Änderungsantrag
Einzelne Abgeordnete oder Fraktionen können zur zweiten Lesung von Gesetzentwürfen oder bei der Beratung anderer Vorlagen Änderungsanträge einbringen. Änderungen in der dritten Lesung eines Gesetzentwurfs müssen von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden und dürfen sich nur auf das beziehen, was in der zweiten Lesung geändert worden ist. (> Gesetzgebung)