Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 13. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. Februar 2018 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1009 B Johannes Röring (CDU/CSU) 1010 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1010 B Peter Felser (AfD) 1010 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1010 C Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 1011 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1011 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1011 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1011 D Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) 1012 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1012 A Wilhelm von Gottberg (AfD) 1012 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1012 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 1012 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1012 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1013 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1013 B Karlheinz Busen (FDP) 1013 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1013 C Wilhelm von Gottberg (AfD) 1013 D Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1013 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1014 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1014 B Carina Konrad (FDP) 1014 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1014 C Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1014 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1014 D Nicole Bauer (FDP) 1015 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1015 A Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1015 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1015 C Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 1015 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1015 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1016 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1016 A Dr. Christoph Hoffmann (FDP) 1016 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1016 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) 1016 D Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1016 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1017 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1017 B Dr. Michael von Abercron (CDU/CSU) 1017 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1017 C Weitere Fragen: Stephan Protschka (AfD) 1018 A Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1018 A Johannes Huber (AfD) 1018 B Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1018 B Tobias Matthias Peterka (AfD) 1018 D Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 1019 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1019 A Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 1019 C Daniela Kluckert (FDP) 1019 C Christian Schmidt, Bundesminister BMVI 1019 D Martin Hess (AfD) 1020 A Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1020 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1020 B Christian Schmidt, Bundesminister BMVI 1020 B Olaf in der Beek (FDP) 1020 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL 1020 C Markus Frohnmaier (AfD) 1020 D Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1021 A Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 19/776 1021 A Mündliche Frage 2 Canan Bayram (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Vereinbarung des türkischen Unternehmens BMC mit der Rheinmetall AG zur Nachrüstung von Leopard-2-Panzern in der Türkei Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1021 B Zusatzfragen Canan Bayram (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1021 C Mündliche Frage 5 Thomas Ehrhorn (AfD) Finanzierung der Studie „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland“ Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1022 A Zusatzfragen Thomas Ehrhorn (AfD) 1022 C Mündliche Frage 6 Thomas Ehrhorn (AfD) Arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen für die Verfasser der Studie „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland“ Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1023 A Zusatzfragen Thomas Ehrhorn (AfD) 1023 B Mündliche Frage 7 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zum Vorgehen des Insolvenzverwalters von Air Berlin Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1023 D Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1023 D Mündliche Frage 8 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung nichtökonomischer Aspekte bei der Prüfung der geplanten Fusion von Bayer und Monsanto durch die EU-Kommission Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1025 A Zusatzfragen Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1025 A Ralph Lenkert (DIE LINKE) 1026 A Mündliche Frage 9 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbau von erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1026 B Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1026 C Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1027 B Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1027 D Ralph Lenkert (DIE LINKE) 1028 A Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1028 B Mündliche Frage 10 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbau von erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1028 D Zusatzfragen Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1029 A Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1029 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1030 A Mündliche Frage 11 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mögliche Verzögerungen beim Stromnetzausbau durch die Prüfung wiederkehrender Zahlungen an betroffene Grundstückseigentümer Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1030 B Zusatzfragen Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1030 C Mündliche Frage 18 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Anzahl von Kühen in Weide- bzw. Stallhaltung Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1031 C Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1031 D Mündliche Frage 19 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserung des Tierschutzes in der Milchviehhaltung durch Beweidung Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1032 B Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1032 C Mündliche Frage 20 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Funde von Mikroplastik in Mineralwasser Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 1033 A Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1033 A Mündliche Frage 21 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reparatur von Panzern in den Betrieben der Heeresinstandhaltungslogistik GmbH Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1034 A Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1034 B Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1035 A Mündliche Frage 48 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Ergebnis einer Studie zum Anstieg des Meeresspiegels Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1035 C Zusatzfragen Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1036 A Mündliche Frage 50 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Möglicher Ausstieg Deutschlands aus der Neuen Allianz für Ernährungssicherung der G 7 Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 1036 D Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1037 A Mündliche Frage 51 Martina Renner (DIE LINKE) Erstmaliger Kontakt des BND mit Carsten Szczepanski alias „Piatto“ Antwort Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär BK 1037 D Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) 1037 D Mündliche Frage 52 Dr. Anton Friesen (AfD) Auswirkungen der geplanten Modernisierung der US-Atomwaffen auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1038 B Zusatzfragen Dr. Anton Friesen (AfD) 1038 C Mündliche Frage 54 Renata Alt (FDP) Voraussetzungen eines EU-Beitritts von Serbien und Montenegro im Jahr 2025 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1039 B Zusatzfragen Renata Alt (FDP) 1039 C Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der AfD: Demonstrationsrechte von Frauen stärken Karsten Hilse (AfD) 1040 A Marian Wendt (CDU/CSU) 1041 B Josephine Ortleb (SPD) 1042 D Dr. Jürgen Martens (FDP) 1043 D Caren Lay (DIE LINKE) 1045 A Canan Bayram (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1046 B Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU) 1047 B Elisabeth Kaiser (SPD) 1048 B Stephan Brandner (AfD) 1049 C Michael Kuffer (CDU/CSU) 1051 B Leni Breymaier (SPD) 1052 C Philipp Amthor (CDU/CSU) 1053 C Nächste Sitzung 1054 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1055 A Anlage 2 Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde 1055 C Mündliche Frage 1 Stefan Liebich (DIE LINKE) Genehmigung des Antrags auf Modernisierung von Leopard-2-Panzern in der Türkei Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1055 C Mündliche Frage 3 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nachweis über den Verbleib von Rüstungsgütern für am Jemen-Krieg beteiligte Länder Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1055 C Mündliche Frage 4 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahme von Anteilen des Netzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH durch die State Grid Corporation of China Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1055 D Mündliche Frage 12 Caren Lay (DIE LINKE) Mittel aus dem Energie- und Klimaschutzfonds zur Unterstützung des Strukturwandels in Braunkohleregionen Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1056 A Mündliche Frage 13 Caren Lay (DIE LINKE) Fonds zur Entwicklung neuer Perspektiven für eine länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz Antwort Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 1056 B Mündliche Frage 14 Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) Deutschkenntnisse von Asylbewerbern Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 1056 C Mündliche Frage 16 Katrin Werner (DIE LINKE) Ergebnisse der Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Einkommensverteilung von Familien im Hinblick auf das Armutsrisiko Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 1056 D Mündliche Frage 17 Katrin Werner (DIE LINKE) Ergebnisse der Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Einkommensverteilung von Familien im Hinblick auf familienpolitische Maßnahmen Antwort Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 1057 B Mündliche Frage 22 Heike Hänsel (DIE LINKE) Aufklärungsflüge von Tornados über Syrien seit der Verlegung der Basis von der Türkei nach Jordanien Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1057 C Mündliche Frage 23 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verwendung von Aufklärungsdaten deutscher Tornados in Syrien durch die türkische Armee Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 1057 D Mündliche Frage 24 Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kostenloser öffentlicher Personennahverkehr als Maßnahme zur Luftreinhaltung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1057 D Mündliche Frage 25 Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines ÖPNV-Konzepts für Deutschland Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1058 A Mündliche Frage 26 Andreas Wagner (DIE LINKE) Gespräche mit Ländern und Kommunen zum Thema „kostenloser öffentlicher Personennahverkehr“ Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1058 B Mündliche Frage 27 Andreas Wagner (DIE LINKE) Erprobung bzw. Einführung eines kostenlosen öffentlichen Personennahverkehrs Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1058 C Mündliche Frage 28 Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne zur bundesweiten Einführung eines kostenlosen öffentlichen Personennahverkehrs Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1058 C Mündliche Frage 29 Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Möglicher Rückgang des motorisierten Individualverkehrs durch die Einführung eines kostenlosen öffentlichen Personennahverkehrs Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1058 D Mündliche Frage 30 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche innerhalb der Bundesregierung zum Thema „kostenloser öffentlicher Personennahverkehr“ Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1059 A Mündliche Frage 31 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anträge von Kommunen im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“ Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1059 A Mündliche Frage 32 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einbindung eines kostenlosen Nahverkehrs in den Modellstädten in die jeweiligen Verkehrsverbünde Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1059 B Mündliche Frage 33 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzierung eines kostenlosen öffentlichen Personennahverkehrs in den Modellstädten Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1059 C Mündliche Frage 34 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung innerstädtischer Pkw-Fahrverbote Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1059 D Mündliche Frage 35 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge der Bundesregierung an die EU-Kommission zur Luftreinhaltung Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1060 A Mündliche Frage 36 Ingrid Remmers (DIE LINKE) Position der Bundesregierung zu einer allgemein geltenden blauen Plakette für Fahrzeuge Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMVI 1060 B Mündliche Frage 37 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vergabe des Status als Modellstadt für einen kostenlosen Nahverkehr Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1060 B Mündliche Frage 38 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kriterien zur Auswahl von Modellstädten für einen kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1060 C Mündliche Frage 39 Ingrid Remmers (DIE LINKE) Kriterien zur Auswahl von Modellstädten für einen kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1060 D Mündliche Frage 40 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kosten des Modellprojekts zur Verbesserung der Luft in Städten Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1060 D Mündliche Frage 41 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dauer des Modellprojekts zur Verbesserung der Luft in Städten Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1061 A Mündliche Frage 42 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Bestand an Sozialwohnungen in bestimmten Bundesländern in den Jahren 2014 bis 2017 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1061 A Mündliche Frage 43 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Entwicklung des Gesamtbestandes an Sozialwohnungen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1061 C Mündliche Frage 44 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung von Initiativen zur Verbesserung der Sicherheit von ukrainischen und russischen Atomanlagen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1061 C Mündliche Frage 45 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der GRS gGmbH am FALCON-Konsortium zum Bau des Advanced Lead Fast Reactor European Demonstrator in Rumänien Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1062 A Mündliche Frage 46 Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bisherige Maßnahmen zur Einschränkung von Mikroplastik in Kosmetika Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1062 B Mündliche Frage 47 Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusätzliche Maßnahmen zur Reduktion von Mikroplastik in Kosmetika Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 1062 C Mündliche Frage 49 Eva-Maria Elisabeth Schreiber (DIE LINKE) Erfolge und Misserfolge der Neuen Allianz für Ernährungssicherung in den beteiligten afrikanischen Staaten Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 1063 A Mündliche Frage 53 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mögliche Ergebnisse der zweiten Kabuler Friedenskonferenz Ende Februar 2018 Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1063 B Mündliche Frage 55 Dr. Christoph Hoffmann (FDP) Etwaige Unterstützung der Türkei durch islamistische Gruppierungen beim Militäreinsatz im Nordwesten Syriens Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1063 C Mündliche Frage 56 Dr. Christoph Hoffmann (FDP) Forderung eines Waffenstillstands und humanitärer Hilfe im Nordwesten Syriens Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1063 D Mündliche Frage 57 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kooperation der Türkei mit syrischen Gruppierungen im Rahmen der Militäroperation im Norden Syriens Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1064 A Mündliche Frage 58 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Außenpolitik der Türkei in Bezug auf den Einflussbereich der kurdischen Miliz YPG südlich der syrisch-türkischen Grenze Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1064 B Mündliche Frage 59 Zaklin Nastic (DIE LINKE) Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des türkischen Militäreinsatzes in Nordsyrien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1064 D Mündliche Frage 60 Zaklin Nastic (DIE LINKE) Einsatz deutscher Waffen im Rahmen des türkischen Militäreinsatzes in Nordsyrien Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1064 D Mündliche Frage 61 Margarete Bause (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialogs mit China Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1065 A Mündliche Frage 62 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Zusammenlegung der außenpolitischen Instrumente im Rahmen eines zukünftigen EU-Finanzrahmens Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 1065 C Mündliche Frage 63 Stephan Brandner (AfD) Kosten im Zusammenhang mit dem Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs seit dem Jahr 2000 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1065 D Mündliche Frage 64 Stephan Brandner (AfD) Anrufe bei der „Beratungsstelle Radikalisierung“ des BAMF Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1066 A Mündliche Frage 65 Jan Ralf Nolte (AfD) Direkte Einreisen von Asylsuchenden aus Dritt- bzw. Herkunftsländern seit 2015 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1066 B Mündliche Frage 66 Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU) Maßnahmen zur Integration von Asylbewerbern in den vergangenen 30 Monaten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1068 A Mündliche Frage 67 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zuwanderungszahlen der letzten 20 Jahre Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1068 C Mündliche Frage 68 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Informationen zur neuen Frontex-Operation Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1068 D Mündliche Frage 69 Dr. Götz Frömming (AfD) Ministeranordnung zur Öffnung der deutschen Grenzen am 4. September 2015 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1069 B Mündliche Frage 70 Martina Renner (DIE LINKE) Erstmaliger Kontakt des BfV mit Carsten Szczepanski alias „Piatto“ Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1069 B Mündliche Frage 71 Andrej Hunko (DIE LINKE) Speicherung von Daten zu Personen mit ermittlungsunterstützenden Hinweisen beim BKA Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1069 C Mündliche Frage 72 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verhaftungen aufgrund der Arbeit der Counter Terrorism Group im zweiten Halbjahr 2016 und 2017 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 1070 B Mündliche Frage 73 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verschlüsselung von Nachrichten beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 1070 C Mündliche Frage 74 Kay Gottschalk (AfD) Position der Bundesregierung zu Parallel- bzw. Kunstwährungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1070 D Mündliche Frage 75 Kay Gottschalk (AfD) Gefahr von Verwerfungen auf den Kapitalmärkten durch Kunstwährungen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1071 A Mündliche Frage 76 Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Reduzierung des Schuldenstandes der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion seit 2013 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1071 C Mündliche Frage 77 Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Kriterien der EZB in Bezug auf den Kauf von Unternehmensanleihen Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1072 A Mündliche Frage 78 Canan Bayram (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reform der Grundsteuer Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1072 C Mündliche Frage 79 Frank Schäffler (FDP) Etwaiges Hilfsprogramm für Griechenland nach dem Auslaufen des dritten Hilfspakets im August 2018 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1072 C Mündliche Frage 80 Frank Schäffler (FDP) Beurteilung der Refinanzierungsfähigkeit Griechenlands Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 1072 D 13. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. Februar 2018 Beginn: 13.00 Uhr Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Herr Christian Schmidt. – Bitte sehr, Herr Minister. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat sich heute in ihrer Kabinettssitzung mit dem Thema der Prävention der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland beschäftigt. Es handelt sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine schwere Virusinfektion von Tieren. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist für diese tödlich. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. Die Tierseuche breitet sich in den Wildschweinbeständen der betroffenen Regionen in Osteuropa immer weiter aus und ist noch circa 350 Kilometer von Deutschland entfernt. Sie ist übrigens in Osteuropa zum ersten Mal im Jahr 2007 in Georgien aufgetreten. Für Deutschland stellt die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest eine große Gefahr dar. Deswegen wollen wir sie mit Präventionsmaßnahmen so weit wie irgend möglich verhindern. Insbesondere die Mitnahme des ASP-Virus in kontaminierten Lebensmitteln von Reisenden und Lkw-Fahrern ist eine große Gefahr, da es ein sehr beständiges Virus ist, das über Wochen und Monate aktiv bleiben kann, insbesondere auch bei unsachgemäßer Entsorgung dieser Lebensmittel. Der Faktor Mensch spielt also eine entscheidende Rolle, da er den Erreger durch unsachgemäß entsorgte Speisereste über weite Entfernungen verbreiten kann. Wildschweine fressen diese Speisereste und infizieren sich so. Dies ist, wenn der Erreger in die Population eingetragen wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der großen Wildschweinpopulation in Deutschland problematisch. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat daher schon 2014, unmittelbar nach den ersten ASP-Fällen in Osteuropa, eine umfassende Informationskampagne gestartet. Ich bin dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur sehr dankbar, dass er dafür gesorgt hat, dass entsprechende Plakate auf Autobahnpark- und Rastplätzen an den wichtigen Ost-West-Routen angebracht wurden und Informationen auf digitalen Informationsstelen gezeigt werden; denn es geht darum, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und vor allem diejenigen, die aus Osteuropa im Transit kommen, vor dem Wegwerfen von Speiseresten zu warnen. Darüber hinaus haben wir die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden der Bundesländer und die landwirtschaftlichen Verbände gebeten, unter anderem Erntehelfer aus Osteuropa mittels Handzetteln zu informieren. Vom Bundesamt für Güterverkehr wurden zudem Handzettel an Lkw-Fahrer ausgehändigt. Aber unabhängig vom Verbreitungsweg: Ein Ausbruch hätte erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die schweinehaltenden Betriebe und für den Schweinefleischsektor insgesamt. Deswegen tun wir alles, um die Einschleppung der ASP nach Deutschland zu verhindern. Wir müssen vernetzt handeln und haben deswegen eine enge europäische Kooperation. Ich habe am 19. Januar dieses Jahres mit den Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen europäischen Staaten und Vertretern der Europäischen Kommission sowie internationalen Behörden eine Arbeitssitzung in Berlin durchgeführt. Von dieser Konferenz ging das Signal aus, dass wir in Deutschland und in Europa handlungswillig und handlungsfähig sind. Wir haben dieses Thema auch im Agrarrat diskutiert, und für nächsten Montag habe ich einige Ressorts, Länder und Verbände zu einer nationalen ASP-Präventionskonferenz eingeladen. Die Verordnung, die wir heute beschlossen haben dem Bundesrat vorzulegen, beinhaltet Möglichkeiten des unverzüglichen Eingreifens zur Vermeidung einer Weiterverschleppung der ASP. Beispielsweise sind zu nennen: die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen, die Erweiterung von Anordnungsbefugnissen für die zuständigen Behörden, das Verbot der Nutzung von Gras, Heu und Stroh zu Futterzwecken und als Einstreu- oder Beschäftigungsmaterial, die Ausweitung der Maßnahmen zur Erkennung der ASP, die Ausdehnung des Gebiets, in dem Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem haben wir auch die Verordnung über die Jagdzeiten geändert, und zwar mit der Aufhebung der Schonzeiten für Schwarzwild, das als der wesentliche Überträger dieser Erkrankung gelten würde, wenn sie in Deutschland ankommen würde. Die Schwarzwildpopulation soll ausgedünnt werden. Dabei wird der Elternschutz für die Tiere beachtet. Wir haben Regelungen gefunden, nach denen die Ausnahmen des Jagdrechts bei führenden Bachen aufrechterhalten werden, solange die Frischlinge allein nicht überlebensfähig sind. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Die erste Frage hat der Kollege Johannes Röring, CDU/CSU. Johannes Röring (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst ein Lob an die Bundesregierung loszuwerden, und zwar dafür, dass sie sich nicht damit abfindet, dass, wie viele Experten sagen, die Schweinepest zwangsläufig zu uns kommt, sondern dass sie alles dafür tut, Prävention zu betreiben und zu verhindern, dass sie zu uns kommt. Meine Frage lautet nun: Wir haben in Deutschland ein sehr föderales System, gerade in Bezug auf das Veterinärrecht. Die Kreisveterinäre tragen einige Verantwortung. Was tut die Bundesregierung dafür, dass das umfangreiche Maßnahmenpaket, das Sie beschlossen haben, über die Länder auch auf der Kreisebene ankommt und dort umgesetzt wird, damit wirklich dieser Fall nicht eintritt, dass die Schweinepest zu uns kommt? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Kollege Röring, auf die Frage kann ich wie folgt antworten: Wir stehen mit den jeweiligen Landesregierungen in entsprechendem intensiven Kontakt, so bei der bevorstehenden Nationalen Präventionskonferenz, aber auch schon früher. An die jeweiligen Bundesländer ist die Bitte gerichtet, dass sie ihre Behörden auf kommunaler Ebene bzw. im nachgeordneten Bereich ansprechen und informieren. Soweit wir das sehen, findet das in einem sehr großen Maße statt. Für den Fall, dass die Schweinepest noch näher kommen sollte, haben wir ein Krisenteam bereitstehen, das unter Leitung von Staatssekretär Dr. Aeikens die Länder in unmittelbare Entscheidungen mit einbeziehen wird. Bisher haben wir den Eindruck gewonnen – auch durch eine Rahmenübung, die wir mit einzelnen Bundesländern durchgeführt haben, in der es darum ging, was im Krisenfall wann passiert –, dass die Dinge gut funktionieren. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage hat der Kollege Felser, AfD. Peter Felser (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie sprachen gerade an, dass der Faktor Mensch für das Einschleppen des Virus aus Osteuropa entlang der Autobahnen verantwortlich ist. Die Reichweite der betroffenen Tiere selbst ist sehr gering; denn sie verenden sehr rasch an dem Virus. Meine Frage ist: Sie sprachen von einer erheblichen Ausdünnung der Schwarzwildpopulation. Der Deutsche Bauernverband möchte einen Eingriff in die Population in Höhe von 70 Prozent. Die deutsche Jägerschaft hat letztes Jahr 600 000 Wildschweine zur Strecke gebracht. Gibt es eine Zielkennzahl? Wie weit soll diese Zahl erhöht werden? Die Jäger sind bei ihrem Engagement schon jetzt an der Grenze. Von welcher Zahl gehen Sie aus? Welche Zahl werden wir durch Eingriffe in diesem Jahr erreichen? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege, das gibt mir Gelegenheit, sehr den Jägern zu danken, die nicht nur mit der Wildschweinjagd, mit der Drückjagd und mit revierübergreifenden Jagden, sondern auch mit Informationsblättern helfen, die wir gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut, meiner nachgeordneten Behörde für Tierseuchenbekämpfung, aufgelegt haben. Diese Hilfe geht bis hin zu einer App. Diese App ermöglicht es, ein totes Tier mit Verortung, also der Angabe, wo es sich befindet, zu fotografieren, wodurch eine schnelle Bekämpfung der Seuche eingeleitet werden kann. Ich denke nicht, dass wir mit Zahlen oder fixen Prozentsätzen arbeiten sollten. Wir müssen sehen, dass eine schnelle Bekämpfung in manchen Bereichen dazu führen kann, dass Nachzug und damit größere Bewegungen der Tiere, was wir eigentlich verhindern wollen, regional eher zunehmen. Deswegen geht es uns um angepasste, intelligente Konzepte für die Bekämpfung des großen Schwarzwildbestandes, also für eine Dezimierung, aber bitte gut überlegt. Noch einmal: Wir brauchen für die Erfüllung dieser Aufgaben die Jäger, die dies ganz überwiegend ehrenamtlich und kostenfrei tun. Ohne deren Unterstützung könnten wir sowieso nichts erreichen. Ich bin aber trotzdem zuversichtlich, dass wir hier einen vernünftigen Weg – – Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Bundesminister. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Präsident. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Es gibt da oben eine Anzeige, auf der eine Minute heruntergezählt wird. Da diese Anzeige jetzt rot leuchtet, erteile ich das Wort zur nächsten Frage der Frau Kollegin Dr. Tackmann von der Fraktion Die Linke. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Ausführungen. Sie wissen ja, dass ich mich mit diesem Thema schon lange auch auf verschiedenen Ebenen befasse. Schließlich drohen diese Probleme schon seit längerer Zeit auf uns zuzukommen. Wir haben im Baltikum unterdessen eine endemische Situation, so wie ich das einschätze. Das heißt also, es wäre gut, wenn wir uns spätestens jetzt vorbereiteten. Es ist natürlich schade, dass wir diese Verordnung jetzt im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens dem Bundesrat vorlegen. Ich hätte mir schon gewünscht, dass wir über das eine oder andere länger hätten diskutieren können. Meine Frage bezieht sich im Zusammenhang mit der Reduktion des Schwarzwildes auf den Tierschutz und die Waidgerechtigkeit. Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass wir endlich etwas tun müssen, wobei ich noch lieber präventiv tätig wäre. Wir hätten längst über die historisch hohen Schwarzwildbestände und die Ursachen dafür reden müssen. Aber diesen Bestand müssen wir jetzt tatsächlich reduzieren. Wie stellen Sie sich denn eine waidgerechte und tierschutzgerechte Jagd vor, wenn Sie jetzt die Jagdzeiten vollständig aufheben, wenn also auch führende Bachen geschossen werden dürfen und Ähnliches geschehen darf? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Bundesminister. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Präsident, die Kollegin hatte ihren Blick nicht auf die rotblinkende Anzeige gerichtet. Vielleicht achtet auch sie zukünftig darauf. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Ich habe auf die andere Uhr geschaut!) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Sie hat ihre Redezeit etwas weniger überzogen als der Bundesminister mit seiner Antwort zuvor. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ich habe es halt mal versucht. – Frau Kollegin Tackmann, Sie wissen, dass es nicht erst jetzt mein Bestreben ist, die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu intensivieren. Die Bekämpfung hat auch vorher stattgefunden. Wir sind darüber mit anderen im engen Austausch. Wir haben bereits vor zwei Jahren im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem polnischen Kollegen sehr viel unternommen. In der Tat macht uns die endemische Situation vor allem in den baltischen Staaten Sorgen. Wir sind nicht ganz genau über die Entwicklung in der Russischen Föderation informiert. Wir haben erfreulicherweise jetzt aus Weißrussland mehr Informationen bekommen. Zum Thema Tierschutz. Ich habe die Drückjagden angesprochen, ich habe den Elterntierschutz angesprochen. Natürlich müssen wir die Rahmenbedingungen der waidgerechten Jagd beachten. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es jetzt um notwendige Tierseuchenbekämpfung geht. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Die nächste Frage hat der Kollege Ostendorff von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, schönen Dank für Ihren Bericht. – Es wurde von Kollegen schon darauf hingewiesen, dass die Verbreitung der Seuche vor allen Dingen an Überlandrouten stattfindet. Aber an der Entstehung des Virus aus Afrika war das Wildschwein nicht beteiligt. So ist zu hinterfragen, wenn man hier sehr schnell Verantwortlichkeiten herstellt, wie es bei der Vogelgrippe geschah, bei der auf einmal die Zugvögel im Visier waren. Während damals manche daran dachten, die Zugvögel auszurotten, wird jetzt zur Wildschweinjagd geblasen. Dass wir zu hohe Bestände haben, ist klar, aber das hat nichts mit der Afrikanischen Schweinepest zu tun. Die Fragen sind: Wie weit soll es gehen? Wie viele Wildschweine sollen geschossen werden? Was soll intensiviert werden? 600 000 wurden bisher geschossen. Was ist die Zielgröße? Was sollen Jäger hier leisten? Wie sollen die Jäger das machen? Wie sollen sie das Wildbret angesichts des Preisverfalls vermarkten, bzw. was soll ansonsten damit geschehen? – Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Frage ist auch, warum es keine weiteren Populationskontrollen – dabei sollten gerade diese doch gefördert werden – gibt. Warum ist hier seitens der Bundesregierung nichts passiert? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Bundesminister. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Lieber Kollege Ostendorff, mit dem Wildschweinbestand ist das so eine Sache. Bei Wildschweinen ist es so wie bei anderen Tieren auch: Wenn sie auf Futtersuche gut gedeckte Tafeln finden, dann vermehren sie sich stärker. Ich darf daran erinnern, dass wir beim Anbau – Stichwort „Entwicklung der Maisbestände in Deutschland“ – und in anderen Bereichen ein gutes Umfeld schaffen. Deswegen müssen wir in diesem Zusammenhang beispielsweise auch in bestimmten Regionen über die Freischlagung von Jagdschneisen nachdenken. Das wird in einzelnen Bundesländern bereits angedacht bzw. umgesetzt, und wir sind bereit, das zu unterstützen. Insgesamt haben Sie recht: Es geht nicht allein um die Population der Wildschweine. Wir müssen im Übrigen aber auch dringend Impfstoffe entwickeln, die bisher nicht existieren. Ich bin dankbar, dass uns über das Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union ein stärkerer Impact in diesem Bereich gelungen ist. Zurzeit haben wir ja keinen Impfstoff zur Verfügung. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Hocker, FDP. Dr. Gero Clemens Hocker (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich möchte Sie gerne fragen, inwiefern Sie meine Einschätzung teilen, dass insbesondere durch das achtlose Füttern von Wildtieren ein Risiko für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest besteht, und welche Maßnahmen die Bundesregierung in Erwägung zieht bzw. schon eingeführt hat, um diesem Risiko zu begegnen. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Das ist, Herr Kollege, in der Tat eine Frage, die in den Bereich der intelligenten Wildhaltung bzw. Wildbegrenzung führt. Sowohl beim Schwarzwild als auch beim Rotwild kommen wir nicht nur einer Bestandserhaltung nach, sondern es gibt eher eine Bestandssteigerung. Das hat auch mit klimatischen Entwicklungen zu tun, dass also die Winter nicht mehr so streng sind. Wildschweine werfen ja im Frühjahr oder im Winter. Da sind bei kalten Temperaturen die Überlebenschancen nicht so groß. Das hat sich geändert. Auch diese Dinge sind im Hinblick auf Wildfütterung mit zu betrachten. Wir sind da mit dem Deutschen Jagdverband in einem sehr engen und guten Austausch. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage hat der Kollege von Gottberg, AfD. Wilhelm von Gottberg (AfD): Herr Minister, ich danke für Ihren Bericht. – Ich will noch einmal ganz konkret fragen: Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten der aktuellen Bemühungen auf Bundes- und Länderebene zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich nenne beispielhaft die Erfahrungen aus Tschechien. Dort hat man im letzten Sommer in der Nähe von Zlin einen singulären Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest verzeichnet. Ich bin unmittelbar danach mit meinen Veterinären zu meinem tschechischen Amtskollegen gefahren, um abzustimmen, was wir tun können. Es ist den Tschechen bis dato gelungen, die Ausbreitung auf ein Gebiet von 40 Quadratkilometern, das sie zum Teil einfrieden und in dem sie verstärkt Bekämpfungsmaßnahmen durchführen, zu begrenzen. Das gibt ein Stück weit Anlass zu Optimismus. Angesichts der pandemischen Situation in den baltischen Staaten ist das leider nicht so. In Polen hat sich die Entwicklung bei der Bekämpfung sehr stark verbessert. Es gab jetzt unter anderem einen Ausbruch in der Nähe von Warschau zu verzeichnen. Allerdings ist bislang keine große Geschwindigkeit bei der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest festzustellen. Das ist der bisherige Stand. Wilhelm von Gottberg (AfD): Gestatten Sie eine Zusatzfrage? Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nein. Das ist leider nach den Regeln für die Regierungsbefragung, Herr Kollege, nicht möglich. Sie müssten sich erneut melden. Danke sehr. – Jetzt hat die Frau Kollegin Dr. Tackmann noch einmal eine Frage. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Herr Minister, möglicherweise ist das ein Anlass, um über andere Strukturen nachzudenken. Im Land Brandenburg, aus dem ich komme, gibt es im Süden einen Bestand von 60 000 Schweinen an einem Standort. Stellen wir uns vor, dass dieser Standort wegen der Afrikanischen Schweinepest auf einmal in einer Restriktionszone liegt. Dann werden wir wahrscheinlich nicht umhinkommen, den gesamten Bestand zu töten. Ist es nicht an der Zeit, einmal ernsthaft darüber nachzudenken, ob solche Megaställe nicht der Vergangenheit angehören sollten und ob unter Aspekten der Tierseuchenbekämpfung nicht Regionen mit sehr dichtem Tierbestand als auch solche riesengroßen Bestände vermieden werden sollten? Das ist einfach sehr schwierig in einer Tierseuchensituation zu händeln. Ich glaube zudem, dass die in Rede stehenden Maßnahmen ethisch nicht mehr vertretbar sind. Deswegen lautet meine Frage: Müssen wir nicht auch über Strukturen bei den Tierbeständen nachdenken? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Liebe Frau Kollegin, lassen Sie uns bitte das eine mit dem anderen nicht so vermengen, dass wir die eigentliche Thematik nicht mehr im Blick haben. Bei der in Rede stehenden Verordnung geht es in erster Linie darum, Biohygienemaßnahmen umzusetzen. Wie wir von der EU-Kommission wissen, war die Umsetzung von Biohygienemaßnahmen beispielsweise in Polen aufgrund der dort vorherrschenden relativ kleinen Bestände im Rahmen der Subsistenzwirtschaft eher schwierig. Ich glaube also nicht, dass dies in diesem Fall das eigentliche Thema ist. Zu den Konsequenzen auch in ökonomischer Hinsicht, die Sie angedeutet haben, nämlich in einer solchen Zone alle Tiere keulen zu müssen, mag sicherlich jeder bei uns nur sagen: Gott behüte, dass wir in eine solche Situation kommen! – Wir kennen entsprechende Bilder im Zuge der Europäischen Schweinepest. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Ebner von Bündnis 90/Die Grünen. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben auf eine Frage von mir nach den Vektoren – das hatten Sie auch eingangs am Rande erwähnt – die Hauptausbreitungswege der Afrikanischen Schweinepest geschildert. Wir alle tragen natürlich Verantwortung dafür, die Ausbreitung so weit wie möglich einzudämmen, also zu verhindern, dass sich die Schweinepest weiter in unsere Richtung bewegt. Ich möchte daher den Fokus auf die wesentlichen Ausbreitungswege lenken. Es kann doch nicht sein, dass wir uns nur auf das schwächste Glied in der Kette konzentrieren, nach dem Motto: Hauptsache, man hat irgendetwas getan. Ich möchte Sie von daher fragen: Wie konkret geschieht die Desinfektion von Transportern, die Sie angesprochen haben? Sehen Sie konkrete Maßnahmen vor, sodass an der Grenze jeder Transporter, der aus betroffenen Gebieten kommt, desinfiziert wird und auch untersucht wird, was in unser Land transportiert wird? Das sind ja Ausbreitungswege. Hier müssen wir daher präventiv ansetzen. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Werter Kollege, in der Tat sieht die geplante Verordnung eine entsprechende Verpflichtung vor, wenn Fahrzeuge aus betroffenen Gebieten kommen und beispielsweise auf dem Gelände von schweinehaltenden Betrieben gewesen sind; die präzise Formulierung kann ich Ihnen gerne nachreichen. Das Hauptaugenmerk muss aber darauf liegen, dass die Kontrolle funktioniert. Hier muss es ein Zusammenspiel zwischen den Veterinärbehörden des Landes, aus dem der Transport bzw. das Fleisch oder Fleischprodukt kommt, und unseren Behörden geben. Die Behörden haben hier eine Aufgabe zu erfüllen. Die Verordnung sieht zudem den Nachweis und die Dokumentation von Maßnahmen zur Dekontaminierung vor. Das basiert also nicht allein auf Freundlichkeit. Lassen Sie mich einen anderen Punkt ansprechen. – Nein, diesen kann ich nicht mehr ansprechen, weil der Präsident schon wieder die rote Leuchte blinken lässt. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Bundesminister, der Präsident macht gar nichts. Die Uhr läuft einfach von alleine. (Heiterkeit) Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Danke für den Hinweis. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Aber es sind noch so viele Fragen, dass Sie noch viele Möglichkeiten haben, alles, was Sie zu sagen für notwendig halten, auch zu sagen. Das nächste Recht zu einer Fragestellung hat jetzt der Kollege Busen von der FDP-Fraktion. Karlheinz Busen (FDP): Herr Minister, Sie haben vorhin kurz das Thema Polen angeschnitten. Polen hat zum Beispiel als Prävention an seiner Grenze zu Russland und zur Ukraine, aber auch an Tierbrücken entlang der Autobahnen Zäune errichtet. Denkt auch die Bundesregierung über solche Einfriedungen oder ähnliche Maßnahmen nach? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank. – Im Hinblick auf Autobahnraststätten ist das in der Tat ein Thema. Zum Teil ist schon dafür gesorgt worden, indem vor allem Abfallbehälter so positioniert wurden, dass Wildschweine darauf nachts keinen unmittelbaren Zugriff haben und nicht darin wühlen können – so pragmatisch muss man das sagen –; das muss sichergestellt sein. Ja, die Erfüllung dieser Aufgabe ist eine Notwendigkeit. Ich darf bei dieser Gelegenheit sagen, dass wir in der engen Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn, insbesondere mit den tschechischen Kollegen, durchaus gute Erfahrungen gemacht haben. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt, Herr Kollege von Gottberg, würde ich Ihnen gerne die Möglichkeit geben, Ihre nächste Frage zu stellen. Wilhelm von Gottberg (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich wollte noch einmal nachfragen – Sie haben schon eine Antwort auf die Frage des ersten Fragestellers gegeben, aber vielleicht könnten Sie noch etwas konkreter werden –: Welche zusätzlichen oder anderweitigen Maßnahmen außer den Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene hat die Bundesregierung noch in petto, um die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden? Ich will anmerken: Sie haben auf diese Frage schon geantwortet; aber ich bitte darum, sie, wenn es möglich ist, noch etwas konkreter zu beantworten. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank. – Es gibt zwei Seiten: die Prävention, die möglicherweise mit simplen, aber sehr effizienten Themen – der Kollege hat gerade eine entsprechende Frage gestellt – zusammenhängt; zum anderen die Überwachung, ob es Einträge gibt, um es so zu ermöglichen, diese Pest schnell zu bekämpfen. Deswegen haben wir ein Wildschwein-Monitoring. Das heißt, dass die Untersuchung auf diesen Virus auch bei erlegten Wildschweinen in Zusammenarbeit mit den Jägern schon jetzt stattfindet. Gott sei Dank waren bis heute alle Untersuchungen negativ. Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems ist maßgeblich damit befasst, die Veterinärvorsorge und übrigens auch die Entwicklung eines Impfstoffes voranzubringen. Nur, dieser Impfstoff hilft uns zur Bekämpfung der gegenwärtigen pandemischen Situation in Osteuropa leider nicht mehr. Ein Weiteres ist, dass wir auch Maßnahmen für den Fall eines Eintrags vorbereiten, die eine sehr schnelle und deutliche Abgrenzung des Wildschweinbestandes vom Nutztierbestand zum Ziel haben. Das heißt, dass wir hier auch Biohygienemaßnahmen nutzen müssen, die bereits vorgesehen sind. Der Krisenstab würde das dann umsetzen. Aber jetzt geht es um Monitoring, Betrachtung, Kontrolle, Überwachung. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage hat der Kollege Kekeritz von Bündnis 90/Die Grünen. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Herr Minister, Sie haben eingangs gesagt, dass das Virus für den Menschen völlig ungefährlich ist. Nun wissen wir aber, dass Viren zu den mutationsfreudigsten Lebensformen überhaupt zählen. Für wie lange gehen Sie davon aus, dass das Virus für Menschen tatsächlich unschädlich ist? Oder ist es gesichert, dass es unschädlich bleibt? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ich verlasse mich hier auf die wissenschaftlichen Feststellungen insbesondere der Tierseuchenexperten und auch der Weltorganisation für Tiergesundheit mit Sitz in Paris. Sie sprechen von einem relativ stabilen und nicht mutationsfreudigen Virus. Sie haben völlig recht: Wenn wir den Blick auf H5N8, auf die letzte Virusmutation bei der Vogelgrippe, richten, dann sehen wir, dass es andere Situationen gibt. Bisher sagt uns die Wissenschaft, dass auf absehbare Zeit – das heißt, es gibt keine anderen Erkenntnisse – eine Mutation Gott sei Dank nicht zu erwarten ist. Aber das darf uns natürlich nicht beruhigen. Wir müssen das wirklich im Blick behalten. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Mir liegen noch insgesamt acht Fragen zu dem Thema Schweinepest-Verordnung vor; die würde ich alle gerne noch zulassen. Ich würde darum bitten, wenn möglich, keine weiteren Fragen dazu anzumelden, weil es auch noch zu anderen Themenbereichen Fragen gibt. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann gebe ich das Wort der Kollegin Carina Konrad von der FDP-Fraktion. Carina Konrad (FDP): Vielen Dank. – Herr Minister, ich fasse mich kurz. In der letzten Woche wurde durch Medienberichte bekannt, dass im deutschen Lebensmitteleinzelhandel auch polnisches Rohfleisch vermarktet wird. Meine Frage: Wie kann man ausschließen, dass infiziertes Fleisch aus Polen bei uns vermarktet wird und dass der unsachgemäße Umgang mit diesem Fleisch, den Sie eben beschrieben haben, bei uns zu einem Ausbruch führt? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank. – Ich darf die Experten des FLI zitieren, die sinngemäß gesagt haben: Es ist nicht der Übertragungsweg, der gefährlich ist. – Potenziell ist er natürlich da; deswegen war es wichtig, dass sichergestellt ist, dass diese Produkte nicht aus gefährdeten Gebieten kommen. Ich darf auch darauf hinweisen, dass wir insgesamt ein Interesse daran haben, eine Regionalisierung der kritischen Gebiete zu erlauben. Wenn zum Beispiel in Nordfrankreich solch ein Virus auftritt, dann muss deswegen nicht etwas, was in Südfrankreich produziert wird, vom Markt genommen werden. Die Europäische Union steht hier nicht nur in der Verantwortung, sondern ist über die Taskforce der Kommission – so nenne ich sie – auch in die Sicherstellung der Regionalisierung involviert. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Herr Kollege Ostendorff, bitte sehr. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, Sie bewerteten vor wenigen Wochen bei Ihrer Vorstellung der Nutztierhaltungsstrategie die Aufgabe, solche Konzentrationszonen zu entzerren, als schwierig. Hat das jetzt noch eine Bedeutung für Sie? Sehen Sie es jetzt als eine Gefahr an, dass wir in Deutschland Gebiete haben, wo viel zu viele Schweine sind und wo eine viel zu hohe Konzentration an Schweinen herrscht? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Kollege Ostendorff, wir hatten im letzten und vorletzten Jahr bei der Vogelgrippe festgestellt, dass bei zum Teil relativ nah beieinanderliegenden Puten- oder Geflügelbeständen ein Auftreten dieses Virus beobachtet werden konnte, obwohl Biohygienemaßnahmen vorgeschrieben waren. Das betrifft Regionen, in denen Höfe relativ eng und nah beieinanderliegen und damit Übertragungspotenziale gegeben sind. Diese Gefahr müssen wir sehr ernst nehmen. Dass die wirtschaftlichen Konsequenzen jenseits aller anderen Fragen, die gestellt worden sind, in solchen Regionen natürlich besonders evident sind, brauche ich nicht weiter zu betonen. Die Schlussfolgerungen, die man daraus zieht – – Was ist mit der Uhr? Herr Kollege Ostendoff, ich bitte um Entschuldigung. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Minister, Sie haben sogar die Uhr sozusagen in Verwirrung gebracht. (Heiterkeit) Führen Sie doch bitte die Antwort zu Ende. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ich bin eigentlich fertig mit meiner Antwort, Kollege Ostendorff. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. Irgendetwas ist mit der Uhr schiefgelaufen. Ich bitte um Nachsicht. – Die nächste Frage hat Frau Kollegin Bauer von der FDP-Fraktion. Nicole Bauer (FDP): Die Bundesforste sind große Betriebe, und unsere Jäger sind zurzeit sehr fleißig, und ihnen gebührt großer Dank für das, was sie schon gemacht haben. Was forciert der Bund, wenn es darum geht, gebietsübergreifende Drückjagden auf Schwarzwild in Bundesforsten zu betreiben? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Wir sind im Bereich des Bundesforsts. Da müsste ich zuständigkeitshalber eigentlich an das BMF, an das Finanzministerium, weitergeben. Wir sind aber grundsätzlich der Meinung, dass Drückjagden revierübergreifend stattfinden müssen. Das ist der beste Weg, um die Population einigermaßen im Griff zu behalten. Normalerweise, das heißt außerhalb des Bundesforsts, ist das eine Angelegenheit der Bundesländer, die das von ihrer Seite aus organisieren bzw., soweit notwendig, in Angriff nehmen müssen. Aber der Bund ist sich seiner Verantwortung in dieser Frage sehr bewusst. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage hat die Frau Kollegin Polat von Bündnis 90/Die Grünen. Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte den Sachzusammenhang voranstellen, den Sie bestätigt haben, nämlich dass es zwischen Biohygiene und Bestand an Nutztieren einen Zusammenhang gibt. Insofern möchte ich die Kollegin von der Linken darin unterstützen, dass es einen Sachzusammenhang mit dem Schweinebestand gibt. In meinem Bereich Cloppenburg sprechen wir nicht von 60 000, sondern – der Kollege Spiering guckt schon sehr aufmerksam – von 1,6 Millionen Schweinen. Der Konsum von Schweinefleisch stagniert, ist in Deutschland sogar leicht zurückgegangen. Was aber trotzdem steigt, ist die Produktion von Schweinefleisch, weil wir in diesem Bereich zunehmend exportorientiert agieren – mit Unterstützung der Bundesregierung. Deshalb frage ich die Bundesregierung, ob sie an ihrer Politik der Exportorientierung festhält und ob sie hier einen Sachzusammenhang sieht. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Verehrte Kollegin, das eine ist die Frage der Tierseuchenbekämpfung. Tierseuchen kommen übrigens nicht nur bei Schweinen vor. Bei jeder Tierart gibt es leider solche Seuchen; ich erinnere an die Blauzungenkrankheit bei Rindern oder auch an die Lumpy Skin Disease. In Bulgarien ist das mit EU-Mitteln erfreulicherweise stark eingedämmt worden. Das ist also immer eine Fragestellung. Man muss das eine vom anderen unterscheiden, sich aber sicherlich bewusst sein, dass das Risiko von Tierseuchen steigt, wenn es mehr Tiere gibt. Aber dann ist die Frage, wie die Seuchenbekämpfung stattfindet. Bisher ist das mit unseren Bekämpfungsmaßnahmen doch recht passabel gewesen. Ich erinnere daran, dass die Tierseuchenkasse in gewissem Rahmen auch den wirtschaftlichen Schaden ausgleicht. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt hat die Frau Kollegin Dr. Tackmann eine weitere Frage. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Vielen Dank. – Wir sind uns sicherlich einig in der Hoffnung, dass der Kelch an uns vorbeigeht. Aber für den Fall der Fälle ist es wichtig, jetzt über die Dinge zu reden, die dann wichtig sind und die dann funktionieren müssen. Wir werden auch auf Amtshilfe von Tierärzten, von niedergelassenen Tierärzten beispielsweise, zurückgreifen müssen. Deswegen meine Frage: Wie hat der Bund da Vorsorge getroffen? Ist das sowohl finanziell als auch rechtlich so geregelt, dass es nahtlos funktioniert und nicht erst dann darüber diskutiert werden muss, wie man das regelt? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank. – Frau Kollegin Tackmann, Sie beschreiben mit Ihrer Frage – wenn Sie mir gestatten, das zu sagen, ohne dass ich die Frage bewerten will – genau das Dilemma, das der Bund hat. Die Zuständigkeit für die Tierseuchenbekämpfung ist in einem gewissen Rahmen beim Bund, aber ganz überwiegend bei den Ländern. Der Föderalismus ist eine wunderbare Angelegenheit – ich unterstütze und verteidige ihn, wo immer es geht –, bedeutet aber eine stärkere Herausforderung bei der Koordination. Miteinander zu sprechen, miteinander zu entscheiden und im Krisenfall dann auch zügig entscheiden zu können, das ist die Herausforderung, die Sie mit Ihrer Frage – so interpretiere ich sie – beschreiben. Deswegen gibt es auch die gemeinsamen Übungen und den Versuch, festzustellen, wo es Schwachstellen gibt. Wir hatten im letzten Jahr das Thema Fipronil, wo sich das sozusagen im negativen Sinne wunderbar nachvollziehen ließ. Dankenswerterweise konnten wir daraus Schlüsse für die zukünftige Aufstellung von Bund und Ländern, aber auch der Europäischen Union bei der Tierseuchenbekämpfung ziehen. Gerade heute habe ich unseren neuen Chief Officer für solche riskanten Fälle mit installiert. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage hat der Kollege Oliver Krischer, Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Schmidt, da Sie die ganzjährige Jagdzeit für Wildschweine eingeführt haben, hätte ich folgende Frage: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruht die Erkenntnis, dass das einen Beitrag liefern kann, die Ausbreitung der Seuche einzuschränken? Es gibt ja auch die Auffassung, dass die Tiere durch die vermehrte Bejagung und den Jagddruck mehr Verbissschäden erleiden und größere Aktivität entwickeln. Damit kann sogar der gegenteilige Effekt erzielt werden, nämlich dass diese vermehrte Aktivität zu einem höheren Risiko der Seuchenausbreitung führt. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Lieber Kollege Krischer, wir befinden uns hier an einer Scheidelinie zwischen Jagd und Tierseuchenbekämpfung. In der Tat gibt es hierzu durchaus sehr ernstzunehmende Äußerungen von Fachleuten, die nicht von der schieren Zahl bei der Jagd ausgehen, sondern auch die Frage berücksichtigen: Was sind denn die Konsequenzen? Die überwiegende Mehrheit der Fachleute sagt: Es ist sehr sinnvoll, die Schonzeit aufzuheben, gerade weil es im Wesentlichen im Winter – wie ich gesagt habe – bei den Wildschweinen zur Fortpflanzung kommt. Weil deren Tragezeit sehr kurz ist – Sie wissen: drei Monate, drei Wochen und drei Tage –, kann es zum Teil mehrfach zur Fortpflanzung kommen. Ich bin aber beim Begriff „intelligente Bekämpfung“ stehen geblieben. Eine flächendeckende Bejagung nur zum Zweck der Reduzierung würde uns nicht weiterhelfen. Wir müssen den Blick gerade auch auf die Konsequenzen durch die schnelle Bewegung bei den Wildschweinen lenken. Dazu hat der Deutsche Jagdverband in sehr beeindruckender Art und Weise bisher beigetragen. Ich halte es bei diesem Thema mit den Fachleuten. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt hat der Kollege Hoffmann das Recht zur vorletzten Frage zu diesem Themenbereich. Dr. Christoph Hoffmann (FDP): Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank. – Die Reduktion der Wildschweinbestände – das haben wir mehrfach gehört – ist natürlich eine sinnvolle Maßnahme; denn wenn weniger Tiere da sind, können sich auch weniger gegenseitig anstecken. Das ist wissenschaftlich, glaube ich, relativ klar. 23 000 Betriebe leben in Deutschland von der Schweinezucht. Sie sind jetzt durch die Schweinepest potenziellen Gefahren ausgesetzt. Deshalb, glaube ich, müssen wir alles tun, um den Infektionsdruck zu verringern und den Ausbruch der Schweinepest zu vermeiden. Sie haben – wie vorhin gesagt – die Schonzeit aufgehoben. Gilt das nur für ein Jahr, oder denken Sie dabei an eine mehrjährige Aufhebung der Schonzeit? Denn – ich glaube, das ist auch wichtig – wir werden es nicht in einem Jahr schaffen, die Wildschweinbestände entsprechend zu reduzieren. Zusatzfrage: Stichwort „Nachtsichtvorsatzgeräte zur Jagd“ – werden Sie diese zulassen? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank. – Die Schonzeit ist unbefristet. Ihre Aufhebung ist übrigens auch im Rahmen des Jagdrechtes der Länder machbar. Deswegen haben, soweit ich weiß, einzelne Bundesländer das bereits so entschieden. Das Thema Nachtzielgeräte bedarf einer Abstimmung mit der Innenpolitik, weil es hier auch um Waffenrecht geht. Es gibt im regionalen Bereich Möglichkeiten für die Anordnung, Bekämpfungen auch mit Nachtzielgeräten mit beschränkter Nutzung durchzuführen. Ich selbst bin skeptisch, ob eine flächendeckende Zulassung dem Sinn der Jagd entspricht. Ich würde dies eher für den Bereich der Tierseuchenbekämpfung zulassen. Wir haben das Problem, dass sich Wildschweine sehr gut verstecken können. Dem kann man nicht alleine mit Nachtzielgeräten begegnen. Es kann im Einzelfall ein funktionales Mittel bei der Jagd sein, bei der Tierseuchenbekämpfung im Extremfall sogar mehr. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke schön. – Jetzt haben wir nicht nur noch eine Frage, sondern noch drei Fragen, weil zwei Fragen zu diesem Thema aus Versehen für die sonstigen Bereiche der Kabinettssitzung vermerkt worden waren. Sie haben also noch drei Fragen zum Thema Schweinepest zu gewärtigen. Die erste Frage dazu kommt vom Kollegen Auernhammer von der CDU/CSU. Artur Auernhammer (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bundesminister, die Diskussion hat gezeigt, dass es kein Nachteil ist, wenn man gleichzeitig Bundeslandwirtschafts- und Bundesverkehrsminister ist. Viele Landwirte machen sich Sorgen, welche Auswirkungen der legale Lebensmittelverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat. Ich möchte speziell die Werbeaktion eines Lebensmitteldiscounters ansprechen, der in der Vergangenheit polnische Wurstwaren beworben hat. Ist sichergestellt, dass durch solche legalen Lebensmitteltransporte keine Übertragung möglich ist? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank, Herr Kollege. – Soweit uns die Informationen vorliegen – auch wir sind in dem Fall, den Sie ansprechen, auf die Informationen von Veterinärmedizinern aus Polen angewiesen –, ist das durch die Regionalisierung nach menschlichem Ermessen sichergestellt. Ich will bei dieser Gelegenheit noch einen anderen Punkt ansprechen: die Information der Verbraucher. Verbraucher müssen sich auf Informationen verlassen können. Wir müssen allerdings feststellen, dass der Preis für Wildschweinfleisch drastisch sinkt, weil es im Zuge der Wildschweinbekämpfung zu viele erlegte Wildschweine bei zu wenigen Feinschmeckern gibt. Jedes erlegte deutsche Wildschwein ist nach unserer Erkenntnis negativ für die Schweinepest oder sonstige Krankheiten. Außerdem ist es wunderbar genüsslich zu verwerten. Fast möchte ich jetzt eine kleine Anregung geben, doch ab und zu Wildschweingulasch zu essen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Präsident, wenn das gestattet war. Ich sage das natürlich mit vollem Respekt vor Vegetariern und Veganern. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Die Empfehlung wird nicht auf die Redezeit angerechnet. – Jetzt hat der Kollege Ebner, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön, Herr Minister. – Ich glaube, am Framing können wir noch arbeiten. „Negativ für die Schweinepest“ klingt nicht so appetitlich. Vielleicht finden Sie da noch andere Werbeslogans für das Verzehren von Schweinefleisch. Wenn wir schon beim Thema Wildschweinjagd sind, möchte ich noch einmal auf das Problem der Ausbreitung zurückkommen und Sie fragen, welche Erkenntnisse Sie haben und welche präventiven Maßnahmen Sie ergreifen hinsichtlich des Jagdtourismus in von der Schweinepest betroffenen Gebieten. Meines Wissens fahren deutsche Jäger in solche Gebiete, um zu jagen. Was sehen Sie da ganz konkret vor: Meldepflichten, Appelle oder was? Nur bei Appellen kann es ja nicht bleiben. Ich glaube, Herr Minister, da müssen wir konkreter werden, um auch diesen Ausbreitungsweg in den Griff zu bekommen. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ebner, Sie sprechen ein sehr wichtiges Thema an. Das muss in der Tat auch ins Bewusstsein derer, die zur Jagd irgendwo anders hinreisen; denn das ist ja eine durchaus verbreitete und grundsätzlich begrüßenswerte Aktivität. Deswegen sind wir mit dem Deutschen Jagdverband bzw. den Jägern im Gespräch – weil das ja nun der Kreis ist, den das betrifft – und bitten klar darum, nicht in solche Gebiete zu gehen, beispielsweise in die baltischen Staaten. Außerdem muss durch Biohygienemaßnahmen sichergestellt sein, dass jemand, der in solchen Regionen war, nicht zum menschlichen Überträger wird. Besser ist es also, nicht in solche Gebiete zu gehen. Wir werden dieses Informieren und Aufklären fortsetzen. Eine Regulierung in dem Sinne kann im konkreten Seuchenfall nur durch die entsprechenden Länder erfolgen. Ich habe das bei der Europäischen Kommission allerdings auch schon als Thema für uns alle hinterlegt. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die letzte Frage zum Gegenstand Ihres Berichtes hat der Kollege von Abercron, CDU/CSU. Dr. Michael von Abercron (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bundesminister, ich komme noch einmal auf das Thema Lebensmittelimporte zurück. Wie gut ist der Austausch mit den betroffenen Ländern? Hier ist ja ein Fall angesprochen worden. Werden Sie auch über die regionalen Verhältnisse gut genug informiert? Können Sie sich darauf verlassen? Zweite Frage: Wenn möglicherweise positive Befunde bei solchen Lebensmitteln vorliegen, werden dann auch verdachtsabhängige Kontrollen an den Produkten selber durchgeführt? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank für die Frage. – Zum Ersten muss der Ursprungsnachweis geführt werden. Derjenige, der solche Waren bei uns veräußert, muss die Ursprungszeugnisse – ich nenne das jetzt einmal untechnisch so – ja vorlegen können. Zum Zweiten muss dann auch eine Verifizierung stattfinden. Das ist eine Aufgabe der Länderbehörden. Ich werde gerade dieses Thema zum Gegenstand der Nationalen Präventionskonferenz am kommenden Montag machen. Hier geht es nicht nur um Tierseuchenbekämpfung, sondern auch um Verbrauchervertrauen. Ich denke, dass wir uns alle in den letzten Tagen bewusst geworden sind, dass man solche Befürchtungen nicht zur Seite schieben kann. Wir müssen auch im Binnenmarkt der Europäischen Union das höchstmögliche rechtlich zulässige Maß an Überblick und Kontrolle behalten bzw. erwerben. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Nur zur Orientierung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich habe jetzt noch zwei Fragen zu sonstigen Themen der heutigen Kabinettssitzung und sieben Fragen an die Bundesregierung zu anderen Themenbereichen. Diese würde ich gerne alle zulassen. Wir haben uns darüber verständigt, dass wir die Regierungsbefragung zeitlich entsprechend ausdehnen. Ich weise allerdings darauf hin, dass das auf Kosten der Zeit für die Fragestunde geht. Damit hat das Wort zu sonstigen Themen der heutigen Kabinettssitzung der Kollege Protschka, AfD. Stephan Protschka (AfD): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, wie beurteilt die Bundesregierung das Sterben der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland um weitere 3 Prozent in den Jahren 2013 bis 2016? Was beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu tun, auch im Hinblick darauf, dass die landwirtschaftlichen Betriebe ein sehr großer Arbeitgeber in unserem Land sind? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Lieber Kollege, diese Frage war heute nicht Gegenstand der Kabinettsbefassung, gleichwohl ist sie ein ständiges Thema der Arbeit der Bundesregierung. Nachdem sich die gegenwärtige und damit geschäftsführende Bundesregierung mit den Zielperspektiven der neuen Bundesregierung aus nachvollziehbaren Gründen nur beschränkt befasst, kann ich nur sagen, dass es bei dieser Frage letztlich auch darum geht, wie wir kleine und mittlere Betriebe und Familienbetriebe sowie die agrarstrukturelle Ausrichtung in Deutschland unter dem Vorzeichen der Veränderung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union erhalten können. Ich habe in diesem Zusammenhang mit dem zuständigen Kommissar Hogan, der am Montag beim Ministerrat in Brüssel sein Konzept für die Gemeinsame Agrarpolitik präsentiert hat, gesprochen und ihn auf diese Punkte hingewiesen. Die Bundesregierung ist sich da einig. Wenn ich der neuen Bundesregierung vorgreifen darf – ich gehe davon aus, dass die Koalitionsvereinbarung Zustimmung erfährt –, dann ist genau dieser Punkt auch ein Schwerpunkt der zukünftigen Verteilung von Unterstützungsmitteln, sogenannten Incentives, zwischen der ersten und der zweiten Säule, auch bezüglich der Förderung von Nachhaltigkeit. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt hat der Kollege Huber, AfD, noch eine Frage zur heutigen Kabinettssitzung. Johannes Huber (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, ich würde gerne das Thema Sanktionen ansprechen. Russland war bis zum Jahr 2014 mit einem Exportvolumen von circa 1,6 Milliarden Euro pro Jahr eines der drei größten Absatzmärkte für Lebensmittel aus Deutschland. Dann haben bekannterweise die Sanktionen der EU einen Importstopp seitens Russland provoziert. Ich frage Sie, Herr Minister: Teilen Sie die Haltung und Hoffnung des Bauernverbandes und auch der deutschen Bauern, die Russland-Sanktionen baldmöglichst aufzuheben? Oder sagen Sie trotz der niedrigen Verkaufspreise und der überschüssigen Lebensmittel weiterhin – ich sage fast zynisch – „An apple a day keeps Putin away!“? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Lieber Kollege, es mag Ihnen nicht entgangen sein, dass die Nahrungsmittelexporte aus Deutschland in den letzten Jahren trotz der bedauerlichen Situation, dass Herr Putin, um im Bild zu bleiben, keine deutschen Äpfel, die sehr schmackhaft sind, mehr genießen kann, gestiegen sind. Wir haben ein Exportvolumen der deutschen Nahrungsmittelwirtschaft und Ernährungswirtschaft in Höhe von über 70 Milliarden Euro. Das heißt, es hat eine Kompensation stattgefunden. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die völkerrechtlich berechtigten Sanktionen, die die internationale Gemeinschaft gegenüber der Russischen Föderation nach der Besetzung und Usurpation der Krim verhängt hat, völkerrechtlich nicht gleichzeitig eine Berechtigung für die Importverbote geben. Es gab gerade ein WTO-Panel zu Lebensmitteln aus Deutschland und Europa. Die Welthandelsorganisation hat der Europäischen Union in dieser Frage vor kurzem recht gegeben. Es geht hier aber nicht um Rechthaben allein. Insofern war ich sehr froh, dass bei der Grünen Woche in diesem Jahr die russische Seite nicht mehr – wie im letzten Jahr noch – durch Abwesenheit geglänzt hat, sondern unter Aufbietung ihrer Spitzenköche und guter Nahrungsmittel in Deutschland präsent war. Ich selber habe mit Russland sehr engen Kontakt und konnte für einige Bereiche, beispielsweise für Kindernahrungsmittel, schon erreichen, dass sich die Dinge verbessern. Ich habe eine gewisse optimistische Grundhaltung, dass wir in dem Bereich vorankommen, was die Nahrungsmittel betrifft. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind schon ein bisschen fließend zu weiteren Fragen übergegangen; (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Ein bisschen“ ist gut!) wir haben davon noch sieben. Aber auch für sie gilt die Redezeitbegrenzung, die wir bei der Regierungsbefragung haben, und ich muss sie jetzt exekutieren. Daher bitte ich, auf die Redezeit zu achten. Nächster Fragesteller ist jetzt der Kollege Peterka von der AfD-Fraktion. Tobias Matthias Peterka (AfD): Herr Präsident, vielen Dank für die Zulassung aller themenoffenen Fragen. Ich mache es auch ganz kurz. – Meine Frage richtet sich an das BMZ: Welche besonderen Maßstäbe legt das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bei der direkten oder indirekten Hilfeleistung für Länder an, in denen es nach allgemeinen Erkenntnissen zu Verfolgungen und zur Unterdrückung von Menschen christlichen Glaubens kommt? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank. – Herr Präsident, ich würde diese Frage mit Ihrem Einverständnis an den Vertreter des BMZ, den Parlamentarischen Staatssekretär Kollegen Silberhorn, weitergeben. Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Vielen Dank. – Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verfolgt generell einen menschenrechtsbasierten Ansatz in der Kooperation mit allen unseren Partnerländern. Wir sind natürlich insbesondere dort sehr aufmerksam, wo die Religionsfreiheit verletzt wird und unter anderem Christenverfolgung stattfindet. Ich darf wegen des Beispiels, das Sie genannt haben, darauf verweisen, dass wir insbesondere im Irak außerordentlich stark engagiert sind. Der Irak ist traditionell kein Partnerland der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere aufgrund reichhaltiger eigener Ressourcen. Wir tragen dort aber durch die Unterstützung aufnehmender Gemeinden erheblich dazu bei, dass Flüchtlinge, die zurückkehren wollen, ein sicheres Umfeld vorfinden, in dem sie ihre Heimat wieder aufbauen können. Wir tragen auch mit Traumabehandlung und vielen anderen Dingen dazu bei, dass Binnenmigranten im Irak wieder Fuß fassen können. Hier spielt, wie Sie wissen, insbesondere die christliche Minderheit eine Rolle. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank. – Die nächste Frage hat der Kollege Kekeritz, Bündnis 90/Die Grünen. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Kohärenz ist das wichtigste politische Leitprinzip dieser Regierung, habe ich festgestellt. Insofern möchte ich heute eine Frage bezüglich des Kabinetts stellen. Gestern fand ja ein informeller Ministerrat statt, an dem unser Entwicklungsminister teilgenommen hat. In diesem Rahmen hat er wieder einmal gefordert, einen EU-Kommissar für Afrika zu etablieren und die EU-Mittel für Afrika zu verdoppeln. Ob das jetzt positiv oder negativ ist, will ich hier nicht bewerten, sondern ich will einfach wissen, inwieweit es eine kohärente Forderung ist. Ist das mit anderen Kabinettsmitgliedern, auch mit dem Finanzministerium, abgesprochen, und ist das auch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten abgesprochen? Herr Minister ist nämlich schon öfter dadurch aufgefallen, dass er Forderungen gestellt hat, die groß in die Medien kamen, aber mit niemandem abgesprochen waren. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Bundesminister Schmidt, wollen Sie den Kollegen Silberhorn wieder bitten? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ich gebe gern an den Kollegen Silberhorn weiter. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Das hat sich sehr bewährt. – Bitte, Herr Silberhorn. Aber auch für Sie gilt die Ampel da oben. Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Kekeritz, gestern fand eine informelle Tagung der Entwicklungsminister der Europäischen Union statt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem der mehrjährige Finanzrahmen der Europäischen Union. Die Kommission bereitet die Debatte vor. Das Europäische Parlament wie auch der Ministerrat in allen seinen Formationen wird sich zu der Frage positionieren müssen, wie der Haushalt der Europäischen Union im Zeitrahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens aufzustellen ist. In diesem Zusammenhang hat Entwicklungsminister Dr. Gerd Müller dazu aufgerufen, die internationalen Aufgaben der Europäischen Union, insbesondere mit Blick auf Afrika, deutlich zu stärken. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Kollegin Kluckert, FDP. Daniela Kluckert (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, meine Fraktion und ich hatten Ihrem Ministerium im Zuge einer Kleinen Anfrage auf Drucksache 19/556 Fragen zu innovativen Mobilitätslösungen gestellt. Dabei ging es insbesondere um die Vermeidung von Schadstoffemissionen. Ihr Ministerium hat auf 13 der 22 Fragen geantwortet: Das kann die geschäftsführende Regierung nicht beantworten, wir müssten die nächste Regierung abwarten. – Vor diesem Hintergrund stellt sich mir die Frage, wie Sie gemeinsam mit zwei weiteren Ministern einen Brief an die EU-Kommission schreiben konnten, in dem Sie unter anderem ankündigten, den ÖPNV kostenlos zur Verfügung stellen zu wollen. Das stellt doch eine weitgreifende Entscheidung dar. Christian Schmidt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Liebe Kollegin, es ist unser gemeinsames Ziel, Emissionen zu reduzieren. Wir haben uns in der gegenwärtigen Koalitionsvereinbarung entsprechend geeinigt, und Sie wissen, wie schwierig Sondierungsgespräche sein können. Zu dem Brief, den ich gemeinsam mit Kollegin Hendricks und dem Chef des Bundeskanzleramtes an Kommissar Vella geschrieben habe: Es handelt sich um Gedanken über Konzepte, die in dem Mosaik der Maßnahmen zur Verbesserung der Schadstoffemissionen eine Rolle spielen werden. Dem Leser dieses Briefes wird aufgefallen sein, dass es sich mitnichten um eine Freistellung von den Kosten im öffentlichen Personennahverkehr handelt. Vielmehr handelt es sich um den Versuch, konkrete Möglichkeiten zu entwickeln, wie in Peak-Zeiten, also bei einer entsprechenden NOX-Belastung, durch innovative Konzepte zu einer Entlastung bei den Emissionen in einzelnen Städten beigetragen werden kann. Darüber muss natürlich noch mit den Kommunen und den Ländern beraten werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Martin Hess aus der AfD-Fraktion. Martin Hess (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage an den Vertreter des BMI. Am 26. Januar dieses Jahres wurde ein Bundespolizeibeamter, der unter anderem für Abschiebungen von islamistischen Gefährdern zuständig ist, unter seiner Wohnadresse von Islamisten aufgesucht. Er wurde bedroht und angegriffen mit dem Ziel, seine zukünftige Mitwirkung an Abschiebungen zu unterbinden. Meine Frage lautet deshalb: Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die Islamisten an die personenbezogenen Daten, insbesondere an die Wohnadresse des Bundespolizeibeamten, gelangen konnten, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Vorfälle dieser Art zukünftig zu verhindern, um den Schutz von Bundespolizeibeamten und ihren Familien zu verbessern? (Beifall bei der AfD) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir gehen diesem Fall intensiv nach. Genaueres kann ich Ihnen hierzu nicht mitteilen. Wichtig ist, dass wir allen Bundespolizeibeamten, die sich in diesem schwierigen Einsatz befinden, Schutz geben. Dazu zählt beispielsweise, dass die Beamten anonym bleiben dürfen, dass solche Vorfälle selbstverständlich verfolgt werden und dass die Bundespolizeibeamten – so ist das bisherige System – nicht dauerhaft nur diese Einsätze durchführen, sondern dass wir ein System haben, dass unterschiedliche Bundespolizeibeamte die Flüge begleiten. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Oliver Krischer aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Schmidt, ich möchte auf den Brief zurückkommen, den Sie zusammen mit Herrn Minister Altmaier und Frau Ministerin Hendricks in Sachen Diesel an die EU-Kommission geschrieben haben. Mich würde interessieren, nach welchen Kriterien die in dem Brief genannten fünf Städte für den Modellversuch „Kostenloser ÖPNV“ ausgewählt worden sind. Christian Schmidt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Lieber Kollege Krischer, bei der Auswahl der Städte für dieses Pilotprojekt hatten wir die unterschiedlichen Größen und die unterschiedlichen Strukturen der Städte im Blick. Man kann allerdings nicht alle verschiedenen Strukturen abbilden, wenn man nur fünf Städte vorschlägt. Mit diesem Ansatz wollten wir einerseits die Breite der Nutzungsmöglichkeiten solcher Ideen, solcher Konzepte abbilden und andererseits sehen, wo solche Konzepte funktionieren und wo sie eher schwierig umzusetzen sind. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Olaf in der Beek aus der FDP-Fraktion. Olaf in der Beek (FDP): Frau Präsidentin! Herr Minister, wir haben in den letzten Tagen alle von den Skandalen bei Oxfam und Ärzte ohne Grenzen gehört. Beide Organisationen haben im Geschäftsjahr 2016 Zuwendungen von der Bundesregierung erhalten, Oxfam Deutschland in Höhe von 15 Millionen Euro und Ärzte ohne Grenzen in Höhe von 4 Millionen Euro. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass deutsche Mitarbeiter dieser Organisationen in die Skandale verwickelt waren oder es zu sexuellen Übergriffen durch Mitarbeiter im Rahmen von Projekten gekommen ist, die von den deutschen Sektionen durchgeführt worden sind? Welche Maßstäbe legt die Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln bei einer solchen finanziellen Unterstützung von Organisationen zugrunde, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung diesbezüglich aus den bekanntgewordenen Skandalen ziehen? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege, es ist völlig indiskutabel, dass Organisationen, die zu Recht auch von öffentlichen Mitteln leben und profitieren, weil sie ein Ziel verfolgen, das wir seitens der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages unterstützen, diese Mittel entweder anders verwenden oder die ethischen Grundsätze, die wir erwarten, nicht einhalten. Die konkreten Fälle bedürfen einer Überprüfung im Einzelnen. Diese findet zurzeit auf internationaler Ebene statt. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen bezogen auf einzelne Situationen hier Auskunft zu geben. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass eine umfassende Aufklärung stattfindet und auch die Zuschussgeber nach dieser Aufklärung die Zusammenhänge betrachten werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Die letzte Frage stellt der Abgeordnete Markus Frohnmaier aus der AfD-Fraktion. Markus Frohnmaier (AfD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage an die Bundesregierung: Ist die Bundesregierung bereit, den völkerrechtswidrigen und menschenrechtswidrigen Angriff türkischer Truppen auf Afrin zu verurteilen? Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Ich übergebe, wenn Sie, Frau Präsidentin, das gestatten, an Frau Staatsministerin Böhmer aus dem Auswärtigen Amt. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Wir sehen mit großer Sorge die Eskalierung in der Region Afrin. Wir haben mit aller Deutlichkeit an die beteiligten Gruppen appelliert, dass die Auseinandersetzungen ein Ende finden müssen. Sie wissen, es geht dabei nicht nur um eine Deeskalierung, sondern auch darum, dass der Schutz der Zivilbevölkerung und der Zugang zu humanitären Leistungen gewährleistet sein müssen. Das, was sich in dieser Region abspielt, ist Anlass zu allergrößter Sorge. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Staatsministerin, danke, Herr Minister und auch Herr Staatssekretär für die Antworten. Ich beende die Befragung und rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 19/776 Die mündlichen Fragen auf Drucksache 19/776 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer bereit. Die Frage 1 des Abgeordneten Stefan Liebich wird schriftlich beantwortet. Ich rufe auf die Frage 2 der Abgeordneten Canan Bayram, Bündnis 90/Die Grünen: Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Medienmeldungen vom 13. Februar 2018 (vergleiche www.stern.de, http://bit.ly/2G9iibx und www.tagesschau.de, http://bit.ly/2Ha03Ep) zu, dass am 9. Januar 2018 (drei Tage nach dem Treffen des türkischen mit dem amtierenden deutschen Außenminister, bei dem jener sich für die deutsche Nachrüstung türkischer Leopard-Kampfpanzer ausgesprochen hatte) über genau eine solche Lieferung das dafür zuständige türkische Unternehmen BMC durch einen Lobbyisten in Düsseldorf bei der Firma Rheinmetall AG eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen habe, und welche Zusagen zur Genehmigung dieser Vereinbarung hat die Bundesregierung den beteiligten Unternehmen oder der türkischen Regierung zuvor oder seither gegeben? Bitte, Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin, ich beantworte für das Bundeswirtschaftsministerium die gestellte Frage wie folgt: Zu den beschriebenen unternehmensbezogenen Vorgängen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 – Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, Band 137, Seite 185 – und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäftes. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft unter anderem Angaben zu etwaigen laufenden Antragsverfahren. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie deswegen keine Auskunft geben, weil Sie sie gemäß dieser von Ihnen zitierten Gerichtsentscheidung nicht geben müssen, meine Annahme, dass es diese Gespräche gegeben haben könnte, aber doch zutreffend ist? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich darf darauf hinweisen, dass wir uns als geschäftsführende Bundesregierung an dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil zu halten haben. Ich bitte Sie als Abgeordnete, dies zu respektieren. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich fasse Ihre sehr, sehr kurze Antwort einmal zusammen: Sie stellen dar, dass Sie aufgrund dieser Gerichtsentscheidung dazu nichts sagen wollen, es aber schon sein kann, dass es Vorbereitungsgespräche gibt, die am Ende zu einer Vereinbarung führen, und Sie dann auch in der Lage wären, Auskunft über die dann abgeschlossene Vereinbarung zu erteilen. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Wissen Sie, Frau Abgeordnete, es unterhalten sich in der Bundesrepublik Deutschland viele miteinander, und nicht bei jedem Gespräch ist ein Vertreter der deutschen Bundesregierung dabei. Insofern frage ich mich, weshalb Sie mich fragen, ob wir bei diesen Gesprächen anwesend waren. Nein, wir waren nicht anwesend und können dazu auch nichts sagen. Im Übrigen darf ich noch einmal hervorheben: Es geht nicht darum, dass wir nicht wollen oder können, sondern wir dürfen nicht. Ich bitte nochmals darum, dass Sie dieses existierende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ernst nehmen. Sie können nicht von uns erwarten, dass wir etwas beantworten, was wir nicht beantworten dürfen, und uns auf der anderen Seite vorhalten, dass wir keine Antwort geben. Ich bitte um ein bisschen mehr Respekt vor diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie Abgeordnete maßregeln, oder was soll das hier?) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Frage 3 des Abgeordneten Omid Nouripour und die Frage 4 der Abgeordneten Kerstin Andreae werden schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Thomas Ehrhorn aus der AfD-Fraktion auf: Welche konkreten rechtlichen Überlegungen haben die Ostbeauftragte Iris Gleicke und das Bundeswirtschaftsministerium dazu veranlasst, für eine Studie des Göttinger Instituts für Demokratieforschung zum Thema „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland“, die nach eigenen Angaben von Iris Gleicke selbst nach Nacherfüllungsmöglichkeit eine „schlicht nicht hinnehmbare Schlamperei“ darstellt, von der sie sich öffentlich distanziert hat und die für sie „jeden Wert ... verloren“ hatte, nicht nur die Rückforderung von bereits ausgezahlten Geldern zu unterlassen, sondern auch noch zu einem Zeitpunkt, als die Unbrauchbarkeit der Studie bereits bekannt war, einen bis dahin noch nicht ausgezahlten Betrag hierfür zu zahlen, wie unter anderem die Zeitung „Die Welt“ am 12. Februar 2018 berichtet hat, und wie hoch war der Betrag, der erst nach Bekanntwerden der Mangelhaftigkeit der Studie an das Göttinger Institut für Demokratieforschung bzw. die Georg-August-Universität Göttingen ausgezahlt wurde? Bitte, Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin, ich beantworte die Frage wie folgt: Die Studie „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland – Ursachen – Hintergründe – regionale Kontextfaktoren“ wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Das Göttinger Institut für Demokratieforschung wurde am 3. Februar 2016 mit der Erstellung der Studie beauftragt. Gemäß Nummer 4 Buchstabe a der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Forschungs- und Evaluierungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgte die Auszahlung des Abgeltungsbetrages von insgesamt 129 391,86 Euro in drei Teilbeträgen. Der erste Teilbetrag in Höhe von 43 130,62 Euro wurde am 11. April 2016 und der zweite Teilbetrag in gleicher Höhe am 5. August 2016 ausgezahlt. Angesichts der nach ihrer Veröffentlichung am 18. Mai 2017 zutagegetretenen Mängel haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Staatssekretärin Iris Gleicke, Ende Juli 2017 von der Studie distanziert und das Institut darüber informiert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie rechtlich prüfe, ob die bereits ausgezahlten Gelder zurückgefordert werden können. Ergebnis dieser eingehenden Prüfung und Abwägung war, dass einer Rückforderung bzw. Einbehaltung von noch nicht ausgezahlten Beträgen rechtliche Risiken bzw. langwierige Rechtsverfahren sowie weitere Kosten – wie Gutachterkosten, Rechtsdurchsetzungskosten – entgegenstehen. Daher wurde in umfassender Abwägung aller Umstände eine Nachbesserung der in der Studie enthaltenen behebbaren Mängel vom Göttinger Institut für Demokratieforschung verlangt. Nachdem diese Korrektur abgeschlossen war, wurde der noch ausstehende Teilbetrag in Höhe von 43 130,62 Euro gegenüber der Georg-August-Universität Göttingen am 22. Dezember 2017 beglichen. Vor dem Hintergrund, dass diese Nachbesserungen zwar formelle Fehler der Studie, aber nicht den eingetretenen Glaubwürdigkeitsverlust beheben konnten, sehen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer von einer Veröffentlichung der Studie ab. Die Studie dient der internen Verwendung. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur Nachfrage. Thomas Ehrhorn (AfD): Herr Staatssekretär, meine Nachfrage lautet wie folgt: Teilen Sie meine Einschätzung, dass es für die hart arbeitenden Menschen dieses Landes – die Steuerzahler dieses Landes, die solche Beträge selbstverständlich erwirtschaften und aufbringen müssen – ein Schlag ins Gesicht ist, wenn derartige Beträge für eine ganz offensichtlich wertlose Studie ohne Gegenwehr ausbezahlt werden? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich antworte mit Nein. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Thomas Ehrhorn (AfD): Ja, okay. – Eine zugegeben sehr kurze Antwort, sie lässt auch auf einiges schließen. Nun also zu meiner zweiten Frage: Ist es nicht so, dass der Umstand, dass das Göttinger Institut für Demokratieforschung hier eine Studie beigebracht hat, die mit wissenschaftlicher Arbeit nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, sondern sich im Wesentlichen auf die Aussagen von überwiegend linken Politikern stützte, die Frage aufwirft, ob das Göttinger Institut für Demokratieforschung überhaupt willens und in der Lage ist, wissenschaftlich zu arbeiten, oder ob dieses Institut nicht eher eine Alimentierungs- und Versorgungseinrichtung für linke Gesinnungsgenossen darstellt? (Beifall bei der AfD) Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich teile auch diese Einschätzung nicht, weil der Auftrag zu dieser Studie in einem ganz normalen Vergabeverfahren vergeben worden ist. Und ich beteilige mich auch nicht an einem solchen Institutsbashing. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 6 des Abgeordneten Thomas Ehrhorn: Haben das Bundeswirtschaftsministerium und die Ostbeauftragte Iris Gleicke darauf gedrungen bzw. selbst veranlasst, dass die für die Studie verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts, die bei der Ostbeauftragten den Irrtum erregten, ihre Studie sei seriös und entspräche wissenschaftlichen Standards, sodass es zu einer Zahlung insoweit kam, obwohl sie tatsächlich durch eine „schlicht nicht hinnehmbare Schlamperei“ (so Iris Gleicke) eine nicht zur Veröffentlichung geeignete Studie erstellt hatten, arbeits- und/oder strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wurden, und ist das Göttinger Institut für Demokratieforschung für die Zukunft von der Auftragnehmer-/Bieterliste der Bundesregierung gestrichen worden? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich beantworte für die Bundesregierung die Frage wie folgt: Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Frau Iris Gleicke, hat sich nach Bekanntwerden der Mängel in der Studie mit Schreiben vom 26. Juli 2017 an das Göttinger Institut deutlich von der Studie distanziert. Im Übrigen ist es nicht Sache des Auftraggebers, über gegebenenfalls beim Auftragnehmer liegende personalrechtliche oder weitere Maßnahmen zu befinden. Eine Auftragnehmer-/Bieterliste der Bundesregierung gibt es nicht. Aufträge werden im Wettbewerb, in transparenten Verfahren vergeben. Bewerber bzw. Bieter werden stets auf ihre Eignung geprüft. Dies ist auch bei einer weiteren Bewerbung der Fall. Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungsdefizite bei vorangegangenen Aufträgen berücksichtigt werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Thomas Ehrhorn (AfD): Die Studie, die hier geliefert wurde, war mangelhaft. Dies steht außer Zweifel und wird auch von Ihnen selbst nicht bestritten. Es ist ganz klar und eindeutig die Frage zu stellen: Kann ein Institut, welches in solch mangelhafter Weise arbeitet, jemals für weitere Aufträge infrage kommen? Das ist die Frage. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Zu den Mängeln, Herr Abgeordneter: Es gab methodische Ungenauigkeiten – diese sind festgestellt worden –, es gab nicht belegbare Aussagen eines anonymisierten Befragten, und es gab Flüchtigkeitsfehler. Diese Mängel sind beseitigt worden. Weitere Urteile erlaube ich mir zurzeit nicht. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Thomas Ehrhorn (AfD): Die zweite Nachfrage richtet sich an Sie persönlich: Wie glaubwürdig halten Sie dieses Institut in Göttingen, nachdem es diese Studie abgeliefert hat? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich habe eben bereits gesagt, dass ich mich an einem Institutsbashing nicht beteilige. Viel wichtiger ist es, den Grund zu erfragen, weshalb eine solche Studie überhaupt in Auftrag gegeben worden ist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein Punkt, über den wir vielleicht gemeinsam nachdenken müssen. Ich glaube, es gibt einen großen Teil politisch motivierter Kriminalität in einzelnen Bundesländern. Das war der eigentliche Grund, der Auslöser für die Studie. Dass dann solche, ich sage einmal, dummen Fehler gemacht worden sind und dass Flüchtigkeitsfehler, aber auch Unkorrektheiten in der Studie enthalten waren, ist sehr bedauerlich. Das ist von uns nachdrücklich gerügt und auch entsprechend kommentiert worden. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 7 der Abgeordneten Katharina Dröge, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Hält die Bundesregierung das Vorgehen des Insolvenzverwalters von Air Berlin, trotz erheblicher und offensichtlicher Wettbewerbsprobleme zunächst der Lufthansa AG den Zuschlag für einen Großteil von Air Berlin zuzusprechen, für rechtmäßig, und welche Kartellexperten haben den Insolvenzverwalter nach Kenntnis der Bundesregierung bei seiner Entscheidung unterstützt? Bitte, Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Liebe Frau Abgeordnete, jetzt zu einem ganz anderen Thema. Der Verkauf der Unternehmensteile von Air Berlin erfolgte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens unter gerichtlichen Vorgaben. Die Verkaufsprozesse lagen allein in der Regie des Generalbevollmächtigten von Air Berlin bzw. des Sachwalters. Die Bundesregierung war an den Verkaufsprozessen nicht beteiligt. Der Bundesregierung liegen mithin auch keine Informationen dazu vor, welche Kartellexperten an den Verkaufsprozessen beteiligt waren. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Beckmeyer, ich habe erwartet, dass Sie mir diese Antwort geben würden. Nichtsdestotrotz macht es die Sache nicht besser. Denn die kartellrechtliche Entscheidung hat am Ende dazu geführt, dass ein Großteil des 150-Millionen-Euro-Kredits, den Sie als Bundesregierung gewährt haben, nicht zurückgezahlt werden konnte. Diese kartellrechtliche Entscheidung war absehbar. Ich hatte schon im Ausschuss versucht, mit Ihnen zu klären, inwieweit die Bundesregierung bei der Gewährung des Kredites die kartellrechtlichen Fragen geprüft hat. Da haben Sie gesagt: Wir konnten ja zum Zeitpunkt der Kreditgewährung nicht absehen, welches Unternehmen am Ende kaufen würde. Ich habe Sie schon damals Folgendes gefragt – ich stelle diese Frage noch einmal –: Wenn ich 150 Millionen Euro verleihe, dann habe ich ein Interesse daran, dass ich das Geld wiederbekomme. Wenn ich dann sehe, dass im Insolvenzverfahren ein Unternehmen den Zuschlag erhält, bei dem die Kartellabteilung im Bundeswirtschaftsministerium sofort wissen muss, dass das kartellrechtlich nicht funktioniert, verstehe ich nicht, warum die Bundesregierung nicht wenigstens den Hinweis gibt, dass das von der Europäischen Kommission in Brüssel mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht genehmigt wird, und im Interesse der Rückzahlung der 150 Millionen Euro und damit im Interesse der Steuerzahler dem Insolvenzverwalter sagt: Wenn du dieses Geschäft so abschließt, dann funktioniert das nicht, und dann werden wir unseren Kredit nicht zurückbekommen. – Es ist doch Ihre Fürsorgepflicht, auch in Anbetracht des Geldes, das Sie da in der Hand hatten, Ihre Kartellabteilung zu befragen und die entsprechenden Hinweise zu geben. Warum haben Sie das unterlassen? Vizepräsidentin Petra Pau: Entschuldigung, Herr Staatssekretär, einen kleinen Moment. – Ich bitte, trotz alledem auf die Fragezeit zu achten. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles klar. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir haben extra ein optisches Signal. „Rot“ zeigt ganz deutlich, Sie sind am Ende Ihrer Fragezeit. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, die Bundesregierung hat am 15. August letzten Jahres entschieden, Air Berlin im Rahmen eines staatlich verbürgten Überbrückungskredits eine Summe von 150 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung wurde gemeinsam von den beteiligten Ressorts getroffen. Wir haben den Bundeswirtschaftsausschuss am 5. September 2017 entsprechend informiert. Die damalige Entscheidung ist auch aus heutiger Sicht weiterhin richtig. Wir haben mit dem Kredit erreicht, dass der Flugbetrieb von Air Berlin nicht unmittelbar eingestellt werden musste, dass die Rückholung Zehntausender Passagiere aus dem Ausland während der Urlaubszeit gesichert wurde und dass ein geordneter Marktaustritt von Air Berlin stattfinden konnte. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Beckmeyer, Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Zu Ihrer Antwort muss ich sagen: Nichts von dem, was Sie dargestellt haben, trifft zu. Sie haben zum Beispiel das Problem, dass Passagiere im Ausland gestrandet sind, einfach nur auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben. Bei der wirklichen Insolvenz von Air Berlin sind die Passagiere nämlich im Ausland gestrandet und auf dem Geld sitzen geblieben. Für die Beschäftigten war es eine Situation der Unsicherheit. Sehr viele Beschäftigte sind arbeitslos geworden. Sie haben all das, was Sie gesagt haben, nicht erreicht, und Sie können nicht erklären, warum Sie nicht wenigstens einmal Ihre Kartellabteilung gefragt haben, um dieses Chaos, das entstanden ist, zu verhindern. Deswegen frage ich noch einmal: Warum haben Sie das nicht getan? Sie hatten hier eine Verantwortung für 150 Millionen Euro. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Dröge, ich habe eben zum Ausdruck gebracht, dass die damalige Entscheidung sehr wohl nach allen Abwägungen – auch der Fragestellung, die Sie hier aufgeworfen haben – erfolgt ist. Zu dem damaligen Zeitpunkt war nicht klar, dass es nur Lufthansa sein könnte, sondern es gab auch andere Bewerber. Insofern ist nicht klar gewesen, dass aus kartellrechtlichen Gründen Lufthansa nicht infrage kommen würde. Es hat auch andere Bewerber und andere Unternehmen gegeben, die in ganz bestimmte Teile von Air Berlin eingetreten sind. Es gab zum Beispiel eine britische Fluggesellschaft, die Teile von Air Berlin übernommen hat. Danach hat Europa das ganze Verfahren an sich gezogen und am Ende dazu beigetragen, dass Air Berlin inklusive Niki nicht als ganze bestehende, aktive Gesellschaft veräußert werden konnte. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist bestehendes Recht!) Europa hat im Grunde dazu beigetragen, dass diese Assets am Ende des Tages nicht mehr zur Verfügung standen. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch!) Das ist die Situation, vor der wir momentan stehen. Wir haben nun entsprechende Rückflüsse, bisher zwar nicht in Höhe von 150 Millionen Euro, sondern bedauerlicherweise weniger, aber wir sind auch noch nicht am Ende des Verfahrens. Insofern hoffen wir alle, dass wir noch weitere Rückflüsse – auch über die eben benannten hinaus – erreichen werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 8 der Abgeordneten Katharina Dröge: Hat die Bundesregierung im Rahmen der eingehenden Prüfung der EU-Kommission zum angemeldeten Zusammenschluss von Bayer AG und Monsanto die EU-Kommission aufgefordert, nichtökonomische Aspekte wie Ernährungssouveränität, Ernährungssicherheit und Artenvielfalt bei ihrer Prüfung zu berücksichtigen, und wenn nein, hat die Bundesregierung überprüft, wie sich die angemeldete Fusion auf die genannten nichtökonomischen Aspekte auswirkt? Bitte, Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich beantworte die Frage wie folgt: Die Europäische Kommission prüft das angemeldete Zusammenschlussvorhaben von Bayer und Monsanto als unabhängige Wettbewerbsbehörde. Die Bundesregierung hat sich an diesem Verfahren bisher nicht beteiligt. Die Bundesregierung wird die Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens aufmerksam beobachten. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Beckmeyer, Sie wissen ja, dass die grüne Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode ein Rechtsgutachten zu genau dieser Frage in Auftrag gegeben hat. Das haben wir Ihnen ja auch zur Verfügung gestellt. Ihre Antwort war, Sie würden das aufmerksam prüfen. Dieses Rechtsgutachten enthält den Hinweis, dass es für die Bundesregierung nach Artikel 19 Absätze 3 bis 7 FKVO die Möglichkeit gibt, im sogenannten Beratenden Ausschuss zu einem Fusionsverfahren Stellung zu nehmen, bevor es in der Hauptsache abgeschlossen ist. Dort hat der Vertreter der Bundesregierung die Möglichkeit, beispielsweise zur Frage Stellung zu nehmen, ob die Ernährungssicherheit und Umweltaspekte im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens berücksichtigt werden sollten. Deswegen ist die Frage: Warum haben Sie diese Chance nicht genutzt? Oder ist Ihnen noch nicht einmal bekannt, dass es diesen Ausschuss gibt? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, die EU-Mitgliedstaaten können die Fusionskontrollverfahren der Europäischen Kommission im Rahmen der für sie vorgesehenen Beteiligungsrechte – insbesondere im Beratenden Ausschuss – begleiten; das ist korrekt. Dies geschieht auch in diesem Fall – vor allem durch das Bundeskartellamt. Im Übrigen sage ich an dieser Stelle auch, dass die europäische Kartellbehörde aufgrund der Beurteilungskriterien, die sie selbst zu beachten hat, unter anderem Umweltschutzbelange indirekt berücksichtigen muss. Am Ende des Fusionskontrollverfahrens gelten allerdings Wettbewerbsparameter, und diese sind ausschlaggebend. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe Ihrer Antwort entnommen, dass Sie als Bundesregierung Ihr Recht zur Stellungnahme nicht genutzt haben; das ist bedauerlich. Dieses Recht haben Sie nämlich. Sie sagen jedoch, dass Sie hauptsächlich durch das Bundeskartellamt vertreten werden. Ein Blick auf die Fusionswelle auf dem Agrochemiesektor zeigt, dass am Ende drei bis vier Konzerne einen Marktanteil von 80 Prozent im Bereich von Saatgut und Pestiziden haben. Damit haben sie die Möglichkeit, in Fragen der Ernährungssouveränität und der Pestizide ganze Volkswirtschaften unter Druck zu setzen. Dass Sie noch nicht einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme genutzt haben, ist äußerst bedauerlich. Deshalb die Frage: Sind das aus Ihrer Sicht überhaupt keine Aspekte, die im Rahmen von Fusionskontrollverfahren eine Rolle spielen sollten, oder wäre die Bundesregierung für den Fall, dass Frau Vestager die Chance nicht genutzt hat, diese zu berücksichtigen, bereit, in Brüssel Klage einzureichen? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich habe nicht gesagt, dass wir unsere Chance nicht genutzt haben. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Vielmehr habe ich gesagt, dass in diesem Fall das Kartellamt das Verfahren begleitet, (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können das auch!) was auch geschehen ist. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass bereits in der jüngeren Vergangenheit Zusammenschlüsse von großen Chemieunternehmen durch die Europäische Kommission genehmigt wurden. Im März 2017 hatte die Kommission den Zusammenschluss der US-Chemiekonzerne Dow und DuPont freigegeben. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja das Problem!) Einige Monate später, am 5. April 2017, hat die Europäische Kommission die Übernahme des in der Schweiz ansässigen Unternehmens Syngenta durch ChemChina freigegeben. Es gibt hier viele Beispiele von Zusammenschlüssen, die bereits genehmigt wurden. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben! Sie machen das Problem nur schlimmer!) Wir werden sehen, dass diese entsprechenden Regeln, die in Europa hinsichtlich des Wettbewerbsrechtes gültig sind, auch hier – sage ich mal – zu beachten sind. Ich habe vorhin davon gesprochen, dass auch Umweltschutzbelange indirekt Berücksichtigung finden. Insofern, denke ich, wird das Regelwerk in Europa beachtet. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Ralph Lenkert das Wort. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, ich habe Sie richtig verstanden, dass Umweltaspekte, Fragen zu Ernährungssicherheit und Gesundheit anzuhören sind, aber am Ende Wettbewerbsregeln über diesen Grundbedürfnissen der Menschen stehen. Wie ist die Position der Bundesregierung, um dies zu verändern und in Zukunft Gesundheitsschutz, Ernährungssicherheit und Umweltschutz über die Interessen von Unternehmen zu stellen? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Wir haben bisher nicht die Absicht, von der herrschenden Rechtsauffassung zur Gesetzeslage nach der Verordnung (EG) 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen abzuweichen. Danach kann weder eine negative noch eine positive Bewertung eines Zusammenschlusses durch die Wettbewerbsbehörde auf außerwettbewerbliche Ziele gestützt werden. Das ist die aktuelle Lage in Europa. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich rufe die Frage 9 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Wie viel Megawatt Windenergie an Land und Photovoltaik (PV) müssen pro Jahr brutto zugebaut werden, wenn das Mengenverhältnis zwischen PV und Windenergie an Land gleich bleibt, wie derzeit im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angestrebt, und Offshorewindenergie und Biomasse genau ihre derzeit im EEG angestrebten Ausbauziele erreichen, um 65 Prozent (wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018 diskutiert) erneuerbare Energien im Strombereich bis zum Jahr 2030 auf einem linearen Ausbaupfad zu erreichen? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich beantworte die Frage wie folgt: Um das prozentuale Ziel in konkrete, absolute Ausschreibungs- und Ausbaumengen zu übersetzen, ist es notwendig, Annahmen für die Entwicklung bis 2030 zu treffen. Eine zentrale Annahme ist die Höhe des Bruttostromverbrauchs im Jahre 2030, weil er die Bezugsgröße für den Anteil erneuerbarer Energien ist. Neben dem Bruttostromverbrauch hängen die Ausschreibungs- und Ausbaumengen noch von weiteren Faktoren ab. Dazu zählt beispielsweise, wie lange Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Ende ihrer Vergütungsdauer noch betrieben werden und wie viele Volllaststunden Windenergieanlagen in Zukunft haben werden. Entscheidend wird auch sein, wie viel erneuerbarer Strom bis 2030 in die Stromnetze integriert werden kann. Es wird Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein, den Rahmen für den zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu definieren. Auf dieser Basis wird sie die künftigen Ausschreibungsmengen und Ausbaupfade festlegen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Staatssekretär, dass Sie mir noch einmal vor Augen geführt haben, wie wichtig es ist, bestimmte Prämissen transparent zu machen. Trotzdem hätte ich erwartet, dass die Bundesregierung in der Lage ist, einen einfachen Dreisatz zustande zu bringen. Dafür hatten Sie seit Freitag Zeit. Sie haben Szenarien vorliegen. Sie als derzeitig geschäftsführende Bundesregierung gehen vor allen Dingen in der Energiepolitik und beim Ausbau der erneuerbaren Energien von diversen Annahmen aus. Bis zur heutigen Sitzung entsprechend hochzurechnen, hätte ich Ihnen zugetraut. Deshalb frage ich jetzt noch einmal, ob es Ihnen nicht möglich ist, das zumindest kurz herunterzubrechen. Inwiefern ist bei den derzeitigen Entwicklungen, die Sie ja im Ministerium auch bearbeiten – Sie haben den Monitoringbericht noch nicht veröffentlicht; aber Ihnen liegen alle Zahlen vor –, eine Aussage möglich, welche Megawattzahl pro Jahr beim Ausbau von Strom aus Wind und Sonne notwendig ist, um einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Stromsektor zu erreichen? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, wenn man auf eine Frage nicht die passende Antwort bekommt – vielleicht weil sie einem politisch nicht passt –, dann muss nicht die Antwort falsch sein. Es ist vielmehr so, dass wir eine politische Diskussion darüber führen – zweifelsohne auch in der künftigen Koalition –, wie viel Stromerzeugung tatsächlich stattfinden wird und stattfinden muss. Die Diskussion – das ist jetzt etwas für Feinschmecker – bewegt sich zwischen 360 oder 390 Terawattstunden. Das ist die Dimension, über die zurzeit diskutiert wird, und daraus sind dann Konsequenzen zu ziehen. Eine Frage dabei ist – das ist heute auch im Ausschuss für Wirtschaft erörtert worden –: Was leisten eigentlich unsere Netze? Sind sie tatsächlich in der Lage, die entsprechenden Mengen zu transportieren? Das muss ebenfalls berücksichtigt werden. Insofern habe ich es hier nicht mit einem einfachen Dreisatz zu tun, sondern mit einer etwas komplexeren Situation, mit der sich auch die neue Bundesregierung, wenn sie denn zustande kommt, noch einmal befassen muss. Sie muss dafür noch ein paar Berechnungen anstellen, aber vor allem auch politische Entscheidungen treffen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Beckmeyer, ich bin enttäuscht, dass Sie nicht bereit sind, mit uns über Zahlen zu sprechen, die dem Ministerium vorliegen, obwohl es für Sie ein Einfaches wäre, sie auszurechnen. Wenn Sie sich weigern, da konkreter zu werden, dann frage ich Sie nach dem konkreten Punkt Netzvorbehalt, der ja auch im Koalitionsvertrag ausgeführt ist. Was könnte die Bundesregierung aus Ihrer Sicht nach all dem, was Sie wissen – in Ihrem Hause wird tagtäglich darüber diskutiert –, denn tun, um neben dem beschleunigten Ausbau der Netze die bestehenden Netze zu entlasten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, gerade des Windsektors, voranzutreiben? Ich denke da beispielsweise an das Atomkraftwerk Brokdorf, das spätestens dann ganz vom Netz gehen sollte, wenn die eigenen Reststrommengen aufgebraucht sind, und nicht noch Reststrommengen von anderen AKWs übertragen bekommen sollte. Die ganze Debatte darüber, dass wir Netzausbaugebiete haben, wo Windenergie verhindert wird, macht erst recht keinen Sinn, wenn die Netzverstopfer weiterhin am Netz bleiben. Können Sie dazu bitte noch etwas sagen? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich finde Ihre Formulierungen ganz trefflich. Gleichwohl bin ich Mitglied der geschäftsführenden Bundesregierung, und ich hoffe, dass Sie vielleicht noch ein bisschen Geduld haben, bis hier eine neue Bundesregierung Platz genommen hat. Sie können dann in einer der nächsten Sitzungswochen die Frage noch einmal an den dann amtierenden Minister oder die amtierende Ministerin bzw. an die entsprechenden Staatssekretäre richten. Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich keine Vorfestlegung aus dem Wirtschaftsressort heraus hinsichtlich dieser Fragestellung vornehmen möchte. Vizepräsidentin Petra Pau: So lange möchte die Abgeordnete Nestle nicht warten. Sie hat das Wort zu einer weiteren Frage. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zunächst kurz und bündig, Herr Staatssekretär: Frau Verlinden hat bewusst nach Fakten und nicht nach regierungspolitischen Festlegungen gefragt, weil es uns völlig bewusst ist, dass wir uns in einer Übergangsphase befinden. Wäre es denn möglich, dass Sie uns, wenn wir jetzt die Annahmen zu den Fragen präzisieren, die Antwort schriftlich nachreichen? Wir gehen also davon aus, dass die Volllaststunden gleich bleiben – ob Sie von 360 oder 390 Terawattstunden ausgehen, wäre für mich nicht so relevant, weil der Passus so klein ist – und dass die Anlagen nach Ende der EEG-Vergütungszeit vom Netz genommen werden. Können wir die Zahlen für diese Präzisierung vielleicht schriftlich bekommen? Es geht um eine Wissensabfrage und nicht um eine politische Frage. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Liebe Frau Abgeordnete, ich bitte, vor dem Hintergrund dessen, was Sie jetzt erfragen, eine schriftliche Frage zu stellen. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können das doch schriftlich beantworten! Die Frage muss nicht noch einmal neu gestellt werden!) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir nehmen also zur Kenntnis, dass Sie die Frage jetzt nicht beantworten können. Ist das richtig? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin, ich habe der Kollegin geantwortet, dass sie – weil sie mich gefragt hat, ob wir solche Fragen beantworten können – doch bitte eine entsprechende schriftliche Frage stellen möge. Dann werden wir diese schriftliche Frage beantworten. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Normalerweise müssten Sie die Frage jetzt beantworten! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie sie nicht beantworten können, müssen Sie es schriftlich tun!) – Für die geschäftsführende Bundesregierung beantworte ich von diesem Platz aus die Frage jetzt nicht. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann schriftlich!) Vizepräsidentin Petra Pau: Gut, dann haben wir das jetzt festgehalten. – Der Abgeordnete Schmidt stellt die nächste Nachfrage zur Frage 9. Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Zunächst stellt sich für mich die Frage, warum eine mündliche Frage nicht beantwortet werden kann und dafür eine schriftliche gestellt werden soll, obwohl es sich um die gleiche Frage handelt. Wie dem auch sei, meine Frage bezieht sich auf einen Pressebericht, der heute in der „Süddeutschen Zeitung“ erschienen ist und in dem es genau um die hier zur Diskussion stehende Fragestellung geht. In diesem Bericht trifft ein Energieexperte des WWF folgende Aussage: „Die Gefahr besteht, dass man am Ende den Ausbau drosselt, weil das Netz nicht reicht.“ Sieht die Bundesregierung diese Gefahr ebenfalls? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, ich habe heute im Ausschuss für Wirtschaft und Energie zum Ausdruck gebracht, dass wir uns vor dem Hintergrund des Paketes, des ehemaligen Winterpaketes, sputen müssen, um bis 2025 den Netzausbau in Deutschland zu vollziehen; denn sonst wird uns möglicherweise die Entscheidung darüber von der Europäischen Kommission aus der Hand genommen. Wir haben also allen Grund, auf allen Kanälen dafür zu werben und dafür zu sorgen, dass der Netzausbau in Deutschland funktioniert. Ich kann auch Sie und Ihre Fraktion nur auffordern, auf allen Ihren Kanälen insbesondere in Richtung Nichtregierungsorganisationen dafür zu werben, entsprechende Ausbauvorhaben in der Fläche zu unterstützen und nicht zu bekämpfen. Vizepräsidentin Petra Pau: Mir liegen noch zwei Meldungen zu Nachfragen vor; diese werde ich auch zulassen. Dann kommen wir zu Frage 10. – Der Kollege Lenkert hat das Wort. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Herr Staatssekretär, Sie haben soeben auf Hinweise aus der EU verwiesen. Ich verweise Sie auf die Hinweise der EU, dass es auf EU-Ebene eine Alternative zum Netzausbau gibt, die bisher vom Wirtschaftsministerium weder volkswirtschaftlich noch technisch berücksichtigt wurde. Das ist die Preiszonentrennung. Inwieweit haben Sie entsprechende Analysen in Ihrem Ministerium durchgeführt und eine Preiszonentrennung innerhalb Deutschlands in Erwägung gezogen, damit der Erneuerbare-Energien-Ausbau nicht mehr durch Netzengpässe behindert wird? Eine solche Preiszonentrennung zwischen Österreich und Deutschland führte entgegen den Aussagen von Fachleuten im Vorfeld nicht zu einer Steigerung des Gesamtstrompreises, sondern zu einer Preissenkung. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, wir halten eine solche Trennung in zwei Preiszonen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für falsch; das ist nicht unsere Position. Wir wollen eine Preiszone behalten. Das ist für die Transparenz und den Markt in Deutschland von großer Wichtigkeit. Weil dem so ist, haben wir am 18. Dezember im Energierat dafür geworben und uns entsprechend politisch verhalten. Vizepräsidentin Petra Pau: Die letzte Nachfrage zur Frage 9 stellt die Abgeordnete Lisa Badum. Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Beckmeyer, meine Frage bezieht sich auf die Zukunft. Das Risiko bei den Ausschreibungen besteht darin, dass nicht alle Anlagen so realisiert werden, wie sie bezuschlagt wurden. Wir können dieses Risiko momentan nicht quantifizieren und wissen nicht, ob alle Anlagen tatsächlich gebaut werden. Sind Sie dafür, dass die Mengen, die zwar bezuschlagt, aber nicht realisiert wurden, wieder in die Ausschreibungsmenge zurückgeführt werden? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, wir haben heute bereits im Ausschuss eine Diskussion darüber geführt. Der entscheidende Punkt ist: Wir müssen das Ausschreibungsverfahren überarbeiten; das geschieht zurzeit. Wir haben im Zusammenhang mit den Bürgerbietergemeinschaften ein bisschen Lehrgeld gezahlt. Das war von allen, die daran beteiligt waren, sicherlich gut gemeint. Aber es hat anscheinend Lücken gegeben, die von dritter Seite genutzt wurden. Es ist richtig, dass zukünftig auch von Bürgerbietergemeinschaften alle Voraussetzungen erfüllt werden müssen, sodass es in relativ kurzer Zeit zu Realisierungen kommt. Sonst haben wir eine technische Delle, die dazu führt, dass am Ende erst in viereinhalb Jahren bestimmte Anlagen errichtet werden müssen. Das ist ein Punkt, den auch wir kritisch sehen und den wir verändern müssen. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir bleiben beim Thema „Ausbau von erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030“. Ich rufe die Frage 10 der Abgeordneten Ingrid Nestle, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Wie viel Megawatt Wind an Land und PV müssen pro Jahr brutto zugebaut werden, wenn das Mengenverhältnis zwischen PV und Wind an Land gleich bleibt, wie derzeit im EEG angestrebt, die Volllaststunden gleich bleiben und Offshorewind bis 2030, wie im Bundesrat (Bundesratsdrucksache 27/18) derzeit diskutiert, auf 20 Gigawatt installierte Leistung ausgebaut würde und Biomasse die derzeit im EEG angestrebten Ausbauziele erreicht, um einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Strombereich bis zum Jahr 2030 auf einem linearen Ausbaupfad zu erreichen? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, es handelt sich um eine Fragestellung, die fast identisch mit Frage 9 ist. Ich beantworte Frage 10 wie folgt: Um das prozentuale Ziel in konkrete, absolute Ausschreibungs- und Ausbaumengen zu übersetzen, ist es notwendig, Annahmen für die Entwicklung bis 2030 zu treffen. Eine zentrale Annahme ist die Höhe des Bruttostromverbrauchs im Jahr 2030, weil er die Bezugsgröße für den Anteil erneuerbarer Energien ist. Neben dem Bruttostromverbrauch hängen die Ausschreibungs- und Ausbaumengen noch von weiteren Faktoren ab. Dazu zählt beispielsweise, wie lange Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Ende ihrer Vergütungsdauer noch betrieben werden und wie viele Volllaststunden Windenergieanlagen in Zukunft haben werden. Entscheidend wird auch sein, wie viel erneuerbarer Strom bis 2030 in die Stromnetze integriert werden kann. Es wird Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein, den Rahmen für den zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu definieren. Auf dieser Basis wird sie die zukünftigen Ausschreibungsmengen und Ausbaupfade festlegen. Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Nestle, Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Fragen 9 und 10 sind in der Tat sehr ähnlich. Deshalb finde ich es verzeihlich, dass Sie übersehen haben, dass in diesem Fall in der Frage der Umfang der Volllaststunden schon vorausgesetzt war, dass also nur noch zwei der von Ihnen genannten Punkte offen sind. Können Sie mir denn entweder eine Spannbreite für verschiedene realistische Annahmen bei diesen beiden Punkten nennen, oder können Sie Ihrerseits Annahmen treffen und sagen, in welcher Größenordnung wir uns bewegen? Können Sie hier einfach einmal Zahlen nennen, von denen wir wissen, dass sie Ihnen vorliegen? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Abgeordnete, wir können dieses Spiel noch einmal treiben. Der entscheidende Punkt ist für uns, dass in der neuen Bundesregierung hinsichtlich des Bruttostrombedarfes eine Entscheidung getroffen werden muss, auch vor dem Hintergrund der verschiedenen Szenarien, die zugrunde gelegt werden. Da gibt es unterschiedliche Interessenlagen politischer Art, aber auch energiepolitischer Art. Diese Interessenlagen müssen gegeneinander abgewogen werden. Ich habe vorhin von einer Spannbreite zwischen 360 Terawattstunden und 390 Terawattstunden gesprochen, um den möglichen Bereich zu umreißen. Wir haben natürlich auch zu beachten, dass die Effizienzsteigerung eine große Rolle spielt. Ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass das Thema „Netzausbau und Kapazität der Netze“ dabei ebenfalls zu berücksichtigen ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage, Frau Nestle. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, ich habe Sie ganz bewusst nach einem Szenario, nicht nach einer Prognose gefragt; eine Prognose muss man nicht politisch festlegen. Deshalb wiederhole ich meine Bitte, diese Frage schriftlich zu beantworten und dabei Zahlen zu nennen. Jetzt stelle ich meine zweite Nachfrage. Sie wissen genauso gut wie ich, dass zum Erreichen des Ziels, den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern, insbesondere der Bruttoausbau deutlich beschleunigt werden muss. Vor diesem Hintergrund: Halten Sie es für sinnvoll und realistisch, tatsächlich auf den Netzausbau zu warten, also bis 2025 weniger Erneuerbare als bisher auszubauen, um sie dann in den fünf Jahren darauf sehr schnell auszubauen? Ich frage danach sowohl vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Systemintegration der erneuerbaren Energien als auch der industriepolitischen Herausforderung, über fünf Jahre Produktionskapazitäten zurückzufahren, die man dann plötzlich, also auf einen Schlag, viel stärker braucht. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Kollegin, ich bin mir bewusst, dass uns diese technische Delle – so will ich dieses Thema einmal nennen – ernsthaft im Bereich der Offshorewindenergie interessieren muss. Das ist ja auch ein Thema der norddeutschen Ministerpräsidenten; sie haben sich entsprechend eingelassen. Wir wissen, dass es auch im Bundesrat Initiativen gibt, im Bereich Windenergie zusätzliche Ausbaumengen zu definieren. Gleichwohl muss unser Vorgehen in ein Gesamtszenario eingepasst werden. Ich sage es noch einmal: Dieses Gesamtszenario muss die neue Bundesregierung für die vor uns liegende Zeit abschließend definieren. Ich kann der geschäftsführenden Bundesregierung nicht vorgreifen. Bitte sehen Sie mir das nach. Vizepräsidentin Petra Pau: Die nächste Nachfrage stellt die Abgeordnete Julia Verlinden. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, auch wenn Sie nicht für die zukünftige Bundesregierung sprechen möchten, frage ich Sie als kompetenten Vertreter aus dem Wirtschaftsministerium: Teilen Sie meine These, dass die Sonderausschreibungen von 2 Gigawatt für Wind und Sonne pro Jahr für 2019 und 2020, die im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, nicht ausreichen werden, um bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien im Stromsektor zu erreichen? Selbst wenn man von den optimistischsten Prämissen und Annahmen ausgeht, die Sie eben ausführlich erläutert haben und die man bei einer solchen Szenarioberechnung anlegen müsste, würde mit diesem zusätzlichen Ausbau von 2 Gigawatt pro Jahr das vereinbarte Ziel nicht erreicht werden, weil die Sektorenkopplung hinzukommt. Auch alle Experten gehen von einem erhöhten Strombedarf aus. Das ist eine Wissensfrage. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Schön, dass Sie mich darauf aufmerksam machen. – (Heiterkeit – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es scheint nötig zu sein!) Frau Verlinden, auch hier bitte ich um Fairness. Natürlich kann ich dazu fachpolitisch etwas sagen, allerdings in meiner jetzigen Funktion nicht. Ich bin noch circa 14 Tage oder anderthalb Wochen im Amt und werde garantiert der neuen Bundesregierung nicht angehören. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen Sie doch noch gar nicht!) Insofern werde ich der neuen Bundesregierung auch nicht in irgendeiner Weise vorgreifen. Bitte sehen Sie mir das nach. Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Krischer stellt die letzte Nachfrage zu dieser Frage. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Beckmeyer, ich bedaure sehr, dass Sie in den letzten Tagen und Wochen Ihres Amtes hier mit diesen Fragen traktiert werden, aber die Kolleginnen haben nur nach einem Szenario gefragt und Wissensfragen gestellt. In diesem Rahmen hätten auch Sie als scheidender Staatssekretär einmal den Szenariorahmen erläutern können, und zwar gerade weil Sie betont haben, dass Sie der nächsten Bundesregierung nicht mehr angehören werden. Sie haben eben nicht nur von unterschiedlichen Szenarien gesprochen, sondern auch von Interessenlagen, die es in Bezug auf diese Szenarien gibt. Gerade vor dem Hintergrund, dass Sie aus dem Amt ausscheiden, würde mich interessieren: Was gibt es denn für Interessenlagen im Hinblick auf Fragen des Bruttostromverbrauches, des nichtstattfindenden Netzausbaus, die am Ende für ein solches Szenario maßgebend sind? Hier ist doch eher die wissenschaftliche Erkenntnis wichtig und nicht die Interessenlage. Hier fände ich es spannend, mit Ihrem Erfahrungsschatz als ausscheidender Staatssekretär im Hintergrund, eine Erläuterung zu bekommen, welche Interessenlagen Sie meinen. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter, für wie naiv halten Sie mich eigentlich? Erinnern Sie sich einmal an Ihre Gespräche im Rahmen von Jamaika, und schauen Sie einmal in Ihre letzten Papiere dazu. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sie werden sehen, wie vage und schwierig Interessenlagen zum Beispiel mit Halbsätzen oder nicht vollendeten Sätzen abgeglichen wurden. Das ist komplexer, als man es möglicherweise hier locker formuliert. Ich kann zurzeit für die aktuelle Bundesregierung Ihre Frage nicht beantworten. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen zur Frage 11 der Abgeordneten Ingrid Nestle: Hält die Bundesregierung es für denkbar oder wahrscheinlich, dass eine Prüfung wiederkehrender Zahlungen an vom Stromnetzausbau betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu Verzögerungen beim Netzausbau führen könnte, und mit welcher Begründung könnten Stromleitungen hier anders behandelt werden als andere Infrastrukturprojekte wie Straßen oder Schienen? Bitte, Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Frage wie folgt: Für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist der zügige Ausbau der Stromnetze eine grundlegende Voraussetzung. Dafür ist die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger erforderlich, was einerseits deren effektive Beteiligung an den Verfahren und andererseits eine angemessene Entschädigung der Grundstückseigentümer verlangt. Dabei sollen insbesondere auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und intensiv in die konkrete Planung der Trassen eingebunden werden. Betroffene Grundstückseigentümer sollen eine angemessene finanzielle Kompensation erhalten, die unter gerechter Abwägung der Interessen der Stromkunden und der betroffenen Grundstückseigentümer zu bestimmen ist. Bei der Einführung wiederkehrender Zahlungen wären die möglichen Auswirkungen auf andere Infrastrukturvorhaben wie Straße oder Schiene zu prüfen. Eine Sonderregelung für Stromnetze dürfte wenig Sinn machen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank. – Ich freue mich, dass wir die Einschätzung vollauf teilen, dass der zügige Ausbau der Stromnetze ganz entscheidend und ganz wichtig ist. Deshalb würde ich das in der Nachfrage gern ein bisschen konkretisieren. Sie haben, glaube ich, völlig richtig die Grundsätze dargestellt, wie man letztlich eine angemessene Vergütung findet. Ich frage Sie jetzt noch einmal konkret nach der Zeit der Prüfung. Ihre Ausführungen haben gezeigt, dass es relativ komplex ist, so ein System plötzlich vom Kopf auf die Füße zu stellen und völlig anders zu gestalten als bisher. Würden Sie befürchten, dass es in der Zeit der Prüfung, wo nicht klar ist, wie künftig Vergütungen gezahlt werden, Verzögerungen im Netzausbau geben kann? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Ich hoffe, dass es nicht dazu kommt. Auch da gibt es natürlich unterschiedliche Interessen. Wir haben es mit Verbänden zu tun, die nachdrücklich eine solche wiederkehrende Entschädigung verlangen. Das ist etwas, mit dem man politisch umgehen muss, mit dem auch eine neue Bundesregierung umgehen muss. Es gibt allerdings auch Verbände, die Forderungen aus diesem Bereich als möglicherweise verfassungswidrig einschätzen. – Auch das muss man berücksichtigen. Zur Not muss das vielleicht auch gerichtlich entschieden werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich frage jetzt noch einmal nach. Warum gehen Sie davon aus, dass es in einer Situation, wo unklar ist, in welcher Größenordnung, in welcher Art überhaupt Vergütungen gezahlt werden, keine Verzögerungen gibt? Wie soll ein Netzbetreiber mit Grundstückseigentümern Verträge schließen in einer Zeit, in der völlig unklar ist, in welcher Art Vergütungen überhaupt gezahlt werden, und wie soll der Netzausbau vorangehen, wenn es keine Verträge mit Grundstückseigentümern gibt? Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Die Prämisse ist falsch. Es gibt ja bereits Verträge – in verschiedensten Bereichen und verschiedensten Ländern –, die zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Grundstückseigentümern geschlossen worden sind. Danach wird mit Einmalzahlungen entschädigt. Aber es gibt aus ganz bestimmten politischen Bereichen heraus, aus Verbandsbereichen heraus das Begehr, dies zu ändern; ich sage mal: vierte Fruchtfolge. Das ist ein Thema, dem man sich widmen muss, weil am Ende des Tages wieder alle Energieverbraucher die Zeche bezahlen. Davor möchte ich persönlich warnen. Danke schön. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. Die Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Caren Lay sollen schriftlich beantwortet werden. – Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereichs. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung der Fragen steht die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller zur Verfügung. Die Frage 14 des Abgeordneten Axel E. Fischer soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten René Springer, AfD-Fraktion, auf: Sollte nach Auffassung der geschäftsführenden Bundesregierung das Rentenniveau bis 2025 stabil bei 48 Prozent und mit einer Haltelinie beim Beitragssatz von 20 Prozent bleiben, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen ist, und mit wie viel Mehrkosten rechnet die Bundesregierung insgesamt für die Rentenversicherung bis 2025? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter Springer, ich beantworte – – Vizepräsidentin Petra Pau: Einen kleinen Moment! – Wo ist der Abgeordnete Springer? Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich habe ihn vorhin gesehen. Vizepräsidentin Petra Pau: Wenn er nicht da ist, Frau Staatssekretärin, verfahren wir nach unseren Regeln. Um das für alle zu sagen: Diese Frage ist damit verfallen und wird auch nicht beantwortet. Die Fragen 16 und 17 der Abgeordneten Katrin Werner sollen schriftlich beantwortet werden. – Damit sind wir schon am Ende Ihres Geschäftsbereichs, Frau Staatssekretärin. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Frau Präsidentin, vielen Dank. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich danke Ihnen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth bereit. Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff auf: Wie stark ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Kühen in Weidehaltung und von Kühen in Stallhaltung in den letzten 15 Jahren auf Bundesebene und in Niedersachsen gestiegen bzw. gesunken (bitte Zahlenangaben gegebenenfalls nachreichen)? Bitte, Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, Angaben zur Weidehaltung von Rindern wurden bislang einmalig im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 für das Kalenderjahr 2009 erhoben. Von den damals in Deutschland insgesamt erfassten 4 202 200 Milchkühen hatten 1 754 800 Tiere – das sind 41,8 Prozent – im Kalenderjahr 2009 Weidegang. Die durchschnittliche Weidedauer in den Milchviehbetrieben mit Weidehaltung betrug 24 Wochen. In Niedersachsen wurden 783 000 Milchkühe gezählt, darunter 536 700 Tiere – das sind 68,5 Prozent – mit Weidegang im Kalenderjahr 2009. Die durchschnittliche Weidedauer in den niedersächsischen Milchviehbetrieben mit Weidehaltung betrug ebenfalls 24 Wochen. Aktuellere Zahlen der Offizialstatistik zur Weidehaltung liegen der Bundesregierung nicht vor. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schönen Dank für die Beantwortung dieser Frage, Frau Staatssekretärin. – Das führt zu einer weiteren Frage von mir: Teilen Sie meine Einschätzung, dass mit größer werdenden Beständen der Anteil der Tiere mit Weidehaltung sinkt? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Abgeordneter, das vermag ich nicht abschließend zu beantworten. Ich kann aber sagen, dass aus Tierschutzgründen die Weidehaltung als besonders günstig einzuschätzen ist; ich verweise dabei auf Ihre nächste Frage. Aber auch die Haltung in Offenställen kommt insbesondere dem Sozialverhalten und dem Bewegungsdrang der Tiere entgegen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Bundesregierung der Meinung, dass mit der steigenden Konzentration von Betrieben, mit immer größeren Betrieben der falsche Weg beschritten wird und dass wir politische Maßnahmen entwickeln müssen, diese Entwicklung einzudämmen, wie wir es zum Beispiel im Nachbarland Holland erleben? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ostendorff, wenn Sie das Handeln der Bundesregierung verfolgt und auch die entsprechenden Ausführungen im neuen Koalitionsvertrag, der hoffentlich zur Geltung kommen und realisiert werden kann, nachgelesen haben, werden Sie feststellen, dass diese Bundesregierung und auch eine künftige großen Wert auf Familienbetriebe und auf die Erhaltung des Grünlandes legen. Beides sind Punkte, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 19 des Abgeordneten Friedrich Ostendorff: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Tierschutz in der Milchviehhaltung durch Beweidung verbessert werden kann, und wäre die Förderung der Weidehaltung nach Meinung der Bundesregierung eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung des Tierschutzes und für den Erhalt und die Pflege des Grünlandes in benachteiligten Gebieten? Bitte, Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Nach Auffassung der Bundesregierung – Herr Kollege Ostendorff, ich deutete das bereits an – stellt der Weidegang eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Tierschutzes in der Milchviehhaltung und zur Erhaltung und zur Pflege des Grünlandes dar. Wie auch bei der Haltung von Rindern in Laufställen können sich die Tiere in Gruppen frei bewegen und ihr Sozialverhalten ausleben, was aus Tierschutzsicht sehr zu begrüßen ist. Zusätzlich bietet die Beweidung die Möglichkeit der natürlichen und artgerechten Futteraufnahme. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt alle besonders tiergerechten Haltungsformen. So können zum Beispiel die Länder im Rahmen der mit Bundesmitteln ausgestatteten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – GAK – Investitionen in besonders tiergerechte Stallanlagen, zum Beispiel Laufstallhaltung mit Auslauf, fördern. Zudem stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Ländern über die GAK Mittel zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung zur Verfügung, mit denen insbesondere umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren, zum Beispiel der Sommerweidegang von Milchkühen, unterstützt werden können. Die Bundesregierung ist zudem der Auffassung, dass die Förderung der Weidehaltung grundsätzlich zum Erhalt des Grünlands beitragen kann – und zwar unabhängig davon, ob es sich um benachteiligte oder nicht benachteiligte Gebiete handelt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für die Beantwortung. – Sie haben darauf hingewiesen, dass es Fördermittel über die GAK vonseiten der Bundesregierung geben kann. Welche Kenntnisse haben Sie, wie diese Mittel von den Ländern abgerufen werden und für welche Maßnahmen sie abgerufen werden? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ostendorff, bitte haben Sie Verständnis, dass ich das schriftlich nachreichen werde, weil ich Ihnen das jetzt im Detail nicht vortragen kann. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gut. – Meine nächste Zusatzfrage wäre: Ist daran gedacht, dass Sie – angesichts der sinkenden Milchpreise, aber auch der Probleme der Schafhalter und Ziegenhalter – von der Möglichkeit der gekoppelten Zahlungen stärker Gebrauch machen und dies auch in diesem Bereich einsetzen? Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Herr Kollege Ostendorff, die Bundesregierung ist dezidiert der Auffassung, dass wir mit gekoppelten Maßnahmen schlechte Erfahrungen gemacht haben. Ich möchte an die Milchseen und die Butterberge erinnern, die nicht zuletzt aus diesem Grund zustande gekommen sind. Von daher ist die Bundesregierung gegen gekoppelte Zahlungen. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich rufe die Frage 20 der Abgeordneten Steffi Lemke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Funde von Mikroplastik in Proben von Mineralwasser (www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/plastik-mineralwasser-muenster-100.html), und von welchen gesundheitlichen Auswirkungen für Menschen geht sie aus? Bitte, Frau Staatssekretärin. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Lemke, die Meldung des WDR steht im Zusammenhang mit einer aktuellen Publikation des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Münsterland-Emscher-Lippe in Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 34 Mineralwässer wurden auf Mikroplastik untersucht: 10 in Einwegflaschen, 9 in Glasflaschen und 3 in Kartons. In allen untersuchten Mineralwasserproben wurden Mikroplastikpartikel nachgewiesen. Dabei blieb aber unklar, woher diese stammen. Statistisch relevante Gehalte an Mikroplastik, über die Hintergrundbelastung hinaus, konnten nur in Mehrwegplastikflaschen nachgewiesen werden. Dies kann darauf hinweisen, dass ein möglicher höherer Eintrag von Partikeln in Mineralwasser im Prozess der Mehrwegnutzung erfolgen kann. Bei Mineralwässern aus Plastikflaschen – Ein- und Mehrweg – konnte gezeigt werden, dass die Partikel überwiegend aus solchen Kunststoffen bestehen, aus denen Plastikflaschen und Schraubverschlüsse hergestellt wurden. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass diese Partikel prozessbedingt eingetragen werden. Dazu sind allerdings weitere Untersuchungen notwendig. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zunächst vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Darstellung der Fakten. – Meine Frage bezog sich auch darauf, ob Sie gesundheitliche Gefahren für die Konsumenten dieses Mineralwassers sehen. Ich finde es schon bedenklich, wenn pro Liter durchschnittlich 120 Mikroplastikpartikel gefunden wurden – und das in jeder Probe. Das heißt: Es gab keine Probe, die frei von Mikroplastikpartikeln gewesen ist. Wir reden über Partikel in einer Größe, die in der Lage sind, die Darmwände zu durchdringen, das heißt in den menschlichen Körper hineinzuwandern. Deshalb schloss ich die Frage an, ob Sie gesundheitliche Risiken sehen. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Frau Kollegin Lemke, diesbezüglich sind wir noch zu keiner definitiven und endgültigen Aussage in der Lage. Zu den eventuellen gesundheitlichen Risiken verweisen wir derzeit auf die Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der EFSA, aus dem Jahr 2016: „Presence of microplastics and nanoplastics in food, with particular focus on seafood“. Darin kam die EFSA zu dem Schluss, dass eine verlässliche Risikobewertung aufgrund der unzureichenden Datenlage und fehlender analytischer Verfahren bislang noch nicht möglich ist. Weitere Forschung zur Toxikokinetik und Toxizität von oral aufgenommenen Mikroplastikpartikeln wurde empfohlen. Deshalb hat die Bundesregierung das Bundesinstitut für Risikobewertung gebeten, hierzu verschiedene Projekte zu initiieren. Das ist erfolgt. Vizepräsidentin Petra Pau: Die zweite Nachfrage. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie schriftlich nachreichen könnten, was konkret von Ihnen initiiert worden ist. Dass die EFSA aussagt, sie könne gegenwärtig noch keine Bewertung vornehmen, beruhigt mich nicht, sondern beunruhigt mich zusätzlich, muss ich sagen. Das verstärkt die Vermutung, dass es Gesundheitsrisiken geben könnte. Wir wissen, dass sich Giftstoffe an Mikroplastikpartikeln anlagern, das heißt, möglicherweise diese Giftstoffe mit dem Trägermaterial Mikroplastik durch die Darmwände in den Körper eindringen könnten. Ich halte es für dringend geboten, in eigener Regie der Bundesregierung die Forschungen zu verstärken. Ich möchte Sie abschließend bitten, zusätzliche Aussagen zu der Frage der Nanopartikel zu treffen, von denen Forscher ja vermuten, dass sie noch deutlich gefährlicher sind. Aber die Nachweismethodik, die zur Verfügung steht, reicht nicht aus. Mich würde interessieren, ob es seitens der Bundesregierung eigene Anstrengungen gibt, um die Messmethoden, die Analysetechnik für Nanopartikel aus Plastik zu verbessern, um auch hier Risiken rechtzeitig erkennen und hoffentlich verhindern zu können. Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr geehrte Frau Kollegin Lemke, Ihre Besorgnis kann ich nachvollziehen. Eben deshalb haben wir das BfR gebeten, in diesem Bereich initiativ zu werden. Ich werde Ihnen selbstverständlich eine Übersicht über die bislang initiierten Projekte nachreichen. Für den Umgang mit Nanopartikeln insgesamt hat die Bundesregierung eine eigene Strategie aufgelegt. Sehr gerne werde ich im Detail auch darüber schriftlich informieren. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Staatssekretärin. – Wir sind damit schon am Ende Ihres Geschäftsbereichs. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe zur Verfügung. Ich rufe die Frage 21 der Abgeordneten Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Woran liegt es, dass in den drei Betrieben der HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH heute weniger Panzer repariert werden können als in den Vorjahren (dpa-Meldung vom 15. Februar 2018, 8.10 Uhr, sowie www.welt.de/wirtschaft/article159983013/Bundeswehr-moechte-ihre-Panzerwerkstaetten-loswerden.html), und wie viel Personal wurde in diesen Werken in den letzten beiden Jahren (2016 und 2017) abgebaut? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Keul, ich antworte Ihnen wie folgt: Die Abnahme der Anzahl der instandgesetzten Fahrzeuge in den drei HIL-Werken ist im Wesentlichen auf einen tendenziell erhöhten Instandsetzungsaufwand bei den Landsystemen zurückzuführen. Dieser hängt mit einer gestiegenen Nutzung der Fahrzeuge infolge des deutlich erhöhten Ausbildungs- und Übungsbetriebes in der Bundeswehr, unter anderem aufgrund von NATO-Verpflichtungen, zusammen. Dies führt zu einer erhöhten Abnutzung und einem steigenden Instandsetzungsaufwand pro Fahrzeug. Zudem wird in großer Stückzahl Gerät genutzt, das sich bereits sehr lange im Verfügungsbestand der Bundeswehr befindet und daher einem steigenden Instandsetzungsbedarf unterliegt. So ist zum Beispiel der durchschnittliche Instandhaltungsbedarf des Kampfpanzers Leopard 2 seit dem Jahr 2016 aufgrund einer angepassten Weisungslage von circa 1 800 Stunden auf circa 2 000 Stunden und damit um mehr als 10 Prozent gestiegen. Hinsichtlich der Frage, wie viel Personal in den Jahren 2016 und 2017 abgebaut wurde, ist festzustellen, dass sich der Personalkörper in den drei HIL-Werken im erfragten Zeitraum von insgesamt 866 um 14 Personen auf 852 verringert hat, was einer Reduzierung von circa 1,6 Prozent entspricht. Damit stehen in den Werken geringfügig weniger Instandsetzungsstunden zur Verfügung. Die Werksinstandsetzung der Fahrzeuge, die nicht durch die HIL-Werke erfolgt, wird gemäß dem Geschäftsmodell der HIL GmbH durch diese bei der wehrtechnischen Industrie beauftragt. Der Instandhaltungsanteil der wehrtechnischen Industrie betrug in den beiden Vorjahren 70 Prozent bis 75 Prozent. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank für diese Zahlen. – Verstehe ich Sie richtig, dass Sie sagen: „Wenn weniger Panzer instandgesetzt werden können, dann liegt das insgesamt nicht daran, dass der Arbeitsumfang geringer geworden ist, sondern dass man pro Panzer“ – so habe ich Sie verstanden – „mehr Arbeitszeit braucht, weil er mehr Abnutzung hat“? Heißt das im Ergebnis, dass die Umsätze der Werke gleichgeblieben sind? Oder sind die Umsätze jetzt gesunken? Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Ich kann Ihnen zu den Umsatzzahlen der Werke nichts sagen. Danach wurde nicht gefragt. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass der Großteil der Instandsetzungsmaßnahmen außerhalb der Werke bei der Industrie erfolgt ist. Es ist schon Ende der 90er-Jahre die Entscheidung gefallen, dass die Bundeswehr von Aufgaben zu entlasten ist, die nicht zu ihren militärischen Kernfähigkeiten gehören. Die Werksinstandsetzungsleistungen stellen keine Kernfähigkeit der Bundeswehr dar. Das war die Grundlage für die Entscheidung über die Gründung der HIL, die im Jahr 2005 unter der Führung der damaligen Bundesregierung vollzogen worden ist. Von daher kann ich Ihnen sagen: Es ist keine Kernkompetenz der Bundeswehr. Die Arbeit wird größtenteils von der Industrie jetzt auch schon geleistet. Das, was ich beispielhaft für den Leopard 2 angeführt habe, ist keine Ausnahme, sondern Sie finden das an vielen anderen Stellen. Das Material, die Landsysteme, die einer verstärkten Nutzung unterliegen, müssen in der Regel auch pro Stück aufwendiger instandgehalten werden, als es früher der Fall war. Der Anstieg bei Leopard 2 hat beispielsweise etwas damit zu tun, dass es eine Anweisung des BAAINBw gibt, dass sandgestrahlt und neu lackiert wird, was früher nicht vorgesehen war und was den Aufwand pro Stück erhöht. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – In Anbetracht der Tatsache, dass eine Privatisierung dieser Betriebe stattfindet, die immerhin noch 30 Prozent der Reparaturen durchführen, frage ich Sie noch einmal, ob die Bundesregierung sich wirklich sicher ist, dass es wirtschaftlicher ist, wenn die Rüstungsindustrie demnächst selber über Ersatzteile und Reparaturleistungen bestimmen kann und die öffentliche Hand nicht mehr darüber entscheiden kann, wer die Reparaturen am günstigsten durchführt. Mir erschließt sich das nicht. Solange ich eine Auswahl habe und mir überlegen kann, woher ich die Ersatzteile bekomme, kann ich ja auch die billigere Schraube kaufen. Wenn in Zukunft Krauss-Maffei Wegmann und Rheinmetall das Monopol auf Ersatzteile haben, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass es für den Steuerzahler billiger wird. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin Keul, die damalige rot-grüne Bundesregierung, die die Gründung der HIL initiiert hat, hat damals vorgesehen, dass die Industrie Mehrheitseigentümer der HIL war. Der Bund war Minderheitsgesellschafter. Dies hat kartellrechtlichen Prüfungen nicht standgehalten, sodass – Stand heute – die gesamte HIL mit all ihren Werken im vollständigen Eigentum des Bundes ist. Das wollte seit rot-grünen Zeiten keine Bundesregierung mehr. Die HIL hat zahlreiche Niederlassungen und Stützpunkte auf den Flächen der Bundeswehr, und die Materialerhaltungsstufen 2 und 3 – das sind, vereinfacht ausgedrückt, die nicht ganz so komplizierten Arbeiten – werden dort weiter von der HIL durchgeführt. In den drei Werken wird die umfangreichste Materialerhaltung betrieben; das ist die Materialerhaltungsstufe 4. Da arbeiten wir an der Abgabe der Werke. Das Ganze erfolgt natürlich nach den entsprechenden vergaberechtlichen Bestimmungen; all das erfolgt im Wettbewerb. Diese Bundesregierung ist fest davon überzeugt, dass der Wettbewerb am Ende zu den besten Lösungen führt. Wir sind nicht der Meinung, dass der Staat besser Panzer reparieren kann als die Industrie. Wir stehen damit in der Kontinuität aller bisherigen Bundesregierungen. Vizepräsidentin Petra Pau: Es gibt noch eine weitere Nachfrage. Frau Dr. Rottmann. Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Die Werke der HIL liegen, zum Beispiel in Darmstadt, auch in innerstädtischen Gebieten. Die Kommunen sind zum Teil auf diese Grundstücke angewiesen, um Wohnungsbau zu betreiben. Hat sich die Bundesregierung überlegt, wie sie die Wohnungsnot dort, wo es Standorte der HIL gibt, mit einer vernünftigen Verwertung dieser Grundstücke lindern kann? Eine Privatisierung der Werke sollte aus meiner Sicht nicht damit einhergehen, dass innerstädtische Grundstücke mit privatisiert werden. Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Kollegin, ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Kommune ihre Wohnungsbaupolitik auf dem Privateigentum Dritter aufbaut. Es wäre ja eine seltsame Art, wenn man sagte: Ich will Wohnungen auf Gelände bauen, das anderen gehört, und will mal gucken, ob es mir durch irgendeinen günstigen Zufall zufällt. Wir haben drei Werke, und es geht in der Tat auch immer um die Frage, wie mit den frei werdenden Flächen dann zu verfahren ist. Das ist schon vor Ort in jedem einzelnen Fall besprochen worden, auch mit den örtlichen Verantwortlichen, und es ist auch eingeflossen in die Ausschreibung, die jetzt zum Teil läuft. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. – Die Fragen 22 und 23 der Abgeordneten Hänsel sollen schriftlich beantwortet werden. Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereiches. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf. Alle Fragen dieses Geschäftsbereiches werden schriftlich beantwortet. Das betrifft die Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Gelbhaar, die Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Wagner, die Fragen 28 und 29 des Abgeordneten Stefan Schmidt, die Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Krischer, die Frage 32 des Abgeordneten Gehring, die Frage 33 des Abgeordneten Stephan Kühn, die Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Gastel und die Frage 36 der Abgeordneten Remmers. Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter zur Verfügung. Die Frage 37 des Abgeordneten Gehring, die Frage 38 des Abgeordneten Stephan Kühn, die Frage 39 der Abgeordneten Remmers und die Fragen 40 und 41 des Abgeordneten Christian Kühn werden gemäß Nummer 2 Absatz 2 unserer Richtlinien schriftlich beantwortet. Die Fragen 42 und 43 der Abgeordneten Sabine Zimmermann, die Fragen 44 und 45 der Abgeordneten Kotting-Uhl und die Fragen 46 und 47 der Abgeordneten Hoffmann sollen ebenfalls schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 48 der Abgeordneten Steffi Lemke auf: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie „Climate-change-driven accelerated sea-level rise detected in the altimeter era“ (www.pnas.org/content/early/2018/02/06/1717312115), dass der Meeresspiegel schneller ansteigt und bis zum Ende dieses Jahrhunderts der Durchschnittspegel an den Küsten um 65 Zentimeter höher liegen könnte als im Jahr 2005, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass der Anstieg des Meeresspiegels sich weiter beschleunigt? Bitte, Frau Staatssekretärin. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kollegin Lemke, die in Ihrer Frage genannte Studie beschreibt Ergebnisse zum Verhalten des globalen Meeresspiegelniveaus aufgrund einer neuen Untersuchung von Satellitenmessungen mit Annahmen über dessen Entwicklung bis 2100. Die Studie bestätigt zum einen Ergebnisse des Fünften Sachstandsberichts des IPCC. Zum anderen weisen die Autoren darauf hin, dass die beobachtete Erhöhung des Meeresspiegels in etwa entlang des Hochemissionsszenarios RCP8.5 erfolgt. Aufgrund der Dynamik der großen Eisschilde – in der Antarktis und in Grönland – könnte der künftige Meeresspiegelanstieg auch deutlich höher ausfallen. – Diese Erkenntnisse sind der Bundesregierung bekannt und auch bereits in anderen Fachpublikationen beschrieben. Klar ist: Klimaschutz und Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels sind wichtig. Die Bundesregierung hat sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Vorkehrungen zu treffen, um im Rahmen der ressortübergreifenden Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel geeignete Maßnahmen gegen den Meeresspiegelanstieg zu entwickeln. Um mit dem Meeresspiegelanstieg zusammenhängende mögliche Gefahren und Anpassungsnotwendigkeiten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Betroffenheit zu identifizieren und umzusetzen, hat die interministerielle Arbeitsgruppe „Anpassung“ unter der Federführung des BMUB beschlossen, zeitnah eine Strategie zum Umgang mit dem Meeresspiegelanstieg im Ressortkreis und mit den Bundesländern zu entwickeln, die in den Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie 2020 integriert werden soll. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Deutschland beim Hochwasserschutz an der Küste für die Zukunft strukturell gut aufgestellt ist. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes sowohl im Binnenland als auch an der Küste bei den Ländern. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin. – Ich erlaube mir die Anmerkung, dass der Hinweis auf der Anzeigetafel hier im Plenum etwas irreführend ist: Es geht nicht um die Studie zum Anstieg des Meeresspiegels. Vielmehr geht es um die Kernaussage, dass der Meeresspiegel deutlich schneller ansteigt, als bisher erwartet wurde. Deshalb war meine Frage auch, welche Konsequenzen die Bundesregierung daraus zieht, dass dieser Prozess schneller abläuft, als bisher angenommen wurde. Sie haben die Ergebnisse der Studie eben selber bestätigt. Die Kernaussage der Studie lautet, dass der Meeresspiegel bis zum Ende dieses Jahrhunderts um durchschnittlich 65 Zentimeter höher liegen könnte als im Jahr 2005. Deshalb meine Frage: Hat es darauf Reaktionen innerhalb der Bundesregierung gegeben? Auch unsere Küstenländer sind davon betroffen, und es kann aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang nicht nur auf Länderzuständigkeiten verwiesen werden. Also: Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aufgrund des schnelleren Meeresspiegelanstiegs? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Sie wissen, dass die Deutsche Anpassungsstrategie entsprechend fortgeschrieben wird. Einige Maßnahmen werden in die Anpassungsstrategie übergeleitet, die wir zusammen mit den Ländern in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen und auch – ich habe es eben angesprochen – in der interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeiten. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Studie müssen die bereits angedachten Maßnahmen überprüft und dementsprechend weiterentwickelt werden. Ein weiterer Ansatzpunkt ist, die Erderwärmung durch Klimaveränderungen zu beschränken und unter 2 Grad, möglichst unter 1,5 Grad, zu halten. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke. – Frau Staatssekretärin, es wird Sie nicht verwundern, dass mich Ihre Antwort nicht zufriedenstellt. Meine Frage zielt darauf ab, dass die Prozesse schneller ablaufen und dramatischer sind, als die Forscher bisher angenommen haben. Die Forscher des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung müssen sich ständig selber korrigieren, und zwar in Richtung Negativszenarien. Wenn wir jetzt feststellen, dass der Eisschild auf der Antarktis wesentlich instabiler ist, als noch vor wenigen Jahren angenommen worden ist, und die Antarktis allein für einen potenziellen Meeresspiegelanstieg von 55 Metern – 55 Meter! – verantwortlich sein könnte, dann stellt sich mir die Frage, ob innerhalb der Bundesregierung das veränderte Tempo, das immer schnellere Tempo der Klimakrise berücksichtigt wird und man deshalb die eigenen Maßnahmen überprüft und verstärkt. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Die Bundesregierung ist sich dieser Dringlichkeit bewusst. Ich habe eben schon betont, dass die Maßnahmen vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Studie sicherlich noch einmal überprüft werden. Im Übrigen wissen Sie auch, dass wir bis zum Ende dieses Jahrhunderts möglichst treibhausgasneutral wirtschaften und leben wollen und zu dem Zweck bereits einen Klimaschutzplan verabschiedet haben. Wenn die Koalition zustande kommt, dann werden wir auch ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Staatssekretärin. – Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereichs. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn zur Verfügung. Die Frage 49 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber soll schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf: Wann wird die Bundesregierung dem Beispiel Frankreichs folgen und ebenfalls aus der Neuen Allianz für Ernährungssicherung der G 7 aussteigen (www.forumue.de/pm-entwicklungsorganisationen-fordern-bundesregierung-soll-wie-frankreich-aus-der-neuen-allianz-fuer-ernaehrungssicherung-der-g7-staaten-austreten/), und, sollten derartige Schritte nicht geplant sein, wie viele Menschen hat die Neue Allianz mit ihrem starken Fokus auf Konzerninteressen bisher aus Hunger und Armut befreien können? Bitte, Herr Staatssekretär. Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Vielen Dank. – Herr Kollege, die Neue Allianz für Ernährungssicherung ist ein Ergebnis des G-8-Gipfels von 2012. Die Bundesregierung beteiligt sich an einer Evaluierung dieser Neuen Allianz für Ernährungssicherung zusammen mit Frankreich, den USA und Großbritannien, und zwar in den jeweiligen Fokusländern Burkina Faso, Ghana, Nigeria und Benin. Die Ergebnisse zu Burkina Faso liegen vor. Deutschland ist federführend für die Evaluierung in Benin verantwortlich, die noch nicht abgeschlossen ist. Wir erwarten die Evaluierungsergebnisse spätestens Anfang April. Nach vollständigem Abschluss der Evaluierung wird die Bundesregierung die Ergebnisse fachlich und politisch bewerten und das weitere Vorgehen mit den relevanten internationalen Partnern diskutieren. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen veröffentlicht werden. Zum zweiten Teil Ihrer Frage. Die Neue Allianz erarbeitet jährlich Fortschrittsberichte, in denen die einzelnen Länder ihren Fortschritt gegenüber ihren nationalen Vereinbarungen darlegen. Nach dem letzten Fortschrittsbericht 2015/16 haben private Investitionen innerhalb der Neuen Allianz für Ernährungssicherung in diesem Berichtszeitraum 10,4 Millionen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern erreicht und mehr als 30 000 Jobs geschaffen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Es ist mir neu, dass Frankreich, die USA und Deutschland zusammen eine Evaluierung durchführen. Merkwürdig ist, dass die Franzosen aus der New Alliance aussteigen. Hat die französische Regierung mehr Informationen als die Bundesregierung, oder sind die Franzosen bei der Evaluierung schon weiter? Ich verstehe, ehrlich gesagt, diesen Zusammenhang nicht. Insofern fände ich es interessant, zu erfahren, was die französische Regierung mehr weiß als die Bundesregierung. Interessant ist auch Folgendes: Sie sagen, Sie haben 10 Millionen Bauern erreicht. Was heißt das? Inwieweit hat sich der Lebensstandard dieser Bauern verbessert, und inwieweit konnten positive Entwicklungen hinsichtlich Hunger und Not dieser Bevölkerungsgruppe festgestellt werden? Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Partnerland von Frankreich ist Burkina Faso. In Bezug auf Burkina Faso ist die Evaluierung bereits abgeschlossen worden. Deswegen konnte Frankreich bereits Konsequenzen aus der Evaluierung ziehen. Die Evaluierungsergebnisse der weiteren Partnerländer stehen noch aus. Sie werden für Anfang April erwartet. Im Lichte der Ergebnisse dieser Evaluierung werden wir das Programm bewerten können und mit unseren Partnern darüber beraten, welche Konsequenzen wir ziehen. Zu den Kleinbauern. Wir haben von Anfang an Wert darauf gelegt, dass die Arbeit der Neuen Allianz für Ernährungssicherung den Fokus auf die Kleinbauern legt, im Übrigen auch auf die Einbeziehung von Frauen. Ich beziehe mich mit den Zahlen, die ich genannt habe, auf den letzten Fortschrittsbericht, den von 2015/16. Wir erwarten, dass wir im Zusammenhang mit den Evaluierungsergebnissen, die Anfang April vorliegen werden, nähere Auskünfte dazu erhalten. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn entscheidende Player aus der Allianz aussteigen, inwieweit macht die Mitgliedschaft in dieser Allianz dann überhaupt noch Sinn? Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das ist eine Frage, die wir uns stellen müssen, die wir uns aber erst stellen wollen, wenn die Evaluierungsergebnisse vorliegen. Wir müssen allerdings in Rechnung stellen, dass diese Neue Allianz für Ernährungssicherung das Ergebnis eines G8-Gipfels war. Es stellt sich in der Tat grundsätzlich die Frage, wie wir das weiterführen und es gegebenenfalls in herkömmliche Strukturen der bilateralen Zusammenarbeit integrieren können. Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass wir der laufenden Evaluierung nicht vorgreifen können. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. – Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereichs. Ich rufe den Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes auf. Zur Beantwortung steht der Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche zur Verfügung. Ich rufe die Frage 51 der Abgeordneten Martina Renner aus der Fraktion Die Linke auf: In welchem Jahr und Monat hatten Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes erstmalig Kontakt mit Carsten Szczepanski alias „Piatto“? Bitte, Herr Staatssekretär. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Abgeordnete, ich kann die Frage recht kurz beantworten: Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Kontakt von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes mit Herrn Szczepanski. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer ersten Nachfrage. Martina Renner (DIE LINKE): Im Zuge der NSU-Aufklärung könnte neben der Frage des Kontaktes aber interessant sein, ob es im BND Informationen zu Carsten Szczepanski gab, weil er über seine Aktivitäten bei Blood & Honour und KKK mit internationalen militanten Neonazi-Organisationen in Kontakt stand und es dort um Waffenbeschaffungen und Ähnliches ging, was möglicherweise auch Gegenstand von Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes war. Daher meine Frage: Hat die Bundesregierung den Untersuchungsausschüssen in den Ländern und im Bund alle Unterlagen im Bundesnachrichtendienst zu Carsten Szczepanski geliefert? Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Frau Abgeordnete, zunächst einmal auf den BND eingehend: Es gibt im BND keine Erkenntnisse, auch nicht im Zuge seiner sonstigen Aufträge der Auslandsaufklärung, die irgendwelche Hinweise auf Herrn Szczepanski oder das Umfeld von Herrn Szczepanski betreffen. – Das ist das eine. Zum anderen gehe ich davon aus, dass die Bundesregierung im Rahmen des rechtlich Zulässigen all das den Landesuntersuchungsausschüssen vorgelegt hat, was diesen Ausschüssen vorzulegen ist. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Martina Renner (DIE LINKE): Sie haben jetzt eingeschränkt, dass den Landesuntersuchungsausschüssen alles vorgelegt wurde, was rechtlich zulässig ist. Ich frage noch einmal konkret zum Untersuchungsausschuss des Bundes: Sind diesem alle Aktenrückhalte des Bundesnachrichtendienstes zu Carsten Szczepanski übergeben worden? Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt: Da es in den Dateien des Bundesnachrichtendienstes aufgrund dessen, was ich bisher gesagt habe, keinerlei Daten über Herrn Szczepanski gibt, musste seitens des Bundesnachrichtendienstes und des Geschäftsbereichs des Bundeskanzleramtes nichts vorgelegt werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. – Wir sind damit schon am Ende Ihres Geschäftsbereiches. Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf. Zur Beantwortung steht die Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer zur Verfügung. Ich rufe die Frage 52 des Abgeordneten Dr. Anton Friesen aus der AfD-Fraktion auf: Welche Folgen für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der vom US-Präsidenten Donald Trump angekündigten Modernisierung der US-Atomwaffen? Bitte, Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Danke, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Die am 2. Februar vorgestellte US-Nuklearstrategie setzt zum Großteil die bereits unter Präsident Barack Obama eingeleitete Modernisierung der alternden nuklearen Triade der USA fort. Die USA bekennen sich weiterhin zur Bedeutung des Nichtverbreitungsvertrags, den bestehenden Abrüstungs- und Rüstungskontrollverpflichtungen sowie zur weltweiten Vernichtung aller Massenvernichtungswaffen. Neu sind die Ankündigungen der Bereitstellung einer begrenzten Anzahl von Sprengköpfen mit niedriger Kernladung sowie die mittelfristige Entwicklung eines nuklearfähigen seegestützten Marschflugkörpers. Laut der Nuklearstrategie reagieren die USA damit auf ein in den letzten Jahren verändertes internationales Sicherheitsumfeld. Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim hat zu einem Vertrauensverlust gegenüber Russland geführt. Es gibt Hinweise darauf, dass Russland nicht nur konventionell, sondern auch nuklear aufrüstet. Darüber hinaus gibt es auch in Asien nukleare Aufrüstungstendenzen. Die sich wechselseitig beschleunigende Entwicklung von neuen Nuklearwaffen betrachtet die Bundesregierung gleichwohl mit Sorge, auch für die Sicherheit in Europa. Deshalb setzen wir uns für neue Initiativen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung ein. Die Bundesregierung setzt sich auch dafür ein, dass die bestehenden Rüstungskontrollverträge unbedingt eingehalten werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer ersten Nachfrage. Dr. Anton Friesen (AfD): Vielen Dank. – Zunächst einmal würde mich interessieren, wie die Bundesregierung die sinkende Einsatzschwelle von Atomwaffen durch die Entwicklung von sogenannten kleineren Atombomben im Hinblick auf eine mögliche Eskalation eines konventionellen Krieges zum Beispiel zu einem nuklearen Konflikt einschätzt. Das wäre die erste Frage. Zu meiner zweiten Frage. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir warten bitte auf die Beantwortung der ersten Frage. Dann erteile ich das Wort zur zweiten. Dr. Anton Friesen (AfD): Ja, gerne. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Danke, Frau Präsidentin. – Die Frage, die Sie stellen, liegt natürlich nahe. Das ist etwas, was uns alle bewegt und umtreiben muss. Ich will Ihnen hier die Einschätzung des Verteidigungsministers der Vereinigten Staaten, James Mattis, mitteilen; denn ich glaube, wie die USA es sehen, ist ein ganz wichtiger Punkt. Er hat in einer Stellungnahme vor dem Streitkräfteausschuss des Repräsentantenhauses am 6. Februar bekräftigt, dass der neue Ansatz der USA die Schwelle des Einsatzes von Nuklearwaffen nicht absenkt. Dass er sich vor dem Streitkräfteausschuss geäußert hat, signalisiert, dass diese Frage nicht nur uns umtreibt, sondern auch die in den USA hierfür zuständigen Kolleginnen und Kollegen beschäftigt. Ich setze darauf, dass wir diese Aussage als etwas erachten können, was die Intention der USA deutlich macht. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Dr. Anton Friesen (AfD): Vielen Dank. – Sie haben ja hinsichtlich der Rüstungskontrollvereinbarungen schon angedeutet, dass es den INF-Vertrag gibt. Die zweite Nachfrage wäre: Auf welche Art und Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der INF-Vertrag so, also mit allen Vertragsparteien, erhalten bleibt und ihn nicht einzelne Vertragsparteien verletzen oder aus ihm ausscheiden? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich darf Ihnen versichern, dass wir als Bundesregierung – ich gehe davon aus, dass das auch für die zukünftige Bundesregierung gilt – alles daransetzen, dass bestehende Verträge eingehalten werden; denn nur dann, wenn man sich darauf verlassen kann, ist auch im Bereich der Abrüstung davon auszugehen, dass sich die Welt ein Stück sicherer darstellt. Gerade wenn wir die Frage der Nuklearwaffen diskutieren, ist dieser Punkt von entscheidender Bedeutung. Vizepräsidentin Petra Pau: Die Frage 53 des Kollegen Omid Nouripour soll schriftlich beantwortet werden. Als letzte Frage in der Fragestunde rufe ich jetzt die Frage 54 der Abgeordneten Renata Alt von der FDP-Fraktion auf: Welche konkreten Voraussetzungen müssen Serbien und Montenegro aus Sicht der Bundesregierung erfüllen, damit beide Staaten 2025 der EU beitreten können? Bitte, Frau Staatsministerin. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Danke, Frau Präsidentin. – Frau Alt, zunächst herzlichen Dank, dass Sie so lange ausgehalten haben; mir ging es genauso. Ich will gerne auf Ihre Frage eingehen. Zunächst einmal möchte ich auf die heutige Sitzung des Auswärtigen Ausschusses verweisen; ich nehme an, dass Sie teilgenommen haben. Dort wurde die Westbalkanstrategie der EU-Kommission thematisiert. Die EU-Kommission nennt in ihrer Strategie einen etwaigen Beitritt im Jahr 2025 als „extrem ambitioniertes Ziel“, das Montenegro und Serbien erreichen könnten, wenn sie alle Bedingungen für den Beitritt erfüllen. Es handelt sich also um keinen Automatismus. Serbien und Montenegro müssen gemäß den geltenden Prinzipien der EU-Erweiterung alle Kopenhagener Kriterien erfüllen, das gesamte EU-Recht übernehmen und alle zur Erfüllung der Kriterien nötigen Reformen erfolgreich abgeschlossen haben. Besonderes Augenmerk legen die Bundesregierung und die EU-Mitgliedstaaten dabei auf die vordringlichen Bereiche Rechtsstaat, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie Medienfreiheit. Wichtig sind außerdem die Wettbewerbsfähigkeit, die regionale Kooperation und Versöhnung. Ich darf noch einmal betonen, dass ausnahmslos alle Kriterien erfüllt sein müssen. Diese Bereiche sind aber schon im Beitrittsprozess prioritär. Ich will noch einen Punkt nennen, der uns und der EU wichtig ist: Für einen Beitritt von Westbalkanstaaten zur Europäischen Union ist zentral, dass bilaterale Streitigkeiten vor einem Beitritt vollständig gelöst sind. Das bedeutet für Serbien eine vertraglich verbindliche Regelung der umfassenden Normalisierung der Beziehungen zum Kosovo. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Renata Alt (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine Nachfrage lautet wie folgt: In welchen Bereichen und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Heranführung dieser beiden Staaten an die EU unterstützen? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Wir arbeiten hier immer mit vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen. Es gibt in diesem Transformationsprozess von unserer Seite beispielsweise auch Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur. Wir sind dabei, wenn es um Justizreformen geht. Wir geben Hilfestellung, wenn es um Moderationsverfahren geht. Wir unterstützen also in vielfältiger Art und Weise. Ich glaube, das ist eine besondere Aufgabe, der wir uns hier stellen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Renata Alt (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatsministerin, Sie haben vorhin erwähnt, dass alle Bedingungen, also auch die Kopenhagener Kriterien, erfüllt werden müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie fragen: Wie gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass Kosovo sowohl von allen jetzigen EU-Mitgliedern als auch von allen potenziellen Beitrittskandidaten als Staat anerkannt wird? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Frau Alt, ich darf daran erinnern, dass der Bundesaußenminister vor wenigen Tagen eine Reise nach Serbien und Kosovo unternommen hat. Er hat dabei noch einmal an Serbien appelliert, dass man Realismus walten lassen müsse und die Unabhängigkeit des Kosovo akzeptiert werden sollte. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Staatsministerin. – Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Die übrigen Fragen werden entsprechend unseren Regeln schriftlich beantwortet. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der AfD Demonstrationsrechte von Frauen stärken Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Karsten Hilse für die AfD-Fraktion. – Ich bitte die AfD-Fraktion, zu klären, ob ihr Redner redet oder ob wir jetzt Mut zur Lücke haben. (Zuruf von der CDU/CSU: Die Rede geht zu Protokoll! – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lassen Sie es lieber! – Zuruf von der SPD: Der ist wohl gerade auf einer Frauendemo!) Wünscht die AfD-Fraktion, ihren zweiten Redner vorzuziehen? Sonst machen wir in der Reihenfolge der Redner weiter. Das Wort hat der Abgeordnete Hilse. (Beifall bei der AfD) Karsten Hilse (AfD): Entschuldigung. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 17. Februar 2018 hat die Demokratie in Deutschland schweren Schaden erlitten. Das im Grundgesetz verbriefte Demonstrationsrecht wurde durch die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung ausgehebelt. Helfer waren die Berliner Polizeiführung, linke Politiker und die demokratiefeindliche Antifa. (Beifall bei der AfD) Die von Leyla Bilge – einer Kurdin, die gegen Kinderehen kämpft und sich für menschenwürdige Verhältnisse in Flüchtlingslagern einsetzt – angemeldete, von mehreren Frauenrechtsinitiativen unterstützte Demonstration wurde durch die oben genannten Akteure aktiv behindert. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch strafbewehrt. Nach circa einem Kilometer wurde der Demonstrationszug wegen einer Blockade von Linksextremisten gestoppt. Die Polizeiführung vor Ort beteuerte, dass die Blockade geräumt würde; dann könne es weitergehen. Aus jetziger Sicht bezweifle ich, dass das jemals geplant war. Geplant war aus meiner Sicht, diese Demonstration an genau diesem Ort zu beenden. (Beifall bei der AfD) Alternativrouten durch Seitenstraßen wurden abgelehnt. Nach circa zweieinhalb Stunden musste die Anmelderin die Demonstration beenden. Die Abschlusskundgebung am Kanzleramt sollte trotz alledem stattfinden. Jetzt wurde die Taktik der Polizeiführung wirklich bemerkenswert: Auf dem Weg zum Kanzleramt – in kleinen Gruppen – wurden wir immer wieder eingekesselt und aufgefordert, nach Hause zu gehen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Offensichtlich wollte man verhindern, dass sich zu viele Demonstranten vor dem Kanzleramt versammeln. Ich sage Ihnen: So etwas habe ich bei einer Demonstration noch nie erlebt. (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der LINKEN: Wir schon!) Sie, meine Damen und Herren von Linken bis Grünen, haben sich an diesem Rechtsbruch mitschuldig gemacht, weil Ihre Mitglieder aktiv die Antifa unterstützen: einige mit ihrer persönlichen Anwesenheit, andere, indem sie ihnen mit verbalen Ausfällen gegenüber Andersdenken die moralische Legitimation liefern. (Beifall bei der AfD – Dagmar Ziegler [SPD]: Das sagt der Richtige!) Von mehreren aktiven und ehemaligen Bundestagsabgeordneten wurde in verschiedenen sozialen Medien zu Straftaten aufgerufen. Andere Abgeordnete, wie zum Beispiel Frau Lay, twitterten ihre Freude darüber, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit ausgehebelt wurde. Das nenne ich ein sehr spezielles Demokratieverständnis. (Beifall bei der AfD) Natürlich gibt es keine vernünftigen Argumente dagegen, dass Frauen dafür demonstrieren, sich frei und ohne Angst im öffentlichen Raum bewegen zu können. (Ulli Nissen [SPD]: Wie viele Frauen waren denn da?) Aber immer wenn Linke und Grüne keine vernünftigen Argumente haben, wird die Nazikeule ausgepackt. Die Frauen und Männer, die am Sonnabend auf die Straße gegangen sind, hatten so wenig mit Nationalsozialisten zu tun wie die SPD mit einer Volkspartei; sie liegt laut INSA gerade noch bei 15,5 Prozent. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Arschloch!) Aber auch Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, sind nicht ganz unschuldig, weil Sie über Jahrzehnte hingenommen haben, dass die Antifa durch vorgelagerte Vereine finanziell unterstützt wird und Straftaten der Antifa nicht konsequent verfolgt werden. Haben Sie endlich den Mut, gegen dieses linke, verbrecherische Klientel konsequent vorzugehen! (Beifall bei der AfD – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der LINKEN: Oh!) Glauben Sie mir, meine Damen und Herren von FDP und CDU: Die Antifa sucht Sie nur deswegen nicht heim, weil sie die AfD im Fokus hat. Wenn wir, die AfD, als Hauptfeind nicht wären und Sie eine auch nur ansatzweise konservative Politik verfolgten, dann würden Ihre Büros zerstört werden, (Beifall bei der AfD) dann würden die Autos Ihrer Politiker brennen, dann würden Ihre Mitarbeiter angegriffen werden. Seien Sie also froh, dass es uns, die AfD, gibt! (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sonst müssten Sie unseren Part übernehmen und sich beschimpfen, anspucken und angreifen lassen. Das ist nämlich für unsere Mitglieder Alltag. (Beifall bei der AfD) Den Polizeibeamten, die am Sonnabend vor Ort waren, möchte ich eines sagen: Diejenigen, mit denen ihr euch am Sonnabend – ob freiwillig oder höchstwahrscheinlich unfreiwillig – verbrüdert habt, hassen euch abgrundtief. Denen ist eure Gesundheit vollkommen egal, und sie würden auch euren Tod billigend in Kauf nehmen; das hat man beim G-20-Gipfel gesehen. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Ihre Denke!) Ich habe das in meiner über 30-jährigen Berufspraxis nicht nur einmal erlebt. Spätestens am 30. April werdet ihr aus deren Mündern wieder „Ganz Berlin hasst die Polizei“ hören. Ihr werdet von denen mit Steinen, Flaschen und Böllern beworfen, gejagt und, wenn ihr nicht auf euch aufpasst, verprügelt. Die Politiker, die euch am Sonnabend im Geiste auf die Schulter geklopft haben, verachten euch. Sie wollen euch dem Terror der Antifa ungeschützt aussetzen, indem sie euch zwingen wollen, Namensschilder zu tragen. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Die tragen keine Namensschilder! So ein Quatsch!) Vereinzelt wollen sie euch gar unbewaffnet auf die Straße schicken. Passt auf, wen ihr euch zum Freund nehmt. Im Gegensatz zur Antifa und zu ihrem politischen Arm in den Parlamenten wollen wir, dass ihr das Gewaltmonopol habt, dass ihr die Bevölkerung schützt und für Sicherheit und Ordnung sorgt. Im Gegensatz zu denen wollen wir, dass ihr jeden Tag unverletzt zu euren Familien heimkehrt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir fahren in der Aktuellen Stunde „Demonstrationsrechte von Frauen stärken“ fort. Das Wort hat der Abgeordnete Marian Wendt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Marian Wendt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der AfD, seien Sie in dieser Debatte doch ehrlich. Es geht Ihnen nicht um die Rechte von Frauen, sondern einfach um Provokation und um Selbstbestätigung in der vermeintlich eigenen Opferrolle. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frauenrechte sind Ihnen im Kern doch überhaupt nichts wert. Die vergangenen Monate haben das ganz deutlich gezeigt. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf Bundestagswahlplakaten der AfD waren halbnackte Frauen unter dem Motto: „WIR STEH’N AUF BIKINIS“, zu sehen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Beatrix von Storch [AfD]: Oh, mein Gott! – Dr. Alexander Gauland [AfD]: So ein Schwachsinn!) Ein AfD-Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, Gunnar Lindemann, empfiehlt anderen Facebook-Nutzern preiswerte ukrainische Frauen. (Zurufe von der SPD: Pfui! – Hört! Hört!) Der in Mecklenburg-Vorpommern über die AfD-Liste gewählte Landtagsabgeordnete Arppe setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Er fordert die Vergewaltigung von Frauen und Kindern und ruft zur Tötung von Menschen mit anderen Meinungen auf. (Ulli Nissen [SPD]: Widerwärtig! – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Unsinn!) An diesen Chats sind noch weitere Landtagsabgeordnete Ihrer Partei beteiligt. Das ist pervers, das ist abartig, und ich sage Ihnen: Schämen Sie sich dafür! (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zurück zum Frauenmarsch vom Samstag. Ja, Gewalt gegen Frauen ist ein Problem in unserer Gesellschaft. Insbesondere – das habe ich hier bereits mehrfach gesagt – haben einige junge muslimische Männer ein falsches Frauen- und Gesellschaftsbild. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Dagegen helfen aber nicht Worte und Demos; dagegen hilft der harte Rechtsstaat, den diese jungen Männer spüren müssen. (Dr. Alexander Gauland [AfD]: Ja, ja! Das merkt man!) Wir als Union haben die Zahl der illegalen Einwanderer auf unter 20 Prozent der Zahl des Jahres 2015 gedrückt. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Wir setzen auf die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. (Dr. Alexander Gauland [AfD]: Das ist ja wirklich das Letzte!) Sie haben es gesehen: Gestern Abend ging wieder ein Flieger nach Afghanistan. (Beatrix von Storch [AfD]: 14 Mann! Bravo!) Ich halte das für richtig und wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD – Beatrix von Storch [AfD]: Das dauert 100 Jahre!) Sie hingegen denken, es brauche Pegida-Chef Lutz Bachmann, um die Frauenbewegung zu stärken. Zur Erinnerung: Bachmann wurde wegen Körperverletzung, Einbruch, Diebstahl und Drogenhandel rechtskräftig verurteilt. Dazu noch unterhält er Verbindungen ins Rotlichtmilieu. (Beatrix von Storch [AfD]: Was haben wir mit Bachmann zu tun? – Weiterer Zuruf von der AfD: Thema!) Aber das scheint Sie ja nicht zu interessieren. Erst wird er beim politischen Aschermittwoch von Ihnen gefeiert und hofiert. Nun stand er am Samstag auch noch in der ersten Reihe, um für die Rechte von Frauen in Berlin zu kämpfen. Meine Damen und Herren, dazu fällt mir nichts mehr ein. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Das ist auch besser so!) Aus meiner Sicht sind Sie, wenn es um die Unterstützung von Frauen geht, genauso glaubwürdig, wie wenn die PDS für die Abschaffung der Reichensteuer kämpfen würde. Damit sind wir bei der anderen Seite. Der selbsternannte Frauenmarsch wurde durch Sitzblockaden gestoppt. Dabei hat die Berliner Polizei ihren Dienst ordentlich getan und durch 900 Einsatzkräfte die Marschteilnehmer von den Gegendemonstranten getrennt. Ein Dank an alle Polizisten an dieser Stelle! Den verletzten Beamten wünsche ich von hier aus gute Genesung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Polizei hat nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip gehandelt. Es waren mehr als 1 500 Gegendemonstranten vor Ort. Es wurde mit der Räumung angefangen, Festnahmen und Identitätsfeststellungen erfolgten; denn jeder hat das Recht – auch Sie als AfD – zu demonstrieren. (Zurufe von der AfD: Danke schön!) Und der Staat soll Ihnen das ermöglichen. Die Anmelderin selber hat die Demonstration beendet, obwohl die Räumungen bereits vonstattengingen. (Karsten Hilse [AfD]: Das stimmt nicht!) Wieder einmal haben hier aus meiner Sicht linksextreme Randalierer der Demokratie einen Bärendienst erwiesen und der AfD leider eine Steilvorlage für ihre Opferrolle geliefert. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist danebengegangen!) Dass mit Caren Lay und Canan Bayram linke und grüne Bundestagsabgeordnete dabei waren und die Gegendemos in den sozialen Medien gepriesen haben, muss an dieser Stelle auch gesagt werden. Es wäre klüger gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich zurückgehalten hätten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP) Die Sitzblockaden waren von der AfD einkalkuliert, damit sie wieder ihr Lieblingsnarrativ, die Opferrolle, spielen kann. Es ging bei der AfD-Demo gar nicht um Frauenrechte. Eingeladen wurden doch nicht diejenigen, die sich um Frauenrechte Sorgen machen, sondern einfach jeder, der gegen die „fatale Flüchtlingspolitik der Altparteien“ wettert. Gekommen zur Frauendemo waren vor allem rechte Männer, die „ihre“ Frauen vor anderen Männern schützen wollten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der ausgelöste Polizeieinsatz und die Rangeleien zwischen Beamten und Gegendemonstranten waren Ihnen dabei vollkommen egal. Sie konnten sich als vermeintliches Opfer inszenieren. Meine Damen und Herren, ich habe schon immer gesagt: Es gibt keine friedlichen Sitzblockaden. Das ist Selbstjustiz. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht, und das wissen Sie!) Straßenblockaden bleiben rechtswidrig, und ihre Teilnehmer gehören geräumt, verhaftet und angeklagt. Wenn Sie, liebe Linke und Grüne, also meinen, das Unrecht mit Unrecht, also mit Sitzblockaden, zu bekämpfen, dann liegen Sie völlig falsch. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Stattdessen sollten wir es mit Voltaire halten: … ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Abgeordnete Josephine Ortleb für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Josephine Ortleb (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun habe ich das zweite Mal innerhalb weniger Wochen die Chance, in einer Aktuellen Stunde über Frauenrechte zu sprechen. Aber wieder geht es nur darum, dass uns eine Gruppe, überwiegend Männer, erklären will, wie es um die Frauenrechte bei uns steht. Abermals schwingen sich die Abgeordneten der AfD zu den Beschützern des angeblich ach so schwachen Geschlechts auf. Aber wenn die AfD von Schutz redet, meint sie Ausgrenzung. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn sie über die Stärkung von Frauenrechten schwadroniert, geht es ihr um nichts weniger als darum, Menschen gegeneinander auszuspielen. Sie haben beantragt, über das Demonstrationsrecht von Frauen zu sprechen. Aber dass Frauen sehr gut in der Lage sind, für ihre Rechte zu mobilisieren, zeigen Kampagnen wie „One Billion Rising“. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die wissen gar nicht, was das ist!) Vergangene Woche versammelten sich 60 000 Menschen allein in Deutschland in 179 Städten, um bei der Aktion „One Billion Rising“ gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu demonstrieren. Ihren Protest drücken sie aus, indem sie hinausgehen, um zu tanzen, sich zu erheben und das Ende dieser Gewalt zu fordern. Ich war auch dabei, und ich war froh, dass viele Männer dabei waren, Männer, die verstanden haben, dass es darum geht, ungleiche Machtstrukturen aufzubrechen, statt sie zu zementieren, wie die AfD es will. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Derzeit setzen Frauen überall auf der Welt eindrucksvolle Zeichen dafür, dass es an der Zeit ist, diese fest eingefahrenen Machtstrukturen endgültig aufzubrechen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der AfD: Zur Sache!) Frauen führen, gestalten und organisieren friedliche Proteste, und sie solidarisieren sich mit anderen Frauen weltweit für ihr gemeinsames Ziel: eine gerechte Gesellschaft, die zusammenhält und die Gleichstellung von Männern und Frauen verwirklicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Besonders eindrucksvoll ist die Bewegung in den USA. Letztes Jahr gingen allein in Washington über eine halbe Million Menschen auf die Straße, um für eine Politik zu demonstrieren, die sich gegen Rassismus, Gewalt an Frauen, Frauenfeindlichkeit, Patriarchalismus und die Diskriminierung der Geschlechter wendet. Frauen erheben sich für Gleichberechtigung, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, für Sicherheit und Freiheit und für die Rechte Geflüchteter und der Migrantinnen und Migranten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Eines haben diese Proteste immer gemeinsam: Frauen wollen Menschenrechte und keine rechten Menschen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Jürgen Martens [FDP]) Sie und Ihre Politik werden uns nicht spalten; denn Frauen sind erfolgreich, wenn sie für ihre Rechte kämpfen, und das nicht wegen, sondern trotz einer reaktionären Politik, die weltweit stärker aufkommt. Frauen erreichen durch Proteste und Demonstrationen Meilensteine in der Geschichte der Gleichstellungspolitik. Sie erkämpften das Frauenwahlrecht, die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe und zuletzt die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Umso schlimmer ist es, dass die AfD nun zum wiederholten Mal im Deutschen Bundestag den vermeintlichen Kampf für Frauenrechte nutzt, um zu hetzen. Dem heißen Wind im Parlament folgt jedoch gähnende Leere auf der Straße. Ich frage mich: Wo sind denn die Frauen, die Sie vertreten wollen? (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Bei Ihrem ominösen Frauenmarsch sehe ich sie nicht. Ich sehe aber die vielen Frauen, die – egal ob bei Großdemonstrationen oder durch ihr tägliches Engagement – für eine Gesellschaft kämpfen, in der es keine Rolle spielt, welche Herkunft, welches Geschlecht oder welche Religion ein Mensch hat. Es ist genau diese Bewegung von Frauen und Männern, mit der ich weiter demonstrieren und jede Form der Diskriminierung entschieden bekämpfen werde. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Jürgen Martens für die FDP-Fraktion. (Beifall bei der FDP) Dr. Jürgen Martens (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die kryptische Themenwahl der Antragstellerin für diese Aktuelle Stunde hat die Sache nicht leichter gemacht. Mit einer solchen Ansage macht man einen Faktencheck kaum noch möglich. Aber das ist offenbar auch Absicht der Antragstellerin. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Man sollte sich einmal fragen, ob man im Parlament wirklich Debatten auf einer solchen Grundlage führen möchte, ob man sich dafür hergibt, dieses Schaulaufen in dieser Weise zu fördern. (Zuruf von der AfD: Zum Thema!) Zu dem Vorfall selber: Am 17. Februar gab es eine Demonstration von, wie ich es jetzt einmal nenne, rechten Frauen, (Zuruf von der AfD: Woher wissen Sie das denn?) und diese Versammlung wurde gestört; das ist richtig. Aber das ist entgegen Ihren Vorstellungen nicht automatisch strafbar, meine Damen und Herren. Nicht jede Störung einer Versammlung als solche ist strafbar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Christian Dürr [FDP]) Auch der Gegenprotest in Seh- und Hörweite einer Demonstration ist zulässig. Das ist Teil des Demonstrationsrechts. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Auch eine Blockade als solche ist nicht strafbar, sondern erst dann, wenn sie eine bestimmte Intensität erreicht hat. (Karsten Hilse [AfD]: § 21 Versammlungsgesetz! Kennen Sie das?) Das ist hier möglicherweise der Fall gewesen. Ich habe weder die Erkenntnismöglichkeiten noch die Zeit gehabt, mich damit auseinanderzusetzen. Es ist im Zweifelsfall auch Sache der Gerichte, das festzustellen. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber worum es mir politisch geht, ist die Feststellung, dass Sie die angesprochene Blockade – die Polizei hat geräumt und ist dabei offensichtlich verhältnismäßig vorgegangen – zum Anlass nehmen, um sich nun selbst als Opfer linker Blockierer darzustellen. Damit bedienen Sie das gute, alte Stereotyp, das immer wieder bei Rechten und Rechtsextremen zu beobachten ist: Sie sind die armen Opfer. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nein, das sind Sie nicht. Sie sind bei Ihrem Marsch nicht zum Opfer geworden; denn es ging Ihnen gar nicht um Frauenrechte, sondern darum, gegen Migranten und insbesondere gegen das Stereotyp des ausländischen Sexualstraftäters zu demonstrieren. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Beatrix von Storch [AfD]: Mein Gott ist das flach! Das ist sogar für Sie zu flach!) Das ist eine der typischen Vorgehensweisen, die bei Ihnen anscheinend Programm sind. Wenn Sie sich darüber beschweren, dass Ihre Parteianhänger bespuckt, beworfen oder gejagt werden, dann muss ich fragen: Wer in dieser Republik hat eigentlich an vorderster Stelle eine solche Diktion, eine solche Wortwahl und eine solche sprachliche Retour mit eingeführt? (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Petr Bystron [AfD]: Die haben angefangen!) – Nein, Sie auch, in besonderer Lautstärke. Nicht immer auf andere zeigen! Schauen Sie in den Spiegel! Dann wissen Sie, wer in diesem Land das politische Klima vergiftet, und zwar mit Ansage, mit Absicht und mit Plan. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie werden letzten Endes die Schlussfolgerung daraus ziehen, der Rechtsstaat als solcher sei in Gefahr. Nein, das ist er nicht, nicht wegen eines solchen Vorfalls. Der Rechtsstaat muss auf Rechtsverstöße reagieren. Der Rechtsverstoß ist quasi die Voraussetzung, dass der Rechtsstaat gefordert wird. Man brauchte keinen Rechtsstaat, wenn sich alle an das Recht hielten. Auch hier verkennen Sie etwas. (Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Rechtsstaat als solcher ist noch nicht in Gefahr. Der Rechtsstaat kann aber in Gefahr geraten, (Beatrix von Storch [AfD]: Jetzt bin ich gespannt!) wenn wir nicht bereit sind, uns zumindest auf eine bestimmte Auseinandersetzungskultur zu einigen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wie wollen wir uns rechtlich im Großen vernünftig auseinandersetzen, wenn wir schon im Kleinen nicht in der Lage sind, vernünftig miteinander umzugehen? (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Martens. – Einen schönen Nachmittag von mir, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bitte, nicht mit Fingern auf Menschen zu zeigen. Aber wir werden im Ältestenrat noch über bestimmte Äußerungen reden, die gerade gemacht wurden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nächste Rednerin: Caren Lay für Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war am Wochenende bei der friedlichen Demonstration „Nicht in unserem Namen – Kein Feminismus ohne Antirassismus“. Ich habe mein Demonstrationsrecht als Frau wahrgenommen. Ich bin froh, dass ich jetzt selber etwas dazu sagen kann. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Jeder weiß, dass hinter diesem sogenannten Frauenmarsch die AfD steckt. Sie machen also eine Aktuelle Stunde zu Ihrer eigenen Demo, zu einem sogenannten Frauenmarsch, an dem interessanterweise nur Männer teilgenommen haben. Schon das ist reichlich absurd. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ausgerechnet Sie, eine Partei, die die Errungenschaften der Frauenbewegung infrage stellt, die überall gegen den sogenannten Genderwahn polemisiert, spielen sich als Retterin der Frauen auf. Das ist doch lächerlich. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen Sie doch einmal in Ihre eigenen Reihen mit einem Frauenanteil von gerade einmal 11 Prozent! Schauen Sie in Ihr eigenes Programm! Sie wenden sich gegen Frauenquoten und gegen Gleichstellungsbeauftragte. (Beifall bei der AfD) Ausbau von Frauenschutzhäusern? – Keine Spur in Ihrem Programm! Das Wort „Frauen“ kommt in Ihrem Programm gerade einmal neunmal vor, das Wort „Feminismus“ gar nicht. (Beatrix von Storch [AfD]: Das ist auch gut so! – Dr. Alexander Gauland [AfD]: Das wollen wir so!) Das passt ins Bild. Beatrix von Storch will „dem Feminismus den Stecker ziehen“ und nimmt gerne einmal an Demos sogenannter Lebensschützer teil. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Der Berliner Landtagsabgeordnete der AfD Lindemann pries unverhohlen und öffentlich die preiswerten Dienste ukrainischer Frauen. Meine Damen und Herren, das ist einfach nur ekelhaft. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man sich mit diesem sogenannten Frauenmarsch der Männer beschäftigt, dann wird schnell klar: Als Täter sexualisierter Gewalt gelten bei Ihnen Migranten und Muslime. Sie bemühen das Feindbild von fremden schwarzen Männern, und als Opfer sehen Sie ausschließlich weiße deutsche Frauen. Dabei sind die Opfer sexueller Gewalt nicht selten Migrantinnen. Alle einschlägigen Studien belegen, dass die meisten Täter Partner, Ehegatten, Verwandte sind. Sie kommen aus allen Schichten, sie kommen aus allen Regionen. Es sind fast ausschließlich Männer. Nicht Muslim oder Christ, Deutscher oder Migrant ist die entscheidende Frage. Patriarchat und Sexismus, das ist das Problem, und das müssen wir bekämpfen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht Ihnen nicht wirklich um Frauenrechte. Sie benutzen Frauenrechte, um Ihrem Hass auf Migranten und Muslime freie Bahn zu lassen. Das finde ich wirklich schäbig. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP) Dass es Ihnen nicht um Frauenrechte geht, das belegt auch der Shitstorm, den ich wegen meiner Teilnahme an der Gegendemonstration erhalten habe. (Zurufe von der AfD: Zu Recht!) Ich zitiere eine kleine Auswahl von über Hunderten Kommentaren, die meist von hasserfüllten Männern stammen: „Du Nutte“, „Schlampe“, (Beatrix von Storch [AfD]: Das lehnen wir alles ab!) „Du dumme Hure wirst vergewaltigt und entsorgt“, (Beatrix von Storch [AfD]: Die Liste kann ich auch vorlesen!) „Asoziales Inzestopfer“, „Hoffentlich spaltet dir jemand deinen kleinen dummen blonden Schädel“, „Verrecke ganz schnell“ und schließlich „Ich wünsche Ihnen eine Vergewaltigung an den Hals, und das täglich“. Keinen Mann würde man jemals so beleidigen und so beschimpfen. Das ist einfach nur widerlich. (Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der AfD) Die Spitze des Eisbergs ist es nicht. Es gibt Kommentare dabei, die so beleidigend und so verletzend und so bedrohlich sind, dass ich sie im Hohen Haus nicht vorlesen möchte; aber dem Staatsanwalt werde ich sie vorlegen. Darauf können Sie sich gefasst machen. (Beifall im ganzen Haus) Das alles hat Methode. Diese rechten Trollfabriken suchen sich ein Opfer, am liebsten junge Frauen, und lassen dort unverhohlen ihre Hasstiraden los. Aber Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass ich mich davon einschüchtern lasse. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Was haben wir damit zu tun?) – Ja, was haben Sie damit zu tun? Gestern erschien eine Studie zu Hass im Netz, nachzulesen bei tagesschau.de. Kurzfassung: Eine Minderheit im Netz ist für die Mehrheit der Hasskommentare verantwortlich und diese – Zitat – „ließen sich als Anhänger der AfD und der ,Identitären’ identifizieren“. (Ulli Nissen [SPD]: Hört! Hört!) Diese Hater, das sind Ihre Anhänger. Anstatt sich hier permanent als Opfer zu inszenieren, kehren Sie vor der eigenen Haustür! (Beifall bei der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, auch ich habe mein Demonstrationsrecht als Frau wahrgenommen, und zwar gegen die Instrumentalisierung von Frauenrechten und für rassistische Hetze. Ich kann beim besten Willen nicht sehen, was daran falsch sein soll. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD) Mein Dank gilt dem Berliner Bündnis gegen Rechts, dem Bündnis „Aufstehen gehen Rassismus“ und allen, die dabei waren. Rassistischer Hass und rassistische Hetze dürfen keine Mehrheit finden, nicht im Netz, nicht in der Gesellschaft, und auch auf der Straße darf das keinen Durchmarsch machen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Caren Lay. – Das Wort zu ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag hat jetzt für Bündnis 90/Die Grünen Canan Bayram. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich vielem, was meine Vorrednerin gesagt hat, anschließen. Das liegt natürlich auch daran, dass wir beide vor Ort waren. Das heißt, wir wissen, worüber wir reden und welche Situation wir dort vorgefunden haben. Ich will Ihnen einmal berichten, dass der Anteil der Frauen auf dieser Demonstration „Frauenmarsch“ in etwa dem der Frauen in der AfD-Fraktion entsprach, also irgendetwas um die 10 Prozent. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Spannend war da natürlich auch, dass man sich fragen muss: Geht man nicht demonstrieren, nur weil die AfD demonstriert und danach immer heult, dass sie etwas nicht darf? Nein, es waren fast 2 000 Menschen dort. Die haben ganz klar gesagt: Nicht in unserem Namen. Wir überlassen es nicht den AfD-Männern, über Frauen zu reden, und schon gar nicht über Frauenrechte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Wir dürfen nicht reden!) Wenn es um das Thema „Gewalt gegen Frauen“ geht, ist es ja nicht so, dass Sie Fragen stellen oder Antworten finden wollen. Sie stellen die Frage: „War es der Migrant?“, und finden die Antwort: „Ja, er war es.“ Sie haben überhaupt kein Interesse daran, sich inhaltlich mit dem Thema „Prävention“ und der Frage „Wie gehen wir mit Gewalt gegen Frauen um?“ zu beschäftigen. Man könnte auch sagen: Ach, lasst die AfD doch machen. – Das können wir aber nicht; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn Sie verhindern Prävention und verkehren alles ins Gegenteil. Wir müssen doch darüber aufklären, dass die meisten Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen – von der Vergewaltigung, über die Belästigung im Sinne von #MeToo, bis hin zu sexuellen Übergriffen – im Nahbereich stattfinden. Sie finden in Familien statt. Sie finden in Arbeitsverhältnissen statt. Es ist nicht der böse dunkle Mann auf der Straße, der die Mehrheit der Fälle ausmacht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Das dürfen Sie keinem einreden, weil das gefährlich ist. Sie verhindern damit Prävention. Für mich ist es auch spannend gewesen, dass gerade diejenigen, die bekannt dafür sind, dass sie Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten, auch von denjenigen mit deutschem Pass, nicht achten, auf einmal Frauenrechte für sich entdeckt haben. Da frage ich mich wirklich: Wie wollen Sie Frauenrechte verteidigen, wenn Sie noch nicht einmal Menschenrechte respektieren? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Ich sage klar und deutlich: Für uns als Bündnis 90/Die Grünen sind Feminismus und Frauenrechte ganz klar an Mitsprache gekoppelt. Wir wollen die Hälfte der Macht. Wir wollen überall mitreden. Wir wollen, dass Frauen selber über ihren Körper entscheiden. Das unterscheidet uns von Ihnen. Für Sie geht es dabei nur um die Reduzierung der Frau auf ihren Körper und um das Kinderkriegen. Wir sagen: Nein! Über ihren Körper und darüber, ob sie Kinder bekommen wollen oder nicht, bestimmen die Frauen selber. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN) Wir sagen ganz klar, dass es keine Gewalt gegen Frauen geben darf und dass wir alles dagegen tun. Uns ist es egal, von wem diese Gewalt ausgeht. Jeder, der Gewalt gegen Frauen anwendet, muss mit aller Härte die Reaktion des Rechtsstaates und die Ächtung der Gesellschaft spüren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Marian Wendt [CDU/CSU]) Abschließend möchte ich noch ein paar Worte für Ihre Strategie verwenden, die so durchsichtig ist, dass sie teilweise wirklich schon albern ist. Wir alle haben dieses geleakte Papier gelesen: Ein bisschen skandalisieren, sich ein bisschen auf ein Thema draufsetzen, Schlagwörter benutzen, die Angst und Provokation herbeiführen – daraus wird die AfD-Suppe. Heute haben Sie sie in einer peinlichen Art und Weise gekocht, sodass wirklich jeder sagen muss: „Das ist so durchsichtig. Ist euch das nicht peinlich?“ Ich möchte mich bei allen bedanken, insbesondere bei den Frauen, die deutlich gemacht haben, dieser Frauenmarsch – Pseudo-Frauenmarsch – fand nicht im Namen der Frauen statt. Ich freue mich, dass der frühere Abgeordnete in meinem Wahlkreis, Hans-Christian Ströbele – sozusagen mein Vorgänger –, mit mir gemeinsam an dieser Demonstration teilgenommen hat. Das Absurde war ja, dass Sie das Ganze in meinem Wahlkreis in Kreuzberg abgehalten haben, wo mir ständig Wählerinnen entgegenkamen, die fragten: Wo kommen die eigentlich her? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsidentin Petra Pau: Vielen Dank, Canan Bayram. – Nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion: Kollegin Ursula Groden-Kranich. (Beifall bei der CDU/CSU) Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Das Grundgesetz sagt in Artikel 1 Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies kann gar nicht hoch genug geschätzt werden. Es bezieht sich nicht nur auf Frauen, es bezieht sich nicht nur auf Frauen, die hier geboren sind, es bezieht sich nicht nur auf nichtmuslimische Frauen, sondern auf alle Menschen, die hier in Deutschland leben: auf alle Frauen und auf alle Männer. Schön, dass sich ausgerechnet die AfD zur Verteidigung der Frauenrechte berufen fühlt! Im Wahlprogramm und in vielen Debatten hat sie noch ein sehr reaktionäres Frauenbild vertreten und eine „gute alte Zeit“ glorifiziert, die es so überhaupt nicht gab, in der Frauen eben nicht selbstbestimmt leben konnten und nicht die Rechte hatten, die wir heute ganz selbstverständlich genießen: Rechte, für die Frauen jahrzehntelang hart gekämpft haben und die vor 100 Jahren beispielsweise in Deutschland im Frauenwahlrecht gemündet sind. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Beatrix von Storch [AfD]: Und die wollen wir abschaffen, oder was ist das für ein Stuss?) – Dass Sie das nicht verstehen, das wundert mich echt nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin stolz und froh, dass meine Generation und die Generation unserer Kinder diese Rechte haben: das Recht, zu demonstrieren, einen Beruf zu lernen, einen Beruf auszuüben – ohne die Unterschrift des Mannes –, eine Religion auszuüben oder auch nicht, eine Familie zu gründen oder auch nicht, kurz: ein selbstbestimmtes Leben in Würde und Freiheit zu führen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ja, auch ich bin gegen eine aggressive Form des Islams, die ein frauenfeindliches Weltbild vertritt. Ja, es ist für mich völlig inakzeptabel, wenn dieses Frauenbild in Deutschland gelebt wird, (Dr. Bernd Baumann [AfD]: Es wird aber gelebt!) sei es in Flüchtlingsfamilien oder islamischen Familien der zweiten Generation oder welchen Familien auch immer. Es gibt kein Recht, weder in Deutschland noch sonst wo, eine Frau aus verschmähter Liebe oder anderen Gründen zu ermorden. Ich glaube an den deutschen Rechtsstaat und an eine unabhängige Justiz (Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und, wie schon gesagt, an unser Grundgesetz und ganz besonders an seinen Artikel 1. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können es uns einfach machen und hier die Bösen und da die Guten sehen; aber die Welt ist nun mal nicht schwarz-weiß. Das wird die AfD auch noch lernen müssen. Wir müssen Probleme benennen und bekämpfen, und Gewalt gegen Frauen ist ein Problem. Nicht nur in ausländischen Familien, auch in deutschen Familien, die Sie immer so als Beispiel bringen, werden Frauen geschlagen und Kinder misshandelt. Aber einfache Antworten lösen das Grundproblem leider nicht und hätten es auch vor dreieinhalb Jahren nicht gelöst. Wenn es darum geht, den deutschen Rechtsstaat zu stärken und für Menschenrechte einzutreten, gern auch besonders für Frauenrechte, gibt es hier im Hause eine ganz breite Mehrheit. Der dürfen Sie sich gern anschließen. (Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD]) „Frauenrechte stärken“ ist nicht das, was beispielsweise am Montag hier im Tipi geschehen ist. In einer Gesprächsrunde der Antidiskriminierungsstelle zum Thema „Kultur will Wandel“ über sexualisierte Gewalt in der Filmbranche sind plötzlich junge Frauen von einer rechtsgerichteten Kampagne aufgestanden. Statt auf die Debatte einzugehen, haben sie, ohne das Rederecht der anderen zu akzeptieren, mit Bannern und ohrenbetäubendem Lärm ihre eigenen Thesen vertreten. (Marian Wendt [CDU/CSU]: Das kennen wir irgendwo!) Diese Art von fehlender Debattenkultur stärkt jedenfalls kein Frauen- und kein Demonstrationsrecht, (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern schadet jeder sachlichen, kontroversen Debatte, um die es doch angeblich geht. Wer selber laut und vehement das kritisiert, was ihm nicht gefällt, der muss auch damit leben, dass andere wiederum diese Kritik kritisieren und genauso von ihrem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch machen; denn hier gilt buchstäblich: Gleiches Recht für alle. (Beatrix von Storch [AfD]: § 21 Versammlungsgesetz! Fünf Jahre Freiheitsstrafe!) Ich bin überzeugt: Wir müssen keine Demonstrationsrechte von Frauen stärken und auch keine von Männern. Das ist in unserem Grundgesetz geregelt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP) Wir müssen unsere Rechte leben, schützen und bewahren, die wir hier in Deutschland bereits haben – für alle Frauen und für alle Männer. Dafür bin ich gewählt worden, von Frauen und Männern, und dafür setze ich mich ein. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Ursula Groden-Kranich. – Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion: Elisabeth Kaiser. Elisabeth Kaiser (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Aktuelle Stunde fügt sich ganz typisch in die schon bekannte Performance der AfD hier im Bundestag ein. Egal in welchem Politikfeld wir uns bewegen, die AfD offenbart bei jedem Anlass ihr Profil einer fremdenfeindlichen und populistischen Partei. Aber das kenne ich schon aus Thüringen. Die AfD gibt mit ihrer Aktuellen Stunde „Demonstrationsrechte von Frauen stärken“ drei Dinge vor: zum einen, dass sie sich für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern einsetzt, zum anderen, dass Gewalt gegen Frauen für die AfD ein Thema ist, und schließlich, dass sie sich für Demonstrationsfreiheit in Deutschland starkmacht. Aber wir alle wissen doch: Das ist nur Makulatur. (Zuruf von der AfD: Wir wissen das nicht!) Die AfD versucht vielmehr, mit ihrer Demonstration am Samstag in Berlin und mit der heutigen Aktuellen Stunde Feminismus für ihren rassistischen Populismus zu instrumentalisieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der AfD: Herzlichen Glückwunsch!) Ich will das im Folgenden kurz erläutern. Am vergangenen Wochenende hat die AfD-Politikerin Leyla Bilge einen sogenannten Frauenmarsch in Berlin initiiert und suggerierte, der Tenor der Demonstration sei die Selbstbestimmung von Frauen gegen Gewalt und Übergriffe. In der Praxis richtete sich die Demonstration aber nur gegen die Tätergruppe mit dem Profil „Mann mit Migrationshintergrund und Muslim“. Genau hier lässt sich die wahre Absicht der AfD-Abgeordneten erahnen. Leyla Bilge ist Ex-Muslima und gehört der sogenannten Neuen Rechten an. Sie redete schon bei Pegida in Dresden und fiel letztes Jahr im November in Leipzig mit einem Redebeitrag auf der Konferenz des rechtspopulistischen Magazins „Compact“ auf. Ihr politisches Profil gibt Rückschlüsse darauf, dass wir es hier nicht mit einer Feministin zu tun haben. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Der AfD-Politikerin Bilge geht es vielmehr darum, unter dem Deckmantel des Feminismus Anhänger für ihre rechte Hetze in neuen gesellschaftlichen Gruppen zu mobilisieren. So ist es auch nicht verwunderlich – das zeigen Bildaufnahmen –, dass die Demonstration am Samstag eher eine von Rechten war als eine Demonstration für die Rechte von Frauen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Demonstrationsrecht ist in Deutschland ein hohes Gut und wird als Versammlungsfreiheit in Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert. (Zuruf von der AfD: Hört! Hört!) Dieses Recht steht allen zu und ist ein wichtiges Kennzeichen unserer Demokratie. (Zurufe von der AfD: Danke!) So wie die große demokratische Mehrheit in unserem Land toleriert, dass die AfD demonstriert, müssen Sie von der AfD tolerieren, dass auch gegen die AfD demonstriert wird und so die demokratische Mehrheit die Scheinheiligkeit ihres Vorgehens offenbart. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beatrix von Storch [AfD]: § 21 Versammlungsgesetz! Kennen Sie das nicht? Fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn man blockiert!) Ich danke daher ausdrücklich den friedlichen Gegendemonstranten. (Thomas Seitz [AfD]: Asozial!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, legen wir doch einmal die Fakten auf den Tisch. Sexualisierte Gewalt ist kein importiertes Phänomen, so wie die AfD das gerne suggeriert. Sie ist ein patriarchales Phänomen. Deswegen gilt es auch, jedwede Form von Gewalt gegen Frauen zu ahnden und zu sanktionieren, egal von wem sie ausgeübt wird – ob deutsch oder nicht: Es ist völlig egal. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Fakt ist auch – das belegen Studien –: Die allermeisten Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Frauen stammen aus dem Bekanntenkreis und dem direkten familiären Umfeld von Frauen. Glaubt denn die AfD wirklich, dass die Menschen auf der Straße, die Bürgerinnen und Bürger hier im Saal und zu Hause vor den Fernsehgeräten ihnen diese Maskerade noch abnehmen? (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn bisher fiel die AfD in keiner Weise dadurch auf, dass ihr die Rechte von Frauen am Herzen liegen würden; ganz im Gegenteil. Vielmehr hat die AfD jegliches Engagement in dieser Hinsicht als Genderwahn bezeichnet und eine Debatte dazu als überflüssig deklariert. Ich kann mich noch gut an die Worte Ihres Thüringer Kollegen Björn Höcke erinnern. (Marian Wendt [CDU/CSU]: Bernd!) Ich zitiere: Wir müssen unsere Männlichkeit wiederentdecken. Denn nur wenn wir unsere Männlichkeit wiederentdecken, werden wir mannhaft. Und nur wenn wir mannhaft werden, werden wir wehrhaft, und wir müssen wehrhaft werden, liebe Freunde! (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der LINKEN: Hitler!) Die Kolumnistin Margarete Stokowski von „Spiegel Online“ kommentierte Höckes Tiraden so: Mal ist Männlichkeit eine Gefahr, mal eine Notwendigkeit. Mal das Schlimmste an den Flüchtlingen, mal die Waffe, die ergriffen werden muss. Das ist unlogisch. Ja, und damit hat sie recht. Die AfD-Politiker Leyla Bilge und Björn Höcke versuchen, Meilensteine der Frauenrechte mit ihrer rassistischen Rhetorik zu verknüpfen. Es liegt doch auf der Hand, dass das nicht funktionieren kann. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Feminismus und Antirassismus lassen sich nicht gegeneinander ausspielen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Elisabeth Kaiser. – Nächster Redner in der Debatte: Stephan Brandner für die AfD. (Beifall bei der AfD – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lassen Sie doch mal eine Frau reden! Eine Frau hätte ich gern gehört!) Stephan Brandner (AfD): Sie wissen doch gar nicht, wie ich mich heute fühle. Vielleicht fühle ich mich als Frau. Dazu komme ich gleich noch. Meine Damen und Herren! Es ist einmal wieder an der Zeit, – Vizepräsidentin Claudia Roth: Guten Tag, Herr Kollege! Stephan Brandner (AfD): – ein bisschen Niveau in diese Debatte zu bringen. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anreden kann der nicht!) Deshalb stelle ich an den Anfang einen Gruß auf die Tribüne. Dort befinden sich einige Augenzeuginnen der Zustände vom letzten Samstag. Stellvertretend begrüße ich Frau Angelika Barbe von der CDU. Ich habe sie vorher gefragt, ob ich sie begrüßen darf. Sie hat mir gerade vor der Tür noch erzählt hat, wie schockiert sie über das war, was sich da auf den Straßen von Berlin am letzten Samstag ereignet hat. (Beifall bei der AfD) Frau Barbe, herzlichen Dank, dass ich Sie von hier vorne erwähnen darf. Meine Damen und Herren, eine Gruppe von Frauen ruft Gleichgesinnte auf, in der Hauptstadt für Menschenrechte und gegen Unterdrückung und Gewalt auf die Straße zu gehen. (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und es kommen Männer!) Viele Frauen – auch einige Männer, Frau Bayram – (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einige!) reisen daraufhin aus dem ganzen Land an, bringen Plakate und Transparente mit und verbinden mit der Demonstration große Hoffnungen auf eine sichere Zukunft in einem Land, in dem sie bislang gut und gerne lebten. So könnte ein Bericht aus dem Irak, aus der Türkei, aus Afghanistan oder aus einem anderen Land, das rückständig ist, was die Gleichberechtigung der Frau angeht, beginnen. So beginnt aber kein Bericht aus diesen Ländern, sondern so beginnt ein Bericht aus Deutschland im Jahr 13 nach Merkels Amtsantritt, einem, was Demokratie und politische Vielfalt und Rechtsstaatlichkeit angeht, inzwischen mehr als rückständigen Land auf dieser Erde, (Beifall bei der AfD) einem Land, in dem viele Bürger Demonstrationen schon seit Jahren als einzige Chance sehen, um ihren Meinungen öffentlich Nachdruck zu verleihen, um Meinungen Ausdruck zu verleihen, die abweichen von dem, was wirklichkeitsfremd und gehirnwäscheartig vom euphemistisch sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, (Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU]: Was hat das mit dem Thema zu tun?) der in Wirklichkeit nichts als ein Staatsfunk ist, gesendet wird. (Beifall bei der AfD – Dagmar Ziegler [SPD]: Zu welchem Thema reden Sie eigentlich?) Meine Damen und Herren, es handelt sich um einen Staatsfunk, für den wir Bürger 8 Milliarden Euro im Jahr zahlen müssen – (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie mal zum Thema! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frauen! – Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Holen Sie mal Ihre Frauenseiten raus!) ansonsten gehen wir in den Knast –, einen Staatsfunk, der von oben bis unten verbandelt ist mit den Herrschenden in diesem Land (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Thema ist Frauenrechte!) und auch mit der Presse, die von wenigen in diesem Land beherrscht wird, interessanterweise übrigens auch von einer ehemaligen Volkspartei, die zurzeit der politischen Schwindsucht anheimgefallen ist. (Dagmar Ziegler [SPD]: Wovon reden Sie eigentlich?) Ich meine jetzt nicht die CDU oder die CSU. Ich meine die SPD. Die steuert natürlich dieses ganze Medienimperium in Deutschland. (Beifall bei der AfD – Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU]: Was hat das mit Demonstrationsrechten von Frauen zu tun?) Um gegen diese einheizenden und Einheitsmedien vorzugehen, haben sich Menschen, auch viele Frauen, am letzten Samstag in Berlin versammelt. (Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Hört! Hört!) Die Demonstration, die geplant war, konnte aber nicht stattfinden, weil sie gestoppt wurde von hassgetriebenen Wutbürgern und Straßenterroristen, von denen viele in den 13 Jahren in Deutschland unter Merkel sozialisiert oder eben nicht sozialisiert wurden. (Beifall bei der AfD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schlimm!) Aber nicht nur diese in ihrer demokratischen Entwicklung zurückgebliebenen Merkel-Sozialisanten, meine Damen und Herren, wurden kriminell. (Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU]: Darf man so was sagen?) Kriminell wurden auch Abgeordnete dieses Bundestages, vor allem solche, die sich selbst und gelegentlich auch die von ihnen betrauerte DDR als besonders demokratisch bezeichnen. Sie wurden kriminell und gerieten auf die schiefe Bahn. (Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU]: Aber über Stil reden!) Ich erkläre Ihnen auch, wie. Das Demonstrationsrecht ist als Grundrecht in Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Nach § 21 des Versammlungsgesetzes drohen bis zu drei Jahre Haft. Das ist also eine Straftat, mittlere Kriminalität. Eine Demonstration wie die am 17. Februar zu stören, zu blockieren oder zu sprengen, ist also eine Straftat. Im Übrigen war es keine AfD-Demonstration. Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen. (Lachen bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Das war ein Marsch der Frauen, der da stattgefunden hat. Da muss ich auch sagen, Frau Lay und Frau Bayram: In Ihrer Fraktion hängen Sie ja wohl einem archaischen Menschenbild an. Wenn Sie behaupten, 11 Prozent unserer Abgeordneten seien Frauen, dann muss ich sagen: Sie wissen doch nicht, wie sich meine Kollegen heute fühlen. Vielleicht sind heute bei uns 80 Prozent Frauen. Genauso ist es bei der Demonstration natürlich auch gewesen. (Beifall bei der AfD) Klären Sie also mit Ihren Grundsatzabteilungen einmal, ob Sie von hier vorne überhaupt sagen dürfen, dass man vom Aussehen her darauf schließen kann, welches Geschlecht ein Mensch hat. Sie machen damit dramatische Rückschritte in Ihrer Entwicklung; das will ich Ihnen sagen. (Beifall bei der AfD – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Peinlich ist das! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frauenversteher!) Meine Damen und Herren, schon die Aufforderung, eine Demonstration zu vereiteln, ist nach § 111 Strafgesetzbuch strafbar. Die Blockade selbst ist strafbar nach § 21 Versammlungsgesetz. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unverschämtheit!) Auch Beihilfe und Anstiftung sind strafbar. Schließlich ist die Unterlassung des Eingreifens durch die Polizei strafbar, und es gibt auch den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt. Wir reden also hier von Tausenden von Straftaten, bei denen irrlichternde Linke und politisch verführte Kinder nach knapp 13 Jahren Merkel-Regierung in einem inzwischen pathologisch anmutenden Krampf gegen rechts mal so richtig die Sau rauslassen wollten und auch die Sau rauslassen durften. (Dagmar Ziegler [SPD]: Das sagt der Richtige!) Meine Damen und Herren, Hunderte von Straftaten wurden wahrscheinlich auch von der politischen Polizeiführung und von der politischen Führung in unserem Land verübt, (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein CDU-Parteibuch hat der Polizeipräsident!) wobei ich den einfachen Polizisten, Herr Kollege Hilse, natürlich davon ausnehme. Der einfache Polizist kann nichts dafür, wenn seine Führung durchdreht. Die Polizeiführung, die politische Führung in Berlin, ist am 17. Februar 2018 durchgedreht. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ihre Redezeit ist zu Ende. Stephan Brandner (AfD): Deshalb höre ich jetzt auch auf, Frau Roth. – Es ist ein richtiger offenkundiger Skandal, meine Damen und Herren. Er zeigt uns, in welchem Zustand dieses Deutschland, dieser Rechtsstaat, ist. Dieser Zustand ist erbärmlich, meine Damen und Herren. (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wie Ihre Rede!) Er ist erbärmlich, und er wird – da bin ich mir sicher – sich so lange nicht ändern, wie Sie von den Altparteien regieren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das Wort in der Debatte zum Thema „Demonstrationsrechte von Frauen stärken“ hat jetzt Michael Kuffer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Kuffer (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brandner, Sie gehen in Zukunft im Fasching als demonstrierende Frauenrechtlerin. Und wir sind in dieser Debatte wieder bei den großen Skandalen der Republik angelangt. Dass wir uns mit dem Schutz von Frauen vor körperlicher und psychischer Gewalt beschäftigen, ist eigentlich gut und wichtig. Dass wir es aus Anlass eines solchen wechselseitigen Kaspertheaters tun wie am vergangenen Samstag, ist bedauerlich. Es ist deshalb bedauerlich, weil es der Ernsthaftigkeit des Themas leider nicht gerecht werden kann. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD auf der einen Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken und von den Grünen auf der anderen Seite, ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie in dieser Sache von beiden Seiten eng und effektiv zusammengearbeitet haben. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schmarrn!) Sie, liebe Kollegen von der AfD, haben wieder einmal ein ernstes Thema für Ihren Klamauk missbraucht, indem Sie vom Demonstrationsgrundrecht zwar formal im zulässigen Rahmen Gebrauch gemacht haben, es inhaltlich aber geradezu ad absurdum geführt haben. (Lachen bei der AfD) Das passt zu Ihrer Linie: Sie versemmeln jede Woche ein wichtiges Thema. Beim Thema Grenzkontrollen stolpern Sie über das Europarecht, leisten keinen Beitrag zu der an sich wichtigen Debatte. Beim Thema doppelte Staatsbürgerschaft übersehen Sie das Rückwirkungsverbot, stolpern wieder über Ihre eigenen Füße, veräppeln Ihre Wähler, leisten einen Beitrag von 0,0 zu einer wichtigen Debatte. (Beifall des Abg. Philipp Amthor [CDU/CSU]) In dieser Woche machen Sie sich über die Frauenrechte her und ziehen auch dieses Thema wieder ins Lächerliche. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Wer sich nämlich die Mühe macht, in Ihrem Wahlprogramm nach frauenpolitischen Zielen und Maßnahmen zu suchen, ist schnell fertig. Es gibt nämlich keine. Sie haben ein Frauen- und Familienbild, wie es schon in den 50er-Jahren überholt war. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP) Ich darf in diesem Zusammenhang aus Ihrem Programm zitieren: Das „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ ist in ein „Bundesministerium für Familie und Bevölkerungsentwicklung“ umzuwandeln. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Mit anderen Worten: Frauen sollen für die AfD der Bevölkerungsentwicklung dienen. Das ist Ihr Frauenbild, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ja, das Grundrecht der Meinungsfreiheit erlaubt es einem auch, sich lächerlich zu machen. Da können Sie von der AfD wirklich froh sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken und den Grünen, Sie haben in Ihren Reihen jene Personen, die die notwendigen Unterstützungshandlungen dafür geleistet haben, dass diese Schauspielerei der AfD eine Bühne bekommt und dass aus einer Randnotiz erst ein Event geworden ist. Auch dazu herzlichen Glückwunsch! (Kersten Steinke [DIE LINKE]: Es wäre schön gewesen, wenn Sie auch dabei gewesen wären!) Es ist – das sage ich noch einmal zur Erinnerung, ohne dass ich annehme, dass es irgendetwas bewirkt –, nicht Aufgabe einzelner Demonstranten bzw. Gegendemonstranten, darüber zu befinden, ob eine Demonstration aufzulösen ist oder nicht. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat doch die Polizei entschieden!) Es ist die Aufgabe der Behörden, es ist die Aufgabe der Polizei. Die brauchen dabei von Ihnen keine Nachhilfe. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich sage Ihnen noch etwas zur Meinungsfreiheit. Sie ist nicht nur ein Freibrief, selbst loszuquatschen; sie ist auch Verpflichtung dazu, andere Meinungen auszuhalten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der FDP) Liebe Kollegen von der Linken und von den Grünen, Sie müssen da eine klarere Trennlinie ziehen. (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich doch!) Dass Ihre beiden Parteien eine gefährliche Nähe und Verbundenheit zu linksautonomen Kreisen pflegen, konnten wir nicht erst bei den Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg beobachten. Auch das muss aufhören. (Beifall bei der CDU/CSU, der AfD und der FDP) Schade, dass die eigentlichen Ziele, um die es geht, nämlich die Sicherheit im öffentlichen Raum und die Sicherheit von Frauen vor Übergriffen, in der Debatte in den Hintergrund getreten sind – gut, dass sich die Union trotzdem um diese Themen kümmert! Wir haben einen massiven Stellenaufwuchs bei der Bundespolizei ab 2015 beschlossen. Wir haben als CSU den Bürgerinnen und Bürgern eine Sicherheitsgarantie gegeben, die wir mit der Durchsetzung der Forderung nach 15 000 neuen Stellen bei den Sicherheitsbehörden einlösen. (Zuruf von der AfD: Zum Thema!) Sie wissen, dass wir uns hier in den Koalitionsverhandlungen eins zu eins durchgesetzt haben. Wir haben das Sexualstrafrecht verschärft, um sexuelle Übergriffe auf Frauen wirkungsvoller zu bestrafen. Sie können sich weiterhin mit Schaufensterpolitik beschäftigen. Wir kümmern uns um die Themen. Sie können Ihre Zeit dafür investieren, sich bei diesen Themen lächerlich zu machen. Wir setzen sie anders ein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kuffer. – Zu ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag hat jetzt Leni Breymaier für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Leni Breymaier (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Jetzt reden wir über den frauenlosen Frauenmarsch am letzten Samstag in Berlin. Ich habe mich schon darüber geärgert, dass der Begriff des Frauenmarsches überhaupt genutzt wurde; denn er steht natürlich für etwas völlig anderes. Letztes Jahr waren in den USA und weltweit Millionen von Frauen und auch Männern unterwegs und haben für Menschenrechte und demokratische Werte, gegen Sexismus, gegen Rassismus demonstriert. Ich finde es einfach perfide, wenn die AfD und ihre Anhänger diese Begriffe für ihre Zwecke nutzen. Das ist eine Entwertung dieser Begriffe, und das finde ich richtig schade. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben am letzten Samstag eine Demonstration erlebt, die sich im Wesentlichen gegen Flüchtlinge gerichtet hat, mit der Forderung – das habe ich irgendwo gelesen –, diesem „Moloch aus Brutalität und sexuellen Übergriffen bis hin zu Mord“ entgegenzutreten.“ (Karsten Hilse [AfD]: Das haben Sie „irgendwo gelesen“!) Welch eine Feinfühligkeit, wenn es darum geht, Übergriffe zu verurteilen, die Muslime an deutschen Frauen verüben! Aber wie schmerzfrei ist man eigentlich, wenn Deutsche ausländische Frauen missbrauchen, wie es jeden Tag hunderttausendfach in den deutschen Bordellen vorkommt, in denen osteuropäische Frauen Menschenrechtsverletzungen erleiden? (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das haben Sie doch zugelassen! Das ist Ihre Politik!) Wie egal ist es einem eigentlich, wenn muslimische Männer gegen muslimische Frauen die Hand erheben? Wie wurscht ist es einem eigentlich, wenn deutsche Männer gegen deutsche Frauen die Hand erheben? Ich finde, es kommt hier zu einer ziemlichen Einengung des Themas: Es geht darum, deutsche Frauen vor Flüchtlingen zu schützen, und alles andere ist einem einfach egal. Ich wohne in Eislingen an der Fils. Das ist eine Kleinstadt im Schwäbischen. Wir haben 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Wir hatten in den letzten neun Jahren in diesem Ort sechs Tötungsdelikte. Vier der Opfer waren Frauen, und die Täter waren allesamt weiße, christliche Männer. (Marian Wendt [CDU/CSU]: Die waren nicht christlich, höchstens weiß!) Meine Küchenstatistik stimmt mit der Statistik der Polizei überein: Die meisten Gewaltdelikte werden im sozialen Nahraum verübt; es handelt sich meist um häusliche Beziehungsgewalt. Wenn wir uns im Detail damit beschäftigten, dann würden wir erkennen, dass hier der Gender-Mainstreaming-Ansatz absolut angemessen wäre, um einmal herunterzudeklinieren, was wo passiert und wie man die Dinge lösen kann. Aber das wird ja abgelehnt. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich sehe auch ich die kulturspezifischen Unterschiede bei der Achtung von Frauen, und das ist auch ein Problem. Aber es ist nicht das alleinige Problem. Sie legen den Hundehaufen unter das Mikroskop und schauen sich alles genau an, aber den riesigen, stinkenden Misthaufen von Gewalt gegen Frauen nehmen Sie überhaupt nicht zur Kenntnis. Das ist ein Problem. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE]) Gewalt gegen Frauen ist bei der AfD sowieso kein Thema, weder im Wahlprogramm noch sonst irgendwo. Im Wahlprogramm steht nichts zum Thema „Finanzierung von Frauenhäusern“, es steht nichts zum Thema „Unterstützung von Missbrauchsopfern“. Diese Themen sind nicht drin. Deshalb verwahre ich mich dagegen, dass Rassismus unter dem Deckmäntelchen des Feminismus daherkommt; denn Feminismus ist antirassistisch. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Demo am letzten Samstag war inszeniert. Die Proteste dagegen haben Sie einkalkuliert, sie sind Teil Ihrer Empörungsstrategie. Das ist so durchschaubar, dass es inzwischen langweilt. Auf jeden Fall haben die von der AfD organisierten Frauenmärsche nichts mit den Frauenmärschen zu tun, bei denen Frauen aller Milieus, unterschiedlicher Kulturen, Szenen, Religionen, Communitys unterwegs sind und für ihre Rechte kämpfen. (Zuruf von der AfD: Sind Frauen in der AfD weniger wert?) Missbrauchen Sie nicht diesen Begriff! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Breymaier. Jetzt würde ich eigentlich auch gerne Schwäbisch schwätzen, aber das machen wir anders. Letzter Redner in dieser Debatte und zum ersten Mal am Redepult des Deutschen Bundestages: Ich begrüße Philipp Amthor für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Jürgen Martens [FDP]) Philipp Amthor (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende dieser Aktuellen Stunde zum Thema „Demonstrationsrechte von Frauen stärken“ müssen wir feststellen, dass wir über das Thema eigentlich kaum gesprochen, sondern uns vielmehr mit uns selbst beschäftigt haben. Wissen Sie, der traurige Ausgangspunkt ist doch der, dass beide Seiten des Parlaments, die rechte wie die linke Seite, eine Demonstration genutzt haben, um über ihre politischen Inhalte hier im Bundestag zu polemisieren. Das ist, glaube ich, nicht der richtige Weg, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) und ich erkläre Ihnen auch gleich, warum. Wir sollten vor allem über eines ganz deutlich reden, nämlich über das Thema Rechtsstaat. (Beifall des Abg. Michael Kuffer [CDU/CSU]) Aber, meine Damen und Herren, bevor ich zum Thema Rechtsstaat komme, sage ich Ihnen eines: Ich als Staatsbürger hätte persönlich keine Lust, mich bei dieser Demonstration mit Herrn Bachmann gemein zu machen, (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen sind wir ja nicht da!) aber ich hätte auch keine Lust, mich mit der Antifa gemein zu machen und vielleicht mit dem RAF-Anwalt Hans-Christian Ströbele Hand in Hand zu einer Gegendemonstration zu gehen. Das würde ich beides nicht machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der AfD) Gleichzeitig sage ich Ihnen eines: Aus rechtsstaatlicher Perspektive bin ich sehr froh, dass beide Gruppen hier in unserem tollen Rechtsstaat das Recht haben, zu demonstrieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der AfD und der FDP) Das ist nämlich der wichtige Punkt. Bemühen wir doch als Ausgangspunkt das Bild von Justitia, die eine Augenbinde trägt. Sie trägt die Augenbinde nicht, weil sie Aspekte des Rechtsstaats ausblenden will, sondern weil ihr die politischen Positionen von Demonstranten egal sind. Und Fakt ist: Beide Seiten hatten das Recht, zu demonstrieren. Allein deshalb verbietet sich der Titel der Aktuellen Stunde. Wenn ich lese: „Demonstrationsrechte von Frauen stärken“: Wir können über Frauenrechte sprechen, aber Demonstrationsrechte gibt es für Männer und für Frauen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Artikel 8 Grundgesetz gilt für alle Deutschen und nicht für Männer und Frauen unterschiedlich. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es überhaupt nicht verstanden!) Wenn wir über den Rechtsstaat sprechen, dann muss klar sein: Ja, wir haben hier Freiheiten, und beide Demonstrationsgruppen hatten die Freiheit, zu demonstrieren. Aber für beide Gruppen gibt es auch Grenzen. Und Grenzen hin oder her: Wer bisher gar kein Thema war, das waren die Polizisten, die bei der Versammlung vor Ort waren. Ich habe mich mit den Polizisten unterhalten. Sie haben mir gesagt, dass es jetzt gegen beide Seiten Ermittlungsverfahren gibt, gegen die Störer und auch gegen die ursprünglichen Demonstranten. Sie sollten dazu stehen, dass es in einem Rechtsstaat dazugehört, dass aufgeklärt wird, und zwar auf beiden Seiten. Frau Lay, Frau Bayram und Herr Hilse, Sie waren alle an den Demonstrationen beteiligt. Jeder von Ihnen hat sich gut darin gemacht, auf den anderen zu schimpfen, aber keiner hat gesagt: Auch in unseren Reihen gab es Grenzüberschreitung. Das wäre doch eigentlich ein guter Punkt gewesen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Ich unterstütze hier jeden, der gegen diese Grenzüberschreitungen vorgeht; denn zum Rechtsstaat gehört nicht nur, zu sagen: „Ich berufe mich auf die Versammlungsfreiheit!“, sondern auch, dass jeder ordnungswidrige Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und jede Straftat verfolgt wird. Machen Sie sich Gedanken darüber, was der richtige Ort ist, um das aufzuklären. Meine Damen und Herren, schauen wir uns das einmal unter kompetenziellen Gesichtspunkten an: Es geht hier um den Einsatz einer Landespolizei. – Glauben Sie allen Ernstes, dass es klug ist, unter dem Deckmantel einer Aktuellen Stunde hier im Deutschen Bundestag über das Für und Wider von Einzelentscheidungen bei einem Landespolizeieinsatz zu diskutieren? (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ein CDU-Parteibuch hat! Der Polizeipräsident!) Ich glaube das nicht. Man muss sich auch fragen: Ist es richtig, hier über konkrete Verfahrensabläufe zu sprechen? Ist nicht ein Gericht die richtige Stelle dafür? (Beifall der Abg. Andrea Lindholz [CDU/CSU]) Wir müssten eigentlich fragen: Was ist die richtige Stelle, um Grenzüberschreitungen anzugehen? (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) – Es freut mich, dass Sie das so sehen. (Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin Anwältin!) – Das ist gut. Ich will auch Folgendes sagen: Beim Rechtsstaat geht es auch um Kontrolle, und wenn Kontrolle dazugehört, dann – das zumindest ist ein legitimer Punkt der AfD – muss sich auch die Polizei kontrollieren lassen. Wenn Sie hier aber sagen, die Polizei hätte sich zum Werkzeug der politischen Führung gemacht usw., dann zeigt das, dass Sie nicht das richtige Verständnis von der Polizei haben. Wir sind stolz auf unsere Polizisten. Wir stellen uns vor unsere Polizisten, und (Zurufe von der AfD: Wir auch!) wir wollen nicht, dass Sie sie hier zum Spielball der Politik machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Insofern werden wir das aufarbeiten. Der Rechtsstaat ist das Gebot der Stunde und nicht das gegenseitige Polemisieren. Ich freue mich, wenn wir irgendwann einmal substanziell über das Versammlungsrecht reden und nicht nur bei solchen Schaufensterdebatten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Amthor. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Wir sind am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 22. Februar 2018, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. (Schluss: 16.46 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bellmann, Veronika CDU/CSU 21.02.2018 Brandt, Michel DIE LINKE 21.02.2018 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 21.02.2018 Esdar, Dr. Wiebke SPD 21.02.2018 Groß, Michael SPD 21.02.2018 Gysi, Dr. Gregor DIE LINKE 21.02.2018 Hampel, Armin-Paulus AfD 21.02.2018 Hartmann, Sebastian SPD 21.02.2018 Held, Marcus SPD 21.02.2018 Herrmann, Lars AfD 21.02.2018 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.02.2018 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21.02.2018 Lezius, Antje CDU/CSU 21.02.2018 Lindner, Christian FDP 21.02.2018 Lutze, Thomas DIE LINKE 21.02.2018 Petry, Dr. Frauke fraktionslos 21.02.2018 Poschmann, Sabine SPD 21.02.2018 Schulz, Jimmy FDP 21.02.2018 Schulz, Martin SPD 21.02.2018 Vaatz, Arnold CDU/CSU 21.02.2018 Vogt, Ute SPD 21.02.2018 Werner, Katrin DIE LINKE 21.02.2018 Wiese, Dirk SPD 21.02.2018 Zimmermann, Pia DIE LINKE 21.02.2018 Anlage 2 Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/776) Frage 1 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Stefan Liebich (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung oder haben die ihr unterstellten Behörden den im März 2017 von der Türkei und der Rheinmetall AG gestellten Antrag zur Genehmigung einer umfassenden Modernisierung der türkischen Leopard-Panzer mittlerweile genehmigt oder abgelehnt? Seit März 2017 wurde keine der Fragestellung entsprechende Genehmigung erteilt. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft unter anderem Angaben zu abgelehnten Anträgen und laufenden Antragsverfahren. Frage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sollen nach Ansicht der geschäftsführenden Bundesregierung Firmen, die bereits genehmigte Lieferungen von Rüstungsgütern in direkt am Jemen-Krieg beteiligte Länder planen, nachweisen, dass diese Lieferungen jeweils im Empfängerland verbleiben, wie es der Passus über den „ab sofort“ gültigen Rüstungsexportstopp im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018 vorsieht (siehe Seite 151)? Der Koalitionsvertrag ist ein Vertrag zwischen Parteien, der von der geschäftsführenden Bundesregierung nicht kommentiert wird. Entscheidungen werden von der neuen Bundesregierung getroffen. Frage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung Befürchtungen, nach denen es sich bei der geplanten Übernahme von 20 Prozent der Anteile des Netzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH durch die State Grid Corporation of China (SGCC) um eine politisch-strategisch motivierte Investition in kritische Infrastruktur handeln könnte (vergleiche „Chinas Griff nach den Netzen“, „Handelsblatt“, 9. und 15. Februar 2018), und welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber Forderungen, den Schwellenwert, ab dem eine sektorübergreifende Überprüfung von Beteiligungserwerben nach der Außenwirtschaftsverordnung möglich sein soll, zu senken (bitte jeweils begründen)? Die Bundesregierung ist gehalten, ausländische Investitionen aufgrund der geltenden rechtlichen Regelungen zu prüfen. Dabei werden unterschiedliche Faktoren betrachtet und bewertet. Die Bundesregierung überprüft immer wieder die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf eventuelle Anpassungen. Frage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Mittel aus dem Energie- und Klimaschutzfonds, die in Höhe von jährlich 4 Millionen Euro zur Unterstützung des Strukturwandels in den vier Braunkohleregionen bereitgestellt werden, wurden im Jahr 2017 insgesamt beantragt und sind bewilligt worden bzw. abgeflossen (vergleiche unter anderem www.pnn.de/brandenburg-berlin/1185929/)? Zur Unterstützung des Strukturwandels in den vier Braunkohleregionen stellt der Bund im Titel 686 12 auf Grundlage eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich bereit. Um der spezifischen regionalwirtschaftlichen Region in den Braunkohleregionen Rechnung zu tragen, wurde das neue Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ konzipiert. Mit dem Programm werden auf Grundlage von Ideenwettbewerben der Regionen konkrete Projekte ausgewählt, die einen Beitrag zum Strukturwandel in den Braunkohleregionen leisten. Das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ wurde beim Besuch von Bundesministerin Zypries in der Lausitz am 15. Juni 2017 gestartet. Anschließend haben alle vier Braunkohleregionen sogenannte Regionale Investitionskonzepte erarbeitet, die für die Regionalpartner des Modellvorhabens die Entscheidungs- und Handlungsgrundlage zur Förderung von Projekten darstellen. Die dazugehörige Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde am 3. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Erste Wettbewerbsaufrufe seitens der Braunkohleregionen sind für die kommenden Monate geplant. Aus dem Titel sind im Jahr 2017 insgesamt 242 258,38 Euro abgeflossen. Zudem wurden 2017 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 61 758,00 Euro mit Fälligkeit 2018 belegt. Frage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Uwe Beckmeyer auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Mittel des Fonds, auf den sich der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für ein Projekt zur Entwicklung neuer Perspektiven für eine länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz in Höhe von 7,3 Millionen Euro über eine Laufzeit von vier Jahren verständigt haben, wurden im Jahr 2017 beantragt und sind bewilligt worden bzw. abgeflossen (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/12334)? Das Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“ zur Entwicklung neuer Perspektiven für eine länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz wird im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit insgesamt 7,07 Millionen Euro über eine Laufzeit von vier Jahren gefördert. Wie generell bei der GRW liegt die konkrete Abwicklung des Projekts bei den Ländern. Nach Auskunft von Brandenburg und Sachsen ist das Projekt durch einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid beider Länder am 1. Dezember 2017 bewilligt worden. Zuvor ist zwischen beiden Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen worden, um das länderübergreifende Projekt gemeinsam und nicht nur landesbezogen umsetzen zu können. Aufseiten der Träger des Projektes war entsprechend eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Kreisen zu schließen, mit der unter anderem die gemeinsame Antragstellung und die Bereitstellung der jeweiligen Eigenmittel geregelt wurden. Im Jahr 2017 sind Mittel in Höhe von 36 243 Euro abgeflossen. Mit der neugegründeten Wirtschaftsregion Lausitz GmbH, bestehend aus den Landkreisen Elbe-Elster, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Görlitz sowie der kreisfreien Stadt Cottbus als Gesellschafter, besteht nun eine länderübergreifende Trägerstruktur für die Steuerung und Begleitung der Strukturentwicklung in der Lausitz. Frage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage des Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Wie viele der in den vergangenen 30 Monaten nach Deutschland zugewanderten Asylbewerber haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Deutschkenntnisse erworben, die sie zur erfolgreichen Ausübung eines Berufes befähigen würden, und welche Maßnahmen zur Verbesserung der legalen beruflichen Perspektiven der Mitglieder dieser Gruppe von Zuwanderern plant die Bundesregierung zukünftig zu ergreifen? An den Kursen für die berufsbezogene Deutschsprachförderung des Bundes haben im Jahr 2017 rund 85 000 Personen teilgenommen. Aufgrund von Nacherfassungen kann die tatsächliche Teilnehmerzahl höher sein. Für die Arbeitsmarktintegration ist nicht nur die berufsbezogene Sprachförderung wichtig, sondern auch die Möglichkeit, frühzeitig passende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Über weitere Maßnahmen wird die zukünftige Bundesregierung entscheiden. Frage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Einkommensverteilung von Familien, nach der das Armutsrisiko in den vergangenen Jahrzehnten systematisch zu niedrig berechnet wurde? Im Mittelpunkt der Studie der Bertelsmann-Stiftung steht die Berechnung der Armutsrisikoquote. Neu ist dabei die Art und Weise, wie die Einkommen unterschiedlicher Haushaltsgrößen berücksichtigt werden. Um Haushalte unterschiedlicher Größe vergleichbar zu machen, wird bei Analysen zur Einkommensungleichheit zumeist ein sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen berechnet. Um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens zu berücksichtigen, wird das Gesamtnettoeinkommen des Haushalts je nach Haushaltszusammensetzung und Alter der Mitglieder gewichtet. Forscher der Ruhr-Universität Bochum haben im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung ein alternatives Messkonzept entwickelt, das von dem derzeit gültigen Standard abweicht. Als Ergebnis der Berechnungen entstehen einkommensabhängige Äquivalenzgewichte, die umso höher sind, je geringer das Haushaltseinkommen ist. Dies führt automatisch zu höheren Armutsrisikoquoten. Die Bertelsmann-Stiftung nutzt dieses Ergebnis zur Unterstützung ihrer Forderung nach einer Neuausrichtung der Familienförderung. Die Studie präsentiert somit lediglich Ergebnisse einer unterschiedlichen Rechenmethode. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Berechnungsmethode im Kreis der Wissenschaft bewertet wird. Bis dahin orientiert sich die Bundesregierung in ihrer Berichterstattung zur Einkommensverteilung an den Konventionen, die in Wissenschaft und amtlicher Statistik in Deutschland und international etabliert und bewährt sind. Frage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf die Frage der Abgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Ergebnisse dieser Studie, wonach familienpolitische Maßnahmen nur geringe Effekte auf die Wohlstandspositionen von Familien mit geringem Einkommen haben? Nach Auffassung der Bundesregierung lassen sich aus der Studie weder Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einzelner familienpolitischer Maßnahmen noch hinsichtlich der Gesamtheit der für Familien relevanten Regelungen ableiten. Zur Datenlage der Studie ist darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen der vergangenen Legislaturperiode noch nicht berücksichtigt sind. Dabei hat die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen gerade Familien mit geringen Einkommen gezielt unterstützt. Und erlauben Sie mir einen Blick in die Zukunft: Wenn die nächste Bundesregierung die Vereinbarungen aus dem Entwurf für einen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD umsetzt, schreitet sie auf diesem richtigen Weg weiter voran. Frage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE): Wie viele Aufklärungsflüge von Tornados über Syrien gab es nach der Verlegung der Basis von der Türkei nach Jordanien, und an wen sind die Aufklärungsdaten gegangen (www.zdf.de/nachrichten/heute-sendungen/wieder-aufklaerungsfluege-der-bundeswehr-100.html)? Mit Stand vom 18. Februar 2018 haben die deutschen Tornados seit der Aufnahme des Einsatzflugbetriebs am 9. Oktober 2017 von der al-Azraq-Airbase in Jordanien aus 220 Einsatzflüge durchgeführt. Dabei lagen circa 20 Prozent der Fluganteile über Syrien. Die Aufklärungsprodukte der Tornados werden nach Prüfung der Konformität mit dem Mandat des Deutschen Bundestages in den Informationsraum Inherent Resolve Kinetic Strike der Anti-IS-Koalition eingestellt. Auf diesen Informationsraum haben derzeit insgesamt 24 Staaten Zugriff, die an der Operation „Inherent Resolve“ beteiligt sind. Neben Deutschland sind dies Australien, Bahrain, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Jordanien, Kanada, Katar, Marokko, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Polen, Saudi-Arabien, Schweden, Singapur, Spanien, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die Vereinigten Staaten von Amerika. Frage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Aufklärungsdaten von deutschen Tornados in Syrien von der türkischen Armee für den militärischen Angriff im Norden Syriens verwendet wurden und weiterhin werden, und, wenn ja, wie? Über dem Norden Syriens haben die deutschen Tornados seit Beginn des Jahres 2018 keine Aufklärungsflüge durchgeführt. Zudem werden alle Aufklärungsprodukte der deutschen Tornados nach Prüfung auf Konformität mit dem Mandat des Deutschen Bundestages durch deutsche Offiziere mit der VS-Einstufung und dem Freigabevermerk „SECRET // RELEASABLE TO USA, IRKS For Anti DAESH Operation only“ versehen und erst dann in den Informationsraum Inherent Resolve Kinetic Strike – kurz IRKS – eingestellt, um die mandatsgerechte und ausschließliche Verwendung der Aufklärungsprodukte zum Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu gewährleisten. Frage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Lösung schlägt die Bundesregierung für die geplanten fünf Modellstädte (Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim) für einen kostenlosen ÖPNV als Maßnahme zur Luftreinhaltung (www.tagesschau.de/multimedia/video/video-376607.html) vor, um die Kapazitäten des ÖPNV in den Spitzenzeiten so zu erhöhen, dass die erwartete erhöhte Nachfrage gedeckt werden kann, und über welchen Zeitraum (von wann bis wann konkret) sollen sich die Modellversuche erstrecken? Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und Kommunen erörtern, ob als Pilotvorhaben in einer oder mehreren „Modellstädten“ ÖPNV-Modelle als Mittel zur Senkung der Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft in Betracht kommen, darunter auch die – gegebenenfalls zeitweilige – kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in besonders belasteten Gebieten. Wenn die Maßnahmen konkretisiert sind, können Angaben zur Umsetzung gemacht werden. Frage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann plant die Bundesregierung ein gut durchdachtes, sozial gerechtes, sicheres und funktionierendes ÖPNV-Konzept für ganz Deutschland vorzulegen, um den Menschen in Deutschland auch in Zukunft bezahlbare und dann auch saubere Mobilität ermöglichen zu können, und wie viel Geld plant die Bundesregierung dafür zu investieren? Die Zuständigkeit für Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV einschließlich SPNV liegt bei den Ländern bzw. den Kommunen. Die Definition des öffentlichen Verkehrsinteresses und die Festlegung eines entsprechenden ÖPNV- und SPNV-Angebots erfolgt vor Ort durch den zuständigen Aufgabenträger und aufgrund der Ziele und Grundsätze, die sich aus den Nahverkehrsgesetzen der Länder ergeben. Frage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Andreas Wagner (DIE LINKE): Mit welchen Ländern und Kommunen gab es vor dem Hintergrund des Briefes der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, des Kanzleramtsministers Peter Altmaier und des Bundesverkehrsministers Christian Schmidt an den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella vom 11. Februar 2018, in dem es heißt „We are considering public transport free of charge“, Gespräche zum Thema kostenloser öffentlicher Personennahverkehr mit jeweils welchen Ergebnissen? Im Rahmen des Nationalen Forums Diesel gab und gibt es einen intensiven Dialog mit Vertretern aller teilnehmenden Länder und Kommunen. Dabei wurden auch Fragen des ÖPNV erörtert. Zur Klärung konkreter Fragen – unter anderem zum Thema eines kostenlosen ÖPNV – wird das für die Luftreinhaltung innerhalb der Bundesregierung federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zusammen mit dem Sonderbeauftragten für das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ voraussichtlich Ende Februar/Anfang März ein Gespräch mit Vertretern der im Schreiben an die EU-Kommission benannten „Modellstädte“ führen. Frage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Andreas Wagner (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich der Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen für die Erprobung oder Einführung eines kostenlosen ÖPNV (insbesondere bezüglich Rechtsrahmen und Finanzierung) will die Bundesregierung ergreifen? Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und Kommunen erörtern, ob als Pilotvorhaben in einer oder mehreren „Modellstädten“ ÖPNV-Modelle als Mittel zur Senkung der Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft in Betracht kommen, darunter auch die – gegebenenfalls zeitweilige – kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in besonders belasteten Gebieten. Wenn die Maßnahmen weiter konkretisiert sind, können Angaben zur Finanzierung und zum Rechtsrahmen gemacht werden. Frage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Pläne bzw. Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung eines kostenlosen öffentlichen Personennahverkehrs, und seit wann gibt es diese Pläne? Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und Kommunen erörtern, ob als Pilotvorhaben in einer oder mehreren der „Modellstädte“ ÖPNV-Modelle als Mittel zur Senkung der Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft in Betracht kommen, darunter auch die – gegebenenfalls zeitweilige – kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in besonders belasteten Gebieten. Frage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle die Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der zu erwartende Rückgang des motorisierten Individualverkehrs und der entsprechende Rückgang der Luftschadstoffe in den fünf ausgewählten Städten, in denen der kostenlose ÖPNV angeboten werden soll? Wenn die genannten Maßnahmen konkretisiert sind, können Angaben zu möglichen Potenzialen hinsichtlich des Rückgangs des motorisierten Individualverkehrs sowie Luftschadstoffen vor Ort gemacht werden. Frage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gespräche innerhalb der Bundesregierung gab es zum Vorschlag der Bundesminister Dr. Barbara Hendricks, Peter Altmaier und Christian Schmidt zu ihrem Brief an den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella (bitte nach Datum, Teilnehmerinnen und Teilnehmern und Ergebnis aufschlüsseln), und wann plant die Bundesregierung diesen Vorschlag umzusetzen (bitte unter Angabe des Zeithorizonts und von Einzelschritten)? In einem gemeinsamen Schreiben an Herrn Kommissar Vella haben Bundeskanzleramt, BMUB und BMVI ergänzende Maßnahmen zur Luftreinhaltung mitgeteilt. Veranlassung für das Schreiben vom 11. Februar 2018 ist, dass Herr Kommissar Vella im Rahmen des Round-Table-Gesprächs in Brüssel am 30. Januar 2018 den Mitgliedstaaten anheimgestellt hat, der Europäischen Kommission weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte zu übermitteln. Über die konkrete Abstimmung innerhalb der Bundesregierung im Rahmen eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens kann keine nähere Auskunft erfolgen. Frage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge von Kommunen sind im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ schon im Bundesverkehrsministerium eingegangen (bitte nach Programm und Antragshöhe aufschlüsseln), und wie viele davon wurden schon positiv beschieden und ausbezahlt? Zum 31. Januar 2018 sind im Rahmen des ersten Förderaufrufs der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ 430 Anträge eingegangen. Die Auswertung der tatsächlichen Anzahl zweckentsprechender Anträge, beantragten Fördermittel, Fahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur findet derzeit statt, weshalb gegenwärtig keine aussagekräftigen Daten zur Verfügung gestellt werden. Frage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie soll ein möglicher kostenloser Nahverkehr in den fünf Modellkommunen, zu denen unter anderem Essen gehört, mit Blick auf den Pendler- und Durchfahrtsverkehr mit den anderen Städten in den jeweiligen Gesamtverkehrsräumen bzw. den Verkehrsverbünden wie zum Beispiel dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) verzahnt werden, und wie lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung das Problem lösen, dass Essen und die anderen möglichen Modellkommunen bei Tarifstruktur und Fahrangeboten fest in die Strukturen des jeweiligen Verkehrsverbundes eingebunden sind? Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und Kommunen erörtern, ob als Pilotvorhaben in einer oder mehreren „Modellstädten“ ÖPNV-Modelle als Mittel zur Senkung der Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft in Betracht kommen, darunter auch die – gegebenenfalls zeitweilige – kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in besonders belasteten Gebieten. Wenn die Maßnahmen konkretisiert sind, können Angaben zur Frage der Berücksichtigung von Pendler- und Durchfahrtverkehren sowie von Verbundräumen gemacht werden. Frage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung angesichts der entfallenden Fahrgeldeinnahmen die Finanzierung von ÖPNV-Betriebsleistungen in den fünf Modellstädten, und soll dies auf andere Städte später ausgeweitet werden? Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und Kommunen erörtern, ob als Pilotvorhaben in einer oder mehreren „Modellstädten“ ÖPNV-Modelle als Mittel zur Senkung der Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft in Betracht kommen, darunter auch die – gegebenenfalls zeitweilige – kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen in besonders belasteten Gebieten. Wenn die Maßnahmen konkretisiert sind, können weitere Angaben gemacht werden. Frage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie genau stellt sich die Bundesregierung die konkrete Umsetzung kleinräumiger innerstädtischer Pkw-Fahrverbote in mit Luftschadstoffen hoch belasteten Städten vor? Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden, soweit die immissionsschutzrechtlich festgelegten Grenzwerte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden müssen und nach gegebenenfalls zulässigen Wiederholungen der Überschreitung nicht weiter überschritten werden dürfen, tatsächlich überschritten werden. Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich. Solche beschränkenden oder verbietenden Maßnahmen könnten unabhängig von dem Vorliegen eines Luftreinhalteplans, der stets Grundlage der Umweltzone sein muss, angeordnet werden. Sie könnten zudem die Festlegungen zur Umweltzone ergänzen und beispielsweise für die besonders belasteten Straßen innerhalb der Zone sogar schärfere oder ergänzende Maßnahmen vorsehen. Diese Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die Vorschrift sollen Allgemeine Verwaltungsvorschriften ergänzen, um einen bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug bei der Gefahrenabwehr zu gewährleisten. Frage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stehen die Vorschläge der Bundesregierung zur Luftreinhaltung an die EU-Kommission in einem Zusammenhang mit Forderungen an die Automobilindustrie, für die Hardwarenachrüstung älterer Dieselfahrzeuge aufzukommen, und sollen die Vorschläge der Bundesregierung an die EU-Kommission den Druck von der Automobilindustrie nehmen („Stuttgarter Zeitung“ vom 13. Februar 2018)? Veranlassung für das Schreiben vom 11. Februar 2018 ist, dass Herr Kommissar Vella im Rahmen des Gesprächs in Brüssel am 30. Januar 2018 den Mitgliedstaaten anheimgestellt hat, der Europäischen Kommission weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte zu übermitteln. Frage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Norbert Barthle auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Remmers (DIE LINKE): Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung eine für alle Fahrzeuge geltende blaue Plakette weiterhin ab (siehe Bundestagsdrucksache 19/378, Antwort zu Frage 26), die eine Alternative zu den in dem Brief der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, des Kanzleramtsministers Peter Altmaier und des Bundesverkehrsministers Christian Schmidt an den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella vom 11. Februar 2018 angekündigten Maßnahmen darstellen könnte, rechtliche Vorschriften zu ändern, um spezielle Emmissionsgrenzwerte für Busse und Taxis zu ermöglichen oder Umweltzonen für Lkw einzuführen? Die Bundesregierung unterstützt die Kommunen darin, die Grenzwerte mit anderen Maßnahmen einzuhalten. Frage 37 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchem Grund wurden die Städte Essen, Bonn, Mannheim, Reutlingen und Herrenberg für einen möglichen Modellversuch in Betracht gezogen, und inwiefern ist diese Liste erweiterbar? Die Städte wurden repräsentativ im Hinblick auf das Belastungsregime (niedrigere, mittlere oder höhere NO2-Grenzwertüberschreitung) und Größe ausgewählt. In diesen Städten werden verschiedene Maßnahmen zur Luftreinhaltung modellhaft getestet. Die jeweiligen Maßnahmen legen die Kommunen selbst fest. Eine Erweiterung der Liste der Modellstädte ist nicht vorgesehen. Frage 38 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Modellstädte Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim für einen kostenlosen Nahverkehr ausgewählt? Die Auswahl der in dem Schreiben von Herrn Kanzleramtsminister Altmaier, Herrn Bundesminister Schmidt und Frau Bundesministerin Dr. Hendricks an die Europäische Kommission vom 11. Februar 2018 aufgeführten fünf Modellstädte erfolgte nicht im Hinblick auf einen „kostenlosen Nahverkehr“. Die Städte wurden repräsentativ im Hinblick auf das Belastungsregime (niedrigere, mittlere oder höhere NO2-Grenzwertüberschreitung) und Größe ausgewählt. In diesen Städten werden verschiedene Maßnahmen zur Luftreinhaltung modellhaft getestet. Die jeweiligen Maßnahmen legen die Kommunen selbst fest. Frage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Remmers (DIE LINKE): Auf Basis welcher Kriterien und nach welchen Gesprächen wurden die fünf Städte Bonn, Essen, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim im Brief der Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, des Kanzleramtsministers Peter Altmaier und des Bundesverkehrsministers Christian Schmidt an den EU-Umweltkommissar Karmenu Vella vom 11. Februar 2018 als „Lead Cities“ benannt und ausgewählt? Diese Städte wurden als Modellstädte nach Klärung von Fachfragen mit den Ländern repräsentativ im Hinblick auf das Belastungsregime (niedrigere, mittlere oder höhere NO2-Grenzwertüberschreitung) und Größe ausgewählt. In diesen Städten werden verschiedene Maßnahmen zur Luftreinhaltung modellhaft getestet. Die jeweiligen Maßnahmen legen die Kommunen selbst fest. Frage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für das Modellprojekt zur Verbesserung der Luft in Städten, und besteht die Möglichkeit, weitere Kommunen und Städte zusätzlich zu den bereits ausgewählten Modellstädten (Bonn, Essen, Herrenberg (Baden-Württemberg), Reutlingen und Mannheim) teilnehmen zu lassen (www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/02/kostenloser-oepnv-gegen-luftverschmutzung.html)? Vorschläge für die jeweiligen Maßnahmen erarbeiten die betreffenden Kommunen selbst. Daher kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zu den möglichen Kosten machen. Es ist nicht vorgesehen, weitere Kommunen in den Kreis der Modellstädte aufzunehmen. Frage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Von wann bis wann soll das Modellprojekt in diesen fünf Städten laufen (bitte einzelne Maßnahmen nach zeitlicher Abfolge aufschlüsseln)? Da die betreffenden Kommunen die Vorschläge für die Maßnahmen zur Luftreinhaltung selbst erarbeiten, können noch keine Angaben zur Laufzeit gemacht werden. Frage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweilige Bestand an Sozialwohnungen in den Bundesländern im Jahr 2017, und wie hoch war der Bestand an Sozialwohnungen im Land Bayern in den Jahren 2015 und 2016, in Hessen im Jahr 2016, in Niedersachsen im Jahr 2016, in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016, im Saarland in den Jahren 2014 und 2016, in Sachsen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 und in Schleswig-Holstein im Jahr 2016? Eine Bundesstatistik zur Zahl der sozial gebundenen Sozialmietwohnungen in Deutschland gibt es nicht. Für das Jahr 2017 liegen der Bundesregierung noch keine Angaben der Länder vor. Diese werden unter anderem Gegenstand des Berichts der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zum 31. Mai 2018 sein. Der Bestand an Sozialwohnungen betrug nach Angaben der Länder in – Bayern im Jahr 2015: 135 823 Wohneinheiten (WE) und im Jahr 2016: 138 036 WE; – Hessen im Jahr 2016: 93 207 WE; – Niedersachsen im Jahr 2016: 85 766 WE; – Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016: 467 356 WE; – Saarland im Jahr 2016: 997 WE; – Sachsen im Jahr 2015: 11 766 WE und im Jahr 2016: 11.629 WE; – Schleswig-Holstein im Jahr 2016: 49 105 WE. Für das Jahr 2014 liegen der Bundesregierung keine Angaben der Länder zum Bestand an Sozialwohnungen vor. Frage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Ist nach Auffassung der Bundesregierung bundesweit in den nächsten 5, 10 und 20 Jahren mit einer Zunahme oder mit einer Abnahme des bundesweiten Gesamtbestands an Sozialwohnungen zu rechnen, wenn der soziale Wohnungsbau auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt wird? Die Entwicklung des Gesamtbestandes an Sozialmietwohnungen hängt insbesondere von der Zahl der aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen und von der Schaffung neuer Sozialbindungen ab. Die Schaffung neuer Sozialbindungen wiederum wird wesentlich von der Ausgestaltung und der finanziellen Ausstattung der Förderprogramme der Länder beeinflusst. Dafür sind seit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 allein die Länder zuständig. Die Bundesregierung hat die Kompensationsmittel in der vergangenen Legislaturperiode für den Zeitraum 2016 bis 2019 um insgesamt 3 Milliarden Euro aufgestockt und damit nachdrücklich die Erwartung verbunden, dass die Länder ihren Mitteleinsatz angesichts des hohen Bedarfs an zusätzlichen Sozialwohnungen ebenfalls deutlich aufstocken. Frage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wurden bzw. werden mit Bundesmitteln Initiativen zur Verbesserung der Sicherheit oder Sicherung am ukrainischen Tschernobyl-Komplex sowie an russischen Atomanlagen gefördert, wie zum Beispiel in Sicherungshinsicht im Zuge des Global Partnership Program G8GP (um möglichst standortspezifische Summen und Differenzierung nach bereits geleisteter bzw. weiterer Verpflichtung wird gebeten)? Die Bundesregierung ist finanziell sowohl am Chernobyl Shelter Fund (CSF) als auch am Nuclear Safety Account (NSA) beteiligt. Beide Fonds werden von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet und dienen insbesondere der Finanzierung von Maßnahmen zur Überführung des Unfallstandorts Tschernobyl in ein ökologisch sicheres Gebiet. Hierzu zählen zum Beispiel die Stabilisierung des alten Sarkophags, der Bau des neuen sicheren Einschlusses (New Safe Confinements (NSC)) und der Bau des neuen Brennelementzwischenlagers ISF-2. In diese Fonds sind bislang etwa 150 Millionen Euro an Bundesmitteln geflossen, 8,5 Millionen Euro stehen noch aus. Weiterhin wurden aus Bundesmitteln 6,5 Millionen Euro zum ebenfalls von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Ignalina International Decommissioning Support Fund (IIDSF) beigetragen. Dieser dient der Unterstützung Litauens bei der Stilllegung der RBMK-1500 Reaktoren. Die Bundesregierung finanziert derzeit direkt keine Initiativen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Anlagen in Tschernobyl oder sonstiger russischer Reaktoren. Im Rahmen der Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Projekte der nuklearen Sicherung in zwei ukrainischen Kernkraftwerken gefördert, nämlich im Kernkraftwerk Rivne für circa 2,3 Millionen Euro und im Kernkraftwerk Süd-Ukraine für circa 4 Millionen Euro in den Jahren 2015 bis 2017. Frage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Beteiligung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH am FALCON-Konsortium (Fostering Alfred Construction) zum Bau des Advanced Lead Fast Reactor European Demonstrator (ALFRED) in Rumänien, und welche finanziellen Bundesmittel sind im Zusammenhang mit ALFRED geflossen (bitte detailliert aufschlüsseln)? Entgegen der Annahme und der Darstellung im Internet auf der Webseite www.alfred-reactor.eu ist die GRS nicht am FALCON-Konsortium beteiligt. Es sind keine finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Realisierung des ALFRED-Reaktors in Rumänien an die GRS geflossen. Frage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren unternommen, um Mikroplastik in Kosmetika einzuschränken, und welche konkreten Maßnahmen plant sie für die Zukunft? Die Bundesregierung hat Ende 2013 den sogenannten Kosmetikdialog ins Leben gerufen, in dessen Rahmen mit der Kosmetikindustrie der Ausstieg aus der Beigabe von Mikroplastikpartikeln in kosmetischen Produkten diskutiert wird. Gesprächspartner des Bundes sind der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW) und zahlreiche Mitgliedsfirmen. Verabredungsgemäß hat die Kosmetikindustrie bisher an abrasiven und Rinse-off-Produkten, das heißt solchen mit Peelingeffekt und zum kurzzeitigen Auftrag, unter anderem Zahnpasten, Peelings, gearbeitet. Zahnpasten sind inzwischen umfassend frei von Mikroplastikpartikeln. Am Verzicht auf Mikroplastikpartikel in anderen Produkten dieser Kategorie arbeitet die Kosmetikindustrie. Flüssige und gelartige Kunststoffe (Polymerverbindungen), auf die, ebenfalls unter der Überschrift „Mikroplastik“, in der Vergangenheit in der Medienberichterstattung fokussiert wurde, waren bisher nicht Thema des Dialogs. Für diese muss – Stoff für Stoff – zunächst ermittelt werden, inwieweit sie umweltgefährdend, das heißt insbesondere wassergefährdend sind. Über die Aktivitäten Deutschlands in der OSPAR-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks konnte auch der europäische Kosmetikverband, Cosmetics Europe, eingebunden werden. Auf diesem Wege wurde eine EU-weite Selbstverpflichtung verabredet, bis 2020 den Komplettausstieg zu erreichen. Nach Information von Cosmetics Europe konnte bei der Menge an festen, nicht abbaubaren Kunststoffpartikeln aus Polyethylen, die in abspülbaren kosmetischen Produkten mit dem Ziel von Reinigungs- und Peelingeffekt eingesetzt werden (sogenannte abrasive Rinse-off-Produkte), im Zeitraum 2012 bis 2015 eine Reduktion um 3 660 Tonnen, das heißt von 4 360 auf 700 Tonnen erreicht werden. Dies entspricht einem Anteil von 82 Prozent. In dieser EU-weiten Berechnung sind die Zahlen für Deutschland enthalten. Cosmetics Europe geht davon aus, dass der auf europäischer Ebene zugesagte Komplettausstieg bis 2020, vermutlich vorher, erreicht wird. Als nächster Schritt ist die Einbeziehung der Produkte mit Rinse-off-Qualität (zum Beispiel Shampoos, Haarfestiger, Rasierschaum) vorgesehen. Frage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind, auch vor dem Hintergrund von Studien (Codecheck-Studie zu Mikroplastik in Kosmetika, 2016), wonach nach wie vor jedes dritte untersuchte Gesichtspeeling und mehr als jedes zehnte Körperpeeling Mikroplastik enthält, nach Auffassung der Bundesregierung genügend Fortschritte bei der Reduktion von Mikroplastik erreicht worden, und wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen strebt die Bundesregierung an? Nach Ansicht der Bundesregierung sind die bisher erreichten Reduktionserfolge der Zielsetzung des Kosmetikdialoges angemessen. Insbesondere ist positiv zu bewerten, dass auf der Grundlage eines nationalen Prozesses eine EU-weite Aktivität angestoßen werden konnte. Die Europäische Kommission nimmt sich des Themas im Rahmen der EU-Plastikstrategie an und prüft die Möglichkeit von Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen in Bezug auf absichtlich hinzugefügte Kunststoffpartikel in Produkten aller Art. Die Studie von Codecheck aus dem Jahr 2016 erlaubt keine Aussage zur Wirksamkeit der freiwilligen Empfehlung des Industrieverbandes Cosmetics Europe vom Oktober 2015 an seine Mitglieder zum Verzicht auf Mikroplastik in Rinse-off-Cosmetics, da die Studie auf Produktuntersuchungen basiert, welche kurz nach Veröffentlichung der Empfehlung durchgeführt wurden, obwohl gemäß Empfehlung eine Umstellung der Rezepturen bis 2020 vorgesehen war. Weiterhin umfasst die Studie von Codecheck nicht nur Rinse-off-Cosmetics wie zum Beispiel Duschgele oder Peelings, sondern auch Leave-on-Cosmetics, welche nicht Gegenstand der Empfehlung waren. Auch wird in der Studie nicht nur Mikroplastik im Sinne der Definition der Kriterien für das EU-Ecolabel behandelt, sondern zusätzlich darüber hinaus weitere Stoffe wie Polyquaternium-7 oder andere wasserlösliche Polymere, sodass die Auswertung allein auf Basis der aufgezählten Produkte ohne Berücksichtigung des konkret gefundenen Stoffes zu falschen Ergebnissen führt. Frage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Silberhorn auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber (DIE LINKE): Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Erfolge und Misserfolge der Neuen Allianz für Ernährungssicherung (https://new-alliance.org/) in den beteiligten afrikanischen Staaten und insbesondere in dem deutschen Partnerland Benin vor, und inwiefern gedenkt die Bundesregierung, dem Schritt Frankreichs zu folgen, dessen Regierung vor kurzem seinen Ausstieg aus der Neuen Allianz für Ernährungssicherung erklärt hat (siehe www.diplomatie.gouv.fr/en/french-foreign-policy/health-education-gender/events/article/development-food-security-09-02-18)? Die Bundesregierung beteiligt sich zusammen mit Frankreich, den USA und Großbritannien an einer Evaluierung der Neuen Allianz für Ernährungssicherung in den Ländern Burkina Faso, Ghana, Nigeria und Benin. Die Ergebnisse zu Burkina Faso liegen vor. Deutschland ist federführend für die Evaluierung in Benin verantwortlich, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Wir erwarten die Evaluierungsergebnisse spätestens Anfang April. Nach vollständigem Abschluss der Evaluierung wird die Bundesregierung die Ergebnisse fachlich und politisch bewerten und das weitere Vorgehen mit den relevanten internationalen Partnern diskutieren. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht werden. Frage 53 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Ergebnisse und Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der zweiten Kabuler Friedenskonferenz, die Ende Februar 2018 stattfinden soll, zu erwarten (https://news.un.org/en/story/2018/01/1000442)? Zur zweiten Konferenz des sogenannten Kabuler Prozesses für Frieden und Sicherheitszusammenarbeit am 28. Februar 2018 hat die afghanische Regierung 26 Staaten und Organisationen eingeladen. Deutschland wird durch den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan, Markus Potzel, vertreten. Die afghanische Regierung will der Konferenz einen Fahrplan für künftige Friedensbemühungen und Terrorismusbekämpfung vorlegen. Die Bundesregierung erwartet, dass sowohl alle Teile der afghanischen Einheitsregierung als auch ihre wichtigsten regionalen und internationalen Partner sich einhellig zu einem innerafghanischen Friedensprozess als Lösungsweg für den Konflikt bekennen. Darüber hinaus erwartet die Bundesregierung konkrete Vorschläge für die Einleitung von Direktgesprächen zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban. Frage 55 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann (FDP): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob die türkischen Truppen bei ihrem Einmarsch in den Nordwesten Syriens durch islamistische Gruppierungen unterstützt werden, und sieht die Bundesregierung in dem Einmarsch der Türkei eine indirekte Unterstützung des IS bzw. die Gefahr, dass der IS durch den Einmarsch wieder an Boden gewinnt? Der Bundesregierung sind Berichte bekannt, nach denen die Türkei im Rahmen der türkischen Militäroperation „Olivenzweig“ auch mit Gruppierungen, die dem islamistischen Spektrum zuzuordnen sind, kooperiert. Die Bundesregierung hat jedoch keine belastbaren Hinweise darauf, dass dabei international gelistete Terrororganisationen wie der sogenannte „Islamische Staat“ oder al-Qaida-nahe Gruppen involviert wären oder deren frühere Kämpfer. Grundsätzlich ist der sogenannte IS in der Lage, in den verschiedenen Teilen Syriens Präsenz aufzubauen und Anschläge vorzunehmen. Eigene Erkenntnisse über eine Anwesenheit von IS-Kämpfern in Afrin liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Frage, ob und inwieweit die aktuelle Operation des türkischen Militärs zu einer Schwächung des Kampfes gegen den IS geführt hat, liegen der Bundesregierung keine belastbaren und ausreichenden Informationen zur Lage vor Ort vor. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Kampf gegen den IS weiterhin von herausragender Bedeutung ist. Frage 56 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann (FDP): Weshalb sieht die Bundesregierung im Gegensatz zur französischen Regierung (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-frankreich-fordert-nach-tuerkischem-einmarsch-sitzung-des-un-sicherheitsrats-a-1189035.html) davon ab, von der türkischen Regierung nach deren völkerrechtswidrigem Einmarsch in den Nordwesten Syriens einen umfassenden Waffenstillstand sowie den bedingungslosen Zugang für humanitäre Hilfe in die Region zu fordern, und inwieweit wird die Bundesregierung als Sofortmaßnahme für die Flüchtlinge aus Afrin zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um neues Flüchtlingselend zu vermeiden bzw. zu lindern? Die Bundesregierung hat an alle Beteiligten appelliert, die Kampfhandlungen zu beenden. Gemeinsam mit internationalen Partnern – gerade auch mit Frankreich – hat sich die Bundesregierung bereits am 25. Januar dafür eingesetzt, dass eine weitere Eskalation vermieden, humanitärer Zugang ermöglicht und die Zivilbevölkerung geschützt werden. Generell sind die Fluchtbewegungen aus Afrin heraus derzeit relativ gering. Momentan ist die Versorgung mit Nahrung und weiteren Gütern gegeben, da noch immer ausreichend Waren auf kommerziellem Wege aus den Regimegebieten in die Enklave gelangen. Menschen, die in vom Regime kontrollierte Gebiete geflüchtet sind, werden vom Syrisch-Arabischen Roten Halbmond mit Unterstützung des Welternährungsprogramms, des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz mit Nahrung und Gebrauchsgegenständen versorgt. Als einer der größten Geber humanitärer Hilfe unterstützt die Bundesregierung die humanitären Hilfsprogramme dieser und anderer Partner in Syrien und hat dabei seit Beginn des Jahres bereits rund 97 Millionen Euro bereitgestellt. Frage 57 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Mit welchen bewaffneten Gruppierungen, zum Beispiel der Freien Syrischen Armee bzw. der syrischen nationalen Armee oder sonstigen sogenannten syrischen Oppositionsgruppen, kooperiert die Türkei nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen Militäroperation im Norden Syriens (bitte Namen der Gruppierungen, Zahl ihrer Kämpfer und politische Orientierung nennen) (Plenarprotokoll 19/10, Antwort zu Frage 20)? Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher als VS-Vertraulich eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Frage 58 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung nach meiner Kenntnis mindestens seit April 2016 der Ansicht ist, dass die Verhinderung eines geografisch zusammenhängenden kurdischen (genauer: PYD-/YPG-beherrschten) Einflussbereichs südlich der türkisch-syrischen Grenze, im Rahmen eines bei den Nachbarstaaten als „neo-osmanisch“ wahrgenommenen Politikansatzes, Priorität in der aktiven Außenpolitik der türkischen Regierung bzw. des türkischen Präsidenten hat, und deshalb öffentlich den Einsatz von Bodentruppen erwogen hat, und inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern an die Türkei in den letzten Jahren die Achtung der Menschenrechte im Endbestimmungsland sowie den Erhalt von Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region be- bzw. gefördert? Die Verhinderung eines zusammenhängenden Einflussbereichs der PYD/YPG südlich der türkisch-syrischen Grenze kann seit geraumer Zeit als ein wesentliches Ziel der türkischen Syrienpolitik angesehen werden. Die türkische Regierung hat die Bundesregierung allerdings weder bilateral vor Beginn der am 20. Januar begonnenen Operation in Nordsyrien über militärische Planungen zu einem bevorstehenden Einsatz unterrichtet, noch hatte die Bundesregierung anderweitig Kenntnis von dem konkreten Zeitpunkt eines bevorstehenden Einsatzes. Über die Genehmigung von Rüstungsexportanträgen entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Die Bundesregierung ist nach wie vor sehr besorgt über den militärischen Konflikt im Norden Syriens. Die weiteren Entwicklungen in der Türkei und in der Region wird die Bundesregierung genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen. Bundesminister Gabriel hat am 25. Januar mitgeteilt, dass sich die geschäftsführende Bundesregierung einig ist, mit der Beratung von kritischen Vorhaben bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung zu warten. Frage 59 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE): Welche im Zuge der türkischen Militärintervention in Nordsyrien von wem begangenen Menschenrechtsverletzungen sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Frage 60 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE): Welche aus Deutschland gelieferten Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der türkischen Militärintervention in Nordsyrien von wem eingesetzt (bitte nach Art und Anzahl der Waffen aufschlüsseln)? Nach Angaben der türkischen Regierung finden türkische Leopard-2A4-Panzer Verwendung im Rahmen der am 20. Januar 2018 begonnenen Operation „Olivenzweig“ der türkischen Streitkräfte. Weiter gehende Erkenntnisse zu konkreten Einsätzen in diesem Rahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Frage 61 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Margarete Bause (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, insbesondere vor dem Hintergrund der Inhaftierung des Bürgerrechtsanwalts Yu Wensheng, um den im vergangenen Jahr von den chinesischen Behörden einseitig ausgesetzten Menschenrechtsdialog zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China wieder in Gang zu bringen, und erachtet die Bundesregierung diesen Dialog angesichts der von ihr selbst beklagten Zunahme von Übergriffen gegen chinesische Menschenrechtsaktivisten (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 19/10) überhaupt noch als ernstzunehmendes Instrument der Einflussnahme gegenüber der Regierung in China? Der deutsch-chinesische Menschenrechtsdialog fand zuletzt am 7. und 8. November 2016 in Deutschland statt. Seitens der Bundesregierung wird der Dialog durch die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Frau Dr. Kofler, wahrgenommen. Im Jahr 2017 war es turnusgemäß an China, zum Menschenrechtsdialog einzuladen. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Die Bundesregierung hat seit der zweiten Jahreshälfte 2017 bei zahlreichen bilateralen Begegnungen, unter anderem auch auf Ministerebene, auf eine zeitnahe Einladung gedrängt und tut dies auch weiterhin. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat mehrfach und zuletzt in der vergangenen Woche in einem Brief an ihren Dialogpartner im chinesischen Außenministerium einen Termin für den bilateralen Menschenrechtsdialog angemahnt. Die Bundesregierung betrachtet den Menschenrechtsdialog weiterhin als geeignetes Instrument, um mit der chinesischen Regierung über die Lage der Menschenrechte zu diskutieren. Kein anderes bestehendes Format oder Instrument erlaubt einen vergleichbar ausführlichen Austausch über die gesamte Bandbreite der menschenrechtlichen Aspekte. Unabhängig davon nutzt die Bundesregierung sowohl die stattfindenden hochrangigen Gespräche mit China als auch die zuständigen internationalen Gremien, um die Lage der Menschenrechte in China sowie Einzelfälle wie den des Bürgerrechtsanwalts Yu Wensheng zu thematisieren. Frage 62 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Position nimmt die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag der Europäischen Kommission ein, die außerpolitischen Instrumente für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027) zusammenzulegen (vergleiche https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/communication-new-modern-multiannual-financial-framework_on.pdf), und inwiefern befürwortet sie demgegenüber ein gesondertes Entwicklungsinstrument als die beste Option für eine bedeutsame Entwicklungspolitik im Interesse der Entwicklungsländer? Die Europäische Kommission hat am 14. Februar 2018 eine Mitteilung zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (2021–2027), dem MFR, veröffentlicht. Sie skizziert darin Optionen für eine Reform des MFR. Als eine Option für den zukünftigen Finanzrahmen nimmt die Kommission auch Bezug auf eine „Vereinfachung und Straffung der externen Instrumente“. Der Vorschlag der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen wird für Anfang Mai erwartet. Die Bundesregierung wird sich zu Einzelheiten des Vorschlages im Anschluss positionieren. Wie im Positionspapier der Bundesregierung vom 25. Januar festgehalten, setzt sich die Bundesregierung grundsätzlich für eine Stärkung der Flexibilität im zukünftigen MFR ein, auch, um auf neue Herausforderungen besser reagieren zu können. Relevante Außenfinanzierungsinstrumente könnten mit dem Ziel einer stärkeren Kohärenz und einer Budgetierung des Europäischen Entwicklungsfonds harmonisiert werden. Hierdurch könnten Synergien in der Finanzierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit entstehen. Frage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD): Auf welche Höhe belaufen sich seit dem Jahr 2000 jährlich die Gesamtkosten des Bundes für die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs entstehen (Amtsbezüge, Beihilfe-, Reise- und Umzugskosten, Hinterbliebenenversorgung, Dienstaufwandsentschädigung, Tagegelder, Mitarbeiterkosten, Fahrtkosten, Übergangsgeld und Ruhebezüge)? Die Gesamtausgaben einschließlich der übrigen Kosten sind nicht ermittelbar, da die unterschiedlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen eine vollständige Datenerhebung zu den einzelnen Kostenparametern im angefragten Zeitraum ausschließen. Die Zahl der Ämter der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre in der Bundesregierung schwankt seit dem Jahr 2000 jährlich zwischen 25 und 33, wobei einige Ämter nicht durchgängig besetzt waren. Detaillierte Aufschlüsselungen finden sich im Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 6.4. Frage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD): Wie viele Anrufe gingen seit Gründung der „Beratungsstelle Radikalisierung“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2012 pro Quartal bei dieser ein, und was waren die wesentlichen Inhalte? Ich beantworte den ersten Teil Ihrer Frage nach der Zahl der Anrufe bei der Beratungsstelle „Radikalisierung“ seit 2012 in quartalsweiser Aufschlüsselung wie folgt: Im ersten Quartal des Jahres 2012 gingen 10 Anrufe ein, im zweiten Quartal 28, im dritten Quartal 148 und im vierten Quartal 90. Im Jahr 2013 waren es im ersten Quartal 128, im zweiten Quartal 126, im dritten Quartal 161 und im vierten Quartal 141 Anrufe. Im Jahr 2014 verzeichnete die Beratungsstelle für das erste Quartal 99, für das zweite Quartal 86, für das dritte Quartal 94 und für das vierte Quartal 162 Anrufe. Im Jahr 2015 waren es im ersten Quartal 240, im zweiten Quartal 213, im dritten Quartal 210 und im vierten Quartal 244 Anrufe. Im Jahr 2016 waren es im ersten Quartal 175, im zweiten 172, im dritten 381, im vierten Quartal 255 Anrufe. Im Jahr 2017 gingen im ersten Quartal 275 Anrufe ein, im zweiten 215, im dritten 149, im vierten 116 Anrufe. Im ersten Quartal 2018 waren es bis Stand 15. Februar 69 Anrufe. Bezüglich des zweiten Teils Ihrer Frage zur inhaltlichen Ausrichtung kann ich mitteilen, dass es um Anliegen aus dem Umfeld von Personen ging, bei denen eine Radikalisierung befürchtet wurde. Die Beratungsstelle „Radikalisierung“ wurde hierzu durch das nahe soziale Umfeld und Angehörige sowie durch diverse Institutionen, zum Beispiel Schulen, erreicht. Außerdem ging es um allgemeine Informationsgespräche zum Themenfeld. Frage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Jan Ralf Nolte (AfD): Wie viele Asylsuchende reisten seit dem 1. Januar 2015 auf direktem Wege von einem Drittland oder Herkunftsland kommend über den Luft- oder Seeweg nach Deutschland ein, und für wie viele Asylsuchende hätte demnach die Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit gehabt, ein Rückübernahmegesuch, entsprechend der Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union, an die jeweiligen Erstaufnahmeländer zu stellen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Im Jahr 2017 wurden 186 644 Asylsuchende in Deutschland registriert. Im Jahr 2016 waren es circa 280 000 und im Jahr 2015 circa 890 000 asylsuchende Menschen. Wie viele davon auf direktem Wege von einem Drittland oder Herkunftsland kommend über den Luft- oder Seeweg nach Deutschland einreisten, lässt sich statistisch nicht ermitteln. Der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständige Mitgliedstaat bestimmt sich nach den in Artikel 7 bis 15 der Dublin-III-VO genannten Kriterien. Soweit die rechtlichen Vorgaben der Dublin-VO erfüllt sind, richtet Deutschland Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten. Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017 wurden von Deutschland insgesamt 164 849 Übernahmeersuchen an die Mitgliedstaaten gerichtet, davon 44 892 Übernahmeersuchen im Jahr 2015, 55 690 Übernahmeersuchen im Jahr 2016 und 64 267 Übernahmeersuchen im Jahr 2017. Im Folgenden die erbetene Differenzierung nach den Mitgliedstaaten: an ... Übernahmeersuchen im Jahr 2015 an den Mitgliedstaat Österreich 1.880 Belgien 872 Bulgarien 4.744 Schweiz 1.159 Zypern 50 Tschechische Republik 218 Dänemark 448 Estland 58 Spanien 2.064 Finnland 97 Frankreich 1.885 Kroatien 60 Ungarn 14.587 Irland 4 Island 1 Italien 9.231 Liechtenstein 1 Litauen 289 Luxemburg 49 Lettland 67 Malta 148 Niederlande 722 Norwegen 507 Polen 3.784 Portugal 65 Rumänien 336 Schweden 1.311 Slowenien 40 Slowakische Republik 110 Vereinigtes Königreich 105 Gesamt 44.892 an ... Übernahmeersuchen im Jahr 2016 an den Mitgliedstaat Österreich 1.896 Belgien 991 Bulgarien 4.899 Schweiz 1.997 Zypern 110 Tschechische Republik 712 Dänemark 971 Estland 87 Spanien 1.910 Finnland 600 Frankreich 1.706 Kroatien 1.109 Ungarn 11.998 Irland 15 Island 6 Italien 13.010 Litauen 475 Luxemburg 76 Lettland 159 Malta 89 Niederlande 1.213 Norwegen 1.747 Polen 6.728 Portugal 100 Rumänien 245 Schweden 2.416 Slowenien 222 Slowakische Republik 49 Vereinigtes Königreich 154 Gesamt 55.690 an ... Übernahmeersuchen im Jahr 2017 an den Mitgliedstaat Österreich 2.132 Belgien 1.479 Bulgarien 3.101 Schweiz 2.854 Zypern 34 Tschechische Republik 1.071 Dänemark 1.487 Estland 167 Spanien 2.312 Finnland 1.420 Frankreich 4.417 Griechenland 2.312 Kroatien 308 Ungarn 3.304 Irland 12 Island 51 Italien 22.706 Liechtenstein 4 Litauen 1.425 Luxemburg 76 Lettland 551 Malta 271 Niederlande 1.746 Norwegen 1.550 Polen 3.248 Portugal 794 Rumänien 1.618 Schweden 3.264 Slowenien 270 Slowakische Republik 152 Vereinigtes Königreich 131 Gesamt 64.267 Frage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) (CDU/CSU): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den vergangenen 30 Monaten zur Integration von nach Deutschland zugewanderten Asylbewerbern auf den Weg gebracht, und wie viele der in den letzten 30 Monaten Zugewanderten haben sich an diesen Maßnahmen beteiligt? Nach dem integrationspolitischen Grundsatz des Förderns und Forderns ist Integration ein Angebot, aber vor allem auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung. Der Integrationsstrategie liegt ein aufeinander abgestimmtes, modulares Angebot für verschiedene Zielgruppen zugrunde. Insbesondere hat die Bundesregierung: – die Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöffnet, eine sanktionsbewährte Verpflichtungsmöglichkeit eingeführt, die Kurskapazitäten erheblich ausgebaut und ein Kombinationsangebot mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen geschaffen. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde als modulares Sprachfördersystem mit dem Integrationskurs zum Gesamtprogramm Sprache entwickelt. Im Jahr 2016 haben rund 340 000 und im Jahr 2017 rund 284 000 Personen einen Integrationskurs begonnen; im Jahr 2017 haben rund 85 000 Personen mit einem Modul der berufsbezogenen Deutschsprachförderung begonnen. – für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Berufsvorbereitung und -ausbildung bereits nach drei Monaten Aufenthalt geöffnet. Auch studienvorbereitende Maßnahmen wurden entwickelt. – die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer für diese Personengruppe geöffnet; die Beratungsfälle stiegen von rund 206 000 im Jahr 2015 auf rund 220 000 im Jahr 2016 bzw. werden für das Jahr 2017 auf 280 000 steigen. Frage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE): Welche Zahlen sind der Bundesregierung bekannt zur Überprüfung der Aussage, dass die „durchschnittlichen Zuwanderungszahlen“ vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten 20 Jahre in einer Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 liegen (siehe Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD, Kapitel VIII; bitte nachvollziehbar im Einzelnen darlegen und kenntlich machen, welche Migrationsbewegungen dabei beachtet werden und welche nicht, beispielhaft: Asylsuche, Aufnahmeprogramme, regulärer Familiennachzug, Nachzug zu Geflüchteten usw.), und wie ist der rechnerische Abzug von „Rückführungen und freiwilligen Ausreisen“ (ebenda) überhaupt möglich vor dem Hintergrund, dass es nach Angaben der Bundesregierung keine validen Angaben oder Einschätzungen zur tatsächlichen Zahl der freiwilligen Ausreisen gibt (vergleiche Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29) – bitte darlegen? Bei der genannten „Spanne“ handelt es sich um eine politisch vereinbarte Größenordnung, die dem Migrationsgeschehen der letzten 20 Jahre in Deutschland in etwa entspricht. Ausführliche Angaben zum Migrationsgeschehen in Deutschland können dem von der Bundesregierung regelmäßig veröffentlichten jährlichen „Migrationsbericht der Bundesregierung“ entnommen werden, der unter anderem auch Zuwanderungsdaten früherer Jahre enthält. Frage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE): Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der am 1. Februar 2018 aufgenommenen neuen Frontex-Operation (www.frontex.europa.eu; bitte insbesondere Angaben zu bei der Bundesregierung vorhandenen Unterlagen, zum Operationsgebiet, zum Umfang und zur Zusammensetzung sowie zur Kenntnis eines Abkommens zwischen Frontex und der italienischen Regierung machen), und inwiefern trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Angabe des italienischen Innenministeriums zu, der zufolge im Rahmen der Mission nun vorgesehen sei, aus Seenot gerettete Flüchtlinge zum „nächsten Hafen“ und nicht zwingend in einen italienischen Hafen zu bringen (www.interno.gov.it/it/notizie/themis-nuova-operazione-navale-frontex)? Am 1. Februar 2018 startete die (neue) Frontex-Operation Themis zur Unterstützung im zentralen Mittelmeer und ersetzte die bisherige Frontex-Operation Triton 2017. Der neue Operationsplan wurde zwischen der europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) und Italien als Mitgliedstaat, dessen Grenzschutzmaßnahmen durch die Operation unterstützt werden, vereinbart. Folgende Änderungen wurden im Vergleich zur Vorgängeroperation Triton vorgenommen: Das Einsatzgebiet der neuen Joint-Operation Themis (JO) wurde in nördliche Richtung entlang des Adriatischen Meeres ausgedehnt. Die Search-and-Rescue-Zone (SAR) von Malta ist nicht mehr Teil des Operationsgebietes. Alle innerhalb des Operationsgebietes aus Seenot geretteten Personen werden weiterhin nach Italien gebracht. Personen, die außerhalb des Operationsgebietes der JO Themis aufgenommen werden, werden in Übereinstimmung mit dem Internationalen Seerecht ausgeschifft. Der Operationsplan hält fest, dass auch zukünftig keine aus Seenot geretteten Personen in einen Drittstaat (also außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise Libyen) verbracht werden. Auftrag der Frontex-Kräfte sind (weiterhin) die Verstärkung der italienischen Grenzschutzmaßnahmen sowie die Unterstützung im Rahmen des Hotspot-Konzeptes. Aktuell unterstützt Frontex Italien im Rahmen der JO Themis mit 221 Frontex-Kräften, einem Flugzeug, einem Helikopter, zwei Küstenwachbooten, einem Küstenwachschiff und zwölf mobilen Containerbüros. Der Bundesregierung liegt der Operationsplan der JO Themis mit Anlagen vor. In den Anlagen befindet sich unter anderem auch eine Übersicht über das Operationsgebiet. Frage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Götz Frömming (AfD): Gab es eine mündliche Ministeranordnung zur Öffnung der deutschen Grenzen vom 4. September 2015, und wie ist der Wortlaut? Nein. Frage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE): In welchem Jahr und Monat hatten Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz erstmalig Kontakt mit Carsten Szczepanski alias „Piatto“? Mit der Person Carsten Szczepanski hatten Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz im August 2012 Kontakt. Szczepanski wurde hierbei im Zuge der Aufklärung des NSU-Komplexes befragt. Die Inhalte der Befragung wurden dem zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Erfüllung des Beweisbeschlusses BfV-30 über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Frage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE): Wie viele Personen sind derzeit mit ermittlungsunterstützenden Hinweisen (EHW) beim Bundeskriminalamt gespeichert (bitte für jeden EHW gesondert ausweisen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), in dem diese den EHW einen „stärker stigmatisierenden Charakter“ als den bereits vorhandenen personengebundenen Hinweisen (PHW) attestiert, da in den EHW Personen „nur wegen eines Verdachts gespeichert sind“ und laut der BfDI auch keine besonderen Fristen zur Prüfung der Einträge vorgesehen sind? Die Frage kann nicht offen beantwortet werden. Sie enthält detaillierte Einzelheiten zu ermittlungstaktischen Verfahrensweisen, aus deren Bekanntwerden Rückschlüsse auf Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden der Ermittlungstätigkeit der Polizeibehörden gezogen werden könnten. Deshalb sind diese Informationen eingestuft. Nach Auffassung der Bundesregierung wirken die ermittlungsunterstützenden Hinweise auch nicht stärker stigmatisierend als die personengebundenen Hinweise. Die ermittlungsunterstützenden Hinweise dienen der Ermittlungsunterstützung und finden dort auch ihre Rechtfertigung. Ebenso wenig trifft es zu, dass für die ermittlungsunterstützenden Hinweise keine besonderen Fristen zur Prüfung der Einträge vorgesehen sind. Die Laufzeiten der einzelnen EHW richten sich nach dem BKA-Gesetz in Verbindung mit den einschlägigen Errichtungsanordnungen. Sofern die Voraussetzungen für die Vergabe entfallen sind, ist der ermittlungsunterstützende Hinweis zu löschen. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/13653 vom 28. September 2017. Ebenso verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 und ergänzend auf die Antwort zu den Fragen 27 a und 27 b der genannten Kleinen Anfrage. Dort wird mitgeteilt, dass die Rechtsauffassung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) von der Bundesregierung nicht geteilt wird. Rechtsgrundlage für die EHW ist § 8 Absatz 2 und 5 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 16 der BKA-Datenverordnung. EHW werden nach bundeseinheitlichen Kriterien in einer Einzelfallprüfung durch den zuständigen Sachbearbeiter bei der jeweils zuständigen Polizeidienststelle vergeben. Die Kriterien wurden nach Befassung und Beschluss in den zuständigen polizeilichen Gremien als Standard für die polizeiliche Arbeit umgesetzt. Die EHW dienen der Ermittlungsunterstützung und finden dort auch ihre Rechtfertigung. Sekundär dienen sie auch der Eigensicherung der Beamten. Die Prüfung der Vergabe der EHW obliegt der datenbesitzenden Dienststelle, das heißt der Polizeidienststelle, die für die Bearbeitung des Vorganges zuständig ist. Bei einer veränderten Erkenntnislage wird der Sachverhalt und damit die Vergabe bzw. die Beibehaltung des EHW erneut geprüft. Hiernach gelten die folgenden Voraussetzungen: Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, können nur gespeichert, verändert und genutzt werden, soweit dies erforderlich ist, weil wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Betroffenen oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass Strafverfahren gegen den Beschuldigten oder Tatverdächtigen zu führen sind. Zudem können personenbezogene Daten sonstiger Personen gespeichert, verändert und genutzt werden, soweit dies erforderlich ist, weil bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Insofern wird bei der Speicherung eines EHW nach § 8 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) eine Prognoseentscheidung getroffen, dass die Speicherung für künftige Strafverfahren erforderlich sein wird. Bei Speicherungen nach § 8 Absatz 5 BKAG müssen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Es trifft also nicht zu, dass EHW vergeben werden, wenn Personen nur wegen eines bloßen Verdachts gespeichert sind; vielmehr geht der Vergabe der EHW eine intensive Prüfung und Bewertung des zuständigen Sachbearbeiters voraus. Es trifft auch nicht zu, dass die EHW keinen Fristen unterliegen. Die Laufzeiten der einzelnen EHW richten sich nach §§ 32 Absatz 3, 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 BKAG in Verbindung mit den einschlägigen Errichtungsanordnungen. Sofern die Voraussetzungen für die Vergabe entfallen sind, ist der EHW zu löschen. Frage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE): Wie viele Verhaftungen oder sonstige Erfolge waren im zweiten Halbjahr 2016 und im zweiten Halbjahr 2017 auf die Arbeit der Counter Terrorism Group (CTG) zurückzuführen, wozu der BfV-Präsident, Dr. Hans-Georg Maaßen, auf der Verkaufsmesse 21. Europäischer Polizeikongress lediglich die Zahlen zum ersten Halbjahr 2017 genannt hatte („mindestens 13 Verhaftungen“, siehe http://gleft.de/26I), und auf welche Weise sollten die Mitgliedstaaten der CTG, die laut Dr. Hans-Georg Maaßen sehr erfolgreich arbeitet, die Zusammenarbeit in der „operativen Plattform“ in Den Haag „weiter ausbauen“? Mithilfe der Counter-Terrorism-Group-Plattform (CTG) werden grundsätzlich der schnelle Austausch operativer Erkenntnisse im Rahmen des geltenden Rechts erleichtert und ein multilateraler Ansatz bei der Terrorismusbekämpfung begünstigt. Die Plattform hat bei der Identifizierung und Ergreifung von mehr als einem Dutzend Terroristen in Europa einen beträchtlichen Beitrag geleistet. Zahlen zu weiteren Halbjahren sind nicht bekannt. Der Ausbau der Plattform soll in Form einer Verstetigung und permanenten Optimierung ihrer erfolgreichen Arbeit erfolgen. Weitere Details können aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – mitgeteilt werden. Die erbetenen Auskünfte können aufgrund der Restriktionen der sogenannten Third-Party-Rule nicht veröffentlicht werden, da sie zwangsläufig Erkenntnisse der in der CTG vertretenen Nachrichtendienste enthalten würden. Frage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/9994 vom 17. Oktober 2016, Antwort zu Frage 7), dass die über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versendeten Nachrichten Ende-zu-Ende verschlüsselt werden, in Anbetracht neuer Veröffentlichungen (http://online.ruw.de/suche/kur/Das-doppelte-Versagen-der-BRAK-beim-beA-3d2fde9f34a377c5cf32ccadeeae47ff), die dem explizit widersprechen? Der Gesetzgeber hat mit § 31a der Bundesrechtsanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer die Aufgabe übertragen, für jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach – kurz beA – empfangsbereit einzurichten. Nach dem Bericht der Bundesrechtsanwaltskammer zur Systemarchitektur des von ihr eingerichteten beA bleiben die über das beA versandten Nachrichten auf dem gesamten Transportweg vom Sender zum Empfänger stets verschlüsselt. Deshalb hat die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage den auch von der Bundesrechtsanwaltskammer stets benutzten Begriff der „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ verwendet. Im Übrigen geht auch der in der mündlichen Anfrage in Bezug genommene Artikel davon aus, dass die über das beA übertragenen Nachrichten als solche auf dem gesamten Transportweg stets verschlüsselt bleiben. Die in der Frage erwähnte Veröffentlichung widerspricht der Antwort der Bundesregierung daher nicht. Frage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Kay Gottschalk (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Kursturbulenzen der Kunstwährung Bitcoin, die im Jahr 2017 einen Wertzuwachs von 1 800 Prozent (siehe „Finanztest“ 02/2018, Seite 46 ff.) erzielte, die Gefahr von Parallelwährungen, und wie will sie verhindern, dass diese Parallelwährungen von Unternehmen in Deutschland als Zahlungsmittel akzeptiert werden? Der Euro ist die gesetzliche Währung Deutschlands. Auf Euro lautende Banknoten sind in Deutschland das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. „Virtuelle Währungen“, wie zum Beispiel Bitcoin, sind gemessen an den staatlichen Währungen in Ländern wie Deutschland bislang quantitativ unbedeutend und eher als Spekulationsobjekte anzusehen. Für das bargeldlose Bezahlen im täglichen Leben eignen sich „virtuelle Währungen“ auch angesichts der Kursschwankungen und langer Transaktionszeiten nicht. Es handelt sich um spekulative Produkte, bei denen grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts besteht. Daher sollten sich Anleger der damit einhergehenden Risiken bewusst sein. Darauf weisen das Bundesministerium der Finanzen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Bundesbank und die Europäische Zentralbank regelmäßig hin. Um die Risiken von „virtuellen Währungen“ zu adressieren, gibt es in Deutschland bereits wichtige Vorschriften: So braucht man für den gewerblichen Handel mit „virtuellen Währungen“ grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Außerdem müssen in Deutschland ansässige Krypto-Tauschplattformen dieselben geldwäscherechtlichen Vorschriften befolgen wie andere Finanzdienstleister – vor allem, was die Identifizierung von Kunden angeht. Auch dies wird von der BaFin überprüft. Frage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Kay Gottschalk (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass durch diese Spekulationen mit Kunstwährungen wie etwa Bitcoin und Ripple/XRP neue Verwerfungen auf den Kapitalmärkten entstehen könnten, die das deutsche Banken- und Finanzsystem bedrohen? Risiken für die nationale Finanzmarktstabilität sieht die Bundesregierung bislang aufgrund der geringen Marktkapitalisierung von „virtuellen Währungen“ im Vergleich zu gesetzlichen Zahlungsmitteln nicht. Auch ist bislang die Vernetzung von „virtuellen Währungen“ mit dem traditionellen Finanzsektor gering. Die Entwicklungen werden aber weiterhin genau beobachtet. Aufgrund der weltweiten Handelbarkeit von „virtuellen Währungen“ hält es die Bundesregierung allerdings für angezeigt, diese Fragen auch auf Ebene der G 20 zu erörtern. So haben die deutsch-französischen Finanzminister und Notenbankgouverneure in einem gemeinsamen Schreiben, das am 8. Februar 2018 an die G20-Präsidentschaft (Argentinien) versandt wurde, vorgeschlagen, das Thema „Virtuelle Währungen“ auf die Agenda des Treffens am 19./20. März 2018 in Buenos Aires zu setzen und die internationalen Gremien, die an die G 20 berichten (FSB, FATF und BIS), aufzufordern, einen Bericht über die Risiken von „virtuellen Währungen“ zu erstellen und Vorschläge zum Umgang mit „virtuellen Währungen“ zu unterbreiten. Frage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Welche Mitgliedstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Schuldenstand seit Inkrafttreten des Fiskalvertrags am 1. Januar 2013 gemäß Artikel 4 um jährlich ein Zwanzigstel reduziert? Artikel 4 des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion verweist auf die im korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts in VO 1467/97 Artikel 2 festgeschriebene „1/20-Regel“, wonach der Schuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hinreichend rückläufig ist, wenn sich der Abstand zu dem Referenzwert von 60 Prozent des BIP in den letzten drei Jahren durchschnittlich um ein Zwanzigstel verringert hat oder die Verringerung des Abstands in die Zukunft blickend im Zeitraum von drei Jahren erfolgt. Bei unzureichender Rückführung des Schuldenstands veröffentlicht die Europäische Kommission einen Bericht nach Artikel 126 (3) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der zur Eröffnung eines Defizitverfahrens führen kann. Für Mitgliedstaaten, gegen die am 8. November 2011 ein Defizitverfahren lief, gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab der Korrektur des übermäßigen Defizits eine Übergangsregelung. Diese sieht vor, dass die Mitgliedstaaten am Ende der Übergangsperiode die Schuldenabbauregel einhalten sollen. Mitgliedstaaten, deren Defizitverfahren später eröffnet wurde, müssen die Anforderungen der Schuldenabbauregel erfüllen, um aus dem Defizitverfahren entlassen werden zu können. In der Wirtschafts- und Währungsunion gibt es fünf Mitgliedstaaten, deren Schuldenstand seit Inkrafttreten des Fiskalvertrags immer unter 60 Prozent des BIP lag; dies sind Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg und die Slowakei. Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, unterliegen der 1/20-Regel nicht; zum aktuellen Zeitpunkt sind dies Frankreich und Spanien. Beide Länder würden nach ihrer Entlassung aus dem Defizitverfahren der dreijährigen Übergangsregelung unterliegen. Griechenland und Portugal wurden 2017 aus dem Defizitverfahren entlassen, ihr übermäßiges Defizit wurde also bis Ende 2016 korrigiert; sie unterliegen für einen Zeitraum von drei Jahren (2017 bis 2019) der Übergangsregel für das Schuldenstandskriterium. Für Irland, Zypern und Slowenien greift die Übergangsregel bis 2018, nachdem diese Mitgliedstaaten ihr übermäßiges Defizit Ende 2015 korrigiert hatten. Malta wurde 2015 aus dem Defizitverfahren entlassen und unterlag sofort der Schuldenabbauregel, die es seit 2015 einhält. Mittlerweile hat Malta den Schuldenstand unter 60 Prozent des BIP gesenkt. Belgien, die Niederlande und Österreich wurden 2014 aus dem Defizitverfahren entlassen; sie unterlagen bis einschließlich 2016 der Übergangsregel. Österreich und die Niederlande halten die Schuldenabbauregel ein, die Niederlande haben ihren Schuldenstand mittlerweile unter 60 Prozent des BIP gesenkt. Belgien hält die Schuldenabbauregel bisher nicht ein; es hat zuletzt im Mai 2017 einen Bericht nach 126 (3) AEUV erhalten. Darin kommt die Europäische Kommission in einer umfassenden Bewertung unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren zu dem Ergebnis, dass das Schuldenstandskriterium als erfüllt gelten sollte. Drei Mitgliedstaaten müssen seit Inkrafttreten des Fiskalvertrags die Schuldenabbauregel einhalten: Italien, Deutschland und Finnland. Deutschland hält die Schuldenabbauregel ein, Finnland hält nach den Zahlen der Herbstprognose der EU-Kommission seit 2016 die Schuldenabbauregel ein. Italien dagegen hat zuletzt im Februar 2017 einen Bericht nach 126 (3) AEUV erhalten. Darin kommt die Europäische Kommission in einer umfassenden Bewertung unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren zu dem Ergebnis, dass das Schuldenstandskriterium als erfüllt gelten sollte. Frage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Nach welchen Kriterien wählt die Europäische Zentralbank nach Kenntnis der Bundesregierung die betroffenen Unternehmen aus, deren Anleihen sie im Rahmen ihres aktuellen Anleihekaufprogramms kauft? Die Anleihekäufe von Unternehmensanleihen im Corporate Sector Purchase Programme (CSPP) werden von sechs nationalen Zentralbanken (Deutschland, Belgien, Spanien, Finnland, Frankreich, Italien) im Auftrag des Eurosystems durchgeführt. Die EZB koordiniert die Käufe, erwirbt aber selbst keine Anleihen. Für ankauffähige Anleihen unter CSPP gibt es eine Reihe von Anforderungen, darunter: Der Emittent hat den Sitz in einem Mitgliedstaat der Eurozone. Die Anleihe wird in Euro begeben. Der Emittent ist kein Kreditinstitut und keine Wertpapierfirma. Der Emittent ist nicht unter PSPP (Ankauf von Staatsanleihen) zugelassen. Der Emittent verfügt über ein Rating von mindestens Investment-Grade einer zugelassenen externen Ratingagentur. Der Markttitel hat eine Mindestrestlaufzeit von 6 Monaten und eine Höchstrestlaufzeit von 30 Jahren und 364 Tagen. Die Ankäufe von öffentlichen Unternehmen erfolgen nicht auf dem Primärmarkt, sondern nur auf dem Sekundärmarkt. Für jede Wertpapierkennnummer dürfen maximal 70 Prozent erworben werden. Für Unternehmen des öffentlichen Sektors gelten die Ankaufobergrenzen des Ankaufprogramms für Staatsanleihen (Public Sector Purchase Programm, in der Regel 33 Prozent). Frage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Bundesbauministerin, dass „Kommunen … für baureife, aber unbebaute Grundstücke erheblich mehr Grundsteuer“ verlangen dürfen als für bebaute Grundstücke (www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_83080806/wirtschaft-hendricks-will-grundsteuer-reform-als-spekulanten-bremse.html) und dass – auch durch Deutschen Mieterbund und Naturschutzbund angeregt – die Grundsteuer zukünftig auf eine rein am Bodenwert orientierte Steuer umgestellt werden soll, und wie wird die Bundesregierung bei der vom Bundesverfassungsgericht nach dessen Verhandlung am 16. Januar 2018 möglicherweise noch dieses Jahr auferlegten Reform der Grundsteuer gewährleisten, dass deren drohende Erhöhung für Wohngrundstücke gerade in Ballungsgebieten vermieden wird, damit dadurch nicht andernfalls viele Mieter verdrängt werden? Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 16. Januar 2018 über zwei Verfassungsbeschwerden und drei Normenkontrollanträge des Bundesfinanzhofs zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer verhandelt. In Modelldiskussionen zur Reform des Bewertungs- und Grundsteuerrechts wird die Bundesregierung nicht vor der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eintreten. Frage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP): Rechnet die Bundesregierung mit einem weiteren Hilfsprogramm für Griechenland nach dem Auslaufen des dritten Hilfspakets am 20. August 2018? Im Juli 2015 hat die griechische Regierung einen Antrag auf Stabilitätshilfe in Form eines Darlehens des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gestellt. Im August 2015 wurde eine Vereinbarung mit einem Bereitstellungszeitraum von drei Jahren abgeschlossen. Am 20. August 2018 läuft dieses ESM-Programm aus. Ein weiteres Hilfsprogramm müsste von Griechenland beantragt werden. Die griechische Regierung hat bisher jedoch in keiner Weise zu verstehen gegeben, dass sie ein weiteres Unterstützungsprogramm beantragen möchte. Frage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Frank Schäffler (FDP): Wie beurteilt die Bundesregierung die Refinanzierungsfähigkeit Griechenlands? Die griechische Schuldenagentur konnte am 8. Februar 2018 erstmals wieder seit 2010 eine Staatsanleihe mit siebenjähriger Laufzeit am Finanzmarkt platzieren. Die Emission brachte 3 Milliarden Euro ein, bei einer Nachfrage von 7 Milliarden Euro. Das ist die Emission mit der längsten Laufzeit seit Jahren. Zuvor hatte Griechenland 2014 und zuletzt im Juli 2017 jeweils fünfjährige Anleihen begeben und im November 2017 einen umfangreichen Anleihetausch durchgeführt. Diese Entwicklungen sind durchaus positiv zu bewerten. Entscheidend für die Refinanzierungsfähigkeit Griechenlands über das Programmende hinaus bleibt die erfolgreiche und konsequente Umsetzung der Reformagenda. II Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 21. Februar 2018 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 21. Februar 2018 III Plenarprotokoll 19/13