Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 6. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2018 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einsetzung von Ausschüssen Drucksache 19/437 461 B Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen Drucksache 19/438 461 B Tagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zu der Verordnung der Bundesregierung: Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Drucksachen 18/13674, 19/267 461 C Tagesordnungspunkt 4: Befragung der Bundesregierung: Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit 461 D Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 461 D Sylvia Pantel (CDU/CSU) 462 D Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 463 A Johannes Huber (AfD) 463 B Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 463 C Dr. Fritz Felgentreu (SPD) 463 D Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 464 A Katrin Werner (DIE LINKE) 464 A Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 464 B Grigorios Aggelidis (FDP) 464 C Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 464 D Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 464 D Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 465 A Martin Reichardt (AfD) 465 B Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 465 B Elisabeth Kaiser (SPD) 465 C Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 465 D Katja Suding (FDP) 466 A Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 466 B Simone Barrientos (DIE LINKE) 466 C Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 466 C Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 466 D Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 467 A Nadine Schön (CDU/CSU) 467 B Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 467 C Nicole Höchst (AfD) 467 D Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 468 A Stefan Schwartze (SPD) 468 B Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 468 B Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) 468 C Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 468 D Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 468 D Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 468 D Weitere Fragen: Nicole Höchst (AfD) 469 A Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 469 B Katja Suding (FDP) 469 D Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 470 A Dr. Götz Frömming (AfD) 470 B Dr. Katarina Barley, Bundesministerin BMFSFJ 470 B Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) 470 C Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 470 D Christian Dürr (FDP) 471 A Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 471 B Tagesordnungspunkt 5: Fragestunde Drucksache 19/414 471 C Mündliche Frage 1 Stephan Brandner (AfD) Abschaltung der Internetplattform Indymedia Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 471 D Zusatzfragen Stephan Brandner (AfD) 471 D Mündliche Frage 4 Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) Anträge auf Familienasyl in den Jahren 2016 und 2017 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 472 B Zusatzfragen Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) 472 C Mündliche Frage 5 Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Sammelabschiebung nach Afghanistan im Januar 2018 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 472 D Zusatzfragen Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 473 A Canan Bayram (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 473 B Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 473 C Mündliche Frage 6 Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Definition des Begriffs „hartnäckige Identitätstäuschung“ im Zusammenhang mit Abschiebungen nach Afghanistan Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 473 D Zusatzfragen Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 474 A Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 474 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 474 B Mündliche Frage 7 Fabio De Masi (DIE LINKE) Sicherheitslage regierungskritischer Türken bei Besuchen in Deutschland Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 474 C Zusatzfragen Fabio De Masi (DIE LINKE) 474 D Mündliche Frage 8 Fabio De Masi (DIE LINKE) Hintergründe zum Anschlag auf einen türkischen Fußballspieler in Deutschland Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 475 B Mündliche Frage 14 Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erlass von Haftbefehlen gegen mutmaßliche Täter nach dem Völkerstrafgesetzbuch bei einem Aufenthalt in Deutschland Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 475 C Zusatzfragen Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 475 D Mündliche Frage 15 Dr. Anton Friesen (AfD) Auslieferungsersuchen der syrischen Regierung seit Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 476 B Mündliche Frage 16 Reinhard Houben (FDP) Position der Bundesregierung zum Verkauf der Bundesanteile an der Flughafen Köln/Bonn GmbH Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 476 C Mündliche Frage 17 Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Erhöhung des EU-Haushalts im Rahmen des neuen mittelfristigen Finanzrahmens Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 476 D Zusatzfragen Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 477 A Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 477 D Mündliche Frage 18 Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verwendung der eingesparten deutschen Beiträge zum EU-Haushalt Antwort Jens Spahn, Parl. Staatssekretär BMF 478 B Zusatzfragen Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 478 C Mündliche Frage 19 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Modernisierung türkischer Panzer durch die Rheinmetall AG Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 479 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK 480 D Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 479 C Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 480 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 480 C Falko Mohrs (SPD) 481 B Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 481 C Mündliche Frage 21 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zu einer Revision des Verhandlungsmandats für das EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 481 D Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 482 A Mündliche Frage 22 Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtlicher Schutz für Eltern von gehörlosen Kindern bei Ablehnung eines Cochlea-Implantats Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 483 A Zusatzfragen Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 483 C Mündliche Frage 23 Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl minderjähriger Soldaten in der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 484 C Zusatzfragen Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 484 D Dr. Fritz Felgentreu (SPD) 485 B Mündliche Frage 24 Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dienst Minderjähriger in der Bundeswehr Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 485 D Zusatzfragen Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 486 A Zaklin Nastic (DIE LINKE) 486 D Mündliche Frage 26 Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterschiedliche Aussagen der Bundesregierung zu Anträgen zum Sofortprogramm zur Luftreinhaltung für Kommunen Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 487 B Zusatzfragen Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 487 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) 488 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 488 D Mündliche Frage 27 Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mängel an der Baustelle des Flughafens Berlin Brandenburg Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 489 B Zusatzfragen Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 489 C Mündliche Frage 35 Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Reduktion von CO2 zur Einhaltung der Ziele der Pariser Klimakonferenz Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 490 A Zusatzfragen Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 490 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 490 C Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) 490 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) 491 A Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 491 B Mündliche Frage 36 Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen im Bereich des Hochwasser- und Küstenschutzes Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 491 C Zusatzfragen Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 492 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 492 C Mündliche Frage 37 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten durch vermehrte Hochwasserereignisse Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 493 B Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 493 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 494 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 494 B Mündliche Frage 38 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungen im 21. BAföG-Bericht Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF 494 D Zusatzfragen Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 495 A Nächste Sitzung 495 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 497 A Anlage 2 Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde 497 B Mündliche Frage 2 Susanne Ferschl (DIE LINKE) Freistellung von bayerischen Bundes- bzw. Landesbeamten für Lehrgänge der freiwilligen Feuerwehren Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 497 B Mündliche Frage 3 Susanne Ferschl (DIE LINKE) Etwaige Angleichung der Regelungen für Bundesbeamte an jene der Landesbeamten bei der Freistellung für Lehrgänge der freiwilligen Feuerwehren Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 497 D Mündliche Frage 9 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Erkenntnisse zu möglichen Auftragsmördern des türkischen Geheimdienstes in Deutschland und Europa Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 497 D Mündliche Frage 10 Martina Renner (DIE LINKE) Übersendung von Akten zum Oktoberfestattentat an den Generalbundesanwalt Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 498 A Mündliche Frage 11 Martina Renner (DIE LINKE) Offenlegung der Identitäten von V-Leuten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zum Oktoberfestattentat Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 498 B Mündliche Frage 12 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Bilel Ben Ammar als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 498 C Mündliche Frage 13 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Weitere Beschuldigte im Ermittlungsverfahren zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 498 C Mündliche Frage 20 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung Antwort Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär BMWi 498 D Mündliche Frage 25 Dr. Anton Friesen (AfD) Rechtliche Rahmenbedingungen für die Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ 499 A Mündliche Frage 28 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für den Flughafen Berlin Brandenburg Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 499 C Mündliche Frage 29 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beginn des Förderprogramms zur Anschaffung von Lkw mit Hybridantrieb Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 499 C Mündliche Frage 30 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschluss der Nutzen-Kosten-Untersuchung von noch nicht bewerteten Schienenprojekten des Potenziellen Bedarfs des Bundesschienenwegeausbaugesetzes Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 499 D Mündliche Frage 31 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fernverkehrsangebote am Bahnhof Flughafen Stuttgart im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 500 A Mündliche Frage 32 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausweitung der Fahrerlaubnis der Klasse B auf elektrisch betriebene Bürgerbusse Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 500 D Mündliche Frage 33 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Mietbelastungsquote in den Jahren 1990, 2000 und 2010 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 501 A Mündliche Frage 34 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Landkreise bzw. kreisfreie Städte mit der höchsten Mietbelastungsquote Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 501 C Mündliche Frage 39 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kurzfristige Einladung der Mitglieder des BAföG-Beirats im Dezember 2017 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF 501 D Mündliche Frage 40 Eva-Maria Elisabeth Schreiber (DIE LINKE) Eröffnung eines Migrationsberatungszentrums in Casablanca Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 502 A Mündliche Frage 41 Eva-Maria Elisabeth Schreiber (DIE LINKE) Bundesmittel für die Rückkehr von Migranten und Geflüchteten in ihre Heimatländer Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 502 C Mündliche Frage 42 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung der Ausgaben für Bildungsangebote für Kinder in Entwicklungsländern Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 502 D Mündliche Frage 43 Andrej Hunko (DIE LINKE) Erkenntnisse zur Steuerung von US-Drohneneinsätzen über eine Relaisstation in Ramstein Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 503 B Mündliche Frage 44 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Produktion von hochangereichertem Uran durch den russischen Brennstoffproduzenten TVEL für den deutschen Forschungsreaktor FRM II Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 503 C Mündliche Frage 45 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnisse zu einem von der griechischen Küstenwache gestoppten und mit Sprengstoff beladenen Frachter Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 504 A Mündliche Frage 46 Stephan Brandner (AfD) Inhaftierte deutsche Staatsangehörige im Ausland Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 504 A Mündliche Frage 47 Niema Movassat (DIE LINKE) Erteilung der Einreiseerlaubnis für Ajatollah Schahroudi Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 504 B Mündliche Frage 48 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufenthalt Ajatollah Schahroudis in Deutschland Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 504 C Mündliche Frage 49 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien für die Vergabe von Visa zur medizinischen Versorgung Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 504 C Mündliche Frage 50 Heike Hänsel (DIE LINKE) Thematisierung einer möglichen Entschärfung der Reisehinweise für die Türkei zwischen dem türkischen und dem deutschen Außenminister Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 504 D Mündliche Frage 51 Heike Hänsel (DIE LINKE) Erkenntnisse zu den Zahlen ankommender Flüchtlinge in Griechenland Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 505 A Mündliche Frage 52 Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) Anträge zum privilegierten Familiennachzug von Schutzberechtigten in den Jahren 2016 und 2017 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 505 C 6. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2018 Beginn: 13.00 Uhr Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist noch nicht zu spät im Jahr, um Ihnen allen von Herzen alles Gute für den Rest des Jahres zu wünschen. Für manche hat es ja schon ganz intensiv begonnen, und ich vermute, dass es so weitergehen wird. Ich wünsche uns allen jedenfalls alles Gute. Damit ist die Sitzung eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsetzung von Ausschüssen Drucksache 19/437 Eine Aussprache ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Wer stimmt für den Antrag auf Drucksache 19/437? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Der Antrag ist damit angenommen. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bestimmung des Verfahrens für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen Drucksache 19/438 Auch hierzu ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 19/438. Wer stimmt für den Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Hauptausschusses zu der Verordnung der Bundesregierung Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Drucksachen 18/13674, 19/267 Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/267, die Aufhebung der Verordnung auf Drucksache 18/13674 nicht zu verlangen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag bei Enthaltung der Linken mit den Stimmen der übrigen Mitglieder des Hauses angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der letzten Kabinettssitzung mitgeteilt: Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Katarina Barley. – Bitte schön. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Bericht an sich komme, einige einleitende Worte zum Elterngeld, weil es sozusagen für das Elterngeld Plus den Rahmen bildet. Das Elterngeld gibt es seit nunmehr elf Jahren als Leistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich am Einkommen der Eltern vor der Geburt und richtet sich an beide Elternteile. Damit ermöglicht es Eltern, nach der Geburt beruflich kürzerzutreten und sich gegenseitig zu unterstützen, ohne massive finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens können Eltern im Rahmen des Elterngeldbezugs als Lohnersatzleistung erhalten. Bei niedrigeren Einkommen kann dieser Wert auf bis zu 100 Prozent anwachsen. Durch eine Bezugsdauer von zwölf Monaten und die beiden zusätzlichen Partnermonate sollten durchaus auch Väter ermutigt werden, sich stärker in die Kindererziehung einzubringen. Das ist auch der Fall: Die Zahl der Väter, die sich über diesen Weg Zeit für ihre Familien nehmen, hat stetig zugenommen und liegt heute bei 36 Prozent, also einem guten Drittel. Nun ist es Aufgabe der Politik, auf Lebensrealitäten und Wünsche von Eltern zu reagieren, da es für viele Eltern heute selbstverständlich ist, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und auch gleichermaßen zu leben. Wir wissen das aus vielen Untersuchungen. Viele Väter wünschen sich, mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen, und viele Mütter wünschen sich mehr Zeit für ihren Beruf. Deshalb erfordert dies in Bezug auf familienpolitische Leistungen mehr Flexibilität. Darauf haben wir mit dem zusätzlichen Angebot von Elterngeld Plus vor zweieinhalb Jahren reagiert. Es unterstützt vor allen Dingen Paare, die schon relativ bald nach der Geburt wieder in Teilzeit berufstätig sein wollen. Sie können bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten und erhalten das Elterngeld Plus bis zu 28 Monate lang. Man bekommt etwas weniger, dafür aber länger. Man kann sich die Leistungen individuell besser einteilen. Der zusätzliche Clou ist der Partnerschaftsbonus. Wenn beide Eltern zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche berufstätig sind und sich damit in Beruf und Familie gegenseitig unterstützen, dann erhalten beide zusätzlich je vier Monate Elterngeld Plus. Der vorliegende Bericht zeigt, wie Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden und wie sie sich auswirken. Die Zahlen sind eindeutig. Das Elterngeld Plus ist ein voller Erfolg. Seit seiner Einführung hat sich die Inanspruchnahme verdoppelt. Im dritten Quartal 2017 haben sich über 286 000 Eltern für das Elterngeld Plus entschieden. Das sind gut 28 Prozent der Eltern, die Elterngeld beziehen. 77 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer bewerten es als gute Sache und nur 1 Prozent als keine gute Sache. Spannend ist vor allen Dingen, dass bei den Vätern das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus noch beliebter sind als bei Müttern. Das Elterngeld Plus trägt dazu bei, die wirtschaftliche Lage der Familie stabil zu halten, auch wenn beide für eine gewisse Zeit ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Zugleich ermutigt es insbesondere Väter, sich mehr Zeit für die Kinder zu nehmen. 41 Prozent der Väter haben in der Befragung gesagt, sie hätten sich ohne diese Leistung weniger Zeit für die Betreuung ihres Kindes genommen. Im Bundesdurchschnitt haben sich zuletzt 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragt haben, auch für den Partnerschaftsbonus entschieden. Das ist allerdings regional recht unterschiedlich. In einigen Ländern waren es sogar bis zu 40 Prozent. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus können auch Alleinerziehende und Getrennterziehende erhalten. Alleinerziehende bewerten das Elterngeld Plus ähnlich positiv wie Paareltern. Sie nutzen den Partnerschaftsbonus tendenziell sogar häufiger als die Paareltern. Die größere Flexibilität des Elterngeld Plus kommt auch Selbstständigen zugute, die weiterhin in Teilzeit erwerbstätig sein können. Das alles zeigt: Mit dem Elterngeld Plus können die Eltern ihr Leben nach ihren Wünschen flexibler gestalten und ihre Vorstellungen zur Erwerbstätigkeit während der Elternzeit besser umsetzen. Mit dem Partnerschaftsbonus erfüllt sich für viele der Wunsch nach partnerschaftlicher Vereinbarkeit. Zukünftig – noch ein kleiner Ausblick – wollen wir es Eltern noch einfacher machen, sich über Familienleistungen zu informieren und sie zu beantragen; denn gerade in dieser Lebensphase – das wissen alle Eltern – ist Zeit ein kostbares Gut und eine gute Planung die halbe Miete. Deshalb haben wir mit Elterngeld Digital einen Online-Antragsassistenten entwickelt. Man kann also am Rechner die einzelnen Einkünfte, die einzelnen Stunden hin- und herschieben und gucken, wann man wie viel Leistung bekommt. Künftig werden Eltern den Elterngeldantrag, wenn sie sich für ein Modell entschieden haben, bequem von zu Hause bearbeiten und abschicken können; sie müssen dann ihre Zeit nicht mit Behördengängen verbringen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag, um Familien den Alltag ein Stück einfacher zu machen. Zielgenau nach den Wünschen und Lebenssituationen der Eltern: Das macht eine erfolgreiche und wirksame Familienpolitik aus. Diesen Weg müssen wir weitergehen, um Familien zu stärken. Dazu gehören natürlich auch noch weitere Verbesserungen – das wissen Sie alle –: Kinderbetreuung, Investitionen in Schulen, zielgerichtete Bekämpfung von Kinderarmut usw. Darüber sprechen wir ein anderes Mal. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Bevor ich das Wort zur ersten Frage erteile, möchte ich noch einmal an unsere bewährte Regelung erinnern, für Frage und Antwort jeweils nur eine Minute zu verwenden, damit möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. Bitte beachten Sie die optische Signalgebung hier an der Wand über dem Sitzungsvorstand oder den Hammelsprungtüren in den Farben Grün, Gelb und Rot. Ein rotes Blinklicht bedeutet, dass die Redezeit abgelaufen ist. Ich bitte zunächst, Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. Die erste Frage stellt die Kollegin Sylvia Pantel von der CDU/CSU-Fraktion. Sylvia Pantel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Barley, wir alle kennen den Vorwurf, die Regelungen zum Elterngeld seien zu kompliziert gewesen. Deshalb wurde es ja auch erweitert. Die im Netz zur Verfügung gestellten Informationen sind recht gut. Meine Frage ist: Wie häufig wird das Elterngeldportal genutzt? Vor der Erweiterung gab es auch den Vorwurf, dass der von uns für das Elterngeld vorgesehene Betrag – der komplette Betrag, den Eltern hätten beantragen können – nicht ausgeschöpft wurde. Hat sich das jetzt verbessert? Wir haben ja in der letzten Legislatur eine ganze Menge nachgebessert. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zum ersten Teil der Frage: Ja, je flexibler und individueller man auf Bedürfnisse eingeht, desto mehr Instrumente gibt es, und dann wird es auch komplizierter. Das ist ein Vorwurf, der mit der Bereitstellung von mehr Instrumenten einhergeht und dem wir uns auch stellen. Es gibt derzeit schon die Möglichkeit, am Rechner festzustellen: Was ist für mich die ideale Lösung? – Ich kann Ihnen die Zugriffszahlen im Moment leider nicht auswendig nennen, aber ich liefere sie Ihnen gerne nach. Im zweiten Schritt gestalten wir jetzt das Portal so, dass man darüber auch direkt den Antrag stellen kann, damit man nicht mehr – wie bisher – die Lösung, die man sich ausgesucht hat, ausdrucken, mit dem Ausdruck in der Hand zum Amt gehen und dort den Antrag ausfüllen muss – mit allen Fehlerquellen, die damit verbunden sind. Der gestellte Antrag soll zukünftig per Klick in der Behörde landen. Dafür gibt es demnächst ein Pilotprojekt mit erst einmal zwei Bundesländern; es hat noch nicht begonnen. Berlin ist auch dabei. Wir müssen dann sehen – das ist schon vereinbart –, dass weitere Bundesländer aufspringen. – Mir liegen zu dem Portal jetzt keine weiteren Zahlen vor. Was das Ausschöpfen betrifft: Das Elterngeld Plus ist ja gerade deshalb geschaffen worden, weil man vorher, wenn man das Elterngeld bezog, aber in einem Monat nicht die volle Summe in Anspruch nahm, trotzdem den Anspruch für jeweils einen vollen Monat verloren hatte. Genau das war das Problem. Deswegen haben wir ja gesagt: Wenn man nicht den ganzen Betrag ausschöpft, weil man zum Teil dazuverdient, dann soll einem das doch nicht zum Nachteil gereichen, sondern man soll es quasi hinten drangehängt bekommen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Bundesministerin, Rot ist eine schöne Farbe. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Nicht wahr? Das finde ich auch. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die nächste Frage hat der Kollege Johannes Huber, AfD. Johannes Huber (AfD): Sehr geehrte Frau Ministerin, in Deutschland gibt es ja wirklich drängende soziale Probleme, und die Bundesregierung – so scheint es mir – will sich jetzt im Rahmen der GroKo-Schaufensterpolitik für das Elterngeld Plus feiern lassen. Auf Seite 12 Ihres Berichts steht: Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sorgen dafür, dass eine Erwerbstätigkeit während des Bezugs von Elterngeld attraktiv ist. Ich frage Sie: Was sagen Sie Menschen in unserem Land, die denken, dass Sie Frauen mit dem Elterngeld Plus und vor allem dem Partnerschaftsbonus nur wieder schnell in den Beruf drängen wollen, obwohl die meisten Frauen das laut einer Umfrage in Ihrem Bericht gar nicht wollen? Vielen Dank. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Erstens ist Ihre letzte Behauptung falsch. Zweitens sage ich diesen Menschen, dass das Elterngeld Plus ein zusätzliches Angebot und kein Ersatz ist. Diejenigen, die nicht berufstätig sein wollen, haben mit dem Elterngeld nach wie vor die Möglichkeit, es anders zu regeln. Da gibt es dann die Lohnersatzleistung von bis zu 100 Prozent. Man nimmt also niemandem etwas weg, sondern man gibt jemandem etwas dazu. Ich glaube, das tut einer vielfältigen Gesellschaft sehr gut. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die nächste Frage hat der Kollege Felgentreu, SPD. Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich sehe das Elterngeld ja immer mit ein wenig gemischten Gefühlen, weil ich immer noch etwas missvergnügt daran zurückdenke, dass das Elterngeld auf den Tag genau drei Wochen und zwei Tage nach der Geburt meines jüngsten Kindes eingeführt wurde. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Aber ich stelle – diese persönlichen Befindlichkeiten beiseitelassend – fest: Aus Sicht der sozialdemokratischen Fraktion ist das Elterngeld natürlich ein toller Erfolg. Das Elterngeld Plus hat ja den Sinn, partnerschaftliche Betreuungsmodelle zu unterstützen und jungen Frauen, die arbeitshungrig und gut qualifiziert sind und in ihre Arbeit zurückwollen, die Möglichkeit dazu zu geben bzw. es zu erleichtern. Daher ist es interessant, zu sehen, inwiefern das Elterngeld Plus die Nutzung des Elterngelds insgesamt erweitert. Wir wollten Sie gerne fragen, wie viele Eltern insgesamt das Elterngeld, also sowohl das Basiselterngeld als auch das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus, nutzen. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Es gibt zu diesem Komplex unheimlich viele Zahlen. Deswegen greife ich jetzt auf meinen Zettel zurück. – Wir haben in Deutschland etwa 800 000 Geburten pro Jahr. Dadurch, dass wir 12 Monate plus 2 Partnermonate Bezugszeit beim Basiselterngeld haben, werden 14 Monate abgedeckt. Wir haben angesichts der Inanspruchnahme des Elterngeldes durch 1 Million Menschen eine nahezu 100-prozentige Abdeckung. Praktisch alle Eltern nehmen also Elterngeld als Basisleistung in Anspruch. 72 Prozent nehmen das Basiselterngeld und 28 Prozent das Elterngeld Plus in Anspruch – zumindest teilweise; denn das Elterngeld Plus kann man ja sehr individuell gestalten. Es ist meistens so, dass ein Elternteil das Basiselterngeld und das andere Elternteil Elterngeld Plus in Anspruch nimmt. Der Partnerschaftsbonus wird derzeit von 5,6 Prozent der Bezieher des Elterngeldes in Anspruch genommen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Nächste Frage hat die Kollegin Katrin Werner, Die Linke. Katrin Werner (DIE LINKE): Frau Ministerin, danke schön für den Bericht. Wenn man Gutes tut, dann sollte man auch darüber sprechen. Es gibt mehr als 1 Million Bezieher von Elterngeld. Deshalb ist es richtig, darüber zu reden, wie wichtig es ist, Familien und Eltern zu unterstützen. Für die Studie wurden 972 Personen befragt. Meine Frage ist: Wie viel davon sind alleinerziehend? Könnte man detaillierter darauf eingehen, wie viele Väter und wie viele Mütter befragt wurden? Kann man angesichts dieser sehr geringen Zahl von Befragten wirklich die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen? Außerdem sehe ich es kritisch, dass man den Kreis der Befragten nicht um die erweitert hat, die das Elterngeld nicht beziehen können. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich habe die Befragung ja geerbt, aber ich nehme die Anregung für die nächste Studie gerne auf. Der Bericht fußt auf zwei Elementen: Das eine sind die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes, also schlicht die Auswertung der Zahlen, und das andere ist die Befragung durch das Allensbacher Institut. Es gibt eine Diskrepanz zwischen qualitativer und quantitativer Befragung. Wenn es um Begründungen geht, dann ist es in der Sozialwissenschaft der übliche Weg, nicht eine riesige Zahl zu befragen – knapp 1 000 Befragte ist schon eine sehr große Zahl –, sondern es geht eher um ausführliche Gespräche usw. Es gibt hier also einen grundsätzlichen Unterschied in den Methoden, aber die Aussagekraft beider Verfahren ist gleichermaßen anerkannt. Leider – das ist tatsächlich ein wunder Punkt – ist die Zahl der Alleinerziehenden unter den Befragten sehr klein. In den Unterlagen, die mir zur Vorbereitung vorgelegt wurden, ist keine genaue Zahl genannt. Es heißt nur: Der Bericht ist an dieser Stelle wenig aussagekräftig, weil die Zahl der befragten Alleinerziehenden gering ist. Die fachliche Einschätzung meines Hauses ist, dass in der Phase, in der die Kinder noch ganz klein sind, nur wenige Partnerschaften auseinandergehen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke schön. – Die nächste Frage hat der Kollege Aggelidis, FDP. Grigorios Aggelidis (FDP): Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wir begrüßen die Flexibilisierung durch die Weiterentwicklung des Elterngeldes in Form von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten sehr. Allerdings sind diese Maßnahmen aus unserer Sicht noch nicht ausreichend; denn nur ein Viertel der Bezieher von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus kann die Umsetzung für ihre eigene persönliche Situation einschätzen. Es fehlt hier an Flexibilität. Beispielhaft ist der begrenzte Stundenkorridor von 25 bis 30 Stunden für beide Elternteile für die Partnerschaftsmonate genannt; denn bei geringster Abweichung wird der Bonus entzogen und er muss zurückgezahlt werden. Viele Familien verzichten deshalb auf die Partnerschaftsbonusmonate. Welche konkreten Maßnahmen sind in der Planung, um den Unwägbarkeiten für die Familien zu entgegnen? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Kollege, ich bin mit den Ergebnissen des vorliegenden Berichtes extrem zufrieden, aber Sie haben einen Punkt angesprochen, der wirklich ein bisschen heikel ist. Bei den Partnerschaftsbonusmonaten gibt es tatsächlich die Vorgabe: Falls der Korridor von 25 bis 30 Stunden nicht eingehalten wird, kann die Leistung zurückverlangt werden. Das ist für Familien besonders bitter, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder von Krankheit. Manchmal muss auch aufgrund von betrieblichen Erfordernissen Mehrarbeit geleistet werden. Aus meiner Sicht besteht hier Änderungsbedarf. Man sollte Nachbesserungen vornehmen, um die Anspruchsbezieher zu entlasten, falls sich die persönliche Situation unverschuldet ändert. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke schön. – Die nächste Frage hat die Kollegin Katja Dörner, Bündnis 90/Die Grünen. Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Auch ich finde die Entwicklung bei der Inanspruchnahme von Elterngeld und Elterngeld Plus in den letzten Jahren sehr positiv. Wir alle kennen die Ergebnisse der Umfragen unter jungen Eltern zum generellen Thema Vereinbarkeit, aber auch speziell zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Wir Grüne sind schon immer der Meinung, dass man über die derzeitigen Instrumente hinaus mehr Flexibilität, aber auch eine Ausweitung der Regelungen braucht. Ich finde, Ihre Studie belegt das. Ich würde Sie gerne fragen, welche Schlüsse Sie aus dieser Studie ziehen. Was muss man perspektivisch mit Blick auf die Arbeitszeit noch verändern? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die dringendste Konsequenz sehe ich nicht im Bereich Arbeitszeit, sondern beim Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Viele Eltern beklagen, nicht die Möglichkeit zu haben, berufstätig zu sein, obwohl sie das wollen, weil die Infrastruktur für die Kinderbetreuung vor Ort nicht gegeben ist. Wie Sie wissen, haben wir seitens des Bundes diesbezüglich sehr große Anstrengungen unternommen. Ich nenne nur das entsprechende Investitionsprogramm mit einem Volumen von 4,4 Milliarden Euro und die vielen anderen zusätzlichen unterstützenden Maßnahmen. Ich finde, ein Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist am dringlichsten geboten, um diesem Wunsch zu entsprechen. Was würde ich mir darüber hinaus wünschen? Da kann ich jetzt nicht für die Bundesregierung sprechen, sondern nur für das Familienministerium. Wir haben gesehen, dass diejenigen, die die Partnerschaftsmonate in Anspruch nehmen, gerne auch weiterhin partnerschaftlich erziehen würden. Dafür fehlt es aber an einem passenden Instrument. Wir nennen das Familienarbeitszeit. In der aktuellen Bundesregierung gibt es dazu aber keine geeinte Position. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Wir kommen zur nächsten Frage. Fragesteller ist der Kollege Reichardt, AfD. Martin Reichardt (AfD): Geehrte Frau Ministerin, in der Ausführung zum Elterngeld Plus ist viel von Motivationen die Rede, die dieses Geld rechtfertigen, unter anderem von der besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Elternzeit und von der Flexibilisierung von Lebensentwürfen. Was mir fehlt, ist die Verwirklichung eines legitimen und vorhandenen Kinderwunsches. Gerade in der demografischen Krise, in der sich Deutschland im Moment befindet, ist doch die Förderung von Kindern und die Förderung des legitimen Kinderwunsches ein elementares Anliegen des gesamten Staates. Warum wird ein entsprechendes Ziel nicht hineinformuliert, und wie sehen Sie die Auswirkungen des Elterngeldes Plus auf die Verwirklichung des Kinderwunsches deutscher Eltern? (Zurufe von der LINKEN: Oh!) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir wissen aus internationalen und nationalen Studien, dass die Entwicklung der Geburtenrate wesentlich davon abhängt, ob junge Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinbekommen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Deswegen ist die Geburtenrate in Staaten wie Frankreich schon seit vielen Jahren sehr viel höher als bei uns. Seitdem wir damit begonnen haben, es Eltern leichter zu machen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, steigt auch in Deutschland die Geburtenrate deutlich. Genau das ist der Tenor des Elterngeldes Plus. Insofern haben wir die richtige Maßnahme ergriffen. Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist notwendig. Wie gesagt, viele Eltern melden da einen hohen Bedarf an. Ein solcher Ausbau würde dazu beitragen, dass die Entscheidung für Kinder leichter fällt, weil sich vor allen Dingen Frauen dann nicht mehr zwischen Beruf und Familie entscheiden müssen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage hat die Kollegin Elisabeth Kaiser, SPD. Elisabeth Kaiser (SPD): Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Es gibt ja überall verschiedene Traditionen, auch hinsichtlich der Frage, wie schnell junge Mütter wieder in den Beruf einsteigen. Deshalb meine Frage: Gibt es Unterschiede bei der Nutzung des Elterngeldes Plus und des Partnerschaftsbonus zwischen Müttern und Vätern, und können Sie regionale Unterschiede feststellen, insbesondere zwischen Ost und West? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ja, es gibt Unterschiede zwischen Müttern und Vätern, und es gibt auch regionale Unterschiede. 86,2 Prozent der Väter nehmen das Basiselterngeld in Anspruch und 68,8 Prozent der Mütter. Das Elterngeld Plus nehmen 13,8 Prozent der Väter und 31,2 Prozent der Mütter in Anspruch. Die regionalen Unterschiede sind spannend. Das Elterngeld Plus wird am häufigsten in Thüringen in Anspruch genommen, es folgen Rheinland-Pfalz und Bremen. Da fragt man sich erst einmal: Was haben diese drei Länder eigentlich gemeinsam? Dieses Thema kann man wahrscheinlich nicht mit einer einfachen Antwort erledigen, sondern das müssen wir weiter hinterfragen. Eine Antwortmöglichkeit besteht darin, dass das mit der Verfügbarkeit und der Gebührenfreiheit von Kinderbetreuungsmöglichkeiten zusammenhängt. Beim Partnerschaftsbonus ist superspannend, dass er im Osten deutlich stärker in Anspruch genommen wird. Da muss man sagen: Das wird möglicherweise damit zusammenhängen, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen im Osten deutlich geringer sind als im Westen und dass deswegen die Attraktivität eines partnerschaftlichen Aufteilens dort deutlich größer ist. Ich weiß nicht, ob auch die andere Tradition im Hinblick auf berufstätige Frauen dabei eine Rolle spielt; das müssen wir später herausbekommen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das ist so spannend, Herr Präsident. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ich kann nichts dafür; die Regeln sind so. Schauen Sie einmal, wie weit wir schon über der Zeit sind. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sie haben ja recht. Ich bemühe mich. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die nächste Frage hat die Kollegin Katja Suding, FDP. Katja Suding (FDP): Vielen Dank. – Frau Ministerin, das Elterngeld Plus ist damals auch mit dem Ziel eingeführt worden – ich zitiere aus der damaligen Drucksache zum Gesetzentwurf –, „die Gefahr der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu mindern“. Nun liegt aber – so lesen wir es im Bericht – das durchschnittliche Haushaltseinkommen der Bezieher von Elterngeld Plus bei über 3 000 Euro. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage: Wie viele Familien sind denn heute aufgrund des Bezugs von Elterngeld Plus nicht mehr auf staatliche Transferleistungen angewiesen? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Diese Zahl möchte ich infrage stellen; da müsste ich selbst noch einmal nachschauen. – Der Punkt ist, dass man das Ganze langfristig sehen muss. Es geht ja nicht nur um die momentane Situation. Elterngeld und Elterngeld Plus setzen in einer Phase auf, in der man nicht – jedenfalls nicht in vollem Umfang – berufstätig sein kann. Wir gehen erst einmal davon aus, dass jeder erwachsene Mensch seinen Lebensunterhalt sichert. Es geht darum, dass dann, wenn das erste Kind kommt, die wegfallenden Einkommen ausgeglichen werden. Das Ziel, die Abhängigkeit von Transferleistungen zu mindern, ist langfristig gemeint. Wir wissen, dass es Frauen, die lange aus dem Berufsleben ausgestiegen sind, immer schwerer haben, wieder hineinzukommen, und dass damit natürlich auch Altersarmut vorprogrammiert ist. Insofern ist diese Aussage, was die Unabhängigkeit von Transferleistungen betrifft, durchaus langfristig gemeint. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Die nächste Frage hat die Kollegin Simone Barrientos von der Fraktion Die Linke. Simone Barrientos (DIE LINKE): Sehr geehrte Ministerin, meine Frage knüpft an dieser Stelle an. Die Tatsache, dass nur 14 Prozent der Elterngeld-Plus-Beziehenden ein monatliches Einkommen von weniger als 2 000 Euro und eben kein Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens von 3 120 Euro netto haben, macht uns Sorge. Das ist nicht erklärlich, weil die Verteilung der Geburten sich daran, glaube ich, nicht orientiert. Insofern: Was wollen Sie tun, um die Bezieher mittlerer und niedriger Einkommen in die Lage zu versetzen, das Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen? Welchen Handlungsbedarf sehen Sie da? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Erst einmal brauchen wir dazu eine genauere Datenlage. Dieser Bericht ist die Grundlage dafür, um an bestimmten Stellen genauer nachzuhaken, wo Verbesserungsbedarf besteht. Wir haben allerdings von vornherein eine soziale Komponente eingebaut: Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens; aber je niedriger das Einkommen vorher war, umso höher wird der Prozentsatz des Elterngeldes. Er kann sich, wie gesagt, auf bis zu 100 Prozent erhöhen. Ob man an die Staffelungen möglicherweise anders herangehen muss, müsste eine weitere Befragung ergeben. Wenn man sich qualitative Studien dazu ansieht und sich fragt: „Warum nehmen manche Menschen Leistungen nicht in Anspruch?“, dann ist das Ergebnis manchmal sehr überraschend. Als Beispiel kann ich nennen: Im Hinblick auf Alleinerziehende haben wir uns gefragt, ob sie von dem Bezug des Elterngeldes Plus deswegen abgehalten werden, weil sie dann 25 Stunden arbeiten müssen. Aber die Befragung hat ergeben, dass dies nicht der Punkt ist, der sie davon abhält, was man ja vielleicht meinen könnte. Als nächsten Schritt brauchen wir also eine weitere Evaluation der Gründe. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Die nächste Frage hat die Kollegin Brantner, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage im Anschluss an die Frage des Kollegen von der FDP, der ja schon den begrenzten Stundenkorridor angesprochen hat. Es hat mich gefreut, von Ihnen zu hören, dass auch Sie das als Schwierigkeit ansehen. Wenn Sie hier ein gutes Konzept brauchen: Das haben wir Grünen mit unserem Modell „KinderZeit Plus“ – mit einem wesentlich flexibleren Anspruch. Hieran möchte ich gerne eine Frage anschließen: In den skandinavischen Ländern verändert sich die Länge des Elterngeldbezuges, wenn man in Teilzeit geht. Wenn man dort eine halbe Stelle hat, dann hat man doppelt so viele Elterngeldmonate. Wenn man auf eine Dreiviertelstelle zurückgreift, dann erhält man dafür entsprechend länger Elterngeld. Wenn man seine Stelle auf ein Fünftel reduziert, dann erhält man entsprechend kürzer Elterngeld. Deswegen die Frage: Denken auch Sie in so eine Richtung der Flexibilisierung? Gäbe es die, würde man sich als Elternteil, wenn man vor der Entscheidung steht, vielleicht sagen: Ich gehe auf 80 Prozent. – Derzeit kriegt man aber eh nur doppelt so viele Monate Elterngeld. Das heißt, auch in diese Richtung stellt sich die Frage: Wollen wir den Skandinaviern mit einer Flexibilisierung auch hier folgen? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich bin grundsätzlich immer für Verbesserungen offen. Man muss nur darauf achten, dass man das nicht so verkompliziert, dass es für die Leute nicht mehr händelbar wird. Es gibt ja schon die zwei Stufen, und innerhalb dieser zwei Stufen gibt es eine gewisse Flexibilität bei den Stundenzahlen. Der Kollege der FDP hatte ja, wie ich finde, völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es Fälle gibt, in denen man sich vorher guten Willens auf eine bestimmte Verteilung eingestellt hat, die im Anschluss aber nicht mehr eingehalten werden konnte, weil unvorhergesehene Umstände eingetreten sind. Da müssen wir sehr schnell drangehen. Ich persönlich bin für eine weitere Flexibilisierung durchaus offen. Ob man das dann allerdings mit einem Rechenschieber machen sollte – 71,5 Prozent könnte man auch noch nehmen –, das bedarf einer näheren Betrachtung. Grundsätzlich bin ich dafür aber sehr offen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Das Wort zur nächsten Frage hat jetzt die Kollegin Nadine Schön, CDU/CSU. Nadine Schön (CDU/CSU): Frau Ministerin, erst einmal will ich für die CDU/CSU-Fraktion betonen, dass auch wir mit der Entwicklung sehr zufrieden sind. Wir haben das ja gemeinsam eingeführt. Das, was wir uns damals bezüglich der Verbesserung der Flexibilität für Familien vorgestellt haben, ist glücklicherweise – das belegen Ihre Zahlen ja – tatsächlich eingetreten. Mich würde interessieren, ob es bei der Art der Nutzung einen Unterschied gibt, je nachdem, ob man die Leistung für das erste, das zweite oder das dritte Kind beantragt. Gibt es dazu Zahlen? Wenn wir über Weiterentwicklungen reden, dann muss man im Zeitalter der Digitalisierung ja auch über Erleichterungen bei der Antragstellung und über komplett digitalisierte Prozesse reden. Meine Frage ist hier: Bereiten Sie das in Ihrem Haus vor, und müsste das nicht eine der wichtigsten Verbesserungen beim Thema „Beantragung des Elterngeldes“ sein? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich muss zugeben, dass mir die Zahlen zum ersten Teil Ihrer Frage, wie sich das auf die Kinder verteilt – erstes, zweites, drittes Kind –, nicht vorliegen. Ich werde sie Ihnen aber nachreichen. Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage hatte ich eingangs schon gesagt, dass sich das Elterngeld Digital jetzt in der Pilotphase befindet – zunächst einmal in zwei Bundesländern; aber die nächsten sind schon in der Warteschleife. Ich glaube, das ist absolut elementar. Jeder, der Kinder hat, weiß, dass das kostbarste Gut in dieser Zeit neben dem Geld die Zeit ist und dass man keine Lust hat, sie mit dem Ausfüllen von Formularen zu verbringen. Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Wenn es nach mir ginge, dann würde ich beim Schlagwort „Entbürokratisierung“ bei den Familienleistungen anfangen. Es ist der helle Wahnsinn. Mit den Anträgen wird man von Pontius nach Pilatus – zu verschiedenen Stellen – geschickt. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das führt zum Beispiel dazu, dass der Kinderzuschlag nur von einem Drittel der Anspruchsberechtigten tatsächlich auch in Anspruch genommen wird. Das ist dramatisch, weil wir damit ja eigentlich die Kinderarmut bekämpfen wollen. – Das aber nur am Rande. Ja, das Elterngeld Digital – die Lampe leuchtet schon wieder rot; Herr Schäuble guckt mich schon wieder an – ist auf dem Weg. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Das Thema ist sehr spannend, sodass es so viele Fragen dazu gibt, Frau Bundesministerin. – Wir haben jetzt 30 Minuten erreicht. Ich würde gerne noch vier Fragen zu Ihrem Bericht zulassen. Danach gibt es noch drei Fragen zu anderen Themen. Die dafür benötigte Zeit geht zulasten der Zeit für die Fragestunde. Sind Sie damit einverstanden? – Dann hat das Wort zur nächsten Frage die Kollegin Nicole Höchst von der AfD. Nicole Höchst (AfD): Sehr geehrte Frau Ministerin Barley, vorab: Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie mich bei der Fragestellung und bei der Antwort auch anschauen könnten. (Beifall bei der AfD) Angesichts der auffälligen Vorliebe der GroKo für die Befriedigung von Kleinstinteressengruppen, wie zum Beispiel mit der Ehe für alle, woraufhin sich bundesweit sehr wenige Paare das Jawort gegeben haben, stellt sich die Frage, wie viele Familien aus dieser ebenfalls sehr speziellen Gesetzesinitiative prognostisch Nutzen ziehen werden. Sie feiern 27 Prozent Inanspruchnahme bereits als Erfolg. Wieso denken Sie, dass angesichts der fatalen Gesamtsituation eines sich nicht reproduzierenden Deutschlands (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) eine solche Nischenpolitik Berechtigung hat? (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wenn Sie etwas weniger tendenziöse Fragen stellen würden, würde ich Sie dabei vielleicht auch anschauen. (Beifall bei der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Das Schöne an dieser Republik ist, dass sie so vielfältig ist. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Schöne ist, das man manchen etwas geben kann, ohne anderen dadurch etwas wegzunehmen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) So verhält es sich bei der Ehe für alle: Sie tut keinem weh. Wenn diese Paare jetzt auch noch Elterngeld oder Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, dann bekommt dadurch kein anderer weniger Geld. Insofern verstehe ich, ehrlich gesagt, den Sinn Ihrer Frage überhaupt nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Zur nächsten Frage hat das Wort der Kollege Stefan Schwartze, SPD. Stefan Schwartze (SPD): Vielen Dank. – Frau Ministerin, mich interessiert ganz besonders: Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Auszahlungsbetrag beim Elterngeld und beim Elterngeld Plus? Und wie hoch war das durchschnittliche Einkommen von Müttern und Vätern vor der Geburt? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag wurde nur für die gesamten Leistungen erhoben, also Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus gemeinsam. Für alle zusammen sind es durchschnittlich 778 Euro. Das teilt sich auf auf 1 182 Euro bei den Vätern und 688 Euro bei den Müttern, was daran liegt, dass die Männer in Deutschland höhere Einkommen haben. Beim Elterngeld Plus haben wir einen durchschnittlichen monatlichen Auszahlungsbetrag von 433 Euro. Das ist der lediglich ergänzende Betrag. Er ist für Väter und Mütter gleich. Das durchschnittliche Nettoeinkommen vor der Geburt lag bei 1 558 Euro: bei den Vätern bei 2 090 Euro und bei den Müttern bei 1 406 Euro. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Jetzt hat das Wort zur nächsten Frage der Kollege Norbert Müller, Die Linke. Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Frau Ministerin Barley, vielen Dank für Ihren Bericht. – Elterngeld und Elterngeld Plus werden auf Transferleistungen angerechnet, auch bei Alleinerziehenden. Auch wenn in dieser Hinsicht Ihre Statistik möglicherweise etwas ungenau ist, weil es nur eine sehr kleine Zahl von Befragten gab, interessiert uns dennoch, wie viele Eltern, die Elterngeld oder Elterngeld Plus bekommen und Transferleistungen bezogen haben, die dann anteilig oder vollständig angerechnet worden sind, alleinerziehend sind. Wie bewerten Sie das? Sehen Sie da Handlungsbedarf? Möglicherweise gibt es die Situation, dass ausgerechnet Alleinerziehende und Familien mit geringen Einkommen durch die Vollanrechnung der Transferbezüge, die sie schon vor der Geburt der Kinder bekamen, gegenüber denen diskriminiert werden, die vorher in Erwerbsarbeit waren oder gar keine Transferbezüge hatten. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Zahl, wie viele das sind, muss ich Ihnen nachreichen. Ich muss allerdings – Sie haben es eben kurz durchscheinen lassen – Ihre Behauptung, dass das Elterngeld oder das Elterngeld Plus jederzeit angerechnet wird, korrigieren. Vollständig angerechnet wird es nur bei denjenigen, die vorher keinerlei Erwerbseinkommen hatten. Diejenigen, die vor der Geburt trotz Erwerbsarbeit im SGB-II-Bezug waren, erhalten trotzdem Elterngeld Plus. Aber die genauen Zahlen liefere ich Ihnen nach. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die letzte Frage zu Ihrem Bericht hat die Kollegin Dr. Kappert-Gonther von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. – Insgesamt haben wir die Entwicklung, dass immer mehr Männer in Elternzeit gehen; das finden wir sehr positiv. Aber auf die Gesamtmenge gerechnet sind es immer noch relativ wenig Männer. Planen Sie etwas, um die Attraktivität von Elternzeit für Männer zu erhöhen? Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ja, der Befund ist richtig. Es werden immer mehr Männer, die das tun und auch wirklich sagen: Wir freuen uns über dieses Instrument. – Aber weitere Anreize dafür, dass mehr Väter dies tun, können meines Erachtens tatsächlich nur auf dem Arbeitsmarkt und in den Unternehmen – Stichwort „Unternehmenskultur“ – gesetzt werden. Da haben wir zwar schon große Verbesserungen erreicht; aber noch heute ist es so, dass viele Väter sagen, dass sie, wenn sie Elternzeit anmeldeten, Nachteile befürchten müssten, sei es im Hinblick auf die Karriereplanung oder sei es im Zwischenmenschlichen. Wir tun schon sehr viel auf diesem Gebiet. Wir arbeiten eng mit der Wirtschaft zusammen, weil die Wirtschaft natürlich ebenfalls weiß, dass sie die Arbeitskräfte braucht und dass es besser ist, wenn sich Männer und Frauen, Väter und Mütter oder Eltern generell die Elternzeit teilen. Aber da ist noch ein weiter Weg zu gehen. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt würde ich gerne noch drei Fragen zu anderen Zuständigkeiten Ihres Geschäftsbereiches, wenn auch nicht zu Ihrem Bericht, und danach noch zwei weitere vorliegende Fragen zu anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung zulassen. Die erste Frage hat die Kollegin Nicole Höchst, AfD. Nicole Höchst (AfD): Frau Ministerin, bezogen auf die amtlichen Kriminalitätsstatistiken und vor dem Hintergrund des aktuellen Verbrechens in Kandel frage ich: Welche konkreten Bildungsmaßnahmen und Gefahrenpräventionen plant Ihr Ministerium, um langfristig Frauen und Mädchen über die seit 2015 überproportional angestiegenen Angriffe auf die körperliche und sexuelle Unversehrtheit und das Leben durch sogenannte Schutzsuchende effektiv zu informieren und sie davor zu schützen? Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Im Gegensatz zu Ihnen ist mein Ministerium und bin auch ich darauf bedacht, alle Frauen und Mädchen vor allen sexuellen Übergriffen zu schützen. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen geht es nicht nur in die eine Richtung. Wir wissen aus sehr vielen Untersuchungen und leider auch zuletzt wieder aus dem furchtbaren Fall in Freiburg, dass zum weit überwiegenden Teil die Täter sexueller Übergriffe aus dem sozialen Nahbereich kommen. Das soll nicht diejenigen Fälle verschweigen oder verniedlichen, auf die das nicht zutrifft, und auch nicht die Übergriffe von Geflüchteten, die es tatsächlich gibt. Wir müssen da an verschiedenen Stellen ansetzen. Das betrifft zum einen die Unterkünfte, in denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben. Es ist völlig klar, dass man die Machokultur, aus der sie häufig kommen, nicht verschweigen darf, das Gespräch mit ihnen darüber suchen und natürlich auch entsprechend auf sie einwirken sollte. Ich weiß nicht genau, worauf Sie mit Ihrer Frage zu Bildungsmaßnahmen hinauswollten. Ich weiß nicht, ob Ihnen da vorschwebt, dass man sagen soll, wem man alles nicht in die Augen schaut oder nicht die Hand gibt oder so. Uns liegt das Gutachten von Professor Pfeiffer vor, das sehr genaue Anknüpfungspunkte gibt. Er sagt erstens – – Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Sie müssen zum Ende kommen. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Geben Sie mir in diesem einen Fall bitte noch zwei Sätze. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ja. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir müssen mit den Jugendlichen arbeiten. Wir wissen aber auch, dass der Familiennachzug wichtig ist, weil die Jugendlichen – – (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der AfD) – Wissen Sie, auch wenn Sie ein Gutachten nur zur Hälfte richtig finden – Sie haben ja der Hälfte des Gutachtens von Herrn Professor Pfeiffer zugejubelt –, müssen Sie es ganz lesen. Er sagt, es sei bei jungen Männern, die von irgendwo anders herkommen, genauso wie bei jungen Männern hier: Sie sind eben besser aufgehoben, wenn sie ihre Mütter und Schwestern dabei haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Jetzt haben wir das Doppelte. – Das Wort zur nächsten Frage hat die Kollegin Suding, FDP. Katja Suding (FDP): Vielen Dank. – Frau Ministerin, der Anteil von Männern unter den Erzieherinnen und Erziehern steigt nur sehr langsam. Wenn ich das richtig sehe, so liegt der Anteil jetzt aktuell bei 5,2 Prozent; vor fünf Jahren waren es 3,6 Prozent. Nun gibt es einige Programme und Maßnahmen, die Ihr Ministerium selber unternimmt oder die von Ihnen gefördert werden. Wenn man sich die Zahlen anguckt, so verpuffen diese Aktivitäten im Prinzip wirkungslos. Ich möchte jetzt gerne wissen, welche Konsequenzen Sie daraus ziehen und was Sie da in nächster Zeit vorhaben. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Gründe dafür, warum so wenige Männer in den Kindertagesstätten arbeiten, liegen auf der Hand. Erstens ist es eine lange Ausbildung über fünf Jahre, in denen sie vier Jahre lang keine Ausbildungsvergütung bekommen. In manchen Bundesländern müssen sie noch Geld mitbringen. Zweitens ist auch die Bezahlung nicht so richtig toll. Von daher bin ich fest davon überzeugt, dass wir nur dann mehr Männer in die Kindertagesstätten bekommen, wenn wir die Arbeits- und Lohnbedingungen verbessern, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) und zwar nicht nur im Interesse der Männer, sondern auch der Frauen. Ich habe im vergangenen Jahr auch schon eine Initiative dazu gestartet. Das ist ein dickes Brett. Wir haben das im vergangenen Jahr schon für die Pflegeberufe, also die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, gemacht, zumindest im Ausbildungsbereich, indem wir die kostenfreie Ausbildung und eine angemessene Ausbildungsvergütung geregelt haben. Das sind alles Schritte, die wir ergreifen müssen. Wir haben dazu in Baden-Württemberg ein Modellprojekt, das auch sehr gut läuft und das zeigt: Wenn wir die Arbeitsbedingungen verbessern und auch das Gehalt attraktiv machen, dann kommen die Männer sehr wohl. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Die letzte Frage zum Geschäftsbereich der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Kollege Frömming, AfD. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Dr. Götz Frömming (AfD): Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie müssen mich nicht ansehen, aber ich hoffe, Sie haben nichts dagegen, wenn ich Sie anschaue. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Ich habe eine Frage zu einer breiten öffentlichen Debatte über einen Film, der im Kinderkanal KiKA ausgestrahlt worden ist. Der Film heißt „Malvina, Diaa und die Liebe“. Ich nehme an, Sie haben von dieser Debatte Kenntnis, und würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie diesen Film beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die darin dargestellten Rollenvorbilder für die Geschlechter und auch im Hinblick auf den Islamismus des Protagonisten. Vielen Dank. Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich habe von dem Vorgang gehört. Ich habe den Film allerdings nicht gesehen. Wir haben hier einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der das in eigener Verantwortung macht, und es gibt Instanzen, die sich damit beschäftigen. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Das waren alle Fragen aus diesem Geschäftsbereich. Damit kommen wir jetzt zu den sonstigen Fragen an die Bundesregierung. Da gibt es noch zwei Fragen, und zwar zunächst des Kollegen Dr. Hocker, FDP. – Das richtet sich jetzt, glaube ich, nicht mehr an Sie, Frau Barley. Wir werden es gleich hören. Dr. Gero Clemens Hocker (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich ausdrücklich an die Bundesregierung und nicht an das Ressort, das eben gesprochen hat. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Kollege, es hat nicht ein Ressort gesprochen, sondern die Bundesministerin Dr. Barley. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Gero Clemens Hocker (FDP): Vielen Dank für den Hinweis. Weil das von meiner Redezeit abgeht, komme ich jetzt schnell zu meiner Frage. Ich frage die Bundesregierung, welche Gefahr ihrer Meinung nach von einem potenziellen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest für unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, insbesondere für die Schweinefleischproduktion und alle mit ihr verbundenen Wertschöpfungselemente, ausgeht, welche Maßnahmen sie gegen dieses Risiko und diese Gefahren zu ergreifen gedenkt, und vor allem auch, ob für sie eine intensivere Bejagung von Schwarzwild eine Möglichkeit darstellt, dieser Gefahren, insbesondere entlang der Fernstraßen wie der Autobahn A 2, Herr zu werden. Vielen Dank. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Flachsbarth, bitte. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege, von einem potenziellen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hier in Deutschland gehen erhebliche Gefahren für die Schweinebestände und insbesondere auch für den Handel mit Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten aus. Die meisten unserer Handelspartner im Ausland würden Fleisch aus Deutschland, sollte denn ein solcher Seuchenausbruch festgestellt werden, nicht mehr akzeptieren. Von daher ist mit erheblichen Verwerfungen im Rahmen des internationalen Handels zu rechnen. Deshalb hat insbesondere das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits seit 2014 im Rahmen von Informationskampagnen in erheblichem Umfang insbesondere im Verlauf der Autobahn A 2, also der Ost-West-Verbindungen, Informationen insbesondere an Fernfahrer, aber auch an Jäger herausgegeben, um besondere Vorsicht beim Verbringen von Schweinefleisch oder Schweinefleischprodukten in die Bundesrepublik Deutschland walten zu lassen. Denn wir gehen davon aus, dass bei der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, die in osteuropäischen Ländern schon seit geraumer Zeit vorkommt, insbesondere das Verbringen von solchen Produkten eine gravierende Rolle spielt. Wir sind dabei, die Schweinepest-Verordnung zu überarbeiten. Es gab ein Planspiel zwischen Bund und Ländern, um eine solche Krisensituation entsprechend vorzubereiten. Morgen wird sich die Agrarministerkonferenz mit dieser Sachlage beschäftigen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die letzte Frage an die Bundesregierung stellt der Kollege Dr. Dürr, FDP. Christian Dürr (FDP): Verehrter Herr Präsident, der Doktortitel ist nicht vorhanden. Das will ich nur klarstellen, weil das ansonsten zu Schwierigkeiten führen kann. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Es wird Ihnen auf die Redezeit nicht angerechnet. Christian Dürr (FDP): In Ordnung. Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich an das BMF. CDU/CSU und SPD haben im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche vereinbart, dass mutmaßlich ab dem Jahr 2021 der Solidaritätszuschlag teilweise nicht mehr erhoben werden soll, was zu Mindereinnahmen in Höhe von 50 Prozent führen wird. Das soll durch die Einführung einer Freigrenze erreicht werden. In den vergangenen Tagen gab es eine öffentliche Debatte insbesondere über Verwerfungen durch eine solche Freigrenze. Meine Frage lautet: Wo wird nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Halbierung des Aufkommens ab dem Jahr 2021 diese Freigrenze liegen, und wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Verwerfungen durch die Einführung einer solchen Freigrenze? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr, Herr Kollege Dürr. – Herr Parlamentarischer Staatssekretär Spahn. Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, grundsätzlich kommentieren wir Sondierungsgespräche nicht. Aber in diesem klar nachrechenbaren Fall und angesichts dieser Konstellation kann ich Ihnen sagen, dass eine solche Freigrenze, bezogen auf das Jahr 2021 – das scheint ins Visier genommen –, für Singles bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von etwa 60 000 Euro und für Ehepartner in Höhe von etwa 120 000 Euro liegen wird. Mögliche Verwerfungen hinsichtlich des Grenzsteuersatzes könnte man durch eine Gleitzone – eine solche gibt es schon –, die sich direkt an die Freigrenze anschließt, abmildern. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Damit beende ich die Regierungsbefragung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Fragestunde Drucksache 19/414 Auch hier gebe ich einen kurzen Hinweis zur Redezeit. Es ist in Fragestunden bewährte Praxis, für die erste Antwort zwei Minuten zur Verfügung zu stellen und für die folgenden Fragen und Antworten jeweils eine Minute. Ich rufe nun die mündlichen Fragen auf Drucksache 19/414 in der üblichen Reihenfolge auf. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Stephan Brandner von der AfD auf: Durch welche Maßnahmen der Bundesregierung wird sichergestellt, dass die verbotene und nach meiner Kenntnis scheinbar wieder oder weiterhin öffentlich zugängliche Internetplattform Indymedia abgeschaltet wird und bleibt (www.de.indymedia.org)? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Sehr geehrter Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der Bundesminister des Innern hat mit Wirkung zum 25. August 2017 die linksextremistische Internetplattform „linksunten.indymedia“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Das Verbot umfasst nicht die unter indymedia.org abrufbare Internetseite. Auf der verbotenen Internetseite linksunten.indymedia.org findet sich seit dem Wochenende nach dem Verbotsvollzug lediglich der Eintrag „Wir sind zurzeit offline“. Strafbare oder verfassungsfeindliche Inhalte sind dort nicht mehr abrufbar. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Kollege, eine Nachfrage, bitte. Stephan Brandner (AfD): Warum umfasst das Verbot nicht die von Ihnen erwähnte Internetseite indymedia.org? Hält die Bundesregierung diese Plattform für unproblematisch? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Zu möglichen weiteren Vereinsverboten äußern wir uns grundsätzlich nicht. Die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot müssen vorliegen. Das heißt, Handlungen müssten gegen Strafgesetze verstoßen, oder diese Plattform müsste sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung wenden. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Eine weitere Zusatzfrage? Stephan Brandner (AfD): Eine habe ich noch, oder? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ja, bitte. Stephan Brandner (AfD): Diese will ich nicht verfallen lassen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Deshalb habe ich Sie gefragt. Stephan Brandner (AfD): Mich interessiert, ob es im Zusammenhang mit diesem Verbot und seiner Durchsetzung eine internationale Zusammenarbeit gibt und, wenn ja, mit welchen Ländern. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die verbotene Plattform ist in Deutschland nicht mehr abrufbar. Insofern sind in diesem Fall noch keine internationalen Aktionen notwendig. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Die Fragen 2 und 3 der Kollegin Susanne Ferschl sollen schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 4 des Kollegen Axel E. Fischer auf: Wie viele Anträge zum Familienasyl von Familienmitgliedern von Schutzberechtigten, denen der Flüchtlingsschutz oder die Asylberechtigung zuerkannt wurde oder die subsidiären Schutz erhalten haben, wurden in den Jahren 2016 und 2017 eingereicht, und wie viele davon von Angehörigen von Schutzberechtigten, die bei der Asylantragstellung in Deutschland keine gültigen Ausweisdokumente vorlegen konnten? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Asylanträge im Sinne der Frage werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statistisch nicht gesondert erfasst. Es geht also um Anträge zum Familienasyl von Familienmitgliedern von Schutzberechtigten. Angaben können nur zu Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gemacht werden. Danach erhielten im Jahr 2016 insgesamt 13 148 Personen Familienasyl oder Familienschutz. Im Jahr 2017 waren es 36 297. Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Familienmitglieder von Schutzberechtigten im Sinne der Frage bei der Asylantragstellung in Deutschland keine gültigen Ausweisdokumente vorlegen konnten. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege Fischer? Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Jawohl, Herr Präsident. – Erste Zusatzfrage: Mit wie vielen anerkannten Anträgen auf Familienasyl rechnet die Bundesregierung im Jahr 2018? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das können wir nicht genau vorhersagen; das ist uns nicht möglich. Diejenigen, die Familienasyl beantragen, sind Personen, die mit ihrer gesamten Familie nach Deutschland kommen, Asyl beantragen und dann, wenn die gesamte Familie anwesend ist, auch Familienasyl bekommen. Das heißt, das ist eine Verfahrenserleichterung. Das Familienasyl ist nicht mit dem Familiennachzug zu verwechseln. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Vielen Dank für die Antwort. – Wie wird die Familienangehörigkeit der Antragsteller jeweils überprüft und festgestellt? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das geschieht natürlich anhand von Dokumenten. Wenn keine Dokumente vorliegen, geschieht das über Befragung oder in Zweifelsfällen mithilfe von Speicheltests. (Beifall des Abg. Udo Theodor Hemmelgarn [AfD]) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Sonstige Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe die Frage 5 der Kollegin Filiz Polat auf: Beabsichtigt die Bundesregierung Ende Januar 2018 eine erneute Sammelabschiebung in die Islamische Republik Afghanistan und, wenn ja, unter Beteiligung welcher Bundesländer? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Über beabsichtigte Sammelcharterflüge kann die Bundesregierung keine Angaben im Vorfeld zu diesen Maßnahmen machen. Konkrete Angaben, wie beispielsweise über den beabsichtigten Zeitpunkt einer Maßnahme und die beteiligten Länder, würden zu einer Vorhersehbarkeit der Maßnahme führen und damit ihre Durchführbarkeit und ihren Erfolg gefährden. Vor diesem Hintergrund muss das Informationsinteresse des Parlaments ausnahmsweise zurückstehen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Zusatzfrage? – Frau Kollegin Polat, bitte. Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch macht: Inwiefern würde die Angabe, wie viele Personen angemeldet sind, die Abschiebung gefährden? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Jeglicher Hinweis zu diesen Abschiebemaßnahmen führt natürlich dazu, dass solche Maßnahmen nachvollziehbar sind und unter Umständen gestört werden könnten. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Sie haben noch eine Zusatzfrage. Bitte sehr. Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Dann möchte ich meine Frage vor dem Hintergrund des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017 und der damit verbundenen Würdigung des Artikels 38 Absatz 1 Satz 2 und des Artikels 20 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz noch einmal präzisieren. Das dort abgeleitete Auskunftsverweigerungsrecht im Zusammenhang mit dem Frage- und Informationsrecht, das Sie angesprochen haben, unterliegt sehr hohen Hürden und Einschränkungen. Ich frage noch einmal: Inwiefern wäre diese Abschiebung gefährdet, wenn Sie unter anderem angeben, welche Bundesländer Personen für die besagte Sammelabschiebung angemeldet haben? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich kann nur wiederholen, dass wir uns zu solchen Maßnahmen, die anstehen, nicht äußern. Selbstverständlich geben wir sämtliche Informationen, wenn diese Maßnahmen abgeschlossen wurden. Dann hat das Parlament die Möglichkeit, die Regierung entsprechend zu kontrollieren. Aber es gibt kein Recht des Parlaments, sämtliche Informationen dahin gehend zu bekommen, dass diese Maßnahmen am Ende gestört werden könnten. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Sie haben eine Zusatzfrage, Frau Kollegin Bayram. Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Anbetracht des Umstandes, dass die Gerichte über 60 Prozent der Asylanträge von Flüchtlingen aus Afghanistan stattgeben, und der damit einhergehenden Bewertung, dass die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge insoweit nicht so sind, wie man sie sich wünschen würde, frage ich: Halten Sie daran fest, dass Afghanistan sicher ist und dass dorthin abgeschoben werden kann? Können Sie die Provinzen benennen, in die Sie abschieben wollen? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die konkreten Personen können abgeschoben werden; für sie besteht auch keine Gefahr. Das ist in den unterschiedlichsten Fällen auch gerichtlich festgestellt worden. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Gibt es den Wunsch nach weiteren Zusatzfragen? – Bitte sehr, Herr von Holtz. Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident, ich würde ganz gern von der Bundesregierung wissen, wie sie vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Taliban in Afghanistan mehrere Checkpoints errichtet haben, die Möglichkeit einschätzt, dass die Rückkehrerinnen und Rückkehrer ohne Gefahr für Leib und Leben von Kabul aus in ihre Heimatorte zurückkehren können. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Sicherheitslage in Afghanistan ist selbstverständlich weiterhin volatil. Es gibt sichere Orte in Afghanistan, und für jeden Einzelfall wird das selbstverständlich überprüft – von den Behörden, aber auch von den Gerichten. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Den Wunsch nach weiteren Zusatzfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich die Frage 6 der Kollegin Polat auf: Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „hartnäckige Identitätstäuschung“, eine der drei Kategorien, nach denen afghanische Ausreisepflichtige von den Bundesländern auch nach dem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft vom 31. Mai 2017 für eine Abschiebung nach Afghanistan angemeldet werden dürfen? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Seit dem Anschlag am 31. Mai 2017 in der Nähe der deutschen Botschaft in Kabul werden gemäß gemeinsamer Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen und des Bundesministers des Innern vom 1. Juni 2017 bis auf Weiteres nur Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig ihrer Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern, nach Afghanistan zurückgeführt. Ob eine konkret zurückzuführende Person die Voraussetzungen erfüllt und der letztgenannten Gruppe zuzuordnen ist, obliegt im Rahmen einer Einzelfallprüfung den zuständigen Behörden in den Ländern. Soweit der Bundesregierung Informationen zur Praxis der Länder hierzu vorliegen, beziehen sich diese auf Bayern. Dort wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine besondere Beharrlichkeit der Verweigerung an der Mitwirkung bei der individuellen Identitätsklärung vorliegt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ich frage, ob es etwaige Ausführungsbestimmungen Ihres Hauses bezüglich der Definition „hartnäckige Identitätstäuschung“ gibt? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Nein, die gibt es nicht. Sie sind auch nicht notwendig. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Polat, wie ich sehe, verzichten Sie auf eine zweite Nachfrage. Herr Schmidt, Sie haben das Wort zu einer Nachfrage. Bitte. Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie haben gerade erklärt, dass es keine Ausführungsbestimmungen für die einzelnen Länder gibt. Wie erklären Sie sich dann, dass die Anzahl der Anmeldungen ausreisepflichtiger Menschen in den Bundesländern aufgrund „hartnäckiger Identitätsverweigerung bzw. Identitätstäuschung“ sehr unterschiedlich ist? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es handelt sich hier um einen politischen Beschluss, der in der Innenministerkonferenz bestätigt wurde. Dieser Beschluss wird von den einzelnen Ländern ausgeführt. Aber ich meine, dass „hartnäckige Identitätstäuschung“ auch selbsterklärend ist. Von daher bedarf es da keiner weiteren Ausführung. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Kekeritz das Wort. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich habe mich gerade etwas über Ihre Ausführungen gewundert, dass nur solche Menschen abgeschoben werden, die kriminell sind oder hartnäckig ihre Identitätsfeststellung verweigern. Wie erklären Sie solche Fälle wie den eines Jugendlichen in Nürnberg, der dort drei Monate registriert ist, auf einen Ausbildungsplatz wartet und dann plötzlich von der Polizei aus dem Unterrichtsraum in der Berufsschule heraus nach Afghanistan abgeschoben werden soll? Da scheint doch die Realität mit Ihren Ausführungen nichts mehr zu tun zu haben. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das kann ich in keiner Weise bestätigen, sondern das weise ich zurück. Zu solchen Einzelfällen, die in der Zuständigkeit der Länder liegen, kann ich hier nichts sagen. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage 7 des Kollegen Fabio De Masi: Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage für regierungskritische Personen aus der Türkei bei Besuchen in Deutschland vor dem Hintergrund des Anschlags auf den Fußballspieler Deniz Naki auf der Autobahn A 4 nahe Düren am 7. Januar 2018, und welche Maßnahmen werden, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden der Länder, ergriffen, um deren Sicherheit zu gewährleisten? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung nimmt den Anschlag auf Herrn Naki sehr ernst. Die weiteren Ermittlungen bleiben aber abzuwarten. Die Hintergründe dieser Tat sind noch nicht geklärt. Damit ist auch die in Ihrer Frage unterstellte politische Motivation bislang nicht belegt. Die Prüfung, ob und inwieweit einzelne aus dem Ausland einreisende oder hier in Deutschland lebende Personen konkret gefährdet sind und daher bestimmte polizeiliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden, obliegt grundsätzlich den Ländern. Diese bewerten die entsprechende Gefährdungslage in eigener Zuständigkeit und führen gegebenenfalls entsprechende Sensibilisierungsgespräche durch bzw. initiieren im Einzelfall angemessene Schutzmaßnahmen für die betreffenden Personen durch die jeweils örtlich zuständigen Polizeibehörden. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Fabio De Masi (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin. – Ich möchte den Parlamentarischen Staatssekretär fragen: Inwiefern waren bzw. sind der Anschlag auf den ehemaligen Junioren-Nationalspieler und früheren St.-Pauli-Profi Deniz Naki und die Sicherheitslage für regierungskritische Personen aus der Türkei bei Besuchen in Deutschland Thema beim Treffen zwischen Vertretern des Bundesinnenministeriums und ranghohen türkischen Beamten in Berlin, das laut Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ für heute in Berlin geplant ist, und, sofern dieses Treffen bereits stattgefunden hat, wie haben sich Vertreter aus der Türkei geäußert? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir äußern uns nicht zu internen Gesprächen von Mitgliedern der Bundesregierung mit Mitgliedern anderer Regierungen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Fabio De Masi (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin. – Ich möchte gern nachhaken und frage, welche Erkenntnisse die Bundesregierung dazu hat, dass der Anschlag auf den Fußballer Deniz Naki nicht politisch motiviert war. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir können das weder ausschließen noch bestätigen. Wir sind selbstverständlich alarmiert, aber die Landespolizeibehörden ermitteln, insbesondere die Staatsanwaltschaften, die für die Ermittlungen federführend verantwortlich sind. Vizepräsidentin Petra Pau: Weitere Nachfragen zu dieser Frage gibt es nicht. Damit kommen wir zur Frage 8 des Kollegen Fabio De Masi: Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung angesichts der Aussage von Deniz Naki, dass er von der Aachener Polizei sieben Stunden lang über seine politischen Einstellungen und Aktivitäten verhört wurde, über mögliche Hintergründe der Täter vor? Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Den Bundessicherheitsbehörden liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne Ihrer Frage vor. Die Ermittlungen des Sachverhalts werden von der Polizei Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Zu laufenden Ermittlungsverfahren der Landesstaatsanwaltschaften äußert sich die Bundesregierung aufgrund der nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes bestehenden Zuständigkeiten der Landesbehörden nicht. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer Nachfrage, wenn Sie das wünschen. Fabio De Masi (DIE LINKE): Da ich befürchte, dass unsere Unterhaltung heute nicht sehr produktiv wird, verzichte ich auf eine Nachfrage. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Frage 9 der Kollegin Dağdelen soll schriftlich beantwortet werden. Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange zur Verfügung. Die Fragen 10 und 11 der Abgeordneten Martina Renner zum Oktoberfestattentat sollen schriftlich beantwortet werden, ebenso die Fragen 12 und 13 der Kollegin Ulla Jelpke zu Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. Ich rufe die Frage 14 der Kollegin Dr. Franziska Brantner auf: Welche Vorkehrungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Justiz getroffen, um sicherzustellen, dass bei Strafanzeigen mit Verdacht auf Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegen Personen, die sich nur kurz in Deutschland aufhalten (wie in den Fällen medizinischer Behandlung von Zokir Almatov aus Usbekistan und jüngst von Ajatollah Seyyed Mahmud Haschemi Schahroudi aus dem Iran), unverzüglich Haftbefehl erlassen wird? Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Kollegin, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Für Strafanzeigen wegen Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Straftaten. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Haftbefehl beantragt und erlassen wird, wird von der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. vom zuständigen Gericht nach den gesetzlichen Regeln der Strafprozessordnung geprüft und entschieden. Ein Haftbefehl setzt in jedem Fall einen dringenden Tatverdacht und das Vorliegen einer Straftat voraus. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Danke schön für die Antwort. Die Frage war deswegen begründet, weil es in diesen Fällen häufig um Schnelligkeit und auch um internationale Verantwortung geht. Wenn Sie sagen, momentan sei da nichts vorgesehen, habe ich die Rückfrage, ob Sie es für sinnvoll erachten würden, dass hier der Vorrang auf Schnelligkeit liegt, und ob man von Bundesseite Unterstützung in solchen Fällen anbietet, um mit der gebotenen Zügigkeit reagieren zu können. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Eventuelle gesetzliche Änderungen, nach denen Sie ja fragen, etwa im Bereich der Strafprozessordnung, würden unseres Erachtens nichts an der Dauer eines solchen Verfahrens ändern. Sie müssen bedenken, dass es sich um schwierige Ermittlungen handelt, weil die Feststellung von Taten und Tatumständen im Ausland äußerst komplex ist, woran wir durch eine nationale Gesetzgebungsänderung nichts ändern können. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich hatte gerade auch nachgefragt, inwieweit Sie – Sie haben ja selber gesagt, dass die Zusammenhänge häufig sehr komplex sind – stärkere Unterstützung von Bundesseite anbieten, um die gebotene Schnelligkeit zu sichern. Dafür wäre ja keine Gesetzesänderung erforderlich. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Richtig ist zunächst einmal, dass in dem Zeitraum, den Sie ansprechen, nämlich 5. Januar bis 11. Januar dieses Jahres, eine abschließende Prüfung in der Tat nicht erfolgt ist. Bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist der Prüfaufwand im Vergleich zu reinen Inlandsstraftaten wesentlich größer. Zudem ist eine Zusammenarbeit erforderlich. Die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung und mit den nachgeordneten Behörden ist allerdings ausgezeichnet, sodass wir in unserem Geschäftsbereich – im Augenblick jedenfalls – eine stärkere Unterstützung nicht für notwendig erachten. Vizepräsidentin Petra Pau: Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Dr. Anton Friesen von der AfD-Fraktion auf: Wie viele Auslieferungsgesuche liegen der Bundesregierung seit dem Ausbruch des syrischen Bürgerkrieges seitens der Regierung in Damaskus vor, und wie viele Auslieferungsgesuche hat die Bundesregierung seitdem selbst an die syrische Regierung gerichtet? Bitte, Herr Staatssekretär. Christian Lange, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Es gab weder ein- noch ausgehende Ersuchen um Auslieferung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Syrien seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Dr. Anton Friesen (AfD): Ich habe keine Nachfragen; vielen Dank. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit sind wir schon am Ende dieses Geschäftsbereiches. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Jens Spahn zur Verfügung. Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Reinhard Houben auf: Aufgrund welcher neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung ihre Position zum Verkauf der Bundesanteile an der Flughafen Köln/Bonn GmbH geändert, sodass sie die bisher geäußerte grundsätzliche Verkaufsabsicht nicht mehr weiterverfolgt (vergleiche „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 8. Januar 2018, Seite 1, „Airport bleibt in öffentlicher Hand“, und „Kölnische Rundschau“ vom 9. Januar 2018, Seite 6, „Privatisierung von Köln/Bonn wohl vom Tisch“)? Bitte, Herr Staatssekretär. Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Mit Blick auf seine Beteiligung am Flughafen Köln/Bonn ist der Bund weiterhin im Gespräch mit dem Land Nordrhein-Westfalen. Strategische Entscheidungen in dieser Frage, wie im Übrigen auch in anderen Fragen, werden von der geschäftsführenden Bundesregierung nicht getroffen und auch nicht weiter verfolgt. Unabhängig davon sieht schon der Gesellschaftsvertrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vor, dass eine Veräußerung der Bundesanteile gar nicht möglich wäre ohne eine Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer ersten Nachfrage. – Sie verzichten auf Nachfragen. Weitere Nachfragen zu diesem Komplex sehe ich nicht. Wir kommen zur Frage 17 des Abgeordneten Sven-Christian Kindler: Welche Haltung vertritt die Bundesregierung grundsätzlich zu der vom EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger im Rahmen des neuen mittelfristigen Finanzrahmens als nötig erachteten Erhöhung des EU-Haushalts auf mindestens 1,1 Prozent des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten, und hat die Bundesregierung die Absicht, entsprechend dieser Erhöhung ab 2021 höhere Beiträge an den EU-Haushalt abzuführen? Bitte, Herr Staatssekretär. Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Kindler, zunächst ist festzuhalten, dass es bislang keinen Vorschlag der Europäischen Kommission für einen neuen Mehrjährigen Haushaltsrahmen und dessen Finanzierung ab dem Jahr 2021 gibt. Am 23. Februar 2018 werden sich die Staats- und Regierungschefs bei einem informellen Treffen in Sofia mit diesem Thema beschäftigen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist für Ende Mai 2018 angekündigt. Für die Bundesregierung geht es um eine Neuausrichtung des Haushalts auf die gegenwärtigen und zukünftigen gemeinsamen Aufgaben der Europäischen Union. Insbesondere geht es uns darum, den Ausgabenanteil im europäischen Haushalt mit einem tatsächlichen europäischen Mehrwert zu stärken. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist ein europäischer Mehrwert?) Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer Nachfrage. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung. – Es ist richtig, dass die Europäische Kommission noch keinen offiziellen Vorschlag eingereicht hat. Trotzdem hat – das habe ich in meiner Frage dargestellt – der Haushaltskommissar der Europäischen Union, Herr Günther Oettinger, den Vorschlag unterbreitet, dass zukünftig, auch um das Schließen der Brexit-Lücke sowie weitere Aufgaben der Europäischen Union zu finanzieren, die Mitgliedstaaten 1,1 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens beisteuern sollten. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung eine abgestimmte Haltung hat, wie sie zu diesem Vorschlag von Haushaltskommissar Oettinger steht. Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Herr Kollege Kindler, der Vorschlag von Kommissar Oettinger reiht sich in eine ganze Reihe weiterer Vorschläge von anderen Akteuren auf europäischer oder nationalstaatlicher Ebene ein und ist damit Teil der Debatte, die natürlich, wie regelmäßig vor der Neuberatung eines Mehrjährigen Finanzrahmens, stattfindet. In einem sind wir uns auf jeden Fall mit Kommissar Oettinger einig, nämlich dass es zuerst darauf ankommt, den EU-Haushalt effizienter zu machen und stärker auf einen europäischen Mehrwert auszurichten. Auch darauf ging er in seiner Rede ein. Da mir gerade die Frage zugerufen wurde, was denn europäischer Mehrwert sei: Es geht insbesondere um Bereiche, in denen nicht vor allem eine Brutto-Netto-Betrachtung aus einzelnen – nationalstaatlichen – Sichten im Vordergrund steht. Vielmehr geht es darum – etwa beim Thema Forschung, beim Thema „Investitionen in die europäische Verkehrsinfrastruktur“, beim Grenzschutz und bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik –, mehr in diese gemeinsamen europäischen Bereiche zu investieren. In diesem Gesamtkontext gibt es eben auch die Diskussion um einen höheren Beitrag der Mitgliedstaaten zur Europäischen Union. Dazu ist die Bundesregierung weiterhin in internen Absprachen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben zur zweiten Nachfrage das Wort. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein weiterer Weg, den europäischen Haushalt zu stärken und ihm auch mehr Mittel zukommen zu lassen – über die Mitgliedsbeiträge der Mitgliedstaaten hinaus –, wäre eine weitere Erhöhung der Eigenmittel der Europäischen Union. Der Monti-Bericht hat mehrere Vorschläge dazu gemacht. So könnte beispielsweise eine Plastiksteuer oder eine CO2-Besteuerung eingeführt werden, um einen ökologischen Mehrwert zu erzielen oder eine ökologische Rendite zu erwirtschaften. Auch die Finanztransaktionsteuer wurde in diesem Rahmen thematisiert. Mich würde interessieren, wie die Haltung der Bundesregierung zum Monti-Bericht ist, zu diesen konkreten Instrumenten, um die EU-Eigenmittel dauerhaft zu stärken und die Europäische Union damit auch unabhängiger von den Beiträgen der Mitgliedstaaten zu machen. Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Herr Kollege Kindler, ich möchte erneut darauf hinweisen, dass es aus Sicht der Bundesregierung nicht prioritär ist, über neue Einnahmequellen für den Haushalt der Europäischen Union zu diskutieren. Vielmehr muss zuerst über die Frage diskutiert werden, wofür das Geld überhaupt ausgegeben wird. Deswegen ist unser Hauptfokus in dieser Diskussion auf die Umschichtung gerichtet. Zum europäischen Mehrwert und dazu, was europäische Güter von öffentlichem Interesse sind, habe ich einiges gesagt. Das betrifft die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, die Wirtschaftspolitik, die Infrastruktur-, die Investitions- und Forschungspolitik, sodass unser Hauptfokus vor allem auf die Ausgabenseite gerichtet ist. Lassen Sie mich noch eine Anmerkung anfügen: Ich weiß nicht – das muss in der politischen Debatte noch erörtert werden –, ob es die Akzeptanz der Europäischen Union in der Bevölkerung stärkt, wenn wir jetzt zuerst über Steuererhöhungen reden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat die Kollegin Brantner das Wort. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Frau Vorsitzende. – Herr Spahn, das hörte sich jetzt doch etwas seltsam an. Sie wären kein guter Haushälter, wenn Sie sich nicht erst einmal überlegen würden, wo das Geld herkommen soll. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Sie sagen: Jetzt überlegen wir einmal, wofür wir das Geld ausgeben, und schauen dann, wo wir das Geld herbekommen. – Ich würde Ihnen gar nicht unterstellen wollen, dass Sie so ein schlechter Haushälter sind. Von daher beantworten Sie doch bitte die Frage, was Sie davon halten, Eigenmittel einzurichten, wie es zum Beispiel Macron vorgeschlagen hat. Danke schön. Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Frau Kollegin Brantner, ich habe mich gerade zu der Frage geäußert. Ich will Ihnen aber zuerst die Sorge nehmen, das Bundesministerium der Finanzen hätte nicht bei allen Ausgabedebatten auch die Einnahmesituation und umgekehrt im Blick. Das scheint uns ja in den letzten Jahren ganz gut zu gelingen; denn wir schaffen nicht nur ausgeglichene Haushalte, sondern sogar Überschüsse. Insofern gelingt der Ausgleich hier wie auch auf europäischer Ebene gut. Trotzdem bleibe ich dabei, dass es, glaube ich, angesichts der Frage nach den Prioritäten – um die geht es ja auch in der Situation, in der sich die Europäische Union gerade befindet – vor allem erst einmal darum geht, darüber zu reden, was denn auf europäischer Ebene finanziert und gestaltet werden soll, und dann gemeinsam zu ermitteln, welche Finanzbedarfe dafür notwendig sind. Ich hatte übrigens in den Gesprächen der Vergangenheit, Frau Kollegin Brantner, eigentlich den Eindruck, dass wir diese Herangehensweise teilen. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen zur Frage 18 des Abgeordneten Sven-Christian Kindler: Welche Verwendung plant die Bundesregierung für die infolge der Neuberechnung der EU-Eigenmittel geringer ausgefallenen Beiträge Deutschlands zum EU-Haushalt in Höhe von 6,7 Milliarden Euro (für die Jahre 2017 bis 2021; Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2017), und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine unmittelbare Verwendung der Summe zur Förderung europäischer Investitionen? Bitte, Herr Staatssekretär. Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Herr Kollege Kindler, für den beschlossenen Haushalt 2017 hat die EU weniger Haushaltsmittel zur Finanzierung ihrer Ausgaben benötigt, als ursprünglich geplant war. Die Europäische Kommission hat dies mit den erst langsam anlaufenden mehrjährigen Investitionsprogrammen der Mitgliedstaaten begründet. Das ist nicht untypisch. Wir haben auch in der Vergangenheit bei Mehrjährigen Finanzrahmen erlebt, dass in den ersten Jahren deutlich weniger Mittel abgerufen wurden, die aber dann in späteren Jahren tatsächlich für die geplanten Projekte, für die ja Verpflichtungen eingegangen worden sind, abgerufen und abgeführt werden. Eine unmittelbare Erhöhung der Förderung europäischer Investitionen im vergangenen Jahr hätte von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und dem europäischen Haushaltsgesetzgeber zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass die 6,7 Milliarden Euro, von denen Sie sprechen, die an den Bund zurückgeflossen sind, Teil des Überschusses gewesen sind. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, mit Blick auf die 6,7 Milliarden Euro, die laut der Steuerschätzung an den Bund zurückgeflossen sind, wie Sie gerade bestätigt haben, bzw. in den folgenden Jahren – von 2017 bis 2020 – zurückfließen sollen, würde mich interessieren, ob dieses Geld für andere europäische Projekte verwendet wird, wie Sie gerade ausgeführt haben, also zum Beispiel teilweise für Projekte reserviert ist, bei denen die Mittel nicht richtig abfließen. Oder dient es dazu, andere Aufgaben zu finanzieren, sodass man das Geld für andere europäische Investitionen, die durch Deutschland finanziert werden, kürzen könnte? Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Herr Kollege Kindler, der EU-Haushalt besteht ja im Grunde – ähnlich, aber nicht ganz vergleichbar mit dem nationalen Haushalt – aus Mitteln für Zahlungen und Mitteln für Verpflichtungen. Das eine sind die tatsächlichen Zahlungsflüsse und Abflüsse aus dem EU-Haushalt. Die haben sich im letzten Jahr wie auch in den vorhergehenden Jahren so gestaltet, dass Projekte, die geplant waren, nicht entsprechend dem Zeitplan umgesetzt werden konnten und die Abflüsse nicht stattgefunden haben. Die Verpflichtungen sind aber gleichwohl eingegangen worden, sodass damit zu rechnen ist, dass das, was im Jahr 2017 an finanziellen Mitteln nicht benötigt wurde, zur Erfüllung dieser eingegangenen Verpflichtungen in Folgejahren benötigt werden wird. Deswegen kann man über einen längeren Zeitraum betrachtet nicht so pauschal sagen, dass dieses Geld frei zur Verfügung steht; denn sein Abfluss ist eben zu einem anderen Zeitpunkt fällig. Die Europäische Union schiebt, wenn ich es gerade richtig im Kopf habe, mittlerweile einen dreistelligen Milliardenbetrag an Verpflichtungen vor sich her. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung in der Zukunft ihre Investitionsstrategie für Europa insgesamt konzipieren will, gerade vor dem Hintergrund, dass durch europäische Investitionen ein Mehrwert für Europa und auch für Deutschland geschaffen werden kann. Sie haben sich vorhin in der Regierungsbefragung, Herr Staatssekretär, auf eine Frage des Kollegen Dürr von der FDP schon zu konkreten Sondierungsergebnissen der die geschäftsführende Bundesregierung tragenden Parteien geäußert. Dem Sondierungspapier entnehme ich – das haben Sie auch ausgeführt –, dass es höhere Beiträge zum EU-Haushalt aus Deutschland und auch höhere Investitionen aus Deutschland für europäische Projekte geben kann, ohne dass konkrete Summen genannt werden. Das ist in den 46 Milliarden Euro nicht klar etatisiert. Mich würde in Bezug auf die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung interessieren, woher dieses Geld konkret kommen soll. Wie wollen Sie europäischen Mehrwert, finanziert durch den deutschen Haushalt, schaffen, wenn Sie auf der anderen Seite deutliche Rückflüsse von der Europäischen Union bekommen? Jens Spahn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Herr Kollege Kindler, das Zusammenspiel von Zahlungsflüssen und -verpflichtungen, die eingegangen sind, habe ich gerade schon erläutert, sodass ich es nicht noch einmal sagen müsste. Aber ich sage noch einmal: Der Rückfluss aus dem letzten Jahr bedeutet nicht, dass die EU in geringerem Umfang entsprechende Verpflichtungen eingeht und Investitionen oder andere Ausgaben tätigt, sondern sie finden – einfach gesagt – zu einem anderen Zeitpunkt statt. Zum Zweiten hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren bei den jährlichen Haushaltsberatungen eine Politik verfolgt, die auf Umschichtungen gedrängt hat. Das ist zusammen mit anderen Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Haushaltes gelungen, und zwar bis hin zu Fragen des von mir vorhin beschriebenen Mehrwertes, zum Beispiel Horizon 2020, also bei der Frage von Forschungsinvestitionen. Die Europäische Union investiert erst seit wenigen Jahren in europäische Verkehrsinfrastrukturprojekte. Auch in Deutschland werden mittlerweile einige Autobahnen, Schienen- und Wasserwege mit europäischem Geld finanziert. Aber auch bei Fragen des Grenzschutzes, bei Frontex, der Migration, in Teilen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei, also bei Aufgaben mit europäischem Mehrwert, ist in den letzten Jahren umgeschichtet worden. Diese Politik wollen wir fortsetzen. Abschließend, Frau Präsidentin, möchte ich, wenn Sie gestatten, darauf hinweisen, dass die Abflüsse etwa bei EFSI und anderen Investitionsprogrammen der Europäischen Union belegen, dass wir kein Geldproblem haben, sondern dass wir eher zu wenig baureife Projekte, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Europäischen Union, haben; denn das Geld, das für Investitionen zur Verfügung steht, wird eher schleppend abgerufen. Vizepräsidentin Petra Pau: Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereiches. Herzlichen Dank. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese zur Verfügung. Ich rufe die Frage 19 der Kollegin Katja Keul auf: Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Ankündigung, die Modernisierung der türkischen Panzer durch die Rheinmetall AG zu ermöglichen, obwohl Recep Tayyip Erdogan kürzlich angekündigt hat, seine Panzer künftig auch weiter auf syrischem Territorium einzusetzen, vor allem in kurdisch bewohnten Gebieten (www.spiegel.de/politik/ausland/recep-tayyip-erdogan-tuerkei-will-militaereinsatz-in-syrien-ausweiten-a-1186925.html), und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung? Bitte, Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr gerne. – Sehr geehrte Frau Kollegin, die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Die Bundesregierung folgt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014, Aktenzeichen 2BvE 5/11, und unterrichtet über die Eckdaten eines genehmigten Ausfuhrvorhabens. Über laufende Verfahren erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Diesen Satz habe ich schon ein paarmal gehört. Es ist aber so, dass sich Minister Gabriel zu diesem Fall geäußert hat. Als Parlamentarierin habe ich einen Anspruch darauf, nachzufragen. Minister Gabriel hat am vorletzten Samstag gesagt: Die türkische Armee soll nicht länger auf die Schutzausrüstung für ihre Panzer warten. Gerade, was diesen konkreten Fall angeht, – Zitat Gabriel – werden wir in den nächsten Tagen sehr sorgfältig ... reden, und ich sage Ihnen ganz offen, mir leuchten die Argumente der Türkei ein. Das war vorletzten Samstag. Am Sonntag schon hat Erdogan mit der Artillerie auf kurdische Stellungen schießen lassen. In der Nähe der syrischen Stadt Afrin hat die Türkei eine neue Militärintervention im Nachbarland eingeleitet. Erdogan erklärt – Zitat – : Innerhalb der nächsten Tage sollten kurdische Einheiten aus Afrin vertrieben werden. Laut Medienberichten sind Panzerverbände an die syrische Grenze verlegt worden. Vor diesem Hintergrund stellt sich jetzt eindringlich die Frage, ob der Minister bei seiner Einschätzung bleibt, dass er dem Antrag der Firma Rheinmetall auf Modernisierung türkischer Panzer weiter stattgeben will. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr gerne. – Exportanträge im Hinblick auf die Türkei unterliegen nach wie vor intensiven und sorgfältigen Einzelfallprüfungen. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Die Aussagen des Bundesministers Sigmar Gabriel stehen an dieser Stelle für sich, die ich als Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums hier nicht kommentieren kann. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin mit dieser Antwort nicht einverstanden. Als Parlamentarierin habe ich einen Anspruch auf eine Antwort. Wenn Sie meine Frage nicht beantworten können, dann muss das jemand aus dem Auswärtigen Amt machen. Ich habe mich nicht darauf konzentriert, das Wirtschaftsministerium zu fragen. Ich frage die Bundesregierung zu einer Äußerung des Ministers. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der AfD) Da meine Zeit läuft, meine zweite Nachfrage. Ich bleibe dabei: Sie schulden mir noch eine Antwort. Vizepräsidentin Petra Pau: Das klären wir dann an einem gegebenen Ort. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Das zweite Problem ist, dass die Amerikaner in einen Konflikt laufen, weil die Türkei die Einheiten angreift, mit denen die Amerikaner, also unsere Bündnispartner, am Boden zusammenarbeiten. Ich frage die Bundesregierung, ob sie im Gespräch mit der Türkei diesem Konflikt entgegenwirken wird. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich verweise noch einmal auf die Grundausführungen, die ich am Anfang gemacht habe, nämlich darauf, dass die Bundesregierung eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik betreibt und die Entscheidung über Genehmigungen für Rüstungsexporte jeweils nach Einzelfallprüfung stattfindet. Die Aussagen des Bundesministers des Auswärtigen stehen an dieser Stelle für sich; ich kann sie als Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums nicht kommentieren. Vizepräsidentin Petra Pau: Gut. – Der Ort, um zu klären, inwiefern die Fragen, die eingereicht wurden, zur Beantwortung an das richtige Ressort gegeben werden, sollte gleich morgen der Ältestenrat sein. Das gilt auch für die Beschwernisse, die die aus Sicht der fragenden Abgeordneten ungenügende Beantwortung betreffen. Wir werden das also an anderer Stelle entsprechend klären. Es gibt zwei weitere Nachfragen. – Bitte schön, Frau Polat. Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin Pau. – Eine konkrete Nachfrage: Wie hat die Einzelfallprüfung in diesem konkreten Fall ausgesehen, und welches Ergebnis hatte sie? Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte – das habe ich vorhin bereits ausgeführt und möchte ich noch einmal betonen – entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall. Über laufende Verfahren – ich habe auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 verwiesen – erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Kekeritz, Sie haben das Wort zu einer Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich melde mich als Parlamentarier, und auch ich vertrete die Meinung, dass wir hier einen Anspruch auf Antworten haben. Darum möchte ich die Frage, die Katja Keul gerade gestellt hat, nicht von dem Herrn aus dem Wirtschaftsministerium beantwortet haben, sondern ich bitte Sie, Frau Präsidentin, diese Frage an die Vertreter des Außenministeriums weiterzuleiten. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Gökay Akbulut [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Kekeritz, wenn ich wahrgenommen hätte, dass die Bundesregierung bereit ist, einen Vertreter des Außenministeriums oder gar des Bundeskanzleramtes hier antworten zu lassen, hätte ich es aufgerufen. Wir haben die Regelung – man kann „leider“ sagen oder nicht; das sieht die Geschäftsordnung so vor –, dass die Bundesregierung jeweils entscheidet, wer antwortet. Deshalb auch mein Verweis auf den Ältestenrat. Sollte es inzwischen hier auf der Regierungsbank eine Meinungsbildung gegeben haben, die zu neuen Antwortangeboten führt, bin ich natürlich sofort bereit, einem Vertreter der Bundesregierung das Wort zu geben, um eine solche Beantwortung zu ermöglichen. – Ich sehe da aber weder aus dem Auswärtigen Amt noch aus dem Bundeskanzleramt jemanden. – Doch. Bitte, Herr Staatsminister. Dr. Helge Braun, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Frau Präsidentin, ich will einfach darauf hinweisen, dass gängige Praxis und auch Reglement innerhalb der Bundesregierung ist, dass wir als Bundesregierung hier in der Regierungsbefragung die Haltung der Bundesregierung insgesamt darstellen. Insofern erübrigt es sich, Vertreter verschiedener Ressorts zu befragen; denn Sie als Abgeordnete haben einen Anspruch darauf, die Haltung der Bundesregierung kennenzulernen. Wenn Vertreter der Bundesregierung in anderen Funktionen – zum Beispiel als Funktionäre ihrer Partei oder in anderen Ämtern, die sie innehaben – andere Meinungen kundtun wollen, steht ihnen das immer frei. Aber entscheidend ist, dass Sie hier keine Meinungen einzelner Ressorts oder einzelner Staatssekretäre zur Kenntnis gegeben bekommen, sondern die abgestimmte Haltung der Bundesregierung. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Haltung denn?) Vizepräsidentin Petra Pau: Gut. – Ich habe die Meldung gesehen. Sie können keine Nachfrage mehr stellen, Frau Kollegin Polat; denn nach unseren Regeln haben Sie nur die Möglichkeit, eine Nachfrage zu einer Frage, die ein anderer Kollege gestellt hat, zu stellen. – Es gibt aber noch eine andere Nachfrage. Insofern ist der Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese noch nicht von der Beantwortung dieser Frage entlassen. Ich weise aber nochmals darauf hin, dass der Ort, nicht nur um die Beschwerde zu behandeln, sondern um gegebenenfalls mit Blick auf die folgenden Sitzungen die Bundesregierung vielleicht dazu zu veranlassen, bei Eingang solcher Fragen unter aktuellen Gesichtspunkten zu prüfen, welches Ressort für die Beantwortung zuständig ist, der Ältestenrat ist. Hier haben wir morgen um 14 Uhr die Gelegenheit, darüber zu diskutieren. Ich gehe fest davon aus, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer das entsprechend vorbringen und wir dann mit den Vertretern der Bundesregierung, namentlich wahrscheinlich mit dem Herrn Staatsminister, dazu nicht nur in einen Meinungsaustausch treten, sondern dafür sorgen, dass das Folgen für die nächsten Sitzungen hat. Jetzt hat der Kollege Mohrs das Wort zu einer Nachfrage. Falko Mohrs (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, mich interessiert, inwieweit die Bundesregierung in der letzten Wahlperiode verstärkt für mehr Transparenz und für die Rechte des Parlaments tätig geworden ist. Das macht vielleicht das eine oder andere auch klarer – vor dem Hintergrund, dass hier etwas als unzureichend kritisiert wurde. – Vielen Dank. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für Ihre Nachfrage. – Ich kann betonen, dass die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile das restriktivste Rüstungsexportkontrollsystem in ihrer Geschichte hat. Wir gehen dabei – das will ich betonen – nicht von einer wirtschaftspolitischen, sondern von einer außen- und sicherheitspolitischen Maxime aus. Ich möchte zu Fragen der Transparenz betonen: Wir geben dem Bundestag und der Öffentlichkeit mit den Rüstungsexportberichten zweimal pro Jahr ein umfassendes Bild über die deutsche Rüstungsexportpolitik. Zudem informieren wir den Bundestag über Entscheidungen des Bundessicherheitsrates. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt peinlich!) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren und aus meiner Sicht letzten Nachfrage zu dieser Frage hat der Kollege Holtz das Wort. Ottmar von Holtz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie sagen, Sie können zu laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilen. Ich möchte Sie fragen, wann Sie mit dem Abschluss des Verfahrens rechnen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weiß er nicht!) Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Wie ich bereits ausgeführt habe, gibt die Bundesregierung zu laufenden Verfahren grundsätzlich keine Auskunft. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ja auch nicht die Frage!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Frage 20 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 21 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron nach einer Revision des Verhandlungsmandats für das EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten aufgrund fehlender wirtschaftlicher Nachhaltigkeit im Landwirtschaftsbereich (www.misereor.de/fileadmin/user_upload/Studie_MERCOSUR_Misereor.pdf), und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine umfassende ökologische und menschenrechtliche Folgenabschätzung unter Einbeziehung kritischer Stimmen aus der Zivilgesellschaft in Europa und Lateinamerika vorgenommen wird? Es geht um die Position der Bundesregierung zu einer Revision des Verhandlungsmandats für das EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Bitte, Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter Herr Kollege, der Bundesregierung sind keine Forderungen der französischen Regierung nach einer Revision des Mandats bekannt. Bekannt sind hingegen die sensiblen Agrarinteressen Frankreichs. Wie andere Mitgliedstaaten auch hat Frankreich offensive und auch defensive Interessen, die es in die Verhandlungen einbringt. Die EU-Kommission berücksichtigt in den Verhandlungen selbstverständlich diese Interessen der Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission lässt derzeit eine neue Folgenabschätzung von externen, unabhängigen Gutachtern erstellen. Diese soll neben wirtschaftlichen und sozialen auch ökologische und menschenrechtliche Effekte des EU-Mercosur-Freihandelsabkommens untersuchen und wird unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erstellt. Dieses ist auch abrufbar. Die EU-Kommission hatte bereits 2009 eine Folgenabschätzung diesbezüglich veröffentlicht. Die Bundesregierung begrüßt die Aktualisierung dieser Untersuchung, damit den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön für die Antwort. – Es wundert mich, dass die Bundesregierung nichts darüber weiß, dass Macron eine Revision oder zumindest teilweise eine Neuverhandlung des Abkommens mit den Mercosur-Staaten möchte. In Frankreich ist das sehr breit diskutiert worden, aber die Bundesregierung hat davon nichts gehört. Sie sprechen davon, dass Sie eine Folgenabschätzung durchführen werden, dabei stehen die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss. Was sollen Folgenabschätzungen nach einem Abschluss bringen? Oder sind schon Ergebnisse vorhanden? Dann würde mich zum Beispiel interessieren, welche Auswirkungen das Abkommen auf den Agrarbereich in den Mercosur-Ländern, aber auch in den europäischen Staaten haben würde. Macron thematisiert den Agrarbereich, weil deutsche und auch französische Landwirte massiv unter den erhöhten Importen von landwirtschaftlichen Produkten aus den Mercosur-Staaten leiden. Welche Daten haben Sie bezüglich der Veränderungen bei den sozioökonomischen Bedingungen der Landwirte hier in Europa als auch in den Mercosur-Staaten? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Sehr geehrter Herr Kollege, gerne beantworte ich die Zusatzfrage. Wie ich ausgeführt habe, sind uns konkrete Forderungen der französischen Regierung nach einer Revision des Mandates nicht bekannt. Allerdings – darauf hatte ich hingewiesen – ist uns die Diskussion über offensive und auch defensive Interessen der unterschiedlichen Mitgliedstaaten, in diesem speziellen Fall auch Frankreichs, durchaus bewusst. Im Rahmen des EU-Mercosur-Freihandelsabkommens wird der EU-Marktzugang für Rindfleisch – das möchte ich betonen – nicht vollständig liberalisiert. Für sensible Agrarprodukte sieht das EU-Marktzugangsangebot sogenannte Quoten vor. Durch diese werden die Produzenten solcher sensibler Agrarprodukte geschützt, da nur eine limitierte Menge von diesen Produkten zollermäßigt in den europäischen Markt eingeführt werden kann. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Das ist bekannt. Aber es geht ja auch um die Höhe der liberalisierten Mengen, und genau das ist das Problem für die europäische Landwirtschaft. Ein ganz großes Problem für die Mercosur-Staaten ist der Handel mit Saatgut, das nach dem UPOV-Übereinkommen von 1991 nicht gesichert ist. Sie wissen, dass sich sämtliche Mercosur-Staaten diesen UPOV-Regelungen verweigert haben, und zwar aus gutem Grund: Sie wollen mit ihrem eigenen, lokalen Saatgut auch weiterhin die Grundlage ihrer Lebensmittelproduktion sichern. In den Mercosur-Verhandlungen wird aber festgehalten, dass der freie Umgang mit Saatgut unterbunden werden soll. Sie haben die Folgenabschätzungen genannt. Haben Sie auch diesbezüglich Folgenabschätzungen vorgenommen, und welche Konsequenzen wird die neue Regelung im Saatgutbereich für die Mercosur-Staaten haben? Dirk Wiese, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Gerne. – Ich will mich auf den Agrarbereich im Allgemeinen beziehen. Ich habe das vorhin schon angesprochen, will aber noch einmal betonen, dass Ausnahmen für sensible Agrarprodukte in Form von Zollquoten auch im Interesse der Bundesregierung sind. Wir beobachten diesen Prozess und die laufenden Verhandlungen an diesem Punkt sehr intensiv. Ich sage es daher noch einmal: Die Bundesregierung hat sensible Agrarinteressen selbstverständlich im Blick. Vizepräsidentin Petra Pau: Weitere Nachfragen sehe ich nicht. – Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme zur Verfügung. Ich rufe die Frage 22 der Abgeordneten Corinna Rüffer auf: Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, insbesondere in Anbetracht der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, um künftig zu verhindern, dass Eltern, die eine Versorgung ihres gehörlosen Kindes mit einem Cochlea-Implantat ablehnen, die gegebenenfalls auch rechtlich durchgesetzt wird, sich dem Vorwurf der Kindeswohlgefährdung aussetzen (vergleiche zum Beispiel www.deutschlandfunkkultur.de/eltern-verweigern-cochlea-implantat-keine-gefahr-des.1008.de.html?dram:article_id=401436, Zugriff am 10. Januar 2018), und inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts des genannten Falles die Notwendigkeit, entsprechend Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention das gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Würde zu fördern sowie entsprechend Artikel 30 Absatz 4 die spezifische kulturelle und sprachliche Identität der Gehörlosen stärker zu fördern? Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Rüffer, Sie wissen, dass in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes das Elternrecht fixiert ist. Eingriffe in das Elternrecht sind mit Rücksicht auf diese Vorschrift an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie sind nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung und nur dann zulässig, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Dazu gibt es natürlich eine Auslegung durch die Rechtsprechung. Nach der Rechtsprechung ist unter einer Gefährdung des Kindeswohls Folgendes zu verstehen: eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussetzen lässt. Ob solch eine Gefahr begründet ist, kann man natürlich immer nur im Einzelfall entscheiden. Es ist somit Sache der unabhängigen Gerichte, im konkreten Fall darüber zu entscheiden, ob ein bestimmtes Verhalten der Eltern eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt. Angesichts der dargelegten Rechtslage sind wir der Auffassung, dass eine Rechtsänderung nicht erforderlich ist. Zum zweiten Teil Ihrer Frage. Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu schärfen, die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern, Klischees und Vorurteile zu bekämpfen und das Wissen um die Fähigkeiten und den Beitrag der Menschen mit Behinderungen zu fördern, insbesondere durch öffentlichkeitswirksame Information und Aufklärungskampagnen. Demgemäß führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umfassende Informationskampagnen durch. Hierbei wird selbstverständlich auch die spezifische kulturelle und sprachliche Identität der gehörlosen Menschen im Sinne von Artikel 30 Absatz 4 UN-BRK berücksichtigt. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich komme zum Ende. – Es gibt beispielsweise den Kinospot „Behindern ist heilbar“. Des Weiteren gibt es einen runden Tisch „Barrierefreies Fernsehen“, bei dem auch das Thema „Gebärdensprache und Gehörlosenkultur in den Medien“ behandelt wird. Vizepräsidentin Petra Pau: Bevor wir fortfahren, bitte ich sowohl die Fragesteller – das hat heute an vielen Stellen schon sehr gut geklappt – als auch die Antwortenden, an unsere Regeln zu denken, soweit das geht. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Bei Doppelfragen ist das immer sehr schwierig. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie bereiten sich ja darauf vor. – Ich bin bisher recht großzügig gewesen. Aber wir wollen natürlich möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen die Chance geben, nicht nur ihre Fragen beantwortet zu bekommen, sondern auch nachzufragen. Kollegin Rüffer, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Es ist manchmal in der Tat nicht ganz einfach, in 60 Sekunden Antworten auf sehr komplexe Fragen zu geben. Auch aus anderen Bereichen kennen wir das Problem, dass medizinische Behandlungen gegen den Elternwillen vorgenommen werden, beispielsweise bei Bluttransfusionen. Diese Fälle sind aber grundsätzlich anders gelagert, weil es hier häufig keinen Zweifel daran gibt, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei diesem Thema haben wir es mit einer Debatte zu tun, die sehr alt ist und eine akademische Debatte war, die aber jetzt, da entsprechende Fälle bei Gericht anhängig sind, sehr konkret wird. Darüber hinaus stehen auch Ämter in den Startlöchern, eine Einsetzung dieser Implantate rechtlich durchzusetzen. Sie sagen, es gibt viel, was die Bundesregierung tut. Wir nehmen wahr, dass Ärzte, die die Beratung von Eltern vornehmen, häufig keine Vorstellung von Gehörlosenkultur und davon haben, was es bedeutet, wenn Eltern unter Druck gesetzt werden, ihre Kinder mit solchen Implantaten versorgen zu lassen. Sieht die Bundesregierung an dieser Stelle Handlungsbedarf? Gibt es Überlegungen, unabhängige Beratungsstellen einzurichten, um die Entscheidung leichter zu machen und den Druck des Staates dort herauszunehmen, was aus unserer Sicht nötig wäre? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sie wissen, dass im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unabhängige Beratungsstellen entstehen werden. Aber Beratungsstellen für was? (Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Eltern!) Für solche konkreten Fragen: Nein. Das hängt damit zusammen, dass die Bundesregierung nicht für die Handhabung dieses Gesetzes verantwortlich ist. Diese liegt bei den Rechtsträgern der Länder. Somit gibt es keine Möglichkeit für den Bund, beratend tätig zu werden. Allgemeine Kampagnen werden gefahren. Aber, wie gesagt, Sie wissen auch: Es gibt ein Spannungsfeld – es ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention beschrieben – zwischen Gehörlosenkultur einerseits und der Herstellung von tatsächlich gleichen Möglichkeiten in der Gesellschaft andererseits. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist richtig, dass der Staat ein Wächteramt hat, dass er also die Aufgabe hat, Kindern ein schadloses Aufwachsen zu gewährleisten. Dieses Wächteramt umfasst aus unserer Sicht aber nicht, darüber zu befinden, ob Eltern ihrem Kind die bestmögliche Förderung angedeihen lassen; das kann im Einzelfall auch sehr umstritten sein. Insofern möchte ich deutlich sagen, dass ich mir an dieser Stelle eigentlich klarere Worte von der Bundesregierung gewünscht hätte, die ja beauftragt ist, die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention, die an dieser Stelle sehr deutlich ist, in die Debatte zu tragen. Meine Frage richtet sich auf etwas anderes. Es gibt zu dieser Frage Stellungnahmen diverser Verbände, unter anderem vom Deutschen Gehörlosen-Bund, der große Probleme damit hat, dass Eltern zukünftig unter Umständen dazu gezwungen werden könnten, ihren Kindern Implantate einsetzen zu lassen. Außerdem setzt sich die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft sehr kritisch mit diesem Thema auseinander. Diese Fachgesellschaft rät ganz eindeutig davon ab, Eltern unter Druck zu setzen, diesen medizinischen Eingriff vornehmen zu lassen. Wie ist Ihre Position zu diesen Stellungnahmen, die Ihnen hoffentlich vorliegen? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Frau Staatssekretärin. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank. – Noch einmal: Der § 1666 BGB sieht eine Einzelfallentscheidung vor. Das bedeutet, dass alle Aspekte des Kindes und seiner Umgebung berücksichtigt werden. Wir glauben, dass eine Einzelfallentscheidung immer eine sachgerechte Entscheidung sein wird. Noch einmal zum letzten Aspekt Ihrerseits, zu den Werbemaßnahmen und zur Beratung: Wir können uns nicht in die Kompetenzen anderer einmischen. Dafür gibt es im Haushalt des Bundes keinerlei Möglichkeiten. Wie gesagt: Beratungsstellen zum Bundesteilhabegesetz werden entstehen; diese werden unabhängig sein. Aber im Übrigen müssen wir im Rahmen der Kompetenzordnung des deutschen Grundgesetzes bleiben. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir sind damit schon am Ende Ihres Geschäftsbereiches. – Danke. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Ralf Brauksiepe zur Verfügung. Ich rufe die Frage 23 der Abgeordneten Margit Stumpp auf: Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, der steigenden Anzahl (gemäß ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 18/12524) minderjähriger Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr entgegenzusteuern, und welche Maßnahmen zur Reduzierung, wie beispielsweise durch eine Neuausrichtung der Werbestrategie der Bundeswehr und ihrer Zielgruppe, sind in Planung? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Grundsätzlich ist die steigende Anzahl 17-jähriger Soldatinnen und Soldaten die Folge von höheren Bewerberzahlen dieser Altersgruppe, ohne dass diese auf eine etwaig geänderte Einstellungsstrategie oder Einstellungspraxis der Bundeswehr zurückzuführen wären. Sie sind in erster Linie eine Folge der sogenannten G-8-Schulzeitverkürzung, durch die das Durchschnittsalter der Abiturienten gemäß einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem April 2015 statistisch um 10,3 Monate gesunken ist. Da weder die Werbestrategie der Bundeswehr noch andere Maßnahmen speziell auf die Einstellung von 17-jährigen Bewerberinnen und Bewerbern ausgerichtet sind, bedarf es hierzu auch keiner Anpassungen oder anderer steuernder Maßnahmen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Nachfrage dazu: Wie begründet die Bundesregierung ihre Rekrutierungspraxis bei der Bundeswehr vor dem Hintergrund des 1. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Empfehlung, das Mindestalter für den Dienstbeginn von Soldatinnen und Soldaten auf 18 Jahre anzuheben? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, die UN-Kinderrechtskonvention verbietet es Staaten, Menschen zu den Streitkräften einzuziehen, bevor sie das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Bundesrepublik Deutschland gehört deswegen zu den Staaten, die das von Ihnen angesprochene Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 unterzeichnet haben. Dieses sieht ein Mindestalter von 17 Jahren für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften vor. Dazu hat sich die Bundesrepublik Deutschland verbindlich verpflichtet. Genau das praktizieren wir. Bei der Bundeswehr ist niemand als Soldat, der das 17. Lebensjahr nicht vollendet hat. Das entspricht genau dem, wozu sich die Bundesrepublik Deutschland mit diesem Fakultativprotokoll – weit über die Regelungen in der UN-Kinderrechtskonvention hinaus – verpflichtet hat. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sind jetzt aber nicht auf die Empfehlung der UN-Kinderrechtskonvention eingegangen, dass der Dienstbeginn von Soldatinnen und Soldaten auf 18 Jahre angehoben werden soll. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Ich kann meine Antwort gerne wiederholen: Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet das Einziehen von Kindern in die Streitkräfte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, und wir haben mit dem Fakultativprotokoll uns darüber hinausgehende Pflichten auferlegt. Damit sind unsere Regelungen relativ weitgehend. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen: Die Wehrpflicht in Deutschland ist ausgesetzt. Niemand wird gegen seinen Willen zum Dienst in den Streitkräften herangezogen. Wir reden hier über Menschen, die im Rahmen ihres Rechts auf Berufsfreiheit sich unter Einbeziehung ihrer Eltern, soweit sie noch minderjährig sind, dazu entschieden haben, die Bundeswehr als ihren Arbeitgeber zu sehen – auf Zeit oder möglicherweise auch als Beruf. Das sind Menschen, die sich im Rahmen ihres Rechts auf Berufsfreiheit für die Bundeswehr entschieden haben. Sie haben schon Nachteile gegenüber anderen, die mit 15 oder 16 Jahren in eine Ausbildung gehen können. Sie können erst mit 17 Jahren anfangen, genau deshalb, weil wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst sind. Menschen, die freiwillig mit 17 Jahren in den Streitkräften ihren Dienst tun wollen, müssen wir rechtlich nicht daran hindern und wollen wir auch nicht daran hindern. Denen wollen wir eine Perspektive bieten – so wie jeder andere Arbeitgeber auch. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Ein neues Format: Beifall für die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen. Bevor wir zur Frage 24 kommen, gibt es eine Nachfrage des Kollegen Felgentreu. Bitte. Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, den jungen Leuten eine Perspektive zu geben, ist sicherlich richtig. Aber würden Sie mir nicht zustimmen, dass es aufgrund des geringeren Lebensalters, also der nicht vorhandenen Volljährigkeit, wenig glücklich ist, Unterschiede in der Ausbildung zwischen volljährigen und nichtvolljährigen Rekruten machen zu müssen? Es ist auch ein grundsätzliches Problem des Jugendschutzes, dass wir einerseits Regelungen haben, mit denen es Jugendlichen unter 18 Jahren verboten wird, bestimmte Filme zu sehen, bestimmte Videospiele zu spielen, dass wir aber andererseits sagen: Diese Jugendlichen bilden wir im Umgang mit dem Sturmgewehr, dem Maschinengewehr oder der Handgranate aus. Würden Sie mir nicht auch zustimmen, dass es eine gute Lösung wäre, für die Jugendlichen unter 18 Jahren im Rahmen der Zivilverwaltung der Bundeswehr einen zivilen Vorbereitungsdienst einzurichten, der es ihnen ermöglicht, sich auf die künftigen Aufgaben als Soldat sinnvoll und zielgerichtet vorzubereiten, um dann, wenn sie das entsprechende Alter erreicht haben, zusammen mit allen anderen Volljährigen ein Rekrut ohne Ausbildungseinschränkungen zu werden? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Nein, ich stimme Ihnen nicht zu, Herr Kollege. Zunächst haben Sie in Ihrer Frage – möglicherweise unbewusst oder unbeabsichtigt – insinuiert, es gäbe Unterschiede in der Ausbildung. Ich betone: Es gibt keine Unterschiede in der Ausbildung. In der Tat werden 17-jährige Soldatinnen und Soldaten an der Waffe ausgebildet. Sie werden nicht für Auslandseinsätze verwendet, und sie werden nicht für Wachdienste verwendet, weil dort grundsätzlich die Gefahr besteht, dass sie über den Einsatz der Waffe eigenverantwortlich entscheiden müssten. Genau vor einer solchen Situation bewahren wir sie. Sie machen keinen Wachdienst, sie machen keine Auslandseinsätze. Aber sie bekommen die ganz normale Ausbildung. Ich denke – das ist die Position der Bundesregierung –: Wenn wir als Bundeswehr ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen – der wollen wir sein; wir können niemanden mehr zwingen, uns kennenzulernen –, dann ist es richtig, dass wir im Rahmen unserer Ausbildung das ganze Spektrum zur Verfügung stellen, wozu neben vielem anderen eben auch die Ausbildung an der Waffe gehört. Das ist das, was die Menschen wollen, wenn sie zu uns kommen. Sie wollen eine vollwertige Ausbildung. Diese stellen wir ihnen auch zur Verfügung. Das entspricht den Erwartungen der Menschen, die freiwillig zu uns kommen. Das ist militärisch sinnvoll. Es ist rechtlich in jeder Hinsicht abgesichert und legitim. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir bleiben bei diesem Themenbereich. Ich rufe die Frage 24 der Abgeordneten Margit Stumpp auf: Mit welcher Begründung ist Minderjährigen, ein Personenkreis, dem das nationale Wahlrecht nicht zuerkannt wird, die Verantwortung des Dienstes an der Waffe zuzumuten? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, ich antworte Ihnen wie folgt: Die jungen Menschen, die zum Zeitpunkt ihres Diensteintritts das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – da wiederhole ich mich –, haben sich vor dem Hintergrund ihres Rechts auf freie Berufswahl nach Artikel 12 des Grundgesetzes freiwillig für einen Dienst bei der Bundeswehr entschieden. Insofern stellt sich die Frage nach der Zumutbarkeit nicht. Um das noch einmal zu erläutern – Sie fragen, wie wir begründen, dass Minderjährigen der Dienst an der Waffe zuzumuten ist –: Es geht nicht darum, dass wir Menschen zwingen, Dienst an der Waffe zu leisten, sondern es geht um Menschen, die ihr Recht auf freie Berufswahl in diesem Sinne wahrnehmen. Von der daher stellt sich die Frage der Zumutbarkeit nicht. Aber die Bundeswehr ist sich gleichwohl der aus der Einstellung junger Menschen erwachsenen Verantwortung ausdrücklich bewusst. Der Schutz von unter 18-jährigen Freiwilligen hinsichtlich ihrer Entscheidung über den Eintritt in die Streitkräfte ist unter anderem durch die notwendige Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter und durch das zwingende Erfordernis der Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses als verbindlicher Nachweis ihres Alters sichergestellt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für mich stellt sich angesichts der Verantwortung die Frage der Zumutbarkeit für Minderjährige schon. Aber da Sie das für zumutbar halten, frage ich: Inwiefern sehen Sie dann einen Bedarf an erweiterten Schutzkonzepten an den jeweiligen Standorten der Bundeswehr? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich weiß nicht, was Sie unter „erweiterten Schutzkonzepten“ verstehen. Aber vielleicht kann ich Ihre Frage dadurch beantworten, dass ich noch einmal ausführe, was ich eben zu den Schutzvorschriften kurz angedeutet habe. Für freiwillig Wehrdienstleistende besteht insbesondere gemäß § 58h Absatz 2 des Soldatengesetzes die Möglichkeit, während der sechsmonatigen Probezeit das Wehrdienstverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden. Darüber hinaus können sie auch nach Ablauf der Probezeit – ebenfalls gemäß § 58h Absatz 1, in Verbindung mit § 75 Absatz 2 Nummer 1 des Soldatengesetzes – ihre Entlassung beantragen. Das gilt selbstverständlich für minderjährige Soldatinnen und Soldaten an allen Standorten. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte präzisieren: Es gibt eine Empfehlung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Umsetzung von Schutzstandards für Minderjährige in Bundeswehreinrichtungen. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wird sie von der Regierung umgesetzt, oder ist deren Umsetzung in Planung? Sie scheinen von dieser Empfehlung keine Kenntnis zu haben. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, Sie können davon ausgehen, dass die Bundesregierung von diesem Beschluss und selbstverständlich allen anderen Beschlüssen der entsprechenden Kommission und auch des Plenums des Deutschen Bundestages Kenntnis hat. Der Deutsche Bundestag selbst beschließt ja den Rechtsrahmen, in dem die Regierung handelt. Sie wissen, dass die Bundesregierung bei ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist. Dieses Parlament setzt den Rechtsrahmen für das Handeln der Bundesregierung. Das heißt, es ist sozusagen eine Frage an Sie, an uns selbst. Die Bundesregierung ist nicht die Zuständige, um Gesetze oder Regelungen zu ändern; wir handeln in dem bestehenden Rechtsrahmen. Wir sind davon überzeugt, dass wir in diesem Rechtsrahmen ein guter Arbeitgeber und vor allem ein attraktiver Arbeitgeber sind. Das beweisen insbesondere die Zugänge, die wir haben, natürlich ganz überwiegend von Erwachsenen, aber zu einem geringen Teil eben auch von Minderjährigen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben nicht die Möglichkeit, weiter zu fragen. – Aber es gibt noch eine weitere Nachfrage. Zaklin Nastic (DIE LINKE): Vielen Dank. – Laut Definition sind alle, die unter 18 sind und an der Waffe üben, Kindersoldatinnen und -soldaten. Wenn man erst mit 18 Jahren alleine Auto fahren darf und voll geschäftsfähig ist, frage ich Sie, ob es wirklich dem Schutz von Minderjährigen entspricht, wenn man schon mit einem Minderjährigen an der Waffe übt. Vizepräsidentin Petra Pau: Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, es gibt keine mir bekannte Definition von Kindersoldaten. Die UN-Kinderrechtskonvention bezeichnet als Kinder all diejenigen, die unter 18 sind; das ist richtig. Gleichwohl – da wiederhole ich mich – erlaubt es die gleiche Konvention den Staaten, Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, zu den Streitkräften einzuziehen. Das deutsche Recht erlaubt dies ausdrücklich nicht; es erlaubt nur den freiwilligen Dienst in unseren Streitkräften. Wie Sie wissen, wird niemand gegen seinen Willen eingezogen. Unser Recht erlaubt nur den freiwilligen Dienst in den Streitkräften nach der Vollendung des 17. Lebensjahres. Nach unserem Jugendschutzgesetz sind Kinder Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihnen steht es frei, für 17-Jährige in der politischen Auseinandersetzung das Wort „Kindersoldaten“ zu verwenden; aber Sie wissen, dass alle zu Recht geführten politischen Debatten und dass alle ausgesprochenen politischen Verurteilungen des Einsatzes von Kindersoldaten irgendwo auf der Welt sich nicht auf 17-Jährige beziehen, die freiwillig in Deutschland Wehrdienst leisten. Es ist absurd, einen solchen Vergleich herzustellen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches. Die Frage 25 des Abgeordneten Dr. Friesen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird entsprechend unseren Regeln schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Norbert Barthle zur Verfügung. Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar auf: Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen einer Antwort aus dem Bundesumweltministerium auf meine schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 19/317, in der erklärt wird, dass wegen des kurzen Zeitraums seit Bestehen des Programms noch keine Anträge von Kommunen auf Förderungen aus dem Sofortprogramm zur Luftreinhaltung eingegangen sind, und der Tatsache, dass der Bundesverkehrsminister einen Tag später, am 20. Dezember 2017, öffentlich erklärte (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/168-schmidt-unbuerokratische-hilfe-kommunen.html), dass an jenem Tag 60 Kommunen Fördermittelbescheide zur Förderung im Rahmen des genannten Programms erhalten haben, und teilt die Bundesregierung die Meinung, dass dies den Eindruck fehlender Abstimmung über grundlegende Fragen und Vorgänge innerhalb der Bundesregierung erweckt? Bitte, Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Gelbhaar, die Antwort lautet wie folgt: Sowohl die Aussagen in der Pressemitteilung vom 20. Dezember 2017 als auch die Antwort der Bundesregierung auf Ihre schriftliche Frage 89 auf Drucksache 19/317 sind richtig. Mit den am 20. Dezember 2017 überreichten Förderbescheiden unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Erstellung von Masterplänen. Das Sofortprogramm Saubere Luft selbst beinhaltet dagegen Förderprogramme zur Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort. Ausschließlich auf diese konkreten Maßnahmen vor Ort bezog sich die Antwort auf die schriftliche Frage 89. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär Barthle, gehe ich zum einen recht in der Annahme, dass das für den Beobachter des Handelns der Bundesregierung zumindest uneindeutig wirkt, so als ob die eine Hand nicht weiß, was die andere tut? Zum anderen: Sie kennen die Relevanz dieser Frage. Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe sind Ihnen ein Begriff; sie sollen im Februar zur Entscheidung gelangen. Mit so halbherzigem Handeln der Bundesregierung – ich sage nur: Konzepterstellung – werden Sie die Kommunen nicht in die Lage versetzen können, die Gerichte zu überzeugen, dass das ausreicht, um die Luftreinhaltung in den Städten zu organisieren und damit – das ist ja ihr Begehr – Fahrverbote zu umgehen. Deswegen noch einmal die Frage: Ist das das Handeln der Bundesregierung, das Sie vorschlagen und das Sie fortsetzen wollen, oder kommt da noch etwas, was mehr ineinandergreift? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, das Bestreben der Bundesregierung ist eindeutig darauf ausgerichtet, dass wir möglichst schnell und möglichst unbürokratisch den Kommunen vor Ort helfen können, die betroffen sind. Betroffen sind diejenigen Kommunen, deren Grenzwerte im Jahresschnitt über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft liegen. Diese Kommunen sind auch antragsberechtigt. Wir haben als Bundesregierung in sehr einheitlichem Vorgehen in Abstimmung mehrerer Ressorts beschlossen, dass wir die Kommunen bei der Erstellung von Masterplänen unterstützen. Das Sofortprogramm Saubere Luft setzt aber nicht in jedem Fall einen Masterplan voraus. Vielmehr sind in diesem Sofortprogramm unterschiedlichste Förderinstrumentarien gebündelt, um möglichst schnell und unbürokratisch helfen zu können, sodass in manchen Fällen zunächst ein Masterplan erforderlich ist, in anderen aber nicht. Wir machen unterschiedliche Förderaufrufe in verschiedenen Zeitabständen, um möglichst schnell, direkt und unbürokratisch dazu beizutragen, dass nicht nur die Masterpläne erstellt werden, sondern dass auch konkrete Maßnahmen vor Ort gefördert werden. Diese Sofortmaßnahmen beziehen sich auf verschiedene Sachverhalte. Das ist einerseits die Elektrifizierung der Verkehre und der dazu notwendigen Ladeeinrichtungen; das ist andererseits zum Beispiel die Nachrüstung von Dieselbussen im öffentlichen Personennahverkehr mit entsprechenden Abgasbehandlungssystemen, und das sind vor allem die Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme. Das ist der Schwerpunkt, der aus dem 1 Milliarde Euro umfassenden Paket resultiert, das beschlossen wurde, um den Kommunen vor Ort möglichst schnell helfen zu können. Vizepräsidentin Petra Pau: Bevor Sie das Wort zur zweiten Nachfrage bekommen, ein Hinweis: Die optischen Zeichen sind nicht nur zur Orientierung derjenigen gedacht, die uns zuhören und beobachten, sondern sollen auch eine Hilfestellung für Fragestellerinnen und Fragesteller wie für Antwortende sein, damit sie rechtzeitig zum Schluss kommen. – Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich verstehe schon, dass Herr Barthle weit ausholen musste; das, was er vorgetragen hat, war zwar definitiv viel, aber es war weder schnell noch unbürokratisch. Deswegen frage ich noch einmal. Das Diesel-Gate und die Luftverschmutzung in den Städten sind nicht erst seit zwei oder drei Monaten bekannt, sondern schon deutlich länger. Was tun Sie, um schnell und unbürokratisch die Kommunen in die Lage zu versetzen, bei den anstehenden Gerichtsverhandlungen darzustellen, dass sie in der Lage sein werden, die Grenzwerte für die Luftverschmutzung einzuhalten? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Nochmals, Herr Kollege Gelbhaar: Das Handeln der Bundesregierung, um diese Grenzwertbelastungen zu reduzieren, ist äußerst schnell und zügig erfolgt. Ein Teil bezieht sich darauf, dass die Kommunen zunächst einmal Masterpläne entwickeln müssen, um selbst darstellen zu können, was vor Ort notwendig ist, um die Schadstoffbelastung in der Luft zu reduzieren. Der andere Teil bezieht sich darauf, dass wir einerseits bestehende Förderinstrumentarien – wir fördern ja nicht erst seit gestern zum Beispiel die Elektromobilität – anpassen, was die Förderkriterien anbelangt, und andererseits auch die Mittel dafür aufstocken. Insofern handeln wir durchaus sehr schnell und unbürokratisch. Dass das Ganze für außenstehende Betrachter nicht übersichtlich erscheint, will ich gerne zugestehen. Aber das liegt daran, dass wir einerseits bereits bestehende Förderinstrumentarien nutzen und andererseits für neue Tatbestände wie zum Beispiel die Nachrüstung von Bussen neue Förderinstrumente schaffen. Dafür müssen zuerst die notwendigen Kriterien erarbeitet werden. Hier befinden wir uns in der Ressortabstimmung. Noch ist nicht alles beendet. Aber wir sind auf einem guten Weg – auch dort, wo es sich um neue Tatbestände handelt –, möglichst schnell so weit zu sein. In dem angesprochenen Fall wollen wir am Ende dieses Monats unsere Förderrichtlinien veröffentlichen, damit dann vor Ort das Geld möglichst schnell abfließen kann und Maßnahmen ergriffen werden können, um das Ziel zu erreichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat der Kollege Lenkert das Wort. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär, wie mein Vorredner schon andeutete, wird es sehr schwierig sein, die angesprochenen Maßnahmen vor entsprechenden Gerichtsentscheidungen umzusetzen. Deswegen lautet meine Frage: Planen Sie weitere Gespräche mit der Automobilindustrie und auch, Druck auf sie auszuüben, sodass zum Beispiel Wartungszyklen verkürzt werden, AdBlue kostenfrei nachgefüllt wird und die Software in den Automobilen so gestaltet wird, dass dieses Mittel öfter eingespritzt wird? Planen Sie eine Kostenübernahme durch die Automobilindustrie, oder ist das für Sie kein Thema? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege, Sie sprechen eine Reihe von Fragen an, mit denen sich die vier von uns eingesetzten Expertengruppen befassen. Diese haben schon mehrfach getagt. Nicht alle Expertengruppen sind schon am Ende ihrer Arbeit angelangt. Aber demnächst werden alle einen Endbericht vorlegen. Dabei befassen sich diese Expertengruppen genau mit den von Ihnen angesprochenen Fragen: Welche Nachrüstungen sind technisch machbar, und zwar nicht nur bei der Software, sondern auch bei der Hardware? Bei welchen Fahrzeugen bringen Nachrüstungen wie viel? Wer trägt die Kosten? – Über all diese Fragen wird in den Expertengruppen intensiv beraten. Wie gesagt, wir sind schon kurz vor dem Ziel und können bald Ergebnisse vorlegen. Vizepräsidentin Petra Pau: Eine weitere Nachfrage zu diesem Themenbereich stellt der Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ich habe einer Pressemeldung entnommen, dass der geschäftsführende Minister Schmidt und Frau Ministerin Hendricks einen Brief an die EU-Kommission gerichtet haben mit der Bitte, das gegen Deutschland wegen der zu hohen Stickoxidbelastungen in unseren Innenstädten anhängige Vertragsverletzungsverfahren einzustellen, da das Problem – so habe ich das dem Pressetext entnommen – gelöst sei bzw. kurzfristig gelöst werde. Ich bitte Sie, mir darzulegen, aufgrund welcher Ergebnisse, Messwerte oder Gutachten Sie zu der Einschätzung kommen, dass das Problem der Stickoxidbelastungen in unseren Innenstädten so weit gelöst ist, dass die EU-Kommission das notwendige Vertragsverletzungsverfahren einstellen kann. Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Krischer, es ist richtig, dass es einen gemeinsamen Brief der Umweltministerin Frau Hendricks und des geschäftsführenden Verkehrsministers Christian Schmidt an die EU-Kommission gegeben hat mit der Bitte, das Vertragsverletzungsverfahren dahin gehend zu prüfen, ob die Maßnahmen, die wir bereits eingeleitet haben und die schon Wirkung erzielen, ausreichend sind, um die Grenzwerte rechtzeitig zu unterschreiten, sodass die entsprechenden Urteile nicht einschlägig sind und nicht umgesetzt werden müssen. Ich will darauf hinweisen, dass wir mit der Automobilindustrie zum Beispiel verabredet haben, 5,3 Millionen der aktuell in Deutschland zugelassenen Diesel-Pkws in den Schadstoffklassen 5 bis 6 zu optimieren. Mit einer solchen Optimierung wird bei diesen Fahrzeugen eine Reduktion der NOx-Emissionen um 25 bis 30 Prozent erreicht. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!) Wir haben weitere Nachrüstmaßnahmen auf dem Schirm. Es gibt ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die wir in die Wege geleitet haben und die in der Addition zu einer Reduzierung der NOx-Emissionen in den Städten beitragen können. Das lässt sich am Beispiel der Stadt Stuttgart nachweisen. Während der letzten Feinstaubalarmphase wurden dort die Grenzwerte für NOx nicht überschritten. Vizepräsidentin Petra Pau: Weitere Nachfragen zu dieser Frage sehe ich nicht. Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar auf: Wie schätzt die Bundesregierung bezugnehmend auf ihre Antwort auf meine schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 19/189 sowie auf die Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf meine inoffizielle Nachfrage per E-Mail vom 4. Januar 2018 die mindestens 20 schwerwiegendsten Mängel (in Bezug auf zeitliche Verzögerung und zusätzlichen Kostenaufwand, die diese verursachen werden) an der Baustelle des Flughafens Berlin Brandenburg unabhängig von anderen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ein, und wie schätzt die Bundesregierung die dadurch entstehenden Mehrkosten ein? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Gelbhaar, die Antwort zu dieser Frage lautet wie folgt: Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat in der Aufsichtsratssitzung am 15. Dezember 2017 bekannt gegeben, dass sie die Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg im Oktober 2020 vorsieht. Die Festlegung auf diesen Inbetriebnahmetermin erfolgte nach Aussage der Geschäftsführung nach ausführlicher Prüfung und Risikobewertung. Zudem seien die Errichterfirmen der technischen Gebäudeausrüstung, die für die Abarbeitung der einzelnen Sachthemen wie Brandschutz, Türen und Sprinkler tätig sind, in den von der FBB überarbeiteten Terminplan eingebunden. Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht der Geschäftsführung zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Befassung der Gesellschafter der FBB mit diesem Sachverhalt ist in der nächsten Gesellschafterversammlung im Februar 2018 vorgesehen. Die finanzierungsrelevante Gesamtkostenprognose für die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des BER wird nach Mitteilung der FBB aufgrund der aktuellen Terminplanung neu bewertet. Ein sich daraus ergebender Mehrbedarf soll vom Aufsichtsrat im März 2018 beraten werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staatssekretär Barthle, mir sind die Äußerungen und Verkündungen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sehr wohl bekannt und bewusst. Deswegen zielte die Frage nicht darauf ab, noch einmal darzustellen, was die Flughafengesellschaft zu dem Thema BER verkündet. Vielmehr möchte ich wissen, zu welcher Einschätzung die Bundesregierung aus eigener Erkenntnis oder aufgrund der Überprüfung der Erkenntnisse der Flughafengesellschaft gelangt ist, was die Mehrkosten und die Mängel anbetrifft. Mir ist vollkommen klar, dass sich die Gesellschafter im Februar zusammensetzen. Aber ich will wissen: Mit welcher Einstellung geht die Bundesregierung zu diesem Treffen? Was will sie dort verkünden? Was will sie dort erreichen? Auf welcher Grundlage wird sie dort Stellung nehmen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Bei diesem Treffen wird eruiert werden, welche Auswirkungen die Zeitverzögerungen und notwendige Nacharbeiten haben, in welchem Umfang Mehrkosten entstehen. Im Aufsichtsrat wird sicherlich auch darüber gesprochen werden müssen, wie diese Mehrkosten gedeckt werden können. Aus Sicht der Bundesregierung wird es zunächst darum gehen, die Eigenmittel in Anspruch zu nehmen. Darüber hinausgehende Finanzierungsmodelle müssen in Abhängigkeit der jeweiligen Konditionen geprüft werden. Für uns als Bundesregierung ist die Liquidität der Gesellschaft zunächst einmal gesichert; das gilt zumindest für den absehbaren Zeitraum bis Ende 2019 bzw. 2020. Was darüber hinausgeht, muss im Aufsichtsrat und in den entsprechenden Gremien beraten und detailliert festgelegt werden. Uns als Bundesregierung ist bekannt, dass ein neuer Finanzplan erarbeitet und vorgelegt werden soll. Wie dieser aussieht, können wir jetzt noch nicht beurteilen und auch nicht kommentieren. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage bezüglich der Mängel nach: Hält die Bundesregierung nach eigener Einschätzung den aktuellen Zeitplan der Fertigstellung des BER für belastbar? Steht sie dahinter, oder wird sie dies künftig stärker als bisher hinterfragen? Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass ein neuer Eröffnungstermin benannt worden ist, der fachlich geprüft wurde. Ich gestehe Ihnen aber zu, dass man mit diesem Projekt gewisse Erfahrungen gemacht hat und deshalb die Glaubwürdigkeit von Eröffnungsterminen auch nach fachlich sorgfältiger Prüfung nicht immer gegeben war. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Frage 28 der Abgeordneten Lisa Paus, die Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Stephan Kühn und die Fragen 31 und 32 des Abgeordneten Matthias Gastel sollen schriftlich beantwortet werden. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter zur Verfügung. Die Fragen 33 und 34 der Abgeordneten Sabine Zimmermann werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zur Frage 35 der Abgeordneten Lisa Badum: Mit welchen späteren Maßnahmen und in welchen Sektoren möchte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der aufgrund des Aufgebens der Klimaziele für 2020 notwendigerweise steilere Reduktionspfad von CO2 bewältigt wird, der notwendig ist, um das „Unter-2-Grad-Ziel“ der Pariser Klimakonferenz zu erreichen? Bitte, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrte Frau Kollegin, zu laufenden Sondierungs- bzw. Koalitionsverhandlungen zwischen Parteien im Rahmen der Bildung einer Bundesregierung nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben die Möglichkeit, nachzufragen. Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, wenn Sie dazu keine Stellung nehmen möchten, nehme ich Bezug auf eine Antwort auf eine schriftliche Frage, die ich von Ihrem Kollegen Machnig aus dem Wirtschaftsministerium erhalten habe. Er hat mir geschrieben: Die Klimaschutzziele können wir nur erreichen, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. – Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung bisher aus dieser Erkenntnis gezogen? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Die Bundesregierung hat bisher beschlossen, dass 2,7 Gigawatt Kraftwerksleistung aus der Braunkohle in die sogenannte Reserve überführt werden. Somit hat die Bundesregierung schon in der vergangenen Legislatur Schritte für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung eingeleitet. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben die Möglichkeit zu einer zweiten Nachfrage. Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, halten Sie diese Maßnahmen für ausreichend, um die Klimaziele für 2020, etwa das 2-Grad-Ziel, noch zu erreichen? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrte Kollegin, das im Pariser Klimaabkommen festgelegte „Unter-2-Grad-Ziel“ – im Abkommen wird darüber hinaus ein 1-5-Grad-Ziel angestrebt – bezieht sich auf einen anderen Zeitpunkt, nicht auf 2020. Wir sind mit dem Klimaschutzplan 2050 dabei, die Klimaschutzziele, die im Pariser Klimavertrag völkerrechtlich festgelegt sind, zu erreichen. Ein Meilenstein wird das Jahr 2030 sein. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat der Kollege Krischer das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, Sie haben eben gesagt, dass Sie nicht zu laufenden Sondierungsverhandlungen Stellung nehmen; das ist verständlich. Mich würde aber interessieren: Hält die Bundesregierung das Klimaschutzziel 2020 – das war ja bis vor kurzem ihre Position – für erreichbar? Ist das nach wie vor die Position der Bundesregierung? Oder ist die Bundesregierung zu der neuen Erkenntnis gekommen, dass das Klimaschutzziel 2020 nicht mehr zu erreichen ist? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Kollege Krischer, Sie wissen, dass wir zu Beginn der letzten Legislatur Bilanz gezogen haben, wie man das Klimaziel 2020 erreicht, und dass wir ein Aktionsprogramm beschlossen haben, in dem einzelne Maßnahmen enthalten sind, um dieses Ziel zu erreichen. Sie kennen auch die Berichte dazu, aus denen hervorgeht, wo wir stehen. Dieses Ziel zu erreichen, ist sicherlich schwierig; aber das 2020-Ziel als solches ist immer noch aktuell. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Fischer das Wort. Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage zur Reduktion des CO2-Austoßes nach. Es gab im letzten Jahr einen Summit in Paris. Daran hat die geschäftsführende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks teilgenommen. Mich würde interessieren, ob sie dort Verpflichtungen eingegangen ist und, wenn ja, welche. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Es gab diesen Summit in Paris. Die Ministerin hat sich dazu geäußert. Es gibt hierzu auch eine schriftliche Frage und eine Antwort darauf. Nicht die Bundesregierung als solche, sondern die Bundesministerin hat sich dazu bekannt, es zu prüfen. (Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/CSU]: Also wurden keine Verpflichtungen eingegangen!) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich habe noch zwei Wortmeldungen zu dieser Frage. Die lasse ich auch zu. Die erste Nachfrage stellt der Kollege Lenkert. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, es ist bekannt geworden, dass beim Fracking bis zu 10 Prozent des Methans, das bei der Förderung gewonnen wird, in die Atmosphäre entweichen. Das bedeutet natürlich einen extremen Klimaschaden. Inwiefern sieht die Bundesregierung, wenn sie schon die aktuellen Klimaschutzziele aufgegeben hat, die Möglichkeit, wenigstens ein Fracking-Verbot in der Bundesrepublik durchzusetzen, damit kein zusätzliches Methan in die Atmosphäre entweicht? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Kollege Lenkert, Sie waren in der letzten Legislatur dabei. Die Bundesregierung hat ein Fracking-Gesetz beschlossen, das das im Prinzip genau regelt. Vizepräsidentin Petra Pau: Die letzte Nachfrage stellt die Kollegin Lemke. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, in den letzten Tagen kursierten Berichte darüber, dass Teile der Verhandlungsteams von SPD, CDU und CSU das Klimaschutzziel 2020 faktisch für nicht mehr erreichbar halten. Ich weiß, das können oder wollen Sie nicht kommentieren – das ist völlig in Ordnung –; aber ich will mich noch einmal vergewissern, dass Sie hier eben erklärt haben, auch in Anwesenheit des Bundeskanzleramts, dass die Bundesregierung das Klimaschutzziel 2020 sehr wohl noch für erreichbar hält. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrte Frau Kollegin Lemke, ich interpretiere nicht, was Parteien untereinander vereinbaren, (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geschenkt!) auch wenn ich einer Partei angehöre. Wir haben immer noch eine geschäftsführende Bundesregierung, und es ist nichts anderes beschlossen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage war, ob Sie es für erreichbar halten!) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir sind jetzt allerdings nicht im bilateralen Austausch, sondern in der Fragestunde, Kollegin Lemke. Wir kommen zur Frage 36 der Abgeordneten Lisa Badum: Welche zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Hochwasser- und Küstenschutzes unternimmt die Bundesregierung angesichts der jüngsten Prognose des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (http://advances.sciencemag.org/content/4/1/eaao1914.full), der zufolge sehr schnell Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen bereitgestellt werden müssen, um der für die 2040er-Jahre prognostizierten direkten Betroffenheit von 700 000 Menschen in Deutschland durch Überschwemmungen zu begegnen? Bitte, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrte Frau Kollegin Badum, aktuell analysiert die Bundesregierung die Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hinsichtlich der für Deutschland angewandten Methodik und der verwendeten Daten zur Modellierung. Die Studie ist global angelegt und erfordert daher weltweit einheitlich strukturierte Daten. Auf der regionalen Ebene liegen für Deutschland aus vielen Studien und Aktivitäten insbesondere zum Schutzniveau detailliertere Erkenntnisse vor. Die in der erwähnten Studie benannten Tendenzen sind Bund und Ländern bekannt. Bereits im Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie aus dem Jahr 2015 werden die Auswirkungen des Klimawandels im Hinblick auf Hochwasser thematisiert. Der Bericht stellt fest, dass in naher Zukunft, in den Jahren 2021 bis 2050, und insbesondere dann auch in ferner Zukunft, in den Jahren 2071 bis 2100, die Häufigkeit und die Intensität solcher Ereignisse durch den erwarteten Anstieg der Winterniederschläge und der Zahl der sommerlichen Starkregenereignisse zunehmen können. Nach dem Grundgesetz liegt die Zuständigkeit für die Hochwasservorsorge in Deutschland bei den Ländern. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschland beim Hochwasserschutz für die Zukunft strukturell gut aufgestellt ist, da die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes in Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie klare und auch feste Strukturen für das Hochwasserrisikomanagement der Länder vorschreiben. Demnach müssen die Länder das Hochwasserrisiko an Flüssen und an der Küste regelmäßig neu bewerten, wobei auch veränderte Niederschlagsmengen bzw. die Auswirkungen eines Meeresspiegelanstiegs eingerechnet werden. Die zuständigen Landesbehörden wählen dann die notwendigen Maßnahmen aus und entwickeln sie, wenn nötig, weiter. Seit diesem Jahr gilt zudem das zweite Hochwasserschutzgesetz. Damit wurden die Anforderungen an hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge erhöht, um Schäden durch künftige Hochwässer vorzubeugen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Heizöltanks in Hochwassergebieten nicht mehr vorkommen. Die Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel ist insofern ein elementarer Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements. Der Bundesregierung ist kein über die bestehenden Maßnahmenplanungen der Länder, die einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont bis nach dem Jahr 2030 umfassen, hinausgehender Bedarf an Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements an Flüssen und Küsten bekannt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Schwarzelühr-Sutter, offensichtlich ist Ihnen die Notwendigkeit bekannt, hier Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Wir brauchen nicht bis zum Jahr 2070 zu warten. Wir hatten bereits Schwerwettereignisse, und wir haben sie. Wir hatten beispielsweise in Deggendorf in Bayern eine schwere Überschwemmung mit Schäden in Höhe von 500 Millionen Euro. Es gibt Menschen, die noch Jahre danach unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden. Es scheint mir also nicht so zu sein, dass national die Sicherheit der Menschen gewährleistet ist und die Länder diese Aufgabe ausreichend wahrnehmen, aus welchem Grund auch immer sie dies nicht tun. Ich frage mich: Wann entscheidet sich der Bund, hier die Verantwortung zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass Menschen nicht zu Hochwasseropfern werden? Wann werden Sie dafür konkret Gesetze erlassen bzw. Finanzierungen bereitstellen? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrte Frau Kollegin, das hat der Bund beschlossen, und zwar sehr zügig. Es gibt ein Nationales Hochwasserschutzprogramm, gemeinsam mit den Ländern, und es werden hierzu auch Mittel zur Verfügung gestellt. Teilweise braucht das natürlich einen Planungsvorlauf. Die Länder planen unterschiedliche Maßnahmen. Es wurden bereits Mittel im Haushalt eingestellt und auch Mittel abgerufen. Insofern teile ich Ihre Auffassung nicht. Die Bundesregierung hat vielmehr zusammen mit den Ländern bereits Maßnahmen getroffen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern zeigt denn diese Prognose des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung – die Sie aktuell analysieren; das haben Sie ja berichtet –, dass der Handlungsbedarf noch dringlicher ist, als von der Bundesregierung vorher gedacht wurde? Ich sage einmal: Die Klimakrise an sich ist von der Bundesregierung nicht ausreichend bearbeitet worden. Insofern denke ich, dass in der Prognose möglicherweise neue Erkenntnisse enthalten sind, die neue Handlungen zur Folge haben. Oder wollen Sie trotz der neuen Studie die Hände einfach in den Schoß legen, weil Sie eine Aufforderung zum Handeln nicht sehen? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Ich bitte, zu berücksichtigen, dass die Klimaerwärmung kein nationales Problem ist, sondern ein globales. Die Bundesregierung hat sehr wohl bereits sehr früh Maßnahmen ergriffen. Deswegen gibt es auch den sogenannten Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Darin sind Maßnahmen beschrieben, die sich nicht nur auf den Hochwasserschutz beziehen, sondern zum Beispiel auch auf entsprechendes Bauen und die erforderliche Vorsorge. Wie in Zukunft Städte und Kommunen geplant werden, liegt natürlich in der Hoheit der Länder und der Kommunen; es kommt darauf an, was die Länder erlassen und wo die Kommunen beispielsweise neue Baugebiete ausweisen. Auch das ist in diesem Fortschrittsbericht berücksichtigt. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat Ralph Lenkert das Wort. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Frau Staatssekretärin, haben Sie in Ihren Gesprächen mit den Ländern inzwischen Ergebnisse in Bezug darauf erzielt, wann endlich eine Angleichung der verschiedenen Hochwasserwarnstufen erfolgt? In Thüringen haben wir drei Warnstufen, in anderen Bundesländern sind es vier, was für die Information relativ schwierig ist. Die nächste Frage: Inwieweit haben Sie mit den Bundesländern vereinbart, dass die Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen auch außerhalb des eigenen Bundeslandes zur Hilfe des eigenen Bundeslandes erfolgen kann? Zum Beispiel ist es manchmal günstiger, in Thüringen Hochwasserschutz zu finanzieren, um Sachsen-Anhalt zu schützen. Das ist aber aus haushaltsrechtlichen Gründen bisher nicht möglich. Inwieweit sind da Änderungen angedacht, damit man den effizientesten, für alle Steuerzahler günstigsten und besten Weg des Hochwasserschutzes wählen kann und nicht den nehmen muss, der nach Haushaltsrecht möglich, aber ineffizient ist? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Kollege Lenkert, ich glaube, ein wirklich guter Fortschritt war, dass sich durch das Nationale Hochwasserschutzprogramm Oberlieger und Unterlieger länderübergreifend verständigen können und verständigt haben. Dazu hatten wir im Deutschen Bundestag auch eine Expertenanhörung. Zur Finanzierung: Der Bund übernimmt über einen Sonderrahmenplan 60 Prozent und unterstützt die Länder, obwohl Hochwasserschutz eigentlich Länderaufgabe ist. Dass sich die Länder untereinander verständigen, davon gehe ich aus. Das geschieht auch auf der Umweltministerkonferenz. Wir sind in einem regen Austausch. Die Antwort zu den Hochwasserwarnstufen muss ich Ihnen nachliefern; es tut mir leid. Das bekommen Sie von mir schriftlich nachgereicht. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir bleiben beim Thema Hochwasser. Ich rufe die Frage 37 der Abgeordneten Steffi Lemke auf: Welche Kosten erwartet die Bundesregierung durch vermehrte Hochwasserereignisse bzw. die Anpassung daran für Bürgerinnen und Bürger, Bund und Länder, wenn, wie durch eine aktuelle Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung („Adaptation required to preserve future high-end river flood risk at present levels“, http://advances.sciencemag.org/content/4/1/eaao1914.full) prognostiziert, in Zukunft ohne massive zusätzliche Maßnahmen 710 000 Menschen in Deutschland von den stärkeren Hochwasserereignissen betroffen sein könnten, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer Nichterfüllung des deutschen Klimaziels für 2020 aus der Erkenntnis, dass eine Anpassung an Hochwasserrisiken vielerorts schwierig wird, wenn die globale Temperatur um mehr als 2 Grad Celsius steigt? Bitte, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrte Frau Lemke, ich kann meine Antwort auf die Frage von Frau Badum noch einmal wiederholen; denn ich würde auf diese Frage das Gleiche antworten. Wir können aber auch gleich zur Nachfrage kommen. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, ich würde sie gern hören. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie wünschen, dass die Antwort noch einmal gegeben und ins Protokoll aufgenommen wird. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin mir nicht sicher, ob präzise die gleiche Antwort noch einmal kommt. Vielleicht könnte man sich beim nächsten Mal in einem solchen Fall darauf vorbereiten, darum zu bitten, die Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen. Ich kann versuchen, es noch einmal zu präzisieren. Sie haben einerseits dargestellt, dass der Bund inzwischen Mitverantwortung für den Hochwasserschutz übernimmt. Das finde ich auch richtig; es ist überfällig gewesen. Wir sind in der Tat ein paar Schritte vorangekommen, auch was die Verständigung zwischen Unter- und Oberliegern angeht. Da gibt es positive Fortschritte. Ich sehe deshalb den Bund und die Länder durchaus, wie auch Sie es ausgeführt haben, gemeinsam in der Verantwortung. Da sind die Grenzen, die die Verfassung auferlegt hat, inzwischen längst überschritten. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Kollegin, versuchen Sie einmal, auf ein Fragezeichen hinzusteuern. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, das mache ich. Ich wollte uns allen die Doppelantwort ersparen und habe deshalb kurz ausgeholt. Ich komme jetzt zu meiner Frage. Wir haben quasi eine neue Hiobsbotschaft bekommen: Es werden noch stärkere Hochwasser erwartet. Ich würde gerne wissen, was Sie an Kostensteigerungen für die Länder, für den Bund, für die Bürgerinnen erwarten oder, wenn Ihnen diesbezüglich noch keine Informationen vorliegen, wie der Plan der Bundesregierung ist, Kostenschätzungen vorzunehmen. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Es ist natürlich sehr schwierig, weil jedes Ereignis – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich – andere Auswirkungen hat und unterschiedliche Kosten verursacht. Deshalb ist es sehr schwierig, dort eine konkrete Kostenschätzung vorzunehmen. Ich habe in der Antwort zuvor auch betont, dass die Länder dies im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Hochwasserrisikomanagements immer wieder neu bewerten. In diesem Zusammenhang konkrete Zahlen zu nennen und eine Kostenschätzung vorzunehmen, ist sehr schwierig, auch weil niemand weiß, wann welches Ereignis eintritt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben die Möglichkeit einer zweiten Nachfrage. Bitte. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist mir ein bisschen zu ausweichend, Frau Staatssekretärin; sehen Sie mir das bitte nach. Beispielsweise gab es vor einem Jahr oder anderthalb Jahren einen Brandbrief der Küstenwachen an Nord- und Ostsee an die Bundesregierung, in dem sie darauf hinwiesen, dass infolge des ansteigenden Hochwasserspiegels zusätzliche Hochwasserschutzmaßnahmen an den Küsten notwendig seien. Ich entnehme Ihrer Antwort, dass auch noch keine Berechnungen zur Erhöhung der Deiche vorgelegt worden sind. Das ist hinterher relativ leicht zu berechnen. Deshalb möchte ich meine Frage wiederholen, wie die Bundesregierung diesbezüglich in einigen Monaten zu Abschätzungen kommen wird, ob Sie dieses Thema überhaupt verfolgen oder sagen: Ist halt so! Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrte Kollegin Lemke, es ist natürlich ein Unterschied, ob man Kosteneinschätzungen infolge der Klimaveränderung vornehmen muss – darauf zielte Ihre Frage – oder ob der Küstenschutz und die Deiche an Nord- und Ostsee konkret angesprochen werden. Dieser Frage werde ich gern nachgehen, aber das ist schon ein Unterschied. Ihre Frage zielte ja auf das Ganze und nicht auf das, was Sie jetzt noch einmal konkretisiert haben. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Nachfrage hat Kollege Krischer das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, ich habe in Ihren ausführlichen Antworten zu diesem Themenkomplex folgenden Punkt nicht verstanden: Hält die Bundesregierung das, was derzeit im Hochwasserschutz – hauptsächlich von den Ländern aufgrund der grundgesetzlichen Zuständigkeit – getan, von der Bundesregierung mitfinanziert wird, für ausreichend, auch vor dem Hintergrund der PIK-Studie – sie stammt ja von einer Beratungsinstitution der Bundesregierung –, oder muss da in Zukunft in Kenntnis dieser Studie Ihrer Auffassung nach mehr gemacht werden? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Krischer, ich bedauere, dass Sie das nicht verstanden haben – das ist auch schwer zu verstehen –, aber die Länder werden in dem von mir eben beschriebenen Umfang bewerten, was sie für notwendig halten. Sie wissen aus Erfahrung, dass die Länder immer dann, wenn es auch etwas zu finanzieren gibt, durchaus auf die Bundesregierung zugehen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben keine Überlegungen dazu?) – Bitte? Vizepräsidentin Petra Pau: Wir sind an dieser Stelle nicht im Zwiegespräch, Kollege Krischer, daher müssen Sie Ihre weiteren Nachfragen auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Es gibt eine Nachfrage, die ich noch zulasse. Ich bitte aus Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Frage auch noch loswerden wollen, das kurz und bündig zu machen, Kollege Lenkert. Bitte. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin, in letzter Zeit häufen sich Starkregenereignisse, die teilweise hintereinanderweg die gesamte Bundesrepublik treffen. Im Jahre 2013 hat der Bundestag bei einem großen, flächendeckenden Hochwasser umfangreiche Soforthilfen beschlossen. Inwieweit plant die Bundesregierung, einen Fonds aufzulegen, um bei solchen Starkregenereignissen schnell helfen zu können? Wie ist die Situation zum Beispiel bei der Beschädigung von Bundesstraßen, von Brücken, für deren Instandsetzung die Länder Planungsleistungen erbringen und die der Bund finanzieren muss? Wird das Geld zügig bereitgestellt, oder verhält es sich wie bei der Bundesstraße 96n in Brandenburg, wo im Prinzip die Bundesmittel fehlen, um mit der Instandsetzung beginnen zu können? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sehr geehrter Herr Lenkert, erst einmal ist es so, dass wir natürlich präventive Maßnahmen wie beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm ergreifen. Wenn solche Fälle eintraten, hat die Bundesregierung – je nachdem, wie die Lage war – auch immer gehandelt. Wenn es sich um Bundesstraßen handelt, die repariert, die saniert werden müssen, kommen die Mittel vom Bund über die jeweiligen Länder, die das dann aus dem Sanierungstitel finanzieren müssen. Inwiefern die Länder hier Umschichtungen vornehmen, ist mir nicht bekannt. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Staatssekretärin. Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereiches. Wir sind auch gleich am Ende des uns selbst gegebenen Zeitbudgets. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel zur Verfügung. Ich rufe als letzte Frage die Frage 38 des Abgeordneten Kai Gehring auf: Warum und auf wessen Betreiben hat die Bundesregierung den 21. BAföG-Bericht gegenüber dem ersten Entwurf verändert, in dessen Ursprungsfassung stand, „dass eine Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie der Höchstbeträge bei den Sozialpauschalen notwendig wird“, während in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung steht, „dass eine mögliche Neufestlegung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie der Höchstbeträge bei den Sozialpauschalen eine Aufgabe der künftigen Bundesregierung ist“ (siehe „Spiegel Online“ vom 13. Dezember 2017, „Bundesregierung schiebt Bafög-Erhöhung auf“)? Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Herr Kollege Gehring, Sie haben nach dem BAföG-Bericht gefragt. Die geschäftsführende Bundesregierung ist schlussendlich zu der Position gekommen, einer inhaltlichen Festlegung der künftigen Bundesregierung nicht vorzugreifen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Die Frage zielte vor allem darauf ab, warum Ihr BAföG-Bericht zwischen Entwurf und Kabinettsbeschluss so gravierend verwässert wurde. Ich würde Sie als Vertreter der Bundesregierung jetzt aber vor allem fragen wollen: Sie haben die 25. BAföG-Novelle ja mit dem Versprechen verknüpft, es kämen 110 000 zusätzliche BAföG-Geförderte hinzu. Nun haben Sie mir in der letzten Sitzungswoche auf meine Frage ziemlich euphemistisch geantwortet, dass aufgrund Ihrer Novelle erkennbar sei, „dass der Trend sinkender Gefördertenzahlen erheblich abgeschwächt werden konnte“. Das heißt übersetzt: Statt die Gefördertenzahlen um 110 000 zu erhöhen, sind die Zahlen weiter gesunken. Wird deshalb die Bundesregierung bei künftigen Prognosen vorsichtiger sein, oder werden Sie das BAföG noch 2018 so gravierend reformieren, dass nicht mehr massenhaft junge Menschen aus der BAföG-Förderung herausfallen? Die Eltern werden ja nicht per se reicher, wenn sie mehr verdienen – Stichwort „kalte Progression“. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, Ihrer Beschreibung kann die Bundesregierung in keiner Weise zustimmen. Faktum ist, dass die letzte BAföG-Novelle erst zum Wintersemester 2016/17 in Kraft getreten ist, wenig vorher für die Schüler, sodass ihre volle Wirkung bisher noch gar nicht anhand der Zahlen zu erkennen war. Dies werden wir voraussichtlich jetzt, im Jahr 2018, wenn die Zahlen für 2017 vorliegen, schlussendlich bewerten können. Es hat im Übrigen demografische Veränderungen gegeben, gerade auch im Schülerbereich. Das spiegelt sich in den Zahlen wider. Mit der BAföG-Novelle der Koalition, die in der ausgelaufenen Legislaturperiode beschlossen worden ist, ist erreicht worden, dass die durchschnittlichen Förderbeträge für die Schüler beispielsweise allein um 8,5 Prozent gestiegen sind und für die Studierenden um durchschnittlich 3,6 Prozent. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich finde es hochinteressant, Herr Staatssekretär, dass Sie nicht einfach sagen: „Die Prognose war gänzlich falsch“, sondern dass Sie auch noch in Aussicht stellen, dass die versprochene Zahl von 110 000 zusätzlich Geförderten vielleicht irgendwann erreicht wird. Wenn das jetzt schon nicht der Fall ist, kann das aus den von Ihnen genannten Gründen schlichtweg auch gar nicht mehr gehen. Deshalb eine Nachfrage zum weiteren Reformbedarf: Es ist ja auch in der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sehr deutlich geworden, dass gerade Studierende aus Nichtakademikerfamilien aufgrund des möglichen Verschuldungsrisikos gar keinen BAföG-Antrag mehr stellen, obwohl sie anspruchsberechtigt sind. Wir haben auch immer mehr Studierende, die in Orientierungsstudiengängen sind, Kompassstudien, Teilzeitstudiengängen, die nicht entsprechend förderberechtigt sind. Dasselbe Problem stellt sich, wenn Angehörige gepflegt werden. All das wird im BAföG nicht abgebildet. Das zeigt doch, dass das BAföG überhaupt nicht mehr zur Lebensrealität der Studierenden passt. Was muss aus Ihrer Sicht getan werden, damit das BAföG diese vielfältigen Lebensrealitäten abbildet? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Aus Sicht der Bundesregierung ist das BAföG eine ganz wesentliche Grundlage für Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. Wenn Sie sich die Zahlen insgesamt anschauen, merken Sie, dass wir in den letzten Jahren weiter steigende Studierendenzahlen hatten. Kaum ein anderes Land hat ein ähnliches bildungspolitisches und sozialpolitisches Unterstützungssystem, wie wir es mit dem BAföG anbieten. In der letzten Novelle sind eine Vielzahl von Verbesserungen bezüglich der Fördersätze und der Freibeträge erreicht worden. Wir glauben auch, dass die Anzahl insgesamt weiter steigen wird. Aber der Sinn der Sache ist, dass der BAföG-Bericht, ergänzt durch die Stellungnahme des BAföG-Beirats, die Anfang des Jahres kommen wird, genügend Auskunft geben wird, wenn wir schlussendlich die Zahlen des Jahres 2017 vorliegen haben, dass eine neue Bundesregierung, eine neue Regierungskoalition in der Debatte mit dem Parlament zu Schlussfolgerungen kommen kann, ob weiterer Reform- und Änderungsbedarf erwachsen ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Die übrigen Fragen werden entsprechend unserer ständigen Übung schriftlich beantwortet. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 18. Januar 2018, 13 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 15.45 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bystron, Petr AfD 17.01.2018 Heil (Peine), Hubertus SPD 17.01.2018 Hoffmann, Alexander CDU/CSU 17.01.2018 Künast, Renate BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17.01.2018 Lehmann, Sven BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17.01.2018 Maizière, Dr. Thomas de CDU/CSU 17.01.2018 Nietan, Dietmar SPD 17.01.2018 Patzelt, Martin CDU/CSU 17.01.2018 Rehberg, Eckhardt CDU/CSU 17.01.2018 Rohde, Dennis SPD 17.01.2018 Rosemann, Dr. Martin SPD 17.01.2018 Schäfer (Bochum), Axel SPD 17.01.2018 Schulz, Jimmy FDP 17.01.2018 Schulz, Martin SPD 17.01.2018 Vogt, Ute SPD 17.01.2018 Anlage 2 Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/414) Frage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Susanne Ferschl (DIE LINKE): Trifft es zu, dass in Bayern beschäftigte Bundesbeamte für Lehrgänge der freiwilligen Feuerwehren maximal eine Freistellung von zehn Tagen pro Jahr erhalten (vergleiche § 13 Nummer 3 SUrlV) und diese für die darüber hinaus benötigten Freistellungsbedarfe entsprechend Urlaub beantragen müssen, während Landesbeamte nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz für Lehrgänge unbegrenzt freigestellt werden (vergleiche Artikel 9 Absatz 2 BayFwG), und wenn ja, hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bei den freiwilligen Feuerwehren diese Ungleichbehandlung (falls meine Annahme zutrifft) für berechtigt? Die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen von Organisationen der zivilen Verteidigung ist beim Bund in § 11 Absatz 1 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung – SUrlV) und nicht in § 13 SUrlV geregelt. Nach dieser Vorschrift ist Sonderurlaub für spezielle Ausbildungen, die für den Erwerb oder Erhalt einer besonderen Befähigung für den Einsatz im Katastrophenschutz notwendig sind, im Umfang von bis zu zehn Arbeitstagen je Kalenderjahr zu erteilen. Die Vorschrift betrifft die Freistellung für Veranstaltungen, die auf die Vermittlung des für die Teilnahme an Einsätzen erforderlichen theoretischen Wissens ausgelegt sind. Der zeitliche Rahmen von zehn Tagen im Kalenderjahr hat sich für diesen Zweck in der Praxis bisher als ausreichend erwiesen. Für die Teilnahme an praktischen Übungen und Einsätzen eröffnet § 11 Absatz 3 SUrlV die Möglichkeit zur Gewährung von zusätzlichem Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung für die Dauer der Heranziehung. Frage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Susanne Ferschl (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung hierzu eine entsprechende Angleichung bzw. Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen im Interesse der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrdienstleistenden? Der Bund kann aufgrund seiner beschränkten Regelungszuständigkeit keine umfassende Harmonisierung des Sonderurlaubsrechts von Bund und Ländern herbeiführen. Eine Angleichung an die zum Teil weitergehenden Regelungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes hält die Bundesregierung aus den zuvor dargestellten Gründen nicht für angezeigt. Frage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Inwiefern kann die Bundesregierung aus eigenen (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnissen ausschließen, dass die Angaben von Garo Paylan, Abgeordneter der Demokratischen Partei der Völker (HDP) in der Großen Nationalversammlung der Türkei in Ankara, denen zufolge Mordkommandos des türkischen Geheimdienstes MIT erneut auf dem Weg nach Europa seien (www.dw.com/de/naki-ich-bin-kein-politiker-ich-bin-ein-sportler/a-42088153), darunter ein dreiköpfiges Team, um Personen zu eliminieren, die auf einer Todesliste stehen (www.jungewelt.de/artikel/325047.erdogan-kritiker-sind-in-der-brd-nicht-sicher.html), zutreffend sind, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um diese Angaben des HDP-Abgeordneten Garo Paylan über türkische Todesschwadrone in Deutschland und der EU zu überprüfen? Die Bundessicherheitsbehörden gehen allen Gefährdungssachverhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten mit Nachdruck nach. Beim Aufkommen solcher Hinweise findet ein enger und unmittelbarer Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder statt. Polizei- und Verfassungsschutzbehörden wie auch der Bundesnachrichtendienst schöpfen die ihnen hierbei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für eine Überprüfung bzw. Aufklärung der Hinweislage voll aus. Sämtliche bisher bekannt gewordenen Hinweise auf angeblich in Deutschland agierende bzw. nach Deutschland entsandte MIT-Tötungskommandos ließen sich bislang nicht näher präzisieren oder gar verifizieren. Dies gilt auch für die besagte Äußerung des HDP-Abgeordneten, die sich inhaltlich in die bisherige Hinweislage einreiht. Neue Informationen oder Ansatzpunkte haben sich daraus bislang nicht ergeben. Auch über die Existenz einer – in den Medien wiederholt kolportierten – angeblichen Todesliste des MIT mit hochrangigen Zielpersonen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE): Sind dem Generalbundesanwalt für das wiederaufgenommene Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) jenseits von Inhaltsübersichten auch tatsächliche Akten übersandt worden (vergleiche die Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 20 auf Bundestagsdrucksache 18/12021 sowie 36 und 37 auf Bundestagsdrucksache 18/9641)? Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dem Generalbundesanwalt für das wiederaufgenommene Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestanschlag jenseits von Inhaltsübersichten auch Aktenstücke übersandt. In Beantwortung einer ersten Erkenntnisanfrage durch Vorauswertungen der Inhaltsübersichten und direkte Einsichtnahme in möglicherweise ermittlungsrelevante Aktenstücke am Dienstsitz des BfV in Köln durch Beamte der Soko „26. September“ wurden die Aktenstücke ermittelt, die als potenziell ermittlungsrelevant eingeschätzt wurden. Diese wurden im August 2017 übersandt. In Beantwortung einer zweiten Erkenntnisanfrage wurden erneut Inhaltsübersichten übersandt. Die Auswertung dieser Unterlagen dauert an. Frage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE): In wie vielen Fällen hat der Generalbundesanwalt in diesem Zusammenhang die Offenlegung der Identitäten von V-Leuten erfragt? In diesem Zusammenhang hat der Generalbundesanwalt bislang in keinem Fall die Offenlegung der Identität von V-Leuten angefragt, weil sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass die Ermittlungen dieses erfordern würden. Frage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE): In welchem Zeitraum (bitte ersten und letzten Tag angeben) war Bilel Ben Ammar Beschuldigter im Ermittlungsverfahren (Protokoll der 10. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 3. Juli 2017, Seite 5) zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, und wurde Bilel Ben Ammar zu den Tatvorwürfen vernommen? Das Ermittlungsverfahren gegen Bilel Ben Ammar wegen des Verdachts der Beteiligung am Anschlag vom Breitscheidplatz in Berlin vom 19. Dezember 2016 wurde am 29. Dezember 2016 eingeleitet und am 19. Oktober 2017 nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. Bilel Ben Ammar wurde als Beschuldigter vernommen. Frage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE): Gegen welche weiteren Personen richtet bzw. richtete sich das Ermittlungsverfahren zum Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, und von wann bis wann galten sie jeweils als Beschuldigte? Wegen des Verdachts der Beteiligung an dem Anschlag am Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 wurden außer gegen Anis Amri und Bilel Ben Ammar Ermittlungsverfahren gegen zwei weitere namentlich bekannte Personen, Navid Baloh und Riadh El Kamel, eingeleitet und inzwischen nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Das Verfahren gegen Baloh wurde am 20. Dezember 2016 eingeleitet und am 17. Februar 2017 eingestellt, gegen Riadh El Kamel wurde das Verfahren am 28. Dezember 2016 eingeleitet und am 20. Februar 2017 eingestellt. Frage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dirk Wiese auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lautet der aktuelle Zeitplan zur Vorlage des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung, und sehen die bisherigen Ressortabstimmungen der Bundesregierung vor, auszuschließen, dass im Zuge ihres 7. Energieforschungsprogramms weitere Bundesmittel für den Bereich Fusionsforschung direkt zur Verfügung gestellt werden sollen (die Frage zielt nicht auf indirekte Fusionsforschungsfinanzierung über den EU-Haushalt; gegebenenfalls bitte möglichst detailliert aufschlüsseln)? Die Bundesregierung plant, in 2018 ein neues Energieforschungsprogramm vorzulegen, und hat im vergangenen Jahr mit den Vorbereitungen begonnen. Der dazu durchgeführte Konsultationsprozess endete im Dezember 2017. Zurzeit werden die Beiträge der beteiligten Akteure ausgewertet. Im April 2018 werden zudem Ergebnisse des wissenschaftlichen Leitprojekts „Trends und Perspektiven der Energieforschung“ erwartet. Nach aktuellem Zeitplan soll das 7. Energieforschungsprogramm im Herbst 2018 vorgelegt und im Kabinett verabschiedet werden. Die Programmvorbereitung wird im Rahmen der Koordinierungsplattform Energieforschungspolitik unter den beteiligten Ressorts abgestimmt. Die Bundesregierung fördert die nationale Fusionsforschung ausschließlich institutionell. Entscheidungen zum neuen Energieforschungsprogramm sind einer neuen Bundesregierung vorbehalten. Frage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen? Die im Achten Buch Sozialgesetzbuch geregelten rechtlichen Vorschriften zur Altersfeststellung sind seit dem 1. November 2015 in Kraft. Sie sind unter Beachtung der europäischen und internationalen Regelungen mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher im SGB VIII aufgenommen worden. Sie verfolgen den Zweck, denjenigen den Schutz und die Fürsorge der Kinder- und Jugendhilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen und denen sie rechtmäßig zustehen. Die Feststellung des Alters erfolgt durch die Jugendämter in einem dreistufigen Verfahren: 1. Zunächst durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere. 2. Hilfsweise mittels „qualifizierter Inaugenscheinnahme“. 3. Sollten Zweifel an der Minderjährigkeit auch auf diese Weise nicht ausgeräumt werden können, so hat das Jugendamt eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung zu veranlassen. Die Untersuchung darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person und ihres Vertreters durchgeführt werden. Die allgemeinen Mitwirkungsvorschriften des SGB I gelten hierfür entsprechend. Die betroffene Person ist über die Folgen einer Weigerung aufzuklären. Weigert sich der bzw. die Betroffene, sich der Untersuchung zu unterziehen, kann das Jugendamt Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen. Über die Wirkung dieses Gesetzes wird von der Bundesregierung jährlich ein Bericht vorgelegt. Der nächste Bericht ist für das erste Halbjahr 2018 vorgesehen. Frage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann die Bundesregierung die Meldung, wonach der Flughafen Berlin Brandenburg einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von bis zu 1 Milliarde Euro hat, bestätigen, und seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis über einen solchen möglichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf? Die finanzierungsrelevante Gesamtkostenprognose für die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) seit der Bekanntgabe des BER-Eröffnungstermins in der Aufsichtsratssitzung am 15. Dezember 2017 wird von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) neu bewertet. Ein sich daraus ergebender Mehrbedarf soll vom Aufsichtsrat im März 2018 erstmals beraten werden. Frage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann soll das bereits im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vom 3. Dezember 2014 angekündigte und für das Jahr 2016 geplante Förderprogramm zur Anschaffung von Lkw mit Hybridantrieb (Seite 47) starten, und auf welches Gesamtfördervolumen soll das Förderprogramm angesichts der Aktivitäten im Rahmen des Sofortprogramms für saubere Luft der Bundesregierung gegebenenfalls aufgestockt werden? Der Entwurf der Richtlinie, die dem Förderprogramm zugrunde liegen soll, befindet sich in der Ressortabstimmung. Nach Abschluss der Ressortabstimmung kann die Förderrichtlinie verabschiedet werden. Im Haushaltsentwurf 2018 sind 10 Millionen Euro für das Förderprogramm veranschlagt. Eine Aufstockung der Fördermittel ist im Rahmen des „Sofortprogramms für saubere Luft“ nicht vorgesehen. Das Förderprogramm ist kein Bestandteil des Sofortprogramms. Frage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann will das Bundesverkehrsministerium die Nutzen-Kosten-Untersuchung aller bisher noch nicht bewerteten Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, deren vollständigen Abschluss der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann in der 81. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages für Ende 2017 in Aussicht gestellt hatte, nunmehr abgeschlossen haben, und wann wird das Bundesverkehrsministerium darüber entscheiden, welche dieser Projekte des Potenziellen Bedarfes mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als 1 in den Vordringlichen Bedarf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes aufgenommen werden? Die Bewertung der noch offenen Vorhaben des Potenziellen Bedarfs im neuen Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ist noch nicht vollständig abgeschlossen, da umfangreiche – zum Beispiel umwelt-/bautechnische, fahrplankonstruktive und eisenbahnbetriebliche – Untersuchungen erforderlich sind. Gleichwohl sollen die Bewertungen dieser Projekte zeitnah abgeschlossen werden. Sofern die Wirtschaftlichkeit durch eine positive gesamtwirtschaftliche Bewertung nachgewiesen ist, steigen die Projekte gemäß Festlegung des Deutschen Bundestages im Bedarfsplan in den Vordringlichen Bedarf auf. Frage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Deutschen Bahn AG, wonach sie am im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 geplanten Bahnhof am Flughafen Stuttgart täglich nur drei Intercity-Zugpaare auf der Strecke Stuttgart–Ulm–München halten lassen will, angesichts der Tatsache, dass bislang im Stresstest-Fahrplan und im Finanzierungsvertrag für das Projekt Stuttgart 21 von einer deutlich höheren Anzahl an Fernverkehrszügen ausgegangen wurde, und wie bewertet die Bundesregierung die hohen Investitionskosten für den neuen Bahnhof am Flughafen Stuttgart angesichts dieser womöglich ausgedünnten Fernverkehrsangebote (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-airport-6-statt-100-fernzuege-und-kein-ice.89582c52-65b5-489e-aee5-92093e7760ba.html)? Die Gestaltung des Fernverkehrsangebotes ist eine unternehmerische Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung 2010 wurde bei der Bewertung im Planfall eine Führung der Linie FV 23 Zürich–Singen–Stuttgart über Stuttgart Flughafen und Durchbindung über Aalen nach Nürnberg Hauptbahnhof (8 Zugpaare) und der Linie FV 40 Frankfurt/Main–Darmstadt–Heidelberg–Stuttgart–München–Salzburg–Klagenfurt/Graz über Stuttgart Flughafen (8 Zugpaare) unterstellt. Dies trifft ebenso für den Bezugsfall des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 und den mit dem BVWP 2030 korrespondierenden Zielfahrplan 2030 zu. Aussagen zur konkreten Ausgestaltung des Zugangebots können nach Aussage der DB AG erfahrungsgemäß frühestens zwei Jahre vor der Inbetriebnahme getroffen werden. Nach Aussage der DB AG werden diese Planungen für den Fernverkehr in engem Dialog mit den Projektpartnern entwickelt. Die DB AG betont im Übrigen, dass sie zu ihren Zusagen für die Anbindung des Stuttgarter Flughafens an das Fernverkehrsnetz steht. Im Übrigen handelt es sich bei Stuttgart 21 nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in Höhe von 563,8 Millionen Euro (inklusive TEN-Fördermittel) für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen–Ulm in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Darüber hinaus stellt er die Gesamtfinanzierung der NBS Wendlingen–Ulm sicher. Die Anbindung des Stuttgarter Flughafens an das Fernbahnnetz ist Bestandteil des im Jahr 2009 zwischen allen Partnern des Gemeinschaftsprojekts Stuttgart 21 geschlossenen Finanzierungsvertrags. Aufgrund der bestehenden Termin- und Kostenrisiken beim Projekt Stuttgart 21 haben der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrates und der Vorstand der DB AG im Oktober 2017 beschlossen, die Termin- und Kostenpläne des Projektes Stuttgart–Ulm prüfen zu lassen. Die beiden Firmen PwC und Emch+Berger wurden beauftragt, eine externe gutachterliche Bewertung der Termin- und Kostensituation der Projekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke Wendlingen–Ulm vorzunehmen. Über die Ergebnisse wurde der Aufsichtsrat der DB AG am 13. Dezember 2017 informiert und wird voraussichtlich bis zum 26. Januar 2018 darüber beraten. Im Zusammenhang mit diesen Aufsichtsratsberatungen kann die Bundesregierung Nachfragen nicht im Detail beantworten, da der Willensbildungs- und Abstimmungsprozess der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Dieser ist dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuzurechnen, der laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich umfasst (Urteil des BVerfG vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 229). Frage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weshalb gilt die seit Ende des Jahres 2014 bestehende Ausnahmeverordnung, nach der Inhabern von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von maximal 4 250 Kilogramm (normal: 3 500 kg; www.gesetze-im-internet.de/fev2010ausnv_4/BJNR243200014.html), die Elektroautos sind und dem Gütertransport dienen, das Fahren mit dem Führerschein der Klasse B erlaubt ist, nicht auch für die ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrer sogenannter Bürgerbusse, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausnahmeregelung auf Bürgerbusse auszuweiten und damit die Elektromobilität auch in diesem Bereich zu fördern? Nach der sogenannten 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, geführt werden. Eine Ausweitung der fahrerlaubnisrechtlichen Ausnahmeverordnung bedarf der Zustimmung der EU-Kommission. Diese wurde mit dem Schreiben vom 10. Mai 2016 erbeten. Die EU-Kommission hat dies mit Schreiben vom 8. Juli 2016 abgelehnt. Zur Begründung führte sie aus, dass im Gegensatz zu den in der Güterbeförderung eingesetzten Elektrofahrzeugen, bei denen die Ladekapazität ein wesentliches Merkmal des Fahrzeugs darstellt, Elektrofahrzeuge der Klasse B zusätzlich zum Fahrer nur eine bestimmte Höchstzahl von Personen (das heißt acht Fahrgäste) aufnehmen können. Insofern gilt für alle Fahrzeuge der Klasse B unabhängig von der Antriebsart dieselbe Fahrgasthöchstzahl; die geringere Ladekapazität aufgrund des Gewichts der Batterien hätte nicht dieselben Wettbewerbsnachteile zur Folge, die bei Elektrofahrzeugen zur Güterbeförderung festzustellen sind. Frage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Wie stellte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mietbelastungsquote (Anteil am Haushaltsnettoeinkommen, der für die Bruttokaltmiete aufgebracht werden muss) in den Jahren 1990, 2000, 2010 und im letzten verfügbaren Jahr (unterschieden nach deutschlandweit, Westdeutschland, Ostdeutschland) dar? Die Bruttokalt-Mietbelastungsquote in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens, differenziert nach Ost- und Westdeutschland, steht für die gewünschten Jahre nur aus dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) zur Verfügung. In Westdeutschland lag die Mietbelastungsquote im Jahr 1990 bei 21,6 Prozent. Sie stieg bis zum Jahr 2000 um circa 6 Prozentpunkte auf 27,5 Prozent. Für das Jahr 2010 wurde eine Quote von 28,3 Prozent ermittelt. Zwei Jahre später, im Jahr 2012, war die Mietbelastungsquote gering gestiegen auf 28,5 Prozent. In Ostdeutschland lag die Mietbelastungsquote im Jahr 1990 mit 5,1 Prozent sehr niedrig. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Mieten in der DDR auf einem sehr niedrigen Niveau preisgebunden waren. Nach der Wiedervereinigung wurden die Mieten dann schrittweise erhöht, bis Mitte des Jahres 1995 das Vergleichsmietensystem eingeführt wurde. Im Jahr 2000 lag die Mietbelastungsquote in Ostdeutschland bei 25,3 Prozent. Zehn Jahre später, im Jahr 2010, wiederum bei 27,3 Prozent. Der Wert stabilisierte sich auf diesem Niveau, sodass für das Jahr 2012 eine geringfügig niedrigere Mietbelastungsquote von 27,2 Prozent festgestellt wurde. Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland wurden die höchsten Werte für die Mietbelastungsquote im Jahr 2008 gemessen. Für Ostdeutschland wurden damals 28,3 Prozent und für Westdeutschland 29,5 Prozent gemessen. Ein gesamtdeutscher Wert ist für die dargestellten Daten des Sozioökonomischen Panels nicht verfügbar. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sowohl für Ost- als auch für Westdeutschland eine Mietbelastungsquote für das Jahr 2013 vorliegt. Sie liegt im Westen der Bundesrepublik bei 29,4 Prozent und im Osten bei 26,5 Prozent. Wegen einer Umstellung in der Berechnung der Mietbelastung im Jahr 2013 sind diese Werte allerdings nur bedingt mit den Werten der Vorjahre vergleichbar. Tabelle: Mietbelastungsquote (bruttokalt) in Prozent des Haushaltsnettoeinkommens Jahr Westdeutschland Ostdeutschland 1990 21,6 5,1 2000 27,5 25,3 2010 28,3 27,3 2012 28,5 27,2 2013 29,4* 26,5* * Die Werte sind nur bedingt mit den Werten der Vorjahre vergleichbar, da im Jahr 2013 eine Änderung bei der Gewichtung (Zensus) erfolgte. Quelle: DIW (2015): SOEP 2013. SOEPmonitor Household 1984–2013 (SOEP v30). SOEP Survey Papers 283. Serie E. Berlin Frage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit der höchsten Mietbelastungsquote (bitte die Quote mit ausweisen)? Regionalisierte Daten der Mietbelastung, welche über die Unterscheidung nach West- und Ostdeutschland hinausgehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Frage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Mitglieder des BAföG-Beirats nach mir vorliegenden Informationen erst am 1. Dezember 2017 für eine Sitzung am 8. Dezember 2017 eingeladen, sodass die Sitzung aufgrund dieser kurzfristigen Einladung ausfallen musste und das Kabinett den 21. BAföG-Bericht ohne Stellungnahme des BAföG-Beirats beschlossen hat, obwohl aufgrund der im BAföG verankerten Berichtspflicht klar war, dass im Laufe des Jahres 2017 ein BAföG-Bericht erscheinen muss, die Mitglieder des BAföG-Beirats seit dem Frühjahr 2017 feststehen und mit einem frühzeitigen „Save the Date“ Termine hätten freihalten können? Die Versendung der Einladung zu einer Sitzung am 8. Dezember 2017 erfolgte zeitgleich mit der Einleitung der Ressortabstimmung zum Entwurf des 21. Berichts nach § 35 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Auch schon zum 20. BAföG-Bericht erging die Einladung an den BAföG-Beirat am gleichen Tag wie die Einleitung der Ressortabstimmung zum Berichtsentwurf. Die Terminierung der Beiratssitzungen ist unverzüglich nach abschließender Fertigstellung und Billigung des Berichtsentwurfs durch die Leitung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgt. Eine frühere Terminierung hätte sich daher auch bei Terminvorankündigung nicht realisieren lassen. Seine Stellungnahme zum 21. BAföG-Bericht wird der Beirat für Ausbildungsförderung in seiner inzwischen für den 23. Januar 2018 terminierten Sitzung formulieren. Wie Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in ihrem Übersendungsschreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 2017 angekündigt hat, wird die Stellungnahme danach unverzüglich dem Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat zugeleitet werden. Frage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber (DIE LINKE): Wie erklärt es die Bundesregierung, dass entgegen ihrer Darstellung, in Casablanca im September 2017 ein Migrationsberatungszentrum eröffnet zu haben, laut dem Artikel der „taz.die tageszeitung“ (10. Januar 2018, „Tausend und keine Beratung“) vor Ort kein funktionierendes Büro existiert und die lokale Arbeitsagentur von einem „Projekt, das hoffentlich im Mai/Juni 2018 starten kann“ spricht, und soll der Fokus der Beratungen zukünftig darauf liegen, über legale Migrationsmöglichkeiten nach Deutschland aufzuklären – wie es die Zuständigen vor Ort betonen – oder darauf, die Rückkehr nach Marokko zu erleichtern – wie es der Bundesminister Dr. Gerd Müller in Deutschland öffentlich erklärt hat (unter anderem www.tagesschau.de/inland/mueller-afrika-eu-101.html)? 1. Das Zentrum ist operativ: Die „taz“ stellt den Programmfortschritt in Marokko einseitig negativ dar. An dem geschilderten „leeren Schreibtisch“ arbeitet ein von der GIZ bezahlter Berater (in Vollzeit). Dieser hat im September 2017 seine Arbeit aufgenommen. Teil seiner Aufgaben ist es, sieben weitere regionale Zentren in Marokko aufzubauen. Auch wurden mit ihm interne Schulungen durchgeführt. Daher war er am Tag des „taz“-Besuches nicht anwesend. Das wurde der „taz“-Reporterin auch mitgeteilt. Ein weiterer Berater hat am 2. Januar 2018 seinen Dienst aufgenommen. Die aktuelle „Startphase“ wird von den marokkanischen Behörden noch nicht aktiv beworben. Sie möchte erst weitere Mitarbeiter der marokkanischen Arbeitsagentur ausbilden, ehe sie das Zentrum nach außen bewirbt. Dies ist der Grund, warum die marokkanischen Vertreter die aktuelle Startphase des Projektes als „Einführung des Projekts“ bezeichnen. 2. Das Zentrum berät unterschiedliche Zielgruppen: Das Migrationsberatungszentrum in Marokko berät – wie auch alle anderen Migrationsberatungszentren – drei Zielgruppen: (1) Rückkehrer aus Deutschland zu ihren Reintegrationschancen in Marokko. (2) Potenzielle Ausreisende über legale Migrationswege nach Deutschland sowie zu den Gefahren illegaler Migration. (3) Marokkaner über Perspektiven vor Ort mithilfe deutscher Entwicklungszusammenarbeit. Dies ist kein Widerspruch, sondern Ausdruck des umfassenden Beratungsangebots zu Rückkehr, Reintegration und Bleibeperspektiven vor Ort. Frage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber (DIE LINKE): Wofür sollen die 650 Millionen Euro, die der Bundesminister Dr. Gerd Müller in diesem Jahr für die Rückkehr von Migranten und Geflüchteten in ihre Heimatländer ausgeben möchte (www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/CSU-Minister-will-650-Millionen-fuer-Rueckkehr-von-Fluechtlingen), genau verwendet werden (bitte einzelne geplante Maßnahmen mit anvisierten Finanzmitteln angeben), und aus welchen Haushaltsmitteln sollen diese Ausgaben finanziert werden? Die 650 Millionen Euro sind eine politische Forderung von Herrn Bundesminister Dr. Müller. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in der vergangenen Legislaturperiode im Jahr 2017 mit 150 Millionen Euro ein Rückkehrer-Programm in elf Ländern aufgelegt (Laufzeit 2017 bis 2020). Damit haben wir im Jahr 2017 bereits rund 5 000 Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Deutschland erreicht. Weitere Reintegrationsangebote werden bereitgestellt. Wir haben für diese Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen und bei der Unternehmensgründung geholfen. Beispielsweise wurden Rückkehrerinnen in Albanien zu Konditorinnen ausgebildet oder ein Rückkehrer nach Serbien fand durch eine Weiterbildung zum Gabelstaplerfahrer einen Job. Für rund 25 000 Menschen zusätzlich wurden Bleibeperspektiven vor Ort ermöglicht. Frage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um welche Summe plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Aussagen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass es mehr Bildungsangebote für Kinder in Entwicklungsländern brauche (www.aerzteblatt.de/nachrichten/87419/Merkel-fuer-staerkeren-Kampf-gegen-Kinderarbeit), auf der Geberkonferenz der multilateralen Globalen Bildungspartnerschaft am 1. und 2. Februar 2018 in Dakar ihre Beiträge zu erhöhen, und hält die Bundesregierung gesetzliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für ein probates Mittel, um die laut der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel „erschreckend hohe Zahl“ (ebenda) von Kindern, die von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen sind, zu senken? 1. Für die Wiederauffüllung des multilateralen Fonds der globalen Bildungspartnerschaft (GPE) stellt die Bundesregierung einen Betrag von 38 Millionen Euro zu Verfügung. Damit erhöht die Bundesregierung den jährlichen deutschen Beitrag ab 2018 bis 2022 auf 9 Millionen Euro. Hierfür hatte der Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung zum Haushalt 2017 mit einer Verpflichtungsermächtigung die Grundlage gelegt. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung afrikanische Länder über die bilaterale EZ dabei, Mittel aus dem GPE-Fonds abzurufen und umzusetzen (Deutsche BACKUP Initiative Bildung in Afrika, 20,6 Millionen Euro für 2011 bis 2020). 2. Die Bundesregierung setzt sich entschieden für die Bekämpfung von Kinderarbeit ein – insbesondere von ausbeuterischen und gefährlichen Formen der Kinderarbeit – und verfolgt verschiedene Ansätze, um ihre Ursachen und Folgen einzuschränken. Neben der Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in globalen Lieferketten fördert die Bundesregierung die Einhaltung und Umsetzung internationaler Regelwerke gegen Kinderarbeit (UN-Kinderrechtskonvention sowie ILO-Regelungen). Im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen arbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit Unternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft, um unter anderem Kinderarbeit weiter zu reduzieren (zum Beispiel Forum Nachhaltiger Kakao, Bündnis für nachhaltige Textilien). Außerdem hat sich die Bundesregierung unter der deutschen G20-Präsidentschaft maßgeblich für die Einhaltung nachhaltiger Lieferketten und gegen Kinderarbeit eingesetzt. Im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) bringt die Bundesregierung ihre Erwartungen an alle Unternehmen zum Ausdruck, die im NAP Kapitel III beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in einer ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise einzuführen. Sofern weniger als 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten bis 2020 die Elemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert haben und daher keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist, wird die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen. Frage 43 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE): Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit dem 25. Januar 2017 von der US-Seite über die Steuerung von Drohneneinsätzen über eine Relaisstation in Ramstein sowie die diesbezügliche Einbindung der dortigen Distributed Ground Station erhalten, wozu mir der Staatsminister im Auswärtigen Amt Michael Roth versicherte, die Bundesregierung bleibe in der Angelegenheit „am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhalten“, und die Staatsministerin im Auswärtigen Amt Dr. Maria Böhmer erklärte, die Bundesregierung bleibe mit „den US-Partnern zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen weiterhin im Austausch“, der Prozess verzögere sich jedoch wegen Personalschwierigkeiten der neuen US-Administration (Plenarprotokoll 18/205, Antwort auf meine mündliche Frage 16, Plenarprotokoll 18/214, Antwort auf meine mündliche Frage 7, Plenarprotokoll 18/233, Antwort auf die mündliche Frage 10 des Abgeordneten Niema Movassat), und sofern die nach Bekanntmachen der Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg gegenüber den Obleuten des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am 28. September 2016 angekündigten weiteren „notwendigen Informationen“ zur Causa Ramstein noch nicht eingegangen sind, für wann rechnet die Bundesregierung damit? Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag mehrfach umfassend über ihren Kenntnisstand in dieser Frage unterrichtet. Einen neuen Kenntnisstand gibt es trotz eines engen Austauschs mit den US-Partnern zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein und zu dem Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen nicht. Die US-Regierung hat nicht in Aussicht gestellt, wann hierzu neue Informationen übermittelt werden könnten. Frage 44 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung versucht, in Erfahrung zu bringen, ob der russische Brennstoffproduzent TVEL für die von ihm für den deutschen Forschungsreaktor FRM II produzierten Brennelemente mit hochangereichertem Uran (HEU) alte HEU-Bestände verarbeitet oder neu produziertes HEU nutzt, oder nicht (gegebenenfalls bitte jeweils mit Angabe des Datums der betreffenden Versuche; vergleiche unklare Beantwortung dieses Frageaspekts in der Antwort der Bundesregierung vom 10. Januar 2018 auf meine schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 19/415), und kann sie bestätigen, dass sowohl sie selbst auf Basis ihres vorhandenen Wissens als auch die von ihr in ihrer genannten Antwort referenzierte Fachwelt nicht mit abschließender Gewissheit sagen können, dass in Russland die HEU-Produktion nicht wieder aufgenommen wurde (bitte mit konkreter Erläuterung)? Russland verwendet hochangereichertes Uran – das sogenannte HEU – für zivile Nutzungen wie zum Beispiel Forschungsreaktoren und sogenannte „schnelle Reaktoren“ und verfügt auch über Anreicherungskapazitäten. Der Bundesregierung liegen allerdings keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit in diesem Bereich bereits vorhandene HEU-Bestände genutzt werden. Herkunft und Produktionszeitpunkt des vom russischen Produzenten für die Herstellung des Brennstoffs für den deutschen Forschungsreaktor FRM II verwendeten Rohmaterials sind der Bundesregierung nicht bekannt. Solche Informationen werden von russischer Seite nicht erteilt und könnten von der Bundesregierung nicht verifiziert werden. Frage 45 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Welche (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse hat die Bundesregierung über die beim am 6. Januar 2018 auf dem von der griechischen Küstenwache gestoppten unter tansanischer Flagge und für eine griechische Reederei fahrenden Frachter gefundenen 29 Container mit etwa 410 Tonnen Sprengstoff an Bord (Befrachter, Verfrachter, Ablader bzw. Eigentümer und Empfänger etc.), der im türkischen Mersin geladen und als Ziel den libyschen Hafen Misrata hatte (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/frachter-mit-410-tonnen-sprengstoff-gestoppt-15385176.html)? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Frage 46 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD): Wie viele Personen deutscher Staatsbürgerschaft werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Ausland recht- und unrechtmäßig gefangen gehalten, und in welchen Ländern sitzen sie fest (bitte nach den 14 am häufigsten vertretenen Ländern sowie insgesamt einmal unter „sonstige Länder“ aufschlüsseln)? Zum Stichtag 10. Januar 2018 waren nach Kenntnis des Auswärtigen Amts insgesamt 1 761 deutsche Staatsangehörige im Ausland inhaftiert, die auf deren Wunsch durch die Auslandsvertretungen betreut werden. Diese Zahl ist nur bedingt aussagekräftig: Nicht jeder deutsche Häftling wünscht eine Unterrichtung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung über seine Verhaftung. Dies gilt auch für Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Im Einzelnen ergibt sich folgende Verteilung: Spanien: 218, Vereinigte Staaten: 168, Frankreich: 151, Türkei: 85, Polen: 64, Großbritannien: 56, Österreich: 55, Niederlande: 47, Schweden: 43, Russische Föderation: 41, Schweiz: 37, Thailand: 34, Japan: 27, Ungarn: 26 sowie alle sonstigen Länder: 709. Frage 47 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE): Inwiefern spielten bei der Erteilung der Einreiseerlaubnis für Ajatollah Seyyed Mahmud Haschemi Schahroudi auch menschenrechtliche Fragestellungen (unter anderem seine Hinrichtungsurteile gegen Minderjährige und Foltervorwürfe, vergleiche www.dw.com/de/wer-ist-ajatollah-shahroudi/a-42111382) eine Rolle, und hat die Bundesregierung bei der Erteilung der Einreiseerlaubnis das Handeln von Ajatollah Seyyed Mahmoud Hashemi Shahroudi mit den Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention (BGBl. II 1992 Seite 121) und der UN-Antifolterkonvention (BGBl. II 1990 Seite 246) abgeglichen? Bei der Visaerteilung spielen menschenrechtliche Erwägungen – auch eventuelle Verstöße gegen die in der Frage genannten Konventionen – dann eine Rolle, wenn sie zum Beispiel in Form eines Haftbefehls eingespeichert sind und bei der Abfrage der entsprechenden Informationssysteme einer Visaerteilung entgegenstehen. Frage 48 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit wann war der Bundesregierung und seit wann war dem Generalbundesanwalt nach Erkenntnis der Bundesregierung der Aufenthalt von Ajatollah Seyyed Mahmud Haschemi Schahroudi in Deutschland bekannt? Der geplante Aufenthalt des Ayatollah Mahmud Hashemi Shahroudi in Deutschland wurde der Bundesregierung am 19. Dezember 2017 bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung war der Aufenthalt dem Generalbundesanwalt seit dem 5. Januar 2018 bekannt. Frage 49 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit werden möglicherweise vorliegende Straftatbestände nach dem Völkerstrafgesetzbuch bei der Vergabe von Visa zur medizinischen Versorgung berücksichtigt, und inwiefern spielten diese Kriterien im Fall der Visumerteilung an Ajatollah Seyyed Mahmud Haschemi Schahroudi eine Rolle, der lange Jahre einem von Menschenrechtsorganisationen vielfach kritisierten Rechtssystem vorstand (vergleiche zum Beispiel www.amnesty.org/en/documents/mde13/102/2009/en/)? Im Falle des Erlasses eines deutschen Haftbefehls für Herrn Mahmoud Hashemi Shahroudi würde dies bei der routinemäßig zu erfolgenden Abfrage erkannt und ein Visum dann auch nicht erteilt werden. Ein derartiger Haftbefehl liegt jedoch nicht vor. Frage 50 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE): Inwiefern war eine mögliche Entschärfung der Reisehinweise für die Türkei seitens der Bundesregierung Thema bei den Gesprächen des Bundesaußenministers Sigmar Gabriel und dessen türkischem Amtskollegen Mevlüt Cavusoglu am 6. Januar 2018 in Goslar, und inwieweit sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Aussage des türkischen Tourismusministers Numan Kurtulmus, „dass es für deutsche Bürger nicht gefährlich ist, die Türkei zu besuchen“ (dpa vom 11. Januar 2018), als gegeben an? Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit ausländischen Regierungsvertretern. Den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts lässt sich die aktuelle Einschätzung der Bundesregierung zur Gefahrenlage in der Türkei entnehmen. Diese Hinweise werden fortlaufend aktualisiert. Eine allgemeine Aussage, wie die von Ihnen in der Fragestellung zitierte, lässt sich den Sicherheitshinweisen grundsätzlich nicht entnehmen. Die Reise- und Sicherheitshinweise vermitteln vielmehr einen umfassenden Überblick über die Lage vor Ort und erlauben den Bürgerinnen und Bürgern damit eine eigenständige Entscheidung. Zuletzt wurden die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei am 15. November 2017 aktualisiert. Frage 51 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE): Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der steigenden Zahlen neu ankommender Flüchtlinge (bitte Zahlen von Oktober 2017 bis Januar 2018 angeben; www.welt.de/politik/deutschland/article169640255/Griechenland-trickst-bei-der-Fluechtlingszahl.html, www.heise.de/tp/features/Die-griechische-Regierung-und-die-Fluechtlingszahlen-3864376.html), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Griechenland bei der Aufnahme zu entlasten und die humanitären Bedingungen in Moria zu verbessern (www.zeit.de/2018/02/fluechtlingslager-lesbos-moria-zustand?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.mail.ref.zeitde.share.link.x)? Gegenüber dem Vorjahreszeitraum hat es in der Tat einen leichten Anstieg der Zahl neu ankommender Flüchtlinge und Migranten gegeben. Gleichwohl sind die Größenordnungen weit entfernt von den Ankunftszahlen in Griechenland aus der Zeit vor dem Beginn der Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung. Der Bundesregierung liegen folgende Ankunftszahlen auf den Ostägäischen Inseln vor: Oktober 2017: 4 172, November 2017: 3 183, Dezember 2017: 2 358, Januar 2018 (bis 11. Januar 2018): 831. Es liegt zunächst in der Verantwortung Griechenlands, für menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten sowie Aufnahmebedingungen auf den Ostägäischen Inseln zu sorgen, die seit Jahren Haupteinreisepunkt in Griechenland sind. Jedoch unterstützen die Bundesregierung und die EU Griechenland weiterhin finanziell bei der Bewältigung der Situation und dem Ausbau der Hotspots. Die Einrichtung zusätzlicher winterfester Unterkunftsplätze in Moria und anderen Hotspots auf den Inseln scheitert auch weiterhin vor allem an der Weigerung der griechischen Kommunen, zusätzliche Flächen für den Ausbau der Hotspots zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Mündliche Frage Nummer 8 für die Fragestunde am 13. Dezember 2017. Frage 52 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Wie viele Anträge zum privilegierten Familiennachzug von asylberechtigten Schutzberechtigten, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, wurden in den Jahren 2016 und 2017 gestellt, und wie lange ist die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung dieser Anträge? Wie viele Anträge auf Familiennachzug sich auf einen Nachzug zu einem Schutzberechtigten beziehen oder welchen Schutzstatus (zum Beispiel Asyl, Flüchtling, subsidiärer Schutz) die jeweilige Referenzperson hat, wird vom Auswärtigen Amt grundsätzlich nicht erfasst. Weltweit hat das Auswärtige Amt im Jahr 2016 115 095 Anträge auf Familiennachzug bearbeitet. Das beinhaltet Anträge, auf die ein Visum erteilt wurde, die abgelehnt oder zurückgezogen wurden. Im Jahr 2017 waren es 138 741 Anträge. Ausschließlich für syrische Antragsteller erfasst das Auswärtige Amt die Zahl der erteilten Visa zum privilegierten Familiennachzug zum Schutzberechtigten. Im Jahr 2016 wurden 24 854 und 2017 wurden 26 284 Visa an diese Antragstellergruppe erteilt. Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein Visum zum Familiennachzug wird nicht ermittelt, da die Bearbeitungszeit wesentlich von externen, einzelfallabhängig stark variierenden Faktoren abhängt. Dazu gehören die Vollständigkeit der antragsbegründenden Unterlagen, Urkundenüberprüfungen und Bearbeitungszeiten bei Innenbehörden. II Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 6. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2018 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 6. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 17. Januar 2018 III Plenarprotokoll 19/6