Direkt zum Hauptinhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen

Service Anhörungen

Jeder Ausschuss kann eine öffentliche Anhörung durchführen. Dabei werden Fachleute aus Wissenschaft und Praxis eingeladen, um den Mitgliedern des Ausschusses Informationen zu einem Beratungsthema zu vermitteln, beispielsweise ob ein Gesetzentwurf zur Lösung des Problems geeignet oder ob er verfassungsgemäß ist. Ein Ausschuss, der eine Gesetzesvorlage federführend berät, führt auf Verlangen aller Ausschussmitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen, eine öffentliche Anhörung durch. Mitberatende Ausschüsse können im Einvernehmen mit dem federführenden Ausschuss Anhörungen durchführen, wenn dieser das Verfahren nicht selbst einleitet oder seine Anhörung auf Teile der Vorlage beschränkt, die nur seinen Geschäftsbereich betreffen. Die Ausschüsse haben auch die Möglichkeit, sich in nicht öffentlichen Sitzungen zu informieren und mit Fachleuten zu diskutieren.

Marginalspalte