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Beschlussempfehlung

Der Ausschuss, an den Gesetzentwürfe und andere Vorlagen (darunter Anträge, Verordnungsentwürfe oder Regierungsberichte) nach der ersten Lesung im Plenum zur federführenden Beratung (>Federführung) überwiesen wurden, erarbeitet für den Bundestag Beschlussempfehlungen mit einem Entscheidungsvorschlag an das Plenum. Im jeweiligen Bericht sind die Diskussion im Ausschuss, Hinweise auf durchgeführte Anhörungen, die Änderungen zu der jeweiligen Vorlage sowie die Voten der mitberatenden Gremien zusammengefasst. Alle Beschlussempfehlungen erscheinen als Bundestagsdrucksache. Die Abgeordneten erhalten die Beschlussempfehlung vor der Abstimmung im Plenum. Die Beschlussempfehlung ist die Grundlage für ihre Entscheidung bei der Abstimmung. 

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