Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 217. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Februar 2017 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21705 B Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) 21706 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21706 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 21706 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21706 C Kerstin Griese (SPD) 21707 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21707 A Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21707 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21707 C Antje Lezius (CDU/CSU) 21707 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21707 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21708 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21708 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) 21708 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21708 D Dr. Martin Rosemann (SPD) 21709 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21709 A Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) 21709 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21709 C Bernd Rützel (SPD) 21709 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21709 D Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 21709 D Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21709 D Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21710 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21710 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21710 C Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21710 D Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) 21711 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21711 A Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 21711 A Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 21711 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/11120 21711 C Mündliche Frage 5 Oliver Grundmann (CDU/CSU) Studien zu auffällig gewordenen Wölfen in Deutschland Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 21712 A Zusatzfragen Oliver Grundmann (CDU/CSU) 21712 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21713 A Rita Stockhofe (CDU/CSU) 21713 B Henning Otte (CDU/CSU) 21713 D Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) 21714 A Dr. h. c. Albert Weiler (CDU/CSU) 21714 B Kathrin Rösel (CDU/CSU) 21714 D Mündliche Frage 6 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erzeugte Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brokdorf und Emsland seit dem Jahr 2000 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 21715 A Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21715 B Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21715 D Mündliche Frage 8 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeitplan für die Erstellung und Veröffentlichung des nächsten BAföG-Berichts Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF 21716 A Zusatzfragen Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21716 B Mündliche Frage 10 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bundesregierung an der Konferenz zur Global Gag Rule im März 2017 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 21717 B Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21717 B Mündliche Frage 11 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der vom US-amerikanischen Einreiseverbot betroffenen deutschen Staatsangehörigen mit doppelter Staatsbürgerschaft Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 21718 B Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21718 B Mündliche Frage 12 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Suspendierte bzw. entlassene Angestellte der türkischen Religionsbehörde seit dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 21719 A Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 21719 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21719 D Mündliche Frage 13 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Entlassene Wissenschaftler seit dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 21720 C Zusatzfragen Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21720 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 21721 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21721 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21722 A Mündliche Frage 22 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erkenntnisse von Partnerländern zu den libyschen Rufnummern aus dem Mobilfunkgerät Anis Amris Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21722 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21723 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21723 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21724 A Mündliche Frage 23 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Angaben zu gefälschten ITA-ID-Karten Anis Amris bei seiner Festnahme in Friedrichshafen im Juli 2016 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21724 C Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21725 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21725 C Mündliche Frage 24 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausreise türkischer Funktionäre seit Bekanntwerden der Spionage der DITIB und der türkischen Religionsbehörde im Dezember 2016 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21726 A Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21726 B Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21727 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21727 C Mündliche Frage 32 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit des Leistungsschutzrechts für Presseverleger Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 21728 A Zusatzfragen Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21728 B Mündliche Frage 33 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus einer möglichen Staatshaftung aufgrund des Verstoßes gegen die Richtlinie 98/34/EG Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 21728 D Zusatzfragen Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21729 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21729 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 21729 C Mündliche Frage 41 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Übertragung von Elektrizitätsmengen anderer Atomkraftwerke auf die Atomkraftwerke Brokdorf und Emsland Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 21730 A Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21730 B Mündliche Frage 42 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestandes Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 21731 A Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 21731 B Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21731 D Mündliche Frage 46 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Rentenversicherungsbeitrag im Jahr 2030 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 21732 B Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 21732 B Mündliche Frage 48 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg auf 2018 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 21733 B Zusatzfragen Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 21733 C Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21733 D Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21734 A Mündliche Frage 51 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Berichts zur Evaluation des novellierten Personenbeförderungsgesetzes Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 21734 B Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21734 B Mündliche Frage 52 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit der Etablierung attraktiverer Bahnverkehre am Bodensee Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 21735 A Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21735 B Mündliche Frage 53 Frank Junge (SPD) Befugnisse der Berufsgenossenschaft Verkehr im Rahmen der neuen Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 21736 A Zusatzfragen Frank Junge (SPD) 21736 B Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD) 21736 D Franz Thönnes (SPD) 21737 A Gabi Weber (SPD) 21737 C Ursula Schulte (SPD) 21737 D Mündliche Frage 54 Frank Junge (SPD) Sicherstellung der Investitionssicherheit bei den Regelungen zur neuen Schiffssicherheitsverordnung Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 21738 A Zusatzfragen Frank Junge (SPD) 21738 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Zur wachsenden Gefahr der Altersarmut bei 5,7 Millionen Betroffenen in Deutschland Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 21739 B Karl Schiewerling (CDU/CSU) 21740 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21741 A Daniela Kolbe (SPD) 21742 B Jana Schimke (CDU/CSU) 21743 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 21744 D Ralf Kapschack (SPD) 21746 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 21747 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) 21748 B Markus Paschke (SPD) 21749 C Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) 21750 C Tobias Zech (CDU/CSU) 21752 A Nächste Sitzung 21753 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 21755 A Anlage 2 Mündliche Frage 3 Caren Lay (DIE LINKE) Förderung des bedarfsgerechten Umbaus von Kleingartenanlagen im Rahmen des Programms „Zukunft Stadtgrün“ Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 21755 C Anlage 3 Mündliche Frage 4 Caren Lay (DIE LINKE) Förderung des bedarfsgerechten Umbaus von Kleingartenanlagen im Rahmen des Stadtumbauprogramms Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 21755 D Anlage 4 Mündliche Frage 7 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 21756 A Anlage 5 Mündliche Frage 9 Heike Hänsel (DIE LINKE) Möglicher Änderungsbedarf bei den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika angesichts hoher afrikanischer Flüchtlingszahlen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ 21756 B Anlage 6 Mündliche Frage 14 Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge auf Familiennachzug von syrischen Flüchtlingen bei deutschen Auslandsvertretungen seit 2016 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 21756 D Anlage 7 Mündliche Frage 17 Inge Höger (DIE LINKE) Verhinderung von Hinrichtungen in Bahrain Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 21757 A Anlage 8 Mündliche Frage 19 Niema Movassat (DIE LINKE) Aufnahme von Verhandlungen mit der tansanischen Regierung über eine Wiedergutmachung für koloniale Verbrechen Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 21757 B Anlage 9 Mündliche Frage 20 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zusammenarbeit der EU mit Weißrussland im Hinblick auf illegale Migration Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 21757 C Anlage 10 Mündliche Frage 21 Andrej Hunko (DIE LINKE) Erkenntnisse zu den Anschlagsplänen eines in Wien festgenommenen Terrorverdächtigen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21757 D Anlage 11 Mündliche Frage 25 Erika Steinbach (fraktionslos) Anzahl der Massenunterkünfte für Migranten in Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21758 C Anlage 12 Mündliche Frage 26 Niema Movassat (DIE LINKE) Nationalitäten der per Charterflugzeug abgeschobenen Personen im Jahr 2016 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21758 A Anlage 13 Mündliche Frage 27 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Effektivität und Rechtmäßigkeit von Abschiebungen Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21758 B Anlage 14 Mündliche Frage 28 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Abnahme der Gesamtschutzquote bei afghanischen Asylsuchenden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21759 A Anlage 15 Mündliche Frage 29 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Spendenzahlung von Mitgliedern der Bundesregierung an die Stiftung Deutsche Sporthilfe Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21759 C Anlage 16 Mündliche Frage 30 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Neues Förderkonzept der Stiftung Deutsche Sporthilfe Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 21759 C Anlage 17 Mündliche Frage 31 Erika Steinbach (fraktionslos) Ausländische Straftäter in deutschen Strafvollzugseinrichtungen in den Jahren 2015 und 2016 Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 21759 D Anlage 18 Mündliche Frage 34 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Einnahmen aus der Einkommensteuer seit dem Jahr 2000 Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 21760 C Anlage 19 Mündliche Frage 35 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auswirkungen einer möglichen Nichtteilnahme des IWF am laufenden Hilfsprogramm für Griechenland Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 21761 A Anlage 20 Mündliche Frage 36 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Forderung des IWF-Verwaltungsrates nach Schuldenerleichterungen für Griechenland Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 21761 B Anlage 21 Mündliche Frage 37 Heike Hänsel (DIE LINKE) Thematisierung der Demokratie- und Menschenrechtsstandards bei den Verhandlungen eines Handelsabkommens zwischen der EU und der Türkei Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 21761 C Anlage 22 Mündliche Frage 38 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hermesdeckungen für Tierhaltungsanlagen seit Oktober 2013 Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 21761 D Anlage 23 Mündliche Frage 39 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entschädigungsforderungen im Rahmen der Hermesdeckungen für Tierhaltungsanlagen Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 21762 B Anlage 24 Mündliche Frage 40 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzeigepflicht der Netzbetreiber bei der Abweichung vom Einspeisevorrang nach dem EEG Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 21762 C Anlage 25 Mündliche Frage 43 Katrin Werner (DIE LINKE) Bearbeitungsfristen für Stellungnahmen zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 21762 D Anlage 26 Mündliche Frage 44 Katrin Werner (DIE LINKE) Möglicher Handlungsbedarf bei der Zahlung von Leistungen des Persönlichen Budgets durch das Saarland Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 21763 B Anlage 27 Mündliche Frage 45 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Verteilung des Immobilienvermögens auf die Privathaushalte in Deutschland Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 21763 C Anlage 28 Mündliche Frage 47 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der Lehrkräfte für Sprachkurse im Inland Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 21763 D Anlage 29 Mündliche Frage 49 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnahme des Bundesministers Alexander Dobrindt an Sitzungen der Untersuchungskommissionen zum VW-Abgasskandal und zu CO2-Überschreitungen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 21764 C Anlage 30 Mündliche Frage 50 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Inkrafttreten der Förderrichtlinie zum Haushaltstitel „Zuschüsse zur Förderung energieeffizienter und/oder CO2-armer Nutzfahrzeuge“ Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 21764 D 217. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Februar 2017 Beginn: 13.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass es eine interfraktionelle Vereinbarung gibt, die Unterrichtung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates auf der Drucksache 18/11141 zu dem bereits überwiesenen Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu überweisen. – Ich vermute, dass Sie damit einverstanden sind. Jedenfalls sieht es ganz danach aus. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen jetzt zu unserem ersten Tagesordnungspunkt, dem Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze. Dazu erhält nun die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales das Wort zu einer einleitenden Erläuterung. – Bitte schön, Frau Nahles. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Jahr kommen 170 000 Menschen neu in Erwerbsminderungsrente. Warum? Weil sie krank sind. Wir können dazu nur Folgendes sagen: Wir müssen – das ist die Kernaufgabe unseres Sozialstaates – die Solidarität der Versichertengemeinschaft wirklich wirken lassen. Denn diese 170 000 Menschen können ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr wirklich verbessern. Diese Gruppe ist auch besonders armutsgefährdet. Fast jede bzw. fast jeder siebte Erwerbsgeminderte ist auf zusätzliche Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen, während es nur 3 Prozent der Altersrentner sind. Das Versprechen der gesetzlichen Rentenversicherung ist es aber, die Risiken des Lebens wie Alter, Erwerbsminderung und Tod des Ehepartners abzusichern, und zwar auskömmlich. Dafür zahlen die Menschen ein, und darauf müssen sie sich dann auch verlassen können. Mir ist bewusst, dass wir damit in der gesetzlichen Rente noch ein Leistungsspektrum haben, das es in vielen anderen Ländern entweder nie gab oder in solch einer guten Form nicht mehr gibt. In der privaten Versicherungswelt müssten Sie, um das Erwerbsminderungsrisiko abzusichern, sehr viel Geld in die Hand nehmen und zusätzliche Prämien zahlen. Das ist extrem teuer. Insoweit ist das nicht der Weg, den wir hier empfehlen können. Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass wir es in dieser Legislatur gleich zweimal geschafft haben, die gesetzlichen Rentenleistungen im Falle der Erwerbsminderung zu verbessern. Mit dem Rentenpaket 2014 wurde die Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre angehoben. Heute gehen wir noch einen entscheidenden Schritt weiter und heben sie von 62 auf 65 Jahre an. Wir haben im Kabinett beschlossen, dass wir die Zurechnungszeit im Falle der Erwerbsminderung stufenweise um weitere drei Jahre anheben. Die Betroffenen werden also langfristig so gestellt, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr durchgearbeitet, was sie aufgrund ihrer Erwerbsminderung in Wahrheit gar nicht können. Nachdem wir also schon mit dem Rentenpaket 2014 spürbar die Renten erhöht haben, nämlich um durchschnittlich 5 Prozent, erhöhen wir die Erwerbsminderungsrenten für die Zukunft noch einmal deutlich. Wir erwarten dadurch eine Steigerung der durchschnittlich gezahlten Erwerbsminderungsrenten um weitere rund 7 Prozent – also nach Abschluss dieser stufenweisen Anpassung bis 2024. Genau das nenne ich Solidarität. Wir haben hier oft Menschen vor uns, die sich lange in körperlich oder psychisch belastender Arbeit aufgerieben haben, bis es nicht mehr ging, oder die ein Unfall oder eine schwere Krankheit aus der Erwerbstätigkeit gerissen hat. An den Verdienst des Lebensunterhalts aus eigener Kraft ist dann leider nicht mehr zu denken. Genau für solche Fälle muss die Gemeinschaft stark sein und auch eintreten. Das ist meine feste Überzeugung – und nicht nur meine. Mit dieser Verbesserung stehen wir in seltener Eintracht mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und auch Arbeitgebern; diese haben die Regelung als richtigen Schritt begrüßt. Das hätte ich mir bei manch anderem Gesetz auch gewünscht. Aber es ist ja schön, dass wir diese Eintracht bei diesem Thema in den Anhörungen zum Gesetzentwurf wirklich so hatten. Die Zustimmung war ungewöhnlich breit. Eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das ist mit unserer Gesellschaft nicht anders. Es ist deshalb richtig und wichtig, auch erwerbsgeminderten Menschen unter die Arme zu greifen, um gemeinsam stark zu sein. Vielen Dank. Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir bedanken uns auch. – Jetzt kommen die Nachfragen. Wir beginnen mit der Kollegin Gabriele Schmidt. Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben gleich zu Beginn gesagt, dass pro Jahr 170 000 Menschen betroffen sind. Ich würde gerne wissen, ob alle von den von Ihnen geschilderten Verbesserungen profitieren, und wenn nicht, wie viele. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: In Deutschland nehmen derzeit insgesamt 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch. Ich will Ihnen nur einmal diese Dimension nennen; es sind gar nicht so wenige, wie man vielleicht denkt. Wir haben insgesamt 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner und 1,8 Millionen Erwerbsgeminderte. 170 000 kamen in den letzten zehn Jahren pro Jahr hinzu; das ist ein Durchschnittswert. Erwerbsminderung kann ja durch Unfall oder Krankheit eintreten, was niemand vorhersehen kann. Von der Neuregelung profitieren dann alle; das ist klar. Alle diejenigen, die neu hinzukommen, werden ab dem 1. Januar 2018 – das wird dann bis 2024 stufenweise aufgebaut – davon profitieren. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Sie haben ja eben gesagt, bereits durch das Rentenpaket I sei die Erwerbsminderungsrente spürbar erhöht worden – das stimmt –, und zwar von 664 Euro auf 717 Euro; das sind 53 Euro mehr. Das ist wohl wahr. Dennoch – das haben Sie im Prinzip selbst dargelegt – liegt der durchschnittliche Zahlbetrag bei der vollen Erwerbsminderungsrente immer noch 52 Euro unter der Grundsicherungsschwelle bei Erwerbsminderung, die derzeit bei 769 Euro liegt. Sie haben jetzt dargestellt, dass Sie die Zurechnungszeiten anheben. Das wird aber erst ab 2018 geschehen, und dann geht es um einen Betrag von 4,50 Euro. Das ist meiner Meinung nach viel zu wenig. Sie haben ja vor, die Angleichung in sieben Schritten zu vollziehen, sodass nur Neurentnerinnen und Neurentner ab dem Jahr 2024 50 Euro mehr haben werden. Ich sage: Das funktioniert nicht. Deswegen ist ja auch der Anteil der Grundsicherungsfälle bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug von 14,7 auf 15,4 Prozent angestiegen, bei Männern sogar von 16,9 auf 18 Prozent. Meine Frage: Wäre es nicht viel sinnvoller, die Zurechnungszeiten in einem Schritt und sofort auf 65 anzuheben, darüber hinaus die unsinnigen Abschläge von im Schnitt 10,8 Prozent abzuschaffen – denn niemand wird freiwillig krank – und dies auch für Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner zu tun? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Das sind zwar zwei Fragen, aber gut. Ich hoffe, ich bekomme auch entsprechend Zeit für zwei Antworten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Na ja, er hat nicht die doppelte Zeit in Anspruch genommen. Aber den gleichen Zuschlag räume ich ein. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Okay. – Zur ersten Frage: Die Beträge, die Sie genannt haben, kann ich nicht ganz bestätigen. Nach unseren Erkenntnissen ist der durchschnittliche Zahlbetrag für Renten wegen voller Erwerbsminderung von über 700 Euro am Anfang des Jahrtausends sogar bis 2011 auf 634 Euro zurückgegangen. Danach stieg er wieder leicht an. Aber erst durch die Verbesserungen im Rahmen des Rentenpakets 2014 wurde der Betrag im Jahr 2015 um durchschnittlich fast 50 Euro auf 711 Euro angehoben. Mit dem, was wir jetzt vorlegen, können wir insgesamt noch einmal eine deutliche Steigerung erreichen. Sie erfolgt in mehreren Schritten, da haben Sie recht. Das erfolgt schrittweise, um die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auf der anderen Seite nicht völlig aus dem Auge zu verlieren. Es hat außerdem fiskalische Gründe, dass wir das stufenweise machen. Nichtsdestotrotz handelt es sich um eine deutliche Verbesserung. Das ist aus meiner Sicht auch gerechtfertigt, weil man die Interessen sowohl der Betroffenen als auch der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler im Auge haben sollte. Was die Abschaffung der Abschläge angeht: Das lehnen wir ab. Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten stellen sicher, dass Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten hinsichtlich der längeren Rentenlaufzeiten grundsätzlich nicht unterschiedlich behandelt werden. Man kann nicht bei dem einen Abschläge vornehmen, bei dem anderen nicht. Deswegen haben wir einen anderen Weg gewählt, um die Situation der Erwerbsgeminderten zu verbessern, nämlich die Verlängerung der Zurechnungszeiten. Präsident Dr. Norbert Lammert: Die nächste Frage hat Frau Griese. Kerstin Griese (SPD): Frau Ministerin, wir haben heute im Ausschuss von der neuen weiblichen Spitze der Deutschen Rentenversicherung eine sicherlich sehr auffällige Zahl gehört, nämlich dass weniger als die Hälfte derjenigen, die in Erwerbsminderungsrente gehen, vorher eine Reha gemacht haben. Deshalb möchte ich das gerne einmal in den Gesamtzusammenhang stellen, auch zu dem 2014er-Rentenpaket, und Sie fragen: Wie zielgenau kann man Altersarmut bekämpfen, und warum haben Sie sich gerade diese Gruppe vorgenommen? Sicherlich ist es auch aus der Erkenntnis der genannten Zahl heraus wichtig, dafür zu sorgen, dass noch mehr Leute früher zu Rehaleistungen kommen. Die Frage ist also: Wirkt sich das, was Sie heute in diesem Gesetzentwurf vorschlagen, genau bei der Gruppe aus, die am meisten von Altersarmut bedroht ist? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Im Durchschnitt sind insgesamt 3 Prozent der Altersrentner in der Grundsicherung. Bei den Erwerbsgeminderten sind es 15 Prozent. Und Sie haben eben gehört, wie die Auszahlbeträge sind. Das ist ja nicht gerade viel, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Es handelt sich also tatsächlich um eine Gruppe, die man auch aus der Statistik heraus genau identifizieren kann: 15 Prozent der Erwerbsgeminderten brauchen aufstockende Leistungen durch die Grundsicherung; bei den Altersrentnern sind es nur 3 Prozent. Deswegen muss ich ganz ehrlich sagen: Es ist evident, dass wir eine Gruppe, die wir klar als von Altersarmut am meisten betroffene identifizieren können, mit diesem Gesetz besserstellen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Müller-Gemmeke. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, die Zahl psychischer Erkrankungen nimmt bekanntlich zu. Sie sind mittlerweile mit über 40 Prozent die häufigste Ursache, dass Menschen in die Erwerbsminderungsrente gehen müssen. Wir betrachten diese Entwicklung als sehr problematisch und sehen da ganz eindeutig Handlungsbedarf. Von daher ist meine Frage: Wann bringen Sie endlich eine Verordnung auf den Weg, die sich mit psychischen Belastungen beschäftigt, damit die Betriebe endlich ein Werkzeug in die Hand bekommen, um psychische Belastungen frühzeitig identifizieren und damit auch verhindern zu können? Zahlen, Studien etc., auch von den Krankenkassen, gibt es genügend. Ich weiß auch, dass Schwarz-Gelb eine Untersuchung bei der BAuA auf den Weg gebracht hat. Sie soll aber erst 2018 fertig sein und vorliegen. Von daher noch einmal die Frage: Wann werden Sie in dieser Sache endlich tätig? – Dies ist ja dringend notwendig. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass das ein besorgniserregendes Phänomen ist. In den letzten zehn Jahren gab es eine Verdopplung der Zahl ausgefallener Arbeitstage aufgrund psychischer Erkrankung. Das ist volkswirtschaftlich ein riesiges Problem und stellt auch eine Belastung für die Sozialkassen dar, aber vor allem auch für die Menschen selbst. Das ist also gar keine Frage. Wir haben diesbezüglich bereits Änderungen in der Arbeitsstättenverordnung vorgenommen – das ist ein langwieriger Diskussionsprozess gewesen. Darin haben wir zum ersten Mal in der Geschichte verankert, dass wir psychische Belastungen in den Betrieben bei der Gefährdungsbeurteilung verpflichtend mitberücksichtigen. Bisher war das fakultativ. Nur circa 11 Prozent derjenigen, die eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben, haben sich mit dem Thema „psychische Belastungen“ beschäftigt und es in die Beurteilung aufgenommen. Das haben wir jetzt verpflichtend gemacht. Insoweit haben wir durch die Arbeitsstättenverordnung, die vor einigen Monaten in Kraft getreten ist, an dieser Stelle jetzt schon etwas auf der Habenseite. Das ist die eine Sache. Die zweite Sache ist, dass wir darüber hinaus demnächst eine große Studie von der BAuA, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die noch meine Vorgängerin, Frau Dr. von der Leyen, auf den Weg gebracht hat, erhalten werden. Sie wird uns darin wissenschaftlich basierte Vorschläge machen, wie man Belastungen tatsächlich vermeiden oder einschränken kann. Dann werden Sie auch in dieser Sache wieder von mir hören. Präsident Dr. Norbert Lammert: Antje Lezius. Antje Lezius (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin, für die kurze Einführung. Es freut mich, zu hören, dass es bei den Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf eine breite Zustimmung gab. Sie sprachen davon, dass insgesamt circa 170 000 Menschen jährlich neu betroffen sind und dass jeder siebte Erwerbsgeminderte auf zusätzliche Leistungen angewiesen ist. Meine Frage ist: Wird es auch hier breite Zustimmung geben, und wie, denken Sie, werden diese Verbesserungen finanziert? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank für die Frage. – Ich muss mich korrigieren: Ich habe eben gesagt, dass 3 Prozent der Altersrentner aufstocken. Es sind 2,5 Prozent, also noch etwas weniger. Im Vergleich zeigt sich der Unterschied dann aber noch deutlicher: 15 Prozent der Erwerbsgeminderten und 2,5 Prozent der normalen Altersrentner stocken auf. Wenn wir diese Verbesserungen jetzt vornehmen, dann bedeutet das, dass wir natürlich auch Geld in die Hand nehmen müssen. Bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung im Jahre 2021 steigen die Mehrausgaben auf 140 Millionen Euro. Durch den sich im Zeitverlauf aufbauenden Rentenbestand mit verbesserten Leistungen steigen die Mehrausgaben langfristig, und zwar auf rund 1,5 Milliarden Euro im Jahre 2030. Das ist ungefähr die Summe, um die es geht. Diese wird aber ausschließlich aus Beiträgen finanziert; darüber gab es auch nie eine Diskussion. Warum nicht? Weil das sachgemäß ist. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Kernaufgabe des gesetzlichen Rentensystems in Deutschland und muss deswegen auch aus Beiträgen aufgebracht werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Markus Kurth. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, natürlich geht der Gesetzentwurf auch aus Sicht unserer Fraktion in die richtige Richtung. Dass Sie das aber aus fiskalischen Gründen auf diese sieben Schritte strecken, finde ich bedenklich. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sieben Schritte sind es bei der Ost-West-Rentenangleichung. So kommt man bei den ganzen Gesetzen hier langsam durcheinander, Herr Kurth. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dazu sage ich gleich auch noch einmal etwas. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es sind trotzdem sieben Schritte! Das stimmt schon! Beide Male! Er hat trotzdem recht!) Angesichts der hohen Ausgaben, zu denen andere Bestandteile des Rentenpakets ab 2014 geführt haben, finde ich das schon bedenklich, gerade wenn man vom schwächsten Glied spricht. In diesem Zusammenhang muss ich noch einmal bei den Abschlägen nachhaken. Sie sagen, man könne nicht von den einen Abschläge verlangen und von den anderen nicht. Stimmen Sie mir zu, dass Abschläge bei Rentenzugängen, die aus rein medizinischen Gründen erfolgen, anders zu bewerten sind als Abschläge, die ein gesunder Arbeitnehmer oder eine gesunde Arbeitnehmerin in Kauf nehmen muss? Bei den einen geht es um einen bestimmten Anreizeffekt, und die anderen können es sich eben nicht aussuchen, ob sie in Rente gehen oder nicht. Von daher ist es aus meiner Sicht systematisch gerechtfertigt – stimmen Sie mir auch da zu? –, Zugänge von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern hier anders zu behandeln als Regelaltersrentner. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Kurth, dem Umstand, dass der Renteneintritt aufgrund einer Erwerbsminderung nicht freiwillig erfolgt, weil es, wie Sie ja beschrieben haben, gesundheitliche Gründe dafür gibt, wird bei den Abschlägen auch Rechnung getragen. Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten sind in der Regel deutlich niedriger als bei vorzeitigen Altersrenten, sie betragen maximal 10,8 Prozent. Das heißt, wir haben das im System bereits berücksichtigt. Ich kann also dieses Argument verstehen, aber das ist auch schon mitbedacht. Wir wählen hier aber grundsätzlich eine andere Logik: Im Durchschnitt gehen Erwerbsgeminderte zurzeit mit 50 Jahren, also in sehr jungen Jahren, in die Erwerbsminderungsrente. Wir unterstellen mit diesem Gesetzentwurf jetzt, dass sie bis 65 Jahre gearbeitet haben, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ab dem Jahr 2022!) und behandeln sie damit an dieser Stelle genauso wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und dann zu sagen: „Die einen müssen aber Abschläge hinnehmen und die anderen nicht“, finde ich aus sich heraus nicht akzeptabel; denn wir berücksichtigen den Umstand, den Sie gerade genannt haben, durch niedrigere Abschläge sehr wohl. Präsident Dr. Norbert Lammert: Peter Weiß. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Frau Bundesministerin, da Sie in Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Kurth keine Gelegenheit hatten, die Stufen noch einmal darzulegen, ist meine Bitte, den Ausbau der Zurechnungszeit, die in Stufen auf das Alter von 65 Jahren verlängert wird, darzustellen. Es wäre gut, zu erfahren: In welchen Jahren erhöhen wir in welchen Stufen die Zurechnungszeit in welchem Zeitraum? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Die Anhebung der Zurechnungszeit beginnt für alle Rentenneuzugänge ab dem Jahr 2018. Das Ganze beginnt also ab dem 1. Januar 2018. Die Anhebung erfolgt dabei um jeweils drei Monate in den Jahren 2018 und 2019. Das heißt, sie fängt sofort an. Anschließend erfolgt je Kalenderjahr eine Anhebung der Zurechnungszeit um sechs Monate. Bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2024 wird das Ende der Zurechnungszeit auf die Vollendung des 65. Lebensjahres angehoben sein. Das heißt: Wir haben hier sechs Stufen, die aber noch einmal in Dreimonatsschritte und Sechsmonatsschritte, also in kleinere Schritte, unterteilt sind. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Rosemann. Dr. Martin Rosemann (SPD): Frau Ministerin, könnten Sie vielleicht noch einmal ganz allgemein sagen, wie sich die Anhebung der Zurechnungszeiten ganz grundsätzlich auswirkt und warum gerade das das bevorzugte Mittel ist, um Erwerbsminderungsrentnerinnen und rentner besserzustellen und die Armutsgefährdung in diesem Bereich zu reduzieren? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich meine, Herr Rosemann, Sie und fast alle bekommen von der gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr ein Schreiben, in dem das aktuelle Rentenkonto dargestellt wird. Wenn sie sich dieses Schreiben im Alter von 50 Jahren einmal anschauen – das ist der durchschnittliche Zeitpunkt für den Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente –, dann werden sie dort relativ geringe Beträge sehen. Es ist nämlich schlicht und ergreifend nicht ausreichend Zeit gewesen, um eine hohe Rente zu bekommen. Wir unterstellen immer einen Standardrentner mit 45 Beitragsjahren. Wenn sie eben nur 30 Jahre haben, ergibt das keine gute Rente. Viele Menschen in Deutschland erschrecken, wenn sie dieses Schreiben von der Rentenversicherung bekommen. Deswegen ist es an sich absolut fair und logisch, zu sagen: Wir unterstellen einfach, dass diese Menschen mit ihrem üblichen Durchschnittsgehalt bis zum Alter von 65 Jahren gearbeitet haben – was sie nicht konnten, weil sie krank geworden sind. Das halte ich für einen fairen Umgang, weil wir auch von allen anderen erwarten, dass sie bis zum Alter von mindestens 65 Jahren arbeiten. Das ist selbst in der Endausbaustufe bei der Rente mit 63 Jahren der Fall, wo wir die Altersgrenze langsam auf 65 Jahre aufwachsen lassen. Aus meiner Sicht ist das also der fairste Vorschlag, den wir machen konnten. Insgesamt bewegen wir damit innerhalb des beitragsfinanzierten Rentensystems Milliarden zugunsten der Erwerbsgeminderten. Das ist auch sachgerecht. Ehrlich gesagt, ob am Ende aufgestockt wird oder ob es am Ende die Beitragsgemeinschaft zahlt: Kosten tut es uns auf jeden Fall. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Ministerin. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Entweder haben die Menschen so geringe Renten, dass sie aufstocken müssen, oder es muss an anderer Stelle über Beiträge finanziert werden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Voßbeck-Kayser. Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Frau Bundesministerin, es waren an der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes verschiedene Verbände beteiligt. Können Sie einmal ausführen, wie die Sozialverbände, die Arbeitgeberverbände und die, die sonst noch beteiligt waren, auf diesen Gesetzentwurf reagiert haben? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Es gibt weitergehende Vorstellungen, das wundert nicht. Einige davon haben wir heute schon gehört. Die Sozialverbände haben gefordert, Abschlagsfreiheit zu organisieren; das ist beispielsweise auch eine Forderung des DGB. Das will ich nicht verhehlen. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass ich mich aus grundsätzlichen und von mir hier vorgetragenen Gründen dagegen entschieden habe. Insgesamt haben aber alle ausnahmslos gesagt: Das ist eine deutliche Verbesserung, und zwar genau für die Gruppe, die es am dringendsten braucht. Insoweit war unter dem Strich die Zustimmung zu dem Gesetz einhellig. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bernd Rützel. Bernd Rützel (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, können Sie etwas über die Höhe der Erwerbsminderungsrenten nach Abschluss der stufenweisen Anpassung aussagen, die Sie gerade skizziert haben? Sie haben ja Durchschnittswerte genannt. Weiß man, wie die Erwerbsminderungsrenten dann ausfallen werden? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Rützel, es ist wirklich besser, man arbeitet hier mit Prozentzahlen, weil man die Einzelfälle nicht immer genau sehen kann. Das hängt mit dem eigenen Einkommen vor einer Erwerbsminderung und anderen Dingen zusammen. Deswegen kann ich Ihnen verifiziert sagen: Es wird zu einer 7-prozentigen Anhebung der Erwerbsminderungsrenten durch den Gesetzentwurf kommen, den wir heute im Kabinett beschlossen haben. Wie sich das auf den jeweiligen Auszahlungsbetrag auswirkt, hängt von dem bisherigen Verdienstniveau und den Rentenansprüchen insgesamt ab. Aber es handelt sich um eine 7-prozentige Steigerung. Wie Sie wissen, hatten wir im letzten Jahr eine sehr gute Rentenerhöhung. Aber selbst das waren keine 7 Prozent. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Ministerin, der vorhin von mir genannte Rentenbetrag von 717 Euro bei voller Erwerbsminderung war eine Information aus Ihrem Hause. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ja, wir lernen auch dazu. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Wenn Sie sagen, es seien nur 711 Euro, dann macht das alles noch schlimmer. Deswegen, auch im Anschluss an die Frage des Kollegen Markus Kurth: Es ist doch nun einmal so, dass eine Erwerbsminderungsrente keine freiwillige Angelegenheit ist. Dafür werden medizinische Gutachten erstellt, und heute muss man schon, salopp formuliert, mit dem Kopf unter dem Arm ankommen, um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Ich stimme Ihnen zu: Die Zurechnungszeit auf 65 Jahre anzuheben, ist eine super Sache, aber bitte sofort! 4,50 Euro bei Beginn im Jahr 2018 bringen erst einmal gar nichts. Das muss man dazusagen. Ich bitte Sie auch, zu erläutern, was Sie dagegen tun, dass diese Beträge wieder absinken, wenn das Rentenniveau weiter sinkt. Das ist nämlich künftig der Fall. Haben Sie denn Belege dafür, dass, wenn es keine Abschläge gäbe, es ein Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente geben würde? Ich kann diese Belege bisher nirgends finden. Sagen Sie deswegen bitte noch einmal, warum Sie nicht die Abschläge sofort abschaffen und die Rentenzurechnungszeit direkt auf 65 anheben. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Weil wir uns anders entschieden haben. Präsident Dr. Norbert Lammert: Das war doch einmal eine innerhalb des Zeitrahmens passende Auskunft. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist kein Argument! Das ist der Punkt: kein Argument!) Die nächste Frage hat die Kollegin Müller-Gemmeke. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, kann die Bundesregierung die Aussage der neuen Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, bestätigen, dass es ab den Jahren 2022 bzw. 2023 aufgrund der Finanzierungsform der Renteneinheit schneller als erwartet zu einem Beitragsanstieg kommt? Frau Roßbach hat das heute noch einmal im Ausschuss für Arbeit und Soziales verdeutlicht. Stimmen Sie dem zu? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Darf ich nachfragen: Bezieht sich das jetzt auf die Erwerbsminderungsrente? (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, auf Ost-West! – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Ost-West!) – Ost-West-Rentenangleichung. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Renteneinheit! Ich habe Renteneinheit gesagt. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Entschuldigung, ich wusste es jetzt nicht. – Das ist eine Aussage, die ich nicht aus der Hüfte heraus bestätigen kann; denn wir wissen nicht, wie sich die Lohnentwicklung in Ostdeutschland bis zu den Jahren 2022 bzw. 2023 entwickelt. Davon hängt allerdings ab, wie die Gesamtkosten der Ost-West-Rentenangleichung aussehen. Deswegen kann ich die Aussage von Frau Roßbach, mit Verlaub, als Vermutung, als Spekulation, als Prognose – ich war ja nicht dabei – bezeichnen. Aber es ist keine Tatsache in dem Sinne, dass man das jetzt schon ankündigen kann; denn das hängt entscheidend von der Lohnentwicklung in Ostdeutschland ab. Präsident Dr. Norbert Lammert: Markus Kurth. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde gerne noch einmal kurz daran anknüpfen. Stimmen Sie mir denn zu, dass im Grundsatz gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zu denen zweifellos die Ost-West-Rentenangleichung gehört, aus Steuermitteln finanziert werden sollten – auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit –, und wie bewerten Sie, dass das Bundesministerium der Finanzen an dieser Stelle offensichtlich von Generationengerechtigkeit oder nachhaltig zweckmäßiger Finanzierung nichts zu halten scheint? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ja, das sollte man tun: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, für die es keine Beitragszahlungen gab, sollten auch aus Steuern finanziert werden. Die Debatte, die wir da geführt haben, ist hinreichend öffentlich geworden – mit zweifelhaftem Futter für Kabarettisten. Aber am Ende ist tatsächlich ein Kompromiss gefunden worden, und der besagt, dass wir bis zum Endausbau dieses Gesetzes immerhin 2 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuermitteln in die Finanzierung einbeziehen dürfen – des Ost-West-Rentenausgleichs beispielsweise; auf den spielen Sie hier ja sicherlich an. Wie viel Prozent der Gesamtkosten das dann sind, kann ich Ihnen nicht sagen, denn wir wissen ja nicht, wie sich die Löhne in Ostdeutschland entwickeln. Aber: 2 Milliarden sind 2 Milliarden, und das ist ein guter Kompromiss. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine Menge Geld!) – Das nebenbei. Präsident Dr. Norbert Lammert: Peter Weiß. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Frau Bundesministerin, da der Kollege Birkwald bei der Erwerbsminderungsrente so sehr an den Abschlägen hängt: Können Sie bestätigen, dass in alten Zeiten, als es diese 10,8 Prozent Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente noch nicht gab, die Zurechnungszeit nur bis zum 55. Lebensjahr ging und bis zum 60. Lebensjahr noch die Hälfte der Zeit angerechnet wurde, wir aber jetzt, in dieser Koalition, die Zurechnungszeit zunächst auf 63 Jahre erhöht haben (Dr. Martin Rosemann (SPD): 62 Jahre!) und mit dem neuen Gesetz auf 65 Jahre erhöhen, also um zehn Jahre nach oben gehen, was insgesamt betrachtet für die Erwerbsminderungsrente eine bessere Finanzsituation darstellt, als sie das alte Recht hergab? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Da muss man schon blind und taub sein, wenn man das nicht merkt, Herr Weiß. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die letzte Frage zu diesem Komplex: Kollege Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank. – Offenkundig bin ich nicht blind und taub. Dann frage ich Sie einmal andersherum, Frau Ministerin. Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Jetzt bekomme ich bestimmt wieder Zuschriften von den Behindertenverbänden. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Bestimmt! Und zu Recht, Frau Ministerin, zu Recht! – Was gedenken Sie denn für diejenigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentner zu tun, die bereits heute Erwerbsminderungsrente beziehen, die unter den Abschlägen leiden und die, wie Sie selbst gesagt haben, ein vielfach größeres Risiko haben, in der Grundsicherung zu landen? Denn nach dem, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf vorlegen, werden sie – wie beim letzten Rentenpaket – auch dieses Mal leer ausgehen. Was wollen Sie denn für die tun? Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ja, ich muss Ihnen ehrlich sagen: Es geht einem teilweise auch persönlich sehr nahe, wenn man – und das habe ich kürzlich in der Bürgersprechstunde erlebt – Leute trifft, die Erwerbsminderungsrente beziehen und einem aufzeigen, wie knapp das Geld ist. Das hat mir einer der 1,8 Millionen, die jetzt schon erwerbsgemindert sind, erklärt. Ich kann ihnen aber nicht versprechen, dass wir die Leistungen auch für sie verbessern. Das geht mir auch nahe. Auf der anderen Seite können wir nicht alle Rentenverbesserungen auch für die 20 Millionen Bestandsrentner gelten lassen. Das haben wir ein Mal gemacht – das war eine Ausnahme –, nämlich bei der Mütterrente, mit einem Finanzierungsmix, der zum Nachdenken anregt. Deswegen muss ich an dieser Stelle sehr klar sagen: Es ist bei Rentenverbesserungen immer so gewesen, dass sie für die Neuzugänge gelten, weil ansonsten das Rentensystem langfristig finanziell überfordert würde. Deswegen, muss man an der Stelle sagen, geht es nicht. Aber ich gebe zu: Es ist nur zu verständlich, dass viele jetzt enttäuscht sind, weil wir das nicht rückwirkend – für jene, die bereits vor Jahren in Erwerbsminderungsrente gingen – machen können. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielen Dank. – So weit zu diesem Themenkomplex. Gibt es sonstige Fragen zur heutigen Kabinettssitzung? – Andere Fragen an die Bundesregierung? – Wie schön – oder auch nicht. Jedenfalls schließe ich damit die Regierungsbefragung. Ich rufe unseren nächsten Tagesordnungspunkt auf, nämlich Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/11120 Hier geht es um die Beantwortung der eingereichten Fragen in der Ihnen vorliegenden Reihenfolge der Ressorts. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Hier steht die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Schwarzelühr-Sutter zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Ist Frau Kotting-Uhl inzwischen hier? – Nein. Herr Ströbele wird sie nicht vollumfänglich ersetzen können, also werden wir bei den Fragen 1 und 2 der Kollegin Kotting-Uhl verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Fragen 3 und 4 der Kollegin Caren Lay waren zur schriftlichen Beantwortung angemeldet. Ich rufe Frage 5 des Kollegen Oliver Grundmann auf: Welche wissenschaftlich belastbaren Studien oder anderweitigen Nachweise belegen die Aussage der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks aus der Sendung Hart aber fair vom 23. Januar 2016: „Diejenigen Wölfe, die bisher auffällig geworden sind in Deutschland, da hat man jeweils nachweisen können, dass sie in früher Kindheit von Menschen aufgezogen worden sind. Der auffällige Wolf in Niedersachsen, der voriges Jahr abgeschossen wurde, der ist auf dem Truppenübungsplatz Munster von Soldaten gefüttert worden. Dann hat der sich anschließend Menschen genähert. Er würde sich sonst Menschen nicht genähert haben, wenn er nicht in seiner Welpenzeit schon von Menschen sozusagen gut behandelt worden wäre. Und wenn man Wölfe artgerecht hält – nicht einfach: ‚Ich zieh die mal auf und lass die bei mir zu Hause im Garten’ oder so –, dann werden die sich Menschen auch nicht nähern“, und wo sind diese einsehbar? Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Im Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Lebensweise, zum Status und zum Management des Wolfes in Deutschland an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wurde ausgeführt – ich zitiere –: Es gibt also deutliche Indizien dafür, dass die Ursache für das Verhalten der Munster-Wölfe menschliches Fehlverhalten ist. Offensichtlich wurden zumindest die Jungwölfe des Rudels stark habituiert, auch wenn dies sicher nicht absichtlich geschehen sein dürfte. Ob diese Wölfe, insbesondere der später abgeschossene Wolf MT6, besser bekannt als Kurti, in Munster gefüttert worden sind, ist von Fachleuten als plausible Ursache diskutiert worden. Dies ist jedoch nicht abschließend belegt worden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat im Jahr 2013 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Sparte „Bundesforst“ – mit dem Wolfsmonitoring auf Bundeswehrliegenschaften beauftragt. In diesem Rahmen wird durch das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und forschung in Deutschland ein jährlicher Statusbericht zum Wolfsvorkommen auf Übungsplätzen der Bundeswehr angefertigt. Bereits für das Monitoringjahr 2014/2015 wurden die Gefahren einer Habituierung grundlegend thematisiert und wurde auch näher auf das auffällige Verhalten des Munsteraner Rudels eingegangen. Die Bundeswehr hat inzwischen für alle Truppenübungsplätze mit Wolfsvorkommen durch Aufklärungskampagnen und Flyer angeordnet, Speisereste nicht offen im Gelände zu belassen und Wölfe weder anzufüttern noch auf sonstige Art und Weise anzulocken. Im Landkreis Görlitz streift aktuell ein knapp zweijähriger Wolfsrüde umher. Dieser stammt aus einem polnischen Rudel, direkt an der Grenze zu Sachsen. Aufgrund von Haarproben konnte er eindeutig identifiziert werden. Er hat bereits in Polen wegen seiner Wohlgenährtheit den Kosenamen „Pumpak“ – auf Deutsch: „der Dicke“ – erhalten. Dieser Wolf sucht im Siedlungsbereich zum Beispiel auf Komposthaufen nach Nahrung. Nach Auskunft polnischer Wissenschaftler ist er bereits im Welpenalter gefüttert worden. Er wurde nunmehr aus Sicherheitsgründen vom Land Sachsen zum Abschuss freigegeben. Frau Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks hat im vergangenen Jahr die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf ins Leben gerufen. Diese soll die Bundesländer im Umgang mit auffälligen Wölfen unterstützen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zusatzfragen? – Bitte schön, Herr Kollege Grundmann. Oliver Grundmann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich habe eine Zusatzfrage. Welche wissenschaftlich belastbaren Studien oder anderweitigen Nachweise belegen folgende Aussage von Frau Ministerin Hendricks in der Sendung hart aber fair vom 23. Januar 2016? Ich zitiere: Diejenigen Wölfe, die bisher auffällig geworden sind in Deutschland, da hat man jeweils nachweisen können, dass sie in früher Kindheit von Menschen aufgezogen worden sind. Dies bezieht sich auf den gesamten Wolfsbestand in meinem Wahlkreis bzw. in meiner Region. Im Elbe-Weser-Raum haben wir gerade vor kurzem einen dramatischen Schafriss zu verzeichnen gehabt; da ist ein Wolf direkt über den Hof gelaufen. Ich möchte gerne wissen, woher die Tatsachenbehauptung rührt, dass all diese Wölfe angefüttert worden seien, und ob sie belastbar ist. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Lieber Herr Kollege Grundmann, ich hatte eingangs genau auf diese Frage geantwortet, welche belastbaren Grundlagen es gibt. Sie müssen unterscheiden zwischen dem Verhalten eines Wolfes, der sich – durch Anfütterung – quasi zutraulich verhält, und dem Verhalten eines Wolfes, der zum Beispiel Schafe reißt; das haben Wölfe schon immer getan. Man muss also zwischen der Zutraulichkeit, quasi der Habituierung eines Wolfes und dem ursprünglichen Verhalten eines Wolfes unterscheiden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Zusatzfrage? Oliver Grundmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich habe eine weitere Frage. In Niedersachsen werden die Deiche durch Schafsherden gesichert. Das ist für eine stark anwachsende Wolfspopulation wie ein gedeckter Tisch. In Niedersachsen befürworten wir die Idee, 50 Kilometer breite Schutzzonen entlang der Hauptdeichlinien einzurichten. Wie gedenkt die Bundesregierung damit umzugehen, bzw. was gedenkt sie zu tun, um die Deichsicherheit bei uns in Deutschland zu gewährleisten? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Ich habe schon darauf hingewiesen, dass unser Ministerium bzw. die Ministerin im vergangenen Jahr die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf ins Leben gerufen hat. Sie kennen in Niedersachsen sicherlich den runden Tisch zum Wolfsmanagement. Wir hatten auch im Ausschuss über mögliche Schutzmaßnahmen und darüber gesprochen, wie man Herden vor Angriffen von Wölfen schützen kann. Insofern ist es erst einmal Sache der Länder, hier zu reagieren. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Ströbele. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, auch ich bin in hohem Maße an dem Umgang der Menschen mit dem neuen Phänomen Wolf interessiert. Ich frage Sie: Welche Erfahrungen wurden gemacht, wenn zum Schutze der Schafherden oder auch anderer Tiere Esel eingesetzt werden? Trifft es zu, dass ein oder mehrere Esel in der Lage sind, Wölfe fernzuhalten oder abzuwehren? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Kollege Ströbele, ich möchte erst einmal darauf hinweisen, dass ich eine Staatssekretärin bin und kein Staatssekretär. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Entschuldigung!) – Nur der Richtigkeit halber. Ja, man hat Erfahrungen mit Schutzhunden, aber auch mit Eseln gemacht. Es ist gerade die Aufgabe der runden Tische und des Wolfsmanagements, die Erfahrungen entsprechend weiterzugeben und Schlussfolgerungen umzusetzen. Es gibt sehr positive Erfahrungen. Nichtsdestotrotz muss man natürlich dazusagen, dass es immer wieder Fälle gibt, dass ein Wolf ein Schaf oder ein anderes Tier reißt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollegin Stockhofe. Rita Stockhofe (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, die Weidetierhalter haben an dem vierten runden Tisch mit Ihrem Kollegen Flasbarth teilgenommen, bei dem er zugesagt hat, dass die Hundehaltungsordnung bezüglich der Herdenschutzhunde eine Anpassung erfahren werde. So müsste bei der Weidetierhaltung keine Hütte mehr vorgehalten werden, weil es nicht sehr sinnvoll ist, wenn die Hunde in den Hütten sitzen, statt auf die Schafe aufzupassen. Wann können wir damit rechnen, dass da eine Änderung kommt? Ich hatte schon einmal im Ausschuss gefragt, bei welcher Anzahl von Wölfen ein guter Erhaltungszustand erreicht ist, sodass Maßnahmen ergriffen werden können, damit wir die schrecklichen Bilder von abgenagten Skeletten von Kälbern oder von Schafen und Ziegen, die verletzt worden sind, nicht mehr ertragen müssen. Wann ist diese Anzahl erreicht? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Der Erhaltungszustand ist noch nicht erreicht. Bezüglich der Hütte für Herdenschutzhunde werde ich Ihnen Bescheid geben. Das kann ich Ihnen jetzt so nicht sagen. (Rita Stockhofe [CDU/CSU]: Ich hatte nach einer Anzahl gefragt!) – Wir haben in Deutschland ungefähr 42 Wolfsrudel, und die Situation ist so, dass der erforderliche Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist. (Rita Stockhofe [CDU/CSU]: Ich hatte genau andersrum gefragt! Ich hatte nicht gefragt, wie viel wir haben, sondern, wie viel wir haben müssen, um einen guten Erhaltungszustand zu haben!) – Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Wir haben festgestellt, dass wir bisher noch nicht den Erhaltungszustand haben, der erforderlich ist. Präsident Dr. Norbert Lammert: Vielleicht kann man die Zahl trotzdem noch nachliefern. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wir werden sie zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Sehr schön. Dann ist das jedenfalls friedlich zu einem vorläufigen Ende gebracht worden. – Jetzt hat der Kollege Otte die nächste Frage. Henning Otte (CDU/CSU): Herr Präsident, herzlichen Dank. – Frau Staatssekretärin, im Zuständigkeitsbereich der Frau Umweltministerin liegt die Verantwortung für das friedliche Miteinander von Wolf und Mensch. Wie rechtfertigen Sie die Trennung bei offenen Landesgrenzen zwischen einer polnisch-baltischen Population und einer Flachlandpopulation, und welche Maßnahmen würden Sie ergreifen, wenn der Erhaltungszustand nach Ihrer Meinung erreicht ist? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wenn der Erhaltungszustand erreicht ist und der Wolf keine gefährdete Art mehr ist, dann muss man sich zusammensetzen und geeignete Maßnahmen treffen, um den Erhaltungszustand zu schützen. Weiterhin muss man sich auf die Maßnahmen einigen, die man braucht, um Einwände wie die, die Sie gerade vorgebracht haben, aufzugreifen. Was die deutsch-polnische Grenze und andere Grenzen betrifft: Sie können schwerlich einem Wolf gebieten, einen Pass vorzuzeigen, wenn er die Grenze übertritt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir könnten die Visumspflicht wieder einführen. (Heiterkeit) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Ich dachte, dass wir in Europa immer noch das Schengen-Abkommen haben. (Zuruf von der CDU/CSU: Auch für Wölfe!) – Auch für Wölfe. Das BfN hat auch in diesem Jahr einen ausführlichen Bericht über die Wolfspopulationen vorgelegt. Den kann ich Ihnen gerne zukommen lassen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Pahlmann. Ingrid Pahlmann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin, wir haben ein Programm für Schafhalter aufgelegt, das einen finanziellen Zuschuss für den Bau von Schafschutzzäunen vorsieht. Wir haben aber auch schon mehrfach Fälle gehabt, bei denen es zu Rissen von Kälbern und Fohlen gekommen ist. Aber ich will jetzt nicht auf die Risse eingehen, sondern auf die Tatsache, dass durch das Umkreisen des Wolfes von Rinder- oder Pferdeweiden – gerade Pferde sind sehr sensibel und nehmen den Wolf allein schon durch den Geruch wahr – diese Tiere in Panik geraten, dadurch ausbrechen und es zu sehr schlimmen Unfällen kommen kann, da sie in größter Panik auch auf Kreisstraßen und Ähnliches laufen. Meiner Meinung nach kann man die Verantwortung dann nicht nur den Besitzern aufhalsen; denn es ist eine völlig neue Situation, mit der sie umzugehen lernen müssen. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Liebe Frau Kollegin, deswegen ist es so wichtig, dass wir uns an den runden Tischen auch mit dem Wolfsmanagement sowie mit der Beratungsstelle eng austauschen, die Empfehlungen weitergeben und diese umgesetzt werden. (Ingrid Pahlmann [CDU/CSU]: Würde das auch beinhalten, dass es versicherungstechnische Hilfen gibt?) – Das muss ich abklären und prüfen lassen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Weiler. Dr. h. c. Albert Weiler (CDU/CSU): Frau Kollegin, ich habe eine kurze Frage. Der Wolf gehört ja, genau wie der Fuchs, zu den Arten der wilden Kaniden. Wenn man einmal gesehen hat, wie ein Wolf, der von hinten zu beißen beginnt, ein Schaf oder ein kleines Kitz reißt, und wenn man deren Schreie dabei hört, dann läuft es einem kalt den Rücken herunter. So ist es mir passiert. Ich habe solche Bilder und Szenen gesehen, und es ist nicht schön, wenn man das sieht. Meine Frage lautet: Der Fuchs als wilder Kanide ist sogar in Berlin heimisch. Ich wohne in der Alice-Berend-Straße, dort gibt es mehrere Füchse, und für mich ist es sehr weit hergeholt, dass man sagt, dass ein Wolf nur dann zu den Menschen geht, wenn er angefüttert wird. Der Wolf wird, genau wie der Fuchs, zu den Menschen gehen, wenn er Nahrungsmangel hat, und diesen hat er irgendwann; dann kommt er in die Höfe. Es gibt bereits Aufnahmen, die Sie sich auf YouTube anschauen können, auch aus der Oldenburger Gegend, dass – Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Dr. h. c. Albert Weiler (CDU/CSU): – ja, Entschuldigung – Wölfe bis an die Bauernhöfe herankommen. Jetzt meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass die Kollegin Hendricks eventuell ihre Meinung revidiert oder zumindest versucht, sich Studien über die Fuchspopulation in Verbindung mit der Wolfspopulation anzueignen, sodass man da vielleicht doch zu einer vernünftigen Meinung kommt? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Kollege, der Fuchs ist keine gefährdete Art. Insofern ist der Vergleich nicht zielführend, sondern wir betrachten den Wolf, und wir ziehen unsere Schlüsse aus Berichten, die der Ausschuss erhält und die das BfN jährlich über das Monitoring erstellt, sowie aus Dokumentationen und Beratungen. Das ist keine Meinung, sondern wir haben uns auf die Studien und Berichte bezogen, die ich auch eingangs in der Antwort auf die Frage von Herrn Grundmann genannt habe. (Zuruf des Abg. Dr. h. c. Albert Weiler [CDU/CSU]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte immer nur eine Zusatzfrage stellen, außer von denen, die die Frage eingereicht haben. – Bitte schön. Kathrin Rösel (CDU/CSU): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin, bezieht sich die Anzahl der Wolfsrudel, was den Erhaltungszustand angeht, auf die gesamte Bundesrepublik, oder wird dabei auch berücksichtigt, dass es in bestimmten Gebieten der Bundesrepublik eine erhebliche Dichte im Vorkommen von Wölfen gibt? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Wir haben in Deutschland ungefähr 47 Rudel, 14 Paare und 4 Individuen. Das sind die, die wir in Deutschland festgestellt haben. Insofern ist es, da bestimmte Bundesländer kaum mit Wölfen besiedelt sind und es Gebiete gibt, in denen die Population bereits entsprechend aufgewachsen ist, ein bundesweiter Überblick. Präsident Dr. Norbert Lammert: Wir kommen jetzt zur Frage 6 der Kollegin Julia Verlinden: Welche Elektrizitätsmengen haben die Kernkraftwerke (KKW) Brokdorf und Emsland seit dem 1. Januar 2000 erzeugt, und welche Elektrizitätsmengen stehen den genannten KKW laut Anlage 3 des Atomgesetzes noch zur Verfügung (siehe hierzu auch Frage 41)? Darin geht es nicht mehr um Wölfe, sondern um Elektrizitätsmengen von Atomkraftwerken. – Bitte schön, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Liebe Frau Verlinden, das Kernkraftwerk Brokdorf hat seit dem 1. Januar 2000 bis zum Stichtag 31. Dezember 2016 eine Elektrizitätsmenge von 187 422,04 Gigawattstunden produziert und verfügte zum Stichtag 31. Dezember 2016 noch über eine Elektrizitätsmenge in Höhe von 30 457,96 Gigawattstunden. Das Kernkraftwerk Emsland hat seit dem 1. Januar 2000 bis zum Stichtag 31. Dezember 2016 eine Elektrizitätsmenge von 185 591,21 Gigawattstunden produziert und verfügte zum Stichtag 31. Dezember 2016 noch über eine Elektrizitätsmenge in Höhe von 44 478,79 Gigawattstunden. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön, Zusatzfrage. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für die Information, Frau Parlamentarische Staatssekretärin. Vielen Dank für die Daten. – Das heißt mit anderen Worten, dass diese beiden Atomkraftwerke bis zu dem von Ihnen genannten Stichtag, an dem sie spätestens vom Netz gehen müssen, nicht mehr die Strommenge produzieren können, die sie bisher pro Jahr durchschnittlich erzeugt haben. Folglich werden die Reststrommengen knapp sein. Das wiederum bedeutet, dass jetzt die Frage im Raum steht, ob diese Betreiber bereits angekündigt haben, Reststrommengen von anderen Atomkraftwerken, beispielsweise Mülheim-Kärlich oder Grafenrheinfeld, zu übertragen. Deswegen möchte ich von Ihnen gern wissen: Wurden bereits Reststrommengen von anderen Atomkraftwerken auf die beiden Atomkraftwerke in Brokdorf und Lingen übertragen? Wenn ja, wie viel? Falls noch nicht, wurde das bereits angekündigt, und wissen Sie darüber Bescheid? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Kollegin Verlinden, es ist mir nicht bekannt, dass eine Übertragung stattgefunden hat oder eine Übertragungsanfrage gestellt wurde. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Zusatzfrage. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine nächste Frage bezieht sich darauf, ob das aus Ihrer Sicht, aus Sicht des Umweltschutz- und Klimaschutzministeriums, nicht angebracht wäre, wo doch im Augenblick sowieso eine Atomgesetznovelle in der Debatte ist. Schließlich sieht auch die Netzausbaugebietsverordnung strenge Grenzen dafür vor, wie viele Windenergieanlagen im Norden Deutschlands noch errichtet werden dürfen. Hinzu kommt, dass im Beschluss der Umweltministerkonferenz gefordert wird, beim Bundeswirtschaftsministerium darauf zu drängen und mit ihm dahin gehend zusammenzuarbeiten, dass Reststrommengen in die Netzausbaugebiete nicht übertragen werden. Es wird immer wieder das Argument vorgebracht, der Netzausbau gehe zu langsam voran, die Stromnetze in dieser Region seien überlastet. Eigentlich müssten Sie doch dafür werben, dass diese Reststrommengen nicht in Netzausbaugebiete übertragen werden können. Schließlich kann man den Bürgern im Lande nicht vermitteln, dass Windräder mit dem Argument nicht errichtet werden dürfen, dadurch würde mehr Strom produziert, als die vorhandene Netzkapazität transportieren könne, während die Atomkraftwerksbetreiber ebendiesen Strom möglicherweise übertragen können. Wäre das Ganze nicht ein Anliegen für das BMUB? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Für uns ist eine Prognose schwierig, wie die Energieversorger das weiter handhaben; denn es gibt ja mehrere Möglichkeiten, darüber zu disponieren; die Übertragung des Stroms könnte die Wahrscheinlichkeit einer unerwarteten Netzüberlastung erhöhen. Sie haben ja eine Frage bezüglich der Haltung des BMWi zum Netzausbau gestellt. Diese Frage wird Ihnen nachher der Kollege Wiese beantworten. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, Sie haben keine Meinung dazu!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kotting-Uhl, bitte schön. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, ich gehe davon aus, dass die Übertragung von Reststrommengen auch in den derzeit stattfindenden Gesprächen über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern im Gefolge des KFK-Gesetzes eine Rolle spielt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Konzerne beim Atomausstieg 2011 unterschiedlich behandelt wurden, was die Verteilung der Reststrommengen bzw. die Restlaufzeiten der Kernkraftwerke betrifft. Wie ist denn der derzeitige Stand? Müssen wir damit rechnen, dass es da zu Übertragungen kommt? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Die Bundesregierung prüft derzeit die vom Bundesverfassungsgericht eröffneten Möglichkeiten und wird das Urteil bis zum 30. Juni 2018 umsetzen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Weitere Nachfragewünsche hierzu sehe ich jetzt nicht. Die Frage 7 des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) wird schriftlich beantwortet. Damit ist dieser Geschäftsbereich für heute abgeschlossen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf. Der Kollege Thomas Rachel steht freundlicherweise zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Ich rufe Frage 8 des Kollegen Kai Gehring auf: Wie ist der Zeitplan für Erstellung und Veröffentlichung des nächsten BAföG-Berichts (Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2)? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Präsident! Herr Kollege Gehring, wie in § 35 Satz 3 BAföG vorgesehen ist, wird die Bundesregierung im Jahr 2017, also im Laufe dieses Jahres, ihren 21. Bericht nach § 35 BAföG vorlegen. Wie schon in der Begründung des Regierungsentwurfs zum 25. BAföG-Änderungsgesetz beschrieben, gibt es eine Verschiebung des turnusgemäßen Vorlagetermins. Die Berichterstattung wird erst erfolgen, wenn erste Auswirkungen des Änderungsgesetzes messbar sind, die für eine Abwägung aller relevanten Entwicklungen zur Bewertung neuerlichen Anpassungsbedarfs erforderlich sind. Das wird logischerweise nicht vor Vorliegen der BAföG-Statistik des Statistischen Bundesamtes möglich sein, mit deren Veröffentlichung wir ungefähr Anfang August rechnen. Wie auch in früheren BAföG-Berichten sollen zudem auf Basis der dann aktuellen Herbstprojektion der Bundesregierung die Einkommensentwicklung und die Entwicklung der Verbraucherpreise bis zu dem auf das Berichtsjahr folgenden Jahr, also bis 2018, in die Berichterstattung einbezogen werden. Auf Basis dieser Daten wird die Bundesregierung den Bericht noch in diesem Jahr, wie vorgesehen, beschließen und dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorlegen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Kollege Gehring. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, das ist eine sehr überraschende Information, die Ihre Verzögerungstaktik bei der Erstellung des BAföG-Berichtes ganz klar dokumentiert. Die Erstellung und Veröffentlichung des BAföG-Berichtes sind gesetzlich alle zwei Jahre vorgeschrieben. Das haben Sie für diese 25. Novelle schon außer Kraft gesetzt und verschoben. Es war der übliche Modus, dass man den BAföG-Bericht in diesem Zweijahresrhythmus im Januar oder spätestens im Februar vorlegt. Jetzt wird es nach Ihrer Aussage offensichtlich dreieinhalb Jahre dauern, bis der nächste BAföG-Bericht erscheint. Ist denn dann in dem Bericht, der so verzögert kommen wird, wenigstens sichergestellt, dass die Einkommens- und Preisentwicklung für den gesamten Berichtszeitraum ab Herbst 2014 dargestellt wird? Das ist unheimlich wichtig, da etliche, nämlich über 100 000, junge Menschen aus dem BAföG-Bezug herausgefallen sind. Also: Wird der gesamte Zeitraum seit dem letzten Bericht erfasst oder nur zwei Jahre? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Gehring, die Verschiebung des BAföG-Berichts ist bereits in der Gesetzesbegründung des damaligen BAföG-Änderungsgesetzes enthalten gewesen. Sie ist also insofern nicht überraschend, sondern sie ist zwangsläufig aus der Gesetzesbegründung ablesbar. Sie macht auch in der Sache Sinn, da die Große Koalition in dieser Legislaturperiode eine große BAföG-Reform durchgeführt hat, die eine erhebliche Zahl von Verbesserungen für die Betroffenen herbeigeführt hat. All dies wird sich in der Darstellung des BAföG-Berichtes insgesamt wiederfinden. Ich habe schon angedeutet, dass auch eine entsprechende Projektion vorhanden sein wird, die die Einkommensentwicklung und die Entwicklung der Verbraucherpreise berücksichtigt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Zweite Nachfrage. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, meine Überraschung bestand nicht darin, dass Sie diesen BAföG-Bericht einmalig auf das Jahr 2017 verschieben, sondern darin, dass Sie ihn nicht im Januar oder Februar fertigbekommen, weil Sie erst im August die statistischen Basisdaten erhalten, sodass in dieser Legislatur offensichtlich nicht mehr mit einem BAföG-Bericht zu rechnen ist. Für mich stellt sich die Frage, ob Sie mit schlechten Zahlen rechnen. Oder können Sie zusichern, dass unmittelbar nach Verkündung der statistischen Basisdaten durch das Statistische Bundesamt im August dann im September, noch vor der Bundestagswahl, ein entsprechender BAföG-Bericht veröffentlicht wird? Das wäre sehr wichtig. Denn wir haben von den Gewerkschaften und Studierendenverbänden einen alternativen BAföG-Bericht vorgelegt bekommen, der genauso aufgebaut ist wie der BAföG-Bericht der Bundesregierung, und dieser enthält eklatante Hinweise darauf, wie viele Studierende in den letzten Jahren nicht in den BAföG-Bezug hineingekommen sind und wie dringend notwendig eine weitere Erhöhung noch vor der Bundestagswahl wäre. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Kollege Gehring, die Überraschung bei Ihnen überrascht mich; denn es ist ja ganz logisch, dass ein BAföG-Bericht erst dann vorgelegt werden kann, wenn die entsprechenden Daten vorliegen. Ich darf an der Stelle wiederholen, dass wir auf die Daten des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen werden, die wir für die BAföG-Statistik grundlegend benötigen. Wir erwarten sie im Sommer. Danach wird an die Arbeit herangegangen, diese Daten mit der Projektion in Verbindung zu bringen. Der BAföG-Bericht wird noch in diesem Jahr vorgelegt werden. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor oder nach der Bundestagswahl?) Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel zur Verfügung. Die Frage 9 der Kollegin Heike Hänsel soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Uwe Kekeritz auf: Wird sich die Bundesregierung an der Konferenz zur Global Gag Rule (http://www.independent.co.uk/news/world/europe/donald-trump-abortion-clinic-funding-cut-global-gag-rule-eight-countries-raise-money-sweden-a7570596.html) am 2. März 2017 beteiligen? Bitte, Herr Staatssekretär. Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Herr Kollege, die Bundesregierung hat bisher keine Einladung mit Details zu der Konferenz am 2. März 2017 erhalten. Sobald diese vorliegt, wird die Bundesregierung eine Entscheidung über ihre Teilnahme treffen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie werden verstehen, dass mich das jetzt überhaupt nicht befriedigt. Es geht hier um eine Initiative der Holländer; sie ist publik gemacht worden. Es gibt viele Länder, die positiv auf diese Initiative reagiert haben; zuletzt ist Kanada beigetreten. Warum hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, sich proaktiv um eine Beteiligung zu kümmern? Es geht ja darum, dass die Trump-Regierung in Zukunft über 170 NGOs, die im Bereich der Familienplanung und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit aktiv sind, also für Frauenrechte und Mädchenrechte eintreten, nicht mehr unterstützen wird. Es sind ungefähr 600 Millionen Euro im Jahr, die für diesen enorm wichtigen entwicklungspolitischen Bereich fehlen werden. Und die Bundesregierung stellt sich hin und sagt: Wir warten auf eine Einladung. – Sie verstehen, dass das für mich nicht befriedigend ist. Warum sind Sie nicht proaktiv? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: In manchen Kreisen mag es so sein, dass man irgendwo hinläuft, egal ob man eine Einladung bekommt. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein, nein!) Hier geht es um viel Geld, um die Strukturen der künftigen Entwicklungszusammenarbeit und anderes mehr. Deutschland ist ja auf diesem Gebiet nicht untätig, sondern gehört hier zu den ganz großen Gebern. Das gehört schon seit Jahren, ganz unabhängig von der jüngst lancierten Initiative, zu den Schwerpunkten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Neben unseren bilateralen Vorhaben unterstützen wir schon seit langem und mit Erfolg auch internationale Partner. Ich kann Ihnen auch gerne sagen, wie hoch unser Anteil bis jetzt ist: Er liegt bei 383 Millionen Euro. Es war nicht zuletzt die Bundeskanzlerin, die in Elmau darauf gedrungen hat, dass diese Fragen weiter im Fokus bleiben. Vor diesem Hintergrund werden wir jetzt sehen, was sich weiter entwickelt, und werden dann gegebenenfalls auch mit unseren Partnern entscheiden, wie da weiter vorgegangen wird. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wird nicht besser dadurch. Es hat ja niemand die Leistungen der Bundesregierung auf diesem Gebiet angezweifelt. Es ging um die Frage, ob die 600 Millionen Euro, die im internationalen Bezug in diesem wichtigen, zentralen Bereich fehlen werden, kompensiert werden können, ob sich die Bundesregierung da irgendwie proaktiv einbringt und sagt: Das ist ein wichtiges Thema, da folgen wir einer Initiative und warten nicht auf eine formelle Einladung. Die Frage, die ich jetzt an Sie stelle, ist: Rechnet eigentlich die Bundesregierung mit weiteren Rückzügen der Trump-Regierung aus diesem Bereich? Bereiten Sie sich diesbezüglich irgendwie vor? Welche Reaktion ist von der Bundesregierung zu erwarten? Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Ich bin leider nicht in der Lage, die nächsten Entscheidungen des amerikanischen Präsidenten vorauszusehen, sonst wäre ich sicher ein sehr begehrtes Medienobjekt. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fragen Sie doch Herrn Seehofer! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ist doch ein verkanntes Genie!) Was die Frage des weiteren Vorgehens betrifft, so wissen Sie, dass der Haushalt 2017 zunächst einmal verabschiedet ist und sich die weiteren Fragestellungen nach unserem Haushaltsrecht für den Haushalt 2018 ergeben, und das in Abstimmung mit allen anderen Trägern, die schon sehr aktiv und profund tätig sind. Und ich sage noch einmal: Es war die deutsche Bundeskanzlerin, die hier Zeichen gesetzt hat, und das wird auch so bleiben. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine dritte Frage kriege ich nicht?) Vizepräsidentin Petra Pau: Nein, nach unseren Regeln haben Sie zwei Nachfragen. – Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zur Beantwortung steht die Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer zur Verfügung. Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Volker Beck auf: In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung deutschen Staatsangehörigen, die zugleich iranische, irakische, jemenitische, libysche, somalische, sudanesische oder syrische Staatsangehörige sind, seit Inkrafttreten des Dekrets, mit dem der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber den vorbezeichneten Staatsangehörigen ein Einreiseverbot angeordnet hat, der Reiseantritt verwehrt bzw. die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert, und in wie vielen Fällen handelte es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen, die bereits im Besitz eines gültigen amerikanischen Visums, eines gültigen amerikanischen Aufenthaltstitels oder neben den vorbezeichneten Staatsangehörigkeiten der amerikanischen Staatsangehörigkeit waren (bitte aufschlüsseln)? Bitte, Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Kollege Beck, ich darf wie folgt antworten: Offiziellen Angaben der US-Regierung, vom US Department of State, zufolge waren aufgrund des Dekrets etwa 60 000 Einreisevisa vorübergehend suspendiert worden, Medienberichte hingegen sprachen von bis zu 100 000. Nach Staatsangehörigkeiten bzw. Aufenthaltstiteln aufgeschlüsselte Statistiken liegen der Bundesregierung nicht vor. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie denn sagen, wie viele Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland mit Doppelpass davon betroffen waren? Zumal hierunter einige Länder fielen, die ihre Bürger bei der Einbürgerung in einen anderen Staat nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Beck – – (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie finden die Unterlagen nicht!) – Nein, ich habe keine Zahlen dazu. Das sage ich Ihnen in aller Ehrlichkeit. Ich lasse es gern noch einmal prüfen, ob uns Zahlen zur Verfügung stehen an der Stelle. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und schicken mir die dann!) – Gerne. Vizepräsidentin Petra Pau: Die zweite Nachfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine zweite Frage lautet: Welche Maßnahmen ergreift denn die Bundesregierung zugunsten von syrischen und irakischen Flüchtlingen, die aufgrund des Muslim Ban nicht weiter in die USA einreisen können, sofern sie sich in unserem Hoheitsgebiet aufhalten? Im Land Berlin gab es eine entsprechende Regelung zur erneuten Verlängerung des Aufenthalts von syrischen und irakischen Flüchtlingen mit Verwandten in Berlin. Das könnte man für diese Gruppe analog machen; denn man muss ja aufpassen, dass die Menschen nicht irgendwo zwischen Baum und Borke hängen. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich verstehe, dass wir jetzt nicht von Doppelstaatlern sprechen, sondern über das Thema: Was machen wir mit Flüchtlingen? Der Kollege, der im Innenministerium dafür zuständig ist, sitzt neben mir. Ich kann Ihre Frage gut nachvollziehen, aber ich glaube, viele, die bei uns sind, sind im Grunde genommen an einem sicheren Ort. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht die Frage, aber vielleicht könnten Sie das noch mal nachlesen und das nachreichen?) Vizepräsidentin Petra Pau: Gut. – Weitere Nachfragen sind mir nicht signalisiert worden, gleichwohl hat der Kollege Beck sicherlich noch viele Fragen zu diesem Thema. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Verständlich. Vizepräsidentin Petra Pau: Ja, völlig richtig. Ich rufe jetzt die Frage 12 der Kollegin Dağdelen auf: Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, wie viele Angestellte der staatlichen Behörde für religiöse Angelegenheiten (Diyanet) wegen angeblicher Verbindungen zum gescheiterten Putschversuch seit dem 15. Juli 2016 bis heute in der Türkei suspendiert bzw. entlassen wurden (www.sueddeutsche.de/politik/nach-putschversuch-festnahmen-in-der-tuerkei-zehntausende-entlassungen-inhaftierte-ohne-rechte-1.3085149), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, wie viele DITIB-Imame nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei im Sommer 2016 vor Ablauf des Visums, das ihnen vom Auswärtigen Amt entsprechend der Beschäftigungsverordnung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird (Plenarprotokoll 18/211, Seite 21155), in die Türkei zurückgekehrt sind? Bitte, Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin Dağdelen, ich antworte wie folgt: Auf der Grundlage von Notstandsdekreten wurden seit dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 mit Stand vom 2. Februar 2017 nach offiziellen türkischen Angaben insgesamt 1 924 Mitarbeiter der Diyanet entlassen, 3 636 wurden demnach suspendiert. Zu Entlassungen oder Suspendierungen über die erwähnten Notstandsdekrete hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Gesamtzahl der DITIB-Imame vor, die vor Ablauf ihres Visums oder im Inland erteilter Aufenthaltstitel in die Türkei zurückgekehrt sind. Aufgrund der grundgesetzlich verankerten Trennung von Staat und Religion haben religiöse Vereinigungen das Recht, ihre inneren Angelegenheiten eigenständig zu regeln. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind aber keine Religionsgemeinschaften!) – Ich verstehe schon, was Sie sagen. – Zu ihren inneren Angelegenheiten gehört auch die Entscheidung über die Anstellung bzw. Entlassung von religiösem Personal. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie der Auffassung, dass es Religionsgemeinschaften sind?) Vizepräsidentin Petra Pau: Zunächst hat die Kollegin Dağdelen das Nachfragerecht, Kollege Beck. Sie stehen bei mir aber schon auf der Rednerliste. – Bitte, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Volker, du kannst gleich an meine Frage anschließen. – Vielen herzlichen Dank, Frau Böhmer. Sie meinten, dass aufgrund der grundgesetzlichen Trennung von Staat und Religion die Religionsgemeinschaften über ihre inneren Angelegenheiten selbst entscheiden können. Meine Frage an die Bundesregierung: Stuft die Bundesregierung die Türkisch-Islamische Union, die DITIB, als eine unabhängige Religionsgemeinschaft ein? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Kollegin, ich ahnte, dass Sie das fragen würden. Ich hätte das nämlich an Ihrer Stelle auch gefragt, und ich schätze, der Kollege Beck will das auch fragen. Völlig klar: Nein. Außerdem ist es Sache der Länder. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre zweite Nachfrage. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Gut. Dann haben wir ja geklärt, dass die DITIB keine Religionsgemeinschaft ist. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Hatte ich auch nicht gesagt. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Gut. Dann sehen wir das auch so. Aber trotzdem ist es ja so, dass die Beschäftigungserlaubnis entsprechend der Beschäftigungsverordnung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird. Es ist aber keine Religionsgemeinschaft. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die vom AA genehmigte privilegierte Beschäftigungsmöglichkeit für diese Anstalt, die ja von Ankara aus gesteuert wird, gelenkt wird, finanziert wird? Noch eine Nebenfrage. Angesichts der heutigen Erkenntnisse und Nachrichtenlage, dass es in Deutschland Razzien gegen Imame der DITIB auf Grundlage eines Verfahrens der Generalbundesanwaltschaft gibt, würde ich gern wissen, inwiefern das zutrifft, was in den türkischen Medien steht, nämlich dass während des letzten Besuchs von Merkel in Ankara beim türkischen Ministerpräsidenten und beim türkischen Staatspräsidenten vereinbart worden sei, dass die Imame, die hier in Deutschland andere bespitzelt haben, von der zentralen Stelle in Ankara, von der Diyanet, zurückbeordert werden und deshalb jetzt einige der von der GBA Beschuldigten nicht mehr aufzufinden sind und das Land schon längst verlassen haben. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Eine solche Vereinbarung ist mir nicht bekannt. Ich kann sie mir auch nicht vorstellen. Im ersten Teil haben Sie nach der Arbeitsaufnahme und den entsprechenden Regelungen gefragt. Das würde ich Ihnen gern nachreichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Dann hat der Kollege Beck das Wort zu einer Nachfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde eigentlich gern an das anknüpfen, aber darauf komme ich nachher beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern zurück. Ich möchte eine Nachfrage zu Ihrem Geschäftsbereich stellen. Die DITIB hat mit Presseerklärung vom 3. Februar dieses Jahres erklärt, dass einige Religionsattachés nach Ankara zurückbeordert werden mussten, weil sie ihre Pflichten übererfüllt hätten und hier als Spione tätig waren. Ich finde, damit entfällt eigentlich die Grundlage dafür, dass wir Religionsattachés mit einem konsularischen oder diplomatischen Status hier an unseren Botschaften akzeptieren. Der Verfassungsschutz hatte uns kürzlich im Innenausschuss dargelegt, dass diese Religionsattachés die Fachaufsicht über die DITIB-Vereine vor Ort führen. Da ist Köln völlig raus. Und in dem Rahmen hat diese Spionage stattgefunden. Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass wir künftig solchen Religionsbeauftragten an den Konsulaten und den Botschaften in Deutschland kein Aufenthaltsrecht zubilligen und keinen diplomatischen Status mehr erteilen können, und wenn nicht, warum nicht? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Beck, ich bin, glaube ich, nicht minder beunruhigt als Sie über all das, was jetzt Stück für Stück nach draußen dringt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollen nicht beunruhigt sein, sondern mir antworten!) – Nein, ich weiß, was Sie fragen. Sie stellen ja eine sehr grundsätzliche Frage. Solange diese Situation nicht vorlag, haben weder Sie noch ich oder irgendjemand eine solche Frage gestellt. Ich glaube, es muss jetzt klargemacht werden, dass das nicht sein darf. Es ist Bespitzelung. Es wird diesen Dingen nachgegangen. Ich glaube, an der Stelle müssen wir nachhaken. Das andere nehme ich sehr gern mit als Ihre Frage. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie das noch nachbeantworten? Das ist eine aktuelle Frage!) – Ja, ich habe das verstanden und gebe Ihnen die Information gern weiter. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, man muss auf Fragen antworten!) Vizepräsidentin Petra Pau: Zum weiteren Verlauf, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Bitte. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Andere haben vor zehn Jahren schon über diese Problematik publiziert!) – Zurzeit habe überwiegend ich das Wort, Kollege Beck. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Bevor wir fortfahren, bitte ich darum, darauf zu achten, dass durch ein optisches Signal deutlich angezeigt wird, wenn die Fragezeit abgelaufen ist. Dann sollte es möglich sein, die Frage mit einem Fragezeichen zu beschließen, sodass die Antwort gegeben werden kann. Ich rufe die Frage 13 des Kollegen Kai Gehring auf: Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli 2016 entlassen worden – zuletzt wurden nach Medienberichten (dpa vom 7. Februar 2017) von Anfang Februar 2017  4 000 Staatsbedienstete entlassen; 330 davon arbeiteten an Universitäten –, und welche Auswirkungen hat die politisch angespannte Lage in der Türkei auf die deutsch-türkischen Wissenschaftskooperationen? Bitte, Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in der Türkei seit dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 insgesamt etwa 8 600 akademische Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter per Dekret der türkischen Staatsführung entlassen. Diese Zahl beinhaltet auch die durch Schließung von 15 privaten Universitäten Entlassenen. Hinzu kommen die an türkischen Hochschulen entlassenen nichtakademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etwa aus der Verwaltung. Einzelne bilaterale Forschungsprojekte haben sich verzögert. Die Bundesregierung hält an der Kooperation mit der Türkei im Bildungs- und Forschungsbereich fest, auch damit Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Türkei weiterhin Zugang zur europäischen Wissens- und Wertegemeinschaft haben. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, dass Sie die wahnsinnig erschreckenden und dramatischen Zahlen hier referiert haben. Wir Grüne im Bundestag haben gefordert, dass die internationale Stärkung und der Schutz der Wissenschaftsfreiheit Eingang finden in die neue Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung. Dieser Forderung haben Sie leider nicht entsprochen. Sie haben als Bundesregierung in dieser neuen Internationalisierungsstrategie aber immerhin deutlich gemacht, dass Bildung, Wissenschaft und Forschung eine stabilisierende Wirkung haben können. Erleben wir in der Türkei oder auch in anderen entwickelten Ländern aber derzeit nicht das krasse Gegenteil, nämlich eine Destabilisierung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungssystems, auch mit sehr nachteiligen Auswirkungen auf die gesamte Entwicklung des Landes, also eine allgemeine Destabilisierung? Und wie will die Bundesregierung jetzt ganz konkret auf diese neue massive Entlassungswelle im Wissenschafts- und Forschungsbereich der Türkei reagieren? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Gehring, ich glaube, das ist eine Entwicklung, die uns wirklich sehr erschreckt und in Atem hält, und zwar nicht nur aufgrund der letzten Entlassungswelle. Es gab ja mehrere Wellen hintereinander. Ich war inzwischen mehrfach in der Türkei. Dabei habe ich eine Botschaft mitgenommen, die ich für ganz wichtig halte – wie wichtig sie ist, hat auch der frühere Bundesaußenminister Steinmeier in seinem Bericht zur Lage in der Türkei sehr deutlich gemacht –: Wir müssen die Zivilgesellschaft stärken. Zur Zivilgesellschaft gehört in meinen Augen auch ganz maßgeblich der Wissenschaftsbereich. Deshalb ist es uns so wichtig, hier den Kontakt zu halten und weiter Unterstützung zu geben. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Welche massiven Folgen das für eine kritische Zivilgesellschaft haben kann, wissen wir ja. Gerade letzte Woche sprach ich mit einem Professor einer deutschen Hochschule, der mir sagte, dass er mit drei türkischen Hochschulen Kooperationsbeziehungen pflegt. Nun sind alle seine Ansprechpartner weg, weil sie entlassen worden sind. Er fragt sich, wie diese Wissenschaftskooperationen überhaupt fortgesetzt werden können. Die Frage ist, ob diese Problemanzeigen die Bundesregierung erreichen. Wenn diese Problemanzeigen Sie erreichen, wie stärken Sie denn den in Deutschland kooperierenden Wissenschaftlern den Rücken mit expliziten Leitlinien für diese Wissenschaftskooperationen? Wie wird die Bundesregierung das Anliegen der Kooperationspartner aufnehmen und wirksam unterstützen? Man braucht sehr explizite Leitlinien für diese Zusammenarbeit, damit Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftskooperationen in Zukunft überhaupt funktionieren können. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich will zunächst deutlich machen, dass es eine ganz besondere Initiative gibt, die wir seitens des Auswärtigen Amtes auf den Weg gebracht haben. Man sollte sie nicht zu gering einschätzen; denn sie setzt ein klares Zeichen für Wissenschaftler, die in Bedrängnis sind. Das ist die Philipp Schwartz-Initiative; auch Sie kennen sie sehr gut. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bitte verstetigen!) Es ist zu bemerken, dass die Zahl der Wissenschaftler, die aus der Türkei kommen und daran teilnehmen, gestiegen ist. Die Zahl mag klein sein, aber das Zeichen, das damit verbunden ist, ist, wie ich finde, ein großes. Insgesamt nehmen jetzt 69 Wissenschaftler daran teil, davon allein 27 aus der Türkei, die für zwei Jahre in Deutschland sein können. Das soll der Wissenschaft klar signalisieren: Wir sind an eurer Seite. Sie wissen, dass wir bei der Türkisch-Deutschen Universität mit aller Kraft und in allen Gesprächen immer wieder darauf drängen, diesen Ort der Zusammenarbeit zu stärken. Das soll auch auf andere Kooperationen ausstrahlen. Ich kann alle Universitäten und Wissenschaftseinrichtungen nur ermutigen, in Kontakt zu bleiben, weil das eine wichtige Aufgabe zwischen den Zivilgesellschaften ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Dağdelen das Wort. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Ich habe eine Nachfrage. Ungefähr die Hälfte der in der Frage von Herrn Gehring genannten 330 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an den Universitäten gearbeitet hatten, wurden entlassen und an den Pranger gestellt, weil sie einen Aufruf für den Frieden der Academics for Peace unterzeichnet hatten. Die Academics for Peace haben jetzt auch in Deutschland eine Organisation gebildet, weil Deutschland immer mehr zum Exil für die Verfolgten und Andersdenkenden aus der Türkei wird. Insofern würde ich gerne wissen: Hat die Bundesregierung bisher Gespräche, Kontakte zu den Academics for Peace in Deutschland gehabt? Inwieweit hat die Bundesregierung über das genannte Programm hinaus – ich finde es ganz gut; aber das ist ein bisschen zu wenig – Kenntnisse über die Anzahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wegen der Verfolgung aus der Türkei nach Deutschland gekommen sind und hier an den Universitäten arbeiten? Ich meine damit Personen, die keinen Antrag auf Asyl gestellt haben, sondern hier einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung, eines Doktorandenstudiums etc. bekommen haben. Inwiefern gibt es Schutzmaßnahmen für diese Menschen, damit sie von Erdogans Netzwerken hier nicht verfolgt, bedroht oder eingeschüchtert werden, beispielsweise durch die DITIB-Spitzeleien? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich verstehe. – Zahlen liegen mir keine vor. Aber ich erlebe immer wieder, so wie auch Sie und viele andere Kollegen, dass sich Personen an mich wenden – nicht nur in meiner Eigenschaft als Staatsministerin – und mich fragen: Was können wir tun und für wen? Ich glaube, dass die Situation in der Türkei so ist, dass viele in diesem Land bleiben wollen, weil sie wissen, wie wichtig es ist, dort zu bleiben. Das habe ich in meinen Gesprächen vor Ort immer wieder erfahren. Das andere ist aber: Wenn wirklich Gefahr droht – wir wissen, um welche Fälle es sich handelt, Frau Dağdelen –, dann ist für viele Deutschland sozusagen ein sicherer Hafen, wo sie leben und eine Zukunftsperspektive haben können. Ich glaube, das ist etwas, was wir in Zukunft leider vermehrt erleben werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Volker Beck hat noch eine Nachfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich wollte wissen, ob Sie Kenntnisse darüber haben, ob von diesen Entlassungen, die in der ursprünglichen Frage angesprochen worden sind, auch Menschen betroffen waren oder sind, die ihren Aufenthalt in Deutschland haben, zum Beispiel weil sie im Rahmen von Kooperationsprogrammen entsandt sind, Stipendien haben oder dergleichen mehr, und wenn ja, wie viele betroffen sind und was Sie zu deren Schutz tun, sodass sie nicht zurückbeordert werden können. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Letzteres hängt ja von dem jeweiligen Aufenthaltsstatus ab; das wissen wir beide. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hängt auch davon ab, was wir mit dem Aufenthaltsstatus machen!) Jeder, der politisch verfolgt wird, hat in Deutschland das Recht auf Asyl, wenn keine andere Zufluchtsmöglichkeit gegeben ist. Wenn es eine Möglichkeit für einen längeren Aufenthalt gibt, dann ist das eine andere Sache. – Was die Zahlen anbetrifft, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich sie nachreichen muss. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da wäre ich dankbar!) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Haßelmann das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatsministerin, anknüpfend an die Frage meines Kollegen Kai Gehring interessiert mich, ob Sie Mittel für die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander-von-Humboldt-Stiftung für verfolgte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angesichts der beschriebenen dramatischen Situation dauerhaft verstetigen werden? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Es gibt dazu Überlegungen. Wir diskutieren sehr intensiv darüber, weil wir auch sehen, dass es mehr und mehr Bedarf dafür gibt. Sie erkennen das an der Bereitschaft des Auswärtigen Amtes, überhaupt eine solche Initiative zu starten. Mich hat auch sehr beeindruckt, wie die Wissenschaftscommunity, in dem Fall die Alexander-von-Humboldt-Stiftung, mit all ihren Kräften und all ihren Verbindungen daran mitarbeitet. Ich persönlich wäre sehr für eine Verlängerung. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie doch!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Frage 14 des Kollegen Mutlu wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 15 der Kollegin Brantner auf. – Da die Kollegin Brantner nicht da ist, verfahren wir mit den Fragen 15 und 16, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die Frage 17 der Kollegin Inge Höger soll schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zur Frage 18 der Kollegin Beate Müller-Gemmeke. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie ist noch im Ausschuss!) – Ich bitte darum, uns in Zukunft ein Zeichen zu geben, wenn sich jemand entschuldigt hat. Wir können nicht ahnen, dass die Kollegin noch im Ausschuss ist. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, selbstverständlich!) Es wird verfahren, wie in unserer Geschäftsordnung vorgesehen. Die Frage 19 des Kollegen Niema Movassat soll ebenso wie die Frage 20 des Kollegen Andrej Hunko schriftlich beantwortet werden. Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereiches. –Herzlichen Dank, Frau Staatsministerin. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings zur Verfügung. Die Frage 21 des Kollegen Hunko soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 22 des Kollegen Hans-Christian Ströbele auf: Welche Erkenntnisse zu den beiden libyschen Rufnummern aus dem Mobilfunkgerät, das im Februar 2016 bei Anis Amri sichergestellt wurde (Chronologie des Behördenhandelns vom 17. Januar 2017, Seiten 8, 9), insbesondere zu deren Bedeutung, Nutzung und folgenden Konsequenzen, hat die Bundesregierung (Bundeskriminalamt: BKA, Bundesnachrichtendienst: BND, Bundesamt für Verfassungsschutz: BfV) von Partnerländern, insbesondere den USA, im Laufe der Zeit nach dem Februar 2016 bis zum Februar 2017 je erhalten, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung (bzw. BKA, BND, BfV) jeweils je nach Erkenntnismitteilungen veranlasst? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Ströbele, durch das Bundeskriminalamt wurden im Rahmen der Sachbearbeitung im Februar 2016 zwei libysche Kontaktrufnummern des Amri an Tunesien übermittelt. Die tunesischen Behörden wurden gebeten, zu prüfen, ob zu Anis Amri, den genutzten Aliaspersonalien sowie den genannten libyschen Telefonnummern Erkenntnisse vorliegen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Anschlagsgeschehen am 19. Dezember 2016 in Berlin hat das Bundeskriminalamt dann am 2. Januar 2017 dem FBI, also der US-amerikanischen Bundespolizei, die Inhaltsdaten eines Mobiltelefons übermittelt, das am Tatort gesichert wurde und dem Beschuldigten Anis Amri zugeordnet wird. Das FBI wurde, wie im Rahmen des internationalen polizeilichen Informationsaustausches üblich und gängige Praxis, um Erkenntnismitteilung zu den übermittelten Inhaltsdaten gebeten. Im Rahmen dieser Erkenntnisanfragen des Bundeskriminalamts wurden unter anderem mehrere libysche Telefonnummern mitgeteilt. Die Strafverfolgungsbehörden in den USA führen ein Spiegelverfahren, da bei dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 – das wissen Sie – auch zwei Personen mit US-Staatsangehörigkeit verletzt worden sind. In diesem Kontext haben die US-Behörden ein Rechtshilfeersuchen gestellt. In Beantwortung dieses Ersuchens wurden dem FBI unter anderem die oben genannten Inhaltsdaten erneut übermittelt. Die vollständige Abarbeitung des Rechtshilfeersuchens dauert an. Die weiteren Abklärungen zu den in Rede stehenden Rufnummern haben keinen Tatzusammenhang ergeben. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke erst einmal. – Herr Staatssekretär, ich habe eine Nachfrage. Sie reden immer von Informationen an US-Stellen durch deutsche Stellen und Sicherheitsbehörden nach dem Anschlag. Gab es auch schon vorher, also vor dem Anschlag, Informationen deutscher Stellen, also des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des BKA, an US-Stellen über den Inhalt dieser Telefonnummern in Libyen, und wenn ja, wann und von wem? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin, ich hatte das gerade schon vorgetragen. Aber ich lese den ersten Absatz noch einmal etwas langsamer vor: Durch das Bundeskriminalamt wurden im Rahmen der Sachbearbeitung im Februar 2016 zwei libysche Kontaktrufnummern des Amri an Tunesien übermittelt. – Das war also die Übermittlung an Tunesien. Sie haben jetzt gefragt, ob auch Informationen nach Amerika geflossen sind. Das geschah erst nach dem Anschlag. Ich habe keine anderen Erkenntnisse. An Tunesien erfolgte die Übermittlung also schon vorher, an die Amerikaner wurden diese Rufnummern aber erst nach dem Anschlag übermittelt. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre zweite Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe erhebliche Zweifel, ob das stimmt, was Sie jetzt gesagt haben. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das sind unsere Erkenntnisse. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das müssen wir dann an anderer Stelle zu klären versuchen. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Gut. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anschlussfrage daran: Es gibt eine Meldung der Welt vom 25. Januar unter Bezugnahme auf den US-Sender CNN, dass die US-Behörden dabei sind, ihre Informationen über das Camp, das am 19. Januar 2017 bombardiert worden ist, zu untersuchen, insbesondere darauf, ob vor dem Anschlag Beziehungen zwischen Herrn Amri und diesem Camp bestanden haben. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Was ist jetzt die konkrete Frage, Herr Ströbele? Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ob der Bundesregierung das bekannt ist und was das für Ergebnisse erzielt hat. Was haben die US-Behörden nach Ihrer Erkenntnis für Ergebnisse erzielt? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Uns liegen dazu keine Erkenntnisse vor, Herr Ströbele. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Beck das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde gerne wissen, was die Bundesregierung über Amris Aufenthalt in der Fussilet33-Moschee am Abend des Anschlags auf dem Breitscheidplatz in der Zeit zwischen 18.38 Uhr und 19.07 Uhr weiß. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Dazu kann ich Ihnen jedenfalls aktuell nichts sagen. Wir haben das im Ausschuss ausführlich erörtert. Zu dem, was dort gesagt worden ist, kann ich Ihnen keine weiteren Erkenntnisse, jedenfalls heute nicht, beibringen. Ich kann im Haus gerne rückfragen, inwieweit wir Ihnen dazu noch Informationen geben können. Aber jedenfalls aktuell kann ich Ihnen nichts weiter dazu sagen. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bitte um schriftliche Nachreichung!) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Künast das Wort. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, noch eine Nachfrage zum Fall Amri. Wir – auch der Rechtsausschuss – haben inzwischen aus dem Justizbereich eine Aufstellung aller der Bundesregierung mittlerweile bekannten Strafverfahren gegen Anis Amri bekommen. Die Übersicht besagt faktisch, dass acht Staatsanwaltschaften elf Ermittlungsverfahren gegen Amri durchgeführt haben. In dieser Übersicht fehlten noch Niedersachsen und Hessen. Können Sie mir sagen, ob aus diesen beiden Bundesländern noch mehr Ermittlungsverfahren dazukommen? Können Sie ergänzen, was dann noch an Ergebnissen dazukäme? Ich möchte diese Frage um den folgenden Punkt erweitern: Werden Sie, wird das Innenministerium anregen, dass man mit solchen Fällen in Zukunft beim GTAZ anders vorgeht, nämlich zum Beispiel vereinbart, die Fälle zusammenzuführen und die Verfahren auch endlich durchzuführen? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Frau Künast, diese Daten werden – nicht umsonst haben wir das im Rechtsausschuss erörtert – von den Justizbehörden der Länder und auch vom Bundesjustizministerium zusammengetragen. Ich kann aktuell nicht sagen, ob etwas dazugekommen ist. Ich weiß, dass dieser Arbeitsprozess entweder schon abgeschlossen oder noch in Arbeit ist. Insofern wäre diese Frage zu gegebener Zeit an das Justizministerium zu stellen. Ich kann aktuell die Frage, was die anderen beiden Bundesländer, die Sie genannt haben, anbelangt, nicht beantworten. Ich glaube, dass aus diesem Fall ganz erhebliche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen im GTAZ gezogen werden müssen, aber auch bei den einzelnen Behörden, die daran beteiligt waren, gerade bei den Landesbehörden, und dass Verfahren stärker zusammen betrachtet werden müssen. Auch muss, wenn es um mehrere Strafverfahren geht, eine Strategie entwickelt werden, wie man eine Anklage mit einer möglichen Untersuchungshaft erreichen kann. Das halte ich für einen ganz wesentlichen Punkt, der zu diskutieren ist, nicht nur im GTAZ. Aus meiner Sicht muss insgesamt die Schlussfolgerung gezogen werden – das darf ich jedenfalls sagen –, dass wir eine Zusammenschau solcher Verfahren brauchen, um dann zu sehen, wie wir solche Gefährder etwa mit einer Untersuchungshaft aus dem Verkehr ziehen können. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke. – Wir kommen jetzt zur Frage 23 des Kollegen Hans-Christian Ströbele: Welche Angaben macht die Bundesregierung zum konkreten Inhalt und zu den Erklärungen zu zwei verfälschten ITA-ID-Karten (ITA: Italien), die Anis Amri am 30. Juli 2016 bei seiner Festnahme durch Beamte der Bundespolizei in Friedrichshafen im Flixbus bei sich führte (Chronologie des Behördenhandelns vom 17. Januar 2017, Seite 16), und welche Erkenntnisse haben deutsche Behörden im Anschluss an das Auffinden insbesondere zu Herkunft, Zustandekommen, Ort, Zeit und Täter der Verfälschung sowie über die Nutzung dieser ITA-Karten gewonnen (bitte die Erkenntnisquellen aufschlüsseln)? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Weil die Fakten so umfangreich sind, wird es vielleicht ein bisschen länger. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Am 30. Juli 2016 um 0.11 Uhr wies sich Amri bei einer Kontrolle durch Beamte der Bundespolizei im Rahmen einer Identitätsfeststellung mit einer italienischen ID-Karte aus. Das war in diesem Fernbus. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Ausweisnummer wurde durch eine Treffermeldung in der INPOL-Sachfahndung festgestellt, dass bereits am 13. Mai 2013 eine italienische ID-Karte mit identischer Ausweisnummer, jedoch anderen Personaldaten als Totalfälschung festgestellt wurde. Im Weiteren wurde bei der Durchsuchung des Amri eine weitere italienische ID-Karte gefunden. Beide Karten wiesen identische Ausweisnummern und identische Personaldaten aus. Ausgestellt waren sie auf Anis Amri, geboren am 22. Dezember 1995 in Rom. Aufgrund des Antreffens des Amri am 30. Juli 2016 in Friedrichshafen wurden durch die Bundespolizeiinspektion Konstanz am 30. Juli 2016 mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Konkrete Vorwürfe waren: Urkundenfälschung, § 267 Absatz 1 StGB, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, § 276 Absatz 1 StGB, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BtMG, Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes ohne Pass bzw. Passersatz, § 95 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz, Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel, § 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz. Nach Abschluss der strafprozessualen Sofortmaßnahmen und Sachdarstellung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde der Gesamtvorgang zuständigkeitshalber dem Landespolizeirevier Friedrichshafen übergeben. Zudem wurden durch die Bundespolizei Erkenntnismitteilungen an das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin gesteuert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde über die Festnahme des Amri unterrichtet. Weitere Ermittlungen zur Herkunft der bei Amri aufgefundenen totalgefälschten ID-Karten erfolgten durch die Bundespolizei nicht. Dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Aus dem Aufgriff des Amri erwuchs ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ravensburg, über dessen Inhalt grundsätzlich die Landesbehörden Auskunft erteilen müssen. Das Verfahren wurde am 7. September 2016 von der entsprechenden Landesbehörde dort gemäß § 154f StPO eingestellt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, das war eine ganz schöne Auflistung von Straftaten, die allein am 30. Juli 2016 in Friedrichshafen durch die Bundespolizei festgestellt worden sind. Sie sagen, diese Verfahren wurden nach § 154f StPO, das heißt, mit Rücksicht auf andere, schwerere Straftaten bzw. Strafverfahren aufgrund noch schwererer Delikte, eingestellt. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Einstellung wenige Tage nach der Feststellung des Verdachts, dass sich Herr Amri in diesem Maße strafbar gemacht hat? Offenbar war ein guter Geist über ihm, der die Strafverfolgungsbehörden davon abgehalten hat, ihres Amtes in Deutschland zu walten. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, ich weiß nicht, was Sie mit dem „guten Geist“ insinuieren wollen. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder böser! Kann auch sein!) Ich kann nur sagen, dass das eine Entscheidung der Landesbehörden war, die wir als Bundesregierung im konkreten Fall nicht zu kommentieren haben. Die Entscheidung ist nicht von einer Bundesbehörde getroffen worden. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, noch einmal zu den beiden Karten: Ich habe gefragt, welche Erkenntnisse die Bundesbehörden über die Herkunft dieser Daten gewonnen haben. Welche Informationen haben Sie oder die Bundesbehörden denn in Italien eingeholt? Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie Herr Amri an diese Karten gekommen ist und wie Herr Amri diese Karten gefälscht hat? Wann und wo hat er das gemacht? Sind hierzu Ermittlungen angestellt worden? Das war immerhin mehrere Monate vor dem Anschlag, und vielleicht gab es dort Erkenntnisse, die den Fall Amri in einem ganz anderen Licht hätten erscheinen lassen. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Auch hier muss ich Ihnen sagen, dass die Zuständigkeit für die Ermittlungsverfahren und auch für die Beurteilung der Ergebnisse, die dort erzielt worden sind, bei den Landesbehörden liegt. Diese Landesbehörden haben die Aufgabe, diesen Sachverhalt auszuermitteln. – So ist das bei der föderalen Zuständigkeitsverteilung. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Beck das Wort. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich möchte gerne von Ihnen wissen: Wann wurde Amri letztmalig vor dem Anschlag in Deutschland durch anderweitige Maßnahmen im Hinblick auf seinen Aufenthaltsort erfasst? Die letzte Sache, die mir bekannt ist, ist die Aufnahme in dieser Moschee. Daher die Frage: Gibt es durch Zeugen oder andere technische Mittel – IMSI-Catcher, TKÜ oder dergleichen – Erkenntnisse? Wurde er erfasst? Wenn ja, durch welche Behörde und gegebenenfalls welche Maßnahmen? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir haben eine Maßnahme genannt. Im Ausschuss haben wir auch darüber gesprochen, dass beispielsweise Möglichkeiten wie eine stille SMS genutzt worden sind. Ich kann jetzt, weil ich die ganze Chronologie dafür noch einmal durchschauen müsste, nicht sagen, wo das zum letzten Mal passiert ist. Auch das müsste ich Ihnen nachreichen, da ich die Chronologie nicht präsent habe. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da freue ich mich, dass ich so viel Post von der Bundesregierung nach dem heutigen Tag kriege!) – Bitte? Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Kollege Beck freut sich auf den vielen Posteingang, wenn ich das richtig verstanden habe. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich spreche gerne mit Ihnen, und ich schreibe Ihnen gerne, Herr Beck. Vizepräsidentin Petra Pau: Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage 24 des Kollegen Volker Beck: Wie viele DITIB-Funktionäre (Imame, Vorstände, Angestellte etc.; bitte nach Zahl, Funktion, Einsatzstelle und Ort aufschlüsseln) bzw. Funktionäre anderer türkischer Einrichtungen (zum Beispiel Botschaftsangehörige bzw. Mitarbeiter anderer türkischer Einrichtungen – UETD, MIT etc. –; bitte nach Ort und Funktion aufschlüsseln, zum Beispiel Religionsbeauftragte, Botschaft) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bekanntwerden der Spionage der DITIB/Diyanet Anfang Dezember 2016 (Cumhuriyet, 3. Dezember 2016; Die Welt, 8. Dezember 2016) die Bundesrepublik Deutschland verlassen (http://t.wn.de/Welt/Politik/2674080-Spionage-Affaere-Spitzel-Imame-in-die-Tuerkei-abgezogen, https://www.welt.de/regionales/nrw/article161923742/In-vielen-Moscheegemeinden-brodelt-es.html, www.ksta.de/politik/ditib-spionage-tuerkischer-geheimdienst-bedraengt-verwandte-von-spitzel-opfer-aus-nrw-25679548-seite2, www.ditib.de/detail1.php?id=565&lang=de), und wann wurde diese Aktion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und türkischen Stellen (einschließlich DITIB) erörtert? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege, Ausreisen von DITIB-Mitarbeitern oder Funktionären vergleichbarer türkischer Einrichtungen werden nicht zentral erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen zur Gesamtzahl der DITIB-Mitarbeiter oder Funktionäre vergleichbarer türkischer Einrichtungen vor, die seit Bekanntwerden der Spionagevorwürfe die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben. Wir haben heute Morgen im Ausschuss schon darüber gesprochen. Abhilfe schaffen würde in weiten Teilen jedenfalls ein Entry-Exit-System, das wir in der Europäischen Union einführen wollen. Ich würde mich freuen, wenn wir die Grünen bei der Einführung dieses Systems künftig an unserer Seite hätten; denn ansonsten können wir gar keine umfassenden Informationen über Ein- und Ausreisen haben und entsprechende Auskünfte geben. Im Übrigen – das darf ich ergänzen – hat die Bundesregierung mit türkischen Stellen oder DITIB keine Gespräche über etwaige Ausreisen geführt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die DITIB ist Mitglied der Islamkonferenz, die von Ihrem Haus geleitet wird. In diesem Rahmen frage ich Sie: Sind Sie bereit, mit der DITIB endlich einmal darüber zu reden und zu fordern, dass sie Ihnen gegenüber entsprechende Auskünfte macht? In Pressemitteilungen teilt uns die DITIB mit, dass sowohl Religionsbeauftragte der türkischen Botschaft – lustigerweise ist die DITIB dafür zuständig – als auch Imame ausgereist sind, weil sie ihre Kompetenzen im Rahmen der Spionage überschritten haben. Es ist doch ein Leichtes, den Vorsitzenden oder meinetwegen auch den armen Herrn Alboga, der das alles ausbaden muss, nach Berlin einzubestellen und zu fragen: Wie viele Menschen sind jetzt gegangen? Daran möchte ich die Frage anschließen: Wie sollen nach euren Vorstellungen die Ermittlungen trotzdem stattfinden? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Ich glaube, ich habe auch im Ausschuss eben darauf hingewiesen: Es gab Ende Januar ein Gespräch von Mitarbeitern des BMI mit dem Vorstand des Bundesverbandes DITIB. Dort hat man auf diese Problematik insgesamt hingewiesen, auch sehr deutliche Worte gefunden und von DITIB ein deutliches Zeichen der Loslösung von der Türkei bis hin zur Satzungsänderung gefordert. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch lächerlich!) Dann gibt es diese Gespräche. Sie können also nicht unterstellen, dass wir das nicht problematisieren und thematisieren. Dazu wäre es in der Tat auch sinnvoll – da stimme ich Ihnen zu –, dass uns DITIB Auskunft darüber gibt, wie sie mit diesen Imamen umgegangen ist, ob es da Weisungen oder Ähnliches gab. Das würden wir natürlich auch gerne wissen. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Wenn Sie fragen, können Sie es vielleicht erfahren!) Dabei muss man natürlich differenzieren: Sie wissen – Sie kennen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen –, dass wir bei Religionsattachés, wenn sie ordentlich akkreditiert sind, keine strafrechtlichen Maßnahmen ergreifen können. Da wäre die größtmögliche und maximale Sanktion sogar, sie zur Ausreise aufzufordern. Etwas anderes gilt natürlich für die Imame. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind Sie bereit, bezüglich der Mitarbeit der DITIB in der Islamkonferenz Konsequenzen zu ziehen, (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) wenn die DITIB nicht dafür sorgt, dass die Imame, die gegen Deutschland und gegen deutsche Bürger spioniert haben, für Strafverfolgungsmaßnahmen und Vernehmungen in Deutschland zur Verfügung stehen? Wir haben heute gehört, dass es mit allen Haftbefehlen nicht geklappt hat und dass die Häuser bei den Durchsuchungen leer waren, weil die Verdächtigen ausgeflogen sind – vermutlich in Richtung Türkei mit dem Flugzeug. (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Ich meine, die Bundesregierung erweckt den Eindruck, als ob sie einfach kein Interesse an der Aufklärung dieses Falles und der Verfolgung hat, (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Richtig!) sonst hätte es nicht sechs Wochen gedauert, bis überhaupt Ermittlungen aufgenommen worden sind, nachdem in der Presse bekannt geworden ist, dass wir Opfer einer Auslandsspionage geworden sind. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort, Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Herr Beck, natürlich – das habe ich eben schon dargelegt – zieht die Bundesregierung Konsequenzen. Wir haben sehr ernsthafte Gespräche geführt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gespräche sind keine Konsequenzen! Das ist Therapie!) Ich glaube nicht, dass wir jetzt sagen sollten, wir reden mit denen gar nicht mehr. Wir wollen diesen Fall aufklären. Deshalb will ich auch noch einmal zurückweisen, dass wir kein Interesse daran haben. Der Generalbundesanwalt führt ein Ermittlungsverfahren. Sie können jetzt nicht diesen Eindruck erwecken. Das war bei Ihrer Zusammenstellung ein wenig der Fall, wenn Sie sagen: Die Haftbefehle haben nicht geklappt. – Sie haben deshalb nicht geklappt, weil eine Richterin sie nicht erlassen hat. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil sie schlecht begründet waren!) Der Generalbundesanwalt wollte diese Menschen in Haft nehmen, und die Richterin hat anders entschieden. Wir leben in einem Rechtsstaat. Das unterscheidet uns auch von den Ländern, über die wir gerade sprechen – in Teilen jedenfalls –, und an der Stelle hat die Bundesregierung gerade auch über die Strafverfolgungsbehörden konsequent gehandelt. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Ströbele das Wort. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, auch mir fällt auf, dass das ein erneuter Fall von erheblicher Beißhemmung der Sicherheitsbehörden in Deutschland ist. Was hat die Bundesregierung eigentlich in den vielfältigen Kontakten, die sie auch auf Arbeitsebene der Sicherheitsbehörden mit den türkischen Behörden hat, unternommen, um diesen Fall bzw. diese Fälle – es sind offenbar eine ganze Reihe – anzusprechen und deutlich zu machen, dass die ganz offene Spionagetätigkeit von Bürgern der Türkei – angeblich Geistliche – hier in Deutschland nicht geht? Hat sie angesprochen, warum das gemacht wird und dass das nicht nur gestoppt werden muss, sondern sich auch darum bemüht, dass eine Stellungnahme der türkischen Behörden dazu herbeigeführt wird? Oder wird das in den Beziehungen zu der Türkei überhaupt nicht problematisiert? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Lieber Herr Ströbele, ich habe Ihnen gerade dargelegt, dass wir nicht nur das Ermittlungsverfahren der Generalbundesanwaltschaft haben, sondern dass auch zwischen dem BMI und DITIB Gespräche stattgefunden haben. Ich gehe davon aus, dass auch im Auswärtigen Amt über die entsprechenden Kanäle ebenfalls Gespräche geführt werden. Es muss sich sozusagen an dem Zusammenhang zwischen DITIB und dem türkischen Staat einiges ändern, wenn – das hat Herr Beck gerade angesprochen – die Zusammenarbeit in der Islamkonferenz fortgesetzt werden sollte. Auf Landesebene wird sich die Frage stellen: Wie halten wir es mit der Beteiligung von DITIB am Religionsunterricht? Das geht alles nur, wenn sich strukturell grundsätzlich etwas ändert. Da sind wir uns hoffentlich einig. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Haßelmann das Wort. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär Krings, ich habe der Presse entnommen, dass die Vorwürfe im Zusammenhang mit DITIB auch Gegenstand des Gesprächs zwischen Yildirim und Merkel waren. Können Sie mir das bestätigen, und wenn ja, was war der Gegenstand der Beratungen? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Kollegin, das kann ich so nicht bestätigen. Ich kann nicht sagen, ob oder in welcher Weise das Thema war. Jedenfalls war Ausreise oder Ähnliches kein Thema – das ist mir bestätigt worden –, wenn Sie das unterstellen wollen. Das war jedenfalls kein Thema dieses Gespräches. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen nicht, was Thema war, aber was nicht Thema war, wissen Sie!) – Ich habe Informationen zu dem Punkt eingeholt, und die Auskunft habe ich bekommen. Die Auskunft, die ich bekommen habe, kann ich gerne weitergeben. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In dem Fall steht es auf der Homepage!) Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. Die Frage 25 der Abgeordneten Erika Steinbach, die Frage 26 des Abgeordneten Niema Movassat, die Fragen 27 und 28 der Abgeordneten Ulla Jelpke und die Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Dr. André Hahn sollen schriftlich beantwortet werden. Wir sind damit am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange zur Verfügung. Die Frage 31 der Abgeordneten Erika Steinbach soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 32 der Kollegin Tabea Rößner auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit des Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor dem aktuellen Hintergrund, dass – wie auch schon ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 30. März 2015 feststellte – nun auch das Landgericht Berlin in seiner mündlichen Verhandlung am 7. Februar 2017 in Sachen VG Media gegen Google Inc. Anhaltspunkte dafür sieht, dass das Gesetz europarechtswidrig zustande gekommen sei, da es vor seinem Inkrafttreten in einem sogenannten Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission hätte vorgelegt werden müssen (Richtlinie 98/34/EG; siehe Pressemitteilung des Landgerichts Berlin: www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.558728.php), und wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die von demselben Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aufgeworfene Gefahr einer Staatshaftung ein? Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ihre Frage, Frau Kollegin, beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung hat die Berichterstattung über die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Berlin im Verfahren VG Media gegen Google zur Kenntnis genommen. Zu anhängigen Gerichtsverfahren nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Vor diesem Hintergrund besteht auch kein Anlass, sich erneut zu dem in der Frage erwähnten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes oder zu Fragen der Staatshaftung zu äußern. In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf die schriftliche Frage 29, abgedruckt in der Bundestagsdrucksache 18/5737 auf Seite 32 f. Die Bundesregierung hatte dort darauf hingewiesen, dass in dem Gutachten Argumente für und Argumente gegen eine Notifizierungspflicht abgewogen werden und dass laut dem Gutachten dem Europäischen Gerichtshof insoweit die Auslegungshoheit zukomme. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – So ganz erschließt sich mir das nicht, wenn der Wissenschaftliche Dienst ein Gutachten erstellt hat, das ganz deutlich sagt, dass hier Anhaltspunkte für eine europarechtswidrige Gesetzgebung vorgefunden worden sind. Ich habe aber eine Frage, die sich auf den Oktober 2016 und die Antwort auf meine Kleine Anfrage bezieht. Und zwar hatten die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag versprochen, dass es eine Evaluierung gibt. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage wurde gesagt, dass man mit dieser Evaluierung inzwischen begonnen habe. Ich hätte gern von Ihnen gewusst, wie der Stand der Evaluierung ist. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Kollegin, ich habe darüber hinaus keine weiteren Ausführungen zu machen. Sie hat begonnen, sie ist in Arbeit. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann wüsste ich sehr gerne, wann denn die Ergebnisse kommen und wann sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Wie immer: unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann?) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen dann zur Frage 33 der Kollegin Rößner: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der auch vom Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gesehenen Gefahr einer Staatshaftung aufgrund des Verstoßes gegen die Richtlinie 98/34/EG wegen fehlender Notifizierung, und unterstützt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der anhängigen Rechtsverfahren und daraus folgenden Rechtsunsicherheiten die Pläne, ein EUweit geltendes Leistungsschutzrecht mit einer Schutzfrist von 20 Jahren einzuführen (Artikel 11 Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on copyright in the Digital Single Market – COM(2016) 593 final; https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/proposal-directive-european-parliament-and-council-copyright-digital-single-market)? Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Frage beantworte ich wie folgt: Auf die Antwort zu Frage 32 verweise ich. Es besteht kein Anlass, derzeit zu Fragen einer Staatshaftung Stellung zu nehmen. Hinsichtlich ihrer Haltung zu den Plänen für eine Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf EU-Ebene verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die bereits von Ihnen eben erwähnte Kleine Anfrage von Ihnen, der Kollegin Künast, des Kollegen von Notz und weiterer Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Oktober 2016. Die Bundesregierung hatte dort dargelegt, dass sie es für richtig hält, die grundsätzliche Frage, wie für einen gerechten Interessenausgleich bei der Wertschöpfung im Internet gesorgt werden kann, auch und vor allem auf europäischer Ebene zu diskutieren. Sie hatte darauf hingewiesen, dass sie in diesem Zusammenhang derzeit die Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission prüfe. Diese Prüfungen sind auch vor dem Hintergrund, dass die fachlichen Beratungen im Rat in Brüssel zum entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission erst beginnen, noch im Gange. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage mich trotzdem: Wenn im Oktober 2016 die Kleine Anfrage beantwortet wurde, gibt es jetzt – jetzt haben wir schon Mitte/Ende Februar – doch bestimmt mehr Erkenntnisse. Es gab am 20. Oktober den Abschluss der Konsultationen der Stakeholder. Da hätte ich gerne von Ihnen gewusst, was das Ergebnis ist und welche Schlüsse die Bundesregierung aus diesen Konsultationen zieht. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Frau Kollegin, die fachlichen Beratungen der Ratsarbeitsgruppe beginnen heute – um das noch einmal zu sagen und zu konkretisieren – in Brüssel. Der Richtlinienvorschlag ist komplex und enthält eine Vielzahl strittiger Dossiers. Deshalb ist im Augenblick nicht abzusehen, ob bzw. wann das Vorhaben in Brüssel abgeschlossen sein wird – wahrscheinlich nicht vor 2018. Ich will im Übrigen darauf hinweisen, dass neben den Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe parallel auch im Europäischen Parlament Beratungen für eine Positionierung zum Vorschlag laufen. Von daher bitte ich einfach um Verständnis, dass wir im Augenblick nicht konkreter werden können, zumal die fachlichen Beratungen heute in Brüssel beginnen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann stelle ich noch einmal die Frage: Wann gibt es die Ergebnisse der Evaluation, die Sie ja im Koalitionsvertrag angekündigt haben? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Dann antworte ich Ihnen noch einmal im O-Ton, wenn ich mich richtig erinnere: unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern. Wir sind am Arbeiten. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Unverzüglich“ ist keine Antwort auf die Frage: Wann? (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf ich auch noch nachfragen?) Vizepräsidentin Petra Pau: Das ändert jetzt nichts daran, dass Sie Ihr Nachfragerecht ausgeschöpft haben. – Aber die Kollegin Haßelmann und auch der Kollege Petzold können noch eine Frage stellen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben sicherlich an den Fragen meiner Kollegin – und ich bitte Sie, die ernst zu nehmen – gemerkt, dass es uns nicht darum geht, ob schuldhaft oder nichtschuldhaft oder unverzüglich oder verzüglich. Die Frage war übersichtlich: Wann wird uns ein entsprechendes Dokument oder ein entsprechender Entwurf erreichen? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich nehme jede Frage ernst und beantworte jede Frage ernsthaft. Ich sage Ihnen: Es ist in Arbeit. Sobald die Arbeit abgeschlossen ist, werden Sie unterrichtet. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Petzold. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich versuche es noch einmal anders. Mit welchen Positionen gehen Sie denn in die Verhandlungen auf europäischer Ebene, von denen Sie gerade gesprochen haben? Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich verweise dazu auf die Seite 31 des entsprechenden Dokuments in Kapitel 1, Artikel 11, Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf die digitalen Nutzungen. Das, was dort zu lesen ist, geht unseres Erachtens sehr weit, was die Fragen der Verlegerschaft anbelangt. Aber im Grundsatz wird dort die deutsche Haltung wiedergegeben. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. – Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereiches. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Frage 34 der Abgeordneten Sabine Zimmermann sowie die Fragen 35 und 36 der Abgeordneten Lisa Paus werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese zur Verfügung. Die Frage 37 der Abgeordneten Heike Hänsel, die Fragen 38 und 39 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff sowie die Frage 40 des Abgeordneten Oliver Krischer werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 41 der Kollegin Dr. Julia Verlinden auf: Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Übertragung von Elektrizitätsmengen anderer KKW auf die KKW Brokdorf und Emsland vor dem Hintergrund, dass diese KKW sich laut Entwurf der Netzausbaugebietsverordnung in den Netzausbaugebieten befinden würden, in welchen der Ausbau der Windenergie beschränkt werden soll (siehe hierzu auch Frage 6)? Bitte, Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Vielen Dank. Das beantworte ich sehr gerne. – Die im Netzausbaugebiet geltenden Regelungen zu den Ausschreibungen bei Wind an Land sind vom Verhalten der Kernkraftwerksbetreiber unberührt. Bezüglich etwaiger Elektrizitätsmengenübertragungen verweist die Bundesregierung auf die hierzu geltende Rechtslage, insbesondere den gesetzlichen Rahmen für Übertragungen gemäß § 7 Absatz 1b des Atomgesetzes sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016, wonach die konzerninterne Erzeugung der Elektrizitätsmengen nach Anlage 3 Spalte 2 des Atomgesetzes einschließlich der bestehenden Übertragungsmöglichkeiten verfassungsrechtlich zu berücksichtigen ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Redispatchbedarf wird – bei sonst gleichen Bedingungen – durch zusätzliche Erzeugung durch Kraftwerke im Norden Deutschlands erhöht. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Antwort, die mich allerdings, wie Sie sich vorstellen können, überhaupt nicht zufriedenstellt; denn ich sehe hier einen klaren Widerspruch im Regierungshandeln. Auf der einen Seite begründen Sie die Netzausbaugebiete und die damit einhergehenden gedeckelten Ausbaumengen bei der Windenergie damit, dass in den Netzen nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen; deswegen müssten die Netze weiter ausgebaut werden. Das ist Ihre Argumentation in Bezug auf erneuerbare Energien und den Ausbau in Norddeutschland. Auf der anderen Seite sagen Sie nun, das habe doch gar nichts damit zu tun, wie viel Strom überhaupt produziert werde. Wenn Sie zulassen, dass die Atomkraftwerksbetreiber Reststrommengen aus südlichen Atomkraftwerken auf die nördlichen übertragen dürfen, dann wird viel mehr Strom vor Ort produziert, insbesondere in den Regionen, wo ein großes Windenergiepotenzial und damit auch ein ausreichendes Investitionspotenzial bestehen; diese deckeln Sie nun. Wie erklären Sie der Bevölkerung diesen eklatanten Widerspruch in Ihrem Regierungshandeln? (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrte Frau Dr. Verlinden, ich beantworte Ihre Nachfrage sehr gerne. Wie ich vorhin ausgeführt habe, werden die Ausschreibungsregelungen für Windenergieanlagen an Land von dem Verhalten der Kernkraftwerksbetreiber im Netzausbaugebiet nicht berührt; das habe ich Ihnen in meiner Antwort deutlich gemacht. Wie Sie bei der Antwort auf Ihre Frage zum Geschäftsbereich des BMUB bereits festgestellt haben, liegen bisher auch keine Kenntnisse über entsprechende Übertragungen vor. Wie ich eingangs ausgeführt habe, sind die Ausschreibungen vom Verhalten der Kernkraftwerksbetreiber im Bereich des Netzausbaugebietes unberührt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verstehe ich richtig, dass Sie die Reststrommengenübertragung von anderen Atomkraftwerken auf Atomkraftwerke, die sich innerhalb der Netzausbaugebiete befinden – da, wo Sie die Windenergie deckeln –, nicht regeln bzw. nicht ausschließen wollen, sondern im Fall der Fälle den entsprechenden Antrag der Atomkraftwerksbetreiber möglicherweise durchwinken? Meine zweite Frage lautet, ob die Bundesregierung plant – dazu hätte sie noch ausreichend Zeit –, die Brennelementesteuer wieder einzuführen, wenn ein Gericht die Klage der Betreiber so entscheidet, dass die Rechtmäßigkeit dieses Instruments bestätigt wird. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Die Frage beantworte ich sehr gerne. Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir bezüglich eventueller Elektrizitätsmengenübertragungen auf die geltende Rechtslage verweisen und sich dieser Rechtsrahmen aus dem § 7 Absatz 1b des Atomgesetzes sowie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016, das Ihnen hinlänglich bekannt ist, ergibt. Darum verweise ich an dieser Stelle auf die geltende Rechtslage. Zu laufenden Gerichtsverfahren nehmen wir nicht Stellung, sondern wir warten das Verfahren ab. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen zur Frage 42 des Kollegen Christian Kühn: Wie will die Bundesregierung ihr eigenes Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes noch erreichen, wenn sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz den Niedrigstenergiegebäudestandard für Gebäude der öffentlichen Hand, die Vorbildfunktion haben sollen, lediglich auf dem Niveau des KfW-Effizienzhauses 55 definiert und darüber hinaus die verbindliche Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung im Gebäudebestand nicht einführen will? Bitte, Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr gerne. – Das Gebäudeenergiegesetz soll den Niedrigstenergiegebäudestandard für öffentliche Nichtwohngebäude einführen und damit eine Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31 umsetzen. Die Richtlinie gibt vor, dass zur Wahrung der Vorbildfunktion öffentliche Nichtwohngebäude schon ab 2019 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen sind. Für den privaten Neubau gilt diese Pflicht ab 2021. Der Niedrigstenergiegebäudestandard für diese Gebäude wird in einer zweiten Novellierungsstufe rechtzeitig vor 2021 definiert. Die ordnungsrechtlichen Energieeffizienzvorgaben haben das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Das im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vorgesehene Anforderungsniveau für neue öffentliche Nichtwohngebäude entspricht dem Standard eines Effizienzhauses 55. Dieses geplante Vorgehen für Neubauten im Gebäudeenergiegesetz steht auch im Einklang mit der Energieeffizienzstrategie Gebäude sowie dem Klimaschutzplan. Damit ist der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes konform zum Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen; denn die Strategien der Bundesregierung sollen neben ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen – hierzu zukünftig durch das Gebäudeenergiegesetz – insbesondere die Förderung von hocheffizienten Neubauten, Maßnahmen im Gebäudebestand sowie den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt einbeziehen. Komplementiert werden diese Instrumente durch Informationsangebote und Energieberatung. Nur in der Summe aller Maßnahmen und Instrumente kann die Wärmewende aus Sicht der Bundesregierung gelingen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Staatssekretär, für die Antwort. – Es gibt einen Brief, der mir vorliegt, der Kollegen Fuchs, Nüßlein, Pfeiffer, Bareiß, Durz und Volkmar Vogel sowie der Kolleginnen Dött und Gundelach von der Unionsfraktion, auf dessen Grundlage der Gesetzentwurf, den Sie gerade referiert haben, gestoppt worden ist. Ich würde gerne wissen, wie das BMWi den Inhalt dieses Briefes bewertet und wie die Position des BMWi zu den in diesem Brief angesprochenen Punkten ist. Wenn er Ihnen nicht bekannt ist, kann ich Ihnen den Brief nachher auch gerne geben. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Die Frage beantworte ich gerne. – Schreiben an Dritte kommentiert das Bundeswirtschaftsministerium grundsätzlich nicht. Ich bitte Sie daher, sich in dieser Frage an das Bundeskanzleramt zu wenden. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit haben Sie das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die zweite Nachfrage ist: Wir haben im Gebäudebestand im Augenblick eine sehr dramatische Situation, was die erneuerbaren Energien anbetrifft. Wenn man sich den Strombereich anschaut, dann sieht man, dass wir dort deutlich über den Erwartungen liegen, die viele in der SPD oder auch in der Union in der Vergangenheit hatten. Aber im Gebäudebereich liegen wir hinsichtlich der erneuerbaren Wärme nach wie vor unter 10 Prozent. Welche Maßnahmen gedenkt das Wirtschaftsministerium zu ergreifen, um den Wirtschaftszweig der erneuerbaren Energien auch bei der Wärme auszubauen und vor allem die vielen Handwerksbetriebe und Unternehmen, die im Bereich der erneuerbaren Wärme tätig sind – das sind Pelletofenhersteller, Installationsbetriebe und andere –, zu unterstützen, damit erneuerbare Wärme stärker in den Gebäudebestand kommt? Planen Sie Anreizprogramme oder auch ordnungsrechtliche Maßnahmen? Wie sind dazu Ihre Vorstellungen im Bundeswirtschaftsministerium? Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Das führe ich sehr gerne aus. – Die Ziele der Bundesregierung, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, sind langfristig bis 2050 ausgelegt. Trotzdem haben wir seit 2013 insbesondere mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz zahlreiche Maßnahmen und auch Instrumente umgesetzt, die gerade die Energieeffizienz im Wärmemarkt aus unserer Sicht erhöhen. Gleichzeitig ist der Anteil der erneuerbaren Energien mit 13,3 Prozent auf Zielkurs bis 2020, und auch im Wärmemarkt sind wir aktuell mit über 11 Prozent Minderung gegenüber 2008 auf einem guten Weg, bis 2020 das Ziel von minus 20 Prozent zu erreichen, und das trotz starker Neubauaktivitäten. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Verlinden das Wort. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Wiese, Sie sagten, mit 11 Prozent seien Sie auf einem guten Weg. Wenn Sie bis 2020  20 Prozent schaffen wollen – es sind nur noch drei Jahre –, dann empfehle ich Ihnen, noch einmal überschlagsmäßig zu berechnen, wie viel Sie dann pro Jahr schaffen müssen. Meine Frage bezieht sich aber auf etwas anderes. Ich bin sehr irritiert, dass Sie auf die Forderung, die von sehr vielen Akteuren aus der Branche erhoben wurde – in Zukunft die Berechnungsmethode dahin gehend zu ändern, dass der CO2-Ausstoß eines Energieträgers stärker gewichtet wird –, bei der Erstellung des Gebäudeenergiegesetzes und der Anpassung der Vorgaben nicht eingegangen sind. Ich verstehe das nicht; denn die Novellierung wäre eine der großen Chancen gewesen, den CO2-Ausstoß weiter zu senken, wenn Sie ihn in Ihrem Entwurf mehr zum Maßstab gemacht hätten. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Zur ersten Frage: Sie haben richtig ausgeführt: Wir haben jetzt 2017. Unsere Planung reicht bis 2020, bis dahin sind es noch drei Jahre. Erst 2020 wird abgerechnet. Zur zweiten Frage: Ich denke, dass die Energieeffizienzstrategie Gebäude in einem Korridor hin zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 liegt und darüber hinaus eine Minderung der CO2-Emissionen dieses Sektors um 66 bis 67 Prozent bis 2030 vorgesehen ist. Auf dieser Basis werden wir die bestehenden Maßnahmen und Instrumente regelmäßig bewerten und gegebenenfalls nachsteuern. Ich glaube, damit sind wir auf dem richtigen Weg, um die Vorgaben für den Gebäudebereich bzw. den Wärmemarkt zu erreichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. – Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereiches und kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme zur Verfügung. Die Fragen 43 und 44 der Kollegin Katrin Werner und die Frage 45 der Kollegin Sabine Zimmermann sollen schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 46 des Kollegen Matthias W. Birkwald auf: Wie hoch wäre die zusätzliche monatliche Belastung mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung eines durchschnittlich verdienenden Beschäftigten im Jahr 2030 mit einem Bruttojahresentgelt in Höhe von 54 032 Euro (Rentenversicherungsbericht 2016, Übersicht B 14) bei einem angenommenen Sicherungsniveau vor Steuern in Höhe von 53 Prozent, wenn – wie im Gesamtkonzept zur Alterssicherung des BMAS – davon ausgegangen werden kann, dass der Beitragssatz dann 25,7 Prozent betragen müsste (Tabelle A 2, Seite 56), und wie hoch wäre dann eine Standardrente im Unterschied zum geltenden Recht? Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Birkwald, ich gehe davon aus, dass Ihre Frage eher deklaratorischen Charakter hat. Es geht um eine zusätzliche monatliche Beitragsbelastung von insgesamt 176 Euro. Die Bruttostandardrente läge damit bei 2 159 Euro statt bei 1 844 Euro. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich hatte nur nach dem Beitrag für die Beschäftigten gefragt; Sie haben jetzt den Gesamtbeitrag genommen. Das heißt also, mit circa 88 Euro könnte man ein Rentenniveau von 53 Prozent im Jahr 2030 finanzieren. Das ist also nicht deklaratorisch. Ich danke Ihnen für die Antwort. Meine Nachfrage lautet: Wenn es bei einem deutlich höheren Durchschnittseinkommen mit dieser relativ geringen Summe möglich ist, eine den Lebensstandard sichernde Rente zu finanzieren, bedeutet das dann nicht auch, dass man auf die Riester-Rente verzichten könnte? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Jenseits der Sicherung des Lebensstandards gewährt die Riester-Rente vielen Menschen ein zusätzliches Einkommen im Alter, und wir sind der festen Überzeugung, dass dies insoweit eine positive Sache ist. Es geht aber natürlich auch darum, dass die Riester-Rente ein mittlerweile langjährig gepflegtes Produkt auf dem Markt ist und dabei auch Vertrauensgesichtspunkte zu beachten sind. Ich denke, es wäre falsch, die Menschen ständig in andere Richtungen zu lenken. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Berücksichtigend, dass Sie die Riester-Zulage sogar noch erhöhen wollen, bedeutet das aber, dass im Jahr 2030 durchschnittlich verdienende Menschen 166 Euro im Monat in die Riester-Rente einzahlen müssen, und dabei habe ich die steuerlichen Zulagen bereits abgezogen – 166 Euro für ein Produkt, von dem wir alle wissen, dass nicht genügend dabei herauskommt, vor allem keine Rentenerhöhung von 315 Euro, um die es hier geht. Dazu muss es eine Alternative geben. Mit dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, den Sie genannt haben, haben Sie doch eine gute Alternative genannt. Denn wenn man dann auf die Riester-Rente verzichtete, hätten die durchschnittlich verdienenden Beschäftigten im Monat 78 Euro mehr in der Tasche, mit denen sie dann beispielsweise eine nicht geförderte private Altersvorsorge oder auch eine betriebliche Altersvorsorge erwerben könnten. Wäre das im Sinne einer guten Alterssicherung nicht der deutlich bessere Weg? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Birkwald, zunächst ist es natürlich unseriös, bei Beitragsberechnungen lediglich vom Jahr 2030 auszugehen. Das ist auch der Grund, warum Ministerin Nahles in ihrem Konzept, das ja öffentlich eingesehen werden kann, das öffentlich beleuchtet werden kann, das Jahr 2045 herangezogen hat. Die Beitragssatzsteigerungen, die sich dort für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben, sind natürlich um ein Vielfaches höher. Das ist der erste Punkt, der an dieser Stelle zu erwähnen ist. Der zweite Punkt, der zu nennen ist: Wir werden nicht umhinkommen – wir sind schon dabei, entsprechende Schritte zu unternehmen –, weitere Maßnahmen vorzunehmen. Das betrifft einerseits den Bereich der Erwerbsminderungsrente. Sie wissen, dass dieses Konzept heute im Kabinett verabschiedet worden ist und demnächst dem Bundestag zugänglich gemacht wird. Aber es geht auch um die Lösung der Probleme derjenigen Menschen, die während ihres gesamten Arbeitslebens wenig verdient haben. Unser Haus hat ein Konzept vorgelegt, über das in den nächsten Wochen und Monaten mit Sicherheit noch diskutiert werden muss. Wir hoffen, dass wir in irgendeiner Form noch bessere Lösungen finden werden. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das hoffe ich auch! Ich habe leider keine Nachfragemöglichkeit mehr!) Vizepräsidentin Petra Pau: Das ist richtig festgestellt, Herr Birkwald: Es gibt für Sie keine Nachfragemöglichkeit mehr. Die Frage 47 der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke soll schriftlich beantwortet werden. Wir sind damit am Ende dieses Geschäftsbereichs. Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann zur Verfügung. Ich rufe Frage 48 des Kollegen Christian Kühn auf: Seit wann ist der Bundesregierung die Verschiebung der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg auf voraussichtlich 2018 bekannt, und welche Auswirkungen hat die spätere Eröffnung auf die Fertigstellung des zukünftigen Regierungsterminals? Bitte, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die Frage gerne beantworten: Es wird auf die Antwort auf die schriftliche Frage 63 auf Bundestagsdrucksache 18/11078 verwiesen. Für die Zuschauer will ich die Antwort wiederholen – damals wurde eine identische Frage gestellt; ich zitiere meinen Kollegen Barthle –: Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat in der Gesellschafterversammlung der FBB am 23. Januar 2017 Medienberichte vom Wochenende bestätigt, dass eine Eröffnung des BER im Jahr 2017 nicht möglich ist. Auswirkungen auf die Fertigstellung des künftigen Regierungsflughafens sind nicht erkennbar. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Kühn, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Frage war: Seit wann ist diese Verschiebung der Bundesregierung bekannt? Die Frage war also nicht, wann die Flughafengesellschaft sie bestätigt hat oder ob sie in Gesprächen und in Aufsichtsratssitzungen bekannt geworden ist. Gefragt wurde ganz konkret, seit wann sie der Bundesregierung bekannt ist. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, ich beantworte die Frage wie folgt: Das läuft über die Aufsichtsgremien, also über den Aufsichtsrat. Erst dann, wenn etwas dort festgestellt wird, ist es der Bundesregierung offiziell bekannt. Alles andere vorher sind Spekulationen. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Kühn, Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich stelle fest, dass Sie damals erstmals davon erfahren haben. Meine Frage speist sich aus einem Artikel im Tagesspiegel vom 12. Februar 2017. Da stand geschrieben, dass es eine Ausschreibung für den Sicherheitsdienst für den 30. Juni 2018 gibt. Heißt das, dass in der zweiten Jahreshälfte 2018 mit einer Eröffnung des Flughafens zu rechnen ist? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Einen festen Termin zu nennen, wäre meinerseits Spekulation, da es noch keinen offiziellen Termin gibt. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Verlinden das Wort. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich möchte gerne wissen, wie der Deutschen Flugsicherung ihre Vorbereitungszeit von 13 Monaten – diese Zeit wird in einer Rückmeldung aus Ihrem Hause angegeben – ermöglicht werden soll, wenn die Bauarbeiten am Terminal noch nicht abgeschlossen sind und deswegen kein verbindlicher Eröffnungstermin genannt werden kann. Das hängt miteinander zusammen. Das interessiert mich brennend. Die andere Frage ist: Gibt es mittlerweile ein Bauunternehmen für die Errichtung des Interimsterminals, und falls nicht, wieso nicht? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Zur ersten Frage: Uns interessiert es ebenso brennend wie Sie. Eine Auskunft dazu kann ich Ihnen nicht geben, weil es noch keine offizielle Auskunft gibt. Das gilt ebenso für die zweite Frage. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Gastel das Wort. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, meine Frage bezieht sich auf das Interimsterminal. Ich möchte gerne wissen: Haben Sie Erkenntnisse, wann der Baubeginn und wann das Bauende vorgesehen sind und wie sich die Baukosten von den ursprünglich anvisierten Baukosten zu den aus heutiger Sicht realistischen entwickeln? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das ist eine sehr detaillierte Frage, auf die ich in diesem Zusammenhang nicht konkret antworten kann. Das muss ich schriftlich nachreichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Dann gilt das als verabredet. Die Frage 49 des Abgeordneten Oliver Krischer und die Frage 50 des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) sollen schriftlich beantwortet werden. Wir kommen zur Frage 51 des Kollegen Gastel: Seit wann befindet sich der Bericht zur Evaluation der Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes vom 14. Dezember 2012, den die Bundesregierung dem Bundestag laut § 66 des Personenbeförderungsgesetzes bis zum 1. Januar 2017 hätte vorlegen müssen, in der Ressortabstimmung, und bis wann wird die Bundesregierung dem Parlament den im Verzug befindlichen Bericht vorlegen (bitte monatsgenaues Datum angeben)? Bitte, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Folgende Antwort: Der Bericht wurde mit Schreiben vom 8. Februar 2017 von mir an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übersandt. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre erste Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, das ist mir inzwischen bekannt. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr gut! Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Manchmal kann sich innerhalb weniger Tage relativ viel ereignen. Wir haben den Bericht auch schon gelesen. Deswegen kann ich Ihnen zwei inhaltliche Fragen zu diesem Bericht stellen. Meine erste Frage bezieht sich auf die Lenk- und Ruhezeiten bei Fernbussen. Es gibt eine erhebliche Erhöhung, nämlich eine Verdoppelung, des Anteils von beanstandeten Bussen bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten. Wir vermissen in Ihrem Bericht konkrete Maßnahmen, die Sie vorschlagen. Das heißt, Sie stellen eine Fehlentwicklung fest, sagen aber nicht, wie Sie damit umzugehen gedenken. Deswegen die Frage an Sie: Was sind die Konsequenzen? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Konsequenzen müssen die Länderbehörden treffen, weil sie für die Überwachung zuständig sind. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre zweite Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine zweite Frage bezieht sich auf das Thema Barrierefreiheit. Das Personenbeförderungsgesetz besagt, dass für öffentliche Nahverkehrsmittel bis zum 1. Januar des Jahres 2022 die vollständige Barrierefreiheit gewährleistet sein muss. Sie stellen jetzt fest, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist. Dieses Ziel – das ergänze ich jetzt noch – ist kein neu vorgegebenes, sondern ein Ziel, das schon seit Jahren bekannt ist. Offensichtlich sind diejenigen, die es umsetzen müssen – Kommunen, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen –, nicht rechtzeitig zu Potte gekommen. Jetzt stellt sich die Frage: Wie gehen Sie damit um? Werden Sie beispielsweise die Finanzmittel für die Kommunen, für die Aufgabenträger erhöhen, damit die notwendigen Investitionen gestemmt werden können, damit dieses Ziel noch erreicht werden kann? Geben Sie ein neues Ziel vor, sprich: eine neue Jahreszahl, bis zu der dieses Ziel erreichbar sein muss? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Sachstandsbeschreibung schildern Sie richtig. Es ist meine Eigenart, dass ich die Punkte offen und ehrlich schildere, statt sie zu verschweigen. Wir halten die zeitgerechte Umsetzung für nicht möglich. Die Frage, ob eine Erhöhung der Mittel helfen würde, ist deshalb schwer zu beantworten, weil wir den Kommunen die Mittel nicht direkt geben; vielmehr sind die Länder für die Verteilung der Mittel zuständig. Wir haben mit Unterstützung des Parlaments die Regionalisierungsmittel erheblich erhöht. Insofern kann ich nicht erkennen, dass eine weitere Erhöhung der Mittel dazu dienen würde, dieses Ziel zu erreichen. Die Frage ist, wie die kommunale Selbstverwaltung in jedem Ort einzeln damit umgeht. Unsere Kollegen in den regionalen Gebietskörperschaften müssen das regeln. Wir können nur appellieren, das Ziel, das der gesamte Staat Deutschland erreichen will, möglichst zügig zu anzustreben und die entsprechenden Investitionen in die Busstationen vorzunehmen. Ob das gelingt, vermag die Bundesregierung so nicht zu beurteilen. Wir können nur motivieren, wir können nur Modellprojekte fördern, Beispiel geben, aber wir können es sicherlich nicht durchsetzen. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 52 des Kollegen Gastel: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einrichtung des „kürzesten Linienfluges der Welt“ am Bodensee im Hinblick auf die Notwendigkeit attraktiverer Bahnverkehre am Bodensee über die Elektrifizierung der Bahnstrecke Ulm–Friedrichshafen–Lindau hinaus (vergleiche www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/friedrichshafen/bodenseehuepfer/-/id=1542/did=18413578/nid=1542/1idligw/index.html), und wird die Bundesregierung den Ausbau der Bodenseegürtelbahn unterstützen (Elektrifizierung des Abschnittes zwischen Friedrichshafen und Radolfzell sowie partieller Ausbau auf zwei Gleise zwischen Radolfzell, Friedrichshafen und Lindau)? Bitte, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Konsequenzen aus der Einrichtung einer Linienflugverbindung zu ziehen. Davon unabhängig hat die Bundesregierung mit dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zur Elektrifizierung der Bedarfsplanstrecke Ulm–Friedrichshafen–Lindau, sogenannte Südbahn, im Jahr 2015 ihre Fähigkeit demonstriert, den Verkehrsträger Schiene auch in der Bodenseeregion zu stärken. Mit dem Bau der Maßnahme wird voraussichtlich im Jahr 2018 begonnen. Die Bodenseegürtelbahn ist eine Maßnahme des öffentlichen Personennahverkehrs. Der ÖPNV liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder aber in finanzieller Hinsicht substanziell. Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, dass das Land Baden-Württemberg, auf dessen Gebiet die Bodenseegürtelbahn größtenteils verläuft, konkrete Pläne zur Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn hat. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die nutze ich gerne. – Herr Staatssekretär, es ist uns natürlich bekannt, dass dieser Vertrag zur Elektrifizierung der Strecke von Ulm über Friedrichshafen bis nach Lindau unterschrieben wurde. Das ist auch gut so, das ist auch richtig so. Das Land Baden-Württemberg ist aber der Meinung, dass es darüber hinaus zusätzliche zweigleisige Streckenabschnitte braucht, um eine höhere Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit der Strecke zu gewähren. Dass das Land für diese Infrastruktur zuständig wäre, ist eine neue Rechtsauffassung der Bundesregierung; denn es handelt sich um einen Bundesschienenweg und um keinen Schienenweg des Landes. An diesem Beispiel wird doch einmal deutlich, wie grotesk Ihr Verständnis davon ist, wofür Sie als Bund im Zusammenhang mit der Bundesverkehrswegeplanung zuständig sind und wofür Sie nicht zuständig sein wollen. Parallel zur Bodenseegürtelbahn verläuft die B 31, eine noch zweispurige Straße, die Sie auf vier Spuren ausbauen wollen; dafür halten Sie sich für zuständig. Aber Sie sagen, für die parallel verlaufende Bahnstrecke, die auch eine Bundesstrecke ist, seien Sie nicht zuständig. Klären Sie doch mal bitte diesen – aus meiner Sicht – Widerspruch auf. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrter Herr Kollege, ich bin sehr erstaunt, dass Sie eine solche Frage stellen. Aufgrund Ihrer langen Mitgliedschaft im Verkehrsausschuss müssten Sie diesen Sachverhalt eigentlich kennen. Hintergrund ist: Die B 31 ist eine wichtige, im Fernverkehr sehr stark befahrene Straße. Deswegen ist der Ausbau dort angezeigt. Dafür ist nach der Bundesverkehrswegeplanung auch der Bund zuständig. Anders ist es bei der Schiene, je nachdem, wer die Entwicklung treibt: Ist es der Güterverkehr oder der Fernverkehr, ist der Bund zuständig; ist es der Nahverkehr, sind die Länder zuständig. Die Länder erhalten Regionalisierungsmittel, von denen etwa 20 Prozent für Investitionen in Infrastruktur bereitgestellt werden sollen. Da das Land Baden-Württemberg sehr hohe Leistungen des Bundes erhält, kann das Land Baden-Württemberg in eigener Vollkommenheit entscheiden, ob es ausbauen will oder nicht. Uns sind Ausbaupläne des Landes nicht bekannt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, diese Strecke, diese Bahntrasse, ein Bundesschienenweg – ich sage das noch mal ganz bewusst –, erweist sich gerade in jüngster Zeit als höchst unzuverlässig. Sie ist eines der Sorgenkinder unter den Bahnstrecken in Baden-Württemberg, mit einem häufigen Ausfall von Zügen und hoher Verspätungsanfälligkeit. Es ist eben so, dass sich diese Strecke im Eigentum des Bundes befindet. Früher sind dort Fernverkehrszüge gefahren. Die Deutsche Bahn hat sich zurückgezogen. Jetzt soll plötzlich das Land für die Bundesinfrastruktur zuständig sein, nur weil sich die Deutsche Bahn, ein Bundesunternehmen, hier aus dem Geschäft zurückgezogen hat und das Land jetzt mit langlaufenden IRE-Verbindungen, also Regionalverbindungen, eingesprungen ist; früher war also mehr Fernverkehr auf der Strecke, als es heute noch der Fall ist. Ihre Argumentation, der Bund sei da nicht zuständig, ist aus unserer Sicht nicht wirklich stichhaltig. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen, wie es ist, wenn hier früher Fernverkehr stattgefunden hat und die Länder einspringen mussten, weil sich die Deutsche Bahn aus dem Fernverkehrsgeschäft zurückgezogen hat, auch vor dem Hintergrund, dass die nach Ihrer Logik eigentlich dafür vorgesehenen Mittel, nämlich die GVFG-Mittel, seit 20 Jahren nicht erhöht wurden. Sie sagen also, die Länder sollen die Mittel, die seit 20 Jahren nicht erhöht wurden, für die Investitionen nutzen. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, ich habe meinen Ausführungen zu der vorherigen Frage nichts hinzuzufügen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben nichts über die GVFG-Mittel gesagt!) Das war korrekt, und das müssen Sie so akzeptieren. Das ist die Haltung der Bundesregierung, und die wird auch durch die ganz große Mehrheit dieses Parlaments getragen. Es tut mir leid: Ihre Auffassungen sind leider falsch. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich rufe Frage 53 des Kollegen Frank Junge auf: Können bei der neuen Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe des BMVI gleichwertige Einrichtungen, Hilfsmittel und Maßnahmen ausschließlich durch die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation festgelegt werden, und wie wird dabei sichergestellt, dass Ausnahmen transparent, nachvollziehbar, vorhersagbar, kontinuierlich und konsistent eingeräumt werden? Bitte, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Traditionsschiffe ist ein Verwaltungsakt, den die Verwaltung erlässt. Mit der Möglichkeit, gleichwertige Einrichtungen, Hilfsmittel und Maßnahmen zuzulassen, wird der Verwaltung Ermessen eingeräumt, das auch nur die Verwaltung ausüben kann. Die Verwaltung muss ihr Ermessen fehlerfrei ausüben. Dies sowie ihre Bindung durch den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz, der die gleichartige Ausübung des Ermessens verlangt, sichern eine kontinuierliche Entscheidungspraxis. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Frank Junge (SPD): Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Antwort. – Ich möchte an der Stelle wie folgt nachfragen: Wie bewertet das BMVI die vom Bundesrat und von den Verbänden im Traditionsschifffahrtssektor geäußerten Bedenken, dass die neuen Vorschriften zu erheblichen Kosten und bürokratischem Aufwand im Betrieb auf den auf ehrenamtlicher Basis betriebenen Traditionsschiffen führen könnten? Wie bewertet es das BMVI, dass die Schiffe dort in Gefahr geraten? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Unsere Sicherheitsrichtlinie dient dazu, gerade die Traditionsschifffahrt abzusichern. Die Bedenken aus den Bundesländern wie auch von der Branche teilen wir nicht. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Frank Junge (SPD): In meiner zweiten Nachfrage geht es um die Diskrepanz zwischen professionell geführten Schiffen und den ehrenamtlich geführten Schiffen. Warum setzt das Ministerium die Anforderungen an die Ehrenamtlichen mit den Anforderungen an Beschäftigte in der Berufsschifffahrt gleich, Stichwort „Seediensttauglichkeitszeugnis“? Wie wird darauf Rücksicht genommen, dass Traditionsschiffer eben nicht wochenlang getrennt von ihrem sozialen Umfeld und zu allen Wetterbedingungen und ohne Kontakt auf See sind? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir stellen bei der Traditionsschifffahrt nicht auf die allgemeine Schifffahrt ab, sondern bei der Traditionsschifffahrt geht es darum, dass wir die zu befördernden Passagiere sichern müssen; denn es werden ja Schulklassen, Seniorengruppen oder Gäste von Geburtstagsfeiern an Bord genommen und transportiert. Das Bundesverkehrsministerium hat die Aufgabe, die Sicherheit der Passagiere sicherzustellen. Dem dient diese Verordnung, nichts anderem. Wir müssen für eine Mindestsicherheit all derjenigen sorgen, die sich in die Obhut der Traditionsschiffer begeben. Das ist die Aufgabe des Staates, das ist die Aufgabe des BMVI, und der kommen wir nach. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat die Kollegin Malecha-Nissen das Wort. Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie sieht die weitere Zeitplanung des Ministeriums in Bezug auf das Inkrafttreten der Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe aus hinsichtlich der vielen Bedenken der Verbände, die ja auch eingearbeitet werden müssen, und der daraus folgenden Notwendigkeit einer offenen und transparenten Runde mit den Vertretern der Traditionsschifffahrt? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geehrte Frau Kollegin, die Bedenken und Anregungen sind in einer ersten Auslegung deutlich geschildert worden. Es hat eine zweite Auslegung gegeben, die zu wenigen Veränderungen geführt hat. Die Verordnung wird jetzt der EU-Kommission vorgelegt. Die EU-Kommission wird entscheiden, ob sie den europarechtlichen Richtlinien entspricht. Wenn das der Fall sein sollte, dann wird diese Richtlinie in Kraft gesetzt. Man kann ungefähr davon ausgehen, dass Europa einen Prüfungszeitraum von bis zu drei Monaten beanspruchen wird, sodass wir hoffen, die Richtlinie noch vor Beginn der Sommersaison in diesem Jahr in Kraft setzen zu können. Zur Frage, ob die Traditionsschiffer selber genügend informiert worden sind: Ja, wir gehen davon aus. Wir sind aber gerne bereit, weitere Beratungsrunden zu machen, um für Klarheit über die Auslegung der Richtlinie für Sicherheit zu sorgen. Die Betreiber der Bestandsschiffe müssen sich im Wesentlichen keine Sorgen machen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Thönnes das Wort. Franz Thönnes (SPD): Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär, warum überträgt das BMVI Sicherheitsregelungen aus dem Bereich der Berufsschifffahrt auf den doch überwiegend ehrenamtlich betriebenen Bereich der Traditionsschiffer – und das auch noch auf der Basis von sehr unterschiedlichem Datenmaterial über angebliche Unfälle in größerer Zahl, obwohl die Traditionsschiffer viel weniger Unfälle angeben –, anstatt abzuwarten, bis ein parallel laufender Prozess über die Formulierung von Sicherheitsregelungen auf EU-Ebene abgeschlossen ist, um damit sozusagen eine völlig europarechtskonforme und für alle gleiche Regelungsebene zu schaffen? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Zum Ersten wäre es sicherlich sehr sinnvoll, wenn Europa eine einheitliche Regelung treffen würde. Nach unseren Erkenntnissen ist auf absehbare Zeit mit einer europäischen Regelung nicht zu rechnen, da es sehr große Unterschiede in den europäischen Mitgliedstaaten dazu gibt, wie man mit der Traditionsschifffahrt umgeht. Warum machen wir eine Regelung? Wir vergleichen nicht die Berufsschifffahrt mit der Traditionsschifffahrt. Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass sich die Passagiere, die an Bord sind, sicher fühlen können. Derzeit wird mit einer Ausnahmeverordnung und einer Übergangsverordnung gearbeitet, für die ich persönlich verantwortlich bin. Ich habe allen in der Branche gesagt, dass ich nicht länger bereit bin, persönlich für diese Vorgänge letztlich auch haftbar gemacht werden zu können. Wir müssen zu einer Regelung kommen. Diese Regelung bedeutet das absolute Minimum – da ist nichts Zusätzliches drin –, um für die Sicherheit der Passagiere zu sorgen. Da kann man nur an die Branche wie auch an die Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament appellieren, wenigstens dieses Minimum umzusetzen. Denn darauf hat jeder, der an Bord geht, einen Anspruch. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Traditionsschiffe unter anderem auch Schulklassen an Bord nehmen. Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn dort ein Schiff verunfallt: Wer würde dann die Diskussion führen? Genau dieselben, die jetzt sagen: „Die Auflagen sind zu hart“, werden die sein, die fragen: Warum hat das Ministerium denn keine Verordnung erlassen? – Genau aus diesem Grunde werden wir uns von diesem Vorhaben nicht abbringen lassen. Wir werden die Verordnung in Kraft setzen, wenn sie, von der EU-Kommission genehmigt, wieder zurückkommt. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Weber das Wort. Gabi Weber (SPD): Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Es gibt in diesem Zusammenhang eine weitere Frage, und zwar: Dürfen nach Einschätzung des Ministeriums Einnahmen erwirtschaftet werden, mit denen Kredite, die zur Erhaltung der Schiffe und des Vereinsgeländes aufgenommen wurden, bedient werden, oder fällt dies in Zukunft unter die neue Verordnung und den dort nicht klar definierten Begriff des Ausschlusses der erwerbswirtschaftlichen Nutzung? Wer definiert in Zukunft diesen Begriff? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Es ist relativ einfach: Gewinne, die aus der Schifffahrt dadurch erwachsen, dass Passagiere mitgenommen werden, die dafür natürlich auch Geld bezahlen, müssen wieder in das Schiff zurückfließen. Wir müssen sicherstellen, dass das gewährleistet ist. Wir haben bei der Neuregelung davon abgesehen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen das prüfen. Vielmehr haben wir die Regelung getroffen, dass die Vereine eine Erklärung eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers beibringen – da sie sowieso eine Bilanz vorlegen müssen, ist das kein Problem –, sodass alle drei Jahre überprüfbar ist, ob die Gewinne aus dem Schiffsbetrieb auch dem Schiffsbetrieb wieder zugutegekommen sind. Denn die Traditionsschifffahrt genießt viele Vorteile, und diese Vorteile darf man nur genießen, wenn man nicht eine Gewinnausschüttung womöglich noch für Privatpersonen macht. Gewinne dürfen ausschließlich dafür genutzt werden, sie wieder in die Schiffe oder in den Betrieb zu investieren. Und das werden wir sicherstellen. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Schulte hat das Wort zur letzten Nachfrage zu dieser Frage. – Ich mache darauf aufmerksam, dass wir noch die Frage 54 des Kollegen Junge abarbeiten können, wenn wir jetzt versuchen, uns jeweils an die Zeiten zu halten. – Bitte. Ursula Schulte (SPD): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich wäre für die Beantwortung folgender Frage dankbar: Plant das BMVI, den Fragenkatalog der Gemeinsamen Kommission für Historische Wasserfahrzeuge und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Museumshäfen, der Ende letzten Jahres an das Ministerium geschickt wurde, zu beantworten, und, wenn ja, wann, und, wenn nein, warum nicht? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wie Sie uns kennen: Wir beantworten jede Frage. So wird auch diese Frage beantwortet – so schnell wie möglich. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit kommen wir zur Frage 54 des Kollegen Junge: Welche Maßnahmen sieht das BMVI vor, um bei den Regelungen für eine Konformität zu sorgen, damit die Schiffsbetreiber Investitionssicherheit haben? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Zur Frage 54, die auch zu diesem Themenkomplex gestellt wird, gebe ich folgende Antwort: Die Schiffsbetreiber haben Investitionssicherheit. Die bestehende Flotte genießt Bestandsschutz hinsichtlich ihrer Historizität und ihres Betreiberkonzepts. Hinsichtlich der sonstigen Anforderungen wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Frank Junge (SPD): Ich habe schon zwei gestellt. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Da können eigentlich keine mehr sein. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Trotz alledem hat der Abgeordnete das Recht. Wenn er keine Fragen mehr hat, ist das in Ordnung. – Er hat welche. Bitte. Frank Junge (SPD): Herr Staatssekretär, schönen Dank für die Antwort. – Sie haben deutlich gemacht, dass Sicherheitsaspekte eine große Rolle spielen. Da sind wir alle hier keiner anderen Auffassung. Aber wir müssen nach unserem Verständnis schon unterscheiden zwischen denen, die gewerblich handeln und aufgrund der Kapazität viel mehr Passagiere befördern, und den ehrenamtlich geführten Traditionsschiffen. Vor diesem Hintergrund will ich noch einmal explizit nachfragen, warum an dieser Stelle nicht unterschieden wird. Warum wird nicht erkannt, dass die Sicherheit dort auf einem ganz anderen Niveau stattfindet, und warum wird dem Aspekt, dass Traditionsschiffe das maritime Erbe unseres Landes dokumentieren, repräsentieren und schützen, nicht Rechnung getragen? So läuft man doch Gefahr, die Traditionsschifffahrt unter Bedingungen zu stellen, die den Betrieb sogar gefährden können. Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir achten das ehrenamtliche Engagement all derjenigen, die sich im Bereich der Traditionsschifffahrt tummeln, außerordentlich. Dieses Engagement ist für die Bewahrung des maritimen Erbes Deutschlands unerlässlich. Wir können auf diese Menschen nicht verzichten. Aber wir müssen dafür sorgen, dass Gruppen, die an Bord sind, ein Mindestmaß an Sicherheit haben; denn letztlich begeben sich diese Gruppen in die Obhut der Schiffsbetreiber – in dem Fall meinetwegen eines Vereins für Traditionsschifffahrt –, um sicher auf dem Meer transportiert zu werden. Es ist auf hoher See nicht so wie an Land. Wenn zum Beispiel ein Mitglied einer Gruppe älterer Menschen einen Herzinfarkt erleidet, kann man an Land schnell den Notarzt anrufen, vielleicht auch die freiwillige Feuerwehr für den Rettungstransport. Dann kommen die Hilfskräfte. Auf hoher See sind die Dinge etwas komplizierter. Deswegen müssen Sie dafür sorgen, dass jemand an Bord die notwendige Qualifikation hat oder zumindest weiß, was man in einem solchen Fall als Erstes tut. Das muss sichergestellt werden. Wir haben keine Gleichsetzung mit der Fahrgastschifffahrt. Die Fahrgastschifffahrt unterliegt wesentlich höheren Anforderungen als die Traditionsschifffahrt. Das ist ja gerade der Unterschied. Aber ein Mindestmaß an Sicherheit muss auch bei der Traditionsschifffahrt gelten. Ich glaube, wenn man nach der hitzigen Diskussion guckt, was wirklich übrig bleibt, wird man feststellen, dass es kaum Probleme bei der Umsetzung geben wird. Ich glaube nicht, dass die Traditionsschifffahrt in Gefahr ist, in keinster Weise. Ich komme selber von der Küste. Ich kenne die Traditionsschiffe wie wahrscheinlich kaum ein anderer Parlamentarier. Ich sage Ihnen: Angesichts der Zustände, in denen manche Schiffe sind, ist es sinnvoll, dass wir das regeln. Ich glaube aber auch, dass kein einziger Betrieb durch unsere Verordnung gefährdet wird, wenn man einigermaßen vernünftig miteinander umgeht, und davon gehe ich aus. (Zuruf von der SPD: Das glaube ich auf gar keinen Fall!) Vizepräsidentin Petra Pau: Haben Sie noch eine Nachfrage, die kurz und knapp ist? Wir sind jetzt am Zeitlimit. Frank Junge (SPD): Wir sind natürlich in engem Kontakt mit den Verbänden, die in großer Sorge sind. Viele von ihnen haben schon Ende letzten Jahres Fragenkataloge an das BMVI gesandt, die sich auch mit den Folgen dieser neuen Sicherheitsverordnung für die Vereine befassen. Die meisten haben noch keine Antwort erhalten. Plant das BMVI, all diese eingereichten Fragen – in Klammern: Sorgen – noch zu beantworten, und, wenn ja, wann? Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Diese Frage habe ich vorhin schon beantwortet: Wir beantworten alle Fragen – so auch diese – möglichst schnell. Aufgrund der Fülle von Fragen, die gekommen sind, werden wir dafür einige Zeit brauchen. Im Übrigen möchte ich dem Eindruck entgegentreten, dass da jetzt zum ersten Mal völlig neue Fragen gestellt worden wären. Wir diskutieren dieses Thema seit über vier Jahren. Hunderte von Fragen wurden gestellt und beantwortet. Es kann mir keiner sagen, dass noch Fragen in einer Weise offen sind, dass er befürchten müsste, die Traditionsschifffahrt sei in Gefahr. Aber die Fragen der Verbände werden beantwortet. Sie werden sogar in unser Ministerium eingeladen, um die Fragen des täglichen Verwaltungshandelns noch einmal miteinander zu besprechen, damit all das, was in Ihren Fragen hier zum Ausdruck kommt, für alle Verbandsmitglieder möglichst klar und deutlich geregelt ist. Ob wir mit den Verbänden, die zum Teil ganz andere Interessen haben als wir als Ministerium, übereinkommen werden, wage ich zu bezweifeln; aber für Aufklärung werden wir, wie es fair ist und wie es sich gehört, sorgen, und zum Erhalt der Traditionsschifffahrt werden wir beitragen. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. – Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Zur wachsenden Gefahr der Altersarmut bei 5,7 Millionen Betroffenen in Deutschland Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Sabine Zimmermann für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bekämpfung von Altersarmut ist ein wichtiges Thema für die Linke. Deshalb lassen Sie mich gleich zum Kern dieser Debatte kommen: Immer mehr Menschen in Deutschland im Alter von 55 Jahren und älter sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Ihre Zahl stieg von 4,9 Millionen im Jahr 2010 auf 5,7 Millionen im Jahr 2015 an. Damit waren 2015  20,8 Prozent aller über 55-Jährigen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Das wird die Linke nicht hinnehmen. (Beifall bei der LINKEN) Das sind die Fakten. Das ist keine Realitätsverweigerung, wie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Herr Grosse-Brömer, jüngst in einem Gastbeitrag in der Welt behauptet hat, verbunden mit dem Vorwurf, die Linke trage immer die gleiche Armutsleier vor. (Kai Whittaker [CDU/CSU]: Tun Sie ja auch!) Herr Grosse-Brömer selbst präsentiert, wie nicht anders zu erwarten, neben politischen Giftpfeilen in seinen Aussagen leider keine weiteren Fakten zur Thematik. Ich sage Ihnen eins: Wenn Sie das Thema Altersarmut noch länger ignorieren, dann wird sich bald ein Chor von 5,7 Millionen Betroffenen Gehör verschaffen. Spätestens das wird Sie dann aus Ihrer Ignoranz wecken. All diesen Menschen zu sagen, sie existieren überhaupt nicht, finde ich herablassend und unverschämt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das hat sich die Linke auch nicht ausgedacht. Das sind die harten Daten von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union. Ich finde, es ist eine grundlegende Frage des Anstandes in unserer Gesellschaft, dass die ältere Generation, die lange Jahre und Jahrzehnte schwer gearbeitet hat, für ihre Lebensleistung Anerkennung erfährt. Die Linke fordert: Im Alter muss man ein Leben in Würde führen können. (Beifall bei der LINKEN) Um es Ihnen anschaulich zu machen: Armutsgefährdung liegt laut Eurostat bei einem Einkommen bis 1 033 Euro netto im Monat vor. Wir reden also von Millionen Menschen in Deutschland, die nicht mehr als 1 000 Euro im Monat zum Leben haben. Wer hier im Parlament möchte behaupten, dass man damit ein sorgenfreies Leben führen kann? In München kann man davon kaum die Miete zahlen, und in Ballungszentren steigen die Mieten enorm. Strom, Wasser, Lebensmittel – alles wird teurer. Diese Woche kam die Meldung, dass 6 Millionen Menschen der Strom abgedreht wurde – doch nicht, weil sie gern im Kerzenschein sitzen oder sich mit kaltem Wasser duschen wollen, nein, weil sie einfach kein Geld haben, um die Stromrechnung zu bezahlen. Das darf so nicht weitergehen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Viele Ältere kommen in meine Bürgersprechstunde und berichten mir, dass sie im Winter nur einen Raum beheizen – den auch nur so wenig wie möglich –, sich lieber eine dicke Strickjacke oder einen dicken Pullover anziehen, um die Heizkosten zu sparen. Merken Sie eigentlich gar nicht, wie die Armut in Deutschland zunimmt? 5,7 Millionen ältere Menschen sind von Armut bedroht, und Ihnen fällt nichts anderes ein, als die Zahlen schönzureden, die Realität zu verdrängen oder diese Zahlen in Zweifel zu ziehen. Ihr Zynismus in dieser Debatte ist wirklich schwer zu ertragen. Sie sollten sich schämen. (Beifall bei der LINKEN) In der zunehmenden Armut Älterer spiegelt sich aber auch die gesamte Problemlage im Bereich Arbeit und Soziales wider: hoher Anteil von Niedriglöhnen, hohe Erwerbslosigkeit von Älteren, immer mehr Armutsrenten. Armut breitet sich zunehmend in Deutschland aus. Sie ist da, und man kann sie nicht in Gastbeiträgen wegschreiben, wie es der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion gerne macht. Wir brauchen eine armutsfeste soziale Absicherung bei Erwerbslosigkeit, eine gesetzliche Rente, die zum Leben reicht, und wir brauchen einen Mindestlohn, der wirklich seinen Namen verdient. Er muss rauf auf 12 Euro. (Beifall bei der LINKEN) Wer sich weigert, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen, dass die Armut in Deutschland zunimmt, kann auch Armut nicht bekämpfen. Eine konsequente Bekämpfung der Armut geht nur mit der Linken. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Karl Schiewerling hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grund für diese Aktuelle Stunde sind die Ergebnisse einer Untersuchung von Eurostat; die Kollegin Zimmermann hat darauf hingewiesen, dass dies die Motivation war, diese Aktuelle Stunde durchzuführen. Man hat dort festgestellt, dass Deutschland schlechter dasteht als das Mittel in Europa, was die Armutsrisikoquote angeht. Man könnte jetzt den Eindruck haben, dass es den Menschen bei uns im Durchschnitt schlechter geht als in vielen anderen Ländern in Europa. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Am besten steht Tschechien da. Tschechien hat die niedrigste Armutsrisikoquote in ganz Europa. Allerdings liegt die Armutsgrenze dort bei 625 Euro, während die Armutsgrenze in Deutschland bei 1 033 Euro liegt. Die Ergebnisse basieren auf ganz bestimmten statistischen Annahmen. Ich kann das an einem Beispiel sehr deutlich machen. Wenn wir die Managergehälter bei VW begrenzen würden, die (Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]) die Betriebsräte und die IG Metall bei VW gemeinsam mit all den Verantwortlichen dort beschließen, würde sich die Armutsrisikoquote in Deutschland deutlich verändern: (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, Herr Schiewerling, nein! Das ist arithmetisches Mittel, was Sie hier erzählen! Der Median wäre nicht betroffen!) Die Menschen in Deutschland würden statistisch reicher. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist Unsinn!) Das ist die Statistik, auf die wir uns im Augenblick beziehen. Wir stellen uns die Frage: Welchen Aussagewert hat diese Statistik? Die Wahrheit ist, meine Damen und Herren: Ja, es stimmt, wir haben in Deutschland Menschen, die arm sind und denen es nicht gut geht, darunter auch ältere Menschen. In Deutschland sind 3 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner auf Grundsicherung angewiesen. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Das sind mehr! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das sind die in der Grundsicherung! Arm sind mehr! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, es sind viel mehr!) Aber wir müssen auch andere Gruppen in den Blick nehmen. Was uns am meisten umtreibt, ist die Frage: Was geschieht eigentlich mit den Erwerbsminderungsrentnern? Diese Koalition hat gehandelt und wird handeln, um die Erwerbsminderungsrenten anzuheben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 4,50 Euro nächstes Jahr, um die ihr die Erwerbsminderungsrente anhebt!) Was geschieht mit den Solo-Selbstständigen, die in der Vergangenheit keine Rücklagen gebildet haben, die zunehmend von Altersarmut betroffen sind und in der Statistik auftauchen? Was machen wir zum Beispiel mit hochbetagten Frauen, die in ein Altenpflegeheim kommen, deren Witwenrente und Pflegegeld aber nicht ausreichen, sodass sie auf zusätzliche Sozialhilfe oder auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind? Auch diese Personengruppe wird in Deutschland größer. Um all diese Gruppen kümmern wir uns. Die dritte Frage, die uns sehr massiv umtreibt, lautet natürlich: Wie können wir, auf Dauer gesehen, Altersarmut verhindern? Das geht nur über gute Tarifverträge, gute Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung. Das bezieht sich auf die Zukunft. Dabei kommt es ganz entscheidend darauf an, dass wir Menschen, die bisher kaum eine Chance haben, motivieren und in unseren Arbeitsmarkt integrieren, damit sie im Alter von ihrer Rente leben können. Es ist und bleibt so: Die Rente, die man bekommt, entspricht dem, was man vorher verdient hat. Denn das Rentensystem ist keine Sozialfürsorge, sondern eine Sozialversicherung, in die man einzahlt und aus der man Ansprüche hat. Der Staat hat ein System der Grundsicherung geschaffen, damit trotz niedriger Rente niemand unter das Niveau der Grundsicherung fällt. Ich sage nicht, dass diese Situation für die Menschen, die davon betroffen sind, angenehm ist – ganz im Gegenteil. Wir werden uns dieser Menschen annehmen. Das treibt auch uns um, und die Fakten leugnen wir nicht. Übrigens: Auch unser Kollege Michael Grosse-Brömer hat das nicht geleugnet. Wogegen er sich aber, genau wie wir, ausspricht, ist, den Eindruck zu vermitteln, als sei das ein Flächenbrand in Deutschland und ein Grundproblem der gesamten Gesellschaft von Kiel bis Konstanz. Die Wahrheit ist eine andere. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Quatsch!) Diejenigen, die der Hilfe bedürfen, müssen Hilfe bekommen. Dafür stehen wir. Wir müssen alles tun, um Armut im Alter zu vermeiden. Dafür kämpfen wir als CDU/CSU und in dieser Koalition. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Markus Kurth für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir schon fast gedacht, dass es wieder so läuft: Die eine Seite, die Fraktion Die Linke, nimmt alle ab 55 Jahren, um zu möglichst hohen Zahlen von Altersarmut zu kommen. Der Kollege Karl Schiewerling sagt, nur 3 Prozent der über 65-Jährigen sind auf Grundsicherung angewiesen, und erweckt dadurch den Eindruck, als ob Altersarmut für 97 Prozent der über 65-Jährigen gar keine Rolle spielt. Ich finde, das eine verzerrt den Blick so sehr wie das andere. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube auch nicht, dass uns diese Art von Zahlenhuberei sonderlich weiterhilft. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Mit Zahlen hast du es ja nicht so!) Wir können aber festhalten: Dass 3 Prozent der über 65-Jährigen Grundsicherung beziehen, stimmt. Das ist eine relativ geringe Zahl. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So ist es!) Wenn wir die Zugänge der vergangenen Jahre nehmen, dies hochrechnen und zudem noch wissen, dass die gebrochenen Erwerbsbiografien schon in der Vergangenheit geschrieben worden sind, dann ist klar, dass diese Zahl entsprechend wächst. Ich halte nichts davon, mit dieser Momentaufnahme so zu tun, als ob auch in Zukunft alles in Butter sei. Die Armutsrisikoquote wird gerne als Armutsschwelle beschrieben. Die liegt bei über 15 Prozent. (Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Zwischen 3 und 15 Prozent liegt noch eine ganze Menge. Wir können getrost annehmen, dass viele Rentnerinnen und Rentner wegen 5 Euro, 20 Euro und viele sicherlich auch wegen 100 Euro nicht zum Sozialamt oder zum Grundsicherungsamt laufen. Das heißt, es gibt einen großen Teil verdeckter Armut. Die Politik muss sich das angucken und darauf ebenfalls Antworten finden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen wir uns einmal die Ursachen an. Ich glaube, diese Diskussion ist für alle Zuhörerinnen und Zuhörer, für die Bürger viel interessanter. Wenn ich die Rentner im Grundsicherungsbezug betrachte und den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nehme, dann sehe ich zum Beispiel, dass eine fehlende Ausbildung einer der ganz wesentlichen Gründe für den Grundsicherungsbezug ist. Das leuchtet auch unmittelbar ein. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Richtig!) So viel zu der Frage, dass man mit dem Rentenniveau nicht alles löst. Ich sehe aber auch: 70 Prozent der Leute im Grundsicherungsbezug haben weniger als 30 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung. Das heißt, viele haben überhaupt gar nicht erst eingezahlt. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: So ist es!) Eine Verbreiterung der Grundlage, ein Erstrecken des Systems beispielsweise auf Selbstständige, die gar nicht in der Rentenversicherung waren, also eine Absicherung von Selbstständigen, täte not. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das sind die politischen Antworten, denen wir uns mehr widmen sollten, als nur zu klagen: Wir dulden das nicht. Oder: Wir nehmen das nicht hin. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Die Grünen sind regierungsfähig!) Wer wollte denn schon Altersarmut gerne hinnehmen, Frau Zimmermann? Dann ist natürlich die Frage: Was machen wir? Sie sind immer schnell bei der Hand – nachher wird es wahrscheinlich Matthias W. Birkwald auch fordern –, das Rentenniveau zu erhöhen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, richtig! – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Das ist das Einzige, was er sagt!) Es ist richtig, das Rentenniveau zu stabilisieren, weil die Rente auch eine Einkommensversicherung ist. Nur: Denjenigen Personen, die nie eingezahlt haben oder die weniger Versicherungsjahre haben, werden Sie mit einer Erhöhung des Rentenniveaus gar nicht helfen können. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, um die geht es nicht! Es geht um die, die eingezahlt haben!) Dafür brauchen wir andere Mittel, und wir haben andere Notwendigkeiten. An dieser Stelle sagen wir – das ist so einfach wie bestechend –: Wer 30 Versicherungsjahre im Pflichtsystem hat – wir wollen, dass das zukünftig auch Selbstständige haben –, soll sich mindestens auf 30 Entgeltpunkte, also auf momentan gut 900 Euro Rente, verlassen können, sozusagen als Prämierung der Zugehörigkeit zum Solidarsystem. Das ist der entscheidende Punkt. Wir nennen das Garantierente. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Rahmen dieser Garantierente wollen wir zusätzliche Vorsorge, beispielsweise in Form einer Betriebsrente, anrechnungsfrei stellen. Das ist ein vernünftiger Vorschlag. Dazu hat die Große Koalition sowieso nur ein – wie soll ich sagen? – holpriges Ding gehabt, das so ähnlich klang, nämlich solidarische Lebensleistungsrente. Vor wenigen Monaten hat die Ministerin für Arbeit und Soziales dies auch noch beerdigt. Damit stelle ich fest, dass wir an der entscheidenden Stellschraube zur Bekämpfung von Altersarmut den praktikabelsten und auch den finanzierbarsten Vorschlag haben. Er würde die Akzeptanz des Rentenversicherungssystems ganz wesentlich stärken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus gibt es viele weitere Punkte. Gerade bei der Risikogruppe Frauen gibt es viele Ursachen, die im Erwerbsleben begründet sind. Dazu wird meine Kollegin Katja Dörner nachher noch sehr interessante Gedanken unterbreiten. Ich glaube, in diese Richtung sollten wir entlang von Strukturproblemen diskutieren, anstatt nur die Lage zu beklagen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Daniela Kolbe für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Daniela Kolbe (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Altersarmut hat viele Gesichter. Einige fallen mir ganz konkret ein bzw. sind mir in Erinnerung: Ich erinnere mich zum Beispiel an das Gesicht der Frau, die mit ihrem GEZ-Bescheid bei mir im Wahlkreisbüro gesessen und sich beklagt hat, dass sie den GEZ-Beitrag nicht bezahlen kann. Eine Prüfung der ganzen Geschichte ergab, dass die Frau eigentlich Grundsicherung im Alter hätte beantragen müssen. Ich habe ihr das geraten, und die Reaktion war: Nein, das mache ich nicht. Nach einem Leben voller Arbeit gehe ich nicht zum Amt. Das ist unter meiner Würde. – Ich konnte das sehr gut nachvollziehen. Mir ist auch das Gesicht des Mannes in Erinnerung, der wegen einer Mieterhöhung zu mir gekommen ist, die ihm richtig wehtat. Ja, steigende Mieten sind ein Problem. Das dahinterliegende Problem bei ihm war aber: Er war Selbstständiger und hatte bei seiner Alterssicherung auf seinen unternehmerischen Erfolg gesetzt. Er ist in die Insolvenz gegangen und konnte dementsprechend nur wenige Rentenpunkte ansammeln. – Pech gehabt nach einem Leben voller Arbeit! Daneben fällt mir der EU-Rentner ein, der bei mir saß und relativ direkt gefragt hat: Wann beachtet die Politik eigentlich mal wieder Leute wie mich? Ich wollte und will arbeiten, ich kann es aber nicht mehr. Ich will mich gar nicht mit den Zahlen und auch nicht mit der Frage aufhalten, ob die Armutsgefährdungsquote jetzt der richtige Indikator ist und ob man sich nicht besser relative anstatt der absoluten Zahlen angucken sollte. Fakt ist: Viel zu viele Menschen in Deutschland sind von Altersarmut betroffen oder bedroht. Nach meiner Ansicht werden die Zahlen noch weiter steigen. Das wird womöglich zunehmend auch Menschen betreffen, die ein ganzes Leben lang gearbeitet haben oder arbeiten wollten. Das ist schreiend ungerecht, und deswegen sind wir zum Handeln aufgefordert. (Beifall bei der SPD) Diese Bundesregierung hat auch einiges getan. Gerade heute hat das Kabinett zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode beschlossen, die Erwerbsminderungsrente deutlich zu erhöhen; und das ist richtig so. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 4,50 Euro nächstes Jahr! 4,50 Euro! Herzlichen Glückwunsch!) – Aufwachsend! Du weißt es genau, Matthias: Wir gehen hier Schritt für Schritt, und das wird eine massive Verbesserung für die Menschen sein. Gerade weil sie so geringe Auszahlbeträge bekommen, sind die Summen signifikant, und sie werden den Leuten wirklich helfen. Bei anderen Themen ringen wir noch um eine Einigung. Es kann aber sein, dass wir uns in der Koalition nicht einigen können. Dann werden die Wählerinnen und Wähler am 24. September 2016 entscheiden können und müssen, in welche Richtung es gehen soll. Beispiel Selbstständige. Diese Gruppe ist schon jetzt besonders von Altersarmut betroffen. Fast die Hälfte der ehemaligen Selbstständigen hat im Alter weniger als 1 000 Euro monatlich zur Verfügung. Von den jetzigen Solo-Selbstständigen haben 25 Prozent Stundenlöhne, die unterhalb des Mindestlohnes liegen. Etwa 3 Millionen Selbstständige haben keine verlässliche Altersvorsorge. Wir sagen: Das kann nicht so bleiben. Wir wollen diese Versorgungslücke schließen, und wir wollen, dass sie endlich in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist auch eine Forderung des Rentenkonzepts von Andrea Nahles. Nächster Punkt. Um die jetzt arbeitende Generation vor Altersarmut zu schützen, müssen wir an vielen Punkten gegensteuern. Vor allen Dingen in Ostdeutschland laufen wir hier sehenden Auges in ein Riesenproblem. Viele Menschen waren zu lange arbeitslos oder hatten zu lange sehr niedrige Löhne. Ich bin stolz darauf, dass wir heute endlich beschlossen haben, die Rentenangleichung in Ost und West hinzubekommen. Das ist ein riesiger Schritt in Richtung innerdeutsche Einheit. Die SPD sagt aber auch: Wir wollen nicht nur die Angleichung der Rentensysteme, sondern wir brauchen auch die Angleichung der Löhne. Es muss in Deutschland gelten: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob in Ost oder West“, und dafür muss es dann auch gleiche Rentenanwartschaften geben. (Beifall bei der SPD) Wir müssen weiter gegen prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit vorgehen. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die letzten Jahrzehnte auch im Bereich Rente noch länger nachwirken werden. Viele Menschen haben ihr Leben lang gearbeitet und waren aufgrund niedrigerer Löhne nicht in der Lage, ausreichend Rentenpunkte anzusammeln. Wir brauchen etwas für diese langjährig Beschäftigten; denn es kann nicht sein, dass diese Menschen in der Grundsicherung landen wie die Menschen, die nie eingezahlt haben. Das widerspricht jeder Leistungsgerechtigkeit. (Beifall bei der SPD) Wir sagen deshalb: Wir brauchen eine Solidarrente. Andrea Nahles hat hier mit ihrem Rentenkonzept einen Vorschlag gemacht. Lassen Sie ihn uns diskutieren! Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, ein Schritt, um dieses Land gerechter zu machen und den Menschen zu helfen, die ein Leben lang gearbeitet und es verdient haben, im Alter vernünftig leben zu können. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sozialhilfe de luxe bringt überhaupt nichts!) Wir werden über dieses Thema weiter diskutieren, spätestens beim Armuts- und Reichtumsbericht. Mich würde aber noch viel mehr freuen, wenn wir über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalition zum Thema Solidarrente diskutieren würden. Insofern geht mein Blick in Richtung Koalitionspartner: Geben Sie sich einen Ruck! Sehr viele Menschen in diesem Land würden es Ihnen danken. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Jana Schimke für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Jana Schimke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mir heute einmal die Mühe gemacht, in die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu schauen. In der Geschäftsordnung steht, dass eine Aktuelle Stunde immer dann einberufen wird, wenn es ein Thema von „allgemeinem aktuellen Interesse“ gibt. (Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, haben wir doch!) Jetzt ist es so: Uns liegen neue Zahlen der europäischen Statistikbehörde, von Eurostat, vor, die aber im Grunde genommen nichts Neues sind – im Gegenteil. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Noch schlimmer!) Die Linke bedient sich einmal mehr eines Repertoires an Zahlen, so wie es ihr gerade passt. (Lachen bei der LINKEN) Statistisch lässt sich alles verdrehen. Nichts anderes ist das, was wir heute hier erleben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die Zahlen von Eurostat zeigen, dass das Armutsrisiko in der Gruppe der 65-Jährigen gesunken ist. In den Jahren 2011 bis 2014 lag die Quote nach Ansicht von Eurostat noch bei 3 Prozent. 2015 ist sie auf 2,4 Prozent gesunken. (Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Haben Sie auf den Titel der Aktuellen Stunde geguckt? – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Zahlen sind gestiegen!) Liebe Kollegen der Linken, Sie verwenden die Zahlen so, wie Sie sie brauchen. Zum Glück sind wir in der Lage, uns Statistiken näher anzuschauen. Wir müssen einen Blick hinter die Kulissen werfen und uns fragen: Was war die Erhebungsgrundlage? Welche Gruppen wurden herangezogen? (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das ist die Berechnungsgrundlage, die wir alle gemeinsam beschlossen haben!) Jetzt aus einer anderen Berechnungsgrundlage, nämlich der Herabsetzung des Lebensalters auf 55 Jahre, eine neue Schlagzeile zu machen, ist nichts anderes als Angstmache. Das ist Ihre Strategie. Das ist Wahlkampf. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hören Sie doch mal mit diesen alternativen Fakten auf!) Das ist am Ende auch Sozialpopulismus, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will einmal ein bisschen Sachlichkeit in die Debatte bringen. (Lachen bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun Sie ja gerade leider nicht!) Wir haben uns ja erst kürzlich den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung zu Gemüte führen können. In dem steht nichts anderes, als dass es unserer heutigen Rentnergeneration im Schnitt gut geht. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Haben Sie mal auf den Titel der Aktuellen Stunde geguckt?) Das ist die Wahrheit. Das Durchschnittseinkommen alleinstehender Rentner in Deutschland liegt bei etwa 1 500 Euro; ältere Ehepaare haben im Durchschnitt sogar ein Haushaltseinkommen von über 2 500 Euro zur Verfügung. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Durchschnitt ist jeder Fünfte Chinese! Meine Güte!) Ich will an dieser Stelle auch noch einmal sagen: Gerade erst, im vergangenen Jahr, hatten wir in ganz Deutschland die größte Rentenerhöhung seit der Wiedervereinigung. Ich denke – das erfahre ich auch immer wieder in Gesprächen –, dass die Menschen für die Entscheidungen, die wir getroffen haben, dankbar sind. (Beifall bei der CDU/CSU) Das kommt natürlich nicht von ungefähr. Das kommt daher, dass wir mit einer guten Wirtschaftspolitik dafür sorgen, dass es der Wirtschaft gut geht, dass wir Rekordbeschäftigung in Deutschland haben, dass Tariflöhne und Gehälter in Deutschland steigen. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Genau! Sigmar Gabriel war’s!) Wir haben auch eine wachsende Zahl an Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen – wohlgemerkt: unbefristet – zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2006 gab es hier einen Anstieg von 40 auf 47 Prozent, bezogen auf alle Beschäftigten. Das sind die Fakten. Darüber würde ich mich mit Ihnen im Rahmen einer Debatte sehr gerne auseinandersetzen. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Machen Sie es doch einfach! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nennen Sie doch einmal Ihre Quellen!) Meine Damen und Herren, die Union hat die besseren Konzepte. Wir haben in dieser Legislatur mit der Flexirente einen Vorstoß in Sachen Rentenpolitik gemacht, der sagenhaft zukunftsweisend ist, (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Flexirente? Das hat doch nichts mit Altersarmut zu tun!) der eine Antwort für künftige Generationen und eine Antwort für ältere Beschäftigte gibt. Ich glaube, das ist die Richtung, in die wir gehen sollten. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Irgendwie sind wir in einer anderen Arbeitsgruppe als Sie!) Wir haben jetzt noch ein paar Projekte vor uns, die, denke ich, sehr, sehr wichtig sind; diese Auffassung teilen Sie sicherlich. Wir wollen die Betriebsrente weiter stärken. Wir werden die Rentenwerte in Ost und West angleichen, und wir werden noch einmal – wir haben es bereits in dieser Legislatur getan – etwas für Erwerbsgeminderte tun. (Beifall bei der CDU/CSU) Was tut die Linke stattdessen? Die Linke macht eine Politik, die teuer ist, auf Kosten künftiger Generationen geht und unsere Wirtschaft in den Ruin führen würde, wenn sie das Sagen in diesem Lande hätte. Ich bin der Auffassung, wenn es um Altersarmut geht, sollten wir bei den Ursachen ansetzen. Wir sollten uns nicht darauf konzentrieren, an Symptomen herumzudoktern und irgendjemandem irgendwo mehr Geld zu geben, sondern uns mit den Ursachen befassen. Was sind die Ursachen von Altersarmut und damit verbundenen Situationen, in die Menschen im Alter geraten? (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Niedriglöhne!) Was hier zählt, ist, frühzeitig anzusetzen. Mit der Schaffung der Jugendberufsagenturen beispielsweise kümmern wir uns um junge Menschen in diesem Land, um zu verhindern, dass sie in einen Erwerbsverlauf schlittern, der am Ende in Altersarmut mündet. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Hört! Hört! Ist das jetzt eine Erfindung der CDU, oder was?) Wir sind auch ausgesprochen bemüht darum, die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zu senken. Das ist wahrlich nicht einfach – das gebe ich zu –; aber auch hier gibt es in Zeiten des Fachkräftemangels eine erhöhte Anstrengung seitens der Bundesregierung. Natürlich kümmern wir uns auch um die Beschäftigten, indem wir das Thema Weiterbildung angehen: Wie können wir Weiterbildung stärken und Anreize setzen, sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte? (Beifall bei der CDU/CSU) Ich glaube, mit diesem Konzept sind wir für die Zukunft gut aufgestellt. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Andrea Nahles!) Darum sollten wir uns kümmern, statt Zahlenklauberei zu betreiben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Matthias W. Birkwald hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Schimke, was Sie hier erzählt haben, ist ein Lügenmärchen. Das muss man einmal deutlich sagen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe die Zahlen von Eurostat von 2007 bis 2015 dabei; nach meiner Kenntnis hat die CDU/CSU in diesem Zeitraum leider immer regiert. Sie zeigen, dass die Zahl der armen Alten um 10 Prozent gestiegen ist. Bei den Männern über 75 Jahre hat sie um 66 Prozent zugenommen. (Kai Whittaker [CDU/CSU]: Und wie viel sind es absolut?) Sie haben also etwas Falsches erzählt, und das geht gar nicht. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bild-Zeitung ist nicht meine bevorzugte Lektüre; ich sehe sie häufig bei den Unionskollegen. Die Bild-Zeitung ist sehr CDU-freundlich. Sie malt die gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland garantiert nicht schwarz. Aber gestern war in der Bild-Zeitung unter der Überschrift „Armuts-Report Deutschland!“ zu lesen, dass derzeit 15,7 Prozent der Menschen in Armut leben, 13 Millionen Menschen insgesamt. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, das darüber hinausgeht: „1,5 Millionen Menschen sind in Deutschland“ – in Deutschland! – „auf Lebensmittelspenden angewiesen“. Da wäre ein bisschen Demut angesagt. Ein Beispiel ist die Rentnerin Renate Faber, 73 Jahre alt und vierfache Oma. Sie muss zur Tafel, weil sie sich Obst, Brot und Gemüse nicht leisten kann. Käse und Fleisch sind für sie etwas so Wichtiges, dass sie das, wenn sie es einmal hat, hinten in den Kühlschrank packt. Sie sagt – Zitat –: ‚Ich habe mein ganzes Leben als Verkäuferin gearbeitet. Ich habe Überstunden gemacht und nebenbei noch meine drei Kinder großgezogen‘ … 1997 wurde sie beim Kaufhaus Hertie entlassen. Bis zur Rente vor acht Jahren nahm sie regelmäßig befristete Aushilfsjobs an: – eine Frau, die arbeitet – ‚Fest angestellt hat mich mit Mitte 50 niemand mehr. Ich nahm jedes Angebot an, weil ich … als Mensch … dazugehören wollte.‘ Meine Damen und Herren, eine Politik, die wie die Ihre dazu führt, dass in jeder größeren Stadt immer mehr Menschen in Mülleimern und Flaschenpfandcontainern nach Leergut wühlen müssen, ist eine Politik der unwürdigen Zustände, und die muss dringend abgeschafft werden. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD die FAZ lieber ist: Dieses Blatt versucht auch, Armut wegzudefinieren, schreibt aber in seiner gestrigen Ausgabe, dass 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner nicht zur Mittelschicht gehören. Aber sie liegen nicht darüber; sie liegen darunter. Das ist die Wahrheit. Deswegen kann ich es auch nicht mehr hören, wie Sie hier wieder versuchen, Armut wegzudefinieren. Armut muss bekämpft werden. (Beifall bei der LINKEN) Sie sagen, nur 2,7 Prozent derer, die eine Altersrente beziehen, bräuchten Grundsicherung. Das sind 536 000 Menschen; das ist eine halbe Million Menschen. Auch diese halbe Million ist eine halbe Million armer Alter zu viel. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hinzu kommt: Ihr Finanzminister, Herr Schäuble, stellt jedes Jahr 7 Prozent mehr ein, weil die Zahlen wachsen, wachsen und wachsen. Sie haben sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt und bei den Männern verdreifacht. Und noch etwas, Herr Kollege Schiewerling: Grundsicherung ist nicht gleich Armut. In der Grundsicherung sind die Ärmsten der Armen. Die Armut ist in Europa definiert – meine Kollegin Zimmermann hat es vorhin gesagt –: Wer als alleinlebender Mensch weniger als 1 033 Euro zur Verfügung hat, der ist von Armut bedroht. (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Grundsicherung verhindert absolute Armut! Die Kinder werden noch nicht einmal herangezogen!) Und da steigen die Zahlen immer mehr. Ich sage Ihnen, Kollege Markus Kurth: Wenn es nur um diejenigen gehen soll, die 65 und älter sind, dann haben wir heute schon 2,8 Millionen ältere Menschen in Altersarmut. Da kann man doch nicht sagen, Altersarmut gebe es heute nicht. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich doch nicht gesagt!) Heute ist hier Ruhe, was das Finanzministerium angeht. Sonst hätte ich Herrn Spahn auch noch einmal ein Wort dazu gesagt, wie er arme Kinder gegen arme Alte ausspielt. Auch das darf nicht sein. Wir müssen sowohl etwas gegen Kinderarmut wie auch gegen Altersarmut tun. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was das Rentenniveau angeht, hat der Kollege Rosemann in der Anhörung Professor Axel Börsch-Supan befragt, und der hat echt behauptet, eine zunehmende Altersarmut mit dem sinkenden Rentenniveau zu begründen, sei falsch. Völliger Unsinn! Im Jahr 2002 brauchte man als Durchschnittsverdiener 23,7 Beitragsjahre für eine Rente in Höhe der Grundsicherung, also der Sozialhilfe. Im Jahr 2016 brauchte man schon 29,6 Beitragsjahre und, wenn man nur drei Viertel des Durchschnitts verdient hat, fast 40 Jahre. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Das Rentenniveau anzuheben, schützt jene, die heute verdienen, vor Altersarmut in Zukunft. Deswegen sollten wir es anheben, und zwar auf 53 Prozent. (Beifall bei der LINKEN) Ich komme zum Schluss. Wir brauchen den dritten Entgeltpunkt bei der Mütterrente. Wir brauchen eine bessere Rente nach Mindestentgeltpunkten. Wir brauchen für Arbeitslose wieder Beiträge in der Rentenversicherung. Und wenn das alles nicht reicht, dann brauchen wir einen Zuschlag auf die Alterseinkommen wie in Österreich. Wir nennen diesen Zuschlag „solidarische Mindestrente“; denn das Ziel der Linken ist: Niemand soll im Alter von weniger als 1 050 Euro leben müssen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht Ralf Kapschack für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Ralf Kapschack (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Deutschland ist ein reiches Land. Viele beneiden uns um unseren Wohlstand und die politische Stabilität in der Mitte Europas. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber natürlich: Auch in unserem Land gibt es Armut. Es gibt Menschen, die nicht teilhaben können, weil sie das Geld dafür nicht haben, die sich keine Eintrittskarte für ein Fußballspiel, fürs Kino oder ein Geschenk für die Enkel leisten können. Das ist keine Debatte über statistische Größen, sondern eine Debatte über die Lebenswirklichkeit von Menschen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]) Armut, auch Altersarmut, über die wir heute reden, ist kein Naturgesetz; sie ist Folge von gesellschaftlichen Entwicklungen und politischen Entscheidungen. Die Absicherung im Alter ist immer auch ein Spiegel des Erwerbslebens. Wer lange gearbeitet hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter nicht in Armut zu fallen; das ist ein zentrales Versprechen des Sozialstaats. Zugegeben: Es kann nicht immer gehalten werden. Gute Arbeit ist die entscheidende Stellschraube für eine gute Absicherung im Alter. Gute, faire Löhne und stabile Beschäftigungsverhältnisse, das müssen die zentralen Ansatzpunkte sein. Die gesetzliche Rente ist oft nicht die einzige, aber meist die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Deshalb ist es wichtig, hier Spielräume zu nutzen, um Altersarmut zu bekämpfen. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Es ist schon angesprochen worden: Jedes Jahr gehen 170 000 Menschen im Alter von durchschnittlich 50 Jahren in die Erwerbsminderungsrente. Sie bekommen 670 Euro im Monat. Erwerbsminderung ist deshalb eines der größten Armutsrisiken in unserem Land. Im Rentenpaket 2014 sind erste deutliche Verbesserungen vorgenommen worden. Heute hat das Kabinett auf Initiative von Andrea Nahles zusätzliche Verbesserungen auf die Schiene gesetzt. (Beifall bei der SPD) Ja, es stimmt, die Abschläge bekommen wir nicht weg. Es stimmt auch, dass von den deutlichen Verbesserungen die Bestandsrentner noch nicht profitieren. Viele finden das ungerecht. Deshalb denkt zumindest die SPD darüber nach, was wir da in Zukunft machen können. Unser gesetzliches Rentensystem funktioniert relativ einfach: hohe Beiträge – hohe Rente, niedrige Beiträge – niedrige Rente. Es sind vor allem Frauen, die lange arbeiten und trotzdem aufgrund ihres niedrigen Lohns nur wenig einzahlen konnten. Im Alter steht dann oft die Grundsicherung. Das wollen wir verändern. (Beifall bei der SPD) Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, muss mehr haben als die Grundsicherung. Das ist eine Frage von Gerechtigkeit, Respekt und Wertschätzung. (Beifall bei der SPD) Der Vorschlag einer Solidarrente liegt auf dem Tisch. Mal sehen, was wir mit der CDU/CSU bis zur Wahl noch hinbekommen. Das Problem der Altersarmut von Selbstständigen ist schon angesprochen worden. Wir wollen, dass zukünftig Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, es sei denn, sie sind obligatorisch anderswo versichert. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zur Bekämpfung von Altersarmut und in Richtung Erwerbstätigenversicherung. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) In der öffentlichen Debatte wird gerade intensiv über das Rentenniveau gestritten; auch wir haben gerade eine kurze Debatte darüber geführt. Allein ein hohes Durchschnittsniveau der gesetzlichen Rente ist sicherlich kein Allheilmittel gegen Altersarmut. Aber es spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Deshalb sollte das Niveau der gesetzlichen Rente stabilisiert werden. Es steht nicht nur die Legitimation der gesetzlichen Rente auf dem Spiel, sondern auch viel Vertrauen, das Vertrauen, dass es in unserem Land gerecht zugeht. (Beifall des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD]) Zum Schluss noch ein Gedanke. Zur Gerechtigkeit gehört auch, dass diejenigen, die starke Schultern haben, mehr tragen als diejenigen, die schwache Schultern haben. Wenn wir hier über Altersarmut reden, dann sprechen wir an anderer Stelle über explodierende Managergehälter und extreme Vermögenssteigerungen bei den ganz Reichen. Das ist keine Neiddebatte, wie manche das leichtfertig abtun, (Kai Whittaker [CDU/CSU]: Nein, natürlich nicht!) sondern eine notwendige, zentrale Diskussion über den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Auch die Wohlhabenden in diesem Land profitieren davon, wenn es gerechter zugeht. Ich habe den Eindruck, dass manche das noch immer nicht verstanden haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht Katja Dörner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe heute nicht in die Geschäftsordnung des Bundestages geschaut. Aber ich habe den Titel der heutigen Aktuellen Stunde gelesen. Ich bin sehr froh, dass wir heute über Altersarmut debattieren. Altersarmut und die anstehenden Entwicklungen sind drängende Probleme, leider insbesondere für Frauen. Deshalb ist es nach unserer Auffassung überfällig, dass die Bundesregierung bei Strategien gegen Altersarmut insbesondere die Frauen in den Blick nimmt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) DIW und die Hans-Böckler-Stiftung haben eine aktuelle Studie vorgelegt. Diese zeigt erneut: Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern ist enorm. Frauen bekommen noch immer durchschnittlich als Rente nur 60 Prozent dessen, was die Männer bekommen. Das darf auf Dauer nicht so bleiben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Es ist ein altbekanntes Problem: Die Ungerechtigkeiten des Arbeitsmarktes, die für Frauen noch immer bestehen, setzen sich in der Rente fort. Sie werden quasi nahtlos fortgeschrieben. Deshalb ist für uns völlig klar, dass wir die Altersarmut von Frauen bei weitem nicht allein im Rentensystem werden angehen und lösen können. Das Rentensystem kann – das ist uns allen klar – die über Jahrzehnte fehlenden Beiträge nicht ausgleichen. Deshalb müssen wir viel früher ansetzen. Frauen müssen eigenständige Anwartschaften erwerben können. Sie brauchen eine eigenständige Existenzsicherung. Da bleibt die Bundesregierung leider weitestgehend blank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frauen verdienen im Schnitt weiterhin deutlich weniger, weil sie häufiger Teilzeit arbeiten, weil sie seltener in Führungspositionen sind, weil sie öfter in schlecht bezahlten Berufen tätig sind und auch weil es mittelbare und unmittelbare Lohndiskriminierung gibt. Wie gesagt, das ist alles altbekannt. Was macht die Bundesregierung? Wenig. Man kann auch sagen: gar nichts. Sie haben es beispielsweise immer noch nicht geschafft, das Rückkehrrecht auf Vollzeit zu verankern, obwohl es sogar im Koalitionsvertrag steht. Es ist aber zentral, dass Frauen aus der Teilzeitfalle herauskommen. (Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) 750 000 Frauen, die in Teilzeit arbeiten, wollen lieber Vollzeit arbeiten. (Kai Whittaker [CDU/CSU]: Damit lösen Sie das Problem der Altersarmut auch nicht!) Das sagt Frau Nahles selber. Was sagen Sie denn diesen Frauen? Sagen Sie ihnen, dass vier Jahre nicht ausreichen, hierfür eine Lösung zu finden? Ich kann das nicht nachvollziehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben beispielsweise mit der flexiblen Vollzeit einen konkreten Vorschlag gemacht, der Arbeitszeiten beweglicher macht und mehr Spielräume für Frauen und natürlich auch für Männer schafft. So kann man das Arbeitsvolumen von Frauen erhöhen, ohne die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus dem Blick zu verlieren. So können Frauen eigenständige Anwartschaften erwerben, und wir tun wirklich etwas gegen Altersarmut. Ich finde, es ist wirklich Zeit, dass die Bundesregierung sich solchen innovativen Vorschlägen endlich öffnet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich fürchte, da können wir lange warten!) Wir haben ein wer weiß wie gehyptes Quotengesetz verabschiedet, das aber die Vorstände ausspart. Es zeigt sich: Die Vorstandsetagen sind nach wie vor fest in Männerhand. Wir werden morgen ein sogenanntes Entgeltgleichheitsgesetz debattieren, das ein derartig zahnloser Tiger ist, dass man sich angesichts der großen Versprechungen, die hier den Frauen gemacht worden sind, aus Sicht der Bundesregierung eigentlich nur schämen kann. Ein bisschen mehr Transparenz für nicht einmal die Hälfte aller Frauen – das hat mit Lohngleichheit überhaupt nichts zu tun. Auch das wird sich in die Rente fortsetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Reform der Minijobs? Fehlanzeige bei dieser Bundesregierung. Dabei heißt es im Koalitionsvertrag sogar: Zudem wollen wir die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern. Was ist daraus geworden nach drei Jahren Legislaturperiode? Gar nichts ist daraus geworden. Stattdessen arbeiten 5 Millionen Menschen ausschließlich in Minijobs, eine unverändert hohe Zahl. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Sie ist gesunken, infolge des Mindestlohns gesunken!) Auch hier sind es eben vorrangig Frauen. Die ganze Problematik des Ehegattensplittings in Kombination mit den Minijobs muss ich hier, glaube ich, nicht breit auswalzen. Es zeigt sich ganz klar: Die Bundesregierung duckt sich vor den wirklich heißen Eisen weg. Das geht eben hart zulasten der Frauen. Wenn auch seitens der Regierungsfraktionen die Altersarmut von Frauen beklagt wird, aber gleichzeitig bei Lohngleichheit, Minijobs oder Ehegattensplitting nichts bewegt wird, kann man das nicht wirklich ernst nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bundesregierung schreibt in ihrem Alterssicherungsbericht 2016, dass das Versorgungsniveau ohne zusätzliche Altersvorsorge in den kommenden Jahren deutlich zurückgehen wird und dass darin insbesondere für Geringverdienende ein erhebliches Risiko besteht. Nun wissen wir aber auch: Mehr als 40 Prozent der Menschen mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von unter 1 500 Euro im Monat – in diesem Bereich arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer; auch hier ganz klar eine Geschlechterperspektive – sorgen weder betrieblich noch privat vor. Da sind die 5 Millionen Menschen in den Minijobs noch nicht einmal eingerechnet. Deshalb ist ganz klar: Da sich nicht jeder Sparen leisten kann, müssen wir endlich wirksame, konkrete Maßnahmen gegen Altersarmut ergreifen. Das hat die Bundesregierung leider verpasst. Mein Kollege Markus Kurth hat es schon gesagt: Wir Grüne wollen eine Garantierente – das ist auch aus frauenpolitischer Perspektive richtig und wichtig –, und wir wollen eine Bürgerversicherung bei der Rente, eine Rente für alle. Damit werden Versicherungslücken geschlossen, die heute eine der wesentlichen Ursachen von Altersarmut sind. Es reicht eben nicht, wenn man sich die Entwicklungen anschaut, nur ganz kleine Räder zu drehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Peter Weiß hat für die CDU/CSU-Fraktion als nächster Redner das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann es wenden, wie man will: Natürlich gibt es bei uns in Deutschland Männer und Frauen, die sehr wenig Einkommen haben und deswegen jeden Tag den Euro mehrmals umdrehen müssen. Aber das Problem dieser Personen löse ich nicht mit der Initiative, die die Linken hier in der Aktuellen Stunde angeboten haben. Die großen Zahlen von Herrn Birkwald kommen daher, dass er die Eurostat-Methode anwendet und sagt: Wer nur 60 Prozent des Durchschnittseinkommens hat, der gilt als armutsgefährdet. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist das in der Europäischen Union definiert!) Dass er keine Lösung anzubieten hat, sehen Sie an folgender Überlegung: Wenn Sie die durchschnittlichen Löhne um 10 Prozent erhöhen und die Renten um 10 Prozent erhöhen, dann haben wir immer noch genauso viele Bezieher eines Einkommens von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens, obwohl alle mehr haben. Daran zeigt sich: Mit solchen Prozentrechnereien werden wir den Menschen, die wirklich armutsgefährdet sind, überhaupt nicht gerecht. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ein Wahnsinn, was Sie da erzählen! – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Sie können das nicht wegdiskutieren!) Gerecht wird man diesen Mitbürgern nur, wenn man genau hinschaut. Im Altersvorsorgebericht wird festgestellt, dass wir bei denjenigen, die 35 Jahre oder länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, eine Grundsicherungsquote von 1 Prozent haben. Das heißt, wer ein Leben lang in die Rente eingezahlt hat, hat in der Regel – Gott sei Dank! – mehr als die Grundsicherung. Wer lange Ausfallzeiten hatte oder nie eingezahlt hat, der kann natürlich auch keine gute Rente erwarten. Ich erlebe immer wieder, dass Personen zu mir kommen, die wirklich zu wenig Rente haben. Diesen rate ich – ja ich dränge sie dazu –, Grundsicherung zu beantragen. (Daniela Kolbe [SPD]: Mach ich auch!) Grundsicherung ist kein Almosen, sondern ein Anspruch im Sozialstaat Deutschland, damit niemand Hunger und Not leiden muss. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Schauen wir uns einmal an, welche Personen in den letzten Jahren Grundsicherung neu beantragt haben! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, 50 Prozent der Neubeantragungen kommen von Personen, die null Euro Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung haben. Sprich: Wenn ich das Rentenniveau à la Birkwald anhebe, haben die null und nichts mehr. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wie oft muss ich das denn noch sagen? Um die geht es doch auch nicht!) Das zeigt zum Thema Armutsbekämpfung: Jeder muss in seinem Leben verpflichtet werden, für das Alter vorzusorgen – dafür sprechen wir uns als Union nachdrücklich aus –, damit er am Schluss nicht mit nichts dasteht. – Das ist das Allererste. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Zweite ist die vom Kollegen Kapschack bereits erwähnte Erwerbsminderungsrente. Ja, wer schon in jungen Jahren krank wird oder einen Unfall erleidet und nicht mehr arbeiten gehen kann, folglich auch nichts mehr in die Rente einzahlen und nicht privat vorsorgen kann, der ist im Zweifel sein Leben lang relativ arm dran. Deshalb ist es bemerkenswert, dass diese Große Koalition handelt und wir mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bereits zum zweiten Mal hintereinander die Ansprüche bei der Erwerbsminderungsrente erhöhen. Eine bessere Erwerbsminderungsrente ist der beste Schutz gegen Altersarmut. (Beifall bei der CDU/CSU) Richtig ist, dass, weil sie viele Jahre wenig oder überhaupt nicht in die Rente eingezahlt haben, gerade viele Frauen armutsgefährdet sind, Frau Dörner – wobei die Frauen Gott sei Dank aufholen. Die Frauen, die heute in Rente gehen, sind im Durchschnitt schon wesentlich besser dran als ihre Vorgängerinnen. Aber ich muss auch sagen: Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir mit der heftig diskutierten und umstrittenen Verbesserung der Mütterrente den Frauen und Müttern, die diese Ausfallzeiten haben, wirklich nachhaltig geholfen, ein Stück mehr Rente zu bekommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun ist es so, dass es für eine ausreichende Altersvorsorge notwendig ist – das hat schon immer gegolten –, zusätzlich für das Alter vorzusorgen und nicht allein die gesetzliche Rente anzusparen. Das gilt für jeden. Übrigens finde ich es erfreulich, dass uns der Altersvorsorgebericht zeigt, dass über 80 Prozent unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland zusätzlich etwas für die Altersvorsorge tun. Nur jener, der ohnehin schon wenig verdient und dessen Rentenansprüche gering sind, hat bisher – zu Recht – gesagt: Warum soll ich mich überhaupt bemühen, zusätzlich etwas zu tun, wenn ich weiß, dass am Ende aller Tage das, was ich angespart habe, mit der Grundsicherung verrechnet wird (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der hat doch überhaupt kein Geld dazu!) und ich dann nicht mehr habe als derjenige, der überhaupt nichts getan hat? Insofern ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das wir in der nächsten Sitzungswoche hier im Deutschen Bundestag beraten werden, eine entscheidende, geradezu revolutionäre Veränderung im Sozialrecht in Deutschland. Denn wir schlagen vor: Egal was jemand für seine Altersversorgung zusätzlich getan hat, er erhält mindestens 100 Euro mehr, als die Grundsicherung ausmacht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir drehen das Prinzip um. Außerdem führen wir für die Geringverdiener erstmals einen Geringverdienerzuschlag ein. Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Der sollte noch zehn Minuten weitermachen! Der ist gut!) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn man wirklich etwas gegen Altersarmut tun will, dann darf man nicht mit der Gießkanne herumlaufen. Lassen Sie Ihre Gießkanne im Garten oder auf dem Balkon! Zielgerichtete Hilfe da, wo es notwendig ist, dafür sorgen wir. Das hilft im Kampf gegen Altersarmut. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Danke schön. – Markus Paschke hat als nächster Redner für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Markus Paschke (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute schon ganz viel über Statistiken etc. gehört, und ich wollte eigentlich auch damit anfangen. Ich finde es schon beängstigend, wenn Eurostat feststellt, dass jeder Fünfte hier in Deutschland von Armut gefährdet ist. Solche Statistiken bilden immer nur die Vergangenheit ab. Wichtig ist, was wir daraus für die Zukunft lernen. Vergleiche ziehen sollte man nicht zu Ländern, die ein wesentlich niedrigeres Niveau als wir haben, sondern zu Ländern, deren Niveau gleich unserem oder sogar höher ist. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Ich würde dafür die Niederlande mit einem gleichen oder Norwegen mit einem höheren Niveau heranziehen. Die Armutsrisikoquote dort liegt bei 10,9 Prozent bzw. 11,6 Prozent. Das heißt doch für uns, dass es bei uns im Moment noch nicht optimal geregelt ist; andere Länder sind vielmehr ein Beispiel dafür, wie man es wesentlich besser regeln kann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann man sehr viel von lernen!) Wir brauchen hier also bessere Lösungen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besser als die Große Koalition! Das ist richtig!) In meinen Bürgersprechstunden habe ich die gleichen Erfahrungen wie meine Kollegin Daniela Kolbe gemacht. Die Betroffenen kommen und schildern ihre Situation. Viele empfinden es als unwürdig, wenn sie zum Sozialamt gehen und Alterssicherung beantragen sollen. Ich kann das auch nachvollziehen. Meine Großmutter hat genauso reagiert, als mein Großvater gestorben ist und sie nur noch mit einer kleinen Witwenrente dastand. Sie hat ihr Leben lang mitgearbeitet; aber sie hat nichts davon gehabt: Mein Großvater war selbstständig, und sie war mithelfende Familienangehörige. Wenn wir Lösungen suchen, müssen wir schauen, dass wir die Menschen in den Mittelpunkt stellen und individuelle Angebote machen. Es gibt zukünftig sehr viel mehr Menschen, die betroffen sein werden. Das zeigt sich, wenn man sich die Situation einmal anschaut: Der Niedriglohnsektor wird immer größer; er ist schon in der Vergangenheit deutlich gewachsen. Es gibt sehr viel größere Armutsrisiken für Selbstständige, für Solo-Selbstständige im Handwerk, im Dienstleistungsbereich und in vielen anderen Bereichen. Es sind überwiegend Frauen, die durch Kindererziehung, durch Pflegeleistungen etc. ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben. All diejenigen werden zukünftig wahrscheinlich eine Rente bekommen, die nicht mehr zum Leben reicht. Um diese Menschen müssen wir uns kümmern. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Der Mann hat recht!) – Zuhören hilft manchmal, liebe Kollegen. (Beifall bei der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir hören ja zu! – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Auch ganz genau!) Eine Vorstufe zur Rente sind Ausbildung und damit Eintritt in die Arbeitswelt. Das heißt, wir müssen uns auch darum kümmern, dass wir sachgrundlose Befristungen endlich wieder abschaffen, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Haben wir schon x-mal vorgelegt!) dass wir den Niedriglohnsektor eindämmen. Auch wenn die Linke immer gern auf die Agenda 2010 verweist, will ich einmal einen Vorsitzenden der SPD zitieren. Willy Brandt hat einmal gesagt: Jede Zeit erfordert ihre eigenen Antworten. (Beifall bei der SPD) Das, was im Jahr 2000 vielleicht gut war – zumindest haben diejenigen, die es gemacht haben, es damals als sinnvoll und gut empfunden –, muss heute nicht richtig sein. Ich bin der Überzeugung, dass wir heute eine ganz andere Anforderung haben. Heute haben wir eine andere Zeit. Es geht darum, dass wir alle Menschen an dem Erfolg, den wir in Deutschland haben, teilhaben lassen. Das ist doch entscheidend. (Beifall bei der SPD) Das heißt, wir müssen uns sehr viel mehr um die kümmern, die nicht zu den Gewinnern zählen, (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Aha!) sondern die auf gleichem Niveau verharren oder die sogar Abstiegsängste haben. Das sind nicht wenige. Das ist die Aufgabe, der sich die Politik stellen muss. Wir müssen versuchen, die Zukunft besser zu gestalten und nicht nur der Vergangenheit hinterherzutrauern. Das hilft nicht. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die letzten paar Jahre waren einfach schlecht!) Wir müssen aus der Vergangenheit lernen und es in Zukunft besser machen. Es gibt gute Beispiele dafür. Danke. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Dr. Carsten Linnemann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Herzlichen Dank. – Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal nachgeschaut: Wir beschäftigen uns jeden Monat mit dem Thema Rente: am 29. September, am 21. Oktober, (Michael Schlecht [DIE LINKE]: Macht Sinn!) 10. November, 1. Dezember, 19. Januar. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Sie haben ja nichts gelernt!) Es ist richtig, dass wir uns in diesem Hohen Haus mit diesem wichtigen Thema beschäftigen. Auffällig ist, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, dieses Thema immer nutzen, um den Fokus ausschließlich auf das Thema Altersarmut zu richten. Ja, ich gebe Herrn Kapschack recht: Es ist keine statistisch nennenswerte Größe. Es gibt schwere Einzelschicksale, auch im Bereich Grundsicherung im Alter. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Wenn es nur Einzelschicksale wären!) Herr Birkwald, mich ärgert, dass Sie so tun, als ob das Thema Altersarmut ein flächendeckendes, breites und großes Problem in Deutschland ist. Das ist mitnichten der Fall. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zuhören: in Zukunft werden wird!) Damit reden Sie dieses Land schlecht. Das ist nicht gut. (Beifall bei der CDU/CSU) Die statistischen Zahlen sprechen Bände. Es sind 2 bis 3 Prozent, die in Grundsicherung sind. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, es sind nicht 2 bis 3 Prozent! Es sind 15 Prozent! Gucken Sie sich doch einmal den Armuts- und Reichtumsbericht der Bunderegierung an!) – Aber natürlich kann man nicht verhehlen – das muss man einmal sagen –: Es gibt Gruppen, die viel mehr von Armut bedroht sind. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Kinderarmut!) Keine Altersgruppe ist heute weniger bedroht als die der Rentner. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist falsch!) Das muss man so sagen. (Karin Binder [DIE LINKE]: Alle, die jetzt arm sind, sind als Rentner oder Rentnerin erst recht arm!) Meine Kolleginnen und Kollegen haben richtig gesagt, was man gezielt machen muss, um diesen Menschen zu helfen. Aber man darf nicht so tun, als ob wir das Rentenniveau in Gänze mit voller Wucht anheben müssten, um damit die Probleme zu lösen. Das ist mitnichten der Fall. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das wird damit nicht gelöst werden!) Es ist sogar so, dass bei einem sinkenden Rentenniveau die Renten in Deutschland steigen, und zwar auch in den nächsten Jahren. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber von den Löhnen abgekoppelt werden!) Selbst im Zeitalter eines sinkenden Rentenniveaus ist es so, dass der Abstand von den Durchschnittsrenten zur Grundsicherung größer ist denn je, Herr Birkwald. Ich will nicht alles wiederholen; das, was die Kolleginnen und Kollegen gesagt haben, ist richtig. Wenn wir etwas machen, dann müssen wir gezielt etwas machen. Das, was heute beispielsweise bei den Erwerbsgeminderten passiert, ist richtig. Das sind doch die Menschen, die nicht mehr arbeiten können. Das sind doch die Menschen, die unsere Unterstützung brauchen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 4,50 Euro!) Auch das Thema Solo-Selbstständige ist richtig. Glauben Sie, ich möchte, dass sich Menschen in Deutschland selbstständig machen, sich ein Geschäftsmodell überlegen, eine tolle Idee haben und sagen: „Das Geschäftsmodell kann ich nur dann umsetzen, wenn ich keine Rentenversicherungsbeiträge zahle“? Glauben Sie, ich will, dass man sich unter Marktpreisniveau anbietet, (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Das ist aber Realität!) und der Steuerzahler soll die Grundsicherung im Alter für diejenigen übernehmen, die das Geschäftsmodell zulasten der Solidargemeinschaft aufgelegt haben? Genau das will ich auch nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist heute Realität!) Deswegen wollen wir eine Versicherungspflicht, keine Pflichtversicherung, bei der der Selbstständige die Pflicht hat, dass er vorsorgt. Gleichzeitig brauchen wir eine Übergangsphase, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind 300 Euro für jeden Selbstständigen! 300 Euro pro Monat für jeden!) damit die Start-ups in den ersten zwei, drei Jahren Luft haben, ihr Geschäftsmodell umzusetzen, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Damit ist Frau von der Leyen gescheitert!) um dann in die Altersvorsorge zu gehen. Zum Schluss. Was mir auch heute in der Debatte aufgefallen ist: Ich glaube, dass sich diese Große Koalition nicht verstecken muss, wenn es um das Thema geht, was wir für Menschen gemacht haben, die Transferleistungen vom Staat bekommen. Ich glaube, das brauchen wir nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Morgen reden wir über das Thema Managergehälter. Auch das ist eben schon angesprochen worden; Herr Kapschack, auch Sie haben es angesprochen. Wissen Sie, was mich ärgert? (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie ärgern sich zu viel! Das macht schlechte Stimmung!) Dass wir nur noch über die da ganz oben sprechen. Diejenigen, die staatliche Leistungen bekommen, haben wir nicht vernachlässigt. Aber die breite Mitte der Gesellschaft, die sich den Wecker stellt, morgens aufsteht und arbeiten geht, die sich an Recht, Gesetz und Ordnung hält, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Schichtarbeiter können auch abends aufstehen!) die für eine Schlagzeile in der Zeitung vielleicht zu langweilig ist – sie trägt diesen Staat. Wir müssen sie auch mal in den Mittelpunkt rücken, für sie müssen wir da sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Insofern ist es wichtig, dass wir, wenn wir über soziale Gerechtigkeit reden, nicht nur darüber reden, wie wir den Sozialstaat ausdehnen können, sondern auch über diejenigen reden, die diesen Sozialstaat überhaupt erst möglich machen und mit ihren Steuern finanzieren, damit die Umverteilung, die heute stattfindet, auch morgen noch stattfinden kann. Deshalb müssen wir den Fokus mehr auf die Mitte, auf die Menschen, die in Deutschland arbeiten gehen, richten. (Beifall bei der CDU/CSU – Markus Paschke [SPD]: Wir müssen auch darüber reden, die Schere kleiner zu machen!) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner in der Aktuellen Stunde hat Tobias Zech für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Tobias Zech (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt bin ich der letzte Redner. Ich werde mir jetzt nicht anmaßen, eine Zusammenfassung zu machen. Aber wenn man momentan die Debatte auch in den Medien verfolgt, dann erkennt man, dass es beim Thema Altersarmut sehr gezielt um die Frage geht, wie wir mit dem Rentensystem, dem Rentenniveau und Rentenerhöhungen umgehen. Das heißt aber, wir sprechen nur über die Symptome. Altersarmut ist in Deutschland Realität. Das ist auch nichts Neues. Altersarmut hat es in Deutschland schon immer gegeben. Unsere Aufgabe ist es, dass wir denjenigen helfen, die am meisten davon betroffen sind und unverschuldet in diese Situation geraten sind. Das ist unstrittig. (Beifall bei der CDU/CSU) Unstrittig ist auch, was die Statistiken besagen. Matthias Birkwald, ich nehme jetzt mal eine andere Statistik, ich nutze nicht die Daten von Eurostat. Ich nenne eine Prozentzahl: 3 Prozent der Rentnerinnen im Westen sind in der Grundsicherung. Die Kollegin Kolbe hat schon etwas dazu gesagt, und ich erzähle Ihnen: Ich habe als Gemeinderat in meiner Heimatgemeinde vor zehn Jahren mit Stolz gemeinsam mit dem AWO-Ortsverband einen Wohlfahrtsladen eingeweiht – volles Programm: Blasmusik, Pfarrer, Bürgermeister. Und wie erschrocken war ich eine Woche später, als ich gesehen habe, wer da wirklich einkaufen geht! Das heißt, zu den 3 Prozent, die in der Grundsicherung sind, kommt noch eine Anzahl x von Menschen, die niemals zum Amt gehen würden. Wir können sie animieren, wie wir wollen – sie gehen nicht zum Amt und fallen aus jeder Statistik heraus. Natürlich müssen wir uns um sie kümmern, und natürlich gehören sie in unseren Fokus. (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Deshalb müssen wir, wenn wir über Altersarmut sprechen, immer auch diejenigen im Auge haben, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Verdeckte Armut, ja!) die nicht unsere Hilfe in Anspruch nehmen; auch über sie müssen wir sprechen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das hat hier auch keiner meiner Vorredner bestritten. Aber wichtig ist: Wenn wir über diejenigen sprechen, die nicht zum Amt gehen, dann müssen wir schauen, was die Ursachen dafür sind. Diese Ursachen müssen wir mit Blick auf die Zukunft bekämpfen. Da müssen wir besser werden. Jetzt sage ich Ihnen, dass diese Regierung, geführt von der Union, seit 2005 die beste Politik aller Zeiten gegen Altersarmut gemacht hat, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber seitdem ist die Altersarmut massiv angestiegen!) weil wir nämlich die Arbeitslosigkeit fast halbiert haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn Sie in den Armutsbericht schauen, dann lesen Sie, dass die Ursachen von Altersarmut nicht ein niedriges Rentenniveau oder unterschiedliche Beitragssätze sind. Vielmehr ist die Ursache, dass zu wenig eingezahlt wurde. Es liegt also an einer schlechten Wirtschaftspolitik, an einer schlechten Arbeitspolitik und an einer zu hohen Zahl von Arbeitslosen. Wenn man wirklich daran interessiert ist, Altersarmut in der Zukunft zu verhindern, dann muss man in Deutschland gute Jobs schaffen, eine gute Wirtschaftspolitik betreiben. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau so!) Dafür stehen wir, die Union, und das kann man auch belegen. Matthias Birkwald hat vorhin die Bild zitiert. Ich erlaube mir, auf eine Karte aus der Bild zu verweisen. Gucken Sie sich die Karte an, die gestern in der Bild-Zeitung abgedruckt war; da sehen Sie deutlich, wo das Armutsrisiko am niedrigsten ist, nämlich in Bayern, seit 60 Jahren regiert von der CSU. (Beifall bei der CDU/CSU – Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Wie viel Unterstützung hat Bayern bekommen?) Und wo ist es am höchsten? Überall da, wo ihr regiert. (Dr. Matthias Bartke [SPD]: Bayern first!) Wenn man den Menschen einen Rat geben möchte, dann lautet er: Wählen Sie die Union! Das ist die beste Versicherung gegen Altersarmut. (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Vorredner haben alle schon gesagt, was wir gemeinsam mit der SPD in dieser Großen Koalition im Bereich Erwerbsminderungsrente gemacht haben. Wir haben gemeinsam mit der SPD die Mütterrente eingeführt. Und natürlich werden wir, die CSU, auch nach der nächsten Wahl besonders für die Mütterrente kämpfen. (Beifall des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU]) Dazu haben wir uns schon committed. Kollege Linnemann hat die Situation der Solo-Selbstständigen angesprochen. Wir wollen eine Versicherungsvorsorgepflicht für Solo-Selbstständige. Es kann nicht sein, dass ich mein ganzes Leben lang arbeite und den Marktpreis zerstöre, weil ich mir die Sozialversicherungsabgaben spare. Das wollen wir nicht. Das ist nicht marktgerecht. Das verhindert nicht nur Marktredlichkeit, sondern auch die richtige Vorsorge für das Alter. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die nächsten 20 Sekunden noch eines sagen: Wenn wir über Altersvorsorge sprechen – und auch das ist im Rentenversicherungsbericht, im Altersarmutsbericht und überall das Gleiche –, dann stellen wir fest: Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule. Aber wir müssen den Menschen in unserem Land auch sagen: Ihr braucht die anderen beiden Säulen. Deshalb sind wir in der Großen Koalition dabei, die bAV, die berufliche Altersvorsorge, zu stärken. Aber auch die private Vorsorge ist wichtig für die Menschen in unserem Land; denn das Nettoeinkommen in der Rente soll nicht nur aus Leistungen aus der gesetzlichen Rente bestehen, sondern sich im besten Falle aus gesetzlicher Rente plus betrieblicher Altersvorsorge plus privater Vorsorge zusammensetzen. Unterstützen Sie unser Drei-Säulen-Modell! Das ist das Beste, was Sie machen können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 16. Februar 2017, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen, und ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag und Abend. Gute Arbeit! (Schluss: 16.47 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.02.2017 Dröge, Katharina * BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.02.2017 Groth, Annette DIE LINKE 15.02.2017 Hiller-Ohm, Gabriele SPD 15.02.2017 Lanzinger, Barbara CDU/CSU 15.02.2017 Lemke, Steffi BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.02.2017 Lotze, Hiltrud SPD 15.02.2017 Mihalic, Irene BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.02.2017 Obermeier, Julia CDU/CSU 15.02.2017 Oppermann, Thomas SPD 15.02.2017 Ripsam, Iris CDU/CSU 15.02.2017 Rüthrich, Susann * SPD 15.02.2017 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.02.2017 Schlecht, Michael DIE LINKE 15.02.2017 Schmidt, Dr. Frithjof BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.02.2017 Sitte, Dr. Petra DIE LINKE 15.02.2017 Strenz, Karin CDU/CSU 15.02.2017 Thissen, Dr. Karin SPD 15.02.2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 15.02.2017 Werner, Katrin DIE LINKE 15.02.2017 Wilms, Dr. Valerie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 15.02.2017 Ziegler, Dagmar SPD 15.02.2017 Zollner, Gudrun CDU/CSU 15.02.2017 *aufgrund gesetzlichen Mutterschutzes Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 3): Plant die Bundesregierung, bei der Umsetzung des neuen Programms „Zukunft Stadtgrün“ auch den bedarfsgerechten Umbau von Kleingartenanlagen zu bezuschussen, und können die Gelder der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ auch für den bedarfsgerechten Umbau von Kleingartenanlagen verwendet werden? Die Anpassung und der Umbau von Kleingartenanlagen sind in allen Programmen der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig, auch künftig im derzeit zwischen Bund und Ländern in Abstimmung befindlichen neuen Programm „Zukunft Stadtgrün“. Voraussetzungen sind unter anderem das Vorliegen eines städtebaulich relevanten Missstandes sowie die Belegenheit in einem Fördergebiet der Städtebauförderung (keine Projektförderung). Über die Förderung innerhalb eines Städtebauförderprogramms entscheiden auf Antrag der Städte und Gemeinden die Länder. Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) können nur Maßnahmen gefördert werden, die der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes dienen. Der bedarfsgerechte Umbau von städtischen Kleingartenanlagen dient nicht der Verbesserung der Agrarstruktur oder dem Küstenschutz. Daher ist der Einsatz von GAK-Mitteln für diesen Zweck nicht möglich. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 4): Plant die Bundesregierung, bei dem zusammengeführten Stadtumbauprogramm aus den beiden Stadtumbauprogrammen Ost und West auch den bedarfsgerechten Umbau von Kleingartenanlagen zu bezuschussen? Die Bundesregierung plant mit dem im Jahr 2017 zusammengeführten Stadtumbauprogramm keine Änderungen zum Umbau und zur Anpassung von Kleingartenanlagen. Der Umbau und die Anpassung von Kleingartenanlagen sollen weiterhin im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme grundsätzlich mit den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung, wie zum Beispiel auch dem neuen Stadtumbauprogramm, möglich sein. Die Umsetzung der Städtebauförderungsprogramme obliegt den Ländern. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 7): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission als Reaktion auf die Ergebnisse der 39. Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, den internationalen Luftverkehr auf unbestimmte Zeit weiterhin nicht in das europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen (vergleiche COM(2017) 54 final), und inwiefern setzt sie sich im Rahmen der Verhandlungen über den betreffenden Verordnungsentwurf stattdessen dafür ein, die bis Ende 2016 vorübergehend geltende „Stop the Clock“-Entscheidung ersatzlos auslaufen zu lassen, so dass der internationale Luftverkehr bereits ab 2017 wieder in das europäische Emissionshandelssystem einbezogen wird? Die Bundesregierung begrüßt, dass die EU-Kommission nun einen Legislativvorschlag zur Änderung der Emissionshandelsrichtlinie für den Luftverkehrssektor ab 2017 vorgelegt hat. Der Verordnungsvorschlag, den EU-Emissionshandel für Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weiterzuführen und Flüge in und aus Staaten außerhalb des EWR bis auf Weiteres auszunehmen, ist konsequent und wird im Wesentlichen unterstützt. Damit erkennt die EU-Kommission die Entscheidung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) an und sendet ein wichtiges Signal für die weiteren Arbeiten der ICAO zur Implementierung des „Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation“ (CORSIA). Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die ICAO-Maßnahme möglichst umwelteffektiv ausgestaltet und umgesetzt wird. Dafür muss die ICAO innerhalb der nächsten zwei Jahre verbindliche Regelungen für ein robustes System zur Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) von Luftverkehrsemissionen und für die Qualität der Offset-Zertifikate erarbeiten. Ein Review soll der EU nach Verabschiedung der ICAO-Regelungen ermöglichen, die globale Maßnahme erneut zu bewerten und über Möglichkeiten der Umsetzung auf EU-Ebene zu entscheiden. Dies gilt auch mit Blick auf die Ausgestaltung des EU-Emissionshandels für den Luftverkehr ab 2021. Die EU-Kommission geht von einer Weiterführung des EU-Emissionshandels für den Luftverkehr nach Inkrafttreten der globalen Maßnahme aus und schlägt zudem eine jährliche Reduzierung des Emissionsgesamtbudgets im Luftverkehr (wie im stationären ETS-Bereich) vor. Die Bundesregierung wird die Details des Kommissionsvorschlags nun prüfen und auf EU-Ebene beraten, unter Berücksichtigung von CORSIA und der mit dem Pariser Abkommen eingegangenen Klimaschutzverpflichtungen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 9): Wird sich die Bundesregierung angesichts der vielen Flüchtlinge aus den afrikanischen Ländern im Rahmen der EU für gerechte Handelsbeziehungen mit Afrika einsetzen und deshalb die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) ablehnen, um neue, faire Handelsabkommen zu entwickeln? Die Bundesregierung setzt sich für gerechte Handelsbeziehungen der EU mit Afrika ein und fördert regionale wirtschaftliche Integrationsbemühungen in Afrika, die insbesondere auch den innerafrikanischen Handel stärken. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die afrikanischen Staaten in ihrem Engagement zur Gründung einer Panafrikanischen Freihandelszone. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) sind ein Zwischenschritt für eine umfassendere Neugestaltung der Handelsbeziehungen zu Afrika auch mit dem Ziel der Schaffung einer Panafrikanischen Freihandelszone. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird seine afrikanischen Partner bei der entwicklungsfreundlichen Umsetzung der EPAs unterstützen, insbesondere bei der Nutzung der Handelspotenziale und der Anwendung der darin niedergelegten Schutzmechanismen. Dies wird im Rahmen eines überregionalen Vorhabens erfolgen, dessen Start für April 2017 vorbereitet wird. In Bezug auf die Flüchtlingslage in Afrika ist die Bundesregierung mit Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung, mit Stabilisierungsmaßnahmen und mit humanitärer Hilfe in vielen betroffenen Staaten präsent. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 14): Wie viele Anträge auf Familienzusammenführungen für Bürgerkriegsgeflüchtete aus Syrien wurden seit dem 1. Januar 2016 generell in den Auslandsvertretungen Amman, Ankara, Istanbul, Izmir, Beirut und Kairo eingereicht, und wie viele wurden hiervon abgelehnt? Erfasst wird für die genannten Auslandsvertretungen in der Kategorie Familiennachzug zum Schutzberechtigten nur die Zahl der erteilten Visa. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurden Visa an Nachzugsberechtige aus Syrien wie folgt erteilt: Amman 4 003, Ankara 4 392, Istanbul 12 407, Izmir 3 287, Beirut 11 280, Kairo 940. Wenn die von den übrigen Auslandsvertretungen weltweit erteilten Visa einbezogen werden, ergibt sich die Gesamtzahl von 39 855 an Nachzugsberechtigte aus Syrien erteilten Visa. Dies ist ungefähr eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr 2015. Die Zahlen werden nur quartalsweise erfasst, weshalb für 2017 noch keine Angaben verfügbar sind. Diese Angaben wurden Ihnen bereits in einem Schreiben vom 26. Januar 2017 mitgeteilt. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 17): In welcher Form wird die Bundesregierung versuchen, die Hinrichtung von Mohammed Ramadan Issa, Hussain Ali Mussa und Mahir Abbas Chamis in Bahrain zu verhindern, oder geht die Bundesregierung analog zu dem Projekt zur Verbesserung der Haftbedingungen in Äthiopien davon aus, dass auch hier ein solches Projekt zu einer Humanisierung der Situation besser beitrüge? Die Haltung der Bundesregierung ist klar: Die Todesstrafe ist eine unmenschliche Form der Bestrafung, die wir unter allen Umständen ablehnen. Deutschland setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern in der EU für die Abschaffung und Ächtung der Todesstrafe ein – und zwar weltweit. Diese Position wurde der bahrainischen Regierung in einer gemeinsamen Demarche der Europäischen Union gegenüber dem bahrainischen Staatssekretär im Außenministerium Dr. Abdulla am 2. Februar sowie in einem Gespräch mit dem stellvertretenden bahrainischen Außenminister Al Doseri am 8. Februar erläutert. Die bahrainische Regierung wurde aufgefordert, von weiteren Hinrichtungen abzusehen. Die Bundesregierung fördert derzeit kein Projekt zur Verbesserung der Haftbedingungen in Äthiopien. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 19): Erwägt die Bundesregierung hinsichtlich der Erklärung des tansanischen Verteidigungsministers Hussein Mwinyi am 8. Februar 2017, die tansanische Regierung fordere Reparationen für die brutale Niederschlagung des Maji-Maji-Aufstands zwischen 1905 und 1907 durch die deutschen Truppen, bei der geschätzte 250 000 Menschen getötet wurden (www.washingtonpost.com/world/europe/tanzania-to-seek-german-reparations-over-colonial-acts/2017/02/08/8484ba14-ee0b-11e6-a100-fdaaf400369a_story.html?utm_term=.1fd4abf1a2a0), Verhandlungen mit der tansanischen Regierung auf Wiedergutmachung für koloniale Verbrechen zu beginnen, und gab es hier bereits Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der tansanischen Regierung (bitte Datum und Themen mit Forderungen auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Forderungen der tansanischen Regierung nach Verhandlungen über Reparationen vor. Auch in der Vergangenheit hat Tansania nie derartige Forderungen erhoben. Von daher gab es bislang weder Treffen mit Vertretern der tansanischen Regierung zum Thema Wiedergutmachung, noch sind solche derzeit geplant. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 20): Mit welchen Maßnahmen unterfüttert nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union in Belarus „eine gewisse Vereinbarung bezüglich der Migration“, wie der dortige Präsident eine Kooperation umschrieb, die unter anderem Gelder für den Bau von Zentren für „illegale“ Migranten sowie für deren Abschiebung vorsieht (dw.com vom 24. Januar 2017, „Streit um Migrantenzentren in Weißrussland“), und welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2011 autorisierten Verhandlungen der Europäischen Kommission über ein Abschiebeabkommen der Europäischen Union mit Belarus (Bundestagsdrucksache 18/1423, Antwort zu Frage 9)? Ein umfassendes europäisches Unterstützungsprogramm im Bereich Migration soll Belarus bei der Bewältigung einer steigenden Zahl irregulärer Migrantinnen und Migranten im Land helfen. Das Unterstützungsprogramm umfasst 7 Millionen Euro aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument und unterstützt die belarussische Regierung bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zum Migrationsmanagement im Einklang mit internationalem Recht und internationalen Standards. Auch Bau und/oder Renovierung von mehreren offenen Unterkünften für Migranten sind vorgesehen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) ist an der Umsetzung beteiligt. Eine ausführliche Beschreibung ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission frei zugänglich. Verhandlungen über ein Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen haben im Jahr 2014 begonnen und sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 21): Über welche weiteren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Anschlagsplänen eines 17-jährigen Terrorverdächtigen, der am 20. Januar 2017 in Wien festgenommen wurde und nach Recherchen des ARD-Magazins Report Mainz und des österreichischen Magazins Falter die US-Airbase im pfälzischen Ramstein „im Visier“ gehabt und überlegt habe, dort „neben einer Mülltonne eine Rohrbombe explodieren zu lassen“ (n-tv.de vom 31. Januar 2017, „Terrorverdächtiger hatte Ramstein im Visier“), und wie bewertet die Bundesregierung das derzeitige Risiko, dass Ramstein als der größte US-Luftwaffenstützpunkt in Europa das Ziel von Anschlägen werden könnte, zumal in Ramstein auch Drohnenoperationen vorbereitet, über eine Satellitenverbindung geroutet sowie ausgewertet werden? Die Festnahme des 17-jährigen Terrorverdächtigen am 20. Januar 2017 in Wien erfolgte im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens der österreichischen Behörden. Zu dem Sachverhalt stehen die deutschen Sicherheitsbehörden in einem engen Austausch mit den österreichischen Sicherheitsbehörden. Weitergehende Auskünfte obliegen daher der zuständigen österreichischen Justizbehörde, hierzu können wir leider mit Blick auf die laufenden Ermittlungsverfahren keine Aussagen treffen. In den letzten Wochen sind im Zusammenhang mit einer möglichen Gefährdung des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein aus den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zwei pressewirksame Sachverhalte bekannt geworden. Grundsätzlich betrachtet, besteht derzeit eine besonders hohe (abstrakte) Gefährdung für den US-Luftwaffenstützpunkt vornehmlich aus dem Bereich der politisch motivierten und hier der religiös motivierten Ideologie. Allerdings sind der Bundesregierung aktuell keine konkreten Gefahrenmomente bekannt. Dabei ist immer eine potenzielle Gefährdung durch irrational handelnde/fanatisierte Personen, deren Verhalten sich weitestgehend einer polizeilichen Bewertung entzieht, einzukalkulieren. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (fraktionslos) (Drucksache 18/11120, Frage 25): Wie viele sogenannte Massenunterkünfte für Flüchtlinge, Migranten oder Asylbewerber gab oder gibt es jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in der Bundesrepublik Deutschland? Der Bundesregierung liegen hierzu keine näheren Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen liegt bei den Ländern. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 26): Welche Nationalitäten betrafen die Abschiebungen per Charterflugzeug von einzelnen Personen 2016 (siehe Bundestagsdrucksache 18/11126, Antworten zu den Fragen 21 und 22) (bitte für Flüge jeweils getrennt angeben), und wie hoch waren die Kosten für die einzelnen Charterflüge sowie die Gesamtkosten? Datum Zieldestination Anzahl Rückzuführende Nationalität Rückzuführender Kosten Fluggerät 18.01.2016 Mailand 2 Somalia, Pakistan 18 200 € 21.01.2016 Sofia 1 Algerien 21 105 € 03.03.2016 Conakry 3 Guinea 165 500 € 21.03.2016 Istanbul 3 Türkei 36 600 € 27.04.2016 Sofia 5 Syrien, Algerien 33 570 € 22.06.2016 Bukarest 1 Irak k. A.* 29.06.2016 Sofia 2 Syrien 9 300 € 20.07.2016 Douala 1 Kamerun 70 990 € 06.12.2016 Budapest 1 Syrien k. A.* 19.12.2016 Dhaka 3 Bangladesch 220 632,50 € * Fluggerät nicht von der Bundespolizei gechartert. Bei den genannten Kosten handelt es sich ausschließlich um die Kosten für die Bereitstellung des Fluggerätes, soweit diese bekannt sind, weil die Anmietung durch die Bundespolizei erfolgte. Eine Darstellung der Gesamtkosten ist durch die Bundespolizei nicht möglich. Hierzu bedürfte es der Beteiligung der Länder. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 27): Welche empirischen Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, dass die Gesamtzahl der Ausreisen (inklusive Abschiebungen) von abgelehnten Asylsuchenden in Bundesländern, in denen es vergleichsweise mehr Abschiebungen als freiwillige Ausreisen gibt, höher als in anderen Bundesländern ist, und wie ist der geplante Wegfall einer Abschiebungsankündigung nach mehr als einjährig geduldetem Aufenthalt mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde vereinbar (bitte ausführlich darlegen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es nur drei Bundesländer, in denen 2016 die Zahl der nach dem Förderprogramm REAG/GARP geförderten freiwilligen Rückkehrer niedriger war als die von Abgeschobenen. Wegen der erheblichen Differenz von vollziehbar Ausreisepflichtigen innerhalb der Bundesländer können die absoluten Zahlen der Ausreisen aus den einzelnen Bundesländern nicht direkt miteinander verglichen werden. Die Bundesregierung ist allerdings der Ansicht, dass die Bereitschaft, freiwillig das Land zu verlassen, dann wächst, wenn die konkrete Gefahr negativer Rechtsfolgen besteht, die an die Abschiebung geknüpft sind. Die Bundesregierung und andere staatliche Behörden und Einrichtungen sind an Recht und Gesetz gebunden. Auch bei der Ausarbeitung des Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wird die Bundesregierung die in der Frage genannten Grundsätze beachten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 28): Was sind die Gründe dafür, dass die Gesamtschutzquote bei afghanischen Asylsuchenden trotz der verschärften Sicherheitslage in Afghanistan im Januar 2017 auf nur noch 45,2 Prozent gesunken ist (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201701-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf?__blob=publicationFile; bitte ausführen und dabei angeben, welche internen Änderungen es in Bezug auf die Lageeinschätzung oder Entscheidungspraxis in den letzten beiden Monaten gegebenenfalls gegeben hat), und inwieweit werden wegen der verschärften Sicherheitslage in Afghanistan Gefährdungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei länger zurückliegenden Asylablehnungen afghanischer Asylsuchender erneut überprüft, von Amts wegen oder auf Antrag (vergleiche die entsprechende Empfehlung in den „Anmerkungen des UNHCR zur Situation in Afghanistan auf Anfrage des deutschen Bundesministeriums des Innern“ von Dezember 2016, Seite 1)? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt keine Statistik zu den individuellen Asylgründen. Für jede Entscheidung über den internationalen Schutzbedarf von Antragstellern aus Afghanistan ist es erforderlich, den Fall auf individueller Grundlage unter Einbeziehung sämtlicher Aspekte des Einzelfalls zu bewerten. Daher ist keine allgemeine Aussage zu den Gründen für eine geringere Gesamtschutzquote möglich. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Asylanträge nicht zwingend in der Reihenfolge entschieden werden, in der diese gestellt wurden oder in der die Schutzsuchenden nach Deutschland eingereist sind, sodass kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Sicherheitslage im Herkunftsland und den Schwankungen bei der Gesamtschutzquote bestehen muss. An der Lageeinschätzung und der Entscheidungspraxis des BAMF gab es in dem Zeitraum Dezember 2016 bis Januar 2017 keine Änderungen. Eine Wiederaufnahme von Asylverfahren von Amts wegen, zum Beispiel aufgrund einer verschärften Sicherheitslage, findet nicht statt. Soweit Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. Asylfolgeanträge gestellt werden, werden diese zumeist (nicht nur im Fall von Afghanistan) auf Fragen des Existenzminimums oder auf Krankheiten gestützt. Jeder solcher Antrag wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles geprüft. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 29): Zahlen die Mitglieder der Bundesregierung, die dem Kuratorium der Stiftung Deutsche Sporthilfe angehören (Dr. Angela Merkel, Dr. Thomas de Maizière, Dr. Ursula von der Leyen und Dr. Wolfgang Schäuble), ihre jährliche Spende in Höhe von 7 500 Euro privat, oder wird dieser Beitrag aus Mitteln des Bundeshaushaltes getragen? Es werden in diesem Zusammenhang keine Beiträge aus Mitteln des Bundeshaushaltes getragen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 30): Worin bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterschiede zwischen dem seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Förderkonzept „Leistung. Fairplay. Miteinander.“ der Stiftung Deutsche Sporthilfe gegenüber dem vorherigen Förderkonzept, und in welcher Weise war die Bundesregierung an der Ausarbeitung und Entscheidung über dieses neue Förderkonzept beteiligt? Im neuen Förderkonzept „Leistung. Fairplay. Miteinander.“ liegt der Fokus in der Förderung der potenzialreichsten Talente sowie einer besonderen Unterstützung der leistungsstärksten Athleten, sodass diese Leistungssport in der Weltspitze betreiben können. Es erfolgt eine bedarfsorientierte Unterstützung, die zielgerichtet und zum richtigen Zeitpunkt unterstützen soll. Wesentlich ist auch die Förderung über das Karriereende hinaus mit der Perspektive eines potenzialgerechten Einstiegs in den Beruf. Das Förderkonzept wurde 2016 vom Gutachterausschuss der Stiftung Deutsche Sporthilfe (DSH) verabschiedet; in diesem Gremium hat ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern Gast-Status. Der Vorstand der DSH hat es in Kraft gesetzt; der Aufsichtsrat der DSH wurde hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Bundesminister des Innern ist Mitglied im Aufsichtsrat der DSH. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Erika Steinbach (fraktionslos) (Drucksache 18/11120, Frage 31): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu Zahlen, genauer zum Anteil ausländischer Straftäter in deutschen Strafvollzugseinrichtungen jeweils in den Jahren 2015 und 2016? Zum 31. März 2015 befanden sich in den deutschen Justizvollzugsanstalten insgesamt 63 628 Gefangene, davon 19 921 Ausländer, was einem Anteil von 31,31 Prozent entsprach. Zum 31. März 2016 befanden sich insgesamt 64 397 Gefangene in den deutschen Justizvollzugsanstalten. Davon waren 22 922 oder 35,59 Prozent Ausländer. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 34): Wie hoch lagen im Zeitraum seit dem Jahr 2000 jährlich sowie insgesamt die Einnahmen aus der Einkommensteuer, und wie hoch hätten diese Einnahmen nach Schätzung der Bundesregierung insgesamt gelegen, wenn ceteris paribus der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer bei 53 Prozent belassen worden wäre? Die Einkommensteuer im Sinne des Einkommensteuergesetzes wird auf verschiedenen Wegen erhoben und in der Kassenstatistik des Bundes entsprechend getrennt erfasst: Erhebungsweg Steuerart in der Kassenstatistik als Vorauszahlungen und Nachzahlungen/Erstattungen im Rahmen der Veranlagung unter Anrechnung von Vorauszahlungen und von im Steuerabzugsverfahren erhobenen Beträgen veranlagte Einkommensteuer als Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Lohnsteuer als Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) Kapitalertragsteuer auf Dividenden Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag Kapitalertragsteuer auf Zinsen und Veräußerungserträge Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge (bis 2008: Zinsabschlag) Die Kassenstatistik des Bundes weist in den Jahren 2000 bis 2016 folgende Einnahmen aus der Einkommensteuer aus: Kasseneinnahmen in Mio. Euro Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Lohnsteuer1 nicht veranlagte Steuern vom Ertrag veranlagte Einkommensteuer2 Gesamteinnahmen aus der Einkommensteuer 2000 7 334 135 733 13 515 12 225 168 807 2001 8 961 132 626 20 885 8 771 171 243 2002 8 478 132 190 14 024 7 541 162 232 2003 7 632 133 090 9 001 4 568 154 292 2004 6 773 123 895 9 919 5 394 145 980 2005 6 990 118 919 9 952 9 765 145 627 2006 7 633 122 612 11 904 17 566 159 716 2007 11 178 131 773 13 791 25 027 181 769 2008 13 459 141 895 16 575 32 685 204 615 2009 12 442 135 165 12 474 26 430 186 511 2010 8 709 127 904 12 982 31 179 180 774 2011 8 020 139 749 18 136 31 996 197 900 2012 8 234 149 065 20 059 37 262 214 621 2013 8 664 158 198 17 259 42 280 226 401 2014 7 812 167 983 17 423 45 613 238 831 2015 8 259 178 891 17 945 48 580 253 675 2016 5 940 184 826 19 452 53 833 264 050 1 nach Abzug Kindergeld und Altersvorsorgezulage 2 nach Abzug Eigenheimzulage und Investitionszulage Bei der Höhe des Spitzensteuersatzes handelt es sich lediglich um ein Element des Einkommensteuertarifs, das nicht isoliert vom übrigen Tarifverlauf betrachtet werden kann. Eine Aussage darüber, wie hoch die Einnahmen aus der Einkommensteuer gewesen wären, wenn der Spitzensteuersatz bei 53 Prozent belassen worden wäre, ist deshalb nicht möglich. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 35): Wird die Bundesregierung im Falle einer Nichtteilnahme des Internationalen Währungsfonds (IWF) am laufenden Hilfsprogramm für Griechenland auf eine erneute Beschlussfassung des Deutschen Bundestages hinwirken, obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einer Stellungnahme zu dem Schluss kommt, dass die Nichtteilnahme des IWF für den Deutschen Bundestag unmittelbar keine Plenarbefassung erforderlich macht, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung? Entsprechend der Erklärung der Eurogruppe vom 14. August 2015 sowie nachfolgender Erklärungen ist die Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) unabdingbar für das ESM-Anpassungsprogramm. Der IWF hat bei der Eurogruppe am 24. Mai 2016 seine Bereitschaft zur Programmteilnahme in Übereinstimmung mit seinen internen Verfahren erklärt. Diese Bereitschaft hat er bei der Eurogruppe am 5. Dezember 2016 bekräftigt. Entsprechend geht die Bundesregierung von der Teilnahme des IWF am Programm aus. Im Übrigen gelten für die Beteiligung des Deutschen Bundestages die Vorgaben des ESM-Finanzierungsgesetzes. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jens Spahn auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 36): Ist die Bundesregierung zu den vom IWF-Verwaltungsrat mehrheitlich geforderten deutlichen Schuldenerleichterungen für Griechenland bereit, um die von der Regierung in dem Antrag „Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands“ (Bundestagsdrucksache 18/5780) in Aussicht gestellte finanzielle Beteiligung des IWF am laufenden Hilfsprogramm für Griechenland zu ermöglichen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung? Die Eurogruppe hat sich am 24. Mai 2016 auf ein dreistufiges Konzept in Bezug auf Schuldenmaßnahmen verständigt. Die kurzfristigen Maßnahmen, die vor allem dem besseren Schuldenmanagement der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) dienen, werden derzeit vom ESM umgesetzt. Mittelfristig soll nach dieser Verständigung nach der vollständigen Umsetzung des Programms 2018 entschieden werden, ob und inwieweit weitere Maßnahmen notwendig sind. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dirk Wiese auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 37): Inwieweit gibt es seitens der Bundesregierung Planungen, bei den Verhandlungen mit der Türkei über ein Abkommen zur Ausweitung der bilateralen präferenziellen Handelsbeziehungen und zur Modernisierung der Zollunion, um deren Ermächtigung die EU-Kommission den Rat der Europäischen Union gebeten hat, auf eine Pflicht zur Einhaltung von Demokratie- und Menschenrechtsstandards zu drängen, welche im bestehenden Assoziierungsabkommen aus dem Jahr 1963 laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 2 – 3000 – 147/16) „historisch nachvollziehbar keinen expliziten vertraglichen Widerhall“ gefunden haben, sodass die bestehende Zollunion „zugespitzt formuliert“ (ebenda) „auch mit einem autoritären Regime rechtlich statthaft (ist), solange dieses Regime wirtschaftlich stabil bleibt und seine wirtschaftlichen und zollrechtlichen Verpflichtungen einhält“, und inwieweit teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass demokratische Freiheitsrechte nicht wirtschaftlichen Profitinteressen geopfert werden dürfen? Die EU-Kommission hat den Mandatsentwurf „Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei über ein Abkommen zur Ausweitung der bilateralen präferenziellen Handelsbeziehungen und zur Modernisierung der Zollunion“ vorgelegt. Als Anhang zum Mandatsentwurf wurde eine Verhandlungsrichtlinie vorgelegt. Darin heißt es unter anderem wörtlich bei den allgemeinen Grundsätzen und Zielen: Die modernisierte Zollunion sollte mit den folgenden Grundprinzipien und Hauptzielen im Einklang stehen: Wahrung der gemeinsamen Werte Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesregierung begrüßt, dass die EU-Kommission diesen Aspekt in ihren Mandatsentwurf aufgenommen hat und wird sich im EU-Kreis dafür einsetzen, ihn angemessen zu berücksichtigen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dirk Wiese auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 38): In welcher Höhe hat die Bundesrepublik Deutschland seit Beginn der 18. Wahlperiode Hermesdeckungen für Tierhaltungsanlagen, Ausrüstungen für Tierhaltungsanlagen sowie angegliederte Betriebsanlagen übernommen (bitte nach Jahr, Land, Art des Geschäfts und der Höhe der Deckung angeben), und wurde dabei der Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 30. August 2013 berücksichtigt, nach dem Hermesbürgschaften ausschließlich für Tierhaltungsanlagen vergeben werden sollen, „die nationale und europäische Standards erfüllen oder darüber hinausgehen“? Zwischen Beginn der 18. Wahlperiode und dem 31. Januar 2017 hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) in Höhe von rund 104 Millionen Euro für 16 Tierhaltungsanlagen übernommen. Dabei handelt es sich um sieben Lieferungen in die Ukraine (2013, 2014 und 2015: Ausrüstung für eine Entenfarm, Geflügelhaltungsanlagen, Schweinestallausrüstung und Kühlungsanlagen für Geflügelfleisch), vier Lieferungen nach Weißrussland (2013 und 2015: Geflügelschlachtungsanlagen, Schweinehaltungsanlagen und Geflügelaufzuchtanlagen), drei Lieferungen nach Russland (2015 und 2016: Melkstallausrüstung, Geflügelzuchtanlagen und Geflügelhaltungsanlagen), eine Lieferung nach Rumänien (2015: Schweinestallausrüstung) sowie um eine Lieferung nach Usbekistan (2016: Geflügelhaltungsanlagen). Die Bundesregierung überprüft zur Hermesdeckung beantragte Exportgeschäfte gemäß den Vorgaben der OECD-Umwelt- und Sozialleitlinien (Common Approaches). Diese Leitlinien gelten für alle staatlichen Exportkreditagenturen in den OECD-Ländern und stellen somit ein international abgestimmtes Verfahren der Umwelt- und Sozialprüfung sicher. Die Leitlinien schreiben vor, dass die Projekte, für die die jeweiligen Exporte bestimmt sind, den nationalen Standards des Bestellerlandes sowie den einschlägigen Weltbankstandards entsprechen müssen. Den Beschluss der Agrarministerkonferenz aufgreifend, hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, im Rahmen der Überarbeitung der OECD-Leitlinien und der Weltbankstandards künftig auch den Tierschutz umfassender zu berücksichtigen und wird dies auch weiterhin tun. So wurden auf Initiative der Bundesregierung beispielsweise die „Good Practice Note: Improving Animal Welfare in Livestock Operations“ der Internationalen Finanzkorporation (IFC) sowie die Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in die seit April 2016 gültigen, überarbeiteten „Common Approaches“ aufgenommen. Während die „Good Practice Note“ beispielsweise Anforderungen an gute Tierhaltungspraxis sowie die „Five Freedoms of Animal Welfare“ enthält, adressieren die OIE-Standards unter anderem Tierschutzaspekte in den Bereichen Tiertransport, Schlachtung und Tierhaltung. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dirk Wiese auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 39): In welcher Höhe wurden im Zusammenhang mit diesen Projekten Entschädigungsforderungen an die Bundesrepublik Deutschland gestellt, und in welcher Höhe wurden diese bereits geleistet? Im Zusammenhang mit diesen Projekten wurden durch die Bundesrepublik Entschädigungen in Höhe von rund 31 Millionen Euro geleistet. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dirk Wiese auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 40): Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass Netzbetreiber nach § 13 Absatz 3 Satz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) (früher § 13 Absatz 2 Satz 6 EnWG a. F.) bzw. nach § 14 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 6 EnWG in den Fällen, in denen sie nach § 14 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom Einspeisevorrang des EEG abweichen (etwa weil auch nach Abregelung aller konventionellen Anlagen die Netzkapazität nicht ausreicht oder weil konventionelle Kraftwerke netztechnisch erforderlich sind und daher nicht abgeregelt werden können), der jeweilig zuständigen Regulierungsbehörde eine entsprechende Anzeige erstatten und darin die Gründe nachweisen müssen, und wo ist die Entscheidung über die Abregelung inklusive Begründung öffentlich zugänglich? Die Netzbetreiber müssen nach § 13 Absatz 7 EnWG die Regulierungsbehörde und die unmittelbar Betroffenen über die Gründe von durchgeführten Anpassungen und Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 bis 6a EnWG unverzüglich informieren. Auf Verlangen sind der Regulierungsbehörde und den unmittelbar Betroffenen zudem die vorgetragenen Gründe zu belegen. Da die Maßnahmen im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 14 EEG rechtlich als ein Unterfall der Maßnahmen nach § 13 Absatz 2 und 3 EnWG zu sehen sind, gilt diese Vorschrift auch für die Reduzierung der Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Darüber hinaus enthält § 14 Absatz 3 EEG 2017 eine Spezialvorschrift für Auskunfts- und Unterrichtspflichten des Netzbetreibers gegenüber dem Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlage. Die Bundesnetzagentur kann darüber hinaus durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG nähere Bestimmungen treffen, in welchem Umfang, in welcher Form und innerhalb welcher Frist die Netzbetreiber Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 und 2 EnWG, deren Gründe und die zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen der Bundesnetzagentur mitteilen und auf einer gemeinsamen Internetplattform veröffentlichen müssen. Von dieser Festlegung hat die Bundesnetzagentur noch keinen Gebrauch gemacht. Die Bundesnetzagentur gibt in ihren öffentlich zugänglichen Quartalsberichten zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen einen Überblick über den Umfang der in jedem Quartal von den Netzbetreibern vorgenommenen Einspeisemanagementmaßnahmen. Diese Berichte sind öffentlich abrufbar unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Stromnetze/Netz_Systemsicherheit/Netz_Systemsicherheit.html. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 43): Sieht die Bundesregierung in Bezug auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, datiert auf den 12. Dezember 2016, in dem Verbände aufgefordert wurden, bis zum 4. Januar 2017 eine Stellungnahme zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (Umfang: 655 Seiten) abzugeben, das Partizipationsrecht von Menschen mit Behinderungen nach Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention in Hinblick auf die kurze Bearbeitungsfrist verwirklicht? Durch das Verfahren der Beteiligung des Beraterkreises für den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht wurde das Partizipationsrecht von Menschen mit Behinderungen aus Sicht der Bundesregierung gewahrt. Nach der Übersendung des Berichtsentwurfs am 12. Dezember 2016 in elektronischer Form hatten die beteiligten Verbände, zu denen auch solche gehören, die explizit die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, eine Bearbeitungszeit von gut drei Wochen bis zum 4. Januar 2017. Die Fristsetzung war notwendig, um eine Auswertung der Stellungnahmen aller Verbände bis zum 10. Januar 2017 zu ermöglichen. An diesem Tag fand ein Symposium zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht unter Beteiligung des Beraterkreises statt, bei dem die Verbände aus dem Beraterkreis erstmals in der Geschichte der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung die Gelegenheit erhielten, ihre Einschätzung des Berichtsentwurfs mit der zuständigen Bundesministerin zu diskutieren. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 44): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der Kritik eines Mitarbeiters des Deutschen Caritasverbandes e. V., Saarland, in einem Interview mit dem Titel „Gemütlich und frei“ in der Ausgabe der tageszeitung vom 4. Februar 2017, nach der das Saarland aufgrund von Haushaltskürzungen nicht in der Lage sei, Leistungen des Persönlichen Budgets zu zahlen, und sind der Bundesregierung ähnliche Fälle in anderen Bundesländern bekannt? Die Ausführung und Finanzierung der Eingliederungshilfe ist nach Artikel 84 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 104a Absatz 1 GG Angelegenheit der Länder. Die Kritik des Mitarbeiters der saarländischen Caritas richtet sich nicht gegen die Bundes-, sondern die Politik des Landes Saarland. Die behauptete pauschale Kürzung des Haushaltsansatzes für das Persönliche Budget wurde vom zuständigen Landesamt für Soziales des Saarlandes gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht bestätigt. Auch aus den anderen Bundesländern liegen zurzeit keine derartigen Erkenntnisse vor. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/11120, Frage 45): Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Verteilung des Immobilienvermögens auf die Privathaushalte in Deutschland, und welche Erkenntnisse hat sie im Hinblick auf die Vermögenskonzentration in diesem Bereich? Für die Beurteilung der Vermögenssituation privater Haushalte wird in der Regel das Gesamtvermögen, also die Verkehrswerte von Immobilien und das verzinsliche Geldvermögen (Spar- und Bausparguthaben, Wertpapiere, Termingeld und angesammeltes Kapital bei Lebensversicherungen), zugrunde gelegt, da hier die Höhe des Vermögens und nicht die Anlageform entscheidend ist. Kennziffern zur Vermögensverteilung liegen daher auch fast ausschließlich bezogen auf das so definierte Gesamtvermögen der Privathaushalte vor. Das Statistische Bundesamt hat aber auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 auch Schichtungen zur Höhe der von den befragten Haushalten angegebenen Einheits- und Verkehrswerte ihres Immobilienvermögens veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass rund 47 Prozent der Haushalte in Deutschland über Haus- und Grundbesitz verfügen. Der überwiegende Teil (rund 65 Prozent) mit einem geschätzten Verkehrswert von bis zu 250 000 Euro. Nur rund 8 Prozent der Haushalte nennen einen Verkehrswert von über 500 000 Euro. Detailliertere Ergebnisse, auch in sozioökonomischer Differenzierung, können der entsprechenden Veröffentlichung des Statistischen Bundeamtes (Fachserie 15 Heft 2 Tabellen 4.1 bis 4.8) entnommen werden. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 47): Wie viele Lehrkräfte, die Sprachkurse im Inland geben, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte aufschlüsseln nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Honorarkräften und Selbstständigen)? Zahlen zu den Lehrkräften sämtlicher Sprachkurse in Deutschland unabhängig von der unterrichteten Sprache, der mit dem Sprachkurs verfolgten Zielsetzung und der Finanzierung liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu den durch den Bund finanzierten Deutschsprachkursen kann ich Folgendes mitteilen: Integrationskurse: Im Integrationskursbereich sind derzeit rund 19 000 Lehrkräfte aktiv. Wie viele dieser Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und wie viele als selbstständige Lehrkräfte tätig sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Bundesministerium des Innern (BMI) stehen in keiner Vertragsbeziehung zu Kursträgern und/oder Lehrkräften. Die Lehrkräfte stehen allein in einer Vertragsbeziehung zu den Kursträgern, für die sie tätig werden. Die Ausgestaltung dieses Vertragsverhältnisses obliegt den Vertragsparteien, also den Lehrkräften und den Kursträgern. Aktuelle Erkenntnisse zu dieser Ausgestaltung liegen weder dem BAMF noch dem BMI vor. Berufsbezogene Deutschsprachförderung: Im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz wurden rund 5 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Lehrkräfte und rund 13 000 selbstständig tätige Lehrkräfte von den zugelassenen Trägern für die Berufssprachkurse gemeldet. Zahlen zu den aktiven Lehrkräften im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung liegen hingegen nicht vor. Da die Zulassung als Lehrkraft der Integrationskurse ein hinreichendes Kriterium für den Einsatz in den Berufssprachkursen ist, kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der gemeldeten Lehrkräfte auch für die Integrationskurse eingesetzt wird. Daher kann es zu Überschneidungen mit Integrationskurslehrkräften kommen. Sprachkurse auf Grundlage der „Richtlinien nach dem Garantiefonds Hochschulbereich“: Kenntnisse über die Personal- und Beschäftigungsstruktur der Sprachkursträger liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Stipendiaten erhalten einen Fördergutschein, den sie bei geeigneten Sprachkursträgern einlösen können. Sprachkurse für studierfähige Flüchtlinge: Der Deutsche Akademische Außendienst fördert aus Mitteln des Bundes Kurspauschalen für studierfähige Flüchtlinge an Hochschulen und Studienkollegs. Die Gesamtzahl der Lehrkräfte und deren Beschäftigungsverhältnis lassen sich aus den Förderpauschalen jedoch nicht ableiten. Programm „Einstieg Deutsch“: Das BMBF fördert über den Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV) das Programm „Einstieg Deutsch“. Hier können sich Bildungsträger für die Durchführung von entsprechenden Kursen bewerben. Im Hinblick auf die Kursleitenden gibt es zu erfüllende qualitative Kriterien, die Form der Anstellung ist dabei unerheblich und wird seitens des Zuwendungsempfängers DVV nicht erhoben. Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen der Kursleitenden in der allgemeinen Weiterbildung in Volkshochschulen liegen der Bundesregierung nicht vor, da dies in der Zuständigkeit der Länder liegt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 49): An wie vielen Sitzungen im Rahmen der beiden Untersuchungskommissionen zum Abgasskandal „Volkswagen“ und zu CO2-Überschreitungen (bitte unter Angabe der Gesamtzahl der stattgefundenen Sitzungen) hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt persönlich teilgenommen (bitte nach Themen der entsprechenden Sitzungen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufschlüsseln), und wann ist mit dem Bericht der Untersuchungskommission zu den CO2-Werten zu rechnen? Herr Bundesminister Alexander Dobrindt MdB hat an insgesamt vier Sitzungen der Untersuchungskommission des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilgenommen, drei davon mit Vertretern der Firma Bosch, FCA und Opel. Der Bericht der Untersuchungskommission des BMVI zu den CO2-Werten wird nach Abschluss der Untersuchungen veröffentlicht. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/11120, Frage 50): Bis wann soll die Förderrichtlinie zum Haushaltstitel „Zuschüsse zur Förderung energieeffizienter und/oder CO2-armer Nutzfahrzeuge“ (Titel 684 24-790) in Kraft treten, und wie sehen die Eckpunkte für die Förderkriterien aus? Das Programm zur Förderung energieeffizienter und/oder CO2-armer Nutzfahrzeuge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll Mitte 2017 starten. Derzeit befindet sich der Entwurf der Förderrichtlinie in der Ressortabstimmung. Daher kann gegenwärtig zu den Eckpunkten für die Förderkriterien noch keine Aussage getroffen werden. II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 217. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 15. Februar 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 217. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 15. Februar 2017 III Plenarprotokoll 18/217