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Fragestunde

In jeder Sitzungswoche findet im Plenum eine Fragestunde statt, für die jeder Abgeordnete vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen kann. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen und so die Regierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden.

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