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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es entscheidet darüber, wie das Grundgesetz ausgelegt wird und ob Bundesrecht und Landesrecht mit dem Grundgesetz förmlich und sachlich vereinbar sind. Es entscheidet außerdem über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder und in Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, beispielsweise Bundestag und Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten.

Jeder kann geltend machen, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt worden zu sein (Verfassungsbeschwerde). Alle staatlichen Stellen sind verpflichtet, das Grundgesetz zu beachten. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar, alle übrigen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden. Das Gericht ist aber kein politisches Organ; sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt jeweils mit Zweidrittelmehrheit ein vom Bundestag eingesetzter Wahlausschuss, die andere der Bundesrat. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre; danach dürfen die Richter nicht wiedergewählt werden.

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