Service Ausschuss
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der der Bundesministerien. Ausnahmen sind beispielsweise der Ausschuss für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport. Wie viele Ausschüsse der Bundestag in jeder Wahlperiode einsetzt, bleibt ihm überlassen und ist abhängig von den Schwerpunkten, die sich der Bundestag in seiner parlamentarischen Arbeit setzt. Nach dem Grundgesetz muss jeder neu gewählte Bundestag aber einen Ausschuss für Verteidigung, einen Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und einen Petitionsausschuss einrichten. Außer den ständigen, für die gesamte Wahlperiode eingesetzten Ausschüssen gibt es auch Untersuchungsausschüsse oder solche, die nur für ein bestimmtes Thema (> Sonderausschuss) gedacht sind.