit des Warenverkehrs. Mit dem hier heute zu diskutierenden Antrag fordert auch die Linke, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Aber: Der Versandhandel ergänzt gerade die Möglichkeiten für die Patientinnen und Patienten auf dem Land und verbessert damit die Versorgung. Mit einem Verbot helfen wir niemandem. Darüber hinaus machen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, nicht einen einzigen Vorschlag, mit dem wir die niedergelassenen Apotheken in unserem Land tatsächlich stärken können. Doch genau darum geht es! Wir brauchen eine Lösung, die heimische Apotheken vor unfairem Wettbewerb schützt und den Versandhandel dabei nicht grundsätzlich verbietet. Ich bin überzeugt, dass man im § 129 SGB V, der den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung regelt, einen Weg finden kann, um einen fairen Wettbewerb zwischen stationärer und Versandapotheke zu gewährleisten. Im Übrigen: Sie wissen, ein RX-Versandhandelsverbot tritt nicht so einfach in Kraft, jedenfalls nicht mit einem einfachen Beschluss des Bundestages. Vielmehr müssen wir im Rahmen eines EU-Notifizierungsverfahrens in Brüssel anderen EU-Mitgliedstaaten mehrere Monate Zeit geben, Bedenken anzumelden, mit offenem tatsächlichem und rechtlichem Ausgang! Das hat heute auch der EU-Kommissar für Gesundheit, S. E. Vytenis Andriukaitis, im Gesundheitsausschuss des Bundestages ausdrücklich bestätigt. Wenn wir also stattdessen eine pragmatische Lösung im § 129 SGB V umsetzen würden, wäre kurzfristig und vor allem rechtssicher ein fairer Interessenausgleich zwischen den niedergelassenen Apotheken und dem Versandhandel möglich. Ich denke, dies ist ein Kompromiss, mit dem eigentlich alle leben könnten. Aus meiner Sicht ist ein generelles Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der digitalen Welt von heute ein Rezept von gestern. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Worum geht es? Die Linke fordert schon lange das gesetzliche Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dabei geht es uns vor allem um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln. Dass das Thema aktuell ist, verdanken wir dem Europäischen Gerichtshof, der die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente aufgehoben hat – allerdings nur für ausländische Versandapotheken. Die Linke will die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln aber nicht global agierenden Handelsketten überlassen. Verschreibungspflichtige Medikamente gehören in fachkundige Hände von Apothekerinnen und Apothekern und nicht in den Pakettransporter. Außerdem ist der Internethandel ein wichtiges Einfallstor für Arzneimittelfälschungen. Internationale Versandhändler werben mit Preisnachlässen und Bonuszahlungen um die Patientinnen und Patienten, insbesondere um solche mit chronischen Erkrankungen und teuren Medikamenten. Das ist für die Patientinnen und Patienten vor allem deshalb attraktiv, weil sie durch Zuzahlungen auf Arzneimittel fürs Kranksein finanziell bestraft werden. Deswegen wird auch meine Partei im Bundestagswahlkampf die Abschaffung dieser Strafgebühr für Kranke wieder auf die Tagesordnung setzen. Warum sind wir trotzdem gegen den Versand? In Internetapotheken bestellen kann man nur, wenn der Bedarf zeitlich planbar ist. Für Notfälle und am Wochenende ist das nichts. Jeder braucht darum eine Apotheke in der Nähe, die auch nachts und an Feiertagen Notdienst leistet. Viele Apotheken liefern übrigens kostenlos Medikamente, oft noch am selben Tag. Die Arzneimittel werden ins Haus gebracht, aber eben nicht nur durch Paketzusteller, sondern durch pharmazeutisch geschulte Fachkräfte. Das ist sicherer und schneller noch dazu. Wenn wir dem Versandhandel erlauben, sich die Rosinen herauszupicken, indem sie die teuren Arzneimittel für chronisch Kranke liefern, aber keine Beratung vor Ort und keinen Nachtdienst anbieten, dann gefährden wir das Überleben von Apotheken auf dem Land. Natürlich haben wir keinen grundsätzlichen Mangel an Apotheken hierzulande, und den meisten geht es wirtschaftlich gut, aber gerade in ländlichen Regionen ist das anders. Ich habe mit Apothekern aus kleinen Orten in meinem Wahlkreis gesprochen und mir zeigen lassen, wie sie die Versorgung der Landbevölkerung sicherstellen: oft mit Beratungsangeboten und Dienstleistungen, die weit über das Angebot einer Großstadtapotheke hinausgehen. Diese wichtige Infrastruktur müssen wir bewahren. Gesamtgesellschaftlich sind Boni und Preisnachlässe in den Apotheken kein wirksames Rezept gegen die explodierenden Arzneimittelkosten im Gesundheitswesen. Von knapp 40 Milliarden Euro Ausgaben für Arzneimittel entfällt nur ein kleiner Anteil auf die Apotheken, und die wiederum können davon nur einen kleinen Anteil als Rabatt gewähren. Wer an die Kosten für Arzneimittel rangehen will, der muss den Pharmakonzernen ihre teils zweistelligen Renditen streitig machen. Aber die Bundesregierung fasst die Pharmaindustrie weiter mit Samthandschuhen an und lässt gigantische Einsparpotenziale ungenutzt. Meine Fraktion und ich haben diesen Antrag heute eingebracht, weil wir Druck machen wollten. Das scheint ja auch gelungen zu sein. Schon sehr schnell nach dem EuGH-Urteil gab es eine Initiative aus den Bundesländern, auch unterstützt von Thüringen und Brandenburg. Dann hat Minister Gröhe einen Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels angekündigt, auf den wir gespannt warten. Aber die SPD und namentlich Herr Lauterbach tut sich extrem schwer damit. Ich will mal nicht unterstellen, dass das Sponsoring von DocMorris in Richtung SPD und Seeheimer Kreis dafür die Motivationshilfe war; das wäre doch gar zu billig. Aber dass Sie, Herr Lauterbach, als Abgeordneter aus dem Wahlkreis Düren für ein paar Boni riskieren würden, dass die letzte Apotheke in Heimbach oder Inden für immer schließen muss, das finde ich absolut unverantwortlich. In der Deutschen Apotheker Zeitung haben Sie dann vorgeschlagen, den Apothekern Extrahonorare zu zahlen, wenn sie Beratungskabinen einrichten. Das ist einfach nur peinlich. Erstens sind die Apotheker schon heute gesetzlich verpflichtet, Beratungsräume vorzuhalten, nicht nur Kabinen. Und zweitens ist es offensichtlich, dass Sie mit diesem Vorschlag lediglich auf Zeit spielen. Denn das von Ihrem Parteivorsitzenden Gabriel geführte Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gutachten zum Apothekenhonorar in Auftrag gegeben, das erst im Herbst nach der Bundestagswahl fertig sein soll. Was dabei herauskommt, ist offen. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Inzwischen scheinen Sie sich ja auch dem Kern des Pudels anzunähern: Ihr jüngst auf Twitter vorgetragener Vorschlag, zusammen mit dem Versandhandelsverbot zumindest chronisch Kranken die Zuzahlungen auf Medikamente zu erlassen, der weist ja in die richtige Richtung. Wenn sich CDU/CSU und SPD nun darauf verständigen könnten, in einem Gesetzentwurf gleich zwei Forderungen der Linken zumindest teilweise zu verwirklichen, dann hätte unser heutiger Antrag wirklich seinen Zweck erfüllt und wieder einmal gezeigt: Links wirkt. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Antrag der Linken gibt zwar vor, die Arzneimittelversorgung sicherzustellen, erfüllt diesen Anspruch aber in keiner Weise. Anstatt Wege für gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, aufzuzeigen, ist ihr einziger Vorschlag, den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente zu verbieten. Das ist auch das Anliegen des Gesetzentwurfes von Gesundheitsminister Gröhe, der sein falsches, weil nicht zielführendes Spiel mit den Apotheken fortführt. Auch der Kuhhandel des SPD-Kollegen Lauterbach ist kein Beitrag zur Problemlösung, sondern eher zur Politikverdrossenheit. Die eigentlich zu lösenden Probleme sind: erstens die durch das EuGH-Urteil vom vergangenen Oktober entstandene Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Apotheken in der Preisbindung: Boni von bis zu 30 Euro je Rezept, mit denen ausländische Apotheken seit dem Urteil werben, sind nicht hinnehmbar. Wettbewerb braucht wieder ein sozialverträgliches Maß. Gefunden werden muss eine Lösung innerhalb der Apothekenvergütung, die verfassungs- und europarechtlich sicher ist. Zweitens die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen: Ähnlich wie bei der ärztlichen Versorgung brauchen wir dringend regionale Konzepte sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Apotheken im ländlichen Raum. Grundlegende Innovationen in der Arzneimittelversorgung sind überfällig. Es stellt sich also die Frage, ob das geforderte Verbot des Versandhandels, der bisher kaum 3 Prozent des Gesamtmarktes ausmacht, diese Probleme löst und damit die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sicherstellt. Daran haben wir erhebliche Zweifel, auch weil die Argumente der Verbotsbefürworter sich immer wieder auf Annahmen stützen, die nicht belegt und vom EuGH bereits als nicht glaubhaft zurückgewiesen wurden. Den vielen an chronischen Erkrankungen leidenden Menschen, den älteren und immobilen Menschen und denjenigen, die heute schon zu weit von der nächsten Apotheke entfernt wohnen, helfen die vorliegenden Initiativen nicht. Ebenso wenig der ländlichen Apotheke, die schon heute mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Wir fordern deswegen, die Interessen der Patientinnen und Patienten tatsächlich in den Vordergrund zu stellen, die Probleme schnell, realistisch und ohne Populismus zu lösen und das Urteil des EuGH als Anlass zu nehmen, die Arzneimittelversorgung an die heutigen Bedürfnisse anzupassen. Voraussetzung dafür ist die Offenlegung der statistischen und empirischen Erkenntnisse, die Gröhes Gesetzentwurf zugrunde liegen. Darüber hinaus sind Konzepte zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, insbesondere der Arzneimittelversorgung, gemeinsam mit Bundesländern, Regionen und der Bevölkerung zu erarbeiten. Anlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Abgeordneten Azize Tank, Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Aufnahme sozialer Grundrechte in das Grundgesetz) (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU): In der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hatten die Linken einen nahezu identischen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser ist ohne eine Debatte der Diskontinuität anheimgefallen. Diese Woche bringt die Linke erneut einen Gesetzentwurf ein. Sofern dieser Entwurf nicht ebenfalls der Diskontinuität überantwortet wird, wage ich die Prognose, dass Sie die zur Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlen werden. Selbst wenn Ihre Behauptung zuträfe, die Durchsetzung sozialer Menschenrechte sei nur ungenügend gewährleistet, würde sich mit Ihrem Gesetzentwurf am Status quo nichts ändern. Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf ist überflüssig. Obwohl das Sozialstaatsprinzip in unserer Verfassung bereits in Artikel 20 Absatz 1 und 28 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert ist, wollen Sie zusätzlich einen Artikel 1a aufnehmen. Dieser lautet „Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit. Der Staat ist verpflichtet, kollektive soziale Sicherungssysteme zu schaffen. Jeder Mensch hat das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das ihm diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine Existenz und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Das Existenzminimum ist sanktionsfrei zu gewährleisten.“ Als ich Ihre Forderung nach der Verpflichtung zur Schaffung sozialer Sicherungssysteme gelesen habe, konnte ich mich nur wundern: Es ist Gegenstand sämtlicher deutscher Schullehrpläne, dass schon Bismarck soziale Sicherungssysteme geschaffen hat. Und seit Bismarck hat sich noch einmal viel getan. Aus dem Sozialstaatsprinzip der Artikel 20 Absatz 1 GG und Artikel 87 Absatz 2 ergibt sich bereits, dass die Schaffung sozialer Sicherungssysteme zum Schutz der sozialen Existenz Grundaufgabe des Staates ist. Schon seit Jahrzehnten erhalten Bedürftige in Deutschland Sozialhilfe. Im Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 hat das Gericht ausgeführt, dass aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 GG ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums folgt. Daraus ergibt sich ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Sozialleistungen: Jedem Hilfebedürftigen stehen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Ihre Forderung nach sanktionsfreier Gewährleistung des Existenzminimums würde nichts anderes bedeuten als ein Grundrecht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen auf Hartz-IV-Niveau. Das lehnt meine Fraktion ab. Jeder Mensch hat in unserem Sozialstaat Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums, wenn er in Not geraten ist. Aber die Gesamtgesellschaft, die die Unterstützung finanziert, hat auch einen Anspruch darauf, dass dieser Mensch versucht, finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Und wenn dafür etwa seine Mitwirkung bei der Arbeitsplatzsuche erforderlich ist, dann ist das keine Zumutung, sondern eine Selbstverständlichkeit. Sie versprechen sich von einer verfassungsrechtlichen Konkretisierung wirtschaftlicher und sozialer Rechte eine verbesserte rechtliche Durchsetzbarkeit und behaupten, die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips durch soziale Grundrechte gebe der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung konkrete Maßstäbe an die Hand. Abgesehen davon, dass man die von Ihnen sogenannten Maßstäbe in Ihrem Gesetzentwurf suchen muss, sind diese wenig konkret. Dazu kommt, dass Ihre Annahme, man müsse möglichst viel ins Grundgesetz schreiben, dann werde schon alles gut, sehr naiv ist. Es ist aber ein Trugschluss, dass die Ergänzung des Grundgesetzes generell zu einer verbesserten Durchsetzung von Rechten führen würde. Das gilt einmal für die Forderung nach Aufnahme weiterer Staatszielbestimmungen. Das gilt aber auch für die von Ihnen geforderte Aufnahme weiterer Grundrechte. Selbst Grundrechte werden nicht schrankenlos gewährt. Grundrechte sind mit geschriebenen und ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Schranken versehen. Selbst wenn diese Schranken wieder Grenzen haben, die sogenannten Schranken-Schranken, bleibt der effektive Wirkungsbereich der Grundrechte mitunter weit hinter ihrem Schutzbereich zurück. Das gilt auch für die von Ihnen vorgeschlagenen und sogenannten sozialen Grundrechte. Schließlich müssen Sie auch die anderen Grundrechte im Blick haben, die möglicherweise entgegenstehen. In Artikel 9 Absatz 4 Ihres Gesetzentwurfs wollen Sie etwa das Streikrecht ohne Einschränkungen gewährleisten. Es soll auch das Recht zum politischen Streik umfassen. Aussperrungen sollen rechtswidrig sein. Ich sehe da auf den ersten Blick einen Konflikt mit dem kollidierenden Grundrecht der Koalitionsfreiheit der Arbeitgeberseite aus Artikel 9. Dazu findet sich in Ihrem Gesetzentwurf nichts. Das Grundgesetz sollte die wichtigsten Regeln für Bürger und Staat enthalten. Mit jeder zusätzlichen Ergänzung werden die bisherigen Regelungen in den Hintergrund gedrängt und damit relativiert. Die Aufnahme immer neuer Vorschriften wird tendenziell zu einer Überfrachtung des Grundgesetzes führen. Deshalb ist aus Sicht der Union Zurückhaltung geboten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Die Idee, soziale Grundrechte in das Grundgesetz einzuführen, ist nicht neu; immer wieder gibt es aufflammende Vorstöße in Richtung Konkretisierung unseres verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsgebots. So werden regelmäßig das bedingungslose Grundeinkommen gefordert sowie die Grundrechte auf Arbeit, Wohnung und Bildung. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt nun eben diese Forderungen erneut zur Diskussion. Er verkauft sie dem Leser als geradezu zwingend notwendig, da die Menschen in Deutschland „nicht über die elementaren sozialen Rechte verfügen“ würden und die „Durchsetzung Sozialer Menschenrechte gegenwärtig nur ungenügend gewährleistet“ sei. Der Gesetzentwurf lässt einen fast glauben, unser Grundgesetz sei menschenfeindlich. Kurzum: Der Gesetzentwurf spielt sich auf zum Retter des Sozialstaats und unserer demokratischen Gesellschaft. Und jeder, der das anders sieht, ist offenbar dem Untergang geweiht. Dabei leugnet der Gesetzentwurf aber in, wie ich finde, geradezu verächtlicher Art und Weise, dass unsere Verfassung, deren oberster Grundsatz der Schutz der Menschenwürde ist, eine Ordnung ist, die wie keine andere in der deutschen Geschichte zuvor die Menschenrechte garantiert und die die Grundlage eines nie gekannten gesellschaftlichen Wohlstands und sozialer Sicherung ist. Und wer diese gesellschaftliche und politische Realität der Bundesrepublik derart verfälscht, lässt kaum verdeckt, welch Geistes Kind er wirklich ist: Dieser Gesetzentwurf zeigt einmal mehr, dass die Fraktion Die Linke in weiten Teilen in der Tradition ihrer kommunistischen Ahnen steht, die zur Demokratie allenfalls ein taktisches Verhältnis pflegten. Und nun zum Gesetzentwurf im Einzelnen, bei dem ich mich auf zwei der konkreten Vorschläge beschränken will: In einem neuen Artikel 1a des Grundgesetzes soll das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verankert werden. Und zwar sanktionsfrei. In der Antragsbegründung heißt es erläuternd dazu: „Eine Koppelung der Leistungsgewährung an einen Zwang zur Arbeit oder sonstige Pflichten der Betroffenen ist unzulässig.“ Dass jeder Bürger unserer Gesellschaft das Recht auf eine menschenwürdige Existenz hat, steht außer Zweifel. Darüber brauchen wir heute nicht zu diskutieren. Worüber wir aber offenbar diskutieren bzw. was wir klarstellen sollten, ist aber, dass mit diesem Recht auch eine Pflicht untrennbar verbunden ist. Und diese Pflicht besteht darin, nach Kräften zum eigenen Unterhalt beizutragen. Wer nicht arbeiten will, kann auch nicht verlangen, dass ein anderer für seinen Unterhalt aufkommt. Ganz einfach. Oder wie wollen Sie denn einem Mann, der Tag für Tag auf dem Bau schuftet, um seine Frau und seine drei kleinen Kinder zu ernähren, erklären, dass er Lohn-, Umsatz- und Ökosteuer zahlen soll, damit ein anderer nicht zu arbeiten braucht? Nein, solch eine Regelung wäre nicht nur unfair, sondern geradezu eine Ohrfeige für jeden Bürger, der schwer und pflichtbewusst arbeitet. Weiter stellt sich mir die Frage, wie dieses Grundrecht finanziert werden soll; das Geld fällt schließlich nicht vom Himmel. Wenn wir davon ausgehen, dass das Existenzminimum bei etwa 1 000 Euro pro Monat liegt, dann würde das einen Finanzbedarf von etwa 1 000 Milliarden Euro pro Jahr nach sich ziehen. Im Vergleich dazu: Die Steuereinnahmen im letzten Jahr beliefen sich auf etwa 700 Milliarden Euro. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich. Aber immerhin wird im Antrag die Prognose gestellt, dass sich der Sozialstaat positiv auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auswirken werde. Dies nenne ich eine mutige Prognose; denn ich habe eher die Vermutung, dass die Arbeitsmotivation leiden wird, wenn die Bindung zwischen Arbeit und Lohn aufgehoben wird, und zwar beim Empfänger wie beim Geber. Oder glauben Sie ernsthaft, dass sich noch irgendwer anstrengen würde? Wenn jeder fürs Nichtstun Geld bekommt, wer soll dann noch morgens aufstehen? Und wer soll dann den Fortschritt bringen und die Steuern zahlen? Glauben Sie wirklich, dass wir führendes Exportland bleiben können, wenn wir uns auf diese Regelung einlassen? Wenn jeder nur noch das machen kann, was er will, wer soll dann die unattraktiven Jobs übernehmen? Für den Fall, dass aber doch jemand arbeiten will, soll es in einem neuen Artikel 3a schließlich auch das Grundrecht auf Arbeit geben. In der Begründung heißt es dazu, dass es sich dabei um ein subjektives „einklagbares Grundrecht“ handeln soll. Das bedeutet also, dass der Staat zur Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes für jeden Bürger verpflichtet wäre. Der Staat müsste demnach selbst Arbeitsplätze schaffen oder aber die Wirtschaft dazu veranlassen, für Arbeitsplätze zu sorgen. Tut er das nicht, muss er selbstverständlich für die finanziellen Folgen geradestehen, was mich erneut zu der Frage nach den Kosten führt. Noch viel mehr als die Kosten treibt mich in diesem Zusammenhang aber um, dass der Staat im Falle des Bestehens eines solchen Grundrechts zwangsläufig lenkend in den Arbeitsmarkt eingreifen müsste und er damit nicht zuletzt das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und Arbeitsplatzes sowie die Tarifautonomie einschränken würde. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, das wollen wir beim besten Willen nicht. Abschließend lässt sich also festhalten: Wer konkretisierte soziale Grundrechte fordert, muss dem Staat gehörige Eingriffsmöglichkeiten zugestehen samt entsprechender Zwangsmittel. Gleichzeitig muss er damit rechnen, dass der Staat in einem wirtschaftlichen Desaster endet. Dies haben wir bei den Experimenten diverser kommunistischer Staaten gesehen. Haben Sie denn schon vergessen, wie und warum die DDR scheiterte? Wollen Sie ernsthaft die Fehler aus der Vergangenheit wiederholen? Die Union will es jedenfalls nicht. Dr. Matthias Bartke (SPD): In dieser Legislatur haben wir 65 Jahre Grundgesetz gefeiert. Zu Recht und mit Freude. Das Grundgesetz bildet bis heute eine menschenfreundliche und solide Grundlage unserer Demokratie. Nach den Zeiten des Nationalsozialismus hat uns das Grundgesetz einen Neubeginn in Frieden und Freiheit gesichert. Es hat die Fähigkeit, gesellschaftlichen Veränderungen Raum zu geben: Es hat die Wiedervereinigung und die europäische Integration ermöglicht. Das Grundgesetz hat aber auch selbst eine gesellschaftsverändernde Kraft. Erinnern wir uns nur an die sehr konkreten Urteile des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise zur Gleichberechtigung der Frauen, zu den Rechten von Homosexuellen, zur Meinungsfreiheit, zum Schutz der Familie, zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung und – was Sie von der Fraktion Die Linke heute thematisieren – zum Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das Grundgesetz ist die rechtliche Grundlage für unser Zusammenleben. Es ist das Fundament unserer Werteordnung, der Rechte jeder und jedes Einzelnen. Wir erleben in dieser Legislatur eine Zunahme von Hass und Hetze in der Bevölkerung. Das Grundgesetz ist dafür kein Freibrief. Im Gegenteil: Es gibt Grenzen vor, die niemand außer Kraft setzen darf. Grundrechte schützen den Einzelnen zugleich auch vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt. Der Staat ist damit aufgefordert, grundrechtswidrige Eingriffe zu unterlassen. Diese Abwehrrechte können notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden. Soziale Grundrechte hingegen haben nur sehr bedingt Eingang gefunden in unser Grundgesetz. Nichtsdestotrotz haben ja auch Sie in Ihrem Linken-Gesetzentwurf erkannt, dass das Grundgesetz dennoch den sozialen Rechtsstaat fordert. Das Sozialstaatsgebot hat damit Verfassungsrang. Es verpflichtet den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Verwaltung dazu, nach sozialen Gesichtspunkten zu handeln und auch die Rechtsordnung dementsprechend zu gestalten. Das ist keinesfalls wenig, auch wenn Sie das vielleicht so darstellen wollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung anerkannt, dass aus der Garantie der Menschenwürde ein subjektives Recht auf Sozialhilfe folgt. Dieses Urteil schuf die Basis für das Recht auf Fürsorge. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung ebenso die Rechte aus der Sozialversicherung als Eigentum verstanden. Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht aus der Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot die Verpflichtung des Staates zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet. Damit hat es klare Konturen für die soziale Sicherheit definiert. Dafür braucht es also keinen gesonderten Artikel im Grundgesetz mehr. Für ebenso unnötig halte ich die Forderung, im Grundgesetz zu verankern, dass der Lohn einen angemessenen Lebensunterhalt sichern muss. Dafür haben wir bereits den Mindestlohn, für den wir in der SPD gegen alle Widerstände gekämpft und uns am Ende durchgesetzt haben. Inzwischen können wir sagen: Der Mindestlohn wirkt. 10 Prozent aller Beschäftigten profitieren vom Mindestlohn. Für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat das zu einer beachtlichen durchschnittlichen Lohnerhöhung von 18 Prozent geführt. Und allen Unkenrufen zum Trotz war der Mindestlohn nicht das Ende des Abendlandes. Im Gegenteil: Die Gesamtbeschäftigung in Deutschland ist weiter gestiegen. Die SPD steht damit mehr als jede andere Partei für einen Lohn, der zum Leben reicht. Meine Damen und Herren der Linken, jetzt kommen Sie und fordern einen angemessenen Lebensunterhalt als Grundrecht. Dass eine solche Forderung gerade von der Partei kommt, die damals gerade nicht für den Mindestlohn gestimmt hat, das ist nun wirklich ein Treppenwitz der Geschichte. Ich würde das aber mal als Hinweis nehmen, dass Sie Ihren Fehler eingesehen haben. Sie fordern außerdem das Recht auf eine menschenwürdige und diskriminierungsfrei zugängliche Wohnung. Als Grundrecht würde das den Staat verpflichten, jedem Bürger eine solche Wohnung zu verschaffen. Wohnungen müssten also auf Staatskosten errichtet und vom Staat verwaltet werden. Wir sind aber kein Allversorgungsstaat. Der Staat kann jedoch in Bahnen lenken und Anreize setzen, und genau das ist es auch, was wir tun. Die Mietpreisbremse wie auch höheres Wohngeld und mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau sorgen dafür, dass gutes Wohnen in unserem Land nicht zum Luxusgut wird. Die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung der Länder haben wir deswegen deutlich auf 1,5 Milliarden Euro ab 2017 erhöht. Außerdem haben wir die Städtebauförderung auf 700 Millionen Euro jährlich erhöht. Sie wollen ein Recht zum politischen Streik. Begründung: Die auf Unternehmensseite liegende Verfügungsmacht über die Produktionsmittel ermögliche den Wirtschaftsunternehmerinnen und -unternehmern einen andauernden Druck auf den Staat. Unter der Vorherrschaft des Kapitals bedürfe es deshalb eines Ausgleichs. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke: Geht es auch ein bisschen weniger dramatisch? Wenn wir hier wirtschaftshörig wären, hätten wir uns weder mit Mietpreisbremse noch mit Mindestlohn befasst; wir hätten nicht das Bestellerprinzip beim Maklerrecht eingeführt; wir würden uns nicht mit Verbraucherschutz befassen. Es wäre schön, wenn Sie ein realistischeres Bild unseres demokratischen Staates und seines Gesetzgebers wahrnehmen und zeichnen würden. Um es kurz zu machen: Wir wollen keine politischen Streiks. Im Arbeitskampf muss es um Arbeitsbedingungen gehen, und im Wahlkampf geht es dann um die Politik. Meine Damen und Herren von der Linken, es ist nicht so, als würden wir alles falsch finden, was Sie sagen. Auch uns liegt es am Herzen, dass niemand benachteiligt wird, dass Gesundheit geschützt und gefördert wird und dass jeder Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen hat. Aber das alles sind Fragen der praktischen Politik. Dort muss der Sozialstaat umgesetzt und finanziert werden. Mit hehren Spezialgrundsätzen im Grundgesetz ändern wir nichts. Das Grundgesetz ist für die Grundsätze zuständig und nicht für Detailregelungen nach dem Prinzip „a bis d“. Wofür bereits an anderer Stelle ausreichend Sorge getragen ist, darf das Grundgesetz nicht unnötig belasten. Das sollte unser Maßstab sein. Und es gilt dennoch: Wenn wir nicht wollen, dass das Grundgesetz aus der Zeit fällt, müssen neue Erkenntnisse und Bewertungen nach sorgsamer Abwägung Eingang finden können. Dem versperren wir uns nicht. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich seit Jahren für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Sie sehen also: In diesem Punkt ziehen wir am selben Strang. Kinder sind im Verfassungstext bisher nur als Bezugspunkt des Elternrechts erwähnt. Dabei sind sie Träger von Rechten. Sie haben ein eigenes Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Kinder sind beim Einfordern ihrer Rechte stets auf die Unterstützung durch andere angewiesen. Umso wichtiger sind spezielle, eigene und klar formulierte Rechte, die Kinder besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung bieten. Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auf den Weg bringen. Wir appellieren an alle Fraktionen des Bundestags, uns in diesem Anliegen zu unterstützen. Azize Tank (DIE LINKE): Die Verwirklichung sozialer Menschenrechte ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein würdevolles Leben in einer sozial gerechten Gesellschaft. Soziale Menschenrechte sind nicht etwa Almosen an Bedürftige, sondern völkerrechtlich verbriefte Menschenrechte, die jedem Menschen zustehen. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Arbeit, gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung, soziale Sicherheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, ein Höchstmaß an geistiger und körperlicher Gesundheit, das Recht auf Bildung sowie Teilhabe am kulturellen Leben. Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte, oder kurz soziale Menschenrechte, sind im UN-Sozialpakt, der Europäischen Sozialcharta, der EU-Grundrechtecharta sowie zahlreichen weiteren völkerrechtlich verbindlichen Abkommen geregelt. Menschenrechte gelten universell; sie sind gleichwertig und unteilbar. Dennoch sind die sozialen Menschenrechte immer noch nicht gleichberechtigt – wie die bürgerlichen und politischen Rechte – im Grundgesetz verankert. Damit können sie auch nicht mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. Dies will die Fraktion Die Linke ändern. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz soll eine Lücke schließen, die seit dessen Verkündung im Grundgesetz klafft. Diese Lücke rührt vor allem aus den historischen Umständen, in denen das Grundgesetz nach den verheerenden Erfahrungen der Nazizeit entstanden ist. Damals standen die Rückkehr zum Rechtsstaat und die Gewährleistung elementarer politischer Grundrechte im Vordergrund. Heute steht aber die soziale Frage im Mittepunkt gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Soziale Ungleichheit führt zu Spaltungen in der Bundesrepublik und gefährdet den gesellschaftlichen Frieden. Schon mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde international anerkannt, dass soziale Menschenrechte gleichrangig mit bürgerlichen und politischen Menschenrechten sind. Sie müssen also auch zusammen gedacht und gleichberechtigt verwirklicht werden. Denn die beiden Dimensionen der Menschenrechte, also die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen und die bürgerlichen und politischen Rechte, sind nicht gegensätzlich, sondern bedingen einander. So gibt es zum Beispiel kein soziales Recht auf Gesundheit ohne das politische Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Verwirklichung sozialer Menschenrechte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft jeden Menschen. Wir brauchen schließlich nicht selbst krank zu sein, um ein Grundrecht auf Zugang zu Gesundheit zu verteidigen. So wie wir auch nicht erst in einer Diktatur leben müssen, um die Bedeutung des allgemeinen Wahlrechts zu erkennen. Die sozialen Grundrechte dienen der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe in allen Lebenslagen und der Freiheit des Menschen vor und von gesellschaftlichen Zwängen. Sie sind somit tragende Säulen eines modernen Sozialstaates. Das Grundgesetz definiert die Bundesrepublik Deutschland als sozialen Rechtsstaat. Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt auf die Konkretisierung der Verpflichtung zur Sozialstaatlichkeit ab. Dies ist angesichts der sozialen Verwerfungen und Gefahren für den demokratischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft heute dringend geboten und wichtiger denn je. Die Verankerung sozialer Grundrechte im Grundgesetz ist nicht zuletzt auch eine Konsequenz bereits bestehender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die sogenannte „Hartz-IV“-Entscheidung von 2010 zu nennen, in der das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen feststellt. Strukturelle Schwächen des Sozialstaatsprinzips können jedoch nicht allein von den Gerichten korrigiert werden. Vielmehr müssen soziale Grundrechte sichtbar ins Grundgesetz als individuelle Grundrechte aufgenommen werden. Soziale Menschenrechte werden in der Bundesrepublik vielfach missachtet. Der UN-Sozialausschuss, der für die Überwachung des UN-Sozialpaktes verantwortlich ist, kritisiert die Bundesrepublik seit Jahren, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierungen beim Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung verweigert bis heute die Unterzeichnung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt und die Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta. Dadurch sind Individualbeschwerdeverfahren bei Vertragsverletzungen ausgeschlossen. Löhne und Sozialleistungen reichen zudem häufig nicht aus, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Selbst in einem der reichsten Länder der Welt ist nahezu jedes fünfte Kind von Armut bedroht oder arm. Armutsbekämpfung und der Schutz sozialer Menschenrechte sind eng miteinander verknüpft. Denn eine konsequente Armutsbekämpfung hebt nicht nur auf die Beseitigung wirtschaftlicher Mängelzustände ab, sondern bezieht die Menschen als handelnde Akteure und individuelle Rechtsträger ein. Im Rahmen eines Fachgesprächs der Linken im März 2016 und einer internationalen Fachkonferenz im Oktober 2016 haben wir zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wirtschaftlern, sozialen Verbänden und der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit der Verankerung sozialer Menschenrechte im Grundgesetz sowie die konkrete Ausgestaltung unseres Gesetzesentwurfs konsultiert und erörtert. Viele wichtige Ergänzungswünsche haben wir in diesen Gesetzesentwurf aufgenommen. Dafür möchte ich ausdrücklich allen beteiligten Expertinnen und Experten und gesellschaftspolitischen Aktivistinnen und Aktivisten danken. Wenn wir unser Grundgesetz zukunftssicher gestalten wollen, müssen wir endlich auch soziale Grundrechte – wie bereits die bürgerlichen und politischen Rechte – darin aufnehmen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin dankbar für den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, weil er ermöglicht, über die Bedeutung der sozialen Menschenrechte zu debattieren. Vor 50 Jahren – am 10. Dezember 1966 – wurde der UN-Sozialpakt zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, die sogenannten WSK-Rechte, verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Sozialpakt zehn Jahre später beigetreten. Damit sind sie neben den bürgerlichen und politischen Rechten, die die öffentliche Debatte über Menschenrechte dominieren, auch für Deutschland verbindlich. Es ist wichtig zu betonen, dass die WSK-Rechte keine Menschenrechte zweiter Klasse sind, sondern genauso wichtig sind wie die bürgerlichen und politischen Rechte. Der Umgang der Bundesregierung mit den sozialen Menschenrechten ist allerdings problematisch. So trat zwar, wie erwähnt, der Sozialpakt 1976 in Kraft; das Fakultativprotokoll von 2008, das es unter anderem ermöglicht, diese Rechte auch individuell einzuklagen, hat der Bundestag aber immer noch nicht ratifiziert. Das sollte endlich geschehen. Ähnliches gilt für die Europäische Sozialcharta. Auch hier wurde die ursprüngliche Sozialcharta aus dem Jahr 1961 ratifiziert. Die revidierte Sozialcharta aus dem Jahr 1996 wurde zwar von Deutschland unterschrieben, aber immer noch nicht ratifiziert – nach über 20 Jahren! Die Ratifizierung all dieser Dokumente ist überfällig. Der lasche Umgang der Bundesregierung mit sozialen Menschenrechten und Grundrechten zeigt sich aber nicht nur bei internationalen Vereinbarungen, sondern auch bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu sozialen Menschenrechten. So hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen betont, dass sich aus dem Grundgesetz ein Grundrecht und Menschenrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums herleiten lässt. Dieses Grundrecht und Menschenrecht wird von der Regierung und der Großen Koalition immer wieder ignoriert und kleingeredet, sei es bei den Berechnungen des Regelsatzes, bei der Festlegung der Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und zuletzt bei der Einschränkung des Anspruchs von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern auf Grundsicherung. Außerdem gibt es immer noch 100-Prozent-Sanktionen im Hartz-IV-System. Wenn die Leistung aber komplett gestrichen wird, ist offensichtlich das Grundrecht auf Existenzsicherung nicht gewährt. Wir fordern die Abschaffung der Sanktionen. Ein weiteres Beispiel ist, dass soziale Menschenrechte für Geflüchtete in Deutschland nicht im notwendigen Maße gewährleistet sind, wie in dem kürzlich erschienenen Bericht „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte deutlich wird, das sich schwerpunktmäßig mit der Situation von Geflüchteten in Deutschland beschäftigt. Insbesondere der Zugang zu Gesundheitsleistungen ist dabei problematisch. Das Mindeste ist aber, endlich die finanziellen Leistungen anzugleichen und gleiche Leistungen für die Gesundheit zu schaffen. Das Einfachste und Sinnvollste wäre, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. Nicht zuletzt zeigt auch die hohe Zahl von Wohnungslosen, dass auch in Deutschland soziale Menschenrechte, hier konkret das Recht auf Wohnen, verletzt werden. Es ist ein Skandal, dass es in Deutschland mehrere Hunderttausend Menschen gibt, die wohnungslos sind und nach Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe fast 40 000 Menschen sogar auf der Straße leben müssen. Das ist für ein reiches Land wie Deutschland eine Schande und muss beendet werden. Soziale Menschenrechte wie das Recht auf soziale Sicherheit und Wohnen, der Zugang zu Gesundheitsleistungen, Bildung und Arbeit müssten im Zentrum der Politik stehen. Es gibt allerdings ein Problem, und dazu zitiere ich Herrn Professor Eichenhofer aus seinem Buch „Soziale Menschenrechte im Völker-, europäischen und deutschen Recht“, Seiten 2 f.: „Warum sind die sozialen Menschenrechte in Deutschland dennoch weder allgemein bekannt, noch im Bewusstsein der Juristen, Politiker oder Bürger gegenwärtig? Das hat mit dem GG zu tun. Wird in Deutschland über die Menschenrechte gesprochen, denken die meisten an die „Grundrechte“. Die Menschenrechte heißen in Deutschland „Grundrechte“. Deshalb scheinen diese mit jenen überein zu stimmen. Dagegen zeigen die sozialen Menschenrechte: Die Grundrechte machen nur einen Teil der Menschenrechte aus! Weil die Grundrechte die bürgerlichen und politischen Menschenrechte umfassen, die sozialen Menschenrechte in den Grundrechten hingegen nicht vorkommen, werden sie gemeinhin als schlechterdings inexistent betrachtet und deshalb geflissentlich geleugnet und bestenfalls ignoriert.“ Es gäbe also durchaus Grund, darüber nachzudenken, die Grundrechte zu ergänzen. Was den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke angeht, sind wir allerdings skeptisch und finden, dass er über das Ziel hinausschießt. Im Grunde stehen die sozialen Menschenrechte indirekt schon im Grundgesetz. So heißt es in Artikel 1 Absatz 2: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Dazu gehören auch die sozialen Menschenrechte. In Kombination mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes lassen sich daraus auch soziale Grundrechte herleiten, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach gezeigt hat. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes, die Europäische Grundrechtecharta, die Europäische Menschenrechtskonvention, eine Vielzahl mit bundesgesetzlicher Wirkung geltender völkerrechtlicher Vereinbarungen, auch im Bereich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, und ihre jeweilige Ausformung durch die Rechtsprechung sind eine belastbare Grundlage. Und wenn wir das Grundgesetz ergänzen, sollten wir uns nicht in Details verlieren und die Grundrechte so formulieren, dass sie auch tatsächlich gewährt werden können und nicht nur bloße Absichtserklärungen sind. So könnte ich persönlich mir durchaus vorstellen, das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat, auch in das Grundgesetz zu übernehmen. Ich bin gespannt auf die Stellungnahmen von Expertinnen und Experten zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. Viel wichtiger als das Grundgesetz zu ändern ist allerdings, dass die Bundesregierung die sozialen Grundrechte endlich ernster nimmt und entsprechend politisch handelt. Denn sie gelten jetzt schon – auch ohne Grundgesetzänderung. Anlage 12 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: US- und NATO-Stützpunkt Ramstein unverzüglich schließen (Tagesordnungspunkt 20) Thorsten Frei (CDU/CSU): Dieser Antrag ist ein Sinnbild Ihrer schiefen und verklärten Selbstdeutungen in außenpolitischen Themen. Das Beste daran ist, dass ich überzeugt bin, dass die SPD unter diesen Umständen niemals ein Abenteuer mit Ihnen eingehen wird. Es ist höchst beachtlich, wie Sie sich Ihre Wahrheit zurechtbiegen und immer wieder wichtige Details unterschlagen. Sie betreiben damit nichts anderes als „Fake-Politik“. In Ihrem Antrag sprechen Sie davon, dass die geübte Praxis des US-Drohnenkriegs gegen das Völkerrecht verstoße und die Nutzung des Stützpunktes Ramstein rechtswidrig sei. Sie versuchen, dies anhand eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu belegen. Allerdings hätten Sie sich die Mühe machen sollen, nicht wieder nur eine verkürzte Darstellung im Sinne Ihrer Propaganda aufzugreifen. Insbesondere hätten Sie sich auch die Mühe machen müssen, das aktualisierte Gutachten zurate zu ziehen, das zu dem Schluss kommt, dass der Einsatz von Kampfdrohnen nach wie vor aus völkerrechtlicher Sicht nicht verboten sei und somit nicht per se völkerrechtswidrig ist. Dann hätten Sie auch erwähnen können und müssen, dass die Bundesregierung fortwährend wegen möglicher Bedenken im Austausch mit der amerikanischen Administration steht – so weit zum Vorwurf, sie unternehme nichts – und dass der Bundesregierung deshalb momentan auch keinerlei Versäumnis unterstellt werden kann. Vielmehr nutzen Sie Ihren Antrag, um russische Aggressionen zu verklären und russische Agitation in Deutschland salonfähig zu machen. Sie sprechen von der Friedensgefahr, die von Ramstein ausgeht, da es unter anderem darauf abzielt, „die nukleare Zweitschlagskapazität Russlands zu neutralisieren, also die Möglichkeit, auf einen nuklearen Angriff eines NATO-Staates mit einem Gegenschlag zu reagieren“. Sie vergessen dabei, dass Russland die meisten Atomsprengköpfe auf der Welt besitzt. Sie vergessen anscheinend ebenso, dass Putin im vergangenen Jahr einseitig das sogenannte Plutoniumabkommen aufgekündigt hat. Ohnehin kündigte Putin erst im Dezember an, „das militärische Potenzial der strategischen nuklearen Kräfte müsse im kommenden Jahr ausgebaut werden“. „Sämtliche existierenden und künftigen Raketenabwehrsysteme müssten durch russische Systeme durchbrochen werden können.“ Etliche Tests der neuen Rakete RS-38 Sarmat, die 2 000-mal stärker sein würde als die Hiroshima-Bombe, im Jahr 2016 sprechen ebenso eine deutliche Sprache wie die Stationierung von Iskender-Systemen in Kaliningrad. Und schließlich haben die neue russische Militärdoktrin sowie die Marinedoktrin von 2014 bzw. 2015 die NATO ganz klar als Feind definiert. Und dann davon zu sprechen, dass Ramstein eine Gefahr für den Frieden ist, obwohl es die Air Base seit 1951 gibt und dort vor allem ein Fracht- und Sanitätsdrehkreuz betrieben wird, ist geradezu absurd. Vielmehr hätten Sie Ihren Antrag mit „NATO abschaffen“ überschreiben sollen. Zumindest zeigt Ihre Fraktionsvorsitzende, Frau Wagenknecht, das wahre Gesicht der Linkspartei, indem sie kürzlich forderte, dass die NATO aufgelöst werden müsse, um eine eigenständigere europäische Sicherheitspolitik in einem System kollektiver Sicherheit unter Einbindung Russlands zu erschaffen. Diese aufgewärmte Forderung fußt sicherlich auf dem zugegebenermaßen irritierenden Bild-Interview mit Donald Trump. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die NATO keineswegs obsolet ist. Leider ist die Bündnisverteidigung im Sinne des Artikel 5 NATO-Vertrag aktueller denn je, wenn man sich anschaut, wie die Krim völkerrechtswidrig und entgegen der Zusagen vom Budapester Abkommen annektiert wurde. Wie die Ostukraine fortwährend destabilisiert wird. Wie Russland versucht, mit allen Mitteln für eine Destabilisierung der EU zu sorgen und einen Keil in das transatlantische Bündnis zu treiben. Wie Russland mit seinen staatlichen Medienkampagnen den Westen als Feind diffamiert. Wie Russland westliche Regierungen und Unternehmen online angreift. Wie Russland im westlichen Balkan alles daransetzt, damit die freien Entscheidungen der Völker und Staaten und eine Orientierung in Richtung Freiheit und Wohlstand unterminiert werden können. Das jüngste Beispiel sahen wir bei möglichen Versuchen, die Parlamentswahlen in Montenegro mit Gewalt zu erschüttern. Wir sehen das auch daran, wie Russland seine Truppen schlagkräftig aufrüstet und bis 2020  500 Milliarden Euro zusätzlich in Raketen, Bomben, Panzer und Kampfjets steckt. Die NATO ist und bleibt ein wertebezogenes Verteidigungsbündnis. Russland heute und insbesondere die Kreml-Politik sind der Grund, dass die NATO unverändert fortexistieren muss. Frau Wagenknecht gebe ich insofern recht, dass Europa eine eigenständigere Verteidigungspolitik betreiben muss. Wir Europäer müssen stärker unseren eigenen Beitrag in der NATO einfließen lassen. Wir müssen mit Blick auf unsere Werte und Ziele, unsere Freiheit, unsere Demokratie und unseren Wohlstand in vielerlei Hinsicht wehrhafter sein als bisher. Das bedeutet, dass wir uns am 2-Prozent-Ziel der Verteidigungsausgaben messen lassen müssen. Insofern hat auch Donald Trump recht, wenn er von „Gleichgewichtstörungen“ spricht. Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt aber auch, dass sich Russland nicht konstruktiv in ein Sicherheitsbündnis einbinden lassen wird, das sich grundlegenden Menschenrechten verpflichtet fühlt. Russland sieht persönliche Grundrechte, Freiheitsrechte und unsere demokratischen Prinzipien als minderwertig und gefährlich an. Die Prinzipien der Charta von Paris, der sich noch der sowjetische Staatenbund als Rechtsvorgänger Russlands verpflichtet hat, wurden nicht erst 2014 über Bord geworfen. Diesen Entwicklungen dürfen wir uns nicht verschließen. Am Straßenrand zu stehen, rote Fähnchen zu schwingen und „Kleine weiße Friedenstaube“ zu singen, bannt bestehende Gefahren leider nicht. Deshalb stehen wir uneingeschränkt zur NATO und zu unseren Partnern diesseits und jenseits des Atlantiks. Deshalb werden wir unsere Bündnisverpflichtungen im Sinne der Stationierungsabkommen und des NATO-Truppenstatuts verlässlich einhalten. Schließlich sind die EU und die NATO die besten Friedensgaranten für uns. Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Nachdem wir uns ja bereits in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten in einer Aktuellen Stunde mit der Rolle der Luftwaffenbasis Ramstein bei US-Drohneneinsätzen befasst haben, kommt die Linke also heute noch mit dem Antrag, diese schlicht zu schließen, mit den üblichen Unterstellungen von Völkerrechtswidrigkeit der Einsätze allgemein und einer deutschen Beteiligung aufgrund der Weiterleitung von Steuersignalen über Ramstein im Besonderen. Das war letztes Jahr falsch und ist im neuen Jahr immer noch falsch. Zur Frage der Völkerrechtskonformität habe ich ja eigentlich schon in der Aktuellen Stunde das Notwendige gesagt. Ich will jetzt nicht meine ganze damalige Rede wiederholen, obwohl ich sie hier unverändert nochmal halten könnte. Aber es bleibt dabei, liebe Kollegen von der Linken: Wenn Sie schon von einem Krieg, also einem bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechtes ausgehen, ist der Einsatz von Drohnen darin eben nicht völkerrechtswidrig. Im Gegensatz zu dem Eindruck, den Sie zu erwecken versuchen, dass es dabei grundsätzlich auch Unbeteiligte trifft, ermöglicht die höhere Präzision von Drohneneinsätzen gegenüber anderen Waffensystemen sogar eine bessere Umsetzung völkerrechtlicher Schutzvorgaben. Das sage nicht nur ich, das stellt auch die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates unter Punkt 4 fest, die Sie in Ihrem Antrag zitieren. Natürlich können Drohnen genau wie andere Waffensysteme auch auf völkerrechtswidrige Weise eingesetzt werden. Der Antrag gibt ja zutreffend die Haltung der Bundesregierung zu diesen komplexen Zusammenhängen wieder: dass die Bewertung immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig sei. Dagegen argumentieren Sie mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wonach unstreitig sei, dass Deutschland völkerrechtswidrige Operationen von seinem Territorium aus nicht dulden darf, und es eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt darstellen könne, wenn die Bundesregierung davon wisse und nicht dagegen protestiere. Nur ist das kein Gegensatz zur Haltung der Bundesregierung, zumal die Einsätze weder von deutschem Territorium gestartet noch gesteuert werden. Sie können natürlich beliebig viele Rechtsgutachten zitieren und so tun, als sei Ihre eigene verallgemeinernde Bewertung juristischer Konsens. Das ändert aber nichts an der juristischen Praxis. In der haben zwei Verwaltungsgerichte im vergangenen Jahr verneint, dass die Bundesregierung zur Überwachung der Völkerrechtskonformität von Drohneneinsätzen verpflichtet sei, die möglicherweise über Ramstein gesteuert werden. Liebe Kollegen, wenn Sie nun wenigstens bei der völkerrechtlichen Bewertung von Drohneneinsätzen geblieben wären, wo sich immer ein Jurist mit einer Meinung findet, die zur eigenen Position passt. Aber Sie mussten zum Schluss auch noch unbedingt die Funktion Ramsteins als Führungszentrum für das Raketenabwehrsystem der NATO aufs Tapet bringen. Und ehrlich gesagt, da plappern Sie nun einfach die russische Propaganda nach, dass dies das nukleare Gleichgewicht zwischen Russland und der NATO störe. Genau das tut es eben nicht. Die Systeme und Standorte dieses Systems sind sehr gut geeignet, mögliche Angriffe auf Europa mit Mittelstreckenraketen aus dem südlichen Krisenbogen in Nordafrika und dem Nahen Osten abzuwehren, zum Abfangen russischer Langstreckenraketen, die vorwiegend auf polaren Bahnen fliegen würden – insbesondere Richtung USA – dagegen eher nicht. Denen müssten die Abfangraketen nämlich hinterherfliegen, sofern sie überhaupt die nötige Reichweite hätten. Ganz zu schweigen von U-Boot-gestützten Raketen aus dem Nordpolarmeer, die die hauptsächliche russische Zweitschlagskapazität darstellen, von der Sie reden. Mittelstreckenraketen, die das System bekämpfen könnte, sind in Europa seit dem INF-Abkommen von 1987 abgeschafft, auch wenn Russland aus diesem Vertrag gerne aussteigen würde – aus Gründen, die nichts mit der NATO und viel mit chinesischen Mittelstreckenraketen zu tun haben. Und übrigens gibt es in der NATO auch keine nuklearen Kurzstreckenraketen mehr – anders als in Russland, das kürzlich Iskander-Raketen in Kaliningrad stationiert hat. Dass die abgefangen werden könnten, stört also kein Gleichgewicht, sondern hält es höchstens aufrecht. Gerade die Funktion im Raketenabwehrsystem zeigt also die Bedeutung Ramsteins für das Bündnis und Deutschland. Und als Wahlkreisabgeordnete für die Region sage ich auch: Wir werden unsere jahrzehntelange freundschaftliche Beziehung zu unseren amerikanischen Nachbarn nicht wegen solcher realitätsfremden Anträge beenden. Josip Juratovic (SPD): „Ramstein schließen“: Einfacher könnte eine Überschrift nicht sein. Wenn die Welt so einfach wäre, würde ich mich freuen – und mit mir und Ihnen viele Menschen in diesem Land, die von der aktuellen politischen Situation verunsichert sind. Doch solche Vereinfachungen kann man sich leider nur in der Opposition leisten. Als Regierung muss man mehr Besonnenheit an den Tag legen. Zunächst einmal klingt die Forderung des Antrags einleuchtend. Sie wollen „Ramstein schließen“, um den Drohnenkrieg zu beenden. Ich bezweifle, dass Mittel und Zweck hier zusammenpassen. Aber lassen Sie mich gern auf den Drohnenkrieg eingehen; denn hier sind wir uns einig. Das Töten von Menschen durch Drohnen ist feige – und es ist unrecht. Der Drohnenkrieg schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger. Auf jeden getöteten – angeblichen oder tatsächlichen – Terroristen folgen zehn Menschen, die erst durch den Drohnenangriff radikalisiert werden. Deswegen sage ich hier und heute ganz deutlich: Der Einsatz von Drohnen zur sogenannten extralegalen Tötung ist nicht zu rechtfertigen. Wir ächten ihn in aller gebotenen Deutlichkeit. Und an ihm beteiligen wir uns nicht. Es ist mir wichtig, diese Gemeinsamkeit mit den Antragstellern zu betonen. Es tut mir leid, doch nun folgt das berühmte „Aber“. Auch wenn unsere Fraktion gegen den Dohnenkrieg ist, so halten wir die Diskussion um den Standort Ramstein doch nicht für den richtigen Ansatz. Um die Bündnispartner in der NATO vom Unrecht des Drohneneinsatzes zu überzeugen, müssen wir innerhalb der NATO Mechanismen finden. Ein einseitiges Aufkündigen der Kooperation würde nur zum Zusammenbruch des Bündnisses führen – nicht aber zum Ende des Drohneneinsatzes. Der Standort Ramstein verkörpert unsere internationale Zusammenarbeit in der NATO. Zu dieser sicherheitspolitischen Kooperation steht die SPD. Die NATO ist und bleibt Grundpfeiler unserer Sicherheits- und Friedensarchitektur, auch wenn gerade manche Signale aus den USA in eine andere Richtung weisen sollten. Ein solches Sicherheitsbündnis wie die NATO braucht nun einmal gegenseitige Stützpunkte so wie in Ramstein. Übrigens ist die NATO kein Selbstzweck. Wir stellen uns hier nicht hin und verteidigen vier Buchstaben. Im Gegenteil: Gerade in Zeiten, da unsere Demokratie von unterschiedlichen Seiten angegriffen wird, müssen wir wehrhaft sein. Wehrhaft, das heißt für mich in erster Linie, dass unsere Gesellschaft tagtäglich für Demokratie einsteht – ob am Küchentisch, im Betrieb oder bei der Diskussion mit dem Nachbarn auf Facebook. Wehrhaft, das heißt aber auch, dass unsere Demokratie nach außen wehrhaft ist. Dafür ist uns das Sicherheitsbündnis der NATO sehr wichtig. Ramstein steht nicht nur für Drohnen. Es ist ein militärischer Stützpunkt, der notwendigerweise für gute Zusammenarbeit steht. Und deswegen werden wir nicht für die Schließung Ramsteins eintreten, sondern uns dafür einsetzen, dass die beschriebene Art der Nutzung eingestellt wird. Übrigens gibt es noch ein Argument, das besonders für Sie als Linke von Interesse sein könnte. Meine Fraktionskollegin Angelika Glöckner hat mich darauf angesprochen; denn Ramstein liegt in ihrem Wahlkreis. Vielleicht ist es bei dieser Diskussion nicht das Hauptargument, aber Sie als Linke und wir Sozialdemokraten sind uns eigentlich einig, dass wir Beschäftigung für die Menschen in unserem Land sichern wollen. Auch dafür steht der Standort Ramstein. Der Antrag hat eine feine Überschrift. Aber es mangelt ihm an Weitsicht. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger plädiere ich dafür, gerade sicherheitspolitische Fragen lieber zweimal abzuwägen, bevor eine einfache Parole in die Welt gesetzt wird. Weil das so ist, werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Andrej Hunko (DIE LINKE): Die Bundesregierung hat eingeräumt, nunmehr offiziell über den Stützpunkt Ramstein als Relaisstation für den US-Drohnenkrieg informiert zu sein. Drei Jahre hat sich das Auswärtige Amt weggeduckt vor den Medienberichten über die Bedeutung Ramsteins und des AFRICOM-Kommandos in Stuttgart für völkerrechtswidrige außergerichtliche Hinrichtungen, die von den Piloten aus einer entfernten Drohnenbasis in Nevada per Knopfdruck vorgenommen werden. Dabei hatte es bereits eine Reihe von Zeugenaussagen ehemaliger Drohnenpiloten zur Bedeutung der Stützpunkte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gegeben. Ich meine nicht nur Brandon Bryant, den bekanntesten US-Whistleblower im Drohnenkrieg, sondern ich meine auch jene Drohnenpilotinnen und -piloten, die in dem Film „National Bird“ interviewt wurden. Der Film lief erstmals vor einem Jahr bei der Berlinale. Die Protagonisten hatten bekräftigt, dass Ramstein nicht nur eine Relaisstation beherbergt. Die Anlage gehört auch zum Netzwerk der „Distributed Ground Stations“, in denen die ferngesteuerten Luftschläge vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden. Offensichtlich hat niemand aus der Bundesregierung den Film von Sonia Kennebeck gesehen; denn im Auswärtigen Amt war man sich der Rolle Ramsteins und Stuttgarts angeblich bis zum August 2016 nicht bewusst. Ich kann den Film aber wirklich dringend empfehlen; denn er ist auch ein Werk über die Wichtigkeit von Whistleblowern. Ohne die mutigen Aussagen der Exmilitärs wüssten wir nicht, wie so eine außergerichtliche Hinrichtung abläuft. Wir wüssten auch nichts über die Unmöglichkeit, die doch eher unscharfen Drohnenbilder mit hinreichender Sicherheit auszuwerten, um dann die Liquidierung der Ziele anzuordnen. Und wir wüssten nichts über die äußerst hohe Selbstmordrate unter den Drohnenpilotinnen und -piloten, die das ständige Töten aus der Ferne nicht aushalten. Häufig wählen sie den Tod, weil sie keine geheimschutzüberprüften Therapeuten für ihre Stressbewältigung finden. Ich finde, auch daran trägt die Bundesregierung durch die Ermöglichung einer solchen Praxis eine Mitverantwortung. Zum zweiten Mal reden wir also heute über die Beteiligung Deutschlands am völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg. Im August wurde die Bundesregierung über die Rolle Ramsteins informiert. Im November war dies hier in der Fragestunde erstmals Thema. Im Dezember debattierten wir darüber. Die Hälfte der Bundesbürger lehnt Deutschlands Ermöglichung des US-Drohnenkrieg via Ramstein ab, während nur 26 Prozent diese Ermöglichung aufrechterhalten wollen. Dies ergab eine repräsentative Umfrage, die der Journalist und Podcaster Tilo Jung nach dieser Debatte beauftragte. Nun ist es nicht so, dass die völkerrechtswidrige Praxis im Namen der Terrorismusbekämpfung seit unserer parlamentarischen Befassung ein Ende gefunden hätte. Im Gegenteil finden weiterhin außergerichtliche Hinrichtungen durch Drohnen statt, zuletzt vor einer Woche im Jemen. Schauen Sie auf der Webseite des Büros für investigativen Journalismus vorbei! Die Nichtregierungsorganisation trägt dort die Zahlen von US-Drohneneinsätzen zusammen. Daraus geht hervor, dass die Administration von US-Präsident Barack Obama zehnmal mehr unbemannte Operationen anordnete als sein Vorgänger George Bush. Bislang hat sich das Auswärtige Amt immer herausgeredet, die außergerichtlichen Hinrichtungen seien Einzelfälle; denn eigentlich sei es im Krieg kein Unterschied, ob eine Rakete von einem bemannten Kampfflugzeug oder einer Drohne abgefeuert wird. Das ist Augenwischerei; denn viele Drohnenangriffe der US-Regierung werden gar nicht in Kriegshandlungen, sondern außerhalb bewaffneter Konflikte durchgeführt. Wie zum Beispiel im Jemen. Damit sind sie eindeutig völkerrechtswidrig. Was hier noch nicht zur Sprache kam: Das Auswärtige Amt hat die völkerrechtlichen Drohnenangriffe sogar verteidigt, wenn sie deshalb selbst vor Gericht stand. So beispielsweise im Mai 2015 vor dem Verwaltungsgericht in Köln, das die Klage einer jemenitischen Familie verhandelte. Das Verfahren richtete sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverteidigungsministerium. Es sollte festgestellt werden, dass das Unterlassen von Maßnahmen zur Unterbindung der Nutzung des Stützpunktes Ramstein rechtswidrig ist. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Damit hatte das Verteidigungsministerium Erfolg, wenn es vor Gericht behauptete, ihm lägen gar keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, dass Ramstein für die Drohneneinsätze genutzt werde. Dies habe die US-Regierung, mit der sie in einem intensiven Dialog stehe, stets bekundet. Ich finde das infam. Nicht nur, dass man sich jahrelang vor der Wahrheit wegduckt, sondern den Opfern solcher Drohnenangriffe auch noch vor Gericht frech ins Gesicht lügt. Zum Glück geht das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in die nächste Instanz. Die Enthüllungen über die Rolle Ramsteins führen zu keinen politischen Konsequenzen, weil die Bundesregierung gegenüber der US-Regierung die Auseinandersetzung mit offenem Visier scheut. Ich bin gespannt, ob sich diese Praxis gegenüber dem neuen US-Präsidenten ändert. Die Linke fordert weiterhin die Bundesregierung auf, die Nutzung der Ramstein Air Base für den US-Drohnenkrieg aufzukündigen, auf die eigene Entwicklung deutscher Kampfdrohnen zu verzichten und sich bei der UNO für eine Drohnenresolution einzusetzen, die zumindest die Praxis der extralegalen Hinrichtungen weltweit ächtet. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir debattieren den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „US- und NATO-Stützpunkt Ramstein unverzüglich schließen“. Der Antrag beschreibt die Rolle dieser US-Basis im weltweiten Drohnenkrieg der USA, macht deutlich, dass durch Einrichtungen in Ramstein völkerrechtswidriges Handeln unterstützt wird und fordert die schnellstmögliche Schließung der US-Basis. Mit ihrem Antrag greift die Linke ein wichtiges Thema auf. Mit der Rolle Ramsteins als Relaisstation und bei der Zielauswahl im Drohnenkrieg hatten wir uns bereits vor zwei Jahren befasst. Als Abgeordneter aus Rheinland-Pfalz ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen, und daher habe auch ich damals die Bundesregierung mit mehreren Fragen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ihre Antworten waren jedoch ausweichend. So war uns allen seinerzeit zwar klar, dass Ramstein eine wichtige Rolle im Drohnenkrieg spielt, bloß die Regierung gab sich unwissend. Der weltweite Einsatz von Kampfdrohnen durch die USA, die auch jenseits von bewaffneten Konflikten gezielte Tötungen durchführen, ist nicht tragbar. Es ist zu verhindern, dass diese Praxis zu einer Änderung des Völkerrechts im Sinne von Gewohnheitsrecht führt. Gerade deswegen ist es auch so wichtig, dass sich die Bundesregierung entschieden dagegen ausspricht. Während also nichts wirklich Neues geschehen ist, hat die Linke mit ihrer Anfrage bewirkt, dass die Bundesregierung endlich offiziell bestätigen musste, was jedem ohnehin schon klar war. Sie muss sich nun auch dazu verhalten und uns mitteilen, wie sie damit umgeht. Eins ist nämlich klar – und da stimme ich der Linken vollkommen zu –: Deutschland und Einrichtungen, die sich in Deutschland befinden, dürfen keine Rolle in einem völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg haben. Diese Bundesregierung muss sich umgehend und mit Nachdruck dafür einsetzen, dass jegliches Handeln dieser Art sofort unterbleibt. Die USA müssen nicht nur die Unterstützung ihres Drohnenkrieges durch US-Stützpunkte in Deutschland, sondern dieses völkerrechtswidrige Vorgehen in Gänze sofort beenden. Hätte sich die Linke nur auf diesen Punkt konzentriert, wäre diesem Antrag ohne Wenn und Aber zuzustimmen. Leider geht sie aber weit darüber hinaus, da sie, wie der Titel schon sagt, die Schließung des gesamten Standortes Ramstein fordert. Das würde bedeuten, dass auch NATO-Einrichtungen geschlossen werden müssten, wie das Allied Air Command, das unter anderem für das Air Policing im Baltikum zuständig ist. Ein solches Vorgehen lässt sich nicht mit einer solidarischen und verantwortlichen Mitgliedschaft in der NATO vereinbaren. Die USA sind für uns zudem ein wichtiger Partner – politisch, wirtschaftlich und eben auch militärisch. Es ist in unserem Interesse, auch in Zukunft mit den USA zusammenzuarbeiten und für ein starkes transatlantisches Verhältnis einzutreten. Der völkerrechtswidrige Drohnenkrieg und die Rolle Ramsteins darin sind ein äußerst dunkler Fleck in unserer Zusammenarbeit. Davor dürfen wir unsere, darf die Bundesregierung ihre Augen nicht verschließen. Sie muss dieses Problem bestimmt und deutlich ansprechen und ein Ende fordern. Dies sollte sie aber innerhalb der für uns wichtigen Partnerschaft machen und diese nicht einfach über den Haufen werfen. Die Schließung Ramsteins in Gänze zu fordern, kommt dem Bruch mit den USA gleich. Die Forderung nach der Schließung Ramsteins ist vor diesem Hintergrund überzogen und kontraproduktiv. Wir Grünen fordern die Bundesregierung im Übrigen auf, von einer Beschaffung bewaffneter und bewaffnungsfähiger Drohnen abzusehen. Sie soll sich auf internationaler Ebene für eine Ächtung immer tödlicherer und vor allem autonomer Waffensysteme einsetzen. Dies gilt im Besonderen im Hinblick auf den Einsatz als Träger von Massenvernichtungswaffen. Wir müssen einer Entgrenzung des Einsatzes dieser Technologie für militärische Zwecke vorbeugen. 1)  Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 2 2)  Anlagen 3 und 4 3)  Anlage 5 4)  Ergebnis Seite 21266 D 5)  Anlage 5 6)  Ergebnis Seite 21269 D 7)  Anlage 6 8)  Anlage 7 9)  Ergebnis Seite 21298 C 10)  Anlage 8 11)  Anlage 9 12)  Anlage 10 13)  Anlage 11 14)  Anlage 12 --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 212. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 212. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 19. Januar 2017 III Plenarprotokoll 18/212