Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 244. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. Juni 2017 Inhalt: Zur Geschäftsordnung 25105 B Zusatztagesordnungspunkt 11: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksachen 18/6665, 18/12989 Buchstabe a 25105 D Thomas Oppermann (SPD) 25106 A Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 25106 D Volker Kauder (CDU/CSU) 25107 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 25108 B Dr. Eva Högl (SPD) 25109 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 25110 A Erika Steinbach (fraktionslos) 25110 D Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 25111 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 25112 D Johannes Kahrs (SPD) 25113 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) 25114 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 25115 A Namentliche Abstimmung 25115 C Ergebnis 25117 A Zusatztagesordnungspunkt 12: a)   – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) Drucksachen 18/12356, 18/13013 25115 D – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) Drucksachen 18/12727, 18/13013 25115 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ Drucksachen 18/11856, 18/13013 25116 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 25116 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 25120 A Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) 25121 A Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25122 B Lars Klingbeil (SPD) 25123 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) 25124 B Dr. Johannes Fechner (SPD) 25125 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 25126 B Zusatztagesordnungspunkt 13: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) Drucksachen 18/12329, 18/12378, 18/13014 25127 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken sicherstellen Drucksachen 18/5405, 18/13014 25128 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 25128 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 25129 A Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 25130 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25131 A Christian Flisek (SPD) 25131 D Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) 25132 D Marianne Schieder (SPD) 25134 A Michael Kretschmer (CDU/CSU) 25134 C Zusatztagesordnungspunkt 14: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) Drucksachen 18/11528, 18/12999 25136 A Johann Saathoff (SPD) 25136 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 25137 B Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) 25138 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25139 D Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) 25141 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 25141 D Mark Hauptmann (CDU/CSU) 25142 C Zusatztagesordnungspunkt 15: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes Drucksachen 18/12202, 18/12496, 18/13010 25144 B Marcus Held (SPD) 25144 B Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 25145 B Axel Knoerig (CDU/CSU) 25146 A Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25146 D Lars Klingbeil (SPD) 25147 D Hansjörg Durz (CDU/CSU) 25148 C Tagesordnungspunkt 29: a) Antrag der Abgeordneten Cem Özdemir, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Emissionsfreier Mobilität zum Durchbruch verhelfen – Mit sauberen Autos Wettbewerbsstärke, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft erhalten Drucksache 18/12948 25149 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bahnpolitik auf das richtige Gleis setzen Drucksachen 18/10383, 18/11219 25149 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Radverkehr konsequent fördern Drucksachen 18/11729, 18/12816 25149 D Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25150 A Steffen Bilger (CDU/CSU) 25151 B Sabine Leidig (DIE LINKE) 25153 A Arno Klare (SPD) 25154 B Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) 25155 B Herbert Behrens (DIE LINKE) 25158 A Birgit Kömpel (SPD) 25158 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25159 C Gero Storjohann (CDU/CSU) 25160 C Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD) 25162 B Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) 25163 A Tagesordnungspunkt 30: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Leitlinien der Bundesregierung – Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern Drucksache 18/12813 25164 C Sigmar Gabriel, Bundesminister AA 25164 D Kathrin Vogler (DIE LINKE) 25167 A Jürgen Hardt (CDU/CSU) 25168 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25169 C Thorsten Frei (CDU/CSU) 25170 D Julia Obermeier (CDU/CSU) 25171 D Tagesordnungspunkt 31: Beschlussempfehlung und Bericht des 5. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes Drucksache 18/12900 25172 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 25172 D Ulrich Lange (CDU/CSU) 25174 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25176 B Kirsten Lühmann (SPD) 25178 B Uwe Lagosky (CDU/CSU) 25179 D Ulli Nissen (SPD) 25181 A Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) 25182 A Arno Klare (SPD) 25184 A Tagesordnungspunkt 32: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Reformbestrebungen weiter mit Leben füllen – Leistung, Transparenz, Fairness und Sauberkeit in den Mittelpunkt der künftigen Spitzensportförderung stellen Drucksachen 18/12362, 18/12683 25185 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Konzept zur Spitzensportreform grundlegend überarbeiten – Beteiligungsrechte für Athletinnen und Athleten verankern Drucksachen 18/10981, 18/12684 25185 C c) Beschlussempfehlung und Bericht des Sportausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für verbindliche politische Regeln im internationalen Sport – Menschenrechte achten, Umwelt schützen, Korruption bekämpfen Drucksachen 18/3556, 18/12171 25185 D Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 25185 D Dr. André Hahn (DIE LINKE) 25187 A Michaela Engelmeier (SPD) 25188 A Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25189 B Gudrun Zollner (CDU/CSU) 25190 B Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) 25191 B Tagesordnungspunkt 33: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019 ermöglichen Drucksachen 18/11169, 18/12901 25192 C Michael Groß (SPD) 25192 D Caren Lay (DIE LINKE) 25194 A Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) 25195 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 25197 C Michael Groß (SPD) 25198 B Klaus Mindrup (SPD) 25199 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) 25201 A Tagesordnungspunkt 28: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zweiter Engagementbericht – Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung – und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/11800 25202 B Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 25202 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 25203 B Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) 25204 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 25205 D Willi Brase (SPD) 25206 D Maik Beermann (CDU/CSU) 25208 A Nächste Sitzung 25209 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 25211 A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig und Arnold Vaatz (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) 25211 B Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christian Hirte und Matern von Marschall (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) 25212 A Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) 25213 A Peter Altmaier (CDU/CSU) 25213 A Maik Beermann (CDU/CSU) 25213 A Veronika Bellmann (CDU/CSU) 25214 B Sybille Benning (CDU/CSU) 25215 A Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) 25215 D Ute Bertram (CDU/CSU) 25216 A Dr. Helge Braun (CDU/CSU) 25216 B Gitta Connemann (CDU/CSU) 25216 C Thomas Dörflinger (CDU/CSU) 25217 A Jutta Eckenbach (CDU/CSU) 25217 D Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) 25218 C Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) 25219 B Ingo Gädechens (CDU/CSU) 25219 D Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) 25220 B Hermann Gröhe (CDU/CSU) 25220 C Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) 25221 A Monika Grütters (CDU/CSU) 25221 B Fritz Güntzler (CDU/CSU) 25221 D Christian Haase (CDU/CSU) 25222 B Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) 25222 D Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) 25223 A Mechthild Heil (CDU/CSU) 25223 C Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU) 25224 A Mark Helfrich (CDU/CSU) 25224 D Uda Heller (CDU/CSU) 25225 B Thomas Jarzombek (CDU/CSU) 25225 C Xaver Jung (CDU/CSU) 25226 B Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) 25226 C Alois Karl (CDU/CSU) 25226 D Ronja Kemmer (CDU/CSU) 25227 A Markus Koob (CDU/CSU) 25227 B Uwe Lagosky (CDU/CSU) 25227 D Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) 25228 A Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers (CDU/CSU) 25228 C Antje Lezius (CDU/CSU) 25229 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) 25229 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) 25230 C Karin Maag (CDU/CSU) 25231 C Yvonne Magwas (CDU/CSU) 25232 A Dr. Thomas de Maizière (CDU/CSU) 25232 C Gisela Manderla (CDU/CSU) 25233 A Jan Metzler (CDU/CSU) 25233 B Maria Michalk (CDU/CSU) 25234 A Karsten Möring (CDU/CSU) 25234 C Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU) 25235 B Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU) 25235 C Andrea Nahles (SPD) 25235 D Dr. Andreas Nick (CDU/CSU) 25236 A Ulrich Petzold (CDU/CSU) 25236 D Thomas Rachel (CDU/CSU) 25237 B Kerstin Radomski (CDU/CSU) 25237 D Erwin Rüddel (CDU/CSU) 25237 D Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) 25238 B Jana Schimke (CDU/CSU) 25238 C Tankred Schipanski (CDU/CSU) 25238 D Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) 25239 A Tino Sorge (CDU/CSU) 25240 A Johannes Steiniger (CDU/CSU) 25240 D Thomas Stritzl (CDU/CSU) 25241 B Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) 25241 C Antje Tillmann (CDU/CSU) 25242 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 25242 D Michael Vietz (CDU/CSU) 25243 C Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) 25244 C Sven Volmering (CDU/CSU) 25244 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) 25245 B HonD Albert Weiler (CDU/CSU) 25245 C Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 25246 B Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) 25246 C Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) 25246 D Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) 25247 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) 25247 D Barbara Woltmann (CDU/CSU) 25248 D Emmi Zeulner (CDU/CSU) 25249 B Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) (Zusatztagesordnungspunkt 12) 25249 C Klaus Brähmig (CDU/CSU) 25249 C Iris Eberl (CDU/CSU) 25250 B Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Erika Steinbach (fraktionslos) zu den Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ (Zusatztagesordnungspunkt 12 a und b) 25250 C Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker und Dr. Stefan Heck (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 15) 25251 A Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Tankred Schipanski (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 15) 25251 D Anlage 9 Amtliche Mitteilungen 25252 A 244. Sitzung Berlin, Freitag, den 30. Juni 2017 Beginn: 8.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie alle herzlich zur 244. Plenarsitzung der jetzt allmählich zu Ende gehenden Legislaturperiode. Ich freue mich, dass zu ungewöhnlich früher Zeit ungewöhnlich viele Kolleginnen und Kollegen anwesend sind; (Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause) das könnte mit der Tagesordnung zu tun haben. Auch auf der Pressetribüne habe ich selten so viele Journalisten gleichzeitig und noch nie zu dieser Uhrzeit gesehen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen. (Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause) Ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Ältestenrat sich in seiner gestrigen Sitzung darauf verständigt hat, in der Plenarsitzung, die wir für den 5. September eingeplant haben, keine Befragung der Bundesregierung, keine Fragestunde und auch keine Aktuelle Stunde durchzuführen. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Ich frage, ob Sie damit einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann können wir das so festhalten. Wir kommen nun zu einem Geschäftsordnungsantrag. Die Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben fristgerecht beantragt, die heutige Tagesordnung um die zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auf den Drucksachen 18/6665 und 18/12989 zu erweitern und jetzt sofort im Anschluss mit einer Debattenzeit von 38 Minuten zu beraten. Über diesen Geschäftsordnungsantrag lasse ich nun abstimmen. Wer stimmt für den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung? – Wer stimmt dagegen? – Das Erste war erkennbar die Mehrheit. Enthaltungen gibt es keine. (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Beifallsstürme nach Geschäftsordnungsentscheidungen hatten wir auch eher selten. (Heiterkeit bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Heute ist alles anders!) Ich rufe somit Zusatzpunkt 11 auf: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksache 18/6665 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/12989 Buchstabe a Über diesen Gesetzentwurf werden wir später namentlich abstimmen. Ich möchte eine Vorbemerkung machen. Nach der jetzt folgenden Debatte stimmen wir über ein Anliegen ab, das erkennbar viel mehr Menschen intensiv beschäftigt und umtreibt, als davon unmittelbar betroffen sind; das gilt in die eine wie in die andere Richtung. Auch diesmal gibt es bei ruhiger, nüchterner Betrachtung jeweils beachtliche Gründe für wie gegen die geltende Rechtslage. Es wäre schön, wenn in der folgenden Aussprache der wechselseitige Respekt deutlich würde, den beide Positionen zweifellos verdienen. (Beifall im ganzen Hause) Wir hatten uns vorhin schon darauf verständigt, dass diese Debatte 38 Minuten dauern soll. – Auch dazu kann ich keinen Widerspruch feststellen. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Kollegen Thomas Oppermann für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Thomas Oppermann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass es heute zu einer Entscheidung kommt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Öffnung der Ehe ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Fortschritt. Darauf haben viele Menschen in diesem Land lange gewartet. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei der Ehe geht es nicht um das Geschlecht, sondern darum, ob Menschen füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen wollen. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Genau!) Dieses Grundrecht schützt im Kern die Verantwortungsgemeinschaft von Menschen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb brauchen wir auch keine Grundgesetzänderung, um die Ehe für alle einzuführen. Niemand kann sagen, dass wir über dieses Thema nicht gründlich genug diskutiert hätten. Wir entscheiden heute über einen Gesetzentwurf, der bereits 2015 auf Initiative von Rheinland-Pfalz im Bundesrat beschlossen wurde. Es gab eine ordentliche Anhörung im Rechtsausschuss zu diesem Thema, und der Bundestag hat fünfmal im Plenum darüber debattiert. Dass wir heute darüber entscheiden, ist vielleicht nicht gut für die Koalition, aber es ist gut für die Menschen, (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und es ist gut für das Parlament. Es gibt seit Jahren im Deutschen Bundestag eine klare Mehrheit der Abgeordneten für die Öffnung der Ehe. (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Eine Abstimmung ist aber bisher durch Koalitionsverträge verhindert worden. Erfreulicherweise ist seit Montag auch unser Koalitionspartner der Meinung, dass diese Frage eine Gewissensentscheidung ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Eine zwingende, logische Folge daraus ist, dass die Abstimmung freigegeben werden muss. Meine Damen und Herren, wir leben in einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels. Gleichgeschlechtliche Paare werden heute akzeptiert. Das ist in einer offenen, toleranten Gesellschaft möglich. Ganz unterschiedliche Lebensentwürfe gehören heute zum Alltag. Wenn unsere Verfassung eines garantiert, dann, dass jeder in diesem Land so leben kann, wie er es für richtig hält, wie sie es für richtig hält. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das konnten sie bis heute auch!) Ich habe aber auch Verständnis für alle, die gegenüber der Öffnung der Ehe Bedenken haben und diesen Schritt noch nicht mitgehen wollen. Ich finde, das muss man respektieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]) Diese Personen sollten aber Folgendes bedenken: Wenn die Ehe für alle kommt, dann wird vielen etwas gegeben, aber niemandem etwas genommen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sollten diejenigen bedenken, die heute dagegenstimmen wollen. Ich wünsche mir eine möglichst große Mehrheit für dieses Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Dietmar Bartsch ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist heute sicherlich ein historischer Tag für viele Menschen. Wir beschließen das Recht auf Eheschließung für Menschen gleichen Geschlechts. Das ist vor allen Dingen ein Erfolg des langjährigen Kampfs vieler Aktivistinnen und Aktivisten, die sich jahrelang außerhalb des Parlaments engagiert haben. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will denen auch ausdrücklich gratulieren. (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Wir schaffen ein Stück weit Normalität in unserem Land. Der rechtliche Raum auch für gleichgeschlechtlich liebende Partner wird vollständig geöffnet. Aber, meine Damen und Herren, der Kampf in der Gesellschaft, der Kampf im Alltag um Gleichstellung ist noch lange nicht vorbei. Wir dürfen nicht zulassen, dass gleichgeschlechtliche Paare weiterhin an der einen oder anderen Stelle Angst haben müssen, Hand in Hand durch die Straßen zu gehen. Also lassen Sie uns den Kampf auch nach der Entscheidung heute fortführen. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Lieber Thomas Oppermann, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich habe Sie ja selten so gelöst erlebt wie heute. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Ich will aber schon anmerken: Das hätten Sie natürlich die ganzen vier Jahre über haben können. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir hätten doch so viel an fortschrittlicher Politik hier im Deutschen Bundestag beschließen und umsetzen können. Das wäre doch wunderbar gewesen. (Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der SPD) Wir als Linke werden allerdings nie die CDU-Vorsitzende um Erlaubnis fragen, ob wir fortschrittliche Politik beschließen dürfen. Das werden wir nie machen. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Schade! – Zurufe von der SPD) – Für Sie ist das schade, das kann ich nachvollziehen; aber wir werden es nicht machen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Egal!) Lassen Sie mich deswegen zum Abschluss folgende Bemerkung machen: Heute steht auch nach der Abstimmung nicht die Frage im Raum, ob Merkel oder ob Schulz gewonnen hat. Das ist, ehrlich gesagt, in dieser Frage völlig unerheblich. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich bin stolz, dass meine Fraktion zur Ehe für alle auch einen Beitrag geleistet hat. Der erste Antrag war unser Antrag (Christine Lambrecht [SPD]: Ja, ja!) – wie viele andere – mit der schönen Drucksachennummer 18/8. Ich fordere Sie alle auf, heute für Würde, Gleichheit und die Liebe abzustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion hat Volker Kauder das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In meiner Fraktion gibt es zu diesem Thema, das heute zur Abstimmung ansteht, unterschiedliche Auffassungen. Es gibt in ihr Kolleginnen und Kollegen, die der Eheöffnung zustimmen werden, und es gibt Kolleginnen und Kollegen, die zu genau einer anderen Erkenntnis gekommen sind. Als Vorsitzender dieser Fraktion habe ich Respekt vor beiden Seiten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich selbst habe mehrfach öffentlich erklärt, dass ich nach intensivem Nachdenken und Überlegen der Meinung bin, dass die Ehe die Verbindung von Mann und Frau ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch wenn ich weiß, dass man auch als Christ zu einer anderen Überzeugung kommen kann, war für mich schon klar, dass ich persönlich aus Gewissensgründen nie irgendetwas unterschreiben würde, in dem „Ehe für alle“ steht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Diese Gewissensentscheidung, die ich für mich getroffen habe, muss ich natürlich und will ich auch allen anderen zugestehen. Deswegen ist es völlig selbstverständlich – das geschieht übrigens nicht zum ersten Mal im Deutschen Bundestag bei solchen gesellschaftlichen Fragen; ich erinnere nur an die Sterbehilfe, an die PID und an ein paar andere Entscheidungen –, zu sagen: Da muss jeder wirklich nach seinem Gewissen entscheiden können. Wir entscheiden heute nicht darüber, ob wir homosexuelle Menschen diskriminieren oder nicht. Das ist längst entschieden, weil wir hier im Deutschen Bundestag klar und deutlich gesagt haben: Mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft wird Diskriminierung aufgehoben. Um diese Frage geht es hier also gar nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es geht auch nicht um die Frage, ob auch in Beziehungen von gleichgeschlechtlichen Partnern Liebe, Treue, Aufmerksamkeit gelebt werden können, sondern es geht schlicht und ergreifend um die Frage, ob der Begriff der Ehe, die in unserem Kulturraum seit Jahrhunderten als Verbindung von Mann und Frau definiert wird, nun auch geöffnet wird. Da kann ich nur sagen: Es bleibt für mich schon klar, dass das nicht dasselbe ist, weshalb es durchaus gerechtfertigt ist, den Begriff „Ehe“ als Beziehung von Mann und Frau zu definieren. Man kann nun die Frage stellen: Ist dies mit dem Grundgesetz vereinbar? Die einen sagen: Die Verfassung geht bei dem Ehebegriff von einer Verbindung von Mann und Frau aus. Die anderen sagen: Die Verfassung gibt das her. Was mich natürlich schon ein wenig irritiert, ist, dass die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in dieser Legislaturperiode auf eine Kleine Anfrage erklärt hat, dass eine Öffnung der Ehe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei – das ist zunächst einmal ein Fakt aus dem Jahr 2015 –, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!) während das gleiche Haus mit demselben Minister rechtzeitig vor dieser heutigen Entscheidung im Bundestag erklärt, dass eine Grundgesetzänderung nicht erforderlich ist. Da sage ich nur: (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Entscheiden Sie sich!) Vorsicht, Herr Minister! Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, als ob die Frage, ob etwas verfassungskonform ist oder nicht, aufgrund politischer Opportunität beurteilt wird. (Anhaltender Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfallen wird – man kann es ja schon voraussagen –, sage ich für mich und auch für meine Fraktion: Wir haben Respekt vor der Haltung eines jeden Kollegen und einer jeden Kollegin. – Wenn ich die Diskussionen der letzten Zeit an mir vorüberziehen lasse, dann habe ich aber allen Grund, auch zu sagen: Auch diejenigen, die sagen, dass sie dem Gesetzentwurf „Ehe für alle“ aufgrund ihrer christlichen und ihrer persönlichen Überzeugung nicht zustimmen können, haben denselben Respekt verdient. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Katrin Göring-Eckardt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf den Tribünen und wahrscheinlich auch draußen an den Bildschirmen werden morgens zwischen 8 und 9 Uhr normalerweise nicht so viele schon Bundestagsdebatten verfolgen. Man sollte mit Worten wie „historisch“ besser sparsam umgehen, doch es gibt diese Momente, an denen man weiß: Hier wird gerade Geschichte gemacht. Und das hier ist ein solcher Moment. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Er ist zuerst historisch für uns, für unsere Gesellschaft und für ihre Werte, denen wir heute weiterhin Kraft verleihen: für die Menschenwürde, für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, vor allem für die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Darüber – und nicht über weniger – stimmen wir heute ab, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Er ist sodann historisch für Lesben und Schwule, die das Unwort „verpartnern“ endlich aus dem Wortschatz streichen können. „Ja, ich will“ reicht. Es ist genug Ehe für alle da, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Er ist historisch für die Zivilgesellschaft und deren politischer Kampf für gleiche Rechte. Nach mehr als 25 Jahren, unzähligen CSDs, Initiativen und Aktionen freue ich mich, dass es heute hoffentlich seinen hochverdienten Höhepunkt findet, meine Damen und Herren. Es geht um etwas Simples, um etwas Einfaches: Es geht um die Ehe. Aber es geht eben auch darum, wie wir in unserem Land zusammenleben. Die Ehe, heißt es ja, sei konservativ. Deswegen verstehe ich so wenig, warum dann Konservative so sehr dagegen sind. Nein, es wird niemandem etwas genommen. Vertrauen, Verbindlichkeit, Verlässlichkeit: Darum geht es, und zwar für alle. Nehmen Sie doch Ihr Gewissen in die Hand, und freuen Sie sich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Gewissen in die Hand?) Freuen Sie sich auch, dass Paare Kinder adoptieren wollen; denn es ist großartig, mit Kindern zusammenzuleben, und zwar verbindlich und ohne Unterschied zu anderen Partnern mit Kindern. Auch darum geht es heute. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Der Weg war lang: 1992 die „Aktion Standesamt“ – 250 homosexuelle Paare hatten das Aufgebot bestellt, sie könnten heute schon Silberhochzeit feiern –, 1994 der Roth-Report im Europäischen Parlament zur Gleichberechtigung. Danke, Claudia Roth. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Im gleichen Jahr: der erste grüne Gesetzentwurf im Bundestag. 1999 folgte die Hamburger Ehe, von Krista Sager durchgesetzt, die sich damals wie eine Schwiegermutter fühlte. Oder 2001: das Dauerprovisorium „eingetragene Lebenspartnerschaft“, hart erkämpft. Auch in der damaligen Koalition waren nicht alle Fans dieses Instituts. Vorkämpferin damals: Renate Künast. Dass sich dann einige von den unionsregierten Ländern dazu entschieden haben, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft nur in Kfz-Meldestellen geschlossen werden konnte, zeigt mir jedenfalls, dass man ziemlich ideologisch sein kann, auch wenn es um die Liebe geht. Gut, dass so etwas inzwischen nicht mehr gängige Praxis ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Seitdem gab es Anträge und Gesetzentwürfe von uns und anderen, gab es Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 80 Prozent der Menschen in diesem Land und übrigens 70 Prozent der Unionswählerinnen und Unionswähler befürworten die Ehe für alle. Herr Kauder, da müssten doch eigentlich selbst Sie schwach werden. Drei Gesetzentwürfe in dieser Legislatur, darunter jener vom Bundesrat, stammen aus Rheinland-Pfalz von der grünen Ministerin Irene Alt. Die Erfolge auf diesem Weg haben wir vielen Menschen zu verdanken. Mein Dank und meine Anerkennung gelten heute einem, der sich schwer selber loben kann. Deshalb stehe ich hier. Unermüdlich, beharrlich, unbeirrbar: Lieber Volker Beck, du hast deine Gegner und deine Freunde gleichermaßen genervt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist dein Lebenswerk. Du bist kein Lobbyvertreter. Du bist Bürgerrechtler. Darauf sind wir Grüne stolz. Danke, Volker Beck. (Lebhafter Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Abgeordnete des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN erheben sich) Sehr geehrte Damen und Herren, die Argumente sind ausgetauscht. Wir haben lange diskutiert. Lassen Sie uns Geschichte schreiben in einer Sache, die nur wenige Menschen konkret betrifft, aber dennoch uns alle, einer Sache, die unser Land gerechter und unseren Rechtsstaat stärker macht. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Eva Högl ist die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Eva Högl (SPD): Einen schönen guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Endlich, endlich stimmen wir heute über das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ab. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in dieser Legislaturperiode für genau diese Abstimmung eingesetzt, und deswegen ist es gut, dass wir heute die Möglichkeit haben, eine Entscheidung zu treffen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer Gesellschaft gibt es vielfältige Formen des Zusammenlebens. Das ist Realität, und ja, das ist Normalität. Menschen leben mit Kindern und ohne Kinder zusammen. Sie haben einen Trauschein oder haben keinen. Sie nennen es Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Das ist Ausdruck der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes besagt, dass 82 Prozent der Befragten eine Ehe für alle befürworten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wenn sich die Gesellschaft wandelt – das sage ich in Richtung der Union –, dann müssen wir als Gesetzgeber handeln. Dann müssen wir reagieren und dürfen das nicht ignorieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Jan Korte [DIE LINKE] und Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn Menschen sich lieben, wenn sie ihr Leben teilen, wenn sie füreinander sorgen, wenn sie vielleicht Kinder großziehen oder auch nicht, wenn sie sich entscheiden, diese Verbindung auf Lebenszeit einzugehen, dann nennen wir das Ehe. Darum steht diese Verbindung unter dem besonderen Schutz des Staates. Es ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung, wenn wir hierbei nach dem Geschlecht unterscheiden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Was nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes unter der Ehe zu verstehen ist, das ist nicht auf Ewigkeit festgeschrieben. Es wandelt sich, und das wissen wir auch alle, wenn wir daran zurückdenken, wie die Ehe in den letzten Jahrzehnten verstanden wurde. Deshalb brauchen wir auch keine Änderung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes, Herr Kollege Kauder, sondern wir können das ohne eine Änderung des Grundgesetzes heute so beschließen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Max Straubinger [CDU/CSU]: Herr Maas sieht das anders!) Wenn wir diese Grundgesetzänderung brauchten, dann hätten wir das in den letzten dreieinhalb Jahren längst machen können; denn dazu wären wir als SPD-Bundestagsfraktion bereit gewesen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir gehen heute als Gesetzgeber den letzten entscheidenden Schritt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Ehe schon dem Wandel in der Gesellschaft angepasst und durch seine Rechtsprechung sukzessive in ihrer Bedeutung verändert. Jetzt ist es an uns, dem Gesetzgeber, den letzten Schritt zu gehen, und das ist keine Frage des Geschmacks oder des Bauchgefühls, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Menschenwürde. Deswegen sagen wir heute Ja zur Ehe für alle. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Harald Petzold für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Auch für mich schließt sich heute hier ein Kreis. Ich habe meine erste Rede im Deutschen Bundestag zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Menschen gleichen Geschlechts halten dürfen, und wir beschließen nun heute an seinem letzten regulären Sitzungstag dieser Legislaturperiode endlich die Einführung dieses Rechts. Ich bin meiner Fraktion sehr dankbar, dass sie ihre erste Gesetzesinitiative diesem wichtigen Thema gewidmet hat. Unsere Fraktion hat sie eingebracht, und ich danke ihr auch dafür, dass sie mir dieses wichtige Projekt anvertraut hat. Ich danke auch all jenen, die uns innerhalb und außerhalb des Parlaments unterstützt haben, insbesondere auch den Abgeordneten, die nicht mehr Mitglied des Deutschen Bundestages sind, beispielsweise meiner Vorgängerkollegin Dr. Barbara Höll, die ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich begrüße, und Christian Schenk aus unserer Fraktion, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) aber auch all denjenigen, die hier im Hause, beispielsweise in der überfraktionellen Abgeordnetengruppe, mit dafür gesorgt haben, dass wir den heutigen Moment erleben und den Gesetzentwurf gemeinsam beschließen können. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich bin auch froh, dass wir dann ab heute die Ressourcen haben und auch den Kopf dafür frei haben, uns auch weiteren wichtigen Fragen auf diesem Gebiet widmen zu können, dass wir endlich eine Reform des Transsexuellengesetzes und die Förderung von Regenbogenfamilien anpacken und einen nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie auf den Weg bringen können. All das werden wir ab morgen in Angriff nehmen können. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, auch wir hätten uns ein anderes Zustandekommen dieses Gesetzes gewünscht. Insofern verstehe ich Ihren Ärger. Ich respektiere Ihre Position, auch wenn ich sie nicht verstehe. Ich kann Ihnen sagen: Fürchtet euch nicht! Auch morgen wird sich die Welt genauso weiterdrehen wie heute. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Machen Sie sich darum keine Sorgen!) Es wird nicht eine heterosexuelle Ehe weniger geben. Die erste nächste Eheschließung, an der ich als Gast teilnehmen werde, wird die zwischen meiner Freundin Juliane Lorenz und meinem Kumpel Thomas Wehling sein, also eine Heteroehe. (Heiterkeit) Es wird also niemandem etwas weggenommen. Niemand muss, alle dürfen. Es wird lediglich ein paar glückliche Menschen mehr geben. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Erika Steinbach. Erika Steinbach (fraktionslos): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Grundgesetz stellt in Art. 6 Abs. 1 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. … Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz. (Christine Lambrecht [SPD]: Wo steht das?) So das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Juni 2012. Der heute in einer Art Sturzgeburt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf, (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, steht diesem Urteil diametral entgegen. Eine solche Debatte aus dem Handgelenk, das haben unser Grundgesetz und auch das Thema nicht verdient – in 38 Minuten heute. Insofern kann ich natürlich den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gut verstehen, wenn er sich über diese erzwungene Abstimmung empört. Allerdings zielt Volker Kauder mit seiner Kritik an der SPD auf den falschen Adressaten. Es war die Bundeskanzlerin – und nicht die SPD-Fraktion –, (Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD – Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) die mit ihrer wohlkalkulierten Einlassung, dass dies allein eine Frage des Gewissens sei, die Türen für die heutige überstürzte Entscheidung sperrangelweit geöffnet hat und sich auch noch als quasi neue Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion dazu hat hinreißen lassen, generös die Abstimmung freizugeben, zudem auch noch entgegen dem eigenen, nach wie vor gültigen Grundsatzprogramm der CDU; denn darin steht zu lesen: Die Ehe ist unser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau. … Deshalb steht die Ehe unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes. Daran sehe ich: Beschlüsse der CDU sind offenkundig nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Insgesamt ist der heutige Vorgang an Peinlichkeit kaum zu überbieten. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Rede auch!) Unberechenbarkeit und Beliebigkeit erschüttern die Grundfesten unserer Demokratie. Ich werde diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er dem Grundgesetz und auch meiner persönlichen Überzeugung widerspricht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach 27 Jahren im Deutschen Bundestag ist das heute meine letzte Rede. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es waren intensive Jahre – danke für den Beifall –, die ich nicht missen möchte, insbesondere meine erste Legislaturperiode im auch erstmals gesamtdeutschen Bundestag mit Bundeskanzler Helmut Kohl. Das war eine singuläre historische Lebenserfahrung. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen des Hauses für eine konstruktive, teils harmonische, teils kontroverse, zumeist respektvolle Zusammenarbeit. Vom neuen Bundestag erhoffe ich, dass er seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung verantwortungsvoller wahrnimmt, als es in den letzten Jahren geschehen ist. Wir haben keine Kanzlerdemokratie. Wir haben eine parlamentarische Demokratie, und unsere parlamentarische Demokratie bedarf dringend der Wachsamkeit. Danke schön. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin, ich möchte eine Bemerkung in Ihrer Rede zum Anlass für eine Klarstellung nehmen. Nach unserer Verfassung entscheidet jeder einzelne Abgeordnete (Abg. Erika Steinbach [fraktionslos] begibt sich erneut zum Rednerpult) – Sie haben gleich nicht noch einmal das Wort; ich habe jetzt nicht die Absicht, mit Ihnen eine Debatte zu führen –, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) wie er sich zu welchem beliebigen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages verhält. Dazu bedarf es keiner Freigabe, weder durch Fraktionen noch durch Parteien. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch für die vielstrapazierte Frage, was denn eine Gewissensentscheidung sei, gibt es eine einzige zuständige Instanz: Das ist der jeweils einzelne Abgeordnete. Es wäre schön, wenn das für die Zukunft unmissverständlich deutlich bliebe. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Jan-Marco Luczak ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Tribünen! Mit dem heutigen Tag findet eine Debatte ihren Schlusspunkt, in der höchst kontrovers gestritten, in der leidenschaftlich gerungen wurde und in der die Emotionen das eine oder andere Mal auch wirklich hochgingen, auch und gerade in meiner eigenen Partei. Ich fand dabei immer wichtig – das ist heute schon betont worden –, dass wir die Meinungsunterschiede hart in der Sache, aber immer mit gegenseitigem Respekt für die Sichtweise des jeweils anderen ausgetragen haben. Nicht jeder, der heute nicht für die Öffnung der Ehe stimmt, ist damit gleich homophob. Deswegen wünsche ich mir, dass wir nicht herausgehen und schauen, wer heute wie abgestimmt hat, um es uns dann gegenseitig im Wahlkampf vorzuwerfen. Bei der Gleichstellung geht es vielmehr um Toleranz und Respekt. Ich finde, wir alle sollten sie auch denjenigen gewähren, die nicht unserer Meinung sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Richtig ist: Die Debatte hat lange gedauert – sehr lange. Aber vielleicht hat die Länge dieser Debatte auch etwas Gutes; denn manche gesellschaftliche Veränderung benötigt Zeit, wenn sie akzeptiert werden soll. Das zeigt zum Beispiel ein Blick nach Spanien, das zeigt ein Blick nach Frankreich, wo die Gleichstellung mit knappen Mehrheiten, aber dafür sehr schnell umgesetzt wurde. Manche Menschen haben sich dadurch überfordert gefühlt. Sie sind zu Millionen auf die Straße gegangen und haben dagegen demonstriert. Das ist in Deutschland glücklicherweise nicht der Fall. Heute sagen uns Umfragen, dass 82 Prozent der Menschen für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sind. Deswegen sage ich: Der Zeitpunkt für die Öffnung der Ehe ist heute da. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich habe in der ganzen Zeit manchmal das Gefühl gehabt, dass aus dem Blick geraten ist, worum es bei der Ehe im Kern geht. Für mich ist die Ehe der wunderbare Liebesbeweis von zwei Menschen, die in guten und schlechten Zeiten füreinander einstehen wollen – bis dass der Tod sie scheidet. Zwei Menschen sind bereit, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Es geht um Treue; es geht um Beständigkeit; es geht um Verlässlichkeit. All dies sind zutiefst konservative Werte, die Anerkennung, die Respekt verdienen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich kann nicht erkennen, wieso das Geschlecht hierbei einen Unterschied machen soll. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich bin für die Öffnung der Ehe, aber nicht, obwohl ich Christdemokrat bin, sondern gerade weil ich Christdemokrat bin: Es geht um konservative, bürgerliche Werte. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn nun demgegenüber argumentiert wird, gleichgeschlechtliche Ehen seien ein Angriff auf Familien, so möchte ich entgegnen: Es wird nicht ein einziges Kind weniger geboren und es wird nicht eine einzige Ehe zwischen Heterosexuellen weniger geschlossen, nur weil es zukünftig auch Schwulen und Lesben erlaubt ist, zu heiraten. Den einen wird nichts genommen, nur weil den anderen etwas ermöglicht wird. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Genau so sieht es auch die Evangelische Kirche in Deutschland. Sie hat gerade noch einmal betont: Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau wird dadurch keineswegs geschmälert. Im Gegenteil – sie wird noch einmal unterstrichen. Ich finde das richtig. Es wäre doch absurd, die Ehe dadurch schützen zu wollen, dass man Menschen ausschließt, zu heiraten. Das passt doch nicht zusammen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Nun stellt sich natürlich die Frage: Brauchen wir dazu eine Änderung unserer Verfassung? Ich persönlich glaube, das ist nicht der Fall. Wenn wir uns den verfassungsrechtlichen Ehebegriff in Artikel 6 Absatz 1 unseres Grundgesetzes anschauen, und zwar in der Diktion der Rechtsprechung unseres Bundesverfassungsgerichts, dann stellen wir fest, dass dieser Begriff offen ist. Er muss in den zeitgeschichtlichen Kontext eingebettet werden. Er muss mit Blick auf einfachgesetzliche Regelungen und mit Blick auf die gesellschaftlichen Anschauungen interpretiert werden. Das Verständnis der Ehe, meine Damen und Herren, hat sich in den letzten Jahren fundamental gewandelt. Früher durfte es keine Ehe zwischen Adligen und Bürgerlichen geben. Früher durfte es auch keine Ehe zwischen Katholiken und Protestanten geben. Früher konnte der Ehemann seiner Ehefrau das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne diese zu fragen. Heute haben wir das Lebenspartnerschaftsgesetz eingeführt. Heute sind diskriminierende Regelungen abgeschafft worden. Heute sind gleichgeschlechtliche Paare selbstverständlicher Teil unserer gesellschaftlichen Realität. Und heute wird auch sprachlich nicht mehr differenziert, ob jemand verpartnert oder verheiratet ist. Deswegen glaube ich, dass die Politik an diesen Veränderungen nicht vorbeigehen kann. Ich glaube: Auch die Auslegung unserer Verfassung kann daran nicht vorbeigehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb möchte ich zum Schluss betonen: Wenn wir heute die Öffnung der Ehe beschließen, setzen wir damit ein Stück bürgerliche und konservative Politik um. Deswegen sage ich auch insbesondere an meine eigene Fraktion gerichtet, gerichtet an diejenigen, die noch mit sich ringen, die noch Zweifel haben, wie sie heute abstimmen wollen: Gebt euch einen Ruck! (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sind schon immer diejenigen gewesen, die neue Entwicklungen mit tradierten Werten zusammenbringen. Ich bin überzeugt: Wir können heute nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Unionsparteien ein wichtiges Zeichen für eine moderne, für eine tolerante, aber eben auch für eine im besten Sinne wertkonservative Politik setzen. Und deswegen werbe ich dafür, dass möglichst viele von euch heute bei dieser Abstimmung ein klares Ja zur Ehe sagen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Volker Beck erhält nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. So spricht Goethe. Schwule und Lesben sind Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten wie Heterosexuelle. Daraus folgt: Das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Partner muss fallen. Die Ehe für alle muss kommen. Denn alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wenn der Bundestag heute die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnet, ist das ein historischer Tag für unsere Minderheit. Es ist ein Beitrag zu Einigkeit und Recht und Freiheit für unser Land. Die Verheißungen unserer Verfassung und unserer Hymne werden dann endlich auch für Lesben und Schwule wahr. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Phase der Toleranz ist beendet; die Epoche der Akzeptanz kann heute beginnen. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Das Ja zur Ehe für alle nimmt niemandem etwas weg, es beendet lediglich die Diskriminierung der Lesben und Schwulen. Ich appelliere an die Konservativen hier im Saal – ich spreche da keine Partei an, sondern eine Wertehaltung –: Konservativ sein heißt, im zu Bewahrenden das Bewahrenswerte zu erkennen und zu erhalten. Und was ist an der Ehe bewahrenswert? Die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zweier Menschen, aber nicht die Diskriminierung von Homosexuellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Heute ist ein großer Tag für Schwule und Lesben. Ich danke allen, die sich hierfür in den letzten drei Jahrzehnten in der LGTB-Community engagiert haben, insbesondere Eddi Stapel, Manfred Bruns, Günter Dworek vom LSVD, und die diesen Tag möglich gemacht haben. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nein, Herr Beck, das geht jetzt nicht. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und ich danke dem Bundesrat, stellvertretend Winfried Kretschmann, aber auch Irene Alt, die uns die Vorlage für diesen Tag hier heute geliefert haben. (Widerspruch bei der SPD) Meine Damen und Herren, lassen Sie heute die Parteipolitik beiseite, (Lachen bei der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Ha, ha, ha! Gerade Sie!) lassen Sie uns die Lesben und Schwulen und ihre Rechte in den Mittelpunkt stellen. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Abgeordnete des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN erheben sich) Präsident Dr. Norbert Lammert: Johannes Kahrs ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Johannes Kahrs (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Lesben und Schwule ist heute ein großer Tag. Es hat lange genug gedauert. Ich möchte insbesondere denjenigen danken, die in den 50er-, 60er- und 70er-Jahren noch unter Androhung von Haft für die Rechte von Lesben und Schwulen in diesem Land gekämpft haben. Einige davon sind heute hier. Noch einmal herzlichen Dank! (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir haben hier viele Debatten geführt. Wir haben lange diskutiert. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bedanken bei Volker Beck, Michael Kauch – er sitzt oben auf der Tribüne –, Stefan Kaufmann, Karl-Heinz Brunner, aber auch den Schwusos bzw. der SPDqueer und ihrer Bundesvorsitzenden Petra Nowacki, die ebenfalls heute anwesend sind. So etwas wie heute schafft man nur gemeinsam. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Ich muss allerdings auch sagen, dass heute der letzte Moment war. Wir haben hier Legislaturperiode für Legislaturperiode diskutiert, und immer war es die CDU/CSU, die in jeder Frage die Gleichstellung von Lesben und Schwulen blockiert hat, trotz aller gegenteiligen Reden heute. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Einige Kommentatoren loben Frau Merkel und sagen, dass es eine große strategische Glanzleistung war. Ehrlich gesagt, das war es nicht. Frau Merkel, ich kann es Ihnen nicht ersparen: Es war erbärmlich. Es war peinlich. Seit 2005 haben Sie die Diskriminierung von Lesben und Schwulen unterstützt (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Buhrufe und Pfiffe bei der CDU/CSU) und haben nichts dafür getan, dass es zu einer Gleichstellung kommt. Sie haben sich hier verstolpert. Das war Ihr Schabowski-Moment. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Nennen Sie das Respekt?) Sie haben ernsthaft gesagt, dass erst die Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode ein Gewissen haben dürfen. Aber in dieser Legislaturperiode hätten wir mit unserem Gewissen hier und heute nicht abstimmen dürfen, und deswegen, wirklich deswegen ist es wichtig, dass wir heute für die Öffnung der Ehe stimmen. Das ganze Verschwurbeln steht mir bis hier. Wir haben die Gleichstellung verdient. Ich glaube, dass die Öffnung der Ehe dazugehört. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich bedanke mich noch einmal bei allen, die auf den CSDs, an Infoständen und in Diskussionen dafür gearbeitet haben. Ich habe in den Koalitionsverhandlungen immer wieder erlebt, dass die Union blockiert hat, genauso wie noch in den letzten Tagen im Rechtsausschuss und im Innenausschuss. Heute wollten Sie diesen Tagesordnungspunkt gar nicht aufsetzen. Das ist erbärmlich. Das ist peinlich. Ehrlicherweise, Frau Merkel: Vielen Dank für nichts! (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE] – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Man kann es auch versemmeln! Das hat geklappt! Das hat die SPD 2 Prozent gekostet!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Gerda Hasselfeldt ist die nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, den Ton der Debatte wieder auf ein Niveau zu führen, das der Bedeutung des Themas angemessen ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Für mich ist unbestritten: Die Entscheidung von zwei Menschen, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft einzugehen, verdient Anerkennung und Toleranz und braucht auch eine rechtliche Absicherung. Diese rechtliche Absicherung haben wir vor vielen Jahren dieser Gemeinschaft mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gegeben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich betone: Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht weniger und nicht mehr wert als die Ehe. Sie ist gleichwertig, aber sie ist nicht identisch. Ehe und Lebenspartnerschaft sind unterschiedlich. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) In der Ehe geht es nicht nur um das Füreinandereinstehen, was natürlich auch in der Lebenspartnerschaft gelebt wird – das bestreitet niemand, und das ist wesentlich für beide –; die Ehe ist auch die Grundlage für die Familie. Sie ist und bleibt nach meinem Dafürhalten – ich sage bewusst: meine Einschätzung – die Grundlage dafür, dass unsere Gesellschaft auch weiterhin besteht. Es ist eine Gemeinschaft von Mann und Frau, aus der auch die Kinder geboren werden und die Zukunft unserer Gesellschaft gesichert wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damit ist sie die Keimzelle unserer Gesellschaft und die Grundlage auch für die Ordnung unseres Staates. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dies ist der Grund dafür, dass Ehe und Familie durch das Grundgesetz unter den Schutz des Staates, der staatlichen Ordnung gestellt werden, und dies ist auch der Grund dafür, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Ehe als Gemeinschaft von Frau und Mann definiert. Das ist die rechtliche Position. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller verständlichen Emotionalität sollten wir das, was unseren Staat ausmacht, was unser Zusammenleben ausmacht, was unsere rechtliche Ordnung ausmacht, nicht einfach auf die Seite schieben, und wir sollten nicht so tun, als wäre damit Diskriminierung verbunden. Im Gegenteil: Die Achtung, die Toleranz, die rechtliche Absicherung sind gegeben. Aber Ungleiches ist nun einmal nicht gleich. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich wundere mich etwas darüber, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit so einfach abgetan wird: Das spiele keine Rolle, und das müsse man jetzt anders sehen. Tatsache ist – Volker Kauder hat darauf hingewiesen –, dass es gar nicht so lange her ist, dass aus dem Bundesjustizministerium die klare Ansage kam: Zu einer Änderung, wie Sie sie heute beschließen wollen, ist eine Grundgesetzänderung notwendig. – Heute klingt das anders. Ich sage mal aus meiner Sicht, ehrlich gesagt: Mit Glaubwürdigkeit, mit Ernsthaftigkeit, auch mit meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer Fraktion, auch bei mir in der Landesgruppe, sind die Meinungen naturgemäß unterschiedlich. Für mich ist diese Entscheidung eine wirklich höchstpersönliche Entscheidung. Ich respektiere die Entscheidung jedes Einzelnen, sowohl in meiner Landesgruppe als auch in der Fraktion sowie in diesem Hause und in der Bevölkerung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich würde mir wünschen, dass dieser Respekt aber auch jenen zuteilwird, die heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, aus guten Gründen, dass wir uns gegenseitig anhören, aber dann individuell so entscheiden, wie wir es mit unserer Meinung, mit unserem Gewissen, mit unserem Verständnis vereinbaren können. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Karl-Heinz Brunner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns kennen das wunderbare Lied What a Wonderful Day – Was für ein schöner Tag! – Was für ein schöner Tag, politisch zu arbeiten und Politik Wirklichkeit werden zu lassen! Was für ein Gefühl, wenn eine jahrzehntelange Debatte zu ihrem Ende kommt – zum Wohle der Menschen! Wer könnte dies besser verkörpern als Patrick Pronk, der dort oben auf der Zuschauertribüne sitzt. Er hatte im Jahre 2013 in der ARD-Wahlarena der Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion die Frage gestellt, warum er seinen Partner nicht ehelichen, sondern mit ihm nur in Lebenspartnerschaft leben könne. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wie schön, dass die Ehe für alle, dieses Grundrecht, in diesem Land ohne Gerichtsentscheidung möglich wird, aus der Mitte der Gesellschaft heraus, politisch gewollt umgesetzt, unterstützt von weit mehr als 80 Prozent der Bevölkerung, einer tollen starken Community, vielen Unterstützerinnen und Unterstützern über alle Parteigrenzen hinweg. Heute geht es um ein Gesetz, das zu mehr Freudentränen, Rührung, Erleichterung, Freude und Glück führen wird als jedes, das zumindest ich in den letzten vier Jahren hier im Deutschen Bundestag erleben konnte. Am Ende dieses Morgens wird niemandem etwas genommen, niemand wird seiner Rechte beraubt, niemand wird ärmer, nein, wir in Deutschland werden reicher. Wir werden heute Geschichte geschrieben haben und dieses Land ein Stück reicher gemacht haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Denn Liebe und Verstand drängen heute endlich zu ihrem Recht. Das ist ein Erfolg, eine Freude für die Lesben und Schwulen in diesem Land, aber auch für unsere Demokratie, für unser tolerantes, für unser buntes Deutschland und nicht zuletzt auch für dieses Hohe Haus. What a wonderful day! (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Bitte stimmen Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, heute dem Gesetzentwurf des Bundesrates zu, damit den Schwulen und Lesben, den Lesben und Schwulen, den Männern und Frauen, den Menschen in unserem Land Gerechtigkeit widerfährt, damit die rechtliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen in Deutschland endgültig ein Ende findet. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Dazu liegen mir etwa 80 persönliche Erklärungen zur Abstimmung vor, die wir wie immer dem Protokoll beifügen.1 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12989, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 18/6665 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das Erste war zweifellos die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Verlangen der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich darf die Schriftführerinnen und Schriftführer bitten, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Abstimmungsurnen jeweils mit zwei Schriftführerinnen und Schriftführern besetzt? – Das scheint der Fall zu sein. Dann eröffne ich die Abstimmung. Ist noch jemand im Saal anwesend, der seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir geben das Ergebnis der namentlichen Abstimmung später bekannt.2 Es wäre schön, wenn diejenigen, die auch am nächsten Tagesordnungspunkt mitwirken wollen, sich auf einen der wenigen freien Plätze setzen würden. Ich rufe die Zusatzpunkte 12 a und 12 b auf: a)   – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) Drucksache 18/12356 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) Drucksache 18/12727 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/13013 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ Drucksachen 18/11856, 18/13013 Auch hier soll nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Aussprache 38 Minuten dauern. – Ich sehe dazu keinen Widerspruch, also verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Bundesjustizminister Heiko Maas. (Beifall bei der SPD) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit nunmehr zwei Jahren findet in Deutschland eine außerordentlich intensiv und auch eine außerordentlich kontrovers geführte Debatte darüber statt, wie wir der Hasskriminalität im Netz begegnen können. Es ist eine schwierige Debatte, es ist eine wichtige Debatte, aber es ist eine Debatte, die wir führen müssen; denn das Schlechteste, was wir tun können, ist, nichts zu tun angesichts dessen, was sich dort zurzeit abspielt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wie groß das Problem ist, zeigt die aktuelle Statistik des Bundeskriminalamtes. In den letzten beiden Jahren ist die Hasskriminalität in Deutschland um über 300 Prozent gestiegen. Deshalb geht es heute nicht nur um ein bisschen Regulierung und ein paar neue Compliance-Vorschriften. Es geht um eine Grundsatzentscheidung für das digitale Zeitalter. Damit das Internet nicht länger ein rechtsfreier Raum bleibt, (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) müssen wir Recht und Gesetz endlich auch im Netz durchsetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, ja, die Grundwerte, die hier auf dem Spiel stehen, sind keine geringeren als Freiheit und Gleichheit. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. In einer offenen Gesellschaft, in einer Demokratie sind Streit und Debatte völlig unverzichtbar. Zur Meinungsfreiheit gehören auch hässliche Äußerungen. Das muss in einem freien Land jeder ertragen können. Aber die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Deshalb ist die Einhaltung von Recht und Gesetz kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern die Garantie der Meinungsfreiheit. Genau darum geht es in diesem Gesetz. Ich frage deshalb: Wo bleibt diese Freiheit, wenn Andersdenkende im Netz ohne Konsequenzen beleidigt, bedroht oder mit Mordaufrufen attackiert werden? Mit kriminellen Hasspostings sollen Andersdenkende eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Solche Hasspostings sind die wahren Angriffe auf die Meinungsfreiheit. Mit diesem Gesetz beenden wir das verbale Faustrecht im Netz und schützen die Meinungsfreiheit aller, die im Netz unterwegs sind und sich dort auch äußern wollen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wir stellen sicher, dass jeder seine Meinung äußern kann, ohne deswegen beleidigt und bedroht zu werden. Das ist keine Einschränkung, sondern es ist eine Voraussetzung für die Ausübung der Meinungsfreiheit. Der zweite Grundwert, der hier auf dem Spiel steht, ist die Gleichheit. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, so steht es im Grundgesetz. Aber die Realität sah gerade in diesem Punkt etwas anders aus. Jeder Journalist, der eine Zeitung macht, jeder Verleger, der ein Buch herausgibt, jeder Mensch, der sich auf dem Marktplatz auf eine Holzkiste stellt und eine Rede hält, muss sich an unsere Gesetze und auch an das Strafrecht halten. Ich sehe keinen Grund, warum das gleiche Recht nicht auch für die großen Internetkonzerne gelten sollte. Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht Facebook und Twitter. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Meine Damen und Herren, Facebook hat allein in Deutschland rund 30 Millionen Nutzer. Weltweit hat es allein im ersten Quartal des Jahres einen Rekordgewinn von 3 Milliarden Euro gemacht. Diese Zahlen zeigen, dass es hier noch um einen dritten Grundwert unseres Zusammenlebens geht. Auch dieser steht im Grundgesetz, nämlich „Eigentum verpflichtet“. Die Erfahrung hat gezeigt: Ohne politischen Druck werden die großen Plattformbetreiber ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Wir haben es 14 Monate mit Gesprächen versucht. Deshalb ist es richtig, jetzt mit einem Gesetz tätig zu werden. Die Beratungen im Ausschuss haben zu vielen und sinnvollen Klarstellungen im Gesetz geführt. Das Ziel bleibt aber völlig unverändert. Trotzdem – auch das sage ich – werden wir mit diesem Gesetz nicht alle Probleme lösen können. Wir bleiben auch künftig gefordert: die Plattformbetreiber, die Zivilgesellschaft und natürlich auch und vor allem die Justiz. Und wir werden auch auf europäischer Ebene für gemeinsame Lösungen streiten. Wir werden weiter gegen die sprachliche Verrohung im Netz streiten. Zum Schutz der Meinungsfreiheit müssen wir verhindern, dass ein Klima der Angst und der Einschüchterung entsteht. Deshalb müssen strafbare Inhalte, strafbarer Hass, künftig schneller aus dem Netz gelöscht werden. Mit diesem Gesetz kommen wir dem einen ganz wesentlichen Schritt näher. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum vorherigen Tagesordnungspunkt – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – mitteilen: abgegebene Stimmen 623. Mit Ja haben gestimmt 393, (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Nein haben gestimmt 226, 4 Kolleginnen und Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Die Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN erheben sich – In den Reihen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN werden Konfettiwerfer betätigt) – Nein, nein, nein! Also, liebe Leute, mal unabhängig davon, dass es nach unserem Reglement unzulässig ist: Ich halte es auch für eine völlig unangemessene Reaktion (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) auf eine Debatte und auf ein Anliegen, bei dem ich es besonders bedauerlich fände, wenn diejenigen, die sich mit ihrem Anliegen heute durchgesetzt haben, dadurch in den Verdacht der Albernheit gerieten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 623; davon ja: 393 nein: 226 enthalten: 4 Ja CDU/CSU Stephan Albani Peter Altmaier Maik Beermann Sybille Benning Dr. Maria Böhmer Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Dr. Dr. h. c. Bernd Fabritius Dr. Astrid Freudenstein Dr. Thomas Gebhart Cemile Giousouf Klaus-Dieter Gröhler Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Matthias Hauer Mark Hauptmann Mechthild Heil Mark Helfrich Marion Marga Herdan Dr. Heribert Hirte Thorsten Hoffmann (Dortmund) Dr. Hendrik Hoppenstedt Bettina Hornhues Anette Hübinger Andreas Jung Xaver Jung Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Jürgen Klimke Rüdiger Kruse Dr. Roy Kühne Dr. Katja Leikert Dr. Ursula von der Leyen Dr. Jan-Marco Luczak Andreas Mattfeldt Jan Metzler Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Carsten Müller (Braunschweig) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Ingrid Pahlmann Dr. Martin Pätzold Anita Schäfer (Saalstadt) Nadine Schön (St. Wendel) Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Uwe Schummer Christina Schwarzer Tino Sorge Jens Spahn Dr. Wolfgang Stefinger Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Dieter Stier Gero Storjohann Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Michael Vietz Dr. Johann Wadephul Kai Wegner Marcus Weinberg (Hamburg) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Kai Whittaker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Tobias Zech Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Bettina Bähr-Losse Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Dr. h. c. Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Jürgen Coße Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Sigmar Gabriel Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz-Herrmann Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Angelika Krüger-Leißner Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Petra Rode-Bosse Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Alois Gerig Eberhard Gienger Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Rainer Hajek Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Frank Heinrich (Chemnitz) Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Margaret Horb Dr. Mathias Edwin Höschel Charles M. Huber Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Ronja Kemmer Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Bettina Kudla Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Antje Lezius Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Maria Michalk Dietrich Monstadt Karsten Möring Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Stefan Müller (Erlangen) Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Sylvia Pantel Martin Patzelt Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Iris Ripsam Johannes Röring Kathrin Rösel Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Armin Schuster (Weil am Rhein) Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Carola Stauche Dr. Frank Steffel Albert Stegemann Christian Frhr. von Stetten Rita Stockhofe Stephan Stracke Max Straubinger Karin Strenz Thomas Stritzl Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Thomas Viesehon Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Marco Wanderwitz Karl-Heinz Wange Nina Warken Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Ingo Wellenreuther Marian Wendt Waldemar Westermayer Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Barbara Woltmann Heinrich Zertik Emmi Zeulner Fraktionslos Erika Steinbach Enthalten CDU/CSU Uda Heller Dr. Silke Launert HonD Albert Weiler Elisabeth Winkelmeier-Becker Nächste Rednerin ist die Kollegin Petra Sitte für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut – passt doch –, was weniger lange währt, wohl eher nicht. So jedenfalls könnte man es durchaus für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sagen. Es ist schon auffällig, dass heute einige Themen auf der Tagesordnung sind, die seit vielen Jahren hoch und runter diskutiert werden – wie eben die Ehe für alle, das Wissenschaftsurheberrecht, die Störerhaftung. Und doch wollen einige am liebsten die ganze Diskussion jeweils wieder von vorne aufrollen. Auf der anderen Seite kann es hier, beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz, einem vor wenigen Monaten überhaupt erst in die Diskussion gekommenen, völlig neuartigen Gesetzesvorhaben, gar nicht schnell genug gehen. Natürlich hat Herr Maas recht: Es gibt Probleme mit Hass- und Falschnachrichten und der Rolle, die soziale Netzwerke da als Plattformen spielen. Die gibt es aber nicht erst seit gestern, und sie sind unbedingt ernst zu nehmen. Gerade deshalb ist eine ernsthafte und gründliche Prüfung von Lösungsansätzen notwendig, und genau das verkörpert dieser Entwurf nicht. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Der Bundestag konnte ihn in den letzten Wochen auch nicht nachhaltig verbessern. Dabei will ich nicht bestreiten, dass der Änderungsantrag der Koalition einige deutliche Verbesserungen mit sich bringt – für die war ja auch, wie angedeutet, sehr viel Luft. Es sind einige handwerkliche Probleme beseitigt. Es sind einige Stellen behoben, an denen der Entwurf weit über das hinausgegriffen hätte, was zu seiner Begründung angeführt wird. Als er uns zuerst vorlag, war eines unserer größten Probleme: Worauf richten wir eigentlich unsere Kritik? Was sollten wir kritisieren? Denn wir hätten uns in dem Falle angesichts der großen Masse der zu kritisierenden Punkte auch in Details verlieren können. Der jetzt vorliegende Entwurf gibt uns zumindest die Chance, uns ganz auf den Kern des Problems zu konzentrieren. Den Kern des Problems will ich anhand des neuen Entwurfs daher noch einmal sehr deutlich nennen: Immer noch verpflichten Sie Netzwerke dazu, bestimmte Inhalte innerhalb von sieben Tagen zu löschen, wenn sie sich nicht hohen Bußgeldern aussetzen wollen. Davon soll es zwar jetzt Ausnahmen geben, so zum Beispiel, wenn die Strafbarkeit von bestimmten Umständen abhängt oder wenn eine Einrichtung der Selbstregulierung eingeschaltet wird; aber auch die soll dann innerhalb von sieben Tagen entscheiden. Ein „offensichtlich rechtswidriger Inhalt“ soll innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, und da darf diese Selbstregulierung nicht stattfinden. Damit werden den Plattformen teils sehr schwierige rechtliche Entscheidungen auferlegt, bei denen eigentlich nur die Löschung am selben Tag tatsächlich Sanktionsfreiheit garantiert. Dass sie im Zweifel auch rechtmäßige Inhalte sozusagen sicherheitshalber löschen, liegt doch auf der Hand. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das gilt auch dann, wenn die Koalition sagt, sie wolle erst im Wiederholungsfall und erst nach dem Nachweis von strukturellen Defiziten sanktionieren. In Anbetracht der Bedeutung, die soziale Netzwerke heute für unsere Kommunikation haben, wäre dieser Vorgang beunruhigend. Außerdem werden Abwägungen und Entscheidungen über Strafbarkeit, für die eigentlich Gerichte zuständig sein sollten, nach wie vor in die Hände von Privaten gelegt. Deren Macht über unser Kommunikationsverhalten wollten wir aber gerade eingrenzen. Lassen Sie mich festhalten: Es gibt also durchaus sinnvolle Teile des Gesetzes. Über Vorschriften zur Erreichbarkeit der Netzwerke, über Transparenz- und Berichtspflichten und auch über die Strukturierung von Beschwerdeverfahren hätten wir uns wohl relativ schnell einigen können. Was darüber hinausgeht, können wir aber in dieser Form nicht mittragen. (Beifall des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ob es überhaupt verfassungsrechtlich und europarechtlich am Ende trägt, bleibt noch offen. In jedem Fall kann dieses Gesetz nicht als Schlusspunkt einer Debatte stehen bleiben. Wir werden in der nächsten Wahlperiode ganz sicher erneut und umfänglich darüber beraten müssen. Selbst die Koalitionsfraktionen haben das im Ausschuss jeweils schon zum Ausdruck gebracht. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun die Kollegin Nadine Schön für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig klar: Soziale Netzwerke bieten ganz neue Möglichkeiten und Chancen der Kommunikation. Noch nie war es so einfach, sich zu informieren, sich auszutauschen, zu diskutieren und auch streitbar zu debattieren. Das ist ein großer Gewinn auch für die Demokratie. Aber es war auch noch nie so einfach, öffentlich zu pöbeln, zu hetzen, zu Straftaten aufzurufen oder selbst strafbare Inhalte zu posten. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Post auf der Facebook-Seite des Berliner Abgeordnetenkollegen Stefan Evers von vor zwei, drei Tagen: Ich möchte Stefan Evers, CDU, an einem Bajonett die Halsschlagader und die Luftröhre durchtrennen. Dann kann der Nazi-Bastard nicht mehr hetzen oder heulen, sondern gurgelt nur noch. Kurz: standrechtlich erschießen wäre auch möglich. Und die ökologischste sinnvolle Variante wäre, Stefan Evers, CDU, an einem langen Strick an einem Baum aufzuhängen. Strick um den Hals, das andere Ende um eine Anhängerkupplung und über die Stadtautobahn wäre auch lustig. Dass das kein Post ist, der unter die Meinungsfreiheit fällt, dürfte jedem von uns einleuchten. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Das ist Aufruf zum Mord, das ist eine Straftat. Als Betroffener hätte ich die Erwartung, dass dieser Post so schnell wie möglich aus Facebook entfernt wird, und das zu Recht. Natürlich, liebe Kollegin Sitte, ist Strafverfolgung Sache der Justiz. Natürlich braucht es auch eine lebendige Zivilgesellschaft, um Hetze, Hass und Verleumdung im Netz zu begegnen. Das ist völlig unbestritten. Aber doch schon heute haben Plattformbetreiber die Pflicht, strafbare Inhalte von ihren Seiten zu löschen. Das ist nach dem Telemediengesetz schon heute die Verantwortung der Plattformbetreiber, und wir mussten doch feststellen, dass sie über Monate und Jahre dieser nicht nachgekommen sind. Zahllose Beispiele kennen wir, bei denen sich Menschen, die Opfer von Straftaten im Netz wurden, an die Plattformbetreiber gewendet haben und nichts passiert ist. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es ist auch nicht immer eindeutig!) Deshalb sind wir der Meinung, dass die Zeit der leeren Versprechungen vorbei ist und dass wir ein Gesetz brauchen. Es ist wirklich sehr schade, dass dieser Gesetzentwurf so spät vorgelegt wurde (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das lag an euch!) und dass er auch noch handwerklich wirklich schlecht gemacht war. Nicht umsonst gab es eine breite Kritik in der Bevölkerung. Wir hatten große Mühe und haben mit vereinten Kräften daran gearbeitet, diesen Gesetzentwurf zu ändern. Bei allem Respekt, lieber Heiko Maas: Wir haben nicht nur für Klarstellungen gesorgt, sondern wir haben ihn an vielen entscheidenden Stellen deutlich verändert und deutlich nachgebessert. (Beifall bei der CDU/CSU) An dieser Stelle möchte ich Dank sagen: zum einen dem Koalitionspartner SPD, der mit uns gemeinsam diese Änderungen vorgenommen hat, und zum anderen dem Ministerium, das am Schluss gute Zuarbeit geleistet hat. Der Gesetzentwurf, den wir heute vorlegen, ist vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss, denn die Entwicklung ist dynamisch, und wir müssen sie weiterhin beobachten; aber es ist der Entwurf eines Gesetzes, mit dem wir dem Thema Hass und Straftaten im Netz die Stirn bieten. Wir verhelfen den Menschen zu ihrem Recht, aber gleichzeitig respektieren wir die Meinungsfreiheit. Liebe Kollegin Sitte, ich weiß nicht, ob Sie sich unsere Änderungsanträge durchgelesen haben. Wenn Sie jetzt immer noch behaupten, wir überließen es Privaten, darüber zu entscheiden, was von Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, dann ist das schlicht falsch. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Nein!) Wir haben – und das ist die entscheidende Änderung in diesem Gesetzentwurf – nun ein System der regulierten Selbstregulierung eingeführt. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Kann!) Künftig können sich Plattformbetreiber einer Selbstregulierungsstelle anschließen, die schon bei dem leisesten Zweifel, ob ein strafbarer Inhalt vorliegt oder nicht – so etwas wie „Alle Juden gehören ins Gas“ ist zweifellos ein strafbarer Inhalt –, nach klaren Kriterien und mit qualifiziertem Personal neutral entscheidet, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dafür sind aber die Gerichte zuständig!) ob die Äußerung strafbar ist oder nicht. Das alles ist nichts Neues; wir kennen es aus dem Jugendmedienschutz, das ist gängige Praxis. Tun Sie doch nicht so, als wäre das etwas völlig Neues. Das ist das optimale Setting, um dafür zu sorgen, dass die Entscheidung über Wahrheit oder Unwahrheit im Netz nicht Privaten überlassen wird, (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sondern?) aber gleichzeitig etablieren wir keine staatliche Überwachungsbehörde. Die regulierte Selbstregulierung geht genau den richtigen Mittelweg. Deshalb war es uns ein großes Anliegen, diese ins Gesetz zu übernehmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben viele andere Änderungen vorgenommen, zum Beispiel was den Anwendungsbereich angeht. Manche machten sich große Sorgen, wer von diesem Gesetz überhaupt betroffen ist. Es gab bei Start-ups, die teilweise sehr schnell wachsen, die Sorge, ob sie von heute auf morgen ein Beschwerdemanagement vorhalten müssen. Diesen geben wir künftig drei Monate Zeit, wenn sie die Schwelle von 2 Millionen Nutzern überschreiten. Auch den Nutzerbegriff haben wir konkretisiert. Zukünftig müssen es registrierte Nutzer sein. Das sind wichtige Klarstellungen, die wir ins Gesetz eingefügt haben. Ich will noch einen weiteren Punkt nennen, der uns sehr wichtig war: Das ist das Thema des Zustellungsbevollmächtigten. Es ist wichtig, dass die Menschen in Deutschland auch bei internationalen Großkonzernen einen Zustellungsbevollmächtigten im Land haben, der den Weg dafür öffnet, dass man klagen kann, dass man zu seinem Recht kommt. Dieser muss – und das ist neu – innerhalb von 48 Stunden antworten. Das ist eine maßgebliche Verbesserung in diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte zum Schluss für meine Fraktion sagen: Wir sind der Meinung, die Zeit der leeren Versprechungen ist vorbei. Es ist wichtig, dass wir jetzt eine gesetzliche Regelung bekommen. Mit den Änderungen, die wir vorgenommen haben, haben wir den Gesetzentwurf, der eine starke Schieflage hatte, zu einem guten Gesetzentwurf gemacht; denn er verbindet den hohen Respekt vor der Meinungsfreiheit mit dem Anspruch derjenigen, die Opfer von Straftaten geworden sind, zu ihrem Recht zu kommen. Es ist ein guter Gesetzentwurf, und deshalb kann ich uns allen die Zustimmung empfehlen. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Renate Künast ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eins will ich vorausschicken: Wir stellen heute grundlegende Weichen für das digitale Zeitalter. Wir testen nicht einfach etwas aus; vielmehr gibt Deutschland weltweit ein Muster vor. Ich weiß, dass viele andere Staaten dieser Welt beobachten, wie Deutschland diesen Bereich regelt. Das macht mir und uns an dieser Stelle übrigens Sorgen; denn wir geben vor, wie eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit auf der einen Seite und Persönlichkeitsschutz, Schutz vor Diskriminierung und Volksverhetzung auf der anderen Seite erfolgen kann, und da schauen auch nichtdemokratische Länder auf uns. Es ist deshalb bedeutsam, was wir heute diskutieren. Darum ringen wir um Seriosität und um einen guten verfassungsrechtlichen Ausgleich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Auch wenn die EU-Kommission nicht interveniert hat: Wir wissen, dass sie das Ganze als Testballon betrachtet. Wir wissen doch alle – die Komplexität des Themas kommt mir hier zu kurz; denn die ganze Debatte bezieht sich nur auf den vorliegenden Gesetzentwurf –: Eigentlich hätte hier angesichts all der Hasskommentare, die teilweise strafbar sind, teilweise nicht, und der vergifteten Debattenkultur eine Debatte darüber geführt werden müssen, was in unserer Gesellschaft passiert, was sich verändert. Das erinnert mich manchmal an die Zeit nach der Wende. Denken Sie an Rostock-Lichtenhagen, an Hoyerswerda, an Kameradschaften und an Rechtsextreme, die die Jugendzentren übernahmen. Damals wussten demokratische Jugendliche gar nicht mehr, wo sie hingehen können. Auch damals haben wir angefangen, eine Grundsatzdebatte darüber zu führen, wie wir unsere gesellschaftlichen Strukturen und den Respekt vor dem Menschen – ich würde es positiv sagen: die Political Correctness; andere nicht zu diskriminieren, runterzumachen und zu verletzen – verteidigen und vertreten können. Das geht natürlich nicht allein mit Bußgeldtatbeständen, über die wir heute diskutieren, bei weitem nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Diese Engführung der Debatte macht mich nervös. Auch – mit Verlaub – das Verfahren bis hierhin war nicht gut. Egal wie sehr ihr von CDU/CSU und SPD euch untereinander gekloppt habt, (Dr. Matthias Bartke [SPD]: Das willst du nicht wissen!) es war nicht gut, dass ihr erst einmal interne Gespräche geführt habt, ohne Einbeziehung des Parlaments. Zum angekündigten Evaluierungszeitpunkt wertete Herr Maas diese Gespräche aus und kam kurz vor Ostern plötzlich, wie Kai aus der Kiste, mit einem Gesetzentwurf, der helles Entsetzen auslöste. Das hat nichts mit dem Niveau und der Seriosität zu tun, die wir hier gebraucht hätten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsschutz und Schutz vor Diskriminierung liefert dieser Gesetzentwurf im Übrigen nicht. Meine Vorrednerin Nadine Schön hat ein schauriges Beispiel gebracht. Ich will eins hinzufügen, um Ihnen zu zeigen, wie kompliziert das Ganze ist. Ich sage es einmal so: Auch ich habe mich über unterschiedliche Unternehmen geärgert, die glauben, sie könnten globusweit Geld mit Werbung usw. verdienen und mit ihren Algorithmen faktisch auch Meinungen machen, ohne sich um das jeweilige nationale Recht kümmern zu müssen. Der politische Druck und die Debatte waren nötig, damit an den entsprechenden Stellen überhaupt Personal eingestellt wurde, ja. Wir müssen aber eine Differenzierung hinbekommen. Wir können nicht sagen, dass alles, worüber wir uns ärgern, gelöscht werden muss. Wir müssen, digital wie analog, mit der Meinungsfreiheit umgehen. Deshalb ist es ja so wichtig, mehr zu tun, als Paragrafen zu schaffen. Wir müssen uns wehren, gegebenenfalls aber auch Entscheidungen akzeptieren. Ich war bei einem Dienstleister. Dort habe ich erzählt, was mir passiert ist. Mir hat jemand geschrieben, in grenzenloser Weisheit: Von Ihnen würde ich auch gerne ein Enthauptungsvideo sehen. – Nach langem Quengeln – man muss immer nerven – durfte ich die Qualitätssicherung bei Arvato aufsuchen. Die für die Qualitätssicherung zuständige Frau hat nach langem Überlegen zu mir gesagt: Ich würde das nicht löschen, weil kein konkreter Hinweis und keine konkrete Aufforderung vorliegen. – Sie guckte mich unsicher an, weil ihr natürlich klar war, dass das auf emotionaler Ebene nicht das gewünschte Ergebnis war. Ich konnte ihr dann aber sagen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwalt das genauso sehen. Daran erkennt man das Problem: Wenn wir über das Löschen von bestimmen Inhalten reden, müssen wir uns auch fragen, ob wir uns nicht etwas vormachen. Wir reden nur über die Löscherei; aber das Verfassungsgericht hält in der Rechtsprechung immer die Meinungsfreiheit hoch. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Dafür reicht dieser Gesetzentwurf nicht, sosehr ich mich auch über solche Sachen ärgere und mich frage, wes Geistes Kind diese Leute eigentlich sind. Die Gesellschaft muss im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, wir hätten uns ein anderes parlamentarisches Verfahren gewünscht. Die Mehrheit der Sachverständigen im Ausschuss hatte neben der Verfahrenskritik auch schwere verfassungsrechtliche Bedenken an der alten Fassung des Gesetzentwurfs geäußert. Ein paar Dinge haben Sie geändert: Sie haben den Straftatenkatalog reduziert. Der inländische Zustellungsbevollmächtigte – ich will mal loben – ist eine gute Idee; immerhin etwas. Vielleicht hätten wir in dieser Legislaturperiode an dieser Stelle enden sollen und uns Zeit lassen sollen. Ein paar Regelungen sind gar nicht so schlecht, Frau Schön, zum Beispiel die regulierte Selbstregulierung. Das ist aber eine Kannregelung, die nicht sofort in Kraft tritt. Außerdem ist sie nicht ausformuliert. Sie haben nach der Sieben-Tage-Regelung unverzüglich, in der Regel innerhalb von sieben Tagen zu löschen. Ich frage jedes Erstsemester: Wer weiß, was das bedeutet? (Präsident Dr. Norbert Lammert klopft auf das Mikrofon) – Ich komme zum Schluss. – Sie haben beim Bußgeldverfahren eine Vorabentscheidung durch das Bundesamt für Justiz vorgesehen. Ich wünsche viel Vergnügen bei diesem schwierigen Verfahren mit Tausenden, Zehntausenden von Angaben. Sie haben nicht gesagt, wie unabhängig diese regulierte Selbstregulierung ist und wer sie eigentlich finanziert. Sie haben immerhin einen Richtervorbehalt bei der Auskunft vorgesehen. Meine Damen und Herren, ich finde, wir haben eine Engführung. Dieser Gesetzentwurf entspricht nicht unseren Vorstellungen. Ich habe immer noch das Gefühl, dass der Reiz, zu löschen, größer ist als der Reiz, das Recht einzuhalten und die Meinungsfreiheit anzuerkennen. Und ich habe das sichere Gefühl: Wir hätten eine breitere Diskussion führen müssen, eine Diskussion, in der wir die Gesellschaft entsprechend aufstellen und uns gemeinsam für die Würde des Menschen und für Respekt einsetzen müssten. Das wird eine Aufgabe für die nächste Wahlperiode sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Lars Klingbeil ist der nächste Redner für die SPD. (Beifall bei der SPD) Lars Klingbeil (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Monaten und Jahren in der Tat eine sehr schwierige Diskussion geführt. Dabei ging es um nicht weniger als um die Fragen: Wer trägt eigentlich Verantwortung im Netz? Und wie haben wir als Staat bzw. als Politik unsere Rolle dort zu definieren? Ich finde, dass der Ansatz von Minister Maas genau der richtige Weg ist, nämlich zunächst mit den sozialen Netzwerken in einen ausführlichen Dialog zu treten und zu gucken, was im Rahmen von Absprachen möglich ist, und, wenn dann erkannt wird, dass Absprachen nicht wirksam sind, zu sagen: Der Gesetzgeber muss eingreifen. (Beifall bei der SPD) Ich bin Minister Maas außerordentlich dankbar für das Gesetz, das er in den Bundestag eingebracht hat. Auch finde ich, dass wir es als Große Koalition geschafft haben – dafür danke ich dem Koalitionspartner –, an vielen Stellen Hinweise auch von Sachverständigen aufzunehmen. Weiterhin finde ich es gut, dass wir es geschafft haben, dieses Gesetz noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen, um es jetzt gleich hier im Deutschen Bundestag verabschieden zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt einige Punkte, die in der Tat für uns sehr wichtig sind. Der inländische Zustellungsbevollmächtigte ist angesprochen worden. Ich glaube, niemand hier im Haus stellt infrage, dass es einen solchen Bevollmächtigten geben muss und dass Ansprechpartner bei den sozialen Netzwerken benötigt werden. Wir haben es – da haben wir uns an dem Positionspapier der SPD-Fraktion orientiert – in den Verhandlungen geschafft, die regulierte Selbstregulierung in das Gesetz aufzunehmen und sie damit möglich zu machen. Weiter haben wir es geschafft, die Sieben-Tage-Regelung, die von vielen kritisiert wurde, zu lockern. Auch das, was in Bezug auf das sogenannte Overblocking immer als Zensurvorwurf im Raum stand, haben wir entschärft. Das geschah übrigens schon vonseiten des Ministeriums aufgrund vieler Hinweise. Wir wollen deutlich machen: Es geht nicht um den einzelnen Post, sondern darum, dass ein effektives Beschwerdemanagement vorgehalten werden muss. (Beifall bei der SPD) Für uns als SPD-Fraktion war sehr wichtig, dass der Auskunftsanspruch mit einem Richtervorbehalt versehen wird. Von daher werden wir eine enge Begrenzung haben. Auch das wurde in den Verhandlungen aufgenommen. Ich finde, wir haben jetzt ein sehr gutes Gesetz, dem wir als Parlament zustimmen können. Wenn die Kollegin Künast sagt: „Das darf aber nicht der Endpunkt sein“, dann bin ich voll bei ihr. Denn ich glaube, dieses Thema wird uns in der nächsten Legislatur an den unterschiedlichsten Stellen wieder begegnen. Dabei geht es um die Fragen: Wer trägt eigentlich Verantwortung im Netz? Und wie gehen wir mit all dem, was wir im Netz erleben, um? Wir reden hier heute über offensichtliche Rechtsverletzungen. Dagegen bedarf alles das, was unter dem Stichwort „Fake News“ – ich finde, das ist ein schwieriger Begriff –, was unter den Begriffen „Manipulation“, „Falschmeldungen“ oder „Lügen“ diskutiert wird, anderer Maßnahmen. Wir müssen hier im Bundestag endlich einmal intensiv über die Frage reden: Wie bekommen wir digitale Bildung und digitale Sensibilität hin? Des Weiteren müssen wir im Parlament darüber reden, wie wir Initiativen wie „Ich bin hier“, die in den sozialen Netzwerken auf Toleranz und konstruktiven Dialog setzen, auch zivilgesellschaftlich stärken können. Und wir müssen überlegen, wie wir es schaffen können, dass vernünftige und seriöse Inhalte im Netz stärker verbreitet werden. All das sind Punkte, die wir sicherlich in der nächsten Legislatur intensiv diskutieren werden. Lassen Sie mich am Ende zu den unterschiedlichen Kritiken kommen, die es gab. Die einen haben gesagt: „Das Gesetz kam zu schnell“, die anderen: Das hat alles zu lange gedauert. – Ich möchte mich beim Koalitionspartner entschuldigen, wenn wir ihn im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens das eine oder andere Mal überfordert haben. Für uns war es wichtig, dass wir zu einem Ergebnis kommen. Und das passiert mit dem heutigen Tag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Elisabeth Winkelmeier-Becker hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir bringen heute ein wichtiges Gesetzgebungspaket auf den Weg. Anspruchsvolle Arbeit liegt hinter uns. Und wer hier wen überfordert hat, das muss man vielleicht der öffentlichen Bewertung überlassen. Ich stelle jedenfalls fest, dass wir einen Gesetzentwurf gehabt haben, der in der Anhörung von den Sachverständigen unisono sehr stark kritisiert worden ist. Wir haben uns dann aber in sehr konstruktive Beratungen begeben. Gerade wir von der Union haben uns mit sehr guten Vorschlägen eingebracht, die auch von den Experten ausdrücklich gelobt worden sind. Ich glaube, dass sich das Ergebnis, das wir heute vorlegen, sehen lassen kann. Bei dem heutigen Projekt geht es um sehr viel; es geht nämlich mal wieder um nicht weniger als um den Primat der Politik, um die Frage: Wer bestimmt die Regeln? Das erinnert mich an die Diskussionen, die wir hier vor einigen Jahren um den Primat der Politik gegenüber den Finanzmärkten geführt haben. Damals ging es darum, wer eigentlich bestimmt, gegen welchen Staat gewettet werden kann und wie die Regeln lauten. Auch da ging es darum, dass sich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber mit den Regeln, die er für die analoge und die digitale Welt aufstellt, durchsetzt. Darum geht es auch hier. Wir dürfen das Internet nicht wie bisher den Konzernen überlassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir dürfen es nicht den Konzernen überlassen, die die Holocaustlüge für nicht so schlimm halten, auf der anderen Seite aber jeden Busen eliminieren, egal ob es sich um einen medizinischen Kontext oder was auch immer handelt. Wir dürfen es auch nicht den Hetzern und Mobbern überlassen, die meinen, dass sie die Anstandsregeln komplett hintanstellen können, sondern wir müssen wirklich die Regeln setzen. Das ist nicht leicht. Viele Netzwerkbetreiber haben sich eine Zeitlang überhaupt nicht darum geschert und nur ganz langsam – auf großen Druck – reagiert. Das ist aber auch technisch nicht einfach; das muss man zugestehen. Trotzdem ist es notwendig, denke ich, auf jeden Fall das zu tun, was möglich ist; denn sonst bleibt die Schülerin, die in der Umkleidekabine fotografiert wird und deren Bild in die Netzwerke gestellt wird, schutzlos. Sonst bleiben die Politikerin und der Politiker und auch der Schiri, dem nach dem Spiel gedroht wird, schutzlos. Und das geht nicht. Deshalb ist es gut, dass wir hier heute die Facebooks dieser Welt in die Pflicht nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wie das funktioniert? Innerhalb von 24 Stunden müssen die eindeutig rechtswidrigen Posts gelöscht werden. Innerhalb von 7 Tagen müssen auch schwierigere Dinge jedenfalls bearbeitet sein. Wenn sich herausstellt, dass man erst rückfragen muss, dann ist auch dafür die notwendige Zeit gegeben. Daneben haben wir die regulierte Selbstregulierung eingeführt. Ich denke, mit diesem neuen Angebot – dieser Struktur, die wir neu eingeführt haben – haben wir die Gefahr des Overblockings gut gebannt. Mit dieser gestuften Fristsetzung haben wir erreicht, dass nicht schon im vorauseilenden Gehorsam wegen der Androhung eines spürbaren Bußgeldes auf Nummer sicher gegangen und vieles gelöscht wird, was doch eigentlich hätte stehen bleiben können. Es wurde klargestellt, dass eine Entscheidung des Bundesamts für Justiz, möglicherweise Sanktionen zu verhängen, nur dann erfolgen kann, wenn wirklich systemische Mängel nachgewiesen sind. Nicht die einzelne Entscheidung ist es, die dafür zum Anlass genommen werden kann, sondern es muss sich insgesamt herausstellen, dass das Beschwerdesystem nicht funktioniert, dass es unterfinanziert, unterbesetzt oder nicht qualifiziert ist. Wir haben also, wie gesagt, die regulierte Selbstregulierung eingeführt, und sie hat noch mehr Potenzial. Wir hätten gerne schon jetzt in den Gesetzentwurf geschrieben, dass diese Selbstregulierung maßgeblich in die Beantwortung der Frage mit einbezogen werden kann, ob das System insgesamt ausreichend ist. Dieses Instrument, das wir jetzt im Gesetzentwurf angelegt haben, wird weiter auszubauen sein. Obwohl wir einen konkreten Formulierungsvorschlag dafür hatten, wurden unsere Vorschläge jetzt noch nicht übernommen. Es mag sein, dass auch das Notifizierungsverfahren dabei ein Stück weit eine Rolle gespielt hat. Wir werden dabei aber nicht stehen bleiben, sondern das Instrument noch weiter ausbauen. Mit ihm ist eine sehr gute Systematik gegeben, um einen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit auf der einen Seite und Kontrolle im Sinne des Persönlichkeitsschutzes auf der anderen Seite zu schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wichtig ist für uns auch der Aspekt – Frau Künast hatte es schon angesprochen –, dass dieses Gesetz für andere Länder eine Blaupause sein kann. Ich glaube, dass sehr stark beobachtet wird, was wir hier liefern. Wir sind das erste Parlament, das sich mit dieser Aufgabe auseinandersetzt. Ich glaube, in diesem Zusammenhang stellt die Struktur der regulierten Selbstregulierung einen ganz wichtigen Vorschlag dar. Wenn sich nämlich die Erdogans oder Putins dieser Welt darauf berufen, dass Deutschland ja jetzt auch das Internet und damit die Meinungsfreiheit reguliert, dann können wir ihnen entgegenhalten: Der Staat will hier nicht das Monopol haben, sondern er bietet konkret an, dass diese Regulierung durch ein gesellschaftlich plural besetztes Gremium geschieht. Mit diesem Vorschlag können sich die Diktatoren dieser Welt gerne mal auseinandersetzen. Wir stärken gerade nicht die staatliche Durchgriffsbefugnis, sondern die gesellschaftlichen Kräfte. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Uns ist auch der Auskunftsanspruch wichtig. Wir sagen: Die strittigen Dinge müssen von einem Gericht entschieden werden. Genau dieser Auskunftsanspruch ist aber die Voraussetzung dafür, dass einzelne Fälle vor ein Gericht gebracht werden können. Deshalb ist auch das ein wichtiger Beitrag. Wir sind in diesen Fragen noch nicht am Ende der Diskussion, aber ich bin am Ende meiner Rede. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Johannes Fechner das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Johannes Fechner (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Vorgestern habe ich mich mit einem Polizisten unterhalten, der im Bereich der Onlinekriminalität tätig ist. Das, was er mir gezeigt hat, war wirklich erschütternd. Es ist immer wieder unfassbar, in welchem Ausmaß im Netz gehetzt wird, wie dreist Pädophile versuchen, mit Kindern in Kontakt zu kommen, und wie schlimm im Netz gemobbt und beleidigt wird. Sie alle haben sicherlich ähnliche Erfahrungen gemacht. Deshalb ist es gut, dass wir nach diesen Beratungen nun alle der Meinung sind: Wir müssen auf diesen massiven Umfang an Hetze und Hass im Netz gesetzlich reagieren. Deswegen müssen wir hier tätig werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Ich bin Justizminister Maas sehr dankbar, dass er nicht nur im Netz immer wieder Flagge gegen Hass und Hetze sowie für Demokratie und Freiheit zeigt, auch wenn er dadurch selbst heftig attackiert wird. Besonders dankbar bin ich ihm, dass er die Initiative dazu ergriffen hat, dass wir in Deutschland ein Gesetz gegen Hass und Hetze in sozialen Netzwerken beschließen können. Ganz herzlichen Dank dafür, Herr Minister. Ich glaube ernsthaft, dass dies eines der wichtigsten Gesetze ist, das wir in dieser Legislaturperiode beschließen. (Beifall bei der SPD) Wenn soziale Netzwerke Milliardengewinne machen, dann stehen sie auch in der Pflicht, gegen Hass und Hetze vorzugehen. Im Moment tun sie das absolut unzureichend. Deshalb ist es richtig, dass wir sozialen Netzwerken ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro androhen, wenn sie kein Beschwerdemanagement vorhalten, um rechtswidrige Inhalte zu löschen. Dabei wollen wir natürlich verhindern, dass soziale Netzwerke aus Angst vor diesem hohen Bußgeld quasi in vorauseilendem Gehorsam Inhalte in Zweifelsfällen löschen. Aber genau gegen diese Problematik hat sich auch schon der Gesetzentwurf gerichtet. Sobald ein Zweifel daran besteht, ob eine Äußerung eine zu löschende Straftat darstellt, hat das soziale Netzwerk sieben Tage Zeit zur Prüfung, in Ausnahmefällen sogar länger. Selbst wenn es mit vertretbarer Begründung einen Inhalt nicht löscht, den ein Gericht später als zu löschen beurteilt, droht kein Bußgeld. Um es ganz klar zu sagen: Das Bußgeld kann nur bei einem Systemversagen des einzurichtenden Beschwerdemanagements verhängt werden, nicht, wenn eine einzelne Äußerung falsch eingeschätzt wird. Auf unsere Initiative hin haben wir die wichtigste Regelung im Gesetzentwurf erweitert, nämlich dass wir in Deutschland endlich einen Ansprechpartner, einen Zustellungsbevollmächtigten für Ermittlungsbehörden und für Zivilrechtsverfahren bekommen. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Norm. Alle Sachverständigen, die wir in der Anhörung dazu befragt haben, haben uns dafür gelobt und erklärt: Das müsst ihr so machen. – Wir gehen noch einen Schritt weiter. Auf den Vorschlag der SPD-Fraktion hin werden die sozialen Netzwerke nunmehr verpflichtet, einen Zustellungsbevollmächtigten im Internet für jedermann deutlich zu benennen. Ich glaube, das ist ein Meilenstein gegen Hass und Hetze im Netz. (Beifall bei der SPD) Wichtig ist uns auch, dass das Auskunftsersuchen einer Behörde tatsächlich erfüllt wird. Deshalb erhöhen wir den Druck auf die sozialen Netzwerke: Es muss innerhalb von 48 Stunden auf eine Anfrage, etwa einer Staatsanwaltschaft, reagiert werden. Ansonsten wird ein Bußgeld fällig. Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme. Schließlich haben wir verhindert, dass durch eine vorgetäuschte Straftat die Identität eines anonymen Nutzers preisgegeben werden muss, der sich überhaupt nichts hat zuschulden kommen lassen. Ein soziales Netzwerk darf nun die Bestandsdaten aufgrund der von uns geforderten Beschränkungen des Auskunftsanspruches nur dann übermitteln, wenn eine Straftat behauptet wird und wenn ein Richter dies so beschlossen hat. Auch das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Klarstellung in diesem Gesetz. Was wir in der nächsten Wahlperiode angehen sollten, ist die Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs für Nutzer, dass ihre zu Unrecht gelöschte Aussage wieder veröffentlicht wird. Eine solche AGB-feste Regelung sollten wir uns für die nächste Wahlperiode vornehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns alle eint das Ziel, gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen. Diesem Ziel dient dieser Gesetzentwurf. Stimmen wir also zu! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zum Schluss dieses Tagesordnungspunktes erhält der Kollege Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man im Netz unterwegs ist, dann stößt man auf so einiges. Herr Präsident, gestatten Sie, dass ich zwei Beispiele zum Besten gebe, und seien Sie versichert: Das ist noch mit das Seichteste, was ich gefunden habe. Da schreibt jemand – ich zitiere –: Warum wird dieses Biest nicht gesteinigt? So eine hat doch null Charakter. Für Geld und Macht verkauft die sich doch zur Not auch selbst. Ein anderer schreibt: Kann der Alten nicht irgendjemand in den Kopf schießen? Das muss doch mal ein Ende haben. Beide Kommentare wurden an Facebook gemeldet. Facebook hat auch reagiert, und zwar mit folgendem Satz: Wir haben den von dir im Hinblick auf Verherrlichung drastischer Gewalt gemeldeten Kommentar geprüft und festgestellt, dass er nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt. Wenn man sich dann andere Ereignisse, die mit dem Netz zu tun haben, anschaut, wird es noch tragischer. Eine 15-jährige Kanadierin wurde im Jahr 2012 auf einer Party von vier Männern erst betrunken gemacht und dann vergewaltigt. Es wurden Bilder angefertigt, und die wurden ins Netz gestellt. Das hat das Mädchen seitdem nicht mehr losgelassen. Sie wurde als Schlampe beschimpft, und ein Jahr später hat sie sich das Leben genommen. Eine andere Kanadierin ist Opfer von Cybergrooming geworden. Mit zwölf Jahren hat sie sich dazu verleiten lassen, intime Bilder von sich zu schicken, und der Täter hat diese ins Netz gestellt. Das Mädchen wurde drogenabhängig, alkoholabhängig und hat im Alter von 15 Jahren ihrem Leben ein Ende gesetzt. Wenn wir das auf uns wirken lassen, dann müssen uns, glaube ich, vier Erkenntnisse treiben: Erstens. Die Hemmschwelle im Netz sinkt. Wenn man sich nicht mehr Auge in Auge gegenübersteht, dann traut man sich ein ganzes Stück mehr. Zweitens. Soziale Plattformen sind entweder nicht willens oder nicht in der Lage, dem entschieden entgegenzutreten. Die dritte Erkenntnis: Wenn erst einmal etwas in die digitale Welt entsendet und um die Welt gejagt worden ist, dann ist das nicht mehr rückholbar. Und viertens: Die Neugierde der Menschen kennt offenbar keine Grenzen. Denn anders ist es nicht zu erklären, dass Prügelattacken millionenmal angeklickt werden und Mordvideos hunderttausendmal. Der Blick ins Internet offenbart Handlungsbedarf. Ich denke, uns allen wäre es lieber gewesen, wenn Facebook und Co gehandelt hätten. Aber sie haben eben nicht geliefert, und deshalb ist es nun an uns. Wir reden über eine sensible Materie. Denn es geht um Meinungsfreiheit, und wir wollen eben nicht – da spreche ich für uns alle – in den Verdacht geraten, hier der Zensur Tür und Tor zu öffnen. Diesen Gesetzentwurf – vor allem in der überarbeiteten Fassung – mit Zensur in Verbindung zu bringen, wird ihm, glaube ich, nicht einmal im Ansatz gerecht. Dafür will ich Ihnen drei Argumente nennen. Zum einen zielen wir auf rechtswidrige Äußerungen ab, und rechtswidrige Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Die zweite Erkenntnis – ich glaube, auch das sollten wir nicht vergessen –: Facebook löscht und filtert heute schon Äußerungen, aber letztendlich immer nach willkürlich selbst gegebenen Maßstäben, nämlich den Gemeinschaftsstandards, ohne dass das transparent ist und ohne dass nachvollziehbar ist, anhand welcher Maßstäbe Facebook welche Entscheidungen trifft. Die dritte Erkenntnis ist für mich fast die wichtigste: Jede Zeitung und jeder Fernsehsender ist dafür verantwortlich, zu prüfen, bevor zum Beispiel ein Leserbrief veröffentlicht oder ein Interview ausgestrahlt wird, dass darin keine rechtswidrigen Inhalte enthalten sind. Genau diese Maßstäbe müssen wir selbstverständlich auch dort anlegen, obwohl natürlich klar sein muss, dass das Ganze de facto eine andere Dimension haben wird, weil wir über ein Massenmedium in der digitalen Welt sprechen. Ich glaube, der Schritt ist richtig, und ich glaube, der Schritt ist überfällig. Justizminister Maas hat das sehr früh auf seine Agenda gesetzt, und das war richtig. (Beifall des Abg. Dr. Johannes Fechner [SPD]) Ich will aber auch das sagen: Ich glaube, Sie haben zu lange auf den Goodwill der großen Konzerne vertraut und sich viel zu lange vertrösten lassen. Das führt jetzt am Ende dazu, dass wir auf der Zielgeraden dieser Legislaturperiode ein ganz wichtiges Gesetz verabschieden müssen. Wenn wir Gesetze beschließen, dann hat das immer auch etwas mit Akzeptanz zu tun. Allein dass wir das Gesetz so kurz vor knapp beschließen, lässt bei vielen Menschen die Akzeptanz fehlen. Viele denken: Es wird einfach durchgepeitscht. – Das fällt leider in Ihren Verantwortungsbereich. Ich bitte um Zustimmung. Ich glaube, wir müssen diesen Weg gehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Auch hierzu liegen mir drei persönliche Erklärungen zur Abstimmung vor.3 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/13013, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache 18/12356 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die diesem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Gegenstimme aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei gleichem Stimmverhalten – mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken und die Stimme einer Kollegin der CDU/CSU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ist der Gesetzentwurf damit angenommen. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Parallelgesetzentwurf ab. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/13013, diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das könnten eigentlich alle sein. – Das wird auch zunehmend so. Ist jemand anderer Meinung oder enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Unter dem Zusatzpunkt 12 b geht es um die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, ,Fake News‘ und Missbrauch von ,Social Bots‘“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/13013, diesen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/11856 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Die Antragsteller. Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den übrigen Stimmen des Hauses angenommen. Ich rufe die Zusatzpunkte 13 a und 13 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) Drucksachen 18/12329, 18/12378 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/13014 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken sicherstellen Drucksachen 18/5405, 18/13014 Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Vereinbart ist, dass die Debatte 38 Minuten dauern soll. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache und bitte auch hier den Bundesjustizminister, die Aussprache zu eröffnen. (Beifall bei der SPD) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Legislaturperiode haben wir wahrhaftig das Urheberrecht gründlich reformiert. Wir haben das Recht der Verwertungsgesellschaften modernisiert, damit Urheber schneller ihre Vergütungen bekommen und Unternehmen mehr Rechtssicherheit haben. Wir haben das Urhebervertragsrecht reformiert, damit die Rechte der Kreativen, der ausübenden Künstler, auch im digitalen Zeitalter gewahrt werden. Wir haben die Beteiligung der Verleger an den Pauschalvergütungen nach dem Urheberrecht gesichert. Jetzt schließen wir ein weiteres Großprojekt ab: Wir erleichtern Bildung und Wissenschaft die digitale Nutzung geschützter Werke. (Beifall des Abg. René Röspel [SPD]) Das ist wirklich eine ganze Menge für eine Legislaturperiode. Wir schaffen jetzt einen gesetzlichen Basiszugang, damit an Schulen, Universitäten, Bibliotheken und Archiven eben nicht mehr mit viel Aufwand und Bürokratie um Erlaubnis gefragt werden muss, wenn geschützte Werke für Unterricht und Lehre genutzt werden sollen. (Beifall bei der SPD) Dabei sage ich auch und ganz bewusst: Es muss zwar nicht mehr um Erlaubnis gefragt werden; aber selbstverständlich muss diese Nutzung dann weiterhin angemessen vergütet und damit das geistige Eigentum auch respektiert werden. Was wir mit dieser Reform vor allen Dingen schaffen, ist mehr Rechtssicherheit; denn jetzt ist klar geregelt, was erlaubt ist und was eben nicht erlaubt ist. Das hat auch zu einem großen Streit geführt, weil erstmals klar war, was geht und was nicht geht. Wir schaffen damit ein praxistaugliches Recht; denn die Vorstellung, dass ein Lehrer oder ein Dozent erst einen Lizenzvertrag mit einem Verlag abschließen muss, bevor er einen Text einscannt und an die Schüler versendet, die ist schlichtweg lebensfremd. Das haben wir in der Praxis in den letzten Jahren immer mehr gemerkt: Kein Lehrer und kein Dozent kann beurteilen, ob Preis- und Vertragsbedingungen für solche Lizenzen angemessen sind oder eben nicht. Trotzdem wird natürlich auch in Zukunft der größte Teil der Nutzung auf Lizenzbasis stattfinden. Studenten werden weiterhin Lehrbücher kaufen, und Bibliotheken werden auch weiterhin wissenschaftliche Zeitschriften abonnieren. Deshalb bin ich sicher, dass die deutschen Wissenschaftsverlage mit dem gesetzlichen Basiszugang auch in der digitalen Zukunft werden bestehen können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir haben in den Beratungen entschieden, dass diese Reform befristet wird. Wir werden bis spätestens 2023 prüfen, ob sich dieses Recht und ob sich dieser Systemwandel dann auch bewährt haben. Die Bundesregierung wird außerdem für eine europäische Regelung zur Verlegerbeteiligung eintreten – ein Thema, das gerade ganz besonders in Brüssel diskutiert wird. Wir haben bereits dafür gesorgt, dass die Kommission hier einen Vorschlag gemacht hat. Wir werden weiter auf eine schnelle Umsetzung drängen, weil das für unsere Verlage wichtig ist. In Deutschland werden wir beobachten, wie sich die Verteilung der Vergütung zwischen Autoren und Verlegern entwickelt, ob Verlage wirtschaftlich in Not geraten und deshalb möglicherweise besondere Formen der Hilfe geboten sind. Meine Damen und Herren, über das Projekt, das wir mit diesem Gesetz abschließen, ist weit mehr als ein Jahrzehnt gestritten worden. Wir bringen es nun zum Abschluss, und das, obwohl – das haben die Diskussionen und auch der ganze Streit gezeigt – man manchmal den Eindruck hatte, dass sich die Positionen völlig unversöhnlich gegenübergestanden haben. Dass wir uns trotzdem zu einer Regelung durchringen können, ist auch ein Beispiel für die Handlungsfähigkeit der Politik. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das rechts- und verbraucherpolitische Arbeitspensum dieser Wahlperiode zeigt – das Urheberrecht ist ein ganz besonders deutlicher Hinweis –, wie konstruktiv die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker zusammengearbeitet haben. Wir waren sicher nicht immer einer Meinung; aber wir hatten stets den Willen zum gemeinsamen Erfolg. Deshalb gilt an dieser Stelle mein ganz besonderer Dank Eva Högl und Johannes Fechner genauso wie Stephan Harbarth und Elisabeth Winkelmeier-Becker für diese gute Zusammenarbeit. Es hat sich gelohnt, wie man an den Ergebnissen erkennt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich danke aber auch allen Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen, die uns unterstützt haben, sowie dem Sekretariat des Rechtsausschusses und natürlich deren Vorsitzender, Renate Künast. Ich danke auch Frau Keul und Frau Wawzyniak sowie allen weiteren Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition, die ihrem Auftrag, wie ich finde, in dieser Legislaturperiode rechts- und verbraucherpolitisch gerecht geworden sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster erteile ich Frau Dr. Petra Sitte für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung zum Urheberrecht wird für Schulen und Bibliotheken, für Forschungseinrichtungen und ganz besonders natürlich für die Hochschulen eine lange Zitterpartie zu Ende gehen, aber leider nur unter Vorbehalt. Diese Einrichtungen kämpfen seit langem damit, dass sie keine umfassenden und rechtssicheren Nutzungsregelungen für urheberrechtlich geschützte Werke haben, die den Bedingungen des digitalen Zeitalters gerecht werden. Seit Jahren diskutieren wir daher über die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat keine solche allgemeine Schranke beinhaltet. Er enthielt aber immerhin deutliche Verbesserungen, sodass ich, als Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, noch Zustimmung signalisiert habe, insbesondere auch mit Blick auf den Hochschulbereich, wo eine Lösung drängt. Was halten wir für wichtig? Wir halten für wichtig eine allgemeine Öffnungsklausel im Entwurf, eine Regelung zum Verleih von E-Books, die Rücknahme der jetzt erst gesenkten Prozentgrenzen gegenüber dem Referentenentwurf sowie die langfristige Weiterentwicklung zu einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Dazu haben wir Ihnen mit dem Entschließungsantrag weiter gehende Vorschläge unterbreitet. Gerne hätten wir das im Entwurf selbst gesehen. Dann hätten wir auch zugestimmt. Es wäre keine echte Urheberrechtsdebatte im Bundestag, wenn wir es nicht massiv mit der Verlagslobby zu tun bekommen hätten. Dass sie es geschafft hat, noch bei den Beratungen innerhalb der Bundesregierung die Grenze vieler erlaubten Nutzungen von 25 Prozent auf 15 Prozent zu drücken, ist das eine. Offenbar war ihr das aber nicht genug. In den letzten Wochen haben wir eine Kampagne sondergleichen erlebt. Dass Wissenschaftsverlage gegen jede noch so behutsame Ausweitung der Schrankenregelungen Sturm laufen, ist nun für alle Beteiligten keine Neuigkeit. Aber nun haben wir es auch noch mit den Zeitungsverlagen zu tun bekommen, die in den letzten Wochen nicht nur mit Zeitschriften, sondern auch mit Artikeln und großformatigen Anzeigen eine Bedrohung der Pressefreiheit signalisiert haben. Insbesondere ist völlig absurd, was sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung geleistet hat. Da kann man nur von einer Desinformationskampagne sprechen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da wurden Falschaussagen bezüglich der Regelungsinhalte getroffen. Da wurden Dinge, die seit Jahren geltendes Recht sind, zur existenziellen Bedrohung erklärt, und das von einer Zeitung, die für sich immer Qualitätsjournalismus in Anspruch nimmt. Obwohl es die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Koalition eigentlich besser wissen sollten, sind sie am Ende doch wieder vor dieser Verlagslobby eingeknickt, wie damals auch beim Leistungsschutzrecht. Herr Uhl hat das vor dem Bundesverfassungsgericht bezogen auf die Rolle der Abgeordneten so umschrieben: Man solle ihre Verantwortung und ihre Urteilsfähigkeit nicht unterschätzen. – Das wäre jetzt ein guter Beitrag dazu gewesen. (Beifall bei der LINKEN) Ihre Änderungsanträge sehen einmal vor, dass Artikel in Zeitungen und Zeitschriften gar nicht mehr unter die Schranke fallen sollen. Diese Regelung hatte der ursprüngliche Entwurf gar nicht angefasst. Jetzt also ein deutlicher Rückschritt: Wer für den Schulunterricht oder für die wissenschaftliche Forschung auf Zeitungsartikel zurückgreifen will, fällt zukünftig in völlige Rechtsunsicherheit. Damit tun sich im Übrigen auch die Verlage keinen Gefallen. Aber das einzusehen, ist Ihnen ja schon beim Leistungsschutzrecht bis heute misslungen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Entwurf sieht jetzt eine Befristung der Schranken bis 2023 vor. Mit Befristungen haben wir im Urheberrecht eh schon schlechte Erfahrungen gemacht. Es geht dabei wohlgemerkt aber nicht um die Änderungen, über die wir heute reden, sondern um alle Schranken für Bildung und Wissenschaft. Statt nun endlich wenigstens einen vorläufigen Schlussstrich unter dieses Thema zu ziehen, haben wir nun – um es ein bisschen gewalttätig zu umschreiben – eine tickende Zeitbombe in diesem Gesetz. Wir werden in fünf Jahren wieder anfangen, über die ganze Problematik zu diskutieren. Ich bin mir nicht sicher, ob wir dann beim Status quo bleiben oder ob wieder Verschlechterungen drohen. Etwas mehr Mut hätten Sie aufbringen können. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die von mir vorhin beschriebene Zitterpartie ist also nur ausgesetzt. Ohnehin ist mir bis heute ziemlich unklar, was den Hochschulen im kommenden Wintersemester eigentlich droht. Wir haben gerade erlebt, wie chaotisch die Zustände sind. Dieses Gesetz soll jedenfalls erst im März 2018 greifen. Was soll denn an den Hochschulen in der Zwischenzeit passieren? Die Vereinbarungen laufen doch im Oktober aus. Alles in allem: Auch wenn manches besser wird – Herr Maas hat das durchaus zutreffend beschrieben –, können wir angesichts der erheblichen Verschlechterungen diesem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christian Flisek [SPD]: Schade!) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Frau Dr. Sitte. – Als Nächste hat die Bundesministerin Dr. Johanna Wanka für die Bundesregierung das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ende des vergangenen Jahres gab es große Unruhe an den Hochschulen. Viele Hochschullehrer und Professoren haben befürchtet, dass sie ihre Lehrinhalte bzw. Auszüge aus Werken nicht mehr in ihre elektronischen Semesterapparate einstellen können und dass die Studierenden wieder in die Sekretariate gehen müssen, um aus Papierordnern zu kopieren. Das ist Studierenden im Jahr 2017, in Zeiten der Digitalisierung, nicht zumutbar. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es entspricht auch nicht dem Anspruch Deutschlands, innovativ und zukunftsgewandt zu sein. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute nach langen Diskussionen die vorliegende Novelle zum Urheberrecht am letzten Sitzungstag noch verabschieden. Viele haben darauf gewartet: die Bibliotheken, die Schulen und die Archive, aber vor allen Dingen die Forschungseinrichtungen und die Hochschulen. Diese haben sich besonders engagiert. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Mit dem Gesetz schaffen wir einen neuen Rechtsrahmen, der für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken in Wissenschaft und Lehre gut ist. Das, was wir bisher hatten, ist nicht praxistauglich und passt vor allen Dingen nicht zu den modernen Formen, zur Digitalisierung. Mit diesem Gesetz wird das Problem nun gelöst. Es ist rechtssicher und praktikabel. Des Weiteren regelt es Sachverhalte, die noch nie gesetzlich festgelegt wurden. Schließlich ist die technologische Entwicklung weitergegangen. Ich nenne ein Bespiel für die Auswirkungen der Digitalisierung. Das Gesetz regelt nun das sogenannte Text und Data Mining. Es ist klargestellt, dass Forscherinnen und Forscher große Textmengen mit dieser Methode – diese ermöglicht unter anderem das Suchen nach bestimmten Begriffen – auswerten können. Wir verdeutlichen zudem, dass jeder Lehrende an einer Hochschule Auszüge aus Werken rechtssicher in elektronische Semesterapparate einstellen kann. Das ist für die Wissenschaftsszene sehr gut. Ich weiß natürlich – das war unüberhörbar und unübersehbar –, dass es eine heftige Diskussion über dieses Gesetz und viele Bedenken vonseiten der Verlage gab. Wir haben diese Bedenken ernst genommen und geprüft. Ich muss deutlich sagen – das war eines der Argumente, die mich am meisten aufgeregt haben –: Es geht nicht um Bildung zum Nulltarif. Im Gesetz wurde von Anfang an klargestellt, dass die Nutzungen nach den gesetzlichen Schranken angemessen vergütet werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wer die Praxis an den Hochschulen kennt, weiß: Viele haben Lizenzverträge mit Verlagen. Was dort geleistet wird – ich nenne als Stichworte „Onlinesuche“ und „Verlinkung“ –, wird auch weiterhin lizenziert und den Verlagen entsprechend vergütet werden. Das Gesetz lässt den Verlagen auch genügend Spielraum für neue Möglichkeiten. Wir haben immer wieder gehört, wie schwierig die Situation der Verlage ist. Durch die Digitalisierung gehen den Verlagen klassische Geschäftsmodelle verloren; sie müssen sich auf neue einstellen. Aber die Digitalisierung ist nicht nur eine Herausforderung für die Verlage, sondern auch für die Wissenschaftsszene. Wir müssen in Deutschland aufpassen, dass wir international leistungsstark sind. Deswegen ist es zwingend notwendig, dass der Zugriff auf Texte und die Art und Weise des Umgangs miteinander so geregelt werden, dass wir uns im internationalen Wettbewerb nicht ein Bein stellen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Was ist Aufgabe des Gesetzgebers? Aufgabe des Gesetzgebers ist es, eine Balance zwischen widerstreitenden Interessen herzustellen; das ist an dieser Stelle geschehen. Aufgabe ist es aber auch, das Grundgesetz zu respektieren. Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut. Gerade in der heutigen Zeit ist es ein als besonders wertvoll geschätztes Gut. Ich glaube, dass wir dem gerecht geworden sind mit den Kompromissen, die eingegangen wurden, vor allen Dingen mit dem Kompromiss, der den Durchbruch brachte. Wir verabschieden das Gesetz nun mit einer Befristung auf fünf Jahre. Nach vier Jahren gibt es eine Evaluation. Das ist eine angemessene Zeit, um zu schauen, wie es wirkt und was wir eventuell ändern müssen, aber auch zu demonstrieren, dass es nicht die befürchteten Auswirkungen auf die Verlagslandschaft hat, wovon ich ganz fest überzeugt bin. Ich glaube, man kann sagen, dass wir zum Ende der Legislaturperiode mit dieser Novellierung einen Kraftakt geschafft haben; wir haben diskutiert bis zur letzten Minute. Es ist ein ganz entscheidender, ein wichtiger Schritt, ein wichtiges Signal für eine moderne Wissenschaftslandschaft sowie die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft unseres Landes, und das bewirkt eine hohe Lebensqualität. Deswegen ist heute ein schöner Tag. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt erteile ich dem Kollegen Kai Gehring für Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für mich ist heute ein großartiger Tag, nicht so sehr wegen dieses Gesetzentwurfs, sondern wegen der Abstimmung über die Ehe für alle. Bis zum letzten Sitzungstag dieser Wahlperiode mussten Lehrende und Lernende, Forscherinnen und Forscher auf die Schlussberatung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes warten. Vor allem durch die Digitalisierung unserer Wissensgesellschaft hat sich hier ein großer Modernisierungsstau gebildet, den Ihre Reform leider nur teilweise auflöst. Seit zehn Jahren stehen die kleinteiligen, hochkomplizierten Regelungen des Urheberrechtsgesetzes für Bildung und Forschung in der Kritik, und das zu Recht. Zwar wurde im Koalitionsvertrag versprochen, eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einzuführen; diese Vereinbarung lösen Sie heute aber nur maximal halbherzig ein. Was lange währte, wurde leider nicht gut genug. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir Grüne im Bundestag setzen uns dafür ein, die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen. Deshalb fordern wir seit Jahren die Einführung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Damit könnten Nutzungs- und Vergütungsregeln klar und verständlicher gefasst werden. Das wäre der bessere Weg, um das Urheberrecht für Forschung, Lehre und Lernen im digitalen Zeitalter fit zu machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leider haben Sie in den letzten Jahren all unsere Initiativen für ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrechtsgesetz abgelehnt, und das war zukunftsblind. (Dr. Stefan Heck [CDU/CSU]: Keiner klatscht!) – Das war zukunftsblind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit) Anstelle einer generellen Regelung werden mit Ihrem Gesetz einige Erlaubnistatbestände erweitert. Das ist durchaus ein Fortschritt für Bildung und Wissenschaft, den wir grundsätzlich unterstützen; denn diese Schrankenregelungen sind natürlich besser als keine. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Ihrem Ursprungsentwurf hätten wir sogar zustimmen können. Er war kein großer Wurf, hätte aber die Basis für einen fairen Interessenausgleich gelegt. Bei den Beratungen in der Koalition hat er jedoch eine Unwucht bekommen, und das nicht aus fachlichen Gründen. Unionsfraktionschef Kauder wollte offenbar den Börsenverein und einige Zeitungsverlage bedienen, die vor massenhafter Enteignung gewarnt haben, als er auf der Titelseite der Bild-Zeitung auf den letzten Metern barsch in die Beratungen des Gesetzes eingriff. Ihm und seinen Rechtspolitikern ist die Beschränkung des Gesetzes auf Fachpublikationen zu verdanken. Das ist für Medienanalysen zum Beispiel in den Geistes- und Sozialwissenschaften ein Rückschritt und erschwert den Zugang von Schüler- und Lehrerschaft zu Zeitungsartikeln für Unterricht, Hausaufgaben und Co. Das war unnötig, und das ist schlicht schade. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als wäre diese Verschlechterung nicht schlimm genug, machen Sie plötzlich erneut den Kardinalfehler bisheriger Regelungen, die Gültigkeit des Gesetzes auf fünf Jahre zu begrenzen. Diese Befristung produziert Rechtsunsicherheit, und die lehnen wir klar ab. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es hätte doch wirklich gereicht, eine Evaluation der Gesetzesfolgen vorzusehen. Ein automatisches Auslaufen der gesetzlichen Erlaubnisregeln ist aber ein dicker Fauxpas. Es ist schade, dass die Koalition sich einseitig Lobbyinteressen beugt, statt auszutarieren. Neben Befristung und kleineren Eingrenzungen, die Sie vorgenommen haben, haben Sie aus dem Ursprungsentwurf gestrichen, dass 25 Prozent eines Werkes genehmigungsfrei nutzbar sind. Nun sind es nur 15 Prozent. Ein unnötiger Rückschritt ohne fachlich fundierte Gründe! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Von den guten Verbesserungsvorschlägen aus der Wissenschaft, unter anderem aus der Anhörung des Rechtsausschusses, zum Beispiel zur Öffnungsklausel, haben Sie dagegen keinen einzigen übernommen. Auch das ist sehr schade. So haben Schulen und Hochschulen auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens das Nachsehen, und es bleibt ein gewisser Nachgeschmack. Das zeigt: Man kann sich nie darauf verlassen, dass Große Koalitionen große politische Würfe hinbekommen, selbst dann nicht, wenn sie im Koalitionsvertrag stehen. Ihre befristeten Erlaubnisregeln sind ein halbherziger Zwischenschritt. Dem großen Wurf sind Sie abermals nicht gerecht geworden. Er ist vertagt, er ist verschoben auf die nächste Wahlperiode. In spätestens fünf Jahren muss eine nachhaltige und langfristige Lösung in Kraft treten. Ansonsten würden wir als Bildungsnation und als Wissensgesellschaft zurückfallen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege Gehring. – Als Nächstes erteile ich dem Kollegen Christian Flisek für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Christian Flisek (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition zeichnet in ihren bisherigen Redebeiträgen ein Bild vom Urheberrecht in dieser Legislaturperiode, das den Tatsachen nicht entspricht. Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz schließen wir heute eine hervorragende Legislaturperiode für das Urheberrecht ab. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Minister hat es bereits angedeutet: Nach der Novelle zum Urhebervertragsrecht und der umfassenden Reform des Verwertungsgesellschaftengesetzes ist dies nun die dritte große Reform in einem anspruchsvollen Feld. Damit haben die Koalitionsfraktionen die Ziele aus dem Koalitionsvertrag umfassend umgesetzt. Es wurde geliefert. Das ist der große Unterschied zur vorangegangenen Legislaturperiode, in der, außer zu reden, überhaupt nichts passiert ist. (Beifall bei der SPD) Wir verabschieden heute ein ausgewogenes Gesetz, ein Gesetz, das für Rechtssicherheit an deutschen Universitäten, Schulen und Bibliotheken sorgen wird. Das war uns als SPD-Fraktion wichtig. Im Interesse von Unterricht und Forschung haben wir einen erlaubnisfreien Basiszugang geschaffen, der pauschal zu vergüten ist. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) Damit gibt es eine praktikable Lösung für Universitäten und eine angemessene Vergütung für die Rechteinhaber. Die Zeit, in der Universitäten jahrelange Rechtsstreite führen mussten, um zu wissen, was erlaubt ist und was nicht, um zu erfahren, was angemessen ist und was unangemessen, ist damit vorbei. Mit der Reform wird ein umständliches Lizenzmanagement vermieden, und die drohende Abschaltung der digitalen Semesterapparate zum Wintersemester 2017/18 wird damit wohl verhindert. Die SPD-Fraktion hat sich lange und ausführlich mit den Verlagen, mit den Urhebern und Rechteinhabern, aber eben auch mit den Vertretern der Hochschulen und Bibliotheken auseinandergesetzt. Am Ende ging es vor allem um einen Punkt, nämlich um die Frage, ob angemessene Lizenzangebote die gesetzlichen Regelungen, die sogenannten Schranken, aushebeln können. Wir haben von Anfang an klargemacht, dass dies mit uns nicht zu machen ist. (Beifall bei der SPD) Man muss sich einmal klarmachen, was ein Vorrang der Lizenzangebote ganz allgemein bedeutet hätte. Schon ein Lizenzangebot, also allein das Angebot, hätte dazu geführt, dass ein Verlag die gesetzlichen Schrankenregelungen hätte aushebeln können. Wenn wir einen Ausgleich zwischen Verlegern auf der einen Seite und Wissenschaft und Lehre auf der anderen Seite schaffen wollen, dann können wir eine gesetzliche Regelung nicht zur Disposition nur einer Seite stellen. Deswegen haben wir uns entschieden dagegen gewehrt. (Beifall bei der SPD) Die SPD-Fraktion hat hier eine rote Linie gezogen und den Kern der Reform, den Vorrang der Schranke vor vertraglichen Angeboten, durchgesetzt. Das ist unserer klaren Linie geschuldet. So haben wir den bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Charakter dieses Gesetzes erhalten können. Meine Damen und Herren, ich möchte mich abschließend auch im Namen der SPD-Fraktion bei all jenen, die sich im Urheberrecht engagiert haben, für die ausgezeichnete Arbeit bedanken. Ich danke dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Herrn Heiko Maas, und dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange. Aber ich bitte Sie, Herr Minister, dieses Lob auch an Ihr Referat weiterzugeben. Es war über die weite Strecke dieser Legislaturperiode hinweg eine sehr intensive, fachlich höchst kompetente und immer konstruktive Zusammenarbeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion bedanken, die über alle Fachbereiche hinweg Interesse am Urheberrecht hatten. Es sei mir erlaubt, dass ich einen hervorhebe, nämlich Siggi Ehrmann, weil er in der nächsten Legislaturperiode dem Bundestag nicht mehr angehören wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Siggi, bei dir waren die urheberrechtlichen Interessen der Kreativen und der Kulturschaffenden immer gut aufgehoben. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss meinen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners richten. Trotz aller Interessengegensätze haben wir immer fair zusammengearbeitet. Gerade bei diesem letzten Thema – das muss ich als Rechtspolitiker sagen – gab es eine ganz besondere Nähe zu den Bildungspolitikern in der Fraktion. (Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]) So ist das nun einmal. Aber wir sind zu einem guten Ergebnis gekommen. Herzlichen Dank und Ihnen noch eine gute Zeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege Flisek. – Als Nächster hat Dr. Stefan Heck für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Stefan Heck (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Wir setzen heute den Koalitionsvertrag um, in dem festgelegt wurde, dass wir eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen wollen. Aber ich will ganz ehrlich sagen: Ich kann die Euphorie, die hier teilweise in den Wortmeldungen aus den Reihen der Koalition aufkam, als Rechtspolitiker der Union nicht so richtig teilen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!) Wir haben in dieser Legislaturperiode ein ausgesprochen anspruchsvolles Arbeitsprogramm im Bereich des Urheberrechts gehabt. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit den Börsen!) Wir haben zu Beginn auf Grundlage einer europäischen Richtlinie das Verwertungsgesellschaftengesetz neu geregelt. Wir haben uns dann sehr intensiv mit dem Urhebervertragsrecht beschäftigt und die Novelle gemeinsam zum Abschluss gebracht. Es war gut, dass wir bei all diesen Gesetzen eines immer ganz besonders im Blick hatten: die Rechte der Urheberinnen und Urheber und der Rechteinhaber, die dafür sorgen, dass das geistige Eigentum, über das wir sprechen, überhaupt erst entsteht. Uns als Union war dabei immer wichtig, dass wir die grundlegenden Regeln und Überzeugungen, die wir im analogen Zusammenleben haben, auf das Digitale zu übertragen versuchen. Das gilt für viele Rechtsbereiche; das gilt für die Innenpolitik, und das gilt ganz besonders auch für die Rechtspolitik. Da ist es eben so, dass ein Ausgleich der Interessen, von dem gesprochen worden ist, im Regelfall dadurch stattfindet, dass eine Seite für die Leistungen der anderen Seite Geld bezahlt. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Das wird auch in Zukunft so sein!) Es ist schade, dass wir diesen Weg heute ein Stück weit verlassen. Wir haben Schranken im Urheberrecht, und sie haben ihre gute Berechtigung. Ja, es geht um die Wissenschaftsfreiheit, die im Grundgesetz zu Recht einen besonderen Schutz erfährt; aber es geht eben auch um die Eigentumsfreiheit aus Artikel 14 des Grundgesetzes. Wir wissen, dass im Urheberrecht immer auch in besonderer Weise das Persönlichkeitsrecht der Urheberinnen und Urheber eine Rolle spielt. Ich glaube, dass in diesem besonderen Spannungsfeld der Grundrechte für uns als Gesetzgeber besondere Vorsicht geboten sein sollte. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will zu dem Gesetz, das wir heute beschließen, vier kurze Anmerkungen machen. Erster Punkt. Als wir im Dezember 2013 den Koalitionsvertrag beschlossen haben, war nicht absehbar, welche dramatische Veränderung sich für viele Verlage ergeben würde. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Fall Reprobel und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, bekannt geworden unter dem Schlagwort „Vogel-Urteil“, hätten wir damals nicht kommen sehen können. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin unsicher, ob wir, wenn wir das geahnt hätten, diese Verabredung so getroffen hätten. Wir haben die Situation, dass gerade kleine und mittelständische Verlage durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die ich gar nicht kritisieren möchte, in eine teilweise existenzbedrohende Situation gekommen sind. Aber es hätte niemals ein Deutscher Bundestag sehenden Auges eine Regelung beschlossen, die zu dieser Situation führen würde. Deswegen waren wir, glaube ich, gut beraten, zunächst auf nationaler Ebene sehr viel dafür zu tun, hier Abhilfe zu schaffen. Wir warten jetzt darauf, dass die endgültige Regelung auf europäischer Ebene getroffen wird. Es war uns schon ein wichtiges Anliegen, dass wir das hinkriegen. Herr Minister, hier mussten Sie zum Jagen getragen werden. Wir hätten uns gewünscht, das Ganze wäre schon sehr viel eher geschehen. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Na ja! Das war schon euer Dauerberatungsbedarf, der das so verzögert hat! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, Herr Kauder war ein größeres Problem! Herr Kauder war mal wieder die große Bremse!) Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Vorrang von vertraglichen Vereinbarungen. Es ist hier mehrmals angesprochen worden: Dass vertragliche Vereinbarungen Vorrang haben vor freiem Zugang zu Leistungen, ist ein Element, das wir in keinem anderen Rechtsgebiet überhaupt diskutieren würden. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass wir dieses Instrument im Urheberrecht weiterhin nutzen. Es ist schade, dass es uns am Ende nicht gelungen ist, dies aufzunehmen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die dritte Anmerkung. Wir haben gerade im Bereich der Wissenschaft unglaublich viel an Digitalisierung erlebt und sind erstaunt, was alles möglich ist. Was ich nicht begreife, ist, dass es uns nicht gelingt, ein funktionierendes System der Einzelabrechnung für urheberrechtlich geschützte Werke zu etablieren. Da haben wir als Gesetzgeber möglicherweise nicht genug getan, aber vor allem sind da die Hochschulen und die Verlage in der Pflicht. Deswegen ist es uns ein wichtiges Anliegen, innerhalb der nächsten Jahre eine rechtssichere Onlinelizenzierungsplattform zu schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Eine letzte Anmerkung, wenn Sie mir das erlauben. Wir haben sehr lange mit diesem Gesetz gerungen; das ist ein offenes Geheimnis. Es gab auch in unserer Fraktion unterschiedliche Herangehensweisen und Ansätze. Für uns war am Ende Bedingung für die Zustimmung, dass wir dieses Gesetz befristen. Wir glauben, dass es nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ich glaube, wir sollten die fünf Jahre als Zeitraum des Übergangs nutzen und gemeinsam daran arbeiten, dass wir insbesondere ein funktionierendes Lizensierungssystem hinbekommen. Ich hoffe, dass wir, wenn wir das nächste Mal im Deutschen Bundestag über dieses Thema beraten, Mehrheiten finden, die das geistige Eigentum wieder höher schätzen, als wir es heute tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Michaela Noll: Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Heck. – Als Nächstes erteile ich Frau Marianne Schieder für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Marianne Schieder (SPD): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche ist eine gute Woche für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Hochschulen und Bibliotheken und auch für uns Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit den neuen Schrankenregelungen im Urheberrecht werden die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben neu und übersichtlich geordnet und wird das Gesetz zeitgemäß gestaltet. Herr Kollege Heck, da Sie sagten, der Herr Minister musste zum Jagen getragen werden, darf ich, um im Bild zu bleiben, entgegnen: Mit uns ist er zum Schießen gekommen. Bei Ihnen hätte er nicht einmal ein Gewehr bekommen, und dann wäre gar nichts zustande gekommen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Und getroffen hat er natürlich auch. Ich will mich den Punkten zuwenden, die mir als Bildungspolitikerin besonders wichtig erscheinen. Das ist zum einen die Vereinfachung. Es war doch bislang oft sehr schwierig, wenn man im Unterricht einen Bildausschnitt oder etwas anderes verwenden wollte, festzustellen, was man verwenden darf und was nicht. Jetzt ist auf einen Blick und auch ohne Jurastudium klar, was man darf und was man nicht darf. Ich möchte auch die digitalen Semesterapparate ansprechen. Es war doch wirklich dramatisch, als die Hochschulen im letzten Herbst gedroht haben, diese Apparate abzuschalten. Nur durch ein Moratorium konnte dies in letzter Sekunde verhindert werden. Ich bin wirklich froh, dass wir mit diesem Gesetz, mit dieser Reform erreichen, dass die Semesterapparate weiter betrieben werden können und dass generell eine zeitgemäße Arbeit im Wissenschaftssystem sichergestellt wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Tankred Schipanski [CDU/CSU]) Als Drittes möchte ich darauf hinweisen, dass wir endlich eine Grundlage für eine legale Nutzung haben werden. Es ist doch kein Geheimnis, dass ein viel zu großer Teil urheberrechtlich geschützter Werke über Piraterie zu den Nutzerinnen und Nutzern gekommen ist. Die allermeisten von ihnen wollten doch gar nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Aber ein wirklich kompliziertes und unübersichtliches Gesetz hat es ihnen schwer gemacht, das Urheberrecht einhalten zu können. Damit ist Schluss. Alle wissen künftig, wie geistiges Eigentum zu schützen, zu nutzen und auch zu achten ist. Mit diesem Gesetz geben wir einen Weg für eine einfache, legale und angemessen vergütete digitale Nutzung von wissenschaftlicher Literatur vor. Auch ich möchte herzlich Danke sagen, und zwar an Herrn Kollegen Schipanski und die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der SPD-Fraktion – die Union kann ich leider nicht einschließen –, allen voran Eva Högl und Christian Flisek, sowie natürlich auch an das BMJV. Danke für die gute Zusammenarbeit und die bis zur letzten Minute engagierte Arbeit am Gesetz! Ich meine, die Mühe hat sich gelohnt. Man kann heute wirklich sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Frau Kollegin Schieder. – Nunmehr hat der Kollege Michael Kretschmer für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Kretschmer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Urheberrecht regelt eine wirklich schwierige Materie: den Anspruch von Verlagen, von Autoren auf ihr geistiges Eigentum und auf der anderen Seite die Frage, wie die Wissenschaft, wie andere Nutzer das Werk verwenden können. Mit dem Versprechen, eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einzuführen, um dieses Thema grundlegend zu regeln, haben wir uns ein wichtiges, aber eben auch schwieriges Thema vorgenommen. Ich bin sehr froh – mit mir die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Besonderen natürlich die Wissenschaftspolitiker, aber eben auch die gesamte Wissenschafts- und Hochschullandschaft in Deutschland –, dass uns dieses Mammutwerk gelungen ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Denn wir finden mit diesem Gesetz einen wirklich fairen Ausgleich – der nicht einfach ist, der im Übrigen angesichts der schwierigen Lage nur von einem Parlament zu erreichen ist – zwischen den Interessen der Verleger, der Autoren und der Nutzer. Die erlaubnisfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für die akademische Lehre in dieser Art und Weise, das heißt mit einer pauschalen Vergütung, ermöglicht den einfachen und unkomplizierten Einsatz der wissenschaftlichen Lehrbücher im digitalen Zeitalter. Wir haben an der Universität Osnabrück einen Versuch gemacht, um der Frage nachzugehen, ob nicht auch eine Einzelerfassung der Nutzungen eine mögliche Variante ist. Aber jeder, der sich vorstellt, dass in einer Bibliothek Tausende Bücher sind, für die es wirklich in jedem einzelnen Fall eine eigene Regelung bräuchte, wird nachvollziehen können, dass eine Einzelvergütung zu komplex, zu bürokratisch wäre und am Ende Aufwand und Kosten in keinem Verhältnis zu dem stünden, was als Umsatz generiert würde. Deswegen ist es richtig, dass wir in Zukunft eine Pauschalvergütung haben werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es bleibt die Aufgabe, dass sich auch die Verlage gerade im Bereich der Wissenschaft auf das digitale Zeitalter einstellen. Wir machen mit diesem Urheberrecht tatsächlich ein echtes Angebot. Wir schaffen ein Urheberrecht, das die Erfordernisse der Digitalisierung berücksichtigt. Jetzt liegt es an den Verlagen – nicht an den Hochschulen oder den Schulen – entsprechende Angebote zu machen und die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen. Es wird sich zeigen, ob ihnen das gelingt, was im Bereich der Musik- und Filmindustrie sehr lange gedauert hat – man könnte auch sagen: zu lange –, am Ende aber tatsächlich zu praktikablen und auch akzeptierten Konzepten geführt hat, die heute von uns allen genutzt werden. Das brauchen wir auch im Bereich der Wissenschaft. Es wäre natürlich eine große Chance, in einem Land mit 80 Millionen Einwohnern, in der Wissenschaftsnation in Europa – wer ist stärker als der Wissenschaftsstandort Deutschland? – ein solches Modell aufzusetzen und es zum Standard für Europa und darüber hinaus zu machen. Das könnte ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Man kann nur hoffen, dass sich die Verlagsbranche zusammenfindet und ein solches System aufsetzt, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir wollen die digitale Nutzung, wir wollen die faire Vergütung, und wir möchten, dass auch im Bereich der Schulen und der Lehre eine breite Nutzung von Zeitungen und Zeitschriften, übrigens auch von Tageszeitungen stattfindet. Es ist wichtig für unsere Demokratie, dass sich junge Leute mit ihr auseinandersetzen, dass sie einen guten Zugang zu Informationen bekommen und eine tägliche Berührung haben – nicht nur mit sozialen Netzwerken, sondern mit wirklich hochwertigen journalistischen Produkten. Deswegen kann man nur hoffen, dass auch in diesem Bereich sich etwas bewegt. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat mit dem Digitalpakt, der jetzt mit den Ländern ausverhandelt ist, ein Angebot gemacht. (René Röspel [SPD]: Wo ist das Geld?) Wir werden hier in der nächsten Legislaturperiode – zumindest wird die CDU/CSU dafür kämpfen – einen deutlichen Schritt nach vorn machen und über 5 Milliarden Euro in die Ausstattung von Schulen, von Berufsschulen mit digitalen Medien investieren, die die Grundlage dafür sind, dass das, was wir in diesem Gesetz regeln, am Ende in der Praxis, in den Schulen ankommt. Ich hoffe, meine Damen und Herren, dass uns das am Ende gelingen wird. (Beifall bei der CDU/CSU – René Röspel [SPD]: Das ist wie den Kindern Geschenke versprechen, auch wenn ich kein Geld habe!) Ob es gelingen wird, ob es eine Bildungscloud geben wird, ob wir diese ganzen Dinge wirklich in den Schulen einsetzen, hat auch etwas mit politischen Mehrheiten zu tun. Unsere Position dazu ist klar. (Marianne Schieder [SPD]: Hat Herr Heck deutlich gemacht!) Mit dem heute vorliegenden Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz leisten wir einen ganz wichtigen Beitrag und schaffen die Voraussetzung dafür, dass diese Dinge am Ende möglich sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Michaela Noll: Herzlichen Dank, Herr Kollege Kretschmer. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/13014, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/12329 und 18/12378 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmergebnis wie soeben angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/13014 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. (Unruhe) – Wir sind noch nicht am Ende der Abstimmung. – Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/13022. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. Zusatzpunkt 13 b. Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf Drucksache 18/13014 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5405 mit dem Titel „Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken sicherstellen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 14 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) Drucksache 18/11528 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/12999 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst dem Kollegen Johann Saathoff für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Johann Saathoff (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Beschluss über die Ehe für alle haben wir heute Morgen schon etwas für die Gerechtigkeit in Deutschland getan. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz, das wir jetzt gleich beschließen wollen, wollen wir ebenfalls etwas für die Gerechtigkeit in Deutschland tun. Darin geht es nämlich um die Gerechtigkeit bei der Energiewende. Gestern haben wir mit dem Mieterstromgesetz auch schon etwas für die Gerechtigkeit in der Energiewende getan. Irgendwie scheint das Thema Gerechtigkeit Thema der Woche zu sein. (Beifall bei der SPD) Bezogen auf das NEMoG müsste man dann nämlich sagen: Gleiche Übertragungsnetzentgelte für alle! Wenn es um die Kosten des Baus und um den Betrieb von Stromleitungen geht, muss man vor allem zwischen zwei verschiedenen Ebenen unterscheiden. Zum einen gibt es das Verteilnetz, an das jeder zu Hause angeschlossen ist; zum anderen gibt es das Übertragungsnetz, das Strom in großen Mengen zwischen den Regionen in Deutschland transportiert, in Zukunft vor allem grünen Strom aus dem Norden Deutschlands, der in die Lastzentren im Süden und Westen Deutschlands transportiert werden muss. Beim Übertragungsnetz geht es also um deutschlandweite Interessen. Die Kosten fallen bislang aber in den vier Regelzonen der Übertragungsnetzbetreiber in unterschiedlicher Höhe an. Die Netzentgelte auf dieser Ebene sind also nicht gleich verteilt. Das wollen wir nun ändern. Mit der bundesweiten Angleichung werden wir diese Übertragungsnetzentgelte schrittweise angleichen. Alle werden am Ende das Gleiche zahlen, egal ob in Emden oder Freiburg, in Chemnitz oder in Kassel. Die Netzentgelte auf Übertragungsebene sind vor allem für industrielle Großverbraucher bedeutsam. Hier schlagen die zum Teil erheblichen Erhöhungen der Übertragungsnetzbetreiber dieses Jahr voll durch. Auch die Klagen der letzten Monate über die Standortnachteile aufgrund hoher Netzentgelte, gerade in den neuen Bundesländern, kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Deshalb hatte sich auch der Bundesrat für eine Vereinheitlichung ausgesprochen, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen wir jetzt um. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Mark Hauptmann [CDU/CSU] – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der übernächsten Wahlperiode!) Man muss aber sagen, lieber Kollege Olli Krischer: Wenn es um die Modernisierung der Netzentgeltstruktur geht, ist dieses Gesetz bestenfalls ein Reförmchen. Eine umfassende Reform der Netzentgeltsystematik, die mit Maßnahmen zur Sektorkopplung einhergeht und auch die Finanzierung der Energiewende insgesamt behandelt, muss sehr gut vorbereitet sein. Wir arbeiten schon daran, und ich bin mir sicher: In der nächsten Legislaturperiode werden wir hier zu einer umfassenden Reform kommen, ja sogar zu einer umfassenden Reform kommen müssen. Heute wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen weiteren Punkt regeln. Dieser betrifft die vermiedenen Netzentgelte; zugegebenermaßen ein Feinschmeckerthema in der energiepolitischen Debatte. Die vermiedenen Netzentgelte sind im Grunde eine Vergütung für dezentrale Erzeuger, die Netzausbau auf höheren Spannungsebenen durch ihre Erzeugung von Energie vermeiden. Diese vermiedenen Netzentgelte sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Ob das in diesem Maß gerechtfertigt war, darüber kann man diskutieren. Auf jeden Fall war ein Anstieg in der Höhe selbst für Investoren nicht zu erwarten. Bei den vermiedenen Netzentgelten sind wir den Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums nur teilweise gefolgt. Vor allem das Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte sehen wir kritisch. Mit der KWKG-Novelle haben wir den Betreibern der Anlagen Planungssicherheit gegeben. Wir haben das getan, weil wir die KWK-Anlagen zur Erreichung unserer Klimaziele brauchen. Wenn wir den Betreibern die vermiedenen Netzentgelte gestrichen hätten, hätten wir der KWK wieder den Boden unter den Füßen weggezogen. Wir brauchen mit dem Voranschreiten der Energiewende aber auch die steuerbaren Anlagen; denn diese müssen die Residuallast und andere wichtige Aufgaben erbringen. Weil das so ist, schmelzen wir die vermiedenen Netznutzungsentgelte nicht ab und geben den Betreibern, vornehmlich den Kommunen, damit die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit, die sie brauchen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE]) Man kann das auch mit kleinen Gaskraftwerken machen, die man den Übertragungsnetzbetreibern an die Hand gibt, aber ehrlich gesagt, bin ich von diesem Instrument nicht wirklich überzeugt. Es ist ein Kompromiss, so wie wir in dieser Periode eine ganze Reihe von Kompromissen schließen mussten, die uns nicht wirklich geschmeckt haben. Ich möchte zum Abschluss dieser Periode noch einen Ausblick wagen. Die Reform der Netzentgeltsystematik in Kombination mit der Sektorkopplung habe ich bereits angesprochen. Aber da wir wissen, dass der Netzausbau nicht hinterherkommt, müssen wir auch über Maßnahmen sprechen, die uns in den nächsten zehn Jahren Entlastungspotenziale im Netz bieten. Als ich gehört habe, wie hoch der durchschnittliche Auslastungsgrad der Stromnetze in Deutschland ist, habe ich erst einmal geschluckt: Es sind 27 Prozent. Es geht in Zukunft also auch um innovative Maßnahmen beim Netzbetrieb, durch die der geplante Netzausbau keinesfalls infrage gestellt werden soll, die aber alles in allem höhere Übertragungsraten liefern sollen – um eine Anleihe aus dem digitalen Jargon zu bemühen. Es gibt eine ganze Reihe vielversprechender Ansätze. Diese wollen wir uns in den nächsten Monaten genauer anschauen, auf ihr Potenzial prüfen und gegebenenfalls schnellstmöglich umsetzen; denn das günstigste Netz ist das, das nicht gebaut werden muss, das optimiert betrieben wird. In der Energiepolitik wird uns also in den nächsten Jahren sicher nicht langweilig werden. Ich möchte mich abschließend herzlich bedanken bei meinen Kollegen Berichterstattern, speziell auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMWi. Herr Staatssekretär, nehmen Sie den Dank bitte mit an die Kolleginnen und Kollegen. Ich hätte nie gedacht, dass ich in meinem Leben einmal so vielen Ministerialbeamten das Wochenende vermiese bzw. schlaflose Nächte bereite. Schöne Grüße an die Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte meine Rede auf Plattdeutsch beenden: Besten Dank för’t tauhörn un leckerst un best för’t taukunft! Moin! Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege Saathoff. Nun erteile ich das Wort dem Kollegen Ralph Lenkert für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Strompreise für Haushalte, Handwerker sowie kleine und mittlere Unternehmen steigen massiv an. Gerade im Norden und Osten der Republik sind inzwischen die Netzentgelte, die Sie, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, zahlen, die Haupttreiber des Strompreises. Während die Netzentgelte in Düsseldorf bei 4 Cent je Kilowattstunde liegen, liegen sie in Teilen Brandenburgs schon bei 11 Cent. Die Lage ist absurd: In Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, also dort, wo viel Strom produziert wird, ist er teurer als in Bayern, wo er aufwendig hintransportiert wird. Ein Stahlwerk in Thüringen zahlte 2016  900 000 Euro mehr Stromkosten als ein vergleichbares Werk im Ruhrgebiet. Stromintensive Unternehmen siedeln sich dort an, wo der Strom billig ist. In der Folge wird mehr Stromtransport benötigt, werden Netze weiter ausgebaut und steigen die Netzentgelte weiter. Wir sind aber ein Land, haben einen Börsenstrompreis und sind alle auf ein funktionierendes Stromsystem angewiesen. (Beifall bei der LINKEN) Das Stückwerk des Koalitionskompromisses, „Netzentgeltmodernisierungsgesetz“ genannt, ermöglicht es jetzt wenigstens, dass die Kosten des Übertragungsnetzes zwischen den Regionen ausgeglichen werden – bis 2023. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Also sinnvoll!) – Na ja, ein Anfang, aber die große Differenz bei den Verteilnetzen bleibt. Darum fordert die Linke komplett einheitliche Netzentgelte für alle Kunden. (Beifall bei der LINKEN – Johann Saathoff [SPD]: Darüber würde ich aus ostdeutscher Sicht noch einmal nachdenken!) Ein Beispiel: Eine große bayerische Autofirma kauft billigsten Strom beim Kraftwerk Hamburg-Moorburg ein. Das Kraftwerk speist 10 Millionen Kilowattstunden ins Netz ein. Die bekommt es bezahlt, logisch. In Bayern kommen wegen der Transportverluste von 2 Prozent auf 100 Kilometern nur 8 Millionen Kilowattstunden an. Die Autofirma zahlt nur diese 8 Millionen, logisch. Die 2 Millionen Kilowattstunden Netzverluste zahlen Sie, die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist doch absurd! (Beifall bei der LINKEN) Dass Spekulanten und Stromhändler die Netze mitbezahlen, hätte in den Gesetzentwurf geschrieben werden müssen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, genau diese Börsenstromhändler, Kraftwerkskonzerne und Großkunden fordern für eigene Profite einen maximalen Netzausbau; denn sie müssen den ja nicht bezahlen. Die für diese Profite geplanten Starkstromtrassen UltraLink, SuedLink und SuedOstLink lehnt die Linke ab. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Also lehnen Sie die Energiewende ab?) Dass Alternativen technisch möglich und sogar billiger sind, hat die Studie „Dezentralität und zellulare Optimierung – Auswirkungen auf den Netzausbau“ der Stadtwerke Nürnberg, der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg und der Prognos AG belegt. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Keine Energiewende mit den Linken!) Aber Sie von CDU/CSU und SPD und auch die Grünen hören ja lieber auf die Übertragungsnetzbetreiber. Sie hören lieber das Märchen, die Energiewende sei vom Netzausbau abhängig. (Lachen der Abg. Mark Hauptmann [CDU/CSU] und Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Gegenteil ist richtig!) Netzbetreiber erhalten 7 Prozent garantierte Rendite auf investiertes Kapital – bei null Risiko. Da baut doch jeder Kapitalist so viele Stromtrassen wie möglich. Liebe Koalition, behaupten Sie lieber nicht, dass die Bundesnetzagentur, BNetzA, die Angaben der Netzbetreiber ernsthaft kontrolliert; denn alle Bundesregierungen haben der BNetzA eigene Berechnungsprogramme zum Stromnetz verweigert. Die BNetzA rechnet mit der Software nach, die die Netzbetreiber freundlicherweise zur Verfügung stellen. Ein Schelm, der Arges dabei denkt! (Beifall bei der LINKEN) Darüber hinaus fehlen der BNetzA wichtige Informationen zum Stromsystem. 2014 fragte ich Bundesnetzagentur und Bundesregierung nach dem Alter der Starkstromtrassen in Deutschland. Antwort: Das wissen wir nicht. Vorletzte Woche fragte ich die Bundesnetzagentur, wie viele schwarzstartfähige Kraftwerke es in Deutschland gibt. Das sind spezielle, meist Gas- oder Pumpspeicherkraftwerke, die auch nach einem kompletten Stromausfall, einem Blackout, noch Strom liefern können. Für mich als Techniker war die Antwort schockierend. Die Bundesnetzagentur wusste nicht einmal, dass das größte Pumpspeicherkraftwerk Deutschlands, Goldisthal in Thüringen, schwarzstartfähig ist, also bei einem Blackout Strom liefern kann. Klartext: Eine Behörde, die weder das Alter der Stromtrassen noch den Kraftwerkspark in Deutschland kennt und kein unabhängiges Rechenprogramm besitzt, kann die Berechnungen der Netzbetreiber gar nicht nachvollziehen. Wenn dieser Gesetzentwurf heute mit Koalitionsmehrheit beschlossen wird, werden diese drängenden Fragen und vor allem eine faire Kostenverteilung der Netze weiterhin nicht gelöst. Die Linke lehnt daher UltraLink, SuedLink, SuedOstLink und diesen verkorksten Entwurf eines Netzentgeltmodernisierungsgesetzes ab. (Beifall bei der LINKEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sie lehnen die Energiewende ab!) Vizepräsidentin Michaela Noll: Danke, Herr Kollege Lenkert. – Nun spricht der Kollege Dr. Matthias Heider für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Matthias Heider (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Lenkert, wenn man einmal in Betracht zieht, dass es gerade einmal fünf Höchstspannungsleitungen zwischen den neuen und den alten Bundesländern gibt, von denen sich eine in Bayern befindet, dann kann ich mich dem Verständnis der Energiewende, das Sie gerade präsentiert haben, nicht so ganz anschließen. In der Tat beschließen wir hier heute aber ein Gesetz, das mit der heißen Nadel gestrickt ist. Das liegt nicht nur daran, dass wir in der Phase kurz vor Ende der Legislaturperiode stehen. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Es gibt 23 Gigawatt Übertragungsleistung zwischen Nord und Süd!) Es ist aber trotzdem wichtig, dass wir uns am letzten regulären Sitzungstag mit dem wichtigen Thema der Netzentgelte beschäftigen. Das liegt daran, dass hier in der Tat einiges aus dem Ruder gelaufen ist und dass kein Handeln seitens des Gesetzgebers eine fahrlässige Vernachlässigung unserer Pflichten für das gesamte Bundesgebiet wäre. Vom französischen Rechtsgelehrten Montesquieu stammt allerdings die Erkenntnis: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Das hätte uns hier nicht weitergeholfen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenngleich aus der Perspektive der Industrien, einiger Bundesländer und auch vieler kommunaler Unternehmen kein Gesetz weniger Erlösverlust und damit weniger finanzielle Einbuße bedeutet hätte. Wir haben uns aber im Koalitionsvertrag gemeinsam – ich zitiere – dazu bekannt: Die Koalition wird das System der Netzentgelte auf eine faire Lastenverteilung bei der Finanzierung der Netzinfrastruktur überprüfen. Meine Damen und Herren, was bedeutet „überprüfen“? Der Preis der Energiewende erschließt sich nur durch einen intensiven Blick auf Ihre Stromabrechnung. 55 Prozent der Umlagen, Abgaben und Steuern sind darin verzeichnet, und die staatlich geregelten Netzentgelte im System der Anreizregulierung kommen noch dazu. Die Netzentgelte machen einen durchschnittlichen Anteil an der Stromrechnung von bis zu 25 Prozent aus. Schon für uns Verbraucher ist das eine ordentliche Summe. Für die energieintensiven Unternehmen aber stellt das eine erhebliche Belastung dar. Werfen wir der Vollständigkeit wegen einmal einen Blick auf die regionalen Unterschiede, die Sie alle im Hinblick auf die Netzentgelte gerade angesprochen haben. Derzeit betragen Netzentgelte im Westen Deutschlands 63 Euro pro transportierter Kilowattstunde im Jahr. Im Nordosten Deutschlands sind es bis zu 122 Euro. Die Gründe dafür sind sehr verschieden. Das hängt zum einen mit der geringen Bevölkerungs- und Industriedichte in diesen Regionen zusammen. Ins Gewicht fällt zum anderen aber auch der in Nord- und Ostdeutschland überproportional starke Ausbau der erneuerbaren Energien. Speziell in Ostdeutschland ist auch die Investitionshistorie eine andere als im Rest des Bundesgebietes. Vielfach sind Investitionen in die Netze nach der Wende zeitlich geschoben worden, wofür es technische, politische und eine ganze Anzahl anderer guter Gründe geben mochte. Fakt ist, dass es nur fünf Höchstspannungsleitungen gibt, Herr Lenkert. Vielleicht wären wir bei der Energiewende schon einen Schritt weiter, wenn wir etwas eher angefangen hätten, uns damit zu beschäftigen. Das alles führt jetzt zu Handlungsbedarf bei den Netznutzungsentgelten, meine Damen und Herren. Ich sage Ihnen aber: Mit einem kräftigen Ruck am Tischtuch, um die Entgelte bundesweit zu glätten, würde man der Sachentscheidung auch nicht gerecht werden. Denn bei einem solchen Ruck würden eine ganze Menge Dinge vom Tisch fallen. Deshalb ist eher vorsichtiges Ziehen mit Augenmaß geboten. Von einer grundsätzlich unfairen Lastenverteilung – ob jetzt zwischen Nord und Süd, Ost und West – kann man nach meiner Auffassung eh nicht sprechen. Dazu lohnt auch ein Blick auf die EEG-Umlage. Was sie anbetrifft, gibt es ebenso bevorteilte wie benachteiligte Regionen. So zahlte zum Beispiel Nordrhein-Westfalen 2014 mit Verbrauchern und Unternehmen 3,1 Milliarden Euro in die EEG-Umlage. Zum Vergleich: Nach Schleswig-Holstein flossen in diesem Zeitraum netto 675 Millionen Euro aus der EEG-Umlage. Unterschiedliche Netzausbaukosten können insoweit zumindest teilweise gegenläufig und damit kostenglättend wirken. Es kommt auf einen Gesamtblick auf diese Belastungen an. Während wir bei der EEG-Umlage eine besondere Ausgleichsregelung – einen Schutzmechanismus – für energieintensive Unternehmen haben, fehlt dieser Mechanismus bei den Netzentgelten. Darin liegt das Problem, und ich mache das noch einmal an dem Stahlwerk in Salzgitter und an dem Stahlwerk in Duisburg deutlich: Dem einen Stahlwerk ist ein geringeres Netzentgelt als dem anderen Stahlwerk zu zahlen. Bei der EEG-Umlage stehen beide als energieintensive Unternehmen dagegen gleich. Im Koalitionsvertrag steht nicht nur die Überschrift „Die Energiewende zum Erfolg führen“, sondern auch die Überschrift „Deutschlands Wirtschaft stärken“. Auch daran müssen wir denken, und deshalb darf ein Arbeitsplatz im Osten oder im Norden nicht unsicherer sein, nur weil dort der Strom teurer ist. Als Nordrhein-Westfale kann ich durchaus verstehen, dass es ein Interesse daran gibt, aber im Westen des Landes sagen wir: Die Beseitigung der Wettbewerbsnachteile in anderen Regionen darf nicht dazu führen, dass sie in wiederum anderen Regionen erwachsen. (Beifall des Abg. René Röspel [SPD]) Das gehört auch dazu. Deshalb sind wir mit den Maßnahmen, auf die wir uns verständigt haben, zwar nicht glücklich, aber zufrieden. Wir gleichen die Netzentgelte jetzt in einem Zeitraum von fünf Jahren schrittweise an, sodass 2023 ein einheitliches Niveau erreicht wird. Wir verschieben die Offshoreanbindungskosten in die Haftungsumlage. 1,3 Milliarden Euro werden zukünftig über eine gesonderte Umlage gewälzt, und die energieintensive Industrie wird entlastet. Das ist ein gutes Ergebnis, und letztendlich gibt es noch eine Auffangregelung für den Fall, dass wir mit dieser ganzen Nummer beihilferechtlich Schiffbruch erleiden; denn das steht in Brüssel noch zur Debatte. Wir haben einen Kompromiss gefunden, aber trotzdem werden wir uns in den nächsten Jahren – das hat der Kollege Saathoff richtig eingekreist – generell über die Netzentgeltsystematik, über die Systematik der Steuern, Abgaben und Umlagen im Rahmen der Energiewende Gedanken machen müssen. Lassen Sie mich noch etwas zu den vermiedenen Netzentgelten sagen: Das ist in der Tat ein Feinschmeckerthema, und jeder, dem man versucht das in drei Minuten an der Straßenecke zu erklären, steigt schon nach einer Minute aus. Ich glaube aber, das Thema ist wichtig für unsere kommunalen Unternehmen und die Investitionen, die sie deutschlandweit in KWK-Anlagen getätigt haben; das ist schützenswert. Wir haben als Basisjahr das Jahr 2016 gewählt. Das lässt die Erlösverluste an dieser Stelle geringer ausfallen. Nach einem ersten Blick auf das, was die kommunalen Anlagenbetreiber zurückgemeldet haben, kann man sagen: Der Unterschied gegenüber dem Jahr 2015 wird ungefähr bei 25 Prozent liegen. Das ist ein ausgesprochen gutes Ergebnis, und das können wir auch unseren kommunalen Mandatsträgern an dieser Stelle weiterreichen. (Beifall des Abg. Bernhard Kaster [CDU/CSU]) Das ist ein Erfolg vor allen Dingen auch aufgrund des Vorschlags vonseiten der Union. Ich bin zufrieden, dass wir uns zusammen darauf verständigt haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich fasse die anderen Punkt einmal kurz zusammen: Wir werden uns künftig noch einmal über das Einspeisemanagement, über die Verringerung der Redispatch-Maßnahmen, über das wettbewerbliche Marktdesign unterhalten müssen, wir müssen die Energieforschung voranbringen. Vor allen Dingen müssen wir bei einem intelligenten Verkoppeln von Großabnehmern und Einspeisern von erneuerbarer Energie mehr auf Effizienz und Kostensenkung setzen. Ich glaube, auch das ist einer der Punkte, die wir beachten müssen. Meine Damen und Herren, so viel zu den Netzentgelten für heute. Ich bedanke mich auch bei den Kollegen der SPD für die gute Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode und bei den Kollegen der Union für die Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Michaela Noll: Herzlichen Dank, Herr Dr. Heider. – Als Nächster hat der Kollege Oliver Krischer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie beschließen heute ein Gesetz, das Sie Netzentgeltmodernisierungsgesetz nennen. Der Kollege Saathoff, den ich sehr schätze, hat gerade schon gesagt: Das ist eigentlich keine Reform, das ist bestenfalls ein Reförmchen. – Wenn schon der zuständige Vertreter einer Regierungsfraktion das so nennt, dann mag man erahnen, wie dünn und bedeutungslos das, was Sie hier machen, am Ende ist. Man könnte es auch mit einem alten Werbeslogan umschreiben: Nicht überall, wo Nutella draufsteht, ist auch Nutella drin. – Eine Netzentgeltreform ist das nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da hat Herr Saathoff völlig recht. Sie haben groß angekündigt, sich dieser Aufgabe zu widmen. Dafür haben Sie vom Bundeswirtschaftsministerium Grünbücher und Weißbücher anfertigen lassen. Demzufolge gibt es eine dringende Notwendigkeit zur Reform. Da geht es um Flexibilisierung, Sektorkopplung und Redispatch. All das sind wichtige Themen, die wir im Rahmen der Energiewende regeln müssen. Aber man muss leider feststellen: Diese Koalition hat trotz einer Mehrheit von 80 Prozent nicht die Kraft aufgebracht, eine Netzentgeltreform anzugehen. Übrig geblieben ist – ich zitiere Herrn Saathoff – ein Reförmchen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hatte eigentlich gedacht, die Einführung von bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelten sei schon lange Konsens. Darüber haben wir schon vor Monaten geredet. Aber dann war es irgendwie schwierig. Jetzt kommen Sie nach langem Hin und Her doch noch mit bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelten. Aber Sie führen sie nicht sofort ein, sondern schrittweise. Das Ganze endet auch nicht in der nächsten, sondern in der übernächsten Legislaturperiode. Also langsamer geht es wirklich nicht. Wenn es ein Problem gibt, dann regelt man es sofort. Wenn man etwas nicht als Problem ansieht, dann lässt man es. Aber das, was Sie machen, ist ein typischer großkoalitionärer Kompromiss. So können am Ende die Kollegen in Ostdeutschland sagen: „Ja, wir haben doch etwas gemacht“, und Herr Heider kann dafür in Nordrhein-Westfalen erzählen: „Das ist alles gar nicht so bedeutungsvoll.“ (Zuruf des Abg. Thomas Jurk [SPD]) Das ist nicht das, was es zur Energiewende in Deutschland braucht. Das ist das exakte Gegenteil. Das bringt uns nicht voran. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie feiern jetzt die nicht erfolgte Streichung der vermiedenen Netznutzungsentgelte, weil diese – das hat die Anhörung gezeigt; darin waren sich alle Sachverständigen einig – vor allen Dingen die Kraft-Wärme-Kopplung, die wir alle gemeinsam ausbauen wollen, unwirtschaftlicher gemacht hätte. Das ist aber, ehrlich gesagt, auch kein Erfolg. Die Streichung hatte ja Ihr eigenes Wirtschaftsministerium und damit die eigene Bundesregierung vorgeschlagen. Jetzt verhindern Sie, dass der Unsinn, den sich die Bundesregierung ausgedacht hat, beschlossen wird. Also, das kann man wirklich nicht als Erfolg feiern, meine Damen und Herren. Das ist die Verhinderung von Unsinn und keine positive, nach vorne gerichtete Politik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Matthias Heider [CDU/CSU] – Johann Saathoff [SPD]: Ureigenste Aufgabe des Parlaments!) Meine Damen und Herren, Sie wären nicht die Große Koalition, wenn Sie es nicht noch schaffen würden, in einem solchen Gesetz einen wirklichen Klopper unterzubringen. Ehrlich gesagt sind mir fast die Augen ausgefallen, als das diese Woche plötzlich kam. Laut Gesetzentwurf kann der Netzbetreiber im Süden Deutschlands – sprich: in Bayern – TenneT ein 2-Gigawatt-Gaskraftwerk ohne Zustimmung der Bundesnetzagentur ausschreiben. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: 1,2 Gigawatt! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Es geht um Versorgungssicherheit!) Wir hören immer von Ihnen: Es soll keine Kapazitätsmärkte geben. Es soll wettbewerblich ablaufen. Meine Damen und Herren, da kann man doch erfühlen, was passiert ist. CDU und SPD haben sich gestritten, auch die CSU war irgendwie dabei. Am Ende musste wieder Herr Seehofer bedient werden. Ich finde, ehrlich gesagt, das ist skandalös. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Damit belohnen Sie eine Politik von Herrn Seehofer, mit der der Windenergieausbau verhindert und der Netzausbau blockiert werden soll. Zum Dank bekommt er jetzt von allen Stromkunden in Deutschland Gaskraftwerke zur Absicherung bezahlt. Das ist energiewirtschaftlich absurd. Damit degradieren Sie die Energiewende endgültig zu Regionalisierungspolitik für eine südostdeutsche Regionalpartei. Meine Damen und Herren, das kann überhaupt nicht sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Besser als eine Klientelpartei wie die Grünen!) Ich finde, damit konterkarieren Sie all das, was Sie sonst immer erzählen. Wir hören von Ihnen immer etwas von Marktwirtschaft, von Ausschreibungen und von Wettbewerb im Bereich erneuerbare Energien. Aber dann, wenn Regionalinteressen bedient werden sollen, spielt all das plötzlich keine Rolle mehr. Dann spielt auch keine Rolle mehr, dass das nach EU-Regeln nicht erlaubt ist, weil ein Netzbetreiber kein Kraftwerk betreiben darf. Das widerspricht den Unbundling-Regelungen. Das interessiert Sie alles gar nicht mehr. Eine solche Regelung wird dann eben so in das Gesetz hineingezaubert. Damit konterkarieren Sie Ihr eigentliches Gerede, meine Damen und Herren. Das ist typisch für Ihre Energiepolitik: auf der einen Seite eine große Show zu machen und auf der anderen Seite notwendige Regelungen zu verhindern und die Erneuerbaren auszubremsen. Deshalb bitte ich Sie: Haben Sie Verständnis, dass wir dieses Minireförmchen, das in Wahrheit gar keines ist, nicht mitmachen. Für den Unsinn, dass andere für die Interessen der CSU und Bayerns bezahlen sollen, sind wir nicht zu haben. Das müssen sie schon selber machen. An der Stelle werden wir unsere Zustimmung verweigern. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Michaela Noll: Danke, Herr Kollege. – Als Nächster spricht der Kollege Carsten Schneider für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist fast der letzte Sitzungstag dieser Legislaturperiode, und es geht noch um wichtige Gesetze. Wir haben lange in der Koalition darum gerungen, eine Einigung zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz zu erreichen. Die unterschiedlichen Positionen sind in den Reden des Kollegen von der Union wie auch des Kollegen von der Linken und von Herrn Krischer deutlich geworden. Wir haben uns als Sozialdemokraten das Ziel gesetzt, dass wir die Energiewende umsetzen, aber dass wir sie auch gerecht und fair finanzieren; und da haben wir eine extreme Regelungslücke entdeckt, die wir dann auch behoben haben. Sie besteht darin, dass wir vor allem im nordostdeutschen Bereich – Bayern wird ja jetzt immer wieder zu Ostdeutschland gezählt; Herr Krischer hat eben auch wieder von der CSU als „südostdeutsche Regionalpartei“ gesprochen; das war mir ganz neu – (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Da protestieren wir!) extrem hohe Netzentgelte haben. Dort sind sie deutlich höher als in Baden-Württemberg, NRW und insbesondere Rheinland-Pfalz. Diese Ungleichheit wollten und mussten wir beheben, und das ist uns mit diesem Gesetz gelungen. Deswegen werden wir ihm heute auch zustimmen und halten es für einen großen Fortschritt für unser Land. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sie haben in der Debatte auch gemerkt, dass es zwischen SPD und CDU/CSU Unterschiede gab. Die Verhandlungen in den letzten zwei Wochen waren intensiv. Die Ausgangslage war, dass die Union eine sehr lange Übergangszeit wollte und die SPD das zügig umsetzen wollte. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Ach!) – Ja, Herr Hauptmann, Sie können gerne darauf eingehen. – Die Verhandlungsführer der Unionsseite wollten eine zehnjährige Übergangszeit: zehn Jahre, bis wir einheitliche Entgelte hätten. (Johann Saathoff [SPD]: Hört! Hört!) Wir wollten maximal drei Jahre. Jetzt haben wir uns auf vier Jahre geeinigt. Ich halte das für einen noch vertretbaren Zeitraum. Aber dies bedeutet, dass insbesondere in Nordostdeutschland die Kunden noch länger einen höheren Preis zahlen. Wir hätten uns eine kürzere Übergangszeit vorgestellt. Das ist leider an Ihnen gescheitert. (Beifall bei der SPD) Nichtsdestotrotz ist es gut, dass wir noch in dieser Legislatur den Einstieg schaffen. Denn selbst dann, wenn sich in der nächsten Legislaturperiode ein neuer Bundestag konstituiert hat, bei welchen Mehrheiten auch immer, würde es sicherlich noch eine Weile dauern, bis es zu einer Einigung kommt. Dann hätte es mit Sicherheit keine frühere Angleichung gegeben. Von daher stimmen wir dem Gesetzentwurf heute zu. Herr Kollege Lenkert aus Jena (Zuruf von der CDU/CSU: Muss man nicht kennen!) – doch; er ist ja Carl-Zeiss-Jena-Fan; ich als Rot-Weißer aus Erfurt kann das ergänzen – hat gesagt, dass er jede Form der vorgesehenen Stromtrassen ablehne. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Diese drei Formen!) Deutschland besteht zwar aus vielen Bundesländern, aber wir sind ein Deutschland, und der Strom wird im Norden produziert und im Süden verbraucht. Er muss also irgendwie dorthin transportiert werden. Dafür brauchen wir die Trassen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Thüringer Landesregierung dem Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen wird, und an deren Spitze steht Ihr Ministerpräsident, der sich per Pressemitteilung ausdrücklich für die guten Verhandlungen, die wir beide hatten, zu diesem Gesetzentwurf bedankt hat und das Ergebnis begrüßt. Ganz so einheitlich scheinen die Positionen in der Linkspartei, zumindest innerhalb Thüringens, nicht zu sein. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Mark Hauptmann [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Michaela Noll: Herr Kollege Schneider, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Lenkert zu? Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Wenn es der Erhellung dient, gern. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Herr Kollege Schneider, nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich ausdrücklich gesagt habe, dass die Angleichung der Übertragungsnetzentgelte ein winziger Schritt in die richtige Richtung ist. Der Ministerpräsident von Thüringen hat an dieser Stelle natürlich zuzustimmen. Aber über die anderen Fragen, also über den Bau von UltraLink, SuedLink, SuedOstLink, hat die Landesregierung überhaupt keine Entscheidungshoheit mehr; darüber kann nur der Bundestag entscheiden. Deswegen müssen wir hier die entsprechenden Gesetze ablehnen. In Thüringen kann man darüber sowieso nicht entscheiden. Denn das hat die Koalition, die in der vorangegangenen Wahlperiode regierte, verhindert. Wo welche Netze und Stromtrassen gebaut werden, entscheiden nicht mehr die Länder; das entscheidet jetzt der Bundestag bzw. die Bundesregierung. Insofern kann man dieses differenzierte Abstimmungsverhalten durchaus erklären. Denn Thüringen kann nur darüber beschließen, was in seine Zuständigkeit fällt, und das sind die Übertragungsnetzentgelte. Die Trassen selbst werden hier im Hause beschlossen, und wir lehnen sie ab. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Carsten Schneider (Erfurt) (SPD): Herr Lenkert, danke für die Aufklärung. Aber klar ist: Mit dem Gesetzentwurf regeln wir nicht die Trassen, sondern die Netzentgelte. (Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Genau! Das ist der Punkt!) Über die Entgelte haben wir auch im Bundesrat eine Einigung erzielt. Von daher hätte ich erwartet, dass Sie heute zustimmen. Aber es bedarf zumindest in diesem Punkt heute nicht Ihrer Zustimmung, um die nötige Mehrheit zu bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen will, ist die Kraft-Wärme-Kopplung. Wir haben den Stadtwerken insbesondere in den letzten Jahren den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung und Stromfernwärme ermöglicht. Wir haben ihnen dafür Anreize gegeben und sie unterstützt, in diese Richtung zu gehen. Der Abbau dieser vermiedenen Netznutzungsentgelte – ich verzichte darauf, ihn zu erklären, nenne nur die Stichworte: degressiv, Zehnjahreszeitraum – hätte deren Geschäftsgrundlage zerstört. Daher haben wir den Erlös, den sie bekommen, auf ein vertretbares Maß reduziert, nämlich auf den Stand von 2016 eingefroren, sodass die KWK-Anlagen auch weiterhin ihren Teil zur Energiewende beitragen können. Zum Dritten und zum Abschluss will ich noch einen Punkt ansprechen, nämlich die Kernbrennstoffsteuer. Wir reden hier viel über Geld und was die Energiewende kostet. Sie kostet sehr viel Geld. Ich glaube, die ganze Energiewende würde ein bisschen weniger kosten, wenn wir sie über den Bundeshaushalt finanziert hätten. Aber einen Teil der Finanzierung hatten Sie, die schwarz-gelbe Regierung – Stichwort „Sparpaket 2010“ –, über die Kernbrennstoffsteuer vorgesehen. Wir müssen jetzt 7 Milliarden Euro zurückzahlen, weil dieses Gesetz von Schwarz-Gelb so schlecht gemacht wurde, dass das Bundesverfassungsgericht es als verfassungswidrig eingestuft hat. Meine Damen und Herren, das ist nicht zu akzeptieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Deswegen wollen wir Sozialdemokraten uns dieses Geld wiederholen. Während der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke soll das zurückgezahlt werden. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass ein Unternehmen wie RWE diese Windfall Profits – das sind ja Einmaleffekte – nutzt, um in der schwierigen Lage, in der das Unternehmen ist – hohe Verschuldung und kein klares Geschäftskonzept –, Dividende auszuschütten, also dem Unternehmen noch Kapital zu entziehen. Meine Damen und Herren, das ist nicht zu akzeptieren. Das ist Steuergeld, das aufgrund des schlechten Gesetzes von Schwarz-Gelb direkt in die Kassen der Aktionäre geht. So macht man die Energiewende nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der LINKEN: Kapitalismus pur!) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege Schneider. – Nun hat der Kollege Mark Hauptmann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mark Hauptmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode ist noch einmal ein guter Tag für Deutschland; denn heute beschließen wir mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz nach langer Zeit, auch nach Zeiten der Blockade, lieber Carsten Schneider und liebe Kollegen der SPD, eine wichtige Regelung. Wir hatten das schon einmal in einem Referentenentwurf des BMWi. Die entsprechende Regelung wurde aber großzügig vor der NRW-Wahl herausgestrichen. Genützt hat es dem Wahlerfolg nicht. Jetzt aber können wir diesen Punkt nachholen und eine wichtige Entscheidung im Sinne der Akzeptanz der Energiewende bei den Bürgerinnen und Bürgern treffen. Keinem Menschen in Deutschland ist doch erklärbar, warum diejenigen, die die Lasten baulicher Natur in ihren Bundesländern haben, auch die finanziellen Lasten zu tragen haben, selbst wenn sich der eigene Nutzen für sie und für die Region in überschaubaren Grenzen hält. Ich will ein Beispiel aus meiner Heimat bringen. Über die Thüringer Strombrücke leiten wir den Strom von Nord- nach Süddeutschland, haben den Ausbau vor Ort im Freistaat Thüringen, tragen die Kosten, aber Nutzen für unseren Freistaat ergibt sich nicht, sondern diesen haben die energieintensiven Unternehmen, die Gewerbetreibenden und die Verbraucher in Süddeutschland. Deswegen schaffen wir etwas Ungerechtes ab, nämlich die Stromleitung vor der Nase und die Rechnung im Briefkasten. Mit dem heutigen Gesetz haben wir einen Vorschlag gemacht, wie wir die Kosten für unsere Stromnetze auf viele Schultern verteilen. Wir entlasten Bundesländer im Norden und im Osten, aber auch im Süden, im TenneT-Gebiet. Die größten Unterschiede bei Netzentgelten gibt es übrigens im Freistaat Bayern. Deswegen ist es ein Gebot der Fairness, dass wir die regionalen Unterschiede bei der Höhe der Übertragungsnetzentgelte beseitigen. Ich glaube, wir können die Energiewende nur zu einem Erfolg bringen, wenn wir die Kostenverteilung gesamtgesellschaftlich angehen. Da lohnt ein Blick in die derzeitige Ausgangssituation. Derzeit haben wir im Norden und Osten unseres Landes Netzentgeltpreise, die zu einem Drittel der Strompreise in diesen Gebieten beitragen. Stromabnehmer müssen hier teilweise 7 Cent pro Kilowattstunde mehr bezahlen als beispielsweise in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen. Die Industrie- und Handelskammer in meinem Wahlkreis hat ausgerechnet, was es für ein mittelständisches Unternehmen aus der Kunststoffbranche bedeutet, wenn es von heute auf morgen seinen Unternehmenssitz in ein Gebiet verlagert, wo es niedrigere Preise gibt: Es spart mehrere 10 000 Euro im Jahr, weil niedrigere Kosten anfallen. Das heißt, wir erleben heute schon, dass die Netzentgelte ein maßgeblicher Kostenfaktor für die Wirtschaft sind und nicht gleich in Deutschland verteilt sind. Deswegen ist es richtig, dass wir diesen Nachteil bis zum Jahr 2023 vollständig abschaffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Das ist ein gutes Signal für unsere gewerblichen Stromabnehmer in den neuen Bundesländern, aber zum Beispiel auch in Schleswig-Holstein, in Hamburg, teils auch in Bayern. Wie es bei einem Kompromiss üblich ist, trifft man sich in der Mitte. 12 von 16 Bundesländern profitieren von dieser Regelung. Das bedeutet aber auch: Manche Bundesländer müssen in Zukunft höhere Anteile für die Netzinfrastruktur leisten. Deswegen ist es richtig, dass wir es im parlamentarischen Prozess – da danke ich dem Koalitionspartner, der SPD, aber auch den Verhandlungsführern der Union und des BMWi – geschafft haben, die Vereinheitlichung nicht von heute auf morgen durchzuführen, so wie es im ursprünglichen Plan des BMWi vorgesehen war, sondern dass wir dafür einen Anpassungszeitraum definiert haben, der letztendlich auch Planbarkeit schafft. Herr Krischer, deswegen ist Ihr Vorwurf falsch, dass wir es mit dieser Regelung in die Zukunft verschleppen. Letztendlich sorgen wir vielmehr für alle Beteiligten in Ost und West, weil wir die Energiewende in Deutschland gesamtgesellschaftlich gestalten, für Planbarkeit. Auch das ist eine Frage der Fairness im Zuge der Energiewende. Richtigerweise wurde schon gesagt: Wir schaffen die vermiedenen Netzentgelte für nicht steuerbare Energieerzeuger wie Wind oder Solar ab, weil sie keine netzentlastende Wirkung haben. Deswegen ist es richtig, dass die Regelungen für KWK-Anlagen oder große Biomasseanlagen grundsätzlich fortbestehen, und zwar für Neuanlagen bis einschließlich 2022. Sie sind energieeffizient, steuerbar und daher netzentlastend. Deswegen ist auch diese Sonderregelung, die wir hier für die KWK-Anlagen treffen, eine Entscheidung, die im Sinne der Energiewende zu rechtfertigen ist. Auch hier will ich noch einmal auf den Vorwurf der Grünen eingehen, dass die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen durch dieses Gesetz gefährdet werde. Ich habe mit den Stadtwerken in meiner Heimat, aber auch mit anderen Stadtwerken in meinem Heimatfreistaat Rücksprache gehalten. Hierbei ist ein ganz anderer Punkt zutage getreten, dass nämlich die Energieversorger von sich aus sagen, sie begrüßten ausdrücklich die Regelung, die wir jetzt getroffen haben, weil sie nämlich Planungssicherheit schafft, weil sie die Rolle der KWK-Anlagen als Energieversorger stärkt und weil anerkannt wird, dass diese Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität dank der flexiblen und steuerbaren Einspeisungen leisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich möchte ich zum Abschluss noch auf einen Punkt eingehen, der die Zukunft betrifft; es ist vor allem eine Aufgabe der nächsten Legislaturperiode. Wir folgen mit dieser Entscheidung heute einem Beschluss der Länderkammer. Mit diesem Gesetz gestalten wir, wie wir es auf beiden Seiten des Hauses debattiert haben, die Energiewende ein Stück weit gerechter. Aber das ist nur der Anfang; denn letztendlich müssen wir auch in Zukunft Anpassungen und Reformen vornehmen. Ich bin der Überzeugung: Wir brauchen in der nächsten Legislaturperiode eine grundlegende Überarbeitung der Netzentgeltstrukturen. Wir müssen den Netzausbau noch stärker mit dem Ausbau der erneuerbaren Energieträger koppeln. Ich will dafür einmal ein Beispiel liefern: Das Land Niedersachsen äußert permanent den Wunsch, dass mehr für den Ausbau der Anlagen getan werde. Die Landesregierung hat es aber bis zum heutigen Tag nicht fertiggebracht, auch nur einen einzigen Meter Netzausbau in diesem Bundesland zustande zu bringen. (Johann Saathoff [SPD]: Das ist falsch! Sollen wir einmal einen Faktencheck machen? Das stimmt einfach nicht! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Hauptmann, das stimmt einfach nicht!) Wir können die Energiewende nicht erfolgreich gestalten, wenn wir mit dem Netzausbau nicht hinterherkommen, wenn wir Offshoreanlagen wie BorWin 3 nicht anbinden können, wenn der Strom stückweise sprichwörtlich im Sande verläuft. (Beifall der Abg. Barbara Lanzinger [CDU/CSU] – Johann Saathoff [SPD]: Schönen Gruß an Herrn Fuchs!) Deswegen ist es richtig, dass wir im Zuge der Energiewende darauf achten, dass wir Netzausbau vor Anlagenausbau gewährleisten, um sie zu einem Erfolg zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen Sachkenntnis wäre gut!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich sagen: Uns eint, wie ich glaube, ein Ziel. Wir haben in dieser Legislaturperiode einen Systemwechsel zustande gebracht – einen Systemwechsel von reiner Planbarkeit und Planwirtschaft, was den Ausbauzeitraum, den Ausbaukorridor und die Höhe der Vergütung angeht, hin zu Ausschreibemodellen. Wir haben jetzt gesehen, dass die erste Ausschreibung im Offshorebereich gezeigt hat, dass auch mit 0 Cent Subventionen Anlagen gebaut werden können. Das Ziel für die nächste Legislaturperiode ist, dass die erneuerbaren Energieträger in Zukunft ohne Subventionen auskommen, dass sie sich also selber tragen können. Die übergeordneten Ziele, die wir mit dieser Energiewende verbinden, sind soziale Bezahlbarkeit, wirtschaftliche Verträglichkeit, aber auch Netzstabilität. Diesen Zielen dient letztendlich das Gesetz, das wir heute vorgelegt haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Michaela Noll: Herzlichen Dank, Herr Kollege Hauptmann. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12999, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/11528 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Die stelle ich nicht fest. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen gibt es keine. Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Abstimmungsergebnis wie bei der vorangegangenen Abstimmung angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/13047. Wer stimmt für den Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen gibt es keine. Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Grünen und Linken abgelehnt. Ich rufe den Zusatzpunkt 15 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes Drucksachen 18/12202, 18/12496 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/13010 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst der Kollege Marcus Held für die SPD-Fraktion. Marcus Held (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörer und Zuschauer! Wir haben diese Woche offenbar die Woche der Erleuchtung oder, wenn ich es anders auf heute übertrage, die Woche der Einsicht. Heute Morgen haben wir gemeinschaftlich hier im Deutschen Bundestag ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das war gut!) – Herr von Notz, es war sehr gut sogar. – Mit dem Änderungsgesetz zum Telemediengesetz, das wir jetzt noch kurz vor Ende der Legislaturperiode, nämlich wenige Stunden vor Ende der letzten regulären Sitzungswoche, verabschieden, setzen wir einen weiteren Meilenstein um. Ich hätte mir in den letzten Monaten nicht erträumt, dass wir das tatsächlich noch vollziehen können. Wir hätten diese Entscheidung schon sehr viel früher haben können. Leider war das innerhalb der Koalition sehr schwierig. Ich weiß, dass wir mit den Wirtschaftspolitikern der Union – mit denen haben wir lange Zeit sehr gut zusammengearbeitet – eigentlich in dieser Frage gute Zwischenergebnisse hatten. Leider konnten sie sich in ihrer Fraktion nicht durchsetzen; deswegen haben wir ein bisschen länger dafür gebraucht. Es hat dieses Mal aber zumindest keines Versprechers der Kanzlerin bedurft, um dieses Gesetz umzusetzen. Insofern freue ich mich darüber, dass wir das Telemediengesetz jetzt ändern und damit die WLAN-Störerhaftung in Deutschland endlich aufheben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, wenn ich Besuchergruppen aus anderen europäischen Ländern bei mir habe, zum Beispiel aus Polen, aus dem Partnerlandkreis meines Heimatlandkreises, aus dem Kreis Koscian, muss ich den Schülern erst einmal sehr aufwendig erklären, was überhaupt die WLAN-Störerhaftung ist. Dann frage ich: Habt ihr ein Handy? Habt ihr schon mal in Deutschland versucht, über WLAN ins Internet zu kommen? Dann beantworten mir die meisten die Frage so: Ja, aber da muss man immer so ein schwieriges Passwort eingeben. – Das gibt es in allen anderen Ländern Europas nicht. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Das gibt es in allen anderen Ländern der Welt nicht. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Hier sind wir über Jahre hinweg Entwicklungsland gewesen, meine Damen und Herren. Das ändern wir heute, damit wir endlich in der Technologie vorankommen, damit wir endlich mehr offene WLAN-Netze in Deutschland hinbekommen. Dafür bin ich sehr dankbar. (Beifall bei der SPD) Das ist nämlich nicht nur eine Frage, die zum Beispiel uns hier im Plenum betrifft, wenn der eine oder andere auf sein Handy schaut oder etwas im Internet machen will, sondern das ist tatsächlich auch eine wirtschaftliche Frage. Zum Beispiel hier in Berlin, wo immer mehr Touristen in die Stadt kommen und im Grunde selbst mit ihrem Guide durch die Stadt laufen können, sind offene WLAN-Netze eine große Bereicherung. In Rheinhessen in Rheinland-Pfalz, wo ich herkomme, entwickelt sich der Tourismus ebenfalls. Immer mehr Menschen nehmen auch im Einzelhandel, wenn sie zum Beispiel im Supermarkt sind, Preisvergleiche vor. Auch dort sind die Anbieter immer wieder bereit gewesen, offene WLAN-Netze zur Verfügung zu stellen. Sie haben es allerdings aufgrund ihrer Verantwortung nicht gewagt, ihre WLAN-Netze ohne Zugangspasswort zur Verfügung zu stellen. Wir schaffen es nur, in Deutschland tatsächlich WLAN-Netze in der Breite anzubieten, wenn wir sie öffnen. Wenn der Kunde bzw. der Bürger sozusagen von einem Hotspot in den anderen übergehen kann, ohne zu bemerken, dass der Sender wechselt, kann er die Angebote im Internet umfassend in Anspruch nehmen. Ich denke, das ist für uns alle ein Fortschritt. Insofern hat der letzte Sitzungstag noch einiges gebracht: heute Morgen die Ehe für alle als großen Fortschritt, eine Bewegung für Deutschland, und heute Mittag den Wegfall der WLAN-Störerhaftung, für den wir als SPD über Jahre hinweg in dieser Koalition gekämpft haben. Der Kampf hat sich gelohnt – für die Menschen in Deutschland, für die Wirtschaft und für den Fortschritt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege. – Nunmehr hat das Wort Dr. Petra Sitte für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute reden wir mal wieder – und voraussichtlich zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode – über die endgültige Abschaffung der Störerhaftung (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Voraussichtlich! So ist es!) – genau, voraussichtlich –, dieses Mal tatsächlich anhand eines Antrags, der halten sollte, was er verspricht. Es wird endlich klargestellt, dass WLAN-Betreiber, die ihr Netz frei zur Verfügung stellen, keine Haftung für Dritte tragen. Diese Störerhaftung ist – das hat der Kollege gerade gesagt – tatsächlich eine rein deutsche Erfindung, allerdings keine gute, (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Marcus Held [SPD]) und ist in anderen Ländern völlig unbekannt. Das hat den rechtssicheren Betrieb von WLAN-Netzen lange behindert und damit ihren Ausbau wirksam begrenzt. Damit soll nun also Schluss sein. Es bleibt aber festzuhalten, dass man das alles auch viel früher hätte haben können, wenn Sie damals, 2014, unserem Antrag zugestimmt hätten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Besser wäre es gewesen!) Aber nicht nur 2014, sondern auch im letzten Jahr, als wir darüber diskutiert haben, haben wir Ihnen gesagt, dass das so nicht geregelt bleiben kann, weil das zu Problemen führt. Nun ist genau das passiert. Nun gut, dass Sie nicht auf mich hören, erschüttert mich nicht so tief. Aber wenigstens haben Sie auf den Europäischen Gerichtshof gehört. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir können ja anscheinend froh sein, dass es überhaupt noch zur Abstimmung kommt. Da gab es nämlich – so jedenfalls die Signale in der letzten Woche – eine ganze Reihe von Hürden, die zu überwinden waren. Bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss haben die Sachverständigen der Union freies WLAN in Gänze verteufelt; es hat nicht wirklich Spaß gemacht, dort zuzuhören. Bei den Bedrohungen, die da an die Wand gemalt wurden, wenn etwa Cafés freie Internetzugänge bieten, hätte mich nicht verwundert, wenn einer der Sachverständigen in einem Schlusssatz gesagt hätte, dass wir auch die Cafés verbieten sollten. Dass sich diese Denkweise am Ende nicht durchsetzen konnte, ist ein Grund zur Freude. Getrübt wird diese allerdings dadurch, dass hier nicht einfach die Störerhaftung abgeschafft wird, sondern dass Sie dies mit einer weiteren Regelung, einer weiteren Bedingung verknüpfen. Es wäre auch zu schön gewesen, wenn Sie etwas richtig durchgezogen hätten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was Gutes, das wäre schön gewesen!) Betreiber von WLAN-Zugängen sollen jetzt im Fall einer Rechtsverletzung verpflichtet werden können, Netzsperren gegen bestimmte Inhalte einzurichten. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha, Netzsperren wollt ihr einrichten!) Das soll nun wirklich verstehen, wer will. Es ist ja nicht so, als ob wir nicht schon hundertmal über Erfolg und Misserfolg von Netzsperren in diesem Haus geredet hätten. Jetzt taucht das wieder auf. Wir wissen längst, dass solche Sperren ein vollkommen untaugliches Mittel zur Bekämpfung illegaler Inhalte sind (Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Richtig!) und immer mit der Gefahr verbunden sind, dass auch Inhalte gesperrt werden, die rechtmäßig sind. Die technische Umsetzung solcher Sperranordnungen liegt dann bei Privatpersonen, die WLAN anbieten, oder bei Geschäftsinhabern. Damit droht erneut Unsicherheit. Wie viele von Ihnen wüssten denn, was Sie auf Ihrem Router einstellen müssten, wenn Ihnen eine solche Aufforderung ins Haus käme, um rechtlich und technisch auf der sicheren Seite zu sein? Am Ende bleibt wohl bloß das Motto der Großen Koalition: keine Verbesserung ohne Verschlechterung. Wir werden uns diesmal bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. Das ist vielleicht eine Ermutigung für Sie, in der nächsten Wahlperiode diesen Punkt anzugehen und ihn dann auch noch zu beseitigen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Frau Dr. Sitte. – Nunmehr hat das Wort der Kollege Axel Knoerig für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Axel Knoerig (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist richtig: Der Weg ist frei für freies WLAN. Denn in Zukunft gilt: Wer anderen Zugang zum Internet gewährt, ist nicht mehr für die Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich. Diese Neuregelung ist gerade für Hotels, Cafés und Gaststätten wichtig. Sie müssen keine Abmahnungen mehr fürchten. Meine Damen und Herren, damit fördern wir eine schnelle Ausbreitung von freien Hotspots in ganz Deutschland. Ich denke, das ist ein Erfolg, den wir heute mit nach Hause nehmen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich erwähne aber auch, dass mit dem Gesetz alle Access-Provider von der Haftung befreit sind. Das heißt: auch die großen Telekommunikationsunternehmen. Diesen Punkt haben wir in den Verhandlungen als kritisch bewertet; denn die großen Netzbetreiber sind schon jetzt von der Haftung für fremde Inhalte befreit. Nun werden sie im Grunde genommen noch weiter begünstigt. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche entfallen auch für sie. Deshalb ist es richtig – das sage ich mit Blick auf die Ministerin Zypries, die heute nicht da ist –, dass dieses Gesetz in zwei Jahren überprüft wird, gerade an dieser Stelle. Im Entwurf war außerdem vorgesehen, dass Passwörter oder eine Registrierung nicht mehr vorgeschrieben sind. Meine Damen und Herren, hier hat sich die Union aber für eine Klarstellung eingesetzt: WLAN-Betreiber dürfen weiter freiwillig Sicherheitsvorkehrungen treffen. Hier haben wir die Bedenken der Hotels und Gaststätten berücksichtigt. Eine Registrierungspflicht ist auch aus innenpolitischer Sicht wichtig. Das hat der Anschlag in Dortmund gezeigt. Der Täter konnte durch seine Anmeldung im Hotel-WLAN identifiziert werden. Ebenso hat der Europäische Gerichtshof die Registrierungspflicht unterstrichen. Noch ein Hinweis an die SPD-Kolleginnen und Kollegen sowie an das Wirtschaftsministerium: Auch das neue EU-Programm zur WLAN-Förderung setzt auf eine Anmeldepflicht der Nutzer, und das wird in den Mitgliedstaaten der Union sehr wohl schon praktiziert; denn der Europäische Gerichtshof hat eines festgehalten: Wenn es einerseits eine Haftungsbefreiung gibt, muss es andererseits auch eine effektive Rechtsdurchsetzung geben. Und was hält Frau Ministerin Zypries für effektiv? Netzsperren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie sagen: WLAN ja, aber nur mit Sperren, (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) und in letzter Konsequenz auch mithilfe von Netzsperren. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dagegenstimmen! Noch können Sie Nein sagen!) Diese Beschränkung sollten Sie dann in der Öffentlichkeit aber auch so kommunizieren. Als Wirtschaftspolitiker der Union kann ich solche Sperren nur bedingt mittragen. Schließlich ist die Branche schon viel weiter. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb wird es Sperren – das ist letztendlich schon wieder gut formuliert im Gesetz – nur bei mehrfachem Missbrauch geben. WLAN-Betreiber brauchen hier keine Gängelei zu befürchten. Meine Damen und Herren, aus meinem Wahlkreis Diepholz – Nienburg weiß ich, wie dringend unsere Internetversorgung im mobilen und auch im Breitbandbereich besser werden muss, gerade – das betone ich hier noch einmal – im ländlichen Raum. Ich denke, dass dieses Gesetz durchaus einen Beitrag dazu leisten wird, dass die Abdeckung besser wird. Daher bleibt unter dem Strich: Das freie WLAN ist da. Es ist insbesondere für den ländlichen Raum ein Gewinn. Deswegen tragen wir dieses Gesetz auch in dieser Fassung mit. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege Knoerig. – Nunmehr hat das Wort der Kollege Dr. Konstantin von Notz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man hat ein Déjà-vu. Wir stehen hier tatsächlich zum soundsovielten Mal sozusagen in der 120. Minute der Spielzeit. Unzählige Male wollte der Treffer nicht gelingen – und das, obwohl kein Torwart im Tor steht. Man stellt sich die Frage: Schaffen Sie es diesmal, das kleine Einmaleins der Digitalisierung irgendwie hinzubekommen? (Marcus Held [SPD]: Nur mit Ihrer Hilfe!) Seit geschlagenen sieben Jahren ist hierzulande ein Problem, was woanders in der Welt völlig normal ist, nämlich im offenen WLAN leicht, kostenfrei und rechtssicher zu surfen. Dabei würden auch in Deutschland Freifunker, Gastronomen und Kirchengemeinden ihr Netz gern zum Nutzen aller öffnen. Einige trauen sich das, trotz großer Rechtsunsicherheiten – und das, obwohl ihr Engagement von Ihnen als Großer Koalition nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Und es ist Ihnen in dieser Woche nicht mehr gelungen, das durchzusetzen. Deswegen sage ich an dieser Stelle: Herzlichen Dank allen Freifunkerinnen und Freifunkern draußen im Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Seit 2013 will diese Regierung für Rechtssicherheit sorgen, bekommt es aber auch im dritten Anlauf und trotz Kanzlerinnenmachtwort nicht hin; in anderen Fällen scheint es ja zu helfen. Die Haftungsfragen haben Sie – das wurde hier bereits gesagt – heute einigermaßen ausgeräumt. Aber dafür führen Sie Netzsperren ein – Netzsperren –, (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wahnsinn!) als hätte man nicht schon genug Diskussionen dazu gehabt. Die Anhörung hat klipp und klar gezeigt, dass die Argumente, die da ins Feld geführt werden, es komme massenhaft zu Urheberrechtsverstößen und zu sogenannter WLAN-Kriminalität, nicht zutreffen. Das ist nicht existent. Dafür gibt es keine Zahlen, nirgendwo. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Damit lassen Sie den Bäcker an der Ecke, den Freifunker und andere im Regen stehen; denn natürlich bleibt eine Rechtsunsicherheit. Sie kriegen also noch nicht einmal diesen Elfmeter ohne Torwart hin. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Trotzdem ist jetzt ein guter Moment, auf die Netzpolitik der 18. Wahlperiode zurückzublicken. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oje!) Dazu fallen mir ein paar Themen ein. Derzeit werden wir weltweit wieder heimgesucht von einer IT-Angriffswelle und Trojanern. Da kann man nur sagen: Das passiert, wenn Sicherheitslücken der Geheimdienste in die falschen Hände gelangen. Doch Schwarz-Rot hatte in den letzten Wochen nichts Besseres zu tun, als das Gesetz zur Onlinedurchsuchung durch dieses Haus zu winken und damit staatliche Zero-Day Exploits legal zu machen. Damit wird die IT-Sicherheit in Deutschland und der Welt am Ende nicht gestärkt, sondern wird weiter geschwächt. Das ist schlecht, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vor Gericht gibt es für die Vorratsdatenspeicherung eine klatschende Ohrfeige nach der anderen. Ich darf der Großen Koalition sagen: Nach dem Versuch 2009 und dem erneuten Anlauf in dieser Legislaturperiode ist die Vorratsdatenspeicherung ein Symbol für Ihre verfehlte Sicherheits-, aber auch für Ihre verfehlte Digitalpolitik. Sie lassen die Unternehmen mit einer Rechtsunsicherheit leben. Es ist gut, dass die Bundesnetzagentur jetzt festgestellt hat, das müsse nicht umgesetzt werden; denn Ihr Gesetz ist offenkundig nicht konform mit Europarecht. Der EuGH hat recht: Die Vorratsdatenspeicherung geht nicht. Treten Sie sie endlich in die Tonne! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Zu guter Letzt: Von den hehren netzpolitischen Versprechungen, die am Anfang dieser Legislaturperiode kamen, ist sehr wenig umgesetzt worden. Es bleibt zu hoffen, dass das diesem Haus und uns in der 19. Wahlperiode besser gelingt, mit mehr Visionen, mit mehr Hochdruck und hoffentlich besser koordiniert. Ganz herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege von Notz. – Jetzt hat das Wort der Kollege Lars Klingbeil für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Lars Klingbeil (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts dessen, dass sich die Linken enthalten werden und der Kollege von Notz nach einer Redezeit von eineinhalb Minuten auf andere netzpolitische Themen umschwenken musste, kann das, was wir als Große Koalition auf den Weg bringen und heute noch verabschieden werden, gar nicht so schlecht sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zu Beginn möchte ich mich ausdrücklich bei Ministerin Brigitte Zypries bedanken. Wenn sie in der letzten Woche nicht noch einmal richtig Druck gemacht hätte, dann hätten wir dieses Gesetz nicht zustande bekommen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist sie denn?) – Ich glaube, die meisten hier wissen, dass sich die Ministerin gestern den Arm gebrochen hat und deswegen jetzt im Krankenhaus ist. Ich will ihr von dieser Stelle nicht nur vielen Dank sagen, sondern ihr auch gute Besserung wünschen. Ich denke, das kann ich im Namen von uns allen tun. (Beifall im ganzen Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es als Große Koalition in dieser Legislatur geschafft, die digitale Infrastruktur voranzubringen. Wir haben massiv in den Breitbandausbau investiert und schaffen die offenen WLAN-Netze. Das ist gut für die digitale Infrastruktur, auch wenn wir natürlich wissen, dass wir gerade im Bereich des Breitbandausbaus in der nächsten Legislatur noch einmal eine Schippe obendrauf legen müssen. Wir brauchen eine bessere Versorgung mit Glasfaserkabeln; das wissen wir alle. Aber es ist gut, dass wir in diesen vier Jahren vorangekommen sind. Wir haben das Gesetz zur Verbesserung der WLAN-Situation in Deutschland schon einmal auf der Tagesordnung gehabt, haben aber durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes noch einmal nachbessern müssen. Das Ministerium ist hier sofort aktiv geworden und hat in diesem Gesetzestext einige Klarstellungen formuliert, mit denen wir in der Tat Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen. Ich glaube, wir alle kennen die Situation aus unseren Wahlkreisen. Ich habe meinen Wahlkreis in der Lüneburger Heide. Wenn ich dort unterwegs bin und sehe, wie an vielen Orten von den Kommunen, von den Café- und Restaurantbetreibern überlegt wird, ob man offene WLAN-Netze betreibt, um die Situation gerade mit Blick auf den Tourismus zu verbessern, dann merke ich, mit welchen rechtlichen Auseinandersetzungen sie zu kämpfen haben. Wir alle kennen die Situation der Schulen, wo Schulleitungen überlegen, offene WLAN-Netze in den Schulen anzubieten, damit im Unterricht digitale Medien eingesetzt werden können. Wir alle wissen, mit welcher Unsicherheit die Schulen zu kämpfen haben. Deswegen ist es gut, dass wir als Koalition heute diese Klarstellung vornehmen und den Weg für offene WLAN-Netze in Deutschland an vielen unterschiedlichen Stellen ermöglichen. (Beifall bei der SPD) Wir nehmen die Cafébetreiber, die Schulen, die Restaurants, die Kommunen aus der Haftung heraus, und alle wissen, dass sie nicht mehr für das haften müssen, was in ihren offenen Netzen passiert. Dieses Gesetz hat in der Tat – das will ich hier am Ende sagen –, einen Beigeschmack, sodass wir nicht hundertprozentig zufrieden sind, nämlich die Nutzungssperren, die angeordnet werden können. Wir hätten uns gewünscht, dass dafür eine gerichtliche Anordnung notwendig ist und dass dies nicht auf Zuruf passiert. Ich nehme jetzt hier einfach einmal verwundert zur Kenntnis, dass der Koalitionspartner sagt, dass ihm das auch gefallen hätte. Wenn das in den Berichterstattergesprächen thematisiert worden wäre, hätten wir ja vielleicht noch eine bessere Lösung gefunden. Das Signal in der letzten Woche war eher, dass man dieses Gesetz gar nicht will. Ich bin aber froh, dass wir hier noch etwas auf die Beine gestellt haben. In der nächsten Legislatur geht es sicherlich weiter mit der digitalen Infrastruktur. Aber das, was wir heute beschließen, ist schon einmal ein großer Schritt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Letzter hat das Wort in der Aussprache nun Hansjörg Durz für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Hansjörg Durz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir schaffen heute, kurz vor Ende dieser Wahlperiode, die Störerhaftung ab. Das ist für die Ausbreitung offener WLANs grundsätzlich äußerst positiv. Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass ich den vorliegenden Gesetzentwurf für nicht so gut austariert halte wie den Status quo, den wir mit der zweiten TMG-Novelle im letzten Sommer beschlossen hatten. Aber aufgrund des EuGH-Urteils wurden hier Änderungen notwendig. Den letzten Kompromiss, den wir getroffen haben, hat beispielsweise der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco als sehr sinnvoll bezeichnet. Ich akzeptiere selbstverständlich den Wunsch, die Störerhaftung abzuschaffen. Er ist letzten Endes größer als die damit verbundenen Bedenken, die auch in der öffentlichen Anhörung am vergangenen Montag noch einmal deutlich wurden und von den Experten vorgetragen wurden. Gleichwohl möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mit drei Mythen aufzuräumen, die immer wieder in der öffentlichen Debatte und auch hier im Parlament in den Raum gestellt wurden. Erstens. Es wird immer wieder von der WLAN-Wüste Deutschland gesprochen und davon, dass angeblich nichts voranginge. Entgegen der weit verbreiteten Meinung gestaltet sich der Ausbau von WLAN-Hotspots in Deutschland tatsächlich sehr dynamisch. Dazu ein paar Zahlen: Alleine die drei größten Anbieter kommerzieller WLAN-Netze verfügen mittlerweile über 3,5 Millionen Hotspots. Im Freistaat Bayern beispielsweise werden bis zum Jahr 2020  20 000 Zugangspunkte an öffentlichen Plätzen im Bayern-WLAN kostenfrei zur Verfügung gestellt. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kommt halt schlecht rein!) Aktuell sind 7 761 davon bereits aktiv. Unzählige Cafés, Hotels, Konzert- und Messehallen oder Schulen bieten ihren Gästen Zugang zum Internet über Drahtlosnetzwerke und lassen diese zumeist von professionellen Dienstleistern administrieren. Da kann und muss sicherlich noch mehr passieren. Aber zu behaupten, dass es keine Dynamik beim Ausbau zu verzeichnen gäbe, ist schlicht falsch. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. Dass der Betrieb eines WLAN generell Rechtsunsicherheit für den Anbieter birgt, ist auch so ein Mythos. Auch diesen Punkt möchte ich klarstellen: Wer seine Nutzer kennt, für den gab es bisher keine Rechtsunsicherheit. In vielen Gesprächen mit Anbietern haben wir die Rückmeldung bekommen, dass dieser Fakt bislang nicht genügend kommuniziert wurde. Deshalb haben wir nun mit einer Klarstellung im Gesetz dafür gesorgt, dass etwa Hotels – das war für uns wichtig – ihre bislang gängige Praxis der Herausgabe eines WLAN-Schlüssels gegen Registrierung fortsetzen können, übrigens eine Praxis, die auch international sehr häufig und in nahezu allen Ländern praktiziert wird. Für diese Praxis der Authentifizierung schaffen wir unmissverständlich Rechtssicherheit. Hotels können sich dadurch vom drohenden Sperraufwand befreien. Also, wer dies tut, muss später keine Sperrlisten umsetzen. Das ist eine gute Nachricht, vor allem für unser mittelständisch geprägtes Hotel- und Gaststättengewerbe. Wer sein Netzwerk von einem Dritten professionell betreiben lässt, hatte bisher schon Rechtssicherheit. Richtig ist aber auch die Feststellung, dass die vielfach diskutierte Störerhaftung sich als sehr problematisch für jene Fälle entpuppen kann, in denen ein Provider bzw. ein Nebenbeiprovider – ein Café, ein Hotel oder ein Privater – ohne weitere Maßnahmen sein WLAN öffnet. Wir reden hier also von einer Teilmenge, die bislang Unsicherheiten zu befürchten hatte. Hier mussten wir reagieren und haben mit dem Gesetz auch reagiert. Drittens. Weder das Einloggen in ein fremdes WLAN-Netz noch die Freigabe eines fremden WLAN-Netzes sollte gedankenlos erfolgen. Es ist in der Debatte vollkommen untergegangen, dass die Nutzer hierüber aufgeklärt werden müssen. Hier muss mehr Aufklärung erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben sehr lange über die Abschaffung der Störerhaftung miteinander gerungen. Ergebnis ist der heute vorliegende Gesetzentwurf. Wir hatten darin eine Abwägung zwischen offenem WLAN und dem Schutz der Rechteinhaber zu treffen, wie ihn der europäische Rechtsrahmen vorgibt. Rechtsverletzungen im Internet sind Realität und keine Erfindung. Enttäuschend finde ich, dass aufseiten der Oppositionsfraktionen – das war heute auch wieder zu hören – kein einziger Vorschlag, obwohl sie die europäischen Vorgaben kennen, zu hören war, wie man dem Aspekt der Rechtssicherheit für die Rechteinhaber, wie man dem Aspekt der Durchsetzung der Rechte, wie es auch der EuGH festgeschrieben hat, nachkommt. Kritik kann man üben, aber konstruktive Vorschläge müssen auch folgen. Nun hoffe ich, dass die Gesetzesänderung, die wir heute vornehmen, tatsächlich zu mehr freiem WLAN in Deutschland führt. Ich stelle fest, dass wir nahezu alle Projekte der Digitalen Agenda, die wir uns in dieser Wahlperiode vorgenommen haben, umgesetzt haben, und damit haben wir in der Digitalpolitik in Deutschland sehr viel vorangebracht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege Durz. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes. Es liegen mehrere Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung vor.4 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/13010, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/12202 und 18/12496 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmergebnis wie vorhin angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 a bis 29 c auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Cem Özdemir, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Emissionsfreier Mobilität zum Durchbruch verhelfen – Mit sauberen Autos Wettbewerbsstärke, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft erhalten Drucksache 18/12948 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Bahnpolitik auf das richtige Gleis setzen Drucksachen 18/10383, 18/11219 c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Radverkehr konsequent fördern Drucksachen 18/11729, 18/12816 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst das Wort dem Kollegen Cem Özdemir für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne diskutieren mit viel Leidenschaft über die Zukunft des Automobils. Aber wir haben kein Benzin im Blut, sondern wir haben die Automobilwirtschaft und ihre Zukunft im Blick. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer das nicht glaubt, dem empfehle ich einige sehr sehenswerte Videos über die letzten Parteitage von Bündnis 90/Die Grünen. Ich denke beispielsweise an die Rede des Daimler-Chefs Zetsche auf dem Bundesparteitag der Grünen im Jahr 2016, wo er zusammen mit den Grünen die Zukunft der Automobilwirtschaft erörtert hat. Ich denke aber auch an den letzten Bundesparteitag der Grünen 2017 in Berlin, auf dem wir beschlossen haben, dass wir ab 2030 nur noch abgasfreie Fahrzeuge in Deutschland zulassen wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir machen es uns bei diesen Debatten nicht leicht. Aber wir müssen mit so einer Debatte auch nicht zum Brigitte-Talk, schließlich geht es um eine Schlüsselindustrie unserer Volkswirtschaft, um 800 000 Beschäftigte. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das muss man schon ernst nehmen, meine Kolleginnen und Kollegen. Es geht um einen tiefgreifenden Veränderungsprozess in unserer Volkswirtschaft, und wir sehen die Aufgabe der Politik darin, dass wir Veränderungen vorantreiben, dass wir notwendige Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle Marktteilnehmer am Ende eine emissionsfreie Zukunft haben. Ich will mal sagen: Wenn alle es so machen würden wie der baden-württembergische Ministerpräsident mit seiner grün-schwarzen Koalition, bräuchte man sich um die Zukunft der Automobilwirtschaft in Deutschland deutlich weniger Sorgen zu machen. Baden-Württemberg hat beispielsweise bereits ein Drittel mehr öffentliche Ladepunkte als das größere Nachbarland Bayern. Die Landesregierung hat jetzt angekündigt, dass sie das Netz um weitere 2 000 Ladepunkte ergänzen möchte. So geht Zukunft, meine Damen, meine Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist auch dringend notwendig für die Zukunft unserer Industrie, für die Zukunft unseres Landes. Denn Sie wissen: Für die Hersteller ist der Weltmarkt entscheidend, da verkaufen wir unsere Autos. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer schon einmal – wie ich – die Luft einer chinesischen Millionenmetropole eingeatmet hat, der weiß, dass der fossile Verbrenner keine Zukunft hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will nicht warten, bis ein chinesischer Industrieminister oder ein chinesischer Oberbürgermeister über die Zukunft der deutschen Automobilindustrie entscheidet. Das muss man hier entscheiden. Dann müssen wir aber auch hier die Zukunft anpacken und uns nicht vor der Zukunft fürchten, meine Damen, meine Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schon jetzt wird jedes zweite EAuto weltweit in China zugelassen. Indien hat angekündigt, ab 2030 nur noch abgasfreie Autos zuzulassen. Porsche aus Stuttgart-Zuffenhausen – das ist mein Kreisverband – hat diese Woche angekündigt, dass ab 2023 die Hälfte der Produktion emissionsfrei fahren soll. Wer es – wie der Porsche bei uns im Ländle – schafft, dass bis 2023 die Hälfte der Produktion emissionsfrei fährt, der schafft bis 2030 auch 100 Prozent emissionsfreie Fahrzeuge, meine Damen, meine Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich vertraue den deutschen Ingenieuren, ich vertraue der deutschen Wirtschaft – die können das. Ich bin aber auch sehr dankbar dafür, dass die Arbeitnehmerseite mit der IG Metall an der Spitze gesagt hat, Deutschland und Europa müssten zum Schaufenster für die besten Umwelttechnologien beim Automobil werden. – Recht hat die Arbeitgeberseite. Wir wollen mit ihr gemeinsam die Zukunft anpacken; denn da geht es schließlich auch um Arbeitsplätze und die Familien. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sabine Leidig [DIE LINKE]: IG Metall ist eigentlich nicht die Arbeitgeberseite!) – Die Arbeitnehmerseite, sorry. Sie haben natürlich recht. Im Deutschlandfunk hat der Automobilexperte Ferdinand Dudenhöffer das Ende des Verbrennungsmotors eingeleitet, und Die Zeit fragt in dieser Woche auf der Titelseite in großen Buchstaben: „Ist das Auto am Ende?“ Das heißt, die gesamte Welt diskutiert die Zukunft der Mobilität. Ich muss korrigieren: die gesamte Welt bis auf einen – bis auf Alexander Dobrindt. Alexander Dobrindt diskutiert lieber eine unsinnige Maut. Ich hätte hier gern zukünftig einen Verkehrsminister sitzen, der mit den Arbeitnehmern, mit den Arbeitgebern die Zukunft des Autos in Deutschland diskutiert (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und keine schwachsinnige Maut, die am Ende mehr Bürokratiekosten als Ertrag mit sich bringt, meine Damen, meine Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Hans-Joachim Schabedoth [SPD]) Die Bundesregierung tut bislang so, als ginge sie der Strukturwandel nichts an. Sie verabschiedet sich en passant von dem selbstgesteckten Ziel, 1 Million Elektroautos auf die Straße zu bekommen. Die Kaufprämie stellt sich als Rohrkrepierer heraus. Das Ganze wird dann noch durch das Dieseldesaster von Herrn Dobrindt getoppt. Ich finde, wenn man die Folgen der Dieselkatastrophe anschaut, dann muss man doch sagen: Herr Dobrindt ist nicht der Verkehrsminister dieser Republik, sondern er ist der Bundesfahrverbotsminister. Denn seine Politik wird dazu führen, dass künftig Dieselfahrer in Deutschland ein dickes Handbuch brauchen, mit dem sie durch Deutschland fahren. Sie müssen dann schauen, in welche Stadt sie noch reinfahren dürfen und in welche nicht. Wer eine solche Politik will, muss Herrn Dobrindt wählen. Wir wollen hingegen im Interesse derjenigen, die sich zu Recht auf das verlassen haben, was ihnen, als sie ihr Auto gekauft haben, versprochen wurde, dafür sorgen, dass das Verursacherprinzip gilt, dass die Autos nachgerüstet werden und diejenigen dafür zahlen, die den Fehler verursacht haben. Die Autofahrer dürfen nicht die Gelackmeierten Ihrer Politik werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will mich ausdrücklich bei Oberbürgermeister Reiter, SPD, bedanken. Übrigens ist er Mitglied einer SPD-CSU-Koalition in der Landeshauptstadt München, die deutlich macht, dass die Kommunalpolitiker auf uns warten und sagen: Wir können das Problem, das ihr uns beim Diesel eingebrockt habt, nicht beseitigen. Meine Damen, meine Herren, deshalb ist die Bundespolitik gefragt. Ich rate uns, dass wir der deutschen Automobilindustrie nicht das Schicksal von Nokia empfehlen. Sie wissen, was mit Nokia, dem einstigen Weltmarktführer, passiert ist. Nokia glaubte, dass man das Smartphone ignorieren kann. Wer die Nokia-Strategie für die Automobilindustrie richtig findet, sollte die Große Koalition wählen. Wer dagegen will, dass das Auto von morgen in Deutschland erforscht, produziert und gebaut wird, muss uns wählen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Michaela Noll: Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat der Kollege Steffen Bilger für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Steffen Bilger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Emissionsfreier Mobilität zum Durchbruch verhelfen“, so lautet der Titel des heute unter anderem zu debattierenden Antrags der Grünen. Emissionsfreie Mobilität wünschen wir uns alle für die Zukunft. Doch ganz so einfach, wie Sie es in Ihrem Antrag darstellen, ist es in der Realität eben doch nicht. Aber immer der Reihe nach. Wenn man Ihren Antrag zu lesen beginnt, klingt vieles zunächst eigentlich begrüßenswert. Auf den vorliegenden vier Seiten schreiben Sie zu Beginn – ich fasse etwas zusammen –: Deutschland sollte auch im 21. Jahrhundert Vorreiter und Innovationsführer einer nachhaltigen Mobilität sein. Erneuerbare Energien sollen das Rückgrat zur Reduzierung von Schadstoffen und Emissionen auch beim Automobil werden. Das Auto der Zukunft ist vernetzt, zunehmend selbstfahrend und kombinierbarer Teil der Reisekette. – Ich denke, bis dahin könnte man dem durchaus zustimmen. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gern! Sie sollten uns öfters zustimmen!) Liest man Ihren Antrag jedoch weiter, zeigt sich, dass Ihre Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele in vielen Punkten einem Wunschdenken entsprechen. Das hat mit der Realität nicht viel zu tun. Die Realität ist komplex, und komplexe Probleme erfordern gut durchdachte, umsichtige und kluge Lösungen. Das, meine Damen und Herren, gilt ganz besonders im Autoland Deutschland. Wir haben Verantwortung für Arbeitsplätze und für die Zukunft dieser Schlüsseltechnologie. Dauerhafte und nachhaltige Lösungen brauchen wir, um den großen Herausforderungen im Mobilitäts- und Verkehrsbereich zu begegnen. Der Personen- und Güterverkehr wird allen Prognosen nach in den nächsten Jahren noch einmal deutlich zunehmen. In einer hochmodernen Gesellschaft mit einer leistungsfähigen Wirtschaft sind wir auf eine schnelle, flexible und sichere Mobilität angewiesen. Auf der einen Seite gibt es diese Herausforderung. Auf der anderen Seite muss der Verkehrssektor seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Auch die lokalen Schadstoffemissionen dürfen wir natürlich keinesfalls aus dem Blick verlieren. Aber noch einmal: Deutschland ist Autoland. Wohlstand und Innovationskraft hängen eng mit der Entwicklung und dem Bau von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten zusammen. Damit das so bleibt – daran besteht gar kein Zweifel –, muss Deutschland bei den Themen Elektromobilität und alternative Antriebe, aber auch beim automatisierten und autonomen Fahren und bei neuen, innovativen Mobilitätskonzepten ganz vorne mit dabei sein. In der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir bereits viel unternommen, um die Mobilität der Zukunft zu gestalten, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) weshalb ich auch ein Stück weit Bilanz ziehen möchte. Erst kürzlich haben wir das Straßenverkehrsrecht so geändert, dass automatisiertes Fahren auf dem Weg zum autonomen Fahren auf deutschen Straßen möglich ist. Mit dem Elektromobilitätsgesetz haben wir die Bevorrechtigung für Elektrofahrzeuge geregelt. Der Bund nimmt viel Geld in die Hand: mit der sicherlich umstrittenen Kaufprämie beim Paket für die Elektromobilität (Zuruf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die hat nicht funktioniert!) und vor allem mit dem Förderprogramm für die Ladeinfrastruktur. Jüngste Zahlen, meine Damen und Herren, zeigen, dass die Förderungen langsam greifen und das Interesse steigt. Das Ziel von 1 Million Elektrofahrzeugen bis 2020, das wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, wird infrage gestellt, sicherlich. Allerdings haben wir in der Nationalen Plattform Elektromobilität auch noch andere Ziele vereinbart, zum Beispiel 6 Millionen bis 2030. Dieses Ziel halte ich durchaus für realistisch. Umso wichtiger für den Ausbau der Elektromobilität ist aber die Ladeinfrastruktur. Anfang des Jahres gab es den Startschuss für den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur, mit dem in den nächsten Jahren 15 000 Ladesäulen entstehen werden. Ich bin sehr froh, dass dieses Programm sehr gut angenommen wird. Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie, das nun in seine zweite Phase gestartet ist, haben wir viele Fortschritte für den Einsatz der Brennstoffzelle im Mobilitätsbereich erzielen können. Auch der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Wasserstofftankstellen ist in vollem Gange. Wir wollen bis 2019 eine Grundversorgung garantieren. Es ist unser Ziel, bis 2023  400 Wasserstofftankstellen in Deutschland zu etablieren. Wenn man sich mit alternativen Antrieben beschäftigt, wird man immer wieder gefragt: Was wird sich durchsetzen: batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, Wasserstoff, andere alternative Antriebe? Ich glaube, diese Frage ist für uns als Politik gar nicht so entscheidend. Vielmehr müssen wir technologieoffen sein, damit unser Land im Bereich „Mobilität der Zukunft“ weiterhin an der Spitze steht. Vieles ist auf einem guten Weg, aber neue Technologien brauchen Zeit, um sich sozial und ökonomisch nachhaltig zu entwickeln. Ziel unserer Förderung muss es immer sein, die Wettbewerbsfähigkeit der Technologien voranzubringen, damit sie am Ende des Prozesses ohne staatliche Hilfen und Subventionen auskommen. Nicht zuletzt muss die Energiewende weiter voranschreiten; (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die bremsen Sie aus!) denn eine Elektromobilität ohne erneuerbare Energien verlagert das Problem der CO2-Emissionen nur aus den Innenstädten hin zu den Kraftwerken. Nachhaltigkeit heißt, ökonomische, soziale und ökologische Aspekte in Einklang zu bringen. Nur dann kann eine erfolgreiche Transformation gelingen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie scheinen beim Verfassen Ihres Antrags genau das, was ich eben dargestellt habe, völlig vergessen zu haben. Keine Frage: Interessante Ideen sind enthalten, beispielsweise die Forderung, dass Betreiber innerstädtischer Flotten wie beispielsweise Lieferdienste, Taxis und Pflegedienste stärker in den Fokus genommen werden und Hemmnisse im Wohnungseigentums- und Mietrecht beseitigt werden müssen. Das sind alles Punkte, die wir in der kommenden Legislaturperiode angehen wollen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der kommenden Legislaturperiode! Ach! Vier Jahre nichts gemacht!) Ihre Forderung hingegen, ab 2030 ausschließlich Autos mit abgasfreiem Antrieb zuzulassen, entbehrt jeglicher Grundlage; das ist fernab der Realität. Als Politiker sind wir doch gefordert, die Autofahrer, die Mobilitätsnutzer mitzunehmen auf dem Weg der Mobilität der Zukunft. Wir sind hier nicht in einer Planwirtschaft, in der unrealistische Parteitagsbeschlüsse umgesetzt werden, ohne gründlich geprüft zu haben, ob diese Vorstellungen überhaupt realistisch sind. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh! Oh!) Ich kann es Ihnen nicht ersparen, das bereits angesprochene Video von Herrn Kretschmann noch einmal zu thematisieren; es wurde in dieser Woche hier im Bundestag schon einige Male angesprochen. Herr Kretschmann hat seiner Partei sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben, wo er die Probleme solcher Beschlüsse sieht, die wenig realistisch sind. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber er macht was!) – Ja, zum Beispiel hat er sich kürzlich einen neuen Diesel gekauft. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Aussage von Herrn Kretschmann war: Ihr habt keine Ahnung! Es seien Schwachsinnstermine, die mit dem Jahr 2030 gesetzt werden. Kollege Gastel, Sie haben darauf hingewiesen, es gäbe unterschiedliche Rollen zwischen Bundestagsfraktion und Grünen in Regierungsverantwortung, die Bundestagsfraktion müsse schließlich ihr eigenes Klientel bedienen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und erweitern!) Nun gut, diese Diskussion mögen Sie gerne innerparteilich führen. Ein realistischer Blick führt zu dem Ergebnis: Wir brauchen mittelfristig einen guten Mix aus Elektroautos und Hybriden, aber auch Fahrzeugen mit hocheffizienten Verbrennungsmotoren, die uns helfen, unsere gesteckten Klimaziele zu erreichen und Emissionen weiter zu vermeiden. Sie wissen, ich bin ein großer Befürworter der Elektromobilität. Ich habe mich sehr gefreut, dass ich kürzlich sogar von Arnold Vaatz, mit dem wir immer spannende Diskussionen führen können, nach Dresden eingeladen wurde, um für das Thema zu werben. Ich sehe durchaus die Chancen der Elektromobilität. Die Elektromobilität ist für mich die Zukunft. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass sie kein Allheilmittel ist. Deswegen sollten wir auch nicht den Fehler machen, bestimmten Technologien den Vorrang zu geben: Förderung ja, aber Verbote nein. Da treffen die unterschiedlichen Denkweisen unserer Fraktion und der Grünen aufeinander. Bei den Grünen geht es immer noch zu sehr um Verbote. Ich will hier keine Kommunal- oder Landespolitik machen, aber am Beispiel Stuttgart, wo der grüne Oberbürgermeister mit seinem Ansatz scheitert, weil im Gemeinderat außer der Grünenfraktion keine einzige Fraktion den Vorschlag, Fahrverbote in Stuttgart umzusetzen, unterstützt, wird deutlich: Wir brauchen andere Lösungen. Wir brauchen Maßnahmenpakete, mit denen wir auf Innovation und nachhaltige Mobilität setzen. Wir wollen Fahrverbote vermeiden. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, dann muss man was machen! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was machen Sie denn? Was macht die Bundesregierung? – Gegenruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Danke sagen macht die Bundesregierung!) Ich möchte zum Abschluss allen Kolleginnen und Kollegen Danke sagen, die mit dieser Legislaturperiode ausscheiden werden. Ich möchte besonders Dirk Fischer erwähnen, der uns jüngere und neue Abgeordnete innerhalb der Unionsfraktion in die Verkehrspolitik eingeführt hat. Ich freue mich auf deine letzte Rede gleich, lieber Dirk. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Steffen Bilger. – Nächste Rednerin: Sabine Leidig für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Leidig (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich bin erstaunt, dass die Grünen jetzt mit der CDU darum wetteifern, wer die Automobilindustrie am besten befriedigen kann. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht nicht ums „Befriedigen“! Das ist eine Schlüsselindustrie! 800 000 Jobs!) Aus Sicht der Linken stehen die Interessen der Menschen im Mittelpunkt, und zwar aller Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden leben, aber auch die Interessen der Menschen, die nicht hier leben, sondern im globalen Süden, und die – das wissen Sie genauso gut wie ich – Opfer von Umweltzerstörungen sind. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die brauchen auch Umweltschutz!) Auch diese Menschen verlieren wir nicht aus dem Blick. Das ist unsere Perspektive. Uns geht es nicht um die Gewinne der Automobilindustrie. (Beifall bei der LINKEN) Ich zitiere: Die Marktprognosen versprechen bis zu einer Million ... E-Mobile in den nächsten fünf Jahren. Das stand in der VCD-Zeitschrift fairkehr, und zwar vor einem Vierteljahrhundert, im März 1991. Das gleiche Ziel gilt immer noch, jetzt für das Jahr 2020. Aber man wird erneut scheitern. Aktuell haben wir gerade einmal 57 000 Elektroautos in Deutschland. Insgesamt haben wir aber 12 Millionen Autos mehr als 1990 auf unseren Straßen. Das ist das Problem. (Beifall bei der LINKEN) Der Antrag der Grünen zur emissionsfreien Mobilität ist wirklich geprägt von männlicher Technikgläubigkeit – ich hätte es nicht für möglich gehalten – und dem Wunsch, das Auto als deutschen Exportschlager in der Welt zu behalten. Als ob wir keine anderen Sorgen hätten! Es wäre viel besser, wir würden eine wirklich umweltverträgliche Mobilität entwickeln und dafür sorgen, dass auch andere davon profitieren. Es sollte nicht um „deutsche Autos überall in der Welt“ gehen. (Beifall bei der LINKEN) Übrigens teilen Sie diese Ausrichtung mit dem von Ihnen oft gescholtenen Verkehrsminister Dobrindt. Auch dessen Ziel ist es, „deutsche Autos überall in der Welt“ an die erste Stelle zu setzen. Dieses Ziel teilen wir wirklich nicht. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist gegen die Arbeitsplätze! – Ulrich Lange [CDU/CSU]: Was wollen Sie dann umverteilen?) Herr Özdemir, Sie haben gerade bejubelt, dass 2016 in China rund eine halbe Million Elektroautos verkauft wurden. Tatsächlich sind 2016 in China aber vor allem 28 Millionen Kraftfahrzeuge mit konventionellen Antrieben verkauft worden, und das, obwohl der chinesische Staat den Käufern von Elektroautos insgesamt rund 24 000 Euro pro Fahrzeug zahlt. Ich meine, es kann nicht Sinn der Sache sein, dass man Geld hinterherschmeißt, damit sich die Leute noch mehr Autos anschaffen. Das ist kein Beitrag zur sozialökologischen Verkehrswende. (Michael Donth [CDU/CSU]: Dann müssen Sie das den Chinesen erklären, Frau Leidig!) Elektroautos sind auch nicht der Inbegriff moderner Mobilität in den Städten, wie es in dem Antrag der Grünen heißt. (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE] – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben wir nicht gesagt!) Auch mit Batterieantrieb stehen diese Fahrzeuge den größten Teil der Zeit. Sie nehmen Raum für Spielplätze oder Raum für Radwege weg, oder sie stehen im Stau. Oslo ist heute die Stadt mit den meisten Elektroautos weltweit, und zwar auch, weil man dafür insgesamt 20 000 Euro Förderung vom norwegischen Staat bekommt. Fakt ist allerdings, dass 60 Prozent dieser Elektroautos als Zweit- oder Drittwagen angeschafft worden sind, die Elektroautobesitzer insgesamt mehr Auto fahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zurückgegangen ist. Im Ergebnis heißt Elektromobilität hier also konkret: noch mehr Autos in der Stadt. Und das ist wirklich völliger Unsinn. (Beifall bei der LINKEN) Wirklich schräg ist auch Ihre Behauptung, Elektroautos seien emissionsfrei oder gar sauber. Das ist wirklich eine grobe Täuschung. Sie wissen genauso gut wie wir, dass, wenn man den gesamten Produktionsprozess berücksichtigt, die CO2-Emissionen von Elektrofahrzeugen nicht wesentlich geringer sind als von normalen Fahrzeugen, da für die Batterieproduktion viel mehr Energie gebraucht wird als für die Produktion eines normalen Motors. Hinzu kommt aber, dass für die Herstellung von Batterien viele kritische Rohstoffe gebraucht werden. Ich nenne nur Lithium und Kobalt; es gibt noch andere, deren Vorkommen unter katastrophalen Umweltbedingungen und unter menschenverachtenden Arbeitsbedingungen im globalen Süden ausgebeutet werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen nicht weiter auf Kosten von anderen leben. Wir wollen wirklich vernünftige Auswege aus dieser Automobilgesellschaft finden. (Sören Bartol [SPD]: Was wollt ihr denn dann? Willst du Zeppelin fahren? Was willst du denn?) Dafür gibt es probate Mittel. Dazu liegen Vorschläge auf dem Tisch. Übrigens haben auch die Grünen hier zwei Anträge dazu vorgelegt, einen zur Förderung der Bahn und einen zur Förderung des Fahrradverkehrs. Stecken Sie das Geld, das Sie zum Pampern der Automobilindustrie verschleudern, in den öffentlichen Nahverkehr. Stecken Sie das Geld in vernünftige Elektromobilität: in Straßenbahnen, in S-Bahnen und in Eisenbahnen. Damit tun Sie – das fordern wir auch – viel mehr für die Gesellschaft, für einen sozialökologischen Umbau und auch für eine nachhaltige Mobilität, als wenn jetzt individuell noch mehr Elektroautos gefördert würden. Diesen Weg lehnen wir ab. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sabine Leidig. – Nächster Redner: Arno Klare für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Arno Klare (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich fasse einmal zusammen, was ich so in den Reden – vor allen Dingen gerade in der von Herrn Özdemir – gehört habe: Erstens. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn man eine Verkehrswende herbeiführt. – Da würden Sie mir erst einmal zustimmen. Zweitens. Wir werden die Klimaschutzziele, die wir uns da gesetzt haben, auch nur in Verbindung von Ökologie und Ökonomie – also wenn es sozusagen ein Business Case gibt – realisieren können. Das ist erforderlich, um keine Deindustrialisierung zu betreiben. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein „und“ und kein „oder“!) – Ja, genau. Drittens. Den großen Transformationsprozess, den wir der Gesellschaft hier abverlangen, werden wir nur dann mit Akzeptanz hinbekommen, wenn wir unserer Gesellschaft eine Wohlstandsperspektive und damit eine industriepolitische Perspektive vorstellen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Absolut!) – Sie stimmen mir da zu. Diese drei Punkte stellen den Grundtenor des Klimaschutzplans der Bundesregierung dar. Da steht ja alles drin. Das heißt, dass das, was Sie jetzt hier sozusagen als das große Novum verkaufen, schon längst formuliert ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen doch nichts! In Überschriften sind Sie klasse! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme jetzt zu einzelnen Punkten Ihres Forderungskatalogs. In Ihrer ersten Forderung steht irgendetwas von Treibhausgasneutralität, die der Verkehrssektor im Jahr 2050 erreichen muss. Darin stimme ich Ihnen sofort zu. Das ist absolut richtig. Und dann steht dort weiter, dass es ab dem Jahr 2030 nur noch Autos mit abgasfreien Antrieben geben solle. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Neufahrzeugen!) Ich will mich gar nicht auf das für Neufahrzeuge geltende Datum versteifen, sondern darauf, dass von „abgasfrei“ die Rede ist. Was ist mit EE-Strom-basiertem CH4? Da spreche ich nicht mehr von CNG – Compressed Natural Gas –, sondern von CG, also von wirklich treibhausgasneutral hergestelltem CH4. Wenn ich die Autos damit fahren lasse, sind diese – was also den Betrieb anbelangt – nicht abgasfrei. Aber der gesamte Kreislauf, der dahinter steht, ist treibhausgasneutral. Also bitte bedenken Sie das. Greenpeace hat vor wenigen Tagen in seinem Hauptstadtbüro in der Marienstraße eine Studie vorgestellt, die sich nicht allein mit diesem Thema befasst, sondern mit dem Thema Speicherung. Dabei wurde gesagt, dass wir vermehrt genau auf diese Gastechnologie – Wind to Gas – setzen müssen, um im ökologischen Bereich voranzukommen. Wenn Sie aber die abgasfreien Antriebe fordern, dann setzen Sie auf ein All-Electric-Szenario, das ich für falsch halte. Denken Sie noch einmal darüber nach. Ich werde noch kursorisch ein paar Punkte ansprechen. Unter Punkt 4 Ihres Antrages sprechen Sie die Besteuerung von Dienstwagen an, die an den CO2-Ausstoß zu koppeln sei. Das findet sofort meine persönliche Zustimmung und auch die der SPD-Bundestagsfraktion. – Jetzt können Sie doch einmal sagen, dass es toll ist, dass ich das gesagt habe. Ich kann mir vorstellen – damit könnte ich mich auch anfreunden –, über ein Bonus-Malus-System, das Sie hier vorschlagen, nachzudenken. Auch bin ich durchaus bereit – mit Stephan Kühn haben wir gestern bei Uber darüber diskutiert –, § 2 Absatz 7 des Personenbeförderungsgesetzes – da geht es um eine Experimentierklausel – etwas auszuweiten und mehr Möglichkeiten zu schaffen. Darin waren wir uns gestern in der Diskussion auch einig. Ich will aber nicht, dass dann die Ubers dieser Welt sozusagen für die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen sorgen. Das will ich nicht, und auch die Sozialdemokratie will das nicht. In diesem Papier finden sich durchaus viele Dinge. Da ist zum Beispiel von Wagniskapital die Rede. Ob Sie jetzt aber den Start-ups mit einem steuerlichen Forschungsbonus irgendetwas Gutes tun, wage ich zu bezweifeln. Die bezahlen nämlich keine Steuern. Damit würden Sie, wohlgemerkt, die großen Start-ups fördern und nicht die kleinen. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen ist es ein Steuerbonus!) – Ja, der Steuerbonus muss von der Steuerschuld abgezogen werden. Die haben aber gar keine Steuerschuld. Also seien Sie vorsichtig damit. Die brauchen eine direkte Zahlung bzw. ein Venture Capital. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das ist gemeint!) – Wenn das so gemeint sein soll, dann drücken Sie es klarer aus. Dann können wir das durchaus als Basis nehmen, um eventuell in irgendwelchen Verhandlungen, die wir zukünftig führen werden, darüber zu reden. Insofern ist das, was hier steht, durchaus vernünftig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können wir mitklatschen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Arno Klare. – Ja, dann kommt jetzt die Rede von Dirk Fischer. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen erheben in ihrem Antrag zur Bahnpolitik Vorwürfe, die unberechtigt und teilweise sogar gegen sich selbst gerichtet sind. Beispiel 1. Die Abschaffung des Interregios mit dem Schwerpunkt in den Jahren 2001 und 2002 fand unter einer rot-grünen Bundesregierung statt, als die Grünen als Juniorpartner der Koalition sogar im Aufsichtsrat der DB AG gesessen haben. Ich habe seinerzeit als Sprecher der Opposition heftig dagegen protestiert, dass Herr Mehdorn aus einem überwiegend eigenwirtschaftlichen Personenfernverkehr in einen bezuschussten Nahverkehr gewechselt ist. Die Grünen haben nichts dagegen getan. Die Bahngewerkschaft forderte den Interregio zurück – auch mit dem Argument, 300 Reisekilometer in einem Interregio seien unzumutbar. Die Grünen haben der Gewerkschaft die kalte Schulter gezeigt. Beispiel 2. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, die Elektromobilität auf der Straße mit neuen Steuersubventionen und mit einer Kaufprämie zu päppeln. Der Titel Ihres heutigen Antrags heißt dagegen: „... Mit sauberen Autos Wettbewerbsstärke, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft erhalten“. Ich frage: Was gilt denn nun? (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie kennen die Absatzzahlen?) Beispiel 3. Die Grünen beklagen die geringeren Mautgebühren für Lastkraftwagen und verschweigen, dass der Bund in Brüssel seine EU-binnenmarkterheblichen Mautgebühren genehmigt erhalten muss. Er muss den Kostennachweis führen. Die Zinsen sind gesunken, und deswegen mussten die Mautgebühren gesenkt werden. Sonst hätte es in Brüssel gar keine Genehmigung gegeben. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätten die Senkung der Lkw-Maut verhindern können! Das wissen Sie ganz genau! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätten die Umweltkosten anrechnen können! Das haben Sie nicht getan!) Ich frage: Warum sollte ein Bundesverkehrsminister nach Ihrem Verständnis sonst freiwillig auf Geld für die Infrastruktur verzichten? Beispiel 4. Die Grünen werfen Bundesverkehrsminister Dobrindt ein Durchwursteln vor, (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) ohne seinen Erfolg in Form des deutlichen Investitionshochlaufs für die Infrastruktur anzuerkennen. Das Gegenteil ist also richtig, und ich könnte dafür noch eine Fülle weiterer Beispiele nennen. Die Grünen erheben in ihrem Antrag zudem Forderungen, die entweder bereits umgesetzt sind oder sich auf gutem Wege befinden. Das ist teilweise verzeihlich, weil Ihr Antrag zur Bahnpolitik vom 22. November 2016 stammt und der Masterplan Schienengüterverkehr vom 23. Juni 2017. Es ist erfreulich, dass wir lesen können, dass wir auch viele Ziele gemeinsam vertreten und unterstützen. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss ja kein Schaden sein!) Daraus folgt gleichwohl, dass es nicht nötig ist, heute Ihren Antrag zu beschließen; (Beifall bei der CDU/CSU – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Weil Sie sonst nichts machen!) denn mit dem Masterplan Schienengüterverkehr ist wirklich ein großer Wurf gelungen, der es sogar in die Tagesschau zur besten Sendezeit geschafft hat. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nur Ankündigungen! – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dick im Kalender anstreichen! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist in der Großen Koalition schon ein Erfolg!) Vertreter von Bahnverbänden und der Logistik, beispielsweise der Allianz für Schiene, des BDI, der DB AG, des VDV, des Deutschen Verkehrsforums etc., und Bahnexperten aus der Wissenschaft und der Digitalwirtschaft haben sich unter der Leitung von Staatssekretär Odenwald mit dem Bundesverkehrsministerium auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog geeinigt, der die Stärkung des Schienengüterverkehrs zum Ziel hat. Damit ist auch die von den Grünen geforderte Reformkommission bereits erledigt. Es geht jetzt darum, die vereinbarten Sofortmaßnahmen möglichst rasch umzusetzen: Ertüchtigung des Schienennetzes für 740-Meter-Züge, Neu- und Ausbau der Hauptknoten im Schienennetz, Reduzierung von Anlagen- und Trassenpreisen, Bereitstellung von Bundesmitteln für die Digitalisierung des Netzes und von Schienenfahrzeugen. Prognosen gehen davon aus, dass die Verkehrsleistung der Gütertransporte auf der Schiene bis 2030 um 43 Prozent wachsen wird, und ich denke, die Regierungskoalition hat in dieser Legislaturperiode das einzig Richtige getan: Sie hat den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau der bundeseigenen Schieneninfrastruktur für die kommenden Jahre auf eine verlässliche Finanzierungsgrundlage gestellt – genau so, wie es im Koalitionsvertrag steht. Wir haben dabei die Ziele der Bahnreform nie außer Acht gelassen, im Gegensatz – das muss ich einmal sagen – zur Opposition, die mit ihren Anträgen immer wieder das Aktiengesetz verletzen oder Maßnahmen ergreifen wollten, die den Bundeshaushalt in einem unrealistischen Maße strapaziert hätten oder die nicht zum grundgesetzlich verankerten Aufgabengebiet des Bundes gehören. Deswegen mussten wir sie ablehnen. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass die Schiene durch den neuen Bundesverkehrswegeplan eine erhebliche Aufwertung erfahren hat. Allein die Mittel für die Schiene liegen bis 2030 bei 112,3 Milliarden Euro. Das sind 41,6 Prozent der Gesamtmittel von 270 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den 72,3 Milliarden Euro des Bundesverkehrswegeplans von 2003 der seinerzeitigen rot-grünen Bundesregierung ist das eine Steigerung um 40 Milliarden Euro. Mit dem neuen Bundesschienenwegeausbaugesetz werden die Hauptachsen und Knoten deutlich gestärkt, da 87 Prozent der Mittel in großräumig bedeutsame Projekte fließen werden. 800 Kilometer Engpässe auf Schienen können in den nächsten Jahren beseitigt werden. Die Elektrifizierung wird deutlich vorangetrieben. Wir haben den Bundesverkehrswegeplan erstmals am Ziel eines Deutschland-Taktes (Beifall des Abg. Sören Bartol [SPD]) mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüssen sowie leistungsfähigen Güterverkehrstrassen ausgerichtet. 3,3 Milliarden Euro sind allein für den Ausbau von Schienenknoten und für den Deutschland-Takt vorgesehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Bundesregierung hat mit Unterstützung der Koalitionsfraktionen mehrere Förder- und Bundesprogramme verstetigt und teilweise die Bundesmittel dafür deutlich aufgestockt. Beispiele: Es gibt weiterhin 333 Millionen Euro für das restliche, beim Bund verbliebene GVFG-Programm für große Nahverkehrsprojekte. Für die Förderung des Neu- und Ausbaus bzw. der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen gibt es weiterhin 14 Millionen Euro jährlich. In die Förderung des kombinierten Verkehrs fließen jährlich knapp 93 Millionen und in die Förderung der Schienenwege nicht bundeseigener Eisenbahnen, die Teil des Güterverkehrsnetzes sind, jährlich 25 Millionen Euro. Wir haben die Regionalisierungsmittel des Bundes für Investitionen und Bestellungen von subventionierten Nahverkehrsleistungen in 2016 auf 8,2 Milliarden Euro erhöht. Die Länder erhalten bis 2031 aus Bundesmitteln insgesamt mehr als 150 Milliarden Euro für ein bedarfsgerechtes Angebot im Schienenpersonennahverkehr. Weiterhin erwähne ich die Lärmsanierung an Schienenwegen und die Förderung leiser Güterwagen, das Modernisierungsprogramm für kleine Bahnhöfe, Seehafen-Hinterland-Programme und, und, und. Wir haben in dieser Legislaturperiode umfangreiche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um Neu- und Ausbauprojekte zu ermöglichen: in diesem Jahr 5 Milliarden Euro. Das sind 40 Prozent der Gesamtinvestitionen des Bundes in die deutsche Verkehrsinfrastruktur. Ich verweise auf den Abschluss der zweiten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Damit werden Erhalt und Sanierung der bundeseigenen Schienenwege gesichert. Der Bund wird bis 2019 rund 20 Milliarden Euro für Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz bereitstellen. Nehme ich noch die Eigenmittel der DB AG hinzu, so wird bis 2019 die Rekordsumme von 28 Milliarden Euro in das Schienennetz gehen. Das sind Zahlen, die nach meiner Auffassung klar für sich sprechen. Liebe Kollegen und Freunde von den Grünen, Sie als rot-grüne Bundesregierung haben das seinerzeit nicht zustande gebracht; das muss ich feststellen. (Beifall bei der CDU/CSU) Sehr geehrte Frau Präsidentin, gestatten Sie mir in meiner letzten Rede vor dem Deutschen Bundestag einige persönliche Bemerkungen. Mit meinem heutigen Beitrag zur Bahnpolitik schließt sich für mich ein Kreis. Am 26. November 1981 erteilte mir der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Georg Leber, den wir alle immer nur „Schorsch“ nannten, das Wort zu meiner ersten Rede im Deutschen Bundestag. (Sören Bartol [SPD]: Wahnsinn!) Auch dies ist symbolhaft; denn Schorsch Leber war sowohl unter Bundeskanzler Kiesinger als auch unter Bundeskanzler Willy Brandt von 1966 bis 1972 Bundesverkehrsminister. Wir erinnern uns an den sogenannten Leber-Plan, der die Verlagerung von Massengütern von der Straße auf die Bahn vorsah. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Hat nicht geklappt!) Ich darf wohl feststellen, dass dieses Thema seit 1966 – bis heute – immer noch nicht vollständig erledigt ist. (Heiterkeit bei der SPD – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Es gibt etwas noch Schöneres. Denn Schorsch Leber sagte 1966 auch: Kein Deutscher soll mehr als 20 Kilometer von einer Autobahnauffahrt entfernt leben müssen. – Ich glaube, auch das haben wir noch nicht geschafft. (Sören Bartol [SPD]: Das wollen wir auch nicht mehr! – Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut so!) Meine erste Rede habe ich damals zu einer Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion – in der Opposition – mit dem Titel „Deutsche Bundesbahn“ gehalten. Das war verbunden mit der zweiten und dritten Lesung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes. Das war in Wahrheit die Bahnreform des Bundesverkehrsministers Volker Hauff, in deren Folge dann Reiner Gohlke Bahnchef wurde und Herrn Vaerst ablöste. Ich muss feststellen: Das war nicht die letzte Bahnreform. (Sören Bartol [SPD]: Und du warst immer dabei!) Wir haben 1993 die noch heute bestehende große Bahnreform beschlossen und aus einer Behördenbahn eine Aktiengesellschaft gemacht. In meiner Rede heute durfte ich mich wieder mit dem Thema Bahn auseinandersetzen, und ich darf feststellen, dass bei mir die Bahn also parlamentarisch im Kreis gefahren ist. (Heiterkeit bei der SPD) Nach 48 Jahren im Parlament, davon 37 Jahre im Deutschen Bundestag, habe ich mich stets und insbesondere mit der Verkehrspolitik – zu Land, zu Wasser und in der Luft – befasst und mich mit den jeweiligen Verkehrsträgern und ihrer Vielfalt von Verbänden und Unternehmen, auch mit den Interessen der Länder und Kommunen auseinandergesetzt. Wir haben jetzt sicher nicht genug Zeit, um Bilanz zu ziehen. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade eigentlich!) Ich glaube aber, doch einige gute Werkstücke der Politik erzeugt oder miterzeugt zu haben, die für Land und Leute gut gewesen sind. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will aber einschränkend sagen: Niemand ist allein erfolgreich, sondern nur gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener Fraktionen, in wechselnden Koalitionen, mal in der Regierung und mal in der Opposition, und dabei unterstützt von hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesministerium, in der eigenen Fraktion, denen hier auch ein großes Wort des Dankes gilt. Aus dieser Arbeit ist auch fraktionsübergreifend eine große Zahl vieler verlässlicher menschlicher Beziehungen und Freundschaften entstanden. Und dafür sage ich einfach: Herzlichen Dank. (Beifall im ganzen Hause – Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Jetzt sag noch etwas zum Fußball!) Aber ich bekenne auch ausdrücklich, dass ich jetzt nach diesen vielen Parlamentsjahren unverändert als begeistertes Mitglied unserer parlamentarischen Demokratie, die nach Winston Churchill „von allen schlechten Staatsformen immer noch die allerbeste“ ist, ausscheide. Deswegen wünsche ich unserem Land und unserem Parlament, dem Deutschen Bundestag, eine gute Zukunft. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei der LINKEN – Die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD sowie Abgeordnete des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN erheben sich von ihren Plätzen) Vizepräsidentin Claudia Roth: Lieber Dirk Fischer, Sie sehen, das ganze Haus bedankt sich bei Ihnen. Sie haben diesem Haus 37 Jahre als streitbarer Hanseat – ich komme aus dem Süden; das war für mich erst einmal etwas Neues – ein Gesicht gegeben. Wenn man Herrn Fischer wirklich leidenschaftlich erleben will, dann muss man auf den Fußballplatz gehen. Auch dafür danke ich Ihnen: für Ihre streitbare, leidenschaftliche Arbeit beim DFB, beim Norddeutschen Fußball-Verband und beim Hamburger Fußball-Verband. Ich weiß nicht, ob Sie Sankt Paulianer oder HSVler sind. (Zurufe: Oh! – Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: HSV und Union Berlin!) – Okay. Wenn Sie HSVler sind, dann treffen wir uns zusammen mit Herrn Bosbach – mit ihm bin ich schon verabredet –, wenn der HSV gegen Augsburg spielt. Aber wir können auch mal zu Sankt Pauli gehen. (Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Er ist Rekordspieler beim FC Bundestag!) Wir wünschen Ihnen, dem streitbaren und leidenschaftlichen Kollegen Dirk Fischer alles, alles Gute. (Beifall – Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Herzlichen Dank!) Nächster Redner: Herbert Behrens für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Auch mein Dank für die Zusammenarbeit gilt dem Kollegen Fischer, den ich aus dem Verkehrsausschuss sehr gut kenne. Auch von meiner Seite aus alles Gute für Ihre Zukunft! (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir uns am Ende der Legislaturperiode noch einmal mit einem zentralen verkehrspolitischen Thema – eher einem Problem – auseinandersetzen. Es geht nämlich um den unrühmlichen Beitrag, den der Autoverkehr zur Schädigung des Klimas leistet, und auch um das Versagen der Bundesregierung, auf dieses Problem angemessen zu reagieren. Das wollen wir ihr nicht durchgehen lassen. (Beifall bei der LINKEN) Die Fraktion der Grünen hat Vorschläge gemacht, wie der Verkehr vom Automobil auf umweltgerechtere Verkehrsmittel wie die Bahn oder auch das Fahrrad übertragen werden kann. Dagegen steht das völlige Kontrastprogramm der Bundesregierung, die die politischen Fehler der vergangenen Jahrzehnte fortsetzt. Der Verkehrsminister verbreitet mit seinen Sprechblasen zwar immer wieder den Eindruck, dass er die Mobilitätsrevolution anführt und an der Spitze der Bewegung steht, wenn er von Modernität spricht, aber in Wirklichkeit reicht die Fantasie der Bundesregierung, wenn man genau hinschaut, nicht weiter als von der Fahrertür bis zum Fahrersitz. (Beifall bei der LINKEN) Vom Gesetz zum automatisierten Fahren über die Bundesfernstraßengesellschaft bis hin zur Kaufprämie für Elektroautos finden wir nur Geschenke für die Industrie. Die arbeitet mit systematischem Abgasbetrug – das wissen wir – unter den Augen der Aufsichtsbehörden und hat dazu beigetragen, dass wir den größten Skandal der letzten Jahrzehnte im Verkehrssektor zu beklagen haben, und zwar zulasten der Gesundheit der Menschen, zulasten der Beschäftigten in der Automobilindustrie, die um ihre Zukunft bangen, obwohl sie dringend für eine moderne Verkehrspolitik der Zukunft gebraucht werden. Seit einem Jahr gibt es jetzt die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. 600 Millionen Euro gibt es vom Staat, 600 Millionen Euro angeblich von der Automobilindustrie, die über Rabatte finanziert werden sollen. Jeder von uns weiß: Rabatte gibt es bei jedem Autokauf. Ich weiß nicht, was der Beitrag sein soll. (Beifall bei der LINKEN) Elektroautos werden von fast allen hier vertretenen Fraktionen im Bundestag als Heilsbringer gefeiert. Bis vor kurzem standen diese Fraktionen auch geschlossen hinter dem sogenannten Umweltbonus, also der Kaufprämie für E-Autos. Ich bin froh, dass jetzt im Antrag der Grünen zumindest eine Abkehr erkennbar ist und sie ein Stück weit unseren Vorschlägen folgen. Die Kaufprämie ist nämlich sehr kritisch zu sehen und hält längst nicht das, was sie halten soll. Diese Art von Umweltbonus ist ein Etikettenschwindel. (Beifall bei der LINKEN) Mit diesem Bonus werden indirekt die großen Spritfresser subventioniert. Der Hintergrund ist ganz simpel: Demnächst müssen die Fahrzeugflotten das Klimaziel von 35 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer einhalten. Das kann man mit den großen Limousinen nicht erreichen. Also bedarf es einer entsprechenden Umverteilung unter Einbeziehung von Elektroautos, damit der Schnitt wieder eingehalten werden kann. Das ist keine zukunftsfähige Verkehrspolitik. Das lehnen wir deshalb ab. Mit anderen Worten: Die Industrie hat ihre Dieselflotte mit dem Umweltbonus subventioniert. Das können wir in der Zukunft nicht zulassen. Wir brauchen eine echte Wende in der Verkehrspolitik. Darum brauchen wir eine echte Veränderung auch bei den Mehrheitsverhältnissen hier im Bundestag. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herbert Behrens. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion: Birgit Kömpel. (Beifall bei der SPD) Birgit Kömpel (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer unser Regierungsprogramm gelesen hat, der wird vieles aus dem Antrag der Grünen dort bereits gefunden haben; denn für die SPD ist vollkommen klar: Ein einseitiges Setzen auf fossile Antriebe hat keine Zukunft. Wir brauchen saubere, emissionsfreie und leise Antriebe, wenn wir auch in Zukunft individuell mobil sein wollen. (Beifall bei der SPD) Die Zukunft der Autos geht nur elektrisch; da sind wir uns einig. Aber als Sozialdemokraten denken wir natürlich auch an die Arbeitsplätze. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun auch wir! Das sollten alle tun!) – Lassen Sie mich doch ausreden. Da sind wir überhaupt nicht so weit voneinander entfernt. – Wichtig ist – deshalb danke ich den Grünen für den Antrag –, dass wir uns jetzt Gedanken machen; denn die Zeit läuft uns davon. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Neben der Förderung von Forschung im Bereich alternativer Antriebe müssen wir dafür sorgen, dass wir einen sanften Übergang für die vielen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Automobilindustrie hinbekommen. Das Ziel der Grünen, ab 2030 nur noch Elektromotoren zuzulassen, halte ich persönlich für sehr ambitioniert. Wir haben gerade gehört, dass Instrumente wie die Kaufprämie noch nicht so richtig wirken. Aber nur zu sagen, das gehe nicht, hilft uns hier nicht weiter. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist schon mal ein Ansatz!) Hier müssen Konzepte und Lösungen her, die uns einen sanften Übergang in die neuen Technologien ermöglichen. Sehr hilfreich finde ich hierbei die Vorschläge unseres Kanzlerkandidaten Martin Schulz, die Bundesagentur für Arbeit neu zu strukturieren. Wir brauchen bessere Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote und müssen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich in neue Bereiche einzuarbeiten. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen Qualifizierung und soziale Absicherung. Wir wollen auch die Bedingungen für Firmengründungen und Start-ups im Bereich Elektroantriebe und Batteriezellenfertigung entscheidend verbessern. Wenn wir von Mobilität reden, dann denke ich als Abgeordnete aus dem Wahlkreis Fulda/Vogelsberg natürlich vor allem an den ländlichen Raum. Anders als in der Großstadt können die Menschen im ländlichen Raum nicht immer auf ein funktionierendes Netz von öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgreifen. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Dann muss man was ändern!) – Genau. Carsharing ist derzeit ein gutes Konzept für die Stadt. Aber auch auf dem Land gibt es natürlich viele Menschen, die von A nach B kommen müssen. Was tut man also? Man setzt sich in sein Auto. Das tun viele Menschen auf dem Land. Oft sind es weite Strecken, die sie fahren müssen, und viele Menschen pendeln täglich aus dem ländlichen Raum in die Großstädte. Es gibt zwar schon Modelle von Elektroautos, die eine Reichweite von 500 Kilometern und mehr haben, aber jetzt machen wir uns einmal ehrlich: Diese Autos sind für Otto Normalverbraucher derzeit nicht erschwinglich. (Kirsten Lühmann [SPD]: Richtig! Das ist das Problem!) – Das ist das Problem; ganz genau. Trotzdem lassen sich auch im ländlichen Raum Konzepte entwickeln, mit denen Emissionen eingespart werden können. Eine flächendeckende Breitbandversorgung und eine ausreichende Funknetzinfrastruktur sind Voraussetzungen für emissionsbewusste Mobilität auch auf dem Land. (Beifall bei der SPD) Staatliche Förderung darf hier und muss hier nach beiden Seiten erfolgen. Durch die Verbesserung unserer digitalen Infrastruktur können sich auch die Menschen im ländlichen Raum besser vernetzen. Dann können auch hier Konzepte wie Carsharing und Plattformen oder Apps für Mitfahrgelegenheiten entstehen; denn das ist umweltschonend, und das ist auch erschwinglich für jedermann und jede Frau. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine tollen Sommer. Ich freue mich darauf, Sie alle gesund und munter im September hier wiederzusehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Birgit Kömpel. – Nächster Redner: Oliver Krischer für Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade von Herrn Fischer Namen von Verkehrsministern wie Georg Leber oder Volker Hauff gehört. Wenn man sich den aktuellen Verkehrsminister anschaut, kann man nur sagen: Manchmal geht es auch abwärts mit diesem Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wo ist er überhaupt? Wir sitzen hier zum wiederholten Mal und diskutieren hier über die Mobilität der Zukunft, diskutieren über die Zukunft der Autoindustrie, und – es ist schon interessant, dass es die Grünen sind, die diese Themen hier auf die Tagesordnung setzen – Alexander Dobrindt nicht da ist. Er hat offensichtlich Wichtigeres zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht sein Thema!) Das ist typisch für das, was hier in der Verkehrspolitik läuft. Herr Bilger, ich möchte Ihnen etwas sagen. Sie haben gesagt, es sei Wunschdenken, ab 2030 nur noch emissionsfreie Mobilität haben zu wollen. Nein, das ist eine existenzielle Frage für das Überleben der Menschheit auf diesem Planeten. Darum geht es. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle hier haben die Hände für das Pariser Klimaabkommen gehoben. Das Pariser Klimaabkommen besagt: Mitte dieses Jahrhunderts, bis 2050, darf es keine Nettoemissionen mehr geben. Da man weiß, dass ein Auto durchschnittlich 20 Jahre auf der Straße ist, wird man irgendwann um das Jahr 2030 nur noch emissionsfreie Mobilität zulassen können, oder aber man sagt: Das Pariser Klimaabkommen interessiert uns nicht, wir haben bei der Abstimmung darüber zwar die Hand gehoben, aber wir setzen es nicht um. Beides zusammen aber geht nicht. Entscheiden Sie sich, was Sie wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen auch: Es geht nicht nur um Klimaschutz. Selbstverständlich werden wir die Mobilität verändern müssen. Selbstverständlich werden wir in den öffentlichen Verkehr, in den Radverkehr investieren müssen. Aber die Automobilindustrie ist die wichtigste Industrie unseres Landes. Ich will nicht, dass möglicherweise noch vor 2030 ein in Ostasien gefertigter e-Golf in Bremerhaven vom Schiff rollt und dann unsere Automobilindustrie den Bach runtergeht. Das darf nicht passieren. Dafür müssen wir uns aufstellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe viel aus der Rubrik Wünsch-dir-Was gehört, was man alles in dieser Regierung machen könnte. Dazu sage ich: Sie regieren seit vier Jahren. Sie hätten hier handeln können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber heute ist der letzte reguläre Sitzungstag. Man kann sich beispielsweise Ihre Kaufprämie anschauen. Ich habe das am eigenen Leib praktiziert und mir ein Elektrofahrzeug gekauft. Was haben Sie gemacht? Die Kaufprämie kommt bei den Menschen, die kaufen wollen, gar nicht an, weil die Händler und die Autoindustrie sie einsacken. Die Fahrzeuge kosten vor Abzug der Kaufprämie genau das gleiche wie danach. Ihre Kaufprämie verpufft. Das sieht man auch daran, dass Sie gerade mal 11 000 Fahrzeuge in Deutschland gefördert haben bei 3,4 Millionen Zulassungen pro Jahr. Das ist im Promillebereich. Das ist lachhaft. Und das nennt sich bei Ihnen „weltweiter Leitmarkt für Elektromobilität“? Eine größere Bankrotterklärung, meine Damen und Herren, kann es von dieser Großen Koalition nicht geben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Merkel hat es inzwischen offen zuzugeben. Sie wollte bis 2020  1 Million Elektrofahrzeuge haben. Dieses Ziel hat sie seit 2007 zehn Jahre lang vor sich hergetragen. Sie ist weit von diesem Ziel entfernt. Und wie in dieser Bundesregierung üblich: Beim Klimaschutz, bei den erneuerbaren Energien, bei der Energieeffizienz – überall werden, wenn das Zieldatum näherrückt, die Ziele einfach weggeräumt. Meine Damen und Herren, das ist nicht zukunftsfähig. Wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und politische Steuerung, damit sich die Industrie auch darauf einstellen kann. Das ist die Zukunft. Wir Grüne wollen, dass die Menschen nicht am Ende in Wolfsburg, in Stuttgart und in München abends ins Bett gehen und morgens in Detroit aufwachen. Wir sollten aus den Fehlern von anderen lernen und klare Rahmenbedingungen setzen für die Zukunft der Automobilindustrie sowie für eine nachhaltige und emissionsfreie Mobilität. Darum geht es. Das ist Zukunftspolitik für unser Land, und diese Zukunftspolitik wird von dieser Bundesregierung und diesem Verkehrsminister verweigert. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Oliver Krischer. – Nächster Redner ist Gero Storjohann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Gero Storjohann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dafür, dass das mit meinem Namen immer so schwierig ist, bitte ich vielmals um Entschuldigung. Vizepräsidentin Claudia Roth: Wie spricht man ihn richtig aus? Gero Storjohann (CDU/CSU): Storjohann, ganz einfach. Sie sind nicht die einzige, die das Problem hat. Insofern ist alles in Ordnung. Vizepräsidentin Claudia Roth: Also: Nächster Redner ist Gero Storjohann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN – Sören Bartol [SPD]: Zum Ende der Legislaturperiode!) – Auch die Präsidentin ist lernfähig. Gero Storjohann (CDU/CSU): Ich versuche es jetzt mal ein bisschen zaghafter. Vizepräsidentin Claudia Roth: Können wir die Redezeit bitte noch einmal auf acht Minuten einstellen? Der Kollege kann nun wirklich nichts dafür, dass ich seinen Namen nicht aussprechen kann. Gero Storjohann (CDU/CSU): Vielleicht gibt es eine Zwischenfrage, dann bekommen wir das auch wieder hin. Vizepräsidentin Claudia Roth: Jetzt sind Sie dran. Gero Storjohann (CDU/CSU): Ich bin froh, dass wir in der letzten Debatte dieses Jahres noch über den Radverkehr sprechen dürfen, dafür herzlichen Dank an die Grünen. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gerne!) Wir haben den Antrag intensiv im Ausschuss beraten. Einige gute Anregungen sind drin gewesen (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Viele!) wie auch einige Dinge, die schon erledigt worden sind, und viele Dinge, die noch vor uns liegen, die aber nicht unbedingt in der Kompetenz des Bundes liegen. Sie wissen alle: Wir haben ein föderales System. Wenn wir hier kraftvoll beschließen, dass der Radverkehr in den Städten gefälligst anders zu organisieren ist, ist das nett, aber dafür sind die Kommunalpolitiker mit Unterstützung der Landespolitiker zuständig. Dennoch ist es wichtig, dass wir über den Radverkehr sprechen. Wir haben eben hier Dirk Fischer würdig abgefeiert. (Sören Bartol [SPD]: „Abgefeiert“?) Mit Dirk Fischer als Arbeitsgruppenvorsitzendem verbindet mich natürlich die gemeinsame Grenze unserer Wahlkreise. Als ich 2005 für den Radverkehr zuständig wurde und ihm stolz berichtete, wie ich mit meiner Familie durch Deutschland fahre und immer etwa 50 bis 70 km mache, sagte er mir nur abfällig: Ich fahre 130 km am Tag und mache richtig Speed mit technischer Unterstützung. Der Radverkehr ist in den letzten Jahren, seit etwa 2000, wichtig geworden und hat an Bedeutung gewonnen. Er hat auch politische Bedeutung errungen. Der Radverkehr ist sehr vielfältig. So wird Fahrradfahren als Ausgleichssport betrieben. In meiner Jugend war Tennis Ausgleichssport. Dann gingen die Herrschaften nicht mehr Tennis spielen, sondern zum Golfen. Nun wird es immer schwieriger, sich zu organisieren und einen Partner zu finden, deshalb fahren die Rentner neuerdings Fahrrad – zumeist 30 bis 40 Kilometer jeden Tag – und fordern eine entsprechende Infrastruktur. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut so!) Fahrradfahren ist aber auch wichtig für Pendler. Immer mehr Firmen orientieren sich an den Bedürfnissen der Fahrradfahrer. Sie schaffen Dusch- und Abstellmöglichkeiten. Wir alle kennen die sogenannten Felgenkiller. Alles wird inzwischen umgerüstet. Fahrradfahren in der Stadt ist inzwischen aber ein Problem. Noch vor fünf, sechs Jahren war es kein Problem, in Berlin vernünftig Fahrrad zu fahren. Inzwischen gibt es sehr viele Fahrradfahrer. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Es sind doppelt so viele Autofahrer!) Wir alle kennen die wenigen Fahrradfahrer, die sich nicht an die Regeln halten. Wenn man sich als Fahrradfahrer in Berlin nicht an die Regeln hält, dann läuft man inzwischen Gefahr, mit einem anderen Fahrradfahrer zusammenzustoßen. Das macht deutlich, dass die Infrastruktur der Stadt zurzeit für Fahrradfahrer nicht optimal ist. Wir müssen hier enorm viel tun. Nun stellt sich die Frage, was wir als Bund machen können. Zuerst einmal ist es wichtig, dass wir über den Fahrradverkehr sprechen. In letzter Zeit ist uns das durch die Initiative zur Förderung der Radschnellwege auf Bundesebene gelungen. Dadurch sind sowohl die Kommunen und die Kreise als auch die Länder gezwungen, über eine vernünftige Netzstruktur – auch bei der Zuführung zu Radschnellwegen – zu diskutieren und sie auf den Weg zu bringen. Überall werden Pläne gemacht, aus denen hervorgeht, wie man am besten den Fahrradverkehr bündeln kann und wo man Radschnellwege anlegen will. Die Radschnellwege werden wir in diesem Jahr mit 25 Millionen Euro anfördern. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind 3 Kilometer Autobahn!) – Entschuldigung, aber es geht doch zuerst einmal darum, dass wir eine Planung machen. – Neu ist, dass der Bund den Ländern, den Kreisen und den Kommunen die Planungskosten schon jetzt erstattet. Sonst wurden diese Kosten erst in der Bauphase erstattet. Nun ist ein Impuls gegeben: Fangt an, zu planen! Dann kann es losgehen. Vor zwei Wochen gab es bereits 81 auf Bundesebene angemeldete Projekte für Radschnellwege, und zwar mit einem Volumen von 800 Millionen Euro. Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es im nächsten Jahr mindestens 100 bis 150 Projekte mit einem Volumen von mindestens 1 Milliarde Euro in Deutschland geben. Das alles wird nicht in einem Jahr gebaut werden können. Aber das wird den Weg zeigen, den wir finanziell gehen werden. Wir werden in diesem Bereich mehr fördern müssen, und das ist auch gut so. Wenn wir den zusätzlichen Verkehr, den wir in den Städten bei den Pkws bemerken, auf das Rad verlagern können, wird es in unseren Städten weiterhin einen Verkehrsfluss geben. Sie werden dann nicht das Problem wie andere Metropolen dieser Welt haben – ich nenne als Beispiele São Paulo oder Rio de Janeiro –, wo der Verkehr nur steht. In Deutschland haben wir ein gutes ÖPNV-System, ein gutes Autobahnsystem und ein gutes Schienensystem. Nun geht es darum, ein Fahrradsystem intelligent zu integrieren. Wenn wir die Bündelung von Verkehren und die Beschleunigung von Radverkehren hinbekommen, dann profitieren alle Verkehrsteilnehmer. Wir brauchen also eine intelligente Verkehrsverlagerung. Da spielt das Rad eine große Rolle. Schon heute nutzen 45 Prozent aller Arbeitnehmer mehrere Verkehrsmittel, Stichwort „Multimodalität“. Die Bundesregierung hat den Nationalen Radverkehrsplan 2020 genutzt, um speziell den Radverkehr zu fördern. Wir haben viel erreicht. Wir nutzen Mittel aus der Städtebauförderung, um die Radverkehrsinfrastruktur anteilig zu finanzieren. Der Beitrag zum Klimaschutz ist unbestritten. Das Parlament hat nach Zeiten der Finanzkrise die Mittel für den Radverkehr wieder erhöht. Das Parlament hat 130 Millionen Euro – zu Zeiten der Grünen waren es nur 100 Millionen Euro – für den Radverkehr beschlossen. Davon stehen 98 Millionen Euro für den Radwegebau an Bundesstraßen zur Verfügung. 1,3 Millionen Euro – dieses Projekt fing einmal mit 5 Millionen an, wenn ich das richtig in Erinnerung habe – sind für die Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen vorgesehen. Das dient sicherlich mehr touristischen Zwecken. Aber wir sehen, wie schwierig es ist, die Bundeswasserstraßenverwaltung und die Kommunen dazu zu bringen, das von uns zur Verfügung gestellte Geld zu nutzen und Betriebswege in Fahrradwege umzuwidmen. Hier müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, damit das Geld auch abgerufen wird. Wir haben weitere Mittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro aus dem Topf der Städtebauförderung genommen. Wir haben im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität für das Projekt „eRadschnellweg“ 485 000 Euro zur Verfügung gestellt. Das heißt: Die Haushälter haben sich schon intensiv auch mit all den kleinen Facetten im Radverkehr beschäftigen dürfen, und sie haben unseren Wünschen Rechnung getragen. Meine Damen und Herren, die Grünen haben vieles auf den Weg gebracht; sie haben vieles hier angesprochen. Ich danke dafür. In Schleswig-Holstein arbeiten wir jetzt zusammen, Herr Gastel. In Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren im Radverkehr nicht viel gelaufen. Da kann man sagen: Das war ein anderer Verkehrsminister. – Insofern freue ich mich auf die neue Zusammenarbeit. Gucken wir mal, ob wir vom Bund Impulse in die Länder durchreichen können! Wie das nun in Baden-Württemberg ist, können Sie selbst viel besser beurteilen. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut natürlich!) Ich freue mich jedenfalls darauf, dass wir in der nächsten Legislaturperiode hier noch mehr Gas geben können; denn Radverkehr ist wichtig. Wenn wir alle dafür einstehen und Radverkehr nicht schlechtmachen, sondern sagen: „Jawohl, auch dieser Bundesverkehrsminister hat den Radverkehr gefördert“, dann sind wir auf einem guten Weg. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. Es gibt noch viel zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Gero Storjohann. – Nächste Rednerin: Dr. Birgit Malecha-Nissen für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Storjohann hat gerade über den Radverkehr gesprochen. Wenn ich gewusst hätte, dass er dazu spricht, und zwar vor mir, dann hätte ich mich vielleicht doch entschieden, beim Thema „Emissionsfreie Mobilität“ wieder über die Schifffahrt und über saubere Häfen zu sprechen. Ich bin der festen Überzeugung: Die beste Energie ist immer die, die nicht verbraucht wird. – Deswegen beginne ich mit einer Frage: Was haben Vulkane mit der Erfindung des Fahrrads zu tun? Für mich als Geologin – ich habe mehr als 20 Jahre über Vulkane geforscht – ist das eine spannende Frage. Vor 200 Jahren bewirkte der Ausbruch des Vulkans Tambora in Indonesien eine kurzfristige weltweite Klimaveränderung. Das war das Jahr ohne Sommer, und das hatte schreckliche Hungersnöte zur Folge. Es gab viele Opfer. Unter anderem kam es zum massenhaften Sterben des damals wichtigen Transport- und Verkehrsmittels, des Pferdes. Aus dieser Not heraus erfand Karl Drais die Draisine, das Vorläufermodell des heutigen Fahrrads. Bis in die 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts war das Fahrrad das Verkehrs- und Transportmittel der kleinen Leute: der Industriearbeiter und der Landarbeiter. Es wurde dann durch die sich rasant entwickelnden Automobile für jedermann – auch preislich für jedermann erschwinglich – überholt und abgelöst. Deutschland wurde Autoland. Das Fahrrad hat in den letzten Jahren einen hohen Freizeitwert erlangt, den Herr Storjohann erwähnt hat, sowie einen Wert für die Gesundheit. Daneben hat es eine Renaissance als umweltfreundliches Verkehrsmittel erlebt. Das Fahrrad als Teil der Elektromobilität und als „Zukunft auf zwei Rädern“ ist das Symbol für eine emissionsfreie Mobilität geworden. (Beifall der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Das entspricht auch dem Lebensgefühl vieler Menschen. Es ist erneut der Klimawandel – diesmal aber nicht durch einen Vulkan ausgelöst, sondern von uns selber gemacht –, der von uns klar fordert, Mobilität neu zu denken. Wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir neben der Energiewende dringend eine Verkehrswende, und die Verkehrswende braucht auch das Fahrrad. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) „Mobilität neu denken“ heißt: neue Prioritäten setzen und die Verkehrsträger Straße, Schiene und Fahrrad vernetzt denken. Moderne Mobilität braucht eine Neuorientierung der Verkehrspolitik und der Infrastrukturplanung. Die entscheidende Voraussetzung, der große Treiber ist die Digitalisierung. Es gibt für viele Städte wunderbare neue Mobilitätskonzepte – das haben wir bereits gehört; die Stadt Münster zum Beispiel ist eine Vorzeigestadt; Münster ist eine Fahrradstadt –, die man natürlich weiter fördern muss. Man braucht da gar nicht nach Oslo zu schauen. Zum Thema Oslo will ich nur hinzufügen, dass man sicher auch bedenken muss: Wer finanziert die Elektromobilität? Wodurch wird sie finanziert? Womit verdient Norwegen sein Geld? Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor kurzem habe ich eine Softwarefirma im Wahlkreis besucht, die flexible, effiziente und emissionsarme Mobilitätskonzepte für den ländlichen Raum entwickelt. Da wird einiges von den bekannten Strukturen – die Strecke, die der Bus oder die Bahn fährt – auf den Kopf gestellt. Wir müssen energischer und mutiger werden, um die Mobilität im ländlichen Raum attraktiv zu gestalten. Das ist eine unserer Zukunftsaufgaben. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Katharina Landgraf [CDU/CSU]) Wir müssen den Radverkehr stärker in den Fokus rücken, wenn wir ihn mit dem öffentlichen Nahverkehr vernetzen wollen, und das Fahrrad als Verkehrsmittel betrachten, zum Beispiel für den Weg zur Arbeit. Damit komme ich zum Nationalen Radverkehrsplan, für den der Bund jährlich 3,2 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Mit diesem Plan werden Modellprojekte gefördert, zum Beispiel das Fahrradportal. Auch die Kampagne „Mit dem Rad zur Arbeit“ ist dort sehr erfolgreich. Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Förderung allein reicht nicht aus. Wir brauchen dringend eine Debatte über die Verteilung von Verkehr im öffentlichen Raum, also zur Nutzerkonkurrenz von Auto, Rad und Fußgängern. In Berlin sind nicht zu viele Fahrräder unterwegs, sondern tatsächlich zu viele Autos. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist der letzte Sitzungstag dieser Legislaturperiode. Ich finde, wir haben in der Großen Koalition sehr viel im Verkehrssektor erreicht. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss, besonders natürlich bei meiner AG Verkehr. Ich finde, das war eine gute Zeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Birgit Malecha-Nissen. Der allerletzte Tag ist es nicht; ich will Sie daran erinnern: Am 5. September ist noch ein Sitzungstag. Das ist dann der letzte Sitzungstag in dieser Legislatur. Ich sage das nur, damit Sie nicht glauben, den hätten wir gecancelt. Letzter Redner in der Debatte: Dr. Hans-Joachim Schabedoth für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Irgendwann war doch einmal Schluss mit den Postkutschen. Wann das genau war – wer will das mit absoluter Sicherheit bestimmen? Aber ganz sicher ist: Nie ist irgendjemand auf die Idee gekommen, den Siegeszug des Autos durch die Begrenzung der Nutzungsjahre von Pferden für das Reiten und Kutschieren beschleunigen zu wollen. (Beifall des Abg. Arno Klare [SPD]) Wie so oft: Das Bessere setzte sich hier durch. Die Grünen wollen nun die Schonfrist für klimaschädliches Autofahren 2030 auslaufen lassen. Sie versprechen sich davon den Siegeszug des Besseren. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das Ende des Schlechten!) Es ist immer gut, wenn man in der Politik Ziele definiert. Aber: Hat das Ganze nicht auch ein dirigistisches Geschmäckle, wie man im Musterländle des Automobils zu sagen pflegt? Warum 2030? Warum nicht 2035? Warum nicht 2029? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir Ihnen erklärt! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie mal was zum Klimaabkommen!) Ist 2030 wirklich ein „Schwachsinnstermin“, wie Herr Kretschmann rügte? Ist die Erwartung, dass es sogar noch schneller geht, wirklich absolut unrealistisch? (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat der Bundesrat beschlossen!) Der technische Fortschritt war gerade im Automobilbau schon immer Treiber des Besseren. Diesel- und Benzinfahrzeuge sind heute schon Auslaufmodelle wie ihrerzeit die Kutschen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat Herr Dobrindt aber noch nichts von gehört!) – Tja, der wird damit dann auch kein Geld mehr verdienen können. – Kann die Automobilindustrie in Deutschland noch Leitmarkt und Leitanbieter sein, wenn sie auf diese langen Auslauffristen setzt und darauf vertraut? Die nichtdeutschen Wettbewerber würden uns doch schnell den Rang ablaufen. Die IG Metall und die SPD haben im Rahmen der Nationalen Plattform Elektromobilität seit Jahren eine bessere politische Flankierung der Elektromobilität gefordert. Doch unser Koalitionspartner hat den Knall erst nach Dieselgate gehört. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den hat er bis jetzt noch nicht gehört! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ansatzweise! – Zuruf von der CDU/CSU: Wer ist denn im Aufsichtsrat von VW?) – Das wäre traurig, aber da kann ich Sie beruhigen: Ich glaube, sie haben es verstanden. (Cem Özdemir [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bezweifeln wir!) Ähnliches gilt leider auch für viele Automobilhersteller; wir haben so mindestens zwei Jahre verloren. Einige setzen immer noch auf verbesserte Dieselmotoren, Erdgas oder effizientere synthetische Brennstoffe. Deshalb frage ich mich, ob der Dieselgate-Knall vielleicht doch nicht laut genug war. Der Elektroantrieb, das autonome Fahren, das Teilen, statt das Besitzen von Autos – das sind Eckpunkte für den Erfolg von morgen. Zulieferungen für Autos mit Verbrennungsmotoren sind sicherlich schon vor 2030 ein auslaufendes Geschäftsmodell. Es wird der Tag kommen – eher früher als später –, an dem niemand mehr eine Einspritzpumpe oder einen Auspuff braucht. Die hier gebundenen Arbeitsplätze werden sich sicher so nicht erhalten lassen. Doch klar ist auch: Alle Arbeitsplätze in der Automobilindustrie von heute wären massiv gefährdet, wenn wir den Anschluss an die Weltspitze verlieren würden. Die weitsichtigeren Automobilzulieferer investieren deshalb schon lange in eine Zukunft ohne Verbrennungsmotoren. Nötiger denn je wäre jetzt der Aufbau einer deutschen Batterie- und Zellproduktion. (Kirsten Lühmann [SPD]: Genau!) Konsortien könnten dabei deutsches Know-how und Investitionskraft bündeln. Fazit: Ich bezweifle, ob wir Fristsetzungen wirklich benötigen, um die deutsche Automobilindustrie auf einen richtigen Weg zu zwingen. (Beifall bei der SPD) Wer in Zukunft mit Autos in unserem Land Geld verdienen will, der muss jetzt umsteuern. (Beifall bei der SPD) Tesla und die chinesischen Autobauer werden jedenfalls nicht warten, bis die ganze deutsche Automobilindustrie verstanden hat. Die Politik kann sie leider auch nicht zum Jagen tragen. Vielleicht könnte man dem Begehren der Grünen, dem ich ja sympathisch gegenüberstehe, noch die Funktion eines letzten Warnschusses zuerkennen, auch wenn meine Fraktion ihn nicht mit abfeuern wird. Doch es gibt Besseres als das Drohen mit dem grünen Zeigefinger: Wir müssen die Mitbestimmung der Beschäftigten und der Gewerkschaften stärken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Damit stärken wir zugleich die Durchsetzungskraft für den Ausstieg aus dem Zeitalter des Verbrennungsmotors hin zur emissionsfreien Mobilität. In der Auseinandersetzung mit den Schlafmützen an den Schaltstellen der industriellen Zukunft vertraut die SPD mehr auf den Stachel der Unternehmensmitbestimmung als auf gelegentliche grüne Nadelstiche. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Hans-Joachim Schabedoth. – Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/12948 mit dem Titel „Emissionsfreier Mobilität zum Durchbruch verhelfen – Mit sauberen Autos Wettbewerbsstärke, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft erhalten“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Abstimmung in der Sache, die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Überweisung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Wir stimmen nach ständiger Übung zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Deswegen frage ich Sie: Wer stimmt für die beantragte Überweisung? – Wer stimmt dagegen? – Dann gibt es keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen waren Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Damit stimmen wir heute über den Antrag auf Drucksache 18/12948 nicht in der Sache ab. Tagesordnungspunkt 29 b. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die Bahnpolitik auf das richtige Gleis setzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/11219, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/10383 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltung? – Enthalten hat sich niemand. Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen waren Grüne und die Linke. Tagesordnungspunkt 29 c. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Radverkehr konsequent fördern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12816, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/11729 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen waren Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Ich gehe davon aus, dass möglicherweise nicht alle bei der nächsten Debatte dabei sein wollen. Deshalb bitte ich Sie, die Plätze zügig zu tauschen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Leitlinien der Bundesregierung – Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern Drucksache 18/12813 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss Digitale Agenda Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre ziemlich viel, aber dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wenn Sie Ihre bilateralen Gespräche einstellen würden, könnte ich die Aussprache eröffnen. – Ich eröffne die Aussprache und gebe für die Bundesregierung das Wort dem Bundesaußenminister Sigmar Gabriel. – Herzlich willkommen, Sigmar Gabriel. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sigmar Gabriel, Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank, dass Sie trotz der nahenden Sommerpause und anderer wichtiger Entscheidungen, die wir heute schon getroffen haben, zu einem Thema gekommen sind, das sich am Anfang vielleicht ein bisschen abstrakt anhört. (Zuruf von der LINKEN) – Ihr beide seid immer da. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Wir kommen, um zu bleiben!) – Ob wir alle bleiben, werden wir am 24. September merken. Das Thema hört sich am Anfang vielleicht ein bisschen abstrakt an, aber dahinter – ich glaube, das wissen alle – verbergen sich ganz viele konkrete Schicksale von Menschen inmitten von Kriegen und Konflikten, die schlicht ums Überleben kämpfen. Wir haben nach langen Debatten und Beratungen – nicht nur im Parlament, sondern auch mit bürgerlichem Engagement – die Leitlinien der Bundesregierung mit dem Titel „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ verabschiedet. Ein sehr unbarmherziger Gradmesser für die aktuelle Entwicklung ist die Zahl derjenigen, die vor Gewalt fliehen müssen. Noch nie gab es so viele Flüchtlinge und Vertriebene: 65 Millionen Menschen zum Ende des letzten Jahres. Auch wenn wir in unserem Land mit diesem Thema Herausforderungen erlebt haben und immer noch erleben, muss man wissen, dass bei weitem nicht wir die größte Last zu spüren bekommen, sondern viele andere Länder der Welt, weil die größte Zahl der Menschen in ihren Heimatländern oder zwischen armen Ländern hin und her flüchtet. Wenn wir uns anschauen, was im Norden Ugandas und in der Mitte der Demokratischen Republik Kongo weitab von großer öffentlicher Aufmerksamkeit passiert, dann müssen wir befürchten, dass auch in diesem Jahr erneut ein Negativrekord erreicht wird. Und – lassen Sie mich das an dieser Stelle offen sagen – wir hören gerade in diesen Tagen von der gewaltigen Flüchtlingszahl, die erneut Italien betrifft. Ich habe heute die Zahl gehört: 20 000 Flüchtlinge innerhalb ganz weniger Tage. Ich glaube, die erste Botschaft nach Europa muss sein: Wir können unsere Freundinnen und Freunde, unsere Partnerinnen und Partner in Italien nicht alleinlassen. Das geht nicht. (Beifall im ganzen Hause) Was immer in der Europäischen Union an Debatten über Migrationspolitik herrscht: Wir müssen dazu kommen, dass in dieser Frage alle in Europa, nicht nur wenige Länder, Solidarität mit den Italienern zeigen. Es kann nicht sein, dass sie mit dem Thema alleingelassen sind und wir am Ende wieder völlig unübersichtliche Flüchtlingsbewegungen in Europa erleben. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Inseln der Sicherheit und Freiheit werden in dieser Welt immer kleiner. Die Zahl der Länder, in denen Spannungen, Gewalt, Krieg und Vertreibung zum Alltag gehören, hingegen wächst. Wenn wir uns diesen Realitäten nicht nur stellen wollen, sondern auch als Bundesrepublik Deutschland Verantwortung dafür übernehmen wollen, dass sich daran etwas ändert, dann müssen wir uns darüber im Klaren sein, wie wir dies tun wollen. Wir haben uns die Frage gestellt, schon beginnend unter meinem Amtsvorgänger, dem heutigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, mit welcher Haltung und vor allem mit welchen Mitteln wir als Bundesrepublik Deutschland, wir als Bundesregierung dazu beitragen wollen, dass Gewalt und Vertreibung nicht noch mehr um sich greifen. Es ist klar: Wir dürfen uns nicht überschätzen – das wissen wir –, aber wir sollten auch nicht unterschätzen, was ein Land wie Deutschland gerade mit Blick auf die Zusammenarbeit in Europa dafür leisten kann. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Friedenspolitik – auch das gehört zur Wahrheit – erfordert manchmal auch den Einsatz militärischer Mittel. Es muss Einsätze geben – insbesondere der Vereinten Nationen –, bei denen unter bestimmten Bedingungen auch mit militärischen Mitteln dafür gesorgt wird, dass Gewaltexzesse gestoppt und weitere verhindert werden. Das ist die Lehre zum Beispiel aus dem, was wir vor einigen Jahren in Ruanda erlebt haben, wo die Welt zugesehen hat, weil sie nicht entschlossen war, einzugreifen. Hunderttausende oder Millionen Menschen haben mit Leben und Gesundheit dafür gebüßt. Eine Lehre aus den letzten Jahrzehnten lautet aber auch – vor allen Dingen Militärs sagen uns das –: Gerade militärische Interventionen von außen, auch wenn sie mit den besten Absichten geführt werden, führen eben nicht zwangsläufig zu einer dauerhaften Befriedung. Wir brauchen deshalb in unseren Friedensbemühungen ein eindeutiges Bekenntnis zum Primat des Politischen, zum nichtmilitärischen, zivilen Eingreifen, vor allen Dingen dort, wo sich an unvermeidbare militärische Konflikte ziviles Engagement anschließen muss – nicht nur, weil es uns das Grundgesetz zum Auftrag macht, unsere Außenpolitik nicht auf die Macht des Militärischen abzustützen, sondern auf Diplomatie, auf Ausgleich und auf ziviles Engagement, sondern auch schlicht aus der Erfahrung, die gerade unsere Soldatinnen und Soldaten in schwierigen Einsätzen machen: Sie sagen uns, dass im Zweifel nur mit dieser Kombination, mit solchen Einsätzen am Ende Stabilität und nachhaltiger Frieden erreicht werden können. – Es gibt also angesichts der komplexen Krisen unserer Zeit vor allen Dingen die Aufgabe, etwas zur Vorbeugung zu tun, aber auch schnelle Unterstützung zu leisten, wirksam und vernetzt zu arbeiten. Meine Damen und Herren, mit den Leitlinien legen wir deshalb einen Kompass für moderne Friedensdiplomatie vor. Dabei ist mir besonders wichtig, dass wir – erstens – die konzeptionelle Arbeit einerseits auf einer kritischen Bestandsaufnahme und andererseits, wie ich es vorhin gesagt habe, auf einem Dialog mit der Zivilgesellschaft, mit Wissenschaft, Verbänden und Wirtschaft abgestützt haben. Auch viele Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages haben sich eingebracht. Ich glaube, dieser Debattenprozess hat nicht nur dafür gesorgt, dass wir jetzt ein überzeugendes Produkt haben. Er hat vor allen Dingen auch deutlich gemacht, wie stark und wie lebendig – lassen Sie mich das so sagen – die Friedenscommunity in unserem Land ist; auch ihr sind wir zu Dank verpflichtet. Wir sind natürlich denen, die in Einsätzen sind – den Soldaten, den Entwicklungshelfern usw. –, zu Dank verpflichtet, aber auch der Community in unserem Land, die Deutschland als Friedensmacht stark halten will. Ich finde, das ist eine gute Botschaft in einer Zeit, in der wir überall in der Welt eher von Aufrüstung und Konflikten reden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens liegt diesen Leitlinien die Einsicht zugrunde, dass es kluger politischer Strategien sowie effizienter und effektiver Instrumente, aber vor allen Dingen auch realistischer Zielsetzungen bedarf. Wir dürfen nicht erwarten, dass über Nacht aus Krisengebieten stabile Demokratien entstehen. Uns muss bei allem Optimismus und aller Entschlossenheit klar sein: Friedenschaffen ist keine exakte Wissenschaft. Rückschläge zu verarbeiten, gehört ebenso dazu wie die Bereitschaft zum kalkulierten Risiko, gerade wenn man mit frischen Ideen diese Aufgabe angeht, wie wir es auf Grundlage der Leitlinien tun wollen. Wichtig ist: Rückschläge dürfen uns nicht entmutigen. Sie müssen vielmehr Ansporn sein, überlegt und auch mit Augenmaß auszuloten, wie Deutschland einen langfristigen Beitrag zu mehr Frieden und Sicherheit leisten kann. Lassen Sie mich auch eine Bemerkung zu dem ganz schwierigen Thema Rüstungsexporte machen. Ich habe in diesen Jahren vor allen Dingen eins lernen müssen: Der Glaube, mit dem Liefern von Waffen oder mit dem Nichtliefern von Waffen auf der sicheren Seite zu sein, ist immer ein Irrglaube. Man kann sich mit beiden Handlungen schuldig machen: (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Richtig!) mit dem Liefern von Waffen, aber auch mit dem Nichtliefern von Waffen. Das sehen wir an der Geschichte der Jesiden, die sozusagen der Ausrottung preisgegeben worden wären. Insofern, glaube ich, ist es klug, dass wir in all diesen Fragen Einzelfallabwägungen machen, uns nicht international isolieren, aber vor allen Dingen nicht die Botschaft senden, man könne sich mit dem einen oder anderen Verhalten moralisch auf der sicheren Seite fühlen. Ich glaube, wir müssen uns immer der Verantwortung bewusst sein, die wir mit der einen oder der anderen Entscheidung übernehmen, und uns auch über das Risiko im Klaren sein, dass man mit beiden Entscheidungen auch falsch liegen kann. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich glaube, das gehört zur Offenheit und Ehrlichkeit der Debatte. Meine Damen und Herren, der dritte Punkt. Die Leitlinien identifizieren dabei Handlungsspielräume. Sie zeigen uns auf, wie und mit welchen Methoden wir diese Räume für unsere Friedensarbeit nutzen können. Dazu gehört auch, Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Dazu gehört auch die Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, auch derjenigen, die Justizberatung machen. Denn natürlich soll auch die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten sicherstellen, dass in schwierigen Ländern rechtsstaatliche Instrumente entstehen und dass im Übrigen dort auch eine Polizei entsteht, die diese rechtsstaatlichen Instrumente für sich sozusagen als Zielsetzung erfasst. Ich habe ein paar solcher Polizeiprojekte besucht, zum Beispiel in Mali, und ich finde, wir können wirklich stolz auf das sein, was die Polizistinnen und Polizisten mit großem Einsatz für uns beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und rechtsstaatlich organisiertem Handeln dort leisten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Letzter Aspekt. Die Bundesregierung verpflichtet sich ganz konkret, ihre eigenen Fähigkeiten der Konfliktbearbeitung weiter auszubauen. Dafür wollen wir auch unsere Partnerschaften mit unseren europäischen Freunden, den Vereinten Nationen, aber auch mit den Regionalorganisationen wie der Afrikanischen Union vertiefen. Denn eines ist klar: Wir Deutsche können uns alleine noch so sehr anstrengen, wir werden dauerhaft nur im Verbund mit anderen etwas erreichen. Meine Damen und Herren, wir werden diese Leitlinien als Kompass für eine moderne deutsche Friedensdiplomatie nutzen. Jeder von uns im Parlament weiß, dass der Kompass alleine noch nicht ausreicht, sondern dass wir sozusagen auch Hardware, Instrumente, am Ende immer auch Geld brauchen. Deswegen sage ich in aller Offenheit: Ich habe mich in den letzten Wochen und Monaten wie Sie alle an der Debatte beteiligt, in der es um die Erreichung des 2-prozentigen Anteils der Verteidigungsausgaben am BIP in den NATO-Ländern ging. Ich will gar nichts zu den Details sagen. Aber zwei Punkte fehlen mir völlig in dieser Diskussion: Erstens. Wenn die ganze Welt über Aufrüstung redet, müssen doch Deutschland und Europa auch wieder über Abrüstung und Rüstungskontrolle reden. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es kann doch nicht sein, dass das gar kein Thema mehr ist. Wir organisieren in diesen Tagen das Gedenken an Helmut Kohl. Nicht zu Unrecht sind Schmidt und Kohl im Zusammenhang mit dem NATO-Doppelbeschluss immer wieder zitiert worden. Damals haben Verteidigungsfähigkeit auf der einen Seite, aber auch Angebote zur Abrüstung auf der anderen Seite existiert. Ich war vor ein paar Tagen in Island auf einer Konferenz einer Reihe europäischer Staaten und habe die Gelegenheit gehabt, in das weiße Haus in Reykjavík zu gehen, in dem Gorbatschow und Reagan einen Vertrag ausgearbeitet haben, von dem wir heute noch profitieren: den INF-Vertrag, der landgestützte Mittelstreckenraketen ausschließt. Genau dieser Vertrag ist derzeit in Gefahr, einerseits durch die Sorgen, was die Russen dort machen, andererseits dadurch, dass die Amerikaner sagen: Das, was dort passiert, können wir auf Dauer nicht hinnehmen. Wir müssen zurück in eine Diskussion, in der wir sagen: Verteidigungsfähigkeit ja, aber bitte auch offensive Angebote zur Rüstungskontrolle, zur Abrüstung, gerade von uns Deutschen und gerade in Europa, meine Damen und Herren. Das gehört auch dazu. (Beifall bei der SPD) Zweitens. Wichtig sind bei alldem natürlich auch die Finanzierungsinstrumente. Ich finde die Debatte über 2 Prozent deshalb ein bisschen schräg, weil am Anfang eigentlich die Frage stehen müsste, wofür man etwas braucht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Solange man das nicht sagen kann, ist es schwierig, zu sagen, wie viel es denn sein muss, vor allen Dingen, wenn wir wissen, dass wir in Europa 45 Prozent der Verteidigungsausgaben der USA tätigen, aber im Vergleich nur 15 Prozent der Effizienz aufweisen. Aber es gehört auch dazu, dass wir nicht bei dem verhängnisvollen Prozess mitlaufen, Militärausgaben zu erweitern und Entwicklungshilfe und Krisenprävention zu reduzieren. Im Gegenteil: Eigentlich muss man für jeden Euro, den man in die Verteidigungsfähigkeit steckt, 1,50 Euro in Entwicklungshilfe und Krisenprävention stecken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Sigmar Gabriel. – Nächste Rednerin: Kathrin Vogler für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Am vergangenen Montag haben wir hier im Bundestag eine Wanderausstellung eröffnet. Sie hat den Titel „Frieden machen“. Genau darum sollte es in dieser Debatte heute eigentlich gehen. (Beifall bei der LINKEN) Wie macht man eigentlich Frieden? Wer macht was? Was schadet? Was muss man vielleicht auch unterlassen, um Kriege und Bürgerkriege nicht weiter zu befeuern? All das sind Fragen, mit denen wir uns in der Friedensbewegung sehr lange und intensiv auseinandergesetzt haben und auch noch auseinandersetzen, und genau darum sollte es auch in den heute vorliegenden Leitlinien der Bundesregierung gehen. In dieser Hinsicht, Herr Gabriel, sind diese Leitlinien leider eine große Enttäuschung. Zunächst einmal fehlt Ihnen jede Selbstkritik. (Niels Annen [SPD]: In Selbstkritik sind Sie auch echt Experten!) Was hat denn die Bundesregierung in den vergangenen Jahren getan, um Friedensprozesse und Versöhnung zu fördern und um Gewalt aktiv vorzubeugen? Wo hat Ihr Handeln stattdessen Krisen und Konflikte befeuert? Ohne eine solche selbstkritische Analyse – ich bitte Sie – kann man doch keine Leitlinien für die Zukunft entwickeln. Darüber können auch die vielen schönen Worte in Ihrem Dokument nicht hinwegtäuschen. Wenn es nämlich konkret wird, dann folgt aus diesen Worten nichts. Ich frage Sie: Geht die Bundesregierung mit mutigen Abrüstungsschritten voran? Das Gegenteil ist der Fall, wie wir an den aktuellen Aufrüstungsvorhaben und dem steigenden Rüstungsetat sehen. (Beifall bei der LINKEN) Wird die Bundesregierung etwas an den Rüstungsexporten ändern? Nein, Sie behaupten einfach, das werde ohnehin restriktiv gehandhabt; dabei haben deutsche Firmen allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres allein an die Länder Saudi-Arabien und Katar für fast 50 Millionen Euro Kriegsgerät geliefert. Ich bitte Sie: Nennen Sie das verantwortungsvolle und vorausschauende Friedenspolitik? (Beifall bei der LINKEN) Und: Wird die Bundesregierung mit den Leitlinien die Abschaffung der Atomwaffen vorantreiben? Nein, die Leitlinien bestehen weiter auf nuklearer Abschreckung, und das ist eine Schande. (Beifall bei der LINKEN) Nimmt denn diese Bundesregierung wenigstens die krisenverschärfenden Effekte in ihrer Außenwirtschaftspolitik zur Kenntnis? Nein, Sie propagieren weiter die Ausplünderung des globalen Südens unter der Ideologie des Freihandels. In diesem Dokument fordert die Bundesregierung sogar die Öffnung afrikanischer Länder für die großen Finanzinstitutionen. Ich bitte Sie: Wenn selbst ein Land wie Deutschland sich von den Investmentbankern auf der Nase herumtanzen lässt, wie soll sich dann ein afrikanisches Land mit sehr viel schwächeren staatlichen Strukturen gegen die Machenschaften der Deutschen Bank und ähnlicher Menschenfreunde wehren? Das ist gar nicht zu erkennen. Herr Gabriel, das ist wirklich eine völlig verdrehte Vorstellung davon, wie man Frieden machen kann. (Beifall bei der LINKEN) Auch der Vorrang für Zivil ist leider mit lauter Konjunktiven abgeschwächt. Bisher hieß das Politikfeld, über das wir heute sprechen, „Zivile Krisenprävention“. Es gab einen Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“, einen Beirat „Zivile Krisenprävention“, den Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“, und auch unser Unterausschuss heißt „Zivile Krisenprävention“. Wenn ich jetzt in die Leitlinien schaue, dann sehe ich, dass überall dort, wo Krisenprävention steht, das Wort „zivil“ sorgsam herausgestrichen wurde. Das ist doch kein Zufall! Nein, diese Bundesregierung will sich eben nicht verbindlich darauf festlegen, Konflikte und Krisen wenigstens vorrangig mit zivilen Mitteln zu bekämpfen und zumindest in der Vorbeugung auf Militär zu verzichten. Das Ministerium von Frau von der Leyen hat inzwischen eine solche Machtstellung, dass es ein harmloses Wort wie „zivil“ quasi zum Unwort erklären kann. Mit Friedenslogik hat das nun wirklich nicht mehr viel zu tun. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als 2004 der Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ beschlossen wurde, war das, trotz aller Kritik, wirklich ein Meilenstein in der Außenpolitik. Wenn wir uns jetzt fragen, ob diese Leitlinien ein ähnlicher Meilenstein sind, dann muss ich leider sagen: Nein, Sie schreiben nur das fest, was diese Bundesregierung sowieso tut. Sie formulieren einen Aspekt des Weißbuchs aus dem Verteidigungsministerium ein bisschen genauer aus. Die Einbindung ziviler Instrumente im Rahmen eines vernetzten Ansatzes in einer letzten Endes vor allem militärischen Strategie ist aber der falsche Weg. Dabei gibt es im Detail durchaus Fortschritte. (Zuruf von der SPD: Ach was!) Dass die Bundesregierung die Mediation stärken will, begrüßt die Linke ausdrücklich. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD]) Auch die Aufwertung des Beirats finden wir positiv, auch wenn unklar ist, wie er für die Erfüllung seiner neuen Aufgaben ausgestattet werden soll. Ganz besonders habe ich mich gefreut, dass es ein klares Bekenntnis zum zivilen Peacekeeping gibt. Dafür haben sich meine Fraktion und ich ganz persönlich schon seit langem eingesetzt. Ziviles, unbewaffnetes Peacekeeping ist nämlich sehr viel besser geeignet, die Zivilbevölkerung in Kriegssituationen zu schützen, als bewaffnete Militärpatrouillen. (Beifall bei der LINKEN) Zum Ende meiner Rede möchte ich Ihnen noch etwas zum Thema „Frieden machen“ sagen: Letzten Endes können das immer nur die Menschen in den Konfliktregionen selbst. Wenn wir dabei wirklich helfen wollen, dann sollten wir die zivile Konfliktbearbeitung in ihrer ganzen Breite fördern und in ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit stärken. Dafür wollen wir als Linke auch in der nächsten Wahlperiode hier im Bundestag streiten. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kathrin Vogler. – Nächster Redner: Jürgen Hardt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jürgen Hardt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ein nachhaltiger Friedensansatz muss selbstverständlich ganz stark auf die zivilen Elemente setzen. Der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat in seiner Amtszeit genau diesen vernetzten Ansatz, diesen Comprehensive Approach, vorangetrieben. Ich finde, da er jetzt seine letzten Tage im Deutschen Bundestag verbringt, (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Bevor er als Rüstungslobbyist agieren wird!) gilt es, ihm dafür Danke schön zu sagen. Der vernetzte Ansatz, der Comprehensive Approach, ist so etwas wie das Markenzeichen der Europäischen Union in Fragen von Sicherheit und dauerhaftem Frieden geworden. Wir reden in diesen Tagen viel darüber, wie wir die Europäische Union in der Außen- und Sicherheitspolitik stärken können. Auf dem EU-Gipfel in der vergangenen Woche wurde mit der Vereinbarung zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit, PESCO, eine erste Weichenstellung vorgenommen. In den nächsten drei Monaten werden wir konkrete Schritte unternehmen. All dem liegt die Idee zugrunde, dass ohne militärische Mittel zivile Anstrengungen häufig fruchtlos sind, dass mit militärischen Mittel allein man aber niemals in der Lage ist, eine nachhaltige Friedenssituation herzustellen, also den Frieden nachhaltig zu bewahren. Das sollte ein Markenzeichen der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sein. Damit gewinnen unsere internationalen, auch unsere transatlantischen Bemühungen um dauerhaften Frieden nicht nur in quantitativer Hinsicht, sondern auch in qualitativer Hinsicht an Bedeutung. Ich glaube, dass wir gut daran tun, an dem Konzept der wertebasierten Außenpolitik auch in der Sicherheitspolitik festzuhalten. Wir formulieren in diesem Papier der Bundesregierung ein ganz klares Bekenntnis zu den Menschenrechten, zu den internationalen Institutionen und zur Achtung von internationalen Verträgen. Das unterstützen wir voll und ganz. Umso verwunderter war ich allerdings, als ich am vergangenen Sonntag die Rede des SPD-Parteivorsitzenden auf dem Parteitag gehört habe. Er hat 80 Minuten gesprochen. In diesen 80 Minuten hat er an mehreren Stellen Amerika – mal sanft, mal scharf – kritisiert; aber er hat nicht ein einziges Mal die russische Aggression auf der Krim und in der Ukraine kritisiert. Mit Blick auf die Frage, wie die wertebasierte Außenpolitik der Zukunft aussehen sollte, sollte der SPD-Kanzlerkandidat dieses Papier dringend lesen und sich dringend zu eigen machen. Sonst wird es ihm im Wahlkampf nicht erspart bleiben, dass wir ihn damit konfrontieren. (Beifall bei der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU], an Bundesminister Sigmar Gabriel gewandt: Schickst du es ihm? Sonst mache ich das! – Gegenruf des Bundesministers Sigmar Gabriel: Ich schicke es ihm!) Wenn ich noch einen kleinen Schwenk machen darf: Sie haben eben von der Bedrohung des INF-Vertrags gesprochen. Sie haben das frei formuliert, nicht aus dem Manuskript. Sie haben gesagt, der INF-Vertrag, der Mittelstreckenwaffenabrüstungsvertrag, sei bedroht durch die Bemühungen Russlands – in Kaliningrad ist das wohl –, die Raketen zu modernisieren. (Dr. Ute Finckh-Krämer [SPD]: Nicht Kaliningrad!) Aber Sie haben auch gesagt, in gleicher Weise sei das, was die amerikanische Seite plane, eine Bedrohung. Ich sage Ihnen: Wir müssen Aktion und Reaktion schon sauber auseinanderhalten. Wir können uns gerne darüber unterhalten, wie man auf diese Provokation Russlands, auf diese mögliche Verletzung des INF-Vertrags seitens Russlands reagiert. Aber diejenigen, die sich darüber Gedanken machen, wie man darauf reagieren kann, mit denjenigen auf eine Stufe zu stellen, die diesen, wie wir finden, massiven Rückschritt in der Abrüstungspolitik zu verantworten haben, nämlich den Russen, das finde ich nicht in Ordnung. Wenn, dann sollten wir bitte schön alle Sachverhalte vor dem Hintergrund einer wertebasierten Außenpolitik betrachten. Ich möchte eingehen auf das Verhältnis zwischen zivilen und militärischen Mitteln im Bereich unser Haushaltsaufwendungen. In diesem Jahr haben wir zum ersten Mal das 0,7Prozent-Ziel im Bereich wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erreicht, natürlich auch, weil wir gegenwärtig viel im Rahmen der humanitären Hilfe tun. Ich glaube, es ist völlig klar – das ist in diesem Hause vermutlich auch unstrittig –, dass wir uns das Ziel setzen, diese Quote mindestens zu halten und niemals mehr unter diese 0,7 Prozent Entwicklungshilfeausgaben, unter diese sogenannte ODA-Quote, zu fallen. Aber wir haben eben auch vor drei Jahren – lange bevor Donald Trump am Horizont als Präsident von Amerika zu erkennen war – auf dem Gipfel in Wales verabredet, dass wir uns dem 2Prozent-Ziel der NATO annähern wollen. Dieser Beschluss von Wales der 28 NATO-Mitglieder von vor drei Jahren trägt eben auch die Unterschrift des SPD-Außenministers Frank-Walter Steinmeier. Deswegen waren wir schon über die eine oder andere Äußerung in der Vergangenheit etwas verwundert, (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Die mussten erst mal nachrechnen, wie viel das überhaupt ist!) bei der wir das Gefühl hatten, dass sich die SPD bei der Frage des 2Prozent-Ziels in unserem Commitment ein Stück weit vom Acker macht. Wenn wir mangelnde Verlässlichkeit bei anderen Regierungen beklagen – zum Beispiel den amerikanischen Präsidenten dafür kritisieren, dass er vielleicht etwas zu zögerlich ein klares Bekenntnis zu Artikel 5 des NATO-Vertrages abgegeben hat –, dann sollten wir als Deutsche keinen Zweifel daran lassen, dass wir uns wirklich buchstabengetreu an die NATO-Vereinbarung von Cardiff von vor drei Jahren halten. Ich glaube, wir sollten uns zum Ziel setzen, dass wir zum einen, was die Verteidigungsausgaben angeht, unser Cardiff-Versprechen einhalten und zum anderen auch die zivilen Komponenten zum Zweck der Friedenssicherung und für die Entwicklung der Länder ausbauen. Ich finde die Idee ganz spannend, zu sagen: Es muss 1 Euro zusätzlich für Verteidigung ausgegeben werden, aber eben auch 1 Euro zusätzlich für zivile Maßnahmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich glaube, das wird die Politik der Union für die Jahre 2017 bis 2021 sein. Auf der Basis werden wir sicherlich auch Unterstützung bekommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Jürgen Hardt. – Nächste Rednerin: Dr. Franziska Brantner für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute die Leitlinien, die 13 Jahre nach dem Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ den neuen Rahmen für das Krisenmanagement dieser Bundesregierung darstellen sollen. Wir sind in Zeiten, in denen die Krisen nicht weniger werden, sondern mehr. In den letzten Jahren – das wussten wir auch schon vorher – haben wir nicht nur schmerzlich gelernt, dass Frieden immer mehr ist als eine Waffenruhe, sondern wir haben auch lernen müssen, wie schwer es ist, Frieden zu schaffen. Dafür brauchen wir in der Prävention nicht nur mehr Mediation bzw. mehr Kapazitäten, sondern auch mehr und bessere Rechtsstaatsförderung. Des Weiteren brauchen wir eine Sicherheitssektorreform, Versöhnungsarbeit und ganz konkrete Friedensarbeit vor Ort. Wir diskutieren heute also über ein breites Spektrum, das extrem wichtig ist, um vor Ort überhaupt wieder Frieden denken und voranbringen zu können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Felder brauchen Expertise, Personal, Geld, politischen Willen und vor allem einen langen Atem. Wir alle wissen, dass das meistens nicht schnell geht. Das dauert nicht nur Monate und Jahre, sondern wir müssen eher in Jahrzehnten denken, wenn wir über das Friedenschaffen reden. Angesichts dieser Herausforderungen sind die vorgelegten Leitlinien leider wirklich eine große Enttäuschung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es gibt in ihnen hauptsächlich sehr vage Absichtserklärungen. Zum Beispiel steht in den Leitlinien: Wir wollen bei der Mediation mehr machen. – Ja, aber wie viel wollen Sie denn bis wann erreichen? Auf welche Bereiche soll Deutschland einen Schwerpunkt legen? Wollen wir das Gleiche machen wie Finnland, wie die Schweiz? Oder sieht Deutschland für sich eine andere Aufgabe? Dazu gibt es in den Leitlinien nur eine Leerstelle und keine Antwort. Es gibt zwei andere Beispiele. Herr Gabriel, Sie selber haben die Polizeibeamten erwähnt und gesagt: Ihr Einsatz ist ein sehr wichtiges Engagement. – Damit haben Sie recht. Denn es ist die Aufgabe von Staatlichkeit, das Gewaltmonopol durchzusetzen, und zwar am besten zivil. Die Vereinten Nationen haben für diese Aufgabe über 13 000 Polizeibeamte zur Verfügung gestellt bekommen, aktuell 32 aus Deutschland. Das ist im Hinblick auf Deutschlands Verantwortung eine einfach blamable Anzahl. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich, wenn Sie so ein Papier schreiben, ein Ziel setzen, wie die Schweden es getan haben. Die sagen: Wir setzen 1 Prozent unserer Polizeibeamten in internationalen Einsätzen ein. – Das wäre eine Zielvorgabe, und das wäre ambitioniert. Das hätte ich von Ihnen erwartet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein anderes Beispiel. Wir alle wissen, wie schwierig es ist, Expertisen gut herauszuarbeiten. Wir haben damals dafür die „Deutsche Stiftung Friedensforschung“ gegründet. Deren Stiftungsetat ist aber zu gering. In den Leitlinien hätte stehen können: Wir verdoppeln den Stiftungsetat. Das alles sind konkrete Ziele, die man sich hätte setzen können. Auch dort eine absolute Leerstelle. Jetzt will ich noch einen weiteren Punkt erwähnen. Herr Gabriel, Sie haben gesagt: Das Primat des Politischen muss gelten. – Aber die Leitlinien bringen einen zentralen Rückschritt. Bis jetzt lag die Ressortabstimmung in der Hand Ihres Ministeriums, des Auswärtiges Amtes. In Zukunft liegt sie in der Hand des Auswärtiges Amtes und des Verteidigungsministeriums. Dass Sie dem zugestimmt haben, Herr Gabriel, und hier so große Reden vom Primat des Politischen schwingen: Das ist doch wirklich nichts anderes als Heuchelei. Das ist einfach eine Enttäuschung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie hätten dazu stehen müssen. Das Primat des Politischen – und nicht gemeinsam mit anderen Ministerien –: Genau das muss gelten. Man kann übrigens auch fragen: Warum muss das Entwicklungsministerium dabei sein, warum muss das Verteidigungsministerium dabei sein? Es ist klar: Hier geht es um die Zukunft des Auswärtigen Amtes. Das Primat des Politischen haben Sie nicht durchgesetzt. Wir Grüne wollen stattdessen einen Rat für Frieden, Menschenrechte und Nachhaltigkeit, eine Art Friedens-TÜV, durch den alle Maßnahmen der Regierung – zum Beispiel Rüstungsexporte, Handel, Landwirtschaft – darauf überprüft werden müssen, ob sie dem Auftrag unseres Grundgesetzes, dem Frieden in der Welt zu dienen, wirklich gerecht werden. Das ist nämlich der Auftrag des Grundgesetzes an alle Ministerien und nicht nur an eines. Das muss endlich durchgesetzt werden: dass wir diesem Auftrag auch gerecht werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Mehrere haben erwähnt, dass unglaublich viele Menschen für Deutschland in der Welt unterwegs sind und für den Frieden arbeiten. Es gab die vor kurzem eingeführte Tradition, den Tag des Peacekeepers. Leider hat Ihre Regierung den Termin diesmal abgesetzt. Er wurde auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Es gibt noch kein neues Datum dafür. Es ist auch ein falsches Zeichen an all diese Menschen da draußen, dass man schon im dritten Jahr, in dem dieser Tag begangen wird, sagt: Jetzt haben wir den Termin doch nicht, und wir werden einmal gucken, wann wir das im Herbst – während der Koalitionsverhandlungen – nachholen. – Auch das ist ein schlechtes Signal für diese Menschen. Eigentlich müssten sie eine super Ehrung bekommen – sie erhalten aber gar keine. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Letzter kurzer Punkt. Herr Hardt, Sie haben erwähnt, dass wir das im europäischen Rahmen machen sollten. Darin stimme ich Ihnen komplett zu. Die Europäische Sicherheitsstrategie ist sogar so weit gegangen, dass gesagt wurde: Die Zielsetzung der EU muss der Preemptive Peace sein, der wirklich vorbereitende und durchsetzende Frieden. Dafür gibt es ein ganz konkretes Projekt, dem Deutschland endlich beitreten könnte, nämlich das Europäische Friedensinstitut, das viele Länder der Europäischen Union gegründet haben, um in solchen Situationen mehr Europa voranzubringen. Auch dort ist Deutschland immer noch nicht Mitglied, und das ist auch keine Zielsetzung der Leitlinien. Wir könnten hier Europa ganz konkret stärken und gemeinsam vorangehen. Auch hier ist aber eine Leerstelle. Von daher hoffe ich, dass wir hier im September andere Mehrheiten haben werden. Das Primat des Politischen zu sichern, dem Frieden in der Welt zu dienen: Das sind die Aufgaben. Diese sollten wir dann gemeinsam angehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Franziska Brantner. – Nächster Redner: Thorsten Frei für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Frei (CDU/CSU): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir heute diesen Bericht der Bundesregierung – „Leitlinien der Bundesregierung – Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ – diskutieren, möchte ich zunächst einmal den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtiges Amtes ein herzliches Dankeschön sagen. Es geht hier nämlich nicht nur um 60 Seiten bedrucktes Papier. Vielmehr sind sie in einem monatelangen Diskussionsprozess auch unter Einbeziehung des Bundestages, der Zivilgesellschaft und der Community, wie Sie vorhin gesagt haben, Herr Minister, intensiv erarbeitet worden, und diesen Prozess fand ich mustergültig und stilbildend. Die Leitlinien sind nicht vom Himmel gefallen; Vorredner sind darauf eingegangen. Sie ersetzen im Wesentlichen den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ aus dem Jahr 2004; das müssen sie deshalb, weil der Aktionsplan im Grunde genommen abgearbeitet ist. Wir haben die zivile Krisenprävention institutionalisiert, und wir haben – das wird in diesen Debatten immer wieder vergessen – die dafür eingesetzten finanziellen Mittel in den letzten 12, 13 Jahren mehr als verzehnfacht, wir haben sie verstetigt, wir haben sie überjährig ausgestaltet. Wir haben also genau das getan, was die Adressaten dieser Politik immer gefordert haben. Die Regierung hat das ZIF zu einer echten Entsendeorganisation ausgebaut, und wir haben vor wenigen Wochen hier im Parlament das Sekundierungsgesetz novelliert, wobei wir die soziale Absicherung – auch die psychosoziale Betreuung – der entsendeten Kräfte deutlich verbessert haben. Damit haben wir konkrete Grundlagen dafür gelegt, dass wir in Zukunft noch mehr Menschen in Friedenseinsätze bringen können. Die Zielsetzungen sind im Grunde genommen abgearbeitet. Dass man von Aktionen irgendwann zu Leitlinien kommen muss, um dem Ganzen einen Rahmen zu geben, ist aus meiner Sicht nur konsequent. Ich will dazu zwei Dinge sagen: Erstens. Es gibt – das ist bisher unterschlagen worden – ganz konkrete Selbstverpflichtungen der Bundesregierung, die sich am Ende dieser Leitlinien finden. Die Bundesregierung will sie evaluieren und mit dem Parlament diskutieren. Wir werden natürlich genau schauen, was davon umgesetzt ist und was nicht. Zweitens: das Leitbild. Wir alle würden uns wünschen, dass man das friedenspolitische Leitbild für die Bundesrepublik Deutschland in drei Sätzen definieren kann. Das wird kaum möglich sein. Ich finde, der Mehrzeiler, der sich zu Beginn der Leitlinien findet, trifft es gar nicht schlecht. Dort steht: Es gibt eine historische Verantwortung. Wir haben dadurch ein Problem, dass internationale und regionale Ordnungen infrage gestellt werden, ohne dass es belastbare Alternativen zu ihnen gibt. Deutschland ist das bevölkerungsreichste Land Europas mit der stärksten und dynamischsten Wirtschaft. Das berechtigt uns nicht, uns hinter anderen zu verstecken, sondern das bedeutet, dass wir Verantwortung übernehmen müssen. Dazu kommt: Wir haben auch ein eigenes Interesse. Wir verdienen mehr als die Hälfte unseres wirtschaftlichen Wohlstandes außerhalb der Grenzen Deutschlands. Wir haben die wahrscheinlich am stärksten internationalisierte Volkswirtschaft. Daraus ergeben sich Interessen. Deswegen ist es vollkommen richtig – wie mein Kollege Hardt gesagt hat –, dass wir natürlich auch in Zukunft eine wertegebundene Außenpolitik betreiben wollen, die auf die Universalität der Menschenrechte setzt und die das Friedensgebot der Präambel des Grundgesetzes mit Leben erfüllt, aber dass wir auch unsere Interessen definieren. Wir haben Interessen. Das spüren doch die Menschen bei uns im Lande. Sie spüren, dass Globalisierung nicht nur etwas mit wirtschaftlichen Chancen zu tun hat; Globalisierung hat auch etwas mit Migrationsströmen zu tun; Globalisierung hat auch etwas mit internationalem, häufig islamistischem Terrorismus zu tun. Es liegt doch in unserem Interesse, uns um diese Themen zu kümmern und zu bemühen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vor diesem Hintergrund, glaube ich, ist es absolut richtig, diese Interessen zu definieren. Das heißt aus meiner Sicht auch, zu sagen, was wir nicht machen. Es gibt knapp 200 Länder auf der Erde. In etwa 100 Ländern der Erde gibt es Kriege, Bürgerkriege und Konflikte irgendwelcher Art. Wir können uns nicht um alle kümmern. Deswegen müssen wir klar sagen: Wir haben auch regionale Interessen: Das ist Osteuropa; das ist der Nahe Osten; das ist vor allen Dingen der afrikanische Kontinent. Dort sollten wir unsere Aktivitäten konzentrieren. In diesen Bereichen müssen wir mehr machen. Es geht darum, ressortübergreifend tätig zu sein. Ich will einen Vorschlag in die Runde werfen: Ich glaube, dass dieser ressortübergreifende Ansatz, der vernetzte Ansatz, wie wir ihn diskutiert haben, durch die Bildung eines Bundessicherheitsrates zusätzlichen Nachdruck erhalten könnte. Das wäre ein innovativer Ansatz, der uns weiterhelfen könnte. Ich will etwas sagen, bei dem wir mit Sicherheit unterschiedlicher Meinung sind: Vernetzte Sicherheit bedeutet, den gesamten Instrumentenkasten der Außenpolitik einzubeziehen. Das sind die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit; das ist aber auch das Militär. Es reicht nicht, aufzuschreiben, dass man bündnistreu sein und mit anderen zusammenarbeiten möchte. Vielmehr muss man das letztlich mit Leben erfüllen. Das bedeutet, dass man die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitstellt. Deswegen sind die 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung bis zum Jahr 2024 nicht einfach ein Punkt auf einer Wunschliste, sondern sie sind Grundvoraussetzung dafür, dass wir auch Militär einsetzen können. Ich möchte einen Blick – damit komme ich zum Ende, Frau Präsidentin – auf den Libanon, den Kosovo, Afghanistan und Darfur werfen. Der amerikanische Präsident kürzt die Mittel für Friedenseinsätze und Blauhelmmissionen, beispielsweise in Darfur. Das bedeutet, dass dort die Zivilbevölkerung nicht mehr vor den Konfliktparteien geschützt werden kann. Ist denn das in Ordnung? Aus meiner Sicht, nicht. Ich will, dass wir aus Deutschland heraus eine andere Politik machen. Dafür haben wir jetzt die richtigen Leitlinien. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Thorsten Frei. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte: Julia Obermeier für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Julia Obermeier (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen vier Jahren habe ich als Mitglied des Verteidigungsausschusses unsere Soldatinnen und Soldaten in vielen Ländern besucht, in denen die Bundeswehr für Frieden und Stabilität im Einsatz ist. So habe ich mich in Afghanistan, in Mali, im Kosovo oder im Irak mit unseren Soldaten ausgetauscht und mich über die Einsatzbedingungen informiert. Ich konnte mir auch ein Bild von den Lebensumständen der Menschen vor Ort machen. Meine Truppenbesuche haben mir deutlich vor Augen geführt: Sicherheit und Entwicklung müssen Hand in Hand gehen; denn sie bedingen einander. Ohne Sicherheit gibt es keine Entwicklung und umgekehrt. Natürlich haben Diplomatie, Krisenprävention und zivile Maßnahmen immer Vorrang. Doch auch die Ausbildungs-, Stabilisierungs- und Friedensmissionen sind notwendig. Über den Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten entscheiden wir hier im Parlament nie leichtfertig. Die Militäreinsätze stehen auch niemals allein. Sie sind stets eingebettet in einen umfassenden und vernetzten Ansatz, den Franz Josef Jung zum Markenzeichen der deutschen Sicherheitspolitik gemacht hat. Diesem bedeutenden Grundsatz tragen die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ Rechnung. Sie bilden die strategische Grundlage für das zukünftige internationale Engagement Deutschlands bei Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung. Der Friede soll mit dem vernetzten Ansatz gestaltet werden: als gemeinsames Ziel des Handelns der Ressorts Außen, Entwicklung und Verteidigung. Daher freut es mich, dass es uns in dieser Legislaturperiode gelungen ist, die Etats aller drei Häuser zu erhöhen. In den Leitlinien definiert die Bundesregierung umfangreiche Selbstverpflichtungen. Diese können nur umgesetzt werden, wenn alle relevanten Ministerien eng zusammenarbeiten. Die 50 Selbstverpflichtungen beziehen sich insbesondere auf fünf Ziele: legitime politische Strukturen stärken, ein sicheres Umfeld schaffen, Rechtsstaatlichkeit fördern, wirtschaftliche Grundlagen und Erwerbschancen schaffen sowie eine leistungsstarke Regierungsführung und transparente öffentliche Finanzen. Doch Deutschland kann diese Herausforderungen – auch das geht aus den Leitlinien hervor – nicht alleine bewältigen. Wir brauchen internationale Partnerschaften wie die Europäische Union, die NATO, die OSZE und die Vereinten Nationen. Auch als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates weiß ich, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit ist. Der Europarat hat 47 Mitgliedstaaten und versteht sich als Hüter von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese drei Werte sind grundlegend für die Stabilität von Staaten. In der Ukraine beispielsweise leistet der Europarat einen wichtigen Beitrag zur Krisenbewältigung mit einem eigenen Büro vor Ort. Auch die internationalen Wahlbeobachtungsmissionen sind von großer Bedeutung. Sehr geehrte Damen und Herren, mit den vorgelegten Leitlinien bekennt sich Deutschland zu seiner internationalen Verantwortung. Es ist das erste umfassende Leitbild für das friedenspolitische Engagement Deutschlands. An Frieden und Sicherheit sind wir hierzulande Gott sei Dank gewöhnt. Aber dieser Frieden und diese Sicherheit sind nicht selbstverständlich. Als ich vor vier Jahren zum ersten Mal die Ehre hatte, an diesem Rednerpult zu sprechen, gab es noch keine Annexion der Krim; da gab es noch keinen IS-Terror und auch noch keine Flüchtlingskrise. Kriege und Konflikte rücken immer näher an uns heran, ob am Breitscheidplatz hier in Berlin oder durch russische Sanktionen gegen die Produkte unserer heimischen Landwirtschaft. Kriege und Konflikte haben unmittelbaren Einfluss auf unsere Sicherheit und unseren Wohlstand in Deutschland. Angesichts dieser Weltlage sind die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ eine wichtige Grundlage für unseren weiteren Beitrag zu Frieden und Entwicklung weltweit. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Julia Obermeier. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/12813 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/12969 soll an dieselben Ausschüsse überwiesen werden. – Sie sind damit einverstanden. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 31 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des 5. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes Drucksache 18/12900 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache, die hier stattfindet, 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort Herbert Behrens für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Millionen Menschen tragen gesundheitliche Schäden davon, wenn sie Stickoxidschadstoffen ausgesetzt sind. Wir wissen, dass das Klimagas CO2 dazu beiträgt, dass es zu einem dramatischen Klimawandel kommt. Wir stellen fest, dass die Automobilindustrie bei beiden, bei dem Schadstoff NOx und beim Klimagas CO2, die Werte manipuliert und damit gesundheitliche Schäden und die Klimaschädigung billigend in Kauf nimmt. Das darf es auf keinen Fall weiterhin geben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ein Mitarbeiter von Volkswagen in den USA musste im September 2015 zugeben, dass VW eine Abschalteinrichtung verwendet, die erkennt, wenn ein Auto auf dem Prüfstand im Labor steht. Diese Art Abschalteinrichtung ist in Kalifornien, aber auch in Europa verboten. Dieser Betrug kostete das Unternehmen bis heute in den USA 23 Milliarden Euro. Was ist geschehen? Umweltschutzorganisationen, aber auch der Automobil-Club ADAC haben frühzeitig immer wieder darauf hingewiesen, dass offiziell angegebene Abgaswerte im normalen Fahrbetrieb, teilweise aber auch im Prüflabor nicht eingehalten werden. Das war lange vor dem Auffliegen des VW-Betrugs. Ministerien und Behörden, wie zum Beispiel das Kraftfahrt-Bundesamt, KBA, wurden informiert. Dort allerdings stieß man auf ein Verhalten, das eher dem Verhalten der drei Affen gleicht: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Oder: nichts sehen, nichts hören und nichts sagen wollen. Das können wir auf jeden Fall keinen Tag länger dulden. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Betrogen hat aber nicht nur VW. Auch andere Autohersteller haben ihre Dieselmotoren frisiert und mit angeblich zulässigen Abschalteinrichtungen auf den Markt gebracht. Der Verkehrsminister setzte eine Untersuchungskommission „Volkswagen“ ein, aber der Abgasskandal ist damit nicht aufgeklärt. All dies machte den Untersuchungsausschuss nötig. Der begann seine Arbeit am 7. Juli 2016. Bis zur letzten Zeugenvernehmung am 8. März 2017 wurden 57 Zeugen vernommen, 13 Sachverständige gehört und 4 Gutachten erarbeitet. Bei der Bewältigung dieser Arbeit wurden die engagierten Mitglieder des Ausschusses von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intensiv unterstützt. Als Ausschussvorsitzender gilt mein zusätzlicher Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschusssekretariats, die unter einem großen Zeitdruck eine tolle Arbeit geleistet haben. (Beifall) Es war richtig, diesen Ausschuss einzusetzen, und es war wichtig; denn wir decken Schwachstellen in den Behörden auf, die den Abgasbetrug nicht erkennen wollten oder konnten. Wir zeigen auf, wie die Automobilindustrie Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt. Wir haben erreicht, dass wir hier die Debatte führen, wie wir umweltgerechte, wirtschaftliche und nachhaltige Mobilität gestalten können. Ich kann jetzt aufgrund der kurzen Redezeit leider nur auf zwei Punkte direkt eingehen. Erstens. Das KBA ist für die Zulassung von Fahrzeugen verantwortlich. Beharrlich ignorierten die Verantwortlichen dort und auch das vorgesetzte Verkehrsministerium Hinweise, dass die genehmigten Abgaswerte nicht eingehalten werden. Im Untersuchungsausschuss haben Vertreter des KBA bestritten, dass sie entsprechende Nachprüfungen hätten vornehmen können. Das stimmt aber nicht. Auch für das KBA gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz. In § 24 Absatz 1 dieses Gesetzes heißt es: Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen ... Sie ist also frei. 2011 gab es einen sogenannten Feldtest der Bundesanstalt für Straßenwesen, abgekürzt: BASt. In dem vom Bundesumweltministerium initiierten und damals vom Verkehrsministerium immer wieder gebremsten Projekt wurden auch mehrere VW-Motoren getestet, unter anderem der Betrugsmotor EA189. Einem Mitarbeiter fiel zunächst ein erhöhter CO2-Wert auf. Der BASt-Mitarbeiter wollte klären, woher dieser Wert komme, wurde dann aber von einem Mitarbeiter des KBA ausgebremst. Ich zitiere: Da die CO2-Ermittlung nicht direkter Bestandteil des Projekts ist ... , ist meine Empfehlung, derzeit keine weitere Klärung von VW abzuverlangen. Die Devise war: Nichts hören. Als dann am gleichen Motor auch erhöhte Stickoxidwerte gemessen wurden, hieß es ebenfalls, es handele sich um einen Einzelfall. Zitat: Für mich ergibt sich hieraus nicht die Notwendigkeit weiterer Fragestellungen an die VW AG. Das damalige Verkehrsministerium hatte Kenntnis von dieser Angelegenheit. Die Devise war: Nichts sehen, nichts sagen. Hätte man die Ereignisse damals hinterfragt und auch das umfassende Testprogramm des Umweltbundesamtes angewendet, so hätte man den Dieselskandal möglicherweise bereits im Jahre 2011 aufdecken können, und es hätte nicht die schweren Verwerfungen, beispielsweise bei VW, gegeben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das KBA muss deshalb verpflichtet werden, künftig Hinweisen auf Manipulationen an Fahrzeugen oder einem entsprechenden Verdacht nachzugehen und dem aufsichtführenden Bundesverkehrsministerium unverzüglich zu melden. (Kirsten Lühmann [SPD]: Das haben sie getan!) Zweitens. Aus Antworten auf zahlreiche Anfragen der Linksfraktion geht hervor, dass die Automobilindustrie einen besonders guten Zugang zu dem politischen Spitzenpersonal hat. Die Industrie führt im Kanzleramt Gespräche, während die Umweltverbände und Verbraucherschutzorganisationen ihre Belange kaum bis auf die Ministerialebene vermittelt bekommen. Im Untersuchungsausschuss konnten wir nachweisen, dass wesentliche Entscheidungen faktisch von der Industrie vorgegeben werden konnten. Nur ein Beispiel. Bei den Verhandlungen zum neuen Prüfzyklus Real Driving Emissions, RDE, haben die Konzerne durchgesetzt, dass bei den Grenzwerten für Stickoxide der Faktor der Überschreitung 2,1 betragen darf und nicht 1,6, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen worden war. Dieser skandalöse Sachverhalt ist im Sondervotum der Linksfraktion ausführlich dargestellt. Um den Einfluss der Hersteller auf Regierung und Behörden zulasten der Belange der Umwelt und der Gesundheitsinteressen der Menschen zu begrenzen, müssen Lobbykontakte von der Bundesregierung offen dargelegt werden, und zwar ab sofort. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Skandal ist nicht beendet, leider. Wir sehen es am Beispiel der hohen CO2-Überschreitungen, die immer noch gemessen werden. Der Skandal ist nicht beendet, weil sich der Verkehrsminister weigert, wirklich umfassende Abgasmessungen vorzunehmen, weil er sich weigert, Verbraucherrechte zu stärken. Es gibt also noch viel zu tun. Der Ausschuss hat eine wesentliche Aufklärung geleistet. In der nächsten Wahlperiode können diese Erkenntnisse genutzt werden für Entscheidungen, die die Interessen der Beschäftigten, der Verbraucher und die Gesundheit der Allgemeinheit und nicht einseitig die wirtschaftlichen Interessen der Automobilkonzerne ins Zentrum stellen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Das war auch Ihre letzte Rede, Herr Behrens. Sie haben in den beiden Legislaturperioden, die Sie dem Bundestag angehört haben, im Verkehrsausschuss gearbeitet. Dem ist die Arbeit nicht ausgegangen, nicht nur in dieser Legislaturperiode, sondern sicherlich auch vorher. Da dort in dieser Legislaturperiode aber besonders viel Arbeit war, möchte ich Ihnen im Namen aller Kolleginnen und Kollegen danken und alles Gute für Ihre Zukunft wünschen. (Beifall – Abgeordnete der LINKEN erheben sich) Ulrich Lange hat als nächster Redner für die CDU/CSU das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Ulrich Lange (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir an dieser Stelle, Herr Kollege Behrens, alles Gute für die weitere Zukunft und ein Dankeschön für das Leiten des Untersuchungsausschusses! Aber damit komme ich gleich zurück zur Realität. Als ich gerade Ihre Rede gehört habe, hatte ich den Eindruck, wir saßen in zwei unterschiedlichen Ausschüssen. Ich kann mir nicht verkneifen, das zu sagen. Mich hat Ihre Rede erstaunt. Mich hat aber auch erstaunt, als ich im Februar 2017 auf tagesschau.de gelesen habe: „Lob vom Linkspartei-Politiker für den CSU-Minister“. Sie hatten zur Untersuchungskommission „Volkswagen“ gesagt – ich zitiere Sie wörtlich –: „Das ist eine gute Herangehensweise gewesen.“ Das attestierten Sie damals, im Februar 2017, unserem Bundesverkehrsminister auf tagesschau.de. Diesem Lob kann ich mich eigentlich nur ganz herzlich anschließen. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE]) Der Ausschuss hat eines klar hervorgebracht: dass nämlich die Bundesregierung keine Kenntnis von den Manipulationen hatte und dass der immer wieder genannte Kronzeuge Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe in keiner Weise den an ihn gestellten hohen Anforderungen gerecht geworden ist. Viele Minister haben bestätigt, mit Herrn Resch gesprochen zu haben. Aber letztlich hat sich das nicht bestätigt, anhand keiner Akte; es gab nie Beweise. Auch das sage ich Ihnen, lieber Kollege Behrens. Ich habe immer noch Sigmar Gabriel im Ohr, der gesagt hat, er sei sich mit Blick auf den Charakter von Herrn Resch sicher, dass Herr Resch, wenn er Beweise gehabt hätte, das Ganze zur Anzeige gebracht hätte. Die Umwelthilfe und Herr Resch, die sonst auch nicht die Gerichte und Staatsanwaltschaften meiden, hätten – davon bin ich auch überzeugt – das in Anspruch genommen. Kronzeuge Resch, Umwelthilfe – Totalausfall! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben etliche Sachverständige gehört – Sie haben das ja angesprochen –, die sowohl von Ihrer Seite als auch von unserer Seite benannt wurden. Aber letztlich haben alle Sachverständigen bestätigt, dass es keine Hinweise auf Manipulationssoftware gegeben hat. Ich zitiere Ihren Sachverständigen Kolke – er ist ja interessanterweise nicht von uns benannt worden; uns sagt man ja immer die Nähe zum ADAC nach –, der ausführte, man habe definitiv nie von Abschalteinrichtungen sprechen können. Damit wird doch deutlich, dass es von der Manipulation – und dass es sich bei VW um eine Manipulation gehandelt hat, ist unstrittig – keine Kenntnis auf unserer Seite, aufseiten der Regierung oder anderer Handelnden gab. Lieber Kollege Behrens, klar, es ist Ihre Aufgabe, ein Sondervotum zu erstellen. Aber wenn man Sondervoten macht, sollte man doch bitte bei den Tatsachen bleiben. Ich möchte auf ein Herstellergespräch mit dem KBA hinweisen, das Sie zitieren und bei dem Sie die Jahreszahl 2011 nennen. Aus dem Protokoll geht aber eindeutig hervor, dass das Gespräch 2015, nämlich nach Kenntnis dieser Abschalteinrichtungen, geführt worden ist. Man sollte, um keinen falschen Zungenschlag in solche Berichte zu bringen, bei der Wahrheit bleiben. Eines hat sich nicht bestätigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, nämlich das Oppositionsgeheul vom Staatsversagen oder von der Wegschaumentalität. Das waren rein mediale Floskeln, um etwas aufzubauschen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dass die Messverfahren, insbesondere der NEFZ, Schwächen haben und dass deswegen Messwerte im Labor nicht den realen Werten entsprochen haben oder entsprechen, ist im Endeffekt eine Volksweisheit; das weiß jeder und ist von niemandem bestritten worden. Deswegen hat man sich in einem langjährigen und schwierigen Verfahren auf europäischer Ebene auf den Weg gemacht, hier ein besseres Verfahren, nämlich das Real Driving Emissions, zu entwickeln. Die Sachverständigen haben ganz klar gesagt, dass die Entwicklung eines solchen neuen Messinstruments Zeit braucht. Wenn ich mich richtig erinnere, war es der Sachverständige Hausberger, der gesagt hat: Ich habe mich dabei in keiner Weise irgendwie von der Automobilindustrie beeinflusst gefühlt, sondern es waren technische Fragestellungen, an deren Beantwortung wir hier gearbeitet haben. Man kann also festhalten: Abweichungen? – Ja, wir wussten davon. Herausforderungen? – Ja, man ist sie auf europäischer Ebene angegangen. Aber nochmals, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition: Es gab kein Staatsversagen. Auch das ist Teil der Wahrheit: Die EPA in den USA hat die manipulierte Software nicht selber gefunden. Vielmehr hat VW es der EPA gegenüber aufgedeckt. Das ist ein ganz großer Unterschied in der Sache, den man nicht einfach wegdiskutieren oder beiseiteschieben kann. Nun zu der Frage, ob es eines Untersuchungsausschusses bedarf. Lieber Kollege Behrens, der Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert der Opposition. Sie haben es gezogen. Dass der Untersuchungsausschuss stumpf blieb, lag insbesondere daran, dass der Minister, wie Sie selber gegenüber tagesschau.de eingeräumt haben, auf vorbildliche Weise zielgerichtet und schnell eine Untersuchungskommission eingerichtet hat, um die Vorwürfe zu untersuchen und die ganze Dimension der manipulierten Software aufzuklären. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Dabei ging es doch um den VW-Skandal, nicht um den Abgasskandal!) Insofern ist die Aussage klar: Wir haben den Untersuchungsausschuss gemeinsam gemacht. Wir haben – insbesondere ich als Jurist – viel über Technik gelernt; das war manchmal ganz interessant. Aber letztlich war die Herangehensweise des Ministeriums entscheidend. Für andere Fragen sind Staatsanwaltschaften und Zivilgerichte zuständig, nicht ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich gebe zu: Auch wir von der Union waren über ein paar Auftritte – vorsichtig ausgedrückt – überrascht, erstaunt, verärgert oder enttäuscht. Ich meine zum Beispiel den Auftritt des Herrn Winterkorn. (Beifall der Abg. Kirsten Lühmann [SPD]) Ich sage ganz offen: Dieser Auftritt ließ den notwendigen Respekt gegenüber dem Parlament vermissen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Es war auch eine vertane Chance des VW-Konzerns, der Öffentlichkeit, den eigenen Mitarbeitern und Kunden gegenüber die Dinge zu erklären, die offensichtlich sind. Dass sich Herr Piëch nur über die Zeitung äußert, aber dann aufgrund eines formalen Arguments überhaupt nicht kommt, ist gelinde gesagt am Rande der ... (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Schnellstmögliche Aufklärung durch die Untersuchungskommission habe ich schon genannt. Weitere Versuche der Opposition, im Laufe des Untersuchungsausschusses Internes – auch aus dem Ministerium – zu skandalisieren, lieber Kollege Krischer, waren klassische Rohrkrepierer. Vergleiche mit einer Affäre von Hillary Clinton waren geradezu amüsant. Selbst die Ihnen in dieser Frage nahestehende Süddeutsche Zeitung hat Ihnen politische Geschäftemacherei mit einer Affäre vorgeworfen. Wohlgemerkt, das kommt nicht von uns, sondern von der Süddeutschen Zeitung, die bekanntlich uns nicht so nahesteht wie Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU) Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat schnell gehandelt. (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich zähle das nur noch einmal kurz auf: (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wird es lustig!) die verpflichtenden und freiwilligen Rückrufe, ein ganzes Paket an nationalen Maßnahmen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da muss man ja Luft holen!) – Herr Kollege Krischer, Sie können lachen, aber es ist gehandelt worden. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist was? – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann? Wo? Wie?) Das KBA bekommt in Zukunft vor Erteilung der Typgenehmigung eine Erklärung zu Motorschutzeinrichtungen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist jetzt noch mal gehandelt worden? – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können Sie uns das mal an Praktiken erklären? – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen das ja ablesen! Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben? Hat Ihnen das Ministerium das aufgeschrieben?) Wir haben die Dopingtests. Wir haben die Endrohrmessung. Wir sind weiterhin auf europäischer Ebene unterwegs, um die Dinge zu regeln, die europäisch geklärt werden müssen. Wir würden uns freuen, wenn alle europäischen Partner die Maßstäbe anlegen wollten, die wir in diesen Dingen gerne anlegen würden. Ich verweise da insbesondere auf die europäische Verkehrsministerkonferenz vom 7. Juni 2016. Da hat man ganz deutlich gesehen, wie die Fronten in Europa laufen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat Herr Dobrindt jetzt noch mal gemacht?) – Da nützt alles Lachen oder Grinsen nichts. Helfen Sie lieber mit, (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Wir helfen da nicht mit!) auf diesen Ebenen für entsprechende Beschlüsse zu sorgen! Nun ist der Kollege Gastel nicht da, und der Ministerpräsident Kretschmann war auch nur in der Früh da. Ich kann Ihnen bei diesem Thema einfach nicht ersparen, Sie auf die Widersprüchlichkeit in Ihren eigenen Reihen hinzuweisen. Auf der einen Seite habe ich mich selten so über ein Video amüsiert, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn das Ihre größte Freude im Leben ist, dann tun Sie mir leid!) und auf der anderen Seite hat mich selten etwas so betroffen gemacht, nämlich wie Sie meinen die Öffentlichkeit täuschen zu können, sodass Ihr eigener Ministerpräsident fragt: Was verzapft ihr da eigentlich? (Beifall bei der CDU/CSU) Wir dürfen den Klimaschutz natürlich nicht aus dem Auge verlieren. Deswegen sind die Themen Diesel und CO2-Werte in die Gesamtabwägung mit einzubeziehen. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Ganz genau!) Wir haben heute schon über das Thema Elektromobilität diskutiert; auch daran arbeiten wir. Da können wir von der Union uns auch etwas anderes vorstellen als die Kaufprämie der SPD; das sei hier einmal ganz offen gesagt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die doch beschlossen!) Wir glauben aber, dass Dieselfahrverbote keine Antwort auf die Herausforderung sind, die sich in diesem Zusammenhang stellt. (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben so viel Zeit gehabt!) Es gibt inzwischen eine Reihe guter Vorschläge, mit denen wir uns in den nächsten Monaten auseinandersetzen werden. Dafür brauchen wir den Untersuchungsausschuss nicht; denn das ist unsere politische Aufgabe. Der Untersuchungsausschuss hat gezeigt: Es gab kein Staatsversagen, kein Versagen der Regierung; es war in erster Linie ein VW-Skandal. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man es sich so einfach macht!) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Oliver Krischer hat als nächster Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Uli Lange, Ihre Rede hat eigentlich wieder gezeigt, wie das Schönreden, das Wegdrücken, das Ignorieren der Probleme geht. Sie wollen einfach nicht wahrhaben, was Sie regeln müssen. Sie versuchen, das auszusitzen. Das ist längst der Skandal im Skandal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir müssen noch einmal verdeutlichen, worum es hier eigentlich geht: Weil Automobilhersteller – nicht nur VW; ich rede hier von nahezu allen Herstellern, nicht nur deutschen, sondern auch ausländischen Herstellern – tricksen und betrügen, sind die Stickoxidwerte in unseren Innenstädten so hoch, haben wir Vertragsverletzungsverfahren vonseiten der EU. Am Ende führt die hohe Luftbelastung dazu, dass Menschen ihr Leben oder ihre Gesundheit verlieren. Ich erwarte von jeder Bundesregierung, dass sie sich zuvorderst darum kümmert und dieses Problem löst. Ich erlebe aber seit fast zwei Jahren, seit dieser Skandal bekannt ist, dass Alexander Dobrindt und die Bundesregierung, auch Frau Hendricks, in diesem Bereich überhaupt nichts unternehmen, sondern alles so weiterlaufen lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Dazu muss man nur einen Blick in Ihren eigenen Bericht, in Ihre eigene Bewertung werfen. Dass Regierungsfraktionen versuchen, die Regierung herauszuhalten, und sagen: „Das war alles okay, was die gemacht haben“, erleben wir, glaube ich, bei jedem Untersuchungsausschuss. Sie gehen aber noch einen Schritt weiter. Sie bestreiten, dass es überhaupt ein Problem gibt, und schreiben in Ihrem Untersuchungsbericht, es sei gar nicht erwiesen, dass Stickoxid gesundheitsgefährdend ist. (Ulli Nissen [SPD]: Lüge! – Kirsten Lühmann [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! Was erzählen Sie denn da? – Arno Klare [SPD]: Das steht da nicht drin!) – Doch, das steht da so drin. (Ulli Nissen [SPD]: Das ist doch Unfug! Was erzählen Sie da für einen Quatsch!) Damit stellen Sie die Wissenschaft auf den Kopf, und damit stellen Sie 20 Jahre Gesetzgebung auf den Kopf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist, ehrlich gesagt, ein Skandal. Das ist das Niveau von Trump. Sie brauchen mir ja nicht zu glauben. Aber dann schauen Sie sich doch einmal die Presseerklärung von fünf Gesundheitsorganisationen an, die Anfang dieser Woche veröffentlicht worden ist und in der Sie als Regierungsfraktionen kritisiert werden. Dort heißt es: Was in Ihrem Bericht steht, ist die Auf-den-Kopf-Stellung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Stickoxiden. Das ist, ehrlich gesagt, niveaulos und eine Verhöhnung der Menschen, die unter diesen Schadstoffen leiden; das ist nicht angemessen. Lesen Sie sich durch, was die Gesundheitsorganisationen schreiben. Da bekommen Sie ins Stammbuch geschrieben, was Sie hier machen, meine Damen und Herren. (Kirsten Lühmann [SPD]: Lesen Sie sich mal den Bericht durch! Das wäre hilfreich!) – Ja, lesen Sie Ihren eigenen Bericht. (Ulrich Lange [CDU/CSU]: Lesen bildet! – Gegenruf der Abg. Kirsten Lühmann [SPD]: Denken hilft!) Ich bin froh – da bin ich bei Herbert Behrens –, dass wir diesen Untersuchungsausschuss eingerichtet haben; denn wir haben nachweisen können, dass die Bundesregierung, das Kraftfahrt-Bundesamt und andere Behörden seit über zehn Jahren von dem Problem wissen, dass sie in vielfältiger Weise immer wieder auf ein drastisches Auseinanderfallen von Messstandsemissionen und Realemissionen hingewiesen wurden. Und was ist passiert? Nichts ist passiert. Alle Hinweise sind systematisch ignoriert worden, obwohl Abschalteinrichtungen sogar schon in der EU-Verordnung stehen, obwohl solche Fälle bereits in den 90er-Jahren in den USA bekannt geworden sind, obwohl es zahlreiche detaillierte Hinweise und Gutachten von Umweltorganisationen gibt. Alles ist ignoriert worden. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Herr Zinke, der Präsident des KBA – es ist eigentlich ein Skandal, dass der Mann immer noch im Amt ist –, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) hat ganz offen gesagt, es sei nicht seine Aufgabe, herauszufinden, ob Grenzwerte auf den Straßen überschritten werden, ob die Gesundheit von Menschen gefährdet ist. Meine Damen und Herren, wer sich solche Mitarbeiter leistet, wer wie Herr Dobrindt solche Menschen im Amt hält, der ist mitverantwortlich für einen unserer größten Industrie- und Umweltskandale. Die Verantwortlichkeit zieht sich durch die gesamte Behörde, sie zieht sich durch das Verkehrsministerium und die Bundesregierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir müssen feststellen: Es handelt sich eben nicht nur um einen VW-Skandal. Klar, VW hat es besonders doll getrieben – die haben eine Prüfstandserkennung als Abschalteinrichtung eingebaut –, aber es gibt etliche Unternehmen, die die Abgasreinigung bei 17 oder 20 Grad abschalten. Meine Damen und Herren, das ist illegal, in jedem Fall illegitim. Es kann doch nicht sein, dass in Mitteleuropa eine Abgasreinigungseinrichtung neun Monate im Jahr nicht funktioniert und Alexander Dobrindt und seine Untersuchungskommission sagen: Ja, das ist legal; das akzeptieren wir. – Eines der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses ist, dass von vornherein klar war: Außer VW werden alle mehr oder weniger reingewaschen und freigesprochen. Das ist genau das, was Alexander Dobrindt macht. Das haben wir in vielen Dokumenten nachlesen können, die mit „industriefreundlichen Grüßen“ endeten. Ich hätte mir vorher nicht vorstellen können – das war für mich eine erschreckende Überraschung –, dass in den Bericht ganze Absätze, die die Autoindustrie geschrieben hat, Wort für Wort übernommen werden. Das zeigt, wer bei diesem Thema eigentlich regiert und dass es Ihnen viel wichtiger ist, die Trickser und Betrüger zu schützen und davonkommen zu lassen, statt die Gesundheit der Menschen in den Innenstädten zu schützen. Das muss hier in aller Klarheit gesagt werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ein Tiefpunkt des Ausschusses war für mich persönlich der Auftritt von Bundeskanzlerin Merkel; denn sie hat gesagt, es gehe um Vorkommnisse und Verfehlungen einzelner Ingenieure bei VW. Meine Damen und Herren, ich habe, ehrlich gesagt, noch kein schlimmeres Kleinreden gehört. Man muss einfach sagen: Von Frau Merkel über Herrn Dobrindt stinkt der Fisch vom Kopfe her. Sie sind nicht bereit und willens, die nötigen Konsequenzen zu ziehen. Eine Konsequenz wäre, dass Sie sich die Behördenstrukturen anschauen, dass Sie einmal fragen: Was muss man denn gegebenenfalls ändern? Nichts von dem ist passiert. Es bleibt alles, wie es ist. Man macht so weiter. Man lernt nicht von den Amerikanern, die das Ganze aufgedeckt haben, die VW unter Druck gesetzt haben und damit diese Affäre, dieses Staatsversagen bekannt gemacht haben. Das wäre eine notwendige Konsequenz in Deutschland. Dazu höre ich von dieser Bundesregierung überhaupt nichts. Ein weiteres Thema ist der Verbraucherschutz. Ehrlich gesagt, ist es doch ein Hohn, dass in den USA die Leute entweder ein sauberes Auto bekommen oder entschädigt werden. (Kirsten Lühmann [SPD]: Eben kein sauberes Auto! Das hat die Zeugin deutlich gesagt, dass sie nicht sauber sind anschließend!) In Deutschland bekommen die Leute in der Werkstatt ein Softwareupdate, von dem Sie nicht wissen, was es beinhaltet, und vielleicht noch einen lauwarmen Kaffee zur Begrüßung. Meine Damen und Herren, da müsste die Bundesregierung handeln. Da wäre eine Gruppenklage oder eine Sammelfeststellungsklage genau die richtige Konsequenz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich werfe dieser Bundesregierung und diesem Verkehrsminister vor, dass sie genau das verhindert haben, obwohl Dieselgate der richtige Anlass war. Es kann nicht angehen, dass die Konsequenz von Dieselgate ist, dass die Folgen des Tricksens und Betrügens der Autoindustrie und des im besten Fall noch freundlichen Wegsehens der Bundesregierung bei den Menschen abgeladen werden, den Menschen, die ihre Gesundheit verlieren, und den Autofahrern, die jetzt von Fahrverboten bedroht sind. Herr Lange, wenn Sie sich hier gegen Fahrverbote wehren, ist das doch ein Hohn. Sie und Ihre Bundesregierung haben doch die Fahrverbote verursacht. Wir müssen darüber reden – das wäre der Job des Verkehrsministers –, wie umgerüstet wird, wie die über 10 Millionen Fahrzeuge, die potenziell betroffen sind, sauber werden, wie sie endlich die Grenzwerte einhalten. Herr Kretschmann in Baden-Württemberg kümmert sich darum. Nach zwei Jahren ist endlich auch Herr Seehofer aufgewacht, worüber ich mich freue. Aber von Alexander Dobrindt ist nichts gekommen, bis Anfang dieser Woche. Da lesen wir plötzlich in einer Pressemitteilung, dass es am 2. August 2017 ein Nationales Forum Diesel geben wird – sechs Wochen vor der Bundestagswahl –, bei dem über die Nachrüstung und Umrüstung von vorhandenen Fahrzeugen geredet werden soll. Zwei Jahre lang ist nichts passiert. Meine Damen und Herren, hier wird Show für den Wahlkampf gemacht (Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Aber ganz genau! Und zwar läuft die gerade zur Sekunde!) und am Ende das Problem bei den Autofahrern und bei den Menschen abgeladen, deren Gesundheit Sie ruinieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss kommen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sie können am 2. August weitermachen! Nehmen Sie doch mal eine gute Dosis!) Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich hoffe, in der nächsten Wahlperiode haben wir eine Bundesregierung, die dieses Problem ernst nimmt und die die Konsequenzen aus der Aufarbeitung des Untersuchungsausschusses zu ihrem Programm macht. Die Menschen, die davon betroffen sind, die Millionen betrogenen Autofahrer, die Tausenden, die ihre Gesundheit verloren haben, haben es verdient, entsprechend behandelt zu werden. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Kirsten Lühmann für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Kirsten Lühmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Sehr verehrte Zuhörende! Zu Beginn des Untersuchungsausschusses wurde mir von der Presse die Frage gestellt: Frau Lühmann, ist das denn eigentlich nötig? – Ich habe das Gleiche gesagt wie jetzt: Ja, dieser Untersuchungsausschuss ist nötig, weil es ein demokratisches Recht des Parlamentes ist, Auskunft zu verlangen. – Darum ist er richtig und wichtig für die Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Die zweite Frage, die mir jetzt gestellt wurde, war: Was gab es denn an Erkenntnissen? – Wir haben heute schon einiges gehört. Ich kann mich erinnern: Der Kollege Krischer hat, bevor wir die erste Sitzung hatten, den Verdacht geäußert, es könne hier Staatsversagen vorliegen. Nach jeder Sitzung – völlig egal, wer was gesagt hat – trat er vor die Presse und sagte: Das war wieder die Bestätigung für Staatsversagen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in keiner Sitzung, von keinem Zeugen irgendeinen Hinweis auf Staatsversagen erhalten. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der CDU/CSU) Ja, es ist so, dass die Laborwerte und die Straßenwerte auseinanderfallen. Aber das wussten schon die Politiker und Politikerinnen, die 2007 die europäische Richtlinie verabschiedet haben; das haben sie damals auch sehr deutlich gesagt. Das ist absolut nichts Neues. Allerdings haben sie – das haben uns die Zeugen bestätigt – kurze Zeit später festgestellt, dass das Auseinanderfallen dieser Werte exorbitant anstieg. Darum haben sie schon vor sieben Jahren – nicht erst nach Bekanntwerden der Manipulationen von VW – gesagt: Diesem Umstand müssen wir entgegenwirken; wir brauchen neue Tests im Realbetrieb. – Die wurden auch entwickelt und sind in Kraft getreten. Ab dem 1. September dieses Jahres, also noch in dieser Legislaturperiode, wird es bei jeder neuen Typzulassung die neuen Prüfverfahren geben. Dann werden wir die Situation haben, dass die Werte, die in der Typzulassung stehen, auch im realen Fahrbetrieb erreicht werden, und das ist ein großer Erfolg. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber auch die Euro-6-Fahrzeuge wurden noch mit dem alten Messverfahren geprüft, und auch bei den Euro-6-Fahrzeugen ist es so, dass die Werte, die in der Typzulassung stehen, nicht die sind, die wir im realen Betrieb haben. Aber, Kollege Krischer, das ist legal. Das war 2007 so gewollt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Drei Sachverständige, drei Juristen sagen Nein!) Aber das haben wir ja gerade verändert. Darum war es so wichtig, dass die Behörden, dass die Regierungen, dass die Parlamente in den letzten Jahren nicht weggeschaut haben, sondern etwas getan haben. Den Zeugen wurde im Ausschuss immer wieder die Frage gestellt: Hätten Sie nicht mehr machen müssen? – Alle Zeugen haben übereinstimmend gesagt: Wir hatten niemals Hinweise auf illegale Manipulationen. – Einige von uns haben gefragt: Kann das denn sein? Ich sage ganz ehrlich: Ich finde es schwierig, mit dem Wissen von heute das Handeln der Verantwortlichen von gestern zu verurteilen. Es gibt ganz viele Dinge, die wir uns alle nicht vorstellen konnten, bevor sie passiert sind. (Ulli Nissen [SPD]: Und auch nicht wollten!) – Und auch nicht vorstellen wollten, Kollegin Nissen. – Insofern halte ich das nicht für ein Wegsehen, sondern ich halte es für richtig, dass wir festgestellt haben: Die Verantwortlichen haben nach den rechtlichen Vorgaben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten gehandelt. Deshalb müssen wir diese rechtlichen Vorgaben verändern. Damit komme ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu unseren Schlussfolgerungen. Es sind zehn Punkte, die ich aufgrund der Zeit nicht alle erwähnen kann. Aber ich fange mit einem an: Die Endrohrmessung bei Dieselfahrzeugen haben wir bereits in die Wege geleitet. Die Offenlegung von Motorsteuerungssoftware ist in Deutschland umgesetzt. Ich sage mit Blick auf die nächste Legislatur: Da gibt es noch einiges zu tun. Europa ist nämlich entgegen der Bundesregierung der Meinung, es reiche völlig aus, wenn bei der Typzulassung die Systeme der Motorsteuerung dargelegt werden. Man müsse nicht die komplette Software hinterlegen. Es ist uns klar, dass wir uns bei 1 000 Zulassungen pro Jahr nicht jede Motorsteuerungssoftware bis in den kleinsten Befehl ansehen können. Aber für uns ist wichtig, dass nicht nur das System dargelegt wird, sondern dass auch beim KBA die Steuerungssoftware hinterlegt wird. Das gilt nicht nur für die erste Typzulassung, sondern aus unserer Sicht auch für jedes weitere Update der Motorsteuerungssoftware. Die nächste Frage war: Was ist mit den Richtlinien? – Herr Krischer, Sie haben heute gesagt, die Auffassung verschiedener Automobilhersteller sei illegal oder illegitim. Ich finde es schön, dass Sie wenigstens diese Einschränkung gemacht haben. Wenn die Richtlinie so klar wäre, wie Sie uns glauben machen wollen, dann hätten wir den Konflikt mit Italien nicht. Wir haben bei den Fiat-Fahrzeugen festgestellt, dass es auch dort eine Abweichung gibt. Aus unserer Sicht sind diese Fahrzeuge nicht konform mit der Richtlinie. Die Typzulassungsbehörden in Italien sagen das Gegenteil. Wir haben keine Möglichkeit, zueinander zu kommen. Aber dafür brauchen wir keine Kontrollbehörde, dafür müssen wir nicht das KBA kontrollieren. Was wir brauchen, ist eine vernünftige Clearingstelle auf europäischer Ebene, die, wenn zwei verschiedene Typzulassungsbehörden unterschiedlicher Meinung über die Auslegung sind, eine Entscheidung fällen kann. Auslegungshilfen oder Sonstiges reichen nicht aus. Wir müssen dieser Richtlinie Zähne verschaffen, damit sie vernünftig wirkt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir brauchen auch Lösungen für Bestandsfahrzeuge; dazu wird mein Kollege Arno Klare gleich noch etwas sagen. Wir brauchen für die Menschen, die betroffen sind, bessere Rechtsinstrumente. Das können keine amerikanischen Rechtsinstrumente sein. Im amerikanischen und europäischen Rechtssystem gibt es Unterschiede. Wir als Koalition haben in den Bericht geschrieben, dass die Musterfeststellungsklage den Menschen in Deutschland helfen würde. Es ist schade, dass wir sie nicht mehr verwirklichen können. Wir brauchen vernünftige Sanktionen, die nicht die Halter und Halterinnen treffen, sondern die Automobilherstellenden, und zwar wirksame Sanktionen in einer erheblichen Höhe. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Aber die könnten auch schon jetzt vollzogen werden! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Können wir alles machen!) – Wir müssen diese Sanktionen einführen, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Wie kommt das denn, dass wir die bis heute nicht haben?) und das geht heute so nicht. Kollege Behrens, wir haben im Ausschuss auch diskutiert, dass das nicht geht. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben ein Vertragsverletzungsverfahren!) Also müssen wir es einführen. Insofern sage ich: Ich finde es schön, dass die Automobilherstellenden dem Kollegen Seehofer gesagt haben, sie wollten eine neue Motorsoftware entwickeln. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das nützt aber nichts!) Aber dafür hätten sie zwei Jahre Zeit gehabt, und ich habe keine Lust, so lange zu warten, bis sie kommt. Wenn sie kommt, gilt: Alles, was dabei hilft, weniger Schadstoffe auf unserer Straße zu haben, halte ich für gut. Wir müssen aber jetzt Dinge machen. Schlichte Verbote, liebe Kollegen und Kolleginnen, sind bestenfalls die letzte Option. Was wir benötigen, sind echte Lösungen, und zwar im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, die Mobilitätsbedürfnisse und den Wohlstand der Menschen in unserem Lande. Ich freue mich, wenn wir in der nächsten Legislatur daran arbeiten können. Da haben wir viel zu tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Uwe Lagosky für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Uwe Lagosky (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der deutschen Automobilindustrie arbeiten 815 000 Menschen. Zusammen mit dem vor- und nachgelagerten Bereich arbeiten rund 4 Millionen Menschen für die Automobilindustrie. In meinem Bundesland Niedersachsen sind 120 000 Beschäftigte in der Automobilindustrie tätig. Nimmt man die Zulieferindustrie hinzu, entfallen 30 Prozent der Industriearbeitsplätze in Niedersachsen auf die Automobilherstellung. Ein Großteil davon lebt in meinem Wahlkreis, in Salzgitter, Wolfenbüttel und dem Braunschweiger Land. Ich frage aus deren Sicht: Machen Sie sich eigentlich auch mal Gedanken darüber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, was Sie mit Ihren Aussagen in den Unternehmen und bei den Beschäftigten bewirken? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben wir gerade eben beim Tagesordnungspunkt vorher diskutiert! Waren Sie nicht da? Herr Dobrindt war nicht dabei! – Herbert Behrens [DIE LINKE]: VW hat 23 Milliarden Euro in den Sand gesetzt wegen der falschen Modellpolitik!) Natürlich hat VW durch den Einsatz von nicht gerechtfertigten Abschalteinrichtungen (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Verbotenen!) illegal gehandelt. Das ist in keiner Weise akzeptabel und muss juristisch aufgearbeitet werden; es ist hier schon mehrfach angesprochen worden. Natürlich geht es auch darum, in der Zukunft besser auf die Grenzwerte zu achten und den vorgegebenen Rahmen einzuhalten. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Ja!) Aber das rechtfertigt noch lange nicht einen Feldzug gegen die gesamte deutsche Automobilindustrie. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!) Auch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses rechtfertigen diese Vorgehensweise nicht. Es ist nicht so, dass uns der Untersuchungsausschuss nichts gelehrt hätte. Das Verhör von 57 Zeugen und 13 Sachverständigen hat klargemacht, dass die bestehenden EU-Regelungen Lücken enthalten, die den Herstellern die Möglichkeit boten, bei den Abgasuntersuchungen durchaus zu tricksen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber bei uns ist nichts falsch gelaufen?) Dass es Differenzen zwischen Abgaswerten auf dem Rollenprüfstand und dem Betrieb auf der Straße gibt, ist nicht neu, sondern auf den standardisierten Prüfzyklus NEFZ zurückzuführen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Differenz wurde immer größer! – Gegenruf der Abg. Kirsten Lühmann [SPD]: Genau! Und darum hat man ja auch RDE eingeführt!) Seit 2014 besteht die Möglichkeit, Abweichungen größeren Umfangs auch mit portablen Messgeräten nachzuweisen. Vorher gab es zwar auch Messgeräte, aber sie waren viel zu groß und für den Einsatz auf der Straße nicht praxistauglich. Nach der neuen RDE-Gesetzgebung werden Abgasmessungen künftig neben dem Rollenprüfstand auch mobil, im Straßenverkehr, durchgeführt. Der Untersuchungsausschuss hat aber auch gezeigt, dass die Bundesregierung vor September 2015 weder Kenntnis von Manipulationen noch konkrete Hinweise auf den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen hatte. Im Rahmen des Untersuchungsausschusses ist deutlich geworden, dass es keinerlei Anhaltspunkte für Staatsversagen gibt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, sonst hätten wir den ja nicht!) Das sollte nun auch mal die Opposition einräumen. Anstatt zu skandalisieren, gilt es nun, weitere sinnvolle Gesetzgebungsverfahren auf der EU-Ebene einzuleiten. Wir setzen uns für eine Verbesserung der Abgasuntersuchungen bei Typgenehmigungen ein und sorgen in der Zukunft für Transparenz. Die Automobilindustrie muss nun die Herausforderungen bewältigen, ihre Hausaufgaben machen und die bereits beschlossenen strengen EU-Vorgaben ab September 2017 umsetzen. Ich unterstütze ausdrücklich unsere CDU/CSU-Vorgehensweise, strengere Vorgaben auf europäischer Ebene zu verankern; das beugt nämlich auch Wettbewerbsverzerrung innerhalb des europäischen Marktes vor. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die bisher immer verhindert! Ihre Bundesregierung war immer auf der Bremse gestanden!) Für mich als Sozialpolitiker ist es das erste Anliegen, Arbeitsplätze für die Menschen in Deutschland zu sichern und Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu gewährleisten. Ich denke, da gehe ich auch mit den Kollegen Sozialpolitikern in den anderen Fraktionen konform. Und doch fordern Sie einen radikalen Umbruch in der Automobilindustrie, der ganze Montagehallen stilllegen würde. Nichts anderes bewirken Sie mit einer Forderung, ab 2030 den Verbrennungsmotor nicht mehr herzustellen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo waren Sie, als wir das diskutiert haben?) Wer so etwas in sein Wahlprogramm schreibt, der will das auch umsetzen und sich daran in der Zukunft messen lassen. Weil Sie das so machen, verunsichern Sie sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten in unserem Land. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie wollen Sie die Klimaschutzverpflichtung 2050 erreichen? Sagen Sie das doch mal!) Winfried Kretschmann hat Ihnen gegenüber doch sicherlich gesagt – und ich sage das hier noch mal –, dass diese Termine „Schwachsinnstermine“ sind – Zitat Winfried Kretschmann. Ich wünsche Ihnen, dass die Menschen in unserem Land mal merken, was Sie mit solchen Aussagen anrichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor drei Wochen war ich zu Besuch bei VW im Motorenwerk Salzgitter. Das ist ein Standort, an dem vorwiegend Dieselmotoren hergestellt werden. In Zukunft wird sich der Schwerpunkt vom Dieselmotor zum Benzinmotor verlagern. Das geschieht zwangsläufig aufgrund der Diskussion, die wir haben. Im Moment arbeiten dort insgesamt 7 000 Beschäftigte, die an dieser Verlagerung mitwirken. In Kürze wird auch ein Teil dieses Werkes Elektromotoren und Komponenten dazu herstellen, und zwar im industriellen Maßstab. Darüber hinaus wird das Werk langfristig auf Batterieproduktion setzen. Eines ist aber klar: Zur Vollumstellung der gesamten Produktion braucht es jedoch einen vernünftigen Übergang und eine längere Zeit, um die Produkte entsprechend auf dem Markt für Elektromobilität in Europa zu platzieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Deutschland den Wandel für die Automobilindustrie gestalten. Die Union setzt sich jedenfalls für die Automobilindustrie ein. Sie ist einer der wichtigsten Industriezweige in Deutschland. Wir brauchen einen vernünftigen Wandel, der einen sozialverträglichen Übergang schafft und Arbeitsplätze sichert. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Ulli Nissen für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Ulli Nissen (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Freitag hat sehr spannend und für mich auch historisch begonnen. Wer hätte am Anfang dieser Woche gedacht, dass wir heute die Ehe für alle beschließen würden? Dies haben viele lange gefordert, und sie mussten leider auch lange auf die Umsetzung warten. (Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Aber das war nicht Untersuchungsgegenstand!) Jetzt ging es auf einmal sehr schnell; das freut mich außerordentlich. Manche Dinge gingen schnell; manche Dinge brauchen viel Zeit. Die Aufarbeitung des Dieselgate und vor allem die nötigen Verbesserungen, die folgen müssen, werden vermutlich noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Viel Zeit haben wir auch im 5. Untersuchungsausschuss verbracht. In einem knappen Jahr hatten wir 30 Sitzungen, 57 Zeugen vernommen und 30 Sachverständige gehört. Ungefähr 130 Stunden haben diese Sitzungen insgesamt gedauert. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Aber NSA war besser!) Zunächst müssen wir noch einmal die gestellte Aufgabe realistisch betrachten. Der Ausschuss diente nicht dazu, die internen Vorgänge der Automobilindustrie aufzudecken. Unser Untersuchungsgegenstand war, zu prüfen, ob die Bundesregierung sich im Umgang mit den abweichenden Emissionswerten falsch verhalten hat. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen hat sich die Regierung richtig verhalten. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenig überraschend!) – Natürlich sieht das die Opposition anders; das ist mir völlig klar. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hat aber auch gute Gründe!) Der 700-seitige Abschlussbericht liegt nun vor. Auch wenn die Arbeit des Untersuchungsausschusses damit formal beendet ist, hat sich das Thema leider noch lange nicht erledigt. Es kommen immer noch Schummeleien – ausgesprochen höflich ausgedrückt – anderer Autohersteller ans Licht, und ich befürchte, dass da noch Weiteres folgt. Das macht deutlich, dass noch viel Aufarbeitung nötig ist; aber das ist dann wohl eher die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht die des Bundestages. Unsere Aufgabe ist, Verbesserungen anzugehen und die Rahmenbedingungen deutlich zu verschärfen. Wir müssen aus den Versäumnissen der Vergangenheit Lehren für die Zukunft ziehen; denn wichtig ist, dass die Energie und das Know-how der Automobilindustrie künftig nicht mehr dafür verwendet werden, die Grenzwerte und die Testverfahren möglichst elegant zu umgehen. Vielmehr geht es darum, Technologien zu entwickeln, mit denen die Grenzwerte eingehalten werden können, und sie müssen auch eingehalten werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]) Grenzwerte gibt es ja nicht zum Spaß, sondern weil die Menschen, ihre Gesundheit und die Umwelt geschützt werden müssen. Noch einmal für alle: Durch Autoemissionen sterben deutlich mehr Menschen als durch Autounfälle. Deshalb müssen die gesetzten Grenzwerte eingehalten werden. Zur Überprüfung brauchen wir die Testverfahren im Echtbetrieb. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das ist leider notwendig, wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat. Klar ist: Die Zukunft der Mobilität muss emissionsfrei sein. Klar ist: Wir brauchen eine Verkehrswende. Deshalb fordern wir in unserem SPD-Wahlprogramm ein Bündnis für bezahlbare und nachhaltige Mobilität. Wir werden einen Zeit- und Aktionsplan erarbeiten, aus dem hervorgeht, wie die Mobilität in Deutschland bis 2050 digital, schadstofffrei und barrierefrei gestaltet werden kann. Zum Abschluss des vorläufig letzten Sitzungstages dieser Legislaturperiode möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen, bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei den Mitarbeitern der Fraktion sowie beim Ausschusssekretariat für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Ich wünsche uns allen eine gute Zeit und einen fairen Wahlkampf. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat Carsten Müller für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen gar nicht darum herumzureden: Der von Automobilherstellern begangene Betrug, die Tricksereien und Täuschungen durch die Verwendung von verbotenen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung ist nicht stark genug zu kritisieren. Das hat einen solchen Vertrauensverlust in die insbesondere für unser Land so wichtige Automobilindustrie herbeigeführt, wie wir ihn, jedenfalls mit Blick auf die Automobilindustrie, in der Vergangenheit noch nie zu verzeichnen hatten. Ich bin besonders erschüttert darüber, dass das nicht nur – das ist heute verschiedentlich angesprochen worden – zu einer enormen Verunsicherung bei den Eigentümern von Kraftfahrzeugen geführt hat, sondern eben auch – ich komme, wie mein Vorredner aus der Unionsfraktion, Uwe Lagosky, aus dem Braunschweiger Land – zu einer dramatischen Verunsicherung bei Beschäftigten, (Ulli Nissen [SPD]: Ja!) und das nicht nur in meiner Heimatregion, aber gerade auch dort. Bei Volkswagen in Niedersachsen sind über 100 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, eine noch größere Zahl ist bei den Zulieferern in Lohn und Brot. Sie sind tatsächlich schwer verunsichert worden. Es geht – und das sage ich nicht nur als Lokalpatriot – nicht nur um Volkswagen. Es ist verschiedentlich angesprochen worden: Es gab vormals in Südeuropa ansässige Automobilhersteller, die mit Zeitschaltuhren – um das ganz vereinfacht auszudrücken – gearbeitet haben und dann nach 22 Minuten die Abgasreinigung abgeschaltet haben, andere arbeiteten mit sehr fragwürdigen Temperaturfenstern. Damit will ich das dramatische Fehlverhalten von Volkswagen nicht relativieren, ich will allerdings sagen: Das Problem ist deutlich größer, und wir müssen auch die internationalen Automobilhersteller im Blick haben. Bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses gab es einige Besonderheiten, die mir in Erinnerung geblieben sind: Durch eine Vielzahl von Zeugen und Sachverständigen war es möglich, eine Einordnung von Schadstoffen und deren gesundheitsschädlichen Auswirkungen vorzunehmen. Das war beeindruckend. Das ist wichtig gewesen. Das hat dazu geführt, dass ich die abenteuerlichen Vorwürfe, die der Kollege Krischer noch in der letzten Debatte angeführt hat, nicht mehr gehört habe. Außerdem: Auf Video mitgeschnittene Gespräche von einzelnen Abgeordneten Ihrer Fraktion durch andere Vertreter führen zu einer Teileinsicht, und auch die sachlichen Debatten, die wir führen, sorgen für eine gewisse Bewegung bei Ihnen. Ich bin trotzdem nur schwacher Hoffnung – um das einmal so zu formulieren –; denn mir ist noch etwas Bemerkenswertes in Erinnerung geblieben: Wir wären im Ausschuss etwas schneller vorangekommen, wenn nicht beispielsweise der Kollege Krischer regelmäßig mit Verdrehungen und Unterstellungen versucht hätte, sowohl Zeugen wie auch Sachverständigen seinen Begriff des Staatsversagens in den Mund zu legen. Er wurde nicht nur einmal, er wurde nicht nur zehnmal, er wurde zwanzig-, dreißigmal von Zeugen und Sachverständigen korrigiert; sie haben immer wieder gesagt: Bleiben Sie bitte bei der Wahrheit, Herr Krischer. – Das ist die Aufforderung, die heute an Sie ergeht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Was ist mir noch in Erinnerung geblieben? Mir ist ein vormaliger Vorstandsvorsitzender eines Automobilherstellers in Erinnerung geblieben, der sich plötzlich an gar nichts mehr erinnerte und meinte, eigentlich für gar nichts so richtig verantwortlich zu sein, der aber von nicht unerheblichen Abschlusszahlungen – in Millionenhöhe – profitiert hat. Eine zweite Person ist mir in Erinnerung geblieben. Es geht ja auch um die Verknüpfung von Staat und Automobilindustrie, und dafür gibt es einen markanten Fall: Volkswagen. In Erinnerung geblieben ist mir ein Präsidiumsmitglied des Aufsichtsrats eines Automobilherstellers. Er ist zugleich Ministerpräsident in Niedersachsen; ich sage: noch. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Er schilderte, wie ihn der Skandal erreicht hat. Er hat davon bei der Tagesschau am Samstagabend erfahren. Er hat uns ziemlich präzise und wirklich entwaffnend gesagt, was er dann gemacht hat: Zwei Tage lang gar nichts. Er hat uns gesagt, er ist auf dem Sofa sitzen geblieben. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Krisenmanagement!) Und von diesem Präsidiumsmitglied des Aufsichtsrats sind 100 000 Beschäftigte in seinem eigenen Bundesland abhängig. Eine schiere Katastrophe! (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Unglaublich!) Was ist mir noch in Erinnerung geblieben? Mir ist in Erinnerung geblieben, dass wir bei einem der beiden Kronzeugen der Anklage – so nenne ich sie einmal mit Blick auf Linke und Grüne – wegen vollständiger Erschöpfung, Verwirrung und widersprüchlichster Aussagen die Vernehmung haben abbrechen müssen. So viel zur Validität Ihrer Aussagen. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das ist so nicht ganz korrekt! Sie sollten bei der Wahrheit bleiben! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist absolut unfair! Das ist wirklich das Allerletzte!) – Ich weiß, das tut weh, Herr Krischer; aber Sie müssen das ertragen. Sie können mit der Wahrheit nur schwer umgehen; aber heute müssen Sie das noch einmal ertragen. (Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Sie haben damit ein Problem!) Was lernen wir daraus? Wir haben hart gearbeitet. Wir haben das Thema in die Öffentlichkeit gebracht, große und berechtigte Kritik geäußert. Wir haben insofern auch dazu beigetragen – darauf wurde schon im Rahmen der Debatte über einen Antrag von Ihnen, die wir vor anderthalb Stunden geführt haben, hingewiesen –, dass das Thema „umweltverträgliche, klimafreundliche Mobilität“ stärker beleuchtet wird. Das muss man konzedieren. Dazu hat auch dieser Untersuchungsausschuss beigetragen. Wir müssen daraus jetzt die richtigen Schlüsse ziehen. Im Übrigen ist der richtige Schluss nicht – das muss man in aller Offenheit sagen –, jetzt alles auf die Elektromobilität zu setzen. Das wäre grundverkehrt. Ich bin ein großer Freund von Elektromobilität, dort, wo sie Sinn macht. Aber lassen Sie uns das bitte gemeinsam, frei von ideologischen Scheuklappen, „from cradle to grave“ betrachten, wie der Fachmann das sagt. Wir müssen das Mobilitätswerkzeug vom Bau bis zur Entsorgung, bis zur Verschrottung betrachten. Leider ist es immer noch so – das wird wahrscheinlich auf absehbare Zeit nicht anders werden –, dass die Elektromobilität in Teilbereichen Lösungen anbietet, aber eben nicht in allen Bereichen. Darauf müssen wir alle gemeinsam schauen. Meine Damen und Herren, am Ende des Tages sollte sich dieser Untersuchungsausschuss mit einem von Ihnen behaupteten, aber widerlegten Staatsversagen beschäftigen. Hat die Bundesregierung versagt? Hat der Bundesverkehrsminister versagt? Die klare Antwort – auch das ist heute imposant herausgearbeitet worden – lautet: Nein, eben nicht. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Einzelmeinung!) Warum und woran kann man das festmachen? Damit will ich relativ bald zum Ende kommen. Aber lassen Sie mich noch einige Punkte aufzählen: Es ist umgehend eine Taskforce einberufen worden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, mit den Leuten, die das Problem verantwortet haben!) Ein damaliger Vorstandsvorsitzender ist umgehend zu einem Gespräch einbestellt worden; in dem Moment, in dem das Aufsichtsratsmitglied Ministerpräsident Weil immer noch auf seinem Sofa zu Hause saß. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Wir haben das KBA gestärkt. Wir haben das KBA mit finanziellen Ressourcen ausgestattet, (Herbert Behrens [DIE LINKE]: 27 Stellen mehr!) damit eigene Untersuchungsgeräte angeschafft werden konnten und auch Untersuchungen im Feld durchgeführt werden können. Wir haben die Standards WLTP und Real Driving Emissions gestärkt und für eine beschleunigte Einführung gesorgt. Wir haben es hinbekommen – das ist mir ganz wichtig; das war ein Diskussionspunkt in der ersten Aktuellen Stunde zu diesem Thema, die am 25 September 2015 stattfand –, dass das Thema „Hinterlegung und Offenlegung der Motorsteuerungssoftware“ aufs Tapet gebracht wurde. Das war eine Forderung aus dem Parlament. Die Regierung hat sie sofort aufgenommen und umgesetzt. Auf europäischer Ebene streiten wir dafür, dass bestehende Regelungslücken geschlossen werden. Da müssen wir noch am Ball bleiben. Es muss da noch nachgeschärft werden. Des Weiteren dürfen wir, meine Damen und Herren, den Fahrzeugeignern nicht Steine, sondern wir müssen ihnen Brot geben. Auch das macht die Bundesregierung. Ich finde es außerordentlich lobenswert und vernünftig, dass es zu Nachrüstungsüberlegungen bei Euro5-Fahrzeugen kommt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!) Auch finde ich es lobenswert und vernünftig, dass man darüber Gespräche führt. Man ist da in Bayern vorangegangen. Ich zolle der Leistung Ihres Bundeslandes Respekt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da wird schon seit 70 Jahren dran gearbeitet!) Insofern sind wir auf einem guten Weg. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Bayern! Wo leben Sie denn?) – Mensch, Herr Gastel! (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Seehofer hat gepennt und gepennt und gepennt! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der pennt noch mehr!) – Herr Gastel, ehrlich gesagt: Wenn einer in diesem Saale – es ist schön, dass Sie jetzt da sind – heute am besten nichts sagen sollte, dann sind Sie das. Denn wir alle sind davon ausgegangen, dass Ihnen Ihr grüner Ministerpräsident den Sachverhalt erklärt hat. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat gesagt, was er alles macht! Was Seehofer nicht macht!) Da bin ich aber enttäuscht worden; denn es hat leider nicht gefruchtet. Trotzdem vielen Dank für die spannenden Diskussionen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner in dieser Aussprache hat Arno Klare für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Arno Klare (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herrn! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in Deutschland über 500 Messstationen, die Luftschadstoffe messen. 152 haben im letzten Jahr das Limit von 40 Mikrogramm leider gerissen. Insofern haben wir da in der Tat ein Luftschadstoffproblem. Herr Krischer, wenn Sie jetzt aber hingehen und sagen, wir hätten das nicht oder falsch thematisiert, dann bitte ich Sie, zumindest zur Kenntnis zu nehmen, dass es zwischen Epidemiologie und Toxikologie wissenschaftstheoretische Unterschiede gibt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sie sollten sich, bitte, einmal damit befassen, was „Prävalenz“ und „Inzidenz“ heißt. Das sind klassische Begriffe der Epidemiologie. Von daher reden wir nicht über Kausalitäten, sondern über Korrelationen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Und genau das steht in dem Bericht. Sie nehmen das nicht zur Kenntnis. Ich werfe Ihnen vor, dass Sie das aus Unkenntnis der Sache heraus skandalisieren. Oder es ist so, dass Sie es selber besser wissen. Dann heißt das, was Sie da tun, „Demagogie“. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie die Erklärung der Gesundheitsorganisation gelesen?) Das haben Sie gerade schon einmal bei einem anderen Tagesordnungspunkt bewiesen. Da habe ich Sie darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied zwischen THG-Neutralität und Schadstofffreiheit der Fahrzeuge gibt. Das war – wohlgemerkt – ein ähnlicher Lapsus. Meine Damen und Herren, wir haben 5,9 Millionen Euro5-Dieselfahrzeuge auf der Straße. Und wir haben 6,3 Millionen weitere Altfahrzeuge, die in die Klassen Euro 1 und Euro 4 eingestuft sind. Des Weiteren gibt es noch 1,3 Millionen Euro6-Fahrzeuge, also eine ganze Menge. Wir müssen diesen Menschen etwas anbieten, damit ihre Fahrzeuge – vor allen Dingen die Euro5-Fahrzeuge – sauber werden können. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da kommen Sie nach zwei Jahren drauf!) Ich darf das Präsentationsobjekt leider nicht hier vorne aufstellen. Bei Kirsten Lühmann steht so ein Gerät. Das Ding heißt BNOx. (Abg. Ulli Nissen [SPD] hält ein Gerät hoch) Es ist von einer deutschen Firma gebaut worden. Dabei handelt es sich nicht um ein „Rocket Science“. Dieses Gerät wird mit einem SCR-Katalysator zusammengeschaltet. Bei NOx erzielt es Reinigungswerte von 97 Prozent. Damit ist ein Euro5-Fahrzeug auf Euro6-Qualität – und sogar noch auf eine bessere Qualität – umrüstbar. Herr Dr. Kolke, der gerade schon einmal zitierte Gutachter des ADAC aus Landsberg am Lech, hat das getestet. Er gilt in dem gesamten Bereich als „untouchable“. Auch Dr. Axel Friedrich hat das Fahrzeug getestet. Er sagte, das sei das sauberste Fahrzeug, das er je gefahren hat. (Kirsten Lühmann [SPD]: Hört! Hört!) Das Ding funktioniert also. Dass das auf meinem Platz steht und nicht auf Ihrem und auch nicht auf dem des Ministers, zeigt, dass Sie sich um die Probleme nicht gekümmert haben. Bei Ihnen ist das ein Abzug bei der BNote. Bei Ihnen ist das Parteiversagen und nicht Staatsversagen. (Beifall bei der SPD – Ulli Nissen [SPD]: Sehr gut, Arno!) Sie haben sich um das Ganze nicht gekümmert. Sie waren immer nur an demagogischer Sprechweise interessiert. Und sobald Sie hier vorne stehen, habe ich immer das Gefühl, dass in Ihrem Namen nur noch ein „e“ fehlt. Dann wären Sie treffend beschrieben. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Dieses Gerät kostet ungefähr 1 500 Euro, mit Einbau ungefähr 2 000 Euro. Die Frage ist, wer das den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen das nicht selber bezahlen müssen. (Beifall der Abg. Kirsten Lühmann [SPD]) Denn die haben ihr Euro5-Fahrzeug im besten Glauben gekauft, eines der technisch saubersten Fahrzeuge überhaupt erworben zu haben. Insofern geht es darum, dass die Hersteller – Barbara Hendricks hat das bereits vorgeschlagen – dort doch erheblich in die Tasche greifen müssen. Damit sie vielleicht auch einen betriebswirtschaftlichen Anreiz verspüren: Das, was sie dafür bezahlen müssten, ist ein lächerlicher Betrag gegenüber dem, was sie zahlen müssen, wenn sie ihre Wahnsinnsinvestitionen in die Dieseltechnologie abschreiben und durch Bilanzberichtigungen aus den Büchern tilgen müssen. Insofern bitte ich, darüber nachzudenken, dass die Unternehmen das Gerät einbauen und nachrüsten müssen. Damit sind die Fahrzeuge dann sauber, und damit haben wir dann das Problem für die Bestandsflotte Diesel in der Tat gelöst; denn das Gerät funktioniert. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Donth [CDU/CSU]: Und was kostet das?) – Ich habe es gerade schon gesagt; Sie haben nicht zugehört, Kollege Donth. Ich habe gerade sogar auch schon gesagt, wer das eventuell bezahlen soll. Das kostet pro Fahrzeug ungefähr 2 000 Euro. Ich habe noch einen weiteren Punkt anzusprechen: Ich glaube, wir müssen lernen, dass wir falsch messen. Diese von mir gerade schon bestimmten 500 Messstationen, die es in Deutschland gibt, messen das Hintergrundrauschen. Peter Mock, der auch von Ihnen wahrscheinlich nicht anzugreifen ist, hat uns darauf hingewiesen, dass wir ein anderes Messsystem wählen müssen, das es im Kanton Zürich schon seit 1997 gibt. Die Schweizer haben es in diesem Fall wirklich erfunden. In Großbritannien und in anderen Staaten gibt es das auch, und in Kalifornien kommt es jetzt ebenfalls zur Anwendung. Das System heißt Remote Sensing Device. Das ausgestoßene NOx und die Abgaswerte der Fahrzeuge werden dabei auf der Straße gemessen, und zwar im Abgasstrahl von vorbeifahrenden Fahrzeugen. Der riesige Vorteil ist, dass die Fahrzeuge auch fotografiert werden, sodass man dann die Fahrzeugtypen zuordnen kann. Auf der Corneliusstraße in Düsseldorf – wenn Andreas Rimkus hier wäre, dann würde er das jetzt sofort bestätigen – hat man das Verfahren angewendet und festgestellt, dass 17 Prozent der NOx-Überschreitungswerte, die dort vorkommen, aus den Bussen resultieren, die von der Rheinbahn dort vorbeigeschickt werden. Sie werden jetzt gezielt entdieselt, und dann hat man eine deutliche Absenkung der Werte erreicht. Das ist ein Beweis. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Oder man baut dort das entsprechende Gerät ein – das kann man übrigens auch in Busse einbauen –, aber das ist ein bisschen größer, sodass ich das nicht hier in den Saal hätte tragen können. Das funktioniert also alles. Das ist sehr wichtig. Ein Letztes, was ich sagen will – das ist eine persönliche Bemerkung –: Ich bedanke mich sehr bei dem, der den Ausschuss geleitet hat, bei Herbert Behrens. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herbert, ich habe in der ganzen Zeit des Ausschusses immer das Gefühl gehabt, deine Sitzungsleitung war fair, ausgleichend und nicht auf Konfrontation aus. Manchmal hast du mir ein bisschen viel Fragen gestellt, aber das war dann in deiner Rolle als Abgeordneter der Linken. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das ist die Chance gewesen, ja!) Das war zu ertragen; wir haben es ja überlebt. Das war aus meiner Sicht verdammt gute Arbeit, die da abgeliefert worden ist. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ulli Nissen [SPD], an Abg. Herbert Behrens [DIE LINKE] gewandt: Danke!) Meine letzte persönliche Bemerkung – dann wird das von der Zeit her auch eine Punktlandung –: Ich weiß, dass du dem nächsten Deutschen Bundestag nicht mehr angehören wirst, und ich kann persönlich nur sagen: Ich bedauere das. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich diese Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des 5. Untersuchungsausschusses auf Drucksache 18/12900. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gibt es jemanden, der dagegenstimmt – oder sich enthält? – Dann ist das einstimmig so beschlossen worden, und die Beschlussempfehlung ist angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 32 a bis 32 c auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses (5. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Reformbestrebungen weiter mit Leben füllen – Leistung, Transparenz, Fairness und Sauberkeit in den Mittelpunkt der künftigen Spitzensportförderung stellen Drucksachen 18/12362, 18/12683 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses (5. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Konzept zur Spitzensportreform grundlegend überarbeiten – Beteiligungsrechte für Athletinnen und Athleten verankern Drucksachen 18/10981, 18/12684 c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses (5. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Özcan Mutlu, Monika Lazar, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für verbindliche politische Regeln im internationalen Sport – Menschenrechte achten, Umwelt schützen, Korruption bekämpfen Drucksachen 18/3556, 18/12171 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen bitten, die Plätze zügig einzunehmen, damit wir in der Debatte fortfahren können. Ich eröffne die Aussprache und gebe als erstem Redner in dieser Debatte Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder das Wort für die Bundesregierung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass wir heute am Ende der Wahlperiode noch einmal über die wichtigsten Punkte im Bereich der Sportpolitik sprechen und damit Bilanz ziehen können. Die Fördermittel für den Sport sind in dieser Wahlperiode um 36 Millionen Euro erhöht worden, also ein Plus von 30 Prozent, und damit so stark gestiegen wie in keiner Wahlperiode zuvor, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich möchte es ganz klar sagen: Wir verschließen uns selbstverständlich keinen weiteren finanziellen Forderungen des Sports. Aber natürlich muss das Ganze etatreif sein, genauso wie in allen anderen Bereichen auch. Mehr Geld per Gießkanne bringt gar nichts. Das ist ja auch der Grund, weshalb wir zusammen mit dem organisierten Sport eine einschneidende Reform der Spitzensportförderung auf den Weg gebracht haben. Darin besteht eine enorme Chance für den Sport, mehr Forderungen zu begründen. Die bestehenden Potenziale sollen optimal gefördert werden. Sportler und Trainer stehen zukünftig im Mittelpunkt der Förderung. Bisher war hauptsächlich die Zahl der gewonnenen Medaillen Maßstab für die Förderung. Entscheidend ist zukünftig der Bedarf des Sports, um die vorhandenen Potenziale optimal fördern zu können. Es geht jetzt um die Umsetzung der Reform. Die Mitglieder der PotAS-Kommission, die für die Evaluierung zuständig sind, haben ihre Arbeit zügig aufgenommen, sie sind sehr engagiert am Werk. Gemeinsam mit den Vertretern des DOSB hat man sich jetzt die Attributenliste, also die Liste der Kriterien, genau angeschaut. Dabei geht es gerade um Kriterien wie Qualität der Trainingssteuerung, Talentsichtung, aber natürlich auch Kampf gegen Doping. Mit der Einrichtung von PotAS wird der Forderung nach Objektivität und Transparenz endlich Rechnung getragen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, der sich auch im Antrag der Grünen findet. Ich komme damit zu weiteren Punkten, die in den Anträgen der Grünen aufgeführt sind. In der Tat: Der internationale Sport steckt in einer tiefen Glaubwürdigkeitskrise. Korruption und Doping sind die Hauptprobleme. Ich bin davon überzeugt – das hat insbesondere die beeindruckende Sitzung im Sportausschuss mit Sonderermittler McLaren gezeigt –, dass der Sport schwerlich in der Lage sein wird, aus dieser schweren Krise alleine herauszukommen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!) Wir brauchen einen gesellschaftlichen Diskurs. Es ist meines Erachtens unbedingt erforderlich, dass der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen setzt. Dass der Staat die Integrität des Sports schützt und dass wir in dieser Wahlperiode das Anti-Doping-Gesetz und das Gesetz zur Bekämpfung von Spielmanipulationen auf den Weg gebracht haben, war daher von großer Bedeutung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das Referendum in Hamburg über Olympia sollte eigentlich ein Weckruf sein. Um wieder mehr Akzeptanz für Sportgroßveranstaltungen zu bekommen, müssen die Vergaben endlich nach klaren und vor allem transparenten Kriterien erfolgen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmen Sie doch unseren Anträgen zu!) Was bringen Kriterien, die auf Hunderten von Seiten in Bewerbungen aufgelistet werden, wenn sie am Ende gar nicht berücksichtigt werden? Wir als Bundesregierung sind vor allen Dingen international sehr stark engagiert. Wir tun dies auch auf Ebene der G 20 oder im Rahmen der Weltsportministerkonferenz im Juli dieses Jahres. Ich bin davon überzeugt, dass Europa hier eine viel stärkere Rolle spielen muss. Wir müssen hier viel mehr mit einer Stimme sprechen. Nur so werden wir erreichen, dass sich der internationale Sport wirklich ändert. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor allem Transparenz schaffen und öffentlich diskutieren!) Meine Damen und Herren, ich habe mich entschieden, nicht wieder für den Deutschen Bundestag zu kandidieren. Ich danke allen für die Zusammenarbeit. Ich denke, dass wir durch einen intensiven Diskurs im Sportausschuss, aber auch mit engagierten Vertretern von außerhalb einiges auf den Weg gebracht haben. Ich denke da insbesondere an den Austausch mit dem Dopingopfer-Hilfe-Verein und die Neuauflage des Dopingopfer-Hilfegesetzes. Das ist aus dem Parlament heraus mit entwickelt worden. Ich wünsche mir, dass Sie sich das in der neuen Wahlperiode noch einmal anschauen. Sie sollten sich überlegen, ob das Ganze nicht entfristet werden sollte. Ich glaube, wir sollten uns auch noch einmal damit befassen, ob es bei den geschädigten Hinterbliebenen nicht unter Umständen eine Regelungslücke gibt. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Und die Westopfer! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch Westdoping!) Es kann meines Erachtens nicht darauf ankommen, ob ein Dopingmittel vor oder während der Schwangerschaft eingenommen wurde. Es lohnt sich sicherlich, noch einmal den Blick darauf zu richten. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium durfte ich mich in den letzten acht Jahren mit den Themen beschäftigen und daran mitarbeiten, was für die Zukunft unseres Landes von ganz entscheidender Bedeutung ist: Zusammenhalt der Gesellschaft, Migration und Integration, innere Sicherheit und Digitalisierung. Der Diskurs hierüber wird im Bundestag weitergehen. Neue Abgeordnete werden neue Akzente setzen und neue Erfahrungen einbringen. Politik war für mich von Anfang an ein Mandat auf Zeit. Sich daran zu erinnern, ist am Ende die einzige Möglichkeit, offen für neue Herausforderungen zu bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Sehr geehrter Herr Staatssekretär, auch ich möchte Ihnen im Namen des gesamten Bundestages ganz herzlich danken. Sie waren vier Legislaturperioden – seit 2002 – Mitglied des Deutschen Bundestages und haben sich immer um innenpolitische Themen nicht nur besonders bemüht, sondern in diesem Bereich auch sehr viel bewirkt. Sie haben besonders als Parlamentarischer Staatssekretär – die Funktion als Mittler zwischen Ministerium und Parlament ist ja eine sehr wichtige – die Innenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sehr stark beeinflusst. Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. Es ist auch schön, dass Sie noch einmal daran erinnert haben, dass Mandate immer Mandate auf Zeit sind. Ich glaube, das ist uns allen immer bewusst, wenn auch vielleicht nicht in jeder Minute. Es ist von daher auch wichtig, dass wir an die Zukunft denken. Für diese wünsche ich Ihnen alles Gute. (Beifall) Als nächster Redner hat Dr. André Hahn für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. André Hahn (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die Umsetzung der Spitzensportreform genauso läuft wie die derzeitige Zusammenarbeit von Bundestag, Bundesregierung, Bundesländern und dem organisierten Sport, dann ist der Abstieg in die Regionalliga vorprogrammiert. Am 28. September 2016 stellten Innenminister de Maizière und DOSB-Präsident Hörmann dem Sportausschuss nach monatelangen Geheimverhandlungen ohne vorherige gesellschaftliche Debatte ihr Konzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung vor. Anfang Dezember stimmte der DOSB auf seiner Mitgliederversammlung diesem Konzept bei nur einer Gegenstimme zu, obwohl das Papier zuvor massiv in der Kritik stand (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und immer noch steht!) und auch unvollständig war. Das Grummeln vieler Verbände war unüberhörbar, und manche haben wohl allein deshalb zugestimmt, weil ihnen von der Bundesregierung mehr Geld in Aussicht gestellt worden ist. Genau dieses Geld fließt nun erst einmal nicht. Die DOSB-Spitze hat sich über den Tisch ziehen lassen. Aufgrund der anstehenden Neuwahlen und der folgenden Koalitionsverhandlungen wird über den Haushalt für 2018 erst im kommenden Jahr entschieden. (Matthias Schmidt [Berlin] [SPD]: Aber es läuft doch!) Das ist nicht nur mit Blick auf die Olympischen Winterspiele im nächsten Februar problematisch, sondern beeinträchtigt auch die Vorbereitungen auf Tokio 2020. Trotz Forderungen von ursprünglich allen Fraktionen, den Sportausschuss aktiv in den Diskussionsprozess einzubeziehen, bekommen wir von der Bundesregierung bis heute nur häppchenweise Informationen und erfahren alles Weitere aus den Medien. Die vorliegenden Anträge sollten am 18. Mai eigentlich ohne Debatte in den Sportausschuss überwiesen werden. Nur weil die Linke dem widersprach, (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht nur die Linke!) gab es eine erste Lesung im Plenum, wenn auch nur durch nach Mitternacht zu Protokoll gegebene Diskussionsbeiträge. Dann nahm sich der Sportausschuss nicht einmal 15 Minuten Zeit, um die beiden Anträge in seiner Sitzung am 31. Mai zu beraten. Die Spitzenverbände des DOSB tagten schließlich mit dem Bundesinnenministerium und den Innenministerien der Länder zur weiteren Umsetzung der Reform am 21. und 22. Juni. Am Abend gab es ein Wahlhearing und einen Parlamentarischen Abend des DOSB, auf dem Präsident Hörmann und Minister de Maizière die anwesenden Abgeordneten über einige Ergebnisse der Beratungen informierten, insbesondere über die sich abzeichnenden, womöglich jahrelangen Verzögerungen bei der Einführung des einst als Wundermittel gepriesenen Potenzialanalysesystems, PotAS, mit dem künftige Olympiasieger durch Computerprogramme herausgefiltert werden sollen. Der vorerst letzte Akt in diesem Schauspiel war die Sitzung des Sportausschusses am 28. Juni. Der Antrag der Linken, die Tagesordnung um den Punkt Spitzensportreform mit einem Bericht des Bundesinnenministeriums zu den jüngsten Entwicklungen zu erweitern, wurde von der Koalition abgelehnt. Dabei soll dieses Konzept für viele Jahre die Grundlage für den Spitzensport und dessen Förderung durch Bund und Länder sein. So kann man mit dem Parlament nicht umgehen. (Beifall bei der LINKEN) Ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD: Dass Sie dieses Spiel mitmachen oder sich gefallen lassen, enttäuscht mich zutiefst. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wundert dich das?) Auch wenn für die Linke der Breiten-, Schul- und Gesundheitssport im Mittelpunkt der Sportpolitik steht, stellen wir den Leistungs- und Spitzensport nicht zur Disposition. Wir begrüßen auch das grundsätzliche Ansinnen, die Spitzensportförderung neu zu strukturieren. Das vorgelegte Konzept halten wir aber nach wie vor in mehrfacher Hinsicht für äußerst problematisch. Es fehlen wichtige Bestandteile wie beispielsweise die finanzielle Untersetzung. Nicht akzeptabel sind auch die prekäre Personalsituation sowie die Bezahlung der Trainerinnen und Trainer. Weiterhin völlig unzureichend sind die Möglichkeiten für eine duale Karriere von Spitzensportlern. Was die Trainer angeht: Wer Weltspitze hervorbringen und betreuen soll, der muss auch ordentlich bezahlt werden: ein Bundestrainer mindestens wie ein Gymnasiallehrer, ein Cheftrainer mindestens wie ein Schulleiter. Davon sind wir in einigen Sportarten leider meilenweit entfernt. (Beifall bei der LINKEN) Schließlich muss auch die aus Sicht der Linken nicht akzeptable Fixierung auf Medaillen bei Paralympics und Olympischen Spielen korrigiert werden. Sie darf aus unserer Sicht nicht vorrangiger Maßstab für die Sportförderung von Bund, DOSB und Deutscher Sporthilfe sein. (Beifall bei der LINKEN) Letzte Bemerkung: Es bleibt die Hoffnung, dass nach der Bundestagswahl mit anderen Mehrheiten und deutlich mehr Druck aus den Reihen des organisierten Sports, vor allem vonseiten der Athletinnen und Athleten, ein wirklich zukunftsfähiges Spitzensportförderkonzept entsteht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht Michaela Engelmeier für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eberhard Gienger [CDU/CSU]) Michaela Engelmeier (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Nachdem wir jetzt gerade die Selbstbefassungsrede von André Hahn über die Spitzensportförderreform gehört haben, kann ich nur an dieser Stelle sagen: André, auch ich habe es mir anders vorgestellt. Kollegiale Zusammenarbeit ist dann und wann vielleicht eher angebracht; das ist leider nicht immer der Fall gewesen. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Mit dem Ministerium, ja!) Ich bin ja froh, dass die Linke hier quasi als Rächer des DOSB auftritt, aber eines müssen wir uns auch einmal klarmachen: Der Sport in Deutschland hat eine herausgehobene Stellung in der Gesellschaft. Ich muss Ihnen nicht erzählen, was der Sport alles für dieses Land leistet, nicht nur die Ehrenamtlichen, sondern auch die Athletinnen und Athleten. Deswegen ist es gut, dass wir heute quasi am letzten Sitzungstag in dieser Legislaturperiode über den Sport diskutieren. Wir waren und sind eine erfolgreiche Sportnation. Wir wissen aber auch, dass wir nicht mehr so erfolgreich sind wie früher. Seit Barcelona hat sich die Zahl unserer bei Olympischen Spielen gewonnenen Medaillen quasi halbiert. Deshalb muss man wirklich darüber nachdenken, eine Reform anzustoßen. Das ist passiert. André, in dem Fall gebe ich dir tatsächlich ein bisschen recht: Ich hätte mir gewünscht, dass wir eine öffentliche Diskussion unter Einbeziehung der Sportpolitik geführt hätten. – Aber jetzt liegt diese Reform vor. Diese Reform ist auch sinnvoll, damit alte Strukturen aufgebrochen werden und wir neue Wege im deutschen Spitzensport gehen. Den Kerngedanken der Reform – Unterstützung von zukünftigen Potenzialen; Athletinnen und Athleten stehen im Mittelpunkt – teilen wir. Da sind wir dabei. Den finden wir besonders gut. Für uns, die SPD-Fraktion, ist es aber auch ganz wichtig, dass die Karte an Sportzentren in Deutschland nicht plötzlich ausgedünnt wird, weil bisher erfolgreiche Sportarten weniger Medaillen holen – ich erwähne jetzt einmal die letzten Olympischen Spiele, bei denen die Schwimmer oder die Fechter nicht eine Medaille gewonnen haben –, deshalb keine Förderung mehr bekommen und im Nichts versinken. Das wollen wir nicht. Deswegen haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen wunderbaren Antrag auf den Weg gebracht, mit dem wir eine gewisse Basisförderung für eher weniger erfolgreiche Sportarten fordern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ganz wichtig finden wir auch, dass die Rahmenbedingungen für die Athletinnen und Athleten verbessert werden. Möglichkeiten zur dualen Karriere, Arbeitszeiten und bedingungen von Trainern und Trainerinnen, faire Löhne, sichere Arbeitsplätze, mehr Vollzeitstellen sowie mehr Aus- und Fortbildungen, die Entwicklung einer Alterssicherung für Athletinnen und Athleten gemeinsam mit der Sporthilfe – eine ganz wichtige Geschichte –, all das liegt uns am Herzen. Das würden wir gerne verwirklicht sehen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Eberhard Gienger [CDU/CSU]) Zum Thema Olympia- und Bundesstützpunkte. Diese Stützpunkte können wir nicht einfach willkürlich schließen. Sie wissen, ich komme aus einer Kampfsportart, aus dem Judo. Ich sage Ihnen: Wenn es keine Trainingspartner mehr gibt, dann hat Judo in Deutschland keine Zukunft; dann werden wir keine erfolgreiche Judonation mehr sein. Insofern sollte man das Ganze hinterfragen. Ganz wichtig für mich ist, dass es endlich eine Gleichstellung zwischen paralympischen und olympischen Athleten gibt. (Beifall bei der SPD) Die paralympischen Athleten haben Anerkennung mindestens genauso verdient. Warum auch nicht? Es ist einfach eine wichtige Angelegenheit. Der deutsche Sport war etwas unmütig darüber, dass wir die geforderten 63 Millionen Euro nicht in den Haushalt eingestellt haben. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 63 Millionen?) Das konnten wir nicht. Ich habe letzte Woche versucht, es zu erklären. Aufgrund der Haushaltsgesetzgebung können wir nicht jetzt schon 63 Millionen Euro in irgendeinen Haushalt einstellen, (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es sind 39 Millionen Euro!) der so wahrscheinlich gar nicht beschlossen wird. Wir müssen abwarten, was die Sportpolitikerinnen und Sportpolitiker des nächsten Bundestages dazu sagen. (Zuruf des Abg. Stefan Liebich [DIE LINKE]) Aber ich kann dem deutschen Sport eins versichern: Die SPD will dem Sport nicht das Wasser abgraben. Im Gegenteil: Wir werden die Rahmenbedingungen für den Spitzensport nachhaltig verbessern. Erlauben Sie mir eine kleine Bemerkung, Herr Staatssekretär Schröder: Ich möchte mich bei Ihnen für die sehr vertrauensvolle Arbeit ganz herzlich bedanken. Wir beide gehören einer Koalition an. Wir haben gemeinsam mit Eberhard Gienger oft zusammengesessen. Ich denke, viele Dinge, die wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, waren einfach gut. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Vielleicht sieht man sich bei der einen oder anderen Gelegenheit im Sport. Ich glaube, wir sehen uns am Sonntag in Haifa. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine wunderbare Sommerpause. Es geht weiter. Christian Sachs auf der Tribüne rufe ich zu: Der deutsche Sport – wir sind auf seiner Seite. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Özcan Mutlu hat als nächster Redner das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Özcan Mutlu (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vier Jahre Sportpolitik im Bundestag gehen mit der heutigen Sitzung zu Ende. Ihre Große Koalition verhinderte vier Jahre lang, dass der Sportausschuss öffentlich tagt – als wären wir in einer geheimen Mission. Hier reichen wohlmeinende Worte nicht aus, liebe Michaela Engelmeier. (Beifall bei der LINKEN) Nach zwei Jahren Verhandlungen mit dem DOSB hinter verschlossenen Türen haben Sie uns kurz vor Ende der Legislaturperiode ein Konzept für eine Reform vorgelegt. Ziel Ihrer Reform sind deutlich mehr Medaillen. Sie wollen einen besseren Return of Investment – als wäre der Sport Teil der Marktwirtschaft, der Staat der Investor, die Athletinnen und Athleten die Medaillenproduzenten. Wir sagen: Das ist der falsche Ansatz. (Beifall der Abg. Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) BMI und DOSB loben sich ja sehr gern immer gegenseitig dafür, wie stark die Zustimmung des Sports zum neuen Konzept ausfällt. Was sie dabei allerdings unterschlagen, ist, dass das BMI für die Zustimmung offenbar am Bundestag vorbei Geld in Aussicht gestellt hat, und zwar in Höhe von 39 Millionen Euro. Diese Information habe ich nicht vom Sportausschuss des Bundestages oder vom Bundestag, das wissen wir nur über die gegenseitigen Vorwürfe aus der Presse. Intransparenz lässt grüßen! Aber mit Intransparenz macht man keine Politik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Eine öffentliche Debatte über den Spitzensport in Deutschland hat es bisher leider nicht gegeben. Das bestehende Spitzensportsystem wird mit Ihrer Reform nicht hinterfragt, nicht kritisiert oder gar verändert, sondern nur zementiert. PotAS-Kommission hin, Attribute her, ich frage mich, wie unsere Athletinnen und Athleten im Wettkampf mit Ländern wie Russland und China, deren Haltung zum Doping mehr als fragwürdig ist – ich sage nur: Staatsdoping in Russland –, sauber bleiben sollen, aber dennoch ein Drittel mehr Medaillen als diese Länder erreichen sollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Darin liegt die Krux Ihrer Reform. Deutschland muss einen anderen Weg gehen und Vorbild sein. Wir müssen uns um bessere Perspektiven für Athletinnen und Athleten kümmern; es reicht nicht, liebe Michaela, das einfach nach vier Jahren hier im Bundestag zu sagen. Vielmehr müssen wir uns kümmern und etwas tun. Handeln ist die oberste Prämisse. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Michaela Engelmeier [SPD]: Das tun wir!) Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung der Trainerinnen und Trainer. Sie müssen mit den Athletinnen und Athleten im Mittelpunkt stehen. Wir sagen: Spitzensport und Breitensport gehören zusammen. Ihre Priorität sind lediglich mehr Medaillen, und das ist falsch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wir brauchen mehr Prävention, bessere internationale Zusammenarbeit, Good Governance, klare Konsequenzen und eine unabhängige Anti-Doping-Arbeit. Die Stärkung der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA sowie der verschiedenen nationalen NADAs gehört dazu. Wir brauchen zudem ein wirksames Whistleblower-System gegen Doping, aber auch gegen Spielmanipulation. Wir meinen: Die Sportverbände müssen sich endlich von ihren eingerosteten Strukturen und ihren korrupten Funktionären verabschieden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Auch der WM-Skandal von 2006 ist immer noch nicht vollständig aufgeklärt. Dass hier parlamentarisch überhaupt darüber diskutiert worden ist, mussten wir als Opposition hart erkämpfen. Auch hierbei hat sich die GroKo, obwohl alles öffentlich diskutiert worden ist, vor der Öffentlichkeit gedrückt und den Sportausschuss in dieser Frage immer wieder nichtöffentlich tagen lassen. Ich frage mich, warum. Herr Schröder, Sie haben das Stichwort „Sportgroßveranstaltungen“ bemüht. Dazu sage ich am Ende meiner Ausführungen ganz kurz: Die Bürgerinnen und Bürger in München und Hamburg haben Olympia eine Absage erteilt. Welche Schlüsse ziehen wir daraus? Was machen Sie damit? Dabei ist doch klar: Eine Reform ist auch hierbei bitter notwendig. Es braucht Naturschutz-, Bürger- und Menschenrechtsstandards als Voraussetzung für die Vergabe von Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften. Wir fordern: Bürgerbeteiligung von Anfang an, keine Knebelverträge und keine exorbitanten Kosten! Unseren Antrag dazu haben Sie drei Jahre im Ausschuss schmoren lassen und dann abgelehnt. Summa summarum: Vier Jahre sind vergangen, und fast nichts hat sich bewegt. Man kann mit anderen Worten sagen: Außer Placebo nichts gewesen. – Und das verdient Sportdeutschland nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: So ein Quatsch!) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Gudrun Zollner für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Gudrun Zollner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das letzte Jahr war geprägt von der Diskussion über die Reform des Leistungssports und der Spitzensportförderung. Zahlreiche Gremien und Experten haben an diesem Konzept mitgearbeitet mit dem Ziel, Ressourcen zu konzentrieren, um Deutschland wieder zu einer erfolgreichen Sportnation zu machen. Im Schulterschluss haben uns Sportminister Dr. Thomas de Maizière und DOSB-Präsident Alfons Hörmann im letzten Jahr ihre Vorstellungen im Sportausschuss, dem wir ja alle angehören, präsentiert – im Sportausschuss, der, wie jeder andere Ausschuss auch, nichtöffentlich tagt. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlimm genug!) Mit der Neustrukturierung des Leistungssports wird die Autonomie des Sports gewährleistet und explizit die Gleichstellung des olympischen und des paralympischen Sports verfolgt. Wir wollen sicherstellen, dass Athletinnen und Athleten mit und ohne Behinderung gleichberechtigt betrachtet und ihre spezifischen Anforderungen berücksichtigt werden. Uns allen ist klar, dass es erheblicher finanzieller Mittel bedarf, um die neue Spitzensportförderung umzusetzen. Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden uns für notwendige Mittelaufstockungen einsetzen. (Beifall bei der CDU/CSU) Im Fokus des Leistungssportkonzepts stehen die Athletinnen und Athleten. Sie verdienen eine hohe Wertschätzung nicht nur für ihre sportlichen Leistungen und die Medaillen, sondern für ihr gesamtes Engagement. Das Potenzial der Sportlerinnen und Sportler früh zu erkennen und dann gezielt zu fördern, ist ein zentraler Punkt der Leistungssportreform. Der Blick richtet sich auf die zukünftigen Chancen und nicht auf die Medaillen der Vergangenheit. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: PotAS sagt etwas anderes!) In Abstimmung mit den Bundesländern soll die Nachwuchsförderung deshalb weiterhin und, falls möglich, wohnortnah in den jeweiligen Sportarten angeboten werden können. Dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen vor zu hohen Belastungen ist dabei ein besonders hoher Stellenwert beizumessen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Spagat zwischen dem zeitaufwendigen Training mit dem Ziel, auf den Punkt sportliche Höchstleistungen zu erbringen, und der alltäglichen Existenzsicherung ist eine Herausforderung für jeden Einzelnen. Um die berufliche und finanzielle Zukunft der Spitzensportlerinnen und Sportler ausreichend abzusichern, bedarf es entsprechender Maßnahmen. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen und der Stiftung Deutsche Sporthilfe ganz herzlich zum 50-jährigen Bestehen gratulieren. Die Deutsche Sporthilfe hat viele Spitzensportlerinnen und -sportler aus den unterschiedlichsten Disziplinen finanziell unterstützt und damit zu ihren Erfolgen und ihrer Existenzsicherung beigetragen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine bessere Vereinbarkeit von Schule, Studium und Beruf mit der Spitzensportkarriere erreichen. Für die duale Karriere sind starke Partner bei den Hochschulen und in der Wirtschaft, bei den Handwerkskammern und den Bildungsträgern notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die individuellen sportlichen Bedürfnisse durch Training und Wettkämpfe müssen mit den schulischen und beruflichen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Hier hat die Bundeswehr, neben Bundespolizei und Zoll einer der größten Förderer des olympischen Sports, reagiert. Sportsoldatinnen und soldaten bekommen als Sportlehrer und Ausbilder neue berufliche Perspektiven. Auch ein sportwissenschaftliches Studium mit den Schwerpunkten Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitierung soll ab 2018 an der Hochschule der Bundeswehr in München möglich sein. Für das Gelingen des Reformprozesses halten wir eine unabhängige sowie hauptamtlich geführte Athletenvertretung für unverzichtbar. Dies wollen wir auch finanziell unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Für den sportlichen Erfolg sind die Trainerinnen und Trainer die wichtigsten Bezugspersonen. Für sie und andere gilt es, ein attraktives Berufsbild „Trainer/Trainerin“ zu entwickeln. Zudem gehören gute Aus- und Weiterbildungsstrukturen, faire Arbeitsbedingungen, eine angemessene Vergütung sowie längerfristige Verträge und Arbeitsstellen dazu. Nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch die persönliche Sicherheit der Athletinnen und Athleten ist uns wichtig. Deshalb wäre es richtig, dass die PotAS-Kommission bei der Einteilung der Disziplinen in Förderkategorien vorhandene Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt mitbewertet. Nach der Studie „Safe Sport“ hat rund ein Drittel der 1 800 befragten Kaderathletinnen und -athleten sexualisierte Gewalt im Sport erfahren müssen. Damit alles nur Erdenkliche gegen derartige Vorkommnisse und Gefahren unternommen wird, sollte die Bundesregierung staatliche Zuwendungen künftig von wirksamen Präventionskonzepten abhängig machen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgedeckte Dopingfälle fallen nicht nur auf die Sportlerinnen und Sportler, sondern auch auf die jeweilige Nation zurück. Wir sehen das gerade mehr als deutlich bei Russland, sei es bei der Leichtathletik oder zuletzt im Fußball. Auf nationaler wie auf internationaler Ebene müssen wir deshalb den Kampf gegen Doping weiter vorantreiben und die Welt-Anti-Doping-Agentur stärken. Die Athleten und der Schutz ihrer Gesundheit stehen für uns an erster Stelle. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb gilt für uns: Null Toleranz gegenüber Doping und anderen Formen der Manipulation! Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner in dieser Aussprache hat Matthias Schmidt für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Zuschauertribünen! Wir reden heute über die Spitzensportreform. Ich freue mich, dass wir nun quasi in der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode noch einmal die Gelegenheit haben, uns über den Sport auszutauschen. Das, was der Sportausschuss in dieser Legislaturperiode geleistet hat, kann sich wirklich sehen lassen. Ich finde auch, unsere parteiübergreifende Zusammenarbeit war ausgesprochen gut, weil alle Kolleginnen und Kollegen im Sportausschuss ein Herz für den Sport hatten und weiterhin haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zur Spitzensportreform. „Spiel, Satz und Sieg“, sagt man beim Tennis am Ende. Herr Staatssekretär, ich habe ein bisschen den Eindruck, das Innenministerium habe geglaubt, dass, sobald der Entwurf einer Spitzensportreform vorliegt, der Ruf „Spiel, Satz und Sieg“ erschallt und alles erledigt ist. Aber das ist nicht passiert. Sie sind bewusst nur mit einem zweiten Spieler, dem DOSB, auf den Platz gegangen. Wir hatten gefordert, dass auch der Sportausschuss beteiligt wird; aber Sie wollten das nicht. Sie sind mit diesem zweiten Spieler auf den Platz gegangen und wundern sich nun nach Ihrem ersten Aufschlag, dass ein Return gekommen ist. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr habt das Spiel mitgemacht! Das war ja das Schlimme!) Und der Return war knallhart. Ob er tatsächlich fair war oder unfair, kann ich gar nicht beurteilen; denn diesen Return können wir nur in der Presse beobachten, und in der Presse ist zu lesen, der Sportabteilungsleiter habe zusätzlich 39 Millionen Euro zugesagt. Anstatt es zu bestreiten, wird gesagt, die Vorlage des DOSB sei nicht etatreif gewesen. Wer erinnert denn den DOSB einmal daran, wer nach dem Grundgesetz für die Verteilung der Gelder zuständig ist? (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Bundestag! Nicht Herr Schröder!) Das sind wir hier im Deutschen Bundestag, und da müssen wir auch ein bisschen selbstbewusster auftreten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich habe gesagt: Die Spitzensportreform war ein guter Aufschlag; das war schon nicht schlecht. Der Blick nach vorn ist sehr gut. Es war bisher nicht in Ordnung, dass wir nur auf das zurückgeschaut haben, was in der Vergangenheit geleistet worden ist. Auf das Potenzial abzustellen, ist schon prima. Aber wir müssen an der Spitzensportreform noch ein bisschen feilen, und dazu hat die Große Koalition einen sehr guten Antrag vorgelegt (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Na ja! Na ja!) mit vielen Punkten, über die man reden kann. Darin findet sicherlich auch die Opposition, wenn sie kritisch draufschaut, das eine oder andere Gute. Ich will noch eine Sache hervorheben, über die sich der nächste Deutsche Bundestag unbedingt Gedanken machen muss: Das ist die Altersvorsorge von Sportlerinnen und Sportlern. Die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler verzichten teilweise zehn Jahre auf den Einstieg in ihr Berufsleben, und sie schauen heute auch danach: Was passiert später mit meiner Rente? Wir müssen eine Antwort darauf finden; wir müssen eine Lösung finden. Der einfache Ruf nach einem Rentenpunkt reicht nicht aus. Er ist auch nicht zielführend; er wird das Problem nicht lösen. Ich bin sicher, dass wir, wenn wir mit der Sporthilfe diskutieren, einen Weg finden, der besser ist. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bürgerversicherung!) Hinzu kommt ein zweiter Punkt: IAT und FES, die beiden Institute. Wir werden weltweit um diese beiden Institute beneidet. Wir sollten sie weiter stärken, so wie wir das in der Vergangenheit getan haben. Dritter und letzter Punkt, der mir sehr wichtig ist: die Förderung des Sports von Menschen mit Behinderung. Warum ist mir das so wichtig? Wir haben dafür schon viel getan. Wir sind auf dem richtigen Weg. Aber wir sollten noch mehr tun; denn diese Sportlerinnen und Sportler sind nicht nur sportliche Vorbilder, sondern auch menschliche Vorbilder, und dafür gebührt ihnen allergrößte Anerkennung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin, ich spüre schon Ihren Blick in meinem Nacken; ich komme jetzt tatsächlich zum Schluss. (Heiterkeit – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Sie guckt noch ganz freundlich!) Ich habe am Anfang schon gesagt: Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Sportausschuss; das meine ich wirklich ehrlich. Alle hatten ein Herz für den Sport. Das ist auch gut so. Lassen Sie uns so weitermachen! Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Lieber Kollege, seien Sie froh, dass es nur der Blick ist. (Heiterkeit) Liebe Kollegen, damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Reformbestrebungen weiter mit Leben füllen – Leistung, Transparenz, Fairness und Sauberkeit in den Mittelpunkt der künftigen Spitzensportförderung stellen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12683, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/12362 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Tagesordnungspunkt 32 b. Beschlussempfehlung des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Konzept zur Spitzensportreform grundlegend überarbeiten – Beteiligungsrechte für Athletinnen und Athleten verankern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12684, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/10981 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Tagesordnungspunkt 32 c. Beschlussempfehlung des Sportausschusses zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für verbindliche politische Regeln im internationalen Sport – Menschenrechte achten, Umwelt schützen, Korruption bekämpfen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12171, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3556 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 33 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019 ermöglichen Drucksachen 18/11169, 18/12901 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Michael Groß für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Michael Groß (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war gestern – wie einige andere Kolleginnen und Kollegen – bei einer Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Auf dieser Veranstaltung wurde noch einmal deutlich, wie insbesondere in 55 Großstädten viele Menschen, die mit geringem oder mittlerem Einkommen leben müssen – Rentnerinnen und Rentner, Studenten, aber auch Langzeitarbeitslose –, im Wohnungsmarkt um bezahlbaren Wohnraum kämpfen müssen. Die Veranstaltung hat deutlich gezeigt, dass wir seit etwa fünf Jahren in diesen 55 wachsenden Städten ein Riesenproblem haben. Aber nicht nur dort; denn es gibt auch mittelgroße Städte und größere Landgemeinden, die im Umfeld der Großstädte wachsen und letztendlich mit dazu beitragen, dass Wohnraum knapp wird. Seit etwa fünf Jahren ist statistisch unterlegt, dass die Mieten schneller steigen als die Einkommen. Das wurde sehr lange, insbesondere von Lobbyisten der Wohnungsunternehmen, bezweifelt. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal allen danken, die sich um die Menschen gekümmert haben, die nur schwer Wohnraum finden, weil ihr Einkommen so niedrig ist: Kleinvermieter, (Beifall bei der SPD) ebenso Haus & Grund – auch da gibt es Menschen, die mit dem Thema sehr sozialverantwortlich umgehen –, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie kommunale Wohnungsunternehmen. Eines haben die letzten vier Jahre gezeigt: Der Markt alleine wird es nicht richten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir dürfen es nicht alleine Dritten überlassen, bezahlbaren Wohnraum herzustellen und für die Menschen insbesondere ein Zuhause – dazu gehört auch das Wohnumfeld – zu schaffen. (Beifall bei der SPD) Was haben wir in den vier Jahren gemacht? Wir haben unter anderem die Mittel für die soziale Wohnraumförderung verdreifacht. Ich glaube, das ist ein Erfolg. Dem Bericht der Bundesregierung, dem Bericht von Frau Hendricks, können Sie entnehmen, dass 25 000 Wohnungen mit einer Sozialbindung im Jahr 2016 neu gebaut worden sind; das ist eine Steigerung um etwa 68 Prozent. Wir wissen aber seit vielen Jahren, dass vermehrt Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Leider ist es so, dass einzelne Bundesländer nicht der Aufgabe nachkommen, die Bundesmittel für sozialen Wohnraum zu nutzen. Leider haben wir in der Entflechtungskommission, der Koch/Steinbrück-Kommission, Anfang der 2000er-Jahre die Entscheidung getroffen, dass der Bund nach 2020 keine Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung mehr haben soll; ich halte das für einen großen Fehler. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Wir brauchen eine gemeinsame Verantwortung von Ländern, Kommunen und dem Bund für die Schaffung von sozialem Wohnraum. Einzelne Bundesländer haben das Thema aber sehr ernst genommen, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2016 fast 10 000 neue Wohnungen mit sozialer Bindung geschaffen, aber das war nur möglich, weil das Land die circa 260 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro gehebelt hat. (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hört jetzt auf mit der FDP! – Gegenruf der Abg. Ulli Nissen [SPD]: Das glaube ich auch!) Es wird in den nächsten Wochen und Monaten aufgrund des Koalitionsvertrages spannend, zu sehen, was daraus wird, wenn man die Mietpreisbremse abschafft, wenn man die Kappungsgrenze aushöhlt. Ich kann mit Blick auf die Situation in NRW, besonders in Köln und in Düsseldorf, nur sagen: Das wird, glaube ich, in den nächsten vier Jahren eine schwierige Zeit für Studenten, Rentnerinnen und alle, die finanziell Probleme haben. Ich glaube, dass man nach 2020 dafür sorgen muss, dass die Länder aktiv werden und dass sie, wenn sie Bundesgelder in Anspruch nehmen, auch Wohnraum schaffen. Wir haben eine Mietpreisbremse, die erst einmal dafür gesorgt hat, dass Mieter und Mieterinnen geschützt werden können und dass sie den Weg zum Gericht suchen können. Aber sie funktioniert nicht, weil es keine Sanktionsmechanismen gibt. Außerdem weiß der Mieter aufgrund der fehlenden Transparenz oft nicht, wie viel vom Vormieter verlangt wurde. Das wollen wir korrigieren. Hier wollen wir nachschärfen. Wir haben das Wohngeld erhöht. Ich glaube, auch die Städtebauförderung kann sich sehen lassen. Sie ist ein Erfolgsmodell, ein Erfolgsinstrument, um neben der Aufwertung der Stadtteile diese auch zu gestalten. Wir müssen uns in der nächsten Legislatur um das Thema „Gemeinwohlorientierung, Gemeinnützigkeit“ kümmern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen einen Wohnungsbau, der sich an bezahlbaren Mieten orientiert. Ich glaube, dass man in der nächsten Koalitionsvereinbarung beschreiben muss, was man darunter versteht. Es ist nicht die Zeit ideologischer Grabenkämpfe. Wir müssen aber die belohnen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen und die sich um das Gemeinwesen im Stadtteil kümmern. Das muss unser erstes Ziel sein. (Beifall bei der SPD) Es gibt drei Punkte, die sich aus der Prognos-Studie, die im Auftrag des Verbändebündnisses Wohnungsbau durchgeführt wurde und die in der letzten Woche veröffentlicht wurde, herauskristallisiert haben. Erstens. Ein großer Kostentreiber ist der Bodenpreis. Wir müssen der Spekulation den Boden entziehen. Dazu brauchen wir handlungsfähige Kommunen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Zweitens. Wir müssen das BauGB schärfen, damit der Spekulation der Boden entzogen wird. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Überall!) Drittens. Wir müssen insgesamt dafür sorgen, dass es starke Genossenschaften und starke kommunale Wohnungsunternehmen gibt, die für die entsprechende Zielgruppe Wohnungen bereithalten. (Beifall bei der SPD – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Hätten wir hier alles beschließen können!) – Ja, wir wollen das ja dann vielleicht in einer neuen Koalition vereinbaren. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Aber doch nur im Wahlkampf! Das nervt!) Das ist deshalb so wichtig, weil von den 40 Millionen Wohnungen in Deutschland gerade einmal 4,5 Millionen Wohnungen in öffentlicher Hand oder in Genossenschaftshand sind. Das ist ein viel zu kleines Korrektiv. Diese 4,5 Millionen Wohnungen, die in kommunaler oder genossenschaftlicher Hand sind, machen 60 Prozent der preisgebundenen Wohnungen aus. Insofern müssen diese Akteure unbedingt gestärkt werden. Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Caren Lay hat als nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines freut mich ausdrücklich: dass in den letzten Wochen und Monaten, insbesondere bei den letzten Podiumsdiskussionen, von denen es kurz vor dem Wahlkampf viele gegeben hat, alle Parteien, auch die Union, betont haben, wie wichtig der soziale Wohnungsbau ist und wie gut es war, dass der Bund dafür mehr Geld bereitgestellt hat. (Beifall bei der LINKEN) Das ist wirklich ein Lernprozess, den vor allen Dingen die Union mitgemacht hat. Ich kann mich noch sehr gut erinnern: Als ich vor fünf Jahren an dieser Stelle zum ersten Mal einen Neustart im sozialen Wohnungsbau gefordert habe, kam von Ihrer Seite nur die Antwort: Das ist ja Gropiusstadt, das ist DDR, das ist Plattenbau. Das wollen wir nicht. – Ich finde es gut, dass Sie dazugelernt haben. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt aber zur Bilanz, meine verehrten Damen und Herren. Zu Beginn dieser Legislatur gab es noch 1,5 Millionen Sozialwohnungen. Nach aktuellen Zahlen sind es noch 1,25 Millionen Sozialwohnungen. Das ist also unter dem Strich ein Minus von 250 000 Sozialwohnungen. Das ist wirklich kein Anlass für eine Jubelbilanz. (Beifall bei der LINKEN) Das ist ein weiterer Niedergang des sozialen Wohnungsbaus, und das darf einfach nicht sein. (Beifall bei der LINKEN) Deswegen darf man auch nicht von einer Trendwende sprechen, meine Damen und Herren. Wir haben in der Tat einen Neubau von 25 000 Sozialwohnungen. Aber wir wissen, dass unter dem Strich mindestens 25 000 bis 50 000 Sozialwohnungen wegfallen; das ist die traurige Wahrheit. Dabei brauchen Mieterinnen und Mieter den sozialen Wohnungsbau so dringend wie nie zuvor. In der letzten Woche wurde eine Studie veröffentlicht, die belegt, dass inzwischen die Hälfte der Bundesbürger in angespannten Wohnungsmärkten lebt. Das Schlimmste ist, dass die Mietpreisentwicklung so rasant nach oben geht, die Löhne aber stagnieren. Diese beiden Werte entkoppeln sich immer weiter. Das heißt, wir haben es wirklich mit Wohnungsnot zu tun. Das führt zu einer Enteignung der städtischen Mittelschichten. Deswegen sagen wir als Linke: Wir brauchen höhere Löhne und niedrigere Mieten. (Beifall bei der LINKEN) Wie sind wir dahin gekommen? In der Tat war die Entscheidung 2006, die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau komplett an die Länder zu geben, keine gute Entscheidung. Nur die Linke hat damals dagegen protestiert. Heute sehen wir, wie recht wir damals hatten. (Beifall bei der LINKEN) Es gibt einige Länder, zum Beispiel Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, die über Jahre gar keine Sozialwohnungen mehr gebaut haben. Die Gelder werden in Haushaltslöcher gesteckt oder in Eigentumsmaßnahmen investiert. Über 600 Millionen Euro wurden im letzten Jahr mit den Geldern, die wir vom Bund für den sozialen Wohnungsbau den Ländern geben, für Eigentumsmaßnahmen ausgegeben. Das ist eine falsche Prioritätensetzung, und damit versündigen sich die Länder an den Mieterinnen und Mietern. (Beifall bei der LINKEN) Ich habe noch keinen Wohnungsexperten gehört, der bisher gesagt hat, dass es eine gute Idee war, die Verantwortung komplett an die Länder zu geben. Ich glaube auch, es war ein schwerer Fehler. Es wird höchste Zeit, das rückgängig zu machen. (Beifall bei der LINKEN) Wenn wir es nicht tun, dann kann ab dem Jahr 2020 kein müder Euro des Bundes mehr für den sozialen Wohnungsbau oder für die soziale Wohnraumförderung ausgegeben werden. Das halte ich schlichtweg für eine soziale Katastrophe. Frau Hendricks hat es auch so gesehen. Schade, dass sie nicht mehr da sein kann. Sie hat im August letzten Jahres gesagt: Wir brauchen eine Grundgesetzänderung. – Dann, ein halbes bzw. Dreivierteljahr später, wurde das Grundgesetz an 13 Stellen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs geändert. Es wäre eine Supergelegenheit gewesen, das in einem Rutsch zu beschließen. (Beifall bei der LINKEN) Klar, die CDU/CSU wollte es nicht, aber ich habe, ehrlich gesagt, die SPD nicht kämpfen sehen. Ich weiß, dass Sie sich für diese Forderung jetzt im Wahlkampf starkmachen, auch Herr Schulz. Es früher zu machen, wäre der richtige Zeitpunkt gewesen. Es nur im Wahlkampf zu machen, finde ich, ehrlich gesagt, etwas unanständig. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte zu guter Letzt noch auf einige Gegenargumente eingehen, um vielleicht noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag zu werben, insbesondere bei der SPD und bei den Grünen. Ich habe zum Beispiel in den Medien in den letzten Wochen gehört: Das wird eh nichts mehr. Aber es gibt vielleicht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine neue Gemeinnützigkeit. – Die wollen wir ja auch; aber das eine schließt das andere doch nicht aus. Und auch gemeinnützige Unternehmen freuen sich über direkte Zuschüsse vom Bund. Angesichts der hohen Bau- und Bodenpreise brauchen auch gemeinnützige Unternehmen, die wir erst einmal gründen müssen, zukünftig die Unterstützung vom Bund. (Beifall bei der LINKEN) Ich weiß, meine Damen und Herren, es gab Fehler beim alten sozialen Wohnungsbau. Es ist völliger Quatsch, dass zum Beispiel die Bindungen nach 15 Jahren auslaufen. Aber um diese Fehler zu beheben, muss der Bund endlich wieder in Verantwortung kommen. (Beifall bei der LINKEN) Ich vermute natürlich, dass die eigentlichen Blockierer, diejenigen, die es nicht wollen, natürlich nicht SPD und Grüne sind, sondern in der CDU/CSU sitzen. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja, damit das Weltbild nicht durcheinandergerät!) – Ja, Sie können mich ja gleich gerne vom Gegenteil überzeugen. – Mein Verdacht ist, dass es leider kein Zufall war, den sozialen Wohnungsbau an die Wand zu fahren, (Zuruf des Abg. Ulrich Petzold [CDU/CSU]) sondern dass es politisch gewollt war. Das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall bei der LINKEN – Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Also, es hat ihn keiner an die Wand gefahren! – Ulrich Petzold [CDU/CSU]: 40 Jahre DDR-Wohnungsbau, na bravo!) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es ist eigentlich auch egal; denn man braucht Sie nicht zu zwingen. Wir haben schon heute Morgen gesehen, wie schön es ist, wenn man hier mit rot-rot-grünen Mehrheiten sinnvolle Dinge beschließt. Ich kann nur sagen: Weiter so! Warum jetzt nicht auch die Zustimmung geben, sozialen Wohnungsbau nach 2019 auf den Weg zu bringen? Liebe Sozialdemokraten, geben Sie sich einen Ruck für eine positive Entscheidung. Die Wählerinnen und Wähler werden es Ihnen sicherlich danken. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Sylvia Jörrißen hat jetzt für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Sylvia Jörrißen (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Schon oft haben wir im Hohen Haus über die soziale Wohnraumförderung debattiert. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dank der Opposition! – Ulli Nissen [SPD]: Es hat uns gefreut, dass wir darüber reden konnten!) – Ja, zuletzt vor sechs Wochen, wegen der Großen Anfrage der Linken. Ich glaube, das zeigt ein Stück weit, wie wichtig uns allen gemeinsam dieses Thema ist und wie ernst auch wir es nehmen. Zweifelsohne ist Wohnen die Basis für ziemlich alles, was unser Leben ausmacht. Wohnen muss jeder von uns. Eine angemessene Wohnung muss für jeden da sein und für jeden bezahlbar sein, auch für Bezieher unterer und mittlerer Einkommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber, meine Damen und Herren, die Wohnungsmärkte sind differenziert, und genauso differenziert müssen auch unsere Antworten sein. Vor allem, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir als Bundespolitiker unseren Fokus zumindest mit auf die Themen richten, für die der Bund überhaupt zuständig ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Für den sozialen Wohnungsbau ist der Bund seit der Föderalismusreform 2006 nicht mehr zuständig. Dennoch haben wir in dieser Legislaturperiode alles darangesetzt, seine Förderung wiederzubeleben. (Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU]) Die Zahl der Sozialwohnungen ist seit 2002 um etwa 1 Million geschrumpft. Jährlich fallen rund 80 000 Wohnungen aus der Belegungsbindung. Nach dem aktuellen Bericht der Bundesregierung wurden 2016 insgesamt fast 62 000 Wohnungen gefördert, über 24 000 davon neu gebaut. Das entspricht einem Plus von 10 000 neuen Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und im Saldo?) Festzustellen ist allerdings, dass durch die Verdoppelung der Kompensationsmittel in 2016 keine entsprechende Verdopplung der Zahl der geförderten Sozialwohnungen erzielt wurde, (Beifall bei der CDU/CSU – Ulli Nissen [SPD], an die CDU/CSU gewandt: Was gibt es denn da zu klatschen?) vor allem deshalb, weil die Länder ihren Mitteleinsatz nicht im gleichen Maße wie der Bund erhöht haben. Meine Damen und Herren, es geht mir hier nicht darum, den Schwarzen Peter der Verantwortung weiterzureichen. Es geht ganz klar um Zuständigkeiten. (Beifall der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU]) Die föderale Kompetenzordnung für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung ist bis 2019 und darüber hinaus klar verfassungsrechtlich geregelt: Hierfür sind die Bundesländer zuständig. (Beifall bei der CDU/CSU) Das wollten die Bundesländer so, und das macht auch Sinn, da sich die Wohnungsteilmärkte regional sehr unterschiedlich entwickeln und die Länder passgenaue Maßnahmen für die Teilmärkte auf den Weg bringen können. (Ulli Nissen [SPD]: Das wäre schön!) – Ja. – Entscheidend ist eben nur, dass die zur Verfügung gestellten Mittel auch zweckgebunden eingesetzt werden, nämlich für den Bau von bezahlbaren Wohnungen und nicht für Investitionen außerhalb der Wohnraumförderung; aber genau dafür wird bis heute noch ein Teil der Mittel genutzt. Das nenne ich ein verantwortungsloses Verhalten der Länder. (Caren Lay [DIE LINKE]: Das erzähle ich der CDU in Sachsen! Da freut die sich!) Zahlreiche Debatten haben wir hierzu schon geführt. Fakt ist, dass die Länder sehr unterschiedlich mit den Geldern umgehen. Obwohl wir als Bund keine Zuständigkeit mehr haben, entziehen wir uns hier nicht der Verantwortung. Wir haben die Kompensationsmittel deutlich erhöht. Von 2016 bis 2019 erhalten die Länder insgesamt über 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Allein in diesem Jahr sind es 1,5 Milliarden Euro. Nachdem die Kompensationsmittel 2019 ausgelaufen sind, stehen den Ländern ab 2020 zusätzliche Umsatzsteuermittel zur Verfügung. Dies war in den Verhandlungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine Forderung der Länder. Wegfallende Kompensationsmittel werden also durch andere Mittel kompensiert. Die Länder erhalten nicht weniger, sondern mehr Geld, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Eine Grundgesetzänderung, die hier eine gemeinsame Zuständigkeit vorsah, wurde von den Ländern ausdrücklich abgelehnt. Damit bleibt die vollständige Verantwortung bei den Ländern. Darauf haben wir uns am 14. Oktober 2016 geeinigt, und damit wurde ausdrücklich dem Wunsch der Länder entsprochen. Nun müssen die Länder in eigener Verantwortung entscheiden, wie sie ihre Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen. Zu diesen Aufgaben gehört selbstverständlich auch die soziale Wohnraumförderung. Als Bund werden wir dies weiterhin beobachten und anmahnen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns aber auch über die Bereiche sprechen, für die der Bund zuständig ist. Denn soziale Verantwortung in der Wohnungspolitik bedeutet mehr als nur sozialer Wohnungsbau, und wir übernehmen sie erfolgreich. Neben der Objektförderung bauen wir auch auf die Subjektförderung. Hier betrachten wir die individuelle Situation der Menschen und fördern über das Wohngeld, das wir in dieser Wahlperiode deutlich erhöht haben. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Und das kommt dann auch da an, wo es hinmuss!) Seit Januar letzten Jahres profitieren 870 000 Haushalte davon, und über ein Drittel der Bezieher sind als neue Berechtigte dazugekommen. Wir haben bereits im Gesetz eine regelmäßige Überprüfung – alle zwei Jahre – verankert, so wie es die Bauministerin erst kürzlich gefordert hat. Die regelmäßige Überprüfung der Höchstbeträge für Mieten, der Mietstufen und der Höhe des Wohngeldes steht bereits in § 39 des Wohngeldgesetzes. Meine Damen und Herren, der Schutz der Mieter erfolgt darüber hinaus durch eine ausgewogene mietrechtliche Flankierung, wobei ein soziales Mietrecht immer die berechtigten Interessen beider Seiten, die des Mieters auf der einen Seite und die des Vermieters, also des Eigentümers, auf der anderen Seite, im Blick haben muss. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Auch das ist richtig!) Wir haben ein sehr ausdifferenziertes Kündigungsschutzsystem, das nur wirklich berechtigte Kündigungen zulässt. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss dringend reformiert werden!) In dieser Wahlperiode haben wir mit der Mietpreisbremse die Rechte der Mieter weiter ausgebaut. Herr Groß, jetzt können wir darüber streiten, ob sie funktioniert. (Ulli Nissen [SPD]: Da müssen wir intensiv nachschauen, bei der Mietpreisbremse, aber äußerst intensiv!) Der Deutsche Mieterbund jedenfalls bestätigt, dass Mieter in allen Konstellationen, in denen sie sich auf die Mietpreisbremse berufen haben, in den Urteilen ausnahmslos recht bekommen haben. (Ulli Nissen [SPD]: Aber leider erst ab Widerspruch und nicht ab Beginn der Miete!) Meine Damen und Herren, die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen ist ein oberes Ziel unserer Fraktion. Um den Druck aus den überhitzten Märkten zu nehmen, ist es vor allem wichtig, neuen Wohnraum zu schaffen. Aber die Fokussierung allein auf den sozialen Wohnungsbau reicht dabei nicht aus. Wir müssen auch privates Kapital mobilisieren. Aus einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung geht hervor, dass private Vermieter mit etwa 15 Millionen Wohnungen die mit Abstand größte Anbietergruppe auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt sind. Sieben von zehn Wohnungen privater Vermieter befinden sich in Mehrfamilienhäusern. Wir müssen auch diese Gruppe unterstützen; denn sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung unserer Gesellschaft mit Wohnraum. (Beifall bei der CDU/CSU) Eine steuerliche Förderung hätte, richtig eingesetzt, schnell und genau dort wirken können, wo der Druck auf die Wohnungsmärkte am größten ist. (Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und warum habt ihr das nicht gemacht?) Insofern hat es mich sehr enttäuscht, dass dies mit unserem Koalitionspartner nicht möglich war. (Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Mindrup [SPD]: Gott sei Dank! Wir verschwenden kein Geld!) Denn dieses Mittel war nicht nur eine Forderung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen, sondern auch ein gemeinsamer Vorschlag Ihrer Bauministerin und des Bundesfinanzministers. (Beifall bei der CDU/CSU) Zu kurz kommt mir derzeit auch der Blick auf das selbstgenutzte Wohneigentum. Deutschland liegt mit seiner Eigentumsquote im europäischen Vergleich an vorletzter Stelle. Wir müssen dringend auch diese Form des Wohnens fördern, vor allem für Familien und Bezieher mittlerer Einkommen. Selbstgenutztes Wohneigentum stabilisiert Wohnquartiere, ist eine wichtige Altersvorsorge und macht durch Umzugsketten am Ende immer auch eine Mietwohnung frei. Meine Damen und Herren, egal wie: Wir müssen bauen, bauen, bauen. Sinkende Kosten beim Bauen – ich wäre schon mit nicht ständig weiter steigenden Kosten zufrieden – wären ein wichtiger Faktor, um Investitionen anzuregen, und auch eine Voraussetzung, dass die Mieten bezahlbar bleiben. Im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen wurden einige Kostentreiber identifiziert und Maßnahmen entwickelt, die hier entgegenwirken. Diese müssen mit noch mehr Nachdruck umgesetzt werden. Gleichzeitig muss auch die Verwaltung ihren Teil dazu tun. Prozesse sind zu straffen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Nachverdichtung und Aufstockungen sind ein wichtiges Instrument, jedoch nicht immer möglich und auch nicht ausreichend. Wir müssen unsere Kommunen dazu bringen, mehr und zügiger Bauland auszuweisen. (Beifall bei der CDU/CSU) Zu guter Letzt müssen wir auch mutig sein, beim Bauen auf Innovation zu setzen. Serielles und modulares Bauen wird in Zukunft wichtiger werden. Mit hohen Vorfertigungsgraden sind erhebliche Einsparungen möglich, zeitlich und finanziell. Hier müssen innovative Formen entwickelt werden, selbstverständlich bei gleichzeitiger Berücksichtigung der baukulturellen Qualitäten. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat denn die Union bei dem Thema in dieser Legislaturperiode gemacht? Nichts!) Meine Damen und Herren, wir haben viel geschafft in dieser Legislaturperiode. Wir sind noch nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Christian Kühn hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als nächster Redner das Wort. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was man nicht alles machen soll, Michael Groß: Spekulationen unterbinden, sich Bodenpolitik widmen, sich einer neuen Gemeinnützigkeit stellen. Ich kann hier nur eines sagen: Wir Grüne haben in dieser Legislaturperiode die Bauministerin nicht gestellt. Wir haben sie nicht gestellt, sondern die SPD. Sie hätten sich all dieser Fragen annehmen können. Das habt ihr aber nicht in ausreichendem Maß getan. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Spätestens 2019 haben wir ein Riesenproblem: Die Fördermittel für sozialen Wohnraum laufen aus, die Schuldenbremse greift ab 2020, und der Bund verliert seine Zuständigkeit. Diese Große Koalition feiert sich dafür, dass sie die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau in wenigen Jahren um das Dreifache erhöht hat. Aber Sie haben damit nichts erreicht. Das ist nur ein Strohfeuer. Das wird keinen nachhaltigen Effekt auf die Entwicklung des bezahlbaren Wohnens in Deutschland haben. Sie haben sich der zentralen Frage, wie bezahlbares Wohnen im nächsten Jahrzehnt zu sichern ist, nicht gestellt. Das ist ein Armutszeugnis für die Große Koalition. Sie hätten hier mehr erreichen können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Klaus Mindrup [SPD]: Was ist mit euren Bundesländern?) Die Verteilungskämpfe in den Ländern werden ab 2020 zunehmen. Bildung als Infrastrukturaufgabe, Kinderbetreuung, gute Verkehrsinfrastruktur, Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Investitionen in Sicherheit – all dem müssen wir uns in der nächsten Legislaturperiode stellen. Der Bund muss nachhaltig in bezahlbares Wohnen investieren; denn die Länder werden diese Mammutaufgabe in den nächsten Jahren nicht stemmen können. Wir Grüne stehen, im Gegensatz zur CDU/CSU, an der Seite der Bundesländer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Die Länder trauen sich das aber zu! Alle 16 Bundesländer trauen sich das zu!) Die Verteilungskämpfe auf den Wohnungsmärkten werden immer schlimmer werden: für die Studenten, für die jungen Familien und für die Geringverdiener, die sich in den Ballungsräumen nicht mehr mit einer Wohnung versorgen können, weil sie einen kleinen Geldbeutel haben. Es geht hier nicht um Zuständigkeiten, Frau Jörrißen. (Sylvia Jörrißen [CDU/CSU]: Doch!) Es geht um die Menschen, die aus den Städten verdrängt werden, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisten können. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Aber das ändert doch nichts an der Zuständigkeit, wer für die Menschen was macht!) Sie können über Zuständigkeiten streiten, wir streiten für die Menschen und die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ja, ja! – Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Ja, ja! Von oben nach unten!) Es ist ein Problem mit Ansage. Seit vier Jahren reden wir darüber: Wie geht es nach 2019 weiter? Die Koalition hat sich dieser Frage nicht gestellt. (Sylvia Jörrißen [CDU/CSU]: Wir haben die Frage mit den Ländern erörtert, und die Länder wollen das so!) Die Zahlen sprechen doch eine deutliche Sprache: minus 50 000 Sozialwohnungen pro Jahr. Wir bauen gerade einmal 25 000 neue Wohnungen, dabei haben wir einen Bedarf von 80 000 Wohnungen. Da kann man doch nicht von einer Trendwende sprechen. Das ist ein Offenbarungseid. Das ist auch das Ergebnis der Politik von CDU/CSU; denn Sie stellten immerhin in den letzten zwölf Jahren die Bundesregierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich lasse gerne eine Zwischenfrage zu. Michael Groß (SPD): Herr Kollege Kühn, wir sind uns in der Analyse in vielen Punkten einig, aber ich möchte Sie bitten, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Wenn ich mir die Übersicht über die gebauten gebundenen Mietwohnungen im Jahr 2016 in Baden-Württemberg anschaue, dann muss ich feststellen – Ihre Partei trägt in Baden-Württemberg die Regierungsverantwortung, sie stellt den Ministerpräsidenten, den Sie heute noch für seine hervorragende Politik bei der Ehe für alle gelobt haben –, dass Sie zwischen 2015 und 2016 bei der sozialen Wohnraumförderung 500 Wohnungen weniger geschaffen haben. Sie haben uns kritisiert und gesagt, unsere Politik ist ein Armutszeugnis. Aber ich würde sagen: Auch das ist ein Armutszeugnis. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Sehr gut!) Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir in dieser Legislatur gerade die Kommunen zusätzlich entlastet haben, aus meiner Sicht zwar nicht genügend, aber immerhin haben wir den Kommunen 25 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Immerhin? Rekordverdächtig!) Wir haben 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um für zusätzlichen Spielraum zu sorgen. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um gute Bodenpolitik zu machen, um für mehr Personal in den Verwaltungen zu sorgen und um das BauGB vernünftig anwenden zu können. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Groß, für Ihre Frage. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Das war keine Frage!) Ich beantworte sie auch gerne. Dafür müssten Sie allerdings stehenbleiben; denn sonst läuft meine Redezeit weiter. Das ist für mich sehr elementar; denn ich würde Ihnen gerne einiges für diesen Sommer mit auf den Weg geben. Das Thema, das Sie angesprochen haben, wurde auch im Ausschuss von Herrn Pronold und von der Kollegin Schwarzelühr-Sutter angesprochen. Ich kann es der SPD nicht ersparen: Die Bauzahlen von 2016 sind die Zahlen, die wir gemeinsam als grün-rote Koalition in Baden-Württemberg zu verantworten haben. Wir beide als Baupolitiker wissen: Bauprojekte fallen nicht vom Himmel, sondern sie werden geplant, sie werden finanziert und dann errichtet. Die Zahlen von 2016 sind Zahlen aus unserer gemeinsamen Zeit. (Sönke Rix [SPD]: Aber Sie regieren trotzdem mit!) Aber diese Zahlen hatte kein grüner Minister, sondern ein Bauminister der SPD zu verantworten, nämlich Nils Schmid. (Michael Groß [SPD]: Zwei Jahre später! – Sönke Rix [SPD]: Und der Ministerpräsident!) – Ja, genau. – Das hatte er zu verantworten. Ich will die von Ihnen genannte Zahl erläutern; so schlecht sind die Zahlen von Nils Schmid nämlich gar nicht. Baden-Württemberg hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern ein Sonderprogramm zur Flüchtlingsunterbringung aufgelegt. Das war in einer Zeit, in der wir in den Städten händeringend Wohnraum gesucht haben, um die Geflüchteten unterzubringen. In Baden-Württemberg wurde ein Sonderprogramm mit einem 25prozentigen Bauzuschuss gefahren, und damit haben wir deutlich mehr Wohnungen errichtet. Die Kommunen haben in dieser Phase vom sozialen Wohnungsbau zum Wohnungsbau für Geflüchtete umgeswitcht, um diese Mammutaufgabe, diese große gesellschaftliche Aufgabe zu stemmen. Deswegen spiegeln diese Zahlen nicht die Realität in Baden-Württemberg wider. Sie sind Ausdruck unserer gemeinsamen Politik. Für diese Politik stehe ich ein. Wenn die SPD sich davon verabschieden will, kann sie das tun. Nun zu der Frage nach den Kommunen. Der zweite Teil Ihrer Frage ist ja noch nicht beantwortet. Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Lieber Kollege, jetzt übertreiben Sie es nicht. Jetzt ist die Frage beantwortet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gut. – Über dieses Thema haben wir uns ja auch schon im Unterausschuss Kommunales mit der SPD ausgetauscht. Wir Grüne kämpfen hier nicht für die Illusion oder die Fata Morgana, so will ich es einmal sagen, einer Grundgesetzänderung in der nächsten Wahlperiode. In Sachen Wohnen hätte sie in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden müssen. Ich habe nicht genug Fantasie, um daran zu glauben, dass es uns in der nächsten Legislaturperiode noch einmal gelingt, diese Frage im Verbund mit allen Ländern anzugehen. Wenn wir nun sehen, dass die Länder nicht klarkommen und es keine Verfassungsänderung geben wird, dann müssen wir als Bund doch alle Möglichkeiten, die wir haben, ergreifen, um das Segment des bezahlbaren Wohnraums, des sozial gebundenen Wohnraums, des gemeinnützigen Wohnraums, wirklich voranzubringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür gibt es im Augenblick nur eine Idee. Diese Idee haben wir Grüne und die Linken hier mehrfach ins Parlament eingebracht. Es geht um eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit. Dieser Frage müssen sich endlich einmal CDU, aber auch SPD wirklich offensiv stellen. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Nein, wir wollen sie nicht!) Wir haben das getan. Wir haben unsere Vorschläge hier eingebracht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Beim Thema Wohnungsgemeinnützigkeit geht es um die Frage, wie wir mit unseren vorhandenen Mitteln, über das Steuerrecht, ein Investment in den Städten anregen können, wie wir eine wirkliche Stadtrendite erzielen können, wie wir dafür sorgen können, dass die Menschen wieder selbst in ihre Stadt investieren. Es geht um die Frage, wie wir dafür sorgen können, dass sozialer Wohnraum wirklich auf Dauer gebunden ist. Eine Bindung von 10, 15, 20 Jahren ist in der Infrastrukturpolitik doch nur ein Wimpernschlag. Das ist nicht nachhaltig. Ehrlich gesagt, auf Dauer betrachtet ist die Investition in kurzfristige Bindungen sogar eine Verschwendung von Steuergeldern. Es bedarf endlich eines auf Dauer angelegten Segments. Der Staat muss auf Dauer die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum realisieren. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Wir wollen privaten Wohnraum haben und private Investitionen! Wir wollen weniger Staat!) Im Rahmen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit ist das möglich. Ich glaube, Sie von der Union, Frau Dött, und Sie von der SPD werden nicht umhinkommen, sich dieser Frage in den nächsten Jahren zu stellen. Ohne eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit wird es nicht möglich sein, eine dauerhafte Trendwende auf den Wohnungsmärkten zu gewährleisten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Groß [SPD]) Wir Grüne kämpfen für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit. Wir glauben, dass es Unternehmen und Menschen gibt, die sich für diese Idee begeistern können, die dafür sorgen werden, dass die Menschen sich ihre Stadt zurückerobern, und auf Dauer bezahlbaren Wohnraum schaffen. Wir Grüne glauben, dass der gesellschaftliche Mehrwert die beste Rendite ist, die wir für unsere Städte erwirtschaften können. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit, und danke für die Zwischenfrage, lieber Kollege Groß. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Groß [SPD]) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Klaus Mindrup hat als nächster Redner für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Klaus Mindrup (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Es ist die Aufgabe der Politik, sich auf allen Ebenen, in den Gemeinden, den Ländern und im Bund, dafür einzusetzen, dass ausreichend sicherer und bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Damit kommen wir aber auch schon zum ersten Problem, zum Problem der Zuständigkeiten. Im Jahr 2006 sind Bundesrat und Bundestag im Zuge der Föderalismusreform davon ausgegangen, dass wir in Deutschland eine schrumpfende Bevölkerungszahl und einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt haben werden. Deswegen wurden die Kompetenzen für den sozialen Wohnungsbau auf die Länder übertragen. Das war und das ist aus meiner Sicht eine Fehlentscheidung. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind ein Land, das Statistiken für alles Mögliche hat. Wir haben aber keine Statistik für Obdachlosigkeit in Deutschland. Dabei ist diese Zahl ein ganz wichtiger Indikator für die Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke CDU!) Hierzu gibt es nur die Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe; Kollege Groß hat sie schon erwähnt. Diese Zahlen sind dramatisch. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe prognostiziert, dass es von 2015 bis 2018 einen Zuwachs um 200 000 Wohnungslose auf dann 536 000 wohnungslose Menschen geben wird. 536 000 wohnungslose Menschen in einem reichen Land wie der Bundesrepublik Deutschland! Ich halte das für einen Skandal. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in der Großen Koalition – das ist ein Erfolg; aber wir haben um jeden Euro hart gekämpft – die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdreifacht. Diese Mittel werden aber – das ist schon gesagt worden – auslaufen. Ich gehe fest davon aus, dass diese Summe nicht ausreicht. Man muss sie in Relation zu einer anderen Zahl setzen: Ich nehme an, dass Bund, Länder und Gemeinden in diesem Jahr ungefähr 18 Milliarden Euro für Wohngeld, Kosten der Unterkunft und die Unterbringung von Obdachlosen ausgeben werden. Damit stehen 1,5 Milliarden Euro vom Bund der Summe von 16,5 Milliarden Euro gegenüber, welche von den Ländern und Gemeinden ausgegeben werden: Das ist kein gutes Verhältnis. Es gibt eine andere Zahl, die wichtig ist. Im Jahr 2016 – Kollege Groß hat das auch schon gesagt – wurden 25 000 sozial gebundene Wohnungen neu gebaut, 10 000 mehr als im Jahr davor. Wir brauchen aber nach Angaben der Wohnungswirtschaft und des Mieterbundes 80 000 pro Jahr. Das heißt, dass das Defizit gewachsen ist. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat also zugenommen. Man sieht das daran, dass die Lage in den betroffenen Wohnungsmärkten immer dramatischer wird. Gründe dafür sind drei Megatrends: Erstens ziehen – das ist weltweit der Fall – immer mehr Menschen in die Städte. Zweitens ist es so, dass Deutschland aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke – was eigentlich ein Erfolg ist – ein europäisches Einwanderungsland ist. Der dritte Megatrend ist der demografische Wandel. Wir alle werden immer älter und brauchen deswegen immer mehr altersgerechte und barrierefreie Wohnungen. Die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe. Das ist eine gesellschaftliche Realität, auch wenn sie sich vielleicht nicht in unserem Grundgesetz widerspiegelt. (Beifall bei der SPD) Was müssen wir also tun? Wir brauchen ein neues soziales Mietrecht. Das bisherige Mietrecht schafft falsche Anreize. Es wird der Vermieter belohnt, der teuer und an den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter vorbei modernisiert. Das kann nicht sein! (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen gegen den sich ausbreitenden „grauen Baumarkt“ mit dem Ziel der Entmietung vorgehen. Darüber habe ich hier schon ausführlich gesprochen. Heiko Maas hat ein gutes Mietrechtspaket II vorgelegt. Leider hat es dieses Haus aufgrund der Blockade der Union nicht erreicht, um es zu beschließen. Das ist, finde ich, wirklich ein Skandal! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulli Nissen [SPD]: Da kann ich dir nur recht geben! – Zuruf des Abg. Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]) Wir brauchen natürlich auch Wohnungsneubau. Wir bekommen die notwendige Akzeptanz dafür aber nur hin, wenn wirklich bezahlbarer Wohnraum entsteht. Dafür müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Erstens. Wir müssen kostengünstig, aber trotzdem gut bauen. Zweitens. Wir brauchen bezahlbaren Grund und Boden. Drittens. Man wird an einer Förderung durch langfristig zu vergebende zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse von Bund und Ländern nicht vorbeikommen. Ich möchte, weil die Zeit knapp ist, jetzt nur auf die Bodenpolitik eingehen. Wir brauchen eine neue Bodenpolitik der öffentlichen Hand. (Beifall der Abg. Hiltrud Lotze [SPD]) Es ist wichtig, zu verstehen, dass unterschiedliche Anbieter auf unterschiedlichen Märkten um das knappe Gut Boden konkurrieren. Wir lassen aber nicht einen Radrennfahrer, auch wenn es nur um das Hinter-sich-Bringen einer Strecke geht, gegen ein Formel1-Auto antreten. Wenn eine Kita, eine Behinderteneinrichtung oder ein soziales Wohnungsbauprojekt gegen einen Entwickler von Luxuswohnungen antreten muss und nur der Preis zählt, ist doch klar, wer gewinnt. Deswegen brauchen wir Festpreise, Konzeptverfahren und klare Garantien, dass die Konzepte von den Erwerbern auch umgesetzt werden. (Beifall der Abg. Hiltrud Lotze [SPD]) Ähnliche Modelle gibt es in Bayern übrigens mit dem Einheimischenmodell, was man auf andere Gruppen übertragen könnte. Dazu müsste es hier doch eigentlich einen Konsens geben. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen weiterhin gestärkte Vorkaufsrechte der Gemeinden, und wir müssen entschiedener – auch im Steuerrecht – gegen Spekulationen vorgehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass man in der nächsten Legislaturperiode nicht länger wegsehen kann. Deswegen habe ich auch eine andere Auffassung als Sie, was die Gemeinschaftsaufgabe angeht. Ich gehe davon aus, dass das Grundgesetz in der nächsten Legislaturperiode geändert wird und dass wir eine Gemeinschaftsaufgabe „Wohnen für alle“ bekommen. Dafür wird sich die SPD im Wahlkampf entschieden einsetzen. (Beifall bei der SPD) Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause. Wir sehen uns im September wieder. Danke schön. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner in dieser Aussprache hat Artur Auernhammer für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Mindrup, lieber Klaus, Danke für das Lob in Richtung Bayern. Es kann nicht genug Lob für Bayern geben; da gibt es keine Obergrenze. Also immer so weitermachen! (Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Klaus Mindrup [SPD]: Ich rufe da mal an, wenn es um die Kitas und den sozialen Wohnungsbau geht!) Ich hoffe, dass es auch in der nächsten Legislaturperiode so weitergehen wird. Wir diskutieren heute über den sozialen Wohnungsbau. Es ist bereits des Öfteren gefragt worden: Worin liegen eigentlich die Ursachen für den Wohnungsmangel? Warum gibt es zu wenige Wohnungen gerade in den Ballungsräumen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben den Trend, dass alle Menschen in die großen Städte bzw. in die Ballungsräume ziehen wollen. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Alle nicht!) Was ist die Ursache? Wir müssen stärker an der Attraktivität unserer ländlichen Räume arbeiten, damit die Menschen dort zu Hause und damit in ihren Wohnungen bleiben. (Beifall bei der CDU/CSU) Der sozialste Wohnungsbau ist der Wohnungsbau, der Wohneigentum schafft, weil das auch ein Stück weit Altersvorsorge für die Menschen ist. (Caren Lay [DIE LINKE]: Ach so! – Stefan Liebich [DIE LINKE]: Da gehen die Meinungen auch auseinander!) Deshalb ist es wichtig, den sozialen Wohnungsbau in diesem Jahr weiter voranzubringen, aber es ist auch wichtig, dafür zu sorgen, dass sich die Menschen Wohneigentum schaffen können. (Beifall bei der CDU/CSU) In letzter Zeit war die Entwicklung auf den Immobilienmärkten – ich sage es einmal so – alles andere als gesund. Gerade in den Ballungsräumen haben wir Preissteigerungen erlebt, die dazu führen, dass sich ein normal verdienender Mensch kein Eigentum mehr leisten kann; das wissen wir. Hier brauchen wir Lösungen und müssen wir ansetzen. Meine Sorge ist: Ich habe in letzter Zeit bemerkt, dass gerade die Bauwirtschaft volle Auftragsbücher und einen Arbeitskräftemangel hat. Hier müssten wir die Bauwirtschaft eigentlich wieder mehr unterstützen und junge Menschen stärker mobilisieren. Es muss für den einen oder anderen jungen Menschen wieder interessanter sein, Polier am Bau zu lernen, als ein Abitur und ein Studium zu machen. Wir brauchen wieder mehr Handwerker statt Mundwerker – auch in der Bauwirtschaft. Das Thema Bauland ist auch bereits angesprochen worden. Wie komme ich an Bauland ran? Wie komme ich an die Flächen ran? – Wir wissen, dass gerade in den Ballungsräumen die Preise derart gestiegen sind, dass sie nicht mehr bezahlbar sind. Wir wissen aber auch, dass wir aufgrund des demografischen Wandels und aufgrund der Einwanderung Maßnahmen getroffen haben, um Baulanderweiterungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vornehmen zu können, und ich glaube, wir haben hier einen guten Weg eingeschlagen. Ich teile nicht die Auffassung, dass die von uns beschlossene Mietpreisbremse dazu beiträgt, dass mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Vielleicht wäre es sinnvoller, hier auch die wirtschaftlichen Kräfte stärker wirken zu lassen und den Wohnungsbau in der breiten Fläche besser zu nutzen. Hierbei haben auch unsere Wohnungsgenossenschaften eine Schlüsselfunktion. Sie sind eigentlich ein Idealbild dafür, wie man durch die Beteiligung aller – ich sage das hier an diesem Rednerpult ausnahmsweise einmal – Genossinnen und Genossen Wohnungen bauen und somit Wohnflächen und Wohneigentum schaffen kann. (Beifall des Abg. Klaus Mindrup [SPD]) Wir haben heute schon leidenschaftlich über dieses Bauthema diskutiert. Zum Schluss dieser Legislaturperiode und weil das der letzte Tagesordnungspunkt des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist, möchte ich noch ein paar Worte verlieren und mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die leidenschaftlichen, manchmal auch kontroversen, aber immer zielorientierten Diskussionen herzlich bedanken. Vielen Dank für die hervorragende Zusammenarbeit. Wir haben ja bereits in der letzten Ausschusssitzung unsere Vorsitzende und unsere Kollegen verabschiedet. Ich möchte hier an dieser Stelle auch den Menschen noch einmal herzlichen Dank sagen, die dafür sorgen, dass unsere Arbeit funktioniert. Das ist unser Ausschusssekretariat, das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung, das ist auch hier im Saal die Assistenz, das sind auch unsere Stenografen. Einen herzlichen Dank allen Mitarbeitern, die dafür sorgen, dass wir hier vernünftig arbeiten können. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE]) Wir gehen jetzt alle in die Sommerpause, wobei das keine Pause, sondern ein vom Wahlkampf bestimmter Sommer wird. Ich hoffe und wünsche, dass wir im nächsten Bundestag, im 19. Bundestag, wieder dazu beitragen, im Sinne der Umwelt und der Bauwirtschaft leidenschaftlich miteinander diskutieren und die beste Lösung für unser Land suchen zu können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihnen alles Gute! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund auch nach 2019 ermöglichen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/12901, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/11169 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 28: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Engagementbericht Demografischer Wandel und bürgerschaftliches Engagement: Der Beitrag des Engagements zur lokalen Entwicklung und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksache 18/11800 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Innenausschuss Sportausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin in der Aussprache hat die Bundesministerin Dr. Katarina Barley für die Bundesregierung das Wort. – Frau Bundesministerin. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einer Woche habe ich hier den 15. Kinder- und Jugendbericht und den Siebten Altenbericht vorgestellt. Ich habe dabei gesagt, dass wir gerade bei diesen Personengruppen vor allen Dingen die Verhältnisse vor Ort in den Blick nehmen müssen. Der Zweite Engagementbericht, über den wir heute sprechen, legt den Fokus ebenfalls auf das Lokale. Herausgekommen ist ein starker Bericht, eine wertvolle Handreichung für uns hier im Bund, für die Länder und vor allen Dingen auch für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Dass der Zusammenhalt unserer Gesellschaft vor Ort organisiert wird, ist eine zentrale Erkenntnis und auch ein entscheidender Handlungsauftrag für die Politik. Deutschland engagiert sich. Fast 31 Millionen Menschen in Deutschland sind in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv. 80 Prozent dieses Engagements findet tatsächlich auf lokaler Ebene statt: in Projekten, Initiativen und Vereinen. Ich sage das als Bewohnerin des ländlichen Raums: Dieses Engagement ist in vielen Fällen wirklich entscheidend für die Lebensqualität vor Ort. Mein Heimatort hat rund 7 500 Einwohner und 40 Vereine. Das geht vom Heimat- und Verkehrsverein über die Karnevalsvereine, den Lauftreff bis hin zum Verein „Nachbarn in Not“. Das ist ein ganz weitreichendes Engagement. Die Menschen, die sich da engagieren, machen wirklich den Unterschied. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die Karnevalsvereine machen es natürlich!) Für Kinder und Jugendliche macht es einen Unterschied, ob es ein Freizeitangebot gibt, ob es Sportvereine, eine Theatergruppe usw. gibt. Für Ältere macht es einen Unterschied, ob es Begegnungsorte gibt, Mehrgenerationenhäuser und Ehrenamtliche, die ansprechbar sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es sind diese Strukturen des zivilgesellschaftlichen Engagements, die so einen Ort lebenswert machen. Nebenbei bemerkt: Ohne die freiwilligen Feuerwehren, die Rettungsdienste und das THW wäre vieles im ländlichen Raum überhaupt nicht denkbar. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Engagementbericht macht eben deutlich, dass das gesellschaftliche Engagement gerade, aber nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in den Städten, eine wichtige Ergänzung der Daseinsvorsorge ist. Das Engagement kann auch einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten. Wir alle haben noch die Bilder von den vielen Menschen vor Augen, die sich bei der Integration von geflüchteten Menschen engagieren. Der Bericht hebt dieses Engagement hervor und würdigt es genauso wie wir auch, so wie auch ich es hiermit tun möchte. Aber in dem Bericht steht ebenfalls: Wir müssen auch das Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund würdigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Sachverständigen fordern, dass wir dieses Engagement noch viel mehr unterstützen und herausheben; denn es gibt unglaublich viele Menschen mit Migrationshintergrund, die sich in die Gesellschaft einbringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb werde ich in Zukunft noch stärker mit Migrantenverbänden zusammenarbeiten und den Fokus verstärkt auf die nichtreligiösen Verbände legen, die noch nicht so stark im Fokus der Öffentlichkeit sind. Das vielfältige freiwillige Engagement in den Kommunen bildet die Basis für unsere Demokratie. Das müssen wir stärken und fördern. Das verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. Deshalb will ich an dieser Stelle nicht nur der Sachverständigenkommission für ihren Bericht danken, sondern vor allen Dingen den fast 31 Millionen Freiwilligen für ihren Einsatz. Ich möchte mich auch bei Ihnen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den vergangenen vier Jahren bedanken. An diesem besonders denkwürdigen Tag möchte ich mich bei all denen bedanken, die sich für die LGBTIQ-Community über viele Jahre ehrenamtlich eingesetzt haben und heute einen großartigen Tag erleben. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie mir noch zehn Sekunden geben, Frau Präsidentin – ich habe, glaube ich, noch etwas Redezeit übrig –, Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Die haben Sie noch. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: – dann möchte ich ganz zum Schluss noch einem Mann danken, der bald aus dem Bundestag ausscheidet und der sich als Vorsitzender des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ besonders für diesen Bereich verwandt hat, nämlich Willi Brase, der ebenso wie die wunderbare Petra Crone dem nächsten Bundestag nicht mehr angehörigen wird. Ihr beide habt euch in dieses Thema besonders hineingehängt. Meine Hochachtung, meinen Respekt und alles Gute und, ebenso wie Ihnen allen, für die Sommerpause nur das Beste! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Dr. Rosemarie Hein hat als nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Sie können nichts dafür – das weiß ich –, aber es ist mir völlig unverständlich, dass die Bundesregierung fast ein geschlagenes Jahr gebraucht hat, um sich auf eine Stellungnahme zu diesem Zweiten Engagementbericht zu einigen. Er lag erst Anfang April dem Kabinett vor. Es ist mir allerdings ebenso unverständlich, dass der Bundestag noch ein weiteres Vierteljahr gebraucht hat, um diesen Bericht jetzt zur Aussprache auf die Tagesordnung zu setzen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dabei geht der Bericht auf einen Beschluss des Bundestages zurück, nach dem in jeder Wahlperiode einmal ein solcher Bericht vorzulegen ist. Nun haben wir ihn heute als letzten Tagesordnungspunkt in dieser Wahlperiode tatsächlich auf der Tagesordnung, und es besteht ein bisschen die Gefahr, dass dann kaum noch jemand darüber redet. (Petra Crone [SPD]: Wir reden doch heute!) Darum kann ich verstehen, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die diesen Bericht erarbeitet haben, ob der geringen Wertschätzung ihrer Arbeit sauer sind. Das haben sie uns auch deutlich gesagt. Ebenso geht es den fast 31 Millionen engagierten Menschen, über deren gesellschaftlichen Einsatz hier gesprochen wird. Ich denke, einige von ihnen sind heute auf den Tribünen anwesend. Ich will einmal umreißen, um wen es dabei eigentlich geht – ich glaube, viele wissen das gar nicht –: Es sind die vielen Engagierten in Vereinen und Verbänden des Sports, der Kultur, der sozialen Arbeit und in den Freiwilligendiensten ebenso wie die Bürgerinitiativen vor Ort oder die Menschen, die Nachbarschaftshilfe leisten. Es sind die Menschen in den sogenannten Blaulichtorganisationen, also in der freiwilligen Feuerwehr, im Technischen Hilfswerk und in den Rettungsdiensten, die im Notfall Leben retten und Erste Hilfe leisten. Wie wichtig das ist, konnte man gestern hier in Berlin sehen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Maik Beermann [CDU/CSU]) Es sind die Betreuerinnen und Betreuer für Menschen, die nicht mehr selbst über ihr Leben entscheiden können, und es sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Und nicht zuletzt sind es die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Städten, Kreisen und Gemeinden. Ich will eine Gruppe herausheben – die Ministerin hat das eben auch schon gemacht –: Es sind auch die freiwilligen Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe, ohne die der Staat in den letzten zwei Jahren vollends versagt hätte. Ihnen allen gebühren unser Dank und unsere Wertschätzung. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In diesem Bericht wird eine ganze Reihe gravierender Probleme aufgezeigt, für die wir dringend eine Lösung brauchen. Wir haben uns in den letzten Monaten und Jahren einen ziemlich guten Überblick und ziemlich viel Wissen darüber angeeignet, aber lösen konnten wir nur ganz wenige dieser Probleme. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich greife nur ein Problem heraus: Seit Jahren zieht sich der Staat immer mehr aus Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zurück und überträgt sie Ehrenamtlern, sei es die Stadtteilbibliothek, für die kein Geld mehr da ist und die dann durch freiwillig Engagierte ohne Bezahlung oder gegen geringeres Entgelt weitergeführt wird, oder sei es der Bürgerbus, der Mobilität dort ersetzt, wo Verkehrsunternehmen glauben nicht mehr genug Gewinn erzielen zu können. Der Bürgerbus wird dann durch die Kommune organisiert, und ein rüstiger Rentner fährt ihn gegen ein kleines Entgelt oder auch völlig ohne Entgelt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein falsch verstandener Umgang mit dem freiwilligen Engagement. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn dieses soll es zusätzlich zu den Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge geben, statt sie zu ersetzen. Bürgerschaftliches Engagement ist aber nicht nur freiwillig und uneigennützig, sondern es ist in der Regel auch unentgeltlich. Mit solchen Entgelten für Aufgaben, die vorher durch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erledigt wurden, macht man außerdem noch den Niedriglohnsektor stark. Das halte ich für ein großes Problem. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese und weitere Probleme betreffen nicht nur soziale Fragen, sondern ganz unterschiedliche Politikbereiche: die Innenpolitik, die Verkehrspolitik, die Gesundheitspolitik, die Kulturpolitik usw. Darum finden wir, dass es notwendig ist, in der nächsten Wahlperiode einen eigenständigen, vollwertigen Ausschuss für bürgerschaftliches Engagement einzurichten, an den dann auch Anträge und Gesetzentwürfe überwiesen werden – das war nämlich nicht so – und der auch darüber entscheiden kann. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben die uns wichtigen Aufgaben in einem Entschließungsantrag zusammengeführt. Ich hoffe sehr, dass der nächste Bundestag diesen Engagementbericht aufnehmen und weiter diskutieren wird. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Sehr geehrte Frau Dr. Hein, das war Ihre letzte Rede. Ich möchte Ihnen, auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich danken. Sie sind seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie waren vorher sehr lange Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt. Ich glaube, ich kann sagen, dass wir alle Sie als sehr engagierte Bildungspolitikerin kennengelernt haben. Dass Sie sich für das Ehrenamt engagieren, haben wir alle gespürt und gemerkt. Deshalb Ihnen ganz herzlichen Dank für Ihre wichtige Arbeit. Alles Gute für die Zukunft! Ich bin sicher, Sie werden sich weiter ehrenamtlich engagieren. (Beifall) Als nächste Rednerin hat Ingrid Pahlmann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Ingrid Pahlmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute nun doch noch zum Zweiten Engagementbericht sprechen können. Frau Hein hat erwähnt, dass es deutlich ein Jahr gedauert hat, bis der Bericht den Weg von der Sachverständigenkommission über das Familienministerium und die Ressortabstimmung zu uns ins Parlament gefunden hat. Frau Hein, ich bin mir ganz sicher: In der nächsten Periode wird er Grundlage für Diskussionen sein; der Bericht ist nicht vergebens. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Schade finde ich allerdings, dass wir uns nur eine halbe Stunde Zeit nehmen und dies zu einer, wie ich finde, nicht sehr prominenten Uhrzeit. Im Interesse von 31 Millionen Engagierten in unserem Land hätte ich mich gefreut, wenn die Redebeiträge zu diesem so wichtigen Thema mehr Aufmerksamkeit bekommen hätten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) In der Kürze der Zeit möchte ich vor allem – ich hoffe, dass viele Menschen zumindest am Fernsehen oder im Internet die Reden hier verfolgen – den Engagierten in unserem Land danken, die sich in einer unglaublichen Vielfältigkeit mit viel Enthusiasmus und Herzblut für unser Allgemeinwohl eingesetzt haben. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich denke an die vielen Menschen in den Vereinen, bürgerschaftlichen Initiativen und den Nachbarschaftshilfen, ich denke aber auch an all die Menschen jeden Alters, die einen Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen Freiwilligendienst absolviert haben oder absolvieren. Ich denke an all die Engagierten in sogenannten Blaulichtorganisationen und im Katastrophenschutz, beispielsweise in den Feuerwehren, in den Rettungsdiensten oder auch im THW. Ich denke aber auch an all diejenigen, die in der Hochzeit des Flüchtlingszuzuges nicht erst nach dem Staat gerufen haben, sondern einfach zur Stelle waren, unkompliziert angepackt und geholfen haben, wo sie die Notwendigkeit zur Hilfe und zur Unterstützung gesehen haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Maik Beermann [CDU/CSU]) Sie alle und die Engagierten, die ich jetzt in meiner Aufzählung nicht unterbringen konnte, sind es nämlich, die unser Land reicher und bunter machen, die unsere Gemeinschaft so lebenswert machen und den Zusammenhalt fördern. Vielen Dank für Ihrer aller Einsatz. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Engagementquote belegt, dass sich besonders Jüngere und Ältere immer häufiger engagieren und dass die Engagementquote im ländlichen Raum höher ist als die im städtischen Bereich. 80 Prozent des Engagements findet in den Kommunen bzw. im lokalen Raum statt. Deshalb war es gut, die Kommunen in den Fokus des Berichts zu nehmen. Als überzeugte Kommunalpolitikerin kann ich das nur unterstreichen. Wir auf Bundesebene müssen das Engagement anerkennen und stärken, wo immer es unsere Kompetenzen und Ressourcen ermöglichen. So haben wir bereits eine Vielzahl von Maßnahmen in der Engagementinfrastruktur ergriffen. Nennen möchte ich hier zum Beispiel die Mehrgenerationenhäuser, die in einem besonderen Maße flexibel auf die regionalen Besonderheiten reagieren können. Darüber hinaus unterstützen wir aber auch viele Fachverbände und Netzwerke bei ihrer Arbeit. Nun könnte man meinen, es sehe doch alles ganz gut aus. Aber ich muss Ihnen sagen: Wir haben noch viel zu tun. Auch Frau Dr. Hein hat es schon angemerkt. Wir können noch viele Impulse geben, um das Engagement zu stärken: (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Abbau von bürokratischen Hürden und Hemmschwellen, Herausforderungen rund um Monetarisierung, Arbeitsmarktneutralität und den Wandel im Engagement, Verbesserungen im Bereich der Anerkennung und der Partizipation, Verbesserungen beim Zugang vor allem für immer noch im Engagement unterrepräsentierte Gruppen wie Menschen mit geringem Bildungshintergrund, Migrationshintergrund oder auch Menschen mit Behinderung. Gerade hinsichtlich der letzten Gruppe freue ich mich aber sehr, dass wir die laufenden Gespräche mit unserem Koalitionspartner, auch wenn dieser zwischenzeitlich einmal fälschlicherweise etwas anderes in die Welt gesetzt hat, im letzten Moment erfolgreich abschließen konnten. Wir haben nämlich das Ministerium beauftragt, gemeinsam mit Experten, Zivilgesellschaft und beteiligten Akteuren ein Konzept zu erarbeiten, um echte Inklusion im Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen. Damit es nicht nur bei einem Konzept bleibt, werden wir zusätzliche 2 Millionen Euro für die Umsetzung bereitstellen. Damit wollen wir bürokratiearm und praxisnah notwendige Assistenzleistungen ermöglichen. Da wir uns nun am Ende der Legislaturperiode befinden, möchte ich mich an dieser Stelle als stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“, die ich in dieser Wahlperiode sein durfte, ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken – zunächst bei dir, lieber Willi Brase. (Willi Brase [SPD]: Danke schön!) Du hast uns als Vorsitzender hervorragend durch die Sitzungen des Unterausschusses geführt. Mit deiner überparteilichen, fairen und zuverlässigen Art kannst du vielen von uns ein Vorbild sein. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich wünsche dir für die Zukunft alles Gute. Ich möchte aber auch meinen Dank an das Sekretariat des Unterausschusses richten. Es leistet hinter den Kulissen wirklich wertvolle Arbeit, die für uns hier alle und für die Abläufe so ungemein wichtig ist. Vielen Dank an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Schließlich gilt mein Dank auch noch den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Unterausschuss. Stellvertretend möchte ich einmal die Kollegen der Opposition nennen: Frau Schulz-Asche und Frau Dr. Hein. Sie hatten einen erheblichen Einfluss auf das gute Miteinander. Ich denke, wir haben ein gutes Miteinander gehabt. Das können sich viele Ausschüsse zum Vorbild nehmen. Oftmals waren wir sicherlich unterschiedlich in der Art und Weise und manchmal auch klar im Wort oder auch verschieden im Weg, aber immer verlässlich geeint im Ziel. Wenn wir alle das beherzigen, dann freue ich mich auf den Wahlkampf. Ich denke, dass wir den Engagierten ein Zeichen geben, die sich tagtäglich für uns einsetzen, für unsere Gesellschaft und für unser Gemeinwohl da sind. Ich danke Ihnen fürs Zuhören und wünsche eine gute Sommerpause. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Kordula Schulz-Asche hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Zweite Engagementbericht ist Gegenstand des letzten Tagesordnungspunktes am letzten Tag der letzten vollen Sitzungswoche dieser Legislaturperiode. Er wird an einen Ausschuss überwiesen, der gar nicht mehr tagt. Ich finde, dieser Engagementbericht hat das nicht verdient. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Er liegt seit über einem Jahr auf dem Tisch. Es war diese Große Koalition, die offensichtlich nicht in der Lage war, zeitnah die Inhalte zu bewerten und uns hier damit zu befassen. Es ist schade, weil dieser Bericht sehr viele interessante Vorschläge enthält. Dieses Vorgehen hat deswegen zu Recht zu Unverständnis sowohl bei den ehrenamtlichen Verfassern des Berichts als auch bei der Zivilgesellschaft geführt. Dazu kann ich nur sagen: Mein Wunsch ist es – das ist auch das Motto der Grünen –, dass sich alle, die sich engagieren möchten, auch engagieren können. Wer sich engagiert, verdient den Dank, die Anerkennung und die Unterstützung der Gesellschaft. Das sollte auch für den Engagementbericht gelten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wir hatten in Ermangelung anderer Beratungsmöglichkeiten vier Anträge vorgelegt, die gestern leider alle schon abgelehnt wurden. Erstens haben wir uns mit den Millionen von Engagierten befasst – ich freue mich, dass wir da im Ausschuss gemeinsam unterwegs waren –, die sich um die Geflüchteten gekümmert haben, die in den Jahren 2015 und 2016 zu uns gekommen sind. Zu den Helfern und Engagierten in diesem Bereich gehören eben auch sehr viele geflüchtete Menschen. Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn wir da zu konkreteren Ergebnissen gekommen wären. Es wäre auch gut, wenn wir es schaffen würden, von der Willkommenskultur zu einer Integrationsstruktur zu kommen. Doch durch die Große Koalition gilt hier leider: Fehlanzeige. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt bezieht sich auf die Freiwilligendienste. Wir haben eine große Vielfalt an Freiwilligendiensten. Ich bin dafür, dass wir sie sehr stark machen, dass wir jedem hier die Möglichkeit geben, sich in einem Freiwilligendienst zu engagieren. Aber die Politik der Großen Koalition hat dazu beigetragen, dass sich die Freiwilligendienste zurückentwickelt haben. Ich sage Ihnen: Engagement gehört nicht in die Hände des Staates, wie es beim Bundesfreiwilligendienst der Fall ist, sondern in die starke Zivilgesellschaft, die wir haben. Das ist die Zukunft des Freiwilligendienstes und nicht das staatliche Engagement in diesem Bereich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der dritte Punkt. Die Große Koalition hat sogar noch Öl ins Feuer gegossen. Das erkennen wir, wenn wir uns anschauen, wie die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac passiert ist. Statt für Rechtssicherheit zu sorgen, hat Finanzminister Schäuble Einspruch gegen das Urteil vom Finanzgerichtshof Hessen Ende 2016 eingelegt. Meine Damen und Herren, das führt nicht nur für Attac, sondern für die gesamte Zivilgesellschaft und die vielen NGOs in Deutschland zu Rechtsunsicherheit bei ihrem Engagement. Wir brauchen dringend eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Da ich schon beim Feuer bin: Auch wenn es ums Löschen geht, hat sich nicht viel getan in diesen vier Jahren. (Willi Brase [SPD]: Stimmt nicht!) Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Rotes Kreuz, DLRG, um nur einige zu nennen – alle haben Nachwuchsprobleme. Sie brauchen mehr Frauen in ihren Reihen. Sie müssen sich darum kümmern, auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund zu integrieren. Dafür brauchen sie auch unsere Unterstützung, zum Beispiel bei einer besseren Vernetzung untereinander. (Zuruf von der CDU/CSU: Das machen die vor Ort hervorragend!) Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe durch Ehrenamt ist ein zentraler Baustein des Bevölkerungsschutzes in Deutschland. Diese Organisationen brauchen bessere Rahmenbedingungen; denn sie leisten einen wesentlichen Dienst für unsere Gesellschaft, vor allem wenn Krisen auftreten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Sie alle können sicher sein, dass wir uns weiterhin für die Umsetzung des Engagementberichts, für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für mehr Demokratie, für mehr Engagement und für die Zukunft – die wird bekanntlich aus Mut gemacht – einsetzen werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bedanke mich ganz herzlich für die Zusammenarbeit im Unterausschuss und bei den beiden Vorsitzenden. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Willi Brase hat jetzt für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Willi Brase (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass ich nur drei Minuten Redezeit habe. (Heiterkeit bei der SPD) Ich will als Erstes aus aktuellen Gründen den vielen Helferinnen und Helfern von THW und Feuerwehr danken, die gestern Abend bis tief in die Nacht hinein in Berlin, in Brandenburg, in Hannover tätig waren. (Beifall im ganzen Hause) Sie sind ein leuchtendes Beispiel dafür, wie bürgerschaftliches Engagement positiv funktioniert und uns hilft. Zum Zweiten möchte ich doch noch mal darauf hinweisen: Wir leben in einer Zeit, in der die politischen Parteien und auch manche gesellschaftlichen Großorganisationen – Kirchen, Gewerkschaften etc. – Probleme haben, Menschen für sich zu gewinnen. Darüber klagen wir, vergessen dabei aber manchmal, dass sich gerade im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements von Vereinen bis zu Initiativen immer mehr Menschen – junge Menschen, Menschen mittleren Alters und ältere Menschen – engagieren. Ich finde, auch das ist ein gutes Beispiel für die Entwicklung unserer Demokratie und unserer Gesellschaft. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN) Ich will deutlich sagen: Wir dürfen nicht vergessen, dass bürgerschaftliches Engagement uneigennützig ist. Es ist gemeinwohlorientiert. Und es ist freiwillig. Diese Kriterien werden immer wieder Bedeutung und Gültigkeit haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn wir das infrage stellen, kommt es vielleicht dazu, dass man bürgerschaftliches Engagement nutzt, um gesellschaftliche Fehlleistungen oder fehlende gesellschaftliche Maßnahmen auszugleichen. Das wollen wir nicht. Wir wollen an diesen Prinzipien festhalten. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN) Meine Redezeit rast. Bürgerschaftlich Engagierte gestalten Gesellschaft. Das ist Teilhabe und Partizipation. Ich glaube, da haben wir gesellschaftspolitisch auch im Bundestag noch viel vor uns. Wie können wir das, was die jungen Menschen, was die älteren Menschen, was die Frauen, was die Männer dort machen, im Sinne von Teilhabe und Partizipation nach vorne bringen? Wir haben dem Bericht und der Diskussion entnommen, dass wir die Engagementstrukturen verbessern und unterstützen müssen. Gerade im Bericht, Frau Ministerin, wird deutlich, dass mit Blick auf Kommunales noch einiges zu machen ist. Das hat auch etwas damit zu tun, wie wir Mittel nach Möglichkeit direkt den Kommunen geben, weil dort bürgerschaftliches Engagement geschieht. Wir brauchen – das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner deutlich gesagt – zukünftig einen ordentlichen Ausschuss. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bürgerschaftliches Engagement und andere bürgerschaftliche Themen sind Querschnittsthemen. Vor dem Hintergrund der Vielfalt der Engagierten vom Flüchtling bis hin zur Feuerwehr ist es mehr als recht, wenn der Bundestag in der nächsten Legislaturperiode endlich diesen Querschnittsausschuss einrichtet. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Ich stelle fest, dass die Uhr wie verrückt läuft. – Gutes Engagement ist zivil. Gutes Engagement fördert und erfordert Beteiligung. Gutes Engagement ist eine Säule vielfältiger Demokratie. Gutes Engagement stärkt Bürgerinnen und Bürger. Gutes Engagement verdient Anerkennung, ist eigensinnig und gelegentlich unbequem. Das ist auch gut so. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gutes Engagement ist inklusiv, erfordert materielle Absicherung, braucht Räume und benötigt Zeit. Das sollten wir nie vergessen. Zum Schluss noch ein Wort zu INKA. Das war ein gutes Projekt. Für den Bereich des THW haben wir in dieser Legislaturperiode viel Geld ausgegeben; das wollen wir nicht vergessen. Das war gut. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es wäre schön, wenn in der nächsten Legislaturperiode über den Engagementbericht weiterhin gründlich diskutiert wird. Vielleicht kann der Dritte Engagementbericht dann etwas schneller erscheinen. Das ist meine letzte Rede. Ich danke den Parlamentsassistenten – sie haben uns immer gut gedient – und allen anderen, die im Hintergrund dafür gesorgt haben, dass die Drucksachen rechtzeitig vorliegen und das, worüber wir hier diskutieren, ein Stück weit vorangebracht wird. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich danke dem Haus. Frau Ministerin, allerherzlichen Dank! Wir haben sehr gut zusammengearbeitet. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen im Unterausschuss. – Die Uhr macht mich verrückt. Frau Präsidentin, das ist meine letzte Rede. Geben Sie mir noch ein paar Sekunden! – Danke schön. (Heiterkeit) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Ich gebe Ihnen noch ein paar Sekunden. Wir haben die Uhr nicht schneller gestellt, keine Sorge. Willi Brase (SPD): Dank an das Ausschusssekretariat. Herr Potocki und andere haben uns wunderbar unterstützt. (Beifall) Ich persönlich empfinde Dankbarkeit und Stolz, dass ich 19 Jahre in diesem Parlament dabei sein durfte. Wir haben ein gutes Parlament. Wir diskutieren manchmal sehr hart und kritisch. Aber wir sind immer solidarisch. Die Rechte, die wir als Parlamentarier des Bundestages haben, lassen sich nicht in vielen Parlamenten auf der Erde – auch nicht in Europa – finden. Darauf sollten wir stolz sein. Ich habe hier gerne gearbeitet. Halten Sie mich in guter Erinnerung. Glück auf! (Beifall im ganzen Hause) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Mein lieber Kollege Brase, so schnell kommen Sie jetzt nicht davon. Sie müssen mir kurz zuhören. – Sie werden – Sie haben das selbst gesagt – dem nächsten Bundestag nicht mehr angehören. Ich möchte Ihnen im Namen aller Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich danken. Wir alle haben Sie als engagierten und leidenschaftlichen Bildungspolitiker sowie – das möchte ich besonders unterstreichen – auch als engagierten Politiker für berufliche Bildung kennengelernt. Die berufliche Bildung hat für uns alle eine ungeheuer große Bedeutung; das haben wir heute in vielen Reden gehört. Dass Sie nicht nur über das Ehrenamt ganz engagiert reden können, sondern auch selber – wenn ich auf meine Liste schaue – ehrenamtlich sehr engagiert sind, unterstreicht das, was Sie zum Schluss gesagt haben, nämlich dass in diesem Parlament sehr viele Menschen tätig sind, die sich mit großer Leidenschaft und sehr viel Engagement einsetzen. Ihnen herzlichen Dank und alles Gute für die Zukunft! Ich persönlich sage ausdrücklich: Alles Gute, lieber Willi! (Beifall) Als letzter Redner hat Maik Beermann für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. Maik Beermann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ob Altenpflege oder Sportverein, ob Beistand für sterbende Menschen, ob freiwillige Feuerwehr, THW oder Schützenverein – ich selbst bin erster Vorsitzender des Schützenvereins in meinem Heimatort Wendenborstel –, ob Kirchengemeinden, Suppenküchen oder Tafeln – überall engagieren sich vor allem die Ehrenamtlichen. Somit sind Tag um Tag Menschen für Menschen da, für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. 80 Prozent des Engagements findet im ländlichen Raum statt; so besagt es der Bericht. Ihnen werden die Namen Silke Weibels, Frank Priezel, Markus Schade, Mareike Schlüter oder Mario Hotze, Tristan Müller und Andreas Ohling nichts sagen. In meinem Wahlkreis im Schaumburger Land und im Landkreis Nienburg kümmern sich diese Menschen. Aktuell tragen sie Verantwortung für 3 500 Kinder und Jugendliche. Warum? Weil in beiden Landkreisen aktuell die Kreiszeltlager der Kreisjugendfeuerwehren stattfinden. Diese Menschen sind also bereit, für eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen, eben circa 3 500 an der Zahl, Verantwortung zu übernehmen. Hinzu kommen diejenigen, die sich um das Drumherum kümmern: die Jugendfeuerwehrwarte, die Betreuerinnen und Betreuer, aber auch die Ehrenamtlichen aus den Ortschaften, die dafür sorgen, dass die Essensausgabe funktioniert, die Bratwurst- und Getränkebuden bestückt sind, die Kaffeetafel voll ist. Das ist ein hervorragendes Engagement, dem Respekt gebührt. Davor ziehe ich persönlich meinen Hut. Ich habe im vergangenen Jahr selbst einige Tage in einem solchen Kreiszeltlager in meinem Heimatlandkreis Nienburg verbracht, um einfach einmal mitzuerleben, wie dieses Lagerleben funktioniert, nicht nur am Tage, sondern auch in der Nacht. Die Nächte auf dem 50 Zentimeter breiten Feldbett waren spannend, aber ich habe sie überlebt. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Machen Sie auch einmal mit! Was dort geleistet wird, verdient unseren höchsten Respekt. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Mir fallen auch noch Philip und Dennis Thölke, Josephine Büte, Sebastian Farr, Ute und Andreas Esse, Thomas Wolf – es gibt noch einige mehr – ein, die in jedem Jahr den Weg hier nach Berlin finden, nämlich dann, wenn die Internationale Grüne Woche stattfindet. Sie kommen nicht hierher, um diese Veranstaltung zu genießen, sondern um als Kreisbereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes aus dem Landkreis Schaumburg Sanitätsdienst zu leisten – ehrenamtlich, freiwillig. Sie nehmen Erholungsurlaub, um dabei zu sein, um Menschen zu helfen, die einen Unfall haben oder denen es nicht gut geht. Auch das verdient meinen höchsten Respekt. So gibt es unzählige Beispiele; wir haben es schon gehört. Alle diese Menschen tragen aus meiner Sicht dazu bei, unsere Gesellschaft zu einer besseren zu machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Als niedersächsischer Abgeordneter eines ländlich geprägten Raumes sehe ich die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit. Bürgerschaftliches Engagement gewinnt hierbei besondere Bedeutung; denn durch das Ehrenamt verbinden wir aus meiner Sicht Generationen und schaffen eine gerechtere Gesellschaft, beispielsweise in den Mehrgenerationenhäusern. Bund und Länder haben sich in einer Rahmenvereinbarung dazu bekannt, die Zukunft dieser wichtigen Institution nachhaltig zu sichern. Auch in meinem Wahlkreis gibt es seit dem Aufwuchs der Mittel vier Mehrgenerationenhäuser. In Stolzenau, Nienburg, Stadthagen und auch in Rinteln leisten Ehrenamtliche unermüdlichen Einsatz und bieten ein vielfältiges Angebot: von der Hausaufgabenbetreuung bis zum Demenzkaffee. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen da, wo es möglich ist, das Ehrenamt so unbürokratisch wie möglich gestalten. Das ist eine Aufgabe für die kommende Legislaturperiode. Lippenbekenntnisse und Sonntagsreden reichen hier nicht mehr aus, sondern wir müssen liefern. Aber auch soziale Unternehmen sollten wir in den Blick nehmen; denn wenn sich aus ehrenamtlichen Initiativen professionelle Strukturen bilden, dann ist das in unserem Sinne. Das Sozialunternehmen wellcome, unter der Schirmherrschaft unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel, ist ein Beispiel dafür; es ist als kleine Initiative gestartet. Heute unterstützen an über 250 Standorten in Deutschland vor allem viele ehrenamtlich tätige Frauen Familien in den anstrengenden Wochen nach der Geburt – insbesondere auch bei Mehrlingsgeburten –, indem sie bei alltäglichen Herausforderungen helfen. Ich bin vor sechs Wochen Vater von Zwillingen geworden. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause – Zurufe: Glückwunsch!) – Vielen Dank. – Wir haben aber das große Glück, dass wir zu Hause die Unterstützung meiner Eltern und meiner Schwiegereltern haben. (Beifall des Abg. Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber viele haben eine solche Unterstützung nicht. Initiativen wie wellcome sind dafür da, solche Familien zu unterstützen und eine helfende Hand zu bieten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der letzte Redner in dieser Debatte in dieser letzten Sitzungswoche in der 18. Wahlperiode. Ich darf mich den Dankesworten meiner Vorredner anschließen. Frau Dr. Hein, Herr Kollege Brase, Ihnen beiden auf jeden Fall alles erdenklich Gute für die Zukunft! Bleiben Sie vor allen Dingen gesund! Das ist das Entscheidende, damit Sie sich auf Ihren Unruhestand, der es vielleicht werden wird, aber vor allen Dingen auf Ihren Lebensabend freuen können. (Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Uns allen eine erfolgreiche und etwas schöpferische Sommerpause, damit wir nach der Sommerpause gestärkt in einen fairen Wahlkampf starten können und uns Ende September alle hoffentlich gesund und munter hier wiedersehen! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließe ich die Debatte. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/11800 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/12968 soll an dieselben Ausschüsse wie der Bericht auf Drucksache 18/11800 überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich wünsche mir sehr – das haben Sie alle unterstrichen –, dass dieser Bericht nicht nur auf dem Schreibtisch liegen bleibt, sondern eine Grundlage für die weitere Arbeit ist. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es gibt in dieser Legislaturperiode noch etwas zu tun. Deshalb berufe ich die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 5. September 2017, 9 Uhr, ein. Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Sitzung geschlossen. Ich wünsche Ihnen in der Zwischenzeit eine gute Erholung; ich weiß, dass sie kurz sein wird. Ich wünsche Ihnen vor allen Dingen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und einen guten Wahlkampf, der hoffentlich fair, in der Sache kontrovers, aber durchaus die Gemeinsamkeiten benennend, stattfinden wird. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und von der Union gewonnen wird!) Wir sehen uns im September wieder. Alles Gute! (Schluss: 16.56 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beyer, Peter CDU/CSU 30.06.2017 Dehm, Dr. Diether DIE LINKE 30.06.2017 Ernstberger, Petra SPD 30.06.2017 Färber, Hermann CDU/CSU 30.06.2017 Gunkel, Wolfgang SPD 30.06.2017 Kunert, Katrin DIE LINKE 30.06.2017 Mortler, Marlene CDU/CSU 30.06.2017 Mosblech, Volker CDU/CSU 30.06.2017 Motschmann, Elisabeth CDU/CSU 30.06.2017 Post, Florian SPD 30.06.2017 Rode-Bosse, Petra SPD 30.06.2017 Veith, Oswin CDU/CSU 30.06.2017 Wawzyniak, Halina DIE LINKE 30.06.2017 Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Klaus Brähmig und Arnold Vaatz (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) Homosexualität ist ein Teil menschlicher Normalität und eine natürliche Gegebenheit, die Respekt verdient. Die sexuelle Orientierung eines Menschen bedarf keiner Bewertung und duldet keine Diskriminierung. Die daraus erwachsenden Lebensformen haben ein Recht auf Akzeptanz, soweit sie nicht Grenzen überschreiten, die das Recht auf Schutz oder auf Selbstbestimmung anderer tangieren. Dies alles ist, soweit der Staat gefordert ist, mit der bis heute geltenden Rechtslage vollumfänglich gewährleistet. Indem der Deutsche Bundestag nun jedoch die „Ehe für alle“ einführt, stellt er nun auch begrifflich auf eine Ebene, was – bis auf Gleichheit im Adoptionsrecht – auch bisher schon rechtlich faktisch gleichgestellt ist. Damit stellt er auch Beziehungen zwischen Sexualpartnern, die von vornherein darauf angelegt sind, sich der Weitergaben des Lebens für die nächste Generation zu entziehen, auch begrifflich auf eine Ebene mit Beziehungen, die genau dies leisten können und wollen. Wenn es sich bei Letzterem um einen grundsätzlich verzichtbaren Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft handelte, wäre dies akzeptabel. Wir hielten es bis jetzt für selbstverständlich, dass gleichgeschlechtliche Paare, deren soziale Einbettung in den Generationenvertrag und deren Unterstützung oder Pflege bei irgendwann eintretender Hilfsbedürftigkeit – zum Beispiel im Alter – ausschließlich deshalb gewährleistet werden kann, weil sich genügend Menschen gerade nicht für die von ihnen praktizierten Lebensentwürfe – und damit nicht gegen, sondern für die Zeugung und Erziehung neuen Lebens – entschieden haben, dieser Lebensleistung wenigstens die Anerkennung des solitären Begriffes „Ehe“ gönnen. Die heutige Entscheidung verschafft gleichgeschlechtlichen Partnerschaften keinen zusätzlichen Respekt. Sie entwertet die Beziehung zwischen Mann und Frau. Nachdem andere Beziehungen als die zwischen Mann und Frau auch „Ehe“ heißen dürfen, kann dem Ehebegriff nicht mehr zwingend die Fähigkeit zugeordnet werden, Keimzelle neuen Lebens zu sein. Darauf angelegten Beziehungen wird vielmehr jeder Alleinstellungsbegriff entzogen. Das Bestreben, Leben zu zeugen und weiterzugeben, wird seiner besonderen Würde beraubt, seine einzigartige Funktion wird negiert. Wir erleben die parlamentarische Abbildung des diskriminierenden und herabwürdigenden Tons, in dem in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten die traditionelle Beziehung zwischen Mann und Frau medial und politisch behandelt wird und der sich in Begriffen wie „Herdprämie“, „Heimchen am Herd“ „die drei ‚K‘ für die Frau“ widerspiegelt. Solche Worte sind Anschläge auf Lebensleistungen, mit denen Generationen von Frauen, denen wir die Existenz unseres Lebens verdanken, posthum als hilflose Opfer einer patriarchalischen Ordnung bevormundet werden, von denen ausgeschlossen werden könne, dass sie mit ihrer Lebenslage zufrieden gewesen sein könnten. Wir schämen uns fremd für den Umgang dieser Gesellschaft mit den Lebensauffassungen unserer Vorfahren, die sich nicht mehr verteidigen können und zu deren Mitmenschen auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes zählten. Mit der heutigen Entscheidung wird nicht die Ehe für alle eingeführt, sondern die Ehe für Mann und Frau abgeschafft. Wir lehnen diese Maßnahme ab, weil wir niemals Nein sagen werden zu der Kraft zum Ja für Kinder, die unsere Vorfahren hatten und denen wir unser Leben verdanken. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Christian Hirte und Matern von Marschall (beide CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) Den Gesetzentwurf zur Änderung des §1353 BGB lehne ich ab. Eines der Grundprobleme dieser Debatte ist, dass nun innerhalb von Stunden und wenigen Tagen verzweifelte Wahlkämpfer einiger Parteien versuchen, politisch Land zu gewinnen. Ich zumindest zweifle daran, dass es den Initiatoren dieses jetzigen Gesetzgebungsverfahrens ernsthaft darum geht, einen Rechtsstatus zu verändern. Es geht darum, mit möglichst großem Pomp diejenigen vorzuführen, die eine andere Haltung zu einem Thema haben. Das allein halte ich innerhalb einer Koalition für scheinheilig. Ich finde aber vor allem, dass dieses Prozedere dem eigentlichen Anliegen nicht gerecht wird, das Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit verdient hat. Eingetragene Partnerschaften sind in nahezu allen Bereichen der Ehe rechtlich gleichgestellt. Unterschiede bestehen derzeit noch beim Personenstands- und beim Adoptionsrecht. Aber selbst dies ist bei näherer Betrachtung eine Scheindebatte: Wer Schwierigkeiten hat, seine Partnerschaft Partnerschaft zu nennen, wird auch Schwierigkeiten haben, offen zu seinem gleichgeschlechtlichen Partner zu stehen. Auch die bereits bestehende Sukzessivadoption bietet bereits umfangreiche Möglichkeiten. Dennoch: Eine völlige Gleichstellung auch in dieser Frage halte ich für diskutabel. Wenn man nun also Gleichbehandlung möchte und „Diskriminierungen“ beseitigen möchte, müsste man sich schlicht auf diese Punkte konzentrieren. Doch genau dies wird durch die Schrillheit des jetzigen Verfahrens verhindert, das im Grunde ein brutaler Vertrauensbruch durch die SPD im Rahmen des bestehenden Koalitionsvertrages ist. Das alles hat jedoch nichts zu tun mit einer „Ehe für alle“. Rechtliche Fragen und die kulturelle, soziale, historische und religiöse Prägung eines Begriffs sind zwei völlig verschiedene Dinge. Genau deshalb ist die Ehe etwas anderes als eine Partnerschaft. Ehe ist die ideale Voraussetzung für das Entstehen einer Familie mit Kindern und deshalb eben etwas Einzigartiges und damit besonders Schutzwürdiges. Die Gesellschaft heute ist gewiss eine andere, als sie es zu Zeiten der Entstehung des Grundgesetzes war. Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass der besondere Schutz von Ehe und Familie, wie es 1949 formuliert wurde, auch noch 2017 seine Gültigkeit nicht verloren hat. Ehe und Familie haben nicht allein deshalb einen besonderen Verfassungsrang erhalten, weil zwei Menschen zueinander Ja sagen, sondern weil es die damals noch viel selbstverständlichere Voraussetzung für die Erziehung von Kindern war. Heute mögen Ehe und Kinder nicht mehr so unmittelbar zusammenhängen. Die Ehe genießt aber nach unserer Verfassung auch unabhängig von Kindern deren Schutz. Die Ehe war und ist eine kulturelle Institution, nach meinem Verständnis von Wortsinn und Tradition her genau und ausschließlich die bei uns praktizierte, religiös-kulturell-sozial definierte dauerhafte Verbindung von Mann und Frau. Alle anderen Partnerschaftsmodelle sind damit nicht Ehe. Und genau dieses Verständnis und diese Prägung wird nicht einfach per Parlamentsbeschluss ausgehebelt. Das sollten wir Parlamentarier uns auch nicht anmaßen. Mein Eindruck ist, dass es auch denjenigen, die nun nicht laut genug nach „Gleichstellung“ rufen, im Kern gar nicht um diesen kulturellen Ehebegriff geht, sondern um Anerkennung für „Familienmodelle“. Dies ist mehr als eine semantische Spielerei. Denn Ehe ist mehr als die Übernahme von Verantwortung füreinander oder ein weiterer Schritt eines Liebesbeweises. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist – so zumindest bisher auch das Verfassungsgericht – das Rechtsinstitut, das im Wesentlichen die Grundlage für das Heranwachsen von Kindern ist. Das heißt nicht, dass Kinder nicht auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben und liebevoll umsorgt werden können. Aber jede gleichgeschlechtliche Partnerschaft braucht für den Kinderwunsch eben einen „Dritten“. Insofern kann eben auch Familie entstehen; aber es bleibt doch etwas anderes als die Ehe. Genau deshalb stellt sich schon die Frage, wer eigentlich „alle“ ist. In anderen Kulturkreisen ist die Ehe nicht auf nur eine Frau des Mannes beschränkt. Würde unser „Respekt vor anderen Kulturen“ irgendwann verlangen, dass auch dies Ehe sein und in Deutschland eingeführt werden kann? Wer dies mit Verweis auf eine eigene kulturelle Tradition verneint, muss doch auch die bisherige jahrtausendealte Tradition der Ehe zwischen Mann und Frau als einzigartig anerkennen. Anders formuliert: Familienmodelle sind gewiss vielfältiger, als sie es vor 30, 40 oder 50 Jahren waren. Aber die Ehe bleibt aus meiner Sicht etwas Einzigartiges, das genau deshalb auch unter dem besonderen Schutz des Staates steht. Wer dies öffnen will, müsste zumindest auch über Konsequenzen für unsere Verfassungsartikel nachdenken. Diese gesamte Komplexität kann natürlich nicht in einem Wahlkampfmanöver von wenigen Tagen abgebildet werden. Was mich massiv irritiert, ist die Schärfe der Angriffe gegen diejenigen, die eine Debatte über die rechtlichen Bewertungen nicht in einer Showveranstaltung von Rot-Rot-Grün abhandeln wollen. Die Ernsthaftigkeit des Suchens nach weiterer Gleichstellung wird denen abgesprochen, die andere Argumente vortragen. Genau das ist eine unmittelbare Konsequenz dieses jetzigen Verfahrens. Auch in aufgeregten Zeiten muss Raum für Differenzierung bleiben. Und Ehe ist und bleibt etwas anderes als eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Politiker, die meinen, per Dekret eine kulturelle Prägung „abschaffen“ zu können, sind für mich nicht Vertreter einer Modernitätsidee, sondern sie zeigen, dass sie nicht fähig und willens sind, unsere gesellschaftlichen und kulturellen Grundlagen zu verstehen. Anlage 4 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Zusatztagesordnungspunkt 11) Peter Altmaier (CDU/CSU): Über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird seit Jahren gesellschaftlich debattiert, kontrovers und mit beachtlichen Argumenten. Ich möchte, dass diese Debatte nun zu einem versöhnlichen Abschluss kommt. Ich stimme dem Gesetzentwurf zu, weil ich überzeugt bin, dass das so wichtige Institut der Ehe dadurch gestärkt und unser gesellschaftlicher Zusammenhalt gefestigt wird. Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf werde ich zustimmen und möchte nachfolgend meine Position zur Sache wie folgt erklären: Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind wir mit einem freien Mandat ausgestattet und unserem Gewissen verpflichtet. Die heutige Abstimmung ist aus meiner demokratischen Sicht eben auch eine besondere Gewissensentscheidung. Die Verfahrensweise bei diesem emotionalen Thema, für die sich unser Koalitionspartner gemeinsam mit Linken und Grünen entschieden hat, ist aus meiner Sicht sehr unglücklich und der Sache sowie der Debatte unwürdig. Innerhalb weniger Stunden eine Gesetzesänderung durchzuboxen, ist nicht das Vorgehen, welches ich mir gewünscht hätte. Unser Koalitionspartner, mit dem wir in den vergangenen 3,5 Jahren weitestgehend erfolgreich zusammengearbeitet und das Land regiert haben, versucht nun, mit diesem Thema Wahlkampf zu betreiben, aber vor allem, diese erfolgreiche Arbeit mit einem Vertrauensbruch zu beenden. Rot-Rot-Grün hat in dieser Debatte gezeigt, dass sie ihre verborgene Mehrheit ausspielen. Dieses Vorgehen ist weder des Themas noch des Deutschen Bundestages würdig. Die Betroffenheit Einzelner wurde hier zum Spielball im parteipolitischen Kalkül. Anstatt sich die notwendige Zeit zu nehmen, um alle Punkte der Gesetzesänderung zur Genüge zu erörtern, sollen kurz vor der Bundestagswahl auf dem Rücken der Gesellschaft noch schnell Fakten geschaffen werden. Ich hätte mir hier einen breiten Dialog gewünscht. Es ist gut, zu wissen, dass Rot-Rot-Grün in der Lage ist, Gesetze im Eilverfahren beschließen zu wollen. Vielleicht zeigen Sie diese Fähigkeit in Zukunft auch im Angesicht globaler Herausforderungen, anstatt wichtige Gesetze unnötig zu verzögern. Für mich zeigt dieses Vorgehen unseres Koalitionspartners aber auch, dass Rot-Rot-Grün im Bund nach der Bundestagswahl Realität werden kann – auch entgegen den Lippenbekenntnissen mancher Sozialdemokraten. Dieses gilt es aus meiner Sicht zu verhindern. Nach der heutigen Abstimmung gilt es aber auch, sich schnell den großen Herausforderungen der Digitalisierung, der Gestaltung der Rente, den Sorgen für die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und der Stärkung unserer Familien zu widmen. Zudem müssen wir dafür sorgen, dass unsere Wirtschaft so stabil bleibt, damit der Wohlstand in unserem Land weiter gesichert ist. Nun aber zu der Gewissensentscheidung über das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Ich bin mir der vielen Konflikte des Für und Wider im Bereich des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts durchaus bewusst. Die heutige Gewissensentscheidung, in der ich ganz persönlich mit Ja stimmen werde, birgt die Möglichkeit, eine moderne und ebenso an unseren christlichen Werten orientierte Politik mitzugestalten. Dass zwei Menschen in der Ehe verbindlich füreinander einstehen, ist ein Grundwert meiner Union. Solche Werte bieten Orientierung. Ein Leben lang – in guten wie in schlechten Zeiten – finanziell und fürsorglich füreinander einstehen: Dies sind genau die bürgerlichen Werte von Verlässlichkeit, von Freiheit, Verantwortung und von Zusammenhalt, wegen derer ich einmal in die CDU eingetreten bin. Diese Werte haben bei meiner Gewissensentscheidung ebenfalls eine Rolle gespielt. Diese müssen wir wieder offensiver vertreten. Zu diesen Werten gehört für mich neben dem Schutz von Ehe und Familie auch die Gleichberechtigung von anderen Formen des Zusammenlebens. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht das erste Land, welches sich für die Öffnung der Ehe ausspricht. Ein Blick in die Rechtsordnungen unserer internationalen Partner zeigt, dass Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Finnland, Kanada, Südafrika, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Argentinien, Brasilien, Uruguay, Neuseeland sowie Schottland, England und Wales, 41 Bundesstaaten der USA und der District of Columbia sowie die Hauptstadt Mexikos die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits eingeführt haben. Darüber hinaus werden gleichgeschlechtliche Ehen in Israel anerkannt. In meinem Abwägungsprozess zu dieser heutigen Entscheidung ist mir deutlich geworden, dass ich mich glücklich schätzen kann, mit meiner Frau Sonja eine Frau und Partnerin fürs Leben gefunden zu haben. Diese Beziehung wird inhaltlich, rechtlich und emotional in keiner Art und Weise infrage gestellt; uns wird durch die Anerkennung der Ehe Gleichgeschlechtlicher auch nichts weggenommen. Anders sieht es bei gleichgeschlechtlichen Partnern aus, die derzeit zwar „eingetragene Lebenspartnerschaften“ eingehen dürfen, aber nicht dieselben Rechte genießen wie meine Frau und ich und damit häufig ein Gefühl der Diskriminierung empfinden. Als Familienvater möchte ich, dass meine Töchter in einem Land aufwachsen, in dem sie dieselben Rechte und Pflichten genießen wie jeder und jede andere, egal ob sie irgendwann Männer oder Frauen lieben. Das Grundgesetz garantiert diese Gleichberechtigung schon seit 1949 in Artikel 3, indem es allen Menschen die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. In vielen Debatten der vergangenen Tage wurde immer wieder auf Artikel 6 des Grundgesetzes verwiesen und den daraus resultierenden Schutz der Ehe. Richtig ist aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang, dass das Grundgesetz die Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft unabhängig von der Familie versteht. Als Familienvater und Familienpolitiker wünsche ich mir für kommende Debatten und Entscheidungen, dass wir die Familie als Anker für Zusammenhalt und bereichernde Gemeinschaft für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wieder viel stärker in den Fokus rücken. Familie ist für mich da, wo auch Kinder sind. Hier können wir mit unserem Werteverständnis und unserer politischen Verantwortung deutlich machen, wo wir Förderschwerpunkte setzen. Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter. Diesem stimme ich uneingeschränkt zu. Ist es aber richtig oder wissenschaftlich belegbar, dass zwei Mütter oder zwei Väter grundsätzlich schlechtere Eltern sind als Vater und Mutter? Ich kenne keine wissenschaftlich begleitete Studie, die darüber eine verlässliche Aussage trifft. Dass auch ich mich beim Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare etwas schwertue, will ich nicht verhehlen. Aufgrund der Einzelfallprüfung des Jugendamtes bin ich mir jedoch sicher, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle steht. Als Christdemokrat bin ich überzeugt: Dort, wo wir eine Familie haben, dort, wo Kinder erzogen werden, wird für die Zukunft unseres Landes gesorgt, egal welche sexuelle Orientierung die Eltern haben. Deshalb freue ich mich, dass wir heute diese Entscheidung treffen und nicht Gerichte uns den Weg vorgeben. Abschließend ist mir jedoch eines sehr wichtig: Ich persönlich habe großen Respekt jenen Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die bei der heutigen Abstimmung gegen die gleichgeschlechtliche Ehe stimmen. Das gilt ebenso für jene, die eine andere Meinung vertreten als ich, und diese sollten nicht gleich als „homophob“ oder „ewig gestrig“ beschimpft werden; hier gilt es verbal abzurüsten. Ebenso erwarte ich aber auch, dass man mir den selben Respekt für meine Gewissensentscheidung entgegenbringt. Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich werde gegen das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – der Ehe für alle (EfA) – stimmen. Erstens ging es im Koalitionsvertrag lediglich um „die Beseitigung rechtlicher Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechterstellen“. Insofern wäre nur eine einfachgesetzliche Regelung zur Volladoption durch Lebenspartnerschaften vom Koalitionsvertrag gedeckt gewesen, denn in allen anderen Rechtsbereichen sind Lebenspartner Ehepartnern rechtlich gleichgestellt. Insofern stellt schon das Einbringen des Gesetzes durch die SPD mithilfe der Stimmen der Opposition einen eindeutigen Koalitionsbruch dar, der meines Erachtens nach ein Ende der schwarz-roten Regierung und einen zum bisherigen Termin 24. September 2017 möglicherweise vorgezogenen Wahltermin zur Folge haben müsste. Im Übrigen beweist hier die SPD das, was sie seit den verlorenen Landtagswahlen immer zu verschweigen versuchte: Es gibt eine gewollte Zusammenarbeit mit den Kommunisten, also Rot-Rot-Grün, nicht nur als Mehrheitsbeschaffer. Zweitens kann ich nicht erkennen, wieso die Strukturprinzipien des Instituts der Ehe, einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zwischen den verschiedenen Geschlechtern von Mann und Frau, die im Grundgesetz festgeschrieben, in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fortgeschrieben und erst jüngst in einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EMRG, 09.06.2016) bestätigt wurden, in der Gesetzesbegründung von Rot-Rot-Grün als „überkommene Lebensform“ bezeichnet werden. Auch kann ich keinen „grundlegenden Wandel des traditionellen Eheverständnisses “ und einen „Bedeutungswandel in der Gesamtentwicklung“ entdecken. Denn schließlich werden jährlich über 400 000 Ehen zwischen Mann und Frau geschlossen (Tendenz steigend) aber lediglich 7 500 Lebenspartnerschaften zwischen Gleichgeschlechtlichen – wobei es das Lebenspartnerschaftsgesetz als eigenes Rechtsinstitut immerhin schon seit 2001 gibt. Mit der Lebenswirklichkeit der allermeisten hat EfA also nichts zu tun. Drittens ist in diesem Lebenspartnerschaftsgesetz der Schutz einer vertrauens-, verantwortungs- und liebevollen Verbindung gleichgeschlechtlicher Partner vorbildhaft geregelt. Eine Diskriminierung vor dem Gesetz gibt es nicht mehr. Die eingetragene Lebenspartnerschaft für Gleichgeschlechtliche ist daher ein voll- und gleichwertiges Rechtsinstitut neben der Ehe für Mann und Frau. Das entspricht auch dem Rechtsgrundsatz, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln – Ehe für Verschiedengeschlechtliche und Lebenspartnerschaft für Gleichgeschlechtliche. Viertens, Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Artikel 6 umfasst nach ständiger Auslegung des Bundesverfassungsgerichts die Ehe zwischen Mann und Frau. Die Rechtsauffassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz außer Kraft gesetzt werden, sondern bedarf einer Grundgesetzänderung. Die vorgelegte Gesetzesänderung zur EfA verletzt daher das Ehegrundrecht. Es ist mehr als unseriös, einen so weitreichenden Beschluss auf einer so unsicheren Verfassungsgrundlage in einer derartigen Eile ohne einen vorherigen gesellschaftlichen Dialog zu treffen. Das bestätigen mir auch die Schreiber von über 1 000 Mails, die seit Mittwochnachmittag bei mir eingetroffen sind. Das merkwürdige Zusammenspiel von möglichen strategischen Überlegungen der Kanzlerin und kurzzeitigen Bodengewinnen und Triumphgeheul der SPD werden der Bedeutung der Sache, nämlich einem wesentlichen Teil der Verfasstheit unseres Landes – Grundgesetz genannt –, nicht gerecht und werden uns allen noch ziemlich auf die Füße fallen. Gleichmacherei und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die Menschen haben das Gefühl, dass Beliebigkeit und grenzenlose Toleranz offenbar den letzten verbindlichen Wert darstellten. Diese Toleranz wird mit einer solchen Vehemenz und Inttoleranz eingefordert, dass es den Verfechtern traditioneller Wertvorstellungen nur noch angst werden kann. Auch das wird aus den vielen, vielen Zuschriften und meinen Gesprächen mit den Bürgern deutlich. Weniger die wirtschaftlichen Verhältnisse bereiten den Menschen Zukunftsängste, sondern die gesellschaftliche Verfasstheit und die Auflösung von Strukturen, die bisher Halt und Identität gaben. Die Kanzlerin muss sich vorwerfen lassen, das Tor dazu wieder ein Stück mehr aufgestoßen zu haben. EfA ist, wie Jürgen Habermas sagt, „das endgültige Moment der Fundamental-Liberalisierung der Union“, was konservative Politiker wie mich besonders schmerzt. Sybille Benning (CDU/CSU): Ich bin dankbar, dass die Entscheidung ausdrücklich als Gewissensentscheidung anerkannt ist, und ich möchte meinen Respekt denjenigen zuteilwerden lassen, die anders entscheiden als ich. Gleichzeitig bitte ich um denselben Respekt für meine Entscheidung. Mich haben dazu viele Bürgerbriefe aus Münster und aus ganz Deutschland erreicht, mit sehr unterschiedlichen und weit auseinandergehenden Ansichten und Argumenten. Sie alle habe ich wahrgenommen. Mein Abstimmungsverhalten möchte ich Ihnen wie folgt erklären: Für mich als Katholikin ist die christliche Ehe ein Sakrament, das Frau und Mann miteinander verbindet. Daran habe ich auch nach dieser Entscheidung keinen Zweifel. Die Frage ist jedoch, ob ich dieses katholische Verständnis von Ehe gesetzlich für alle vorschreiben kann. Kann der Gesetzgeber von Menschen verlangen, sich allein nach dem katholischen Verständnis von Ehe gesetzlich trauen zu lassen? Davon bin ich nicht überzeugt. Bereits mit dem Scheidungsrecht hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit anders entschieden – nämlich unabhängig von der religiösen Maxime. Unser Eherecht stellt die auf Dauer eingegangene Verbindung zweier Menschen und ihre gegenseitige Verantwortung füreinander in den Mittelpunkt. Auch wenn nach herkömmlichem Verständnis dies eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist, lässt sich dieser Grundgedanke dauerhafter Verantwortung füreinander auch auf gleichgeschlechtliche Paare anwenden. Wenn Menschen sich dazu entscheiden, eine auf Dauer angelegte Partnerschaft einzugehen und Verantwortung füreinander zu tragen, dann ist das für mich ein zutiefst konservativer Wert, den es meiner Überzeugung nach zu fördern gilt. Diese Werte bieten Orientierung und geben Halt. Ehen, Familien und Lebenspartnerschaften sind aus meiner Sicht tragende Säulen unserer Gesellschaft. Die Rechte und Pflichten für eingetragene Lebenspartnerschaften wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen, sodass sich Ehe und Lebenspartnerschaft in der gesetzlichen Ausgestaltung praktisch nicht mehr unterscheiden. Das Zustandekommen der rechtlichen Bindung, der gemeinsame Name, die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die gemeinsame Wohnung, das Erbrecht, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung – in all diesen Fragen sind die rechtlichen Regelungen von Ehe und Lebenspartnerschaft aneinander bereits angeglichen. Nur das Recht auf eine gemeinsame Adoption durch Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist nicht gegeben. Da über Adoptionen das Vormundschaftsgericht in jedem Einzelfall nach Maßgabe des Kindeswohls entscheidet, habe ich keine Bedenken, auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Vormundschaftsgerichts zu gestatten. Auch heute schon leben Kinder und Jugendliche mit Eltern, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, als Familie zusammen. Wenn also in der materiellen Ausgestaltung der bisherigen eingetragenen Lebenspartnerschaft keinerlei Unterschied zur zivilen (!) Ehe mehr besteht, gibt es keinen Grund, diese Beziehung anders zu nennen – auch wenn das für manche zunächst ungewöhnlich klingt. Der besondere Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes bleibt davon unberührt. Ehen von Mann und Frau sind von dieser Erweiterung in keiner Weise betroffen. Prämisse meiner Politik war und ist das Gespräch, die Diskussion mit unseren Mitmenschen. Gesetze entstehen aus den Bedürfnissen der Gesellschaft heraus und nehmen diese zukunftsorientiert und verantwortungsvoll auf. In Fällen, in denen es unterschiedliche Überzeugungen gibt, kann nur im Dialog Akzeptanz entstehen. Ich bin dazu bereit, auch diesen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in Münster fortzuführen. Nichtsdestotrotz möchte ich auch an dieser Stelle verdeutlichen, dass ich der Vorgehensweise unseres Koalitionspartners in dieser Thematik vehement widerspreche. Die Behandlung dieses Themas entspricht nicht dem von der CDU, CSU und SPD unterzeichneten Koalitionsvertrag. Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Die eingetragene Partnerschaft Homosexueller ist der Ehe inzwischen in fast allen Punkten gleichgestellt, sogar im Steuerrecht. Deshalb sehe ich das Erfordernis für eine weitergehende Gesetzgebung nicht. – Die Möglichkeit, füreinander Verantwortung zu übernehmen, ist bereits jetzt gewährleistet. Neben der Grenze, die die Natur bei der Zeugung gemeinsamer leiblicher Kinder setzt, unterscheiden sich beide Institutionen lediglich durch die Bezeichnung „Ehe“ und das Adoptionsrecht. Solange jedes Kind (biologisch) einen Vater und eine Mutter hat, verdient die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen können, einen eigenen Status. Ich weiß, dass die Adoption nicht für alle, aber für eine Gruppe der Homosexuellen als sehr wichtig empfunden wird und habe bereits öfter die Gelegenheit gehabt, mit Betroffenen zu diskutieren. Die mir dabei engagiert vorgetragene Argumentation nehme ich sehr wohl ernst, mache sie mir aber nicht zu eigen. Ich bin der Auffassung, dass wir eine Entscheidung, die strikt nach dem Kindeswohl ausgerichtet wird, nicht zu einer Frage der Gleichberechtigung von Homosexuellen oder gar einer Frage der Selbstverwirklichung machen sollten. Das ist keine Frage von Diskriminierung, sondern von Differenzierung. Ich werde den vorgelegten Antrag daher ablehnen. Ute Bertram (CDU/CSU): Zur aktuellen Diskussion und bevorstehenden Abstimmung zur sogenannten „Homo-Ehe“ erkläre ich: Die Ehe ist für mich die Verbindung von Mann und Frau und zugleich auf eine Familiengründung hin angelegt. Sie ist damit die Keimzelle einer jeden menschlichen Gemeinschaft. Dies ist für mich eine unverrückbare Tatsache, an der auch der Zeitgeist nicht rütteln kann. Damit schließe ich nicht aus, dass Menschen auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungsformen füreinander einstehen können. Die eingetragene Lebenspartnerschaft gewährt in rechtlicher Hinsicht, speziell auch im Steuerrecht sowie im Unterhalts- und Erbrecht, weitgehend die gleichen Rechte wie die Ehe. Deshalb kann ich auch darin keine Diskriminierung erkennen. Mich besorgen aber Aussagen aus der SPD, wonach im Adoptionsrecht sichergestellt werden soll, dass gleichgeschlechtliche Paare bei der „Vergabe“ anteilmäßig berücksichtigt werden sollen. Ich warne die SPD: Eine Adoption hat ausschließlich dem Wohl des Kindes zu dienen. Ein „Recht auf ein Kind“ kann und darf es nicht geben. Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft kann keine Ehe sein. Dr. Helge Braun (CDU/CSU): Ich befürworte, dass die Partnerschaft von zwei Menschen gleichen Geschlechts der Ehe von Mann und Frau rechtlich gleichgestellt wird. Jede Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung hat in einem modernen Rechtsstaat und einer offenen Gesellschaft keinen Platz. Es ist aber falsch, der Ehe, die als christliches Sakrament und in unserem Grundrecht sowie sprachlich bis heute eindeutig als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert ist, gesetzlich eine andere Bedeutung geben zu wollen. Weil auch ich die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ nicht als geglücktes Konstrukt für eine verbindliche, lebenslange und auf Liebe basierende Verbindung zwischen zwei Menschen empfinde, wäre es nach meiner Auffassung vorzugswürdig, ein Institut zu definieren, welches die Unterschiedlichkeit und die Gleichwertigkeit gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gegenüber der Ehe angemessen zum Ausdruck gebracht hätte. Die politische Instrumentalisierung und die kurzfristige Erzwingung der Entscheidung über dieses Thema durch SPD, Grüne und Linke im Bundestag ist der gesellschaftlichen Bedeutung des Themas völlig unangemessen. Deshalb stimme ich heute mit „Nein“, in der Hoffnung, damit eine erneute, angemessene parlamentarische Befassung und eine bessere Lösung zu ermöglichen. Gitta Connemann (CDU/CSU): Vor Jahren hätte ich die Öffnung der Ehe noch abgelehnt. Denn ich bin aufgewachsen mit dem Bild der Ehe zwischen Frau und Mann. Aber heute ist für mich klar: Wenn Menschen sich lieben und beständig füreinander Verantwortung übernehmen, wenn sie einander Stabilität und Halt geben, verdienen sie Wertschätzung. Sie sollten gleiche Rechte haben – unabhängig vom Geschlecht. Dies ist für mich eine christliche und wertkonservative Entscheidung. Dieses Umdenken hat in einem längeren Prozess stattgefunden. Ich habe deshalb auch größten Respekt vor den Abgeordneten, Bürgerinnen und Bürgern, die zu einer anderen Entscheidung kommen. Es gibt nach wie vor intensiven Gesprächsbedarf. Dies gilt beispielsweise für die Frage, ob mit der Entscheidung eine Grundgesetzänderung verbunden ist. Dieser Bedarf wird mit der jetzt erzwungenen Abstimmung im Galoppverfahren überrannt. Gleichgeschlechtlichen Paaren stand bisher das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Verfügung. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen. Auch in dieser Legislaturperiode haben wir als Gesetzgeber diesen Weg weiter beschritten. So wurde die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt. Der Bundestag hat das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschiedet, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt wurden. Ich selbst habe mich für die Anwendung des steuerlichen Splittings bei eingetragenen Lebenspartnerschaften eingesetzt. Lange Zeit habe ich bei gleicher rechtlicher Behandlung, die ich für notwendig halte, für eine unterschiedliche Benennung gestritten. Dies habe ich auch deswegen getan, weil viele Menschen in meinem Umfeld den Weg zu einer völligen Gleichsetzung nicht nachvollziehen können. Diesen hätte ich gerne mehr Zeit dafür gegeben. In zahlreichen Gesprächen mit gleichgeschlechtlichen Paaren habe ich aber auch festgestellt, welchen hohen Stellenwert der Begriff „Ehe“ auch für diese hat. Das Sakrament der Ehe spenden die Kirchen. Diese können selbst entscheiden, an wen sie es vergeben. Und das ist richtig so. Die Ehe im staatlichen Sinne ist demgegenüber ein Verwaltungsakt. Ich kann heute keinen Grund mehr sehen, diese gleichgeschlechtlichen Paaren zu verwehren. Dies gilt auch nicht mehr im Hinblick auf das Recht auf Adoption, mit dem ich lange Zeit größte Schwierigkeiten hatte. Um nicht missverstanden zu werden: Ich glaube nicht, dass gleichgeschlechtliche Paare keine guten Eltern sein können. Die Frage, ob Eltern Problemeltern sind, ist keine Frage der sexuellen Orientierung. Die persönlichen Anforderungen an potenzielle Adoptiveltern und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Adoption sind streng geregelt. Gleichgeschlechtliche Paare können bereits Betreuer von Pflegekindern werden und erfüllen diese Aufgabe überzeugend. Meine Sorge gilt vielmehr dem Kind. Unbestritten gibt es weiterhin sehr heftige Debatten über gleichgeschlechtliche Elternpaare. Ich möchte nicht, dass diese emotionalen Debatten auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Deshalb hätte ich mir für die Abgeordneten, die Bürgerinnen und Bürger, denen gegenüber ich diese Position seit geraumer Zeit vertrete, mehr Zeit für ausgiebige Gespräche gewünscht. Eine offene Diskussion im Respekt vor den unterschiedlichen Meinungen wäre aus meiner Sicht wichtig gewesen, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen. Diesem Kurs hatte auch die SPD bis vor einigen Tagen zugestimmt. Denn wir hatten uns als Koalitionspartner darauf verständigt, die Diskussion nicht mehr in dieser Legislaturperiode abzuschließen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Diskussion in der Gesellschaft noch nicht am Ende ist. Diese Chance wird heute durch eine Abstimmung im Hauruckverfahren vergeben. Ich gehöre zu denen, die die Debatte für sich selber abschließen konnten. Deshalb werde ich im Falle einer Abstimmung für die Öffnung der Ehe stimmen. Thomas Dörflinger (CDU/CSU): Ich werde heute dem Gesetzentwurf des Bundesrates nach reiflicher Überlegung, aber aus voller Überzeugung nicht zustimmen. Dabei lasse ich mich von folgenden Überlegungen leiten: Erstens. Nach herrschender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ehe „eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Übereinstimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird“ (BVerfGE 105, 313 [345]). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGhMR) stellt in seiner Entscheidung in der Rechtssache Chapin und Charpentier gegen Frankreich (Beschwerde Nr. 40183/07) klar, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist. Daraus folgt für mich in verfahrensrechtlicher Hinsicht zwingend, dass eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften eine Änderung des Artikels 6 des Grundgesetzes bedingt. Eine einfachgesetzliche Regelung durch eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist hierfür nicht ausreichend. Zweitens. Die von den Eltern des Grundgesetzes gewählte Formulierung „besonderer Schutz von Ehe und Familie“ ist mit Bedacht erfolgt. Mit dem besonderen Schutz würdigt der Verfassungsgeber nicht nur die Verantwortungsgemeinschaft der Eheleute füreinander, sondern insbesondere die Verantwortungs- und Schutzgemeinschaft der Eheleute für ihre Kinder. Es ist richtig, dass es auch Ehen gibt, die aus verschiedensten Gründen kinderlos bleiben. Das ändert aber nichts daran, dass die Ehe zwischen Mann und Frau bei der ganz überwiegenden Mehrheit der Eheleute die Basis für die Weitergabe des Lebens ist. Drittens. Es ist unstreitig, dass auch in anderen Lebensgemeinschaften als der Ehe Werte gelebt werden. Dem hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Artikels 17 b) Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) der Ehe in rechtlicher Hinsicht gleichgestellt ist. Eine Subsummierung der eingetragenen Lebenspartnerschaft unter die Begrifflichkeit der Ehe ist daher nicht erforderlich und aus dem folgenden Grund auch nicht wünschenswert: Wenn unter „Ehe“ nicht nur die Gemeinschaft von Mann und Frau zur Weitergabe des Lebens, sondern auch die Verantwortungsgemeinschaft von zwei gleichgeschlechtlichen Partnern verstanden werden soll, fehlt die Begründung, weshalb die „Ehe“ überhaupt auf zwei Personen beschränkt ist. Es ist daher nicht nur folgerichtig, sondern auch wahrscheinlich, dass der Gesetzgeber spätestens dann, wenn aus dem politischen Bereich Forderungen dahin gehend laut werden, die bisher auf zwei Personen beschränkte Einrichtung Ehe auf mehrere Personen ausdehnen muss. Dies bedeutet dann faktisch das Ende der bisher geltenden Ehe-Begrifflichkeit. Viertens. Die Politik begeht einen folgenschweren Fehler, wenn sie sich auf den verschiedensten Gebieten weiterhin von den völlig falsch verstandenen Begriffen „Gleichheit“ und „Diskriminierung“ leiten lässt. Jede Form der staatlichen Förderung hat zwangsläufig eine Ungleichbehandlung zur Folge. Wer Gleichheit im Ergebnis postuliert, riskiert, dass jede Gruppe, die nicht in den Genuss einer staatlichen Förderung kommt, sich zukünftig gegenüber der geförderten Gruppe darauf berufen kann, vom Staat aus politischen Gründen diskriminiert zu werden. Der Philosoph Christoph Menke formuliert daher treffend: „Gleichheit heißt, dass jeder gleich viel zählen soll, nicht, dass jeder gleich viel bekommen soll.“ Fünftens. Für mich persönlich ist die Ehe nicht nur ein Rechtsinstitut mit Verfassungsrang, sondern aus christlicher Sicht auch ein Sakrament. Es ist mit meinem Gewissen nicht vereinbar, dass ich das staatliche Rechtsinstitut, das aus gutem Grund vom kirchlichen Sakrament abgeleitet ist, durch meine Zustimmung irreparabel beschädige. Sechstens. Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes eindeutig bestimmt. Einer Interpretation durch Regierungsmitglieder, wann diese gelte und wann nicht, bedarf es daher nicht. Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Ich stimme gegen den Beschluss des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, den vorgelegten Gesetzentwurf in dieser Fassung anzunehmen. Meine Ablehnung gegen diesen Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen eine Gleichsetzung von Ehe und Lebenspartnerschaften. Meine Ablehnung hat etwas mit dem derzeitigen parlamentarischen Verfahren und verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem vorgelegten Gesetzentwurf zu tun. Der Gesetzentwurf des Bundesrates wurde im November 2015 gefertigt und ein Jahr später in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Seitdem fand keine Debatte über den vorgelegten Gesetzentwurf statt. Den Vorwurf, dass keine Debatte stattgefunden hat, mache ich nicht nur meiner eigenen Fraktion. Er richtet sich auch gegen die SPD-Bundestagsfraktion, die ebenso einer jeden Vertagung der Debatte im Rechtsausschuss zugestimmt hat und sich jetzt in der Öffentlichkeit jeder Verantwortung entzieht. Ich bin überzeugtes Mitglied der Christlich Demokratischen Union. 2007 verabschiedet die CDU ihr Grundsatzprogramm, in dem es heißt: „Die Ehe ist unser Leitbild der Gemeinschaft von Mann und Frau.“ Dass die CDU-geführte Bundesregierung sich bereits für eine Angleichung von Lebenspartnerschaften und Ehe eingesetzt hat, darf dabei nicht verschwiegen werden. So führen Ehegatten eine Ehe oder eine eheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspartner führen eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft. Ehen werden ins Eheregister, Lebenspartnerschaften ins Lebenspartnerschaftsregister eingetragen. Ehegatten schließen Eheverträge, Lebenspartner Lebenspartnerschaftsverträge. Ehegatten erhalten nachehelichen Ehegattenunterhalt, Lebenspartner nachpartnerschaftlichen Unterhalt. Ehegatten lassen sich scheiden, Lebenspartner betreiben die Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft. Das Verlöbnis unter künftigen Ehegatten ist in der Lebenspartnerschaft das Versprechen, eine Lebenspartnerschaft begründen zu wollen. Keine Unterschiede gibt es begrifflich bei Heirat und Trauung. Auch wenn die Rechtsstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in den vergangenen 15 Jahren an die Rechtsstellung der Ehe weitgehend angeglichen worden ist, bleibt die Unterscheidung der beiden Institute bedeutsam. Ehe im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 GG ist danach das „auf Dauer angelegte Zusammenleben von Mann und Frau“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner konstanten Rechtsprechung. Der verfassungsrechtliche Schutzgedanke des Grundgesetzes im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 GG umfasst auch den Schutz zur Entstehung neuen Lebens. So stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Ehe auch deswegen verfassungsrechtlich dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung unterstellt wurde, „weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei einer Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll“. Während zwei Menschen des gleichen Geschlechts in lobenswerter Weise Verantwortung füreinander übernehmen können, fehlt es ihrer Partnerschaft an dem zweiten Merkmal, der natürlichen Offenheit für Nachwuchs, auf den die Gesellschaft aber stets angewiesen ist. In der Diskussion wurde oft formuliert, dass es lediglich um eine sprachliche Gleichsetzung gehe. Für mich persönlich ist eine Gleichsetzung von Partnerschaften gleichen und ungleichen Geschlechts jedoch mehr als eine reine sprachliche Ausgestaltung und eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der vorgelegte Gesetzentwurf zielt auf eine meines Erachtens nach unzulässige einfachgesetzliche Änderung des Bedeutungsgehalts verfassungsrechtlicher Begrifflichkeiten ab; das halte ich für verfassungswidrig. Im persönlichen Austausch mit den verschiedensten Gesprächspartnern habe ich erfahren, dass es den gleichgeschlechtlichen Paaren gerade auch auf ein vom Grundgesetz geschütztes Rechtsgut ankommt. Diesem Wunsch wäre mit einer BGB-Änderung nicht Genüge getan; es bedürfte vielmehr einer Grundgesetzänderung. Dass eine ausführliche Diskussion notwendig ist, zeigt auch, dass in wenigen Tagen über 500 Personen ihre Meinung zu meinem Abstimmungsverhalten per Mail und Telefon mitgeteilt haben. Erst mit einer ausführlichen Meinungsbildung kann nach meinem Dafürhalten eine fundierte Entscheidung getroffen werden. Auch wenn in der Öffentlichkeit von einer Gewissensentscheidung gesprochen wird, so darf die Abstimmung kein Ausdruck von Bauchgefühl sein, sondern bedarf einer umfassenden Analyse über verfassungsrechtliche Fragen und Auswirkungen und gegebenenfalls weiterer Änderungen. Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Als Mitglied der Fraktion der CDU/CSU habe ich auf das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Verfahren zum Thema „Öffnung der Ehe“ vertraut. Das Verhalten der SPD widerspricht dieser Vereinbarung und ist aus meiner Sicht ein klarer Vertrauensbruch, der die Vertrauenswürdigkeit und Abredefähigkeit der SPD infrage stellt. Den einseitigen Bruch der Koalition seitens der SPD, die diese für viele Menschen im Land aus ethischen und religiösen Gründen so bedeutende Frage zum rein taktischen Wahlkampfthema reduziert, verurteile ich. Seit 2011 sind sukzessive bis auf das Adoptionsrecht und die Benennung der Institutionen sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft beseitigt worden. Die jetzige Diskussion um eine „Liebe erster oder zweiter Klasse“ führt in die Irre – weil der Argumentationsrahmen moralischer und nicht rechtlicher Natur ist. Zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft gibt es Unterschiede, die nicht wegzudiskutieren sind. Ein Wesensmerkmal der Ehe ist die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes dieses Strukturmerkmal der Ehe ausdrücklich bestätigt: Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist. In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft gerade deshalb nicht als Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 GG angesehen, weil die eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 GG sei. Sie sei vielmehr ein „aliud zur Ehe“, wobei ihre Andersartigkeit in der Gleichgeschlechtlichkeit der Lebenspartner begründet sei. Die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheide das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Ehe und konstituiere es zugleich. Erhellend in diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGhMR) in der Rechtssache Chapin und Charpentier gegen Frankreich (Beschwerde Nr. 40183/07), mit der klargestellt wird, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention unter dem Begriff „Ehe“ ausschließlich die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau gemeint ist. In diesem Urteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Begriff „Ehe“ in der Europäischen Menschenrechtskonvention heute keine andere Bedeutung hat als 1950, dem Jahr, in dem die Konvention verabschiedet wurde. Die sogenannte „Ehe für alle“ ist nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Menschenrecht. Es ist deutlich erkennbar, dass die von SPD, Linken und Bündnis 90/Grünen vorgeschlagene Änderung des § 1353 Absatz 1 S. 1 BGB dahin gehend, dass auch zwei Personen gleichen Geschlechts die Ehe eingehen können, dem anstehenden Wahlkampf geschuldet sind. Schließlich verstoßen die Regelungsvorschläge eindeutig gegen Artikel 6 Absatz 1 GG. Die politische Instrumentalisierung dieses Themas zeigt aber auch, dass die SPD jenseits aller Beteuerungen die Chance rot-rot-grüner Bündnisse im Bund ergreifen wird, sollte sich diese Gelegenheit ergeben. Daher stimme ich bei der zweiten und dritten Lesung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung eines Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am Freitag, den 30. Juni 2017, mit Nein. Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Wo zwischen zwei erwachsenen Menschen gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander-Einstehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollten auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden. Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der ‎eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unserer Verfassung in Artikel 6 Grundgesetz gestellt wird. Ich erkenne darüber hinaus an, dass Kinder auch in Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebevolle Umgebung erfahren können. Angesichts der seit langem geübten Rechtspraxis von Jugendämtern, Kinder aus dem Kindeswohl abträglichen Familienverhältnissen auch in die Obhut gleichgeschlechtlicher Paare zu geben, und der bereits jetzt möglichen sukzessiven Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten individuellen Einzelfallprüfung erhalten. Dennoch lehne ich den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) ab. Unbestreitbar ist der Wesensgehalt des traditionellen Eheverständnisses, der sich aus der Verbindung von Mann und Frau ergibt. Der explizite Schutz dieser Verbindung, die seit biblischen Zeiten durch gesellschaftliche und religiöse Regeln gesichert wurde, diente dazu, den in der Ehe geborenen Kindern ein Aufwachsen in stabilem Lebensumfeld zu ermöglichen. Denn nur in der Paarkonstellation von Mann und Frau können gemeinsame Kinder gezeugt und Leben weitergegeben werden. Dieser Umstand unterscheidet unabänderbar die Ehe von der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Daher ist meiner Meinung nach die Bezeichnung „Ehe“ der auf Dauer angelegten, vor Staat und/oder Kirche eingegangenen Verbindung von Frau und Mann vorzubehalten, ohne dass damit eine Diskriminierung homosexueller Paarbeziehungen erfolgen würde. Darüber hinaus geht nach ständiger, auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Umdefinition des Begriffs „Ehe“, der eben nicht nur rechtlich, sondern auch historisch, kulturell und religiös geprägt ist, kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfach-gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen. Die Grundgesetzänderung würde eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern. Ich bedaure außerdem, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen zum Ende der Legislaturperiode in einem konfrontativen Verfahren eine Abstimmung über dieses viele Menschen existenziell berührende Thema im Hauruckverfahren erzwingt. Dieser bewusst kalkulierte Vertrauensbruch und die daraus resultierenden parlamentarischen Abläufe werden der gesellschaftlichen, normativen und auch emotionalen Tragweite der Thematik nicht gerecht und verhindern so einen möglichen breiteren Konsens. Ingo Gädechens (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung. Ausdruck dieser Hochachtung war und ist neben der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau die Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an die Ehe angeglichen. Somit sind Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung – bis auf die gemeinschaftliche Adoption und den Begriff selbst – gleichgestellt. Gleichwohl besteht die Forderung, diese letzten Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft aufzuheben. So sehr ich anerkenne, dass diese Frage vom Deutschen Bundestag diskutiert und beantwortet werden muss, bin ich gleichzeitig in keiner Weise mit dem überfallartigen Durchpeitschen dieser Entscheidung auf Betreiben der SPD, der Linkspartei sowie von Bündnis 90/Die Grünen durch den Deutschen Bundestag einverstanden. Daher werde ich dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Aufgrund der Tragweite der Entscheidung und der großen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen halte ich es nicht für vertretbar, mit größtmöglicher Eile diese bedeutende Entscheidung in einer kurzen Debatte am frühen Morgen des letzten regulären Sitzungstages vor der Bundestagswahl zu treffen. Es war zwischen den Partnern der Großen Koalition ausgemacht, dass die Entscheidung erst in der kommenden Legislaturperiode fallen wird. Mit der Missachtung dieser Vereinbarung hat die SPD einen schwerwiegenden Vertrauensbruch begangen und trotzdem der Sache selbst nicht gedient. Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil bis heute nicht geklärt ist, ob eine einfachgesetzliche Regelung ausreicht oder – was für mich persönlich plausibler ist – das Grundgesetz geändert werden müsste. Denn es ist offensichtlich, dass der Ehebegriff des Grundgesetzes auf einer Verbindung von Mann und Frau beruht. Diese Definition gilt vor allen Dingen deshalb, weil aus dieser Beziehung Kinder hervorgehen können und das auf Dauer angelegte Zusammenleben der Eltern als bestmöglicher Hort zum Aufwuchs für Kinder erkannt wurde. Wenn nun der Ehebegriff auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt werden soll, bedarf es also offensichtlich einer Änderung des Grundgesetzes, die mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf aber eben nicht erfolgt. Damit besteht die große Gefahr, dass der Deutsche Bundestag sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz beschließt. Auch in Zeiten des herannahenden Wahlkampfes müssen solch wichtige Entscheidungen durch den Deutschen Bundestag in einer würdigen Form herbeigeführt werden. Dies ist – unabhängig von allen Pro- und Kontraargumenten – nicht gegeben. Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Ich habe mir die Entscheidung für die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht leicht gemacht. Ich treffe diese Entscheidung auf Grundlage meines christlichen Menschenbildes und meiner christlichen Überzeugung: Jeder Mensch hat die gleiche von Gott gegebene Würde. In den letzten Tagen habe ich die Argumente und Positionen sorgfältig abgewogen. Ich betone ausdrücklich, dass ich Respekt vor anderen Meinungen und Schlussfolgerungen habe. Es entspricht meiner Überzeugung, dass Diskriminierungen dort, wo sie noch bestehen, beendet werden müssen. Ich bin davon überzeugt, dass auch in homosexuellen Beziehungen Werte gelebt werden, die für unsere Gesellschaft grundlegend sind. Wenn zwei Frauen oder zwei Männer rechtlich verbindlich erklären, dass sie ein Leben lang füreinander einstehen, dann ist dies auch Ausdruck von bürgerlichen Werten wie Zusammenhalt, Verantwortung, Verbindlichkeit und Vertrauen. Um was geht es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf? Rechtlich unterscheiden sich eingetragene Lebenspartnerschaften und die Ehe schon heute nur noch beim Namen – also in der Begrifflichkeit – und einem kleinen Teilaspekt des Adoptionsrechts. Bereits heute können Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft fremde Kinder adoptieren. Bisher hat zunächst ein Lebenspartner das Kind allein adoptiert, der zweite Partner konnte das Kind erst in einem weiteren Schritt adoptieren (sukzessive-Adoption). Die gemeinsame Adoption in einem Akt ist bislang nur bei Ehegatten vorgesehen. Diesen verbliebenen Verfahrensunterschied jetzt aufzuheben, ist ein vergleichsweise kleiner Schritt. Für mich ist entscheidend: Bei einer Adoption muss auch künftig ausschließlich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Dies gilt für gleich- wie für verschiedengeschlechtliche Beziehungen. Dies muss in jedem Einzelfall gewährleistet sein. Die Erfordernisse des Kindeswohls müssen immer im Vordergrund stehen. Um was geht es beim vorliegenden Gesetzentwurf nicht? Es geht nicht um eine „Ehe für alle“, wie in irreführender Weise immer wieder ins Feld geführt wird. Es geht nicht um Polygamie, nicht um Ehe mit Kindern oder Verwandten und nicht um ein Recht auf Kinder. Es geht bei diesem Gesetz auch nicht um die Rechte der Kirchen- und Religionsgemeinschaften. Diese Rechte bleiben von einer Neuregelung unberührt. Sondern es geht um eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Die SPD hat sich in dieser Frage bewusst nicht an den Koalitionsvertrag gehalten und eine Vereinbarung gebrochen. So geht man in einer Koalition nicht miteinander um. Das trägt nicht zu einer Versachlichung der Debatte bei und ist für die Sache eher schädlich. Hermann Gröhe (CDU/CSU): Unter der gemäß Artikel 6 unseres Grundgesetzes zu schützenden Ehe ist, mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts, die „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ zu verstehen. Zugleich verbietet unsere Verfassung jede Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Zu Recht steht daher homosexuellen Paaren mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Institution zum Schutz der wechselseitigen, dauerhaften Verantwortungsübernahme zur Verfügung, die inzwischen der Ehe weitgehend gleichgestellt ist. Aus meiner Sicht wäre es daher folgerichtig, auch eingetragene Lebenspartnerschaften in Artikel 6 Grundgesetz unter den besonderen Schutz des Staates zu stellen. Bei der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Beziehungen geht es dagegen um weit mehr als um den gleichberechtigten Zugang zur Ehe, nämlich um eine Neudefinition der Ehe selbst. Eine solche Neudefinition lehne ich ab. Dabei gründet meine Haltung wesentlich in meinem Glauben und der christlichen Tradition. Der orientierende, eine Beziehung schützende Charakter der Institution Ehe hat aus meiner Sicht nicht zuletzt darin sein Fundament, dass diese Institution in ihrem tradierten Verständnis weit vor unserer Rechtsordnung entstanden ist und unseren Kulturraum seit Jahrhunderten prägt. Selbstverständlich kann es gute Gründe geben, ein solches tradiertes Verständnis zu ändern. Eine solche Neudefinition der Ehe müsste aber im Grundgesetz selbst erfolgen, erfordere mithin eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Daher lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates, der auf eine Neudefinition der Ehe im Rahmen des Zivilrechts abzielt, ab. Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Meiner Ansicht nach ist eine Ehe die enge Verbindung zwischen Mann und Frau, wie es auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Ich bin gleichzeitig der Überzeugung, dass auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Dazu zählen Liebe, Fürsorge sowie Verantwortung füreinander. Jede Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen lehne ich ab. Neben der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes wurden in den vergangenen Jahren auch zahlreiche weitere Regelungen getroffen, um noch bestehende Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu beenden, so im Erbschafts- und Grunderwerbsteuer-, Beamten- und Adoptionsrecht. Diese Gleichstellungsschritte habe ich stets unterstützt, um schrittweise noch vorhandene Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden. Zu dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sind allerdings noch zahlreiche Fragen offen, die in Ruhe geklärt werden müssen. So geht aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1) erforderlich ist. Diese Ansicht hat auch das Bundesministerium der Justiz vertreten. Geklärt werden müssen auch Fragen des Adoptionsrechts, die eine solche Öffnung aufwirft. Es ist in mehrfacher Hinsicht verantwortungslos, dass SPD, Linke und Grüne zu diesem Thema jetzt eine Entscheidung erzwingen. Den von diesen Fraktionen überstürzt zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf lehne ich deshalb ab. Monika Grütters (CDU/CSU): In meiner mittlerweile mehr als 20-jährigen Parlamentszeit ist mir eine Entscheidung zu einer Abstimmung noch nie so schwer gefallen wie diese. Abgesehen von den bedauerlichen Umständen der Abstimmung – aus einem so hochsensiblen Thema sollte niemand ein schäbiges Wahlkampfmanöver machen – und abgesehen von sehr wohl begründeten verfassungsrechtlichen Zweifeln, abgesehen auch von dem Zeitdruck und der damit verbundenen Zuspitzung in der Debatte um ein Pro und Kontra einer „Ehe für alle“ fällt es mir als gläubiger Katholikin in dieser sehr weltoffenen und für ihre vielfältigen Lebensstile bekannten Stadt Berlin schwer, mich ohne Zweifel eindeutig zu positionieren. Einerseits gehört der Eigensinn der sakramentalen Ehe zu den zentralen Werten kirchlich gebundener Lebens- und Gesellschaftseinstellungen. Ihr gilt ein besonderer Schutz, weil eben in der Verbindung von Mann und Frau auch leibliche Kinder geboren werden können und Familien eine umfassende Fürsorge der Gesellschaft verdienen. Andererseits sehen auf Dauer angelegte, in Liebe zueinander und in Sorge füreinander angelegte Beziehungen in einer diskriminierungsfreien Gesellschaft wie unserer heutigen inzwischen sehr vielfältig aus. Diese Vielfalt empfinde ich als große Bereicherung unseres Zusammenlebens. Deshalb ist es bedauerlich, dass Betroffene die geltende Rechtslage als Diskriminierung empfinden und auf der anderen Seite traditionell Verheiratete und kirchliche Kreise befürchten, der Begriff der Ehe und ihr Gehalt könnten zum beliebigen Instrument werden. Gerade auch diese Empfindungen nehme ich sehr ernst. In einem Land wie unserem heutigen Deutschland, das in den vergangenen Jahrzehnten so viel offener, vielfältiger und gelassener geworden ist, muss es möglich sein, Unterschiede diskriminierungsfrei festzustellen. Und aus meiner Sicht bleiben die Ehe zwischen Mann und Frau und eine Familie mit leiblichen Kindern immer noch etwas anderes als eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dennoch entschieden, für die Öffnung der staatlichen Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare zu stimmen, nicht obwohl, sondern weil ich katholisch bin. Es ist die christliche Botschaft der Nächstenliebe, die uns dazu auffordert, im menschlichen Miteinander das Verbindende über das Trennende zu stellen – die Ebenbildlichkeit Gottes über unterschiedliche Lebensweisen – und aus dieser Haltung heraus nicht nur das Eigene, sondern gleichermaßen auch das andere anzuerkennen und zu achten. Was heterosexuelle von homosexuellen Menschen unterscheidet, ist die sexuelle Orientierung und damit verbunden die Option, in ihrer Partnerschaft miteinander leibliche Kinder bekommen zu können. Was heterosexuelle und homosexuelle Menschen verbindet, ist der Wunsch, für einen geliebten Menschen einzustehen, sich dauerhaft zu binden und damit nicht nur Verantwortung füreinander zu übernehmen, sondern auch ein sichtbares Zeichen der Liebe und des Bekenntnisses zueinander zu setzen. Ich wünsche mir, dass der gegenseitige Respekt gegenüber unterschiedlichen Lebensentwürfen wächst und dass die Ehe zwischen Mann und Frau und dass Familien weiterhin im Zentrum staatlicher Fürsorge stehen. Fritz Güntzler (CDU/CSU): Der Deutsche Bundestag beschließt heute in nur 38-minütiger Plenardebatte über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Ich bedaure, dass wir dieses äußerst wichtige Thema aufgrund von wahlkampftaktischen Überlegungen der SPD jetzt einfach so im Vorbeigehen behandeln. Es hätte eine breitere parlamentarische Befassung und gesellschaftliche Debatte verdient. Nichtsdestotrotz stimme ich für die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts. Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung, unabhängig davon, ob sie gleichen oder verschiedenen Geschlechts sind. Gleichgeschlechtliche Paare können seit 15 Jahren eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Mittlerweile haben eingetragene Lebenspartner beinahe vollständig die gleichen Rechte und Pflichten wie Eheleute. Ich finde, es war an der Zeit, die hundertprozentige Gleichbehandlung herzustellen. Mit der Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts bekommen gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, ein Kind ohne Umwege gemeinschaftlich zu adoptieren. Schon bisher konnten sie im Wege der sogenannten Sukzessivadoption ein Kind gemeinsam adoptieren, und zwar indem zunächst die eine Partnerin oder der eine Partner das Kind adoptiert hat und dann auch noch die andere Partnerin oder der andere Partner dieses Kind adoptiert hat. Rein faktisch ändert sich an dieser Stelle also nichts. Voraussetzung der Adoption ist nach wie vor auch in diesen Fällen, dass die Adoption dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Die Adoptionsvermittlungsstellen und die Familiengerichte haben dafür in jedem Einzelfall Sorge zu tragen. Teilweise wird die Auffassung vertreten, das Grundgesetz lasse es nicht zu, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Es bedürfe hierfür einer Änderung des Grundgesetzes. Der Begriff der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen, erfasse gleichgeschlechtliche Paare nämlich nicht. Das Grundgesetz ist nicht statisch, sondern dynamisch auszulegen. Es atmet also gewissermaßen mit dem gesellschaftlichen Wandel. Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden haben. Ich bin mir aber sicher, dass wir mittlerweile so weit sind, dass unter dem Begriff der Ehe im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz auch gleichgeschlechtliche Paare zu verstehen sind. Christian Haase (CDU/CSU): Für mich ist das Wesensmerkmal der Ehe eine lebenslange Vereinigung von Mann und Frau. Diese Vereinigung, aus der neues Leben hervorgehen kann, schützt auch das Grundgesetz Artikel 6 Absatz 1 GG. Denn die Ehe ist die Keimzelle der Familie. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2002 herausgearbeitet, dass die Gleichgeschlechtlichkeit den Unterschied zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft begründe und konstituiere. Gibt man in der Definition der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit als Wesensmerkmal auf, so geht man de facto von einem in seinem Kern veränderten verfassungsrechtlichen Ehebegriff aus und überschreitet meines Erachtens nach somit die Grenzen der zulässigen Verfassungsauslegung. Für mich ist jeder Mensch gleich viel wert, gleich von Gott geliebt und geschätzt, gleichgültig welche sexuelle Neigung er hat. Es geht in dieser Diskussion um die Förderung einer bestimmten Lebensform und ausdrücklich nicht um die Diskriminierung einer anderen. Die Ehe, in der Mann und Frau füreinander Verantwortung übernehmen und offen für die Weitergabe des Lebens an leibliche Kinder sind, hat nicht nur eine besondere Bedeutung für den Einzelnen, sondern auch für die ganze Gesellschaft und das Gemeinwesen. Man darf an dieser Stelle auch den Aspekt der Staatserhaltung erwähnen, der nochmals den von der Verfassung gewährten Schutz der Ehe und Familie begründet. Ich erkenne die große Vielfalt der familiären Situationen in unserem Land und in der Welt an. Trotzdem stehe ich für eine Unterscheidung und Abgrenzung verschiedener Lebensmodelle. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind ein Lebensmodell, in dem Menschen sicherlich genauso Verantwortung füreinander übernehmen können. Ihnen bleibt aber die Weitergabe des Lebens an leibliche Kinder verschlossen. Nichtsdestotrotz haben wir in den vergangenen Jahren das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft sukzessiv an das Institut der Ehe angeglichen. In allen rechtlichen Regelungen – sei es hinsichtlich des Zustandekommens der rechtlichen Bindung, des gemeinsamen Namens, der gegenseitigen Rechte und Pflichten, der gemeinsamen Wohnung, des Erbrechts, des Unterhalts oder der Sukzessivadoption – gibt es heute in der rechtlichen Ausgestaltung praktisch keine Unterschiede mehr zwischen diesen beiden Institutionen. Zudem störe ich mich an dem Kampfbegriff „Ehe für alle“. Dieser ist meines Erachtens nach bewusst offen und weit gewählt. Man kann bei der Forderung nach einer „Ehe für alle“ niemanden mehr ausschließen. Ich habe das Gefühl, dass es hier nicht mehr nur um die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht, sondern sehe die Gefahr, dass damit auch schleichend der Vielehe Tür und Tor geöffnet wird. Ich möchte nicht, dass die mit einer Ehe verbunden Werte und Normen aufgeweicht und zur Disposition gestellt werden. Dieser Wunsch spiegelt sich auch in der überwiegenden Mehrheit der Zuschriften wider, die mich im Vorfeld der Abstimmung erreicht haben. Deshalb stimme ich gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates. Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Für die parlamentarische Behandlung des Gesetzentwurfes ist von entscheidender Bedeutung, ob das Institut der Ehe im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz eine Öffnung für Personen gleichen Geschlechts zulässt oder ob der verfassungsrechtliche Begriff „Ehe“ dem entgegensteht, mithin eine einfachgesetzliche Änderung des Ehebegriffs eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzt. Bereits in seinem ersten Urteil zur eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 17. Juli 2002 definierte das Bundesverfassungsgericht die Ehe im Sinne des Grundgesetzes als „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“. Es ist seither von dieser Definition nicht abgegangen und hat in den nachfolgenden Urteilen die Ehe als Institut bezeichnet, in dem Mann und Frau eine lebenslange Verbindung eingehen, die der Mitwirkung des Staates bedarf. Die Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfs, der lediglich eine Änderung des einfachen Rechts, nicht jedoch des Grundgesetzes vorsieht, stellt folglich eine Abkehr von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar. Dieser Befund gebietet es – jedenfalls aus Gründen der Rechtssicherheit –, das verfolgte Anliegen im Wege einer Grundgesetzänderung umzusetzen. Diese Auffassung hat auch das SPD-geführte Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bis in die jüngere Vergangenheit vertreten – vergleiche auch Drucksache 18/4862 vom 8. Mai 2015. Unter diesen Umständen bleibt mir nur die Möglichkeit, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6665 abzulehnen. Die mit dem vorliegenden Entwurf intendierte gesetzliche Gleichstellung Homosexueller im Bereich der sogenannten Volladoption erscheint mir in der Sache gerechtfertigt. Dr. Matthias Heider (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung. Das gilt für mich unabhängig davon, ob sie gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind. Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Deshalb haben wir die eingetragene Lebenspartnerschaft geschaffen. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an die Ehe angeglichen. Ehe und Lebenspartnerschaft unterscheiden sich in der gesetzlichen Ausgestaltung praktisch nicht mehr. Das Zustandekommen der rechtlichen Bindung, der gemeinsame Name, die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die gemeinsame Wohnung, das Erbrecht, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung – in all diesen Fragen sind die rechtlichen Regelungen von Ehe und Lebenspartnerschaft aneinander angeglichen. Von einer rechtlichen Diskriminierung von Lebenspartnern kann man deshalb nach meiner Auffassung nicht mehr sprechen. Zu den Wesensmerkmalen der Ehe, die Artikel 6 Absatz 1 GG als Institutsgarantie schützt, zählt, dass sie die Vereinigung von einer Frau mit einem Mann ist. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2002 bestätigt, in der es die eingetragene Lebenspartnerschaft als „aliud“ zur Ehe ansieht und feststellt, dass die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft von der Ehe unterscheide und es zugleich konstituiere. Dass die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten ein Wesensmerkmal der Ehe ist, hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinen nachfolgenden Entscheidungen zur Rechtstellung der eingetragenen Lebenspartner nicht infrage gestellt. Die einfachgesetzliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare steht für mich daher mit einem verfassungsrechtlichen Wesensmerkmal der Ehe nicht im Einklang. Die Ehe ist für mich ein Institut, das verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten bleiben sollte. Nur aus dieser Verbindung können Kinder hervorgehen. Diese Verbindung hat daher sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft und ihren Fortbestand eine erhebliche Bedeutung. Deshalb war es in der Vergangenheit so, dass der Staat der Ehe eine besondere Rolle zugestanden hat. Ich möchte, dass die Ehe diese Rolle weiter behält. Deshalb genießt sie besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Ich werde daher für eine Beibehaltung des Ehebegriffs stimmen, der allein eine Verbindung von Frau und Mann umfasst. Ich respektiere – auch ohne eine Änderung des Grundgesetzes – die Entscheidung von Bürgerinnen und Bürgern, in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit gleichen Rechten und Pflichten zusammenzuleben. Mechthild Heil (CDU/CSU): In der heutigen Abstimmung über den Antrag des Bundesrats zur Öffnung der Ehe stimme ich aus folgenden Gründen zu: Ich stimme heute nicht über eine religiöse Frage ab. Unseren Kirchen bleibt vorbehalten, für sich zu klären, was die kirchliche Ehe oder das Sakrament der Ehe ausmacht. Als katholische Christin bringe ich mich gerne in diese Diskussion ein. Ich stimme heute über die Frage ab, ob der Staat dafür sorgen soll, dass alle Partnerschaften, die vor dem Gesetz besiegelt werden, dieselbe rechtliche Stellung und Anerkennung erhalten. Kinder wachsen heute in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen auf. Insbesondere aus Sicht der Kinder verdient jede Familienform Anerkennung, Zuspruch und rechtliche Absicherung. Dies spiegelt sich auch im aktuellen Adoptionsrecht wider. Für das allein maßgebliche Kindeswohl sind die wenigen verbliebenen Verfahrensunterschiede ohne Bedeutung. Die vielen Zuschriften, die ich im Vorfeld dieser Abstimmung erhalten habe, zeigen mir, wie wenig bekannt ist, dass bereits heute Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch fremde Kinder adoptieren können, mit dem einzigen Unterschied, dass sie das nur nacheinander, in einer zeitlichen Abfolge tun können. Die gleichzeitige gemeinsame Adoption, die das Gesetz nur für Ehegatten vorsieht, soll vor allem sicherstellen, dass beide Eheleute das Adoptivkind annehmen und nicht einer der Partner einen Vorbehalt gegenüber dem Kind hat. Ich finde, diese Sicherheit für das Kind muss auch in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gelten. Die Verfolgung homosexueller Menschen hat in Deutschland über viele Jahre großes Unrecht und Leid verursacht – in der Weimarer Republik, in der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch in der neu gegründeten Bundesrepublik und in der Deutschen Demokratischen Republik. In der aktuellen Diskussion über die Rehabilitierung wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilter Menschen wurde dies nochmals deutlich. Diese Verfolgung wirkt bis heute nach und trägt zu der Grundhaltung bei, sich – berechtigt oder unberechtigt – als ausgegrenzt und weniger anerkannt zu empfinden. Erhöhte Selbstmordzahlen bei homosexuell orientierten Jugendlichen sind dafür ein bestürzendes Zeichen. Der heutige Beschluss kann hier eine positive Wirkung entfalten. Ich bedaure allerdings, dass die SPD entgegen der Absprache nun ein konfrontatives Verfahren forciert. Dies verstellt die Chance, in einer Diskussion mit den Menschen in Deutschland und den Kirchen in einem großen gesellschaftlichen Konsens die Öffnung des Ehebegriffs voranzubringen. Auch verfassungsrechtliche Bedenken hätten dann mit breiter parlamentarischer Mehrheit ausgeräumt werden können. Trotz dieser Bedenken habe ich mich entschieden, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): Heute fällen wir eine Gewissensentscheidung: Der Deutsche Bundestag stimmt in namentlicher Abstimmung über den Entwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ab. Zunächst möchte ich feststellen: Das Gewissen macht nicht an Fraktionsgrenzen halt. Eine Gewissensfrage nötigt uns Parlamentariern höchsten Respekt für die Entscheidung der anderen ab. Polemisierungen und Diffamierungen sollten in dieser Debatte keinen Raum haben. Unsere Entscheidung hat Auswirkungen auf einzelne Menschen, auf das gesellschaftliche Klima und reicht bis in das Verständnis unserer Grundwerte, die im Grundgesetz formuliert sind, hinein. Eine solche grundsätzliche Überlegung muss viele Facetten berücksichtigen: Wie hat das Bundesverfassungsgericht bisher geurteilt? Was sind die möglichen juristischen Folgen? Werden Werte oder Rechte verletzt? Und viele andere Aspekte mehr. Innerparteilich setzen wir uns seit Jahren mit dem Thema auseinander. Unsere Parteitagsbeschlüsse, Grundsatzprogramme und Leitlinien sowie der geltende Koalitionsvertrag lehnen eine Öffnung der Ehe ab. Eine neue Abwägung braucht Zeit, sie braucht Debatten, sie braucht Expertisen. Daher bedaure ich es, dass der Deutsche Bundestag heute darüber abstimmt. Die Koalitionspartner hatten sich geeinigt, das nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode zu tun. Eine Grundsatzentscheidung politisch durchzupeitschen, kann zu einem starken Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Ich stimme gegen diesen Gesetzentwurf. Da ich, vor allem in den vergangenen Tagen, viele Anfragen erhielt, möchte ich mein Abstimmungsverhalten gerne begründen. Erstens die Rechtshistorie: Das Bundesverfassungsgericht stellte mehrfach fest, zuletzt 2013, dass Verschiedengeschlechtlichkeit das Wesensmerkmal des Instituts Ehe ist. Zweitens. Wir beschließen nicht nur über eine Änderung im BGB, sondern greifen damit in das Grundgesetz ein: Auf eine Kleine Anfrage der Grünen hat das Justizministerium 2015 angegeben, dass „eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetzen“ würde. Drittens. Dass diese Tatsache selbst für Justizminister Heiko Maas (SPD), aus dessen Haus diese Antwort stammt, heute keine Rolle mehr spielt, lässt aufhorchen. Mir scheint hier eine Gewissensfrage für Wahlkampfzwecke missbraucht zu werden. Viertens. Dieser Eingriff ins Grundgesetz wird Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen. Eine genauere Prüfung der Sachlage im Vorherein wäre nötig gewesen. Fünftens. In dem Gesetzentwurf heißt es: „Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt.“ Was unter einer „symbolischen Diskriminierung“ verstanden wird, ist in dem Entwurf nicht weiter ausgeführt. Sechstens. Zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft wird nach dem juristischen Grundsatz differenziert, dass „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“ ist. So können auch keine heterosexuellen Paare eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der Vorwurf einer einseitigen Diskriminierung durch die Ehe ist daher faktisch nicht nachweisbar. Siebtens. Wo konkrete Diskriminierungen von Menschen in Lebenspartnerschaften vorliegen, müssen diese beseitigt werden. Dafür reicht das vorliegende Rechtsinstitut aber vollkommen aus, wie die vergangenen Jahren gezeigt haben. Gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise beim Ehegattensplitting, wurden auf den Weg gebracht, um Diskriminierungen und Schlechterstellungen entgegen zu wirken. Achtens. Ein Wesensmerkmal der Ehe ist die prinzipielle Generativität. In einer gleichgeschlechtlichen Beziehung können auf natürlichem Wege keine Kinder entstehen. Das ist keine Diskriminierung, sondern eine Tatsache. Die Öffnung der Ehe kommt damit einer Auflösung des Wesens der Ehe gleich. Insofern handelt es sich heute um eine Werteentscheidung: Soll die besondere Privilegierung der Ehe der Generativität Rechnung tragen oder aber auf die Rechte und Pflichten der Partner reduziert werden? Neuntens. Unsere Entscheidung könnte zur Folge haben, dass künftig weitere normative Veränderungen des Ehebegriffs vorgenommen werden. Dies könnte in der Folge zur Legalisierung von Polygamie oder Geschwisterehen führen. Ich kann aus diesen genannten Gründen einer Neuinterpretation der Ehe und damit des Grundgesetzes nicht zustimmen. Mark Helfrich (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung, unabhängig davon, ob sie gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind. Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Ausdruck dieses Verständnisses war die Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen. Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber diesen Weg weiter beschritten. So wurde zu Beginn der Legislaturperiode die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt sowie Unterschiede in der Behandlung von Ehe- und Lebenspartnern in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt. Somit sind Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung – bis auf die gemeinschaftliche Adoption und den Begriff des Instituts – gleichgestellt. Mit den Gesetzentwürfen wird § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches um eine Definition der Ehe ergänzt, die vorsieht, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können. Persönlich würde ich eine Grundgesetzänderung befürworten. Sowohl im Rechtsausschuss als auch in der Wissenschaft ist die Frage nicht abschließend einhellig beantwortet, ob die „Eheöffnung“ eine Änderung des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz voraussetzt. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss, die sich in dieser Legislaturperiode ebenfalls mit der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung bezüglich der „Eheöffnung“ intensiv beschäftigt hat, ergab keine eindeutige Stellungnahme der sachverständigen Verfassungsrechtler. Vor dem Hintergrund der geschilderten Uneinigkeit der verfassungsrechtlichen Bewertungen und der gesellschaftspolitischen Bedeutung würde ich ein Gesetz bevorzugen, das zweifellos einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Durch meine Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bundesrates erkenne ich den gesellschaftlichen Wandel in dieser Frage sowie den persönlichen Wunsch gleichgeschlechtlicher Paare nach einer formalen rechtlichen Gleichstellung an. Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht die Gleichstellung Homosexueller bei der Adoption einher. Das einzig entscheidende Kriterium ist hier das Kindeswohl. Wichtig ist, dass im Einzelfall aus der allein entscheidenden Perspektive des Kindeswohls das Jugendamt bei seiner Auswahlentscheidung darauf Rücksicht nimmt, ob dem Kind Mutter und Vater vermittelt werden oder zwei Personen gleichen Geschlechts. Hier gilt der Grundsatz: Der zweite Vater ersetzt nicht die Mutter, die zweite Mutter nicht den Vater. Andere Aspekte wie vor allem eine Vorbeziehung (zum Beispiel als langjähriges Pflegekind oder aufgrund Verwandtschaft) können aber im Einzelfall auch aus der Kindeswohlperspektive ein anderes Ergebnis begründen. Uda Heller (CDU/CSU): Am Freitag, 30. Juni 2017 stimmt der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung über den oben genannten Gesetzentwurf ab. Kernstück des Gesetzentwurfes ist die Ergänzung des § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) durch die Klarstellung, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Ich werde bei dieser Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/6665 mit Enthaltung stimmen, weil ich es ablehne, eine Entscheidung über dieses wichtige gesellschaftliche Thema unter Zeitdruck innerhalb weniger Tagen treffen zu müssen. Ich erwarte im Vorfeld der Abstimmungen umfassende Informationen über die verfassungsrechtliche Relevanz, über den Geltungsbereich des Gesetzes, über die Konsequenzen für unsere Sozialsysteme und gegebenenfalls auch über handwerkliche Mängel. Diese Informationen liegen mir nicht vor. Vielmehr bewerte ich diese überstürzte und erzwungene Abstimmung als Wahlkampfpopulismus. Da ich nicht wieder für den Deutschen Bundestag kandidiere, möchte ich der Entscheidung der Bundestagsabgeordneten der 19. Wahlperiode nicht vorgreifen. Thomas Jarzombek (CDU/CSU): „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ So steht es in Artikel 6 des Grundgesetzes. An diesem Artikel habe ich mich nie gestoßen. Dieser spricht keine Diskriminierung aus, sondern stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Sie werden oft als die „Keimzelle unserer Gesellschaft“ bezeichnet. Wenn man eine Ehe eingeht, übernimmt man auch Verantwortung für den anderen. Das ist ein Prinzip, das meinen Wertevorstellungen entspricht. Ich finde es gut, wenn Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und damit einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Deshalb begrüße ich es auch sehr, wenn gleichgeschlechtliche Paare Verantwortung übernehmen und sich zu einer festen Verbindung verpflichten. Ist dies aber auch eine Ehe? Eine Ehe ist für mich und viele Menschen, mit denen ich in letzter Zeit gesprochen habe, eine Gemeinschaft von Mann und Frau und darauf angelegt, Kinder zu zeugen. Darf dies dazu führen, dass gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert werden? Nein. Ich habe mich in der Vergangenheit bei vielen Diskussionen in unserer Partei für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren eingesetzt. Meine klare Haltung: Gleiche Rechte für alle. Deshalb spreche ich mich ausdrücklich für eine vollständige rechtliche Gleichstellung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe aus. Schwierigkeiten habe ich mit dem Begriff „Ehe für alle“. Auch wenn die Initiatoren das sicher nicht meinen, so ist es doch wichtig, klarzustellen: Ich will keine Ehe mit Kindern erlauben und finde es richtig, dass wir dies gerade noch einmal strenger als bisher ausgeschlossen haben. Ich will keine Ehe von Eltern und Kindern. Ich sehe auch keine Verbindung von mehreren als eine Ehe. Dann gibt es den Fall, wo Menschen im Alter eine Verbindung eingehen, um füreinander zu sorgen, ohne dass es in dieser Form der Beziehung eine sexuelle Verbindung gibt oder diese angestrebt wird. Ist auch das eine Ehe? Nein. Es ist aber inzwischen gelebte Praxis und eine begrüßenswerte Verbindung. Auch hier spreche ich mich für gleich Rechte aus, ohne es aber „Ehe“ nennen zu wollen. Daher meine ich: Gleiche Rechte Ja, gleiche Bezeichnung Nein. Ich werde heute aber auch deshalb mit Nein stimmen, weil ich das Verfahren für unwürdig halte. Bei anderen ethischen Entscheidungen im Bundestag ohne Fraktionsvoten – dem, was im Allgemeinen „Gewissensentscheidung“ genannt wird – haben wir uns umfangreich Zeit genommen für ausführliche Richtungsdebatten im Plenum, für umfangreiche Gutachten, Zeit, um die Zuschriften ausführlich zu lesen und auszuwerten, und Zeit, um ausführlich mit den Wählern vor Ort zu diskutieren. Diese Sorgfalt fehlt uns heute. Natürlich gibt es Kollegen, die bei der heutigen Frage sehr firm sind. Doch es gibt auch viele, die ihr Wissensbedürfnis von Dienstag bis heute – also in nicht einmal drei Tagen – nicht stillen konnten. So vermag ich auch deshalb heute nicht zuzustimmen, weil ich eine Neuregelung ohne Grundgesetzänderung als zweifelhaft ansehe. Noch im Jahr 2015 vertrat die Bundesregierung die Auffassung, dass mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 59 [66]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 105, 313 [345]; 128, 109 [125]; 131, 239 [259]; 133, 377 [409]) eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetze. Gerade das sieht der Gesetzentwurf, über den heute abgestimmt werden soll, ausdrücklich nicht vor. Ein späteres Gezerre vor dem Verfassungsgericht hilft nicht, sondern schadet der Sache. Und diese Sache ist gut: Unabhängig davon, ob die Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare künftig „Ehe“ heißen oder nicht: Es ist gut, wenn Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Das ist eine zutiefst konservative Haltung. Xaver Jung (CDU/CSU): Dem heute vorliegenden Antrag „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ werde ich in der vorliegenden Form zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Grundsätzlich wurde ich von der freien Abstimmung über die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts noch in dieser Legislaturperiode sehr überrascht. Ich muss deutlich sagen, dass ich den Vertrauensbruch unseres Koalitionspartners missbillige, vor allem da er einer Partei, die gerne den Bundeskanzler stellen würde, nicht würdig ist und wie ein verzweifelter Versuch von Martin Schulz wirkt, nun auch mit solchen Themen Wahlkampf zu machen. Dennoch bin ich nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluss gekommen, dass ich dem heutigen Antrag zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zustimmen werde. Grundsätzlich ist für mich die Ehe die Verbindung zwischen Mann und Frau, und ich glaube, dass dies auch die Väter unseres Grundgesetzes so gesehen haben. Dennoch sehe ich es als meine Pflicht an, mich mit der Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts kritisch auseinanderzusetzen, da sie von einer Mehrheit der Bevölkerung bereits gesellschaftlich anerkannt ist und ebenfalls befürwortet wird. Zudem ist das Eintreten für konservative Werte nicht zwangsweise mit dem Festhalten an bisher immer dagewesenen Regelungen verbunden. Denn ich bin mir bewusst, dass auch zwei gleichgeschlechtliche Menschen wie ein Ehepaar verbindlich füreinander einstehen können. Wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen und damit auch traditionelle konservative Werte vertreten, dann sollten sie auch einen rechtlichen Schutz genießen können. Mein zweiter Standpunkt hat für mich überwogen, auch wenn ich glaube, dass eine andere Herangehensweise zielführender gewesen wäre. Hier hätte in einer umfangreichen Debatte möglicherweise eine gleiche rechtliche Lösung für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gefunden werden können, ohne diese in den Begriff „Ehe“ einzubetten. Mit der Abstimmung über die Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts haben wir zu Recht für einen entsprechenden Schutz für gleichgeschlechtliche Paare gesorgt. Jetzt muss es aber auch unser klares Ziel sein, die Förderung junger Familien und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wieder mehr in den Vordergrund zu rücken. Hans-Werner Kammer (CDU/CSU): Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates betrifft – ebenso wie die nicht debattierten Gesetzentwürfe der Opposition zur selben Fragestellung – die Grundfesten unserer Gesellschaft. Ich halte daher eine breite Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit unter Beteiligung der Kirchen für dringend geboten. Dieses war jedoch aufgrund der kurzfristigen Aufsetzung des Tagesordnungspunktes nicht möglich. Zudem bin ich überzeugt, dass auch verfassungsrechtliche Fragen noch unzureichend geklärt sind und womöglich eine Anpassung des Grundgesetzes mit den einfachgesetzlichen Änderungen einhergehen muss. Die kurzfristige Behandlung dieses Gesetzentwurfes widerspricht daher in mehreren Punkten einer guten Gesetzgebung. Folgerichtig habe ich diesem Vorhaben heute nicht zugestimmt. Alois Karl (CDU/CSU): Zunächst möchte ich betonen, dass ich die Entscheidung von Menschen, die ihren Lebensentwurf in anderen Formen der Partnerschaft als der Ehe verwirklichen möchten, selbstverständlich respektiere. Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden grundlegende Werte unserer Gesellschaft gelebt. Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zusammenleben, toleriere ich selbstverständlich und werde ihr Zusammenleben niemals diskriminieren. Nach meiner Überzeugung ist dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz bereits umfassend Rechnung getragen. Lebenspartnerschaften werden bereits in vielfacher Hinsicht den Verhältnissen, die sich aus der gesetzlichen Ehe ergeben, gleichgesetzt. Keine Gleichstellung kann es beim Adoptionsrecht geben. In Fragen des Adoptionsrechts gilt nicht nur der Blickwinkel der Bezugspersonen, sondern ausschließlich der des Kindes. Die gesetzliche Gleichsetzung von Ehe und Nicht-Ehe im Bereich der Volladoption berücksichtigt aus meiner Sicht das Wohl des Kindes gerade nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil zur eingetragenen Lebenspartnerschaft vom 17. Juli 2002 herausgestellt, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft eine andere Form zur Ehe ist, aber keine Ehe mit falschem Etikett. Darüber hinaus ist es dem Gesetzgeber wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe in Artikel 6 Grundgesetzes grundsätzlich verwehrt, die grundgesetzlich geschützte Ehe mit anderen Lebensformen gleichzusetzen. Ich lehne daher eine vollständige Gleichsetzung aller Lebenspartnerschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau ab. Ronja Kemmer (CDU/CSU): Ich werde den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – Drucksache 18/6665 – ablehnen. Die rechtliche Gleichstellung zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe halte ich für richtig. Wer aus staatlicher Sicht Verantwortung füreinander übernimmt und Werte lebt, der soll auch gleiche Rechte und Pflichten erhalten. Das Verfahren in dieser Woche lässt jedoch viele Fragen ungeklärt, so zum Beispiel hinsichtlich des Volladoptionsrechtes sowie der Rolle und Definition der Begriffe von „Mutter“, „Vater“ und „Eltern“ und der bereits heute erhobenen Forderung, diese Begriffe geschlechtsneutral zu formulieren. Dies alles muss offen diskutiert werden, sowohl in der Gesellschaft als auch im Parlament, darf aber nicht ohne verfassungsrechtliche Sicherheit in einem Hauruckverfahren beschlossen werden. Deswegen kann ich dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Markus Koob (CDU/CSU): In den vergangenen Jahren wurden zunehmend eingetragene Lebenspartnerschaften von Personen gleichen Geschlechts mit der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt. So wurden unter anderem Auskunftsrechte, steuerliche und beamtenrechtliche Regelungen sowie Hinterbliebenenansprüche angepasst. Diese Angleichungen begrüße ich ausdrücklich. Viele dieser Angleichungen gingen auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zurück, das eine entsprechende Angleichung für rechtlich geboten erachtet hat. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung regelmäßig darauf verwiesen, dass die in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützte Ehe die Verbindung von Mann und Frau bedeutet. Die Ehe von Mann und Frau unterscheidet sich von der eingetragenen Lebenspartnerschaft in dem Punkt, dass aus der Verbindung von Mann und Frau Kinder entstehen können, was für mich einen wesentlichen Aspekt des besonderen Schutzgebotes darstellt. Die Ehe von Mann und Frau und die eingetragene Lebenspartnerschaft haben gemein, dass in beiden Beziehungen verbindliche Verantwortung füreinander übernommen wird. Ich habe in meinem persönlichen Umfeld mehrere beeindruckende Beispiele dafür, wie in eingetragenen Lebenspartnerschaften Werte wie Liebe, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen gelebt werden – unter auch heute oftmals immer noch schwierigeren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, als dies bei heterosexuellen Paaren der Fall ist. Diesen Umstand erkenne ich ausdrücklich an und hätte mir daher als Lösung gut vorstellen können, die Aufzählung des Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem Ehe und Familie geschützt werden, um die eingetragenen Lebenspartnerschaften zu erweitern. Damit wären diese auf das gleiche Schutzniveau gestellt worden, ohne dabei die Unterschiedlichkeit beider Verbindungen zu negieren. Da diese Option aber nicht zur Abstimmung steht, begründe ich mein Abstimmungsverhalten zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wie folgt: Erstens. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Ehe als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Eine Öffnung dieses Begriffes setzt daher nach meiner rechtlichen Überzeugung entweder eine Änderung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder eine Änderung des Grundgesetzes voraus. Eine einfachrechtliche Gesetzesregelung halte ich hingegen nicht für ausreichend. Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern sind in ihrer rechtlichen Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Erweiterung des Begriffs der Ehe eine Grundgesetzänderung erforderlich macht. Zweitens. Mit der Öffnung des Ehebegriffs auf einfachgesetzlicher Grundlage wird die oben erwähnte Verschiedenartigkeit der Beziehung von Mann und Frau einerseits und eingetragener Lebenspartnerschaften andererseits nicht hinreichend rechtlich gewürdigt. Aus diesen beiden Gründen werde ich dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht zustimmen. Ich bedaure, dass die Frage – in der man aus guten Gründen unterschiedliche Meinungen vertreten kann – auf diese in meinen Augen würdelose Art und Weise im Parlament noch vor der Sommerpause durchgedrückt wird. Der schnelle politische Erfolg, dem politischen Gegner noch schnell eins auszuwischen, wird seitens der SPD-Fraktion über die auch in der Unionsfraktion stattfindende breite und konstruktive Diskussion gestellt. Ich habe hohen Respekt für die Kolleginnen und Kollegen, die in dieser Frage anders abstimmen. Niemand macht sich diese Abstimmung leicht, auch ich nicht. Den gleichen Respekt erwarte ich aber auch für die Positionierung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die diesen Schritt nicht gehen wollen oder können. Uwe Lagosky (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf des Bundesrates „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts“ (Drucksache 18/6665) werde ich nicht zustimmen. Als Christdemokrat erkenne ich an, dass in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften familiäre Werte gelebt werden und Menschen gemeinsam ihren Lebensentwurf verwirklichen. Ehe und Lebenspartnerschaft unterscheiden sich in der gesetzlichen Ausgestaltung nur noch geringfügig. Das Zustandekommen der rechtlichen Bindung, die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die gemeinsame Wohnung, der gemeinsame Name, Erbrecht, Sozialrecht, Unterhalt und sogar die Regelungen zur Scheidung wurden angeglichen. Im Hinblick auf Adoptionen gibt es jedoch Unterschiede. Eine Gleichstellung bei der Adoption fremder Kinder sehe ich kritisch. Aus meiner Sicht ist es erstrebenswert, einem Kind das Aufwachsen mit Elternteilen beider Geschlechter zu ermöglichen. Dies kann dank der zahlreichen adoptionswilligen Ehepaare gewährleistet werden. Für mein Abstimmungsverhalten ist das Kindeswohl maßgeblich. Aus meiner Sicht ist die rechtliche Angleichung der Ehe und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ausreichend, weshalb ich keinen Anlass für eine Änderung sehe. Die Art und Weise, wie diese Abstimmung herbeigeführt wurde, halte ich für misslungen. Zudem bin ich der Überzeugung, dass eine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist. Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Homosexualität ist ein Teil menschlicher Normalität und eine natürliche Gegebenheit, die Respekt verdient. Die sexuelle Orientierung eines Menschen bedarf keiner Bewertung und duldet keine Diskriminierung. Die daraus erwachsenden Lebensformen haben ein Recht auf Akzeptanz, soweit sie nicht Grenzen überschreiten, die das Recht auf Schutz oder auf Selbstbestimmung anderer tangieren. Dies alles ist, soweit der Staat gefordert ist, mit der bis heute geltenden Rechtslage vollumfänglich gewährleistet. Indem der Deutsche Bundestag nun jedoch die „Ehe für alle“ einführt, stellt er auch begrifflich auf eine Ebene, was – bis auf Gleichheit im Adoptionsrecht – bisher schon rechtlich faktisch gleichgestellt ist. Die heutige Entscheidung verschafft gleichgeschlechtlichen Partnerschaften keinen zusätzlichen Respekt, entwertet aber die Beziehung zwischen Mann und Frau. Nachdem andere Beziehungen als die zwischen Mann und Frau auch „Ehe“ heißen dürfen, kann dem Ehebegriff nicht mehr zwingend die Fähigkeit zugeordnet werden, Keimzelle neuen Lebens zu sein. Darauf angelegten Beziehungen wird vielmehr jeder Alleinstellungsbegriff entzogen. Das Bestreben, Leben zu zeugen und weiterzugeben, wird seiner besonderen Würde beraubt, seine einzigartige Funktion wird negiert. Wir erleben die parlamentarische Abbildung des diskriminierenden und herabwürdigenden Tons, in dem in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten die traditionelle Beziehung zwischen Mann und Frau medial und politisch behandelt wird. Dieser Ton spiegelt sich in Begriffen wie „Herdprämie“, „Heimchen am Herd“ „die drei ‚K‘ für die Frau“ wider. Solche Worte sind Anschläge auf Lebensleistungen, mit denen Generationen von Frauen posthum als hilflose Opfer einer patriarchalischen Ordnung bevormundet werden. Diesen Frauen verdanken wir aber die Existenz unseres Lebens. Außerdem wird suggeriert, dass bei diesen Frauen ausgeschlossen werden könne, dass sie mit ihrer Lebenslage zufrieden gewesen sein könnten. Dieser Umgang der Gesellschaft mit den Lebensauffassungen meiner Vorfahren ist zu verurteilen, auch deshalb, weil diese sich nicht mehr verteidigen können. Zu diesen Vorfahren gehören auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes. Mit der heutigen Entscheidung wird nicht die Ehe für alle eingeführt, sondern die Ehe für Mann und Frau abgeschafft. Ich lehne diese Maßnahme ab, da damit eine Grundlage unserer Gesellschaft in Gefahr gebracht wird. Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers (CDU/CSU): Seit 23 Jahren bin ich Mitglied des Deutschen Bundestages. In dieser langen Zeit habe ich vieles erlebt – Höhen und Tiefen. Der rüde Umgang mit den Gepflogenheiten des Deutschen Bundestages, nämlich den Abgeordneten die Chance zu einer umfassenden und vertieften Diskussion zum Thema „Ehe für alle“ zu nehmen, erschüttert mich. Aus reinen Wahlkampfgründen scheut sich Martin Schulz nicht, quasi über Nacht diese hochsensible Entscheidung am Freitag auf die Tagesordnung des Parlaments zu stemmen. Ein so wichtiges Thema hätte es verdient, in der nächsten Legislaturperiode offen, ehrlich und tiefschürfend besprochen und dann entschieden zu werden. Jetzt wird es durchgeprügelt. Das geht mir gegen den Kamm. Genauso empört mich die perfide Attacke des SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz auf die Bundeskanzlerin, bei der er von einem „Anschlag auf die Demokratie“ sprach. Das ist so ungeheuerlich, dass ich sie nicht weiter kommentieren möchte. Reden Sie bitte nicht mehr von Fairness und Würde, Herr Schulz! Ihr Verhalten ist stillos und eines Kanzlerkandidaten unwürdig. Meine heutige Entscheidung über die „Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“ habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich habe sie nach reiflicher Überlegung und gewissenhafter Abwägung getroffen. Auch zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren gibt es natürlich Werte, die beispielhaft gelebt werden, Verbundenheit und Treue. Letztlich geht es um eine Verbindung, in der sich zwei Menschen lieben und Verantwortung füreinander übernehmen. Bereits heute gibt es in der gesetzlichen Ausgestaltung kaum noch Unterschiede zwischen einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft. Mit dem Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner hat der Bundestag Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt und die rechtlichen Regelungen aneinander angeglichen. Mittlerweile gibt es auch bereits verschiedene Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare, Kinder zu adoptieren: Ich nenne die Sukzessivadoption, die Stiefkindadoption und die Möglichkeit, im Ausland Adoptionen vorzunehmen. In Deutschland entscheiden Jugendämter und Familiengerichte darüber, in welche Obhut Kinder gegeben werden. In jedem konkreten Einzelfall wird geprüft, ob die Adoption dem Kindeswohl dient – auch wenn ein Mann und eine Frau gemeinsam ein Kind adoptieren möchten. Ich bin überzeugt, dass keiner in unserer Gesellschaft die Zurücksetzung oder Missachtung von gleichgeschlechtlichen Paaren wünscht. Ich jedenfalls nicht. Innerhalb von drei Tagen soll jetzt aber ein Gesetzesvorhaben beschlossen werden, dessen Verfassungsmäßigkeit von vielen Seiten bezweifelt wird. Nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes stehen Ehe und Familie „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich gemacht, dass mit Ehe ausschließlich eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss und Gleichberechtigung beruhende und förmlich geschlossene Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann gemeint ist. Als Jurist hätte ich mir gewünscht, im Rahmen eines geordneten Gesetzgebungsverfahrens die Frage zu klären, ob für eine vollständige Gleichstellung eine Grundgesetzänderung nötig ist. Die Bundeskanzlerin wollte mit ihrer Initiative gewiss den Weg dazu ebnen, nach der Bundestagswahl und einer ausführlichen parlamentarischen Beratung ein entsprechendes Gesetz auf breiter Grundlage zu verabschieden, das alle Aspekte berücksichtigt. Diese Chance hat die SPD vertan – aus Machtstreben. Schade. All das hat mich letztlich bewogen, heute mit Nein zu stimmen. Mein Respekt gilt allen Kolleginnen und Kollegen für ihre individuelle Gewissensentscheidung. Antje Lezius (CDU/CSU): Wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander-Einstehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollten deshalb auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden. Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der ‎eingetragenen Lebenspartnerschaft und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unserer Verfassung in Artikel 6 Grundgesetz gestellt wird. Ich erkenne an, dass Kinder auch in Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebevolle Umgebung erfahren können. Angesichts der seit langem geübten Rechtspraxis von Jugendämtern, Kinder aus dem Kindeswohl abträglichen Familienverhältnissen auch in die Obhut gleichgeschlechtlicher Paare zu geben, und der bereits jetzt möglichen sukzessiven Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten individuellen Einzelfallprüfung erhalten. Dennoch werde ich den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nach reiflicher Überlegung ablehnen: Nach ständiger, auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Umdefinition des Begriffs „Ehe“, der in erster Linie historisch, kulturell und religiös besetzt ist, kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfachgesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen. Die nach Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Würde der Person ist unumstritten nicht abhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Ebenso unbestreitbar ist der Wesensgehalt des traditionellen Eheverständnisses, der sich aus der expliziten Verbindung von Mann und Frau ergibt. Dazu gehört auch die Tatsache, dass nur in der Paarkonstellation von Mann und Frau Kinder gezeugt und Leben weitergegeben werden kann. Deshalb kann eine „eheliche“ Verbindung nicht für „alles“ stehen und unterscheidet sich von der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Allein diese sprachliche Differenzierung von „Ehe“ und „eingetragener Lebenspartnerschaft“ begründet für sich genommen keine Diskriminierung, die zu gesetzlichem Handeln zwingt. Die „Ehe für alle“ ist explizit nicht Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD. Ich bedaure, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen zum Ende der Legislaturperiode in einem konfrontativen Verfahren eine Abstimmung erzwingt. Dieser bewusst kalkulierte Vertrauensbruch und die daraus resultierenden parlamentarischen Abläufe werden der gesellschaftlichen, normativen und auch emotionalen Tragweite der Thematik nicht gerecht und verhindern so einen möglichen breiteren Konsens. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Die Vorgehensweise der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Frage verstößt gegen den Koalitionsvertrag, gegen das Prinzip der Koalitionstreue und gegen die parlamentarischen Gepflogenheiten. Es ist offensichtlich, dass der nun erfolgte Vertrauensmissbrauch der SPD nicht der Sache, sondern allein dem beginnenden Wahlkampf geschuldet ist. Die plumpe Forderung nach einer „Ehe für alle“ erachte ich als eine unwürdige Verkürzung einer sehr sensiblen Thematik. Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem opportunistischen Vorgehen ihrem Ansehen als Regierungspartei und verlässlicher Koalitionspartner enorm geschadet. Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist der Ehe rechtlich bereits weitgehend gleichgestellt. Ich begrüße diesen gesellschaftlichen Wandel, da auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Das verdient Anerkennung. Es ist richtig, dass der Staat mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine eigene Institution dafür vorhält. Jegliche Form von Diskriminierung gegenüber diesen Partnerschaften lehne ich entschieden ab. Dem vorliegenden Gesetzentwurf kann ich aus mehrfacher Hinsicht nicht zustimmen: Erstens. Änderungen des Grundgesetzes dürfen nicht durch einfachgesetzliche Regelungen erfolgen. Die Bundesregierung schrieb 2015 unter Federführung des Bundesjustizministers in ihrer Antwort auf Drucksache 18/4862 auf Seite 5: „Mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 59 [66]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 105, 313 [345]; 128, 109 [125]; 131, 239 [259]; 133, 377 [409]) würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetzen.“ Im Gegensatz zur SPD und ihrem Bundesjustizminister teile ich weiterhin diese Rechtsauffassung. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes interpretierten das Rechtsinstitut der Ehe zweifelsfrei als eine auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau. Bis heute folgen alle gängigen Rechtskommentare dieser Interpretation. Für eine Änderung des Rechtsbegriffes der Ehe wäre eine Grundgesetzänderung und dementsprechend eine Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag erforderlich. Eine eindeutige verfassungsändernde Mehrheit könnte maßgeblich zur Befriedung dieses umstrittenen Themas beitragen. Zweitens. Mir geht es um eine wertfreie Differenzierung. Die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau ist sachlich begründet und basiert auf ihrer natürlichen Veranlagung, Kinder hervorbringen zu können. Aus diesem Grund bezeichnet das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2002 die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft als ein aliud zur Ehe mit der Begründung: „Nicht ihre Bezeichnung begründet ihre Andersartigkeit, sondern der Umstand, dass sich in der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht Mann und Frau, sondern zwei gleichgeschlechtliche Partner binden können. In ihrer Gesamtheit geben die Strukturprinzipien, die die Ehe kennzeichnen, dieser die Gestalt und Exklusivität, in der sie als Institut verfassungsrechtlichen Schutz erfährt.“ (1 BvF 1/01) Im Ergebnis beschränkt der vorliegende Gesetzentwurf die Begründung für die Privilegierung der Ehe auf eine dauerhafte Verbindung zwischen zwei Menschen. Diese Verkürzung wirft zahlreiche Fragen auf. Eine Grundgesetzänderung würde die Möglichkeit eröffnen, den Schutz von Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich anzugleichen, ohne dabei offensichtlich Ungleiches gleich zu machen. Drittens. Der Antrag sieht das Recht auf Volladoption vor. Im Gegensatz zur Pflegeelternschaft begründet der Staat bei der Adoption ein neues Verwandtschaftsverhältnis mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Damit besteht zwischen Adoption und Pflege ein fundamentaler Unterschied. Als Fachanwältin für Familienrecht halte ich es für unabdingbar, dass das Kindeswohl ausschließliches Entscheidungskriterium bleibt und der Kinderwunsch nachrangig behandelt wird. Vater und Mutter sind als Bezugspersonen für das Kindeswohl von elementarer Bedeutung. Ebenso sind ein adäquates Einkommen und ein angemessenes Alter der Adoptiveltern unerlässliche Voraussetzungen. Diese Vorgaben sind nicht als Diskriminierung gegenüber einkommensschwächeren, älteren oder gleichgeschlechtlichen Adoptiveltern zu werten, sondern dienen allein dem alles überragenden Kindeswohl. Auch in diesem Punkt würde eine Grundgesetzänderung die Möglichkeit zur Differenzierung eröffnen. Der vorliegende Gesetzentwurf verhindert aber, dass über diesen Punkt überhaupt debattiert und verhandelt werden kann. Ich bedaure sehr, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke für dieses unwürdige Verfahren entschieden haben, das dem Thema nicht ansatzweise gerecht wird. Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU): Erstens zur Sache: Ich wertschätze alle auf Dauer, Verbindlichkeit und wechselseitige Verantwortung angelegten Partnerschaften. In besonderer Weise werden diese Werte in der Ehe und in der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwirklicht. Sie sind gut für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft und entscheidend für deren Zukunft. Wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander-Einstehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollen auch gleiche rechtliche Maßstäbe angelegt werden. Deshalb befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unserer Verfassung in Artikel 6 des Grundgesetzes gestellt wird Diese rechtliche Gleichstellung ist insbesondere beim Adoptionsrecht noch nicht vollzogen. Die bestehenden Unterschiede sollten ebenso angeglichen werden. Trotz rechtlicher Gleichstellung und hoher Wertschätzung, die ich beiden Rechtsinstituten zukommen lasse, sind sie für mich aber nicht identisch. „Ehe“ ist ein zentraler historischer, kultureller, religiöser und gesellschaftlich geprägter Begriff. Zum Wesensmerkmal einer Ehe gehört danach, dass sie eine auf Lebenszeit angelegte Verbindung von Mann und Frau ist. Die Frage ist nun, ob „gleiches Recht“ auch den Anspruch meint, diesen Begriff umzudeuten – und das selbst dann, wenn davon keine weiteren substanziellen Rechte abhängen. Für mich ist es dagegen wichtig und legitim, weiter eine begriffliche Unterscheidung zu machen. Unterschiedliches darf und muss man auch unterschiedlich benennen können. Jede faktische Diskriminierung muss unterbunden werden. Ich bin allerdings auch der Meinung, dass Differenzierungen allein nicht schon Diskriminierung sind. Zweitens zum Verfahren: Ich halte es für eine richtige Entscheidung der Fraktionsspitze, bei diesem Thema den Fraktionszwang aufzuheben und damit der persönlichen Gewissensfreiheit jedes einzelnen Bundestagsabgeordneten, die immer besteht, ausdrücklich mehr Raum zu geben. Nach ständiger auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetztes in Artikel 6 von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Neudefinition des Begriffs Ehe kann nach meinem Rechtsverständnis deshalb auf keinen Fall einfachgesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen. „Ehe für alle“ ist explizit nicht Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages. Das Verhalten der SPD in dieser Frage verstößt gegen die vertraglich vereinbarten Kooperationsbedingungen dieser Koalition. Das nenne ich einen kalkulierten Vertrauensbruch. Es ist unseriös, das Thema gegen alle getroffenen Vereinbarungen in der letzten Sitzungswoche auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen. Das wird der gesellschaftlichen, normativen und auch emotionalen Tragweite dieser Entscheidung in keiner Weise gerecht. Stattdessen wäre ein seriöses parlamentarisches Verfahren dringend geboten, wie das auch bei anderen Thema, bei denen der Fraktionszwang aufgehoben wurde, selbstverständlich war. Drittens zu meinem Votum: Es geht im Gesetz allein um die Zivilehe, die sich von dem kirchlichen Eheverständnis, das mich als überzeugte Katholikin prägt, schon heute sehr unterscheidet. Meine eigene religiöse Überzeugung kann und will ich niemandem überstülpen. Ich persönlich habe außerdem durch viele Gespräche und vor allem durch persönliche Begegnungen mit gleichgeschlechtlichen Paaren viel dazugelernt. Nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Argumente werde ich aber den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) aus den genannten Gründen ablehnen. Weitere Anmerkungen: Nicht nur angesichts der schon längst geübten Rechtspraxis bei uns im Land setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten Einzelfallprüfung (wie bei anderen Paaren auch üblich) erhalten. Wir erlauben in Deutschland die Eigenkindadoption und ermöglichen die Sukzessivadoption. Wir geben nach sorgfältiger Prüfung, die bei allen übrigen Verfahren auch nötig ist, Pflegekinder auch in gleichgeschlechtliche Paarhaushalte. So bleibt „lediglich“ eine Unterscheidung bei der Fremdkindadoption. Es gibt keine überzeugenden Argumente, in dieser Situation eine Fremdkindadoption weiterhin grundsätzlich abzulehnen. Wir haben in Deutschland hervorragende Fachdienste, die die Adoptionsverfahren durchführen und nach ausführlicher Prüfung nach bewährten Kriterien im Sinne des Kindeswohles Einzelfallentscheidungen treffen. Diese sollten zukünftig auch bei Fremdkindadoptionen bei gleichgeschlechtlichen Paaren Anwendung finden. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von einer gesetzlichen Neuregelung natürlich unberührt. Schon jetzt unterscheiden sich das Konzept der Zivilehe und das katholische sakramentale Eheverständnis in Blick auf die Voraussetzungen für eine mögliche Eheschließung und die Definition von Ehe. Die Kirche definiert für sich, was das Sakrament der Ehe ausmacht. Und gleichzeitig gilt: Welche Christin und welcher Christ könnte Liebe, Treue, lebenslange Verantwortung und Sorge zwischen zwei Frauen oder zwei Männern abwerten wollen? Es wird der besondere Schutz von Ehe und Familie nicht ausgehöhlt, wenn eingetragene Lebenspartner gleiche Rechte erhalten. Es wird deshalb keine Ehe weniger geschlossen und kein Kind weniger geboren. Besonders bemerkenswert an der aktuellen Debatte ist für mich die parteiübergreifende Selbstverständlichkeit, mit der die Ehe nun zur entscheidenden Säule der deutschen Gesellschaft erklärt wird. Das ist im guten Sinne konservative Politik, die hier die Agenda bestimmt. Ehe und Familie stark zu machen und zu fördern, ist nicht nur ureigenes CDU-, sondern ganz besonders auch kirchliches Anliegen. Hier sehe ich noch große Aufgaben und eine besondere Verantwortung für den Gesetzgeber, aber auch für die Kirchen, um für unterstützende Rahmenbedingungen zu sorgen. Ich gehe davon aus, dass das CDU-Wahlprogramm 2017 dafür klare Zeichen setzen wird. Karin Maag (CDU/CSU): Die baden-württembergische Landeshauptstadt, die ich vertrete, ist eine weltoffene und tolerante Stadt, eine Stadt, in der man tagtäglich erleben kann, dass Menschen gleichen Geschlechts füreinander Verantwortung übernehmen mit dem Ziel, den Lebensweg gemeinsam zu gehen. Als die gesetzliche Lebenspartnerschaft vor 14 Jahren eingeführt wurde, war es mir in meiner damaligen Funktion als Büroleiterin des Stuttgarter Oberbürgermeisters wichtig, dass diese nicht irgendwo in einem Hinterhof geschlossen wird, sondern ein würdiger Rahmen gegeben ist. Denn diese eingetragenen Lebensgemeinschaften sollen eine gleiche Würdigung wie die Ehe erfahren. Darauf haben in der Folgezeit viele gesetzliche Regelungen abgezielt. Trotzdem lehne ich den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) ab; denn für mich sind noch zu viele Fragen offen: Erstens. Bisher zielt der in der Verfassung verankerte Ehebegriff auf die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner ab. Um die Ehe überhaupt für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, bedürfte es nach meinem Rechtsverständnis einer entsprechenden Verfassungsänderung. Zweitens. Ein ganz zentrales Thema, das mich ganz besonders beschäftigt, ist das Thema Kinder. Selbstverständlich können Kinder in Lebenspartnerschaften beste Lebens- und Entwicklungschancen vorfinden. Fakt ist aber, dass bei gleichgeschlechtlichen Verbindungen mit Blick auf Familiengründung das Adoptionsrecht die zentrale Rolle schlechthin spielt. Deshalb bedarf es gerade in diesem Bereich einer entsprechend ausführlichen und angemessenen abschließenden Diskussion im Vorfeld. In diesem sensiblen Bereich nachzujustieren, ginge gegebenenfalls zulasten der Kinder – was aus meiner Sicht unvertretbar wäre. Drittens. Die Bürgerinnen und Bürger, die wir vertreten, erwarten zu Recht, dass wir uns für Themen, die eine große gesellschaftliche Tragweite haben – und dazu gehört für mich zweifelsohne dieser Gesetzentwurf –, genügend Zeit nehmen. Natürlich kann man dagegenhalten, dass wir in der Vergangenheit immer wieder über dieses Thema gesprochen haben. Für mich macht es aber einen großen Unterschied, ob man einfach darüber nur spricht oder ob man darüber spricht mit dem Ziel, das Ganze in eine Form zu gießen. Da gilt es, Voraussetzungen und Fakten genau zu prüfen. 72 Stunden – das wiederhole ich gerne – sind für mich nicht angemessen. Für das wahltaktische Vorpreschen des Koalitionspartners SPD entgegen allen Absprachen habe ich kein Verständnis. Yvonne Magwas (CDU/CSU): Ich werde dem Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe nicht zustimmen. Ich hatte dazu in den vergangenen Tagen sehr viele Gespräche und einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern. Diese waren stets geprägt von hohem Respekt und Toleranz gegenüber den verschiedenen Lebensformen.  Meine Meinung ist ausdrücklich kein Votum gegen homosexuelle Frauen und Männer, deren Verantwortung füreinander und Liebe zueinander ich vollumfänglich sehe, sondern es ist erstens ein Votum für die Ehe, so wie wir sie auch als CDU in unserem Grundsatzprogramm beschlossen haben.  Viele Menschen verstehen die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau, vor allem deshalb, weil daraus neues Leben, gemeinsame Kinder, entstehen können. Im Übrigen hat dies auch die Kanzlerin in ihrem Interview der Zeitschrift Brigitte deutlich herausgestellt. Sowohl in der Ehe als auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften werden oft die gleichen Werte vermittelt. Für viele Menschen sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften weder besser noch schlechter, sie sind nur anders.  Gleiches ist nach dem allgemeinen Gleichheitssatz unseres Grundgesetzes gleich zu behandeln. Ungleiches aber eben nicht. Es gibt hier aktuell keine Diskriminierung. Die Ehe und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft haben gleiche Rechte und Pflichten. Einzig das volle Adoptionsrecht begründet nur die Ehe. Hier geht es aber nicht um Rechte der Erwachsenen, sondern der Kinder. Um das Kindeswohl. Darüber, ob dem in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gleichermaßen Rechnung getragen wird, sprechen wir bereits länger. Diese Debatte muss weitergeführt werden. Aus diesen Gründen, damit komme ich zum zweiten Punkt meiner Stellungnahme, wäre eine intensivere und verantwortliche Debatte nötig und wichtig gewesen. Viele Fragen, die mir die Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Tagen stellten, sind auch für mich noch nicht beantwortet, beispielsweise ob es einer Grundgesetzänderung bedarf oder nicht, ob es wirklich der Begriff der „Ehe“ für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sein sollte. Diese Fragen sind tiefgreifend und nicht binnen dreier Tage zu beantworten. Auch das hat die Bundeskanzlerin in ihrem oben genannten Interview deutlich gesagt. Jetzt im Wahlkampf ist es eine populistische Hauruckaktion. In meinen Augen versucht die SPD, wenige Wochen vor der Bundestagswahl die Union auf Kosten des Zusammenhalts der Gesellschaft vor sich herzutreiben, was ich nicht mitmache.  Die SPD hat mit ihrem Verhalten einen Vertrauensbruch in der Koalition begangen. Es ist ein weiteres Zeichen, dass die rot-rot-grüne Mehrheit steht. CDU und CSU haben ihre Position in diesen Tagen nicht geändert. Wir haben alle uns im Verfahren stehenden Möglichkeiten, diese Abstimmung zu verhindern, genutzt. Leider letztlich erfolglos. Die Mehrheit entscheidet in der Demokratie. Das ist zu akzeptieren. Inakzeptabel ist aber die Art und Weise, die an das ein oder andere Verhalten von US-Präsident Trump erinnert. Herr Schulz sollte besser das nächste Mal in den Spiegel schauen, bevor er US-Präsident Trump kritisiert. Dr. Thomas de Maizière (CDU/CSU): Bei der Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts habe ich mit Nein gestimmt. Ich begründe mein Abstimmungsverhalten wie folgt: Erstens. Das Gesetzgebungsverfahren weist Mängel auf; es hat keine Anhörung zu diesem Gesetz gegeben. Die Aufsetzung erfolgt nur aus wahlkampftaktischen Gründen. Zweitens. Nach meiner Auffassung hätte die Verabschiedung dieses Gesetzes einer vorherigen Änderung des Grundgesetzes bedurft. Die Annahme, das Bundesverfassungsgericht werde dem Gesetzgeber schon folgen und seine bisherige Rechtsprechung ändern, ist mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken verbunden und wird von der dieses Gesetz unterstützenden Gruppierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei bei anderen Gesetzesvorhaben – etwa zum Sicherheitsbereich – strikt abgelehnt. Drittens. Das Gesetz ist so gar nicht vollziehbar. Es bedarf umfangreicher begleitender Regelungen im Personenstandsrecht, um die praktische Umsetzung in den Standesämtern zu gewährleisten und Unklarheiten zu beseitigen. Dass diese begleitenden Regelungen nicht erfolgt sind, spricht für die nur politisch zu erklärende Hektik dieses Gesetzgebungsverfahrens. Unklar nach diesem Gesetz sind zum Beispiel die Modalitäten des Verfahrens bei der Eheschließung als Umwandlungserklärung und deren Beurkundung im Eheregister, die Modalitäten der Beurkundung der Auflösung einer Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister durch Umwandlung in eine Ehe – wobei zudem unklar ist, ob die bisherige Lebenspartnerschaft aufgelöst oder nur gegenstandslos wird –, die Anpassung der elektronischen Registerführung und der elektronischen Datenübermittlung der Standesämter an andere Standesämter und Behörden sowie die Tatsache, dass aus dem Gesetzentwurf nicht klar hervorgeht, welches Datum als Eheschließungsdatum zu beurkunden ist. Möglich wäre der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Tag der Eheschließung. Würde der Tag der Eheschließung beurkundet, ohne dass die Lebenspartnerschaft auf der Urkunde vermerkt wird, könnten die in der Zeit der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche etwa familien- oder erbrechtlicher Art verloren gehen. Viertens. Für mich als Christ ist die Ehe die auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau. Eine Diskriminierung anderer auf Dauer angelegter, verantwortlicher Zweierbeziehungen soll damit nicht verbunden sein. Entscheidend ist, dass die Rechtsfolgen einer Lebenspartnerschaft keine Diskriminierungen gegenüber einer Ehe bedeuten. Insoweit ist das Anliegen des Gesetzentwurfs berechtigt. Allein auf die Begrifflichkeit der Ehe abzustellen zeigt, dass es hier in Wahrheit um Symbolpolitik geht. Gisela Manderla (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) aus Verfahrensgründen nicht zu. Eine Entscheidung, die erhebliche Implikationen für das Grundgesetz mit sich bringt und gegen die substanzielle verfassungsrechtliche Bedenken vorliegen, darf nicht leichtfertig „über das Knie gebrochen“ werden. Das gilt insbesondere für die bedenkliche Art und Weise der Herbeiführung dieser Abstimmung, die in meinen Augen nichts anderes als einen durchsichtigen Versuch darstellt, mittels wahlkampftaktischer Manöver aus der Regierungsverantwortung auszuscheren. Die Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch, in der die SPD ihr wahres Gesicht gezeigt und gemeinsame Sache mit den Grünen und Linken gemacht hat, hat klar gezeigt, wie wenig sich die Sozialdemokraten um den Wählerauftrag und die darauf ausgerichtete Koalitionsvereinbarung scherten. Das ist unverantwortlich, gefährdet das Vertrauen in politisches Handeln und wirft zugleich ein bedenkliches Licht darauf, was unser Land unter einer möglichen rot-rot-grünen Koalition zu erwarten hätte. Ich wünsche mir, dass wir diese Debatte in einem breitangelegten öffentlichen Diskurs führen, der alle relevanten Positionen angemessen einbezieht und die verfassungsrechtlichen Bedenken im Vorfeld so gut es geht ausräumt. Dies ist aber beim heute vorliegenden Gesetzentwurf und mit Blick auf den absurden und letztlich gefährlichen Aktionismus des rot-rot-grünen Bündnisses nicht passiert. Deshalb kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Jan Metzler (CDU/CSU): Mir ist bewusst, dass die Öffnung der Ehe kontrovers diskutiert wird und es auf beiden Seiten nachvollziehbare Argumente gibt. Gerade weil meine Heimat christlich und traditionell geprägt ist, habe ich mir die Entscheidung keineswegs leicht gemacht. Dabei bin ich sehr dankbar für die unzähligen Briefe, Anrufe und E-Mails, die mich erreicht haben. Nach vielen sehr persönlichen Gesprächen mit Befürwortern und Gegnern überwiegen für mich am Ende aber die Argumente für eine Öffnung. Um es deutlich zu machen: Es geht um die Öffnung der Zivilehe, nicht um eine Öffnung der kirchlichen. Ich halte es gerade bei einer solch emotionalen Debatte für geboten, Befürwortern und Gegnern, sei es in der Politik oder in der Bevölkerung, mit Respekt vor ihrer Haltung und Meinung zu begegnen. Menschen, denen es aus welchen Gründen auch immer schwerfällt, eine Öffnung der Ehe zum jetzigen Zeitpunkt oder auch generell zu unterstützen, als rückständig oder gar homophob zu diffamieren, entspricht nicht meiner Vorstellung einer sachlichen Debatte. Wer Verständnis für die eigene Position erwartet, sollte auch der anderen ein Mindestmaß an Respekt entgegenbringen. In der Sache ist die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts der letzte logische Schritt einer etappenweisen Angleichung der Rechte von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren. Dass dabei in den vergangenen fast 20 Jahren die rechtliche Gleichstellung nach und nach umgesetzt wurde und eine Entwicklung durchlief, halte ich für grundlegend und entscheidend für die heutige Debatte. Denn nur so konnten mit jedem Schritt die Akzeptanz und die Selbstverständlichkeit in der Gesellschaft und auch in den politischen Parteien mehr und mehr wachsen. Der Deutsche Bundestag kommt dieser gesellschaftlichen Entwicklung mit der heutigen Abstimmung nach. Meine Zustimmung zur Öffnung der Zivilehe entspricht dabei Werten, die mich in meinem Leben und meiner Politik prägen und leiten: Entscheidend ist für mich nämlich der Wille und das Bekenntnis, verbindlich und mit allen Konsequenzen füreinander einzustehen. Wenn zwei Menschen diese gegenseitige Verantwortung für Zusammenhalt und Verlässlichkeit übernehmen wollen und dies vor dem Staat vertraglich erklären und besiegeln, dann sind dies für mein Verständnis zutiefst bürgerliche Grundwerte, für die auch – und vielleicht sogar zuallererst – die CDU steht. Ehe bedeutet Rechte, aber auch finanzielle und fürsorgliche Pflichten und darüber hinausgehende Verbindlichkeiten für beide Partner. Deshalb widerspreche ich vehement dem Argument, dass sich aus der rechtlichen Öffnung eine Beliebigkeit des Begriffs Ehe ableiten lässt. Das greift zu kurz und wird der Institution Ehe per Definition nicht gerecht. Denn den Wert der Ehe danach zu bemessen, ob gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls heiraten dürfen oder nicht, halte ich für falsch. Eine Ehe zwischen Mann und Frau steht in keiner Weise in Konkurrenz zu einer Ehe gleichgeschlechtlicher Partner. Auch wird der Schutz von Ehe und Familie weder aufgeweicht noch aufgehoben. Familien und Kinder bleiben Fundament unserer Gesellschaft. Das Verständnis von Ehe hat sich im Laufe der Zeit stets gewandelt und war beispielsweise im 19. Jahrhundert und sogar bis weit in das 20. völlig anders geprägt, als wir dies heute sehen. In den letzten Jahrzehnten hat sich ein weiterer Wandel in der Wahrnehmung von Partnerschaft und Ehe vollzogen. Dem sollten wir nun auch rechtlich nachkommen. Darum bin ich für die Öffnung der Ehe und stimme heute dem vorliegenden Gesetz zu, das eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorsieht. Allerdings ist die Art und Weise, wie wir uns nun parlamentarisch mit der Öffnung der Ehe im Deutschen Bundestag befassen, mehr als unwürdig: Eine 38-Minuten-Debatte, anberaumt in aller Kurzfristigkeit und in die laufende Tagesordnung des letzten Sitzungstages dieser Legislaturperiode gepresst, halte ich keineswegs für einen ernsthaften und angemessenen Umgang mit diesem gesellschaftspolitisch so wichtigen Thema. Darüber hinaus ist das Ausschlachten dessen für Wahlkampfzwecke mehr als beschämend. Ich persönlich hätte eine Vereinbarung darüber, sich zu Beginn der nächsten Legislatur in aller Sorgfalt und Ausführlichkeit mit dieser Gewissensfrage zu befassen, für würdiger und auch für symbolträchtiger erachtet. Erst dann wäre die Debatte zu einer Sternstunde des Parlamentarismus geworden statt zu einer Ad-hoc-Abstimmung im Hauruckverfahren. Maria Michalk (CDU/CSU): Dem vorliegenden Gesetzentwurf werde ich nicht zustimmen. In Deutschland ist mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz der Schutz von Familien auch für die Lebenspartnerschaften von Personen gleichen Geschlechts geregelt. Bis auf die Möglichkeit der Volladoption sind alle Unterschiede beseitigt worden. Die wertvolle Verbindung zwischen zwei Frauen oder zwei Männern, die sich zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft finden, in der sie eine die gegenseitige Verantwortung bejahende Haltung zeigen, ist geschützt. Der Schutz ist auch zum Wohle vorhandener Kinder angelegt. Aus meiner Sicht ist faktisch keine Diskriminierung vorhanden. Artikel 6 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes gewährt der Ehe einen besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder ihr abträglich ist. Dem Begriff der Ehe liegt dabei von alters her die selbstbestimmte, auf Dauer angelegte Beziehung zwischen Mann und Frau zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner ständigen Rechtsprechung – zuletzt in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 (2 BvR 909/06 – Rn 81) über das Ehegattensplitting – von dieser grundsätzlichen Differenzierung nicht abgewichen: In allen seinen Urteilen zur Schutzweite des Grundrechts postuliert das Gericht stets die Verschiedengeschlechtlichkeit der Beziehung als Wesensmerkmal des Instituts der Ehe. Das unterstreicht nach meiner Auffassung die Einzigartigkeit der Ehe, der zugrunde liegt, dass allein die Beziehung zwischen Mann und Frau prinzipiell die Weitergabe von Leben ermöglicht. Es steht dem Staat offen, in einer Werteentscheidung die besondere Privilegierung des Eheinstituts zu regeln, um diesem Umstand der potenziellen Elternschaft Rechnung zu tragen. Das ist für die Zukunft unserer Gesellschaft weiterhin unverzichtbar. Die bisherige rechtliche Angleichung der eingetragenen Lebenspartnerschaft an das Institut der Ehe durch das Lebenspartnerschaftsgesetz berührt den Wesensgehalt dieses besonderen eherechtlichen Schutzgedankens des Artikels 6 I GG deshalb nicht, weil die Lebenspartnerschaft sich von der Ehe durch die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheidet. Schon wegen dieses Unterschiedes mit der Ehe konkurrieren beide Institute nicht miteinander, und die Lebenspartnerschaft kann dem Institut der Ehe daher auch nicht abträglich sein. Es erschließt sich mir nicht, warum die Unterschiedlichkeit – im Wortsinne – aufgegeben werden sollte. In Anbetracht der tiefgreifenden gesellschaftspolitischen Bedeutung dieser familienrechtlichen Gesetzesänderung wäre es gut, die Debatte nicht einem kurzfristigen Kalkül und schon gar nicht der Emotionalität des Wahlkampfes zu opfern, sondern sie mit Klugheit, mit Weitblick und mit dem Ziel eines großen gesellschaftlichen Konsenses zu führen. Deshalb stimme ich dem Gesetz nicht zu. Karsten Möring (CDU/CSU): Grundlegende Werte wie Liebe, Treue, Geborgenheit und Verlässlichkeit in einer auf lebenslange Dauer angelegten Beziehung wird auch von gleichgeschlechtlichen Paaren gelebt. Dort, wo gleiche Werte, Rechte und Pflichten beiderseits gelten und Menschen füreinander einstehen, sollen auch gleiche rechtliche Maßstäbe gelten. Die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ist durch das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft weitestgehend gegeben. Offen ist hier allein noch das uneingeschränkte Adoptionsrecht. Nach den vorliegenden Erfahrungen und der Praxis der Adoptionsbehörden, die am Kindeswohl orientiert sind, würde ich einem uneingeschränkten Adoptionsrecht zustimmen. Dies jedoch steht nicht zur Abstimmung. Die Vorstellung eines Rechts auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts verkennt die Bedeutung der „Ehe“. Ehe ist aus kulturellen, religiösen und verfassungsrechtlichen Gründen eindeutig als Verbindung von Mann und Frau bestimmt. Nur in der Verbindung von Mann und Frau können auf natürliche Weise Kinder geboren werden. Das ist das Einmalige und Besondere dieser Verbindung. Und deshalb bestimmt das Grundgesetz an prominenter Stelle im Artikel 6: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Und deshalb auch hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im Urteil zum Ehegattensplitting 2013 diese Auffassung mit dem Satz bestätigt, die Ehe sei ein „allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut“. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat noch am 8. Mai 2015 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgeführt: „Mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 59 [66]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 105, 313 [345]; 128, 109 [125]; 131, 239 [259]; 133, 377 [409]) würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes) voraussetzen.“ (Drucksache 18/4862, Seite 5). Die vom Verfassungsgeber gewollte Bevorzugung von Ehe und Familie durch die besondere Unterschutzstellung steht dem Gleichheitsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetzes auch nicht entgegen. Denn offensichtlich ist diese Unterscheidung verschiedener Lebensmodelle vom Verfassungsgeber so gewollt. Deshalb kann sein Wille auch nur mit verfassungsändernder Mehrheit verändert werden. Es ist für mich deshalb klar, dass ich der Vorlage nicht zustimmen kann. Ich befinde mich dabei in Übereinstimmung mit Grundsatzbeschlüssen meiner Partei, die nach wie vor richtig sind und im Übrigen auch die Auffassung eines großen Teils unserer Gesellschaft widerspiegeln. Ich möchte jedoch eines ganz deutlich machen: Ich respektiere und akzeptiere Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Paare uneingeschränkt. Aber ebenso erwarte ich umgekehrt auch den Respekt vor meiner Auffassung. Die SPD als bisheriger Koalitionspartner der CDU/CSU-Fraktion hat einen schweren Vertrauensbruch begangen, indem sie in Kenntnis der unterschiedlichen Positionen und der innerparteilichen Diskussion in meiner Fraktion gemeinsam mit den Linken und Grünen erzwingen will, einen Antrag des Bundesrates zur Einführung eines Rechts „auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts“ auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen, um eine Abstimmung herbeizuführen. Noch in einer Aktuellen Stunde zum Thema „Ehe für alle“ am 8. März 2017 hat für die SPD der Abgeordnete Dr. Brunner ausgeführt: „Wir … haben nicht die Absicht, zuzulassen, dass der Koalitionsvertrag gebrochen wird.“ (Plenarprotokoll 18/220, Seite 22040) Die SPD wird völlig unglaubwürdig, wenn sie jetzt solche früheren Stellungnahmen einfach über den Haufen wirft. Der Grund dafür ist aber offensichtlich der lahmende SPD-Wahlkampf. Deshalb missbraucht die SPD das Parlament und die demokratischen Spielregeln in einer Koalition um eines kleinen vermeintlichen Vorteils willen. Das ist unwürdig und dem Problem nicht angemessen. Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Die Entscheidung über mein Abstimmungsverhalten ist mir nicht leicht gefallen; vielen Kolleginnen und Kollegen von mir wird es ähnlich gegangen sein. Gerade deswegen hinterlässt die offensichtlich von wahlkampftaktischen Erwägungen der SPD motivierte Entscheidung zur Herbeiführung einer außerordentlich kurzfristig anberaumten Abstimmung ein ungutes Gefühl. Nicht gänzlich unberechtigte verfassungsrechtliche Bedenken werden hierdurch bei der Beratung abgekürzt; bemerkenswert hierbei ist, dass solche Bedenken noch in dieser Legislaturperiode durch das SPD-geführte Justizministerium vorgebracht worden sind. Bei meiner Entscheidungsfindung konnte ich folgende Umstände nicht übergehen: In den vergangenen Jahren wurden die eingetragene Lebenspartnerschaft und das Rechtsinstitut der Ehe materiellrechtlich immer weiter aneinander angeglichen. Auch die Bewertung in der Gesellschaft hat diese Entwicklung begleitet. Für mich steht außer Frage: Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung. Deswegen stimme ich dem Gesetzentwurf zu. Nicht vollkommen außer Betracht lassen möchte ich hierbei, dass auch politische Vermächtnisnehmer der sogenannten seinerzeitigen „Kommune 1“ und auch solche Vertreter insbesondere bei Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei nunmehr ihre Begeisterung für das Rechtsinstitut der Ehe entdeckt haben. Bei diesem Weg der Einsicht in zutiefst bürgerliche Werte möchte ich nicht im Wege stehen. Mit Blick auf die SPD ist auffällig, welche offensichtliche Führungs- und Meinungsstärke von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf die Bundestagsabgeordneten der Sozialdemokratie ausgeht: Erst in dem Moment, in dem die Kanzlerin die heute zur Abstimmung stehende Frage für sich selbst zu einer Gewissensentscheidung erklärte, traute man sich auch bei der Sozialdemokratie zu einer solchen Bewertung. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Der Begriff der Ehe hat eigentlich einen kirchlich-religiösen Ursprung. Erst im Jahre 1875 unter dem Kanzler Otto von Bismarck wurde der zivile Ehebegriff im Deutschen Reich eingeführt, um das Institut der Ehe auch rechtlich zu verankern. Inzwischen hat sich unsere Gesellschaft weiterentwickelt. Neben der klassischen Ehe von Mann und Frau haben auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die auf Dauer angelegt sind und gegenseitig ebenso Verantwortung übernehmen, die gleichen Rechte erworben und sind auch vor dem Gesetz gleichgestellt. Das ist in unserer Zeit auch gut und angemessen. Allein bei der Adoption gibt es noch rechtliche Unterschiede, die heute wahrscheinlich nicht mehr angemessen sind. Hier soll, wie auch sonst, allein das Kindeswohl im jeweiligen individuellen Fall für eine Adoptionsentscheidung zählen. Die über viele Generationen getragene Vorstellung, dass die klassische Familie bestehend aus Vater und Mutter mit ihren leiblichen Kindern der Kern unserer gesellschaftlichen Mitte ist, leitet auch meine politische und gesellschaftliche Arbeit. Aber ich erkenne an, dass es heute auch andere Varianten des Zusammenlebens gibt, denen ebenso Respekt und Anerkennung gebührt. Aus meiner Sicht gibt es für beide Sichtweisen – Beibehaltung des bisherigen christlich kulturell geprägten Ehebegriffs oder auch Erweiterung des zivilrechtlichen Ehebegriffs – gute Argumente. Ich kann verstehen, dass sich viele konservativ geprägte Menschen mit der Erweiterung schwertun. Ich habe mich aber entschlossen, dem vorliegenden Antrag, der auf eine Erweiterung des Ehebegriffs abzielt, zuzustimmen, insbesondere für diejenigen, von denen ich weiß, dass ihnen diese Erweiterung sehr viel bedeutet. Andrea Nahles (SPD): Ich werde heute im Bundestag für den Gesetzentwurf einer „Ehe für alle“ stimmen. Gerade als Katholikin habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Ich nehme sehr ernst, dass die katholische Kirche in der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare einen deutlichen Widerspruch zu ihrer Auffassung sieht, dass eine Ehe ein Lebens- und Liebesbund zwischen Mann und Frau ist. Umgekehrt sehe ich aber den weltanschaulich neutralen Staat der Bundesrepublik in der Pflicht, gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte auf Schutz und Förderung ihrer verbindlichen Lebensgemeinschaft zu gewähren wie heterosexuellen Ehepartnern. Das ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit. Die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare stellt für mich keine Missachtung oder Herabwürdigung der Ehe zwischen Mann und Frau dar. Ich betrachte sie vielmehr als Ausdruck des politischen Willens, verbindliche Lebensgemeinschaften in unserer Gesellschaft zu stärken. In dem Ziel, verlässliche Partnerschaften bestmöglich zu unterstützen, weiß ich mich mit meiner Kirche verbunden. Dr. Andreas Nick (CDU/CSU): Dass Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung bei uns – anders als zu anderen Zeiten und in vielen anderen Ländern – heute grundsätzlich offen und unbefangen leben können, ist ein wirklicher gesellschaftlicher Fortschritt, auf den wir gemeinsam stolz sein können. Wir haben in dieser Wahlperiode das Instrument der eingetragenen Lebenspartnerschaft in praktisch allen rechtlichen Einzelregelungen mit der Ehe gleichgestellt. Es war auch ein wichtiger und mehr als notwendiger Schritt, die Rehabilitierung der nach dem früheren § 175 strafrechtlich Verurteilten gesetzlich zu regeln. Auch dies haben wir in dieser Wahlperiode erreicht. Damit verbleiben im Wesentlichen zwei offene Punkte, die in Teilen der Gesellschaft weiter umstritten sind: zum einen die eher symbolische Begrifflichkeit der Ehe, zum anderen die konkrete Frage der Volladoption. In vielen engagierten Diskussionen habe ich erfahren, dass diese Fragen für viele unmittelbar Betroffene nicht nur den Kern ihrer persönlichen Lebensgestaltung betreffen, sondern in ihrer persönlichen Wahrnehmung auch die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Würde und Gleichwertigkeit als Mensch berühren. Andere fühlen sich durch diese Diskussion in ihrem eigenen Grundverständnis von Ehe und Familie herausgefordert, selbst in ihrer wiederum ganz persönlichen Lebensgestaltung infrage gestellt oder gar in ihren religiösen Gefühlen und Überzeugungen verletzt. Ich habe daher immer dafür plädiert, diese sensible Diskussion mit Toleranz und gegenseitigem Respekt so miteinander zu führen, dass es gelingt, die Gesellschaft am Ende zusammenzuführen und im Ergebnis zur Versöhnung beizutragen. Daher halte ich es für gut und richtig, diese Fragen dem vordergründigen parteipolitischen Streit zu entziehen, und begrüße daher auch den Vorstoß der Bundeskanzlerin ausdrücklich. Aus meiner Sicht wäre es sachgerecht und zielführend gewesen, diese Fragen in der kommenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages in einem geordneten und offenen Beratungsverfahren auf Basis einer individuellen Gewissensentscheidung der Abgeordneten so zu entscheiden, wie wir dies in dieser Wahlperiode etwa mit dem ebenfalls hochsensiblen Thema der Sterbehilfe in vorbildlicher Weise getan haben. Ich bedaure sehr, dass uns dieser gangbare Weg nunmehr aus offenbar rein parteitaktischen Erwägungen verwehrt werden soll. Stattdessen soll in einem geradezu handstreichartigen Verfahren am letzten Sitzungstag der Wahlperiode und unter Vertrauensbruch in einer bestehenden Koalition eine Abstimmung in dieser wichtigen Frage ohne angemessene Beratung herbeigeführt werden. Dieses Vorgehen trägt gerade nicht zur notwendigen Befriedung einer in jeder Hinsicht hochsensiblen gesellschaftlichen Debatte bei. Deshalb habe ich zunächst in der Geschäftsordnungsdebatte gegen die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes gestimmt. Wenn aber nunmehr der Zeitpunkt für eine Entscheidung in der Sache gekommen ist, halte ich es im Sinne der Befriedung und Versöhnung der Gesellschaft für geboten, diese quälende Debatte mit einer möglichst breit getragenen Entscheidung des Gesetzgebers zu beenden. Damit wird auch die Möglichkeit für eine etwaige verfassungsrechtliche Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht eröffnet. In der Gesamtabwägung komme ich trotz aller vorgetragenen Bedenken zu dem Ergebnis, dass es letztendlich keine ausreichende Rechtfertigung dafür geben kann, seitens des Gesetzgebers die Freiheit und Würde derjenigen einzuschränken, die im Rahmen ihrer ganz persönlichen sexuellen Orientierung für sich und ihre Lebenspartnerschaft ausdrücklich die Rechte und Pflichten der staatlichen Institution der Zivilehe anstreben. Im Urteil des U.S. Supreme Court von 2015 hat es der noch von Präsident Reagan nominierte Richter Anthony Kennedy so formuliert: Anzunehmen, dass diese Männer und Frauen die Idee der Ehe nicht respektieren, würde ihnen nicht gerecht. Sie respektieren sie, sie respektieren sie so sehr, dass sie diese Erfüllung für sich selbst wünschen ... Sie erbitten sich die gleiche Würde vor dem Gesetz. Die Verfassung garantiert ihnen dieses Recht. Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass dies für das Grundgesetz in gleicher Weise gilt. Deshalb werde ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Ulrich Petzold (CDU/CSU): Die Ehe ist nach dem Grundgesetz definiert als Verbindung zwischen Frau und Mann mit dem Ziel der Hervorbringung einer nachfolgenden Generation zum Erhalt der menschlichen Gemeinschaft. Das haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof in Urteilen festgestellt, in denen sie die Verbindung von Mann und Frau bestätigt und als auf Fortpflanzung ausgerichtete Gemeinschaft definiert haben. Die Regelung, die jetzt von den Grünen, Linken und der SPD vorgelegt wurde, steht dieser Definition entgegen, indem sie die Ehe als reine Beistandsgemeinschaft sieht. Eine Beistandsgemeinschaft ist jedoch wesentlich weiter zu sehen als eine Gemeinschaft, die auf Fortpflanzung ausgerichtet ist. Natürlich ist eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft auf einen gegenseitigen Beistand ausgerichtet. Das ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt und auch geschützt; aber sie ist nicht explizit auf eine Fortpflanzung der Gesellschaft ausgerichtet. Eine Gesellschaft ist aber gerade davon abhängig, dass nachwachsende Generationen entstehen und Verpflichtungen auch gerade gegenüber der Elterngeneration übernehmen. Unser Sozialsystem ist ohne diesen Generationenvertrag nicht aufrecht zu erhalten und daher von einer Gemeinschaft abhängig, die auf die natürliche Erzielung von Nachwuchs ausgerichtet ist. Diese Gemeinschaft ist die Ehe. Diese wird daher im Grundgesetz und in vielen anderen Verfassungen der Welt zu Recht unter einen besonderen Schutz gestellt. Die Fortpflanzung in einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft ist nicht auf natürliche Art und Weise möglich. Sie bedarf zum Beispiel der künstlichen Befruchtung, einer Leihmutterschaft oder anderer schwerwiegender medizinischer Eingriffe. Sie ist dadurch gerade in der Regel nicht auf die Erzielung von Nachwuchs ausgerichtet, sondern ist selbst nach allen Statistiken nur in Ausnahmefällen Keimzelle einer nachfolgenden Generation. Sie bleibt daher fast immer eine Beistandsgemeinschaft, die durchaus wertvoll ist, aber nicht den Rang einer heterosexuellen Gemeinschaft erreicht. Eine Beistandsgemeinschaft besteht zum Beispiel auch, wenn eine Mutter ihr behindertes Kind bis zum Lebensende pflegt. Doch niemand würde auf die Idee kommen, dieses als Ehe zu bezeichnen. Eine Beistandsgemeinschaft besteht auch zwischen einem Blindenhund und dem Hilfsbedürftigen. Selbstverständlich besteht eine Beistandsgemeinschaft auch zwischen einem nach Deutschland eingereisten Muslim mit einer Hauptfrau und mehreren Nebenfrauen. Mit der Erweiterung des Ehebegriffs auf eine Beistandsgemeinschaft muss sofort die Frage gestellt werden: Wo ist hier die Grenze? Diese Grenze ist dann nicht mehr natürlich vorgegeben und wäre immer wieder juristisch angreifbar. Weswegen genehmigen wir dann die gleichgeschlechtliche Ehe und verbieten die Vielehe? Die Erweiterung des Ehebegriffs ist so gravierend, dass sie nicht in einem einfachen Gesetzgebungsverfahren neu geordnet werden kann, sondern sie hat für mich in jedem Fall Verfassungsrang. Deswegen kann ich eine einfachgesetzliche Regelung nur ablehnen, da dies meines Erachtens nur durch eine grundgesetzliche Änderung geregelt werden kann. Thomas Rachel (CDU/CSU): In Deutschland kann jeder nach seiner Fasson glücklich werden. Das ist gut so. Würde und Wertschätzung einer Person sind unabhängig von sexueller Orientierung oder anderen Unterscheidungsmerkmalen. In einer offenen, freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft gibt es vielfältige Formen von Familien und Partnerschaftsmodellen. Grundlegende Werte wie Liebe, Treue, Geborgenheit und Verlässlichkeit in einer auf lebenslange Dauer angelegten Beziehung werden auch von gleichgeschlechtlichen Paaren gelebt. Dort, wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten beidseitig ausgeübt werden und Menschen füreinander einstehen, sollten auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe ermöglicht werden. Der Begriff der „Ehe“ hat eine lange kulturelle und religiöse, christliche Tradition als eine auf Lebenszeit angelegte verbindliche Verbindung von Mann und Frau. Ausschließlich Paare von Frau und Mann können Kinder zeugen und Leben schenken. Jedes Kind hat einen Vater und eine Mutter. Dies zeigt, dass die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ und die „Ehe“ trotz ihrer rechtlichen Gleichstellung dennoch in einem zentralen Wesensmerkmal unterschiedlich sind. Der Begriff der „Ehe“ sollte deshalb aus meiner Sicht nicht umdefiniert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut definiert und gesteht ihr einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz durch Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz zu. Eine Umdefinition des verfassungsrechtlich geschützten und vom Bundesverfassungsgericht klar bestimmten Ehebegriffs kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfachgesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen. Auf Basis dieser Überlegungen befürworte ich eine rechtliche Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Den vorliegenden Gesetzentwurf „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ lehne ich aber ab, da er den Begriff der Ehe umdefiniert. Kerstin Radomski (CDU/CSU): Ich werde gegen den Antrag zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts stimmen. Dieses Thema ist zu vielschichtig, um es zur Wahlkampfzeit im Hauruckverfahren zu beschließen. Stattdessen hätte ich mir gewünscht, dass es in den kommenden Monaten eine offene und differenzierte Debatte dazu gegeben hätte. Dazu gehört für mich die Diskussion verschieden ausgestalteter Gruppenanträge, die auch den Aspekt Adoptionsmöglichkeiten in seiner Gänze beleuchten. Erwin Rüddel (CDU/CSU): Die Ehe zwischen Mann und Frau als die historisch, kulturell und religiös hervorgehobene und durch das Grundgesetz geschützte Institution hat ihren besonderen Status auch deshalb, weil nur aus dieser Verbindung Kinder hervorgehen und die Zukunft unseres Landes sichern können. Wurde die Ehe lange Jahre in Teilen unserer Gesellschaft als überholt abgelehnt und bekämpft, so wird sie nunmehr von ebendiesen Kräften geradezu propagiert – zumindest insoweit, als es um ihre Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften geht. Das ist ein bemerkenswerter Sinneswandel. Ich bekenne mich ausdrücklich zu Toleranz und Respekt gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, in denen gegenseitige Verantwortung für ein gemeinsames Leben übernommen wird. Deshalb kann ich die hervorgehobene Rechtsstellung der Ehe und ihren bleibenden besonderen Schutz nicht als Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Männer und Frauen verstehen. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob die Gleichstellung von Ungleichem nicht ihrerseits Diskriminierung zur Folge hat. Dazu kommen aus meiner Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage, ob die Eheöffnung überhaupt durch ein einfaches Gesetz umgesetzt werden kann oder ob damit die Grenzen der Rechtsfortbildung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes überschritten werden, ist ungeklärt. Mit Rechtsunsicherheit ist indes niemandem gedient. Zur Frage von Adoptionen bleibt festzuhalten: Ein „Recht“ auf eine Adoption gibt es auch nicht für heterosexuelle Paare; ganz gleich, wer ein Kind adoptiert, es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung, bei der das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Dieser Tatsache wird nach meiner Beobachtung in der aktuellen Diskussion nicht hinreichend Rechnung getragen. Alle diese Fragen hätten eine vertiefende – und der Tragweite dieser gesellschaftspolitisch wichtigen Entscheidung angemessene – Beratung im Deutschen Bundestag verdient. Demgegenüber sind 38 Minuten Debatte freitagmorgens um 8.00 Uhr am letzten Tag der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode einfach nur unwürdig und schaden dem Ansehen unseres Parlaments. Dem vorliegenden Gesetzentwurf werde ich aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Bei der heutigen Abstimmung über den Antrag des Bundesrates zur Öffnung der Ehe stimme ich aus folgenden Gründen zu: Heute wird keine religiöse Entscheidung getroffen. Das Recht unserer Kirchen, selbst zu bestimmen, wie sie die Ehe definieren, bleibt erhalten. Das war ein Punkt, der mir als Katholikin wichtig war. Worüber heute abgestimmt wird, ist, dass der Staat die Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Menschen anerkennt und sie in der Zivilehe auf die gleiche Ebene hebt, rechtlich und symbolisch. Die Gleichberechtigung homosexueller Paare und der Schutz der Familie schließen sich nicht aus. Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft genießt noch immer einen besonderen Schutz, an dem nicht gerüttelt wird und für den ich mich auch weiterhin einsetzen werde. Allerdings bedaure ich, dass die SPD entgegen der Absprache nun ein konfrontatives Verfahren forciert. Dies verstellt die Chance, in einer Diskussion mit den Menschen in Deutschland und den Kirchen in einem großen gesellschaftlichen Konsens die Öffnung des Ehebegriffs voranzubringen. Auch verfassungsrechtliche Bedenken hätten dann mit breiter parlamentarischer Mehrheit ausgeräumt werden können. Trotz dieser Bedenken habe ich mich entschieden, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. Jana Schimke (CDU/CSU): Gleichgeschlechtliche Partnerschaften erfahren heute bereits eine hohe gesellschaftliche und rechtliche Toleranz. Dazu zählt vor allem die steuerliche Gleichstellung oder auch die Erweiterung auf die Sukzessivadoption. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren damit bestehende Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften abgebaut. Die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ist jedoch einzigartig, weil aus ihr neues Leben entstehen kann. Diese Einzigartigkeit sollte sich auch weiterhin in unserem Rechtssystem abbilden. Was unter einer Ehe im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 unseres Grundgesetzes zu verstehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 noch einmal klargestellt. Demnach geht auch das Bundesverfassungsgericht als Hüterin der Verfassung von einem Begriff der Ehe aus, die aus einem Mann und einer Frau besteht. Ohne die Verbindung von Mann und Frau wäre Leben nicht möglich. Sie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft und genießt daher einen besonderen verfassungsrechtlichen Rang. Diesen möchte ich gewahrt wissen.  Aus meiner Sicht ist es daher mehr als bedenklich, wenn der Gesetzgeber durch die schlichte Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ein anderes Rechtsverständnis implementiert, als es unser Grundgesetz kennt. Bestätigt werden meine Zweifel auch durch eine Antwort des SPD-geführten Bundesjustizministeriums vom 8. Mai 2015 (Drucksache 18/4862) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin wird unterstrichen, dass eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Personen zwingend eine Änderung des Grundgesetzes erfordert. Deshalb habe ich auch an der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes meine erheblichen Zweifel. Aus diesen Gründen kann ich dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht zustimmen und stimme daher mit Nein. Tankred Schipanski (CDU/CSU): Die SPD hat gemeinsam mit Linken und Grünen in dieser Woche eine kurzfristige Abstimmung im Deutschen Bundestag über die „Ehe für alle“ erzwungen. Für mich ist die Ehe ein kulturell und religiös geprägter Begriff, der die Verbindung von Mann und Frau meint, aus der auch Kinder hervorgehen können. Als solche ist sie durch Artikel 6 des Grundgesetzes geschützt. Daher habe ich bei der Abstimmung gegen eine „Ehe für alle“ gestimmt. Zugleich respektiere ich es, wenn Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften glücklich sind und füreinander einstehen. Deshalb haben wir auch in den letzten Jahren die eingetragenen Lebenspartnerschaften der Ehe in vielen rechtlichen Belangen gleichgestellt sowie eine steuerliche Gleichbehandlung festgelegt. Dass die SPD unter dem Druck ihrer schlechten Umfragewerte Vertrauensbruch begeht, den rot-rot-grünen Schulterschluss sucht und das Thema durch das Parlament peitscht, ist unwürdig. Schließlich sprechen wir hier nicht nur von irgendeiner Fußnote, sondern über eine sehr sensible verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Frage. Umso mehr spaltet dieses taktische Wahlkampfmanöver der SPD jetzt die Menschen. Nicht zuletzt habe ich große Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzentwurfes, der zur Abstimmung stand. Denn Artikel 6 Grundgesetz umfasst nach Auslegung des Bundesverfassungsgerichtes die Ehe zwischen Mann und Frau. Diese Rechtsauffassung kann nur durch eine Änderung des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden, wofür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat notwendig ist. Ich hätte mir gewünscht, dass die Diskussion über die „Ehe für alle“ mit Ruhe und Respekt geführt wird vor denen, die dafür offen sind, ebenso wie vor denen, die sich damit schwertun. Dies war auch das Anliegen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel – und nicht etwa innerhalb weniger Tage im Bundestag eine Abstimmung herbeizuführen. Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetzesantrag nicht zu und begründe dies wie folgt: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind der zu achtende Ausdruck persönlicher menschlicher Beziehungen und Lebensentwürfe. Wenn Menschen sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, einander Stabilität und Halt geben wollen, verdient dies Anerkennung und Wertschätzung, unabhängig davon, ob sie gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind. Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates und seiner Rechtsordnung. Dieses gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Mit dem Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft haben wir diesem Verständnis Ausdruck verliehen. In den vergangenen 15 Jahren haben wir dabei kontinuierlich die Rechte und Pflichten erweitert und dieses Institut dem Institut der Ehe bis auf sehr begrenzte Ausnahmen rechtlich und faktisch gleichgestellt. Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber diesen Weg weiter beschritten. Dementsprechend wurde zu Beginn der Legislaturperiode die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt, das heißt, ein Lebenspartner kann seither das von seinem Partner adoptierte Kind als zweiter Elternteil adoptieren. Überdies hat der Bundestag das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschiedet, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt wurden. In der Praxis unterscheiden sich Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung somit nicht mehr. In umfassender Weise wurden die rechtlichen Regelungen von Ehe und Lebenspartnerschaft aneinander angeglichen – sei es beim Zustandekommen der rechtlichen Bindung, beim gemeinsamen Namen, den gegenseitigen Rechten und Pflichten, der gemeinsamen Wohnung, dem Erbrecht, dem Unterhalt, dem Getrenntleben und der Auflösung. Von einer rechtlichen Diskriminierung von Lebenspartnern kann man deshalb nach meiner Auffassung nicht mehr sprechen. Ehe und Familie stehen bei der Christlich-Sozialen Union im Mittelpunkt. Ehe bezeichnet seit Jahrhunderten die auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau, Lebenspartnerschaft die Verbindung von zwei Personen gleichen Geschlechts. Das Verständnis von Ehe als der Gemeinschaft von Mann und Frau liegt unzweifelhaft unserer Verfassung zugrunde, welche Ehe und Familie in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unter den „besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“ stellt. Das Bundesverfassungsgericht urteilt dazu in ständiger Rechtsprechung, dass die Ehe im Sinne des Grundgesetzes „allein der Verbindung zwischen Mann und Frau“ vorbehalten ist (vgl. BVerfGE 105, 313, [345]). Nach dem Bundesverfassungsgericht handelt es sich bei der Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner um ein wesentliches Strukturmerkmal des Ehebegriffs. Dazu kommt, dass die klassische Ehe grundsätzlich auf Generationenfolge ausgerichtet ist. Sie ist gemeinsam mit der Familie deswegen in Artikel 6 GG grundrechtlich besonders geschützt, weil sie nicht nur eine kulturell und ethisch begründete Form des Zusammenlebens darstellt, sondern weil sie grundsätzlich auf Kinder angelegt ist, ohne die wir nicht weiterleben können. Sie wird deswegen zu Recht auch als die „Keimzelle der Gesellschaft“ bezeichnet. Ich wende mich daher gegen jegliche Relativierung durch eine Überdehnung des Ehebegriffs. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften von zwei Männern oder zwei Frauen sind in rechtlichen Rahmenbedingungen gleichzustellen, sind aber nicht dasselbe wie eine Ehe. Unter Zugrundelegung der diesbezüglichen klaren Rechtsprechung wäre zudem ein einfaches Gesetz, mit dem die Ehe auf gleichgeschlechtliche Verbindungen ausgedehnt wird, verfassungswidrig. Vielmehr bedürfte es eines verfassungsändernden Gesetzes im Sinne von Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes, um den Ehebegriff in Artikel 6 GG zu ändern. Solch ein Gesetzesantrag liegt nicht vor. Selbst wenn er vorläge, würde ich aus den oben genannten Gründen bei allem Respekt vor gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften solch einer Verfassungsänderung nicht zustimmen. Nach meiner Auffassung sollte es beim traditionellen Eheverständnis bleiben. Ich sehe darin keine Zurücksetzung oder Missachtung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Sie übernehmen genauso wie Ehepaare dauerhaft die Verantwortung für den Partner, schenken einander Fürsorge und Unterstützung und bereichern somit unsere Gesellschaft – ganz unabhängig von der Bezeichnung. Zu Recht hält der Staat mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine eigene Institution vor. Jegliche Form von Diskriminierung gegenüber diesen Partnerschaften lehne ich entschieden ab. Dies rechtfertigt aber nicht die Öffnung der Ehe „für alle“ und eine dafür notwendige Grundgesetzänderung. Ich bedaure sehr, dass die SPD diese ethisch und rechtlich so schwierige Frage zu einer Demonstration einer rot-rot-grünen Mehrheit instrumentalisiert. Das ist einer respektvollen Behandlung des Themas nicht angemessen. Ich erwarte, dass die Rechtslage beim BVerG geklärt wird. Ich werde dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. Gleichwohl habe ich Respekt und Verständnis, wenn andere Bundestagsabgeordnete auch in meiner Partei bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag eine andere Entscheidung treffen. Tino Sorge (CDU/CSU): Ich kann verstehen, dass es bei der Diskussion zur Öffnung der Ehe (oder missglückt als „Ehe für alle“ tituliert) unterschiedliche Auffassungen gibt. Aber ich werde der Öffnung der Ehe im Bundestag zustimmen, nicht obwohl, sondern weil ich Konservativer bin. Vor Jahren hätte ich dies noch abgelehnt. Ich bin aufgewachsen mit dem Bild der Ehe zwischen Mann und Frau. Auch wenn ich dies weiterhin für den Regelfall und die weitaus überwiegende Realität in unserem Land halte, werden in vielen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wie in heterosexuellen Partnerschaften Werte gelebt, für die die CDU steht. Als Volkspartei spiegelt die CDU das gesamte Spektrum der gesellschaftlichen Diskussion wider. Unabhängig davon, dass nach meinem Eindruck die Menschen andere Themen brennender interessieren, erwarten sie aber auch, dass wir das Thema aufgreifen und zu einer Entscheidung darüber kommen. Dass diese Entscheidung aber in der bereits laufenden letzten Sitzungswoche im „Schnellverfahren“ im Deutschen Bundestag – als durchschaubares Wahlkampfmanöver der SPD – herbeigeführt wird, halte ich für wenig gelungen. Denn eine Debatte über die Ehe als Kerninstitution unserer Gesellschaft und eine Diskussion der unterschiedlichen Auffassungen hätte einer tiefergreifenden gesellschaftlichen und parlamentarischen Auseinandersetzung bedurft als einer lediglich 38-minütigen Debatte freitagmorgens um 8 Uhr im Plenum. Dies wird dem Thema und den unterschiedlichen Standpunkten, die es zu diskutieren und zu respektieren gilt, nicht gerecht. Und ich finde es schäbig, dass die SPD damit ihren Wahlkampf einläuten will. Mir ist wichtig, klarzustellen, dass niemand die Qualität der Institution Ehe infrage stellen will. Durch die Öffnung wird keinem etwas weggenommen. Und schon gar nicht wird das kirchliche Ehesakrament geschwächt. Die Kirchen können auch in Zukunft selbständig entscheiden, an wen sie es vergeben. Wenn der Staat neutral gegenüber Überzeugungen ist, dann können sich Gläubige allein nach ihren religiösen Überzeugungen richten. Der Staat aber behandelt alle gleich. Dies ist wichtig, um eine breite Zustimmung zu erlangen, die konstitutiv für unser Zusammenleben ist. Ich kann die Bedenken gegen die Öffnung der Ehe verstehen und bin mir der vielen Konflikte des Für und Wider bewusst. In der Gewissensentscheidung, die ich als Parlamentarier treffen muss und bei der ich ganz persönlich mit Ja stimmen werde, sehe ich aber die Möglichkeit, eine moderne und ebenso an unseren christlichen Werten orientierte Politik mitzugestalten. Grundwert für mich als Christdemokrat und die CDU ist, dass, wenn zwei Menschen sich lieben, dauerhaft füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen, wir dies respektieren und wertschätzen. Es geht darum, ein Leben lang – in guten wie in schlechten Zeiten – fürsorglich füreinander da zu sein. Dies sind genau die bürgerlichen Werte von Verlässlichkeit, von Freiheit, Verantwortung und von Zusammenhalt, die für mich ausschlaggebend waren, einmal in die CDU einzutreten. Unabhängig davon ist Deutschland nicht das erste Land, welches sich für die Öffnung der Ehe ausspricht. Ein Blick in die Rechtsordnungen unserer internationalen Partner zeigt, dass Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Finnland, Kanada, Südafrika, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Argentinien, Brasilien, Uruguay, Neuseeland sowie Schottland, England und Wales, 41 Bundesstaaten der USA und der District of Columbia sowie in der Hauptstadt Mexikos die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits eingeführt haben. Darüber hinaus werden gleichgeschlechtliche Ehen in Israel anerkannt. Ich habe mir meine Entscheidung nicht leicht gemacht, gerade im Hinblick darauf, dass Kinder ein Recht auf Vater und Mutter haben, was ich ausdrücklich befürworte. Ist es aber richtig oder wissenschaftlich belegbar, dass zwei Mütter oder zwei Väter grundsätzlich schlechtere Eltern sind als Vater und Mutter? Dies ist bisher weder wissenschaftlich belegt, noch ist dies gesellschaftliche Realität. Auch wenn ich mich beim Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare lange Zeit schwertat, bin ich überzeugt, dass die Frage, wer gute Eltern sein kann, nicht von der sexuellen Orientierung abhängig ist. Aufgrund der Einzelfallprüfung des Jugendamtes bin ich mir zudem sicher, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle steht. Als Christdemokrat bin ich überzeugt, dass in Familien, dort, wo Kinder erzogen werden, für die Zukunft unseres Landes gesorgt wird. Deshalb ist es richtig, dass wir im Parlament diese Entscheidung treffen und nicht Gerichte uns den Weg vorgeben. Ich habe persönlich großen Respekt jenen Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die bei der Abstimmung gegen die gleichgeschlechtliche Ehe stimmen und eine andere Meinung vertreten als ich. Wir sollten davon absehen, andere Meinungen als „falsch“ oder „homophob“ oder „ewig gestrig“ zu diffamieren, und jedem Einzelnen Respekt für diese nicht einfache Gewissensentscheidung entgegenbringen. Johannes Steiniger (CDU/CSU): Die Öffnung der Ehe auch für Paare gleichen Geschlechts ist der letzte Teil der schrittweisen Angleichung der Rechte von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren. Mit dieser kommt der Deutsche Bundestag der gesellschaftlichen Entwicklung zunehmender Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nach. Meine heutige Zustimmung zur Öffnung der Ehe entspricht Werten, die mich in meiner Politik leiten. Für mich ist nicht entscheidend, ob eine Frau und ein Mann oder zwei Frauen oder zwei Männer eine Ehe miteinander eingehen. Entscheidend ist der Wille, in einer solchen Partnerschaft verbindlich füreinander einzustehen. Wenn zwei Menschen füreinander nachhaltig Verantwortung übernehmen wollen, dann spiegeln sich hierin Werte wider, für die die CDU steht. Mit dem neuen Gesetz stellen wir die gleichgeschlechtlichen Ehen jetzt auch in Bezug auf das Adoptionsrecht gleich. Verheiratete Schwule und Lesben erhalten das volle Adoptionsrecht. Es wird beiden Eltern zu gleichen Teilen anerkannt werden. Genau wie bei jeder anderen Adoption besteht aber auch hier kein Recht auf ein Kind. Es wird auch in Zukunft in jedem Einzelfall einzig und allein nach dem Kindeswohl entschieden. Mit den Rechten stellen wir also auch die Pflichten gleich. Das gilt genauso für Unterhaltszahlungen wie weitere Eheverbindlichkeiten. Für diejenigen, die eine Ehe durch das neue Recht fortan eingehen, ergeben sich somit entsprechende Verpflichtungen, die die Institution Ehe hochhalten. Die politische Debatte in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war durch den großen Respekt vor der Haltung und der Meinung jedes einzelnen Abgeordneten geprägt – sei sie religiös oder weltanschaulich begründet. Insofern begrüße ich, dass nunmehr jedes Mitglied des Bundestages in freier Abstimmung entscheidet. In der Sache stimme ich dem Gesetz ausdrücklich zu. Das Vorgehen des Koalitionspartners SPD allerdings, gemeinsam mit der Opposition am heutigen letzten Sitzungstag der Legislaturperiode die Plenarberatungen kurzfristig aufzusetzen und in letzter Minute die Koalition infrage zu stellen, kritisiere ich deutlich. Thomas Stritzl (CDU/CSU): Die Fähigkeit von Mann und Frau, gemeinsam neues Leben schenken zu können, ist etwas ganz Besonderes. Diesem in unserem Grundgesetz durch das Institut der Ehe entsprechend Rechnung zu tragen, halte ich für bedeutsam. Gleichwohl ist mir wichtig, dem Anspruch gleichgeschlechtlicher Paare auf einen „sicheren Hafen“ ihrer Lebensbeziehung Rechnung zu tragen. Eine entsprechende verfassungsrechtliche Anerkennung liegt ebenfalls im wohlverstandenen Eigeninteresse unserer Gesellschaft. Hierzu ein eigenes Institut in unserem Grundgesetz zu verankern, welches auch heterosexuellen Paaren als Wahlmöglichkeit offen gestanden hätte, wäre für mich deshalb die vorzugswürdige Entscheidung gewesen. Angesichts der durch das bewusst koalitionswidrige Verhalten der SPD herbeigeführten „politischen Drucksituation“, innerhalb von 72 Stunden eine abschließende Regelung vorlegen zu müssen, war der Raum für eine vertiefende Betrachtung jedoch nicht mehr eröffnet. Die jetzt vorgelegte „einfache Änderung“ des Bürgerlichen Gesetzbuches halte ich weder verfassungsrechtlich noch aber verfassungspolitisch für ausreichend. Ich habe deshalb der beabsichtigten Ad-hoc-Abstimmung und als auch dem Antrag selbst nicht zustimmen können. Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben wollen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung, unabhängig davon, ob sie gleich- oder verschiedengeschlechtlich sind. Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Ausdruck dieses Verständnisses war die Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen. Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber diesen Weg weiter beschritten, den ich als Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Familienrecht begleiten durfte. Dementsprechend wurde zu Beginn der Legislaturperiode die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt, und Unterschiede in der Behandlung von Ehe- und Lebenspartnern wurden in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt. Somit sind Ehe und Lebenspartnerschaft heutzutage in der gesetzlichen Ausgestaltung – bis auf die gemeinschaftliche Adoption und den Begriff des Instituts – gleichgestellt. In meiner Funktion als Berichterstatterin für das Familienrecht habe ich mich für die Abschaffung der verbliebenen Unterschiede zwischen dem Institut der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft nachdrücklich eingesetzt. Ich habe gleichgeschlechtliche Paare getroffen, die mir von großen Schwierigkeiten und gefühlten Ungerechtigkeiten, insbesondere im Adoptionsrecht, berichtet haben. Meine eigene Erfahrung sowie die wissenschaftliche Studienlage zeigen, dass homosexuelle Eltern in ihrer elterlichen Kompetenz heterosexuellen Paaren in nichts nachstehen. Innerhalb meiner Fraktion habe ich mich daher für eine gleiche rechtliche Ausgestaltung des Adoptionsrechts ausgesprochen. Ich habe dabei auch immer betont: Es gibt kein Recht auf ein Kind. Alleiniges Kriterium ist und bleibt das Kindeswohl. Darüber hinaus habe ich in meiner parlamentarischen Arbeit versucht, einen breiteren Konsens herbeizuführen, insbesondere durch meinen Vorschlag, die eingetragene Lebenspartnerschaft neben dem Institut der Ehe im Grundgesetz zu statuieren. Dieser Kompromiss fand jedoch weder in der eigenen Fraktion noch in den anderen Fraktionen eine Zustimmung. In dieser Legislaturperiode haben wir innerhalb der Fraktionsgremien sowie im Rechtsausschuss ebenfalls eine intensive Diskussion zur „Eheöffnung“ geführt. Mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates wird § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches um eine Definition der Ehe ergänzt, die vorsieht, dass auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen können. Persönlich würde ich eine Grundgesetzänderung befürworten. Sowohl im Rechtsausschuss als auch in der Wissenschaft ist die Frage nicht abschließend einhellig erörtert, ob die „Eheöffnung“ eine Änderung des Artikels 6 Absatz 1 des Grundgesetzes voraussetzt. Die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss in dieser Legislaturperiode, die sich ebenfalls mit der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung bezüglich der „Eheöffnung“ intensiv beschäftigt hatte, ergab keine eindeutige Einschätzung der sachverständigen Verfassungsrechtler. Vor dem Hintergrund der geschilderten Uneinigkeit der verfassungsrechtlichen Bewertungen und der gesellschaftspolitischen Bedeutung würde ich ein Gesetz befürworten, das zweifellos einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Durch meine Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bundesrates erkenne ich den gesellschaftlichen Wandel in dieser Frage sowie den persönlichen Wunsch gleichgeschlechtlicher Paare nach einer vollumfänglichen rechtlichen Gleichstellung an. Sie übernehmen genauso wie Ehepaare dauerhaft die Verantwortung für den Partner, schenken einander Fürsorge und Unterstützung und verdienen daher die staatliche Anerkennung in Form des Instituts der Ehe. Als christliche und konservative Politikerin freue ich mich über den neu artikulierten Zuspruch für ein bereits als antiquiert und verstaubt abgetanes Konstrukt. Antje Tillmann (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und beständig Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben, verdienen Anerkennung und Wertschätzung. Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Gleichgeschlechtlichen Paaren stand bisher das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Verfügung, um diese Verabredung zu festigen. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen. Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber diesen Weg weiter beschritten. Dementsprechend wurde die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt. Überdies hat der Bundestag das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschiedet, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt wurden. Ich selbst habe mich sehr früh für die Anwendung des steuerlichen Splittings und eine Gleichstellung in den Sozialgesetzen bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften eingesetzt. Lange Zeit habe ich bei gleicher rechtlicher Behandlung, die ich für notwendig halte, für eine unterschiedliche Benennung der klassischen „Ehe“ und der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gestritten, auch deswegen, weil viele Menschen in meinem Umfeld den Weg zu einer völligen Gleichsetzung noch nicht nachvollziehen können. Diesen hätte ich gern Zeit für ein Umdenken gegeben. In zahlreichen Gesprächen mit gleichgeschlechtlichen Partnern musste ich aber feststellen, dass hier der Begriff „Ehe“ einen hohen Stellenwert hat. Mit dem Recht auf Adoption hatte ich lange sehr viel größere Schwierigkeiten – keineswegs weil ich glaube, dass gleichgeschlechtliche Paare keine guten Eltern sein können. Meine Sorge gilt hier vielmehr dem Kind. Unbestritten gibt es weiterhin sehr heftige, manchmal auch unerfreuliche Debatten über gleichgeschlechtliche Elternpaare. Ich möchte nicht, dass diese emotionale Debatte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Gerade diese Überlegungen führen dazu, dass ich für mich und die Bürgerinnen und Bürger, denen gegenüber ich diese Position seit Jahren vertrete, mehr Zeit für ausgiebige Gespräche gewünscht hätte, um ein Umdenken, das in einem längeren Prozess zweifellos auch bei mir stattgefunden hat, zu erklären. Eine offene Diskussion im Respekt vor den unterschiedlichen Meinungen wäre aus meiner Sicht wichtig gewesen, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen. Die persönlichen Anforderungen an potenzielle Adoptiveltern und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Adoption sind streng geregelt. So ist die Annahme als Kind nur zulässig, „wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“. Hier erfolgt in jedem Fall eine am kKindeswohl orientierte individuelle Einzelfallprüfung, und das bleibt auch so, wenn künftig die Adoption gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist eine Sukzessivadoption bereits möglich; sie können außerdem bereits Betreuer von Pflegekindern werden und erfüllen diese Aufgaben überzeugend. Das erkenne ich an und sehe, am Kindeswohlinteresse orientiert, durch die Möglichkeit der Adoption die Rechtsstellung des Kindes zusätzlich gestärkt. Unabhängig von meiner Kritik am Verfahren ist in der Sache für mich ausschlaggebend, dass Menschen, die sich lieben, füreinander dauerhaft Verantwortung übernehmen. In Zeiten, wo Belanglosigkeit, Werteverfall und Bindungslosigkeit um sich greifen, ist gerade der Wunsch, sich in einer Ehe verbindlich festzulegen, eine wertkonservative Entscheidung. Daher stimme ich dem Antrag zu. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Der Bundestag entscheidet über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ich kann diesem Gesetz nicht zustimmen und begründe dies wie folgt: Es entspricht der parlamentarischen Kultur in Deutschland, Verabredungen über Koalitionen einzuhalten, um stabile Verhältnisse zu garantieren und politische Verlässlichkeit zu schaffen. Wenn die SPD beim vorliegenden Gesetzentwurf mit der Opposition stimmt, so stellt dies einen eklatanten Verstoß gegen die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung einer einheitlichen Abstimmung dar. Nicht wenige sprechen daher auch offen von einem Koalitionsbruch. Dass eine erfolgreiche Koalition zum Ende der Wahlperiode einseitig von einem Koalitionspartner aufgekündigt wird, ist in der Geschichte der Bundesrepublik eine bislang einmalige Angelegenheit und fügt dem Vertrauen in die Politik großen Schaden zu. Der Bundestag hat sich in seiner Geschichte besonders dann ausgezeichnet, wenn er sensible Entscheidungen von großem Gewicht durch die nur ihrem Gewissen unterworfenen Abgeordneten getroffen hat. Oftmals wurden diese Debatten – wie zuletzt jene über den assistierten Suizid – berechtigterweise als „Sternstunden“ des Parlaments bezeichnet. Jenen Abstimmungen ging stets ein langer und intensiver Arbeits- und Diskussionsprozess voraus, in welchem alle Aspekte abgewogen und bewertet werden konnten. Das ist beim heute zu beratenden Gesetz anders. Vielen Menschen in unserem Land ist die Frage der Öffnung der Ehe persönlich sehr wichtig, und sie beschäftigen sich sehr intensiv damit, ganz gleich ob sie dieses Gesetz vehement herbeisehnen oder entschieden ablehnen. Ähnliches empfinden wir als die zur Entscheidung berufenen Abgeordneten. Ich meine, dass beide Standpunkte hohen Respekt verdienen und daher eine intensive inhaltliche Befassung im Bundestag erfahren müssten. Genau das verweigert die Fraktion der SPD gemeinsam mit den Fraktionen der Grünen und der Linken dem Parlament und seinen Abgeordneten. Die heutige Abstimmung ist eine nicht hinnehmbare unwürdige Hauruckaktion, die sich wohl nur im Zusammenhang mit dem nahenden Wahlkampf erklären lässt. Es ist ein Testlauf für eine mögliche rot-rot-grüne Koalition nach der Bundestagswahl. Ich bin nicht bereit, diese Art der parlamentarischen Meinungsbildung aus rein wahltaktischen Gründen hinzunehmen und zu unterstützen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates kann auch keine Zustimmung finden, weil wesentliche Fragen nicht geklärt sind und er somit nicht entscheidungsreif ist. Nicht hinreichend beantwortet wird die Frage, ob die „Öffnung“ der Ehe nicht einer Grundgesetzänderung bedarf. Sowohl die Entstehungsgeschichte des Artikels 6 des Grundgesetzes im Kontext der Beratungen im Parlamentarischen Rat als auch die ständige, bis ins Jahr 2013 reichende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehebegriff lassen die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung als zumindest nicht ausgeschlossen erscheinen. Die vom Bundesverfassungsgericht geprägte verfassungsrechtliche Definition sieht die Ehe als ein der „Verbindung von Mann und Frau vorbehaltenes Institut“ an. Dies bedeutet nicht, dass sich der Ehebegriff durch den kulturellen und sozialen Wandel nicht ändern kann, ganz im Gegenteil. Eine solche Neudefinition steht dem Gesetzgeber sogar ausdrücklich zu. Allerdings ist möglich, dass dazu eine verfassungsändernde Mehrheit notwendig ist. Diese Überlegungen mögen für manche übertrieben oder spitzfindig erscheinen. Ich erachte eine gewisse Sorgsamkeit bei Gesetzesänderungen im Kernbereich unseres Grundgesetzes jedoch für eine angemessene Herangehensweise. Das benötigt Zeit und eine sorgfältige verfassungsrechtlich ergebnisoffene Prüfung, welche durch Form und Umstände dieses Verfahrens eben nicht gewährleistet werden kann. Auch werden durch diesen Gesetzentwurf weitere aufgeworfene Fragen nicht beantwortet. So finden sich keine Ausführungen zum Adoptionsrecht. Im Personenstandrecht führt der Gesetzentwurf sogar zu einem möglichen neuen Ansatzpunkt für eine personenstandsrechtliche Diskriminierung, weil bisherige Lebenspartner sich ohne Umwandlung in eine Ehe weiterhin nicht als „verheiratet“, sondern im amtlichen Gebrauch eben nur als „verpartnert“ bezeichnen dürfen. Das ist vor dem Hintergrund des notwendigen Diskriminierungsschutzes nicht hinnehmbar. Der Gesetzentwurf ist an dieser Stelle handwerklich schwach. Ich bin überzeugt und möchte das explizit betonen, dass in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften wie in verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften Werte wie Fürsorge und gegenseitige Verantwortung gelebt werden, die der Gesellschaft Sinn und Halt geben. Daher ist eine rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe unerlässlich und aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus auch geboten. Dafür habe ich mich stets eingesetzt. Ich rufe dazu auf, dass wir uns bei der Beratung über diesen Gesetzentwurf und im öffentlichen Diskurs über die „Ehe für alle“ stets mit großer Wertschätzung und Achtung voreinander begegnen. Diejenigen, die aus guten Gründen gegen eine Öffnung der Ehe plädieren, haben ebenso Respekt und Anerkennung ihrer Meinung verdient wie diejenigen, die dies aus nachvollziehbaren Gründen fordern. Diese Haltung der gegenseitigen Toleranz und Achtung muss stets Grundlage der politischen Debatte sein und bleiben. Michael Vietz (CDU/CSU): Ich habe dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts trotz eines kritikwürdigen Verfahrens und aus meiner Sicht noch offener rechtlicher Fragen zugestimmt. Das völlig überstürzte Verfahren ist einer tiefgehenden Gewissensprüfung nicht würdig und wird der Sache auch inhaltlich nicht gerecht. Dieses Thema hätte eine große und mehrstufige parlamentarische Debatte verdient – so wie wir es in der Vergangenheit bei großen ethischen, unsere Bevölkerung tief bewegenden Sachverhalten getan haben. Es geht dabei zunächst um die endgültige begriffliche und rechtliche Gleichstellung der bisherigen eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der staatlichen Zivilehe. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes umfasst der Schutzbereich nach Artikel 6 Absatz 1 GG die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“. Es stellte darüber hinaus auch fest: „Der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.“ Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften kommen also nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts der Ehe maximal gleich, sind also nach der Meinung unserer höchsten Richter keine Ehe. Deshalb wäre es meines Erachtens geboten gewesen, das Grundgesetz den Intentionen dieses Gesetzes anzupassen. Die Ausdehnung des zivilrechtlichen Instituts und Begriffs der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare ist aus staatlicher Sicht ohne Bedenken. Die kirchliche Trauung und die sakrale Ehe sind hiervon nicht betroffen. Diese unterliegen selbstverständlich weiterhin dem jeweiligen Kirchenrecht. Die Trennung von Staat und Kirche bedeutet auch, dies weiterhin zu respektieren. Durch die Ausdehnung des Instituts der Ehe auf Personen gleichen Geschlechts wird keine bestehende oder zukünftige Ehe rechtlich oder moralisch schlechtergestellt. Sie werden weder infrage gestellt noch entwertet. Familien mit Kindern – und hier gibt es eine Vielzahl von Modellen – werden auch weiterhin als Kern unserer Gesellschaft besonders geschützt und gefördert. Dafür stehen sowohl ich als auch meine Partei. Die größte inhaltliche Konsequenz dieses Gesetzentwurfs ist die Gleichstellung von Ehen von Personen gleichen Geschlechts mit solchen von Personen unterschiedlichen Geschlechts im Adoptionsrecht. Durch diese Angleichung des Adoptionsrechts wird die Rechtsposition heterosexueller Paare nicht beeinträchtigt, sondern zusätzlich eine neue Rechtsposition für homosexuelle Paare aufgebaut. Entscheidender Aspekt im Adoptionsrecht ist und bleibt das Wohl des Kindes. Auch weiterhin wird in jedem einzelnen Fall das zuständige Jugendamt entscheiden, ob die Adoption eines Kindes durch ein Paar im Wohl des Kindes liegt oder nicht. Es wird die Auffassung vertreten, dass eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare per se nicht dem Kindeswohl diene. Dies ist bisher wissenschaftlich noch nicht fundiert belegt oder widerlegt worden. Stattdessen sagt die praktische Erfahrung, dass heterosexuelle Paare bei der Erziehung ebenso versagen, wie homosexuelle Paare brillieren können – und umgekehrt. Die Entscheidung für eine Ehe ist immer eine Entscheidung für ein zutiefst wertkonservatives Lebensmodell. Die Ehepartner versprechen einander, „in guten und in schlechten Zeiten“ Verantwortung füreinander zu übernehmen. Dem gebührt Respekt und Zustimmung. Demokratie bedeutet den Wettstreit von Ideen, Konzepten und Argumenten. Das bedingt auch den Respekt vor abweichenden Positionen und Meinungen. Dementsprechend respektiere ich sowohl diejenigen, die aus religiösen oder anderen Gründen gegen eine Öffnung der Zivilehe stimmen, ebenso wie diejenigen, die dies anders sehen. Klare Meinungen dürfen nicht dazu führen, den Respekt unter Demokraten vor unterschiedlichen Überzeugungen zu verlieren. Nicht nur verbale Abrüstung, auch mehr entspanntes Selbstbewusstsein sind gefordert. Missionare mit einem einfachen Schwarz-Weiß-Denken nutzen keiner Diskussion und schon gar nicht einer auf Interessenausgleich angelegten freiheitlichen und vielfältigen Demokratie. Schon Friedrich der Große sagte, dass jeder nach seiner Fasson selig werden solle. Dies bedingt gerade auch, dass man diejenigen akzeptiert und respektiert, die sich für eine andere Fasson entscheiden als man selbst. Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Gleiche Rechten und Pflichten für alle ist für mich ein Grundprinzip meines politischen Handelns. Dafür spielt auch die sexuelle Orientierung eines Menschen keine Rolle. Gleichbehandlung ist für mich selbstverständlich. Es ist zutiefst menschlich, wenn zwei Partner ihre Zuneigung zueinander, ihre Verantwortung zueinander, ihr Leben miteinander durch einen lebenslangen Bund ausdrücken wollen und dafür auch die besondere Fürsorge und den Schutz des Staates in Anspruch nehmen wollen. Das ist das gute Recht aller. Aber die Ehe, so wie sie mich meine Eltern und meine Familie gelehrt und mir vorgelebt haben und so wie ich sie mit meiner Ehefrau lebe und weitergeben möchte, ist anders als eine gleichgeschlechtliche. Sie ist weder besser noch schlechter, sie ist anders! Aus ihr heraus kann neues Leben entstehen und prägt die Entwicklung gemeinsamer Kinder. Wegen dieses Unterschiedes kann ich dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Sven Volmering (CDU/CSU): Nach reiflicher Überlegung werde ich heute gegen die sogenannte „Ehe für alle“ stimmen, auch im Bewusstsein, dass mir diese Position von nicht wenigen Menschen negativ ausgelegt wird, als „falsch“, „hinterwäldlerisch“, „spießig“, „homophob“, „reaktionär“, „enttäuschend“. Ich sei wegen meiner Position „nicht mehr wählbar.“ Dies habe ich von Menschen gehört, die ich persönlich kenne, aber auch von Bürgern. Mit dieser Kritik muss und werde ich natürlich leben. Unterschiedliche Positionen gehören zur Politik. Nachdenklich macht mich, dass es viele Menschen gibt, für die Toleranz und eine „Gewissensentscheidung“ immer nur gelten, solange diese ihre eigenen Positionen und Haltungen stärken. Toleranz ist keine Einbahnstraße. Ich respektiere die Argumente der Befürworter der „Ehe für alle“ und ich werde selbstverständlich den Bundestagsbeschluss anerkennen. Und ja, es freut mich, dass sich nun homosexuelle Menschen, die ich kenne, ihren Traum einer Ehe erfüllen können. Aber ich erwarte ebenfalls den gleichen Respekt für meine Entscheidung. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es viele Befürworter der „Ehe für alle“, aber eben auch sehr viele Befürworter der „klassischen Ehe“. Eine „Gewissensentscheidung“ im Deutschen Bundestag bedeutet, dass man den Menschen, die eine andere Meinung vertreten, Respekt zollt und ihre Meinung akzeptiert. Hochmut in die eine oder andere Richtung, belehrende Aussagen mit erhobenen Fingern sind bei dieser schwierigen Frage verfehlt. Ich bin sehr stolz, wie einfühlsam die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diese Debatte am Dienstag geführt hat. Jeder Abgeordnete meiner Fraktion, den ich kenne, hat sich darüber Gedanken gemacht, sich ausgetauscht, diskutiert. Die Häme, die von manchem politischen Wettbewerber nun ausgeschüttet wird, verwundert mich. Ich stehe an keiner Stelle dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit all seinen Rechten und Pflichten kritisch gegenüber. Zum parlamentarischen Verfahren möchte ich Folgendes anmerken: Es ist sicherlich richtig, dass die Kanzlerin die Frage der „Ehe für alle“ mit Blick auf die nächste Legislaturperiode zu einer Gewissenentscheidung erklärt hat. Einen Vertrauensbruch – manche sprechen sogar von einem Koalitionsbruch –, hat die SPD dennoch begangen. Im Koalitionsvertrag war die „Ehe für alle“ nicht vereinbart. Nun gemeinsam mit Linken und Grünen Abstimmungen innerhalb von wenigen Tagen durchzusetzen, die zu einer Gewissensentscheidung erklärt worden sind, erscheint mir gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht angemessen. Bei der Debatte über die Sterbehilfe hat sich der Deutsche Bundestag in seiner Gesamtheit und nicht nur in einem federführenden Ausschuss und einigen mitberatenden Ausschüssen über diese Thematik ausgetauscht. Es stellen sich mir eine Reihe von Fragen, die teilweise bis heute unbeantwortet geblieben sind. Als Beispiel nenne ich die Frage, ob das Grundgesetz nicht geändert werden muss. Ich bin als Abgeordneter verpflichtet, bei meinen Entscheidungen zu berücksichtigen, was das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagen – auch wenn manche dies vergessen. Dafür wurde ich gewählt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Ehe zwischen Mann und Frau und daraus resultierend die Familie unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt. Entscheidend hierfür war die Tatsache, dass aus einer solchen Verbindung Kinder hervorgehen können. Bis heute wurde diese Position, der ich uneingeschränkt zustimme, vom Bundesverfassungsgericht immer wieder bestätigt. Mein Kenntnisstand ist der, dass die Bundesregierung bislang immer den Standpunkt vertreten hat, dass für eine Änderung des Ehebegriffes das Grundgesetz geändert werden muss. Die Änderung des BGB reicht meiner Meinung nach nicht aus. Ich weise auf einen anderen Aspekt der Diskussion hin. Der Begriff „Ehe für alle“ erweckt einen falschen Eindruck und eröffnet den Interpretations- und Handlungsspielraum für eine weitere Öffnung der Ehe. Ich mache darauf aufmerksam, dass aus gutem Grund in Deutschland Kinderehen und Polygamie verboten sind. Eine „Ehe für alle“ kann es daher gar nicht geben. Verbunden mit der Öffnung der Ehe ist auch das uneingeschränkte Adoptionsrecht. Ich unterstütze nach wie vor das strenge Verfahren, das bei einer Adoption anzuwenden ist. Ich stehe dabei auf dem Standpunkt, dass zum Beispiel ein heterosexuelles Ehepaar von Mann und Frau, welches die rechtlichen Voraussetzungen einer Adoption erfüllt, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Kinder zu zeugen, und oftmals einen sehr leidvollen Weg auf dem Weg zu einer Adoption auf sich nehmen muss, einem homosexuellem Paar, welches theoretisch nie in der Lage sein kann, Kinder zu zeugen, bei der Entscheidung über die Adoption vorzuziehen ist. Und um weiteren Diskussionen vorzubeugen, sage ich ganz deutlich, dass ich das Instrument der Leihmutterschaft ablehne. Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Grundsätzlich trete ich für die rechtliche Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren ein. Für diese Form der Partnerschaft haben wir bereits viel bewirkt. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimme ich jedoch nicht zu. Dabei leiten mich folgende Gründe: Als Abgeordnete eines ländlichen und christlich/religiös geprägten Wahlkreises vertrete ich in der Mehrzahl Bürgerinnen und Bürger, die unter Ehe die Verbindung von Mann und Frau verstehen. Dies zeigen mir die zahlreichen Gespräche vor Ort und auch die Vielzahl von aktuellen Zuschriften und Telefonaten. Das sensible Thema „Ehe für gleichgeschlechtliche Paare“ verdient – wie andere Gewissensentscheidungen auch – eine breite gesellschaftspolitische Diskussion. Die Ergebnisse dieser Diskussion sollten – wie sonst auch im parlamentarischen Verfahren – in Form von verschiedenen fraktionsübergreifenden Anträgen zur Abstimmung gestellt werden. Dies geschah dieses Mal nicht. Zudem habe ich große Bedenken hinsichtlich einer notwendigen Grundgesetzänderung und deren Auswirkungen auf komplementäre Gesetze. Wir müssen besonders bei diesem sensiblen Thema mit größter Sorgfalt vorgehen. HonD Albert Weiler (CDU/CSU): Menschen, die sich lieben und beständig Verantwortung füreinander übernehmen, die einander Stabilität und Halt geben, verdienen Anerkennung und Wertschätzung. Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Gleichgeschlechtlichen Paaren stand bisher das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Verfügung, um diese Verabredung zu festigen. Dessen Rechte und Pflichten wurden in den vergangenen 15 Jahren kontinuierlich erweitert und an das Institut der Ehe angeglichen. Auch in dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber diesen Weg weiter beschritten. Dementsprechend wurde die sogenannte Sukzessivadoption für Lebenspartner gesetzlich geregelt. Überdies hat der Bundestag das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner verabschiedet, mit dem Unterschiede in der Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen Einzelgesetzen beseitigt wurden. Ich selbst habe mich sehr früh für die Anwendung des steuerlichen Splittings und eine Gleichstellung in den Sozialgesetzen bei den eingetragenen Lebenspartnerschaften eingesetzt. Lange Zeit habe ich bei gleicher rechtlicher Behandlung, die ich für notwendig halte, für eine unterschiedliche Benennung der klassischen „Ehe“ und der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gestritten, auch deswegen, weil viele Menschen in meinem Umfeld den Weg zu einer völligen Gleichsetzung noch nicht nachvollziehen können. Diesen hätte ich gern Zeit für ein Umdenken gegeben. In zahlreichen Gesprächen mit gleichgeschlechtlichen Partnern musste ich aber feststellen, dass hier der Begriff „Ehe“ einen hohen Stellenwert hat. Mit dem Recht auf Adoption hatte ich lange sehr viel größere Schwierigkeiten – keineswegs weil ich glaube, dass gleichgeschlechtliche Paare keine guten Eltern sein können. Meine Sorge gilt hier vielmehr dem Kind. Unbestritten gibt es weiterhin sehr heftige, manchmal auch unerfreuliche Debatten über gleichgeschlechtliche Elternpaare. Ich möchte nicht, dass diese emotionale Debatte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Gerade diese Überlegungen führen dazu, dass ich für mich und die Bürgerinnen und Bürger, denen gegenüber ich diese Position seit Jahren vertrete, mehr Zeit für ausgiebige Gespräche gewünscht hätte, um ein Umdenken, das in einem längeren Prozess zweifellos auch bei mir stattgefunden hat, zu erklären. Eine offene Diskussion im Respekt vor den unterschiedlichen Meinungen wäre aus meiner Sicht wichtig gewesen und ist es auch nach wie vor, um einen breiten gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen und Homophobie und Ausgrenzung den Boden zu entziehen. Die persönlichen Anforderungen an potenzielle Adoptiveltern und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Adoption sind streng geregelt. So ist die Annahme als Kind nur zulässig, „wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht“. Hier erfolgt in jedem Fall eine am Kindeswohl orientierte, individuelle Einzelfallprüfung, und das bleibt auch so, wenn künftig die Adoption gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen würde. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist eine Sukzessivadoption bereits möglich; sie können außerdem bereits Betreuer von Pflegekindern werden und erfüllen diese Aufgaben überzeugend. Das erkenne ich an und sehe, am Kindeswohlinteresse orientiert, durch die Möglichkeit der Adoption die Rechtsstellung des Kindes zusätzlich gestärkt. Dennoch überwiegt meine Kritik am Verfahren. Dass Menschen, die sich lieben, füreinander dauerhaft Verantwortung übernehmen, verdient von mir als überzeugtem Christen vollsten Respekt. In Zeiten, wo Belanglosigkeit, Werteverfall und Bindungslosigkeit um sich greifen, ist gerade der Wunsch, sich in einer Ehe verbindlich festzulegen, eine wertkonservative Entscheidung. Dennoch kann ich aufgrund der Umstände, mit denen über dieses wichtige und für viele Menschen bedeutsame Thema nun entschieden werden soll, dem eingebrachten Gesetzentwurf weder zustimmen; noch kann ich ihn ablehnen. Daher enthalte ich mich aus Respekt allen Beteiligten gegenüber dem Antrag. Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Ich werde dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Die Ehe von Mann und Frau steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Grund hierfür ist, dass aus einer Ehe zwischen Mann und Frau Kinder hervorgehen können. In einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft werden grundlegende Werte unserer Gesellschaft gelebt, und die Partner stehen füreinander ein. Das verdient unseren Respekt. Deshalb haben wir als Gesetzgeber die Gleichstellung in fast allen Bereichen bereits vollzogen (zum Beispiel der gemeinsame Name, das Erbrecht, das Steuersplitting, der Unterhalt, Getrenntleben und Auflösung, die Ermöglichung von Sukzessivadoptionen, die beamtenrechtliche Versorgung). Jegliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren lehne ich ab. Aber eine Gleichstellung in der Sache wird durch die Bezeichnung „Ehe“ nicht erreicht. Unter Juristen ist es zudem strittig, ob für die sogenannte „Ehe für alle“ nicht auch eine Änderung des Grundgesetzes und somit eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag erforderlich wäre. Auch diese Frage hätte meiner Meinung nach zunächst geklärt werden müssen, bevor die Abstimmung ohne ausführliche Diskussion im Deutschen Bundestag in einer Hauruckaktion auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Bei allen Themen, die als Gewissensentscheidungen eingestuft wurden, wie zum Beispiel dem Thema Sterbehilfe, sind lange Debatten im Plenum und in den Fraktionsgremien vorausgegangen, bei denen sich die Abgeordneten ihre Meinung bilden und einbringen konnten. Außerdem wende ich mich gegen den Begriff „Ehe für alle“, weil weder Geschwister heiraten dürfen noch beispielsweise Ehen von einem Mann und mehreren Frauen erlaubt sind. Aus all diesen Gründen werde ich dem Gesetzentwurf zur „Ehe für alle“ nicht zustimmen. Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU): Ich stimme heute für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. Meine Entscheidung beruht auf meiner tiefen eigenen Überzeugung, dass zwei Menschen, die sich lieben, die füreinander einstehen und sorgen, in keiner Weise rechtlich benachteiligt werden dürfen. Rechtlich gibt es derzeit insbesondere noch eine Ungleichbehandlung im Falle der Volladoption. Hier bin ich der Überzeugung, dass auch gleichgeschlechtliche Paare gute Eltern sein können. Zudem wird in jedem Einzelfall durch Jugendämter und Gerichte immer das Wohl des Kindes bei der Entscheidung für die Adoption maßgebend sein. Aufs Schärfste verurteile ich die Vorgehensweise insbesondere der SPD: Die erzwungene Abstimmung ist eine Verletzung des Koalitionsvertrages und ein Vertrauensbruch. Zudem hätte ich mir für dieses wichtige Thema, wie bisher auch bei Gewissensentscheidungen üblich, eine breitere gesellschaftspolitische Diskussion gewünscht. Die Ergebnisse dieser Diskussion hätten dann in fraktionsübergreifende Anträge einfließen und letztlich mit der gebührenden Sorgfalt zu einer Mehrheitsentscheidung führen können. Meine rechtlichen Bedenken hinsichtlich einer notwendigen Grundgesetzänderung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit halte ich aufrecht. Ingo Wellenreuther (CDU/CSU): Ich werde im Rahmen der Abstimmung am 30. Juni 2017 dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts nicht zustimmen. Menschen die sich lieben und Verantwortung füreinander übernehmen, die einander auf Dauer Stabilität und Halt geben, verdienen Respekt und Wertschätzung unabhängig davon, ob sie in einer gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft bzw. Ehe leben. Ihnen gebührt die Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Deshalb halte ich die in den letzten Jahren vom Bundesverfassungsgericht entschiedene einfachgesetzliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen für angemessen und berechtigt. Die geplante Gesetzesänderung verstößt meiner Auffassung nach gegen unsere Verfassung. Deshalb stimme ich mit Nein und damit gegen dieses Gesetz. Durch dieses Gesetz sehe ich Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Nach meiner persönlichen Auffassung umfasst der Begriff der Ehe nur die Verbindung zwischen Frau und Mann. Dies sieht auch das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung so, wonach die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner zu den Strukturelementen des grundgesetzlichen Ehebegriffs gehört. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung, wenn die Ehe für Paare gleichen Geschlechts geöffnet werden soll bzw. die gleichgeschlechtliche Verpartnerung sich als Ehe bezeichnen will. Die zur Abstimmung vorgelegte einfachgesetzliche Regelung reicht dafür nicht aus. Mit dieser Rechtsauffassung befinde ich mich auch in Übereinstimmung mit der juristischen Bewertung durch das Bundesjustizministerium, das auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/4724) am 8. Mai 2015 im Namen der Bundesregierung erklärt hat, dass eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes voraussetze. Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander-Einstehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollten deshalb auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden. Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der ‎eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unserer Verfassung in Artikel 6 Grundgesetz gestellt wird. Ich erkenne darüber hinaus an, dass Kinder auch in Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebevolle Umgebung erfahren können. Angesichts der seit langem geübten Rechtspraxis von Jugendämtern, Kinder aus dem Kindeswohl abträglichen Familienverhältnissen auch in die Obhut gleichgeschlechtlicher Paare zu geben, und der bereits jetzt möglichen sukzessiven Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Partner setze ich mich dafür ein, dass eingetragene Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten individuellen Einzelfallprüfung erhalten. Nach reiflicher Überlegung lehne ich den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) dennoch ab.: Nach ständiger, auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Umdefinition des Begriffs „Ehe“, der in erster Linie historisch, kulturell und religiös besetzt ist, kann nach meinem Rechtsverständnis nicht einfach-gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen. Die nach Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Würde des Menschen ist unumstritten nicht abhängig von seiner sexuellen Orientierung. Ebenso unbestreitbar ist der Wesensgehalt des traditionellen Eheverständnisses, der sich aus der expliziten Verbindung von Mann und Frau ergibt. Dazu gehört auch die Tatsache, dass nur in der Paarkonstellation von Mann und Frau Kinder gezeugt und Leben weitergegeben werden kann. Deshalb kann eine „eheliche“ Verbindung nicht für „alles“ stehen und unterscheidet sich von der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Allein diese sprachliche Differenzierung von „Ehe“ und „eingetragener Lebenspartnerschaft“ begründet für sich genommen keine Diskriminierung, die zu gesetzlichem Handeln zwingt. Die „Ehe für alle“ ist explizit nicht Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD. Ich bedaure, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen zum Ende der Legislaturperiode in einem konfrontativen Verfahren eine Abstimmung erzwingt. Dieser bewusst kalkulierte Vertrauensbruch und die daraus resultierenden parlamentarischen Abläufe werden der gesellschaftlichen, normativen und auch emotionalen Tragweite der Thematik nicht gerecht und verhindern so einen möglichen breiteren Konsens. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Bei der heutigen Abstimmung zur Öffnung der Ehe habe ich mich enthalten. Meine Gründe: Erstens. In Lebenspartnerschaften werden wie in einer Ehe gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen und zum verbindlichen Lebensziel erklärt. Dort sollten deshalb auch gleichwertige rechtliche Maßstäbe angelegt werden. Aus diesem Grund befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der ‎eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Dazu gehört auch die rechtliche Gleichstellung beim Thema Adoption. Ich erkenne an, dass Kinder auch in Lebenspartnerschaften eine fürsorgliche sowie vertrauens- und liebevolle Umgebung erfahren können. Bereits heute können Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch fremde Kinder adoptieren; das entspricht Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings – das ist der einzige verbliebene Unterschied – kann dies in einem komplizierteren Verfahren nur nacheinander erfolgen (Sukzessivadoption). Die gemeinsame Adoption in einem Akt, die das Gesetz nur Ehegatten vorschreibt, war aber nicht als Privileg von Ehegatten gegenüber Lebenspartnern gedacht (auch wenn es heute oft so interpretiert wird); sondern sie sollte vor allem sicherstellen, dass beide Eheleute das Kind als das Ihre annehmen und nicht einer der Partner einen Vorbehalt gegenüber dem Kind des anderen hat. Dieser Gedanke ist auf Lebenspartner ebenso übertragbar. Unverändert muss gelten, dass jedes Elternpaar nicht nach seinen eigenen Wünschen, sondern allein nach den Erfordernissen des Kindeswohls ausgewählt wird, wobei nach meiner Überzeugung die Auswahl eines Elternpaars mit Vater und Mutter auch weiterhin ein entscheidendes, positives Kriterium darstellen muss. Andere Aspekte, vor allem ein Pflegeverhältnis, Verwandtschaft oder Gewalterfahrungen in der Herkunftsfamilie, können aber wichtiger sein und die Adoptionsentscheidung zugunsten einer eingetragenen Lebenspartnerschaft begründen. Das muss im Einzelfall das Jugendamt entscheiden. Weitere relevante rechtliche Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestehen nicht mehr. Für die Abschaffung der früher bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung – die eine klare Diskriminierung beinhaltete – habe ich bereits vor einigen Jahren mit Überzeugung auch öffentlich in der Fraktion und auf dem Bundesparteitag gegen die damalige Mehrheitsmeinung gestritten. Erst in dieser Wahlperiode ist außerdem ein langer Katalog verschiedenster Gesetzesänderungen durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner umgesetzt worden. Zweitens. Ich habe andererseits aber Bedenken gegenüber einer Öffnung der Ehe auf dem Weg eines einfachen Gesetzes. Zum einen halte ich hierfür eine Verfassungsänderung für erforderlich. Nach ständiger, auch jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetzes von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes aus. Dies hat auch der Bundesjustizminister im Mai 2015 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 18/4862) bekräftigt. Zum anderen halte ich es für den falschen Ansatz, die Gleichstellung herbeizuführen, indem der Begriff der Ehe umdefiniert wird. Die bloße Verwendung von verschiedenen Begriffen kann keine Diskriminierung „vor dem Gesetz“ darstellen. „Ehe“ (bzw. entsprechende Begriffe anderer Sprachen) ist ein historisch, kulturell und religiös besetzter Begriff, der als auf Lebenszeit angelegte und gesetzlich geschützte Verbindung einer Frau mit einem Mann zu verstehen ist. Er ist nicht durch staatliche Definition geprägt, sondern durch dieses Vorverständnis und wird in diesem Sinn weiterhin zum Beispiel von der katholischen Kirche verwendet. Diese Bedeutung ist in meinem Umfeld weiterhin maßgeblich, auch wenn sich hier Änderungen abzeichnen mögen. Mit der Lebenspartnerschaft steht ein Begriff bzw. ein Institut zur Verfügung, das der Ehe (mit der geschilderten Änderung im Adoptionsrecht) gleichgestellt ist. Auch wenn manche die Verschiedenheit der Begriffe als Diskriminierung empfinden, was ich sehr bedaure, kann das meines Erachtens kein Grund sein, einen zentralen Begriff wie die Ehe inhaltlich zu verändern. Stattdessen habe ich die Aufnahme des Begriffs der Lebenspartnerschaft in das Grundgesetz vorgeschlagen, um so zu einem gleichen Schutz beider Institute zu kommen und auch die gleiche Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Klar ist: Man kann diese Argumentation teilen oder auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Die zum Teil sehr überzogenen Reaktionen auf meine Position mit den üblichen Unterstellungen und Vorwürfen sind für mich aber gerade kein Anlass, meine Haltung zu ändern. Die Verfolgung homosexueller Menschen hat in Deutschland über viele Jahre großes Unrecht und Leid verursacht – in der Weimarer Republik, in der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch in der neu gegründeten Bundesrepublik und in der Deutschen Demokratischen Republik. In der Diskussion über die Rehabilitierung wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen verurteilter Menschen wurde dies nochmals deutlich. Aus Gesprächen und Begegnungen mit Homosexuellen weiß ich, dass diese Verfolgung weiterhin selbst bei jungen Menschen nachwirkt und zu der Grundhaltung beiträgt, sich als ausgegrenzt und weniger anerkannt zu empfinden. Erhöhte Selbstmordzahlen bei homosexuellen Jugendlichen sind dafür ein bestürzendes Zeichen. Hier erkenne ich die positive Signalwirkung des heutigen Beschlusses ausdrücklich an und habe mich deshalb entschieden, ihn nicht abzulehnen. Ich bedaure aber, dass die SPD aus wahltaktischen Gründen entgegen dem geltenden Koalitionsvertrag der 18. WP nun ein konfrontatives Verfahren gewählt hat, sodass eine breitere Diskussion (wie von der Kanzlerin vorausgesetzt), die in einen neuen Koalitionsvertrag der 19. WP münden könnte, nicht mehr möglich ist. In diesem Fall hätte die Möglichkeit bestanden, eine deutlich größere politische und damit letztlich auch gesellschaftliche Mehrheit für die Gleichstellung herbeizuführen. Verfassungsrechtliche Bedenken hätten dann mit breiter parlamentarischer Mehrheit ausgeräumt werden können. In Abwägung dieser verschiedenen Aspekte habe ich mich entschieden, mich bei der Abstimmung über den Antrag des Bundesrates zu enthalten. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Ich stimme dem Gesetz nicht zu. Begründung: Der Artikel 6 Absatz 1 GG schützt die Ehe und Familie. Mit dem Begriff Ehe ist die auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss und Gleichberechtigung beruhende und förmlich geschlossene Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann gemeint. Das ist durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts mehrfach bestätigt. Nicht erfasst werden nichteheliche oder eheähnliche Lebensgemeinschaften. Auch gleichgeschlechtliche Verbindungen wie die eingetragene Lebenspartnerschaft sind nach der Meinung des Bundesverfassungsgerichts keine Ehe, da der Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes allein heterosexuelle Lebensgemeinschaften meint. Geschützt sind diese Partnerschaften durch Artikel 3 Absatz 1 GG. Ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich, der Staat unterstützt alle Lebensformen, die von Verantwortung füreinander getragen sind. Die Beeinträchtigung des Artikels 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) setzt eine Ungleichbehandlung voraus, das heißt eine unterschiedliche Behandlung zweier vergleichbarer Sachverhalte. Die heterosexuelle Ehe ist aber nicht vergleichbar mit der gleichgeschlechtlichen Ehe, da zwei Männer oder zwei Frauen miteinander keine Kinder haben/zeugen und gebären können. Das heißt also, dass es kein gleicher Sachverhalt ist. Der Artikel 3 Absatz 1 GG verbietet allerdings nicht nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem. Insofern sehe ich rechtlich keine Nachteile und keine Verletzung der Artikel 3 Absatz 1 oder Artikel 6 Absatz 1 GG. Wenn daher von Benachteiligung gesprochen wird, kann ich das nicht nachvollziehen. Die Öffnung des Rechtsinstituts Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ist der Wertentscheidung des Verfassungsgebers vorbehalten. Ohne eine Verfassungsänderung des Artikels 6 Absatz 1 GG ist daher eine Erweiterung des Ehebegriffs auch auf gleichgeschlechtliche Paare nach meiner Rechtsauffassung nicht möglich. Dies bedeutet aber nicht, dass die Union Menschen, die sich lieben, die dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen und die sich Stabilität geben wollen, keine Anerkennung oder Wertschätzung zuteil werden lassen möchte, ganz im Gegenteil. Die Nachteile hat der Gesetzgeber in den vergangenen 15 Jahren immer weiter abgebaut. Besonders die steuerliche Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ist eine große Errungenschaft gewesen. Dazu zählt auch die Erweiterung der Sukzessivadoption für gleichgeschlechtliche Paare. Emmi Zeulner (CDU/CSU): Ich werde dem Antrag „Ehe für alle“ nicht zustimmen. Vorab: Dieses Thema derart für den Wahlkampf und politische Zwecke zu missbrauchen, wie es die SPD getan hat, ist unwürdig. Ich bin entschieden gegen jegliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren, und sollte ich eine solche Ungerechtigkeit in meinem Umfeld erleben, habe ich mich in Vergangenheit und werde ich mich auch zukünftig couragiert gegen eine solche stellen. Ich habe selbst in meinem engen Freundeskreis gleichgeschlechtliche Paare und respektiere selbstverständlich ihre Meinung zur „Ehe für alle“. Im Gegenzug hoffe ich auch, dass meine Meinung respektiert wird. Die hier geforderte Toleranz muss für beide Seiten gelten. Denn letztlich geht es darum, dass wir die Werte des anderen hören, respektieren und im besten Fall nachvollziehen können. Ich stehe hinter dem Grundsatzprogramm der CSU. Dies stellt die Ehe von Mann und Frau unter staatlichen Schutz und erkennt zugleich an, dass die Werte, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gelebt werden, grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass alle Paare, gleichgeschlechtlich oder nicht, offiziell als „verheiratet“ bezeichnet werden und die noch bestehenden Ungleichbehandlungen bei der Adoption ausgeräumt werden. Somit wäre der Begriff der Ehe, die als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit innehat, nicht betroffen. Letztlich ist es für mich aber keine reine Gewissensentscheidung. Denn ich habe als direkt gewählte Abgeordnete einen Auftrag von meinen Wählern erhalten, sie auch in Berlin zu vertreten. Diese haben mich in dem Vertrauen gewählt, dass bestimmte Grundsätze nicht angetastet werden. Letztlich haben sich die gesellschaftlichen Werte und Anschauungen gewandelt; aber das christliche Wertebild ist in den Grundzügen dasselbe geblieben. Diese Beständigkeit hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern ist Ausdruck einer Verlässlichkeit. Deswegen werde ich dem Antrag „Ehe für alle“ nicht zustimmen. Anlage 5 Erklärungen nach § 31 GO zu der Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) (Zusatztagesordnungspunkt 12) Klaus Brähmig (CDU/CSU): Dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz kann ich nicht zustimmen. In meiner Haltung bestätigt fühle ich mich durch das Ergebnis der öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags, bei der sich acht von zehn Experten explizit gegen den bisherigen Entwurf ausgesprochen haben. Einige Gründe möchte ich im Folgenden anführen. Grundsätzlich begrüße ich das Ziel der Bundesregierung, dass illegalen Inhalten oder sogenannten „Hass-Postings“ in den sozialen Netzwerken ein Riegel vorgeschoben wird. Facebook, Twitter und andere haben sich in der Vergangenheit zu wenig kooperativ gezeigt, wenn es um die Bekämpfung von Hetze und Belästigung ging. Nicht einverstanden bin ich allerdings, dass beispielsweise die Prüfung von Inhalten an die Betreiber der sozialen Netzwerke delegiert wird. Sie wird beispielsweise nicht von unabhängigen Gerichten durchgeführt. Außerdem könnte die kurze Frist für die Löschung bzw. Sperrung ungewünschter Inhalte und die hohen Strafen für die Betreiber zu einer Überregulierung der sozialen Netzwerke und damit zu einer Unterdrückung legitimer Meinungsäußerungen führen. Konkret steht dazu im Gesetz, dass „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb eines Tages gelöscht und „rechtswidrige Inhalte“ binnen einer Woche gelöscht werden müssen. Insbesondere diese kurzen Löschfristen bedeuteten aus meiner Sicht einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit, denn das Risiko eines Bußgeldes führt in der Praxis sicherlich dazu, dass die Entscheidungs- und Abwägungsregeln ignoriert werden müssen. Außerdem stellt sich mir die Frage, in welchem Fall man von einer „Hassrede“ spricht oder von „Fake News“? Wie grenzt man sie ab? Treffend zusammengefasst hat es der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, im Handelsblatt: „Fake News sind schlimm, aber ein ,Wahrheitsministerium‘ ist schlimmer.“ Aus meiner Sicht haben die in der Tat stattfindenden und schwer zu ertragenden Hetzen und Beleidigungen einen gesellschaftlichen Ursprung. Diesem Phänomen kann meines Erachtens nicht allein mit Gesetzen begegnet werden. Das Grundproblem ist nämlich mangelnder Respekt und mangelnder Anstand im Umgang mit dem Nächsten. Vielleicht sollten wir mehr auf den Zustand der Familien als Erziehungsort und den Zustand der Schulen als Lehranstalten einer Nation achten. Denn schon unsere Vorväter wussten: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Wir beschäftigen uns hier also nicht mit dem Ursprung des Problems, sondern wir versuchen, die Auswirkungen von Fehlern mit juristischem Flickwerk abzumildern. Als gelernter DDR-Bürger habe ich erlebt, wie es ist, wenn der Staat eine weitgehende Kontrolle der Gedanken und Worte der Menschen anstrebt, um jede Form von Opposition bzw. Kritik notfalls im Keim zu ersticken. Wo dieser Verfolgungswahn hinführt, haben wir Deutsche in zwei totalitären Diktaturen erleben müssen. Jetzt übergeben wir die Verantwortung für die Kontrolle über einen menschlich fairen Umgang im Internet der privaten Wirtschaft und sorgen mit sehr kurzfristigen Löschfristen dafür, dass die Unternehmen schon aus wirtschaftlichen Gründen Massenlöschungen vornehmen werden. Aufgabe des Staates ist es, das richtige Augenmaß bei einer Gesetzgebung zu finden, die empfindliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit hat. Und, mit Verlaub, das rechte Maß wurde trotz Namensähnlichkeit vom derzeitigen Bundesjustizminister sicherlich nicht gefunden. Als Parlamentarier verweigere ich deshalb auch meine Geburtshilfe bei diesem juristischen Stück- und Flickwerk. Iris Eberl (CDU/CSU): Hiermit zeige ich an, dass ich am Freitag, 30. Juni 2017, gegen den Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, Drucksache 18/12356 sowie Drucksache 18/12727, stimmen werde. Das Gesetz enthält einen unangemessenen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit, den ich in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland nicht mitverantworten will. Weitere Begründung: Ich habe den Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung zur Begutachtung an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gegeben, um die Frage seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und dem Europäischen Recht zu klären. Das Ergebnis ist eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Auch bezüglich des Europarechts wurden große Probleme gesehen. Da die Einzelpunkte, die zum Schluss der Unvereinbarkeit führten, in der vorliegenden neuen Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes noch enthalten sind, folgere ich, dass auch dieses verfassungswidrig und wohl auch europarechtswidrig ist. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Erika Steinbach (fraktionslos) zu den Abstimmungen über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hasskommentare, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ (Zusatztagesordnungspunkt 12 a und b) Wenn einfachgesetzliche Normen wie Beleidigungen, Volksverhetzungen oder Gewaltdarstellungen, im eröffneten Schutzbereich der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit im Netz durchgesetzt werden sollen, dann bewegen wir uns auf sehr glattem Eis. Die vereinbarten Änderungen stellen die Netzkonzerne besser, weil ihr Bußgeldrisiko sinkt. Das mildert den Protest ab. Mir geht es jedoch darum, das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht zu beschädigen, indem man einen Überwachungs- und Tilgungsdienst einrichtet, der sich am Ende nicht wird verantworten müssen. Wie wird die Zentrale aussehen, die über die Löschungen befindet? Wird am Ende nicht gelöscht, was rechtswidrig ist, sondern am Ende all das, was missliebig sein könnte? Dem Unternehmen ist der Gewinn oder die Freiheit von sich aufaddierenden Strafzahlungen wichtiger als die neutrale, kostenintensive Prüfung, ob tatsächlich komplexe Rechtsnormen verletzt sind. Der UN-Sonderbeauftragte für die Meinungsfreiheit, David Kaye, benennt genau diese Gefahr der „Überregulierung“. Überregulierung über Verschlagwortung, Sprache als Gegensatz von herrschendem „Mainstream“ und dann ausgemerzter Mindermeinung? Sich den Ärger vom Hals halten, wie die FAZ schrieb. Das schafft auf Dauer sogar eine Gesellschaftslenkung, kreiert eine neue Gesellschaftsrealität. Das vor allem, wenn die „vertrauenswürdigen Partner“ der Netzüberwacher, die Gut und Böse definieren, Genossen umfasst wie „ausgerechnet die Amadeu Antonio Stiftung der ehemaligen Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane, die nicht nur an den Task-Force-Gesprächen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit Facebook und Twitter teilnahm, sondern sich auch sonst schon als ideologische Kehrmachine im Netz betätigt hat“. Die FAZ berichtete am 27. Juni 2017. Ist dann „Beat the fascist insect“ wieder aktuell? Birgt das nicht die Gefahr, dass die Meinung der Mehrheit – oder der vermuteten Mehrheit – alle anderen mundtot macht? Hier droht die „Tyrannei der Mehrheit“, die schon der französische Publizist und Politiker Alexis de Toqueville als Gefahr der Demokratie beschrieb. Die aktive Teilnahme der Bürger wird so unverhältnismäßig eingeschränkt. Diese Überkorrektur beraubt die betroffenen Bürger und jene·Bürger, die befürchten, Betroffene zu werden, der politischen Eigeninitiative. Sie werden in die innere Emigration getrieben, in eine fremdverschuldete Unmündigkeit, in der sie sich nur um ihre wirtschaftliche Existenz kümmern und das Politische bei Wahlen und der Steuerzahlung erfüllen sollen. Das Netzdurchsetzungsgesetz dient dann – wie es der Name schon zu sagen scheint – ganz offensichtlich dazu, sich mit einer genehmen Meinung im Netz durchzusetzen. Gut gemeint ist also nicht gut gelungen, insbesondere nicht beim Netzdurchsetzungsgesetz. Aus diesen Gründen stimme ich dem Antrag nicht zu. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker und Dr. Stefan Heck (beide CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 15) Wir unterstützen das Ziel, die Verbreitung von WLAN-Netzen in Deutschland zu fördern. Zugleich haben wir erhebliche politische und rechtliche Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes. Der Wunsch gerade von Hoteliers und Einzelhändlern, ihren Kunden einen WLAN-Internetzugang möglichst ohne eigene Haftungsrisiken anbieten zu können, ist zwar nachvollziehbar. Doch dürfen dabei weder die Konsequenzen für diejenigen, deren Rechte über einen solchen Internetzugang verletzt werden, zum Beispiel Künstler, Kreative, Verlage etc., aber auch die Opfer von Mobbing oder Verleumdung, noch für die Kriminalitätsbekämpfung vergessen werden. Im vergangenen Jahr wurde bereits mit dem 2. TMG-Änderungsgesetz klargestellt, dass WLAN-Betreiber in gleicher Weise wie sonstige Accessprovider von den Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes profitieren. Diese gesetzlichen Änderungen waren aus unserer Sicht richtig und ausreichend. Unserer Auffassung nach begegnet der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form aus zwei Gründen besonderen europarechtlichen Bedenken: Zum einen bezieht sich die in § 8 Absatz 1 Satz 2 TMGE vorgesehene Regelung nicht nur auf die Betreiber von WLAN-Netzen, sondern auf sämtliche Internetzugangsprovider, ohne dass Rechteinhaber diesen gegenüber noch irgendeinen Rechtsbehelf in der Hand haben. Die Regelung des § 7 Absatz 4 TMGE, die Urhebern und anderen Inhabern geistiger Eigentumsrechte einen Anspruch auf „Sperrung der Nutzung von Informationen“ gibt, kann ausschließlich gegenüber WLAN-Betreibern geltend gemacht werden, nicht aber gegenüber sonstigen Diensteanbietern im Sinne des § 8 TMG. Das ist unserer Auffassung nach nicht mit Artikel 8 Absatz 3 der RL 2001/29/EG und Artikel 11 RL 2004/48/EG in Einklang zu bringen. Die Richtlinien schreiben vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Rechteinhaber gerichtliche Anordnungen gegen Vermittler beantragen können, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte genutzt werden. Diese Vorgabe wird mit dem 3. TMGÄndG nicht mehr erfüllt. Zweitens ist die in § 7 Absatz 4 Satz 4 und § 8 Absatz 1 Satz 2, 2. Halbsatz TMGE normierte Kostenregelung nach unserer Auffassung nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar. Zukünftig sollen Kostenerstattungsansprüche der Rechteinhaber gegenüber den Accessprovidern ausgeschlossen sein. Artikel 14 der RL 2004/48 besagt aber, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Prozesskosten und sonstigen Kosten der obsiegenden Partei in der Regel, soweit sie zumutbar und angemessen sind, von der unterlegenen Partei getragen werden, sofern Billigkeitsgründe dem nicht entgegenstehen. Diesen Grundsatz finden wir auch im deutschen Recht, wo es üblich ist, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten zu tragen hat. Schließlich sprechen sicherheitspolitische Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Der gesetzliche Ausschluss einer Passwortpflicht und das Verbot der Auferlegung einer Registrierungspflicht führen zu einer völlig anonymen und unbeschränkten Nutzung der WLAN-Netze. Diese erweiterte Anonymisierung der Internetnutzer kann die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Internet erheblich erschweren. Gleichzeitig steht sie im Widerspruch zu den jüngsten gesetzlichen Maßnahmen zur verbesserten Aufklärung von Straftaten unter Nutzung von Telekommunikationsmitteln. So wird beispielsweise die Datenverifizierungspflicht bei der Registrierung von Prepaid-Mobiltelefonen wirkungslos, wenn sich Straftäter oder Gefährder in offene WLAN-Netze nach Belieben anonym einwählen können. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Tankred Schipanski (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (Zusatztagesordnungspunkt 15) In der vorgeschlagenen erneuten Änderung des Telemediengesetzes sehe ich keine Verbesserung gegenüber der aktuellen Rechtslage. Gleichwohl stimme ich diesem Gesetz aus Koalitionsdisziplin zu. Die Union beweist sich hier als verlässlicher Koalitionspartner. Anlage 9 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Drucksachen 18/5065, 18/5162 Nr. 12 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Drucksachen 18/5767, 18/5976 Nr. 1.9 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Drucksachen 18/6952, 18/7116 Nr. 3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Drucksachen 18/8346, 18/8461 Nr. 1.7 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2017 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1408 Titel 821 03 – Beschaffung von Liegenschaften für militärische Zwecke und Werterstattungen nach § 61 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung für bundeseigene Grundstücke sowie Restwertentschädigungen – bis zur Höhe von 48 Mio. Euro Drucksachen 18/11864, 18/12181 Nr. 1.4 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2016 Drucksachen 18/12688, 18/12879 Nr. 1.4 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Struktur-, Rechts- und Finanzierungselemente der substantiellen Intensivierung des KfW-Engagement im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung Drucksachen 18/12748, 18/12879 Nr. 1.10 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand, in der laufenden Legislaturperiode, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) für das Jahr 2016 Drucksache 18/12442 Ausschuss für Gesundheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin Drucksache 18/3566 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin Drucksache 18/7269 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht der Bundesregierung über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin Drucksache 18/10854 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt – Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier Drucksachen 18/9588, 18/9733 Nr. 1.1 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zum Stickstoffeintrag in die Biosphäre Drucksachen 18/12690, 18/12879 Nr. 1.6 – Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 Drucksachen 18/12742, 18/12879 Nr. 1.11 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung Technikfolgenabschätzung (TA) Synthetische Biologie – Die nächste Stufe der Bio- und Gentechnologie Drucksache 18/7216 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsplan Nanotechnologie 2020 der Bundesregierung Drucksache 18/9670 – Unterrichtung durch die Bundesregierung 16. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2016 Drucksache 18/10851 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung Drucksache 18/11100 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2017 Drucksache 18/11270 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Umsetzung der Hightech-Strategie – Fortschritt durch Forschung und Innovation Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2017 Drucksache 18/11810 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2017 Drucksache 18/11969 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 Drucksache 18/12310 Ausschuss Digitale Agenda – Unterrichtung durch die Bundesregierung Digitale Agenda 2014 bis 2017 Drucksache 18/2390 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Legislaturbericht Digitale Agenda 2014 bis 2017 Drucksache 18/12130 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Innenausschuss Drucksache 18/9605 Nr. A.17 Ratsdokument 11316/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.18 Ratsdokument 11317/16 Drucksache 18/9605 Nr. A.19 Ratsdokument 11318/16 Drucksache 18/12184 Nr. A.3 Ratsdokument 6914/17 Drucksache 18/12184 Nr. A.4 Ratsdokument 6925/17 Drucksache 18/12184 Nr. A.5 Ratsdokument 6941/17 Drucksache 18/12184 Nr. A.6 Ratsdokument 6943/17 Drucksache 18/12184 Nr. A.7 Ratsdokument 6949/17 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Drucksache 18/419 Nr. A.53 Ratsdokument 17635/13 Finanzausschuss Drucksache 18/6607 Nr. A.12 Ratsdokument 12601/15 Drucksache 18/11693 Nr. A.7 EP P8_TA-PROV(2017)0041 Drucksache 18/12456 Nr. A.5 EU-Dok 119/2017 Drucksache 18/12654 Nr. A.4 Ratsdokument 8873/17 Haushaltsausschuss Drucksache 18/12456 Nr. A.6 Ratsdokument 8257/17 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/10932 Nr. A.13 Ratsdokument 15090/16 Drucksache 18/10932 Nr. A.14 Ratsdokument 15091/16 Drucksache 18/10932 Nr. A.15 Ratsdokument 15108/16 Drucksache 18/10932 Nr. A.16 Ratsdokument 15151/16 Drucksache 18/11229 Nr. A.14 Ratsdokument 5358/17 Drucksache 18/11229 Nr. A.15 Ratsdokument 15120/16 Drucksache 18/11229 Nr. A.16 Ratsdokument 15135/16 Drucksache 18/11229 Nr. A.17 Ratsdokument 15149/16 Drucksache 18/11229 Nr. A.18 Ratsdokument 15150/16 Drucksache 18/11484 Nr. A.12 Ratsdokument 5868/17 Drucksache 18/11484 Nr. A.13 Ratsdokument 5890/17 Drucksache 18/11484 Nr. A.14 Ratsdokument 5902/17 Drucksache 18/12654 Nr. A.5 Ratsdokument 8765/17 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 18/12456 Nr. A.9 Ratsdokument 7998/17 Verteidigungsausschuss Drucksache 18/12892 Nr. A.10 KOM(2017)294 endg. Drucksache 18/12892 Nr. A.11 Ratsdokument 10164/17 Drucksache 18/12892 Nr. A.12 Ratsdokument 10165/17 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/12184 Nr. A.15 Ratsdokument 7119/17 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Drucksache 18/12456 Nr. A.14 Ratsdokument 7873/17 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Drucksache 18/6855 Nr. A.11 Ratsdokument 13330/15 Drucksache 18/6855 Nr. A.12 Ratsdokument 13352/15 Drucksache 18/7127 Nr. A.7 EP P8_TA-PROV(2015)0395 Drucksache 18/7127 Nr. A.8 Ratsdokument 13348/15 Drucksache 18/7286 Nr. A.28 Ratsdokument 14790/15 Drucksache 18/8140 Nr. A.28 Ratsdokument 6803/16 Drucksache 18/10116 Nr. A.38 Ratsdokument 12185/16 Drucksache 18/10116 Nr. A.39 Ratsdokument 12192/16 Drucksache 18/10706 Nr. A.14 Ratsdokument 14357/16 Drucksache 18/10706 Nr. A.16 Ratsdokument 14359/16 Drucksache 18/10706 Nr. A.17 Ratsdokument 14630/16 Drucksache 18/10932 Nr. A.31 Ratsdokument 15073/16 Drucksache 18/11693 Nr. A.16 Ratsdokument 6619/17 Drucksache 18/11883 Nr. A.1 Ratsdokument XT20001/17 Drucksache 18/12299 Nr. A.1 Ratsdokument XT21009/17 Drucksache 18/12456 Nr. A.16 EP P8_TA-PROV(2017)0102 1)  Anlagen 2 bis 4 2)  Ergebnis Seite 25117A 3)  Anlagen 5 und 6 4)  Anlagen 7 und 8 --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 244. Sitzung, Berlin, Freitag, den 30. Juni 2017 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 244. Sitzung, Berlin, Freitag, den 30. Juni 2017 III Plenarprotokoll 18/244